Tierschutzprozess 53. Tag
Montag 22. November 2010
Inhalt:
- Einvernahme des SOKO-Beamten Hanspeter Setznagl zum Wort
Luke
- Einvernahme eines Polizeibeamten in der Mariahilferstraße in Wien zu Kleider Bauer
- Einvernahme des Archivars des ORF Niederösterreich
- Stellungnahmen der Angeklagten
Fast zwei Monate sind seit dem letzten Verhandlungstag vergangen. In dieser Pause wurden die Gerichtsprotokolle für 8 Prozesstage nachgearbeitet. Es fehlen aber immer noch die Mehrheit der Protokolle, was nach Angaben der Verteidigung die Vorbereitung auf ZeugInnen, die schon einmal einvernommen worden sind oder deren Einvernahmen Bezüge zu bisherigen Aussagen anderer ZeugInnen aufweisen, erschwert.
Andererseits wurden in dieser Pause einige neue Entwicklungen in der Tierschutzcausa bekannt, die heute thematisiert wurden. Am 14. Oktober 2010 erließ Richterin Mag. Katharina Edelbacher des Landesgerichts Wr. Neustadt einen Beschluss, in dem festgestellt wurde, dass die Polizei den Angeklagten DDr. Martin Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt habe. Die Verteidigung legte diesen Beschluss heute der Richterin vor und beantragte eine Verlesung. Die Richterin sagte, sie werde diesem Antrag an einem der nächsten Verhandlungstage nachkommen. Anwalt Mag. Stefan Traxler beantragte auch, dass die Verteidigung volle Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Kriminalpolizei bekommen solle. Insbesondere sei erst jetzt herausgekommen, dass es eine technische Überwachung des VGT-Büros gegeben habe, von der man überhaupt nichts wisse, weder, in welchem Zeitraum, noch, auf welche Weise sie durchgeführt worden ist oder was dabei herausgekommen sei. Die Richterin meinte, sie werde später über diese Anträge entscheiden.
Zusätzlich wurde von Mag. Traxler erklärt, dass es Beweise dafür gebe, dass eine verdeckte Ermittlerin der SOKO 16 Monate lang im VGT eingeschleust gewesen sei. Er beantragte deshalb sowohl ihre Einvernahme, als auch die ihres Führers Stefan Wappel. Die Richterin erklärte dazu, dass besagter Stefan Wappel sie am 19. November 2010 angerufen habe und dabei herausgekommen sei, dass es tatsächlich eine verdeckte Ermittlerin mit dem Decknamen Danielle Durand für 16 Monate im VGT gegeben habe. Nach einer Nachdenkpause sagte die Richterin tatsächlich, dass sie diesem Antrag nachkommen und die verdeckte Ermittlerin und ihren Führer als ZeugInnen einvernehmen werde. Allerdings werde das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Für den heutigen Prozesstag waren 6 ZeugInnen geladen, von denen 3 nicht erschienen sind. Das wichtigste Thema war die Frage, ob das Wort Luke
in der Berichterstattung zu einem Brand einer leeren Mastgeflügelhalle in Pummersdorf in den Medien erwähnt worden ist. Dieses Wort scheine nämlich in einer Medienzusammenfassung von DDr. Balluch 3 Wochen nach dem Brand auf. Offenbar wollte man darin einen Verdacht sehen, dass DDr. Balluch von den TäterInnen direkt informiert worden sein könnte. Allerdings ergab die Befragung der ZeugInnen, dass dieses Wort zwar in einigen Medien nicht aufgeschienen ist, dass aber die Suche bei weitem nicht alle Medien umfasst hat. DDr. Balluch sah in der Benutzung dieses Worts in seinem Text einen Beleg, dass er keinen direkten Kontakt zu den TäterInnen gehabt haben könne, weil Luken nichts mit der Straftat zu tun hätten. Wäre er direkt von den TäterInnen informiert worden, hätte er das Wort Luke
nicht verwendet.
Zusätzlich wurde noch ein Polizeibeamter aus Wien einvernommen, der sagte, er habe die Demonstrationen vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße als Polizist beobachtet und es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben. Er habe mit den DemonstrantInnen nie Probleme gehabt. Sein Posten sei vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beauftragt gewesen, jedes Vorkommnis bei Tierschutzveranstaltungen oder vor Kleider Bauer zu melden. Es habe aber nie etwas zu melden gegeben.
Am heutigen Prozesstag waren neben den obligaten 35 PolizeischülerInnen etwa 15 BesucherInnen und einige JournalistInnen anwesend. Die Achtangeklagte fehlte wegen einem Todesfall in der Familie. Neben den bisherigen 5 AnwältInnen hatte ein Sechster Platz genommen, Jürgen Merten zur Verteidigung des Angeklagten Jürgen Faulmann. Die Verhandlung begann pünktlich um 9 Uhr mit der Zusammenfassung der letzten beiden Prozesstage für jene Angeklagten, die an diesen Tagen gefehlt hatten.
Beweisanträge der Verteidigung zur verdeckten Ermittlerin
Zu Beginn des Prozesstages ergriff Anwalt Mag. Stefan Traxler das Wort und sagte, er habe Beweise, dass eine Frau mit dem Decknamen Danielle Durand eine verdeckte Ermittlerin der Polizei gewesen sei. Diese Frau sei 16 Monate im VGT gewesen und habe enge persönliche Kontakte zu TierschützerInnen geknüpft und z.B. Mag. Hnat sogar im Gefängnis besucht. Er beantrage daher die Ausforschung der wirklichen Identität dieser Frau beim Innenministerium und ihre Vorladung als Zeugin. Ebenfalls beantrage er die Einvernahme ihres Führers Stefan Wappel. Diese verdeckte Ermittlerin sei bei allen Planungstreffen des VGT dabei gewesen, sei im VGT-Büro ein und aus gegangen, habe Demonstrationen und Recherchen mitgemacht und habe auch das Tierschutztreffen in Appelscha in Holland und einen Animal Liberation Workshop besucht. Zusätzlich sei sie auf der Emailliste Fadinger gewesen. Ihre Einvernahme werde beweisen, dass es keine kriminelle Organisation gebe. Sie sei immerhin 16 Monate dabei gewesen und es gebe im zugänglichen Gerichtsakt keinen einzigen Hinweis von ihr, also könne sie nichts Belastendes gefunden haben. Das sei entlastend für die Angeklagten.
Dann führte Mag. Traxler aus, dass das Landesgericht Wr. Neustadt am 14. Oktober 2010 festgestellt habe, dass DDr. Balluch von der Kriminalpolizei in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt worden sei. Er übergab der Richterin das Dokument. Er beantragte, das Gericht möge den Beschluss verlesen und der Verteidigung den gesamten SOKO-Akt zur Einsicht zur Verfügung stellen. Dann sagte Mag. Traxler noch, dass sich herausgestellt habe, dass die SOKO das Büro des VGT technisch überwacht habe. Er beantrage deshalb, dass auch dieser Ergebnisse der Verteidigung zur Verfügung gestellt würden.
Anwältin Dr. Stuefer ergänzte, dass die verdeckte Ermittlerin mit dem Decknamen Danielle Durand
im Jahr 2007 auch zu Treffen der BaT gegangen sei. Ihre Einvernahme werde beweisen, dass es keine kriminelle Organisation gegeben habe. Die anderen Anwälte schlossen sich diesen Anträgen an.
Anwalt Merten brachte den Zusatzantrag vor, dass auch sämtliche Berichte der verdeckten Ermittlerin vorgelegt werden sollen. Diese Frau sei nicht als Belastungszeugin geführt worden und daher als Entlastungszeugin zu sehen.
Die Richterin sagte dazu, dass die Polizei diese Frau weiterhin als verdeckte Ermittlerin einsetzen werde wollen und sie daher, wenn überhaupt, nur anonym aussagen könne. Anwalt Mag. Bischof sagte, dass die Wahrung ihrer Identität durch Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung erreicht werden könne. Ob damit alle AnwältInnen einverstanden seien, fragte die Richterin. Alle antworteten mit ja
.
Mag. Bischof beantragte noch, dass die Berichte der verdeckten Ermittlerin vor ihrer Einvernahme vorgelegt werden müssen. Mag. Traxler meinte, dass die Angabe der SOKO, das die verdeckte Ermittlung der Gefahrenabwehr gedient habe, nicht wahr sei. Welche Gefahr habe sie z.B. durch den Besuch von Mag. Hnat im Gefängnis abwehren wollen?
DDr. Balluch ergänzte die Begründung für den Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin, indem er anführte, dass diese eine Reihe von im Strafantrag inkriminierten Veranstaltungen besucht habe, wie neben dem Treffen in Appelscha und einem Animal Liberation Workshop z.B. auch den Computersecurityworkshop beim VGT. Sie sei aber auch zwei Mal pro Woche auf den inkriminierten Demonstrationen gegen Kleider Bauer gewesen.
Die Richterin sagte dann unvermittelt, dass sie in der letzten Woche krank gewesen sei, aber einige Artikel zur verdeckten Ermittlerin aus den Medien erhalten habe. Und sie sei entsetzt und erschüttert gewesen, wie die Medien hier berichtet hätten. Allein schon die Art und Weise, wie die Medien formulieren würden! Ob sie auch so entsetzt gewesen sei, wie sie von der Verurteilung der SOKO wegen der Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht gehört habe, warf DDr. Balluch ein.
Der Staatsanwalt sagte, dass der Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin bereits gestellt worden sei und er damals dazu Stellung genommen habe. Er halte diese Stellungnahme aufrecht. Dieser Antrag war am 22. Juli 2010, dem 37. Prozesstag, eingebracht worden. Der Staatsanwalt hatte damals dezidiert gesagt, dass es nach dem 1. Jänner 2008 keine verdeckten Ermittlungen mehr gegeben habe und dass er den Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin ablehne, weil es sich nur um einen Erkundungsantrag handle. Interessant, bemerkte ein Angeklagter, dass der Staatsanwalt der Lüge überführt sei, aber dazu nichts zu sagen habe.
Die Richterin sagte dann, sie werde sich die Entscheidung überlegen.
Pause 9:35 Uhr – 10:00 Uhr.
Richterin beschließt Einvernahme der verdeckten Ermittlerin
Nach der Pause fragte Mag. Traxler, wann der Beschluss des Landesgerichts Wr. Neustadt gegen die Polizei wegen der Verweigerung der Akteneinsicht verlesen werde. Ich möchte ihn zuerst selbst lesen, bevor er verlesen wird
, sagte die Richterin dazu.
Dann erklärte die Richterin, dass Chefinspektor Stefan Wappel sie am 19. November 2010 angerufen habe. Er habe gesagt, dass es wahr sei, dass eine verdeckte Ermittlerin über lange Zeit in den VGT eingeschleust gewesen sei. Sie habe auch Kontakt zu den Angeklagten gehabt. Ein Detektiv habe ihre Identität feststellen sollen und sei dabei aber gescheitert. Es sei bei ihrem Einsatz um Gefahrenabwehr gegangen und nicht um eine verdeckte Ermittlung nach der Strafprozessordnung. Deshalb habe man auch keine Genehmigung dafür gebraucht. Wenn sie einvernommen werde, dann nur anonym, weil die verdeckte Ermittlerin weiter eingesetzt werde.
Dazu fasste die Richterin den Beschluss, die verdeckte Ermittlerin mit der Legende Danielle Durand
sowie ihren Führer Stefan Wappel als ZeugInnen zu laden. Zusätzlich muss die Polizei alle Observationsberichte der verdeckten Ermittlerin vorgelegen. Als Begründung sagte sie, sei durch den Anruf von Wappel objektiviert, dass die genannte Frau eine verdeckte Ermittlerin gewesen sei. Sie sei auch bei inkriminierten Veranstaltungen und Aktivitäten dabei gewesen. Es werde eine anonyme Einvernahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit geben. Sie halte diese Zeugin für sehr interessant, da sie ja 16 Monate im VGT gewesen sei. Sie werde versuchen, die Observationsprotokolle vor der Einvernahme zu bekommen.
Dr. Stuefer sagte, sie beantrage auch die Einvernahme der in den Ermittlungen verwendeten Vertrauenspersonen. Mag. Traxler meinte, SOKO-Chef Mag. Zwettler habe als Zeuge ausgesagt, es habe mehrere verdeckte ErmittlerInnen gegeben. Er beantrage daher die Einvernahme sämtlicher verdeckten ErmittlerInnen als ZeugInnen. Zur anonymen Einvernahme von Danielle Durand
sagte Mag. Traxler, dass es im Internet bereits unverpixelte Fotos von ihr gebe und daher kein Ausschluss der Öffentlichkeit notwendig sei. Dazu antwortete die Richterin, dass ihr Blumenhändler weder von diesem Prozess noch von der verdeckten Ermittlerin etwas wisse und daher der Ausschluss der Öffentlichkeit berechtigt sei. Dazu lächelte sie.
Mag. Traxler wollte noch wissen, was mit seinen Anträgen zur Akteneinsicht und zur technischen Überwachung des VGT-Büros geschehen werde. Die Pause sei zu kurz gewesen, um sich das zu überlegen, meinte die Richterin.
Einvernahme des SOKO-Beamten Hanspeter Setznagl
Um 10:12 Uhr begann die Einvernahme des SOKO-Mitglieds Hanspeter Setznagl, der jetzt im Landeskriminalamt Niederösterreich arbeite. Die Richterin stellte fest, dass am Computer von DDr. Balluch eine Datei mit einem Bericht zum Brand einer Mastgeflügelhalle in Pummersdorf im Jahr 2000 gefunden worden sei. Das sei das Thema dieser Befragung. Dann wollte sie von Setznagl wissen, welche Aufgabenbereiche er gehabt habe. Er habe den Akt Pummersdorf bearbeitet, meinte Setznagl. Er habe gesehen, dass im Bericht in der Datei von DDr. Balluch vom 24. Jänner 2000, also 3 Wochen nach dem Vorfall, gestanden sei, dass die TäterInnen über eine kleine Luke in die abgesperrten Hallen eingedrungen seien. Im Polizeibericht sei auch die Rede von kleinen Luken gewesen, dieser Bericht sei aber erst im März an die Öffentlichkeit gelangt.
Er habe deshalb in den Printmedien recherchiert, ob das Wort kleine Luke
vorgekommen sei, fragte die Richterin. Setznagl meinte, er habe Erhebungen bei der APA und beim Pressedienst des Innenministeriums nachgefragt und keinen Bericht zu kleinen Luken gefunden.
Dann sagte die Richterin, Setznagl sei bei seinen Recherchen auch auf drei Artikel im Tatblatt gestoßen. Die Richterin las alle zwei der drei Artikel laut vor. Im ersten ging es um die Geschichte der ALF, im zweiten um eine Eigendefinition der ALF, nach der die ALF keine Organisation sondern eine Einstellung sei. Der dritte Artikel, ein Interview mit zwei anonymen ALF-AktivistInnen, wurde nur an die Wand projiziert und erwähnt.
Pause 11:10 Uhr – 11:26 Uhr.
Nach der Pause beantragte Mag. Traxler, die Richterin möge auch die Quellenangaben zu den vorgelesenen Artikeln vorlesen. Die Richterin zitierte dann 5 Bücher und eine Webseite als Quelle.
Dann zeigte die Richterin einen Bericht des SOKO-Computerexperten Breitsching, nach dem der Artikel aus dem Tatblatt über die Geschichte der ALF auf dem Computer von DDr. Balluch gewesen sei.
Die Richterin sagte, dass DDr. Balluch die Verlesung eines deutschen Bekennerschreibens beantragt habe. Dem wolle sie jetzt nachkommen. Dann las die Richterin ein Bekennerschreiben vor, nach dem im März 2000 jemand eine Fleischhauerei in Berlin angezündet habe. DDr. Balluch habe das vorgelesen haben wollen, weil dieser Schlussteil bei der ersten Verlesung durch die Richterin gefehlt habe. So sei der Eindruck entstanden, dass es sich um eine Brandsatzbauanleitung gehandelt habe und nicht um ein Bekennerschreiben. Dieses Bekennerschreiben sei sowohl bei DDr. Balluch gefunden als auch in der Zeitschrift Profil veröffentlicht worden. DDr. Balluch habe gesagt, das Bekennerschreiben sei im Internet frei zugänglich gewesen.
Zusätzlich führte die Richterin aus, dass DDr. Balluch noch weitere Anträge auf Verlesung gestellt habe, denen das Gericht in nächster Zeit nachkommen werde.
Dann fragte die Richterin den Zeugen Setznagl, wie die Medien auf seine Anfrage reagiert hätten. Nirgendwo sei das Wort kleine Luken
gefunden worden.
Fragen des Staatsanwalts zu kleinen Luken
im Lauffeuer
Der Staatsanwalt fragte, ob Setznagl die Zeitschrift Lauffeuer kenne. Nein, sagte dieser. Dann legte der Staatsanwalt einen Artikel aus dieser Zeitschrift über den Brand in Pummersdorf vor, in dem von kleinen Luken die Rede war. Ob Setznagl das gesehen habe, fragte er. Nein, sagte Satznagl. Der Staatsanwalt merkte an, dass DDr. Balluch möglicherweise etwas mit dem Lauffeuer zu tun gehabt habe.
Fragen von Anwältin Dr. Lehner
Dr. Lehner wollte wissen, ob Setznagl auch kleine lokale und regionale Zeitungen überprüft habe. Welche, fragte Setznagl zurück. Zum Beispiel die Niederösterreichischen Nachrichten oder Bezirksblätter, sagte Dr. Lehner. Das wisse er nicht mehr, meinte Setznagl, aber das werde im Akt stehen.
Dann fragte Dr. Lehner, ob die TäterInnen überhaupt durch kleine Luken eingedrungen seien. Die Richterin fragte, ob Setznagl damals den Akt bearbeitet habe. Nein, sagte Setznagl. Ob er etwas über die Erhebungen vor Ort gewusst habe, fragte die Richterin. Er habe sich erkundigt, meinte Setznagl. Sein Kollege Strasser in der SOKO habe ihm bestätigt, dass der Zugang durch Luken möglich gewesen sei. Ob die Türen zu den Hallen nicht vielleicht offen gewesen seien, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, meinte Setznagl. Es gebe Zeugenaussagen der Besitzer vom 16. Juni 2010, dass die Hallen offen gestanden seien, erklärte Dr. Lehner. Er sei nicht vor Ort gewesen, sagte Setznagl.
Fragen von Anwalt Mag. Bischof
Mag. Bischof wollte wissen, ob Setznagl sich Filme von TV-Stationen zu dem Vorfall beigeschafft habe, um festzustellen, ob kleine Luken vorkommen oder im Film zu sehen seien. Nein, sagte Setznagl. Ob er also ausschließen könne, dass von kleinen Luken in den Medien berichtet worden sei. Ja, sagte Setznagl. Nur aufgrund seiner Anfragen, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Setznagl kurz. Ob das Vorgelegte alles sei, was er zu diesem Thema eruiert habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Setznagl. Ob er auch Zeitungsartikel beigeschafft habe, wollte die Richterin wissen. Nur wenige, meinte Setznagl.
Ob er also ausschließen könne, dass kleine Luken in den Medien erwähnt oder gezeigt worden seien, fragte Mag. Bischof noch einmal. Immer würde eine solche Frage kommen, kritisierte die Richterin. Sie könne auch nicht ausschließen, ob sie morgen sterben würde. Aufgrund seiner Erhebungen könne er das ausschließen, sagte Setznagl noch einmal. Also nur auf Basis seiner Erhebungen und nicht mehr, fragte Mag. Bischof nach. Ja, aufgrund meiner Erhebungen, sagte Setznagl. Das Magazin Lauffeuer sei ihm aber z.B. entgangen, bemerkte Dr. Stuefer.
Fragen von DDr. Balluch
Ob er versucht habe zu ermitteln, ob die Hallen abgesperrt gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Setznagl. Warum nicht, wollte DDr. Balluch wissen. Die Richterin unterbrach und sagte, sie lasse keine Wiederholungen zu. Ob er überprüft habe, ob überhaupt über allen Eingangstüren Luken gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Setznagl. Wieder unterbrach die Richterin und sagte, sie lasse solche Fragen nicht zu, weil der Zeuge in die Ermittlungen vor Ort nicht eingebunden gewesen sei. Mag. Bischof meinte, der Zeuge habe aber gesagt, dass er mit den ermittelnden Beamten gesprochen habe. Dann fragte die Richterin, welche konkreten Informationen es von den ermittelnden Beamten über die Zutrittsmöglichkeiten gegeben habe. Keine, sagte Setznagl.
Er habe auf Seite 10 in seinem Bericht eine Webseite mit dem Namen Zwurz
erwähnt, stellte DDr. Balluch fest. Ob er festzustellen versucht habe, ob kleine Luken dort erwähnt gewesen seien. Er habe keine Ahnung von dieser Webseite, sagte Setznagl. Ob er oder jemand anderer Internetrecherchen zu Berichten über den Vorfall und über die Erwähnung von kleinen Luken gemacht habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Die Richterin las die Stelle aus seinem Bericht vor und fragte ihn, ob er die Webseite Zwurz angeschaut habe. Wenn es im Bericht stehe schon, meinte Setznagl. Ob er nicht dann auch eine Internetrecherche gemacht habe, fragte die Richterin. Er könne sich nicht daran erinnern, sagte Setznagl. Wenn es nicht in seinem Bericht steht, wahrscheinlich nicht, meinte DDr. Balluch.
Dann fragte DDr. Balluch, ob er auf Emaillisten recherchiert habe. Nein, sagte Setznagl. Ob er in den Medien auch nach den Worten kleine Tür
oder Türl
statt kleine Luke
gesucht habe, fragte DDr. Balluch. Er habe nur das Wort Luke
gesucht bzw. suchen lassen, sagte Setznagl. Ob er bei kommerziellen Privatradios nach Berichten gesucht habe, fragte DDr. Balluch, oder beim nichtkommerziellen Radio Orange. Nein, sagte Setznagl. Ob er die Tierrechtsradiosendungen nachgehört habe, oder die Tierrechtsnachrichten, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Setznagl.
Dann stellte DDr. Balluch fest, dass in seinem Bericht auf Seite 22 erwähnt sei, dass schon Jahre vor dem Vorfall TierschützerInnen in dieselben Hallen eingedrungen seien. Es sei ja vor Gericht dazu bereits ein NEWS-Bericht vorgelegt worden, sagte DDr. Balluch, aus dem hervorginge, dass Dr. Plank, damals vom VGT, derjenige gewesen sei, der in diesen Hallen gewesen sei und gefilmt habe. Ob er also recherchiert habe, wie diese Personen damals in die Hallen eingedrungen seien. Nein, sagte Setznagl. Die Richterin wollte wissen, wo im Bericht das stünde und DDr. Balluch zeigte ihr die Stelle. Die Richterin las es vor. Ob es sein könne, dass die AktivistInnen des VGT Jahre zuvor durch Luken in die damals abgesperrten weil mit Hühnern gefüllten Hallen eingedrungen seien, fragte DDr. Balluch. Sei das recherchiert worden? Nein, sagte Setznagl.
Dann fragte DDr. Balluch zum Interview mit ALF- AktivistInnen im Tatblatt, das in Setznagls Bericht zu finden ist. Ob dieses Interview auf dem Computer von DDr. Balluch gefunden worden sei, im Bericht des SOKO-Computerexperten stünde nichts davon. Er könne sich daran heute nicht mehr erinnern, sagte Setznagl.
DDr. Balluch fragte Setznagl noch, ob er Sachbearbeiter eines Brandes in der Hühnerfarm Sterrer gewesen sei. Das sage ihm nichts, sagte Setznagl. DDr. Balluch wies auf die Stelle im Akt hin. Die Richterin überprüfte es und der Staatsanwalt sagte, das sei nicht Teil der Anklage. Zu diesem Vorfall habe Setznagl behauptet, führte DDr. Balluch aus, dass dieser Brand einen Zusammenhang zum Tierschutz habe. Dabei habe damals der Brand eine Halle betroffen, in der 7000 lebende Hühner waren und es habe zu dem Vorfall nie ein Bekennerschreiben gegeben. Man könne ausschließen, dass dieser Brand von TierschützerInnen gelegt worden sei. Die Richterin meinte, das sei nicht verfahrensrelevant und die Fragen würden nicht zugelassen.
Fragen von Jürgen Faulmann
Faulmann fragte, ob Setznagl bei seiner Hausdurchsuchung dabei gewesen sei. Ja, sagte dieser. Die Richterin unterbrach und meinte, es seien keine Fragen zu anderen Themen als kleinen Luken zugelassen. Dieser Zeuge sei vom Staatsanwalt zu diesem Thema beantragt worden. Die Verteidigung habe kein Befragungsthema genannt. Die AnwältInnen und insbesondere Dr. Karl führten dazu aus, dass alle Fragen zugelassen werden müssten, die das Verfahren betreffen, weil es sich um einen Zeugen der Staatsanwaltschaft handle.
Die Richterin wollte vom Zeugen wissen, ob er sich an einen Computer am Dachboden von Faulmanns Haus erinnern könne. Dazu wisse er nichts mehr, sagte Setznagl. Ob ihm bei der Hausdurchsuchung irgendetwas aufgefallen sei, das als Beweis wegen den ihm vorgeworfenen Delikten verwendet werden könnte, fragte Faulmann. Das wisse er nicht mehr, da müsse man seinen Chef fragen, sagte Setznagl. Faulmann beantragte daraufhin diesen noch auszuforschenden Chef als Zeugen.
Frage von Chris Moser
Moser wollte lediglich wissen, ob der Zeuge ihn kenne oder irgendetwas zu ihm sagen könne. Er könne sich nicht erinnern, meinte Setznagl.
Fragen von DI Völkl
Ob er, DI Völkl, dem Zeugen bekannt sei, fragte DI Völkl. Nein, sagte Setznagl. Er habe gesagt, führte DI Völkl aus, dass eine Luke in den Polizeiberichten erwähnt worden sei. Ja, sagte Setznagl. Im März 2000 sei das öffentlich geworden, fragte DI Völkl. Ja, sagte Setznagl. Ob er ausschließen könne, dass diese Information schon früher an die Öffentlichkeit gedrungen sei, fragte DI Völkl. Der Pressekontakt der Polizei regle das, meinte Setznagl. Ob er dazu Informationen habe, wer welche Information wann an die Öffentlichkeit gebracht habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Setznagl.
Wo ist ON 1141?
Dr. Lehner beantragte die Verlesung von Ordnungsnummer 1141 zu ON 7 Seite 313. Die Richterin sagte, das befinde sich nicht auf ihrem Computer. Sie werde es suchen.
Pause 12:21 Uhr – 21:36 Uhr
Nach der Pause sagte die Richterin, sie habe diese Ordnungsnummer 1141 nirgends finden können. Mag. Traxler zeigte der Richterin den entsprechenden Aktenteil auf seinem Laptop. Die Richterin meinte, sie werde weitersuchen.
Pause 12:43 Uhr – 12:50 Uhr
Die Richterin sagte, der Aktenteil sei noch immer nicht gefunden worden. Dann las die Richterin vom Laptop von Dr. Lehner ab und sagte, es gehe um den Vorfall in Pummersdorf und um einen Polizeibericht, in dem von offenen Türen bei den Hallen berichtet werde. Der Zeuge Setznagl sei aber gar nicht dort gewesen, meinte sie dann. Dr. Lehner sagte, sie wolle dem Zeugen den Bericht vorlegen und ihn fragen, ob er ihn nicht gelesen oder davon gehört habe. Nein, sagte Setznagl, er kenne den Bericht sowieso nicht. Ob er nicht in einem Gespräch mit KollegInnen über den Zugang zu den Hallen etwas erfahren habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte Setznagl. Die Richterin entließ daraufhin den Zeugen um 12:53 Uhr.
Einvernahme eines Polizeibeamten des Postens Stumpergasse in Wien
Vor der Mittagspause wollte die Richterin noch einen Zeugen einvernehmen. Sie rief einen Beamten des Polizeipostens in der Stumpergasse nahe der Mariahilferstraße in Wien auf. Ob er zum Vorfall bei Hämmerle in der Mariahilferstraße in Wien etwas zu sagen habe, fragte sie. Er habe Verschmutzungen auf der Scheibe wahrgenommen, sagte der Zeuge. Es habe wie dickflüssiger Kaffee ausgesehen und sei in einem bogenförmigen Streifen verlaufen. Ob etwas von ihm sichergestellt worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er habe auch nicht erkennen können, ob es überhaupt eine Beschädigung gegeben habe.
Ob es Hinweise auf die TäterInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Laut seinem Bericht habe es Unstimmigkeiten
bei den Demonstrationen gegeben, stellte Mag. Bischof fest. Was er damit gemeint habe, ob es sich um strafrechtlich Relevantes handle. Nein, sagte der Zeuge, strafrechtlich Relevantes bzgl. der Demonstrationen sei ihm nichts bekannt. Es habe eben ab und zu Beschwerden von PassantInnen gegeben. Er persönlich sei öfter dort gewesen und habe nie Probleme mit den DemonstrantInnen gehabt, es habe keine Probleme gegeben.
Ob es sonst Straftaten von TierschützerInnen gegeben habe, von denen er wisse, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
DI Völkl las aus dem Polizeibericht vor, dass die BeamtInnen angewiesen worden seien, dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Meldung zu erstatten. Es habe dafür extra einen Auftrag gegeben, führte der Zeuge aus, Vorfälle im Zusammenhang mit Tierschutz oder mit Kleider Bauer oder Hämmerle dem LVT zu melden. In seinem Bereich sei also alles Derartige weitergeleitet worden, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge, dem LVT. Ob man dem nachgekommen sei, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge.
Harald Balluch wollte wissen, nach welcher Art Kaffee die Spur auf der Scheibe ausgesehen habe. Die Farbe sei beige gewesen, sagte der Zeuge, und es sei geronnen. Ob es wie hingeschüttet ausgesehen habe, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge. Ob man mit dieser Substanz auch hätte schreiben können, fragte Balluch. Vielleicht schon, sagte der Zeuge.
Dann fragte die Richterin noch, ob der Zeuge Internetrecherchen zum Tierschutz gemacht habe. Nein, sagte dieser. Um 13:04 Uhr wurde er entlassen.
Mittagspause 13:04 Uhr – 13:41 Uhr.
Richterin beschwert sich über tierschutzprozess.at
Nach der Mittagspause sagte die Richterin, es sei ihr zugetragen worden und sie habe es selbst auf www.tierschutzprozess.at gelesen, dass es Tonaufnahmen der Gerichtsverhandlungen gebe. Das schließe sie aus dem Umstand, dass auf dieser Webseite so detailliert von den Zeugenaussagen berichtet werde. Dann sagte sie, dass das Gesetz zwar Tonaufnahmen nicht verbiete, dass sie aber solche Aufnahmen ausdrücklich verboten habe. Sie weise daraufhin, dass sie solche Personen zivilrechtlich klagen würde und dass das hohe Kosten verursachen könnte.
Anschließend reif sie einen Zeugen der Austria Presseagentur APA auf, aber der Zeuge war nicht anwesend.
Einvernahme des Archivars vom ORF Niederösterreich
Anschließend wurde der Archivar des ORF Niederösterreich als Zeuge aufgerufen. Ob es eine Anfrage der Polizei wegen dem Vorfall in Pummersdorf gegeben habe, fragte die Richterin. Setznagl habe am 15. Juli 2008 angefragt, sagte der Zeuge.
Dann kam eine Gerichtsdienerin in den Gerichtssaal und übergab der Richterin ein Aktenbündel. Daraufhin sagte die Richterin, Ordnungsnummer 1141 sei gefunden worden. Man habe vergessen das einzuscannen. Der Zeuge antwortete noch auf die Frage und sagte, er habe die Anfrage von Setznagl nach Rücksprache mit der Redaktion beantwortet.
Die Richterin las diese Beantwortung vor. Darin stand, dass der ORF Niederösterreich von dem Vorfall berichtet habe, aber nicht, wie die TäterInnen in die Hallen gelangt seien. Wie er das herausgefunden habe, fragte die Richterin. Er habe die entsprechenden Beiträge aus dem Archiv ausgehoben, sagte der Zeuge, sowohl Radio als auch TV. Dann legte er eine CD und eine DVD auf den Tisch. Ob es nur um Beiträge des ORF gehe, fragte die Richterin. Nur ORF Niederösterreich, berichtigte der Zeuge.
Fragen des Staatsanwalts
Der Staatsanwalt fragte, ob sämtliche Berichte der ORF Landesstudios, die zu diesem Vorfall gesendet worden sein mögen, auf dem Bericht aus Niederösterreich basieren würden. Ja, sagte der Zeuge, alle diese Berichte würden aus Niederösterreich stammen, wenn der Vorfall in Niederösterreich gewesen ist. Ob das auch für das Radio gelte, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Ob es im Jahr 2000 TV-Sender in Österreich gegeben habe, die nicht vom ORF stammten. Glaube nicht, meinte der Zeuge.
Fragen von Mag. Traxler
Mag. Traxler wollte wissen, ob nicht die Sendung ZIB vom ORF z.B., die bundesweit gesendet würde, selbst produziert würde. Schon, sagte der Zeuge, aber ZIB habe zu diesem Vorfall nichts gesendet. Könnte es andere ORF-Filmteams gegeben haben, wie z.B. Report oder 25-Das Magazin usw., die gefilmt haben, fragte Mag. Traxler. Er glaube, meinte der Zeuge, dass nur das ORF Niederösterreich Team am Vorfallstag vor Ort gewesen sei. Ob es möglich sei, dass andere Teams zu einer anderen Zeit gefilmt hätten, fragte Mag. Traxler. Vielleicht, sagte der Zeuge.
Mag. Traxler fragte, ob in dem Beitrag von ORF Niederösterreich Luken zu sehen seien. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge, er habe nur nach dem Wort Luke
gesucht.
Anwalt Merten fragte, ob jemand gesagt habe, ob ein Zugang zu den Hallen möglich gewesen sei. Die Richterin las dann den Polizeibericht zum Brand von Ordnungsnummer 1141 vor. Darin stand, dass in vielen Hallen Luken nicht von außen sondern nur vom Vorraum in der Halle zugänglich gewesen seien und dass die Hallen offen gewesen seien.
Mag. Traxler beantragte, dass die Richterin auch die Aussagen der Besitzer der Hallen vorlesen möge. Die Richterin las diese Aussagen vor und darin stand, dass alle Hallen unversperrt und offen gewesen seien, weil ja keine Hühner darin gewesen seien.
Dann beantragte Mag. Traxler das Vorspielen der DVD des Beitrags von ORF Niederösterreich. Dr. Karl fragte dazu, ob der Zeuge sich auch noch andere Beiträge angesehen habe, als nur denjenigen, der jetzt gezeigt würde. Nur diesen, sagte der Zeuge, sonst keinen.
Pause zur Vorbereitung des Films von 14:30 Uhr – 14:41 Uhr.
Nach der Pause wurde der Beitrag von ORF Niederösterreich Heute vom 5. Jänner 2000 gezeigt. Darin wurde das Wort Luke
nicht erwähnt, aber bereits in der ersten Einstellung war deutlich eine Luke über dem Halleneingang zu sehen.
Fragen von DDr. Balluch
DDr. Balluch fragte, ob der Zeuge in der ersten Bildeinstellung eine Luke gesehen habe. Ja, sagte dieser, jetzt, wo er darauf aufmerksam gemacht würde, schon.
Dann fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge nur Sendungen des ORF untersucht habe, also keine kommerziellen oder freien Radios, keine deutschen Fernsehsender, kein Internet usw. ja, sagte der Zeuge, nur ORF.
Um 14:47 Uhr wurde der Zeuge entlassen.
Die Richterin stellte dann fest, dass die letzte Zeugin des Tages, Bianca Kommenda vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, unentschuldigt nicht anwesend sei. Dann gab sie den Angeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Stellungnahme von DDr. Balluch
DDr. Balluch führte aus, dass es viele Erklärungen gebe, wie das Wort Luke
in seine Zusammenfassung, die er 3 Wochen nach dem Vorfall vor 10 Jahren geschrieben habe, gekommen sein könnte. Erstens habe man in dem Filmbeitrag des ORF deutlich eine Luke gesehen und es könnte jemand intuitiv das als Zugang aufgefasst haben. Zweitens seien ja sehr viele wesentliche Medien nicht untersucht worden, wie deutsche Fernsehsender, kommerzielle Privatradios, freie Radiosender und das Internet, und da insbesondere Webseiten wie Zwurz, die damals von solchen Vorfällen berichteten, oder entsprechende Emaillisten. Ebenso hätte auch das Wort kleine Tür
oder Türl
verwendet worden sein können.
Aber es gebe auch eine andere einfache und wahrscheinlich beste Erklärung für die Verwendung des Wortes Luke
im Medienbericht. Er, DDr. Balluch, habe diesen Bericht geschrieben, nachdem er 3 Wochen lang Medienberichte gesehen, gehört und gelesen habe. Da ein Team des VGT unter Dr. Plank wenige Jahre vorher – bevor DDr. Balluch aus England nach Österreich zum VGT gekommen sei – in derselben Halle die Haltungsbedingungen der Hühner gefilmt habe, könnte er ja davon Informationen erhalten haben. Da damals Hühner in den Hallen gewesen seien, werden die Türen zugesperrt gewesen sein. Also sei es notwendig gewesen, auf irgendeine Weise, z.B. durch die Luken, in die abgesperrten Hallen einzudringen. Vielleicht habe er also diese Erzählungen in seiner Erinnerung vermengt und das deshalb in seinen Medienbericht geschrieben.
Das sei umso mehr glaubwürdig, weil ja die TäterInnen der Brandstiftung keine abgesperrten Hallen vorgefunden hätten und deshalb auch durch keine Luken hätten eindringen müssen. Und deshalb beweise der Umstand, dass DDr. Balluch fälschlicherweise davon geschrieben habe, dass die TäterInnen durch Luken in abgesperrte Hallen eingedrungen seien, dass er, DDr. Balluch, offenbar keinen direkten Kontakt zu den TäterInnen haben könne. Weil, hätte er diesen Kontakt, wäre ihm dieser Fehler sicher nicht unterlaufen.
Zum Lauffeuer, das der Staatsanwalt wieder einmal mit ihm in Zusammenhang gebracht habe, sagte DDr. Balluch, dass trotz detaillierter Untersuchung seiner Computer keine Spur davon gefunden worden sei, dass er für diese Zeitschrift Artikel verfasst habe.
Zum Tatblatt sagte DDr. Balluch, dass das Interview mit den ALF-AktivistInnen ebenfalls nicht auf seinem Computer gewesen sei und es keinen Zusammenhang zu den Angeklagten gebe.
Dann erklärte DDr. Balluch noch gegen den Protest der Richterin, die das für eine Wiederholung hielt, dass die Beschreibung der ALF im Tatblatt ausschließe, dass es sich bei der ALF um eine Organisation handle. Dort stehe eindeutig, dass die ALF keine Organisation sondern eine Einstellung sei. Jeder Mensch, der eine Straftat im Namen des Tierschutzes setze, könne sich ALF nennen. Da es also keinen Informationsfluss zwischen den verschiedenen TäterInnen gebe, könne man nicht sagen, sie würden eine Vereinigung bilden. Eine kriminelle Organisation nach §278a sei aber laut Gesetz eine Vereinigung. Daher sei §278a in jedem Fall auf die ALF nicht anwendbar – abgesehen davon, dass die ALF mit den hier Angeklagten sowieso nichts zu tun habe, wie das bisherige Beweisverfahren ja bewiesen habe.
Alle anderen Angeklagten schlossen sich diesen Worten an und Chris Moser sowie DI Völkl erklärten noch, dass alle ZeugInnen des heutigen Tages nichts mit ihnen zu tun gehabt hätten.
Stellungnahme von Harald Balluch
Zuletzt ergriff Harald Balluch das Wort. Er sagte, auch er habe im ORF-Beitrag deutlich eine Luke wahrgenommen. Allerdings sei ja bewiesen, dass das Eindringen nicht durch Luken geschehen sei, die Türen seien ja offen gewesen. Setznagl habe sich nicht die Mühe gemacht, das zu recherchieren, sondern er sei offenbar in der sicheren Annahme, mit DDr. Balluch den Täter vor Augen zu haben, davon ausgegangen, dass dessen Beschreibung den wahren Tatvorgang skizzieren müsse. Das zeige, dass die SOKO in diesem Verfahren mit großen Vorurteilen und nicht unparteiisch vorgegangen sei. Sie habe ihre Rolle lediglich darin gesehen, Beweise gegen jene Personen zu sammeln, die sie sowieso für die TäterInnen hielten, anstelle neutral zu recherchieren, ob diese Personen überhaupt die TäterInnen gewesen sein können.
Abgesehen davon seien sehr viele Medienberichte nicht untersucht worden, ob sie das Wort Luke
enthalten haben.
Zuletzt betonte Balluch, dass der Polizist die Demonstrationen in der Mariahilferstraße vor Kleider Bauer und Hämmerle beobachtet und nichts Auffälliges bemerkt habe. Er habe keine Probleme mit diesen Demonstrationen gesehen. Das beweise, dass es sich um legale, verfassungsgeschützte Veranstaltungen gehandelt habe, die in einem Strafrechtsprozess eigentlich nicht thematisiert werden dürften.
Die Richterin stellte dann fest, dass sie die DVD als Beilage 205 und den Beschluss gegen die SOKO wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht als Beilage 206 in den Akt aufnehme.
Ende um 15:05 Uhr.