Tierschutzprozess 72. Tag
Montag 21. Februar 2011
Inhalt:
Am heutigen Prozesstag wurde zwischen Richterin und Verteidigung ein bisschen darüber gestritten, dass die Richterin ZeugInnen der Staatsanwaltschaft sofort lädt, aber entsprechende Anträge der Verteidigung aufschiebt. Ansonsten wurde den ganzen Tag hindurch lediglich der polizeiliche Abschlussbericht von Chris Moser verlesen, und das nicht einmal fertig sondern nur bis inklusive Beilage 24.
Der Abschlussbericht besteht im Wesentlichen aus Emails auf Internetlisten mit angeblich radikal-subversivem Inhalt. Weitere Vorwürfe gegen Moser, die bei der Verlesung erwähnt wurden, waren seine Tätigkeit beim VGT als Kampagnenleiter, seine Hilfe bei Animal Liberation Workshops, ein Vortrag von ihm bei der Total Liberation Tour einer Musikgruppe über die Kleider Bauer Kampagne und seine Mithilfe bei einer Vortragstour von Keith Mann, auf der er sein neuestes Buch vorstellt. Dieser Abschlussbericht ist zwar sehr lang – 313 Seiten mit Beilagen –, enthält aber nicht einmal den Versuch, Moser eine konkrete Straftat vorzuwerfen. Es wirkt so, als ob die Anklage lediglich auf dem Vorwurf fußt, dass Moser im Umfeld von Straftaten legal für den Tierschutz aktiv gewesen sei und aufgrund seiner Äußerungen im Internet eine radikal-subversive Meinung haben dürfte.
Weiterhin sind keine PolizeischülerInnen mehr anwesend. Nur 10 BesucherInnen verloren sich in den leer wirkenden Schwurgerichtssaal. Um 9:02 Uhr begann die Verhandlung, 8 der Angeklagten waren abwesend.
Die Richterin übergab eine CD mit Daten von Observationen, technischen Überwachungen und Videofallen an die Verteidigung. Die CD würde auch 5 Ordner voller Fotos enthalten, meinte sie. Der Staatsanwalt nahm die CD nicht an und sagte, er brauche sie nicht.
Dann kündigte die Richterin ein Ergänzungsgutachten des linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger an. Das sei am Wochenende übermittelt worden, sie habe es heute Früh der Kanzlei gegeben, damit Kopien erstellt werden. Sie werde es heute noch ausfolgen.
Ladung von MitarbeiterInnen der Spezialeinheit Observation (SEO)
Anwältin Dr. Stuefer erklärte, dass sie 16 Mitglieder der SEO als ZeugInnen beantragt habe. Warum diese noch nicht geladen worden seien, wollte sie wissen. Ob sie ihre unzähligen Beweisanträge meine, fragte die Richterin geistesabwesend. Sie habe keine unzähligen Beweisanträge gestellt, sagte Dr. Stuefer, es gehe ihr um die 16 Mitglieder der SEO, die einen Lauschangriff auf die Wohnung eines ihrer Mandanten durchgeführt hätten. Sie habe sich das vorbehalten, sagte die Richterin.
Es gebe das Recht der Angeklagte, die Ladung von BelastungszeugInnen zu bewirken, sagte Dr. Stuefer. Die Behörde müsse sich dann laut Gesetz anstrengen, auch schwer auszuforschende ZeugInnen zu laden. In diesem Fall habe der Staatsanwalt den Leiter der SEO als Zeugen beantragt und die Richterin habe ihn sofort geladen. Sie, Dr. Stuefer, habe die 16 MitarbeiterInnen beantragt und die Richterin habe sich die Entscheidung vorbehalten. Das entspreche nicht der Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage. Der SEO-Leiter sei als Entlastungszeuge geladen, sozusagen sowieso von der Verteidigung, meinte die Richterin. Ob der Staatsanwalt das kommentieren möge. Er habe den SEO-Leiter zum Beweis geladen, sagte der Staatsanwalt, dass mit dem Bericht zu diesem Lauschangriff nichts falsch gelaufen sei. Er habe aber nichts gegen die Ladung der 16 MitarbeiterInnen.
Der Staatsanwalt habe mit dem Antrag auf Ladung des SEO-Leiters einen Beweisantrag gestellt, ohne ein Beweisthema zu nennen, stellte Dr. Stuefer fest. Bei der Verteidigung würde die Richterin diesbezüglich immer sehr Acht geben, die Verteidigung müsse immer Beweisthemen nennen, den Staatsanwalt behandle die Richterin anders. Anwalt Mag. Bischof schloss sich seiner Kollegin Dr. Stuefer an. Es sei auffällig, dass allen Anträgen des Staatsanwalts sofort Folge gegeben werde, aber die Anträge der Verteidigung würden aufgeschoben, obwohl, wie in diesem Fall, beide Anträge zur selben Zeit gestellt worden seien. Der geladene SEO-Leiter könne als Zeuge nur über Wahrnehmungen von Wahrnehmungen berichten, die andere gemacht und ihm erzählt hätten. Als Leiter sei er nicht vor Ort gewesen. Die von der Verteidigung beantragten 16 ZeugInnen seien unmittelbare TatzeugInnen gewesen.
Die Richterin sagte, dass die Thematik, um die es hier gehe, die Gesprächsüberwachung in der Wohnung des Sechstangeklagten sei, wo die SEO eine Wanze angebracht habe. Laut Bericht der SEO habe es technische Probleme mit der Wanze gegeben und es seien nur Gesprächsfetzen verstanden worden. Sie wolle also den SEO-Leiter fragen, wann genau die Technik nicht funktioniert habe und was in der restlichen Zeit geschehen sei. Als Richterin müsse sie prozessökonomisch arbeiten und die Ladung von ZeugInnen vorher prüfen. Es gebe das Prinzip der Waffengleichheit, aber trotzdem müsse geprüft werden, ob die ZeugInnen das von der Verteidigung angegeben Beweisthema überhaupt beweisen können.
Mag. Bischof wandte ein, dass die Verteidigung durch ihre Zeugenladung keine technischen Probleme klären wolle. Es gehe darum, dass durch diesen Lauschangriff die Annahme, dass der Sechstangeklagte in seiner Wohnung Anschläge plane, sich nicht bestätigt habe. Das stehe auch so im ersten Bericht der SEO, da sei keine Rede von technischen Problemen gewesen. Erst Monate später habe die SEO in einem weiteren Bericht diese technischen Probleme behauptet. Es müsse jetzt also geklärt werden, ob diese Überwachung für den Angeklagten entlastend ist oder nicht.
Die Befragung des SEO-Leiters könne nur ein mittelbarer Beweis sein, sagte Dr. Stuefer. Die von ihr beantragten ZeugInnen seien aber ein unmittelbarer. Sie beantrage die sofortige Entscheidung über ihren Antrag. Das sei nicht nur eine Frage der Waffengleichheit, ergänzte Mag. Bischof, das diene der Wahrheitsfindung.
Die Richterin sagte, sie habe das Recht Entscheidungen über Anträge bis zum Urteil aufzuschieben. Als Richterin müsse sie nicht ausufernden Beweisanträgen nachkommen. Dr. Stufer meinte, die Verteidigung sei daran interessiert, das Verfahren so rasch als möglich abzuschließen. Daher könnte der SEO-Leiter ja per Email befragt werden, welche SEO-MitarbeiterInnen an diesem Lauschangriff beteiligt gewesen seien. Dann könne man diese als Augen- und OhrenzeugInnen laden. Die Richterin kündigte an, eine schriftliche Anfrage diesbezüglich beim SEO-Leiter zu machen.
Streit zwischen Verteidigung und Richterin
Die Richterin sagte dann, sie habe den Eindruck, dass die Angeklagten und die Verteidigung die Ansicht hätten, sie müssten sich frei beweisen. Ein Strafverfahren sei aber kein Zivilverfahren, wenn Sachverhalte angeklagt seien, dann müsse bewiesen werden, dass die Sachverhalte subjektiv und objektiv vorliegen. Wenn Sachverhalte nicht erwiesen würden, dann habe das juristische Konsequenzen.
Mag. Bischof replizierte, dass das Vorgehen des Gerichts die Waffengleichheit verletze. Die Richterin möge sich in die Situation der Verteidigung versetzen. Zuerst habe es eine Entlastung gegeben, weil im Bericht der SEO gestanden sei, dass der Lauschangriff keine Planung von Straftaten gefunden habe. Dann sei aber eine Ausrede in einem Folgebericht nachgereicht worden: es habe technische Probleme gegeben. Das habe die SEO aber erst Monate später erwähnt. Es sei doch äußerst seltsam, dass 16 SEO-BeamtInnen 3 Wochen lang einen solchen Lauschangriff durchführen würden, und sie würden aufgrund von technischen Problemen nur Gesprächsfetzen verstehen und trotzdem 3 Wochen lang nicht reagieren und die Probleme nicht zu beheben versuchen!
Die Richterin sagte, sie behalte sich den Antrag auf Ladung der 16 Personen vor. Daraufhin sagten Mag. Bischof und Dr. Stuefer, die ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofs besage, dass alle Entscheidungen zu Anträgen sofort zu fällen und nicht aufzuschieben seien. Darauf antwortete die Richterin sehr laut und erregt: Sie wollen nur nach außen transportieren, dass das Verfahren unfair ist!
.
Anwalt Dr. Haberditzl sagte in die daraufhin entstandene Stille, dass er einen Beweisantrag stellen wolle. Bitte weniger emotional
, sagte die Richterin und schien sich selbst zu meinen. Sie waren emotional
, sagte Dr. Haberditzl erwartungsgemäß. Und Dr. Stuefer schloss sich dieser Äußerung von Dr. Haberditzl an. Bitte zur Sache
, sagte die Richterin jetzt.
Anträge von Anwalt Dr. Haberditzl
Dr. Haberditzl beantragte eine Zeugin, die Moser aufgefordert habe, ausländische AktivistInnen, die dieser nicht gekannt habe, bei sich übernachten zu lassen. Moser habe nichts von diesen Personen gewusst. Der Strafantrag wirft Moser vor, militante ausländische TierrechtlerInnen bei sich übernachten lassen zu haben.
Dann beantragte Dr. Haberditzl, dass der Befangenheitsantrag von DI Völkl der Präsidentin des Landesgerichts übermittelt würde. Das Gesetz sehe nur dann vor, dass die betroffene Richterin selbst über einen Befangenheitsantrag entscheide, wenn sonst das Verfahren verzögert würde. Bei diesem Monsterverfahren würde keine Verzögerung dadurch auftreten, dass die Entscheidung an die Gerichtspräsidentin weitergegeben würde. Das Verfahren sei ohnedies lange genug.
Die Richterin sagte dazu, dass sie laut Gesetz selbst über einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst zu entscheiden habe und das auch getan habe, sie habe ihn abgelehnt. Sie weise daher auch Dr. Haberditzls Antrag zurück.
Anträge von DI Völkl
Dann stellte DI Völkl 4 Beweisanträge. Er wolle, dass der User Orakel86
als Zeuge vorgeladen werde. Dieser habe auf einer Webseite einer Tageszeitung geschrieben: Die derzeitig Angeklagten sind Verbrecher, bin selbst betroffen und weiß wovon ich spreche
. Diese Person müsse also Beweise gegen die Angeklagten kennen und sei daher zur Wahrheitsfindung zu laden. Die Richterin sagte, sie halte sich die Entscheidung vor.
Dann sagte DI Völkl, dass die SOKO-Chefin Geiszler in ON 1675 Seite 102 in der Stellungnahme zur Akteneinsicht unter Punkt 5 behaupte, es habe eine technische Überwachung des Materiallagers und des Büros des VGT gegeben und die Observationen hätten nur zur Gefahrenabwehr gedient. Er beantragte dann die Beischaffung dieser Ermittlungsergebnisse. Die Richterin sagte, sie glaube diese befänden sich unter den heute verteilten Daten auf der CD. DI Völkl meinte, er glaube, dass diese Daten nichts vom VGT-Büro enthielten.
DI Völkl beantragte die Einvernahme des seinerzeitigen Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, als Zeugen. Er habe die SOKO in Auftrag gegeben und sei als einziger von allen verdeckten Ermittlungsoperationen informiert gewesen. Er könne also Auskunft darüber geben, ob es weitere verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen gegeben habe. Die Richterin nannte das einen Erkundungsbeweis. Es gebe keinen weiteren Hinweis auf verdeckte Ermittlungen. Es sei dezidiert im Plural von verdeckten Ermittlungen
im Bericht an Buxbaum die Rede, stellte DI Völkl fest. Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin sei vertuscht worden, erinnerte Mag. Bischof, da sei es naheliegend sich zu fragen, ob noch mehr vertuscht werde. Welchen Hinweis auf weitere verdeckte ErmittlerInnen der Verteidigung bekannt seien, fragte die Richterin. Auch der Bericht der Vertrauensperson sei zuerst geleugnet worden und später habe es ihn doch gegeben, gab Mag. Bischof zu bedenken. Also gut, meinte die Richterin, sie werde noch einmal alle anschreiben und danach fragen. Wer dieser Buxbaum sei und wie sie ihn erreichen könne, fragte sie dann ungeduldig DI Völkl und dieser gab ihr die gewünschte Information.
Zuletzt beantragte DI Völkl die Einvernahme von Alfons Mensdorff-Pouilly. Dieser sei als ein Züchter für Fasanen für die Jagd im Akt erwähnt. Bei ihm seien 300 Fasanen freigelassen worden. Diese Straftat würde auch der kriminellen Organisation zugeordnet. Zum Beweis, dass diese Straftat nie stattgefunden habe, solle Mensdorff-Pouilly einvernommen werden. Die Richterin sagte, sie behalte sich die Entscheidung vor.
Verlesung des Abschlussberichts von Chris Moser: seine Rolle in der kriminellen Organisation
Die Verlesung von Mosers polizeilichem Abschlussbericht begann mit dem Satz: Die militante Tierrechtsgruppe verfolgt eine Doppelstrategie aus legalen und illegalen Aktivitäten, die im Zuge von Kampagnen gesetzt werden.
Zur Rolle von Moser in der angeblichen kriminellen Organisation führte die SOKO aus, dass er beim VGT als Kampagnenleiter gegen Pelz in Tirol angestellt gewesen sei. Dafür habe er € 300 monatlich erhalten. Weiter habe der VGT ihm seine Fahrtspesen verrechnet. Moser sei auch in der Gruppe Menschen gegen Ausbeutung
aktiv und würde im Fadinger-Forum posten. Bei diesen Postings habe er auf die Webseiten www.offensive-gegen-die-pelzindustrie.org und www.vgt.at verwiesen.
Moser habe sich auch an der SHAC-Kampagne, der Kampagne gegen den Zirkus sowie Anti-Jagd-Kampagnen beteiligt.
Moser sei auch für einen Großteil der Parolen in diversen Kampagnen verantwortlich, wie z.B. bei der Anti-Jagd Kampagne der Slogan ‚Wenn Hochsitze krachen vergeht Euch das Lachen‘ oder ‚Jäger töten‘.
Diese Slogans seien bei den jeweiligen von Moser unterstützten bzw. mit initiierten Kampagnen zu finden.
Moser habe im Zuge der SHAC-Aktionstage militante ausländische AktivistInnen bei sich übernachten lassen. Er sei bereits 2001 an der Besetzung der ÖVP-Zentrale beteiligt gewesen. Auf seiner Webseite behaupte er, er habe 2001 mit der intensiven politischen Arbeit in diversen Gruppen und affinity groups begonnen. Diese Webseite, www.radikalkunst.net, sei äußerst radikal.
Moser unterhalte persönliche Kontakte zu 5 der Angeklagten, unter denen niemand von der BAT zu finden war. Zusätzlich nannte die SOKO im Abschlussbericht eine Reihe weiterer Kontaktpersonen
von Moser, die von der SOKO als radikal eingestuft wurden. Der Großteil dieser Kontakte sei über das Fadinger-Forum gelaufen. Dabei habe Moser bei seiner ersten Einvernahme behauptet, das Fadinger-Forum nicht zu kennen. Da meldete sich Dr. Haberditzl zu Wort und meinte, er sei bei dieser Einvernahme dabei gewesen und könne bezeugen, dass Moser das nie so gesagt habe.
Im Fadinger Forum, so die SOKO im Abschlussbericht weiter, habe Mose angegeben, nur Personen mit kriminellem Grundpotential
nominieren zu wollen, wobei allerdings diese beiden Worte kriminelles Grundpotential
unter Anführungszeichen standen und dahinter ein Smiley :)
angebracht war. In einem weiteren Posting zu Einladungen auf die Liste habe Moser gemeint, er finde es schwierig zu entscheiden, wen er einladen solle, weil es einerseits nur vertrauenswürdige Leute sein sollten, andererseits aber durch die Einbeziehung in die Diskussion auf dieser Liste die Szene ja wachsen könnte.
Anfang 2004 habe DDr. Balluch an Moser seinen öffentlichen PGP-Schlüssel geschickt, um sich über die Planung von Aktionen austauschen zu können. 8 Monate danach habe DDr. Balluch Personen aufgefordert, sich wegen 2 geplanter Aktionen per PGP an ihn zu wenden, und Moser habe geantwortet, dass DDr. Balluch bereits seinen Schlüssel habe.
Moser sei im Sommer 2006 auf einem Workshop gewesen, auf dem es auch einen Vortrag über Sicherheitsmaßnahmen gegeben habe. Anfang 2008 habe Moser aber am Computersecurity Workshop im VGT-Büro nicht teilgenommen.
Anschließend las die Richterin alle von der SOKO aufgenommen Telefonkontakte von Moser vor. Die Kontakte zu anderen Angeklagten waren sehr selten, im gesamten Überwachungszeitraum von etwa 2 Jahren telefonierte Moser am häufigsten mit DDr. Balluch, nämlich 31 Mal. Es gab keinen Kontakt zu irgendwem von der BAT und auch nicht zu den Angeklagten Springer und DI Völkl. Unter diese Telefonate, bemerkte die SOKO, würden aber drei Moser zugeordnete Telefonnummern fallen, wobei eine davon unter dem Namen seiner Frau und eine andere unter dem Namen seiner Schwester angemeldet seien.
Mosers radikale Einstellung
Der nächste Abschnitt des Abschlussberichts thematisierte Mosers radikale Einstellung. Diese zeige sich durch seine Teilnahme am Kunstsymposium Das Tier als Subjekt
in Großwarasdorf im Burgenland im August 2001. Dieses Symposium sei von der Tierrechtsinformationsorganisation und der Grünen Bildungswerkstatt organisiert worden. Dabei habe es laut Bericht im Internet über das Symposium auch den Besuch einer Schweinefabrik gegeben. Zur selben Zeit sei bei einer Schweinefabrik die Blechabdeckung eines Lüftungsschachts verschoben worden, laut SOKO eine Sachbeschädigung. Tatsächlich sei aber keine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekannt geworden, warf ein Angeklagter ein. Bei diesem Symposium habe auch Keith Mann über sein Leben vorgetragen.
Moser sympathisiere stark mit der RAF (Rote Armee Fraktion), behauptet die SOKO, weil sein Entwurf für das Logo
. Es habe sich um einen beim VGT eingereichten Entwurf für ein Logo für die Animal Liberation Workshops gehandelt, der aber letztendlich nicht angenommen wurde. Das zuletzt ausgesuchte Logo ist hier zu sehen: animal-liberation.at.Stern mit Pfoten und Faust
stark vom RAF Symbol abgekupfert wurde
Moser sei auch auf dem Tierrechtskongress 2004 in Wien dabei gewesen. Bei dieser 4-tägigen Veranstaltung habe er einen Vortrag über Vegane Kinder
gehalten. Am selben Kongress habe aber auch ein Vortrag zum Thema SHAC-Style Campaigning
stattgefunden. Auffällig sei, dass sowohl 2001 am Kunstsymposium als auch 2004 am Tierrechtskongress radikale Themen behandelt worden seien und gleichzeitig Moser anwesend gewesen sei und seine Kunstwerke ausgestellt habe.
Im Jänner 2007 habe die Total Liberation Tour einer Musikgruppe in Innsbruck Station gehabt. Auf Konzerten dieser Band aus dem Straight Edge
Bereich hätten auch Mitglieder der Allong Collapse Press
über Animal Liberation Front und Earth Liberation Front gesprochen. Moser habe beim Konzert in Innsbruck über die Kleider Bauer Kampagne gesprochen.
Im Juli 2007 habe Keith Mann sein neues Buch in Innsbruck öffentlich vorgestellt. Moser sei von jemandem aus Wien ersucht worden, einen Veranstaltungsort für diese Buchpräsentation zu organisieren. Er habe dann bei der Buchpräsentation auch die Veranstaltung eröffnet. Dann habe er allerdings für die Gäste gekocht, was durch einen Observationsbericht der SOKO bestätigt worden sei. Moser habe bei Befragung angegeben, nur wenig Englisch-Kenntnisse zu haben und deshalb vom Inhalt des Vortrags von Mann nichts mitteilen zu können.
Radikale Emails
2002 habe Moser angefragt, ob jemand etwas von einer ALF-Unterstützungswoche wisse, weil er davon gehört habe.
In einem Email aus dem Jahr 2004 soll Moser geäußert haben, dass ein entschlossenes (für viele synonym für
Auftreten bei Demonstrationen für mehr Respekt sorgen könne. Er wollte niemandem sagen, sie müssten bei Demonstrationen entschlossen auftreten, aber ebenso wenig zielführend sei ein Befehl zum absoluten Gewaltverzicht auf Demonstrationen, wobei er Gewalt für einen schwammigen Begriff halte.gewalttätiges
)
Einmal sei auf einem Internetforum die Rede gewesen, einen Aktivisten in Stuttgart zu besuchen und anlässlich des 30sten Jahrestages der Stammheimtoten der RAF die Verstorbenen am Friedhof zu besuchen. Moser habe das für eine gute Idee gehalten.
In einem weiteren Email habe Moser die Idee verteidigt, einen Stern als Logo zu verwenden, da er auf die politische Bedeutung des Themas hinweise. Es sei dabei um ein Kunstwerk gegangen und Moser habe hinzugefügt, dass er ein politisch-radikales Publikum erwarte.
In einem Forumeintrag habe Moser von seinen Kindern berichtet, die Menschen zeichnen würden, die Tiere befreien. Die SOKO kommentierte das mit den Worten, dass bei der Hausdurchsuchung von Moser eine Kinderzeichnung von Personen, die einen Jagdstand umschneiden, gefunden worden sei. Mosers Kinder würden eingesperrte Tiere, die sie sehen, sofort befreien wollen und in der Fleischabteilung im Supermarkt regelrecht ein Mordsgeschrei veranstalten.
Bei einer Internetdiskussion zu Aktivismus und Verwaltungsstrafen wegen Aktionen des zivilen Ungehorsams habe Moser gemeint, dass er früher auch ins Gefängnis gegangen wäre, hätte er Strafen nicht zahlen können, aber heute mit seiner Familie könne er das nicht und sei darauf angewiesen, dass ihm Strafen von Vereinen gezahlt würden.
Nach dem Besuch eines Workshops habe Moser die Gruppe von TirolerInnen, die daran teilgenommen haben, als Tiroler Guerillatrupp
bezeichnet.
Von einem anderen Workshop habe Moser in einem Email erwähnt, dass ein 19 jähriger Teilnehmer danach eine Gruppe mit dem Namen Vegan Army
gegründet habe.
Bei einer Internetdiskussion über Revolution oder Reform habe Moser gesagt, er wolle nicht nur über Allgemeinlösungen theoretisieren sondern versuchen, Teillösungen zu erreichen, die dem Ziel Veganismus und allgemeiner Herrschaftsfreiheit aber nicht im Weg stehen dürften.
In einem Email habe Moser zugegeben, dass er am Thema RAF interessiert sei und viel darüber lese.
Bei der Frage, was die Leute davon halten würden, ein mehrtägiges Aktivismustreffen im Freien in den Bergen zu veranstalten, weil es schwierig sei, irgendwo einen entsprechend großen Platz anzumieten, habe eine Diskussionsteilnehmerin gesagt, sie grause sich davor, tagelang im Gatsch zu sitzen und finde, dass das ja schon wie ein Taliban-Camp sei. Darauf habe Moser belustigt geantwortet, er fände einen Taliban-Touch
dieser Art cool und lustig
.
Kunstprojekte
Als weitere Hinweise auf Mosers Radikalität präsentierte die SOKO Teile seiner Kunstwerke und Kunstaktionen. Bei einem Kunstwerk sei die Bauanleitung eines Molotowcocktails, mit ausgeschnittenen Buchstaben beschrieben, ausgestellt worden. In einem Email an den Kurator der Ausstellung habe er angefragt, ob er sich mit einem derartigen Kunstwerk nicht strafbar mache.
Dann fügte die SOKO einen Liedertext an, der bei Moser gefunden worden sein soll. In diesem Text seien Phrasen wie schlag die Fresse zu Brei
oder Tret wem in den Magen
gereimt mit sprüh subversive Sprüche auf den Bonzenpelzkragen
vorgekommen.
Einmal sei Moser als Feuerschlucker aufgetreten und habe ein Spruchband Feuer und Flamme der Pelzindustrie
dazu aufgehängt.
Beteiligung von Moser an der Anti-Jagd Kampagne
Im Fadinger-Forum habe Moser die Idee diskutiert, bei einer Kunstaktion einen selbstgebauten Jagdstand umzusägen. Dazu soll Moser geäußert haben, dass er es kritisiere, wenn jemand selbst andere erschieße, wie JägerInnen das tun, aber selbst nicht erschossen werden will. Das würde eine sinnvolle Diskussion ausschließen. Das gelte ebenso für jemanden der Fleisch essen wolle, aber selbst nicht in Betracht ziehe, gegessen zu werden.
Im Jänner 2005 habe Moser in einem Email die Idee angedacht, sich auf der Tiroler Jagdmesse anzuketten. Das solle aber mit PGP-Verschlüsselung besprochen werden.
Mosers Frau habe mit anderen über die Gründung einer Initiative gegen die Jagd diskutiert.
In einem Bericht von einer Anti-Jagd Demonstration habe Moser geschrieben, dass geschimpft, geschrien, gedroht, z.T. diskutiert und heftigst verarscht
worden sei.
In zwei anderen Emails habe Moser einen Anti-Jagd Demonstrationszug durch Innsbruck, die Erstürmung der Festbühne bei einer Jagdveranstaltung und eine Jagdstörung angedacht.
Im Zuge seiner Hausdurchsuchung habe die SOKO bei Moser ein Flugblatt gefunden, dass dann tatsächlich als einer der Anklagepunkte gegen ihn aufschien. Dieses Flugblatt würde in radikal-subversiver Weise die Jägerschaft kritisieren. Darauf stehe Jäger töten
und es seien die Opfer von JägerInnen angeführt. Das könne man so verstehen, dass er zum Mord an JägerInnen aufrufe. Abgesehen davon stünde auf dem Flugblatt auch der Spruch Wenn Hochstände krachen vergeht Euch das Lachen
.
Verdacht der Nötigung
Moser stehe im Verdacht, einen Besitzer einer Legebatterie im Jahr 2004 genötigt zu haben, weil er zusammen mit einer Gruppe von Menschen am Tag auf dessen Tierfabriksgelände gegangen sei und die Hühner in den Käfigen gefilmt habe, ohne dass eine Sachbeschädigung oder eine sonstige strafbare Handlung gemeldet worden sei. Es habe sich um die Firma Wolf im Burgenland gehandelt. Eine Reihe von Personen seien nach der Aktion von der Polizei aufgeschrieben und nie angezeigt worden. Der Besitzer dieser Legebatterie war aber schon als Zeuge in dieser Verhandlung und hat ausgesagt, nicht zu wissen, ob Moser dabei gewesen sei. Für Mosers Beteiligung gab es sonst keinen Hinweis.
Pause 10:48 Uhr – 10:58 Uhr.
Nach der Pause verteilte die Richterin das Ergänzungsgutachten des linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger. Ihm war das Gegengutachten von Univ.-Prof. Kienpointner und die Texte von Dr. Plank, das Flugblatt und der Brief an den Landesrat, die textlich 5/6 eines Bekennerschreibens, das Dr. Schweiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit DDr. Balluch zugeordnet hatte, vorgelegt worden.
Verdacht der dauernden Sachentziehung
Im Abschlussbericht gibt die SOKO die Anzeige des Gutsverwalters von Alfons Mensdorff-Pouilly, damals Ehemann der Ministerin Maria Rauch-Kallat, wider. Aus einer Zuchtvoliere seien durch Entfernen der Tür 300 Fasanen freigelassen worden. In der Nähe habe man zwei TierschützerInnen polizeilich festgestellt, allerdings ohne Bezug zu Moser. Dennoch sei er verdächtig, an dieser Aktion beteiligt gewesen zu sein, weil er gegen die Jagd sei.
Verdacht auf Brandstiftung an einer Jagdhütte
Im November 2007 habe eine Jagdhütte bei Zurndorf im Burgenland gebrannt. Der Sachverständige habe zwar festgestellt, dass es sich um einen überhitzten Ofen gehandelt habe, aber eine Woche danach habe in derselben Region eine Jagdstörungsaktion stattgefunden, an der auch Moser beteiligt gewesen sei. Deshalb sei er verdächtig, diese Jagdhütte angezündet zu haben. Wörtlich stellt die SOKO fest: Eine allfällige Beteiligung von Moser am Jagdhüttenbrand in Zurndorf kann durch die vorliegenden Ermittlungsergebnisse somit weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
Verdacht auf Sachbeschädigung eine Fasanenvoliere in Wildon
AktivistInnen des VGT hätten für einen Sonntag im November 2007 eine Jagdstörung südlich von Graz organisiert aber wieder abgesagt. In der Nach von Samstag auf diesen Sonntag sei eine Fasanenvoliere bei Wildon, das südlich von Graz liege, beschädigt worden. Gleichzeitig hätten an diesem Wochenende in Graz ein Animal Liberation Workshop und eine Demonstration für Tierrechte stattgefunden. Moser sei auf dieser Demonstration gesehen worden. Das mache ihn verdächtig, an der Beschädigung der Fasanenvoliere beteiligt gewesen zu sein.
Beteiligung von Moser an der SHAC-Kampagne
Die Total Liberation Tour einer Musikband habe sich nach Angaben im Internet als Benefizveranstaltung zugunsten von SHAC verstanden. Moser habe den Konzertabend verbreitet und das mit einer Ankündigung einer Demonstration gegen Kleider Bauer verbunden.
Eine Aktivistin des Tierschutzvereins Tierschutz aktiv Tirol
habe Moser im Juni 2006 kontaktiert und gebeten, militante ausländische AktivistInnen bei ihm übernachten zu lassen. Diese AktivistInnen hätten dann später mit Tierschutz aktiv Tirol vor einem Tierversuchslabor demonstriert. In derselben Zeit hätte es auch Graffiti gegen Tierversuche gegeben.
Beteiligung von Moser an der Kleider Bauer Kampagne
Moser sei beim VGT als Kampagnenleiter für Tirol angestellt gewesen. Er habe Demonstrationen gegen Kleider Bauer organisiert und Fahrtspesen zu diesen Demonstrationen erhalten. Diese seien Teil einer Doppelstrategie hinsichtlich des Ziels, Kleider Bauer zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen.
Im Abschlussbericht wird an dieser Stelle ein Zeitungsartikel aus Tirol zitiert, in dem spekuliert werde, dass in Tirol stinkende Milchsäure gegen Kleider Bauer verwendet werden könnte. Tatsächlich gab es im gesamten inkriminierten Zeitraum der Anklage nicht eine einzige Straftat gegen Kleider Bauer in Tirol.
Moser habe Berichte seiner Demonstrationen auf die Webseite des VGT gestellt.
In einem Email an den VGT schreibe Moser, dass er geschaut habe, welche Geschäfte Pelz verkaufen würden. Das zeige, wie die Recherche zur Kleider Bauer Kampagne bundesländerübergreifend durchgeführt werde.
Es habe insgesamt 3 nicht-angemeldete Demonstrationen, sogenannte Run-ins, in Geschäftsfilialen von Kleider Bauer gegeben. Es sei kein Sachschaden verursacht worden, gab selbst die SOKO zu. Ein Video dazu sei noch immer im Internet verfügbar: http://www.vegan-tv.com/videos/16/
Was nicht verlesen wurde
Im Abschlussbericht waren danach noch Vorwürfe der Beteiligung von Moser an der Kampagne gegen den Lebendhummerverkauf und gegen den Zirkus angeführt, doch die Richterin sagte, sie lese diese Abschnitte nicht vor, weil sie nicht inkriminiert seien. Ebenso las die Richterin nicht den SOKO-Bericht über eine Aktion vom 22. März 2008 vor. Moser habe sich an einer Kreuzigungsaktion mit militantem Tierrechtshintergrund beteiligt und dadurch den Straftatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren
erfüllt. Moser ließ sich zusammen mit zwei anderen AktivistInnen mit Tiermasken auf offener Straße an Kreuze fesseln.
Beteiligung an Animal Liberation Workshops
Moser habe bei der Organisation von Animal Liberation Workshops mitgewirkt. Dort würden AktivistInnen rekrutiert. Die Veranstaltungen werden im Internet dokumentiert: animal-liberation.at.
Beteiligung an Aktionen des zivilen Ungehorsams
Das Ende des Abschlussberichts bildete eine Liste von sonstigen Aktionen
, die Moser verdächtig erscheinen ließen. Er habe im Jahr 2002 bei einer Besetzungsaktion der ÖVP-Parteizentrale in Wien durch den VGT mitgewirkt. Er habe mit Gleichgesinnten den Operationssaal eines Tierversuchslabors besetzt und das sei ein Hausfriedensbruch gewesen. Die Angeklagten sagten, dass es dazu damals einen Freispruch gegeben habe. Und er habe mit der Gruppe Resistance for Peace
an einer Blockadeaktion des Bundeskanzleramts teilgenommen.
Verlesung der Beilagen zum Abschlussbericht von Moser
Beilage 1 enthält Teile der Buchhaltung des VGT, aus der die Fahrtkostenabrechnung von Moser ersichtlich ist, sowie die Berechnung der Gehälter.
Beilage 2 ist ein Aufruf von Moser für Aktionstage in Innsbruck gegen Pelz. Dabei werden 4 teilnehmende Gruppen genannt: Menschen gegen Ausbeutung, Straßentheater Ein/Aus, Tierschutz aktiv Tirol und VGT. Es handelt sich um einen Informationsstand, Demonstrationen vor Kleider Bauer und einen Demonstrationszug durch die Stadt.
Beilage 3 zeigt Ausdrucke der Webseite radikalkunst.net.
Beilage 4 ist die Ankündigung der Buchpräsentation von Keith Mann in Innsbruck.
Beilage 5 gibt die im Text zitierten Emails zur Einladung von neuen Mitgliedern für Fadinger im vollen Text wider.
Beilage 6 enthält die Emails von Moser zur Verschlüsselung.
Beilage 7 ist ein Analysebericht der SOKO über die Telefonkontakte von Moser. In Stichworten werden die Inhalte der wenigen Telefonate von Moser im Überwachungszeitraum mit anderen Angeklagten widergegeben. Dabei waren viele ohne Verbindung, nie wurde über Kriminelles gesprochen, einmal erwähnte DDr. Balluch, dass er in einer Legebatterie gefilmt habe. Die SOKO bemerkt am Schluss, dass die Auswertung der Telefonate noch nicht abgeschlossen sei, möglicherweise könnten noch weitere Telefonate Moser zugeordnet werden. Es werde weiter ermittelt. Da es sich aber um einen Abschlussbericht handelt, hier aber gesagt wird, dass die SOKO weiter ermittelt, wird unmittelbar klar, dass die SOKO bei Stellung der Abschlussberichte noch mitten in ihren Ermittlungen war. Die Angeklagten äußerten den Verdacht, die SOKO habe die Abschlussberichte nur geschrieben, obwohl sie noch gar keine Abschlussberichte sondern eigentlich Zwischenberichte waren, um die Akteneinsicht durch die Angeklagten zu verhindern. Nur 2 Wochen vor Erstellung des ersten Abschlussberichts hatte nämlich ein Gericht der SOKO aufgetragen, den Angeklagten Zugang zu ihren Ermittlungsergebnissen zu geben. Nach Erstellung der Abschlussberichte verweigerte die SOKO aber konsequent jede weitere Akteneinsicht und behauptete, im Gesetz stehe, dass nach Erstellung der Abschlussberichte nur mehr Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft aber nicht bei der Polizei bestünde. Die SOKO hatte aber alle relevanten Aktenteile nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Die Richterin sagte zur Beilage 7 über Mosers Telefonate: Da ist nichts von Belang
.
Beilage 8 enthält die im Text genannten angeblich radikalen
Emails im vollen Wortlaut sowie die Texte zum Kunstwerk über den Bau eines Molotowcoktails.
Mittagspause 12:29 Uhr – 13:13 Uhr.
Richterin fragt nach den Schlussplädoyers
Nach der Mittagspause fragte die Richterin unvermittelt die Verteidigung, wie lange sie gedenke ihre Schlussplädoyers zu halten. Auf Rückfrage meinte sie, sie wolle die nächste Prozesszeit planen. Das was deswegen seltsam, weil ja, erstens, noch zahlreiche ZeugInnen der Anklage, wie die gesamte SOKO-Spitze und die Besitzer von Kleider Bauer, einvernommen werden müssen und, zweitens, die rund 300 ZeugInnen der Verteidigung, die beantragt worden waren, ausständig sind.
Dr. Stuefer sagte, sie werde einige Stunden brauchen, Dr. Dohr gab sich 10 Minuten, Dr. Karl 1 Stunde, Dr. Haberditzl kündigte das Schlussplädoyer von Mag. Traxler mit 8-10 Stunden an, DDr. Balluch sagte einige Tage, Moser 1 Stunde und DI Völkl 1-2 Stunden. Dr. Dohr fragte die Richterin, ob sie denn plane, den Prozess bald abzuschließen. Sie frage nur grundsätzlich, sagte die Richterin. Es seien ja noch 1000 Beweisanträge der Verteidigung unbehandelt, meinte Dr. Dohr, und bezog sich dabei auf die zahlreichen Anträge auf EntlastungszeugInnen. Sagen Sie nicht, dass das Gericht den Anträgen der Verteidigung nicht nachkommen würde
, sagte die Richterin ärgerlich.
Dr. Haberditzl sagte, er wolle einen Antrag stellen. Die Richterin ließ das nicht zu.
Verlesung der Beilagen 9-16 des Abschlussberichts von Moser
Die Richterin begann wieder die Beilagen von Mosers Abschlussbericht zu verlesen. Beilage 9 enthält Emails von Moser zu seinen Ideen für ein Kunstprojekt mit einem umgeschnittenen Hochstand. Dabei erwähnte er, dass er den Grundsatz was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu
versinnbildlichen wolle. Dazu sagte die Richterin, diesen Grundsatz hätten sich hier alle hinter die Ohren schreiben sollen
.
Weitere Emails zu Kunstprojekten aus Beilage 9 verlas die Richterin nicht.
In Beilage 10 finden sich Emails von Moser mit Berichten zu den von ihm organisierten Demonstrationen.
Beilage 11 zeigt zwei Emails von Moser, in denen er AktivistInnen auffordert, an seinen Demonstrationen teilzunehmen.
Beilage 12 enthält das gegen Moser inkriminierte Flugblatt gegen die Jagd sowie zahlreiche Presseartikel, Webseitenberichte und Korrespondenz Mosers mit JournalistInnen über Anti-Jagd Aktivitäten.
Beilage 13 ist ein Aktenvermerk der Kriminalpolizei zur Befreiung von 300 Fasanen aus den Zuchtvolieren von Alfons Mensdorff-Pouilly. Wörtlich bemerkte die Kriminalpolizei am Ende des Berichts: Alfons Mensdorff-Pouilly ersucht von einer Presseverlautbarung Abstand zu nehmen. An diesem Tag waren hochrangige Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Jagdgäste anwesend.
Beilage 14 zeigt einen Polizeibericht zum Run-in in der Legebatterie Wolf im Burgenland. Weiter findet sich dort ein Zeitungsartikel über Legebatterieeier und Fotos mit Nudeln der Firma Wolf, die damals Legebatterieier enthielten und auf denen Sticker mit dem Text aus Legebatterien
gefunden wurden.
Beilage 15 enthält ein Telefonüberwachungsprotokoll eines Gesprächs zwischen Mag. Hnat und DDr. Balluch über einen Jäger, der interne Informationen über die Jagd weitergegeben habe.
Beilage 16 listet 46 Gegenstände wie Kalender, DVDs und schriftliche Aufzeichnungen, die bei der Hausdurchsuchung bei DDr. Balluch gefunden worden seien, die aber mit Moser nichts zu tun hatten.
Keith Manns Besuch in Österreich
Plötzlich fragte die Richterin DDr. Balluch, auf welche Weise er Keith Mann bei dessen Vortragsreise zur Buchpräsentation am Flughafen Wien empfangen habe. Ob das eine freudige Begrüßung gewesen sei. Er habe Mann an diesem Tag zum zweiten Mal im Leben gesehen, sagte DDr. Balluch. Mann könne als Zeuge dazu einvernommen werden, er habe zwar eine schwerkranke Ehefrau, aber es sei auch möglich dafür eine Live-Videoschaltung nach England vorzunehmen. DDr. Balluch sagte noch, er habe Mann so empfangen, wie man jemanden empfängt, der als Gast zu einem Vortrag gekommen sei.
Pause 14:57 Uhr – 15:08 Uhr.
Nach der Pause fragte die Richterin, ob sie sich mit DDr. Balluch darüber einigen könnte, dass es eine freudige Begrüßung gewesen sei. Wie man sich über einen Vortragsgast eben freue, meinte DDr. Balluch. Seine Partnerin habe Mann und dessen Verlobte damals genauso freudig empfangen.
Die Richterin sagte, sie vermute, dass noch einige Bücher über diesen Prozess geschrieben würden. Dr. Stuefer stimmte zu.
Verlesung der Beilagen 17-24 des Abschlussberichts von Moser
Beilage 17 enthält 2 Telefonate zwischen Mag. Hnat und DDr. Balluch offenbar während einer Recherche von Rebhühnern, die illegal in Kistln für eine Jagdgesellschaft ausgesetzt wurden, ohne Bezug zu Moser.
Beilage 18 zeigt ein Telefonat zwischen Mag. Hnat und DDr. Balluch über eine geplante Jagdstörung.
In Beilage 19 finden sich Abrechnungen aus der Buchhaltung des VGT, die der SOKO verdächtig erschienen. Darunter Eintrittsgelder für Reptilienbörsen, Haustiermessen und einer Pferdeauktion sowie für Funkgeräte und für Fahrtspesen zu Recherchezwecken.
Beilage 20 wurde nicht verlesen.
Beilage 21 enthält ein Telefongespräch zwischen Springer und DDr. Balluch über die geplante Jagdsabotage im November 2007 in der Nähe von Graz.
Beilage 22 zitiert ebenfalls ein Telefongespräch, diesmal zwischen DDr. Balluch und dem VGT-Büro. Wiederum geht es um die geplante Jagdstörung bei Graz und dass sie gleichzeitig mit dem Animal Liberation Workshop stattfinden werde und deshalb sehr viele Personen notwendig seien, um beide Veranstaltungen gleichzeitig abzuhalten.
Beilage 23 sind Protokolle von zwei weiteren Telefonaten zu diesem Thema zwischen DDr. Balluch und Mag. Hnat.
Beilage 24 enthält das Telefonat zwischen Mag. Hnat und einer unbekannten Person, dass diese Jagdstörung abgesagt sei.
Antrag von Dr. Haberditzl
Die Richterin sagte, Dr. Haberditzl habe noch 6 Minuten seinen Antrag zu stellen. Dieser sagte, er beantrage die VerfasserInnen des polizeilichen Abschlussberichts von Moser als ZeugInnen, weil diese Moser fälschlich des Hausfriedensbruchs bezichtigen würden. Zu dieser Zeit sei Moser schon längst diesbezüglich freigesprochen worden und das habe den AutorInnen dieses Abschlussberichts bekannt sein müssen. Er, Dr. Haberditzl, habe damals Moser vertreten und wisse das daher aus persönlicher Wahrnehmung. Das Verschweigen entlastender Fakten und das Verbreiten einer Falschinformation sei gesetzwidrig.
Die Richterin vertagte die Entscheidung zu diesem Antrag und schloss für heute die Verhandlung.
Ende 15:27 Uhr.