Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 94. & 95. Tag

Donnerstag 31. März 2011

Inhalt:

Der heutige Doppelprozesstag war rekordverdächtig, ging er doch von 9 Uhr vormittags bis nach Mitternacht, ohne eine Mittagspause bzw. eine Pause, die länger als 15 Minuten war. Die Richterin wollte offenbar alles daran setzen, den Prozess abzuschließen und für den nächsten Tag nur noch die Schlussplädoyers vorzusehen. Das ist letztendlich gelungen, allerdings nur durch die Ablehnung einiger Anträge. Darunter auch Anträge des Staatsanwalts auf einen neuen linguistischen Sachverständigen und neue ZeugInnen.

Nach Beendigung der Einvernahme des Sachverständigen Prof. Troxler zur Schweinebefreiung, als praktisch am Ende der Beweisaufnahme dieses Verfahrens, erweiterte der Staatsanwalt plötzlich den Strafantrag. Faulmann solle sich jetzt auch wegen Tierquälerei bzgl. der Nerzbefreiung verantworten, und DDr. Martin Balluch sowie Harald Balluch wegen Sachbeschädigung, dauernder Sachentziehung und ebenfalls Tierquälerei, alles in Bezug auf dieselbe Nerzbefreiung Anfang Juli 1997. Die Verteidigung reagierte darauf mit einer Reihe von eigenen Beweisanträgen bzgl. der Einvernahme von ZeugInnen, aber die Richterin zeigte sich von all dem unbeeindruckt, wies alle Anträge ab und drehte die Verhandlung zu.

Zum linguistischen Sachverständigen sagte die Richterin, sie lehne den Antrag auf seine Enthebung ab, aber er war nicht ausreichend in der Lage, die aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen, er werde daher nicht mehr geladen. Der Staatsanwalt behielt sich einen Nichtigkeitsantrag vor, weil die Richterin keinen Ersatzsachverständigen zu laden bereit war. Das alarmierte wiederum die Verteidigung, weil nach deren Ansicht dadurch tatsächlich Nichtigkeit gegeben sei. Ein Staatsanwalt müsse während der Verhandlung in dieser Art seinen Nichtigkeitsantrag ankündigen, wenn er tatsächlich eine Berufung gegen das Urteil auf dieser Basis einbringen will. Doch die Richterin blieb bei ihrer Entscheidung.

Einvernommen wurde heute die Geschäftsführerin der Vier Pfoten, allerdings nur zu einem sehr eingeschränkten Beweisthema, nämlich die Schweinebefreiung Ende März 2008. Sie hatte dazu eigentlich gar nichts zu sagen. Anschließend wurden wieder der Besitzer der Schweinefabrik und der Sachverständige Prof. Troxler zur Frage, ob die Schweinebefreiung Tierquälerei gewesen sein könnte, befragt. Der Sachverständige bestätigte, dass die Schweine in diesem Betrieb unter den normalen Lebensbedingungen zu leiden haben und dass viele Aspekte der Befreiung diese Lebensumstände sehr kurzfristig verbessert hätten.

Der Rest des Tages wurde mit Stellungnahmen verbracht. Die Acht- und der Neuntangeklagte sowie Jürgen Faulmann kommentierten ihre Abschlussberichte. Danach gaben DDr. Martin Balluch, DI Elmar Völkl und Harald Balluch ihre Stellungnahmen zu den Sachverständigen Dr. Schweiger und Prof. Troxler ab. Insbesondere in den sehr langen Stellungnahmen zu den Aussagen des linguistischen Sachverständigen wurden zahlreiche neue Argumente gegen dessen Erkenntnisse aufgefahren, sodass die BeobachterInnen fast schon enttäuscht darüber waren, dass die Angeklagten diesem Sachverständigen gegenüber trotz mehrtägiger Befragung nie zu ihrem Fragerecht gekommen sind.

Weit nach Mitternacht, die Verhandlung war bereits über 15 Stunden alt, wurden noch Beweisanträge der Verteidigung bzgl. Schweine- und Nerzbefreiung gestellt.

Heute saßen 20 BesucherInnen im Zuschauerbereich, 6 Angeklagte fehlten. Die Verhandlung begann um 9:04 Uhr.

Angaben der Richterin zur Akteneinsicht

Die Richterin verteilte an die Verteidigung ein Antwortschreiben des Innenministeriums zur Frage der Akteneinsicht. Die Abteilung IV/1 sei mit der Überspielung der Audiodateien beschäftigt. Da es nur begrenzte personelle Ressourcen gebe, würde diese Überspielung nur sehr langsam von statten gehen. In dem Schreiben meinte das Innenministerium, es sehe seit Beginn der Hauptverhandlung kein juristisches Recht der Angeklagten mehr auf Anhörung der Telefon- und Lauschangriffsaudiodaten.

Zusätzlich, sagte die Richterin, habe der Leiter des Büros für verdeckte Ermittlungen mitgeteilt, dass es keinerlei Aufzeichnungen von Aufträgen gebe, die sein Büro in der Tierschutzcausa erhalten habe, und es gebe auch keinerlei Aufzeichnungen zur Korrespondenz mit der SOKO.

Beschlüsse zum linguistischen Sachverständigen

Die Richterin verkündete dann ihren Beschluss auf Abweisung des Antrags der Verteidigung, den linguistischen Sachverständigen zu entheben. Es würden beim Sachverständigen keine Gründe vorliegen, die geeignet seien, seine Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Und eine Enthebung des Sachverständigen wegen fehlender Sachkunde sei nach Erstattung des Gutachtens nicht mehr möglich.

Sie verkündete auch ihren Beschluss auf Abweisung des Antrags der Verteidigung, ein weiteres linguistisches Gutachten einzuholen. Die Begründung dafür werde bei der Urteilsbegründung nachgereicht.

Und dann sagte die Richterin wörtlich: Der Sachverständige war nicht ausreichend in der Lage die aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen. Er wird daher nicht mehr geladen.

Kommentare und Anträge der Verteidigung

Anwalt Dr. Haberditzl machte seinem Ärger Luft, dass die Ermittlungspolizei in die Telefonprotokolle offenbar hineininterpretieren könne, was sie wolle, wenn die Verteidigung diese Protokolle nicht abhören könne.

Zum Sachverständigen sagte Dr. Haberditzl, dass der Staatsanwalt einen linguistischen Sachverständigen habe bestellen dürfen, die Verteidigung nicht. Das sei eine Verletzung des Prinzips der Waffengleichheit. Dazu verweise er auf einen Artikel im Anwaltsblatt, in dem dieses Problem angeschnitten werde. Dr. Haberditzl zitierte wörtlich: In der Praxis sind vermehrt ständige Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsanwaltschaft und gewissen Sachverständigen zu erkennen. Dann verwies Dr. Haberditzl noch auf das astronomische Honorar des linguistischen Sachverständigen und meinte, dass in dieser Sache der Artikel im Anwaltsblatt den Nagel auf den Kopf treffe.

Anwalt Mag. Bischof sagte, dass er im Hinblick auf die Äußerung der Richterin, dass der Sachverständige unschlüssige Argumente gebracht habe, auf seine Fragen und weiteren Stellungnahmen dazu verzichte.

Anwalt Mertens beantragte die Verlesung der Gegengutachten der Verteidigung zur Frage der Tierquälerei bei der Schweine- und der Nerzbefreiung, das von Prof. Loupal und Dr. Haferbeck stamme und bereits vorgelegt worden sei. Zusätzlich beantragte Mertens, dass ein Sachverständiger bestellt werden solle, und zwar zur Frage, wie sehr Schweine in dem vorliegenden Schweinebetrieb leiden und ob die Freilassung temporär dieses Leiden erleichtert hätte. Er beantragte die Feststellung der Entwicklung der Mastscheine vor, während und nach der Freilassung und welche Verletzungen konkret vorgelegen seien. Mertens beantragte auch die Vorlage des Sauenplaners dieses Betriebs der letzten 7 Jahre und der Daten der Tierkörperverwertung. Diese Anträge würden gestellt, weil der Sachverständige für die Schweinebefreiung kein Fachmann für Pathologie sei. Zusätzlich beantragte Mertens eine Reihe von ZeugInnen aus der Schweineindustrie zum Beweis dafür, dass 3 tote Schweine an einem Wochenende für derartige Betriebe normal seien.

Kommt die Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin?

Die Richterin sagte, sie habe die Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin bestellt, sie sei aber nicht da. Dann fragte die Richterin Faulmann, ob er deren Nummer habe. Faulmann sagte, er habe diese Zeugin schon vor mehr als 1 Jahr beantragt. Die Richterin antwortete, dass die Zeugin bereits geladen gewesen sei, aber Faulmann sei damals erkrankt. Dann wurde die Sitzung unterbrochen, um die Zeugin zu kontaktieren.

Pause 9:32 Uhr – 10:15 Uhr.

Die Richterin sagte nach der Pause, sie habe die Telefonnummer der Zeugin aus dem Akt erhoben und sie angerufen. Sie werde um 11 Uhr hier sein.

Beschlüsse der Richterin zu den Anträgen der Verteidigung zur Schweinebefreiung

Ein Sachverständiger sei ein Beweismittel, wie eine Zeugenaussage, sagte die Richterin. Der Sachverständige habe sein Gutachten lange nach der Freilassung der Schweine erstellen müssen. Der Betriebstierarzt, der als Zeuge ausgesagt habe, sei aber unmittelbar nach der Befreiung dort gewesen. Seine Aussage unterliege der Beweiswürdigung. Auch der Betriebsbesitzer und 2 AmtstierärztInnen hätten bereits Aussagen vor Gericht gemacht.

Faulmann sie laut Rufdatenrückerfassung zwischen 17:56 Uhr – 18:15 Uhr in der Gegend der Schweinebefreiung gewesen. Es sei aber nicht klar, wann die Befreiung stattgefunden habe. Jedenfalls muss die Tat in der Nacht vom 30. auf den 31. März 2008 stattgefunden habe. Es gebe zwei Fotos zur Befreiung auf der Bite Back Webseite. Im Verfahren seien dann noch zwei weitere Fotos vom Bekennerschreiben aufgetaucht.

Es gebe 3 tote Schweine von diesem Wochenende. Der Schweinebetriebsbesitzer sage, sei seien Sonntag vormittags noch nicht tot gewesen. Der Betriebstierarzt sage, die toten Schweine seien nie obduziert worden, ihre Todesursache also unklar. Faulmann sage, die Schweine seien schon vor der Befreiung tot gewesen.

Der Sachverständige Prof. Troxler habe bereits sein Gutachten erstattet, er käme heute wieder, aber es seien nur mehr 1-2 Fragen offen.

Dann verkündete die Richterin den Beschluss auf Abweisung des Antrags von Mertens, die Privatgutachten zu verlesen. Ebenso wurden die Anträge auf ein Ergänzungsgutachten, auf die Einvernahme weiterer ZeugInnen und auf die Einholung von Informationen zum Zustand der Tiere im Betrieb abgewiesen. Letzteres sei irrelevant, relevant sei nur der Zustand der Schweine vor der Befreiung und danach. Der Betriebsbesitzer habe ausgesagt, dass er den Zustand der Schweine vor der Befreiung nicht angeben könne.

Stellungnahme und Antrag des Staatsanwalts zum linguistischen Sachverständigen

Der Staatsanwalt sagte, er wolle zu den Aussagen von Dr. Haberditzl bzgl. der Waffengleichheit Stellung nehmen. Der linguistischen Sachverständige Dr. Schweiger sei aus der Linguistiksachverständigenliste bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft sei im Ermittlungsverfahren viel objektiver als ein Sachverständiger der Verteidigung, daher genüge es, wenn nur der Staatsanwalt einen Sachverständigen bestelle und dieser der einzige Sachverständige im Verfahren bleibe.

Der Staatsanwalt teile nicht die Ansicht des Gerichts, dass der Linguistik-Sachverständige irrelevant sei. Deshalb beantragte der Staatsanwalt einen neuen linguistischen Sachverständigen zu bestellen, ansonsten liege Nichtigkeit vor.

Die Richterin verkündete daraufhin ihren Beschluss zur Abweisung dieses Antrags des Staatsanwalts. Daraufhin sagte der Staatsanwalt, er behalte sich einen Nichtigkeitsantrag vor.

Dr. Haberditzl meinte, einen Sachverständigen des Staatsanwalts anders zu behandeln, als einen Sachverständigen der Verteidigung, sei eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Bestimmung erzwinge die Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage und ein faires Verfahren.

Um 10:33 Uhr wurde der Besitzer der Schweinefabrik in den Zeugenstand gerufen. Auch der Sachverständige Prof. Troxler betrat den Gerichtssaal. Doch Mag. Bischof beantragte eine Unterbrechung der Sitzung, um sich mit seiner Mandantschaft zum Antrag des Staatsanwalts zu beraten.

Pause 10:34 Uhr – 10:48 Uhr.

Nach der Pause sagte Mag. Bischof, dass nach Ansicht der Verteidigung der Staatsanwalt nicht so falsch liege. Wenn das Gutachten mangelhaft sei, dann müsse ein neuer Sachverständiger beigezogen werden. Der Staatsanwalt habe sich die Nichtigkeit vorbehalten, deshalb beantrage auch die Verteidigung einen neuen Sachverständigen.

Anwältin Dr. Stuefer ergänzte, dass die einzige gesetzlich vorgesehene Option die Beiziehung eines neuen Sachverständigen sei. Allerdings könne man in analoger Anwendung des alten Rechts aus verfahrensökonomischen Gründen keinen weiteren Sachverständigen bestellen, weil das Beweisthema irrelevant sei.

Anwalt Dr. Karl sagte dazu, das das Gesetz bei Unschlüssigkeiten im Gutachten die Neubestellung eines Sachverständigen vorsehe. Deshalb sei ein Zusatzgutachten zwingend.

Die Richterin verkündete daraufhin den Beschluss auf Abweisung sämtlicher Anträge der Verteidigung. Es gebe verschiedene juristische Überlegungen des Gerichts, die Begründung erfolge bei der Urteilsbegründung. Sie verweise auf eine diesbezügliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

Einvernahme der Geschäftsführerin der Vier Pfoten

Anschließend wurde die Geschäftsführerin der Vier Pfoten in den Zeugenstand gerufen. Der Sachverständige Prof. Troxler verließ den Verhandlungssaal. Was ihr zum vorliegenden Schweinebetrieb einfalle, fragte die Richterin die Zeugin. Der sei von hier aus der Gegend von Wr. Neustadt, sie kenne ihn vom Vorbeiradeln, meinte die Zeugin. Wieso, fragte die Richterin. Da sei ein Radweg daneben, gab die Zeugin an. Wann sie vorbeigeradelt sei, fragte die Richterin. Das sei so, wie bei vielen anderen Tierfabriken, sagte die Zeugin, sie sei einfach vorbeigeradelt, wisse aber nicht mehr wann. Ob sie zu zweit oder allein gewesen sei, fragte die Richterin. Immer zu zweit, sagte die Zeugin. Mit Jürgen Faulmann, fragte die Richterin. Die Zeugin bejahte. Ob das auch beim vorliegenden Schweinebetrieb so gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, jedenfalls in der Gegend, meinte die Zeugin.

Was ihr Verhältnis zu Faulmann sei, fragte der Staatsanwalt. Er sei ihr Kollege, sagte die Zeugin. Was sie am 30. März 2008 gemacht habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, antwortete die Zeugin.

Ob sie schon im Gerichtssaal gesessen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, 2 Mal an Anfang, sagte die Zeugin.

Faulmann sage, die Zeugin sei mit ihm an diesem Tag beim vorliegenden Schweinebetrieb vorbeigeradelt, sagte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.

Der Privatbeteiligtenvertreter für den Schweinebetrieb fragte, was diese Radtour für einen Sinn habe. Sportliche Betätigung, antwortete die Zeugin. Warum bei Schweinebetrieben, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Dort sei ein Radweg, meinte die Zeugin. Warum gerade dort, fragte der Privatbeteiligtenvertreter, es gebe noch andere Radwege. Es gebe eben auch einen dort, sagte die Zeugin. Warum sie da beim Betrieb stehen geblieben sei, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das habe sie nicht gesagt, unterbrach die Richterin. Ob sie sich Tierfabriken anschaue, fragte die Richterin. Sie sei von einer Tierschutz-NGO, sagte die Zeugin, da habe sie mit diesen Dingen zu tun. Ob sie spezielle Betriebe hier in der Gegend kenne, fragte die Richterin. Verschiedene, sagte die Zeugin. Auch Schweinebetriebe, fragte die Richterin. Lichtenwörth z.B., sagte die Zeugin, dort würden mehr Schweine als Menschen leben.

Ob sie den vorliegenden Betrieb kenne, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht konkret erinnern, sagte die Zeugin. Wie lange sie schon bei den Vier Pfoten arbeite, fragte die Richterin. 9-10 Jahre, sagte die Zeugin.

Ob sie auch Aufzeichnungen zu Betrieben mache, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Von außen schon, sagte die Zeugin. Auch vom vorliegenden Betrieb, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob ihr dabei nichts aufgefallen sei, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das dürfe nicht zugelassen werden, unterbrach Mag. Bischof, das sei eine Suggestivfrage. Es sei eine Wiederholung, meinte Mertens. Die Frage habe sich erübrigt, sagte der Privatbeteiligtenvertreter und die Zeugin wurde aus dem Zeugenstand entlassen.

Einvernahme des Schweinefabriksbesitzers

Um 11:05 Uhr wurde der Besitzer der vorliegenden Schweinefabrik in den Zeugenstand gerufen. Auch der Sachverständige Prof. Troxler betrat wieder den Gerichtssaal.

Ob jemand die Angaben des Betriebstierarztes auf Richtigkeit geprüft habe, fragte Dr. Haberditzl. Das sei Beweiswürdigung und nicht zugelassen, sagte die Richterin. Er wolle nur wissen, ob die Angaben des Tierarztes überprüft worden seien, das sei eine einfache Frage, meinte Dr. Haberditzl. Nicht zugelassen, sagte die Richterin. Das Gutachten von Prof. Troxler basiere nur darauf, sagte Dr. Haberditzl.

Wie viele Schweine seien in seinem Betrieb pro Monat gestorben, im Jahr der Schweinebefreiung, fragte Mertens. Das wisse er so nicht, sagte der Zeuge. Welche Behandlung und welche Kosten durch den Tierarzt Gelenksschäden bei Schweinen ausmachen würden, fragte Mertens. Diese Frage sei nur für den Zeitraum Jänner 2008 – 31. März 2008 zugelassen, sagte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Im Film von seinem Betrieb habe man viele Verletzungen der Schweine gesehen, erklärte Mertens. Wie das behandelt worden sei. Das habe der Zeuge schon gesagt, warf die Richterin ein.

Fragen von DDr. Balluch

Ob der Zeuge Aufzeichnungen über das Beschäftigungsmaterial seiner Schweine geführt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Aufzeichnungen über das Schwanz- und Ohrenbeißen geführt habe, fragte DDr. Balluch weiter. Ja, sagte der Zeuge. Wie viel Schwanz- und Ohrenbeißen habe es denn 2008 gegeben, fragte DDr. Balluch und beantragte gleich, dass diese Aufzeichnungen dem Gericht vorgelegt würden. Die Richterin unterbrach und fragte, ob das mit Ohrnekrose zu tun habe. In seinem Betrieb schon, sagte der Zeuge. Die Richterin befragte dazu den Sachverständigen. Schwanz- und Ohrenbeißen würde auch unabhängig von Ohrnekrose auftreten, sagte Prof. Troxler, wenn das Beschäftigungsbedürfnis auf die PartnerInnen gerichtet werde. Ob das mit Rangkämpfen zusammenhängen würde, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige.

Ob es 2008 bei den Schweinen Schwanz- und Ohrenbeißen gab, fragte DDr. Balluch. So weit er sich erinnere zu dieser Zeit nicht, antwortete der Zeuge. Ob es zu dieser Zeit kupierte Schwänze bei seinen Schweinen gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Zum Teil schon, meinte der Zeuge. Ob ihm das Tierschutzgesetz bekannt sei, fragte DDr. Balluch. Darin stehe nämlich, dass man nur dann die Schwänze kupieren dürfe, wenn Probleme dieser Art im Betrieb auftreten würden und wenn man Aufzeichnungen zum Beschäftigungsmaterial und zu diesen Problemen führen würde. Ob das ein Vorhalt sei, unterbrach der Privatbeteiligtenvertreter. Das sei eine Frage, sagte DDr. Balluch. Die Richterin sagte, das Gericht habe das Tierschutzgesetz nicht im Kopf. Die TierschützerInnen schon, meinte DDr. Balluch. Was der Sinn der Frage sei, wollte die Richterin wissen. Es gehe darum, wie sich das Befinden der Schweine durch die Befreiung geändert habe, erklärte DDr. Balluch. Dass die Schweine kupierte Schwänze hatten, wie man auch auf den Fotos von der Befreiung sehe, beweise, dass es Probleme auf diesem Betrieb vor der Befreiung gegeben haben müsse. Wenn er das Gesetz zitiere, dann solle er es auch vorlesen, sagte die Richterin. DDr. Balluch las aus dem Gesetz den entsprechenden Absatz vor und fragte den Zeugen, ob er diese Bestimmung gekannt habe. Er habe keine Aufzeichnungen über das Beschäftigungsmaterial geführt, sagte der Zeuge, aber er habe eine Materialbestätigung. Das sei keine Antwort auf die Frage, warf der Neuntangeklagte ein. Die Richterin ermahnte ihn daraufhin.

Der Betriebstierarzt habe ihm bestätigt, dass das Schwanzkupieren unerlässlich sei, sagte der Zeuge. Die Richterin fragte, von wann diese Bestätigung stamme. Vom 3. 8. 2010, sagte der Zeuge. Ob es das auch von 2008 gebe, fragte die Richterin. Er würde diese Bestätigung 3 Mal pro Jahr erhalten, sagte der Zeuge. DDr. Balluch beantragte daraufhin die Vorlage sämtlicher Unterlagen des Betriebstierarztes zu Problem in diesem Betrieb im Jahr 2008. Wozu, fragte die Richterin. Zum Beweis dafür, führte DDr. Balluch aus, dass schon vor der Freilassung die Schweine durch Kannibalismus verletzt worden seien. Ob der Sachverständige dazu etwas sagen könne, bat die Richterin. Dieser Betrieb habe einen angeschlossenen Zuchtbetrieb, sagte der Sachverständige. Dort würden die Schwänze der Ferkel grundsätzlich kupiert, obwohl zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht klar sei, ob Schwanzbeißen auftreten werde. Deshalb gebe es im Gesetz die Vorschrift dieser Dokumentation. Das sei aber in der Praxis sehr schwierig. Die Schwänze würden also in diesem Betrieb generell kupiert, fragte die Richterin erstaunt. Ja, sagte der Sachverständige, außer wenn die Ferkel an Biobetriebe verschickt würden.

Es habe also ein Kannibalismusproblem und kupierte Schwänze in diesem Betrieb gegeben, stellte DDr. Balluch fest. Was habe dieses Kannibalismusproblem 2008 ausgelöst. Die Richterin unterbrach und fragte, was das für eine Relevanz habe. Der Kannibalismus der Schweine sei ein Symptom, erklärte DDr. Balluch, man müsse also nach der Ursache fragen. Der Kannibalismus beweise aber, dass in diesem Betrieb für die Schweine ein so schweres Problem existiere, dass es sich durch Kannibalismus äußere. Anwalt Dr. Karl ergänzte, dass es bei Tierquälerei auch um den Vorsatz gehe. Wenn die Situation der Schweine so schlecht gewesen sei, dann könne der Vorsatz der Befreiung die Verbesserung der Situation der Schweine gewesen sein. Die Rahmenbedingungen seien also relevant.

Der Zeuge sagte, er habe damals kein Kannibalismusproblem gehabt. Ob er also 2008 die Schwänze seiner Schweine rechtswidrig ohne Kannibalismusproblem kupiert habe, fragte DDr. Balluch. Das habe er nie gesagt, meinte der Zeuge. Das sei ein falscher Vorhalt, versuchte die Richterin einzugreifen. Das Kannibalismusproblem habe ja 7 Monate zurückliegen können, warf der Zeuge ein. Ob ein Kannibalismusproblem dazu geführt habe, dass er die Schwänze seiner Ferkel kupieren ließ, fragte DDr. Balluch. Das könne sein, meinte der Zeuge. Unmittelbar vor der Befreiung, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. DDr. Balluch zitierte noch einmal das Gesetz, dass ein Schweinebetrieb nur bei Vorliegen eines Problems die Schwänze kupieren dürfe.

Die Richterin fragte wieder den Sachverständigen, ob das alles etwas mit den Verletzungen bei der Befreiung zu tun habe. Das Kupieren von Schwänzen habe nichts mit Rangkämpfen zu tun, sagte dieser. Dann seien diese Fragen nicht zugelassen, sagte die Richterin, wir machen hier keine Kampagnenaufklärung. Wie sich Kannibalismus äußere, fragte Mertens. Der Sachverständige sagte, Kannibalismus führe zum Benagen verschiedener Körperteile anderer Schweine. Durch Rangkämpfe würden andere Verletzungen entstehen. Das sei sehr gut zu unterscheiden.

DDr. Balluch beantragte die Zulassung von Fragen zur Situation der Schweine vor der Befreiung, weil die Schweine vor der Befreiung extrem belastet gewesen seien. Das sei für die Gesamtbetrachtung wesentlich.

Fragen von Jürgen Faulmann zu den toten Schweinen

Faulmann schloss sich DDr. Balluchs Antrag an. Der Staatsanwalt habe behauptet, dass gegen diesen Schweinebetrieb keine Anzeige wegen Tierquälerei vorliege. Aber Tierquälerei sei ein Offizialdelikt. Der Staatsanwalt habe Fotos von dem Betrieb gesehen, er hätte also selbständig ein Verfahren einleiten müssen. Jetzt habe er, Faulmann, diese Anzeige nachgereicht. Die Freilassung sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen.

Um welchen Zeitraum es gehe, fragte die Richterin. Es gehe um die Zeit vor der Freilassung, sagte Faulmann. Dann legte er seine Anzeige wegen Tierquälerei vor. Die Schweine würden in diesem Betrieb Leiden und Qualen erleiden und mutwillig getötet werden. Die Freilassung sei Notwehrrecht wie beim Einschlagen der Scheibe eines bei heißer Sonne im Auto eingeschlossenen Hundes. Von welchem Sachverhalt er rede, fragte die Richterin. Er rede von den Zuständen in dieser Schweinefabrik am 30. März 2008, wie er, Faulmann, es damals gesehen habe und wie das die 4 Fotos vom Bekennerschreiben belegen würden. Auf den 2 Fotos des Bekennerschreibens auf Bite Back sehe man Striemen, sagte die Richterin.

Am 29. März 2011 habe Faulmann gegen diesen Schweinebetrieb Anzeige wegen Tierquälerei erstattet, gab der Staatsanwalt an. Es habe 4 Fotos beim Bekennerschreiben gegeben, sagte Faulmann. Diese würden zeigen, dass die toten Schweine schon lange tot gewesen seien. Sie hätten vor ihrem Tod Qualen erlitten, dazu gebe es das Gutachten von Prof. Loupal. Er habe diese Zustände am 30. März 2008 selbst gesehen, er habe alle 3 toten Schweine selbst gesehen. Der Fabriksbesitzer habe gelogen, er müsse die toten Schweine eigenhändig aus dem Betrieb ins Freie getragen haben, wenn er sie dort gefunden habe.

Die Richterin sagte, es sei der Unterschied im Zustand der Schweine vor und nach der Befreiung abzuklären. Was die ZeugInnen dazu ausgesagt hätten, unterliege der freien Beweiswürdigung. In welchem Zustand seien seine Schweine vor der Befreiung gewesen, fragte die Richterin den Zeugen. Das wisse er nicht, sagte dieser, das habe er schon gesagt. Ob es bei manchen eine Lahmheit gegeben habe, fragte die Richterin. Das könne schon sein, meinte der Zeuge, vielleicht bei 1-2. Ob er das wisse, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob es Striemen gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Lahmheiten können durch Rangkämpfe auftreten, wenn die Tiere lange auf rutschigen Böden stehen, sagte der Sachverständige auf Befragen der Richterin.

Sie halte dem Zeugen nun die Verantwortung von Faulmann vor, sagte die Richterin, die Schweine seien schon vor der Befreiung tot gewesen. Er sei Sonntag im Betrieb gewesen und habe keine toten Tiere gesehen, bekräftigte der Zeuge seine bisherige Aussage. Ob 1 Stunde später ein Tier gestorben sei, könne er natürlich nicht sagen. Am Montag um 9 Uhr früh seien jedenfalls 3 tot gewesen. Welches Gewicht die toten Schweine gehabt hätten, fragte die Richterin. 15-20 kg, sagte der Zeuge. Ob es vor der Befreiung Verletzungen von Ferkeln dieser Gewichtsklasse gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob davor schon Schweine dieser Gewichtsklasse gestorben seien, fragte die Richterin. Das komme vor, sagte der Zeuge. Grundsätzlich sei das also möglich, fragte die Richterin. Sicher, sagte der Zeuge. Wenn zwischen Sonntag Vormittag und der Schweinebefreiung Schweine gestorben seien, wo die liegen würden, fragte die Richterin. In den Buchten, sagte der Zeuge. Die Fotos würden die Schweine am Tor zeigen, sagte die Richterin. Das unterliege der Beweiswürdigung.

An den Sachverständigen gewandt fragte die Richterin, ob es zu Kannibalismus käme, wenn tote Schweine dort liegen würden und andere vorbeikämen. Ja, sagte dieser. Ob es zu Kannibalismus im Ausmaß wie auf den Fotos käme, fragte die Richterin. Das sei schwer zu sagen, sagte der Sachverständige, er wäre aber über das Ausmaß innerhalb einer einzigen Nach überrascht. Faulmann warf ein, dass er ein Gutachten des Pathologen Prof. Loupal habe, nach dem diese Schweine bei der Aufnahme mindestens schon 12 Stunden lang tot gewesen seien. D.h. aber, dass der Zeuge sie gesehen haben müsse. Dieses Gutachten sei nicht Teil des Verfahrens, sagte die Richterin. Prof. Loupal sei gerichtlich beeideter Sachverständiger, sagte Faulmann. Das ändere nichts, sagte die Richterin. Mertens fragte den Sachverständigen, ob er Pathologe sei. Nein, sagte dieser. Ob er beurteilen könne, wie lange die Schweine auf dem Foto schon tot seien, fragte Mertens. Nach dem Tod würden Gase entstehen und dann, wie auf dem Foto, wieder vergehen, sagte der Sachverständige. Ob er dafür das Fachwissen habe, fragte Mertens. Nein, sagte der Sachverständige. Da würde schon wieder eine Beweiswürdigung hineingemischt, sagte die Richterin. DDr. Balluch sagte, er könne persönlich bezeugen, dass dieses Foto ihm noch in der Dunkelheit vom 30. zum 31. März 2008 geschickt worden sei, man sehe aber Sonnenlicht auf dem Bild. Es müsse also spätestens am 30. März vor Sonnenuntergang aufgenommen worden sein. Mertens beantragte die Feststellung durch einen Sachverständigen, wann das Foto aufgenommen worden sein müsse. Abgelehnt!, sagte die Richterin schroff.

Die Schweine auf dem Foto würden vor dem Verladetor liegen, nicht in einer Bucht, sagte Faulmann. Jemand müsse sie also dorthin geschliffen haben. Ob StallhelferInnen das gewesen sein könnten, fragte er den Zeugen. Er habe keine StallhelferInnen, sagte dieser, er arbeite immer allein.

Das Abschleifen der Zähne der Schweine

Am 3. März 2011 habe er vor Gericht ausgesagt, hielt Faulmann dem Zeugen vor, dass die Zähne nicht abgeschliffen worden seien. Ob er das aufrecht erhalte. Ob abgeschliffene Zähne hier relevant seien, fragte die Richterin den Sachverständigen. Dieser erklärte, dass bei den Ferkeln in den ersten Lebenstagen die Eckzähne abgeschliffen würden, weil die Ferkel um die Zitzen kämpfen würden und weil in das Gesäuge gebissen würde. Ob Verletzungen im Zitzenbereich bei Rangkämpfen entstehen würden, fragte die Richterin. Selten, sagte der Sachverständige, könne aber manchmal vorkommen. Also sei diese Frage hier nicht relevant, sagte die Richterin, die Frage werde nicht zugelassen.

Ob es zu gegenseitigen Verletzungen kommen könne, wenn die Zähne nicht abgeschliffen würden, fragte Faulmann den Sachverständigen. Ja, aber diese würden bald abheilen, antwortete der Sachverständige. Das sei völlig irrelevant, sagte die Richterin. Wie lange denn Milchzähne, die kupiert wurden, vorhanden seien, fragte Faulmann. Diese Frage sei nicht relevant, sagte die Richterin. Es entstünden durch die Eckzähne Verletzungen an den Flanken der Schweine, erklärte Faulmann, und da würde das Zähneschleifen eine Rolle spielen. Ob er so etwas gesehen habe, fragte die Richterin. Auf den Fotos sei das nicht zu sehen, sagte der Sachverständige. Er wolle nur wissen, ob die Zähne abgeschliffen worden seien, fragte Faulmann. Irrelevant, bellte die Richterin. Die Eckzähne würden als Milchzähne abgeschliffen, sagte der Sachverständige. Im Alter von 5-6 Monaten würden die Zähne wechseln. Die Striemen auf den Schweinen würden durch die Eckzähne entstehen. Ob die Verletzungen anders aussehen würden, wenn die Zähne abgeschliffen wären, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige, der Zahn sei ja noch da. Es gebe auch durch weggeschliffene Zähne Verletzungen.

Ob er aufgrund der Fotos allein Verletzungen feststellen könne, fragte Mertens. Ja, sagte der Sachverständige, er sei Tierarzt und er könne Schadensbilder beurteilen.

Faulmann stellte fest, dass der Sachverständige gesagt habe, dass die Milchzähne 5-6 Monate vorhanden seien. D.h. bei der Befreiung seien sie noch vorhanden gewesen. Ob das stimme, fragte die Richterin. Ja, aber auf seinem Betrieb würden keine Zähne geschliffen, sagte der Zeuge. Im Protokoll Seite 74 habe der Betriebstierarzt aber erwähnt, dass Zähne geschliffen würden, sagte Faulmann. Die Richterin sah nach und stellte fest, dass der Tierarzt von geschliffenen Zähnen sprechen würde. Was der Zeuge dazu sage. Er schleife keine Zähne, sagte der Zeuge, er habe noch nie Zähne geschliffen.

Fragen von Faulmann zu toten Schweinen

Was der Zeuge mit toten Schweinen mache, die er im Betrieb finde, fragte Faulmann. Ob er die beim Verladetor ablege oder zum Zuchtbetrieb bringe. Kleinere Tiere würden sofort nach Hause in die Tonne gebracht, sagte der Zeuge, größere Tiere würden vor das Tor gelegt. Am Foto würden die beiden toten Schweine innerhalb des Gebäudes beim Tor liegen, sagte Faulmann. Er habe sie nirgends hingelegt, sagte der Zeuge. Wo er die Tiere hinlege, bis die Tierkörperverwertung sie abhole, fragte DDr. Balluch. Vor das Tor, sagte der Zeuge. Dann rufe er die Tierkörperverwertung an und die käme am nächsten Tag.

Welchen Prozentsatz an Ausfällen er bis zur Befreiung gehabt habe, fragte Faulmann. Das sei völlig irrelevant, sagte die Richterin. Der Zeuge habe angegeben, dass es nach der Befreiung Ausfälle gegeben habe, sagte Faulmann. Er, Faulmann, behaupte jetzt, dass die Anzahl dieser Ausfälle durch die Befreiung nicht größer geworden sei. Die Richterin drohte Faulmann mit der Entfernung aus dem Gerichtssaal, wenn er weiter so störend frage. DI Völkl beantragte die Zulassung der Frage, sie sei unbedingt notwendig, um den Gesamtschaden durch die Befreiung abzuschätzen. Angelehnt!, sagte die Richterin, das sei alles irrelevant, es sei nur wichtig, was mit den 3 toten Schweinen passiert sei. Der Sachverständige habe gesagt, dass der Schaden nicht nachvollziehbar sei. Dann unterbrach die Richterin die Sitzung.

Pause 12:27 Uhr – 12:44 Uhr.

Nach der Pause sagte die Richterin, dass jene Angeklagten, die zu spät kommen würden, damit konkludent zum Ausdruck brächten, dass sie an der Verhandlung nicht mehr teilnehmen wollen würden. Jetzt würde man schon 5 Minuten warten, das sei ein konkludenter Verzicht. Im Namen seines Mandanten Faulmann sprach sich Mertens gegen diese Einschätzung aus.

Fragen von Harald Balluch

Er habe gesagt, zum Zeitpunkt des Vorfalls keine StallhelferInnen gehabt zu haben, stellte Harald Balluch fest. Ob das sonst anders gewesen sei. Die Richterin unterbrach und sagte, dass Faulmann 7 Minuten zu spät gekommen sei! In welchem Zeitraum er StallhelferInnen gehabt habe, fragte Balluch noch einmal. Im ganzen Jahr 2008 keine, sagte der Zeuge. Davor und danach schon, fragte Balluch. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Wir waren alle nicht dabei, niemand weiß, wann die Schweine gestorben sind, schnaubte die Richterin. Wir würden wissen, dass sie vor der Befreiung gestorben sein müssen, sagte Balluch. Ob noch jemand außer ihm die toten Schweine aus den Buchten bewegt haben könnte, fragte Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

Ob er bei seiner Mast nur Schweine aus eigener Zucht verwende, fragte Balluch. Irrelevant, sagte die Richterin. Balluch beantragte die Zulassung der Frage, in seiner Zucht würde der Zeuge aufgrund von Kannibalismus die Schwänze kupieren. Wir drehen uns im Kreis, sagte die Richterin. Die Frage sei noch nicht gestellt worden, sie sei relevant, sagte Dr. Karl. Der Sachverständige sage, es würde präventiv kupiert, stellte Balluch fest. Wenn er Ferkel aus seiner Zucht in seiner Mast verwenden würde, warum würde er dann kupieren? Ob es also eine Kannibalismusgefahr gegeben habe. Das sei schon gefragt worden, sagte die Richterin. Ein Teil seiner Ferkel würde verkauft, der Rest wandere in seine Mast, sagte der Zeuge. Die Fragen von Balluch würden wie schwafeln wirken, sagte die Richterin.

Wenn er selbst die Schwänze der Ferkel kupiere, die dann in seine Mast wandern würden, dann müsse es Probleme an seinem Betrieb gegeben haben, sagte Balluch. Die Richterin bat den Sachverständigen, ihr aus dieser Endlosschleife herauszuhelfen. Auch in Betrieben, die Zucht und Mast kombinieren würden, sei nicht abschätzbar, ob Kannibalismus auftreten werde. Aber der Zeuge habe gesagt, dass nicht alle Ferkel kupierte Schwänze hätten. Das solle er erläutern. Heute würden dort sicherheitshalber alle Schwänze kupiert. Für Kannibalismus gebe es viele auslösende Faktoren, sogar das Wetter. Welche Verletzungen durch Kannibalismus es gegeben habe, fragte die Richterin den Zeugen. Gegenseitiges Behangen an Schwanz und Ohr, sagte dieser. Ob es zur Zeit der Befreiung kupierte Schwänze gegeben habe. Ja, aber nicht generell, sagte der Zeuge.

Ob im Mastbetrieb alle Schweine kupierte Schwänze hätten, fragte Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Was er Sonntag Vormittag am Betrieb gemacht habe, fragte Balluch. Gefüttert, sagte der Zeuge. Ob er dazu in den Betrieb hineingehen müsse, fragte Balluch. Er drehe die Maschinen auf und mache einen Kontrollgang, sagte der Zeuge. Ob er da in jede Bucht hineinschaue, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge. Ob er zu 100% tote Schweine zu diesem Zeitpunkt ausschließen könne, fragte Balluch. Er habe kein totes Tier gesehen, gab der Zeuge zurück.

Wo die toten Schweine gelegen seien, wie er sie gefunden habe, fragte die Richterin. Es seien 50-60 Schweine im Freien gewesen, sagte der Zeuge, 2 tote Schweine seien heraußen gelegen, eines in einer Bucht.

Fragen von DI Völkl

Ob er tote Schweine übersehen haben könnte, fragte DI Völkl. Das könne er nicht ausschließen, sagte der Zeuge. Ob tote Schweine von anderen Schweinen benagt würden, fragte DI Völkl. Das sei möglich, gab der Zeuge zurück.

Die letzten Fragen von Faulmann

Ob sich die Praxis im Betrieb zwischen 2008 bis 2010 nicht geändert habe, fragte Faulmann. Richtig, sagte der Zeuge. Ob sich beim Kupieren der Schwänze etwas geändert habe, fragte Faulmann. Es würden auch heute nicht immer alle Schwänze kupiert, sagte der Zeuge. Welche würden nicht kupiert, fragte Faulmann. Die Schwänze jener Schweine, die als Zuchtsauen verwendet würden, sagte der Zeuge. Wie viel % seien das, fragte Faulmann. 30%, die nicht kupiert würden, sagte der Zeuge. Auf den Videos von 2010 seien in der Mast sämtliche Schwänze kupiert, sagte Faulmann, es seien auf dem Video fast alle Schweine des Betriebs zu sehen. Das sei ein falscher Vorhalt, sagte die Richterin, es seien nicht fast alle Schweine zu sehen. Das sei schon so, wenn man alle Filme anschauen würde, sagte Faulmann. Man sehe sicher 100 Schweine und alle hätten kupierte Schwänze. Das sei falsch, sagte die Richterin. Aber die Anzahl der Schweine mit kupierten Schwänzen im Jahr 2010 sei irrelevant. Laut Gesetz dürfe man nur Schwänze kupieren, wenn das notwendig sei, um Verletzungen zu verhindern, sagte Faulmann. Und dann dürfe man nur die Hälfte des Schwanzes kupieren. Auf den Fotos würde man sehen, dass viel mehr als die Hälfte des Schwanzes kupiert worden sei. Der relevante Zeitraum sei 2008, sagte die Richterin. Er rede von den Fotos vom Bekennerschreiben, und das sei der tatrelevante Zeitraum. Das Kupieren der Schwänze sei nun ausreichend beleuchtet, sagte die Richterin und entließ den Zeugen um 13:12 Uhr aus dem Zeugenstand.

Mertens beantragte eine Mittagspause, doch die Richterin sagte, dass zuerst der Sachverständige einvernommen werde.

Einvernahme des Sachverständigen Prof. Josef Troxler

Ob es richtig sei, dass neben den zwei toten Ferkeln noch andere Schäden in Form von Verletzungen durch die Befreiung aufgetreten seien, fragte der Staatsanwalt. Die Angeklagten sagten, das sei ein falscher Vorhalt, weil die toten Ferkeln keine Schäden durch die Befreiung seien. Im Akt gebe es 4 Fotos, sagte dazu der Sachverständige, die würden eine Wunde durch Benagen zeigen. Nein, nein, ich meine andere Verletzungen, versuchte der Staatsanwalt den Sachverständigen zu den Rangkämpfen zu bringen. Er habe die Tierarztaufzeichnungen angesehen, sagte der Sachverständige, er wisse aber nicht, wie viele und welche Verletzungen es sonst auf diesem Betrieb gebe. Dass dieser Schweinebetrieb 2008 wie 2010 geführt worden sei, stellte der Staatsanwalt fest, ob Verletzungen, wie sie der Betriebstierarzt beschrieben habe, innerhalb von 24 Stunden durch den Normalbetrieb auftreten könnten. Verletzungen durch Rangordnungskämpfe und durch die Stresszustände bei der Befreiung seien nachvollziehbar, sagte der Sachverständige. Der Besitzer habe auch nicht Schweine beim Zurückbringen in die richtigen Buchten zuordnen können und dadurch habe es sicher noch einmal Rangkämpfe gegeben.

Ob es möglich sei, dass diese Verletzungen auch ohne Freilassung entstanden wären, fragte der Staatsanwalt. Durch plötzlich auftretenden Kannibalismus könnten Flankenverletzungen erklärt werden, sagte der Sachverständige, die Fundamentschäden aber nicht. Die Lahmheiten hätte es auch ohne Freilassung der Tiere gegeben. Er wolle noch einmal fragen, meinte der Staatsanwalt, weil er glaube nicht, dass der Sachverständige mit ihm auf einer Ebene sei. Ob er meine, dass diese Verletzungen innerhalb von 24 Stunden von Sonntag Vormittag bis Montag Vormittag auftreten könnten. Diese Art der Befragung sei nicht zuzulassen, griffen mehrere AnwältInnen ein, das sei spekulativ und eine Wiederholung. Ob alle die genannten Schäden bei einer normalen Haltung auftreten könnten, fragte der Staatsanwalt. Die Schäden durch Benagen und Kannibalismus ja, sagte der Sachverständige, die Verletzungen durch Rangordnungskämpfe nicht, die Fundamentschäden eher nicht, akute Lahmheit schon. Welche Schäden durch die Befreiung seien festgestellt worden, fragte der Staatsanwalt. Das sei nicht zuzulassen, sagten einige AnwältInnen. Die Richterin meinte, dass es nicht geziemend sei, wenn die Verteidigung bei Fragen des Staatsanwalts lache, das sei beschämend. Der Sachverständige sagte, dass die betriebstierärztlichen Aufzeichnungen und die Fotos Schäden zeigen würden, die zum Teil durch die Freilassung zu erklären seien. Die Verletzungen durch den Kannibalismus seien auf die Haltungsform zurückzuführen.

Fragen von Anwalt Mertens

Ob es stimme, dass er kein verletztes Schwein selber gesehen habe, fragte Mertens den Sachverständigen. Nein, sagte dieser. Soll das Aktionismus sein?, fuhr die Richterin den Anwalt an. Er versuche herauszuarbeiten, verteidigte sich Mertens, ob der Sachverständige den Gutachtensauftrag übernehmen hätten sollen. Das kostet die Republik Geld, sagte die Richterin und meinte, der Anwalt würde den Prozess verzögern.

Ob er vom Schweinezuchtverband Aufzeichnungen angefordert habe, fragte Dr. Haberditzl. Er habe sie nicht angefordert, sagte der Sachverständige, es seien unmittelbar nach der Befreiung auch keine Aufzeichnungen gemacht worden.

Ob die Unterlagen des Betriebstierarztes und die Fotos als einzige Grundlage für ein Gutachten ausreiche, fragte Mertens. Er habe sich bei seinen Aussagen zu den Fotos sehr zurückgehalten, sagte der Sachverständige. Er habe also eher prinzipiell über Freilassungen gesprochen, und nicht über den konkreten Fall, fragte Mertens. Die Grundlage zu seinem Gutachten hätten seine Fachkenntnisse, die Literatur und seine eigenen Erfahrungen gebildet. Er habe vor Ort nach der Freilassung keine Fakten aufnehmen können.

Dürfen die Angeklagten Fragen stellen?

Der Betriebsbesitzer und der Sachverständige hätten mehrmals angegeben, dass sie Fragen wiederholt hätten beantworten müssen, sagte die Richterin. Es seien Wiederholungen von Fragen durch die Angeklagten und die Verteidigung geortet worden. Die Richtern sagte von sich, dass das Gericht feststelle, dass alle nur erdenklichen Fragen und Erörterungen fertig abgehandelt seien.

Wie man wissenschaftlich feststellen könne, ob ein Schwein Hunger habe, fragte DDr. Balluch. Die Richterin stöhnte das war alles schon!. Es gehe nicht an, sagte Mag. Bischof, dass die Richterin das Fragerecht einschränke. Alle Themen seien bereits gewesen, aber Zusatz- und Kontrollfragen seien nun einmal nötig. Die Richterin unterbrach die Sitzung zur Erholung.

Pause 13:40 Uhr – 13:51 Uhr.

Nach der Pause sagte Dr. Stuefer, dass Kontrollfragen zulässig sein müssen. Weder die Verteidigung noch die Angeklagten würden der Republik Kosten verursachen wollen, aber es seien in diesem Verfahren monatelang ZeugInnen zu legalen Demonstrationen ohne strafrechtlich relevanten Vorfällen befragt worden. Angeklagt sei eine Doppelstrategie zwischen Straftaten und legalen Demonstrationen, sagte die Richterin.

Wenn die SOKO alle Ermittlungsergebnisse vorgelegt hätte, dann hätte sich die Republik sehr viel Geld ersparen können, sagte Dr. Karl. Der Neuntangeklagte meinte noch, dass sich alle viel hätten ersparen können, wenn die SOKO nichts vertuscht hätte.

Fragen von DDr. Balluch

Wie man feststellen könne, ob ein Schwein Hunger habe, fragte DDr. Balluch noch einmal und nahm damit darauf Bezug, dass der Sachverständige in seinem Gutachten behauptet habe, die Schweine hätten durch die Freilassung an Hunger gelitten. Man sehe, dass Schweine Hunger haben, wenn man ihnen Futter anbietet und sie es essen, sagte der Sachverständige. Dass die befreiten Schweine im Lagerraum des Schweinebetriebs Futtersäcke geöffnet und daraus gegessen haben, sei also ein Zeichen, dass sie Hunger gehabt hätten, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, es könnte aber auch Neugier sein.

DDr. Balluch legte dann eines der 4 Fotos von der Schweinebefreiung vor, auf dem viele Schweine in der Nacht auf einer Wiese zu sehen sind. Ob die Tiere auf diesem Foto grasen würden, fragte er dann. Ja, sagte der Sachverständige. Ob sich satte Tiere auch so verhalten würden, fragte DDr. Balluch. Das wäre möglich, meinte der Sachverständige. Die Tiere auf dem Bild würden aber Futter aufnehmen, stellte DDr. Balluch fest, ob man daraus schließen könne, dass sie Lust auf etwas zu Essen gehabt hätten. Wenn die Schweine nach einer Nährstofftabelle gefüttert würden, dann würde das nicht unbedingt einer Sättigung entsprechen, meinte der Sachverständige.

Dass die Schweine nach der Befreiung noch in der Nacht Futtersäcke aufgerissen und Gras gegessen hätten, erklärte DDr. Balluch, beweise, dass die Schweine vor der Befreiung Hunger gehabt hätten und dass durch die Befreiung dieser Hunger verringert worden sei. Ob das nicht stimme. Das sei nicht direkt mit einer Sättigung argumentierbar, meinte der Sachverständige.

Zur Authentizität des Fotos von der Befreiung

Was Schweine normalerweise in der Nacht tun würden, fragte DDr. Balluch. Sie würden schlafen, sagte der Sachverständige. Ob das auch in Freilandhaltungen so sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Auf dem Foto sehe man aber viele Schweine mitten in der Nacht hellwach auf einer Wiese, stellte DDr. Balluch fest. Wo man in Österreich hingehen müsse, ob so eine Aufnahme machen zu können. Das sei ja bei der Befreiung aufgenommen, meinte der Sachverständige. Das beweise, sagte DDr. Balluch, dass dieses Foto authentisch sei, weil es unmöglich wäre, so ein Foto aufzunehmen, außer bei einer Freilassung. Abgesehen davon habe der Sachverständige in einer vorherigen Einvernahme bereits bestätigt, dass die Wiese genau der Wiese bei dem vorliegenden Betrieb entsprechen würde. Und zusätzlich würde die gezeigte Schweinerasse der des vorliegenden Betriebs entsprechen.

Schweinefabrik: eine reizarme Umgebung

DDr. Balluch wies auf ein Schwein auf diesem Foto hin und fragte den Sachverständigen, warum das Schwein einen blutigen Schwanz hätte. Das sei die Folge von Kannibalismus, das sei eindeutig, sagte der Sachverständige. Wie so etwas zustande käme, fragte DDr. Balluch. Wenn das Schwein mangelnde Gelegenheit habe, Erkundungsverhalten zu zeigen, dann würde es das Beschäftigungsbedürfnis auf den Körper anderer Schweine orientieren und diese anknabbern oder verletzen, sagte der Sachverständige. Ob das mit einer reizarmen Umgebung zusammenhänge, dem dieses Schwein ausgesetzt gewesen sein müsse, fragte DDr. Balluch. Es gebe Studien, die das bestätigen würden, ja, sagte der Sachverständige. Das würde nicht immer unmittelbar zu blutigen Wunden führen, aber wenn es über Tage und Wochen anhielte, schon. DDr. Balluch wies auf die Wunde am Körper eines anderen Schweins auf dem Foto hin. Ja, sagte der Sachverständige, das sei auch die Konsequenz von stereotypem Wühlen am Tierkörper. Ob auch das mit einer reizarmen Umgebung zusammenhänge, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Ob es in der vorliegenden Schweinefabrik denn eine reizarme Umgebung gebe, fragte DDr. Balluch. In diesem Betrieb sei das wie in anderen Schweinebetrieben, die Umgebung sei sehr reizarm und diese Wunden gebe es signifikant häufiger unter solchen Umständen.

DDr. Balluch zeigte auf die Schweine auf der Wiese bei der Befreiung. Ob so eine Umgebung auch reizarm sei, fragte er. Diese Umgebung sei sicher reizreicher, meinte der Sachverständige. Wenn den Schweinen die freie Wahl geboten würde zwischen einer reizarmen Umgebung, wie in der Schweinefabrik, oder einer reizreichen, wie auf der Wiese, was sie dann wählen würden, fragte DDr. Balluch. Die Schweine würden die reizreichere Umgebung wählen, sagte der Sachverständige. Die Schweine hätten aber nach der Befreiung wieder in die Buchten gehen müssen, der Betrieb sei nicht zu einer Freilandhaltung umfunktioniert worden, sagte die Richterin. Das sei aber die Tierquälerei, die der Betriebsbesitzer, nicht der Befreier, zu verantworten habe, sagte DDr. Balluch.

Schweinefabrik: Vollspaltenböden

Ob die Schweine im vorliegenden Betrieb auf Vollspaltenböden leben müssten, also auf Böden, die durchgehend mit Spalten versehen seien, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, der Liegeplatz sei nicht ideal. Ob die Schweine einen Grasboden, wie auf dem Foto zu sehen, vorziehen würden, wenn sie die Wahl hätten, fragte DDr. Balluch. Für bestimmte Aktivitäten sicher, wie z.B. zum Grasen und zum Wühlen, meinte der Sachverständige. Wann sie denn lieber Vollspaltenböden wählen würden, fragte DDr. Balluch. Wenn ihnen zu heiß sei, sagte der Sachverständige. Ob den Schweinen zum Zeitpunkt der Befreiung zu heiß gewesen sein könnte, fragte DDr. Balluch, in der Nacht am 30. März. Vermutlich nicht, meinte der Sachverständige.

Schweinefabrik: zu wenig Platz pro Schwein

DDr. Balluch fragte dann, wie viel Platz pro Schwein der vorliegende Betrieb bieten würde. Wir würden in einer Demokratie leben, warf die Richterin ein, da dürfe der Besitzer seine Schweine halten, wie er wolle, solange das gesetzeskonform wäre. Er wolle erarbeiten, wie sich die Schweine selbst entscheiden würden, sagte DDr. Balluch.

Die Schweine hätten 0,7 m² pro 100 kg schwerem Tier, sagte der Sachverständige. Ob 0,7 m² Lebensraum so ein Tier zufriedenstellen würden, fragte DDr. Balluch. Die Richterin mochte offenbar die Richtung nicht, in die diese Befragung ging, und sagte, dass die Schweinehaltung in diesem Betrieb den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen würde, alles andere sei Kampagnentätigkeit und hätte mit dem Verfahren nichts zu tun. DDr. Balluch sagte, es ginge doch um Tierquälerei, um die Frage, ob die Befreiung eine Tierquälerei sei. Er wolle daher herausarbeiten, ob die Befreiung im Sinne der Schweine gewesen sei oder nicht.

Der Sachverständige meinte, dass 0,7 m² für die Bauch- und Seitenlage ausreichen würden, bei schweren Schweinen würde das allerdings eng. DDr. Balluch zitierte eine wissenschaftliche Arbeit, wonach ein 100 kg schweres Schwein in der Seitenlange 1 m² Platz einnehme. Der Sachverständige meinte, 0,7 m² würden reichen. Das Schwein nehme also physisch beim Liegen diesen gesamten Platz ein, sagte DDr. Balluch, der ihm in diesem Betrieb zugebilligt werde. Ob es nicht dann noch Platz für alle möglichen anderen Tätigkeiten brauche. Bei Vollspaltenbuchten sei das so, sagte der Sachverständige, aber es gebe noch zusätzlich den Futtertrog. DDr. Balluch wies dann auf das Foto mit den Schweinen frei auf der Wiese und fragte den Sachverständigen, wie viel Platz die Tiere hier hätten. Das sei nicht zu vergleichen, sagte dieser. Wenn den Schweinen so wenig Platz angeboten werde, wie 0,7 m² pro Tier, und für kleinere Schweine noch weniger, ob da nicht das größere Platzangebot auf der Wiese im Sinne der Schweine sein würde. Ja, sagte der Sachverständige, im Prinzip könnte es aber auch in der Freilandhaltung Kannibalismus geben.

Schweinefabrik: Luftqualität

DDr. Balluch sagte dann, dass die Schweine in der vorliegenden Schweinefabrik auf den Vollspaltenböden über ihrem eigenen Kot leben würden. Wie gut da die Luftqualität und wie belastend der Ammoniakgeruch sei. Bei seinem Besuch des Betriebs sei die Lüftungsanlage in Ordnung gewesen, meinte der Sachverständige. Ob die Schweine gerne über ihrem eigenen Kot leben würden, fragte DDr. Balluch. Er müsse diese Aussage relativieren, erklärte der Sachverständige, weil der Vollspaltenboden auch gewisse Vorzüge hätte, was die Möglichkeit die Bucht sauber zu halten beträfe.

DDr. Balluch hielt wieder das Bild mit den freien Schweinen auf der Wiese hoch und fragte, wie gut wohl die Luftqualität für diese Schweine sei. Die Luft sei im Freien natürlich besser, sagte der Sachverständige. Draußen ist die Luft auch besser als hier im Verhandlungssaal, versuchte die Richterin lustig zu sein.

Was war den Schweinen subjektiv lieber?

DDr. Balluch sagte, er habe hier einige wissenschaftliche Artikel, in denen Nutztieren wie Hühnern und Schweinen verschiedene Haltungsformen angeboten worden seien, und sie hätten frei wählen können. Ob der Sachverständige solche Arbeiten kenne. Dieser bejahte, sagte aber, dass es dabei immer um künstliche Situationen gehe. Diese wissenschaftlichen Arbeiten würden aber beweisen, dass Schweine für bestimmte bessere Haltungsformen bereit seien, hart zu arbeiten oder auch einen Aufwand in Kauf zu nehmen, stellte DDr. Balluch fest. Das müsse man situationsbezogen sehen, sagte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach und fragte, wie lange das noch dauern würde. Er komme bald zum Ende, meinte DDr. Balluch. Halleluja, sagte die Richterin.

Die entscheidende Frage sei doch folgende, sagte DDr. Balluch. Wenn den Schweinen eine Alternative geboten würde, bei der sich die genannten 5 negativen Aspekte ihrer Haltung – reizarme Umgebung, Kannibalismus, harter Vollspaltenboden, Platzmangel, Luftqualität – verbessern würden, sie dafür aber einen gewissen Aufwand in Kauf nehmen müssten, sagen wir jenen, der sich durch die Gefahr von Rangkämpfen ergibt, was sie dann subjektiv von sich aus bevorzugen würden. Das sei mit Rangkämpfen nicht zu vergleichen, sagte der Sachverständige. Man müsse die Gefahr durch Verletzungen bei Rangkämpfen in einen Aufwand für die Schweine umlegen und dann fragen, wie sie bei dieser Abwägung des Vorteils im Freien gegenüber diesem Nachteil entscheiden würden, sagte DDr. Balluch. Würden sie lieber ins Freie gehen, selbst wenn es Rangkämpfe mit Verletzungen geben könnte, oder würden sie lieber in ihren Buchten eingesperrt bleiben, und dafür keine Rangkämpfe erleben. Rangkämpfe würden bei fremden Tieren immer stattfinden, sagte der Sachverständige.

Interessant sei, dass die Schweine ja selbst eine Entscheidung getroffen hätten, sagte DDr. Balluch. Man habe ja ihre Buchtentüren geöffnet und sie hätten selbst entschieden, lieber das Wagnis der Freiheit einzugehen, als weiter den negativen Aspekten dieser Haltung ausgesetzt zu sein. Eine Freilassung sei keine Freilandhaltung, sagte der Sachverständige.

Ob es auf der Wiese nicht genug Platz gegeben hätte, um den Rangkämpfen zu entgehen, fragte DDr. Balluch. Schon, gab der Sachverständige zu. Ob man dann die freie Entscheidung der Schweine nicht respektieren müsse, fragte DDr. Balluch. Die Schweine hätten wahrscheinlich nur die neue Situation erkundet, meinte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach und sagte, DDr. Balluch solle zum Ende kommen. DDr. Balluch kündigte an, nur noch eine einzige Frage zu haben.

Stress durch Hineintreiben

Ob nicht durch das Hineintreiben von der Wiese in enge, fremde Buchten ein viel größerer Stress und dadurch viel eher die genannten Verletzungen entstanden sein könnten, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, aber der Besitzer habe ja aufräumen müssen. Er habe dazu noch eine wirklich letzte Frage, versuchte DDr. Balluch die Richterin zu beschwichtigen. Ob man nicht einfache Unterstände hinstellen auf die Wiese stellen können, und einen Zaun herum, und den Betrieb in eine Freilandhaltung umfunktionieren. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob Unterstände vorhanden gewesen seien. Nein, sagte dieser.

Es habe ja eine offene Befreiung von Schweinen durch den VGT im Mai 1997 gegeben, sagte DDr. Balluch. Dabei seien Schweine aus einer Schweinefabrik geholt und in einen umzäunten Bereich im Freien gelassen worden. Dabei habe es keine Rangkämpfe gegeben. Er kenne diesen Fall nicht, sagte der Sachverständige. DDr. Balluch beantragte die ergänzende Einvernahme von Faulmann dazu, weil Faulmann damals bei dieser Aktion dabei gewesen sei.

Dann nahm DDr. Balluch noch einmal die Fotos von der Befreiung zur Hand und fragte den Sachverständigen, ob er auf diesen Fotos gestresste Tiere sehen würde. Man könne von den Fotos nicht auf Stress der Schweine schließen, meinte dieser. Ob er Rangkämpfe sehe, fragte DDr. Balluch weiter. Nein, sagte der Sachverständige. Ob er Verletzungen durch Rangkämpfe sehe, fragte DDr. Balluch noch. Nein, sagte der Sachverständige.

Ob ein Schwein mehr wert auf seine wirtschaftliche Verwertbarkeit oder seine Bedürfnisse lege, fragte Dr. Haberditzl. Die Richterin ließ diese Frage nicht zu.

Fragen von Jürgen Faulmann

Um 14:46 Uhr begann Faulmann mit seinen Fragen. Ob der Sachverständige für sein Gutachten weitere Fotos als im Gutachten angegeben erstellt habe. Er habe die Buchten und die Gänge im Betrieb fotografiert, sagte der Sachverständige. Ob er verletzte Schweine fotografiert habe, fragte Faulmann. Das sei irrelevant, sagte die Richterin, es ginge um März 2008. Ob es Beweisfotos der Verletzungen durch die Befreiung gebe, fragte Faulmann. Das sei nicht zugelassen, weil eine Wiederholung, sagte die Richterin. Ob ihm Papiere vom Schlachthof oder der Tierkörperverwertung zu den Schweineverlusten gezeigt worden sei, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, er habe nur den Tierkörperverwertungsbeleg für die toten Schweine gesehen. Nicht zugelassen!, rief die Richterin dazwischen. Ob er der Meinung sei, dass man dem Betriebstierarzt trauen könne, fragte Faulmann. Nicht zugelassen, sagte die Richterin. Sowas von einer Absurdität und einer Skurrilität, wie in diesem Prozess hier, das sei sagenhaft, stöhnte sie. Warum der Besitzer die Schweine nicht mehr in die richtigen Buchen habe zurückbringen können, fragte Faulmann. Es gebe keine eindeutige Zuordnung, sagte der Sachverständige.

Pause 14:56 Uhr – 15:09 Uhr.

Er habe die Freilandhaltung mit der Verladung der Schweine auf einen Tiertransporter für die Fahrt zum Schlachthof verglichen, sagte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, er habe nur gesagt, dass man Schweine freundlich oder brutal auf Tiertransporter treiben könne. Ob Freilandhaltung besser für die Schweine als die Haltung im vorliegenden Betrieb sei, fragte Faulmann. Das sei nicht zugelassen, weil irrelevant, sagte die Richterin.

Zu den Verletzungen

Faulmann zeigte auf eines der Fotos von der Befreiung, auf dem die beiden toten Schweine zu sehen waren, und fragte, ob der Sachverständige das geschwollene Sprunggelenk sehe. Ja, sagte dieser. Ob das ein Fundamentschaden sei, fragte Faulmann. Ja, sagte der Sachverständige. Das heiße, dass es schon vor der Befreiung Fundamentschäden gegeben habe, sagte Faulmann. Er könne nicht sagen, ob diese Schwellung kurzfristig oder chronish gewesen sei, sagte der Sachverständige.

Ob es möglich sei, dass die genannten Verletzungen durch die schlechten Haltungsbedingungen und nicht durch die Befreiung aufgetreten seien, fragte Faulmann. Nicht zugelassen, sagte die Richterin. Faulmann beantragte die Statistik der Tierkörperverwertung zum Beweise dafür, dass die Freilassung die Todesrate der Schweine gesenkt habe. Abgelehnt, sagte die Richterin gereizt.

Warum der gesamte Schlachtkörper nicht mehr verwendbar gewesen sein solle, wie der Fabriksbesitzer gesagt habe, fragte Faulmann. Normalerweise sei das nicht so, sagte der Sachverständige, außer wenn durch schwere Lahmheit weitere Schädigungen aufgetreten seien.

Laut einem Lehrbuch zur Schweinehaltung sei das hundeartige Sitzen, das man auf dem Film vom vorliegenden Betrieb sehe, ein Zeichen von Schmerzen, sagte Faulmann. Stimmt, sagte der Sachverständige. Die Schweine könnten also vor der Freilassung Schmerzen gehabt haben, sagte Faulmann. Dazu gebe es keinen Film, sagte der Sachverständige.

Zum pathologischen Gutachten

Faulmann begann dann das Gutachten des Pathologen, den er beauftragt hatte, zu verlesen. Da die Richterin nicht reagierte, griff der Staatsanwalt ein und fragte, ob jetzt plötzlich Privatgutachten in den Akt aufgenommen würden. Sie habe bereits dagegen entschieden, sagte die Richterin. Faulmann würde nur den Sachverständigen mit den Schlussfolgerungen dieses Gutachtens konfrontieren, meinte Mag. Bischof. Es stehe im Kommentar von Fabrizy, dass das erlaubt sei, bezog sich Dr. Stuefer auf juristische Fachliteratur. Der Sachverständige sei vom Staatsanwalt bestellt worden, sagte Mertens, es könne nicht sein, dass dem kein Verteidigungsgutachten entgegen gehalten werden könne. Die Richterin unterbrach die Verhandlung.

Pause 15:46 Uhr – 15:51 Uhr.

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass der Wiener Kommentar diesbezüglich klar sei. Es dürfe kein Privatgutachten in die Verhandlung eingebracht werden. Man dürfe nur den Sachverständigen mit einer fundierten Lehrmeinung konfrontieren. Der Angeklagte habe durch die Verlesung versucht, den Gerichtsbeschluss zu umgehen.

Dr. Haberditzl zitierte aus dem Anwaltsblatt. Dort stand, dass Privatgutachten generell nicht zugelassen würden, dass das aber der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche, weil es nicht einem fairen Verfahren entspreche. Das Gericht könne den Schaden für die Justiz, der durch dieses Verfahren entstehe, verringern, indem sie das Gutachten zulasse. Das Menschenrecht sei das höchste geltende Recht. Es könne nicht angehen, dass man der Richterin die Meinung der Verteidigung aufzwingen wolle, sagte die Richterin. Sie halte sich an den Obersten Gerichtshof.

Faulmann wolle nur Fragen anhand dieses Gutachtens stellen, sagte Mertens. Er gehe das Gutachten durch und stelle jeden Satz als Frage, sagte Faulmann. Der Kollege Prof. Loupal, von dem dieses Gutachten stamme, werde das schon richtig gemacht haben, sagte der Sachverständige. Er selbst sei kein Pathologe wie Prof. Loupal.

Fragen zu den toten Schweinen

Ob die Verletzungen der toten Schweine durch Rangkämpfe zustande gekommen sein können, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, weder durch Rangkämpfe noch durch Verletzungen an den Türen. Ob man sagen könne, dass die Schweine auf dem Bild schon lange tot seien, fragte Faulmann. Ja, meinte der Sachverständige, sie seien nicht akut gestorben. Ob die Schweine dort nebeneinander umgefallen sein könnten, oder ob sie jemand so hingelegt haben müsse, fragte Faulmann. Nicht zugelassen, unterbrach die Richterin. Ob die Schweine dort gehalten würden, wo sie auf dem Foto liegen, fragte Faulmann. Das sei der Vorraum und keine Bucht, sagte der Sachverständige. Nicht zugelassen, fuhr die Richterin schon wieder dazwischen.

Ob ein Pathologe vom Foto auf den Zeitpunkt des Todes schließen könne, fragte Mertens. Ja, sagte der Sachverständige. Der Betriebsbesitzer habe gesagt, dass die Schweine tot am Acker gelegen seien, aber dass die Schweine am Bild jene seien, die er gefunden habe, sagte Faulmann. Die Tiere würden in der Halle und nicht draußen liegen, sagte der Sachverständige.

Widersprüche

Der Betriebsbesitzer habe in seiner Aussage vor Gericht gesagt, er habe die Schweine eindeutig wieder in ihre richtigen Buchten zurücktreiben können, sagte Faulmann. Es habe dann dort keine Rangordnungskämpfe gegeben. Aber im Gutachten des Sachverständigen stehe, dass 24 Stunden lang noch Rangkämpfe stattgefunden hätten, weil die Tiere nicht in die richtigen Buchten gebracht worden seien. Das sei ein Widerspruch. Der Sachverständige meinte dazu, dass der Betriebsbesitzer ihm etwas Anderes erzählt habe. Vor Gericht sei die Einvernahme genauer gewesen, kommentierte die Richterin.

Dann zitierte Faulmann das Gutachten des Vorgängers von Prof. Troxler, nämlich Tschida, der gesagt hatte, die Schweine hätten sich am Gang in Panik verletzt. Prof. Troxler habe in seinem Gutachten gesagt, dass im Gang keine Verletzungen möglich seien. Dazu sagte der Sachverständige, dass Tschida ihn gefragt habe, ob Verletzungen am Gang möglich seien und er Tschida empfohlen habe, den Gang nach hervorstehenden Teilen abzusuchen. Er, der Sachverständige, habe das dann selbst gemacht und dabei nichts gefunden. Das sei der Hauptgrund für seinen Lokalaugenschein gewesen.

Das dritte tote Ferkel

Es gebe auch ein Foto vom dritten toten Ferkel, sagte Faulmann. Auch dieses Foto sei Teil des Bekennerschreibens. Ob das ein Kümmerer sein könnte. Er glaube nicht, meinte der Sachverständige. Das zweite Schwein in der Bucht sei größer, ob es möglich sei, dass so verschiedene Schweine in einer Bucht seien, fragte Faulmann. Ja, sagte der Sachverständige. Was ein Kümmerer sei, fragte die Richterin. Ein Ferkel, das in der Entwicklung stark zurück bleibe, sagte der Sachverständige. Ob das außergewöhnlich sei, fragte die Richterin. Nur, wenn es häufig auftrete, sagte der Sachverständige. Ob er ausschließen könne, dass das tote Ferkel ein Kümmerer gewesen sei, fragte Faulmann. Nicht zugelassen, verhinderte die Richterin diese Frage.

Feiern die Angeklagten?

Ein Angeklagter fragte, ob es bald eine Pause gebe. Dazu sagte die Richterin, dass die Angeklagten fröhlich 1 Jahr Prozess gefeiert hätten, jetzt werde durchgearbeitet. 1 Jahr Prozess sei keine Feier gewesen, sagte Mag. Bischof, sondern ironisch gemeint. Sie habe gesehen, sagte die Richterin, dass die VerteidigerInnen Mehlspeisen mit Namen Danielle Durand in den Gerichtssaal gebracht hätten.

Dr. Stuefer sagte, sie sehe keinen Grund, warum die Richterin dauernd das Verhalten der Verteidigung und der Angeklagten thematisiere. 1 Jahr Prozess sei mit Entsetzen aufgenommen worden. Sie möchte ihr Verhalten außerhalb der Verhandlung hier im Gerichtssaal nicht kommentiert bekommen. Sie kommentiere das Verhalten der Richterin auch nicht. Mag. Bischof sagte, er ersuche um eine Pause, weil das Verfahren sehr anstrengend sei. Mertens beantragte eine Pause und fragte, warum das Verfahren ohne Pause durchgezogen werde. Die Richterin unterbrach die Sitzung.

Pause 16:44 Uhr – 17:07 Uhr.

War Faulmann 2008 ein Schweineexperte?

Die Richterin kam verspätet von der Pause zurück und erklärte, sie habe dem Sachverständigen Wasser gebracht. Dann meinte sie, dass Faulmann offenbar durch den Prozess zum Schweineexperten geworden sei, ob er das 2008 noch nicht gewesen sei. Er sei heute viel mehr Schweineexperte als damals, sagte Faulmann, aber die Zustände in diesem Schweinebetrieb seien entsetzlich.

Die Richterin sagte dann, sie mache jetzt eine allgemeine Aussage. Dem Vorsatz, der für eine Tierquälerei nötig sei, gehe Wissen über die Schweine voraus. Im Telefonat um 18:15 Uhr von Faulmann mit der Partnerin von DDr. Balluch habe Faulmann von Schweinepest gesprochen. Das unterliege der freien Beweiswürdigung, insbesondere die Aussage des Amtstierarztes, dass es keine Schweinepest hier gebe. Er habe keine Ahnung gehabt, sagte Faulmann.

Die Richterin unterbrach die Sitzung, damit Faulmann mit seinem Anwalt über die Fragen, die er noch stellen wolle, Rücksprache halten könne.

Pause 17:11 Uhr – 17:18 Uhr.

Nach der Pause sagte Mertens, der Anwalt von Faulmann, dass sein Mandant nur mehr wenige Fragen habe.

Zu den Kosten der Befreiung

Faulmann sagte, der Sachverständige habe die Kosten für den Schaden durch die Befreiung als schlüssig bezeichnet. Die SOKO habe aber den Besitzer gedrängt, Kosten von über €3000 anzugeben, damit das Delikt als § 278a – Delikt gewertet werden könne. Ob er die Kosten noch immer für schlüssig halte. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin. Ob der Sachverständige noch immer der Meinung sei, dass die Kosten für die Befreiung, wie sie der Besitzer angegeben habe, schlüssig seien, fragte Faulmann noch einmal. Er könne zu den Geldbeträgen nichts sagen, meinte der Sachverständige. Er habe nur als schlüssig empfunden, dass es geringere Futteraufnahmen nach der Befreiung gegeben habe. Ob er die Aufstellung als schlüssig betrachte und die Beträge nicht kommentiere, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige. Ob er die Kosten im Normalbetrieb dieser Schweinefabrik kenne, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige. Er mache zu den Summen keine Angaben, suggerierte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige.

Ob er auch zur Höhe der Tierarztrechnung keine Angaben mache, fragte Mertens. Nein, sagte der Sachverständige. Und die Anzahl der Verletzungen, fragte Faulmann. Die seien schlüssig gewesen, sagte der Sachverständige. Warum, fragte Faulmann nach. Aufgrund der tierärztlichen Aufzeichnungen, sagte der Sachverständige.

Fragen von DI Völkl

Als nächstes wollte DI Völkl eine Frage stellen. Ob er nicht Rücksprache mit seinem Mandanten halten wollte, fragte die Richterin dessen Anwalt Mag. Bischof. Nein, sagte dieser, sein Mandant habe nur wenige Fragen.

Dass durch das gleichzeitige Hinaustreiben alle Tiere in große Panik verfallen seien, ob das eine reine Vermutung sei, fragte DI Völkl. Stimmt, sagte der Sachverständige, er wisse nicht, ob die Tiere gleichzeitig rausgetrieben worden seien. Aber die Buchtentüren seien ausgehängt gewesen und die Schweine in den Gängen. Ob es nicht sein könne, dass die Schweine sorgfältig Bucht für Bucht ins Freie gelassen worden seien, und alle Schäden und Verletzungen durch das Reintreiben zustande gekommen wären, fragte DI Völkl. Er glaube, dass die Tiere buchtenweise reingetrieben worden seien, sagte der Sachverständige. Er könne aber nicht ausschließen, dass die Tiere sorgfältig buchtenweise rausgetrieben worden seien.

In seinem Gutachten stehe, dass der Sachverständige nicht ausschließen könne, dass der Tod der Ferkel durch das Rauslassen der Tiere aufgetreten sei, stellte DI Völkl fest. Ob er sich da nicht sicher sei. Ja, er sei sich nicht sicher, antwortete der Sachverständige.

Fragen von Harald Balluch

Zuletzt wurde Harald Balluch das Fragerecht erteilt. Er wolle noch kurz schwafeln, sagte dieser in Anspielung auf die Bemerkung der Richterin ihm gegenüber. Ob er überprüfen habe können, ob die Ausfälle und Verletzungen außerhalb nach der Befreiung außerhalb der normalen Schwankungsbreite gewesen seien, fragte Balluch. Nein, sagte der Sachverständige. Das sei nicht Gegenstand seines Gutachtens gewesen. Weiter, drängte die Richterin.

Ob die Anzahl der Tiere, die nach der Befreiung wegen mangelnder Gewichtszunahme ausgeschieden wurden, außerhalb der Norm gewesen sei, fragte Balluch. Das wisse er nicht, sagte der Sachverständige, das sei ihm nicht gesagt worden.

Ob es für Freilandhaltungen mobile Unterstände gebe, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, man würde eine Wechselweidehaltung durchführen, damit der Boden sich erholen könne. So etwas wäre also rasch zu installieren, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, das sei eine kurze Sache.

Ob es stimme, dass Ende März die Sonneneinstrahlung noch nicht so stark sei, dass die Schweine unbedingt sofort einen Unterstand gebraucht hätten, fragte Balluch. Das damalige Wetter sei so gewesen, meinte der Sachverständige, dass es die Schweine nicht bedroht hätte. Ob die Sonneneinstrahlung sonst das Hauptproblem sei, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, Schweine könnten massiv Sonnenbrand bekommen. Aber im März sei das nicht so schlimm, fragte Balluch. Das könne schon sein, meinte der Sachverständige. Es sei dort strukturiert und gebe Schatten von Bäumen, ergänzte Balluch.

Letzte Frage von DDr. Balluch

Ob der Sachverständige Schweinefleisch esse, fragte DDr. Balluch. Dieser sagte ja, aber die Richterin unterbrach und drohte DDr. Balluch den sofortigen Rauswurf an. Dann entließ sie um 17:49 Uhr den Sachverständigen aus dem Zeugenstand.

Der Staatsanwalt erweitert die Anklage

Dann ergriff der Staatsanwalt das Wort und verkündete, dass er die Anklage erweitern wolle. Die Pelztierbefreiung aus dem Jahr 1997, und damit zusammenhängend Tierquälerei, dauernde Sachentziehung (die weggebrachten Nerze) und Sachbeschädigung (der Umgebungszaun), werde nun auch DDr. Balluch und seinem Bruder Harald Balluch vorgeworfen. Faulmann werde zusätzlich noch wegen Tierquälerei angeklagt.

Die Richterin sagte, dem Staatsanwalt stehe noch das Äußerungsrecht zu den Beweisanträgen der Verteidigung zu. Er wolle selbst Beweisanträge stellen, sagte der Staatsanwalt. Zu allen Beweisanträgen der Verteidigung wolle er nur sagen, dass er dagegen sei und diese irrelevant seien.

Dann beantragte der Staatsanwalt die Einvernahmen eines Angestellten der deutschen Tierschutzgruppe PETA aus Stuttgart und eines Angestellten der Pharmafirma Glaxo Smith-Kline. Beides würde beweisen, dass es eine kriminelle Organisation gebe und dass die Angeklagten deren Mitglieder seien. Die Richterin verlas die Aussage des Zeugen der Pharmafirma. Er sagte lediglich, dass er TierschützerInnen hinter einem Anschlag gegen seine Firma vermute.

Dr. Stuefer sagte, sie sei gegen diesen Beweisantrag. Er sei nicht einmal begründet worden. Der Staatsanwalt habe nicht angegeben, warum die Aussagen dieser beiden Zeugen das beweisen würden, was er vorgebe. Laut Akteninhalt könnten die beiden Zeugen nur angeben, dass es Tierschutzkampagnen gegeben habe. Mag. Bischof ergänzte, dass er keinen Grund sehe, warum die Zeugen eine kriminelle Organisation beweisen können sollten, vielmehr seien das Entlastungszeugen. Der pauschale Hinweis auf eine kriminelle Organisation genüge nicht, sagte Mertens, der Staatsanwalt habe kein Beweisthema genannt.

Beweisanträge der Verteidigung zur verbotenen Waffe

Dr. Stuefer stellte fest, dass Teleskopschlagstöcke wie jener ihres Mandanten frei im Handel erhältlich seien. Das Waffengeschäft Interarms verkaufe genau solche Waffen. Sie habe dort eine Auskunft darüber eingeholt und ihr sei gesagt worden, dass diese Waffen legal seien. Kurze ausziehbare Stöcke ohne Biegsamkeit und ohne Stahlkugel seien zwar Waffen, aber nicht verboten. Das Modell Bonowi würde jenem ihres Mandanten entsprechen. Zum Beweis, dass die Waffe also keine verbotene Waffe sei, beantragte Dr. Stuefer die Einvernahme des Geschäftsinhabers und eines Experten des Innenministeriums.

Der Staatsanwalt sagte, er lehne beide Beweisanträge ab, weil sie irrelevant seien. Wenn das Innenministerium nicht über verbotene Waffen Auskunft geben könne, wer dann, fragte Dr. Stuefer. Es handle sich nicht um exakt die gleiche Waffe, sagte der Staatsanwalt. Die Stimmung sei ihr zu emotional, meinte die Richterin und unterbrach die Sitzung.

Pause 18:14 Uhr – 18:31 Uhr.

Nach der Pause verteilte die Richterin die Ausdehnung der Anklage in schriftlicher Form an die Verteidigung. Dann mahnte sie Faulmann, er würde noch essen.

Dr. Stuefer führte aus, dass sie diesen Teleskopschlagstock kaufen und hier vorführen werde. Das sei eine Wiederholung, sagte die Richterin. Sie bitte nicht unterbrochen zu werden, sagte Dr. Stuefer.

Anträge auf Einvernahme weiterer ZeugInnen

Aus prozessualer Vorsicht beantrage sie die Einvernahme der Anklagezeugen Böck, Bogner, die Besitzer von Kleider Bauer, Mag. Zwettler und Plessl. Sie erteile keine Zustimmung, dass die ZeugInnen des LVT nicht mehr einvernommen werden brauchen. Die Einvernahme aller dieser ZeugInnen würde ergeben, dass keine kriminelle Organisation vorliege.

Die Richterin sagte, dass Dr. Karl mit einem Handy hantiere und dass das ein ungeziemendes Benehmen sei.

Dr. Stuefer fuhr weiter fort, dass ein Video zur Dachbesetzung bei P&C vom 26. 5. 2006 gebe, die inkriminiert sei. Sie beantragte dessen Vorführung zum Beweis, dass es sich um keine strafbare Handlung gehandelt habe, auch nicht im Sinne eine Doppelstrategie.

Der Staatsanwalt sagte, er beantrage die Einvernahme aller LVT-ZeugInnen. Er sei gegen Vorführung des Videos, weil die Dachbesetzung nicht ausdrücklich vorgeworfen werde.

Zur Erweiterung des Strafantrags

Auch Dr. Karl beantragte die Einvernahme von Bogner, Böck und Mag. Zwettler von der SOKO. Er beantragte weiter die Vertagung der heutigen Sitzung, weil die Erweiterung der Anklage einer Vorbereitung zur Verteidigung bedürfe. Mertens schloss sich an und sagte, auch er müsse das vorbereiten. Dr. Haberditzl beantragte, dass das Urteil auf die bisherige Anklage beschränkt bleiben möge und die Zusatzanklage separat zu führen sei. Dr. Stuefer sagte, dass die Erweiterung des Strafantrags eine Überraschung im Sinne des Gesetzes sei. Das Gericht sei daher verpflichtet, sie den Angeklagten zu erklären. Das bedürfe einer neuen Verteidigung. Die dafür relevanten Sachverhalte seien im Verfahren schon behandelt worden, sagte die Richterin. Es handle sich um keine Überraschung, die Angeklagten hätten dazu schon ausgesagt.

Dr. Karl sagte, dass der Staatsanwaltschaft seit Monaten die Faktenlage bekannt sei, dass sie erst am Abend vor den Schlussplädoyers mit dieser Erweiterung daher komme. Begründet sei sie, laut schriftlichem Text, durch die Aussage von Dr. Plank, die bereits im Juni 2010 stattgefunden habe. Im Zuge des Vorverfahrens habe es eine Weisung des Justizministeriums gegeben, sagte die Richterin, bzgl. der Anklage wegen Tierquälerei aufgrund der Nerzbefreiung die Ergebnisse der Hauptverhandlung abzuwarten. Das sei in Anspruch genommen worden. Der Zeuge Dr. Plank sei eingehend befragt worden.

Da die Schlussplädoyers in Kürze stattfinden würden, bat Dr. Dohr um Vertagung. Es werde nicht vertagt, sagte die Richterin streng. Sie müsse aber die neuen Eingaben der Verteidigung überdenken. Im Vorverfahren gegen DDr. Balluch und Harald Balluch habe es keine Weisung auf Erweiterung gegeben, sagte Dr. Karl. Das stimme, sagte der Staatsanwalt. Also sei das sehr wohl überraschend, sagte Dr. Karl.

Weitere Beweisanträge und Verlesungen

DI Völkl stellte den Beweisantrag, zum Fadinger Email von DDr. Balluch vom 8. November 2006 eine Presseaussendung der Bauernschaft vom 29. 3. 2011 in den Akt aufzunehmen. Darin stehe, dass es wenn nötig auch härtere Protestmaßnahmen geben werde. Das habe nichts mit dem Verfahren zu tun, sagte die Richterin. DDr. Balluch habe man die Formulierung härtere Gangart in seinem Email als verdächtig vorgeworfen, erklärte DI Völkl. Die Richterin anerkannte das und nahm die Presseaussendung auf.

Dann legte DI Völkl seinen Bericht zu den fehlenden Lichtbildern in den SOKO-Observationsberichten vor. Die Richterin sagte, das gelte als verlesen und werde aufgenommen.

Dann erklärte die Richterin, dass der Siebtangeklagte wegen Tierschutzaktionen in Deutschland aufgrund von Hausfriedensbruch eine Geldstrafe erhalten habe. In Österreich wäre das nur ein Verwaltungsdelikt gewesen, sagte der Neuntangeklagte dazu.

Jetzt sollen noch die Stellungnahmen zu den Abschlussberichten durchgeführt werden, sagte die Richterin. Die Achtangeklagte sagte, sie wolle noch auf ihren Anwalt warten, der gerade nicht im Gerichtssaal sei. Es gebe eine Substitution, sagte die Richterin. Dr. Stuefer bat die Richterin, zuerst den Neuntangeklagten Stellung nehmen zu lassen. Ich leite die Verhandlung, sagte die Richterin schroff. Die Achtangeklagte beantragte eine kurze Pause, um sich mit ihrem Anwalt besprechen zu können. Das sei nicht nachvollziehbar, meinte die Richterin, unterbrach aber die Sitzung.

Pause 19:00 Uhr – 19:07 Uhr.

Stellungnahme der Achtangeklagten zu den Abschlussberichten

Nach der Pause begann die Achtangeklagte mit ihrer Stellungnahme zu den polizeilichen Abschlussberichten. Auf Seite zwei werde ihr eine Homedemo vorgeworfen. Laut Polizeibericht sei dabei keine Sachbeschädigung passiert und es sei keine Nötigung gewesen. Also sei das irrelevant.

Dann werde ihr vorgeworfen, Aliasnamen zu haben. Das sei falsch.

Auf Seite 4 ihres Abschlussberichts werde behauptet, sie habe sich an der SHAC-Kampagne beteiligt. Es werde ein Informationsabend der Gruppe OFT erwähnt, der aber nichts mit SHAC zu tun gehabt habe. Dazu beantragte die Achtangeklagte den Bericht eines EBT-Spitzels, der im Abschlussbericht erwähnt werde.

Eine Homedemo gegen den Tierexperimentator, der im Prozess als Zeuge ausgesagt habe, habe ebenfalls nichts mit SHAC zu tun gehabt. Auch eine Demonstration vor einem Forschungsinstitut in Himberg habe keinen Zusammenhang zu SHAC. Auf die Garage eines Tierexperimentators habe jemand einen Farbbeutel geworfen. Das habe weder mit ihr noch mit SHAC etwas zu tun gehabt.

Dann stehe ein Email von DDr. Balluch ohne Zusammenhang zu ihr in ihrem Abschlussbericht.

Auf Seite 7 gehe es um Demonstrationen gegen die Firma Sankyo. Das habe mit ihr und mit SHAC zu tun, aber diese Demonstrationen seien legal gewesen. Die Drohemails, die dann erwähnt würden, würden von unbekannten Personen stammen.

Zur Pelzkampagne würde die SOKO nur legale Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams anführen, die mit ihr etwas zu tun hätten. Eine Pelzrecherche, die sie gemacht habe, sei nur der Fantasie der SOKO entsprungen und typisch.

Ihre Escada-Rede sei strafrechtlich irrelevant. Sie sei unter ihrem Namen aufgetreten. Dann beantragte die Achtangeklagte alle Anwesenden bei dieser Aktionärsversammlung als ZeugInnen. Das würde beweisen, dass keine Nötigung vorgelegen sei. Es habe nie eine Anzeige gegen sie gegeben.

Auf Seite 25 werde von der Demonstration gesprochen, die die Pressesprecherin von Kleider Bauer genötigt habe. Laut Polizeizeugen sei es aber nur zu einem Scheibeklopfen gekommen. Erst die SOKO habe daraus eine Nötigung gemacht.

Die SOKO würde Straftaten konstruieren, so werde eine Papierschnipselaktion zu einer Sachbeschädigung und eine Escada-Ankettung zu einem Freiheitsentzug. Auch der Pressesprecherin sei nur von der SOKO ihre Angst eingeredet worden. In ihrem Telefonat mit dem Polizeizeugen habe sie keine Todesangst erwähnt, sonst hätte sich dieser vor Gericht daran erinnert.

Unangemeldete Demonstrationen seien keine Straftaten. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) habe am 13. Dezember 2001 entschieden, dass die bloße Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung nicht strafbar sei. Dass bei einer unangemeldeten Demonstration von der SOKO Fingerabdrücke genommen wurden, um die TeilnehmerInnen zu identifizieren, sei unglaublich. Die Richterin nahm den UVS-Entscheid, den ihr die Achtangeklagte gab, zum Akt.

Die Hausdurchsuchung habe gezeigt, dass sie eine Tierrechtsaktivistin sei. Dazu wäre keine Hausdurchsuchung notwendig gewesen, sie habe das nie bestritten und sei immer zu ihren Aktivitäten gestanden. Dass sie Medienartikel zu Aktionen und Straftaten mit Tierschutzbezug gesammelt habe, sei strafrechtlich irrelevant.

Mag. Bischof beantragt 500 ZeugInnen

Mag. Bischof ergänzte diese Ausführungen mit einem nochmaligen Versuch, die etwa 500 Anwesenden bei der Escada-Rede der Achtangeklagten als ZeugInnen zu laden. Das würde beweisen, dass die Rede im Rahmen des Rederechts als Aktionärin von Escada stattgefunden habe.

Frau Sterkl hat viel zu schreiben, sagte die Richterin mit Blick auf die Standardredakteurin, die den Liveticker bediente.

Der Staatsanwalt sagte, er sei gegen diesen Antrag. Die Rede liege vor, die Ansicht der TeilnehmerInnen sei egal. Das sei keine Rechtsfrage, sagte Mag. Bischof, sondern es komme darauf an, ob die bedrohte Person objektiv den Eindruck gewinnen habe müssen, dass sie bedroht werde. Es habe niemand Anzeige erstattet.

Stellungnahme des Neuntangeklagten zum Abschlussbericht

Die kriminelle Organisation sei ein reines Hirngespinst der SOKO, begann der Neuntangeklagte seine Ausführungen den polizeilichen Abschlussberichten. Der Staatsanwalt wollte dazu etwas sagen, doch der Angeklagte sprach mit dem Mikrophon einfach laut weiter und übertönte ihn. Der Abschlussbericht spreche für sich, so absurd sei er.

Er solle als Teilnehmer und Organisator von legalen Demonstrationen kriminell sein. Homedemos seien nicht strafrechtlich relevant. Das Teilnehmen und Anmelden von Demonstrationen sei offenbar polizeiliche bespitzelt worden. Die Demonstrationen würden im Akt die zentrale Begründung für Ermittlungen, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft sein. Die Aussagen der im Gerichtsverfahren einvernommenen Spitzel würden den Aussagen der SOKO und des Staatsanwalts diametral widersprechen.

Die Observationsberichte seien erst sehr spät der Verteidigung gegeben worden. Dabei habe sich gezeigt, dass viele Demonstrationen bespitzelt worden seien. Deshalb beantrage er die volle Akteneinsicht.

Der Abschlussbericht habe einen Zirkelschluss. A sei verdächtig, weil er B kenne. B sei verdächtig, weil er C kenne. Und C sei verdächtig, weil er A kenne. An niemandem persönlich wären Straftaten festgemacht worden.

Ihm werde vorgeworfen, linksradikal aktiv zu sein. Es werde dafür keine Quelle genannt, es gehe nur um Stimmungsmache.

Alle BAT-Protokolle seien beschlagnahmt worden, dabei sei keine Planung oder Begehung von Straftaten aufgetaucht.

Den Jahresabschlussbericht von Escada könne sich jeder Mensch aus dem Internet herunterladen, das sei nicht kriminelle. Es werde ihm aber vorgeworfen, weil man diesen Bericht bei ihm gefunden habe. Er wolle aber Behauptungen, die er aufstelle, zuerst gründlich recherchieren. Er vermisse denselben Ethos bei Staatsanwalt und SOKO.

Ihm werde vorgeworfen, SHAC-Demonstrationen angemeldet zu haben. Sie seien aber nicht abgehalten worden. Aber er, der Neuntangeklagte, halte die SHAC-Kampagne für richtig und wichtig.

Er habe eine Radiosendung gemacht und darin objektiv über eine Nerzbefreiung in Deutschland berichtet. Das sei verdächtig.

Ihm werde Computerverschlüsselung vorgeworfen. Die Erfahrung mit diesem Verfahren zeige, dass jeder Mensch seinen Computer verschlüsseln solle.

Die Richterin habe gesagt, sie habe private Geräusche beim Lauschangriff auf den Sechstangeklagten gehört. Dabei habe sie, seinem Eindruck nach, zynisch gelacht. Das weise ich zurück!, sagte die Richterin.

Die Webseite directaction.info habe er in seinem Radiobeitrag erwähnt und gesagt, dass sie existiere. Das sei nicht strafrechtlich relevant.

Kleider Bauer selbst habe im tatrelevanten Zeitraum Informationen über ihre Filialen verbreitet. Er habe diese Informationen für die Kampagne gesammelt, sie seien offiziell von der Webseite von Kleider Bauer abrufbar.

Er sei stolz darauf, dass P&C keinen Pelz mehr verkaufe, und das wegen einer Kampagne, an der er beteiligt gewesen sei.

Er schreibe auch Tierrechtsgefangenen Briefe und Postkarten und finde das gut. Amnesty International mache das auch.

An einem 28. Jänner habe es eine Sachbeschädigung gegeben, das Bekennerschreiben sei von einer anonymen Emailadresse jan_28 weggeschickt worden. Deshalb sei er verdächtigt worden, weil Jan sein Vorname sei. Dabei sei natürlich jan_28 einfach der 28. Jänner. Das sei so offensichtlich, so dumm könne nicht einmal die SOKO sein. Deshalb müsse das ein vorsätzlich falscher Verdacht gewesen sein.

Die Pressesprecherin von Kleider Bauer sei nie bedroht worden, es gebe keinen objektiven Grund für eine Angst. Erst der SOKO-Chef Böck habe diese Angst bei der Frau erzeugt.

Seinen Schlagstock habe er einfach offen und legal in einem Geschäft gekauft. Er könne also nicht illegal sein.

Wann endet heute die Verhandlung?

Dr. Dohr unterbrach mit den Worten: Ich bin so müde, die Richterin möge die Verhandlung vertagen. Nein!, sagte die Richterin. Die Verhandlung dauere bereits 11 Stunden, sagte Dr. Stuefer, es habe nur Pausen mit weniger als 15 Minuten gegeben, die Leistungsfähigkeit habe Grenzen. Heute werde auf jeden Fall bis zum Ende verhandelt, sagte die Richterin. Es sei zwar 21 Uhr als Ende angekündigt gewesen, es werde aber länger verhandelt, wenn notwendig.

Pause 20:05 Uhr – 20:21 Uhr.

Nach der Pause blieben die Achtangeklagte und der Neuntangeklagte der Verhandlung fern.

Ob es heute noch die Stellungnahmen zu den Gutachten gebe, fragte Dr. Haberditzl. Heute werde alles fertig gemacht, wiederholte die Richterin.

Stellungnahme von Faulmann zu den Abschlussberichten

Er werde erstmals auf Seite 18 seines Abschlussberichts namentlich erwähnt, begann Faulmann die Stellungnahme zu seinem polizeilichen Abschlussbericht. Seine Kampagnenmethoden seien immer legitim gewesen. Sein Arbeitgeber seien beide große, anerkannte Stiftungen mit zusammen vielen Millionen Mitgliedern gewesen, beide seien weltweit aktiv, PETA und die Vier Pfoten.

Es gebe in seinem Abschlussbericht keinen Observationsbericht. Die Ermittlungen seien so gestaltet worden, dass es einen sehr weiten Verdächtigenkreis gebe. Ihm sei die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert worden, dass das die Ermittlungen gefährde. 2 Wochen später sei sein Abschlussbericht vorgelegt worden. Die Ermittlungen würden aber jetzt noch immer weitergehen, die Anklage sei eben erst erweitert worden. Offenbar solle das so lange weiter gehen, bis er dem Tierschutz abschwöre.

Entlastendes finde sich prinzipiell nicht im Abschlussbericht.

Die offene Schweinebefreiung vom 31. Mai 1997 sei nie wegen Tierquälerei angezeigt worden. Den Schweinen sei es dabei sehr gut gegangen, sie hätten die kurze Zeit in Freiheit genossen und nicht gekämpft.

Er habe den inkriminierten Computer auf seinem Dachboden nie benutzt.

Auf Seite 49 des Abschlussberichts sei von der Nerzfarm Seebauer in Deutschland die Rede. Er habe dort Demonstrationen geplant, durchgeführt und daran teilgenommen. Das sei alles legal gewesen, die Nerzfarm sei heute wegen Gesetzwidrigkeiten geschlossen. Es sei inkriminiert, dass er auf Fadinger gepostet habe, dass er eine offene Befreiung dort für gut gehalten habe. Seebauer habe als Zeuge angegeben, dass es nie eine offene Befreiung gegeben habe und dass sie keinen Faulmann kennen würden. Das Verfahren hier sei ein typischer Gesinnungsprozess.

Eine Frau aus Wien habe an PETA in Deutschland geschrieben. Er habe den Arbeitsauftrag erhalten, dieses Email weiterzuleiten. Die Frau sei aber nie kontaktiert worden. Jetzt werde ihm das vorgeworfen.

Das Geschäft Street One sei von den Vier Pfoten wegen dessen Pelzverkaufs kontaktiert worden. Warum werde jetzt Vier Pfoten nicht angeklagt? Das sei reine Willkür.

Auch das Weiterleiten von Demonstrationsaufrufen gegen P&C sei ein Arbeitsauftrag von PETA gewesen.

Auf Seite 114 werde ein Schreiben der Vier Pfoten an Fürnkranz wegen dessen Pelzverkaufs erwähnt. Trotzdem sei nie gegen die Vier Pfoten ermittelt worden.

Auf Seite 123 werde ein Brief von PETA an Kleider Bauer vom 6. März 2007 erwähnt. Zu dieser Zeit sei er schon in Österreich gewesen.

Auf Seite 124 würde ein Schreiben eines Vier Pfoten Mitarbeiters an Hämmerle auftauchen. Wiederum ohne Folgen.

Auf Seite 131 habe er in einem Email von einer härteren Gangart gesprochen. Wie DI Völkl bereits erwähnt habe, würden das die Bauern in einer Aussendung bzgl. Protesten gegen die Schweineverordnung auch schreiben.

Auf Seite 171 stehe, dass er in die Eierkampagne involviert sei. Das sei eine zentrale Kampagne der Vier Pfoten gewesen. Alle seine Telefongespräche diesbezüglich, die überwacht worden seien, habe er mit MitarbeiterInnen der Vier Pfoten geführt. Gegen die Legebatterie Latschenberger, die erwähnt sei, gebe es ein Verfahren wegen Tierquälerei. Endlich sei das ein Verfahren gegen einen echten Tierquäler.

Auf Seite 181 stünde, dass die Vier Pfoten in einer Blacklist die Firma Metro wegen deren Stopfleberverkauf erwähnen. Das sei ein Arbeitsauftrag seines damaligen Arbeitgebers, der Vier Pfoten, gewesen.

Die Richterin sagte, DI Völkl würde Papierflieger basteln.

Faulmann fuhr fort und sagte, er sei zwar auf Jagdsabotagen gewesen, aber dort seien die JägerInnen aggressiv und gewalttätig geworden.

Die Besetzung des Krebsforschungsinstituts sei super gewesen, dazu stehe er.

Auf Seite 230 werde er dem VGT als Arm der kriminellen Organisation zugeordnet. Es werde gesagt, dass der VGT nicht angeklagt sei. Jetzt stehe dort, dass der VGT einen Arm der kriminellen Organisation bilde. Dabei würden viele Namen genannt, die nicht angeklagt seien.

Auf Seite 223 werde die Achtangeklagte erwähnt, weil sie 1998 beim VGt Aktivistin gewesen sei. Damals habe es keine BAT gegeben. Das könne also nicht als BAT-VGT Zusammenarbeit gewertet werden.

Mahnung von DI Völkl

Die Richterin sagte, DI Völkl würde in seinen Laptop tippen. Das sei ein ungeziemendes Benehmen. DI Völkl sei deswegen immer wieder gemahnt worden. Deshalb werde er jetzt ausgeschlossen. Er müsse zuerst gemahnt werden, sagte Dr. Stuefer, das sehe das Gesetz vor. Warum DI Völkl in den Laptop tippe, wenn er wisse, dass das verboten ist, fragte die Richterin. Dr. Stuefer sagte, sie wolle dazu gerne das Gesetz verlesen. Die Richterin sagte, sie mahne DI Völkl, beim nächsten Mal werde er rausgeschmissen.

Weiter in der Stellungnahme von Faulmann zu seinem Abschlussbericht

Es sei ein Interview von ihm und einer anderen Person mit einem deutschen Magazin inkriminiert, fuhr Faulmann fort. Er sei dafür nur von der Redaktion angeschrieben worden und habe schriftlich die Antworten gegeben. Er habe nicht gewusst, wer noch interviewt werde und wie das dann erscheine.

Der Vorwurf, er sei in den Kampagnen gegen Käfigeier, die Jagd, Zirkusse und Pelz involviert gewesen, betreffe seine Arbeit bei Vier Pfoten und PETA. Er habe dabei nur Arbeitsaufträge erfüllt.

Dem Vorwurf, er sei im engen Kreis um DDr. Balluch, fehle im Abschlussbericht die Quelle. Als Vier Pfoten Kampagnenleiter wäre das aber unmöglich gewesen. So eng seien VGT und Vier Pfoten nicht.

Die Richterin sagte, dass Dr. Karl und Dr. Dohr mit ihren Handys fummeln würden. Er mache das immer, sagte Mertens. Die Unterlagen der Verteidigung seien auch für die Richterin immun, sagte Dr. Stuefer. Sie finden immer eine Antwort, meinte die Richterin.

Im Abschlussbericht stehe, dass die Vier Pfoten sich AktivistInnen des VGT ausleihen würden. Warum sei dann nur der VGT aber nicht auch die Vier Pfoten als gemeinsame kriminelle Organisation angeklagt.

Ein Gespräch mit der Büroleiterin des VGT werde im Abschlussbericht erwähnt, weil es von Jagdständen handle. Dort habe sich ein illegaler Luderplatz befunden, um den es gegangen sei.

Seiner Mutter habe er, laut Abschlussbericht, einmal angekündigt, dass er in der Nacht unterwegs sein werde. In dieser Nacht sei aber keine kriminelle Handlung bekannt geworden. Es sei um Recherchen in Legebatterien gegangen. Das sei eine Nachtschicht im Sinne von Arbeit, weil er diese Recherchen im Arbeitsauftrag durchgeführt habe.

Der Vorwurf, er habe 12 Hochstände umgesägt, sei nie angeklagt worden. Der Verdacht habe nur darauf gegründet, dass in der Nähe dieser Hochstände sein Stammlokal sei.

Bei der zweiten Hausdurchsuchung bei ihm am 30. September 2008 sei ein Computer beschlagnahmt worden. Bis heute gebe es dazu keinen Auswertungsbericht.

Er habe seine Handsäge, die inkriminiert sei, ins Gericht mitbringen wollen. Die Security am Eingang hätten sie ihm aber abgenommen.

Pause 21:09 Uhr – 21:20 Uhr.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten

Nach der Pause gab die Richterin den Angeklagten die Gelegenheit, zu den letzten ZeugInnen und den Gutachten Linguistik und Schweine, Stellung zu nehmen. DDr. Balluch begann damit, dass er meine, der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger habe ein sehr seltsames Verhältnis zu Tieren. In einem Brief an den Herrn Rechtsanwalt Dr. Tögel vom Okt. 2007 habe er wörtlich gesagt: ich habe zu Hunden keine gute Beziehung, sondern empfinde sie als stinkende Köter, die Wohnungen verdrecken. DDr. Balluch: Ich kann diesen Brief auch vorlegen. Ich hätte das dem Herrn Schweiger vorgehalten. Ich entnehme diesem Satz, dass er Tiere hasst und daher auch TierschützerInnen hasst und daher auch gerne gegen TierschützerInnen Gutachten verfasst. Die Richterin sagte, dass das nicht verfahrensrelevant sei.

Zur Methode von Dr. Schweiger

DDr. Balluch: Zu seiner konkreten Methode: sie ist, kurz gesagt, für die Vorgabe vollkommen unbrauchbar. Das beginnt schon damit, dass ein anständiges linguistisches Gutachten einen Vergleich zu den großen deutschsprachigen Datenbanken vornehmen muss. Es gibt eine Reihe von Datenbanken, die die deutsche Sprache und deutschsprachige Publikationen umfassen und jedes linguistische Gutachten, das alle anderen Autoren und Autorinnen außer einen gewissen ausschließen will, muss auf solche Datenbanken zugreifen und feststellen, ob sich der Autor von den Autoren und Autorinnen in diesen Datenbanken relevant und signifikant unterscheidet. Zu diesen Datenbanken gehört die Wortdatenbank der Uni Bonn, die Wortschatzdatenbank der Uni Leipzig das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache des 20 Jahrhunderts usw. Diese Datenbanken sind alle öffentlich zugänglich und werden normalerweise von linguistischen GutachterInnen verwendet. Gutachter Schweiger verweigert ja die Computernutzung und kann daher auch mit Megadatenbanken nichts anfangen, daher ist ja auch das Gutachten von vornherein fragwürdig. Es ist ja eine, wie er es nennt, ‚Hosenbodenmethode’ angewandt worden. Selbst Texte mit 3000 Worten sind ihm schon zu viel, wörtlich sagt er da sitzt man ja zwei Wochen, mit dem Computer sitzt man zwei Millisekunden. Ähnliches zur nicht verwendeten Software. Es gibt zahlreiche linguistische Software, ich möchte ein paar nennen. Es gibt WordCruncher, JVocalyse, CopyCatch Gold, Signature Stylometric System, Simple Concordance Program, AntCone, Yoshikoder usw. Das ist alles Software, mit der man diese Analysen machen kann, aber auch Vergleiche von textlichen Phrasen mit den deutschsprachigen Datenbanken. So führt man normalerweise linguistische Gutachten durch. Man braucht sich nicht hinzusetzen und mit der Hand selber irgendetwas zu zählen. Es gibt für alle statistischen Parameter Software, die das mit einem Schnipp durchführt und dann auch fehlerfrei, im Gegensatz zum Herrn Schweiger. Ich habe sehr viele seiner Zahlen und Statistiken nachgerechnet und in praktisch jeder einzelnen Fehler gefunden die zum Teil sehr starke Divergenzen zu seinen Ergebnissen ausmachen.

Herr Schweiger hat dann Konkordanztabellen vorgelegt und uns diese Zahlen stundenlang vorgelesen, aus denen er einen gewissen Schreibstil, insbesondere von mir, deduzieren will. Konkordanztabellen sind in Wirklichkeit etwas ganz anderes, als das, was Herr Schweiger als Konkordanztabellen bezeichnet. Wenn man z.B. in Wikipedia Konkordanztabellen nachschaut, wenn man aber auch einschlägige wissenschaftliche linguistische Artikel nachliest und dort die Konkordanztabellen betrachtet, dann sind das immer Wortphrasen von denen gesagt wird, in welcher Datenbank sie wie oft vorkommen und beim Autor in welchen Texten sie wie oft vorkommen. Also Konkordanztabellen bestehen in Wirklichkeit immer nur aus Wortphrasen mit einer Lokalisation dahinter. Ich kenne keine linguistische Arbeit, und ich habe mich leider aufgrund dieses linguistischen Gutachtens sehr viel mit denen beschäftigen müssen, die Konkordanztabellen in dem Sinne auffasst, wie das der Herr Schweiger gemacht hat. Das kommt wahrscheinlich von der Autodidaktik, da macht man dann ganz andere Dinge als universitär oder von der forensischen linguistischen Wissenschaft normalerweise angewandt.

Die Statistiken im linguistischen Gutachten

Das findet sich dann auch in den Statistiken des Herrn Schweiger wieder. Ich habe diese Statistiken mit meinem mathematischen Wissen untersucht, ich bin ja Mathematiker und habe 12 Jahre lang an 3 Universitäten in der Mathematik auch geforscht. Ich würde in eventu oder prophylaktisch oder, wie hier oft gesagt wird, aus prozessualer Vorsicht, einen Sachverständigen der Statistik beantragen, der diese Statistiken des Herrn Schweiger analysieren sollte. Er wird nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass sie alle statistisch insignifikant sind. Man kann nämlich sehr wohl Signifikanztests machen. Schweiger sagt immer, seine Statistik sei nicht mathematisch. Aber natürlich, wenn man Zahlen addiert und Mittelwerte berechnet macht man das mit mathematischen Regeln. Es gibt sehr viele verschiedene Arten z.B. Mittelwerte zu berechnen. Herr Schweiger wählt den arithmetischen Mittelwert, es gibt aber auch einen geometrischen, einen harmonischen, es gibt einen analytischen, es gibt einen algebraischen und Herr Schweiger hat sich wahrscheinlich, ich hätte ihn gefragt wäre ich dazu gekommen, nie Gedanken gemacht, welchen Mittelwert er eigentlich verwendet und was für mathematische Eigenschaften der hat. Er hat einfach, behaupte ich einmal, das ist mein Eindruck, von Statistik überhaupt keine Ahnung und deswegen nimmt er die Ausflucht, es sei eh nicht Mathematik, was er da macht, sodass er seine Methode keiner mathematischen Kritik aussetzen muss.

Ich habe seine Statistiken jetzt am Beispiel des Ausschnitts des Denunziationtextes, die 252 Worte, die Schweiger davon benutzt hat, einer Signifikanzanalyse unterzogen. Mit den ganz normalen statistischen Methoden, die es dazu gibt, konnte ich feststellen, dass alle die von ihm errechneten Mittelwerte überhaupt nicht signifikant sind. Das bedeutet, 252 Worte geben in den von ihm angegebenen Mittelwerten nicht wider, was der Gesamttext Denunziation in diesen Mittelwerten aussagt. Diese Signifikanzanalyse, wenn man z.B. Prof. Troxler gefragt hätte, ist eine ganz normale und übliche Methodik, Troxler verwendet genau dieselben Signifikanztests selbst für seine Arbeiten. Man gibt immer diese P Werte an und nur, wenn die Signifikanz kleiner als 1 % ist, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass man mit dieser Stichprobe falsch liegt, 1 zu 100 ist, erst dann nimmt man solche Werte ernst. Beim Herrn Schweiger sind die Statistiken zwischen 22 % und 48,5 %. Und 48,5 % heißt praktisch bei jedem zweiten Mal liegt er falsch und damit kann er gleich würfeln und braucht nicht mehr die Hosenbodenmethode anzuwenden. D.h. 252 Worte sind in diesen Statistiken nicht signifikant, man kann sie daher nicht auf Wortmengen dieser Größenordnung anwenden. Das hat Prof. Kienpointner gemeint, wie er gesagt hat, man muss mindestens 1000 Worte nehmen, erst dann entwickeln sich die statistischen Parameter zu einem halbwegs aussagekräftigen Wert, der aber natürlich über den Stil eines Autor auch nicht viel mehr aussagt, sondern nur über den richtigen statistischen Mittelwert dieses spezifischen Textes.

Ich habe dann auch eine Analyse seiner Standardabweichungen vorgenommen. Die Standardabweichung ist etwas, das mit jedem Mittelwert einhergeht, jede MittelschülerIn weiß genau, was das ist, man kann mit einer Excel Tabelle in Microsoft Word mit einem Mausklick sofort die Standardabweichungen jedes Mittelwerts bekommen – das ist ganz normal und das versteht jeder Mensch, außer wahrscheinlich jemand, der seine Ausbildung zu einer Zeit genossen hat, in der es Computer noch nicht gab und der dann nicht auf Computer umsteigen wollte und dann die Hosenbodenmethode bevorzugt. Diese Standardabweichungen sind deswegen so relevant, weil sie genau das angeben, was Herr Schweiger als eine natürliche Variation bezeichnet hat. Eine einfache Wahrscheinlichkeitsstatistik ist eben eine Gauß-Verteilung. Das ist eine gewisse mathematische Funktion, die eine gewisse Breite hat und diese Breite gibt an, wie groß die durchschnittliche Variation um einen Mittelwert ist. Das ist das, was der Herr Schweiger eine natürliche Variation nennt. Wenn er sagt, ein Mittelwert, den er mir als typisch zuordnet, wäre in einem anderen Text wieder zu finden, obwohl der Text, sagen wir, 2 % falsch liegt, dann wäre das eben nur dann richtig, wenn diese Variation von 2% innerhalb der Standardabweichung liegt. Die Standardabweichung ist also der mathematische Ausdruck dessen, was man als Variation um einen Mittelwert bei einer gewissen Statistik zu erwarten hat.

Auf der anderen Seite unterscheiden sich zwei Texte und deren Mittelwerte erst dann, wenn die Standardabweichungen so klein sind, dass die Mittelwerte weiter als eine Standardabweichung auseinander liegen. Mit anderen Worten, man kann einem Autor mit einem gewissen Mittelwert, wie z.B. die Anzahl der Buchstaben pro Wort, erst dann eine Charakteristik zuordnen, wenn dieser Wert um mehr als die Standardabweichung von den Mittelwerten anderer AutorInnen abweicht. Jetzt haben wir aber bei Schweiger das Problem, dass die Standardabweichungen wahnsinnig groß sind, weil die Texte sehr kurz sind, also nur 200 oder 300 Worte umfassen und weil die Wortlängen z.B. sehr variieren. So gibt es kurze Worte wie die, er und es, die nur 2-3 Buchstaben haben und es gibt lange Worte wie BekennerInnenschreiben mit über 20 Buchstaben. Wenn man mit so etwas eine Statistik macht, dann erhält man eine riesengroße Standardabweichung, in den Worten des Herrn Schweiger eine natürliche Variation, und damit wird eine Abgrenzung verschiedener AutorInnen aufgrund solcher Mittelwerte unmöglich, weil sie alle sozusagen in denselben Variationsbereich fallen. Das belegt einmal mehr, dass die von Schweiger angeführten Mittelwerte nicht dafür taugen, um einen Autor von einem anderen Autor zu unterscheiden, jedenfalls nicht mit den von ihm angegebenen statistischen Parametern und Mittelwerten. Ich habe mir auch die Mühe angetan, eine Reihe von Tierethikbüchern mit der entsprechenden Software so einer Analyse, wie sie Schweiger gemacht hat, zu unterziehen und ich habe festgestellt, dass diese Bücher um mehr oder weniger denselben Mittelwert variieren, wie es in meinen Texten der Fall ist. Alle Bücher variieren im Mittelwert an Buchstaben pro Wort zwischen 5,5 und 7,25. Wenn man also bedenkt, dass es Milliarden deutscher Texte gibt und diese Milliarden von Texten haben alle Mittelwerte zwischen 5,5 und 7,25, dann kann man sich vorstellen, dass um den Mittelwert 6, den Herr Schweiger mir zuordnet, hunderte Millionen wenn nicht Milliarden von Texten ihren Mittelwert haben. Noch dazu, wenn man die große Variation durch die Standardabweichung berücksichtigt. Mit anderen Worten, man kann mit diesen Parametern zumindest tierethische Bücher in deutscher Sprache nicht voneinander unterscheiden.

Man könnte das sehr gut und leicht beweisen, man könnte Herrn Schweiger einen Doppelblindversuch machen lassen, indem man 10 AutorInnen Texte in der Länge von 200 bis 300 Worten schreiben lässt, wie er sie analysiert hat, und dann soll er versuchen, diese Texte den richtigen AutorInnen zu zuordnen. Ich wette um jeden Preis, dass Schweiger mit seiner Methode überhaupt keinen Text richtig zuordnen kann, sondern eine reine Zufallsverteilung finden wird.

Zur Ranking Methode

Was jetzt seine Ranking Methode betrifft, ist es richtig, dass diese Kraftausdrücke des Power Rankings das Neue an dieser Methode ist, dass er hier nur die verschiedensten statistischen Parameter in eine Hierarchie gegossen hat. Wenn man sich seine 56 Kriterien anschaut, dann sind nur wenige keine statistischen Parameter. Dazu gehören z.B. diese Kongruenzfehler oder eben Attribuierungen, Genitive und dergleichen. Nun, mein Bruder hat jetzt diesen Indizienkatalog ernst genommen und eine Analyse dieser 56 Indizien nach den Kriterien Schweigers an einem Artikel des Journalisten Manfred Seeh von der Presse durchgeführt. Er hat auch eine komplette Tabelle mitgeliefert, was er wie bewertet hat, sodass das nachvollziehbar ist, im Gegensatz zu Herrn Schweiger, der uns eigentlich im Dunkeln lässt, wie er das genau gemacht hat, d.h. welche Worte er jetzt zählt. Ob er z.B. ALF als Animal Liberation Front zählt, oder gar nicht, oder zählt er es als 3 Buchstaben. All diese Dinge sind ja offen geblieben. Wenn man jetzt auf diese Weise einen Artikel von Manfred Seeh analysiert, dann findet man, dass laut diesem Power Ranking mehr Indizien mit den von Schweiger mit zugeordneten Werten übereinstimmen, als die Bekennerschreiben, mit Ausnahme des Bekennerschreibens Nerz, das zumindest zu 5/6 von Herrn Plank stammt. Also allein diese Analyse zeigt, dass die Methodik des Herrn Schweiger überhaupt nicht dafür geeignet ist, eine konkrete Zuordnung zu einem Autor zu treffen. Das ist vielmehr eine Bauchsache. Herr Schweiger sagt ja auch immer, wenn eine Methode nicht anwendbar ist, in diesem Zusammenhang, dann nimmt man einfach die nächste. Er meint, man berechnet einen Mittelwert, wenn der nicht mit dem des Autors übereinstimmt, dann lässt man das wegfallen und nimmt den nächsten. Das ist natürlich wissenschaftlich nicht redlich, weil wenn man die Methodik ernst nimmt, und die Mittelwerte nicht übereinstimmen, dann müsste das ja ein Argument sein, dass das nicht derselbe Autor ist. Stattdessen sagt Herr Schweiger, diese Methode ist jetzt nicht anwendbar und man nehme einfach eine neue und das macht man dann solange, bis von den vielen möglichen Mittelwerten ein paar übereinstimmen und sagt dann aus dem Bauch heraus, dass das derselbe Autor ist.

Insbesondere ist bemerkenswert, dass Schweiger Kongruenzfehler als die zentralen Merkmale oder linguistischen Fingerabdrücke von mir bezeichnet. Kongruenzfehler sind ja meistens, behaupte ich, Tippfehler, man muss ja unterscheiden zwischen einem – so nennt man das in der Linguistik – Kompetenzfehler und einem Performance ehler. Performance Fehler ist das, was man als Tippfehler kennt, ein Flüchtigkeitsfehler, ein Fehler, den man einfach macht, weil man müde ist, weil es schon 21:39 Uhr ist, aber nicht weil man glaubt, dass das so gehört. Und einem Autor einen Text zuzuordnen, weil er Müdigkeitsfehler macht, ist offensichtlich nicht möglich. Wenn man mich jetzt fragt, ob der Futterbrei sächlich ist, dann würde ich natürlich sagen nein, jeder normale deutschsprachige Mensch würde nein sagen, es kann sich also nur um einen Performance Fehler und keinen Kompetenzfehler handeln. Trotzdem sieht Herr Schweiger darin das untrügliche Zeichen, dass ich der Autor wäre. Immerhin bezeichnet er ja diese linguistischen Fingerabdrücke als eine ganz sichere Zuordnung. Er hat hier in seinem Ergänzungsgutachten ja ausgeführt, was er unter Ultimate Power versteht. Da steht, Ultimate Power soll heißen, dass dieses Indiz mit größter Sicherheit bereits auf einen bestimmten Autor hinweist. Mit anderen Worten, Herr Schweiger sagt, wenn jemand einen Geschlechtskongruenzfehler macht, dann kann es nur der Balluch gewesen sein. Das ist allein schon deshalb absurd, weil der Herr Schweiger selbst in seinem Ergänzungsgutachten einen Kongruenzfehler macht und zwar schreibt er ‚eine Professor’. Das ist auch ein Geschlechtsfehler, ‚Professor’ ist männlich, ‚eine’ ist weiblich und damit macht er selbst Kongruenzfehler und trotzdem behauptet er, aus einem Kongruenzfehler kann man bereits mit größter Sicherheit daraus schließen, dass ich das geschrieben habe. Allein schon diese Behauptung deklassiert seine Sachverständigenkompetenz, weil das ja vollkommen nicht nachvollziehbar ist und sein kann. Dabei findet sich in meinem Text überhaupt kein Kongruenzfehler.

Herr Schweiger hat, wie er sein 1. Gutachten geschrieben hat, den Kongruenzfehlern noch keine große Bedeutung zugemessen. Tatsächlich hat er das erst getan, nachdem ihm bewusst wurde, dass 5/6 des Nerzbefreiungstextes vom Herrn Plank stammen oder zumindest von seinem Flugblatt und seinem Brief. Dann erst, wie er gemerkt hat, dass die überbleibende Textmenge viel zu gering ist, um damit eine ernsthafte Statistik zu machen, hat er sich darauf verlegt, Fehlern eine sehr sehr große Bedeutung zuzumessen und z.B. zu sagen, dass ein Kongruenzfehler direkt und unwiderruflich auf mich als Autor hinweist. Zu diesem Zeitpunkt hat er noch nicht gewusst, dass dieser Kongruenzfehler im Text letztendlich ein Kongruenzfehler war, den Plank selbst gemacht hat. Das wissen wir jetzt, seitdem wir gesehen haben, dass in der Nationalbibliothek bereits im Jahr 1994 von Herrn Plank mit seiner Unterschrift der komplette Text mit Kongruenzfehler abgeheftet worden ist. Herr Schweiger identifiziert in meinem Text Aussage einen einzigen Geschlechtskongruenzfehler. Wie gesagt, dem gibt er in seinem Gutachten noch keine Bedeutung. Auf Seite 26 findet sich der Fehler. Er lautet: Diese Aussage wurde – wenn es denn wahr wäre – mehr als 6 Jahre usw. Das Wort Aussage ist weiblich, wenn ‚es‘ denn wahr wäre, das ‚es‘ also, sächlich. Schweiger glaubt, es handelt sich um einen Kongruenzfehler. Wenn man aber den Inhalt des Textes liest, dann merkt man, dass sich das ‚wahr sein’ niemals auf die Aussage beziehen kann, weil ich spreche hier von dem Text ‚offene Lagerfeuer’ in einem Telefonat mit Herrn Faulmann. Bis heute bestreite ich, diese Phrase benutzt zu haben, aber nehmen wir einmal an, ich hätte sie benutzt. Die Phrase ‚diese Aussage’ bezieht sich auf ‚offene Lagerfeuer‘. Mit ‚wenn es denn wahr wäre’ kann ich also nur gemeint haben, wenn es denn wahr wäre, dass ich wirklich ‚offene Lagerfeuer‘ gesagt hätte, d.h. nicht die Aussage ist wahr, sondern ‚es’ ist wahr, dass ich diese Aussage gesagt habe. ‚Offene Lagerfeuer’ ist keine Aussage, die wahr sein kann. Es kann also nur das Faktum wahr sein, dass ich sie gesagt habe. Man merkt also, es ist gar kein Kongruenzfehler, ich beziehe mich auf das Faktum es gesagt zu haben und nicht auf den Wahrheitsgehalt der Aussage selbst. Also selbst dieser einzige Kongruenzfehler, den Herr Schweiger in meinem Gutachten findet, ist nicht einmal wirklich ein Kongruenzfehler, sondern nur ein Interpretationsfehler des Herrn Schweiger. D.h. nicht ein einziger Kongruenzfehler ist mir überhaupt zuzuordnen und trotzdem sind Kongruenzfehler dieser Art für Schweiger ein untrügliches Zeichen, dass ich der Autor sei.

Hapax

Herr Schweiger hat in seinem Ergänzungsgutachten eine neue Methode verwendet. Er ist mit einem zusätzlichen statistischen Parameter aufgefahren, diesem Hapax Wert. Das Ziel dieses Hapax Wertes ist es, eine Beziehung zwischen dem Zirkus Knie Bekennertext und dem Hintergrundinformationstext vom TaTblatt herzustellen und da hat er jetzt, weil er sozusagen sein Feuer bereits verschossen hatte, eine neue Methodik finden müssen. Er selbst sagt über die Hapax Methode, dass der Hapaxwert normalerweise so stark variiert, dass man die Methode nicht verwenden kann, um Texte zu vergleichen. Nur in meinem Fall kann man sie plötzlich doch verwenden, weil der Hapaxwert hier zufällig wenig variiert. Also entweder kann man eine Methode verwenden oder nicht. Man kann nicht sagen, zufällig variiert der Mittelwert in dem Fall wenig, so wende ich sie diesmal an und sonst nicht, wie es mir eben passt. Aber selbst hier irrt Schweiger. Man kann für diese Texte sehr leicht, sehr rasch und sehr einsichtig – es handelt sich um sehr kurze Texte – die Hapaxwerte berechnen. Und Herr Schweiger kommt beim Bekennerschreiben Knie auf einen Hapaxwert von 88,7 %, was ihm Recht ist, weil es sich um wenige Worte handelt und da soll der Hapaxwert groß sein. Ich habe das ganz sorgfältig nachgerechnet und komme auf 83,0 % Hapax. Ich vermute, d.h. ich weiß, der Großteil des Unterschiedes liegt darin, dass er einfach die Überschrift dazu genommen hat, was natürlich in dem Fall nicht geht, weil die Überschrift erstens von der TaTblatt-Redaktion stammt und zweitens durch 2 Zeilen von dem eigentlichen Bekennertext getrennt ist, nämlich von der Zeile ‚das folgende Schreiben ist uns am 4. Juli zugegangen’ und von der Zeile ‚TaTblatt Originaltext Service’. Beides sind Zeilen, die in der Originalvorlage der SOKO zu finden sind, die Schweiger aber einfach raus gestrichen hat, ohne das zu begründen, bevor er den Text nachher analysiert hat. Da also die Überschrift von dem eigentlichen Bekennertext durch diese eindeutigen Marker getrennt ist, die deutlich machen, dass es sich nicht um eine Überschrift handelt, die zu diesem Text gehört, sondern zu dem Gesamtkomplex der Ankündigung des Bekennerschreibens, des Bekennerschreibens selbst und der Hintergrundinformation, kann man natürlich diese Überschrift nicht dazu nehmen. Wenn man also die Überschrift streicht, kommt man auf einen wesentlich geringeren Hapaxwert und plötzlich sieht man, dass seine großartige Gerade, seine schulmäßige Hapax Kurve, überhaupt nicht mehr stimmt. Dasselbe trifft auf diese Hintergrundinformationen zu, hier rechnet Schweiger einen Hapax von 86,8 aus. Ich kann es ganz langsam vorführen, in Wirklichkeit ist es 81,6, also um 5 % Punkte weniger. Wenn man die richtigen Werte in seine Kurve malt, dann bekommt man ein großes Zickzack und überhaupt keine Übereinstimmung und keine Gerade mehr.

Um zu zeigen, dass Hapax gar nichts aussagt, habe ich aus Schweigers Ergänzungsgutachten einen ebenso langen Text genommen, willkürlich ausgewählt, und dort Hapax ausgerechnet. Es handelt sich um Aktenseite 37 ab 2 die nächsten 84 Wörter und dabei findet sich ein Hapax von 82,1. Wir haben also das Originalbekennerschreiben 83,0 %, Hapax für Hintergrundinformationen 81,6 %, Hapax für Schweiger 82,1 %. Nimmt man das ernst, muss man schließen, Schweiger hat das Bekennerschreiben geschrieben. Man sieht, diese Art von Statistik lässt sich nicht wissenschaftlich auf die Identifikation der Autorenschaft anwenden. Das kann man sehr leicht sehen, man muss nur verschiedene Texte analysieren, und das hat Schweiger wohlweislich nicht getan. Alle Texte, die ihm vorgelegt wurden, hat er entweder mir zugeordnet oder gesagt, er würde sie mir gern zuordnen, kann es aber nicht, weil sie zu kurz sind, aber er hat bei keinem Text gesagt, das ist eindeutig nicht Balluch und das deswegen, weil alle von ihm errechneten Parameter immer zu ähnlich sind, als dass er das hätte sagen können. Das spricht aber nur dafür, dass einfach deutschsprachige Texte bezüglich dieser Parameter so ähnlich sind, dass man sie mittels dieser Parameter nicht unterscheiden kann.

Ein Beispiel zur Ranking Methode

Um aber noch einmal deutlich zu machen, wie absurd die Methode des Herrn Schweiger ist, möchte ich ein Beispiel bezüglich des Rankings bringen, bei dem jeder Mensch rasch nachvollziehen kann, wie vollkommen aussagelos diese Methode ist. Schweiger hat ja sogenannte High Power Indizien angegeben und dazu wörtlich gesagt: diese Indizien weisen bereits für sich alleine genommen auf einen bestimmten Autor hin. Ein High Power Indiz, nämlich Nummer 47, ist, wenn der Text die Aussage hat, ‚ich verändere die Gesellschaft’ – also allen Ernstes sagt Wolfgang Schweiger, dass wenn ein Text den Inhalt hat ‚ich verändere die Gesellschaft’, ist das bereits für sich allein genommen ein deutliches Indiz für Martin Balluch als Autor. Das ist doch vollkommen lächerlich, weil es Tausende und Millionen Texte gibt, die diese Aussage haben und die natürlich nicht von mir stammen. Ähnlich Indiz 48. Dort steht, dass wenn ein Text den Inhalt hat, ‚Schaden anrichten ist Hilfe für Tiere’, ist das ein deutliches Indiz für Martin Balluch. Jeder Mensch, der das sagt oder einen Text mit diesem Inhalt schreibt, muss schon einmal Martin Balluch sein oder zumindest ist es ein sehr deutlicher Hinweis, dass es so ist. Ein sehr deutlicher Hinweis kann nur heißen, fast niemand außer mir schreibt solche Texte. Bekennerschreiben zum Tierschutz werden wohl alle diese Aussage haben, d,h, jedes Bekennerschreiben zum Tierschutz ist fast sicher von Martin Balluch. Und dann schreibt Schweiger noch: ein High Power Indiz reiche für die sichere Zuordnung, wenn es durch Medium Power Indizien und Low Power Indizien gestützt werde.

Also gehen wir das Beispiel durch: Ein Text, der besagt ‚ich verändere die Gesellschaft’ und der zusätzlich dem Medium Power Indiz 49 genügt, also einfach ein Plusquamperfekt verwendet, also irgendetwas mit ‚hatte gehabt‘ oder so enthält, und ein Low Power Indiz wie zu Übertreibungen zu neigen (‚Tiere sind auch Menschen’ oder ‚Menschen sind Tiere’), ist bereits eindeutig Martin Balluch zuzuordnen. Und welcher Text aus dem Tierrechtsbereich macht so etwas nicht? Natürlich wollen TierrechtlerInnen die Gesellschaft verändern, das Plusquamperfekt verwendet jeder und jede irgendwann und Menschen als Tiere betrachten ist typisch für die Tierrechtsposition. Ein weiteres Low Power Indiz wären Platzierungen von Tippfehlern oder Flüchtigkeitsfehlern am Ende eines Textes. Ich denke, wenn man lange Texte schreibt ist man am Ende immer müde und tendiert dazu, eher Fehler zu machen. Das kann doch nicht auf mich hindeuten. Wenn man das Ergänzungsgutachten von Schweiger liest besteht das fast nur aus Fehlern, jedenfalls auf jeder Seite. Wir haben ja auch die von ihm abgetippten Vorlagen seines Gutachtens angeschaut, es sind meiner Zählung nach 178 Fehler drinnen, also Herr Schweiger tendiert zu sehr vielen Fehlern und am Ende sieht man sehr deutlich, dass sich die Fehler häufen, z.B. beim Abtippen der Aussage auf der letzen Seite hat er die meisten Fehler gemacht. Also auch er macht am Ende die meisten Fehler. Es ist wirklich für jeden, der der Vernunft mächtig ist, sofort verständlich, dass diese Kriterien niemals auf mich hindeuten können, zumindest nicht auf mich allein, und keinesfalls ausreichend sein könnten, mich als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für irgendeinen Text verantwortlich zu machen.

Dr. Schweiger platziert Fehler in den zu begutachtenden Texten und ordnet sie DDr. Balluch zu

Ich komme zum 2. Abschnitt. Ich habe jetzt die Methode allgemein kritisiert, jetzt möchte ich konkret noch einmal auf die Fehler eingehen, die Schweiger gemacht hat. Es wurden hier sehr systematisch und lange seine von ihm uns übergebenen Originalkopien, die Kopien der Originaltexte, mit jenen Texten verglichen, die im Gutachten angegeben sind und es haben sich 178 Fehler gefunden. Schweiger sagt dazu, das war der Scanner, das war der Kopierer oder es ist eh irrelevant, weil es sich nur um kleine Buchstabenverdrehungen handelt. Das ist aber eindeutig nicht richtig. Erstens einmal, wenn man einen Punkt weglässt, wir haben das bei den Fragen des Herrn Mag. Traxler gesehen, oder sogar zwei Punkte zu Beistrichen verändert, dann werden die Statistiken bezüglich Satzlängen vollkommen anders. Die ändern sich gleich um 20, 30, 40 % und können wohl nicht mehr mit meinen übereinstimmen, wenn sie das anfangs getan haben sollten. Aber Herr Schweiger hat ja auch Phrasen verändert, auch Genitive eingefügt, und meint gleichzeitig, ich würde am liebsten Genitive verwenden. Er hat Fehler gemacht, die ganz sicher nicht von einem Scanner stammen können. Ich erwähne z.B. das Bekennerschreiben Brandanschlag Huber, wir haben da das Original mit dem Schablonendruck angeschaut. Übrigens sind bei einem normalen linguistischen Gutachten immer die Originale in Kopie im Gutachten enthalten, also der Schablonendruck und nicht etwas von Herrn Schweiger Abgetipptes. Es geht sonst sehr viel Information verloren, das würde niemand machen, der anständige linguistische Gutachten durchführt. Aber hier im letzten Drittel steht der Satz oder die Phrase ‚Tiere sind unabhängige Individuen mit dem Bedürfnis nach Leben, Freiheit und Unversehrtheit’. Es werden also drei Kriterien angegeben: Leben, Freiheit und Unversehrtheit. Im nächsten Satz wird auf diese drei Grundbedürfnisse sogar Bezug genommen. Herr Schweiger hat das offenbar beim übermüdeten Abtippen zu dem Satz abgeändert ‚Bedürfnis nach einem Leben in Freiheit und Unversehrtheit’. Da wurde die drei Grundbedürfnisse also nur noch auf zwei reduziert und ein ‚einem’ dazu gefügt. Ich lasse mir nicht einreden, dass ein Scanner aus einem Leerzeichen ein ‚einem’ macht. Ein Scanner kann vielleicht ‚für’ zu ‚der’ wechseln, wenn man den Scanner zur Schrifterkennung einsetzt, aber ein ‚einem’ aus einem Leerzeichen macht ein Scanner ganz sicher nicht. Das ist ein eindeutiger Beweis, dass Herr Schweiger diese Texte selbst abgetippt hat und durch seine Schusseligkeit einen Haufen von Fehlern hinein gemacht hat, um dann diese Fehler zu analysieren und darin dann auch noch Indizien zu erkennen, dass ich das gewesen sein soll.

Diese Indizien hat Herr Mag. Traxler ja angeführt. So hat Schweiger z.B. gesagt ‚dieses Refugium der Tierquäler’, ein Genitiv, sei typisch für mich, oder dass ein Wort ‚Sabotageakte’ groß geschrieben ist, in einem sonst klein geschriebenen Text. Aus Letzterem hat er geschlossen, es muss ein Autor sein, der sich verstellt, der normalerweise Großschrift verwendet, sonst wäre ihm dieser eine Fehler nicht passiert. In Wirklichkeit war das ein Fehler von Herrn Schweiger selbst und was er damit suggerieren wollte, ist natürlich, ich bin der Autor, weil ich mich verstelle, weil ich nicht die anderen Fehler eingebaut habe und daher musste er einen Grund finden, um von einer Verstellung des Autors ausgehen zu können. Und da hat er gleich seinen eigenen Fehler, nämlich das groß geschriebene Wort, dafür benutzt. Aber auch die Phrase ‚Refugium für Tierquäler’ bzw. ‚Refugium der Tierquäler’ lässt sich nicht mit den Worten des Herrn Schweiger oder mit seiner Darstellung in Einklang bringen. Selbst wenn sein Scanner das verändert hätte, steht in der Kopie des Originals, das wir von ihm bekommen haben, die Phrase ‚Refugium für Tierquäler’ drinnen. Jetzt hat er behauptet, er hätte das nicht lesen können und hätte deshalb ‚Refugium der Tierquäler’ verwendet. Wir haben das an die Wand projiziert, da steht ganz deutlich ‚Refugium für Tierquäler’ in der von ihm uns übergebenen Kopie. Er hat dann offensichtlich diese Kopie abgetippt und daraus ‚Refugium der Tierquäler gemacht’. Es gibt keine andere Erklärung für diesen Fehler, weil er uns ja bereits die Kopien übergeben hatte. Also auch hier hat Herr Schweiger sich erstens geirrt und zweitens seinen Irrtum dann bei seiner Einvernahme nicht zugeben wollen und so getan, als würde er nicht verstehen worum es ginge und als gäbe es 100 verschiedene Versionen des Originaltextes. In Wirklichkeit gibt es nur eine Version und er hat diese anderen Versionen selbst produziert. Auch der Unterschied ‚dramatisch’ und drastisch’ lässt sich nicht durch einen reinen Scannerfehler erklären.

Pause 21:58 Uhr – 22:10 Uhr.

Zum Bekennerschreiben Zirkus Knie

DDr. Balluch: Ich komme zum dritten Punkt, zu den konkreten Texten, die Schweiger mir zuordnet, und zu meinen Argumenten diesbezüglich. Herrn Schweiger ist es nicht einmal aufgefallen, oder vielleicht hat er nur nicht gedacht, dass er damit so detailliert konfrontiert wird, dass der von der SOKO an ihn übergebene Text zum Bekennerschreiben Zirkus Knie ja eigentlich aus 3 Teilen besteht. Die Überschrift, dann das abgegrenzte und markierte Stück des Bekennerschreibens selbst, und darunter die Hintergrundinformation. Schweiger hat für sein Gutachten die Zeile ‚das folgende Schreiben ist uns am 4. Juli zugegangen’ einfach ignoriert, ebenso die Marker ‚TaTblatt Originaltextservice‘ vor und nach dem Bekennerschreiben sowie unten die Quellenangaben. Den restlichen Text hat er dann analysiert, als wäre er von einem Autor. In seinem ersten Gutachten hat er mit keinem Wort erwähnt, dass das möglicherweise 2 bis 3 verschiedene Textteile sind. Er wurde dann darauf hingewiesen, insbesondere auf Basis der Zeugenaussagen, weil ja bestätigt wurde, dass die Überschrift und die Hintergrundinformation von Herrn Gerhard Kettler stammen. Er hat dann behauptet, aber dazu gibt es keinen Beleg in seinem Gutachten, dass er diese beiden Textteile, er hat sie K1 und K2 genannt, nämlich den Originalbekennertext und die Hintergrundinformationen, zuerst verglichen hätte. Der Originalbekennertext besteht aus 74 Worten. Schweiger hat immer gesagt, er hat keinen Text unter 200 Worten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mir zugeordnet. Viele der Leserbriefe sind unter 200 Worte lang und er hat deswegen keine konkrete Zuordnung getroffen, sondern nur den sogenannten Großteil.

Dieses Bekennerschreiben Zirkus Knie, K1 genannt, besteht aber nur aus 74 Worten, aus 4 Sätzen. Trotzdem hat er das mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet. Wenn man dann seine 56 Power Indizien im Power Ranking durchgeht, dann hat er selbst gesagt, dass nur 6 Punkte übrig bleiben, in denen dieser Text K1, das Bekennerschreiben, und der Text K2, die Hintergrundinformation, übereinstimmen würden. Da ist zunächst einmal der Hapax, das habe ich schon widerlegt, der war nämlich vollkommen falsch berechnet. Schweiger hat nämlich die Überschrift dazu genommen, die nicht dazu gehört, und so stimmt der Hapax nicht überein. Und dann hat er von den Statistiken nur die Buchstaben pro Wort und den Prozentsatz der Worte mit mehr als 6 Buchstaben ausgewählt. Es ist natürlich nicht legitim, von allen möglichen Mittelwerten zwei herauszugreifen, weil die zufällig ähnlicher sind, und den Rest einfach zu ignorieren. Ich habe bezüglich dieser beiden Texte alle seine Mittelwerte errechnet und die variieren dramatisch. Die Worte pro Satz variieren zwischen dem Text K1 mit 18,5 und dem Text K2 mit 10,7. Wir haben also einen Faktor 2 Unterschied. D.h. die Sätze im Bekennerschreiben sind doppelt so lang, wie die in der Hintergrundinformation. Nimmt man Schweigers Statistik-Aussagen ernst, dann kann das nicht derselbe Autor gewesen sein.

Auch z.B. beim Prozentsatz der Worte zwischen 7 und 9 Buchstaben, ein Indiz, das für Schweiger sehr sehr wichtig ist und in seinem Power Ranking sehr weit oben eingereiht wurde, ist der Unterschied 20,83 % im Bekennerschreiben und 8,7 % in der Hintergrundinformation, also ein Faktor 3 auseinander. Ich hätte gerne Herrn Schweiger gefragt, wie er bei diesen dramatischen Unterschieden auf die Idee kommt, innerhalb seines falschen Methodenschemas, auf denselben Autor zu schließen. Auch die anderen beiden Kriterien, die er angibt, die Satzkonstruktion und der Genitiv, lassen sich aus 4 Sätzen einfach nicht feststellen. Da sind viel zu wenige Genitive enthalten, um überhaupt sagen zu können, dass das typisch für das Schreiben eines 74 Wort Textes sein könnte. Besonders seltsam wird es dann, wenn er von den Anführungszeichen spricht. Die Beistriche, bei denen auffällt, dass hier kein Vergleich besteht, lehnt er als Kriterium ab, aber bei den Anführungszeichen stellt er plötzlich fest, in K1 gibt es eines und in K2 ebenso, und das würde auf denselben Autor hinweisen. Er verheimlicht dabei, dass in K1 die Anführungszeichen einfache Gänsefüßchen sind und in K2 doppelte. Bei seiner ersten Befragung hat er das auf unterschiedliche Schreibmaschinen zurückgeführt. Da spricht er auch eher von sich selbst, weil welcher Mensch, ich jedenfalls nicht, hat im Jahr 2000 noch Schreibmaschinen benutzt oder gar Schreibschablonen, außer Herr Schweiger selbst, der auch die Schreibschablone sofort aus seiner Jackentasche gezogen hat, um zu demonstrieren, wie ein Bekennerschreiben damit geschrieben werden kann. Ich für meinen Teil habe eine Schreibschablone überhaupt noch nie gesehen, weil ich in meiner gesamten wissenschaftlichen Karriere und in meinem Studium immer schon mit Computern geschrieben habe. Ich habe in den 80er Jahren die ersten Computer benutzt, damals noch mit Lochkartenkartons, was die heutigen BenutzerInnen wahrscheinlich belustigen würde. Aber nie habe ich mit Schreibmaschine auch nur irgendetwas geschrieben, geschweige denn mit Schreibschablonen. Herr Schweiger gibt also 6 Kriterien an, warum K1 und K2 vom selben Autor stammen sollen, aber alle 6 lassen sich leicht widerlegen und entschärfen.

Stattdessen lässt sich eine Reihe von Kriterien dafür finden, dass das nicht derselbe Autor gewesen sein kann. Erstens einmal sind da die anderen 56 minus 6, heißt 50, Kriterien in seinem Power Ranking zu nennen, in denen es keine Übereinstimmung gibt. Zusätzlich kann man eine Reihe von weiteren Hinweisen anführen, dass diese Texte von verschiedenen Personen stammen: z.B. steht in einem ‚jeglicher Wille’ und im anderen ‚jede Person’, d.h. der Autor von K1 benutzt ‚jeglicher’ statt ‚jeder’, der Autor von K2 umgekehrt ‚jeder’ statt ‚jeglicher’. Im Teil 1 befindet sich ‚weltweit’, im anderen ‚auf der ganzen Welt’. Das sind Synonyme, aber andere Worte, also ein leichter Hinweis auf einen anderen Autor. So finden normalerweise forensische linguistische Analysen statt. Im Teil 1 findet sich ‚wirksam schädigen’, im Teil 2 ‚möglichst großer finanzieller Verlust’, also einmal ist es der Schaden, einmal der Verlust, das sind auch zwei Worte für dasselbe, aber andere Worte. Das weist daher auch auf verschiedene AutorInnen hin. Alleine schon vom Layout ist zu sehen, dass das verschiedene AutorInnen sind, weil der erste Text ja mit einer Unterschrift endet, nämlich ALF, und der zweite Text eine Hintergrundinformation bietet. Man würde die Unterschrift doch unter den Gesamttext setzen, wenn es ein Gesamttext wäre, bevor man ihn an das TaTblatt schickt. Zusätzlich ist der Hintergrundinformationstext in einer 3. Person geschrieben. Der Autor, jedenfalls nach seiner Zeugenaussage, Gerhard Kettler, hat das ja auch bestätigt. Er hat geschrieben: Menschen oder Tiere und dann in Klammer ‚in der Diktion der TierrechtlerInnen Menschen oder nichtmenschliche Tiere‘. D.h. er wollte diese Phrase nicht verwenden. Wäre dieser Text von mir oder von einem Menschen aus der Tierrechtsbewegung, dann wäre doch von vornherein gestanden ‚Menschen oder nichtmenschliche Tiere’ Dass dieser Autor geschrieben hat ‚Menschen oder Tiere’ und dann in Klammer ‚In der Diktion dieser anderen Personen, die oben das Bekennerschreiben geschrieben haben, würde das menschliche oder nichtmenschliche Tiere lauten‘, ist ein untrüglicher Beweis, dass der Text Hintergrundinformation von einer anderen Person sein muss, als der darüber befindliche Text des Bekennerschreibens.

Dazu kommt noch die Beobachtung des Herrn Schweiger, die er nicht erklären konnte, dass im unteren Text ALF zweimal mit Punkten ist, also A.L.F., und mehrmals ohne, also ALF, während im oberen Text A.L.F. zweimal mit Punkten geschrieben ist. Das erklärt sich ganz einfach und bestätigt auch die Zeugenaussage des Herrn Kettler, dass er eben diese Texte, zumindest inhaltlich, aus anderen Quellen bezogen hat. Und tatsächlich findet man ALF in dem einen Quelltext mit Punkten geschrieben und im anderen ohne. Und so lässt sich also einmal mehr bestätigen, dass dieser Text tatsächlich von Herrn Kettler geschrieben wurde, weil die Erklärung stimmt.

Ich möchte aber noch ausführen, warum dieser Text nicht von mir sein kann. Dazu habe ich eine Reihe von Vergleichen gezogen, mit Texten aus der Zeit, also zeitnahen Texten von mir. Da gibt es nämlich sehr viele im Internet, auch das ein Vorwurf gegen Herrn Schweiger, weil wenn er hier eine ernsthafte Analyse meiner Texte machen hätte wollen, dann wäre das ganz einfach gewesen, er hätte nur im Internet zu suchen brauchen und hätte sofort gefunden, dass die Denunziation ein wesentlich längerer Text ist, dann hätte er 20.000 Worte zur Verfügung gehabt, er hätte aber auch von mir zahlreiche zeitnahe Text gefunden. Und hier wurden 36.000 Worte benutzt, um Phrasen zu finden, die bei mir auftreten oder nicht. Wenn man jetzt diesen Bekennungstext anschaut, dann sieht man als 5. Wort das Wort ‚unweigerlich’ und es zeigt sich, dass ich dieses Wort in meinen Texten nie verwendet habe, das ist nicht mein typischer Wortschatz. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist jetzt Zufall, dass es dieses Wort in diesen 36.000 Worten nicht gibt, aber es ist immerhin ein Hinweis, dass dieser Text nicht von mir stammt. Der einzige Hinweis, dass das doch von mir ist und ich bin ehrlich genug, das gleich zu sagen ist, dass ‚Mißhandlung’ mit scharfem S geschrieben wurde und ich das tendenziell auch so schreibe. Aber eine Analyse der deutschsprachigen Datenbanken zeigt, dass 30 % aller heute geschriebenen Texte die alte Rechtsschreibung verwenden. Der zu untersuchende Text stammt aus dem Jahr 2000, knapp nach der Einführung der neuen Rechtschreibung, und daher waren damals sicher viel mehr Texte so verfasst. 30 % von allen Texten von nativen erwachsenen Schreibern mit deutscher Sprache sind in der alten Rechtschreibung. Also selbst dieser Hinweis, der einzige der auf mich hinweisen könnte, deutet auf mich und auf alle 30 % der 120 Millionen Menschen, die deutsch schreiben können, hin.

Ein weiterer Aspekt, der dagegen spricht, dass ich das geschrieben haben könnte, ist, dass die Kunststücke hier mit einem einfachen Anführungszeichen gemacht sind. Wenn man meine Texte analysiert, dann habe ich immer konsistent doppelte Anführungszeichen genommen und Einzelanführungszeichen nur, wenn im Rahmen eines Doppelanführungszeichen ein weiteres Anführungszeichen auftritt, also entweder bei einem Zitat oder einer direkten Rede. Erst dann verwende ich konsistent immer Einzelanführungszeichen. Wir haben für dieses 4 Satz Bekennerschreiben, trotz des so kurzen Textes, mehrere Argumente gefunden, dass er nicht von mir stammt. Da ist einerseits das Wort ‚unweigerlich’, andererseits die einfachen Anführungszeichen, drittens befinden sich zwei Beistrichfehler in dem Text, der eine nach dem Wort ‚zwingen’ und der andere nach dem Wort ‚ist es’ in der letzten Zeile. 2 Beistrichfehler in 4 Sätzen ist sehr untypisch für meinen Stil. Selbst Schweiger sagt, dass ich in meinem Aussagetext sehr wenige Beistrichfehler gemacht habe. 2 Beistrichfehler in 4 Sätzen, das spricht gegen meine Autorenschaft.

Aber das wichtigste Argument, in meinen Augen, warum ich den Text nicht geschrieben haben kann, ist das Wort ‚beispielsweise’. Ich habe wirklich sehr sehr viele Texte geschrieben, ich habe Bücher und wissenschaftliche Publikationen geschrieben und ich habe das Wort ‚beispielsweise’ noch nie in meinem ganzen Leben verwendet. Das ist mir nicht aufgefallen, bis mich Herr Drommel darauf aufmerksam gemacht hat und dann habe ich das angesehen und festgestellt, es stimmt. ‚Beispielsweise’ ist ein Wort, das ich nie verwende. Es steht aber hier in Klammer nach dem Wort ‚Gewalt’ in diesem Bekennerschreiben und daher ist das ein starkes Argument, dass dieses Bekennerschreiben nicht von mir stammen kann. Dem Herrn Schweiger ist weder aufgefallen, dass ich das Wort ‚unweigerlich’ nicht verwende, noch hat er diese Beistrichfehler für relevant gehalten, noch hat er gemerkt, dass ich Einzelanführungszeichen nur im Rahmen von Zitaten mache oder dass ich das Wort ‚beispielsweise’ nie verwende. All das findet sich in dem Gutachten nicht. Herr Schweiger hat, im Gegensatz zu einem anständigen linguistischem Gutachten, nie versucht nachzuweisen, dass ich nicht der Autor sein kann, was aber der 1. Schritt eines vernünftigen linguistischen Gutachtens sein müsste. Daraus schließe ich, dass er von vornherein das Verständnis hatte, einen gewissen Auftrag zu haben. Schweiger sagt dann, dass sich in dem Text K1 insgesamt 19 Indizien fänden, die sich in seinem 56 Indizien Power Ranking wieder finden. Auch hier stimmt das so nicht, weil eben das, was er ‚natürliche Relation’ nennt, ein reines Bauchgefühl ist, weil wenn man Standardabweichungen hernimmt, kommt man auf ganz andere Werte. Aber selbst wenn man Schweiger folgt und sagt, es sind 19 von 56 Kriterien erfüllt, so heißt das doch gleichzeitig, dass 37 Kriterien nicht erfüllt sind. Und wenn diese Kriterien meinen Schreibstil beschreiben sollen, dann müssen sie doch besagen, dass meine Texte letztendlich alle Kriterien erfüllen. Wenn also ein Text 37 Kriterien nicht erfüllt und 19 schon, dann muss das ein starker Hinweis darauf sein, dass ich diesen Text nicht geschrieben habe. Diese Schlussfolgerung vermisse ich in Herrn Schweigers Gutachten.

Zum Bekennerschreiben Pelztierbefreiung

Ich komme zum zweiten relevanten, mir zugeordneten Text. Dieser hat jetzt offenbar noch an Brisanz gewonnen, weil der Staatsanwalt die Anklage gegen mich auf diese Pelztierbefreiung erweitert hat. Zunächst einmal war mir dieser Text nicht bekannt, bis er hier im Akt aufgetaucht ist. Das bestätigt sich unter anderem darin, dass er in meiner Datenbank nie vorkommt, dass er auch in dem Lauffeuer nicht vorkommt. Dieser Text ist ja scheinbar der APA gefaxt und dann nie veröffentlicht worden, also hat niemand, außer dem Autor, der APA und der Polizei, gewusst, dass es diesen Text gibt. Und entsprechend der These, dass ich diesen Text nicht geschrieben habe, habe ich ihn auch überhaupt nicht gekannt. Auch hier war Herr Schweiger in seiner Analyse sehr schlampig, er hätte nämlich dasselbe, was ich gemacht habe, als ich den Text das erste Mal gesehen habe, tun können. Ich habe sofort eine sogenannte open sources Recherche gemacht, wie das die SOKO beschrieben hat. Ich habe im Internet gesucht, ob diese Texte oder ähnliche Formulierungen sich irgendwo finden und tatsächlich bin ich fündig geworden. Der 2. Teil der 1. Seite ist zu einem Großteil wörtlich einem Brief von Herrn Plank an den Landesrat Wagner, der auf der VGT-Webseite veröffentlicht war, entnommen und der 2. Teil ist fast wörtlich ein Teiltext aus einem Flugblatt von Herrn Plank. Ich habe auch dieses Flugblatt hier. Das 1. Flugblatt von 1994 und dann die Neuversion von 1998 – das wurde ja alles Herrn Schweiger vorgelegt und er hat dann damit eine Art von Analyse getrieben. Dazu hat er die Unterschiede dieser beiden Texte, wir haben sie an die Wand projiziert, angeschaut. Er hat den zweiten Teil des Bekennerschreibens N2 genannt. Er war ja jetzt in der Position, dass er diese von ihm fälschlich so genannten Konkordanztabellen nicht mehr als Unterscheidungskriterium heranziehen konnte. Ein Text, der sich in so wenigen Worten unterscheidet, weist auch in der Statistik – der Text hat 541 Wörter – jedes beliebigen Mittelwerts überhaupt keinen Unterschied auf. D.h. wir haben hier 2 Texte, bei seinem Vergleich der Mittlere und der ganz Rechte, die sich bis auf den Promillebereich in jeder Statistik seiner angegebenen Mittelwerte aufs Haar gleichen. Er musste sich also von dieser These verabschieden, um bei seiner Ursprungsthese bleiben zu können, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor bin und daher war er gezwungen, aus den wenigen Unterschieden Kriterien zu destillieren, die eine Zuordnung zu mir erlauben.

Nachdem die Unterschiede aber so harmlos sind, hat er sich letztendlich auf 2 kapriziert. Im Originaltext steht ‚verdanken tun wir’ und im Bekennerschreiben steht ‚wir verdanken’, übrigens beides unter Anführungszeichen, in seinem Gutachten hat er diesen Aspekt vergessen. Also, ein ‚verdanken tun wir’ wurde zu einem ‚wir verdanken’ umgestellt, man möchte meinen, das kann jeder gemacht haben, der diesen Text hernimmt und dem ‚verdanken tun wir‘ nicht gefällt. Das ist doch mit Sicherheit nicht typisch für mich. Für Schweiger aber schon, der ist schon dieser Ansicht. Und der 2. Unterschied, den er mir zuordnet, ist dieses berühmte ‚zu mehrt’ statt ‚zu zweit’. Das Wort ‚zu mehrt’ kommt in keinem meiner Texte vor. Herr Schweiger behauptet trotzdem, dass dies ein untrüglicher Beweis wäre, dass ich diesen Text geschrieben habe, weil es ein typisch neu konstruiertes Wort ist und so etwas würde offenbar nur ich machen; ich hätte ja auch das Wort ‚Hühnermaststätten’ erfunden. Auch bei diesem Wort, genauso wie ‚Öffentlichkeitswirksamkeit’, genauso wie ‚Bekennung’ usw. kann man durch Googeln sehen, wie oft es verwendet wird. In Schweigers sozialer Umgebung gibt es diese Worte nicht und vielleicht auch nicht im Duden, aber unter sozialen Bewegungen, in der Tierschutzszene, sind solche Worte vollkommen normal. Keine NGO verwendet das Wort ‚Öffentlichkeitswirksamkeit’ nicht, das ist ein zentrales Thema für ihre Tätigkeit und daher ein ganz typisches NGO-Wort. Es kommt, wie gesagt, in keinem Bekennerschreiben vor, aber in meiner Aussage. So sagt Schweiger jetzt, analog würde das Wort ‚zu mehrt’ auch von mir stammen. Herr Traxler hat schon vorgelegt, dass es sogar in einem Buch aus dem Jahr 1933 steht. Dieses Buch heißt Die landwirtschaftliche Versuchsstation von G. Schönfeld und da steht auf Seite 264 der Satzeil ‚…sie können zu mehrt zusammenwirken‘. Also nachdem ich 1933 nicht gelebt habe, kann ich das nicht erfunden haben. Auf diesen Vorhalt hat Herr Schweiger gesagt, na ja, dann hat Balluch es halt parallel erfunden – das Rad wurde auch mehrmals erfunden. Noch einmal, ‚zu mehrt’ findet sich in keinem meiner Texte, es ist eine reine Mutmaßung des Herrn Schweiger, dass ich dieses Wort auch erfunden haben könnte. Wenn man also mit einiger Vernunft diese Analyse macht, wird sich kein Linguist dieser Welt finden, der aus diesen Unterschieden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf mich als Autor schließt. Das ist vollkommen unmöglich und undenkbar.

Komme ich zum ersten Teil dieses Bekennerschreibens, von Schweiger N1 genannt. Dieser Teil besteht aus einem ersten Absatz und dann dem Brief vom Herrn Plank. Wenn man sich anzeichnet, was in dem Brief vom Herrn Plank und im Bekennerschreiben steht, dann sieht man, es sind nur einzelne Phrasen, die nicht vorkommen, obwohl ganze Sätze weggelassen sind. Aber es sind wieder wahnsinnig viele Übereinstimmungen, bis ins kleinste Detail. Offensichtlich hat jemand diesen Brieftext hergenommen und für das Bekennerschreiben leicht abgeändert. Aber mit linguistischen Methoden kann man nicht feststellen, wer das war, weil einen Text mit ganz wenigen Phrasen abzuändern kann man niemandem auf linguistische Weise zuordnen, da muss man andere Methoden anwenden. Herr Schweiger ist aber zu unredlich, um das zuzugeben. Analysieren könnte man also nur diesen einen ersten Absatz, von dem ja zunächst einmal nicht klar ist, wer ihn geschrieben haben könnte.

Wenn man das analysiert, dann findet man wieder zahllose Worte, die nicht von mir stammen können. Ich möchte sie hier noch einmal für das Protokoll anführen: Zunächst einmal steht in der Überschrift das Wort ‚Pelztier KZ’. Ich verwende den Begriff KZ für Tierhaltungen grundsätzlich nicht. Auch dazu habe ich schon sehr früh in meiner Tierschutzlaufbahn einen längeren wissenschaftlichen Artikel geschrieben, warum ich KZ nicht für Tierhaltungen verwenden möchte, sondern diesen Begriff für das singuläre Ereignis des Holocaust erhalten will. Herr Plank ist z.B. jemand, wie man in seinem Flugblatt sieht, der das Wort ‚Pelztier-KZ’ sehr gerne und häufig verwendet. Es gibt noch andere AutorInnen, die das tun. Ich bin jemand, der das grundsätzlich nicht tut. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ich etwas, was mir ideologisch sehr wichtig ist, hier in einen Bekennertext zur Veröffentlichung hätte hineinschreiben sollen.

In der 2. Zeile steht das Wort ‚Pelztier-Farm’ unter Anführungszeichen, auch das ist überhaupt nicht in meinen Texten zu finden, ich habe sehr viele Texte und Flugblätter über Pelztierfarmen geschrieben. Ich habe immer ‚Pelztierfarm’ als ein Wort geschrieben und nie mit Bindestrich und Anführungszeichen. In der 5. Zeile findet sich die Phrase ‚sie wurden jenseits des Gefängniszauns entlassen’. ‚Jenseits des’ ist wieder eine Phrase, die sich in meinen zeitnahen Texten aus dem Jahr 2000 plus minus mit über 36.000 Worten nie findet. Man kann also mit einfachen linguistischen Methoden nachweisen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ich diesen Absatz geschrieben habe. Dann steht hier ‚für die endgültige Abschaffung’, das ist jedenfalls eine Wortfolge, die selten bei mir vorkommt und ‚jedoch’ ist hier benutzt anstelle von ‚aber’, auch das ist sehr untypisch für mich, wenn auch nicht ausgeschlossen. Und auch die Phrase ‚nach wie vor’ findet sich praktisch nie oder nur ausnahmsweise bei mir, sie ist also untypisch. Weiter steht hier barbarisch als Bezeichnung für den Umgang mit Tieren. Dafür verwende ich dieses Wort grundsätzlich nicht, Herr Plank übrigens schon, der hat dieses Wort sogar in der Überschrift seines Pelzflugblattes hingeschrieben.

Man kann also mit einiger Wahrscheinlichkeit daraus schließen, dass ich diesen Absatz nicht geschrieben haben kann, obwohl natürlich zugegeben werden muss, dass dieser Text grundsätzlich sehr kurz ist und daher auch eine Widerlegung meiner Autorenschaft nur schwer möglich ist. Bemerkenswert bleibt, dass es in dem gesamten Text (dem ersten Absatz, der weder Planks Brief noch Planks Flugblatt zuzuordnen ist) keine Phrasenmerkmale gibt, die typisch für mich sind. Es gibt Phrasenmerkmale, die weder bei mir noch beim Herrn Plank vorkommen. Ich habe Planks Schriften bezüglich zeitnaher Texte, die er für den VGT geschrieben hat, analysiert und es kommen einige Phrasen vor, die auch bei ihm vorkommen, aber bei mir nie. Dazu gehört:

Bis heute glaube ich, Plank hält am Begriff Tier-KZ fest und findet dessen Verwendung auch sehr wichtig und er freut sich immer, wenn sich Menschen darüber ärgern. Er möchte provozieren. Also wenn man diesen Text halbwegs ehrlich und objektiv analysiert, dann sieht man, dass es unwahrscheinlich ist, dass ich ihn geschrieben habe. Und wenn es ich oder der Herr Plank gewesen sein soll, dann spricht viel mehr für den Herrn Plank. Er war damals mit diesen Pelztierfarmen, insbesondere mit der des Herrn Pfeiffer, beschäftigt, er war scheinbar auch dort und hat diese Farm gefilmt. Ich war in dieser Farm nie und er hat möglicherweise mitbekommen, dass es diese Befreiungsaktion gegeben hat. Es kann durchaus sein, dass er daraus eine Art Presseaussendung gemacht hat. Aber man erkennt ja aus dem Text, dass der Autor des Textes sich nicht zu der Tat bekennt, es steht nicht ‚wir haben’ sondern ‚jemand hat’ sie verübt. Und man erkennt auch aus dem Text, dass der Autor nicht dabei gewesen ist, weil er nichts von einem beschädigten Zaun weiß und auch nichts davon, dass Nerze in Säcken mitgenommen wurden, wie wir von den Aussagen des Pelzfarmers, von einem zweiten Bekennerschreiben, das sich im Lauffeuer und im Internet befunden hat und das mit Tierbefreiungsfront unterschrieben ist, und von einem Filmstück wissen.

Aus dieser Analyse schließe ich, dass auch das Bekennerschreiben Nerzbefreiung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von mir ist, aber jedenfalls ganz sicher, dass es nicht möglich ist, diesen Text mir zuzuordnen. Noch einmal ganz kurz die zentralen Punkte. Weil Text N2, die 2. Seite, zu 99,9 % identisch ist mit Planks Texten, kann also nicht mehr gesagt werden, wer der Autor war, der diesen Text so leicht verändert hat. Und N1 besteht zu zwei Drittel aus dem Brief von Plank, d.h. der gesamte Text N1+N2 besteht zu 5/6 aus Planks Texten. Wenn man Schweigers Analyse in seinem Gutachten anschaut, dann sind dort Aspekte dieses Textes angeführt, auf Grund deren er mir den Text zuordnet. 4/5 dieser Zuordnungskriterien sind im wörtlichen Plank Text zu finden. D.h. im wörtlichen Plank Text befinden sich 4/5 jener Indizien, die für den Herrn Schweiger dafür sprechen, dass ich das geschrieben haben soll. Also auch das hier ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Schweigers Methode der Zuordnung nicht verlässlich ist.

Zum Bekennerschreiben Pummersdorf

Ich komme zum dritten und letzten Text, der mir zugeordnet wurde, dem sogenannten Bekennerschreiben Pummersdorf. Ich habe natürlich Glück gehabt, dass ich für die anderen 2 Bekennerschreiben Originaltexte gefunden habe und jene Autoren, die sie geschrieben haben. Ich möchte nur in den Raum stellen, was passiert, wenn man dem Herrn Schweiger ausgesetzt ist und zufällig solche Texte nicht findet. Es hätte ja sein können, dass das Bekennerschreiben sind, zu denen sich kein Quelltext findet, dann sitzt man schön da und wenn man nicht in der Lage ist, Linguistik schnell nachzulernen oder die Mathematik von Statistik zu verstehen, dann landet man vielleicht sogar im Gefängnis für solche Gutachten vom Herrn Schweiger. Ich komme also zum 3. Teil und dieses Bekennerschreiben Pummersdorf hat von meinem Standpunkt aus den großen Nachteil, dass es keinen Text gibt, von dem man jetzt sagen kann, dass er abstammt. Ich muss also den Text an sich nehmen. Er ist auch etwas länger als die anderen Texte und da wäre daher tendenziell eher eine Zuordnung möglich. Es ist aber trotzdem ein zu kurzer Text. Ich möchte jetzt noch auf die wesentlichen Punkte eingehen, warum auch aus diesem Text gefolgert werden kann, dass ich ihn mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geschrieben habe.

Dieser Text hat überhaupt keine Beistriche. Dadurch kann man natürlich nicht sagen, aus den Beistrichfehlern schließt man etwas. Er hat, wenn man das ernst nimmt, natürlich viele Beistrichfehler, aber vernünftigerweise kann man daraus nichts schließen. Auch die Groß- und Kleinschreibung befolgt dieser Text nicht. Er ist mit einer Schablone geschrieben, das ist vielleicht schon einmal das 1. Argument, dass ich das nicht gewesen sein kann, weil es wäre sehr seltsam, würde ich, der ich schon seit 30 Jahren mit Computern arbeite, plötzlich mit Schablone arbeiten. Aber ein Wort in diesem Text ist wieder sehr zentral für mich, das ist ‚der Konsum von tierischen Produkten’, wie das hier vorkommt. ‚Tierisch’. Ich habe das auch vor Gericht nachgewiesen (dieser Text stammt vom 5. Jänner 2000), ich habe schon im Jahr 1999, im Internet bis heute abrufbar, einen Artikel geschrieben und dann in meinem Buch veröffentlicht, warum ich mich von dem Begriff ‚tierisch’ distanziere. Wenn man alle meine Texte analysiert, dann fällt einem auf, dass ‚tierisch’ nur dann vorkommt, wenn ich mich davon distanziere oder wenn ich jemanden anderen zitiere. Aber nie habe ich in irgendwelchen Texten das Wort ‚tierisch’ verwendet. Es ist mir ein ideologisches Anliegen, das nicht zu tun, und deswegen wäre es eher unwahrscheinlich, dass ich das in so einem zur Veröffentlichung gedachten Bekennerschreiben tun würde.

Dann gibt es die Phrase ‚einzig und allein um Profitmaximierung’, das ist eine sehr untypische Phrase für mich. Es gibt das Wort ‚finanziellen Schaden’. In den Texten, die ich zu einem ähnlichen Thema geschrieben habe, nenne ich das ‚wirtschaftlicher Schaden’, also auch hier ein Indiz, dass ich das tendenziell nicht geschrieben habe. Es kommen dann noch Worte wie ‚gewährleistet’ vor, die auch bei mir selten sind.

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ich dieses Bekennerschreiben nicht geschrieben haben kann. Ich darf ja scheinbar Drommels Gutachten nicht zitieren, er kommt aber darin zu dem Schluss, dass ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht der Autor dieses Bekennerschreibens bin. Ich habe schon argumentiert, warum die Schweigersche Interpretation, warum ich das gewesen sein soll, nicht zutrifft. Abgesehen davon erinnere ich noch einmal daran, dass ich um den 5. Jänner 200 auf einer Schitourenwoche mit ZeugInnen war, dass ich das in meinem Schitourenbuch festgehalten habe, und dass ich das Tagebuch meiner Mutter vorgelegt habe, indem das auch steht. Ich habe mehrere ZeugInnen genannt, die bestätigen können, dass ich in dieser Zeit mit ihnen unterwegs war. Jetzt wurde dieses Bekennerschreiben aber auf jeden Fall zwischen 7 Uhr früh und 19 Uhr abends in St. Pölten in einen Postkasten geworfen. Ich hätte also am 5. Jänner zwischen 7 und 19 Uhr in St. Pölten sein müssen. Das ist aber unmöglich und daher kann ich jedenfalls nicht dieses Bekennerschreiben in die Post geworfen haben. Verfolgt man die These, dass ich der Autor bin, dann hätte ich jedenfalls jemanden anderen schicken müssen, der das für mich getan hätte. Das hätten diese Menschen, mit denen ich in dieser Zeit um den 5. Jänner 2000 zusammen war, bemerken müssen. Wir haben ja auch in einem gemeinsamen Raum übernachtet, d.h. auch in der Nacht hätte ich nicht heimlich verschwinden können.

Das beendet im Großen und Ganzen meine Stellungnahme zum Gutachten Schweiger.

Pause 22:53 Uhr – 23:04 Uhr.

Abschließende Punkte von DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten

Nach der Pause sagte DDr. Balluch, er wolle noch ein paar kritische Punkte zum Gutachten nennen. In der Ranking-Methode würde Dr. Schweiger 56 Kriterien angeben. Diese seien aber nicht unabhängig voneinander, mehrere Kriterien sind entweder beide gleichzeitig erfüllt oder nicht. Dr. Schweiger versuche also mit einer größeren Fülle zu beeindrucken, als eigentlich vorliege.

Dr. Schweiger würde den Text zum Pelzbekennerschreiben u.a. deswegen DDr. Balluch zuordnen, weil er in alter Rechtsschreibung geschrieben sei. Die neue Rechtschreibung wurde 1998 eingeführt, der Text stamme von 1997. Es sei also selbstverständlich, dass er in alter Rechtschreibung verfasst sei, das sei kein Indiz für irgendetwas. Das zeige die schlampige Weise, in der Dr. Schweiger vorgehen würde.

Dr. Schweiger halte die Anzahl zweiteiliger Subjekte für typisch DDr. Balluch. In einem Bekennerschreiben, das von einer Sachbeschädigung bei Kleider Bauer handle, sei natürlich Kleider Bauer öfter Subjekt eines Satzes. Dr. Schweiger zähle Kleider Bauer als zweiteiliges Subjekt. Wäre also das Bekennerschreiben gegen Fürnkranz verfasst, dann hätte es nicht DDr. Balluch geschrieben, weil Fürnkranz ein einteiliges Subjekt sei.

Dr. Schweiger habe auch eine Attribuierung zweiten Grades als typisch für DDr. Balluch bezeichnet. Dr. Schweiger sehe Animal Liberation Front als eine solche Attribuierung zweiten Grades an. Mit anderen Worten, laut Dr. Schweiger sei jeder Text über die Animal Liberation Front bereits wahrscheinlich von DDr. Balluch verfasst.

Dr. Schweiger habe manchmal Überschriften in Textanalysen einbezogen und manchmal nicht. Das sei unredlich, offenbar habe er so die Statistiken zu jenen Mittgelwerten hinbiegen wollen, die ihm genehmer gewesen seien.

In einem Text habe er 55 Sätze gefunden, in der Analyse aber nur 51 Sätze angeführt. Tatsächlich habe dieser Text auch nur 51 Sätze. Auch die Satzglieder und Wortanzahl sei falsch angegeben und für die Mittelwerte falsch verwendet. In einem anderen Text habe er laufend die Anzahl der Subjekte verwechselt, einmal seien es 20, dann 18, dann 16 und zuletzt 13. Und das, obwohl Dr. Schweiger mit den Subjekten Statistik betreibe und das Ergebnis DDr. Balluch zuordne.

Zusammengefasst könne man sagen, dass in jeder einzelnen Rechnung in Schweigers Gutachten Rechenfehler oder Zählfehler stecken. Allein schon deswegen könne man mit Schweigers Gutachten niemanden belasten.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Schweinegutachten

Zum Gutachten zur Schweinebefreiung sagte DDr. Balluch, dass herausgearbeitet werden hab können, dass die Tiere in diesem Betrieb sehr schlecht gehalten würden. Man sehe Verletzungen aus der Haltung auf den Fotos von der Befreiung. Die Schweine hätten dann selbst entschieden, ins Freie zu gehen. Diese Entscheidung müsse man respektieren, sie zeige, dass die Tiere die Freilandhaltung gegenüber den engen Buchten in der Schweinefabrik bevorzugen würden.

Auf dem Foto der Befreiung würde man sehen, wie die Schweine stressfrei und friedlich nebeneinander grasen würden. Auf keinem der vier Fotos sehe man Verletzungen wegen Rangkämpfen. Man müsse also folgern, dass diese Verletzungen erst durch das Hineintreiben und das Zusammensperren nach der Freilassung entstanden seien.

Dieses Faktum betrifft Sie nicht!, rief die Richterin. Vielleicht würde der Staatsanwalt plötzlich die Anklage auch auf die Schweinebefreiung erweitern, meinte DDr. Balluch. Abgesehen davon sei das ja angeblich die Tat einer kriminellen Organisation, dessen Mitglied er, DDr. Balluch, sein solle.

Die Haltung in diesem Betrieb sei zwar offenbar legal aber dennoch tierquälerisch. Zur Profitmaximierung würden die Schweine einer starken Belastung ausgesetzt. Deshalb hätten die Schweine selbst den Ausgang ins Freiland gewählt. Der Standpunkt der Schweine sei bzgl. Tierquälerei das Zentrale. Sie hätten subjektiv die Vorteile des Freilands gewählt und dafür mögliche Verletzungen durch Raufereien in Kauf genommen. Auch er, DDr. Balluch, hätte die Freilandhaltung vorgezogen, hätte man ihm das während der U-Haft angeboten. Er könne das nachvollziehen.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu den ZeugInnen bzgl. Mag. Hnat

Die drei ZeugInnen zum Steinwurf gegen das Nazi-Treffen hätten sehr vertrauenswürdig gewirkt, sagte DDr. Balluch. Die einzige Evidenz gegen Mag. Hnat sei ja, dass eine von drei DNA-Spuren auf dem Stein von ihm stamme. Durch diese Aussagen würde sich diese Spur aber zwanglos erklären. Diese Straftat könne Mag. Hnat also nicht zugeordnet werden.

Zum Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einem Protest gegen eine Modeschau von Kleider Bauer hätten die beiden Security Männer Mag. Hnat nicht belastet. Sie hätten aber zugegeben, ihn widerrechtlich am Boden fixiert zu haben. Außer einem einzigen Polizisten hätte also niemand den angeblichen Stoß, den Mag. Hnat einem Polizisten versetzt hätte, gesehen. Nicht einmal der Kollege dieses Polizisten habe den Stoß bestätigt.

Zum linguistischen Gutachten

Der Staatsanwalt sagte nach DDr. Balluchs Stellungnahme, dass er den Vorwurf zurückweise, den linguistischen Sachverständigen beauftragt zu haben, DDr. Balluch etwas anzudichten. Ob ihn das nicht beunruhige, fragte Dr. Haberditzl, dass wegen Dr. Schweiger Unschuldige verurteilt worden sein könnten. Dr. Schweiger habe einen Auftrag gehabt, meinte Dr. Karl, er habe ja geschrieben, dass er bereits eine heiße Spur habe, um die These von Bogner zu bestätigen.

Stellungnahme von DI Völkl

Dr. Schweiger sei Mitglied der Grazer FPÖ, begann DI Völkl seine Stellungnahme. Er halte Rhetorikkurse für die FPÖ ab und werde dafür bezahlt. Dr. Schweiger habe aber gleichzeitig ein Bekennerschreiben zu einem Anschlag gegen ein rechtsradikales Treffen untersuchen sollen. Es werde also sein Anliegen gewesen sein, linke TierschützerInnen mit dieser Straftat in Verbindung zu bringen.

Dr. Schweigers Methode sei nicht objektiv und seriös sondern subjektiv. Wenn Parameter nicht übereinstimmen würden, dann finde er dafür Ausreden wie die Jahreszeit. Zu kurz gekommen sei, dass Schweigers Parameter innerhalb der Texte eines Autors bereits sehr stark variieren würden.

Dr. Schweiger habe gesagt, er habe Altphilologie studiert, d.h. die Sprache aus der Zeit von 800 vor Christus bis 600 nach. Er habe keine Linguistik studiert, sondern bestenfalls einen Textvergleich zwischen damals und heute.

Es sei unerträglich, dass Dr. Schweiger nicht zeige, wie seine Methode bei einem Text, dessen Autor sicher nicht DDr. Balluch ist, funktioniere.

Dr. Schweiger habe gesagt, die Hapaxmethode liefere normalerweise kein brauchbares Ergebnis. Es sei aber logisch zwingend, dass der Hapaxwert mit zunehmender Wortanzahl abnehme. Die Steigung in dieser Abnahme sei relevant, nicht der Abfall selbst. Doch Dr. Schweiger habe diesen Aspekt ignoriert.

Dr. Schweiger sei ein gefährlicher Scharlatan. Er, DI Völkl, habe Hapaxkurven für verschiedene Texte geplottet. Die Werte würden sehr variieren, die Kurven würden ineinander verschwimmen. Wenn man die Texte bei einer beliebigen Wortlänge abbreche, könne man fast beliebige Autorenzuordnungen erreichen. Bei einer Suche der Datenbanken wissenschaftlicher Publikationen habe es keine einzige wissenschaftliche Arbeit zu den Themen Hapax und Forensic gegeben. Zusätzlich habe er ein Gutachten zum Hapaxwert von Mag. Erich Hartig vorzulegen. Die Richterin sagte, dass das nicht zugelassen werde. Die Schwankungsbreite sei dabei sehr groß. Das beweise, dass Hapax für die Autorenzuordnung nicht verwendbar sei.

Es gebe im Übrigen auch keine wissenschaftlichen Publikationen von Dr. Schweiger.

Die ZeugInnen von Mag. Hnat seien sehr glaubwürdig gewesen. Er, DI Völkl, könne bestätigen, dass die Partnerin von Mag. Hnat damals immer darauf bestanden habe, die Nacht zusammen zu verbringen. Das sei ein Reibpunkt in der Beziehung gewesen.

Die Securities hätten glaubwürdig gewirkt, sie hätten freizügig über ihre Rambomethoden gesprochen.

Der Sachverständige Prof. Troxler habe nicht mit Sicherheit feststellen können, welche Ursachen für die Verletzungen verantwortlich zu machen seien. Es sei auch nicht klar, ob die Schweine geordnet oder chaotisch die Buchten verlassen hätten. Der Gutachtensauftrag sei zu kurz gefasst gewesen. Es sei essentiell, welche Änderungen insgesamt sich für die Schweine durch die Freilassung ergeben hätten. Das zu beantworten sei der Sachverständige aber nicht beauftragt worden. Die Basis des Gutachtens seien die Aussagen des Besitzers und seines Tierarztes gewesen, also einseitige ZeugInnen.

Zu Dr. Schweiger sagte DI Völkl noch, dass er rhetorisch versucht habe, das Gericht zu manipulieren. Er halte ja Rhetorikkurse ab. Dann legte DI Völkl die Ergebnisse seiner Hapaxkurven vor. Was der Staatsanwalt dazu sage, fragte die Richterin. Der wollte nicht Stellung nehmen. Dann nehme sie diese Kurven in den Akt auf, sagte die Richterin, und ergänzte is eh scho wurscht, wenn Sie damit besser schlafen können!. Ja, es beruhige ihn, meinte DI Völkl.

Stellungnahme von Harald Balluch zum linguistischen Gutachten

Er habe jetzt die undankbare Aufgabe, begann Balluch, um 23:47 Uhr mit seiner Stellungnahme zu beginnen.

Dr. Schweiger habe keine wissenschaftliche Publikation veröffentlicht. Es sei erstaunlich, dass der Staatsanwalt so lange an Dr. Schweiger festgehalten habe.

Er, Balluch, habe das Indizienranking untersucht. Es gebe darüber Auskunft, wie Dr. Schweiger verschiedene Parameter bewerte. In der Gesamtschau könne man sagen, wenn man diese Methode der Autorenzuordnung ernst nehme, dann wären sehr viele Personen DDr. Balluch. Dann müsste DDr. Balluch sogar den Strafantrag geschrieben haben. Das sei keine wissenschaftliche Methode. Es sei bestenfalls ein Ansatz, um Soziolekte zu untersuchen. Jedenfalls sei es keine forensische Methode für Autorenerkennung.

Bei der Hapaxberechnung würden ganz andere Werte herauskommen, als Dr. Schweiger angegeben habe. In Wirklichkeit würden die Kurven ein Zick-Zack Muster zeigen.

Dr. Schweiger habe seine Befundlage nicht klar gemacht. Er habe seine Befunde nicht nachvollziehbar angegeben. Er habe laufend unterschiedliche Angaben über seine Zählregeln gemacht. Sein Befund sei völlig falsch, er habe sich laufend verzählt und falsch addiert. Die von ihm gefundenen Ähnlichkeiten zu DDr. Balluchs Schreibweise hätten keine faktische Grundlage.

Weil er statt Computer die Hosenbodenmethode verwende, brauche er sehr lange und könne keine langen Texte untersuchen. Wenn man dann Software verwenden würde, dann sehe man rasch, wie stark Dr. Schweigers Parameter variieren würden. Sie würden sich nie einpendeln, wie das von echten Mittelwerten zu erwarten wäre.

Ich hoffe, Schweiger kann gestoppt werden, sagte Balluch, er fürchte aber nicht. Mehr wolle er zu diesem Gutachten nicht sagen, weil er seine Vorwürfe in petto halten wolle, falls Dr. Schweiger doch noch aufgerufen werde.

Stellungnahme zu den ZeugInnen von Mag. Hnat

Die EntlastungszeugInnen von Mag. Hnat hätten für ihn sehr glaubwürdig gewirkt, fuhr Balluch fort. Er hätte sie gerne noch mehr gefragt. Bzgl. der Aussagen der Securities schließe er sich den Ausführungen von DDr. Balluch und DI Völkl an. Er schließe sich aber auch dem ergänzenden Antrag auf Akteneinsicht an. Dazu beantragte Balluch noch die Vorlage des Berichts, der beweise, dass noch weitere Spitzel im VGT existieren würden. Das wären zentrale ZeugInnen.

Stellungnahme zur Schweinebefreiung

Laut Sachverständigen sei der Aufwand für eine Freilandschweinehaltung sehr gering, sagte Balluch. Der Aufbau entsprechender Unterstände sei rasch möglich. Auch die Sonne sei zu dieser Jahreszeit für die Schweine kein Problem gewesen. Der Besitzer hätte also die befreiten Schweine in eine Freilandhaltung überführen können. Dann wären ihnen das Zurücktreiben und die Kämpfe in den falschen Buchten erspart geblieben. Nur darauf resultiere eine Tierquälerei.

Auffallend sei, dass die Befunde des Gutachtens auf den Angaben des Besitzers der Schweinefabrik und seines Tierarztes beruhen würden. Diese beiden seien aber nicht glaubwürdig. Auch die Angaben des Schweinezüchterverbandes würden im Widerspruch zu jenen stehen, die die Interessen der Schweine vertreten.

Entscheidend sei, dass der angeblich durch die Befreiung entstandene Schaden nie objektiviert worden sei, obwohl dafür Quellen existiert hätten. Dasselbe gelte auch für die normale Schwankungsbreite für solche Verletzungen. 2-3% von Ausfällen pro Jahr sei normal. Im Jahr 2008 habe es also insgesamt weniger Ausfälle als sonst gegeben. Das heiße doch, dass die Freilassung sich auf die Schweine positiv ausgewirkt habe.

Die Art der Freilassung sei unbekannt, aber für die Einschätzung ihrer Wirkung entscheidend.

Es gebe in diesem Betrieb permanent ein Kannibalismusproblem. Die Schwänze würden ja laufend kupiert. Das sei typisch für Schweinefabriken. Der Normalzustand für Schweine sei einfach katastrophal, der Ammoniakgestank, die Vollspaltenböden, die Reizarmut und der Kannibalismus. Balluch beantragte deshalb, das Gericht möge in diesem Betrieb einen Lokalaugenschein vornehmen. Dieser werde zeigen, dass die von der Befreiung vorgelegten Bilder nicht manipuliert worden seien und dass der Zustand dort permanent Tierquälerei bedeute. Die Freilassung sei also eine Erleichterung für die Schweine gewesen.

Balluch stellte den Beweisantrag, dass jetzt die Gefangenen des an das Landesgericht angeschlossenen Gefängnisses gefragt werden sollten, wie sich der täglich einstündige Hofgang auf ihre Psyche auswirke. Diese Befragung werde ergeben, dass der Hofgang für die Psyche von großer Wichtigkeit sei. Das Dauereingesperrtsein, wie bei den Schweinen, sei psychish katastrophal. Die auch nur kurzfristige Freilassung werde sich also positiv ausgewirkt haben.

Die auf den Fotos zu sehenden Schweine seien nicht die Folge sondern die Ursache der Befreiung gewesen. Laut Prof. Loupal seien die Schweine auf den Fotos schon länger tot gewesen. Prof. Troxler habe diesen Befund von Prof. Loupal nicht in Frage gestellt. Die Richterin habe sich dazu nur süffisant geäußert.

Der Sachverständige isst Schweinefleisch

Zuletzt erklärte noch DDr. Balluch, warum er den Sachverständigen gefragt habe, ob er Schweinefleisch esse. Er habe hier nämlich einen wissenschaftlichen Artikel, der beweise, dass Personen, die gewisse Tiere essen, dazu tendieren würden, diesen Tieren seelische Zustände und moralischen Wert abzusprechen. In diesem Sinne würden nur vegane Sachverständige unabhängig und objektiv über Schweinebefreiungen Gutachten erstellen können. DDr. Balluch wollte diesen Artikel dem Gericht übergeben, doch die Richterin nahm ihn nicht an.

Beweisantrag von Dr. Karl

Zuletzt stellte Dr. Karl einen Beweisantrag zum Beweisthema Nerzbefreiung, um zu beweisen, dass Harald Balluch nicht beteiligt gewesen sei. Er nannte 9 ZeugInnen, die aussagen würden, dass Balluch zu dieser Zeit noch nicht im VGT aktiv gewesen sei. Balluch habe sich erst Ende 1997 dem VGT angeschlossen. Balluch habe Dr. Plank erst über seinen Bruder DDr. Balluch kennen gelernt. Alle genannten ZeugInnen seien im fraglichen Zeitraum Juni-Juli 1997 für den VGT tätig gewesen, eine davon sei damals Balluchs Lebensgefährtin gewesen. Die Richterin sagte, sie verschiebe die Entscheidung über diesen Antrag. Dann schloss sie die Verhandlung.

Ende 0:11 Uhr.

1 Kommentar

Was für ein Armutszeugnis: ein Prozess in dem Angeklagte sich erst zu Linguisten ausbilden müssen um ein Fehlgutachten eines offensichtlich befangenen Möchtegern-Gutachters als ein solches zu entlarven – nur wenige Menschen hätten das in gleicher Weise geschafft. Und dafür wurden diesem Sachverständigen noch € 50.000 an Steuergeldern nachgeworfen. SOKO und Staatsanwaltschaft haben das Ergebnis von vorne herein initiiert und die Richterin hat erst sehr spät bemerkt was es mit diesem Gutachten eigentlich wirklich auf sich hat, jedoch keine direkte Konfrontation der Verteidigung und der Betroffenen mit dem Gutachter und seinen wirren linguistischen Phantasien zugelassen, wäre wohl zu beschämend geworden. Möchte nicht wissen wie viele Leute aufgrund solcher Machenschaften hinter Gitter gewandert sind. In jedem autoritären System wird zuerst die Intelligenz der ideologischen Gegner ausgeschaltet …