Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 51. Tag

Dienstag 28. September 2010

Inhalt:

Auch der heutige Verhandlungstag war für den Tierschutzprozess typisch. Einerseits wurden wieder relativ harmlose Straftaten unbekannter TäterInnen thematisiert, wobei kein Bezug zu den Angeklagten hergestellt wurde. Andererseits kamen wieder reihenweise Vorwürfe bzgl. legaler Aktivitäten der Angeklagten zur Sprache. Z.B. soll laut Aussage eines Zeugen DDr. Balluch als Jäger verkleidet auf einer Jägertagung aufgetreten sein. Dass so etwas an einem Strafgericht überhaupt untersucht wird, lässt sich nur dadurch erklären, dass die Anklage davon ausgeht, wer sich als Jäger verkleidet auf Jägertagungen herumtreibt, muss als Mitglied einer kriminellen Organisation gesehen werden, die Straftaten gegen Jagdeigentum verübt.

Neben den für dieses Verfahren offenbar relevanten Vorfällen, die angesprochen wurden, zeigte der heutige Prozesstag auch einiges über die Mentalität der Jägerschaft. Einer der Zeugen sagte, er habe DDr. Balluch des Hochstandschneidens bezichtigt und ihn in einer Radiosendung einen Verbrecher genannt. Er wolle aber nicht kommentieren, ob er heute noch dieser Ansicht sei. Er könne keinen Beleg für die Richtigkeit dieser Aussagen anführen. Jedenfalls wolle die Jagd mit Tierschutzvereinen nicht diskutieren. Man stehe aber im Gespräch mit Artenschutz- und Umweltschutzvereinen. Dann zeigte sich auch, dass gewisse Jagdkreise sogar versuchen wollten, den VGT verbieten zu lassen, weil er für die Abschaffung der Jagd sei. Die Jägerschaft sei der Ansicht, dass der VGT dadurch außerhalb des Verfassungsbogens stehen würde und deshalb verboten werden müsse.

Wie so oft stammten die interessantesten Eindrücke des Tages von den Stellungnahmen der Angeklagten. DDr. Balluch legte detailliert auseinander, warum die Aussagen der letzten Tage keinerlei Schuld der Angeklagten bestätigt hätten, sondern, im Gegenteil, die Absurdität der Anklage und des gesamten Prozesses. Harald Balluch kritisierte die Richterin, weil sie Aussagen der ZeugInnen verlese, bevor die Verteidigung die Möglichkeit habe, Widersprüche aufzuzeigen, was gesetzwidrig sei. Und dann bewies Balluch eindrucksvoll, wieso das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft keinesfalls in diesem Verfahren irgendeine Relevanz habe. Der würde nämlich nie von einer Doppelstrategie sprechen, die die Grundlage der Anklage ist. Vielmehr sei der OGH davon ausgegangen, die StraftäterInnen für Brandstiftungen und Sachbeschädigungen selbst vor sich zu haben. Doch diese Straftaten seien heute ja nicht einmal mehr angeklagt. Der OGH habe also nur gesagt, wenn eine Gruppe von Menschen als Organisation Sachbeschädigungen und Brandstiftungen für Tierschutzziele begehe, dann würden sie eine kriminelle Organisation bilden. Im Tierschutzprozess verfolgt die Anklage aber den Vorwurf, dass die Angeklagten eine ihnen unbekannte kriminelle Organisation durch ihre Aussagen und legalen Taten ideell unterstützt hätten, eben durch die sogenannte Doppelstrategie.

Am heutigen Prozesstag waren wieder fast 40 PolizeischülerInnen und etwa 10 andere Personen im Gerichtssaal anwesend. Von den Angeklagten fehlte nur der Sechstangeklagte. Um genau 9 Uhr wurde der Prozesstag eröffnet.

Einvernahme des Geschäftsführers des nö Landesjagdverbandes

Als erster wurde der Geschäftsführer des niederösterreichischen Landesjagdverbandes in den Zeugenstand gerufen. Er gab an, als Jurist zu arbeiten. Ob er seine Aussage gegenüber der Polizei noch aufrecht halte, fragte die Richterin. Der Zeuge bejahte.

Er solle zunächst vom Vorfall am 25. April 2008 berichten, forderte ihn die Richterin auf. Der Zeuge sagte dazu, jemand habe offenbar Buttersäure durch einen Schlosszylinder in das Büro des niederösterreichischen Landesjagdverbandes gespritzt. Er sei an diesem Tag gegen ¾ 8 Uhr ins Büro gekommen und die Angestellten seien bereits auf der Straße gestanden. Das Gaswerk habe dann festgestellt, dass es sich um Buttersäure und nicht um einen Gasaustritt gehandelt habe. Dann sei mit chemischen Mitteln der Geruch bekämpft worden.

Ob das gelungen sei, wollte die Richterin wissen. Nach ca. 1 Woche sei alles wieder normal gewesen, sagte der Zeuge. Ob etwas gestohlen worden sei, fragte die Richterin. Der Zeuge meinte nein, es sei nur von außen Buttersäure hineingespritzt worden. Ob er vor Ort gegenüber der Polizei Angaben gemacht habe, fragte die Richterin. Nur, dass er am Vortag gegen 16 Uhr abgesperrt habe, sagte der Zeuge, und dass alles in Ordnung gewesen sei. Die Richterin fragte, ob er überlegt habe, wer verantwortlich gewesen sein könne. Ja, sagte der Zeuge, es habe am 19. April 2008, also 4 Tage vorher, einen Landesjägertag gegeben. Gleichzeitig habe in Wien eine bundesweite Demonstration des VGT gegen die Jagd stattgefunden. Die Medienberichte hätten aber mehr vom Landesjägertag als von dieser Demonstration berichtet. Auf der Demonstration seien seinen Informationen zufolge nur 25 Personen gewesen. Das hätten ihm AugenzeugInnen erzählt. Wieso er das mit den Medienberichten wisse, fragte die Richterin. MitarbeiterInnen hätten das recherchiert, erklärte der Zeuge. Die Jägerschaft sei mit den Medienberichten vom Landesjägertag sehr zufrieden gewesen. Alle Medien, die den JägerInnen wichtig seien, seien schon vorher informiert worden. Er glaube, dass der Buttersäureanschlag deswegen durchgeführt worden sei, weil die Medien mehr vom Landesjägertag als von der Anti-Jagd-Demonstration berichtet hätten.

Ob es schon vorher einmal einen Buttersäureanschlag gegen die Jägerschaft gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Er habe dann die Eingangstüre um € 13.000 gewechselt, sodass sie keinen Schlitz zum Durchspritzen mehr habe. Der niederösterreichische Landesjagdverband schließe sich dem Verfahren als Privatbeteiligter in der Höhe von € 13.000 an. Wie sich dieser Schaden zusammensetze, fragte die Richterin. Der Zeuge stand auf und händigte der Richterin eine Liste aus. Wozu die Tür ausgetauscht worden sei, fragte die Richterin. Die neue habe keine Schlitze mehr, erklärte der Zeuge noch einmal.

Die Richterin las dann die Schäden vor: € 1218 Reinigungskosten, € 165,79 Kosten für chemisches Gegenmittel, € 76,32 Kosten für ein neues Schloss. Der Polizei gegenüber sei ein Schaden von € 4000 angegeben worden. Die Versicherung habe aus Kulanz € 500 der Kosten gezahlt, sagte der Zeuge. Heute habe man eine Versicherung gegen Buttersäure.

Vorfall auf der 14. Österreichischen Jägertagung

Es habe da einen Vorfall auf der 14. Österreichischen Jägertagung gegeben, sagte die Richterin. Richtig, meinte der Zeuge. Er sei am 31. 1. 2008 gegen 16:30 Uhr auf das Podium gekommen. Ca. 500 – 700 JägerInnen hätten teilgenommen. Ein Mann, den er nicht gekannt habe, habe dann den steirischen Landesjägermeister verbal attackiert. Da sei ihm gesagt worden, es handle sich um einen Tierschützer. Was er gesagt habe, fragte die Richterin. Er habe der Jagd ein Armutszeugnis ausgestellt, meinte der Zeuge. DDr. Balluch sei neben diesem Mann gesessen und habe eine Jägerkleidung getragen. Was das genau heiße, fragte die Richterin, was eine Jägerkleidung sei. DDr. Balluch habe ein grünes Hemd und eine grüne Hose getragen, sagte der Zeuge, DDr. Balluch sei wieder ein Jäger gekleidet gewesen. Und der andere Mann auch, fragte die Richterin. Der Zeuge bejahte das.

Wie es dann weiter gegangen sei, wollte die Richterin wissen. Er selbst, meinte der Zeuge, habe dann laut gerufen, dass DDr. Balluch Jagdstörungen mache, Hochstände schneide und außerhalb des Verfassungsbogens stehe. Ob DDr. Balluch dazu was gesagt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, aber DDr. Balluch und der Mann seien im Tumult geflohen und am nächsten Tag nicht mehr auf der Tagung gewesen.

Kontakt zu DDr. Balluch

Woher er denn DDr. Balluch damals gekannt habe, fragte die Richterin. Aus Medien, meinte der Zeuge. Er habe ihn auch einmal bei einer Podiumsdiskussion der Grünen erlebt. DDr. Balluch sei damals aufs Podium gekommen und er, der Zeuge, habe dann die Veranstaltung verlassen. Dabei habe er doch im Vorfeld mit Dr. Petrovic von den Grünen vereinbart gehabt, dass der VGT nicht dabei sein dürfe, weil er, der Zeuge, nicht mit Personen, die die österreichische Verfassung nicht respektieren, sprechen würde. Ob er davor schon einmal mit DDr. Balluch über die Jagd gesprochen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, davor nicht. Ob er Artikel von DDr. Balluch mit Kritik an der Jagd aus Zeitschriften oder Medien kenne, fragte die Richterin. Sicher nicht, sagte der Zeuge. Ob es denn keine Möglichkeit gegeben habe, mit DDr. Balluch in Diskussion zu treten, fragte die Richterin, und wollte offenbar hören, dass DDr. Balluch sich nach Diskussionsangeboten so radikal gebärdet habe. Aber der Zeuge sagte, von sich aus würde er nur mit BirdLife und WWF und ähnlichen Vereinen diskutieren, aber nicht mit dem VGT. Warum, wollte die Richterin wissen. Der VGT würde sich an Tiertransporte anketten, Zirkusse behindern und Jagden stören, meinte der Zeuge.

Woher er das wisse, fragte die Richterin. Er würde Informationen dazu auf seinen Schreibtisch bekommen, antwortete der Zeuge. Was konkret, fragte die Richterin. Z.B. sei er aus Lassee angerufen worden, meinte der Zeuge. Dort habe es eine Jagdstörung gegeben. Was ihm da am Telefon gesagt worden sei, wollte die Richterin wissen. Dass Personen mit Regenschirmen sich zwischen die JägerInnen drängen würden, sagte der Zeuge. Er sei dann gefragt worden, was man da tun könne.

Ob es seinem Eindruck nach um die Abschaffung der Jagd oder um Kritik an der Jagd ginge, fragte die Richterin. Der Zeuge sagte dazu, dass es seinem Eindruck nach darum ginge, dass die Jagd nicht stattfinden solle, obwohl sie gesetzlich erlaubt sei. Ob es ihn denn störe, wenn die Jagd kritisch beleuchtet würde, fragte die Richterin. Auch der WWF sei jagdkritisch, sagte der Zeuge, aber man würde mit dem WWF Positionspapiere austauschen. Das könne man mit dem VGT nicht.

Emails zur Jagd

Die Richterin las dann ein Fadinger-Email von Jürgen Faulmann vor, in dem dieser von der 14. Österreichischen Jägertagung als Teilnehmer berichtete. Faulmann schrieb u.a., dass die Jägerschaft prüfen wolle, ob das Ziel des VGT, nämlich die Abschaffung der Jagd, überhaupt verfassungskonform sei, und ob man den VGT nicht verbieten könne. Er selbst habe das nicht geprüft, meinte der Zeuge.

Anwalt Mag. Traxler beantragte dann, dass laut §252 (3) der Strafprozessordnung die Angeklagten zu diesem Vorhalt Stellung nehmen dürfen. Sie bestimme aber, wann das geschehe, sagte die Richterin.

Dann las die Richterin ein Fadinger-Email von DDr. Balluch vom 3. März 2003 vor, in dem dieser von einer Jagdmesse in Salzburg berichtete. Zusätzlich leitete er einen Artikel aus der Jagdzeitung Weidwerk weiter, in dem gezeigt wurde, wie alte Hochstände entfernt werden. Und zitierte das Email einen Artikel des Zeuge, in dem dieser den Alpenverein kritisierte und meinte, mit seiner Haltung zur Jagd habe er sich aus dem Gespräch katapultiert.

Pause 10:00 Uhr – 10:11 Uhr.

Nach der Pause erklärte Mag. Traxler noch einmal, dass §252 (3) der Strafprozessordnung dem Angeklagten das Recht gebe, sogleich nach Vorlegen eines Beweises dazu Stellung zu nehmen. Das werde trotzdem später geschehen, sagte die Richterin.

Dann las die Richterin ein Fadinger-Email von Jürgen Faulmann vor, in dem dieser von einer Demonstration gegen eine Jagdmesse berichtete, bei der einen umgestürzten Hochstand verwendet habe und sich selbst als Jäger aufgehängt habe.

Dann las die Richterin ein Fadinger-Email vor, in das ein Artikel der Tageszeitung Kurier kopiert war. In diesem Artikel wurde dargelegt, dass hochrangige PolizistInnen und PolitikerInnen über Maßnahmen gegen Jagdstörungen diskutierten.

Ob er von einer Jagdstörung in Böheimkirchen wisse, fragte die Richterin den Zeugen. Einmal sei eine Prüfung für Jagdhunde gestört worden, sagte der Zeuge. Ob es Polizeischutz für Jagden gebe, fragte die Richterin. Dazu habe er keine Wahrnehmungen gemacht, gab der Zeuge an.

Dann las die Richterin ein weiteres Email vor, in dem von einem jagdfreundlichen Artikel im Kurier berichtet wurde. Die JägerInnen, so stand dort, hätten sich bei einer Jagdstörung nicht zu Verbalattacken oder Rempeleien hinreißen lassen. Der Zeuge wurde dann in dem Artikel zitiert. Er verlange, dass die Exekutive eingreife. Jawohl!, rief der Zeuge dazwischen.

Ob er persönlich mit einem der Angeklagten ein Gespräch geführt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, auch nicht mit Email oder am Telefon.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Email Zeitschrift Weidwerk

Die Richterin ermöglichte es DDr. Balluch, zu den Emails Stellung zu nehmen. Dieser sprach zunächst von dem Email, in dem er die Zeitschrift Weidwerk zitiert hatte. Dieses Zitat würde natürlich wirklich existieren, auch wenn das Email mehr als 7 Jahre alt sei und er, DDr. Balluch, sich nicht daran erinnern könne. Aber wenn es diesen Artikel nicht gebe, dann hätte die SOKO das sicher bereits verbreitet. Da aber nichts darüber im Akt sei, sei davon auszugehen, dass der Artikel auch wirklich existiere. DDr. Balluch beantragte dann die Beischaffung dieses Artikels. Zusätzlich sagte er, dass die Beschreibung in der Zeitschrift das setzen von Kerben beinhalte. Er habe aber noch nie in den Berichten von umgeschnittenen Hochständen gelesen, dass das mittels Kerben geschehen sei.

Die Richterin fragte den Zeugen, der auch in der Chefredaktion dieser Zeitschrift Weidwerk sitzt, ob er sich vorstellen könne, dass dieser Artikel in seiner Zeitung gewesen sei. Nein, sagte der Zeuge, die Jägerschaft würde nicht Hochstände umschneiden, sondern sie aufstellen. Ob er Erfahrung mit umgeschnittenen Hochständen habe, fragte die Richterin. Dazu sagte der Zeuge, er habe vor ca. 4 Jahren einmal gehört, dass in einer Nacht ca. 30 Hochstände im Lainzer Tiergarten in Wien umgeschnitten worden sein sollen. Die Richterin zeigte sich entsetzt und fragte, ob es damals einen Zusammenhang zu TierschützerInnen gegeben habe. Das wisse er nicht, gab der Zeuge zu. Ob ihm sonst noch etwas in dieser Art bekannt sei, fragte die Richterin. Dazu könne er heute keine Angaben machen, sagte der Zeuge. Aber wenn Hochstände umgeschnitten würden, dann würde man das der Polizei melden.

Die Richterin wollte noch wissen, ob man unterscheiden könne, ob ein Hochstand umgeworfen oder vom Sturm umgefallen sei. Wenn es keinen Sturm gegeben habe, sagte der Zeuge, aber trotzdem ein schwerer Hochstand umgefallen sei, dann müsse das absichtlich gewesen sein. Bei Sägespuren sei das sowieso eindeutig.

DDr. Balluch zum Bericht über die Jägertagung

In diesem Bericht stehe kein Wort davon, dass er, DDr. Balluch, irgendwann im Tumult geflohen sei und das sei natürlich auch nicht der Fall gewesen, meinte DDr. Balluch zum Email über die Jägertagung. Es seien insgesamt 4 TierschützerInnen von 4 verschiedenen Vereinen – den 4 Pfoten, dem VGT, der TierWeGe und dem ÖTV – vor Ort gewesen und niemand davon war als JägerIn verkleidet.

Dazu forderte DDr. Balluch Jürgen Faulmann, den Autoren dieses Berichts, auf, Stellung zu nehmen. Faulmann bestätigte was DDr. Balluch gesagt hatte und sagte, dass er für die 4 Pfoten dort gewesen sei. Es habe Diskussionen gegeben und alle TierschützerInnen seien beide Konferenztage durchgehend anwesend gewesen. Niemand sei im Tumult geflohen.

Wie er, Faulmann, auf die Jägertagung gekommen sei, wollte die Richterin wissen. Er sei als Vertreter der 4 Pfoten eingeladen gewesen, erklärte Faulmann. DDr. Balluch sagte, er habe sich in seinem Namen als Journalist angemeldet. Ob das denn überhaupt möglich gewesen sei, fragte die Richterin den Zeugen ungläubig. Er organisiere das nicht, meinte der Zeuge, und könne das daher nicht sagen.

Faulmann sagte noch einmal, dass niemand der TierschützerInnen und insbesondere DDr. Balluch nicht als JägerIn verkleidet gewesen sei. Ob die TierschützerInnen mit JägerInnen diskutiert hätten, wollte die Richterin wissen. Er habe das versucht, gab Faulmann an. Was denn seine Einstellung zur Jagd sei, fragte die Richterin DDr. Balluch. Dieser gab an, dass das ethische Ideal natürlich die Gewaltfreiheit und damit die Abschaffung der Jagd sein müsse. Aber er sei für jeden pragmatischen Fortschritt bei der Jagd zu haben und an konkreten Diskussionen zur realen Verbesserung der Situation sehr interessiert. Faulmann meinte, dass das auf ihn auch zutreffe.

Email von Faulmann über Demonstrationsutensilien

DDr. Balluch sagte dann bzgl. des Emails von Faulmann zu Demonstrationen gegen die Jagd, bei denen ein umgestürzter Hochstand benutzt und er selbst, Faulmann, als aufgehängter Jäger aufgetreten sei, dass diese Art von Demonstrationen Faulmanns Markenzeichen seien. Den umgestürzten Hochstand habe Faulmann selbst gebastelt. Und Faulmann würde sich, um Aufsehen zu erregen, mittels Klettergurt als Jäger verkleidet selbst aufhängen.

Faulmann zeigte dazu spontan Fotos von der genannten Demonstration.

Email über Jagdstörung Lassee

Die Richterin las dann ein Email von DDr. Balluch vor, das dieser im Mai 2007 über einen Prozess am Unabhängigen Verwaltungs Senat (UVS) in Mistelbach geschrieben hatte. Eine Frau sei auf einem Tankstellenklo von der Polizei festgenommen worden, weil man vermutet habe, dass sie vorher eine Jagd gestört habe. Die Frau habe 3 Stunden in einer Polizeizelle sitzen müssen. Dagegen habe es eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS gegeben. Die Beschwerde habe man verloren.

Das stimme, kommentierte DDr. Balluch. Er sei bei der Verhandlung anwesend gewesen und habe deshalb per Email davon berichtet. Aber der Verwaltungsgerichtshof habe dann nach einer erfolgreichen Beschwerde der Behörde aufgetragen, die Gerichtskosten an die Frau wieder zurück zu erstatten.

Stellungnahme von Faulmann

Faulmann sagte dann zu seinem Email, in dem er von der Jägertagung berichtet hatte, dass dort tatsächlich davon gesprochen worden sei, dass man den VGT verbieten lassen wolle, weil er für die Abschaffung der Jagd sei. Er könne das beweisen, weil er diesen Teil der Jägertagung aufgenommen habe.

In seinem Email sei auch gestanden, dass auf der Tagung gesagt worden sei, die TierschützerInnen hätten ein Plakat die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit. Das stimme, meinte Faulmann, das Plakat stamme vom offiziellen Tierschutzombudsmann in Tirol und es handle sich um ein Zitat des ersten deutschen Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Hier würde sehr leichtfertig mit Beleidigungen umgegangen, stellte die Richterin plötzlich fest. Jemand habe auch bei einer Demonstration vor dem Landesgericht den Herrn Staatsanwalt mit einer langen Nase karikiert. Das deswegen, erklärte DDr. Balluch, weil der Staatsanwalt nachweislich gelogen habe und sprichwörtlich sei, dass man davon eine lange Nase bekäme. Die Richterin ermahnte DDr. Balluch, er würde bei Wiederholung aus dem Gerichtssaal entfernt werden. Dann beantragte DDr. Balluch den Staatsanwalt als Zeugen, er solle erklären, wie er in der Ordnungsnummer 267 Seite 3 zur Peilsenderobservation behaupten habe können, dass man gefunden habe, dass DDr. Balluch Anschlagsziele abfahre. Das zum Beweis, dass der Staatsanwalt lüge, weil die Peilsenderdaten laut SOKO-ZeugInnen nichts dergleichen gezeigt hätten.

Alle Angeklagten schlossen sich nacheinander diesem Antrag an. Die Richterin ignorierte ihn.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sich JägerInnen gegenseitig Hochstände umschneiden würden, fragte der Staatsanwalt. Das sei ihm nicht bekannt, meinte der Zeuge.

Ob er die Halali-Bande kenne, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge, es gebe Einbrüche in Jagdhütten und danach würde Feuer gelegt. Die Zeitungen würden das die Halali-Bande nennen. Das sei ein Boulevardausdruck für die Täterbande. Ob dabei Gegenstände entwendet werden würden, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob es Bekennerschreiben dazu gebe, fragte der Staatsanwalt. Solche kenne er nicht, meinte der Zeuge.

Der Staatsanwalt fragte dann, gegen welche Arten der Jagd sich die Jagdstörungen richten würden. Aus den Erklärungen auf diversen Homepages, meinte der Zeuge, könne man schließen, dass es gegen die Jagd generell gehe. Ob es nicht nur bei Treibjagden zu Jagdstörungen komme, fragte der Staatsanwalt. Eine Treibjagd wird nur dann gestört, wenn sie stattfindet, sagte der Zeuge seltsamerweise, aber es ist schwer einen Hochstand umzusägen, wenn jemand mit einer Waffe darauf sitzt.

Zum Privatbeteiligtenanschluss

Mag. Traxler führte dann aus, dass die vom Zeugen vorgebrachte Schadensangabe von € 13.000 keinen Schaden beschreibe, weil das Auswechseln der Tür nicht aufgrund einer Beschädigung durchgeführt worden sei. Es sei also kein Schaden nachgewiesen und es gebe keine Zuordnung zu den Angeklagten. Deshalb sei der Privatbeteiligtenanschluss des Zeugen abzuweisen.

Die Richterin sagte zum Zeugen, dass es sich ja um unbekannte TäterInnen handle. Wenn sich das Verfahren leichter fortsetzen lasse, wenn er den Privatbeteiligtenanschluss zurückziehe, dann werde er das gerne tun, sagte der Zeuge. Es gebe keine TäterInnen, meinte die Richterin. Er ziehe also seinen Antrag zurück, erklärte der Zeuge.

Gab es Straftaten bei Jagdstörungen?

Mag. Traxler fragte dann, ob der Zeuge von Straftaten bei den Jagdstörungen wisse. Er selbst sei nie dabei gewesen, sagte der Zeuge, er habe daher nichts wahrgenommen. Ob ihm von einer Straftat berichtet worden sei, fragte Mag. Traxler. Ja, gegen Jagdgäste, sagte der Zeuge. Er frage aber nur nach Straftaten laut Strafgesetzbuch, sagte Mag. Traxler, nicht Verwaltungsstraftaten. Ja, sagte der Zeuge, es habe eine Nötigung gegeben. Wer wen wie genötigt habe, wollte Mag. Traxler wissen. Wenn ein Jäger auf die Jagd gehe, sagte der Zeuge, wie z.B. in Lassee, und TierschützerInnen würden so nahe bei ihm stehen, dann sei das eine Nötigung. Zu was würde der Jäger dann genötigt, wollte Mag. Traxler wissen. Er würde genötigt, sodass er nicht weggehen könne, sagte der Zeuge. Ob dazu in Lassee eine Strafanzeige gemacht worden sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Wie der Jäger auf diese Weise genötigt habe werde können, fragte Mag. Traxler. Er sei umringt worden, meinte der Zeuge.

Zum Vorfall auf der Jägertagung

Mag. Traxler fragte dann, ob DDr. Balluch auf der Jägertagung als Jäger verkleidet gewesen sei. Nicht verkleidet, meinte der Zeuge, sondern als Jäger gekleidet. In seiner Aussage zur Polizei, so fuhr Mag. Traxler fort, habe er aber von verkleidet gesprochen. Man könne sagen, meinte der Zeuge, DDr. Balluch sei nicht als Nicht-Jäger erkennbar gewesen.

Warum er DDr. Balluch vorgeworfen habe, er würde Jagden stören und Hochstände umschneiden, fragte Mag. Traxler. Das sei damals seine Meinung gewesen, sagte der Zeuge. Ob er diese Meinung heute noch habe, fragte Mag. Traxler. Das wolle er nicht kommentieren, sagte der Zeuge. Ob er damals gesagt habe, dass DDr. Balluch Hochstände umschneiden würde, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte der Zeuge. Das reiche ihr, sagte die Richterin, was der Zeuge heute denke sei irrelevant.

Er habe von einem Tumult gesprochen, in dem DDr. Balluch damals geflohen sei, stellte Mag. Traxler fest. Ob er diesen Tumult beschreiben könne. Das könne er nicht, sagte der Zeuge, er wisse auch nicht, wer diesen Tumult ausgelöst habe.

Die Richterin zitierte dann aus der Polizeiaussage des Zeugen, dass er nie Drohungen von TierschützerInnen bekommen habe und dass es keinen Kontakt gegeben habe. Das stimme, meinte der Zeuge.

Zum Schadensausmaß

Mag. Traxler kam dann auf das angegebene Schadensausmaß zu sprechen. Er habe € 4.000 angegeben. Wie er darauf käme. Der Zeuge fragte die Richterin, ob er das wirklich begründen müsse. Ja, sagte Mag. Traxler, weil eine kriminelle Organisation nur schwerwiegende Straftaten, d.h. mit einem Schaden über € 3000, begehe. Er könne aber nichts dazu sagen, meinte der Zeuge. Ob er schon einmal Kontakt mit Buttersäure gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Er nicht, meinte der Zeuge, sonst wisse er dazu nichts.

VGT außerhalb der Verfassung?

Warum er der Ansicht sei, dass der VGT nicht die Verfassung respektiere, fragte Mag. Traxler. Er verstehe die Frage nicht, sagte der Zeuge. Inwiefern sind Sie der Ansicht, dass der VGT nicht die Verfassung respektiert?, fragte Mag. Traxler langsam und deutlich. Die Jagd sei gesetzlich geschützt, meinte der Zeuge, sie sei Landesrecht und damit Teil der Bundesverfassung. Weil der VGT die Ausübung der Jagd nicht akzeptiere, sei er gegen die Verfassung.

Diskussionsverweigerung mit dem Tierschutz

Ob die von ihm genannten Podiumsdiskussion der Grünen 1998 stattgefunden haben könnte, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge.

Die Richterin zitierte aus der Aussage des Zeugen bei der Polizei. Darin sagte der Zeuge, er weigere sich an Diskussionen teilzunehmen, bei denen die 4 Pfoten oder der VGT dabei seien. Warum er auch die 4 Pfoten anführe, fragte Mag. Traxler. Das sei eine Vereinbarung mit den Grünen gewesen, sagte der Zeuge unwirsch, er könne mit wem er wolle und worüber er wolle Abmachungen treffen. Warum er diese Abmachung habe treffen wollen, fragte Mag. Traxler. Muss ich das sagen?, fragte der Zeuge die Richterin. Schon!, sagte Mag. Traxler.

Mag. Traxler solle dem Gericht nicht Dinge vorwegnehmen, sagte die Richterin. Aber ein Zeuge müsse alle Fragen beantworten, die relevant seien. Diese Frage werde zugelassen. Es habe sich um eine geschäftliche Entscheidung gehandelt, gab der Zeuge an, die er getroffen habe. Warum, fragte Mag. Traxler. Ob die 4 Pfoten genauso gegen die Jagd seien, wie der VGT, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge.

Ob er Kontakt zum früheren Anti-Jagd Kampaigner der 4 Pfoten gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Er glaube nicht, zumindest nicht persönlich, meinte der Zeuge. Ob die 4 Pfoten irgendwann einmal geschrieben hätten, man solle aufhören zu jagen, fragte die Richterin. Sicherlich, meinte der Zeuge, er habe das öfter schon gelesen, aber so etwas werde bei ihm unkommentiert abgelegt. Ob er sich konkret erinnern könne, gelesen zu haben, dass die 4 Pfoten keine Jagd in Österreich wollen, fragte die Richterin. Konkret nicht, sagte der Zeuge.

Ob er von einem Ö1-Radio-Redakteur wegen einer Sendung über DDr. Balluch kontaktiert worden sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, wich der Zeuge aus. Sie erkenne keine Verfahrensrelevanz, sagte die Richterin. Der Zeuge werde in dieser Sendung zitiert, sagte Mag. Traxler. Das stelle die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage. Der Zeuge sage in der Sendung, dass DDr. Balluch ein Verbrecher sei und dass die Gruppierung brandschatzen würde usw.

Könne er sich erinnern, dass er öffentlich gesagt habe, DDr. Balluch sei ein Verbrecher und die Gruppierung würde brandschatzen usw., fragte die Richterin. Er habe das nie im Radio gesagt, meinte der Zeuge. Der Staatsanwalt meinte, dazu müsste man den verantwortlichen Redakteur als Zeugen beantragen. Mag. Traxler beantragte den Redakteur und nannte ihn mit Namen. Dann beantragte Mag. Traxler die Radiosendung vorspielen zu können.

Weitere Anträge von Mag. Traxler

Dann wollte Mag. Traxler eine live Radiosendung vorspielen, die DDr. Balluch in seiner Eigenschaft als Radiojournalist auf der 14. Österreichischen Jägertagung gemacht habe. Diese Sendung sei 30 Minuten lang und am zweiten Konferenztag auf der Tagung aufgenommen worden, also jenem Tag, von dem der Zeuge behauptet habe, DDr. Balluch sei nicht mehr anwesend gewesen. Was damit bewiesen werden solle, fragte die Richterin ungeduldig. Dieser Vorfall sei sowohl im Strafantrag als Beweis gegen DDr. Balluch erwähnt, er würde eine kriminelle Organisation unterstützen, aber es ginge auch um die Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Wie das denn nach dem Tumult weitergegangen sei, fragte die Richterin. Es sei sowieso schon das Ende des ersten Tags der Tagung gewesen, meinte der Zeuge. Ob jemand nun geflüchtet sei oder nicht, fragte die Richterin. Es sei sehr laut gewesen, meinte der Zeuge, und DDr. Balluch habe als erster die Tagung verlassen. Im Strafantrag stehe etwas ganz anderes, meinte Mag. Traxler. Das sei nicht außergewöhnlich, meinte die Richterin, dass sich bei genauerer Analyse gewisse Aspekte des Strafantrags nicht aufrecht erhalten ließen.

Mag. Traxler beantragte drei ZeugInnen zu dem Vorfall. Zwei davon seien die beiden anderen TierschützerInnen und ein dritter war ein Jäger, der mit DDr. Balluch an beiden Tagen der Konferenz gesprochen habe. Dann legte Mag. Traxler den Bericht von der Jägertagung von der Webseite des VGT vor und sagte, die Zeugeneinvernahmen würden beweisen, dass der Bericht von der Webseite richtig sei. Ich brauche das nicht!, sagte die Richterin unwirsch zum Webseitenausdruck und verweigerte die Annahme.

Mag. Traxler legte dann Fotos zur bundesweiten Anti-Jagd Demonstration im April 2008 vor. Daraus gehe eindeutig hervor, dass es sich um ca. 250 TeilnehmerInnen und nicht 25, wie der Zeuge angegeben habe, gehandelt habe. Diese Demonstration sei auch nicht vom VGT organisiert worden, wie der Zeuge behauptet habe. Das ist Ihnen wichtig, ob 25 Leute oder nicht?, fragte die Richterin unfreundlich. Auch das stehe im Strafantrag als Vorwurf gegen DDr. Balluch, meinte Mag. Traxler.

Pause 11:30 Uhr – 11:38 Uhr.

Nach der Pause fragte die Richterin, auf welches Faktum des Strafantrags sich Mag. Traxler beziehe. Das sei kein Faktum des Strafantrags, meinte Mag. Traxler, es sei im Strafantrag als Vorgangsweise der kriminellen Organisation beschrieben. Nach Ansicht des Gerichts, sagte die Richterin, sei jetzt das Thema abgedeckt.

Fragen von Anwältin Dr. Lehner

Anwältin Dr. Lehner wollte dann wissen, wie alt die Türen gewesen seien, die der Zeuge ausgetauscht habe. Die Privatbeteiligung sei zurückgezogen worden, sagte die Richterin. Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, meinte Dr. Lehner. Der Zeuge habe keinen Schaden angegeben, sagte die Richterin, das ganze sei weniger als € 3000, und daher keine schwerwiegende Straftat. Das werfe aber ein allgemeines Bild auf die Aussage des Zeugen, meinte Dr. Lehner. Aber die Richterin ließ die Frage nicht zu.

Dr. Lehner zitierte aus der Aussage des Zeugen zur Polizei. Er habe ergänzend angeführt, dass DDr. Balluch an einer Demonstration gegen einen Jägerball teilgenommen habe. Wieso er das anführe und ob es da Vorfälle gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Er habe DDr. Balluch lediglich dort gesehen, meinte der Zeuge. Ob es einen Vorfall gegeben habe, beharrte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge, Transparente seien gehalten worden und DemonstrantInnen hätten Lustmörder geschrien. Ob er denn der Meinung sei, dass die Teilnahme an einer Demonstration außerhalb des Verfassungsbogens liege, fragte Dr. Lehner. Wieso das relevant sei, wollte die Richterin wissen. Die Einschätzung des Zeugen sei relevant, meinte Dr. Lehner.

Steht DDr. Balluch außerhalb der Verfassung?

Da mischte sich Anwalt Dr. Dohr ins Geschehen und fragte, was er mit innerhalb und außerhalb des Verfassungsbogens eigentlich meine. Wer demokratische Methoden anwende, stünde innerhalb des Verfassungsbogens, sagte der Zeuge. Was der Bezug zu DDr. Balluch sei, fragte Dr. Dohr. Wenn jemand genötigt werde, eine andere Meinung zu haben, dann sei das außerhalb der Verfassung, sagte der Zeuge. Ob er damit den Straftatbestand der Nötigung aus dem Strafgesetzbuch meine, fragte Dr. Dohr. Man reitet hier auf etwas herum!, sagte die Richterin, ob die Aussagen des Zeugen noch nicht bei der Verteidigung angekommen seien.

Innerhalb des Verfassungsbogens liege es, wenn man Gesetze ändern wolle, sagte der Zeuge. Außerhalb liege es, wenn man mittels Gewalt und Nötigung vorginge. Was der Bezug zu DDr. Balluch sei, fragte Dr. Dohr noch einmal. Worauf er damals seinen Satz bezogen habe, fragte die Richterin. Er habe DDr. Balluch und den VGT gekannt und er habe ihn auch gemeint, sagte der Zeuge. Ob er damit gemeint habe, dass DDr. Balluch Straftaten wie Hochstandschneiden begehe, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Dr. Karl zur Diskussionsverweigerung

Er sei nicht bereit, mit den 4 Pfoten oder dem VGT zu sprechen, stellte Anwalt Dr. Karl fest. Ja, sagte der Zeuge. Ob er das selbst entschieden habe, fragte Dr. Karl. Das sei in Gremien entschieden worden, antwortete der Zeuge. In welchen, wollte Dr. Karl wissen. Im Vorstand des niederösterreichischen Landesjagdverbands, sagte der Zeuge. Wann, fragte Dr. Karl weiter. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge. Nicht relevant!, rief die Richterin dazwischen.

Ob er sich denn mit den Inhalten des VGT auseinandergesetzt habe, fragte Dr. Karl. Er habe die Forderungen zur Jagd gelesen, meinte der Zeuge. Ob er dazu Stellung genommen habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch stellte zu Beginn seiner Fragen fest, dass der Zeuge einen Zusammenhang zwischen der bundesweiten Anti-Jagd Demonstration und dem niederösterreichischen Landesjägertag hergestellt habe. Ob er dafür einen Hinweis habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge, das sei nur eine Vermutung gewesen. Er habe daraus ja auf eine mögliche Täterschaft der OrganisatorInnen der Demonstration bzgl. der Buttersäure geschlossen, erklärte DDr. Balluch seine Frage.

Warum er gesagt habe, dass diese Demonstration vom VGT organisiert worden sei, fragte DDr. Balluch. Das habe er nie gesagt, meinte der Zeuge, obwohl er das bei seiner Befragung sehr wohl gesagt hatte.

Dann fragte DDr. Balluch, ob er selbst, DDr. Balluch, am zweiten Tag der 14. Österreichischen Jägertagung noch anwesend gewesen sei. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge, er habe DDr. Balluch an diesem Tag jedenfalls im Saal nicht gesehen.

DDr. Balluch wollte wissen, ob sich der Zeuge erinnern könne, wer bei der Podiumsdiskussion der Grünen auf dem Podium gewesen sei. Nein, sagte der Zeuge. Ob es möglich gewesen sein könnte, dass er, DDr. Balluch, auch Diskussionsteilnehmer am Podium war. Vielleicht, sagte der Zeuge, möglicherweise habe er deswegen die Veranstaltung verlassen. In seiner Aussage zur Polizei habe er aber gesagt, dass DDr. Balluch im Publikum erschienen sei, sagte DDr. Balluch. Es sei ein kleines Restaurant gewesen und deshalb habe es keinen Unterschied zwischen Publikum und Podium gegeben, behauptete der Zeuge.

Ob er meine, DDr. Balluch stehe innerhalb oder außerhalb des Verfassungsbogens, fragte DDr. Balluch. Seiner Ansicht nach außerhalb, sagte der Zeuge. Wieso, fragte DDr. Balluch. Ob der Zeuge Aktionen von DDr. Balluch kenne, die gewalttätig gewesen seien und ob es nicht auch die Forderung nach Abschaffung der Jagd eine Forderung nach einer Gesetzesänderung sei. Die Richterin lehnte alle diese Fragen als irrelevant ab.

Warum sind Sie der Ansicht, dass DDr. Balluch außerhalb des Verfassungsbogens steht?, fragte DDr. Balluch nun direkt. Die Richterin ließ aber auch diese Frage nicht zu. Dann wollte DDr. Balluch wissen, ob der Zeuge meine, ziviler Ungehorsam stehe außerhalb des Verfassungsbogens. Die Richterin ließ auch diese Frage nicht zu und drohte DDr. Balluch das Fragerecht zu entziehen.

DDr. Balluch fragte dann, ob es irgendeine Organisation gebe, mit der der Zeuge sprechen würde, die gegen die Jagd eingestellt sei. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Mit welchen jagdgegnerischen Organisation er denn im Gespräch sei, wollte DDr. Balluch wissen. Die Richterin bezeichnete auch diese Frage als irrelevant und sagte doch tatsächlich: In einer Demokratie kann jeder machen was er will, und ich diskutier jetzt da nicht weiter!.

DDr. Balluch fragte dann, ob der Zeuge meine, er, DDr. Balluch, gehe gewaltsam gegen die Jagd vor. Auch diese Frage wurde von der Richterin nicht zugelassen.

DDr. Balluch beantragte dann, die Radiosendung über die Jägertagung, die von ihm gestaltet worden war, vorzuspielen. Das würde beweisen, dass es, erstens, keinen Tumult gegeben habe und dass, zweitens, er nicht grün angezogen gewesen sei. Das werde in der Sendung explizit angesprochen. Was er denn sonst angehabt habe, fragte die Richterin. Wahrscheinlich etWAS Ähnliches wie jetzt, meinte DDr. Balluch. Also ein Hemd, auf dem stehe, ich bin eine kriminelle Organisation, sagte die Richterin und lachte.

Fragen von Mag. Hnat

Ob Faulmann bei der Jägertagung einen Hut aufgehabt habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er sehe heute Faulmann zum ersten Mal. Ob Faulmann seiner Einschätzung nach heute als Jäger angezogen sei, fragte Mag. Hnat. Faulmann war völlig grün gekleidet. Nein, sagte der Zeuge. Wozu er das frage, wollte die Richterin wissen.

Sind Sie für oder gegen die Jagd?, wollte Mag. Hnat wissen. Das sei nicht zugelassen, so etwas zu fragen, rief die Richterin dazwischen. Das sei reine Polemik. Und deshalb gebe es jetzt eine Mittagspause.

Mittagspause 12:05 Uhr – 12:40 Uhr.

Nach der Pause erklärte Mag. Hnat, dass die Pause viel zu kurz gewesen sei, weil so viele PolizeischülerInnen die Kantine blockiert hätten.

Seine letzte Frage an den Zeugen, ob er für oder gegen die Jagd sei, sei nicht polemisch gewesen. Die Antwort hätte subjektive Interessen aufgezeigt, die auf die Wahrnehmung des Zeugen verzerrend gewirkt haben könnten.

Frage von Jürgen Faulmann

Faulmann fragte dann, ob auch die 4 Pfoten außerhalb der Verfassung stünden. Diese Frage wurde von der Richterin wiederum nicht zugelassen. Sie sei schon gestellt worden. Faulmann beantragte die Zulassung der Frage, weil sie noch nicht gestellt worden sei. Abgelehnt!, rief die Richterin.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl beantragte die Beischaffung der Zeitschrift Weidwerk vom März 2003, um zu beweisen, dass die Demontage von Hochständen dort tatsächlich beschrieben werde.

Dann fragte DI Völkl, ob es jemals Anzeigen der Jägerschaft gegen TierschützerInnen wegen Gewalt oder Nötigung oder gefährlicher Drohung gegeben habe. Es habe Anzeigen gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gegeben, sagte der Zeuge. Ob es jemals eine rechtskräftige Verurteilung von TierschützerInnen wegen Übertretung des Strafgesetzbuches bzgl. jagdlicher Aktivitäten gegeben habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte der Zeuge, nicht dass er wüsste.

Fragen von Harald Balluch

Harald Balluch führte dann aus, dass, wenn man die öffentliche Diskussion über Anliegen vom Tierschutz zu Gesetzesänderungen verhindert, man gesetzliche Änderungen verhindern würde. Die Richterin unterbrach und sagte, Balluch würde nur schwafeln. Balluch sagte, er wolle ergründen, ob die Diskussionsverweigerung durch die Jägerschaft nicht eine Verhinderung von gesetzlichen Änderungen sei und dadurch der Zeuge selbst jede Jagdgegnerschaft zu einem konfrontativen Vorgehen zwinge und somit jene Vorgangsweise, die er als demokratisch bezeichnet habe, selbst verhindere. Solche Fragen seien nicht zugelassen, erklärte die Richterin.

Anwalt Dr. Karl beantragte die Zulassung. Bevor er das begründen konnte, sagte die Richterin, dass er selbst über diesen Antrag lache. Er lache nicht, meinte Dr. Karl. Sie habe das aber gesehen und das komme ins Protokoll, sagte die Richterin. Jetzt werde die Richterin aber sehr emotional, meinte die Achtbeschuldigte dazwischen. DDr. Balluch beantragte daraufhin eine kurze Pause, damit die Richterin emotional abkühlen könne, wie das die Richterin bereits oft anderen gegenüber gemacht hatte. Alle Angeklagten sagten, sie schließen sich diesem Antrag an.

Balluch sagte, man müsse erfragen, ob der Landesjagdverband sich nicht selbst durch sein Verhalten der Diskussionsverweigerung außerhalb des Verfassungsbogens begebe. Das sei nicht zugelassen, so etwas zu fragen, rief die Richterin erregt. Dann entließ sie den Zeugen um 13:07 Uhr.

Einvernahme eines Büroangestellten des nö Landesjagdverbands

Dann wurde ein Büroangestellter des niederösterreichischen Landesjagdverbands als Zeuge aufgerufen. Er solle über den Buttersäurevorfall berichten, sagte die Richterin.

Er sei als erster im Büro gewesen, gab der Zeuge an. 2 Stunden lang habe man nicht gewusst, was das für ein komischer Geruch sei. Man habe den Geruch auch nicht lokalisieren können. Die Polizei sei dann gekommen und habe sofort erkannt, dass es sich um Buttersäure handle. Über das nächste Wochenende habe man dann Geruchsneutralisierungsgeräte im Büro installiert und es sei eine Spezialfirma zur Reinigung gekommen.

Wie hoch der Schaden gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe der Polizei gegenüber von € 4000 gesprochen, sagte der Zeuge. Wieso, fragte die Richterin. Ob es Rechnungen dazu gebe. Es handle sich um Reinigungsgebühren, meinte der Zeuge. Der vorherige Zeuge habe als Geschäftsführer nur von € 1200 Reinigungskosten gesprochen, sagte die Richterin. Er habe das damals bloß geschätzt, gab der Zeuge zu. Auch der Briefkasten und das Türschloss hätten gerochen, aber man habe sie nicht ausgetauscht.

Die Verteidigung hatte keine Fragen an den Zeugen. Er wurde um 13:14 Uhr entlassen.

Einvernahme des Jagdleiters von Altenmarkt

Anschließend wurde der Jagdleiter von Altenmarkt in den Zeugenstand gerufen. Was damals passiert sei, wie plötzlich Hochstände umgeschnitten wurden, fragte die Richterin. Es seien nicht seine Hochstände gewesen, gab der Zeuge an, er sei nur der Jagdleiter. Was er selbst denn gesehen habe, fragte die Richterin. 7 Hochstände seien umgeschnitten gewesen und seien alle dagelegen, meinte der Zeuge. Alle 7 umgeschnitten, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Durch Sturm umgefallen oder mit einer Säge umgeschnitten, fragte die Richterin. Mit einer Säge, sagte der Zeuge.

Die Richterin las dann den Polizeibericht vor. Darin wurde angegeben, dass lediglich 5 Hochstände umgeschnitten worden seien, sowie eine Leiter zersägt und eine Tür beschädigt. Er habe 7 komplett umgeschnittene Hochstände gesehen, bestand der Zeuge auf seiner Aussage.

Ob sich JägerInnen gegenseitig die Hochstände umschneiden würden, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Die Richterin las noch einmal einen Polizeibericht vor, in dem von 5 Hochständen die Rede war. Es seien 7 gewesen und alle umgesägt, sagte der Zeuge.

Die Richterin las dann aus dem Polizeibericht eine Schadensaufstellung vor. Woher die Schadenssummen kämen, fragte sie. Der Geschädigte habe das mit ihm, dem Zeugen, zusammen geschätzt, meinte der Zeuge. Die geschätzte Schadenssumme betrug € 1510, also weniger als € 3000, die für eine Aktion einer kriminellen Organisation notwendig wären.

Mag. Traxler fragte, ob es Kontakt mit TierschützerInnen gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge, nie. Mag. Traxler legte dann das Email über den Artikel aus dem Weidwerk vor, um zu fragen, ob die Hochstände auf diese Weise mit Kerben umgesägt worden seien. Die Richterin unterbrach und fragte den Zeugen, ob er diese Jagdzeitschrift kenne. Ja, sagte der Zeuge. Dann fragte die Richterin, ob der Zeuge sagen könne, ob so ein Artikel im Weidwerk gestanden habe. Er könne sich nicht erinnern, meinte der Zeuge. Mag. Traxler fragte dann, ob es Kerben in den Stützen der Hochstände gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge, alle seien glatt durchgesägt worden.

Ob es stimme, wie im Polizeibericht stehe, dass es nur Spuren von einer Person im Schnee gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge, nur eine Person habe das gemacht.

Mag. Hnat wollte wissen, ob JägerInnen alte und morsche Hochstände selbst entfernen würden. Ja, sagte der Zeuge. Mag. Hnat wollte damit belegen, dass so ein Artikel über die Entfernung von Hochständen durchaus in einer Jagdzeitschrift stehen könnte. Ob er was damit zu tun habe, fragte die Richterin dazwischen. Nein, sagte Mag. Hnat, er wolle nur die Unterstellung hinterfragen, dass diese Beschreibung von DDr. Balluch selbst erfunden worden sei, quasi als verdeckter Tipp an eine kriminelle Organisation.

Der Zeuge wurde um 13:37 Uhr entlassen.

Einvernahme des Besitzers der Hochstände

Als letzter Zeuge des Tages wurde der Besitzer der umgeschnittenen Hochstände einvernommen. Er sei ein Kraftfahrer, gab er an. Wie viele Hochstände denn betroffen gewesen seien, fragte die Richterin. 8 sagte der Zeuge zur Überraschung aller. Der vorherige Zeuge hatte von 7, der Polizeibericht von 5 gesprochen. Wie viele Hochstände völlig kaputt gewesen seien, fragte die Richterin. 7, sagte der Zeuge. Auf welcher Fläche die alle gestanden hätten, fragte die Richrterin. Auf ca. 8 Hektar, meinte der Zeuge, jeweils entlang einer Straße. Ob man das mit einem Fahrzeug habe abfahren können, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.

In welchem Zustande die Hochstände vor der Beschädigung gewesen seien, fragte die Richterin. In gutem, meinte der Zeuge, sie seien alle in den letzten 4-5 Jahren aufgestellt worden. Ob er selbst die Beschädigungen gesehen habe, fragte die Richterin. Er sei sogar der erste dort gewesen, sagte der Zeuge. Was er gesehen habe, wollte die Richterin wissen. Ein Hochstand sei aus der Verankerung gerissen worden, sagte der Zeuge. Durch einen Sturm vielleicht, fragte die Richterin. Sicher nicht, meinte der Zeuge. Der Hochstand sei mit Gewalt umgerissen worden. Nur einer, fragte die Richterin. Nein, jeder sei aus der Verankerung gerissen worden, meinte der Zeuge. Sie seien alle nicht mehr zu gebrauchen gewesen.

Das sei alles in 1 Nacht passiert, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob er dazu von der Polizei einvernommen worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Was er zur Schadenshöhe sagen könne, fragte die Richterin. Er habe nur den Materialschaden geschätzt, nicht aber seine Arbeitszeit, meinte der Zeuge. Ob es eine Versicherung gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sich rivalisierende Jägergruppen gegenseitig Hochstände umschneiden würden, fragte der Staatsanwalt. Nicht in dieser Region Hollabrunn, sagte der Zeuge, hier habe man ein gutes Verhältnis. Ob er sonstige Informationen zum Vorfall habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge.

Die Richterin stellte dann fest, dass auch dieser Zeuge einen Privatbeteiligtenanschluss gemacht habe. Ob er das zurückziehen wolle, fragte die Richterin, wo es doch keine TäterInnen gebe. Nein, sagte der Zeuge. Der Gesamtschaden sei € 1510 gewesen, las die Richterin vor. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen der Verteidigung

Ob er Kontakt zum Tierschutz gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Zeuge.

Ob er die Jagdzeitschrift Weidwerk lese, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob er sich an Artikel daraus erinnern könne, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Wie denn die Hochstände umgesägt worden seien, fragte Mag. Traxler. Mit einer feinen Säge, sagte der Zeuge. Durchgeschnitten oder mit Kerben, fragte Mag. Traxler. Ganz durchgesägt, sagte der Zeuge.

Ob er schon einmal morsche Hochstände umgesägt habe, fragte Mag. Hnat. Nein, sagte der Zeuge, alte Hochstände würden zerlegt und mit dem Traktor weggeführt, weil er keine Nägel in der Natur zurücklassen wolle. Und wie würde in unwegsamem Gelände vorgegangen, fragte Mag. Hnat. Solche Hochstände würden händisch entfernt und rausgetragen, sagte der Zeuge.

Ob es in seiner Gegend Wilderer gebe, fragte Mag. Hnat. Das sei ihm nicht bekannt, sagte der Zeuge. Ob das Verhältnis zwischen Wilderern und JägerInnen schlecht sei, fragte Mag. Hnat. Diese Frage sei irrelevant, sagte die Richterin. Ob es möglich sei, dass Wilderer die Hochstände umgesägt hätten, fragte Mag. Hnat. Vielleicht in einer anderen Gegend, aber nicht in Hollabrunn, meinte der Zeuge.

DI Völkl stellte fest, dass die Richterin bei der letzten Frage geschmunzelt hätte. Das sei eine menschliche Regung und sie solle daher nicht dauernd die Verteidigung maßregeln, wenn jemand schmunzeln würde.

Dann fragte DI Völkl, ob der Zeuge als Jäger den Bleischrot in der Gegend lasse, wenn er sich schon um die Nägel sorge. Das sei für ihn nicht relevant, sagte der Zeuge und die Richterin meinte: Nicht relevant!. Um 14 Uhr wurde der Zeuge entlassen.

Pause 14:00 Uhr – 14:09 Uhr.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Vorfall Hochstandschneiden

Nach der Pause durften die Angeklagten zu den letzten ZeugInnen Stellung nehmen. DDr. Balluch sprach zunächst zum Vorfall mit den umgeschnittenen Hochständen. DDr. Balluch führte aus, dass sowohl die Wahrnehmung der Zeugen als auch der Polizeibericht von einer einzigen Spur im Schnee sprechen würden. Es sei also nur ein Einzeltäter am Werk gewesen. Das widerspreche der These einer kriminellen Organisation, da für Aktivitäten dieser Art offenbar eine einzelne Person ausreiche.

DDr. Balluch wies darauf hin, dass laut § 278a ein erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft definierendes Element der Straftaten einer kriminellen Organisation seien. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Umschneiden dieser Hochstände unter diese Kategorie falle. Erstens sei der Wert der Hochstände, wie belegt worden sei, unter € 3000 und damit deren Beschädigung keine schwerwiegende Straftat. Und zweitens sei das Umschneiden von Hochständen überhaupt kein Einfluss auf die Wirtschaft, geschweige denn ein erheblicher. Drittens habe es keinen Kontakt zu TierschützerInnen gegeben und deshalb sei es lediglich eine Vermutung, dass die TäterInnen aus dem Tierschutzbereich stammen würden. Und viertens seien keine Bedingungen gestellt und keine Frist gesetzt worden, es sei also nicht der vom Staatsanwalt behauptete Modus Operandi identifizierbar.

Zusammenfassend müsse man also schließen, dass, erstens, diese Straftat niemandem der Angeklagten zugeordnet werden könne und, zweitens, kein Indiz für die Aktivität einer kriminellen Organisation bestehe.

Zum in einem Email von DDr. Balluch widergegebenen Artikel der Jagdzeitschrift Weidwerk stellte DDr. Balluch fest, dass die dort angegebene Art und Weise der Entfernung von Hochständen durch Kerben nicht auf das Umschneiden dieser Hochstände oder irgendwelcher anderer Hochstände im Akt passe. Daher könne das Verbreiten dieses Artikels einer Jagdzeitschrift nicht als Information für eine kriminelle Organisation gewertet werden.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Aussage des Geschäftsführers des nö Landesjagdverbands

Zunächst erklärte DDr. Balluch, dass aus dem Polizeibericht und den Aussagen des Zeugen geschlossen werden könne, dass die Buttersäure durch einen Türschlitz eingespritzt worden sei. Bei dem Pelzgeschäft einer Zeugin, die wenige Tage davor einvernommen worden ist, sei die Buttersäure aber durch ein Fenster geworfen worden. Dass das Vorgehen der TäterInnen in beiden Fällen differiere, zeige, dass es nicht um dieselbe Tätergruppe und daher nicht um eine kriminelle Organisation gehen könne. Offenbar hätten verschiedene Hirne sich diese Straftaten ausgedacht.

Ihm, DDr. Balluch, sei vom Gericht ein uraltes Email als verdächtig vorgehalten worden, in dem er Buttersäureanschläge als keine wirkliche Sachbeschädigung, es würde ja nichts kaputt sondern es würde nur stinken, relativiert habe. Die Aussage des Zeugen habe aber diese Ansicht wieder einmal bestätigt. Der Zeuge habe angegeben, dass nach 1 Woche der Geruch völlig verschwunden sei und alles beim Alten gewesen wäre. Offenbar müsse man nach Buttersäureanschlägen also nur einige Zeit warten, und die angebliche Sachbeschädigung würde sich in Luft auflösen. Das Email sei also nicht nur nicht verdächtig, es sei sogar wahr.

Der Zeuge habe die Vermutung geäußert, die Buttersäure sei von den VeranstalterInnen einer Demonstration aus Rache wegen der besseren Medienberichterstattung über eine Jägertagung versprüht worden. DDr. Balluch sagte, er selbst habe nirgendwo etwas über diese Jägertagung des niederösterreichischen Landesverbandes in den Medien gelesen. Offenbar seien nur Jagdmedien davon informiert gewesen. Die damalige Demonstration habe weder er noch der VGT organisiert, sondern die Initiative zur Abschaffung der Jagd. Es hätten etwa 250 Personen und nicht die vom Zeugen angegebenen 25 Personen daran teilgenommen. Das könne leicht durch Fotos von der Demonstration bewiesen werden. DDr. Balluch beantragte, die Fotos vorlegen zu dürfen, um zu beweisen, dass der Zeuge nicht glaubwürdig sei. Aber die Richterin zeigte daran kein Interesse.

Zur Buttersäureaktion gegen die Jägerschaft habe es laut Polizeibericht ein Bekennerschreiben im Internet gegeben. DDr. Balluch legte diesen Bericht vor und stellte fest, dass dieses Schreiben in bürgerlichem Ton gehalten sei, die Regeln von Groß- und Kleinschreibung befolge und kein Binnen-I verwende. Die VerfasserInnen müssten also aus einem anderen gesellschaftlichen Milieu als jene stammen, die andere Bekennerschreiben, die bisher vorgelegt wurden, verfasst hätten. Das sei wiederum ein Beleg dafür, dass keine gemeinsame kriminelle Organisation dahinter stecken könne. Dazu sagte die Richterin, das Schreiben sei aber mit ALF Liesing unterschrieben. Das klinge wie ein spontan erfundener Name, kommentierte DDr. Balluch.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Vorfall auf der Jägertagung

Er, DDr. Balluch, habe sich ganz normal als Journalist mit seinem Presseausweis und unter seinem Namen für die Tagung angemeldet und habe deshalb auch keinen Eintritt bezahlen müssen, sondern Presseeintrittskarten erhalten. Er, DDr. Balluch, sei natürlich auch nicht als Jäger verkleidet gewesen. Das wäre allein schon deswegen nicht gegangen, weil der grüne Jägerloden und die Hirschhornknöpfe nicht vegan seien. Er, DDr. Balluch, sei auf der Jägertagung gewesen, um von dort eine Radiosendung live zu gestalten, was er auch getan habe. Dieser Sendung könne man entnehmen, dass DDr. Balluch nicht als Jäger verkleidet gewesen sei, weil auch thematisiert worden sei, wie es sich als auffällig andere Person unter so vielen JägerInnen anfühle.

Der Zeuge habe auf dieser Tagung öffentlich von DDr. Balluch behauptet, er habe Hochstände umgeschnitten. Das sei nicht wahr, meldete sich die Richterin zu Wort. Nein, sagte DDr. Balluch, der Zeuge habe das zwar bei seiner Aussage nicht wiederholt, er habe aber zugegeben, das damals gesagt zu haben. Das beweise, dass der Zeuge eine persönliche Aversion gegen DDr. Balluch hege und deswegen nicht vertrauenswürdig sei.

Der Zeuge habe in seiner Polizeiaussage behauptet, es habe einen Tumult gegeben und DDr. Balluch sei geflohen. In seiner heutigen Aussage habe er das relativiert und gemeint, die Tagung sei sowieso beendet gewesen und DDr. Balluch sei als erster gegangen. Beides sei nicht wahr. Es habe nie einen Tumult gegeben und DDr. Balluch sei auch nicht als erster gegangen, sondern habe mit JägerInnen noch diskutiert. DDr. Balluch beantragte dann einen Jäger als Zeugen, der bei diesem Vorfall neben ihm gesessen sei und bestätigen werde, dass DDr. Balluch nicht als Jäger verkleidet war, dass es keinen Tumult gegeben habe und dass DDr. Balluch nicht als erster die Tagung verlassen habe.

Weiter habe der Zeuge behauptet, dass DDr. Balluch am zweiten Tag nicht mehr anwesend gewesen sei. Auch das sei falsch und könne widerlegt werden. Die live Radiosendung sei nämlich am zweiten Tag von der Jägertagung aus zur Wiener Radiostation übertragen worden, was eindeutig dem Inhalt der Sendung zu entnehmen sei.

Zu Frage ob VGT außerhalb des Verfassungsbogens

Dann erinnerte DDr. Balluch daran, dass der Zeuge behauptet habe, er, DDr. Balluch, und der VGT stünden außerhalb des Verfassungsbogens. Das sei die Begründung des Zeugen gewesen, warum er mit dem VGT grundsätzlich nicht diskutieren wolle. Die Befragung habe aber ergeben, dass der Zeuge und seine Organisation mit überhaupt keinem Tierschutzverein zu diskutieren bereit seien und alle Gruppierungen, die für eine Abschaffung oder Einschränkung der Jagd seien, von Gesprächen ausschließen würden. Selbst vom Alpenverein habe der Zeuge gesagt, er hätte sich aufgrund seiner Jagdkritik, wörtlich, aus dem Gespräch katapultiert. Der Zeuge wolle offensichtlich jede Kritik an der Jagd einfach aussitzen und seinen Kopf in den Sand stecken.

Leider sei es nicht möglich gewesen den Zeugen zu fragen, was er von Aktionen des zivilen Ungehorsams wie z.B. Jagdstörungen halte. Aktivitäten dieser Art seien nämlich notwendig für eine funktionierende Demokratie. Er, DDr. Balluch, und der VGT würden sich sicherlich innerhalb des Verfassungsbogens befinden. Er, DDr. Balluch, und der VGT würden versuchen, auf den Gesetzgebungsprozess einzuwirken. Im Gegensatz dazu habe der Zeuge antidemokratische Ansichten und stünde deshalb außerhalb des Verfassungsbogens, weil er legitime Aktivitäten zu kriminalisieren versuche, weil er sich dem demokratischen Meinungsbildungsprozess entziehe und weil er grundsätzliche Kritik an der Jagd tatsächlich verbieten wolle.

Zur Podiumsdiskussion

Auch den Vorfall mit der Podiumsdiskussion habe der Zeuge völlig falsch widergegeben. Tatsächlich habe diese Diskussion vor etwa 12 Jahren stattgefunden und der Zeuge habe DDr. Balluch zu dieser Zeit noch gar nicht gekannt. Vielmehr versuchte der Zeuge damals die Vier Pfoten und deren Anti-Jagd Kampagnenleiter aus der Diskussion auszugrenzen. Er, DDr. Balluch, sei neben dem Zeugen am Podium gesessen und die Diskussion sei etwa 2 Stunden lang gelaufen, bis der Zeuge plötzlich aufgesprungen sei und die Veranstaltung verlassen habe. Schon damals habe er mit seinem Verhalten bewiesen, dass er nicht kritikfähig sei, sondern Kritik einfach durch Ignorieren und sich-Entziehen aussitzen wolle.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Vorfall mit der Dekorateurin bei Kleider Bauer

Dann nahm DDr. Balluch noch zu den Aussagen der ZeugInnen vom Vortag Stellung. Bei diesen ZeugInnen sei zunächst einmal sehr auffällig, dass die Polizei, nämlich die SOKO, die beiden erst 3 Jahre nach dem Vorfall zum ersten Mal einvernommen habe. Die Polizei habe also damals, bei dem Vorfall, dafür keinen Anlass gesehen. Erst die SOKO habe diesen Fall ausgegraben und mit den Einvernahmen begonnen. Das zeige einerseits, wie irrelevant dieser Vorfall eigentlich sei. Andererseits müsse man Aussagen, die 3 Jahre nach einem Vorfall getätigt würden, mit großer Vorsicht aufnehmen. Nach einer so langen Zeit könne man sich verständlicherweise an viele Dinge nicht mehr erinnern. Die Aussagen hier vor Gericht seien dann noch einmal 2 Jahre später erfolgt. Die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen ließen sich so zwanglos erklären und müssten nicht bösartig oder mit Absicht erfolgt sein.

Er habe jetzt in den Archiven beim VGT recherchiert und dabei festgestellt, dass das Demonstrationsverbot vor Kleider Bauer am 6. Dezember 2006 erlassen worden sei. Es sei dann 2 Wochen lang aufrecht erhalten worden. Dagegen habe er am 14. Dezember 2006 eine Aktion des zivilen Ungehorsams organisiert. Diese Aktion habe etwa von 17 Uhr – 18 Uhr gedauert. Diese Aktion habe deshalb so spät stattgefunden, weil man für so eine Aktion viele Personen benötige. Da die meisten Menschen am Tag einer Arbeit nachgingen, könnten solche Aktionen mit 40 Personen nur nach Arbeitsschluss veranstaltet werden. Da die Demonstrationen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten worden seien, sei klar gewesen, dass die Polizei bei Abhalten der Demonstration entgegen der Untersagung sofort eingreifen würde. Die Vorstellung, man könne eine untersagte Demonstration den ganzen Tag über – die ZeugInnen sprachen von 10 Uhr vormittags bis 19 Uhr abends – sei völlig irreal. Bei dieser Aktion habe man Transparente und Plakate für Demonstrationsfreiheit und nicht für Tierschutz und gegen Pelz gehalten, wie das auf den vorgelegten Fotos zu sehen war. Diese Fotos seien auch im Dunkeln aufgenommen worden, was zur Tageszeit dieser Aktion des zivilen Ungehorsams passen würde.

Allerdings habe der Vorfall, um den es dem Gericht ginge, am 19. Dezember 2006, also 5 Tage später, stattgefunden. An diesem Tag könnten also nur, wie von Springer ausgesagt und mit der Aktennotiz der Zeugin kompatibel, ein Flugblattverteiler und eine Aktivistin anwesend gewesen sein. Die Fotos müssten also von Kleider Bauer, absichtlich oder unabsichtlich, vertauscht worden sei, wie sie der Polizei überreicht worden seien. Die Zeugin habe ja ausgesagt, dass sie ihre Fotos an Kleider Bauer weitergegeben, und diese Firma die Fotos dann 3 Jahre später auf Anfrage an die SOKO überreicht habe.

Er selbst sei ja an diesem Tag dort nicht anwesend gewesen. Aber auf Basis der vorliegenden Evidenz sei die wahrscheinlichste Erklärung des Vorfalls, dass die Zeugin mit dem Vorsatz – und vielleicht mit dem Auftrag – aus dem Geschäft gekommen sei, den Flugblattverteiler zu fotografieren. Kein einziges ihrer Fotos würde ja eine Auslage zeigen, die sie angeblich fotografieren habe wollen. Der Punschstandbetreiber habe diesen Teil des Vorfalls offenbar noch nicht beobachtet. Die Zeugin sei dann wieder ins Geschäft gegangen und etwas später wieder herausgekommen. Dann habe Springer die Frau gefilmt. Diese habe daraufhin Springer die Kamera entreißen wollen. Springer müsse daraufhin die Polizei per Notruf um Hilfe gebeten und mit ihrem Rechtsvertreter gesprochen haben. Die Zeugin habe sich dann in der Situation unwohl gefühlt, sie habe das als Angst bezeichnet, aber nicht Angst vor Springer, sondern Angst vor der Polizei und vor einer Zivilklage. Deshalb sei sie davon gegangen. Springer sei ihr gefolgt, wie ihr ihr Anwalt empfohlen hätte, um der Polizei mitteilen zu können, wo sich die Frau aufhalte. Als die Polizei dann offenbar gekommen ist, habe die Zeugin sich in keiner Weise über Frau Springer beschwert sondern nur defensiv agiert. Auch daraus könne man ableiten, dass sich eher die Zeugin als Frau Springer einer Schuld bewusst gewesen sei.

Sowohl den Aussagen der Zeugin als auch des Punschstandbetreibers könne man entnehmen, dass beiden der Vorfall eher unangenehm gewesen sei. Der Punschstandbetreiber sagte sogar, dass ja nichts passiert sei. Bis zuletzt müsse er also davon ausgegangen sein, dass seine Zeugenaussage die Zeugin entlassen solle, und nicht Frau Springer belasten. Niemand der damals anwesenden sei offenbar auf die Idee gekommen, dass Frau Springer etwas verbrochen haben könnte. Erst der SOKO ist diese krause Idee 3 Jahre später gekommen. Mittels § 278a könne man also offenbar sogar Hilferufe an die Polizei zu einer kriminellen Handlung hochstilisieren. Hätte Frau Springer nicht die Polizei gerufen, dann wäre der SOKO dieser Vorfall nicht bekannt geworden.

Auch, dass es sich beim Vorfallstag um einen Dienstag handelt, beweise diese Version der Geschichte. An einem Dienstag habe es keine Demonstrationen vor Kleider Bauer gegeben und insbesondere nicht mit 20 Personen von 10 Uhr bis 19 Uhr. Das wäre praktisch unmöglich gewesen, so viele Personen für diese lange Zeit zu so einer Kundgebung zu motivieren, selbst wenn die Demonstration nicht untersagt worden wäre. Diese Personen hätten sich dafür ja einen Urlaubstag nehmen müssen.

Als Punschstandbetreiber habe der Zeuge angegeben, er sei über die DemonstrantInnen vor Kleider Bauer verärgert gewesen. Das sei verständlich und nachvollziehbar. Andererseits müsse man bedenken, dass ein solcher Ärger auch die Wahrnehmung verzerre. Und dennoch habe er Frau Springer nicht belastet sondern sich in seiner Aussage darauf konzentriert, die Zeugin zu entlasten. Im Übrigen habe er nicht gesehen, dass die beiden Frauen gemeinsam weg gegangen seien.

All das beweise, dass dieser Vorfall mit einer Straftat oder einer kriminellen Organisation überhaupt nichts zu tun habe. Es sei erschütternd, dass ein Strafgericht sich mit derartigen Lächerlichkeiten derart lang befasse. Angeblich leide die Justiz unter Zeit- und Budgetmangel. Wenn man dieses Verfahren als Maßstab heranziehe, dann müsse man konstatieren, dass die Justiz völlig unterbeschäftigt sein dürfte, ansonsten wäre eine so sinnlose Zeit- und Ressoucenverschwendung nicht erklärbar.

Bemerkenswert erscheine auch, so DDr. Balluch weiter, dass die Zeugin bei ihrer Aussage gegenüber der SOKO davon gesprochen habe, dass ihr TierschützerInnen die Reifen aufgestochen hätten. Vor Gericht habe sie dann gesagt, dass es keinen Zusammenhang zu TierschützerInnen gegeben habe, aber dass ihr das von der SOKO suggeriert worden sei. Wir hätten hier also wieder einen Beleg dafür, dass diese SOKO laufend Straftaten zu finden und zu erfinden versuche, um ihre jahrelangen Ermittlungen und dieses Verfahren zu rechtfertigen, obwohl tatsächlich gar keine Zusammenhänge zu den Angeklagten und oft auch zum Tierschutz bestünden. Die SOKO schrecke offenbar also nicht davor zurück, TierschützerInnen Straftaten zu unterstellen.

Der Zeuge habe auch angegeben, er sei öfter am Punschstand gewesen. Natürlich werde es damals meistens Demonstrationen gegeben haben. Es sei daher nicht verwunderlich, dass er 3 Jahre später nicht mehr wisse, ob auch am Vorfalltag eine Demonstration stattgefunden habe. Bezeichnend sei allerdings gewesen, dass der Zeuge, erstens, die Fotos als viel zu dunkel im Vergleich zu seiner Erinnerung empfunden habe und, zweitens, sich an ganz andere Demonstrationssprüche habe erinnern können. Beides weise darauf hin, dass die von Kleider Bauer vorgelegten Fotos von einem anderen Zeitpunkt stammen würden.

Der Zeuge habe gesagt, eine Demonstrantin habe eine Passantin als Sau bezeichnet. Dazu wolle DDr. Balluch feststellen, dass TierschützerInnen ein Wort für ein Tier nicht als Schimpfwort verwenden würden. Die Tierschutzbewegung würde gerade versuchen, Tiere aufzuwerten und das könne man nicht, indem man Tierbezeichnungen als Schimpfworte verwende. Er schließe daher aus, dass eine Tierschützerin dieses Wort als Schimpfwort verwendet habe.

Zuletzt sei noch ein Punkt wesentlich. Das Gericht habe die Zeugin gefragt, ob sie Angst gehabt habe, offenbar um die Existenz einer furchterregenden kriminellen Organisation zu belegen, die durch ihre Präsenz wirke. Die Zeugin habe sich dabei an die Beschädigung eines Autos erinnert und gemeint, sie habe sich deshalb gefürchtet. Das sei aber unmöglich, weil die Beschädigung dieses Autos der Pressesprecherin von Kleider Bauer über 9 Monate nach diesem Vorfall stattgefunden habe. Eine Bedrohung durch die Präsenz einer angeblichen kriminellen Organisation so zu konstruieren, sei also nicht möglich.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Mag. Hnat sagte dann, die Befragung der Jäger von heute habe Fakten betroffen, die nichts mit den Angeklagten zu tun hätten.

Die Dekorateurin von Kleider Bauer habe sicherlich nicht die Polizei gerufen, weil wenn jemand in Not ist, dann würde das schon gelingen. Das sei eine Schutzbehauptung. Abgesehen davon sei sie aufgrund ihrer vielen Widersprüche nicht glaubwürdig. Ansonsten schließe er sich den Ausführungen von DDr. Balluch an.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann begann damit zu betonen, dass er sich in allem den Ausführungen von DDr. Balluch anschließe. Dann sagte er, dass die Verteidigung am letzten Gerichtstag von der Richterin sehr schlecht behandelt worden sei.

Dann beantragte Faulmann den Wiener Tierschutzombudsmann als Zeugen dafür, dass der Geschäftsführer des niederösterreichischen Landesjagdverbands erst nach 1-2 Stunden Diskussion die Veranstaltung im Jahr 1998 verlassen habe, dass also die Darstellung von DDr. Balluch stimme. Der Zeuge habe damals die Vier Pfoten nicht bei der Diskussion haben wollen, der VGT sei ihm egal gewesen.

Dann beschwerte sich Faulmann, dass die Richterin ihm Fragen zu den Vier Pfoten verboten habe. Die Vier Pfoten hätten mehrere Anfragen an den Zeugen gestellt. Nach seiner Sicht müssten die Vier Pfoten offenbar auch außerhalb der Verfassung stehen, er habe nämlich nie ihre Anfragen beantwortet.

Faulmann stellte fest, dass die umgeschnittenen Hochstände seinerzeit als Begründung für seine Untersuchungshaft angeführt worden seien. Er sei nämlich am nächsten Tag in der Gegend in einem Gasthof gewesen. Mittlerweile seien die Ermittlungen gegen ihn in dieser Sache aber eingestellt worden.

Stellungnahme von Chris Moser

Moser sagte, er schließe sich in allem den Vorrednern an. Die ZeugInnen der letzten Tage hätten mit ihm genauso wenig zu tun, wie alles, das bisher in diese Verhandlung thematisiert worden sei.

Stellungnahme von DI Völkl

DI Völkl sagte, dass er die Aussagen seiner Vorredner explizit zu seiner Stellungnahme erkläre.

Dann beantragte er eine längere Mittagspause. Die 30 PolizeischülerInnen im Gerichtssaal seien jeweils vor ihm unten in der Kantine und dann könne er innerhalb von 30 Minuten kein Essen bekommen. Die Richterin sagte dazu schroff, dass sie diesen Antrag ablehne. Er müsse ja nicht zur Kantine gehen, er könne sich ja auch eine Jause von zu Hause mitnehmen. DI Völkl sagte, es entstünde der Eindruck, dass die verkürzte Mittagspause eine Sanktion gegen die Verteidigung wegen deren Befragungen sei. Das Gericht möge mittels der Strafprozessordnung belegen, dass nur sogenannte offene Fragen zulässig seien. Es seien nur Fragen zulässig, antwortete die Richterin, die verständlich seien, keine Wiederholungen enthielten und nicht irrelevant seien. Suggestivfragen seien nur sehr selektiv einzusetzen.

DI Völkl erklärte dann, dass auch eine Richterin Pflichten habe. Laut § 52 der Geschäftsordnung der Gerichte müsse sie zu den Angeklagten und den VerteidigerInnen freundlich und konstruktiv sein. Laut § 252 (1) 2 der Strafprozessordnung dürfe sie keine Zeugenaussagen vollständig verlesen, wie das hier laufend geschähe. Sie dürfe nur bei einem Widerspruch zu einer früheren Aussage diesen Teil den ZeugInnen vorhalten.

Dazu sagte die Richterin, sie müsse dem Angeklagten nicht die Bestimmungen der Strafprozessordnung erläutern. DI Völkl sagte dazu, dass seine jetzige Aussage als Rüge der Richterin im Protokoll festgehalten werden solle.

Dann meinte DI Völkl, dass das Wort Sau von TierschützerInnen nicht als Schimpfwort verwendet würde.

Die Aussage des Geschäftsführers heute, dass die Buttersäure eine Retourkutsche für mangelnde Medienpräsenz sei, halte er für lächerlich und nicht nachvollziehbar.

Zu den umgeschnittenen Hochständen bemerkte DI Völkl, dass die Zerstörung nicht nach der Abbauanleitung der Jagdzeitschrift erfolgt sei.

DI Völkl zeigte sich über die jägerische Doppelmoral verwundert. Im Umschneiden eines Hochstandes würden sie ein Umweltproblem sehen, aber die Verteilung von giftigem Bleischrot in der Landschaft sei keines.

Zum Vorfall vor Kleider Bauer meinte DI Völkl, dass die Dekorateurin, hätte sie wirklich Angst gehabt, jederzeit in das Geschäft zurück hätte gehen können.

Stellungnahme von Monika Springer

Die Jagdvorfälle wolle sie nicht kommentieren, erklärte Springer, das ginge sie nichts an. Sie fände nur die Verbalattacken des Geschäftsführers problematisch. Es sei Verleumdung, anderen eine Sachbeschädigung anzulasten.

Zum Vorfall vor Kleider Bauer sagte Springer, dass ihr damaliger Bericht auf Fadinger, wie er hier verlesen worden sei, exakt gelte. Dabei bleibe sie bis jetzt. Sie habe das 2 Stunden danach geschrieben und hätte damals keinen Grund zu lügen gehabt, sie habe sich ja an ihre KollegInnen gewandt.

Die Dekorateurin habe sich sofort zu entfernen versucht, wie sie, Springer, die Polizei gerufen habe. Ihr Rechtsanwalt habe ihr telefonisch empfohlen, in einem Abstand zu folgen. Sie habe dann Anzeige erstatten wollen, weil die Dekorateurin sie am Ärmel gezerrt und ihr die Kamera zu entreißen versucht habe. Auch der Punschstandbetreiber habe mitbekommen, dass es nur um den Körperkontakt gegangen sei.

Warum sie die Dekorateurin gefilmt habe, wollte die Richterin wissen. Weil sie zuerst fotografiert habe und sie habe ihr einen Spiegel vorhalten wollen, meinte Springer. Ob die vorgezeigten Fotos von der Dekorateurin aufgenommen worden seien, fragte die Richterin. Springer antwortete, dass das auf die Fotos von ihr, Springer, zutreffe, aber alle Fotos von der Demonstration seien an einem anderen Tag aufgenommen worden. Warum sie das aufgeregt habe, fotografiert zu werden, fragte die Richterin. Die Dekorateurin habe nicht nur fotografiert, sie habe provokant und unverschämt direkt ins Gesicht geblitzt und sie habe auch Springer beschimpft. Springer habe dann weiter gefilmt, weil die Dekorateurin sehr emotional gewesen sei und sie gefürchtet habe, dass etwas passieren könnte.

Springer und die Dekorateurin seien 45 Minuten lang auf und ab gegangen und 20 Minuten am Punschstand gewesen, stellte die Richterin fest. 20 Minuten sei zu lang für den Punschstand, meinte Springer. Sie habe die Polizei mehrmals gerufen und sie sei nur so lange bei der Dekorateurin geblieben, bis die Polizei angekommen sei, das seien insgesamt ca. 20 Minuten gewesen. Bei Ankunft der Polizei sei die Dekorateurin noch gegangen, die Polizei habe die beiden anfänglich nicht gefunden. Der Rechtsanwalt habe empfohlen, im Abstand hinterher zu gehen, um der Polizei sagen zu können, wo die Frau sei. Der Punschstandbetreiber habe eindeutig mitbekommen, dass es um den Körperkontakt gegangen sei, die Dekorateurin habe das aus eigenem Schuldbewusstsein auszublenden versucht.

Ob sie das gestört habe, dass die Dekorateurin fotografiert habe, fragte die Richterin. Ein Foto wäre kein Problem gewesen, meinte Springer. Aber ihr ständig im Gesicht herum zu blitzen sei unverschämt gewesen. Sie, Springer, habe die Polizei gerufen, sie, Springer, sei das Opfer. Hier werde versucht, das umzudrehen. Die Dekorateurin habe sicher keine Angst vor ihr, Springer, gehabt. Sie habe einfach das Verteilen von Flugblättern als störend empfunden.

Ob Parolen gerufen worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Springer, eine Person habe Flugblätter verteilt, es habe niemand etwas gerufen. Aber der Punschstandbetreiber habe von Lärm und Umsatzeinbußen gesprochen, meinte die Richterin. Er spreche von anderen Tagen, erklärte Springer. Zwischen seiner ersten Aussage zur Polizei und dem Vorfall seien 3 Jahre gelegen.

Die Dekorateurin habe sicher keine Angst gehabt, führte Springer weiter aus. Hätte sie Angst gehabt, wäre sie in das Geschäft gegangen, und nicht zum Punschstand. Sie habe nur Angst vor einer Anzeige gegen sie gehabt. Das werde auch dadurch bestätigt, dass die Dekorateurin angegeben habe, dass sie gewusst habe, dass Springer die Polizei gerufen und mit ihrem Rechtsanwalt telefoniert habe. Die Dekorateurin habe auch nicht Springer angezeigt. Zuletzt habe Springer auch die Dekorateurin nicht angezeigt, da die Kamera nicht kaputt gewesen sei und die Polizei ihr das ausgeredet habe.

Dann beantragte Springer noch einmal die Tonbandaufzeichnung ihres Anrufs bei der Polizei vorzuspielen. Das würde beweisen, dass Springer dort angerufen habe, weil die Dekorateurin ihr die Kamera habe wegnehmen wollen. Es sei nur fair, das vorzuspielen und sie verstehe nicht, warum die Richterin das verweigere.

Stellungnahme von Harald Balluch zur Aussageverlesung durch das Gericht

Harald Balluch führte in seiner Stellungnahme aus, dass das allermeiste zu den gegenständlichen Zeugenaussagen von den anderen Angeklagten schon gesagt worden sei und er nur mehr Ergänzungen anführen wolle. Die Ausführungen von DI Völkl ergänzend, führte Balluch aus, dass er schon vor vielen Verhandlungstagen einmal explizit darauf hingewiesen habe, dass er es nicht für Strafprozessordnungs-konform halte, dass das Gericht ZeugInnen ihre vorangegangenen Einvernahmen vorlese. Die Strafprozessordnung lasse keinen Zweifel darüber aufkommen, dass die Vorlesung oder Vorführung von Protokollen über die Vernehmung von ZeugInnen bei sonstiger Nichtigkeit verboten sei, außer die in der Hauptverhandlung Vernommenen würden von ihren bisher gemachten Aussagen in wesentlichen Punkten abweichen. Die Richterin erwiderte darauf, dass Balluch sich nicht auskenne, dass sie den ZeugInnen nur ihre bisherigen Aussagen vorhalte, was etwas anderes wäre, als diese zu verlesen.

Balluch erwiderte darauf, dass diese Rechtsansicht des Gerichts falsch sei und dass der Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung § 247 Randziffer 79 zweifelsfrei festhalte, dass verlesen und vorhalten derselbe Vorgang sei. Dort heiße es nämlich: Eine vom Zeugen früher abgelegte Aussage darf ihm nur dann vorgehalten, mit anderen Worten nur dann verlesen werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von der früheren Aussage abweicht.

Dadurch, dass das Gericht den ZeugInnen ihre bisherigen Aussagen vorlese und nur frage, ob sie bei ihrer bisherigen Darstellung bleiben würden, werde Balluch in seinem Verteidigungsrecht beschnitten, da, bis er das Fragerecht erhalte, durch diese Vorgangsweise die aktuelle Zeugenaussage mit der vorangegangen Aussage der ZeugInnen bereits abgestimmt worden sei. Auf diese Weise würde weitgehend vermieden, dass Widersprüche in den Aussagen der ZeugInnen auftreten könnten und Balluch würde daher die Gelegenheit genommen, derartige Widersprüche aufzudecken oder herauszuarbeiten.

Ihm sei es selbstverständlich unmöglich schon während der Verlesung von Passagen aus früheren Zeugenvernehmungen durch das Gericht zu wissen, auf was die darauf folgende Frage des Gerichts abzielen werde, ob es dem Gericht also nur um einen Abgleich der Zeugenaussagen oder um die Herausarbeitung eines Widerspruchs mit der aktuellen Zeugenaussage gehe. Wenn er das ohnehin nicht beurteilen könne, meinte die Richterin darauf, dann gebe es für ihn auch nichts, worüber er sich beschweren müsse. Nachdem das Gericht seine Frage aber jeweils abgeschlossen habe, meinte Balluch darauf, könne er sehr wohl beurteilen, was der Zweck der Verlesung durch das Gericht jeweils gewesen sei und sehr häufig gehe es bei Vorhalten von früheren Zeugenaussagen durch das Gericht nicht um Widersprüche, weshalb diese Vorhalte unzulässig seien. Ob er damit sagen wolle, dass es keine Widersprüche bei den Zeugenaussagen gebe, wollte die Richterin wissen. Nein, dass es grundsätzlich keine Widersprüche gebe, wolle er damit nicht sagen, meinte Balluch, es sei aber auffällig, dass es dem Gericht oft nur um das Abstimmen der Zeugenaussagen gehe, so wie etwa bei der Zeugeneinvernahme des Punschstandbetreibers vor der Kleider Bauer Filiale in der Mariahilferstraße.

Die einzige Möglichkeit für das Gericht, diese vorgenommenen Verlesungen für zulässig zu erklären, meinte Balluch weiter, sei, dass das Gericht argumentiere, dass von den Angeklagten jeweils ein stillschweigendes Einverständnis für die Verlesung vorgelegen wäre. Obgleich, wie aus dem Wiener Kommentar zu § 252 Randziffer 102 hervorgehe, die jüngere Rechtssprechung auch bei anwaltlich vertretenen Angeklagten davon ausgehe, dass kein stillschweigendes Einverständnis zur Verlesung angenommen werden dürfe, möchte Balluch nun ausdrücklich erklären, dass er derartigen Verlesungen auch in Zukunft nicht zustimme. Wenn eine derartige Verlesung vorgenommen werde, müsse er darüber befragt werden, ob er dieser zustimme.

Gibt es eine kriminelle Organisation?

Im Falle des Buttersäureanschlags auf das Büro des niederösterreichischen Landesjagdverbands und jenen kürzlich verhandelten auf das Pelzgeschäft Trachtenmaus, sei Balluch aufgefallen, dass es sich um zwei unterschiedliche modi operandi handle, was dagegen spreche, dass beide Vorfälle von denselben TäterInnen respektive von derselben kriminellen Organisation ausgehen würden. Im Falle der Sachbeschädigung von Hochständen in Altenmarkt sei Balluch aufgefallen, dass das dazugehörige Bekennerschreiben mit ALF Hollabrunn unterzeichnet worden sei. Überhaupt würden auffallend viele verschiedene Akronyme benützt, so seien Balluch z.B. Anti-patriarchale Kälber, Kommando Konrad Lorenz, Wütende Wildschweine, ALF Liesing, TBF und ARM in Erinnerung. Für eine zentral organisierte kriminelle Organisation, die auf Einschüchterung abziele, wäre es aber von Interesse auf einen einheitlichen Auftritt zu achten. Schließlich wäre ihr Interesse durch ihre Omnipräsenz ihre Macht zu demonstrieren und den einschüchternden Effekt zu erhöhen. Für Balluch sei daher das Vorliegen derartig viel verschiedener Akronyme und der teilweise auftretenden Spaßbezeichungen ein Hinweis darauf, dass es sich um EinzeltäterInnen handle, die offensichtlich nicht organisiert seien.

Zum Einseitigkeit des Gerichts

Bezüglich der zusammenfassenden Darstellung der Zeugeneinvernahme der Dekorateurin von Kleider Bauer, die das Gericht für einen Angeklagten widergegeben habe, meinte Balluch, sei ihm aufgefallen, dass diese unvollständig und falsch gewesen sei. Nach Balluchs Ansicht müsste das Gericht dem Angeklagten in der Zusammenfassung vermitteln, was die Zeugeneinvernahme ergeben habe. Dazu gehöre aber nicht nur der Inhalt dessen, was die Zeugin selbst gesagt habe, sondern auch die Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen, die zutage getreten sind. Beispielhaft wolle Balluch erwähnen, dass das Gericht in seiner Zusammenfassung ausgeführt habe, dass die Zeugin Angst vor der Beschädigung ihres Autos gehabt hätte, weil sie Informationen vom beschädigten Auto einer anderen Kleider Bauer Mitarbeiterin gehabt hätte. Was das Gericht in seiner Zusammenfassung nicht erwähnt habe, sei, dass zu dem Zeitpunkt, von dem die Zeugin behauptet habe, über eine andere Beschädigung bereits informiert gewesen zu sein, diese andere Beschädigung noch gar nicht stattgefunden habe, diese Behauptung der Zeugin also nicht richtig sein könne. Ein weiteres Beispiel sei die Behauptung der Zeugin, dass sie Auslagen fotografieren wollte. Tatsächlich habe sich unter den Fotos von diesem Tag kein einziges befunden, das eine Auslage zeige, wie die Verteidigung herausgearbeitet habe. All diese Umstände, die die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in Frage stellten, seien vom Gericht in seiner Zusammenfassung verschwiegen worden.

Lächerliche Vorfälle

Zuletzt äußerte Balluch vollkommenes Unverständnis, warum Sachverhalte, wie der Besuch einer Jägertagung oder der Streit um das Aufnehmen von Fotos, hier verhandelt werde. Schon aus der ursprünglichen Darstellung dieser Sachverhalte gehe hervor, dass diese verwaltungs-, zivil- und strafrechtlich irrelevant seien. Auf den Einwand des Gerichts, dass diese Tatbestände nun einmal im Strafantrag stünden und daher verhandelt werden müssten, äußerte Balluch, dass das Gericht nicht alles verhandeln müsse, nur weil es im Strafantrag stehe. Das Gericht könne auch bzgl. Anklagepunkten, bei denen schon aus der Darstellung durch die Staatsanwaltschaft feststehe, dass diese kein strafbares Verhalten darstellen würden, das Verfahren einstellen.

Beim Streit vor der Kleider Bauer Filiale, sei des darum gegangen, dass Frau Springer sich durch die andere Frau in ihren Rechten verletzt gefühlt habe, weil sie von dieser fotografiert worden sei und diese in Richtung Kamera geschlagen habe. Nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand habe Frau Springer daraufhin die Polizei gerufen, damit diese den Sachverhalt aufnehme. Dieses in einem zivilisierten Land übliche Verhalten der Streitschlichtung, nämlich die Polizei zu rufen, sei nun mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht. Darüber, ob das bestraft werden solle oder nicht, sei einen ganzen Tag lang verhandelt worden. Das mache deutlich, zu was die § 278ff führen würden, nämlich zur vollkommenen Auflösung der Rechtssicherheit, so Balluch. Es gebe für die BürgerInnen keine erkennbare Richtlinie mehr, was strafbares Verhalten wäre und was nicht. Balluch würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass die Richtlinie nicht nur für die BürgerInnen nicht erkennbar wäre, sondern dass es tatsächlich keine objektive Richtlinie gebe. Es sei reine Justiz-Willkür, ob ein Verhalten verfolgt und angeklagt werde oder nicht.

Zur Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs

Auf den Obersten Gerichtshof (OGH) könne man sich jedenfalls nicht ausreden, wenn man diese Sachverhalte verhandle, so Balluch weiter, weil dieser niemals derartig Absurdes zur Begründung eines Verdachts herangezogen habe und hätte. Der OGH habe überhaupt nur geprüft, ob die Verdachtslage durch die Haftrichterin, die die U-Haft für 10 der Angeklagten verhängt hatte, damals korrekt begründet worden sei. Er kam zum Ergebnis, dass die Begründung korrekt sei, berief sich dabei aber natürlich auf die Verdachtslage, die die Haftrichterin beschrieben habe. Die Verdachtslage von damals und der nun hier verhandelte Strafantrag seien aber praktisch nicht mehr zu vergleichen, weil der damals ausgesprochene Verdacht sich auf Sachverhalte berufen haben solle, die – wie noch im Verfahren hervorkommen werde – auf gezielt falschen Angaben der Polizei beruht habe. Die meisten der damaligen Vorwürfe seien auch schon verworfen worden und kämen daher im Strafantrag gar nicht mehr vor.

Der zentrale Angelpunkt in dem vom OGH geprüften Verdacht sei, dass es sich bei den Beschuldigten um eine Tätergruppe handeln würde, die die ALF bilde, die also selbst unmittelbar für die Sachbeschädigungen verantwortlich wäre. Bekanntlich sei es aber so, dass die ALF keine Demonstrationen und Kampagnen durchführe. Genau das, nämlich die Durchführung von Demonstrationen und Kampagnen, werde nun aber im Strafantrag vorgeworfen und in dieser Verhandlung ausführlichst thematisiert. Offenbar sei die Staatsanwaltschaft also davon abgekommen, die Beschuldigten als die ALF zu sehen und sehe deren Aktivitäten als kriminelle Organisation nun viel weitläufiger. Sie spreche von einer Doppelstrategie aus massiven legalen Aktivitäten, die durch vereinzelte Straftaten ergänzt würden.

Die Doppelstrategie, die der OGH im Rahmen der Grundrechtsbeschwerde thematisiert habe, sei aber eine ganz andere gewesen. Sie habe sich nämlich auf den Verdacht für eine Abschirmungsmaßnahme bezogen, die darauf abziele, legale Aktivitäten wie Kundgebungen als Ausgangspunkt und Versteckmöglichkeit für die Begehung von schweren strafbaren Handlungen zu nutzen. Die Doppelstrategie, die hier verhandelt werde und die das Rückgrat des Strafantrags bilde, sei aber eben eine ganz andere, die in dieser Form vom OGH bereits dezidiert als nicht unter § 278 subsumierbar abgelehnt worden sei. Die Mitarbeiter einer Bank hätten nämlich, so Balluch, eine Gewinnmaximierung, die sie durch legale Mittel zu erzielen versuchten, durch die Anwendung illegaler Mittel, nämlich durch organisierten Betrug der KundInnen, ergänzt. Der OGH habe in diesem Fall der Doppelstrategie das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung verneint. Dieselbe Form der Doppelstrategie werde aber nun hier von der Staatsanwaltschaft unterstellt: Die massiven legalen Bemühungen, Verbesserungen im Tierschutz herbei zu führen, seien durch vereinzelte strafbare Handlungen, hier Sachbeschädigungen, ergänzt worden.

Nun habe das bisherige Verfahren keinerlei Beweise, ja nicht einmal Indizien, für diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft erbracht. Das wirklich Unfassbare sei aber, dass selbst wenn der Beweis für die im Strafantrag behaupteten Handlungen erbracht werden würde, diese gar nicht strafbar wären, wie der OGH ja bereits festgestellt habe. Trotzdem werde aber monatelang darüber verhandelt, also über Sachverhalte, die gar nicht strafbar seien. Alle Angeklagten klatschten laut an diesem Punkt.

Der Strafantrag sei aber vom Ministerium für Justiz geprüft und bewilligt worden, wendete das Gericht daraufhin ein. Ja, meinte Balluch, aber dieses Ministerium werde genau von jener Partei geführt, mit der die Angeklagten in massive Konflikte verwickelt seien. Das Ministerium könne also nicht als unabhängige Instanz betrachtet werden.

Ende 15:25 Uhr.

4 Kommentare

DDr. Balluch:

Es sei erschütternd, dass ein Strafgericht sich mit derartigen Lächerlichkeiten derart lang befasse. Angeblich leide die Justiz unter Zeit- und Budgetmangel. Wenn man dieses Verfahren als Maßstab heranziehe, dann müsse man konstatieren, dass die Justiz völlig unterbeschäftigt sein dürfte, ansonsten wäre eine so sinnlose Zeit- und Ressoucenverschwendung nicht erklärbar.

Möchte dem irgendjemand noch irgendetwas hinzufügen???

Alle Angeklagten klatschten laut an diesem Punkt.

Und ich klatsche an diesem Punkt heftig mit!

Und alle, die ihre Vernunft und ihren Hausverstand nicht am Eingang abgegeben haben, müssten meines Erachtens auch kräftig mitklatschen!

Das sei nicht außergewöhnlich [mittlerweile wirklich nicht mehr], meinte die Richterin, dass sich bei genauerer Analyse gewisse Aspekte des Strafantrags nicht aufrecht erhalten ließen.

so kann mensch es natürlich auch formulieren.

Und wieder ein Gustostückerl der Belastungszeugenriege: Einer, für den Meinungsfreiheit außerhalb des Verfassungsbogens steht. Nicht irgendwer, sondern der GF des NÖ Landesjagdverbandes. Das Maß an Demokratieablehnung ist wirklich außerordentlich. Für welches Jahr ist der erste Entlastungszeuge geplant? Oder fällt die Befragung der ZeugInnen der Verteidigung wegen Irrelevanz aus?