Tierschutzprozess 71. Tag
Freitag 18. Februar 2011
Inhalt:
- Stellungnahme von Springer zur Einvernahme der verdeckten Ermittlerin
Danielle Durand
- Verlesung des Abschlussberichts des Neuntangeklagten
- Verlesung des Abschlussberichts von Springer bis inklusive Beilage 22
Am heutigen Tag gab es noch eine kurze Stellungnahme von Springer zur Zeugenaussagen der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand
, dann wurde der Rest des Tages ausschließlich der Verlesung von polizeilichen Abschlussberichten gewidmet.
Der erste verlesene Abschlussbericht war jener des Neuntangeklagten, der der BAT zugeordnet wird. Im Vergleich zu den Abschlussberichten von Jürgen Faulmann, DDr. Martin Balluch oder Harald Balluch, die bis zu 900 Seiten lang sind, ist jener des Neuntangeklagten wesentlich kürzer. Er umfasste lediglich 22 Seiten Text und 16 Beilagen. Der Grund für diesen Unterschied im Umfang ist, dass die Abschlussberichte von Faulmann, DDr. Balluch und Harald Balluch voller Fadinger-Emails und Internetdiskussionsbeiträgen sind, um die radikale Meinung dieser Angeklagten herauszuarbeiten. Viel mehr als diese Meinungsäußerungen liegt ja nicht vor. Da die verdeckte Ermittlerin aber nur auf der Fadingerliste war, und nicht auf z.B. der Boringerliste der BAT, standen praktisch nur von Fadinger-Mitgliedern diese Meinungsäußerungen für die SOKO zur Verwertung zur Verfügung. Mangels Meinungsäußerungen des Neuntangeklagten blieb der Abschlussbericht also nur sehr kurz. Er besteht im Wesentlichen aus der Schilderung von BAT-Aktivitäten, insbesondere von Aktionen des zivilen Ungehorsams, und aus Zitaten aus Telefonüberwachungsprotokollen, die mehrheitlich völlig belanglos erschienen, und in den restlichen Fällen keine Anzeichen für die Verabredung zu kriminellen Handlungen enthielten.
Dann begann die Verlesung des Abschlussberichts von Monika Springer, der VGT-Kampagnenleiterin für die Anti-Pelz Kampagne. Es scheint, dass die Beschuldigte lediglich in dieser Funktion angeklagt ist. Vorgeworfen wird Springer nur § 278a, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und als Kampagnenleiterin des VGT habe sie die angeblich kriminelle Kampagne einer angeblich kriminellen Organisation gegen Kleider Bauer durch die Abhaltung legaler Demonstrationen unterstützt. Unterfüttert wird dieser Vorwurf durch ein paar Emails und Telefonüberwachungszitate, in denen aber nicht von kriminellen Aktivitäten geredet wird. Die Anklage gegen Springer ist im Lichte der sehr dürftigen Anklagebegründungen gegen die anderen Angeklagten besonders fragwürdig weil inhaltslos. Bei Springer gab es als einziger der Angeklagten nie eine Hausdurchsuchung. Die Verlesung ihres Abschlussberichts ging bis inklusive Beilage 22 von insgesamt 28.
Auch am heutigen Verhandlungstag, wie an bisher allen seit Anfang Februar 2011, seitdem die neue Gerichtspräsidentin im Amt ist, waren keine PolizeischülerInnen mehr im Saal. Aufgrund des relativ uninteressanten Themas – es war bekannt, dass es nur Verlesungen geben werde – fanden sich nur 15 ZuhörerInnen ein. Von den 13 Angeklagten fehlten 6. Der Prozesstag begann um 9:00 Uhr mit einer Zusammenfasssung der letzten beiden Prozesstage für Springer, die an diesen Tagen gefehlt hatte. Anschließend sagte die Richterin, dass sie den Leiter der Spezialabteilung Observation für den 21. März 2011 als Zeugen geladen habe.
Stellungnahme von Springer zur Aussage der verdeckten Ermittlerin
Zunächst konnte Springer ihre Stellungnahme zur Aussage der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand
nachholen. Diese habe ausgesagt, erklärte Springer, dass die Demonstrationen des VGT in Wien vor Kleider Bauer ruhig gewesen seien. Sie habe immerhin als Polizistin an 76 dieser Demonstrationen teilgenommen. Es habe zwar Leute gegeben, habe die verdeckte Ermittlerin gesagt, die sich gestört gefühlt hätten, aber das sei normal bei jeder Demonstration. Es habe eben auch viele Leute gegeben, die die Kleider Bauer Demonstrationen unterstützt hätten. Die Zeugin habe sie, Springer, als ruhig und ausgeglichen beschrieben. Sie habe in all den Monaten nichts Kriminelles im Zusammenhang mit ihr, Springer, gefunden.
Pause 9:25 Uhr – 9:36 Uhr.
Verlesung des Abschlussberichts des Neuntangeklagten: seine Rolle in der kriminellen Organisation
Dann begann die Richterin den polizeilichen Abschlussbericht des Neuntangeklagten zu verlesen. Nach einer kurzen Zusammenfassung zur Person, inklusive Angabe des Gefängnisses als seine Wohnadresse
während der Untersuchungshaft, begann der Abschnitt zur Rolle des Angeklagten in der angeblichen kriminellen Organisation. Der Neuntangeklagte sei im linksradikalen Spektrum z.B. bei Hausbesetzungen bereits aufgefallen und sei dann in der BAT für Tierschutz aktiv gewesen. Dabei habe er sich an Kampagnen gegen Kleider Bauer, Escada und im Rahmen von SHAC beteiligt. Die Affinität der BAT zu illegalen Aktivitäten zeige sich schon daran, dass deren Webseite einen Link zu einer anderen Webseite mit Berichten von Straftaten enthalte.
Der Neuntangeklagte habe als Anmelder legaler Demonstrationen gegen Hämmerle fungiert. Es zeige sich eine Verabredung zwischen BAT und VGT, weil erstere vor Hämmerle und zweiterer vor Kleider Bauer demonstrieren würde. Der Neuntangeklagte stehe mit anderen Mitgliedern der BAT in telefonischer Verbindung und engagiere sich im militanten Tierschutz.
Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation
Dieser Abschnitt bestand nur aus einem einzigen Absatz, in dem noch einmal wiederholt wurde, dass der Neuntangeklagte legale Demonstrationen angemeldet habe und in Kampagnen gegen Pelz und Tierversuche aufgetreten sei.
Einstellung des Neuntangeklagten
Wie bei allen Angeklagten ist auch im Abschlussbericht des Neuntangeklagten dieses Kapitel das zentrale Indiz
für seine Schuld im Sinne von § 278a. Man habe bei ihm eine CD mit einer Tierrechtsradiosendung über eine Nerzbefreiung in Deutschland gefunden. Weiter sei sein Computer verschlüsselt gewesen und er habe ein anonymes Interntsurfprogramm installiert gehabt. Zusätzlich sei bei ihm eine Audiodatei einer Radiosendung mit dem Titel Radio der BAT im anarchistischen Radio
gefunden wurden, auf der eine Person mit gleichem Vornamen wie der Beschuldigte u.a. auch über Medienberichte von Straftaten in der Vergangenheit und von Ankettaktionen gegen Escada berichtet.
Bei der Hausdurchsuchung beim Siebtangeklagten habe man einen Zettel mit einer Notiz gefunden, in dem jemand mit demselben Vornamen wie der Neuntangeklagte aufgefordert wird, gemeinsamen über Kleider Bauer recherchieren zu gehen.
Dann werden einige Sitzungsprotokolle der BAT zitiert, an denen möglicherweise auch der Neuntangeklagte teilgenommen haben könnte, in denen von geplanten Demonstrationen und Aktionstagen die Rede ist.
Anschließend folgen Telefongespräche des Neuntangeklagten mit anderen Beschuldigten aus der BAT über Computerverschlüsselung, über Gespräche mit der Geschäftsleitung von P&C und über finanzielle Hilfe aus Deutschland bei der Bezahlung von Verwaltungsstrafen wegen Aktionen des zivilen Ungehorsams.
Ein weiteres Telefongespräch zeigte die Verdrehungen, mit denen die SOKO arbeitete, um die Beschuldigten verdächtig wirken zu lassen. Der Neuntangeklagte sprach mit einer Person über die Kleider Bauer Kampagne und sagte, wie sich im wörtlichen Telefonprotokoll fand: wo die ganzen Leute [gemeint ist: MitaktivistInnen] diesen Scheißdreck gemacht haben
. Im Abschlussbericht zitiert SOKO-Chefinspektorin Bogner das so: wo die ganzen Leute Scheißdruck gemacht haben
. Die SOKO wollte also aus einer internen Kritik unter den AktivistInnen ein Bekenntnis kreieren, dass ein großer Druck gegen eine Firma aufgebaut worden ist. DDr. Balluch machte sofort während der Verlesung auf diesen Fehler aufmerksam und die Richterin anerkannte das.
Es folgten weitere Zitate aus Telefonüberwachungsprotokollen über Pelz, der bei P&C gefunden worden sei, über Gespräche mit LVT-BeamtInnen, über Streit unter den AktivistInnen, über die Opernballdemonstration und über den Jahresbericht von Escada. Anschließend folgte eine weitere absichtliche Fehlinterpretation eines Telefonats. Ein Mitglied der BAT hatte offenbar die BAT verlassen und drohte, schlecht über sie sprechen zu können. SOKO-Chefinspektorin Bogner präsentierte das im Abschlussbericht so, als würde diese Person etwas über kriminelle Straftaten der BAT verraten
können. Aus dem Originaltelefongespräch ergibt sich aber, dass die BAT nach Ansicht dieser Person an einem sexistischen Ort
eine Veranstaltung abgehalten habe und jetzt damit drohe, diesen Fehler der BAT anderen aus der linken Bewegung zu verraten und auf diese Weise die BAT zu denunzieren.
Dann werden zwei weitere Telefonate zitiert. In einem geht es um einen Tierschützer, der bereits im April 2008 von der SOKO befragt und DNA-getestet worden ist. Später wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Und im zweiten Telefongespräch sagt der Neuntangeklagte zum Sechstangeklagten, dass er gerade etwas getan habe, was er am Telefon nicht besprechen wolle.
Im Abschlussbericht folgen Behauptungen, dass der Neuntangeklagte verschiedene Nicknames im Internet verwende und mit ausländischen AktivistInnen korrespondiere.
Indiz
für Beteiligung an einer Sachbeschädigung
Im nächsten Abschnitt zeigt die SOKO wieder ihr wahres Gesicht. Am 28. Jänner 2007 habe jemand eine Fassade mit Farbe beschmiert und dazu per Email ein Bekennerschreiben verschickt. Die Emailadresse, von der dieses Bekennerschreiben verschickt worden ist, lautete alf_jan28@everymail.net. Das Indiz
gegen den Neuntbeschuldigten sei nun, dass er Jan
heiße und das auch in der Emailadresse stünde. Dabei fiel allen BeobachterInnen sofort auf, dass jan28
in der Emailadresse sich natürlich auf das Datum der Aktion, den 28. Jänner, bezog. Wieder kreierte die SOKO einen Verdacht aus dem Nichts und versuchte die Richterschaft zu täuschen.
Verdacht auf schwere Sachbeschädigung
Der in diesem Abschnitt genannte Vorwurf wurde letztlich auch angeklagt, nämlich die Mitschuld an einer Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer. Beim Siebtangeklagten hatte man den Ausdruck der Mitgliederdaten der Pressesprecherin in einem Fitnessstudio gefunden und der Neuntangeklagte war in diesem Fitnessstudio angestellt. Allerdings waren alle dort angegebenen Daten auch anderswo im Internet zu finden und jedenfalls stand nichts über das Auto der Pressesprecherin in diesen Mitgliederdaten, wobei ja ein Auto später beschädigt wurde.
Vorwurf Ankettaktion gegen Escada
Anschließend führt die SOKO eine klassische Aktion des zivilen Ungehorsams als Vorwurf an. Der Neuntangeklagte habe sich an einer Aktion beteiligt, in deren Verlauf sich der Sechst- und der Siebtangeklagte an die Eingangstüre von Escada gekettet hatten, um gegen deren Pelzverkauf zu protestieren.
Vorwürfe Nötigung und verbotener Waffenbesitz
Der Abschlussbericht endete mit der Schilderung einer Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale. Die Pressesprecherin von Kleider Bauer hatte mit dem Auto durch diese Demonstration durchfahren wollen und wurde aufgehalten. Das sei eine Nötigung. Laut Telefonüberwachung sei der Neuntangeklagte an dieser Demonstration beteiligt gewesen.
Laut Untersuchungsbericht eines Kriminaltechnikers sei eine Stahlrute, die beim Neuntangeklagten gefunden wurde, eine verbotene Waffe nach dem Waffengesetz.
Pause 10:23 Uhr – 10:36 Uhr.
Verlesung der Beilagen des Abschlussberichts des Neuntangeklagten
Anschließend wurden die 16 Beilagen des Abschlussberichts des Neuntangeklagten verlesen. Dabei erklärte die Richterin einige der Beilagen für irrelevant oder nannte sie eine Wiederholung und ließ sie daher aus.
Beilage 1 wurde nicht verlesen. Beilage 2 enthielt die registrierten Telefongespräche des Neuntangeklagten mit anderen Angeklagten und darunter waren ausschließlich jene, die der BAT zugeordnet werden.
Beilage 3 ist ein Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Sachbearbeiter Mag. Autericky, vom 9. Juli 2006, also vor Ermittlungsbeginn. Darin wird gesagt, dass 8 Tierschutzvereine in Österreich Demonstrationen organisieren würden, nämlich VGT, Vegane Gesellschaft, PETA, BAT, IBT, Tierbefreier Österreichs, 4 Pfoten und Wiener Tierschutzverein, und laut LVT seien 5 davon militant. 6 Kampagnen der Tierschutzorganisationen werden angeführt, darunter für ein Bundestierschutzgesetz, für eine Tieranwaltschaft und für ein Menschenaffenversuchsverbot. Anschließend wird SHAC als eine terroristische Gruppierung
bezeichnet. Das wird damit erklärt, dass SHAC legale Demonstrationen organisiere, Hauswände beschmiere und Drohanrufe tätige.
Beilage 4 entsprach Beilage 6 des Abschlussberichts des Zehntangeklagten und wurde deshalb nicht verlesen. Beilage 5 fasste zusammen, welche verschlüsselten Files sich auf dem Computer des Neuntangeklagten gefunden hätten. Beilage 6 enthielt ein Telefongesprächsprotokoll, in dem der Siebtangeklagte dem Sechstangeklagten erzählte, dass ein VGT-Mitglied eine streng geheime
CD habe, die die Daten der 20.000 Mitglieder des VGT enthalte.
Beilage 7 enthält die vollständigen Telefongesprächsprotokolle der im Text des Abschlussberichts genannten Telefonate. Dabei zeigte sich, dass die SOKO vermieden hatte zu erwähnen, dass die BAT-Mitglieder untereinander sehr über den VGT geschimpft haben. Insbesondere der Sechstangeklagte betonte mehrmals, dass er den VGT Scheiße
finde. Allerdings wurde ein Telefonat widergegeben, in dem eine VGT-Aussendung als schon ok
bezeichnet wird. Der Staatsanwalt bestand auf Verlesung dieses Teils. In einem anderen Telefonat wurde gesagt, dass einige BAT-Mitglieder das Militante absolut Scheiße finden
.
Die Richterin las einige der Protokolle nicht vor, weil sie ihrer Ansicht nach sexuelle Teile enthielten oder irrelevant waren. Darunter fiel auch ein Gespräch, in dem der Neuntangeklagte vom Siebtangeklagten den Vorschlag erhielt, wieder pumpen
zu gehen, am besten irgendwann abends
. Den Beobachter erschien es um eine Verabredung für Gewicht-Training in einem Fitnessstudio zu gehen, die SOKO sah darin etwas Verdächtiges, die Richterin las es lieber nicht vor.
Pause 11:37 Uhr – 11:48 Uhr.
Beilage 8 enthielt einen Bericht über die Fassadenschmiererei unter der Emailadresse alf_jan28
. Dieses sei von einem Internetshop ausgeschickt worden, man könne nicht mehr feststellen von wem. Beilage 9 enthielt die Mitgliederdaten der Pressesprecherin von Kleider Bauer in einem Fitnessstudio, die keine Information zu ihrem Auto beinhaltete. Beilage 10 wurde nicht verlesen. Beilage 11 zeigte einen Bericht der WEGA über eine Ankettaktion bei der Firma Escada ohne strafrechtlich relevante Vorkommnisse.
Aus Beilage 12 waren wieder alle Telefonkontakte des Neuntangeklagten zu entnehmen, darunter kein Kontakt zu Angeklagten außerhalb der BAT. Beilage 13 wurde nicht verlesen. Beilage 14 enthielt den Bericht des Kriminaltechnikers zur Stahlrute, der zum Schluss kam, dass es sich um eine verbotene Waffe handle. Beilagen 15 und 16 wurden wiederum nicht verlesen.
Mittagspause 12:16 Uhr – 13:03 Uhr.
Wieder eine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer
Aus den Protokollen sei ersichtlich, begann die Richterin nach der Mittagspause die Verhandlung, dass es immer wieder zu Unpünktlichkeiten komme, etwa 15 Minuten pro Tag. Das seien bisher bereits 3 ½ verlorene Verhandlungstage insgesamt, die auf die Kappe der Verteidigung ginge.
Dann sagte DDr. Balluch, er wolle einen Ausdruck einer Webseite vorlegen. Darin sei ein Medienbericht widergegeben, der belege, dass am 28. Jänner 2011 eine Auslagenscheibe der Filiale von Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien eingeschlagen worden sei. Das beweise, dass es sich nicht um eine kriminelle Organisation handle, die solche Sachbeschädigungen durchführe, und es beweise, dass die Angeklagten dafür nicht verantwortlich seien. Die Richterin nahm den Webseitenausdruck an sich und verlas ihn. Er kam als Beilage 226 in den Akt.
Dann sagte die Richterin, sie wolle jetzt den polizeilichen Abschlussbericht von Springer verlesen. Anwältin Dr. Lehner argumentierte, dass ankündigt worden sei, dass zuerst die Abschlussberichte der BAT verlesen würden. Jetzt hätte niemand, inklusive Springer, die Unterlagen mit. Die Richterin blieb aber dabei, dass sie den Abschlussbericht von Springer verlesen wolle. Da beantragte Dr. Lehner, dass die Angeklagten zum Bericht des SOKO-Computerexperten über die Fadinger-Liste Stellung nehmen dürfen. Da sagte die Richterin böse: Ich verlese jetzt den Abschlussbericht Springer!
und begann den Bericht zu verlesen.
Abschlussbericht Monika Springer: ihre Rolle in der kriminellen Organisation
Auch dieser Abschlussbericht begann damit, die Rolle der Angeklagten in der angeblichen kriminellen Organisation darzulegen. Springer sei Mitglied im Vorstand des VGT gewesen, war der allererste Satz. Das sei nicht wahr, aber irrelevant, kommentierte ein Angeklagter. Sie sei im Vorstand eines anderen Vereins, aber die SOKO habe – absichtlich oder nicht – das missverstanden. Springer sei auch, so ging der Abschlussbericht weiter, seit 2006 beim VGT angestellt. Seit 2005 trete sie als Organisatorin von legalen Demonstrationen in Erscheinung. Sie sei auch Mitglied im Fadinger-Forum. Dann wurde behauptet, dass der VGT eine teils enge Kooperation
innerhalb der dualen Kampagnenarbeit
mit der BAT habe.
Springer sei zu 41,4 % ihrer Arbeitszeit mit der Pelzkampagne beschäftigt. Die radikalen Intentionen
von Springer gingen aus den Ermittlungsergebnissen hervor. Sie sei auch Ansprechpartnerin in der VGT-Kleider Bauer Kampagne. In einem überwachten Telefongespräch habe Mag. Hnat gesagt, dass Springer von Seiten des VGT die Hauptverantwortung für die Kleider Bauer Kampagne habe.
Der SOKO war es nicht gelungen, auch nur einen Kontakt zwischen Springer und der BAT nachzuweisen. Stattdessen nannte sie an dieser Stelle im Abschlussbericht eine Liste pelzführender Geschäfte, die beim Sechstangeklagten gefunden worden war und von Springer stammte. Allerdings hatte Springer diese Liste veröffentlicht, weshalb es kein Beweis für einen Kontakt darstellt, wenn diese Liste in den Händen der BAT auftaucht.
Aus der nun angeführten Telefonkontaktliste von Springer im überwachten Zeitraum von mehr als 1 Jahr ist ersichtlich, dass Springer nur zum VGT Kontakt hatte, aber zu keiner einzigen Person der BAT.
Ideologie von Springer
In dem Abschnitt mit diesem Titel im Abschlussbericht wird behauptet, dass Springer sich offen zu rechtswidrigen Handlungen bekenne. So habe sie im Fadinger-Forum davor gewarnt, dass die Polizei wahrscheinlich mitlese. Man solle neue Listenmitglieder erst nominieren, wenn man wisse, wie sie mit heiklen Informationen umgehen würden. Man solle solche Personen mindestens 1 Jahr lang vorher kennen.
Abschottungsmaßnahmen gegen Strafverfolgung
Die SOKO fand auf Fadinger eine Diskussion über ein Bekennerschreiben zu irgendeiner Straftat, das offenbar per anonymem Email an die Medien geschickt worden war. In dieser Diskussion habe Springer die Ansicht vertreten, dass Email ihr als saubere Methode erscheine. In einer anderen Diskussion darüber, dass die Polizei einen Straftäter, der nichts mit Tierschutz zu tun hatte, per Handyortung festgenommen habe, soll Springer geschrieben haben, dass ein Handy vor Polizeiortung nicht sicher sei, bis der Akku herausgenommen werde.
Auskundschaften von Angriffszielen
Springer habe auf Fadinger von einer Frau berichtet, die früher Angestellte von Kleider Bauer gewesen sei und sie, Springer, auf einer Demonstration gegen Kleider Bauer angesprochen und ihr einiges über die Geschäftspraxis von Kleider Bauer erzählt habe. Die SOKO kommentierte das damit, dass auch möglich sei, dass Springer diese Angaben selbst recherchiert habe.
Weiter führte die SOKO ein Email von Springer darüber an, dass sie am Ende einer Demonstration vor Kleider Bauer beobachtet habe, dass dort Plastik am Boden ausgelegt würde. Ob jemand wisse warum.
In einem anderen Email habe Springer angegeben, dass sie in Geschäften nachsehe, wer Tierpelz verkaufe, um zukünftige Kampagnenziele zu finden. Und in einem weiteren Email stehe, dass Springer gesehen habe, dass Hämmerle eine Modeschau plane und deswegen dort eine Demonstration angemeldet habe.
Teilnahme von Springer an der Kampagne gegen P&C
Dazu legte die SOKO zwei Emails von Springer vor. In einem berichte sie, dass P&C VerkäuferInnen suche, und man sich doch bewerben könne und dabei ein Foto von einem gehäuteten Pelztier mitschicken. Im zweiten Email soll Springer einen Aktionsaufruf zu Protestanrufen bei P&C aus Deutschland weitergeleitet haben.
Teilnahme von Springer an der Kampagne gegen Kleider Bauer
Springer sei von Beginn der VGT-Kampagne gegen Kleider Bauer an als Kontaktperson angegeben gewesen. Sie habe auch auf Fadinger zur Teilnahme an der Kampagne aufgerufen. In einem weiteren Email habe sie verschiedene Gruppen angeführt, die auch gegen Kleider Bauer demonstrieren würden.
Es bestehe der Verdacht, dass Springer eine Angestellte von Kleider Bauer beharrlich verfolgt habe. Diese Frau habe versucht, Springer bei einer Kundgebung ihre Kamera weg zu reißen, worauf Springer diese Frau anzeigen wollte und mit ihrem Rechtsanwalt telefonierte. Dieser habe gesagt, Springer solle die Polizei rufen und dabei der Frau nachgehen und die Polizei über ihren Aufenthaltsort informieren, bis die Polizei einträfe.
Teilnahme von Springer an der Kampagne gegen Fürnkranz
Springer habe in Telefongesprächen mit Mag. Hnat gesagt, dass Fürnkranz viel Pelz führe, und sie habe mit Mag. Hnat über dessen Kontakte zur Fürnkranz Geschäftsführung gesprochen. Der Geschäftsführer von Fürnkranz habe am 30. Oktober 2008 DDr. Balluch und Mag. Hnat wegen der Teilnahme an einer Anti-Pelz Demonstration aufgrund des Vorwurfs der Nötigung angezeigt. Die Ermittlungen diesbezüglich seien bereits eingestellt worden. Der 30. Oktober 2008 sei ja lange nach der Untersuchungshaft und daher außerhalb des inkriminierten Zeitraums, stellte DDr. Balluch fest. Die Richterin bejahte das, las aber die Schlussfolgerung der Polizei vor. Diese war, dass diese Anzeige belege, mit welchen Mitteln die kriminelle Organisation gegen pelzführende Geschäfte vorgehe. Bei Fürnkranz hat es nie auch nur eine einzige Sachbeschädigung oder sonstige Straftat, die TierschützerInnen zugeordnet werden könnte, gegeben.
Teilnahme von Springer an der SHAC-Kampagne
Eine Tierschützerin habe einen Aufruf zu Aktionstagen in Österreich gegen KundInnen von Europas größtem kommerziellem Tierversuchslabor, die von ausländischen AktivistInnen organisiert würden, ins Internet gestellt. Springer habe diesen Aufruf am nächsten Tag ins Fadinger-Forum weitergeleitet. Das sei ein Indiz
, dass Springer sich an der SHAC-Kampagne beteiligt habe.
Verdacht der Beteiligung an einer schweren Sachbeschädigung
Dieser Vorwurf bezieht sich auf eine Buttersäureaktion bei Kleider Bauer in Graz. Die SOKO stellte fest, dass Springer an Mag. Hnat um 3:07 Uhr und um 3:11 Uhr SMS unbekannten Inhalts geschickt habe, und Mag. Hnat um 6:41 Uhr zurück. Deshalb bestehe der Verdacht, dass die beiden sich an dieser Straftat beteiligt hätten. Die SOKO gab aber wohlweislich nicht an, wo sich die beiden, Springer und Mag. Hnat, beim Absenden und Empfangen der SMS aufgehalten haben, was der SOKO aber durch die Abhörung bekannt war, kommentierte ein Angeklagter. Springer sei nämlich in Wien und Mag. Hnat in Mürzzuschlag gewesen, weil er zu dieser Zeit an einer ATV-Sendung dort teilgenommen habe. Die SOKO habe absichtlich diese wichtigen entlastenden Zusatzinformationen unterschlagen, um einen Verdacht zu konstruieren, der faktisch nie bestanden habe.
Teilnahme an der Kampagne gegen Tierzirkusse
In einem Fadinger Email habe eine Aktivistin davon berichtet, dass an einem Ort Zirkusplakate mit abgesagt wegen Renovierungsarbeiten
überklebt seien. Dazu habe Springer geantwortet, dass geschaut werden solle, dass alle Plakate auf diese Weise überklebt seien, damit keineR versehentlich hingeht
.
Weitere Emails von Springer mit relevant eingestuftem Inhalt
Eine Österreicherin habe sich an die deutsche Tierrechtsgruppe PETA gewandt, um Kontakt zu einer ALF Liesing zu bekommen. Diese Emails seien der SOKO bekannt geworden und die Österreichin sei einvernommen worden. Sie habe angegeben, einen Newsletter zu beziehen, in dem der Name Springer erwähnt worden sei.
In einer Diskussion auf Fadinger über die Befreiung von Nerzen aus Pelzfarmen habe Springer geschrieben, dass sie denke, dass die TäterInnen in erster Linie bezwecken würden, die Pelzfarm finanziell zu schädigen.
Und in einem letzten Email habe Springer zu einer Gedenkfeier für einen Tierrechtsaktivisten aufgerufen, der im Gefängnis in England im Jahr 2001 an einem Hungerstreik gestorben war.
Angaben von Springer gegenüber der SOKO
Mit diesen Vorwürfen
endete tatsächlich der Abschlussbericht zur Verdachtslage gegen Springer. Mit diesen Beweisen
wurde Springer angeklagt und sitzt seit 12 Monaten vor Gericht. Der letzte Satz des Abschlussberichts lautet: Bei der niederschriftlichen Befragung gab Springer zu den Vorwürfen befragt an, dass sie diese als absolute Frechheit empfindet und mit keinen Personen Kontakt hatte, welche illegale oder strafbare Handlungen gesetzt haben
.
Verlesung der Beilagen von Springers Abschlussbericht
Beilage 1 enthält ein Telefonat zwischen Mag. Hnat und Faulmann, in dem erwähnt wird, dass Springer von einem Verein im Vorstand sei, allerdings wird nicht gesagt, welcher.
Beilage 2 gibt ein Telefongespräch zwischen Springer und Mag. Hnat über dessen Kontakte zur Geschäftsleitung von Fürnkranz wider.
Beilage 3 ist eine Liste pelzführender Geschäfte in Österreich, die Springer zusammengestellt hatte und die beim Sechstangeklagten gefunden worden war.
Beilage 4 enthält ein Telefonat innerhalb der BAT, in dem Springer als Kampagnenleiterin des VGT in der Kleider Bauer Kampagne benannt wird.
Beilage 5 betrifft ein Telefongespräch zwischen Springer und Mag. Hnat, in dem Mag. Hnat erklärt, nicht mehr involviert sein zu wollen.
Beilagen 6-15 enthalten jene Fadinger-Emails, die im Text genannt worden waren. Nach Verlesung von Beilage 7 machte die Richterin eine Verhandlungspause.
Pause 14:28 Uhr – 14:42 Uhr.
Beilagen 16 und 17 wurden nicht verlesen. Beilagen 18, 19 und 20 betreffen wiederum ein Telefonat zwischen Springer und Mag. Hnat zu Fürnkranz und dass diese Kleiderkette den Tierschutz belogen habe, weil er einen Pelzausstieg versprochen aber nicht gehalten habe. Beilage 21 wurde nicht verlesen. Beilage 22 enthält den von Springer weitergeleiteten Aufruf zu Aktionstagen gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor.
Nach Verlesung von Beilage 22 beendet die Richterin den heutigen Verhandlungstag.
Ende 15:22 Uhr.