Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 55. Tag

Donnerstag 25. November 2010

Inhalt:

Der heutige Prozesstag ähnelte dem von gestern aufs Haar. Auch heute gab es eine Reihe von StreifenpolizistInnen als ZeugInnen und auch dominierte die mangelnde Erinnerung an die Vorfälle. Auffällig war dabei, dass alle Vorfälle Bagatelldelikte waren, beschmierte Wände, eingeschlagene Scheiben und maximal eine Stinkbombe. Eine Polizistin sagte, dass es so eingeschlagene Auslagenscheiben immer wieder gebe. Der Zusammenhang zum Tierschutz blieb vage, ein Zusammenhang zu den Angeklagten konnte nicht hergestellt werden. Die Art und Weise, in der die Scheiben verschiedener Geschäfte über die Jahre zu Bruch gingen unterschieden sich augenfällig, einmal wurde mit einem Luftdruckgewehr geschossen, einmal mit einem Hammer zugeschlagen, einmal mit einem Gegenstand geworfen und einmal mit einem Bolzenschussgerät ein Loch in die Scheibe gestanzt. Zu Recht argumentierten die Angeklagten, dass das nicht auf eine kriminelle Organisation hindeuten würde, weil diese hätte wahrscheinlich ein einmal erfolgreich angewandtes System der Sachbeschädigung weiterhin beibehalten.

Alle StreifenpolizistInnen, die auch die Demonstrationen vor Kleider Bauer über längere Zeit beobachtet haben, stellten den DemonstrantInnen ein gutes Zeugnis aus. Übereinstimmend wird gesagt, dass die Demonstrationen problemlos abliefen und dass es keine Vorfälle gegeben habe. Für den außenstehenden Beobachter mutet seltsam an, dass solche Demonstrationen als Aktivitäten einer kriminellen Organisation in einem Strafprozess inkriminiert werden können.

Die Richterin blieb auch heute ruhig, gelassen und freundlich zu den Angeklagten und der Verteidigung, im Gegensatz zur Praxis vor einigen Monaten. Sowohl Angeklagte als auch AnwältInnen und verhältnismäßig wenig unterbrochen.

Am heutigen Tag waren 6 der 13 Angeklagten abwesend. Wieder waren 30 PolizeischülerInnen mit einem Polizeibus in der Früh hergebracht worden und bevölkerten den Gerichtssaal. Zusätzlich waren 10 ProzessbeobachterInnen anwesend. Die Sitzung begann um 9:28 Uhr mit einiger Verspätung.

Richterin zu fehlenden ZeugInnen, zur Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten und zu weiteren Gerichtsterminen

Am Beginn des Prozesstages erklärte die Richterin, dass 2 ihrer Vorladungen an PolizistInnen mit der Notiz unbekannt wieder zurückgekommen waren. Sie habe dann an der Polizeistation angerufen und es wurde ihr bestätigt, dass diese beiden Personen dort arbeiten. Sie sei darüber verwundert und werde die beiden noch einmal laden.

Gestern, so dir Richterin weiter, sei ein Polizeizeuge unentschuldigt nicht erschienen. Sie habe nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass der Zeuge die Ladung nicht erhalten habe. Warum, sei aber nicht eruierbar gewesen. Er werde noch einmal geladen.

Dann stellte die Richterin fest, dass DI Völkl am Vortag einen Antrag gestellt habe, dass die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten für die verdeckte Ermittlung vom Gericht beigeschafft werden solle. Die Richterin habe sich kundig gemacht und festgestellt, sagte sie, dass nach § 91 (3) des Sicherheitspolizeigesetzes, das in dieser Fassung auch 2007 und 2008 gegolten habe, für eine verdeckte Ermittlung nach Gefahrenlage eine Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten notwendig sei. Dann verkündete sie den Beschluss, diese Ermächtigung anzufordern.

Ab Jänner 2011, so die Richterin weiter, werde das große Libro-Verfahren hier im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wr. Neustadt beginnen. Es werde daher eng mit den Gerichtsterminen und deshalb habe sie jetzt schon den Saal bis Ende März an 22 weiteren Gerichtstagen vorgemerkt. Sie las dann die neuen Prozesstage vor. Sie reichten von 24. Jänner bis 29. März 2011. Damit werde es bis Ende März 2011, nach 13 Monaten Prozess, insgesamt 85 Verhandlungstage gegeben haben.

Einvernahme eines Beamten der Bundespolizeidirektion

Als erster Zeuge des heutigen Tages wurde ein Beamter der Bundespolizeidirektion aufgerufen. Die Richterin sagte dann, sie habe keine Fragen. Der Staatsanwalt wollte wissen, ob der Zeuge den Run-in bei Kleider Bauer im Donauzentrum vor 3 Jahren, zu dem er einen Bericht verfasst habe, selbst gesehen habe. Nein, sagte der Zeuge, die Aktion sei längst vorbei gewesen, wie er zum Vorfallsort gekommen sei. Wie es nach der Aktion im Geschäftsbereich ausgesehen habe, fragte der Staatsanwalt. Es seien Papierschnitzel herumgelegen, sagte der Zeuge. Ob das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) eingeschritten sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge, er selbst habe das LVT informiert. Warum, wollte der Staatsanwalt wissen. Es sei üblich gewesen, meinte der Zeuge, etwas dem LVT zu melden, wenn etwas in dieser Richtung läuft.

Fragen der Verteidigung

Was er damit meine, wollte Anwältin Dr. Lehner wissen. Bei jeder Demonstration würde die Leitstelle verständigt, sagte der Zeuge. Ob sich das nur auf Tierschutzdemonstrationen oder auf alle Demonstrationen beziehe, fragte Dr. Lehner. Es sei damals für alle Demonstrationen üblich gewesen, sagte der Zeuge.

Wo die von ihm genannten Papierschnitzel herumgelegen seien, fragte Dr. Lehner. Am Boden, meinte der Zeuge, er wisse nicht wo sonst.

Ob er das für eine Sachbeschädigung gehalten habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge, jedenfalls nicht offensichtlich, aber es sei möglich gewesen. Ob er mit der Filialleiterin gesprochen habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge. Ob sie verärgert gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das könne sein, aber er wisse es nicht mehr, meinte der Zeuge. Ob er festgestellt habe, dass der gesamte Vorfall strafrechtlich irrelevant gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge, aber das habe er damals noch nicht gewusst.

Die Richterin legte dann den Bericht des Zeugen zum Vorfall damals vor. Darin stand, er habe sofort eine Fahndung nach den TäterInnen eingeleitet. Warum das, fragte sie. Er habe zuerst geglaubt, dass es möglich sei, dass es eine Sachbeschädigung gegeben habe, sagte der Zeuge. Wie das Geschäft denn ausgesehen habe, fragte die Richterin. Das sei ihm nicht mehr erinnerlich, meinte der Zeuge. Mag. Bischof stellte fest, dass der Polizeibericht auch eine Mitteilung der Filialleiterin enthalte, dass kein Sachschaden entstanden sei. Daher sei der ganze Vorfall strafrechtlich irrelevant.

DDr. Balluch wollte wissen, ob es üblich sei, dass die von ihm informierte Leitstelle gleich den LVT einschalte. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Laut Bericht habe er das damals aber schon gewusst, meinte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge, er glaube schon, dass das LVT immer eingeschalten werde. Er solle nicht sagen, was er glaube, sondern was er wisse, sagte die Richterin. Er wisse es nicht, meinte der Zeuge.

Der Zeuge wurde um 9:59 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.

Einvernahme eines Polizeibeamten aus der Station Hohe Warte in Wien

Anschließend wurde ein weiterer Polizeibeamter als Zeuge aufgerufen, diesmal von der Polizeiinspektion Hohe Warte. Er werde zum Vorfall einer beschmierten Fassade befragt, sagte die Richterin. Ob er sich erinnern könne. Die Hausmauer sei beschmiert gewesen, sagte der Zeuge, und er habe eine Fahndung eingeleitet. Was dort gestanden sei, wollte die Richterin wissen. Es sei um Pelz gegangen, sagte der Zeuge, er wisse es aber nicht mehr.

Ob es damals eine Sensibilisierung zu Tierschutzvorfällen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, erinnerte sich der Zeuge, man habe bzgl. Pelz besonders aufmerksam sein sollen. Ob das LVT wegen den Schmierereien verständigt worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Warum, fragte die Richterin nach. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.

Ob eine Tatortgruppe vor Ort gewesen sei, fragte die Richterin. Er glaube nicht, sagte der Zeuge. Ob er selbst Tatortarbeit geleistet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er habe zwei Farbbeutel sichergestellt.

Sei das Haus als Firmengebäude von Kleider Bauer erkennbar gewesen, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Von außen erkennbar, fragte der Staatsanwalt nach. Nicht deutlich, meinte der Zeuge, aber auf der Glocke schon.

Ob er andere solche Einsätze bzgl. Tierschutz gehabt habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge.

Was mit den von ihm sichergestellten Farbbeuteln geschehen sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Ob er bei seiner Tatortarbeit Hinweise auf TäterInnen gefunden habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Laut seinem Bericht seien einige Personen in der Nähe aufgegriffen worden, stellte DDr. Balluch fest. Ob sich dabei um TierschützerInnen oder um jemanden der Angeklagten gehandelt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

Um 10:10 Uhr wurde der Zeuge entlassen. Die Richterin projizierte einen Bericht einer DNA-Untersuchung an die Wand, die mit den vom Zeugen sichergestellten Farbbeuteln durchgeführt worden war. Der Bericht wies aus, dass die Spuren von unbekannten TäterInnen stammen würden.

Pause 10:15 Uhr – 10:33 Uhr.

Einvernahme eines Polizeibeamten der Station Neuwaldegg

Nach der Pause wurde ein Streifenpolizist der Polizeiinspektion Neuwaldegg in den Zeugenstand gerufen. Ob er etwas zum Buttersäurevorfall bei Mantelkönig sagen könne, fragte die Richterin. Er könne sich an nichts erinnern, meinte der Zeuge.

Ob es damals eine Sensibilisierung zu Tierschutz-Vorfällen gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Warum er das LVT verständigt habe, fragte die Richterin. Wahrscheinlich habe das sein Vorgesetzter verlangt, meinte der Zeuge.

DDr. Balluch wollte wissen, ob das Geschäft nach dem Buttersäurevorfall offen geblieben ist. Ja, sagte der Zeuge. Und ob es Kundenverkehr gegeben habe, fragte DDr. Balluch nach. Ja, sagte der Zeuge. Aber er könne doch nicht so lange dort gewesen sein, warf die Richterin ein. Vielleicht 30 Minuten, meinte der Zeuge. Was danach war, wisse er natürlich nicht, stellte die Richterin fest. Nein, sagte der Zeuge.

Ob er wisse, wie die Buttersäure eingebracht worden sei, fragte Harald Balluch. Nein, er wisse das nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob es ein eingeschlagenes Fenster gegeben habe, fragte Balluch nach. Nein, sagte der Zeuge.

Der Zeuge wurde um 10:45 Uhr entlassen.

Stellungnahmen der Angeklagten

Anschließend konnten die Angeklagten zu den eben gehörten Zeugenaussagen Stellung nehmen. DDr. Balluch führte aus, dass die Einvernahmen bestätigten, dass man sich an Vorfälle vor 3 Jahren nicht mehr gut erinnern könne. Das sollte bedacht werden, wenn die Angeklagten in diesem Verfahren zu Vorfällen vor über 15 Jahren befragt würden.

Bemerkenswert sei, dass das LVT, also ein Amt zur Terrorismusbekämpfung, so genau über jeden Vorfall, der mit Tierschutz zu tun habe, auch wenn es sich um legale Demonstrationen oder um Aktionen des zivilen Ungehorsams handle, unbedingt genau informiert werden wolle. Das klinge sehr nach politischer Polizei und sei bedenklich.

Es seien im Rahmen der Fahndung nach der Graffiti-Aktion mehrere Personen in der Nähe aufgehalten und durchsucht worden. Keine davon habe irgendetwas mit Tierschutz zu tun gehabt. Das weise darauf hin, dass TierschützerInnen vielleicht gar nicht in der Nähe waren.

Sehr interessant sei wiederum, dass der modus operandi laufend verschieden sei. Beim vorliegenden Buttersäurefall sei die Stinkbombe nicht durch ein Fenster, wie bei der Trachtenmaus, eingeworfen sondern, laut Polizeibericht, irgendwie eingespritzt worden. Dass selbst bei so ähnlichen Delikten wie Stinkbombenaktionen ein jeweils so verschiedener modus operandi gewählt würde, belege, dass hier keine kriminelle Organisation sondern unabhängige, autonome EinzeltäterInnen aktiv seien.

Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass der Zeuge bestätigt habe, dass nach der Stinkbombenaktion das Geschäft offen geblieben sei und es Kundenverkehr gegeben habe. Ihm, DDr. Balluch, sei vorgeworfen worden, er hätte vor Jahren in einem Email von einer solchen Stinkbombe gesagt, das sei ja nicht einmal eine richtige Sachbeschädigung. Durch die letzte Zeugenaussage des Polizisten fühle er sich in dieser Ansicht bestätigt.

Die anderen Angeklagten schlossen sich diesen Worten an. DI Völkl betonte noch, dass bei dem Run-in keine Sachbeschädigung festgestellt worden sei, er also für dieses Verfahren irrelevant sein müsste.

Beweisanträge von Anwalt Dr. Karl zu Harald Balluch

Dr. Karl stellte dann eine Reihe von Beweisanträgen, indem er ZeugInnen nannte. Den damaligen Vorstand des VGT beantragte der zur Einvernahme, um zu beweisen, dass die Verschlüsselungsmaßnahmen, die Anschaffung von Funkgeräten, die Anschaffund von Wertkartenhandys, die zweimalige Recherche bei P&C wegen Hundepelzen, die Kommunikation über das Fadingerforum und die Zurverfügungsstellung von Infrastruktur durch Harald Balluch jeweils ausschließlich für die legalen und gemeinnützigen Zwecke des VGT erfolgt seien und keine organisationsinternen Maßnahmen in einer kriminellen Organisation darstellten oder der Beteiligung an einer kriminellen Organisation dienten.

Zum Beweis dafür, dass auch sonst keine Mittel finanzieller, struktureller oder intellektueller Natur des VGT einer kriminellen Organisation zugewandt wurden, beantragte Dr. Karl alle damaligen MitarbeiterInnen des VGT sowie den Internetprovider, den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer, die Verantwortlichen des Spendengütesiegls, die Kontozeichnungsberechtigten, die KFZ-Verfügungsberechtigten und die Lagerverwaltung.

Zum Beweis dafür, dass verdeckte Recherchen und Ermittlungen, Diskussionen in geschlossenen und offenen Emailforen, Informationsaustausch mit anderen Verbänden und Gleichgesinnten, Verschlüsselung von Mitgliederdaten, Inkaufnahme von Verwaltungsübertretungen und Besitzstörungen als Akte des zivilen Ungehorsams oder das aktive Kontaktieren von Unternehmen, um diese zum Umdenken zu bewegen, zu den Tätigkeiten und Aufgaben von NGOs und ihrer organschaftlicher VertreterInnen gehören und die Balluch diesbezüglich vorgeworfenen Handlungen nicht einer kriminellen Organisation dienten sondern zum typischen Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet von NGOs und ihren Vorständen gehören, beantragte Dr. Karl die Einvernahme von 14 Personen aus Leitungsgremien anderer NGOs, die in Größe und Arbeitsbereich dem VGT vergleichbar seien, wie 4 Pfoten, WTV, Greenpeace, Dachverband der Oberösterreichischen Tierschutzorganisationen, kritische Zivilgesellschaft, Amnesty International, ARGE Daten, TierWeGe, Tierrechtsgruppe Linz usw.

Zum Beweis dafür, dass Balluch keinen Kontakt mit den der BaT zugeordneten Angeklagten und sogenannten BaT-AktivistInnen zu Zwecken der Gewährleistung eines kampagnenbezogenen gemeinsamen Vorgehens und der Koordination von Aktionen gehalten habe und es kein solches gemeinsames Vorgehen mit diesen AktivistInnen gab, beantragte Dr. Karl 3 ZeugInnen.

Zum Beweis dafür, dass Balluch zu keinen Straftaten in Zusammenhang mit den Kampagnen des VGT oder Dritter aufrief sondern ausschließlich legale Demonstrationen des VGT im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des VGT unterstützte und keine strafrechtlich relevanten Handlungen gefördert habe oder eine Beteiligung an einer kriminellen Organisation erfolgte, hierzu auch keine Mitglieder des VGT oder sonstige UnterstützerInnen aufgerufen worden seien und strafrechtlich relevanten Handlungen als Mittel zur Zielerreichung ausgeschlossen worden seien, beantragte Dr. Karl 21 Personen, die sich an den inkriminierten Kampagnen des VGT organisatorisch beteiligt hatten.

Zum Beweis dafür, dass Balluch die von ihm angemietete Wohnung in Wien 5 nicht für strategische Treffen von in- und ausländischen AktivistInnen zur Verfügung gestellt habe sondern es sich dabei ausschließlich um eine Wohngemeinschaft gehandelt habe, die keinem strategischen Ziel gedient habe, beantragte Dr. Karl alle BewohnerInnen dieser Wohnung als ZeugInnen.

Zum Beweis dafür, dass Balluch nicht davor gewarnt habe, sich vor Gericht dazu hinreißen zu lassen unüberlegt die Wahrheit zu sagen, dies sei gefährlich, ungefährlich hingegen sei es, Glaubwürdiges zu sagen, egal ob das wahr oder falsch sei und man sich vom Konzept der Wahrheit verabschieden müsse, sondern vielmehr ausschließlich davor gewarnt habe, in Publikationen wie auf der Webseite Behauptungen zu verbreiten, deren Richtigkeit man vor Gericht nicht oder nur schwer beweisen könne, auch wenn sie wahr seien, andernfalls man wie im Anlassfall in einem Zivilrechtsstreit wegen Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung unterliegen könne, beantragte Dr. Karl 2 Zeuginnen, die zum Anlassfall und zur Interpretation des Emails aussagen könnten. Die Richterin sagte plötzlich, dass er das bisher noch nicht vorgebracht habe. Das habe er sehr wohl vorgebracht, meinte Balluch, schon mehrmals, das erste Mal bereits bei seiner Befragung am Anfang des Prozesses. Dr. Karl betonte, dass er das bezugnehmende Gerichtsurteil zum Anlassfall bereits vorgelegt habe. Dazu sagte die Richterin: Das Gericht kann sich vielleicht nicht erinnern. Das sei ein sehr selektives Erinnerungsvermögen, kommentierte ein Angeklagter.

Zum Beweis dafür, dass das Fadingerforum nicht zum Zweck des Informationsaustauschs einer kriminellen Organisation gegründet oder betrieben worden sei, es zum Zweck der Entwicklung von Strategien einer kriminellen Organisation oder für die Durchführung strafbarere Handlungen geführt worden sei, nannte Dr. Karl 3 Gründungsmitglieder und 18 damalige Mitglieder dieses Forums als ZeugInnen.

Zum Beweis dafür, dass es sich bei den inkriminierten Emails nicht um die Entwicklung von Strategien handle, dass Balluch nie zu Gewalt, Einschüchterung oder Sachbeschädigung zur Zielerreichung aufgerufen habe und er nicht zu einer Doppelstrategie, also der Mischung solcher Handlungen mit legalen Aktivitäten stehe, und keine derartigen Strategien entworfen oder unterstützt habe sondern vielmehr solche Handlungen als Mittel zur Zielerreichung ablehne, nannte Dr. Karl 7 ZeugInnen, die Balluch seit langem kennen und mit ihm zusammenarbeiten würden, und er legte 8 Emails vor.

Zum Beweis dafür, dass das Tierrechtskunstsymposium Großwarasdorf 2001, die Tierrechtskongresse 2002 und 2004 und die Animal Liberation Workshops ausschließlich der Information über tierrechtsrelevante Themen und der Information, Anwerbung und Schulung von Mitgliedern des VGT dienen würden, nicht jedoch den Zwecken der Bildung oder Aufrechterhaltung einer kriminellen Organisation oder ihrer Strukturen oder Bildung von Strategien dienen würden, nannte Dr. Karl 18 ZeugInnen, die sich organisatorisch an diesen Veranstaltungen beteiligt haben sollen.

Alle AnwältInnen schlossen sich diesen Beweisanträgen an.

Beweisantrag von Jürgen Faulmann

Zuletzt stellte Faulmann einen Beweisantrag. Er bezog sich auf eine Stelle im Strafantrag, in der der Besuch einer Jägertagung als Handlung einer kriminellen Organisation inkriminiert sei, und sagte, er werde jedes Jahr persönlich zu diesen Jägertagungen eingeladen. Dann legte er die heurige persönlich an ihn gerichtete Einladung vor. Die Richterin lehnte die Annahme dieses Dokuments ab.

Mittagspause 11:20 Uhr – 13:04 Uhr.

Einvernahme einer Polizeibeamtin der Station Habelegasse in Wien

Nach der Mittagspause wurde eine Polizeibeamtin der Polizeiinspektion Habelegasse in Wien als Zeugin aufgerufen. Sie solle über den Vorfall bei Kleider Bauer am Hofferplatz erzählen, bat die Richterin. Es sei dort eine Scheibe eingeworfen worden, sagte die Zeugin. Ob sie eine Spurensicherung durchgeführt habe, fragte die Richterin. Die Zeugin verneinte. Und ob das LVT informiert worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, das sei damals so angeordnet gewesen. Warum, wollte die Richterin wissen. Weil es mehrmals Sachbeschädigungen von TierschützerInnen gegeben haben soll, meinte die Zeugin. Ob es eine Bestreifung von Filialen von Kleider Bauer gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.

Die Richterin las dann den Polizeibericht des Vorfalls, der von der Zeugin verfasst worden war, vor. Darin stand, dass die Scheibe ein 2 cm großes Loch aufgewiesen habe. Es müsse eingeworfen worden sein, meinte die Zeugin, sie habe aber kein Wurfgeschoss gefunden. Im Bericht stehe, dass die Scheibe vermutlich mit einem Stein eingeworfen worden sei, sagte die Richterin. Das sei nur eine Vermutung gewesen. Wie sie im Bericht auf ein Schadensausmaß von € 3000 komme, fragte die Richterin. Das habe ein Vertreter von Kleider Bauer geschätzt, sagte die Zeugin.

Ob es am Tatort einen Hinweis auf die TäterInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob etwas gestohlen worden sei, wollte die Richterin wissen. Durch ein 2 cm großes Loch, fragte die Zeugin zurück. Die Tür sei nicht aufgebrochen gewesen.

Dr. Lehner fragte, ob die Zeugin bei ähnlichen anderen Einsätzen dabei gewesen sei. Möglich, sagte diese. Ob sie damit beschädigte Auslagenscheiben meine, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte die Zeugin, beschädigte Auslagenscheiben würde es immer wieder irgendwo geben.

Anwalt Mertens wollte wissen, ob die Schadenshöhe geschätzt worden sei. Ja, sagte die Zeugin, von Angestellten von Kleider Bauer, sie habe nichts Schriftliches dazu erhalten.

Ob die Anordnung des LVT eine Dienstanweisung gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Sie glaube ja, sagte die Zeugin. Ob das dann schriftlich vorgelegen sei, fragte Dr. Stuefer nach. Ja, sagte die Zeugin.

DDr. Balluch wies dann darauf hin, dass im Bericht der Zeugin von sternförmigen Sprüngen vom Loch in der Scheibe weg die Rede sei. Die Richterin fragte, woher DDr. Balluch das habe. Er nannte die Stelle und die Richterin las sie vor. Ob sie deshalb sicher gewesen sei, dass es sich um das Einwerfen der Scheibe mit einem Gegenstand gehandelt haben müsse, fragte DDr. Balluch. Ja, genau, bestätigte die Zeugin.

Um 13:18 Uhr wurde die Zeugin entlassen.

Einvernahme eines Beamten aus der Polizeistation Sturzgasse in Wien

Der letzte Zeuge des Tages war ein Streifenpolizist aus der Polizeiinspektion Sturzgasse in Wien. Die Richterin fragte ihn zum Vorfall einer eingeschossenen Scheibe bei Kleider Bauer in der Mariahilferstraße. Er könne sich nicht erinnern, sagte der Zeuge. Die Richterin legte daraufhin den Bericht des Beamten zu dem Vorfall vor. Darin stand, dass ein Projektil einer Luftdruckwaffe gefunden worden sei. Ob er denn wisse, wie solche Projektile aussehen, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.

Was mit der Anzeige geschehen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ein Angeklagter wies darauf hin, dass auch dieses Projektil auf DNA-Spuren getestet worden sei, aber keineR der Angeklagten diese Spuren hinterlassen habe.

Warum er das LVT verständigt habe, fragte die Richterin. Weil es Proteste vor Filialen von Kleider Bauer gegeben habe, sagte der Zeuge. Alle Vorfälle mit Kleider Bauer sollten dem LVT gemeldet werden. Ob er von anderen Vorfällen wisse, fragte die Richterin. Das sei der einzige gewesen, sagte der Zeuge.

Ob er die Demonstrationen vor Kleider Bauer selbst gesehen habe, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge, er sei als Streifenpolizist öfter dabei gewesen. Ob er Straftaten im Rahmen dieser Demonstrationen habe beobachten können, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge. Wie oft er diese Demonstrationen gesehen habe, fragte Dr. Lehner. 10-15 Mal, Sagte der Zeuge. Habe es dabei strafbare Handlungen im Sinn des Strafgesetzbuches gegeben, fragte die Richterin. Nichts dergleichen sei passiert, stellte der Zeuge fest.

Der Zeuge wurde danach entlassen.

Stellungnahmen der Angeklagten

Zuletzt konnten wiederum die Angeklagten zu den letzten beiden ZeugInnen Stellung nehmen. DDr. Balluch betonte zunächst, dass die Zeugin als Streifenpolizisten festgestellt habe, dass laufend von unbekannten Personen irgendwelche Auslagenscheiben eingeschlagen würden. Es sei deshalb besonders seltsam, wenn das LVT sich so besonders für die sehr seltenen möglicherweise mit Tierschutz in Zusammenhang stehenden beschädigten Auslagenscheiben so stark interessiere.

Auch diese Zeugenaussagen hätten wieder bestätigt, so DDr. Balluch weiter, dass es sich hier um keine kriminelle Organisation handle. Allein bei den letzten Einvernahmen hätten sich vier verschiedene Arten gezeigt, wie Auslagenscheiben zerstört worden seien, wobei von Beschmierung und Verätzung noch gar nicht die Rede sei. Einmal habe jemand eine Scheibe mit einem spitzen Gegenstand eingeschlagen, einmal mit einem Bolzenschussgerät, einmal sei die Scheibe eingeworfen und dann wiederum mit einem Luftdruckgewehr eingeschossen worden. In Ermangelung irgendwelcher anderer Hinweise, die ja nicht vorliegen würden, weise das ganz deutlich auf EinzeltäterInnen hin, die jeweils ihre eigenen Ideen umsetzen würden. Eine kriminelle Organisation würde ihren einmal erfolgreichen modus operandi einhalten und nicht dauernd abwechseln.

Und zuletzt sagte DDr. Balluch, dass der letzte Zeuge wiederum bestätigt habe, dass die VGT-Demonstrationen vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße strafrechtlich völlig irrelevant seien. Er selbst, DDr. Balluch, sei ja dort praktisch nie, aber aus diesen objektiven Zeugenaussagen unbeteiligter Beamter der letzten Tage könne unzweideutig geschlossen werden, dass diese Demonstrationen legal und ohne relevante Zwischenfälle verlaufen seien.

Die anderen Angeklagten schlossen sich diesen Ausführungen an. DI Völkl sagte noch, er finde es seltsam, wie hier durch die Staatsanwaltschaft versucht werde, einen Zusammenhang zwischen legalen Demonstrationen und Straftaten Unbekannter herzustellen.

Die Richterin verkündete, dass sie Mag. Autericky vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorladen werde.

Ende des Prozesstages um 13:31 Uhr.

5 Kommentare

Das linke, arbeitsfaule Gesindel, das nur bei Demonstrationen munter wird, sollte man aus der Gesellschaft verbannen. Egal wie. Wir brauchen keine Demonstrationen. Österreich war und ist ein rechtschaffener Staat. Mein Vertrauen gilt der österreichischen Justiz, ihren Richtern, Staatsanwälten und Ministern. – Genauso, der katholischen Kirche, ohne der wir Gebräuche und Sitten, wie im nahen Osten hätten. Wir brauchen ein Österreich, mit echten Österreichern, die stolz sind hier zu leben und zu arbeiten.

Oh Herr Zikmund, diese Aussage zeigt Ihre sichtweise deulich! Alle Linken ins Gefängnis, Rechten an die Macht! Wie zu Hitlers Zeiten, richtig?! Oh und am besten alle Ausländer auch noch!

Es grenzt ja schon fast an ein Wunder: Die Polizeibeamten und -beamtinnen im Streifendienst stehen der Tierschutz-/Tierrechtsszene offensichtlich noch unbefangen und neutral gegenüber – sie werden in gewissem Sinne ja auch von den Drahtziehern dieser Hetze gegen den Tierschutz missbraucht. Und warum sollen sich Polizisten nach drei Jahren noch an Ereignisse erinnern, welche im Grunde gar keine merkwürdigen waren?

All diese Zeugen sind doch bei genauerer Hinsicht für die Anklage völlig sinnlos, ja, sie stellen sich sogar eher als entlastend für die Beschuldigten dar. Da stellt sich dann schon die Frage: dienen solche Zeugen nur dem einen Zweck den Prozess unnötig in die Länge zu ziehen? Daraus ließe sich wiederum schließen, dass aufgrund der nicht vorhandenen Beweise in diesem Prozess dem Urteil nicht (mehr) allzu große Bedeutung beigemessen wird, denn die eigentliche Strafe ist letztendlich ohnehin der Prozess selber, dessen Dauer und die horrenden Kosten bereits mehr als ausreichend sind um die Angeklagten in den Ruin zu treiben.

was Menschen wie Hubert Edlinger(oben) dazu nötigt in Foren Dinge zu posten die offensichtlich weder ihre echte profilierte Meinung sind noch irgendeine Beziehung zum Thema haben, wird man wohl nie erfahren.

Was Menschen des Typs Hubert Edlinger betrifft, pflege ich zu sagen:

Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte.