Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 70. Tag

Donnerstag 17. Februar 2011

Inhalt:

Der heutige Verhandlungstag wurde mit einer weiteren Diskussion über die Vollständigkeit des vorhandenen Akts begonnen. Selbst die Richterin scheint langsam der Polizei zu misstrauen, ob diese alle Aktenteile vorgelegt hat bzw. bereit ist, alle Ermittlungsergebnisse vorzulegen. Die Richterin betonte, dass sie es seltsam finde, dass sie bei der SOKO nach dem Bericht über die Vertrauensperson anfrage, ihr gesagt werde, dass es keinen Bericht gebe und die Vertrauensperson nur kurz aktiv gewesen sei, und dann stelle sich heraus, dass die Vertrauensperson sogar 6 Monate im VGT gewesen sei und dass dann doch ein Bericht zugestellt werde. Die Richterin sagte zu, alle Ermittlungsergebnisse und Aktenteile der SOKO beischaffen und der Verteidigung zur Verfügung stellen zu wollen. Sie berichtete allerdings auch davon, was die SOKO für Ausreden habe, um die Abhörung der Telefonüberwachungsmitschnitte zu verhindern. So seien die Daten entarchiviert und würden 1/3 der gesamten Speicherkapazität der Polizeicomputer belegen. Interessanter Weise sagte der Staatsanwalt dazu, dass die SOKO die Daten der Telefonüberwachung habe löschen wollen, und dass er das verhindert habe.

Am heutigen Tag wurden der Verteidigung zumindest einige Peilsenderdaten an den Autos zweier der Angeklagten und eine Reihe weiterer Observationsberichte übergeben. Zusätzlich präsentierte die Richterin einen Bericht über die Fadingerliste, den sie beim SOKO-Computerexperten Breitsching bestellt hatte. Das Ergebnis dieses Berichts war, dass auf der Fadingerliste nie irgendwelche Anschläge geplant oder verabredet worden waren.

Ansonsten gaben DI Völkl, Harald Balluch und der Zehntangeklagte von der BAT lange Stellungnahmen zu den Zeugenaussagen von Komenda, Fehervary und insbesondere der verdeckten Ermittlerin und ihrem Führer ab. DI Völkl erhellte dabei auch die Falschaussagen der SOKO-Leitung und ihre Widersprüche zu den Aussagen des Führers der verdeckten Ermittlerin, Stefan Wappel. Harald Balluch konzentrierte sich auf die entlastende Funktion der Aussagen der verdeckten Ermittlerin, nämlich dass sie nicht nur faktisch die Mehrheit der Anklagepunkte widerlegte, sondern auch eine Erklärung für die verdächtigen Handlungen lieferte. Die verdeckte Ermittlerin habe sich nämlich aus die Tierschutzszene eingelassen und dadurch so wie die AktivistInnen zu fühlen gelernt. Von diesem Standpunkt aus sei ihr nichts verdächtig erschienen. Dieselben Handlungen fanden Staatsanwalt und RichterInnen eben nur deshalb verdächtig, weil sie sich nicht in die AktivistInnen hineinfühlen haben können. Als Beispiel nannte Balluch den Ärger über die Polizei. Die verdeckte Ermittlerin hatte in Appelscha erlebt, dass sie, wie alle anderen AktivistInnen auch, dort von der Polizei belästigt wurde und sich von ihr verstecken musste, obwohl sie nur an einem friedlichen Treffen unter Gleichgesinnten aus verschiedensten Ländern teilnehmen wollte. So etwas müsse ja ein negatives Gefühl der Polizei gegenüber erzeugen, wie es die verdeckte Ermittlerin auch in ihrem Interview auf Radio Orange ausgedrückt hatte. Erst wenn man das erlebt habe, so Balluch, würde verständlich, warum man Codeworte benutze, am Telefon keine Aktionen diskutiere und Computer verschlüssle. Dann würden diese Verhaltensweisen nicht mehr als verdächtig empfunden.

Auch am heutigen Prozesstag waren keine PolizeischülerInnen mehr anwesend. Von den Angeklagten fehlten 6 Personen, die Verhandlung begann um 9:02 Uhr. Die Richterin verhält sich zu den Angeklagten zunehmend freundlicher.

Weitere Zeugenladungen

Die Richterin gab zunächst weitere Termine für die Einvernahme von ZeugInnen bekannt. Am 23. Februar, dem ersten Tag der Einvernahme des linguistischen Sachverständigen, seien auch die drei von der Verteidigung genannten Zeugen geladen worden, zwei von der Zeitung TaTblatt und ein Universitätsassistent, die alle bezeugen könnten, dass gewisse Texte, die der Sachverständige DDr. Balluch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit habe zuordnen wollen, nicht von DDr. Balluch stamme. Am 17. März würde Franz Raab, der Führer der Vertrauensperson, einvernommen, und am 18. März die Vertrauensperson selbst, Esther Hofbauer.

Zur Akteneinsicht

Dann sagte die Richterin zu Harald Balluchs Antrag auf Akteneinsicht, dass sie ihren Aktenvermerk vom 16. Februar 2011 verlesen wolle. Es gehe um die Anhörung der technischen Überwachungsergebnisse außerhalb der Verhandlung. Die Richterin habe SOKO-Chefin Sybille Geiszler angerufen und diese habe ihr gesagt, dass für das Anhören jeder Telefonnummer ein extra Computer eingeschaltet werden müsste und dass niemand von der Polizei zu diesen Daten einen Zugang mehr habe.

Dann habe die Richterin mit SOKO-Mitarbeiter Herbert Landauf telefoniert, der für die Telefonüberwachung verantwortlich gewesen sei. Der habe ihr gesagt, dass alle Daten entarchiviert seien und erst auf einen Server zurückgespielt werden müssten. Das sei aber sehr problematisch, weil die Daten 1/3 der gesamten Speicherkapazität der Polizeicomputer benötigen würden. Im Bundeskriminalamt gebe es auch keine Möglichkeit, diese Telefonate abzuhören. Insgesamt seien 2200 Stunden an Telefongesprächen gespeichert. Die Richterin habe dann angeregt, diese Daten extern zu speichern und ein Gerät und eine Dienststelle für die Abhörung durch die Verteidigung zur Verfügung zu stellen.

Anwalt Mag. Bischof erklärte, dass nach Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte jeder Staat verpflichtet sei, Telefonüberwachungsdaten von den Betroffenen abhören zu lassen. Die Richterin stellte fest: Das Gericht wird dafür Sorge tragen, dass das möglich ist. Der Staatsanwalt sagte dazu, dass die SOKO diese Daten habe löschen wollen, und dass er das verhindert habe.

Die Richterin sagte, dass sie bereits 7 Ordner mit Daten zur technischen Überwachung habe. Dann bat die einen Gerichtshelfer, der Verteidigung Peilsenderdaten der Autos und alle Daten dieser Ordner elektronisch durch eine DVD zu übergeben, was dieser auch tat.

Ein neuer Bericht zu Fadinger

Die Richterin erklärte, sie habe den Computerexperten der SOKO, Friedrich Breitsching, beauftragt, alle Fadinger Emails von den Computern von DDr. Balluch zu sichten. Im Akt würde sich nur ein sehr geringer Teil der Fadinger-Emails befinden. Ihr Auftrag habe gelautet, festzustellen, wie viele Personen auf Fadinger gepostet hätten und ob es eine Planung von Anschlägen gegeben habe. Breitsching habe seinen Bericht am 15. Februar 2011 abgeliefert. Die Richterin übergab Kopien davon an die Verteidigung und den Staatsanwalt. Darin seien alle Emailadressen angeführt und es sei festgestellt, dass es keine Verabredung zu Anschlägen gegeben habe.

Zur Rechtsmäßigkeit der Überwachungen

Die Richterin stellte fest, dass in ON 451 im Akt das Ende der akustischen Überwachung festgehalten sei. Es fehle aber das Ersuchen der Staatsanwaltschaft an die Spezialeinheit Observation, den Lauschangriff durchzuführen. Das sei nicht im Akt. Anwältin Dr. Stuefer sagt, sie beantrage die Beischaffung. Das werde beigeschafft, meinte die Richterin.

Dann sagte sie, sie habe sich die Frage gestellt, ob es Beweismittel gebe, die nicht in die Verhandlung aufgenommen werden dürften. Sie wolle sich da gegen eine Nichtigkeit absichern. Das Thema sei die optische Überwachung von den Eingangsbereichen und dem öffentlichen Raum bei verschiedenen Örtlichkeiten, an denen TierrechtlerInnen gewohnt hätten. Sie beurteile diese Überwachungen als rechtmäßig. Für derartige Überwachungen seien keine Anordnungen oder Bewilligungen erforderlich. Ab 16. Jänner 2008 habe es richterliche Bewilligungen gegeben, die aber nicht notwendig gewesen wären. Das dürfte aus Unsicherheit über die gesetzliche Änderung geschehen sein. Damit sei jedenfalls die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gegeben und die Ergebnisse dürften in die Verhandlung aufgenommen werden.

Die restlichen Punkte des Antrags von Harald Balluch seien noch in Bearbeitung.

Versuchte Antragstellungen

Sie habe es noch nicht deutlich gesagt, meinte die Richterin, und deshalb tue sie es jetzt: Beschluss auf Abweisung aller Anträge gegen den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger.

DDr. Balluch versuchte einen Antrag zu stellen. Nicht jetzt, sagte die Richterin. Dr. Stuefer wollte etwas anmerken, aber die Richterin sagte noch einmal nicht jetzt. Mag. Bischof meinte, er erachte es als befremdlich, dass die Richterin Ausführungen zum Antrag einer Anwältin mache, aber diese dazu nichts sagen dürfe. Jetzt Stellungnahmen, sagte die Richterin forsch.

DI Völkl, dem für seine Stellungnahme das Wort erteilt worden war, sagte, dass die eben genannten Überwachungen im öffentlichen Raum stattgefunden hätten und er deshalb beantrage, dass die dazu notwendige Genehmigung der Datenschutzkommission vorgelegt werde. Jetzt Stellungnahmen, wiederholte die Richterin. Er solle jetzt eine Stellungnahme abgeben und keine Anträge stellen.

DI Völkl meint, Verfahren könnte jederzeit enden

DI Völkl begann von einer Aussage der Richterin über den 26. Jänner 2011 zu sprechen und wurde aber sofort unterbrochen. Er solle nur zu Inhalten der Aussagen der ZeugInnen Stellung nehmen, meinte die Richterin. Mag. Bischof bat darum, DI Völkl ausreden zu lassen. Nur Inhalte widerzugeben wäre eine Wiederholung, sagte DI Völkl.

Dann führte er aus, dass die Richterin kritisiert habe, dass es rechtsstaatlich bedenklich sei, dass die Verteidigung am 26. 1. 2011 an das Justizministerium herangetreten sei, um zu erreichen, dass die Anklage zurückgezogen werde. Das sei aber nicht bedenklich, weil die Anklage auf Weisung des Justizministeriums zustande gekommen sei. Deshalb müsse das Justizministerium auch mittels Weisung die Anklage wieder zurücknehmen können.

Abgesehen davon könne die Richterin den Strafantrag sofort zurückweisen, wenn es offensichtlich sei, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Dazu sagte die Richterin: Allgemein gesagt: nicht jeder Strafantrag endet mit einer Verurteilung.

DI Völkl zur Aussage von Stefan Wappel

Zum Führer der verdeckten Ermittlerin führte DI Völkl aus, dass er alle Aufträge nur mündlich empfangen und erteilt hätte, was sehr seltsam sei. Möglicherweise sei das absichtlich so durchgeführt worden, um die Anordnungen zu verheimlichen, damit nicht auffallen würde, dass die verdeckte Ermittlerin nach der Strafprozessordnung geführt wurde.

Wappel selbst habe als Chef der verdeckten Ermittlerin auf einem Briefpapier mit bescheidenerem Briefkopf geschrieben, als die von ihm weisungsabhängige verdeckte Ermittlerin selbst. Zusätzlich sei in den Berichten der verdeckten Ermittlerin zu vielen Sachverhalten kein Wort gestanden. Dadurch ergebe sich das Bild, dass der jetzt vorgelegte Bericht der verdeckten Ermittlerin später zensuriert worden sei, und dann von einer höheren Stelle mit höhergestelltem Briefkopf umkopiert.

Es sei auch seltsam, dass sich Wappel mit der SOKO-Chefinspektorin Bogner nie schriftlich ausgetauscht habe, z.B. darüber, warum der VGT das Ermittlungsziel sei, und nicht die Vier Pfoten. Sie habe Wappel gefragt, warf die Richterin ein, warum die verdeckte Ermittlung so VGT-lastig gewesen sei. Und was war die Antwort?, fragte DI Völkl. Naja, sagte die Richterin. Eben, meinte DI Völkl. Das habe sich wegen der Internetsuche zufällig ergeben, sei gesagt worden, rekapitulierte die Richterin. Es sei ein Zufall gewesen, habe die verdeckte Ermittlerin behauptet, sagte DI Völkl. Es sei auch auffällig, dass die verdeckte Ermittlerin von Anfang an auf Mag. Hnat fokussiert gewesen sei, fügte DI Völkl hinzu, und das könne wohl kein Zufall gewesen sein.

Erste Hinweise auf verdeckte Ermittlungen und Vertrauenspersonen

DI Völkl sprach zunächst vom Beginn der verdeckten Ermittlung: Bereits vor Beginn des Hauptverfahrens wurden jene internen Besprechungsprotokolle aus dem Bundeskriminalamt und dem LVT-Wien veröffentlicht, aus denen die – durch Intervention der Kleiderbauer-Geschäftsführer Peter und Werner GRAF initiierte – Gründung der SOKO Bekleidung hervorgeht:

Am 05.04.2007 trafen sich die Spitzen der österreichischen und Wiener Polizei und BeamtInnen des Verfassungsschutzes mit den Geschäftsführern der Firma Kleiderbauer GmbH, Peter GRAF und Werner GRAF, im Bundeskriminalamt. Herr Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik BUXBAUM vom Ministerium für Inneres ordnete neben dem Ausschöpfen sämtlicher administrativer Möglichkeiten im Hinblick auf die Untersagung der Demos [vor Kleiderbauer; Anm.], u.a. auch die Einrichtung einer operativen SOKO an. Der ebenfalls anwesende Herr Polizeipräsident Dr. Peter STIEDL führte hinsichtlich der Sachbeschädigungen [aus], dass bisher kein klarer Zusammenhang zwischen den Demos und den Sachbeschädigungen hergestellt werden konnte. Der Verdacht eines Zusammenhanges liege zwar auf der Hand, ein Beweis oder ganz starke Indizien konnten bisher aber nicht ermittelt werden.

[41HV68/09d HV-Beilage ./142]

Am 18.12.2007 informieren die SOKO-Leiter Erich ZWETTLER und Josef BÖCK den Herrn Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Dr. Erik BUXBAUM, in einem Zwischenbericht und Vorhabensbericht: Aus dieser Information für den HGD geht erstmals der Einsatz von verdeckten Ermittlungen und Vertrauenspersonen hervor: So schreibt der den Bericht legende SOKO-Leiter Mag. Erich ZWETTLER über die bisherigen Maßnahmen:

In Absprache mit dem zuständigen StA/UR des LG Wr. Neustadt wurden folgende taktische Instrumente eingesetzt: […] Verdeckte Ermittlungen [...].

[41HV68/09d HV-Beilage ./105 - S2]

Zwei Seiten später berichtet ZWETTLER:

Es gibt regelmäßige persönliche Besprechungen mit StA/UR und

Sämtliche Ermittlungsschritte werden hierbei abgesprochen.

Weiters schreibt ZWETTLER über die Geplante weitere Vorgangsweise (mit dem LG Wr. Neustadt akkordiert):

[...] Fortsetzung VE-Einsatz (ab 01.01.2008 genehmigungspflichtig, was auch geschehen wird) [...].

[41HV68/09d HV-Beilage ./105 - S4]

Bereits seit Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens 6St519/06h wird der Verteidigung und den Angeklagten das ihnen zustehende Recht auf Akteinsicht (§51 (1), §53 (1) StPO und §138 (4), §139 (1) StPO) renitent verweigert. Siehe dazu auch umfassende Anträge auf Akteinsicht, vorgetragen in der Hauptverhandlung am LG Wr. Neustadt 41HV68/09d am 02.12.2010 durch RA Dr. Bernd Haberditzl und durch Harald BALLUCH am 14.12.2011 [HV-Protokolle wurde der Verteidigung noch nicht ausgefolgt].

In den der Verteidigung bekannten Teilen des Ermittlungs- als auch des Hauptverhandlungsakts findet sich nur ein einziger Hinweis, dass überhaupt verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz gekommen sind, allerdings augenscheinlich zur Aufklärung von Straftaten:

Aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse (Erkenntnisse aus Observationen, Funkzellenauswertungen, historischen Rufdatenrückerfassungen, Überwachung der Telekommunikation, VP und VE Einsatz sowie Spurenauswertungen, Open Sources) kann ausgesagt werden, dass folgende Organisationen/Personen in der ggst Causa eine bedeutende Rolle spielen; aufgrund der Faktenlage ergeben sich konkrete Verdachtsmomente gegen die genannten Personen. […] BAT Basisgruppe Tierrechte […] MACKINGER Christof […] KROEMMER Kevin […] VGÖ Vegane Gesellschaft Österreich […] VGT Verein gegen Tierfabriken […] Martin BALLUCH […] Felix HNAT [...]

[41HV68/09d ON97 pdfS2 / AS 13]

Die Vermutung drängt sich auf, dass die verdeckten Ermittlungseinsätze vollständig vertuscht hätten werden sollen.

SOKO-Aussagen vor Bekanntwerden einer verdeckten Ermittlerin und einer Vertrauensperson

DI Völkl weiter: Sämtlichen leitenden PolizeibeamtInnen wurden im Rahmen ihrer zeugenschaftlichen Einvernahmen in der Hauptverhandlung die o.a. – damals der Verteidigung einzig bekannten – Hinweise auf verdeckte Ermittlungseinsätze vorgehalten:

CI Bettina BOGNER

SOKO-Leiterin CI Bettina BOGNER gab dazu an:

[Alle Seitenangaben: HVP 014b 20100408 nm – Z B Bogner = HV-Protokoll 41HV68/09z-26 vom 08.04.2010 S17ff]: Es hat verdeckte Ermittlungen gegeben

Es gab dann eine Überlegung, dass nach der StPO auch durch die Änderung 1.1.2008 bedingt, es Diskussionen in der Führungsebene der SOKO gab, ob man diesen verdeckten Ermittler laufen lassen soll, nach den Kriterien der StPO. Die Entscheidung ist dagegen gefallen, weil aufgrund des [KONSPIRATIVEN; fehlt: Protokollfehler!] Verhaltens der verdeckte Ermittler keine Ergebnisse hätte liefern können. […] Man hat gesagt, da ist ein derartiges Misstrauen gegenüber Fremden, und man schätzt das so ein, dass keinerlei Beweise hier gewonnen werden konnten. [S19]

CI BOGNER gesteht auch den Einsatz von Vertrauenspersonen ein: Das sind Leute, die gelegentlich Geldleistungen dafür bekommen, dass sie Informationen liefern. Die VP hat sich als völlig unbrauchbar erwiesen, weshalb das eingestellt wurde. Es war nach relativ kurzem Zeitraum so, dass wir gesagt haben, wir verzichten auf Informationen durch die VP. [S19]

Der Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER wurde von der SOKO auch über den Einsatz verdeckter Ermittlungen informiert, wie CI BOGNER explizit angab. [S20]

Auf die Frage des Verteidigers RA Mag. Stefan TRAXLER in welche Szenen die verdeckten Ermittlungen denn eingeschleust wurden, antwortete BOGNER: In die militante Tierrechtsszene. Nachfrage, ob VGT oder BAT: Man versucht natürlich an beide Gruppierungen heranzukommen [S20]

RA Mag. Stefan TRAXLER legte einen Aktenvermerk von CI BOGNER an Tatortgruppe 4 vor [41HV68/09d HV-Beilage ./85], mit dem Wortlaut: Die vom .BK 5.5 VE-Ost-I, CI WAPPEL geführte VE stellte im Zuge der Demo beim Donauinselfest am 23.06.2006 [2007; Anm.] eine Fruchtsaftflasche, aus der die Aktivistin Monika SPRINGER, alias Muck, 22.03.1980 geb, getrunken hatte, sicher. Es wird ersucht DNA-Abriebe von der Flasche herzustellen und das DNA-Material für allfällige zu beantragende Analysen zu asservieren..

Damit bei ihrer zeugenschaftlichen Befragung in der HV konfrontiert, gab BOGNER genau das Gegenteil von dem an, was sie selber vor drei Jahren im Aktenvermerk beantragt hatte: Die VE, die Person, hat es gemacht, und unsere Entscheidung war, das nicht auszuwerten. Unsere Entscheidung war nein, es geht darum, dass dieser VE nach dem SPG geführt wird. Wir werden ihn nicht für Beweismittelsicherung heranziehen, sondern wenn wir die DNA von Frau Springer benötigen, werden wir das im Zuge einer erkennungsdienstlichen Behandlung durchführen.. [S25]

Auch am 37. Verhandlungstag, dem 22.07.2010, wurde SOKO-Chefin CI Bettina BOGNER von der Richterin gefragt, ob die verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen auch bei Aktivitäten und Veranstaltungen der Angeklagten dabei gewesen waren. BOGNER sagte, diese verdeckt tätigen Personen hätten versucht, ein Vertrauensverhältnis mit den Beschuldigten aufzubauen, das sei aber nicht gelungen und so sei die Operation eingestellt worden.

Der Verteidiger RA Mag. Stefan TRAXLER beantragte daraufhin, die Ausforschung und Ladung der eingesetzten verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen, sowie deren Führungsoffiziere. Dazu sagte der Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER, dass ab dem 01.01.2008 keine verdeckten ErmittlerInnen im Strafverfahren aktiv gewesen seien. Der Antrag wurde abgewiesen.

[HV-Protokoll vom 22.07.2010, wurde an die Verteidigung noch nicht ausgehändigt]

OL Josef BÖCK

Auch der operative SOKO-Leiter OL Josef BÖCK bestätigte bei seiner zeugenschaftlichen Einvernahme in der Hauptverhandlung am 28.07.2010, die Existenz verdeckter Ermittlungen:

[Alle Seitenangaben: HVP 039a 2010728 vm - Z J Böck = HV-Protokoll 41HV68/09z-75 vom 28.07.2010 S19ff]

Es hat einen verdeckten Ermittlungseinsatz 2007 gegeben und das war im Sinne des SPG. Da aufgrund des §95 StPO [Amtsvermerk; Anm.] keine tatrelevanten Aktivitäten feststellbar waren, ist im Akt kein Bericht eingeflossen. Alles nähere zu dem verdeckten Ermittler müssen sie Abteilungsleiter Mag. ZWETTLER fragen, denn der ist Jurist und die verdeckten Ermittler sind ihm direkt unterstellt. [S22]

Auch BÖCK wies auf die Frage nach Vertrauenspersonen auf deren Einsatz hin: Ja. Ich habe deshalb bewusst den Begriff verdeckter Ermittlungseinsatz erwähnt [S23]

Auf Nachfrage, warum er wegen §95 StPO keine Amtsvermerke verfasst habe, gab SOKO-Leiter OL Josef BÖCK unverfroren an, wie er in der Regel offensichtlich entgegen der Berichtspflicht §100 (1) StPO und unter Verletzung des Objektivitätsgebots §3 StPO mit entlastenden Beweismitteln umzugehen pflegt: (Dass aufgrund) weil keine tatrelevanten Sachen waren, ist kein AV von mir gelegt worden.. [S24]

Zum zweiten Mal wurde von der Verteidigung der Antrag auf Ausforschung und Ladung der verdeckten Ermittler, sowie Vertrauenspersonen gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt.

[HVP 039a 2010728 vm - Z J Böck; HV-Protokoll 41HV68/09z-75 vom 28.07.2010 S28]

Mag. Erich Zwettler

Selbst der oberste Leiter der SOKO, Mag. Erich ZWETTLER, gab in seiner zeugenschaftlichen Befragung in der Hauptverhandlung vom 28.07.2010 zu Protokoll, dass selbst er auch als SOKO-Leiter nicht wisse, was die verdeckten Ermittler machen:

[HVP 039b 2010728 nm - Z J Böck, Z E Zwettler; HV-Protokoll 41HV68/09z-76 vom 28.07.2010 S27ff]:

Soweit ich das weiß, hat es keinen Einsatz verdeckter Ermittler im Ausland gegeben und im Inland ist das so eine Sache, man weiß auch als SOKO-Leiter nicht, welche und wie viele verdeckte Ermittler was machen. Das ist innerhalb der Organisation Bundeskriminalamt abgeschottet. Ich kenne diese Leute auch nicht, damals nicht, heute nicht.

Alle befragten SOKO-BeamtInnen gaben auch einhellig an, dass die verdeckten Ermittlungen lediglich gem. SPG der Gefahrenabwehr dienten, ZWETTLER spezifizierte den Auftrag der verdeckten Ermittlungen so: Das Ziel, das wir der verdeckten Ermittlung vorgegeben haben war, beschafft uns Informationen über geplante, bevorstehende Anschläge, möglichst detailgetreu, wann, wo, wer, um dann mit Observations- und Zugriffsmaßnahmen das entsprechend abwehren zu können. [S28]

SOKO-Leiter Erich ZWETTLER gibt auf wiederholte Nachfrage an, dass die verdeckten Ermittlungen nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt wurden: Die Richterin fragt nach, ob also dann nicht ermittelt wurde, wenn es um Animal Liberation Workshops, Tierrechtskongresse oder ausländische Veranstaltungen gegangen sei.

ZWETTLER bestätigt: Ist mir nicht bekannt, nein [S40]

SOKO-Leiter ZWETTLER sind auch keine brauchbaren Ergebnisse aus dem verdeckten Ermittlungseinsatz bekannt:

Nein, Diese Informationen die ich wollte, nämlich wann wird ein Anschlag wo begangen und möglichst auch noch von wem, sind nicht gekommen. und Nein, im Bereich dieses Ziels, dass ich vorgegeben habe, sind keine brauchbaren Ergebnisse gekommen, warum auch immer. Möglicherweise sind keine Anschläge geplant worden, weiß ich nicht, oder die verdeckten Ermittler waren nicht dabei wenn das ausgemacht worden ist.

ZWETTLER war auch gewahr, dass es 42 konkret Tatverdächtige im Zielbereich der verdeckten Ermittlungen gab: Ja. [S42]

Auf die Frage RA Mag. BISCHOFs, ob es Berichte über den verdeckten Ermittlungseinsatz gäbe, antwortet Erich ZWETTLER klar und deutlich: Bei mir nicht. [S47]

Auf weitere Nachfrage RA Mag. BISCHOFs, ob Informationen über konkret Beschuldigte gewonnen wurden, antwortet ZWETTLER ausweichend: Das Ziel, noch einmal, der Auftrag lautete ganz klar, liefere Information, ob der A und der B und der C sich verabreden Anschläge zu machen 1., 2. wo machen sie sie, wann machen sie sie. Genau diese Geschichten habe ich gehabt. [S48]

Bereits zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens war der Verteidigung die Relevanz der verdeckten Ermittlung bewusst:

RA Mag. Josef-Philipp BISCHOF: Ja, aber das ist insoweit ein entlastender Umstand, als ein verdeckter Ermittler, der sich dort in die Szene einschleust, die [Angeklagten; Anm.] über drei [richtig: 18; Anm.] Monate beobachtet, kann bestätigen, dass die nichts am Hut haben mit Planung, Durchführung oder Sonstiges von Straftaten, d.h. es betrifft jetzt nicht die konkreten Straftaten, die ihnen eh nicht vorgeworfen werden, das betrifft aber sehr wohl die Organisation und da sind die [verdeckten Ermittler; Anm.] Tatzeugen, die unmittelbare Wahrnehmungen über einen längeren Zeitraum gemacht haben. [S43] und später: Einen Bericht gibt es deswegen nicht, weil sozusagen die verdeckte Person (also die VP oder der VE) de facto keinerlei Erkenntnisse darüber gewonnen hat, dass die Verdächtigen irgendwie was planen oder organisieren oder daran Teil haben? – ZWETTLER: Ja.. [S47]

In derselben Einvernahme behauptet ZWETTLER auch, keinen Einfluss auf die Durchführung der verdeckten Ermittlung genommen zu haben: Ich kann nicht sagen, in welchen Zeiträumen oder Ausmaßen nicht oder, wie oft, der oder die verdeckten Ermittler da drinnen waren, das weiß ich nicht; und noch einmal, die Taktik, was verdeckte Ermittlung anlangt, macht die verdeckte Ermittlung. Die machen nicht wir. Die wissen wie das geht, die wissen auch, wie sie sich selbst schützen können, also, da pfuscht man nicht herum drinnen. [S49]

Zur Dauer der verdeckten Ermittlung sagte ZWETTLER: Es hat eine Zeitlang gedauert, bis wir die Idee geboren haben und gelaufen ist sie dann schon ein paar Monate. [S54]

Zum Ende der verdeckten Ermittlung: Nein, das ist die Geschichte mit der Strafprozessordnung, am 01.01.2008 hat sich ja die Sache rechtlich anders dargestellt. Wir waren ja zu dem Zeitpunkt sehr weit auch im Bereich strafprozessualer Maßnahmen und im Strafprozess Neu sind Anordnungen der Staatsanwaltschaft erforderlich, wenn man verdeckte Ermittlungen machen will, soll, muss. Es ist damals entschieden worden, dass man das nicht macht.. [S54]

Nachfrage RA Dr. Harald KARL: Ab dann sind keine mehr gemacht worden, ab 01.01.2008? – Die bestätigende Antwort des SOKO-Leiters und Zeugen Mag. Erich ZWETTLER: Nein. [S55]

Sogar der SOKO-Leiter ZWETTLER hält keine kriminelle Organisation, sondern abgeschlossene Kleinstgruppen für die wahrscheinlichste Variante der Verwirklichung der inkriminierten Sachbeschädigungen:

Erstangeklagter DDr. Martin BALLUCH: Von insbesondere Ihren Ermittlungsergebnissen betrachten wir die verdeckten Ermittler, die Vertrauenspersonen, die versucht haben, in der Szene Informationen zu Planungen zu Straftaten zu finden und sie nicht gefunden haben, ist es zulässig, analog zu den Aussagen des Hrn. Jaroschik aus diesen Ermittlungsergebnissen zu schließen, dass es sich um abgeschlossene Kleinstgruppen handeln muss, die diese Taten setzen?;

Antwort Zeuge Erich ZWETTLER: Ja, es ist durchaus die wahrscheinlichste Variante, dass aus einem größeren Kreis von Personen sich jeweils bestimmte zu bestimmten Taten verabreden, aber lange nicht alle und die anderen das auch nicht notwendigerweise wissen, oder anders gesprochen, es sicher nicht wissen.. [S70]

Nach der Enttarnung einer verdeckten Ermittlerin

DI Völkl: Erst ein von den Angeklagten engagierter Privatdetektiv konnte die von der Polizei verheimlichte Identität einer verdeckten Ermittlerin im Herbst 2010 ausforschen.

Sobald feststand, dass jene Frau, die sich als Danielle DURAND ausgegeben hatte, eine verdeckte Ermittlerin war, konnten die Falschaussagen der dazu befragten SOKO-ZeugInnen und die Substanzlosigkeit des Strafantrages bewiesen werden:

Entgegen den bisherigen Aussagen der leitenden SOKO-BeamtInnen hat sich die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND – als Aktivistin getarnt – in Wahrheit 17 Monate lang inmitten der Angeklagten, zumindest jener, die dem VGT zugerechnet werden, aufgehalten und ihren täglichen und nächtlichen Aktivismus geteilt.

Am 53. Verhandlungstag, dem 23.11.2010 beantragte der Verteidiger RA Mag. Stefan TRAXLER aufgrund der neuen Erkenntnisse zum dritten Mal die Ladung der verdeckten Ermittlerin, diesmal konkretisiert mit der Legende Danielle DURAND und ihrem polizeilichen Führungsoffizier CI Stefan WAPPEL. Sämtliche Berichte der verdeckten Ermittlungen und Vertrauenspersonen wurden ebenso beantragt. Der Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER murmelte, dass der Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin bereits gestellt worden sei und er damals dazu Stellung genommen habe. Trotz der überwältigenden Beweise sagte HANDLER, er halte seine alte Stellungnahme aufrecht. Dieser Antrag war am 22.07.2010, dem 37. Prozesstag, eingebracht worden. Der Staatsanwalt hatte damals dezidiert gesagt, dass es nach dem 01.01.2008 keine verdeckten Ermittlungen im Strafverfahren mehr gegeben habe und, dass er den Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin ablehne.

[HV-Protokoll vom 23.11.2010; wurde der Verteidigung noch nicht ausgegeben]

Da die Beweislast gegen die Vertuschungsversuche der Polizei nunmehr zu groß war, musste das Gericht diesem dritten Antrag endlich Folge leisten:

Die Richterin erklärte, dass CI Stefan WAPPEL sie am 19.11.2010 angerufen habe. Er habe gesagt, dass es wahr sei, dass eine verdeckte Ermittlerin über lange Zeit in den VGT eingeschleust gewesen sei. Sie habe auch Kontakt zu den Angeklagten gehabt. Ein Detektiv habe ihre wahre Identität feststellen sollen, sei dabei aber gescheitert. Es sei bei ihrem Einsatz um Gefahrenabwehr gem. SPG gegangen und nicht um eine verdeckte Ermittlung nach der StPO. Deshalb habe man auch keine staatsanwaltliche Genehmigung dafür gebraucht. WAPPEL stellte die Bedingung, die verdeckte Ermittlerin nur anonym (§162 StPO) und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (§229 (1) 3 StPO) zu vernehmen.

Die Richterin erklärte auch, die Berichte dieses einen verdeckten Ermittlungseinsatzes anzufordern.

[HV-Protokoll vom 13.12.2010; wurde der Verteidigung noch nicht ausgegeben]

Mittlerweile liegen die Berichte des Einsatzes der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND der Verteidigung vor.

Ihr Führungsoffizier CI Stefan WAPPEL vom .BK 5.3 wurde in der Hauptverhandlung bereits vollständig zeugenschaftlich einvernommen; Die Einvernahme der Danielle DURAND wurde am 63. Verhandlungstag, dem 16.12.2010 begonnen, konnte aber noch nicht abgeschlossen werden.

Durch die nunmehr vorliegenden Beweismittel

Berichte der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND und ihres VE-Führers CI Stefan WAPPEL

(Obst. Karl KUHN .BK 5.3 vom 30.11.2010) [41HV68/09d ON2081],

Email von Obst. Karl KUHN an Richterin Mag. Sonja Arleth vom 14.12.2010, sowie dem

Bericht des Führers der Vertrauensperson VP481 AI Franz RAAB [.BK5.3.1.-II86/07]

und die bisherigen zeugenschaftlichen Aussagen der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND bzw. ihres Führungsoffiziers CI Stefan WAPPEL in der Hauptverhandlung vom 13., 15. und 16.12.2010

ergeben sich die folgenden neuen Sachverhalte:

Verhältnis der SOKO zur verdeckten Ermittlerin

DI Völkl: SOKO-Leitung war wohlinformiert

Entgegen der zeugenschaftlichen Aussage des obersten SOKO-Leiters Erich ZWETTLER, dass man auch selbst als SOKO-Leiter nicht wisse welche und wieviele verdeckte Ermittler was machen, wurde die SOKO regelmäßig über den Fortgang der verdeckten Ermittlungen von WAPPEL informiert:

Der VE-Einsatz wurde parallel in Form eines VE-Berichtes dokumentiert. Dieser wurde regelmäßig der SOKO-Leitung vorgelegt und von dieser gesichtet. Der SOKO-Leitung oblag es, den Bericht oder Teile des Berichts in den Akt einfließen zu lassen

[Amtsvermerk des VE-Führers CI Stefan WAPPEL vom 27.11.2010 S 1 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010; HV-Protokoll wurde der Verteidigung noch nicht vorgelegt]

Auch im Rahmen der Verhandlungen zur verweigerten Akteinsicht im gegenständlichen Verfahren wurde deutlich, dass die Kriminalpolizei / SOKO-Leitung über die verdeckten Ermittlungseinsätze wohlinformiert war: So gab SOKO-Mitglied Ministerialrätin Sybille GEISZLER am 23.09.2010 in ihrer aufgetragenen Stellungnahme der Kriminalpolizei an:

Bestandteil der Aktenlage bei der KP sind auch in- und externe operative und administrative Begleitmaßnahmen, die keine Relevanz für das Ermittlungsverfahren/-ergebnis haben und daher auch nicht dem Gerichtsakt angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um […] Maßnahmensetzungen nach dem SPG und deren Ergebnisse, z.B. VE-Einsatz zur Gefahrenabwehr/Verhinderung von Straftaten, […]

[6St519/06h ON1675 Stellungnahme vom 23.09.2010 (pdfS100)]

SOKO-Leitung beauftragte die VE und die VP

Entgegen der zeugenschaftlichen Aussage des obersten SOKO-Leiters Erich ZWETTLER, keinen Einfluss auf die Durchführung der verdeckten Ermittlung genommen zu haben, schreibt der VE-Führer WAPPEL:

Aufträge für die Durchführung der verdeckten Ermittlung erfolgten ausschließlich von der SOKO-Leitung

[Amtsvermerk des VE-Führers CI Stefan WAPPEL vom 27.11.2010 S 2 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010; HV-Protokoll wurde der Verteidigung noch nicht vorgelegt]

Ebenso wurde die Vertrauensperson VP481 von SOKO-Leiter Mag. Erich ZWETTLER beauftragt:

Schriftliches Ersuchen von MinRat Erich ZWETTLER an das ho. Büro zwecks Suche nach einer geeigneten VP zur Informationsgewinnung im Bereich militanter Tierschutzaktivisten zur Aufklärung von schweren Sachbeschädigungen zum Nachteil der Firma Kleiderbauer u.a.

[Bericht des VP-Führers AI Franz RAAB (.BK5.3.1.-II86/07) S1]

SOKO-Leitung beauftragte DNA-Spurensicherung durch die VE

Entgegen der zeugenschaftlichen Aussage der SOKO-Leiterin CI Bettina BOGNER, dass die Trinkflasche mit DNA-Spuren der Zwölftangeklagen Monika SPRINGER auf Eigeninitiative der VE sichergestellt wurde, steht die diesbezügliche Beauftragung der VE Danielle DURAND durch die SOKO-Leitung:

Im Rahmen von Besprechungen mit der SOKO-Leitung wurde der Auftrag erteilt, nach Möglichkeit Gegenstände zu sichern, um eventuell Spuren auswerten zu können, wenn die entsprechenden Genehmigungen oder Aufträge der StA vorliegen sollten

Im Zuge von zwei Einsätzen wurden insgesamt 3 Einwegtrinkflaschen gesichert und der SOKO-Leitung übergeben

[Amtsvermerk des VE-Führers CI Stefan WAPPEL vom 27.11.2010 S 2 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010; HV-Protokoll wurde der Verteidigung noch nicht vorgelegt]

SOKO-Leitung wusste von Auslandseinsätzen der VE

Entgegen der zeugenschaftlichen Aussage des obersten SOKO-Leiters Mag. Erich ZWETTLER, dass es seines Wissens nach keine Einsätze verdeckter Ermittler im Ausland gegeben habe, steht die entsprechende Beauftragung und Berichtslegung WAPPELs an die SOKO-Leitung:

Weiters wurde Gef. [WAPPEL; Anm.] beauftragt, einen verdeckten Einsatz in der Schweiz und in Holland durchzuführen. […] Auch darüber wurden Berichte verfasst.

[Amtsvermerk des VE-Führers CI Stefan WAPPEL vom 27.11.2010 S 2 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010; HV-Protokoll wurde der Verteidigung noch nicht vorgelegt]

SOKO-Leitung wusste von der illegalen Fortführung des VE-Einsatzes 2008

Der oberste SOKO-Leiter Mag. Erich ZWETTLER gab explizit an, dass es ab dem 01.01.2008 keine verdeckten Ermittlungen mehr gegeben habe, da diese ab diesem Zeitpunkt staatsanwaltlich zu genehmigen gewesen wären.

Auch dies war eine falsche Beweisaussage: CI Stefan WAPPEL schreibt in seinem Amtsvermerk vom 27.11.2010, dass die verdeckten Ermittlungen erst mit Juli 2008 beendet wurden, der Verteidigung liegt ein Emailverkehr Danielle DURANDs mit der Zwölftangeklagten Monika SPRINGER vom Oktober 2008 vor und in einer Email des Obst. Karl KUHN vom 14.12.2010 an die Richterin spricht KUHN gar von Kontrolltätigkeiten der verdeckten Ermittlerin bis Ende 2008.

[Amtsvermerk des VE-Führers CI Stefan WAPPEL vom 27.11.2010 und Deckblatt Obst. Karl KUHN vom 30.11.2010]

Auch im bezughabenden Akteinsichtsverfahren nannte MR Sybille GEISZLER eine verdeckte Ermittlung insbesondere ab 01.01.2008.

[6St519/06h ON1593 Stellungnahme vom 19.02.2010]

SOKO-Leitung ließ die VE gegen konkrete Zielpersonen (Beschuldigte, Angeklagte) ermitteln

Der oberste SOKO-Leiter Mag. Erich ZWETTLER nannte als Auftrag des VE-Einsatzes die Ermittlung konkreter Zielpersonen: Das Ziel, noch einmal, der Auftrag lautete ganz klar, liefere Information, ob der A und der B und der C sich verabreden Anschläge zu machen 1., 2. wo machen sie sie, wann machen sie sie. Genau diese Geschichten habe ich gehabt.

Der VE-Führer CI Stefan WAPPEL bringt den Straftaten-aufklärenden Zweck des VE-Einsatzes auf den Punkt: Im Zuge der Ermittlungen durch die SOKO war es bereits möglich, den Kreis der Verdächtigten einzuschränken, und werden mittlerweise gegen einige ZPs [Zielpersonen; Anm.] strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt. Einer verdeckten Ermittlerinn des .BK 5.3.1, VE-Ost I, war es möglich das Vertrauen dieser ZPs zu erlangen, und ist es der VE zwischenzeitlich möglich, aktiv, ohne Begehung von strafbaren Handlungen, an Veranstaltungen teilzunehmen.

Freilich irrt WAPPEL in der Behauptung, strafprozessuale Maßnahmen wären erst mittlerweile gegen einige ZPs durchgeführt worden. Strafprozessuale Maßnahmen (=Ermittlungen gem. StPO) liefen bereits gegen 42 Beschuldigte bereits lange vor der Beauftragung des VE-Einsatzes, darunter auch die nunmehr angeklagten Zielpersonen.

[Behördenersuchen des VE-Führers CI Stefan WAPPEL an Schweizer und Niederländische Polizeibehörden vom 10.07.2007 und 19.07.2007 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010]

Zur Rechtswidrigkeit des VE-Einsatzes:

DI Völkl: Auffällig ist,

StA HANDLER und KP / SOKO wussten von den verdeckten Ermittlungen

Da – gemäß der internen Besprechungsprotokolle im Rahmen der SOKO-Gründung, insbesondere dem Zwischenbericht vom 18.12.2007 an den HGD [41HV68/09d HV-Beilage ./105 ], dem Aktenvermerk BOGNERs über die Sicherstellung von DNA-Proben durch die VE [41HV68/09d HV-Beilage ./85] und dem Bericht über VE und VP Einsatz [41HV68/09d ON97 pdfS2 / AS 13] – der Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER stets und regelmäßig über sämtliche Ermittlungsschritte, insbesondere auch verdeckte Ermittlungen, informiert war, und er noch am 18.12.2007 für die Genehmigung der Fortsetzung VE-Einsatz (ab 01.01.2008 [...]) vorgesehen war, ergibt sich zwingend, dass Staatsanwalt HANDLER vom VE-Einsatz und dessen Umfang wohlinformiert gewesen sein muss.

Ein zusätzlicher Beweis, dass der Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER nicht nur Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND hatte, sondern diese auch strafprozessual benutzte ist die im Strafantrag ON1483 S98 (Kapitel Zur kriminellen Organisation) begründend herangezogene Behauptung, dass Treffen der kriminellen Organisation in nicht öffentlichen und durch besonders strenge Zutrittskontrollen geschützten Örtlichkeiten abgehalten würden. Dieser Vorwürf stützt sich ausschließlich auf den Amtsvermerk der – angeblich nach SPG geführten – verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND vom 13.08.2007 auf Seite 32 in ihrem Bericht. Dort schreibt sie über das Animal Rights Gathering in Appelscha / Holland: Es wurde eine eigene Camp-Wache eingerichtet, welche bei der Einfahrt zum Campingplatz rund um die Uhr nur Aktivisten hinein- und hinauslässt..

In Kenntnis des Berichtes der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND besserte der Staatsanwalt sogar die polizeiliche Formulierung geschützte Räume [z.B. HV ON201 pdfS5] durch geschützte Örtlichkeiten aus, da er erkannten, dass der Begriff Räume auf Örtlichkeiten wie einen Campingplatz in Appelscha nicht zutreffend war.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S32]

Als die SOKO-LeiterInnen im April bzw. Juli 2010 zu verdeckten Ermittlungen befragt wurden, wussten sie noch nicht, dass im Herbst 2010 den Angeklagten mit Hilfe eines Privatdetektives die Identität der verdeckten Ermittlerin bekannt werden würde.

Augenscheinlich waren die SOKO-Leiter, Mag. Erich ZWETTLER, CI Bettina BOGNER, OL Josef BÖCK, Ministerialrätin Sybille GEISZLER und der zuständige Staatsanwalt Mag. Wolfgang HANDLER konkludent bestrebt in rechtswidriger Weise, das erfolgreiche Vordringen der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND als entlastendes Beweismittel zu unterdrücken, ihre entlastenden Ermittlungsergebnisse zu vertuschen und die Angeklagten im Dunkeln zu lassen.

Beeinflussung der Zeugin Danielle DURAND

Seit der Ladung der verdeckten Ermittlerin als Zeugin ist eine Diskussion um die Bedingungen ihrer Einvernahme ausgebrochen. Nachdem DURANDs Führungsoffizier WAPPEL ursprünglich auf eine anonyme (§162 StPO), nicht-öffentliche (§229 StPO) Einvernahme bestanden hatte, musste die Richterin nach berechtigten Protesten der Verteidigung die Öffentlichkeit doch zulassen.

Sowohl der Leiter des Büros .BK 5.3, Obst. Karl KUHN, als auch SOKO-Chefin CI Bettina BOGNER, beantragten sodann eine kontradiktorische Einvernahme gem. §165 (3) StPO, da die körperliche Gesundheit der Zeugin durch die Angeklagten, denen immerhin der Strafantrag vorgeworfen werde, und die diffamierende Medienberichterstattung über die verdeckte Ermittlerin ernstlich gefährdet sei. Da auch das rechtlich nicht durchsetzbar war, die Richterin jedoch um jeden Preis eine Befragung in einem separaten Raum durchführen möchte, schlug sie zuletzt vor, Danielle DURAND doch per Videokonferenz zu befragen; – obwohl sich die Zeugin nur in einem 5m entfernten Nebenraum befand.

Freilich zielen die Schutzbestimmungen §162, §165 und §229 StPO primär auf den Schutz von Opfern während ihrer Einvernahme ab. Die von der Richterin angeführten Gründe würden – so sie überhaupt existieren – einerseits in erster Linie außerhalb der Hauptverhandlung wirken und andererseits auf alle anderen BelastungszeugInnen viel eher zutreffen als auf die Entlastungszeugin Danielle DURAND.

Vielmehr drängt sich folgender Verdacht auf: Ob der durchgeführten Ermittlungstätigkeiten DURANDs inmitten einer Gruppe bereits strafrechtlich verdächtiger Personen, liegt nahe, dass die verdeckte Ermittlungen in Wahrheit zum Zwecke der Aufklärung von Straftaten, also genehmigungspflichtig gem. §131 (2) StPO, durchgeführt wurden. Davon soll aber die Öffentlichkeit nichts erfahren, da diese staatsanwaltliche Genehmigung nicht erteilt wurde. Daher der erste Versuch, DURAND unter Ausschluss der Öffentlichkeit einzuvernehmen. Nachdem dies rechtlich nicht durchsetzbar war, wurde versucht DURAND um jeden Preis in einem getrennten Raum – mithilfe von Bild- und Tonübertragung – separiert zu vernehmen. Bereits am ersten Tag ihrer derartigen Befragung, war nicht zu verkennen, dass sich eine einflüsternde Person im selben Raum befand, die von der Bild- und Tonübertragung nicht erfasst wurde. Fragende Blicke der DURAND in diese Richtung bewiesen aber die Anwesenheit eines solchen stummen, aber gestikulierenden Einflüsterers.

[HV-Protokolle vom 13., 15. und 16.12.2010; wurden der Verteidigung bisher nur teilweise ausgegeben. Weitere Beweise: Alle an diesen Verhandlungstagen anwesenden Personen im Verhandlungssaal als ZeugInnen]

Die Richterin versucht DI Völkl zu bremsen

Nach etwa einer Stunde Verlesung seiner Stellungnahme durch DI Völkl unterbrach die Richterin für eine Pause 10: 38 Uhr – 10:56 Uhr.

Anschließend meinte sie, dass das, was DI Völkl hier mache, weit über eine Stellungnahme zu den Inhalten der Zeugenaussagen hinausginge. Abgesehen davon wolle sie betonen, dass die Einvernahme von Danielle Durand ohne zusätzlich Person aus ihr und der Richterin im Nebenraum abgelaufen sei.

Dann meinte die Richterin zur Vertrauensperson, dass SOKO-Chefinspektorin Bogner anfänglich behauptet habe, dass die Vertrauensperson schon nach kurzer Zeit verzichtet worden sei. Bogner habe auch behauptet, dass es keinen Bericht über die Vertrauensperson gegeben habe. Die Richterin habe dennoch den Bericht verlangt. Am 25. Jänner 2011 sei dann um 10:26 Uhr der Bericht des Führers der Vertrauensperson übermittelt worden. Er beinhalte 31 ausgewiesene Tage und überdecke einen Zeitraum von 6 Monaten. Sie habe dann amtswegig den Führer der Vertrauensperson geladen. Dieser sei dann in Begleitung mehrerer PolizeibeamtInnen erschienen. Wozu diese Maßnahme gesetzt worden sei, sei ihr aber ein Rätsel. Sie habe dann eine neue Ladung veranlasst für den 17. März 2011, weil sich die Einvernahme nicht mehr ausgegangen sei. Für den 18. März 2011 habe sie die Vertrauensperson selbst geladen. Sie habe der Polizei mitgeteilt, dass nach Ansicht des Gerichts eine Begleitung dieser ZeugInnen durch PolizeibeamtInnen nicht erforderlich sei.

Dann fragte die Richterin den Staatsanwalt, ob er eine Stellungnahme abgeben wolle. Dieser sagte nein.

Die Richterin sagte zu DI Völkl: Inhaltliche Stellungnahme ja, was Sie tun geht zu weit, Sie kommentieren hier das gesamte Verfahren. Mag. Bischof verteidigte seinen Mandanten und meinte, dass §248 (3) der Strafprozessordnung das Recht auf rechtliches Gehör effektuiere. Das umfasse nach verfassungskonformer Interpretation auf Aussagen zu faktischen und rechtlichen Dingen. Und dann fügte Mag. Bischof an: In aller Deutlichkeit: Die Beweisergebnisse, die vorliegen und das Gericht interessieren, verdanken wir dem außergewöhnlichen Engagement der Beschuldigten.

Die Richterin antwortete, dass das Gericht sehr großzügig sei und umfassende Stellungnahmen ermögliche. Das dürfe aber nicht ausufern, das Verfahren solle bald enden. Können Sie das kürzen, Herr DI?. Er werde sich bemühen, meinte DI Völkl, aber es handle sich um einen komplexen Straftatbestand. Die Angeklagten hätten gegenüber dem Gericht den Vorteil, dass sie gleich über eine Beweiswürdigung reden könnten, das Gericht könne das nicht. Als DI Völkl wieder seine Stellungnahme weiter zu lesen beginnen wollte, unterbrach die Richterin noch einmal: Ich möchte sagen: Es ist sehr befremdlich, dass es zuerst heißt, es gibt keinen Bericht zur Vertrauensperson, und dann macht das Gericht Druck und ein Bericht kommt!.

Die strafbare Unterdrückung entlastender Beweismittel durch SOKO und StA

DI Völkl fuhr fort: Laut dem Strafantrag [41HV68/09d ON1483] und dem Nachtragsstrafantrag [ON1639] hätten sich die Angeklagten in Wien und an anderen Orten an einer auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Zahl von Personen, nämlich einer seit zumindest den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts aus mehr als zehn Mitgliedern bestehenden, international operierenden, dem militanten Tierrechtsspektrum zuzuordnenden und unter den Pseudonymen wie ALF Animal Liberation Front, TBF Tierbefreiungsfront oder ARM Animal Rights Militia auftretenden Gruppe, die – wenn auch nicht ausschließlich – auf die wiederkehrende und geplante Begehung von schweren Nötigungen und schweren Sachbeschädigungen sowie schadensqualifizierenden dauernden Sachentziehungen, sohin schwerwiegender strafbarer Handlungen, die die Freiheit und das Vermögen bedrohen, ausgerichtet ist, die dadurch erheblichen Einfluss auf Wirtschaft, insbesondere mit dem Ziel der Beendigung der Tiernutzung in sämtlichen Erscheinungsformen, anstrebt und die andere einzuschüchtern und sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

als Mitglied (gem. §278a 2.Fall StGB) beteiligt,

indem er/sie sich an ihren Aktivitäten mit dem Wissen beteiligte(n), dass er/sie dadurch die Organisation oder deren strafbare Handlungen förderten, nämlich

durch im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung begangene Straftaten

(§278 (3) 1.Fall StGB – Punkt VI.)A) im Strafantrag ON1483)

durch Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten

(§278 (3) 2.Fall StGB – Punkt VI.)B)1) im Strafantrag ON1483 bzw. Punkt 1) im Nachtragsstrafantrag ON1639)

auf andere, die Ziele der kriminellen Organisation fördernde Weise

(§278 (3) 3.Fall StGB – Punkt VI.)B)2) im Strafantrag ON1483 bzw. Punkt 2) im Nachtragsstrafantrag ON1639)

Die verdeckte Ermittlerin mit der Legende Danielle DURAND wurde am 16.12.2010 in der Hauptverhandlung 41HV68/09d erstmals zeugenschaftlich befragt. Am 24. und 25. Jänner 2011 wurde die Befragung fortgesetzt. Von letzteren zwei Verhandlungstagen liegen aber noch keine Verhandlungsprotokolle vor.

DURAND hat in ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme angegeben, dass ihre in Form eines Amtsvermerks vorliegenden Berichte von ihr wahrheitsgemäß verfasst worden seien.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND und HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41Hv68/09z-125 vom 16.12.2010 – S38f]

Die verdeckte Ermittlerin war vom 25.04.2007 (erstes Auftreten am VGT-Infostand) bis 29.10.2008 (letztes email von Danielle.DURAND@gmx.at an die Dreizehntangeklagte Monika SPRINGER), also insgesamt 18 Monate, getarnt als Danielle DURAND im dienstlichen Auftrag mit den ihr bekannten 13 Angeklagten und 1.100 weiteren Personen in Kontakt, deren Identitäten in 90 Fällen durch die VE ermittelt wurden.

Insgesamt hat die VE an 209 Einzelereignissen teilgenommen, darunter private und aktivistische Parties, private Mittag- und Abendessen, Informationsveranstaltungen, Vorträge, Workshops, Kongresse, Demonstrationen, Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie Tiertransportblockaden, Jagdstörungen, nächtlichen Aktivitäten wie Recherchen und Wildplakatieren, Plenarsitzungen der inkriminierten Tierrechtsgruppen BAT und VGT, Computersecurity-Workshops, uva …

Regelmäßig wurde von der VE das Auftreten der nunmehrigen Angeklagten als friedlich bezeichnet, bei Veranstaltungen kam es zu keinen Ausschreitungen, sie verliefen immer wieder ohne besondere Vorkommnisse.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S10, S11, S17, S38, S58, S70, S73, S74, S76, S77, S87, S88, S91, S92, S94, S95, S96, …]

In diesen 18 Monaten kam es zu keinem einzigen Hinweis auf geplante, bevorstehende Anschläge.

Nebenbei bemerkt, findet sich der einzige von CI WAPPEL als abzuwehrender gefährlicher Angriff qualifizierte Vorfall im 41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND auf S 57: Am 19.11.2007 zerschossen Jäger die Schirme der protestierenden TierrechtsaktivistInnen mit Schrot.
Anzumerken ist, dass es sich dabei um ein Offizialdelikt (§§89, 125 StGB) handelt, dessen Abwehr bzw. Verfolgung von der anwesenden (verdeckten) Polizeibeamtin Danielle DURAND bzw. deren Führer CI WAPPEL in rechtswidriger Weise unterlassen (§78 (1) StPO, wurde.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S57 und zeugenschaftliche Aussage CI Stefan WAPPEL am 15.12.2010]

Bereits kurz nach der Inhaftierung vermerkte die VE Danielle DURAND aus den Aktivistenkreisen jene Gerüchte, die sich – allerdings erst 2011 – bewahrheiten sollten: Alle schimpfen einheitlich über die Polizei; dass die ganze Aktion politisch von den Brüdern Graf bzw. der ÖVP inszeniert sei und alle natürlich unschuldig sind und sicher keine Straftaten begangen haben. […] Der Anwalt des VGT ist auch darüber verärgert, dass er noch keine Akteneinsicht hat und es keine definitive Anklage bzw. Anschuldigungen gibt.

[Siehe z.B.: derstandard.at/1293370077141/Tierschuetzer-Prozess-Kleider-Bauer-wuenschte-eine-Soko-und-bekam-sie,

ON2010 – Weisung des Bundesministeriums für Justiz vom 23.07.2009,

Gegendarstellungen der Angeklagten in der 41HV68/09d,

unzählige – bis heute nicht erfüllte – Anträge auf vollständige Akteinsicht;

z.B. Brief an das BMJ von Harald BALLUCH vom 29.12.2010]

Zum erfolgreichen Eindringen der VE in die inkriminierten Personengruppen

DI Völkl: Insbesondere mit dem Zweitangeklagten Felix HNAT hatte die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND beginnend mit 13.05.2007 auch ein über den Aktionismus hinausgehendes privates Naheverhältnis aufgebaut:

Am 10., 15., 16. & 22.06.2007, 06. &15.07.2007, 31.08.2007, 21., 22. & 27.09.2007, 04. & 08.12.2007, 21. & 23.01.2008 und am 05. & 26.02.2008 trat sie mit HNAT persönlich in – teilweise privaten – Kontakt, darunter mehrere Abendessen und Parties. Darüberhinaus gab es weitere persönliche Gespräche der VE mit HNAT im Rahmen diverser Veranstaltungen und am Telefon;

Sämtliche nähere Privatkontakte der VE mit HNAT sind im Bericht der VE allerdings nicht oder nur mangelhaft angeführt.

Bereits am 20.05.2007 gestand Felix HNAT der VE Danielle DURAND offen und ehrlich, dass die Wiener Neustädter vegan-WG der Sendung Tausche Familie von ATV gar nicht existiere, sondern nur fürs Fernsehen simuliert wurde.

Am 12.05.2007 wurde der VE von einem Tierrechtsaktivisten von einem ALF-Anschlag erzählt, dass es niemand vom VGT gewesen sei, obwohl die Polizei noch immer anderer Meinung sei.

Am 18.06.2007 traf sich die VE um 19:45 mit HNAT zum Abendessen in Wien. Von der VE auf den Buttersäureanschlag Kleiderbauer Graz angesprochen meinte HNAT dazu folgendes: Es waren keine Mitglieder des VGT, jedoch gäbe es nach solchen Sachbeschädigungen immer wieder anonyme Bekennerschreiben.

In einem Gespräch mit Felix HNAT am 06.07.2007, bekundete die VE auch Interesse am Tierrechtsgathering in Appelscha/Holland. HNAT war sofort begeistert und sagte, dass BALLUCH, FAULMANN, er und weitere Aktivisten aus Wien und Salzburg hinfahren werden.
Die VE wurde also von HNAT zu jener Veranstaltung begeistert mitgenommen, die HNAT und anderen Angeklagten lt. Strafantrag [ON1483 z.B. Punkt VI.)B)2)b)gg)bbb) S27] vorgeworfen wird.

Ab 05.10.2007 wird die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND von Felix HNAT sogar als weiterer Beweis seines Vertrauens zu (gesetzesübertretenden) Jagdstörungen (Jagdsabotagen) eingeladen, an welchen sie in den folgenden Monaten auch tatsächlich mehrmals teilnimmt. Die verdeckte Ermittlerin schlägt dabei sogar selbst – offensichtlich zur Abschirmung vor behördlichen Verfolgungsmaßnahmen – die telefonische Verwendung des Codeworts zum Frühstück vor.

Am 23.01.2008 wird die VE – ebenfalls als Beweis des von HNAT der VE entgegengebrachten Vertrauens – zum internen Computersecurity-Workshop für AktivistInnen eingeladen, an welchem sie auch am 30.01.2008 tatsächlich teilnimmt.

Nach der Verhaftung, am 28.05.2008, besucht die VE den nunmehr Zweitangeklagten Felix HNAT in der Untersuchungshaft. Dies geschah in der – seine Notsituation ausnutzenden – Absicht, doch noch die erhofften belastenden Informationen zu ermittlen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S90]

Bei keinem dieser zahlreichen Aktivitäten der verdeckten Ermittlerin mit dem nunmehr Zweitangeklagten Felix HNAT gab es auch nur den geringsten Hinweis auf die Planung, Vorbereitung oder drohende Durchführung gefährlicher Angriffe oder auf die Erfüllung der vom StA angeklagten Straftatbestände. Insbesondere wurden auch keine Hinweise auf organisatorische und subjektive Tatbestandsmerkmale des §278a StGB festgestellt.

Auch zwischen dem Erstangeklagten Martin BALLUCH und der VE Danielle DURAND herrschte ein Vertrauensverhältnis:

Danielle DURAND nahm mit Martin BALLUCH und etlichen anderen der nunmehr Angeklagten am inkriminierten Animal Rights Gathering Appelscha / Holland teil.

[Bericht der VE Danielle DURAND - S31f]

Am 10.10.2007 nahm die VE an einem internen Plenum der VGT-AktivistInnen teil. Dort wurden der voll integrierten VE Danielle DURAND von Martin BALLUCH auch geheime organisatorische Interna erzählt:

Jedoch soll der VGT in keinster Weise mit dem Siegel [der KAN; Anm.] in Verbindung gebracht werden

[Bericht der VE Danielle DURAND - S46]

Die VE beteiligte sich sogar bei der Durchführung von (nicht angeklagten) Straftaten mit manchen der nunmehr Angeklagten:

Am 22.10.2007 erhielt die VE von SPRINGER ein SMS mit folgendem Wortlaut: Hallo! Alles klar bei dir? Di, Mi, Do gehen wir los. Pelzdemo ist schon am 03.11. Es wäre voll wichtig, dass wir einige sind, die die nächsten Nächte mithelfen! Auch Autos werden noch gesucht. Bitte sag mir Bescheid, ob und wann du mithelfen kannst! Lg Muck. Am nächsten Tag […] wurde von der VE per SMS nachgefragt, ob SPRINGER meinte, dass Plakate aufgehängt werden sollen. Dies wurde bejaht und die VE sagte ihre Teilnahme für den 24.10.2007 […] zu. SPRINGER ersuchte die VE noch, mit einem Auto zu fahren, welches sie organisieren werde.

HNAT kam in weiterer Folge ins Büro um mit Mu und Carrie zu plakatieren. Dann holten auch G. und S. Christoph ab und fuhren weg. [Martin] BALLUCH meinte, dass sich die VE und Kathi ihm anschließen sollen. Man würde dann im 8. Bezirk plakatieren.

Gegen 22:45 fuhren dann BALLUCH, Kathi und die VE mit dem VGT-Nissan in den 8.Bezirk, wo das Fahrzeug geparkt wurde. Auf der Fahrt dorthin instruierte BALLUCH die VE, wie man richtig plakatiert und dass die Plakate vorerst in Büschen, Mistkübeln, etc. … versteckt werden. Man soll sich dauernd umsehen und vergewissern, dass keine Polizei in der Nähe ist. Falls die Polizei kommt, soll man alles liegen und stehen lassen und jeder soll in eine andere Richtung weglaufen.

In weiterer Folge wurden verschiedene Stellen an den erwähnten Örtlichkeiten von den Aktivisten beklebt. Während der Aktion erzählte BALLUCH folgendes: Er wurde heuer im 23. Bezirk gegen 04:30 von einem Kripo-Beamten beim illegalen Plakatieren betreten und er nun EUR 860,– Strafe zahlen soll.

Am nächsten Tag wurde die VE erneut von SPRINGER zum illegalen Plakatieren eingeladen.

Am 19.04.2008 wird die VE erneut mittels Codewort (zum Cocktailtrinken) zum illegalen Plakatieren eingeladen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S52f, S82]

Die Richterin ergründet das Vertrauensverhältnis, welches der verdeckten Ermittlerin im Rahmen dieser gemeinsam begangenen Straftat entgegengebracht wurde:

Frage jetzt an Sie, wenn Sie da jetzt, Ihre persönliche Einschätzung, der DDr. BALLUCH hat Sie nach diesem Bericht offensichtlich mitgenommen, es gab Instruktionen im Hinblick auf Plakatieren, Aufpassen, dass Polizei nicht in der Nähe ist, war das damals von Ihrem Eindruck, haben Sie, das Ganze dürfte im Oktober 2007 gewesen sein, zeitlich zuordnend, können Sie sich noch erinnern, was der Grund war, dass DDr. BALLUCH Sie da mitgenommen hat? War das der Grund, dass er Vertrauen zu Ihnen hatte, dass er Sie zu so einer Aktion mitnimmt oder hatte das einen anderen Grund?

Antwort VE Danielle DURAND: Ein gewisses Maß an Vertrauen wird der Hr. BALLUCH wahrscheinlich gehabt haben.
[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41Hv68/09z-125 vom 16.12.2010 – S38f]

Ein noch deutlicherer Beweis der Integration der VE und des ihr entgegengebrachten Vertrauens, als das gemeinsame Begehen von Straftaten, scheint jedenfalls nicht möglich.

Der Fünftangeklagte Elmar VÖLKL schenkte der verdeckten Ermittlerin Dani ebenso großes Vertrauen:

Am 15.10.2007 borgte VÖLKL der verdeckten Ermittlerin das Auto seiner Mutter für einen ganzen Tag zur Durchführung der Pferdebefreiung. Aus dem Protokoll #3134 der Telefonüberwachung HNATs geht hervor, dass VÖLKL die VE DURAND ersuchte, das Fahrzeug aufgrund möglicher Verwaltungsübertretungen möglichst weit weg abzustellen, damit die Polizei das Kennzeichen nicht aufschreiben kann.

[Bericht der VE Danielle DURAND - S48f]

Der Elftangeklagte David RICHTER brachte der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND ebenso vollstes Vertrauen entgegen, indem er mit ihr mehrere Aktionen zivilen Ungehorsams durchführte:

Am 06.08.2007 lud er sie zu einer Tiertransporter-Blockade ein, welche mittels konspirativ umschriebener SMS terminlich konkretisiert wurde.

Tatsächlich nahm die VE an einer Tiertransportblockaden am 07.08.2007 (mit Martin BALLUCH, Harald BALLUCH, David RICHTER, Monika SPRINGER, Felix HNAT, u.a.), einer weiteren Tiertransportblockade am 08.08.2007 (wieder mit Martin BALLUCH u.a.), und einer Pferdetransporterblockade am 14.10.2007 teil.

Auch die nunmehr Zwölftangeklagte Monika SPRINGER tauschte sich intensiv mit der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND über vertrauliche Aktionen aus:

Bereits am 06.07.2007 sicherte SPRINGER der VE DURAND zu, sie in Zukunft über jede Spontanaktion zu informieren, nachdem sie zuvor vergessen hatte, die VE zu einer Störaktion im Parlament einzuladen.

Überhaupt stand die Zwölftbeschuldigte in fast täglichem Kontakt mit der verdeckten Ermittlerin: In erster Linie handelte es sich um aktionistische Telefonate und SMS, aber für die Zwölftbeschuldigte Monika SPRINGER war die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND auch eine persönlich Freundin, was aus etlichen privaten Gesprächen im Bericht der VE hervorgeht; Nicht zuletzt, wurde Dani von Monika SPRINGER auch auf ihre Privatparty am 31.08.2007 eingeladen. Dort wurden Gespräche über Kleiderbauer und Tierrechte geführt, die von der VE – offensichtlich mangels strafrechtlicher Relevanz – nicht weiter kommentiert wurden.

Die nicht angeklagte damalige Vier-Pfoten Mitarbeiterin und Tierrechtsaktivistin Bettina K. hielt die VE Danielle DURAND auch für so vertrauenswürdig, dass sie ihr im Rahmen der Tiertransportblockade vom 07.08.2007 frank und frei von dem im Strafantrag inkriminierten Run-In in die Legebatterie WOLF / Güssing erzählte

[Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)2)d)bb) S29 und 41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S29]

Für die ebenfalls nicht angeklagte VGT-Mitarbeiterin Elisabeth S. war die unter dem Namen Dani bekannte verdeckte Ermittlerin auch eine gute Freundin. Sie erzählte ihr nicht nur geheime Internas aus der Tierrechtsbewegung, sondern sprach auch mit ihr über Beziehungen und persönliche Stimmungen und Probleme.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – z.B. S77, S82, S84, S87, S89, …]

Erfolgreich als engagierte Aktivisten getarnt, galt die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND selbstverständlich auch als stimmberechtigtes Mitglied des VGT. In dieser Funktion wurde sie daher am 19.03.2008 auch zur VGT-Generalversammlung am 19.04.2008 eingeladen, an der sie auch teilnahm.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S78, S84]

Durch ihren pro-veganen Aktivismus hatte sie sich ebenso zur Stimmabgabe bei der Generalversammlung der Veganen Gesellschaft Österreich am 09.05.2008 qualifiziert, an der sie ebenfalls teilnahm.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S86]

Tatsächlich bestätigt die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND bei ihrer Befragung in der Hauptverhandlung am 16.12 2010 das Vertrauensverhältnis zu den Angeklagten:

Die Richterin fragte: Können Sie dem Gericht sagen, ob Sie hier als eingeschleuste verdeckte Ermittlerin, als Tierrechtsaktivistin ein Vertrauen genossen haben, von DDr. Martin BALLUCH und den hier angeführten Personen VÖLKL, FAULMANN, RICHTER, […]?

Antwort der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND: Ein gewisses Maß an Vertrauen habe ich genossen.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S43]

Die verdeckte Ermittlerin in der BAT

DI Völkl: Obwohl nicht dezidiert dazu beauftragt, ermittelte die VE Danielle DURAND auch im Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT), der 5 Angeklagten zugeordnet werden:

Die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND besuchte am 05.05.2007, 22.09.2007, 28.09.2007, 20.03.2008 und 06.06.2008 Demonstrationen der BAT und nahm am 04.06.2007 sogar an einer Plenarsitzung der BAT teil.

Am 16.06.2007 informierte sie sich in Gesprächen mit Felix HNAT und durch Belauschen privater Telefongespräche anderer TierrechtsaktivistInnen über die BAT.

Am 28.09.2007 fragte DURAND eine Tierrechtsaktivistin über die BAT aus, am 22.02.2008 nahm die VE an einer privaten Geburtstagsfeier einer BAT-Aktivistin teil.

Am 04.06.2007 war die VE DURAND auch in die Planung von Demonstrationen vor der Kleiderbauer-Zentrale in Perchtoldsdorf involviert, bei der es lt. Strafantrag zu schwerer Nötigung gegen die Kleiderbauer-Mitarbeiterin Marjan FIROUZ gekommen sein soll.

Bei all diesen Veranstaltungen hatte sie Kontakt zu den nunmehr angeklagten BAT-AktivistInnen.

Selbst nach den Verhaftungen – am 06.06.2008 – mischte sich die VE Danielle DURAND in eine Solidaritätskundgebung der BAT um noch in letzter Minute die erhofften belastenden Informationen zu ermitteln.

Bei keiner dieser zahlreichen von der verdeckten Ermittlerin beobachteten – teils internen – BAT-Aktivitäten der nunmehrigen Angeklagten gab es auch nur den geringsten Hinweis auf die Planung, Vorbereitung oder drohende Durchführung gefährlicher Angriffe oder der Erfüllung der vom StA angeklagten Straftatbestände. Insbesondere wurden auch keine Hinweise auf organisatorische und subjektive Tatbestandsmerkmale des §278a StGB festgestellt.

Die in der BAT-Plenarsitzung am 04.06.2007 diskutierten Themen wurden von der verdeckten Ermittlerin auch in ihrer Befragung in der Hauptverhandlung bestätigt:

Die Probleme mit den Behörden, also sprich Demos anmelden und Strafe zu zahlen und wie viele Aktivisten und wer wann Zeit hat. und

Es wurde nicht strafrechtlich Relevantes besprochen

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S49f]

Allerdings – so geht aus dem Bericht der verdeckten Ermittlerin hervor – ist eine gleichzeitige Beteiligung an beiden angeklagten Tierrechtsgruppen (VGT und BAT) aufgrund gegenseitiger Feindschaft und Ausgrenzungen und stetiger Distanzierungen nicht möglich. Daher ermittelte DURAND zum überwiegenden Teil inmitten jener Angeklagten die nicht der BAT zugeordnet werden. Nachdem CI Bettina BOGNER in ihrer Befragung in der HV vom 08.04.2010 (HVP nachmittag S20) ausgesagt hatte, dass an beide Gruppierungen versucht wurde heran zu kommen, ist davon auszugehen, dass neben der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND und der Vertrauensperson #481 noch weitere – bis dato noch verheimlichte – verdeckte Ermittlungsmaßnahmen in Richtung BAT unternommen worden sind.

Danielle DURAND hatte Vollzugriff auf das inkriminierte Fadinger-Forum und Fadinger-Archiv

DI Völkl: Die Emailliste Fadinger wird im Strafantrag ON1483 und Nachtragsstrafantrag ON1639 insgesamt 19 Mal explizit inkriminiert, z.B.: Die Aktivitäten der inkriminierten Vereinigung werden vor allem im Wege von persönlichen Treffen, Telefonaten, durch Austausch – zumeist verschlüsselter – Emails und nicht zuletzt durch Kommunikation via Internet im sog. Fadinger-Forum, zu welchem nur vertrauenswürdige Aktivisten über Empfehlung anderer Zugang erhalten, koordiniert. Am organisationsinternen Fadinger-Forum würden kurz vor Beginn der Direct-Actions taktische Ratschläge zur weiteren Vorgangsweise, Verhaltenstipps in Bezug auf illegale Aktionen erteilt. Man beschäftigte sich dort intensiv mit der notwendigen Abschirmung vor Strafverfolgungsmaßnahmen. Die Angeklagten nutzten das Fadinger-Forum zur Weitergabe von ausschließlich für die Mitglieder der inkriminierten Vereinigung bestimmten Informationen..

Die Angeklagten hätten sich mit ihren Fadinger-Beiträgen in strafbarer Weise an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation beteiligt.

[Strafantrag ON1483 S13, S14, S15, S19, S21, S22, S24, S25, S31, S87, S155, S158, S171…; Nachtragsstrafantrag ON1639 S13, S15, S19, S21, S22, S24, S31, ...]

Als Beweis seines Vertrauens und der vollständigen Integration der als engagierte Tierrechtsaktivistin auftretenden verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND erwähnte der Aktivist Kurt E. am 29.09.2007 erstmals gegenüber der VE, dass es eine geheime illegale Plattform Fadinger im Internet gibt. Dort kann man aber nur Mitglied werden, wenn man von einem anderen Mitglied empfohlen wird, denn man muss den Leuten schließlich vertrauen können. Auf dieser Plattform werden laut E. auch politische Themen und nicht nur Ernährung und Tierschutzthemen diskutiert..

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S42]

Am 03.11.2007 nahm die VE Danielle DURAND auf dem großen Demonstrationsmarsch für Tierrechte teil:

Dort sprach die VE mit [Martin; Anm.] BALLUCH über das Fadinger-Forum. Er ersuchte sie diesbezüglich ihm ein mail an seine Adresse honsch@nextra.at zu schicken.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S53]

In der Hauptverhandlung am 16.12.2010 erläuterte die VE Danielle DURAND auf die Frage der Richterin wie sie Zugang zum Fadinger-Forum erhalten habe:

Ende Oktober, ich kann Ihnen das Datum nicht genau sagen, aber das ist in meinem Bericht ersichtlich, hat sich eben Hr. DDr. Martin Balluch mit mir unterhalten und im Zuge dieses Gesprächs sagte er ganz erstaunt, Du bist noch nicht am Fadinger? und er hat mich ersucht, ihm ein E-Mail zu schicken an seine Adresse honsch@nextra.at.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S27]

Am 05.11.2007 erhielt die VE Zugang zum Fadinger-Forum, wo zu verschiedenen Tierrechtsthemen aber auch zu Repression von Usern gepostet wird.

Beim Lesen im Fadinger-Forum konnte die VE den Ort für die geplante Jagdsabotage in Oberösterreich – Saxen – ermitteln.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S54f]

In ihrer zeugenschaftlichen Befragung in der Hauptverhandlung am 16.12.2010 gab die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND zum Fadinger-Forum an: Also funktioniert hat das Fadinger-Forum, wie jedes andere Forum. Man wurde eben mit den E-Mails beteiligt zu verschiedensten Themen über die diskutiert wurde., Pelz, Lebensweise, Veranstaltungen, politische Meinungen.

Auf die Frage der Richterin, ob es am Fadinger-Forum auch emails gab, mit Inhalten wann, wer, wo, wie Sachbeschädigungen oder Brandanschläge macht oder E-Mails, die in diese Richtung gedeutet werden konnten, antwortet die Zeugin Danielle DURAND:

Ich habe keines gelesen, das diesen Inhalt gehabt hatte.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S27f]

Bis zur Beendigung des VE-Einsatzes hat sich die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND auch selber mit mehreren emails aktiv am Fadinger-Forum beteiligt, ihren Email-account danielle.durand@gmx.at benutzte sie zuletzt am 29. Oktober 2008.

In ihrem Fadinger-Email vom 20.11.2007 schließt sie sich der Warnung vor Polizeispitzeln im Zusammenhang mit Jagdsabotagen an und schlägt selbst vor auf solche Aktionen nur vertrauenswürdige Aktivisten mitzunehmen.

Danielle DURAND wusste, dass die Sachbeschädigungen nicht vom VGT ausgingen

DI Völkl: Im Glauben eine Tierrechtsaktivistin vor sich zu haben, gestand der Aktivist Petzi (Matthias BEZENEK) der VE Danielle DURAND in einem Gespräch über das eingeschlagenes Auslagenfenster, dass sich angeblich jemand vom ALF dazu bekannt habe und es niemand vom VGT gewesen sei. Doch die Polizei sei noch immer der Meinung, dass es die Aktivisten des VGT gewesen seien.

Auch am 01.09.2007 wird der VE von einem Aktivisten berichtet, dass ein Unbekannter, der nicht zu ihnen gehörte, das Auslagenfenster der Kleiderbauer-Filiale mit feuchter Erde verschmutzt habe.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S6, S38 und zeugenschaftliche Aussage Danielle DURAND am 16.12.2010 (HV-Protokoll wurde der Verteidigung noch nicht übermittelt)]

Nachdem Felix HNAT der VE Danielle DURAND per email stolz Nacktfotos von sich geschickt hatte, sprach die VE den HNAT bei einem privaten Abendessen in der BioBar von Antun auf den Buttersäureanschlag Kleiderbauer Graz an, welcher dazu folgendes angab: Es waren keine Mitglieder des VGT, jedoch gäbe es nach solchen Sachbeschädigungen immer wieder anonyme Bekennerschreiben. Außerdem seien solche Vorkommnisse von der Versicherung gedeckt und es kommen ja keine Tiere und Menschen zu Schaden.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S16]

Danielle DURAND wusste von Feindschaft und Distanzierung zwischen VGT und BAT

DI Völkl: Am 04.06.2007 nahm die VE Danielle DURAND unter Vortäuschung eine interessierte Tierrechtsaktivistin zu sein an einer Plenarsitzung der Basisgruppe Tierrechte (BAT) teil. Dort stellt die VE entgegen den Behauptungen des Strafantrags eines kampagnenbezogenen gemeinsamen Vorgehens und der Koordination von Aktionen fest: Laut eigenen Angaben der Aktivisten [der BAT; Anm.] sind sie mit dem VGT politisch verfeindet

[Strafantrag ON1483 z.B. AS 26 Punkt VI.)B)2)b)ff) und 41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S12]

Die VE konnte Teile des Gesprächs zwischen BALLUCH und SPRINGER mithören: Sie unterhielten sich über die BAT; BALLUCH sagte, dass er wenig bis gar nichts mehr mit ihnen zu tun haben will…; sogar HNAT distanziert sich von ihnen… .

[Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S62]

Am 16.04.2008 fand im VGT-Lager eine Diskussion zum Thema Single-Issue vs. ganzheitlicher Aktivismus statt. […] BALLUCH wurde von C. und der Aktivistin Silke wegen seiner Meinung (er hatte die BAT mehrmals als faschistisch bezeichnet) gegenüber der BAT heftig kritisiert.

[Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S62]

Zum Verhältnis VGT, Martin BALLUCH und BAT befragt, gab die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND am 16.12.2010 in der Hauptverhandlung an:

Ich kann mich nur daran erinnern, dass es in irgendeinem Zusammenhang einmal gesagt wurde, dass diese beiden Organisationen oder er [Martin BALLUCH; Anm.] mit den Aktivisten nicht mehr befreundet ist, bzw. verfeindet ist.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S29f, S43]

Selbst die Richterin anerkennt, dass die wenigen (privaten) Telefonkontakte zwischen einzelnen VGT- und BAT-Angeklagten nicht auf eine kriminelle Organisation hinweisen:

Also auf den Punkt gebracht: Aus diesen Kontakten ist nichts zu gewinnen im Rahmen der Beweiswürdigung.”

[HV-Protokoll vom 07.09.2010 Nachmittag; wurde der Verteidigung noch nicht ausgehändigt]

Danielle DURAND hatte Kontakt mit dem inkriminierten Keith MANN

DI Völkl: Kontakte mit dem englischen Tierrechtsaktivisten Keith MANN werden im Strafantrag explizit dem Angeklagten Chris MOSER und anderen Angeklagten (z.B. Martin BALLUCH, Felix HNAT) implizit vorgeworfen.

Z.B. hätte sich Chris MOSER durch Veranstalten eines Vortrages des englischen Tierrechtsaktivisten Keith MANN vor Mitgliedern der Organisation zum Zwecke der Verbreitung der ALF-Strategie auf andere Weise an den Aktivitäten der inkriminierten Organisation beteiligt.

[Strafantrag ON1483 z.B. Punkt VI.)B)2)d)ff S30]]

Die VE Danielle DURAND führte mehrmals Gespräche und besuchte Veranstaltungen mit Keith MANN: Unter anderem am 18.07.2007 bei HNATs Grillparty in Guntramsdorf, am 21.07.2007 nach einer Demonstration in der Schweiz, sie hörte Keith MANN auf dem Animal Liberation Workshop in Luzern am 21.07.2007 und sie besuchte einen Vortrag MANNs in der Wiener Arena am 23.07.2007.

Keith MANN nahm auch – gemeinsam mit der VE Danielle DURAND – auf der internationalen Tierrechtskonferenz in Appelscha / Holland im August 2008 teil.

Bei keinem dieser Ereignisse gab es für die VE Anlass, einen – die Angeklagten belastenden – Aktenvermerk zu verfassen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND]

Danielle DURAND war auf inkriminierten Animal Liberation Workshops

DI Völkl: Dem Viertangeklagten Christian MOSER explizit und allen anderen beteiligten Angeklagten implizit wird vorgeworfen, sich durch die wiederholte Organisation von unter anderem dem Anwerben neuer Mitglieder dienenden Animal Liberation Workshops an den Aktivitäten einer kriminellen Organsiation auf andere Weise beteiligt zu haben. [Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)2)d)ff) S31]]

Sog. ALWs sind öffentliche Vortragsveranstaltungen des VGT, die der Information vorwiegend jugendlicher Interessierter, potenzieller NeuaktivistInnen dienen.

Am 21.07.2007 nahm die VE Danielle DURAND höchstpersönlich an einem solchen Animal Liberation Workshop kurz ALW, gemeinsam mit dem englischen Tierrechtsaktivisten Keith MANN, in Luzern / Schweiz teil.

Erneut führte die VE Danielle DURAND ein Gespräch mit Keith MANN, offenbar ohne dass dabei ein einziges strafrechtsrelevantes Wort fällt, welches sie einer Protokollierung Wert befindet.

Martin BALLUCH stellte den Teilnehmern des Workshops den VGT vor und referierte über erfolgreiche Kampagnen und Aktivitäten, Struktur und offene Tierbefreiungen.. Weiter erklärte BALLUCH welche Rechte man gegenüber den Behörden hat und warum man diese auch nutzen sollte. Er beschrieb Recherchen in Tierhaltungsbetriebe und die dazu notwendige Ausrüstung (Werkzeug, Funkgeräte, versteckte Minikameras…). Es wird auch deutlich welche Aktionen auf ALWs besprochen werden: Bei einer Aktion im Parlament konnten die Aktivisten mit ihren Transparenten durch Fenster – welche ihnen vorher durch GRÜNE Parteimitglieder geöffnet wurden – zur Nationalratssitzung durchdringen.

BALLUCH berichtete weiter über Gewalt gegen Tierschutzaktivisten und zeigt Filme und Illustrationen über offene Befreiungen und Recherchen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S23f]

Am 17.11.2007 begab sich die VE gegen 08:30 zum Veranstaltungsort des Animal Liberation Workshops in Wien IX, Währinger Strasse 59, WUK. Die VE wurde dort von [dem Drittangeklagten Jürgen; Anm.] FAULMANN zur nächsten Jagdsabotage eingeladen.

Inhaltlich wurden abgeschlossene Kampagnen, Demos, Recherchen, Aktionen, Repression, etc… vorgetragen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S56f]

Am dritten Tag des ALW Wien wurde dort von den (nunmehr angeklagten) Teilnehmern an einer Jagdsabotage auch erzählt, dass sie grundlos von äußerst aggressiven Jägern zu Boden gestoßen, getreten und geschlagen wurden.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S58]

Im Rahmen ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme während der Hauptverhandlung am 16.12.2010 gab die VE Danielle DURAND – befragt zu den Animal Liberation Workshops – an:

Soweit ich mich erinnern kann wurden keine strafbaren Handlungen besprochen

Auf richterliche Nachfrage, was mit den im Bericht der verdeckten Ermittlerin genannten Aktionen gemeint sei, gibt Danielle DURAND an:

Unter Aktionen z.B. vor der Botschaft, vor der Australischen Botschaft in Bezug auf das Mulesing von Schafen, man hat sich immer hin und wieder, um das Aufsehen der Medien auf sich ziehen zu können, durch Aktionen eben z.B. ausgezogen. Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S39f]

Danielle DURAND war mit Keith MANN u.a. am inkriminierten Animal Rights Gathering Appelscha / Holland

DI Völkl: Laut Strafantrag [ON1483 z.B. Punkt VI.)B)2)a)kk)bbb) S23f] hätten sich einige Angeklagte durch Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit ausländischen Tierrechtsaktivisten sowie Abhalten von bzw. Teilnahme an spezifischen Schulungen zwischen 10.8.2007 und 13.8.2007 in Appelscha/NL, überdies auch zwecks Verwertung des dort erworbenen Wissens und dem Einsatz von geknüpften Kontakten für Organisationszwecke, […] an den Aktivitäten der inkriminierten Organisation beteiligt..

Weiter heißt es im Strafantrag: Der Erstbeschuldigte [Martin BALLUCH; Anm.] hielt beispielsweise beim Animal Rights Gathering 2007 in Appelscha/NL gemeinsam mit einer weiteren unbekannten Person (rothaariger Aktivist, höchstwahrscheinlich handelte es sich um den Zweitbeschuldigten [Felix HNAT; Anm.]) einen Vortrag über ALF.

[Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)2)b)cc)ff) S28, S87]

Begeistert nahm Felix HNAT am 06.07.2007 die Zusage Danielle DURANDs zur Kenntnis, an diesem International Animal Rights Gathering in Appelscha vom 08.08.-12.08.2007 teilzunehmen.

Am 24.07.2007 lud HNAT die VE auch zu einer Vorbesprechung zu dieser Konferenz für den 06.08.2007 ins VGT-Lager ein. Dort wurden die Fahrgemeinschaften besprochen und sämtliche österreichische Beiträge der VGT-TeilnehmerInnen vorgestellt [Fadingermail vom 29.05.2007 22:19 von honsch@nextra.at].

Die VE nahm an den inkriminierten Abschirmungsmaßnahmen vor Strafverfolgungsmaßnahmen selbst teil, indem sie sich bei ihrer Ankunft beim Gathering Kontrollen der niederländischen Polizei entzog:

Am 10.08.2007, als sich die VE bereits in Appelscha / Holland befand, rief S. gegen 00:55 die VE an und teilte ihr mit, dass die holländische Polizei jeden kontrolliere und von jedem die Daten aufnimmt, der zum Tierrechtsgathering möchte. S. sagte der VE zu, dass sie gegen 0900 jemanden zur Touristeninformation schicken werde, der die VE durch den Wald zum Campingplatz begleitet. Gegen 0900, als die VE beim besagten Treffpunkt eintraf, wartete bereits ein Aktivist und begleitete sie abseits von den Waldwegen zum Campingplatz. Dort begrüßte Martin BALLUCH die VE freundlich und fragte sie, ob sie bereit wäre für ein Interview für das Tierrechtsradio, was die VE bejahte.

[Martin BALLUCH interviewt Danielle DURAND live am Tierrechtsgathering: martinballuch.com/?p=376]

Die VE stellt die Anwesenheit der folgenden Angeklagten fest: Martin BALLUCH, Felix HNAT, Chris MOSER, Elmar VÖLKL, der Sechstangeklagte, der Zehntangeklagte und Harald BALLUCH.

Sie berichtet von keinen Vorträgen über die ALF, schon gar nicht, dass solche vom Erst- und/oder Zweitbeschuldigten abgehalten worden wären. Entgegen der unwahren Behauptung im Strafantrag, war Jürgen FAULMANN lt. dem Bericht der VE nicht auf dem Animal Rights Gathering 2007 in Appelscha.

In ihrem Bericht schreibt die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND weiter:

Gegen 11:15 startete dann der erste Workshop, welcher von S. zum Thema Tierschutz im Unterricht stattfand; die VE nahm an diesem teil. Am Nachmittag des 10.08.2007 hielt auch Keith MANN einen Vortrag und stellte sein Buch vor. In den Pausen führte die VE Gespräche mit verschiedenen Aktivisten. Laut Veranstalter waren über 10 Nationen beim Gathering mit über 280 Teilnehmern vertreten.

Über den 11.08.2007 berichtet Danielle DURAND weiter:

Am Vormittag besuchte die VE dann den Workshop des BALLUCH zum Thema Kampagnen welcher im Saal des Camps stattfand.

Am Nachmittag wurde von den Veranstaltern verkündet, dass die Polizei keine Kontrollen mehr mache, worauf großer Jubel unter den Aktivisten ausbrach.

Beim Workshop zum Thema Repression, welcher von den Aktivisten der USA abgehalten wurde, wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass man für sensible mails PGP verwenden soll. Außerdem soll man bei Aktionen das Handy ausschalten, den Akku und die SIM-Karte herausnehmen, da man ansonsten von der Polizei geortet werden kann.

Die VE nahm am Workshop des BALLUCH zum Thema Probleme mit den Behörden teil und verabschiedete sich gegen Mittag von den Aktivisten

Am 19.08.2007 berichtet die VE noch einmal über das Gathering:

M. wollte einen Workshop abhalten, doch dieser war schlecht besucht

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S31ff]

Tatsächlich gab die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND auch bei ihrer zeugenschaftlichen Befragung im Rahmen der Hauptverhandlung auf die Frage der Richterin ob sie in Appelscha Gespräche im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen oder Brandanschlägen wahrgenommen habe, an: Von der Thematik her glaube ich mich erinnern zu können, dass es keine Gespräche im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Ähnlichem gegeben hat, und auf die richterliche Frage, ob die VE nach ihren persönlichen Wahrnehmungen, Gespräche mit Aktivisten oder Vorträge gegeben hat, oder was auch immer, im Hinblick darauf, wie man jetzt strafbare Handlungen verabredet oder wie man jetzt konkret strafbare Handlungen wie Sachbeschädigungen oder Brandanschläge durchführt:

Ich konnte nichts wahrnehmen

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S23, S25f]

Danielle DURAND wusste vom Verwendungszweck

DI Völkl: Laut Strafantrag hätte sich der Erstangeklagte Martin BALLUCH an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation durch Bereitstellung von Vermögenswerten beteiligt, indem er den Organisationsmitgliedern im Rahmen der ihm als Obmann des VGT zustehenden Befugnisse und Möglichkeiten wiederholt Funkgeräte und EDV-Equipment zur Verfügung stellte. Der Fünftangeklagte Elmar VÖLKL hätte sich an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation durch Unterstützung bei der Anschaffung der notwendigen technischen Infrastruktur der Organisation, insbesondere von Funkgeräten und Mobiltelefonen auf andere Weise beteiligt.

Im Bedarfsfall stehen [der inkriminierten Organisation] auch drei PKW zur Verfügung.

Martin BALLUCH ermöglichte den Organisationsmitgliedern […] die Verwendung der dem Verein gehörigen Fahrzeuge.

[Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)1)b) S18, Punkt VI.)B)2)e)cc) S31; S85, S154]

Am 10.10.2007 nahm die VE an einer organisationsinternen Plenarsitzung der VGT-AktivistInnen teil. Aus den vor ihr protokollierten Berichten geht eindeutig der wahre Zweck der vom VGT angeschafften und den AktivistInnen zur Verfügung gestellten Funkgeräte und PKWs hervor:

Zusätzlich wurden noch der Ankauf von langwelligen Funkgeräten besprochen, da man diese bei Jagdsabotagen und Recherchen unbedingt braucht. Man will 5 Geräte zum Preis von EUR 1.500,– bis EUR 1.800,– ankaufen.

Es wurde auch noch über den Ankauf eines Autos diskutiert, da die Gruppe, welche die Demos am Stock-im-Eisen-Platz in Wien I abhält, dafür Bedarf angemeldet hat. S. meinte, dass man die Fahrzeuge des VGT nicht auf den VGT anmelden soll. Das habe auch die Jagdsabotage in Halbturn gezeigt: Denn bei einer Polizeikontrolle weiß man dann sofort, dass es sich bei den Personen um VGT-Mitglieder handelt.

[Bericht der VE Danielle DURAND – S46]

Bei der Jagdsabotage am 09.12.2007 und bei der Vorbesprechung dazu am 08.12.2007 wird der Verwendungszweck der inkriminierten Funkgeräte deutlich:

Weiters wurden die Aktivisten von BALLUCH, HNAT und RICHTER für Funkgeräte, Digitalkameras und Videokameras geschult. Laut BALLUCH sei das Wichtigste an Jagdsabotagen die Dokumentation.

BALLUCH teile Schirme, Warnwesten, Funkgeräte, Digitalkamers und Videokameras aus. Weiters wurden von BALLUCH Landkarten verteilt, damit jedes Team in einem Fahrzeug ein bestimmtes Gebiet bestreift, um dort Treibjagden ausfindig zu machen.

[Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S60]

Während man am 22.04.2008 im Auto auf einen Tiertransporter wartet, konnte die VE mithören, dass der VGT 20 Wertkartenhandys für Recherchen und Jagdsabotagen angekauft hat. B. hatte 2 Handys mit und sie und S. speicherten die Nummern der anderen Wertkartenhandys ein. 10 dieser Handys sind bereits aktiviert und dürfen ausschließlich nur für Aktionen verwendet werden, nicht zuhause aufgedreht und nur dafür verwendet werden, die anderen Wertkartenhandys anzurufen. Der PIN-Code ist bei allen Handys gleich. Jede Nummer beginnt mit 0680/2065 …

[Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S83]

Diese letzte Aussage ließ sich die Richterin auch explizit von der zeugenschaftlich einvernommenen Danielle DURAND am 16.12.2010 in der Hauptverhandlung bestätigen: Wenn jetzt hier steht: 20 Wertkartenhandys für Recherche und Jagdsabotagen, haben Sie das dann so gehört?. Antwort VE Danielle DURAND: Ja.

Die Richterin fragt nach: Haben Sie im Laufe Ihrer verdeckten Ermittlungen selbst Wahrnehmungen gemacht oder vom Hörensagen gehört, dass Wertkartenhandys, Funkgeräte oder Autos, z.B. ein Auto des VGT beispielsweise, Verwendung gefunden hat für die Begehung einer strafbaren Handlung, sprich Sachbeschädigung oder Brandanschläge und dgl.?

Antwort VE Danielle DURAND: Nein.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S36]

Danielle DURAND war am inkriminierten PC-Security Workshop

DI Völkl: Die Erfüllung des Tatbestandes der kriminellen Organisation §278a StGB erfordert u.a. eine unternehmensähnliche, arbeitsteilige Struktur und das Bemühen der inkriminierten Mitglieder sich auf besondere Weise vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen.

Zu diesem Zweck hat der Staatsanwalt in seinem Strafantrag die Aufforderung Verschlüsselungsprogramme zu installieren und die Existenz zweier angeblicher EDV-Experten inkriminiert.

Der Zweitangeklagte Felix HNAT hätte sich durch Abhalten des Kurses computersecurity für aktivist_innen in welchem das Verschlüsseln von Daten vermittelt wurde an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation auf andere Weise beteiligt.

Der Fünftangeklagte EDV-Experte Elmar VÖLKL hätte ebenso sich durch seine Beteiligung an der Erstellung einer CD-ROM für den o.a. Computerkurs und durch Erbringung von Dienstleistungen in EDV-Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von Dateien an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation auf andere Weise beteiligt.

Der Zehntangeklagte Internet-Checker hätte sich ebenso durch Erbringen von Dienstleistungen in EDV-Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einrichten von Betriebs- und Verschlüsselungssystemen, der Reparatur von Computern und im Umgang mit dem Internet an den Aktivitäten der inkriminierten Organisation ‘auf andere Weise’ beteiligt.

[Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)1)a)bb)ddd) S13, Punkt VI.)B)2)b)hh) S27, Punkt VI.)B)2)e)cc) S31, Punkt VI.)B)2)j)ee) S40]

Hier der vollständige Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND über diesen im Strafantrag hochgradig inkriminierten Workshop bei dem sie selber anwesend war:

Am 30.01.2008 gegen 18:30 begab sich die VE zum VGT-Büro, um an der Schulung für Computerprogramme zum Erstellen von Backups, Email-Verschlüsselung, etc … teilzunehmen. An dieser Schulung, welche von HNAT abgehalten wurde, nahmen ca. 15 Aktivisten teil. Jedem Teilnehmer der Schulung wurde von HNAT eine CD übergeben, um sich zu Hause nochmals mit den Programmen beschäftigen und installieren zu können. Die ausgehändigte CD wurde dem VE-Führer übergeben.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S70]

In ihrer ersten zeugenschaftlichen Befragung im Rahmen der Hauptverhandlung gab die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND dazu an:

Es hat im VGT-Büro einen Workshop zur Verschlüsselung von E-Mails gegeben, Ende Jänner 2008. Dort wurden verschiedene Programme geschult, wie auch u.a. PGP und TrueCrypt, glaube ich mich erinnern zu können. Es hat ein jeder Teilnehmer von dieser Schulung auch eine CD mitbekommen, um zu Hause das dann zu installieren bzw. sich mit diesen Sachen vertraut zu machen. Ob andere verschlüsselt kommuniziert haben, weiß ich nicht. Ich selbst habe nie verschlüsselt kommuniziert. […] Es wurde niemand dazu gezwungen. [...]

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S29f]

Danielle DURAND kannte Inhalte verschlüsselter Daten

DI Völkl: Am 27.09.2007 befand sich die VE bei den Vorbereitungen zu einem ALW in einer Kommandozentrale der kriminellen Organisation, dem VGT-Büro. Am 28.09.2007 protokolliert sie, welche Daten Felix HNAT offensichtlich zu verschlüsseln pflegt:

HNAT fügte noch hinzu, dass er die Daten von Fürnkranz (Mitarbeiterzahlen, Umsatz, Gewinn, etc…) zuhause verschlüsselt auf der Festplatte gespeichert habe.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S40]

Danielle DURAND nahm an inkriminierten Recherchen teil und fotografiert Kennzeichen

DI Völkl: Recherchen werden in unterschiedlicher Form im Strafantrag und Nachtragsstrafantrag den Angeklagten vorgeworfen:

Durch wiederholte Recherchen in verschiedenen Geschäftslokalen zwecks Überprüfung der aktuellen Kollektion auf Pelzprodukte hätte z.B. der Sechstangeklagte eine kriminelle Organisation durch Bereitstellen von Informationen (iSd §278 (3) 2. oder 3. Fall) gefördert.

Ähnliche Vorwürfe gibt es gegen andere Angeklagte.

[z.B. Strafantrag ON 1483 S15, S16, S18, etc... oder z.B. Nachtragsstrafantrag ON1639 Punkt 1)a), Punkt 1)b), Punkt 2)b)cc)aaa), etc...]

Als die VE zum ersten Mal am 14.07.2007 von B. über Recherchen in Schweinemastbetrieben informiert wurde, meinte die VE, dass sie so was super finde.

Am 21.01.2008 wurde die VE Danielle DURAND von Felix HNAT beauftragt, zu recherchieren, ob es noch die Kleiderbauer-Filiale Donauzentrum gäbe.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S68]

Am 11., 12. & 13.02.2007 wird die VE Danielle DURAND von S. beauftragt, die Kennzeichen der Wiener Fiaker zu recherchieren und ihr telefonisch durchzugeben, um sie ggf. beim Magistrat zur Anzeige zu bringen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S71, S72, S73, S74]

Aus dem Amtsvermerk der VE Danielle DURAND vom 05.04.2008 und 15.04.2008 geht hervor, welche Themen – konspirativ – am Telefon nicht besprochen wurden:

Im Laufe der Woche meldete sich S. bei der VE und erkundigte sich, ob sie im Mai eine Woche lang Zeit habe. Sie wollte am Telefon aber nicht sagen, um was es geht. Deshalb wurde mit S. vereinbart, sich bei der Demo beim Kleiderbauer zu treffen. Beim vereinbarten Treffpunkt wird das Rätsel aufgelöst:

S. fragte die VE, ob sie ab 05.05.2008 eine Woche lang Zeit für eine Tiertransportrecherche habe: In Bergheim in Salzburg werden montags Kälber verladen und dann weiter nach Italien bzw. Spanien zur Schlachtung transportiert. Die VGT-Aktivisten beabsichtigen dies mittels versteckter Kamera zu dokumentieren und den Transportern bis zum Entladeort zu folgen. [...]

Die VE nahm noch an etlichen weiteren Recherchen teil.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S80, S81, S85, S87]

Im Anschluss an eine Jagdsabotage am 06.10.2007 beteiligte sich die VE noch an einer Recherche bezüglich illegalen Fasanerien, mit BALLUCH, HNAT und FAULMANN.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S43]

S. ersuchte die VE auch, wenn sie beim BILLA oder MERKUR einkaufen geht, die Fleischetiketten mit Bauerhnhofgarantie zu fotografieren und ihr diese wegen einer Fleischrecherche zu übermitteln.

Was von der VE in weiterer Folge auch durchgeführt wurde.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S83]

Danielle DURAND war mit Keith MANN auf einer von Felix HNATs inkriminierten Grillparties in Guntramsdorf

DI Völkl: Die Veranstaltung und Teilnahme einer solchen privaten Grillparty mit ausländischen Gästen wird im Strafantrag Felix HNAT und – indirekt – den anderen dort anwesenden Angeklagten vorgeworfen. So hätte sich zumindest Felix HNAT durch die Organisation eines Treffens mit ausländischen Aktivisten zum Zwecke des Erfahrungsaustausches an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation auf andere Weise beteiligt.

[Z.B. Strafantrag ON1483 Punkt VI.)B)2)b)dd)bbb) S26]

Da die VE am 05.07.2007 von HNAT per email eine Einladung zur veganen Grillparty bei ihm zuhause erhielt, wurde diese Party von der VE am 18.07.2007 gegen 16:20 besucht. […] Gegen 18:45 fuhr HNAT mit den Gästen zum Nacktbaden zu einem Teich und die VE verblieb allein im Haus. Als BALLUCH mit S., Keith MANN und dessen Lebensgefährtin eintrafen, fuhren diese auch zum Schwimmen mit. […] Zwecks Legendenbildung wurde das Buch von Keith MANN From Dusk Till Dawn gekauft und die VE konnte mit MANN ein kurzes Gespräch führen.

Offenbar gab es auf dieser Veranstaltung mit internationalen Gästen kein einziges relevantes Ereignis, welches der VE eine Protokollierung wert gewesen wäre. Und das, obwohl sie immerhin die (sicherlich genutzte) Chance auf eine zweite – ungestörte – Hausdurchsuchung bekommen hatte und sogar mit dem angeblichen Gottseibeiuns der angeblichen kriminellen Organisation – Keith MANN – ein Gespräch geführt hat.

Danielle DURAND war Aktivistin bei Tiertransportblockaden

DI Völkl: Im Strafantrag wird angeführt, dass Martin BALLUCH gemeinsam mit anderen Aktivisten am 08.08.2007 an der Blockade eines Tiertransporters in 1210 Wien, Brünner-Straße teilgenommen hätte

[Strafantrag ON1483 S53]

Genau an dieser inkriminierten Aktion zivilen Ungehorsams war auch die VE Danielle DURAND beteiligt:

Es gab keine besonderen Vorkommnisse oder gar strafrechtsrelevante Hinweise, die DURAND zu Protokoll brachte.

Am 14.10.2007 nahm die VE an einer ähnlichen Aktion in Zusammenhang mit einem illegalen Pferdetransporter im Raum Amstetten teil. Sie berichtet von keinen besonderen Vorkommnissen.

Ebenso beteiligt sich die VE an einer Tiertransportblockade am 23.04.2008.

[Berichte der VE Danielle DURAND – S29, S48, S83]

Danielle DURAND war in den Kommandozentralen der angeblichen kriminellen Organisation

DI Völkl: Im Strafantrag [ON1483] Kapitel Zur kriminellen Organisation heißt es auf S84:

Die Kommandozentralen der kriminellen Organisation sind teilweise mit den Räumlichkeiten diverser im Bereich der Tierrechtsbewegung tätiger […] Vereine ident. Beispielsweise steht das Büro des VGT in 1140 Wien, Waidhausenstraße 13/1, Aktivisten zwecks Nutzung der dortigen Infrastruktur zur Verfügung. Weiters unterhält der Verein ein ca. 90m² Lager in 1120 Wien, das für die Lagerung von Demonstrationsmaterialen und für Treffen von Tierrechtsaktivisten genutzt wird. Im Bedarfsfall stehen auch drei PKW zur Verfügung.

Am 28.09.2007 berichtet die VE Danielle DURAND: Am 27.09.2007 rief SPRINGER die VE an und fragte sie, ob sie am Abend ins Büro komme, um dort bei den Vorbereitungen für die Animal Liberation Workshops zu helfen (Einladungen falten, Etiketten aufkleben, Einkuvertieren).

Diese Aktivitäten bestätigte sie auch bei ihrer zeugenschaftlichen Befragung vor Gericht.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S40 und zeugenschaftliche Aussage VE Danielle DURAND am 16.12.2010]

Am 08.10.2007 erhielt die VE von SPRINGER eine Einladung per Email am 10.10.2007 um 19:00 im VGT-Büro am PLENUM der VGT-Aktivisten teilzunehmen, wo Beschaffungen etc … besprochen werden und bei der nächsten Vorstandssitzung beschlossen werden.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S45]

Am 24.10.2007 um 18:30 begab sich die VE zum VGT-Büro wo ihr RICHTER die Tür öffnete und ihr sagte, dass die Mastkaninchenbesprechung nicht stattfindet. Er wies die VE weiter an mit den anderen Aktivisten ([…]) die retournierten Kuverts zu öffnen um das Infomaterial wieder herauszunehmen.

Martin BALLUCH hielt dann einen Vortrag über die Situation der Mastkaninchen in Österreich. Da BALLUCH so schnell wie möglich eine Abschaffung der Käfighaltung der Kaninchen erreichen möchte, ist rasches Handeln seitens der Aktivisten angesagt. So wurden Vorschläge der Aktivisten gesammelt: Demos, Flyer, Petitionen, Unterschriftenlisten, Terminplaner der Frau Minister KDOLSKY, um ihre im Internet angekündigten Auftritte zu stören. BALLUCH möchte erreichen, dass es noch im Jänner 2008 einen Entschließungsantrag zur Abschaffung der Käfighaltung gibt. […] BALLUCH möchte weiter mit dem ORF Kontakt aufnehmen, damit ein Beitrag mit seinem Film gesendet wird.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S51]

Am 31.10.2007 begab sich die VE gegen 16:00 ins VGT-Büro in Wien XIV, wo Buttons, Schilder und Infoblätter für die bevorstehende Demo am 03.11.2007 vorbereitet wurden.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S53]

Welchen Aktivitäten die zweite – gem. Strafantrag – Kommandozentrale der kriminellen Organisation, das VGT-Lager, diente wird aus dem Aktenvermerk vom 19.11.2007 der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND deutlich:

Da die VE Interesse bekundete, ersuchten BALLUCH und SPRINGER die VE, am 19.11.2007 um 0630 zum Lager zukommen um den dort eigens angefertigten Käfig und Demomaterialien in den Bus einladen zu helfen. Am 19.11.2007 um 0630 traf die VE in Wien XII beim VGT-Lager ein und half BALLUCH und SPRINGER bei den erwähnten Tätigkeiten

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S58]

Am 08.12.2007 gegen 20:00 begab sich die VE zum VGT-Büro zur Jagdsabotagebesprechung.

Von der VE werden keinerlei strafrechtlich relevanten Hinweise im VGT-Büro beobachtet, obwohl immerhin 7 der 13 nunmehr Angeklagten anwesend waren: Martin BALLUCH, Felix HNAT, Jürgen FAULMANN, Elmar VÖLKL, David RICHTER, Monika SPRINGER und Harald BALLUCH.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S60]

Am 21.12.2007 gegen 18:00 begab sich die VE mit zwei Aktivistinnen zum VGT-Lager, da dort die Weihnachtsfeier stattfindet. Von der VE werden keine verfahrensrelevanten Beobachtungen festgestellt. Sie bietet sich für weitere Jagdstörungen an.

[Bericht der verdeckten Ermittlerin 'Danielle DURAND – S65]

Am 23.01.2008 protokolliert die VE Danielle DURAND die Themen bei der Aktivismusbesprechung im VGT-Lager:

Demos bei Kleiderbauer und Fürnkranz; Fiaker-Aktionswoche betreffend Einhaltung der Betriebszeiten; Schweineinfostände; Tiertransportrecherchen / Tiertransportblockaden (VE trägt sich in Kontaktliste ein); Kampagne Tierschutz-in-die-Verfassung; Kandidatur Tierrechtspartei in NÖ; Vorträge Vegane Gesellschaft Österreich; Computerkurs im VGT-Büro (Backups erstellen, PGP installieren); European Vegetarian Union – Meeting; PeTA Nacktrennen gegen Stierkampf / Pamplona; Welt-Vegetarier-Kongress Dresden; Vegan Fitness Week – Finnland; [geplantes] internationales Tierrechtsgathering in Ostösterreich; int. Tierrechtskongress Wien; Jägerballdemo Hofburg und Schönbrunn.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S68]

Am 26.02.2008, 11.03.2008, 25.03.2008, 15.04.2008 und am 16.04.2008 ermittelte die VE erneut im VGT-Lager während dort abgehaltener Diskussionsveranstaltungen zum Thema Ausgrenzung, Sexismus, Kritik am VGT, Medien und Single-Issue-Aktivismus.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S75, S76, S78, S79, S81]

Die VE Danielle DURAND half auch mehrmals mit, den VGT-Bus mit Demomaterialien aus dem VGT-Lager zu beladen, ohne, dass ihr verfahrensrelevante Hinweise bekannt wurden. Ihr wurde auch der Lagerschlüssel übergeben, sodass sie auch alleine jederzeit das Lager betreten konnte (und auch alleine betreten hat).

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – z.B. S75, S77, S78, S88, S89, S93, S95, …]

Tatsächlich gab die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND in zeugenschaftlichen Befragung in der Hauptverhandlung am 16.12.2010 auf richterliche Nachfrage welche eigenen Wahrnehmungen sie im VGT-Büro gemachte hätte, an:

Es steht alles in meinem Bericht. Ein Büro von einem Verein, dort wurde auch, es fanden auch Treffen statt, wo man z.B. Transparente gemalt hat oder Buttons gebastelt hat für Demonstrationen und Veranstaltungen oder Unterlagen einkuvertiert hat. Es haben dort Leute gearbeitet. […] Ich hätte die Möglichkeit gehabt, dort an einem Computer zu sein.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S29f]

Zum VGT-Lager gab die verdeckte Ermittlerin in ihrer zeugenschaftlichen Befragung am 16.12.2010 an:

Ich war im VGT-Lager anwesend. Es gab dort auch Treffen. Was das ist? Es ist ein Keller, in dem Demomaterialien gelagert werden. Dort fand auch eine Weihnachtsfeier statt im 12. Bezirk und ich war des Öfteren dort, ja.

Konkrete Nachfrage der Richterin: Hat es im VGT-Lager oder im VGT-Büro irgendwelche Veranstaltungen oder Treffen gegeben, woran Sie teilgenommen haben, wo thematisiert worden ist, wann man, wie man und wo zu wessen Nachteil man jetzt Anschläge sprich Sachbeschädigungen oder Brandanschläge und dgl. anführt?

Antwort der Zeugin Danielle DURAND: Nein.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S32f]

Danielle DURAND war Aktivistin bei Jagdsabotagen

DI Völkl: Mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Jagd beteiligen sich Mitglieder der inkriminierten Organisation (insbesondere der Erst-, Zweit-, Dritt- und Fünftbeschuldigte) immer wieder an Jagdstörungen (sog. Jagdsabotagen) und Demonstrationen.

Auch auf den inkriminierten Animal Liberation Workshops wurden stets Jagdsabotagen besprochen.

[Strafantrag ON1483 S142]

Die VE Danielle DURAND vermerkt am 08.10.2007 über den 05.10.2007:

HNAT fragte die VE, ob sie am 06.10.2007 bei einer Jagdsabotage mitmachen möchte. Aufgrund des Demo-Aktionstages seien sehr wenige vertrauenswürdige Aktivisten verfügbar. […]. [HNAT] erwähnte auch, dass er das nicht jedem erzählen würde. Die VE sagte ihm, dass sie sich das noch überlegen werde und ihm eine SMS schicken werde, ob sie morgen zum Frühstück mit kommt.

Die VE hatte sich durch die konspirative Verwendung eines Codeworts (zum Frühstück) damit unmittelbar an der den Angeklagten vorgeworfenen besonderen Abschirmung vor Strafverfolgungsmaßnahmen selbst beteiligt. Allerdings geht es nicht um Abschirmung vor Strafverfolgungsmaßnahmen, sondern offensichtlich um die ungestörte Planung von medienwirksamen Aktionen zivilen Ungehorsams, wie eben z.B. Jagdstörungen.

Augenscheinlich waren die Angeklagten bemüht derartige Aktionen so deeskalierend wie möglich abzuhalten: Während der Fahrt instruierte HNAT die VE, wie sie sich während der Jagd zu verhalten habe (Warnweste anziehen und Jäger in Gespräche verwickeln, damit sie das Wild nicht treffen).

Bei der Jagdstörung selbst, bei der u.a. BALLUCH, HNAT und FAULMANN anwesend waren, kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Im Anschluss beteiligte sich die VE noch an einer Recherche bezüglich illegalen Fasanerien.

Martin BALLUCH erwähnte weiters, betreffend einer Jagdstörung in Güssing (er erwähnte auch, dass diese Jagd in Zusammenhang mit dem Mann von Frau Rauch-Kallat [Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly; Anm.] stand), dass alle angezeigten Aktivisten beim Gericht einen Freispruch bekommen haben.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S43]

Von S. wurde die VE am 03.11.2007 erneut zu einer Jagdsabotage am 10.11.2007 eingeladen.

Telefonisch konspirativ, aber offen im Fadinger-Forum erfährt die VE die organisatorischen Details.

Da die VE mit S. mitfuhr, erzählte ihr diese auf der Hinfahrt, dass diese Jagd 2006 ebenfalls von Aktivisten gestört wurde und dass Jäger die PKW-Reifen von Aktivistenfahrzeugen aufgestochen haben.

Von der VE Danielle DURAND wird wieder unmissverständlich protokolliert das Bemühen der TierrechtsaktivistInnen keine Gesetze zu übertreten:

S. wies die Aktivisten an, nur auf den Wegen zu gehen, da sonst der VGT Besitzstörungsklagen erhält.

Auf dieser Aktion wird die VE auch zur nächsten Jagdsabotage eingeladen: 11.11.2007, bei Graz.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S43, S55f]

Am 19.11.2007 nahm die VE erneut an einer Jagdsabotage teil. Von den nunmehrigen Angeklagten waren dabei: Martin BALLUCH, Jürgen FAULMANN, Chris MOSER, David RICHTER. Dort kam es dann auch zu jenem Vorfall der bei der zeugenschaftlichen Einvernahme des VE-Führers CI Stefan WAPPEL am 13. & 15.12.2010 als einziger gefährlicher Angriff im gesamten Einsatzzeitraum der verdeckten Ermittlungen angegeben wurde:

Dort wurde von den Aktivisten ein Trieb erfolgreich gestört. Die Aktivisten zogen sich Warnwesten an und stellten sich mit aufgespannten Schirmen vor den Jägern auf. Da sich die Jäger jedoch nicht vom Schießen abhalten ließen, wurden sogar Schirme der Aktivisten zerschossen. die Haltung der Jäger gegenüber den Aktivisten war von Anfang an feindselig.

Als die anderen Aktivisten gegen 15:00 zurück kamen, erzählten diese, dass sie von den Jägern attackiert, zu Boden gestoßen und geschlagen wurden. Alle Vorfälle wurden von Aktivisten gefilmt und dokumentiert.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S57 und zeugenschaftliche Einvernahme des VE-Führers CI Stefan WAPPEL am 13.&15.12.2010]

Am 08.12.2007 gegen 20:00 begab sich die VE zum VGT-Büro zur Jagdsabotagebesprechung.

Von HNAT werden die AktivistInnen über die rechtliche Situation aufgeklärt und zu freundlichem, deeskalierenden Verhalten aufgefordert:

Dann begann HNAT den 30 anwesenden Aktivisten vorerst Allgemeines über die Jagd zu erzählen, instruierte die Anwesenden wie sie sich gegenüber den Jägern (freundlich, in belanglose Gespräche verwickeln) und der Polizei verhalten sollen (Bekanntgabe der Daten verweigern, ggf. festnehmen lassen, nur Name, Geburtsdatum, Adresse bekanntgeben). Weiters erklärte er welche Taten nach dem Zivilrecht (Besitzstörung), Verwaltungsrecht (Jagdstörung, Fahrverbote) und Strafrecht (erklärte genau, welche Handlungen den Widerstand gegen die Staatsgewalt erfüllen). BALLUCH fügte hinzu, dass jeder Aktivist in eine andere Richtung weglaufen soll wenn die Polizei kommt. Weiters wurden die Aktivisten von BALLUCH, HNAT und RICHTER für Funkgeräte, Digitalkameras und Videokameras geschult. Laut BALLUCH sei das Wichtigste an Jagdsabotagen die Dokumentation.

Martin BALLUCH erwähnt an dieser Stelle auch, dass man Handys zwar mitnehmen solle, aber nur ausgeschaltet und mit herausgenommenen Akku, da man sonst von der Polizei geortet und überwacht werden würde.

Das im Strafantrag inkriminierte konspirative Verhalten resultiert also aus Vorsichtsmaßnahmen zur interventionsfreien Durchführung Aktionen zivilen Ungehorsams.

Am nächsten Tag wird von der teilnehmenden VE die Jagdstörung detailliert beschrieben. Verfahrensrelevante Hinweise gibt es – wie immer – keine.

[Bericht der verdeckten Ermittlerin 'Danielle DURAND – S60ff]

Am 14.12.2007 benutzt die VE wiederholt ein Codewort um konspirativ ihre Teilnahme an einer Jagdsabotage mitzuteilen:

Über ein Forum [Fadinger; Anm.] konnte die VE am 14.12.2007 ermitteln, dass BALLUCH in der Zeit von 17.12. bis 20.12.2007 eine Gänsejagd stören möchte und dazu um Beteiligung von Aktivisten an der Aktion aufrief. […] Nach Rücksprache mit CI WAPPEL rief die VE BALLUCH am 14.12.2007 gegen 16:30 an und teilte ihm mit, dass sie am 17.12.2007 gerne mit ihm frühstücken gehen möchte. BALLUCH zeigte sich sehr erfreut und nannte ihr dann als Treffpunkt 06:00 U6-Station Schöpfwerk.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S63]

Am 17.12.2007 und am 20.12.2007 beteiligte sich die VE an zwei weiteren (erfolglosen) Jagdsabotagen.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S64f]

In ihrer zeugenschaftlichen Befragung im Rahmen der Hauptverhandlung am 16.12.2010 erläutert die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND noch einmal den modus operandi dieser sog. Jagdsabotagen:

Ich weiß, wie das abläuft, ja, man hat sich Warnwesten angezogen, ja, man hat Schirme aufgespannt und ist neben den Jägern gestanden, so ist das abgelaufen.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 – S41]

Danielle DURAND wusste, dass die Angeklagten keine jagdlichen Einrichtungen zerstören

DI Völkl: Im Strafantrag wird als Straftat der inkriminierten Organisation die Sachbeschädigung einer jagdlichen Einrichtung, nämlich einer Fasanenvoliere in Wildon, Südsteiermark, als Faktum 18 angeführt und mit dem Aufenthalt einiger der Angeklagten in Graz verknüpft:

Unbekannte Täter zerstörten am 11.11.2007, im Zeitraum zwischen 01:30 und 02:30, in Wildon eine […] Fasan-Voliere […]. Zu jener Zeit wurde in Graz vom VGT ein Animal Liberation Workshop abgehalten, an dem u.a. Martin BALLUCH, Felix HNAT und Monika SPRINGER […] teilnahmen.

[Strafantrag ON1483 S143f]

Darüberhinaus werden im polizeilichen Abschlussbericht zu diesem Vorfall Inhalte der Telefonüberwachungen als Hinweis auf die Beteiligung von u.a. Martin BALLUCH, Felix HNAT und Monika SPRINGER angeführt, die am 10.10.2007 über einen für den 11.11.2007 geplanten jagdmäßigen Spaziergang sprachen. Der berichtlegende Beamte AI ZIEGLER unterstellt sogar wörtlich, dass es sich dabei nur um ein Codewort für die nächtliche Zerstörung der Fasanerie handeln könnte: Obwohl in den Gesprächen der Anschlag auf eine Fasanen-Voliere nicht dezidiert angesprochen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass mit dem geplanten jagdmässigen Spaziergang die [...] durchgeführte Sachbeschädigung in Wildon besprochen wurde.

[ON239 pdfS3, pdfS24]

Zu diesem Zeitpunkt hatte die verdeckte Ermittlerin bereits an mehreren Jagdsabotagen teilgenommen und wusste daher, dass es bei Jagdsabotagen nicht um Sachbeschädigung geht, sondern darum, sich zwischen JägerInnen und Wild aufzustellen. Am 10.11.2007 wurde die VE Danielle DURAND im Rahmen einer von ihr besuchten Jagdsabotage in Saxen/OÖ jedoch genau zu einer Jagdsabotage für den 11.11.2007 eingeladen:

Im Zuge der Jagdsabotage in Klam wurde von HNAT in der Gruppe erwähnt, dass am 11.11.2007 im Bereich Graz und Umgebung eine weitere Jagdsabotage geplant sei. An der Jagdsabotage nahmen vermutlich die Teilnehmer des [Animal Liberation] Workshop [Graz], HNAT, SPRINGER, FAULMANN und R. teil.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S56]

Auch über das Fadinger-Forum wurde die VE Danielle DURAND zu dieser Jagdsabotage eingeladen: Abfahrt zur Jagdsabotage am Sonntag [11.11.2007; Anm.] um 6:30 Uhr in Graz (noch zu klären wo).

[Fadingermail von Martin BALLUCH vom 07.11.2007; 16:32]

Allerdings fand diese Aktion letzten Endes gar nicht statt, denn Am 17.11.2007 begab sich die VE gegen 08:30 zum Veranstaltungsort des Animal Liberation Workshops in Wien […], wo sie [FAULMANN] nach der Jagdsabotage in Graz fragte. Er erzählte ihr, dass diese nicht stattgefunden habe und fragte sie gleichzeitig, ob sie am Sonntag mitfahren werde.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND – S56]

Die VE Danielle DURAND – und damit ihr Führer CI WAPPEL und die SOKO-Leitung – waren also informiert, worum es sich bei sog. Jagdsabotagen handelte, dass zur Vereinbarung derselbigen (auch von der VE) Codewörter benutzt wurden, und dass die samstägliche Planung eines jagdmässigen Spaziergangs für Sonntag um 06:30 in Graz kein Codewort für eine geplante nächtliche Sachbeschädigung an einer Fasanenvoliere war, sondern nachweislich die übliche Vorbereitung einer vormittäglichen Jagdstörung.

Danielle DURAND wurde organisationsintern instruiert, wie man sich gegenüber der Polizei zu verhalten habe

DI Völkl: Z.B. dem Erstangeklagten Martin BALLUCH wird implizit vorgeworfen organisationsintern Anweisungen für das Verhalten […] gegenüber der Polizei und Behörden zu geben und den Mitgliedern der Vereinigung Verhaltensregeln bei Befragungen durch die Strafverfolgungsbehörden einzuschärfen.

[Strafantrag ON1483 S159, S160, …]

Bei der Hinfahrt zu der Jagdstörung am 06.10.2007 unterwies Felix HNAT die VE auch tatsächlich wie sie sich gegenüber Strafverfolgungsbehörden zu verhalten hätte:

Er wies sie auch an, wie sie sich gegenüber der Polizei zu verhalten habe (Keine Angaben machen und vorzugeben, Spaziergänger oder Tourist zu sein) und auch nicht von den Feldwegen abzuweichen bzw. die Felder nicht zu betreten, um Anzeigen zu vermeiden.

[41HV68/09d ON2081 Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND S43]

Am 08.12.2007 gegen 20:00 begab sich die VE zum VGT-Büro zur Jagdsabotagebesprechung.

Von HNAT werden die AktivistInnen über die rechtliche Situation aufgeklärt und zu freundlichem, deeskalierenden Verhalten aufgefordert:

Dann begann HNAT den 30 anwesenden Aktivisten vorerst Allgemeines über die Jagd zu erzählen, instruierte die Anwesenden wie sie sich gegenüber den Jägern (freundlich, in belanglose Gespräche verwickeln) und der Polizei verhalten sollen (Bekanntgabe der Daten verweigern, ggf. festnehmen lassen, nur Name, Geburtsdatum, Adresse bekanntgeben). Weiters erklärte er welche Taten nach dem Zivilrecht (Besitzstörung), Verwaltungsrecht (Jagdstörung, Fahrverbote) und Strafrecht (erklärte genau, welche Handlungen den Widerstand gegen die Staatsgewalt erfüllen). BALLUCH fügte hinzu, dass jeder Aktivist in eine andere Richtung weglaufen soll wenn die Polizei kommt.

[Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle DURAND - S60]

Offenbar ging es bei diesen Rechtsberatungen nicht um die Verschleierung von Straftaten, sondern vielmehr um die Verhinderung von Straftaten durch Hinweise auf die rechtliche Situation (Besitzstörung) und um die bloße Aufklärung über die jedermann gem. StPO zustehenden Rechte gegenüber den Behörden.

Danielle DURAND wusste von der tatsächlichen Teilnehmerzahl auf Demonstrationen

DI Völkl: Die Kriminalpolizei (SOKO AI ZIEGLER; ON797 pdfS4) und der Staatsanwalt in seinem Strafantrag (ON1483 pdfS 145) übernehmen falsche Angaben des Generalsekretärs der Landsjagdverbände Dr. Peter LEBERSORGER völlig ungeprüft: Vom Hörensagen sei diesem bekannt gewesen, dass nur 25 TeilnehmerInnen zur bundesweiten Anti-Jagd-Demonstration gekommen seien. Er schließe – so gab er als Zeuge in der Hauptverhandlung an – dass ihm aufgrund der schwachen Demonstration einige Tage später Buttersäure in sein Lager eingebracht worden sei.

Die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND nahm am 19.04.2008 an dieser Demonstration höchstpersönlich teil.

Sie gab an, dass sich schon vor Beginn des Demonstrationsmarsches bereits ca. 120 Teilnehmer am Europaplatz in Wien versammelt hätten. Der VGT schreibt auf seiner Homepage am 21.04.2008 von ca. 250 TierrechtlerInnen.

Zusammenfassung des unterdrückten entlastenden Beweismittels Danielle DURAND

DI Völkl: Am 16.12.2010 wurde die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND auf Auftrag des Gerichts in die Hauptverhandlung 41HV68/09d zur zeugenschaftlichen Einvernahme geladen.

Stellvertretend für alle ihre Beobachtungen sei hier ihre Zeugenaussage in der Hauptverhandlung vom 16.12.2010 zitiert:

Frage der Einzelrichterin Mag. Sonja ARLETH:

Waren Sie bei Vorträgen, Veranstaltungen oder Treffen von Personen, in denen es zu Absprachen gekommen ist konkret wer, wann wie und wo oder in groben Zügen hier eine strafbare Handlung begeht und damit meine ich Sachbeschädigungen oder Brandanschläge?

Zeugin VE Danielle DURAND:

Nein.

[HV-Protokoll 063b 20101216 nm - Z VE Danielle DURAND - 41 Hv 68/09z-125 vom 16.12.2010 - S16]

Die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND konnte den Tatbestandsvorwurf §278a StGB dezidiert ausräumen:

Die verdeckte Ermittlerin Danielle DURAND sowie die Vertrauensperson #481 konnten keine auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Zahl von Personen, nämlich einer seit zumindest den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts aus mehr als zehn Mitgliedern bestehenden, international operierenden, dem militanten Tierrechtsspektrum zuzuordnenden und unter den Pseudonymen wie ALF Animal Liberation Front, TBF Tierbefreiungsfront oder ARM Animal Rights Militia auftretenden Gruppe, die – wenn auch nicht ausschließlich – auf die wiederkehrende und geplante Begehung von schweren Nötigungen und schweren Sachbeschädigungen sowie schadensqualifizierenden dauernden Sachentziehungen, sohin schwerwiegender strafbarer Handlungen, die die Freiheit und das Vermögen bedrohen, ausgerichtet ist, die dadurch erheblichen Einfluss auf Wirtschaft, insbesondere mit dem Ziel der Beendigung der Tiernutzung in sämtlichen Erscheinungsformen, anstrebt und die andere einzuschüchtern und sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, feststellen.

Im Gegenteil: Sämtlich von den verdeckt ermittelnden Personen zugänglichen Tatbestandsmerkmale wurden sogar widerlegt.

Mittagspause 12:19 Uhr – 13:06 Uhr

Stellungnahme von Harald Balluch zur BVT-Zeugin Bianca Komenda

Nach der Mittagspause wollte der Zehntangeklagte ausnahmsweise plötzlich doch eine Stellungnahme abgeben. Die Richterin gab aber Harald Balluch das Wort. Darüber beschwerte sich Mag. Bischof, doch die Richterin antwortete, dass sie bestimme, wer zuerst rede.

Harald Balluch führte aus, dass die Zeugin, die im BVT in der Abteilung für Open Sources Intelligence (OSINT) tätig ist, vom Gericht beauftragt worden sei, festzustellen, ob im Internet das Wort Luke im Zusammenhang mit dem Brandanschlag in Pummersdorf, aufzufinden sei. Balluch meinte, dass es möglich sei zu beweisen, dass etwas stattgefunden habe. Aber zu beweisen, dass etwas nicht stattgefunden habe, sei vollkommen aussichtslos. Die Richterin führte daraufhin aus, dass es ihr nur darum gegangen sei, dass niemand sagen könne, dass nicht alles zu klären versucht worden sei.

Balluch führte weiter aus, dass zum Beweis, dass etwas nicht im Internet vorhanden sei, es einem gelingen müsste, den gesamten Inhalt des Internet vollständig zu kontrollieren. Selbiges sei aber schon allein wegen des Umfangs unmöglich und da der Vorfall schon sehr lange, nämlich 10 Jahre, zurück liege, sei auch zu erwarten, dass seither viele Inhalte aus dem Netz entfernt worden seien. Abgesehen davon könne im gegenständlichen Fall das Wort Luke ja auch nur über ein kleines, lokales, spezialisiertes Medium verbreitet worden sein, wie etwa eine geschlossene Mailinglist oder ähnliches. In diesem Fall sei es grundsätzlich unmöglich den gesuchten Beitrag mit den von der Zeugin angewandten Methoden aufzufinden. Aber selbst bei den Methoden und eingeschränkten Möglichkeiten, die der Zeugin zur Verfügung standen, habe sich gezeigt, dass sie an die Grenzen des zu bewältigenden gestoßen sei. So seien so viele Treffer zum Begriff Luke in Kombination mit Pummersdorf in den verwendeten Suchmaschinen aufzufinden gewesen, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, alle Treffer vollständig zu sichten.

Abschließend erinnerte Balluch noch einmal daran, dass der Verwendung des Begriffs Luke ohnehin kein belastendes Gewicht zugerechnet werden könne. Das Beweisverfahren habe nämlich insbesondere durch die Befragung des Besitzers der Masthuhnfabrik ergeben, dass die Masthallen zum damaligen Zeitpunkt gar nicht abgesperrt waren. Ferner habe sich gezeigt, dass man durch die Luken gar nicht in die Hallen sondern nur in einen Blindboden komme. Daher sei klar bewiesen, dass die Formulierung, dass die TäterInnen durch Luken in die abgesperrten Hallen eingedrungen wären, kein Insiderwissen enthalte. Vielmehr beweise die Formulierung das Gegenteil, weil ein echter Insider gewusst hätte, dass diese Aussage in zweifacher Hinsicht falsch sei.

Balluchs Stellungnahme zu Christine Fehervary (BVT)

Bzgl. Christine Fehervary nehme Balluch nur in Bezug auf ihre verdeckten Ermittlungen beim Kunstsymposium in Großwarasdorf Stellung. Balluch selbst habe auch an dieser Veranstaltung teilgenommen, allerdings sei er nicht bei der gesamten Veranstaltung anwesend gewesen. Er sei von den VeranstalterInnen dazu eingeladen worden, über die vegetarische und vegane Lebensweise vorzutragen. Er könne über das Konzept der Veranstaltung sagen, dass Kunstschaffenden sowohl die Situation der Tiere in unserer Gesellschaft, als auch die Reaktion der davon bewegten Menschen dargestellt werden sollte. Es sei also eben auch darum gegangen, die soziale Bewegung der TierschützerInnen in all ihrer Breite darzustellen. So kam es, dass Balluch, obwohl er ja kein Künstler sei, einen Vortrag vor den anwesenden KünstlerInnen gehalten habe. Und es sei in seinem Beitrag nicht darum gegangen, die KünstlerInnen zu VeganerInnen zu machen, sondern ihnen darzulegen, wie VeganerInnen leben und was sie dazu bewege, so zu handeln.

Die Zeugin selbst habe sich an praktisch nichts von damals erinnern können, was angesichts der 10 Jahre zurückliegenden Ereignisse auch nicht überraschend sei. So habe sich die Zeugin eigentlich nur auf den von ihr damals verfassten Bericht berufen. Ein Abschnitt in diesem Bericht, in dem es um die Inhalte von bestimmten Vorträgen dieser Veranstaltung gehe, werde mit den Worten Wie von einem Gelegenheitsinformanten mitgeteilt … eingeleitet. Die Zeugin habe dazu angegeben, dass sie selbst dieser Gelegenheitsinformant gewesen wäre. Wie und warum die Zeugin dazu komme, selbiges zu behaupten, könne Balluch nicht sagen. Diese Behauptung sei aber aus mehreren Gründen vollkommen unglaubwürdig: So sei es zwar richtig, dass es üblich sei, in Berichten von sich selbst in der dritten Person zu schreiben, allerdings hätte die Beamtin in so einem Fall Begriffe, wie Meldungslegerin, Gefertigte oder Einschreiterin verwendet, sicherlich aber nicht Gelegenheitsinformant.

Ein Gelegenheitsinformant sei jemand, der Informationen weitergebe, weil sich zufällig gerade die Gelegenheit dazu biete. Tatsächlich sei die Beamtin aber beauftragt gewesen, Informationen über diese Veranstaltung zu beschaffen, sie entspreche also keineswegs einer sich zufällig anbietenden Auskunftsperson. Der Begriff sei für die Beamtin selbst also vollkommen unzutreffend.

Zweitens werde in der Wendung von einem Gelegenheitsinformanten ein unbestimmter Artikel benutzt. Spreche man aber in der dritten Person von sich selbst, so würde man selbstverständlich einen bestimmten Artikel verwenden. Man würde also etwa von der Gefertigen oder von der Meldungslegerin, niemals aber von einer Gefertigten oder von einer Meldungslegerin schreiben, weil das einfach unsinnig sei. Letztlich stehe mit der Darstellung, dass die berichtende Beamtin selbst der Gelegenheitsinformant sei, in Widerspruch, dass in diesem Fall in der Wendung wie von einem Gelegenheitsinformanten mitgeteilt das Objekt fehle. Unvermittelt stelle sich einem nämlich die Frage wem dann etwas mitgeteilt worden sei, weil es absurd wäre, wenn sich die Beamtin etwas selbst mitteilen würde.

Alles in allem sei daher die Behauptung, dass es sich bei dem im Bericht angesprochenen Gelegenheitsinformanten um die Beamtin selbst handeln solle, vollkommen unstimmig und daher unglaubwürdig. Die im Anschluss an diese einleitenden Worte gemachten Schilderungen vom Inhalt der Veranstaltung werden demnach als ein Bericht vom Hören-Sagen zu beweiswürdigen sein und nicht als eine persönliche Wahrnehmung der Beamtin selbst.

Zu Wappel, dem Führungsoffizier der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand

Die Aussage von Stefan Wappel habe die Glaubwürdigkeit der SOKO-Spitze in Frage gestellt, meinte Balluch. So habe Wappel ausgeführt, dass die SOKO-Leitung von ihm laufend über den Ermittlungsstand informiert worden sei, was in krassem Widerspruch zur Darstellung des SOKO-Chefs Mag. Zwettler stehe. Ebenso verhält es sich bezüglich der strategischen Ausrichtung der verdeckten Ermittlungen: Während aus der Aussage von Stefan Wappel und aus dem Bericht der verdeckten Ermittlerin hervorgehe, dass die SOKO die Strategie laufend vorgab, sei von den SOKO-Chefs Bogner und Mag. Zwettler genau das Gegenteil behauptet worden. Weiter habe die Aussage des Zeugen ergeben, dass die verdeckten Ermittlungen mit dem Auftrag geführt worden seien, Kontakt mit Zielpersonen aufzubauen. Bei diesen Zielpersonen handelte es sich um die nunmehr Angeklagten. Dass ein Vertrauen zu diesen erfolgreich aufgebaut werden konnte, gehe vor allem aus dem Bericht des Zeugen hervor, den er für den Antrag für die Auslandseinsätze der verdeckten Ermittlerin verfasst hatte und in dem genau dieser Umstand bestätigt werde. Außerdem wären die Ermittlungen wohl abgebrochen und nicht 16 Monate lang fortgesetzt worden, wenn man den Eindruck gehabt hätte, dass man nicht erfolgreich ein Vertrauen zu den Zielpersonen aufgebaut habe.

Balluch führte an, dass es sich bei der Behauptung, dass die verdeckten Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz geführt worden wären, um eine Schutzbehauptung handle. Er verwies in diesem Zusammenhang auf seine heutigen Ausführungen zu diesem Thema im Rahmen seines Antrags auf Anhören und Einsehen der Ermittlungsergebnisse nach § 139 der Strafprozessordnung. Stichwortartig seien die dieser Behauptung zuwiderlaufenden Fakten unter anderem die Ausrichtung der Ermittlungen auf Zielpersonen gegen die von denselben BeamtInnen im selben Verfahren strafprozessual vorgegangen worden sei, die Sicherstellung von DNA-Spuren, das Akkordieren dieser Ermittlung mit dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter und vor allem auch, dass das Sicherheitspolizeigesetz nur zur Einholung von Auskünften ermächtige, während es sich hier um weit mehr, nämlich um langfristige, strukturierte verdeckte Ermittlungen gehandelt habe, die nur nach der Strafprozessordnung und einer Genehmigung durch den Staatsanwalt zulässig gewesen seien.

Extrem unglaubwürdig sei die Darstellung des Zeugen, dass außer den Anträgen bezüglich der Auslandseinsätze und dem Bericht der Ermittlerin selbst, kein Akt über diese Ermittlungen bestehe. Bei Balluch sei der Eindruck entstanden, dass die Polizei hier Informationen zurück halte. So müssten eigentlich im Akt mindestens die für die Ermittlungen eingeholten Melderegisterauszüge enthalten sein, die erteilten Aufträge an die Abteilung für verdeckte Ermittlungen, die ursprünglich angefertigte Machbarkeitsstudie, die erteilten Aufträge an die Ermittlerin, die laufenden Mitteilungen an die SOKO-Spitze, die von der verdeckten Ermittlerin sichergestellte CD, die für die Identifikationen verwendete Lichtbildmappe, die Anträge und Bewilligungen für Spesen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen.

Ein schiefes Licht auf die Vorgangsweise der Polizei werfe auch der Umstand, dass der Bericht über die Ermittlungen, der bereits im Jahr 2007 begonnen wurde, trotzdem eine Aktenzahl aus dem Jahr 2008 trage. Wie es ohne Manipulation an diesem Dokument zu so einer Konstellation kommen konnte, sei vom Zeugen nicht befriedigend erklärt worden.

Stellungnahme zur verdeckten Ermittlerin Danielle Durand

Zu Beginn seiner Stellungnahme zur verdeckten Ermittlerin mit der Legende Danielle Durand führte Harald Balluch aus, dass zwar gesagt worden sei, dass er nicht so viel persönlich mit der Zeugin zu tun gehabt habe, dass das aber nur bedingt stimme. Die Ermittlerin sei ja gerade in den VGT eingeschleust worden und da er Geschäftsführer dieses Vereins sei, haben sich dadurch automatisch eine Reihe von gemeinsamen Aktivitäten der verdeckt ermittelnden Beamtin und ihm ergeben. Beispielhaft führte Balluch an, dass er gemeinsam mit ihr das Tierrechtstreffen in Appelscha/Holland besucht habe, dass sie gemeinsam auf dem Animal Liberation Workshop in Wien gewesen seien, sowie bei etlichen Vorbesprechungen zu Jagdstörungen, bei den Plenarsitzungen des Vereins, beim Veganen Sommerfest in Wien, bei der Generalversammlung des Vereins und bei mehreren Tiertransport-Blockaden.

Den Beweiswert der Zeugenaussage der verdeckten Ermittlerin sehe Balluch vor allem in zwei Aspekten: Zum einen hätten ihre Ermittlungen eine faktische Entlastung hervor gebracht. Das deshalb, weil es ihr tatsächlich gelungen sei, in den Kern der behaupteten kriminellen Organisation vorzudringen. Dabei habe sich aber herausgestellt, dass das Zusammenwirken der hier angeklagten Personen keinen kriminellen Inhalt aufweise, dass es sich also um gar keine kriminelle Organisation handle.

An mehreren Aspekten könne man das erfolgreiche Eindringen in den Kern jener Strukturen, die im Strafantrag als kriminelle Organisation beschrieben seien, erkennen: Da sei einmal die Teilnahme am Email-Forum Fadinger: Im Strafantrag werde diese Liste als interne Kommunikationsplattform der kriminellen Organisation beschrieben und es werde behauptet, dass es sehr verdächtig sei, dass es sich um eine geschlossene Liste handle, dass man also nur auf Einladung an dieser teilnehmen könne. Die verdeckte Ermittlerin sei aber nach kürzester Zeit als Aktivistin begeistert und erfreut auf diese Liste eingeladen worden. Es habe sich also gezeigt, dass es äußerst einfach sei, Mitglied in diesem Email-Forum zu werden. Die Ermittlerin selbst habe sehr gut nachvollziehen können, warum nur Bekannte und nicht Fremde auf diese Liste eingeladen würden und habe das sogar selbst in Emails, die sie an diese Liste geschrieben hatte, bekräftigt. Für die Beamtin seien die in diesem Forum ausgetauschten Inhalte derartig unverdächtig und bedeutungslos für ihre Ermittlungen erschienen, dass sie in ihren polizeilichen Berichten kein Wort darüber verloren habe. In ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme habe sie erklärt, dass sie alle Emails gelesen habe und dass man sich dort eben über dieses und jenes ausgetauscht habe, von Informationen über Einkaufsmöglichkeiten für Biogemüse bis zu mehr oder weniger hitzigen Diskussionen zu sozialen und politischen Themen.

Ein weiterer Beweis, dass die Beamtin zum Kern des Zusammenwirkens, das im Strafantrag als kriminelle Organisation beschrieben werde, vorgedrungen sei, sei der Umstand, dass die Ermittlerin an allen Aktivitäten im Zeitraum ihrer Ermittlungen teilgenommen habe, die laut Strafantrag der kriminellen Organisation zugerechnet werden. Dazu gehören das Tierrechtsgathering in Appelscha/NL, der Computer Security Workshop, in dem erklärt worden sei, wie man Backups anlegt und wie man Daten verschlüsselt, die Animal Liberation Workshops, darunter auch einer im Ausland, die Jagdstörungen, die Kundgebungen, vor allem auch jene vor der Kleider Bauer Filiale in der Wiener Mariahilferstraße, Tiertransport-Blockaden und auch Recherchen, z.B. über die Jagd.

Bemerkenswert sei auch, dass die Beamtin sogar unmittelbar Einfluss auf die Infrastruktur bzw. die Struktur der behaupteten kriminellen Organisation habe nehmen können. So habe sie an Plenarsitzungen teilgenommen, in denen z.B. über die Anschaffung von Autos, Funkgeräten und Mobiltelefonen, dem sogenannten Handy-Pool, abgestimmt worden sei. Das seien allesamt Vermögenswerte, die im Strafantrag der kriminellen Organisation zugerechnet würden. Sie habe über dieselben Plenarsitzungen auch einen Einfluss darauf gehabt, wer im Verein Gegen Tierfabriken angestellt werde. Im Strafantrag werde mit den Anstellungen im VGT aber eine Struktur der kriminellen Organisation herbei argumentiert. Z.B. werde dort gesagt, dass aus dem Umstand, dass Chris Moser vom VGT zur Koordination der Kleider Bauer Kampagne in Tirol angestellt gewesen sei, sich ergebe, dass die kriminelle Organisation über eine hierarchische und arbeitsteilige Struktur verfüge.

Ein weiterer Beweis für das Vordringen der Ermittlerin in den Kern dessen, von dem die Staatsanwaltschaft behaupte, dass es eine kriminelle Organisation wäre, sei die Tatsache, dass die Beamtin auch Einfluss auf die Gestaltung der Demonstrationen vor Kleider Bauer gehabt habe, an denen sie als eine der fleißigsten AktivistInnen mit größter Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit organisierend teilgenommen habe und dass sie auch bei der Gestaltung der Flugblätter zur Kleider Bauer Kampagne habe mitreden können. Gerade die Kleider Bauer Kampagne, die die Beamtin auf diese Weise mitgestaltet habe, werde vom Staatsanwalt aber als die wichtigste Kampagne der kriminellen Organisation überhaupt beschrieben.

Ganz wesentlich sei, dass die verdeckte Ermittlerin keinen Hinweis und kein Indiz dafür gefunden habe, dass es irgendwelche geheimen Plattformen oder Treffen gegeben hätte, zu denen sie keinen Zugang hatte. Rein auf der Phantasie des Staatsanwalts, dass es etwas gegeben haben soll, für das es aber keinen Hinweis gebe, könne man aber keine Verurteilung gründen. Ein derartiges Vorgehen wäre gegen jede Überprüfung immun, weil es aus logischen Gründen unmöglich sei, zu beweisen, dass etwas nicht existiere.

Der zweite wesentliche Beweiswert der Zeugenaussage der verdeckten Ermittlerin liege darin, dass sie verdächtig erscheinende Handlungsweisen als nachvollziehbar und unverdächtig entlarve. Der Strafantrag und das gesamte Verfahren sei laut Balluch darin begründet, dass hier Handlungsweisen vorgefunden worden seien, die StaatsanwältInnen und RichterInnen höchst verdächtig erschienen seien. Das komme daher, dass offenbar in der Erfahrungswelt der StaatsanwältInnen und RichterInnen derartige Handlungsweisen nicht vorkommen, die Motivation für diese daher anhand ihrer jeweiligen individuellen Lebenserfahrung nicht nachvollziehbar gewesen sei. Zur rechtlichen Bewertung von Handlungen müsse aber die allgemeine Lebenserfahrung herangezogen werden und da niemand über eine solche verfüge, sei es besonders wichtig, ZeugInnen dazu heranzuziehen, um durch deren Erklärungen sich das Spektrum an Lebenserfahrungen anderer Personen vergrößern zu lassen.

Hier liege nun der besondere Wert der Polizeibeamtin mit der Legende Danielle Durand: Da diese als Beamtin mit den Angeklagten mitgelebt und mit diesen Erfahrungen als engagierte Aktivistin geteilt habe, könne sie auch darüber Auskunft geben, welche Motivationen hinter gewissen Handlungsweisen stehen – ob also diese Handlungen tatsächlich mit kriminellen Motiven zu tun haben müssen oder ob sie vielleicht doch auch einfach durch legitime Motivationen erklärbar seien.

Aus dieser Perspektive sei auch das in der Verhandlung vorgespielte Radiointerview der verdeckten Ermittlerin äußerst aufschlussreich. So habe diese erklärt, sich in dem Interview szeneadäquat verhalten zu haben. Das heiße aber nichts anderes, dass sie das widergegeben habe, was sie von anderen AktivistInnen übernommen und auch selbst erfahren hatte. In diesem Interview habe die Beamtin sehr eindrucksvoll von dem Gefühl, ständig als friedliche Aktivistin vollkommen ungerechtfertigt von der Polizei verfolgt und belästigt zu werden, gesprochen. So habe sie sich sogar veranlasst gesehen, der Polizeikontrolle zu entgehen, indem sie einen Schleichweg durch den Wald genommen habe. Diese Passage gebe laut Balluch tatsächlich sehr authentisch das Gefühl der AktivistInnen wieder, die aufgrund dieser und ähnlicher Erfahrungen eben dazu übergegangen seien, der Polizei kritisch gegenüber zu stehen und Maßnahmen zu ergreifen, um den als ungerechtfertigt erlebten Schikanen zu entgehen. Dieses Verhalten habe aber nichts mit kriminellem Verhalten zu tun. Wenn durch die AktivistInnen etwa erlebt werde, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie im Ermittlungszeitraum der verdeckten Ermittlerin z.B. Jagdstörungen, offensichtlich an die Polizei verraten und damit verhindert worden seien, beginne man eben konspirativer und vorsichtiger mit Informationen umzugehen. Die Ermittlerin selbst habe ja in diesem Zusammenhang szeneintern konspirativeres Verhalten eingemahnt und damit gefördert.

Es gebe nun eine ganze Reihe derartiger Umstände, die Menschen mit anderen Lebenserfahrungen offensichtlich verdächtig erscheinen, obwohl diese nichts mit kriminellen Machenschaften zu tun haben. Da sei z.B. das schon angeführte Email-Forum Fadinger: Für die verdeckte Ermittlerin seien die Inhalte und Begleitumstände dieses Forums vollkommen nachvollziehbar und unverdächtig gewesen. Dazu gehören laut Balluch vor allem auch die Inhalte der Emails dieses Forums, die ja den zentralen Vorwurf der Anklage bilden würden. Die Anschaffung der sogenannten Handy-Pool Mobiltelefone sei laut Ermittlerin für Recherchen und Jagdstörungen erfolgt, jene der Funkgeräte ebenso. Im Strafantrag seien eben jene Geräte als kriminelle Abschirmungsmaßnahme beschrieben. Auch das bei der Hausdurchsuchung vorgefundene Einbruchswerkzeug sei den StaatsanwältInnen und RichterInnen äußerst verdächtig erschienen und das obwohl es für die Durchführung keiner der inkriminierten Sachbeschädigungen verwendet worden oder auch nur verwendbar gewesen wäre. Die verdeckte Ermittlerin habe nun in ihrem Bericht aufgeklärt, dass selbiges dazu gedient habe, Sachbeschädigungen im Rahmen von Recherchen in Tierhaltungsbetrieben zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sei dessen Verwendung auch in einem öffentlich zugänglichen Workshop, an dem unter anderem eine Nonne teilgenommen habe, erklärt worden. Zur Verschlüsselung von Daten und ganz allgemein konspirativem Verhalten habe die Ermittlerin, wie bereits vorher von Balluch dargelegt worden sei, klare Ermittlungsergebnisse dafür hervorgebracht, dass diese Verhaltensweisen durch Motive abseits von kriminellem Verhalten bedingt seien.

Die Animal Liberation Workshops seien von der Beamtin vollkommen richtig als Veranstaltungen zur Information von tierschutzinteressierten Personen beschrieben worden und zwar ohne jeglichen kriminellen Hintergrund. Das internationale Tierrechtstreffen in Holland sei von der Ermittlerin selbst besucht und als einfacher Erfahrungsaustausch von AktivistInnen aus verschiedenen Ländern erlebt worden. Auch hier habe sie keinen Austausch mit kriminellen Inhalten feststellen können. Sie habe Kontakt mit Keith Mann gehabt, private Grillpartys besucht, die im Strafantrag als kriminell motivierte Treffen beschrieben werden und nicht zuletzt auch Erfahrungen mit der sogenannten Kommandozentrale der kriminellen Organisation, nämlich dem VGT-Büro, gemacht. Alle diese offenbar vordergründig verdächtig erscheinenden Ereignisse seien von der Ermittlerin als nachvollziehbar, normal und unverdächtig erlebt worden.

Aus Sicht von Balluch sei damit der Verdacht, dass hier eine kriminelle Organisation vorliegen könnte, vollkommen zerstreut.

Selbstverständlich könne man mit einem Küchenmesser auch einen Mord begehen. Nur, aus dem Umstand, dass jemand ein Küchenmesser besitze, könne man aber nicht schließen, dass diese Person in böser Absicht einen Mord begehen wolle. Das wäre absurd und genauso verhalte es sich im gegenständlichen Fall.

Stellungnahme des Zehntangeklagten von der BAT

Die Existenz der verdeckten Ermittlerin sei von der SOKO geheim gehalten worden, begann der Zehntangeklagte seine Stellungnahme. Sie habe auch deren Relevanz bestritten. Der Ermittlungsakt sei diesbezüglich bereinigt worden und man habe die Bedeutung der verdeckten Ermittlerin vor Gericht heruntergespielt. Auch der Staatsanwalt habe seinen Anteil in dieser Affäre. Entweder der Staatsanwalt sei von der SOKO schlecht informiert worden, oder er sei inkompetent oder er habe gelogen.

Die Verteidigung habe von Anfang an die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin und der Vertrauensperson beantragt. Das sei wegen Irrelevanz abgelehnt worden. Es sei erst ein Zeitungsartikel notwendig gewesen, um die Geschichte ins Rollen zu bringen. Das Gericht wäre dieser Wahrheitsfindung ohne die Medien nicht nachgekommen.

Die SOKO habe gewusst, dass ihre Verdächtigungen nicht wahr gewesen seien, weil sie ja eine Beamtin bei den inkriminierten Veranstaltungen gehabt habe. Wäre die verdeckte Ermittlerin damals bekannt gewesen, wären die Hausdurchsuchungen und die Untersuchungshaft nicht argumentierbar gewesen. Die verdeckte Ermittlerin habe auch auf einem BAT-Treffen nichts Kriminelles gefunden.

Die verdeckte Ermittlerin sei 1 ½ Jahre lang aktiv gewesen und habe keine kriminellen Aktivitäten gefunden. Wie lange könne erfolglos nach Indizien für Kriminelles gesucht werden, bevor ein Anfangsverdacht zurückgenommen werde? Das zeige, dass es der SOKO um die Repression von AktivistInnen gegangen sei.

Die SOKO habe die verdeckte Ermittlung als irrelevant bezeichnet. Die Richterin habe die verdeckte Ermittlerin zwei volle Tage einvernommen und ihren 100 seitigen Bericht verlesen. Die verdeckte Ermittlung sei also ganz offensichtlich nicht irrelevant gewesen. Die verdeckte Ermittlerin habe alle Angaben der Angeklagten bestätigt. Man wundere sich, warum sich das Gericht nicht an den SOKO-Unwahrheiten stoße, die diese vor Gericht vorgebracht habe. Die entlastenden Ermittlungsergebnisse seien sorgfältig aus dem Akt entfernt worden.

Dem Spitzel sei die Privatsphäre der bespitzelten Personen egal gewesen. Trotzdem sei so ein Theater um ihre kontradiktorische Einvernahme inszeniert worden, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Die Richterin habe kein Problem mit den SOKO-Lügen, sehe aber die Medien, die wirklich aufklären würden, als Problem an. Er, der Zehntangeklagte, glaube der SOKO nicht, dass es keine weitere verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen geben solle, immerhin habe die SOKO diesbezüglich schon einmal gelogen. Es könne zusätzlich noch verdeckte ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen von BVT und LVT geben. Er beantrage, dass alle verdeckten Ermittlungen dieser Art endlich offengelegt werden.

Die Richterin sagte dazu, dass sie nicht vorausgreifend beweiswürdigen dürfe. Sie sehe die Stellungnahme des Zehntangeklagten im Licht seiner Position als Angeklagter. Das Gericht habe jedenfalls noch einmal bei der Polizei angefragt, ob es weitere verdeckte ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen gebe oder gegeben habe. Das Gericht wolle aber weder das Vorverfahren noch die Ermittlungen kommentieren. Dann wurde der Staatsanwalt um ein Kommentar gebeten. Er wolle keines abgeben, war von hinter dem Monitor her zu vernehmen.

Zum Lauschangriff in der Wohnung des Sechstangeklagten

Dr. Stuefer beantragte, die akustische Überwachung der Wohnung des Sechstangeklagten mittels Wanzen, ein sogenannter großer Lauschangriff, abhören zu können. Das finde sich im Akt in ON 747. Die Richterin verlas diesen Aktenteil. Darin stand, dass diese Abhörung 3 Wochen lang gelaufen sei, aber das Mikrophon verrutscht wäre und daher die Verständlichkeit schlecht sei.

Dazu beantragte Dr. Stuefer auch die Verlesung von ON 407 vom Mai 2007, weil dort der detaillierte Bericht dieses großen Lauschangriffs zu finden sei. Verdächtiger Weise stehe in diesem Bericht nämlich nichts von verrutschten Mikrophonen und schlechter Verständlichkeit. Man hätte also einen Bericht vom 23. Mai 2008, der so wirke, als würde der Sechstangeklagte durch die Ergebnisse der Abhörung belastet und einen Bericht vom 11. August 2008, der dieses Bild korrigiere und von schlechter Verständlichkeit spreche. Ein Angeklagter äußerte den Verdacht, die SOKO habe die schlechte Verständlichkeit nur erfunden, um das entlastende Ergebnis der Ermittlung zu vertuschen. Deshalb wolle man die tatsächlichen Aufnahmen abhören.

Die Richterin las den Bericht vom Mai 2008 vor. Darin stand, dass die Aufnahmen am 2. Mai 2008 um 10 Uhr begonnen und bis zur Hausdurchsuchung am 21. Mai 2008 und 6 Uhr gedauert hätten. 16 BeamtInnen der Sondereinheit Observation SEO und 2 SOKO-BeamtInnen seien beteiligt gewesen. Bei den Gesprächen sei es um Tierschutz und Sicherheitsmaßnahmen gegangen. In dem Bericht stand kein Wort davon, dass es eine schlechte Verständlichkeit oder ein verrutschtes Mikrophon gegeben habe.

Der Staatsanwalt meldete sich überraschend zu Wort und sagte, er schließe sich dem Antrag von Dr. Stuefer an und beantrage auch die Einvernahme des SEO-Leiters. Dr. Stuefer ergänzte, sie beantrage die Einvernahme aller SEO-MitarbeiterInnen und die Beischaffung des gesamten SEO-Aktes.

Mag. Bischof meinte, es sei nicht nachvollziehbar, warum 18 BeamtInnen 3 Wochen lang eine Wohnung abhören würden, die Übertragung aber so schlecht sei, dass nichts zu hören wäre, und diese 18 Personen würden nichts unternehmen.

Antrag auf die vollständigen Peilsenderdaten des Autos von DDr. Balluch

Anwältin Dr. Lehner stellte fest, dass die heute übergebenen Peilsenderdaten bei weitem nicht vollständig seien. Es gebe einen Überwachungszeitraum von 4 Monaten, aber Peilsenderdaten nur von 20 Tagen. Sie wolle den Rest dieser Daten sehen. Wozu?, fragte die Richterin und unterbrach für eine Pause.

Pause 14:29 Uhr – 14:48 Uhr.

Dr. Lehner beantragte nach der Pause noch einmal alle Peilsenderdaten. Das stehe der Verteidigung nach dem Gesetz zu. Wenn etwas fehle, werde sie die SOKO beauftragen, das nach zu reichen, sagte die Richterin.

Verlesung des Berichts über die Fadingerliste

Dann fragte die Richterin, ob sie den Bericht von SOKO-Computerexperten über die Fadingerliste einvernehmlich verlesen könne. Die AnwältInnen bejahten.

Die Richterin las dann auszugsweise aus dem Bericht vor. Es seien Hinweise auf insgesamt 14 Email Listen zu Tierrechtsthemen auf DDr. Balluchs Computer gefunden worden, von denen Fadinger nur eine sei. Auf der Fadingerliste habe es nie Verabredungen zu Straftaten gegeben. Nur einmal habe ein Salzburger Aktivist von einer Aktion geschrieben, die geplant sei, und zum angegebenen Zeitpunkt sei polizeibekannt, dass in Salzburg Hennen aus einer Legebatterie befreit worden seien. Das stehe aber nicht direkt in diesem Email.

Insgesamt habe es 759.546 Treffer auf DDr. Balluchs Computer zur Fadinger-Emailadresse gegeben und man habe nicht alle anschauen können.

Die Richterin kündigte dann noch an, dass sie insbesondere am Verlesen der Beilagen der Abschlussberichte interessiert sei und dass am 24. März 2001 nur bis Mittag verhandelt werde.

Ende 15:35 Uhr.

2 Kommentare

Die Darstellung von Völkls Statement ist ein typografisches Desaster … Selbst wenn ich die eckigen Klammern als verunglückte Fußnoten lese, ist kaum mehr zu rekonstruieren, was ihr mit den vielen Verweisen sagen wolltet.

Außerdem habt ihr einen Abschnitt doppelt drinne; Die Dupplette geht (vermutlich) los bei

Am 08.12.2007 gegen 20:00 begab sich die VE ….

und endet bei

Als die anderen Aktivisten gegen 15:00 zurück kamen, erzählten diese …

Der Rest ist natürlich, wie gewohnt, exzellent.

So wie ich das verstehe, hat DI Völkl zwar denselben Satz aus dem Bericht der verdeckten Ermittlerin zitiert, aber andere Aspekte daraus für seine Entlastung beleuchten wollen. Einmal ging es ihm darum darzustellen, dass die Angeklagten eine Rechtsberatung machten, damit die AktivistInnen nicht Straftaten durchführen, im anderen Fall ging es um eine harmlose Begründung für das konspirative Verhalten.

Die Art des Vortrags stammt von DI Völkl selbst und ist nicht seiner Stellungnahme aufoktruiert.