Tierschutzprozess 40. Tag
Donnerstag 29. Juli 2010
Inhalt:
Am heutigen Tag wurde der zweite Geschäftsführer von Kleider Bauer einvernommen. Der erste Geschäftsführer ist nach 1 ½ Vernehmungstagen noch immer nicht fertig geworden und auch der zweite wird nach diesem Tag noch einmal kommen müssen. Die Firma Kleider Bauer spielt eben eine zentrale Rolle in diesem Prozess.
Der Tag verlief ohne besondere Überraschungen. Die Richterin ließ weiterhin sehr wenige Fragen der Verteidigung zu, insbesondere zur finanziellen Entwicklungen der Firma. Doch gerade zu diesen Themen hat der Zeuge einige Dinge gesagt, die den Ausgang des Verfahrens beeinflussen könnten. Auf die direkte Frage des Staatsanwalts, ob die Firma Kleider Bauer, wenn die Kampagne weitergegangen wäre, in wirtschaftliche Turbulenzen hätte kommen können, sagte der Geschäftsführer ganz klar und deutlich nein. Damit ist aber die Anklage wegen § 106 schwere Nötigung durch die Kampagne sehr fragwürdig geworden, weil die schwere Nötigung eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz voraussetzt. Und kriminelle Organisationen müssen schwere Straftaten also schwere Nötigungen begehen, und nicht nur normale Nötigungen nach § 105 des Strafgesetzbuches. Unabhängige BeobachterInnen des Prozesses werteten diese Aussage als einen großen Rückschlag für die Anklage.
Dann gab es noch zwei weitere bemerkenswerte Aussagen des Zeugen. Die Verteidigung hatte bereits bei der Befragung des ersten Geschäftsführers kritisch hinterfragt, warum eine Sachbeschädigung mit Buttersäure so wahnsinnig viel größeren Schaden verursacht haben soll, als alle anderen derartigen Sachbeschädigungen mit Buttersäure zusammen. Es hatte auch ein Verfahren der Versicherung gegen die Firma Kleider Bauer in dieser Frage gegeben, die den genannten Schaden nicht bezahlen wollte. Die Geschäftsführung von Kleider Bauer hatte zunächst etwa € 480.000 Schaden bei der Polizei bekannt gegeben und dann die Versicherung für einen um etwa € 100.000 geringeren Schaden geklagt. Der erste Geschäftsführer hatte bei seiner letzten Einvernahme erklärt, man habe sich mit der Versicherung auf eine Zahlung von etwa € 257.000 geeinigt. Doch der heutige Zeuge, Geschäftsführer Nummer zwei, gab an, dass diese Zahlung nicht nur diesen einen Schaden, sondern alle noch ausstehenden Schäden und andere Streitfälle mit der Versicherung abdecken sollte. 5 Vorfälle, die auch mit dieser Vergleichszahlung ausgeglichen wurden, hätten aber nichts mit Straftaten von potentiellen TierschützerInnen zu tun. Das wirft natürlich ein ganz anderes Licht auf die bisherigen Annahmen zur Schadenshöhe.
Und es gab eine weitere bemerkenswerte Situation bei der heutigen Befragung. Der Geschäftsführer erklärte, die Firma Kleider Bauer habe einen Sachschaden, bei dem Pelz = Mord
in eine Glastür geätzt worden war, als Einbruchsdiebstahl der Versicherung aber als Vandalismus der Polizei gemeldet. Der Geschäftsführer gab auch zu, dass bei Einbruchsdiebstahl ein viel niedrigerer Selbstbehalt im Versicherungsfall von etwa € 1.800, während bei Vandalismus ein viel höherer Selbstbehalt im Versicherungsfall von etwa € 12.700 veranschlagt werde. Soweit bekannt hat die Staatsanwaltschaft diese Geständnisse des Zeugen nicht als Versicherungsbetrug angeklagt. Schon vorher hatte der Besitzer von einem Pelzhaus ähnliches zugegeben und der Tierschutzzeuge der Anklage, Dr. Plank, hatte eine Aktion mit großem Sachschaden gestanden, für die einer der Beschuldigten angeklagt ist. Und trotzdem wurden beide nicht von der Staatsanwaltschaft belangt.
Bei der heutigen Verhandlung waren etwa 35 PolizeischülerInnen und 20 andere Personen im Gerichtssaal anwesend. Jürgen Faulmann fehlte, weil er sich im Krankenhaus befand. Sein Anwalt erklärte, er sei bei der Entfernung durch die Polizei am Vortag verletzt worden und könne deshalb heute nicht teilnehmen. Die Angeklagte Monika Springer fehlte am Vormittag, weil ihr Auto bei der Anreise auf der Autobahn eine Panne hatte. Dennoch begann der Prozess ohne die beiden um 9:02 Uhr.
Einvernahme des zweiten Geschäftsführers von Kleider Bauer
Die Richterin rief den zweiten Geschäftsführer von Kleider Bauer in den Zeugenstand und fragte ihn, wann er erstmals Kontakt mit dem Tierschutz gehabt habe. Das seien Emails und Telefonate im Oktober 2006 gewesen, meinte der Zeuge. Was das Ziel dieser Kontaktaufnahmen gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Die Firma solle den Pelzverkauf einstellen, gab der Zeuge an. Welche Firmen von dieser Forderung betroffen gewesen seien, fragte die Richterin. Die Kleider Bauer Betriebs Ges. mbH und die Firma Hämmerle, war die Antwort. Wie viele Filialen das umfasse, fragte die Richterin. Etwa 40, sagte der Zeuge, damit sei die Firma das größte österreichische Einzelbekleidungshandelsunternehmen. In Österreich gebe es aber noch größere Firmen in ausländischer Hand.
Ob noch Pelz verkauft werde, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge Wie viel % das vom Umsatz ausmache, fragte die Richterin. Das sei ein ganz unwesentlicher Teil, sagte der Zeuge, wesentlich weniger als 1 %, im Promillebereich.
Ob er Kenntnis von der Kampagne gegen P&C gehabt habe, fragte die Richterin. Vor der Kampagne gegen Kleider Bauer habe er davon nichts gewusst, sagte der Zeuge. Er habe doch ein Dossier zum Tierschutz zusammengestellt, erinnerte sich die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, nachdem Anschläge passiert waren, habe man sich über den Tierschutz erkundigt. Was er für Informationen bekommen habe, fragte die Richterin. P&C habe ihn darüber informiert, wie sie sich geschützt hätten. Man habe Videos und Alarmanlagen eingebaut.
Ob er seine privaten Daten ins Internet gestellt hätte, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Dann sei doch sein Auto beschädigt worden, sagte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, nur das Auto seiner Frau. Wie es seiner Frau danach gegangen sei, wie sie von diesem Schaden gehört habe, fragte die Richterin. Sie habe einen Personenschutz haben wollen und den auch über Monate bekommen. Ob jemand mit ihm Kontakt aufgenommen und ihn bedroht habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er persönlich sei nie kontaktiert worden und auch die Familie nicht.
Zu den Sachbeschädigungen
Ob ihm Sachbeschädigungen und Demonstrationen gegen Kleider Bauer gemeldet worden seien, wollte die Richterin wissen. Ja, jede, antwortete der Zeuge. Ob er das auch der Versicherung gemeldet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, es gebe aber immer sehr viele Sachschäden aus allen möglichen Gründen. Die würden der Zentrale gemeldet, die schicke das an den Versicherungsmakler und der würde die Versicherung informieren. Ob es dadurch Prämienerhöhungen gegeben habe, fragte die Richterin. Nach Jänner 2007 habe die Versicherung den Vertrag gekündigt, erklärte der Zeuge. Ob es bis dahin Prämienerhöhungen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Vergleich mit der Versicherung
Es habe doch einen Vergleich mit der Versicherung in Sachen Buttersäureschaden in Graz gegeben, sagte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, das habe den Sachschaden, die Nebenkosten und die Betriebsunterbrechungskosten abgedeckt. Welcher Kostenanteil was umfasst habe, fragte die Richterin. Es habe sich bei dem Vergleich um ein Gesamtpaket gehandelt, erklärte der Zeuge.
Die Kleidung sei nach dem Vorfall abverkauft worden, sagte die Richterin. Wie viel Geld sei dadurch wieder herein gekommen. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Ob der Vorfall der erste Buttersäureanschlag gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, der zweite. Es habe davor bereits einen bei Hämmerle in der Mariahilferstraße gegeben. Diese Filiale hatte aber keinen Versicherungsschutz und es war ein Schaden von € 16.000 entstanden. Um welche Art von Schaden es sich dabei gehandelt habe, fragte die Richterin. Den Tausch der Scheiben, die Luftreinigung und den Tausch der Fußmatte, sagte der Zeuge. Allerdings habe man die Scheiben dann nicht getauscht sondern nur abgeschliffen. Und es habe keine beschädigten Kleider gegeben.
Die Richterin bat dann den Geschäftsführer an den Richtertisch um die bisher angegebenen Schadenshöhen zu bestätigen. Dabei trat der Zeuge vor und legte ein Papier mit den Worten auf den Tisch, das sind die richtigen Schadenshöhen
. Die AnwältInnen beantragten, diese Bemerkung möge protokolliert und das Papier in den Akt aufgenommen werden. Die Richterin rief Ruhe!
und stellte aggressiv fest: Das wird nicht in den Akt aufgenommen. Ich frage jetzt, ist das bei der Verteidigung angekommen?
.
Dann sagte die Richterin, sie habe heute Halsweh und es solle der Staatsanwalt statt ihr die Fragen stellen.
Welche Summe beim Vergleich zum Buttersäure-Vorfall in Graz ausgezahlt worden sei, fragte der Staatsanwalt. € 257.000, sagte der Zeuge. Wie groß der Gesamtschaden für die Firma gewesen sei, wenn man nicht nur die Sachschäden zähle, fragte der Staatsanwalt. Die Managementkapazitäten seien durch die notwendigen Maßnahmen auch gebunden gewesen, meinte der Zeuge, konnte aber keinen Gesamtschaden nennen.
War Kleider Bauer in der wirtschaftlichen Existenz bedroht?
Dann fragte der Staatsanwalt die Gretchenfrage: Wäre die Serie von Anschlägen weiter gegangen, wäre das Unternehmen dadurch in wirtschaftliche Turbulenzen gekommen?
. Nein, sagte der Zeuge ganz klar und deutlich, ohne zu überlegen und ohne Zweifel aufkommen zu lassen. Die AnwältInnen lachten, weil der Staatsanwalt ganz offensichtlich eine andere Antwort erwartet hatte und sehr verdutzt aus der Wäsche schaute. Die Richterin beschwerte sich einmal mehr über die Verteidigung und erklärte, dass man deren Fragen genau prüfen müsse, weil der Prozess verschleppt werde. Dazu beantragte Anwalt Mag. Bischof zu protokollieren, dass nach Ansicht der Verteidigung die Fragen der Staatsanwaltschaft großzügig zugelassen würden, während die Fragen von Verteidigung und Angeklagten ganz anders behandelt würden. Das sei daher kein faires Verfahren.
Die Richterin sagte dazu: Ich stelle fest, die Instanz wird anhand der Protokolle feststellen, dass das nicht stimmt!
Dann sagte sie noch, sie stelle fest, dass Anwalt Dr. Dohr lache.
Pause 10:31 Uhr – 10:46 Uhr.
Nach der Pause erklärte Dr. Dohr, er habe weder Staatsanwalt noch Richterin ausgelacht. Der Staatsanwalt verkündete, er gebe kein Kommentar zur Verteidigung ab, aber er verwehre sich gegen die Behauptung, irrelevante Fragen zu stellen.
Zum Kontakt mit dem Tierschutz
Der Staatsanwalt fragte dann, wer aus dem Tierschutz den Zeugen erstmals kontaktiert habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, da müsse er erst nachschauen. Dann fragte der Staatsanwalt zum Tierschutz-Dossier, das die Geschäftsführer von Kleider Bauer der Polizei übergeben hatten. Wer habe dieses erstellt. Das seien er und der andere Geschäftsführer gewesen, sagte der Zeuge. Die Recherchen habe man selber durchgeführt.
Dann zeigte der Staatsanwalt ein Email von Monika Springer, in dem diese auf einer internen Internetplattform von einem Gespräch auf einer Demonstration vor Kleider Bauer berichtete. Diese Person habe ihr erzählt, sie habe früher bei Kleider Bauer gearbeitet und sie habe gewisse Informationen über die Firma weitergegeben. Ob die angegebenen Informationen richtig seien, wollte der Staatsanwalt wissen. Manches schon und manches nicht, sagte der Zeuge. Damals habe er noch keine Kinder gehabt, heute habe er welche.
Wie gut sein Kontakt zur Pressesprecherin gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sehr eng, sagte der Zeuge. Wie diese auf die Demonstration reagiert habe, fragte der Staatsanwalt. Sie sei nervlich am Boden gewesen, sagte der Zeuge.
Dann projizierte der Staatsanwalt ein anonymes Email an die Wand, das an die Firma Kleider Bauer adressiert gewesen sei. Darin stand in Anlehnung an den Pelzhandel von Kleider Bauer, man müsse auch einmal die Haut der Kinder der Leitung auf den Markt bringen, das würde sich sicher gut anfühlen. Dieses Email war im gesamten Vorverfahren von der Polizei als der Beweis zitiert worden, dass die Geschäftsführung mit dem Abschlachten ihrer Kinder bedroht worden sei. Dabei handelte es sich ganz offensichtlich um einen Vergleich zwischen der Haut der Pelztiere und der Haut der Kinder, um die Ähnlichkeit des Leidens deutlich zu machen. Der Zeuge sagte überraschender Weise zu diesem Email, mit dem die Polizei zur Zeit der U-Haft bei den zuständigen RichterInnen hausieren gegangen war, er kenne es nicht.
Radikale Diskussion am Internet
Dann projizierte die Richterin ein Gespräch zwischen drei Personen auf einer Internetplattform an die Wand. Alle drei Personen sind allerdings nie von der Polizei als verdächtig eingestuft worden. Die drei diskutierten über die Frage, ob Sachschäden einen Sinn für den Tierschutz machen würden, oder ob das die Versicherung sowieso abdecke. Einer der Diskutanten meinte, erst 5 Sachschäden kurz hintereinander würden die Prämien ansteigen lassen und hätten dadurch einen Effekt auf die Firma. Er wisse das, weil er in einer Versicherung gearbeitet habe.
DDr. Balluch kommentierte diese Diskussion mit den Worten, er sei dankbar, dass die Richterin das an die Wand projiziere. Es zeige, dass in einer Protestkultur diese Art zu diskutieren und dieser Jargon ganz typisch und normal seien. Alle MitdiskutantInnen seien in diesem Fall nie verdächtigt worden. Wäre jemand der Angeklagten in diese Diskussion involviert gewesen, dann hätte die Richterin das als belastend eingestuft. Wenn also ernsthaft derartige Diskussionen als belastend und verdächtig eingestuft würden, dann müssten doch jetzt diese drei DiskutantInnen auch auf die Anklagebank kommen.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler zum Marktanteil von Kleider Bauer
Laut § 278a liege nur dann eine kriminelle Organisation vor, wenn erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft – und nicht nur auf eine Firma – genommen würde. Die Staatsanwaltschaft behauptete, der Einfluss sei erheblich, weil die betroffenen Firmen so wirtschaftliche relevant seien. Deshalb fragte Anwalt Mag. Traxler jetzt, wie groß der Marktanteil von Kleider Bauer sei. Wir sind nur ein sehr kleiner Player am Markt
, sagte der Zeuge wörtlich.
Wie das, fragte die Richterin erstaunt. Kleider Bauer sei zwar das größte österreichische Unternehmen in diesem Sektor, sagte der Zeuge, aber am österreichischen Markt sei man dennoch verhältnismäßig sehr klein.
Zur Korrektur an der Schadenshöhe
Mag. Traxler stellte fest, dass die heute vom Zeugen an den der Polizei angegebenen Schadenshöhen angebrachten Korrekturen laut Datum bereits vor der Meldung an die Polizei bekannt gewesen sein müssten. Die Schadensaufstellungen seien nicht von der Geschäftsführung erfolgt, sagte der Zeuge, sondern von MitarbeiterInnen.
Zur Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Richterin fragte plötzlich zu einem Polizeiprotokoll, in dem stand, die Geschäftsführung von Kleider Bauer sei nicht kooperationsbereit gewesen. Er möchte das richtigstellen, erklärte der Zeuge, die Geschäftsführung sei zu jedem Zeitpunkt kooperationsbereit gewesen. Wie die Kontakte zur Polizei gewesen seien, fragte die Richterin. Es habe eine eigene Polizeigruppe gegeben, die nur zum Fall seiner Firma ermittelt habe, erzählte der Zeuge, und da habe man ausgezeichnet kooperiert.
Sachschäden seit Beginn des Tierschutzprozesses
Die Richterin erinnerte daran, dass zu Prozessbeginn ein Sachschaden bei Kleider Bauer in Meidling in Wien begangen worden sei. Der Schaden sei mit einem Ziegelstein verübt worden und habe € 5000 gekostet, sagte der Zeuge. Ob es seitdem andere Schäden gegeben habe, fragte die Richterin. Zuletzt habe jemand in Innsbruck die Türschlösser von außen verklebt. Man sei erst 2 Wochen danach darauf gekommen, die Polizei habe die Filialleitung darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bekennerschreiben vorliege. Wie groß der Schaden gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe keinen gegeben, sagte der Zeuge, weil die Schlösser nur von außen verklebt worden seien aber von innen aufsperrbar geblieben wären.
Es habe auch eine Rauchbombe bei Kleider Bauer in Innsbruck gegeben, sagte die Richterin. Diese sei gefunden und entsorgt, aber nicht als Rauchbombe identifiziert worden, erklärte der Zeuge.
Die Richterin betonte noch, dass auf der Autobahn irgendwo ein Transparent gehangen sei. Das sei doch alles nicht der verfahrensgegenständliche Zeitraum, wie das Gericht immer betone, sagte Mag. Traxler. Soviel zur Einzeltätertheorie!
, rief die Richterin.
Schadensausmaß Buttersäureanschlag Graz
Mag. Traxler stellte fest, dass die Geschäftsführung von Kleider Bauer am 28. Mai 2008 einen Schaden für den Vorfall mit Buttersäure in einer Filiale in Graz von € 479.000 angegeben hatte. Das sei ein Widerspruch zu den Angaben bei einer Besprechung vom 5. 7. 2007, die um etwa € 100.000 niedriger seien. Einmal sei die Angabe mit und einmal ohne Deckungsbeitragsaufwand, sagte der Zeuge. Und wie viel dann bei der Versicherung, die das nicht bezahlen wollte, eingeklagt worden sei, fragte Mag. Traxler. Da habe man aus Sicherheitsgründen einen beschränkten Betrag eingezahlt, sagte der Zeuge.
Das sei irrelevant, fuhr die Richterin dazwischen. Die tatsächliche Schadenshöhe sei für eine etwaige Strafhöhe relevant, erklärte Mag. Traxler. Er wolle wissen, warum um € 140.000 weniger eingeklagt worden sei, aber trotzdem bei der Polizei ein viel höherer Schaden angegeben worden sei. Der tatsächliche Schaden sei eben höher gewesen, aber die Rechtsauskunft sei gewesen, lieber eine niedrigere Höhe einzuklagen, sagte der Zeuge.
Es sei eine Schadenshöhe von € 39.000 Personalkosten angegeben worden, stellte Mag. Traxler fest. Dann werden die Kosten so hoch gewesen sein, sagte der Zeuge, er wisse es nicht mehr, er habe keine Rechnungen dafür. Dann sei ein sogenannter Deckungsbeitrag von € 175.000 als Schaden angegeben, zählte Mag. Traxler auf. Das sei der prognostizierte Geldentgang, weil das Geschäft zugesperrt gewesen sei, sagte der Zeuge. Die Filiale sei aber noch einen ganzen Tag offen gewesen, nach der Einbringung von Buttersäure, und habe Kleidung verkauft, sagte Mag. Traxler. Erst dann sei sie für 6 Wochen zugesperrt worden. Das habe der Filialleiter so entschieden, meinte der Zeuge. Ob die Angestellten nicht vielleicht Kopfweh hatten, fragte die Richterin. Das sei ihm nicht erinnerlich, gab der Zeuge an.
Mag. Traxler wollte dann zu einem Dokument, das er vorlegen wollte, eine Frage stellen. Die Richterin sagte, sie wolle zuerst das Dokument prüfen, ob es relevant sei. Erst wenn sie zustimme, würden Dokument und Frage zugelassen. Ob sie auch beim Staatsanwalt dessen Dokumente prüfe, bevor sie vorgelegt und gefragt werden dürfen, fragte ein Angeklagter? Das sei nicht so und deshalb eine offensichtliche Ungleichbehandlung. Wohl wissend, dass dieser Einwurf berechtigt war, schwieg die Richterin vorsorglich.
Mag. Traxler sagte dann, es gebe ein Gutachten der Versicherung zu diesem Vorfall. Dieses habe ergeben: an keiner Messstelle konnte Buttersäure festgestellt werden
. Diese Messung sei aber erst 4 Wochen später erfolgt, warf der Staatsanwalt ein. Dennoch sei nach dieser Messung das Geschäft weitere 2 Wochen zugesperrt geblieben, stellte Mag. Traxler fest. Ich stelle jetzt einmal fest, dass Sie diese Frage schon gestellt haben
, versuchte die Richterin zu verhindern, dass solche Widersprüche des Zeugen aufgedeckt würden. Das sei aber ein anderer Zeuge, dem diese Frage auch gestellt werden müsse, meinte Mag. Traxler. Die Vorgangsweise sei von der Versicherung vorgegeben worden, sagte dann der Zeuge.
Zu den Tierschutzdemonstrationen
Mag. Traxler nahm jetzt auf Unterlagen Bezug, in denen die Aufforderungsversuche der Geschäftsführung von Kleider Bauer an die Polizei gegen die Tierschutzdemonstrationen vorzugehen dokumentiert waren. Hier stünde, begann Mag. Traxler seine Fragen dazu, dass der Zeuge SMS von TierschützerInnen erhalten habe. Weder er noch der andere Geschäftsführer hätten je SMS von TierschützerInnen erhalten, stellte der Zeuge fest. Er wundere sich, warum das da stehe.
Dann zitierte Mag. Traxler das Polizeiprotokoll: Das Versammlungsrecht darf nicht so ausarten, dass Unternehmen de facto in den Ruin getrieben werden.
Die Demonstrationen seien damals wie Blockaden durchgeführt worden, sagte der Zeuge. Ob er die Demonstrationen selbst gesehen habe, fragte die Richterin. Er sei anfänglich öfter dort gewesen, sagte der Zeuge, und habe von jeder Demonstration Fotos und Filme erhalten. Die DemonstrantInnen hätten mit Tiermasken im Eingangsbereich Leute angepöbelt. Er habe das entsprechend massiv bei der Polizei als Beschwerde vorgebracht. Ob die KundInnen abgehalten worden seien, das Geschäft zu betreten und ob die DemonstrantInnen aggressiv gewesen seien, fragte die Richterin. Solche Beobachtungen habe er persönlich nicht gemacht, blieb der Zeuge ehrlich. Ob ihm das dann MitarbeiterInnen berichtet hätten, fragte die Richterin. Es habe Berichte gegeben, die von Kunden werden abgehalten
bis Kunden bekommen Flugzettel
gereicht hätten.
Gab es eine Veränderung des Umsatzes wegen der Demonstrationen?
Ob sich die Umsatzzahlen wegen der Demonstrationen verändert hätten, fragte die Richterin. Dabei handle es sich nur um persönliche Einschätzungen der FilialleiterInnen, sagte der Zeuge. Diese habe auch von keine Auswirkung
bis kein Kunde im Geschäft
gereicht. Ob es denn für den Zeitraum der Kampagne von Herbst 2006 bis Frühjahr 2008 Umsatzrückgänge gegeben habe, fragte die Richterin. Die Gründe für Umsatzrückgänge seien vielschichtig, man habe den Faktor Demonstrationen
nicht herausgearbeitet.
Zurück zu den Demonstrationen
Ob der Zeuge Wahrnehmungen dazu habe, dass es Zusammenhänge zwischen den Demonstrationen und den Sachbeschädigungen gebe, fragte Mag. Traxler. Ob die Demonstrationen regelmäßig stattgefunden hätten, fragte die Richterin dazwischen. Ja, sagte der Zeuge, man habe an Freitagen und Samstagen immer sehr regelmäßig begonnen. Und ob die Demonstrationen sich im Laufe der Jahre geändert hätten, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Heute seien die Demonstrationen etwa 20 m vom Eingang entfernt und man würde kein Megaphon mehr benutzen. Das treffe die Firma nicht mehr so. Seit wann das so sei, fragte die Richterin. Das sei verschieden, sagte der Zeuge.
Mag. Traxler rief noch einmal seine Frage in Erinnerung, ob der Zeuge Wahrnehmungen zum Zusammenhang zwischen Sachbeschädigungen und Demonstrationen habe. Nein, sagte dieser.
Zum Vergleich mit der Versicherung
Mag. Traxler wollte wissen, ob der Vergleich mit der Versicherung, der nach der Klage geschlossen worden sei, nur den Schadensfall mit der Buttersäure umfasse oder auch andere Fälle. Das wolle er nicht beantworten, meinte der Zeuge. Die Richterin sagte, dass er das aber müsse. Dann sagte der Zeuge, dass der Vergleich alle ausstehenden Beträge verglichen habe, nicht nur den einen Vorfall. Welche Schäden darunter gefallen seien, wollte die Richterin wissen. Da seien einige vorherige Sachschäden dabei gewesen, sowie auch andere Fälle und Prognosen. Die Richterin unterbrach die Antwort und fragte, ob es sich nur um Sachschäden gehandelt habe, die hier Thema seien oder auch andere. Z.B. sei ja die Firma Hämmerle nicht versichert gewesen und die habe man dabei aufgenommen, sagte der Zeuge. Es sei aber auch ein Überschwemmungsschaden in einer Filiale in Innsbruck dabei. Und im Rahmen dieses Globalvergleichs seien auch zukünftige Schäden berücksichtigt worden.
Welche sonstigen Versicherungscausen damit auch abgegolten worden seien, fragte Mag. Traxler. Fünf, sagte der Zeuge, ohne zu spezifizieren, welchen Anteil das ausgemacht habe.
Vandalismus als Einbruchsdiebstahl gemeldet
Dann stellte Mag. Traxler fest, dass die Beschmierung einer Kleider Bauer Filiale mit Pelz = Mord
als Einbruchsdiebstahl gemeldet worden sei, wie den Berichten entnommen werden könne. Die Richterin wollte diese Frage als irrelevant verhindern, doch der Zeuge gab unumwunden zu, das getan zu haben. Die Meldung sei in der Sparte Einbruchsdiebstahl
erfolgt, versuchte die Richterin dem Zeugen zu helfen, ob es denn überhaupt eine Sparte Tierschutzsachschaden
gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge. Der Makler habe entschieden, das so zu melden. Auf der Basis von Informationen von Ihnen, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge. Ob auch andere Tierschutzschäden so gemeldet worden seien, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob er denn Hinweise gehabt habe, dass etwas gestohlen worden sei, fragte Mag. Traxler. Wozu diese Frage gut sei, fuhr die Richterin dazwischen. Die AnwältInnen antworteten, dass es um die Glaubwürdigkeit des Zeugen ginge. Die Richterin gab zu verstehen, dass sie es als unglaublich empfinde, dem Zeugen so etwas vorzuhalten und seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Er sei ja auch wegen Versicherungsbetrug angezeigt worden. Ich finde diese Anzeige gegen den Zeugen wegen Versicherungsbetrug skurril!
, sagte sie wörtlich.
Warum also der Vorfall als Einbruchsdiebstahl der Versicherung gemeldet worden sei, wollte Mag. Traxler wissen, obwohl der Zeuge der Polizei das ganze als Sachschaden durch TierschützerInnen gemeldet habe. Es seien der Versicherung ja sicher alle Umstände des Vorfalls gemeldet worden, rief die Richterin dazwischen. Mag. Traxler legte dann die Meldung an die Versicherung vor. Dort fand sich nur der Eintrag Einbruchsdiebstahl
ohne jede Zusatzinformation. Nicht nur der Zeuge sei von der Verteidigung angezeigt worden, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft, regte sich die Richterin auf.
Da beantragte die Achtangeklagte, dass der Staatsanwalt nicht laufend mit der Richterin tuscheln solle, sondern dass er, was er zu sagen habe, ins Mikrophon sagen solle, sodass es alle hören könnten und auch im Protokoll stehe. Die Richterin ignorierte diesen Antrag und sagte vor sich hin, dass die Richterin sogar die Zeitung Österreich habe anzeigen müssen, weil diese sie verleumdet habe, soweit sei es in diesem Prozess schon gekommen.
Ob es richtig sei, dass der Selbstbehalt im Schadensfall für Einbruchsdiebstahl niedriger sei als für Vandalismus, fragte Mag. Traxler. Stimmt, sagte der Zeuge. Um wie viel, wollte Mag. Traxler wissen. Der Selbstbehalt im Schadensfall sei € 12.700 für Vandalismus und € 1.800 für Einbruchsdiebstahl. Das heißt, die Firma habe sich durch diese Falschmeldung an die Versicherung gut € 11.000 erspart, platzte es einem Angeklagten heraus.
Zum Versicherungsfall Buttersäure
Mag. Traxler wollte eine Frage stellen, wurde aber von der Richterin rüde unterbrochen. Er solle zuerst sagen, worauf er hinaus wolle, meinte sie. Er wolle anhand eines Schreibens an die Versicherung belegen, dass der Zeuge der Versicherung erklärt habe, dass es nie Drohungen durch TierschützerInnen gegeben habe. Das habe sein Anwalt und nicht er geschrieben, sagte der Zeuge. Mag. Traxler werde ja selber wissen, wie AnwältInnen so sind, meinte die Richterin.
Es habe insgesamt 6 Buttersäurevorfälle gegen seine Firma gegeben, sagte Mag. Traxler, und nirgendwo sei auch nur ein einziges Kleidungsstück kaputt gewesen. Aber in diesem einen Fall seien plötzlich alle Kleider in 3 Stockwerken kaputt gewesen. Wie der Zeuge das erklären könne. Man habe ein Luftgebläse aufgestellt, das den Geruch in der gesamten Filiale verbreitet habe, meinte der Zeuge. Man habe eben falsch reagiert. Ob es richtig sei, dass sonst nirgends Kleidung kaputt gegangen sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge.
In der Schadensmeldung seien auch die Kosten einer Inventur von € 10.000 angegeben, stellte Mag. Traxler fest. Man habe nach dem Schaden ein Inventur gemacht, um fest zu stellen, ob etwas gestohlen worden sei, sagte der Zeuge und verwirrte damit alle. Die Richterin entschied sich für eine Mittagspause.
Mittagspause 12:25 Uhr – 13:00 Uhr.
Nach der Mittagspause war Monika Springer wieder anwesend. Anwältin Dr. Stuefer beantragte, sich noch mit ihrer Mandantschaft besprechen zu dürfen. Die Verhandlung begann deshalb erst um 13:08 Uhr.
In welcher Form die Ware nach dem Buttersäurevorfall beeinträchtigt gewesen sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Das habe ein Sachverständiger festgestellt. Was die Art des Schadens gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Ein schlechter Geruch, sagte der Zeuge. Ob man das zu reinigen versucht habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge. In einem Gutachten sei das als Möglichkeit überlegt worden, man habe sich aber entschieden, lieber die Ware reduziert zu verkaufen, nachdem sie 2 Jahre herumgelegen hatte und entmodet gewesen sei.
Wie lange nach diesem Buttersäurevorfall der Zeuge in der betroffenen Filiale gewesen sei, fragte Anwalt Mag. Bischof. Ca. 3 Wochen, sagte der Zeuge. Er habe dort laut Protokoll mit einem Versicherungsmann gesprochen, sagte Mag. Bischof, wo gesagt worden sei, dass nicht sämtliche Kleidungsstücke beschädigt seien. Ja, sagte der Zeuge. Welchen Standpunkt damals die Versicherung gehabt habe, fragte Mag. Bischof. Dass es keinen Totalschaden der Ware gegeben habe, sagte der Zeuge. Dieser genannte Buttersäurevorfall sei durch seine Schadenshöhe der Beleg für die Polizei gewesen, dass etwas gegen den Tierschutz geschehen müsse, sagte Mag. Bischof. Ob der Zeuge der Polizei auch gesagt habe, wie die Versicherung das Schadensausmaß einschätze. Nein, sagte der Zeuge, der Polizei habe er keine Informationen von der Versicherung gegeben.
Das Geschäft sei den ganzen Tag nach dem Buttersäurevorfall offen geblieben, stellte Mag. Bischof fest. Das glaube er nicht, sagte der Zeuge. Mag. Bischof verwies auf die Aussage des Filialleiters, der das bestätigt hatte. Der Zeuge müsse so etwas nicht wissen, sagte die Richterin, sie halte das für völlig egal. Herr Bischof, Ihre Fragen sind nicht relevant!
, fügte sie an. Wenn es darum ginge, dass ein Schaden vorliege, weil alle Kleider kaputt seien, aber trotzdem noch dieselben Kleider einen ganzen Tag weiter verkauft worden seien, dann halt er das für sehr relevant, sagte Mag. Bischof. Ich kann intellektuell nicht nachvollziehen, warum das irrelevant sein soll!
.
Die Richterin versuchte dann dem Zeugen eine weitere Ausflucht zu bieten. Ob die betroffene Filiale in Graz nicht viel größere sei als die anderen. Nein, sagte der Zeuge für sie überraschend, das sei kein großes Geschäft. Denken Sie nach!
, sagte die Richterin. Ob die Anzahl der Kleider dort wirklich geringer gewesen sein könne als in anderen Filialen. In machen waren weniger Kleider, in den meisten aber mehr, sagte der Zeuge.
Wie groß die Anzahl der Säurenester bei diesem Vorfall gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Mag. Bischof zeigte ihm die Aufstellung der Polizei und man sah, dass bei diesem Vorfall nicht mehr Buttersäure eingebracht worden war, als bei den anderen Vorfällen. Wie er sich dann den so viel höheren Schaden in diesem Fall erkläre, fragte Mag. Bischof. Diese Frage ist verboten, weil sie nach einer Beweiswürdigung fragt, die nur dem Gericht obliegt
, rief die Richterin dazwischen. Der Schaden werde von ihm nicht bewertet, sagte der Zeuge.
Was mit der Ware letztlich geschehen sei, fragte Mag. Bischof. Sie sei wahrscheinlich abgesetzt worden, sagte der Zeuge. Das heißt verkauft, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge. Ob es darüber Aufstellungen gebe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Warum nicht, wollte Mag. Bischof wissen. Warum sollte man dazu Aufzeichnungen machen, fragte der Zeuge zurück. Ob er auf die Idee gekommen sei, dass er das hier von der Verteidigung gefragt werden könnte, fragte die Richterin und wollte damit die von ihr behauptete Absurdität der Frage unterstreichen. Nein, sagte der Zeuge. Ob sich die Daten dazu in seinen Unterlagen befänden, fragte Mag. Bischof. Er solle einen Beweisantrag mit einem Beweisthema stellen, sagte die Richterin zu Mag. Bischof. Er wolle lediglich wissen, ob der Zeuge das mittels seiner Buchhaltung nachvollziehen könne, was genau mit der angeblich kaputten Ware geschehen sei. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Buchhaltungsunterlagen müssten laut Gesetz 7 Jahre aufgehoben werden, stellte Mag. Bischof fest. Ob die Kleider vor dem Verkauf gewaschen worden seien. Nein, sagte der Zeuge, die Ware sei aber 2 Jahre lang während des Streits mit der Versicherung herumgelegen. Der Schaden sei also durch Entmoden aufgrund des langen Streits mit der Versicherung entstanden, stellte Mag. Bischof fest. Wie große der Schaden durch Entmoden, also durch aus der Mode Kommen, gewesen sei. 100 %, sagte der Zeuge, ein Totalschaden.
Warum die Kleidung nicht gereinigt worden sei, wollte Anwältin Dr. Stuefer wissen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Was die Versicherung empfohlen habe, mit der Ware zu tun, fragte die Richterin. Aufbewahren, sagte der Zeuge. Eben!
, sagte die Richterin zur Verteidigungsbank.
Kostenaufstellungen zu Sachschäden
Dr. Stuefer nahm dann auf Rechnungen Bezug, die die Firma Kleider Bauer an die Polizei wegen Sachschäden weitergegeben hatte. Es fand sich eine Rechnung von € 33 wegen Personalkosten einer mit Namen genannten Reinigungskraft aufgrund einer Beschmierung mit Farbe. Etwas später, so zeigte Dr. Stuefer dem Gericht, wurde eine Rechnung von € 500 für dieselbe Frau für 2 Stunden Reinigung der Polizei übergeben. Dr. Stuefer solle keine Verfahrensführung betreiben, sagte die Richterin, und fügte an: Ich könnte mir denken, wie dieses Verfahren ausginge, wären Sie Richterin!
. Der Zeuge sagte, die Rechnung über € 500 habe sich wahrscheinlich auf viele MitarbeiterInnen bezogen, es sei aber nur eine angeführt worden.
Fragen von Anwalt Dr. Dohr
Seit wann er mit der SOKO in Kontakt gewesen sei, fragte Dr. Dohr. Er sei Geschäftsführer bei Kleider Bauer und nicht in der SOKO, sagte der Zeuge. Die Richterin rief: Dr. Karl lacht!
, und bezog sich dabei auf Anwalt Dr. Karl. Dann stellte die Richterin fest, dass dauernd fälschlicherweise in der Öffentlichkeit behauptet würde, die Geschäftsführung von Kleider Bauer habe einen Einfluss auf die SOKO gehabt. Er habe niemanden von der SOKO gekannt, meinte der Zeuge.
Wie der Kontakt denn entstanden sei, fragte Dr. Dohr. Der andere Geschäftsführer habe bei der Polizei angerufen, sagte der Zeuge. Den Innenminister, fragte Dr. Dohr, und den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit? Das sei irrelevant, rief die Richterin. Der Einfluss auf die SOKO sei wichtig für diesen Prozess, meinte Dr. Dohr. Bevor wir ewig darüber diskutieren, lasse ich die Frage zu
, sagte die Richterin. Bei diesen Anrufen an Innenminister und Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, was da die Inhalte gewesen seien. Der andere Geschäftsführer habe den Innenminister angerufen und einen Termin erbeten. Das Thema sei es reicht!
, gewesen. Der Termin sei am nächsten Tag mit dem Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit zustande gekommen. Was gesagt worden sei, bei dem Gespräch, fragte Dr. Dohr. Die Polizei solle etwas tun, sagte der Zeuge. Aber über dieses Gespräch hinaus habe es keinen Einfluss gegeben. Ob er persönlich einen Kontakt zum Innenminister gehabt habe, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte der Zeuge.
Fragen von Anwalt Dr. Karl
Warum er zum Tierschutz keinen Kontakt aufgenommen habe, fragte Dr. Karl. Er habe es für sinnlos gehalten, sagte der Zeuge. Er solle konkreter sein, sagte die Richterin. Ich wüsste nicht, worüber ich mit denen diskutieren wollte
, sagte der Zeuge. Ob er den Ausstieg aus dem Pelzhandel erwogen habe, fragte Dr. Karl. Er habe sich nicht erpressen lassen wollen, sagte der Zeuge. Wie er das meine, fragte die Richterin. Er habe sich nicht mit solchen Emails, die die Firma aufgefordert hatten, den Pelzhandel einzustellen, unter Druck setzen lassen wollen, obwohl der Pelz bei Kleider Bauer wirtschaftlich völlig unwesentlich sei. Und selbst wenn Kleider Bauer mit dem Pelzverkauf aufhören würde, würde das nicht öffentlich verbreitet.
Dr. Karl verwies auf eine Unterredung des Geschäftsführers mit der Polizei, in der protokolliert stand, dass er die TierschützerInnen für Möchtegern-Tierschützer
halte. Diese Aussage sei wahrscheinlich nicht von ihm, sagte der Zeuge. Ob das der Standpunkt von Kleider Bauer sei, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Zeuge. Wir leben in einer Demokratie, da darf Kleider Bauer so etwas sagen
, stellte die Richterin fest und versuchte sich damit über eine Presseaussendung der Angeklagten lustig zu machen, die mit dem Titel 5:0 gegen die Demokratie
vom Prozess berichteten.
Meldung an die Versicherung: Einbruchsdiebstahl statt Vandalismus
Dr. Karl legte einen Bericht von Kleider Bauer zum selben Vorfall vor, den die Firma der Versicherung als Einbruchsdiebstahl gemeldet hatte. Darin stand, es sei Vandalismus. Wann das gewesen sei, wollte der Zeuge wissen. Das sei 4 Tage nach dem Vorfall gewesen, sagte Dr. Karl und verwies auf das Datum des an die Wand projizierten Dokuments. Das hatten wir schon
, versuchte die Richterin dem Zeugen zu helfen. Nein, sagte Dr. Karl, dieses Dokument sei ihm noch nicht vorgelegt worden. Die Schadensmeldung sei aber schon am Tag des Schadens an die Versicherung gegangen, sagte der Zeuge. Es habe auch eine Pressemeldung gegeben. Ob darin von Einbruchsdiebstahl die Rede gewesen sei, fragte Dr. Karl. Er solle nur offene Fragen stellen, unterbrach die Richterin. In der Pressemeldung vom selben Tag sei gestanden, dass das ein Anschlag mit Tierschutz-Hintergrund gewesen sei, sagte der Zeuge. Er habe aber diese Pressemeldung nicht verfasst. Ob sie von ihm vor der Verbreitung geprüft worden sei, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge.
Wann er die Meldung an die Versicherung gesehen habe, fragte Dr. Karl. Das sei alles schon gefragt worden, unterbrach die Richterin schon wieder. Dr. Karl legte ein neues Schreiben vor. Darin werden MitarbeiterInnen von Kleider Bauer intern aufgefordert, noch nichts der Versicherung zu melden, weil man sich das erst überlegen müsse. Wir haben laufend Versicherungsfälle
, sagte der Zeuge dazu. Sie verbiete jetzt alle weiteren Fragen zu diesem Thema, schrie die Richterin und unterbrach die Sitzung.
Pause 14:13 Uhr – 14:27 Uhr.
Fragen von DDr. Balluch: Kleider Bauer beendet Pelzverkauf 1998
Dann durfte DDr. Balluch mit seinen Fragen beginnen. Er wollte zunächst wissen, ob der Zeuge Kenntnis davon habe, dass es bereits 1997 eine Kampagne gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer gegeben habe. Nein, sagte dieser. Und ob er wisse, dass Kleider Bauer im Frühjahr 1998 öffentlich bekannt gegeben habe, keine Pelze mehr zu verkaufen und ihr Pelzdepartment in der SCS südlich von Wien geschlossen hätte, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge, davon wisse er nichts.
Vorfälle bei Kleider Bauer seit Prozessbeginn
Der Zeuge sei vom Gericht schon gefragt worden, von wie vielen Sachschäden seit Beginn des Prozesses (März 2010) er wisse, meinte DDr. Balluch. Vorhin habe er drei genannt, ob das richtig sei. Die Richterin unterbrach und sagte, das sei schon gefragt worden. DDr. Balluch fragte dann aber, ob es auch eine 4. Sachbeschädigung in dieser Zeit gegeben habe. Die Fakten seien schon durchgegangen worden, sagte die Richterin, das sei eine Wiederholung des Themas. Mag. Traxler warf ein, dass die 4. Sachbeschädigung noch nicht thematisiert worden sei.
DDr. Balluch: Wissen Sie von einer Sachbeschädigung vom 10. März 2010, wo rote Farbe auf die Filiale in der Wiener Mariahilferstraße geworfen wurde?
. Der Zeuge sagte, er wisse davon, das habe im Rahmen einer Studentendemonstration stattgefunden. Es hat auch einen Farbbeutelwurf auf dieses Gericht gegeben
, stellte die Richterin fest.
Dann fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge auch von einem Run-in im Jahr 2010 bei Kleider Bauer wisse. Davon sei ihm nichts bekannt, sagte der Zeuge. DDr. Balluch: Könnte am 21. Mai 2010, also zwei Jahre nach den Festnahmen der TierschützerInnen, in der Kleider Bauer Filiale Favoritenstraße in Wien ein Run in stattgefunden haben? Hätten Sie davon eine Meldung bekommen?
Normalerweise hätte er eine bekommen, sagte der Zeuge.
DDr. Balluch: Wenn ich Ihnen sage, dass im Internet ein Film davon kursiert, wissen Sie davon?
. Er hat bereits gesagt, er weiß nichts davon, nächste Frage
, sagte die Richterin ungeduldig. DDr. Balluch: Ich habe gefragt, ob er den Film kennt
. Die Richterin ließ die Frage dennoch nicht zu.
Erster Kontakt von Seiten des Tierschutzes durch 4 Pfoten
DDr. Balluch: Sie haben heute gesagt, der erste Kontakt von Tierschutzseite war im Oktober 2006, der andere Geschäftsführer hat gesagt, der erste Kontakt war im Mai 2006, also 5 Monate früher. Können Sie das erklären?
. Nein, sagte der Zeuge. Ob er sich mit der Kontaktaufnahme von Tierschutzseite nicht beschäftigt habe, fragte DDr. Balluch. Er habe sich nicht wirklich damit beschäftigt, gab der Zeuge an. Ob das der andere Geschäftsführer gemacht habe, fragte DDr. Balluch. Glaube er nicht, sagte der Zeuge, aber der andere Geschäftsführer habe seine Unterlagen vielleicht besser geordnet. Also schließe er nicht aus, dass der andere Geschäftsführer in diesem Fall Recht habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge.
DDr. Balluch: Die Kontaktaufnahme damals soll von den 4 Pfoten gewesen sein, können Sie sich an eine Kontaktaufnahme durch die 4 Pfoten erinnern?
. Nein, sagte der Zeuge. Ob es Demonstrationen von Seiten der 4 Pfoten gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge. Hatten wir schon, nicht zugelassen
, sagte die Richterin unfreundlich.
DDr. Balluch legte dann die Niederschrift einer Besprechung des Zeugen mit der Polizei vor. Darin gab der Zeuge an, dass die 4 Pfoten Demonstrationen gemacht hätten. Dazu fragte die Richterin: Frage vorweg, die Angaben die Sie bei der Polizei gemacht haben, entsprechen die der Wahrheit, oder sind Sie nachher auf Missverständnisse darauf gekommen?
. Ihm seien keine Missverständnisse aufgefallen, sagte der Zeuge.
DDr. Balluch versuchte es noch einmal: Also kann es sein, dass Sie sich damals eben an 4 Pfoten Demos erinnert haben und heute nicht, dass die auch wirklich stattgefunden haben?
. Ja, genau, sagte der Zeuge. Danke, sagte DDr. Balluch.
Beteiligung der Tierschutzorganisation PETA an der Kampagne
Dann legte DDr. Balluch den Brief der Tierschutzorganisation PETA an die Geschäftsführung von Kleider Bauer vor. Ob der Zeuge von dem Brief wisse. Dann bezog sich DDr. Balluch auf die letzte Zeile, die auch an die Wand projiziert wurde: Wenn Sie sich mit uns einigen, wird die Kampagne gegen Ihr Unternehmen eingestellt
, unterschrieben von Sebastian Zösch von PETA. Ob dem Zeugen das etwas sage. Ja, sagte dieser. Ob sich also die Tierschutzorganisation PETA auch an der Kampagne beteiligt habe, fragte DDr. Balluch. Er wisse nur von diesem einen Schreiben, sagte der Zeuge.
Was der Zeuge denn aus diesem Zitat aus diesem letzten Satz geschlossen habe, wollte DDr. Balluch wissen. Wenn Sie sich mit PETA einigen, dass sie die Kampagne einstellen. Worauf könnte sich diese Kampagne bezogen haben?
. Die Richterin griff wieder ein: Das Schreiben ist vom 6. März 2007. Haben Sie damals Überlegungen angestellt, in welchem Zusammenhang die bei einer Kampagne dabei sind, oder war das kein Thema?
Dazu der Zeuge: Also so genau habe ich das nicht unterschieden, welche Tierschutzorganisation, welche Gruppierung aktiv ist.
DDr. Balluch: Haben Sie irgendwie recherchiert oder notiert, welche Vereine demonstriert haben?
. Nein, sagte der Zeuge. DDr. Balluch: Also Tierschutz ist Tierschutz, eine Gruppierung, für Sie nicht zu unterscheiden?
. Genau, sagte der Zeuge.
Viele Demonstrationen an vielen Orten
An welchen verschiedenen Orten es solche Demonstrationen gegen Kleider Bauer gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Also hauptsächlich in Wien, Innsbruck, Linz und Wr. Neustadt, meinte der Zeuge. Es sei aus den Protokollen sowieso ersichtlich, dass es überall Demonstrationen gebe, sagte die Richterin. Fragt sich nur, warum lediglich Personen aus Wien, Graz und Innsbruck auf der Anklagebank sitzen, stellte DDr. Balluch fest.
Dann fragte DDr. Balluch, ob auch Demonstrationen in Graz und St. Pölten stattgefunden hätten. Vielleicht, gab der Zeuge an. Und an verschiedenen Orten in Wien, wollte DDr. Balluch wissen. Er denke ja, sagte der Zeuge.
Imageschaden viel höher als Sachschaden
DDr. Balluch: Wenn so verschiedene Orte, verschiedene Gruppen gegen Ihren Betrieb demonstrieren, kann das Ihrem Ruf schaden, ihrer Firma einen schlechten Ruf einen Imageverlust einbringen?
Also ich bewerte das jedenfalls nicht als positiv
, meinte der Zeuge. DDr. Balluch: Also gibt es einen Rufschaden?
. Die Richterin wollte wieder unterbrechen und sagte, die Frage sei schon beantwortet worden.
DDr. Balluch legte dann einen anderen Polizeibericht einer Unterredung mit dem Zeugen vor. Darin sagte dieser, dass er einen Imageschaden erlitten habe, der um ein Vielfaches größer sei, als der gesamte Sachschaden. Ob das richtig sei, fragte DDr. Balluch. Er habe gesagt, dass so eine Kampagne keinesfalls positiv sei, meinte der Zeuge. DDr. Balluch: Keinesfalls positiv, ok, und was meinen Sie, wenn Sie hier von einem Imageschaden gesprochen haben?
Dann fragte die Richterin, ob innerhalb der Branche über Demonstrationen gesprochen würde. Das bejahte der Zeuge. Und ob es da als Vorteil gesehen werde, wenn es Demonstrationen gebe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er werde von der Branche bemitleidet. Das werde sie auch, stellte die Richterin fest, ihr ginge es auch nicht anders. Die Angeklagten würden auch von der Öffentlichkeit bemitleidet, meinte Moser und auf das kritische Murmeln sagte die Richterin: Ich brauche kein Mitleid von Kollegen, vom Verteidiger und und und
.
Möchtegern Tierschützer
DDr. Balluch sagte dann: Herr Dr. Karl hat Sie schon gefragt, es wurde dieses
. Er habe gesagt, es sei ganz sicher nicht von ihm, sagte der Zeuge. Aber jedenfalls habe er gesagt, dass sei so Kleider Bauer Meinung. Im Polizeibericht sage er, wenn sie kontaktiert werden von diesen Möchtegern Tierschützern, dann sei er nie erreichbar gewesen. Möchtegern Tierschützer
Zitat erwähnt. Sie sagen nicht, dass es unmittelbar von Ihnen ist?Und was ist die Frage?
, kam vom Zeugen. DDr. Balluch: Die Frage ist, ob Sie deshalb nie erreichbar waren, weil Sie die nicht für wirkliche Tierschützer gehalten haben, oder warum waren Sie nicht erreichbar z.B. für die 4 Pfoten?
.
Der Zeuge: Nein, ich war schon überzeugt, dass das genau diese Tierschützer sind, wir aber gemeint haben, dass es sinnlos ist, mit denen in eine Diskussion zu treten.
DDr. Balluch: Gibt es auch Tierschützer, mit denen Sie es schon für sinnvoll gehalten hätten? Also unterscheiden Sie sozusagen zwischen diesen ‚Möchtegern Tierschützern‘ und richtigen Tierschützern?
Das sei nicht Verfahrensgegenstand, sagte die Richterin. Er beantrage diese Frage zuzulassen, sagte DDr. Balluch und wollte begründen warum. Die Frage wird nicht zugelassen
, unterbrach die Richterin.
DDr. Balluch: Ich möchte gerne meinen Antrag begründen. Im Strafantrag wird mir vorgeworfen, als Obmann eines Vereines durch Anmelden von Demonstrationen und durch zur Verfügung Stellen von Material oder auch von Gehältern eine Pelzkampagne gegen Kleider Bauer gefördert zu haben und dadurch eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben. Und ich möchte jetzt durch die Befragung feststellen, ob das nicht für normale Tierschutzarbeit vollkommen selbstverständlich ist, oder ob sich da ein Unterschied finden lässt zwischen dem, was man vielleicht als ganz normalen Tierschutz bezeichnet und dem, was ich bzw. der VGT tut.
Tierrechtsaktivismus in Österreich sei kein Thema dieses Prozesses, beharrte die Richterin auf ihrem Entschluss. Diese Frage werde also nicht zugelassen, fragte DDr. Balluch. So ist es, nächste Frage
, sagte die Richterin.
Kleider Bauer sorgt sich um Jägerschaft, Ostereier, Osterschinken
DDr. Balluch bezog sich dann wieder auf eines der Polizeiprotokolle von Unterredungen mit der Geschäftsführung von Kleider Bauer. Darin stand, dass sich Kleider Bauer nicht den Forderungen dieser Gruppierungen
beugen werde, weil sonst als nächstes die Jägerschaft, Ostereier oder Osterschinken
in Schussfeld der TierschützerInnen geraten könnte. DDr. Balluch: Was meinen Sie mit diesem Wort Gruppierungen? Wer ist das, haben Sie da im Internet recherchiert, welche Ziele die haben? Sind das dieselben Gruppen wie in ihrem Dossier, das Sie der Polizei gegeben haben, und das verschiedene Gruppen im Tierschutz wie die 4 Pfoten und PETA aufzählt?
. Ja genau, die meine er, sagte der Zeuge.
DDr. Balluch: Und was meinen Sie damit, dass Sie sozusagen verhindern wollen, dass diese Gruppierungen gegen die Jägerschaft und gegen Ostereier auftreten?
Er sage nur, dass für diese Gruppierungen Kleider Bauer lediglich ein Zwischenschritt sei und dann andere Ziele folgen würden, meinte der Zeuge. Seine persönliche Meinung sei nicht relevant für dieses Verfahren, sagte die Richterin. DDr. Balluch sagte, er wolle lediglich diese Aussage des Zeugen gegenüber der Polizei interpretiert haben. Der Zeuge sehe sich offenbar als Bollwerk gegen Kritik an der Jägerschaft und an Ostereiern. Vielleicht habe er deswegen den Innenminister eingeschalten, um die Jägerschaft und Ostereier aus Käfighaltung zu retten
.
Er solle die nächste Frage stellen, sagte die Richterin ungerührt.
Korrelieren Kampagnenintensität und Häufigkeit von Sachschäden?
Im Strafantrag führt der Staatsanwalt an, dass man darauf schließen könne, dass die Sachschäden bei Kleider Bauer und die legalen Demonstrationen in einer Doppelstrategie zusammenhängen würden, weil die Intensität der legalen Kampagne mit der Häufigkeit von Sachschäden korrelieren würde.
DDr. Balluch fragte: Ich hätte mich für den Zeitablauf der Kampagne gegen Ihre Firma interessiert. Würden Sie sagen die Intensität, also die Anzahl der Demonstrationen, hat variiert oder ist sie gleich geblieben? Und wenn Sie variiert hat, wann war sie hoch, wann niedrig?
. Zeuge: Also am Anfang war sie eher hoch, seit nunmehr doch eineinhalb Jahren ist sie relativ nicht intensiv
. DDr. Balluch: Ok, also am Anfang war sie gleich bleibend hoch und dann wird sie niedrig, ist das so zu verstehen?
.
Wieder griff die Richterin ein. Ob der Zeuge einen Zusammenhang erkannt habe zwischen diesem hohen Anteil an Demonstrationen und Sachbeschädigungen, oder könne er dazu keine Angaben machen. Er sehe einen Zusammenhang, sagte der Zeuge, weil es vor Kampagnenbeginn diese Art der Sachbeschädigungen nicht gegeben habe.
DDr. Balluch: Da muss ich jetzt schon nachfragen. Sie haben jetzt gesagt, seit etwa eineinhalb Jahren ist die Demonstrationstätigkeit niedriger, also ab Frühjahr 2009
. Auch das ist für den Beweis nicht von Relevanz
, sagte die Richterin. DDr. Balluch: Von Anfang 2008 bis Februar 2009 war die Demonstrationstätigkeit noch sehr hoch, ist das so?
. Er habe jetzt keine genauen Aufzeichnungen zur Hand, sagte der Zeuge. Er habe vor 2 Wochen die Demonstration vor der Kleider Bauer Filiale in der Mariahilferstraße 111 in Wien gesehen und das sei sozusagen eine Minitaturversion von dem, was früher stattgefunden habe.
Die Richterin sagte, sie werde DDr. Balluch das Fragerecht entziehen, wenn er weiterhin so irrelevante Fragen stelle.
DDr. Balluch: Ich möchte meinen Antrag trotzdem formulieren. Der Antrag ist, die Frage nach der Demonstrationsintensität zuzulassen, mit der Begründung, dass dieser Zeitraum Anfang 2008 bis Anfang 2009 noch nicht abgedeckt ist, dass der Herr Zeuge diesen Zeitraum, wenn man seine bisherigen Antworten ernst nimmt, als einen Zeitraum betrachtet hat, in dem die Demonstrationsintensität hoch war, gleichzeitig aber in dieser Phase kein einziger Anschlag stattgefunden hat. Das steht im eklatanten Widerspruch zu den Behauptungen im Strafantrag.
Es bleibt dabei, die Frage wird nicht zugelassen
, sagte die Richterin und entzog DDr. Balluch das Fragerecht.
Fragen von Mag. Hnat
Zunächst beantragte Mag. Hnat, die Mittagspausen zu verländern. 30 Minuten seien zu kurz, wenn man sich allein 20 Minuten hinter den PolizeischülerInnen anstellen müsse, bevor man überhaupt das Essen bekäme. Die Richterin ignorierte ihn.
Dann fragte Mag. Hnat, ob Kleider Bauer sich Informationen über die TierschützerInnen und ihre Demonstrationen durch InformantInnen beschafft habe. Nein, sagte der Zeuge.
Zum Abverkauf angeblich kaputter Ware
In welchen Outlets die Kleider, die der Zeuge wegen eines Buttersäurevorfalls als kaputt bezeichnet hatte, verkauft worden seien, fragte Mag. Hnat. In Wien in Meidling und Favoriten, sagte der Zeuge. In Graz auch, fragte Mag. Hnat. Damals nicht, sagte der Zeuge, aber mittlerweile sei auch die Grazer Filiale ein Outlet. Das sei irrelevant, sagte die Richterin.
Die Todesangst der Pressesprecherin wegen einer Demonstration
Es täte ihm leid, sagte Mag. Hnat, dass die Pressesprecherin von Kleider Bauer wegen einer Demonstration gelitten habe, auch wenn er damals nicht anwesend gewesen sei und diese Demonstration nichts mit dem VGT zu tun gehabt habe. Na gehns
, machte sich die Richterin über den Zeugen lustig. Er beantrage, dass diese Äußerung der Richterin protokolliert werde, sagte DDr. Balluch.
Ob es ein ärztliches Attest dafür gebe, dass die Pressesprecherin so gelitten habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Er beantrage, dass das Gericht das herausfinden möge, sagte Mag. Hnat. Wozu, fragte die Richterin. Der Gemütszustand der Pressesprecherin sei für das Gericht offenbar sehr relevant, weil sie oft danach frage, sagte Mag. Hnat. Bei ihrer Einvernahme sei deutlich zu sehen gewesen, wie sehr sie gelitten habe, sagte die Richterin.
Erste Kontaktaufnahme zu Kleider Bauer durch 4 Pfoten
Mag. Hnat stellte dann fest, dass die 4 Pfoten als erste Kontakt zu Kleider Bauer aufgenommen und eine Kampagne angedroht hätten. Er beantragte die Vorlage des entsprechenden Schreibens durch Kleider Bauer. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. 4 Pfoten seien kein Thema der Verhandlung.
Mag. Bischof sagte dazu, er möchte schon zu bedenken geben, dass der Zeuge nicht zwischen den verschiedenen Tierschutzgruppen unterscheide. Sie sind nicht am Wort!
, schrie die Richterin Mag. Bischof an. Keine Diskussion
, fügte sie hinzu.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung von Kleider Bauer
Ob er über die wirtschaftliche Entwicklung der Konkurrenz informiert sei, fragte Mag. Hnat den Zeugen. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Für die Beurteilung einer etwaigen Nötigung sei es sehr relevant, wie der Betroffene die Bedrohung wahrgenommen habe, ob es eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung gewesen sei oder nicht. Dazu müsse man wissen, was der Zeuge über die wirtschaftliche Entwicklung von P&C während deren Kampagne wisse und wie das zur wirtschaftliche Entwicklung von Kleider Bauer in Beziehung stehe.
Nächste Frage
, sagte die Richterin unwirsch.
Anfragen an Kleider Bauer
Dann legte die Richterin selbst plötzlich ein Konvolut einiger Emails von Mag. Hnat an Kleider Bauer vor. Was sich der Zeuge dazu gedacht habe, fragte sie. Er habe sich die Links angeschaut und die hätten zur Homepage des VGT, vgt.at, geführt. Ob ihn das beunruhigt habe, fragte die Richterin. Er habe sich schon Gedanken gemacht, sagte der Zeuge. Aber die Emails seien nie direkt an ihn sondern an das Unternehmen gerichtet gewesen. Ob er von den Emails Kenntnis hatte, fragte die Richterin. Es sei ihm weitergeleitet worden, sagte der Zeuge. Das Unternehmen als Ganzes habe sich Sorgen gemacht.
Mag. Hnat schaute sich die Liste der Emails durch und stellte fest, dass 3 Emails fehlten, eines davon von David Richter und zwei von ihm. Er beantragte, dass auch diese Emails vorgelegt werden sollten, weil sie zeigen würden, dass sie keinerlei bedrohlichen Inhalt gehabt hätten.
Die Richterin beendete daraufhin den heutigen Prozesstag.
Ende 15:19 Uhr.