Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 52. Tag

Mittwoch 29. September 2010

Inhalt:

Der heutige Verhandlungstag war eigentlich für Beweisanträge der Verteidigung vorgesehen. Eine Zeugin der letzten Tage ist aber aus Zeitmangel nicht mehr vernommen worden und so wurde sie heute eingeschoben. Sie war die Sekretärin eines der Geschäftsführers von Kleider Bauer. Sie konnte sich mehr oder weniger an nichts erinnern, betonte aber, dass sie sich vor den TierschützerInnen nicht gefürchtet habe. Als Opfer einer kriminellen Organisation wirkte sie jedenfalls nicht.

Der Rest des Tages bestand aus zahlreichen Beweisanträgen, insbesondere von DDr. Balluch. Die Richterin verhielt sich dabei sehr destruktiv und war offenbar verärgert. Alle Vorlagen von DDr. Balluch wurden nicht, wie sonst üblich, an die Wand projiziert. Selbst die Emails aus dem Akt, auf die er sich beziehen wollte, ließ die Richterin nicht vorlegen. Stattdessen sagte sie, er solle alle mit Datum nennen und sie werde dann die Emails anschauen um festzustellen, ob sie zugelassen werden. In einem anderen Fall wollte DDr. Balluch zu einer Vorlage Stellung nehmen, die die Richterin ihm vor Monaten überraschend vorgelegt hatte. Die Richterin meinte jetzt, sie könne sich nicht erinnern, und weigerte sich das von ihr den Angeklagten übergebene Dokument jetzt als solches anzuerkennen.

Problematisch dabei ist, dass etwaige Berufungsgerichte nur auf das Protokoll Bezug nehmen können. Vor Gericht, so betont die Richterin immer, herrsche das Mündlichkeitsprinzip. Nur was mündlich vorgebracht werde, komme auch in das Protokoll und könne dadurch für die Urteilsbegründung und eine Berufung relevant sein. Wenn die Richterin aber keine Vorlagen zulässt und diese nicht in den Akt aufnimmt, wenn sie sich weigert, die von ihr vorgelegten Vorhaltungen noch einmal ansprechen zu lassen, dann ist es der Verteidigung nicht möglich, ihre Argumente in das Verfahren einzubringen.

Am heutigen Prozesstag waren wieder rund 30 PolizeischülerInnen und 10 weitere Gäste anwesend. Drei der Angeklagten fehlten wegen Krankheit. Die Richterin händigte am Beginn Herrn Faulmann einen Beschluss aus, dass er die € 459, die nach Ende seiner Untersuchungshaft im September 2008 (also 2 Jahre und 1 Monat vorher) auf seinem Gefängniskonto gewesen seien, überweisen bekomme. Erstaunt wurde zur Kenntnis genommen, dass das Gefängnis sich so lange für diese Überweisung Zeit nehmen könne und dass diese Überweisung erst nach Urteil eines Gerichts erfolgte.

Einvernahme der Sekretärin eines Geschäftsführers von Kleider Bauer

Als einzige Zeugin des Tages wurde die Sekretärin eines der beiden Geschäftsführer der Firma Kleider Bauer in den Zeugenstand gerufen. Am 15. März 2009 sei sie von der Polizei das erste und einzige Mal einvernommen worden, stellte die Richterin fest. Ob das damals gepasst habe, fragte die Richterin. Wird schon passen, meinte die Zeugin. Wann es Kontakte zu TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Die offizielle Kleider Bauer Adresse und ihre Emailadresse im Büro würde sie beide selber lesen und die Inhalte weiterleiten, gab die Zeugin an. Dort habe sie Emails von TierschützerInnen empfangen. Worum es dabei gegangen sei, fragte die Richterin. Der Geschäftsführer sei aufgefordert worden, den Pelzverkauf einzustellen, sagte die Zeugin. Ob da eine Frist genannt worden sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin.

Seit wann derartige Emails kämen, fragte die Richterin. Die Zeugin erinnerte sich an erste Emails ab 2006. Und bis wann das so ginge, fragte die Richterin. Auch heute noch würden unregelmäßig Emails ankommen, meinte die Zeugin.

Laut Polizeiaussage habe es einmal eine Flugblattaktion gegeben, stellte die Richterin fest. Ja, sagte die Zeugin. Es habe Flugblätter gegeben, auf der ihr Name gestanden sei. Die seien ausgehängt worden und dabei sei gestanden, dass es ein Auto und andere Dinge zu verschenken gebe. Damals habe sie den Tierschutz für diese Aktion verantwortlich gemacht, heute sage sie dazu, sie wisse das nicht. Ob jemand wegen der Flugzettel bei ihr angerufen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, 2 Wochen lang. Wie viele, wollte die Richterin wissen. Mehr als 20 pro Tag, sagte die Zeugin. Sie sei gefragt worden, welche Möbel und welches Auto sie zu verschenken habe. Anfangs habe sie geantwortet, dass sie von nichts wisse, später habe sie dann einfach gesagt, alles sei bereits verschenkt.

Ob es Internetbestellungen in ihrem Namen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob es Internetbestellungen für Kleider Bauer gegeben habe, fragte die Richterin weiter. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin, aber sicher nicht in ihrem Namen persönlich. Ob sie über solche Bestellungen von anderen informiert worden sei, fragte die Richterin. Sie könne sich nur an Zeitschriften erinnern, die bestellt worden seien, meinte die Zeugin. Diese seien zurückgeschickt worden.

Ob sie Flugzettel kenne, die an Kleider Bauer geschickt worden seien, fragte die Richterin. Die Zeugin antwortete, sie könne sich nicht erinnern. Die Richterin las dann aus ihrer Aussage zur Polizei vor, dass sie gesagt habe, Kleider Bauer erhalte täglich mehrere Protestbriefe mit Flugzetteln vom VGT. Sie könne sich nicht erinnern, wiederholte die Zeugin.

Dann fragte die Richterin, ob die Zeugin noch etwas vom Vorfall mit der Dekorateurin wisse. Nein, sagte die Zeugin, sie wisse nichts mehr davon. Wiederum las die Richterin aus dem Polizeiprotokoll, dass die Zeugin angegeben habe, dass die Dekorateurin nach Hause verfolgt worden sei. Vielleicht habe sie das damals gesagt, meinte die Zeugin, sie könne sich heute nicht mehr daran erinnern.

Dann wollte die Richterin wissen, ob sie im Internet zur Kleider Bauer Kampagne recherchiert habe. Nein, sagte die Zeugin knapp. Wieder las die Richterin aus dem Polizeiprotokoll, dass die Zeugin unter www.vegszene.com einen Protestaufruf gegen Kleider Bauer gefunden habe. Sie könne sich daran nicht erinnern, gab die Zeugin an.

Fragen des Staatsanwalts

Ob ihre Emailadresse bei Kleider Bauer öffentlich bekannt sei, wollte der Staatsanwalt wissen. Ja, sagte die Zeugin, ihre Adresse sei eine Zeit lang öffentlich auf der Homepage gestanden. Ob sie auch Emails mit bedenklichen Inhalten empfangen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin bestimmt.

Ob sie Sachschäden wahrgenommen habe, fragte der Staatsanwalt. Sie habe nichts selbst gesehen und habe keine Liste dazu gesammelt, meinte die Zeugin. Sie wisse davon nur vom Hörensagen. Ob sie Vorfälle bei Demonstrationen beobachtet habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin.

Ob sie noch von der Demonstration wisse, bei der die Kleider Bauer Pressesprecherin konfrontiert worden sei, fragte der Staatsanwalt. Die Pressesprecherin habe sie angerufen, gab die Zeugin an, sie war ein bisschen verängstigt, ihr Auto sei von einer Demonstration blockiert worden.

Die Richterin las dann Emails von Mag. Hnat an Kleider Bauer vor. Sie bekommen oft Emails, sagte die Zeugin, sie lese nicht alles, sie könne sich an die genannten Emails nicht erinnern. Ob ihr die OGPI-Webseite etwas sage, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.

Fragen von Anwältin Dr. Lehner

Ob sie vom Vergleich zwischen Kleider Bauer und der Versicherungsgesellschaft wisse, fragte Anwältin Dr. Lehner. Nur vom Hörensagen, meinte die Zeugin. Dr. Lehner legte dann ein Email vor, das von der Zeugin an ihren Chef weitergeleitet worden war. Die Richterin nahm das Email an und begann es vorzulesen. Sie möge das Email bitte an die Wand projizieren, schlug Dr. Lehner vor. Glauben Sie mir nicht?, fragte die Richterin. Ich schon, mein Mandant nicht, antwortete Dr. Lehner.

Dann las die Richterin das Email. Darin stand, dass um Rücksprache gebeten werde, bevor ein Schaden an die Versicherung gemeldet werde, weil man sich überlegen wolle, wie man das melde. Warum sie dieses Email weitergeleitet habe, fragte Dr. Lehner. Das sei im Auftrag ihres Chefs, des Geschäftsführers, erfolgt, sagte die Zeugin. Sie könne sich aber nicht erinnern.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Von wem die Sachschäden bei Kleider Bauer dokumentiert würden, fragte Anwalt Mag. Bischof. Die Zeugin nannte den Namen einer Mitarbeiterin. Dann wollte Mag. Bischof wissen, wie das mit der Rücksprache vor der Versicherungsmeldung aus dem vorigen Email gemeint sei. Ob dieses Email von ihr bearbeitet worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.

Ob sie das Anti-Tierschutz Dossier von Kleider Bauer kenne, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Wer es geschrieben habe, wollte Mag. Bischof wissen. Die Geschäftsführung, sagte die Zeugin. Ob sie geholfen habe, fragte Mag. Bischof. Sie habe bestenfalls auf Anweisung etwas ausgedruckt, meinte die Zeugin. Ob die beiden Geschäftsführer dieses Dossier persönlich verfasst hätten, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Die beiden Geschäftsführer hätten vor Gericht gesagt, dass ihre Assistentin das Dossier verfasst habe, erklärte Mag. Bischof. Sie habe nur geholfen, meinte die Zeugin. Ob sie Internetrecherchen gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Sie persönlich nicht, nein, sagte die Zeugin. Wer sonst, fragte Mag. Bischof. Wahrscheinlich die Geschäftsführung, meinte die Zeugin. Ob sie konkret wisse, wer das Dossier gemacht habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie inhaltlich beigetragen habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sie habe nur Dokumente nach Datum sortiert und dergleichen, meinte die Zeugin.

Sonstige Fragen der Verteidigung

Ob bei dem von ihr genannten Flugblatt mit ihrem Namen ihr persönliches Auto zum Verschenken angeboten wurde, oder ein x-beliebiges, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Nicht ihres, meinte die Zeugin, es sei ein Honda Civic angeboten worden, den sie aber nicht fahre. Ob sonst Privatdaten von ihr auf dem Flugblatt gestanden seien, oder nur ihre Diensttelefonnummer, fragte Dr. Stuefer. Nur das Firmentelefon, sagte die Zeugin.

Ob es eine Weisung gegeben habe, wie mit Emails von TierschützerInnen umzugehen sei, fragte Anwalt Dr. Dohr. Nur, dass sie alles weiterleiten solle, sagte die Zeugin.

Ob es auch Emails von TierschützerInnen an sie persönlich gegeben habe, fragte Anwalt Dr. Karl. Nein, sagte die Zeugin.

Fragen der Angeklagten

DDr. Balluch wollte wissen, ob sie jemals eine Demonstration gegen Kleider Bauer gesehen habe. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie sich vor diesen Demonstrationen bzw. vor den DemonstrantInnen gefürchtet habe. Nein, sagte die Zeugin ohne zu zögern. Dann fragte DDr. Balluch, ob sie überhaupt im Rahmen dieser Kampagne Angst gehabt habe. Nein, sagte die Zeugin.

Mag. Hnat wollte dann dem Staatsanwalt ein Video übergeben, in dem zu sehen sei, wie die Jagdzeugen vom Vortag gemeinsam mit dem Auto gekommen seien. Der Zeuge habe gesagt, er sei nicht im Auto mit den anderen Jagdzeugen gekommen. Das sei Meineid. Er solle das nicht hier vorlegen, sagte der Staatsanwalt, sondern zu den Amtsstunden in seinem Büro. Das sei sehr relevant für diese Verhandlung, sagte Mag. Bischof. Es gehe um die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Anwältin Dr. Stuefer schloss sich an und betonte, das könne nicht in den Amtsstunden außerhalb der Verhandlung besprochen werden. Faulmann gab an, das Video selbst angefertigt zu haben.

Mag. Hnat fragte dann die Zeugin, ob er das richtig verstanden habe, dass sie nie direkt mit TierschützerInnen Kontakt gehabt habe. Richtig, sagte die Zeugin.

Springer fragte dann, ob es über die Kritikformulare auf der Webseite von Kleider Bauer auf Kritik am Pelzverkauf gegeben habe. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Sie wurde dann um 9:49 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.

Anschließend folgte die Richterin einen Computer an den Neuntangeklagten aus. Der Verteidigung gab sie Ausdrucke von Files auf einem USB-Stick des Siebtbeschuldigten und erklärte, dass dort ein Flugblatt gegen die Firma Escada gefunden worden sei.

Pause 10:03 Uhr – 10:18 Uhr.

Film von der Einfahrt der Kleider Bauer Zentrale

Nach der Pause spielte die Richterin einen Film vor, der im gelöschten Bereich einer Kamera des Siebtangeklagten gefunden worden sei. Dem Beobachter erschien es, als ob die Kamera in Hüfthöhe montiert worden sei und von einer oder mehreren Personen in die Einfahrt von der Kleider Bauer Zentrale getragen wurde. Sie könne, meinte die Richterin, der Ansicht der SOKO nicht zustimmen, dass auf diesem Film der Sechst- und der Siebtangeklagte als Filmende in einer Scheibe gespiegelt zu sehen seien. Dazu seien die Aufnahmen viel zu schlecht. Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass dieser Film gedreht worden sei, um die Nummerntafeln auf den Autos, die vor der Zentrale geparkt waren, zu filmen. Allerdings, so verkündete sie dann, sei der Film im Herbst 2006 gedreht worden und es habe nie eine Sachbeschädigung bei einem der Autos auf dem Film gegeben.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Zeugenaussage

DDr. Balluch stellte fest, dass die heutige Zeugin nichts Belastendes gesagt habe. Im Gegenteil, sie habe einerseits angegeben, dass die Pressesprecherin von Kleider Bauer nach der Demonstration ein bisschen verängstigt gewesen sei, was ganz anders klingen würde, als die Angaben der Pressesprecherin selbst, die so agiert habe, als hätte sie Todesangst gehabt. Zur Erinnerung, meinte DDr. Balluch, die Pressesprecherin sei in eine Demonstration von der BaT hineingefahren und sei eine kurze Zeit lang blockiert worden.

Dann sagte DDr. Balluch noch, dass die Zeugin deutlich gesagt habe, sie habe keine Angst gehabt und auch die Demonstrationen und die Emails nicht bedrohlich gefunden. Die Zeugin habe definitiv nicht wie das Opfer einer kriminellen Organisation gewirkt. Das zeige, dass es keine kriminelle Organisation gebe, weil das bedrohliche Element fehle, das § 278a voraussetze.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum USB-Stick des Neuntangeklagten

DDr. Balluch nahm Bezug zu dem von der Richterin verteilten Inhalt des USB-Sticks des Neuntangeklagten. Er beantragte, die Richterin möge eine gewisse Stelle vorlesen, die er genau angab. Die Richterin las vor und dem Text war zu entnehmen, dass die BaT es für unvereinbar halte, beim VGT und gleichzeitig bei der BaT zu sein. Im Text stand, wer bei Veranstaltungen des VGT teilnehme könne nicht bei Sitzungen des inneren Kreises der BaT mitmachen. DDr. Balluch sagte dazu, dass das wieder einmal beweise, dass der VGT und die BaT nicht nur völlig getrennte sondern sogar sich gegenseitig von einander distanzierende Organisationen seien. Voraussetzung für die Anwendung von § 278a auf die Angeklagten sei, dass sie gemeinsam eine unternehmensähnliche Organisation bilden würden. Es gebe aber keine Organisation, die aus zwei Teilen bestünde, die völlig getrennt seien, nicht miteinander kommunizierten und sich sogar voneinander distanzierten. Die Staatsanwaltschaft halte nur an diesem Konzept fest, weil sie sonst § 278a nicht anwenden könne, setzt § 278a doch auch voraus, dass mindestens 10 Personen gemeinsam die kriminelle Organisation ausmachen würden. Diejenigen Angeklagten, die dem VGT zugeordnet werden, und diejenigen, die der BaT zugeordnet werden, als jeweils eigene kriminelle Organisationen, würden diesem Kriterium aber nicht genügen. Das zeige, dass diese ganze Anklage ein rein willkürliches Konstrukt sei.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Film des Siebtangeklagten

Der Film des Siebtangeklagten sei im Oktober 2006, also eigentlich vor Beginn der Kampagne gegen Kleider Bauer, gedreht worden, stellte DDr. Balluch fest. Und laut Aussage selbst der SOKO habe nichts auf diesem Film irgendetwas mit Straftaten zu tun. Dem Film sei aber auch nicht zu entnehmen, dass er dazu habe dienen sollen, dass die Autokennzeichen gefilmt würden. An dieser Stelle unterbrach die Richterin und sagte, dass das wohl lächerlich sei. Natürlich sei der Film der Autokennzeichen wegen gemacht. Das sei nicht so, sagte DDr. Balluch, allein schon deswegen, weil beim ersten großen Auto auf der rechten Seite im Film, einem teuren Mercedes, die Nummerntafel gar nicht zu sehen sei. Abgesehen davon würde man am Anfang des Films erkennen, dass auf der linken Straßenseite wesentlich mehr Autos stünden, und von keinem davon ist auch nur eine Nummerntafel zu erkennen. Sie diskutiere hier nicht mit ihm über so etwas, schrie die Richterin dazwischen.

DDr. Balluch sagte dann, er biete ihr € 5000, wenn es ihr gelänge, auf diesem Film die Nummerntafel des ersten Mercedes zu erkennen. Das sei offensichtlich nie die Intention dieser FilmemacherInnen gewesen. Er, DDr. Balluch, kenne zwar weder den Film noch jene Personen, die ihn gedreht hätten, aber als eine Person mit viel Erfahrung im Aktivismus sei für ihn deutlich erkennbar, dass dieser Film dafür gedreht sei, um den Eingang der Kleider Bauer Zentrale für eine Besetzungsaktion auszurecherchieren. Die Personen mit der Kamera hätten diese wahrscheinlich in einer Tasche mit einem kleinen Schlitz aktiviert, damit sie nicht auffallen würden. Deshalb sei die Filmposition der Kamera relativ tief. Dann seien die Personen mit der Kamera einfach in den Eingang der Firmenzentrale und wieder heraus gegangen. Dabei seien natürlich auch Nummerntafeln gefilmt worden, aber auch Mistkübel und eine Mauer. Hätten die FilmemacherInnen die Autokennzeichen filmen wollen, dann wären sie vor jedes Auto gegangen und dort kurz stehengeblieben. So ist aber einfach die Einfahrt zu sehen und ohne Intention jene Autos, die zufällig dort gestanden seien.

Stellungnahme der Angeklagten

Mag. Hnat sagte, er schließe sich in allem DDr. Balluchs Stellungnahme an.

Faulmann sagte, er habe selbst bereits öfters Autonummern für Tierschutzkampagnen gefilmt. Das laufe anders ab, als in diesem Film zu sehen. Man müsse eine Filmkamera vor der Nummerntafel still halten, sonst sei u.U. die Nummer nicht zu erkennen.

Moser sagte, er schließe sich inhaltlich DDr. Balluch an. Die heutige Zeugin habe wiederum nichts mit ihm zu tun gehabt.

DI Völkl nahm noch einmal auf den Text aus dem USB-Stick des Neuntbeschuldigten Bezug und sagte, es handle sich offenbar um ein Sitzungsprotokoll eines BaT-Treffens. Deutlich werde damit, dass die BaT keine Menschen auf ihren Treffen zulassen würde, die beim VGT auch nur eine Veranstaltung besuchen würden. Einen besseren Beweis dafür, dass die Mitglieder der BaT mit Mitgliedern des VGT zusammen keine kriminelle Organisation bilden können, werde es nicht geben.

Zum gezeigten Film sagte DI Völkl, dass er ebenfalls schon Autokennzeichen aus Tierschutzgründen gefilmt habe, z.B. bei einer Recherche zum illegalen Welpenhandel, die dann von den Vier Pfoten veröffentlicht worden sei. Das Filmen von Kennzeichen würde jedenfalls anders ablaufen, als auf diesem Film zu sehen.

Fragen zu Mag. Hnats Kalender

Die Richterin fragte dann Mag. Hnat, ob er wisse, warum ein F an mehreren Tagen in seinem Kalender stehen würde. Wenige Tage nach diesen Einträge sei das Auto einer Person beschädigt worden, deren Nachname mit F beginne. Mag. Hnat sagte dazu, dass es da keinen Zusammenhang gebe. Er werde das aber recherchieren, wenn er Einsicht in seinen Kalender nehmen könne, wie er bereits beantragt habe.

Die Richterin wollte dann noch wissen, warum P&C-Run in im Februar 2005 in seinem Kalender stünde. Und einmal stünde auch Jagdsabo. Da Mag. Hnat sich diese Dinge zuerst anschauen wollte, unterbrach die Richterin die Sitzung.

Pause 10:54 Uhr – 11:22 Uhr.

Nach der Pause erklärte Dr. Stuefer, dass sie die Rückgabe einer Festplatte des Siebtbeschuldigten beantragt hatte und bisher nichts bekommen habe. Dazu sagte die Richterin, sie habe diese Festplatte nicht mehr gefunden. Vielleicht sei sie in einer anderen Schachtel oder bei der Datensicherung.

Dann fragte die Richterin, was Mag. Hnat herausgefunden habe. Mag. Hnat sagte, dass 3 Tage vor den drei Tagen mit dem Buchstaben F im Kalender ein F stünde, das durchgestrichen sei. Dabei stünde eine Telefonnummer. Vielleicht habe er damals mit dieser Person F einen Termin vereinbart und sich dafür diese 3 Tage angemerkt. Er werde recherchieren, wem diese Nummer gehöre und wer diese Person F gewesen sein könnte.

Dr. Lehner beantragte dann noch, dass das Sperrwerkzeug des VGT, das bei der Hausdurchsuchung vor 2 ½ Jahren beschlagnahmt worden sei, wieder ausgehändigt werden solle. Es sei für Recherchen notwendig. Die Richterin nahm das schweigend zur Kenntnis.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum Brandsatz Zirkus Knie

Die Richterin hatte an und für sich für den heutigen Tag keine Zeugeneinvernahmen vorgesehen. Deshalb sagte DDr. Balluch, er habe eine ganze Reihe von Beweisanträgen, die er schon seit vielen Monaten, zum Teil bereits seit seiner Einvernahme Anfang März 2010, vorbringen wolle aber bisher nicht durfte. Die Richterin erlaubte DDr. Balluch sehr unwillig, seine Beweisanträge vorzubringen.

DDr. Balluch begann damit, von einer Beschreibung eines Brandsatzes, der jenem vom Zirkus Knie im Jahr 2000 ähnle, zu sprechen. Das Gericht habe ihm diese Beschreibung überraschend vorgelegt und gemeint, die gleiche Beschreibung sei auch in einem Artikel der Zeitschrift Profil erwähnt worden. Meinen Sie den Brandsatz, den man bei Ihrer Hausdurchsuchung gefunden hat?, fragte die Richterin. Man habe keinen Brandsatz bei ihm gefunden, stellte DDr. Balluch verdutzt fest. Es ginge um eine Beschreibung, die vor Gericht verlesen worden sei. Es sei dabei um ein Bekennerschreiben einer deutschen Gruppe gegangen, die offenbar in Berlin einen Brandsatz gelegt habe. Die Richterin konnte sich nur an die Brandsatzbeschreibung erinnern, aber nicht daran, dass es sich um Bekennerschreiben von Deutschen gehandelt habe. DDr. Balluch legte daraufhin genau jene Zettel vor, die damals von der Richterin an die Verteidigung verteilt worden waren und die dieses Bekennerschreiben enthielten. Die Richterin betrachtete die Zettel und meinte, sie könne sich nicht erinnern, ob das die gleichen Zettel seien oder nicht. DDr. Balluch bat darum, die Zettel an die Wand zu projizieren, weil er dazu Stellung nehmen wollte, aber die Richterin ließ das mit der Begründung nicht zu, dass sie die Herkunft dieser Zettel nicht überprüfen könne. DDr. Balluch fragte, wie jetzt vorgegangen werden könne, um zu belegen, dass das genau dieselben Zettel seien, die die Richterin verteilt habe. Die Richterin schien das nicht sehr zu interessieren und sie ließ das offen.

DDr. Balluch begann trotzdem, zu dem Schreiben Stellung zu nehmen: Wenn man sich die gesamten Texte dieses Schreibens anschaut, dann sieht man, dass es sich um ein Bekennerschreiben handelt. Es ist eine Beschreibung eines Brandsatzes, die aber Teil eines Bekennerschreibens ist und es enthält auch Fotos, die von den benutzten Brandsätzen stammen. Und zwar ist das ein Bekennerschreiben bezüglich einer Aktion vom 10. März 2000 und in Deutschland. Es steht am Ende dieses Bekennerschreibens, dass diese Brandstiftung in Berlin, in Deutschland, eine Fleischwarenfabrik in der Miraschg. 68 betroffen habe.

Was er damit sagen wolle, fragte die Richterin. DDr. Balluch sagte dazu, dass sie ihm das vorgehalten habe, als ob es sich um ein internes Dokument einer kriminellen Organisation handle, quasi ein Kochrezept für einen Brandanschlag. Es handele sich aber nicht um eine Beschreibung eines Brandsatzes um so etwas selbst zu bauen, sondern um ein Bekennerschreiben einer deutschen Gruppe mit der Beschreibung und Fotos, was für einen Brandsatz sie benutzt habe. Die Richterin betonte erneut, dass sie nicht feststellen könne, ob es sich bei diesem Text um jenen handle, den sie bereits vorgelesen habe.

DDr. Balluch beantragte daraufhin, das Gericht möge diese in der Hausdurchsuchung gefundene Schrift beim nächsten Gerichtstag vorlegen und den letzten Absatz vorlesen, weil aus dem hervorgehe, dass es sich um ein Bekennerschreiben handle und die anfängliche Beschreibung eines Brandsatzes den bei diesem Brandanschlag benutzten Brandsatz betrifft. Und dass es sich um ein Bekennerschreiben einer deutschen Gruppierung handele, dass es um einen Anschlag in Berlin gegen eine Fleischwarenfabrik gehe und dass DDr. Balluch diesen Text jedenfalls nicht selbst geschrieben haben könne, weil er lauter Begriffe enthalte, die typisch bundesdeutsches Deutsch seien und nicht österreichisches Deutsch. So würden z.B. Begriffe wie fusselfrei vorkommen oder Flusen oder Fussel oder auf der letzten Seite auch eingeknastet, abgefackelt.

Die Richterin sagte dazu, es werde DDr. Balluch sowieso nicht vorgeworfen, das geschrieben zu haben. Das möge sein, meinte DDr. Balluch, aber das Schreiben sei ihm im Zusammenhang mit einer Brandstiftung gegen den Zirkus Knie im Sommer 2000 vorgehalten worden, wobei diese Brandstiftung von einer kriminellen Organisation begangen worden sein solle, deren führendes Mitglied DDr. Balluch laut Strafantrag sei. Deshalb betone er weiter, dass er nicht der Autor sein könne, weil das Schreiben kein Binnen-I enthalte, obwohl er das immer benutze. Das Wesentlichste sei aber, dass dieses Schreiben am Internet zu finden gewesen sei. Das könne er durch einen Zeugen beweisen. Die Richterin unterbrach wieder mit der Bemerkung, dass weder DDr. Balluch noch sonst einem der Angeklagten diese Brandstiftung vorgeworfen werde. DDr. Balluch sagte dazu, dass ihm überhaupt keine illegale Handlung vorgeworfen werde, sondern dass er durch legale Handlungen illegale Handlung wie diese Brandstiftung unterstützt oder motiviert habe. Und das z.B. durch möglicherweise das vorliegende Schreiben. Deshalb beantrage er den Chefredakteur der Zeitschrift Profil als Zeugen. Dieser werde aussagen, dass er selbst für seinen damaligen Artikel dieses Schreiben aus dem Internet geholt habe und es nicht verbreitet hätte, wäre es nicht bereits im Internet öffentlich gewesen. Dieser Chefredakteur werde auch aussagen, dass keine der im Artikel erwähnten Personen DDr. Balluch gewesen sei. Der Chefredakteur habe DDr. Balluch zu dieser Zeit persönlich gekannt und nicht mit kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht und deswegen dazu auch nicht interviewt.

Dann fügte DDr. Balluch an, dass er alle Internet- oder Medienmeldungen zum Tierschutz sammle, Fakten zu gesetzwidrigen Handlungen würden davon nur den kleinsten Teil ausmachen. Auch der SOKO-Computerexperte, der einvernommen worden sei, habe bestätigt, dass DDr. Balluch ja alles sammle und auf seinem Computer abspeichere. Und das sei jetzt seine zentrale Verantwortung in diesem Fall, er sammle alles mit Tierschutzbezug und daher auch diese Dinge wie Bekennerschreiben. Die Richterin erklärte, dass sie sich nicht erinnern könne, dass der SOKO-Computerexperte das gesagt habe. DDr. Balluch sagte, dass das die zentrale Botschaft dieses Computerexperten gewesen sei, der immerhin alle Computer von ihm, DDr. Balluch, detailliert analysiert habe. Es sei bemerkenswert, dass sich das Gericht an diese wichtige Information nicht erinnere. Deshalb beantrage er, dass das Protokoll dieser Sitzung so bald als möglich vorgelegt werde, um diese Aussage belegen zu können.

Dann erklärte DDr. Balluch, dass sich der in diesem Bekennerschreiben beschriebene Brandsatz von dem tatsächlich beim Zirkus Knie benutzten unterscheide. In ON 944 Seite 86 finde sich eine Beschreibung des bei Knie benutzten Brandsatzes und es zeige sich dabei ein Unterschied zu dem in diesem Bekennerschreiben in Deutschland benutzten Brandsatz, weil der aus Deutschland benutzte Brandsatz eine Windel verwendet habe, während das bei dem im Zirkus Knie benutzten Brandsatz nicht der Fall gewesen sei. Auch die Fotos von ON 944 würden nicht den Fotos in diesem Bekennerschreiben von der Art her entsprechen, sie würden sehr verschieden aussehen.

Zusätzlich führte DDr. Balluch an, dass es zu dieser Zeit zwei weitere Brandsätze gegeben habe, einen in Phyra im Jahr 2002 eineinhalb Jahre später. Dieser finde sich im Akt unter ON 1141 ON 11 Seite 9 und diese Brandstiftung sei einfach durch Verschütten von Benzin und direktem Anzünden geschehen, also ohne zeitverzögertem Brandsatz. Ein halbes Jahr vor dem Zirkus Knie Ereignis habe es einen Brandsatz in Pummersdorf in einer Masthuhnfabrik gegeben. Das finde sich im Akt unter ON 1141 ON 7 Seite 8 und dort sei wieder ein ganz anderer Brandsatz verwendet worden, nämlich einer mit Räucherstäbchen. Also in der relativ kurzen Abfolge von eineinhalb Jahren hätten drei Brandstiftungen stattgefunden, die aber jeweils ganz andere Brandsätze verwenden hätten. Nur zwei davon seien zeitverzögert geweisen, einer davon mit Räucherstäbchen, und nur einer ähnle dem in diesem Bekennerschreiben beschriebenen Brandsatz, aber selbst das nicht einmal genau.

Dazu führte DDr. Balluch an, zeige finde sich in ON 1366 Beilage 13 Seite 36 ein Bericht eines Sachverständigen, der von der Polizei beauftragt worden sei, die Ähnlichkeit des Brandsatzes beim Zirkus Knie mit dem in einer Broschüre mit dem Titel Zündeln mit Tantchen ALF aus England, der aus dem Umweltschutz stamme, zu vergleichen. Dieser Bericht stelle dort wörtlich fest, dass die vorhandenen Unterlagen zeigen würden, dass die englischsprachige Beschreibung der Bauanleitung mit den tatsächlich beim Brand beim Zirkus Knie vorgefundenen Brandsätzen hinsichtlich der Zündvorrichtung als auch der Konstruktion des gesamten Brandsatzes eine hohe Übereinstimmung betreffend der Funktionsweise und der verwendeten Materialien aufweise.

An dieser Stelle unterbrach die Richterin wieder und sagte, man könne nur auf Aktenteile Bezug nehmen, die bereits verlesen worden seien. Also beantragte DDr. Balluch die Verlesung der von ihm zitierten Aktenteile, aber die Richterin meinte, sie werde später über diesen Antrag entscheiden. Daraufhin sagte DDr. Balluch: Es geht hier um einen ganz zentralen Vorwurf gegen mich und ich bitte daher, dass ich diesen ganz langsam entkräften darf.

Dann sagte DDr. Balluch, dass die genannte englischsprachige Broschüre vom Umweltschutz, die also u.a. auch die Beschreibung des beim Zirkus Knie verwendeten Brandsatzes enthalte, laut Angaben des SOKO-Computerexperten bereits mindestens drei Mal auf der Email-Liste Tierrechtsnachrichten-Austria, die öffentlich zugänglich sei, verschickt worden sei. Diese Broschüre und die entsprechende Bauanleitung seien also allgemein bekannt und weit verbreitet. Das beweise, erstens, dass es keinen Bezug zwischen ihm, DDr. Balluch, und diesem Brandsatz beim Zirkus Knie vor 10 Jahren gebe, und dass, zweitens, keine kriminelle Organisation mit einem Spezialwissen für diesen Brandsatz notwendig sei, sondern lediglich ein Internetzugang.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum Buch Ecodefense

Dann legte DDr. Balluch ein Buch vor, das in jeder Buchhandlung bestellt werden könne und Ecodefense, a field guide in monkeywrenching heiße. Es stamme ebenfalls aus dem Umweltschutz. In diesem Buch würden sich alle möglichen Beschreibungen von Anschlagsmöglichkeiten aus dem Umweltschutzbereich finden, auch Anschläge mit Buttersäure. Dafür gebe es ein eigenes Kapitel Buttersäure. Zusätzlich gebe es in diesem Buch Beschreibungen von Brandsätzen. Die Richterin nahm das Buch nicht an, fragte aber, aus welchem Jahr es sei. Das Buch sei aus dem Jahr 1993, las DDr. Balluch aus dem Umschlag ab. Was er damit beweisen wolle, fragte die Richterin.

DDr. Balluch sagte, die Vorlage dieses Buches beweise, dass diese Informationen weder tierschutzspezifisch seien noch dafür solche Broschüren wie Tantchen ALF notwendig wären, sondern man könne alle diese Informationen einfach aus dem Buchhandel beziehen. Es handle sich also nicht um irgendwie besonders geheim gehaltene Informationen, zu denen nur eine kriminelle Organisation Zugang haben könnte. Das sei zur Frage relevant, ob es überhaupt eine kriminelle Organisation gebe. Naiv könnte man das annehmen, weil welcher Mensch wüsste schon, wie man Brandsätze baut. Aber wenn man sich nur kurz umsieht, merke man, ohne weiteres Spezialwissen, dass derartige Informationen ganz leicht zu bekommen seien.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu seinem Aufenthalt in Österreich

DDr. Balluch legte dann seinen Versicherungsdatenauszug zu seinem Arbeitslosenbezug im Jahr 1997, wie er aus England wieder nach Österreich gezogen sei, vor. Die Richterin nahm diese Vorlage ausnahmsweise an und las vor, dass DDr. Balluch am 10. Juni 1997 in Wien Arbeitslosengeld beantragt habe. Was er damit beweisen wolle, fragte die Richterin.

Das beweise, sagte DDr. Balluch, dass er erst am 10. Juni 1997 von England nach Österreich gekommen sei. Um kein Geld zu verlieren, würde man schließlich in so einem Fall sofort am ersten Tag der Ankunft das Arbeitslosengeld beantragen. Er sei also offensichtlich am 10. Juni nach Wien gekommen. Dieser Antrag zeige auch, dass er sich nicht versteckt habe und kein U-Boot gewesen sei, wie das Dr. Plank behauptet habe, oder sich sonst in irgendeiner Form vor den Behörden verstecken hätte. Von diesem Datum an bis zur Nerzbefreiung seien nur zwei Wochen vergangen und er habe zu diesem Zeitpunkt, am 10. Juni, noch keinen Kontakt zum VGT gehabt, habe Dr. Plank nicht und auch sonst niemanden vom VGT gekannt. Nach dem 10. Juni sei natürlich auch erst der Umzug zu bewerkstelligen gewesen, er habe eine Wohnung finden müssen und es sei nicht glaubwürdig, dass er innerhalb von zwei Wochen mit ihm vollkommen fremden Menschen gleich eine Straftat begehen hätte sollen.

Tatsächlich, so DDr. Balluch weiter, habe er zusätzlich im Juli 1997 mit einem australischen Pärchen für mehrere Wochen, er glaube 4 oder 6 Wochen, eine Rundtour durch Österreich unternommen und sei bergsteigen gewesen, weil er eben aus England zurück gekommen sei und Österreich wieder habe kennen lernen wollen. Dh. er habe wahrscheinlich erst im August 1997 einen ersten Kontakt zum VGT gesucht.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur Rekrutierung Krimineller

DDr. Balluch stellte dann fest, dass ihm vom Staatsanwalt vorgeworfen werde, er würde Personen für eine kriminelle Organisation rekrutieren. Das sei nicht der Fall. Zum Beweis dafür, beantragte DDr. Balluch die Einvernahme von zwei Zeuginnen. Er nannte die beiden mit Namen, gab ihre Adressen an und sagte, er habe sie beide unabhängig voneinander ca. 2002 kennen gelernt, weil sie Neuaktivistinnen beim VGT gewesen seien. Beide seien zu ihm gekommen und hätten ihm vorgeschlagen, dass sie eine Straftat für den Tierschutz wie eine Sachbeschädigung begehen könnten, weil sie wegen des Tierleids so aufgebracht seien. DDr. Balluch habe dann beiden unabhängig voneinander gesagt, dass er weder so etwas tue noch, dass sie das tun sollten. Das seien also zwei Menschen, die bezeugen könnten, dass er Personen ausrede, Straftaten zu begehen, auch im Zusammenhang und gerade im Zusammenhang mit Tierschutz. Das beweise, dass er nicht Kriminelle rekrutiere, sondern, im Gegenteil, Personen, von Straftaten abhalte.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur SHAC-Kampagne

Anschließend erinnerte DDr. Balluch daran, dass laut Strafantrag die sogenannte SHAC-Kampagne eine Kampagne einer kriminellen Organisation sei und das SHAC sogar ein Akronym für diese Organisation wäre. Der englische Polizist habe als Zeuge von SHAC berichtet. Tatsächlich sei SHAC aber eine völlig legale Kampagne, die in über 100 Staaten der Welt weitergeführt werde. Deshalb beantragte DDr. Balluch einen Zeugen von SHAC, nämlich den Rechtsanwalt, der diese Gruppierung in England vertrete. Diese Zeugeneinvernahme würde beweisen, dass die SHAC-AktivistInnen in England den VGT nicht kennen und mit ihm nie in Kontakt gewesen seien oder in irgendeiner Form zusammengearbeitet hätten, dass aber auch beide Behauptungen im Strafantrag, dass SHAC eine kriminelle Kampagne sei und SHAC ein Akronym für eine kriminelle Organisation, nicht stimmen würden. DDr. Balluch stellte fest, dass auch eine live Videoschaltung zu einem Gericht in England möglich sein könnte, um diese Zeugeneinvernahme durchzuführen.

Mittagspause von 12:02 Uhr – 13:17 Uhr. Bemerkenswert war, dass diese Mittagspause plötzlich sehr lang angesetzt wurde, im Gegensatz zu Mittagspausen bei jenen Themen, die der Richterin wichtig erschienen sind.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu einer Schullehrerin

DDr. Balluch führte aus, dass im vorgeworfen werde, er würde auch Jugendliche mit seinen Schulvorträgen zu Tierschutz, die er bereits seit Ende 1997 halte, zu der inkriminierten kriminellen Organisation rekrutieren und dadurch eine Tierrechtsrevolution erreichen wollen. Dazu beantragte DDr. Balluch die Einvernahme einer Schullehrerin, deren Namen und Adresse er nannte. Er habe in der Schule dieser Frau vom Jahr 2000 bis ins Jahr 2010, also 11 Jahre hindurch bei mehreren Klassen, Schulvorträge gehalten. Er beantragte ihre Einvernahme zum Beweisthema des Vorwurfs, dass er ALF Ideologien verbreite und ein Vordenker für fundamentalistischen Tierschutz wäre, zum Beweis dafür, dass er äußerst pragmatisch und rational Tierschutz verbreite, nicht Kriminelle rekrutiere, nicht Straftaten für gut befinde und einen sozial adäquaten Tierschutz betreibe.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu seinem neuen Buch

Zum selben Beweisthema wolle er, führte DDr. Balluch aus, noch etwas vorlegen und zwar habe er jetzt im Jahr 2010 während des Prozesses ein Buch herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen und dem Landwirtschaftsministerium, also Gruppierungen, die nach Ansicht des Strafantrags zu seinen politischen Gegnern zählen würde bzw. die er ja als kriminelle Organisation bekämpfen müsste. Am 27. Mai sei dieses Buch öffentlich präsentiert worden. Gleichzeitig habe er aber hier im Prozess anwesend sein müssen, ansonsten hätte er dort am Podium teilgenommen, er sei jedenfalls auch im Programm gestanden.

Die Richterin wurde ungeduldig und fragte, was er damit beweisen wolle. Beweisthema sei der Vorwurf, sagte DDr. Balluch noch einmal, er sei Vordenker und Verbreiter der ALF Ideologie. Beweisen wolle er mit Vorlage des Buches, dass sogar die politische Gegnerschaft ihn als seriösen und rational pragmatischen Tierschutzpolitiker anerkenne und sogar bereit sei, mit ihm zusammen ein Buch zu schreiben, das im Übrigen nicht nur für Tierschutz spricht sondern auch für Tiernutzung. Der Punkt sei, dass der Inhalt des von ihm geschriebenen Kapitel des Buchs klar belege, dass er überhaupt nicht fundamentalistisch sei sondern zwar ein ethisches Ideal der Gewaltfreiheit vertrete, aber bis dahin pragmatische Kompromisse einzugehen bereit sei. Er sei immer in all seinen Äußerungen für gesetzliche Änderungen eingetreten und habe sich im Rahmen von demokratiepolitisch legitimen Kampagnen dafür eingesetzt. Die Richterin nahm das Buch nicht an.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum Buch Zivilcourage lernen

DDr. Balluch legte dann ein weiteres neues Buch mit dem Titel Zivilcourage lernen vor, das von der Landeszentrale für politische Bildung in Baden Württemberg in Deutschland herausgegeben sei. Dort finde sich auf Seite 246 eine Diskussion zur Gewalt. Es werde die Frage gestellt, was Gewalt sei und was keine, und es werde dazu aufgemuntert, anhand von Beispielen über dieses Thema und die Legitimität von Gewalt zu diskutieren.

Wozu er das anführe, unterbrach die Richterin. Das Beweisthema sei, meinte DDr. Balluch, ob die Straftaten, die hier vorgebracht würden, Beleg für das Bestehen einer kriminellen Organisation seien. Das vorgelegte Buch beweise, dass die Idee, bei einem Pelzgeschäft eine Scheibe einzuschlagen, etwas sei, das nicht nur Kriminellen einfalle, sondern das selbst in Lehrbüchern zur Frage diskutiert werde, ob das Gewalt sei und ob das legitim sei oder nicht. In diesem Lehrbuch finde sich nämlich das Beispiel: Wenn Tierschützer die Fensterscheibe eines Pelzgeschäftes einschlagen, halten Sie das für Gewalt oder für keine?. Also sei offensichtlich diese Frage ein bekanntes und heiß diskutiertes, soziologisches Thema und Phänomen, das nicht nur den Tierschutz betreffe. Die Frage nach der Legitimität dieser Art von Sachbeschädigung an einem pelzführenden Geschäft sei also eine Frage, die die Gesellschaft spalte und die nicht voraussetze, dass man die Mentalität einer kriminellen Organisation haben müsse.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum Lauffeuer und Dr. Plank

DDr. Balluch erinnerte dann daran, dass Dr. Plank bei seiner Einvernahme am 14. Juli 2010 hier vor Gericht behauptet habe, nur DDr. Balluch könne das Tierrechtsmagazin Lauffeuer geschrieben haben. Das deshalb, weil in einer Ausgabe dieser Zeitschrift ein Eintrag zu finden sei, dass am 4. 12. 1999 Hochstände umgeschnitten worden seien. Diese Information, so habe Dr. Plank ausgeführt, habe nur er gewusst und DDr. Balluch weitergegeben.

DDr. Balluch sagte, er wundere sich, dass das Gericht Dr. Plank diese Frage nicht gestellt habe, aber es müsse ergründet werden, warum nur Dr. Plank diese Information gehabt haben solle. Man müsse hinterfragen, ob das bedeuten würde, dass Dr. Plank diese Straftat selbst begangen habe. Wie könne er sich sonst sicher sein, als einziger davon zu wissen? Deshalb beantragte DDr. Balluch, dass von der SOKO erhoben werde, welche Straftat am 4. 12. 1999 stattgefunden habe, ob es überhaupt eine gegeben habe und wieso nur Dr. Plank der einzige sein solle, der davon wisse. Die SOKO solle auch ermitteln, ob er als Täter dafür in Frage käme.

Die Richterin fragte scharf, ob DDr. Balluch also Dr. Plank dieser Straftat bezichtige. DDr. Balluch sagte dazu, er halte Dr. Plank für einen notorischen Lügner und glaube ihm gar nichts. Deswegen glaube er ihm auch nicht, dass er überhaupt von irgendeiner Straftat gewusst habe, geschweige denn von dieser.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu Webberichten vom Hochstandschneiden

DDr. Balluch wollte nun Webseitenberichte vorlegen. Die Richterin unterbrach und fragte, ob er seine Beweisanträge mit seiner Anwaltschaft abgesprochen habe. Nein, sagte DDr. Balluch. Das komme ihr nicht zweckmäßig vor, meinte die Richterin. Das Gesetz sehe eine anwaltliche Hilfe vor, damit sinnlose Anträge unterbunden würden. Ihm reiche seine persönliche Einschätzung, meinte DDr. Balluch.

Dann legte DDr. Balluch zwei Medienberichte von beschädigten Hochständen vor. Das Beweisthema sei die Bildung einer kriminellen Organisation. Beweisen wolle er damit, dass das Vorliegen beschädigter Hochstände nicht unmittelbar auf eine Tierschutzmotivation schließen lasse. Es seien hier zwei Fälle beschrieben, aus verschiedenen Artikeln zweier Zeitungen, aus der Südthüringer Zeitung und einer sächsischen Zeitung, in denen jeweils eine Gruppe von Leuten, die gerade ihre Hochzeit gefeiert habe bzw. im anderen Fall aus Betrunkenen bestanden habe, eine Reihe von Hochsitzen in jeweils einer Nacht zerstört hätten. Die Artikel seien vom Mai 2010. Die Richterin verweigerte die Annahme.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu radikalen Tierschutzzeitungen

Dann legte DDr. Balluch einige deutschsprachige und großteils österreichische Tierschutzzeitungen vor, die sich mit den verschiedensten Themen in Bezug auf Sachbeschädigungen, die hier auch Verhandlungsthemen gewesen seien, befassen würden. Beweisthema sei wieder die Bildung einer kriminellen Organisation. Beweisen würde das, dass es für eine soziale Bewegung vollkommen normal sei, dass ihre Zeitungen derartige Themen aufgreifen würden, weil so etwas tierschutzinteressierte Personen grundsätzlich einmal interessiere. DDr. Balluch zeigte Ausgaben der Zeitschrift Voice mit einem langen Artikel über Barry Horne, der ziemlich sympathisierend geschrieben sei. Ein Bezug der kriminellen Organisation zu Barry Horne sei im Strafantrag einer der Vorwürfe. Dann gebe es reihenweise Artikel über die SHAC Kampagne. Ob auch die ALF thematisiert würde, fragte die Richterin. Ja, sagte DDr. Balluch und zeigte einen Artikel über die Befreiung von Beagles durch die ALF. Es gebe auch Berichte über Sachbeschädigungen in der Zeitschrift, hier z. B. ein Bericht über Anschläge auf irgendein Pelzgeschäft in Österreich. DDr. Balluch hielt den Artikel in die Höhe. Eine Ausgabe habe sogar das ALF-Symbol am Cover. Auch diese Zeitschrift hielt DDr. Balluch hoch.

Ob es sich um eine englische Zeitschrift handle, fragte die Richterin. Nein, sagte DDr. Balluch, um eine aus Deutschland. In jeder Ausgabe sei ein Shop der Zeitschriftverleger, in dem man ALF T-Shirts und alle möglichen Gegenstände mit ALF Symbolen kaufen könne. DDr. Balluch zeigte dann noch einige österreichische Zeitschriften derselben Art, wie z.B. das RioRadi oder die palanqueta. In diesen Zeitschriften wurden jeweils auch Sachbeschädigungen und z.B. die SHAC-Kampagne thematisiert. Das zeige, dass das Lauffeuer nicht nur nicht einzigartig, sondern nachgerade typisch für Szenezeitschriften sei. Wenn die unbekannten HerausgeberInnen vom Lauffeuer Mitglieder einer kriminellen Organisation sein müssten, dann auch die HerausgeberInnen dieser Zeitschriften.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum VGT-Demonstrationsmarsch

DDr. Balluch erinnerte daran, dass vor Gericht bereits ein Video eines Demonstrationsmarsches des VGT mit etwa 200 TeilnehmerInnen aus dem Herbst 2008 – also angeblich nach dem inkriminierten Zeitraum – vorgespielt worden sei. Damit habe offenbar unterstrichen werden sollen, wie laut und radikal diese Demonstrationszüge seien. DDr. Balluch legte deshalb einen Webseitenbericht des VGT von der neuesten dieser Demonstrationsumzüge. Dieser Umzug sei genauso abgelaufen, wie der vor Gericht gezeigte. Und solange Österreich eine Demokratie sei, werde der VGT weitere solche Umzüge abhalten.

DDr. Balluch zeigte dann auch einen Webseitenbericht über die letzte Generalversammlung des VGT, an der er einstimmig, ohne Gegenstimme, wiederum zum Obmann gewählt worden sei. Das beweise, dass diejenigen Personen, die ihn und seine Arbeitsweise am besten kennen würden, ihm ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen hätten. Diese Personen müssten wissen, ob er eine kriminelle Organisation leite oder nicht. Dass die VGT-Mitglieder ihn trotz dieses Prozesses und aller Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einstimmig zum Obmann bestellt hätten, beweise die Nichtigkeit der Vorwürfe.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu Buttersäureanschlägen

Die Polizei habe bei ihren Aussagen vor Gericht behauptet, sagte DDr. Balluch, dass ihnen Buttersäureanschläge nur vom Tierschutz bekannt seien. Das sei entweder eine Lüge oder zeige, dass diese BeamtInnen völlig ahnungslos seien. DDr. Balluch legte dann das Ergebnis einer Internetrecherche zu deutschsprachigen Seiten zu Buttersäureanschlägen vor. Es gebe zahlreiche solche Aktionen sowohl im privaten, nicht-politischen als auch im politischen Bereich. DDr. Balluch zeigte Medienberichte über Buttersäureanschläge auf ein Grünes Büro und aus persönlicher Rache.

Zusätzlich, so DDr. Balluch, gebe es am Internet viele Webseiten mit Berichten, wo man Buttersäure kaufen könne, aber auch, was bei einem Buttersäureanschlag zu tun sei, wie man sich selbst helfen könne oder welche Firmen dazu am besten geeignet seien. Diese Internetpräsenz von Buttersäureanschlägen beweise zweifellos, dass Buttersäure als Anschlagsmittel weit verbreitet sei und keinesfalls als Begründung dafür herhalten könne, dass eine kriminelle Organisation aktiv sei. Die Richterin zeigte keinerlei Interesse an dem Beweismittel, obwohl gerade sie im Vorfeld die These vertreten hatte, dass Buttersäure auf einen organisatorischen Hintergrund schließen lasse.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu einem neuen Run-in bei Kleider Bauer

Der Strafantrag aber auch das Gericht würden Run-ins insbesondere gegen Kleider Bauer als Aktionen einer kriminellen Organisation inkriminieren, meinte DDr. Balluch. Es habe jetzt aber wieder einen solchen Run-in bei Kleider Bauer in Wien gegeben. Ein Run-in sei eine normale Demonstration, allerdings innerhalb der Geschäftsräume von Kleider Bauer. Dazu legte DDr. Balluch einen Webseitenbericht vor.

Das beweise, dass diese Aktionen weiterhin stattfinden würden und zum normalen Ablauf typischer NGO-Kampagnen gehören. Die Richterin zeigte sich unbeeindruckt und verweigerte mit zunehmend versteinerter Miene die Annahme des Dokuments.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum neuesten Anschlag auf den VGT

DDr. Balluch erklärte dann, es habe wieder einen Anschlag auf den VGT gegeben. Das sei der 9. Anschlag in 10 Monaten, also im Mittel 1 Anschlag pro Monat. Es gebe keine Firma, die so häufig Opfer von Anschlägen sei, wie die Tierschutzvereine. Trotzdem gebe es keine SOKO zum Schutz von NGOs.

Die Richterin unterbrach und sagte, sie erkenne keine Relevanz des Gesagten.

DDr. Balluch legte eine Reihe von Fotos vor, auf denen man sehen konnte, dass die Scheibe eines als VGT-Fahrzeug gekennzeichneten Busses eingeschlagen war. Dazu sagte DDr. Balluch, Sachbeschädigungen gegen den Tierschutz seien sehr häufig. Man könne also nicht wegen Sachbeschädigungen bei TierschutzgegnerInnen schließen, dass es eine kriminelle Organisation im Tierschutz gebe, außer man sage jetzt auch, dass es eine kriminelle Organisation gegen den Tierschutz gebe. Dann müsse aber auch der Staatsanwalt wegen § 278a Unterstützung einer kriminellen Organisation angeklagt werden. Mit seinem auf falschen Vorwürfen basierenden Strafantrag und seinen Lügen habe er auf andere Weise diese kriminelle Organisation nämlich unterstützt. Die Anschläge gegen den VGT würden offensichtlich aus dem SympathisantInnensumpf des Staatsanwalts stammen.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu einer ALF-facebook Seite

Auf facebook im Internet gebe es auch die Möglichkeit, Anliegen, sogenannte Causes, zu bewerben. Menschen würden das dann unterstützen und dafür auch spenden. DDr. Balluch legte dann einen Webausdruck für den facebook-cause ALF vor. Dieses Anliegen ALF habe im Moment 24899 UnterstützerInnen. Da laut Staatsanwalt die ALF eine kriminelle Organisation sei und da laut § 278a jede Art der Unterstützung einer kriminellen Organisation dafür ausreicht, als Mitglied dieser Organisation straffällig zu werden, müssten jetzt diese 24899 Personen ebenfalls angeklagt werden. Er freue sich schon darauf, wenn der Staatsanwalt diese Fälle bearbeite. Vor dem Recht seien laut Verfassung alle Menschen gleich. Sollte der Staatsanwalt diese 24899 Personen nicht anklagen, dann beweise er damit, dass er selbst § 278a nicht ernst nehme – oder, dass er die ALF nicht für eine kriminelle Organisation halte.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu Chihuahua-Befreiung auf Biteback

DDr. Balluch legte dann einen Bericht vom ORF vor, auf dem von der Befreiung einiger Chihuahuas die Rede war. DDr. Balluch sagte, er habe das auf Englisch übersetzt und am Internet verbreitet. Etwa 5 Tage später sei seine Übersetzung in leicht abgewandelter Form auf der Webseite Biteback erschienen. Das beweise, dass diese Webseite nicht, wie Staatsanwalt und Gericht laufend annehmen würden, von einer kriminellen Organisation geführt würde, die von ihren eigenen Straftaten berichte. Vielmehr handle es sich um eine Einzelperson, die einfach Berichte im Internet, die sie finde und für relevant erachte, einfach auf ihrer Webseite eintrage. Es gebe also keinen Zusammenhang zwischen dieser Webseite und Straftaten und die Existenz dieser Webseite sei kein Hinweis auf eine kriminelle Organisation.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu einer Sachbeschädigung von Greenpeace

DDr. Balluch versuchte der Richterin eine Presseaussendung von Greenpeace vom 30. Juli 2010 zu überreichen. Darin bekannte sich Greenpeace-Österreich zur völligen Zerstörung eines Genmaisfeldes von Monsanto. DDr. Balluch sagte, es handle sich offenbar um eine schwere Sachbeschädigung im Umweltschutz, die hier von Greenpeace verübt worden sei. Das beweise, dass einerseits solche Aktionen für NGOs in einer Demokratie durchaus üblich seien und andererseits, dass solche Aktionen nicht als Hinweis auf eine kriminelle Organisation gedeutet werden könnten.

Mit den Worten Greenpeace ist kein Thema! lehnte die Richterin die Annahme dieser Presseausendung ab.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur Einvernahme eines Anwalts

DDr. Balluch beantragte die Einvernahme seines Anwalts Dr. Haberditzl. Dieser Zeuge, so DDr. Balluch, kenne ihn seit 13 Jahren persönlich und könne bestätigen, dass er nicht kriminell aktiv sei, keine kriminelle Ideologie verbreite und auch nicht Kriminelle rekrutiere. Und zweitens werde Dr. Haberditzl angeben, dass Dr. Plank bzgl. seiner Person gelogen habe. Dr. Plank habe vor Gericht nämlich behauptet, er, DDr. Balluch, habe Dr. Haberditzl psychisch und finanziell zugrunde gerichtet. Dr. Haberditzl werde aussagen, dass das nicht der Wahrheit entspreche.

Die Richterin behielt sich die Entscheidung über diesen Antrag vor.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur Einvernahme von Gruppen, die an der Kampagne gegen Kleider Bauer teilnehmen

DDr. Balluch sagte, dass der Strafantrag ihm vorwerfe, Obmann eines Vereins zu sein, der sich an der Kampagne gegen Kleider Bauer beteilige. Das könne man aber auch einer Reihe anderer Vereine und Gruppierungen vorwerfen. Deshalb beantrage er die Einvernahme von VertreterInnen von dem Tierschutzverein RespekTiere, von der TierWeGe, von Tierschutz aktiv Tirol, von den Grünen, von den Vier Pfoten und von der Tierrechtsgruppe Linz. Alle diese Gruppen hätten bereits Demonstrationen vor Filialen von Kleider Bauer abgehalten und die meisten würden das auch heute noch. Die Einvernahme dieser Personen werde beweisen, dass diese Kampagne viele verschiedene Gruppen umfasse und nicht nur eine Organisation, dass man keine gemeinsame Organisation bilden müsse, um eine gemeinsame Kampagne durchzuführen und dass die bloße Teilnahme an dieser Kampagne nicht bedeute, dass man eine kriminelle Organisation unterstütze.

Die Richterin blieb stumm.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur Einvernahme von AktivistInnen aus 1997–2001

Ihm werde u.a. durch die Aussage von Dr. Plank vorgeworfen, dass er in den Jahren 1997–2001 bei den Aktivismus-Treffen des VGT radikal aufgetreten sei und Personen für kriminelle Handlungen rekrutiert habe, führte DDr. Balluch aus. Er habe dazu bereits eine lange Liste von ZeugInnen genannt, die damals dabei gewesen seien und bestätigen könnten, dass diese Vorwürfe auf DDr. Balluch nicht zutreffen würden. Heute wolle er die Liste dieser ZeugInnen verlängern, da sich einige weitere Personen bei ihm freiwillig für eine diesbezügliche zeugenschaftliche Einvernahme gemeldet hätten. Dann nannte DDr. Balluch 7 weitere Namen und Adressen.

Die Richterin blieb versteinert.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu neuen Hausdurchsuchungen bei TierschützerInnen

DDr. Balluch stellte dann fest, dass es wieder Hausdurchsuchungen bei TierschützerInnen gegeben habe. Beim Tierschutzverein RespekTiere habe es jetzt seit 21. Mai 2008 bereits die zweite Hausdurchsuchung gegeben. Und das, obwohl die Ermittlungen gegen RespekTiere eingestellt worden seien. Auch bei einem Aktivisten dieses Vereins habe es eine Hausdurchsuchung gegeben. DDr. Balluch legte dazu einen Medienbericht vor. Die SOKO sei offenbar noch immer aktiv und es würde weiterhin ins Blaue ermittelt, weil noch immer keine Beweise für irgendeine Straftat vorliegen würden. Erschütternd sei, dass niemand offenbar in der Lage sei, diese Rambos einzubremsen.

DDr. Balluch beantragte dann die Einvernahme der von den Hausdurchsuchungen betroffenen Personen. Das werde beweisen, dass es keine kriminelle Organisation im Tierschutz gebe.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu 15 Kampagnen-Emails

DDr. Balluch führte dann aus, dass bei seiner Einvernahme zu Prozessbeginn 15 Emails vorgelegt hätten werden sollen, zu denen er Stellung habe nehmen wollen. Dies sei damals aus technischen Gründen nicht möglich gewesen. Er wolle daher jetzt, dass diese Emails verlesen werden und er dazu Stellung nehmen könne. Diese Emails würden von Kampagnen handeln, die er, DDr. Balluch durchgeführt habe. Dabei würde sich zeigen, dass alle Kampagnen, die DDr. Balluch organisiert habe, keine Sachbeschädigungen oder sonstigen Straftaten aufweisen würden. Zusätzlich sei diesen Emails aber zu entnehmen, dass die Sprache, in der die Ankündigungen und Aufrufe zu den Kampagnen gehalten seien, sehr radikal wirken würden. Diese Terminologie, wie ein heißer Herbst oder einheizen des Gegners, seien eben in diesem Zusammenhang üblich und normal. Das könne daher auch an andere Stelle nicht als Willen zu kriminellen Straftaten gedeutet werden.

Die Richterin weigerte sich, diese Emails vorzulegen. Sie sagte, sie werde die Inhalte prüfen und dann entscheiden, ob sie vorgelegt werden dürften. Das war insofern bemerkenswert, weil das Fadinger-Forum eigentlich Teil es Aktes ist und die Verlesung von Aktenteilen eigentlich immer verlangt werden kann.

DDr. Balluch nannte dann die genauen Stellen, an denen diese Emails im Akt zu finden seien. Anwältin Dr. Lehner beantragte eine kurze Pause, um sich diese Emails ansehen zu können.

Pause 13:54 Uhr – 14:12 Uhr.

Die Richterin kam erst 3 Minuten nach Pausenende in den Gerichtssaal. Dr. Lehner sagte, dass diese Emails beweisen würden, dass die Kampagnenarbeit von DDr. Balluch keine Doppelstrategie umfasse. Die Richterin sagte, sie werde später entscheiden.

Beweisantrag von DDr. Balluch zum Pelzausstieg von Escada

DDr. Balluch hielt dem Gericht eine Presseaussendung hin, aus der hervorging, dass die Firma Escada aus dem Pelzhandel aussteigt. DDr. Balluch erklärte, dass die Kampagne für den Pelzausstieg gegen Escada vom Staatsanwalt als eine Kampagne der angeblichen kriminellen Organisation bezeichnet worden sei. Diese kriminelle Organisation sei also jetzt offenbar erfolgreich gewesen. Vielleicht habe die Brandrede der Achtbeschuldigten bei der Aktionärsversammlung von Escada vor 3 Jahren jetzt doch Wirkung gezeigt und damit der Vorwurf die ihr vorgeworfene Nötigung ihre Vollendung gefunden habe. Tatsächlich beweise dieser Pelzausstieg, dass es derartige Kampagnen immer gegeben habe und dass sie immer weitergehen würden und dass daran nichts an sich kriminell oder verdächtig sei.

Die Richterin schwieg.

Beweisantrag von DDr. Balluch zur Gründung von Fadinger

Die Richterin wurde zunehmend ungeduldig. DDr. Balluch sagte, er beantrage, dass die vom SOKO-Computerexperten herausgesuchten Emails zur Gründung der Emailliste Fadinger vorgelesen werden sollen. Das werde beweisen, dass diese Liste keine kriminelle Funktion habe, wie der Staatsanwalt behaupte. Die Richterin sagte nur genervt: Sind Sie jetzt fertig?. DDr. Balluch stellte fest, dass er das Recht habe, Beweisanträge zu stellen und dass die allermeisten Themen in dieser Verhandlung im Gegensatz zu den Inhalten seiner Anträge keine Bedeutung hätten. Die Richterin sagte, sie werde auch über die Vorlage dieser Emails später entscheiden.

Stellungnahme des Staatsanwalts

Dann meldete sich der Staatsanwalt zu Wort. Er sagte, er verwahre sich davor, dass gesagt werde, aus seinem Sympathisantenkreis würden Anschläge gegen den VGT verübt. Dann meinte er, die Hausdurchsuchungen gegen RespekTiere in Salzburg seien nicht von der SOKO durchgeführt worden.

Reaktion von DDr. Balluch zum Staatsanwalt

Auf die Aussage des Staatsanwalts beantragte DDr. Balluch dessen Einvernahme. Der Staatsanwalt solle sich von den Sachbeschädigungen gegen den VGT distanzieren. Wenn er das nicht tue, dann beweise er seine Sympathie für die TäterInnen – genauso würde im Verfahren gegen die Angeklagten verfahren. Der Staatsanwalt solle aber auch zu den falschen Fakten im Strafantrag befragt werden. Dazu beantragte DDr. Balluch, dass der Staatsanwalt für die Prozessdauer in den Raum für kontradiktorische Einvernahmen verlegt werde, weil ihm, DDr. Balluch, als Opfer des Staatsanwalts, dessen permanente Präsenz ein Trauma verursache. Dann kündigte DDr. Balluch eine Anzeige gegen den Staatsanwaltschaft wegen § 278a an, in Bezug auf den Anschlag gegen den VGT.

Ob er damit sagen wolle, dass der Staatsanwalt lüge, fragte die Richterin erbost. Damit würde er dem Staatsanwalt ja Amtsmissbrauch vorwerfen. Ja, sagte DDr. Balluch, und er könne das sogar beweisen, dass der Staatsanwalt gelogen habe. Aber seine Anzeige wegen Amtsmissbrauch sei bereits niedergelegt worden, was aber nichts über deren Relevanz sondern nur über den Zustand der österreichischen Justiz aussage. Faulmann warf an dieser Stelle ein, dass der Staatsanwalt behauptet habe, gegen ihn, Faulmann, werde nicht mehr ermittelt, und deshalb könne er keine Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei nehmen. Tatsächlich sei das aber eine Lüge gewesen, um die Akteneinsicht widerrechtlich zu verhindern. Auch das könne er beweisen.

Die Richterin rief Ruhe! und drohte Faulmann mit dem Hinauswurf, sollte er weiter sprechen.

Anträge von DI Völkl

DI Völkl monierte, dass die Mittagspause oft zur Strafe zu kurz angelegt werde. Kaum aber würden die Angeklagten Beweisanträge stellen, werde absichtlich eine viel zu lange Mittagspause eingelegt, um diese Anträge zu verhindern oder sie zeitlich zu begrenzen. Die Richterin sagte dazu, sie verbitte sich diese Vorwürfe.

DI Völkl sagte, es sei fragwürdig, dass die Akteneinsicht verhindert werde. Die Richterin meinte, die Angeklagten sollten damit aufhören, Dreck auf die Richterin und den Staatsanwalt zu schleudern. Sie verwehre sich gegen solche Vorwürfe. Es sei ihm ein Bedürfnis, diese Fakten ins Protokoll zu bekommen, meinte DI Völkl. Das stehe ihm aber nicht zu, warf die Richterin ein.

DI Völkl fragte, warum die Richterin DDr. Balluch gefragt habe, ob seine Beweisanträge, also die Ausübung seiner Rechte, mit den AnwältInnen abgesprochen seien. Damit würden diese Anträge schlecht gemacht. Das sei lediglich sein subjektiver Eindruck, sagte die Richterin. Er solle jetzt entweder einen Antrag stellen oder ihm werde das Wort entzogen.

DI Völkl las dann eine Liste von 30 ZeugInnen vor, die zum Beweis dafür einvernommen werden sollten, dass er keine strafbaren Handlungen durch Weiterleiten eines Aufrufs für einen Aktionstag gegen die Jagd unterstützen wollte.

Weiterer 25 ZeugInnen rief DI Völkl auf, die beweisen sollen, dass er nicht EDV-Experte einer kriminellen Organisation sei.

Weitere 30 ZeugInnen rief DI Völkl zum Beweis dafür auf, dass die Beteiligung am Fadinger-Forum nicht kriminell sei.

Beweisanträge von Jürgen Faulmann

Faulmann erklärte dann, dass die Ermittlungsakten ausgefolgt hätten werden sollen. Sie seien aber 1 ½ Jahre lang widerrechtlich zurückgehalten worden. Er habe bis heute nicht in die Polizeiakten und in die jetzigen Ermittlungsakten Einsicht nehmen dürfen. Dann legte Faulmann die Aussage einer Geschäftsführerin der Vier Pfoten dazu vor, dass SOKO-Chefinspektorin Bogner vor Gericht falsch ausgesagt habe. Sie habe gesagt, dass der Chef der Vier Pfoten sie angerufen und dringend um ein Treffen gebeten habe. In Wirklichkeit sei das umgekehrt gewesen.

Was wollen Sie!, rief die Richterin entnervt dazwischen. Beweisthema sei die Glaubwürdigkeit der Zeugin Bogner, sagte Faulmann. Er wolle jetzt ein Gedächtnisprotokoll einer der GeschäftsführerInnen der Vier Pfoten zu diesem Treffen mit Bogner vorlegen. Das sei nicht relevant, sagte die Richterin. Es beweise, dass die SOKO nur aus Versehen ihn, Faulmann, als Kampagnendirektor der Vier Pfoten inkriminiert habe. Deshalb habe Bogner dieses Treffen wollen, um die Leitung der Vier Pfoten dazu zu bringen, sich von ihm, Faulmann, zu distanzieren, damit ihre Strategie, die Vier Pfoten aus diesen Ermittlungen heraus zu halten, weiter geführt werden könne. Das zeige auch das Vorgehen in diesem Prozess. Auch hier würden alle Fragen zu den Vier Pfoten sofort verboten, aber alle Fragen zum VGT seien erlaubt, obwohl weder VGT noch Vier Pfoten inkriminiert seien und obwohl sowohl vom VGT als auch von den Vier Pfoten ein Kampagnenleiter angeklagt sei.

Die Richterin sagte, sie behalte sich die Entscheidung zu allen Beweisanträgen vor.

Anwältin Dr. Stuefer beantragte, dass alle Protokolle der Hauptverhandlung in der kommenden Verhandlungspause vorgelegt werden sollten, damit Beweisanträge gestellt werden können.

Die Richterin sagte, es sei unglaublich, dass sie sich laufend wiederholen müsse und dass sie hier gesetzliche Bestimmungen zu erläutern habe, die eigentlich bekannt sein müssten.

Ende 14:56 Uhr.

15 Kommentare

Ich hoffe, dass dieses beängstigende Ereignis von Wiener Neustadt in der österreichischen Geschichte eine Anomalie bleibt und nicht einen Teil der Autobiographie des Landes darstellt!

Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Berichts.

Er zeigt in völliger Klarheit, dass der Prozess gegen die Angeklagten in Österreich eine völlige Farce ist.

Und er zeigt mit geradezu erschreckender Klarheit, dass ein Staatsanwalt nicht einmal davor zurückschreckt, zu LÜGEN, um seine Ziele zu erreichen.

Ich kenne mich mit Prozessordnung nicht aus, aber es ist offensichtlich, dass die Richterin entlastendes Material nicht annehmen möchte (darf sie das?).
Sie ist KEINE neutrale Instanz, das merkt man sehr deutlich. Ihre Rolle sollte aber sein, DIE WAHRHEIT herauszufinden. Durch ihr Verhalten bemüht sie sich, das Gegenteil zu tun, nämlich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Anklage zu stützen.

Falls die Angeklagten tatsächlich verurteilt werden sollten – was ich nicht hoffe, was jedoch sein kann – dann wird hier ein ganz großes Unrecht begangen, das einen großen Schatten auf die österreichische Justiz wirft.

Liebe Grüße von
Elke

Es muss schon mit einem gehörigen Arbeits- und Zeitaufwand für die Beschuldigten verbunden sein, eine solche Menge an Beweisanträgen herauszuarbeiten, und das zumeist wegen völlig schwachsinniger Anklagepunkte oder unnötiger Zeugenaussagen. Dabei zeigt sich aber auch, dass die Richterin den Ausführungen nicht immer ganz folgen kann, was sich dann gehäuft in der Ablehnung oder Verschleppung von Anträgen und einer gewissen Übellaunigkeit ihrerseits manifestiert.

Obendrein ist dieser Prozess ist ja mittlerweile an Skurrilität kaum mehr zu überbieten, denn die einzigen Beweise, welche Falschaussagen von Zeugen und die Lügenkonstrukte von SOKO und Staatsanwalt belegen, wurden bisher nur seitens der Angeklagten erbracht. Der Staatsanwalt geht dabei sicherheitshalber gleich garnicht auf die gegen ihn gerichteteten Vorwürfe ein, um nicht zu viel Staub aufzuwirbeln. Und selbst wenn, für ihn hätte es ohnehin keine Konsequenzen. Gegen den Vorwurf, die Anschläge gegen den VgT würden aus dem Sympathisantenkreis des Staatsanwalts kommen, hat sich dieser jedoch verwehrt, basiert er doch nur auf der Grundlage einer Vermutung, die allerdings auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist …

Die Warheit, ist die abstrakte Illusion, abstrakter Ideale. Wo und wie leben wir eigentlich?

Waffenhandel ist legal, das töten von tieren wird indirekt durch Steuergelder gefördert und Tierschützern, welchen keine Verbrechen zur Last gelegt werden, wird der Präventiv- Prozess gemacht.

Besteht tatsächlich der Verdacht, dass Leute aus dem Sympathisantenkreis des Staatsanwalts Anschläge auf den VgT verüben? Wäre dies dann als ein Form der Rache wegen totaler Erfolglosigkeit in dieser Causa zu interpretieren? Oder genügt es einigen überfleißigen Polizeischülern nicht, dass hier der Rechtsstaat als Existenzbedrohung auftritt?

Wenn dem Bericht von profil (Bedrohte Art, profil 44, 29. Okt. 2010) zu glauben ist, ist die Situation gespenstisch: Die österreichische Justiz treibt 13 unschuldige Tierschützer in den Ruin und Angehörige in den Selbstmord!

Und das alles, weil diese idealistisch eingestellten Menschen manchen auf die Nerven gehen und der Frau eines Textilverkäufers (?) von irgendeinem idiotischen Vandalen (oder gar am Ende von einem gewissen Versicherungsbetrüger …) das Auto beschädigt worden ist? Oder weil ein besoffener Jäger-Club die eigene Jagdhütte abfackelt?

An dieser Richterin habe ich meine helle Freude!
Auf diesen Staatsanwalt freue ich mich!

DDR Balluch sagte dann, er biete ihr (der Richterin) 5000€, wenn es ihr gelänge, auf diesem Film die Nummerntafel des ersten Meredes zu erkennen. Soche kleinen, erfrischenden Details machen einem die Lektüre des ganzen Jusizfarceverlaufes erträglicher.

Warum ist es eigentlich kein Skandal …

  • wenn ein Staatsanwalt lügt?
  • wenn das Innenministerium lügt?
  • wenn eine Sonderkommission lügt, Fakten verfälscht, eine Untersuchungsrichterin falsch informiert, entlastendes Beweismaterial zurückhält und das Recht der Beschuldigten auf Akteneinsicht verletzt?

Alles klar, Herr Kommissar???

Die Richterin behalte sich eine Entscheidung vor.

Und das unzählige Male.

Ist es eigentlich rechtswidrig, wenn sie als Richterin,

  • etwaige Zusagen zu Entscheidungen innerhalb des Prozessen einfach nicht ausführt?
  • Darf sie derartige wichtige Entscheidungen (zB zu Beiweisanträgen) verschleppen?
  • Kann es sein, dass hier eine Mutwilligkeit oder Willkür in der Prozessführung vorliegt?
  • Muss sie ihre Arbeitsweise vor einem Kreisgerichtspräsidenten offen darlegen?
  • Kann sie für etwaige Vergehen, upss meinte ihr Vorgehen haftbar gemacht werden?
  • bzw. Wem unterliegt die Richterin oder/und der Kreisgerichtspräsident?

Und nochmal, da noch niemand darauf geantwortet hat: Wieso ist diese Richterin nicht längst wegen Befangenheit kaltgestellt worden? Oder gelten in Österreich andere Regeln als hier in Deutschland?

Man kann das kontinuierlich ungerechte Vorgehen der Staatsorgane in diesem ganzen Prozess auch so interpretieren, dass versucht wird durch unrechtsame Aktionen ebenso illegale Aktionen bei den Angeklagten zu provozieren, welche dann durch die offensichtlich andauernden Ermittlungen belastend in den Prozess einfliessen würden.
Deswegen lieber locker bleiben und alle rechtmäßigen Mittel die euch zur Verfügung stehen anwenden. Bloß nicht ausrasten, auch wenn einem angesichts dieser Farce der Sinn danach steht.

Eine vorbildliche ge-rechte Prozessführung!

beim Studium dieser Seite bleibt einem ja die Spucke weg. Was ist das denn für ein skuriller Prozeß? Wer verantwortet denn diese Anklage? Ich hoffe ,dass die Republik eines Tage für dieses Meisterstück zur Verantwortung gezogen wird und den Geschädigten Ersatz leisten muss. Wo kommen wir den hin ,wenn statt Terroristen und Mafiapaten Tierschutzaktivisten verfolgt werden. Zum Schämen.

Im Lichte der neuen Aufdeckungen mit der sog. Verdeckten Ermittlerin sind mehrere Feststellungen zu treffen:

  1. Die SoKo für die Verfolgung von Tierschutzorganisationen gebraucht (!) Frauen offensichtlich genauso wie sie Tiere gebraucht: als Insturment.
  2. Es wird immer klarer, warum den Angeklagten und ihrer Verteidigung Akten vorenthalten werden: weil diese eine eindeutige Entlastung bringen.
  3. In diesem Zusammenhang ist unerbittlich zu fordern, dass die SoKo-Superschlampe Danielle Durand als Zeugin (allenfalls in Burka oder Nikab gehüllt) vorgeladen wird: Sie hat 16 Monate lang TierschützerInnen bis ins intimste Privatleben ausspioniert und ausprobiert, muss also alle angeblich mafiösen Machenschaften derselben kennen.
  4. Persönlich stellt man sich die Frage, wie sich Frauen fühlen, wenn sie juridische Fälle zu beurteilen haben, deren (männliche) Konstrukteure selbst vor solch schamlosen Praktiken nicht zurückschrecken. Bei bestimmten Staatsanwälten stellt sich diese Frage nicht, während es nach meiner Ansicht von intelligenten Frauen als eine krasse Verletzung des weiblichen Ehrgefühls empfunden werden müsste.
  5. Die SoKo-Superschlampe hat sich nach (ergebnislosem!) mission-accomplishment vorgeblich nach Frankreich abgesetzt. Ja, wozu sie sich von Männern missbrauchen ließ, ist österreichweit gesellschaftlich so allgemein verabscheut, dass sie hierzulande nur noch für den Straßenstrich taugen dürfte. Allenfalls kann sie ihr ehrloses Leben noch im Dienst von Diktatoren zu Ende führen.

Gibt es in Österreich nicht (mehr) die Straftatbestände Förderung der Prostitution oder Kuppelei, deren Erfüllung durch die Vorgesetzten der verdeckten Ermittlerin zumindest zu prüfen wären? Müsste der Staatsanwalt hier nicht tätig werden?
Hat die verdeckte Ermittlerin nicht Disziplinarvergehen begangen und die Würde der Polizei bzw. des Beamtenstandes beschädigt? Haben ihre Vorgesetzten sie ggf. hierzu angestiftet?