Tierschutzprozess 69. Tag
Montag 14. Februar 2011
Inhalt:
- Antrag von Harald Balluch zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands bei der Akteneinsicht
- Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Aussagen von Komenda, Fehervary, Wappel und
Danielle Durand
- Verlesung des Berichts des Führers der Vertrauensperson VP 481
- Stellungnahmen von DDr. Balluch, Faulmann, Moser und DI Völkl
Auch der heutige Prozesstag, wie schon Prozesstag 68, wurde praktisch ausschließlich von den Angeklagten gestaltet. Eigentlich hatte die Richterin vor, mit der Verlesung der Abschlussberichte fortzufahren. Doch dann kam ein langer Antrag von Harald Balluch, in dem festgestellt wurde, dass die SOKO gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, Ergebnisse zu sogenannten geheimen Ermittlungen vollständig der Staatsanwaltschaft zu übermitteln und der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Die SOKO hätte sogar die Ergebnisse nach Übergabe vernichten sollen, sodass sie nur noch bei der Staatsanwaltschaft vorgelegen wären. Das sei aber nicht geschehen. Deshalb beantragte Balluch, die Richterin möge den gesetzlichen Zustand wieder herstellen.
Fast den gesamten Rest der Zeit nahmen die Stellungnahmen der Angeklagten zu den letzten 4 Einvernahmen von ZeugInnen in Anspruch, nämlich von den BVT-Mitarbeiterinnen Komenda und Fehervary, sowie von der verdeckten Ermittlerin und ihrem Führer. Dazwischen las die Richterin den Spitzelbericht des Führers der Vertrauensperson VP 481 vor. Diese Vertrauensperson und ihr Führer, so erklärte die Richterin, würden auch als ZeugInnen geladen.
In seiner sehr langen Stellungnahme erklärte DDr. Balluch, warum die Aussagen der verdeckten Ermittlerin für die Angeklagten entlastend seien und warum dadurch auch die Vorwürfe im Strafantrag entkräftet seien. Von 29 Anklagepunkten gegen ihn hätten die Aussagen der verdeckten Ermittlerin 17 betroffen und in diesen Fällen habe sich ergeben, dass kein Hinweis auf eine kriminelle Organisation vorliege. Auch seine besten VerteidigungszeugInnen, die er beantragt habe, würden nur die Aussagen der verdeckten Ermittlerin bestätigen können. Damit habe sich gezeigt, dass wir es mit einem Indizienprozess ohne Indizien
zu tun hätten.
Die restlichen Stellungnahmen der Angeklagten stehen noch aus. Da aufgrund eines Unfalls auf der Südautobahn einige Angeklagte und AnwältInnen verspätet waren, begann der heutige Prozesstag erst um 10:02 Uhr. Jetzt bereits zum dritten Mal in Folge waren keine PolizeischülerInnen anwesend. Die These, dass die neue Gerichtspräsidentin da ihren Einfluss geltend gemacht hat, gewinnt also von Prozesstag zu Prozesstag an Gewicht. 25 ZuschauerInnen verfolgten heute die Verhandlung im Schwurgerichtssaal. 3 Angeklagte fehlten wegen Krankheit.
Neue Aktenteile zur Einsicht angekündigt
Die Richterin erklärte am Anfang des Tages, dass sie 7 Ordner voller Material aus den technischen Überwachungen von der SOKO erhalten habe. Die darin enthaltenen Berichte würden kopiert und bald der Verteidigung übermittelt. Sie habe bei der SOKO angefragt, ob es weitere verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen als die beiden bekannten gegeben habe. In einem Email habe die Leiterin der SOKO, Sibylle Geiszler, am 7. Februar 2011 darauf reagiert und eine Antwort von der SOKO-Chefinspektorin weitergeleitet. Die Richterin las dieses Email vor. Es habe nur eine verdeckte Ermittlerin und nur eine Vertrauensperson in ihren Ermittlungen gegeben, behauptete darin die SOKO. Die bereits vorgelegten Observationsberichte von 2007 und 2008 würden vervollständigt und nachgereicht. Wenn das geschehen sei, dann liege alles aus den SOKO-Ermittlungen vor und der Akt sei komplett.
Zur Befragung des linguistischen Sachverständigen
Anwalt Mag. Traxler beantragte die Einvernahme von 3 Zeugen für den 23. Februar, den Tag, an dem der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger das nächste Mal befragt werden soll. Die Richterin wollte wissen, was diese Zeugen aussagen würden. Mag. Traxler erklärte, dass es sich um 2 Mitarbeiter der damaligen TaTblattredaktion und um einen Universitätsassistenten handle. Die TaTblattmitarbeiter würden bestätigen, dass eine Hälfte des Bekennerschreibens Zirkus Knie
von der Redaktion und definitiv nicht von DDr. Balluch geschrieben worden sei, wie das der Sachverständige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
behauptet hatte. Der Universitätsassistent sei der Autor eines Leserbriefs, der auf der Webseite der Presse erschienen sei und vom Sachverständigen Dr. Schweiger DDr. Balluch zugeordnet werde. Die Aussagen der Zeugen würden beweisen, dass das Gutachten von Dr. Schweiger mangelhaft sei und dass deshalb ein neuer Sachverständiger bestellt werden müsste. Mag. Traxler beantragte die Enthebung von Dr. Schweiger.
Die Richterin sagte, sie habe den Sachverständigen Dr. Schweiger gebeten, sein adaptiertes Gutachten vor seiner Einvernahme an das Gericht zu schicken, damit es an die Verteidigung weitergegeben werden könne.
Anwalt Mag. Bischof schloss sich Mag. Traxlers Antrag an. Diese Zeugen würden beweisen, dass das Gutachten falsch sein müsse. Der Sachverständige habe aber bei seiner letzten Einvernahme nicht den Eindruck erweckt, dass durch seine zusätzliche Befragung diese Fehler aufgeklärt werden könnten. Mag. Bischof beantragte deshalb die sofortige Bestellung eines neuen Sachverständigen.
Antrag von Harald Balluch auf Herstellung des gesetzmäßigen Zustands bei der Akteneinsicht
Anschließend wollte Harald Balluch einen Antrag stellen. Die Richterin wollte ihn nicht lassen, offensichtlich erinnerte sie sich daran, dass am letzten Prozesstag DI Völkl für seinen Antrag den ganzen Tag gebraucht hatte. Um was es ginge, fragte sie Balluch. Er würde seit über 3 Jahren in seinen Rechten bzgl. der Akteneinsicht verletzt und er wolle beantragen, dass der rechtmäßige Zustand endlich hergestellt werde, meinte Balluch. Da die Richterin weierhin zögerte, sagte Mag. Bischof, dass der Angeklagte das Recht auf einen Antrag habe. Die Richterin meinte dann: Na dann tun Sie das
.
Balluch führte in ca. 30 Minuten aus, dass die Strafprozessordnung einen ganz anderen Umgang mit den Ermittlungsergebnissen der Polizei gesetzlich vorsehe, als die SOKO das gehandhabt habe. Bei sogenannten geheimen Ermittlungen
, die stattgefunden hätten, sei die Polizei verpflichtet nach deren Beendigung die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zu übergeben und selbst die Daten nicht zu behalten. Die Polizei habe schließlich keine Kompetenz über die Relevanz der Ergebnisse bzgl. juristischer Vorwürfe zu entscheiden. Das obliege dem Staatsanwalt und dieser hätte die Ergebnisse zu prüfen und der Verteidigung zu übergeben gehabt. Verteidigung wie Staatsanwalt hätten dann aus allen Ergebnissen jeweils das, was in ihren Augen be- bzw. entlastend ist, in das Verfahren einbringen können.
Zusätzlich habe der Staatsanwalt unterlassen, die Betroffenen nach Ende ihrer Überwachung, wie es das Gesetz vorsehe, von der vergangenen Überwachung zu informieren.
Balluch beantragte, das Gericht möge dafür sorgen, dass der gesetzmäßige Zustand wieder hergestellt werde. Die SOKO möge alle ihre Ermittlungsergebnisse im Original dem Gericht übergeben und keine Daten behalten, d.h. die bei ihr gelagerten Ermittlungsergebnisse nach Übergabe löschen. Dann müsse der Verteidigung volle Akteneinsicht gewährt werden, dazu gehöre auch die Möglichkeit, die Audioaufnahmen von Telefongesprächen oder bei technischen Überwachungen selbst anhören zu können.
Der gesamte Antrag findet sich hier: tierrechtsradios.at//files/20110215_Antrag_139.pdf
Mag. Traxler sagte, er schließe sich diesem Antrag an. Es gebe immerhin seit 2006 polizeiliche Ermittlungen, also seit 5 Jahren, und noch immer könne keine volle Akteneinsicht genommen werden. Es würden grundlegende Rechte der Angeklagten verletzt. Mag. Bischof schloss sich diesem Antrag ebenfalls an. Die Richterin bat den Staatsanwalt um eine Stellungnahme und dieser sagte: Kein Kommentar
.
Antrag von Anwältin Dr. Stuefer zu großem Lauschangriff
Dr. Stuefer schloss sich auch Balluchs Antrag an und stellte zusätzlich einen eigenen. Es habe einen großen Lauschangriff in der Wohnung eines ihrer Mandanten gegeben. Nach Beendigung wäre dem Beschuldigten eine gerichtliche Anordnung zuzustellen gewesen. Das sei aber nicht geschehen und werde deshalb jetzt beantragt. Weiter wollte die Rechtsanwältin den tatsächlichen Zeitraum der Überwachung wissen. Sie beantragte, sämtliche Ergebnisse im Original ansehen und anhören zu können. Sie habe auch die Beauftragung der Spezialeinheit Observation durch den Staatsanwalt nicht im Akt gefunden, diese müsse also beigeschafft werden.
Alle AnwältInnen schlossen sich auch diesem Antrag an. Der Staatsanwalt meinte, er habe die Beendigungsmitteilung an die Verteidigung bereits zugestellt.
Pause 11:07 Uhr – 11:31 Uhr.
Stellungnahme von DDr. Balluch zur Einvernahme von Bianca Komenda vom BVT
Nach der Pause wurde den Angeklagten ermöglicht, zu den 4 noch offenen Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. DDr. Balluch begann mit seiner Stellungnahme zur Aussage der Zeugin Bianca Komenda vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Es sei dabei darum gegangen, dass er, DDr. Balluch, in einer Zusammenfassung von Medienberichten mehr als 20 Tage nach einer Brandstiftung in einer Hühnermasthalle im Jänner 2000, also vor 11 Jahren, das Wort Luke
verwendet habe. Deshalb sei Komenda beauftragt worden, dieses Wort im Internet zu suchen, um festzustellen, ob es ein Insiderwissen von DDr. Balluch indizieren könnte.
Das sei insofern irrelevant, meinte DDr. Balluch, weil eine Luke nicht, wie in seinem Text beschrieben, der Einstiegsweg der TäterInnen gewesen sei. Die Hallen seien, wie die Beweisaufnahme in der Verhandlung ergeben habe, offen gewesen. Also beweise sogar umgekehrt die Beschreibung des Einstiegs der TäterInnen durch eine Luke in DDr. Balluchs Text, dass DDr. Balluch weder direkte Informationen der TäterInnen gehabt haben noch selbst dabei gewesen sein könne, sonst hätte er ja von den offenen Türen als Zugang gewusst.
Komendas Internetsuche sei mangelhaft gewesen, führte DDr. Balluch aus. Sie habe weder andere Worte für Luke
, wie z.B. kleine Tür
oder Türl
, nicht gesucht, noch habe sie englische Übersetzungen davon versucht. Dabei habe sie angegeben, englische Webseiten durchforstet zu haben. Sie habe auch gesagt, sie habe die Worte Luke
und Pummersdorf
, den Tatort, in Kombination gesucht und nichts gefunden. Dabei ergebe die Googlesuche davon 50 Treffer. Mit diesen konfrontiert habe die Zeugin gesagt, sie sei allen Treffern nachgegangen, was aber ob ihrer Aussage, es habe keine Treffer gegeben, unglaubwürdig klinge.
Die Zeugin habe zugeben müssen, dass ihre Suche Diskussionsforen nicht umfasst habe, ebenso wenig Email-Listen und Internetseiten, die heute – immerhin 11 Jahre danach – nicht mehr existieren würden. Auch die Tatblatt-Webseite, auf der das Bekennerschreiben erschienen sei, existiere heute nur noch bis Februar 2000 in die Vergangenheit zurück. Man könne also nicht sagen, was vor diesem Tag dort gestanden sein könnte. Sie habe auch gesagt, dass sie die Webseiten von freien Radiostationen und von kommerziellen Privatradios bzgl. Audioinhalten nicht durchsucht habe.
Aus den Aussagen der Zeugin Bianca Komenda könne also kein sinnvoller Schluss gezogen werden.
DDr. Balluch zur Aussage von Fehervary vom BVT zum Kunstsymposium
DDr. Balluch kam dann auf die zweite Zeugin, Christine Fehervary ebenfalls vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), zu sprechen. Sie habe angegeben, im August 2001 als verdeckte Ermittlerin am Kunstsymposium in Großwarasdorf im Burgenland dabei gewesen zu sein. Die Teilnahme an diesem Symposium, erklärte DDr. Balluch, werde ihm im Strafantrag als Unterstützungshandlung für eine kriminelle Organisation angelastet.
Es habe sich um ein Kunstsymposium, also um eine Veranstaltung für KünstlerInnen, gehandelt. Dieser Umstand sei aber in Fehervarys Bericht überhaupt aufgeschienen. Fehervary habe auch angegeben, nicht gemerkt zu haben, dass es sich um ein Kunstsymposium gehandelt habe. Das lasse erhebliche Zweifel an ihren anderen Angaben aufkommen.
Die Veranstaltung sei von der Grünen Bildungswerkstatt organisiert worden und habe 1 Woche gedauert. Dann legte DDr. Balluch einen Bericht über dieses Symposium aus der damaligen Zeitschrift des VGT, dem Tierschutz konsequent, vor. Er beantragte die Verlesung. Zusätzlich beantragte DDr. Balluch die ergänzende Einvernahme des Angeklagten Chris Moser, der damals ohne Kontakt zur Tierschutzszene als Künstler an dieser Veranstaltung teilgenommen habe.
Moser zum Kunstsymposium
Die Richterin fragte sofort Moser und der bestätigte DDr. Balluchs Angaben. Was es dort für Vorträge gegeben habe, fragte die Richterin. Z.B. habe die Kuratorin einer internationalen Ausstellung zu Kunst und Tieren einen Vortrag über die Geschichte von Tieren in der Kunst gehalten, sagte Moser. Was er noch für Vorträge nennen könne, fragte die Richterin. Es hätten verschiedene TierschützerInnen über Tierschutzkampagnen wie z.B. jene gegen den Singvogelfang berichtet, sagte Moser. Und ob Keith Mann etwas über die SHAC-Kampagne gesagt habe, fragte die Richterin. Das könne gut sein, meinte Moser. Ob Keith Mann denn ein Künstler sei, fragte die Richterin. Es hätten TierschützerInnen die Vorträge gehalten und KünstlerInnen sich die Vorträge angehört, erklärte Moser. Die TeilnehmerInnen seien KünstlerInnen gewesen, die Vortragenden nicht. Die Zeugin Fehervary habe dort aber keine KünstlerInnen gesehen, sagte die Richterin. Woran Fehervary denn KünstlerInnen zu erkennen können glaube, fragte Moser zurück.
DDr. Balluch fragte dann Moser, ob zu irgendeinem Zeitpunkt auf diesem Symposium irgendjemand zu Straftaten aufgerufen hätte. Nein, antwortete dieser.
DDr. Balluch zum Kunstsymposium
DDr. Balluch beantragte dann erneut die Verlesung des Artikels über das Kunstsymposium aus dem VGT-Magazin. Die Richterin kam dieser Aufforderung nach. Auf einem Bild war die Podiumsdiskussion zur Frage, wie radikale Tierschutzaktivismus sein dürfe, zu sehen. Beteiligt am Podium waren neben DDr. Balluch Dr. Petrovic von den Grünen, die damalige Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, die auch Rechtsanwältin war, und ein Sprecher der Gruppe JuristInnen für Tierrechte
.
Die Richterin fragte DDr. Balluch, warum er sich einerseits von Sachbeschädigungen distanziere und andererseits an so einem Podium mitdiskutiere und auf einem Kunstsymposium sei, auf dem auch Keith Mann spreche, der 1991 – also 10 Jahre davor – zu einer Haftstrafe für Tierschutzaktivitäten in England verurteilt worden sei. DDr. Balluch meinte, er distanziere sich von Sachbeschädigungen, aber dennoch könne man das faktische Phänomen nicht übergehen, dass es Personen gebe, die ihr ganzes Leben dem Tierschutz widmen und sogar dafür bereit sind, ins Gefängnis zu gehen. Das sei ein soziologisch sehr interessantes Phänomen und ein Teil dieser sozialen Bewegung für Tiere. Die Organisation dieses Kunstsymposiums habe offenbar die KünstlerInnen mit einer solchen Person, in diesem Fall Keith Mann, konfrontieren wollen, sodass sie anhand seiner Persönlichkeit seine Beweggründe und seine Lebenseinstellung erfahren könnten. Man müsse sich fragen, warum Menschen wie Mann solche Handlungen setzen und nur dann, wenn man die Ursache, nämlich die tatsächlich unermessliche Tierquälerei, beseitige, könne man nachhaltig Straftaten für den Tierschutz beenden. Nur mit Gewalt zu reagieren würde Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursachen. Das Phänomen würde bestehen bleiben solange man der Sache nicht auf den Grund ginge. Die Gesellschaft täte gut daran, den eigenen Umgang mit Tieren zu hinterfragen.
DDr. Balluch weiter zu Fehervarys Aussage
DDr. Balluch verwies dann darauf, dass Fehervary sich bei ihrer Befragung an absolut gar nichts mehr von diesem Symposium habe erinnern können. Selbst zu der durch sie durchgeführten Einvernahme vom Kronzeugen
Dr. Plank, die nur 2 Jahre vorher stattgefunden hatte, habe sie gar nichts mehr angeben können, weder was gesagt wurde, noch warum es überhaupt zu dieser Einvernahme gekommen sei. In ihrer Aussage zum Kunstsymposium habe sie sich daher nur auf ihren Bericht darüber bezogen.
Dieser Bericht sei aber sehr fragwürdig, fuhr DDr. Balluch fort. Fehervary habe darin behauptet, dass die TeilnehmerInnen fast ausschließlich AktivistInnen und SympathisantInnen des VGT gewesen seien. Auf seine Frage, woher sie das wisse, habe sie gemeint, man habe diese Personen alle durch Beobachtungen von Demonstrationen gekannt. Dann habe Fehervary aber eine Liste von Autonummern in ihrem Bericht angegeben, deren FahrerInnen von ihr ausgeforscht worden seien. Und die dort genannten Personen seien zum größten Teil weder SympathisantInnen noch AktivistInnen des VGT gewesen, stellte DDr. Balluch fest. Vielmehr habe es sich um Personen von anderen Tier- und Umweltschutzvereinen wie z.B. den Wiener Tierschutzverein und den Vorarlberger Verein Humanitas sowie um viele KünstlerInnen gehandelt, die ihm, DDr. Balluch, persönlich nicht bekannt gewesen seien. Fehervary habe hier also völlig falsche Angaben gemacht.
In ihrem Bericht habe Fehervary wörtlich geschrieben, zitierte DDr. Balluch, dass ein Gelegenheitsinformant
ihr gesagt habe, was Keith Mann in seinem Vortrag gesagt hätte. Auf die Frage, wer dieser Gelegenheitsinformant gewesen sei, habe Fehervary geantwortet, sie selbst. Es sei völlig unglaubwürdig, dass eine verdeckt agierende Polizistin in ihrem Bericht schreibe, ein Gelegenheitsinformant teile ihr etwas mit, und dabei meine sie damit sich selbst. Noch dazu würden Inhalte von anderen Vorträgen in ihrem Bericht stehen, die nicht von einem Gelegenheitsinformanten sondern von ihr selbst stammten. Fehervary könne nicht so schizophren sein, von sich selbst zunächst in der dritten Person zu schreiben und dann den restlichen Bericht in Ich-Person zu halten. Das beweise, dass Fehervary sich entweder überhaupt nicht mehr erinnere oder den Gelegenheitsinformanten nicht preisgeben wolle. Dadurch sei aber ihr gesamter Bericht nicht vertrauenswürdig.
Fehervarys Bericht enthalte auch nichts zu den Exkursionen z.B. zum Zoo Schönbrunn, die stattgefunden hätten, und kein Wort von Vorträgen wie z.B. der Kuratorin über die Geschichte des Tiers in der Kunst. Stattdessen habe Fehervary geschrieben, dass Exkursionen in Tierfabriken wahrscheinlich geplante Tierbefreiungen seien. Hier sei offenbar die Fantasie mit der Polizistin durchgegangen.
Zuletzt habe Fehervary ihn, DDr. Balluch, inkriminiert, weil sie in ihrem Bericht behauptet habe, er hätte auf dem Kunstsymposium angegeben, früher bei der ALF aktiv gewesen zu sein. Das sei allein schon deshalb unglaubwürdig, weil das BVT dann doch hätte aktiv werden müssen, wo es doch ihr Auftrag gewesen sei, StraftäterInnen auszuforschen. Es sei daher viel wahrscheinlicher, dass der Zeugin Fehervary derselbe Fehler wie ihrem Chef bei der SOKO, Mag. Zwettler, passiert sei. Dieser habe nämlich die englische Jagdsaboteursvereinigung HSA mit der ALF verwechselt. Das habe im Übrigen auch SOKO-Chefinspektorin Bogner, als sie in der Nacht zusammen mit der WEGA gewaltsam in sein, DDr. Balluchs, Haus eingedrungen sei und ihm mit der Pistole im Gesicht herumgefummelt habe. Er habe damals ein T-Shirt der HSA getragen und auf seine Frage, was dieser Überfall durch die Polizei solle, habe sie auf dieses T-Shirt gezeigt und gesagt deshalb
. Auch sie habe also HSA und ALF verwechselt.
Er, DDr. Balluch, sei nämlich 8 Jahre für die HSA aktiv gewesen und das habe er sicher auf diesem Kunstsymposium auch erwähnt.
Zusammenfassend könne man also sagen, dass Fehervarys Bericht völlig unglaubwürdig sei und darauf keinerlei Schlüsse zu ziehen seien. Viel verlässlicher seien die Berichte, die dem Gericht vom Kunstsymposium bereits vorliegen würden. Abgesehen davon seien einige KünstlerInnen, die damals an dem Kunstsymposium teilgenommen hätten, als ZeugInnen beantragt. Auch die OrganisatorInnen des Kunstsymposiums von der Grünen Bildungswerkstatt Burgenland könnten als ZeugInnen angeben, dass es sich bei dieser Veranstaltung um keine Förderung einer kriminellen Organisation gehandelt habe und dass DDr. Balluch sicherlich nicht gesagt habe, er sei kriminell gewesen.
Warum die verdeckte Ermittlung illegal war
In seiner Stellungnahme kam DDr. Balluch dann auf die verdeckte Ermittlung zu sprechen. Es sei aus den Einvernahmen völlig klar hervorgegangen, dass es sich um Ermittlungen nach der Strafprozessordnung ohne Genehmigung gehandelt habe. Die verdeckte Ermittlung sei also illegal gewesen. Das zeige sich schon allein daran, dass in den Briefen an die ausländischen Behörden von Zielpersonen
die Rede gewesen sei, zu denen die verdeckte Ermittlerin bereits ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hätte. Sowohl die verdeckte Ermittlerin als auch ihr Führer hätten aber ausgesagt, dass sie nicht wüssten, wer mit Zielpersonen
gemeint gewesen sei. Das sei nicht glaubwürdig, dass nicht einmal der Führer der verdeckten Ermittlung die Zielpersonen ebendieser Ermittlung kennen würde. In Wirklichkeit habe sich die verdeckte Ermittlung immer schon auf ganz bestimmte Personen konzentriert, die jetzt auf der Anklagebank sitzen. Es sei nie um Gefahrenabwehr gegangen, sondern darum, Informationen für Hausdurchsuchungen, für weitere Observationsmaßnahmen und für eine Anklage zu ermitteln. Das ohne staatsanwaltliche Genehmigung getan zu haben, sei komplett illegal gewesen.
Bestätigt werde das durch die Anweisung der SOKO, die verdeckte Ermittlerin habe DNA-Proben einsammeln sollen. DNA brauche man nicht, um zukünftige Straftaten abzuwehren, sondern um vergangene Straftaten aufzuklären. Also sei die verdeckte Ermittlung nach der Strafprozessordnung durchgeführt worden.
Das zeige sich auch an einem Artikel mit dem Titel Rosa Brigade
aus dem Wiener. Die verdeckte Ermittlerin habe ausgesagt, diesen Artikel am 14. Juli 2007 auf einer Demonstration überreicht bekommen zu haben. Am 19. Juli 2007 fand er durch die SOKO Eingang in den Akt. Bei seiner U-Haft, sagte DDr. Balluch, sei dieser Artikel als ein zentrales Verdachtsmoment gegen ihn vorgehalten worden. Auch das beweise, dass die verdeckte Ermittlerin Indizien gegen Beschuldigte gesammelt habe, was sie nicht ohne Genehmigung hätte tun dürfen.
Der Führer der verdeckten Ermittlerin habe zugegeben, das Passwort für das Archiv von Fadinger von der verdeckten Ermittlerin erhalten zu haben. Das wurde sofort an die SOKO weitergegeben, die die Emails daraus gelesen und für ihre Verdächtigungen benutzt habe. Die Emails von Fadinger würden bis heute, mangels irgendwelcher Beweise, als Hauptvorwürfe in diesem Verfahren dienen. Wieder sei damit belegt, dass die verdeckte Ermittlung einer Genehmigung bedurft hätte.
Auffallend sei auch gewesen, dass die verdeckte Ermittlerin in ihrem Bericht die Namen der Angeklagten bereits 2007 gekannt habe, bevor sie ihr zum ersten Mal begegnet seien. Das beweise, dass die verdeckte Ermittlerin klare Anweisungen bekommen habe, sich gewissen Personen zu nähern, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie auszuspionieren. Das hätte aber einer Genehmigung bedurft, die nicht vorgelegen sei.
In einem Fall habe die verdeckte Ermittlerin in einem Lokal eine Annonce der Achtbeschuldigten gesehen und gleich in ihrem Bericht notiert. In diesem Lokal würden sich aber gleichzeitig zig weitere Annoncen befinden. Warum sie ausgerechnet jene der Achtbeschuldigten genommen habe, habe sie nicht erklären können. Das zeige, dass sie in Wirklichkeit auf bestimmte Personen, u.a. die Achtbeschuldigte, also höchstwahrscheinlich die jetzigen Angeklagten, angesetzt gewesen sei.
Auch die Frage, wie sie gerade darauf gekommen sei, den VGT zu infiltrieren, habe die verdeckte Ermittlerin laut DDr. Balluch nicht nachvollziehbar beantworten können. Es sei Zufall gewesen, habe sie gesagt. Es sei ihr darum gegangen, sich den Demonstrationen vor irgendeiner Kleider Bauer Filiale anzuschließen und dabei sei sie zufällig auf den VGT in der Mariahilferstraße in Wien gestoßen. Das sei nicht glaubwürdig. Erstens habe es bei genau dieser Filiale bis zu diesem Zeitpunkt keine Sachbeschädigung gegeben. Zweitens würden mehr als 8 Gruppierungen in Österreich Demonstrationen vor Kleider Bauer durchführen bzw. bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt haben. Und drittens habe es regelmäßige Demonstrationen in vielen anderen Städten, wie z.B. Innsbruck, Graz, Salzburg und Linz, gegeben, wo die verdeckte Ermittlerin ihren Einsatz hätte beginnen können. Das sei offensichtlich kein Zufall, sondern ein gezielter Auftrag zur Ermittlung gegen den VGT gewesen, meinte DDr. Balluch.
Weiter habe die verdeckte Ermittlerin angegeben, sich für verschiedene Nicknames von Internetforen interessiert zu haben. Dabei sei wieder auffällig gewesen, dass genau einige der Angeklagten hinter diesen Nicknames gestanden seien. Auch das zeige, dass die Ermittlung von vornherein gegen bestimmte Personen gerichtet gewesen sei.
Auch der Besuch der verdeckten Ermittlerin in der U-Haft sei so zu verstehen. Das vorgeschobene Argument, die verdeckte Ermittlerin habe einen Farbwurf auf ein Gerichtsgebäude durch ihren Besuch eines der Angeklagten im Gefängnis verhindern wollen, sei lächerlich. Es sei doch völlig absurd, anzunehmen, ein Angeklagter würde aus dem Gefängnis heraus Farbwürfe bestellen. Noch abwegiger sei die Vorstellung, diese Bestellung würde während eines Besuchs erfolgen, wo doch die Besuche damals von Gerichts wegen überwacht worden waren. Die verdeckte Ermittlerin habe vielmehr das Vertrauen missbrauchen wollen, das ihr von dem Beschuldigten entgegen gebracht wurde, um seine hilflose Situation zu nutzen, Informationen aus ihm herauszuholen. Auch das sei zweifellos eine Ermittlung zu vergangenen Straftaten, statt die Verhinderung gefährlicher Angriffe.
Und zuletzt würden auch die Auslandsermittlungen zeigen, dass es um Ermittlungen vergangener Straftaten gegangen sei. Die SOKO habe sich für internationale Kontakte Verdächtiger interessiert. Was für Straftaten im Ausland hätte die verdeckte Ermittlerin durch ihren Besuch von Tierschutztreffen und Workshops zu verhindern versuchen wollen? Zusammengefasst sei also klar, dass diese verdeckte Ermittlung gegen verdächtige Zielpersonen gerichtet gewesen sei und damit genehmigungspflichtig. Da keine Genehmigung vorgelegen sei, sei die verdeckte Ermittlung offensichtlich illegal gewesen.
War die verdeckte Ermittlerin Danielle Durand
nicht tief genug vorgedrungen?
Justizministerium und Staatsanwaltschaft würden die Relevanz der Aussage der verdeckten Ermittlerin negieren, weil sie nicht tief genug in eine angebliche kriminelle Organisation vorgedrungen sei. Dass er, DDr. Balluch, aber im Kern dieser Organisation führend aktiv sei, werde dabei vorausgesetzt. Doch gerade zu ihm und seinem Aktivitätsbereich sei die verdeckte Ermittlerin schon vorgedrungen. So habe der Führer der verdeckten Ermittlerin angegeben gewusst zu haben, dass die verdeckte Ermittlerin mit ihm, DDr. Balluch, in der Nacht heimlich plakatieren gefahren sei. Das würde man doch nicht mit Personen tun, denen man nicht vertraue. Interessant sei, dass sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt diese Straftat – so seien doch andere Plakate überklebt und dadurch beschädigt worden – nicht als Straftat im Sinne einer kleineren Sachbeschädigung gewertet hätten. Wäre die verdeckte Ermittlerin nicht dabei gewesen, würde das wahrscheinlich jetzt als die Straftat einer kriminellen Organisation schlechthin aufgebauscht. Offenbar sei es von Vorteil, bei Straftaten verdeckte ErmittlerInnen mitzunehmen, weil dann würden diese Straftaten vertuscht.
Die verdeckte Ermittlerin sei auch mit ihm, DDr. Balluch, in der Nacht auf Recherche gewesen, habe von ihm sein Auto geborgt bekommen und sei von ihm auf die interne Fadinger-Emailliste gesetzt worden. Diese Email-Liste werde von der Staatsanwaltschaft aber auch von allen Gerichten bis zum Höchstgericht in deren Urteilen zur Untersuchungshaft, als Infrastruktur einer kriminellen Organisation
bezeichnet. Wenn die verdeckte Ermittlerin dort Mitglied gewesen sei, dann müsse sie doch in der kriminellen Organisation
ermittelt haben – oder die Ansicht, die Fadingerliste sei eine Infrastruktur einer kriminellen Organisation, sei falsch. Abgesehen davon sei in den Briefen an die ausländischen Behörden auch gestanden, dass die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen der Zielpersonen gewonnen habe. Damit sei klar, dass die verdeckte Ermittlerin im Herzen der hier angeklagten Gruppe des VGT aktiv gewesen sei und das volle Vertrauen dieser Personen genossen habe.
Zur Fadinger Liste
Der Führer der verdeckten Ermittlerin habe bestätigt, dass die verdeckte Ermittlerin auf Auftrag der SOKO Fadingermitglied geworden sei. Sie habe auch das Passwort für das Fadingerarchiv der alten Emails zugeschickt bekommen und an die SOKO weitergegeben. Die SOKO habe also seit Anfang November 2007 alle Fadinger Emails mitgelesen. Dabei habe die SOKO erst im März 2008 eine gerichtliche Verfügung für das Mitlesen beantragt. Die SOKO habe also viele Monate ohne richterliche Genehmigung diese Liste mitgelesen. Das zeige sich auch daraus, dass eine Frau nach den Hausdurchsuchungen von der SOKO überraschend zu einem Email von Fadinger befragt worden sei. Dieses Email habe die SOKO nur durch das Passwort der verdeckten Ermittlerin mitlesen können.
Mangels irgendwelcher Beweise hätten letztendlich uralte Emails aus diesem Fadinger-Archiv für die Anklage herhalten müssen. Diese hätten offenbar alle aus der verdeckten Ermittlung gestammt. Auch daran sei zu erkennen, dass die SOKO gelogen habe, wenn sie behauptete, die verdeckte Ermittlung sei erfolglos und irrelevant gewesen, weshalb sie vor der Verteidigung geheim gehalten werden könne.
Die verdeckte Ermittlerin und ihr Führer hätten aber die Fadinger-Liste nicht für relevant erachtet, sonst wäre irgendetwas davon in ihrem Bericht gestanden. Stattdessen fand sich dort nur die Bemerkung, dass sie ab Anfang November 2007 Mitglied geworden sei. Mehr habe sie an diesem Forum nicht interessiert, obwohl sie bis Ende 2008 dort aktiv gewesen sei.
Ziele der verdeckten Ermittlung
Wie bereits ausgeführt, erklärte DDr. Balluch, sei die verdeckte Ermittlung gegen spezifische Ziele eingesetzt worden. So habe man von vornherein den VGT ins Visier genommen. Dabei habe es Demonstrationen gegen Kleider Bauer mindestens von den Tierschutzorganisationen Tierschutz aktiv Tirol, RespekTiere Salzburg, Vier Pfoten, die Grünen, Tierrechtsgruppe Linz, VGT in Graz, BAT vor Hämmerle und PETA Deutschland gegeben.
Weiter seien gewisse Leute von vornherein im Visier der verdeckten Ermittlung gelegen, wie z.B. Mag. Hnat und er, DDr. Balluch. Das gehe aus den Fragen hervor, die die verdeckte Ermittlerin im Auftrag ihres Führers an die AktivistInnen der Demonstrationen, die sie besucht habe, gestellt habe. Für die Vier Pfoten habe man sich gezielt nicht interessiert, was auf einen entsprechenden Auftrag der SOKO hindeute.
Zum Verhältnis von VGT und BAT
Die verdeckte Ermittlerin sei zwar gezielt in den VGT eingeschleust worden, sie habe aber auch versucht, gleichzeitig die BAT zu infiltrieren. Dabei habe sich aber rasch herausgestellt, so DDr. Balluch, dass das nicht möglich sei. Die BAT habe nicht zugelassen, dass Personen, die dem VGT auf dessen Demonstrationen helfen, auch auf ihren Treffen erscheinen dürfen. Der Führer der verdeckten Ermittlerin habe bei seiner Befragung zugeben müssen, dass eine gleichzeitige Infiltration beider Gruppen unmöglich sei und dass die verdeckte Ermittlerin deshalb im VGT geblieben sei. Es sei auch sehr leicht gewesen, den VGT zu infiltrieren, weil dieser sehr offen agiere. Aus diesen Erkenntnissen könne gefolgert werden, dass die Vorstellung, VGT und BAT würden eine gemeinsame kriminelle Organisation bilden, nicht haltbar sei. Es habe auch keinen Hinweis auf geheime Kontakte zwischen den Gruppen oder einzelnen ProponentInnen gegeben. Daher könne die Anklage allein schon aufgrund dieser Erkenntnis nicht aufrecht erhalten werden.
Tierrechtstreffen in Appelscha, Holland
Auf die Frage an den Führer der verdeckten Ermittlerin, Stefan Wappel, warum die verdeckte Ermittlerin nach Appelscha zu einem internationalen Tierrechtstreffen geschickt worden sei, habe dieser laut DDr. Balluch gesagt, das habe die SOKO befohlen. Die SOKO habe nämlich, so DDr. Balluch, die Hoffnung gehabt, die verdeckte Ermittlerin könne in Holland kriminelle Kontakte zwischen den Zielpersonen in Österreich und ausländischen TierrechtlerInnen aufdecken. Tatsächlich habe sich Appelscha als so harmlos herausgestellt, dass die verdeckte Ermittlerin gelangweilt frühzeitig abgereist sei. Auf die Frage warum, habe Wappel gesagt, das Zugticket sei bereits gekauft gewesen. Da nicht davon auszugehen sei, dass eine Polizistin bei Gefahr früher abreise, nur, weil sie bereits ein Zugticket gekauft habe, müsse man schließen, dass nichts Relevantes auf diesem Treffen passiert sein könne.
Animal Liberation Workshops
Die SOKO habe die verdeckte Ermittlerin zu 2 dieser Animal Liberation Workshops geschickt, offenbar, weil ihr der Name so verdächtig vorgekommen sei. Zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen sei nämlich keine verdeckte Ermittlung und kein Vertrauensverhältnis notwendig. Diese Veranstaltungen seien breit öffentlich angekündigt worden und für jedeN zugänglich gewesen. Doch die verdeckte Ermittlerin habe auch bei beiden dieser Workshops, die sie besucht hatte, nämlich Luzern in der Schweiz und Wien, nichts Relevantes entdecken können. Bei beiden sei sie nämlich früher abgereist bzw. gegangen und dabei nicht von ihrem Führer, der immer über alles informiert gewesen sei, zurückgehalten worden. Diesmal sei die Ausrede gewesen, die verdeckte Ermittlerin sei einmal krank gewesen und das andere Mal habe ihre Dienstzeit schon geendet. Auch das beweise, dass weder die verdeckte Ermittlerin noch ihr Führer den VGT und seine Veranstaltung mit einer Mafia verglichen habe. Weil, bei einer Mafia wäre das Ende der Dienstzeit doch hoffentlich kein Grund gewesen, die kriminellen Machenschaften nicht mehr weiter zu beobachten.
Die verdeckte Ermittlerin und ihr Führer hätten also ganz offensichtlich kein großes Interesse an internationalen Tierrechtstreffen oder an Animal Liberation Workshops gehabt.
Benutzung von Codeworten und Computerverschlüsselung gefördert
Der Führer der verdeckten Ermittlerin habe angegeben, führte DDr. Balluch aus, dass die verdeckte Ermittlerin zur Legendenbildung
das konspirative Verhalten der AktivistInnen gefördert und befürwortet habe. Da man aber jetzt den TierschützerInnen dieses konspirative Verhalten vorwerfe, müsse man daran auch der verdeckten Ermittlerin eine gewisse Schuld geben. Es könne doch nicht sein, dass die verdeckte Ermittlerin von sich aus ihm, DDr. Balluch, vorschlage, Codeworte für Jagdaktionen zu benützen, und danach werde er wegen der Benützung solcher Codeworte angeklagt. Die verdeckte Ermittlerin habe in Beiträgen auf dem Fadinger Forum klar gesagt, dass sie eine Tarnung und Verschlüsselung von Computern wichtig fände, weil die Polizei offensichtlich an diesen Aktionen interessiert sei, um sie zu verhindern. Einerseits hatte die verdeckte Ermittlerin hier Recht, sie selbst verhinderte z.B. die Blockade eines Tiertransporters mit Schlachtpferden von Rumänien nach Belgien, indem sie die Polizei über die geplante Ankettung informierte. Andererseits habe die verdeckte Ermittlerin daher genau gewusst, wofür diese Tarnung eingesetzt worden sei und es sei daher nachgerade Amtsmissbrauch, wenn die SOKO danach dieselbe Tarnung als Maßnahme zur Verhinderung von Strafverfolgung
mittels §278a verfolge.
Die Kleider Bauer Kampagne
Sein Gesamteindruck von der Kleider Bauer Kampagne sei ein friedlicher gewesen, habe der Führer der verdeckten Ermittlerin angegeben. Jedenfalls habe es keinerlei Anzeichen von krimineller Energie im Rahmen dieser Demonstrationen und der gesamten Kampagne gegeben. Dabei habe sich die verdeckte Ermittlerin auf diese Kampagne konzentriert und an 76 Demonstrationen gegen Kleider Bauer in 16 Monaten teilgenommen. Diese seien immer friedlich gewesen und es habe nie gefährliche Drohungen gegeben.
Es gab keine SHAC-Kampagne des VGT
Im Strafantrag werde ihm, DDr. Balluch, ganz zentral vorgeworfen, die – eigentlich legale – SHAC-Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchslabor HLS unterstützt zu haben. Auf die Frage dazu, habe aber der Führer der verdeckten Ermittlerin angegeben, nie etwas von einer SHAC-Kampagne gehört zu haben. Es habe auch nie irgendetwas zu HLS gehört. Das decke sich mit DDr. Balluchs Angaben, dass es nie eine SHAC-Kampagne des VGT gegeben habe.
Waffen und Gewalt des VGT?
Der Führer der verdeckten Ermittlerin habe klar zugegeben, dass es keine Waffen beim VGT gegeben habe und dass der VGT nie gefährlich oder gewalttätig gewesen sei. Die SOKO, die von diesen Ergebnissen der verdeckten Ermittlung natürlich voll unterrichtet gewesen sein müsse, habe dennoch die Hausdurchsuchung von bewaffneten WEGA-Einheiten mit Rammbock durchführen lassen. Wieso, müsse man jetzt fragen, habe man trotz dieser Aussagen der verdeckten Ermittlerin den Beschuldigten Schusswaffen ins Gesicht gehalten und sie nackt aus dem Bett gezogen und an die Wand gestellt?
Seltsam mute aber auch der Vorfall mit der Einheit COBRA an, vom dem der Führer der verdeckten Ermittlerin in diesem Zusammenhang erzählt habe. Weil Mag. Hnat einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt habe, sei eine COBRA-Einheit in die Nachbarwohnung von Springer bestellt worden, während diese bei sich zu Hause eine Party gefeiert habe. Man stelle sich nur vor, was passieren hätte können, hätte Springer z.B. eine Champagnerflasche geöffnet und der dabei entstandene Ton hätte die COBRA-AgentInnen an einen Schuss denken lassen! Dieser leichtfertige Umgang mit tödlicher Gewalt sei absolut unfassbar – und das bei einer Personengruppe, die sich dem Schutz von Leben verschrieben habe und nie mit Gewalt vorgegangen sei und nachweislich keine Waffen besitze!
Einen gefährlichen Angriff der Jägerschaft nicht abgewehrt!
Zuletzt sagte DDr. Balluch, dass es doch einmal einen gefährlichen Angriff gegeben habe, wie der Führer der verdeckten Ermittlerin habe zugeben müssen. Die verdeckte Ermittlerin habe mitbekommen, dass JägerInnen die Regenschirme von TierschützerInnen durchschossen hätten. Immer sei behauptet worden, die verdeckte Ermittlerin sei zur Abwehr gefährlicher Angriffe eingesetzt. Kaum gebe es einen solchen Angriff der Jägerschaft, habe die verdeckte Ermittlerin trotzdem nicht eingegriffen sondern versagt. Kurz darauf seien TierschützerInnen von JägerInnen schwer verletzt worden, wie auf einem Film im Gerichtssaal zu sehen gewesen sei. Die verdeckte Ermittlerin sei zu diesem Zeitpunkt in einem Auto gesessen, weil das Wetter zu schlecht gewesen sei. Ihrer mangelnden Wettertauglichkeit wegen habe sie also in ihrer eigentlichen Mission versagt. Stattdessen habe sie dann DDr. Balluch vorgeworfen, er sei militant, weil er trotz demselben Wetter nicht im Auto gesessen sondern Tiere zu retten versucht habe.
Anschließend begann DDr. Balluch zu den Aussagen der verdeckten Ermittlerin Stellung zu nehmen. Die Richterin fragte, wie lange er noch brauche. Mindestens 45 Minuten, antwortete DDr. Balluch. Daraufhin unterbrach die Richterin die Verhandlung für eine
Mittagspause 12:30 Uhr – 13:21 Uhr.
Vertrauensperson und ihr Führer als ZeugInnen beantragt
Nach der Mittagspause beantragte Anwältin Dr. Lehner die Vertrauensperson VP 481 und ihren Polizeiführer Franz Raab als ZeugInnen. Dr. Lehner nannte dabei den Namen Esther Hofbauer für die Vertrauensperson und gab deren Adresse an. Die Richterin sagte dazu, sie wolle jetzt den Bericht des Führers vorlesen. Die AnwältInnen fragten, ob die Vertrauensperson und ihr Führer als ZeugInnen kommen würden. Die Richterin bejahte. Dann, so die AnwältInnen, seien sie auch mit der Verlesung einverstanden.
Die Richterin verliest den Bericht von VP 481
Er findet sich hier: tierschutzprozess.at/protokoll-von-spitzel-vp-481
Fragen an DDr. Balluch zum Bericht der Vertrauensperson VP 481
Nach Verlesung des Berichts fragte die Richterin, ob DDr. Balluch den Namen von VP 481 kenne. Esther Hofbauer, antwortete DDr. Balluch. Wie lange er sie denn gekannt habe, fragte die Richterin. Hofbauer sei im Jahr 1999 einige Monate lang beim VGT gewesen und dann noch einmal im Mai 2007 erschienen. Ob es dazwischen einen Kontakt gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte DDr. Balluch. Hofbauer habe 1999 einen schweren Autounfall gehabt und sei dann nicht mehr beim VGT erschienen und es habe keinen Kontakt gegeben.
Was Hofbauer für Aktivitäten beim VGT unterstützt habe, fragte die Richterin. Im Jahr 1999 habe sie nicht nur bei Demonstrationen und Veranstaltungen, sondern auch bei Aktionen des zivilen Ungehorsams mitgemacht, wie z.B. bei Tiertransportblockaden, sagte DDr. Balluch. Sie sei auch beim 70 stündigen solidarischen Hungerfasten mit Kälbern auf Tiertransporten aus Österreich nach Südspanien dabei gewesen. Und was Hofbauer im Jahr 2007 für den VGT gemacht habe, fragte die Richterin. Sie sei auf Demonstrationen und Veranstaltungen gewesen, meinte DDr. Balluch. Sie habe auch beim VGT angestellt werden wollen, sei aber abgelehnt worden, es habe damals keine freie Position gegeben.
Wie der Erstkontakt 2007 verlaufen sei, fragte die Richterin. Hofbauer sei einfach auf der Demonstration vor Kleider Bauer erschienen, sagte DDr. Balluch.
Im Bericht sei die Rede von geheimen Treffen
des VGT, sagte die Richterin. Es gebe keine geheimen Treffen, sagte DDr. Balluch. Es gebe auch keine Treffen beim VGT, für die man eine Einladung brauche, wie im Bericht erwähnt. Die verdeckte Ermittlerin habe nichts dergleichen gefunden. Hofbauer habe sicher Geld von der Polizei erhalten und sei daher motiviert gewesen, die Situation dramatischer darzustellen, als sie gewesen sei, um ihre Rolle wichtig erscheinen zu lassen. Sie könne allerdings auch betrunken gewesen sein. Der letzte Satz wurde mit Lachen aus dem Zuschauerraum quittiert.
Die Richterin meinte, im Bericht würden militante Deutsche erwähnt, die eine militärische Disziplin in die Demonstrationen einführen hätten wollen. Dazu habe er die verdeckte Ermittlerin gefragt und sie habe nichts dergleichen wahrgenommen, sagte DDr. Balluch. Er selbst könne nicht sagen, um wen es sich da gehandelt habe.
Dann bezog sich die Richterin auf ein Telefongespräch, das DDr. Balluch laut Hofbauer mit Springer geführt habe. Er könne sich daran nicht erinnern, bezweifle allerdings, dass er telefoniert habe, weil er – sogar laut Bericht – zu dieser Zeit einen Animal Liberation Workshop in Lettland organisiert habe.
Anfang September 2007 sei gesagt worden, zitierte die Richterin den Bericht, dass es gewaltsamere Demonstrationen des VGT als Spontanaktionen gebe, wenn nicht so viele Spitzel im VGT sein würden. Dazu meinte DDr. Balluch, dass es immer und überall Gerüchte von Spitzeln gebe. Aber selbst die verdeckte Ermittlerin habe keine gewaltsameren Demonstrationen
des VGT erlebt, ja, es habe noch nie eine gewaltsame Demonstration des VGT gegeben. Das sei auch von der Polizei bestätigt worden.
Fragen der Richterin an Jürgen Faulmann
Ob Faulmann Hofbauer kenne, fragte die Richterin. Ja, sagte Faulmann, er könne sich an sie erinnern, sie habe lange rote Haare gehabt. Wann und wo er sie getroffen habe, fragte die Richterin. Ich verweise auf den Akt
, sagte Faulmann und die ZuschauerInnen lachten schallend. Spaß beiseite, meinte er dann, in den 1990er Jahren habe er mit ihr bei Aktionen und Demonstrationen Kontakt gehabt. Und zwischen 1999 und 2007 keinen, fragte die Richterin. Nein, sagte Faulmann, er wisse aber nicht genau, ob Hofbauer 1999 beim VGT gewesen sei. Sie habe jedenfalls 2007 vom Abgang von Dr. Plank wegen dessen Spendengeldveruntreuungen nichts gewusst, also müsse sie vor 2001 beim VGT gewesen sein.
Die Richterin fragte dann den Staatsanwalt und die Verteidigung, ob sie diesbezüglich Fragen hätten. Nein, sagte der Staatsanwalt, und die AnwältInnen schüttelten ebenfalls die Köpfe.
Stellungnahme von DDr. Balluch zu Danielle Durand
: Fadinger
Die Richterin gab wieder DDr. Balluch das Wort, um seine Stellungnahme zur Aussage der verdeckten Ermittlerin fortzusetzen. Die verdeckte Ermittlerin sei nach ihren Aussagen von Anfang November 2007 bis Ende 2008, also etwa 1 Jahr lang, auf Fadinger gewesen, stellte DDr. Balluch fest. Die Staatsanwaltschaft und die SOKO seien davon ausgegangen, dass die Emailliste Fadinger die Infrastruktur einer kriminellen Organisation sei. Das zeige, dass die verdeckte Ermittlerin jedenfalls weit genug vorgedrungen sei. Aber die verdeckte Ermittlerin habe Fadinger als eine ganz normale Emailliste empfunden, es sei um Biogemüse und politische Diskussionen gegangen. Pro Tag habe es 50 Emails gegeben, also in einem Jahr etwa 18.000. Er, DDr. Balluch, habe fast 100 ZeugInnen von Fadinger beantragt, und die würden alle dasselbe bestätigen wie die verdeckte Ermittlerin, dass es sich um eine völlig harmlose Diskussionsliste handle. Den Umstand, dass die Liste nicht öffentlich sei, teile sie mit 2-3 Milliarden weiteren Emaillisten weltweit. Und auf einer geschlossenen Liste könnten neue Mitglieder nur durch die Empfehlung bzw. Nominierung durch bereits bestehende Mitglieder aufgenommen werden. Das könnten wirklich nur Personen als verdächtig empfinden, die vom Internet überhaupt keine Ahnung hätten.
Der Staatsanwalt habe versucht, Fadinger als Anklagepunkt beizubehalten, indem er suggeriert habe, dass die verdeckte Ermittlerin nicht alle Fadinger-Emails – eben gerade die kriminellen
nicht – erhalten habe. Dazu habe DDr. Balluch die Einvernahme der Provider dieser Liste, GreenNet aus England, aus ZeugInnen beantragt. Die verdeckte Ermittlerin selbst habe zugegeben, dass es keinen Hinweis gegeben habe, dass sie nicht alle Emails empfangen hätte. Und da ihr ein Passwort für das Archiv übergeben worden sei, hätte sie auch alle Emails im Archiv nachlesen können.
Die Anklage basiere hauptsächlich auf Emails von Fadinger. Wenn man auf Fadinger sei und mitlese, dann merke man, dass immer völlig harmlos diskutiert würde und nichts Kriminelles vorkomme. Wenn man aber Emails aus dem Zusammenhang reiße, wie das die SOKO getan habe, und wenn diese Emails dann gehäuft hintereinander vorgelesen würden, dann könne ein radikaler Eindruck entstehen. Das stimme aber überhaupt nicht mit dem Eindruck überein, den man als LeserIn von Fadinger bekomme. Von 18.000 Emails pro Jahr sei eine Handvoll mit radikal klingendem Inhalt. Das sei alles, was die Anklage vorbringen könne.
Die Liste Fadinger selbst habe überhaupt keine besondere Rolle. Wie den bereits verlesenen Abschlussberichten der SOKO zu entnehmen, habe auch die BAT eine eigene Emailliste, die Boringer heiße. Diese Liste sei ebenfalls geschlossen und man könne nur durch Nominierung von Mitgliedern beitreten. Dass aus dieser Liste keine Emails im Strafantrag zitiert würden, sei nur darauf zurückzuführen, dass die verdeckte Ermittlerin den VGT und Fadinger infiltriert habe, aber nicht die BAT und Boringer. Abgesehen davon gebe es noch zahllose weitere derartige Emaillisten im Tierschutz, z.B. jeweils eine für die verschiedenen Kampagnen wie Pelz, Singvogelfang, Tierschutz in die Verfassung oder Kaninchen, sowie jeweils eine für die Aktivitäten in jedem Bundesland usw. Es sei wirklich lächerlich und bezeichnend, dass die Anklage lediglich dieser einen Liste als Indiz für radikale Aktivitäten vorlegen würde. Andererseits würde die Aussage der verdeckten Ermittlerin, dass Fadinger völlig harmlos sei, damit die gesamte Anklage ad absurdum führen.
DDr. Balluch zur Frage, ob die verdeckte Ermittlerin verdächtigt wurde ein Spitzel zu sein
Die verdeckte Ermittlerin sei gefragt worden, ob sie von AktivistInnen verdächtigt worden sei, ein Spitzel zu sein. Außer von einer Situation, in der sie von Springer scherzhaft darauf angesprochen worden sei, habe sie nichts berichten können. Es habe zwar bei den AktivistInnen Kritik untereinander gegeben, aber gegen die verdeckte Ermittlerin seien keine besonderen Vorwürfe laut geworden. Das beweise, dass die verdeckte Ermittlerin voll integriert gewesen sei und das Vertrauen aller genossen habe.
Faulmann benutzt einen Laptop
Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und forderte Faulmann auf, seinen Laptop zu schließen. Dieser sagte, er habe wirklich keine Zeit einem so langen und sinnlosen Prozess zu folgen und er müsse daher arbeiten. Das würde er jetzt tun. Die Richterin bestand aber darauf, dass er damit aufhören müsse, DI Völkl habe das auch gemacht. Der Zuschauerraum lachte, weil DI Völkl seinen Laptop in Wirklichkeit hinter einem Ordner versteckt weiterhin benutzte. Faulmann fragte, was es für Konsequenzen hätte, würde er den Laptop nicht schließen. Die Richterin sagte, sie werde die Verhandlung unterbrechen, damit Anwalt Mertens seinem Klienten Faulmann das erklären könne.
Pause 14:07 Uhr – 14:12 Uhr.
Nach der Pause war Faulmanns Laptop noch immer in Betrieb. Die Richterin fragte, ob er Rücksprache gehalten habe. Mertens meinte, er habe mit Faulmann gesprochen und beantrage zu erfahren, was die Konsequenzen seien, würde Faulmann den Laptop weiter benutzen. Sie habe bereits die Verhandlung deshalb unterbrechen müssen, sagte die Richterin, sie habe Faulmann auffordern müssen, den Laptop zu schließen. Dann sagte sie: ich fordere Sie auf dieses störende Verhalten einzustellen!
. Daraufhin sagte Faulmann, er fahre seinen Laptop runter, weil eine Besucherin im Saal ihn darum gebeten habe. Dann schloss er seinen Computer.
DDr. Balluch zur Frage, wie weit Danielle Durand
zu ihm vorgedrungen sei
Auch die verdeckte Ermittlerin sei befragt worden, ob sie bis ins Herz des VGT und zum Aktivismus von DDr. Balluch vorgedrungen sei, begann DDr. Balluch wieder seine Stellungnahme. Gewisse Kreise in Justiz und Polizei würden ja den Wert der Aussage der verdeckten Ermittlerin gering schätzen, weil sie angeblich nicht weit genug vorgedrungen sei. Dazu gebe es aber keinen Anhaltspunkt, meinte DDr. Balluch. Sie habe eindeutig gesagt, dass sie keine Hinweise gehabt habe, dass es Aktionen oder Treffen im VGT oder mit DDr. Balluch gegeben habe, von denen sie nichts gewusst habe oder zu denen sie nicht zugelassen gewesen sei. DDr. Balluch habe ihr auch vertraut, was aus gemeinsamen Tätigkeiten wie dem nächtlichen Plakatieren, nächtlichen Recherchen, Aktionen des zivilen Ungehorsams, Tiertransportblockaden, Jagdstörungen usw. zu folgern sei. DDr. Balluch habe ihr ja auch sein Auto geborgt und sie auf Fadinger aufgenommen.
Die verdeckte Ermittlerin sei aber auch auf den Plena des VGT gewesen. Diese plenaren Sitzungen würden alle 2 Monate jeweils einen Tag vor den Vorstandssitzungen stattfinden und das gesamte Programm der Vorstandssitzungen durchgehen. Alle, die wollten, könnten also mitbestimmen und mitentscheiden, selbst wenn es um Fragen wie Anstellungen oder größere Geldausgaben ginge. DDr. Balluch habe weder dort noch sonst irgendwann etwas bestimmt oder anderen befohlen. Das würde, im Übrigen, auch beweisen, dass es keine für eine kriminelle Organisation notwendige Hierarchie im VGT gegeben habe. Der VGT würde bis heute basisdemokratisch geführt, was für einen Verein dieser Größe sehr beachtlich sei.
Die verdeckte Ermittlerin sei auch auf der Generalversammlung gewesen und hätte dort gehört, was die finanzielle Situation des Vereins gewesen sei, wie viel Geld wofür ausgegeben worden sei und was der Budgetplan des nächsten Jahres sei.
Auf die Frage, wen sie am besten gekannt habe, habe die verdeckte Ermittlerin DDr. Balluch, Mag. Hnat, Springer und die Partnerin von DDr. Balluch genannt. Sie sei also direkt bis zu drei der Angeklagten und der Partnerin des Hauptangeklagten vorgedrungen und habe diese sehr gut kennen gelernt.
Alle diese Fakten würden belegen, so DDr. Balluch, dass die verdeckte Ermittlerin so weit im VGT und zu ihm, DDr. Balluch, vorgedrungen sei, dass es weiter nicht mehr ginge. Sie habe alles mitentschieden und sei bei jeder Aktion und bei jedem Treffen dabei gewesen. Ihre Aussage sei also von höchster Relevanz in diesem Verfahren.
Danielle Durand
hatte keine Angst vor DDr. Balluch
Dann erinnerte DDr. Balluch daran, dass die verdeckte Ermittlerin mit einem Lachen angegeben habe, dass sie sich natürlich nie vor DDr. Balluch oder anderen im VGT gefürchtet habe oder fürchten würde. Das allein würde schon zeigen, dass DDr. Balluch und der VGT keine kriminelle Organisation sei, noch dazu eine, wie im Strafantrag behauptet, die durch Nötigung und gefährliche Drohung in Wirtschaft und Politik erheblich eingreife. Offensichtlich würde weder DDr. Balluch noch der VGT mit Mitteln der Angst politisch aktiv sein.
Zu VGT und BAT
Zum Verhältnis von VGT und BAT habe die verdeckte Ermittlerin eine Reihe von sehr wichtigen Antworten gegeben, stellte DDr. Balluch fest. Sie habe gesagt, dass es keine einzige Veranstaltung oder Demonstration gegeben habe, an der VGT und BAT gemeinsam teilgenommen hätten. Ja, die beiden Gruppierungen seien sich feindlich gesinnt gewesen und die BAT hätte die Teilnahme an ihren Aktivitäten jeder Person verboten, die beim VGT aktiv sei. Es habe auch keine Hinweise auf eine verdeckte Zusammenarbeit zwischen VGT und BAT gegeben. Nur beim internationalen Tierrechtstreffen in Appelscha in Holland seien manche Mitglieder des VGT und manche der BAT am selben Ort zur gleichen Zeit gewesen, freilich ohne miteinander zu sprechen.
Die verdeckte Ermittlerin habe aber auch gesagt, dass Mag. Hnat sich von der BAT distanziert habe, dass DDr. Balluch mit der BAT nichts zu tun habe wollen und dass er die BAT für faschistisch halte. Der VGT und die BAT seien politisch verfeindet gewesen. Es sei für zwei Gruppen in ein und derselben sozialen Bewegung schon sehr erstaunlich und selten, so hermetisch getrennt zu agieren, wie VGT und BAT, meinte DDr. Balluch. Deshalb sei es umso verwunderlicher, dass der Strafantrag behaupte, VGT und BAT würden gemeinsam eine kriminelle Organisation bilden. Auch bei der weitesten Definition des Begriffs könne man VGT und BAT nicht in dieselbe Organisation einordnen.
Zusätzlich habe die verdeckte Ermittlerin angegeben, dass sich die BAT nur für Pelz, und da nur für die Firmen Escada und Hämmerle interessiert habe. Beim VGT habe es 22 anderen Kampagnenthemen wie Fiaker, Singvogelfang, Schweine, Hühner, Legebatterien, Tierversuche, Tiertransporte, Kaninchen usw. gegeben, und bei Pelz habe man sich beim VGT nur mit Fürnkranz und Kleider Bauer beschäftigt. Also selbst in ihren politischen Aktivitäten habe es praktisch keine Überlappung zwischen VGT und BAT gegeben. Und Termine von Veranstaltungen oder Demonstrationen der BAT seien nie bei VGT-Treffen verbreitet worden, habe die verdeckte Ermittlerin bestätigt.
Zu Appelscha
Die verdeckte Ermittlerin sei auf dieser Veranstaltung in Holland gewesen und habe sie für ein internationales Treffen zum Erfahrungsaustausch von TierrechtsaktivistInnen gehalten. Sie habe nichts Kriminelles ausmachen können und auch keine geheimen Subtreffen aufgespürt. Niemand aus Österreich habe dort über die Geschichte der ALF gesprochen, wie das im Strafantrag behauptet werde. Es habe allerdings eine Ausstellung von Medienclips zu ALF-Aktionen aus der ganzen Welt und so auch aus Österreich gegeben. Das sei der einzige Bezug zu Straftaten gewesen, den sie gefunden habe: ausgeschnittene Medienberichte.
Die Zutrittskontrollen hätten sich bei der Befragung als Rezeptionstisch herausgestellt zusammen mit einer Campwache, die zu jeder Tages- und Nachtzeit Ankommenden helfen konnte. Die TeilnehmerInnen hätten sich dort schließlich nicht gegenseitig gekannt, also hätte man auch nicht mit Listen gewisse Personen ausschließen können. Jede Konferenz sei privat und die meisten hätten Rezeptionen. Internationale Aktivistentreffen dieser Art hätten Campwachen, auch das sei nicht irgendwie auffällig.
Der Staatsanwalt habe behauptet, so DDr. Balluch, dass er nichts von den Berichten der verdeckten Ermittlerin gewusst habe. Das lasse sich aber widerlegen. In den polizeilichen Abschlussberichten stehe, dass die kriminelle Organisation sich in Räumen treffen würde, die strengen Zutrittskontrollen unterliegen würden. Damit würde sich die SOKO auf den Bericht der verdeckten Ermittlerin von Appelscha beziehen. Doch dieses Treffen habe nicht in Räumen
stattgefunden sondern auf einem Campingplatz. Das sei dem Staatsanwalt offenbar bewusst gewesen, weil er habe diesen Satz der SOKO übernommen aber so abgeändert, dass die kriminelle Organisation sich an Örtlichkeiten
treffe, die strengen Zutrittskontrollen unterliegen würden. Örtlichkeit würde mit Campingplatz viel besser übereinstimmen als Raum. Also habe der Staatsanwalt den Bericht der verdeckten Ermittlerin kennen müssen und vor Gericht gelogen. Er sei gespannt, wie lange sich die Richterin noch von diesem lügenden Staatsanwalt auf der Nase herumtanzen lasse, meinte DDr. Balluch.
Zu Animal Liberation Workshops
Die verdeckte Ermittlerin habe an Animal Liberation Workshops (ALWs) in Wien und Luzern in der Schweiz teilgenommen. In beiden Fällen habe sie nichts Kriminelles entdeckt und sei deshalb auch früher gegangen. Es seien jedenfalls keine Kriminellen rekrutiert worden, sondern lediglich Personen aufgemuntert worden, im Rahmen von NGO-Kampagnen aktiv zu werden. Kriminelles sei auch nie ein Thema bei den Vorträgen gewesen.
Zur Tarnung und Verschlüsselung
In den Berichten gebe es mehrere Stellen, an denen die verdeckte Ermittlerin aktiv an der Nutzung von Codeworten teilnimmt und diese sogar selbst erfindet. Zusätzlich habe sie auch an dem Computersicherheitsworkshop teilgenommen. Was der Sinn dieses konspirativen Verhaltens gewesen sei, ergebe sich u.a. auf den Berichten der verdeckten Ermittlerin vom 5. April 2008 und vom 15. April 2008. Dort werde gesagt, dass die Partnerin von DDr. Balluch der verdeckten Ermittlerin mitgeteilt habe, dass sie ihr etwas erzählen wolle, aber nicht am Telefon. Später habe sie ihr dann persönlich gesagt, worum es ginge: um eine Recherche bzgl. Kälber-Tiertransporten. Das beweise, was auch die verdeckte Ermittlerin in ihren Aussagen bestätigt habe, dass die konspirativen Maßnahmen dem Schutz von Aktionen des zivilen Ungehorsams und Recherchen gedient hätten, und nicht zur Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen, wie das der Strafantrag behaupte.
Zur Kleider Bauer Kampagne
Die verdeckte Ermittlerin habe gesagt, dass sie bei 76 Demonstrationen vor Kleider Bauer dabei gewesen sei. Diese Demonstrationen seien immer friedlich gewesen, niemand habe irgendwen bedroht und man habe die PassantInnen höflich behandelt. Es habe auch einen Informationstisch gegeben, an dem es Unterschriftenlisten, Informationsblätter, die Möglichkeit beim VGT Mitglied zu werden, Petitionen und ein TV-Gerät mit einem Film über Pelz gegeben habe. Viele Personen hätten sich interessiert und auch Geld gespendet. Das würde beweisen, so DDr. Balluch, dass diese Demonstrationen dazu gedient hätten, die Öffentlichkeit zu informieren. Wären sie als Drohung gedacht gewesen, dann wären sie nicht so positiv, höflich und freundlich ausgelegt gewesen.
Die verdeckte Ermittlerin habe zwar auch gesagt, dass manche Personen sich über die Demonstrationen geärgert hätten und einige wären durch den Lärm gestört gewesen. Aber es gebe, so DDr. Balluch, keine einzige Demonstration dieser Welt, die niemanden ärgern würde. Und genau deshalb gebe es ja das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Wenn Demonstrationen ausnahmslos alle freuen würden, bräuchte man kein Recht darauf. Aus einem gewissen Maß an Störung für die PassantInnen könne keine Nötigung oder kriminelle Aktivität abgeleitet werden. Die verdeckte Ermittlerin habe ja sogar angegeben, dass im VGT auf eigenen Veranstaltungen das Verhalten bei Demonstrationen kritisiert worden sei und man sei unter Androhung des Ausschlusses mehrheitlich zur Ansicht gelangt, dass zu aggressive Worte wie Krieg
oder Rache
nicht verwendet werden sollten. Es gebe keine kriminelle Organisation auf dieser Welt, die durch das Verbreiten von Angst mittels Drohung die Geschäftspolitik von Firmen verändern will und gleichzeitig bei internen Treffen beschlösse, nicht zu aggressiv aufzutreten. Im Übrigen habe die verdeckte Ermittlerin auch angegeben, dass nie bei diesen Demonstrationen ein Megaphon verwendet worden sei.
Die Rolle von DDr. Balluch in der Kleider Bauer Kampagne
Die verdeckte Ermittlerin habe klar angegeben, dass er, DDr. Balluch, in die Kleider Bauer Kampagne nicht involviert gewesen sei. Er sei nur auf 3 von 76 Demonstrationen, die die verdeckte Ermittlerin vor Kleider Bauer besucht hatte, dabei gewesen. Er habe nie das Demonstrationsmaterial herangeschafft, habe keine Demonstrationen arrangiert, habe niemanden aufgefordert mitzumachen, habe keine Orten und Zeiten für Demonstrationen festgelegt und habe sich auch an Planungstreffen nicht beteiligt. DDr. Balluch habe also mit der Kleider Bauer Kampagne überhaupt nichts zu tun. Im Strafantrag werde ihm das aber vorgeworfen.
Die Kampagne gegen Kaninchenkäfighaltung
Stattdessen habe DDr. Balluch, laut verdeckter Ermittlerin, die Kampagne gegen die Kaninchenkäfighaltung organisiert. Er habe beim Planungstreffen die Kampagne vorgestellt, er habe die Kundgebungen zum Thema arrangiert und geleitet, er die Pressearbeit gemacht und die TierschutzsprecherInnen der Parteien dazu getroffen. Diese Kampagne habe, sagte DDr. Balluch, eine Gesetzesänderung zum Ziel gehabt. Er würde nur solche Kampagnen organisieren, und zwar jedes Jahr eine. Im Jahr 2006 sei das die Menschenaffenrechtskampagne gewesen, 2007 die Kampagne gegen Kaninchenkäfighaltung und 2008 die Kampagne für Tierschutz in die Verfassung. Die verdeckte Ermittlerin habe das bestätigt. Gleichzeitig habe sie aber auch bestätigt, dass es bei diesen drei Kampagnen keine einzige Straftat wie eine Sachbeschädigung gegeben habe. Und das sei wesentlich, weil die SOKO in ihrem Abschlussbericht über ihn, DDr. Balluch, behaupte, es sei sehr verdächtig, dass alle von DDr. Balluchs Kampagnen immer mit Straftaten einhergingen. Die Wahrheit sei das Gegenteil: bei allen Kampagnen von DDr. Balluch gebe es keine Straftaten. Es handle sich also wieder um eine unglaubliche Lüge der SOKO, dass sie diese falsche Behauptung in die Welt setze, um DDr. Balluch zu belasten. Tatsächlich habe sie aber von der verdeckten Ermittlerin wissen müssen, dass das genaue Gegenteil der Fall sei.
DDr. Balluchs Kampagne gegen die Jagd
Zu DDr. Balluchs Aktivitäten gegen die Jagd habe die verdeckte Ermittlerin ausgesagt, dass er illegale Fasanerien gesucht, dokumentiert und angezeigt habe. Ebenso sei er mit illegalen Schnattermaschinen, mit denen Wildgänse für die Jagd angelockt würden, und mit Gänseattrappen verfahren. Das beweise, dass DDr. Balluch bzgl. der Jagd hauptsächlich daran interessiert war, abstruse und illegale Praktiken zu dokumentieren, anzuzeigen und an die Öffentlichkeit zu bringen.
Auch für die Jagdstörungen von DDr. Balluch gelte Ähnliches. Die verdeckte Ermittlerin habe angegeben, dass DDr. Balluch bei den Besprechungen betont habe, dass die Dokumentation der Vorkommnisse das Wichtigste sei und dass alle AktivistInnen Kameras haben müssten.
Die verdeckte Ermittlerin habe sich auch an einer Demonstration gegen die Jagd beteiligt. Ihrer Schätzung nach habe es 120 TeilnehmerInnen gegeben. Das sei relevant, weil die SOKO in ihren Berichten schreiben würde, dass DDr. Balluch ein notorischer Lügner sei, weil er von so vielen TeilnehmerInnen an dieser Demonstration schreibe, obwohl nur 25 Personen teilgenommen hätten. Im Strafantrag würde das auch erwähnt und der Staatsanwalt spreche dort von 35 TeilnehmerInnen. Staatsanwalt und SOKO würden sich bei ihren Aussagen auf den Generalsekretär der Landesjagdverbände beziehen, aber hier zeige sich einmal mehr, dass dessen Aussagen nicht glaubwürdig seien. Staatsanwalt und SOKO hätten ihrer eigenen verdeckten Ermittlerin nicht geglaubt, um DDr. Balluch mit einem weiteren Vorwurf – ein Lügner zu sein – zu belasten.
Zur SHAC-Kampagne
Die verdeckte Ermittlerin habe angegeben, das Wort SHAC
nur bei einem Vortrag von AmerikanerInnen in Holland gehört zu haben, nie aber beim VGT in Österreich. Es habe nie eine SHAC-Kampagne gegeben. Das sei insofern sehr relevant, weil der Staatsanwalt die SHAC-Kampagne als eine zentrale Kampagne der angeblichen kriminellen Organisation bezeichne. Und die SOKO habe ihre Idee von einer Doppelstrategie aus der Erfahrung der englischen Polizei mit der dortigen SHAC-Kampagne bezogen. Das würde die Anwendung dieser Idee auf die Situation in Österreich noch fragwürdiger machen.
Weitere Verdächtigungen gegen DDr. Balluch
Im Strafantrag stehe, sagte DDr. Balluch, dass die Mitglieder der kriminellen Organisation sich auf legalen Demonstrationen durch Kapuze, Schal und Sonnenbrille vermummen würden. Offenbar habe der Staatsanwalt dabei bei den lesenden RichterInnen eine Assoziation mit der berüchtigten deutschen Autonomenszene hervorrufen wollen. Doch die verdeckte Ermittlerin habe klar ausgesagt, dass sie niemanden von Angeklagten je auf diese Art und Weise vermummt gesehen habe. Bestenfalls sei jemand mit einer Tiermaske vermummt
gewesen.
Die verdeckte Ermittlerin habe auch angegeben, dass es keine toten Briefkästen gegeben habe. Im Strafantrag werde das aber den Angeklagten vorgeworfen.
Die Richterin habe DDr. Balluch einmal gefragt, warum er sich so für Straftaten interessieren würde. Er habe damals geantwortet, dass er sich dafür überhaupt nicht interessiere, dass nur dieser Eindruck entstanden sei, weil die Richterin selektiv Emails von den letzten 20 Jahren vorgelegt bekommen habe, dabei habe er in derselben Zeit gut 100.000 geschrieben. Die verdeckte Ermittlerin habe dieses Missverständnis ausgeräumt. Sie habe eindeutig gesagt, dass sich weder DDr. Balluch noch der VGT irgendwie auffällig für Straftaten interessiert habe. Nie sei das ein Thema gewesen, bestenfalls in einer Bemerkung am Rande.
DDr. Balluch würde im Strafantrag vorgeworfen, er habe einer kriminellen Organisation zur Jagdkampagne taktische Ratschläge erteilt. Die verdeckte Ermittlerin habe aber gesagt, dass alle seine Ratschläge zu Aktivitäten gegen die Jagd nie etwas mit kriminellen Handlungen zu tun gehabt hätten.
Laut Strafantrag habe DDr. Balluch Verhaltensregeln aufgestellt. Die verdeckte Ermittlerin habe dazu gesagt, dass DDr. Balluch nie über Verhalten bei kriminellen Straftaten gesprochen habe. Es sei vielmehr darum gegangen, wie man sich bei Festnahmen bei Aktionen des zivilen Ungehorsams verhalten solle oder wie man auf Demonstrationen als Verantwortlicher mit der Polizei umginge.
Die Richterin habe sich einen Film des Geschäftsführers von Fürnkranz angesehen und dabei entsetzt gewirkt, weil Personen Transparente gehalten und Sprüche geschrien hätten. Das sei aber für Demonstrationsmärsche wie den damals gezeigten völlig normal. Die verdeckte Ermittlerin habe angegeben, dass solche Märsche immer wie übliche Demonstrationen und friedlich verlaufen seien. Das Demonstrationsrecht umfasse definitiv das Halten von Transparenten und das Schreien von Parolen. Daraus könne keine kriminelle Organisation konstruiert werden.
Die SOKO lügt bzgl. Fasanerie bei Wildon
Die verdeckte Ermittlerin habe eindeutig angegeben, dass sie von einer geplanten Jagdstörung am 11. November 2007 bei Graz informiert gewesen sei. Sie habe dann auch erfahren, dass diese Jagdstörung nicht stattgefunden habe. Die SOKO habe diese Informationen immer erhalten. Gleichzeitig habe die SOKO aber die Telefone abgehört und dabei habe SOKO-Mitglied Ziegler in ON 239 Seiten 23 und 24 Telefonate zwischen einigen der Angeklagten widergegeben. Sie hätten darüber gesprochen, einen jagdmässigen
Spaziergang am 11. 11. 2007 bei Graz zu organisieren, dann sei das abgesagt worden. SOKO-Mitarbeiter Ziegler habe dann aber dazu geschrieben, er interpretiere das als die Planung einer Sachbeschädigung einer Fasanenvoliere am 11. 11. 2007, allerdings in der Nacht. Die Absage sei ein Codewort für die Zusage gewesen. Ziegler habe das aber im vollen Bewusstsein geschrieben, dass die verdeckte Ermittlerin genau erklärt habe, was tatsächlich geplant gewesen sei. Man könne diese Darstellung der SOKO also nur als eine Lüge auffassen, einen weiteren Trick, um die Angeklagten in den Augen der Untersuchungsrichterin verdächtig wirken zu lassen.
Artikel im Wiener über eine Recherche des VGT in einer Schweinefabrik
Die verdeckte Ermittlerin habe am 14. Juli 2007 einen Artikel mit dem Titel Rosa Brigade
aus der Zeitschrift Wiener
von einem Demonstranten vor Kleider Bauer übergeben bekommen. Darin hätten die JournalistInnen einen Besuch einer Schweinefabrik beschrieben, den sie mit DDr. Balluch und anderen AktivistInnen des VGT durchgeführt hätten. Am 19. Juli 2007, also wenige Tage später, gab die SOKO diesen Artikel in den Akt. Sie musste ihn also von der verdeckten Ermittlerin haben, die angeblich nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt gewesen sei. Dieser Artikel sei dann bei der Untersuchungshaftverhandlung von der SOKO als Grund vorgelegt worden, warum DDr. Balluch verdächtig sei, Chef einer kriminellen Organisation zu sein. Dabei habe die verdeckte Ermittlerin das Vorgehen bei derartigen Recherchen genau gekannt und auch gewusst, dass sie ausschließlich der Beschaffung von dokumentarischem Filmmaterial dienten und dass dabei keine Sachbeschädigungen begangen würden. Dennoch setzte ihn die SOKO als Mittel ein, um die Untersuchungsrichterin zu beeinflussen.
Ist DDr. Balluch radikal und militant?
Die verdeckte Ermittlerin habe DDr. Balluch weder als radikal, noch militant oder fundamentalistisch geschildert, wenn sie auch die direkte Frage, ob er militant sei, bejaht habe. Allerdings habe sie dann das Beispiel einer Jagdstörung trotz Schlechtwetters gebracht und auf die Frage, ob sie militant in diesem Sinne gemeint habe, das zugegeben. Nach Ansicht der verdeckten Ermittlerin sei DDr. Balluch weder gewalttätig gewesen noch im Verdacht gestanden, Straftaten begangen zu haben. Sie habe auch DDr. Balluchs Dissertation in Buchform, Die Kontinuität von Bewusstsein
, gekannt und zugegeben, dass das seiner tatsächlichen Ansicht entspräche. Diese Dissertation in Philosophie basiere auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Logik und könne daher niemals als fundamentalistisch bezeichnet werden.
Auf die Frage, ob der VGT ein kriminelles Umfeld gewesen sei, habe die verdeckte Ermittlerin wieder nicht direkt antworten wollen. Wie so oft sei sie dabei offenbar unter Druck gestanden, ihren KollegInnen nicht völlig zu widersprechen. Aber aus ihren Aussagen, dass der VGT immer sehr friedlich und freundlich gewesen sei, könne man entnehmen, dass das Umfeld keineswegs kriminell auf die verdeckte Ermittlerin gewirkt habe.
Warum nicht gegen die Vier Pfoten recherchiert?
Die verdeckte Ermittlerin habe den Chef der Rechercheabteilung der Vier Pfoten als einzige Person in ihrem Bericht als radikal bezeichnet. Sie habe auch erfahren, dass er Recherche-Ausbildungscamps in Salzburg organisiert habe. Dennoch habe sie nicht das geringste Interesse gezeigt, die Vier Pfoten zu infiltrieren und bei deren Aktivitäten mitzumachen, oder diesen Recherchechef näher kennen zu lernen. Das könne nur dadurch erklärt werden, dass es von Anfang an eine eindeutige Weisung gegeben habe, sich nur für den VGT und bestenfalls die BAT zu interessieren, aber die Vier Pfoten außen vor zu lassen. Man habe den VGT politisch kaltstellen wollen, das sei der Auftrag an die SOKO gewesen, meinte DDr. Balluch.
Danielle Durand
zu den Angaben von VP 481
Den von der Richterin bereits angesprochenen Angaben der Vertrauensperson Hofbauer, genannt VP 481, habe die verdeckte voll widersprochen. Es habe nie geheime Treffen beim VGT gegeben, oder Treffen, bei denen man eine Einladung habe vorweisen müssen. Es habe nie eine militärische Disziplin bei VGT-Demonstrationen gegeben und es sei auch nie versucht worden, eine solche einzuführen. Ebenso habe es nie gewaltsamere
Demonstrationen des VGT gegeben. Alle diese Dinge habe die verdeckte Ermittlerin einwandfrei bestätigt.
An dieser Stelle bat ein Anwalt um eine Toilettenpause von 14:50 Uhr – 14:58 Uhr.
17 von 29 Punkten des Strafantrags entkräftet
Zuletzt ging DDr. Balluch den Strafantrag gegen ihn durch und zeigte auf, welche Punkte durch die verdeckte Ermittlerin entkräftet worden seien. Die ersten beiden Vorwürfe würden von Recherchen in Pelzfarmen und Legebatterien handeln, die zwar von der verdeckten Ermittlerin nicht persönlich erlebt worden seien. Aber die verdeckte Ermittlerin habe generell über Recherchen dieser Art berichtet, dass sie nicht kriminellen Zielen dienen würden.
Die Infrastruktur des VGT, Handys, Funkgeräte, Autos, Computer usw. seien nach der Wahrnehmung der verdeckten Ermittlerin nie für irgendwelche kriminellen Tätigkeiten eingesetzt worden. Es sei sehr seltsam, so DDr. Balluch, dass der Staatsanwalt das einfach in seinem Strafantrag behaupten könne, ohne dafür ein Indiz anzugeben.
Punkt 4 sei der Vorwurf der Verbreitung von Strategien gegen Pelz durch DDr. Balluch. Die verdeckte Ermittlerin habe aber berichtet, dass DDr. Balluch keine kriminellen Taten überhaupt besprochen, geschweige denn geplant oder organisiert habe.
Die Punkte aus dem Strafantrag, die Bekennerschreiben beträfen, würden von der verdeckten Ermittlerin zwar nicht berührt, ebenso wie der falsche Vorwurf, an einer BAT-Sitzung teilgenommen zu haben. Punkt 11 der Vorwürfe beziehe sich auf die Kleider Bauer Kampagne des VGT. Die verdeckte Ermittlerin habe aber herausgefunden, dass DDr. Balluch an dieser Kampagne gar nicht beteiligt gewesen sei.
Der Vorwurf aus dem Strafantrag, taktische Ratschläge gegen die Jagd verbreitet zu haben, würde auch von der verdeckten Ermittlerin widerlegt, so DDr. Balluch. Alle seine Vorschläge und Ideen hätten sich immer auf Recherchen, die Dokumentation von illegalen oder verwerflichen Jagdpraktiken oder Aktionen des zivilen Ungehorsams bezogen.
Die Vorwürfe Kunstsymposium und Tierrechtskongress würden wieder nicht von der verdeckten Ermittlerin berührt. Aber der Vorwurf, er habe Fakten zu Straftaten verbreitet, sei von der verdeckten Ermittlerin klar widerlegt worden. Diese habe angegeben, dass DDr. Balluch an Straftaten nicht interessiert gewesen sei.
Vorwurf 16 des Strafantrags beziehe sich auf SHAC-Kampagne. Die verdeckte Ermittlerin habe aber festgestellt, dass es keine SHAC-Kampagne beim VGT gegeben habe.
Vorwurf 17 und 18 betreffe den Kontakt zu angeblich militanten TierschützerInnen aus dem Ausland. Die verdeckte Ermittlerin habe sowohl die Veranstaltungen im Ausland mitverfolgt und nichts Kriminelles dabei gefunden, als auch mit den ausländischen Gästen in Österreich gesprochen. Dabei sei ihr nichts aufgefallen.
Punkt 19 sei der Vorwurf, er, DDr. Balluch, sei Vordenker in Tierschutz und verbreite radikale Ideologien. Die verdeckte Ermittlerin konnte auch diesen Punkt des Strafantrags einwandfrei widerlegen. DDr. Balluch würde nicht von Straftaten sprechen und sei – jedenfalls im eigentlichen Sinn des Wortes – weder militant noch radikal oder fundamentalistisch.
Punkt 20 betreffe die Beratung im Umgang mit der Polizei. Die verdeckte Ermittlerin habe bestätigt, dass DDr. Balluch sich bei diesen Workshops immer nur auf übliche NGO-Aktionen wie Demonstrationen oder Aktionen des zivilen Ungehorsams bezogen habe.
Die Computerverschlüsselung und andere Maßnahmen der Tarnung seien nach der Beobachtung der verdeckten Ermittlerin ebenfalls nur für Recherchen und Aktionen des zivilen Ungehorsams erfolgt.
Dass DDr. Balluch Verhaltensregeln gegen staatliche Überwachung verbreitet habe, sei von der verdeckten Ermittlerin zwar nicht bestritten aber insofern relativiert worden, dass es dabei nicht um die Abwehr von Strafverfolgungsmaßnahmen gegangen sei.
In Punkt 23 des Strafantrags werde DDr. Balluch die Abhaltung von Animal Liberation Workshops vorgeworfen, weil dort Kriminelle rekrutiert würden. Die verdeckte Ermittlerin habe 2 solche Workshops besucht und nichts dergleichen wahrnehmen können.
Der Vorwurf, Fadinger moderiert zu haben, habe auch nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun. Die verdeckte Ermittlerin habe nur Postings zu Biogemüse und politischen Diskussionen erlebt, obwohl sie ein ganzes Jahr 50 Emails pro Tag mitgelesen habe.
Auch das Archivieren von Bekennerschreiben sei durch die Aussage der verdeckten Ermittlerin relativiert worden. DDr. Balluch habe sich für Straftaten überhaupt nicht interessiert.
Die Vorwürfe, einen Artikel im TaTblatt geschrieben und 2006 an einem Treffen in England teilgenommen zu haben, seien beide falsch, wenngleich sie nicht von der verdeckten Ermittlerin entkräftet würden. Doch das Treffen in Appelscha, Punkt 28, habe die verdeckte Ermittlerin genau mit verfolgt und für harmlos befunden.
Den letzten Vorwurf, Nummer 29, könne die verdeckte Ermittlerin auch nicht entkräften, doch sei er absurd. DDr. Balluch soll durch ein Email über eine Gerichtsverhandlung, an der er nicht teilgenommen hatte, Mitglieder einer kriminellen Organisation motiviert haben.
Zusammengenommen, so schloss DDr. Balluch seinen frei gehaltenen Vortrag, würde die verdeckte Ermittlerin 17 von 29 Punkten des Strafantrags entkräften. Neben obigem Email zu einer Gerichtsverhandlung, Punkt 29, kämen nur noch 3 falsche Vorwürfe bzgl. der Teilnahme an Treffen und des Verfassens eines Artikels hinzu, sowie der Vorwurf, 5 Bekennerschreiben geschrieben zu haben, die Teilnahme am Kunstsymposium und das Mitorganisieren eines Tierrechtskongresses. Damit könne man sagen, die Aussage der verdeckten Ermittlerin habe bewiesen, dass der Strafantrag des Staatsanwalts ein Unsinn sei.
Stellungnahme von Jürgen Faulmann
Faulmann sagte zum Kunstsymposium, er habe dort lediglich gekocht. Ansonsten schließe er sich DDr. Balluch in allem an. Er wolle nur ergänzen, dass er als Laie nicht ganz verstehe, warum es bis jetzt keinen Freispruch gebe.
Die verdeckte Ermittlerin habe ihn als leitenden Angestellten der Vier Pfoten identifiziert, der einen großen Einfluss habe. Faulmann wunderte sich, warum die verdeckte Ermittlerin sich allein schon deshalb nicht für die Vier Pfoten mehr interessiert habe. Auch der Recherchechef der Vier Pfoten sei ihr als einziger radikal aufgefallen. Er könne nur schließen, dass die Vier Pfoten bewusst aus dem Spiel gehalten worden seien. Das sei durch den Besuch der SOKO-Leitung bei der Vier Pfoten-Leitung kurz nach Verhängung der Untersuchungshaft gegen ihn bestätigt. Die SOKO-Leitung habe damals der Vier Pfoten-Leitung nahegelegt, sich von Faulmann zu distanzieren und habe gleichzeitig garantiert, dass die Vier Pfoten nicht betroffen seien.
Dann wolle er noch betonen, dass er nicht in Appelscha gewesen sei und dass die verdeckte Ermittlerin einwandfrei bestätigt habe. Dennoch würde ihm das im Strafantrag vom Staatsanwalt vorgeworfen.
Dann sagte er, die Richterin würde sich ja für Sex-Sachen interessieren, und da habe er in seiner Depositenliste ON 1247, Seite 3, eine CD mit dem Titel Schweinereien
gefunden. Er beantrage dessen Vorführung. Die Richterin sagte, sie weise derartige Aussagen entschieden zurück. Sie bitte, dass zur Sachebene zurückgekehrt werde. Faulmann wies wieder auf diese CD hin und fragte, ob sie vorgeführt würde. Die Richterin reagierte nicht. Schweinerei
heiße vielleicht, dass die CD von Schweinen handle, versuchte Mertens zu vermitteln. Schweinereien klingt nicht nach Schweinen, sondern nach was, was die Frau Rat interessieren könnte, erfahrungsgemäß, sagte Faulmann.
Als die Richterin weiterhin nicht reagierte, begann Faulmann den kritischen Fachartikel von Prof. Velten über das Verhalten der Richterin (Velten, Petra 2010: Ein Prozesstag am Landesgericht Wr. Neustadt: Die Wahrheitsfindung ist ausschließlich Angelegenheit des Gerichts
oder wie man die Verteidigung neutralisiert, Journal für Strafrecht 6/2010: 211-216) vorzulesen. Die Richterin unterbrach und sagte, das habe nichts mit einer Stellungnahme des Angeklagten zu Zeugenaussagen zu tun. Dieser Artikel sei seine Meinung zur Einvernahme der verdeckten Ermittlerin und ihres Führers, sagte Faulmann, deshalb wolle er das vorlesen. Die Richterin ließ das aber nicht zu und gab Chris Moser das Fragerecht.
Stellungnahme von Chris Moser
Moser sagte, dass die BVT-Zeugin Fehervary behauptet habe, seine Skulpturen seien beim Kunstsymposium 2001 im Keller neben Postern der ALF gestanden. Das könne gar nicht sein, weil er auf diesem Kunstsymposium keine Skulpturen ausgestellt habe.
Zur verdeckten Ermittlerin sagte Moser, diese habe sich nur an sein Aussehen erinnert, an sonst nichts, obwohl sie ihn mehrmals getroffen habe. Das beweise, dass er sich nicht auffällig verhalten haben könne.
Stellungnahme von DI Völkl
Anschließend sprach DI Völkl davon, dass die Kuratorin, die am Kunstsymposium von der Geschichte des Tieres in der Kunst gesprochen habe, die Ehefrau des berühmten Philosophen Univ.-Prof. Peter Sloterdijk gewesen sei.
Zur Einvernahme des Sachverständigen Prof. Troxler bemerkte DI Völkl, dass interessierte BesucherInnen ausgeschlossen worden seien, weil zwei Klassen anwesend gewesen seien. Er solle zu den Aussagen der ZeugInnen Stellung nehmen, sagte die Richterin. Er dürfe auch das ganze Beweisverfahren kommentieren, meinte DI Völkl. Sie bitte um Inhalte, sagte die Richterin. DI antwortete, die Richterin habe behauptet, die Angeklagten würden den Rechtsstaat strapazieren. Tatsächlich sei aber der Rechtsstaat dadurch strapaziert, dass interessierte ZuschauerInnen ausgeschlossen würden. Abgesehen davon habe die Richterin gemeint, der Staatsanwalt könne nicht befangen sein. Laut Strafprozessordnung sei das aber durchaus möglich. An dieser Stelle unterbrach die Richterin das Verfahren und beendete den Prozesstag.
Ende 15:28 Uhr.