Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 50. Tag

Freitag 24. September 2010

Inhalt:

Jubiläum – der 50. Prozesstag! Und dieser Tag sollte letztendlich ein Prozesstag werden, der für den gesamten Verlauf des Prozesses und für die Anklage nach § 278a typisch ist. Über den gesamten Tag hinweg wurden nur zwei ZeugInnen einvernommen, die einen Vorfall zu Protokoll gaben, der an Lächerlichkeit nicht zu überbieten war. Und dennoch ist er im Strafantrag als Handlung einer kriminellen Organisation inkriminiert.

Die Zeugin war im Dezember 2006 aus der Kleider Bauer Filiale in der Wiener Mariahilferstraße getreten und hatte u.a. einen Mann, der Flugblätter gegen Pelz verteilte, sowie die Angeklagte Monika Springer, die mit einer Kamera vor Ort war, fotografiert. Springer hatte zurück fotografiert. Dann scheiden sich die Geister. Während Springer angab – und auch in einem Email an Fadinger kurz darauf beschrieb – die Zeugin habe ihr versucht die Kamera wegzureißen, sagte die Zeugin aus, sie habe das nicht getan, sondern sich durch das Fotografieren von Springer belästigt gefühlt. Springer rief dann die Polizei und blieb bei der Zeugin für die nächsten 45 Minuten bis zur Ankunft der BeamtInnen, um sie nicht entkommen zu lassen. Die Zeugin gab an, ebenfalls die Polizei gerufen zu haben, aber nicht durchgekommen zu sein. Anschließend nahmen die BeamtInnen die Daten der beiden Frauen auf und damit war der Fall erledigt. Nur die SOKO grub diesen Vorfall fast drei Jahre später wieder aus und vernahm die Zeugin sowie einen Punschstandbetreiber von damals. Dieser sagte vor Gericht wörtlich: es ist doch eh nichts geschehen!.

Der Staatsanwalt nahm diesen Vorfall als einen zentralen Punkt in die Anklage gegen Springer auf. Springer habe damit eine angebliche kriminelle Organisation unterstützt, weil sie dadurch der Geschäftsführung von Kleider Bauer habe zeigen wollen, dass die Aktionen der Organisation alle Ebenen des Konzerns treffen.

Interessant war auch, dass die SOKO die Zeugin offenbar dazu zu drängen versucht hatte, einen Reifenschaden als eine Straftat von TierschützerInnen aufzubauschen. Sie selbst stelle diesen Zusammenhang jedenfalls bis heute nicht her, gab die Zeugin an.

Ansonsten zeichnete sich dieser Prozesstag wieder durch laufende Konflikte zwischen der Verteidigung und der Richterin aus. Dabei wurde im juristischen Fachjargon gegenseitig eine Reihe von Vorwürfen gemacht. Nur die dadurch aufgeheizte Stimmung kann die Entgleisung der Richterin erklären, die bei der Befragung des Zeugen durch DDr. Balluch deutlich zu hören war. DDr. Balluch hatte die beiden Kontrahentinnen, wie in den Einvernahmeprotokollen, als Frau 1 und Frau 2 bezeichnet, worauf die Richterin die Namen der Frauen nannte und wörtlich in abfälligem Tonfall sagte: Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, weil des kann er sich offenbar ned merken. Die Verteidigung schwieg zu dieser Beleidigung. DDr. Balluch setzte ruhig seine Befragung fort.

Bis auf den Siebtangeklagten, der nicht immer wegen Krankheit abwesend war, waren alle Angeklagten da. Der Zuschauerraum wurde von etwa 30 PolizeischülerInnen und 10 anderen Personen bevölkert. Der Prozess begann um 9:04 Uhr.

Einvernahme einer Mitarbeiterin von Kleider Bauer

Die Zeugin gab an, heute wie damals Leiterin der Dekorationsabteilung von Kleider Bauer zu sein. Die Richterin bat sie, den Vorfall vom 19. Dezember 2006 zu schildern. Sie habe die Schaufenster der Kleider Bauer Filiale in der Mariahilferstraße fotografieren wollen, sagte die Zeugin, um die Dekoration zu kontrollieren. Vor der Tür sei sie von zwei Personen angesprochen worden, ein Mann und eine Frau. Die Frau habe sie mit einer Kamera gefilmt, obwohl sie sie gebeten habe, das zu unterlassen. Dann sei die Frau verbal aggressiver geworden. Was sie genau gesagt habe, wollte die Richterin wissen. Sie habe gefragt, gab die Zeugin an, ob sie, die Zeugin, bei Kleider Bauer angestellt sei. Dann habe sie gefragt, warum sie, die Zeugin, sie fotografiert habe. Die Frau habe ihren Namen wissen wollen. Der Mann habe sich bei dem gesamten Konflikt im Hintergrund gehalten.

Die Zeugin habe dann gehen wollen, aber nicht zu ihrem Auto, weil sie der Frau nicht ermöglichen habe wollen, ihr Autokennzeichen zu sehen. Sie sei deshalb am nahen Punschstand geblieben. Dabei sei die Frau in der Nähe geblieben und habe sie gefilmt und ihr weiterhin Fragen gestellt.

Ob die Zeugin denn die Frau fotografiert habe, fragte die Richterin. Ja, natürlich, sagte die Zeugin, die Frau sei ja vor der Auslage gestanden, die sie habe fotografieren wollen. Der Betreiber des Punschstandes und dessen KundInnen hätten sich auch von der Frau belästigt gefühlt. Die Zeugin sagte dann, sie sei weggegangen, aber die Frau sei ihr gefolgt und habe mit ihrem Rechtsbeistand telefoniert. Sie habe den gefragt, wie sie vorgehen solle und ob sie von der Zeugin die Personalien verlangen solle. Dann sei die Polizei gekommen und habe die Personalien von der Zeugin und der Frau aufgenommen. Die Zeugin habe den aufnehmenden Beamten gebeten, die Personalien vertraulich zu behandeln.

Warum sie nicht habe wollen, dass ihre Personalien aufgenommen werden, fragte die Richterin. Warum sollte sie, fragte die Zeugin zurück. Sie habe nur erfragen wollen, meinte die Richterin, wie sie, die Zeugin, sich gefühlt habe. Sie habe Angst gehabt, sagte die Zeugin. Der Mann habe ihr gesagt, dass wenn sie für Kleider Bauer arbeite, er ihre Personalien schon herausfinden würde. Wie sie das aufgenommen habe, fragte die Richterin. Wie eine Drohung, gab die Zeugin an.

Zur Demonstration

Da die Zeugin in ihrer polizeilichen Einvernahme drei Jahre nach dem Vorfall angegeben hatte, es habe während des Vorfalls eine Demonstration gegeben, ging die Richterin davon aus und fragte, wie weit die DemonstrantInnen von der Auslagenscheibe entfernt gestanden seien. Es habe damals, so glaube sie, keine Vorgaben der Polizei gegeben, sagte die Zeugin. Sie habe damals zum ersten Mal diese Art der Demonstration gesehen, sie habe das daher interessant gefunden und fotografiert.

Ob sie gehört oder gesehen habe, dass die DemonstrantInnen KundInnen angesprochen hätten, fragte die Richterin. Das habe sie öfter gesehen, sagte die Zeugin. Bei den ersten Demonstrationen seien die KundInnen gebeten worden, nicht bei Kleider Bauer einzukaufen. Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. 2006, sagte die Zeugin.

Fortsetzung des Konflikts

Dann fragte die Richterin, ob die Zeugin aufgefordert worden sei, die Fotos, die sie von der Frau bzw. den DemonstrantInnen gemacht habe, zu löschen. Ja, sagte die Zeugin, die Frau habe wollen, dass sie die Fotos vor ihren Augen lösche. Ob nur diese Frau auf den Fotos gewesen sei, oder auch andere Personen, fragte die Richterin. Auch andere, meinte die Zeugin.

Wie es dann weiter gegangen sei, fragte die Richterin. Sie habe die Polizei angerufen, aber niemanden erreicht, meinte die Zeugin. Die Polizei sei dann gekommen, aber deswegen, weil die Frau sie gerufen hatte. Die Frau habe offenbar mehr Glück gehabt und die Polizei erreicht. Was die Polizei dann gemacht habe, fragte die Richterin. Sie habe von ihr die Personalien haben wollen, sagte die Zeugin. Sie habe den BeamtInnen dann erklärt, warum sie das nicht vor dieser Frau machen wolle. Dann seien ihre Personalien geheim aufgenommen worden.

Wie sich die Frau gegenüber der Polizei verhalten habe, fragte die Richterin. Die Frau habe der Polizei gesagt, dass sie die Personalien von ihr, der Zeugin, aufnehmen sollten, erklärte die Zeugin. Die Polizei habe aber festgestellt, dass sie so viele Fotos aufnehmen könne, wie sie wolle, solange sie diese nicht veröffentliche.

Die Richterin nahm dann Bezug zum Einvernahmeprotokoll der Zeugin und sagte, sie habe angegeben, dass die Frau sie 45 Minuten lang verfolgt habe. Stimmt, sagte die Zeugin. Dort stehe auch, führte die Richterin weiter aus, dass die Frau sie etwa 20 Minuten lang beim Punschstand belästigt habe. Sie habe sie fotografiert und angesprochen, sagte die Zeugin.

Kontakte zu TierschützerInnen

Ob sie Kontakte zu TierschützerInnen gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie damals etwas von den Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer gewusst habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie habe gewusst, dass das Auto der Pressesprecherin beschädigt worden sei. Das sei 10 Monate später geschehen, warf ein Angeklagter ein, im September 2007. Die Richterin überhörte das.

Ob sie heute Kontakte zu TierschützerInnen habe, fragte die Richterin. Die TierschützerInnen würden heute noch vor Kleider Bauer demonstrieren, sagte die Zeugin. Laut Einvernahmeprotokoll vom März 2009 bekomme sie heute noch Protestemails auf ihre Adresse von Kleider Bauer, stellte die Richterin fest. Ob sie jemals Emails bedrohlichen Inhalts bekommen habe. Nein, sagte die Zeugin. Aber sie bekomme alle Protestemails, die an die Kleider Bauer Office-Adresse geschickt werden. Was darin stehe, fragte die Richterin. Kleider Bauer würde aufgefordert, Tiermord nicht zu unterstützen, sagte die Zeugin. Ob sie persönlich Einfluss auf die Verkaufspolitik von Kleider Bauer habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob ihre Emailadresse auf der Webseite von Kleider Bauer aufscheine, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, dort stehe neben der Emailadresse ihr Name und ihre Funktion: Leiterin der Dekoration.

Ob die Zeugin die Angeklagten erkennt

Sie habe damals einen Aktenvermerk verfasst, stellte die Richterin fest. Ja, sagte die Zeugin, für den firmeninternen Gebrauch. Ob sie die Frau unter den Angeklagten erkenne, mit der sie damals den Konflikt gehabt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin und zeigte auf Springer. Damals sei sie aber blond gewesen.

Pause 9:40 Uhr – 9:50 Uhr.

Dann las die Richterin den Bericht der Polizei über Anrufe am Notruf der Polizei zu dieser Zeit vor und stellte fest, dass Springer die Polizei gerufen hatte.

Ob die Zeugin den Mann erkenne, der damals dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Sie solle genau schauen, meinte die Richterin. Er sei sicher nicht dabei, erklärte die Zeugin. Der Mann habe damals einen langen blonden Zopf gehabt, sie habe ein Foto von ihm.

Fragen des Staatsanwalts

Wie viele DemonstrantInnen sie vor Ort gesehen habe, fragte der Staatsanwalt. Mindestens 20, gab die Zeugin an. Ob sie die DemonstrantInnen beschimpft habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin.

Gab es überhaupt eine Demonstration?

Anwalt Dr. Haberditzl bezog sich auf den Aktenvermerk und stellte fest, die Zeugin habe darin von zwei Personen vor Kleider Bauer geschrieben, die Flugblätter verteilt hätten. Jetzt sage sie aber, es seien 20 Personen dort gewesen. Es hätten nur zwei Personen Zettel verteilt, sagte die Zeugin dazu, die anderen hätten nur Plakate gehalten. Warum sie dennoch nicht die anderen oder die Demonstration in ihrem Aktenvermerk erwähnt habe, fragte Dr. Haberditzl. Sie sei nur von zwei Personen angesprochen worden, sagte die Zeugin.

Dr. Haberditzl erklärte dann, dass die Versammlungsbehörde an dem Tag dieses Vorfalls jede Demonstration vor Kleider Bauer untersagt habe. Er beantragte, das Gericht möge das behördlich feststellen lassen. Damals hätte nur eine Person Flugzettel verteilt, aber es habe keine Demonstration gegeben. Was jetzt wirklich stimme, konfrontierte er die Zeugin mit diesen Aussagen. Was er meine, fragte diese etwas verwundert. Einmal würde sie sagen, es seien eine Frau und ein Mann vor dem Geschäft gestanden, einmal sage sie, es hätte eine ganze Demonstration gegeben.

Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und wechselte das Thema. Was Springer getan habe, wie sie ihr gefolgt sei, fragte sie. Sie habe die meiste Zeit telefoniert, sagte die Zeugin. Ob sie dabei auch die Zeugin gefilmt habe, fragte die Richterin. Sie glaube nicht, sagte die Zeugin, gefilmt sei nur vor dem Geschäft worden. Wann es die verbalen Attacken gegeben habe, fragte die Richterin. Nur bei der Eingangstür, sagte die Zeugin. Auch beim Punschstand, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Und während der Verfolgung, fragte die Richterin weiter. Es habe keine Beschimpfungen gegeben, sagte die Zeugin, Springer habe sie nur gesagt: Geben Sie Ihren Namen bekannt!.

Wen hat die Zeugin fotografiert?

Ob sie Springer fotografiert habe, fragte Dr. Haberditzl. Keine Wiederholungen, sagte die Richterin barsch. Sie, die Richterin, wiederhole auch, verteidigte sich Dr. Haberditzl. Sie habe Fotos der Auslage gemacht, sagte die Zeugin. Ob Springer auch auf den Fotos gewesen sei, fragte Dr. Haberditzl. Ja, gab die Zeugin zu. In ihrem eigenen Aktenvermerk habe sie aber angegeben, dass sie Springer gesagt habe, dass sie keine Fotos von ihr gemacht habe, stellte Dr. Haberditzl fest. Sie sei Springer keine Rechenschaft schuldig, sagte die Zeugin. Warum sie Springer gegenüber diese Aussage gemacht habe, fragte die Richterin, und es war unübersehbar, dass sie sich als Antwort ich hatte Angst erwartete. Springer sei eine unbekannte Person gewesen und habe vor der Filiale demonstriert, sagte die Zeugin. Die Filialleitung habe sie beauftragt, in diesem Zusammenhang alles mit Vorsicht zu behandeln. Vorher habe sie ausgesagt, sie habe Angst gehabt, sagte die Richterin. Ja, natürlich, verstand die Zeugin erst jetzt, was von ihr verlangt wurde.

Das war eine Suggestivfrage und möge bitte wörtlich protokolliert werden, sagte DDr. Balluch.

Dr. Haberditzl zeigte das Foto, das die Zeugin von Springer damals gemacht hatte. Man sehe Springer, sagte Dr. Haberditzl, man sehe aber keine Auslagenscheibe. Das Foto habe sie zu ihrer Sicherheit gemacht, sagte die Zeugin. Vorher habe sie noch angegeben, sie habe nur die Auslage fotografiert, und Springer sei zufällig mit auf dem Foto, weil sie vor der Auslage gestanden sei, sagte Dr. Haberditzl. So, Herr Haberditzl, griff die Richterin ein, Ihnen wurde bereits gesagt, Sie dürfen nicht kommentieren oder Beweise quasi würdigen!. Er würdige keine Beweise, verteidigte sich Dr. Haberditzl, er mache nur Vorhalte und weise die Zeugin auf einen Widerspruch in ihrer Aussage hin. Mäßigen Sie Ihren Ton!, sagte die Richterin. Dr. Haberditzl sei ihr zu emotional, fügte sie hinzu. Die Verteidigung solle mit den ZeugInnen nicht in diesem Ton sprechen. Dann unterbrach sie die Sitzung.

Pause 10:10 Uhr – 10:23 Uhr.

Authenzität der Fotos

Nach der Pause legte die Richterin eine Reihe von Fotos vor, die ihr offenbar von der Zeugin überreicht worden waren. Ob das ihre Fotos seien, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Die Richterin erklärte, dass die Fotos Personen zeigen würden, die für Meinungsfreiheit demonstrierten.

Ob sie öfters Fotos von Personen vor Kleider Bauer aufgenommen habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Nur dieses Mal, sagte die Zeugin. Ob sie zu 100% sicher sei, dass die Fotos am selben Tag aufgenommen worden seien, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin.

Hat sich die Zeugin bedroht gefühlt?

Habe sie den BeamtInnen vor Ort den Sachverhalt richtig geschildert, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin zur Überraschung aller ZuhörerInnen. Die Polizei sei gekommen, versuchte die Richterin der Zeugin zu helfen, ob sie den BeamtInnen damals das erzählt habe, was wirklich passiert sei. Sie habe mit der Polizei nur über ihre Personalien gesprochen, sagte die Zeugin. Was die Reaktion der BeamtInnen gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Jeder Mensch könne alles fotografieren, erinnerte sich die Zeugin, solange es nicht veröffentlicht werde. Sie habe ihre Fotos nicht löschen müssen. Ob sie auch den Ablauf des Vorfalls der Polizei geschildert habe, fragte die Richterin. Sie habe nur gesagt, dass die Frau ihr nachgegangen sei, sagte die Zeugin. Und mehr habe sie nicht gesagt, wunderte sich Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin.

Sie habe jetzt ausgesagt, sie habe Angst gehabt und es sei bedrohlich gewesen, meinte Mag. Bischof. Das habe sie nicht der Polizei gesagt, fragte er. Oja, schon, sagte jetzt die Zeugin. Sie habe Springer empfohlen, die Polizei zu rufen, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Wenn sie sich bedroht gefühlt habe, warum habe sie Springer empfohlen, die Polizei zu rufen, anstatt das selbst zu machen, fragte Mag. Bischof. Sie habe es probiert aber nicht geschafft, erklärte die Zeugin. Sowas kommt vor, bemerkte die Richterin.

Sie habe gesagt, fragte Mag. Bischof weiter, dass sie Fotos von Springer gemacht habe, weil sie sich gefürchtet habe. Sie hat mich gefilmt, fiel die Zeugin Mag. Bischof ins Wort. Warum habe Springer sie filmen sollen, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Sie habe die Auslage fotografieren wollen, meinte Mag. Bischof, warum habe sie Springer nicht gebeten, für das Foto zur Seite zu gehen? Es seien so viele Leute dort gewesen, sagte die Zeugin.

Widersprüche in den Aussagen der Zeugin?

Mag. Bischof legte den Polizeibericht der BeamtInnen vor, die die Personalien der beiden Frauen aufgenommen hatten. Darin stand, die Zeugin habe Springer fotografiert, damit sei Springer nicht einverstanden gewesen und habe die Zeugin gefilmt, daraufhin habe die Zeugin Springers Arm zur Seite geschoben und sich entfernt, um nicht erkannt zu werden. Ob sie Springers Arm weggeschoben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Warum die Polizei etwas Falsches schreiben sollte, fragte Mag. Bischof. Nicht zugelassen, rief die Richterin dazwischen. Warum die Polizei nur von zwei Personen und nicht einer ganzen Demonstration schreiben würden, fragte Mag. Bischof. Nicht zugelassen, rief wiederum die Richterin. Mag. Bischof beantragte die Zulassung der Frage, und noch ehe er das begründen konnte, rief die Richterin wiederum abgelehnt!. Er habe als Begründung anführen wollen, sagte Mag. Bischof, dass die Polizei das vor Ort aufgenommen habe, dass es sich dabei um eine Amtshandlung gehandelt habe, dass das Teil des Aktes sei und dass das daher vorgelegt werden dürfe.

Die Richterin las daraufhin diesen Amtsvermerk vor und stellte fest, dass die damalige Einvernahme von der Zeugin nicht mehr habe gefunden werden können. Ob sie trotzdem noch immer behaupte, dass dort eine Demonstration stattgefunden habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Wie die Stimmung bei der Demonstration gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Sie sei sehr laut gewesen, behauptete die Zeugin. Ob auch gestikuliert worden sei, fragte Mag. Bischof. Fast alle Personen hätten Plakate gehalten, sagte die Zeugin.

Sie habe gesagt, dass Springer mit ihrem Rechtsbeistand telefoniert habe, begann Mag. Bischof wiederum. Das habe sie aus der Art der Fragen geschlossen, sagte die Zeugin. Was Springer denn am Telefon gefragt habe, wollte Mag. Bischof wissen. Ob sie eine Klage gegen sie, die Zeugin, einbringen solle, sagte die Zeugin. Das passe zur Aussage der Polizei, stellte Mag. Bischof fest. Er solle eine Frage stellen und nichts kommentieren, sagte die Richterin.

Laut Amtsvermerk der Polizei habe die Zeugin zuerst Springer fotografiert, sagte Mag. Bischof. Ob das stimme. So sehen Sie das!, rief die Zeugin. Springer habe ihre Personalien haben wollen. Warum Springer das tun sollte, fragte Mag. Bischof. Sie habe wollen, dass ihre Fotos gelöscht würden, sagte die Zeugin.

Die Art der Fotos

Dr. Haberditzl sagte dann, dass auf allen vorgelegten Fotos keine Schaufenster sondern nur Personen zu erkennen seien. Sie haben in die andere Richtung fotografiert!, stellte er dann fest. Dr. Haberditzl zeigte dem Gericht die Fotos und man sah eine Person, die entlang des Schaufensters fotografiert worden war. Ob das vom Eingangsbereich aus fotografiert worden sei, fragte die Richterin. Richtig, sagte die Zeugin. Warum sie dann gesagt habe, sie habe nur die Schaufenster fotografiert, fragte Dr. Haberditzl. Man sehe auch Fotos mit Schaufenstern, vor denen Personen stünden, sagte die Richterin. Damit sei das für sie geklärt. Nein, das ist nicht geklärt, sagte Dr. Haberditzl. Es leite immer noch sie die Verhandlung, sagte die Richterin schroff. Das stimme, rechtfertigte sich Dr. Haberditzl, aber die Sachlage sei trotzdem noch nicht geklärt. Die Zeugin habe seine Frage nicht beantworten können, weil die Richterin unterbrochen habe. Es gebe Fotos von Springer ohne Auslagenscheibe, sagte er noch. Sie habe Springer fotografieren wollen, falls etwas passiere, sagte die Zeugin. Aus dem Foto ginge eindeutig hervor, dass es nicht aus dem Eingangsbereich heraus fotografiert worden sei, sagte Dr. Haberditzl. Die Beweiswürdigung mache das Gericht, sagte die Richterin. Die subjektive Beweiswürdigung, ergänzte DDr. Balluch.

Er arbeite nur einen Widerspruch heraus, erklärte Dr. Haberditzl. Er bitte darum, nicht unterbrochen zu werden, das würde nicht das Verhandlungsklima fördern. Ob sie Springer oder einer anderen Person erklärt habe, dass sie dort nicht stehen dürfe, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte die Zeugin, sie habe mit niemandem kommuniziert. Ob sie sich im Zuge der Vorkommnisse hinter einer Dekorationswand versteckt habe, fragte Dr. Haberditzl.

Die andere Seite der Geschichte

Dann legte Dr. Haberditzl ein Fadinger Email von Springer vor, das diese am Tag nach dem Vorfall verschickt hatte. Die Richterin las es vor und projizierte es an die Wand. Springer sagte darin, ein Aktivist habe Flugblätter verteilt und sie habe ihn lediglich aus Sicherheitsgründen dabei gefilmt und sei abseits gestanden. Es habe keine Demonstration gegeben. Die Zeugin sei dann gekommen und habe den Aktivisten fotografiert und sich darüber beschwert, dass er Flugblätter verteile. Dann sei sie wieder in das Geschäft gegangen.

Sie sei nur wieder in die Filiale gegangen, um die Filialleitung zu informieren, erklärte die Zeugin. Die Richterin setzte die Verlesung des Emails fort. Dann sei die Zeugin wieder herausgekommen und Springer habe sie gefilmt, stand in Springers Email. Die Zeugin sei dann auf Springer zu und habe sie am Arm gezerrt und versucht, ihr die Kamera zu entreißen. Dann sei die Zeugin wieder in die Filiale gegangen, habe sich hinter der Dekorationswand versteckt und sei erst eine Stunde später wieder herausgekommen und habe wieder fotografiert. Ob sie tatsächlich mehrmals fotografiert habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, einmal die Auslage, und später noch einmal.

Die Richterin las weiter Springers Email. Die Zeugin sei dann zum Punschstand gegangen. Dort habe Springer sie gebeten, die Bilder zu löschen und habe gesagt, sie filme sie, um Beweise zu haben, falls sie wieder handgreiflich werde und ihr die Kamera wegnehmen wolle.

Sie habe ihr nicht die Kamera wegnehmen wollen, sagte die Zeugin. Die Richterin setzte mit Springers Email fort. Die Zeugin habe ihr gesagt, sie solle doch die Polizei rufen, was sie auch getan habe. Dann sei aber die Zeugin weggegangen und Springer sei ihr gefolgt und habe der Polizei dabei ihren Standort mitgeteilt, damit die Zeugin nicht entkomme. Dann sei die Polizei gekommen und habe schnell gemerkt, dass die Zeugin von Kleider Bauer komme und Springer eine Demonstrantin sei und habe sofort ganz anders gehandelt. Die Polizei habe dann gesagt, am Arm zu zerren sei kein Problem, sie könne ja zivilrechtlich klagen.

Ob etwas an dieser Geschichte nicht stimme, fragte die Richterin die Zeugin. Einiges stimme nicht, sagte die Zeugin, das sei eben Springers Sichtweise.

Absprache der ZeugInnen?

Ob sie in der letzten Pause mit dem nächsten Zeugen gesprochen habe, fragte Dr. Haberditzl die Zeugin. Ja, sagte diese, aber nur Grüß Gott. Nein, sagte Dr. Haberditzl bestimmt, er habe sie beobachtet, wie sie länger gesprochen habe. Sie kenne diesen Zeugen gar nicht, verteidigte sich die Zeugin.

Zurück zu den Fotos

Sie habe also die Auslage fotografiert, obwohl die Auslage angeblich durch DemonstrantInnen verstellt gewesen sei, sagte Dr. Haberditzl. Das habe ihr viel gebracht, sagte die Zeugin. Die Zeugin habe süffisant gelächelt, stellte Mag. Bischof fest, das solle ins Protokoll. Sie habe das nicht gesehen, verkündete die Richterin.

Ob sie die Fotos in einem Zug gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Bevor die Polizei kam, sagte die Zeugin. Mag. Bischof wies auf zwei Fotos hin, die die gleiche Stelle zeigten. Einmal standen davor DemonstrantInnen und einmal nicht. Wie sie das erklären könne, fragte Mag. Bischof. Sie wisse nicht, wo die Leute hingekommen seien, sagte die Zeugin. Ob die DemonstrantInnen noch dort gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin, vielleicht seien sie wegen der Polizei weggegangen. Wann sie denn genau diese Fotos gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ob die Fotos in einem entstanden seien, oder im Stundenabstand, fragte die Richterin. Vielleicht habe sie sie vor und nach ihrem Besuch bei Kleider Bauer aufgenommen, sagte die Zeugin. Der zeitliche Abstand sei dann wie lange, fragte die Richterin. Etwa 30 Minuten, meinte die Zeugin. Laut Polizeibericht habe Springer um 16:30 Uhr den Polizeinotruf gewählt, stellte die Richterin fest.

Ob sie noch nachdem die Polizei gekommen war, Fotos aufgenommen habe, fragte Mag. Bischof. Sie könne sich nicht mehr erinnern, sagte jetzt die Zeugin. Aber an alles andere würde sie sich schon erinnern können, wunderte sich Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin.

Sie habe gesagt, sie habe Angst gehabt, sagte Mag. Bischof. Habe sie in Angst noch einmal fotografiert? Ja, sagte die Zeugin. Ob die vorliegenden Fotos jene seien, die die Zeugin am 19. Dezember 2006 aufgenommen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Wie sie sich dann erkläre, dass alle Fotos nahezu in Dunkelheit aufgenommen seien, aber ein Foto, das von Springer, sei im Hellen aufgenommen. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin. Das Gericht erkenne das nicht. Auf den gezeigten Fotos war allerdings ganz deutlich ein Unterschied in der Dunkelheit des Himmels und in der Straßenbeleuchtung wahrzunehmen.

Mag. Bischof beantragte einen Sachverständigen, der die Fotos begutachten und feststellen solle, dass sie zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommen worden sein müssen. Das beweise, dass die Aussage der Zeugin nicht stimme.

Ob sie Springer wegen der Fotos angelogen habe, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin unsicher. Sie habe also die Unwahrheit gesagt, fragte Dr. Stuefer. So nicht!, rief die Richterin dazwischen. Dr. Stuefer würde einschüchternd wirken, sogar auf das Gericht. Auch das habe sie in diesem Prozess schon mehrmals feststellen können, dass ZeugInnen eingeschüchtert würden, sagte die Richterin.

Warum sie die Demonstration fotografiert habe, fragte Anwalt Dr. Karl. Das seien weder die Schaufenster noch Frau Springer. Wo sie bei der Aufnahme zu den Fotos gestanden sei, fragte die Richterin. Gegenüber der Kleider Bauer Filiale, sagte die Zeugin. Wo konkret, wollte die Richterin wissen. Die DemonstrantInnen seien die Schaufenster entlang und auf der anderen Seite gestanden, erklärte die Zeugin. Welchen Abstand zur Auslagenscheibe entfernt, fragte die Richterin. Etwa 10 m, sagte die Zeugin. Ob sie auf diesen Fotos Auslagenscheiben sehe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte die Zeugin. Ihr Aussage sei also unrichtig gewesen, dass sie nur Schaufenster und Frau Springer fotografiert habe, stellte Dr. Karl fest. Sie habe auch die Demonstration fotografiert, weil sie interessant gewesen sei, sagte die Zeugin.

Dann führte Dr. Stuefer aus, dass sie auf die neuerliche persönliche Anrede durch die richterin replizieren wolle. Sie sei weder verbal aggressiv gewesen, noch habe sie sich unangemessen verhalten. Da unterbrach die Richterin die Sitzung wegen der, wie sie es nannte, Emotionalität und meinte, sie habe wegen Mag. Bischof und Dr. Haberditzl schon mehrmals unterbrechen müssen.

Pause 11:42 Uhr – 11:53 Uhr.

Nach der Pause erklärte Mag. Bischof, dass es seiner Wahrnehmung nach kein einziges Mal erforderlich gewesen sei, die Verhandlung zu unterbrechen. Er habe den Eindruck, dass jedes Mal, wenn er kritische Fragen stelle, das Gericht den Eindruck habe, er sei aufgebracht. Er verhandle seit 15 Jahren vor Strafgerichten und habe dieses Vorgehen eines Gerichts noch nie erlebt.

Kritische Hinterfragungen seien erwünscht und erforderlich, sagte die Richterin dazu. Aber die Art und Weise, wie das hier geschehe, sei problematisch.

Zerstochene Autoreifen

Gegenüber der SOKO habe sie im März 2009 erwähnt, dass ihr Autoreifen aufgestochen worden seien, stellte Dr. Haberditzl fest. Ob sie das damals bei der Polizei angezeigt habe, fragte er. Nein, sagte die Zeugin. Warum nicht, wollte Dr. Haberditzl wissen. Der Staatsanwalt unterbrach und forderte, die Richterin das Einvernahmeprotokoll zu diesem Punkt wörtlich verlesen. Die Richterin las vor, dass Reifen beschädigt worden seien, dass sich Nägel in zwei Reifen befunden hätten.

Dann sagte die Zeugin, dass die Kriminalpolizei von ihr habe etwas hören wollen, was sie mit den TierschützerInnen in Verbindung bringen könne. Sie habe dann die Reifen genannt, bringe das aber selbst nicht in Verbindung mit den AktivistInnen.

Warum sie den Vorfall mit den Reifen nicht angezeigt habe, fragte Dr. Haberditzl. Warum sollte ich?, fragte die Zeugin zurück.

Es habe sich um keine mutwillige Sachbeschädigung gehandelt, stellte der Staatsanwalt fest. Die Reifengeschichte sei aber als Antwort auf die Frage gekommen, ob sie nach dem Vorfall noch einmal von TierschützerInnen belästigt worden sei. Sie bringe das aber nicht mit den TierschützerInnen in Zusammenhang, betonte die Zeugin noch einmal. Dann sei das wieder eine Falschaussage gewesen, sagte Dr. Haberditzl. Da ermahnte die Richterin den Anwalt und drohte, ihn entfernen zu lassen.

Zum Konflikt mit Springer

Ob sie Springer wegen der angeblichen Drohung angezeigt habe, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte die Zeugin. Warum nicht, wollte Dr. Haberditzl wiederum wissen. Die Polizei sei eh da gewesen, meinte die Zeugin, und sagte dann wörtlich: Wegen sowas soll man eine Anzeige erstatten?.

Dr. Karl wollte von der Zeugin wissen, ob Springer ihr vorgeworfen habe, sie habe ihr die Kamera wegnehmen wollen. Nein, sagte die Zeugin. Dann beantrage er die Beischaffung der Tonbandaufnahme des Anrufs von Springer am Polizeinotruf, sagte Dr. Karl.

Fragen von DDr. Balluch zu den Fotos

Zunächst wollte DDr. Balluch wissen, ob die Zeugin ihre Fotos mit analoger oder digitaler Kamera aufgenommen hatte. Digital, sagte die Zeugin. Dann fragte DDr. Balluch, ob die Zeugin die Fotos noch habe. Nein, sagte sie. Wer ihre Fotos zu welchem Zeitpunkt der SOKO übergeben habe, fragte DDr. Balluch weiter. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Was sie mit den Fotos gemacht habe, fragte DDr. Balluch. Sie habe sie an Kleider Bauer weitergegeben und dann auf ihrer Kamera gelöscht, sagte die Zeugin. Also habe Kleider Bauer die Fotos gute 3 Jahre nach dem Vorfall an die SOKO übergeben, fragte DDr. Balluch. Offenbar, meinte die Zeugin. DDr. Balluch beantragte dann, das Gericht möge von Kleider Bauer oder der SOKO die Originalfotos verlangen und im Prozess vorlegen. Aus diesen Fotos würde sich mittels der gespeicherten Daten auf den Fotos ergeben, wann sie aufgenommen worden seien. Man wisse ja nicht, ob die Fotos diese Daten enthalten würden, sagte die Richterin. Alle digitalen Fotos würden diese Daten auf den Fotos speichern, meinte DDr. Balluch. Notfalls müsse ein Sachverständiger beigezogen werden, um die Daten zu verifizieren. Die Vorlage der Fotos werde beweisen, führte er weiter aus, dass die Fotos von dieser Demonstration an einem anderen Tag aufgenommen worden seien, als die Fotos, die die Zeugin von der Angeklagten im Verlauf des Vorfalls gemacht hatte.

Die Richterin fragte die Zeugin, wann sie Kleider Bauer die Fotos gegeben habe. Am Tag danach, antwortete diese.

Gab es eine Demonstration?

Die Richterin fragte DDr. Balluch, ob damals eine Demonstration angemeldet worden sei und stattgefunden habe. Er sei damals nicht dabei gewesen, sagte DDr. Balluch, aber ihm sei erinnerlich, dass die Versammlungsbehörde etwa am 6. Dezember 2006 für etwa 2 Wochen alle Demonstrationen vor Kleider Bauer wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit untersagt habe. Es sei unmöglich, insbesondere den ganzen Tag über, eine untersagte Demonstration mit wenigen Personen trotzdem durchzuführen. Allerdings hätten als Reaktion auf die Untersagungen damals in dieser Zeit einzelne Personen vor Kleider Bauer Flugblätter verteilt. Es müsse sich um eine solche Situation gehandelt haben. Einmal, nämlich am 14. Dezember 2006, habe es eine Aktion des zivilen Ungehorsams vor Kleider Bauer gegeben. Es seien einige Personen mit Transparenten, auf denen Menschenrechte und Demonstrationsfreiheit gefordert wurden, etwa um 17 Uhr vor Kleider erschienen und man habe einer Räumung durch die Polizei passiven Widerstand entgegen gesetzt. Es seien auch MedienvertreterInnen und Abgeordnete des Parlaments als BeobachterInnen auf Einladung anwesend gewesen. Von dieser Aktion könnten diese Fotos stammen. Das würde aber die Vorlage der Fotos beweisen, weil sie dann das Datum 14. 12. 2006, also 5 Tage vor dem Vorfall mit der Zeugin, aufweisen müssten.

Der Staatsanwalt lies die Richterin dann ein Email von Springer vom 7. 12. 2006 auf Fadinger verlesen. Darin schrieb sie, es habe die Untersagungen gegeben und es sollten Leute vor Kleider Bauer Flugblätter verteilen, sie werde sich bemühen, fast immer dort zu sein. Dann gab Springer alle Öffnungszeiten von Kleider Bauer an. Darunter befand sich auch der 19. 12. 2006, der Tag des Vorfalls. Das zeige, meinte der Staatsanwalt, dass es doch eine Demonstration gegeben habe. DDr. Balluch beantragte nach §252 (3) der Strafprozessordnung zu diesem Vorhalt Stellung nehmen zu können. Nach Intervention von Dr. Haberditzl ließ die Richterin das zu. DDr. Balluch sagte dann, es habe sich damals um das Organisieren von Flugblattaktionen gehandelt. Man habe Einzelpersonen gesucht, die bereit waren, mit einem Plakat auf einem Rucksack vor Kleider Bauer Flugblätter zu verteilen. Eine einzelne Person, die Flugblätter verteilt, gilt nicht als Demonstration und muss das auch nicht polizeilich anmelden, solange sie nicht den Fußgängerverkehr behindert. Man habe dann zusätzlich jeweils eine Person mit Videokamera postiert, die die Flugblätter verteilende Person vor Übergriffen durch Kleider Bauer oder die Polizei habe schützen sollen. Um das wird es sich beim dem Vorfall gehandelt haben. Springer müsse dann die Person mit der Videokamera gewesen sein, die den Flugblätter verteilenden Mann habe schützen wollen. DDr. Balluch beantragte, ein Verantwortlicher der Versammlungsbehörde solle zu der Frage einvernommen werden, ob am 19. 12. 2006 Demonstrationen vor Kleider Bauer untersagte gewesen seien und ob es eine Demonstration gegeben habe.

Auch Springer konnte kurz dazu Stellung nehmen und bestätigte DDr. Balluchs Aussagen. Sie sagte, dass die Fotos von der Demonstration definitiv von einem anderen Tag seien und dass es am Tag des Vorfalls keine Demonstration gegeben habe.

Dann sagte DDr. Balluch, dass die Zeugin ja öfter Demonstrationen beobachtet habe. An welchen Wochentagen diese stattgefunden hätten. An Wochenenden, am Freitag, sagte die Zeugin. Ob sie wisse, welcher Wochentag der Vorfallstag, der 19. 12. 2006, gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte die Zeugin. Es sei ein Dienstag gewesen, sagte DDr. Balluch. Das könne sie jetzt nicht verifizieren, kommentierte die Richterin. Dann müsse er einen Sachverständigen beantragen, um das zu verifizieren, sagte DDr. Balluch. Aber das Gericht könne sich sofort durch seinen Assistenten darüber informieren, welcher Wochentag das gewesen sei. Die Richterin ließ den Assistenten das Datum finden und verkündete, dass es ein Dienstag gewesen sei. Ob sie Demonstrationen an Dienstagen beobachten habe können, fragte DDr. Balluch. Wann Sie Demonstrationen machen weiß ich doch nicht, sagte die Zeugin.

1 Stunde Pause zwischen den Fotos

Ob die Schaufensterdekoration nach den ersten Fotos verändert worden war, wollte DDr. Balluch wissen. Es war ja herausgekommen, dass die Zeugin zunächst Fotos angeblich von der Auslage gemacht hatte und dann einige Zeit später wieder gekommen sei, um weitere Fotos zu machen. Sie wisse das nicht, sagte die Zeugin. Er solle offene Fragen stellen und keine Beweiswürdigung betreiben, unterbrach die Richterin den Fragefluss. Anwältin Dr. Stuefer meldete sich zu Wort und fragte die Richterin, wo in der Strafprozessordnung gefordert werde, dass nur offene Fragen zu stellen seien. Mag. Bischof und Dr. Haberditzl forderten ebenfalls, die Richterin möge ihre Ansicht belegen. So, Herr Dr. Balluch, sagte die Richterin dann bestimmt und unterbrach die Sitzung für eine Mittagspause.

Mittagspause 12:29 Uhr – 13:20 Uhr.

An und für sich hatte die Richterin nur eine 30 minütige Mittagspause verfügt, aber einige der Angeklagten kamen verspätet, sodass die Mittagspause verlängert werden musste. Die Angeklagten begründeten das damit, dass die Pause zu kurz gewesen sei, um in dem Andrang von PolizeischülerInnen an der Kantine rechtzeitig zu essen zu bekommen. Die Richterin mahnte die Angeklagten trotzdem.

Dann fragte DDr. Balluch noch einmal nach dem Ablauf des Vorfalls. Die Zeugin habe bestätigt, dass sie nach der ersten Begegnung mit dem Flugblattverteiler wieder in das Geschäft gegangen sei und nach einer Stunde erst wieder herauskam. Was sie in dieser Zeit gemacht habe, fragte DDr. Balluch. Frau Kollegin, äh, Frau Zeugin, sagte die Richterin, ob es sich überhaupt um eine Stunde gehandelt habe. Nein, sagte die Zeugin, es sei kürzer gewesen. Wie lange es denn gedauert habe, fragte DDr. Balluch, bis sie wieder herausgekommen sei. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Es sei ja vier Jahre her. Warum sie ein zweites Mal herausgekommen sei, fragte DDr. Balluch. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. DDr. Balluch meinte, es sei unglaubwürdig, dass die Zeugin zwei Mal innerhalb von einer Stunde aus dem Geschäft käme, um dieselben Auslagenscheiben zu fotografieren. Das klinge viel mehr danach, als ob die Zeugin den Flugblattverteiler habe fotografieren wollen.

Hatte die Zeugin Angst?

DDr. Balluch stellte fest, dass die Zeugin angegeben hatte, dass sie zum Zeitpunkt dieses Vorfalls von einer Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer gewusst habe, was ihre Angst vor den AktivistInnen begründen würde. Stimmt, sagte die Zeugin. Ob sie denn nicht wisse, dass die Sachbeschädigung an diesem Auto mehr als 9 Monate später geschehen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie der Ansicht sei, dass der Sachschaden am Auto vor dem Vorfall aufgetreten sei, fragte DDr. Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Vorwurf Zeugin habe Springer am Arm gezerrt

Ob ihr bekannt gewesen sei, dass Springer ihr angelastet habe, dass sie, die Zeugin, Springer am Arm gezerrt und ihre Kamera wegzunehmen versucht habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte die Zeugin, sie habe nur vom Löschen der Fotos und von der Bekanntgabe der Personalien gesprochen. Warum es dann die Polizei in ihrem Bericht geschrieben habe, dass das Springers Vorwurf gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Er dürfe nur zu Wahrnehmungen der Zeugin fragen, sagte die Richterin. DDr. Balluch beantragte, dass die Zeugin nach ihrer Vernehmung noch am Gericht bleiben solle, weil er wolle ihr die Aussage des nächsten Zeugen vorhalten.

Fragen von Mag. Hnat

Mag. Hnat wollte die Handynummer der Zeugin wissen. Wozu, fragte die Richterin. Er wolle dann beantragen, dass festgestellt werde, ob die Zeugin mit dieser Nummer wirklich die Polizei gerufen habe, sagte Mag. Hnat. Sie habe ein Diensthandy von Kleider Bauer benutzt, sagte die Zeugin. Mag. Hnat beantragte die Beischaffung der Rechnungen, die Kleider Bauer sicher aufgehoben habe, weil sich auf diesen Rechnungen ein etwaiger Anruf bei der Polizei zeigen müsste, zum Beweis dafür, dass es diesen Anruf in Wirklichkeit nie gegeben habe. Die Zeugin sagte, sie wisse aber nicht mehr, welche Handynummer sie damals gehabt habe. Ob sie heute ein anderes Diensthandy habe als damals, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Dann beantragte Mag. Hnat, dass die Zeugin ihre Handynummer an die Richterin weitergebe. Die Richterin forderte die Zeugin auf, ihr die Nummer aufzuschreiben. Dann las sie die Nummer laut vor. Auf der Visitenkarte der Zeugin gebe es auch eine Festnetznummer, sagte die Richterin.

Ob sie die Nummer 133 kenne, fragte Mag. Hnat die Zeugin. Nein, sagte diese und einige ZuschauerInnen im Saal lachten. Ob sie den Polizei-Notruf kenne, fragte Mag. Hnat. Es reicht!, rief die Richterin und fügte hinzu: ich bewundere mich selbst für meine Ruhe. Es sei nicht in Ordnung an die Zeugin Fragen zu stellen, um ein Lachen im Saal zu provozieren. Er habe seine Frage nur gestellt, rechtfertigte sich Mag. Hnat, um zu belegen, dass die Zeugin die Polizei nicht angerufen habe. Jeder Mensch kenne den Polizei-Notruf. Hätte die Zeugin diesen gewählt, dann wäre das Telefon nicht, wie sie angibt, besetzt gewesen. Welche Polizeinummer sie denn gewählt habe, fragte die Richterin. Sie habe damals die nächste Polizeistation angerufen, sagte die Zeugin.

Ob sie den Auftrag gehabt habe, die Demonstration zu fotografieren, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Ob sie den Reifenschaden angezeigt habe, fragte Mag. Hnat. Sie habe diesen Schaden nicht mit Tierschutz in Verbindung gebracht, sagte die Zeugin, nur die Polizei habe das vermutet. Ob ihr die Polizei das suggeriert habe oder ob sie dazu keine Angaben machen könne, fragte die Richterin. Sie könne dazu keine Angaben machen, sagte die Zeugin.

Fragen von Monika Springer

Ob sie beim Auf- und Abgehen in der Mariahilferstraße Pausen eingelegt habe, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie dabei die Pressesprecherin von Kleider Bauer angerufen habe, fragte Springer. Nein, das habe sie später gemacht, sagte die Zeugin.

Fragen von Harald Balluch

Ob sie Emails, die die Emailadresse office@kleiderbauer.at erhält, auch lese, fragte Balluch. Ja, sagte die Zeugin. Ob nur sie das lese, fragte Balluch. Nein, sagte die Zeugin, auch die Führungsetage, auch die Geschäftsführung. Und wer beantworte diese Emails, fragte Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Ergänzungsfragen von Monika Springer

Ob sie jene Emails, die sie angebe, erhalten zu haben, weitergeleitet habe, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Ob die AbsenderInnen ausgeforscht worden seien, fragte Springer. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. An wen sie sich wenden müsse, um die Vorlage dieser Emails vor Gericht zu ermöglichen, fragte Springer. An die Geschäftsleitung, sagte die Zeugin.

Um 13:45 Uhr wurde die Zeugin dann aus dem Zeugenstand entlassen, musste aber im Gericht verbleiben.

Einvernahme eines Punschstandbetreibers

Dann wurde ein Helfer am Punschstand, der damals vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien stand, als Zeuge aufgerufen. Er sei Pensionist, gab er auf Befragen durch die Richterin an. Dann wurde er aufgefordert, den Vorfall aus seiner Wahrnehmung zu schildern.

Eine Frau 1 sei aus dem Geschäft gegangen und ganz nah von einer Frau 2 fotografiert worden. Frau 1 habe zwar abwehrende Handbewegungen gemacht, aber Frau 2 nicht berührt. Die beiden Frauen seien dann zum Punschstand gekommen. Frau 2 habe sich aufgeregt, dass Frau 1 sie berührt habe und versucht habe, ihr die Kamera wegzureißen. Frau 2 habe dann Frau 1 am Punschstand gefilmt. Das sei so lange gegangen, bis eine Kollegin des Zeugen Frau 2 aufgefordert habe, den Punschstand zu verlassen. Das habe Frau 2 auch getan. Frau 1 habe dann den Zeugen gefragt, ob er für sie ein Zeuge sein könne, wenn sie von Frau 2 angezeigt werde. Rechts und links der Eingangstür seien DemonstrantInnen gestanden. Einmal habe eine Demonstrantin einer Pelzträgerin nachgerufen Du Drecksau!.

Die Richterin begann dann die Aussage des Zeugen in einem Polizeiprotokoll vom März 2009 vorzulesen, der Punschstand habe durch die Demonstrationen Geschäftseinbußen von 30% gehabt. Harald Balluch meldete sich zu Wort und sagte, er wolle rügen, dass die Richterin diese Aussage jetzt vorlese, ohne vorher die Zustimmung der Verteidigung eingeholt zu haben. Das Gesetz sehe vor, dass diese Zustimmung unabdingbar sei. Die Verlesung der Aussage verunmögliche es nämlich der Verteidigung, Widersprüche zwischen der von der Polizei aufgenommenen Aussage und seiner mündlichen Aussage vor Gericht herauszuarbeiten.

Die Richterin schwieg zu diesem Vorwurf, beendete aber die Verlesung der Aussage und fragte den Zeugen, ob er gesehen habe, dass Frau 1 Frau 2 am Arm gezerrt habe. Nein, sagte der Zeuge, er habe nur Abwehrbewegungen der Frau 1 gegen das Gefilmt werden gesehen. Ob Frau 1 Frau 2 berührt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Fragen des Staatsanwalts

Ob der Zeuge nur an diesem einen Tag Helfer am Punschstand gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, nur an diesem Tag, sagte der Zeuge. Wie viele DemonstrantInnen er gesehen habe, wollte der Staatsanwalt wissen. 10-12, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Dr. Haberditzl

Ob er gesehen habe, dass Frau 1 Fotos aufgenommen habe, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte der Zeuge. Die Richterin zeigte die Fotos und der Zeuge erkannte Springer als Frau 2. Dann sagte er zu den anderen Fotos von der Demonstration: Mit den anderen Fotos kann ich nichts anfangen.

Ob er an anderen Tagen auch einmal dort vor Kleider Bauer gewesen sei und die Demonstrationen gesehen habe, fragte Dr. Haberditzl. Ja, sagte der Zeuge, er sei immer wieder Gast beim Punschstand gewesen.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Ob Frau 1 aufgebracht gewesen sei, dass sie gefilmt wurde, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge, sie habe Frau 2 gefragt, warum sie gefilmt werde und Frau 2 habe gesagt, sie filme sie, damit sie sie anzeigen könne. Frau 2 habe also Frau 1 beim Verlassen des Kleider Bauer gefilmt, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge. Ob Frau 1 irgendetwas bei sich gehabt habe, wollte Mag. Bischof wissen. Nur eine Handtasche, meinte der Zeuge, sonst nichts. Die Zeugin, Frau 1, habe aber ausgesagt, dass sie fotografiert habe, sagte Mag. Bischof. Er habe das nicht gesehen, sagte der Zeuge. Ob er den Vorfall erst ab einem späteren Zeitpunkt gesehen habe, fragte Mag. Bischof. Beim Reingehen habe er Frau 1 nicht gesehen, sagte der Zeuge, da könne etwas vorgefallen sein, von dem er nichts wisse. Ob er einen Fotoapparat bei Frau 1 gesehen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er habe nur Frau 2 Filmen gesehen.

Er habe mit Frau 1 vor dem Gerichtssaal in der Pause gesprochen, sagte Mag. Bischof. Um was es dabei gegangen sei. Er habe sie lediglich begrüßt, sagte der Zeuge, sie habe ihn aber nicht erkannt.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob es beim Vorfall hell oder dunkel gewesen sei, wollte Dr. Stuefer wissen und bezog sich dabei auf die Fotos der Demonstration, die bereits im Dunkeln aufgenommen worden waren. Es sei hell gewesen, ca. 16 Uhr, sagte der Zeuge. Der Polizei habe er gesagt, bemerkte die Richterin, dass es noch nicht dunkel gewesen sei. Ob er damit meine, dass es dämmrig gewesen sei, ob er dämmrig als hell bezeichne. Dämmrig sei nicht hell, sagte der Zeuge, vielleicht könne man aber sagen, dass es trüb gewesen sei.

Die Richterin zeigte dem Zeugen die Fotos. Seiner Erinnerung nach sei es heller gewesen, meinte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Was der Vorwurf von Frau 2, Frau Springer, gewesen sei, fragte Dr. Karl. Sie habe behauptet, sagte der Zeuge, dass ihr die Kamera aus der Hand geschlagen worden sei.

Ob er öfter Demonstrationen gesehen habe, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Zeuge. Ob es Geschäftseinbußen gegeben habe und woher er das wisse, fragte Dr. Karl. Der Zeuge meinte, der Punschstand habe 20 % Geschäftseinbußen gehabt, das sei bei den Treffen nachher gesagt worden.

Die Richterin fragte dann, ob er Frau 2, die Frau mit der Filmkamera, im Gerichtssaal erkenne. Der Zeuge zeigte auf Springer und sagte glaube ich. Die Richterin wollte noch wissen, ob ihm im Zuge seiner Einvernahme Fotos von Springer gezeigt worden waren. Ja, sagte der Zeuge, er habe Springer dabei wiedererkannt.

Fragen von DDr. Balluch

Ob der Zeuge von der Polizei schon vor seiner Einvernahme von der SOKO im März 2009 befragt worden sei, wollte DDr. Balluch wissen. Nein, sagte der Zeuge, wozu auch, es ist ja nichts passiert.

Gegen was die Personen eigentlich demonstriert hätten, fragte DDr. Balluch. Gegen Tierquälerei und gegen Pelz, sagte der Zeuge. Ob jemand Transparente für mehr Demokratie oder Plakate mit der Aufschrift Anarchie statt Österreich gehalten habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge dezidiert. Die Richterin fragte, ob er sich vielleicht nicht genau erinnern könne. Der Zeuge stieg nicht darauf ein, worauf die Richterin fragte, ob er noch genau wisse, was auf den Transparenten gestanden sei. DDr. Balluch bat den Zeugen zum Richtertisch und meinte, er möge die Fotos ansehen und die Aufschriften auf den Transparenten und Plakaten vorlesen. Der Zeuge zitierte einige Transparente mit Sprüchen für mehr Demokratie und für Demonstrationsfreiheit und las ein Plakat mit der Aufschrift Anarchie statt Österreich vor. Bei dieser Demonstration sei es also nicht um Tierquälerei und Pelz gegangen, meinte DDr. Balluch. Möglich, sagte der Zeuge dazu. Ob das also dieselbe Demonstration gewesen sei, die er gesehen habe, fragte DDr. Balluch. Hören Sie nicht zu, Herr Balluch!, rief plötzlich die Richterin dazwischen. Herr Dr. Balluch, so kann es nicht gehen. Das sei keine Art und Weise, Fragen zu stellen.

Konflikt zwischen Verteidigung und Richterin

Dann sagte die Richterin, dass Faulmann aufhören solle, Zeitung zu lesen. Dann entdeckte sie, dass auch die Achtangeklagte und der Neuntangeklagte Zeitung lasen und mahnte sie. Was er sonst tun solle, fragte Faulmann, wenn ihn die ganze Geschichte, die hier diskutiert werde, nichts angehe. Daraufhin unterbrach die Richterin die Sitzung.

Pause 14:28 Uhr – 14:41 Uhr.

Nach der Pause beantragte der Neuntangeklagte, sofort das Protokoll einsehen zu können. Dr. Stuefer führte aus, dass laut § 271 der Strafprozessordnung die Verteidigung sofortige Einsicht in das Protokoll verlangen dürfe. Dr. Haberditzl und Mag. Bischof schlossen sich diesem Antrag an. Die Richterin sagte, sie behalte sich die Entscheidung über diesen Antrag vor, unterbrach aber dann die Sitzung erneut.

Pause 14:47 Uhr – 15:04 Uhr.

Die Richterin sagte dann, es gebe eine Bestimmung im Wiener Kommentar zu § 271 der Strafprozessordnung nach dem das Protokoll, wenn es noch nicht fertig sei, wie in diesem Prozess, nachgeliefert werden könne. DI Völkl beantragte, dass die Tonaufnahmen der Protokolle wiedergegeben werden sollen. Die Richterin sagte, sie behalte sich die Entscheidung dafür vor.

Weitere Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch fragte, von wann bis wann die Demonstration am 19. 12. 2006 gedauert habe. Von 10 Uhr zumindest vor 11 Uhr bis etwa 19 Uhr, vielleicht bis kurz davor, sagte der Zeuge. Wenn er andere Demonstrationen gesehen habe, fragte DDr. Balluch, an welchen Wochentagen das gewesen sei. Immer am Samstag, meinte der Zeuge. Der 19. 12. 2006 sei aber ein Dienstag gewesen, stellte DDr. Balluch fest. Naja, ob Samstag oder Dienstag, sagte der Zeuge. Samstag, Dienstag, ist alles dasselbe?, fragte DDr. Balluch. Er solle nicht beweiswürdigen, rief wieder die Richterin dazwischen.

Wie lange Frau 1 und Frau 2 am Punschstand gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Frau 1 sei die Zeugin von vorher, Frau 2 Monika Springer, erklärte die Richterin, um dann in süffisantem Ton wörtlich hinzuzufügen: Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, weil des kann er sich offenbar ned merken!.

DDr. Balluch fragte dann, ob Springer der Frau 1 nachgegangen sei. Nein, sagte der Zeuge. Es habe also, sagte DDr. Balluch, nachdem Springer vom Punschstand weggegangen sei, keine weitere Interaktion mit Frau 1 gegeben. Nicht, dass er davon wisse, sagte der Zeuge.

Zuletzt erinnerte DDr. Balluch den Zeugen, dass er von Umsatzeinbußen gesprochen habe. Ob er sich über die DemonstrantInnen geärgert habe. Der Zeuge nickte und DDr. Balluch sagte: Fürs Protokoll, der Zeuge nickt.

Fragen von Mag. Hnat

Ob der Punschstand den Strom von Kleider Bauer beziehen würde, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte der Zeuge dafür. Die Frage woher der Strom sei, sei irrelevant, sagte die Richterin. Mag. Hnat beantragte die Zulassung der Frage, weil die Stromlieferung durch Kleider Bauer den Zeugen von dieser Firma abhängig mache, was für die Bewertung seiner Aussage relevant sei. Dann fragte Mag. Hnat, ob das Verhältnis der PunschstandbetreiberInnen zu Kleider Bauer positiv gewesen sei. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, das Verhältnis sei wie bei jedem anderen Geschäft gewesen.

Anträge und Fragen von DI Völkl

DI Völkl stellte fest, dass die Fertigstellung der Verhandlungsprotokolle sehr lange dauern würde. Er beantragte daher, dass die Audioaufnahmen sofort nach dem Prozesstag der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden sollen. Er habe die bisherigen Protokolle angesehen und einige Widersprüche zu seiner Mitschrift der Aussagen festgestellt. Wenn die Protokolle erst sehr spät und vielleicht gar am Ende des Prozesses ausgehändigt würden, könne die Verteidigung wegen dem Umfang der Protokolle keinen zeitgereichten Widerspruch mehr einlegen. Sie nehme das zur Kenntnis, sagte die Richterin.

In seiner Aussage zur Polizei habe er gesagt, dass Frau 2 offensichtlich zu den sogenannten Tierschützern gehöre, stellte DI Völkl fest. Warum er das gesagt habe. Das Wort sogenannt sei vieldeutig, sagte der Zeuge. Abgesehen davon habe jemand Sau gerufen, und das könnten keine TierschützerInnen sein. Da habe der Zeuge Recht, sagte DDr. Balluch, TierschützerInnen würden die Bezeichnung eines Tieres niemals als Beleidigung verwenden.

Fragen von Springer

Ob er gewusst habe, dass die Zeugin eine Angestellte von Kleider Bauer gewesen sei, oder ob er sie für eine Kundin gehalten habe, fragte Springer. Er wisse das nicht, sagte der Zeuge. Und dann wollte Springer noch wissen, ob er die Zeugin oder sie, Springer, telefonieren gesehen habe. Nein, sagte der Zeuge.

Um 15:23 Uhr wurde der Zeuge entlassen.

DDr. Balluch fragt noch einmal die Zeugin

Die Zeugin wurde wieder in den Zeugenstand gerufen. DDr. Balluch hielt ihr die Aussage des Zeugen vor, dass Springer sich darüber beschwert habe, dass sie, die Zeugin, Springer am Arm gezerrt habe und ihr die Kamera entreißen habe wollen. Kein Kommentar, sagte die Zeugin dazu. Dr. Haberditzl griff ein und sagte, das sei keine Antwort, als Zeugin sei sie zu einer Aussage verpflichtet. Der Zeuge habe ausgesagt, Springer habe gesagt, Sie haben mich berührt, ich zeige Sie an!. Sie habe das nicht gehört, sagte die Zeugin dazu.

Um 15:26 Uhr wurde die Zeugin wieder aus dem Zeugenstand entlassen.

Die Richterin fragte Springer, ob sie bei ihrer Verantwortung bleibe. Auf jeden Fall, sagte Springer, alles sei so, wie sie das im Fadinger-Email danach geschildert habe. Sie habe für dieses Email keine Motivation gehabt, etwas anderes zu schreiben, es habe sich ja um eine interne Liste gehandelt.

Ende 15:27 Uhr.

27 Kommentare

Der Prozess ist ungewollte Komik vom Feinsten … wenigstens kann man dem ganzen Wahnsinn noch etwas zum Lachen abgewinnen.

Hab ich eigentlich etwas übersehen? Oder wieso nicht schon längst ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt?

Die Richterin: Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, weil des kann er sich offenbar ned merken!.

O Gott, ist diese Frau tief! Aus welcher Wiener Vorstadtgosse kommt die Frau? Ihr armen Angeklagten, ihr braucht Nerven wie Drahtseile, dass ihr diese Pein, diese Folter über euch ergehen lassen müsst. Euch muss das Fegefeuer erspart bleiben!

Die Richterin: Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, weil des kann er sich offenbar ned merken!.

Frau Richterin, reden wir über bildung. am besten auf deutsch

Also ich muss schon sagen: Zustände sind das in Austria! In Italia haben wir Mafiosi zwar alle Jahre ein paar hundert Tote, aber dass da ein Frau eine andere berührt haben soll – soweit ist es bei uns noch nicht gekommen! Und da diskutieren Sie noch, ob das Mafia ist oder nicht … na, sowas …

Frau Kollegin, äh, Frau Zeugin, sagte die Richterin.

Noch Fragen? z.B. bezüglich dieser Frau Kollegin, äh, Richterin? z.B. bezüglich Partei-, äh, Unparteilichkeit? Gehen wir morgen nach Wiener Neustadt oder, äh, gleich zu einer Nestroy-Aufführung?

Was da für ein Schas verhandelt wird, ist ja wirklich kaum noch zu ertragen. Und die Frau Richterin hat offensichtlich ein größeres Problem mit Menschen die klüger sind als sie: Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, weil des kann er sich offenbar ned merken!. Aber mit der Macht eines Richteramtes lassen sich auch gewisse Defizite leicht überspielen.

Was mir noch auffällt: Entweder hat die Richterin schon mit den Grundlagen der Strafprozessordnung so ihre Probleme – was sichtlich zu einer Inflation an Unterbrechnungen führt – oder sie biegt das Recht bewusst immer zu Ungunsten der Angeklagten. Möglicherweise ist es aber auch eine Mischung aus beiden Varianten.

Was mich wieder zu meiner Frage bringt: Wieso ist bisher kein Befangenheitsantrag gegen diese Frau gestellt worden?

Als ob dieser Prozess nicht haarsträubend genug wäre, lese ich jetzt auch noch von einem Anschlag auf das Privathaus des Angeklagten Faulmann. Und verantwortlich soll der Sohn eines Gutachters sein. Nicht dass mich die Gewaltbereitschaft dieser Tierquäler überraschen würde, aber die Dummheit dieser Art von Menschen tut es immer wieder.
Gibt es nähere Informationen zu dem Vorfall? Warum ist der Sohn des Gutachters verdächtig? Ich hoffe wirklich, dass das nach Ende der Verhandlungspause ein Riesenthema wird. Die Richterin berichtet auch laufend von Vorfällen abseits der Verhandlungen. Und der Befangenheitsantrag gegen den Gutachter liegt da ja dann wohl auf der Hand.

Wenn der Herr Balluch nicht die Namen nennt, … – Für Sie immer noch Herr DDr. Balluch, wertes Fräulein Magister Sonja Irrelevant Arleth!

… sagte die Richterin dazu. Aber die Art und Weise, wie das hier geschehe, sei problematisch. – Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.

Ich muss gestehen, ich verstehe schon längst nicht mehr, was in diesem prozessoiden Spektakel vor sich geht. Aber wenn hier der Ausdruck kriminelle Organisation fällt, muss ich immer wieder kurz nachdenken, wer damit jetzt eigentlich gemeint ist. Ich ertappe mich immer wieder dabei, dass ich ungläubig den Kopf schüttle: Der Frau eines Ladenbesitzers, der sich brüstet, auch noch den letzten Pelzmantel in die Auslage zu hängen, wird von Ungenannt der Wagen beschädigt, und der leider nicht sonderlich intelligente Innenminister (mit Dreck am Stecken) schickt ein schwerbewaffnetes Kommando auf TierschützerInnen los und lässt sie hinter Schloss und Riegel stecken. Eine Justizministerin eröffnet einen mastodontischen Prozess, der Lächerlichkeiten verhandelt, die im Übrigen mit den Beschuldigten nichts zu tun haben …

Wer ist jetzt eigentlich diese kriminelle Organisation: eine Horde von wildgewordenen unterbelichteten Spießern? Eine schamlose, schlaue und gewissenlose Clique, die sich Ersterer zur Durchsetzung ihrer Interessen bedient? Kann das wirklich noch jemand durchschauen?

Und dieses ganze prozessoide Theater läuft ab unter der Regie einer Richterin, die eine Zeugin, die Widersprüchlichkeiten und Halbwahrheiten von sich gibt, als Kollegin interpretiert, ja überhaupt so agiert, dass man sich nur wundern kann, warum die RichterInnen-Vereinigung sich von ihr nicht schon längst distanziert und sie aus dem Verkehr gezogen hat.

Liebe Frau Mag.a Arleth, ich hoffe, dass Sie die Prozesspause zur Erholung nutzen, abere auch zu einem Überdenken dieser lächerlichen Geschichte. Wollen Sie wirklich einem Prozess vorstehen, in dem es darum geht, wer wo wann und wie gestanden ist – stundenlang oder jahrelang über Flugblätter, Versammlungen, Workshops, Informationsveranstaltungen debattieren? Werden Sie von anderen Personen genötigt, diesen Prozess zu führen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich freiwillig solchen Absurditäten aussetzen. Versuchen Sie dieses Protokoll mit Distanz zu lesen, dann wissen Sie, was ich meine. Und lassen Sie sich zu nichts zwingen. Das schadet Ihrer Psyche – und es gibt wichtigeres im Leben als eine Karriere. Bitte beenden Sie diesen Prozess, solange es noch möglich ist. Mit herzlichen Grüßen, Ihr Fuchsi

Fuchsi hat am 14. Oktober 2010 um 12:07 einen großartigen Kommentar abgesetzt, dem von meiner Seite nichts hinzuzufügen ist.
Irgendwo trägt jede/r selbst die Verantwortung für ihre/seine Taten und kann sich nicht hinter von oben diktierten Vorschriften und Gesetzen verstecken, meiner Meinung nach vor allem nicht als Richter/in.
Irgendwo muss Verweigerung beginnen!
Bei der Nazi-Justiz begann sie zu spät.

Es ist Zeit für eine positive Veränderung. Wir müssen alle zusammenhalten, stärker denn je. Ich bin bei euch, und ich arbeite für und mit euch ;-)

Tierschutz und mutiges Engagement in Ehren, aber eure Kreise sind nicht meine Welt.
Anarchie, Linsradikalismus, Ausreizen der Gesetze bis zum Letzten, provokantes und respektloses Verhalten, eine permanente Kampf- und Kriegstimmung gegen den Staat.
Daß kein Nahverhältnis zu notorischen Sachbeschädigern und der gewaltbereiten Anarchoszene besteht, glaubt wohl niemand mehr.
Dieses Hineinziehen des Tierschutzes in politischen Extremismus ist kontraproduktiv.
Man hat den Eindruck, daß viele hier den Rechtsstaat im Grunde gar nicht anerkennen und von abgehobenen Anarchieträumen beseelt sind.
Alles Gute für den Tierschutz, aber in anarchischem Chaos möchte ich nicht leben.

Herr Janus, lassen Sie sich in Ihrem Glauben nicht beirren! Kämpfen Sie weiter gegen Anarchie, Linksradikalismus ….
Eine kleine Korrektur: Im Gegensatz zu Ihnen wird niemand, der diesen Prozess aufmerksam verfolgt, noch ernsthaft an ein Nahverhältnis … glauben.
Und noch ein Vorschlag: Tun Sie was für den Tierschutz (aber nicht nur für Ihr Hündchen) und lassen Sie es nicht bei guten Wünschen bleiben!

Frage an Janus: Woraus schließt du das? Hast du die einzelnen Tierschützer überhaupt jemals gesehen, oder beobachtet wie sie aktiv sind? Fällt für dich jeder, der mehr macht als Tierheime zu sponsern, in ein linksradikales anarchistisches Eck?
Ich würde sehr vorsichtig sein mit solchen Vorurteilen. Sie können oft das Leben von Menschen ziemlich erschüttern. Wie dieser Prozess zeigt, nur all zu leicht …

Meine Antwort auf Herrn Janus!
Jetzt reizt es mich doch. Seinen Kommentar möchte ich nicht als letzten stehen lassen. Ich finde seine Aussagen einfach oberflächlich und nicht fundiert. Er möge sich mal ein Bild drüber machen, sich informieren und seine Vorstellungsvermögen dahingehend erweitern, was idealistische Menschen wie jene genau in diesem Tierschutzverein, von denen es leider noch viel zu wenige gibt, Menschen mit Mut und Zivilcourage, alles an Opfern auf sich nehmen, um sich für eine Veränderung der Wertigkeit und des Umganges mit Nutztieren einzusetzen. Ich glaube kaum, dass es immer lustig ist, sich vor Geschäfte zu stellen, Demos zu veranstalten, sich der Gewalt und auch der Kritik von Tierhaltern ecc. auszusetzen.
Ich jedenfalls bewundere dieses Engagement schon seit 20 Jahren! Und werde es auch die nächsten 20 Jahre tun! Amen!

Danke für die Prozessberichte. Ich lese sie mit großem Interesse und verfolge teils entsetzt, teils ungläubig, teils belustigt was in diesem Prozess vorgeht. Mir ist es wichtig, dass ich mich über den Prozess informieren kann.
Schön, dass der Rechtsweg mit diesem Prozess noch nicht ausgeschöpft ist. Eine einseitige Prozessführung wird früher oder später im Rechtsstaat nicht bestehen. Zumindest hoffe ich das inständig.
Eine Zeugin will bei der Polizei angerufen haben und nicht durchgekommen sein, kennt aber nicht die Notruftelefonnummer. Ein wunderbares Beispiel unfreiwilligen Humors.
Bitte um weitere gute und ausführliche Berichte!

Lieber Janus,

zum Thema Ausreizen der Gesetze möchte ich den Ball an dich zurückspielen: Es gibt Tierschutzgesetze. Jedoch werden die nicht eingehalten. Siehe Legebatterien. Den Tierschützern ist es gelungen, durch sog. provokantes Verhalten, diese zu unterbinden – zumindest in Österreich. Man darf laut Gesetz keinem (Wirbeltier) unnötigen Schaden zufügen, bzw es nicht ohne gutem (zb Essen) Grund töten. Jedoch wurden und werden männliche Kücken getötet. Nicht eins am Tag, nicht zwei, sondern unzählbar viele. Das kann dir doch nicht wurscht sein, oder? Die einen kümmern sich um arme Menschen, die andern um arme Tiere. Sei froh, dass du kein männl. Kücken bist, aber wie es scheint, bist du ein Frosch ;-)

Ich zb bin sicher nicht a) anarchisch, b) linksradikal und c) gewaltbereit. Trotzdem bin ich froh, dass manche Tierschützer die Gesetze ausreizen. Das tun Tierquäler ja ebenso.

Du musst dich halt fragen, was schlimmer ist. Sachbeschädigung, oder wenn man dir oder andern das Recht zu leben nimmt. Ich versteh schon, dass manchen die Tierschützer am Nerv gehen, aber würden sie uns nicht am Nerv gehen, wer würde sich um das wohl der Tiere kümmern? Und würden uns die Tierschützer weniger am Nerv gehen – würden wir sie dann ernst nehmen? Meinst du, dass moderatere Tierschützer mehr bewegen könnten? Man sieht ja, dass reine Informationskampangen (leider) oft nicht viel nützen: Wir alle kennen das Elend der Welt. Und was passiert?! Nichts. Bis dann langsam radikalere Strömungen entstehen. – und irgendwann kommts dann zu einer Revolution. Und ich hoffe, die kommt bald, weil so kanns auch nicht weitergehen. Wir leben in einer Welt von Egoisten.

Alles Gute für den Tierschutz, aber in anarchischem Chaos möchte ich nicht leben.

So wie es ausschaut, werden Sie das auch nicht müssen. Die Tendenz geht ja doch recht eindeutig in Richtung faschistoiden Polizei- und Überwachungsstaat. Scheinbar hat Österreich in Gegensatz zu Deutschland (wo die Verhältnisse, wenn auch nicht grundlegend, so doch zumindest, etwas andere sind) leider nichts aus den Schrecken der jüngeren Geschichte gelernt. Die Gefahr für den Rechtsstaat sind daher meiner Meinung auch nicht eine Handvoll Sachbeschädigungen wie zerkratze Scheiben in Namen des Tierschutzes über eine Zeit von fast 20 Jahren (da gab es in der Zeit deutlich mehr und brutalere Straftaten gegen Tierschützer!!!), sondern das was sich scheinbar in Wien und dem Rest des Landes fast 30% der Menschen wieder herbei sehnen. Die meiste Gewalt scheint gegenwärtig ohne Zweifel von Rechtsextremen und deren ideologischen Ziehvätern und -müttern in der Politik auszugehen. Aber das erkennt man selbst als politisch und historisch Unbegildeter relativ rasch. Wieso so viele Leute dennoch solch eine Politik wünschen und damit auch ihre Affinität zu Gewalt und Hass verdeutlichen scheint wohl das gegenwärtig mit Abstand größte Problem in Österreich zu sein, das auch einer kritischen Klärung bedarf.

Herr Janus, es gibt Menschen, die gesellschaftlichen Dissens auf gleiche Ebene mit Anarchie und Kriminalität stellen wollen, also eine präventive Kriminalisierung anderer Meinungen und Formen des Ausdrucks derselben betreiben. Der gesellschaftliche Dissens ist aber der Sauerteig einer Demokratie. Ein Land, das sich von Andersdenkenden bedroht fühlt, ist ein Land in Gefahr. Aber diejenigen, die unser Land gefährden, finden sich nicht unter friedlichen Demonstranten auf den Plätzen, sondern eher hinter gläsernen und marmornen Fassaden.

Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten.

meinte Theodor W. Adorno.

Ist es nicht unheimlich, wenn Gerichte permanent das Wort rechtsstaatlich in den Mund nehmen?

Wenn da wer sagt, Ich glaube an die Rechtsstaatlichkeit, klingt das fast wie eine Ersatzreligion.

Warum wird jezt schon wieder so viel über H.Janus gesprochen?Es wird immer Menschen geben die für Tiere nichts übrig haben und die in der Beziehung blind durch das Leben gehen.Es ist so und wird auch immer so sein.LEIDER.Er ist es nicht wert nur einen Satz zu schreiben.
Ich wünsche den Tierschützern viel Glück und Kraft für die nächste schwere Runde.

Namenlos hat völlig recht. Deshalb habe ich auch versucht, meine Antwort an Janus (nicht zu verwechseln mit PosterIn @Janus!) ganz allgemein zu formulieren, so nämlich, dass auch die Justiz darüber nachdenken kann.

Deshalb nocheinmal:
Der gesellschaftliche Dissens ist der Sauerteig einer Demokratie. Ein Land, das sich von Andersdenkenden bedroht fühlt, ist ein Land in Gefahr. Aber diejenigen, die unser Land gefährden, finden sich nicht unter friedlichen DemonstrantInnen auf den Plätzen, sondern eher hinter gläsernen und marmornen Fassaden.
Sapienti sat.

Also ich kenne diese Szene und hatte dort Begegnungen mit Leuten die grundsätzlich die Polizei hassen, Hochstände umsägen, jede Autorität ablehnen, einen Umsturz mit Waffengewalt befürworten, bekennende Anarchisten sind, Sachbeschädiger decken usw. Viel Hass und Aggression habe ich da erlebt.
Mir sind linksextreme Tendenzen gleichermassen unsympathisch wie rechtsextreme.

Ich habe mich selbst öfter für den Tierschutz eingesetzt und bin Vegetarier. Ich will auch niemanden verurteilen, aber man muß das differenziert sehen.

Druck erzeugt Gegendruck, und durch aggressive Provokation und illegale Mittel wird sich kaum jemand ändern, eher durch Einsicht, durch friedliches Aufzeigen, sonst verfällt man in dieselben Fehler die man anprangert, nur unter anderer Fahne.

Nix für ungut, aber diese Polarisierung in Gut und Böse gefällt mir nicht. Natürlich ist der Staat hier im Unrecht, und man muß es aufzeigen und zu ändern versuchen, aber eine Pauschalverurteilung ist auch ungerecht.

Herr/Frau Janus, Sie kennen Leute, die Hochstände umsägen, [...] Sachbeschädiger decken usw.
Ich gehe davon aus, dass Sie diese Kriminellen, die Hochstände umgesägt haben, zur Anzeige gebracht haben, sonst gehören Sie selbst zu jenen Kriminellen, die Sachbechädiger decken.
Posten Sie vielleicht deshalb mit Pseudonym?

Wenn übrigens Ihr Einsatz für den Tierschutz keinen Druck erzeugt hat, dann war Ihr Engagement ziemlich vergebens. Wenn Sie nämlich ein wahres Anliegen haben, müssen Sie mit Widerständen (Gegendruck) rechnen.