Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 56. Tag

Montag 29. November 2010

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag war ein Filmteam des ORF anwesend, was in weiten Strecken sowohl die Atmosphäre als auch die Inhalte bei der Verhandlung bestimmt hat. Die Richterin zeigte sich über die Präsenz der Medien alles andere als erfreut. An und für sich wurden heute wieder nur einige Streifenpolizisten einvernommen und man hätte daher einen eher langweiligen Prozesstag vermutet. Die Richterin las aber über einen Brand in einer Daunenfabrik aus dem Jahr 1999 und über Buttersäurevorfälle in einem Daunengeschäft und einem Pelzgeschäft vor ebenfalls mehr als 10 Jahren Polizeiberichte vor. Diese Vorfälle sind allerdings weder im Strafantrag inkriminiert, noch gibt es dazu Bekennerschreiben. Ja, insbesondere was den Brand der Daunenfabrik betrifft gibt es nicht einmal den geringsten Hinweis darauf, dass es überhaupt eine Brandstiftung gewesen sein könnte. Deshalb meinten einige ProzessbeobachterInnen, die Richterin habe ausgerechnet heute entschieden, diese alten Polizeiberichte auszugraben, um vor dem anwesenden ORF-Fernsehteam quasi darzulegen, dass es wirklich um schwerwiegende Verbrechen in diesem Verfahren gehen würde. Sollte das die Strategie gewesen sein, ging sie nicht auf. Am nächsten Tag gab es einen Bericht in der Sendung Report auf ORF 2, in dem diese Vorfälle keinerlei Erwähnung fanden.

Ein wichtiges Verhandlungsthema heute war auch der Brand der Jagdhütte in Zurndorf im November 2007, seinerzeit ein wesentlicher Grund für die Untersuchungshaft. Heute wurden zwei sogenannte Bezirksbrandermittler einvernommen, die sich damals den Brandschauplatz angesehen hatten. Das Ergebnis ihrer Untersuchung damals war, dass es sich nicht um Brandstiftung sondern um eine fahrlässige Auslösung des Brandes gehandelt habe. In ihrem Bericht wurde als Vorfallszeit der 11. November 2007 zwischen 11 und 19 Uhr genannt. Der Angeklagte DDr. Balluch wies dann in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die SOKO in ihrem Abschlussbericht die Möglichkeit einer Brandstiftung gleichwertig neben die fahrlässige Auslösung des Brandes gestellt und als Tatzeit die Zeit zwischen 11. November 2007 19:09 Uhr bis 13. November 2007 13:40 Uhr angegeben hatte. Dabei sei laut SOKO-Bericht verdächtig, dass sich DDr. Balluch am 13. November 2007 um 11 Uhr in der Gegend der Jagdhütte aufgehalten habe. Die SOKO verschob also die Zeit des Beginns dieses Brandes von 11. 11. 2007 11-19 Uhr auf 11. 11. 2007 19:09 – 13. 11. 2007 13:40 Uhr, sodass in diesem neuen Tatzeitraum DDr. Balluch zur Tatzeit am Tatort war. DDr. Balluch bezeichnete dieses Vorgehen der SOKO als sehr fragwürdig.

Zuletzt wurde heute auch ein SOKO-Beamter einvernommen, der allerdings angab, nur sehr ungern bei der SOKO gewesen zu sein und bereits 6 Monate nach SOKO-Gründung bereit zurück in seine Mordkommission wechselte. Er konnte sich an praktisch nichts mehr erinnern. Er hatte allerdings die Besitzer von Kleider Bauer einvernommen und diesbezüglich entbrannten wieder heftige Diskussionen zwischen Verteidigung und Richterin. Letztere betonte, dass ihrer Ansicht nach die Einvernahme der Kleider Bauer Besitzer ergeben hätten, dass die damals angegebene Schadenssumme von € 500.000 größenordnungsmäßig dem tatsächlichen Schaden entsprach. Die Angeklagten machten aber klar, dass das ihrer Ansicht nach überhaupt nicht so gewesen sei. Vielmehr habe es einen Vergleich mit der Versicherung gegeben, der zwar auch diesen Schaden umfasst und ca. € 275.000 ausgemacht habe, der aber auch 5 Schäden wie z.B. die Überschwämmung der Innsbrucker Kleider Bauer Filiale betraf sowie einen Abschlag für zukünftige Schäden. Balluch sagte, das könne auch bedeuten, dass der vom Tierschutz zugefügte Schaden nur € 1 ausgemacht haben könnte, nichts Genaueres sei zu sagen.

Heute begann die Sitzung um 9:01 Uhr in der Anwesenheit von 30 PolizeischülerInnen und 10 anderen Personen im Zuschauerraum. Wie immer standen zusätzlich 10 uniformierte BeamtInnen vor der Tür zum Gerichtssaal. 3 der Angeklagten waren wegen Krankheit abwesend. Zunächst fasste die Richterin für die neu anwesenden Angeklagten die letzten Gerichtstage zusammen. Dann wurde festgestellt, dass der erste Zeuge erst um 9:30 Uhr anwesend sei und deshalb gab es eine Pause.

Pause 9:18 Uhr – 9: 31 Uhr.

Einvernahme eines Polizeibeamten der Station Maroltingergasse in Wien

Als erstes wurde ein Beamter der Polizeiinspektion Maroltingergasse in Wien einvernommen. Es ginge um ein Loch jeweils in der Scheibe des Pelzgeschäfts Gnädig und einer Kleider Bauer Filiale am 10. Dezember 2006 in der Thaliastraße in Wien, sagte die Richterin. Ob sich der Zeuge daran erinnern könne. Es habe einen Einsatz wegen einer Alarmauslösung gegeben, meinte der Zeuge. Bei der Ankunft habe er aber keine Spuren eines Einbruchs gesehen. Er habe dann den Besitzer des Pelzgeschäfts Gnädig gerufen. Dieser habe dann, nachdem er im Geschäft das Licht aufgedreht hatte, ein Loch in einer Auslagenscheibe gefunden. Etwas später habe dann die Polizei auch ein Loch in einer Auslagenscheibe der gegenüber liegenden Filiale von Kleider Bauer entdeckt.

Ob er damals einen Verdacht gehabt habe, wer hinter dieser Tat stecken könnte, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) informiert habe, ob es dazu eine Dienstanweisung gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Die Richterin legte dann den vom Zeugen geschriebenen Polizeibericht von damals vor. Darin stand, dass das Loch in der Scheibe 3 mm groß gewesen sei und dass es wahrscheinlich mit einem Bolzenschussgerät verursacht worden sei. Warum er letzteres gesagt habe, wollte die Richterin wissen. Das sei die Information der Geschäftsbesitzerin gewesen, meinte der Zeuge. Ein Schuss mit einem Projektil sei es sicher nicht gewesen, weil man kein Projektil gefunden habe.

Ob die Tatortgruppe beigezogen worden sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Laut Bericht sei die Streifung in der Umgebung negativ verlaufen, stellte die Richterin fest. Man habe niemanden angetroffen, erinnerte sich der Zeuge. Laut seinem Bericht sei das LVT informiert worden, sagte die Richterin. Er wisse nicht mehr warum, meinte der Zeuge.

Ob er auch bei ähnlichen Vorfällen mit ähnlichen Beschädigungen im Einsatz gewesen sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge. Warum er nicht die Tatortgruppe verständigt habe, fragte Dr. Lehner. Er habe offenbar am Tatort keine verwertbaren Spuren gesehen, meinte der Zeuge. Ob es sich um eine schwere Sachbeschädigung gehandelt habe, wollte Dr. Lehner wissen. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge. Ob bei einer schweren Sachbeschädigung die Tatortgruppe immer beigezogen würde, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge.

Dr. Lehner fragte noch, ob der Beamte auch bei Tierschutzdemonstrationen dabei gewesen sei. Ich kann mich nicht erinnern, sagte dieser dazu.

Anwalt Dr. Karl wollte noch klarstellen, ob der Zeuge Spuren im Geschäft gesucht habe. Ja, sagte dieser, er habe aber keine gefunden. Um 9:46 Uhr wurde der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen.

Einvernahme eines Polizeibeamten der Station Bennergasse in Wien

Anschließend wurde ein Beamter der Polizeiinspektion Bennergasse in Wien einvernommen. Er wurde zum Buttersäurevorfall bei Mantelkönig am 3. Februar 2007 befragt. Er sei damals nicht vor Ort gewesen, sagte der Zeuge. Er habe lediglich als Polizeisachbearbeiter fungiert und aufgrund von Informationen, die er erhalten habe, die Anzeige geschrieben. Ob er sonst noch etwas in dieser Sache gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe nur geprüft, ob es neue Hinweise in diesem Fall gegeben habe, sagte der Zeuge. Das sei nicht der Fall gewesen und so habe er diesen Fall abgeschlossen.

Woher er die Informationen zu seinem Bericht erhalten habe, fragte die Richterin. Von KollegInnen vor Ort, meinte der Zeuge, sie seien ihm schriftlich übermittelt worden.

Ob es damals Dienstanweisungen oder eine Sensibilisierung zum Tierschutz gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er wisse aber nicht genau ab wann. Es habe geheißen, dass die Polizei öfter bei Pelzgeschäften vorbeifahren solle. Ob sich das allgemein auf Geschäfte mit einem für Tierschutz relevanten Inventar bezogen habe, oder speziell auf bestimmte Geschäfte, fragte die Richterin. Man habe speziell Kleider Bauer bewachen sollen, sagte der Zeuge, und etwaige Informationen an das LVT weiterzuleiten gehabt.

Anwältin Dr. Lehner fragte, ob der Zeuge auch andere Tierschutzvorfälle zu bearbeiten gehabt habe. Nein, war die Antwort. Und ob er Demonstrationen von TierschützerInnen beobachtet habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge noch einmal, er sitze nur auf der Polizeistation und arbeite Fälle auf, er sei nicht im Streifendienst. Ob er wisse, warum die Tatortgruppe zu diesem Vorfall gerufen worden sei, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge, er wisse das nicht und es sei auch nicht seine Sache gewesen.

Anwalt Mertens fragte, woher er die Angaben zur Schadenshöhe in seinem Bericht habe. Das sei seinen KollegInnen so von dem Geschäftsbesitzer mündlich mitgeteilt worden, meinte der Zeuge.

Anwältin Dr. Stuefer wollte wissen, ob es Dienstanweisungen zu Tierschutzvorfällen gegeben habe. Ja, sagte der Zeuge, das habe schriftlich vorgelegen, er wisse aber nicht wie lange. Und ob er wisse, auf welche Objekte sich diese Dienstanweisung für genauere Überwachung bezogen habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte der Zeuge, auf 2 Objekte, das Pelzgeschäft Gnädig und die Filialen von Kleider Bauer. Von wem die Berichte gekommen seien, die er bearbeitet habe, fragte Dr. Stuefer noch. Er habe sie über den Dienstweg als Anzeige von den KollegInnen erhalten, die vor Ort gewesen seien.

DDr. Balluch fragte, ob er auch anhand der ihm vorliegenden Informationen versucht habe, den genauen Tathergang und den modus operandi zu rekonstruieren. Es habe keinen Hinweis auf die TäterInnen gegeben, er habe den Fall mit unbekannten Tätern abgeschlossen, meinte der Zeuge. DDr. Balluch wolle wissen, erklärte die Richterin, ob er habe feststellen können, auf welche Weise die Buttersäure in die Filiale gekommen sei. Das habe man nicht rekonstruieren können, sagte der Zeuge.

Ob er festgestellt habe, dass zu der in der Dienstanweisung genannten Tätergruppe ein Zusammenhang bestanden habe, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Um 10:00 Uhr konnte der Zeuge gehen.

Einvernahme eines Polizeibeamten der Station Schottenring in Wien

Der dritte Zeuge des heutigen Tages war wiederum ein Polizeibeamter im Streifendienst, diesmal von der Polizeiinspektion Schottenring in Wien. Die Richterin sagte, es ginge um den Vorfall am Hofferplatz. Ob er sich erinnern könne. Er sei zu dem Vorfall hin gerufen worden, gab der Zeuge an, er habe die beschädigte Scheibe gesehen, alles aufgenommen und den Fall abgeschlossen. Ob eine Tatortgruppe gerufen worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Habe es sich um eine schwere Sachbeschädigung gehandelt, fragte die Richterin. Das habe der Besitzer behauptet, antwortete der Zeuge, es sei 1 Scheibe beschädigt gewesen. Auf welche Weise, fragte die Richterin. Sie sei mit einem spitzen Gegenstand, wie einem Hammer, eingeschlagen worden, meinte der Zeuge.

Ob es eine Dienstanweisung gegeben habe, das LVT zu informieren, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Die Richterin las dann den vom Zeugen verfassten Bericht zum Vorfall vor. Darin stand, die Scheibe sei offensichtlich mit einem spitzen Gegenstand eingeschlagen worden. Ob das damals seine Wahrnehmung gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.

Die Richterin zitierte weiter aus dem Polizeibericht, dass die Täterschaft im militanten Tierschutz angesiedelt sei. Das sei ihm von der Besitzerin gesagt worden, dass sie das vermutet habe.

Ob es Tatortarbeit gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, antwortete der Zeuge, weil keine Spuren vorhanden gewesen seien. Was denn Voraussetzung vor Tatortarbeit sei, fragte die Richterin. Die würde nur gerufen wenn Spuren vorhanden seien, sagte der Zeuge, wie Blut oder Fingerabdrücke.

Ob es mehrere Sachschäden bei Kleider Bauer am Hofferplatz gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Die Besitzerin habe ihm den Schaden sofort genannt, sagte der Zeuge, sie sei ihm schon geübt erschienen. Ob er andere ähnliche Fälle kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge.

Ob es eine Spur gegeben habe, die auf den Tierschutz als Tatmotiv hingewiesen habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Erfahrung mit Tierschutzdemonstrationen habe, fragte Dr. Lehner. Der Zeuge bejahte. Ob er dabei jemals strafrechtlich relevante Vorfälle wahrgenommen habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge.

Woher er die Schadenssumme in seinem Bericht habe, fragte Mertens. Das sei ihm mündlich von der Besitzerin so mitgeteilt worden, meinte der Zeuge. Um 10:12 Uhr durfte er den Zeugenstand verlassen.

Einvernahme des Bezirksbrandermittlers Polizeistation Frauenkirchen

Als nächstes wurde ein Beamter der Polizeiinspektion Frauenkirchen aufgerufen. Es ginge um den Brand einer Jagdhütte in Zurndorf, sagte die Richterin. Ob er dort gewesen sei. Ja, sagte der Zeuge, er sei damals Bezirksbrandermittler gewesen. Die Jagdhütte sei zur Gänze abgebrannt, das Feuer sei von selbst erloschen. Ob er Tatortarbeit geleistet habe, fragte die Richterin. Er habe vor Ort Spuren gesucht, gab der Zeuge an. Es sei jemand vom Bundeskriminalamt zugezogen worden, ein Amtsdirektor. Dann habe er mit diesem Beamten und anderen die Brandursache gesucht.

Was er konkret gemacht habe, wollte die Richterin wissen. Er habe Einbruchsspuren in die Hütte gesucht und feststellen wollen, ob es Brandstiftung gewesen sei. Zu welchem Schluss er gekommen wäre, fragte die Richterin. Er habe nur unterstützt und nicht selber einen Schluss gezogen, meinte der Zeuge.

Die Richterin legte den Brandbericht vor. Den habe er geschrieben, meinte der Zeuge. Darin stand als Ergebnis fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst, stellte die Richterin fest. Das sei festgestellt worden, weil die Jägerschaft damals eine Jagd veranstaltet und den Ofen befeuert habe, sagte der Zeuge.

Er habe die Schadenshöhe mit € 40.000 angegeben, sagte die Richterin. Das habe der Besitzer so geschätzt, meinte der Zeuge. Mechanische und elektrische Zündquellen sind als Brandursache ausgeschlossen, zitierte die Richterin aus dem Bericht. Das sei damals der Stand der Dinge gewesen, sagte der Zeuge. Ein Jäger habe danach zugegeben, den Ofen befeuert zu haben. Ob er im Vorfeld des Brandes Feuer gesehen habe, fragte die Richterin. Der Zeuge verneinte.

Fragen des Staatsanwalts

Wo sich die Jagdhütte befunden habe und ob sie schwer zu finden gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Er sei hingeführt worden, gab der Zeuge an. Ob das mitten im Wald gewesen sei, fragte der Staatsanwalt nach. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen der Verteidigung

Ob es dort auch Fasanerien gebe, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge, es seien hunderte Fasanen um die Hütter herum gelaufen. Ob ein Polizist am 11. November 2007 einen Feuerschein wahrgenommen habe, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge, er könne sich daran erinnern.

Dann griff die Richterin ein und sagte, es gebe ein Bekennerschreiben zu diesem Vorfall. Sie projizierte es an die Wand. Es handelte sich um einen englischen Bericht im Internet in folgendem Wortlaut: reported by activists in Austria: Unknown arsonists set a hunting cabin near zurndorf in burgenland on fire, where a big hunt sab with lots of violence from hunters took place. The cabin was 13m x 6m large, made from wood with a tile roof. Damage is 40.000 euro. DDr. Balluch ergriff dazu das Wort und sagte, dass es sich dabei ganz offensichtlich um kein Bekennerschreiben handle. Es sei weder von jemandem als Bekennung unterschrieben noch würde es angeben, wer die Tat durchgeführt habe. Vielmehr stünde dort unknown arsonists, was so viel wie unbekannte BrandstifterInnen bzw. unbekannte TäterInnen hieße. Ein Bekennerschreiben würde gerade die Täterschaft bekannt machen. Er habe bereits schon gesagt, dass dieser Text von ihm stamme. Er habe damals für seine wöchentlichen Recherchen zu Tierrechtsnachrichten für die Radiosendung Tierrechtsradio einen Zeitungsartikel zu diesem Brand auf den Schreibtisch gelegt bekommen. Das sei nach einer Jagdstöraktion bei derselben Jagdgruppe gewesen. Deshalb habe er das interessant gefunden und den Inhalt in die Nachrichten aufgenommen aber auch zusammengefasst auf Englisch übersetzt und im Internet verbreitet. Irgendwo im Internet muss es der Verantwortliche dieser Webseite aufgeschnappt und für seine Seite übernommen haben. Er, DDr. Balluch, habe nie Kontakt zu dieser Webseite gehabt.

Dr. Lehner fragte dann den Zeugen, ob der Jäger gleich die Befeuerung des Ofens zugegeben habe. Nicht gleich, sagte der Zeuge. Ob er den Ofen untersucht habe, fragte Dr. Lehner. Er nicht, meinte der Zeuge, aber das Team schon. Und was sei das Ergebnis gewesen, fragte Dr. Lehner. Dass die Befeuerung des Ofens ein Grund für den Brand gewesen sein könnte, stellte der Zeuge fest.

Dr. Stuefer fragte, ob man Einbruchsspuren gefunden habe. Nein, sagte der Zeuge. Erst bei der 3. Einvernahme habe der verantwortliche Jäger von der Beheizung des Ofens erzählt, sagte Dr. Stuefer. Was er vorher angegeben habe. Nicht die Wahrheit, meinte der Zeuge, sondern dass an diesem Tag keine Jagd stattgefunden habe. Und was der Jäger zur Brandursache gemeint habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe sich den Brand nicht erklären können, sagte der Zeuge.

Anwalt Dr. Karl stellte noch einmal fest, dass es für ein Fremdverschulden keine Hinweise gegeben habe. Richtig, sagte der Zeuge.

Fragen der Angeklagten

DDr. Balluch ließ noch einmal den Bericht des Zeugen zum Brand an die Wand projizieren und wies auf die angegebene Vorfallszeit hin: 11. 11. 2007 11-19 Uhr. Warum er gerade diese Zeitspanne als Vorfallszeit angegeben habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob es möglich sei, dass es sich dabei um die Zeitspanne zwischen der letzten Befeuerung des Ofens um 11 Uhr und dem Erkennen eines Feuerscheins bei der Hütte um 19 Uhr gehandelt haben könnte. Die Richterin ergriff daraufhin das Wort und las den Bericht eines Streifenpolizisten vor, der am 11. 11. 2007 um 19:09 Uhr im Eichenwald einen Feuerschein gesehen hatte. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, sagte der Zeuge dazu. Ob sich denn die Jagdhütte in diesem Eichenwald befunden habe, fragte DDr. Balluch. Das dürfte so gewesen sein, meinte der Zeuge. Ob es sich um denselben Tag, den 11. 11. 2007, wie den Brand der Jagdhütte gehandelt habe, fragte DDr. Balluch. Er könne sich an das Datum nicht erinnern, es sei 3 Jahre her, sagte der Zeuge.

Ob sich der Stand der Dinge zur Zeit der Abfassung seines Berichts geändert habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Ob er einen Grund wisse, warum sich das geändert haben könnte, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

Dr. Stuefer legte die Einvernahme des Jägers vor und zitierte diesen: ich habe bisher nicht die Wahrheit gesagt. Wieso er den Jäger noch einmal befragt habe. Es habe einen Hinweis gegeben, dass doch eine Jagd stattgefunden habe, sagte der Zeuge. Die Richterin führte aus, dass es ein anonymes Schreiben gegeben habe, laut dem der Ofen am Vorfallstag doch von der Jägerschaft beheizt worden sei. Warum er glaube, dass der Jäger bis dahin nicht die Wahrheit gesagt habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe sich das nicht zugeben getraut, meinte der Zeuge. Ob er den Ofen untersucht habe, fragte Dr. Stuefer. Soweit es möglich war, ja, sagte der Zeuge.

Dr. Lehner fügte an, dass sie beantrage, den Polizeibeamten, der den Feuerschein gesehen hat, als Zeugen vorzuladen.

Harald Balluch fragte, ob der Jäger auch angegeben habe, dass zwei Jahre vor dem Brand bereits einmal das Ofenrohr das Dach entzündet habe und dass schwarze Schlacke ausgetreten sei. Er könne sich daran nicht erinnern, meinte der Zeuge. Ob es stimme, dass das Brandsachverständigengutachten ohne Wissen von diesem Vorfall und der Schlacke geschrieben worden sei, fragte Balluch. Man habe davon nichts gewusst, meinte der Zeuge. Um 10:45 Uhr verließ der Zeuge den Gerichtssaal.

Einvernahme eines Brandursachenermittlers der Polizeistation Frauenkirchen

Es ginge um den Brand einer Jagdhütte in Zurndorf, begann die Richterin. An was er sich diesbezüglich noch erinnern könne. Der Zeuge meinte, er sei zur Brandplatzuntersuchung beigezogen worden. Die Hütte sei völlig abgebrannt gewesen. Ob er auch Brandursachenermittler sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Er habe auch die JägerInnen zum Brand gefragt, das sei Basis der Untersuchung gewesen.

Ob er die Jagdhütte vor dem Vorfall gekannt habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Wie er hingekommen sei, fragte der Staatsanwalt. Er sei von einem Beamten hingebracht worden, meinte der Zeuge.

Fragen der Verteidigung

Ob der Ofen kriminaltechnisch untersucht worden sei, fragte Dr. Lehner. Der Zeuge bejahte. Und was das Ergebnis gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht mehr, gab der Zeuge an. Ob er wisse ob es Fasanenvolieren in der Umgebung der Hütte gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Er kenne nur eine Fasanerie in Nickelsdorf, sagte der Zeuge.

Ob er von der Beobachtung eines Feuerscheins am Abend des 11. 11. 2007 wisse, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge, ein Polizist habe den gesehen.

Dr. Karl wollte wissen, was die Angaben der JägerInnen gewesen seien. Die hätten gesagt, gab der Zeuge an, dass einige Tage vorher eine Jagd gewesen sei und dass die Hütte benutzt worden sei. Ob er Spuren einer Brandstiftung gefunden habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge, das Ergebnis sei fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst gewesen. Ob es einen Einbruch gegeben habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch fragte wieder zur angegebenen Vorfallszeit 11. 11. 2007 11-19 Uhr, warum man diese angegeben habe. Das sei aufgrund von Befragungen und Wahrnehmungen gewesen, meinte der Zeuge. Ob ihm ein Grund bekannt sei, warum das nicht zutreffend wäre, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

Um 10:52 Uhr durfte der Zeuge gehen.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Jagdhüttenbrand bei Zurndorf

Anschließend konnten die Angeklagten Stellungnahmen zu den Zeugenaussagen abgeben. DDr. Balluch begann mit dem Jagdhüttenbrand bei Zurndorf. Die beiden Brandursachenermittler hätten mit ihrem Team eindeutig keine Fremdeinwirkung festgestellt. Es habe keinen Einbruch und keine Spuren einer Brandstiftung gegeben. Vielmehr sei man zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst gehandelt habe. Und das, obwohl man zu dieser Zeit nicht von der Jägerschaft informiert gewesen sei, dass diese zur Vorfallszeit den Ofen erhitzt habe, dass der Ofen 2 Jahre zuvor bereits das Jagdhüttendach entzündet habe und dass Schlacke aus dem Ofenrohr ausgetreten sei. Wäre das bekannt gewesen, wäre man sich diesbezüglich noch viel sicherer gewesen.

Nach Übernahme des Falls durch die SOKO habe diese einen eigenen Brandsachverständigen bestellt. In dessen Gutachten würde eindeutig festgestellt, dass eine Überhitzung des Ofens als Brandursache wahrscheinlicher sei, als eine Brandstiftung. Tatsächlich stünde in dem Gutachten wörtlich, dass es keinen Anhaltspunkt für eine Brandstiftung gebe.

An dieser Stelle unterbrach die Richterin und sagte, das Gutachten würde beides als Ursache offen halten, Brandstiftung wie Überhitzung des Ofens. Dann projizierte sich das Gutachten an die Wand und las die Beurteilung vor. Darin stand: Die Beurteilung in Verbindung mit weiteren Eliminationsschritten ergibt, das für das vorliegende Brandgeschehen im Jagdhaus der Jagdgesellschaft Süd Zurndorf entweder eine beabsichtigte Brandherbeiführung mittels offener Flamme oder eine örtliche Überhitzung im Bereich des Rauchabzugsssystems in Betracht zu ziehen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen aber keine objektiven Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Inbrandsetzung des Jagdhauses vor.

DDr. Balluch ließ daraufhin das Ende des Berichts zeigen, in dem eine Wahrscheinlichkeitsskala angegeben war. Dort stand, dass die niedrigste Wahrscheinlichkeit durch den Ausdruck es konnten keine Anhaltspunkte gefunden werden und die etwas höhere Wahrscheinlichkeit durch es ist möglich angegeben ist. Dann sagte DDr. Balluch, dass unmittelbar über der von der Richterin verlesenen Beurteilung stand, dass sich aufgrund der vorliegenden Erhebungsergebnisse […] keine subjektiven Anhaltspunkte für [eine Brandstiftung] ergeben haben. Brandstiftung sei als Ursache für den Brand also mit der niedrigsten Wahrscheinlichkeit bewertet worden. Zur Brandursache Überhitzung des Ofens stand aber auf der gleichen Seite zwei Absätze weiter es besteht demnach konkret die Möglichkeit, dass es im Bereich der Rauchrohrdurchführung durch das Dach des Jagdhauses zu einer örtlichen Überhitzung bzw. zur Entwicklung eines Glimmbrandes gekommen ist. Das sei laut angegebener Skala eine höhere Wahrscheinlichkeit. Ob das jetzt sein subjektiver Eindruck des Gutachtens sei, fragte die Richterin. Er habe objektiv aus dem Gutachten zitiert, sagte DDr. Balluch. Mit objektiven Kriterien müsse man also schließen, dass dieses Gutachten die Überhitzung des Ofens als Brandursache für wahrscheinlicher halte, als eine Brandstiftung.

Dann wies DDr. Balluch auf die von den Zeugen angegeben Vorfallszeit hin. Die Zeit am 11. 11. 2007 von 11-19 Uhr sei genau die richtige, vernünftig gewählte Vorfallszeit, weil um 11 Uhr die Jägerschaft den Ofen noch beheizt habe und um 19 Uhr bereits die Hütte in Flammen gestanden sei. Dann sagte DDr. Balluch, dass sich das alles mit Übernahme des Vorfalls durch die SOKO geändert habe. Das SOKO-Mitglied Franz Stifter habe einen Bericht zum Brand in Zurndorf geschrieben und statt von Vorfallszeit plötzlich von Tatzeit gesprochen. Dabei habe er die Zeitspanne einfach völlig verändert. Aus 11. 11. 2007 11-19 Uhr, wie im ersten Bericht der Zeugen, wurde 11. 11. 2007 19:09 Uhr – 13. 11. 2007 13:40 Uhr. Und unmittelbar unter dieser neuen Tatzeit stand in dem von DDr. Balluch vorgelegten Bericht, dass der Hauptverdächtige DDr. Balluch zur Tatzeit am Tatort gewesen sei. Beigelegt war ein überwachtes Telefongespräch von DDr. Balluch, in dem dieser mit dem Tierschutzombudsmann aus dem Burgenland telefonierte und berichtete, er habe 4 illegale Fasanenvolieren gefunden. DDr. Balluch führte aus, dass er am 13. 11. 2007 zu Mittag 4 illegale Fasanenvolieren im Eichenwald dokumentiert und unter seinem Namen persönlich angezeigt habe. Es bestehe jetzt der Verdacht, dass die SOKO absichtlich die Tatzeit um 2 Tage nach hinten verschoben habe, damit die ihnen aus der Telefonüberwachung bekannte Präsenz von DDr. Balluch in der Gegend in die Tatzeit fallen würde.

Besonders erschüttert sei er, DDr. Balluch, dass die SOKO das Telefongespräch mit der Behörde überwacht und so erfahren habe, dass am nächsten Tage eine behördliche Überprüfung der illegalen Fasanenvolieren geplant war. Die SOKO habe dann die JägerInnen vor dieser behördlichen Kontrolle gewarnt, sodass diese die Fasanen rechtzeitig aus den Volieren entfernen konnten. Obwohl DDr. Balluch am 13. 11. 2007 noch mehr als 1000 Fasanen in den Volieren gefilmt hatte, befand sich bei der behördlichen Überprüfung am 14. 11. 2007 kein einziger Fasan mehr darin. Ein SOKO-Mitglied habe gegenüber DDr. Balluch in der Untersuchungshaft zugegeben, dass er die Jägerschaft tatsächlich gewarnt habe. Die SOKO habe also einerseits DDr. Balluch wissentlich fälschlich durch Verschieben der Tatzeit in den Verdacht einer Brandstiftung gebracht und gleichzeitig die Jägerschaft davor bewahrt, wegen illegaler Fasanenvolieren erwischt zu werden.

Da solle noch irgendjemand behaupten, diese SOKO habe nicht mit politischem Auftrag gehandelt, schloss DDr. Balluch

Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Sachbeschädigungen

Dann sagte DDr. Balluch, dass es zu den heute von den Zeugen angesprochenen Sachbeschädigungen keinen Hinweis auf die Täterschaft gebe, insbesondere nicht auf eine Verantwortung der hier Angeklagten. Selbst einen Bezug zu Tierschutz habe nur einer der Zeugen aufgestellt, und das nur, wie er aussagte, weil ihm das die Besitzerin eines Geschäftes nahegelegt habe.

Bemerkenswert sei aber, dass der modus operandi in allen Fällen völlig verschieden sei. Es seien jetzt 4 Fälle von eingeschlagenen Scheiben behandelt worden und jedes Mal sei das auf eine andere Art und Weise geschehen. Ein Zeuge heute habe festgestellt, dass die Scheibe mit einem spitzen Hammer eingeschlagen worden sei, ein anderer Zeuge habe bei einem anderen Vorfall ein Bolzenschussgerät als Tatwaffe identifiziert, in den Vortagen sei eine Scheibe mit einem Stein eingeworfen und eine andere mit einem Luftdruckgewehr eingeschossen worden. Das würde eindeutig darauf hinweisen, dass jeweils verschiedene Einzelpersonen für diese Straftaten verantwortlich seien. Wenn es dieselbe Person gewesen wäre, dann hätte diese eine einmal erfolgreiche Tatvariante immer wiederholt. Das beweise auch, dass keine kriminelle Organisation für diese Straftaten verantwortlich sei. Der modus operandi, also die Art und Weise, wie eine kriminelle Organisation Straftaten begehe, würde sich immer gleichen. Eine kriminelle Organisation hätte einerseits lange Erfahrung und würde die beste Methode kennen und immer wieder anwenden, andererseits würde eine kriminelle Organisation wollen, dass sie an ihrer Arbeitsweise wiedererkannt werde, um ihr Drohpotential zu erhöhen.

DDr. Balluch wies noch auf die Aussage eines der Zeugen hin, dass es bei den von ihm als Polizisten beobachteten Tierschutzdemonstrationen keine Auffälligkeiten und insbesondere keine strafrechtlich relevanten Handlungen gegeben habe. Das sei bemerkenswert, weil er als Polizist wohl nicht subjektiv einseitig pro Tierschutz aussagen würde. Seine Aussage würde auch mit den Aussagen von StreifenpolizistInnen der letzten Tage in dieser Hinsicht übereinstimmen. Das beweise, dass die Tierschutzdemonstrationen keine strafrechtliche Rolle spielen würden und daher von Anfang an aus diesem Verfahren hätten ausgeklammert werden müssen, wie DDr. Balluch das bereits vor langem beantragt habe.

Zuletzt wiederholte DDr. Balluch noch einmal, dass das angebliche Bekennerschreiben kein Bekennerschreiben gewesen sei, sondern ein Bericht aus einer Zeitung. Aber es sei mit ALF unterschrieben, warf die Richterin ein. Das sei falsch, sagte DDr. Balluch und bestand darauf, dass es noch einmal an die Wand projiziert werde. Die Richterin erkannte dann, dass wirklich nicht ALF oder ein sonstiger Name unter diesem Text stand. Unter anderen Texten sei das aber schon gestanden, meinte sie.

Stellungnahmen der anderen Angeklagten

Jürgen Faulmann sagte, er schließe sich den Ausführungen von DDr. Balluch an. Und dann meinte er, wenn solche Zeitungsartikel als Bekennerschreiben bezeichnet würden, dann würden bald JournalistInnen auf der Anklagebank sitzen.

Chris Moser sagte ebenfalls, dass er sich den Ausführungen von DDr. Balluch anschließe und dass der gesamte Vorfall nichts mit ihm zu tun habe.

DI Völkl betonte noch einmal, dass die SOKO die Jägerschaft vor einer behördlichen Kontrolle ihrer illegalen Machenschaften gewarnt habe. Die JägerInnen hätten dann die Fasanen rasch aus ihren Volieren geholt, weshalb der Zeuge angegeben habe, so viele Fasanen im Bereich der Hütte herumlaufen gesehen zu haben.

David Richter sagte, er schließe sich den Ausführungen aller Angeklagten an.

Monika Springer sagte, sie habe mit den Sachbeschädigungen nichts zu tun. Sie habe nie irgendwen angestiftet so etwas zu tun und kenne auch niemanden, der so etwas getan hätte. Sie habe sich in ihren Emails von solchen Straftaten distanziert. Im Gegensatz zu dem Jäger sage ich die Wahrheit, schloss sie.

Harald Balluch meinte, dass der modus operandi der Sachbeschädigungen sehr unterschiedlich gewesen sei, was gegen eine kriminelle Organisation spreche. Und die schwarze Masse im Ofenrohr sei den Brandermittlern nicht bekannt gewesen. Bei Kenntnis dieses Umstandes hätte sich das Sachverständigengutachten noch viel deutlicher für Ofenüberhitzung als Brandursache ausgesprochen.

Pause 11:17 Uhr – 11:30 Uhr.

Nach der Pause sagte die Richterin, dass die illegalen Fasanerien der JägerInnen kein Thema in diesem Verfahren seien.

Dr. Lehner beantragte den Brandsachverständigen der SOKO als Zeugen. DDr. Balluch führte als Begründung noch einmal aus, dass aus diesem Gutachten geschlossen werden könne, dass eine Überhitzung des Ofens als Brandursache wahrscheinlicher sei als Brandstiftung. Das werde die Einvernahme des Gutachters als Zeugen bestätigen.

Die Richterin fragte, wie sich DDr. Balluch erklären könne, wie sein Text auf diese Internetseite gekommen sei. Das habe er bereits vor einigen Monaten erläutert, meinte DDr. Balluch. Dieser Text müsse irgendwo im Internet dem Verantwortlichen dieser Internetseite aufgefallen sein, der ihn dann übernommen habe. Das ginge ohne jeden persönlichen Kontakt und sei für das Internet typisch. Es diene schließlich der raschen Verbreitung von Nachrichten. Er habe auch bereits dem Gericht dazu einen Feldversuch vorgelegt. Er habe auf der ORF-Webseite einen Bericht eines Vorfalls gefunden, bei dem jemand Chihuahua-Hunde einer Züchterin befreit habe. DDr. Balluch habe das auf Englisch übersetzt und im Internet verbreitet. 5 Tage später sei auch dieser Vorfall auf der oben genannten Webseite erschienen. Man könne das also sehr leicht reproduzieren.

Einvernahme des SOKO-Beamten Ewald Schneider

Anschließend wurde das SOKO-Mitglied Ewald Schneider als Zeuge aufgerufen. Die Richterin bat ihn, er solle nur seine Erinnerung widergeben und keine Spekulationen. Ob er bei der SOKO dabei gewesen sei. Ja, sagte Schneider, er sei von Anfang an dabei gewesen, aber nur 6 Monate lang. Ob er Tatortwahrnehmungen gemacht habe, fragte die Richterin. Nein, antwortete Schneider.

Er habe die Besitzer von Kleider Bauer einvernommen, stellte die Richterin fest. Warum, fragte sie. Er sei dazu beauftragt worden, meinte Schneider. Er sei dann mit einem Kollegen in die Firmenzentrale gefahren. Ob das die einzige Einvernahme gewesen sei, die er durchgeführt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Kleider Bauer habe wegen Sachbeschädigung und Drohemails eine Anzeige machen wollen. Er habe aber auch die Aufgabe gehabt, mit der Firmenleitung den Kontakt zu halten.

Fragen von Dr. Lehner

Welche Fragen er den Kleider Bauer Besitzern gestellt habe, fragte Dr. Lehner. Ihm sei Punkt für Punkt jedes Delikt erzählt worden, meinte Schneider. Ob diese Delikte von unbekannten TäterInnen begangen worden seien, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte Schneider. Ob Demonstrationen auch Teil dieser Liste von Delikten gewesen seien, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte Schneider. Ob es bei den Demonstrationen Straftaten gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Das wisse er jetzt nicht mehr, meinte Schneider. Ob ihm von den Besitzern zu diesen Demonstrationen etwas gesagt worden sei, wollte Dr. Lehner wissen. Ja, sagte Schneider, ihm sei gesagt worden, dass TierschützerInnen bei den Demonstrationen in die Filialen gehen und KundInnen mit Pelz ist Mord beschimpfen würden.

Dazu sagte die Richterin, dass der Verfassungsgerichtshof erkannt habe, dass die damaligen Untersagungen solcher Demonstrationen zu Recht erfolgt seien. Die Demonstrationen seien nicht wegen strafrechtlich relevanten Taten untersagt worden, sagte Dr. Lehner. Er habe dazu keine Information, kommentierte Schneider.

Ob er bei einem Tatort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt und wiederholte damit eine Frage der Richterin. Nein, sagte Schneider noch einmal.

Fragen von Mag. Bischof

Ob die Besitzer von Kleider Bauer Belege für die von ihnen genannte Schadenshöhe vorgelegt hätten, fragte Mag. Bischof. Er glaube nicht, meinte Schneider. Diese Einvernahme habe 3 ½ Stunden gedauert, stellte Mag. Bischof mit Blick auf das Protokoll fest, aber die Niederschrift sei relativ kurz. Er habe nur die Punkte sachlich niedergeschrieben, meinte Schneider, die Situation sei länger gewesen.

Ob die Situation emotional aufgebracht oder ruhig gewesen sei, fragte die Richterin. Die Besitzer seien sehr sachlich gewesen, sagte Schneider. Die Richterin zitierte aus der Niederschrift, dass die Besitzer sich extrem bedroht gefühlt hätten. Das sei ein Satz, meinte Schneider, den die Besitzer in dieser Form hineininterpretiert haben. Die Richterin projizierte den entsprechenden Satz an die Wand. Er habe sich an diesen Punkt nicht mehr erinnert, meinte Schneider, er sehe dieses Protokoll jetzt erst wieder.

Fragen von Dr. Stuefer

Warum die Besitzer von Kleider Bauer nicht auf der Polizei vernommen worden seien, wie jeder normale Bürger bzw. jede Bürgerin, fragte Dr. Stuefer. Das sei so mit dem Bundeskriminalamt vereinbart gewesen, sagte Schneider. Warum in seinem Protokoll nicht angeführt sei, dass der Ort der Einvernahme die Kleider Bauer Zentrale in Perchtoldsdorf gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Wir haben das nicht reingenommen, sagte Schneider dazu wörtlich.

Er spreche von 2 Besitzern von Kleider Bauer, die anwesend gewesen seien, aber im Protokoll stehe nur einer, stellte Dr. Stuefer fest. Wie die Situation denn gewesen sei, fragte die Richterin. Nur einer der beiden sei der Ansprechpartner für die Polizei gewesen, sagte Schneider, deswegen stehe nur er dort. Ob der andere Besitzer dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Sicher beim Gespräch, meinte Schneider, er wisse aber nicht, ob er bei der Niederschrift auch dabei gewesen sei. Ob es eine Niederschrift des Gesprächs gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Was das heiße, wenn nur der eine unterschrieben habe, fragte die Richterin. Das heißt nur er sei anwesend gewesen, sagte Schneider.

Ob die Liste der Delikte von Kleider Bauer mitgeteilt worden sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Schneider, aber er habe nur das Wesentliche zu Papier gebracht.

Was der Zeuge damit gemeint habe, dass der psychische Druck auf die Kleider Bauer Besitzer nur so rein interpretiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Er wisse nicht mehr, ob beide das gesagt hätten, meinte Schneider.

Wer ihn angewiesen habe, zu Kleider Bauer zu fahren, fragte Dr. Stuefer. Die SOKO-Leitung, sagte Schneider. Wer genau, wollte Dr. Stuefer wissen. Das sei bei der Besprechung der SOKO-Leitung so festgelegt worden, meinte Schneider. Zwettler und Böck seien die Leiter gewesen. Ob er von Beginn an in der SOKO gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Schneider. Ob er von der verdeckten Ermittlung gewusst habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe davon in den Medien gelesen, meinte Schneider, er habe damals aber nicht davon gewusst. Was er sonst bei der Polizei mache, fragte die Richterin. Er sei in der Mordkommission, sagte Schneider. Ob ihm der Name Danielle Durand etwas sage, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte der Zeuge. Ob er bei den Besprechungen der SOKO dabei gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Schneider, es habe wöchentlich solche Sitzungen gegeben, aber jedes Mal sei er nicht dabei gewesen. Seine Hauptaufgabe sei gewesen, Ansprechpartner für Kleider Bauer zu sein. Ob er denn öfter ein Betreuer eines Unternehmens sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, meinte Schneider, er würde Opferbetreuung machen.

Die Richterin sagte, dass die verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr aktiv gewesen sei, gebe die Polizei an.

Frage von Dr. Dohr

Anwalt Dr. Dohr wollte wissen, woher die Schadenssumme von € 500.000 käme, die im Protokoll angegeben sei. Die Richterin kommentierte, es stehe auch im Protokoll, dass die Besitzer von Kleider Bauer angegeben hätten, dass der wirtschaftliche Schaden durch den Imageverlust wegen der Demonstrationen um ein Vielfaches höher sei. Schneider meinte, der Besitzer habe diese Schadenssumme im Kopf zusammengezählt.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Ob der Zeuge das Dossier kenne, das Kleider Bauer zusammengestellt habe, fragte Dr. Karl. Das habe er nicht mitgenommen, meinte Schneider, das sei ihm übergeben worden. Ob er auf Basis dieses Dossiers seine Niederschrift verfasst habe, fragte Dr. Karl. Es lese sich so. Den zeitlichen Zusammenhang wisse er nicht mehr, meinte Schneider. Ob der Besitzer von Kleider Bauer aus dem Gedächtnis gesprochen oder ob er Unterlagen benutzt habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht mehr, gab Schneider an.

Ob der Zeuge auch andere Ermittlungen gemacht habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Schneider. Ob er über die Ermittlungsmethoden mitentschieden habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Schneider. Er habe durchscheinen lassen, dass er nicht habe SOKO-Mitglied sein wollen, stellte Dr. Karl fest. Er sei in der Mordkommission gewesen, sagte Schneider, und plötzlich habe er etwas ganz anderes tun müssen. Von 5 Personen in seiner Gruppe bei der Mordkommission seien 3 zur SOKO abgezogen worden. Er habe deshalb trotz seiner Mitarbeit in der SOKO bei der Mordkommission mithelfen müssen. Eigentlich hätten alle 5 zur SOKO abgezogen werden sollen, aber das habe er zum Glück verhindern können. Nach 6 Monaten seien dann er und ein Kollege zur Mordkommission zurückgekehrt, nur Plessl aus seiner Gruppe sei bei der SOKO geblieben.

Zur verdeckten Ermittlerin

Zum Kommentar der Richterin sagte Dr. Lehner, dass die verdeckte Ermittlung nach dem Sicherheitspolizeigesetz nur für eine Gefahrenabwehr eingesetzt werden dürfte. Es sei noch nicht geklärt, ob das stimme. Die Richterin sagte, dass die Frage sei, ob die verdeckte Ermittlerin zur Aufklärung strafbarer Handlungen der Vergangenheit eingesetzt sei. Lang andauernd reiche für eine verdeckte Ermittlung, dass sie nach der Strafprozessordnung einer Genehmigung bedürfe, meinte der Zehntangeklagte, und 16 Monate seien definitiv lang. Rechtlich sei klar, sagte Dr. Stuefer, dass die Strafprozessordnung zuständig gewesen wäre.

Fragen von Anwalt Mertens

Ob bei dieser Niederschrift vom 24. April 2007 nach einem Beleg für das Schadensausmaß gefragt worden sei, wollte Mertens wissen. Das könne er nicht mehr sagen, antwortete Schneider. Ob die SOKO auch eine Vertrauensperson im Tierschutz hatte, fragte Mertens. Das wisse er nicht, meinte Schneider. Ob die verdeckte Ermittlung bei den Sitzungen diskutiert worden sei, fragte Mertens. Das wisse er nicht, sagte Schneider.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch fragte, ob der Zeuge die von Kleider Bauer vorgelegte Liste von Delikten verifiziert worden sei. Er solle fragen und nicht Stellung nehmen, warf die Richterin ein. Es sei so niedergeschrieben worden, wie es gesagt worden sei, sagte Schneider. Es habe seinerseits keinen Versuch der Objektivierung gegeben. DDr. Balluch fragte, ob der Zeuge wisse, dass laut einem Zeugen der letzten Tage der in der Liste genannte Punkt 10), der Run-in bei Kleider Bauer im Donauzentrum in Wien, im Gegensatz zur Angabe im Protokoll keine Sachbeschädigung gewesen sei. Das sei ihm nicht bekannt, meinte Schneider.

DDr. Balluch wollte wissen, ob die Besitzer von Kleider Bauer auch von den 4 Pfoten gesprochen hätten. Ja, sagte der Zeuge. Die Richterin unterbrach und sagte, DDr. Balluch solle konkret fragen. Ob die Besitzer von Kleider Bauer die 4 Pfoten in ihrer Einvernahme genannt hätten, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Schneider. DDr. Balluch wies dann auf das Einvernahmeprotokoll hin, in dem stand, dass durch Demonstrationen und Aktionen von den 4 Pfoten, vom VGT und anderen ein Imageschaden von einem Vielfachen von € 500.000 entstanden sei. Das habe er offenbar so gesagt, bestätigte Schneider.

Fragen zu den SOKO-Ermittlungen

Ob die SOKO-Ermittlungen sich nur gegen eine Gruppe oder gegen mehrere gerichtet hätten, fragte Mertens. Das seien Schlussfolgerungen, unterbrach die Richterin. Das sei eine Frage nach den Wahrnehmungen zum damaligen Ermittlungsstand, sagte Mertens. Ob der Zeuge Abschlussberichte erstellt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Schneider. Seine KollegInnen seien sicher nur von Fakten ausgegangen und hätten keine Vermutungen angestellt.

Ob die SOKO aufgrund der Angaben von Kleider Bauer wie oben zitiert auch gegen die 4 Pfoten ermittelt hätten, fragte Faulmann. Das sei ihm nicht bekannt, sagte Schneider. Warum, fragte Faulmann. Diese Frage sei irrelevant, sagte die Richterin. Wie die SOKO auf ihn als 4 Pfoten Mitarbeiter gekommen sei, fragte Faulmann. Immer wieder werden die 4 Pfoten hier hereingebracht, sagte die Richterin unwirsch. Es sei um die ALF gegangen, sagte Schneider. Ihm sei nicht bekannt, dass die 4 Pfoten interessant gewesen wären.

DDr. Balluch fragte, ob dem Zeugen der Begriff Doppelstrategie geläufig gewesen sei. Ob er bei den Treffen der SOKO-Leitung dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Schneider. Ob ihm der Begriff Doppelstrategie etwas sage, fragte DDr. Balluch. Das sagt mir nichts, meinte Schneider.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl fragte, ob der Zeuge ihn kenne. Sein Name sage ihm nichts, meinte Schneider. Ob er den Inhalt des Kleider Bauer Dossiers auf seine Richtigkeit überprüft habe, fragte DI Völkl. Er habe nur diese Einvernahme gemacht, stellte Schneider fest. Ob das Dossier verwendet oder nur zum Akt gelegt worden sei, fragte DI Völkl. Er habe es gelesen, sagte Schneider. Ob jemand anders den Inhalt überprüft habe, fragte DI Völkl. Er habe es nicht überprüft, von anderen wisse er nichts, sagte Schneider.

Ob die genannte Schadenssumme überprüft worden sei, fragte DI Völkl. Das sei ihm nicht bekannt, antwortete Schneider. Warum er aus der Mordkommission in die SOKO gerufen worden sei, fragte DI Völkl. Das habe er sich auch gefragt, meinte Schneider. Vielleicht, weil seine Gruppe so gut organisiert gewesen sei. Ob er in den SOKO-Akt habe Einsicht nehmen können, fragte DI Völkl. Wenn nötig wäre es ihm möglich gewesen, meinte Schneider. Ob er jemanden namens Stefan Wappel kenne, fragte DI Völkl. Ja, aber nicht im Zusammenhang mit der SOKO, sagte Schneider. Warum er nach 6 Monaten aus der SOKO habe aussteigen können, fragte DI Völkl. Es habe einen Wechsel in der SOKO-Führung gegeben, meinte Schneider. Die neue Leitung habe gesehen, dass er und sein Kollege aus der Mordkommission in der SOKO fehl am Platz gewesen seien. Es sei auch nicht mehr so weiter gegangen, dass 3 von 5 Personen aus der Mordkommissionsgruppe nicht an Morden haben arbeiten können.

Fragen von Moser, Richter und Springer

Sowohl Moser als auch Richter und Springer fragten, ob der Zeuge ihre Namen kenne. Nein, sagte dieser.

Fragen von Harald Balluch

Welche Ermittlungsmaßnahmen von der SOKO beschlossen worden seien, fragte Balluch. Das stehe im Akt, er könne sich nicht mehr erinnern, meinte Schneider. Es habe aber jedenfalls Observationen gegeben. Die Richterin warf ein, dass es relativ kurz gehaltene Observationen gegeben habe. Im Akt gebe es den Vermerk dazu, dass die Observationen nicht interessant gewesen seien. In den Medien würde immer behauptet, dass die Observationen so lange gewesen wären, aber das sei falsch. Es habe viele Observationen gegeben, die nicht im Akt stehen würden und daher der Richterin nicht bekannt seien, stellte Balluch fest. Es wisse also niemand, was da vorgefallen sei.

Ob es eine technische Überwachung gegeben habe, fragte Balluch. Da müsse er im Akt nachschauen, sagte Schneider. Wenn wir den hätten, würden wir nachschauen, sagte Balluch. Als Angeklagter stünde ihm zu, unsachlich zu sein, kommentierte die Richterin. Ich war nicht unsachlich. Es ist ein Faktum, dass mir die Akteneinsicht in den SOKO-Akt verweigert wird, antwortete Balluch.

Um 13:01 Uhr wurde der Zeuge entlassen.

Mittagspause 13:02 Uhr – 13:45 Uhr.

Einvernahme eines Beamten des Landespolizeikommandos Wien

Nach der Mittagspause wurde ein Beamter des Landespolizeikommandos Wien einvernommen. Es gehe um die Beschädigung der Autos der Besitzer von Kleider Bauer, sagte die Richterin. Ich kann mich konkret an nichts erinnern, sagte der Zeuge gleich. Es habe sich um einen Mercedes und einen BMW gehandelt. Welche Tätigkeit er ausgeübt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, gab der Zeuge an. Die Richterin las dann den Bericht des Zeugen vom Vorfall vor. Danach sei der modus operandi das Überschütten mit Farbe und die Beschädigung der Reifen gewesen. Dieser Tatortbericht sei von ihm, stellte der Zeuge fest. Ob das seine Wahrnehmungen gewesen seien, fragte die Richterin. Er habe die Berichte seiner KollegInnen zusammengefasst, sagte der Zeuge.

Ob die Autos als Firmenfahrzeuge zu erkennen gewesen seien, fragte die Richterin. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge. Ob es Hinweise zur Ausforschung der TäterInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Er habe alles an die SOKO weitergegeben, sagte der Zeuge. Dr. Lehner wollte wissen, ob es einen Hinweis auf Tierschutz gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen von DDr. Balluch

Ob er sagen könne, was der modus operandi des militanten Tierschutzes sei, fragte DDr. Balluch. Diese Frage sei nicht zugelassen, unterbrach die Richterin. Ob er auch andere Tierschutzvorfälle bearbeitet habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er habe normalerweise nur mit Mord und Raub zu tun, nicht mit so etwas. Also sei die Frage von DDr. Balluch irrelevant, stellte die Richterin fest. Ob er in seinen Gesprächen mit KollegInnen vom Begriff modus operandi des militanten Tierschutzes gehört habe, fragte DDr. Balluch. Diese Frage sei nicht zugelassen, wiederholte die Richterin ungeduldig. DDr. Balluch beantragte die Zulassung, weil es sich bei dem Zeugen um einen Tatortspezialisten handle. Die Richterin lehnte trotzdem die Frage ab.

Warum er zu diesem Vorfall zugezogen worden sei, fragte DDr. Balluch. Sein Vorgesetzter habe ihm das befohlen, antwortete der Zeuge. Wer das gewesen sei, wollte DDr. Balluch wissen. Josef Böck, der operative Leiter der SOKO, sagte der Zeuge. Warum er nicht diese Zuteilung abgelehnt habe, fragte DDr. Balluch. Es sei eine Weisung von Böck gewesen, die er nicht habe ablehnen können, sagte der Zeuge. Ob er am 10. 12. 1998 schon einmal die Zuziehung zu einem Tierschutzfall erfolgreich abgelehnt habe, fragte DDr. Balluch. Die Richterin fragte, woher DDr. Balluch das wisse. Dieser gab die Stelle im Akt an. Die Richterin las den Aktenteil und stellte fest, dass der nicht verfahrensrelevant sei. Der Zeuge kommentierte unterdessen wörtlich: Wenn ich mich an alles erinnern könnte, wäre ich nicht Polizist geworden.

DDr. Balluch wies darauf hin, dass dieser Fall in seinem Abschlussbericht angeführt sei. Dann sagte er: ich stelle fest, dass das Gericht feststellt, dass Fakten aus dem Abschlussbericht irrelevant sind. Das sei nicht relevant, weil es nicht inkriminiert sei, sagte die Richterin. Dann sagte DDr. Balluch, dass derselbe Vorfall aber auch auf Seite 141 im zweiten Absatz des Strafantrags thematisiert würde. Es ginge dabei um Daunen und damals hätten nur die 4 Pfoten eine Kampagne gegen Daunen geführt. Ob es sein könne, dass nur deswegen dieser Punkt weggelassen werde.

Die Richterin machte eine Pause von 14:05 Uhr – 14:10 Uhr.

Danach fragte sie den Staatsanwalt, ob er etwas gegen die Frage von DDr. Balluch habe. Dieser verneinte. Dann sagte die Richterin, dass sie die Frage zulassen werde, aber zuerst dazu aus dem Akt vorlesen. Es gehe um einen Buttersäureanschlag auf das Pelzgeschäft Weisse Pelze und einen anderen auf das Daunengeschäft Betten Reiter. Beides habe Ende des Jahres 1998 stattgefunden. Es gebe dazu kein Bekennerschreiben und keinerlei Hinweis, wer für diese Taten verantwortlich sei. DDr. Balluch zeigte dann eine Stelle im Akt, in der stand, dass der Zeuge zu diesen Vorfällen als Tatortbearbeiter gerufen worden sei, aber sein Kommen verweigert habe. Er könne sich daran nicht erinnern, sagte der Zeuge.

Ob es bei dem von ihm untersuchten Fall auffallend wenige Spuren gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Er könne keine Vergleiche ziehen, meinte der Zeuge.

Frage von DI Völkl

DI Völkl fragte dann, ob dem Zeugen gesagt worden sei, wie er bei Tierschutzvorfällen vorzugehen habe. Dieser verneinte.

Fragen von Harald Balluch

Harald Balluch wollte wissen, ob die SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner bei der Tatortgruppe gewesen sei. Nur bei der Einschulung, antwortete der Zeuge. Sie sei aber für die Tatortarbeit voll ausgebildet. Ob sie in derselben Gruppe wie der Zeuge gewesen sei, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge. Ob sie auch bei den Vorfällen mit den Autos Tatortarbeit geleistet habe, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge. Ob auch der operative Leiter der SOKO, Josef Böck, in derselben Tatortgruppe gewesen sei, fragte Balluch. Er sei der Leiter des Referats gewesen, zu dem diese Tatortgruppe gehört habe, sagte der Zeuge.

Brand einer Daunenfabrik 1999

Die Richterin sagte dann süffisant, dass sie DDr. Balluch für den Hinweis auf diese Vorfälle sehr dankbar sei. Sie werde jetzt auch einen Polizeibericht zu einem damit in Zusammenhang stehenden Vorfall verlesen. Dr. Stuefer sagte, dass dieser Vorfall nicht angeklagt sei und daher nicht verlesen werden solle. Die Richterin lehnte das ab und las vor. Darin stand, dass in einem Artikel aus der Zeitschrift Tatblatt, der am Computer von DDr. Balluch gefunden worden sei, eine Beschreibung dieses Brandes zu finden gewesen sei. Es habe damals einen Schaden von mehr als € 7 Millionen gegeben. Die Besitzerin der Firma habe angegeben, dass es bei ihrer Firma nie Demonstrationen von TierschützerInnen gegeben hab. Sie sei auch nie von TierschützerInnen kontaktiert worden. Sie habe aber die Firma Betten Reiter als Geschäftspartnerin gehabt und gegen diese Firma hätten damals die 4 Pfoten eine Kampagne gegen Lebendrupfdaunen geführt. Der VGT habe erst ab 2002, also 3 Jahre nach dem Brand, eine Kampagne gegen Lebendrupfdaunen begonnen. Der Bericht schloss damit, dass nicht festgestellt werden habe können, wer für diesen Brand verantwortlich gewesen sei.

DDr. Balluch sagte, er wolle von seinem Recht Gebrauch machen, diese Vorlage zu kommentieren. Bei den beiden Vorfällen Betten Reiter und Weisse Pelze handle es sich offenbar um Buttersäureanschläge, die nichts mit Tierschutz zu tun hätten. Jedenfalls gebe es dafür nicht den geringsten Hinweis. Der Brand in dieser Daunenfabrik zeige wieder einmal die Arbeitsweise der SOKO und deshalb sei auch er, DDr. Balluch, der Richterin für das Einbringen dieses Falls dankbar. Dieser Brand habe 1999 stattgefunden. Damals sei niemand auf die Idee gekommen, dass dieser Brand irgendetwas mit Tierschutz zu tun habe. Ja, niemand dachte daran, dass es überhaupt eine Brandstiftung sei. Im Jahr 2008 sei der SOKO klar gewesen, dass es viel zu wenige Straftaten gebe, die man dem Tierschutz unterschieben habe können, um den Ermittlungsaufwand zu rechtfertigen. Also grub man diesen Fall aus den Archiven aus und bezeichnete ihn einfach als Tierschutzbrandstiftung. Dabei sei das Sachverständigengutachten eindeutig gewesen: es gebe keinen Hinweis auf eine Brandstiftung. Natürlich habe es auch kein Bekennerschreiben gegeben. Tatsächlich hätten ja die 4 Pfoten zu dieser Zeit eine Kampagne gegen einen Geschäftspartner der Firma, die gebrannt habe, durchgeführt. Wäre das der VGT gewesen, stünde das ganz oben unter den Verdachtsmomenten gegen die Angeklagten.

Der von der SOKO als einzigen Hinweis auf eine Tierschutztäterschaft genannte Artikel des Tatblatts stamme von einem anonymen Autor und würde nicht einmal behaupten, dass TierschützerInnen verantwortlich seien. Es werde lediglich gesagt, dass es diesen Brand gegeben habe. Alles in allem beweise dieser Vorfall also, dass die SOKO eine sehr seltsame Art von Ermittlungen geführt habe und dass man sich bei der Einschätzung von Vorfällen nicht auf Artikel anonymer Personen verlassen könne.

Die Richterin zitierte dann einen Abschlussbericht der SOKO, in dem der genannte Artikel als Selbstdarstellung der ALF bezeichnet wurde. DDr. Balluch sagte erbost, dass das wieder einmal das Niveau der SOKO-Ermittlungen zeige. Die SOKO hätte Vorurteile, die sie nicht in der Lage wäre, zu hinterfragen. Dieser Artikel sei ein objektiver Text über vergangene Vorfälle. Es stünde nirgends, dass er von TäterInnen oder überhaupt von TierschützerInnen stamme. Man finde einen Artikel auf seinem Computer, der Vorfälle objektiv widergebe, und die SOKO ginge sofort davon aus, dass hier er als Täter schreiben würde. In dem vorgelegten Bericht sei auch nichts von der 4 Pfoten Kampagne erwähnt worden. Das alles belege seine, DDr. Balluchs, Ansicht, dass die SOKO mit politischem Auftrag auf ihn und den VGT angesetzt worden sei.

Um 14:42 Uhr wurde der Zeuge entlassen.

Stellungnahme von DDr. Balluch

DDr. Balluch konnte dann zu den letzten beiden Zeugen Stellung nehmen. Der Zeuge aus der SOKO habe gesagt, er habe sich als Mitglied der Mordkommission bei der SOKO aufgrund der lächerlichen Vorfälle fehl am Platz gesucht. Trotzdem sei er dazu gezwungen worden. Offenbar habe die SOKO-Leitung dieses Ermittlungsverfahren für wichtiger eingestuft, als selbst Morde. Auch das belege den politischen Hintergrund.

Interessant sei, dass die SOKO, nachdem Kleider Bauer ein Dossier an das Innenministerium geschickt habe, sofort den Zeugen die Besitzer befragen habe lassen. Er, DDr. Balluch, habe jetzt ein Dossier von 9 Anschlägen gegen den VGT seit Dezember 2009 an das Innenministerium geschickt und warte noch immer darauf, von einer SOKO dazu vernommen zu werden, um die TäterInnen zu finden.

Der Tatortexperte habe nicht gesagt, dass der Vorfall mit den Kleider Bauer Autos auffällig wenige Spuren gehabt habe. Auch das weise darauf hin, dass keine kriminelle Organisation aktiv sei, weil diese wäre professionell vorgegangen und hätte keine Spuren hinterlassen.

Die Besitzer von Kleider Bauer hätten die 4 Pfoten explizit als eine der Organisationen angegeben, die die Kampagne mittels Demonstrationen und Aktionen führen würden und mit für einen Imageschaden von einem Vielfachen von € 500.000 verantwortlich wären. Dennoch wurde von der SOKO konsequent jeder Verdacht gegen die 4 Pfoten vermieden. Auch das weise auf eine gezielte politische Mission hin.

DDr. Balluch sagte dann, die Richterin habe einige Aspekte dieses Verfahrens offenbar der anwesenden Medien wegen erwähnt und falsch dargestellt. So habe sie gesagt, die Medien würden z.B. bzgl. der Observationen übertreiben. Wie bereits ausgeführt gebe es klare Hinweise, dass die wenigen Observationsprotokolle, die von der SOKO in den Gerichtsakt überstellt worden seien, nur die Spitze des Eisbergs darstellen würden. Tatsächlich habe er, DDr. Balluch, in den SOKO-Akt bisher überhaupt keine Einsicht nehmen dürfen und diese Verletzung seines Rechts auf Akteneinsicht sei ja bereits durch ein Gericht bestätigt. So dürfe man nicht vergessen, dass das Büro des VGT technisch überwacht worden sei, und man wisse weder, in welcher Zeit, noch was dabei herausgekommen sei. Auch die Peilsenderüberwachungen auf seinem Auto, die mindestens 6 Monate gedauert hätten und zur Erstellung eines Bewegungsprofils durchgeführt worden seien, würden im Ergebnis nicht vorliegen.

Die Richterin habe auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs erwähnt, als ob dadurch alle Demonstrationen vor Kleider Bauer für illegal erklärt worden wären. Das sei natürlich nicht der Fall. In dem Erkenntnis sei es um die Nähe zum Eingang in die Filialen gegangen. Damals sei man 5 m entfernt gestanden, das sei untersagt worden. Heute stehe man eben 7 m entfernt. Daraus könne sich kein grundsätzlich gesetzwidriges oder gar demokratiepolitisch problematisches Vorgehen des VGT ableiten lassen.

Und die Richterin habe wieder das Schadensausmaß bei Kleider Bauer angesprochen und die Darstellung der Besitzer bestätigt. Das entspreche aber nicht den Erkenntnissen aus den Angaben der Besitzer bzw. Geschäftsführer hier vor Gericht. Tatsache sei, dass die Besitzer zunächst für nur einen Buttersäurevorfall im Jänner 2007 in Graz einen Schaden von € 479.000 angegeben hätten. Im Protokoll eines Gesprächs, das einer der heutigen Zeugen mit Kleider Bauer geführt habe, sei ein Gesamtschaden von € 500.000 angegeben. Also würde dieser eine Vorfall in Graz praktisch den gesamten Schaden ausmachen. Jetzt habe es aber, wie die Einvernahme ergeben habe, gerade zu diesem Vorfall einige Korrekturen seitens Kleider Bauer gegeben. Man habe sich mit der Versicherung um etwa € 275.000 verglichen, also schon einmal um € 200.000 weniger. Aber selbst dieser Vergleich sei nicht nur wegen diesem einen Schadensfall gewesen, sondern wegen 5 weiterer, die keinen Tierschutzbezug gehabt hätten, wobei einer davon eine große Überschwemmung einer Filiale in Innsbruck gewesen sei. Zusätzlich sei ein Teil dieses Vergleichs ein Abschlag für zukünftige Schäden gewesen. Das würde ein ganz anderes Bild des Schadensausmaßes ergeben.

Die Richterin sagte an dieser Stelle, dass das die subjektive Ansicht von DDr. Balluch sei. Daraufhin sagte dieser: Ich nenne objektive Fakten, das Gericht kann dann subjektiv beweiswürdigen, dass die Erde flach ist!

Zuletzt wies DDr. Balluch noch einmal auf den von der Richterin Bekennerschreiben genannten Text zum Brand der Jagdhütte in Zurndorf hin. Der Text sei, wie aus den angegebenen Daten einwandfrei erkennbar, viele Wochen nach dem Vorfall geschrieben und auf die Webseite gestellt worden. Es sei eben so lange nach dem Vorfall erst in den Medien berichtet worden. Er, DDr. Balluch, habe damals, wie er den Zeitungsartikel gelesen habe, geglaubt, der Brand habe nach der Jagdstörungsaktion vom 17. November 2007 stattgefunden. Dass er das geglaubt habe, sei der Formulierung des Textes zu entnehmen. Allein schon dieser Umstand würde beweisen, dass keine TäterInnen diesen Text geschrieben haben könnten, weil diese hätten wissen müssen, dass der Brand 1 Woche vor der Jagdstörungsaktion stattgefunden habe. Abgesehen davon habe es sich ja nachweislich nicht um eine Brandstiftung sondern um einen Brand wegen Ofenüberhitzung gehandelt.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann sagte dann, dass auch ihm die Akteneinsicht bei der SOKO vollständig verweigert worden sei. Zuletzt habe SOKO-Leiter Mag. Erich Zwettler die Akteneinsicht am 2. Februar 2009 abgelehnt, weil sonst die Ermittlungen gefährdet seien. Zu diesem Zeitpunkt seien aber die Ermittlungen schon längst fertig gewesen, weil 2 Wochen später der Abschlussbericht erschienen sei. Es habe sich also eindeutig nur um eine Ausrede gehandelt, um ihm, Faulmann, widerrechtlich die Akteneinsicht zu verweigern.

Die verdeckte Ermittlerin sei 6 Monate lang aktiv gewesen, während der heutige SOKO-Zeuge bei der SOKO gewesen sei. Es sei daher unglaubwürdig, dass er nichts davon gewusst habe.

Stellungnahme von DI Völkl

Es seien von den Angeklagten bisher schon viele SOKO-ZeugInnen der Lüge bezichtigt worden, meinte DI Völkl. Es habe aber bisher keine zivilrechtliche Klage der Betroffenen gegeben. Offenbar handle es sich also um einen richtigen Vorwurf. Die Richterin sagte dazu, dass die Protokolle noch nicht fertig seien, auf denen so eine Klage basieren könne. Es sei bedenklich, dass auf gewissen Webseiten Inhalte dieser Verhandlung Verbreitung fänden, ohne dass die Protokolle vorliegen würden.

Dazu meinte DI Völkl, dass es seltsam sei, dass am Landesgericht in Wr. Neustadt viele BeamtInnen in die Protokollerstellung eingebunden seien und trotzdem Protokolle von Verhandlungen vor vielen Monaten noch immer nicht vorliegen würden. Ein Berichterstatter einer Webseite schaffe dagegen die Protokollerstellung oft innerhalb von einem einzigen Tag.

An dieser Stelle meldete sich der Siebtbeschuldigte zu Wort und beantragte die Verlesung der Aussage von Mag. Zwettler zur verdeckten Ermittlerin. Das stehe ihm laut Strafprozessordnung zu, meinte er. Die Richterin sagte nur, sie habe diesen Antrag zur Kenntnis genommen.

Di Völkl führte weiter aus, dass dem Gerichtsakt zu entnehmen sei, dass es 6 Monate lang Observationen von ihm durch die SOKO gegeben habe. Es liege aber im Gerichtsakt nur ein einziges Observationsprotokoll vor, in dem er nur wenige Minuten lang bei der Fahrt mit dem Fahrrad zur Universität observiert worden sei. Das Gericht könne doch nicht ernsthaft glauben, dass diese Observation die einzige in 6 Monaten gewesen sein solle. Dann beantragte DI Völkl, dass der Vertrag zwischen Kleider Bauer und seiner Versicherung bzgl. des außergerichtlichen Vergleichs vorgelegt werde. Das zum Beweis dafür, dass der Schaden maßlos übertrieben worden sei. Ohne dieser Übertreibung hätte es kein Ermittlungsverfahren gegeben und die Angeklagten würden nicht hier sitzen müssen.

Zuletzt wandte sich DI Völkl gegen die laufende Kritik der Richterin, dass die Verteidigung der Angeklagten seltsame Anträge stellen würde. Die Verteidigung sei gesetzlich dazu angehalten, alles für die Verteidigung der Angeklagten zu nützen.

Stellungnahme von Harald Balluch

Zuletzt ergriff Harald Balluch das Wort. Er sagte, das Gericht habe verhindert, dass der Vergleich zwischen Kleider Bauer und der Versicherung offengelegt worden sei, indem es die entsprechenden Anträge abgelehnt habe. Das Gericht sei also offenbar an dem genauen Schadensausmaß uninteressiert. Es solle dann aber bitte auch nicht laufend falsche Schadenszahlen unkritisch wiederholen.

Das Gericht prüfe diese Dinge genau, sagte die Richterin, es sei ihr kein solcher Antrag erinnerlich. Jedenfalls sei der Vergleich für mehr als € 200.000 gewesen. Das habe aber einen Abschlag für zukünftige Schäden und 5 vorhergehende Schäden, die nichts mit Tierschutz zu tun hatten, umfasst, antwortete Balluch. Nach dem, was vor Gericht vorgebracht worden sei, könne der Schaden durch den Buttersäurevorfall in Graz auch nur € 1 betragen haben. Sie habe lediglich die Aussage der Besitzer von Kleider Bauer wiederholt, meinte die Richterin. Das sei falsch, meinte Balluch, der habe das nie so gesagt.

Dann sagte Balluch, dass es zu den Vorfällen Brand Daunenfabrik, Brand Zurndorf und Buttersäure Betten Reiter sowie Buttersäure Weisse Pelze keine Bekennerschreiben gebe. Diese Vorfälle seien trotzdem inkriminiert worden. Offenbar sei für das Gericht, entgegen den bisherigen Behauptungen, Bekennerschreiben belanglos. Bisher habe das Gericht behauptet, dass der Umstand, dass Bekennerschreiben zu Straftaten vorliegen würden, den Verdacht ergebe, dass es sich um Straftaten einer kriminellen Organisation handeln würde.

Letzte Kommentare

Faulmann stellte fest, auch er sei über Monate observiert worden, es gebe aber nur 2 Observationsberichte von ihm im Gerichtsakt. Die SOKO habe Entlastendes bewusst vertuscht und verheimlicht.

DI Völkl stellte den Antrag, das Gericht möge einen soziologischen Sachverständigen bestellen, zum Beweis dafür, dass der Text zum Brand in Zurndorf kein Bekennerschreiben sei.

Mag. Bischof meinte, die Schadenssumme für Kleider Bauer sei also offenbar wesentlich geringer als € 500.000 gewesen. Die Summe im genannten Vergleich mit der Versicherung sage nichts über den tatsächlichen Schaden für Kleider Bauer aus. Er beantrage daher, dass über den Antrag seines Mandanten DI Völkl, diesen Vergleich beizuschaffen, sofort entscheiden werde.

Die Richterin sagte, sie halte sich die Entscheidung über alle Anträge vor und beendete den heutigen Prozesstag um 15:10 Uhr.

1 Kommentar

Eine Mordkommission entscheidend (3 von 5 Beamten werden abgezogen) schwächen, um Ermittlungen gegen TierrechtlerInnen personell zu verstärken – meiner juristisch unbeleckten Meinung zufolge ist das eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit der dafür Verantwortlichen.
Wäre das nicht ein Offizialdelikt?