Tierschutzprozess 96. & 97. Tag
Freitag 1. April 2011
Inhalt:
Der heutige Prozesstag begann erst um 12 Uhr mittags, eine Konzession, die die Richterin aufgrund der exorbitanten Verhandlungslänge des Vortages einzugehen bereit war. Abgesehen davon hatte DDr. Balluch schon Wochen vorher beantragt, dass der heutige Gerichtstag erst um 13 Uhr beginnen solle, weil er an der Wirtschaftsuniversität in Wien einen Vortrag zu halten hatte. Der heutige Prozesstag begann erstmals im sehr kleinen Gerichtssaal 180. Allerdings wurde um 13 Uhr der Große Schwurgerichtssaal frei und deshalb konnte glücklicherweise dorthin gewechselt werden. In diesem winzigen Gerichtssaal wären die Schlussplädoyers in keinem würdigen Rahmen gehalten worden.
Der Tag begann mit einem juristischen Geplänkel zur Erweiterung des Strafantrags durch den Staatsanwalt. Anwalt Mag. Traxler sagte, er sei durch einen Anrufer darüber informiert worden, dass Dr. Plank vor seiner Aussage vor Gericht mit dem Staatsanwalt persönlich gesprochen habe. Das sei insofern relevant, weil Dr. Plank nach diesem Gespräch völlig anders ausgesagt habe, als vorher. Nachher habe er sich plötzlich zu einer Nerzbefreiung bekannt, um gleich drei der Angeklagten mit zu beschuldigen. Dadurch stand der Verdacht im Raum, der Staatsanwalt habe seinem Kronzeugen
dafür Straffreiheit zugesichert. Und tatsächlich wurde Dr. Plank natürlich bisher nicht für diese von ihm selbst zugegebene Straftat angeklagt. Dabei ist seine diesbezügliche Äußerung bereits 1 Jahr her.
Die Richterin machte eine ergänzende Einvernahme von DDr. Martin Balluch und seinem Bruder Harald, die beide noch einmal alle Argumente nannten, warum Dr. Plank mit seiner Beschuldigung lügen müsse. Insbesondere wurde dabei betont, dass DDr. Balluch erst etwa um die Zeit dieser Nerzbefreiung nach Österreich gekommen sei und Dr. Plank noch gar nicht gekannt habe. Harald Balluch habe dann erst durch seinen Bruder Dr. Plank kennen gelernt. Die Richterin wies dann alle weiteren Beweisanträge ab und schloss das Beweisverfahren. Damit war der Weg frei für die Schlussplädoyers. Diese konnten dann alle im Großen Schwurgerichtssaal gehalten werden.
Den Reigen eröffnete der Staatsanwalt. Er wiederholte aber im Wesentlichen genau dieselben Vorhalte, wie er sie in seinem Eröffnungsplädoyer aufgetischt hatte. Die Verteidigung kommentierte das mit den Worten, dass der Staatsanwalt offenbar die letzten 13 Monate geistig nicht anwesend gewesen sei.
Die Schlussplädoyers der VerteidigerInnen zeichneten sich durch ihre politische Dimension aus. Sie griffen die SOKO und den Staatsanwalt an, zum Teil auch die Richterin, und kritisierten heftig insbesondere die Verhinderung der Akteneinsicht, aber auch den Verhandlungsstil der Richterin. Die Angeklagten zeigten ihre Entrüstung über die unglaublichen Gesetzesübertretungen, die sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft leisten konnte, offenbar ohne dafür belangt zu werden.
Der heutige Prozesstag begann pünktlich um 12 Uhr. 6 der Angeklagten fehlten. Mit 30 BesucherInnen war der Gerichtssaal 180 völlig überfüllt.
Anträge der Verteidigung
Zunächst ergriff Anwalt Mag. Traxler das Wort und erklärte, dass ihm ein Anrufer aus dem Umfeld von Dr. Plank mitgeteilt habe, dass Dr. Plank vor seiner Einvernahme vor Gericht persönlich mit dem Staatsanwalt ein nebuloses Gespräch geführt habe. Wäre das umgekehrt geschehen, wäre der Verteidigung Beeinflussung der ZeugInnen vorgeworfen worden. Nach diesem Gespräch habe Dr. Plank vor Gericht ganz anders ausgesagt, als vorher gegenüber der SOKO. Das lege den Verdacht nahe, dass der Staatsanwalt Dr. Plank Straffreiheit zugesagt habe, sollte er sich selbst einer Straftat bezichtigen, um einige der Angeklagten dadurch auch dieser Straftat bezichtigen zu können.
Dann beantragte Mag. Traxler eine Reihe von ZeugInnen, die bestätigen würden, dass DDr. Balluch zum Zeitpunkt dieser Straftat, einer Nerzbefreiung, Ende Juni und Anfang Juli 1997 noch nicht mit dem VGT in Kontakt gewesen sei.
Anwältin Dr. Stuefer erklärte, dass die Waffe ihres Mandanten in einem österreichischen Geschäft offen gekauft werden könne. Das Waffengesetz müsse aber überall in Österreich gelten und daher könne diese Waffe nicht illegal sein. Dr. Stuefer beantragte dazu ein Foto dieser neu gekauften Waffe vorlegen zu können, um zu beweisen, dass sie der inkriminierten Waffe entspreche. Die Richterin meinte, dabei handle es sich um eine Rechtsfrage, die sie in ihrem Urteile entscheiden werde.
Anwalt Dr. Karl sagte, er schließe sich dem Antrag von Mag. Traxler an beantrage selbst die ergänzende Einvernahme von DDr. Martin und Harald Balluch sowie von Jürgen Faulmann zu diesem Thema. Sie hätten zwar zu diesem Thema schon Stellung genommen, seien aber damals nicht wegen dieser Nerzbefreiung angeklagt gewesen. Anwalt Mertens beantragte ebenfalls die Einvernahme seines Mandanten Faulmann in dieser Frage. Dr. Plank habe persönliche Motive, den Angeklagten diese Straftat zu unterstellen.
Der Neuntangeklagte sagte, seine Waffe sei legal erhältlich gewesen und würde aus einem seriösen Waffenhandel stammen. Er habe sie nicht als Waffe sondern als Requisit für ein politisches Straßentheater erstanden.
Stellungnahme von Harald Balluch zur erweiterten Anklage
Die Richterin rief Harald Balluch in den Zeugenstand und fragte ihn, wie er zur erweiterten Anklage Stellung nehme. Die Erweiterung sei für ihn sehr überraschend gekommen, sagte Balluch, er habe sich daher nicht über Nacht darauf vorbereiten können, dazu umfassend Stellung zu nehmen. Dr. Plank sei durch einen großen Hass motiviert, er verfolge DDr. Balluch aber auch ihn, Harald Balluch, mit übler Nachrede. Dr. Plank habe ausgesagt, er, Harald Balluch, sei Göring. Dr. Plank sei offensichtlich emotional nicht mehr zurechnungsfähig.
Er sei über seinen Bruder DDr. Balluch zum VGT gestoßen. DDr. Balluch sei erst Mitte 1997 nach Österreich und zum VGT gekommen. Er habe seine Unterlagen durchsucht, ob es noch irgendeinen Beweis gebe, der belegen könne, dass er nicht schon vorher Kontakt zum VGT gehabt habe.
Dr. Plank habe zur Polizei gesagt, dass er es bedaure, dass er nichts Belastendes gegen die Angeklagten vorbringen könne. Zur Nerzbefreiung habe Dr. Plank ausgesagt, dass die Nerze über den Zaun geworfen worden seien. Aber sowohl der Film von der Nerzbefreiung, als auch die Aussage des Pelzfarmers und der Polizeibericht würden bestätigen, dass dabei der Zaun aufgeschnitten worden sei. Es sei also Blödsinn, Nerze über einen aufgeschnittenen Zaun zu werfen. Das beweise, dass Dr. Plank gar nicht anwesend gewesen sein könne.
Stellungnahme von DDr. Martin Balluch zur erweiterten Anklage
Dann befragte die Richterin DDr. Balluch zum selben Thema. Dieser sagte, dass die SOKO festgestellt habe, dass er am 2. Juni 1997 England verlassen habe. Er selbst habe dem Gericht seine Meldung als arbeitslos vorgelegt, und die sei am 10. Juni 1997 erfolgt. Das sei also der Tag gewesen, an dem er in Österreich angekommen sei, weil man sich natürlich sofort arbeitslos melde, um nicht ohne Versicherung und finanzielle Unterstützung dazustehen.
Am 10. Juni 1997 sei er also in Österreich angekommen und habe dann eine Wohnung gesucht und sich eingerichtet. Dieser Umzug habe natürlich entsprechend lange gedauert. Dann sei er noch einige Wochen lang mit einem australischen Pärchen durch Österreich gereist, um es als seine neue alte Heimat neu kennen zu lernen. Dann erst habe er, wahrscheinlich im August, Anschluss zum Tierschutz gesucht, den VGT gefunden und Dr. Plank kennen gelernt.
Die Nerzbefreiung habe an zwei Wochenenden hintereinander stattgefunden, Ende Juni und Anfang Juli 1997. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass jemand am 10. Juni in Österreich ankomme, nachdem er mehr als 10 Jahre im Ausland gelebt habe, um dann Menschen kennen zu lernen, mit denen er bereits 2 Wochen danach eine solche Aktion durchführe.
Es gebe aber neben den genannten ZeugInnen noch weitere Beweise, dass er zum VGT und zum Tierschutz in Österreich erst nach Juli 1997 Anschluss gefunden habe. In Graz würde jedes Jahr ein Seminar zur Ausbildung zum Tierschutzlehrer durchgeführt. Damals sei das in zwei Wochen aufgeteilt gewesen, eine Woche im Juli und die zweite Woche im September. Im Jahr 1997 habe er diese Ausbildung im Juli noch versäumt und sei dann erst im September in die zweite Ausbildungswoche eingestiegen. Das könnten jene Personen, die diese Ausbildung leiten würden, bestätigen.
Zusätzlich habe er dem Gericht bereits die Tierschutz Konsequent Zeitungen dieser Zeit vorgelegt. In jener Zeitung aus dem Mai 1997 nehme sein Vorgänger als Tierschutzlehrer Abschied. In der nächsten Zeitung aus dem Sommer 1997 sei DDr. Balluch noch nicht erwähnt. In der Zeitung vom September 1997 werde DDr. Balluch dann als der neue Tierschutzlehrer vorgestellt.
Dass Dr. Plank keine Ahnung von dieser Nerzbefreiung habe, sei bei seiner Befragung herausgekommen. Dr. Plank habe nichts vom beschädigten Zaun gewusst und geglaubt, dass die Nerze nicht fortgetragen worden seien. Aber der Film von dieser Befreiung, der vor Gericht bereits vorgeführt worden sei, die Aussage des Pelzfarmers und der Bericht der Polizei sowie das eigentliche Bekennerschreiben im Lauffeuer würden alle beweisen, dass der Zaun beschädigt und zwischen 120 und 300 Nerze mittels Säcken von den BefreierInnen mitgenommen worden seien. Das zeige ohne jeden Zweifel, dass Dr. Plank an dieser Nerzbefreiungsaktion gar nicht beteiligt gewesen sei.
Dr. Karl fragte DDr. Balluch noch, ob er mit Dr. Plank von England aus schon Kontakt gehabt habe. DDr. Balluch sagte nein, aber das würde auch der SOKO-Computerexperte Breitsching belegen, der seine alten Emails alle gelesen habe. Ob Harald Balluch über ihn, DDr. Balluch, Kontakt zum VGT bekommen habe, fragte Dr. Karl weiter. Ja, sagte DDr. Balluch.
Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung zum erweiterten Strafantrag
Die Richterin sagte, dass Faulmann zu diesem Themenkreis schon ausgesagt habe. Er habe heute auf die Anwesenheit verzichtet, daher werde der Antrag auf seine Einvernahme abgewiesen.
Der Staatsanwalt sagte, er sei von mehreren Personen aufgesucht worden, nicht nur von Dr. Plank. Es stimme aber, dass Dr. Plank vor dessen Aussage vor Gericht bei ihm gewesen sei. Als Staatsanwalt sei er nach einer Aussage, wie der von Dr. Plank, verpflichtet, den Strafantrag auszudehnen.
Mag. Traxler sagte, dass Dr. Plank immer von sich behauptet habe, er sei kein Belastungszeuge. Nach dem Gespräch mit dem Staatsanwalt habe er das dann plötzlich völlig umgedreht und vor Gericht drei Angeklagte belastet. Das sei sicher nach einer staatsanwaltlichen Zusicherung geschehen, dass er nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. Dr. Plank sei der einzige Zeuge, der Staatsanwalt spreche mit ihm und die Verteidigung werde darüber nicht informiert. Er wolle jetzt vom Staatsanwalt wissen, was der Inhalt dieses Gesprächs gewesen sei. Der Staatsanwalt sagte, er äußere sich nicht zu einer Rechtsfrage, die die Verteidigung nicht verstehe. Er weise zurück, dass mit Dr. Plank ein nebuloses Gespräch erfolgt sei. Die Verjährung des Vorfalls werde noch geprüft.
Mag. Traxler erwiderte, dass er dem Staatsanwalt nicht unterstellt habe, jemandem vorzuschlagen, eine Straftat zu erfinden. Es sei aber eigenartig, dass der Hauptzeuge vom Staatsanwalt befragt werde, es finde sich dazu aber nichts im Akt. Er wolle wissen, was bei diesem Treffen besprochen worden sei und wo dazu ein Protokoll oder ein Aktenvermerk zu finden wäre. Dazu mache er keine Stellungnahme, sagte der Staatsanwalt wütend.
Anwalt Mag. Bischof sagte, er schließe sich Mag. Traxler an, man werde doch darauf hinweisen dürfen, dass das etwas eigenartig sei. Er fürchte auch, dass Dr. Plank in Wirklichkeit nicht abgesondert verfolgt werden würde. Alle solchen Vorgänge seien durch Aktenvermerke schriftlich festzuhalten, damit sie nachvollziehbar sein würden, betonte Dr. Stuefer.
Ablehnung aller offenen Beweisanträge
On es noch Beweisanträge gebe, fragte die Richterin. Ja, sagten Verteidigung und Staatsanwalt. Die Richterin verkündete ihren Beschluss, dass alle noch offenen Beweisanträge mit Bezug auf das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) abgelehnt würden. Der Staatsanwalt sagte, er behalte sich Nichtigkeit vor.
Mag. Bischof verlangte die sofortige Begründung der Ablehnung der Beweisanträge. Dann zitierte er das Gesetz, in dem stand, dass Beschlüsse sofort zu begründen seien. Als Verteidiger müsse er die Möglichkeit haben, die Gründe für die Ablehnung seiner Anträge zu kennen. Man müsse ja neue Anträge oder eine bessere Begründung liefern können.
Die Richterin sagte, sie brauche keine Belehrung über die rechtliche Grundlage. Dann sagte sie: Sie brauchen halt immer wieder Ihre Bühne!
. Dr. Stuefer beantragte ebenfalls eine Begründung der Ablehnung und zitierte das juristische Fachbuch von Fabrizy, nach dem das Gesetz eine sofortige Begründung vorsehe. Die Verteidigung müsse wissen, ob die Richterin auf weitere Umstände der Unschuld aufmerksam zu machen sei oder nicht.
Die Richterin sagte, sie habe sämtliche Beweisanträge verstanden. Laut OGH sei zwar grundsätzlich gleich zu entscheiden, aber die Gründe würden auch nachgeliefert werden können. Dann unterbrach sie die Sitzung.
Pause 12:46 Uhr – 12:59 Uhr.
Nach der Pause wurde in den Großen Schwurgerichtssaal gewechselt, weil der dort stattfindende Libroprozess für heute bereits beendet war.
Mag. Bischof sagte, dass die gesetzliche Bestimmung verfassungskonform zu interpretieren sei. Wenn er nicht wisse, mit welchem Argument die Richterin seine Anträge ablehne, dann könne er nicht reagieren. Das stehe im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention. Es gebe auch das Verbot der gerichtlichen Überraschung.
Die Richterin verkündete, dass das Beweisverfahren jetzt geschlossen sei und forderte den Staatsanwalt auf, sein Schlussplädoyer zu halten.
Das Schlussplädoyer des Staatsanwalts
Es gehe nicht um Tierschutz in diesem Verfahren, begann der Staatsanwalt, es gehe um materielles Recht. Das habe er bereits bei der Eröffnung des Prozesses gesagt und dabei bleibe er. Es handle sich ebenso um kein Verfahren gegen politische Gruppierungen, gegen Gesinnungen oder gegen Menschenrechte. Das sei leider auch von vielen Personen so unkritisch argumentiert worden. Tatsächlich gebe es 2 Strafanträge mit Sachverhalten, die eine Anklage gerechtfertigt hätten. Diese Sachverhalte müssten auch zu 13 Schuldsprüchen führen.
Die Darstellung, als ob SOKO und Staatsanwaltschaft gezielt gegen Personen vorgegangen sei, und zwar mittels § 278a und Untersuchungshaft, sei falsch. Es sei sogar von Beugehaft gesprochen worden. Dabei hätten die Hafturteile die Zustimmung des Wiener Oberlandesgerichts und des OGH gefunden. Das Justizministerium habe der Anklage zugestimmt und das trotz scharfem medialen Gegenwinds. SpitzenjuristInnen würden die Anklage für fundiert halten.
Kleider Bauer
Im April seien 2 PKW der Firma Kleider Bauer beschädigt worden. Die Sachschäden hätten erst begonnen, nachdem es eine Kampagne gegen Kleider Bauer gegeben habe. Gegenüber der Firma wurde als OGPI aufgetreten. Kleider Bauer sei Opfer im Sinne des Strafgesetzbuches, Opfer einer verbrecherischen Kampagne durch militante TierschützerInnen. Das habe Ermittlungen der Polizei zur Folge haben müssen. Es sei ausgeschlossen, dass diese Anschläge zufällig erfolgt seien, es müsse sich um eine kriminelle Organisation handeln.
Die Auffälligkeiten seien, dass Faulmann am 6. November 2006 in einem Email eine härtere Gangart fordere. DDr. Balluch habe geantwortet, dass das anderswo geschehen solle. Am 1. Dezember 2006 werde dann bei Kleider Bauer eine Scheibe eingeschlagen. Dann gebe es Demonstrationen und Informationstische, um dem Ganzen ein legales Gesicht zu verleihen.
Kleider Bauer habe aber nicht eingelenkt. Dann seien die beiden Autos kaputt gegangen und die Achtangeklagte habe gegen Kleider Bauer demonstriert. Am 10. September 2007 sei das Auto der Pressesprecherin beschädigt worden. Die Anschläge seien unaufhörlich weiter gegangen. Es habe sogar noch eine Sachbeschädigung am selben Tag gegeben, an dem der Strafantrag erlassen worden sei. Es sei auszuschließen, dass diese Anschläge durch Personen verübt würden, die von der Kampagne unabhängig seien. Die Ermittlungen hätten bestätigt, was vermutet worden sei. Ein Blick nach England zur SHAC-Kampagne habe gezeigt, dort würde eine duale Strategie verfolgt. Im Vorfeld würden die Angeklagten die Opfer kontaktieren, dann würden sie die Anschläge dokumentieren. Das erfülle alle Voraussetzungen von § 278a.
Eine kriminelle Organisation nach § 278a
Die erste Voraussetzung sei der Zusammenschluss von mehr als 10 Personen. Das sei gegeben, auch wenn nicht alle Personen identifiziert worden seien. Die Angeklagten seien zweifelsfrei subjektiv und objektiv schuldig. Diese kriminelle Organisation sei weder der VGT noch die BAT. Aber die kriminelle Organisation brauche Vereine und Zusammenschlüsse zur Tarnung, das sei bei kriminellen Organisationen immer so. Der Polizei gegenüber soll der Anschein einer legalen Kampagne geweckt werden.
Zweitens sei die kriminelle Organisation auf längere Zeit angelegt. Die Kampagnen würden über Jahre laufen.
Drittens habe die kriminelle Organisation eine Unternehmensähnlichkeit. Hier gebe es den organisierenden Bereich, DDr. Balluch würde strategische Informationen verteilen, die Fadinger Liste führen, Informationen zur ALF sammeln, Bekennerschreiben verfassen und die ALF glorifizieren. Mag. Hnat habe den Kontakt zur BAT und sei ein Mitarbeiter von DDr. Balluch. Auch wenn es zwischen BAT und VGT Differenzen gebe, so würden sie noch immer eine gemeinsame Vorgangsweise pflegen. Auch der Sechstangeklagte habe Kontakte gehalten. DDr. Balluch aber gebe die Linie vor und benutze Mag. Hnat als 1. Offizier. Am anderen Ende der Befehlskette stehe Chris Moser in Tirol.
Der Zehntangeklagte sei Internetchecker und Computerexperte, auch wenn er das bestreite. Den anderen Mitgliedern würden die Handys und die Funkgeräte des VGT zur Verfügung gestellt.
Fadinger sei kein normales und offenes Forum. Das erkenne man bereits an den Fadingerstatuten. Moser habe nur Personen mit kriminellem Potential in diesem Forum sehen wollen, dabei habe er gegenüber der Polizei behauptet, er kenne Fadinger nicht. Dass die Strukturen der kriminellen Organisation auch legalen Zwecken dienen würden, sei kein Widerspruch.
Viertens habe es Schäden von mehr als € 3000 gegeben.
Fünftens würde die kriminelle Organisation erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft anstreben.
Und sechstens schirme sich die kriminelle Organisation massiv gegen Strafverfolgung ab. Die Doppelstrategie sei nicht die Methode-Handler
. Es habe zahlreiche Verschlüsselungen auf den Computern der Angeklagten gegeben. KeineR der Angeklagten habe das Passwort bekannt gegeben. Es habe einen Handypool gegeben und ein DNA-Pool sei angedacht worden. Laut Gesetz reiche eine einzige Maßnahme, von der auszuschließen sei, dass sie legalen Zwecken diene. Er kenne keinen Verein, der verschlüsselt kommuniziere.
Die Rolle von DDr. Balluch
Wenn DDr. Balluch behaupte, er sei nicht tonangebend, dann sei das eindeutig widerlegt. Die Zahl 13 in Bezug auf die Angeklagten wurde zwar nicht in der Absicht gewählt, in diesem Verfahren den Messias der Tierrechtsbewegung und seine 12 Apostel vor Gericht zu bringen, dennoch ist der Herr DDr. Balluch eine, wenn nicht sogar die Führungsperson der kriminellen Organisation.
Die kriminelle Organisation sei nicht der VGT. Der VGT habe keine SHAC-Kampagne geführt, das sei richtig, aber DDr. Balluch schon.
DDr. Balluch verbreite auch die ALF-Ideologie. DDr. Balluch habe auf seine Bücher verwiesen, in denen er sich von der ALF distanziere. Wie dumm müsste DDr. Balluch sein, und er sei es nicht, sich offen zur ALF zu bekennen. Aber da gebe es z.B. ein Email aus dem Jahr 1995 zu wilden Demonstrationen in England, bei denen es zu Sachbeschädigungen gekommen sei, an denen DDr. Balluch beteiligt gewesen wäre.
Die Lebenseinstellung von DDr. Balluch sei, wenn es legal nicht gehe, dann müsse man illegal vorgehen. DDr. Balluch habe sich an der Kampagne gegen P&C und gegen Kleider Bauer beteiligt. Er habe auch nicht immer die Wahrheit gesagt. So habe er gesagt, er würde die Webseite Bite Back nicht kennen, habe aber ihren Link per Email verschickt.
Zu den anderen Angeklagten
Mag. Hnat und Faulmann seien enge Mitarbeiter von DDr. Balluch, obwohl sie mit dem VGT nicht viel zu tun hätten. Moser fungiere in voller Kenntnis der kriminellen Organisation als Kampagnenleiter in Tirol. Die Flugblätter mit Jäger töten
würden seine Gewaltbereitschaft demonstrieren.
DI Völkl unterstütze Mag. Hnat, habe EDV-Kenntnisse und helfe bei der Abschottung.
Die BAT-Angeklagten würden behaupten, eine eigene Tierrechtsgruppe zu bilden, tatsächlich seien sie aber bei jeder Kampagne mit Anschlägen dabei. Der Sechstangeklagte habe Kontakte zu Springer. Es sei aber egal, ob die Mitglieder miteinander können würden, die kriminelle Organisation sei schließlich eine Zweckgemeinschaft.
Die BAT-Protokolle würden zeigen, dass für die BAT SHAC, Kleider Bauer und P&C Thema gewesen sei. In den Protokollen käme an einer Stelle vor, dass ein gewisses Thema hier nicht besprochen werden solle.
Welchen legalen Zweck sollten Recherchen zu Kleider Bauer haben? Der Neuntangeklagte nenne sich Journalist. Interessant sei, dass er sich über die Bespitzelung durch die Polizei beschwere, aber selbst Firmen recherchiere.
Der Zehntangeklagte interessiere sich für die ALF. Die gleiche Powerpoint Präsentation, die bei ihm gefunden worden sei, sei auch bei der Lebensgefährtin von Harald Balluch zu Hause gewesen. Nicht die SOKO, sondern der Zehntangeklagte habe sich für die kriminelle Organisation entschieden. Jetzt müsse er die Konsequenzen tragen.
Welchen Zweck könnte es haben, wenn Springer die Anzahl der Kinder der Besitzer von Kleider Bauer kenne? Harald Balluch habe die Computer des VGT verschlüsselt und die Ideologie vorgegeben.
Aus all dem könne man mit Sicherheit schließen, dass hier eine kriminelle Organisation vorliege.
Zu den Skandalen
Der Einsatz des Polizeispitzels Danielle Durand
sei bereits am 13. September 2007 im Akt erwähnt worden. Der Antrag der Verteidigung auf Einvernahme der beiden Spitzel habe nichts ergeben, weil die beiden nur normale Aktivistinnen des VGT gewesen seien. Normale AktivistInnen seien nie eingeweiht worden, das wäre unlogisch und unvorsichtig. Die Aussagen der beiden Spitzel seien deshalb weder be- noch entlastend und zu Recht aus dem Akt herausgelassen worden.
Interessant sei, wie mit den Spitzeln umgegangen worden sei. Man habe einen Sexskandal aufgedeckt und von einer Alkoholsucht gesprochen. Das sei die Strategie der kriminellen Organisation, der mediale Angriff, egal um welchen Preis.
Es habe 11 Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer gegeben. Wieso solle es ein Skandal sein, wenn da die Polizei tätig werde?
Zu tierschutzprozess.at
Der erste Artikel auf der Seite tierschutzprozess.at handle von Anwalt Walther Rode, der gesagt haben solle, einen politischen Prozess müsse man politisch führen. Er, der Staatsanwalt, habe Rode gegoogelt und auch ein Zitat gefunden: Wer straflos delinquieren will, muss sich zur Institution ausgestalten
.
Nötigungen
Die Nötigung gegen Fürnkranz sei im Versuchsstadium geblieben. Bei einer gefährlichen Drohung sei die objektive Wirkung relevant, nicht der Wortlaut. Die italienische Mafia verschicke als Drohung tote Fische. Das sei formal zwar irrelevant, aber für die Betroffenen eine eindeutige Botschaft.
Zur Nötigung der Pressesprecherin von Kleider Bauer sei zu sagen, dass das Nötigungsobjekt die Firma Kleider Bauer gewesen sei. Die Botschaft dieser Demonstration habe gelautet, es würden Anschläge folgen.
Zu den konkreten Straftaten
Die ZeugInnen von Mag. Hnat bzgl. seiner DNA auf einem Stein seien unglaubwürdig. Die Frau habe angegeben, am Bahnhof ausgestiegen zu sein, sie habe nicht gewusst wo, aber sie habe gewusst, dass Mag. Hnat einen Stein aufgehoben habe. Es sei auch seltsam, dass der Trinkkumpan von Mag. Hnat genau an jenem Tag mit ihm getrunken habe, an dem es für Mag. Hnat wichtig sei.
Dr. Plank habe sich in der Nerzbefreiung selbst belastet, Faulmann habe dazu ein Interview gegeben. Das sei beides glaubwürdig.
Die Geschäftsführerin der Vier Pfoten habe zur Schweinebefreiung nichts Relevantes sagen können. Die Fotos von der Befreiung seien nicht überzeugend. Faulmann habe angegeben, dass er nicht gewusst habe, dass Schweine leiden, wenn man sie befreie. Am 31. Mai 1997 habe er sich aber an einer offenen Befreiung von Schweinen durch den VGT beteiligt. Er habe sich also ausgekannt. Faulmann habe das Tierleid wegen der Propagandawirkung in Kauf genommen, es sei also der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.
Der Sechstangeklagte habe in der Tatnacht seine Wohnung verlassen und habe das Bekennerschreiben auf seinem USB-Stick gehabt.
Der Vorwurf gegen die Security Männer, sie hätten Mag. Hnat widerrechtlich fixiert, sei irrelevant und habe nichts mit dem Vorwurf gegen Mag. Hnat, er habe einen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.
Von den Daten der Pressesprecherin von Kleider Bauer aus einem Fitnessstudio habe es einen Screenshot gegeben, den der Neuntangeklagte dem Siebtangeklagten gegeben habe.
Der Teleskopschlagstock des Neuntangeklagten sei eine illegale Waffe. Es sei interessant, dass diese Waffe jetzt ein Theaterrequisit sein solle.
Dann beantragte der Staatsanwalt einen Schuldspruch für alle Angeklagten in allen Punkten. Die Angeklagten seien zwar unbescholten, aber ob sie einen ordentlichen Lebenswandel führen würden, müsse das Gericht beurteilen.
In den Vorarlberger Nachrichten sei von den Lawinenversuchen an Schweinen in Sölden die Rede gewesen. Eine Person habe das kommentiert, dass eine Bombendrohung gegen Menschen die Grenze von akzeptablem Tierschutz überschreite. Dem könne er nur zustimmen.
Pause 14:01 Uhr – 14:31 Uhr.
Das Schlussplädoyer von Mag. Traxler
Er weise den Vergleich zwischen SHAC in England und der Situation in Österreich zurück, begann Mag. Traxler sein Referat. Dort hätten die Angeklagten ihre Schuld eingestanden und wären überführt worden, Straftaten begangen zu haben. In Österreich gebe es nur unbekannte TäterInnen, den Angeklagten seien keine Straftaten nachgewiesen worden.
Der Staatsanwalt habe ein Kommentar zu einem Zeitungsartikel zitiert. Es habe auch einen Poster gegeben, der geschrieben habe Hängtsas auf, die Angeklagten mit den Anwälten
.
OGH-Entscheidung und Untersuchungshaft auf Basis falscher Vorwürfe
Dann verwies Mag. Traxler auf die OGH-Entscheidung und sagte, dass diese auf einer falschen Beweiswürdigung der Untersuchungsrichterin basiere. Das sei eine Taktik der SOKO gewesen. Sie habe die Ersatzrichterin Toifl-Gostner vor der Haftprüfungsverhandlung getroffen, für ihn, den Anwalt, habe sie keine Zeit gehabt. Im Beweisverfahren habe sich dann ergeben, dass Böck von der SOKO die Richterin mit Informationen versorgt habe, die alles andere als richtig gewesen seien. Bedenklich sei, dass Böck den Bericht der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand
kannte, aber der Untersuchungsrichterin verheimlichte. Er habe ihr wider bessren Wissens falsche Behauptungen aufgetischt. Z.B. habe er behauptet, dass bei fast allen Verdächtigen eine Ausrüstung für Buttersäureanschläge gefunden worden sei. Das sei völlig falsch, so etwas sei bei niemandem der Verdächtigen gefunden worden. Er habe behauptet, dass Wurfgeschosse für Brandschläge gefunden worden seien und tatsächlich sei das nicht einmal irgendwo inkriminiert.
Der Schaden sei auch viel zu hoch angegeben gewesen. Im Verfahren habe sich gezeigt, dass darin auch Renovierungskosten aus anderen Gründen und Wasserschäden inkludiert gewesen seien. Die Verteidigung habe dazu die Mitteilung der Versicherung vorgelegt. Es habe 6 Mal Buttersäurevorfälle gegeben und immer sei der Schaden sehr gering gewesen. Eine Expertin der Polizei habe vor Gericht gesagt, dass sie in ihrer Arbeit jahrelang täglich Buttersäure auf ihre Wäsche bekommen habe und das sei einfach abwaschbar gewesen.
Moser wohne in Tirol in einem Haus, das mit Holz beheizt werde. Er brauche dafür natürlich Sägen. Diese Sägen seien dann als Begründung für die Untersuchungshaft herangezogen worden.
Die SOKO habe auch den Jagdhüttenbrand in Zurndorf um einige Tage verschoben, damit die Verdächtigen damit in Zusammenhang gebracht werden konnten. Auch das sei Basis der Untersuchungshaftentscheidung gewesen.
Herr Marent vom Innenministerium habe in einer Presseaussendung geschrieben, dass 9 Brandstiftungen, 2 versuchte Brandstiftungen und Bombendrohungen den Beschuldigten zugeordnet werden müssten. Diese sogenannte Faktenlage habe es nie gegeben, das Innenministerium sei offenbar falsch informiert worden.
Der Staatsanwalt habe Walther Rode zitiert. Dieser habe Minderheiten und politisch Verfolgte unterstützt. Rode habe gesagt, es ist unmoralisch und verbrecherisch, einen Unliebsamen erst festzunehmen und ihm dann Straftaten zuzuordnen
. Aber genau so sei das hier in diesem Verfahren gewesen. Dieser Staatsanwalt sei sogar in der Früh bei den Hausdurchsuchungen im Auto vor DDr. Balluchs Wohnung gesessen und habe live per Kamera mitverfolgt, wie SOKO-Chefinspektorin Bogner mit der Pistole herumgefuchtelt habe.
Zur kriminellen Organisation
Warum seien genau 10 Personen festgenommen worden? Weil die Judikatur mindestens 10 Personen für § 278a brauche! Aber § 278a brauche auch eine Organisation, die einer Hierarchie bedarf. Die beiden Polizeispitzel hätten aber davon gesprochen, dass immer alle Entscheidungen nach einer Diskussion in der Gruppe gefallen seien, es habe keine Hierarchie und keine Weisungsgebundenheit gegeben.
§ 278a brauche auch eine Infrastruktur. Dafür könne man nicht die Infrastruktur des VGT hernehmen, sage doch der Staatsanwalt selbst, dass der VGT nicht die kriminelle Organisation sei.
Eine kriminelle Organisation müsse lange existieren. Sei das mit der Zeitdauer identisch, die es bereits das ALF-Logo gebe?
Es habe ein Strafverfahren gegen eine Bankdirektion wegen § 278a gegeben. Die Verurteilung sei vom OGH aufgehoben worden. Begründet wurde das damit, dass keine kriminelle Organisation vorliege, wenn die Vereinigung überwiegend legal auftrete. Wie könne das nicht auch hier gelten?
Eine kriminelle Organisation müsse erheblichen Einfluss auf Wirtschaft oder Politik nehmen. Für diesen erheblichen
Einfluss habe es zu geringe Schäden gegeben. Kleider Bauer habe sich selbst einen kleinen Player
in der Branche genannt. Selbst zusammen mit P&C komme da kein erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft zustande. Noch dazu habe die Bilanz gezeigt, dass P&C während der Kampagne floriert habe. Die Bilanz von Kleider Bauer habe die Schäden nicht angeführt.
Zur Computerverschlüsselung habe der Sachverständige gesagt, diese lasse sich ohne Kosten innerhalb von 5 Minuten aus dem Internet herunterladen und installieren. Abgesehen davon hätten Faulmann, Moser und Springer überhaupt nicht verschlüsselt.
Dass die Fadingerliste nicht offen zugänglich sei, sei nicht seltsam. Auch in der Justiz gebe es das Intranet, das RichterInnen vorbehalten sei.
Bogner habe zugegeben, dass die Delikte hier alle im niederschwelligen Bereich gewesen seien.
Alle AktivistInnen seien als militant und extremistisch bezeichnet worden. Die SOKO habe die Kommandozentrale erfunden und eine militärische Sprache wie Rekrutierung
eingeführt, um eine gefährliche Wirkung zu suggerieren. Funkgeräte seien offensichtlich sinnvoll für die NGO-Arbeit.
Zum Kronzeugen
Dr. Plank
Dr. Plank habe den Staatsanwalt heimlich getroffen. Hätte er, Mag. Traxler, als Anwalt jemanden der HauptzeugInnen getroffen, dann hätte man ihm eine Einflussnahme vorgeworfen. Dr. Plank habe ein persönliches Rachebedürfnis, er habe erst in der vierten Aussage diese Belastungen genannt. Der Vorwurf von Dr. Plank zu Pummersdorf sei einwandfrei widerlegt worden, Dr. Plank habe dazu wörtlich gesagt na dann wars halt anders
.
Zu konkreten Vorwürfen und Angeklagten
Zur Sachbeschädigung an einer Fasanerie bei Wildon habe sich im Prozess herausgestellt, dass es nie einen Verdacht gegen die Angeklagten gegeben habe.
Moser müsse seit über 1 Jahr 3 Mal pro Woche von Tirol nach Wr. Neustadt und zurück reisen. Er habe keine Arbeit mehr und kein Geld, er und seine Familie würden nur noch von Spenden leben. Moser sei Künstler und er, Mag. Traxler, hoffe, dass es nach diesem Prozess eine Ausstellung von Mosers Kunstwerken zu diesem Verfahren gebe.
Springer habe schon alle ihre Stellungnahmen abgegeben, deshalb sei sie heute nicht hier. Sie glaube an die Polizei und habe deshalb auch Anzeigen gemacht, z.B. bei der Belästigung durch eine Kleider Bauer Angestellte. Sie habe den Pelzverkauf recherchiert und daraus eine Positivliste jener Geschäfte erstellt, die grundsätzlich keinen Pelz verkaufen. Springer sei beim VGT als Kampagnenleiterin gegen Kleider Bauer für Wien angestellt gewesen. Sie habe also ihre Tätigkeit im Auftrag des VGT ausgeübt.
Die Geschäftsführer von Kleider Bauer und Fürnkranz hätten vor Gericht ausgesagt, dass sie sich nicht bedroht gefühlt hätten. Fürnkranz habe aus anderen Gründen den Pelzverkauf eingestellt, nicht aufgrund einer Nötigung. Die Judikatur sehe nicht vor, dass juristische Personen, die keine natürlichen Personen sind, also z.B. Firmen, genötigt werden können.
Mag. Hnat habe für den Steinwurf gegen das Nazitreffen ein Alibi. Die Werbetafeln, deren Zerstörung ihm in diesem Zusammenhang auch vorgeworfen würden, hätten mit € 1600 weniger als € 3000 Schaden ausgemacht und seien daher kein Delikt, das als Straftat einer kriminellen Organisation qualifiziere.
Zum Vorwurf, Mag. Hnat habe bei einer Aktion gegen eine Modeschau von Kleider Bauer Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet, sei zu sagen, dass die Verteidigung sofort die Sicherheitskameravideos des Donauzentrums angefordert hätte. Das wäre unsinnig, wenn man diese Tat wirklich begangen hätte. Einer der beiden Polizisten habe sich an keinen Stoß erinnern können, er habe weder falsch aussagen noch seinen Kollegen belasten wollen. Aber daraus folge, dass es diesen Stoß nicht gegeben habe. Der andere Polizist habe einfach übertrieben und habe in seinen Aussagen eine Reihe von Widersprüchen zu den Aussagen der Security Männer angegeben.
Beim Vorwurf, Mag. Hnat habe den Wohnort der Pressesprecherin von Kleider Bauer recherchiert, habe sich herausgestellt, dass die Rufdatenrückerfassung sehr fehlerhaft gewesen sei.
Zur SOKO
Die SOKO habe alles Entlastende einfach nicht vorgelegt, wie z.B. den Bericht der verdeckten Ermittlerin. Auch die Richterin habe sich daran gestoßen. Dagegen sei die Korrespondenz, die er, Mag. Traxler, als Anwalt mit seinen KlientInnen geführt habe, schon im Akt. Ohne die lästige Verteidigung wären die entlastenden Fakten nicht gefunden worden.
Bemerkenswert sei auch, dass einige ZeugInnen vor Gericht nachweislich gelogen hätten und der Staatsanwalt sei trotzdem nicht aktiv geworden. SOKO-Leiter Mag. Zwettler habe z.B. die Existenz der verdeckten Ermittlerin ab Anfang 2008 geleugnet. SOKO-Chefinspektorin Bogner habe gesagt, sie habe die Flasche von Springer zur DNA-Analyse gar nicht wollen, aber Spitzel Danielle Durand
habe angegeben, sie habe diese Flasche im Auftrag der SOKO entwendet. Die Kleider Bauer Chefs hätten den Schaden übertrieben. Die Securities seien widerrechtlich gewalttätig geworden. Und wenn der Staatsanwalt Dr. Planks Aussage zur Nerzbefreiung ernst nehme, dann müsste Dr. Plank auch hier als Mitglied der kriminellen Organisation angeklagt werden.
Die SOKO habe DDr. Balluchs Alibi zu Pummersdorf nicht verfolgt. Trotz Beschluss eines Gerichts vom 15. März 2011 gebe es nach wie vor keine vollständige Akteneinsicht.
Das gesamte Verfahren habe mindestens € 7 Millionen gekostet, BeamtInnen seien von der Mordkommission abgezogen worden, PolizeischülerInnen seien dazu abkommandiert worden, hier anwesend zu sein.
Zusammengefasst müsse also ein Freispruch erfolgen.
Pause 15:21 Uhr – 15:35 Uhr.
Das Schlussplädoyer von Mertens
Mertens kündigte an, dass er sein Schlussplädoyer kurz halten werde. Der Staatsanwalt sei nicht auf die Ergebnisse der verdeckten Ermittlungen eingegangen. Diese seien aber ein so zentraler Entlastungsbeweis, dass die Richterin die Verhandlung deshalb gekürzt habe.
Die Verteidigung habe alle Fakten zusammengetragen und bewiesen, dass die Anklage ohne Belege sei. Das komme einem Freibeweisen gleich. Es habe keine Zuordnung von Straftaten gegeben. Es habe keine Hierarchie gegeben. Es habe keine Zusammenarbeit zwischen BAT und VGT gegeben.
Das Sachverständigengutachten von Dr. Schweiger sei willkürlich und pseudowissenschaftlich. Es sei vom Staatsanwalt bestellt worden und wes Auftrag ich krieg, dessen Lied ich sing
gelte.
Man habe in manchen Passagen dieser Verhandlung nicht mehr gewusst, wer angeklagt und wer VerteidigerIn gewesen sei.
Mittels § 278a seien Demonstrationen und Aktionen wie Jagdstörungen angeklagt worden. Diese seien aber strafrechtlich irrelevant. Es könne nicht alles strafbar werden, was störe. Das totale Strafrecht sei der Weg zum totalen Staat. Die Tatbestände von § 278a seien daher sehr restriktiv auszulegen.
Die Straftaten seien von den Angeklagten nicht begangen worden. Zur Schweinebefreiung habe der Sachverständige nur eine abstrakte Betrachtung über Rangkämpfe angestellt, aber über nichts gesprochen, das wirklich passiert sei. Es habe sich im Verfahren herausgestellt, dass Faulmann nichts von der Schmerzzufügung gewusst hätte, wäre er der Täter gewesen. Es habe also keinen Vorsatz gegeben. Zur VGT-Aktion vom 31. Mai 1997, bei der Schweine offen befreit worden seien, gebe es eigentlich keinen Unterschied, außer die Existenz einer SOKO ab 2007.
Das Strafrecht solle nicht dazu dienen, legale Aktivitäten zu kriminalisieren. Das Verfahren habe seinen Mandanten Faulmann sehr mitgenommen. Faulmann sei jemand, der eher handelt, als intellektuell vorzugehen. Er habe unter der Untersuchungshaft sehr stark gelitten. Auch bei einem Freispruch würde für Faulmann das Verfahren nicht abgeschlossen sein.
Dann forderte Mertens einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld, insbesondere bzgl. § 278a. Die Aussagen des Staatsanwalts seien reine Spekulation. Er hoffe, dass beim Staatsanwalt die Erkenntnis reife, dass das Verfahren nicht in die Instanz gezogen werden dürfe.
Das Schlussplädoyer von Mag. Bischof
Mag. Bischof sagte, er wolle sich seinen Leidensgenossen
, den Anwälten, in ihren bisherigen Ausführungen anschließen. Er wolle sich bei den MitverteidigerInnen bedanken. Dieser Prozess sei sehr anstrengend aber auch sehr schön gewesen. Dann bedankte sich Mag. Bischof auch bei den Beschuldigten. Er habe noch nie erlebt, dass sich Beschuldigte so engagiert und herzhaft selbst verteidigt hätten. Er finde das beeindruckend.
Den Vorwurf der Doppelstrategie halte er für ein rechtsstaatlich bedenkliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Dann meinte Mag. Bischof, dass es völlig egal sei, ob er das Beweisverfahren zusammenfasse oder nicht, die Richterin habe sich schon bei den Stellungnahmen Notizen gemacht. Um der Republik keine weiteren Kosten zu verursachen – sie brauche ja das Geld von den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger – wollte er eigentlich jetzt abbrechen.
Aber als Rechtsanwalt sei er seinem Gewissen verpflichtet und er sei ein Anhänger der österreichischen Verfassung. Und er müsse sagen, dass die Sachen, die hier passiert seien, wirklich unglaublich wären. Wenn ich sehe, wie mit den Beschuldigten hier umgegangen wird, dann finde ich das wirklich unfassbar
. Die Angeklagten seien sehr lange hier gesessen und hätten sich alles anhören müssen, ohne Straftatbezug aber mit Anwesenheitspflicht. Aber die Richterin nehme ins Protokoll auf, dass es eine lustige 1 Jahr Prozess-Feier gegeben habe. Die Existenz der Angeklagten sei massiv beeinträchtigt worden. Der Vater eines der Beschuldigten habe Selbstmord verübt. Es spreche für die Beschuldigten, dass sie das mit Humor nehmen können.
Auch den Umgang mit der Verteidigung empfinde er als unglaublich. Mitten während den Reden der VerteidigerInnen würde die Sitzung mit einer Pause unterbrochen, und die Richterin interessiere sich dafür, ob die Verteidigung eine Bühne brauche. Er habe am Vortag nicht bis zum Schluss bleiben können, aber der Verhandlungstag sei 15 ½ Stunden ohne Mittagspause durchgezogen worden. Er habe zum Glück ein Leben neben diesem Verfahren. Aber er habe lesen müssen, dass sein Kollege Dr. Karl um 0:04 Uhr einen Beweisantrag gestellt habe. Die RechtsanwältInnen würden hier für ihre MandantInnen einstehen und sogar um 0:04 Uhr noch einen Antrag stellen, aber selbst das werde nicht von der Richterin gewürdigt, sie habe diesen Antrag als störend empfunden.
Die Kosten des Verfahrens
Die Richterin habe immer wieder gesagt, die Verteidigung würde das Verfahren verzögern und dadurch Kosten für die Republik verursachen. Habe eigentlich jemand Polizeiführer Wappel gefragt, was 19 Monate Einsatz seines Spitzels gekostet habe? Nein. Habe irgendjemand die Herrschaften Mag. Zwettler, Böck, Bogner und Landauf gefragt, wie sinnvoll ihre Tätigkeit und der Einsatz ihrer Ressourcen gewesen sei? Nein. Habe jemand nach den Kosten für die PolizeischülerInnen gefragt? Nein. Nur die Arbeit der Verteidigung würde die Kosten des Verfahrens ins Astronomische wachsen lassen.
Zur kriminellen Organisation
Man brauche nicht lange, fuhr Mag. Bischof, um zu sehen, dass der Strafantrag nur heiße Luft sei. Vielleicht habe es bei SHAC in England eine Doppelstrategie gegeben, aber dort habe man den Angeklagten Straftaten nachgewiesen. In Österreich wurde nur die Frage gestellt, ob das Megaphon bei einer legalen Demonstration zu laut gewesen sei. Solle das für § 278a relevant sein? Es gebe keinen Hinweis auf eine kriminelle Organisation, keinen einzigen. Wo solle es z.B. das Beweismittel geben, dass DI Völkl Anschläge geplant habe? Nirgends.
Beim Plädoyer des Staatsanwalts habe er, Mag. Bischof, den Eindruck gewonnen, dass der Staatsanwalt während des Verfahrens in einem anderen Verhandlungssaal gesessen sei. Aber, man müsse zugeben, dass der Staatsanwalt eine schwierigere Rolle gehabt habe. Mit einer so dünnen Beweislage könne man keine Anklage führen.
Er habe sich von der angeblichen Schlechtigkeit der Beschuldigten jahrelang überzeugen können. Es sei eindeutig, dass es hier keine kriminelle Organisation gebe. Die SOKO habe eine kriminelle Organisation gesucht, aber keine gefunden. Es sei zu einem monatelangen strafrechtlichen Nacktscannen gekommen, die SOKO habe nichts gefunden. Warum? Weil nichts da gewesen sei. Es gebe keine kriminelle Organisation. Es ist genauso sinnvoll, auf dem Mond auf Palmensuche zu gehen. Aber wenn ich mir vorstelle, dass die Beamten der SOKO Mondpalme ein Jahr lang auf Mission geschickt würden, dann wäre mir das gar nicht so Unrecht.
Zu den Nötigungen
Seine Mandantin, die Achtangeklagte, habe bei der Aktionärsversammlung von Escada vor 500 ZuhörerInnen eine Rede gehalten. Er, Mag. Bischof, habe diese Personen als ZeugInnen beantragt, damit sie ihre Eindrücke widergeben könnten. Er sei völlig überzeugt, in der Türkei wäre das ein glatter Freispruch.
Zur Nötigung gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer sei zu sagen, dass es ohne kriminelle Organisation auch diese Nötigung nicht geben könne. Abgesehen sei die Frau vielleicht von der Demonstration beeindruckt gewesen, aber sie habe Maskierte gesehen, 2 Polizeizeugen sahen diese nicht. SOKO-Leiter Böck werde ihr entsprechende Geschichten über böse TerroristInnen erzählt haben. Er, Mag. Bischof, habe hier nur Konfettiterrorismus erlebt. Er habe bisher nicht den Eindruck gewonnen, dass die Richterin die historische Dimension wahrgenommen habe. Es gebe nur eine richtige Reaktion: ein glasklarer Freispruch und eine schallende Ohrfeige für die Art der Ermittlungsarbeit.
Pause 16:10 Uhr – 16:26 Uhr.
Das Schlussplädoyer von Dr. Stuefer
Nach der Pause kam der Staatsanwalt zu spät. Dr. Stuefer sagte noch in seiner Abwesenheit, dass er vielleicht vom Strafantrag zurückgetreten sei. Sie würde es verstehen.
Als der Staatsanwalt dann doch kam, sagte Dr. Stuefer zu ihm, sein Schlussplädoyer sei wie sein Eröffnungsvortrag gewesen. Wer denn diese SpitzenjuristInnen seien, die die Anklage für fundiert halten würden? Das Wiener Oberlandesgericht und der OGH hätten auf einer ganz anderen Tatsachengrundlage entschieden, als jetzt vorliegen würde. Z.B. hätten beide Gerichte nichts von der verdeckten Ermittlerin gewusst.
Was habe der englische Polizist Madigan zur Lage in Österreich sagen können? Die Angeklagten würden als BeitragstäterInnen belangt, aber wo seien die echten TäterInnen? Gebe es auch nur ein einziges BAT-Protokoll mit der Planung von Straftaten? Nein.
Sie kenne weder Rode noch die Webseite tierschutzprozess.at. Der Staatsanwalt hätte Beweise vorlegen müssen, er habe aber keine gehabt. Sie, Dr. Stuefer, sei Italienerin und wisse von dort was die Mafia sei. Ganze Wirtschaftszweige würden von ihr kontrolliert, RichterInnen würden gekauft oder sogar gesprengt, es gebe täglich 15 Delikte. Der Vergleich der Angeklagten hier zu einer echten Mafia sei zynisch.
Wichtige Aktenteile seien der Verteidigung nicht zugänglich gemacht worden. Was sei eigentlich die Erklärung dafür, dass Ermittlungen von 2006 erst 2010 in den Akt gekommen seien. Wenn das ein Versehen gewesen sein sollte, dann hätte man sich wenigstens entschuldigen müssen. Spitzel Danielle Durand sei eine Symbolfigur für diesen Prozess. Sie, Dr. Stuefer, würde gerne wissen, wie das Oberlandesgericht und der OGH geurteilt hätten, wenn sie vom Bericht dieses Spitzels gewusst hätten. Der Staatsanwalt habe jedenfalls gewusst, dass Danielle Durand nichts Belastendes herausgefunden habe. Eine verdeckte Ermittlerin, die nicht ermittelt, sondern Gefahren abwehren solle, sei bemerkenswert.
Die SOKO sei gegründet worden, weil einer Bekleidungskette die Demonstrationen nicht gefallen hätten. Es sei bemerkenswert, was diese 13 Angeklagten für die Gesellschaft leisten würden. Sie würden ihr ganzes Leben für ein Ideal einsetzen, abseits von Geld. Warum müsse der Staatsanwalt betonen, dass die Anklage sich nicht gegen den Tierschutz richte? Weil er in Wirklichkeit natürlich schon gegen den Tierschutz gerichtet sei. Der Gesetzgeber habe bei Erstellung von § 278a sicher nicht wollen, dass damit Menschen, die sich für Gutes einsetzen, kriminalisiert würden.
Es gebe eine Reihe von Straftaten, die verwerflich seien. Kleider Bauer habe die SOKO bestellt und sie auch bekommen. Aber es seien keine TäterInnen gefunden worden. Die Ermittlungen hätten sich dann immer mehr gesteigert, aber es sei immer noch nichts gefunden worden. Dann seien Untersuchungshaft und Beschlagnahmungen erfolgt. Noch immer habe es nichts Konkretes gegeben. Was habe also mit allen Ermittlungsergebnissen geschehen sollen? Es sei nicht reflektiert worden sondern man habe einfach Strafantrag gestellt. Die Hauptverhandlung habe aber gezeigt, wie es wirklich gewesen sei.
Es sei rechtsstaatlich bedenklich, dass monatelang legale Demonstrationen in einem Strafprozess beleuchtet würden. Der Staatsanwalt habe, wie die SOKO im Zeugenstand, immer auf den Akt verwiesen. Aber dort sei nichts gestanden. Was sei über die Fadingerliste herausgekommen, was zur Verschlüsselung? Wer verschlüssle eigentlich nicht? Sie, Dr. Stuefer, sei auch auf einer Fadinger-ähnlichen Liste. Der Staatsanwalt sei von den neuen Entwicklungen abgeschottet.
Was der Staatsanwalt angeklagt habe, sei in keiner Weise erwiesen worden. DDr. Balluch habe niemandem Befehle erteilt. Wo sei die Infrastruktur einer kriminellen Organisation, wie die Arbeitsteilung? Kein Aspekt einer kriminellen Organisation sei hier erfüllt. Sie ersuche deshalb um Freispruch.
Das Schlussplädoyer von Dr. Dohr
Sehr geehrte Leser und Leserinnen des Standard
, begann Dr. Dohr sein Schlussplädoyer. Heute sei der 87. Verhandlungstag, der Akt habe 300.000 Seiten. Alle Geschichten würden ein Ende brauchen. Es werde kein Happyend für den Staatsanwalt geben, das könne es nicht. Es sei aber auch kein Happyend für die Verteidigung und die Angeklagten in Aussicht. Und das deswegen, weil in massivster Weise hier in die Menschenrechte eingegriffen worden sei. Die Untersuchungshaft sei nie wieder gut zu machen. Nach 1 Jahr Prozess stünden die Angeklagten vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Republik müsse sich jetzt etwas überlegen, weil sich das eine Entschuldigung verdient habe.
Der Strafantrag würde nicht einmal ein gutes Drehbuch abgeben, weil er ein Plagiat sei. Er sei wie ein James Bond Film aus den 1960er Jahren, mit dem bösen Mr. M und seiner Katze. Dort gebe es die Kommandozentralen, die Abschottung usw.
Es seien nur ZeugInnen der Anklage gefragt worden, keine ZeugInnen der Verteidigung zu § 278a. Es habe sich rein gar nichts Belastendes ergeben. Er, Dr. Dohr, sei von Anfang an optimistisch gewesen: Das könne nur ein Freispruch werden.
Es gebe die 7 goldenen Ws der Kriminalistik, Wer, Wann, Wo, Was, Wie, Womit und Warum. Das sei hier nicht beachtet worden. Die verdeckte Ermittlerin sei keine Entlastungszeugin, habe der Staatsanwalt gesagt. Aber das nur deswegen, weil es keine Belastung gegeben habe. Es sei sehr befremdlich, dass Danielle Durand
mehr als 16 Monate im Tierschutz beim VGT aktiv gewesen sei, außer Buttonkleben und friedlichen Demonstrationen nichts erlebt habe, und trotzdem habe man ihre Angaben völlig verschwiegen. Das sei mehr als unerklärlich, das sei ein Skandal! Als Angeklagter würde ich auch am Rechtsstaat zweifeln.
Bemerkenswert sei auch, wie es zur SOKO gekommen sei. Kleider Bauer habe innerhalb von 1 Tag einen Termin im Innenministerium bekommen. Das sei normalerweise nicht möglich.
Der Staatsanwalt habe die 13 Angeklagten mit dem Messias und seinen 12 Aposteln verglichen. Das stimme irgendwo, weil auch der Messias sei als Unschuldiger für seinen friedlichen Aktionismus gekreuzigt worden. Diese 13 Personen hätten sich ohne pekuniäre Interessen für Tiere eingesetzt. Er selbst habe dadurch gelernt, auch über das Fleisch im Supermarkt nachzudenken. Auch Tiere hätten eine Würde, die durch Tierfabriken verletzt würden.
Schopenhauer habe gesagt, man solle das eigene Wesen in Tieren erkennen, Mitleid mit den Tieren hänge mit der Güte des Charakters zusammen. Wer gegen Tiere grausam sei, der könne kein guter Mensch sein. Die 13 Angeklagten hier seien aber gute Menschen.
Pause 17:00 Uhr – 17:18 Uhr.
Das Schlussplädoyer von Dr. Karl
Der Staatsanwalt habe gesagt, begann Dr. Karl sein Schlussplädoyer, dass dies hier kein Verfahren gegen den Tierschutz sei. Vor Gericht sei aber nur über den Tierschutz geredet worden. Die Angeklagten seien nur wegen ihrer Tierschutztätigkeit verfolgt worden.
Der Staatsanwalt habe gesagt, die SOKO sei wegen beschädigter Autos gegründet worden. Es habe einen Schaden gegeben, aber der Aufwand der SOKO sei dafür nicht gerechtfertigt, weil er ungleich höher gewesen sei.
Letztendlich hätten sich alle Vorwürfe gegen die Angeklagten nur auf deren Ideologie reduziert. Aber es gebe nur eine einzige verbotene Ideologie in Österreich, und die sei der Nationalsozialismus. Alle anderen Ideologien seien frei.
Der Staatsanwalt habe sein Eingangsstatement wiederholt. Am Abend vor den Schlussplädoyers habe er noch den Strafantrag erweitert. Harald Balluch habe erst 2 Wochen vor der Hauptverhandlung seinen ersten Strafantrag geschickt bekommen.
Der Vorwurf der Tierquälerei gegen TierschützerInnen kann nur zynisch gemeint sein. Es mangle dabei offensichtlich an einem Vorsatz. Aber, Dr. Plank sei in jedem Fall unglaubwürdig. Er habe DDr. Martin Balluch als Hitler und Harald Balluch als Göring bezeichnet, sei er vielleicht Gaddafi?
Weshalb sei der Strafantrag erweitert worden? Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. Von den 1997 befreiten Minks würden heute noch Nachkommen in dieser Region im Waldviertel leben. Das sei doch schön.
Der Staatsanwalt behaupte, Balluch habe dazu aufgerufen, vor Gericht zu lügen. Das sei ein falscher Vorhalt, der vollständig aufgeklärt worden sei. Der Staatsanwalt wiederhole das trotzdem dauernd, und das sei bedenklich.
Die verdeckte Ermittlerin sei überall dabei gewesen, nach kürzester Zeit. Der VGT sei also ein sehr offener Verein. Der VGT sei von der SOKO gezielt angegriffen worden, um vernichtet zu werden. Es habe drei von der Polizei ausgelöste Finanzprüfungen gegeben, u.a. habe man die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt. Durch die Hausdurchsuchung seien die Mitgliederdaten mehr als 10 Monate entfernt worden.
Den Angeklagten sei in diesem Verfahren mehr als Unrecht angetan worden. Er, Dr. Karl, hoffe, dass jetzt mit gleicher Schärfe gegen Bogner, Böck und Mag. Zwettler vorgegangen werde. Diese hätten in der Vernehmung nur zynisch gesagt, ich verweise auf den Akt
. Dabei seien sehr viele Ermittlungsergebnisse aus dem Akt herausgehalten worden. Das sei rechtsstaatlich bedenklich.
Er beantrage einen Freispruch.
Das Schlussplädoyer von DDr. Balluch
DDr. Balluch führte in seinem Schlussplädoyer aus: Ich hatte ein fünftägiges Schlussplädoyer angekündigt, das war aber unter anderen Voraussetzungen. Ich spüre, dass jetzt verständlicher- und berechtigterweise das Verfahren rasch beendet werden soll und deswegen werde ich mich auf das Wesentlichste konzentrieren. Auch ich möchte mich bei meinem Schlussplädoyer bedanken, ich habe tatsächlich auch viel, wofür ich mich bedanken kann. Es gab eine großartige Unterstützung von sehr vielen Menschen, Menschen, die hier sind, und natürlich auch welche, die jetzt nicht hier sind, und unseren VerteidigerInnen sowie die Mitangeklagten, ohne deren Solidarität das wahrscheinlich nicht zu überstehen gewesen wäre.
Was wird im Strafantrag eigentlich vorgeworfen?
Als erstes möchte ich versuchen zu verstehen, was eigentlich in dem Strafantrag steht. Und das ist in meinen Augen das kuriose Phänomen, ich verstehe immer noch nicht, was man mir eigentlich vorwirft. Am 21. Mai 2008, am Tag dieses polizeilichen Angriffs, wurde ich mit diesem obskuren und nicht nachvollziehbaren Vorwurf § 278a erstmals konfrontiert und bis heute verstehe ich nicht, was mir eigentlich vorgeworfen wird.
Der Herr Staatsanwalt hat z.B. ein Email von mir zitiert, in dem ich sage machen wir Härteres anderswo
. Obwohl das falsch widergegeben ist, verstehe ich den Vorwurf dahinter nicht. Meint er dann, dass das Email bereits meine Unterstützungshandlung für eine kriminelle Organisation ist und mich damit nach § 278a schuldig macht, oder meint er, das ist ein Hinweis darauf, dass ich dann irgendwo Anschläge durchgeführt oder in Auftrag gegeben habe. Ich kann bis heute aus den staatsanwaltschaftlichen Ausführungen nicht entnehmen, ob er glaubt, dass ich Anschläge gemacht habe, oder glaubt, dass ich die Schergen schicke, oder ob er glaubt, dass ich diese Menschen nicht kenne, oder ob es vollkommen egal ist. Ich kann nicht verstehen, was hier eigentlich konkret gemeint ist.
Was ist jetzt das Verhältnis der Angeklagten zu diesen Straftaten? Was muss nach Ansicht des Staatsanwalts gegeben sein, damit § 278a erfüllt ist? Reicht es, eine Kampagne gegen Kleider Bauer durchzuführen und irgendwelche Personen, die man nicht kennt, üben parallel dazu Straftaten mit demselben Ziel aus? Ist man dann schon Mitglied einer kriminellen Organisation? Oder muss man diese Leute kennen und sie geschickt haben? Ich habe darauf keine Antwort bekommen und ich weiß nicht, ob ich die jemals bekommen werde. Ich habe die Frau Bogner im Gefängnis das gefragt, wie sie mich 20 Stunden vernommen hat. Bei dieser Einvernahme mitzumachen war eine dieser sinnlosen Aktivitäten, weil, wie wir von dem Herrn der SEO gehört haben, Entlastendes sowieso von der SOKO nicht verwendet sondern vertuscht wird. Also hätte ich mir auch sparen können, mit der Frau Bogner zu sprechen. Sie sitzt und wartet, sagt man etwas Belastendes, dann kommt es in den Akt, sagt man etwas Entlastendes, dann kommt es in den Mistkübel, da kann man sich jedes Gespräch sparen. Deswegen habe ich gefragt, ob sie eigentlich glaubt, dass ich die Personen kenne, die die Straftaten begangen habe, oder das ich diese Straftaten in Auftrag gegeben habe, und sie hat gesagt: Das weiß ich selber nicht.
Und das ist für mich wirklich bezeichnend für das Ganze. Es ist offensichtlich, dass der Staatsanwalt selber nicht weiß, was er mir eigentlich vorwerfen soll und er lässt alles so vage, dass man sich das sozusagen aussuchen kann. Da werden irgendwelche Straftaten aufgezählt und es wird nie gesagt, ich hätte sie getan oder ich hätte jemanden geschickt. Es gibt nur Kommentare in Emails und ob ich die Straftaten zu verantworten habe oder nicht, das soll dann irgendwer anderer klären.
Und wenn man dieses Urteil vom Oberlandesgericht Wien, das der Staatsanwalt so gerne zitiert, anschaut und wenn man sich das Urteil vom OGH anschaut, dann bleiben die genauso vage. Ich weiß nicht, ob das damit zusammenhängt, dass es um eine Untersuchungshaft gegangen ist. Aber da steht auch nirgends ja wir glauben, die haben Straftaten gesetzt
oder nicht, ich konnte das beim besten Willen diesen Urteilen nicht entnehmen. Das Verhältnis zu den Straftaten ist das zentrale Thema in meinen Augen. Die Richterin hat hier im Verfahren immer wiederholt, dass es keine bekannten TäterInnen sondern u.T., d.h. unbekannte TäterInnen, waren. Ist es also so, dass ich diese Straftaten in Auftrag gegeben habe, bestellt oder durchgeführt habe und das zu vertuschen versuche oder wirft man mir das gar nicht vor. Das wurde nie konkret gesagt und ich würde mir erwarten, dass in einem Strafverfahren das letztendlich konkret geklärt werden sollte, weil man muss auch verstehen, was einem vorgeworfen wird, man muss ja schließlich auch verstehen, was man in Zukunft nicht tun darf. Das wäre z.B. etwas ganz Neues, dass man mittels § 278a verfolgbar wird, wenn man eine vollkommen legale Demonstration vor einem Geschäft macht, gegen das auch irgendjemand irgendwann eine Straftat gesetzt hat. Wenn das ausreicht, nicht die TäterInnen zu kennen, um jemanden zu verurteilen, dann ist das eine Information, die man bitte schleunigst verbreiten soll, weil das machen viele Menschen, das haben viele Menschen gemacht, das werden viele Menschen machen und sie gehen nicht davon aus, deswegen strafbar zu sein. Aber wie gesagt, dass ist ja noch offen und mir kommt vor, wenn das nicht der Vorwurf wäre, dann hätte es in diesem Verfahren nicht um legale Demonstrationen sondern um Straftaten gehen müssen und es wäre entlastend gewesen, wenn man Alibis für die Tatzeiten hat. Aber weil der Vorwurf so vage ist, sehen das der Staatsanwalt und die SOKO so, dass man gar nicht entlastet werden kann, weil da ja überall irgendein ideologischer vager Zusammenhang besteht.
Es gibt nicht nur im Tierschutz politisch motivierte Straftaten
Politisch oder ideologisch motivierte Straftaten gibt es nicht nur im Tierschutz. Es wurde im Prozess ein Bekennerschreiben aus dem TaTblatt bezüglich einer Beschädigung von Baufahrzeugen auf irgendeiner Autobahnbaustelle verlesen. So etwas gibt es also offenbar auch im Umweltschutz, es gibt auch Bekennerschreiben dazu und es gibt auch DemonstrantInnen gegen den Bau der Autobahn. Sind die jetzt automatisch kriminell? Und wenn nicht, warum wirft man mir so etwas dann vor?
Oder zur Hainburger Au: es gab insgesamt ca. 10.000 Personen, die diesen Urwald besetzt haben und es gab viele Sachbeschädigungen. Es wurden Autos von der Polizei beschädigt, es wurden Autos von der Baufirma beschädigt, es wurden die Autos der Menschen, die mit Motorsägen die Bäume fällen wollten, beschädigt. Sind jetzt automatisch alle, die da drinnen im Wald gesessen sind, kriminell im Rahmen von § 278a? Wenn nein, warum sitze ich in diesem Verfahren hier, was habe ich anderes getan, als diese Menschen? Oder braucht man dazu noch ein Email, in dem jemand irgendetwas Radikales von sich gibt, meinungsmäßig, ohne dass es einen konkreten Zusammenhang zu diesen unbekannten StraftäterInnen gibt?
Interessanterweise hat mir jemand Maßgeblicher von der ÖVP erzählt, dass es im Mittel 25 Sachbeschädigungen gegen die ÖVP pro Jahr gibt. Das ist stabil, das passiert regelmäßig, manchmal ein bisschen weniger, manchmal ein bisschen mehr. Naja, 25 Sachbeschädigungen, das sind hier im inkriminierten Zeitraum 1988-2008 von 20 Jahren also auch schon einmal 1000, d.h. gegen die ÖVP gab es in derselben Zeit, die hier inkriminiert ist, 1000 Sachbeschädigungen. Muss man da nicht sofort wieder eine kriminelle Organisation riechen, die für diese Straftaten verantwortlich ist und wenn ja, wer ist die? Ist das die SPÖ oder sind das die Grünen, oder sind das LinksdemonstrantInnen? Muss man wissen, dass es diese Straftaten gibt und man ist bereits mitgefangen mitgehangen, oder ist für eine Strafbarkeit Voraussetzung, dass man die Menschen kennen muss, die diese Straftaten durchgeführt haben, und dass man sie aktiv unterschützen muss, aktiv fördern muss? Ich habe das bis heute nicht verstanden und ich fürchte auch nach dem Urteil werde ich das nicht verstehen.
Vom TaTblatt saß hier ein Redakteur im Zeugenstand, der gesagt hat, es wurden laufend zu alle möglichen politischen Themen Bekennerschreiben an dieses Magazin geschickt und dann veröffentlicht. Das war ganz normal und es ist weiterhin so normal. Sind das alles kriminelle Organisationen? Reicht es, wenn es ein Bekennerschreiben gibt, reicht es, wenn die Straftat ein politisches Thema hat? Ist es eigentlich so, dass jede Straftat mit einem politischen Ziel automatisch von einer kriminellen Organisation stammen muss, weil ja viele andere Personen dasselbe politische Ziel verfolgen, und das ganze über einen längeren Zeitraum? Es gibt ja wahrscheinlich auch irgendeine Organisation, die zu Aktionen gegen dieses politische Ziel aufruft und dadurch erheblichen Einfluss auf die Politik auszuüben versucht. Ist § 278a so zu verstehen, dass er sich grundsätzlich gegen jede politisch motivierte Straftat richtet und jede dieser Einzelstraftaten zusätzlich dadurch mit einer zusätzlichen Gefängnisstrafe von 5 Jahren bedroht ist? Das kann doch nicht mit diesem Paragraphen gemeint gewesen sein. Mit krimineller Organisation muss doch eine echte kriminelle Organisation im herkömmlichen Sinn gemeint sein. D.h. eine kriminelle Vereinigung, die gemeinsam plant, die Schergen hat, die sie ausschickt, um Straftaten zu setzen, die eine direkte Befehlsstruktur besitzt, in der jemand befiehlt und jemand die Befehle ausführt und nicht wenn nur irgendwelche Menschen Meinungen äußern und man eigentlich bunt aus irgend einer politischen Bewegung oder politischen Kampagnen Personen herausgreift. Letzteres ist jedenfalls das Einzige, was zumindest bzgl. mir in diesem Strafverfahren aufgetaucht ist.
Der Herr Staatsanwalt sagt, es sei eine SOKO gegründet worden, weil von irgendeinem großen Firmenchef das teure Auto mit Lack übergossen worden ist. Ich sage das mit einem gewissen Zynismus, weil der kleinen NGO VGT allein während der Kleider Bauer Kampagne dreimal das Auto mit Lack übergossen wurde. Da hat sich kein Staatsanwalt dafür interessiert. Dabei wurden auch immer wieder die Autoreifen aufgestochen. Ich habe sogar einmal zwei MitarbeiterInnen einer Schweinefabrik bei so einem Anschlag erwischt. Nichts ist passiert, niemand sprach von einer kriminellen Organisation, es wurde keine SOKO gegründet. Aber wenn das einem Firmenchef passiert, der bei Bällen mit der Frau Justizministerin tanzt und mit der Frau Innenministerin schäkert und dem Herrn Konrad die Hand schüttelt, dann bewegt sich sofort eine SOKO und der Herr Staatsanwalt wird aktiv. Die SOKO hat dann zu ihrem Entsetzen festgestellt, Wahnsinn, es gibt ja auch im Tierschutz Straftaten. Bitte, lesen Sie keine Verfassungsschutzberichte? Seit 1997 gibt es im sogenanntes Verfassungsschutzbericht das Kapitel militanter Tierschutz
und dabei zeigt sich übrigens, dass die Straftaten minimal sind, im Vergleich zu allen anderen politischen Themen. Müsste es da nicht schon längst SOKOs bezüglich aller anderen Themen geben? Warum gibt es diese plötzliche Verwunderung bezüglich politischer Straftaten im Tierschutz, die sind doch in keinster Weise außergewöhnlich! Man kann im Verfassungsschutzbericht jederzeit nachlesen, es gibt 30 Mal so viele rechtsradikale Straftaten wie Tierschutzstraftaten, 10 Mal so viele linksradikale Straftaten wie Tierschutzstraftaten, und trotzdem redet man beim Tierschutz plötzlich von einer außerordentlichen Bedrohung und einer kriminellen Organisation, die die ganze Wirtschaft und die Politik am Gängelband führt.
Der Staatsanwalt hat am Ende seines Schlussplädoyers die Tierversuche an den Lawinenschweinen in Vent in Tirol angesprochen, wo jemand scheinbar eine Bombendrohung gemacht hat. Für mich ist das ein Paradebeispiel für die Frage, wann § 278a zum Zug kommt. War diese Aktion, diese Bombendrohung, war das dieselbe kriminelle Organisation, ist sie noch immer da, war sie das und wenn nein, woran erkennt man das? Reicht es, dass es eine Tierschutzstraftat ist? Oder muss jemand von den Angeklagten in die Kampagne involviert sein, die dasselbe Ziel verfolgt? Wenn ja, dann ist das erfüllt, weil der VGT war vor Ort, der VGT hat sich engagiert, die Vier Pfoten übrigens genauso bei den Lawinenschweinen in Vent und es waren sogar Angeklagte, ich darf nur nicht sagen wer, in Vent dabei und haben dort mit demonstriert. Haben sie sich damit jetzt auch schuldig gemacht oder müssen sie diesen Menschen kennen, der diese Bombendrohung gemacht hat? Warum äußert sich der Staatsanwalt nicht dazu? Ich befürchte, er möchte das absichtlich offen lassen, weil, je nebuloser das Ganze ist, wenn man keine konkreten kriminellen Vorwürfe hat, desto eher riecht irgendetwas nach Verdacht und man kann ahnungslose Personen beeindrucken. Wenn er jetzt konkret sagen würde, die Angeklagten haben die Schergen geschickt, dann würde ich fragen, wann und wo, und was ist der Beweis? Dann würde sich sehr schnell zeigen, dass der Staatsanwalt ganz nackt dasteht.
Ist doch der VGT die kriminelle Organisation?
Der Staatsanwalt sagt, den VGT verfolgt er eh nicht, der VGT ist eigentlich gar nicht betroffen, es gebe nur ein paar schwarze Schafe, die diesen ahnungslosen VGT für ihre kriminellen Ziele benutzen und missbrauchen. Da zeigt sich wieder dieses seltsame Zwitterverhalten, was jetzt eigentlich der Vorwurf ist und was nicht. Die Kleider Bauer Kampagne ist eine VGT Kampagne, da gibt es Plenarsitzungen, da gibt es die Mitglieder, die sagen, das sollen wir machen, da gibt es einen Vorstand, der stellt den Herrn Christian Moser an und der macht dann die Demonstrationen im Namen des VGT. Und weil der VGT nicht hierarchisch ist, agiert er im Namen aller aktiven Mitglieder, die ja mitentscheiden, was getan wird. Und der Herr Chris Moser macht seine Aktionen im Namen und Auftrag des VGT. Dass der Herr Moser diese Demonstrationen abhält, mache ihn verdächtig, aber der VGT steht nicht unter Verdacht. Komisch, hat er doch ausschließlich im Arbeitsauftrag gehandelt. Der Herr Harald Balluch, mein Bruder, hat genauso ausschließlich im VGT-Auftrag gehandelt, der Herr DI Völkl hat für den VGT im Arbeitsauftrag Verschlüsselungen eingerichtet. Das haben der Vorstand und das Plenum beschlossen, das haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, das wollten alle. Entweder die sind jetzt alle kriminell oder niemand. Man kann doch nicht sagen, der Vorstand bestimmt einen Angestellten, eine Verschlüsselung einzurichten und der Herr Staatsanwalt sagt, der Angestellte ist wegen dieser Verschlüsselung kriminell, aber der VGT-Vorstand nicht. Wie kann das logisch möglich sein? Hier haben wir wieder dieses seltsam Zwitterverhalten wie vorher. Der Staatsanwalt müsste ja sagen, die legale Kampagne an sich ist schon kriminell, aber dann müsste der VGT kriminell sein. Nur lässt der Staatsanwalt dann in Schwebe, ob er meint, dass wer diese Kampagne gemacht hat, auch die Schergen geschickt und gekannt und finanziert haben muss. Aber das bleibt eben offen. Dem Herrn Chris Moser wirft man keine einzige konkrete strafbare Handlung vor. Das wird niemandem vorgeworfen, aber bei ihm ist das fast noch schlimmer. Er sei verdächtig, weil – einer der Zentralpunkte – er Kampagnenleiter des VGT ist. Das macht ihn verdächtig. Mich als Obmann des VGT zu kennen übrigens genauso. Ich kann also auch aus dieser Zwitterhaltung nicht erkennen, was an der Anklage betrifft den VGT und was dieser Verein gemacht hat, und was ist jetzt die kriminelle Organisation. Woran erkenne ich, dass der Verschlüsselungsauftrag von einer kriminellen Organisation und nicht vom VGT gekommen ist, obwohl er vom VGT in Auftrag gegeben und finanziert wurde. Die VGT-Computer sind ja übrigens verschlüsselt worden. Soll das hinter dem Rücken des VGT und ohne sein Wissen geschehen sein? Soll der VGT gar nicht gemerkt haben, dass seine Computer verschlüsselt worden sind, und dass der Herr Chris Moser Kampagnen für ihn führt? Und wenn der VGT das schon gemerkt hat und es sein Wille war und mit seiner Zustimmung geschehen ist, wie kann man das dann trennen von der kriminellen Organisation? Es hat hier niemand außerhalb der Arbeitsaufträge des VGT agiert, die beim VGT angestellt sind. Ob es um Recherchen oder Jagdstörungen ging, die im Arbeitsauftrag des VGT durchgeführt wurden, immer werden die Personen dafür kriminalisiert, aber der VGT nicht. Das ist ein logischer Widerspruch, der aufzuklären wäre.
In diesem Zusammenhang fallen mir auch die Funkgeräte und der Handy-Pool ein. Auch die verdeckte Ermittlerin hat es bestätigt, und es steht in den Vorstandsprotokollen, das ist eine eindeutige Entscheidung des VGT gewesen, die alle mitgetragen haben. Meint der Herr Staatsanwalt jetzt, die Verwendung von Funkgeräten bei Recherchen und bei Jagdstörungen an sich macht den Besitz dieser Geräte schon kriminell oder ist es in seiner Phantasie so, dass diese Funkgeräte und Handys auch irgendwo anders kriminell verwendet worden sein könnten? Aber wo ist da der Hinweis drauf? Deswegen bleibt das eben wieder nebulos, bleibt das eben einfach so dahingesagt und als Angeklagter ist man dann verpflichtet sich frei zu beweisen. Wieso kann man in einen Strafantrag einfach reinschreiben, diese Funkgeräte werden schon für etwas Kriminelles verwendet worden sein, aber es gibt keinen Hinweis darauf. Das kann doch nicht wirklich ernst gemeint sein. Deswegen komme ich dauernd darauf zurück, dass wohl die legalen Tätigkeiten, wie sie hier nachgewiesen sind, nämlich die Anschaffung dieser Geräte an sich schon für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation ausreichen müssen, egal ob diese Geräte für Kriminelles verwendet worden sind oder nicht.
EinzeltäterInnen oder eine kriminelle Organisation?
Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, es kann ja wohl kein Zufall sein dass da jemand bei Kleider Bauer die Scheibe einschlagt, das muss ja wohl jemand aus einer kriminellen Organisation gewesen sein. Wie käme der sonst auf die Idee? Der Staatsanwalt stellt sich offenbar vor, wie Menschen durch die Straßen gehen und sagen, heute schlagen wir wo eine Scheibe ein, und das ist dann zufällig Kleider Bauer und morgen ist es irgendein vegetarisches Restaurant. Die EinzeltäterInnen-These ist aber anders. Die These ist dreiteilig.
Die erste Möglichkeit haben wir vor Gericht auf Filmen von Sicherheitskameras. Da gibt es zunächst einmal eine Person, die ärgert sich schon lange über die Grausamkeiten hinter diesen Pelzgeschäften und die denkt sich, heute reichts mir, heute bin ich angefressen. Dann geht sie da hin und spritzt irgendein Mittel auf die Scheibe. Man hat das in dem Film gesehen. Das wäre die erste EinzeltäterInnen-These. Das kann durchaus eine Person sein, die sich im Internet informiert oder auf Webseiten Sachen findet, die sie besonders aufregen. Diese Person muss niemanden kennen, der Tierschutzkampagnen durchführt. Sie denkt sich einfach, aha, das ist ja besonders grauslich, jetzt geh ich dort hin und mache die Scheibe kaputt. Diese These wurde mit keinem Wort widerlegt. Wir haben so eine Situation auf diesem Security Kamera Film gesehen.
Aber es kann auch durchaus sein, dass das noch etwas weiter geht, dass das nämlich Personen sind, die diese Kampagne bemerken, die dadurch inspiriert sind, die sich aber nicht daran beteiligen, sondern sich denken, ich unterstütze diese Kampagne dadurch, dass ich jetzt so einen Anschlag mache, so eine Stinkbombe werfe, eine Scheibe einschlage und ein Bekennerschreiben schreibe, damit alle wissen, worum es geht. Was widerspricht dieser These eigentlich? Dass das einfach eine Person ist, die sich selbst nicht dementsprechend politisch ausdrücken kann, dass sie befriedigt ist. Wir haben dieses monumentale Problem im Tierschutz. Die Person hat dann das Gefühl, sie kann sich nicht artikulieren, es hört ihr niemand zu. Und so setzt sie dann aus Verzweiflung so eine Aktion. Woran ist zu erkennen, dass das nicht das Täterprofil sein soll? Im Gegensatz zur ersten These ist diese Person explizit daran interessiert, eine legale Kampagne mit ihrer Straftat zu unterstützen – ohne dass sie jene Personen, die diese legale Kampagne führen, überhaupt kennt. Sie weiß nur aus Zeitschriften oder dem Internet, dass es diese Kampagne gibt.
Und dann könnte es natürlich prinzipiell auch sein, dass jemand mitten unter uns mit uns die Demos macht, mit keinem darüber redet aber in der Nacht dann einfach hingeht und eine Scheibe einschlägt. Und jetzt bin ich wieder bei meinem Problem, was ist jetzt hier konkret eine kriminelle Organisation? Ist es eine kriminelle Organisation, wenn ein Mensch, den ich kenne und der mit uns bei den Demos mitmacht, ohne mir etwas davon zu sagen dorthin geht und eine Scheibe einschlägt und dazu ein Bekennerschreiben verfasst? Bin ich dann mit dieser Person zusammen in einer kriminellen Organisation, weil ich sie kenne, weil es um dasselbe Thema geht, weil sie mit mir auf einer Demo steht, obwohl ich nichts von ihren Tätigkeiten weiß? Reicht das aus? Oder betrachten wir die zweite These, jener Täter, der durch die Kampagne inspiriert ist, aber nicht an ihr teilnimmt. Der liest unsere Webseite und unsere Berichte, die Presseaussendungen, ärgert sich über Kleider Bauer, macht einen Anschlag und verfasst ein Bekennerschreiben dazu. Bin ich mit dem zusammen jetzt auch in einer kriminellen Organisation, obwohl ich ihn nicht kenne, obwohl ich ihm nicht gesagt habe, was er tun soll und dass er das tun soll? Bin ich verantwortlich, vielleicht weil ich ihn indirekt inspiriert habe, weil es die Kampagne gibt, weil ich grausliche Bilder von Tierleid auf die Webseite stelle? Oder die erste EinzeltäterInnen-These, jene Person, die eigentlich gar nicht konkret von der Kampagne weiß und sich nur über Tierleid ärgert, und das einfach auf diese Weise ausdrückt. Fallen alle diese Täterprofile jetzt unter § 278a, bin ich zusammen mit diesen Personen in einer kriminellen Organisation, obwohl ich sie nicht kenne oder nicht? Ich habe es nicht verstanden und ich hoffe es dem Urteil entnehmen zu können.
Es wäre natürlich wichtig, so etwas zu wissen, weil dann müsste ich ja in Zukunft, wenn irgendwer irgendwo eine Straftat setzt und es handelt sich zufällig um dasselbe Ziel, gegen das ich demonstriere, sofort alles stehen und liegen lassen und auf eine ganz andere Kampagne umsatteln. Das wäre aber eine Einladung an jede Firma, die eine lästige Kampagne loswerden möchte, sich selbst die Scheibe einzuschlagen und dann müssen alle weglaufen und die Kampagne einstellen, sonst werden sie mit § 278a verfolgbar. Das kann es ja auch nicht sein.
Zur Doppelstrategie
Ich komme jetzt noch zu diesem seltsamen Begriff Doppelstrategie, der hier immer wieder auftaucht. Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, inspiriert dazu hat ihn die englische Doppelstrategie, wie er das nennt, bei dieser SHAC Kampagne. Das steht auch im Abschlussbericht drinnen und in verschiedenen Aktenteilen, das hat auch die Frau Bogner gesagt. Schauen wir uns einmal kurz an, was in England Doppelstrategie heißen könnte. Dort gab es offenbar eine Gruppe von Personen, die ein Kampagnenziel hatte und die dazu eine Webseite betrieben hat. Diese Gruppe hat aber auch nachweislich Anschläge gegen dieses Kampagnenziel selbst durchgeführt und dazu selbst Bekennerschreiben geschrieben und verbreitet. Diese Gruppe hat, laut Aussage des englischen Polizisten im Prozess, sehr viele Anschläge und sehr wenige Demonstrationen durchgeführt. Der Polizist zitierte den Richter in seinem Urteil der gesagt habe, die Demonstrationen waren die Spitze des Eisberges und der ganze untere Teil des Eisberges waren all die Anschläge. Viele Anschläge, wenig Demonstrationen. Die Leute, die beschuldigt wurden, sind selbst für die Anschläge verantwortlich gewesen. Das haben sie zum Teil auch vor Gericht eingestanden. Und die wenigen Demonstrationen, die stattgefunden haben, waren sehr aggressiv und konfrontativ aber kurz, und es wurden dabei die Angestellten nur angeschrien.
Jetzt schauen wir uns an, was wird uns hier vorgeworfen. Unsere Demonstrationen haben Infostände, es gibt freundliche Menschen, die dort stehen und Flugblätter verteilen. Im Akt selber steht, es habe 890 Demonstrationen zur gleichen Zeit, also in den 1 ½ Jahren gegebenm in denen auch 13 Straftaten durchgeführt worden seien. Also eine riesige Menge an friedlichen, freundlichen, öffentlichen Demonstrationen, die ganz anders verlaufen, als diese Demonstrationen in England, und es gibt ganz wenige Straftaten, von denen es keinen Bezug zu den Menschen gibt, die die Demonstrationen durchführen. Das ist also überhaupt nicht vergleichbar mit dieser englischen Situation. Noch einmal: Bei uns gibt es viele Demonstrationen und wenige Straftaten, in England umgekehrt, dafür waren in England die DemonstrantInnen nachweislich selbst für die Anschläge verantwortlich und in Österreich nicht. Und zuletzt hat diese SHAC-Gruppe in England eine einzige Kampagne nur gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor durchgeführt, während in Österreich wird ja auch jeder Jagdstand, jede Schweinebefreiung, jede Nerzbefreiung, alles wird hier unter dieselbe Tätergruppe subsumiert, jedes Tierschutzthema isst betroffen. Wenn man bei uns die Demonstrationen anschaut, Infotische, Unterschriftenlisten, Spendendosen, da schreit doch keiner herum Du Tierquäler komm spenden
, das ist doch ganz offensichtlich eine ganz andere Strategie, ein ganz anderes Vorgehen, vollkommen unvergleichbar. Und ich habe den englischen Polizisten im Zeugenstand auch persönlich gefragt, Was halten Sie eigentlich von diesem Vorwurf, dass irgendeine Gruppe für alle ALF Anschläge zu allen Themen insgesamt verantwortlich sein soll?
Und er hat gesagt: So ein verrücktes Konzept hat er überhaupt noch nie gehört.
Das ist das kryptische Konzept hinter dem Strafantrag.
Aber bei diesem verrückten Konzept, bei dieser seltsamen Interpretation der Doppelstrategie, die ja eigentlich nur dazu dient, legale Kampagnen in irgendeiner Form in den Strudel krimineller Handlungen hineinziehen zu können, zeigt sich auch, dass es überhaupt nicht mehr möglich wird, bzgl. des Verdachts nach § 278a eine Grenze zu ziehen. Wenn man diese These verfolgt, merkt man ihre Bodenlosigkeit. Da kommt die nächste Demo gegen die Jagd und dann hat auch irgendwer einen Jagdstand umgesägt, und schon muss man ja diese Person in den Verdächtigenkreis dazu nehmen und so werden es mehr und mehr Personen. Es gibt ja diese parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums, in der steht, dass gegen 267 Personen aus dem Tierschutz allein im Jahr 2008 optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden sind. 267 Personen, da merkt man, das ist vollkommen aus jedem Ruder gelaufen. Es gibt ja 46 Abschlussberichte, es gibt ja, wenn man sich die ganzen Namen anschaut, die dort stehen, über 200 verdächtige Personen. Da könnte man ja jeden hier hinsetzen, jeden. Jeden Menschen, der bei einer Demonstration dabei war, warum nicht auch jeden Menschen, der auf Fadinger ist, das sind ja auch schon weit über 200 vielleicht 300. Jeder, der auf ähnlichen Listen ist genauso, wir haben ja gehört, es gibt Emaillisten zu Pelz, es gibt die Tierrechtsnachrichten, es gibt die Emailliste für AnarchistInnen für Tierrechte, es gibt 100.000 Listen. Allein auf meinem Computer wurden Emails von 14 verschiedenen Listen gefunden.
Dazu führt dieses Konzept der Doppelstrategie und das kann doch nicht sein, da muss man hier klare Grenzen ziehen. Der Strafantrag muss doch klar unterscheiden, es muss ganz klar sein, was ist strafbar und was nicht. Und das ist bei dieser Interpretation mit diesem Strafantrag überhaupt nicht der Fall. Und das widerspricht der europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig, die vorschreibt, dass für einen vernünftigen verständigen Bürger Gesetze nachvollziehbar und verständlich sein müssen. Und beim Versuch, diesen § 278a zu interpretieren, was darf ich tun und was nicht, da lese ich nicht heraus, dass ich keine Demonstrationen abhalten darf, dass ich keine Meinungsäußerungen machen darf. Es gibt ja auch in unserem Umfeld zahlreiche Personen, die man genauso hierher auf die Anklagebank setzen könnte, den gesamten VGT-Vorstand, der Harald Balluch aufgetragen hat, die Funkgeräte zu kaufen, und die Personen, die die Jagdstörungen organisieren, und die, die nächtliche Recherchen machen. Die sind ja alle der Polizei durch ihre intensiven Ermittlungen bekannt. Warum sind die eigentlich nicht hier? Man merkt, es soll ein Schlag sein, einerseits gegen den VGT und andererseits gegen den Tierschutz. Der soll eingeschüchtert werden, der soll sich fürchten. Aber mehr als 13 Angeklagte passen in diesen Saal nicht und das scheint irgendwie die Grenze gewesen zu sein, nach der beschlossen wurde, wie viele Personen angeklagt wurden.
Die Selbstanzeigen, die dann gemacht wurden, beweisen, dass diese Vorwürfe auf sehr viele Menschen passen. 220 Personen haben Selbstanzeige gemacht, in einer zweiten Welle noch einmal 80, die genau diese Dinge unterschrieben haben, die uns hier vorgeworfen werden. Diese Personen haben gegen dieselben Geschäfte demonstriert, an denselben Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen, haben Recherchen gemacht und sie haben die Angeklagten gekannt und trotzdem wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Warum eigentlich? Noch extremer, es haben sich 2 Personen wortwörtlich nach den Strafanträgen gegen Chris Moser und Elmar Völkl selbst angezeigt und auch das wurde sofort niedergelegt. Die Staatsanwaltschaft Wien und die Staatsanwaltschaft Linz sagen, da ist überhaupt nichts Kriminelles, strafrechtlich Relevantes erkennbar. Aber die Herren Moser und Völkl sitzen seit einem Jahr und einem Monat hier auf der Anklagebank und werden verfolgt, es wird gegen sie ermittelt, sie saßen 105 Tage in Untersuchungshaft. Und das wegen genau denselben Punkten, die bei diesen Personen sofort niedergelegt wurden. Das kann doch kein Rechtsstaat sein. Man muss wissen, was man nicht tun darf und was schon, und das muss mindestens die Staatsanwaltschaft wissen und dass die Staatsanwaltschaften Linz und Wien genau dieselben Vorwürfe für irrelevant halten, die die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hier zu diesem Monsterprozess geführt hat, das ist nicht mit einem Rechtsstaat kompatibel.
Die Frage aufgrund dieses Prozesses ist, was darf man eigentlich in Zukunft noch tun und was nicht. Es gibt ja weitere Straftaten im Namen des Tierschutzes, ich habe diese Fälle immer wieder als Beweismittel in das Verfahren eingebracht. Es gibt sogar weiter Straftaten gegen Kleider Bauer und die Demonstrationen gehen weiter. Heißt ein Schuldspruch hier, dass jetzt alle sofort mit allen Demonstrationen gegen Kleider Bauer aufhören müssen oder gegen die Jagd oder gegen irgendein Pelzgeschäft oder überhaupt gegen Pelz oder was muss man eigentlich einstellen? Herr Staatsanwalt, ich habe bei Ihrem Schlussplädoyer meinen Ohren nicht getraut, ich habe es hier mitgeschrieben, aber vielleicht irre ich mich. Sie haben behauptet, dass der mediale Angriff auf die Polizeispitzel wegen Sexaffäre und Alkoholismus von der inkriminierten kriminellen Organisation gekommen ist und für sie typisch sei. Das sei die duale Strategie. Man nutzt die Medien, um die eigenen Missetaten zu verbergen. Aber wenn dieser mediale Angriff von der kriminellen Organisation gekommen ist, dann ist sie ja noch immer aktiv, ich selbst habe ja dazu Presseaussendungen geschrieben. Habe ich damit wieder eine Handlung gesetzt, die mich zum Mitglied der kriminellen Organisation macht? Medienarbeit wird mittlerweile also auch schon als Teil der kriminellen Organisation gesehen. Man merkt, es gibt unter diesen Bedingungen keinen Rahmen, keine Grenze, es gibt nichts, was man nicht auch im Rahmen einer Doppelstrategie zu einer Mitgliedshandlung in dieser seltsamen kriminellen Organisation machen könnte.
Warum führen wir nicht noch gleich den Umweltschutz an, warum nicht auch gleich irgendwelche feministischen Ziele, oder linkspolitische, oder menschenrechtliche Ziele? Vielleicht ist überhaupt alles, was politisch ist, Teil einer Doppelstrategie einer großen kriminellen Organisation, die erheblichen Einfluss auf die Politik nehmen will? Und jeder Mensch, der eine Presseaussendung ausschickt, ist ein Teil davon.
Bezeichnend ist auch, dass es bei diesem Vorwurf einer Doppelstrategie nichts Entlastendes mehr gibt. Wir haben hier ein Verfahren, in dem es grundsätzlich nichts Entlastendes mehr geben kann, außer vielleicht, dass ich gar nicht Martin Balluch bin oder mich nicht für Tierschutz interessiere. Außer diesen Punkten fällt mir nichts ein, was mich entlasten könnte. Wenn ich sage, ich habe immer friedliche Demos gemacht, dann bin ich jemand, der sich besonders gut verstellen kann. Ich habe mich immer für Rechtsfragen eingesetzt, ich habe mich für Presseaussendungen interessiert, ja, das ist der legale Arm der kriminellen Organisation. Ich kann machen, was ich will, das ist niemals entlastend. Eine Anklage, bei der es grundsätzlich nichts Entlastendes gibt, da kann doch etwas nicht ganz stimmen.
Wo ist die SOKO zu Straftaten gegen den Tierschutz?
An dieser Stelle möchte ich auch sagen, dass der Herr Staatsanwalt gemeint hat, es sei ganz verständlich und für einen Rechtsstaat notwendig, wenn das Auto eines Firmenchefs beschädigt werde, dass dann sofort eine SOKO eingesetzt wird. Vielleicht ist das ein bisschen zynisch. Kleider Bauer ist eine Firma, die bereits aufgehört hatte, Pelz zu verkaufen. Pelz macht heute nur 1 % des Umsatzes aus. Und die Produktion von Pelz ist in Österreich bereits seit über 10 Jahren verboten. Ist es wirklich seltsam, wenn eine Tierschutzorganisation unter diesen Umständen an diese Firma herantritt, und eine Kampagne androht, wenn die Firma nicht mit dem Pelzhandel aufhört? Als Reaktion gab es eine SOKO.
Wer gründet eigentlich die SOKO wegen der Sachschäden gegen den VGT? Uns wurden mehr Autos und über einen längeren Zeitraum hinweg beschädigt, als Kleider Bauer. Und nicht nur das, seit Beginn des Prozesses hat es 10 Anschläge gegen den VGT gegeben, aufgeschnittene Reifen usw. Neben diesen Sachbeschädigungen gibt es auch physische Gewalt. Ich habe hier auf der Wange eine Narbe, die mir der Herr Lutschonig von der ÖVP zugefügt hat, das war in Kärnten im März 2004. Er hat mir ins Gesicht geschlagen, weil ich es gewagt hatte zu sagen, wer ÖVP wählt, der wählt Legebatterien. Und das auf einer von mir angemeldeten, legalen Demonstration. Das fand zwei Tage vor der Landtagswahl in Kärnten statt. Ich hielt ein Transparent und habe eine politische Rede gehalten und dieser Mensch, ein über 2 m großer Bauer, greift mich an, zerreißt mein Transparent und schlägt mir ins Gesicht, damit er mich zum Schweigen bringt. Das war eine politische Gewalttat, eine schwere Straftat in meinen Augen, mit dem Ziel, politischen Einfluss zu nehmen. Er selbst war Funktionär in der ÖVP. Die ÖVP hat Ziele, die denen des VGT widersprechen, sie wollten damals die Legebatterien erhalten. Warum ist das jetzt eigentlich keine kriminelle Organisation? Immerhin wurde ich dadurch schwer verletzt. Und was war die Reaktion? Die Reaktion war übrigens, dass er sich dann entschuldigen musste und mir € 700 Schmerzensgeld bezahlte. Dafür gab es für ihn eine Diversion und keinen Schuldspruch. Dann wurde er Spitzenkandidat für die ÖVP in Klagenfurt während ich hier vor Gericht sitze.
Es gab auch eine Reihe von anderen physischen Angriffen, nicht nur bei der Jagd, wie wir in der Verhandlung auf Filmen gesehen haben, sondern auch im Rahmen der Kleider Bauer Kampagne. Chris Moser sitzt neben mir, dem wurde ins Gesicht geschlagen, während er friedlich in Innsbruck vor einer Kleider Bauer Filiale gestanden ist. Zwei Schläger wurden offensichtlich von irgendjemandem bezahlt und haben ihm ins Gesicht geschlagen. Dasselbe ist in Graz passiert und dasselbe in Wien. In Wien wurden die Täter gefasst und sie haben gesagt, sie haben € 30 pro Person bekommen für den Angriff. Es gibt also jemanden, der bezahlt Schläger um friedliche Demonstranten vor Kleider Bauer schwer körperlich zu verletzen. Ist das nicht ein Grund für eine SOKO? Wo ist hier der Rechtsstaat? Warum greift er hier nicht ein? Warum lässt er zu, dass friedliche DemonstrantInnen schwer körperlich verletzt werden? Warum lässt er sie vollkommen im Stich? Und dann gibt es einen Herrn Graf, der ruft den Innenminister an und am nächsten Tag steht die SOKO vor der Tür, weil sein Auto mit Farbe überschüttet wurde.
Dabei haben die Besitzer von Kleider Bauer zur Gründung der SOKO angegeben, dass der Großteil ihres Schadens nicht durch die Sachschäden sondern durch einen Imageschaden durch die Kampagne entstanden ist. Die Kleider Bauer Besitzer haben das bei den Gesprächen mit dem Innenministerium deutlich gesagt. Der Imageschaden durch die Demonstrationen, der ist es, um den es hier geht. Und es gibt auch Berichte von Herrn Böck von der SOKO an das Innenministerium, in denen zwischen Mitte 2007 und Herbst 2007 steht, dass es mittlerweile darum geht, die Demonstrationen zu bekämpfen. Gegen friedliche Demonstrationen vorzugehen, darum geht es.
Kleider Bauer sagt, die Sachschäden sind vergleichsweise irrelevant, der Imageschaden ist viel höher, der Imageschaden durch legale, friedliche Demonstrationen und darauf sagt der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, ja jetzt machen wir eine SOKO, weil diesen Imageschaden, den können wir nicht hinnehmen. Es darf nicht sein, dass eine NGO einem Haberer von mir hier einen Imageschaden zufügt. Einem, der mit der Frau Justizministerin tanzt und der mit der Frau Innenministerin auf dem Jägerball flirtet, dem darf man keinen Imageschaden zufügen. Da machen wir eine SOKO, da müssen wir einschreiten, da müssen wir Leute wegsperren und verfolgen. Das sind die Fakten, die ich diesen Akten entnehme.
Die Demonstrationen, ein cover up?
Der Herr Staatsanwalt bestreitet gar nicht, dass die Demonstrationen friedlich waren. Also haben sie offenbar überhaupt keinen unterstützenden Charakter für irgendwelche kriminellen Kampagnen gehabt, sie sind ein reiner Cover up. Jetzt möchte ich das verstehen. Das ist wieder etwas an diesem Strafantrag, das ich nicht verstehe, wie ich überhaupt dieses ganze Konzept der kriminellen Organisation nicht verstehe. Wen oder was covert so etwas up, wenn man eine friedliche Demonstration vor Kleider Bauer durchführt? Ich stelle mir gerade so eine Gruppe von Leuten vor, die möchten jetzt Sachschäden gegen Kleider Bauer setzen und dann möchten sie Kleider Bauer dazu bringen, dass er mit dem Pelzhandel aufhört und jetzt haben sie die glorreiche Idee, sich auch friedlich davor zu stellen, um ein cover up zu machen? Was und wen wollen die denn eigentlich damit verdecken? Warum sollen die sich für eine mediale Präsenz interessieren? Warum sollen sie sich für Öffentlichkeitswirkung interessieren, wenn sie einfach nur durch Sachschäden Druck ausüben wollen? Dann ist es doch das Beste, möglichst böse zu wirken, möglichst kriminell aufzutreten und einfach nur Sachschäden zu machen. Wozu dort vor Kleider Bauer Leute hinsetzen, die ein cover up machen und dann noch 100 Mal mehr friedliche Demonstrationen durchführen, als es Sachschaden gibt? Stören die friedlichen Demonstrationen nicht das Image einer gefährlichen kriminellen Organisation, vor der man sich fürchten und der man sich beugen soll?
In gewissen Sinn ist es genau anders herum, diese friedlichen Demonstrationen sind eigentlich ein Schaden für diese Gang, für diese kriminelle Organisation, die hier einen Druck ausüben will. Diese friedlichen Aktivitäten lassen es ja für Kleider Bauer erscheinen, als ob da ja eigentlich nur ganz friedliche und nette Leute stehen und Flugblätter verteilen und Spenden sammeln. Dieses friedliche Image braucht man doch überhaupt nicht, wenn man eine kriminelle Organisation ist. Wozu sollte man das brauchen? Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, es gibt immer Tarnorganisationen bei kriminellen Organisationen und das sei typisch. Aber eine Tarnorganisation ist doch nicht eine, die wirklich aktiv ist, die verhältnismäßig ein Riesenbudget hat, sehr viele Kampangen durchführt, in der sich irrsinnig viele Menschen engagieren, das kann man doch nicht eine Tarnorganisation nennen. Wozu sollten sie das tun? Sie müssen sich ja überhaupt nicht öffentlich organisieren. Es reicht doch, ich weiß nicht wie viele es sind, 10, 5 Leute, wenn sie sich treffen, wenn sie einmal im Monat scheinbar eine Scheibe einschlagen, dazu brauchen sie doch überhaupt keine Tarnorganisation. Also was soll hier der Sinn dahinter sein? Warum wird das als cover up bezeichnet? Für mich ist das wieder ein Konzept, das ausschließlich dafür dient, legale Kampagnen und diese legalen Demonstrationen zu entfernen. Das ist das eigentliche Ziel. Das Ganze ist ein cover up, nämlich von Seiten der Ermittlungsbehörden, von wo aus man versucht zu verschleiern, dass man es eigentlich von vornherein gegen die legalen Aktivitäten abgesehen hat. Das ist der wirkliche cover up hier.
Mit Vernunft kann man sonst nicht nachvollziehen, was hier passiert. Auch Jagdstörungen und Ankettaktionen, warum bitte sollte eine kriminelle Organisation so etwas machen? Eine Ankettaktion! Also entweder man möchte einen kriminellen Druck ausüben, sodass sich die GegnerInnen fürchten, oder nicht. Aber eine Ankettaktion liefert doch nur den Behörden Namen. Nachher weiß sie, wer man ist. Wenn das dann auch noch dieselben Personen sein sollen, die die Straftaten begehen, dann ist doch aufgelegt, was die Behörden als nächstes tun. Also warum sollte diese Person, die eine Straftat in der Nacht setzt, am Tag eine Ankettaktion durchführen? Ich kann nicht begreifen, was diese Person dazu treiben sollte.
Und die Staatsanwaltschaft erweitert ja dann diese ursprüngliche SOKO Kleider Bauer oder SOKO Pelztier, oder wie sie heißt, auf alle Straftaten im Tierschutz. Offensichtlich gab es bei Kleider Bauer zu wenig zu holen, offensichtlich hat sich der VGT zu wenig für diese Kampagne interessiert. Jetzt hat man möglichst viele andere radikale Themen auch noch mit einbezogen. In diesen Abschlussberichten finden sich ja elendslange Bericht über die Eierkampagne, sie wird ja sogar die zentrale Kampagne der kriminellen Organisation bezeichnet und das ist ja insofern lustig, als dass ja in dieser Kampagne überhaupt keine Straftaten vorkommen, außer den berühmten Wagerlaktionen. Dafür sammelt jemand lauter Produkte im Einkaufswagerl im Supermarkt und legt zuletzt einen Zettel darauf: Solange ihr Legebatterieeier verkauft, nehme ich diese Produkte nicht, die ich sonst gekauft hätte.
Diese Aktion war das Kriminellste, was es an dieser Eierkampagne gegeben hat und das ist die zentrale Kampagne der kriminellen Organisation! Da soll noch einer sagen, es geht nicht gegen Tierschutz, da soll noch einer sagen, es geht nicht gegen legale Demonstrationen. Natürlich geht es gegen die, das ganze ist ein cover up. Ein cover up der eigentlichen Intention, dass man es von vornherein auf die Meinungsfreiheit und auf NGO Kampagnen abgesehen hatte.
Zum Schlussplädoyer des Staatsanwalts
Ich möchte jetzt noch ganz konkret auf ein paar Punkte, die der Staatsanwalt in seinem Plädoyer genannt hat, eingehen. Es wurde schon gesagt, und ich kann mich nur wiederholen, mein Eindruck ist, dass der Staatsanwalt die letzten 13 Monate hier auf seinem großen Monitor offensichtlich irgendwelche Fußballspiele angeschaut hat. Jedenfalls kann er nicht aufgepasst haben, weil alle Punkte, die er genannt hat, wurden eindeutig entkräftet und es ist vollkommen klar, dass sie keine Verdachtsmomente mehr sein können. Nehmen wir z.B. die Phrase Härteres anderswo
. Es wurde erst gestern ein Beweisantrag eingebracht, dass auch die Jungbauern Härteres‘ im Rahmen ihrer Kampagne gegen eine Verbesserung der Schweinehaltung ankündigen.
Härteres anderswo
, dieses Email von mir ist ganz eindeutig, da gibt es überhaupt keine Zweifel, um was es da geht. Ich sage wortwörtlich in diesem Email: Ich finde, wenn man Demonstrationen zu aggressiv macht, dann sind sie schon an der Grenze des demokratiepolitisch Legitimen.
Dann sage ich in dem Email, ich sehe überhaupt keinen Sinn, eine härtere Gangart einzuschalten (run ins, Medienaktion), aber wenn ihr das unbedingt wollt, dann macht es bitte dort, wo wir keine Demos machen, weil sonst bekommen wir Probleme bei der Anmeldung. Härteres bitte anderswo.
Das ist das Email, das der Herr Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer von mir anführt. Hat er das nicht gehört oder will er uns reinlegen, will er, dass schnell einmal härteres anderswo
im Standard Ticker widergegeben wird? Warum hat er nicht Bezug genommen auf dieses tatsächliche Email, auf den Gesamttext, weil da steht genau das Gegenteil von dem, was er zu suggerieren versucht.
Der Staatsanwalt sagt auch, fast alle Angeklagten waren in die P&C und die Kleider Bauer Kampagne involviert. Das muss er sagen, weil nämlich nur die P&C und die Kleider Bauer Kampagnen welche sind, die auch nur irgendwie in dieses Konzept der dualen Strategie passen. Z.B. diese Pelztierbefreiung oder die Schweinebefreiung, wo könnte man hier ein Konzept einer dualen Strategie sehen? Gegen diesen Schweinebauern hat es nie Demonstrationen gegeben, der hat nie jemanden der Angeklagten gekannt. Jetzt kommt jemand zu ihm und lässt die Schweine raus. Inwiefern ist hier eine Doppelstrategie zu sehen oder möchte der Staatsanwalt behaupten, das Grunzmobil, das grundsätzlich für eine bessere Schweinehaltung quer durch Österreich fährt, ist der legale Arm des Täters, der dann die Schweinetür geöffnet hat? Es gibt einen solchen Zusammenhang nicht, außer eben bei P&C und Kleider Bauer. Deswegen muss der Staatsanwalt sagen, fast alle Angeklagten sind in diese Kampagnen involviert gewesen, aber er irrt sich. Ich bin nicht in diese Kampagnen involviert. Mein Involviertsein endet dort, wo ich die mir vorgelegten Demonstrationsanmeldungen als Obmann des VGT unterschrieben habe. Daneben war ich, ich zitiere Spitzel Danielle Durand, auf 3 von 76 Kleider Bauer Demonstrationen einfach nur dort, um ein bisschen zu helfen. Bei P&C war ich noch viel seltener, ich kann mich überhaupt nur an eine Medienaktion mit PETA erinnern. Ich war in diese Aktivitäten überhaupt nicht involviert. Das war eine von 23 Kampagnen des VGT. Meine Kampagnen waren andere. Wenn die kriminelle Organisation sich auf diese Kampagnen reduziert, dann kann ich nicht deren Chef sein.
Dann hat der Herr Staatsanwalt diese Fotos vom Brand einer Schweinefabrik in Phyra angeführt, da sei ich sofort hingerast und hätte diese Fotos aufgenommen. Ich hätte das quasi intern den Leuten gezeigt, so als wäre ich stolz, so wie ein Jäger, der ein Tier erlegt hat und sich dessen Kopf an die Wand hängt – meine Trophäe. In Wirklichkeit war es so, dass ich in der Früh von den Medien angerufen wurde. An dieser Stelle fiel plötzlich mit großem Lärm etwas vom Tisch des Staatsanwalts. Offenbar ist der Herr Staatsanwalt entsetzt über das, was ich zu sagen habe
, meinte DDr. Balluch und fuhr fort: Die NÖN hat bei mir angerufen und gesagt,
haben Sie davon gehört, was da geschehen ist, was sagen Sie dazu?‘. Ich hatte keine Ahnung, nichts davon gehört, dann sagen sie, das ist ja ganz in ihrer Nähe, ganz bei der Westausfahrt bei unserem Büro und dann bin ich hingefahren und habe es mir angeschaut, um mir ein Bild zu machen. Die Medien haben mich gefragt, danach auch interviewt. Ich bin dort gewesen und habe mir angeschaut, um was es dort eigentlich geht. Ich sehe darin keinen Hinweis auf irgendwas, ich weiß auch nicht, warum das ein Hinweis sein sollte, dass ich das angezündet habe.
Der Staatsanwalt hat behauptet, mir eine Lüge nachgewiesen zu haben, dass ich dieses Bite back, diese Webseite, nicht kenne. Ich verweise noch einmal auf meine Entlastungszeuginnen, die Polizeispitzel Danielle Durand und Esther Hofbauer, die beweisen, dass ich nie von Straftaten gesprochen habe. Straftaten haben mich auch nicht interessiert. Aber ich habe schon im Internet, wenn ich über Email Listen ein Email bekommen habe, dieses als Information weitergeleitet. So habe ich offenbar auch ein Email weitergeleitet, in dem ein Link zu dieser Webseite stand. Das heißt trotzdem nicht, dass ich auf dieser Webseite gewesen bin.
Der Herr Staatsanwalt hat auch gesagt, Frau Springer war die Kontaktperson zwischen dem VGT und der BAT und hat mit dem Sechstangeklagten intern Dinge abgemacht. Auch das kann eigentlich nur darauf zurückzuführen sein, dass der Herr Staatsanwalt Fußball schaut, anstatt der Aussage von Frau Springer zuzuhören und ihre Beweisanträge zu verfolgen, weil nämlich ganz klar herausgekommen ist, dass die Frau Springer mit dem Sechstangeklagten nie auch nur das Geringste zu tun hatte. Sie hat mit ihm nie gesprochen, mit ihm nie kommuniziert. Es gibt ein Telefonat, in dem sie Herrn Hnat sagt, dass sie das vielleicht tun wird, sie hat es aber nie getan. Es gibt eine Liste von pelzführenden Geschäften, die von ihr erstellt wurde und die SOKO beim Sechstangeklagten gefunden hat. Diese Liste ist aber nie von ihr an ihn geschickt worden, sondern von ihr an eine Liste, und von jemand anderem von dieser Liste ohne ihr Wissen an ihn weiter. Das ist also kein persönlicher Kontakt.
Der Staatsanwalt hat gesagt, dass Frau Springer Recherchen über Kinder von Kleider Bauer angestellt hat und das kann wohl nicht als normale NGO Aktivität erklärt werden. Dazu kann ich auch nur sagen, dass er hier nicht aufgepasst haben kann, weil im Verfahren ist ja alles genau besprochen worden. Die Frau Springer hat bei einer Demonstration mit einer Mitarbeiterin von Kleider Bauer geredet, die sehr viel erzählt hat, unter anderem von diesen Kindern, und Springer hat das, ohne selbst etwas zu recherchieren, einfach eins zu eins weitergegeben und weitererzählt. Ich sehe darin nichts Verdächtiges. Abgesehen davon ist den Kindern von den Kleider Bauer Besitzern sowieso nie etwas passiert.
Pause 18:19 Uhr – 18:28 Uhr.
Man kann der Polizei nicht trauen
Nach der Pause sagte DDr. Balluch: Jetzt komme ich zum 2. Teil meines Schlusswortes. Ich habe viel gelernt durch diesen Prozess, ich habe z.B. Linguistik gelernt, ich habe auch neue Gesetze kennen gelernt. Ich habe erfahren, wie solche Verfahren ablaufen, aber am meisten habe ich durch dieses Verfahren gelernt, dass man leider in diesem Land der Polizei nicht trauen kann, dass die Polizei, zumindest jene, die sich mit dem Verfassungsschutz beschäftigt, sehr gefährlich ist. Gefährlich auch für die Demokratie und die Verfassung. Dass die Justiz, und damit meine ich nicht das hiesige Gericht sondern andere Gerichte, dass sie leider nicht die Tätigkeiten der Polizei in ihre Schranken weist, zumindest nicht in ausreichendem Maße, sodass man sich sicher fühlen kann. Überall werden die Überwachungsmaßnahmen gegen die BürgerInnen schärfer. Es gibt die Vorratsdatenspeicherung und überall Kameras, und diese Kameras dienen leider nicht dem Schutz der BürgerInnen, sondern dem Schutz der Wirtschaft oder mächtiger Gruppierungen hier im Land, um sich kritische Personen vom Leib zu halten.
In diesem Verfahren ist es in aller erster Linie um Meinungsäußerungen und ideologische Einstellungen gegangen. Unendlich viele Emails seit 1994 waren Thema, Interneteinträge, auch Interviews, und natürlich Telefongespräche, nicht über konkrete Straftaten, die man durchführen will, sondern einfach nur Meinungsäußerungen. Und die Polizei hat in ihren unfassbar weit gehenden Ermittlungsmaßnahmen zahlreiche Gesetze gebrochen und es war nicht möglich sie aufzuhalten. Man hat hier den Eindruck gewonnen, dass das Standard bei polizeilichen Ermittlungen ist, dass man so agiert, dass man einfach keine Aktenvermerke anlegt, dass man öffentlich die eigenen Tätigkeiten vertuscht und immer sagen kann kann mich nicht mehr erinnern und Aktenvermerk gibt es ja eh keinen oder Aufträge oder eine entsprechende Korrespondenz
. Ich habe vor der Polizei eine Angst entwickelt und ich fürchte, dass die Polizei eine Bedrohung für die Demokratie und für die Verfassung wird.
Die Polizei verfolgt legale Tierschutzproteste
Wenn man verfolgt, wie sich dieses Verfahren entwickelt hat, dann sieht man das schon sehr gut, wenn man den Akt durchgeht. Der Älteste Eintrag dazu, den ich gefunden habe, findet sich in ON 23 Seite 93, und ist ein Bericht vom Herrn Autericky vom LVT vom 11. September 2006, also lange vor jeder Sachbeschädigung bei Kleider Bauer. Und da schreibt der Herr Autericky über den militanten Tierschutz, dass er Kontakt mit betroffenen Konzernen bezüglich Tierschutzkampagnen aufgenommen hat und dass er sie berät, woran man aktionistische Handlungen erkennt und wie kann man dem entgegen wirken kann.
In einem weiteren Bericht ist dann vom 17. November 2006, immer noch vor jeder Sachbeschädigung bei Kleider Bauer, gibt es auch Treffen in der Bundespolizeidirektion mit einem Chef von Kleider Bauer, in dem über Maßnahmen gegen Demonstrationen gesprochen wird. Also auch hier schon liegt es in der Luft, um was es eigentlich geht. Zu diesem Zeitpunkt hatte es noch keine Sachbeschädigungen gegeben. Kleider Bauer ist nämlich nicht erst, als das Auto beschädigt wurde, zum Innenminister gegangen, sondern bereits während der legalen Demonstrationen. Statt, wie es für vernünftige Demokraten üblich sein sollte, in eine Diskussion mit einer NGO zu treten, wenn diese mit einer berechtigten Forderung an die Firma herangetreten ist, geht Kleider Bauer gleich zur Polizei. Sie hat jede Diskussion verweigert und stattdessen die Polizei zu Hilfe geholt und gemeint, sie könne sich darauf schon verlassen, dass hier jetzt etwas passieren wird. Wie wir sehen, war es dann ja auch so, obwohl es nur um legale, friedliche Proteste gegangen ist.
Hier steht dann auch in einem Bericht vom 4. April 2007, knapp vor Gründung der SOKO, geschrieben wieder von Autericky vom LVT, ein Text zum Thema Vorgehensweise des VGTs
, also ganz spezifisch gegen unseren Verein. Autericky ist vom Referat Extremismus
, also wenn man gegen eine Firma, die Pelz verkauft, demonstriert, dann ist das extremistisch, obwohl 9 Jahre davor die Pelzproduktion bereits in Österreich verboten wurde. In diesem Bericht steht, wie die Polizei gegen Versammlungen vorzugehen hat. Dass dort immer ein LVT Beamter erscheinen soll, dass man den Leiter der Versammlung feststellen soll und den Versammlungsablauf dokumentieren soll – diese Dokumentationen haben wir übrigens nie gesehen –, dass man Bericht erstatten soll usw. Und dann hat Autericky auch die Firmen beraten und die betroffenen Angestellten gewarnt und sie auf die aktionistischen Handlungen und Vorgehensweisen der Tierrechtsschützer‘ des VGT hingewiesen. Und Autericky hat angegeben, dass man darüber aufklären soll, dass unter Voraussetzung der Einhaltung der angemeldeten Vorgehensweise im Rahmen der Versammlung leider kein rechtlicher Untersagungsgrund gegeben sei. Der Herr Autericky würde ja so gerne unsere Demonstrationen untersagen, aber leider geht das ja nicht, weil leider die Menschenrechte im Weg stehen, entnehme ich seinen Berichten. Dieser Mann schützt unsere Verfassung, die uns das Demonstrationsrecht garantiert?
Und weiter schreibt er dem Eigentümer der Firma Kleider Bauer, es ist eine forcierte Kontaktaufnahme zu Medienvertretern vorgesehen, d.h. er interessiert sich für das Image von Kleider Bauer, warum auch immer. Es sagen hier wirklich die Verfassungsschützer, dass sie das Image von Kleider Bauer aufpolieren wollen. Es geht ihnen also sehr nahe, was mit dem Image von Kleider Bauer passiert und deswegen werden unsere Steuern dafür eingesetzt, dass die Polizei im Interesse von Kleider Bauer agiert. Und Autericky schlägt dafür sogar eine Medienaktion im nahen Umfeld des Innenministeriums und des Bundeskanzleramtes vor. Also der Herr Autericky vom LVT betreibt Medienarbeit für Kleider Bauer. Interessant, dass der Herr Staatsanwalt in seinem Strafantrag gesagt hat, dass sich die kriminelle Organisation durch ihre Medienarbeit auszeichnet.
Am 5. April, am Tag nach dem vorherigen Bericht, gibt es dann einen Bericht vom Herrn Zwettler über die Gründung der SOKO. Es ist hier die gesamte Spitze der Polizei anwesend, einen Tag nachdem Kleider Bauer den Innenminister angerufen hat. Das gelingt wahrscheinlich niemandem sonst in Österreich, dass man wegen einem beschädigten Auto dermaßen rasch einen Termin mit den höchsten Polizeifunktionären erhält. Es wird dann vom Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit festgestellt, dass man sämtliche administrativen Möglichkeiten in Hinblick auf die Untersagung der Demonstrationen ausschöpfen soll. Also auch hier sollen die Menschenrechte möglichst eingeschränkt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass es um friedliche Demonstrationen geht. Selbst der Staatsanwalt sagt, er behauptet ja gar nicht, dass die Demonstrationen nicht friedlich sind. Es geht also um friedliche, informative Demonstrationen. Und dazu sagt der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, man werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, sie zu verhindern. Warum müssen sie das?
Dann wurde die SOKO unter der operativen Leitung von Josef Böck, dessen Tochter eine Aktivistin des VGT war und der damals schon einen Hass gegen den Verein entwickelt hat, eingerichtet. Der Generaldirektor trug der SOKO die Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer auf und dass Informationen über die angeordneten Maßnahmen regelmäßig weiter gegeben werden sollen. Ein Monat später berichtet dann schon der operative SOKO Leiter Böck, ON 23 Seite 5, dass bisher ein so und so großer Sachschaden entstanden sei. Dann steht hier, der Gesamtschaden vor allem durch die Demonstrationen vor großen Filialen, ist um ein Vielfaches höher. Also die friedlichen Demonstrationen bringen einen Imageschaden, wie das Kleider Bauer nennt. Auf Seite 47 steht hier wörtlich das Wort Imageschaden
. Also direkt bei der SOKO war da bereits die Information, dass die Demonstrationen das Hauptproblem sind und dass man offenbar diese Demonstrationen stoppen muss, koste es was es wolle.
Am 18. Dezember 2007 gibt es dann wieder einen Bericht von den SOKO Chefs Zwettler und Böck an den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit. Hier steht dann: Zu den betroffenen Zielpersonen konnte ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Problemstellung für die Unternehmen begibt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen‘. Also wenn man schon am Anfang gehört hat, dass der Schaden durch die friedlichen Demonstrationen viel höher ist, entwickelt sich das Problem für die SOKO jetzt, 8 Monate später, noch weiter in Richtung geschäftsstörenden Demonstrationen. Und weiter:
Die Demonstrationen werden derzeit überwacht, mittlerweile gibt es auch von Seiten der Bevölkerung starke Missstimmung‘, also die ersten Erfolge der Medienarbeit der Polizei gegen den Tierschutz.
Und Herr Böck berichtet dann einen weiteren Monat danach, am 23. Jänner 2008, an den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Franz Lang, und sagt hier ganz eindeutig, dass es ihm darum geht, österreichweit gegen die TierschützerInnen zu mobilisieren. Er sagt hier aufgrund der bisherigen Erkenntnisse empfehle ich folgende Vorgehensweise bei angemeldeten Demonstrationen von militanten Tierschützern: bei jeder angemeldeten Demo, egal zu welchem Motto, muss im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos‘ – also noch einmal: bei jeder angemeldeten Tierschutzdemo, egal zu welchem Thema, egal wo – muss ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen vom LVT mit klaren Verhaltensrichtlinien von der Versammlungsbehörde ständig im oder vor dem Geschäft anwesend sein. Zusätzlich müssen mindestens zwei Wega Beamte, am besten mit Dienstfahrzeug, zur Prävention und bei Bedarf zur Repression vor dem Geschäft positioniert sein. Diese Maßnahme hat sich vor Weihnachten bewährt, außerdem werden die militanten Tierschützer so auch in der Öffentlichkeit in das Licht der außergewöhnlich gefährlichen Demonstranten gerückt, was die Rädelsführer ja schließlich auch sind. Optimale mittel- und langfristige Lösung: wie bereits in mehreren Ländern in Deutschland müssen‘, sagt SOKO Leiter Böck, der sich für kriminelle Dinge interessieren sollte,
österreichweit die Geschäftsleute und die Kunden und die im Umfeld aufhältige Bevölkerung von diesen Demonstrationen durch einen sogenannte Demomeile von 100 m geschützt werden. Der Herr Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler hat diese kriminelle Organisation schon in mehreren schriftlichen Anordnungen angeführt. Zielsetzung: der UVS müsse sich beschäftigen‘, sagt SOKO Leiter Böck, ‘wir haben Zeit bis zur Umsetzung der operativen Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung und Haftbefehl‘. Und dann verkündet er kühn,
die militanten Tierschützer erleben erstmals koordinierten Widerstand von der Sicherheitsbehörde in ganz Österreich.‘ Man merkt, es geht um Sachschäden bei Kleider Bauer. Nein, es geht in Wirklichkeit um legale Demonstrationen.
Am 19. Juni 2008, 10 Personen der hier anwesenden Angeklagten waren zu dieser Zeit in Untersuchungshaft, fand laut ON 575 Seite 11 eine Sitzung der SOKO Kleider in den Räumlichkeiten der SOKO in der Wasagasse 22 statt. Und was ist dort passiert? Das zeigt noch einmal ganz deutlich, um was es hier eigentlich geht. Hier die essenziellen Sätze: Heute fand in den Räumlichkeiten Wasagasse 22 Zimmer 119 zwischen 13 Uhr und 14:15 Uhr die vereinbarte Besprechung der SOKO Mitglieder und Herrn Stark von der Steuerfahndung statt. Grundsätzliche Überlegungen folgen. Ein wesentlicher Punkt für weitere Finanzamtstätigkeiten wird der Aspekt Gemeinnützigkeit darstellen. Wenn es gelingt, dem VGT die Gemeinnützigkeit abzusprechen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll‘. Die SOKO möchte also gerne dem VGT die Gemeinnützigkeit absprechen. Was hat das mit beschädigten Autos zu tun, was hat das mit der Aufklärung von Straftaten zu tun? Eine SOKO mit Mitgliedern der Mordkommission, mit 32 BeamtInnen, wird dafür eingesetzt, einer Tierschutzorganisation die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Da ist ja wohl ganz offensichtlich, um was es hier wirklich geht. Dann geht es weiter:
Andernfalls erfolgt ein Negativbericht, wenn dem VGT die Gemeinnützigkeit nicht entzogen wird, an das Finanzamt und an die Staatsanwaltschaft. Die SOKO wird bei Spar die Unterlagen der Eierkontrolle anfordern‘. Der VGT hat im Namen des Tierschutzes und einer Kontrollstelle in Einvernahme mit Spar dort kontrolliert, ob die an Spar gelieferten Eier nicht aus Käfighaltung sind und dafür natürlich eine Geldentschädigung bekommen. Die SOKO will also Unterlagen über diese Zahlungen und evtl. Aufzeichnungen über Spenden anfordern. Die SOKO interessiert sich also für Spenden! Und wörtlich weiter:
Erbschaften nächster Punkt, diese müssen auf alle Fälle dem Finanzamt gemeldet worden sein, und die entsprechende Erbschaftssteuer sollte bezahlt worden sein. Überprüfung durch Steuerfahndung wird erfolgen‘. Die SOKO interessiert sich also dafür, ob der VGT Erbschaftssteuer bezahlt hat. Dafür setzen wir die Mitglieder der Mordkommission ein, anstatt Morde aufzuklären wird für Kleider Bauer sein politischer Gegner mit dem Finanzamt bedroht und wird geschaut, ob der politische Gegner auch Erbschaftssteuer bezahlt hat.
Im Bericht steht weiter: Auf einem Memory-Stick wurden Daten von der Datensicherungsgruppe aus Hausdurchsuchungen gesichert und an Herrn Stark übergeben. Weitere Kontakte der Steuerfahndung folgen. Nächstes Treffen ist bereits am 24. Juni zu diesem Thema geplant‘, also 5 Tage später. Uns ist nur dieser eine Aktenvermerk bekannt, der ist ja auch aus Versehen da hinein gerutscht, die gesamte Operation hätte ebenfalls vertuscht werden sollen. Übrigens findet sich in ON 1366 Seite 332 ein Bericht von einem SOKO-Mitglied namens Hampel über die Finanzierung des VGT und zwar steht hier
Auftrag der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt‘. Also ich nehme einmal an, dass ihm die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen Auftrag erteilt hat. Und dieser Bericht endet mit den Worten:
Wie weit die Einnahmen und Ausgaben des VGT den Vereinsstatuten entsprechen und ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich gegeben ist, wird derzeit geprüft‘. Also im Namen der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde geprüft, ob die Einnahmen und Ausgaben des VGT seinen Statuten entsprechen und das von Mitgliedern der Mordkommission anstatt Morde aufzuklären, weil einem Besitzer von Kleider Bauer ein halbes oder dreiviertel Jahr davor ein Auto beschädigt wurde und er einen politischen Gegner hat, den es auszuschalten gilt. Das sind alles Belege, die ohne irgendeinen Zweifel beweisen, um was es hier wirklich geht, nämlich einen cover up derart, dass man kriminelle Handlungen vorschiebt, um einen politischen Gegner auszuschalten.
Keine Akteneinsicht
Das Ganze ist nämlich ein cover up, weil niemand hat Verständnis dafür, dass von der Mordkommission Mitglieder gegen einen Verein vorgehen, um zu schauen, ob seine Statuten erfüllt sind, wenn er Geldausgaben macht und Erbschaftssteuer zahlt. So wollten sie eben diese ganzen Operationen vertuschen und das wurde in einem sehr weitreichenden Rahmen auch getan. Stichwort – Akteneinsicht. Wir haben von Anfang an Akteneinsicht verlangt, es gab dann ein Verfahren hier am Landesgericht Wr. Neustadt dazu. Der damalige Untersuchungsrichter Herr. Mag. Andreas Pablik hat dann auch geurteilt, und zwar am 24. Februar 2009, und hat ganz deutlich gesagt, es ist höchst an der Zeit, dass sich die Polizei daran hält, dass das ein rechtsstaatlicher Strafprozess wird. Ich zitiere: Schon allein die Tatsache, dass dieses Verfahren seit Oktober 2006 anhängig ist und den Beschuldigten im Oktober 2008, also 2 Jahre später, noch immer von der Polizei die Einsicht in den kompletten Akt verweigert wird, zeugt von einer maßlos überbordenden Heranziehung einer äußerst vorsichtig anzuwendenden Ausnahmebestimmung. Auch die Diktion von Informationsvorsprung und Nachteil für die Ermittlungen als Begründung der Polizei, warum keine Akteneinsicht gegeben werde, zeigt die Intention, die Beschuldigten im Dunkeln zu lassen. Ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist. Die Kriminalpolizei wird nunmehr umgehend die Rechte des Beschuldigten für ein faires Verfahren akzeptieren und ihm bzw. seinem Verteidiger die Einsicht in die von ihr geführten Akten zu gewähren haben‘.
Doch diese Akteneinsicht hat uns die Kriminalpolizei nie gegeben, stattdessen wurde 2 Wochen nach diesem Gerichtsbeschluss ein Abschlussbericht erstellt, d.h. eigentlich nur ein Wisch auf dem Abschlussbericht steht, weil die Ermittlungen weiter gegangen sind, aber der Wisch gibt der SOKO die Ausrede, dass die Akteneinsicht nicht gewähren muss. Es wurde bis zuletzt von der Kriminalpolizei nie Akteneinsicht gewährt. Herr Richter Mag. Pablik wollte dann weitere Gerichtstermine dazu einberufen, die SOKO hatte aber nie Zeit, war auf Urlaub, hat ein Fax nicht gefunden, hat ein Fax nicht lesen können und so hat es am 5. Jänner 2010 dann doch einen Sitzungstermin gegeben, nur wurde Mag. Pablik vier Tage vor diesem Termin ins Handelsgericht versetzt. Also wurde wieder vertagt, es kam eine neue Richterin, und bis die eingearbeitet war, ging sie in Karenz. Im Oktober 2010, 4 Jahre nach Beginn der Ermittlungen, hat Richterin Mag. Edelbacher noch einmal die SOKO verurteilt und jetzt, am 17. März 2011, durch eine andere Richterin ein drittes Mal. Aber wieder hat es niemals Akteneinsicht gegeben.
Die Vertuschung von verdeckten Ermittlungen und Vertrauenspersonen haben wir schon gehört, aber er gab viele ähnliche Fälle von Vertuschungen. Ich erinnere an die Chemieanalyse von Stoffen des Materiallagers. Es ist ja auch erstaunlich, dass hier behauptet wurde, dass wir dort Kampfmittel hätten, mit denen Anschläge gemacht werden. Verdächtige Substanzen wurden dann in ein Chemielabor gegeben und dessen Ergebnisse haben uns voll entlastet. Aber die SOKO hat empfunden, das ist ja nicht entlastend, weil eine geschickte kriminelle Organisation wird nur harmlose Substanzen in ihrem Materiallager speichern und so wurde die Chemieanalyse nicht den Akt gegeben und wir hätten nie davon gehört. Wir haben nur zufällig hier vor Gericht eine Zeugin gehabt, die diese chemische Analyse durchgeführt und das nebenbei erwähnt hat, sonst hätten wir davon nie erfahren.
Ähnliches gilt für die technischen Überwachungen unseres Büros, Videofallen vor Privatwohnungen und Peilsender an meinem Auto. Immer befand die SOKO, dass die Ergebnisse, wenn keine Hinweise auf Straftaten gefunden wurden, irrelevant seien. Ich erinnere auch an diese abstruse Geschichte der Schutzgelderpressung und Nötigung durch unsere Tierschutz-Kontrollstelle.
Josef Böck von der SOKO belügt die Untersuchungsrichterin
Herr Mag. Traxler hat das erwähnt, was der Untersuchungsrichterin von der SOKO mitgeteilt wurde. Ich möchte es aber trotzdem noch ganz kurz durchgehen, weil es etwas tiefer geht, als von ihm ausgeführt wurde und sehr zentral ist, weil es die Grundlage des OGH Urteils ist und die Grundlage dafür war, dass wir 105 Tage in Untersuchungshaft gesessen sind. In dem Bericht der damaligen Untersuchungsrichterin ON 1a Seite 56 vom 5. Juni 2008 finden wir, was der Herr Böck von der SOKO ihr gesagt hat, während sie für unseren Verteidiger Mag. Traxler keine Zeit hatte. Er hat gesagt, fast alle Beschuldigten hätten Tarnanzüge, Sturmmützen und Einwegspritzen zu Hause gehabt, wie man das für Buttersäureanschläge brauche. So hat er das gesagt. Erstens braucht man Sturmmützen und Tarnanzüge für Buttersäureanschläge nicht, weil sie mitten in der Stadt stattfinden und ich nehme nicht an, dass das Buttersäure-Anschlags-Kommando in einem Tarnanzug durch die Straßen geht, vielleicht auch noch mit einem Nachtsichtgerät, sondern das sind natürlich Menschen die ganz normal angezogen sind und nicht auffallen wollen. Einwegspritzen hat es nur bei 5 der 10 Beschuldigten gegeben und Tarnanzüge und Sturmmützen nur bei einem. Also, Böck von der SOKO behauptet, fast alle Beschuldigten hätten das gehabt, aber das ist eine klare Lüge. Bei mir waren weder Tarnanzüge noch Sturmmützen oder Einwegspritzen zu finden.
Weiter hat Herr Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, im Materiallager des VGT sind zahlreiche Chemikalien und Gegenstände für Anschläge. Ich habe schon ausgeführt, dass die chemische Analyse ergeben hat, dass das nicht stimmt. Es war dort Kunstblut und es gab vollkommen harmlose Substanzen. Der Herr Böck hat dort ja sogar eine Öllampe gesehen, von der er gleich gemeint hat, mit der könnte man einen Molotow Cocktail basteln. Das ist nie geschehen und eine Öllampe kann man auch einfach als Lampe benützen.
Im VGT Büro ist, laut Böck, ein hochprofessionelles, spezialisiertes Einbruchswerkzeug gefunden worden. Das ist insofern nur die halbe Wahrheit, weil wenn ich diesen Satz höre, dann denke ich an Brecheisen und Vorschlaghammer, aber in Wirklichkeit ist das ein Nachtsperrwerkzeug, ein Dietrich, mit dem man Tierfabriken aufsperren kann, ohne einen Schaden zu hinterlassen, um Fotos zu machen. Aber auch Herr Böck hat wissen müssen, dass sein Spitzel Danielle Durand mich dieses Werkzeug einige Monate davor präsentieren gesehen hat. Dabei habe ich genau erklärt, wozu man das braucht. Er hat es ganz genau gewusst, er braucht nicht so zu tun, als wollte ich damit irgendwelche Anschläge durchführen.
Dann hat Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, die verschlüsselten Daten würden Anschlagspläne enthalten. Eine reine Mutmaßung des Herrn Böck, die sich nicht bewahrheitet hat, weil man von mir viele verschlüsselte Dateien gefunden hat. Der Herr Breitsching von der SOKO hat bestätigt, dass nirgendwo irgendetwas Kriminelles zu finden war. Der gesamte VGT Server wurde von ihm durchforstet.
Dann hat Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, es gäbe Zusammenhänge der Beschuldigten zur Brandstiftung einer Jagdhütte in Zurndorf und einer Sachbeschädigung an einer Fasanerie in Wildon. Und beide diese Fälle sind Paradebeispiele für die unglaubliche Art und Weise, wie die SOKO hier ermittelt hat. Zurndorf war ein Brand einer Jagdhütte. Am nächsten Tag haben Brandsachverständige den Brandort untersucht, wir hatten sie als Zeugen hier vor Gericht. Die beiden haben gesagt, am Brandtag dem 11. November 2007 hat ein Polizist um 19:06 Uhr den Brand gesehen. Dann haben sie festgestellt, dass das ein fahrlässiger Brand und keine Brandstiftung war. 3 Monate später bekommt die SOKO dieselben Akten in die Hand. Dann steht hier nichts mehr vom 11. November 2007, sondern es steht Tatzeit 11. bis 13. November 2007 und es steht nicht mehr, dass am 11. November um 19 Uhr ein Polizist das Feuer gesehen hat. Und diese Fahrlässigkeit, die die Brandsachverständigen als Brandursache identifiziert hatten, wurde zur möglichen Brandstiftung und das ganze deswegen, weil ich 2 Tage später dort in der Region war. Ich hatte mich selbst fotografiert, um illegale Fasanerien zu dokumentieren und dann eine Anzeige in meinem Namen zu machen. Wir haben damals vor Gericht die Brandsachverständigen als Zeugen gehört und es ist klar heraus gekommen, dass das ein überhitzter Ofen war, von einem Ofenrohr, das nicht vernünftig gewartet wurde, und daher ein Kaminbrand stattgefunden hat.
Fast noch schlimmer ist der Vorwurf der Sachbeschädigung an einer Fasanerie in Wildon, weil auch hier sein Spitzel Herrn Böck vollkommen informiert hat. Sie hat gewusst, dass wir bei diesem ALW in Graz am nächsten Tag eine Jagdstörung organisieren wollen. Es hat am Samstag und am Sonntag eine gegeben, die am Sonntag wurde dann abgesagt. Danielle Durand hat das alles miterlebt und hat auch die Emails gelesen, in denen das besprochen wurde. Und am Telefon hat die SOKO Frau Springer zum Herrn Hnat sagen hören, dass es sich um einen jagdmäßigen Spaziergang handelt und dass man die Details persönlich bespricht. Das Kommentar der SOKO dazu war, dass die Jagdstörung abgesagt wurde ist vielleicht ein Codewort dafür, dass sie doch stattgefunden hat und dass es am Tag stattfinden soll könnte ein Codewort für die Nacht sein. Und so wurde von der SOKO aus einer Verabredung zu einer Jagdstörung, die nicht stattgefunden hat und von der die verdeckte Ermittlerin gewusst hatte, weil sie mitten unter uns war, eine Verdächtigung einer Sachbeschädigung an einer Fasanenvoliere konstruiert.
Alle Verdächtigungen, die der Herr Böck der Untersuchungsrichterin genannt hat, waren falsch und der Großteil davon wurde von Böck wissentlich falsch an diese Untersuchungsrichterin weitergegeben. Das Erstaunliche und das, was mich an der Justiz zweifeln lässt, ist, dass derartige Verfehlungen von PolizistInnen überhaupt keine Konsequenzen haben. Böck sitzt hier höhnisch lachend im Gerichtssaal, lacht seine Opfer aus und man kann ihn auch nicht dazu befragen, weil er nicht mehr kommt und vor Konsequenzen muss er sich offensichtlich auch nicht fürchten. Übrigens ist das derselbe Herr Böck, der bei meiner Festnahme zu mir in die Zelle gekommen ist und dort gesagt hat: Jetzt haben wir dich und du kommst da nie wieder raus. Wir haben jetzt alles über dich, wir haben alles durchleuchtet und jetzt kommst du hier nie wieder raus.
Er wollte mich also psychisch unter Druck setzen, psychisch belasten. Er wollte mich verzweifelt sehen und hat das weidlich ausgenutzt, grinsend durchgeführt. Dieser Herr Böck, durch dessen Lügengeschichten ich in Untersuchungshaft gekommen bin, der wird scheinbar von der Justiz nicht verfolgt, was mich wirklich entsetzt und am Rechtsstaat zweifeln lässt. Ich hätte eigentlich gehofft, dass allen klar ist, dass die Polizei als Gewaltmonopol im Staat einer besonders scharfen Kontrolle unterliegen muss, dass man der Polizei nicht blind vertrauen kann, weil überall, wo Macht ist, gibt es Machtmissbrauch. Und deswegen würde ich von den Gerichten, die dafür zuständig sind, erwarten, dass sie diesen Machtmissbrauch verhindern und einen Herrn Böck verfolgen lassen für das, was er uns hier angetan hat.
Die Schlussworte
Ich komme zum Schluss. Der § 278a, der hier in Stellung gebracht wurde, der lässt nichts Entlastendes zu. Er ist so diffus in der Interpretation des Staatsanwalts, dass man nicht wissen kann, was jetzt eigentlich verboten ist und was nicht. Man kann nicht einmal wissen, was gemeint ist, mit dem Vorwurf. Auch, ob es jetzt einen direkten Bezug zu Straftaten geben muss oder nicht, bevor der Paragraph anwendbar wird. Er erlaubt noch dazu alle Ermittlungsmaßnahmen, den großen Lauschangriff, den es ja auch gegeben hat, und das bei einem derartig diffusen Vorwurf, das ist doch sehr gefährlich. Legale Handlungen reichen ja scheinbar, man wirft mir ja nichts anderes vor, jedenfalls zu dieser Zeit hat man mir noch keine strafbaren Handlungen vorgeworfen. Also legale Handlungen reichen, um schon unter diesen Paragraphen zu fallen. Und er hat auch die perfide Eigenschaft, dass es keine Verjährung gibt. Eine politische Straftat, die einem zugeordnet wird, verjährt dann einfach nicht, solange der Vorwurf § 278a im Raum steht, weil es sozusagen ein Dauerdelikt ist und weil es politische Kampagnen gibt, die aufeinander folgen, aber sozusagen der politische Druck weiter bestehen bleibt in Richtung Tierschutz. Diese kriminelle Organisation kann dann von den verschiedensten Leuten weiter getragen werden und so können auch 20 Jahre alte Straftaten noch verfolgt werden.
Und man muss auch keine gemeinsame Gruppe bilden, man muss sich gar nicht kennen, wie das zwischen BAT und VGT ja nachgewiesen ist und man muss keine Organisation im herkömmlichen Sinn sein. BAT und VGT, oder auch die einzelnen Mitglieder, die hier angeklagt sind, bilden ja gemeinsam auch nicht in irgendeiner Form eine Vereinigung.
Und zweitens schlussfolgere ich aus diesem Prozess, dass die Polizei leider offen Gesetze brechen kann. Das sieht man z.B. an der nicht genehmigten verdeckten Ermittlung, dass die Polizei keine Akteneinsicht geben muss, dass sie eine Untersuchungsrichterin anlügen kann, dass sie die Daten eines Brandes verändern kann, um unschuldige Leute vorsätzlich zu belasten, dass sie diese Brandsachverständigen einfach uminterpretieren kann und dass sie auch Hausdurchsuchungen machen kann, ohne, wie es im Gesetz steht, ein spezifisches Objekt zu fordern, bevor sie die Hausdurchsuchung machen. Das ist nämlich nirgendwo geschehen und das ist eindeutig gesetzwidrig und als ich danach fragte, wurde mir von dem Richter, den ich angerufen hatte, in der Pause gesagt: Schauen Sie, man muss bei der Polizei etwas toleranter sein, die haben halt eine sehr schwere Aufgabe‘. Für die Polizei gelten offensichtlich die Gesetze nicht. Erschütternd ist, dass es hier keine Konsequenzen gibt und keine Möglichkeit, von uns aus jedenfalls, sie zu einem gesetzmäßigen Handeln zu zwingen. Und es wird als Konsequenz dieses Gerichtsverfahrens, wie auch immer es ausgeht, eine sehr intensive Aufarbeitung des Geschehenen geben müssen und sehr weitgreifende Reformen, zu denen auch eine Änderung des § 278a gehört. Danke!
Das Schlussplädoyer von Moser
Moser führte zu seinem Schlussplädoyer aus: Heute ist der 1. April. Fast 3 Jahre sind seit meiner Verhaftung am 21. Mai 2008 vergangen – dem Tag, an welchem ich von bewaffneten Polizisten meinen weinenden Kindern und meiner völlig verzweifelten Frau entrissen wurde. Meine Familie blieb zurück in einem Chaos aus zerstörter Sicherheit, zerstörter Privatsphäre und zerstörtem Kinderspielzeug. KeineR der Verantwortlichen hat sich dazu geäußert! Stattdessen wurde ich eingesperrt!
Ich konnte während meiner knapp 3-monatigen Gefangenschaft meine Frau und meine Kinder nur alle 2 Wochen durch eine Trennscheibe sehen und über ein überwachtes Telefon sprechen.
Warum?
Bekannterweise habe ich von 2006 bis zum Tag meiner ungerechtfertigten Verhaftung die Kampagne gegen den Pelzverkauf des Kleider Bauer Konzerns in Tirol koordiniert und geleitet. Es handelte sich dabei um Kundgebungen, welche behördlich angezeigt und nicht untersagt wurden. Ich habe auch über den Verlauf der Kampagne, und speziell über deren kreative Schwerpunkte, öffentlich referiert.
Das macht mich nicht kriminell!
Referiert habe ich auch auf den österrechtweiten Animal Liberation Workshops, und zwar über Tierrechte in der bildenden Kunst und politische Aktionen mit kreativem Schwerpunkt.
Das macht mich nicht kriminell!
Ich habe einen Buchvorstellungsabend mitorganisiert, meine Mutter als Bibliothekarin macht sowas wöchentlich.
Das macht mich nicht kriminell!
Ich habe an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen, an go ins, run ins, Blockadeaktionen, Besetzungsaktionen und Jagdstörungen.
Das macht mich nicht kriminell!
Ich habe auch politische Flugblätter – wie im Strafantrag richtig bemerkt – zur Verteilung bestimmt
, bei mir daheim gelagert.
Das macht mich nicht kriminell!
Offenbar habe ich auch beunruhigende Kunstwerke geschaffen und Songtexte verfasst, beides findet sich in meinem polizeilichen Abschlussbericht. Meine künstlerische Arbeit war auch zentrales Thema bei meiner Einvernahme hier vor Gericht. Zur Illustration hier ein Zitat aus dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 22. 03. 2010 41 HV 68/09z-17, Seite 11): Haben Sie in ihrer Kunst Ihre Gedanken und Ihre Gesinnung zum Ausdruck gebracht?
Das macht mich nicht kriminell!
Und dann natürlich Emails. Aus mehreren Hundert, vielleicht Tausend Emails, welche ich als Diskussionsbeiträge auf eine Mailingliste gepostet habe, auf welcher die Mitglieder sicher alle um meine zum Teil provokativen und ironischen Ausdrucksformen und Ausdrucksweisen wissen, wurden im abschlussbericht etwa 20 und im Strafantrag 2 herausgenommen. –Teilweise wohl bewusst ohne dazugehörige Anführungsstriche und Ironietags, welche die Originalmails um einiges verständlicher machen, und immer aus dem Diskussionszusammenhang gerissen! als Beispiel hier nochmal das Email aus dem Abschlussbericht: vgt = alf, nett eigentlich!
, im Originalmail steht darunter: ich hoffe es ist hörbar, dass obiges spaßig geschrieben ist!
Das erklärt alles. Und wenn, wie im Abschlussbericht, der zweite Satz fehlt, erklärt das auch alles, es ist nämlich beispielhaft für die Polizeiarbeit in diesem Verfahren, wo von vornherein ausschließlich Belastendes zugelassen wurde. Und in den Strafantrag wurde derartiges entweder völlig unreflektiert oder absichtlich sinnverändernd übernommen.
Ich hatte an meinen 2 Einvernahmetagen die Möglichkeit – soweit ich ausreden durfte –, diese – wohlgemerkt privaten – Emails in ihrem Zusammenhang darzustellen und auf diese Weise deutlich zu machen, dass es sich hierbei höchstens um überzeichnete ironische oder bewusst provokante Statements handelt, was sich einerseits auch wie ein roter Faden durch meine künstlerischen Arbeit und andererseits auch meine verbalen Aussagen zieht! Und ob provokant, ironisch oder was auch immer, bei keinem dieser Emails wurden Straftaten nachbesprochen oder geplant.
Das macht mich nicht kriminell!
KeineR der ZeugInnen der Anklage hat irgendwas und schon gar nichts strafrechtlich Relevantes im Bezug auf mich erlebt, festgestellt oder ausgesagt! Diese ZeugInnen betonten, wenn ich ihnen denn überhaupt bekannt war – wenn ja, von nichtuntersagten Kundgebungen – sich lediglich an mein Aussehen erinnern zu können.
Das macht mich nicht kriminell!
Die sogenannten belastenden Depositen, die bei meiner Hausdurchsuchung mitgenommen wurden, waren Sojamilch, die die BeamtInnen offenbar für Buttersäure hielten, Scherzartikel mit der Aufschrift Stinkbomben, die meinen Söhnen gehörten, Spritzen zur homöopathischen Behandlung unserer Hühner, Kaninchen und Katzen. Weiter meine Text- und Skizzenbücher und unzählige andere private Dinge. Wir haben mittlerweile Vieles zurückbekommen, z.T. kaputt, aufgeweicht und schimmlig, ob wir alles zurückhaben, werden wir nie erfahren. – All die vielen Kisten voller persönlicher Gegenstände waren offenbar nicht belastend.
Zu allen meinen Anklagepunkten im Strafantrag hat die Verteidigung ZeugInnen beantragt, keinE einzigeR meiner ZeugInnen wurde geladen und angehört, ich schließe daraus, dass der Richterin meine Argumentation bei meiner Einvernahme schlüssig erscheint.
Am 7. Oktober 2010 erstattete eine Tierrechtsaktivistin aus Linz eine Selbstanzeige nach exakt denselben Punkten, die mir im Strafantrag vorgeworfen werden. Bereits am 18. Oktober 2010 wurde die Aktivistin von der Einstellung des Verfahrens
benachrichtigt. In dieser Benachrichtigung steht wörtlich: Die von Ihnen angeführten Handlungen vermögen einen Anfangsverdacht in Richtung § 278a StGB nicht zu begründen
!!!!
Ich habe während des Prozesses hier wesentlich öfter das Bedürfnis gehabt, mich zu äußern, mich zu erklären und Begebenheiten klarzustellen, als ich es tatsächlich auch tat und es war für mich schwer und nicht zu gewöhnen, erleben zu müssen, wie hier die Beteiligten willkürlich unterbrochen und abgewürgt wurden. In meinem sozialen und politischen Umfeld zählt stets die Gewichtigkeit der Argumente und nicht die hierarchische Position der Sprecherin. Es war für mich schmerzlich feststellen zu müssen, dass das hier offenbar anders gehandhabt wird.
Ich habe pro Prozesswoche 2400 km zurückgelegt und saß 28 Stunden im Zug. Es war mir zeitlich unmöglich, als Künstler an Werken und Präsentationen zu arbeiten und als Restaurator Aufträge wahrzunehmen. Seit Prozessbeginn überleben meine Familie und ich ausschließlich durch Solidaritätsspenden aus der Bewegung.
– an dieser Stelle von ganzem Herzen danke dafür! Ohne Euch hätten wir das nie geschafft!
Den Ermittlungs- und Anklagebehörden war es von Anfang an egal, wie und ob wir als Familie, meine Kinder, meine Frau und ich, diese Art von Staatsterror überstehen können, bzw. war der existenzielle Ruin vielleicht sogar kalkuliert. Sei es bei der Hausdurchsuchung durch bewaffnete Polizisten, sei es während meiner Gefangenschaft oder sei es durch diesen alles lähmenden Prozess! Dieses Horrorerlebnis begann mit meiner Verhaftung am 21. Mai 2008 und endet mit meinem Freispruch am 2. Mai 2010. Dennoch macht auch der verdiente Freispruch all die Ängste, Tränen und traumatisierenden Erlebnisse meiner Familie, meiner Kinder, niemals rückgängig!
Wie wird durch den Freispruch die verzweifelte Angst meiner Kinder am Tag der Hausdurchsuchung relativiert? Wie relativiert das die resignative Ohnmacht meiner Kinder bei meiner Verhaftung und bei den Besuchen im Gefängnis? – Hier im Prozess kamen auch immer wieder Zustände wie Angst, Bedrohung und psychischer Druck zur Sprache. Meine Kinder wissen um den psychischen Druck, wissen welche Bedrohung und was für Angst diese Art von Staatsterror für sie bedeuten! Wie relativiert ein Freispruch diesen Prozess, während welchem ich nicht bei meiner Familie, nicht bei meinen Kindern sein konnte, meiner Arbeit nicht nachgehen konnte, von politischer Tätigkeit ganz zu schweigen?
Die Verbrechen an fühlenden Wesen, rein zugunsten von Profitmaximierung und Bereicherung, die Verbrechen einer Gesellschaftm die nichtmenschliche Tiere ihrer Freiheit beraubt, sie ausbeutet und ermordet – diese Verbrechen wurden hier weder verfolgt noch angeklagt, das ist leider bezeichnend!
Einen grässlichen Nachgeschmack hinterlässt auch die Gewissheit, wie hier polizeilich gearbeitet wurde, wie hier vertuscht und manipuliert wurde (ich erinnere nur an die verdeckte Ermittlerin und an die Vertrauensperson, an die unvollständigen Emailzitate in den Berichten und an die bis zuletzt fehlende Akteneinsicht).
Ich bin weiterhin wütend über diese Zustände. Ich werde nicht auf Gerechtigkeit hoffen, sondern weiterhin dafür kämpfen!
Für die Befreiung von Mensch und Tier, für die Freiheit der Kunst!
Somit schließe ich mit einem Zitat Berthold Brechts: Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
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Pause 19:17 Uhr – 19:28 Uhr.
Das Schlussplädoyer von DI Völkl
Es müsse zu Freisprüchen kommen, begann DI Völkl sein Schlussplädoyer. Das sei von Anfang an klar gewesen. Dann beantragte DI Völkl die Aufnahme der Schlussplädoyers in das Protokoll. Die Richterin sagte, dass das nicht vorgesehen sei.
P&C, fuhr DI Völkl fort, habe während der Kampagne ein Umsatzplus erlebt. Laut Staatsanwalt habe sich die Nötigung durch die Demonstration der BAT, in die die Pressesprecherin von Kleider Bauer geraten sei, nicht gegen sie sondern gegen die Geschäftsführung von Kleider Bauer gerichtet. Die Pressesprecherin habe sich so präsentiert, als ob sie durch den Vorfall gelitten hätte. Die Geschäftsführung hingegen habe nicht erkennen lassen, dass sie dadurch, dass ihre Pressesprecherin im Auto in einer Demonstration aufgehalten worden sei, sich genötigt gefühlt hätte.
Der Staatsanwalt habe einen Vorsatz zur Tierquälerei bei der Schweinebefreiung geortet, weil die BefreierInnen die Qualen von Schweinen für eine Mediengeschichte in Kauf genommen hätten. Das sei absurd, weil, erstens, es keine Mediengeschichte gegeben habe und, zweitens, Tierquälerei nie eine gute Mediengeschichte darstellen würde. Es sei vielmehr um eine Rechtsabwägung gegangen, ob das niedrigere Rechtsgut des Besitzanspruchs der Schweinefabrik für das höhere Rechtsgut Tiereswohl
geopfert werden dürfe.
Zur SOKO
Es gebe 4500 Sachbeschädigungen pro Jahr in Österreich. Und es würde deshalb keine SOKO gegründet. Es habe laut der damaligen Ministerin Kdolsky 1400 Übertretungen des Tierschutzgesetzes pro Jahr gegeben, davon seien nur 9 % (also 139) sanktioniert worden, den Rest habe man als Kavaliersdelikt nicht verfolgt. Aber wegen 13 Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer habe man eine SOKO gegründet.
Jetzt müssten sich die Angeklagten seit 13 Monaten frei beweisen. Dabei sei irgendwie schade, dass das Verfahren jetzt schnell zu Ende gehe. Dadurch bestehe die Gefahr der Nichtigkeit. DI Völkl gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass es der Richterin gelingen werde, das gut zu begründen.
Zu DI Völkl
Ihm, DI Völkl, werde vorgeworfen, der EDV-Experte einer kriminellen Organisation zu sein. Dabei gebe es sehr gute Gründe für eine Computerverschlüsselung, wie Recherchen, die ungestörte Planung von Aktionen des zivilen Ungehorsams und der Schutz der Privatsphäre der AktivistInnen.
Zu den zitierten Emailprotokollen und Telefonüberwachungen sagte DI Völkl, dass es stimme, dass er ein technisches Interesse habe, er sei aber kein Experte. Er habe es z.B. bis jetzt nicht geschafft, sich im Standardforum zum Live Ticker als Poster zu registrieren.
Zur Willkür der Untersuchungshaft
Der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger habe laufend Bezug auf Noam Chomsky genommen, er kenne ihn aber offenbar nicht. Chomsky sei Anarchist und sage, Macht führe zu Entscheidungen, nicht die Demokratie. Dass er das, wie in diesem Verfahren, am eigenen Leib erfahren werde, habe er nicht gedacht. Eigentlich habe er Österreich für einen relativ gut funktionierenden Rechtsstaat gehalten, in dem man sich auf unabhängige Gerichte verlassen kann, obwohl die Polizei Aussagen verzerre. Bei seiner Festnahme habe er noch gemeint, er werde spätestens beim Haftprüfungstermin 48 Stunden später freigelassen. Ich habe diese Festnahme erst meinen Eltern verschwiegen, aus Scham, auch meinem Arbeitgeber, weil ich davon überzeugt war, bald frei zu kommen
. Aber das Gegenteil sei der Fall gewesen, der Staatsanwalt habe einfach die Straftatenliste vorgelesen und mit ideologischen Überzeugungen aus Emails und der Computerverschlüsselung unterfüttert. Die Haftverhandlung habe 10 Minuten gedauert, den Großteil davon habe der Staatsanwalt gesprochen.
Er habe zum Vorwurf, er sei EDV-Experte gesagt, sein EDV-Wissen sei für einen echten EDV-Experten bestenfalls basic. Er sei dann in die Untersuchungshaft geschickt worden. Einige Tage danach habe er in der Haftbegründung gelesen, dass die Richterin gemeint habe, er habe angegeben, dass das, was er in der kriminellen Organisation mache, bestenfalls basic sei. Er habe dadurch erfahren, dass die Haftprüfungen nur formal existieren würden, die Haftrichterin habe sich überhaupt nicht für seine Verteidigung interessiert. DDr. Balluch habe zu seiner Verteidigung 100 Seiten voll geschrieben, aber gelesen habe das nur der Linguist, um ihm daraus einen Strick zu drehen.
Er, DI Völkl, habe dann vertraut, dass der OGH alles aufheben werde. Da sei er aber offenbar einer Marketingkampagne des Justizministeriums erlegen. Wiederum sei das Gegenteil der Fall gewesen, der OGH habe die Untersuchungshaft gerechtfertigt.
Die Oberstaatsanwaltschaft habe vor dem OGH-Erkenntnis die Weisung erteilt, die Untersuchungshaft nach 3 ½ Monaten abzubrechen. Wenn das OGH-Erkenntnis zuerst gekommen wäre, habe er das Gefühl, würden die Angeklagten noch immer in Untersuchungshaft sitzen. Dann hätten sie ihre Verteidigung aus ihrer Zelle führen müssen, Moser wäre nach der Verhandlung statt nach Tirol wieder in seine Zelle gegangen. Hätten sich die Angeklagten so gut aus der Zelle heraus verteidigen können? Hätte es dann auch Freisprüche gegeben?
Zum Tierschutzprozess
Das Vertrauen könne er der Justiz nicht mehr entgegen bringen, dass in dubio pro reo wirklich gelte. Sein Eindruck sei, die Richterin habe die Verteidigung eher gebremst als willkommen geheißen. Auch in der Hauptverhandlung sei es der Verteidigung durch die Richterin erschwert worden, ihre Gegenhypothese zu entwickeln. Das sei aber äußerst wichtig, dass eine Verteidigung diese Möglichkeit habe. Ihm werde schlecht, wenn er bedenke wie das sonst laufe. Z. B. der Sachverständige Dr. Schweiger hätte vielleicht, wenn man sich hätte allein verteidigen müssen, ohne andere Mitangeklagte und vielleicht nicht mit so guten AnwältInnen sondern PflichtverteidigerInnen, das Gericht beeindruckt. Er fürchte daher, dass in Österreich viele Menschen unschuldig verurteilt würden.
Er hoffe, dieses Verfahren werde ein Nachspiel haben. Er bereite gerade Anzeigen gegen die SOKO und den Staatsanwalt zu vielen Punkten vor. Schade, dass den Angeklagten das fragerecht gegenüber der SOKO, dem LVT und anderen ZeugInnen der Anklage verwehrt worden sei. Möglicherweise komme noch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu diesem Thema.
Ein politischer Prozess
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt habe gesagt, der Bericht der verdeckten Ermittlerin sei irrelevant. Das sei eine gesetzwidrige Vorbeweiswürdigung gewesen. Dasselbe gelte für das Justizministerium, das gesagt habe. Die verdeckte Ermittlerin habe nichts gefunden, weil sie unglücklich ermittelt habe.
Dass es zu einem Freispruch komme, sei eigentlich immer schon klar gewesen, spätestens beim OGH oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch der Prozess habe als politischer Prozess dennoch sein Ziel erreicht. Er wisse nicht, ob der Staatsanwalt eine Marionette oder der Drahtzieher hinter diese, Angriff auf den Tierschutz sei. Aber dieser politische Prozess sei als generalpräventive Maßnahme geführt worden. Junge Leute seien jetzt zweifellos allein schon dadurch abgeschreckt, dass sie wegen ihrem Engagement beim VGT oder bei der BAT mit einem Prozess und der Untersuchungshaft bedroht worden seien. Die Eltern werden ihre Kinder abhalten, sich zu engagieren, weil das deren Zukunftschancen, deren Karrieren, zerstöre. Seine, DI Völkls, Karriere sei zerstört worden. Er wolle nicht sudern und eigentlich sei ihm das jetzt egal, weil es wichtigere Fronten gebe.
Der Rechtsstaat habe durch diesen Prozess einen immensen Schaden genommen. Ein Freispruch werde daran auch nicht viel ändern.
Die Rechtsphilosophie-Professorin Eva-Maria Maier vom Juridicum in Wien habe in einem Fachjournal zum Tierschutzprozess geschrieben, dass die Ablösung der Strafbarkeit vom Grunddelikt sehr problematisch sei. Bei Univ.-Prof. Maier sei der Eindruck entstanden, dass im Tierschutzprozess im großen Stil Organisation durch Ideologie ersetzt worden sei. Wer für Tierschutz sei, sei potentiell Mitglied einer kriminellen Organisation.
Am 20. März 1988 hätten 10 TierschützerInnen auf 96 Pelzgeschäfte Farbanschläge unternommen. Sie seien wegen § 278 angeklagt worden. Es sei zu einem Freispruch gekommen. Der Richter habe dabei die hehren Beweggründe der AktivistInnen gelobt.
Der Vorstand der Raikabank habe einmal organisierten Betrug an seinen KundInnen begangen. Es sei beim OGH zu einem Freispruch wegen § 278a gekommen, weil der Vorstand im Kern eine legale Tätigkeit durchgeführt habe.
Im Tierschutzfall würden keine Organisation, keine Hierarchie und keine Straftaten vorliegen. Es seien nach diesem Prozess viele Justizreformen notwendig, aber die vielleicht dringendste Reparatur wäre den viel zu diffusen § 278a genauer zu spezifizieren.
Es müsse einen Freispruch geben, aber nicht im Zweifel, sondern weil der Tatbestand nachweislich nicht erfüllt sei.
Pause 20:14 Uhr – 20:29 Uhr.
Nach der Pause teilte die Richterin Mag. Traxler mit, dass er nicht im Zuschauerraum sondern auf der Bank der AnwältInnen zu sitzen habe.
Das Schlussplädoyer des Neuntangeklagten
Er schließe sich allem bisher Gesagten an, begann der Neuntangeklagte sein Schlussplädoyer. Dann regte er an, den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger von der Sachverständigenliste zu streichen. Man solle auch alle Urteile, die durch ihn zustande gekommen seien, überprüfen.
Die SOKO und der Staatsanwalt hätten immer, ohne Argumente vorzubringen, auf den Akt verwiesen. Die Vorwürfe seien ohne Substanz geblieben. Der Verdacht habe vielmehr an Substanz gewonnen, dass es ein gezieltes Vorgehen gegen die Tierschutz- und Tierrechtsbewegung gebe.
Das Verbreiten von Informationen an KundInnen von Geschäften solle also geschäftsschädigend sein.
In den beiden Stellen der BAT-Protokolle, die nicht explizit angeben würden, worum es ginge, würden einmal von einer Dachbesetzung und einmal von einer unangemeldeten homedemo handeln. Dazu habe der Staatsanwalt gesagt, dass das Beweise für eine kriminelle Organisation seien.
Der Staatsanwalt habe behauptet, der Siebtangeklagte habe Ferienhäuser von Kleider Bauer recherchiert. Wäre er der Staatsanwalt und der Staatsanwalt angeklagt, dann würde er sagen, der Staatsanwalt sei verstockt und leugne trotz klarer Beweislast gegen ihn. Es sei längst geklärt, dass es um eine Firma gegangen sei, die Ferienhäuser vermiete, und nicht um Ferienhäuser der Besitzer von Kleider Bauer.
Der Staatsanwalt habe belustigt gesagt, er, der Neuntangeklagte sei Journalist. Er habe damals eine Radiosendung gestaltet. Dazu habe er Informationen recherchiert, die öffentlich zugänglich seien.
SOKO und Staatsanwalt hätten gesagt, die verdeckte Ermittlerin sei nicht entlastend gewesen und deshalb nicht in den Akt gekommen. Die verdeckte Ermittlerin sei nur bei Demonstrationen dabei gewesen, aber Demonstrationen seien der zentrale Vorwurf. Jetzt sage der Staatsanwalt, die Demonstrationen seien eh friedlich gewesen.
Die kriminelle Organisation sei eine Verschwörungstheorie, die nicht widerlegt werden könne.
Die Besprechungen der SOKO mit ausländischen Behörden seien nicht im Akt. Es sei der Bezug zu einer Doppelstrategie in England daher nicht nachvollziehbar. Es sei ein schwaches Argument, es sei in England so und so gewesen, und deshalb werde es in Österreich auch so sein.
Die politisch unbequemen GegnerInnen seien durch Finanzprüfunden schikaniert worden, damit sie nicht mehr arbeiten könnten.
Der Staatsanwalt habe für seine Rede im Internet recherchiert. Er werfe aber genau die gleichen Internetrecherchen den Angeklagten vor.
Der Staatsanwalt habe es nicht ernst genommen, dass die Waffe als Theaterrequisit gedient habe. Aber Theater sei auch eine politische Aktionsform.
Tiere würde zu Waren degradiert, ihre Körper würden im Akkord zerstückelt. Es hätte in diesem Prozess um Tiere gehen sollen, der Schweinebetriebsbesitzer, die JägerInnen und die VivisektorInnen hätten angeklagt werden müssen. Der Schweinefabriksbesitzer habe die Tiere in enge Guchten gequetscht und sie für einen gewaltsamen Tod verkauft. Nun würden die Schweine auch noch als Mittel verwendet, zur Kriminalisierung von Tierschutzaktivismus beizutragen.
Das Vorgehen gegen die Angeklagten wundere ihn nicht, er sei aber durch die Intensität überrascht. Es gebe in Österreich viele politische Verfolgungen, wie die GegnerInnen des WKR-Balles und Personen, die deportiert werden sollen.
Ob der bürgerliche Rechtsstaat die beste aller schlechten Gesellschaftsformen sei? Nein, er glaube eine bessere Welt sei möglich. Ulrike Meinhof habe gesagt: Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie zwingen, immer unverschämter zu lügen
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Das Schlussplädoyer des Zehntangeklagten
Der Zehntangeklagte nannte das Plädoyer des Staatsanwalts ein Plagiat seiner Eröffnungsrede. Er habe offenbar dazwischen geschlafen oder nicht gemerkt, dass im letzten Jahr sein Strafantrag zerrissen worden sei. Oder ihn interessiere das nicht. D.h. er bleibe bei seiner Sicht, egal wie die Tatsachen aussehen würden.
Der Hauptvorwuf gegen den Zehntangeklagten basiere auf einer falschen Interpretation eines Telefonats. Das habe er dem Staatsanwalt gezeigt, aber das sei diesem egal, er bleibe dabei. Der Staatsanwalt habe offenbar nie die BAT-Homepage angesehen, sonst hätte er nicht sagen können, dass diese Webseite von einem EDV-Experten stamme.
Die Inhalte der Vorträge, die vom Staatsanwalt inkriminiert worden seien, seien diesem egal gewesen.
Zuerst habe er die Demonstrationen als gewalttätig inkriminiert, jetzt habe er sie als friedlich bezeichnet. Trotzdem sei das für ihn ein umso besserer Beweis für eine kriminelle Organisation.
Zum Prozess sagte der Zehntangeklagte, er habe sich gedacht, dass halt sei, was sein werde.
Scheinbar würden Schlussplädoyers immer mit Zitaten enden. Er wolle Walter Benjamin zitieren: Das Erstaunen darüber, dass in einem Rechtsstaat solche Dinge möglich sind, bringt einen dazu, dass die Auffassung des Rechtsstaats nicht zu halten ist
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Das Schlussplädoyer der Achtangeklagten
Die Achtangeklagte dankte ihrem Anwalt und allen solidarischen Menschen, die unermüdlich den Gerichtssaal besucht hätten. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für die SOKO sei von Anfang an klar gewesen, dass sie nichts Kriminelles machen würde. Sie habe sich schon lange legal für Tiere eingesetzt und sehe keinen Grund dazu, sich davon zu distanzieren. Die SOKO habe deshalb gezielt ihre Existenz zerstören wollen.
Rudolf Plessl habe am Abend nach der Verhaftung in der Roßauerlände zum Siebtangeklagten gesagt: Wenn wir mit Dir fertig sind, wirst Du auf allen Vieren nach Deutschland kriechen
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Der Staatsanwalt und die SOKO würden massiv einschüchtern und hätten die Existenz von ihr, der Achtangeklagten, zerstört. Sie leide unter psychischen Zuständen, ihre finanzielle Existenz sei ruiniert. Sie sei in der Nacht überfallen worden, sei 3 ½ Monate in Untersuchungshaft gesessen, sei von ihrer Familie, ihren FreundInnen und ihren Hunden weggesperrt gewesen. Und jetzt habe es noch so einen langen Prozess gegeben. Dennoch stehe sie weiter zu ihren Idealen, das würden ihr SOKO und Staatsanwalt nicht nehmen können. Sie werde sich weiter für die Befreiung der Tiere einsetzen.
Nach den letzten 3 Jahren müsse sie aber fragen, wer schütze sie vor diesem Staatsanwalt und der SOKO? Das könne ihr niemand beantworten.
Pause 21:06 Uhr – 21:19 Uhr.
Das Schlussplädoyer von Harald Balluch
Zuletzt begann Harald Balluch mit seinem Schlussplädoyer. Als der Staatsanwalt vor 8 Stunden sein Schlussplädoyer gehalten habe, begann er, sei er noch verärgert gewesen. Jetzt sei er nur noch müde, es sei schon spät.
Das Verfahren sei erschütternd gewesen und habe ihm die Augen geöffnet. Der Mangel in der Durchführung des Tierschutzrechts sei eklatant. Er habe gedacht, dass sei bei Menschen anders. In diesem Verfahren sei aber alles Mögliche passiert. Die Kriminalpolizei sei zahlreich im Zeugenstand erschienen, ihr Auftreten sei unfassbar gewesen. Z.B. habe der SOKO-Leiter Mag. Zwettler einfach vor Gericht gelogen. Daraufhin sei er zum Leiter des LVT aufgestiegen. Diese Lüge habe in seiner Karriere keinen Knick hinterlassen. Er habe keine Konsequenzen zu fürchten. Die Strafverfolgungsbehörde sei immer anwesend gewesen, aber sie habe offenbar Fußball geschaut.
Nicht alle PolizistInnen seien so, aber die Mehrheit. Es werde alles vertuscht. Die PolizistInnen hätten sich als ZeugInnen an nichts erinnern können und sie hätten ihre mündlichen Aufträge vergessen. Dabei habe die Behörde die Pflicht, ihre Aktivitäten zu dokumentieren. Das Vertuschen gehöre offenbar zum Polizeistil – oder nur zum Stil der SOKO.
Die Fakten seien komplett entstellt worden, z.B. sei der Einsatz der verdeckten Ermittlerin als nicht lange und als irrelevant bezeichnet worden. Wenn die Angeklagten nicht ihren Namen herausgefunden hätten, wäre sie nie als Zeugin geladen worden. Oder bei der Handyortung habe der Polizist die Daten einseitig dargestellt. Dass er die Sektoren nicht angeschaut habe, sei unglaubwürdig. Viel wahrscheinlicher sei, dass die Sektorenanalyse entlastend gewesen sei und daher vertuscht wurde. Der Handystandort sei in wenigen Minuten um 50 km gesprungen. Der Beamte habe das einfach verschwiegen. Wie er gezwungen wurde, die Orte anzugeben, hab er einmal den Ort genannt, beim Sprung aber die GPS-Daten, sodass man das nicht erkennen habe können. Er habe den Sprung in den Daten einfach vertuschen wollen, um das Ergebnis belastend darstellen zu können.
Ähnlich die Korrekturen im SEO-Bericht.
Unglaublich sei auch der Vorwurf gegen den Zehntangeklagten, er sei EDV-Experte. In der Telefonüberwachung stehe das genaue Gegenteil und der Staatsanwalt halte trotz allem daran fest. Er sei einfach unbelehrbar.
Die Behauptung, dass die Wohnung seiner, Balluchs, Lebensgefährtin ein Tierrechtstreffpunkt sei, sei einfach frei erfunden. Es gebe dazu nicht den geringsten Hinweis. Die Kontakte der Lebensgefährtin zur BAT seien nur über die Hunde gelaufen. Auch das habe die SOKO völlig verdreht. Wie können sich diese Menschen in den Spiegel schauen?
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Wenn es weniger Angeklagte gewesen wären, weniger engagiert, weniger AnwältInnen, dann hätte es vielleicht trotz des Fehlens belastender Fakten einen Schuldspruch gegeben.
Die SOKO habe so hartnäckig die Akteneinsicht verhindert, obwohl sie das Gesetz dazu verpflichte, Akteneinsicht zu gewähren, dass man stutzig werde. Die Akteneinsicht lag einfach nicht im Interesse der SOKO. Dabei sollte die Polizei bei den Ermittlungen keine persönlichen Interessen haben.
Das Vertuschen der chemischen Analyse sei nur herausgekommen, weil die Person, die diese Analyse durchgeführt habe, zufällig zu einem anderen Beweisthema vor Gericht als Zeugin geladen gewesen sei und zufällig so eine Frage gestellt bekommen habe.
Die Überwachung des Eingangs des VGT-Büros, des VGT-Materiallagers und der Wohnungen von Mag. Hnat und Springer sei ebenfalls vertuscht worden. Was noch alles vertuscht worden sei, bleibe offen und werde wahrscheinlich nie geklärt.
Alle Beweisanträge der Verteidigung seien nicht verfolgt worden. Nichts davon werde im Akt erwähnt. Selbst ein essentielles Alibi würde im Abschlussbericht nicht vorkommen. Aber das scheine keine Konsequenzen zu haben, wenn die Polizei offen das Gesetz breche. Wie soll man das aushalten, ohne Verdrängung?
. Die verantwortlichen Stellen würden das offenbar tolerabel finden.
Die Methode des Staatsanwalts sei gewesen, zu verhindern, dass die Beschuldigten zu ihren Rechten kommen würden. Er habe ihnen bis zuletzt ihr Recht auf Akteneinsicht verwehrt. Er habe gesagt, dass eine Notiz über die verdeckte Ermittlerin bereits im September 2007 auftauche. Er habe also immer schon von ihr gewusst, auch von ihren entlastenden Berichten. Er habe ständig taktiert, um zu verhindern, dass die Einsprüche der Angeklagten nicht behandelt werden. Er habe aktiv verhindert, dass die Angeklagten bei der Kriminalpolizei Akteneinsicht bekommen würden. Gegenüber dem Justizministerium habe er dann behauptet, es sei eh volle Akteneinsicht gewährt worden. Das habe jemand gesagt, der zu diesem Zeitpunkt genau gewusst habe, dass die Berichte der verdeckten Ermittlerin existieren würden, aber der Verteidigung nicht gegeben worden seien. Deshalb habe es auch 2 Mal einen Gerichtsbeschluss gegeben, dass die Polizei den Angeklagten das Recht auf Akteneinsicht verwehrt habe.
Der Staatsanwalt habe rechtswidrig die Daten nicht aufgehoben. Er habe sie nicht bei Erstellung der Anklage dem Gericht übergeben, wie das das Gesetz vorschreibe. Er habe die Daten nicht selbst angehört und geprüft, wie er das hätte tun müssen. Diese Kompetenz habe der Staatsanwalt widerrechtlich an die SOKO abgegeben. Der Staatsanwalt habe auch sehr lange am linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger festgehalten, obwohl so offensichtlich gewesen sei, dass Dr. Schweiger Schwachsinn geredet habe.
Der Staatsanwalt habe alle Beweisanträge der Angeklagten ignoriert. Und trotz all dem gebe es keine Konsequenzen für ihn. Aber es werden noch Anzeigen folgen. Er, Balluch, habe den Vorgesetzten des Staatsanwalts darüber informiert. Dabei sei ihm gesagt worden, es sei alles Bestens. Man habe sich abgefeiert, in Österreich sei alles Bestens.
Zum linguistischen Sachverständigen
Dr. Schweiger habe keine Ausbildung gehabt. Es habe nur eine Prüfung ohne erkennbaren Inhalt gegeben. Er sei verantwortlich für Verurteilungen, potentiell lebenslänglich. Offenbar habe bisher niemand nachgerechnet, was er gemacht habe. Dabei sei das doch ganz offensichtlich Blödsinn. Die hier Angeklagten hätten Glück gehabt und die Autoren von Texten gefunden. Das Problem sei, dass Sachverständige nur sehr schwer wegzubringen seien, auch wenn sie wahnsinnig wären. Wenn man Pech habe, dann sitze man vor Dr. Schweiger, er rede irren Blödsinn und man sei ihm ausgeliefert, weil man das Gegenteil nicht beweisen könne. Er stelle daher die Frage, ob es eine Instanz gebe, die Dr. Schweiger stoppen könne.
Dazu sagte die Richterin, dass das Gericht das prüfen werde.
Zur Schweinebefreiung
Das Kupieren von Schwänzen der Schweine sei, habe sich in der Verhandlung herausgestellt, eine flächendeckende Übertretung des Tierschutzgesetzes. Es werde nämlich automatisch gemacht. Auch der Schweinefabriksbesitzer habe das getan.
Die Schweine dort seien hartem Boden, Vollspalten, Ammoniakgeruch, geringem Platz, Beschäftigungslosigkeit und strukturlosen Buchten ausgeliefert gewesen. Man habe ihre Schwänze abgeschnitten, anstatt den Zustand zu ändern. Das sei deutlich auf den Fotos von diesem Schweinebetrieb zu sehen. Trotzdem sei es in den Augen des Staatsanwalts eine Tierquälerei gewesen, diesen Zustand durch eine Freilassung zu unterbrechen. Umgekehrt sei jene Person, die diesen Zustand vorsätzlich herbeigeführt habe, kein Tierquäler.
Dass er der gesetzlichen Verpflichtung, Kannibalismus und Beschäftigungsmaterial zu dokumentieren, nicht nachgekommen sei, habe für ihn keine Folgen. Dass diese Freilassung als Tierquälerei verfolgt worden sei, sei unfassbar. Anstelle des Staatsanwalts könnte er sich nicht in den Spiegel schauen.
Zu § 278a
§ 278a bedeute die Ausweitung der Strafbarkeit auf legale Handlungen. Es entwickle sich dadurch ein Feindstrafrecht, d.h. die Verfolgung unerwünschter Personen, ohne dass sie eine Straftat begangen hätten.
Das Schlussplädoyer des Staatsanwalts sei doppelbödig gewesen. Er habe behauptet, es werde weder der Tierschutz noch der VGT verfolgt. In der Realität sei aber z.B. Moser verfolgt worden, weil er der VGT-Kampagnenleiter in Tirol gewesen sei.
Die Handys seien vom VGT angeschafft worden. Es gebe keinen Hinweis, dass sie für etwas Anderes verwendet worden seien. Trotzdem bezeichne der Staatsanwalt das als Infrastruktur einer kriminellen Organisation. Was würde das anderes heißen, als dass NGOs und die Zivilgesellschaft verfolgt werden sollen? Hier werde etwas hingebogen, um jemanden zu verfolgen, der einem nicht passe. Das werde gegenüber der Öffentlichkeit aber anders dargestellt.
Laut Staatsanwalt gebe es SpitzenjuristInnen, die dieses Vorgehen super
finden würden. Das sei eine richtige Anwendung von § 278a. Das heiße aber, es gebe einen Paradigmenwechsel. Er könne jetzt nicht mehr nachvollziehen, was eigentlich genau strafbar sei. Konkret habe er Tierschutz gemacht, sein Verein habe Tierschutz in einem Bereich gemacht, in dem es zu Straftaten gekommen sei, und schon sei er schuldig nach § 278a! Wenn das wirklich so sein solle, dann hätte es zu diesem Paradigmenwechsel zuerst eine öffentliche Diskussion gegen sollen. Die SpitzenjuristInnen des Herrn Staatsanwalt sollten aus ihren Löchern kommen und sich der öffentlichen Diskussion stellen.
Die Unvi.-Prof. Maier und Velten hätten dazu Fachartikel geschrieben. Ihr Vorwurf sei, dass sich die Anwendung von § 278a im Tierschutzfall übe den Sinn dieser Bestimmung hinwegsetze. Wenn es wirklich SpitzenjuristInnen geben solle, die dafür gute Argumente hätten, warum reagieren sie dann nicht? Sie würden öffentlich nicht Stellung nehmen, sondern würden den Deckel auf dieser Entwicklung halten, wie es das Justizministerium mache. Er wolle hören, was diese SpitzenjuristInnen zu den Argumten der Univ.-Prof. Maier und Velten zu sagen hätten. Also entweder es gebe die SpitzenjuristInnen gar nicht, oder sie hätten kein Verantwortungsbewusstsein und keine demokratische Kultur. Wenn so eine Änderung jetzt kommen solle, dann müsse es dazu eine öffentliche Diskussion geben. Vielleicht habe der Prozess den Sinn gehabt, in Zukunft eine solche Entwicklung zu verhindern. Die Konsequenzen seien noch nicht abzusehen.
Das Schlusswort
Im Zentrum der Tierschutzermittlungen würde die ÖVP stehen. Es handle sich dabei um eine reine Lobbypartei. Manchmal werde das öffentlich auffällig. Die ÖVP sei immer über alles in der Tierschutzcausa informiert gewesen. Sie sei aber die einzige Partei gewesen, die sich der Diskussion entzogen habe. Sie sei die einzige Partei, die keine Reform von § 278a wolle.
Was sei eigentlich los in Österreich? Er habe in den 1970er Jahren, wie er aufgewachsen sei, gemeint, Österreich sei ein liberales Land. Leider sei Österreich offenbar korrupt geworden. Ich bin einfach entsetzt durch diese Erfahrungen
.
Er wolle über seine Unschuld nicht reden, weil er ganz offensichtlich nie etwas Strafbares gemacht habe. Es sei den Angeklagten gelungen, sich frei zu beweisen. Dazu habe es auch eins großen Glücks bedurft, z.B. dass die verdeckte Ermittlerin gefunden worden sei. Sie habe trotz immensen Drucks wahrheitsgemäß ausgesagt – Hut ab!
Wer ist jetzt zuständig, den Karren aus dem Dreck zu ziehen?
.
Ende 22:02 Uhr.