Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 81. & 82. Tag

Donnerstag 17. März 2011

Inhalt:

Am heutigen Tag war der Polizeiführer der sogenannten Vertrauensperson 481, also des zweiten Spitzels namens Esther Hofbauer, im Zeugenstand. Die Richterin schien sehr darauf bedacht, alle Fragen zu behindern, die illegale bzw. in der Öffentlichkeit nicht positiv bewertete Polizeitätigkeiten aufdecken könnte. Es schien so, als ob die Polizei einfach völlig ohne jegliche gesetzliche Grundlage beliebig Spitzel gegen die BürgerInnen einsetzen kann. Jedenfalls machte Polizeiführer Franz Raab keine Anstalten, seine Tätigkeit als Führer von Spitzeln juristisch zu rechtfertigen geschweige denn einzuordnen. Bei allen Fragen zu seiner Tätigkeit verweigerte er mit Bezug auf seine Amtsverschwiegenheit die Antworten. Offensichtlich gibt es hier einen Bereich geheimpolizeilicher Tätigkeiten, der keiner Kontrolle durch die Öffentlichkeit und scheinbar nicht einmal durch das Gesetz zugänglich ist. Raab sagte nämlich, dass er keine Aufträge schriftlich erhalten habe, alle diesbezüglichen Emails längst gelöscht habe und sich an nichts erinnern könne. Angesichts derartiger Aussagen der Polizei fragt man sich schon, wer diese Menschen eigentlich kontrolliert und ob sie jemals bzgl. irgendeiner Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden könnten. Die heute besprochene Bespitzelung hätte ja auch geheim gehalten und vertuscht werden sollen.

Auch die Frage, wie konkret Esther Hofbauer für die Spitzeltätigkeit rekrutiert worden ist, blieb im Dunkeln. Dazu wollte der Zeuge kein Wort sagen, er gab nur zu, sie dienstlich seit 13 Jahren zu kennen. Sie sei auch nicht entlohnt worden, sondern habe lediglich Spesenersatz erhalten. Was Hofbauer motiviert haben könnte, Spitzel zu werden, blieb der Fantasie jedes/jeder Einzelnen überlassen. Der Gefängnisaufenthalt von Hofbauer, der dazu Anlass gegeben haben könnte und der aufgrund eines NEWS-Artikels dokumentiert ist, durfte nicht hinterfragt werden. Die Richterin ließ Fragen in dieser Sache nicht zu.

Polizeiführer Raab musste zugeben, dass sein Spitzel nicht die geringste Spur von kriminellen Handlungen gefunden hatte. Er habe sorgfältig seine Berichte geführt und dabei sei nichts dergleichen aufgetaucht. Er habe aber seinem Spitzel vertraut und habe die Erfahrung, dass sie gute Informationen liefere. Nach 6 Monaten habe sie ihren Einsatz beim VGT beendet. Er habe sie nie konkret mit Aufgaben beauftragt, sie habe sehr freie Hand gehabt. Alle Namen aus dem Bericht würden von Spitzel Hofbauer stammen. Die VGT-Lastigkeit des Berichts und der Umstand, dass sie ausschließlich den VGT bespitzelt habe, sei reiner Zufall. Ihr Auftrag sei lediglich gewesen, vergangene Straftaten aufzuklären und neue Straftaten zu verhindern. Selbst die Frage, um welche Straftaten es sich dabei handle, sei offengeblieben.

Lustig war der Moment, an dem Polizeiführer Raab darauf angesprochen wurde, warum er DDr. Balluch in seinem Bericht als militant bezeichnet habe. Er drückte sich um eine Definition dieses Begriffs und meinte zuletzt, das Wort militant sei ihm versehentlich in seinen Bericht hineingerutscht.

Den ProzessbeobachterInnen schienen die Aussagen des Polizeiführers weder schlüssig noch glaubhaft. Es wirkte viel mehr so, als ob sehr vieles von der eigentlichen Tätigkeit und der Rolle der SOKO vertuscht werden sollte. Da das Gericht weitergehende Befragungen behinderte und kein Interesse an einer vollständigen Aufklärung der Umstände zeigte, ging diese Vertuschungsstrategie der Polizei wieder einmal auf.

Der Rest des Tages wurde damit verbracht, die polizeilichen Abschlussberichte des Sechst- und des Siebtangeklagten fertig zu verlesen.

Am heutigen Doppelprozesstag fehlten wieder 6 Angeklagte. 30 Personen waren im Gerichtssaal anwesend. Die Verhandlung wurde um 9:01 Uhr eröffnet.

Neue ZeugInnen zur Befragung

Die Richterin verkündete, dass sie für den 28. März 5 ZeugInnen im Zusammenhang mit Anklagepunkten gegen Mag. Hnat geladen habe. Es handle sicher einerseits um 3 Personen, die Mag. Hnat als ZeugInnen dafür, dass er die Beschädigung eines Fensters bei einem rechtsradikalen Treffen nicht zu verantworten habe, beantragt habe. Die restlichen beiden Zeugen seien Security-Angestellte, die den vorgeworfenen Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Störung einer Kleider Bauer Modeschau betreffen würden.

Anwältin Dr. Stuefer beantragte die Einvernahme von 2 Polizisten von der Polizeiinspektion Perchtoldsdorf. Diese beiden seien bei jener Demonstration der BAT anwesend gewesen, bei der die der BAT zugeordneten Angeklagten laut Strafantrag die Pressesprecherin von Kleider Bauer im Auto aufgehalten und dadurch genötigt haben sollen. Sie seien unmittelbare Tatzeugen und hätten nicht eingegriffen. Daher werde ihre Einvernahme beweisen, dass es keine Nötigung gegeben habe. Zusätzlich beantragte Dr. Stuefer die Beischaffung des entsprechenden Polizeiberichts. Weiter sagte Dr. Stuefer, dass dieser Vorfall in die Zeit der staatsanwaltlich angeordneten Observation der Angeklagten falle und daher beantrage sie auch die Beischaffung der entsprechenden Observationsberichte.

Die Richterin fragte, ob Dr. Stuefer Hinweise aus dem Akt kenne, nach denen an diesem Tag eine Observation stattgefunden habe. Es sei zu dieser Zeit vom Staatsanwalt eine Observation angeordnet gewesen, sagte Dr. Stuefer. Es seien zwar bereits einige Observationsberichte der Verteidigung übergeben worden, aber eine von diesem Tag liege nicht vor. In eventu beantrage sie die Feststellung, warum an gewissen Tagen der Anordnung des Staatsanwalts zur Observation nicht Folge geleistet worden sei.

Was der Staatsanwalt dazu sage, fragte die Richterin. Dieser wollte kein Kommentar abgeben. Sie behalte sich die Entscheidung vor, meinte die Richterin abschließend.

Einvernahme des Polizeiführers von Spitzel 2, Franz Raab

Um 9:12 Uhr wurde die Einvernahme des Polizeiführers von Spitzel 2 begonnen. Sein Name sei Franz Raab und er sei am 26. Juli 1962 geboren, sprach der Zeuge ins Mikrophon des Zeugenstands. Er sei Beamter im Bundeskanzleramt, Büro 5.3 für verdeckte Ermittlungen und Vertrauenspersonen. Er sei nicht nur für Spitzel 2, VP 481, sondern auch für mehrere andere Spitzel zuständig. Ein Netzwerk von Spitzeln wie im Metternichschen Polizeistaat, kommentierte DDr. Balluch, um die Bürgerschaft unter Kontrolle zu halten.

Ob er von der Amtsverschwiegenheit entbunden sei, fragte die Richterin. Ja, meinte Raab, aber nur im Hinblick auf das Führen der VP 481. Ob er bzgl. der Arbeitsweise seines Spitzelbüros von der Amtsverschwiegenheit entbunden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Raab.

Wie es zum Einsatz von Spitzel 2 gekommen sei, fragte die Richterin. Die SOKO habe österreichweit angefragt, ob es Spitzel mit Tierschutzbezug gebe, erklärte Raab. Er habe einen Spitzel gekannt, eben VP 481, die sich für Tierschutz eingesetzt hatte und bei einem Tierschutzverein tätig gewesen sei. Er habe sie dann gefragt und sie habe gesagt, dass sie damals keinen Kontakt mehr gehabt habe. Die SOKO habe dann beschlossen, dass diese Frau wieder den Kontakt herstellen und als Spitzel dort tätig werden solle.

Wie der Name von VP 481 sei, fragte die Richterin. Esther Hofbauer, sagte Franz Raab.

Der Auftrag für Spitzel Hofbauer

Was das Ziel dieser Spitzeltätigkeit gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Informationen und Erkenntnisse hinsichtlich Sachbeschädigungen zu erhalten, sagte Raab. Ob er den Auftrag konkreter beschreiben könne, fragte die Richterin. Ob der Spitzel beim VGT Informationen über durchgeführte Sachbeschädigungen beschaffen könnte und darüber, ob welche geplant seien, meinte Raab.

Er solle noch für das Protokoll erklären, was eine Vertrauensperson eigentlich sei, sagte die Richterin. Vertrauenspersonen seien Personen aus dem täglichen Leben, die mit der Polizei zusammenarbeiten und für die Polizei Informationen beschaffen, sagte Raab.

Wer von der SOKO diesen Auftrag gegeben habe, fragte die Richterin. Mag. Zwettler, antwortete Raab. Mit welchem Ziel, fragte die Richterin noch einmal. Ob von der Organisation Sachbeschädigungen durchgeführt worden sind oder geplant werden, sagte Raab. Welche Organisation, fragte die Richterin. Keine Spezifische, sagte Raab, es habe sich zufällig ergeben, dass es um den VGT gegangen sei.

Wie lange der Spitzeleinsatz geplant gewesen sei, fragte die Richterin. Das sei offen geblieben, sagte Raab. Warum es dann zu Ende gegangen sei, fragte die Richterin. Spitzel Hofbauer habe nichts zu Sachbeschädigungen erfahren, sagte Raab. Wann das Ende gewesen sei, fragte die Richterin. September oder Oktober 2007, sagte Raab. Wer das entschieden habe, fragte die Richterin. Spitzel Hofbauer habe eine Schulung machen wollen, meinte Raab.

Fragen von Anwälten Mag. Traxler und Mertens

Seit wann er denn Esther Hofbauer kenne, fragte Mag. Traxler. Schon sehr lange, sagte Raab. Ob sie damals schon Spitzel gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das dürfe er nicht sagen, meinte Raab. Ob Hofbauer schon vorher als Spitzel im Tierschutz eingesetzt gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Vorher habe ich diese Tätigkeit nicht durchgeführt, sagte Raab wörtlich. Mertens wollte wissen, ob es über den vorliegenden Bericht noch Aktenteile zur dieser Spitzelaktivität gebe. Nein, sagte Raab.

Fragen zur gesetzlichen Grundlage für den Spitzeleinsatz

Dr. Stuefer fragte, ob es ein schriftliches Ersuchen nach einem Spitzel von SOKO-Chef Mag. Zwettler gegeben habe. Das habe er nicht mehr, meinte Raab lakonisch. Ob er das denn vernichtet habe, fragte Dr. Stuefer. Es sei per Email gekommen, das sei 4 Jahre her, er habe es längst gelöscht, behauptete Raab.

Ob Spitzel Hofbauer Informationen zu bereits begangenen Straftaten habe beschaffen sollen, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Raab. Ob das nicht eine Ermittlung sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei Informationsgewinnung, sagte Raab. Was denn dann eine Ermittlung sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Das, was die SOKO-BeamtInnen gemacht hätten, sagte Raab.

Zu welchem Zweck denn ein Spitzel als Vertrauensperson eingesetzt werden darf, fragte Dr. Stuefer. Spitzel würden nur nach Auftrag agieren, sagte Raab. Ob Hofbauer verdeckt aufgetreten sei, fragte Dr. Stuefer. Sie habe sicher nicht gesagt, dass sie für die Polizei arbeite, sagte Raab. Ob sie verdeckt aufgetreten sei, wiederholte Dr. Stuefer. Natürlich, sonst kann sie keine Informationen beschaffen, sagte Raab.

Ob er mit ihr diesbezüglich gesprochen habe, fragte Dr. Stuefer. Sie könne doch nicht sagen, dass sie für die Polizei arbeite, meinte Raab, das sei ihr selbst klar. Wie Spitzel Hofbauer denn aufgetreten sei, fragte Dr. Stuefer. Normal, meinte Raab. Ob für so eine Spitzelaktivität eine Genehmigung notwendig sei, fragte Dr. Stuefer. Das mache die Ermittlungsdienststelle, nicht das Spitzelbüro, meinte Raab.

Mit wem von der SOKO er Kontakt gehabt habe, fragte Dr. Stuefer. Mit dem operativen SOKO-Leiter Böck und der SOKO-Chefinspektorin Bogner, sagte Raab. Ob es Aktenvermerke über die Besprechungen mit der SOKO gebe, wollte Dr. Stuefer wissen. Nein, sagte Raab, das glaube er nicht.

Spitzel Hofbauer habe laut seinem Bericht Unterlagen gehabt und durchgesehen, sagte Dr. Stuefer. Um was es dabei gegangen sei, fragte sie. Das seien persönliche Unterlagen gewesen, sagte Raab. Ob er davon Kopien genommen habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab, das sei nicht relevant gewesen. Laut seinem Bericht vom 14. Mai 2007 habe Spitzel Hofbauer ihm Zeitungsartikel vorgelegt, stellte Dr. Stuefer fest. Ob die sich noch in seinem Büro befinden würden. Nein, sagte Raab, Spitzel kämen nie in sein Büro, er würde sie nur irgendwo treffen. Und bei einem solchen Treffen habe Spitzel Hofbauer ihm diese Zeitungsartikel gezeigt. Ob er das dann nicht kopiert habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, behauptete Raab, die Vertrauensperson sei einfach Tierschützerin wie viele andere auch gewesen.

Ob die SOKO vom relevanten Tatzeitraum gesprochen habe, fragte Dr. Stuefer. Das sei sicher nicht 1999 gewesen, die Zeit, von der diese Zeitungsartikel gestammt hätten, meinte Raab. Da sei er falsch informiert, sagte Dr. Stuefer, weil 1999 sehr wohl unter den Tatzeitraum falle. Das habe er nicht gewusst, meinte Raab.

In seinem Bericht stehe, dass Dr. Plank Geld entwendet habe, sagte Dr. Stuefer. Das sei doch eine Straftat, wie er also darauf reagiert habe. Er habe der SOKO diese Informationen weitergegeben, sagte Raab, er selbst führe keine Ermittlungen. Wann er das der SOKO mitgeteilt habe, fragte Dr. Stuefer. Gleich oder am nächsten Tag, sagte Raab. Es sei immerhin von einer Straftat berichtet worden, sagte Dr. Stuefer. Er habe das ja spätestens am nächsten Tag mitgeteilt, sagte Raab. Ob es dazu einen Aktenvermerk gebe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab, er mache keine Aktenvermerke, er habe nur diesen einen Bericht geschrieben.

Fragen von Dr. Stuefer zum Inhalt des Spitzelberichts

Laut Seite 3 des Berichts sei Spitzel Hofbauer auf einem Veganfest gewesen und nach einem belanglosen Gespräch gegangen, stellte Dr. Stuefer fest. Was unter einem belanglosen Gespräch zu verstehen sei, fragte sie. Ein Gespräch ohne Inhalt bzgl. des Operationsziels, sagte Raab. Um was es denn in dem Gespräch gegangen sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei 4 Jahre her, das wisse er heute nicht mehr, sagte Raab.

Ebenfalls auf Seite 3 sei von einer VGT-Veranstaltung im Don-Bosco-Haus die Rede, bei dem Mag. Hnat Unterlagen verteile, sagte Dr. Stuefer. Um welche Unterlagen es sich da gehandelt habe, fragte sie. Das wisse er nicht, sagte Raab.

Es sei auch die Rede von einer geplanten Demonstration bei der Kleider Bauer Zentrale in Perchtoldsdorf, stehe in seinem Bericht, sagte Dr. Stuefer. DDr. Balluch habe laut Bericht nicht gewusst, von dem diese Demonstration organisiert worden sei. Ob der Zeuge gewusst habe, wer OrganisatorInnen dieser Demonstration gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab. Laut seinem Bericht habe er Hofbauer gefragt, ob die BAT das organisiert haben könnte, sagte Dr. Stuefer. Das könne sein, die BAT werde dabei gewesen sein, meinte Raab.

Gibt es Schriftliches zum Spitzelauftrag?

Ob es schriftliche Informationen von der SOKO gebe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab. Wie er dann zu der Information komme, die Demonstration könnte von der BAT organisiert worden sein, fragte die Richterin. Das sei sicher im Antrag der SOKO auf den Spitzeleinsatz gestanden, vermutete Raab. Welche Organisationen dort dringestanden seien, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, sagte Raab. Wo denn der Auftrag sei, ob es da nicht einen Aktenvermerk gebe, fragte Dr. Stuefer. Es gebe nur seinen Bericht, der hier vorliege, meinte Raab. Ob bei anderen Spitzeleinsätzen Aktenvermerke angelegt würden, fragte die Richterin. Es würden nur Berichte verfasst, sagte Raab.

Im Bericht stehe, dass am 28. Juni 2007 Spitzel Hofbauer von der Lokaleröffnung der BAT informiert worden sei, sagte Dr. Stuefer. Das habe wahrscheinlich die SOKO gesagt, meinte Raab. Wie man sich das vorzustellen habe, wollte Dr. Stuefer wissen. Er habe mit der SOKO telefoniert, antwortete Raab, habe seine Neuigkeiten erzählt und die SOKO habe ihm Neuigkeiten erzählt. Was eine Lokaleröffnung eigentlich sei, fragte Dr. Stuefer. Worum es ihr bei dieser Frage gehe, fragte die Richterin die Anwältin. Es handle sich nämlich um ein Vereinslokal, erklärte Dr. Stuefer. Welche konkrete Frage sie an den Zeugen habe, fragte Dr. Stuefer. Wie er zu dieser Information einer Lokaleröffnung gekommen sei, fragte Dr. Stuefer, und ob er gewusst habe, dass es sich um ein Vereinslokal handle, das privat und nicht öffentlich sei. Das habe ihn nicht interessiert, sagte Raab. Ob Hofbauer ihm gesagt habe, dass das ein privates Vereinslokal sei, weil sie ja berichtet habe, dass sie habe gehen müssen, fragte Dr. Stuefer. Wenn sie das gesagt habe, dann stehe es im Bericht, meinte Raab.

Ob Hofbauer mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet worden sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab.

Fragen von Anwalt Dr. Dohr

Wie man denn Spitzel bei ihm werden könne, fragte Dr. Dohr, ob man sich da bewerbe. Ja, sagte Raab. Woher man denn wisse, dass er Spitzel für den Einsatz suche, fragte Dr. Dohr. Er suche keine Spitzel, aber wenn einer komme, dann werde er aufgenommen, sagte Raab.

Ob Esther Hofbauer sich bei ihm beworben habe, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte Raab. Wie das dann gewesen sei mit ihr, wie Hofbauer Spitzel geworden sei, fragte Raab. Er kenne sie schon seit 13 Jahren oder noch länger, sagte Raab. Er habe eine Verschwiegenheitspflicht, sagte die Richterin. Wie Hofbauer zu ihm gekommen sei, wollte Dr. Dohr wissen. Das könne er nicht sagen, weil es der Amtsverschwiegenheit unterliege, sagte Raab.

Belangloses sei nicht in seinen Bericht aufgenommen worden, habe er gesagt, meinte Dr. Dohr, ob denn seiner Ansicht nach dort etwas nicht Belangloses stehe. Er könne nur schreiben, was ihm berichtet werde, gab Raab zurück. Wer denn entscheide, was belanglos sei, fragte Dr. Dohr. Er schreibe alles auf, was ihm gesagt werde, behauptete Raab. Was in seinem Bericht eigentlich nicht belanglos sei, fragte Dr. Dohr. Wie diese Berichte wie seiner erstattet werden, griff die Richterin ein. Er schreibe was er erfahre, sagte Raab noch einmal.

Weitere Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob Hofbauer der einzige Spitzel als Vertrauensperson im Tierschutz gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Seines Wissens nach ja, sagte Raab. Ob es andere Personen gebe, die Hofbauer als Spitzel haben ersetzen können, fragte Mag. Traxler. Es sei anfangs österreichweit nach Tierschutzspitzeln gefragt worden, sagte Raab. Ob er von anderen Spitzel wisse, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Raab. Ob er ausschließen könne, dass es andere Spitzel gebe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Raab. Wie viele Personen von der SOKO denn befragt worden seien, ob sie Tierschutzkontakte hätten und als Tierschutzspitzel aktiv werden könnten, fragte Mag. Traxler.

Ob es eine zentrale Stelle für alle Spitzel in Österreich gebe, fragte die Richterin. Ja, antwortete Raab.

Ob das Ende von Hofbauers Spitzeltätigkeit beim VGT an die SOKO berichtet worden sei, fragte Mag. Traxler. Raab bejahte. Ob die SOKO dann nicht einen anderen Spitzel habe einsetzen wollen, fragte Mag. Traxler. Nein, meinte Raab, man hätte niemanden mehr einsetzen können, weil es keine Spitzel mehr mit Tierschutzkontakten gegeben habe.

Weitere Fragen von Anwalt Mertens

Ob es keine Verwaltungsvorschriften gebe, dass Aufträge schriftlich erteilt werden müssten, fragte Mertens. Nein, sagte Raab, die Kommunikation laufe nur mündlich. Ob es keine schriftlichen Anfragen der SOKO an ihn gegeben habe, fragte Mertens. Das habe der Zeuge schon beantwortet, mischte sich die Richterin ein, es gebe nichts Schriftliches mehr. Ob es nicht noch den Emailverkehr gebe, fragte Mertens. Nein, sagte Raab.

Ob der Zeuge mit der SOKO über seinen Spitzelbericht gesprochen habe, fragte Mertens. Es stünde alles im Bericht, meinte Raab.

Fragen des Staatsanwalts

Ob es nach Ende der Spitzeltätigkeit von Hofbauer weitere Kontakte mit ihr gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Raab. Wann, fragte der Staatsanwalt. Nachdem DDr. Balluch Hofbauer kontaktiert habe, sagte Raab. Hofbauer habe ihn dann angerufen und gesagt, DDr. Balluch habe sie zu einem Treffen gebeten. Er habe sie dabei gefragt, ob sie mit der Polizei zusammenarbeite. DDr. Balluch habe erreichen wollen, dass Hofbauer NEWS ein Interview gebe. Sie habe das aber nicht machen wollen.

Wie er sich mit Hofbauer besprochen habe, fragte der Staatsanwalt. Es habe persönliche Treffen gegeben, sagte Raab.

Zu Aktenvermerken und dem Spitzelbericht

Mertens wollte noch wissen, was der gesetzliche Rahmen für die Spitzeleinsätze sei und wie sich der Zeuge rechtlich absichere, wenn es nichts Schriftliches gebe. Er brauche sich nicht abzusichern, meinte Raab vielsagend. Weil PolizistInnen einfach nie etwas passiere, wenn sie das Gesetz brechen, warf ein Angeklagter ein. Er erstatte nur Berichte, meinte Raab.

Wann er seine Berichte an die SOKO geschickt habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe jeden Tag, an dem etwas geschehen sei, einen Bericht verfasst und der SOKO mitgeteilt, sagte Raab. Wann er den kompletten, jetzt vorliegenden Bericht der SOKO gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Nach dem Ende der Spitzelaktivität im VGT, meinte Raab. Sein Bericht sei nicht im Akt gewesen, sagte Dr. Stuefer, deshalb wolle sie wissen, wann und wie er seinen Bericht der SOKO überreicht habe. Sie solle eine konkrete Frage stellen, wurde die Richterin ungeduldig. Wann und wie und an wen der Zeuge seinen Bericht weitergeleitet habe, fragte Dr. Stuefer. Wahrscheinlich elektronisch, meinte Raab, vielleicht auch persönlich an Bogner und Böck. Wo sein Bericht abgespeichert worden sei, sodass er im Jänner 2011, wie angeführt, dem Gericht übergeben wurde, fragte Dr. Stuefer. Er habe seinen Bericht nicht dem Gericht übergeben, sagte Raab. Die Richterin meinte, es stehe persönlich übergeben am 25. Jänner 2011 auf dem Bericht. Davon wisse er nichts, sagte Raab.

Bezahlung für Spitzel Hofbauer

Welchen Sold er an Hofbauer bezahlt habe, fragte Dr. Stuefer. Es habe keine Bezahlung gegeben, sagte Raab, es seien nur Auslagen erstattet worden. Er solle sein Gebot der Amtsverschwiegenheit beachten, sagte die Richterin. Das sei für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wichtig zu wissen, stellte Dr. Stuefer fest. Bitte nicht kommentieren, Frau Dr. Stuefer!, sagte die Richterin unfreundlich.

Wer ihr sagen könne, wie viel Geld Hofbauer von wem und wann erhalten habe, fragte Dr. Stuefer. Für diese Auskunft sei er nicht entbunden, sagte Raab. Er sei verpflichtet, hier Rede und Antwort zu stehen, sagte Dr. Stuefer. Dann beantragte sie, die Richterin solle den Zeugen dazu auffordern, ihre Fragen zu beantworten. Er dürfe über Interna des Innenministeriums nicht sprechen, sagte Raab. Ob die Entlohnung der Spitzel ein Interna sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Raab. Das zu beurteilen liege nicht im Ermessen des Zeugen, gab Dr. Stuefer zu bedenken. Die Entlohnung des Spitzels sei zentral für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit, sagte Mertens. Die Richterin wandte sich an den Zeugen und fragte noch einmal, ob die Entlohnung der Spitzel ein Interna sei. Als Raab bejahte, sagte die Richterin: Frage nicht zugelassen.

Wer denn bestimme, was Interna seien, fragte Dr. Stuefer. Das Bundeskriminalamt, meinte Raab. Wer ihm denn gesagt habe, dass er über die Entlohnung nicht sprechen dürfe, fragte Dr. Stuefer. Er habe die Entbindung schriftlich mit, sagte Raab und wollte sie vorlegen. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin und wollte die Entbindung überhaupt nicht sehen. Dr. Stuefer beantragte, die Entbindung sehen zu können. Die Entscheidung über die Entbindung stehe der Richterin nicht zu, kommentierte der Staatsanwalt. Es gehe hier nicht um die Überprüfung der Entbindung, sagte Dr. Stuefer, sondern um ihren Rahmen. Die Richterin sagte ärgerlich, dass sie sich dauernd wiederholen müsse. Der Zeuge sei nur zu Fragen über die Führung von Hofbauer entbunden und nicht zu Interna. Das reiche ihr.

Ob es auch ein Amtsgeheimnis sei, zu sagen, wer ihn entbunden habe, fragte Dr. Stuefer. Raab stotterte eine unverständliche Antwort, dann meinte er, er könne die Entbindung dem Gericht vorlegen, und gab sie der Richterin. Die Richterin verlas die Entbindung. Darin stand, dass Raab von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit entbunden sei, sich diese Entbindung aber nicht auf Namen anderer Spitzel oder auf Ermittlungsmethoden beziehe.

Mag. Traxler sagte, dass sich aus dieser Entbindung nicht ergebe, dass die Frage der Bezahlung von Hofbauer der Amtsverschwiegenheit unterliege. Die Entlohnung habe einen eminenten Einfluss auf die Glaubwürdigkeit von Hofbauer. Seine Wahrnehmungen würden nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegen, sagte Dr. Stuefer. Durch diese Angabe sei keine zukünftige Ermittlung gefährdet, gab Mertens zu bedenken. Nicht zugelassen!, fuhr die Richterin dazwischen.

Ob alle Informationen, die er von Hofbauer erhalten habe, in seinem Bericht stünden, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Raab. Und es habe nichts strafrechtlich Relevantes zu berichten gegeben, fragte Dr. Stuefer. Aus meiner Sicht nicht, sagte Raab.

Pause 10:21 Uhr – 10:37 Uhr.

Nach der Pause monierte die Richterin, dass eine Filmkamera im Gerichtssaal sei. Sie könne nicht feststellen, ob diese abgedreht wäre und verlange daher, dass sie entfernt werde. Eine Kamerafrau trug die Kamera aus dem Gerichtssaal.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Dr. Karl stellte fest, dass laut Bericht des Zeugen, Hofbauer beim VGT habe angestellt werden wollen. Wie sie darauf gekommen sei, fragte er. Das habe sich im Gespräch mit dem VGT ergeben, meinte Raab. Ob er das angeregt habe, fragte Dr. Karl. Er habe davon zunächst nichts gewusst aber gemeint, dass das gut gewesen wäre, sagte Raab.

In seinem Bericht stünde, dass er ein Email von Hofbauer aus dem VGT-Büro habe empfangen wollen, sagte Dr. Karl. Das sei üblich, meinte Raab, als Kontrolle für das Spitzelbüro. So sei ersichtlich gewesen, dass Hofbauer wirklich im VGT-Büro gewesen sei. Wo dieses Email jetzt wäre, fragte Dr. Karl. Er habe es gelöscht, sagte Raab. Ob es dazu einen Aktenvermerk gebe, fragte Dr. Karl. Das brauche er nicht, sagte Raab. Woran er erkannt habe, dass es das richtige Email sei, wollte Dr. Karl wissen. Das könne er heute nicht mehr sagen, meinte Raab. Ob er denn öfters solche Emails erhalten habe, fragte Dr. Karl. Nur einmal in dieser Spitzeloperation, sagte Raab, er könne nicht sagen wie oft sonst. Warum er so ein Email nur ein Mal gefordert habe, fragte Dr. Karl. Warum hätte er das öfter fordern sollen, fragte Raab zurück.

Ob er Hofbauer für andere Sachen eingesetzt habe, fragte Dr. Karl. Darüber gebe er keine Auskunft, sagte Raab.

Fragen von DDr. Balluch zu Esther Hofbauer

Zunächst wollte DDr. Balluch wissen, ob die Adresse, die er, DDr. Balluch, dem Gericht genannt habe, auch wirklich jene von Esther Hofbauer sei. Raab sagte, er kenne Hofbauers Adresse nicht. Ob er mit Hofbauer Kontakt halte, fragte DDr. Balluch. Er habe mit ihr telefoniert, sagte Raab. Ob er wisse, ob Hofbauer die Zeugenladung für morgen erhalten habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Raab. Ob er mit ihr über die Gerichtsverhandlung gesprochen habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Raab.

Ob er seine Spitzel vor ihrem Einsatz über die rechtliche Lage informiere und berate, fragte DDr. Balluch. Er sage ihnen, dass sie keine strafbaren Handlungen begehen dürfen, sagte Raab. Die Richterin wollte wissen, ob er das konkret bau Hofbauer auch gemacht habe. Ja, auch die, meinte Raab.

Ob er zwischen Ende November 2007 und Anfang Jänner 2011 mit Hofbauer Kontakt gehabt habe, fragte DDr. Balluch. Das unterliege der Amtsverschwiegenheit, sagte Raab. Mag. Traxler und Dr. Stuefer beantragen diese Frage zuzulassen. Die Richterin sagte, sie habe nicht ganz verstanden, worum es jetzt gehe. DDr. Balluch wiederholte seine Frage. Die Richterin wandte sich an den Zeugen und sagte Dr. Hofbauer, ob er in dieser Sache mit dem Spitzel Kontakt gehabt habe. Raab antwortete vielsagend: In dieser Sache nicht.

Ob seiner Wahrnehmung nach Hofbauer gerne Alkohol konsumiere, fragte DDr. Balluch. Die Richterin unterbrach und sagte, diese Frage berühre das Privatleben von Hofbauer und sei deswegen nicht zugelassen.

DDr. Balluch wollte dann wissen, was nach Ansicht des Zeugen die Motivation von Hofbauer gewesen sei, als Spitzel zu arbeiten. Um der Exekutive behilflich zu sein, sagte Raab. Ob sie Vergünstigungen erhalten habe, fragte DDr. Balluch. Das gebe es nicht, sagte Raab. Ob sich Hofbauer seinem Eindruck nach Vergünstigungen erhofft habe, fragte DDr. Balluch. Es gebe keine Vergünstigungen und Hofbauer hätte sich das auch nicht erhofft, sagte Raab. Das sei nicht relevant für dieses Verfahren, warf die Richterin ein. Es gehe um die Glaubwürdigkeit von Hofbauer, sagte DDr. Balluch. Der Staatsanwalt kommentierte, dass DDr. Balluch solche Fragen nicht zustünden und er Stellungnahmen in seine Fragen verpacke.

Fragen zur Kommunikation mit Hofbauer

DDr. Balluch wollte dann wissen, ob der Zeuge über alle Aktivitäten von Hofbauer mit den Zielpersonen der Spitzeloperation informiert worden sei. Es habe sich nicht um Ermittlungen sondern um einen Informationsgewinn gehandelt, stellte Raab fest. Alle Aktivitäten würden in seinem Bericht stehen. Hofbauer habe keine Veranlassung gehabt, etwas zu verschweigen. Er habe alle Informationen von Hofbauer verschriftet.

Wie oft er mit Hofbauer gesprochen habe, fragte DDr. Balluch. Das stehe im Bericht, sagte Raab. Ob er Hofbauer auch persönlich getroffen habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Raab. Worüber er mit ihr gesprochen habe, wollte DDr. Balluch wissen. Das stehe im Bericht, sagte Raab. Wie oft er sie getroffen habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab.

Fragen zu Aufträgen an Hofbauer

Ob er Hofbauer konkrete Aufträge erteilt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. In seinem Bericht auf Seite 3 stehe wörtlich: Die VP wurde gefragt, nähere Details zu Hnat Felix wissen. Das sei zwar kein deutscher Satz, aber es wirke so, als habe Raab damit Hofbauer den Auftrag erteilt, über Mag. Hnat mehr herauszufinden. Das sei kein Auftrag, behauptete Raab. Er habe nur nach Erkenntnissen zu Mag. Hnat gefragt, sagte Raab, wenn Hofbauer Informationen gehabt hätte, stünde das im Bericht. Ob Hofbauer nicht aus so einer Anfrage von ihm habe ableiten müssen, dass sie über Mag. Hnat mehr herausfinden solle, fragte DDr. Balluch. Er glaube nicht, meinte Raab.

Ob die Kleider Bauer Kampagne ein wichtiges Ziel gewesen sei, fragte DDr. Balluch, ob Raab seinem Spitzel gesagt habe, dass es um Kleider Bauer gehe. Raab verwies auf den Bericht und sagte, dass dort alle Informationen enthalten seien. DDr. Balluch bat die Richterin, den ersten Satz des Berichts des Zeugen zu zitieren, wonach es um die Aufklärung von schweren Sachbeschädigungen zum Nachteil der Firma Kleider Bauer gehe. Die Richterin las das vor. Raab sagte dazu, er könne sich nicht mehr erinnern. Wenn er einen Aktenvermerk über die konkreten Aufträge angelegt hätte, dann würde er sich jetzt erinnen können, meinte DDr. Balluch. Ob das nicht ein Grund sein könnte, Aktenvermerke anzulegen. Was diese Frage mit dem Verfahren zu tun habe, reagierte Raab mit einer Gegenfrage. Das haben wir schon gehabt, sagte die Richterin, das sei eine Wiederholung. DDr. Balluch würde ständig wiederholen, meinte sie noch.

Was der konkrete Auftrag an Hofbauer gewesen sei und warum sie als erste Aktivität bei einer VGT-Demonstration vor Kleider Bauer aufgetaucht sei, wollte DDr. Balluch wissen. Das sei Zufall gewesen, behauptete Raab. Warum gerade eine Demonstration des VGT und warum gerade vor Kleider Bauer, fragte DDr. Balluch. Vermutlich weil es der Auftrag gewesen sei, Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer aufzuklären, sagte Raab. Also doch, meinte DDr. Balluch. Da sagte die Richterin, DDr. Balluch habe seine Meinung geäußert und sich dadurch dem Gericht gegenüber ungeziemend verhalten. Sie verwarne ihn deshalb und wenn er das noch einmal tue, werde er des Gerichtssaals verwiesen. Mag. Traxler gab zu bedenken, dass DDr. Balluch ja nur einen Widerspruch des Zeugen aufgedeckt habe.

Warum kam Hofbauer zum VGT?

Kleider Bauer sei also ein zentrales Thema dieser Spitzeloperation gewesen, resümierte DDr. Balluch. Warum Hofbauer ausgerechnet zum VGT gegangen sei, wo doch verschiedene Organisationen an der Kleider Bauer Kampagne beteiligt gewesen seien und Demonstrationen abgehalten hätten. Hofbauer habe 3 Personen beim VGT gekannt, sagte Raab. Welche drei, fragte DDr. Balluch. Das stehe im Bericht, sagte Raab, Faulmann, DDr. Balluch und Dr. Plank. Wer dieser drei Personen sei seiner Meinung nach im Mai 2007 beim VGT gewesen, fragte DDr. Balluch. Alle, glaubte der Zeuge. Ob er nicht gewusst habe, dass Faulmann bei den Vier Pfoten gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das habe er sogar in seinem Bericht festgehalten. Raab meinte, er sei nur der Führer von Hofbauer gewesen. Ob er seinen Spitzel nicht auch zu den Vier Pfoten geführt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. Warum nicht, fragte DDr. Balluch. Hofbauer habe den VGT gekannt, sagte Raab noch einmal. Wen beim VGT, fragte DDr. Balluch, Faulmann sei ja bei den Vier Pfoten gewesen. DDr. Balluch bat die Richterin die entsprechende Stelle aus dem Spitzelbericht zu verlesen.

Warum also sein Spitzel ausgerechnet zum VGT gegangen sei, obwohl von den drei Personen, die sie im Tierschutz gekannt habe, nur er, DDr. Balluch, beim VGT gewesen sei, sagte DDr. Balluch. Dr. Plank sei bei Animal Spirit und Faulmann bei den Vier Pfoten gewesen. Also nur eine von drei Personen, die sie gekannt habe, sei beim VGT gewesen und trotzdem sei sie dorthin gegangen. Hofbauer sei schon 1999 beim VGT gewesen, meinte Raab. Warum sie dann nicht 2007, wie sie festgestellt hatte, dass Faulmann bei den Vier Pfoten war, zu Demonstrationen oder Aktionen dieser Organisation gegangen sei, fragte DDr. Balluch. Das sei eine Schlussfolgerung, rief die Richterin dazwischen. Seine Frage sei, führte DDr. Balluch aus, welches Kalkül hinter der Entscheidung gestanden sei, Spitzel Hofbauer nicht bei den Vier Pfoten einzusetzen. Das wisse er nicht, sagte Raab.

Ob dem Zeugen bekannt sei, dass viele Vereine vor Kleider Bauer demonstrieren würden, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Raab. Ob er wisse, dass die Vier Pfoten auch dazugehören würden, neben Tierschutz aktiv Tirol, RespekTiere Salzburg, die Grüne Partei, Tierrechtsgruppe Linz, VGT-Graz, die deutsche Organisation PETA usw., fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab.

Aktivitäten von Spitzel Hofbauer 1999

Ob er 1999, als Hofbauer beim VGT gewesen sei, schon Kontakt zu ihr gehabt habe, fragte DDr. Balluch. Er habe sie gekannt, er sei aber noch nicht ein Spitzelführer gewesen, sagte Raab. Ob 1999 Hofbauer beim VGT etwas strafrechtlich Relevantes aufgefallen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. Wenn also 1999 beim VGT nichts strafrechtlich Relevantes aufgefallen sei, warum habe man dann 2007 dieselbe Person in denselben Verein wieder eingeschleust, fragte DDr. Balluch. Die Richterin unterbrach und fragte Raab, welche konkreten Informationen er von Hofbauer über den VGT von 1999 erhalten habe. Ihm sei gesagt worden, der VGT habe 1999 nichts strafrechtlich Relevantes gemacht, es sei nur demonstriert worden, meinte Raab. Damit sei alles beantwortet, zeigte sich die Richterin ungeduldig. Welche konkrete Frage DDr. Balluch noch an den Zeugen habe.

Raab habe also 2007 gewusst, dass Hofbauer 1999 intensiv beim VGT aktiv gewesen sei, stellte DDr. Balluch fest. Ob sie aus der Zeit 1999 erzählt habe, dass etwas Extremes, Militantes oder Radikales passiert sei. Das sei ein falscher Vorhalt, sagte die Richterin böse. Raab habe nichts davon gesagt, ob Hofbauer intensiv beim VGT gewesen sei. Wie lange Hofbauer denn 1999 beim VGT gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Er wisse darüber nichts, sagte Raab. Warum er Hofbauer dazu nicht genauer befragt habe, wollte DDr. Balluch wissen. Alles stehe im Bericht, sagte Raab, es habe keine Informationen zu Sachbeschädigungen gegeben, global gesehen, also weder 1999 noch 2007.

Die Richterin sagte, die AnwältInnen würden so laut tratschen, dass die Verhandlung gestört werde. Sie bitte um Ruhe, man könne sich nicht konzentrieren.

Ist DDr. Balluch militant?

DDr. Balluch wies daraufhin, dass im Bericht des Polizeiführers auf Seite 2 stehe, dass er, DDr. Balluch, ein militanter Tierschutzaktivist sei. Warum er das geschrieben habe, wollte DDr. Balluch wissen. Das könne er nicht mehr sagen, meinte Raab. Ob er sehr leichtfertig mit diesem Begriff umgehe, fragte DDr. Balluch. Immerhin würde die SOKO die gesamte inkriminierte kriminelle Organisation kriminelle Tierrechtsgruppen titulieren. Er könne nur auf seinen Bericht verweisen, meinte Raab. Warum er DDr. Balluch als militant bezeichnet habe, insistierte DDr. Balluch auf seine Frage. Das sei ihm vielleicht in seinen Bericht hineingerutscht, versuchte Raab eine Erklärung zu finden. Lachen im Gerichtssaal.

Gab es ein geheimes Treffen des VGT?

In seinem Bericht stehe auf Seite 2, dass ein geheimes Treffen beim VGT geplant sei, mit den Themen Bioschweine und Pelztiere, sagte DDr. Balluch. Was hier geheim bedeute. Ob das soviel heiße wie, das Treffen sei nicht öffentlich gewesen. Raab verwies auf seinen Bericht und meinte, er habe nur Informationen seines Spitzels Hofbauer verschriftet. Warum er sich nicht näher dafür interessiert habe, fragte DDr. Balluch, ob für ihn geheimes Treffen nicht nach der Planung von Straftaten rieche. Die Richterin unterbrach und verlas die Stelle im Bericht. DDr. Balluch fragte, ob Hofbauer zu Übertreibungen neige. Das wisse er nicht, sagte Raab, er glaube es aber nicht, sonst würden ganz andere Dinge im Bericht stehen.

Weitere Fragen von DDr. Balluch zum Spitzelbericht

Auf Seite 2 seines Berichts sei von aggressiveren Demonstrationen die Rede, die geplant seien, sagte DDr. Balluch. Was er damit gemeint habe. Seine Tätigkeit sei nur das Führen von Spitzel Hofbauer gewesen, gab Raab zurück. Er führe keine Ermittlungstätigkeit aus. Etwas später würde dann von diesen Demonstrationen gesagt, sie seien etwas lauter gewesen, führte DDr. Balluch aus. Ob das mit aggressiveren Demonstrationen gemeint gewesen sein könnte. Er habe nur aufgeschrieben, was ihm gesagt worden sei, meinte Raab. Ob er Informationen darüber hinaus habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Raab. Dann sei das damit abgeschlossen, sagte die Richterin scharf.

In seinem Bericht stehe auf Seite 3, dass sein Spitzel Herrn Faulmann am 2. Juni 2007 einen Verräter geschimpft habe, sagte DDr. Balluch. Ob er Hofbauer gefragt habe, warum sie das gesagt habe, wollte DDr. Balluch wissen. Das würde sich doch aus ihrer Aussage ergeben, meinte Raab. Wen oder was er denn verraten habe, fragte DDr. Balluch. Das habe er nicht hinterfragt, sagte Raab. Er habe nur geführt, nicht hinterfragt.

Auf Seite 3 in seinem Bericht sei von einem Gespräch von Spitzel Hofbauer mit ihm, DDr. Balluch, die Rede, sagte DDr. Balluch. Sie frage ihn nach einer Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale und er, DDr. Balluch, wisse davon nichts, ja der VGT wisse davon nichts. Ob Raab angeben könnte, von wem denn die Demonstration organisiert worden sei. Das sei nicht sein Aufgabengebiet, sagte Raab. Eventuell von der BAT, fragte DDr. Balluch. Diese Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin. Laut seinem Bericht habe Raab dann selbst Hofbauer gefragt, ob die BAT diese Demonstration organisiert habe, erklärte DDr. Balluch. Er müsse dazu also eine Information gehabt haben. Das liege zu lange zurück, sagte Raab. Aber wenn die BAT im Bericht stehe, dann würde das schon stimmen, er habe auch Informationen über andere Organisationen eingeholt. Dann habe er, DDr. Balluch, und der VGT gar nichts von BAT-Demonstrationen gewusst, fragte DDr. Balluch. Das sei eine Schlussfolgerung und keine Frage, daher nicht zugelassen, sagte die Richterin.

In seinem Bericht vom 10. Juli 2007 werde von einem Deutschen mit militantem Auftreten erzählt, sagte DDr. Balluch, der eine militärische Disziplin bei den Demonstrationen haben wolle. Ob ihm hier das Wort militant auch nur in den Bericht gerutscht sei. Die Richterin unterbrach und sagte, das sei ungeziemendes Verhalten. Sie mahnte DDr. Balluch und sagte, beim nächsten Mal werde er aus dem Gerichtssaal entfernt. DDr. Balluch sagte, dass im Bericht von militantem Auftreten und von militärischer Disziplin geschrieben werde und dass Spitzel Hofbauer diesen Deutschen aus taktischen Gründen nicht kontaktiert habe. Was diese taktischen Gründe gewesen seien. Er könne sich nicht erinnern, sagte Raab. Ob ihn das nicht interessiert habe, wenn von militant und militärisch die Rede gewesen sei, wollte DDr. Balluch wissen. Er habe keine Ermittlungstätigkeit durchgeführt. Ob er seinem Spitzel nicht auch Tipps für das taktische Vorgehen gebe, fragte DDr. Balluch. Sie habe sich nur für die Demonstrationen interessiert, sagte Raab. Ob es sein könne, dass dieser Deutsche von den Vier Pfoten gewesen sei und er Raab deshalb nicht interessiert habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab. Ob ermittelt worden sei, wer der Deutsche gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das müsse man die Ermittlungspolizei fragen, gab Raab zurück.

Spitzel gegen Spitzel?

DDr. Balluch legte Raab ein Foto von der Demonstration vor Kleider Bauer vom 2. Juni 2007 vor. Raab erkannte Spitzel Hofbauer auf dem Foto als jene Person, die neben dem Hund hockerlte. Ob er auch die Person kenne, die neben Hofbauer stand, fragte DDr. Balluch. Diese Person sei mit Hofbauer mit zur Demonstration gekommen, ob es sich also auch um einen Spitzel handle. Die Richterin fragte DDr. Balluch, ob das eine Vermutung sei. Das sei eine Frage, meinte DDr. Balluch. Er habe im Tierschutz nur einen Spitzel geführt und kenne diese Frau nicht, sagte Raab.

Ob er von Spitzel Danielle Durand gewusst habe, die auch auf diesem Bild zu sehen sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Raab. Er habe aber nicht gewusst, wie sie aussehe und wie sie sich nenne. Ob es also sein könne, fragte DDr. Balluch, dass sein Spitzel den anderen Polizeispitzel bespitzle. Das könne passieren, sagte Raab. Das Publikum im Saal lachte. Die Richterin forderte Disziplin ein, sonst würde das Publikum ausgeschlossen.

DDr. Balluchs Tätigkeit beim VGT

Ob er zu DDr. Balluchs Tätigkeit beim VGT etwas sagen könne, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte Raab, er könne nur auf seinen Bericht verweisen. In diesem Bericht stehe z.B., führte DDr. Balluch aus, dass er, DDr. Balluch, mit Rechtsangelegenheiten für den VGT stark beschäftigt sei. Wenn es im Bericht steht, meinte Raab. Und mehr als was hier darüber stehe, wisse er nicht, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab.

Vorgehensweisen des VGT

DDr. Balluch nahm dann Bezug auf den Bericht vom 2. August 2007. Dort stehe, führte er aus, dass der VGT jetzt gemäßigt auftrete. Was damit gemeint gewesen sei. Er habe nur Informationen zu Sachbeschädigungen haben wollen, sagte Raab, ansonsten verweise er auf seinen Bericht. Ob sich das Wort jetzt gemäßigt auf die Zeit von 1999 beziehe, also jetzt 2007 gemäßigt im Vergleich zu 1999, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab. Ob er denn beim Gespräch mit seinem Spitzel nicht zurückfrage, was gemeint sei, ob er nicht Erläuterungen verlange, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. Ob es möglich sei, dass hier gemäßigt im Vergleich zu 1999 gemeint gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab.

Auf Seite 7 werde über die Demonstrationen des VGT vor Kleider Bauer resümiert, dass es keine Auffälligkeiten gegeben habe, sagte DDr. Balluch. Was das heiße, was denn eine Auffälligkeit gewesen wäre. Eine Auffälligkeit wäre ein eingeschlagenes Fenster gewesen, meinte Raab, es werde also einfach nichts passiert sein.

Ob sich sein Spitzel Hofbauer auch für Recherchen des VGT interessiert habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab, nur, wenn es im Bericht stehe. Ob er das mit seinen Spitzeln bespreche oder ob die so etwas für sich entscheiden würden, fragte DDr. Balluch. Hofbauer habe das für sich entschieden, sagte Raab. Auf Seite 8 seines Berichts sei die Rede von einer Recherche, stellte DDr. Balluch fest. Dann werde das schon stimmen, meinte Raab.

Zu Mag. Hnat

Laut seinem Bericht auf Seite 8 habe Spitzel Hofbauer Herrn Mag. Hnat darauf angesprochen, ob es auch gewaltsamere Demonstrationen gebe. Ob das ein Auftrag gewesen sei, Mag. Hnat das zu fragen. Das habe sie selbst entschieden, sagte Raab. Ob es denn je gewaltsamere Demonstrationen des VGT gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Raab, er verweise auf den Bericht.

Spitzel Hofbauer nutzt Computer des VGT

Laut seinem Bericht vom 7. September 2007 habe sein Spitzel Hofbauer den Computer des VGT benutzen können, sagte DDr. Balluch. Wenn es da stehe, werde es so gewesen sein, meinte Raab. Das heiße, dass Spitzel Hofbauer auf den Computer des VGT habe zugreifen können, stellte DDr. Balluch. Ob die SOKO nicht ein Interesse an den Computern des VGT gehabt habe. Das glaube er nicht, sagte Raab. Die SOKO habe andere Mittel, um an die VGT-Computer heran zu kommen.

Seltsam sei, stellte DDr. Balluch fest, dass unmittelbar nachdem Spitzel Hofbauer diesen Zugang zu den VGT-Computern bekommen hatte, im Bericht nicht mehr sehr viel vermerkt sei. Die Richterin unterbrach und sagte, dass im Bericht lediglich stehe, dass Hofbauer eine Emailadresse am Computer des VGT bekommen habe. Spitzel Hofbauer sei also so weit vorgedrungen und dann sei nicht mehr viel geschehen, sagte DDr. Balluch. Ob man also darauf gekommen sei, dass beim VGT nichts zu holen sei. Hofbauer habe keine Erkenntnisse gewinnen können, sagte Raab. Nicht nur über vergangene sondern auch über zukünftige Straftaten, fragte DDr. Balluch. Hofbauer habe auch persönliche Gründe gehabt, nicht mehr weiter Informationen zu liefern. Sie habe bis zu diesem Zeitpunkt nichts Konkretes feststellen können.

Gesamteindruck nach 6 Monate Spitzeltätigkeit

Nach 6 Monaten Bespitzelung des VGT, was der Gesamteindruck des Zeugen gewesen sei, wollte DDr. Balluch wissen, ob er Hinweise auf eine kriminelle Organisation gefunden habe. Die Richterin sagte, diese Frage sei nicht zugelassen, weil sie eine Rechtsfrage sei. Es gehe ihm nicht um § 278a, sagte DDr. Balluch, sondern um das, was ein Polizist wie Raab unter organisierter Kriminalität verstehe. Ob es seinem Eindruck und seinen Wahrnehmungen nach Hinweise auf organisierte Kriminalität gegeben habe. Die Richterin ließ die Frage dennoch nicht zu. Dr. Stuefer beantragte die Frage zuzulassen, sie sei berechtigt. Subsumptionsfragen müssten dem Gericht überlassen bleiben, sagte die Richterin. Dr. Stuefer beantragte eine Entscheidung über ihren Antrag auf Zulassung der Frage und sagte, es ginge darum, ob der Zeuge die Wesenszüge einer kriminellen Organisation erkannt habe. Sie könne diese Fragestellung nicht nachvollziehen, sagte die Richterin.

Dann fragte sie Raab, ob er den Auftrag der SOKO erfüllt habe. Er habe keine Sachbeschädigungen festgestellt, meinte dieser.

Was sein Gesamteindruck nach 6 Monaten Bespitzelung zu den Demonstrationen vor Kleider Bauer gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Ob sie auffällig und anders gewesen seien, als andere Demonstrationen. Er habe keine strafrechtlich relevanten Erkenntnisse erhalten, sagte Raab.

Ob im VGT jemals über Straftaten gesprochen worden sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob DDr. Balluch an Straftaten interessiert gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Wie das Verhältnis des VGT zur BAT gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das stehe im Bericht, sagte Raab.

Warum Spitzel Hofbauer nie zu den Animal Liberation Workshops des VGT gegangen sei, fragte DDr. Balluch. Ob man die für nicht relevant eingeschätzt habe. Er wisse nicht, was das ist, sagte Raab.

Ob er je die Begriffe SHAC oder HLS gehört habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. Im Strafantrag würden ihm, DDr. Balluch, die Teilnahme an der SHAC-Kampagne gegen HLS als eine Mitgliedstätigkeit in einer kriminellen Organisation ausgelegt, erklärte DDr. Balluch.

Ob jemals jemand auf den Demonstrationen des VGT mit Schal, Kapuze und Sonnenbrille vermummt gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Raab. Auch das stehe als Vorwurf im Strafantrag des Staatsanwalts, sagte DDr. Balluch.

Ob es Treffen an nicht-öffentlichen, strengen Zutrittskontrollen unterliegenden Räumen und/oder Örtlichkeiten gegeben habe, zitierte DDr. Balluch den Strafantrag. Er verweise auf seinen Bericht, sagte Raab. Wenn davon in seinem Bericht nichts stehe, ob man dann davon ausgehen könne, dass sein Spitzel so etwas nicht wahrgenommen habe, fragte DDr. Balluch. Das werde schon so sein, meinte Raab.

Mag. Traxler beantragte noch, dass die Richterin die Mahnungen gegen DDr. Balluch zurückziehe. DDr. Balluch habe nur Fragen gestellt und Widersprüche herausgearbeitet. Die Richterin lehnte diesen Antrag ab.

Mittagspause 11:56 Uhr – 12:47 Uhr.

Frage von Chris Moser

Er stünde nicht im Bericht des Zeugen, sagte Moser, ob das heiße, dass er nicht als militant aufgefallen sei. Wenn das nicht im Bericht stehe, werde das so sein, meinte Raab.

Fragen von DI Völkl zum Spitzeleinsatz

Ob Spitzel Hofbauer zur Abwehr gefährlicher Angriffe, für Ermittlungen oder für die erweiterte Gefahrenerforschung eingesetzt gewesen sei, fragte DI Völkl. Zur Informationsbeschaffung, sagte Raab. Die Richterin unterbrach und forderte einen Zuschauer auf, rosarote Luftballons, die er in den Gerichtssaal mitgebracht hatte, aus dem Saal zu entfernen. Ob er sie nicht wo aufhängen solle, fragte dieser freundlich. Die Richterin wies ihn vor die Tür und er ging.

Wer für die rechtlichen Aspekte des Spitzeleinsatzes zuständig gewesen sei, fragte DI Völkl. Die SOKO, also Böck, Bogner und Mag. Zwettler, meinte Raab. Hofbauer sei von ihm als Spitzel aktiviert und in den VGT eingeschleust worden, fragte DI Völkl. Hofbauer habe angeboten, Kontakte zum VGT für ihren Spitzeleinsatz wieder aufzunehmen.

In welchem rechtlichen Rahmen die Angaben von Spitzel Hofbauer gestanden seien, ob sie der Wahrheitspflicht unterlegen sei, fragte DI Völkl. Sie sei Auskunftsperson gewesen, sagte Raab. Ob sie da unter Wahrheitspflicht stehe, fragte DI Völkl. Nein, das sei nur vor Gericht so, sagte Raab.

Ob Hofbauer ihm vor dem Einsatz persönlich bekannt gewesen sei, fragte DI Völkl. Das unterliege der Amtsverschwiegenheit, sagte Raab. Die Frage sei relevant, sagte DI Völkl, ob Hofbauer eine persönliche Bekannte gewesen sei. Mag. Bischof beantragte die Zulassung der Frage. Die Richterin reagierte nicht und so sagte Raab, er kenne Hofbauer seit 13 Jahren. Dienstlich, fragte DI Völkl. Was das damit zu tun habe, fragte Raab zurück. Was wollen Sie?, fuhr die Richterin DI Völkl an. Der Grad der Verwandtschaft zwischen Führer und Spitzel sei für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit relevant, meinte DI Völkl. Er werde keine Auskunft über andere Einsätze von Spitzel Hofbauer mit seinem Büro geben, sagte Raab. Mag. Bischof sagte, der Zeuge müsse antworten. Raab meinte, er habe das dadurch schon beantwortet. Ob er Hofbauer aus der Haft gekannt habe, fragte Mag. Bischof. Fragen aus dem persönlichen Bereich seien nicht zugelassen, sagte die Richterin. Mag. Bischof beantragte die Zulassung und sagte, dass der Grund für den Spitzeleinsatz von Hofbauer sehr relevant sei, um ihre Glaubwürdigkeit beurteilen zu können. Mertens schloss sich diesem Argument an, es handle sich hier nicht um den persönlichen Lebensbereich, wie der Führer und sein Spitzel erstmals Kontakt aufnahmen.

Auch Dr. Stuefer erklärte, dass sie das Verhältnis von Raab zu Hofbauer für relevant erachte. Es gehe hier ja nicht um ein sexuelles Verhältnis. Das habe mit dem Spitzeleinsatz direkt zu tun. Der Zeuge könne sich nicht einfach aussuchen, was er beantworte und was nicht. Diese Fragen dürfen auch nicht an Spitzel Hofbauer gestellt werden, kündigte die Richterin eine rigide Befragungseinschränkung für den nächsten Tag an. Ob jetzt über die Anträge der Verteidigung entschieden werde, fragte Mag. Bischof. Die Anträge werden abgewiesen, sagte die Richterin.

Das Verhältnis zwischen Hofbauer und Raab würden nicht in den persönlichen Bereich gehören, sagte Dr. Stuefer. So gesehen lasse sie die Frage zu, meinte plötzlich die Richterin. Raab sagte, er berufe sich auf die Amtsverschwiegenheit. Das sei ok, meinte die Richterin.

Ob er außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit zu Hofbauer Kontakt gehabt habe, fragte Dr. Karl. Ich führe diese Vertrauensperson, sagte Raab. Er habe nach Kontakten außerhalb des Dienstes gefragt, wiederholte sich Dr. Karl. Er habe Hofbauer bei seiner dienstlichen Tätigkeit kennen gelernt, sagte Raab. Ob er außerhalb seines Dienstes Kontakt mit ihr gehabt habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Raab.

Ob Hofbauer in Haft gesessen sei, um eine Geldstrafe wegen alkoholisiertem Lenken eines Fahrzeugs abzusitzen, fragte DI Völkl. Im Zeitraum, in dem Hofbauer für die Polizei im Tierschutz aktiv gewesen sei, sei sie nicht in Verwaltungshaft gesessen, bemühte sich Raab um eine Formulierung, die nichts verraten würde. Und vorher, fragte Mag. Bischof. Herr Mag. Bischof!, begann die Richterin ärgerlich.

Intermezzo

Plötzlich klopfte es laut an der Tür. Zwei Frauen kamen mit einem Transparent in der Hand bei der Tür herein. Die eine sagte Uns ist zu Ohren gekommen, dass sich dieser Prozess wieder einmal um den miesen Überwachungsstaat Österreich dreht, der Menschen bespitzelt, observiert und überwacht, wie es ihm passt. Die andere sagte: Die polizeiliche Sondereinheit für Observation sagt über sich selbst: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bringt die Sondereinheit modernste technische Mittel zur Anwendung und unterliegt dabei strengsten gesetzlichen Vorgaben und der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz. Darauf antwortete die andere: Über diese alle Anwesenden verhöhnende Behauptung würden wir gerne lachen können – aber leider soll das hier immer noch ein Gerichtsverfahren sein, und keine Schmierenkomödie. Wir haben Euch daher etwas zu sagen.

Dann gingen die beiden in die letzte Reihe des Gerichtssaals, stiegen auf die Sessel und hielten ein Transparent hoch, auf dem stand: Unsren Hass den könnt ihr haben, unser Vertrauen kriegt ihr nie!. Die beiden riefen diesen Satz einige Male, ließen dann das Transparent fallen und verließen den Gerichtssaal.

Weitere Fragen von DI Völkl

Ob also Spitzel Hofbauer vor ihrem Spitzeleinsatz beim VGT in Haft gesessen sei, fragte DI Völkl. Das sei ihm nicht bekannt, behauptete Raab. Ob Hofbauer für jede einzelne Information eine Prämie erhalten habe, fragte DI Völkl. Diese Frage sei nicht zugelassen, griff die Richterin ein.

Von welchen Delikten die SOKO gesprochen habe, die aufgeklärt werden müssten, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab. Es habe doch den Auftrag an den Spitzel gegeben, vergangene Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer aufzuklären und zukünftige abzuwehren, fragte DI Völkl. Es sei um alle Sachbeschädigungen gegangen, nicht nur um Kleider Bauer, sagte Raab. Welche anderen er meine, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab.

Wie er militant definiere, wollte DI Völkl wissen. Das sei eine Wiederholung und daher nicht zugelassen, sagte die Richterin. Ob militant zu sein für ihn strafrechtlich relevant sei, fragte DI Völkl. Nicht zugelassen, sagte die Richterin scharf. DI Völkl beantragte die Zulassung der Frage, sie sei noch nicht gestellt worden. Militant habe für ihn keine strafrechtliche Bedeutung, sagte Raab.

Ob es denn beim VGT Treffen gegeben habe, zu denen man eingeladen werden müsse, fragte DI Völkl. Das habe ihm Hofbauer so gesagt, meinte Raab, er habe das so verschriftet.

Es gebe nur wenige vollständige Namen von AktivistInnen in seinem Bericht, stellte DI Völkl fest. Ob er eine Lichtbildmappe Hofbauer gezeigt habe, um Personen zu identifizieren. Nein, sagte Raab. Woher denn die Namen stammen würden, fragte DI Völkl. Die habe Hofbauer selbst erfahren, sagte Raab.

Ob Hofbauer Alkohol- oder Drogentests unterzogen worden sei, fragte DI Völkl. Nein, sagte Raab. Wie er die Vertrauenswürdigkeit von Hofbauer einschätze, fragte DI Völkl. Hoch, sagte Raab, sie habe seinem Eindruck nach nichts dazu gedichtet. Woher er das wisse, fragte DI Völkl, und verwies z.B. auf die bösen Blicke, die im Bericht erwähnt werden. Das stamme von ihr, sagte Raab. Und ob das objektiv sei, fragte DI Völkl. So etwas könne er nur durch seine Spitzel erfahren, anders ginge das nicht, sagte Raab.

Ob das Telefon von Hofbauer überwacht worden sei, fragte DI Völkl. Seines Wissens nicht, meinte Raab. Ob er Ergebnisse erhalten habe, die auf Straftaten einer kriminellen Organisation hindeuten würden, fragte DI Völkl. Es wurden keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt, sagte Raab.

Fragen von Harald Balluch zur Verantwortlichkeit des Polizeiführers

Was die Verantwortlichkeit des Zeugen bei dem Spitzeleinsatz gewesen sei, fragte Balluch. Er habe nur den Spitzel geführt und die Informationen weitergeleitet, sagte Raab. Ob er nicht auch die strategische Ausrichtung der Spitzelaktivität vorgebe, fragte Balluch. Nein, sagte Raab. Ob er die Verschriftung der Aussagen des Spitzels sicherstelle, fragte Balluch. Er habe alle Informationen an die SOKO weitergeleitet.

Was konkret seine Verantwortlichkeit bei der Spitzeltätigkeit sei, fragte Balluch. Er gebe nur Informationen weiter, sagte Raab. D.h. er sei nur passiv tätig, wie eine Maschine, er bekomme Informationen und leite sie unverändert weiter, fragte Balluch. Ja, sagte Raab.

Ob er für die Dokumentation des Spitzeleinsatzes verantwortlich sei, fragte Balluch. Nur für die Weiterleitung an die Ermittlungsstelle, sagte Raab. Ob er gewusst habe, dass es Strafverfahren gegen einige der Zielpersonen seiner Spitzelaktivität gegeben habe, fragte Balluch. Ja, sagte Raab. Ob er damit gerechnet habe, dass seine Ergebnisse in einem Strafverfahren Verwendung finden würden, fragte Balluch. Er habe nur Informationen weitergeleitet, sagte Raab.

Ob es eine Besprechung mit der SOKO im Zusammenhang mit dem Spitzeleinsatz und seinen Berichten gegeben habe, fragte die Richterin. Der einzige Kontakt sei nach dem Treffen von DDr. Balluch mit Hofbauer zustande gekommen, sagte Raab, er habe danach Bogner von der SOKO angerufen und ihr das mitgeteilt.

Zum Ziel der Spitzeloperation

Zu welchen Sachbeschädigungen konkret ermittelt worden sei, fragte Balluch. Es sei um alle Sachbeschädigungen gegangen, sagte Raab, in die Leute aus Tierschutzorganisationen involviert gewesen seien. Ob man ihm nicht konkreter gesagt habe, worum es gegangen sei, fragte Balluch. Nein, sagte Raab, nur generell um Sachbeschädigungen.

Ob er gewusst habe, wer die verdächtigen Personen gewesen seien, fragte Balluch. Ich habe keine einzige Person gekannt, sagte Raab. Von welchem Zeitpunkt er da spreche, wollte Balluch wissen. Vor Beginn der Operation, sagte Raab. Keine Person, gegen die ermittelt wurde, wollte Balluch das genau geklärt haben. Er habe nicht gewusst, gegen wen ermittelt worden sei, sagte Raab. Dass also DDr. Balluch, Faulmann und Mag. Hnat im Bericht mit Namen genannt seien und hier jetzt als Angeklagte sitzen würden, sei also reiner Zufall? Ja, sagte Raab. Woher er den Namen Mag. Hnat gehabt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Raab.

Ob BAT und VGT als Zielorganisationen von der SOKO genannt worden seien, fragte Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab. Ob der Name BAT aus seinem Bericht von der SOKO gestammt habe, da Hofbauer ja in seinem Bericht angebe, diesen Namen nicht zu kennen, fragte Balluch. Das müsse so sein, sagte Raab, der Name könne nicht von Hofbauer stammen. Ob Spitzel Hofbauer gewusst habe, dass ein Strafverfahren kommen werde, fragte Balluch. Jede Ermittlung sei für ein Strafverfahren, meinte Raab. Ob er Hofbauer gesagt habe, dass sie Zeugin sein werde, fragte Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab. Ob das nicht üblich sei, dass die Spitzel vor Gericht aussagen, fragte Balluch. Es sei wirklich seltsam wenig in dieser Operation schriftlich festgehalten worden. Manchmal würden Spitzel vor Gericht aussagen, sagte Raab, mehr könne er dazu nicht sagen. Ob er Hofbauer betrunken erlebt habe, fragte Balluch. Nein, sagte Raab.

Zum Auftrag zu verschiedenen Tierschutzorganisationen zu ermitteln, sagte die Richterin, habe er eine Person gefunden, die beim VGT gewesen war. Es habe aber auch die BAT und die Vier Pfoten gegeben. Ob da nicht der Auftrag bestanden habe, sich auch BAT und Vier Pfoten genauer anzuschauen. Er glaube nicht, sagte Raab, er könne sich aber nicht mehr erinnern.

Zur Kommunikation mit der SOKO

Er habe also alle Informationen des Spitzels an die SOKO weitergegeben, stellte Balluch fest. Ob da auch ein Feedback zurückgekommen sei, fragte Balluch. Nein, sagte Raab. Es habe also kein Feedback der SOKO gegeben, ob diese Informationen sinnlos seien oder zu dieser Frage mehr Informationen nötig wären, fragte Balluch. Er könne sich daran nicht erinnern, meinte Raab.

Fragen der Richterin zur BAT

Ob er sich noch an den Bericht zum Besuch seines Spitzels bei der BAT am 10. Juli 2007 erinnern könne, fragte die Richterin. Das sei ihm nicht erinnerlich, sagte Raab. Die Richterin las den Teil des Berichts vor. Ob es damals nicht Informationen der SOKO zur BAT gegeben habe, fragte sie. Das wisse er nicht mehr, sagte Raab. Ob es nicht den Auftrag gegeben habe, sich bei der BAT umzuschauen, fragte die Richterin. Es habe nur den globalen Auftrag gegeben, sich beim Tierschutz umzuschauen, sagte Raab. Der Bericht sei sehr VGT-lastig, stellte die Richterin fest. Es stehe dort nichts zu den Vier Pfoten oder der BAT. Warum das so sei. Hofbauer habe eben nur zum VGT früher Kontakt gehabt, sagte Raab. Man habe sich also nur auf den VGT konzentriert, stellte die Richterin fest. Ob auch Personen für Spitzeltätigkeiten bei der BAT oder den Vier Pfoten gesucht worden seien. Er kenne ausser Hofbauer keine Spitzel im Tierschutz, sagte Raab.

Fragen von Mag. Traxler zum Spitzelbericht

Wann er seinen Bericht geschrieben habe, wollte Mag. Traxler wissen. Er habe immer laufend weitergeschrieben, sagte Raab. Er spreche von dem konkret vorliegenden Bericht, sagte Mag. Traxler. Ja, sagte Raab, das werde immer ergänzt. Warum es denn laufend verschiedene Schriftbilder zeige, fragte Mag. Traxler. Er benutze verschiedene Computer, sagte Raab, er könne über in Polizeicomputer einsteigen und schreiben.

Rechtliche Grundlage des Spitzeleinsatzes

Ob er Hofbauer über die rechtliche Grundlage ihres Spitzeleinsatzes informiert habe, fragte Mag. Traxler. Das sei schon gefragt worden, sagte die Richterin. Auf Basis welchen Gesetzes der Spitzeleinsatz gelaufen sei, wollte Mag. Traxler wissen. Das solle er die SOKO fragen, er gehöre nur zu einer Assistenzdienststelle, sagte Raab. Ob er denn wisse, was er dürfe und was nicht, fragte Mag. Traxler. Seine Spitzel dürften auf keinen Fall Straftaten begehen, sagte Raab. Wenn sie nach dem Sicherheitspolizeigesetz geführt würden, dann dürften sie nur gefährliche Angriffe abwehren, sagte Mag. Traxler. Die Spitzel würden zur Informationsgewinnung verwendet, sagte Raab. Ob das gesetzlich gedeckt sei, fragte Mag. Traxler. Das sei nicht sein Problem, sagte Raab, die SOKO sei dafür zuständig.

Die SOKO sei für die rechtliche Grundlage zuständig, fragte die Richterin. Raab bejahte. Seine Abteilung würde das nicht prüfen, fragte die Richterin. Nein, sagte Raab. Wenn ein Auftrag komme, dann prüfe er also nicht, ob das gesetzlich gedeckt sei, fragte Mag. Traxler. Richtig, sagte Raab.

Ob es während der Zeit der laufenden Verhandlung im Tierschutzprozess Besprechungen gegeben habe, ob man den Spitzelbericht nicht in die Verhandlung einbringen solle, fragte die Richterin. Seines Wissens nicht, meinte Raab.

Fragen von Mag. Bischof zu Spitzel Hofbauer

Nach welchen Kriterien Hofbauer als Spitzel ausgesucht worden sei, fragte Mag. Bischof. Das dürfe er nicht beantworten, sagte Raab. Das habe nichts mit der Amtsverschwiegenheit zu tun, sagte Mag. Bischof. Dann beantragte er, das Gericht möge dem Zeugen die Beantwortung auftragen. Er berufe sich auf das Amtsgeheimnis, sagte die Richterin.

Ob überprüft worden sei, ob Hofbauer Vorstrafen habe, fragte Mag. Bischof, ob ihre Zuverlässigkeit vor Beginn ihrer Spitzeltätigkeit überprüft worden sei. Sein Büro prüfe nur, ob ein offener Haftbefehl bestehe, ansonsten nichts, meinte Raab. Also man könne nur dann kein Spitzel werden, wenn es einen offenen Haftbefehl gegen einen gibt, fragte Mag. Bischof. Dazu berufe er sich auf sein Amtsgeheimnis, sagte Raab. Mag. Bischof beantragte die Zulassung der Frage. Eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit von Spitzel Hofbauer sei sonst nicht möglich. Eine solche Frage müsse in einem fairen Verfahren möglich sein. Das Amtsgeheimnis sei zu respektieren, sagte die Richterin.

Fragen von Dr. Stuefer zum Ergebnis der Spitzeloperation

Ob die Informationen von Spitzel Hofbauer brauchbar gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Er sei für die Bewertung nicht zuständig, sagte Raab. Ob sie für seine Bericht brauchbare Informationen beigeschafft habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Raab.

Ob er Informationen darüber gehabt habe, ob es in der Zeit der Spitzeloperation Sachbeschädigungen gegeben habe, fragte die Richterin. Dazu sei ihm nichts mitgeteilt worden, sagte Raab. Sein Spitzel habe Sachbeschädigungen verhindern sollen, sagte die Richterin. Wie es möglich sei, den Erfolg so einer Operation abzuschätzen, wenn man das nicht wisse. Wenn sein Spitzel Erkenntnisse zu Sachbeschädigungen beigeschafft hätte, dann hätte er das weitergeleitet und die SOKO hätte die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung getroffen, sagte Raab.

Zurück zum Spitzelauftrag

Es sei auch um vergangene Sachbeschädigungen gegangen, stellte die Richterin fest. Der Anfangsauftrag sei gewesen, dass es Sachbeschädigungen im Tierschutz gebe und dass ein Spitzel ermitteln solle, sagte Raab. Konkreter, sagte die Richterin. Die SOKO habe an die Spitzelkoordinationsstelle geschrieben, man wolle Spitzel für den Tierschutz, um Informationen zu begangenen Sachbeschädigungen zu erhalten und um neue zu verhindern, sagte Raab. Also eine Ermittlungstätigkeit, sagte Dr. Stuefer. Ermitteln würde die SOKO, sein Büro sammle nur Informationen, sagte Raab.

Wer diese Spitzelkoordination durchgeführt habe, fragte Dr. Stuefer. Das Bundeskriminalamt, Büro 5.3, sagte Raab. Welchen Namen er nennen könne, fragte Dr. Stuefer. Büro 5.3 müsse genügen, sagte Raab, warum er denn Namen nennen solle. Wer ihn denn beauftragt habe, fragte Dr. Stuefer. Das Büro 5.3, sagte Raab. Er solle ihre Frage beantworten, insistierte Dr. Stuefer. Dort seien mehrere BeamtInnen tätig, sagte Raab. Welche Namen, fragte Dr. Stuefer. Warum er Namen nennen solle, fragte Raab erneut. Dann wechselte er die Strategie und sagte, er wisse heute keine Namen mehr.

Zur Kommunikation mit Spitzel Hofbauer

Ob es weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Spitzel Hofbauer gegeben habe, außer das eine Email, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab.

Ob er der SOKO schriftlich berichtet habe, fragte Dr. Stuefer. Telefonisch, sagte Raab. Schriftlich nur ein Mal durch seinen Bericht, fragte Dr. Stuefer. Das habe er schon beantwortet, sagte Raab. Das habe er nicht, gab Dr. Stuefer zurück. Er wisse es nicht mehr, sagte Raab, vielleicht ein Mal. Die Angeklagten hätten ein Recht auf Akteneinsicht, führte Dr. Stuefer aus, daher würden sie gerne wissen wollen, welche Berichte existieren. Ihm sei nur sein eigener Bericht als einziges Schriftstück zum Spitzeleinsatz Hofbauer im Tierschutz bekannt, sagte Raab.

Die Richterin sagte, sie habe nachgesehen und festgestellt, dass es inkriminierte Sachbeschädigungen im Zeitraum der Spitzeloperation gegeben habe.

Ob er von den geplanten Verhaftungen im Mai 2008 gewusst habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab.

Wo er Spitzel Hofbauer getroffen habe, fragte Dr. Stuefer. Nie in seinem Büro, sagte Raab, immer in Lokalen. Ob da noch jemand dabei gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Raab, er sei immer der einzige Kontakt zu Hofbauer gewesen.

Eine letzte Frage von DI Völkl

Ob es jemals Überlegungen gegeben habe, ehemalige VGT-AktivistInnen als Spitzel zu rekrutieren, fragte DI Völkl, z.B. die Tochter des operativen SOKO-Leiters Böck. Nein, sagte Raab. Dann wurde er aus dem Zeugenstand entlassen.

Pause 13:56 Uhr – 14:11 Uhr.

In der Pause verließ DDr. Balluch für heute die Verhandlung.

Die Richterin übergab dem Sechstangeklagten die gerichtlichen Vorladungen.

DI Völkl und Harald Balluch sagten, dass sie ebenfalls gerne gehen würden, dass das aber davon abhängig sei, ob das Gericht heute ihre Abschlussberichte verlesen wolle. Die Richterin sagte, das könne sein, sie werde nicht versprechen, Abschlussberichte von Abwesenden nicht zu verlesen.

Zur Akteneinsicht

Dann las die Richterin ihren Emailverkehr mit dem Innenministerium über die Anhörung der Telefonüberwachung und der Lauschangriffsaufnahmen durch die Angeklagten vor. Das Innenministerium werde versuchen, das zu ermöglichen, es koste aber sehr viel Geld und Ressourcen und das müsse noch überprüft werden.

Verlesung des Abschlussberichts des Siebtangeklagten ab Beilage 16

Beilage 16 enthielt den Beschluss des Landesgerichts Münster, gegen die Webseite der Offensive gegen die Pelzindustrie in Deutschland eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Diese verbot der Gruppe, insbesondere auf [ihrer Webseite], zu einer gegen das Unternehmen der Antragstellerin [Escada] gerichteten Kampagne, die das Ziel hat, die Antragstellerin von einem Verkauf von Tierpelzprodukten abzubringen, aufzurufen.

Beilage 17 enthielt ein Telefongespräch zwischen dem Sechst- und dem Siebtangeklagten zu dieser einstweiligen Verfügung und darüber, was sie nun machen dürften und was nicht.

Beilage 18 listete zwei weitere Telefonate zu diesem Thema mit dem 1. Vorsitzenden der deutschen Gruppe Tierbefreier und dem Sechstangeklagten auf.

Beilage 19 sind Verschriftungen von 4 Telefonaten von der Nummer des Siebtangeklagten aus mit Hämmerle, wobei kein Wort gesprochen wurde.

Beilage 20 ist ein Firmenbuchauszug für Kleider Bauer, der bei der Hausdurchsuchung des Siebtangeklagten gefunden worden sei.

Beilage 21 wurde nicht verlesen.

Beilage 22 listet 10 Telefonate und den Polizeibericht zur Ankettaktion bei Escada auf.

Beilage 23 zeigte den handschriftlichen Zettel, der beim Siebtangeklagten gefunden wurde und der u.a. die Autonummer eines Autos von Kleider Bauer enthält, das beschädigt worden war.

Beilage 24 ist der Bericht der SOKO zu Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer.

Beilagen 25-29 wurden nicht verlesen, weil sie vom Ausland handeln würden.

Beilage 30 enthielt die Feststellung der SOKO, dass ein Computer des Siebtangeklagten verschlüsselt gewesen sei.

Beilage 31 wurden einvernehmlich in den Akt aufgenommen, ohne verlesen zu werden.

Verlesung der Beilagen 26-36 des Abschlussberichts des Sechstangeklagten

Nachdem der Abschlussbericht des Siebtangeklagten damit beendet war, ging die Richterin dazu über, den restlichen Teil des Abschlussberichts des Sechstangeklagten zu verlesen. Beilage 26 war der Bericht der SOKO zur Hausdurchsuchung beim Sechstangeklagten.

Beilage 27 enthielt einen Telefonanruf des Sechstangeklagten bei der Firma Delmod in Deutschland im Zusammenhang mit deren Pelzverkauf. Der Sechstangeklagte habe sich dabei als Daniel Kopp von der Offensive gegen die Pelzindustrie ausgegeben und sich nach dem Pelzverkauf erkundigt. Beilage 27 enthielt weiter Kampagnenflugblätter der Offensive, die beim Sechstangeklagten gefunden worden seien.

In Beilage 28 wurde ein Telefongespräch mit dem Siebtangeklagten protokolliert, das von der einstweiligen Verfügung gegen die Offensive in Deutschland handelte.

Beilage 29 zeigt ein Telefongesprächsprotokoll des Sechstangeklagten mit einem Martin, wo darüber gesprochen wird, dass man bei einer Demonstration 20 m Abstand zu Escada einhalten müsse.

Beilage 30 enthält die Zusammenfassung zweier Telefonate des Sechstangeklagten mit einer unbekannten Frau und der Achtangeklagten über eine Bekannte, die bei Escada in München arbeite.

Beilage 31 sind zwei Telefonate, in denen der Sechstangeklagte erkennen lässt, dass er für die deutsche Offensive gegen die Pelzindustrie (legale) Dinge erledige.

Beilage 32 zeigt eine Liste von pelzverkaufenden Geschäften in Wien, die Springer in Email-Listen verbreitet hatte. Der Sechstangeklagte hatten einen Ausdruck dieses Emails bei sich zu Hause.

In Beilage 33 spricht der Sechstangeklagte mit drei verschiedenen Personen am Telefon über Neuigkeiten in der Kampagne gegen Hämmerle und Kleider Bauer.

Beilage 34 enthält Polizeiberichte zu Sachbeschädigungen bei Hämmerle und Kleider Bauer.

Beilage 35 zeigt den Polizeibericht zu einer Anläutaktion bei Kleider Bauer. Die Polizei hatte zurückgelassene Flugblätter nach Fingerabdrücken und DNA untersucht. Es seien Fingerabdrücke der Achtangeklagten darauf gefunden worden.

Beilage 36 ist der Polizeibericht über eine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer in Wien Favoritenstraße.

Pause 15:49 Uhr – 16:10 Uhr.

Dr. Stuefer beantragte, dass bloße Verdächtigungen durch die SOKO in ihren Abschlussberichten nicht verlesen werden sollten. Die Richterin stimmte zu. DI Völkl sagte, dass auch Mutmaßungen verlesen würden. Ich sehe das nicht so, sagte die Richterin dazu.

Verlesung des restlichen Abschlussberichts des Sechstangeklagten

Beilage 37 enthielt einen Polizeibericht über eine Beschmierung beim Geschäft Otto Graf.

Beilage 38 ist der Polizeibericht zu einer Sachbeschädigung bei Kleider Bauer in der Meidlinger Hauptstraße.

Beilage 39 war leer.

Beilage 40 ist der Polizeibericht zu einer Stinkbombe beim niederösterreichischen Jagdverband.

Beilage 41 zeigt 6 Bilder einer Videofalle vor dem Hauseingang des Sechstangeklagten. Er sei am 25. 4. 2008 zusammen mit einem Mann um 2:40 Uhr nach Hause gekommen und der unbekannte Mann habe das Haus um 2:50 Uhr wieder verlassen.

Beilage 42 enthielt Zeugenaussagen von Angestellten von Kleider Bauer und Hämmerle und wurde nicht verlesen.

Beilage 43 gibt 2 Telefonate wider, die davon handeln, dass P&C möglicherweise wieder Pelze verkaufe und dass das ein Versehen sein könne.

Beilage 44 ist ein Telefonat des Sechstangeklagten mit dem 1. Vorsitzenden der deutschen Tierbefreier darüber, dass sie sich mit verschlüsselten Emails austauschen wollen.

Pause 17:53 Uhr – 18:03 Uhr.

Beilage 45 enthält die Verschriftung von 5 Telefonaten, in denen die verschlüsselte Kommunikation für gut befunden wird.

Beilage 46 handelt von einem Telefonat des Sechstangeklagten mit dem Zehntangeklagten. Letzterer habe auf einer Email-Liste gelesen, dass DDr. Balluch davon unterrichtet worden sei, dass es 10 Hausdurchsuchungen bei TierschützerInnen geben werde.

Beilage 47 ist ein Telefongespräch des Sechstangeklagten mit dem Siebtangeklagten. Letzterer sagt dabei, die Tierbefreier in Deutschland hätten ein Bekennerschreiben über eine Sachbeschädigung in Deutschland wegen Biber erhalten.

Beilage 48 ist ein Telefonat, in dem der Siebtangeklagte einen Witz macht, eine Person sei Gründer der ALF. Der Sechstangeklagte habe dazu laut Protokoll gesagt, dass man in Zeiten der Repression so etwas auch nicht im Scherz sagen solle.

Pause 19:18 Uhr – 19:35 Uhr.

In Beilage 49 sagt der Sechstangeklagte am Telefon, dass der VGT so scheiße sei und sexistisch und antisemitisch wäre.

In Beilage 50 sagt der Sechstangeklagte zu einer Berlinerin am Telefon, dass alles so mühsam sei, dass er für die BAT und die Offensive in Deutschland so viel mache und dass er sich schon sehr auf seinen Urlaub freue.

Beilage 51 ist ein Polizeibericht über die Auswertung eines USB-Sticks des Sechstangeklagten. Dieser Bericht wurde einvernehmlich in den Akt aufgenommen, ohne verlesen zu werden. Beilage 52, ein Polizeibericht über die Auswertung des Computers des Sechstangeklagten, wurde ebenfalls unverlesen in den Akt aufgenommen.

In Beilage 53 berichtete die Polizei von mehreren vergeblichen Versuchen, den Sechstangeklagten zu einer Aussage gegenüber der Polizei zu überreden.

Ende 20:37 Uhr.

2 Kommentare

Es stellt sich doch nur die Frage, ob der Eid geleistet wurde oder nicht. Daraus ergeben sich die Pflichten gegenüber der Führung und alles andere wäre reine Formsache. Haaben sie diesen Eid also geleistet oder NICHT? JA oder NEIN!

Statt des ethnisch diskriminierenden Verbs türken sollte man doch besser handlern oder zwettlern verwenden, z.B. eine gehandlerte Anklageschrift oder gezwettlerte Aussagen. Die einseitige publizistische Unterstützung könnte man dann klenken nennen – so wäre immerhin ein Beitrag zur Bereicherung des allgemeinen Wortschatzes geleistet.