Tierschutzprozess 79. & 80. Tag
Freitag 11. März 2011
Inhalt:
- Auflistung der Nicht-Übereinstimmungen zwischen Originaltexten und Texten im linguistischen Gutachten
- Einvernahme des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger
Auch für heute hatte die Richterin einen Doppeltag angekündigt, wenn auch die Einvernahme des linguistischen Sachverständigen für sie dann so anstrengend wurde, dass sie um 18 Uhr die Verhandlung frühzeitig abbrach. Die Öffentlichkeit zeigte sich am linguistischen Gutachten sehr interessiert und 60 ZuhörerInnen fanden sich im Gerichtssaal ein. Die Tierschutzsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, und der Verfassungsrechtsexperte Univ.-Prof. Bernd-Christian Funk wohnten auch der Verhandlung bei. Zusätzlich präsentierte ein Koch vor dem Gerichtsgebäude nach der Hapax-Methode gebackene Muffins und ein Beerenküchlein Danielle Durand
, süß am Anfang, herb im Abgang
.
Die Richterin reagierte auf dieses öffentliche Interesse einerseits damit, der Verteidigung und den Angeklagten gegenüber sehr aggressiv zu sein, und andererseits stundelang und betont langsam dem Sachverständigen alle fast 200 Übereinstimmungsfehler zwischen den Originaltexten und den Texten aus seinem Gutachten vorzutragen. Die so verbreitete Langeweile zeigte auch ihre Wirkung und nach und nach verließen viele der BesucherInnen die Verhandlung. Bis 18 Uhr konnten Verteidigung und Angeklagte keine einzige Frage an den linguistischen Sachverständigen stellen. Aber selbst die Fragen des Staatsanwalts und der Richterin vermochten nicht das Gutachten und den Sachverständigen irgendwie nachvollziehbar vernünftig erscheinen zu lassen. Der Tag endete mit einem weiteren Enthebungsantrag durch die Verteidigung. Die Richterin schien davon beeindruckt und sagte zuletzt, dass sich das ganze auch amtswegig
klären ließe. BeobachterInnen deuteten das als einen Hinweis darauf, dass der Sachverständige enthoben werden könnte.
Die Verhandlung begann um 9:02 Uhr. 6 der Angeklagten waren nicht anwesend.
Richterin verkündet die heutige Gangart
Die Richterin begann den heutigen Prozesstag mit der Feststellung, dass ON 1789 die Originale jener Texte enthalte, die vom Sachverständigen begutachtet worden seien. Der Sachverständige habe bereits zur Kritik der Verteidigung Stellung genommen. Das Privatgutachten von Univ.-Prof. Kienpointner werde nicht in den Akt aufgenommen. Es sei auch eine Stellungnahme von DDr. Balluch zum Gutachten an den Sachverständigen übermittelt worden, damit er sich damit auseinandersetze.
Anwältin Dr. Stuefer erklärte, sie spreche sich gegen die Verlesung der Gutachten des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger aus. Die Richterin sagte dazu: ich möchte nicht unterbrochen werden!
. Sie werde heute keine Unterbrechung von ihr oder dem Sachverständigen zulassen, weil der Gedankenfluss des Sachverständigen nicht unterbrochen werden dürfe.
Dann sagte die Richterin, dass der SOKO-Computerexperte Breitsching festgestellt habe, dass die Leserbriefe von der Presse-Webseite durch copy&paste
auf den Computer des DDr. Balluch kopiert worden seien. Das heiße aber nicht, fügte sie an, dass DDr. Balluch sie nicht vorher geschrieben und auf die Webseite gesetzt haben könnte.
Heute wolle sie, fuhr die Richterin fort, alle Originaldokumente mit den Texten im Gutachten vergleichen. Zu den Leserbriefen habe der Sachverständige sowieso schon gesagt, dass er nur den Großteil aber nicht alle DDr. Balluch zugeordnet habe. Insbesondere den Brief des Forschungsassistenten der Universität Wien, der ausgesagt habe, einen Leserbrief selbst geschrieben zu haben, habe DDr. Balluch laut Sachverständigem nicht geschrieben.
Dr. Stuefer wiederholte, dass sie sich gegen die Verlesung der Gutachten ausspreche. Wenn eine Zusammenfassung vorgetragen werde, dann nur aus den Verhandlungsprotokollen, ansonsten würden die Stellen aus dem Kontext gerissen. Die Richterin sagte Dr. Stuefer hat mich schon wieder unterbrochen!
. Das sei ihre Verpflichtung, sagte Dr. Stuefer, das Wiener Kommentar ermächtige sie dazu, sich gegen Verlesungen auszusprechen. Jetzt rede ich!
, sagte die Richterin zornig, ich bin noch nicht fertig!
.
Es gebe zahlreiche Stellen, in denen die Originaltexte von den Texten im Gutachten abweichen würden, sagte die Richterin. Es sei nicht gelungen, festzustellen, wo diese Unterschiede herkämen. Der Sachverständige habe gesagt, er werde das aufklären.
Neues Email von SOKO-Chefinspektorin Bogner
Die Richterin erklärte, dass SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner ihr ein neues Email geschickt habe. Die Richterin ließ dieses Email zusammen mit den zwei Seiten, die im Gutachten von Dr. Schweiger gefehlt hatten, an die Verteidigung und den Staatsanwalt verteilen. Dann wollte sie Bogners Email vorlesen. Anwalt Mag. Bischof sprach sich gegen die Verlesung aus. Bogner sei als Zeugin vorgesehen und sie solle ihr Anliegen persönlich vorbringen. Dr. Stuefer ergänzte, dass sie Bogner persönlich einvernehmen wolle. Bogner fasse in diesem Email die Verhandlung bisher zusammen, das stehe ihr aber nicht zu. Anwalt Mag. Traxler stellte fest, dass ihm immer gesagt worden sei, die SOKO sei aufgelöst worden. Jetzt würde sie aber trotzdem laufend irgendwelche Emails schreiben. Die Richterin habe auch die beiden Gutachten von DDr. Drommel nicht in den Akt und die Verhandlung aufgenommen, nicht nur jenes von Univ.-Prof. Kienpointner. Abgesehen davon, sagte Mag. Traxler, sei es befremdlich, dass der Sachverständige bereits 4 Seiten seines Gutachtens einfach nicht kopiert habe, und jetzt weitere 2 Seiten. Er beantrage die Verlesung des Teils des SOKO-Berichts von Breitsching, in dem angegeben sei, dass der Text aus dem Denunziationsreader 9 Fehler gegenüber dem Original zeige.
Die Richterin unterbrach die VerteidigerInnen ärgerlich und sagte, sie habe niemandem das Wort erteilt. So geht das nicht, dass ein Verteidiger nach dem anderen hier aufspringt!
. Wenn sie sich gegen eine Verlesung aussprechen wolle, sagte Dr. Stuefer, dann müsse sie das vor der Verlesung tun und könne nicht darauf warten, bis die Verlesung vorbei ist oder sie das Wort erteilt bekomme. Anwalt Dr. Karl ergänzte, dass seiner Ansicht nach Bogner in ihrem Email Beweise würdige, was ihr nicht zustehe.
Der Staatsanwalt sagte, er spreche sich für die Verlesung des Emails aus. Mag. Bischof bat um das Wort und bekam es schließlich erteilt. Er sagte, er werde immer unterbrochen und in diesem Augenblick unterbrach ihn die Richterin wieder und sagte, es gebe jetzt eine Pause. Das hatte lautes Lachen im Gerichtssaal zur Folge.
Pause 10:01 Uhr – 10:14 Uhr.
Nach der Pause erklärte die Richterin, dass sie jetzt das Email von Bogner verlesen werde. Es handle sich um einen Bericht und keine Aussage der SOKO-Chefinspektorin. Das Email listete die Quellen für die Texte, die der Sachverständige begutachtet hatte. Dabei gab Bogner an, dass eindeutig belegt sei, dass DDr. Balluch der Autor der Stellen aus dem Denunziationsreader sei. DDr. Balluch sei auch während seinem Englandaufenthalt zu Besuch in Österreich gewesen. Damit wollte Bogner offenbar suggerieren, dass DDr. Balluch schon 1994 Kontakt zum VGT gehabt haben könnte, wofür allerdings die Belege fehlten.
Konflikt der Richterin mit der Verteidigung
Sowohl Mag. Bischof als auch Dr. Stuefer ersuchten um Worterteilung. Die Richterin sagte, sie werde nur dann das Wort erteilen, wenn Sie etwas zur Aufklärung über Texte im Gutachten beitragen können
. Ob das jetzt eine gebundene Worterteilung sei, fragte Mag. Bischof. Die Richterin antwortete, dass sie die Erfahrung gemacht habe, dass die Verteidigung durch ihre Aussagen immer wieder den Fluss der Verhandlung stören würde. Das Gericht müsse darauf achten, dass der Sachverständige in Ruhe Stellung nehmen könne.
Mag. Bischof und Dr. Stuefer bestanden beide darauf, das Wort ergreifen zu dürfen. Es kann nicht angehen, dass Anträge den Fluss der Verhandlung stören
, wiederholte sich die Richterin. Dr. Stuefer sagte, sie schließe sich dem Antrag von Mag. Traxler an, einen Abschnitt des SOKO-Berichts von Breitsching zu verlesen, zum Beweis, dass hier eine falsche Übertragung vorliege. Sie bitte auch darum, zu jedem Antrag, ob von Verteidigung oder Staatsanwaltschaft, Stellung nehmen zu können, bevor der Antrag entschieden werde. Das Frage- und Antragsrecht der Verteidigung sei kein Gnadenrecht.
Auch Mag. Bischof wollte etwas sagen, doch die Richterin unterbrach ihn mit den Worten Sie haben nicht das Wort
. Das Publikum im Verhandlungssaal lachte. Daraufhin ermahnte die Richterin die Zuhörerschaft. Bei wiederholtem Lachen werde es zum Ausschluss kommen. Zu Mag. Bischof meinte die Richterin, das Gericht habe erlebt, dass Anträge ohne Worterteilung gestellt würden. Dann sagte die Richterin, dass sie den SOKO-Bericht von Breitsching jetzt noch nicht verlesen werde. Ob er jetzt das Wort erteilt bekomme, fragte Mag. Bischof. Ob er zu diesem Thema sprechen wolle, fragte die Richterin. Das Gesetz sehe nicht vor, dass die Richterin die VerteidigerInnen befrage, konterte Mag. Bischof. Er werde das daher nicht beantworten. Das Gericht versteht die Vorgangsweise der Verteidigung nicht
, sagte die Richterin.
Mag. Bischof sagte dann, dass er sich den Anträgen seiner KollegInnen anschließe. Er verwahre sich gegen die bereits geschehene Verlesung des Emails von Bogner. Er müsse auch feststellen, dass er trotz oftmaliger Bitte um Worterteilung das Wort lange Zeit nicht erteilt bekommen habe. Er verhandle seit 15 Jahren, noch nie sei er von einem Gericht beim Stellen eines Antrags unterbrochen worden. Hier geschehe das laufend, z.B. vorhin habe die Richterin mitten während seiner Antragstellung die Verhandlung für eine Pause unterbrochen. Abgesehen davon seien nach jeder Verlesung die Angeklagten um eine Stellungnahme zu fragen. Die Verteidigung werde wegen mangelnder Worterteilung erschwert. Der Umgang hier im Gerichtssaal erinnere ihn an seine Schulzeit. Er verstehe den Vorbehalt des Gerichts gegenüber der Verteidigung nicht, denn die Verteidigung würde sich sehr konstruktiv an der Verhandlung beteiligen.
Dazu sagte die Richterin, sie habe noch in keinem Verfahren ein solches Verhalten seitens der Verteidigung erlebt.
Der Sachverständige muss vom Richtertisch in den Zeugenstand wechseln
Dr. Stuefer sagte, der Staatsanwalt habe kürzlich die Einhaltung der Strafprozessordnung im Gerichtssaal eingemahnt. Das wolle sie jetzt auch tun. Die Sitzordnung laut Wiener Kommentar sehe nicht vor, dass der Sachverständige neben der Richterin am Richtertisch sitze. Er solle daher in den Zeugenstand gegenüber dem Richterpult wechseln. Der Sachverständige sei eine Beweisperson, sein richtiger Platz daher nicht neben der Richterin sondern ihr gegenüber im Zeugenstand.
Dazu sagte die Richterin Folgendes. In herkömmlichen Strafverfahren ist es üblich, dass der Sachverständige am Richtertisch sitzt
. Aber Dr. Stuefer habe Recht, das Gesetz laute anders als die Praxis. Dieses Verfahren sei ganz anders als alle anderen Verfahren und deshalb solle jetzt auch der Sachverständige in den Zeugenstand übersiedeln.
Pause 10:51 Uhr – 11:05 Uhr.
Nach der Pause saß der Sachverständige tatsächlich zwischen den Angeklagten im Zeugenstand.
Richterin hält Sachverständigem Dr. Schweiger die Fehler in den Texten vor
Nach der Pause begann die Richterin dem Sachverständigen betont langsam und sorgfältig alle Fehler zu zeigen, die seine Texte im Gutachten im Vergleich zu den Originaltexten enthielten. Die Richterin begann mit dem Bekennerschreiben Pummersdorf. Mag. Traxler versuchte dabei die Richterin auf einen Fehler aufmerksam zu machen, den sie vergessen hatte. Sie haben mich unterbrochen!
, schrie die Richterin den Anwalt an. Insgesamt wurden dem Sachverständigen 15 Fehler in dem von ihm im Gutachten widergegebenen Text des Bekennerschreibens gezeigt. Er verfolgte das und strich sich die Stellen mit Farbe an.
Anschließend zeigte die Richterin dem Sachverständigen jene 30 Fehler, die im Text Aussage von DDr. Balluch in der U-Haft
im Vergleich zum Originaltext gefunden worden waren.
Mittagspause 12:20 Uhr – 13:06 Uhr.
Nach der Mittagspause nannte die Richterin dem Sachverständigen die 20 Fehler aus der Geschichte der ALF und die 12 Fehler in den 16 Leserbriefen.
Erneuter Streit zwischen Richterin und Verteidigung
Mag. Traxler machte die Richterin darauf aufmerksam, dass es noch weitere 4 Bekennerbriefe im Gutachten von Dr. Schweiger gebe, die noch nicht mit ihren Originalen verglichen worden seien. Die Richterin fuhr Mag. Traxler an, dass er sie nicht unterbrechen solle. Dann sagte der Staatsanwalt dasselbe und die Richterin reagierte freundlich und erklärte, jetzt würden diese 4 Texte noch verglichen.
Anwalt Mertens beschwerte sich, dass der Staatsanwalt einfach los reden könne, er, Mertens, habe schon vor langem um Worterteilung ersucht und bis jetzt noch nicht das Wort erteilt bekommen. Das sei keine Waffengleichheit, kein faires Verfahren. Auch Mag. Bischof und Dr. Stuefer baten um das Wort. Die Richterin sagte: Ich möchte jetzt ausführen, auch das Gericht hat Menschenrechte!
. Dieser Satz wurde wieder mit Lachen aus dem Zuschauerraum quittiert. Die Richterin sagte, sie sei an einem raschen Abschluss des Verfahrens interessiert. Dr. Stuefer stellte fest, dass Mag. Traxler dasselbe gesagt habe, wie der Staatsanwalt, die Richterin habe Mag. Traxler ignoriert bzw. zurecht gewiesen und den Staatsanwalt gelobt. Diesen Worten folgte lautes Klatschen aus dem Zuschauerbereich. Dieser Applaus störe die Verhandlung, sagte die Richterin, dann meinte sie, eine Zuhörerin als Klatscherin erkannt zu haben und schickte diese Zuschauerin aus dem Saal. Die Frau sagte gerne
und ging. Die Richterin drohte dann damit, wieder PolizistInnen in den Saal zu rufen, wenn es nicht anders ginge. Das Gericht hat die politische Bedeutung dieses Prozesses zu ignorieren
, meinte sie noch und unterbrach die Sitzung.
Pause 13:55 Uhr – 14:15 Uhr.
Nach der Pause erklärte die Richterin, dass die Angeklagten beim Durchgehen der Texte konstruktiv mitgearbeitet und Fehler deutlich gemacht hätten. Die Richterin habe sofort darauf reagiert. Das beweise, dass das Gericht an der Wahrheitsfindung interessiert sei. Die Richterin erwarte sich deshalb eine konstruktive Beteiligung durch die Verteidigung. Das Gericht habe die politische Dimension und die Kosten des Verfahrens außer Acht zu lassen.
Mag. Bischof stellte fest, dass er vor der Pause eine Emotionalität des Gerichts gegenüber der Verteidigung wahrgenommen habe. Das sei nicht konstruktiv. Die Vorwürfe des Gerichts, dass die Verteidigung das Verfahren störe, weise er aufs schärfste zurück. Dass das Publikum eine Missbilligung zeige sei verständlich, wenn es Situationen gebe, in denen dem äußeren Anschein nach das Verfahren nicht fair geführt werde. Wenn die Verteidigung um das Wort bitten müsse, es aber nicht erteilt werde, umgekehrt aber der Staatsanwalt sofort gehört werde, dann habe das mit einem fairen Verfahren nichts zu tun.
Die Richterin antwortete, dass das Gericht verpflichtet sei, objektiv zu sein. Das sei eine große Herausforderung in einem so komplexen Verfahren und in Anbetracht eines so umstrittenen Paragraphen wie § 278a. Es sei aber auffällig, dass die Verhaltensweise der Verteidigung sich sofort ändere, wenn Medien und viel Öffentlichkeit im Gerichtssaal seien. Auch Mertens und Dr. Stuefer baten um das Wort, doch die Richterin fuhr fort. Die Verteidigung habe ihre Ansicht bereits breit wiederholt. Es gebe viele Tausend Protokollseiten, die Verteidigung frage alle ZeugInnen sehr genau. An die Medien gerichtet sagte die Richterin, man könne sich von dem Verfahren nur ein komplettes Bild machen, wenn man den Akt vollständig kennt und meistens vor Gericht anwesend war. Die Medienpräsenz erleichtere die Arbeit des Gerichts jedenfalls nicht.
Anwalt Dr. Karl sagte, die Verteidigung wolle festhalten, dass die Verhandlungsführung nicht stringent sei. Die Verteidigung habe heute viel weniger Möglichkeiten, etwas in die Verhandlung einzubringen. Mag. Traxler stellte fest, dass der gesamte heutige Tag ausschließlich deswegen stattfinde, weil der Sachverständige so viele Fehler gemacht habe. Mertens erklärte, es sei notwendig, dass die Verteidigung gleiche Rechte wie der Staatsanwalt habe. Er habe sehr lange auf die Worterteilung warten müssen, der Staatsanwalt könne immer sofort reden. Die Richterin sagte, es würden von der Verteidigung kreuz und quer Anträge gestellt, die nicht in die Verhandlung passen würden. Welcher Antrag denn gestellt worden sei, der nicht gepasst habe, konterte Dr. Stuefer. Wir sind kein Debattierclub
, schmetterte die Richterin das Thema ab.
Zweiter Befangenheitsantrag von DI Völkl
Daraufhin stellte DI Völkl seinen zweiten Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Er begründete diesen damit, dass die Richterin, erstens, den Staatsanwalt und die Verteidigung ungleich behandle, wie sich eben gezeigt habe. Zweitens habe die Richterin die gleiche Frage, wie sich ZeugInnen fühlen würden, die sie gestellt habe, den Angeklagten zu stellen verboten. Und drittens habe die Richterin zwar ein persönliches Email von DDr. Drommel vorgelesen, weil der Inhalt für das Gutachten von Dr. Schweiger interpretiert werden könnte, aber DDr. Drommels wissenschaftliche Aussage zum Gutachten, die sehr kritisch ausgefallen sei, habe die Richterin nicht in die Verhandlung aufgenommen. Deshalb wolle er jetzt auch ein Email von DDr. Drommel vorlegen und die Verlesung beantragen, in dem DDr. Drommel zu seinem verlesenen Email Stellung nehme und deutlich erkläre, dass es nicht so gelesen werden könne, dass er das Gutachten von Dr. Schweiger unterstütze.
Der Staatsanwalt sagte, er verwahre sich gegen den Vorwurf der Ungleichbehandlung. Der Staatsanwalt habe heute nur 2 Einwürfe gemacht, beide seien berechtigt gewesen und beide hätten weniger als 30 Sekunden in Anspruch genommen. An Dr. Stuefer gewandt sagte der Staatsanwalt, dass die Sitzordnung eigentlich auch festlege, dass die Verteidigung auf der linken Seite des Gerichts sitzen müsse. Und der Staatsanwalt nicht am Richtertisch
, stellte Dr. Stuefer fest. Die Richterin sagte scharf, dass Dr. Stuefer den Staatsanwalt jetzt unterbrochen habe. Die ewigen Störungen dieses Verfahrens seien nicht normal für Strafprozesse, sagte der Staatsanwalt. Er habe auch Erfahrung und könne das beurteilen.
Die Richterin sagte dann, dass sie DI Völkls Befangenheitsantrag ablehne. DDr. Drommel habe in seinem Email den Sachverständigen gelobt. Dafür habe sie aber am Vortag den Brief des Linguistik Verbands vorgelesen. Mag. Bischof sagte, er habe noch nie ein Sachverständigen-Gutachten erlebt, in dem schon die Grundlage des Gutachtens bereits 80 Fehler enthalte. Nur deshalb werde bereits seit Tagen verhandelt. Normalerweise werde den Sachverständigen die Möglichkeit geboten, sich zu Kritik zu äußern.
Vergleich der 4 zusätzlichen Originalbekennerschreiben mit den Texten im Gutachten
Anschließend verglich die Richterin langsam und sorgfältig die Originaltexte der 4 weiteren Bekennerschreiben mit den Texten im Gutachten, die die Grundlage der Begutachtung waren. Dabei fanden sich im ersten Bekennerschreiben 8 Fehler, im zweiten 16, im dritten 5 und im vierten 13, also insgesamt 42 weitere Fehler.
Pause 15:10 Uhr – 15:25 Uhr.
Antrag auf Verlesung des Denunziationsreaders
Mag. Traxler beantragte nach der Pause, dass der komplette Denunziationsreader verlesen werden solle. Die SOKO habe zwei Teile von Absätzen mit insgesamt 252 Wörtern aus dem gesamten Text mit fast 20.000 Wörtern und 42 Seiten herausgegriffen und inhaltlich völlig entstellt. Der herausgegriffene Teil gebe nämlich jene Situation in drastischen Farben wider, die der Autor, DDr. Balluch, ablehne. Lese man nur diesen Teil bekomme man den Eindruck, DDr. Balluch würde die gegensätzliche Meinung zu der haben, die er eigentlich habe. Abgesehen davon hätte die Aufnahme des gesamten Textes ergeben, dass die statistischen Parameter für DDr. Balluchs Schreibstil ganz andere seien, als die vom Sachverständigen angenommenen.
Die Richterin sagte dazu, dass sie das gesamte Pamphlet bereits aus der Sicherstellung von der Hausdurchsuchung bei DDr. Balluch habe. Mag. Traxler meinte, die Verlesung könne einvernehmlich erfolgen, er wolle aber verhindern, dass entstellte Textteile in die Verhandlung aufgenommen würden. Das Gericht habe gesehen, dass nur ein sehr kleiner Teil herausgenommen worden sei, sagte die Richterin. Dann bat sie den Staatsanwalt um eine Stellungnahme. Dieser meinte, der Text aus dem Denunziationsreader sei unerheblich gewesen, der Sachverständige habe sich auf die Aussage von DDr. Balluch in der Untersuchungshaft gestützt. Man solle den Sachverständigen dazu befragen.
Dann verkündete die Richterin, dass sie sich die Entscheidung zu diesem Antrag vorbehalte und nahm den Gesamttext nicht in die Verhandlung auf.
Wie sich der Sachverständige die Fehler erklären könne
Die Richterin sagte dann dem Sachverständigen, dass er die Fehler des Bekennerschreibens Pummersdorf in seinem Gutachten mitgeschrieben habe. Es handle sich um 15. Wie er sich das erklären könne. Der Sachverständige sagte, er habe das Original analysiert und habe dann ein eingescanntes oder abgetipptes Dokument in sein Gutachten gegeben. Welchen Text er dann zur Begutachtung herangezogen habe, fragte die Richterin. Den Normalschrifttext
, sagte der Sachverständige. Warum der Text in seinem Gutachten diese Fehler enthalte, fragte die Richterin. Er habe den Text mit den Fehlern von der SOKO bekommen, behauptete der Sachverständige. Sie kenne sich jetzt nicht mehr aus, stellte die Richterin fest. Der Sachverständige meinte, dass der in seinem Gutachten widergegebene Text nicht der gleiche Text wie jener von der APA sei, die das Bekennerschreiben erhalten habe.
Was er zum TaTblatt-Text und dessen Fehler sagen könne, fragte die Richterin. Er habe von der SOKO-Chefinspektorin Bogner ein Blatt bekommen, das er dann selber abgetippt habe. Dabei dürften einige Fehler entstanden sein.
Und die Fehler im Text der Aussage des DDr. Balluch in der Untersuchungshaft, fragte die Richterin. Er habe das von der SOKO in eine Form bekommen, die er nicht habe lesen können. Dann habe er eine bessere Version erhalten aber es hätten trotzdem einzelne Buchstaben am Zeilenende gefehlt, die er mit Fantasie ersetzt habe. Den Rest der Fehler erklärte er sich so: Entweder das sind Übertragungsfehler von mir oder von meinem Kopiergerät
. Da sprang ein Zuschauer auf und schrie, dass das Ausland bereits über diesen Prozess lache. Der offensichtlich inkompetente Sachverständige werde nicht entfernt. Der ganze Prozess erinnere ihn an den Prozess gegen die Geschwister Scholl. Während dieser lauten Meinungsäußerung versuchte die Richterin den Zuschauer mit Hilfe ihres Mikrophons zu übertönen und ihn am Sprechen zu hindern, indem sie schrie da stört jemand!
und Ähnliches. Nachdem der Zuschauer geendet hatte, verließ er den Gerichtssaal. Drei Personen standen auf, klatschen laut Beifall und verließen ebenfalls den Saal. Die Richterin sagte, dass sie in ihrer gesamten Gerichtspraxis noch nie solche Vorfälle erlebt habe.
Der Sachverständige versuchte unterdessen weiterhin seine Fehler zu erklären. Er sagte, dass es sich um relativ wenige Fehler handle, sodass sie in seiner Statistik praktisch nichts ändern würden. Er habe das rasch in der Mittagspause nachgerechnet.
Wie das mit dem Denunziationstext sei, fragte die Richterin. Er habe diesen Text untersucht, den ihm die SOKO geschickt habe. Aber diese Fehler hätten keine Relevanz, sein Textverarbeitungssystem hätte sie eingebaut, indem es Fehler im Originaltext automatisch verbessere.
Wie das mit dem Artikel zur Geschichte der ALF sei, fragte die Richterin. Der Computer habe auch das automatisch korrigiert, meinte der Sachverständige. Wie er denn diese Texte eingearbeitet habe, fragte die Richterin, wie da der Ablauf gewesen sei. Seine Arbeit liege 3 Jahre zurück, sagte der Sachverständige. Er habe über 12.000 Wörter bearbeitet, er wisse jetzt nicht mehr, ob er das eingescannt und verbessert habe, oder abgetippt. Es sei aber ganz egal, ob er das als Abschreibfehler auf sich nehme oder ob das die Schuld seines Scanners sei, die Fehler würden an der Befundung nichts ändern. Ein Patzerl oder eine Falte könnten den Scanner verwirrt haben
, meinte der Sachverständige.
Die Richterin fragte nun zu den Fehlern in den Leserbriefen. Das seien ganz klar Übertragungsfehler, sagte der Sachverständige. Ruhe bitte!
, schrie die Richterin in den Saal. Der Sachverständige meinte, er sehe typische Scannerfehler. Er habe da einen eigenen Text, in dem dieser Fehler nicht stehen würde. Mag. Bischof sagte, dass kein Tag vergehe, an dem dieser Sachverständige nicht neue Texte, die er begutachtet habe, aus seiner Tasche zaubere. Ja, bekräftigte der Sachverständige den Anwalt, ging zum Richtertisch und legte seinen Text vor. Die Richterin schaute sich den Text an und stellte dann fest, dass dieser Text den gleichen Fehler enthalte. Na dann hats der Scanner nicht erkannt
, meinte der Sachverständige und ging zu seinem Zeugenstand zurück. Ein Zuschauer stand auf, sagte erstaunliches System
und verließ den Gerichtssaal.
Die Richterin möchte es genau wissen
Wir müssen herausfinden, wie es zu diesen Differenzen gekommen ist
, sagte die Richterin. Es gebe mehrere Möglichkeiten, meinte der Sachverständige, er wisse das jetzt nicht mehr genau. Ich kann das nicht nachvollziehen, Herr Sachverständiger
, sagte die Richterin zunehmend ungeduldig. Er habe gewisse Texte der Befundung unterzogen. Diese Texte seien jetzt mit den Originalen verglichen worden und dabei habe es zahlreiche Fehler gegeben. Diese als Kopierfehler
abzutun sei nicht nachvollziehbar. Er habe die Texte, nachdem er sie bekommen habe, im Kopiergerät kopiert, sagte der Sachverständige. Und dann, wollte die Richterin wissen. Dann habe er sie ins Gutachten hineinkopiert, sagte der Sachverständige. Und wie kam es zu den Fehlern?
, platzte es aus DI Völkl heraus. Die müssen in der Vorlage gewesen sein
, meinte der Sachverständige. Wie er denn die Texte genau kopiert habe, fragte die Richterin nach. Im Kopiergerät, erklärte der Sachverständige. Was er dann damit gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe sie befundet und ins Gutachten eingelesen, sagte der Sachverständige. Was er mit eingelesen
meine, fragte die Richterin. Eingelesen heiße eingescannt, sagte der Sachverständige. Ob er das bei allen Bekennerschreiben so gemacht habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige.
Was er zu den Fehlern im Bekennerschreiben Nerzbefreiung sage, fragte die Richterin. Das habe er auch zur Befundung eingescannt, sagte der Sachverständige. Der Staatsanwalt versuchte dem Sachverständigen einen Rettungsanker zu werfen. Im Bekennerschreiben im Gutachten stehe anhängig
, aber im Original hängig
. Auf Seite 13 seines zweiten Gutachtens erwähne der Sachverständige das Wort hängig
, was beweise, dass der Sachverständige den Originaltext begutachtet habe. Wie sich dieser Fehler erkläre, fragte die Richterin dennoch. Der Scanner dürfte nicht alles erkannt haben, meinte der Sachverständige, er habe es deshalb händisch nachkorrigiert. So habe er offenbar hängig
zu anhängig
korrigiert.
Fragen des Staatsanwalts
Ob er die Originale oder die Texte in seinem Gutachten befundet habe, fragte der Staatsanwalt. Natürlich die Originale, behauptete der Sachverständige. Wie jeder Mensch im Gerichtssaal wisse, gebe er die Texte erst nach der Befundung ins Gutachten. Wenn also der Text überhaupt nicht im Gutachten gestanden wäre, ob das nichts geändert hätte, fragte der Staatsanwalt. Richtig, meinte der Sachverständige.
Er habe bejaht, dass die Bekennerschreiben Knie und Huber vom gleichen Autor stammen würden, stellte der Staatsanwalt fest. Ja, sagte der Sachverständige. Aus den Texten Aussage von DDr. Balluch in der Untersuchungshaft
und Denunziation
habe er die Besonderheiten von DDr. Balluch herausgearbeitet, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Sachverständige. Welcher dieser beiden Texte sei ihm wichtiger gewesen, fragte der Staatsanwalt. Die Aussage, sagte der Sachverständige. Ob der Denunziationsartikel überhaupt wichtig gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Sachverständige, der sei bloß eine Fleißaufgabe gewesen.
Ob Satzzeichen, Leerzeichen und Layout, die die meisten Fehler ausmachen würden, eine Rolle gespielt hätten, fragte der Staatsanwalt. Überhaupt nicht, meinte der Sachverständige. Ich mache die Analyse nicht über Computer, weil ich selber besser bin
, erklärte er dann. Das beweise sich jetzt, weil ein Computer hätte auch die Leerzeichen gezählt und dadurch die Fehler in die Analyse eingebaut. Er lasse bei seiner händischen Analyse natürlich weg, was nicht hingehöre. DDr. Balluch würde gerne Doppelpunkte verwenden. Er, Dr. Schweiger, mache das auch gerne, der Duden verbiete es aber. Er habe Doppelpunkte aber auch bereits 3 Mal im Standard gesehen.
Ob es denn keinen Einfluss habe, wenn ss
zu ß
geändert würden oder umgekehrt, fragte die Richterin. Das seien Fehler im Druck gewesen, meinte der Sachverständige. Und die Großschreibung, fragte der Staatsanwalt, ob die relevant gewesen sei. DDr. Balluch mache außer bei der Großschreibung keine Rechtschreibfehler, sagte der Sachverständige. Ob das Binnen-I eine Rolle spiele, fragte der Staatsanwalt. Überhaupt nicht, sagte der Sachverständige. Ein Verteidiger rief heraus: Das ist doch ein Scherz!
. Ruhe!
, schrie die Richterin.
Wenn er die Fehler mit begutachtet hätte, ob das eine Änderung ergeben hätte, fragte der Staatsanwalt. Nur im Hundertstelbereich, behauptete der Sachverständige.
Pause 16:33 Uhr – 16:47 Uhr.
Die Verteidigung beantragt die Enthebung des Sachverständigen
Nach der Pause ergriff Mag. Bischof das Wort. Nach Ansicht der Verteidigung habe der Sachverständige nun ausreichend die Möglichkeit gehabt, führte er aus, zur Kritik Stellung zu beziehen. Das Gutachten sei widersprüchlich und mangelhaft, die Mängel hätten durch die Befragung nicht beseitigt werden können. Die nunmehrigen Aussagen des Sachverständigen hätten massive Zweifel an seiner Qualifikation ausgelöst. Er habe mehrmals unterschiedliche Angaben gemacht, z.B. ob das Kopiergerät oder der Scanner für die Fehler verantwortlich seien. Dann habe er davon gesprochen, die Texte doch eingetippt zu haben und er habe händisch Änderungen am Text vorgenommen, wie z.B. Ergänzungen. So habe er z.B. behauptet, er habe den Namen des Anwalts zu Traxler
ergänzt, obwohl das falsch sei, weil sich in seinem Text der Name Traxl
finde, d.h. der Sachverständige habe in Wirklichkeit den Namen Traxler
zu Traxl
verkürzt. Dann habe er gemeint, seine Fehler seien völlig irrelevant. Er habe auch noch ein Rechtschreibprogramm verwendet, das die Texte verändert habe, die er dann zu befunden hatte.
Alles in allem habe der Sachverständige seine Chance gehabt, die Bedenken auszuräumen. Er sei aber gescheitert. Deshalb beantragte Mag. Bischof die Enthebung des Sachverständigen und die Beischaffung und In-Augenscheinnahme seines Kopierers und seines Scanners. Dann könne er ja erklären, wie von einem Kopiergerät derartige Fehler ausgehen könnten.
Dr. Stuefer schloss sich diesen Anträgen an und sagte, dass mehr als 150 Fehler vorliegen würden. Das heiße, dass die Befundaufnahme derart mangelhaft sei, dass das für ein gerichtliches Gutachten nicht ausreiche. Statt dem Sachverständigen habe die Richterin den ganzen Tag über die Quellen des Gutachtens und die Fehler in der Einarbeitung erarbeiten müssen.
Dr. Karl schloss sich seinen KollegInnen an und fragte, wie weit man einem linguistischen Sachverständigen trauen könne, der so viele Fehler mache. Man müsse davon ausgehen, dass er beim Zählen der Buchstaben ebenso viele Fehler mache. Jene Fehler, bei denen der Sachverständige einen Beistrich für einen Punkt gesetzt habe, würden die Sätze verlängern und dadurch die Analyse stark verändern.
Auch Merten schloss sich dem bisher Gesagten an. Der Sachverständige habe seine Quellen nicht offengelegt. Heute habe er wieder eine neue Quelle präsentiert. Den Fehler statt Denunziationsklima
Denunzierungsklima
zu schreiben habe er auch noch DDr. Balluch zugeordnet, obwohl er ihn selbst gemacht habe.
Mag. Traxler sagte, er könne noch reihenweise weitere Fehler des Sachverständigen anführen, wolle aber nicht die Zeit des Gerichts strapazieren. Er wolle nur noch zwei besondere Aspekte beleuchten. Der Sachverständige habe sich in seinem Ergänzungsgutachten auf Seite 16 zu der Aussage verstiegen, DDr. Balluch sei Teil der TaTblatt-Redaktion. Das habe er ohne jede Information darüber behauptet und es sei durch die Zeugenaussagen mittlerweile widerlegt. Und zweitens habe der Sachverständige für sein Gutachten eine neue Methode erfunden, die deshalb offensichtlich noch nicht wissenschaftlich etabliert sei. Das sei für ein gerichtliches Gutachten nicht zulässig.
Auch DDr. Balluch fügte noch einen Aspekt hinzu. Er sagte, er könne beweisen, dass der Sachverständige in der heutigen Einvernahme gelogen habe. Der Sachverständige habe nämlich behauptet, er habe ausschließlich die Originale begutachtet und die fehlerbehafteten Texte lediglich zuletzt in das Gutachten kopiert. Das habe er am Beispiel des Bekennerschreibens Nerzbefreiung durch das Wort anhängig
zu belegen versucht. Das sei aber widerlegbar falsch. Es gebe mindestens 5 Stellen in seinen Gutachten, in denen er bei der Analyse explizit Bezug zu Wörtern nimmt, die so nicht in den Originalen zu finden seien, sondern von ihm in die Texte eingebaut worden seien. Das gelte auch für jenen Text, das Bekennerschreiben Nerzbefreiung, von dem er mit dem Beispiel anhängig
behauptet habe beweisen zu können, dass er nur das Original begutachtet habe. Im Brief von Dr. Plank an den Landesrat Wagner befinde sich die Phrase Refugium für Tierquäler
. Dieselbe Phrase stünde dann auch im Bekennerschreiben. Im Text im Gutachten stehe aber an derselben Stelle die Phrase Refugium der Tierquäler
und in seinem Gutachten auf Seite 9 erwähne er diese Phrase als Beispiel für die Vorliebe von DDr. Balluch, einen Genitiv zu verwenden. Das beweise ohne jeden Zweifel, dass der Sachverständige die geänderte Version begutachtet habe und hier vor Gericht eine Falschaussage gemacht habe.
DI Völkl bemerkte, dass die Verwendung von Punkt oder Beistrich – ein häufiger Fehler des Sachverständigen – die Satzlänge verändere. Das würde daher auch die Werte in den Konkordanztabellen verändern, im Gegensatz zur Aussage des Sachverständigen gerade eben.
Die Richterin bat den Staatsanwalt um einen Kommentar. Dieser sagte, dass der Sachverständige zu allen diesen Punkten befragt werden solle.
Die Richterin sagte, sie habe DDr. Balluchs Argument nicht nachvollziehen können. Der Sachverständige habe aber noch immer nicht die Möglichkeit gehabt, zu den Kritikpunkten Stellung zu beziehen. Er solle das daher jetzt tun.
Reaktion des Sachverständigen
Der Sachverständige blieb bei seiner Aussage, dass er grundsätzlich immer nur die Originale begutachtet habe. Sein erster Blick habe dem Satzbau gegolten, der zweite der Orthographie. Was er unter Orthographie verstehe, wollte die Richterin wissen. Punkte, Beistriche, Strichpunkte und dergleichen, sagte der Sachverständige. Dann zähle er die Sätze aus und schaue sich zuletzt den Sinn des Textes an.
Was er zu dem Argument sage, er habe den Unterschied zwischen Denunzierungsklima
und Denunziationsklima
thematisiert, fragte die Richterin. Das ändere gar nichts, sagte der Sachverständige. Und der Vorhalt, er habe Refugium für Tierquäler
zu Refugium der Tierquäler
verändert und dann den Genitiv thematisiert, fragte die Richterin. Das sei ein typischer Fehler des Scanners, sagte der Sachverständige.
Die Richterin sagte dann, sie halte sich die Entscheidung über die Enthebungsanträge vor.
Weitere Argumente der Verteidigung
Die Verteidigung legte dann weitere Argumente nach. Dr. Stuefer zitierte aus dem Wiener Kommentar, wenn die von einem Sachverständigen vertretene Auffassung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht übereinstimme, dann solle er enthoben werden, dann handle es sich um ein mangelhaftes Gutachten. In der Verhandlung vom 14. April 2010, so Dr. Stuefer weiter, habe der Sachverständige gesagt, die Chomsky-Methode anerkenne er nicht. Jetzt habe er aber seine Methode mit Bezug auf Chomsky begründet.
Mag. Bischof monierte, dass der Sachverständige mit Hilfe von linguistischen Fingerabdrücken festgestellt haben wolle, dass der Großteil
der 16 Leserbriefe von DDr. Balluch stamme. Ein linguistischer Fingerabdruck könne aber nur besagen, dass ein spezifischer Text von einem Autor stammen würde. Der Sachverständige weigere sich aber anzugeben, welcher der Leserbriefe von DDr. Balluch sei. Er immunisiere sich sogar vor jeder Kritik, er habe diesen oder jenen Leserbrief DDr. Balluch zugeordnet. Er sage dazu einerseits, dass er keinen konkreten Leserbrief DDr. Balluch zugeordnet habe, er also nicht durch Auffinden des wahren Autors widerlegbar sei, andererseits könne er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit DDr. Balluch als Autor eines Großteils der Leserbriefe feststellen. Das sei ein offensichtlicher Widerspruch.
Mag. Traxler stellte fest, dass in einem der Leserbriefe das Wort Zivilcourage
im Original kleingeschrieben sei, wie der restliche Text, in der Version des Leserbriefs im Gutachten aber mit einem Großbuchstaben am Anfang. In seiner Analyse habe der Sachverständige dann geschlossen, dass der Autor des Leserbriefes aufgrund des groß geschriebenen Wortes Zivilcourage
erkennen lasse, dass er normalerweise groß schreibe, und sich daher im Leserbrief nur verstelle. Das sei dann als Hinweis auf DDr. Balluch dargestellt worden.
Der Sachverständige habe auch, so Mag. Traxler weiter, das Wort Bekennung
in seinem ersten Gutachten als ein von DDr. Balluch kreiertes Wort bezeichnet. In seinem Ergänzungsgutachten, nachdem er erkannt hatte, dass dieses Wort von verschiedenen Menschen benutzt werde, habe er diese Aussage geändert und behauptet, DDr. Balluch würde dieses Wort verwenden, weil es Polizeijargon sei und DDr. Balluch einen Hass auf die Polizei habe. Auch in dieser Version sei laut Sachverständigem die Benützung dieses Wortes ein Hinweis auf DDr. Balluch, allerdings mit einer anderen Begründung.
Und zuletzt sagte Mag. Traxler, dass es im Internet ein Chomsky-Forum gebe. Der Sachverständige berufe sich laufend auf Chomsky, aber in diesem Forum stehe gleich zu anfangs, dass Chomskys Thesen heute als veraltet gelten würden. Dazu legte Mag. Traxler einen entsprechenden Webseitenausdruck vor.
Mertens sagte, dass die Reaktion des Sachverständigen auf den Vorhalt bzgl. des Wortes Denunzierungsklima
nicht adäquat gewesen sei. Jetzt meine er, das würde nichts ändern, in seinem Gutachten auf Seite 42 führe er aber aus, dass das ein Hinweis auf DDr. Balluch sei, obwohl er diesen Fehler selbst gemacht habe.
Der Staatsanwalt sagte wieder, dass das Gesetz vorsehe, dass der Sachverständige sich der Kritik stellen dürfe. Er spreche sich dagegen aus, dass die Verteidigung jetzt hier eine Welle von Argumenten vorbringe.
Erneute Reaktion des Sachverständigen
Der Sachverständige wurde aufgefordert, Stellung zu nehmen. Er sagte, dass hier verschiedene Ebenen vermischt würden. Die Fehler hätten keinerlei Einfluss auf die Konkordanztabellen. Bei der Orthographie sei das aber anders. Dann sei durch die Fehler eben ein Argument vom Tisch, das DDr. Balluch der Autor sei, aber er habe ja viel mehr Gründe angeführt und deshalb ändere das am Gesamtbefund nichts.
Die Rechtschreibkorrekturen habe er erst nach Befundung des Originals angebracht. Die Verwirrung sei dadurch zustande gekommen, dass so viele Textversionen vorliegen würden. Aber für die Konkordanztabellen sei das alles egal. Die verschiedenen Versionen würden zeigen, dass die Texte offenbar von DDr. Balluch weiter entwickelt worden seien. Er weise deshalb einzelne Texte nicht oft DDr. Balluch zu, aber der Gesamttext sei eindeutig von ihm.
Fragen zur verwendeten Methode für das Gutachten
Die Richterin sagte, dass der Sachverständige von der Methode her die Rechtschreibung und die Interpunktion herangezogen habe. Woher habe er die Wertung seiner Indizien genommen. Dazu meinte der Sachverständige, dass er zur Rankingmethode gekommen sei, weil die Konkordanztabellen nicht alles umfassen würden. Was der Fehler ss
statt ß
und umgekehrt mit der Rankingmethode zu tun habe, fragte die Richterin. Es sei heute lediglich festgestellt worden, dass es viele Varianten der Texte gebe, mehr nicht, meinte der Sachverständige.
Ob er ein Rechtschreibprogramm benutze, fragte die Richterin. Er befinde die Originale, behauptete der Sachverständige weiterhin, danach würde er die Texte erst in das Gutachten übertragen. Falsch!
, warf DDr. Balluch ein, diese Behauptung sei bereits widerlegt. Der Sachverständige ignorierte diesen Kommentar.
Es sei vorgebracht worden, dass die Chomsky-Methode veraltet sei, sagte die Richterin. Er habe aber gesagt, er benutze Chomsky, und am 14. April 2010 habe er sich gegen Chomsky ausgesprochen. Er bleibe dabei, sagte der Sachverständige, Chomsky habe 2003 noch als der beste Linguist aller Zeiten gegolten. Aber an der Universität gebe es keine einzige Methode, die nicht auch GegnerInnen habe. Auch Chomskys Methode habe GegnerInnen. Er habe Chomskys Methode in der Forensik noch nie angewandt gesehen. Er habe am 14. April 2010 nur gesagt, dass er das prozentuelle Ausrechnen von Wahrscheinlichkeiten ablehne, dass mit 90-96% Wahrscheinlichkeit jemand der Autor sei.
Ob es Privatgutachten gebe, die Methoden anwenden würden, die er kenne, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige, 2 Methoden seien ihm da geläufig. Ob es einen Namen für diese Methode gebe, die mehr als 100 Jahre alt sei, wie er behauptet habe, fragte die Richterin. Er habe nicht gesagt, dass die Methode mehr als 100 Jahre alt sei, sagte der Sachverständige, er habe nur sagen wollen, dass die Methode auf der Linguistik von vor 100 Jahren basiere. Welche Namen seiner Methoden er also noch nennen könne, fragte die Richterin. Er habe die Hapax-Methode und die Chomsky-Methode angewandt. Es gebe noch die type token
-Methode, sagte der Sachverständige. Ob er diese angewandt habe, fragte die Richterin. In Abwandlung schon, meinte der Sachverständige. Bei einem gerichtlichen Gutachten müsse man mit anerkannten Methoden arbeiten, sagte die Richterin, und man müsse die Namen der Methoden angeben. Die Ranking-Methode habe er ja selbst entwickelt. Den Ausfluss dieser Methode sehe man ja in den Konkordanztabellen, sagte der Sachverständige. Er mische die Methoden der Forensik zusammen. Welche Methoden er denn konkret gemischt habe, fragte die Richterin. Varianten der type token
-Methode, sagte der Sachverständige. Worum es dabei gehe, fragte die Richterin. Das kleinste Element im Satz zu finden, sagte der Sachverständige. Das werde aber in seinem Gutachten überhaupt nicht erwähnt, sagte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige. Er erwähne in seinen Gutachten keine Methoden, weil er sich nicht auf Streitigkeiten einlassen wolle.
Warum er in seinem ersten und zweiten Gutachten nicht die Namen der Methoden genannt habe, fragte die Richterin. Dann wären die Gutachten doppelt so lange geworden, sagte der Sachverständige. Warum er keine Namen der Methoden angeführt habe, sei die Frage gewesen, meinte die Richterin. Weil seine Gutachten auch für Nicht-LinguistInnen verständlich bleiben sollten, sagte der Sachverständige.
Mag. Bischof sagte, er wolle die letzten Ausführungen des Sachverständigen als Zusatzbegründung für seinen Enthebungsantrag verwenden. Das lässt sich auch amtswegig klären
, sagte die Richterin und beendete den heutigen Prozesstag.
Ende 17:56 Uhr.