Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 48. Tag

Mittwoch 22. September 2010

Inhalt:

Der heutige Prozesstag war typisch für dieses gesamte Verfahren. Vernommen wurden zwei Personen, die Ehefrau eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer und die Assistentin des anderen Geschäftsführers. Das Auto der ersteren Frau soll von unbekannten TäterInnen beschädigt worden sein. Die Zweitere gab Auskunft über Telefonate und Emails von Tierschutzorganisationen, die ihre Firma erhalten hatte, und die Kleider Bauer zu einer tierfreundlicheren Politik bewegen sollten. Nicht einmal der Staatsanwalt behauptet, dass die Angeklagten mit ersterem zu tun hätten. Zweiteres wirkte auf den unbedarften Beobachter ausnehmend harmlos und normal, und betraf nur einen sehr eingeschränkten Kreis der Angeklagten. Insbesondere dass solche Telefonate und Emails für NGOs völlig normal seien, wurde in den Stellungnahmen der Angeklagten nach der Befragung betont.

Der Prozesstag begann um 9:07 Uhr vor 35 PolizeischülerInnen und 10 anderen Personen. Alle Angeklagten waren anwesend.

Einvernahme der Ehefrau eines Geschäftsführers von Kleider Bauer

Die Frau eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer wurde deswegen in den Zeugenstand gerufen, weil ihr Auto am 3. April 2007 in Wien angeblich durch TierschützerInnen beschädigt worden sei. Ob sie jemals bei Kleider Bauer gearbeitet habe, begann die Richterin die Befragung. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie zum Zeitpunkt der Beschädigung ihres Wagens in die Unternehmensentscheidungen von Kleider Bauer eingebunden gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin wieder. Ob die Daten zu ihrem Auto im Internet zu finden gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Sie glaube nicht, antwortete die Zeugin. Ob das Fahrzeug als PKW im Zusammenhang mit Kleider Bauer zu erkennen gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin wieder. Ob ihr Auto von jemandem anderen von Kleider Bauer mitbenutzt worden sei, fragte die Richterin. Sie könne sich nicht erinnern, meinte die Zeugin, aber ihre Mutter und ihre Schwester würden das Auto sicher benutzt haben. Ob das Auto jemals in der Unternehmenszentrale in Perchtoldsdorf abgestellt gewesen, fragte die Richterin. Sie glaube nicht, meinte die Zeugin.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sie jemals einen Kontakt zu TierschützerInnen gehabt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie die Ehefrau eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte die Zeugin. Ob es bei ihr oder ihrem Mann jemals home demos gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, antwortete die Zeugin.

Fragen der Verteidigung

Ob sie die Angeklagten kenne, wollte Anwalt Mag. Traxler wissen. Nein, sagte die Zeugin. Ob ihr Mann ihr Geschäftliches über Kleider Bauer erzählt habe, fragte Mag. Traxler weiter. Nein, sagte die Zeugin.

Ob sie jemals Demonstrationen gegen Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien gesehen habe, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Sie habe Menschen mit Flugzetteln vor der Hämmerle-Filiale in der Mariahilferstraße in Wien gesehen, meinte die Zeugin. Wann, fragte die Richterin. Immer wieder an Samstagen, sagte die Zeugin, sie habe auch einen Informationstisch vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien gesehen. Was dort geschehen sei, wollte die Richterin wissen, ob sie angesprochen worden sei. Sie sei nie angesprochen worden, sagte die Zeugin, und habe das nur nebenher gesehen. Wie das Verhalten der TierschützerInnen zu KundInnen gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe sich das nicht anschauen wollen, meinte die Zeugin.

Mag. Hnat fragte noch, auf wen das beschädigte Auto zugelassen gewesen sei. Auf sie, antwortete die Zeugin. Dann wurde die Einvernahme um 9:29 Uhr beendet.

Pause 9:30 Uhr – 9:48 Uhr.

Die Abschlussberichte jener Personen, die keine Aussage machen

Die Richterin erklärte nach der Pause, dass jene fünf Personen, die die Staatsanwaltschaft der BaT zuordnet, keine Aussage machen würden. Deshalb sei bisher kein Vorwurf der polizeilichen Abschlussberichte der SOKO für diese Personen im Verfahren angesprochen worden. Sie wolle diese Abschlussberichte daher vorlesen, ob die Verteidigung da zustimme. Dr. Stuefer erklärte dazu, dass sie sich das anschauen wolle und sich möglicherweise gegen die Verlesung gewisser Passagen aussprechen werde. Es gebe Schlussfolgerungen in den Abschlussberichten, führte Anwalt Mag. Bischof aus, gegen deren Verlesung er sich aussprechen werde. Wie bei der Einvernahme des SOKO-Beamten Landauf angesprochen seien Schlussfolgerungen der Polizei irrelevant, sagte die Richterin bestätigend.

Dann begann die Richterin den Abschlussbericht des Siebtangeklagten vorzulesen. Er habe seine Schulbildung in Luxemburg abgeschlossen. Auf seinem Computer hätten sich ein Text zur ALF und Briefe der OGPI an Kleider Bauer befunden. Zusätzlich sei eine Liste von Angestellten von P&C in Deutschland sowie Fotos von frei laufenden Nerzen dabei gewesen. Die Fotos seien noch im August 2006 zum letzten Mal bearbeitet worden. Auf einer DVD im Besitz des Siebtangeklagten seien zahlreiche Fotos von Aktionen und Massentierhaltungen aus Schweden zu sehen. Weiter fand sich eine DVD mit Demonstrationen und Ankettaktionen gegen Escada in verschiedenen Ländern. Der Siebtangeklagte sei zweiter Vorsitzender des Vereins Tierbefreier e.V. in Deutschland. Zahlreiche Emails von und an diesen Verein hätten sich auf seinem Computer befunden.

DI Völkl besprach sich mit einem anderen Angeklagten. Die Richterin mahnte ihn daraufhin, er werde bei der nächsten Störung des Saales verwiesen. Anwalt Mag. Bischof beantragte die Aufhebung der Mahnung, weil das Gespräch für die Verteidigung notwendig gewesen sei. Das richtige Verhalten wäre gewesen, eine Unterbrechung der Verhandlung zu erbitten. Das sei aber nicht im Sinne der Verfahrensökonomie. Sein Gespräch sei so leise gewesen, dass es die Verhandlung nicht gestört habe. Die Richterin sagte, die Mahnung bleibe aufrecht, es muss Disziplin herrschen!.

Dr. Stuefer beantragte dann nach §252 (2a) der Strafprozessordnung, dass die Abschlussberichte im Sinne der Verfahrensökonomie nicht wörtlich vorgelesen werden sollten. Sie könne das erst jetzt sagen, weil sie sich zwar zu Wort gemeldet habe, aber 10 Minuten lang auf ihre Worterteilung durch die Richterin habe warten müssen. Sie spreche sich explizit gegen die Verlesung der Abschlussberichte aus, weil sie Aussagen von ZeugInnen enthalten würden, die noch nicht vernommen worden seien. Das würde auch für die Abschlussberichte jener zwei seiner MandantInnen gelten, meinte Mag. Bischof, die von der Staatsanwaltschaft der BaT zugeorndet werden.

Die Richterin las die Abschlussberichte dennoch weiter vor. Als nächstes kam eine Rede der Achtangeklagten bei einer Aktionärsversammlung der Firma Escada zur Sprache. Es handle sich bei diesem Text im Abschlussbericht nicht um die Rede, die tatsächlich gehalten worden sei, sondern lediglich um einen Entwurf derselben, sagte Mag. Bischof. Er spreche sich daher gegen die Verlesung aus.

Die Richterin las daraufhin weiter aus dem Abschlussbericht des Siebtangeklagten vor. Er sei 2006 nach Österreich gekommen, davor habe er in anderen Ländern an Jagdstörungen, Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen. Die Richterin las dazu auch die Schlussfolgerungen der Polizei explizit vor und dass der Siebtangeklagte zweiter Vorsitzender des deutschen Vereins Tierbefreier e.V. sei und dass dieser Verein auch Bekennerschreiben auf seiner Webseite veröffentliche.

Pause 10:58 Uhr – 11:18 Uhr.

Nach einer Nachdenkpause erklärte die Richterin, dass es zwei Möglichkeiten gebe. Ihr erster Vorschlag sei, dass alle Abschlussberichte verlesen würden. Die zweite Möglichkeit sei, dass die Verteidigung die Verlesung der Abschlussberichte als gegeben anerkenne. Das Gericht werde nur jene Teile der Abschlussberichte in das Urteil aufnehmen, für die Quellen aus dem Akt angegeben seien. In der Hauptverhandlung, meldete sich Mag. Bischof zu Wort, müssten die unmittelbaren Beweismittel, auf denen die Schlussfolgerungen der Polizei fußten, untersucht werden. Dr. Stuefer verkündete, dass sie mit ihren Mandanten sprechen müsse.

Mittagspause 11:22 Uhr – 13:04 Uhr.

Einvernahme der Assistentin des anderen Geschäftsführers von Kleider Bauer

Nach der Mittagspause wurde die Assistentin des anderen Geschäftsführers von Kleider Bauer einvernommen. Es gebe zwei Telefonate aus dem September 2006 im Akt, die sie angenommen hätte, erklärte die Richterin. Sie könne sich an ein Telefonat mit einer Frau Sandleitner erinnern, sagte die Zeugin. Es habe aber auch Gespräche mit Mag. Hnat und mit dem VGT gegeben. Frau Sandleitner habe den Geschäftsführer sprechen wollen. Es sollte um eine Kampagne gehen. Sie habe dazu einen Aktenvermerk gemacht und diesen an den Geschäftsführer weitergegeben. Sie habe nicht direkt ein Gespräch vermitteln können, weil der Geschäftsführer nicht im Haus gewesen sei.

Die Richterin las den Aktenvermerk vor. Frau Sandleitner sei von der OGPI, wolle eine Stellungnahme von Kleider Bauer zum Pelzverkauf, es werde Demonstrationen geben. Sie habe das gleich beim Telefonat mitgeschrieben, sagte die Zeugin.

Die Richterin las dann auch den Aktenvermerk zum Anruf von Mag. Hnat vor. Danach habe Mag. Hnat gefragt, ob Kleider Bauer Pelz zu verkaufen gedenke und dass es Demonstrationen und Flugblätter geben werde.

Emails an Kleider Bauer

Ob es noch weitere Kontakte zu TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe sehr viele Emails gegeben, sagte die Zeugin, auch an sie persönlich. Inhalten seien u.a. gewesen, dass eine Kampagne gestartet werde und dass es eine Abstimmung über ein Kampagnenziel auf der Homepage des VGT gebe. Einige Emails hätten von Mag. Hnat unter seiner Emailadresse gestammt.

Ob sie das weitergeleitet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie sei darum von den EmailschreiberInnen gebeten worden. Der Staatsanwalt beantragte dann die Verlesung der Emails.

Die Richterin las dann ein erstes Email von Mag. Hnat vor, in dem dieser geschrieben hatte, dass der VGT der größte und aktivste Tierschutzverein Österreichs sei und dass eine Kampagne für Kleider Bauer einen enormen Imageschaden mit sich brächte. In einem zweiten Email schrieb Mag. Hnat, dass er Kleider Bauer über die neuersten Entwicklungen im Pelzhandel informieren wolle. Die Firmen Turek und Schöpps seien aus dem Pelzverkauf ausgestiegen, Kürschner Ferry Mossböck habe sein Geschäft geschlossen. Ob Kleider Bauer sich nicht einen Pelzausstieg überlegen wolle. Das Email endete mit freundlichen Grüssen.

In einem dritten Email hatte Mag. Hnat geschrieben, dass die Kampagne jetzt begonnen habe, dass es aber sinnvoll sei, in Kontakt zu bleiben und dass er um ein angenehmes und konstruktives Gesprächsklima bemüht sei. Auch dieses Email endete mit freundlichen Grüßen.

Fragen des Staatsanwalts

Ob die beiden oben verlesenen Aktenvermerke von ihr gestammt hätten, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie beim Telefonat mit Mag. Hnat diesem ihre Emailadresse weitergegeben habe, fragte der Staatsanwalt noch. Sie gehe davon aus, antwortete die Zeugin.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Sie habe die handschriftlichen Aktenvermerke auch mittels Computer geschrieben, stellte Mag. Traxler fest. Wie lang der zeitliche Abstand zwischen den beiden Niederschriften gewesen sei. Nur wenige Minuten, gab die Zeugin an. Dann hielt Mag. Traxler der Zeugin vor, dass sie in der handschriftlichen Notiz vom Telefonat mit Mag. Hnat geschrieben habe, dass er von Demonstrationen und Flugblättern gesprochen hatte, während der Computer-Aktenvermerk von Demonstrationen, Flugblättern etc. spreche. Sie wisse nicht mehr, wie es zu dieser Diskrepanz gekommen sei, sagte die Zeugin.

Die Richterin stellte dann fest, dass die Achtbeschuldigte Chips esse. Sie mahnte sie und drohte mit der Entfernung aus dem Gerichtssaal. Nachdem die Achtbeschuldigte nicht mit dem Essenaufhörte, unterbrach die Richterin die Sitzung.

Pause 13:29 Uhr – 13:36 Uhr.

Mag. Traxler stellte nach der Pause fest, dass laut Aktenvermerken der Zeugin die Anruferin der OGPI, Frau Sandleitner, von einem Ablauf einer Frist mit dem 25. September 2006 gesprochen habe, während Mag. Hnat am selben Tag angerufen habe, aber von einer Frist bis 2. Oktober 2006 gesprochen habe. Das sei eben von verschiedenen Personen gekommen, meinte die Zeugin. Und belege, dass OGPI und VGT nicht ein und dieselbe Organisation seien, fügte ein Angeklagter hinzu.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob sie auch für die Post bei Kleider Bauer zuständig gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte die Zeugin. Ob es unter den Angestellten von Kleider Bauer Diskussionen über einen Pelzausstieg gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Am Rande sei das ein Thema gewesen, gab die Zeugin an. Wie das Gesprächsklima am Telefon mit Frau Sandleitner gewesen sei, fragte Dr. Stuefer noch. Sie könne sich nicht mehr erinnern, meinte die Zeugin.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch stellte fest, dass die Zeugin anfänglich von einem Telefonat mit dem VGT neben den Gesprächen mit Frau Sandleitner und Mag. Hnat gesprochen habe. Ob es dazu auch einen Aktenvermerk gebe. Vielleicht, sagte die Zeugin, sie habe keinen hier. Dann beantrage DDr. Balluch die Beischaffung dieses Aktenvermerks durch das Gericht. Das zum Beweis dafür, dass der VGT freundlich und sozialadäquat an die Firmen herantrete.

Dann stellte DDr. Balluch fest, dass die Geschäftsführer von Kleider Bauer im Zeugenstand angegeben hätten, dass es im August 2006 ein Email der Vier Pfoten an Kleider Bauer mit der Androhung einer Kampagne gegeben habe. Ob die Zeugin davon wisse. Nein, sagte diese. DDr. Balluch beantragte dann, dass das Gericht veranlassen möge, dass dieses Email beigeschafft werde. Die Vier Pfoten seien kein Thema in diesem Prozess, rief die Richterin unwirsch. DDr. Balluch begründete dann seinen Antrag damit, dass dieses Email beweisen würde, dass die Vier Pfoten als erster Verein mit einer Kampagne gegen Kleider Bauer begonnen hätten und dass ein Email mit einer Anfrage bzgl. Pelzverkauf und der Androhung einer Kampagne für Tierschutzorganisationen völlig normal und sozialadäquat sei. Was anderes würde man dem VGT in diesem Zusammenhang auch nicht vorwerfen können. Abgesehen davon sei auch der VGT nicht Thema dieses Verfahrens, zumal der Staatsanwalt bereits mehrmals angegeben habe, dass der VGT nicht verdächtigt würde. Warum interessiere sich das Gericht also für Emails des VGT, aber nicht für völlig analoge Emails der Vier Pfoten.

Dann fragte DDr. Balluch noch, ob Frau Sandleitner einen deutschen Akzent gehabt habe. Die OGPI sei ja aus Deutschland und damit aus dem Ausland. Die Zeugin gab an, sich nicht erinnern zu können.

Fragen von Mag. Hnat

Mag. Hnat fragte dann, ob der Zeugin der Name David Richter etwas sage. Nein, meinte diese. Die Richterin fragte Richter, ob er die Zeugin angerufen habe. Er könne sich nicht konkret erinnern, meinte dieser, aber es wäre logisch.

Ob jemand der MitarbeiterInnen von Kleider Bauer sich an der Abstimmung auf der Webseite des VGT beteiligt habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Mag. Hnat stellte dann fest, dass die Zeugin die Emails auch an einen Herrn mit gewissem Namen weitergeleitet habe. Das sei ein Konsulent von Kleider Bauer, sagte die Zeugin. Ob er von Kleider Bauer bezahlt würde, fragte Mag. Hnat. Ja, wenn er Honorarnoten stelle, sagte die Zeugin. Dann beantragte Mag. Hnat, der Staatsanwalt möge den Geschäftsführer von Kleider Bauer wegen Meineids anklagen. Dieser habe nämlich unter Wahrheitspflicht vor diesem Gericht als Zeuge ausgesagt, dass besagter Mann nicht von Kleider Bauer bezahlt werde.

Ob die Zeugin sich erinnern könne, berichte von den Vier Pfoten in Bezug auf Kleider Bauer in den Medien gesehen zu haben, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin, sie habe keinen Fernseher.

Fragen von Harald Balluch

Ob sie Emails an die SOKO weitergegeben habe, fragte Balluch. Nein, sagte die Zeugin. Wer es dann gewesen sei, fragte Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob die Emails beantwortet worden seien, fragte Balluch. Sie glaube nicht, sagte die Zeugin, sie persönlich hätte keine Antwort geben können. Ob die Emails noch am Computer vorhanden seien, fragte Balluch. Soweit sie sie empfangen habe, ja, sagte die Zeugin.

Mag. Hnat beantragte die Vorlage aller Emails Korrespondenz von TierschützerInnen mit Kleider Bauer. Er persönlich wisse zumindest noch von Emails von ihm, von David Richter und von den Vier Pfoten.

DI Völkl legte dann einen Webbericht vor, dass der vorhin erwähnte Mann ein CFO, also ein Chief Financial Officer, von Kleider Bauer gewesen sei.

Harald Balluch verwies auf den Strafantrag, in dem ein Email eines Mitarbeiters der Vier Pfoten vom 6. September 2007 als Aktivität der angeblichen kriminellen Organisation angeführt sei. DDr. Balluch beantragte daraufhin die Beischaffung aller Emails der Vier Pfoten an Kleider Bauer. Mag. Traxler beantragte die zeugenschaftliche Einvernahme der Autoren dieser Emails von den Vier Pfoten.

Jürgen Faulmann beantragte, dass Fragen zu den Vier Pfoten gestellt werden dürfen.

Die Richterin erklärte zu all diesen Anträgen, dass sie sich eine Entscheidung vorbehalte und entließ die Zeugin um 14:01 Uhr.

Zur Verlesung von Abschlussberichten

Die Richterin fragte, ob die Verlesung von Abschlussberichten notwendig sei, oder ob die Verteidigung akzeptiere, dass sie ohne Verlesung Teil der Hauptverhandlung seien. Anwälte Mag. Traxler und Dr. Dohr erklärten, dass sie die Verlesung für notwendig erachten würden. Dr. Stuefer sagte, sie habe nichts gegen eine Verlesung, bis auf jene Stellen, an denen ZeugInnen oder Mitbeschuldigte genannt würden.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Einvernahmen

Zur ersten Zeugin, zur Frau eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer, erklärte DDr. Balluch, dass er sie weder kenne noch ihren Namen bis zu Prozessbeginn jemals gehört habe.

Zur Einvernahme der Assistentin des anderen Geschäftsführers von Kleider Bauer sagte DDr. Balluch zunächst, dass sie mit verschiedenen Tierschutzorganisationen kommuniziert habe. Der VGT sei nur einer dieser Organisationen gewesen, die OGPI eine andere. Das würde einerseits zeigen, dass viele Vereine, darunter die Vier Pfoten, an dieser Kampagne beteiligt gewesen seien, die voneinander unabhängig agiert haben. Andererseits beweise das, dass Kampagnen dieser Art zu führen für Tierschutzorganisationen völlig normal und sozialadäquat sei und mit einer kriminellen Organisation nichts zu tun habe.

DDr. Balluch wies auch darauf hin, dass Mag. Hnat und die Anruferin der OGPI zur selben Zeit verschiedene Fristen genannt hätten, was darauf hindeute, dass weder Mag. Hnat noch der VGT sich mit der OGPI abgesprochen hätte. Zusätzlich, meinte DDr. Balluch, er habe davon gesprochen, dass er mit anderen Gruppen in Kontakt sei. Das zeige, dass man keinesfalls davon ausgehen könne, dass alle Gruppen und Organisationen, die sich an der Kampagne gegen Kleider Bauer beteiligt hätten, zu einer Organisation gehören würden.

Zuletzt erklärte DDr. Balluch, dass er selbst von diesen Emails an Kleider Bauer nichts gewusst habe, ihre Inhalte nicht gekannt habe und mit der gesamten Kampagne gegen Kleider Bauer nichts zu tun gehabt habe.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Mag. Hnat sagte, er habe bis auf ein Email sehr freundlich geschrieben. Bei diesem einen Email sei er verärgert gewesen, weil Kleider Bauer ihn dauernd vertröstet habe. Man habe Rückrufe angekündigt aber diese seien nie gekommen. Er habe die Emails unter seinem Namen geschrieben, auch jenes, bei dem er verärgert gewesen sei. Es handle sich bei diesen Emails nicht um eine Straftat.

David Richter habe bereits im August 2006 Kontakt zur Pressesprecherin von Kleider Bauer gehabt. Die Kontaktadressen zu Kleider Bauer seien von den Vier Pfoten an ihn und den VGT weitergegeben worden.

Dann erklärte Mag. Hnat, dass ihm das Gericht den Eindruck vermittle, dass es Anträge der Angeklagten nicht ernst nehme.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann sagte, dass seiner Ansicht nach die Nichtzulassung von Fragen bzgl. der Involvierung der Vier Pfoten in die Kleider Bauer Kampagne rechtswidrig sei. Die Vier Pfoten seien noch immer involviert. Er selbst sei laut Strafantrag während der angeblichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation Kampagnendirektor von den Vier Pfoten gewesen. Die Vier Pfoten sollen offenbar aus diesem Prozess herausgehalten werden. Es bestehe Aufklärungsbedarf, warum das so gehandhabt werde.

Stellungnahme von Chris Moser

Moser meinte, er habe zwar die Kampagne gegen Kleider Bauer in Tirol koordiniert, aber er habe nie mit Kleider Bauer Kontakt gehabt.

Stellungnahme von DI Völkl

DI Völkl erklärte, dass er es als sehr problematisch ansehe, dass der Geschäftsführer im Zeugenstand vor diesem Gericht unter Wahrheitspflicht aussage, ein gewisser Mann werde nicht von Kleider Bauer bezahlt, während sich jetzt herausstelle, dass dieser Mann sehr wohl von Kleider Bauer bezahlt worden sei und von der Assistentin des Geschäftsführers Emails an ihn weitergeleitet worden seien.

Dann sagte DI Völkl, dass er dem von der Richterin vor einigen Gerichtstagen geforderten Verzicht auf 25 ZeugInnen der Anklage nicht zustimme. Diese ZeugInnen könnten über den Modus Operandi bei Sachbeschädigungen aussagen und damit bestätigen, dass dieser nicht einheitlich sei und es sich daher nicht um eine kriminelle Organisation handle. Die Befragung werde ergeben, dass es keinen Modus Operandi gebe.

Mag. Hnat verkündete dazu, dass er sich dieser Aussage anschließe. Einige der ZeugInnen seien bei den Hausdurchsuchungen dabei gewesen und hätten Demonstrationen beobachtet. Wenn der Staatsanwalt diese ZeugInnen plötzlich nicht wolle, dann könne das nur heißen, dass sie offenbar nicht belastend aussagen würden, sondern entlastend.

Stellungnahme von David Richter

Richter sagte, er habe die Frau eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer, die heute ausgesagt habe, nicht gekannt.

Er habe Kontakt zu den Vier Pfoten wegen der Kleider Bauer Kampagne gehabt. Es habe auch Kampagnenabsprachen mit den Vier Pfoten bzgl. Kleider Bauer gegeben.

Stellungnahme von Monika Springer

Sie wisse nichts von beiden der heutigen Zeuginnen, sagte Springer.

Stellungnahme von Harald Balluch

Zuletzt sagte Balluch, dass auch er keinen Bezug zur ersten Zeugin habe. Zur zweiten Zeugin meinte er, es habe sich herausgestellt, dass es Kontaktaufnahmen durch viele verschiedene Organisationen gegeben habe. Es sei daher wichtig, alle diese Kontakte zu eruieren und inhaltlich zu erfassen, um die inkriminierten Kontakte einschätzen zu können.

Ende um 14:21 Uhr.