Tierschutzprozess 49. Tag
Donnerstag 23. September 2010
Inhalt:
- Einvernahme der Besitzerin des Geschäfts Trachtenmaus
- Einvernahme einer Mitarbeiterin des Fitnessstudios Holmes Place
- Stellungnahmen der Angeklagten
- Einvernahme eines Mitarbeiters des Fitnessstudios Holmes Place
Ein zentrales Thema dieses Prozesses sind Straftaten, für die es keinen Hinweis auf die TäterInnen gibt. Sie werden groß in diesem Prozess breit getreten, ohne dass, wie die Richterin nicht müde wird zu betonen, sie den Angeklagten angelastet würden. Den Zusammenhang sieht der Staatsanwalt darin, dass diese Straftaten von einer kriminellen Organisation begangen worden sein sollen, die laut Staatsanwalt wiederum von den Angeklagten unterstützt worden wäre.
Die erste Zeugin des heutigen Prozesstages war die Besitzerin eines Pelzgeschäftes im 23. Bezirk in Wien. In den Jahren 2004 – 2006 habe es bei ihr einige Sachbeschädigungen gegeben, darunter allerdings mehrmals lediglich Kratzer
an der Tür, einmal hat sie offenbar vergessen, die Tür zu ihrem Geschäft abzusperren, wofür sie ebenfalls die Polizei rief und von einem versuchten Einbruchsdiebstahl sprach, einmal sei zu Silvester ein Feuerwerkskörper auf ihrer Thujenhecke gelandet und einmal sei auf dem Gehsteig in der Nähe ihres Geschäfts eine Matratze angezündet worden. Bei so vielen Pseudoanschlägen erklärte sogar die Richterin, dass sie sich nur für jene drei Vorfälle interessiere, für die es angebliche Bekennerschreiben – das sind z.T. jedenfalls reine Medienberichte ohne Bekennung – auf dem Internet gebe. Dabei handelte es sich einmal um eingeschlagene Scheiben, einmal um geätzte Scheiben und einmal um eine Stinkbombe in Form von Buttersäure. Bei letzerem Vorfall gab die Zeugin zunächst einen Schaden von € 100.000 an. Bei genauerer Befragung durch die Richterin zeigte sich aber, dass diese Geldsumme kein Schaden sondern der Gesamtwert ihrer damaligen Pelzkollektion war. Zuletzt stellte sich heraus, dass der gesamte Geruch irgendwann verraucht war und alle Pelze verkauft worden seien. Der Sachschaden hat sich also in Luft aufgelöst. Die Zeugin wollte als Privatbeteiligte am Prozess teilnehmen, aber angesichts dieser Angaben versuchte die Richterin ihr das wieder auszureden.
Die Pelzgeschäftsbesitzerin versuchte ihr Möglichstes, um die Schwere der Verbrechen und eine Schuld der Angeklagten zu unterstreichen. So forderte sie, sie möge in einem Nebenraum mittels Videokamera vernommen werden, weil sie vor den Angeklagten, die sie, wie sie zugab, noch nie gesehen hatte, Angst habe. Dann sagte sie gleich am Anfang, man habe ihr drei Mal die Scheiben eingeschlagen. Später zeigte sich, dass das nur ein Mal geschehen war. Und die Zeugin gab unumwunden zu, dass es nie Demonstrationen gegen ihr Geschäft gegeben habe und dass es keinerlei Zusammenhang zwischen ihren Sachschäden und den Angeklagten gebe. Sie sei auch nie von TierschützerInnen kontaktiert worden, mit Ausnahme einer Zuschrift der Vier Pfoten. Vermutlich deshalb sagte sie anfangs, sie habe erst später erfahren, dass die Vier Pfoten für die Sachschäden bei ihr verantwortlich seien.
Die Angeklagten machten es bei ihren Stellungnahmen deutlich. Der einzige Zusammenhang zwischen ihnen und diesen Sachschäden ist, dass sie gegen Pelz aktiv sind und die Sachschäden in einem Pelzgeschäft aufgetreten sind. Das reicht in einem § 278a-Verfahren offenbar aus, um angeklagt und vor Gericht gezerrt zu werden.
Am heutigen Prozesstag waren wieder rund 40 PolizeischülerInnen und etwa 10 andere Personen im Zuschauerraum des großen Schwurgerichtssaals am Landesgericht Wr. Neustadt. Der Siebtangeklagte fehlte, weil er erkrankt war. Die Sitzung begann um 9:07 Uhr mit der Erklärung der Richterin, dass sie dem kürzlich per Telefon geäußerten Antrag der Zeugin auf kontradiktorische Einvernahme in einem separaten Raum mit live Videoübertragung in den Gerichtssaal zustimme. Die AnwältInnen erhoben zwar Einspruch, weil es keinen Grund für diese Maßnahme gebe, den Angeklagten würden diese Straftaten nicht vorgeworfen und aus dem Akt ließe sich keine Angst der Zeugin entnehmen, aber die Richterin lehnte diese Einsprüche ab.
Einvernahme der Besitzerin des Pelzgeschäfts Trachtenmaus
Auf die Frage nach ihrem Beruf gab die Zeugin an, sie sei Kürschnermeisterin. Ob es stimme, dass sie sich wegen ihrer psychischen Belastung nicht in der Lage sehe, vor den Angeklagten auszusagen, fragte die Richterin. Ihre Existenz sei kaputt gemacht worden, antwortete die Zeugin, sie habe Angstzustände und sei psychisch schwer belastet. Der Staatsanwalt erklärte noch, dass er keine Einwände gegen die kontradiktorische Einvernahme habe.
Zur kontradiktorischen Einvernahme saß die Richterin mit der Zeugin in einem Nebenraum und fragte diese ausschließlich selbst. Zur Befragung durch den Staatsanwalt oder die Verteidigung kam die Richterin in den Gerichtssaal zurück, sammelte die Fragen und stellte sie dann der Zeugin selbst und in eigenen Worten wiederum im Nebenraum.
Ob sie ihre Stellungnahme gegenüber der Polizei aufrecht erhalte, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte die Zeugin. Ob es jemals Demonstrationen gegen ihr Geschäft gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Was denn vorgefallen sei, fragte die Richterin. Es seien ihr pausenlos die Scheiben eingeschlagen worden, es habe eine Brandstiftung und einen Buttersäureanschlag gegeben, sagte die Zeugin. Drei Mal seien die Scheiben eingeschlagen worden. Seit wann das so ginge, fragte die Richterin. Sie wisse das nicht mehr, meinte die Zeugin, vielleicht seit 2004. Ob es auch Schmierereien gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, aber keine Schriftzüge, nur Kreise. Ob sie zuordnen könne, wer hinter diesen Anschlägen stünde, ob z.B. etwas gestohlen worden sei, fragte die Richterin. Es sei nie etwas gestohlen worden, sagte die Zeugin. Und dann meinte sie, aufgrund der Vorfälle bei Kleider Bauer und anderen Kürschnereien seien offenbar die Vier Pfoten für diese Anschläge verantwortlich.
Was mit ihrer Ware nach dem Buttersäureanschlag passiert sei, fragte die Richterin. Sie habe sie abverkauft, gab die Zeugin an. Ob sie nur Pelze verkaufe, fragte die Richterin. Nein, auch Webpelze und Lederwaren, antwortete die Zeugin. Ob die Kürschnerinnung ihr Informationen oder Ratschläge habe geben können, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, es sei nur gesagt worden, dass das auch KollegInnen passiert sei und dass man da nichts machen könne. Ob sie Vorkehrungen gegen Anschläge getroffen habe, fragte die Richterin, wie z.B. Folien, die innen an die Scheibe geklebt würden und ein Einschlagen verhinderten. Nein, sagte die Zeugin, sie habe ja nicht gewusst, dass das wieder passieren würde.
Die Richterin las der Zeugin dann ihre Aussage bei der Polizei vor, in der stand, dass sie niemals von TierschützerInnen kontaktiert worden sei, dass sie lediglich einmal eine Zuschrift der Vier Pfoten erhalten habe. Stimmt, meinte die Zeugin. Einmal habe es auch einen Vorfall mit einem ca. 30 Jahre alten Mann gegeben, der sie seltsam angesehen habe, zitierte die Richterin die Einvernahme bei der Polizei. Ja, sagte die Zeugin, sie habe so große Angst gehabt, dass sie diesen Vorfall zu Hause erzählt habe.
Wann der letzte Anschlag gewesen sei, fragte die Richterin. Zu Weihnachten 2006, gab die Zeugin an. Ob die Sachschäden zu einer Zeit hoher Kundenfrequenz stattgefunden hätten, wollte die Richterin wissen. Weihnachten sei ihre Hauptsaison, meinte die Zeugin dazu.
Umsatzrückgang um 50%
Laut Einvernahmeprotokoll bei der Polizei, führte die Richterin aus, habe sie einen Umsatzrückgang von 50% erlitten, weil die Straftaten eine riesige Negativwerbung
gewesen seien. Ja, sagte die Zeugin, Kundinnen kämen zu ihrem Geschäft und würden sagen, sie würden hier nicht mehr einkaufen wollen, weil da habe es ja Sachschäden gegeben.
Dann sagte die Richterin, Mag. Hnat habe auf der Email-Liste Fadinger aus dem online Telefonbuch OTB eine Liste aller Wiener Pelzgeschäfte verbreitet.
Brandanschlag
auf ihre Thujenhecke
Laut Bericht sei in der Silvesternacht 2004/2005 ein Feuerwerkskörper in ihrer Thujenhecke gelandet, stellte die Richterin fest. Ob das nicht Zufall gewesen sein könnte. Sie habe es fotografiert, sagte die Zeugin, es habe sich um eine einzelne, aber sehr große Silvesterrakete gehandelt. Ob es zu Silvester nicht ein Feuerwerk in der Umgebung gegeben habe, fragte die Richterin. Schon, meinte die Zeugin, aber so wild wie diese eine Rakete seien die nicht gewesen.
Weitere Sachschände
Laut der Liste der Polizei aller Anschläge habe es mehrmals lediglich Kratzspuren an ihrer Tür gegeben, stellte die Richterin fest. Ja, sagte die Zeugin, es seien einfach Kratzspuren da gewesen.
Einmal sei das Fenster des Geschäfts mit Flusssäure verätzt worden, las die Richterin vor. Sie habe das auf dem Fenster gelassen und die Scheibe nicht ausgebessert, sagte die Zeugin. Es sei kein Schriftzug gewesen, sondern ein großer Kreis. Der sei bis heute auf ihrer Scheibe.
In der Liste der Anschläge sei eine weitere Brandstiftung vermerkt, sagte die Richterin. Einmal habe ein Autobusfahrer eine brennende Matratze am Gehsteig gesehen, sagte die Zeugin. Das sei in der Nähe ihres Geschäfts gewesen. Ob es bei ihr etwas deshalb zu reparieren gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Im September 2006 habe es laut Liste einen versuchten Einbruch gegeben, meinte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, es habe Spuren am Schloss gegeben, als ob es jemand öffnen habe wollen. Es habe aber weder einen Schaden gegeben, noch sei etwas gestohlen worden.
Zurück zu den Umsatzrückgängen
Was ihre StammkundInnen zu diesen Vorfällen sagen würden, fragte die Richterin. Sie würden sich keine Pelze mehr anzuziehen trauen und deshalb nicht mehr bei ihr einkaufen, meinte die Zeugin. Und dann sagte sie wörtlich: Frauen, die vor 30-50 Jahren von ihrem Mann einen Pelzmantel bekommen haben und jetzt alleinstehend sind, werden auf der Straße angepinkelt!
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Was sie glaube, was der Grund für ihre Umsatzrückgänge sei, fragte die Richterin. Die Leute würden sehen, dass sie eingeschlagene Scheiben habe, sagte die Zeugin, und würden in solchen Geschäften nicht einkaufen wollen. Woher sie das wisse, fragte die Richterin. Die KundInnen würden ihr sagen, dass sie bei ihr nicht mehr einkaufen wollen, sagte die Zeugin.
Zusammenhang zum Tierschutz
Was sie gedacht habe, fragte die Richterin, wie sie von den Vorfällen bei Kleider Bauer gehört habe. Das sei genauso, wie bei ihr, meinte die Zeugin. Aber bei ihr habe es doch keine Demonstrationen gegeben, betonte die Richterin. Wie sie einen Zusammenhang zum Tierschutz herstelle. Im Internet habe es Berichte von einigen Sachbeschädigungen gegeben, sagte die Zeugin. Jemand habe sie darauf aufmerksam gemacht. Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Etwa im Jahr 2006, mutmaßte die Zeugin. Die Richterin wies dann darauf hin, dass es im Polizeibericht zu drei Vorfällen die Bemerkung gebe, dass Bekennerschreiben vorliegen würden. Eines davon war ein Bericht aus Indymedia, einer alternativen Online-Medienplattform, die nichts mit Tierschutz zu tun hat. Darin wurde gesagt, TierrechtsaktivistInnen und Antifas
hätten Sachschäden angerichtet.
Es gebe ein Videoband von dem Vorfall mit Buttersäure, den eine Überwachungskamera aufgezeichnet habe, ergänzte die Richterin. Ja, meinte die Zeugin, sie habe das Band der Polizei gegeben.
Weitere Vorfälle
Am 28. Mai 2007 habe sie laut Polizeibericht einen weiteren Vorfall gemeldet, sagte die Richterin. Das sei aber nach Weihnachten 2006 gewesen, dem, laut eigener Aussage, Ende der Anschläge. Sie habe einen Einbruch gemeldet, zitierte die Richterin den Bericht. Die Polizei habe keine Spuren feststellen können. Zwei Tage später habe die Zeugin die Polizei angerufen und gesagt, es habe sich um Irrtum ihrerseits gehandelt. Dazu meinte die Zeugin, sie wisse es nicht mehr genau.
Ob ihr noch weitere Vorfälle einfielen, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Gab es Schäden?
Mit welchem Schaden sie sich als Privatbeteiligte an den Prozess angeschlossen habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob sie denn konkrete Schäden angeben könne, fragte die Richterin. Die eingeschlagenen Scheiben habe die Versicherung bezahlt, sagte die Zeugin. Aber sie habe Umsatzeinbußen gehabt. Wie sie das habe feststellen können, fragte die Richterin. Ihre KundInnen seien vor der Tür des Geschäfts gestanden und hätten gesagt, sie würden wieder gehen und nichts einkaufen.
Ob sie konkrete Umsatzeinbußen anhand ihrer Geschäftszahlen belegen könne, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie habe wahrscheinlich 1-2 Jacken weniger verkauft.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler
Mag. Traxler legte den Privatbeteiligtenanschluss der Zeugin durch deren Rechtsanwalt vor. Im Akt befinde sich dazu nur das Deckblatt und kein Inhalt. Der Staatsanwalt habe dann die Zeugin aufgefordert, konkrete Angaben zu machen. Die Zeugin habe darauf nicht mehr geantwortet. Sie könne dazu heute nichts mehr sagen, meinte die Zeugin auf Befragung durch die Richterin.
Bei ihrer Einvernahme stehe, sie werde jetzt neuerlich
von der Polizei einvernommen, stellte Mag. Traxler fest. Ob es andere Einvernahmen durch die Polizei gegeben habe. Schriftlich protokolliert sei nur diese eine Einvernahme worden, meinte die Zeugin, es habe aber Gespräche mit der Polizei ohne Protokoll in ihrem Geschäft gegeben.
Am 28. Mai 2007 habe sie die Polizei wegen einem angeblichen Einbruch gerufen, sagte Mag. Traxler. Wieso, wollte er wissen. Die Tür sei nicht abgesperrt gewesen, sagte die Zeugin. Sie habe dann zwei Tage später die Polizei angerufen und gesagt, es habe sich um einen Irrtum ihrerseits gehandelt, versuchte Mag. Traxler die Erinnerung der Zeugin zurückzurufen. Es sei Kundschaft im Geschäft gewesen, sagte die Zeugin, da habe sie lieber die Polizei gerufen. Aber später habe sie gemerkt, dass sie offenbar nur vergessen habe, die Tür abzusperren und habe das der Polizei mitgeteilt.
Ob es Kontakte mit TierschützerInnen per Email oder Telefon gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Nie, sagte die Zeugin.
Ob sie einen Schaden nachweisen könne, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte die Zeugin, sie werde eine Aufstellung nachreichen. Sie habe gesagt, dass sie nur wegen dem Buttersäurevorfall einen Schaden gehabt habe, sagte Mag. Traxler. Sei die Ware später verkauft worden? Es habe einen Abverkauf dieser Ware gegeben, sagte die Zeugin. Wie das gegangen sei, wenn die Pelze gestunken hätten, wollte Mag. Traxler wissen. Sie habe die Pelze ausgelüftet und dann hätten sie nicht mehr gestunken, meinte die Zeugin. Ihr sei aber ein Schaden entstanden, weil wer kaufe schon in einem Geschäft ein, in dem auch einmal Buttersäure gewesen sei? Es habe also in Wirklichkeit keinen Schaden gegeben, stellte Mag. Traxler fest. Sie habe die Ware aufheben und für das Depot zahlen müssen, versuchte es die Zeugin erneut.
Pause 10:55 Uhr – 11:10 Uhr.
Fragen von Anwalt Mag. Lepschi
Sie habe erzählt, begann Mag. Lepschi seine Fragen, dass sie einmal ein Mann seltsam angeschaut habe. Ob sie deswegen zur Polizei gegangen sei. Nein, sagte die Zeugin. Wieso sie dabei einen Bezug zum Tierschutz hergestellt habe, fragte Mag. Lepschi. Sie habe keinen Bezug hergestellt, sagte die Zeugin, sie habe das erst im Nachhinein interpretiert.
Ob es in ihrem Geschäft einen Lagerraum für Pelze gebe, wollte Mag. Lepschi wissen. Ja, sagte die Zeugin. Ob dieser Bereich vom Geruch der Buttersäure erreicht worden sei, fragte Mag. Lepschi. Nein, sagte die Zeugin, nur die Verkaufsware habe gestunken. Ob es Verkaufsware in Schutzhüllen gegeben habe, fragte Mag. Lepschi. Nein, weder im Verkaufsraum noch in ihrem Lager gebe es Schutzhüllen für die Kleidung, sagte die Zeugin.
Dann wollte Mag. Lepschi wissen, ob bei dem Vorfall zu Silvester, bei dem eine Rakete in ihrer Thujenhecke gelandet sei, die Zeugin zu Hause gewesen sei. Ja, sagte die Zeugin, sie habe geschlafen.
Fragen der Richterin zur psychischen Belastung der Zeugin
Die Richterin unterbrach dann das Fragerecht von Anwalt Mag. Lepschi und fragte die Zeugin, ob sie heute noch leide und ob sie das Geschäft weiterführe. Ja, sagte die Zeugin, sie führe das Geschäft weiter, aber nur eingeschränkt. Früher habe sie jeden Monat Modeschauen durchgeführt, aber heute nicht mehr. Ob das Geschäft noch existiere, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, und fügte fast entschuldigend hinzu, dass ihr die KundInnen die Tür einrennen und sogar aus Klosterneuburg anreisen würden. Ob sie die denn zurückschicken sollte.
Die Richterin zitierte dann aus dem Polizeiprotokoll, wonach die Zeugin gesagt habe, sie fühle sich sehr stark belastet. Ja, sagte die Zeugin, sie sei in Psychotherapie, sie ziehe sich total aus dem Leben zurück und wolle keinen Kontakt mehr.
Fragen von Anwalt Dr. Karl
Zum Buttersäureanschlag habe es einen ORF-Beitrag gegeben, stellte Dr. Karl fest. Wie das zustande gekommen sei, wollte er wissen, wo die Zeugin doch sage, sie wolle sich aus dem Leben zurückziehen. Die Medien hätten sie kontaktiert und interviewt, meinte die Zeugin, sie könne gar nichts dafür.
Dr. Karl sagte dann, im Akt gebe es einen Eintrag, in dem die Zeugin sage, dass sie eine Schadensaufstellung nachreichen werde. Das habe sie nie gemacht, sagte die Zeugin, sie schaffe es einfach nicht.
Warum sie denn überhaupt Privatbeteiligte sein wolle, fragte die Richterin. Das sei ihr empfohlen worden, meinte die Zeugin. Es handle sich hier um kein Zivilverfahren, sagte die Richterin. Selbst bei einer Verurteilung der Angeklagten gebe es nicht automatisch eine Wiedergutmachungszahlung für sie. Sie solle sich das überlegen.
Fragen und Anträge von DDr. Balluch
DDr. Balluch nahm Bezug zu dem Film aus der Überwachungskamera vom Vorfall mit Buttersäure und beantragte die Beischaffung und Vorführung des Films. Das würde beweisen, dass es sich um zwei Einzelpersonen und keine kriminelle Organisation handle, die diese Straftat begangen hätten. Für Straftaten dieser Art sei offenbar keine kriminelle Organisation erforderlich. Abgesehen davon, führte DDr. Balluch aus, sei der Modus Operandi bei diesem Vorfall anders als der, den der Staatsanwalt in seinem Strafantrag als für die angebliche kriminelle Organisation bezeichnend anführe. Der Staatsanwalt behaupte, die angebliche kriminelle Organisation würde Buttersäure mit Spritzen durch Türschlitze einbringen, während in diesem Fall die Buttersäure durch ein Fenster eingeworfen worden sei.
Dann sagte DDr. Balluch, zu den Gesprächen der Zeugin mit der Polizei, die nicht protokolliert wurden, müsse es Aktenvermerke geben. Er beantrage daher die Beischaffung aller diesbezüglichen Aktenvermerke.
Wie viele KundInnen in ihrem Geschäft pro Tag einkaufen würden, wollte DDr. Balluch von der Zeugin wissen. Wie viel Umsatz sie pro Tag mache. Sie wisse das nicht, sagte die Zeugin. Das sei verschieden, wenn es zu Weihnachten warm sei, dann würde sie überhaupt keinen Umsatz machen.
Dann fragte DDr. Balluch, von wem die Liste mit Sachschäden erstellt worden sei. Das sei nicht von ihr, sagte die Zeugin, wahrscheinlich von der Polizei. Sie habe gesagt, stellte DDr. Balluch, fest, dass es drei Mal eingeschlagene Scheiben gegeben habe. In dieser Liste sei das aber nur ein Mal erwähnt. Ob die Liste also vollständig sei. Sie sei schon vollständig, sagte die Zeugin.
Ob sie zum Brand der Matratze am Gehsteig ein Bekennerschreiben gefunden habe, fragte DDr. Balluch. In der Liste der Polizei sei kein Bekennerschreiben vermerkt. Nein, sagte die Zeugin, sie wisse von keinem Bekennerschreiben dazu.
Und zuletzt wollte DDr. Balluch wissen, ob sie bei den Vorfällen von der Polizei in ihrem Geschäft befragt worden sei. Ja, sagte die Zeugin. Die Protokolle zu diesen Gesprächen habe er beantragt, stellte DDr. Balluch fest.
Fragen von DI Völkl
DI Völkl fragte die Zeugin, ob sie nach der Zuschrift der Vier Pfoten gemeint habe, dass wenn sie Vier Pfoten eine Spende überweise, die Sachschäden aufhören würden. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin verärgert.
DI Völkl wollte dann wissen, ob es Meldungen wegen Umsatzeinbußen an die Versicherung gegeben habe. Die Versicherung bezahle für so etwas nicht, sagte die Zeugin. Wer denn die Meldungen an die Versicherung erstattet habe, fragte DI Völkl. Sie selbst, antwortete die Zeugin. Er beantrage die Vorlage aller Versicherungsmeldungen, beendete DI Völkl seine Fragen.
Wie denn heute der Verkauf und der Umsatz in ihrem Geschäft laufen würden, fragte die Richterin. Die Leute würden sich keine neuen Sachen mehr zu kaufen trauen, sagte die Zeugin. Sie verkaufe nur noch alte Sachen.
Restliche Fragen der Verteidigung
Ob die Zeugin die Angeklagten kenne, fragte Mag. Traxler. Die Richterin führte die Zeugin dafür in den Gerichtssaal zurück. Sie kenne keine Namen, sie kenne aber manche Gesichter aus den Medien, sagte die Zeugin. Sie kenne niemanden hier persönlich, es handle sich nicht um ihre KundInnen. Das folgende Lachen im Saal wurde von der Richterin scharf kritisiert.
Es sei bisher nicht beantwortet worden, wie viele KundInnen pro Tag ihr Geschäft frequentieren würden, sagte Mag. Traxler. Ob sie das beantworten könne, fragte die Richterin. Manchmal seien 5 zugleich da, aber es gebe ca. 20 pro Tag im Durchschnitt, meinte die Zeugin. Wie viele davon tatsächlich etwas kaufen würden, sei unterschiedlich.
Die Zeugin wurde um 11:56 Uhr entlassen.
Mag. Traxler beantragte dann, dass die drei bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Taschenkalender von Mag. Hnat zur Einsicht vorgelegt würden. Er wolle nachsehen, was darin stünde. Sie werde das raussuchen und vorlegen lassen, sagte die Richterin.
Mittagspause 11:59 Uhr – 13:18 Uhr.
Einvernahme einer Mitarbeiterin des Fitnessstudios Holmes Place
Nach der Mittagspause wurde eine Mitarbeiterin des Fitnessstudios Homes Place in Wien einvernommen. Der Neuntangeklagte hatte dort Anfang 2008 gearbeitet. Die Zeugin erklärte auf Frage der Richterin, dass sie im Moment arbeitssuchend sei. Es habe am 3. Juni 2008 eine Einvernahme durch die SOKO gegeben, sagte die Richterin. Ob das, was sie damals ausgesagt habe, noch immer richtig sei. Ja, sagte die Zeugin. Sie sei damals im Fitnesscenter Holmes Place angestellt gewesen, stellte die Richterin fest. Sie sei Clubmanagerin gewesen, sagte die Zeugin. Ob der Neuntangeklagte dort auch beschäftigt gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, von wann bis wann könne sie aber nicht mehr angeben. Welche Zugriffsberechtigung auf Mitgliederdaten er gehabt habe, fragte die Richterin. Er habe die Kundendaten einzelner Mitglieder einsehen können, sagte die Zeugin. Das habe für alle Angestellten gegolten und die Mitglieder hätten das gewusst.
Die Richterin projizierte dann das Bild eines Screenshots der Mitgliederdaten der Pressesprecherin von Kleider Bauer an die Wand. So habe das damals ausgesehen, sagte die Zeugin. Ob der Neuntbeschuldigte berechtigt gewesen sei, das anzusehen, fragte die Richterin. Ja, jedeR MitarbeiterIn, sagte die Zeugin.
Wieso der Neuntangeklagte sein Arbeitsverhältnis bei Holmes Place beendet habe, fragte die Richterin. Das habe er von sich aus entschieden, sagte die Zeugin. Wie der Neuntangeklagte als Mitarbeiter aufgetreten sei, wollte die Richterin wissen. Er sei sehr beliebt gewesen, sagte die Zeugin, und sehr zuvorkommend zu den Mitgliedern. Er habe eine sehr ausgeglichene Art gehabt. Die Richterin zitierte dann aus dem Polizeiprotokoll, dass der Neuntangeklagte sehr zuverlässig gewesen sei und es mit ihm nie ein Problem gegeben habe. Stimmt, sagte die Zeugin.
Ob es bezüglich der Mitgliederdaten eine Geheimhaltungspflicht gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, gegenüber Dritten. Und das Arbeitsverhältnis sei einvernehmlich gelöst worden, wiederholte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
Die Richterin erklärte dann, dass der vorher gezeigte Screenshot auf dem Computer des Siebtangeklagten gefunden worden sei. Ob es manchmal nötig sei, solche Screenshots anzufertigen, fragte die Richterin. Bei Schulden, für das Head Office oder bei Wechsel der Mitglieder schon, sagte die Zeugin. Warum könnte der Neuntangeklagte diesen Screenshot angefertigt haben, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Der Staatsanwalt wollte noch einmal wissen, ob es verschiedene Zugangsberechtigungen zu Mitgliederdaten im Holmes Place gegeben habe. Die Administration habe alle Daten ändern können, die Rezeption nur eingeschränkt, sagte die Zeugin. Welches die höchste Berechtigung für das Anschauen von Mitgliederdaten gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Einsehen hätten alle MitarbeiterInnen alle Mitgliederdaten können, erklärte die Zeugin, ausdrucken auch, nur für das Ändern seien Berechtigungen notwendig gewesen. Ob es bei der Pressesprecherin von Kleider Bauer hätte notwendig sein können, einen Screenshot zu machen, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Die Zeugin wurde um 13:35 Uhr entlassen.
Stellungnahme von DDr. Balluch
Die Besitzerin des Pelzgeschäftes habe heute erklärt, dass nur die von ihr genannten Umsatzeinbußen nicht von der Versicherung abgedeckt worden seien und ihren Schaden ausmachen würden, begann DDr. Balluch seine Stellungnahme zu den heutigen Einvernahmen. Diese Umsatzeinbußen habe sie persönlich zwar auf das Negativimage durch Sachbeschädigungen zurückgeführt, das sei aber nicht nachvollziehbar und glaubwürdig. Tatsächlich finde schon seit 1988 ein stetiger Rückgang des Pelzhandels in Österreich statt, der auf dem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung beruhe. Spätestens nach dem Pelzfarmverbot in Österreich sei bewiesen, dass man hierzulande mehrheitlich Pelz als unethisch ablehne. Natürlich zeige sich diese Ablehnung in Umsatzrückgängen in Pelzgeschäften.
Dann erklärte DDr. Balluch, dass die Zeugin davon gesprochen habe, dass ihr pausenlos oder drei Mal die Scheiben eingeschlagen worden seien. In der Liste der Vorfälle sei aber nur einmal vom Einschlagen von Scheiben die Rede. Sie habe auch vermutlich von Katzen zerkratzte Türen als Sachbeschädigungen angeführt, sowie eine Silvesterrakete und eine wahrscheinlich von Betrunkenen auf der Straße entzündete Matratze, also Vorfälle, die alle keine Schäden hinterlassen hätten. Einmal habe sie sogar nur vergessen ihre Türe zuzusperren und sogar das scheine als Sachbeschädigung durch TierschützerInnen in ihrer Liste auf. Da sagte die Richterin, sie halte nur jene Vorfälle für relevant, für die es Bekennerschreiben gebe.
Dazu meinte DDr. Balluch, dass es laut Liste drei Vorfälle mit sogenannten Bekennerschreiben gebe. Aber da müsse man unterscheiden, was am Internet aus Medienbericht aufscheine und gar kein Bekennerschreiben sei und was den Kriterien eines Bekennerschreibens wirklich genüge. Letzteres setze voraus, dass in dem Text stehe, dass ich
oder wir
die Straftat gesetzt hätten. Zusätzlich müsse das Schreiben mit einer Bezeichnung wie z.B. ALF
unterschrieben sein. Diesen Kriterien würden die angegebenen Schreiben aber nicht genügen. Sie seien einfach Medienberichte in alternativen Onlinemedien wie Indymedia.
Dann erinnerte DDr. Balluch an den Umstand, dass die Vier Pfoten als TäterInnen von der Zeugin erwähnt worden seien und das nur die Vier Pfoten als einzige Tierschutzgruppierung jemals an die Zeugin geschrieben hätten. Wäre das stattdessen der VGT oder jemand der Angeklagten gewesen, hätte die Richterin diesem Umstand wahrscheinlich sehr hohe Bedeutung beigemessen. So habe sie es aber völlig ignoriert, wie jedes Mal, wenn die Vier Pfoten in irgendeiner Form involviert seien.
DDr. Balluch wies darauf hin, dass in dem von der Richterin zitierten Indymediabericht von einer Sachbeschädigung von Antifas
die Rede sei, die diese Sachbeschädigung begangen hätten. Antifas stünde für Antifaschistische AktivistInnen. Es handle sich dabei nicht um TierschutzaktivistInnen. Das beweise, dass diese Straftaten überhaupt nicht von TierschützerInnen begangen worden sein müssen. Tatsächlich gebe es neben dem Tierschutz und der linksradikalen Szene auch im Umweltschutz und im Feminismus z.B. Sachbeschädigungen für politische Ziele. Dennoch sei nicht bekannt, dass man davon ausginge, dass in diesen sozialen Bewegungen kriminelle Organisation für einige oder gar alle Straftaten dieser Art verantwortlich seien. Dafür gebe es keinerlei Hinweis. Nur, weil die Straftaten dasselbe politische Ziel verfolgten, müssten sie noch lange nicht von ein und derselben Gruppe oder kriminellen Organisation begangen worden sein. Das sei bei legalen Tierschutzaktivitäten ja auch nicht so, dass es sich um eine einzige Organisation handle. Selbst eine einzelne Kampagne könne von verschiedenen Organisationen gemeinsam getragen werden, ohne dass diese Organisationen ihre Selbständigkeit aufgeben und in einer einzigen Organisation verschmelzen würden.
Dann bezog sich DDr. Balluch auf die Bemerkung der Richterin, dass Mag. Hnat eine Liste von Pelzgeschäften aus dem Telefonbuch verbreitet habe. Er sagte, die Anzahl der Pelzgeschäfte sei ein Indikator dafür, wie verbreitet das Bewusstsein zum Pelztierleid in der Bevölkerung bereits sei. In den 1930er Jahren habe es über 1500 Pelzgeschäfte in Wien gegeben, gegenwärtig seien es knapp mehr als 100. Das zeige, wie sehr sich die Einstellung der Bevölkerung verändert habe. Dass Mag. Hnat diese Liste aus dem Telefonbuch angeführt habe, habe seiner Auffassung nach nur der Vermittlung dieser Information gedient. Die Verteilung der Pelzgeschäfte in Wien, dass es z.B. in Nobelbezirken wesentlich mehr gebe als in Arbeiterbezirken, zeige auch, dass Pelz nur noch ein Luxusprodukt sei und von der Normalbevölkerung nicht mehr angenommen werde. Diese Informationen hätten nichts mit kriminellen Zielsetzungen zu tun.
DDr. Balluch erinnerte dann noch einmal daran, dass er die Vorführung des Films von der Buttersäureaktion beantragt habe. Er wolle damit zeigen, fragte die Richterin, dass die ALF nur in kleinen Zellen agiere? Kleine Zellen, die unabhängig agierten, seien offensichtlich keine große kriminelle Organisation, sagte DDr. Balluch dazu.
Anschließend sagte DDr. Balluch, dass die Erklärungen der Zeugin zum Schadensausmaß bei dem Buttersäurevorfall sehr bezeichnend gewesen seien. Zunächst habe sie von € 100.000 Schaden gesprochen. Dann habe sie gesagt, der Schaden sei lediglich € 50.000 gewesen. Zuletzt habe sie eingestanden, dass alle betroffenen Waren verkauft worden seien und dass ihr kein Schaden entstanden sei. Ihm, DDr. Balluch, sei in den ersten Prozesstagen bei seiner Einvernahme ein Email vorgehalten worden, in dem er geschrieben habe, dass Buttersäure ja weder gesundheitsgefährlich sei, noch eine richtige Sachbeschädigung. Es gehe ja nichts kaputt, es würde nur stinken. Das habe die Richterin als sehr belastend eingestuft. Jetzt fühle er sich aber durch die Aussagen der Zeugin bestätigt. Man müsse offenbar nur warten und die betroffenen Kleidungsstücke auslüften, und der Buttersäuregeruch würde sich verziehen und kein Schaden würde übrig bleiben. Das habe die Zeugin explizit eingestanden.
Zuletzt sagte DDr. Balluch noch, dass es keine Demonstrationen vor diesem Pelzgeschäft gegeben habe, es sei keine Frist für einen Ausstieg gesetzt worden und es habe keine Kampagne von ihm, dem VGT oder sonst irgendwem gegen dieses konkrete Pelzgeschäft gegeben. Der Zusammenhang
zwischen ihm bzw. den Angeklagten und diesen Straftaten sei lediglich, dass das Geschäft ein Pelzgeschäft sei, und Pelz gleichzeitig ein Thema für TierschützerInnen. Wenn man aufgrund solcher dünnen Zusammenhänge vor Gericht gebracht und am Ende noch verurteilt werden könne, dann sei das das Ende des Rechtsstaates.
Stellungnahme von Mag. Hnat
Mag. Hnat erklärte, er schließe sich in allem DDr. Balluch an. Das Pelzgeschäft Schiwago
, das in einem der genannten Indymediaberichte erwähnt worden sei, habe eine Tafel Kommunisten und Juden unerwünscht
in der Auslagenscheibe gehabt.
Die Richterin sagte dann, sie habe von Mag. Hnat eine Einladung zum Straßenfest der Veganmania in Wr. Neustadt erhalten. Mag. Hnat habe damit gegen den Ratschlag seines Anwalts gehandelt. Sie wolle solche Einladungen nicht mehr erhalten, sagte sie dann streng. Mag. Hnat gab an, er habe nur zeigen wollen, wie seine typische Tierschutzarbeit aussehe. Er sei Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich und würde auf diese Weise fleischfreie Produkte verbreiten.
Faulmann nahm das Rederecht an sich und sagte, er lade die Richterin am Freitag nach dem Prozess zu einer Demonstration anlässlich einer Modeschau bei Kleider Bauer in der Fußgängerzone von Wr. Neustadt ein.
Mag. Hnat sagte dann noch, er habe die Telefonbucheinträge von Pelzgeschäften nur weitergeleitet, wie DDr. Balluch erklärt habe, um einen Indikator für die Verbreitung von Pelz zu geben. Pelz habe es hauptsächlich im 1. Bezirk gegeben und das zeige, dass Pelz ein Luxusprodukt sei, das vom Großteil der Bevölkerung abgelehnt werde.
Stellungnahme von Jürgen Faulmann
Faulmann sagte dann, er schließe sich ebenfalls den Ausführungen von DDr. Balluch an. Er wolle aber noch anfügen, dass die Vier Pfoten von der Zeugin erwähnt worden seien, aber das Gericht das ausgeblendet habe.
Stellungnahme von Chris Moser
Moser erklärte ebenfalls, dass er sich seinen Vorrednern anschließen würde.
Stellungnahme von DI Völkl
DI Völkl sagte, dass die Aussagen der Besitzerin der Trachtenmaus keinen Zusammenhang zu ihm, dem VGT oder der BaT hervorgebracht habe. Die Vier Pfoten seien als einzige Tierschutzorganisation von der Zeugin explizit genannt worden. Die Zeugin habe offenbar die Vier Pfoten als einzige Anti-Pelz Organisation wahrgenommen.
Die Aussagen der Zeugin zum Buttersäurevorfall würden deutlich machen, dass bei Buttersäure ein rasches Lüften dazu führe, dass die Ware wieder in Ordnung sei.
Die Zeugin habe keinen Umsatzentgang nachweisen können. Die Richterin erklärte, dass auch sie keinen Umsatzentgang habe nachvollziehen können. Ein etwaiger Umsatzrückgang wegen dem Negativimage von Pelz werde hoffentlich durch dieses Verfahren nicht strafbar gemacht, sagte DI Völkl. Sicher nicht
, antwortete die Richterin.
DI Völkl erklärte dann noch, dass seine Frage bzgl. einer möglichen Schutzgelderpressung durch die Vier Pfoten kein Scherz gewesen sei, sondern sich auf die Vorwürfe der SOKO gegen den VGT bezogen hätten. Die Richterin meinte, sie habe das nirgends gelesen. DI Völkl führte aus, dass das aber im Akt zu finden sei.
Stellungnahme von Harald Balluch
Harald Balluch sagte, er sehe einen Widerspruch in den Aussagen der Zeugin. Einerseits habe sie gesagt, dass sie sich wegen der psychischen Belastung zurückziehen wolle, andererseits habe sie dem ORF ein Interview für das Fernsehen gegeben. Jemand müsse die Medien ja informiert haben, also beweise das, dass sie bereit gewesen sei, mit den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu gehen. Das widerspreche nicht nur ihren Angaben, dass sie sich zurückziehen wolle, sondern auch, dass Sachschäden ihr ein negatives Image geben würden.
Dann sagte Balluch, dass der Buttersäurevorfall zeige, dass die Buttersäure durch ein eingeschlagenes Fenster und nicht durch den Türspalt mit einer Spritze eingebracht worden sei. Der Staatsanwalt behaupte aber, die kriminelle Organisation würde letzteres machen.
Der einzige Zusammenhang mit den heutigen Zeugen und ihm, Balluch, bestünde darin, dass der Geschäftsführer des VGT sei, und der VGT gegen Pelz aktiv sei, und die Zeugin Pelze verkaufe. Es sei bedenklich, dass das allein schon für eine Gerichtsverhandlung ausreiche.
Zuletzt erklärte Balluch, dass die Statistik Austria nur spärlich Zahlen zum Pelzhandel in Österreich liefere. Er habe das selbst probiert. Es sei daher nachvollziehbar, dass der Pelzumsatz durch die Anzahl der Pelzgeschäfte eruiert werde. Nichts anderes habe mag. Hnat mit seinem Email bezweckt.
Einvernahme eines Mitarbeiters des Fitnessstudios Holmes Place
Danach wurde ein weiterer Mitarbeiter des Fitnessstudios Holmes Place einvernommen. Er erklärte, dass er heute Angestellter sei und damals in diesem Studio gearbeitet habe. Seine Aufgabe sei die Kundenbetreuung als Servicemanager gewesen.
Welche Berechtigung der Neuntangeklagte zur Abfrage von Kundendaten gehabt habe, wollte die Richterin wissen. Jede Berechtigung, antwortete der Zeuge. Was die Aufgabe des Neuntangeklagten im Holmes Place gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe mit Kündigungen zu tun gehabt, sagte der Zeuge, er habe die Austritte von Mitgliedern verwalten müssen. Ob es für ihn erforderlich gewesen sei, Screenshots von Kundendaten zu erstellen, fragte die Richterin. Teilweise ja, sagte der Zeuge. Ob es ihm erlaubt gewesen sei, die Daten weiterzugeben, fragte die Richterin. So etwas sollte man nicht tun, antwortete der Zeuge.
Pause 14.16 Uhr – 14:29 Uhr.
Fragen von Anwältin Dr. Stuefer
Welche Daten beim Erstellen von Mitgliederdateien gespeichert werden, wollte Dr. Stuefer wissen. Insbesondere, ob da auch Autos und deren Kennzeichen eingegeben würden. Sie spielte damit darauf an, dass der Pressesprecherin von Kleider Bauer, deren Mitgliederdateien sich auf dem Screenshot befanden, lediglich das Auto beschädigt worden ist. Nein, sagte der Zeuge, zu Autos befinde sich keine Information in diesen Dateien.
Ob das Altpapier im Holmes Place geschreddet oder für den Container gesammelt werde, fragte Dr. Stuefer. Beides, sagte der Zeuge.
Der Zeuge wurde um 14:32 Uhr entlassen.
Stellungnahme von DDr. Balluch
Zu diesem Zeugen nahm nur DDr. Balluch Stellung. Er sagte, dass weder er noch der VGT zur BaT, der der Neuntbeschuldigte zusammen mit vier anderen Angeklagten vom Staatsanwalt zugerechnet werde, auch nur irgendeinen Kontakt gehabt habe oder heute hätte. Es gebe keine gemeinsame Basis dieser Gruppierungen und keine Kooperation, nicht einmal bezüglich der Verteidigung in diesem Verfahren.
Ende 14:37 Uhr.