Tierschutzprozess 43. Tag
Freitag 3. September 2010
Inhalt:
Den gesamten Tag wurde der SOKO-Computerexperte Breitsching, dessen Einvernahme am Vortag begonnen hatte, durchgeführt und zuletzt beendet. Dabei ergaben sich keine aufregend neuen Erkenntnisse. Der Zeuge hatte festgestellt, dass auf einer öffentlichen Email-Liste, auf der sich auch einige der Angeklagten befunden hatten, anonym Broschüren verschickt worden waren, die den Bau von Brandsätzen, das Knacken von Schlössern oder überhaupt alle Möglichkeiten der Rache an Personen aus persönlichen Gründen thematisierten.
Breitsching hatte vor allem die Computer von DDr. Balluch analysiert. Dabei habe er gefunden, dass DDr. Balluch auch Internetseiten angesteuert hätte, die als radikal gelten würden. Breitsching hatte aber auch festgestellt, dass die Texte, die der linguistische Sachverständige DDr. Balluch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet hatte, nirgendwo auf DDr. Balluchs Computer gefunden wurden. Auf den Computer von Dr. Plank, die sich im VGT-Büro befunden hatten, seien diese Texte aber sehr wohl gewesen. Bei einem davon, dem Pelzflugblatt, war das Datum der letzten Änderung 1994, beim anderen, dem Brief an den Landesrat, war das Datum der letzten Änderung Mai 1997. Beide Daten stammen aus einer Zeit, in der DDr. Balluch noch nicht in Österreich war und mit Dr. Plank noch keinen Kontakt hatte. Es sei daher ausgeschlossen, dass DDr. Balluch diese Texte geschrieben habe.
Das war zwar nicht neu, bestätigte aber dennoch die bisherigen Ergebnisse. Neu war aber, dass Breitsching auf DDr. Balluchs Computer eine Datei mit 16 Leserbriefen gefunden hatte. Diese seien alle mit Copy und Paste sukzessive von der Online Plattform der Tageszeitung die Presse herunterkopiert worden. Das ergebe sich daraus, dass sie nicht im File geschrieben worden seien, dass sie verschiedene Fonts und Schriftarten enthielten und dass es temporäre Browserdateien gebe, die belegen würden, dass DDr. Balluch mehrmals diese Webseite angesteuert hatte. Diese Leserbriefe hatte aber der linguistische Sachverständige ebenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit DDr. Balluch zugeordnet. Also findet sich hier eine weitere eindeutige Widerlegung dieses Gutachtens.
Ein weiteres Ergebnis, das von der Verteidigung positiv aufgenommen wurde, betraf die Frage der Kommunikation zwischen denjenigen Angeklagten, die von der Staatsanwaltschaft der BaT und dem VGT zugeordnet werden. Es stellte sich heraus, dass zwischen den beiden Gruppen praktisch keine Email-Kommunikation geherrscht hatte. Am 2. September 2010 wurde zu Telefonkontakten der beiden Gruppen ein Bericht der SOKO fertig, der im Gerichtssaal verteilt wurde und wahrscheinlich in den nächsten Wochen im Prozess thematisiert wird. Die Anzahl der Email- und Telefonkontakte 2006 bis 2008 sind an einer Hand abzählbar und betreffen nur insgesamt 3 Personen.
Der schriftliche Bericht des SOKO-Computerexperten war mit 23. Juni 2010 datiert, der neue Bericht über Telefonkontakte mit 2. September 2010. Offenbar ist die SOKO noch immer aktiv und ermittelt weiter. Das steht im diametralen Widerspruch zu den Aussagen der SOKO-BeamtInnen, die bereits vernommen wurden, die zwar alle verschiedene Daten zur Auflösung der SOKO angegeben hatten, aber sich darüber einig waren, dass die SOKO bereits vor langer Zeit aufgelöst worden ist.
Am Ende des Tages händigte die Richterin plötzlich die restlichen Computer an den VGT und DDr. Balluch aus, die noch bei Gericht waren. DDr. Balluch hat damit seine Computer zwei Jahre und vier Monate nach der Beschlagnahme wieder zurück erhalten!
Am heutigen Prozesstag fehlten vier Angeklagte wegen Krankheit. Ein fünfter musste in der Mittagspause zum Arzt und konnte am Nachmittag nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen. Im Gerichtssaal waren wieder 40 PolizeischülerInnen und 10 andere Personen anwesend. Die Verhandlung begann um 9:09 Uhr.
Einvernahme von SOKO-Computerexperten Breitsching
Da Breitsching als Zeuge einen Computer benutzte, stellte Anwalt Dr. Haberditzl die Frage, ob auch die Angeklagten Computer benutzen dürfen. Die Richterin sagte erbost, dass das bereits vier Mal abgelehnt worden sei. Dr. Haberditzl solle sich erkundigen, sonst müsse sie das melden. Ja, melden Sie
, meinte Dr. Haberditzl dazu. Lachen im Gerichtssaal.
Breitsching sprach dann darüber, was er zur Frage herausgefunden habe, welche Emailadressen der Sechstbeschuldigte benutzt habe. Dabei stellte er fest, dass es viele verschiedene österreichische und internationale Email-Listen gibt, auf denen verschiedene Angeklagte u.a. auch mit verschiedenen Emailadressen angemeldet gewesen seien. Anwältin Dr. Stuefer fragte, ob es diese Aussagen auch schriftlich gebe. Es habe sich bei diesen Recherchen um einen neuen Auftrag der Richterin an die SOKO gehandelt, sagte Breitsching. Das meiste habe er nicht schriftlich weitergegeben, sondern nur auf seinem Computer.
Was eine Email-Liste sei, wollte die Richterin wissen. Das sei eigentlich nur eine Emailadresse, an die man Emails schicke und von dort würde das automatisch an alle Emailadressen, die sich eingetragen hätten, weitergeschickt werden. Ob das verschlüsselt ablaufe. Nein, sagte Breitsching, die Frage der Verschlüsselung von Email-Listen sei zwar auf verschiedenen Listen diskutiert aber nie entschieden worden. Es gebe aber grundsätzlich schon verschlüsselte Email-Listen.
Emails von Tantchen ALF
Die Richterin fragte Breitsching dann, was es mit dem Email von Tantchen ALF auf sich habe. Das sei mindestens drei Mal auf einer öffentlichen Email-Liste verschickt worden, sagte Breitsching. Es handle sich um eine Broschüre, in der sich u.a. auch Anleitungen zum Bau von Brandsätzen befänden. Alle eingetragenen Mitglieder dieser Email-Liste hätten dieses Email automatisch und ohne ihr Zutun von einer wechselnden anonymen Emailadresse unter dem Namen Tantchen ALF
erhalten.
Da Richter einer dieser Empfänger war, fragte die Richterin, ob der Zeuge feststellen habe können, ob Richter dieses Email geöffnet habe. Das habe er nicht feststellen können, sagte Breitsching, aber es sei möglich, weil man nicht alle Emails von Email-Listen öffnen würde, weil es viel zu viele seien.
Die Richterin wollte dann wissen, wer beim VGT dieses Email von Tantchen ALF erhalten habe. Richter und eine andere Mitarbeiterin, die aber nicht beschuldigt sei, sagte Breitsching. Und dann fügte er hinzu, dass keineR der hier anwesenden Angeklagten die Emails von Tantchen ALF aktiv gesucht habe, sondern einfach als Mitglieder einer öffentlichen Email-Liste erhalten.
Internationale Email-Liste
Breitsching hatte ja auch festgestellt, dass einige der Angeklagten auf internationalen Email-Listen zu Tierrechten in englischer Sprache eingetragen gewesen seien. Die Richterin projizierte Emails von dieser Liste an die Wand, in denen Berichte von Sachschäden in anderen Ländern angeführt gewesen seien.
Leserbriefe auf DDr. Balluchs Computer
Die Richterin las dann vom Bericht von Breitsching vor. Er habe ein File gefunden, in dem sich 16 Leserbriefe befunden hätten, die der linguistische Sachverständige DDr. Balluch als Autor mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet hatte. Diese Briefe seien durch sukzessives Hineinkopieren von der Webseite der Tageszeitung Die Presse
entstanden. DDr. Balluch habe diese Webseite mehrmals angesteuert und die 16 Leserbriefe nach einander runter kopiert. Er habe sie sicher nicht in diesem File geschrieben. Breitsching stimmte zu.
Texte von Dr. Plank Bekennerschreiben
Nerzbefreiung
Die Richterin las dann weiter aus Breitschings Bericht vor. Die Texte, die der APA als angebliches Bekennerschreiben zur Nerzbefreiung 1997 geschickt worden seien, würden von Dr. Plank stammen. Unter den VGT-Computern sei auch Dr. Planks Computer von damals gefunden worden. Darin seien diese Texte enthalten gewesen. Niemand anderer habe darauf zugegriffen. Ja, sieht so aus, sagte Breitsching dazu. Ob das lediglich seine Vermutung sei, fragte die Richterin dann. Auffällig für den außenstehenden Beobachter war dabei, dass die Richterin alle Aussagen des Computerexperten für bare Münze genommen hatte, nur bei seinen Ergebnissen zu diesen Texten, die den Aussagen des linguistischen Gutachters und damit der Anklage des Staatsanwalts widersprachen, wollte die Richterin plötzlich hören, dass das nur eine Vermutung sei. Breitsching sagte aber, dass das das Ergebnis seiner Untersuchung sei und auf Fakten beruhe.
Der USB-Stick von Mag. Hnat
Es sei auch ein USB-Stick bei Mag. Hnat gefunden worden, der das Programm Torpark enthalten habe. Die Richterin wollte wissen, ob das zu anonymem Internetsurfen benutzt worden sei. Man habe keine solchen Internetsitzungen damit nachweisen können, sagte Breitsching.
Pause 10:26 Uhr – 10:51 Uhr.
Frage von Anwalt Dr. Haberditzl
Dr. Haberditzl fragte, ob sich die Mitglieder von Email-Listen gegenseitig kennen müssten. Nein, sagte Breitsching, aber auf Listen mit Nominierung müssten die TeilnehmerInnen jedenfalls irgendwem anderen auf der Liste bekannt sein.
Fragen von Anwältin Dr. Stuefer
Dr. Stuefer fragte dann, ob die Email-Listen, die von den Angeklagten benutzt worden seien, verschlüsselt gewesen seien. Nein, sagte Breitsching. Ob es darauf Hinweise gegeben hätte, dass verschlüsselte Listen benutzt worden seien, ergänzte Dr. Stuefer ihre Frage. Nein, sagte Breitsching.
Zum Verschicken eines Bekennerschreibens von einem USB-Stick
Ob der USB-Stick des Sechstbeschuldigten auch von anderen Personen benutzt worden sein könnte, fragte Dr. Stuefer. Ja, das sei immer möglich, sagte Breitsching. Ein wortgleicher Text wie das veröffentlichte Bekennerschreiben sei beim Sechstbeschuldigten nicht gefunden worden, fragte Dr. Stuefer. Das gebe es bei ihm nicht, nein, sagte Breitsching. Es sei also nur eine Vermutung, dass dieses Schreiben von diesem USB-Stick verschickt worden sei, meinte Dr. Stuefer. Naja, sagte Breitsching. Es habe ja Abweichungen im Text gegeben, drängte Dr. Stuefer. Ja, sagte Breitsching. Das Bekennerschreiben sei eben nach dem Verschicken gelöscht worden, mischte sich die Richterin ein. Ja, sagte Breitsching. Wie er das sagen könne, wenn das wortgleiche Bekennerschreiben auch in Fragmenten im gelöschten Bereich nicht existiere, fragte Dr. Stuefer. Stellen Sie eine konkrete Frage!
, fuhr die Richterin die Anwältin an. Herr Breitsching, sagte Dr. Stuefer, das sei also eine Vermutung. Was meinen Sie?
, fragte die Richterin.
Dr. Stuefer zitierte dann aus Breitschings Bericht. Da stehe augenscheinlich
sei das Email verschickt worden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
habe es sich um ein Bekennerschreiben gehandelt. Was mit diesen Begriffen gemeint gewesen sei, fragte die Richterin. Für ihn hätten sich aus dem Befund keine anderen Schlüsse ziehen lassen, sagte Breitsching. Die Fundstellen und die Textabweichungen
, zitierte die Richterin aus dem Bericht, würden für ein Schreiben des Textes am Stick sprechen. Wenn man einen Text schreibe, dann ändere man ihn immer wieder, erklärte Breitsching.
Wie oft Session-Stores am Stick angelegt worden seien, fragte Dr. Stuefer. Jedes Mal, wenn sich das Bild am Monitor ändere, sagte Breitsching. Warum es dann keine Wort- und Satzteile in Fragmenten auf dem Stick gebe, wenn der ganze Text dort geschrieben worden sein soll, fragte Dr. Stuefer. Da habe sich offenbar die Seite zu wenig geändert, sagte Breitsching. Ob er ausschließen könne, dass mit Copy und Paste gearbeitet worden sei, dass also der Text hineinkopiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Das glaube er nicht, meinte Breitsching. Der Schreiber war mit Torpark abgesichert. Dann würde man schreiben und nicht kopieren. Das vermute er also, meinte Dr. Stuefer. Nein, sagte Breitsching, das sei eine Tatsache.
Woher die Zeitangaben in seinem Bericht stammen würden, fragte Dr. Stuefer. Es gebe Zeitmarker, er habe das aber nicht genau dokumentiert, sagte Breitsching. Ob eine Zeitmarke der realen Zeit entspreche, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Breitsching, der am Computer angegebenen Zeit. D.h. die Zeitangaben seien nicht wirklich verifizierbar, meinte Dr. Stuefer, forensisch gesehen. Stimmt, sagte Breitsching. Das ganze könnte also auch Tage früher oder später geschrieben worden sein, meinte Dr. Stuefer. Ja, sagte Breitsching. Ob das öfter vorkäme, dass eine Computeruhr falsch eingestellt sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Breitsching.
Fragen zu den Emails von Tantchen ALF
Ob eine Email-Liste quasi eine Massenaussendung sei, fragte Anwalt Dr. Dohr. Das komme darauf an, wie viele Mitglieder auf dieser Liste eingetragen seien, sagte Breitsching. Auf der Liste, auf der die Emails von Tantchen ALF erschienen seien, wie viele Personen seien da eingetragen gewesen, fragte Dr. Dohr. Das wisse er nicht, meinte Breitsching. Ob das eine öffentliche Liste sei, in die sich jeder Mensch selbst eintragen könne, fragte Dr. Dohr. Auch das wisse er nicht, wich Breitsching aus.
Muss ein Mitglied jedes Email einer Liste auch geöffnet haben, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte Breitsching bestimmt, auf Listen würden selten alle Emails geöffnet werden.
Ob er sich konkret angesehen habe, ob diese Emails von Tantchen ALF von den EmpfängerInnen geöffnet worden seien, fragte Anwalt Dr. Karl. Das habe er nicht nachschauen können, sagte Breitsching. Wie viele Emails denn auf dieser Liste pro Tag verschickt würden, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte Breitsching. Ob es 200-300 Emails pro Monat sein könnten, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Breitsching. Wie viele dieser Emails er bei Richter gefunden habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte Breitsching.
Richter habe seine Emails über den Mail-Server des VGT empfangen, stellte Dr. Karl fest. Ob der Zeuge wisse, wie so ein Mail-Server arbeite. Das wisse er nicht, sagte Breitsching. Ob das so zu verstehen sei, dass man keinen Einfluss darauf habe, was man von einer Email-Liste für Emails empfange, fragte die Richterin. Theoretisch könne man bestimmte Absenderadressen ausschließen, stellte Breitsching fest. Ob jemand die Inhalte von solchen Emails überprüfe, bevor sie auf die Liste geschickt würden, fragte die Richterin. Nein, sagte Breitsching, das wäre viel zu zeitaufwendig.
Ob die Emails zuerst zensuriert würden, bevor sie auf die Liste kämen, fragte Dr. Karl. Das könne er sich nicht vorstellen, meinte Breitsching.
Zu Dr. Planks Texten Bekennerschreiben Nerzbefreiung
Dr. Karl forderte dann den SOKO-Computerexperten auf, konkret vorzulesen, von welchen Zeitpunkten die Texte von Dr. Plank für das Bekennerschreiben Nerzbefreiung stammen würden. Der Text des zugrunde gelegten Pelzflugblatts, führte Breitsching aus, sei am 23. 11. 1994 zuletzt geändert worden. Das sei eine verlässliche Zeitmarke, die sich auch beim Kopieren nicht verändere.
Und der Text des Briefes an den Landesrat, fragte Dr. Karl. Der sei am 13. Mai 1997 zuletzt geändert worden. Dr. Karl beantragte dann die ergänzende Einvernahme von DDr. Balluch mit der Frage, wann er erstmals mit Dr. Plank in Verbindung getreten sei. Widerwillig lies die Richterin das zu. DDr. Balluch sagte, dass er im Jahr 1994 noch in England gewesen sei und keinen Kontakt zu österreichischen TierschützerInnen oder Dr. Plank gehabt habe. Im Mai 1997 sei das auch noch der Fall gewesen. Es sei aktenkundig, dass er am 2. Juni 1997 England verlassen und am 10. Juni 1997 in Österreich Arbeitslosengeld beantragt habe. Dazwischen sei er in Holland und Deutschland gewesen. Er könne das beweisen, weil er einen Auszug der Krankenversicherung dazu habe.
Gründung der Fadinger-Email-Liste
Die Richterin las dann einige Emails zur Gründung der Fadinger Email-Liste vor, die Breitsching geliefert hatte. Danach sei die Liste erstmals am 8. Juni 1998 online gewesen. Die Liste diene der Diskussion und der Planung von Demonstrationen sowie der Verbreitung von News im Tierrechtsbereich. Dann stellte die Richterin fest, dass bei der Gründung von allen Angeklagten nur DDr. Balluch selbst auf der Liste gewesen sei. Auf einer späteren Liste von über 100 Mitgliedern würden sich aber einige Angeklagte und deren Anwälte finden.
Breitsching ergänzte, dass er am Computer von DDr. Balluch habe feststellen können, dass er auf die Administrationsplattform von dieser Liste zugegriffen habe.
Mittagspause 11:53 Uhr – 13:03 Uhr.
Fragen von DDr. Balluch zur Verschlüsselung
Zunächst wollte DDr. Balluch wissen, ob der Computerexperte auf einem seiner Computer eine komplette Truecryptverschlüsselung gefunden habe. Nein, sagte dieser. Ob er bei so einer Totalverschlüsselung in der Lage gewesen wäre, den Computer überhaupt irgendwie anzuschauen, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Breitsching, in diesem Fall hätte er den Computer nicht einmal booten können. Bei dieser Verschlüsselung hätte es sich also um eine bessere, eine weitreichendere Verschlüsselung gehandelt, meinte DDr. Balluch. Ja, sagte Breitsching.
DDr. Balluch wollte dann wissen, ob die Computer anderer der Angeklagten auf diese Weise totalverschlüsselt gewesen seien. Breitsching ging dann die Namen aller Angeklagten durch und meinte, dass bei Mag. Hnat und bei Harald Balluch externe Festplatten totalverschlüsselt gewesen seien, und beim Siebtangeklagten ein Computer sowie der VGT-Server.
Wie die Verschlüsselung vom Computer, der bei Faulmann am Dachboden gefunden worden sei, gewesen sei, fragte die Richterin. Dieser Computer sei überhaupt nicht verschlüsselt gewesen, sagte Breitsching.
DDr. Balluch wollte dann wissen, ob der Computerexperte bei Computern, die zwar beschlagnahmt worden seien, die aber Personen gehörten, die dann nicht angeklagt wurden, Verschlüsselungen gefunden worden seien. Die Richterin meinte, diese Frage sei irrelevant. DDr. Balluch beantragte die Frage zuzulassen und führte aus, dass eine Verschlüsselung auf Computern von Personen, die selbst laut Staatsanwaltschaft sicher nicht Mitglieder einer kriminellen Organisation sind, beweise, dass die Verschlüsselung allein kein Hinweis auf eine derartige Mitgliedschaft sein könne. Die Richterin sagte, sie halte die Frage zwar für irrelevant, aber sie lasse sie zu, weil sonst laufend Anträge gestellt würden.
Breitsching zählte dann 4 Personen auf, gegen die die Ermittlungen eingestellt worden seien, die aber Verschlüsselungen ab Computer gehabt hätten, einer davon habe sogar seinen Computer totalverschlüsselt gehabt. Allerdings, schränkte Breitsching ein, sei es wahrscheinlich, dass bei einer dieser Personen der verschlüsselte Bereich nur vom Sechstbeschuldigten benutzt worden sei.
Die Richterin sagte dann, es sei nicht verwunderlich, dass andere Personen auch verschlüsselt hätten, wo doch so viel Werbung für Verschlüsselung gemacht worden sei und sie Mitglieder einer sozialen Bewegung seien. Richtig, sagte DDr. Balluch, die Verschlüsselung sei nur ein Hinweis, dass man Mitglied einer sozialen Bewegung, nicht aber einer kriminellen Organisation sei.
Unverschlüsselte Emails und Dateien
DDr. Balluch kam dann auf die unverschlüsselten Versionen verschlüsselter Emails und Dateien zu sprechen, die auf seinem Computer gefunden worden seien. Ob es viele private Emails von ihm, DDr. Balluch, an seinen Vater gegeben habe, die verschlüsselt und unverschlüsselt gefunden worden seien, fragte er. Ja, sagte Breitsching, aber nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Gestern sei ein solches Email vorgelesen worden, sagte DDr. Balluch. Was denn die Inhalte der anderen privaten Emails gewesen seien. Die hätten keinen für dieses Verfahren relevanten Inhalt gehabt, sagte Breitsching. Er habe also verschlüsselte Emails gefunden, deren Inhalt strafrechtlich völlig irrelevant sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Breitsching.
Dann kam DDr. Balluch auf die unverschlüsselten Versionen verschlüsselter Dateien zu sprechen, die auf seinen Computern gefunden worden seien. Was deren Inhalte gewesen seien, weil nichts davon in seinem Bericht aufscheine. Viele der Inhalte hätten überhaupt nichts mit Tierrechten und keiner mit strafrechtlich Relevantem zu tun gehabt, sagte Breitsching.
Fragen zu den Texten von Dr. Plank
DDr. Balluch wollte dann auf die Texte von Dr. Plank zu sprechen kommen. Immerhin seien ja ihm diese Texte vom linguistischen Sachverständigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet worden. Die Richterin sagte aber, das sei schon besprochen, dazu sei alles gefragt worden. Er habe aber eine wichtige Frage dazu, meinte DDr. Balluch. Er wolle wissen, ob Breitsching diese Texte auch auf seinen, DDr. Balluchs, Computer gefunden habe. Nein, sagte Breitsching, hätte er das, wäre das im Bericht angeführt worden.
Aber die Texte seien auf Dr. Planks Computer gefunden worden, der am VGT-Server zu finden war, sagte die Richterin. Ich bin der Balluch und der VGT ist der VGT
, sagte DDr. Balluch dazu. Abgesehen davon habe der Staatsanwalt wiederholt erklärt, dass der VGT nicht verdächtigt werde. Der Staatsanwalt lachte dazu verlegen.
Fragen zu den Leserbriefen
DDr. Balluch las dann aus Breitschings Bericht bzgl. der Leserbriefe vor. Diese seien durch Sukzessives Hineinkopieren
fertiger Texte von der Webseite der Tageszeitung Die Presse
entstanden. Ja, sagte Breitsching, das könne man nachvollziehen. Auch die Schriftarten der einzelnen Leserbriefe würden variieren. Er, DDr. Balluch, habe also das File geöffnet, mittels Copy und Paste einen Leserbrief hineinkopiert, das File wieder geschlossen und später den Vorgang mit weiteren Leserbriefen wiederholt, meinte DDr. Balluch. So stelle er sich vor, meinte Breitsching.
Ob also die gefundene Evidenz damit kompatibel sei, fragte DDr. Balluch, dass er, DDr. Balluch, das File mit den Leserbriefen, das dann dem linguistischen Sachverständigen zur Analyse weitergegeben wurde, durch wiederholtes Besuchen der Webseite der Presse mit jeweiligem Abkopieren der Leserbriefe erstellt habe. Ja, sagte Breitsching. Ob es aber nicht auch so gewesen sein könne, meldete sich die Richterin zu Wort, dass DDr. Balluch zuerst die Leserbriefe selbst auf der Webseite der Presse geschrieben und dann von dort herunter kopiert habe. Das wäre im Prinzip möglich, sagte Breitsching. Aber unwahrscheinlich, ergänzte DDr. Balluch, weil man doch den Leserbrief gleich am eigenen Computer schreiben und aufheben würde, wenn man ihn schon aufheben will.
Antrag zum Text eines Interviews
DDr. Balluch fragte dann Breitsching, ob er den Text eines Interviews von DDr. Balluch mit einem radikalen amerikanischen Magazin, das in seinem Bericht angegeben sei, am Computer gefunden habe. Ja, sagte Breitsching. DDr. Balluch führte dann aus, dass Ausschnitte dieses Interviews von der SOKO übersetzt und in der Verhandlung bereits vorgelesen worden seien. Hier stehe jetzt das Interview in seinem gesamten Wortlaut. Aus dem Text ergebe sich eindeutig, dass der Inhalt des Interviews ein Plädoyer für Kampagnen zur Änderung von Gesetzen und gegen kriminelle Handlungen sei. Er beantrage daher, dass das gesamte Interview von gerichtlich beeideten ÜbersetzerInnen auf deutsch übersetzt und vorgelegt werde.
Fragen zu den Emails von Tantchen ALF
Zunächst stellte DDr. Balluch fest, dass die SOKO drei Emails von Tantchen ALF mit demselben Inhalt, der Broschüre, auf den Computern von ihm, DDr. Balluch, gefunden worden seien. Ob es sich um die identischen Broschüren handle. Ja, sagte Breitsching, dasselbe Email sei von verschiedenen Emailadressen im Lauf der Jahre insgesamt drei Mal verschickt worden. Er, DDr. Balluch, habe es jedes Mal abgespeichert, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Breitsching, DDr. Balluch habe sehr vieles abgespeichert. Er beantrage, dass das wörtlich protokolliert werde, stellte DDr. Balluch fest. Der Zeuge habe nach Analysen der Computer von DDr. Balluch gesagt, DDr. Balluch würde sehr viel abspeichern.
Ob er feststellen habe können, fragte DDr. Balluch weiter, ob diese Broschüren selbst abgespeichert und gelesen worden seien. Nein, sagte Breitsching, abgespeichert seien sie nicht gewesen, aber ob sie im Email gelesen worden seien, habe er nicht mehr feststellen können.
DDr. Balluch beantragte dann, dass der erste Absatz der Broschüre vorgelesen werden solle. Die Richterin tat dies und projizierte den Text an die Wand. Dort stand, dass der Text im Jahr 2001 von UmweltschützerInnen in den USA geschrieben worden sei. Er sei von AktivistInnen aus der radikalen Linken in der BRD übersetzt worden. Es handle sich also um Umweltschutz, die BRD und die radikale Linke, sagte DDr. Balluch, und habe nichts mit Tierschutz oder der hier inkriminierten kriminellen Organisation zu tun.
Dann fragte DDr. Balluch noch zu einer zweiten Broschüre, die von Tantchen ALF verschickt worden sei und den Titel Avenger’s handbook
trage. Breitsching sagte, er habe den ganzen Text ausgedruckt und dem Gericht zur Verfügung gestellt. Um was es dabei gehe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Breitsching, er habe nicht alles gelesen. DDr. Balluch sagte dann, dass der Titel nahelege, dass es darum gehe, im privaten Bereich an Personen Rache zu nehmen, z.B. an LiebespartnerInnen, die einen betrogen hätten. Er wollte dann, dass der Anfang der Einleitung vorgelesen werde, aber die Richterin meinte, das sei irrelevant.
Die Richterin projizierte dann das Deckblatt einer weiteren Broschüre von Tantchen ALF an die Wand, in der es darum ging, wie man Schlösser knacken könne. Ob so etwas für eine soziale Bewegung wichtig sei, fragte sie. Ja, sagte DDr. Balluch, man müsse zu Recherchezwecken zuweilen durch verschlossene Türen gelangen, ohne diese zu beschädigen, z.B. in Tierfabriken. Dafür seien solche Informationen unerlässlich.
Ein Buch über DDr. Balluchs Zeit in England
DDr. Balluch fragte dann, ob der Zeuge Hinweise gefunden habe, dass DDr. Balluch ein Buch über seine Zeit in England geschrieben habe. Ja, sagte Breitsching, aber er habe sich das nicht genauer angeschaut. Es seien bereits geschriebene Kapitel und viele Texte dazu zu finden gewesen. Es ginge um DDr. Balluchs Tierrechtsaktivismus in England. Das stehe auch in seinem Bericht. Die Richterin behauptete, sie habe sich das angestrichen und das bedeute, dass sie das bereits in der Verhandlung vorgelesen habe.
Fragen zu Bekennerschreiben
DDr. Balluch stellte dann fest, dass Kopien von Bekennerschreiben auf seinen Computern gefunden worden seien. Ob nachgeschaut worden sei, wollte er wissen, ob diese Texte vor oder nach Veröffentlichung der Schreiben auf seinen Computer gelangt seien. Das habe man sich sehr genau angesehen, sagte Breitsching, das sei ein zentrales Thema gewesen. Man habe kein einziges Bekennerschreiben gefunden, das vor Veröffentlichung am Computer von DDr. Balluch gewesen sei.
Einige Bekennerschreiben seien ja auch auf einem USB-Stick von ihm gefunden worden, sagte DDr. Balluch. Ob diese Aussage auch für diese Bekennerschreiben gelte. Ja, sagte Breitsching. Ob auf dem Stick nur Kopien von Dateien vom Computer zu finden gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Das könne er nicht allgemein sagen, meinte Breitsching, aber diese Files, die er untersucht habe, und insbesondere alle Bekennerschreiben, seien vom Computer auf den Stick kopiert worden.
Email-Kontakte von DDr. Balluch zur BaT
DDr. Balluch sagte dann, Breitsching habe ja alle seine Computer und Emails angesehen. Ob es jemals einen Email-Kontakt zwischen ihm und einem der fünf Angeklagten, die von der Staatsanwaltschaft der BaT zugeordnet werden, gegeben habe. Das habe er nicht genau untersucht, sagte Breitsching, er wisse aber von keinem solchen Kontakt. Es gebe aber ein Email, an das er sich jetzt erinnern könne, das von DDr. Balluch an eine anonyme Adresse geschickt habe, die einem der fünf zugeordnet werden habe können. Er brauche eine Pause, um dieses Email zu suchen.
Pause 14:15 Uhr – 14:30 Uhr.
Dann wurde dieses Email vorgelegt. Es stammte aus dem Jahr 2005 und bestand aus einem einzigen Satz und Daten. In diesem Satz wurde gefragt, ob die folgenden Daten ergänzt werden könnten. Das Email war an einen Namen und eine Emailadresse gegangen, die nicht erkennbar mit einem anderen Angeklagten verbunden war.
Was er zu diesem Email sage, fragte die Richterin DDr. Balluch. Er könne sich daran nicht erinnern, meinte dieser. Aber offenbar habe er auf einer Email-Liste gesehen, dass diese Person mit dieser Emailadresse aus Österreich stamme und gewisse Mediendaten von Tierrechtsaktionen verbreitet habe. Und dann habe er dieser Person seine eigenen Mediendaten geschickt und ganz unpersönlich um Ergänzung gebeten. Er habe nicht gewusst, um wen sich bei dieser Emailadresse handle. Man würde doch nicht unbekannten Personen, deren Email man auf einer Email-Liste sehe, gleich ein Email schreiben und die duzen, wunderte sich die Richterin. Das sei für das Internet völlig normal, meinte DDr. Balluch. Man duze sich selbstverständlich und man schreibe sehr oft an anonyme Adressen und Personen, die man nicht kenne, wenn man von diesen ein Email mit interessantem Email auf einer Plattform finde.
Ob es neben diesem Email noch irgendwelche Emails von ihm, DDr. Balluch, an die fünf von der Staatsanwaltschaft der BaT zugeordneten Angeklagten gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Breitsching, nicht dass er davon wüsste.
Kontakt zur OGPI
DDr. Balluch fragte dann, ob er auf einem Emailverteiler der OGPI, die vom Staatsanwalt inkriminiert werde, eingetragen gewesen sei. Nein, sagte Breitsching, er habe das nirgends gefunden. Und ob er, DDr. Balluch, an die OGPI jemals Emails geschickt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Breitsching, aber er habe sich das nicht so genau angesehen.
Torpark und Remailer-Nutzung
Zuletzt fragte DDr. Balluch, ob er Torpark auf seinen Computern installiert hatte. Nein, sagte Breitsching, auf keinem einzigen. Und ob er Hinweise gefunden habe, dass er, DDr. Balluch, jemals einen anonymen Remailer benutzt habe. Nein, sagte Breitsching wieder.
Fragen von DI Völkl
DI Völkl wollte wissen, ob unter den Angeklagten jemand remote computing genutzt habe. Nein, sagte Breitsching. Wozu diese Frage, sagte die Richterin. Es würde sich dabei um eine besondere Abschirmung handeln, erklärte DI Völkl, wie das § 278a voraussetze. Dabei würden mittels eigener Software fremde Computer benutzt. Dann fragte DI Völkl, ob die Internetnutzung verschleiert worden sei. DDr. Balluch, der einzige den er genauer untersucht habe, habe nur PGP verwendet und sonst nichts. Er sei ein straight forward Nutzer gewesen und habe nicht kompliziert agiert. Von den anderen könne er nichts dazu sagen.
Ob es Hinweise auf Stenographie gegeben habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte Breitsching. Was das sei, fragte die Richterin. Es gehe um das Verstecken von Programmen in Bildern, erklärte Breitsching.
Ob von der Polizei Key-Logging oder Screenshotting eingesetzt worden sei, fragte DI Völkl. Sowas gebe es bei der Polizei nicht, meinte Breitsching. DI Völkl legte aber einen Antrag der SOKO vor, genau diese Methoden einzusetzen. So etwas sei nur bei Franz Fuchs eingesetzt worden, meinte Breitsching. Bei dem habe die Verhandlung nur 3 Wochen gedauert, sagte die Richterin. Der sei auch schuldig gewesen, sagte Chris Moser. Und dafür habe es Beweise gegeben, meinte DDr. Balluch.
Der Computer von ihm, DI Völkl, der an seinem Arbeitsplatz an der Technischen Universität Wien gefunden worden sei, sei innerhalb von 10 Tagen zurückgegeben worden, sagte DI Völkl. Wieso das gegangen sei, aber die anderen Computer seien jahrelang beschlagnahmt gewesen. Das brauche er nicht beantworten, sagte die Richterin zu Breitsching.
DI Völkl legte dann einen Akteneintrag der SOKO vor, in dem stand, dass der Computer von DI Völkl nicht gefunden worden sei. Warum man geglaubt habe, dass er einen Computer besitze. Das sei eine Vermutung gewesen, gab Breitsching zu. Ein Jahr später war es zu einer zweiten Hausdurchsuchung gekommen, in der man offenbar diesen Computer gesucht hatte. Aber auch da war kein Computer bei DI Völkl gefunden worden.
Auf der technischen Universität würden die MitarbeiterInnen und StudentInnen auch ihre Computer verschlüsseln, sagte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Breitsching, er sei dort nie gewesen. Er halte sich nicht an die Spielregeln, pfauchte die Richterin DI Völkl an. Er sie DI, wisse aber nach 43 Prozesstagen noch immer nicht, was er fragen könne und was nicht.
Fragen zum USB-Stick des Sechstangeklagten
Dann fragte DI Völkl zu den Spuren des anonymen Remailers am Stick des Sechstangeklagten. Die Richterin meinte das sei irrelevant, weil es schon behandelt worden sei. Er beantrage die Zulassung der Frage, sagte DI Völkl, weil sie beweise, dass der Verdacht gegen den Sechstangeklagten falsch sei. Er frage nicht für sich sondern den Sechstangeklagten, stellte die Richterin fest. Mittels § 278a sitze er mit dem Sechstangeklagten im selben Boot, erklärte DI Völkl. Er wolle nur seinen eigenen Arsch
retten, sagte er. Der Zeuge Breitsching sage die Unwahrheit und das werde er beweisen. So eine Aussage ist unstatthaft
, sagte die Richterin barsch, das könne er im Schlussplädoyer machen
. Das Schlussplädoyer sei völlig irrelevant, erklärte DI Völkl, das werde im Urteil nicht mehr berücksichtigt. Dann legte er einen Ausdruck der Sourcecodes des benutzten Remailers vor und sagte, das beweise, dass der Remailer eine andere Spur auf dem Stick hinterlassen hätte, als Breitsching behaupte. Er beantrage, diesen Code dem Zeugen vorlegen zu dürfen.
Abgelehnt, sagte die Richterin. Das sei nicht durchführbar. Breitsching sagte, man könne nicht feststellen, ob der Sourcecode damals schon derselbe gewesen sei. DI Völkl beantragte noch einmal, den Sourcecode vorlegen zu dürfen und sagte, er enthalte ein Datum für die letzte Änderung: 1997. Abgelehnt, rief die Richterin erneut. Dann fragte sie Breitsching, ob er sich den Sourcecode einmal angeschaut habe. Nein, sagte dieser.
Ob er ausschließen könne, fragte DI Völkl, dass der Sourcecode, wie er, DI Völkl behaupte, andere Spuren hinterlassen hätte, als von Breitsching behauptet. Da müsste man einen eigenen Sachverständigen dafür bestellen, gab Breitsching zu, er kenne sich mit Sourcecodes nicht aus.
Fragen von Harald Balluch
Welcher Beamte sich den VGT-Server angeschaut habe, fragte Balluch. Er nicht, sagte Breitsching, er kenne sich mit Linux nicht aus, das sei der Kollege Beiz gewesen.
Dann fragte Balluch, ob der VGT-Server selbst Mitglied einer Email-Liste gewesen sei und die Emails dann an die MitarbeiterInnen verteilt habe, oder ob die genannten Personen selbst Listenmitglieder gewesen seien und der VGT keine Rolle beim Verteilen von Emails gespielt habe. Der VGT habe dabei keine Rolle gespielt, bestätigte Breitsching. Dabei ginge es darum, dass dem VGT von der Richterin vorgehalten worden sei, er hätte die Emails von Tantchen ALF an die MitarbeiterInnen verteilt, erklärte Balluch. Das sei aber nicht so. Manche MitarbeiterInnen seien Mitglieder dieser Email-Liste gewesen und hätten daher ohne Zutun des VGT diese Emails erhalten.
Frage des Staatsanwalts
Zuletzt wollte der Staatsanwalt noch wissen, ob eine Verschlüsselung mit Truecrypt irgendwie nachteilig für das normale Arbeiten am Computer sei. Offenbar zielte er darauf ab zu argumentieren, es handle sich dann um eine besondere Abschirmungsmethode. Nein, sagte Breitsching, auch mit Truecrypt sei ganz normales Arbeiten möglich.
Am Ende des Prozesstages händigte die Richterin DDr. Balluch seine drei beschlagnahmten Computer und dem VGT seine Buffalo-Terra-Station aus.
Ende 15:37 Uhr.