Tierschutzprozess 54. Tag
Mittwoch 24. November 2010
Inhalt:
- Einvernahme zweier Beamtinnen Polizeistation Hohe Warte Wien
- Einvernahme zweier Beamten Polizeistation Krottenbachstraße Wien
- Stellungnahmen der Angeklagten
- Einvernahme eines Beamten Polizeistation Hufelandgasse Wien
- Einvernahme eines Beamten Polizeistation Stumpergasse Wien
- Stellungnahmen der Angeklagten
Seit Bestätigung des SOKO-Spitzels Danielle Durand
verhält sich die Richterin auffallend freundlicher und konstruktiver zu den Angeklagten und der Verteidigung. Man könnte sagen, sie ist wie ausgewechselt. Die AnwältInnen werden kaum mehr unterbrochen und selbst die Angeklagten können mehr oder weniger ungestört fragen. Die Stimmung ist freundlich. Allerdings sind die ZeugInnen dieser Tage relativ uninteressant und irrelevant. Wir werden sehen ob dieser Gesinnungswandel bleibenden Charakter hat oder ob alles wieder beim Alten sein wird, wenn Sachverständige oder SOKO-Leitung zur Einvernahme anstehen. Bemerkenswert war auch, dass die Richterin den Beschluss des Landesgerichts Wr. Neustadt gegen die SOKO wegen Verletzung der Akteneinsicht von DDr. Balluch vollständig vorlas und danach erklärte, sie halte diesen Beschluss für sorgfältig erarbeitet und nachvollziehbar.
Die heutigen ZeugInnen waren ziemlich langweilig. Alle waren StreifenpolizistInnen, alle wirkten nett und freundlich und den Angeklagten gegenüber überhaupt nicht feindlich gesinnt, ganz anders als die SOKO-Mitglieder oder die ZeugInnen vom BVT. Die meisten ZeugInnen konnten sich an fast nichts mehr erinnern. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen gab es keine Hinweise auf die TäterInnen, bei Beobachtung der Demonstrationen wurde nur gesagt, dass es dabei keine nennenswerten Vorfälle gegeben habe. Aus den heutigen Zeugeneinvernahmen ist jedenfalls wieder einmal nicht erkennbar gewesen, warum die Angeklagten überhaupt angeklagt sind.
Der Termin für die Einvernahme des SOKO-Spitzels unter dem Decknamen Danielle Durand wurde für den 13. Dezember 2010 vereinbart. Die Richterin legte aber auch fest, dass die Einvernahme anonym, also ohne Nennung des richtigen Namens des Spitzels, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen soll.
Die Achtangeklagte nahm wieder an der Verhandlung teil, dafür fehlten heute zwei andere Angeklagte wegen Krankheit. Die Richterin nahm das sehr gelassen hin. Wie immer waren PolizeischülerInnen im Gerichtssaal anwesend, heute allerdings eher weniger als sonst, etwa 25. Zusätzlich kamen 10 ZuschauerInnen zur Verhandlung. Diese Begann um 9:05 Uhr damit, dass die Richterin der Achtangeklagten das Geschehen des Vortages erzählte.
Verdeckte Ermittlerin, Handystandort und Überwachungsvideo
Die Richterin erklärte, sie habe den SOKO-Spitzel unter der Legende
Danielle Durand, also anonym, für den 13. Dezember als Zeugin vor Gericht geladen. Am selben Tag soll auch ihr Führer Stefan Wappel einvernommen werden. Sie habe auch Herrn Wappel beauftragt, ihr die Berichte seines Spitzels noch Anfang Dezember zu übergeben. Das sei ihr zugesagt worden, obwohl es sich um sehr viele Berichte handeln solle.
Der Gerichtstermin vom 20. Dezember wurde abgesagt. DDr. Balluch habe beantragt, dass dieser Termin verschoben werden solle, weil er an diesem Tag unverschiebbar ins Krankenhaus müsse. Deshalb, sagte die Richterin, habe sie den Termin abgesetzt.
Dann las die Richterin einen Brief der Firma Telekom vor. Das Gericht hatte bei Telekom angefragt, ob der genaue Standort von Mag. Hnat im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Umkreis von 300 m – 500 m um einen Tatort 2 Monate vor der Tatzeit besser lokalisiert werden könne. Telekom sagte dazu, eine genauere Lokalisierung sei nicht mehr möglich. Für diese Auskunft verrechnete die Firma € 18,40. Die Richterin fragte die Verteidigung, ob diese Kostennote akzeptiert würde und alle AnwältInnen bejahten.
Dann sagte die Richterin, es habe einen Film einer Überwachungskamera vom Geschäft Trachtenmaus gegeben, auf dem man zwei unbekannte vermummte Personen sehen würde, die eine Scheibe einschlagen und eine Buttersäure-Stinkbombe einwerfen. Es gebe laut Auskunft der Geschäftsbesitzerin diesen Film nicht mehr, nur einzelne Bilder. Diese zeigte die Richterin, allerdings war darauf praktisch gar nichts zu erkennen, sie waren viel zu dunkel. Die Richterin sagte, sie werde noch einmal um den Film anfragen und versuchen, die Fotos in besserer Qualität zu erhalten.
Beschluss des LG Wr. Neustadt gegen die SOKO wegen Verletzung der Akteneinsicht
Die Richterin sagte, Anwalt Mag. Traxler habe beantragt, sie möge den Beschluss des Landesgerichts Wr. Neustadt vom 14. Oktober 2010 vorlesen, in dem festgestellt wird, dass die SOKO das Recht des Angeklagten DDr. Balluch auf Akteneinsicht verletzt habe. Tatsächlich las sie alle 14 Seiten dieses Beschlusses vor, der mit folgendem Absatz endete:
Es war aufgrund der obigen Ausführungen auszusprechen, dass die im Spruch genannte pauschale, unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht durch die Kriminalpolizei den Beschuldigten in seinem Recht auf Akteneinsicht nach § 51 StPO verletzt hat. Da nunmehr seitens der Kriminalpolizei bereits alle Abschlussberichte gelegt worden sind, war im Spruch kein weiterer Auftrag an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bzw. die Kriminalpolizei iSd § 107 Abs 4 StPO zu erteilen, weil nunmehr gemäß § 53 Abs 1 StPO kein Akteneinsichtsrecht bei der Kriminalpolizei mehr besteht. Zudem sieht der Gesetzgeber nach Verletzung eines subjektiven Rechtes keine weiteren Rechtsfolgen vor, insbesondere besteht keine Möglichkeit der prozessualen Durchsetzung von Beschuldigtenrechten, weswegen es mit der Feststellung der aufgezeigten Rechtsverletzungen sein Bewenden haben muss (OLG Wien am 21. 4. 2010, 19 Bs 92/09g).
Dazu führte die Richterin aus, dass sie diesen Beschluss für sorgfältig erarbeitet und nachvollziehbar erachte. Mag. Traxler fügte an, dass der Beschluss rechtskräftig sei, weil es keinen Einspruch der Polizei gegeben habe.
Anträge von DI Völkl
DI Völkl stellte zwei Anträge. Erstens, führte er aus, würde die Polizei behaupten, dass die verdeckte Ermittlerin nach dem Sicherheitspolizeigesetz zur Gefahrenabwehr geführt worden sei. Dafür sei laut Gesetz eine Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten notwendig. Er beantrage daher, das Gericht möge diese Genehmigung beischaffen.
Zweitens, meinte DI Völkl, sei der Film des Vorfalls bei der Trachtenmaus in den Nachrichten im ORF gezeigt worden. Er habe diesen Beitrag auf seinem Computer hier bei sich und beantrage daher, dass der Film vorgeführt werde.
Die Richterin sagte, sie behalte sich eine Entscheidung über diese beiden Anträge vor. Sie wolle das Gesetz studieren und sollte es stimmen, dass eine Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten für die verdeckte Ermittlung notwendig gewesen war, dann werde sie diese beischaffen lassen.
Pause 10:00 Uhr – 10:29 Uhr.
Einvernahme einer Polizeibeamtin der Polizeistation Hohe Warte in Wien
Dann wurde eine Beamtin der Polizeiinspektion Hohe Warte als Zeugin aufgerufen. Die Richterin sagte, es habe in ihrem Revier eine Sachbeschädigung an zwei Autos der Besitzer von Kleider Bauer gegeben und sie sei damals vor Ort gewesen. Sie sei hingerufen worden, meinte die Zeugin, und habe gesehen, dass zwei Autos mit Farbe beschmiert waren. Ob es sich um Lack oder eine abwaschbare Farbe gehandelt habe, fragte die Richterin. Sie glaube Lack, sagte die Zeugin.
Ob es sonst noch Beschädigungen gegeben habe, fragte die Richterin. An dem Auto, das sie angesehen habe, hätte in allen 4 Reifen die Luft gefehlt, sagte die Zeugin. Und wie das bei dem anderen Auto gewesen sei, fragte die Richterin. Das habe sie nicht gesehen, dort sei eine andere Funkstreife hinbeordert worden.
Wer den Tatort bearbeitet habe, fragte die Richterin. Die Kriminalpolizei, sagte die Zeugin. Ob sie wisse, was dort an Spuren der TäterInnen gefunden worden seien, fragte die Richterin. Nein, meinte die Zeugin. Ob sie gewusst habe, wer für die Straftat verantwortlich gewesen sei, fragte die Richterin. Sie sei im Vorfeld informiert worden, dass TierschützerInnen unterwegs seien, und deshalb habe sie Pelzgeschäfte bewachen sollen, sagte die Zeugin. Ob sie von anderen derartigen Vorfällen Kenntnis erlangt habe, wollte die Richterin wissen. Ein Kollege habe ihr erzählt, dass er einige Wochen vorher auf einer Hausmauer eine Schmiererei gesehen habe, sagte die Zeugin.
Ob sie am Vorfallsort bei dem Auto Buttersäure gerochen habe, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin. Die Richterin wies dann auf den Bericht hin, den die Zeugin vom Vorfall verfasst hatte, und fragte, warum das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) informiert worden sei. Es habe geheißen, dass bei Amtshandlungen im Zusammenhang mit Tierschutz immer das LVT zu benachrichtigen sei, sagte die Zeugin.
Frage des Staatsanwalts
Habe man das Fahrzeug erkennbar der Firma Kleider Bauer zuordnen können, fragte der Staatsanwalt. Die Zeugin verneinte.
Warum war das LVT interessiert?
Anwalt Mag. Bischof fragte, wie die Sensibilisierung auf Tierschutzvorfälle vonstatten gegangen sei, ob vielleicht durch Infoblätter. Es habe keine Infoblätter gegeben, erklärte die Zeugin, es sei mündlich mitgeteilt worden. Der Auftrag sei gewesen, fragte Mag. Bischof, bei jeder Streife bzgl. Tierschutz besonders aufmerksam zu sein? Ja, sagte die Zeugin. Mag. Bischof wollte wissen, wen beim LVT man zu informieren hatte. Man habe beim Journaldienst anrufen sollen, sagte die Zeugin.
Ob der LVT selbst zum Tatort gekommen sei, wollte Mag. Bischof wissen. Das könne sie nicht sagen, meinte die Zeugin. Ob sie selbst mit dem LVT gesprochen habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin, nur mit dem Journaldienst. Ob es Anweisungen wegen der Spurensicherung gegeben habe, dass sie nichts angreifen solle, fragte Mag. Bischof. Nicht explizit, sagte die Zeugin dazu.
Fragen von DDr. Balluch
Er wolle wissen, sagte DDr. Balluch, warum sie in diesem konkreten Fall das LVT verständigt habe. Könne sie sagen, dass es sich bei dem Vorfall um einen modus operandi handle, der tierschutztypisch sei? Diese Frage sei nicht zugelassen, unterbrach die Richterin, es handle sich um eine Schlussfolgerung und keine Wahrnehmung. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage und führte aus, dass es sich bei der Zeugin um eine Expertin handle und dass sie aus ihrer Erfahrung und ihrer persönlichen Wahrnehmung heraus vielleicht entscheiden habe können, ob der Vorfall typisch für Tierschutzaktivismus gewesen sei. Die Richterin sagte, die Frage sei dennoch nicht zugelassen und müsse umformuliert werden. Auf was für Vorfälle sei sie sensibilisiert worden. Es habe sich um das Auto des Besitzers von Kleider Bauer gehandelt, sagte die Zeugin, das habe sie gleich gewusst. Ob das heiße, dass alles, was mit den Besitzern von Kleider Bauer zu tun habe, gleich an das LVT zu melden sei, fragte Mag. Bischof. Ja, ja, sagte die Zeugin zustimmend.
DDr. Balluch zitierte aus dem Polizeibericht, dass es sich um den modus operandi militanter TierschützerInnen handeln solle und fragte die Zeugin, ob sie mit diesem Satz etwas anfangen könne. Die Richterin unterbrach erneut und sagte, die Frage nach dem modus operandi sei nicht zugelassen. DDr. Balluch führte aus, dass dieser Frage aber größte Bedeutung zukäme, weil der Strafantrag des Staatsanwalts argumentiere, dass es einen einheitlichen modus operandi bei allen Vorfällen gebe und dass deshalb geschlossen werden könne, dass eine kriminelle Organisation aktiv sei. Ihm sei aber kein weiterer Fall von Autos mit übergossenem Lack bekannt und er wolle daher wissen, wie man auf einen einheitlichen modus operandi und einen direkten Tierschutzbezug in diesem Fall käme. Mit den Worten Schlussfolgerungen sind nicht relevant – wie oft no!
, ließ die Richterin diese Frage nicht zu. Anwältin Dr. Stuefer sagte, sie halte diese Frage für relevant und zulässig, es gehe um die Wahrnehmung der Zeugin und nicht um eine Schlussfolgerung. Daraufhin fragte die Richterin, ob die Zeugin von einem modus operandi von Tierschutzstraftaten wisse. Nein, sagte diese.
Ob der Zusammenhang zum Tierschutz also nur der gewesen sei, dass das Auto dem besitzer von Kleider Bauer gehört habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Mit modus operandi im Bericht sei also das gemeint gewesen, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
DDr. Balluch wollte dann noch wissen, warum das LVT so am Tierschutz interessiert gewesen sei. Man habe ihr gesagt, meinte die Zeugin, dass das LVT am Tierschutz interessiert gewesen sei, weil es vermehrt Sachschäden mit Tierschutzbezug gegeben habe.
Um 10:57 Uhr wurde die Zeugin aus dem Zeugenstand entlassen.
Einvernahme einer weiteren Polizeibeamtin der Station Hohe Warte in Wien
Anschließend wurde die Kollegin der vorherigen Zeugin einvernommen. An was sie sich zu diesem Vorfall erinnern könne, fragte die Richterin. Sie sei zwar mit der Kollegin im selben Auto gesessen, aber sie habe keine Erinnerung an den Vorfall, sagte die Zeugin. Sie wisse nur noch, dass der PKW mit einer Flüssigkeit beschädigt gewesen sei. Ob sie einen Geruch beim Auto wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin.
Ob sie auf Tierschutzvorfälle sensibilisiert worden sei, fragte die Richterin. Es habe dazu eine schriftliche Dienstanweisung gegeben, sagte die Zeugin. Ob dazu im Vorfeld weitere Informationen bekannt gewesen seien, fragte die Richterin. Das weiß ich nicht mehr
, sagte die Zeugin.
Die Frage des Staatsanwalts
Ob der PKW erkennbar im Zusammenhang mit Kleider Bauer gestanden habe, fragte der Staatsanwalt. Das weiß ich nicht mehr
, sagte die Zeugin.
Fragen der AnwältInnen
Ob sie noch wisse, ob die Flüssigkeit auf dem Auto drauf oder drinnen gewesen sei, fragte Mag. Lehner. Drauf, meinte die Zeugin. Ob sie noch andere Vorfälle kenne, die mit Tierschutz zu tun gehabt hätten, fragte Mag. Lehner. Nein, sagte die Zeugin. Warum sie bei diesem Vorfall auf einen Tierschutzbezug geschlossen habe, fragte Mag. Lehner. Das weiß ich nicht mehr
, antwortete die Zeugin.
Wie der Schaden beseitigt worden sei, wollte Anwalt Mertens wissen. Das weiß ich nicht mehr
, sagte die Zeugin.
Es habe also eine Dienstanweisung gegeben, das LVT zu verständigen, wiederholte Mag. Bischof. Ob sie da einen Ansprechpartner beim LVT gehabt habe. Das weiß ich nicht
, sagte die Zeugin.
Ob diese Anweisung schriftlich ergangen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin. Ob es diese Anweisung noch gebe, fragte Dr. Stuefer. Ja, meinte die Zeugin. Ob sie das wisse oder ob sie das glaube, fragte die Richterin scharf. Sie glaube das, meinte die Zeugin. Glauben sei hier fehl am Platz, belehrte die Richterin die Zeugin. Ob sie die schriftliche Anweisung nachreichen könne, fragte Dr. Stuefer. Sie sitzen hier als Zeugin
, meinte die Richterin forsch, wissen Sie etwas darüber?
. DDr. Balluch warf ein: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
. Sie wisse nicht, wie diese schriftliche Anweisung beigeschafft werden könnte, sagte die Zeugin.
Wer damals ihr Vorgesetzter gewesen sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Das weiß ich nicht mehr
, meinte die Zeugin. Ob es einen Ordner mit Dienstanweisungen gebe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie dort nicht nachschauen könnte, ergänzte Mag. Bischof. Möglich, meinte die Zeugin. Was sie mit Dienstanweisungen tue, wollte Anwalt Dr. Karl wissen. Lesen
, meinte die Zeugin.
Fragen der Angeklagten
Von wann bis wann diese spezifische Dienstanweisung gegolten habe, fragte DDr. Balluch. Das weiß ich nicht mehr
, sagte die Zeugin.
Ob sie noch wisse, warum das LVT zu informieren gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das weiß ich nicht mehr
, sagte die Zeugin, wissen Sie noch, was Sie vor 3 Jahren getan haben?
. Die Frau Rat fragt mich das alle 3 Minuten
, antwortete DDr. Balluch.
Ob sie Spuren von TäterInnen wahrgenommen habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte die Zeugin.
Ob sie noch von anderen Vorfällen wisse, für die man TierschützerInnen verantwortlich gemacht habe, fragte Harald Balluch. Nein, sagte die Zeugin.
Um 11:09 Uhr wurde die Zeugin dann entlassen.
Einvernahme eines Polizisten der Polizeistation Krottenbachstraße in Wien
Anschließend wurde ein Beamter der Polizeiinspektion Krottenbachstraße einvernommen. Auch ihn fragte die Richterin nach seiner Wahrnehmung bzgl. der beschädigten Autos. Er habe nur eines der beiden Autos gesehen, sagte der Zeuge, und das sei ein BMW Cabrio gewesen. Es habe eine Flüssigkeit auf dem Dach gehabt und 1-2 Reifen seien ohne Luft gewesen. Ob die Flüssigkeit ein Lack gewesen sein könnte, fragte die Richterin. Es war eine Farbe, meinte der Zeuge. Ob diese abwaschbar gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, antwortete der Zeuge.
Ob er auch von anderen Tierschutz-Vorfällen wisse, fragte die Richterin. Er glaube das sei der einzige gewesen, meinte der Zeuge. Ob es zu Tierschutz-Vorfällen im Vorfeld eine Sensibilisierung gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe etwas gegeben, mutmaßte der Zeuge, aber er könne sich nicht mehr genau erinnern. Mündlich oder schriftlich, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.
Die Richterin las dann der Bericht des Zeugen zu dem Vorfall vor 3 ½ Jahren vor. Er erinnere sich an diesen Bericht, kommentierte der Zeuge.
Fragen des Staatsanwalts
Ob andere Autos in der Nähe dieses beschädigten Autos gestanden wären, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Ob andere Autos beschädigt worden seien, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Ob erkennbar gewesen sei, wem dieses beschädigte Auto gehöre, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge.
Frage von DI Völkl
Ob er den Vorfall dem Tierschutz zugeordnet habe, fragte DI Völkl. Er verstehe diese Frage nicht, gab der Zeuge an. Ob der Verdacht bestanden habe, dass die TäterInnen aus dem Tierschutz kämen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.
Fragen von DDr. Balluch
DDr. Balluch wollte wissen, was der Zeuge zu jenem Satz eines anderen Beamten sage, dass es sich bei dem Vorfall um einen modus operandi militanter TierschützerInnen handle. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin. Er stelle die Frage dennoch, führte DDr. Balluch aus, damit im Protokoll der Sitzung verzeichnet sei, dass die Richterin diese Fragen zum modus operandi nicht zugelassen habe, sodass das in der nächsten Instanz gerügt werden könne. Dann fragte DDr. Balluch, ob ihm der Terminus modus operandi militanter TierschützerInnen
irgendetwas sage. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin.
DDr. Balluch fragte, ob der Zeuge die Tatortgruppe gerufen habe. Nein, sagte dieser. Und ob er das LVT informiert habe, wollte DDr. Balluch wissen. Nein, sagte der Zeuge. Ob es die Anweisung gegeben habe, unter gewissen Bedingungen das LVT zu informieren, fragte DDr. Balluch. Das sei eine Wiederholung, warf die Richterin ein, und deshalb nicht zugelassen. Es habe an diesen Zeugen noch keine Frage zum LVT gegeben, stellte DDr. Balluch fest.
Ob er Hinweis auf die TäterInnen am Tatort festgestellt habe, fragte DDr. Balluch. Diese Frage sei unverständlich, sagte die Richterin. Ob dem Zeuge aus seiner persönlichen Wahrnehmung am Tatort irgendein Hinweis erinnerlich sei, der auf die TäterInnen hingedeutet habe, präzisierte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.
Um 11:21 Uhr konnte der Zeuge gehen.
Einvernahme eines weiteren Polizeibeamten der Station Krottenbachstraße in Wien
Anschließend wurde der Kollege des vorigen Zeugen einvernommen, der im selben Streifenwagen gesessen hatte, der zum Tatort gerufen worden war. Was er zu der Fahrzeugbeschädigung noch wisse, fragte die Richterin. Er habe ein Auto gesehen, das sehr stark nach faulen Eiern gestunken habe, sagte der Zeuge. Ob er sonst noch etwas wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, wenn schon, dann habe er das längst vergessen. Ob er sonst noch einen Einsatz im Zusammenhang mit Tierschutz gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Habe es eine Sensibilisierung zu Tierschutz-Vorfällen gegeben, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte der Zeuge, er wisse aber nicht, ob das zu diesem Zeitpunkt so war. Um welche Art der Sensibilisierung es sich da gehandelt habe, fragte die Richterin. Das sei sicher eine Dienstanweisung gewesen, meinte der Zeuge. Die Streifenwägen seien aufgefordert worden, insbesondere bei den Wohnadressen der Kleider Bauer Besitzer wachsam zu sein.
Die Richterin las wieder denselben Polizeibericht vor. Der Bericht sei nicht von ihm, meinte der Zeuge, er könne sich nur an den Grund für diesen Bericht erinnern.
Frage des Staatsanwalts
Ob noch andere Fahrzeuge in der Umgebung beschädigt worden seien, fragte der Staatsanwalt. Er glaube nicht, meinte der Zeuge.
Fragen von DDr. Balluch
Wie lange diese Dienstanweisung Gültigkeit gehabt habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge. Und ob dem LVT der Vorfall gemeldet habe werden müssen, wollte DDr. Balluch wissen. Er wisse nicht mehr, ob das aufgetragen gewesen sei, aber es habe nicht er sondern eine Kollegin dem LVT gemeldet.
Um 11:30 Uhr wurde der Zeuge entlassen.
Stellungnahme von DDr. Balluch
Anschließend gab die Richterin den Angeklagten die Möglichkeit, zu den Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. DDr. Balluch stellte fest, dass Vorfälle mit Tierschutzbezug offenbar sehr selten auftreten würden. Die PolizeibeamtInnen würden sich jedenfalls an praktisch keine erinnern können. Es sei auch auffällig, dass es keinen modus operandi für Tierschutzstraftaten gebe und damit kein Hinweis darauf, dass im Tierschutz eine kriminelle Organisation existiere.
DDr. Balluch sagte, allen BeamtInnen wäre kein Hinweis auf irgendwelche TäterInnen aufgefallen. Der einzige Zusammenhang zu ihm sei also, dass die Besitzer der Autos auch die Besitzer von Kleider Bauer seien und er der Obmann eines Vereins sei, der gegen Kleider Bauer eine Kampagne führe, an der er persönlich allerdings nicht beteiligt sei. Das sei schon ein weit hergeholter Zusammenhang, um ihn gerichtlich zu zwingen, sich diese Zeugenaussagen anhören zu müssen.
Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass es offenbar eine Dienstanweisung gegeben habe, über alles, was mit Tierschutz in Zusammenhang stehe, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu informieren. Und das, obwohl es so wenige Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug gegeben habe. Umgekehrt habe es in den letzten 10 Monaten 9 Anschläge gegen den VGT gegeben, aber eine derartige Dienstanweisung würde das nicht auslösen. Das würde bestätigen, dass es sich hier um ein politisch motiviertes Verfahren handle.
Stellungnahme von DI Völkl
DI Völkl sagte, er habe keinen Bezug bei diesem heute diskutierten Vorfall zu Tierschutz feststellen können, außer, dass der Besitzer der beschädigten Autos der Besitzer von Kleider Bauer sei, und Kleider Bauer Tierpelze verkaufe.
Stellungnahme von Harald Balluch
Harald Balluch stellte fest, dass die BeamtInnen sehr wenig Erinnerung an den angesprochenen Vorfall gehabt hätten. Leider habe man nicht herausfinden können, was genau in dieser Dienstanweisung gestanden sei, ob es dabei um den Schutz von Privatadressen oder Pelzgeschäften z.B. gegangen sei.
Mittagspause 11:36 Uhr – 13:02 Uhr.
Einvernahme eines Polizeibeamten der Station Hufelandgasse in Wien
Nach einer sehr langen Mittagspause wurde wieder ein Polizeibeamter einvernommen. Der Zeuge war von der Polizeiinspektion Hufelandgasse in Wien. Die Richterin sagte, es gehe um Anfang Dezember 2006. Damals seien bei Kleider Bauer in Meidling Scheiben eingeschlagen worden. Ob sich der Zeuge daran erinnern könne. Dieser meinte, er sei um 2 Uhr früh zu Kleider Bauer in Meidling gerufen worden. Es sei ihm gesagt worden, dass zwei TäterInnen Scheiben eigeschlagen hätten. Es solle sich um zwei vermummte Männer gehandelt haben. Man habe sofort nach ihnen gefahndet, aber man habe keine TäterInnen gefunden.
Ob er irgendwann einmal einen ähnlichen Vorfall mit Tierschutz erlebt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er die Tatortarbeit durchgeführt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, auch. Ob er das LVT verständigt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Mag. Autericky. Ob es eine Dienstanweisung gegeben habe, bei Tierschutz-Vorfällen das LVT zu verständigen, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Könne er das konkretisieren, forderte die Richterin den Zeugen auf. Den Wortlaut wisse er nicht mehr, antwortete dieser. Es sei etwas so gewesen, wenn es in Bekleidungsgeschäften Vorfälle gebe, sollte das LVT informiert werden. Ob es da um gewisse oder alle Bekleidungsgeschäfte gegangen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge.
Ob er Wahrnehmungen über die Zuordnung der Tätergruppe gemacht habe, fragte die Richterin. Es sei Pelz = Mord
in weißer Farbe auf der Eingangstür gestanden, sagte der Zeuge. Die Richterin legte dann den damaligen Polizeibericht des Zeugen zu dem Vorfall vor. So sei es gewesen, bestätigte dieser.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler
Mag. Traxler stellte fest, dass das die allererste Sachbeschädigung gegen Kleider Bauer gewesen sei. Daher sei es sehr verwunderlich, dass bereits zu dieser Zeit so eine Dienstanweisung, dass bei Tierschutzvorfällen das LVT zu informieren sei, bestanden habe. Ob er wirklich habe das LVT informieren müssen. Das ist eine schwierige Fragestellung
, sagte die Richterin dazu. Der Zeuge habe gesagt, es habe eine Dienstanweisung existiert, das LVT zu informieren, meinte Mag. Traxler. Warum das LVT habe informiert werden müssen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, und er könne auch nicht sagen, ob diese Anweisung schriftlich oder mündlich erfolgt sei. Warum er dann das LVT verständigt habe, fragte die Richterin nach. Weil es dafür eine Weisung gegeben habe, sagte der Zeuge.
Fragen der Angeklagten
DDr. Balluch fragte, ob der Zeuge noch etwas zur Dienstanweisung sagen könne, von wann bis wann sie bestanden habe oder wie sie begründet worden sei. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge dazu.
Dann fragte DDr. Balluch, ob der modus operandi bei diesem Vorfall typisch für den Tierschutz sei. Die Frage sei nicht zugelassen, unterbrach die Richterin. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage und sagte, es handle sich um einen Experten, der auch, wie er gesagt habe, Tatortarbeit geleistet habe, und langjährige Erfahrung habe, und daher sei die Frage berechtigt, ob aus seiner Wahrnehmung dieser Vorfall einen modus operandi zeige, der typisch für Tierschutzvorfälle sei. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin.
Dann fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge irgendwelche Hinweise gefunden habe, dass die Angeklagten für diese Straftat verantwortlich gewesen seien. Nein, sagte der Zeuge. Sie müssen klar antworten, Herr Zeuge
, fuhr die Richterin dazwischen. Ob er denn detailliert Tatortarbeit geleistet habe, ob er Fingerabdrücke genommen habe etc. Nein, sagte der Zeuge zögerlich. Na eben
, schloss die Richterin.
Wer denn Tatortarbeit geleistet habe, fragte DI Völkl. Die Tatortgruppe, sagte der Zeuge. Ob das typisch bei solchen Vorfällen sei oder ob das eine Ausnahme dargestellt habe, fragte DI Völkl. Das Kriterium sei, ob es sich um eine Sachbeschädigung mit einem Schaden von mehr als € 3000 handle, sagte der Zeuge. Ob es den Verdacht gegeben habe, dass das hier der Fall sei, fragte die Richterin. Er habe diesen Verdacht gehabt, sagte der Zeuge.
Ob ihm bekannt sei, ob die Polizei in Zivil diese Filiale bewacht habe, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Was er zu der Farbe sagen könne, mit der Pelz=Mord auf der Eingangstür gestanden sei, fragte Harald Balluch. Es sei eine gallertartige Farbe gewesen, meinte der Zeuge, und noch nicht eingetrocknet. Ob der Schriftzug zerronnen gewesen sei oder eingetrocknet, fragte Balluch. Das wisse er nicht mehr.
Entlassung des Zeugen um 13:31 Uhr.
Einvernahme eines Polizeibeamten von der Station Stumpergasse in Wien
Die Richterin rief einen Polizeibeamten als Zeugen auf, der allerdings nicht anwesend war. Also wurde der nächste Zeuge, ein Beamter aus der Polizeiinspektion Stumpergasse in Wien, in den Zeugenstand geholt. Die Richterin wollte von dem Zeugen wissen, was er noch von der Sachbeschädigung bei Hämmerle in der Wiener Mariahilferstraße wisse. Ich erinnere mich nicht
, sagte der Zeuge überraschenderweise. Modehaus Hämmerle
, sagte die Richterin verwirrt. Er sei dort gewesen, sagte der Zeuge, aber er könne sich an nichts erinnern.
Dann fragte die Richterin, ob es eine Dienstanweisung gegeben habe, Tierschutzvorfälle an das LVT zu melden. Ich kann mich nicht erinnern
, sagte der Zeuge.
Die Richterin las den Bericht des Zeugen von dem Vorfall vor. Darin hatte er gemutmaßt, dass die TäterInnen vermutlich aus Tierschutzkreisen stammen würden. Das habe nicht er sondern der Geschäftsführer vermutet, mit dem gesprochen habe, sagte der Zeuge. Erinnern Sie sich, kommt was?
, fragte die Richterin. Es kommt nicht mehr viel, ich weiß nichts mehr
, sagte der Zeuge. Und dafür muss Herr Moser 600 km anreisen?
, fragte DDr. Balluch.
Ob das LVT in Kenntnis gesetzt worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Durch ihn, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Warum, wollte die Richterin wissen. Das sei so vorgesehen gewesen, meinte der Zeuge. Wieso, fragte die Richterin. Das habe der Kommandant gesagt, antwortete der Zeuge. Ob er persönlich das LVT angerufen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Warum, fragte die Richterin noch einmal. Das LVT sei bei Tierschutz-Vorfällen immer verständigt worden, sagte der Zeuge.
Fragen von DDr. Balluch
In seinem Bericht stehe, es seien zwei Anarchiesymbole aufgemalt gewesen, stellte DDr. Balluch fest. Ob er diese Symbole mit dem Tierschutz assoziiert habe. Nein, sagte der Zeuge, er habe das einfach aufgenommen. Was für Vorfälle dem LVT haben gemeldet werden müssen, fragte DDr. Balluch. Alles, was mit Tierschutz zu tun habe, auch die Demonstrationen, sagte der Zeuge.
Dann wollte DDr. Balluch wissen, ob der Zeuge auch bei Demonstrationen vor Hämmerle und Kleider Bauer anwesend gewesen sei. Ja, sagte der Zeuge, er sei öfter eingeteilt gewesen, diese Demonstrationen zu überwachen. Ob es dabei irgendwelche Vorfälle gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge, nie. Ob es strafbare Handlungen bei den Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin nach. Nein, meinte der Zeuge, es habe nur einmal eine Besetzung gegeben. Ob es jemals Gewalt bei diesen Demonstrationen seitens der DemonstratInnen gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.
DDr. Balluch wollte noch wissen, warum der LVT an diesen Tierschutz-Vorfällen und den Demonstrationen interessiert war. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Ob der Vorfall dem modus operandi von Tierschutzstraftaten entsprechen würde, fragte DDr. Balluch. Sofort unterbrach die Richterin und sagte, diese Frage sei nicht zugelassen. Ob er am Tatort einen Hinweis auf die Täterschaft insbesondere der Angeklagten gefunden habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.
Fragen von DI Völkl
Wer die Tatortarbeit geleistet habe, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Was genau dem LVT zu melden war, fragte DI Völkl. Alles, was mit Tieren in Verbindung gebracht werden könne, sagte der Zeuge.
Fragen von Harald Balluch
Harald Balluch fragte, ob sich der Zeuge an die Farbe erinnern könne. Nein, sagte dieser. Und daran, ob es einen Geruch gegeben habe, fragte Balluch. Diese Frage habe sie vergessen, sagte die Richterin, und bedankte sich bei Balluch. Einen Geruch habe es gegeben, meinte der Zeuge.
Frage von Mag. Traxler
Mag. Traxler fragte den Zeugen, ob er sich genauer an die Demonstrationen erinnern könne und ob er gesehen habe, dass jemand durch die Demonstrationen eingeschüchtert worden sei. Das dürfe er nicht fragen, sagte die Richterin, das Thema der Befragung sei der modus operandi. Das könne nur ein Scherz sein, stellte DDr. Balluch fest, weil alle seine Fragen nach dem modus operandi von der Richterin nicht zugelassen worden seien. Der Zeuge sagte noch zu den Demonstrationen, dass er nie habe einschreiten müssen.
Um 13:49 Uhr durfte der Zeuge den Zeugenstand verlassen.
Stellungnahme von DDr. Balluch
Zuletzt konnten die Angeklagten wiederum zu den Zeugenaussagen Stellung nehmen. Bei der Befragung sei herausgekommen, sagte DDr. Balluch, dass das LVT bereits vor der ersten Sachbeschädigung eine Dienstanweisung gegeben habe, über alle Tierschutzvorfälle inklusive der Demonstrationen informiert zu werden. Das beweise, dass es von Anfang an um eine politische Verfolgung gegangen sei, und nicht um die Aufklärung von Straftaten. Dass auch alle Demonstrationen zu melden waren, zeige das ganz deutlich. Es handle sich also ohne jeden Zweifel und gegen alle Beteuerungen der Richterin um einen politischen Prozess.
DDr. Balluch erinnerte dann daran, dass bei einem der angesprochenen Vorfälle Anarchiesymbole von den TäterInnen hinterlassen worden seien. Selbst die Polizei habe dabei keinen Zusammenhang zum Tierschutz gesehen. Bei beiden Vorfällen habe es keinen Hinweis auf die TäterInnen und insbesondere nicht darauf, dass die Angeklagten verantwortlich seien, gegeben.
Bemerkenswert sei auch, dass sich praktisch alle BeamtInnen an sehr wenig erinnern können würden. Das solle beachtet werden, wenn von den Angeklagten und besonders von ihm selbst, DDr. Balluch, verlangt werde, sich an Emails oder Vorfälle zu erinnern, die zum Teil mehr als 15 Jahre zurückliegen würden. Sich nicht an so etwas erinnern zu können, dürfe also nicht als Hinweis gewertet werden, etwas zu verbergen zu haben.
Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass wieder von einem objektiven Zeugen, einem Streifenpolizisten, klar ausgesagt worden sei, dass bei den Demonstrationen nichts Strafrechtsrelevantes, keine Gewalt und keine Einschüchterungen vorgefallen seien. Insofern habe es sich also um völlig legale Demonstrationen gehandelt. Die Demonstrationen sollten deshalb in einem Strafverfahren überhaupt keine Rolle spielen.
Alle anderen Angeklagten sagten, sie würden sich diesen Worten anschließen. Mag. Hnat betonte zusätzlich, dass das ganze nichts mit ihm zu tun habe.
Stellungnahme von Harald Balluch
Der Zeuge habe von einer gallertartigen Masse gesprochen, mit der Schriftzüge hinterlassen worden seien. Im Gegensatz dazu habe der Zeuge vor 2 Tagen von einer kaffeeartigen Flüssigkeit gesprochen. Ein anderer wiederum sprach von einem Spray. Das seien also alles unterschiedliche Substanzen gewesen, die für diese Botschaften verwendet worden seien. Der modus operandi aller dieser Aktionen sei also verschieden, was als Beleg dafür gewertet werden müsse, dass es nicht um eine kriminelle Organisation ginge. Diese würde einen einmal erfolgreichen modus operandi immer wieder gleich anwenden.
Sowohl der heutige Zeuge, ein Polizist, als auch die Putzfrau hätten bei Hämmerle einen Geruch festgestellt. Der Besitzer von Hämmerle und Kleider Bauer habe aber gesagt, es habe beim Hämmerle-Vorfall keinen Geruch gegeben. Er hatte das deswegen damals gesagt, weil er behaupten wollte, dass der Buttersäurevorfall bei Kleider Bauer in Graz der erste derartige Vorfall für ihn gewesen sei und sich dadurch der große Schaden erkläre, dass man noch nicht gewusst habe, wie man auf diese Aktionsart reagieren solle. Jetzt zeige sich aber, dass hier ein Widerspruch zwischen der Polizei und der Putzfrau auf der einen und dem Hämmerle-Besitzer auf der anderen Seite ergeben habe. Kleider Bauer habe also sehr wohl eine Erfahrung mit Buttersäure vor dem Vorfall in Graz gehabt.
Der Prozesstag endete um 13:56 Uhr.