Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 47. Tag

Donnerstag 16. September 2010

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag wurde der SOKO-Ermittler Herbert Landauf zum zweiten Mal einvernommen und seine Einvernahme konnte wiederum nicht beendet werden. Landauf war bereits am 15. April 2010 im Zeugenstand. Die Einvernahmen der SOKO-BeamtInnen sind sicher die spannendsten Prozesstage, geht es dabei doch darum, die harten Fakten der Anschuldigungen heraus zu arbeiten. Staatsanwaltschaft und Richterin sehen das offenbar ähnlich, aber in gewissem Sinn mit umgekehrtem Vorzeichen: Sie versuchen mehr oder weniger erfolgreich die Fragen der Verteidigung zu verhindern. Immer bei Befragungen von SOKO-MitarbeiterInnen brechen die Konfliktlinien zwischen Verteidigung auf der einen Seite und Staatsanwaltschaft und Richterin auf der anderen, auf.

Heute wurde teilweise stundenlang nur darüber diskutiert, ob diese oder jene Frage zur kriminellen Organisation zulässig ist oder nicht. Die Richterin und der Staatsanwalt argumentierten dabei, dass die SOKO-Mitglieder über die kriminelle Organisation überhaupt nichts sagen sollten, weil das Teil der Beweiswürdigung wäre, die der Richterin obliege. Die Verteidigung stand auf dem Standpunkt, dass es keinen Hinweis auf eine kriminelle Organisation gibt und dass deshalb die Frage, welche Ermittlungsergebnisse auf eine solche angebliche Organisation hinweisen würden, zentral sei. So wurde z. B. SOKO-Mitglied Landauf gefragt, was die Rolle von DI Völkl in der angeblichen kriminellen Organisation gewesen sein solle. Aus dem Abschlussbericht würden sich dazu praktisch keine Anhaltspunkte ergeben. Richterin und Staatsanwalt meinten, diese Frage sei nicht zulässig, weil die Richterin darüber zu befinden hätte. Die Richterin sagte, sie habe noch nie erlebt, dass AnwältInnen solche Fragen stellen würden. Die Verteidigung konterte, dass sie noch nie erlebt habe, dass ihr solche Fragen untersagt worden seien.

Mitten während eines solchen Hick-Hacks zwischen Verteidigung und Richterin beantragte DI Völkl eine Pause, er wolle sich mit seinem Anwalt wegen eines Befangenheitsantrags gegen die Richterin beraten. Die Pause wurde zur Mittagspause und obwohl danach keine Rede mehr von einem solchen Antrag war, konnte die Verteidigung ihre Fragen wesentlich ungehinderter stellen. SOKO-Miglied Landauf konnte an diesem Tag kein einziges Indiz nennen, aus dem auf die Existenz einer kriminellen Organisation geschlossen werden könnte. Am meisten schien ihm der Umstand verdächtig, dass überhaupt die Computer einiger der Angeklagten verschlüsselt waren. Auffällig war sein verunsichertes und zögerliches Auftreten, ähnlich wie bei den anderen SOKO-Mitgliedern mit Ausnahme des operativen Leiters Böck, der der sich betont herablassend und cool verhalten hatte. Auch Landauf begann nach einigen Fragen immer wieder mit ich verweise auf den Akt zu antworten, wie das Böck ja bis ins Extreme getrieben hatte. Offenbar will oder kann keines der SOKO-Mitglieder konkrete belastende Fakten nennen.

Am heutigen Prozesstag waren alle Angeklagten anwesend. Im Gerichtssaal befanden sich rund 40 PolizeischülerInnen und 25 andere Personen sowie mindestens zwei Journalistinnen. Das erhöhte Interesse an diesem Tag dürfte darauf gründen, dass wieder ein führendes SOKO-Mitglied einvernommen worden ist.

Einvernahme des SOKO-Mitglieds Herbert Landauf

Um 9:06 Uhr wurde SOKO-Mitglied Landauf in den Zeugenstand gerufen. Er war für die Erstellung der allermeisten Abschlussberichte und der telefonischen Abhörung verantwortlich. Die Richterin begann damit, auf den Bericht von Landauf vom 2. September 2010 Bezug zu nehmen. In diesem Bericht wurden die telefonischen Kontakte vom VGT zu Angeklagten, die vom Staatsanwalt der BaT zugeordnet werden, analysiert. Landauf hatte dabei praktisch keine relevanten Kontakte gefunden.

Die Richterin fragte zu den Telefonaten zwischen Mag. Hnat und dem Sechstbeschuldigten. Bei den Telefonaten hätten die meisten sehr kurze Dauer unter 30 Sekunden. Das hieße, es habe kein Kontakt hergestellt werden können, erklärte Landauf. Ob es Auffälligkeiten gegeben habe, fragte die Richterin, z.B. dass am Tag eines Telefonats eine Straftat ausgeübt worden sei. Nein, sagte Landauf.

Bis zu welchem Tag zurück es eine Rufdatenrückerfassung gegeben habe, fragte die Richterin. Bis Anfang 2007, erklärte Landauf. Das sei geschehen, damit die SOKO herausfinden könne, wer wen kenne und wer deshalb zum Verdächtigenkreis gehöre. Das sei die Grundlage der Telefonüberwachung später gewesen.

Die Telefonüberwachung von Mag. Hnat im Juli 2007 in 1040 Wien, erinnerte die Richterin an die Einvernahme des Vortages, habe einige Gespräche enthalten. Die Inhalte dieser Gespräche seien alle belanglos gewesen, sagte Landauf.

Fragen von Anwalt Dr. Haberditzl

Ob es verdeckte ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen gegeben habe, fragte Dr. Haberditzl. Ob Landauf damit zu tun gehabt habe, ergänzte die Richterin. Nein, sagte dieser, er wisse nicht wer diese Personen gewesen sein könnten.

Die Richterin fragte dann, ob es technisch überhaupt möglich sei, der Verteidigung alle Audiofiles der Telefonüberwachung zu übergeben, wie diese beantragt habe. Technisch sei das natürlich möglich, sagte Landauf. Er wisse aber nicht, ob man eine spezielle Software zum Abspielen dieser Dateien brauche. Es würde aber einen zeitlichen Aufwand von 1-2 Wochen mit sich bringen.

Dr. Haberditzl fragte dann bzgl. einer Behauptung der SOKO im Akt zu den Kunstwerken des Angeklagten Moser, die er am Kunstsymposium 2001 ausgestellt hatte. Seine Kunstwerke seien laut SOKO neben Skulpturen von PETA und ALF gestanden. Was das bedeuten solle, wollte Dr. Haberditzl wissen, was Kunstwerke der ALF seien. Ob er denn diesen Bericht verfasst habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Landauf, man habe da nur den Bericht des EBT übernommen, er wisse davon nichts.

Dann verwies Dr. Haberditzl auf eine andere Stelle des Aktes, in der eine Tierschutzaktion, in deren Verlauf AktivistInnen Tiermasken aufsetzten und sich auf einem öffentlichen Platz kreuzigen ließen, als Aktion mit militantem Tierrechtshintergrund bezeichnet wurde. Ob dieser Ausdruck von Landauf stamme, er habe diesen Aktenteil unterschrieben. Er wisse das nicht mehr, sagte Landauf. Was er unter militant verstehe, wollte Dr. Haberditzl wissen. Militant heiße für ihn gewaltbereit, sagte Landauf. Dr. Haberditzl beantragte dann, es möge festgestellt werden, wer diese Bezeichnung der Tierschutzaktion als mit militantem Hintergrund in diesem Zusammenhang getätigt habe. Diese Person solle als ZeugIn vorgeladen werden, um auszusagen, warum sie die TierschützerInnen in ein gewaltbereites Eck drängen wolle. Er selbst, Dr. Haberditzl, sei bei dieser Kreuzigungsaktion dabei gewesen und es könne von Gewalt dabei keine Rede sein.

An dieser Stelle klatschte eine Person im Publikum. Die Richterin warnte daraufhin die ZuhörerInnen und Dr. Haberditzl erklärte, dass er so ein Verhalten ablehne und dass die ZuhörerInnen so etwas zu unterlassen hätten. Er sei an einer sachlichen aber auch an einer unparteilichen Verhandlung interessiert. Dann sagte die Richterin, dass er, Dr. Haberditzl, wisse, dass er aufgrund der Bedürftigkeit mancher der Angeklagten seit dem 11. Verhandlungstag vom Staat bezahlt würde. Was das mit dem Fall zu tun habe, fragte Dr. Haberditzl, und ergänzte bitte sachlich bleiben, würde ich herzlich bitten.

Fragen zu den Abschlussberichten

Dann ergriff Anwalt Mag. Bischof das Wort. Welche Abschlussberichte Landauf gemacht habe, fragte er. Es habe 39 gegeben, sagte dieser, den Großteil habe er selbst geschrieben, jedenfalls jene, die seine Unterschrift tragen würden. Ob er auch jenen von DI Völkl verfasst habe. Ja, sagte Landauf, zusammen mit SOKO-Mitglied Bogner. Ob sie in diesem Abschlussbericht alles zusammen geschrieben hätten oder ob er einen Teil geschrieben habe und Bogner einen anderen, fragte Mag. Bischof. Er hätte Teile geschrieben, Bogner auch, und man habe das dann zusammengefügt, sagte Landauf.

Ob es einen Zeitdruck gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, natürlich, sagte Landauf. Die Abschlussberichte hätten mehr als 1500 Seiten, die Beilagen dazu noch mehrere Tausend.

Ob die Abschlussberichte Fehler enthalten könnten, fragte Mag. Bischof. Das sei eine komische Frage, sagte die Richterin. Er halte die Frage für normal, sagte Mag. Bischof. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin erklärten dann, es handle sich nicht um eine normale Frage, sie hätten eine solche Frage bei einem Verfahren noch nie gehört.

Die Richterin fragte dann, ob im Nachhinein bei den Abschlussberichten Fehler aufgetaucht seien. Ihm sei kein konkreter Fehler bekannt, sagte Landauf. Mag. Bischof fragte dann, ob Landauf auch die Abschlussberichte seiner anderen beiden MandantInnen, der Acht- und des Zehntbeschuldigten, geschrieben habe. Großteils selber geschrieben, sagte Landauf.

Mitgliedschaft und Rolle in einer kriminellen Organisation

Warum glauben Sie, dass DI Völkl Mitglied einer kriminellen Organisation ist?, fragte Mag. Bischof. Das sei nicht zugelassen, sagte die Richterin. Er beantrage die Frage zuzulassen, sagte Mag. Bischof. Bei Landauf handle es sich um einen führenden SOKO-Beamten, er müsse die Verdachtslage zusammenfassen können. Im Abschlussbericht habe Landauf geschrieben, dass gegen DI Völkl der Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bestehe. Haben Sie das geschrieben?, fragte Mag. Bischof dann. Ja, sagte Landauf.

Ob es mit dem Staatsanwalt Besprechungen über diese Dinge gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Landauf, der Staatsanwalt sei über alles immer informiert gewesen. § 278a beinhalte viele Sachverhaltsmerkmale und es sei mit dem Staatsanwalt besprochen worden, ob diese vorliegen würden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe den Verdacht einer kriminellen Organisation im vorliegenden Fall bestätigt, erklärte der Staatsanwalt. Die SOKO habe die Komponenten von § 278a zerlegt und dessen Voraussetzungen geprüft, sagte Landauf. Also, fragte Mag. Bischof noch einmal, warum glauben Sie, dass DI Völkl Mitglied in einer kriminellen Organisation ist?. Der Staatsanwalt beantragte, diese Frage nicht zuzulassen. Daraufhin entstand eine erhitzte Diskussion mit der Verteidigung und die Richterin erklärte, es werde eine Pause geben, um die Gemüter abzukühlen.

Pause 9:52 Uhr – 10:04 Uhr.

Sind Fragen zur kriminellen Organisation zulässig?

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass § 154 der Strafprozessordnung vorsehe, dass ZeugInnen nicht über das Recht oder über Mutmaßungen zu sprechen hätten. Seine Frage sei offenbar missverstanden worden, sagte Mag. Bischof dazu. Er wolle vom Zeugen nichts über die Judikatur wissen. Seine Frage sei, aufgrund welcher Sachverhalte und Indizien der Beamte glaube, dass DI Völkl ein Mitglied einer kriminellen Organisation sei. Er frage nicht, was eine kriminelle Organisation sei, sondern er frage nach Fakten.

Das sei eine Schlussfolgerung und daher nicht zugelassen, erklärte die Richterin. Wozu dieser Zeuge dann hier sitze, rief eine Zuhörerin aus dem Publikum heraus. Die Richterin beorderte dann 8 PolizeibeamtInnen in voller Montur in den Gerichtssaal, die die ZuhörerInnen quasi umstellten und sofort eingreifen konnten, was aber bis zum Ende des Gerichtstages nie geschah. Bei weiterer Störung werde die Zuhörerin aus dem Saal gewiesen, sagte die Richterin.

Mag. Bischof beantragte unterdessen wiederum die Zulassung seiner Frage. Er habe nach Fakten und Wahrnehmungen gefragt. Werde diese Frage nicht zugelassen, dann erachte er sein Fragerecht als verletzt.

Wie der Zeuge sein Wissen um § 278a in die Abschlussberichte eingearbeitet habe, fragte die Richterin. Es sei ein Unterschied, welches Delikt vorliege, sagte Landauf. Ob es sich um einen einfachen Tatbestand oder um ein Konstruktionsdelikt wie § 278a handle. Bei dem Wort Konstruktionsdelikt lachten einige Anwesende laut auf. Er halte für das Protokoll fest, dass der SOKO-Beamte § 278a als ein Konstruktionsdelikt bezeichnet habe, sagte Mag. Bischof. Er solle Wahrheitsfindung betreiben und nicht polemisieren, wies die Richterin den Anwalt zurecht und kritisierte die Angeklagten, sie hätten geschmunzelt. Der OGH sei zu dem Schluss gekommen, dass die Freiheit der Angeklagten durch die U-Haft nicht unzulässig eingeschränkt worden sei. Er kenne den Begriff Konstruktionsdelikt nicht, sagte Mag. Bischof. Das Schmunzeln mancher der Angeklagten sei daher erklärlich und menschlich. Er erkenne aber noch immer nicht, ob er seine Frage jetzt stellen dürfe oder nicht. Er wolle es mit einer neuen Frage probieren: Welches Wissen haben Sie verwertet, um zu schließen, dass DI Völkl Mitglied einer kriminellen Organisation sei? Er habe Informationen aus Email-Listen einfließen lassen, sagte Landauf. Was denn die Email-Liste Fadinger in Bezug auf den Verdacht nach § 278a für eine Rolle spiele, fragte Mag. Bischof.

Das ist nicht zulässig, griff wieder die Richterin ein. Dann sind alle Ihre Fragen auch nicht zulässig!, sagte Mag. Bischof dazu. Der Zeuge habe alles Notwendige bereits beantwortet, sagte die Richterin. Der Abschlussbericht sei voller Schlussfolgerungen, die zu hinterfragen seien, sagte Mag. Bischof. Wie bei Abschlussberichten für andere Delikte normalerweise vorgegangen werde, fragte die Richterin den Zeugen. Im vorliegenden Fall hätten die Erhebungsergebnisse aufgrund ihres Umfangs erst abgeglichen werden müssen, sagte Landauf zur Erstellung der Abschlussberichte. D.h. Sie haben die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zusammengefasst und Schlussfolgerungen gezogen?, fragte Mag. Bischof. Er habe alles nur dem Staatsanwalt vorgelegt, sagte Landauf, er habe nicht selbst Schlussfolgerungen gezogen. Sie haben im Abschlussbericht keine Schlussfolgerungen gezogen?, fragte Mag. Bischof. Das würde er jetzt nicht behaupten, meinte Landauf dazu.

Die Richterin begann dann den Abschlussbericht von Faulmann vorzulesen, um festzustellen, ob dort Schlussfolgerungen auftauchen würden. Mag. Bischof wies auf Schlussfolgerungen auf den ersten Seiten hin. Die Abschlussberichte seien voller Schlussfolgerungen, sagte er dann. Sie sind zu emotional!, wies ihn die Richterin zurecht. Er habe jetzt 45 Minuten lang versucht, eine Frage zu stellen, erklärte Mag. Bischof. Ob er also das Gericht kritisiere, brauste die Richterin auf. Mag. Bischof gab dann sein Fragerecht an seine KollegInnen weiter, bevor er weitere Fragen stellen werde.

Anwalt Dr. Dohr wollte dann zum Kapitel über die Rolle seines Mandanten in der angeblichen kriminellen Organisation fragen, aber die Richterin nahm die Frage nicht an, solange ihr nicht das konkrete Zitat aus dem Akt genannt werden könne.

Fragen von Dr. Haberditzl zu angeblichen Bekennerschreiben bei Moser

In der entstandenen Pause ergriff wieder Dr. Haberditzl das Wort. Er zeigte ein Foto aus dem Abschlussbericht über Moser und stellte fest, dass ein dort gefundener Text als Bekennerschreiben tituliert werde. Er las dann den Text dieses Schreibens vor und es wirkte wie der Text eines Musikstückes, hatte aber mit der Bekennung zu einer Straftat nichts zu tun. Wieso der Zeuge dieses Schreiben ein Bekennerschreiben genannt habe. Landauf meinte dazu, dass er den Zusammenhang nicht kenne. Ob er die Überschrift Bekennerschreiben zu diesem Foto verfasst habe, fragte Dr. Haberditzl. Nein, sagte Landauf. Wer denn den Bericht über die Hausdurchsuchung bei Moser verfasst habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Landauf.

Dr. Haberditzl beantragte dann, das Gericht möge diese Person ausforschen und feststellen, wer das Wort Bekennerschreiben in diesen Bericht gesetzt habe. Es handle sich eindeutig um kein Bekennerschreiben. Das sei nur der Versuch, die Angeklagten in ein kriminelles Eck zu drängen.

Fragen zur Fadinger-Emailliste

Dann fragte Dr. Haberditzl, ob der Zeuge das Passwort zum Fadinger-Listenarchiv gehabt habe. Nein, sagte Landauf. Ob er die Emails dort also nicht gelesen habe, wollte Dr. Haberditzl wissen. Oja, meinte Landauf, er habe das aber nicht online gelesen. Wer habe ihm also diese Emails offline zur Verfügung gestellt, fragte Dr. Haberditzl. Das wisse er nicht, sagte Landauf. Woher das Passwort dafür stamme, wollte Dr. Haberditzl wissen. Das wisse er nicht, behauptete Landauf. Dr. Haberditzl beantragte dann, das Gericht möge die SOKO feststellen lassen, wer das Passwort zu Fadinger hatte und woher. Zum Beweis wofür, fragte die Richterin ein bisschen spöttisch. Um zu beweisen, dass die Fadinger-Emailliste keine Plattform einer kriminellen Organisation gewesen sei, sagte Dr. Haberditzl.

Mag. Bischof fragte dann, was der Zusammenhang zwischen der Fadingerliste und einer kriminellen Organisation sei. Diese Frage sei nicht zuzulassen, mischte sich der Staatsanwalt ein, es handle sich um eine Schlussfolgerung. Mag. Bischof beantragte die Frage zuzulassen. Wenn der Zeuge sage, Fadinger gehöre zu einer kriminellen Organisation, dann müsse die Frage zugelassen sei, warum er das behaupte. Welche Bedeutung hat für Sie der Umstand, das Fadinger ein Passwort hatte?. Wenn Fragen dieser Art nicht zugelassen werden, dann wisse er nicht mehr, meinte Mag. Bischof. Landauf schaute die Richterin an. Er solle die Frage beantworten, sagte diese.

Er habe dem Staatsanwalt die Informationen zur Fadingerliste gegeben, sagte Landauf. Den Zusammenhang zu einer kriminellen Organisation müsse das Gericht klären. Er habe also der Existenz eines Passworts bei Fadinger keine Bedeutung beigemessen, fragte Mag. Bischof. Was wollen Sie?, fuhr die Richterin dazwischen. Dr. Plank habe z.B. in das Fadingerforum wollen, aber nicht dürfen. Es sei also exklusiv gewesen.

Wie viele Mitglieder die Fadingerliste denn gehabt habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte Landauf. DDr. Balluch sei der Administrator gewesen. Wie viele ca., bestand Mag. Bischof auf seine Frage. Mehr als 100, sagte Landauf dann. Ob er ein Email von Fadinger kenne, das er als Kommunikation einer kriminellen Organisation bezeichnen würde, fragte Mag. Bischof. Diese Frage werde nicht zugelassen, erklärte die Richterin. Wie er Fadinger in die Abschlussberichte eingearbeitet habe, fragte sie dann. Er habe Tierschutzkampagnen angeführt und dazu passende Fadinger Emails, sagte Landauf. Die kriminelle Organisation setze eine Abschottung voraus und die Fadinger-Emails seien durch den beschränkten Zugang zur Emailliste eine Abschottung.

Legale Kampagnen oder kriminelle Organisation?

Ob er mit dem Begriff Kampagnen legale Kampagnen legaler Vereine bezeichne, fragte Mag. Bischof. Er habe generell über alles berichtet, was sich in der Tierrechtsbewegung abgespielt habe, sagte Landauf. Noch einmal seine Frage, wiederholte Mag. Bischof, ob er sich mit dem Wort Kampagne auf legale Kampagnen legaler Vereine beziehe. Es habe legale Kampagnen gegeben, sagte Landauf, und welche mit Straftaten. Ob er eine Kampagne als illegal bezeichne, wenn es eine Straftat gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Das sei ja egal, meinte Landauf. Was der Bezug zu einer kriminellen Organisation sei, fragte Mag. Bischof. Diese Frage dürfe nicht zugelassen werden, mischte sich der Staatsanwalt wieder ein. Nicht zugelassen!, sagte die Richterin. Er beantrage die Zulassung, sagte Mag. Bischof.

Ob es eine Dualität gegeben habe, fragte die Richterin, Demonstrationen und Sachbeschädigungen. Die Kampagnen seien unterschiedlich verlaufen, sagte Landauf, aber die Sicht der SOKO sei gewesen, dass es eine solche Dualität gegeben habe. Das sei eine Schlussfolgerung, meinte Mag. Bischof. Wenn die Frage lautet, ob § 278a vorliegt, dann ist das eine unzulässige Frage, sagte die Richterin. Diese Frage habe er nie gestellt, sagte Mag. Bischof. Er solle nicht so emotional sein, rief die Richterin. Ihm fehle die nötige Distanz. Er werde von der Richterin bei jeder Frage unterbrochen, beschwerte sich Mag. Bischof. Er habe bisher keine einzige Frage stellen können, ohne von der Richterin unterbrochen zu werden. Ich möchte nicht auf dieser Ebene weiterdiskutieren, sagte die Richterin dazu. Die Verteidigung werde hier benachteiligt, konterte Mag. Bischof. Das Protokoll zeige, dass seine Fragen nicht anders als die des Staatsanwalts seien. Jetzt haben Sie lange genug gesprochen, sagte die Richterin.

Nach Beruhigung der Situation setzte Mag. Bischof fort. Welche illegalen Handlungen der Zeuge habe feststellen können. Keine, sagte Landauf, er habe nur die Ermittlungsarbeiten zusammengefasst aber nicht selbst ermittelt. Die duale Strategie sei keine Schlussfolgerung gewesen, sondern das habe die britische Polizei der SOKO gesagt. Der Zeuge der britischen Polizei, Madigan, sei hier gewesen, sagte Mag. Bischof, und habe angegeben, zu der österreichischen Situation nichts sagen zu können. Er solle eine Frage stellen und keine Stellungnahme abgeben, sagte die Richterin.

Warum er die Erkenntnisse eines englischen Polizisten seinen eigenen Ermittlungen zugrunde lege, fragte Mag. Bischof. Er habe sehr gute Informationen von englischen PolizistInnen und anderen ausländischen Behörden gehabt, sagte Landauf. D.h. er habe aufgrund der Erkenntnisse ausländischer Behörden vermutet, dass die Situation in Österreich gleich sei, fragte Mag. Bischof. Ob er das beantworten müsse, fragte Landauf die Richterin. Schon, meinte diese, gestand Landauf vorher aber eine Pause zu.

Pause 11:10 Uhr – 11:24 Uhr.

Fragen zur dualen Strategie

Es sei nicht üblich, BeamtInnen nach den Abschlussberichten abzuprüfen, sagte die Richterin nach der Pause. Zu welchem Beweisthema der Zeuge eigentlich hier sei, meldete sich Anwältin Dr. Stuefer zu Wort. Für die Telefonüberwachung und die Rufdatenrückerfassung, sagte die Richterin.

Wer aus England zu ihm von einer dualen Strategie gesprochen habe, fragte Mag. Bischof. Es sei nicht mit ihm persönlich gesprochen worden, er habe nur davon erfahren, sagte Landauf. Wer ihm davon mitgeteilt habe, fragte Mag. Bischof. Bogner, sagte Landauf. Aufgrund welcher Fakten in England die These einer dualen Strategie entwickelt worden sei, fragte Mag. Bischof. Die SHAC-Kampagne, sagte Landauf. Welche konkreten Fakten die duale Strategie belegt hätten, fragte Mag. Bischof. Die Anschläge, sagte Landauf kurz. Ob ihm bekannt sei, dass in England, hob Mag. Bischof zu fragen an, da fiel ihm die Richterin ins Wort und sagte, er solle eine Frage stellen. Nach seinem grammatikalischen Verständnis beginne mit Ist Ihnen bekannt … eine Frage, gab Mag. Bischof zurück.

Ist Ihnen bekannt, dass die Hypothese einer dualen Strategie in England darauf fußt, dass die Täter von Straftaten ausgeforscht wurden und sich dabei herausstellte, dass sie auch an Demonstrationen teilgenommen hatten?, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Landauf. Ob ihm in diesem Verfahren bekannt sei, dass Anschläge einzelnen Beschuldigten nachgewiesen worden seien, fragte Mag. Bischof. Bei Kleider Bauer nicht, sagte Landauf. Aufgrund welcher Indizien er also die englische Hypothese, die auf einer anderen Faktenlage fuße, anwende, fragte Mag. Bischof. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, sagte Landauf dazu, und ergänzte, dass es am Tag Demonstrationen gegeben habe und in der Nacht Straftaten und dass das deckungsgleich sei. Ob er wisse, wer der Angeklagten tagsüber demonstriert habe, fragte Mag. Bischof. Ob er bei den Demonstrationen anwesend gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Landauf. Ob ihm aus seiner Tätigkeit bei der SOKO bekannt gewesen sei, wer der Angeklagten demonstriert habe, fragte Mag. Bischof. Größtenteils alle Angeklagten, glaube er, meinte Landauf. Ob ihm auch bekannt sei, ob einzelne oder alle der Beschuldigten in der Nacht Straftaten verübt hätten, fragte Mag. Bischof. Das sei nicht angeklagt, also nicht Verfahrensgegenstand und daher irrelevant, sagte die Richterin. Ob der Zeuge denn eine englische Gerichtsentscheidung gelesen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Landauf.

Mag. Bischof beantragte die Frage zuzulassen. Den Beschuldigten werde zwar keine Straftat vorgeworfen, aber die Doppelstrategie schon. Bei der dualen Hypothese müssten die Straftaten mit den legalen Demonstrationen in Bezug gesetzt werden. Man könne nicht sagen, wer demonstriert wird schon auch Fenster eingeschlagen haben. Er könne den Zeugen nur zu Themen befragen, die ihn betreffen würden, und nicht zu Mutmaßungen, sagte die Richterin.

Auf Basis welcher Fakten haben Sie auf die duale Strategie geschlossen?, fragte Mag. Bischof. Es habe Verdachtsmomente gegen einzelne Angeklagte gegeben, sagte Landauf. Welcher Art, wollte Mag. Bischof wissen. Sachbeschädigungen, sagte Landauf. Welche konkreten Erhebungsergebnisse er kenne, fragte Mag. Bischof, dass DI Völkl Mitglied einer kriminellen Organisation sei und sich an einer dualen Strategie beteiligt habe. Diese Frage sei nicht zuzulassen, sagte der Staatsanwalt. Der Zeuge habe die Erhebungsergebnisse der SOKO gesichtet und er frage ihn diesbezüglich nur nach seinen Wahrnehmungen, sagte Mag. Bischof. Der Staatsanwalt beantragte, die Frage nicht zuzulassen. Der Zeuge habe von seiner Hypothese einer dualen Strategie gesprochen, sagte Mag. Bischof.

Die Strategie der Verteidigung sei offenbar zu zeigen, dass der Staatsanwalt aus den Abschlussberichten falsche Schlüsse gezogen habe, sagte die Richterin. Und dann erwähnte sie plötzlich, dass ihr jemand am Gang Faschistin nachgerufen habe und dass sich der Siebt- und der Neuntbeschuldigte am Gang befunden hätten.

Die Abschlussberichte würden in den Vorwürfen eine zentrale Rolle spielen, sagte Mag. Bischof. Der Strafantrag allein zähle, sagte die Richterin. Er könne aber den Staatsanwalt zu seinem Strafantrag nicht befragen, er könne nur die Polizei zu den Abschlussberichten befragen, auf denen der Strafantrag fuße, meinte Mag. Bischof. Er könne ja ihn, den Staatsanwalt, als Zeugen aufrufen, sagte der Staatsanwalt offenbar als Scherz.

Und dann fragte Mag. Bischof noch einmal: Konkret zu DI Völkl, aus welchen Erhebungsergebnissen leiten Sie den Verdacht ab, dass er eine duale Strategie verfolge?. Diese Frage sei nicht zuzulassen, rief der Staatsanwalt heraus. Dann sagte DI Völkl, er beantrage die Unterbrechung der Sitzung, weil er mit seinem Anwalt besprechen wolle, gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag zu stellen. Die Richterin unterbrach die Sitzung daraufhin zur Mittagspause.

Mittagspause 11:58 Uhr – 13:07 Uhr.

Nach der Pause erklärte Dr. Stuefer, dass sie mit ihren Mandanten, dem Siebt- und dem Neuntbeschuldigten, gesprochen habe, und dass sie nicht Faschistin zur Richterin gesagt hätten und dass sie den Vorfall bedauern würden. Die Richterin sagte dann, sie sei nicht voreingenommen. Das Verfahren sei eine große psychische Belastung für die Angeklagten und sie würde ihre emotionale Überreaktion nachvollziehen können.

Mag. Bischof fragte dann wieder, welche Ermittlungsergebnisse den Zeugen veranlasst hätten, davon auszugehen, dass DI Völkl eine duale Strategie verfolge. Ob er persönlich überhaupt die Phrase duale Strategie verwendet habe, fragte die Richterin. Er wisse das nicht, er glaube nicht, dass das so oft verwendet worden sei, sagte Landauf. Er habe heute selbst von einer dualen Strategie gesprochen, sagte Mag. Bischof. Er habe nur die Teilnahme an legalen Demonstrationen und die Verdachtslage bei einzelnen Straftaten gemeint, sagte Landauf.

Welche Fakten konkret bei DI Völkl für die Doppelstrategie gesprochen hätten, fragte Mag. Bischof. Er verweise auf den Akt, sagte Landauf. Ok, dann wolle er den Abschlussbericht durchgehen, sagte Mag. Bischof. Im Abschlussbericht sei der Vorwurf gegen DI Völkl enthalten, er habe Informationen für Straftaten bereitgestellt, sagte die Richterin. Es werde von der Polizei behauptet, dass DI Völkl an einer Doppelstrategie beteiligt sei, sagte Mag. Bischof. Im Verfahren würden die konkreten Fakten abgearbeitet werden, sagte die Richterin.

DI Völkl Computerexperte des VGT oder einer kriminellen Organisation?

Ob es jetzt zulässig sei, zum Abschlussbericht zu fragen, wollte Mag. Bischof wissen. Der Zeuge könne nur zu Tatsachen aussagen, sagte die Richterin diplomatisch. Mag. Bischof zitierte dann aus dem Abschlussbericht: DI Völkl gilt als Computerexperte beim VGT. Das sei aus der Telefonüberwachung herausgekommen, weil DI Völkl den Geschäftsführer des VGT in Computerfragen beraten habe, sagte Landauf. Inwieweit er daraus ableite, dass DI Völkl Computerexperte in einer kriminellen Organisation sei, fragte Mag. Bischof: Diese Frage sei nicht zuzulassen, rief der Staatsanwalt wieder dazwischen. Es sei seine Aufgabe, die Abschlussberichte kritisch zu hinterfragen, sagte Mag. Bischof. Das könne er im Schlussplädoyer, sagte der Staatsanwalt. Nein, das müsse er bei der Befragung machen, sagte Mag. Bischof. Das hatten wir doch schon, sagte die Richterin. Sie würde erkennen, dass die Fragen Richtung Schlussfolgerung gingen.

Da beantragte Mag. Hnat den Staatsanwalt als Zeugen dafür, dass die kriminelle Organisation nicht existiert.

Mag. Bischof sagte, es stehe im Strafantrag, dass DI Völkl der EDV-Experte einer kriminellen Organisation sei, das sei offenbar vom Abschlussbericht übernommen und müsse daher hinterfragt werden. Das Gericht werde zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen von § 278a vorliegen, sagte die Richterin. Wenn subjektive oder objektive Zweifel bestünden, müsse freigesprochen werden. Mag. Bischof meinte, er könne nicht erkennen, auf welcher Basis die Zuordnung der Angeklagten zu einer kriminellen Organisation erfolgen würde. Er stelle daher eigentlich immer die gleiche Frage, das zu beantworten. Er wolle jetzt wissen, ob Fragen zum Abschlussbericht zulässig seien oder nicht. Wieder sagte die Richterin diplomatisch, dass nur Fragen zu Wahrnehmungen zulässig seien. Der Zeuge habe aber keine direkten Wahrnehmungen, sagte Mag. Bischof. Er habe die Ermittlungsfakten gesichtet. Entweder er sei als Zeuge völlig sinnlos, oder es seien Fragen an ihn zu den Abschlussberichten zulässig.

Dann fragte Mag. Bischof noch einmal, welche Wahrnehmungen der Zeuge im Rahmen seiner Tätigkeit bei der SOKO gemacht habe, die ihn zu der Aussage gebracht hätten, dass DI Völkl ein Computerexperte einer kriminellen Organisation sei. Diese Frage werde ihm bereits zum achten Mal gestellt, protestierte Landauf. Zur Antwort verweise er auf den Akt. D.h. er könne keine konkreten Wahrnehmungen nennen, fragte Mag. Bischof. Er wolle das jetzt nicht beantworten, sagte Landauf, es handle sich um einen komplexen Sachverhalt.

Die Rolle von DI Völkl in der angeblichen kriminellen Organisation

Ob der Zeuge beim Verfassen der Abschlussberichte mit SOKO-KollegInnen und mit dem Staatsanwalt über Schlussfolgerungen zu Tatmerkmalen gesprochen habe, fragte die Richterin. Ja, natürlich, gab Landauf an, um die Abschlussberichte zu verfassen.

Mag. Bischof beantragte, dass dem Zeugen der Abschlussbericht von DI Völkl vorgehalten werde. Auf Seite 2 befinde sich ein halbseitiges Kapitel mit der Überschrift Die Rolle von DI Völkl in der kriminellen Organisation. Die Richterin las den Text vor. Darin wurde gesagt, dass DI Völkl seit 2001 im Tierschutz aktiv sei, als Computerexperte des VGT gelte, mit Mag. Hnat und Harald Balluch über Computerverschlüsselung diskutiert habe und technische Arbeitsaufträge für den VGT übernehme. Und er sei auf einem internationalen Tierschutztreffen gewesen. Warum diese Aussagen etwas über die Rolle von DI Völkl in einer kriminellen Organisation aussagen würden, fragte Mag. Bischof. Ob das Angegebene alle Informationen zur Rolle des DI Völkl in der kriminellen Organisation wäre. Das sei alles, sagte Landauf, wenn es hier so stehe. Ob bei der Telefonüberwachung Gespräche von DI Völkl wahrgenommen worden seien, die ihn zu einem Computerexperten einer kriminellen Organisation machen würden, fragte Mag. Bischof. Ob er für eine kriminelle Organisation EDV-Dienste geleistet habe. Es sei am Telefon über Computerverschlüsselung gesprochen worden, sagte Landauf. Die Verschlüsselung diene immerhin dazu, den Zugriff der Polizei auf die Computer zu verhindern. Wo das stehe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte Landauf. Ob es sich um Verschlüsselungen für den VGT, einen legalen Verein, handle, fragte Mag. Bischof. Wie komme er auf eine kriminelle Organisation. Das sei immer dieselbe Frage, sagte die Richterin. Er wolle das nicht selbst beurteilen, sagte Landauf.

Ob alle Verschlüsselungen im Zusammenhang mit dem VGT gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte Landauf. Ob er Harald Balluch kenne und dessen Funktion angeben könne, fragte Mag. Bischof. Er sei Geschäftsführer beim VGT, sagte Landauf. Ob DI Völkl im Rahmen seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verschlüsselung im Büro des VGT gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Er denke schon, meinte Landauf.

Es habe ja nicht der Staatsanwalt über den Strafantrag entschieden, sagte die Richterin dazwischen. Die Oberstaatsanwaltschaft und das Bundesministerium für Justiz hätten den Strafantrag gutgeheißen. Man befinde sich aber jetzt in der Hauptverhandlung, sagte Mag. Bischof. Er werde jetzt den Beweis antreten, dass das, was im Strafantrag stehe, falsch sei. Dann fragte er den Zeugen, nach welchen Kriterien die Punkte im Kapitel Rolle des DI Völkl in der kriminellen Organisation zusammengestellt worden seien. Die Verschlüsselung von Computern sei ein Hinweis auf Konspirativität und damit auf eine kriminelle Organisation, beantwortete Landauf eine Frage von vorher. Die Verschlüsselung sei für ihn ein Indiz für Abschottung gewesen, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Landauf.

Weitere Fragen zum Abschlussbericht von DI Völkl

Mag. Bischof zitierte dann aus dem Abschlussbericht von DI Völkl. DI Völkl habe linke RednerInnen für einen Tierrechtsworkshop im EKH in Wien gesucht. Warum er das angebe, fragte Mag. Bischof den Zeugen. Er kenne jetzt den Zusammenhang nicht, sagte Landauf.

Mag. Bischof zitierte weiter aus dem Abschlussbericht, dass DI Völkl ein technisches Wissen besitze und daher offenbar eine führende Rolle bei der Verschlüsselung einnehme. Ich verschlüssle nicht, ich habe nichts zu verbergen, sagte die Richterin. Diese Erkenntnis sei die Zusammenfassung des Berichts eines Computerexperten der Polizei antwortete Landauf auf die Frage des Anwalts. Warum er sage, DI Völkl habe offenbar eine führende Rolle. Dann solle er das Wort einfach weglassen, sagte Landauf. Ob man sagen könne, dass offenbar hier im Sinne von wahrscheinlich gemeint sei, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Landauf. Er werde später weiterfragen, sagte Mag. Bischof, und übergab das Fragerecht an Anwältin Dr. Stuefer.

Fragen zum Sechst-, Siebt- und Neuntbeschuldigten

Dr. Stuefer wollte wissen, was der Zeuge aus eigener Wahrnehmung über den Sechst-, Siebt- und Neuntbeschuldigten sagen könne. Das müsse konkreter sein, sagte Landauf. Was sein Beweisthema für die Zeugenladung sei, fragte Dr. Stuefer. Sie solle keine allgemeinen Fragen stellen, sagte die Richterin. Er verweise auf den Akt, meinte Landauf. Sie wolle jetzt die Ermittlungsergebnisse zu den genannten Personen durchgehen, sagte Dr. Stuefer. Es habe Videoobservationen vom Sechst- und Siebtbeschuldigten gegeben, sowie eine Bewegungsobservation des Sechstbeschuldigten, sagte Landauf. Sonst noch etwas, wollte Dr. Stuefer wissen. Nein, sagte Landauf. Keinen Peilsender, fragte Dr. Stuefer. Doch, sagte Landauf, am Auto des Siebtbeschuldigten.

Was die Ergebnisse beim Sechstbeschuldigten gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Der Sechst- und der Siebtbeschuldigte hätten gemeinsam in Parndorf mit dem Auto in der Nacht Geschäfte angesehen, sagte Landauf. Ob dort strafbare Handlungen passiert seien, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Landauf.

Ob es eine akustische Überwachung in der Wohnung des Sechstbeschuldigten gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Landauf, etwa ab Anfang Mai 2008. Es habe einen konkreten Tatverdacht wegen Sachbeschädigungen gegen den Sechstbeschuldigten gegeben.

Ob konspirative Treffen in der Wohnung des Sechstbeschuldigten erwartet worden seien, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Landauf, Gespräche über geplante Straftaten und Treffen mit AktivistInnern. Und ob man das bei der Überwachung gefunden habe, fragte Dr. Stuefer. Das Ergebnis der Überwachungen sei leider sehr dürftig gewesen, meinte Landauf. Ob er diese Erkenntnis habe in die Abschlussberichte einfließen lassen, fragte Dr. Stuefer. Er denke schon, meinte Landauf. Sie habe das aber nicht gefunden, meinte Dr. Stuefer. Das könne jetzt nicht überprüft werden, meldete sich die Richterin.

Wann der Siebtbeschuldigte videoüberwacht worden sei, fragte Dr. Stuefer, und was dabei herausgekommen sei. Da müsse er nachschauen, meinte Landauf. Er möge das tun, forderte Dr. Stuefer ihn auf. Worum es ginge, erkundigte sich die Richterin. Um ein Strafverfahren am Landesgericht in Wr. Neustadt, sagte Dr. Stuefer und löste damit Lachen im Saal aus. Welche konkrete Frage sie habe, wollte die Richterin wissen. Wann, wo, wie lange und aus welchem Grund der Siebtbeschuldigte videoüberwacht worden sei, sagte Dr. Stuefer. Ob er damit zu tun gehabt habe, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte dieser. Er habe aber eben gesagt, dass der Siebtbeschuldigte videoüberwacht worden sei, sagte Dr. Stuefer. Es werde Zeit für eine Pause meinte die Richterin.

Pause 14:30 Uhr – 14:56 Uhr.

Nach dem von der Richterin angegebenen Pausenende waren alle anwesend, außer die Richterin selbst. Sie kam einige Minuten zu spät. Daraufhin sagte Mag. Hnat, dass er im Protokoll festgehalten haben wolle, dass alle Angeklagten anwesend gewesen seien, aber die Richterin mehrere Minuten zu spät gekommen sei. Das zeige, dass so etwas passieren könne. Sie solle daher in Zukunft auch nicht die Angeklagten wegen weniger Minuten Verspätung ermahnen.

Sie habe eine Amtshandlung durchführen müssen, erklärte die Richterin.

Ob Landauf Daten zur Überwachung des Siebtbeschuldigten habe finden können, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Landauf, er könne jetzt nicht sagen, wann oder ob das stattgefunden habe. Ob das in den Akten in seinem Büro zu finden sein könnte, fragte Dr. Stuefer. Natürlich, sagte Landauf.

Dann wollte Dr. Stuefer wissen, ob der Sechst-, Siebt- oder Neuntbeschuldigte am Fadinger Forum teilgenommen hätte. Aktiv gepostet hätten sie nie, sagte Landauf, aber der Sechstbeschuldigte dürfte mitgelesen haben. Ob das Fadinger-Forum eine Plattform zur Planung und Besprechung von Straftaten gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Das ließe sich schwer sagen, meinte Landauf, für die Planung sicher.

Fragen zur Telefonüberwachung

Von wann bis wann die Telefone ihrer drei Mandanten überwacht worden seien, fragte Dr. Stuefer. Die Richterin wollte gleich alle Überwachungszeiträume wissen. Landauf gab folgende Liste an:

Zusätzlich seien drei weitere Personen telefonisch überwacht worden, die aber nicht angeklagt worden seien.

Die Richterin wollte wissen, von bis wann die Rufdatenrückerfassung zurückgereicht habe. Er habe die Daten dazu nicht mit, erklärte Landauf. Auch die Rufdatenrückerfassung habe Personen betroffen, die jetzt nicht angeklagt seien, stellte die Richterin fest.

Wie viele Telefonate es zwischen dem Sechstbeschuldigten und Mag. Hnat gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe einen Bericht dazu abgegeben, sagte Landauf. Er habe diesen Bericht nicht dabei, aber er glaube es habe sich um 17 Telefonate gehandelt, davon gut die Hälfte ohne, dass ein Kontakt hergestellt worden sei.

Ob er auch der Ansprechpartner für Fragen zur Rufdatenrückerfassung sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Landauf, das habe sein Kollege Riepl gemacht. Das sei auch vor seiner Zeit bei der SOKO geschehen.

Wie viele Telefonate es zwischen dem Sechstbeschuldigten und DI Völkl gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, sagte Landauf. Wie viele Telefonate die Angeklagten untereinander geführt hätten, fragte Dr. Stuefer. Das habe er nicht im Kopf, meinte Landauf.

Fragen zu weiteren Vorwürfen gegen den Sechst-, Siebt- und Neuntbeschuldigten

Es gebe einen Film, der PKW-Kennzeichen enthalte, der beim Siebtbeschuldigten gefunden worden sei, stellte Dr. Stuefer fest. Ob es Straftaten im Zusammenhang mit diesen PKWs gegeben habe. Nein, sagte Landauf, es habe diesbezüglich keinen Hinweis auf Straftaten gegeben.

Der Sechstbeschuldigte sei auf einem Tierrechtstreffen in Appelscha in Holland gewesen, zitierte Dr. Stuefer aus dem Abschlussbericht. Ja, sagte Landauf, es habe sich um ein Tierrechtsgathering gehandelt. Ob das observiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Landauf, er gehe davon aus, dass die diesbezüglichen Informationen vom BVT stammen würden. Sie habe dazu keinen Bericht im Akt gefunden, meinte Dr. Stuefer.

Ob der Sechstbeschuldigte ein Konto in Deutschland gehabt habe, fragte Dr. Stuefer, und ob es dazu Ermittlungen gegeben habe. Das wisse er nicht, sagte Landauf.

Es gebe im Strafantrag den Vorwurf, die BaT sei mit Mag. Hnat innerhalb der OGPI aktiv gewesen, sagte Dr. Stuefer. Die OGPI mache Kampagnen gegen Pelz, sagte Landauf dazu, sie existiere immer noch und mache heute noch solche Kampagnen.

Im Strafantrag stünde, sagte Dr. Stuefer, dass die BaT und Mag. Hnat illegale Aktionen koordiniert hätten. Ob es dazu Beweise gebe. Es habe ein Treffen zwischen dem Sechstbeschuldigten und Mag. Hnat gegeben, sagte Landauf. Das sei im Rahmen der Telefonüberwachung aufgefallen. Zusätzlich habe es Vernetzungstreffen zwischen Mitgliedern der BaT und des VGT gegeben. Was dabei geschehen sei, fragte Dr. Stuefer. Man habe Protokolle der Treffen gefunden, meinte Landauf. Ob da strafrechtlich relevante Aktionen geplant worden seien, fragte Dr. Stuefer. Einmal sei eine Aktion geplant und verschoben worden, später habe des eine home demo gegeben, sagte Landauf. Ob eine home demo strafrechtlich relevant sei, fragte Dr. Stuefer. Die Frage sei irrelevant und nicht zuzulassen, rief der Staatsanwalt dazwischen.

Konflikt zwischen BaT und VGT

Er habe Telefonate der Beschuldigten lange Zeit überwacht, stellte Dr. Stuefer fest. Ob er dabei tiefgreifende Auffassungsunterschiede zwischen der BaT und dem VGT festgestellt habe. Tiefgreifend nicht, behauptete Landauf. Welche Thematik sie meine, fragte die Richterin. Sie wolle das nicht eingrenzen, sagte Dr. Stuefer. BaT und VGT würden die gleichen Ziele wenn auch mit anderen Methoden verfolgen, sagte Landauf. Die BaT habe auch kritisiert, dass der VGT autoritär geführt worden sei. Ob es auch irgendwelche Konflikte gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Landauf, persönliche Meinungsunterschiede. Was genau, wollte Dr. Stuefer wissen. Der Führungsstil von DDr. Balluch im VGT sei autoritär, sagte Landauf, das sei innerhalb der BaT diskutiert worden.

Dann zitierte Dr. Stuefer aus dem Abschlussbericht von Faulmann, dass es keine Kontoeröffnung vom Sechstbeschuldigten in Deutschland gegeben habe. Wer das ermittelt habe, wollte sie wissen. Das könne er nicht sagen, sagte Landauf, seine Kollegin Bogner wisse es aber vielleicht.

Ende 15:26 Uhr.

7 Kommentare

Es kann doch nicht wahr sein, dass Verschlüsselung als Zeichen für etwas Kriminelles gesehen werden kann! Sowas ist eventuell in einem Polizeistaat vorstellbar, aber hier in Österreich finde ich eine solche Aussage als absolute Frechheit.

Nur weil jemand seine Daten schützen möchte, kann man dies doch niemanden als verdächtiges Verhalten vorwefern! Eine Unverschämtheit höchsten Grades.

Diese OEVP- und konzerngesteuerte Politshow kann einen wirklich nur anwidern. Ich hoffe, die Typen, die diesen Justizskandal zu verantworten haben, werden mitsamt ihren willfaehrigen Handlangern und Buetteln dereinst zur Rechenschaft gezogen. Es ist einfach unertraeglich, was hier vor den Augen einer leider weithin gleichgueltigen Oeffentlichkeit ablaeuft!

Jetzt geben sogar schon Computerspielemagazine Anleitungen zum anonymen Surfen. Es stellt sich allein die Frage, ob das Gericht dies nun auch als ein Zeichen für konspiratives Verhalten oder gar eine kriminelle Organisation auslegen wird oder wie alles andere Entlastende auch als irrelevant abtut. Man darf gespannt bleiben:

gamestar.de/hardware/praxis/2317998/die_duesteren_geheimnisse_der_technik_branche.html#d2e442

Heutzutage bieten die meisten größeren Browser sogenanntes privates oder inkognito-Surfen an – inoffiziell auch als Porno Modus bekannt. Doch der Name täuscht. Denn das einzige, worauf Ihr Browser in diesem Modus verzichtet, ist die Speicherung Ihrer Webseiten und Suchanfragen. Wenn die Webseite, die Sie besuchen hingegen Ihre IP-Adresse speichert – was viele Webseiten tun – steht diese Information jedem Interessenten frei zur Verfügung, der ein Recht darauf hat, sie zu erfragen – zum Beispiel ein Scheidungsanwalt oder Vollstreckungsbehörden. Die Funktion einzurichten, eine IP-Adresse zu speichern ist eine vollkommen banale Aufgabe. Die meisten Blog-Softwares verfügen zum Beispiel über ein extra dafür vorgesehenes Widget, das mit wenigen Mausklicks hinzugefügt werden kann. Sie sollten also grundsätzlich davon ausgehen, dass auch die von Ihnen besuchten Webseiten Ihre IP-Adresse speichern.

Die Lösung: Wenn Sie es wirklich darauf anlegen, unerkannt im Web zu surfen, nutzen Sie lieber einen Proxy-Service wie Anonymizer oder Tor. Die machen Ihre IP-Adresse während Sie surfen unkenntlich.

burnhearts blog
http://www.balrog.at/index.php?/archives/60-Ich-verschluessle-nicht,-ich-habe-nichts-zu-verbergen.html

Es ist richtig gruselig folgendes lesen zu müssen:

Dann sagte die Richterin, dass er, Dr. Haberditzl, wisse, dass er aufgrund der Bedürftigkeit mancher der Angeklagten seit dem 11. Verhandlungstag vom Staat bezahlt würde.

Offensichtlich soll sich der Anwalt nun auf die Seite der Staatsanwaltes und Richterin schlagen und nicht mehr den Mandanten vertreten.

oder

Ich verschlüssle nicht, ich habe nichts zu verbergen, sagte die Richterin.
Der Anfang jeden Polizeistaates.

Macht braucht Kontrolle und Richter brauchen Kontrolle.

Österreich ist von einem Polizeistaat schon lange nicht mehr zu unterscheiden. Heute gab es ja schon wieder Hausdurchsuchungen gegen eine großartige Tierschutzorganisation nebst wiedermal abstrusen Vorwürfen.

Und ich finde es vollkommen richtig, wenn die österreichischen SteuerzahlerInnen die Bedürftigen der Angeklagten finanziell unterstützen. Wenn Österreich schon solch einen lächerlichen Schauprozess möchte bzw. größtenteils nicht dagegen vorgeht, dann sollen sie auch die Kosten übernehmen. Wobei es natürlich gerechter wäre, wenn Kleider Bauer, Innenministerium und alle weiteren, die die Repression gg. die Angeklagten in Auftrag gegeben haben, alle Millionenkosten des Prozesses persönlich bezahlen. Aber Gerechtigkeit und Österreich passt eben schon lange nicht mehr zusammen …

… soll nicht mit Steinen werfen:

Er solle Wahrheitsfindung betreiben und nicht polemisieren, wies die Richterin den Anwalt zurecht.