Tierschutzprozess 40. Tag

05. August 2010 | 11:40 Uhr | Daniel Kirchmaier

Donnerstag 29. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme des zweiten Geschäftsführers von Kleider Bauer

Am heutigen Tag wurde der zweite Geschäftsführer von Kleider Bauer einvernommen. Der erste Geschäftsführer ist nach 1 ½ Vernehmungstagen noch immer nicht fertig geworden und auch der zweite wird nach diesem Tag noch einmal kommen müssen. Die Firma Kleider Bauer spielt eben eine zentrale Rolle in diesem Prozess.

Der Tag verlief ohne besondere Überraschungen. Die Richterin ließ weiterhin sehr wenige Fragen der Verteidigung zu, insbesondere zur finanziellen Entwicklungen der Firma. Doch gerade zu diesen Themen hat der Zeuge einige Dinge gesagt, die den Ausgang des Verfahrens beeinflussen könnten. Auf die direkte Frage des Staatsanwalts, ob die Firma Kleider Bauer, wenn die Kampagne weitergegangen wäre, in wirtschaftliche Turbulenzen hätte kommen können, sagte der Geschäftsführer ganz klar und deutlich nein. Damit ist aber die Anklage wegen § 106 schwere Nötigung durch die Kampagne sehr fragwürdig geworden, weil die schwere Nötigung eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz voraussetzt. Und kriminelle Organisationen müssen schwere Straftaten also schwere Nötigungen begehen, und nicht nur normale Nötigungen nach § 105 des Strafgesetzbuches. Unabhängige BeobachterInnen des Prozesses werteten diese Aussage als einen großen Rückschlag für die Anklage.

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Tierschutzprozess 39. Tag

03. August 2010 | 12:27 Uhr | Daniel Kirchmaier

Mittwoch 28. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme vom operativen SOKO-Leiter Josef Böck
  • Einvernahme vom SOKO-Leiter Mag. Erich Zwettler

Heute war einer der wichtigsten Tage dieses Prozesses, weil die Leitung der SOKO einvernommen wurde. Allerdings war das auch der Richterin klar und zusätzlich hatte es am Vortag eine Pressekonferenz der Verteidigung gegeben, auf der nicht nur die Polizei sondern auch das Verhalten der Richterin kritisiert worden war. Die Richterin sah daher scheinbar ihre Rolle darin, die Verteidigung und insbesondere die Angeklagten in ihrem Fragerecht möglichst einzuschränken. DDr. Balluch hatte an den operativen SOKO-Leiter gerade seine erste Frage gestellt, als die Richterin ihm und gleichzeitig allen anderen Angeklagten auf einen Streich das Fragerecht entzog. Dann wurde der Zeuge nach Hause geschickt. Diese Vorgehensweise ist äußerst bedenklich und fragwürdig.

Anschließend wurde der SOKO-Leiter einvernommen und bei ihm gab es für die Angeklagten zumindest die Möglichkeit, einige wenige Fragen zu stellen, bis dann auch seine Befragung von der Richterin beendet wurde. Die Verteidigung beantragte dann, dass beide Zeugen noch einmal geladen werden müssen und die Richterin schien das erstaunlicherweise zu akzeptieren.

Die SOKO-Leitung hat bei ihren Antworten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse geliefert. Weiterhin gibt es keine konkreten Beweise für Straftaten der Angeklagten. An die meisten Dinge konnte sie sich nicht erinnern und der operative SOKO-Leiter lächelte die meiste Zeit überheblich und erklärte in monotoner Wiederholung: „ich verweise auf den Akt“. Erschütternd war auch, dass der operative SOKO-Leiter auf die Frage, warum er meine, dass die SOKO trotz intensiver Ermittlungen keine Beweise für Straftaten der Angeklagten gefunden habe, sagte, die Angeklagten seien eben bei ihren Straftaten sehr professionell vorgegangen. Der operative SOKO-Leiter gab dabei klar zu erkennen, dass er davon überzeugt war, dass die Angeklagten Straftaten begangen hätten. Und das, obwohl er zugab, dafür nicht nur keine Beweise, sondern überhaupt keine Hinweise zu haben.

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Tierschutzprozess 38. Tag

02. August 2010 | 15:30 Uhr | Daniel Kirchmaier

Montag 26. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme von BVT-Sprecher Walter Jaroschik
  • Stellungnahmen der Angeklagten

Am heutigen Tag wurde auf Antrag der Verteidigung – das war erstmals in diesem Prozess, dass ein Zeuge auf Antrag der Verteidigung vernommen wurde –  Walter Jaroschik vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einvernommen. Das BVT gibt nämlich die sogenannten Verfassungsschutzberichte heraus, in denen jene Tätigkeiten jeweils des letzten Jahres detailliert angegeben werden, die die nationale Sicherheit bedroht hätten. Seit 1997 gibt es Verfassungsschutzberichte zum Thema „militanter Tierschutz“, seit 2006, seitdem Jaroschik diese Berichte schreibt, heißt das entsprechende Kapitel „militante Tierrechtsszene“. Diese Verfassungsschutzberichte sind am Internet verfügbar.

In den Berichten zur „militanten Tierrechtsszene“ wird der VGT (bis 2002 explizit, nach einer Beschwerde implizit) an prominentester Stelle erwähnt und alle seine Tätigkeiten, insbesondere auch die Vortragsreisen seines Obmanns, werden aufgezählt, als ob es sich um geheime Treffen einer international vernetzten kriminellen Organisation handeln würde. Selbst die sogenannten „Grunztour“, also die Fahrt des VGT mit einem 5 m großen Schweinemodell durch Österreich, um auf die Haltung von Schweinen in Tierfabriken aufmerksam zu machen, ist laut BVT eine militante Aktivitäte, die die nationale Sicherheit bedrohe. Der Verfassungsschutzbericht spricht auch, ganz analog zum Strafantrag in diesem Verfahren, von einer Doppelstrategie und führt alle völlig legalen Demonstrationen des VGT als verfassungsbedrohlich an.

Darauf angesprochen sagte Jaroschik seltsamer Weise, dass der VGT und sein Umfeld deshalb als militant und im Verfassungsschutzbericht erwähnenswert eingestuft werde, weil er so eine hohe Demonstrationsintensität habe. Jaroschik benutzte tatsächlich das Wort „Intensität“ im Zusammenhang mit legalen Kundgebungen und Kampagnen, um zwischen militant und verfassungsgefährdend auf der einen Seite, und traditionell und ungefährlich auf der anderen Seite, zu unterscheiden.

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Tierschutzprozess 37. Tag

02. August 2010 | 12:32 Uhr | Daniel Kirchmaier

Donnerstag 22. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme SOKO-Mitglied Christine Fehervary
  • Einvernahme SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner

Der heutige Tag stand im Zeichen der Einvernahme der SOKO. Die erste Zeugin war zwar nur ein kleiner Fisch in der SOKO und ist von der Richterin kurzfristig eingeschoben worden. Die zweite war aber die zentrale Person in der SOKO, Frau Chefinspektorin Bogner, die für praktisch alle Abschlussberichte verantwortlich war und die ganzen Ermittlungen bis zuletzt koordiniert hat. Der heutige Tag war bereits der zweite Tag der Einvernahme von Bogner. Beide Beamtinnen müssen noch einmal kommen, weil ihre Einvernahmen nicht abgeschlossen werden konnten.

Die erste SOKO-Beamtin, Fehervary, stammt an und für sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Als Mitglied dieser Organisation hat sie bereits im Jahr 2001 verdeckt im Tierschutzmilieu ermittelt und war z.B. auf dem Kunstsymposium „Tiere als Subjekt“ im Burgenland. Aber, und das ist ein „erstaunliches“ Phänomen, das alle Aussagen von PolizistInnen in diesem Verfahren auszeichnet, sie konnte sich an absolut überhaupt nichts erinnern. Z.B. zum Kunstsymposium konnte sie rein gar nichts aussagen, sie wusste nichts mehr über die Inhalte der Vorträge oder was dort geschehen ist oder wie viele Tage sie anwesend war. Sie wusste nur noch, dass die Vorträge interessant gewesen seien.

SOKO-Chefinspektorin Bogner konnte sich da schon an etwas mehr erinnern, aber ihr Credo wurde die Aussage „ich verweise auf den Akt“. Sie meinte, sie wolle gar nicht versuchen, sich an Ermittlungen zu erinnern, weil sonst würde sie sich irren und ihren Angaben im Akt widersprechen und sie verdächtige die AnwältInnen, darauf hinaus zu wollen und da werde sie nicht mitspielen.

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Tierschutzprozess 36. Tag

25. Juli 2010 | 21:42 Uhr | Daniel Kirchmaier

Mittwoch 21. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme Dr. Müllebner Versammlungsbehörde Wien
  • Einvernahme Mag. Kelz Versammlungsbehörde Graz
  • Stellungnahmen der Angeklagten

Am heutigen Tag wurden Vertreter der Versammlungsbehörde von den Bundespolizeidirektionen Wien und Graz einvernommen. Einer der für außenstehende BeobachterInnen schockierenden Aspekte dieses Prozesses ist, dass von der Polizei und der Staatsanwaltschaft legale Demonstrationen als die wichtigste Tätigkeit einer kriminellen Organisation aufgefasst werden. Auch die Richterin zeigt schon seit geraumer Zeit ein für die Umstände völlig übersteigertes Interesse an diesen Demonstrationen, fragt die ZeugInnen der Anklage, ob sie sich gestört gefühlt hätten, ob es Umsatzeinbußen gab oder ob man sich sogar bedroht gefühlt habe. Dabei, so meint der naive Demokrat, kann die Wirkung legaler Demonstrationen doch in keinem Fall Thema eines gerichtlichen Strafverfahrens sein, so lange, wie gesagt, die DemonstrantInnen die Vorgaben der Behörde einhielten und keine Straftaten setzten. Doch da waren sich alle Seiten einig, dass es nie Straftaten im Rahmen dieser Demonstrationen gegeben hatte. DDr. Balluch hatte deswegen bereits im Vorfeld des heutigen Tages einen Antrag gestellt, dass legale Demonstrationen kein Verhandlungsthema sein dürften. Die Richterin hatte diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass sie ja nicht wisse, ob die Demonstrationen legal gewesen seien und – das hat sie dann auch betont – die Staatsanwaltschaft habe ja auch die legalen Demonstrationen im Strafantrag als Aktivitäten einer kriminellen Organisation inkriminiert.

Nun, was hatte die Versammlungsbehörde zu diesem Thema zu sagen. Zuerst wurde der Vertreter aus Wien einvernommen. Er schien bemüht zu sein, die DemonstrantInnen möglichst negativ darzustellen. Er habe Polizeiberichte, dass sie laut gewesen seien, PassantInnen gestört hätten und immer wieder im Eingangsbereich von Geschäften gestanden seien. Triumphierend überreichte er der Richterin zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs nach zwei Untersagungen solcher Demonstrationen in den letzten 6 Jahren seitdem er für die Versammlungsbehörde aktiv sei. Und in beiden Erkenntnissen werden die Demonstrationen sehr negativ dargestellt und die Untersagungen der Behörde aufrecht erhalten. Die Richterin nahm diese Höchstgerichtsurteile mit leuchtenden Augen an und unabhängige BeobachterInnen kommentierten, dass sie mit diesen Urteilen ihren Schuldspruch werde zu basteln versuchen.

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Tierschutzprozess 35. Tag

25. Juli 2010 | 18:59 Uhr | Daniel Kirchmaier

Montag 19. Juli 2010

Inhalt:

  • Einvernahme des Tierschutzzeugen der Anklage Dr. Plank
  • Stellungnahme von DDr. Balluch dazu

Am heutigen Tag war Dr. Plank, der einzige Zeuge der Anklage, der vom Tierschutz kommt, zu seiner zweiten Einvernahme (nach dem 14. Juni) vor Gericht. Inspektor Blum der Kripo St. Pölten hatte ihn als Polizeiinformanten der Tierschutzszene bezeichnet. Deshalb war Dr. Plank bereits am 8. Jänner 2008 von der SOKO einvernommen worden. Er hatte damals allerdings keine niederschriftliche Einvernahme machen wollen, weil sonst bekannt würde, dass er der Polizei gegenüber für die Beschuldigten belastende Angaben gemacht hatte. Auch Kripo-Inspektor Blum gegenüber hatte er laut damaligem Polizeiakt vom Jahr 2002 angegeben, er wolle nicht, dass seine Informantentätigkeit bekannt würde und er möchte deshalb, dass seine entsprechenden Aussagen aus der Akteneinsicht der Beschuldigten ausgenommen werden.

Die heutige Zeugenbefragung von Dr. Plank entwickelte sich aber anders, als die meisten BesucherInnen erwartet haben werden. Der Verteidigung gelang es nachzuweisen, dass Dr. Plank in seinen wesentlichen belastenden Aussagen die Unwahrheit gesagt haben muss. Das deshalb, weil Unterlagen der Buchhaltung des VGT vom Jahr 2000 zu entnehmen war, dass Dr. Plank an der von ihm angegebenen Zeit an einem anderen Ort gewesen sein muss. Dasselbe galt auch für seine Anschuldigungen bzgl. einer Nerzbefreiung aus dem Jahr 1997. Auch dabei verwickelte er sich in Widersprüche zu den damaligen Ermittlungsfakten der Polizei und zu einem Film des ORF, der über diese Aktion ausgestrahlt wurde. Die Richterin ging sogar so weit, im Gericht zu erklären, dass sie Dr. Planks Angaben in dieser Sache für dieses Verfahren nicht für relevant erachte.

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Klagsdrohung gegen tierschutzprozess.at

23. Juli 2010 | 12:10 Uhr | Michael Hartl

Bisher habe ich mich auf der Website selbst noch nicht zu Wort gemeldet. Dies liegt daran, dass wir hier einen Platz anbieten, an dem Berichte aus dem Gerichtssaal veröffentlicht werden. Durch ihre Länge soll es möglich werden einen größeren Einblick in den Tierschutzprozess zu bekommen, als es durch die etablierten Medien möglich ist. Und daher überlasse ich den Platz hier eben diesen Berichten. (Hintergründe zu dieser Website und dem Prozess unter dem Menüpunkt “Hintergründe“.)

Anfang der Woche erreichte uns nun aber ein Anwaltsschreiben, über das ich hier kurz berichten möchte. Eine bei mehreren Artikeln diskutierende Person A liest in einem oder mehreren Kommentaren einer anderen mitdiskutierenden Person B etwas, was sie als “unwahre Behauptungen” auffasst. So weit, so gut. Wenn die Aussage(n) tatsächlich unwahr sind, dann bin ich als Seitenbetreiber rechtlich gezwungen, diese zu löschen. Somit hätte eine Mail der Person A an mich gereicht, dass ich die Person B um eine Stellungnahme gebeten hätte. Wenn die Aussage(n) tatsächlich unwahr gewesen wäre(n), dann hätte ich sie gelöscht.

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Tierschutzprozess 34. Tag

24. Juni 2010 | 15:29 Uhr | Daniel Kirchmaier

Donnerstag 17. Juni 2010

Inhalt:

  • Befragung von DDr. Balluch
  • Stellungnahmen der Angeklagten
  • Anträge von Anwalt Mag. Traxler

Der heutige Prozesstag war der letzte vor einer längeren Pause, die dazu dienen soll, die fehlenden Protokolle der Sitzungen nachzuliefern. Die Richterin gab an, ihr würde die Zeit fehlen, um die Protokolle zu lesen. Es würde sich um 110 Seiten pro Prozesstag handeln. Deshalb würden noch die Protokolle aller Prozesstage außer der ersten fünf fehlen.

Die Richterin hatte schon vor langer Zeit angekündigt, dass der heutige Prozesstag von der Verteidigung und den Angeklagten genutzt werden könnte, um ihre Anträge, die sich seit geraumer Zeit stauen, vorzubringen. Allerdings blieb dann praktisch keine Zeit mehr dafür übrig. Für alle überraschend begann die Richterin dem Angeklagten DDr. Balluch stundenlang alle möglichen und unmöglichen Fragen zu stellen, sie blieb dabei allerdings ausnehmend freundlich und verständnisvoll. So wurden DDr. Balluch z.B. etwa 20 Fotos von seinen Büchern gezeigt, die die SOKO bei seiner Hausdurchsuchung aufgenommen hatte, und er sollte darüber Auskunft geben, warum er diese Bücher lese. Auf der anderen Seite ging es um das Magazin Lauffeuer, das offenbar zwischen 1998 und 2001 in Österreich erschienen war und das der Tierschützer-Zeuge der Anklage, Dr. Franz-Josef Plank, der Richterin überreicht hatte, um damit DDr. Balluch in irgendeiner Form zu beschuldigen.

Auch der Staatsanwalt schaltete sich in diese Befragung ein und zeigte DDr. Balluch eine Reihe von Emails bzw. Interneteinträgen, in denen es um die Offensive gegen die Pelzindustrie ging. DDr. Balluch sollte damit offenbar nachgewiesen werden, dass er mit dieser Gruppe etwas zu tun habe.

Nach dieser Befragung von DDr. Balluch blieb noch etwas Zeit für die Angeklagten, ihre Stellungnahmen zu den Zeugenaussagen der letzten Tage zu beenden. Dann begann Anwalt Mag. Traxler noch die ersten seiner Anträge zu stellen und schon war der Prozesstag zu Ende.

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Tierschutzprozess 33. Tag

23. Juni 2010 | 15:45 Uhr | Daniel Kirchmaier

Mittwoch 16. Juni 2010

Inhalt:

  • Einvernahme des Geschäftsführers von Sankyo
  • Einvernahmen der Besitzer der Masthühnerhallen Pummersdorf
  • Einvernahme des Legebatteriebesitzers Güssing
  • Stellungnahme von DDr. Martin Balluch

Der heutige Tag war der Befragung einiger Zeugen der Anklage gewidmet. Da zwei dieser Zeugen nicht erschienen sind, blieb am Schluss endlich Zeit für die Angeklagten, zu den bisherigen Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen waren sicher die interessanteste Begebenheit heute. Die Richterin war dabei ausnehmend freundlich, so freundlich wie bisher noch überhaupt nicht, sodass die Angeklagten tatsächlich ausreden und ihre Fragen stellen konnten, ohne dass diese von der Richterin umformuliert wurden. Woher diese Freundlichkeit der Richterin stammte, war nicht zu eruieren. Es könnte aber auch etwas Banales sein, wie der Umstand, dass eine Gerichtspause von einigen Wochen anstand.

In seiner Stellungnahme konnte DDr. Balluch die Behauptung der SOKO, beim Jagdhüttenbrand Zurndorf handle es sich um eine Brandstiftung, nachvollziehbar widerlegen. Tatsächlich gab es dafür offenbar nicht nur nie einen Hinweis, die SOKO dürfte absichtlich einen Verdacht konstruiert und dafür die angegebene „Tatzeit“ sogar verfälscht haben. Ebenso kam bei der Besprechung des Vorfalls der Schweinebefreiung klar heraus, dass die drei gefundenen toten Schweine schon vor der Befreiung unter den normalen Haltungsbedingungen gestorben waren.

Unter den heutigen Zeugenaussagen stach die des Besitzers einer ehemaligen Legebatterie im Burgenland deutlich heraus. Gegen ihn hatte es eine Kampagne des VGT gegeben. Dabei, so sagte der Zeuge, sei es nie auch nur zu einer einzigen Straftat gekommen. Allerdings habe er durch den Imageverlust einen Rückgang in den Einnahmen um etwa € 500.000 pro Jahr hinnehmen müssen. Bei der Befragung kam klar heraus, dass es sich also um eine normale NGO-Kampagne gehandelt habe, mit legitimen Mitteln wie das Verbreiten von Informationen an die Öffentlichkeit, ohne Straftaten und sogar ohne Demonstrationen gegen die Legebatterie selbst, und dennoch wurde diese Kampagne als Kampagne einer kriminellen Organisation inkriminiert. Ein Paradebeispiel davon, was bei diesem Prozess von BeobachterInnen problematisiert wird.

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Tierschutzprozess 32. Tag

17. Juni 2010 | 21:49 Uhr | Daniel Kirchmaier

Montag 14. Juni 2010

Inhalt:

  • Einvernahme Beamter vom Marktamt  Zahnpasta-Briefsendung
  • Einvernahme Tierexperimentator
  • Einvernahme Dr. Franz-Josef Plank von Animal Spirit

Am heutigen Tag wurden zunächst wieder Straftaten angesprochen, für die es keine Hinweise auf die TäterInnen gab. Im thematischen – aber nicht zeitlichen! – Zusammenhang mit diesen Straftaten standen legale Kundgebungen, die wiederum ein wesentliches Thema der Befragungen waren. Niemandem der Angeklagten konnte dabei eine gesetzwidrige Handlung nachgesagt werden.

Danach aber bekam das Bild eine überraschende Wendung. Dr. Franz-Josef Plank trat als einziger Zeuge der Anklage aus dem Tierschutz auf, der seine gesamte zweistündige Vernehmung heftig mit den Händen zitterte und offensichtlich sehr erregt war. Er wiederholte ständig, dass der Hauptangeklagte ihn mit Hass verfolge und schien dabei selbst von Hass zerfressen. Er vermittelte den Eindruck als würde er jeden Moment ausrasten und wäre auf 180. In diesem Zustand stieß er eine Reihe schwerer Anschuldigungen gegen Dr. Balluch aus, die allerdings weder von ihm in seinen bisherigen drei polizeilichen Einvernahmen erwähnt worden, noch mit einer schriftlichen Erklärung von ihm in Übereinstimmung zu bringen waren. Von der Richterin darauf angesprochen, sagte er, er sei das damals von der Polizei nicht gefragt worden, obwohl er der Polizei laut Protokoll erklärt hatte, er könne „leider“ keine belastenden Zeugenaussagen machen. Zusätzlich machte die Richterin ihn darauf aufmerksam, dass seine Aussage bereits festgestellten Fakten widerspreche. Dazu erklärte er, dass die anderen eben lügen würden. Alles in allem ist der Eindruck entstanden, dass Dr. Plank unbedingt Belastendes vorbringen wollte, selbst auf die Gefahr hin, dass er es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen würde. Sogar die Richterin konnte sich offensichtlich nicht diesem Eindruck entziehen und fragte ihn schärfer als alle ZeugInnen der Anklage bisher. Heute war die Richterin überhaupt wie ausgewechselt freundlich zu den Angeklagten und der Verteidigung. Am 19. Juli wird die Einvernahme von Dr. Plank fortgesetzt.

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Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier