Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 68. Tag

Freitag 4. Februar 2011

Inhalt:

Der heutige Prozesstag nahm eine völlig überraschende Entwicklung. Eigentlich war die mit Spannung erwartete Einvernahme des Polizeiführers Franz Raab von Spitzel 2, Codename VP 481, vorgesehen. Doch dann ergriff DI Völkl das Wort und verbrachte den gesamten Rest des Tages damit, seinen 100 Punkte umfassenden Befangenheitsantrag vorzutragen. Nach einer einstündigen Pause lehnte die Richterin den Antrag ab und schloss die Sitzung für den Tag. Den Zeugen hatte sie schon vorher nach Hause geschickt.

Am heutigen Tag waren wieder keine PolizeischülerInnen anwesend, aber gut 60 BesucherInnen wollten sich die Einvernahme des Führers des zweiten Spitzels nicht entgehen lassen. Von den Angeklagten fehlten 2. Der Prozesstag begann um 9:12 Uhr.

Diskussion über die Verlesung der polizeilichen Abschlussberichte

Die Richterin wollte von der Verteidigung wissen, wie es mit der Verlesung der Abschlussberichte stehe. DI Völkl sagte, er sei dagegen. Die Richterin meinte dazu, dass diese Verlesung aber für Strafverfahren völlig normal sei. Anwalt Mag. Bischof sagte, DI Völkl sei gegen die Verlesung, weil die Abschlussberichte völlig falsche Einschätzungen und Mutmaßungen der SOKO enthielten, nicht aber die originären Quellen. Dazu sagte die Richterin, dass man sich in dem Verfahren sowieso schon mit den Quellen beschäftigt habe, lauter Fadinger Emails seien bereits verlesen worden.

Anwalt Mertens meinte, die wortwörtliche Verlesung sei vielleicht gut, um sich gemeinsam anzuschauen, wo die SOKO Beweiswürdigung betreibe.

Antrag auf Freispruch nach § 278a

DI Völkl beantragte einen Freispruch für alle Angeklagten bzgl. der Anklage nach § 278a. Ob das Polemik sei, fragte die Richterin. Das Beweisverfahren sei immerhin noch nicht abgeschlossen. Es handle sich nicht um Polemik, antwortete DI Völkl. Die Richterin könne das Beweisverfahren jederzeit für abgeschlossen und beschlussreif betrachten, wenn sie einen Freispruch fällen wolle. Die Richterin forderte DI Völkls Anwalt Mag. Bischof auf, mit seinem Mandanten zu reden und die Sache zu erklären. Mag. Bischof führte aus, dass dieser Antrag nicht polemisch zu verstehen sei. DI Völkl habe den Eindruck, dass das Beweisverfahren gezeigt habe, dass es kein Indiz dafür gebe, dass § 278a erfüllt sei. DI Völkl meine es liege Spruchreife vor.

DI Völkl fügte an, dass er eine sofortige Entscheidung über diesen Antrag beantrage. Ich lasse mich darauf nicht ein, sagte die Richterin. Erst müsse der Sachverständige über die Bekennerschreiben entscheiden, ob DDr. Balluch sie geschrieben habe.

Antrag auf Ausschluss der Richterin – Befangenheitsantrag

Dann, sagte DI Völkl, wolle er einen Antrag auf Ausschluss der Richterin stellen. Daraufhin begann er diesen vorzutragen. Der gesamte Antrag findet sich wortwörtlich hier: www.tierrechtsradios.at/files/Tierschutzprozess-Befangenheitsantrag-Sonja-Arleth.pdf

Im Laufe des Vortrags der Begründung für diesen Antrag wurde von 10:10 Uhr – 10:33 Uhr eine Verhandlungspause gemacht. Nach der Pause fragte die Richterin DI Völkl, ob er jetzt auch den Veltenartikel vorlesen wolle. Sie bezog sich dabei auf einen Artikel von Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin vom Institut für Strafrecht der Universität Linz, den diese im Journal für Strafrecht JSt 6/2010, Seite 211-216 veröffentlicht hat. Der Artikel basiert auf dem Besuch von Prof. Velten im Gerichtssaal im Tierschutzprozess und enthält eine sehr harsche Kritik an der Verhandlungsführung durch die Richterin.

Mag. Bischof sagte, dass DI Völkl seinen Antrag schon begründen können müsse. Dazu meinte die Richterin: Bitte!. Und DI Völkl setzte mit seinem Antrag bis Punkt 60 fort.

Mittagspause 11:58 Uhr – 12:46 Uhr.

Nach der Mittagspause fehlte ein weiterer Angeklagter wegen Krankheit. Die Richterin fragte DI Völkl, wie lange er noch fortfahren werde und ob sie den wartenden Zeugen heimschicken müsse. Das ist wahrscheinlich die richtige Entscheidung, meinte DI Völkl. Dann fuhr er mit seinem Befangenheitsantrag fort.

Im Laufe seiner Antragsbegründung schob DI Völkl einen Zwischenantrag ein. Er wollte, dass ein Wandteppich im Gerichtssaal, der das Akronym AEIOU enthielt, entfernt werden solle, weil es sich um einen katholisch imperialistischen Spruch handle. Die Richterin schwieg. Also sagte DI Völkl, er erlaube sich anzunehmen, dass die Richterin sich diese Entscheidung vorbehalten werde. Auch diese richterliche Reaktion wolle er als weitere Begründung in seinen Befangenheitsantrag aufnehmen. Dann setzte DI Völkl mit seinem Vortrag fort.

Nachdem er geendet hatte gab es einen Applaus. Die Richterin sagte: Sind Sie zufrieden mit dem Applaus Herr DI Völkl?. Das gehe ihn nichts an, antwortete dieser.

Antrag von Anwältin Dr. Lehner zu Protokollen weiterer Spitzel

Dr. Lehner sagte, DDr. Balluch sei bis gestern nicht in der gesicherten Kenntnis von der Identität von Spitzel 2 alias VP 481 gewesen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Habitzl habe allerdings offenbar das Spitzelprotokoll bereits gekannt, weil er es in einer öffentlichen Äußerung für nicht relevant eingestuft habe. Das belege, dass der Staatsanwalt bereits vorher Kenntnis von der Vertrauensperson gehabt habe, die Verteidigung aber nicht. Dass DDr. Balluch in dieser Situation Recherchen zu der Vertrauensperson angestellt habe, sei daher zu Recht geschehen. Die Richterin hätte dem Staatsanwalt Vorwürfe machen müssen, nicht DDr. Balluch. Die Vertrauensperson sei offenbar immer noch aktiv, sonst hätte die Richterin von DDr. Balluchs Recherchen nichts erfahren. Die Richterin behandle ZeugInnen des Staatsanwalts ganz anders als ZeugInnen der Verteidigung.

Deshalb stellte Dr. Lehner den Antrag, der Staatsanwalt solle erstens bekannt geben, ob ihm die Protokolle der verdeckten Ermittlerin und der Vertrauensperson bekannt waren. Zweitens solle die SOKO sagen, ob weitere verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen eingesetzt wurden oder werden und ob das der Staatsanwaltschaft ebenfalls bekannt gewesen sei. Drittens solle die SOKO bekannt geben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Ermittlungen stattgefunden hätten. Viertens sollen bejahendenfalls die Berichte dieser weiteren Spitzel unverzüglich vorgelegt werden. Fünftens möge das Gericht der Kriminalpolizei, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auftragen, innerhalb weniger Tage alle weiteren Spitzelermittlungen bekannt zu geben und deren Berichte vorzulegen. Dieser Antrag werde beweisen, dass es keine kriminelle Organisation gebe. Über den Antrag möge sofort entschieden werden.

Dann erklärten alle AnwältInnen unisono, dass sie sich dem Befangenheitsantrag von DI Völkl anschließen würden.

Der Staatsanwalt sagte, er habe die Protokolle der verdeckten Ermittlerin und der Vertrauensperson wie die Verteidigung in der Verhandlung überreicht bekommen. Ein Angeklagter kommentierte, dass das aber nicht heiße, ob er nicht vorher davon gewusst habe.

Die Richterin sagte, sie brauche eine Pause um über diese Anträge zu entscheiden.

Pause 13:54 Uhr – 15:07 Uhr.

Ablehnung sämtlicher Befangenheitsanträge durch die Richterin

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass sie sämtliche Anträge auf Befangenheit gegen sie abweise. Es würden keine Gründe vorliegen, die die Unbefangenheit der Richterin in Zweifel ziehen würden. Es sei unrichtig, dass die Richterin eine Verurteilung anstrebe. Die Richterin habe keine Wahrsagerkugel. Einige ZuschauerInnen schmunzelten bei dieser Aussage, da auf einem Tisch mitten im Gerichtssaal und von der Richterin abgewandt ein großes Bild des Künstlers und Angeklagten Chris Moser stand, das die Richterin mit Wahrsagerkugel zeigte.

Die Richterin sagte von ihr selbst, dass sie keine vorausgreifende Beweiswürdigung vornehmen würde. Alle Protokolle und Aktenteile seien sofort weitergegeben worden. Die Richterin habe die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine sinnlosen Gespräche die Verhandlung verzögern würden. Die Richterin sei der Objektivität verpflichtet und komme dieser Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen nach.

Es gebe keine selektive Öffentlichkeit in diesem Verfahren, auch die PolizeischülerInnen würden eine Öffentlichkeit sein. Im Übrigen habe es eine parlamentarische Anfrage zu den PolizeischülerInnen gegeben und das Justizministerium habe deren Besuch für rechtens erachtet.

Zeichen von Missbilligung und Beifall im Publikum seien untersagt, sie müsse in solchen Fällen eingreifen. Das Essen und Zeitungslesen durch Angeklagte stehe im Widerspruch zum Respekt, den sie dem Gericht schulden würden. Die Richterin habe keine Entscheidungsbefugnis über die PolizeischülerInnen.

Die Kameras im Gerichtssaal würden nur filmen, wenn man einen Alarmknopf drücke. Das sei bisher noch nicht geschehen.

Zu Prof. Velten führte die Richterin aus, dass grundsätzlich zwar eine Kritik an der Prozessführung eines Gerichts zulässig sei, dass aber die Richtervereinigung bereits rechtliche Schritte gegen Prof. Velten eingeleitet habe.

Die Befragung von ZeugInnen dürfe nicht irrelevant sein und es dürfe keine unrichtigen Vorhalte geben. Dafür müsse sie als Richterin sorgen.

Zahlreiche Punkte von DI Völkl seien bereits in der Hauptverhandlung abgehandelt worden. Die Entscheidung über Beweisanträge dürfe vorbehalten werden. Es gebe in diesem Verfahren sehr viele Beweisanträge, und die Richterin müsse prüfen, ob sie erhebliche Tatsachen betreffen.

Dieser außergewöhnliche Prozess verlange eine flexible Vorgangsweise. Die Verteidigung habe ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Das Kreuz zu entfernen habe sie abgelehnt, weil das nicht vorgesehen sei. Den Antrag auf Entfernung des Wandteppichs AEIOU weise sie auch zurück, da ein derartiger Antrag in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen sei.

Sie sei nicht Mitglied in einem Polizeischießverein, erklärte die Richterin dann. Sie habe lediglich einmal bei einem Schießen mitgemacht und dabei ihre Munition selbst bezahlt. Es sei um einen guten Zweck gegangen.

Zum Antrag von Dr. Lehner

Zu Dr. Lehners Antrag sagte die Richterin, sie müsse nicht nachforschen, wann der Staatsanwalt welche Berichte zu Gesicht bekommen habe. Der Staatsanwalt habe aber sowieso gesagt, dass er die Berichte der verdeckten Ermittlerin und der Vertrauensperson nicht gehabt habe.

Die Richterin versicherte aber dann, dass sie noch einmal eine Anfrage an die SOKO stellen werde, ob es weitere verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen gegeben habe.

Ende 15:23 Uhr.

11 Kommentare

Die Richterin über sich selbst: Sie sei der Objektivität verpflichtet und komme dieser Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen nach.

Ok, wollen wir ihr das mal glauben. Aber dann muss die Frage gestattet sein, wie deses beste Wissen und Gewissen zu beurteilen ist.

Die Antwort wird bei allen, die den bisherigen Verlauf dieser Prozessführung mitverfolgt haben, katastrophal ausfallen!

… dass aber die Richtervereinigung bereits rechtliche Schritte gegen Prof. Velten eingeleitet habe.

HIER MEIN SCHREIBEN AN HERRN HERRNHOFER VON DER RV:

Sehr geehrter Herr Mag. Manfred Herrnhofer,

ich entnehme der Meldung

derstandard.at/1296696529254/Tierschuetzer-Prozess-Anzeige-gegen-Velten-weil-Ruf-der-Justiz-in-Gefahr

dass Sie die auf Augenschein beruhende Kritik von Univ.-Prof.in Dr.in Petra Velten (Universität Linz) an der Führung des TierschützerInnen-Prozesses in Wiener Neustadt als üble Nachrede oder gar Verleumdung zu werten gewillt sind. Die Aussagen brächten, so werden Sie zitiert, den guten Ruf der Unparteilichkeit der Rechtssprechung in Gefahr und beschädigten die Glaubwürdigkeit der Justiz.

Ich weiß nicht, ob Sie diesen Prozess verfolgt haben oder, was ich eher annehmen muss, Ihre Äußerungen in Unkenntnis der Tatsachen gemacht haben, Ihre (Re-)Aktion also sozusagen als ein kollegialer Reflex zu werten ist. Ich verfolge diesen Prozess seit Anbeginn und muss als Mitglied der Zivilgesellschaft gestehen, dass diese Prozessführung ein Ärgernis für ein halbwegs zivilisiertes Justizwesen darstellt. Von einer seriösen Richtervereinigung hätte ich mir eher erwartet, dass man sich mit der Aktionsart einer Kollegin mit derartigen Defiziten, die entsprechend in die Negativschlagzeilen der Medien geraten ist, ernstlich auseinandersetzt und in aller Klarheit distanziert. Denn wer hier den guten Ruf der Unparteilichkeit der Rechtssprechung in Gefahr [bringt] und die Glaubwürdigkeit der Justiz [beschädigt], ist allen, die dieses skandalöse prozessoide Happening verfolgen, nur allzu deutlich geworden. Mit der Arroganz der richterlichen Robe öffentliche Kritik zum Schweigen bringen zu wollen und haltet den Dieb! zu schreien, macht die peinliche Angelegenheit – national und global – nur noch schlimmer.

Auf Ihre in diesem Zusammenhang gemachte, m. E. stammtisch-rassistischer Gesprächskultur adäquate, aber eines Richters unwürdige Äußerung Wir sind nicht in der Türkei, wir sind nicht im Sudan, wir sind in Österreich, einzugehen, verbietet das universitäre Niveau.

Mit freundlichen Grüßen,
Ao. Univ.-Prof. Dr. Max Siller, Innsbruck

In diesem Prozess geht es nur noch darum: Aufzuklären, mit welchen Mitteln und Methoden in diesem Überwachungsstaat jene BürgerInnen, die sich gegen Misstände engagieren, verfolgt und mundTOT gemacht werden sollen. Diese Gelegenheit der Aufdeckung sollte weiter voll genützt werden, auch wenn die Angeklagten das mit großen persönlichen Unannehmlichkeiten bezahlen müssen. Ihnen gilt unser Dank für diese Aufklärung wie Tierquälindustrie, Polizeistaat und Gerichtbarkeit gegen diese Menschen zusammenarbeiten.

Die Liveberichte aus dem Gerichtssaal (twitter.com/antirep2008 und derstandard.at/r6524/Tierschuetzer) sind zwar durchwegs spannend und unterhaltsam, aber die Detailberichte hier auf tierschutzprozess.at sind trotzdem unverzichtbare Dokumente des ganz normalen Justiz-Wahnsinns. Danke!

Erstaunlich für mich, wie akribisch der Befangenheitsantrag ausgearbeitet wurde. Eine Enzyklopädie der Prozess-Kuriositäten. Und obwohl sich der Antrag wohl mehr als die zu erwartende Ablehnung verdient hätte, so kann (darf) er einfach nicht ganz ohne Wirkung bleiben. Aber wie die – oft doch nicht ganz so auffassungsbegabt wirkende – Richterin in bereits einer Stunde über einen derart umfangreichen Befangenheitsantrag entscheiden konnte, ist mir allerdings ein Rätsel. Da kann nur eine große Portion Ignoranz und Borniertheit dahinterstecken.

erstmals danke an daniel kirchmaier für die berichte.
wenn ich mir diese 68 tage so anschaue, steht an ziemlich jedem tag im prozessbericht die richterin behalte sich eine entscheidung vor … weiß jemand wieviele entscheidungen noch nicht getroffen wurden, wieviele anträge der richterin noch nicht entschieden wurden, wieviele beantragte zeugen der beklagten noch nicht bewilligt wurden ????? weiß jemand wann und ob die richterin all diese anträge nachvollziehen kann und entscheiden wird? es ist unfassbar, wieviel an (steuer)geldern in diesen prozess verschwendet wird …

Mit seiner Äußerung Wir sind nicht in der Türkei, wir sind nicht im Sudan, wir sind in Österreich hat uns Mag. Herrnhofer einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt österreichischer Richter gewährt! Dafür sei ihm herzlich gedankt!

Das heutige Morgenjournal in Ö1 hat mich wieder einmal mit der ungeheuerlichen Situation in Bezug auf diesen Prozess geweckt und konfrontiert. Es ist für einen denkenden Bürger dieses Landes schier unfassbar, welche Klimmzüge in der Justiz in einer Demokratie möglich sind, nur um die Interessen von einigen Wirtschaftstreibenden zu befriedigen. Haben hier die Verantwortlichen wirklich schon jede Scham verloren, um sich dermassen fremd steuern zu lassen und gibt es tatsächlich keine Gesetze und Richtlinien mehr, die von Gericht und Richtern eingehalten werden müssen? Können einzelne Vertreter der Justiz wirklich über alle Schranken der Justiz und der Demokratie agieren und darf es tatsächlich sein, dass ein Vertreter der Richtervereinigung, wie der Herr Manfred Herrnhofer, sich öffentlich in einer derart blamablen Art und Weise äussert, ohne sich mit seinem Gremium abzusprechen? Oder kann man womöglich darauf schliessen, dass die gesamte Richtervereinigung eine Maskerade ihrer selbst ist? Viele Fragen stehen im Raum, die einer raschen Klärung bedürfen. Es darf uns auch nicht verwundern, wenn am Beispiel solcher Situationen Unruhen im Land entstehen könnten, wie wir sie in den vergangenen Tagen aus Tunesien und Ägypten vermittelt bekamen – wohl jedoch aus anderen Gründen.

Den Bock schießt Herrnhofer und die Richtervereinigung aber mit einer (angeblichen) Anzeige wegen § 23 Mediengesetz ab:
derstandard.at/1297216349206/Tierschuetzerprozess-Justiz-sieht-sich-immer-noch-als-sakrosankt-an#forumstart

Der § 23 Mediengesetz ist die innerstaatliche Umsetzung des Art. 6 MRK und dient AUSSCHLIEßLICH dem SCHUTZ DES/DER ANGEKLAGTEN vor einer Vorverurteilung durch die Medien.

Das sollte spätestens jedem seit Worm gegen Österreich (in der Causa Androsch) klar sein:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/97_5/97_5_07.htm

Dieser Sinn und Zweck des § 23 MedienG findet sich auch in jedem Kommentar zum Mediengesetz dessen Kenntnis von einem Richter (der sich bemüßigt fühlt Partei ergreifen zu müssen) vorausgesetzt werden darf.

KEINESFALLS wurde der § 23 Mediengesetz dazu geschaffen, die Justiz vor einer kritischen Berichterstattung über ihre fragwürdige Vorgehensweise zu schützen.

Daran kann man wunderbar erkennen, wie selbst durch das nunmehrige fragwürdige Vorgehen der Richtervereinigung Kritiker mundtot gemacht werden sollen und die Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

Herr Dr. Siller, ich gratuliere ihnen zu diesem so vortreffenlich formulierten schreiben an den vertreter der rv und schließe mich ihrer so ausgezeichneten argumentation vollinhaltlich an, mit der sie die ungeheuerlichkeit des vorgehens der richtervereinigung auf den punkt gebracht haben.

Und mit welcher arroganz man hier in bezug auf meinungsfreiheit und kritik vorgeht, verletzt schwerstens jegliches gerechtigkeitsempfinden, ist einfach unfassbar – und auf jeden fall unter jeglichem moralischem niveau.

ich selbst war ja bisher an ca. 20 prozesstagen anwesend – und es hat sich tatsächlich gleich von anfang an gezeigt, wer hier den guten ruf der unparteilichkeit der rechtsprechung in gefahr bringt und die glaubwürdigkeit der justiz beschädigt!

heute war im mittagsjournal ebenfalls ein ausgezeichneter beitrag zu diesem thema – und der interviewte standesvertreter der rv hat dabei klar geoffenbart, welch geistes kind er ist … peinlich …

DIE TÜRKEI REAGIERT AUF RICHTERVEREINIGUNG

Mit den Worten Wir sind nicht in der Türkei, wir sind nicht im Sudan, wir sind in Österreich. Da wird menschenrechtskonform verhandelt hat der Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung seine Anzeige gegen Prof. Velten wegen deren Kritik an der Verhandlungsführung durch die Richterin im Tierschutzprozess unterstrichen. Dagegen richtet sich jetzt eine Anzeige einer türkischen Menschenrechtsorganisation, die wiederum ihrerseits gegen die Richtervereinigung vorgeht. Menschenrechtsverletzungen in Österreich ließen sich nicht durch Verweis auf Menschenrechtsverletzungen anderswo beschönigen. Auch Österreich würde einige internationale Vereinbarungen zu Menschenrechten brechen und in Verfahren, wie dem Tierschutzprozess, zeige sich, dass hierzulande mit Grundrechten auch nicht gerade sorgsam umgegangen werde.

Der gesamte Text des begleitenden offenen Briefes findet sich hier: http://www.shameonaustria.org/openletterturkey.pdf

quelle: martinballuch.com

… Ansehen der Justiz gefährdet …

… Beleidigung des Türkentums …

= selbes Niveau