Tierschutzprozess 76. Tag
Donnerstag 3. März 2011
Inhalt:
- Einvernahme der damaligen Amtstierärztin zur Schweinebefreiung
- Einvernahme des heutigen Amtstierarztes zur Schweinebefreiung
- Zweite Einvernahme des Schweinefabriksbesitzers
Am heutigen Prozesstag überraschte die Richterin alle damit, den Prozess beenden zu wollen. Es würden nur noch die bereits angekündigten ZeugInnen bis Ende März einvernommen, dann kämen die Verlesung der Abschlussberichte und die Schlussplädoyers innerhalb von 6 Tagen Anfang April und die Urteilsverkündung am 2. Mai. Sie wolle die Prozesstage von 9 Uhr früh bis 21 Uhr abends verlängern, um rasch alles durchziehen zu können. Zusätzlich verkündete die Richterin, dass es für die Angeklagten keine Anwesenheitspflicht mehr gebe. Sie könnten jederzeit gehen. Diese neue Entwicklung heißt natürlich, dass alle ZeugInnen der Verteidigung nicht in den Zeugenstand gerufen werden. Das Urteil muss also ohne Präsentation der Verteidigung auskommen.
Inhaltlich stand der heutige Prozesstag einmal mehr im Zeichen der Frage, ob die Befreiung von Schweinen aus einer Tierfabrik Tierquälerei ist, weil sie dabei raufen könnten. Dazu wurden 2 AmtstierärztInnen und der Besitzer der betroffenen Schweinefabrik einvernommen. Eine Zeugin gab an, zur Zeit der Befreiung als Amtstierärztin für den Betrieb zuständig gewesen zu sein, ihn aber nie kontrolliert zu haben. Sie sei lediglich im Zuchtbetrieb desselben Besitzers gewesen, weil einmal 5 Schweine nach Rumänien transportiert worden seien. Es habe nie Anzeigen gegen den Betrieb gegeben.
Der andere Amtstierarzt hatte im Jahr 2010 von den Vier Pfoten Film- und Fotomaterial aus dem betroffenen Betrieb geschickt bekommen und ihn damals besucht. Es habe Ohrnekrosen, fehlendes Beschäftigungsmaterial und schwere Verletzungen wegen Rangkämpfen zwischen den Schweinen zu beanstanden gegeben. Dazu wurden die entsprechenden Filme vorgeführt und da war neben den genannten Verletzungen, die wegen ihrer Schwere und Auffällgikeit schockierte, auch ein Schwein zu sehen, das seine Hinterbeine nur über den Boden schleifen konnte und offensichtlich lahm war. Der Amtstierarzt sagte, er habe dieses Schwein im Betrieb bei seiner Kontrolle nicht gesehen. Alle Schweine hatten kupierte Schwänze, was nach EU-Vorgaben nur geschehen darf, wenn sonst keine andere Möglichkeit besteht, Probleme durch Verletzungen im Betrieb in den Griff zu bekommen. Die Angeklagten sahen das als klaren Beweis, dass der Betrieb Probleme dieser Art haben musste.
Zuletzt wurde der Schweinefabriksbesitzer selbst einvernommen. Er gab zu, dass die gezeigten Filme seinen Betrieb zeigten. Nach der Beanstandung durch den Amtstierarzt sei danach alles wieder in Ordnung gewesen.
Die Richterin zeigte sich heute so aggressiv wie noch nie zuvor. Sie schränkte radikal das Fragerecht der Verteidigung ein und zeigte überhaupt kein Verständnis dafür, warum die Verteidigung die tierquälerischen Zustände in der Schweinefabrik herausarbeiten wollte. Die Verteidigung argumentierte, dass, erstens, die Beurteilung, ob die Verletzungen durch Raufereien bei der Befreiung Tierquälerei sei, davon abhänge, wie sehr die Schweine im normalen Betrieb zu leiden haben und zweitens die Befreiung aus den tierquälerischen Zuständen vielleicht subjektiv für die Schweine solche Vorteile brächten, dass die Nachteile wegen Raufereien dadurch aufgehoben würden. Die Richterin schien das entweder nicht zu verstehen oder nicht anerkennen zu wollen.
Es waren 25 Personen im Zuschauerbereich des Gerichtssaals, 3 der Angeklagten fehlten und die Verhandlung begann um 9:03 Uhr. Im Lauf des Tages kamen etwa weitere 20 BesucherInnen dazu und 4 Angeklagte verließen die Verhandlung.
Vorladung der Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin
Bei Verhandlungsbeginn sagte der Staatsanwalt, er habe die Geschäftsführerin der Vier Pfoten im Zuschauerraum entdeckt. Sie sei ja möglicherweise eine Zeugin und solle deshalb entfernt werden. Die Richterin forderte die Frau auf zu gehen und sagte er aber noch, dass sie für den 10. März als Zeugin geladen sei. Es gehe dabei ausschließlich um das Thema Schweinebefreiung. Die Anklage wegen Tierquälerei betrifft nämlich den damaligen Kampagnenleiter der Vier Pfoten, Jürgen Faulmann. Der Vorwurf gegen ihn basiert auf einer Rufdatenrückerfassung, die ihn am Nachmittag vor der Nacht der Befreiung in der Nähe dieses Betriebs zeigt. Die Geschäftsführerin sei mit ihm damals dort auf einer Radtour vorbeigefahren, hatte er zu seiner Verteidigung angegeben. Dazu solle diese nun als Zeugin befragt werden.
Gibt es weitere Ermittlungsergebnisse von der Polizei?
Die Richterin sagte, sie habe am 1. März 2011 von der SOKO die ausstehenden Peilsenderdaten angefordert. Zusätzlich habe sie im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angefragt, ob es weitere Spitzel gegeben habe. Am 28. Februar 2011 habe ihr Mag. Zöhrer vom BVT geantwortet. Die Richterin las diese Antwort vor. Es habe nur die Abteilung 5/3/1 des Bundeskriminalamts im Rahmen der SOKO in dieser Sache Vertrauenspersonen und verdeckte ErmittlerInnen eingesetzt. Es gebe also keine weiteren Berichte.
Gab es beim Lauschangriff Abhörschwierigkeiten?
Die Richterin gab bekannt, dass sie jenen Mann, der den Sondereinsatz Observation (SEO), d.h. die Lauschangriffe, im Jahr 2008 geleitet habe, als Zeugen geladen habe. Er habe mitgeteilt, dass er von 23. April – 16. Mai 2008 im Urlaub gewesen sei und deshalb dazu eigentlich nichts aussagen könne. Er bot einen Ersatzzeugen für sich. Zusätzlich teilte der SEO-Leiter mit, dass die Anhörung der beim Lauschangriff aufgenommenen Gespräche bei der Polizei nicht möglich sei. Das müsse erst umgespeichert werden. Er peile an, dass bis zum 11. März die Vorbereitungen getroffen seien und ab dann die Angeklagten die Aufnahmen anhören könnten.
Zu den Abhörschwierigkeiten beim Lauschangriff legte die Richterin auch einen damaligen Bericht des damaligen SOKO-Leiters Mag. Zwettler vom 18. Juli 2008 vor. Zu diesem Zeitpunkt hatte es einen Bericht der SEO über den Lauschangriff beim Sechtsangeklagten gegeben, der mit der Zusammenfassung endete, dass keine Planung von Straftaten habe gefunden werden können. Mag. Zwettler nannte diesen Bericht widersprüchlich
und fehlinterpretiert
und verlangte einen Ergänzungsbericht. Dieser kam dann von der SEO einige Monate später und enthielt erstmals die Behauptung, dass bei der Abhörung nichts zu verstehen gewesen sei.
Die Richterin verkündet, dass der Prozess rasch beendet werde
Dann sagte die Richterin, dass sie bis zum 6. April noch Verhandlungstage anberaumt habe, die bis 21 Uhr verlängert werden. Anfang April seien die Schlussplädoyers geplant, die könnten auch bis in die Nacht gehen. Die Urteilsverkündung gebe es dann Ende April.
Bis heute wolle sie noch ärztliche Bestätigungen für das Fernbleiben der Angeklagten, aber ab heute stehe es den Angeklagten frei, von der Verhandlung fernzubleiben oder nicht.
Antrag auf Vorlage der Berichte zu den Abhörschwierigkeiten
Anwältin Dr. Stuefer beantragte dann die Vorlage aller Berichte über die angeblichen Abhörschwierigkeiten beim Lauschangriff. Die Angeklagten hätten seit Jahren das Grundrecht auf Akteneinsicht, würden aber bis heute keine volle Akteneinsicht bekommen. Die Verteidigung habe das Recht, sämtliche Akten einzusehen.
Der Staatsanwalt sagte, dass er nicht verstehe, was die Verteidigung wolle. Es gebe keine schriftlichen Berichte dieser Art. Die Richterin meinte, die Anwältin könne ja den SEO-Zeugen, wenn er vor Gericht ist, dazu befragen. Dr. Stuefer erklärte, dass sie seit 1 Jahr in diesem Prozess verteidige und noch immer nicht voll informiert sei.
Entfernung von Bildern aus der betroffenen Schweinefabrik
An den Tischen der Angeklagten lehnten Fotos von der Schweinefabrik, in der die Befreiung stattgefunden hat. Die Bilder zeigten verletzte Tiere, großes Gedränge, Vollspaltenböden ohne Stroh und viele tote Ferkel in Mülltonnen. Der Anwalt, der den Schweinefabriksbesitzer als Privatbeteiligten in diesem Verfahren vertritt, war im Gericht anwesend und rief heraus, er wolle diese grauslichen Bilder nicht mehr sehen müssen. Prompt ließ die Richterin die Bilder entfernen. Ich halte fest, dass das als Aktionismus gewertet wird
, sagte sie.
Einvernahme der Amtstierärztin für die Schweinefabrik von 2008
Die erste Zeugin des Tages wurde hereingerufen. Ob sie für die betroffene Schweinefabrik zuständig sei und etwas dort festgestellt habe, fragte die Richterin. Sie sei vom 1. März 2007 – Ende Oktober 2008 dort Amtstierärztin gewesen, sagte die Zeugin. Der betroffene Betrieb teile sich in einen Zuchtbetrieb, der im Ort stehe, und einen Mastbetrieb außerhalb, bei dem die Befreiung stattgefunden habe. Sie habe grundsätzlich Kontrollen durchgeführt, auch bzgl. Tierschutz und Futtermitteln. Es gebe Routinekontrollen, die würden aber nicht in jedem Jahr bei jedem Betrieb stattfinden.
Ob es in dem Mastbetrieb dieser Schweinefabrik eine Anlass- oder eine Routinekontrolle gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie den Betrieb überhaupt kenne, fragte die Richterin. Nicht den Mastbetrieb, sagte die Zeugin, nur die Zucht.
Ob sie einmal in dieser Schweinefabrik gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Im Juni 2008 sei sie im Zuchtbetrieb gewesen, sagte die Zeugin. Weswegen, wollte der Staatsanwalt wissen. 5 Schweine seien nach Rumänien geliefert worden und sie habe eine Transportkontrolle durchgeführt, meinte die Zeugin. Ob es jemals eine Anzeige gegen diese Schweinefabrik gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin. Was sie damals kontrolliert habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Sie habe sich die 5 Zuchtsauen angeschaut, sagte die Zeugin, die nach Rumänien geschickt werden sollten. Und was das Ergebnis gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Die 5 Tiere seien in Ordnung gewesen und sie habe keine Einwände gegen diesen Tiertransport gehabt, sagte die Zeugin.
Fragen der Verteidigung
Anwalt Dr. Haberditzl fragte, ob die Zeugin von der Schweinebefreiung erfahren habe. Sie habe das den Medien entnommen, sagte die Zeugin, sie habe dann bei der Kontrolle im Zuchtbetrieb mit dem Besitzer der Schweinefabrik darüber gesprochen. Ob sie etwas wegen der Befreiung unternommen habe, nachdem sie davon wusste, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie die Papiere des Betriebstierarztes angeschaut habe, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte die Zeugin, es habe keinen Anlass gegeben. Er habe nicht gefragt, ob es einen Anlass gegeben habe, sagte Dr. Haberditzl, ob die Zeugin denn nur bei Anzeigen tätig würde. Kein Wiederholungen!
, sagte die Richterin scharf. Dr. Haberditzl meinte, das sei keine Wiederholung. Dazu sagte die Richterin betont autoritär: Nicht so
und fügte hinzu, das gelte allgemein für die Verteidigung.
Ob sie Kenntnis von den Vorgängen in dieser Schweinefabrik erhalten habe, fragte Anwalt Mertens. Nein, sagte die Zeugin. Wenn sie von Vorwürfen von Tierquälerei erfahre, sei es dann ihre Pflicht tätig zu werden, fragte Mertens. Wenn sie das nur aus den Medien erfahre, dann nicht, sagte die Zeugin. Ob eine Wahrnehmung von Tierquälerei in den Medien nichtsdestotrotz dennoch eine Wahrnehmung von Tierquälerei sei, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Wenn ein Problembetrieb in den Medien auftauchen würde, dann würde sie ihn vielleicht kontrollieren, sagte die Zeugin, hier sei sie aber nicht aktiv geworden. Wer denn bestimme, wann sie aktiv werden müsse, fragte Dr. Stuefer. Bei einer Anzeige in jedem Fall, antwortete die Zeugin, auch wenn die Anzeige anonym eingebracht wurde. Ob man nicht auch einen Medienbericht als anonyme Anzeige im Sinne einer Mitteilung von Tierquälerei bezeichnen könnte, fragte Dr. Stuefer. Eine Amtstierärztin muss einen Medienbericht ja nicht gesehen haben, meinte die Zeugin.
Fragen der Angeklagten
Zuletzt fragte Faulmann, wann die Zeugin zuletzt mit dem Besitzer dieser Schweinefabrik gesprochen habe. Im Juni 2008, war die Antwort. Dann wollte die Richterin die Zeugin entlassen. DI Völkl wollte aber noch fragen, ob die Routine- und die Anlasskontrollen angekündigt seien. Routinekontrollen schon, Anlasskontrollen nicht, meinte die Zeugin.
Harald Balluch bezog sich wieder auf die Tierbefreiung und fragte, ob die Zeugin, wie sie die Tierbefreiung in den Medien gesehen habe, den Verdacht gehabt habe, dass dadurch eine Tierquälerei geschehen sei. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie nicht den Verdacht hatte, es handle sich um eine Tierquälerei, fragte Balluch nach. Nein, wiederholte die Zeugin. Was sie denn aus den Medien dazu erfahren habe, fragte Dr. Stuefer. Dass es eine Freilassung von Schweinen gegeben habe, an mehr könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin.
Um 10:06 Uhr wurde sie aus dem Zeugenstand entlassen.
Pause 10:07 Uhr – 10:32 Uhr. In der Pause verkündete ein Gerichtshelfer, dass ab jetzt keine Ausweise mehr abgegeben werden müssen, um in den Gerichtssaal zu gelangen. Alle abgegebenen Ausweise können in der Pause wieder zurück genommen werden. Die Anzahl der BesucherInnen stieg auf über 30.
Einvernahme des jetzigen Amtstierarztes
Als nächster Zeuge wurde der jetzige Amtstierarzt aufgerufen. Er sei von 1. Juli 2007 bis Mai 2009 im Landeskrankenhaus Wr. Neustadt im Turnus gewesen, sagte er. Seit 1. Mai 2009 sei er wieder Amtstierarzt in der Region der betroffenen Schweinefabrik. Ob er sich diesen Betrieb einmal angeschaut habe, fragte die Richterin. In der Zeit vor der Karenzierung nicht, sagte der Zeuge, danach schon. Ob es in der Zeit vor der Karenzierung Anzeigen gegen diesen Betrieb gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Er habe keine Frage, meinte der Staatsanwalt auf Aufforderung durch die Richterin.
Fragen der Verteidigung
Dr. Haberditzl wollte wissen, ob der Zeuge von der Schweinebefreiung gehört habe. Er habe davon in der Zeitung gelesen, sagte der Zeuge. Ob ein Amtstierazt aufgrund einer solchen Zeitungsmeldung aktiv werden müsse, fragte Dr. Haberditzl. Nur wegen einem Zeitungsbericht fühlt man sich nicht veranlasst, dorthin zu gehen
, sagte der Zeuge.
Ob er sagen kann, ob es seit der Befreiungsaktion Veränderungen im Betrieb gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, könne er nicht, meinte der Zeuge.
Filme aus der Schweinefabrik vom Jahr 2010
Ob er später in der Schweinefabrik gewesen sei, fragte Mertens. Ja, sagte der Zeuge, er habe eine Mitteilung von den Vier Pfoten erhalten, dass es einen Film aus dem Betrieb gebe. Er sei damals unmittelbar zu dem Betrieb gefahren, das sei am 18. Juni 2010 gewesen, und habe sich selbst ein Bild gemacht. Danach habe er auch diesen Film und Fotos erhalten. Ob er sagen könne, dass Film und Fotos von diesem Betrieb stammen würden, fragte die Richterin. Er sei sofort nach dem Telefonat hingefahren und habe Film und Fotos erst danach bekommen, sagte der Zeuge. Aber meine Beobachtungen haben sich mit dem gedeckt, was man am Film sieht
, ergänzte er.
Verletzte Schweine in der Tierfabrik
Was er im Betrieb wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Er habe eine Gruppe von Schweinen gesehen, die Hautverletzungen hatten, und eine andere Gruppe habe Ohrnekrose gehabt, antwortete der Zeuge. Um welche Verletzungen auf der Haut es sich gehandelt habe, fragte die Richterin. Das seien eindeutig Verletzungen durch Rangkämpfe gewesen, sagte der Zeuge. Ob es noch andere Verletzungen gegeben habe, fragte die Richterin. Nur diese strichförmigen Hautverletzungen durch Rangkämpfe, sagte der Zeuge. Laut dem Sachverständigen gebe es bei Rangkämpfen auch andere Verletzungen, sagte die Richterin. Er habe noch die Ohrnekrose gesehen, aber von den Rangkämpfen nur die typischen Hautverletzungen, sagte der Zeuge.
Woher denn die Ohrnekrose stamme, fragte die Richterin. Es seien so viele Schweine von der Ohrnekrose befallen gewesen, sagte der Zeuge, dass es sich offenbar um ein Bestandsproblem gehandelt habe. Diese Krankheit werde durch Bakterien ausgelöst.
Die Richterin zeigte dem Zeugen die Fotos und fragte ihn, ob es sich um jene handle, die er damals zugeschickt bekommen habe. Der Zeuge ging zum Richtertisch, betrachtete die Fotos und sagte ja, das seien die gleichen.
Der Sachverständige fragte, in welchem Alter die Tiere gewesen seien, die durch die Rangkämpfe verletzt worden seien. Die Rangkämpfe seien aufgetreten, weil die Gruppen verändert worden seien, sagte der Zeuge, er wisse aber das Alter nicht mehr. Er schätze das Gewicht auf 30-50 kg.
Ob es in diesem Betrieb die Schweinepest gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Er habe das nicht wahrgenommen, sagte der Zeuge. Ob Ohrnekrosen und Rangkämpfeverletzungen für eine Schweinefabrik dieser Art normal seien, fragte der Staatsanwalt. Das käme oft vor, ja, meinte der Zeuge. Was er für eine Maßnahme gesetzt habe, fragte der Staatsanwalt. Er habe Filme und Fotos an die Strafabteilung zur Begutachtung weiter gegeben, sagte der Zeuge. Der Betrieb habe von ihm eine Frist gesetzt bekommen, bis wann die Mängel zu beheben seien. Welchen Mangel er denn beanstandet habe, fragte der Staatsanwalt. Es habe kein Beschäftigungsmaterial in den Betrieb gegeben, sagte der Zeuge, was aber gesetzlich vorgeschrieben sei. Nach Ablauf der gesetzten Frist habe er noch einmal den Betrieb kontrolliert. Was da das Ergebnis gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Der Mangel sei behoben gewesen, sagte der Zeuge.
Dr. Haberditzl wollte wissen, ob die gefundenen Verletzungen etwas mit der Befreiungsaktion 2 Jahre davor zu tun haben könnte. Nein, sagte der Zeuge, Schweine werden nicht so alt
, wobei der Zeuge aber nicht den natürlichen Tod der Tiere meinte. Diese Verletzungen hätten nichts mit der Aktion zu tun gehabt.
Ob er den Besitzer gefragt habe, warum die Schweine kein Beschäftigungsmaterial hätten, wollte Mertens wissen. Der Besitzer habe behauptet, gab der Zeuge an, dass er ein Holz in die Schweinebuchten geworfen hätte. Bei der Kontrolle sei das schon aufgegessen gewesen. Ob der Besitzer etwas dazu gesagt habe, ob er schon früher Beschäftigungsmaterial verwendet habe, fragte die Richterin. Der Besitzer habe behauptet, sagte der Zeuge, dass er verschiedene Materialien ausprobiert habe.
Ob seine Kontrolle angekündigt gewesen sei, fragte Mertens. Er komme grundsätzlich ohne Ankündigung, sagte der Zeuge.
Ob die Schweine in dem Betrieb typische Verletzungen von der Vollspaltenhaltung gehabt hätten, fragte Mertens. Er sei Zeuge nicht Sachverständiger, sagte der Zeuge. Er solle nur über eigene Wahrnehmungen berichten, bestärkte die Richterin den Zeugen in seiner Haltung. Ob er bei diesen Schweinen in diesem Betrieb Schäden wegen der Vollspaltenböden wahrgenommen habe, fragte Mertens. Er könne sich an solche Verletzungen nicht erinnern, sagte der Zeuge. Ob es Fußverletzungen gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe keine hinkenden Schweine gesehen, sagte der Zeuge. Auf dem Film sei ein Schwein zu sehen, das Lähmungserscheinungen zeige, sagte Mertens. Der Zeuge solle sich den Film anschauen.
Filme aus der Schweinefabrik
Die Richterin zeigte dann den Film, allerdings nur auf einem Monitor auf dem Richtertisch und in einer Weise, dass nur der Zeuge den Film sehen konnte. Die Angeklagten beschwerten sich und gingen zum Richtertisch hinüber. Dann sagte auch Dr. Stuefer, dass sie den Film sehen wolle. Daraufhin ließ die Richterin den Film an die Wand projizieren. Zu sehen war zunächst eine Sequenz mit einem Lieferschein mit dem Namen der Schweinefabrik. Dann sah man eine sehr enge Ferkelhaltung, die Tiere standen dicht an dicht. Alle Schweine hatten abgeschnittene Schwänze. Dann waren größere Schweine mit Verletzungen an der Haut zu sehen. Es folgten Schweine mit Ohrnekrose und abgebissenen Ohren. Zuletzt wurde eine Mülltonne geöffnet und man sah darin zahlreiche tote Schweine, vor allem Ferkel, voller Maden.
Ob das der betreffende Schweinebetrieb gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe das Gefühl einen etwas anderen Film gesehen zu haben, sagte der Zeuge. Er habe eine durchgehende Sequenz gesehen und das sei in der Nacht gefilmt gewesen. Auf dem gezeigten Film seien auch Aufnahmen vom Tag zu sehen, sagte die Richterin. Ob er den Schauplatz des Films dem betreffenden Betrieb zuordnen könne. Aus dem jetzt gesehenen Film nicht
, sagte der Zeuge.
Ob er sich an ein lahmes Schwein in diesem Betrieb erinnern könne, fragte Mertens. Nein, sagte der Zeuge. Faulmann habe ihm mitgeteilt, verkündete Mertens, dass die Filmsequenz, die der Zeuge 2010 geschickt bekommen habe, nicht die gezeigte Filmsequenz sei. Er könne die richtige aber sofort vorlegen.
Ob es normal sei, dass Ferkel so wenig Platz haben, fragte Dr. Stuefer. Ich sah nichts Illegales
, sagte der Zeuge. Die Ferkel konnten kaum gehen!
, meinte Dr. Stuefer. Das sehe sie nicht so, meinte die Richterin, die Ferkel hätten gehen können. Der Sachverständige mutmaßte, dass beim Filmen die Ferkel vielleicht zur Kamera gegangen seien, weshalb es viel voller gewirkt haben könnte.
Ob das Bestandsproblem aufgrund der Massentierhaltung aufgetreten sei, fragte Anwalt Dr. Dohr. Es könne sich auch um Probleme bei den Futtermitteln gehandelt haben, sagte der Zeuge. Jetzt ist dieses Thema beendet
, sagte die Richterin barsch, das sei nicht verfahrensgegenständlich.
Mertens betonte noch einmal, dass Faulmann ihm gesagt habe, dass der gezeigte Film nicht jener sei, der dem Zeugen geschickt wurde. Die Richterin sagte, es sei alles gezeigt worden, was Faulmann dem Gericht übergeben habe. Er werde dem Gericht den richtigen Film nach der Mittagspause übergeben, sagte Faulmann. In der Verhandlung dürfe er ja keinen Computer benutzen.
Anwalt Dr. Karl fragte, was ein Mangel an Beschäftigungsmaterial für die Schweine für Folgen habe. In dieser Haltungsform hätten die Schweine zu wenig Beschäftigung und deshalb mache die Vorschrift, Material zu bieten, Sinn, sagte der Zeuge.
Mertens legte jetzt den richtigen Film vor und beantragte dessen Vorführung. Wie die Kontaktaufnahme durch die Vier Pfoten gewesen sei, fragte die Richterin den Zeugen. Er habe sowohl im Juni 2010 als auch im September 2010 von den Vier Pfoten Filme und Fotos aus dieser Schweinefabrik erhalten, sagte der Zeuge. Die Vier Pfoten hätten auch eine Anzeige angekündigt. Die Geschäftsführerin der Vier Pfoten habe ihn angerufen, er habe ihr gesagt, dass er den Betrieb kontrollieren werde und daraufhin habe sie von der Anzeige abgesehen.
Der Staatsanwalt sagte, er sei gegen die Vorführung dieses Films, es handle sich nicht um den Tatzeitraum. Die Richterin wollte sich das in einer Pause überlegen.
Pause 11:14 Uhr – 11:29 Uhr.
Nach der Pause zeigte die Richterin auch diesen Film, den Faulmann vorgelegt hatte. Man sah mit tiefen und breiten Hautwunden übersäte, dicht zusammengedrängte Schweine. Es war auch ein lahmendes Tier zu sehen, das seine beiden Hinterbeine wie gelähmt über den Boden schleifen musste. Der Staub in der Luft war deutlich zu sehen. Man sah auch stark blutende Schweine.
Ob das der Film sei, der ihm geschickt worden ist, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, zumindest ein Teil davon. Ob er das eindeutig dem betreffenden Schweinebetrieb zuordnen könne, fragte die Richterin. Er sei ja selber vor Ort gewesen, sagte der Zeuge, deshalb habe er nicht überprüft, ob der Film von dort sei. Ob sich seine Wahrnehmung vor Ort mit den gezeigten Bildern decke, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, die Schweine seien in dem Zustand gewesen, wie auf dem Film zu sehen. Er habe aber kein lahmes Schweine gesehen, fragte die Richterin nach. Nein, sagte der Zeuge.
Verletzte Schweine
Aber die Verletzungen in der Art wie auf dem Film habe er schon gesehen, fragte Mertens. Ja, sagte der Zeuge noch einmal.
Aber die Kratzer seien nur oberflächlich gewesen, sagte die Richterin. Ob das nicht außergewöhnlich für eine solche Haltung sei, fragte sie suggestiv. Ja, sagte der Zeuge, nicht außergewöhnlich. Was also auf dem Film zu sehen sei, sei für den Zeugen oberflächlich und normal, fragte Mertens erstaunt. Ja, sagte der Zeuge. Im Film hätten fast alle Schweine Verletzungen, meinte Mertens. Nein, sagte der Zeuge, nur eine gewisse Gruppe hätte diese Verletzungen gehabt. Aber Sie haben Recht, manche Schweine waren stark betroffen
, ergänzte er.
Er habe aber kein lahmes Schwein gesehen, wiederholte Dr. Habeditzl. Was der Besitzer machen hätte müssen, wenn er so ein lahmes Schwein sieht. Den Tierarzt rufen
, sagte der Zeuge. Das sei eine theoretische Frage, sagte die Richterin.
Die Schweine seien ihm sehr langsam, fast wie in Trance, erschienen, sagte Mertens. Das sei ein gutes Zeichen, meinte der Zeuge, das weise auf wenig Stress hin und sei vollkommen normal.
Ob Rangkämpfe mit Verletzungen dieser Art zulässig und keine Tierquälerei seien, fragte Dr. Karl. Nein, keine Tierquälerei, sagte der Zeuge. Wenn, dann müsste man das dem Gesetzgeber vorwerfen, und nicht dem Schweinefabriksbesitzer, wenn dieser die Schweine gesetzeskonform halte. Das sei Sache des Gerichts, zu beurteilen, was Tierquälerei sei, sagte die Richterin. Wenn er als Amtstierarzt solche Verletzungen, wie auf dem Film, sehe, ob er das der Strafabteilung weiterleiten würde, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge.
Was mit Schweinen passieren würde, die kein Beschäftigungsmaterial bekommen würden, fragte Dr. Dohr. Diese Frage sei nicht zugelassen, bestimmte die Richterin. Dr. Stuefer beantragte die Zulassung der Frage, der Zeuge sei Amtstierarzt und könne daher sagen, was er der Strafabteilung melde. Die Frage ist nicht zugelassen!
, sagte die Richterin barsch.
Ob der Schweinefabriksbesitzer für die im Film gezeigten Verletzungen den Tierarzt verständigt habe, fragte Mertens. Es gebe einen Betriebstierarzt, der das wissen müsse, sagte der Zeuge. Ob der Besitzer nicht mit ihm, dem Zeugen, über die Tierarztbehandlungen gesprochen habe, fragte Mertens. Der Besitzer habe gesagt, gab der Zeuge an, dass der Tierarzt involviert sei, er habe aber nicht über konkrete Behandlungen gesprochen. Ob der Besitzer davon gesprochen habe, dass die Verletzungen aufgrund der Rangkämpfe vom Tierarzt behandelt worden seien, fragte Mertens. Ich denke, dass das nicht behandelt werden muss
, sagte der Zeuge.
Fragen von DI Völkl
Als Drittangeklagter käme eigentlich Jürgen Faulmann jetzt zu Wort, aber die Richterin unterbrach ihn und sagte, DI Völkl dürfe zuerst fragen. Dieser sagte, der Zeuge habe gemeint, Hautverletzungen der gezeigten Art seien normal und typisch für Schweinefabriken. Ab welchem Grad dieser Verletzungen würde der Zeuge die Strafabteilung informieren? Bei dem im Film gezeigten Ausmaß nicht, sagte der Zeuge. Das ist abgeklärt
, sagte die Richterin.
Ob ein lahmes Schwein für den Zeugen Anlass wäre, das an die Strafabteilung weiter zu leiten, wollte DI Völkl wissen. Der Zeuge habe kein lahmes Schweine gesehen, sagte die Richterin. Faulmann hatte plötzlich Nasenbluten und die Sitzung wurde unterbrochen.
Pause 11:51 Uhr – 12:01 Uhr.
DI Völkl fragte den Zeugen, ob er in dem Film ein lahmes Schwein gesehen habe. Er habe ein Tier gesehen, meinte der Zeuge, das sich nur in Seitenlage bewegt hat. Ohne eine klinische Untersuchung könne er aber nicht mehr dazu sagen. Ob er nach Anblick eines solchen Schweines die Sachlage näher untersuchen würde, fragte DI Völkl. Er habe keine klinische Untersuchung gemacht, sagte der Zeuge.
In welchem Alter die Schweine in dieser Schweinefabrik geschlachtet werden, fragte DI Völkl. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin. DI Völkl beantragte die Zulassung, es sei relevant wie viele Generationen seit der Befreiung in der Schweinefabrik gewesen seien. Irrelevant
, sagte die Richterin kurz.
Ob der Zeuge bei seinem zweiten Besuch bei der Schweinefabrik eine Veränderung zum Zustand bei seinem ersten Besuch wahrgenommen habe, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, sagte wieder die Richterin, das sei nicht Verfahrensgegenstand. Beim ersten Besuch des Zeugen habe es kein Beschäftigungsmaterial gegeben, sagte DI Völkl, beim zweiten Besuch schon, daher sei der Unterschied relevant. Beim zweiten Besuch habe er nur das Beschäftigungsmaterial geprüft, sagte der Zeuge, er habe den Gesundheitszustand der Schweine dabei nicht untersucht.
Der Sachverständige meldete sich zu Wort und sagte, dass bei fehlendem Beschäftigungsmaterial oft Wunden von 3-4 cm Länge an der Ohrbasis und den Ohrrändern auftreten würden. Zusätzlich gebe es deshalb Verletzungen an der Bauchseite und am Schwanz. Alle diese Wunden würden aber nicht von Aggression her stammen, sondern von Wühlversuchen. Wenn im Betrieb erhöhte Aggression herrsche, ohne Rangkämpfe, dann könne das mit Problemen beim Liegeplatz oder beim Futterplatz zusammenhängen. Das sei dann wie bei Rangkämpfen.
Welche Verletzungen dem Zeugen noch aufgefallen seien, fragte DI Völkl. Nur solche, die nach Rangkämpfen normal seien, sagte der Zeuge. Wer denn dafür verantwortlich sei, wenn nicht die TierhalterInnen, fragte DI Völkl. Wenn das Gesetz diese Haltung erlaube, sagte der Zeuge, dann seien solche Verletzungen die Folge, aber das sei nicht die Schuld der HalterInnen.
Fragen von Harald Balluch
Harald Balluch wollte wissen, wie viele tote Tiere im Mittel von der Tierkörperverwertung abgeholt würden. Es würden die Tonnen mit den toten Tieren abgeholt und gewogen, nicht die einzelnen Tiere gezählt, sagte der Zeuge. Das Gewicht der Tiere variiere, also ließe sich daraus die Anzahl nicht zuordnen, fragte Balluch. Das ließe sich schon rückrechnen, sagte der Zeuge, wenn man den Betrieb kenne. Ob die Tierkörperverwertung dazu Aufzeichnungen habe, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge.
Ob es auch Aufzeichnungen gebe, welches Schwein in welcher Bucht stehe, in dem betreffenden Betrieb, fragte Balluch. Dabei ging es um die Frage, ob man die Schweine nach der Freilassung wieder habe in die Buchten, in denen sie waren, einordnen können. In diesem Betrieb weiß ich das nicht
, sagte der Zeuge, aber es wäre außergewöhnlich.
Ob der Zeuge verpflichtet sei, eine Tierquälerei, die er wahrnehme, anzuzeigen, fragte Balluch. Er habe eine gewisse Entscheidungsfreiheit, sagte der Zeuge, aber schwere Fälle würde er weiterleiten müssen. Ob er das dann der Strafabteilung, die für Verwaltungsrecht zuständig ist, oder dem Staatsanwalt wegen strafrechtlicher Tierquälerei melde, fragte Balluch. Es gehe hier um diesen einen Betrieb, sagte die Richterin. Ob der Zeuge die Kratzer der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, fragte Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob er dazu nicht verpflichtet gewesen wäre, fragte Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob ein Tierarzt zu so etwas verpflichtet sei, fragte Balluch. Jeder Mensch sei verpflichtet, Tierquälerei anzuzeigen, wenn er sie sieht, sagte der Zeuge. Es seine nur Fragen zu dem vorliegenden Betrieb zulässig, sagte die Richterin.
Es habe Kratzer wegen Rangkämpfen nach der Zusammenlegung von Schweinen gegeben, sagte Balluch. Ob der Besitzer gesagt habe, warum er die Schweine neu gruppiert habe. Das sei betriebstechnisch notwendig, sagte der Zeuge.
Fragen von Mertens
Mertens wollte wissen, wie viele Buchten mit verletzten Schweinen er damals gesehen habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob es viele Buchten gewesen seien, fragte Mertens. Es habe sich um eine bestimmte Gruppe gehandelt, sagte der Zeuge, er könne das aber nicht mehr quantifizieren.
Fragen von Jürgen Faulmann
Ob der Zeuge zum Besitzer der Schweinefabrik, zum Betriebstierarzt oder zum Sachverständigen Prof. Troxler Kontakt gehabt habe, fragte Faulmann. Er habe mit dem Besitzer wegen der Kontrolle gesprochen, sagte der Zeuge, den Tierarzt kenne er von verschiedenen Betrieben und mit Prof. Troxler habe er 2010 nicht gesprochen. Prof. Troxler sei aber sein Dissertationsbetreuer.
Wann der Zeuge die abschließende Kontrolle gemacht habe, fragte Faulmann. Die Frist sei bis 31. August 2010 gegangen, die Kontrolle habe dann am 10. September 2010 stattgefunden, sagte der Zeuge. Ob es bei dieser Kontrolle noch Ohrnekrosen gegeben habe, fragte Faulmann. Die Ohrnekrosen würden weiter bestehen bleiben, die seien ein Betriebsproblem, sagte der Zeuge. Ob bei der Kontrolle Beschäftigungsmaterial vorhanden gewesen sei, fragte Faulmann. Der Zeuge bejahte.
Faulmann führte aus, dass der Sachverständige 4 Wochen nach der Anzeige der Vier Pfoten in dem Schweinebetrieb gewesen sei. Er müsste also das Gleiche gesehen haben, wie der Zeuge. Der Sachverständige habe gesagt, er habe Beschäftigungsmaterial gesehen, er habe allerdings seinen Besuch 2 Tage vorher angekündigt. Die Freilassung habe aber schon 2008 stattgefunden, bemerkte die Richterin. Ob es zuletzt Beschäftigungsmaterial gegeben habe, fragte die Richterin. Am 10. September 2010 seien die Mängel behoben gewesen, sagte der Zeuge. Ob er seine Beobachtungen im Betrieb dokumentiert habe, fragte Faulmann. Nein, sagte der Zeuge.
Wie schwer die Verletzungen durch die Ohrnekrose gewesen seien, fragte Faulmann. Das habe nichts mit der Befreiung zu tun, sagte die Richterin. Ob Ohrnekrose Leiden und Schmerzen verursache, fragte Faulmann. Er sei Zeuge und kein Sachverständiger, sagte der Zeuge. Ob blutige Verletzungen schmerzhaft seien, fragte Faulmann. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin. Ob die Schweine gekürzte Schwänze gehabt hätten, fragte Faulmann. Ja, sagte der Zeuge. Ob das legal sei, wollte Faulmann wissen. Unter bestimmten Umständen schon, sagte der Zeuge. Schwanzkürzen ist irrelevant
, sagte die Richterin. Mertens beantragte die Zulassung der Frage, das sei für den Vergleich der erlittenen Schmerzen relevant. DDr. Balluch beantragte ebenfalls die Zulassung der Frage nach dem gesundheitlichen Zustand der Tiere vor der Befreiungsaktion. Er begründete das mit folgendem Vergleich. Wenn ein Tierarzt einem Schweine eine Spritze gibt, um es von einer Krankheit zu heilen, dann ist die Spritze vielleicht ein Zufügen von Schmerzen, aber eine Maßnahmen, die im Gesamten gesehen Schmerzen und Leiden reduziert. Man müsse die Befreiungsaktion genauso wie eine tierärztliche Maßnahme sehen, die vielleicht durch mögliche Rangkämpfe dem einen oder anderen Schwein unmittelbar Schmerzen brachte, aber im Gesamten gesehen durch die Befreiung der Schweine aus tierquälerischen Bedingungen deren Schmerzen und Leiden reduziert habe. Der Zeuge sei nicht zum verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt im Betrieb gewesen, warf der Staatsanwalt ein. Die Frage wird nicht zugelassen
, sagte die Richterin. Der Zustand der Schweine 2 Jahre nach der Aktion sei nicht verfahrensrelevant.
Ob der Zeuge Schmerzen bei Tieren als solche wahrnehmen könne, fragte DI Völkl. Das sei eine Einschätzungsfrage, sagte die Richterin. Als ausgebildeter Amtstierarzt könne der Zeuge unmittelbar Schmerzen und Leiden durch die Ohrnekrose wahrnehmen, sagte DI Völkl. Das sei eine allgemeine Frage, sagte die Richterin. Sie sei vorgelagert, weil er danach konkret zu dem vorliegenden Betrieb fragen wolle. Ohrnekrose ist kein Thema
, sagte die Richterin böse. Der Schmerzlevel vor und nach der Befreiung sei relevant, sagte DI Völkl. Das sei eine Frage für den Sachverständigen, nicht den Zeugen, sagte die Richterin. Als Amtstierarzt muss er so etwas wahrnehmen können
, führte DI Völkl aus. Der Zeuge könne also beurteilen, ob eine blutige bakterielle Ohrenentzündung Schmerzen und Leiden verursache. Die Frage nach Schmerzen und Leiden sei eine für den Sachverständigen, sagte die Richterin. DI Völkl beantragte dann, dem Zeugen Fotos von der Befreiung vorzulegen. Das werde beweisen, dass vor der Befreiung bei jenen Schweinen Schmerzen vorhanden gewesen seien, die Ohrnekrose hatten. Nicht zugelassen
, schnaubte die Richterin. Harald Balluch beantragte die Frage zuzulassen. Viele ZeugInnen seien von der Richterin befragt worden, ob sie bei anderen Personen Angst wahrgenommen hätten. Jetzt werde der Zeuge gefragt, ob er Schmerzen und Leiden bei anderen, den Schweinen, wahrnehmen habe können. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin wieder, die Begründung dafür habe sie bereits geliefert.
Auch Dr. Stuefer beantragte die Frage zuzulassen, es sei gerichtsnotorisch, dass TierärztInnen über die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren Auskunft geben können. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin und entließ den Zeugen um 12:45 Uhr aus dem Zeugenstand.
Einvernahme des Besitzers der Schweinefabrik
Zu Beginn der Einvernahme des Besitzers der vorliegenden Schweinefabrik wies Mertens die Richterin darauf hin, dem Zeugen zu sagen, dass er das Recht habe, auf Fragen, deren Beantwortung ihn einer Strafverfolgung wegen Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch aussetzen könnte, nicht zu antworten. Der Gerichtssaal lachte. Die Richterin kam diesem Hinweis nach.
Ob zum Zeitpunkt der Freilassung eine Umgruppierung gerade abgeschlossen gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob die Schweine kurz vor der Befreiung rote Kratzer gehabt hätten, fragte die Richterin. Das wisse er auch nicht mehr, sagte der Zeuge. Es gebe in seinem Betrieb alle 3 Wochen Umgruppierungen und dann gebe es immer Kratzer.
In welchem Zustand der Betrieb vor der Befreiung gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe zwischen der Befreiung und dem Besuch des Sachverständigen keine baulichen Änderungen in seinem Betrieb gegeben, sagte der Zeuge. Danach auch nicht, meinte er noch. Ob im März 2008 Beschäftigungsmaterial in den Buchten gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Holzklötze.
Wie lange der Zeuge gebraucht habe, um nach der Befreiung die Schweine wieder zu gruppieren, fragte die Richterin. Das habe er schon angegeben, jetzt wisse er das nicht mehr, sagte der Zeuge.
Der Sechstangeklagte wird ausgeschlossen
Dann sagte die Richterin, sie habe den Sechstangeklagten beim Tratschen gesehen, er müsse jetzt den Gerichtssaal verlassen. Dr. Stuefer ersuchte das Gericht, den Sechstangeklagten im Saal zu lassen. Er bleibe ausgeschlossen, sagte die Richterin. Der Sechstangeklagte packte daraufhin seine Sachen zusammen und verließ den Raum. DI Völkl sagte, er habe den Sechstangeklagten angesprochen und dadurch zum Gespräch verleitet. Das sei irrelevant, meinte die Richterin.
Zum Film der Vier Pfoten
Die Richterin zeigte dann dem Zeugen den Film und die Fotos der Vier Pfoten. Der Lieferschein auf den Fotos sei sicher von ihm, sagte der Zeuge. Zum Film meinte er, er würde seinen Betrieb wieder erkennen. Was er von dem Film wisse, fragte die Richterin. Der Amtstierarzt habe ihm davon erzählt, sagte der Zeuge.
Was er bzgl. des im Film zu sehenden lahmen Schweines unternommen habe, fragte Dr. Haberditzl. Es werde schon der Tierarzt gerufen worden sein, sagte der Zeuge. Ob er im Film überhaupt ein lahmes Schweine gesehen habe, fragte die Richterin. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge.
Der Siebt- und der Zehntangeklagten verließen den Gerichtssaal. Die Richterin sagte, das stehe ihnen frei.
Dr. Haberditzl fragte, ob der Zeuge ein Schwein gesehen habe, das nicht auf der Hinterhand habe stehen können. Das sei am Film nicht gut zu sehen, meinte der Zeuge, obwohl der Film diese Szene sehr deutlich gezeigt hatte. Das sei nicht die inkriminierte Tatzeit, sagte die Richterin. Das Verhalten des Besitzers der Schweinefabrik sei jedenfalls Gegenstand dieser Verhandlung, sagte Dr. Haberditzl. Nicht zugelassen
, fuhr ihn die Richterin an.
Fragen von Mertens
Der Amtstierarzt habe gesagt, dass er, der Besitzer der Schweinefabrik, mit Beschäftigungsmaterial experimentiert habe, sagte Mertens. Er benutze heute ein anderes System als damals, sagte der Zeuge. Damals sei das System bzgl. des Beschäftigungsmaterials also nicht ausreichend gewesen, sagte Mertens. Das sehe er nicht so, sagte der Zeuge, das System sei nach Beratung durch den Amtstierarzt verbessert worden.
Ob er sich an die Verletzungen durch Rangordnungskämpfe erinnern könne, fragte Mertens. Das sei normal, sagte der Zeuge, er könne sich erinnern. Ob ein gewisser Anteil der Schweine in seinem Betrieb immer solche Verletzungen habe, fragte Mertens. Nicht immer, meinte der Zeuge.
Ob die verletzten Schweine, die im Film zu sehen seien, vom Tierarzt behandelt worden seien, fragte Mertens. Wozu das gefragt werde, wollte die Richterin wissen. Bei der Freilassung habe es Verletzungen aufgrund von Rangkämpfen gegeben, sagte Mertens, und der Tierarzt habe das behandelt. Es sei daher relevant zu fragen, wie das in einer ähnlichen Situation ohne Freilassung gehandhabt worden sei. Normalerweise seien die Rangkämpfe nicht so wild, wie bei der Freilassung, sagte der Zeuge. Bei Verletzungen durch Kämpfe nach Umgruppierungen werde das nicht tierärztlich behandelt. Behandeln Sie einen Kratzer auf ihrer Hand?
, fragte der Zeuge. Ob die im Film zu sehenden Verletzungen nun behandelt worden seien oder nicht, fragte Mertens. Er lasse nur bei Fundamentproblemen behandeln, nicht bei normalen Rangordnungskämpfen. Es gebe also normale und nicht normale Rangordnungskämpfe, fragte Mertens. Er unterscheide normale Verletzungen bei Rangkämpfen und Verletzungen durch Rangkämpfe am Fundament, sagte der Zeuge. Beim Thema bleiben!
, rief die Richterin dazwischen. Es gebe also Fundamentverletzungen bei normalen Rangordnungskämpfen, fragte Mertens. Nicht immer, meinte der Zeuge. Ob er den Tierarzt rufe, wenn so etwas vorkäme, fragte Mertens. Er nehme den großen Teil aller Behandlungen selbst vor, sagte der Zeuge. Sie könne diese Fragen nicht nachvollziehen, sagte die Richterin. Es gehe hier auch um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sagte Mertens.
Die Richterin unterbrach für eine Mittagspause von 13:18 Uhr – 13:49 Uhr.
Ausschlüsse von Angeklagten und weitere Verhandlungstermine
Nach der Pause sagte Dr. Haberditzl, dass seine Mandantin Springer nicht mehr in die Verhandlung kommen werde. Die Richterin meinte, ein Angeklagter sei 2 Minuten zu spät gekommen, das sei ungeziemendes Verhalten und werde ab jetzt mit dem Ausschluss bedroht.
Dann sagte die Richterin, dass es noch weitere Verhandlungstermine gebe. Am 31. März, 1. April, vielleicht am 4. April, sicher am 5. und 6. April werde jeweils von 9 Uhr bis 21 Uhr im Saal 180 des Landesgerichts verhandelt. Diese Termine stünden für die letzten Verlesungen und die Abschlussplädoyers zur Verfügung. Am 2. Mai werde dann im Schwurgerichtssaal das Urteil verkündet.
Dr. Stuefer stellte den Antrag, den Sechstangeklagten wieder zur Verhandlung zuzulassen. Die Europäische Menschenrechtskonvention und § 6 der Strafprozessordnung würden den Angeklagten ein Recht im eigenen Verfahren mitzuwirken zugestehen. Das sei ein grundlegendes Recht. Der Sechstangeklagte habe, wenn überhaupt, nur ganz leise gesprochen. Das sei eine überschießende Sanktion.
Dazu sagte die Richterin, dass der Sechstangeklagte in Kenntnis des Umstands gewesen sei, dass Besprechungen mit anderen Angeklagten während der Verhandlung nicht zulässig seien.
Fragen von DDr. Balluch
DDr. Balluch fragte den Zeugen, wo er damals jene Schweine, die dann befreit worden seien, hergehabt habe. Die Richterin wurde zunehmend aggressiver und sagte nicht zugelassen!
. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage und sagte, es sei sehr relevant, ob sich die Ferkel vorher gekannt hätten oder nicht. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob das stimmen könne. Ferkel aus demselben Betrieb aber einem anderen Wurf würden genauso Rangkämpfe austragen, wenn sie zusammengelegt würden, meinte der Sachverständige. DDr. Balluch fragte dann, welche Haltungsform die Ferkel in der Säugephase gehabt hätten. Die Richterin sagte, sie halte diese Frage für ungeziemendes Verhalten
und drohte DDr. Balluch, dass sie ihn hinauswerfen lasse, wenn er weiter solche Fragen stelle. DDr. Balluch begründete seine Frage damit, dass die Ferkel, wenn sie aus Freilandhaltung stammen würden, oder aus einer Kastenstandhaltung, in der sie mit anderen Würfen gemischt waren, weniger Rangkämpfe ausführen würden, wenn sie später zusammengebracht würden. Ob das relevant sei, fragte die Richterin den Sachverständigen. Das sei letztlich nicht relevant, meinte der Sachverständige, obwohl Ferkel aus anderen Haltungsformen oder gemischten Buchten tatsächlich weniger Rangordnungskämpfe untereinander austragen würden, wenn sie zusammengelegt würden.
Die Richterin sagte, DDr. Balluch habe es gehört, es seien keine solchen Fragen mehr zugelassen. DDr. Balluch argumentierte, der Sachverständige habe seine, DDr. Balluchs, Ansicht bestätigt und daher sei die Frage relevant. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob das stimme. Dieser meinte, es sei schon so, wie DDr. Balluch das formuliert habe, aber es gebe schließlich im vorliegenden Mastbetrieb verschiedene Altersgruppen, die gar nicht miteinander in einer Wurfmischung hätten sein können. Dann sei die Frage trotzdem relevant, sagte DDr. Balluch, weil dann zumindest die Ferkel in einer Generation nicht miteinander kämpfen würden, also gebe es potentiell bei einer Freilassung viel weniger GegnerInnen. Die Richterin wurde zunehmend ungehalten und drohte mit Rauswurf. Der Sachverständige sagte, dass wenn in einem Säugebetrieb 6 Würfe zusammen gehalten und alle gemischt würden, dann gebe es zwischen diesen Ferkeln sehr wenige Rangkämpfe, wenn sie in die Ferkelbucht kämen. Wenn aber dann ab 30 kg eine Umgruppierung stattfinde, dann würde dieser Effekt nicht mehr zum Tragen kommen.
DDr. Balluch fragte dann den Zeugen, ob es in seinem Zuchtbetrieb Kastenstände gebe. Wozu das gefragt werde, schnaubte die Richterin. Mertens führte aus, dass DDr. Balluch einen guten Grund habe, das zu fragen, wenn er es aber erkläre, dann würde das den Sinn der Frage gefährden. Die Richterin sagte, das sei egal, sie wolle jetzt wissen, wozu diese Frage gestellt werde, sonst würde sie sie nicht zulassen. DI Völkl warf ein, dass Univ.-Prof. Velten auch das in ihrem Fachartikel kritisiert habe, dass die Richterin die Verteidigung zwinge, im Vorfeld den Sinn ihrer Fragen zu erklären, und damit der Verteidigung die Möglichkeit nehme, ZeugInnen sozusagen aufs Glatteis zu führen. Richterin und Staatsanwalt hätten diese Möglichkeit aber schon. Die Richterin sagte dennoch, die Frage müsse sofort erklärt werden.
DDr. Balluch sagte dann, dass der Sachverständige kürzlich ein Gutachten für die Volksanwaltschaft erstellt habe, in dem er Kastenstände scharf kritisiere. Er habe dieses Gutachten aber geheim gehalten. Es gehe um die Befangenheit des Sachverständigen. Die Richterin fragte den Zeugen, ob er Kastenstände habe. Dieser bejahte. Dann fragte sie den Sachverständigen, ob er befangen sei. Der Sachverständige meinte, er habe im November 2009 für die Volksanwaltschaft in einem Gutachten die Tiergerechtheit von Kastenständen untersucht und die Kastenstände als nicht tiergerecht beurteilt. Er habe dieses Gutachten nur an die Volksanwaltschaft weiter gegeben, weil es nur diese etwas angehe. Er sei nicht voreingenommen. Ob die Kastenstände im vorliegenden Betrieb dabei vorgekommen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige.
Fragen von Jürgen Faulmann
Faulmann fragte, wie hoch üblicherweise die Verluste im Betrieb des Zeugen seien. Das könne er nicht genau sagen, meinte dieser. Da vibrierte das Handy von Faulmann und er griff hin, um es abzudrehen. Die Richterin sagte, Faulmann hantiere mit dem Handy und das sei ein ungeziemendes Verhalten. Faulmann sagte ich kann nicht mehr
und fiel vornüber auf den Tisch. Mertens beantragte eine Pause, Faulmann sei es schon vorher nicht gut gegangen.
Pause 14:24 Uhr – 14:34 Uhr.
Nach der Pause sagte die Richterin, dass sie schon einmal für Faulmann unterbrochen habe, er habe angeblich Nasenbluten gehabt aber das Gericht habe keine blutende Nase feststellen können. Faulmann, der immer noch vornüber gebeugt auf dem Tisch lag, hielt ein Taschentuch mit Blutspuren hoch. Ob er sich nach 1 Stunde besser fühlen werde, fragte die Richterin. Ob das heiße, es werde auch heute bis 21 Uhr verhandelt, fragte Dr. Stuefer, weil in 1 Stunde eigentlich das Verhandlungsende sein müsste. Faulmann sagte nein
. Ob eine Fortsetzung der Verhandlung in seiner Abwesenheit möglich sei, fragte die Richterin. Faulmann verneinte wieder. Die Richterin brach dann die Verhandlung ab.
Ende 14:37 Uhr.