Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 44. Tag

Montag 6. September 2010

Inhalt:

An diesem Prozesstag ging es zunächst um die Pharmafirma Novartis. Die Pressesprecherin dieser Firma wurde einvernommen und erzählte von einer Demonstration und einer Schmiererei gegen Tierversuche. Beide Ereignisse waren nicht mit den Angeklagten in Zusammenhang zu bringen. Vielmehr handelte es sich offenbar um Personen aus Holland oder England, die diese Aktionen bei einem Besuch in Österreich durchgeführt hatten. In Österreich gab es weder eine Kampagne gegen Tierversuche, noch gegen die Firma Novartis.

Der zweite Zeuge des Tages war ein Wissenschaftler, der am Institut für Krebsforschung in Wien Tierversuche macht. Deshalb sei im April 2003 sein Institut besetzt worden. An und für sich war diese Besetzung eine übliche Aktion des zivilen Ungehorsams, wenn nicht auch ein Vorfall mit Pfefferspray aufgetreten wäre. Offenbar war es im Labor zu einem Konflikt zwischen Laborangestellten und etwa 4 TierschützerInnen gekommen, im Laufe dessen ein Aktivist gewürgt wurde und irgendjemand Pfefferspray eingesetzt hatte. Wer konnte allerdings nicht geklärt werden. Der Zeuge war bei diesem Vorfall gar nicht anwesend. Die Besetzung seines Büros ist durch den VGT durchgeführt worden. Die 3 Besetzer, die sich im Büro eingeschlossen hatten, waren bei dem oben genannten Konflikt nicht mehr anwesend sondern bereits im Büro. Es handelte sich um DDr. Balluch, Mag. Hnat und Faulmann, also drei der Angeklagten. Sie wurden nachher weder von angeklagt noch überhaupt irgendwelcher Straftaten beschuldigt, so auch nicht des Hausfriedensbruchs. Der Wissenschaftler selbst hatte DDr. Balluch und den VGT auf Anraten der medizinischen Fakultät wegen übler Nachrede geklagt aber alle Klagen verloren. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass alle Vorwürfe der Beklagten wahr seien und dass die Tierversuche des Wissenschaftlers als offensichtlich sinnlos und als Tierquälerei bezeichnet werden dürfen.

Es entbehrte nicht einer gewissen Komik, wie die Richterin, die sonst immer Gerichtsurteile, die in ihrem Sinn ausgefallen waren, nicht nur genüsslich vorliest sondern auch ausschlachtet, in diesem Fall das Urteil gegen ihren Zeugen zu relativieren versuchte. Der Angeklagte Faulmann traf den Nagel auf den Kopf, als er die Richterin fragte, ob sie das Urteil eines Gerichts nicht anerkenne. Wie oft hatte die Richterin genau diesen Satz den Angeklagten vorgehalten!

Aber wie so oft war das Highlight auch dieses Prozesstages die Stellungnahme der Angeklagten. Zielsicher wurden wieder einmal die Schwachpunkte der Anklage vorgeführt und die eigene Position verteidigt. Der heutige Tag brachte jedenfalls keinen einzigen Hinweis zu Tage, dass die Angeklagten in irgendwelche Straftaten geschweige denn in eine kriminelle Organisation verwickelt sein könnten.

Der Prozesstag begann um 9:11 Uhr, die Achtangeklagte fehlte wegen Krankheit. Anwesend waren, wie in letzter Zeit immer, etwa 40 PolizeischülerInnen und 10 sonstige BeobachterInnen.

Einvernahme der Pressesprecherin von Novartis

Nach einer Zusammenfassung der letzten Prozesstage für jene Angeklagten, die wegen Krankheit gefehlt hatten, wurde die Pressesprecherin der Pharmafirma Novartis in den Verhandlungssaal gerufen. Sie hatte im Vorfeld einen Antrag auf kontradiktorische Einvernahme gestellt. Die Richterin erklärte aber, dass der entsprechende Raum für die Videoübertragung im Moment nicht zur Verfügung stünde. Wenn es aber zu Schwierigkeiten käme, warnte sie die Verteidigung, werde sie die Zeugin zu einem späteren Zeitpunkt kontradiktorisch einvernehmen. Das solle sie doch gleich machen, warf Anwältin Dr. Stuefer ein und entwaffnete so die Richterin, die mit diesem Vorgehen eigentlich die Rute ins Fenster stellen wollte. Dennoch wurde mit der Befragung begonnen.

Sie sei noch immer bei Novartis beschäftigt, erzählte die Zeugin, leite seit 2001 die Abteilung Kommunikation, sei also Pressesprecherin. Sie habe nie Kontakt zu TierschützerInnen gehabt. Novartis sei in Österreich führend, habe 3200 MitarbeiterInnen und sei weltweit das drittgrößte Pharmaunternehmen.

Ob Novartis Tierversuche durchführe oder in Auftrag gebe, fragte die Richterin. Intern ja, extern könne sie das nicht beurteilen, sagte die Zeugin. Ob Novartis also direkt oder indirekt mit Tierversuchen zu tun hätte, fragte die Richterin. Ja, war die Antwort.

Sie solle also von ihren Erfahrungen berichten, sagte die Richterin. Es habe zwei home demos gegeben, meinte die Zeugin. Ob ihre privaten Daten im Internet zu finden gewesen seien, fragte die Richterin dazwischen. Fotos von ihr und ihr Name schon, sagte die Zeugin, die Privatadresse nicht. Das von ihr benützte Fahrzeug sei ein FirmenPKW.

Demonstration vor dem Firmeninstitut

Ob es schon vor den home demos Demonstrationen gegen Novartis gegeben hätte, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, vor dem Institut in Wien-Liesing. Ob dort Tierversuche durchgeführt würden, wollte die Richterin wissen. Dieses Institut sei Anfang 2008 geschlossen worden, sagte die Zeugin. Ob es dort Tierversuche unter behördlicher Kontrolle gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.

Im Februar 2006 habe es eine Demonstration des VGT vor dem Institut gegeben, zitierte die Richterin aus dem Einvernahmeprotokoll der Zeugin bei der Polizei. Ein Kollege der Zeugin habe mit DDr. Balluch, der anwesend gewesen sei, sprechen wollen, dieser habe aber keine Bereitschaft dazu gezeigt. Die Demonstration sei sehr aggressiv gewesen, englisch-sprachige AktivistInnen seien dabei gewesen. Woher sie letzteres wisse, fragte die Richterin. Sie habe die Demonstration aus der Ferne beobachtet, sagte die Zeugin. Sie habe Aussagen wie shame on you gehört und habe gesehen, wie KollegInnen beim Hinausfahren bedrängt worden seien.

Um wie viele DemonstrantInnen es sich gehandelt habe, fragte die Richterin. Sie habe dazu Aufzeichnungen, die sie jetzt aber nicht finden könne, erklärte die Zeugin. Es werden wohl 15-20 Personen gewesen sein. Was noch bei der Demonstration passiert sei, wollte die Richterin wissen. Es seien Flugblätter von SHAC-Germany verteilt worden, sagte die Zeugin. Ob sich darauf ihre persönlichen Daten befunden hätten, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, inhaltlich sei es um Tierversuche gegangen.

Dann zitierte die Richterin weiter aus dem Einvernahmeprotokoll. Darin stand, die Zeugin habe gemeint, die englisch-sprachigen AktivistInnen seien bei der Demonstration besonders brutal gewesen. Sie hätten sogar auf Autos geschlagen, meinte die Zeugin erklärend. Ob das nur die englisch-sprachigen getan hätten, fragte die Richterin. Sie glaube schon, antwortete die Zeugin, aber sie könne sich jetzt nicht mehr so genau erinnern. Ob jemand der Angeklagten dabei gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Nein, antwortete die Zeugin.

Kontakt zum Tierschutz

Laut Einvernahmeprotokoll habe es immer wieder Kontaktaufnahmen durch verschiedene Tierschutzvereine gegeben, aber keine Drohung, sagte die Richterin. Ja, immer schon, sagte die Zeugin, in unregelmäßigen Abständen. Aus Österreich oder aus dem Ausland, fragte die Richterin. Bei internationalen Aufrufen durch SHAC seien die Kontakte international gewesen. Die Demonstration im Februar 2006 habe aber der VGT organisiert. Woher sie das wisse, fragte die Richterin. Das habe die Polizei gesagt, meinte die Zeugin.

Ob sie gewusst habe, was SHAC sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, es handle sich um vehemente bis extreme TierschützerInnen, die gegen HLS seien.

Home demo Februar 2006

Was sie zur ersten home demo sagen könne, fragte die Richterin. In der Nacht sei plötzlich Sturm geläutet worden, sagte die Zeugin. Sie habe nicht geöffnet. Ob etwas geschrien worden sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. In der Früh seien die Pflanzen vor dem Haus umgeworfen gewesen. Flugblätter seien überall ausgelegt gewesen.

Wie lange alles gedauert habe, fragte die Richterin. Nicht lange, meinte die Zeugin, maximal wenige Minuten. Ob es solche Aktionen auch bei KollegInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Bei insgesamt 5 KollegInnen seien Flugzettel ausgeteilt worden, meinte die Zeugin. Was der Inhalt gewesen sei, fragte die Richterin. Kritik an Novartis und der Zusammenhang zu HLS, sagte die Zeugin.

Wie sie diese home demo empfunden habe, fragte die Richterin. Das habe für sie Grenzen überschritten, meinte die Zeugin. Sie sei Demokratin und die Demonstration vor dem Institut habe sie akzeptiert, aber nicht das.

Schmierereien Juli 2006

Was sie zur zweiten home demo angeben könne, fragte die Richterin. Es habe sich um keine Demonstration gehandelt, meinte die Zeugin. Jemand habe die Hausfassade mit englischen Sprüchen beschmiert. Novartis sei für den Schaden aufgekommen. Wie die NachbarInnen reagiert hätten, wollte die Richterin wissen. Sie sei aggressiv konfrontiert worden, meinte die Zeugin. Sie habe dann alle NachbarInnen besucht und sich vorgestellt. Ob die NachbarInnen aggressiv gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, gab die Zeugin unumwunden zu. Wie sie damit umgegangen sei, wollte die Richterin wissen. Sie habe eine Krankheit und sei durch den Vorfall nervöser geworden, sagte die Zeugin. Schaulustige hätten die Situation kommentiert und sie habe alle verdächtigt.

Ob es weitere Schmierereien gegeben habe, fragte die Richterin. Nicht in Wien, aber bei einer Tochterfirma in Tirol, sagte die Zeugin.

Fragebogen des Innenministeriums

Das Innenministerium habe der Zeugin am 15. Jänner 2009 einen Fragebogen vorgelegt, erklärte die Richterin, in dem gefragt worden sei, wie groß die Belästigung von Novartis durch TierschützerInnen gewesen sei. Daran könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin. Darin stünde, sagte die Richterin, dass es im Juli 2006 eine Demonstration vor dem Novartis Institut gegeben habe. Sie könne sich nicht erinnern, meinte die Zeugin, das sei offenbar nicht auffällig gewesen.

Wie hoch die Kosten für Novartis insgesamt ausgefallen wären, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Es habe laut Fragebogen auch dubiose Emails von privaten Accounts gegeben, stellte die Richterin fest. Es habe laufend Emails gegeben, sagte die Zeugin, aber nie bedrohlich, eines habe z.B. Informationen über die Tierversuche bei der Firma Covance enthalten. Ob Novartis dabei aufgefordert worden sei, mit Tierversuchen aufzuhören, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin bestimmt, es habe sich nur um Informationen gehandelt. Einen direkten Aufruf hätten die Emails nicht enthalten. Ob es viele ähnlicher Emails gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, das ginge so seit vielen Jahren. Heute auch noch, wollte die Richterin wissen. Das habe sich in den letzten Jahren in Österreich reduziert, international sei die Frequenz kritischer Emails gleich geblieben, meinte die Zeugin.

Ob die Sicherheitsvorkehrungen bei Novartis verbessert worden seien, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.

Fragen des Staatsanwalts

Wie viele englisch-sprachige AktivistInnen bei der Demonstration vor dem Institut im Februar 2006 dabei gewesen seien, fragte der Staatsanwalt. Ungefähr 40%, sagte die Zeugin. Ob die DemonstrantInnen vermummt gewesen seien, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.

Der Staatsanwalt las dann eine Aussendung von Richter vor, in der dieser zur Teilnahme an dieser Demonstration aufrief. Dabei habe es sich um diese Demonstration gehandelt, sagte die Zeugin. Ob die englisch-sprachigen AktivistInnen HolländerInnen gewesen sein könnten, fragte der Staatsanwalt. Möglich, sagte die Zeugin. Ob die Demonstration als VGT oder als SHAC aufgetreten sei, fragte der Staatsanwalt. Sie sei hinter dem Zaun gestanden und könne das daher nicht sagen, meinte die Zeugin.

Sie habe den Vorfall bei ihrem Haus einen home visit genannt, stellte der Staatsanwalt fest. Es handle sich dabei um einen konzerninternen Terminus, erklärte die Zeugin. Ob dieser home visit angemeldet gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Ob es verschiedene Arten von Demonstrationen vor ihrem Institut gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Manchmal laut und manchmal leise, sagte die Zeugin.

Ihr Kollege habe DDr. Balluch bei der Demonstration anzusprechen versucht, erinnerte der Staatsanwalt die Zeugin an ihre Aussage. Das habe sie nicht selbst gesehen sondern sei ihr nur erzählt worden, gab die Zeugin an. Was da genau erzählt worden sei, wollte der Staatsanwalt wissen. Er habe mit DDr. Balluch sprechen wollen, mehr wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Die beiden dürften sich gegenseitig vorgestellt habe.

In ihrer Aussage bei der Polizei habe sie angegeben, dass es zwei Webseiten mit Kritik an Novartis gegeben habe, sagte der Staatsanwalt. Ja, sagte die Zeugin, es habe auch falsche Kontaktdaten auf diesen Webseiten gegeben.

Pause 10:30 Uhr – 10:45 Uhr.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Wie lange die Demonstration im Februar 2006 vor dem Institut gedauert habe, wollte mag. Traxler wissen. Das könne sie nicht mehr sagen, meinte die Zeugin. Ob die Polizei anwesend gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie an die Polizei herangetreten sei, und sie gebeten habe, das abzustellen, fragte Mag. Traxler. Nein, meinte die Zeugin, sie persönlich nicht. Andere KollegInnen aber auch nicht, sagte sie dann auf Nachfrage, es habe sich ja um eine angemeldete Demonstration gehandelt.

Ob die Demonstration behördlich aufgelöst worden sei, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte die Zeugin.

Ob sie vom VGT Emails bekommen habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte die Zeugin. Dann wiederholte Mag. Traxler die Feststellungen der Zeugin, dass es Kontaktaufnahmen durch verschiedene Tierschutzvereine gegeben habe und dass es nie zu Drohungen gekommen sei. Ja, sagte die Zeugin, weder telefonisch noch per Email.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch wollte dann wissen, ob die Zeugin nach der VGT-Demonstration vor dem Institut von Novartis Anzeige erstattet hat. Nein, sagte diese. Sie habe also keinen Vorfall gesehen, der für sie gesetzwidrig gewesen sei, ergänzte DDr. Balluch. Die Richterin stellte fest, dass die Zeugin nicht Jus studiert habe und das daher nicht beurteilen könne.

Dann fragte DDr. Balluch, ob ihr Kollege ihr erzählt habe, was er mit ihm, DDr. Balluch, bei der Demonstration gesprochen habe. Sie wisse das von ihrem Kollegen und aus dem Protokoll, könne aber nicht mehr sagen, meinte die Zeugin. Ob sie wisse, ob ihr Kollege ihn, DDr. Balluch, gekannt habe, oder wie er sonst habe mit ihm sprechen können wollen. Die Richterin ließ diese Frage nicht zu und meinte, das sei bereits beantwortet.

Zuletzt erklärte DDr. Balluch, dass zwei Schläger von Novartis im Juli 2006 das VGT-Büro überfallen und die dortigen zwei Bürodamen bedroht hätten. Ob die Zeugin von diesem Vorfall wisse. Nein, sagte diese, sie habe davon noch nie gehört.

Fragen von DI Völkl

Nachdem das Institut von Novartis in Liesing in Wien geschlossen worden sei, ob es dann noch Tierversuche von Novartis in Österreich gegeben habe, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, brauste die Richterin auf. DI Völkl beantragte die Zulassung der Frage und erklärte, die Zeugin habe festgestellt, dass die Proteste mittels Telefon und Email in Österreich abgenommen hätten. Diese Abnahme könne mit dem Ende der Tierversuche in Österreich zwanglos erklärt werden. Die Richterin forderte dann die Zeugin auf, die Frage zu beantworten. Es sei richtig, dass es jetzt weniger Tierversuche von Novartis in Österreich gebe, sagte diese.

Fragen von Mag. Hnat

Warum das Institut in Liesing geschlossen worden sei, fragte Mag. Hnat. Wegen Umstrukturierung, hielt sich die Zeugin bedeckt. Aus welchem Grund sei umstrukturiert worden, blieb Mag. Hnat beharrlich. Ob die Zeugin das denn überhaupt wisse, bot die Richterin der Zeugin eine Ausfluchtmöglichkeit. Nein, ergriff diese ihre Chance. Weitere Fragen dazu durften nicht mehr gestellt werden.

Um 11:01 Uhr wurde die Zeugin entlassen.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu Novartis

Es sei vorgebracht worden, dass der VGT im Februar 2006 eine Demonstration vor dem Forschungsinstitut von Novartis in Wien-Liesing angemeldet habe. Diese Demonstration sei weder polizeilich untersagt noch aufgelöst worden, und damit legal gewesen. Offenbar hätten Gäste aus dem Ausland diese Demonstration etwas wilder gestaltet, aber selbst die Zeugin habe das nicht als illegal empfunden, sonst hätte sie ja Anzeige erstattet. Die Zeugin habe auch angegeben, dass sie die Demokratie schätze und diese Demonstration für sie unter die Versammlungsfreiheit gefallen sei. Abgesehen davon sei nach Aussagen der Zeugin ja auch Polizei anwesend gewesen, die die Demonstration aufgelöst hätte, wäre es zu Straftaten gekommen. Es sei also wieder einmal nicht klar, warum diese Demonstration in diesem Verfahren thematisiert würde.

Der VGT habe damals, soweit sich DDr. Balluch erinnern könne, von Gästen aus dem Ausland gebeten worden, eine Demonstration anzumelden. AusländerInnen könnten in Österreich derartige Anmeldungen nicht selbst besorgen. Es sei völlig normal und ein immer wieder auftretendes Vorkommnis, dass Gruppierungen zu einem gewissen Thema durch Europa ziehen würden und in den verschiedenen Ländern Demonstrationen abhalten. Diese Gruppierungen würden dann österreichische Vereine bitten, diese Anmeldung vorzunehmen. Das würde dann erledigt, auch wenn man die Gäste aus dem Ausland nicht kenne. Das sei weder ein Beleg für eine Zusammenarbeit noch für eine gemeinsame Organisation. Der VGT und insbesondere er, DDr. Balluch, habe das auch schon in anderen Ländern getan, nämlich gebeten, dass Demonstrationen für ihn angemeldet würden, die er dann besucht bzw. durchgeführt habe. Das sei in einer Protestkultur üblich.

Zur Erzählung des Kollegen der Zeugin, dass er ihn, DDr. Balluch auf einer Demonstration versucht habe anzusprechen, könne er, DDr. Balluch, nur sagen, dass ihm das nicht erinnerlich sei. Er sei aber immer der erste, der das Gespräch suche und deshalb könne er sich nicht vorstellen, ein Gespräch verweigert zu haben. Das betreffe insbesondere Personen, die Tierversuche durchführen, weil diese üblicherweise jegliche Diskussion verweigern würden.

Dass sein Mitarbeiter Richter einen Aufruf zu dieser legalen VGT-Demonstration verbreitet habe, sei ebenfalls völlig normal und unauffällig. Natürlich würde man, wenn man schon eine Demonstration anmelde, möglichst viele TeilnehmerInnen dort sehen wollen. In Aktivistenaussendungen würden daher ganz automatisch regelmäßig alle angemeldeten Demonstrationstermine verbreitet.

Die Zeugin habe ausgesagt, dass die Gäste aus dem Ausland der Demonstration einen wilderen Charakter gegeben hätten. Das decke sich auch mit den Erzählungen in einem Email von ihm, DDr. Balluch, das er auf der Fadinger-Liste gepostet habe. Er habe es vor Ort der Polizei überlassen, mit dieser wilderen Demonstrationsform umzugehen und zu entscheiden, wie sie das einschätze. Das sei eine Sache zwischen diesen DemonstrantInnen und der Polizei gewesen und diese beiden Gruppen hätten das offenbar auch untereinander so geklärt, dass es weder zu Anzeigen noch zu der Androhung der Auflösung der Demonstration gekommen sei. Offenbar habe es also keine Gesetzesübertretungen gegeben, die Polizei sei ja durchgehend anwesend gewesen.

Dann nahm DDr. Balluch noch einmal zum Angriff von Schlägern aus der Pharmaindustrie auf das VGT-Büro im Juli 2006 Bezug. Er beantragte dazu die Einvernahme der damals anwesenden Bürokräfte des VGT und nannte deren Namen und Adressen. Die beiden Schläger hätten damals die VGT-Angestellten massiv gefährlich bedroht.

Die Tierversuche von Novartis seien nach Angaben der Zeugin zurückgegangen, nachdem dieses Institut in Liesing geschlossen worden sei. Der VGT habe in seiner gesamten Vereinsgeschichte nur vor diesem Institut und zwar sehr sporadisch Demonstrationen abgehalten. Und das sei legitim gewesen, weil dieses Institut eine Zeit lang das einzige Tierversuchslabor Österreichs gewesen sei, in dem noch Affen für Versuchszwecke benutzt worden seien. Durch den Rückgang der Tierversuche von Novartis nach Schließung dieses Instituts sei auch der Rückgang an Protesten zwanglos erklärbar und könne nicht, wie das das Gericht offenbar wollte, auf Polizeimaßnahmen zurückgeführt werden.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Einvernahme des SOKO-Computerexperten

Der SOKO-Computerexperte Breitsching, führte DDr. Balluch weiter aus, habe festgestellt, dass er, DDr. Balluch, auf sehr vielen Email-Listen sei und sehr viele Dinge speichere. Das sei entscheidend, weil immer wieder Medienberichte von Strafdaten vorgelegt würden, die er, DDr. Balluch gespeichert habe. Das sei aber nicht verdächtig, weil er, DDr. Balluch, eben alle Medienberichte von Vorfällen speichere, die mit Tierschutz zu tun hätten.

Zu den Verschlüsselungen

Breitsching habe weiter ausgeführt, dass es Verschlüsselungen bei ihm, DDr. Balluch gebe, dass er, DDr. Balluch, aber ein straight forward User sei und keine komplizierten Verschlüsselungen verwende. Breitsching habe auch die meisten der mit PGP verschlüsselten Emails und Dateien in unverschlüsselter Form gefunden und festgestellt, dass darin nichts Tatrelevantes gestanden sei. So sei es einerseits um persönliche Briefe an seinen Vater gegangen und andererseits um Dateien, die nichts mit Tierschutz zu tun hatten. Das beweise, dass die Verschlüsselung bei ihm, DDr. Balluch, nicht der Abschirmung von Strafverfolgung gedient habe, geschweige denn eine besondere Form angenommen hätten, wie das § 278a voraus setze.

Breitsching habe auch gefunden, dass vier Personen, gegen die die Ermittlungen bereits eingestellt worden seien, die gleichen Verschlüsselungen verwendet hätten. Das belege einmal mehr, dass Verschlüsselungen auf die Teilnahme in einer Protestkultur hinweisen würden, aber nicht auf die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.

Texte von Dr. Plank und aus Leserbriefen

Breitsching habe bestätigt, dass die Texte von Dr. Plank zur Nerzbefreiung, die ihm, DDr. Balluch, vom linguistischen Sachverständigen zugeordnet worden seien, auch wirklich von Dr. Plank geschrieben worden seien. Das letzte Änderungsdatum 1994 für das Nerzflugblatt und Mai 1997 für den Brief an den Landesrat würden beweisen, dass er, DDr. Balluch, auf diese Texte keinen Einfluss genommen haben könne, weil er zu dieser Zeit weder zu Dr. Plank noch zum VGT Kontakt gehabt habe. Diese Texte von Dr. Plank hätten sich nach Angaben von Breitsching auf seinem, DDr. Balluchs, Computer nicht befunden. Er hätte also nicht einmal Zugang zu ihnen gehabt, um sie zu verwenden.

Aber noch spannender sei, dass Breitsching bei ihm, DDr. Balluch, ein File mit 16 Leserbriefen gefunden habe, die ihm, DDr. Balluch, vom linguistischen Sachverständigen ebenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet worden seien. Breitsching habe festgestellt, dass dieses File durch sukzessives Hineinkopieren von Texten entstanden sei und dass er, DDr. Balluch, dazu mehrmals die Webseite der Tageszeitung Die Presse aufgesucht habe. Dass es sich um verschiedene Leserbriefe handle habe Breitsching auch daraus geschlossen, dass die Fonts und die Formate der Texte verschieden gewesen seien. Das beweise noch einmal, wenn das noch nötig sein sollte, dass das linguistische Gutachten falsch sei.

Emails vom Tantchen ALF

Diese Emails des Tantchens ALF, so habe Breitsching festgestellt, seien mindestens drei Mal auf einer öffentlichen Tierrechts-Email-Liste anonym verschickt worden. Das sei eben Teil der Meinungsfreiheit, dass es solche Postings auf öffentlichen, unzensurierten Listen gebe. Dagegen könne man nichts unternehmen.

Interessant sei, dass die von Tantchen ALF verschickte Broschüre, wie in der Einleitung zu lesen sei, eigentlich von UmweltschützerInnen aus der USA aus dem Jahr 2001 stamme. Dann sei sie offenbar von Deutschen – die BRD sei als Ursprungsort angeführt –, die sich dem Linksradikalen Spektrum zuordnen würden, übersetzt worden. Das stünde alles nicht mit Tierschutz unmittelbar in Zusammenhang. Das beweise, dass dieses Thema auch in anderen sozialen Bewegungen auf Interesse stoße und weder mit Tierschutz noch mit kriminellen Organisationen auch nur irgendetwas unmittelbar zu tun hätte.

Ähnlich würde sich die Situation beim auch von Tantchen ALF verschickten Avenger’s handbook darstellen. Es handle sich laut Einleitung dieser Broschüre um einen Text, der sich mit der persönlichen Rache von Privatpersonen auseinandersetze. Das habe weder mit Tierschutz noch mit politischem Aktivismus zu tun und zeige, dass derartige Methoden offenbar auch im Privatbereich verbreitet seien.

Zu DDr. Balluchs Buch

Breitsching habe auch ein Buch von ihm, DDr. Balluch, auf seinem, DDr. Balluchs, Computer gefunden. Mehr als 35 Files habe es dazu bereits gegeben und ein erstes Kapitel sei bereits geschrieben worden. Das Buch handle sowohl von seinen, DDr. Balluchs, Aktivitäten in England, als auch von radikalem Tierrechtsaktivismus dort. Das erkläre auch, warum er, DDr. Balluch, Medienberichte und Fakten zu diesem Thema gesammelt habe.

Dazu legte DDr. Balluch ein Buch von Dr. Edmund Haferbeck und Frank Wieding mit dem Titel Operation Tierbefreiung vor. In diesem Buch ginge es um radikalen Tierrechtsaktivismus in Deutschland und das Buch enthalte auch eine Chronik der Aktionen des sogenannten autonomen Tierschutzes. Die Autoren des Buches wurden von DDr. Balluch dann als Zeugen beantragt, um zu beweisen, dass das Sammeln derartiger Daten, wenn man ein solches oder ähnliches Buch zu schreiben gedenkt, nicht nur normal sondern sogar notwendig sei. Das Buch enthalte auch Berichte über Buttersäureanschläge in Deutschland in den 1980er Jahren. Das alles belege, dass das Sammeln solcher Informationen mit einer Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nichts zu tun habe, solange das Schreiben eines solchen in jeder Buchhandlung erhältlichen Buches nicht an sich schon als Mitgliedshandlung interpretiert werde.

DDr. Balluch zu Bekennerschreiben auf seinem Computer

Breitsching habe gesagt, dass die SOKO sehr detailliert untersucht habe, ob die auf DDr. Balluchs Computer gefundenen Bekennerschreiben vor oder nach ihrer Veröffentlichung erstellt worden seien und man habe dabei erkannt, dass alle Bekennerschreiben aus öffentlichen Quellen stammen würden. Nachweislich sei kein einziges der Bekennerschreiben von DDr. Balluch auf dessen Computer verfasst worden.

Auf seinem, DDr. Balluchs, USB-Stick seien von Breitsching auch nur Kopien von Files gefunden worden, die bereits auf dem Computer existiert hätten. Keines dieser Files sei auf dem Stick erstellt worden. Abgesehen davon sei die Technologie des Sticks wesentlich jünger als alle der dort abgespeicherten Bekennerschreiben. Auch das belege, dass DDr. Balluch keine Bekennerschreiben geschrieben habe. Der Stick habe also nur zum Transport bereits vorhandener Files gedient.

Kontakte zu BaT oder OGPI

Breitsching habe kein einziges Email gefunden, dass DDr. Balluch an jene Angeklagten geschrieben hätte, die von der Staatsanwaltschaft der BaT zugeordnet würden. Es habe nur ein einziges Email an eine anonyme Emailadresse gegeben, von der Breitsching später gefunden habe, dass sie dem Sechstbeschuldigten zuzuordnen sei. Dass dieses Email aber nicht persönlich gehalten gewesen sei, sondern einen einzigen unpersönlichen Satz enthalten habe, beweise, dass er, DDr. Balluch, nicht gewusst habe, dass diese Emailadresse dem Sechstangeklagten zuzuordnen gewesen sei. Das dabei verwendete Du sei bei Diskussionen auf Email-Listen eine Selbstverständlichkeit und weise auch nicht auf ein gegenseitiges Kennen hin.

Er habe nicht gewusst, um wen es sich bei dieser Emailadresse handle und sich auch dafür nicht interessiert. Er habe nur angefragt, seinen Medienspiegel vervollständigt zu bekommen. Es sei keine für eine kriminelle Organisation relevante Information ausgetauscht worden. Man könne aus diesem Kontakt also auf keine auch nur irgendwie geartete Zusammenarbeit schließen.

Breitsching habe auch festgestellt, dass er, DDr. Balluch weder an die OGPI persönliche Emails geschrieben habe, noch auf einem Verteiler der OGPI eingetragen gewesen sei. DDr. Balluch habe auch nie anonym am Internet gesurft, Torpark installiert gehabt oder anonyme Remailer benutzt.

Beweisantrag zur Email-Liste

Falls das Gericht der Auffassung sei, so führte DDr. Balluch weiter aus, dass es sich bei der Tierrechtsnachrichten-Email-Liste nicht um eine öffentliche, für alle zugängliche Liste handle, dann stelle er jetzt den Antrag, das Gericht möge einen Sachverständigen damit beauftragen, diesen Umstanden zu eruieren. Da der Staatsanwalt offenbar vom Gerichtssaal aus auf dem Internet surfen kann, könne auch er sich jetzt auf dieser Liste eintragen, alle bisherigen Emails nachlesen und damit bestätigen, dass es sich um eine öffentliche Liste handle.

Zum Kontakt zu einer radikalen amerikanischen Webseite

Das Gericht habe bei einer Aussage von Breitsching behauptet, sie würde eine Aussage von ihm, DDr. Balluch, widerlegen. Dabei handle es sich darum, dass DDr. Balluch eine radikale amerikanische Webseite am Internet besucht habe. Breitsching habe gezeigt, dass DDr. Balluch diese Webseite in Emails angeführt habe und dass irgendjemand mit dem VGT-Computer, den auch DDr. Balluch benutzt habe, auf diese Webseite zugegriffen habe. DDr. Balluch habe diese Emails mit dem Webzitat aber nur weitergeleitet und damit auch das Webseitenzitat, ohne deswegen diese Webseite zu besuchen oder sie zu kennen. Das sei üblich, am Internet auch neben einer Information auch die Quelle dafür weiterzuleiten.

Dass die Webseite besucht worden sei, sei auch kein Nachweis, dass DDr. Balluch diese Webseite präsent sein müsse. DDr. Balluch würde vier Stunden pro Tag im Rahmen seiner Arbeit als Tierschützer Webseiten besuchen, Emails schreiben oder Emails beantworten und könne sich nicht an jede Webseite erinnern, die er besucht habe. Die genannte Webseite sei ihm jedenfalls nicht präsent und er habe sie erst im Laufe dieses Verfahrens besucht und dabei sei ihm das Format der Seite fremd erschienen.

Ob ihn diese Seite denn nicht interessiert habe, fragte die Richterin, wo doch dort Fakten zu Straftaten im Tierschutz zu finden gewesen seien. Er habe sich doch intensiv mit diesem Thema befasst. Das sei ein subjektiv falscher Eindruck, führte DDr. Balluch dazu aus, der in diesem Strafverfahren entstehe, wenn man immer nur über dieses Thema Straftaten rede. De facto bestünde seine Arbeit aus ganz anderen Themen. Wenn man die Tierrechtsnachrichten lese, finde man, dass zum Großteil ganz andere Nachrichten angeführt würden. Ihn interessiere zum Beispiel, ob es in Israel ein Pelzimportverbot geben werde, das gerade dort im Parlament diskutiert würde. Oder die Pelzfarmverbote in Norwegen und Schweden, die im Kommen seien, oder die Entscheidung des Senats in der USA, dass Pelzkleidungsstücke deutlich beschriftet und gekennzeichnet sein müssten, seien Themen, die er auf Webseite recherchiere und dann verbreite. Wenn irgendjemand irgendwo eine Scheibe für den Tierschutz einschlage, dann sei das politisch völlig irrelevant und von keiner Bedeutung. Daher interessiere er sich für derartige Vorfälle im Allgemeinen nicht. Er notiere und speichere diese Informationen nur, wenn sie sozusagen an ihm vorbeifliegen würden. Er gehe diese Informationen aber nicht aktiv am Internet suchen.

Ein Vorschlag an den VGT, radikale Tierrechtsmagazine zu kaufen

Es sei von Breitsching ein Email vorgelegt worden, das an DDr. Balluch gerichtet gewesen sei, und dem VGT vorschlage, eine Reihe von radikalen Magazinen zu kaufen. Er wolle festhalten, dass er diese Vorschläge dem VGT gar nicht weitergeleitet und unterbreitet habe und dass der VGT diese Hefte auch nicht abonniert habe. Dazu beantrage er die Befragung des VGT-Geschäftsführers Harald Balluch. Die Richterin lies diese Frage zu und Balluch bestätigte, dass der VGT diese Hefte nie gekauft hatte, sonst wären sie bei den Hausdurchsuchungen gefunden worden.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Dann ergriff Mag. Hnat das Wort und stellte fest, dass der Newsletter der OGPI ein kostenlos zu abonnierender Informationsverteiler sei, den er bezogen habe. Die Aussagen von Breitsching aber auch des Sachverständigen Dr. Lürzer seien entlastend gewesen, man habe nichts Kriminelles auf seinem, Mag. Hnats, Computer gefunden.

Zur Aussage der Pressesprecherin von Novartis fügte Mag. Hnat noch an, dass er mit allen genannten Vorfällen nichts zu tun habe. Er wisse aber, dass das Tierversuchslabor in Wien-Liesing aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden sei.

Ob er bei den Demonstrationen dabei gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Das könne er sich nicht mehr genau erinnern, meinte Mag. Hnat.

Dann fragte sie DDr. Balluch dieselbe Frage. Dieser meinte, dass er am 1. Februar 2006 dabei gewesen sein könne.

Mag. Hnat beantragte noch, dass die Protokolle der Verhandlung bald vorgelegt werden sollten, weil er langsam den Überblick verlieren. Er könne ZeugInnen keine Fragen stellen, wenn deren Einvernahme bereits mehrere Monate zurück liege. Die Prozessführung solle an das Tempo der Protokollerstellung angepasst werden.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann führte dann aus, dass er nie verschlüsselt habe, weil ihm das zu mühsam gewesen sei. Jetzt habe er aber durch diesen Prozess gelernt, wie wichtig verschlüsseln sei, und er würde es ab jetzt machen.

Zum Computer auf dem Dachboden in seinem Haus sagte Faulmann, dass Breitsching nicht festgestellt habe, wem dieser Computer gehöre. Dann legte Faulmann den SOKO-Bericht vor, in dem als letzter Tag der Benutzung der 3. Februar 2005 angeführt war. Es habe laut Bericht Ordner für kathi, pamela, nn und harald gegeben. Er selbst habe nichts mit diesem Computer zu tun gehabt.

Ob sich harald auf Harald Balluch bezöge, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte Balluch, aber eine Pamela habe bei ihm eine Zeit lang gewohnt und für die habe er vielleicht diesen Computer aufgesetzt.

Die Richterin las dann aus dem SOKO-Bericht vor, dass wahrscheinlich jemand der Familie Balluch diesen Computer benutzt habe. Er schließe nicht aus, sagte Balluch dann, dass er das gewesen sei. DDr. Balluch fügte an, dass sein Name in obiger Ordnerliste nicht vorkäme und dass er diesen Computer weder kenne noch jemals benutzt habe. Er wolle aber auch feststellen, dass sein Bruder Harald erst ab 1999 für Tierschutz aktiv geworden sei. Das ergebe sich auch aus der Gründung der Fadinger Liste, deren Gründungsemails vorgelegt worden seien. Wenn sein Bruder damals aktiv gewesen sei, hätte er ihn sicher in diese Liste aufgenommen.

Balluch stellte dann noch fest, dass er im Jahr 1999 zu seinem 30. Geburtstag seinen ersten Computer bekommen habe und vorher keinen benutzt hätte.

Faulmann sagte dann noch, dass die SOKO offenbar entgegen den Aussagen der ZeugInnen der SOKO weiter existiere.

Stellungnahme von Chris Moser

Moser sagte nur kurz, er habe nie verschlüsselt und er habe mit Novartis nie irgendetwas zu tun gehabt.

Stellungnahme von DI Völkl

Die Pressesprecherin von Novartis habe angegeben, dass seit 1 ½ Jahren (also ca. seit den Hausdurchsuchungen und der U-Haft) die Zahl der Proteste gegen Tierversuche zurückgegangen sei, begann DI Völkl seine Stellungnahme. Das verwundere aber nicht, da – wie von der Zeugin zugegeben – seit 2008 das Forschungsinstitut von Novartis in Wien-Liesing, an dem die hochgradig umstrittenen Primatenversuche durchgeführt worden seien, geschlossen worden sei. Seit 2008 gebe es also keine Tierversuche durch Novartis mehr in Österreich. Es sei deshalb naheliegend, dass die regionalen Proteste gegen Novartis Österreich zurückgegangen seien.

Verschlüsselung sei entgegen den Behauptungen von Breitsching sicherlich kein neues Thema. Ihm, DI Völkl, als angeblichem EDV-Experten einer kriminellen Organisation, werde ja vorgeworfen bereits am 7. September 2003 um 09:37 Uhr ein Fadinger-Email verschickt zu haben, in dem er schon damals – vor 7 Jahren – eine Verschlüsselung der Fadingerliste gefordert habe. Warum er diese Verschlüsselung gefordert habe, werde aus dem Kontext des Emails klar; dies habe er bereits bei seiner Angeklagteneinvernahme erläutert: Durch Polizeibespitzelung und polizeiliches Mitlesen von Fadinger-Emails sei eine medienwirksame Demonstration bei einem Schweinebauern verhindert worden. Da NGOs aber auf solche spektakulären Aktionen angewiesen seien, habe er in diesem Zusammenhang eine Verschlüsselung der Emailkommunikation gefordert.

Offensichtlich sei es der SOKO gelungen die EFS-Verschlüsselung” des Windows-Computers von David Richter zu knacken. Das verwundere nicht, zumal bereits der IT-Sachverständige Dr. Christian Lürzer angegeben habe, dass EFS einfach durch admin-Rechte übergangen werden könne. Daher liege es nahe, dass die einzige ihm zugeordnete Verschlüsselung auf dem einzigen PC, der ihm zugeordnet werde – der Computer an seinem Arbeitsplatz auf der Technischen Universität Wien – ebenso geknackt worden sei. Dieser Schluss werde gestützt durch die aktenkundige Auflistung von ihm zugeordneten Dateien aus dem eigentlich verschlüsselten Bereich. Jedenfalls habe es offensichtlich auch bei ihm – wie bei Richter – keine strafrechtsrelevanten Inhalte, die einer Erwähnung wert befunden worden wären, im verschlüsselten Bereich gegeben.

Zum USB-Stick SAMSUNG 2GB, der bei der Hausdurchsuchung des Sechstbeschuldigten gefunden worden sei, führte Di Völkl aus. dass Breitsching keine Kausalkette von den Fragmenten eines BekennerInnenschreiben zur Urheberschaft des Sechstbeschuldigten habe nachweisen können. Die Zeitmarken der Dateifragmente würden sich auf eine Systemzeit eines unbekannten Computers beziehen, die naturgemäß frei einstellbar sei und daher nichts mit der wahren Zeit zu tun haben müsse. Darüberhinaus gebe es beim vermutlich relevantesten Dateifragment Fundstelle 4″ – einer mutmaßlichen Sendebestätigung – überhaupt keine Zeitmarke. Auch die Vermutungen von Breitsching, dass die BekennerInnenschreibenfragmente überhaupt mit dem von ihm genannten Remailer http://gilc.org/speech/anonymous/remailer.html” versandt worden seien, würden keiner genauen Überprüfung standhalten: Weder die in den Sessionstore”-Dateifragmenten angegebenen URLs, noch die dort gefundenen Formularfeldnamen, würden den Schluss auf das Versenden einer Email mit gilc.org” zulassen. Im Gegenteil: Für DI Völkl sehe es zwar so aus, als ob die unbekannte Person, die den USB-Stick benutzt habe, tatsächlich eine Email versandt habe, aber nicht das BekennerInnenschreiben und auch nicht mit gilc.org”. Breitsching habe auch nicht ausschließen können, dass das gegenständliche BekennerInnenschreiben nicht auch vor der Manipulation am USB-Stick publiziert worden sei. So sei ein Download des bereits publizierten BekennerInnenschreibens leicht denkbar. Zu guter Letzt bleibe naturgemäß überhaupt jener Nachweis offen, der die Benutzung des inkriminierten USB-Sticks zur inkriminierten Zeit durch den Sechstbeschuldigten belegen könnte.

Der Sourcecode könne sich aber ändern, meinte die Richterin. Dann stehe aber dort nicht, dass es seit 1997 keine Änderung des Sourcecodes gegeben habe, sagte DI Völkl dazu.

Stellungnahme von Monika Springer

Bei ihr sei nichts verschlüsselt gewesen, stellte Springer fest. Abgesehen davon habe sie sich nicht gegen Tierversuche engagiert und mit Novartis nie etwas zu tun gehabt.

Ob Sie die SHAC-Kampagne kenne, fragte die Richterin. Nein, sagte Springer, das interessiere sie nicht, sie habe mit ihren Pelzkampagnen genug zu tun.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch führte aus, dass die Einvernahme des EDV-Technikers der Polizei, Breitsching, ergeben habe, dass in geringem Ausmaß und ausschließlich mit sehr einfachen Mitteln verschlüsselt worden sei. So sei ausschließlich Gratis-Software verwendet worden und selbst die Möglichkeiten dieser Gratis-Software seien nicht voll ausgeschöpft worden. In den meisten Fällen sei eben keine Voll-Verschlüsselung vorgelegen, obwohl das mit der verwendeten Gratis-Software realisierbar gewesen wäre und wie der Zeuge ausgeführt habe, dann auch eine stärkere Verschlüsselungsmaßnahme dargestellt hätte.

Von einer großen und gefährlichen kriminellen Organisation, wie sie das Gesetz beschreibe, wären aber Abschirmungsmaßnahmen, die auf besondere Weise über das normale Maß hinausgingen vom Gesetzgeber als definierendes Kriterium vorgesehen. In diesem Sinne wäre von einer kriminellen Organisation zu erwarten, dass sie auf professionelle Methoden zurückgreife und sich nicht auf die Anwendung von Gratis-Software beschränke.

Zu den anonym an eine Mailinglist verschickten Emails einer Tantchen ALF meinte Balluch, dass Breitsching klargestellt habe, dass die Verantwortung für diese Emails weder beim VGT noch bei dessen MitarbeiterInnen liege. So habe Breitsching bestätigt, dass die Emails weder angefordert worden seien, noch dass der VGT diese Emails interessant gefunden und deshalb an seine MitarbeiterInnen weitergeleitet hätte. Vielmehr seien die Emails von Unbekannten auf eine öffentliche Liste gesetzt worden und seien damit automatisch an all jene Personen zugestellt worden, die die Emails dieser Liste abonniert hatten. Diese Zustellung sei vollkommen automatisch abgelaufen und sei nicht zu verhindern gewesen.

Auch wenn die Polizei das nicht feststellen habe können, so gehe Balluch davon aus, dass den beiden VGT-MitarbeiterInnen gar nicht aufgefallen sei, dass sie diese Emails erhalten hatten. In beiden Fällen seien alle Emails automatisch in einen eigenen Ordner sortiert worden, in dem alle Emails von dieser Mailinglist gelandet seien. Und beide betroffenen MitarbeiterInnen hätten in diesen Ordner offenbar gar nicht oder nur sehr selten hineingesehen. Balluch habe das anlässlich des Vorwurfs noch einmal nachvollzogen und festgestellt, dass praktisch alle Emails in den betreffenden Ordnern als ungelesen markiert waren. Darauf, dass die beiden die Emails gar nicht registriert hätten, weise auch hin, dass das inkriminierte Email mit demselben Inhalt dreimal auf diese Liste gesendet worden sei. Und drei Mal dasselbe Email sei auch in den Ordnern ungelesen abgespeichert gewesen. Hätten die beiden die Emails gelesen, dann wäre Ihnen wohl aufgefallen, dass es sich drei Mal um denselben Inhalt gehandelt habe und sie hätten zwei Dubletten gelöscht.

Welche Straftaten wurden von einer kriminellen Organisation verübt?

Weiter sei im Rahmen einer erweiterten Einvernahme von DDr. Balluch eine Liste mit Straftaten mit Tierschutzhintergrund vorgehalten worden. Die Richterin habe diese mit den Worten kommentiert, dass es noch viel mehr Straftaten mit Tierschutzhintergrund geben würde, als in diesem Verfahren angeklagt seien. Laut Balluch zeige diese Liste die Beliebigkeit und Willkür dieses Verfahrens. Genauso gut könnte man eine der hier verhandelten Straftaten gegen eine aus der Liste tauschen oder umgekehrt. Es sei überhaupt kein Kriterium benennbar, warum gerade die angeklagten Straftaten der Organisation zugeordnet werden würden und die anderen nicht. Eine Abgrenzung sei unmöglich und die Vorgenommene sei willkürlich. In Wirklichkeit könne man hier auch gleich alle Straftaten mit tatsächlichem oder behauptetem Tierschutzhintergrund den Angeklagten vorwerfen und verhandeln, nur sei das wegen der in so einem Fall zu offensichtlich hervortretenden Absurdität der Staatsanwaltschaft zu peinlich gewesen.

Die Richterin wendete daraufhin ein, dass das abgrenzende Kriterium sei, dass alle Straftaten zu denen Bekennungen vorliegen würden, angeklagt worden seien. Balluch bezweifelte das und meinte, dass sowohl Straftaten angeklagt seien, zu denen keine Bekennerschreiben vorliegen würden, als auch Straftaten nicht angeklagt worden seien, zu denen sehr wohl Bekennerschreiben vorliegen würden.

Weiter habe das Gericht sein Email über Wahrheit und Glaubwürdigkeit vor Gericht in der Befragung von DDr. Balluch thematisiert. Einerseits störe Balluch daran, dass das Gericht das Email in einem Atemzug mit Anleitungen für Straftaten genannt habe, was laut Balluch zeige, dass das Gericht noch immer nicht den Inhalt des Emails verstanden habe. Andererseits sei vom Gericht die zynische Frage gestellt worden, ob es denn wirklich notwendig sei, solche Emails zu schreiben. Ja, meinte Balluch, das sei äußerst notwendig, denn wenn er über den Verlauf oder Ausgang eines Gerichtsverfahrens sehr emotional aufgewühlt und verzweifelt sei, dann nehme er für sich in Anspruch diese Verzweiflung in einem Email zum Ausdruck zu bringen und dieses an Menschen zu verschicken, von denen er sich Verständnis für seine Gefühle erhoffe. Nach Ansicht Balluchs stelle ein derartiger emotionaler Austausch ein menschliches Grundbedürfnis und Grundrecht dar. Darüber hinaus sei es auch legitim und zulässig, Mängel im Justizsystem zu problematisieren. Und es sei nun einmal eine Tatsache, dass RichterInnen keine GötterInnen seien, die auf wundersame Weise Tatsachen feststellen und so die Realität festlegen könnten. Vielmehr seien RichterInnen Menschen, die, um zu einem Urteil zu kommen, auf die Darstellungen anderer Menschen angewiesen seien. Und wenn sie einen falschen Eindruck bekämen, dann würden sie eben Tatsachen feststellen, die nicht dem entsprechen, was sich in Wirklichkeit zugetragen habe. Vielleicht höre das die Justiz nicht gerne, meinte Balluch, aber das sei gar nicht anders möglich und es gebe nicht die Verpflichtung der BürgerInnen in der Illusion totaler Rechtssicherheit zu leben. In einer Demokratie und in einem freien Staat gehöre es zu den Grundrechten, dass solche Dinge angesprochen werden dürfen. Und auf welche Art und Weise er seine Kritik formuliere, sei ihm selbst überlassen.

Aber insgesamt passe dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft in das gesamte Verfahren, in dem es laufend darum gehe, wer welche Interessen und Überzeugungen habe. Deshalb würde auch untersucht werden, wer was lese und wer welche Webseiten besucht habe.

Weiter meinte Balluch, dass es traurig sei, dass man das thematisieren müsse, aber am letzten Verhandlungstag seien am Richtertisch Mannerschnitten gegessen worden. Nun sei es nicht so, dass ihn das störe. Es störe ihn aber, dass vom Gericht mit zweierlei Maß gemessen werde, denn wenn Angeklagte Mannerschnitten essen würden, dann würden diese sofort gerügt und verwarnt, so wie das bereits vorgefallen sei. Selbiges gelte für Lachen, Lächeln und Grinsen. Auch das habe das Gericht wiederholt RechtsanwältInnen und Angeklagten zum Vorwurf gemacht oder sie deswegen gar verwarnt. Umgekehrt lache und grinse das Gericht selbst aber auch regelmäßig. Beispielsweise habe das Gericht bei den Ausführungen des Angeklagten Faulmann gelacht.

Zu guter Letzt berichtete Balluch, dass er mehrmals von ZuschauerInnen und Mitangeklagten darauf angesprochen worden sei, dass das Gericht demonstrativ Desinteresse an seinen Ausführungen im Rahmen seiner Stellungnahmen zur Schau stelle, indem es mit dem Sitznachbarn spreche, diesem etwas auf dem Computer zeige oder in den eigenen Unterlagen blättere und lese. Persönlich habe Balluch auch diesen Eindruck gewonnen und empfinde das als Affront.

Die Richterin hielt im Anschluss an Balluchs Stellungnahme fest, dass sie klarstellen wolle, dass sie selbst keine Mannerschnitten gegessen habe, sondern nur ihre Kollege.

Zusatzstellungnahme von DDr. Balluch

Zuletzt sagte noch DDr. Balluch, dass aus einer langen Liste von Straftaten im Bereich einer sozialen Bewegung nicht auf die Existenz einer kriminellen Organisation geschlossen werden könne. Laut Verfassungsschutzberichten gebe es 100 Mal Straftaten im Bereich linksradikaler Aktivitäten als im Tierschutz und sogar 300 Mal mehr Straftaten im rechtsradikalen Milieu. Daraus schließe aber auch niemand, dass es dort eine oder sogar nur eine einzige kriminelle Organisation geben würde. Mit diesen Straftaten ließen sich aber über die Jahre viel längere Listen erstellen als im Tierschutzmilieu.

Mittagspause 12:16 Uhr – 13:01 Uhr.

Einvernahme des Tierexperimentators am Krebsforschungsinstitut Wien

Nach der Mittagspause wurde ein Wissenschaftler des Instituts für Krebsforschung der Universität Wien, der dort Tierversuche macht, als Zeuge aufgerufen. Die Richterin wollte wissen, ob es vor April 2003, dem Tag einer Besetzungsaktion auf seinem Institut, Kontakt zum Tierschutz gegeben habe. Es habe einmal eine Demonstration gegeben, sagte der Zeuge, und einmal sei ein Türschloss verklebt worden.

Er solle von der Besetzung am 28. April 2003 berichten, forderte die Richterin den Zeugen auf. Ob er Tierversuche durchgeführt habe. Ja, sagte der Zeuge. Am 28. April 2003 habe er Proben aus dem Operationssaal geholt und am Gang eine Gruppe von Personen gesehen, die lachend dort gegangen seien. Er habe gedacht, dass es sich um StudentInnen handle. Im Bereich des Tierlabors sei ein Seuchenteppich, auf dem viele Spuren zu sehen gewesen seien. Dann habe er Personen mit Atemmasken gesehen, die wie eine Desinfektionsgruppe ausgesehen hätten.

Ob diese Personen Parolen gerufen hätten, wollte die Richterin wissen. Sie seien guter Stimmung gewesen, sagte der Zeuge, im Sinne von Hurra, wir haben es geschafft. Gleichzeitig hätten AktivistInnen in einem Büro eine Besetzung gemacht und mit dem Megaphon aus dem Fenster gesprochen. Welche Parolen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, vielleicht Freiheit für Mensch und Tier!.

Ob seine Tierversuche genehmigt gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Dann erzählte er weiter, dass es eine große Aufregung und einen Auflauf gegeben habe. Er habe dann erfahren, dass zwei Kollegen ins Spital gebracht worden seien, die er dann besucht habe. Warum diese Personen im Spital gewesen seien, fragte die Richterin. Sie hätten erzählt, sagte der Zeuge, dass sie die AktivistInnen aufgefordert hätten, den Raum zu verlassen. Die AktivistInnen hätten aber den Raum weiter fotografiert. Dann habe ein Kollege versucht, die Personen aus dem Raum zu drängen, dabei sei von den AktivistInnen Pfefferspray eingesetzt worden. Eine Kollegin, die in einiger Entfernung gestanden sei, sei davon indirekt betroffen gewesen. Im Tierstall hätten die AktivistInnen eine Frau beiseite geschoben, die eine Tür zuhalten habe wollen.

Die Richterin las aus dem Polizeibericht vor, dass DDr. Balluch, Mag. Hnat, Faulmann und Richter dabei gewesen seien. Ob das stimme, fragte sie die Angeklagten. DDr. Balluch, Mag. Hnat und Faulmann sagten ja, Richter bestritt seine Präsenz aber. Warum das behauptet werde, wollte er wissen.

Die Richterin las aus dem Polizeibericht weiter vor. Es sei tumultartig zugegangen, die TierschützerInnen hätten ungepflegt ausgesehen. Ob es einen Prozess gegen DDr. Balluch gegeben habe, fragte sie dann den Zeugen. Die medizinische Fakultät habe klagen wollen, sagte der Zeuge, und er habe seinen Namen dafür hergegeben. Wie das ausgegangen sei, wollte die Richterin wissen. Er habe alle Klagen verloren, gab der Zeuge zu. Grund sei die mangelnde Passivlegitimation und das Recht auf freie Meinungsäußerung gewesen.

Die Richterin fragte dann DDr. Balluch, ob er es gut finde, wenn bei solchen Aktionen Pfefferspray eingesetzt werde. Den Pfefferspray hätten KollegInnen des Zeugen benutzt, nicht die AktivistInnen, sagte DDr. Balluch dazu. Dann ließ er einige Emails von ihm, in denen von diesem Vorfall berichtet wurde, aus dem Fadinger Archiv vorlesen. Darin sagte DDr. Balluch damals, dass die TierschützerInnen ohne jede Gewalt und ohne jede Sachbeschädigungen in das Labor gelangt seien und dass die Laborangestellten den Pfefferspray benutzt und einen Aktivisten brutal gewürgt hätten. DDr. Balluch zeigte das Foto mit den tiefen Würgemalen am Hals eines der Aktivisten. In einem weiteren Email stand, dass die Polizei DDr. Balluch mitgeteilt habe, dass 9 Ratten mit den AktivistInnen aus dem Tierversuchslabor mitgegangen seien. DDr. Balluch bat per Email auf der Emailliste, ob man diejenigen, bei denen die Ratten jetzt seien, irgendwie erreichen und bitten könnte, Fotos von den Ratten dem VGT zu schicken.

Türläuten und Flugblätter

Die Richterin fragte den Zeugen, was dann später noch geschehen sei. Es habe einen Vorfall bei ihm zu Hause gegeben, sagte der Zeuge. Ob seine Daten am Internet zu finden seien, fragte die Richterin. Es habe eine Spionin am Institut gegeben, behauptete der Zeuge, daher habe man sicher auch seine Adresse gekannt. Abgesehen davon sei sie auch im Telefonbuch gestanden. Eine Frau habe ihn angerufen und gefragt, wer er sei.

Später habe dann jemand mit einem Klebeband seine Türglocke auf Dauerläuten fixiert und etwa 100 Flugblätter in der Umgebung verteilt. Er habe dann alle diese Flugblätter wieder eingesammelt. Was die AktivistInnen gemacht hätten, wollte die Richterin wissen. Er habe keine gesehen, sagte der Zeuge. Es habe nur die Glocke geläutet, niemand habe Parolen gerufen. Ob so etwas auch bei seinen KollegInnen passiert sei, fragte die Richterin. Kurz darauf bei zwei KollegInnen, sagte der Zeuge.

Ob es dazu noch etwas zu sagen gebe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge, ihn habe nur irritiert, dass von der Besetzung bis heute viele Berichte am Internet zu finden seien, sogar in verschiedenen Sprachen. Er habe u.a. Bericht auf italienisch und ungarisch gesehen. StudentInnen hätten ihn deshalb auch auf Tierversuche angesprochen.

Fragen des Staatsanwalts

Ob seine Tierversuche an Ratten öffentlich bekannt gewesen seien, fragte der Staatsanwalt. Sie seien genehmigt gewesen und nicht geheim, sagte der Zeuge. Er habe von einem Spion am Institut gesprochen, sagte der Staatsanwalt. Da der VGT die genau Anzahl der verwendeten Ratten, nämlich 312, gekannt habe, müsse es Insiderinformationen gegeben habe, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Mag. Traxler stellte fest, dass der Zeuge den VGT und DDr. Balluch geklagt habe, weil seine Tierversuche als Tierquälerei bezeichnet worden seien. Die Richterin unterbrach sofort und fragte den Zeugen noch einmal, ob seine Versuche genehmigt gewesen seien. Nachdem diese bejahte sagte die Richterin, dass damit das Thema abgehakt sei. Dann erklärte sie unmotiviert, dass ihr auch Leute, die Tierrechte gut finden, gesagt hätten, dass sie das Verhalten der Angeklagten missbilligen würden.

Mag. Traxler kam aber noch einmal auf die Klage wegen Tierquälerei zu sprechen. Das Gericht habe damals entschieden, dass die Tierversuche des Zeugen als offensichtlich sinnlos und als Tierquälerei bezeichnet werden können. Das soll ein Grund sein, jemanden mit Pfefferspray zu verletzen?, sagte die Richterin aufbrausend. Das sei nicht objektiviert, sagte Mag. Traxler dazu, dass der Pfefferspray von den TierschützerInnen benutzt worden sei. Es gebe wechselseitige Beschuldigungen, es stünde Aussage gegen Aussage. Für sie sei es unglaubwürdig, dass sich Angestellte des Instituts selbst mit Pfefferspray verletzen würden, sagte die Richterin. Nein, sagte Mag. Traxler dazu, niemand hätte sich selbst verletzt. Die Angestellten hätten die AktivistInnen mit Pfefferspray attackiert, dann sei der Pfefferspray in dem geschlossenen Raum in der Luft geblieben und das hätten die Angestellten dann eingeatmet. Mag. Traxler wollte dann die Urteile in den Prozessen vorlegen, doch die Richterin sagte, dass es wegen der Emotionalität im Gerichtssaal eine Pause geben müsse.

Pause 13:58 Uhr – 14:09 Uhr.

Nach der Pause nahm die Richterin die Urteile an und las vor, dass das Gericht die Aussage, die Tierversuche des Zeugen seien offensichtlich sinnlos und reine Tierquälerei als zulässige Werturteile qualifiziert habe. Die Klage habe darauf abgezielt, dass DDr. Balluch und der VGT das nicht mehr behaupten dürfe. Das Gericht habe aber erkannt, dass alle faktischen Vorhaltungen von DDr. Balluch wahr gewesen seien und dass es sich beim Vorwurf der Tierquälerei um ein zulässiges Werturteil handle.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch beantragte die Vorlage eines weiteren seiner damaligen Emails aus dem Fadinger-Archiv. Darin stand, dass die Genehmigungskommission festgestellt habe, dass der Tierversuch in der durchgeführten Weise nicht genehmigt gewesen sei. Es sei nicht beantragt gewesen, die Ratten 14 Tage hindurch ausschließlich mit Kaffee zu füttern. Die Richterin fragte den Zeugen über den Wahrheitsgehalt dieser Aussage und dieser bestritt das. DDr. Balluch zitierte dann aber noch einmal das Urteil des Gerichts, wonach alle Aussagen von DDr. Balluch zu diesem Tierversuch, also auch das ausschließliche Füttern von Kaffee, wahr seien. Wie sich der Zeuge das erklären könne, wollte er wissen. Die Richterin griff wieder ein und schien das Urteil uminterpretieren zu wollen. Mag. Traxler führte noch einmal aus, dass das Gericht wörtlich gesagt habe, dass die Aussagen von DDr. Balluch zum Tierversuch des Zeugen allesamt wahr gewesen seien. Die Richterin unterbrach diese Ausführungen und wollte augenscheinlich dieses Urteil nicht hören.

DDr. Balluch fügte an, dass er damals einen Bericht des Zeugen über seine Tierversuche erhalten habe, in dem diese Umstände wie das Füttern mit Kaffee genau beschrieben gewesen seien. Weil er dem Gericht habe diesen Bericht mit der Unterschrift des Zeugen vorlegen können, habe das Gericht so entschieden. Er, DDr. Balluch, würde nie einfach Aussagen über einen Tierversuch erfinden sondern sich immer an die Fakten halten. Das habe dieses Gericht bestätigt.

Fragen von Mag. Hnat

Ob der Zeuge den Bericht auf der Webseite über das Würgen des Aktivisten gelesen habe, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte der Zeuge. Ob er dazu eigene Wahrnehmungen gehabt habe, fragte die Richterin, wie sie immer eingreift, wenn sie die ZeugInnen dazu ermuntern will, keine weitere Aussage zu einem Thema zu machen. Nein, sagte der Zeuge auch prompt. Das Thema ist damit abgehakt, sagte die Richterin forsch.

Frage von Chris Moser

Ob er damals dabei gewesen sei, fragte Moser. Nein, sagte der Zeuge, aber das habe er auch nie behauptet.

Fragen von DI Völkl

Ob es eine Aufforderung an ihn gegeben habe, unter Setzung einer Frist die Tierversuche zu beenden, fragte DI Völkl und spielte damit auf die Behauptung des Staatsanwalts an, man könne die Handlungen der angeblichen kriminellen Organisation daran erkennen, dass sie zuerst auffordere und dann zuschlage. Nein, sagte der Zeuge aber. Ob sein Institut irgendetwas mit HLS zu tun habe, fragte DI Völkl und spielte damit auf die Aussage des Staatsanwalts an, dass diese Institutsbesetzung im Rahmen einer kriminellen Kampagne gegen HLS erfolgt sei. Aber der Zeuge sagte wiederum nein. Dann wurde der Zeuge um 14:25 Uhr entlassen.

Stellungnahme von DDr. Balluch

Anschließend konnten die Angeklagten zu den Aussagen des Zeugen Stellung nehmen. DDr. Balluch führte zunächst aus, dass die AktivistInnen keine Masken getragen hätten, um sich zu vermummen, sondern das es sich um Atemmasken gehandelt habe, um einer Seuchenübertragung zu entgehen.

Dann erklärte er, dass er selbst im Büro eingeschlossen gewesen sei und mitttels Transparent und Megaphon die Öffentlichkeit über die Umstände dieser Tierversuche informiert habe. Er habe also persönlich keine Beobachtungen zur Benutzung des Pfeffersprays gehabt. Aber ihm sei glaubwürdig versichert worden, dass die Angestellten sehr aggressiv gewesen seien, einen Aktivisten schwer gewürgt und dann auch Pfefferspray eingesetzt hätten. Diesen Aussagen würde er mehr Glauben schenken, als denen von Personen, die keine moralischen Skrupel hätten, Tiere in Tierversuchen zu Tode zu quälen. Wer brutal zu Tieren sei, der sei es auch zu Menschen. Daher seien diese Gewaltaktionen der Angestellten nicht überraschend. Abgesehen davon gebe es ja das Beweisfoto der Würgemale am Hals eines Aktivisten, die sich dieser wohl nicht selber zugefügt habe. Die Angestellten seien nur aus propagandistischen Gründen ins Spital gegangen, um die Aktion möglichst zu desavouieren.

Dann verwies DDr. Balluch noch einmal auf sein Email, dass er von der Rattenbefreiung erst von der Polizei erfahren habe. Er selbst habe die gesamte Aktion geplant und sei stolz auf ihre perfekte Durchführung. Die Befreiung der Ratten sei aber nicht Teil seines Plans gewesen sondern offenbar spontan von AktivistInnen in eigener Verantwortung durchgeführt worden.

Dann erzählte DDr. Balluch, dass zwei Journalistinnen vom Falter und vom Standard bei der Aktion dabei gewesen seien und danach davon berichtet hätten. Das kann ich mir vorstellen, Falter und Standard, kommentierte die Richterin diese Aussage abfällig. Na, der Stürmer wird nicht mitgehen, sagte Moser dazu.

Plötzlich fragte die Richterin freundlich, wie es den Ratten ergangen sei und ob sie die Fotos sehen könne. DDr. Balluch zeigte dem Gericht dann eine Reihe von Fotos von Ratten, die auf Pölstern sitzen und in Röhren spielen. Die Ratten hätten überlebt und ein schönes Leben gehabt. Eine der 9 Ratten sei schwanger gewesen und habe 7 Kinder geboren.

Zuletzt sprach DDr. Balluch über die Genehmigungskommission laut § 13 Tierversuchsgesetz und dass sie keine eigenen Entscheidungen treffen könne und dass es auch nach dem Gesetz keine moralische Abwägung zwischen dem möglichen Sinn eines Tierversuchs und seiner Belastung für die betroffenen Tiere geben könne, wie das zeitgemäße Tierversuchsgesetze in anderen Ländern vorsehen würden. Der VGT und der gesamte Tierschutz kritisiere daher vehement das Tierversuchsgesetz und fordere eine professionelle Kommission mit anderen Entscheidungskriterien. Man müsse zwischen illegalen und unmoralisch-tierquälerischen Versuchen unterscheiden, weil es in Österreich auch legale Tierquälerei gebe. Es sei die Pflicht von Tierschutzorganisationen, auch legale aber tierquälerische Praktiken anzuprangern und dazu würden Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie die hier besprochene Besetzung, dienen.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Mag. Hnat sagte dann, er sei über die schwere Gewalt der Angestellten des Instituts gegen die AktivistInnen geschockt gewesen.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann stellte fest, dass er sich auch an der Besetzung des Büros beteiligt habe. Ob er denn bis heute nichts Negatives daran sehe, fragte die Richterin. Es habe keine polizeiliche oder gerichtliche Verfolgungshandlung gegen die Besetzer gegeben, sagte Faulmann. Ob die Richterin denn nicht die Entscheidung des Gerichts akzeptieren wolle, fragte er dann, und wiederholte damit eines der Lieblingszitate der Richterin, das sie regelmäßig dann verwendet, wenn sie eine Kritik der Angeklagten an Gerichtsurteilen kommentiert.

Er sei damals im Büro gewesen und habe plötzlich die Feuerwehr mit Giftgasmasken gesehen. Das sei aber reine Propaganda des Instituts gewesen, es habe überhaupt kein Giftgas gegeben.

Er habe sich auch aus dem Gerichtssaal tragen lassen, unterbrach die Richterin, statt rauszugehen, nachdem sie ihn des Gerichtssaals verwiesen hatte. Er sei eben mit der Entscheidung der Richterin nicht einverstanden gewesen, erklärte Faulmann, und habe auf diese Weise protestiert.

Stellungnahme von DI Völkl

DI Völkl sagte, er wundere sich, warum verlangt würde, sich von einer Aktion zu distanzieren, bei der kein Rechtsbruch stattgefunden habe. Dann stellte er richtig, dass es keine Tierrechtsethikkommission”, wie von der Richterin gemutmaßt, gebe. Es gebe – wie vom Zeugen richtig angegeben – nur Tierversuchskommissionen”. Auf die vom Zeugen erwähnte universitätsinterne Tierversuchskommission wolle er aber nicht näher eingehen, da es sich aus den Grundgesetzen des logischen Denkens ergebe, dass es keinen strukturellen Grund gebe, universitätsintern über die Anzahl von Publikationen hinausgehend auch nur in irgendeiner Weise auf tierschutzrelevante Belange Rücksicht zu nehmen. Gesetzlich relevant seien einzig die im Tierversuchsgesetz geregelten ministeriellen Tierversuchskommissionen. Dort sei in § 5 und § 8 eindeutig geregelt, dass Tierversuche immer zu genehmigen seien, wenn lediglich keine methodischen Fehler” im experimentellen Ablauf zu erkennen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu erwarten” seien. Eine ethische Abwägung zwischen dem zu erwartenden Nutzen und dem tatsächlichen Leid der Tiere sei nicht vorgesehen.

Stellungnahme des Neuntangeklagten

Der Neuntangeklagte ergriff das Wort und sagte, er freue sich sehr, dass diese Ratten befreit worden seien. Er habe die Fotos gesehen und finde das alles sehr gut.

Stellungnahme von David Richter

Richter sagte dann nochmals, dass er bei dieser Aktion nicht dabei gewesen sei. Er wisse nicht, warum er von der SOKO in diesem Zusammenhang namentlich genannt worden sei. Ob sich seine Gattin in das Labor eingeschleust habe, fragte die Richterin plötzlich. Seine heutige Gattin habe damals in diesem Labor gearbeitet, sagte Richter, aber er habe sie zu dieser Zeit noch nicht gekannt.

Stellungnahme von Monika Springer

Springer sagte dann, dass diese Aktion 2 ½ Jahre vor dem Beginn ihres Aktivismus stattgefunden habe. Ein unabhängiges Gericht habe zu dieser Aktion keine Verurteilung ausgesprochen und festgestellt, dass man den Zeugen als Tierquäler bezeichnen dürfe. Das wolle sie daher jetzt tun. Herr Zeuge, sagte sie dann zum noch immer anwesenden Zeugen, der im Zuschauerraum Platz genommen hatte, Sie sind ein Tierquäler.

Ende 14:43 Uhr.

2 Kommentare

Das kann ich mir vorstellen, Falter und Standard, kommentierte die Richterin diese Aussage abfällig.

Oho, läßt sich hier das ehrenwerte Gericht in seine Gesinnungskarten blicken? Auf jeden Fall passend zu diesem Gesinnungsprozess.

Das ehrenwerte Gericht bevorzugen wohl den Völkischen Beobachter oder Zur Zeit.

Das ehrenwerte Gericht kennt wohl nicht die unsägliche Klenk’sche Schreibe bezüglich der Causa, sonst würde das Urteil über den Falter wohl freundlicher ausfallen.

Ob die Richterin denn nicht die Entscheidung des Gerichts akzeptieren wolle, fragte er dann, und wiederholte damit eines der Lieblingszitate der Richterin, das sie regelmäßig dann verwendet, wenn sie eine Kritik der Angeklagten an Gerichtsurteilen kommentiert.

Ein unabhängiges Gericht habe zu dieser Aktion keine Verurteilung ausgesprochen und festgestellt, dass man den Zeugen als Tierquälerei bezeichnen dürfe. Das wolle sie daher jetzt tun. Herr Zeuge, sagte sie dann zum noch immer anwesenden Zeugen, der im Zuschauerraum Platz genommen hatte, Sie sind ein Tierquäler.

Meine Hochachtung vor den Angeklagten, die sich auch bei diesen widrigen Umständen von dieser Gesinnungsjustiz nicht unterkriegen lassen.