Tierschutzprozess 57. Tag
Mittwoch 1. Dezember 2010
Inhalt:
- Diskussion über das Verlesen der Abschlussberichte
- Verlesung des Abschlussberichts des Zehntangeklagten
Für den heutigen Prozesstag ließen sich alle 4 ZeugInnen der Polizei entschuldigen. Statt zu vertagen kündigte die Richterin an, dass sie die Abschlussberichte der Polizei verlesen wolle. Danach entbrannte eine heftige Kontroverse zwischen Verteidigung und Richterin über die Frage, ob es diese Verlesungen geben solle, was verlesen werden dürfe und ob eine Zusammenfassung statt einer wörtlichen Verlesung zulässig sei. Dabei ging es im Wesentlichen um den Punkt, dass die Richterin bisher keine Fragen zu den Bereichen der Abschlussberichte, die nicht im Strafantrag wiederholt wurden, und keine Fragen zu Schlussfolgerungen der Polizei zugelassen hatte. Die Verteidigung argumentierte daher, dass diese Teile auch von einer Verlesung ausgeklammert werden müssten. Nach einigem hin und her entschied die Richterin alles wörtlich zu verlesen und nur Zitate von ZeugInnen auszulassen. Da diese Abschlussberichte aber sehr lang sind, wurde damit festgelegt, dass gut 10-20 Prozesstage ausschließlich mit diesen Verlesungen vergehen werden.
Die Richterin hielt aber auch einen Vortrag über die Medien und die Rolle der Angeklagten und der Verteidigung. Die Medien seien ein Problem und würden immensen Druck auf diesen Prozess erzeugen. Es wäre ihr viel lieber gewesen, wenn es keine Medienberichte gegeben hätte. Sie betonte auch, dass die Verteidigung und die Angeklagten zur funktionierenden Gerichtsbarkeit in Österreich mehr Vertrauen hätten haben können, wenn auch – und das war beeindruckend, so etwas von einer Richterin zu hören – sie nachvollziehen könne, dass z.B. DDr. Balluch kein Vertrauen in Gerichte und Polizei habe, nachdem er schon so oft bei Aktionen des zivilen Ungehorsams oder Recherchen festgenommen worden sei. Nach dieser Rede erwartete sie sich offenbar mehr Kooperation der Verteidigung. Als diese aber ihrem Eindruck nach nicht kam, ließ sie ihre Enttäuschung durchscheinen, dass sie so viel Verständnis gezeigt habe, dass das aber noch immer bei der Verteidigung nicht fruchte.
Den Rest des Gerichtstages verbrachte die Richterin damit, den Abschlussbericht des Zehntangeklagten wörtlich zu verlesen. Sie kam etwa bis zur Hälfte. Dabei ist dieser Abschlussbericht noch wesentlich kürzer als z.B. der von Faulmann oder Balluch. Am Ende des Tages erklärte die Richterin, dass sie jetzt die Protokolle der verdeckten Ermittlerin in Händen hätte, dass sie sie noch lesen wolle und dass sie sie danach der Verteidigung übergeben werde.
Heute waren wieder etwa 35 PolizeischülerInnen im Gerichtssaal, ergänzt durch knapp 10 BesucherInnen. Wie gewohnt standen 8 PolizeibeamtInnen in voller Montur vor der Tür zum Gerichtssaal auf Abruf bereit. 5 der Angeklagten fehlten. Der Prozesstag begann um 9:14 Uhr.
Streit um die Verlesung der polizeilichen Abschlussberichte
Zunächst fasste die Richterin den letzten Prozesstag zusammen. Dann verkündete sie, dass alle 4 ZeugInnen der Polizei, die für den heutigen Tag vorgesehen gewesen seien, alle vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien, nicht kommen würden. Sie wolle deshalb heute mit den Verlesungen der polizeilichen Abschlussberichte beginnen. DI Völkl meinte dazu, er brauche diesbezüglich eine Pause um sich mit seinem Anwalt zu besprechen.
Pause 9:36 Uhr – 10:05 Uhr
Nach der Pause kündigte Anwalt Mag. Traxler an, dass er einen 17 Seiten langen Antrag auf Akteneinsicht schriftlich bereits abgegeben habe, diesen aber auch mündlich in die Verhandlung einbringen wolle. Es ginge um die fehlenden Teile des SOKO-Aktes, die sich nicht im Gerichtsakt befänden. Dann nahm Mag. Traxler Bezug auf die polizeilichen Abschlussberichte und sagte, sie würden von Schlussfolgerungen und falschen Zitaten nur so strotzen. Deswegen spreche er sich gegen die Verlesung der Abschlussberichte aus. Wenn die Richterin dagegen entscheide und trotzdem verlesen wolle, dann plädiere er für eine zusammenfassende Form der Verlesung, um Zeit zu sparen. Die Richterin meinte dazu, dass es immer Schlussfolgerungen bei Abschlussberichten gebe. Anwalt Mag. Bischof erklärte, er schließe sich dem Antrag von Mag. Traxler an.
Anwältin Dr. Stuefer bezog sich auf § 252 (1) 4. der Strafprozessordnung und verlangte, dass nur faktische Beweise verlesen werden dürften. Daher spreche sie sich gegen das Verlesen der Abschlussberichte aus. Diese Abschlussberichte würden sich inhaltlich und stilistisch von normalen Anzeigen unterscheiden, von denen die Verlesung gesetzlich vorgesehen sei. Sie würden zahlreiche Mutmaßungen und Interpretationen enthalten, was in Strafverfahren nicht üblich sei. Sie spreche sich auch gegen die Verlesung der Observationsberichte ihrer Mandanten aus. Wenn die Richterin für die Verlesung der Abschlussberichte entscheide, dann sei sie aber mit einer summarischen Form einverstanden. Mag. Bischof erklärte, er schließe sich diesen Ausführungen an. Die Abschlussberichte würden das Konzept einer kriminellen Organisation anwenden, ohne das zu begründen.
Auch Anwalt Mertens schloss sich diesen Anträgen seiner KollegInnen an. Die Beweise seien in den Abschlussberichten nur sehr selektiv gesichtet worden. Da die SOKO-BeamtInnen ja unmittelbar als ZeugInnen befragt werden können, sei die Verlesung der Abschlussberichte nicht nötig.
Mag. Traxler warf ein, dass das Büro und das Materiallager des VGT technisch überwacht worden seien, und dass an DDr. Balluchs Auto 6 Monate lang ein Peilsender montiert gewesen sei, aber sich kein Ergebnis dieser Ermittlungsmethoden im Akt befände. Und alle diese Ermittlungen, deren Ergebnisse vertuscht würden, seien auch nicht in den Abschlussberichten erwähnt und seien daher auch nicht dort eingeflossen. Die Anwälte Dr. Dohr und Dr. Karl schlossen sich diesen Ausführungen an.
Der Staatsanwalt meinte, bei Anzeigen würde immer von einer Straftat ausgegangen, das sei üblich. Das Bestehen einer kriminellen Organisation würde überdies in den Abschlussberichten gut begründet. Mertens sagte dazu, dass die Abschlussberichte keine Erhebungsberichte seien, dass aber eine unmittelbare Befragung der BeamtInnen möglich sei. Anzeigen seien etwas ganz anderes als diese Abschlussberichte, fügte Dr. Stuefer hinzu. Die Einvernahmen der SOKO-BeamtInnen würden noch ausstehen. Das Gesetz schreibe die Unmittelbarkeit der Beweismittel vor, d.h. man dürfe sich also gar nicht an Schlussfolgerungen orientieren sondern müsse gleich zu den Beweisen für die Vorwürfe kommen.
Mag. Traxler sagte, dass die SOKO-ZeugInnen immer auf den Akt verweisen würden. Das beweise, dass die SOKO hoffe, dass die Abschlussberichte einfach als Fakten übernommen werden.
Vortrag der Richterin
Daraufhin hub die Richterin zu einem längeren Vortrag an. Schlussfolgerungen hin oder her, meinte sie, jede Anzeige enthalte Schlussfolgerungen. § 278a StGB sei sehr komplex und erfordere die Erfüllung objektiver wie subjektiver Voraussetzungen. Es handle sich hier um einen sehr schwierigen Sachverhalt. Anwalt Dr. Karl warf ein, dass er keine Schlussfolgerungen verlesen haben wolle. Die SOKO-ZeugInnen hätten bisher lediglich auf den Akt verwiesen.
Sie habe kein Problem damit, die Schlussfolgerungen wegzulassen, sagte die Richterin. Dann erklärte sie, dass in ihren Augen die Medien ein Problem seien. Sie habe am Vorabend den Fernsehbeitrag über den Prozess auf ORF 2 in der Sendung Report
gesehen. Das würde völlig unnötig immensen Druck erzeugen. Sie sei auch über die Diffamierungen von Behörden durch die Angeklagten schockiert.
Wir säßen alle nicht wegen Verwaltungsübertretungen oder Demonstrationen hier, meinte sie. Es ginge um Sachbeschädigungen. Aber das Phänomen ALF
würde weltweit auftreten. Sie verstehe, dass die Angeklagten zu Polizei und Gericht kein Vertrauen hätten, das sei nachvollziehbar. DDr. Balluch sei ja bereits zig Mal festgenommen worden. Es sei daher nachvollziehbar, wenn er jetzt eine kritische subjektive Einstellung habe. Aber sie würde dieses Verfahren hier mit größter Transparenz führen. Man hätte sich viele Nerven erspart, wenn man ein Vertrauen in die funktionierende Gerichtsbarkeit gehabt hätte. Sie habe z.B. den Vorfall der verdeckten Ermittlerin sofort aufgegriffen, sie und ihren Führer als Zeugen bestellt und die Protokolle verlangt. DDr. Balluch warf ein, dass es bereits am 22. Juli 2010 seitens der Verteidigung einen Antrag auf Vorladung als ZeugInnen für die verdeckten ErmittlerInnen und ihrer FührerInnen gegeben habe, sowie auch Vorlage ihrer Protokolle. Erst als der VGT nachweisen konnte, wer die verdeckte Ermittlerin gewesen ist, sei die Richterin diesen Anträgen nachgekommen.
Sie hätte sich mehr Sachlichkeit von der Verteidigung gewünscht, sprach die Richterin weiter, als ob sie eine Art Schlussplädoyer am Ende des Prozesses halten würde. Ihr sei es erschienen, als ob die VerteidigerInnen den MandantInnen hätten zeigen wollen, wie sehr sie sich führ sie einsetzen würden, um von ihnen genommen zu werden. Es würde da offenbar eine wirtschaftliche Komponente eine Rolle spielen. Diese Vorwürfe beantwortete die Verteidigung mit einem Raunen.
Stellungnahmen der Angeklagten
DI Völkl erklärte, dass es dem Gesetz nach das Unmittelbarkeitsprinzip gebe. Man dürfe also nur die unmittelbaren Beweisquellen vor Gericht vorbringen. Er sei daher gegen eine Verlesung und auch gegen eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Abschlussberichte. Er wolle, dass man aus den Abschlussberichten die Quellen heraushole und dann diese vorlege und verlese, wie z.B. die Emails, Telefonüberwachungsprotokolle oder Observationsberichte. Es dürfen keine Interpretationen der Polizei dieser unmittelbaren Beweisquellen vor Gericht präsentiert werden. Die Würdigung der unmittelbaren Beweise obliege dem Gericht. Sie wolle verlesen, um das Material vorzulegen, sagte die Richterin und stöhnte, dass ihr das Leben in diesem Prozess nicht leicht gemacht werde.
DDr. Balluch erklärte, dass er die SOKO-ZeugInnen oft habe zu den Abschlussberichten und den dort geäußerten Sätzen befragen wollen, aber die Richterin habe diese Fragen nicht zugelassen. Sie habe sie als irrelevant bezeichnet, wenn sie sich auf die Abschlussberichten bezogen hätten. Er meine da z.B. den Vorwurf der Doppelstrategie
. Dies sei der zentrale Begriff in den Abschlussberichten, man werfe ja ihm und den Angeklagten vom VGT ja nur vor, sie würden legale Kampagnen durchführen, um dadurch in einer Doppelstrategie Straftaten gegen dieselben Kampagnenziele zu unterstützen. Das sei eine klassische Schlussfolgerung der Polizei, ohne die diese Abschlussberichte überhaupt keinen Sinn machen würden. Aber keine Frage zur Doppelstrategie, was damit gemeint sei oder wie das begründet würde, sei von der Richterin zugelassen worden. Jetzt die Abschlussberichte zu verlesen könne daher nur bedeuten, dass die SOKO-ZeugInnen zu diesen Themen bei ihren nächsten Einvernahmen auch befragt werden dürfen. Das müsse jedenfalls den AutorInnen der jeweiligen Abschlussberichte vorgehalten werden können. Da habe er, DDr. Balluch, aber ein besonderes Problem. Sein Abschlussbericht sei nur von Mag. Erich Zwettler gezeichnet. Dieser habe aber bei seiner Einvernahme angegeben, diesen Abschlussbericht nicht geschrieben zu haben und auch nicht zu wissen, wer ihn geschrieben habe. Mit anderen Worten: für ihn, DDr. Balluch, stünde nicht einmal ein Zeuge zur Verfügung, der über die Schlussfolgerungen in seinem Abschlussbericht befragt werden könnte.
DDr. Balluch beantragte auch die Verlesung der Abschlussberichte aller jener Personen, die nicht angeklagt wurden. Es würde sich daraus ergeben, dass diese Abschlussberichte jenen der Angeklagten aufs Haar gleichen. Auch diese Personen hätten legale Kampagnenarbeit für dieselben Ziele geleistet und mit dem Totschlagargument Doppelstrategie
hätte diese Personen genauso anklagen können oder müssen. Die Einstellung deren Verfahren beweise daher, dass man auch den Angeklagten eine Doppelstrategie nicht vorwerfen könne.
Dann sagte DDr. Balluch, dass er, sollten die Abschlussberichte verlesen werden, zu jeder Zeile in diesen Berichte Stellung nehmen wolle, um auf die falschen Voraussetzungen und Vorurteile der VerfasserInnen hinzuweisen. Z.B. würde ihm von der SOKO vorgeworfen, er sei fundamentalistisch, militant und radikal und daher verdächtig. SOKO-BeamtInnen, die ihr Leben in einer Hierarchie verbringen und strengen Zwängen des Konformismus unterliegen würden, hätten aber sehr unrealistische Begriffe von fundamentalistisch, militant oder radikal. Das sei für solche Menschen ja sehr rasch durch jeden Beitrag zu einer Protestkultur erfüllt. Man müsse daher bei jeder Verwendung solcher Vorurteile in den Abschlussberichten in einer Stellungnahme darauf eingehen und deutlich machen, dass hier keine Beweise sondern Annahmen politisch verquerer Personen aus strengen Hierarchieverhältnissen vorliegen würden, denen man keine realistische Einschätzung einer Protestkultur zutrauen dürfe.
Zuletzt nahm DDr. Balluch auf die Ausführungen der Richterin Bezug und sagte, dass die Polizei mit den Diffamierungen begonnen habe. Das Innenministerium habe in einer Presseaussendung von Anfang September 2008 behauptet, den Beschuldgten müssten 62 Straftaten, darunter 9 Brandstiftungen, zugeordnet werden. Alle wüssten heute, nach 9 Monaten Prozess, dass das eine glatte Lüge und reine Diffamierung gewesen sei. Die Abschlussberichte seien ebenfalls reine Diffamierungen. Man könne den Angeklagten nicht vorwerfen, auf diese öffentliche Diffamierung ihrer Person zu reagieren und auf die Lügen der Polizei hinzuweisen. Und wenn die Richterin von völliger Transparenz spreche, dann möge sie volle Akteneinsicht gewähren. Die Polizei sitze immer noch auf den Daten der Peilsenderbeobachtungen, die laut polizeilichem Antrag erstellt worden seien, um ein Bewegungsprofil von ihm, DDr. Balluch, zu erhalten. Von diesem Bewegungsprofil und ob es dem des Kopfes einer kriminellen Organisation entspreche, wüsste man bis heute nichts. Ebenso die Überwachung seines Büros und die Ergebnisse der verdeckten Ermittlungen in seinem unmittelbaren Umfeld. Man könne doch nicht ernsthaft einen Prozess als transparent bezeichnen, in dem einem Angeklagten die Leitung einer kriminellen Organisation vorgeworfen werde, aber sein erstelltes Bewegungsprofil, seine Büroüberwachung und die verdeckte Ermittlung in seiner Umgebung würden vertuscht.
Reaktion der Verteidigung
Als Verteidiger habe er sehr wohl ein Vertrauen in eine funktionierende Justiz, stellte Mag. Bischof fest. Er würde hier nichts anderes als die Richterin tun, nur in einer anderen Rolle. Und DDr. Balluch habe recht, wenn er sage, dass die medialen Äußerungen in diesem Verfahren sehr wichtig gewesen seien. Es sei eine rechtsstaatliche Sauerei, dass die verdeckte Ermittlerin in dem gesamten Akt überhaupt nicht auftauche. Er sei schon sehr lange Verteidiger, aber er habe so etwas noch nie erlebt.
Die Richterin erklärte dazu, dass sie sich in die Position aller hineinzuversetzen versuche. Aber man hätte sehr viel an Nerven sparen können, wie die Angeklagten anders vorgegangen wären. Dieser Prozess sei so schwierig, weil Emails und Telefonüberwachungen fast die einzige Basis der Anklage seien, und das auch noch in einer sehr großen Fülle. Abgesehen davon sei der Fall auch deshalb so schwierig, weil es sich um so lange Zeiträume handle.
Pause 11:16 Uhr – 11:50 Uhr
Antrag des Staatsanwalts und Beschluss des Gerichts
Nach der Pause beantragte der Staatsanwalt die Verlesung sämtlicher 13 Abschlussberichte aller Angeklagten mit Ausnahme von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten. Anstelle der Verlesung reiche ihm aber das Vorbringen des erheblichen Inhalts. Das Gesetz sehe eine Verlesung vor, das Gericht müsse dann werten und würdigen.
Mag. Traxler sagte, er spreche sich für die Ablehnung dieses Antrags aus, es beziehe sich auf die Judikatur vor der Reform der Strafprozessordnung 2008. Heute würde das Gesetz keine Verlesung mehr vorsehen.
Dr. Stuefer meinte, sie schließe sich dem Antrag des Staatsanwalts so weit an, so weit er mit ihrem vorigen übereinstimme. Es gebe zahlreiche Mutmaßungen und eigene Ansichten in den Abschlussberichten. Sie spreche sich ganz explizit gegen die Verlesung von Ordnungsnummer 348 und Beilage 37 in Ordnungsnummer 1188 aus. Bei der routinemäßigen Kontrolle der Beweismittel sei aufgefallen, dass es sich bei der dort angeführten Überwachung um eine technische Überwachung, nämlich eine Videofalle am Hauseingang, gehandelt habe, die bis 2008 gereicht habe. Sie sei deshalb ohne Genehmigung durchgeführt worden. Dr. Stuefer beantragte daher, dass die Ergebnisse dieser Videofallenüberwachung nicht verwertet werden dürfen. Das würde das Gesetz so vorsehen.
Mag. Bischof fragte noch nach den Protokollen der verdeckten Ermittlerin. Dazu sagte die Richterin überraschender weise, dass sie diese bereits hätte, aber noch fertig lesen müsse, bevor sie ausgefolgt werden könnten.
Dann verkündete die Richterin den Beschluss auf Verlesung der Emails, Telefonüberwachungsprotokolle, Anwesenheitsberichten von Angeklagten bei Veranstaltungen usw., die sich in den Abschlussberichten fänden. Nicht verlesen würden Zeugenaussagen. Die Verlesung werde wörtlich erfolgen.
Verlesung des Abschlussberichts des Zehntangeklagten
Die Richterin begann dann den Abschlussbericht des Zehntangeklagten mit der Ordnungsnummer 1181 zu verlesen. Da gab es zunächst den Abschnitt über seine Rolle in der kriminellen Organisation. Darin stand, dass er sich aktiv an der Kampagne gegen den Verkauf von Pelzprodukten der Basisgruppe Tierrechts (BaT) gegen P&C, Kleider Bauer, Hämmerle und Escada beteiligt habe. Die BAT sei eine nicht als Verein organisierte Verbindung mit Sitz in Wien. Der Zehntangeklagte sei als Veranstalter und Verantwortlicher vor Ort von Tierschutzversammlungen in Erscheinung getreten. Neben den Protestaktivitäten als Teil einer Doppelstrategie würden auch bei der Hausdurchsuchung sichergestellte Unterlagen und Gegenstände die Verdachtslage der Beitragsleistung und Tatausführung strafbarer Handlungen untermauern.
Der Zehntangeklagte sei Computerexperte der BAT. Das ergebe sich aus Telefonüberwachungsprotokollen, nach denen er die BAT-Homepage update, Internetchecker
sei und den Leuten Linux einrichten müsse.
Anschließend wurden alle Telefonkontakte des Zehntangeklagten im Überwachungszeitraum angeführt. Dabei waren keinerlei Kontakte zu Angeklagten außerhalb der BAT ausgewiesen und auch keine zu VGT-nahen TierschützerInnen. Die SOKO führte noch an, dass der Zehntangeklagte einige Male mit der Lebensgefährtin von Harald Balluch und mit der ehemaligen Lebensgefährtin von Mag. Hnat telefoniert habe.
Der nächste Abschnitt hieß Beteiligung an Kampagnen der kriminellen Organisation
. Der Zehntangeklagte würde sich an Kampagnen gegen den Pelzverkauf und im Rahmen von SHAC gegen Tierversuche engagieren. Seine Affinität zur ALF-Ideologie zeige sich durch 74 Fotos einer Reise nach Amsterdam, unter denen auch ein Foto mit einer mit roter Farbe verschmutzten P&C-Auslagenscheibe zu sehen sei. Zusätzlich habe man Dokumentarfilme über englische Kampagnen gegen Tierversuche bei ihm gefunden sowie eine DVD mit dem Titel ALF The Frontline
. Weiter habe er eine Foto-CD mit Bildern zu Ankettaktionen und einer Vordachbesetzung bei P&C gehabt und eine Serie von auf einer Webseite von Kleider Bauer veröffentlichten Fotos einer eingeschlagenen Auslagenscheibe sowie ein Bekennerschreiben zu einem Buttersäureanschlag bei P&C in Langenzersdorf.
Dann wurden 2 Folien einer Power Point Präsentation über die Offensive gegen die Pelzindustrie vorgelesen, die auf dem Computer des Zehntangeklagten gefunden worden sei. Darin seien Sachbeschädigungen erwähnt worden. Zusätzlich habe es 7 Fotos von Demonstrationen gegen Kleider Bauer in Wien und Tirol gegeben. Die Polizei schlussfolgerte aus der Erwähnung von Sachschäden in diesen Folien, dass eine Doppelstrategie beschrieben würde.
BAT Sitzungsprotokolle
Als nächstes verlas die Richterin BAT-Sitzungsprotokolle aus dem Abschlussbericht. Bei einer Sitzung am 25. 8. 2003 sei über die P&C-Kampagne gesprochen worden, allerdings nur über legale Aktivitäten. In einem Tagesordnungspunkt ging es um die Anmeldung von legalen Demonstrationen vor den Wohnhäusern von FilialleiterInnen von P&C, sogenannte homedemos. In einer weiteren Sitzung vom 16. 9. 2003 seien wieder homedemos erwähnt worden.
Anschließend wurde erwähnt, dass der Zehntangeklagte 2002 auf die Emailliste fadinger gekommen sei und mit DDr. Balluch diskutiert habe.
Telefonüberwachungsprotokolle
Dann wurden zahlreiche Telefonüberwachungsprotokolle mit jeweils nur wenigen Sätzen aus dem Zusammenhang zitiert. In einem Telefongespräch mit einer Frau habe der Zehntangeklagte gesagt, am effektivsten wäre es, jemandem die Scheiben einzuschmeissen und die Autos kaputt zu machen. In anderen Gesprächen habe er gesagt, er fänd es schade, wenn die BAT scheitern würde, dass jemand in Deutschland 4 Mal wegen Hausfriedensbruch verurteilt sei oder dass er etwas nicht am Telefon besprechen wolle, aber nicht wegen dem Staatsschutz, sondern weil neben ihm eine Frau säße und mithöre. Einmal habe die Achtangeklagte zu ihm gesagt: wir machen halt Sachen, die effizient sind
und einmal habe er über eine Hausbesetzung gesprochen.
In einem Telefoninterview mit Radio Froh habe der Zehntangeklagte erklärt, dass die BAT nur legale Sachen mache, sich aber ausdrücklich mit der ALF solidarisiere. Die ALF sei keine Organisation sondern einfach Leute, die nach bestimmten Grundsätzen Aktionen durchführen würden. Dabei ginge es darum, Tiere zu befreien, Tierausbeutung zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu bringen, sowie Tierausbeutungsbetrieben materiellen Schaden zuzufügen.
Verdachtsmomente zu strafbaren Handlungen
Ein weiteres Kapitel hieß Verdachtsmomente zu strafbaren Handlungen
. Zunächst führte die SOKO wieder ihre Idee einer Doppelstrategie bei der Kampagne gegen Kleider Bauer an. Die erste angeführte angeblich strafbare Handlung sei ein Vorfall am 26. 4. 2007 gewesen. Dabei habe jemand in der Umgebung des Wohnhauses der Besitzer von Kleider Bauer Flugzettel verteilt und an der Türglocke dauergeläutet. Eines der Flugblätter habe die Fingerabdrücke der Achtangeklagten getragen. In einem BAT-Plenum, an dem der Zehntangeklagte teilgenommen habe, sei von einer geplanten Aktion am genannten Tag die Rede gewesen. Aus der Telefonüberwachung folge, dass der Beschuldigte am Tattag zwischen etwa 20 und 21 Uhr in Tatortnähe gewesen sei.
Der zweite Vorwurf einer strafbaren Handlunge betraf die Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale, in deren Verlauf die Pressesprecherin von Kleider Bauer zunächst durch die Demonstration durchgegangen und dann durchgefahren sei. Bei letzterem sei sie blockiert und dadurch genötigt bzw. bedroht worden. Anmelder und Versammlungsleiter dieser Demonstration sei der Beschuldigte gewesen. Es habe ihn danach aber weder die Zeugin erkannt, noch seien seine Fingerabdrücke auf dem Auto gefunden worden. Dann wurden im Abschlussbericht eine Reihe von Telefonüberwachungsprotokolle von Gesprächen zitiert, in denen es um die Planung dieser Demonstration gegangen sei. In einem der Gespräche habe der Beschuldigte gesagt: Ich glaube, man soll sich bewusst machen, dass wir permanent Sachen machen, die andere nicht für möglich halten.
Der dritte Vorwurf einer strafbaren Handlung bezog sich auf eine Ankettaktion bei Escada mit dem Verdacht auf Freiheitsentziehung und Nötigung. 2 andere Angeklagte der BAT hätten sich am 21. 12. 2007 um ca. 14 Uhr an die Eingangstür von Escada am Graben in Wien gekettet. Die KundInnen hätten dann durch eine Hintertür aus der Filiale gelassen werden müssen. Der Beschuldigte sei laut Polizeibericht ebenfalls anwesend gewesen und wegen Lärmerregung, Störung der öffentlichen Ordnung, Unterlassens der Anmeldung einer Kundgebung und vorschriftswidrigen Verhaltens von FußgängerInnen angezeigt worden. Dazu wurden ebenfalls zahlreiche Telefongespräche angeführt, in denen es um die Planung dieser Aktion gegangen sei.
Der vierte Vorwurf einer strafbaren Handlung betraf eine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer am 1. 12. 2006 in Wien Meidling. Beim Beschuldigten habe man Fotos der beschädigten Scheibe gefunden, die von Kleider Bauer selbst im Internet veröffentlicht worden war. Das beweise zwar keine Tatbeteiligung, führte die SOKO aus, aber es zeige ein besonderes Interesse an der Straftat.
Der fünfte Vorwurf einer strafbaren Handlung bezog sich auf Demonstrationen und Sachschäden (ein Farbbeutel und ein verklebtes Türschloss) gegen die Firma Sankyo wegen deren Verbindung zu HLS, Europas größtem kommerziellem Tierversuchslabor.
An dieser Stelle, auf Seite 24 des Abschlussberichts, unterbrach die Richterin für die Mittagspause von 12:47 Uhr – 13:35 Uhr.
Verlesung des Abschlussberichts des Zehntangeklagten ab Seite 25
Nach der Pause kamen die PolizeischülerInnen nicht mehr in den Gerichtssaal zurück. Die Richterin setzte ihre Verlesung des Abschlussberichts des Zehntangeklagten ab Seite 25 fort. Es ging um den fünften Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen den Beschuldigten, die Teilnahme an Demonstrationen und zwei Sachschäden (ein Farbbeutel und ein verklebtes Türschloss). Zum Beleg der Tatbeteiligung des Beschuldigten führte die SOKO einige Emails an, in denen der Beschuldigte zu einem Internetaktionstag gegen Sankyo aufgerufen oder Demonstrationsberichte weitergeleitet hatte. Zusätzlich sei auf einer bei ihm gefundenen CD eine Serie von 20 Lichtbildern von legalen Protestaktionen vor Sankyo gewesen.
Verdachtsbezüge zu Straftaten im Ausland
Das nächste Kapitel war Verdachtsbezüge zu Straftaten im Ausland
tituliert. Zunächst ging es um Sachbeschädigungen in Schweden. Auf seinem Computer sei ein Dateiordner Swedish ALF photos 1985-2005
mit 53 Unterordnern und 2,85 GB Datenmaterial gefunden worden. Sie enthalte englische Berichte aber auch Fotos von Aktionen wie Tierbefreiungen sowie Brandstiftungen. Ebenso war ein Bekennerschreiben auf Schwedisch gespeichert.
Dann wurde dargelegt, dass es eine Foto CD im Besitz des Beschuldigten gegeben habe, auf der 74 Lichtbilder von einer Reise nach Amsterdam zu finden waren. Es ginge um Februar 2008 und es waren mehrere Personen in Amsterdam zu sehen. Ein Foto zeigte eine mit Farbe verschmierte Auslagenscheibe einer P&C-Filiale. Gegen P&C hatte die Kampagne aber bereits 2 Jahre vorher geendet und es war seitdem zu keinen Sachbeschädigungen gegen P&C gekommen.
Hausdurchsuchungsprotokoll
Der nächste Teil des Abschlussberichts umfasste die Liste der Gegenstände, die bei der Hausdurchsuchung des Beschuldigten gefunden worden waren. Das umfasste Listen von Telefonnummern, BAT-Sitzungsprotokolle und Protokolle von Arbeitstreffen. Die SOKO kommentierte das mit den Worten, dass daraus folgen würde, dass der Beschuldigte seit 2002 an zahlreichen Kampagnen der BAT beteiligt gewesen sei.
Anschließend folgte die Auswertung des Computers des Beschuldigten. Es seien 48 verschlüsselte Dateien gefunden worden und PGP sei installiert gewesen. Man habe auch Fotos von einer Schweinebefreiung gefunden, die Faulmann versandt hatte, nachdem sie ihm zusammen mit einem Bekennerschreiben zugestellt worden waren. Auch auf dem Computer habe es BAT-Sitzungsprotokolle gegeben. Man habe Skype-Protokolle gefunden. In einem Chat witzelte der Beschuldigte mit dem offensichtlich angetrunkenen Siebtangeklagten, dass die ALF im VGT-Büro wohne und dort das Postfach mit der Halali-Bande, einer Sektenmusikgruppe und der Hitlerjugend teile. In einem anderen Skype-Protokoll war die Rede davon, dass es in Deutschland bei einem Mitarbeiter des Vereins Tierbefreier
eine Hausdurchsuchung gegeben habe.
Sonstiges
Mit dem Kapitel Sonstiges
endete der Abschlussbericht des Beschuldigten. Darin wird angegeben, dass es ein österreichisches Spendenkonto der deutschen Offensive gegen die Pelzindustrie gebe, das auf der Internetwebseite angegeben worden sei. Dieses Konto habe die SOKO geöffnet und gefunden, dass der Beschuldigte es am 12. Oktober 2006 eröffnet habe. Die Bank habe am 9. 12. 2008 mitgeteilt, dass es keine Eingänge über € 300 gegeben habe und dass der momentane Kontostand € 173,62 sei.
Konflikt um die Nutzung von Laptops durch die Angeklagten
Die Richterin unterbrach ihre Vorlesung und verlangte, dass die Angeklagten die Laptops zuklappen sollten. Dr. Stuefer argumentierte, dass nach dem letzten Halbsatz des § 252 (2a) der Strafprozessordnung während der Verlesung des Aktes den Angeklagten der Akt zugänglich sein müsse. Daher müssten sie die Laptops benutzen können, um mitzulesen. Die Richterin antwortete, dass sie bereits 4 Mal Anträge auf die Nutzung von Laptops durch die Angeklagten abgelehnt habe. Die Angeklagten würden den Akt haben. Diese Verlesung sei aber nicht angekündigt worden, sagte Mag. Bischof und fragte, wie die Angeklagten hätten wissen sollen, welche Aktenteile sie mitnehmen müssen. Die Richterin hätte ja die verlesenen Texte an die Wand projizieren können. Dazu sagte die Richterin, dass bei einer Projektion alle Gäste im Saal mitlesen könnten, auch jene Textteile, nämlich z.B. Zeugenaussagen, die nicht verlesen werden dürfen. Dann sagte sie einer Gerichtshelferin, sie solle DDr. Balluch den Laptop abnehmen und auf den Richtertisch legen. Als das geschehen war, mahnte die Richterin DDr. Balluch und unterbrach die Sitzung.
Pause 14:30 Uhr – 14:42 Uhr.
Mag. Traxler nahm in der Pause den Laptop wieder vom Richtertisch. Nach Sitzungsbeginn beantragte er, die Richterin solle angeben, an welchem Tag welcher Abschlussbericht verlesen werde, damit die Angeklagten diese Aktenteile mitnehmen können. Die Richterin sagte, wenn DDr. Balluch noch einmal lache, werde er aus dem Saal entfernt. Dann sagte sie, die Zugänglichkeit des Aktes sei gegeben, er lege hinter ihr in einem Aktenschrank.
Mag. Bischof erklärte, dass aufgrund des Aktenumfangs eine Verlesung nicht mitverfolgt werden könne, wie es das Gesetz vorsehe. Deshalb müsse die Richterin vorher bekannt geben, welcher Abschlussbericht verlesen werde. Das hier sei kein Verfahren wie die anderen, eine effektive Verteidigung sei ohne diese Vorankündigung beeinträchtigt. Deshalb beantrage er, über den Antrag von Mag. Traxler so zeitgerecht zu entscheiden, dass der Antrag nicht jeden Sinnes beraubt werde.
Dazu sagte die Richterin, sie werde bekannt geben, welchen Abschlussbericht sie wann zu verlesen gedenke. Und sie werde aus Freundlichkeit den Abschlussbericht bei der weiteren Verlesung an die Wand projizieren. Dann begann sie die Beilagen des Abschlussberichts des Zehntangeklagten zu verlesen.
Verlesung der Beilagen des Abschlussberichts des Zehntangeklagten
Beilage 1 enthielt zwei Telefonüberwachungsprotokolle, in denen der Beschuldigte angab, die BAT-Homepage noch updaten zu müssen, und der er davon sprach, Internetchecker zu sein und allen Leuten den Computer reparieren und Linux einrichten müsse.
Beilage 2 enthielt ein BAT-Sitzungsprotokoll vom 9. September 2003. Bei dieser Sitzung wurden legale Demonstrationen im Rahmen der Pelzkampagne geplant. Dabei wurde auch über homedemos
bei FilialleiterInnen gesprochen. Es waren aber Einwände angeführt, dass die FilialleiterInnen gar nichts entscheiden könnten, dass es einen Sympathieverlust bei KonsumentInnen und Medien, und dass es Schwierigkeiten mit der Polizei geben könnte. Aus Zeitgründen habe man diese Frage nicht ausdiskutieren können, endete das Protokoll.
Beilage 3 enthielt wiederum ein Sitzungsprotokoll. Wiederum wurden zahlreiche legale Kampagnenaktivitäten geplant. Erwähnt wurde dabei auch in einem Satz, dass homedemos geplant seien.
Beilage 4 enthalte das Konzept eines Infoabends
, erklärte die Richterin. Sie wolle das nicht verlesen, ob die Verteidigung einverstanden sei. DI Völkl beantragte eine Pause, um das mit seinem Anwalt zu besprechen. Die Richterin lehnte das ab und lies Beilage 4 aus.
Beilage 5 enthielt zahlreiche Telefonüberwachungsprotokolle. In einem Gespräch ärgerte sich der Siebtangeklagte über den VGT. In jenem Gespräch, in dem der Beschuldigte im Abschlussbericht zitiert wurde, er würde meinen, am effektivsten wäre es, Scheiben einzuschlagen und Autos kaputt zu machen, er selbst würde das aber nicht tun, machte der Beschuldigte klar, dass er selbst das aber nicht wolle und es zu riskant sei. In einem anderen Gespräch scherzte der Beschuldigte über Hausdurchsuchungen und meinte, er sei der legale Arm der Tierrechtsbewegung. Worauf der Sechstbeschuldigte im Gespräch antwortete, er sei der legale Arm der BAT. Beide lachten dann. In einem weiteren unter vielen Privatgesprächen mit anderen Inhalten sagte der Beschuldigte, sein Hass gegen den VGT würde jeden Tag größer.
Beilage 6 enthielt das komplette Interview des Beschuldigten mit Radio Froh. Darin beschreibt der Beschuldigte die BAT. Sie sei ohne Hierarchie, Teil der radikalen Linken und solidarisch mit anderen sozialen Bewegungen aber hauptsächlich im Bereich der Tierbefreiung beschäftigt. Die BAT würde aber nur legal agieren und auch nicht aktiv Tiere befreien. Sie würde sich aber mit der ALF solidarisieren.
Beilage 7 enthielt eine Reihe von Emails des Beschuldigten, in denen er zu einer Internetaktion gegen die Firma Sankyo aufrief und Demonstrationsberichte verbreitete.
Beilage 8 enthielt die Korrespondenz der SOKO mit der Bank und deren Angaben über das vom Beschuldigten eröffnete Konto mit einem Stand von € 173,62.
Um 15:32 Uhr endete der Prozesstag.