Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 46. Tag

Mittwoch 15. September 2010

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag stand der zweite Teil der Einvernahme eines Experten der SOKO zur Funkzellenauswertung am Programm. Derselbe Beamte war bereits am 6. Mai 2010 im Zeugenstand. Seine Aussagen waren einerseits entlastend für die meisten Angeklagten, weil die Funkzellenauswertung ergab, dass sie nicht an den Tatorten waren, auch wenn die SOKO diese Ergebnisse nicht in den Akt übermittelt hatte. Aber andererseits gab es ein mäßig belastendes Ergebnis dieser Analyse, weil einer der Angeklagten mehr als 2 Monate vor der Beschädigung eines Autos der Pressesprecherin von Kleider Bauer in der Funkzelle dieses Tatorts mehrmals telefoniert hatte. Wenn man allerdings bedenkt, dass diese Funkzelle etwa einen Radius von 500 m um den Handymast hat und mitten im vierten Wiener Gemeindebezirk liegt, wo U-Bahn und Straßenbahn vorbeifahren und mehrere Radwege durchgehen, ist das Ganze nicht mehr so aufregend.

Vollends desavouiert wurde dieses Indiz aber dadurch, dass sich herausstellte, dass die Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung zeigten, dass der besagte Angeklagte zunächst in der Funkzelle im 4. Bezirk telefonierte, dann 2 Minuten später in Guntramsdorf, seinem Wohnort, drei Mal hintereinander am Telefon war, um danach wieder im 4. Bezirk zu telefonieren. Da das physikalisch unmöglich ist, müssen diese Telefondaten sehr kritisch gesehen werden.

Besonders bedenklich daran ist aber, dass die Polizei diesen Umstand sehr genau erkannt hat, aber dem Gericht offenbar verheimlichen wollte. So wurde die Information über den Aufenthalt bei den 3 Telefonaten in Guntramsdorf auf Nachfrage des Gerichts Ende Mai 2010 – also mehrere Jahre nach ihrer Erstellung – zwar in den Akt gegeben, aber nur durch Angabe der Längen- und Breitengrade statt des Namens Guntramsdorf. Mit anderen Worten, in diesem neuesten Teil des Aktes, den die Verteidigung bisher noch gar nicht einsehen konnte, steht, dass der Angeklagte zunächst in 1040 Wien ist und dann zwei Minuten später an einem gewissen Längen- und Breitengrad östlich und nördlich von Greenwich. Daraus war natürlich nicht zu erkennen, dass er in diesen zwei Minuten 30 km quer durch eine Großstadt zurückgelegt haben müsste. So versuchte die SOKO diesen offensichtlichen Fehler in ihren Daten zu verheimlichen.

Damit dürfte auch dieses von vornherein eher harmlose Indiz auch nicht mehr wirklich aussagekräftig sein.

Der heutige Prozesstag begann erst um 9:34 Uhr, weil einige Angeklagte und Verteidiger in einen Stau geraten waren. Im Gerichtssaal waren etwa 40 PolizeischülerInnen und 15 sonstige BeobachterInnen. Bei Prozessbeginn waren alle Angeklagten anwesend. Zunächst fasste die Richterin die Aussagen der letzten Prozesstage für die Achtangeklagte zusammen, die krank gewesen war. Dabei sagte die Richterin u.a., dass der Pelzausstieg für P&C einen Umsatzrückgang von € 1 Million bedeutet habe, obwohl das überhaupt nicht der Aussage der Geschäftsführerin entsprach. Die Zeugin hatte lediglich gesagt, dass sie pelzverbrämte Kleidungsstücke in diesem Wert hatte, aber diese Kleidungsstücke wurden natürlich durch andere ersetzt und P&C machte insgesamt einen kräftigen Umsatzgewinn, der sich nach dem Pelzausstieg noch verstärkt hatte. Dass die Richterin diese Aussage so missverstehen konnte, weist darauf hin, dass sie befangen ist. Bisher hat sie jedenfalls noch keine Zeugenaussage in einer für die Angeklagten entlastenden Weise missverstanden.

Zweiter Teil der Einvernahme des SOKO-Funkzellenauswerters Riepl

Um 9:43 Uhr wurde SOKO-Mitglied Helmut Riepl in den Zeugenstand gerufen. Seine Einvernahme vom 6. Mai 2010 wurde fortgesetzt. Die Richterin erklärte, dass sie dem Zeugen bei seiner letzten Einvernahme aufgetragen habe, Sendebereichsskizzen zu erstellen. Er habe das aber nicht ausführen können, sagte der Zeuge dazu. Die Provider T-Mobile und Telering würden die Sendebereiche von 2007 nicht mehr angeben können. Es könne auch nicht mehr gesagt werden, wo sich die BenutzerInnen der Handys aufgehalten haben.

Dann legte Riepl ein im Jahr 2010 abgefragtes Sendekataster vor. Darin waren die Funkmasten im vierten Wiener Gemeindebezirk auf einem Stadtplan eingezeichnet. Ein Punkt auf dem Plank markierte die Stelle, an der im September 2007 ein Auto beschädigt worden sei. Dieser Tatort liege 300 m nördlich eines Sendemastes in einer Funkzelle. In dieser Funkzelle habe Mag. Hnat mehr als 2 Monate vorher, im Juli 2007, telefoniert. Prinzipiell könne Mag. Hnat auch z.B. 300 m südlich, also auf der anderen Seite, des Sendemastes telefoniert haben. Die Funkzelle sei vielleicht zwischen 300 m – 500 m Radius um den Sendemast groß.

Ob sich Mag. Hnat bei diesem Telefonat in einem öffentlichen Verkehrsmittel aufgehalten haben, fragte die Richterin. Da müsste man einen Techniker fragen, sagte Riepl. Er wolle sich da nicht festlegen. Die Richterin legte dann eine Liste von 14 Telefonaten vor, die Mag. Hnat zwischen dem 3. – 9. Juli 2007 in dieser Funkzelle durchgeführt haben soll. Ob Mag. Hnat zu einer anderen Zeit in dieser Funkzelle gewesen sei, fragte die Richterin. Das habe er nicht feststellen können, sagte Riepl. Ob es dazu ein Weg-Zeit-Diagramm von Mag. Hnat in diesen Tagen gebe, fragte die Richterin. Nein, sagte Riepl, so etwas würde er nur nach Aufforderung erstellen und das sei aber nicht angefordert worden. Der Staatsanwalt, sagte dann die Richterin, habe eine Skizze von Beginn bis Ende der Gespräche haben wollen. Das habe er aber nicht, sagte Riepl.

Fragen des Staatsanwalts

Ob man feststellen haben könne, ob öffentliche Verkehrsmittel von dem Sendemast erfasst würden, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Riepl. Ob man feststellen könne, ob Mag. Hnat sich durch die Funkzelle durchbewegt oder darin aufgehalten habe, fragte der Staatsanwalt. Man könne nur sagen, dass Mag. Hnat während der Gespräche die Funkzelle nicht verlassen habe, sagte Riepl. Man könne nur sagen, dass Mag. Hnats Handy die Funkzelle nicht verlassen habe, ergänzte Anwalt Mag. Bischof, es habe ja jemand anders sein Handy benutzen können. Ob es zu den Anrufen Telefonüberwachungsprotokolle gebe, wollte da der Staatsanwalt wissen. Ja, sagte Riepl, es gebe Niederschriften der Inhalte. Laut Protokollen sei es Mag. Hnat gewesen, der das Handy benutzt habe.

Ob Mag. Hnat nur von 3.-9. Juli 2007 in diesem Bereich gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Riepl, sonst sei er zumindest im näheren Bereich nicht gewesen.

Pause 10:05 Uhr – 10:12 Uhr

Ob der Sendebereich eines Sendemasts heute anders sei als vor 3 Jahren, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Riepl, manchmal würden Funkzellen geändert. Ob jemand bei T-Mobile darüber Auskunft geben könne, ob es eine Änderung seit 2007 gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Riepl, aber T-Mobile habe ihm darüber keine Auskunft geben wollen.

Fragen des Anwalts Dr. Haberditzl

Die Funkzelle sei kein Kreis sondern bestehe aus drei Kreissegmenten, meinte Dr. Haberditzl. Ja, sagte Riepl, der Sender strahle in drei Richtungen. Was passiere dann, wenn man sich zwischen den Segmenten aufhalte, fragte Dr. Haberditzl. Das wisse er nicht, meinte Riepl, er sei kein Techniker. Dr. Haberditzl beantragte dann, dass das Gericht einen Techniker oder einen Sachverständigen vorladen möge, um diese Frage zu klären.

Der Anwalt möge einen nachvollziehbaren Antrag stellen, sagte die Richterin. Ein Techniker oder Sachverständiger möge vorgeladen werden, sagte Dr. Haberditzl, um anhand der vorliegenden Daten zu klären, wo sich Mag. Hnat genau aufgehalten habe. Sie könne diesen Antrag nicht nachvollziehen, meinte die Richterin.

Er schließe sich diesem Antrag an, sagte dann Anwalt Mag. Bischof. Mag. Hnat mag im Sendebereich gewesen sein, aber nicht nahe beim Ort der späteren Sachbeschädigung. Der Sachverständige möge das bestätigen. Ob das aus technischer Sicht überhaupt möglich sei, fragte die Richterin den Zeugen. T-Mobile würde das seiner Einschätzung nach nicht mehr angeben können, sagte Riepl.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Mag. Bischof wollte dann wissen, ob man unter Angabe einer sogenannten ID-Nummer feststellen könne, in welchen der drei Kreissegmente um den Sendemast sich Mag. Hnat beim Telefonieren eingeloggt habe. Ja, sagte Riepl, aber T-Mobile habe diese ID-Daten nicht mehr. Diese Daten müssten doch vorhanden sein, meinte Mag. Bischof, solche Sendemasten seien immerhin genehmigungspflichtig. Bitte nicht auf dieser Ebene, sagte die Richterin.

Mag. Bischof nahm dann auf einen anderen Vorfall Bezug. Am 20. Dezember 2006 habe es einen Run-in ohne Sachbeschädigung in der Shopping City Nord in Wien gegeben. Riepl habe dazu festgestellt, dass zur Tatzeit in der Funkzelle der Siebt- und der Neuntangeklagte miteinander gesprochen hätten. Riepl meinte, er habe auch dazu keine Informationen von T-Mobile bekommen. Da nach seinen Angaben beide Angeklagten in derselben Funkzelle gewesen seien, wie sie miteinander am Telefon gesprochen hätten, müsse diese doch recht groß sein, meinte Mag. Bischof. Wie große sie etwa sei, wollte er wissen. Keine Ahnung, meinte Riepl. Ob er denn das Einloggen der Handys mit dem Run-in in Verbindung gebracht habe, fragte Mag. Bischof. Es sei für ihn ein Indiz gewesen, sagte Riepl. Das sei nur eine Vermutung, dass das Einloggen mit dem Run-in zu tun habe, oder, fragte Mag. Bischof. Diese Frage sei irrelevant, sagte die Richterin. Wie viele Sender in dieser Gegend stünden, wollte Mag. Bischof wissen. Das könne er nicht sagen, meinte Riepl. Ob der Sendebereich auch hier 300 m – 500 m Radius um den Sendemast groß sei, fragte Mag. Bischof. Das komme auf die städtische Verbauung an, manchmal seien Sendebereiche durch einen Radius von 700 m um einen Sendemast bestimmt.

Fragen von Mag. Hnat zum seinem Standort bei den Telefonaten

Zunächst erklärte die Richterin, dass Mag. Hnat bereits einen Antrag gestellt habe, dass alle 14 Telefonate, die er in dieser Funkzelle geführt habe, vorgespielt werden sollten, damit die Inhalte und die Hintergrundgeräusche festgestellt werden könnten. Dann wisse man, ob er z.B. gerade in der U-Bahn gefahren sei. Diese Telefonate vorzuspielen sei aber sehr mühsam, meinte die Richterin. Ob sie dem Antrag stattgeben würde oder nicht, ließ sie offen.

Zunächst wollte Mag. Hnat wissen, ob die Nummerierungen in der Liste der Telefonate chronologisch sei. Ja, sagte Riepl. Manchmal gebe es aber sehr kurze Verzögerungen beim Raufladen der Daten. Das sei einfach so. Mag. Hnat stellte dann fest, dass die Telefonate mit den Nummers 425 und 427 im Abstand von 1 Minute beide in dieser Funkzelle geführt worden seien. Wo dann die Nummer 426 sei. Das Telefonat mit Nummer 426 habe nicht zu einer Verbindung geführt, sagte Riepl. Er könne daher nicht sagen, wo sich Mag. Hnat dabei befunden habe.

Zwischen den Nummern 421 und 425 seien drei Gespräche innerhalb von 2 Stunden außerhalb dieser Funkzelle geführt worden, entnahm Mag. Hnat der Tabelle, die an die Wand projiziert war. Für diese Gespräche sei Mag. Hnat zwischen Guntramsdorf und Wr. Neustadt gewesen, sagte Riepl. Er sage also, wiederholte Mag. Hnat ungläubig, dass er, Mag. Hnat, von 1040 Wien innerhalb von zwei Stunden nach Wr. Neustadt und wieder zurück gefahren sei, um dann wieder in 1040 Wien zu telefonieren. Offenbar, antwortete Riepl. Mag. Hnat beantragte, dass diese Daten vorgelegt werden sollten, da sie nicht im Akt seien. Er höre das zum ersten Mal.

Die Richterin legte dann das Telefonüberwachungsprotokoll des Telefonats Nummer 422 vor. Da stellte sich heraus, dass es zwei Minuten nach Nummer 421 geführt worden war. Mag. Hnat sagte, es sei physikalisch unmöglich, in zwei Minuten von 1040 Wien nach Guntramsdorf oder gar Wr. Neustadt zu kommen. Was sagen Sie dazu, fragte die Richterin den Zeugen. Das sei seltsam, sagte Riepl, laut Daten sei es aber so. Es sei schwer nachzuvollziehen. Bitte das in den Akt aufnehmen!, verlangte Mag. Bischof. Ob er die Daten vorlegen könne, fragte die Richterin. Er habe sie nicht dabei, sagte Riepl. Es müssten doch Aufzeichnungen existieren, rief Mag. Bischof aus. Ihm würden die Aussagen des Zeugen reichen, stellte der Staatsanwalt fest.

Die Richterin legte dann das Telefonat Nummer 423 vor. Es ist weitere drei Minuten später in Guntramsdorf geführt worden. Wie zuverlässig diese Daten seien, fragte Mag. Bischof. Sie sollten exakt und genau sein, meinte Riepl. Ob er ausschließen könne, dass die Daten fehlerhaft seien, fragte Mag. Bischof. Das schließe er aus, sagte Riepl, aber er werde sie sich noch einmal anschauen. Ob er die drei Protokolle der Telefonate von Mag. Hnat zwischen Guntramsdorf und Wr. Neustadt nachreichen könne, fragte Mag. Bischof. Er habe sie mit, sagte Riepl, machte aber keine Anstalten sie dem Gericht zu geben.

War Mag. Hnat in 1040 Wien?

Ob er diese Daten erklären könne, fragte die Richterin Mag. Hnat. Dieser meinte, dass die Daten falsch sein müssen. Was die Daten sagen, sei physikalisch unmöglich. Warum er nach zwei Stunden wieder in 1040 Wien eingeloggt gewesen sei, fragte die Richterin. Die Daten seien falsch, sagte Mag. Hnat. Wenn er in 1040 Wien eingeloggt gewesen sei, dann nur zufällig. Er sei von 3. – 9. Juli 2007 dort eingeloggt gewesen, sonst nicht, stellte die Richterin fest. Warum, fragte sie dann. Es könne sein, dass die Sendemastnummer in dieser Zeit gewechselt habe, meinte Mag. Hnat. Abgesehen davon stelle sich die Frage, wie lange vorher und nachher die Polizei eine Rufdatenrückerfassung gemacht habe. Das sei also Zufall, fragte die Richterin. Er sei immer wieder im 4. Bezirk, sagte Mag. Hnat. Es sei aber jetzt bewiesen, dass die Polizei Daten verheimliche. Warum habe der Zeuge erst nach den Fragen gesagt, dass er, Mag. Hnat, zwei Minuten nach dem Telefonat in 1040 Wien in Guntramsdorf telefoniert habe. Warum finde sich das nicht im Akt. Er habe einen Amtsvermerk dazu gemacht, sagte Riepl, und diesen am 28. Mai 2010 dem Gericht per Email geschickt. Ob es dieses Email beim Gericht gebe, wollte Mag. Hnat wissen.

Die Richterin bat Riepl, ihr das Email zu zeigen. Dieser ging zum Richtertisch vor und übergab einen Zettel. Das Email könnte ihr entgangen sein, meinte die Richterin.

Mag. Hnat beantragte dann, dass alle Gesprächsdaten vor und nach den 14 Telefonaten in 1040 Wien vorgelegt würden. Vielleicht sei es sinnvoll, einen informierten Vertreter von T-Mobile vorzuladen, sinnierte die Richterin. Er würde das unterstützen, sagte Mag. Hnat. Die Richterin sagte dann, es gebe eine Prozesspause, weil sie das Email suchen wolle.

Pause 11:07 Uhr – 11:24 Uhr.

In der Pause hatte die Richterin das Email gefunden und las es vor. Darin wurde angegeben, dass die Anrufe Nummer 421 und 425 von Mag. Hnat in 1040 Wien registriert worden seien. Dann wurden die geographischen Längen- und Breitengrade der Standorte für die Anrufe 422-424 angegeben, ohne zu sagen, dass es sich um eine Gegend zwischen Guntramsdorf und Wr. Neustadt handle. Die Richterin sagte dazu, dass sie aus diesen Koordinaten nicht erkannt habe, dass diese Orte Guntramsdorf und Wr. Neustadt sein sollen.

Fragen von Mag. Hnat zu den Zell-IDs

Mag. Hnat fragte dann, ob die Zell-IDs der Telefonate gespeichert worden seien. Diese würden angeben, in welchen Richtungen von den Sendemasten das Handy eingeloggt gewesen war. Er wisse nicht, sagte Riepl, ob diese IDs immer ausgewiesen und mit eingetragen würden. Mag. Hnat beantragte dann, das Gericht möge Riepl feststellen lassen, ob sich die Zell-IDs in seinen Daten befänden. Das sei sinnlos, sagte Riepl, weil T-Mobile heute diese Zell-IDs nicht mehr den Sendemastrichtungen zuordnen könne.

Sie werde bei T-Mobile dazu eine Anfrage machen, kündigte die Richterin an. Mag. Bischof unterbreitete dazu eine Idee. Man könne die Zell-IDs bei der Polizei sicherstellen, dann schaue man, welche Zell-IDs die Richtungen des betroffenen Sendemastes heute haben und dann frage man T-Mobile, ob es in den letzten Jahren bei diesem Mast Änderungen gegeben habe. Es sei sehr mühsam, meinte Riepl, bei T-Mobile Informationen zu bekommen. Bei seiner ersten Anfrage hätte T-Mobile behauptet, den von ihm bezeichneten Sendemast gebe es überhaupt nicht. Aber vielleicht reagiere T-Mobile auf eine Gerichtsanfrage anders als auf eine Anfrage der Polizei.

Zumindest könne man aus den Zell-IDs ablesen, ob er sich bewegt habe, meinte Mag. Hnat. Daher beantrage er, dass alle Zell-IDs aus den Daten der Polizei herausgesucht und vorgelegt werden sollen. Das würde beweisen, dass er in dieser Funkzelle in 1040 Wien nur vorbeigefahren sei. Sie behalte sich die Entscheidung darüber vor, sagte die Richterin. Er beantrage auch, fügte Mag. Hnat an, dass alle Rohdaten der Polizei dazu der Verteidigung ausgefolgt werden, damit diese sie selbst analysieren könne. Auch diese Entscheidung werde vorbehalten, sagte die Richterin. Er beantrage dazu eine sofortige Entscheidung, sagte Mag. Hnat, weil Riepl jetzt hier sei und das sofort tun könnte. Auch die Entscheidung über diesen Antrag werde vorbehalten, sagte die Richterin monoton. Es müsse doch einfach sein, für die Verteidigung diese Rohdaten zu brennen, sagte Mag. Bischof. Das sei mühsam, sagte Riepl.

Fragen von Mag. Hnat zur Sendemastnummer

Dann wollte Mag. Hnat vom Zeugen wissen, ob er es für möglich halte, dass der besagte Sendemast in 1040 Wien nur zu dieser Zeit diese Nummer gehabt habe, sodass er, Mag. Hnat, öfter in derselben Funkzelle aber unter einer anderen Sendemastnummer eingeloggt gewesen sei. Das sei möglich, sagte Riepl, da müsse man den Provider fragen. Das würde erklären, fügte Mag. Hnat an, warum ihn die Polizei nur zu dieser Zeitspanne in dieser Funkzelle gesehen habe. Es könnte auch ein anderer Sendemast ausgefallen sein. Mag. Hnat beantragte dann, dass die Polizei vom Gericht beauftragt werde in seinem Kalender nachzuschauen, was dort in den Tagen 3. – 9. Juli 2007 eingetragen sei. Die Polizei habe dieser Kalender, weil er beschlagnahmt worden sei.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl brachte einen weiteren Vorschlag ein, die Daten zu interpretieren. Ob es sein könne, fragte er, dass ein Sender daneben, z.B. am Südbahnhof, ausgefallen sei und der Sendemast in 1040 Wien für die Tage Anfang Juli 2007 diesen Sendebereich übernommen habe, sodass Mag. Hnat dort eingeloggt gewesen sei. Möglich, sagte Riepl kurz.

DI Völkl bezog sich dann auf Riepls Bericht und fragte, woher die Koordinaten in Längen- und Breitengraden für den Sendemast herkämen. Die würden vom Provider geschickt, sagte Riepl. Die Daten des Providers würden aber eine leicht andere Koordinate angeben, als die Koordinate des Sendemasts, die die Polizei verwendet habe, stellte DI Völkl fest. Da würde umgerechnet, sagte Riepl, dazu gebe es Programme. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Es handle sich um verschiedene Zahlen, sagte DI Völkl. Da werde eine Formel verwendet, die aber nicht von ihm stamme, sagte Riepl. Warum es sich um unterschiedliche Koordinaten handle, zwischen Provider und Polizei. Sie müssten wissen, dass es verschiedene Koordinatensysteme gibt, sagte Riepl. Wozu, fragte DI Völkl. Was er mit dieser Frage beweisen wolle, fragte die Richterin. Dass der Sendemast woanders stehe, als ihn die Polizei angegeben habe, sagte DI Völkl. Was er dazu sage, fragte die Richterin den Zeugen. Er vertraue auf die Angaben und die Formeln, sagte Riepl. Es sei schon wichtig, dass der Sendemast am von der Polizei angegebenen Ort stehe, sagte die Richterin. Er habe die Formeln und eine Tabelle dazu einfach bekommen, sagte Riepl. Ob die Skizze des Sendemasts auf dem Wienplan, die er vorgelegt hatte, von ihm oder vom Provider stamme, fragte Mag. Bischof. Von ihm, sagte Riepl. Ob der Provider denn keinen Plan seiner Sendemasten habe, fragte Mag. Bischof. Der Polizei stehe zur Umrechnung eine Software zur Verfügung, wiederholte sich Riepl. Aber es müsse doch einen Plan der Sendemasten des Providers geben, ohne eine Umrechnung, meinte Mag. Bischof. Da müsse er den Provider fragen, sagte Riepl.

Ob es möglich sei, bei diesen Umrechnungen Fehler zu machen, fragte Dr. Haberditzl. Er gehe davon aus, dass er sich nicht geirrt habe, sagte Riepl. Ob er die von ihm verwendeten Formeln bekannt gebe, fragte Dr. Haberditzl, oder ob es sich da um ein Geheimwissen handle. Er kenne diese Formeln nicht auswendig, sagte Riepl.

Von welchem Koordinatensystem in welches umgerechnet worden sei, wollte DI Völkl wissen. Er verwende das GDS-84 System, welches der Provider verwende, wisse er nicht, sagte Riepl. Woher er dann wisse, welche Formel er verwenden müsse, fragte DI Völkl. Das habe ihm ein Sachbearbeiter gesagt, verteidigte sich Riepl.

Wie viele Monate bei der Rufdatenrückerfassung erfasst worden seien, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Es sei wichtig zu wissen, meldete sich Mag. Hnat zu Wort, von wann bis wann genau er nicht im Sendebereich gewesen sein soll, außer Anfang Juli 2007. Ob er das wisse, fragte die Richterin den Zeugen. Nicht im Moment, meinte dieser.

Mittagspause 12:06 Uhr – 13:08 Uhr

Fragen zur Funkzellenauswertung für andere Angeklagte

Ob über ihn auch Funkzellenauswertungen gemacht worden seien, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Riepl. Alles, was er ausgewertet habe, sei im Akt. Es würden aber alle Funkzellenauswertungen fehlen, die für die Angeklagten entlastend seien, weil sie ihnen Alibis geben würden, sagte Anwalt Dr. Karl.

Er habe die Rufdatenrückerfassung für 7 Straftaten durchgeführt, erklärte Riepl. Zu einer davon, der Beschädigung des Autos, habe er Angaben gemacht, meinte Dr. Karl. Ob er für die anderen nichts gefunden habe. Es gebe eine Zusammenfassung der Funkzellenauswertungen, sagte Riepl. Und außer den angegebenen Fundstellen habe er nichts gefunden, fragte die Richterin. Nein, sagte Riepl.

Um welche 6 anderen Straftaten es sich handle, fragte Dr. Karl. Er habe zwei Sachbeschädigungen an Autos im April 2007 untersucht, vier Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer und den Run-in in der Shopping City Nord, sagte Riepl. Ob er festgestellt habe, wo die Angeklagten zum Zeitpunkt dieser Vorfälle mit ihren Handys gewesen seien, fragte Dr. Karl. Bei diesen Auswertungen habe er noch nicht gewusst, wer angeklagt werde, sagte Riepl. Ob er später die Rufnummern der Beschuldigten überprüft habe, fragte die Richterin. Ja, er habe sie mit den Funkzellendaten abgeglichen und nichts gefunden, sagte Riepl.

Ob also überprüft worden sei, wo die Beschuldigten-Handys zu den Tatzeiten gewesen seien, fragte DI Völkl. Sicher nicht in Tatortnähe, sagte Riepl.

Der Fall in 1040 Wien von vorher scheine in seiner obigen Tatortliste nicht auf, stellte DI Völkl fest. Der sei speziell behandelt worden, gab Riepl an. Warum, wollte DI Völkl wissen. Das könne er nicht sagen, meinte Riepl, er sei früh aus der SOKO ausgeschieden.

Fragen von Monika Springer

Ob er etwas über Kontakte zwischen ihr und der BaT oder dem Sechstbeschuldigten wisse, fragte Springer den Zeugen. Nein, sagte dieser. Es gebe zwei SMS von Springer an Mag. Hnat um 3:07 Uhr und 3:11 Uhr in der Früh am Tag einer Sachbeschädigung in Graz im Jänner 2007, stellte die Richterin fest. Was sie da geschrieben habe. Das wisse sie nicht mehr, sie schreibe aber oft SMS, auch in der Nacht, und jeden Tag passiere irgendetwas auf der Welt. Aber man könne ja durch das SMS feststellen, wo sie gewesen sei. Sie werde nicht beschuldigt, sagte die Richterin. Mag. Hnat sagte dazu, er habe damals im Rahmen der Sendung Tausche Familie in einer anderen Familie gewohnt und wahrscheinlich habe es sich bei den SMS um Ideen zum Umgang mit dem Filmteam gehandelt.

Fragen von Harald Balluch

Ob T-Mobile für jedes Gespräch einen Datensatz mit Sendekoordinaten liefere, fragte Harald Balluch. Ja, sagte Riepl. Ob es sonstige Informationen dazu gebe, fragte Balluch. Nein, sagte Riepl. Ob also die Koordinaten falsch sein würden, könne nicht überprüft werden, fragte Balluch. Richtig, sagte Riepl.

Ob auch die Mobiltelefone vom VGT, die für Aktionen reserviert gewesen seien und vom Staatsanwalt als Handypool bezeichnet würden, ausgewertet worden seien, fragte Balluch. Das wisse er nicht, sagte Riepl.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Warum nur die vorigen 7 Tatorte ausgewertet worden seien, fragte Dr. Karl. Das seien die einzigen Straftaten, die zeitlich in die Rufdatenrückerfassungsperiode gefallen seien, meinte Riepl. Es habe aber nach dem April 2007 noch Strafdaten gegeben, die nicht angeführt seien, sagte Dr. Karl. Davon wisse er nichts, sagte Riepl.

Um 13:30 Uhr wurde Riepl aus dem Zeugenstand entlassen.

Stellungnahme von DDr. Balluch

DDr. Balluch stellte fest, dass herausgekommen sei, dass er in keiner Funkzelle eines Tatorts gewesen sei. Es werde ihm auch keine Straftat vorgeworfen, sagte die Richterin. Es sei aber ein Unterschied, sagte DDr. Balluch, ob er nur nicht verdächtigt würde, oder ob er sogar ein Alibi habe. Wenn sein Handy überwacht worden sei, dann habe er ein Alibi für alle Straftaten in dieser Zeitperiode. Abgesehen davon würde ihm die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen, die Straftaten begehe, und wenn er nie eine dieser Straftaten begangen habe, dann sei dieser Vorwurf stark relativiert.

Dann sagte DDr. Balluch, dass die von Riepl vorgelegten Daten ein Wirr-warr voller Widersprüche und Seltsamkeiten darstellen würden. Mag. Hnat müsste danach eine Hochgeschwindigkeitsreise von 1040 Wien nach Guntramsdorf durchgeführt haben. Man solle überprüfen, ob vielleicht eine Anzahl unschuldiger Personen wegen solcher falscher Daten der Polizei in Haft sitzen würden.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Mag. Hnat sagte, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, warum er aufgrund dieser Datenlage überhaupt angeklagt worden sei und vor Gericht sitzen müsse. Er sehe kein Indiz eines Verdachts gegen ihn. Er hoffe, dass seine Anträge von der Richterin angenommen würden, weil ein Experte von T-Mobile Licht in die Sache bringen könne.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann meinte, dass auch er laut SOKO zwei Mal Hochgeschwindigkeitsreisen unternommen haben müsse. Dann legte er einen Polizeibericht vor, in dem Handydaten seiner Telefonate angegeben seien, laut denen er am 30. März 2008 um 13:23 Uhr und um 15:45 Uhr jeweils innerhalb einer Minute von Wr. Neustadt nach Wien gewechselt habe. In wieweit die Auswertung solcher Sendestandorte brauchbar sei, müsse in Frage gestellt werden.

Der Staatsanwalt bestand darauf, dass der Kommentar der SOKO zu dieser Datenlage vorgelesen werde. Die Richterin las vor und die SOKO begründete den Widerspruch in den Daten mit einem möglichen Übertragungsfehler der Daten von T-Mobile zum Innenministerium.

Dann stellte Faulmann den Antrag, vom Gericht € 459 überwiesen zu bekommen. Man habe ihm dieses Geld bei seiner Verhaftung weggenommen und nie zurück gegeben. Er legte dazu eine Quittung vor. Die Richterin meinte, vielleicht sei dieses Geld zur Sicherstellung der Prozesskosten einbehalten worden. Anwalt Dr. Dohr beantragte die Ausfolgung des Geldes, weil nichts von der Aussage der Richterin im Akt vermerkt sei. Die Entscheidung werde vorbehalten, meinte die Richterin.

Stellungnahme von Chris Moser

Er sie nie mit seinem Handy an einem der Tatorte gewesen, habe die Befragung ergeben, fasste Moser die heutige Einvernahme zusammen.

Stellungnahme von DI Völkl

Dubio pro reo, im Zweifel Freispruch, sagte DI Völkl. Hier könne nicht einmal von einem richtigen Vorwurf gesprochen werden. Es seien keine Zell-IDs bekannt. Bei der ersten Anfrage der SOKO bei T-Mobile sei dem Provider nicht einmal der Sendemast, um den es gehe, bekannt gewesen. Abgesehen davon sei nicht klar, wie und warum die Koordinatensysteme gewechselt wurden.

Stellungnahme von Springer

Es sei seltsam, führte Springer aus, dass Mag. Hnat mit der Sachbeschädigung an diesem Auto in Zusammenhang gebracht werde. Er sei angeblich zwei Monate vorher etwa 600 m weit vom späteren Tatort weg, nur wenige Minuten lang gewesen, und das mitten in einer Großstadt. Dass solche Daten mit ihren Datenfehlern als Beweis gewertet werden könnten, sei nicht nachvollziehbar.

Dann beantragte Springer die Verlesung ihrer zwei SMS vom Jänner 2007. Der Inhalt sei nicht vorhanden, sagte die Richterin. Das sei schade, meinte Springer.

Stellungnahme von Harald Balluch

Es gebe einen Widerspruch in den Daten, führte Balluch aus. Einmal sei Mag. Hnat in 1040 Wien und dann zwei Minuten später in Guntramsdorf gewesen. Da Mag. Hnat aber in Guntramsdorf wohne, sei diese Angabe glaubwürdiger. Es sei daher unwahrscheinlicher, dass er wirklich in 1040 Wien gewesen sei.

Dann stellte Balluch den Antrag, die neuen Aktenteile ausgefolgt zu bekommen. Heute sei mit dem Email von Riepl ein Aktenteil vorgelegt worden, den er und die Verteidigung noch nicht gesehen haben. Es würden alle Aktenteile, die ihm Verfahren angegeben würden, vorher ausgefolgt, behauptete die Richterin. Heute sei das nur eine Ausnahme gewesen. Er wolle aber vorher die Aktenteile sehen, um seine Verteidigung vorbereiten zu können, sagte Balluch. Er beantragte daher, am nächsten Prozesstag nach der Verhandlung Einsicht in den Hauptverhandlungsakt nehmen zu können. Das sei kein Problem, meinte die Richterin, vertröstete Balluch aber auf nächste Woche.

Ende des Prozesstages um 13:52 Uhr.

3 Kommentare

Was passiert wenn mir jemand in Österreich mein Handy wegnimmt und dann eine Straftat begeht, bin ich dann der Täter ?

Oder ich bin der Täter und lass mein Handy zuhause, hab ich dann ein Alibi durch mein Handy, wie ddddr Balluch eingeworfen hat?

Irgendwie Quatsch das alles mit den neuen Medien.

booa ey bevor ich in Österreich vor Gericht stehe bevorzuge ich die Scharia, da weiß man wenigstens schwarz auf weiss was Sache ist, und nicht rechte Willkürjustiz.

WEITERMACHEN !!!

Danke für die informative Seite !

Besonders bedenklich daran ist aber, dass die Polizei diesen Umstand sehr genau erkannt hat, aber dem Gericht offenbar verheimlichen wollte.

Dabei sagte die Richterin u.a., dass der Pelzausstieg für P&C einen Umsatzrückgang von € 1 Million bedeutet habe, obwohl das überhaupt nicht der Aussage der Geschäftsführerin entsprach.

Haarsträubend!

Bitte nicht auf dieser Ebene, sagte die Richterin. – Das denkt sich wohl jeder vernünftige Mensch über diese ganze Prozess-Farce!

Diese Telefonate vorzuspielen sei aber sehr mühsam, meinte die Richterin. – Handy- und Video-Überwachung dagegen ist ein Kinderspiel.

Mag. Hnat sagte, es sei physikalisch unmöglich, in zwei Minuten von 1040 Wien nach Guntramsdorf oder gar Wr. Neustadt zu kommen. Was sagen Sie dazu, fragte die Richterin den Zeugen. – Eigentlich hätte ich mir das sattsam bekannte Irrelevant! erwartet, was kümmert das ehrenwerte Gericht schon die Physik oder andere Objektivitäten.

Man solle überprüfen, ob vielleicht eine Anzahl unschuldiger Personen wegen solcher falscher Daten der Polizei in Haft sitzen würden.

In wieweit die Auswertung solcher Sendestandorte brauchbar sei, müsse in Frage gestellt werden.

Alles in allem wieder ein Beweis mehr, um welch groteske Posse es sich bei diesem Prozess handelt, oder, um es zu wiederholen: könnte ein Gemeinschaftswerk von Kafka und Nestroy sein.

Ich finde, dass die Angeklagten dafür bestraft gehören, dass sie die Beamtechnik nicht mit allen anderen teilen ;-)