Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 39. Tag

Mittwoch 28. Juli 2010

Inhalt:

Heute war einer der wichtigsten Tage dieses Prozesses, weil die Leitung der SOKO einvernommen wurde. Allerdings war das auch der Richterin klar und zusätzlich hatte es am Vortag eine Pressekonferenz der Verteidigung gegeben, auf der nicht nur die Polizei sondern auch das Verhalten der Richterin kritisiert worden war. Die Richterin sah daher scheinbar ihre Rolle darin, die Verteidigung und insbesondere die Angeklagten in ihrem Fragerecht möglichst einzuschränken. DDr. Balluch hatte an den operativen SOKO-Leiter gerade seine erste Frage gestellt, als die Richterin ihm und gleichzeitig allen anderen Angeklagten auf einen Streich das Fragerecht entzog. Dann wurde der Zeuge nach Hause geschickt. Diese Vorgehensweise ist äußerst bedenklich und fragwürdig.

Anschließend wurde der SOKO-Leiter einvernommen und bei ihm gab es für die Angeklagten zumindest die Möglichkeit, einige wenige Fragen zu stellen, bis dann auch seine Befragung von der Richterin beendet wurde. Die Verteidigung beantragte dann, dass beide Zeugen noch einmal geladen werden müssen und die Richterin schien das erstaunlicherweise zu akzeptieren.

Die SOKO-Leitung hat bei ihren Antworten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse geliefert. Weiterhin gibt es keine konkreten Beweise für Straftaten der Angeklagten. An die meisten Dinge konnte sie sich nicht erinnern und der operative SOKO-Leiter lächelte die meiste Zeit überheblich und erklärte in monotoner Wiederholung: ich verweise auf den Akt. Erschütternd war auch, dass der operative SOKO-Leiter auf die Frage, warum er meine, dass die SOKO trotz intensiver Ermittlungen keine Beweise für Straftaten der Angeklagten gefunden habe, sagte, die Angeklagten seien eben bei ihren Straftaten sehr professionell vorgegangen. Der operative SOKO-Leiter gab dabei klar zu erkennen, dass er davon überzeugt war, dass die Angeklagten Straftaten begangen hätten. Und das, obwohl er zugab, dafür nicht nur keine Beweise, sondern überhaupt keine Hinweise zu haben.

Die erste Frage von DDr. Balluch, die auch gleichzeitig die letzte der Angeklagten an den operativen SOKO-Leiter war, betraf den Umstand, dass dessen Tochter offenbar VGT-Aktivistin war. In der Begründung für seine Frage führte DDr. Balluch aus, dass der operative SOKO-Leiter noch vor Gründung der SOKO mit Vehemenz zu verhindern versucht habe, dass seine Tochter beim VGT für Tierschutz aktiv wurde, und dass er deshalb den VGT hasse. Er sei daher von Anfang an befangen gewesen. Dieses brisante Thema wurde aber sofort von der Richterin abgewürgt.

Am heutigen Prozesstag gab es auch noch einen weiteren Vorfall. Der Angeklagte Faulmann war zunächst ermahnt worden und brachte dann einen Antrag ein, der die Richterin erboste. Sie verwies ihn daraufhin des Saales. Er ging aber nicht, daraufhin rief sie die Polizei, die Faulmann aus dem Gerichtssaal trug. Das ganze lief zwar relativ rasch und störungsfrei ab, es war aber dennoch für dieses gesamte Verfahren bezeichnend. Die Richterin, die keine unangenehmen Fragen und Anträge zulassen will, steht auf der anderen Seite den Angeklagten gegenüber, die Teil einer sozialen Bewegung sind und mit politischem Aktionismus und Medienauftritten agieren.

Am heutigen Tag waren wiederum etwa 40 PolizeischülerInnen und rund 15 andere Personen im Gerichtssaal anwesend. Um 9:03 Uhr begann die Verhandlung.

Einvernahme des operativen SOKO-Leiters Josef Böck

Josef Böck, geboren am 14. August 1957, sagte, er sei seit Gründung der SOKO im April 2007 deren operativer Leiter gewesen, d.h. er sei für den Ablauf der Operationen und Ermittlungsmaßnahmen zuständig gewesen. Er habe feststellen sollen, ob die strafbaren Handlungen mit jenen Personen, die legale Handlungen setzen, in Verbindung zu setzen sind. Er habe dafür alle eingesetzten Kräfte koordinieren müssen. Ein Ziel sei auch gewesen, zukünftige strafbare Handlungen zu verhindern.

Was anfangs sein Informationsstand zu Tierrechten gewesen sei, fragte die Richterin. Der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Buxbaum, habe ihn als operativen SOKO-Leiter eingesetzt, sagte Böck, weil er ihn gut kenne und ihm vertraut habe. Er habe aber bis zur SOKO-Gründung nichts mit Tierrechten zu tun gehabt, er habe damals alles nur aus den Medien gekannt. Ob es Planungen gegeben habe, wie an die Materie heranzugehen sei, fragte die Richterin. Zunächst habe man alle Anzeigen zu Sachbeschädigungen und Demonstrationen gegen Kleider Bauer gesammelt, erzählte Böck. Der Modus Operandi habe aber gezeigt, dass die Tätergruppe auch andere Straftaten begehe. Es sei dann klar geworden, dass es um eine größere Sache gehe und dass die Ermittlungen länger andauern würden.

Was bei der Auswertung von Spuren bei Straftaten herausgekommen sei, fragte die Richterin. Die Recherchen hätten gezeigt, dass auf einem Stein im Zusammenhang mit einem Vorfall gegen das rechtsextreme Milieu die DNA-Spur des Angeklagten Mag. Hnat aufgetaucht sei, meinte Böck. Dann habe man den Siebtangeklagten, einen Ausländer, als jemanden erkannt, der schon in Deutschland Vorstrafen gehabt habe. Dann habe man die Personengruppe erfasst, die für Straftaten verantwortlich sei. Das habe sich nach seiner Sicht durch die Ermittlungen bestätigt. Er selbst sei nie an einem Tatort gewesen, außer bei einer Fasanenvoliere in der Steiermark, die beschädigt worden war.

Zu den Angeklagten

Wie man zu den Namen der Angeklagten gekommen sei, fragte die Richterin. Zuerst habe man Mag. Hnat wegen dem Stein im Fokus gehabt, sagte Böck. Man habe sich dann für alle Leute interessiert, die er kannte. So sei man auf den VGT und die BaT gestoßen. Die beiden Gruppen würden offensichtlich sehr gut kooperieren und arbeitsteilig vorgehen. Dann habe man erkannt, dass DDr. Balluch der Führer von Mag. Hnat sei. Wie man das gefunden habe, fragte die Richterin. Durch die Telefonüberwachung, sagte Böck. Es sei einmal ein Tiertransporter vom VGT angehalten worden. Das zeige, dass diese Personen sich nicht um Tiere sorgen würden, weil die Anhaltung des Transporters würde das Leid der Tiere nur verlängern. Jedenfalls habe Mag. Hnat an der Grenze auf einen Transporter gewartet und DDr. Balluch habe die Blockade koordiniert und dabei Mag. Hnat Anweisungen gegeben.

Man habe auch beobachtet, dass DDr. Balluch den englischen Aktivisten Keith Mann mit einer Dame vom Flughafen abgeholt habe. Mann sei dann durch Österreich und die Schweiz chauffiert worden. Das zeige, dass DDr. Balluch eine Führungspersönlichkeit im Tierschutz sei.

Dann habe man die Wohnung des Sechstangeklagten observiert und dabei beobachtet, dass viele der BaT-Leute diese Wohnung betreten hätten. Deshalb sei der Sechstangeklagte der Führer der BaT, dazu würden der Siebt-, die Acht, der Neunt- und der Zehntangeklagte gehören. Ob die BaT Verbindungen zum VGT habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Böck. Die Achtangeklagte sei 1997 beim VGT gewesen und habe dann zur BaT gewechselt und umgekehrt sei DI Völkl ursprünglich bei der BaT gewesen und habe dann zum VGT gewechselt.

Zu den Hausdurchsuchungen

Ob die überfallsartigen Hausdurchsuchungen mittels Rammbock und maskierten, bewaffneten WEGA-BeamtInnen außergewöhnlich gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe bereits zig derartige Einsätze mit der WEGA gemacht, gab Böck an. Es gehe nur so, weil ja Verdunklungs- und Verabredungsgefahr bestehe. Beweismittel wie Suchtgift könnte ja sonst verschwinden. Die Rammböcke seien benutzt worden, weil man internationale Erkenntnisse habe, dass sonst Beweismittel vernichtet werden könnten. Von welchen Beweismitteln er da spreche, fragte die Richterin. Von Gegenständen, die bei Straftaten verwendet worden seien, sagte Böck, sowie Chips vom Computer, die oft in Uhren versteckt würden.

Wie lange er bei der SOKO-Bekleidung gewesen sei, fragte die Richterin. Von April 2007 bis Oktober 2008, sagte Böck. Damit war die Befragung durch die Richterin an und für sich beendet und sie übergab das Wort an den Staatsanwalt.

Fragen des Staatsanwalts

Ob es vor der Zeit der SOKO eine gleich intensive Spurensicherung bei Tierschutz-Straftaten gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Nicht so professionell, sagte Böck. Ob es internationale Kontakte der Verdächtigen gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Böck, der Siebtbeschuldigte sei ja ein Ausländer. Die kriminelle Organisation habe also auch in Deutschland existiert. Aber es habe auch Kontakte nach England, Holland und in die Schweiz gegeben. Von der englischen Polizei seien Informationen gekommen.

Zuletzt fragte der Staatsanwalt, ob der Zeuge bei den Einvernahmen dabei gewesen sei. Nein, sagte dieser.

Hat die Pressesprecherin von Kleider Bauer gelitten?

Der Pressesprecherin von Kleider Bauer sei einmal das Auto beschädigt worden und einmal sei sie mit ihrem Auto in eine Demonstration geraten, stellte die Richterin fest. Im Akt finde sich ein Beratungsgespräch, das Böck zusammen mit Bogner und Stifter von der SOKO mit der Pressesprecherin geführt habe. Sie habe Schutz wollen, sagte Böck, sie habe sich bedroht gefühlt. Wie, genau, ihre Situation gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Er könne sich daran genau erinnern, führte Böck aus. Er habe sie noch vom Vorfall der Beschädigung an ihrem Auto gekannt. Dann habe ihn der Geschäftsführer von Kleider Bauer angerufen und gesagt, es habe eine Demonstration gegeben, in die die Pressesprecherin mit ihrem Auto geraten sei. Sie sei danach psychisch völlig fertig gewesen. Er, Böck, habe sofort eine Spurensicherung am Auto veranlasst, um festzustellen, wer es berührt habe. Es habe zwar keinerlei Sachschaden gegeben, aber es habe bewiesen werden können, dass BaT-Mitglieder an der Demonstration beteiligt gewesen seien.

Wie sich die Pressesprecherin gefühlt habe, fragte die Richterin. Sie habe Todesangst gehabt, sagte Böck. Ob sie einen ängstlichen Eindruck gemacht habe, fragte die Richterin, so wie vor Gericht bei ihrer Einvernahme, die in einem anderen Raum habe stattfinden müssen, weil sich die Frau vor den Angeklagten so gefürchtet habe. Sie habe Todesangst gehabt, wiederholte Böck. Auf der Polizeistation habe sie einen Weinkrampf erlitten. Wie ihr habe geholfen werden können, fragte die Richterin. Der Kollege Stifter habe sie getröstet, sagte Böck. Aber sie habe ständig betreut werden müssen und habe ihn, Böck, mehrmals angerufen. Er sei immer für alle Opfer dagewesen. Ob sich andere Opfer denn auch bei ihm gemeldet hätten, fragte die Richterin. Er sei nur Ansprechpartner gewesen, am öftersten habe ihn der Geschäftsführer von Kleider Bauer angerufen, sagte Böck. Ob der Geschäftsführer eingeschüchtert gewirkt habe, fragte die Richterin. Er habe Angst um seine Familie und seine Firma gehabt, sagte Böck. Der Terror, den er erleben musste, habe ihn unter Angst gesetzt. Was er persönlich dazu gesagt habe, fragte die Richterin. Er selbst habe es leicht genommen, meinte Böck, er sei eben so ein Typ. Aber viele anderen Opfer hätten panische Angst gehabt, z.B. der Geschäftsführer von Fürnkranz. Gegen Fürnkranz habe es nie auch nur eine Straftat gegeben, sagte ein Angeklagter, und der Geschäftsführer von Fürnkranz habe als Zeuge kein Wort von Angst gesagt. Woher er das denn wisse, fragte die Richterin den Zeugen. Er habe das aus Gesprächen erfahren, sagte Böck.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler zu fehlenden Teilen des Ermittlungsaktes

Es habe Ermittlungen gegeben, wie Videofallen, Funkzellenauswertungen usw., die sich nicht am Akt befinden würden, weil sie, so SOKO-Chefinspektorin Bogner, irrelevant seien. Dazu sagte die Richterin, sie könne sich daran nicht erinnern, Mag. Traxler solle aus dem Protokoll zitieren. Das Protokoll gebe es aber noch nicht, sagte Mag. Traxler. Seine Frage sei, wer entschieden habe, welche Ermittlungsergebnisse relevant seien und welche nicht. Ob diese Entscheidung vom gesamten SOKO-Team getroffen worden sei, fragte die Richterin. Stimmt, sagte Böck.

Und die Peilsender Ergebnisse, ob die auch irrelevant gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Die für die Strafprozessordnung relevanten Dinge seien weitergeleitet worden, sagte Böck. Da bestritt die Richterin, dass es überhaupt Peilsenderortungen gegeben habe. Mag. Traxler legte den entsprechenden Aktenteil vor, in dem die Peilsenderortungen beantragt und bewilligt worden waren. Ob er sich daran erinnern könne, fragte die Richterin den Zeugen. Ja, sagte Böck, DDr. Balluch sei in den 4 Monaten der Überwachung weder zu Tatorten noch zu anderem strafrechtlich Relevantem gefahren. Es habe nichts Maßgebliches gegeben. Was habe man erhofft mit der Peilsenderortung zu erreichen, fragte die Richterin. Man wollte DDr. Balluch auf frischer Tat ertappen, sagte Böck. Aber der Angeklagte habe sich dafür zu professionell verhalten. Das ist eine Vermutung!, rief Anwalt Dr. Dohr aus.

Warum diese Peilsenderortungsergebnisse nicht im Akt seien, fragte Mag. Traxler. Was würde normalerweise mit irrelevanten Ergebnissen passieren, fragte die Richterin den Zeugen. Sie würden weggeworfen, sagte Böck. Ob es Berichte zu den Peilsenderortungen gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Böck, alles würde festgehalten. Aber wenn nichts passiere, dann sei das eben irrelevant. Warum diese Berichte nicht weitergeleitet worden seien, wollte Mag. Traxler wissen. Das sei bereits beantwortet, sagte die Richterin. Ob etwas relevant sei oder nicht, entscheide das Gericht und nicht die Polizei, gab Anwältin Dr. Stuefer zu denken.

Spione in der Tierrechtsszene

Ob es verdeckte Ermittlungen gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Böck. Warum sich diese Ergebnisse nicht im Akt befänden, fragte Mag. Traxler. Sie könne diese Frage nicht nachvollziehen, stellte die Richterin fest. Dr. Dohr beantragte daraufhin die Vorlage aller Polizeiberichte zu verdeckten Ermittlungen in diesem Verfahren. Alle AnwältInnen und sogar der Staatsanwalt schlossen sich diesem Antrag an. Dr. Stuefer fügte an, dass auch die Berichte zu allen personellen Observationen vorgelegt werden müssten. Und die technischen Überwachungsergebnisse, meinte Anwalt Dr. Karl. Dann zählte er alle Adressen auf, vor denen Videofallen oder technische Überwachungen stattgefunden haben. Anwalt Mag. Bischof beantragte, dass Böck beauftragt werde, alle diese Berichte zu sammeln und vorzulegen. Ob er dazu überhaupt Zugang habe, fragte die Richterin den operativen SOKO-Leiter. Nein, sagte dieser. Wer denn Zugang hätte, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte Böck. Ob es denn Berichte zu den verdeckten Ermittlungen gegeben habe, fragte Mag. Traxler. In welchem Bereich die verdeckte Ermittlung eingesetzt worden sei, fragte die Richterin den Zeugen. Im Jahr 2007 sei das nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt worden, sagte Böck. Es seien keine tatrelevanten Dinge festgestellt worden. Deshalb befänden sich keine Berichte im Akt. Die verdeckte Ermittlungsarbeit sei direkt ihm persönlich unterstellt gewesen. Wie die verdeckten ErmittlerInnen geheißen hätten, wollte Mag. Traxler wissen. Das sage er nicht, meinte Böck. Man könne das je den nächsten Zeugen, den SOKO-Leiter, fragen. Ob er diesbezüglich einer Amtsverschwiegenheit unterliege, fragte Mag. Traxler. Was die verdeckte Ermittlung betreffe, ja, sagte Böck. Das stimme nicht, sagte Mag. Traxler dazu.

Er könne nicht den Namen der verdeckten ErmittlerInnen verraten, weil diese sonst nicht mehr eingesetzt werden könnten, sagte die Richterin. Daraufhin beantragte Mag. Traxler, dass sämtliche verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen in diesem Verfahren namentlich genannt würden, damit sie als EntlastungszeugInnen geladen werden könnten. Ob das nicht der Amtsverschwiegenheit unterliege, fragte die Richterin den Zeugen. Ja, sagte dieser. Ob es keinen Aktenvermerk zu den verdeckten Ermittlungen gegeben habe, weil nichts gefunden worden sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Böck.

Fragen zum Verdacht gegen Monika Springer

Mag. Traxler fragte dann, warum Springer als Verbindungsperson zwischen VGT und BaT angeführt sei, obwohl sie niemals zur BaT einen Kontakt gehabt habe. Er wisse nichts davon, sagte Böck, das stehe aber alles im Akt, er verweise darauf. Ob Springer jemals mit den BaT-AktivistInnen zusammen beobachtet worden sei, fragte Mag. Traxler. Böck wollte nicht antworten und verwies auf den Akt. Dann legte Mag. Traxler den Telefonüberwachungsbericht von Springer vor, in dem kein einziges Telefonat mit BaT-AktivistInnen verzeichnet war. Böck kommentierte das nicht. Ob Springer internationale Kontakte gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte Böck unwirsch.

Dann stellte Mag. Traxler fest, dass die Telefonüberwachung von Springer nach kurzer Zeit nicht mehr verlängert worden sei. Er fragte, warum. Die Richterin sagte, sie könne das nicht nachvollziehen. Sie habe am Vorabend die ZIB 2 Sendung von der Pressekonferenz der Verteidigung gesehen und dabei sei behauptet worden, das Gericht verzögere die Verhandlung. Aus diesen Fragen sei aber ableitbar, dass die Verteidigung die Verhandlung verzögere. Dann verkündete sie eine Pause.

Pause 10:17 Uhr – 10:33 Uhr.

Nach der Pause stellte Dr. Dohr den Antrag, dass alle verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen ausgeforscht und als ZeugInnen zum Beweis dafür geladen würden, dass keine kriminelle Organisation vorliege. Mag. Bischof und Dr. Stuefer ergänzten die Antragsbegründung noch damit, dass das auch beweisen würde, dass es keine Straftaten der Angeklagten gegeben habe und keine konspirativen Treffen zur Planung von Straftaten. Die Einvernahme dieser Personen könne auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Mag. Traxler kam dann wieder auf seine Frage zum Ende der Telefonüberwachung von Springer zurück. Die Polizei hatte dazu notiert, dass sie nicht mehr verdächtig sei. Böck sagte dazu, er verweise auf den Akt.

Fragen zu Chris Moser

Dann stellte Mag. Traxler fest, dass Chris Moser weder observiert noch telefonisch abgehört worden sei. Er wolle wissen, warum. Böck verwies auf den Akt. Was dazu denn im Akt stehen solle, fragte Mag. Traxler, weil eine Nicht-Observation wohl nicht angeführt sei. Die Richterin fragte dann, welche konkreten Überlegungen dazu geführt hätten, bei Moser keine Überwachungen zu machen. Man könne nicht bei allen Verdächtigen Überwachungen durchführen, sagte Böck. Chris Moser sei aber observiert worden. Wann, fragte Mag. Traxler, ob im Zuge der Observation von Veranstaltungen, auf denen er gewesen ist. Ja, sagte Böck.

Weitere Fragen zur angeblichen kriminellen Organisation

Ob bei den Hausdurchsuchungen Buttersäure gefunden worden sei, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Böck, das wisse er nicht.

Und zum Verhältnis von VGT und BaT fragte Mag. Traxler, was laut Überwachung zwischen Mag. Hnat und dem Sechstbeschuldigten besprochen worden sei. Das wisse er nicht mehr, sagte Böck.

Warum er behaupte, DDr. Balluch sei der Führer von Mag. Hnat, fragte Mag. Traxler. Das gehe eindeutig aus der Telefonüberwachung hervor, bei der eine Tiertransportblockade abgehört worden sei, ereiferte sich Böck. Was das konkret heißen solle, fragte Mag. Traxler. Durch die Telefonüberwachung habe er gewusst, meinte Böck, dass ein Tiertransporter angehalten werden solle. Welche Befehle habe DDr. Balluch Mag. Hnat erteilt, fragte Mag. Traxler. Mag. Hnat habe an DDr. Balluch seine Beobachtungen an der Grenze, ob Tiertransporter kämen, an DDr. Balluch weitergegeben. Was daran eine Befehlshierarchie sei, fragte Mag. Traxler. Das zu würdigen obliege dem Gericht, sagte die Richterin.

Ob es sich bei diesem Vorfall um eine VGT-Aktion gehandelt habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Böck. Ob dann nicht die Hierarchie im VGT relevant sei, fragte Mag. Traxler, wo es sich doch um keine Aktion einer kriminellen Organisation gehandelt habe. Das könne er nicht beantworten, sagte Böck. Ob es Wahrnehmungen gegeben habe, dass DDr. Balluch an Mag. Hnat Anweisungen in Bezug auf Straftaten gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Böck.

Ob es Wahrnehmungen bzgl. der Animal Liberation Workshops gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Das reiche nicht, meinte Mag. Traxler. Die Verteidigung ignoriere die Aussagen des Zeugen, sagte die Richterin, und das sei problematisch, weil die Verteidigung dadurch die Strafprozessordnung negiere.

Fragen von Mag. Bischof zur Tiertransportblockade

Was der Anlass zur Überwachung einer Tiertransportblockade gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das sei zufällig geschehen, weil bereits überwacht worden sei, sagte Böck. Ob er einen Zusammenhang dieser Aktion mit einer kriminellen Organisation herstellen könne, fragte Mag. Bischof. Er verweise auf den Akt, meinte Böck. Die Tiertransportblockade stehe aber nicht im Akt, sagte Mag. Bischof. Der Staatsanwalt beantragte dann, diese Frage nicht zuzulassen. Er wolle wissen, sagte Mag. Bischof, was diese Tiertransportblockade, die der Zeuge angeführt habe, mit einer kriminellen Organisation zu tun habe. Diese Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin. Mag. Bischof beantragte die Zulassung der Frage, weil vom Zeugen als operativem Leiter der SOKO eine Beurteilung erwartet werden könne. Die Tiertransportblockade sei nicht verfahrensrelevant, sagte die Richterin. Es gehe dabei um die Hierarchie unter den Angeklagten, stellte Anwalt Dr. Karl fest. Es solle jetzt eine andere Frage gestellt werden, rief die Richterin ungeduldig.

Ob es andere Erkenntnisse gebe, fragte Mag. Bischof, die eine Zusammenarbeit von DDr. Balluch und Mag. Hnat belegen würden, die mit einer kriminellen Organisation etwas zu tun habe. Da fragte die Richterin den Zeugen, ob er für die polizeilichen Abschlussberichte verantwortlich gewesen sei. Nein, sagte dieser. Damit könne er das auch nicht beantworten, stellte die Richterin fest.

Zu legalen Demonstrationen

Mag. Bischof legte einen Polizeibericht vor, nach dem der Geschäftsführer von Fürnkranz um besonderen Polizeischutz bei Großdemonstrationsmärschen angesucht habe. Ob die Polizei bei diesen Demonstrationen dabei gewesen sei, fragte sie. Ja, sagte Böck, es habe sogar einmal ein aggressives Anketten vor einem Geschäft gegeben, und es seien aggressiv Flugblätter verteilt worden.

Warum die Demonstrationen überwacht worden seien, fragte Mag. Bischof. Weil die AktivistInnen verdächtig gewesen seien, Straftaten zu begehen, sagte Böck.

Was eigentlich aggressives Flugblattverteilen sei, wollte Mag. Bischof wissen. Das sei, sagte Böck, wenn man jemandem ein Flugblatt gebe und gleichzeitig sage, Warum kaufen Sie da ein?. Ob das eine Straftat sein solle, fragte Mag. Bischof. Das müsse man im Zusammenhang sehen, meinte Böck.

Jetzt seien keine Fragen zu den Demonstrationen mehr erlaubt, sagte die Richterin scharf. Mag. Bischof beantragte die Zulassung seiner Fragen, weil der Zeuge als operativer Leiter der SOKO Entscheidungen darüber getroffen habe, gegen wen ermittelt würde. Die Fragen dazu seien völlig berechtigt. Der Zeuge habe bereits alles beantwortet, sagte die Richterin. Das Gericht habe den Eindruck gewonnen, fügte sie hinzu, dass die Verteidigung die Antworten des Zeugen nicht nachvollziehen wolle und deshalb dauernd nachfrage.

Ob es bei Demonstrationen jemals Straftaten gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Herr Rechtsanwalt, Sie hören nicht zu!, sagte Böck schroff. Und die Richterin rief: Herr Bischof!.

Angeklagter wird mit Gewalt aus dem Saal entfernt

Da stellte Faulmann den Antrag, das Gericht möge erklären, warum so viele PolizistInnen am Gericht anwesend seien. Das Gericht sei der Auffassung, diese Frage sei nur zur Störung gestellt worden, deshalb werde der Angeklagte aus dem Gerichtssaal gewiesen, meinte die Richterin dazu. Mag. Bischof sagte, der Angeklagte habe nur einen Antrag gestellt. Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzung und rief Polizei, um den Angeklagten zu entfernen. Mag. Bischof beantragte, dass Faulmann bleiben dürfe und begründete das damit, dass Anträge laut Gesetz auch von Angeklagten gestellt werden dürfen, und dass es sich um kein faires Verfahren handle, wenn diese Regel gebrochen würde. Der Antrag von Faulmann sei nicht verfahrensrelevant gewesen, sagte die Richterin. Deshalb würde Faulmann für heute aus der Verhandlung ausgeschlossen.

Dann kamen Polizisten herein und trugen Faulmann, der passiven Widerstand leistete, hinaus. Später stellte sich heraus, Faulmann wurde dadurch verletzt und musste ins Krankenhaus.

Sind die Angeklagten für Anschläge verantwortlich

Ob es kriminaltaktische Überlegungen gegeben habe, durch verstärkte Polizeipräsenz die Demonstrationen der TierschützerInnen in das Licht außergewöhnlicher Gefährlichkeit zu rücken, wollte Mag. Bischof wissen. Er spielte dabei auf ein Protokoll eines Treffens der Polizei an, in dem Böck genau das angeordnet hatte. Dort stand, von Böck unterschrieben, wörtlich: Bei jeder angemeldeten Demo egal unter welchem Motto muss im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen vom LVT […] ständig im oder vor dem Geschäft anwesend sei. Zusätzlich müssen zwei WEGA-Beamte, am besten mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet, zur […] Repression unmittelbar vor dem Geschäft postiert sein. Diese Maßnahmen haben sich […] bewährt […]. Außerdem werden die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht der ‚außergewöhnliche gefährlichen Demonstranten‘ gerückt. […] Die militanten Tierschützer erleben erstmals koordinierten Widerstand von der Sicherheitsbehörde in ganz Österreich.

Böck war nicht bekannt, dass dieses Schriftstück der Verteidigung vorlag und bereits dem Gericht ausgehändigt worden war. So antwortete er, ich sehe keine Veranlassung diese Personen schlecht zu machen, sie machen sich selber schlecht, manche von ihnen machen legale Demonstrationen und gleichzeitig Anschläge. So ginge das nicht, welche Beweise für diese Aussage könne er vorlegen, sagte die AnwältInnen unisono dazu. Ob das nur seine persönliche Meinung war, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob er Beweise für diese Behauptung habe, fragte Mag. Bischof. Schauen Sie sich die Anklageschrift an!, sagte Böck und lächelte dabei überlegen. Welche Beweise es im Akt für diese Behauptung gebe, bestand Mag. Bischof auf seine Frage. Wenn diese Frage jetzt wieder nicht vom Gericht zugelassen werde, dann habe es hier keinen Sinn mehr, Fragen zu stellen, fügte er an. Welche Grundlage er für seine Aussage habe, fragte jetzt Dr. Stuefer. Die Richterin mahnte den Siebtangeklagten, wenn er noch einmal spreche, werde er des Saales verwiesen. Dr. Stuefer sagte, sie bestehe auf der Beantwortung dieser Frage. Er verweise auf den Akt, sagte Böck süffisant. Der Staatsanwalt beantragte, die Frage der Verteidigung nicht zuzulassen.

Der Zeuge habe bereits alles beantwortet, erklärte die Richterin. Die Verteidigung dürfe den Zeugen nicht nach einer Würdigung der Beweise fragen. Sie habe nach konkreter Evidenz gefragt, die vorgelegt werden muss, sagte Dr. Stuefer. Diese Evidenz werde dann vom Gericht gewürdigt. Der Zeuge habe auf den Akt verwiesen und das reiche, meinte die Richterin. Die Verteidigung müsse offenbar ihre Linie, wie sie das in der ZIB 2 am Vorabend angegeben habe, durchziehen. Es sei ein Menschenrecht für die Verteidigung in einem Strafverfahren Fragen zu stellen, erklärte Mag. Bischof. Die Richterin sagte dazu: Ist die Lust jetzt heraußen, Mag. Bischof?.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer – ich verweise auf den Akt

Der Zeuge solle ihr zur Gründung der kriminellen Organisation Auskunft geben, fragte Dr. Stuefer. Böck verwies die Anwältin auf den Akt. Ob er denn davon nichts mehr aus der Erinnerung wisse, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck grinsend. Was er zum arbeitsteiligen Vorgehen sagen könne, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Ob der Sechstbeschuldigte in die Videofalle einer gewissen Adresse getappt sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei seine Wohnung gewesen, sagte Böck, im Übrigen verweise er auf den Akt. Ob er sich an die Peilsenderobservationen erinnern könne, fragte Dr. Stuefer. Das sei eine sehr provokante Frage, meinte Böck. Ob er sich erinnern könne, fragte die Richterin. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Der Zeuge solle darüber aussagen, was er wisse, sagte Dr. Karl. Er wolle sich offenbar den Fragen entziehen. Wollen Sie ihm etwas unterstellen, fragte die Richterin aggressiv. Er wolle bloß wissen, ob der Zeuge nichts mehr wisse, oder ob er keine Antwort geben wolle, sagte Dr. Karl.

Ob er vom Großen Lauschangriff Erinnerungen habe, fragte Dr. Stuefer. Das habe es gegeben, sagte Böck, im Übrigen verweise er auf den Akt. Zur Todesangst der Pressesprecherin von Kleider Bauer nach einer Demonstration, ob er da einen Aktenvermerk angelegt habe, fragte Dr. Stuefer. Er verweise auf den Akt, sagte Böck. Ob er öfters mit ihr gesprochen habe, fragte Dr. Stuefer. Sie werde dieser Frage keinen Raum mehr geben, fuhr die Richterin dazwischen. Er habe die Pressesprecherin persönlich betreut, sagte Böck. Ob er dieselbe Beziehung zur Geschäftsführerin von P&C aufgebaut habe, fragte Dr. Stuefer. Ob die Geschäftsführerin von P&C denn auch so gelitten habe, fragte die Richterin. Es habe eine home demo viele Jahre früher bei ihr gegeben, sagte Böck. Ob man dazu die TäterInnen ausgeforscht habe, wollte Dr. Stuefer wissen. Das seien dieselben Personen gewesen, wie diejenigen, die die Demonstration gegen Kleider Bauer gemacht hätten, sagte Böck. Sie frage das jetzt noch einmal, sagte Dr. Stuefer: ob die TäterInnen zur home demo bei P&C vor Jahren ausgeforscht worden seien. Nein, sagte Böck.

Dann fragte Dr. Stuefer noch, wann die Ankettaktion vor Escada stattgefunden habe. Als der Zeuge auch darauf mit, ich weiß nicht, schauen Sie in den Akt antwortete, beendete Dr. Stuefer ihre Fragen.

Fragen von Dr. Dohr

Ob er die 7 goldenen Regeln der Kriminalistik kenne, fragte Dr. Dohr. Diese Frage werde nicht zugelassen, sagte die Richterin, das sei nicht verfahrensrelevant. Wenn er das noch einmal frage, werde er gemahnt und dann des Gerichtssaals verwiesen, fügte sie zum Anwalt gerichtet an.

Den Angeklagten sei aufgrund ihrer Professionalität nichts zu beweisen gewesen, habe der Zeuge gesagt, hub Dr. Dohr an zu sprechen. Das habe er nie gesagt, behauptete Böck. Er solle die konkrete Aussage dazu im Akt nennen, sagte die Richterin zu Dr. Dohr. Er nehme Bezug auf eine Aussage des Zeugen hier heute vor Gericht, sagte Dr. Dohr. Er habe nur von den Peilsenderergebnissen bzgl. DDr. Balluch gesprochen, sagte Böck. Ob sich das nicht vielleicht auch so erklären lasse, dass DDr. Balluch keine Straftaten begangen habe, fragte Dr. Dohr. Diese Frage sei nicht zulässig, rief der Staatsanwalt dazwischen. Sie lasse die Frage nicht zu, erklärte die Richterin.

Der Zeuge habe dazu abfällig gegrinst, stellte Dr. Stuefer fest, sie wolle, dass das im Protokoll vermerkt werde.

Fragen von Dr. Karl zur Gründung der SOKO

Ob es zur Gründung der SOKO gemeinsame Treffen mit anderen Abteilungen gegeben habe, fragte Dr. Karl. Er sei beim ersten Gründungstreffen nicht dabei gewesen, sagte Böck. Ob die Geschäftsführung von Kleider Bauer kooperativ gewesen sei, fragte Dr. Karl. Sie hätten gut zusammengearbeitet, sagte Böck, sie hätten ihn oft angerufen, wenn etwas vorgefallen sei.

Pause 11:47 Uhr – 12:02 Uhr.

Dr. Karl legte dann ein Polizeiprotokoll des Gründungstreffens der SOKO vom 10. April 2007 vor. Das sei das Gründungstreffen, und er, Böck, sei als anwesend angeführt. Das sei das zweite Treffen gewesen, nicht das Gründungstreffen, sagte Böck. Dr. Karl zitierte daraus eine Zielvorgabe für die SOKO: Als erklärte Nicht-Ziele der SOKO werden Demonstrationen und die Beobachtung der Tierschutzszene festgelegt. Das sei grundsätzlich so gewesen, sagte Böck. Anfänglich habe man sich nur auf die Aktivitäten gegen Pelz konzentriert, dann habe man alle Tierschutz-Aktionen beobachtet.

Zu den Demonstrationen

Ob er selbst je Demonstrationen beobachtet habe, fragte Dr. Karl. Fallweise, sagte Böck. Wie viele, fragte Dr. Karl. 2-3, antwortete Böck. Und Großdemonstrationsmärsche, fragte Dr. Karl. Ja, aber auch kleine Demonstrationen, sagte Böck. Wer über die Polizeipräsenz bei den Demonstrationen entschieden habe, fragte Dr. Karl. Das LVT, sagte Böck. Ob es davon Berichte gebe, wollte Dr. Karl wissen. Es habe Interventionsgespräche gegeben, sagte Böck kryptisch. Ob es schriftliche Berichte davon im Akt gebe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte Böck.

Ob Herr Autericky vom LVT bei den Treffen der SOKO dabei gewesen sei, fragte Dr. Karl. Der sei für die Anzahl der PolizistInnen bei den Demonstrationen zuständig gewesen, sagte Böck. Und Jaroschik, fragte Dr. Karl. Der sei vom BVT und habe Entwicklungsarbeit geleistet, sagte Böck. Inhaltliche, fragte Dr. Karl. Er sei der Verbindungsmann zum Bundesverfassungsdienst gewesen und habe die Erkenntnisse aus dem Ausland besorgt, sagte Böck. Jaroschik selbst habe bei seiner Zeugenaussage aber gesagt, er habe keine inhaltliche Arbeit gemacht, stellte Dr. Karl fest. Es sei nicht seine Aufgabe, so etwas zu sagen, rief die Richterin dazwischen. Wenn er so weiter frage, werde ihm das Fragerecht entzogen.

Zu den Veranstaltungen

Und Fehervary, was sie ermittelt habe, fragte Dr. Karl. Sie habe die Informationen zum Siebtbeschuldigten aus Deutschland beschafft, sagte Böck. Ob sie auch im Jahr 2001 am Kunstsymposium gewesen sei, fragte Dr. Karl. Davon wisse er nichts, sagte Böck.

Ob die Polizei am Tierrechtskongress 2008 gewesen sei, fragte Dr. Karl. Das sei nicht Verhandlungsgegenstand sagte die Richterin, obwohl eine Beobachtung dieses Kongresses im Akt vermerkt ist. Ob der Zeuge die Tierrechtskongresse 2002 und 2004 kenne. Das sei nicht seine Aufgabe als operativer Leiter der SOKO gewesen, sagte Böck. Wer denn zu diesen Veranstaltungen erhoben habe, fragte Dr. Karl. Bogner und Landauf von der SOKO, sagte Böck. Die Informationen dazu hätten vom BVT und den LVTs gestammt.

Das sei doch alles völlig irrelevant, redete die Richterin dazwischen. Diese Fragen seien in keinster Weise nachvollziehbar. Die Tierrechtskongresse würden im Strafantrag stehen, sagte Dr. Karl. Das Gericht habe die Strafanträge und die Abschlussberichte geprüft und alles Relevante dazu schon gefragt, sagte die Richterin ungeduldig. Er würde sich dagegen verwehren, dass die Richterin behaupte, dass alles Relevante schon gefragt worden sei, sagte Dr. Karl dazu. Sie kenne seine Fragen ja gar nicht.

Zu Geldflüssen

Dr. Stuefer stellte dann fest, dass am 4. Februar 2008 das Privatkonto des Sechstbeschuldigten eröffnet worden sei. Was der Anlass dazu gewesen sei, fragte sie. Er verweise auf den Akt, erklärte Böck. Ob die Geldflüsse untersucht worden seien, fragte Dr. Stuefer. Das sei nicht seine Aufgabe gewesen, sagte Böck. Ob er davon etwas wisse, fragte Dr. Stuefer. Schon, sagte Böck, er könne sich aber nicht mehr genau erinnern.

Gab es Trojaner?

Ob beim Lauschangriff auf dem Computer des Sechstbeschuldigten etwas installiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Fragen zur Struktur der Behörde brauche der Zeuge nicht beantworten, sagte die Richterin. Er verweise auf den Akt, erklärte Böck.

Zurück zu Beweisen zu Straftaten

Was er damit gemeint habe, wie er sagte, dass es sich offensichtlich um dieselbe Tätergruppe handle, fragte Dr. Dohr. Welche Tat er meine, wollte die Richterin wissen. Die home demo bei der Geschäftsführerin von P&C und die legale Demonstration vor Kleider Bauer, sagte Dr. Dohr. Es seien immer die gleichen Kampagnen gewesen, sagte Böck. Er habe auch einen Beweis, verkündete er dann: die Fingerabdrücke der Achtbeschuldigten seien nach der legalen Demonstration auf dem Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer gefunden worden.

Ob die genannte home demo eigentlich eine Straftat gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Vielleicht Nötigung, sagte Böck.

Er habe den Begriff der Strafprozessordnung erwähnt, sagte Mag. Bischof, und davon gesprochen, was dafür relevant sei. Er habe darauf Bezug genommen, sagte Böck, dass die Polizei Belastendes und Entlastendes vorzulegen habe. Ob die SOKO Beweise für Straftaten gefunden habe, fragte Mag. Bischof. Man habe einmal festgestellt, sagte Böck, dass der Sechstbeschuldigte in der Nacht einer Straftat nicht zu Hause gewesen sei. Ob er schon einmal etwas von der Unschuldsvermutung gehört habe, fragte Mag. Bischof, nahm diese Frage aber nach einer Intervention der Richterin wieder zurück.

Es habe Observationsmaßnahmen und gleichzeitig Anschläge gegeben, stellte Dr. Karl fest. Ob dann nachvollzogen worden sei, wo welcher Verdächtige war. Ja, sagte Böck. Ob es eine Auflistung gebe, welcher Angeklagte für welche Straftaten dadurch ein Alibi habe, fragte Dr. Karl. Die Verteidigung verschleppt und verschleppt die Verhandlung, sagte die Richterin.

Ob die Observationsergebnisse ausgewertet und benutzt worden seien, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Böck. Ob das heiße, dass alle nicht im Akt als verdächtig erwähnten Personen ein Alibi hatten. Alle Straftaten im Akt könnten nur unbekannten TäterInnen zugeordnet werden, sagte die Richterin, man werfe hier niemandem diese Straftaten vor. Dennoch, sagte Dr. Karl, wenn alle Angeklagten als TäterInnen ausgeschlossen werden könnten, dann müsste die angebliche kriminelle Organisation außerhalb sein und könne den Angeklagten hier nicht vorgeworfen werden. Wenn er noch eine solche Frage stelle, werde sie ihm das Fragerecht entziehen, sagte die Richterin.

Ob es einen Schriftverkehr zur Funkzellenauswertung gegeben habe, fragte Dr. Karl. Nur wenn relevant, sagte Böck. Ob dabei die Alibis festgehalten worden seien, fragte Dr. Karl. Ist Ihnen fad, Herr Dr. Karl?, sagte daraufhin die Richterin. Die Alibis seien völlig irrelevant. Das Gericht könne im Moment noch keine Entscheidung darüber fällen, ob hier § 278a erfüllt sei.

Mag. Bischof sagte, er verweise auf den Strafantrag und dort sei Böck als Zeuge der Anklage angeführt. Der Staatsanwalt behaupte, die Angeklagten würden eine kriminelle Organisation bilden, die diese Straftaten durchgeführt habe. Ich diskutiere nicht!, schrie die Richterin. Eine kriminelle Organisation müsse wohl planen und über Straftaten kommunizieren, sagte Mag. Bischof. Warum dazu keine Fragen erlaubt würden.

Dann sagte die Richterin: Wäre ich hier eine Verteidigerin, dann würde ich auf Eile drängen. Wenn ich überzeugt wäre, bei der Anklage sei nichts dahinter, dann würde ich mich zurücklehnen und das Verfahren laufen lassen.

Fragen der Angeklagten

Dann wurde DDr. Balluch das Fragerecht gegeben. Ob der Zeuge den VGT vor Gründung der SOKO gekannt habe, fragte er. Ein bisschen, sagte Böck. Ob ihm bekannt gewesen sei, dass seine Tochter Aktivistin beim VGT gewesen ist, fragte DDr. Balluch. Da fuhr die Richterin dazwischen und sagte, es reiche jetzt, sie entziehe DDr. Balluch und allen anderen Angeklagten auch das Fragerecht. DDr. Balluch beantragte dann die Frage zuzulassen und führte dazu aus, dass die Tochter des Zeugen Böck einige Jahre beim VGT Aktivistin und ihm, DDr. Balluch, persönlich bekannt gewesen sei und dass Böck diesen Umstand sehr verurteilt habe und die Personen des VGT als VerbrecherInnen verunglimpft hätte und seiner Tochter befehlen habe wollen, nichts mit dem VGT zu tun zu haben. Das sei schon vor Gründung der SOKO geschehen und würde deshalb belegen, dass Böck von vornherein gegen den VGT eingenommen und damit befangen gewesen sei. Das erkläre auch, warum Böck bei seinen Aussagen hier vor Gericht laufend von der Schuld der Angeklagten ausgehen würde, ohne dafür auch nur den geringsten Beweis zu haben. Böck habe auch auf die Untersuchungsrichterin Einfluss genommen und mit seinen Vorurteilen die U-Haft erwirkt.

Die Richterin beendete das barsch, indem sie die Mittagspause ausrief.

Mittagspause 12:55 Uhr – 13:32 Uhr.

Nach der Mittagspause erklärte die Richterin, dass es immer Pausen gebe, aber die Angeklagten laufend die Pausen überziehen würden.

Mag. Traxler wollte dann einen Antrag stellen, aber die Richterin lehnte ab und erklärte, es würden ab jetzt überhaupt keine Fragen mehr zugelassen. Dann entließ sie den Zeugen. Mag. Hnat beantragte, Fragen stellen zu können. Doch die Richterin lehnte ab und sagte, wenn es noch Fragen an den Zeugen gebe, dann müssten die einzeln als Beweisanträge formuliert werden und sie würde über den Zulassung entscheiden. Dann wurde der nächste Zeuge in den Verhandlungssaal gerufen.

Einvernahme des SOKO-Leiters Mag. Erich Zwettler

Dann begann die Einvernahme des obersten SOKO-Leiters, Mag. Erich Zwettler, geboren am 7. Mai 1964. Was die Grundlage der SOKO gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe im April 2007 beim Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit ein Treffen gegeben, an dem die Geschäftsführer von Kleider Bauer teilgenommen hätten. Letztere hätten wollen, dass die Polizei tätig werde. Daraufhin habe der Generaldirektor eine SOKO eingerichtet. Ob das Dossier der Geschäftsführer von Kleider Bauer die Grundlage dieser Entscheidung gewesen sei, fragte die Richterin. Das sei erst 1-2 Tage später übergeben worden, glaubte Mag. Zwettler sich zu erinnern.

Was das Ziel der SOKO gewesen sei, fragte die Richterin. Es hätten Straftaten verhindert werden sollen und es habe eine Einschätzung der Gefährlichkeit der extremistischen Tierrechtsszene geben sollen, sagte Mag. Zwettler. Was der Zeithorizont gewesen sei, fragte die Richterin. Zunächst seien 6 Monate vorgesehen gewesen, sagte Mag. Zwettler. Es habe dann aber alles wesentlich länger gedauert. Anfangs seien nur wenige Straftaten der Szene bekannt gewesen, die LVTs hätte dann aber mehr Information zur Verfügung gestellt.

Ob man sich auch Bekennungen angesehen habe, fragte die Richterin. Ja, man habe das am Internet gesehen und die dazu passenden Straftaten gesucht, sagte Mag. Zwettler. Was an diesen Straftaten ähnlich gewesen sei, fragte die Richterin. Dass sie gegen die Pelzindustrie und auch gegen Zuchtanstalten gerichtet gewesen seien, sagte Mag. Zwettler. Es habe aber auch Jagdsabotage durch Hochstandschneiden gegeben.

Ob ihm Tierrechtsaktivismus zu dieser Zeit bekannt gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe die Verfassungsschutzberichte gegeben, also habe das BVT Bescheid gewusst. Es habe auch bei Europol eine Anfrage gegeben und so habe man erfahren, dass in England zwei Sondereinheiten gegen den Tierschutz aufgestellt seien. Ob die Informationen aus dem Ausland sinnvoll gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Nicht unmittelbar, sagte Mag. Zwettler, weil im Ausland gebe es andere Gesetze und andere Aktivitäten. In Österreich habe die Polizei auch weniger Geld als in England. Er habe also zu wenige BeamtInnen gehabt, fragte die Richterin. Mit mehr BeamtInnen wäre alles schneller gegangen, sagte Mag. Zwettler. Wie viele BeamtInnen ihm denn in der SOKO zur Verfügung gestanden seien, fragte die Richterin. Im Durchschnitt zu jedem Zeitpunkt 15, sagte Mag. Zwettler. Ob es deshalb so lange gedauert habe, fragte die Richterin. Auch, sagte Mag. Zwettler, aber die Ermittlungen seien viel schwieriger als erwartet gewesen. In welchem Sinn, wollte die Richterin wissen. Es habe ein sehr hohes Maß an Konspirativität gegeben, sagte Mag. Zwettler, und die Polizei habe kein Vorwissen gehabt. Bisher sei man den Drogenhandel gewohnt gewesen und da sei die Umstellung auf den Tierschutz sehr groß gewesen.

Einsatz verdeckter ErmittlerInnen

Ob verdeckte ErmittlerInnen eingesetzt worden seien, fragte die Richterin. Nicht im Ausland, sagte Mag. Zwettler. Im Inland habe die SOKO aber einige eingesetzt, er wisse aber nicht wie viele. Das sei durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt worden. Man sei an Informationen zu geplanten Straftaten interessiert gewesen, man habe aber keinerlei Informationen dieser Art bekommen.

Ob die verdeckte Ermittlung etwas gebracht habe, fragte die Richterin. Es habe während der verdeckten Ermittlung Anschläge gegeben, die die ErmittlerInnen nicht haben verhindern können, sagte Mag. Zwettler. Auch bei Kleider Bauer, fragte die Richterin. Ja, sagte Mag. Zwettler.

Wer habe darüber entschieden, welche Ermittlungsergebnisse in den Akt kommen und welche nicht, fragte die Richterin. Das sei der operative SOKO-Leiter Böck gewesen, sagte Mag. Zwettler.

Observationen seien laut Akt auch angebrochen worden, stellte die Richterin fest. Warum das gewesen sei. Einerseits wegen Personalproblemen und andererseits, weil nichts Relevantes beobachtet worden war, sagte Mag. Zwettler.

Fragen des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt hatte keine Fragen.

Fragen von Mag. Traxler

Mag. Traxler fragte zunächst zu den Vertrauenspersonen. Er wisse nichts davon, sagte Mag. Zwettler, aber es könne sein, dass welche eingesetzt waren. Ob er von den Ergebnissen der Peilsenderobservationen auf Autos etwas wisse, fragte Mag. Traxler. Das werde im Akt stehen, sagte Mag. Zwettler, er sei seit 1 ½ Jahren mit dem Fall nicht mehr beschäftigt und könne sich daher nicht erinnern. Das hatten wir schon!, kommentierte die Richterin die Frage. Das sei aber jetzt ein neuer Zeuge, dem man dieselben Fragen stellen müsse, rechtfertigte sich Mag. Traxler.

Ob es Überschneidungen von Observationen und gleichzeitig Sachbeschädigungen gebe, fragte Mag. Traxler. Im falle dazu ein, dass jemand seine Wohnung verlassen habe und kurz darauf habe es eine Sachbeschädigung gegeben, sagte Mag. Zwettler. Und umgekehrt, fragte Mag. Traxler, habe man Personen observiert während gleichzeitig Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, sodass diese Personen ein Alibi hätten. Das habe es auch gegeben, sagte Mag. Zwettler, aber das müsse im Akt stehen.

Ungewöhnlich viele parlamentarische Anfragen

Er habe andere Tätigkeiten in der SOKO übernommen, sagte Mag. Zwettler, z.B. die zahlreichen parlamentarischen Anfragen zu beantworten. Ob es ungewöhnlich viele solche Anfragen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Mag. Zwettler, es habe sehr viele Anfragen gegeben und das sei sehr ungewöhnlich. Er habe schon viel größere und aufsehenerregendere Verfahren erlebt, auf die sich aber viel weniger parlamentarische Anfragen bezogen hätten.

Zu den verdeckten ErmittlerInnen

Der operative SOKO-Leiter habe gesagt, Mag. Zwettler könne über die verdeckten ErmittlerInnen Auskunft geben, sagte Mag. Traxler. Er habe nur die normalen, offenen Ermittlungen gemanaget, sagte Mag. Zwettler. Die SOKO habe nur um verdeckte ErmittlerInnen angefragt und ein Offizier habe sich dann darum gekümmert. Dafür gebe es eine eigene Abteilung. Er selbst kenne keine verdeckten ErmittlerInnen. Aber Zeuge Böck habe gesagt, er, Mag. Zwettler, wisse das.

Er solle jetzt eine andere Frage stellen, sagte die Richterin.

Weitere Fragen vom Mag. Traxler

Was die Ermittlungen über einen Kontakt zwischen VGT und BaT ergeben hätten, fragte Mag. Traxler. Das müsse im Akt stehen, sagte Mag. Zwettler.

Ob er etwas von den Animal Liberation Workshops wisse, fragte Mag. Traxler. Er habe davon irgendwo gelesen, sagte Mag. Zwettler. Und was, fragte Mag. Traxler. Sie würden in Europa stattfinden, die AktivistInnen würden sich dort austauschen, sagte Mag. Zwettler. Ob das offiziell oder illegal ablaufen würde, fragte Mag. Traxler. Das seien ganz normale Veranstaltungen, sagte Mag. Zwettler. Ob er denn die Zwischenberichte über Ermittlungsergebnisse gelesen habe, fragte die Richterin. Ja, er habe darüber immer den Generaldirektor persönlich informiert, sagte Mag. Zwettler.

Ob er die Ergebnisse der Funkzellenauswertungen kenne, fragte Mag. Traxler. Das sei eine Standardmaßnahme, sagte Mag. Zwettler, er wisse aber nichts Genaues.

Fragen von Mag. Bischof zu verdeckten Ermittlungen

Ob es Aufzeichnungen gebe, welche verdeckten ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen im Einsatz gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Das wisse der Bereich der Assistenzdienste bei der Polizei, sagte Mag. Zwettler. Die verdeckten ErmittlerInnen würden eine Gefahrenprognose erstellen und Informationen dazu sammeln, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Mag. Zwettler. Und was das Ergebnis gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Es habe nie Informationen zu Straftaten gegeben, erklärte Mag. Zwettler. Vielleicht seien keine Straftaten geplant worden oder die verdeckten ErmittlerInnen seien da einfach nicht dabei gewesen.

Ob es sein könne, dass die verdeckten ErmittlerInnen einfach bei den falschen Personen ermittelt hätten, fragte Mag. Bischof. Das könne er nicht sagen, meinte Mag. Zwettler. Ob die Angeklagten, die hier auf der Anklagebank sitzen, unter den Verdächtigen gewesen seien, als die verdeckten ErmittlerInnen ermittelt haben, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Mag. Zwettler. Das sei keine relevante Frage, sagte die Richterin.

Wie viele verdeckte ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen es gegeben habe, wollte Mag. Bischof wissen. Das könne er nicht sagen, meinte Mag. Zwettler. Ob man also sagen könne, dass die Angeklagten nie Straftaten geplant hätten, fragte Mag. Bischof. Die Richterin unterbrach diese Frage und sagte, sie verweise auf das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs zur Berufung gegen die Verhängung von Untersuchungshaft gegen einige der Angeklagten, in dem stünde, dass man Mitglied einer kriminellen Organisation sein könne, ohne je Straftaten geplant oder begangen zu haben.

Zu Dr. Plank

Mag. Bischof wollte dann wissen, ob Bogner ihn, Mag. Zwettler, gefragt habe, was zu tun sei, weil der Zeuge Dr. Plank kein Protokoll unterschreiben wolle. Wie die SOKO auf Dr. Plank überhaupt gekommen sei, fragte die Richterin. Die SOKO habe sich recht bald für den VGT interessiert und es habe Informationen gegeben, dass Dr. Plank wegen finanziellen Unregelmäßigkeiten aus dem VGT ausgeschieden sei. Die Polizei finde so etwas immer interessant, wenn es Streitigkeiten gebe, weil da seien die Menschen eher motiviert, gegeneinander auszusagen. Dr. Plank habe man deshalb befragt.

Es sei dann zur Einvernahme von Dr. Plank im Dezember 2008 gekommen, sagte die Richterin. Davon wisse er nichts, sagte Mag. Zwettler.

Zurück zu den verdeckten Ermittlungen

Ob es Berichte zum Einsatz der verdeckten ErmittlerInnen gebe, fragte Mag. Bischof. Der zuständige Offizier habe diese sicher archiviert, sagte Mag. Zwettler. Ob darin auch Informationen über die Verdächtigen enthalten gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Es sei darum gegangen, wer wo wann Straftaten geplant habe, sagte Mag. Zwettler. Andere Informationen hätten ihn nicht interessiert. Ob die verdeckten ErmittlerInnen ein Vertrauensverhältnis zu einigen der Angeklagten haben aufbauen können, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Mag. Zwettler.

Frage von Dr. Stuefer

Ob er, Mag. Zwettler, Mitglied in der Europol-Arbeitsgruppe Tierschutz sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Mag. Zwettler, aber er sei häufig bei Europol-Treffen, allerdings nicht im Zusammenhang mit Tierschutz.

Fragen von Dr. Dohr

Ob er den Abschlussbericht zu David Richter kenne, fragte Dr. Dohr. Er habe ihn sicher durchgelesen und weitergeschickt, sagte Mag. Zwettler. Warum dieser Abschlussbericht gewisse Teile fett gedruckt enthalte, fragte Dr. Dohr. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Wahrscheinlich handle es sich um die interessanten Passagen, mutmaßte Mag. Zwettler. Dr. Dohr wollte dann ausführen, auf was er mit seiner Frage hinaus wollte, aber die Richterin ließ das nicht zu.

Fragen von Dr. Karl

Von wann bis wann der Einsatz der verdeckten ErmittlerInnen gedauert habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte Mag. Zwettler. Wann der Einsatz geendet habe, wollte Dr. Karl wissen. Ab 1. 1. 2008 habe es eine neue Strafprozessordnung gegeben, wonach verdeckte Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft bewilligt werden müssten. Ab dann habe man damit aufgehört, weil man das nicht habe wollen, sagte Mag. Zwettler.

Dr. Karl fragte, ob der Auftrag an die verdeckten ErmittlerInnen sich auf Personen oder Gruppen bezogen habe. Der Zeuge habe bereits gesagt, dass die verdeckten Ermittlungen keine Ergebnisse erbracht hätten, sagte die Richterin.

Gibt es Zusammenhang zwischen VGT und ALF?

Zuletzt fragte Mag. Traxler noch, ob es Zuordnungen von VGT-Mitgliedern zur ALF gegeben habe. Das sei eine gute Frage, antwortete Mag. Zwettler und sagte sonst nichts dazu.

Pause 14:39 Uhr – 14:45 Uhr.

Fragen von DDr. Balluch zur Autorenschaft seines Abschlussberichts

Nach der Pause konnten die Angeklagten Fragen stellen. DDr. Balluch wollte wissen, ob Mag. Zwettler seinen Abschlussbericht geschrieben habe. Er habe keinen einzigen Abschlussbericht geschrieben, gab Mag. Zwettler an. DDr. Balluch wollte, dass sein Abschlussbericht an die Wand projiziert werde. Die Richterin ließ das nicht zu, weil der Zeuge die Frage beantwortet habe. Doch DDr. Balluch bestand darauf, dass das Ende seines Abschlussberichtes an die Wand projiziert werde, weil darunter nur der eine Name des Zeugen stehe. Wie könne Mag. Zwettler das nicht geschrieben haben, wenn seiner der einzige Name ist, der diesen Bericht unterzeichnet. Er möchte dann wissen, wie man herausfinden könne, wer das geschrieben habe.

Die Richterin unterbrach scharf, die Frage sei in ihren Augen nicht relevant und bereits beantwortet. Dann drohte sie DDr. Balluch mit dem Entzug des Fragerechts! DDr. Balluch sagte, dass es normalerweise schon so sei, dass der, der das unterschreibt, auch der Verfasser ist. Der Zeuge habe die Frage bereits beantwortet, er selber habe keinen Abschlussbericht verfasst, schrie die Richterin.

DDr. Balluch: Ich beantrage die folgende Frage zuzulassen, an den Chefermittler Zwettler: Wie kann ich herausfinden, wer meinen Abschlussbericht verfasst hat? Ich führe dazu begründend aus, es ist mir unmöglich den Abschlussbericht zu hinterfragen, wenn ich den Autor nicht kenne.

Mag. Zwettler wollte antworten, aber die Richterin fiel ihm sofort ins Wort und sagte ihm, dass er diese Frage nicht zu beantworten brauche, wir spielen jetzt hier offensichtlich dasselbe Spielchen.

Mag. Bischof sagte, DDr. Balluch wolle doch nur wissen, wer seinen Abschlussbericht verfasst hat. Es tue ihm leid, aber er könne es nicht beantworten, sagte Mag. Zwettler. Die Richterin stellte fest, dass die Chefinspektorin Bogner Abschlussberichte verfasst habe, und fragte Mag. Zwettler, ob sie auch den von Dr. Balluch verfasst haben könnte. Er gehe davon aus, dass sie ihn geschrieben hat, sie könne das mit Sicherheit beantworten.

Nächste Frage, sagte die Richterin.

Fragen zum VGT als Teil einer kriminellen Organisation

DDr. Balluch ließ dann ein Bild aus dem Abschlussbericht von Jürgen Faulmann an die Wand projizieren. Dort sah man, dass die kriminelle Organisation nach Ansicht der Polizei in zwei Teile, den VGT und die BaT, zerfalle. DDr. Balluch wollte wissen: Sagt Ihnen dieses Bild etwas, haben Sie es gesehen und entspricht das den Ermittlungsergebnissen? Mag. Zwettler: Ich kann mich an das Diagramm erinnern. DDr. Balluch: Da geht es um die personelle Zusammensetzung. Können Sie mir das Bild erklären, was es bedeutet? Um was geht es da konkret? Oben steht militante Tierrechtsgruppen. Ist das der Name der kriminellen Organisation? Mag. Zwettler: Es gibt verschiedene Namen, die bei den Ermittlungen aufgetreten sind. DDr. Balluch: Was bedeutet das, dass hier Pfeile zu VGT und BaT gehen? Mag. Zwettler: Das ist einfach aufgrund der Ermittlungsergebnissen, da sind diejenigen Personen, die zum VGT gehörten, auf der einen Seite und die, die zur BaT gehörten, auf der anderen Seite. DDr. Balluch: Heißt das, dass der VGT Teil der kriminellen Organisation ist, oder heißt das das nicht? Mag. Zwettler: Das hat niemand behauptet, sondern Personen, die bereits organisiert sind, gemeinsam eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, auch beim VGT waren.

Nächste Frage, Herr Balluch, sagte die Richterin unwirsch.

DDr. Balluch: Also diese Liste links von Namen unter dem Titel VGT, ist die so zu verstehen, dass das Personen sind, die im Rahmen des VGT aktiv sind? Mag. Zwettler: Ja. DDr. Balluch ließ dann eine Seite seines Abschlussberichts an die Wand projizieren, auf der alle AktivistInnen des VGT von der Polizei aufgelistet waren. DDr. Balluch: Können Sie mir erklären, warum die Namen der Personen am vorigen Bild, gut die Hälfte davon, hier nicht aufscheinen? Mag. Zwettler: Weil es zu diesen Personen keine Ermittlungsergebnisse gegeben hat, auf dem anderen Bild stehen die Verdächtigen. DDr. Balluch: Meine Frage ist jetzt umgekehrt, warum scheinen diese Verdächtigen des vorigen Bildes, die dem VGT zugeordnet werden, hier auf dieser Liste der AktivistInnen des VGT nicht auf? Jetzt sehe ich einen Widerspruch. Die Richterin und Mag. Zwettler murmelten dazu unverständlich.

DDr. Balluch ließ noch einmal die Darstellung der kriminellen Organisation an die Wand projizieren. Dann wies er auf jene Personen hin, die als Mitglieder der kriminellen Organisation dem VGT zugeordnet würden, aber in der Liste der AktivistInnen des VGT nicht aufschienen. Warum haben Sie diese unter VGT subsumiert?, fragte er dann. Mag. Zwettler meinte, das seien Ermittlungsergebnisse. DDr. Balluch: Kann das sein, dass diese Personen nie mit dem VGT eine Aktion gemacht haben oder schließen Sie das aus? Das wisse er nicht, sagte Mag. Zwettler. DDr. Balluch: Einer der Personen, die hier dem VGT zugeordnet werden, ist der Obmann des Vereins RespekTiere in Salzuburg. Haben Sie in Ihren Ermittlungen den Verein RespekTiere irgend einmal angetroffen? Das sage ihm etwas, meinte Mag. Zwettler. DDr. Balluch wollte wissen, ob die genannte Person der Obmann dieses Vereins sein könne.

Da sagte die Richterin, das sei nicht Verfahrensgegenstand, daher werde diese Frage nicht zugelassen, nächste Frage.

DDr. Balluch: Ich beantrage folgende Frage zuzulassen: wie unterscheidet sich die Zusammenarbeit des Obmanns von RespekTiere mit dem VGT auf der einen Seite und der BaT mit dem VGT auf der anderen Seite, da der eine, obwohl er Obmann eines vom VGT völlig unabhängigen Vereins ist, von der Polizei dem VGT zugeordnet werde, die BaT aber nicht. Ich beantrage die Zulassung dieser Frage mit der Begründung, dass sich dadurch zeigen wird, dass dieser Verein RespekTiere und der VGT zwei getrennte Organisationen sind, die vielleicht Informationen austauschen, aber nicht mehr. Und dennoch ist selbst die Polizei durch ihre Ermittlungen zur Ansicht gelangt, dass die BaT mit dem VGT noch weniger zu tun habe, sonst hätten sie RespekTiere nicht unter VGT subsummiert, aber BaT nicht.

Die Richterin meinte, sie könne die Frage besser formulieren: Ich denke diese Frage meint, welche Erwägungs- und Ermittlungsergebnisse es bereits gegeben hat, in denen hier eine Zusammenarbeit zwischen BaT und VGT aufscheint, die es ja gegeben haben muss, sonst würden sie jetzt nicht beide dasitzen, wenn Sie das auswendig wissen.

Dazu sagte Mag. Zwettler: Also soweit mir das jetzt in Erinnerung ist, ist genau dieser Punkt, dass es keine wesentlichen Ermittlungsergebnisse gegeben hat, dass genau diese zwei Organisationen miteinander arbeiten, in der Diskussion.

DDr. Balluch: Ist bei den Ermittlungen herausgekommen, dass es einen Streit gibt zwischen BaT und VGT, zumindest ab Ende 2004? Mag. Zwettler: Ich kann mich erinnern einen Bericht gelesen zu haben, in dem es um Spannungen ging, ich kann jetzt nicht sagen ob es zwischen diesen Vereinen war, oder von Einzelpersonen. DDr. Balluch: Ist Ihnen in Ihren Ermittlungen untergekommen, ob es ab dem Ende 2004 auch nur irgendeine Veranstaltung oder Demonstration gegeben hat, bei der beide BaT und VGT gemeinsam aufgetreten wären?. Nein, sagte Mag. Zwettler. DDr. Balluch: Und welche Art von Kontakt bestand zwischen den Mitgliedern der Organisationen? Mag. Zwettler: Da muss ich auf meine erste Antwort verweisen, das habe ich nicht so genau herausgearbeitet.

Hat der VGT eine kriminelle Organisation unterstützt?

DDr. Balluch: Mir wird vorgeworfen, ich hätte Infrastruktur des VGT einer kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt. Würden Sie sagen, das ist richtig? Mag. Zwettler meinte dazu, das würde ganz sicher in den Strafanträgen kommentiert werden. Die Richterin sagte, sie lasse die Frage nicht zu.

Daraufhin sagte DDr. Balluch: Ich beantrage die Frage zuzulassen, ob die Ermittlungsergebnisse ergeben haben, dass ich als Obmann des Vereins gegen Tierfabriken die Infrastruktur des VGT einer kriminellen Organisation des Tierschutzes zur Verfügung gestellt habe?

Richterin: Das ist eine Frage, die wird nicht zugelassen, weil sie mit einer rechtlichen Subsumption verbunden ist. Der Zeuge ist nicht dazu da hier eine bestimmte Sache zu subsumieren. Die AnwältInnen sagten dazu, er sei aber der Chefermittler und müsse daher solche Entscheidungen getroffen haben.

Richterin: Die Art der Frage, so wie sie der Dr. Balluch gestellt hat, wird nicht zugelassen. Noch einmal, eine offene Fragestellung, Herr Zeuge, ist Ihnen in Erinnerung, welche Ermittlungsergebnisse es gegeben hat, im Zusammenhang mit dem VGT? Dazu meinte Mag. Zwettler, er wisse es nicht mehr, er könne dazu nichts sagen.

DDr. Balluch: Hat z.B. in den Räumlichkeiten des VGT ein Treffen der kriminellen Organisation stattgefunden? Richterin: Auch diese Frage, so wie sie gestellt wird, wird nicht zugelassen, weil sie wieder eine Subsumption einer Straftat bedeuten würde. DDr. Balluch: Ich beantrage diese Frage zuzulassen. Ich beziehe mich nicht auf den Begriff einer kriminellen Organisation nach der Definition des § 278a des Strafgesetzbuches, sondern ich beziehe mich auf den Begriff kriminelle Organisation, wie er in dem Akt rauf und runter von Mag. Zwettler und anderen MitarbeiterInnen der SOKO laufend verwendet wird. Ich beziehe mich auf diesen Begriff, der von ihm verwendet wird und der hier oben den Namen ‚militante Tierrechtsgruppen‘ bekommen hat. Haben sich Ihrer Ansicht nach diese militanten Tierrechtsgruppen in den Räumlichkeiten des VGT getroffen? Das könne er nicht sagen, meinte Mag. Zwettler.

DDr. Balluch: Auf der Webseite des VGT gab es einmal eine Abstimmung über ein zukünftiges Kampagnenziel, das haben Sie in dem Abschlussbericht, der von Ihnen unterschrieben wurde, angeführt. Hat dies etwas mit der kriminellen Organisation alias militante Tierrechtsgruppen zu tun? Das wisse er nicht, sagte Mag. Zwettler.

Zur Doppelstrategie

Richterin: Ich habe in der Zwischenzeit eine Frage, Herr Zeuge, es kommt immer wieder vor die Doppelstrategie, das heißt auf der einen Seite legale Tätigkeiten einerseits, auf der anderen Seite illegale Tätigkeiten oder Förderung dieser. Hat sich das herauskristallisiert bei Ihren Erhebungen oder können Sie dazu keine Angaben machen?

Mag. Zwettler: Das war eine unserer Erkenntnisse, die wir mit verschiedenen Ermittlungen gezogen haben, dass diese duale Strategie angewendet wird mit verschiedenen Intensitäten. Zum einen gibt es legale Verpackungen, wie diese Dauerkundgebungen, bis hin zu sogenannten home demos und ähnlichen Dingen. Zum anderen kommt es auch zum Einsatz von Gewalt, dass also gewaltsame Sachen durchführt werden wie Beschädigungen an Geschäftsfilialen und Fahrzeugen, und Feuerlegungen und dergleichen. Auch Befreiungsaktionen von Tieren geschehen natürlich immer wieder heimlich, sind aber durchaus sicherlich im Interesse der kriminellen Organisation.

Zur Einzeltätertheorie der Richterin

Richterin: Jetzt eine weitere Frage. Es wird immer wieder von Seiten der Verteidigung und der Angeklagten die Einzeltätertheorie gesehen, das heißt es gibt irgendwelche Leute, die kommen jetzt auf die Idee und hauen eine Auslagenscheibe ein, haben aber nicht wirklich was zu tun mit Tierrechtsgruppen. Sie handeln nach dem Zufallsprinzip, so habe ich das verstanden. Es gibt Leute, die nichts mit den hier sitzenden Angeklagten zu tun haben und völlig zufällig Auslagenscheiben einschlagen, zufällig ein Buttersäureattentat machen und völlig zufällig ein Türschloss verkleben mit der Auslegungsmöglichkeit, dass es sehr sehr viele Fakten mit unbekannten Tätern gibt mit dem Bekennerschreiben der ALF. Können Sie jetzt zusammenfassend sagen, ob Sie da einen Zusammenhang sehen oder wäre das eine Vermutung oder eine Spekulation diese Frage zu beantworten?

Mag. Zwettler meinte dazu, dass es immer Vandalenakte gebe. Aber in diesem Fall seien EinzeltäterInnen dieser Art unwahrscheinlich, weil es Bekennungen im Internet gebe, dazu typische Ziele der Aktionen und ein gezieltes Vorgehen. DDr. Balluch: Können Sie ausschließen, dass es Personen als EinzeltäterInnen gibt, die sich sehr wohl auf dem Internet über Tierschutzziele informieren, die sehr wohl tierschutzmotiviert sind, die aber für sich allein autonom entscheiden, so eine Handlung zu setzen und sie dann durchführen, es niemandem sagen und auch für sich allein verantwortlich sind? Mag. Zwettler: Kann man mit Sicherheit nicht ausschließen, dass es solche Dinge geben kann.

DDr. Balluch: Herr Jaroschik vom BVT war hier vor Gericht als Zeuge und er hat gesagt, er geht von Kleinstgruppen als TäterInnen aus, weil sonst die Information über diese Aktivitäten nach außen gedrungen wäre, die Polizei aber keine Informationen erhalten habe. Können Sie dieser These etwas abgewinnen?

Richterin: Ich kann diese Frage nicht nachvollziehen, stellen Sie eine andere Frage die auch zu beantworten ist.

DDr. Balluch: Von Ihren Ermittlungsergebnissen her, insbesondere betrachten wir die verdeckten Ermittlungen, die Vertrauenspersonen, die versucht haben, in der Szene Informationen zur Planung von Straftaten zu finden und sie nicht gefunden haben. Ist es zulässig, analog zu den Aussagen des Herrn Jaroschik, aus diesen Ermittlungsergebnissen zu schließen, dass es sich um abgeschlossene Kleinstgruppen handeln muss, die diese Taten setzen?

Mag. Zwettler: Ist durchaus die wahrscheinlichste Variante, dass sogenannte Kleinstgruppen diese Taten verabreden. Eine Kleinstzellenstruktur, weil es eine bessere Abschottung gewährleistet.

Richterin: Das war auch schon Gegenstand dieser Verhandlung. Sie wolle dazu keine Fragen mehr.

DDr. Balluch: Bzgl. Ihrer Informationen, die Sie aus England bezogen haben in dieser Sache, haben die ergeben, dass z.B. die Vorfälle mit der pharmazeutischen Industrie, die Personen, die die legalen Demonstrationen gemacht haben, identisch waren mit denen, die die Straftaten gesetzt haben, oder nicht? Die Richterin wollte wissen, ob das überhaupt Thema seiner Ermittungen gewesen sei. Man habe die Auslandsermittlungen auf DDr. Balluch konzentriert, sagte Mag. Zwettler. Dann sagte DDr. Balluch, dass die SOKO-Chefinspektorin Bogner in ihrer Aussage festgestellt habe, dass man diese Idee der Doppelstrategie aus England importiert habe und dass es dabei darum gegangen sei, dass dieselben Personen Straftaten und legale Demonstrationen durchführen würden. Dazu wisse er nichts, meinte Mag. Zwettler.

DDr. Balluch würde die Ideologie der ALF verbreiten

DDr. Balluch stellte dann fest, ihm würde im Strafantrag vorgeworfen, er würde die Ideologie der ALF verbreiten. Ob der Zeuge angeben könne, wie wann und wo er, DDr. Balluch, die Ideologie der ALF verbreitet habe. Er könne sich nicht erinnern, er verweise auf den Akt, sagte Mag. Zwettler. DDr. Balluch meinte dann, im Akt seien ein Kunstsymposium 2001 angeführt, Tierrechtskongresse und Animal Liberation Workshops. Da sagte die Richterin, dass diese Fragen nicht mehr zugelassen würden, weil der Zeuge ja nicht die Abschlussberichte verfasst habe. Mag. Zwettler berief sich auf die schriftlichen Dokumente im Akt, er wisse das nicht.

DDr. Balluch legte dann ein Email von der Fadinger-Plattform vor, das am 24. Juli 2006 geschrieben worden war und vom anstehenden Aktivistencamp handelte. Darin wurde das Programm des Camps angeführt, wie z.B. das Üben von Blockaden, vom Aufstellen von Dreibeinen und anderen Aktionen des zivilen Ungehorsams. Ob der Inhalt dieses Emails den Ermittlungsergebnissen darüber entspreche, was bei diesen Aktivismuscamps vorgefallen sei. Ja, sagte Mag. Zwettler, das sei richtig.

Dann legte DDr. Balluch ein Fadinger-Email vom 16. April 2007 über das anstehende internationale Tierrechtsgathering in Appelscha in Holland vor. Darin wurde geschrieben, dass sich dort nicht radikale Personen treffen würden und das ganze nichts mit der ALF zu tun habe, sondern es würden sich nur im Tierschutz aktive Personen aus ganz Europa treffen, die ihre Erfahrungen in der Kampagnenarbeit austauschen würden. Dabei würde auch z.B. über die Erfahrungen bei Schulvorträgen über Tierschutz und bei Recherchen gesprochen. Ob der Zeuge meine, dass der Inhalt dieses Emails über den Ablauf dieses Gatherings mit seinen Ermittlungsergebnissen übereinstimme. Die Richterin wollte diese Frage nicht zulassen. Mag. Zwettler verwies auf den Akt.

Zur Infrastruktur des VGT, die einer kriminellen Organisation gegeben würde

DDr. Balluch gab an, dass sowohl im Strafantrag als auch in den Abschlussberichten die Rede von einem Sperrwerkzeug sei, das im Büro des VGT gefunden worden sei und das bei einer DNA-Analyse Spuren der DNA von ihm, DDr. Balluch, aufgewiesen habe. Ob es Ermittlungen dazu gebe, wofür dieses Sperrwerkzeug verwendet worden sei. Er würde sich nicht erinnern, meinte Mag. Zwettler. Die Richterin hielt fest, dass kein konkretes Delikt vorgeworfen werde und daher diese Fragen nicht zielführend seien. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage und führte aus, dass ihm vorgeworfen werde, er habe dieses Sperrwerkzeug einer kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt. Deshalb sei es relevant herauszufinden, wofür die inkriminierte kriminelle Organisation im Tierschutz dieses Werkzeug verwendet haben könnte und ob dieses Werkzeug nicht auch für eine NGO wie den VGT z.B. für Recherchen gut verwendbar sei. Tatsächlich gebe es keine einzige Straftat der angeblichen kriminellen Organisation, die ein solches Werkzeug benötigt hätte. Die Richterin bestand aber darauf, dass andere Fragen gestellt werden sollten.

DDr. Balluch fragte dann, ob die Handys des VGT, oder dessen Funkgeräte oder Autos von einer kriminellen Organisation benutzt worden seien. Auch das würde ihm vorgeworfen. Mag. Zwettler sagte, er wisse das nicht.

Zur Internetplattform Fadinger

DDr. Balluch ließ dann ein Gründungsemail zur Fadinger Plattform vom Sommer 1998 an die Wand projizieren. Darin wurden Menschen aufgerufen, sich an der neu zu gründenden Plattform zu beteiligen. Ziel der Plattform sei es, über anstehende Fragen zu diskutieren, Ankündigungen von Demonstrationen und Aktionen, unter Umständen mittels PGP verschlüsselt, zu verbreiten, Kampagnenplanungen zu besprechen, Probleme des alltäglichen veganen Lebens zu thematisieren und Medienberichte zu verbreiten. Ob den Ermittlungen zufolge die Fadinger Plattform auch tatsächlich so war, wie sie hier angekündigt worden sei. Immerhin sei ja er, DDr. Balluch, im Strafantrag beschuldigt, durch die Administration dieser Plattform eine kriminelle Organisation zu unterstützen. Dazu sagte Mag. Zwettler ja, im allgemeinen schon.

Dann unterbrach die Richterin die Befragung. Die Verteidigung stellte den Antrag, sowohl Böck als auch Mag. Zwettler noch einmal zu laden, sodass die Angeklagten ihre Fragen stellen könnten. Die Richterin sagte dazu nicht konkret ja, aber deutete an, dass die Zeugen noch einmal gehört würden.

Ende 15:30 Uhr.

4 Kommentare

Alle Verweise-auf-den-Akt und Kann-mich-nicht-erinnern-Beamt/innen kommen sich offenbar ziemlich schlau vor und merken nicht, wie sie die Glaubwürdigkeit der Polizei Stück für Stück demontieren. Niemals vorher hatte ich eine so schlechte Meinung vom Polizeijustizapparat.
Es sei einmal ein Tiertransporter vom VGT angehalten worden. Das zeige, dass diese Personen sich nicht um Tiere sorgen würden, weil die Anhaltung des Transporters würde das Leid der Tiere nur verlängern. Sowas kann doch nur einer sagen, der naiv und unwissend oder, sofern er von sich behauptet, sich mit Tierschutz befasst zu haben, boshaft und niederträchtig ist.
Die Pressesprecherin vom Kleiderbauer, die eines morgens eine Sachbeschädigung an ihrem Auto enddeckte und deswegen Todesangst hat und anderntags mutwillig in eine Demo reingefahren ist, gehört dringenst auf die Psychgiatrie oder ist einfach nur eine Lügnerin, was mich bei Privatpersonen weniger aufregt, als bei Behörden.
Ob die BaT Verbindungen zum VGT habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Böck. Die Achtangeklagte sei 1997 beim VGT gewesen und habe dann zur BaT gewechselt und umgekehrt sei DI Völkl ursprünglich bei der BaT gewesen und habe dann zum VGT gewechselt. Na sicher! Wenn ich heute bei der KPÖ austrete und in die FPÖ ein, ist das ja auch ein Beweis, dass die beiden Parteien Verbindungen haben.
Das Gericht und die SOKO könnten beim Tschauner auftreten.

Den Angeklagten sei aufgrund ihrer Professionalität nichts zu beweisen gewesen, habe der Zeuge gesagt [...] Ob sich das nicht vielleicht auch so erklären lasse, dass DDr. Balluch keine Straftaten begangen habe, fragte Dr. Dohr. Diese Frage sei nicht zulässig, rief der Staatsanwalt dazwischen. Sie lasse die Frage nicht zu, erklärte die Richterin.

Das hier ist das öffentlich Eingeständnis der Verfasstheit unserer pseudo-demokratischen Rechtsstaatlichkeit!

Diese ganzen jahrelangen Aktionen nur weil der Kleiderbauerchef ein Hawara vom Innenminister war. Und ein Haufen willfähriger BeamtInnen. Eine ganze Sonmderkomission der Polizei, die sich an nichts erinnern kann, und nichtmal ein einziges Indiz für Straftaten hat. Ein Staatsanwalt, der einen Haufen Menschen verschiedener NGOs für nichts anklagt. Und eine offensichtlich immer cholerischer werdende Richterin, die jeden respektvollen Umgang vermissen lässt, und den Eindruck vermittelt, also ob sie lediglich gegen die Angeklagten vorgeht, und ihr Urteil schon längst gefällt hat, …

Dieser Prozess hier, ist – ähnlich wie die Operation Spring – ein Beweis dafür dass sich das Gesellschaftssystem umfassend ändern muß – und auch einmal wird.

Diese Doppelstrategie ist ja solch ein tolles Wort,
weil sie ja quasi allen legalen Handlungen
einen illegalen Zwilling unterstellt,
daher ist JEDE Handlung von vornherein doppelstrategisch illegal.

Auf Wiedersehen, Logik.

Und daß diese Polizeischülergeschichte nicht aufgebauscht wird, wundert mich schon, welch besseren Beweis für Justizwillkür gibt es denn ?