Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 38. Tag

Montag 26. Juli 2010

Inhalt:

Am heutigen Tag wurde auf Antrag der Verteidigung – das war erstmals in diesem Prozess, dass ein Zeuge auf Antrag der Verteidigung vernommen wurde – Walter Jaroschik vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einvernommen. Das BVT gibt nämlich die sogenannten Verfassungsschutzberichte heraus, in denen jene Tätigkeiten jeweils des letzten Jahres detailliert angegeben werden, die die nationale Sicherheit bedroht hätten. Seit 1997 gibt es Verfassungsschutzberichte zum Thema militanter Tierschutz, seit 2006, seitdem Jaroschik diese Berichte schreibt, heißt das entsprechende Kapitel militante Tierrechtsszene. Diese Verfassungsschutzberichte sind am Internet verfügbar.

In den Berichten zur militanten Tierrechtsszene wird der VGT (bis 2002 explizit, nach einer Beschwerde implizit) an prominentester Stelle erwähnt und alle seine Tätigkeiten, insbesondere auch die Vortragsreisen seines Obmanns, werden aufgezählt, als ob es sich um geheime Treffen einer international vernetzten kriminellen Organisation handeln würde. Selbst die sogenannten Grunztour, also die Fahrt des VGT mit einem 5 m großen Schweinemodell durch Österreich, um auf die Haltung von Schweinen in Tierfabriken aufmerksam zu machen, ist laut BVT eine militante Aktivitäte, die die nationale Sicherheit bedrohe. Der Verfassungsschutzbericht spricht auch, ganz analog zum Strafantrag in diesem Verfahren, von einer Doppelstrategie und führt alle völlig legalen Demonstrationen des VGT als verfassungsbedrohlich an.

Darauf angesprochen sagte Jaroschik seltsamer Weise, dass der VGT und sein Umfeld deshalb als militant und im Verfassungsschutzbericht erwähnenswert eingestuft werde, weil er so eine hohe Demonstrationsintensität habe. Jaroschik benutzte tatsächlich das Wort Intensität im Zusammenhang mit legalen Kundgebungen und Kampagnen, um zwischen militant und verfassungsgefährdend auf der einen Seite, und traditionell und ungefährlich auf der anderen Seite, zu unterscheiden.

Zum vorliegenden Strafantrag konnte Jaroschik nur sagen, es gebe lediglich Vermutungen, wer Straftaten im Tierschutzbereich gesetzt habe, aber keine Beweise. Die Befragung durch die Verteidigung und insbesondere durch die Angeklagten versetzte die Richterin aber wieder so in Rage, dass sie Frageverbote aussprach und den Ausschluss aus dem Verfahren androhte. Dazu kam, dass am nächsten Tag eine Pressekonferenz angekündigt war und die Richterin diese Ankündigung im Gerichtssaal vorlas und für falsch erklärte. Dabei zeigte sich, dass die Richterin über die Medienarbeit der Angeklagten und über die entsprechenden Medienberichte sehr erbost war und ist. An den folgenden Prozesstagen sollte sich ihre Wut zu immer skurrileren Eklats steigern. Dabei sagte sie auch deutlich, dass bei einem Freispruch oder Teilfreispruch von DDr. Balluch mit entsprechenden Pressemeldungen zu rechnen sei. Das vermittelte den Eindruck, als ob die Richterin aus diesen Gründen einen Freispruch fürchten würde.

Am heutigen Tag waren wiederum rund 30-40 PolizeischülerInnen und 15 andere Personen im Gerichtssaal anwesend. Die Angeklagtenbank war komplett, d.h. es fehlte niemand.

Einvernahme von BVT-Sprecher Walter Jaroschik

Zunächst wurde festgestellt, dass Jaroschik an den beiden Tagen mit den Einvernahmen des englischen Polizisten Madigan anwesend war. Die Verteidigung hatte damals beantragt, Jaroschik aus dem Gerichtssaal zu weisen, weil er als Zeuge beantragt werde. Die Richterin, in ihrer typischen Art gegen jeden Antrag der Verteidigung voreingenommen zu sein, lehnte das ab – und lud Jaroschik später dennoch als Zeugen. Jaroschik selbst gab gleich an, am 12. und 14. April 2010 in Gerichtssaal gewesen zu sein.

Dann sagte er, er sei seit Gründung des BVT im September 2002 Sachbearbeiter im BVT, Referat Extremismus. Seit Ende 2006 befasse er sich mit militantem Tierschutz und schreibe den diesbezüglichen Teil des Verfassungsschutzberichtes.

Was sein damaliger Informationsstand im Tierschutz gewesen sei, fragte die Richterin. Er sei damals neu dazu gekommen und habe nichts von dem Metier gewusst, sagte Jaroschik. Ob er Internetrecherchen durchgeführt habe, fragte die Richterin. Das würde eine eigene Organisationseinheit im BVT machen, nicht er, gab Jaroschik dazu an.

Die Richterin sagte dann, dass es seit 1999 (in Wirklichkeit: 1997) Verfassungsschutzberichte (früher: Staatsschutzberichte) mit einem Kapitel zu militanter Tierrechtsszene (früher: militanter Tierschutz) gebe. Wer denn diese schreibe, wollte sie wissen. Die Informationen dazu trage das Referat Extremismus des BVT zusammen, sagte Jaroschik. Seit 2006 sei er für diese Berichte zuständig, er bekommen dazu Berichte von den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVTs).

Wann werden Straftaten dem Tierschutz zugeordnet?

Warum gewisse Straftaten dem Tierschutz zugeordnet würden, fragte die Richterin. Das sei einerseits wegen des Zielobjekts, z.B. Pelzhandel, und andererseits auch wegen Bekennungen im Internet, meinte Jaroschik. Ob die Art und Weise der Durchführung von Straftaten auch gleich sei, fragte die Richterin. Der Modus Operandi sei typisch, wie z.B. das Einschlagen von Scheiben, Buttersäure, Lackabbeizer oder das Verkleben von Schlössern, antwortete Jaroschik.

Ob man Straftaten habe Personen zuordnen können, fragte die Richterin. Nein, sagte Jaroschik, offensichtlich handle es sich sehr konspirativ agierende Kleinstgruppen, die die Straftaten setzen. Ansonsten hätten Informationen bereits nach außen dringen müssen.

Ob er die Ideologie der ALF kenne, fragte die Richterin. Ja, sagte Jaroschik, ALF sei ein Name, den jeder Mensch für eine Aktion nutzen könne, die entsprechenden Richtlinien genüge. Und SHAC, fragte die Richterin. Das sei ein Akronym, es könne u.U. von den selben Gruppen benutzt werden. Und OGPI oder Arkangel, fragte die Richterin. OGPI sei ein Name für eine Pelzkampagne, meinte Jaroschik, von Arkangel kenne er nur den Namen, wisse aber nicht mehr.

Was für eine Strategie würde bei den Straftaten benutzt, fragte die Richterin. Die Taktik der Nadelstiche, sagte Jaroschik. Das BVT habe alle diese Einzeltaten zusammengeführt. Ob das erst seit Gründung der SOKO geschehen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Jaroschik, das habe es schon vorher gegeben, aber seit Gründung der SOKO würde es intensiver durchgeführt. Wie lange vor der SOKO sei begonnen worden, fragte die Richterin? Viele Jahre, meinte Jaroschik, aber er wisse das nicht genau. Ob es damals Verdächtige gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Jaroschik, man habe Verdachtsmomente gehabt. Und warum das nicht verfolgt worden sei, fragte die Richterin. Das müsse sie die LVTs fragen, sagte Jaroschik. Wahrscheinlich seien die Ermittlungen in eine Sackgasse gelaufen.

Beobachtung von Tierschutz-Veranstaltungen

Ob das BVT auch Veranstaltungen im Tierschutz beobachtet habe, fragte die Richterin. Das seien operative Maßnahmen der LVTs, von denen er nichts wisse, sagte Jaroschik. Ob Sympathisantentreffen beobachtet worden seien, bohrte die Richterin weiter. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Und Animal Liberation Workshops oder Tierrechtskongresse, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik, er selbst sei nur in der Verwaltung tätig.

Kontakte ins Ausland

Ob er für das BVT den Auslandsschriftverkehr führe, fragte die Richterin. Ja, sagte Jaroschik. Wenn die LVTs oder Sachreferate Fragen an ausländische Stellen hätten, dann würde er den Kontakt herstellen. Zu welcher Thematik, fragte die Richterin. Z.B. zum Brand des Jagdhauses in Tirol im Jahr 2009 habe er Anfragen ans Ausland gestellt, sagte Jaroschik. Das LVT-Tirol habe diese Informationen haben wollen. Er habe das weitergeleitet.

Ob er zum Tierrechtsgathering in Appelscha etwas erfahren habe, fragte die Richterin. Er habe an Holland eine Anfrage wegen der Beteiligung österreichischer AktivistInnen gestellt, sagte Jaroschik. Die Reaktion habe er an die SOKO weitergeleitet. Ob jemand der Angeklagten dort gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Das wisse er nicht mehr, sagte Jaroschik. Wer das denn wisse, fragte die Richterin. Die SOKO-Leitung, war die Antwort. Und die Informationen zu Appelscha, von wem könne man die bekommen, fragte die Richterin. Das stünde alles im SOKO-Akt, er selbst wisse es nicht.

Ob es zu SHAC einen Auslandsschriftverkehr gegeben habe, fragte die Richterin. Die Ergebnisse seien von ihm nicht gelesen worden, meinte Jaroschik, er habe das an die LVTs weitergeleitet.

Fragen von Anwältin Dr. Lehner

Ob er etwas von den verdeckten Ermittlungen wisse, fragte Anwältin Dr. Lehne. Davon wisse er nichts, sagte Jaroschik. Ob er von irgendjemandem der Angeklagten konkrete Kenntnisse zu Straftaten habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte Jaroschik.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Anwalt Mag. Bischof wollte wissen, warum Jaroschik am 12. und 14. April im Gerichtssaal anwesend gewesen sei. Er habe den englischen Zeugen im Auto hergefahren, sagte Jaroschik. Er habe keine Weisung erhalten, im Gerichtssaal zu sitzen, es sei seine eigene Entscheidung gewesen, er habe sowieso herumsitzen müssen, und da sei er lieber drinnen gesessen.

SOKO-Chefinspektorin Bogner habe gesagt, das BVT habe die Telefonüberwachungen übernommen, sagte Mag. Bischof. Nein, sagte Jaroschik, das sei falsch.

Ob er beim Gründungstreffen der SOKO anwesend gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Er sei bei so einem Treffen gewesen, wisse aber nicht, ob es sich um das Gründungstreffen gehandelt habe, sagte Jaroschik. Was dabei besprochen worden sei, wollte Mag. Bischof wissen. Die zukünftigen Aufgabenbereiche der verschiedenen Personen, sagte Jaroschik. Sein Aufgabenbereich sei der Auslandskontakt gewesen.

Mag. Bischof wollte dann zu den Verfassungsschutzberichten eine Frage stellen, wurde aber von der Richterin daran gehindert, nur die Zeit bis 21. Mai 2008 sei relevant. Auf die Frage, welche Gruppen im Tierschutz welche internationalen Kontakte hätten, sagte Jaroschik, es gebe Kontakte, aber könne nicht sagen, wer mit wem.

Fragen von Anwalt Dr. Dohr

Ob das, was über die Angeklagten von ihm gesagt werde, gesicherte Erkenntnisse oder nur Vermutungen seien, fragte Anwalt Dr. Dohr. Nur Vermutungen, sagte Jaroschik. Was der Zusammenhang zwischen Extremismus und Tierschutz sei, wollte Dr. Dohr wissen. Tierschutz würde unter sonstiger Extremismus geführt, sagte Jaroschik. Was denn die von ihm genannte Militanz mit den Angeklagten im Gerichtssaal zu tun habe, fragte Dr. Dohr. Es gebe keine konkrete Zuordnung, sagte Jaroschik, aber es gebe politisch motivierte Tathandlungen im Tierschutz.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Wie viele Auslandsanfragen er im Tierschutz denn bereits gemacht habe, wollte Anwalt Dr. Karl wissen. Mehr als 20, meinte Jaroschik. Ob es auch operative Tätigkeiten im BVT gebe, fragte Dr. Karl. Ja, auch, sagte Jaroschik. Ob er dazu die Informationen sammle, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Jaroschik, Frau Geissler von der SOKO.

Er denn seinen Ermittlungen zufolge die Anschläge im Tierschutz durchgeführt habe, fragte Dr. Karl. Das seien Kleinstgruppen, sagte Jaroschik, die seien nach außen geschlossen und die Informationen würden in der Gruppe bleiben. Warum er das sage, fragte die Richterin, ob er sich da auf die Selbstdarstellung im Internet beziehe. Es würden einerseits einschlägige Seiten im Internet von Kleinstgruppen sprechen, aber andererseits würde die Behörde mehr Informationen haben, wenn diese Gruppen einen Außenkontakt hätten.

Dieses Gerichtsverfahren habe bisher ergeben, dass durch ökonomische Sabotage, home demos, Run-ins und Bekennungen einen Druck auf Firmen gebe, sagte die Richterin. Ob es schon vor der SOKO dazu Informationen gegeben habe. Man habe schon Kampagnen dieser Art gekannt, z.B. jene gegen P&C, sagte Jaroschik. Woher er davon wisse, fragte Dr. Karl. Von den LVT-Berichten, sagte Jaroschik. Ob sein Kontakt zum englischen Polizeizeugen Madigan ihm neue Erkenntnisse gebracht habe, fragte Dr. Karl. Manches sei neu gewesen, sagte Jaroschik. Was von dem, was er heute erzählt habe, habe er von Madigan, fragte Dr. Karl. Nichts, sagte Jaroschik.

Ob er wisse, ob bei internationalen Treffen jemals strafrechtlich Relevantes passiert sei, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Ob es stimme, dass es seit 2008 keine Sachschäden gegen Kleider Bauer gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Auch das wisse er nicht, meinte Jaroschik.

Fragen von DDr. Balluch: was ist militant?

DDr. Balluch nahm Bezug auf den Titel der Abschnitte im Verfassungsschutzbericht, die von Tierschutz handeln. Da stünde zunächst militanter Tierschutz. Er wolle wissen, was damit gemeint sei. Dann las DDr. Balluch eine Definition aus dem Verfassungsschutzbericht 2006 vor, in der stand, militant seien ausschließlich Aktivitäten, die sich außerhalb des Rechtsrahmens bewegen würden. Er wisse davon nichts, meinte Jaroschik, er habe die Berichte erst ab 2007 verfasst. Was er denn dann für eine Definition bieten könne, fragte DDr. Balluch.

Die Richterin unterbrach und fragte, was mit dualer Strategie im Verfassungsschutzbericht gemeint sei. Es ginge um legale Proteste und strafbare Handlungen für ähnliche Ziele, sagte Jaroschik, aber man könne die beiden nicht denselben Personen zuordnen.

DDr. Balluch fragte dann noch einmal, was der Zeuge unter militant verstehen würde. Militant sei eine Gruppe aber einer gewissen Intensität ihrer Aktivitäten und Demonstrationen, sagte Jaroschik.

Im Verfassungsschutzbericht 2005 sei der VGT explizit als militante Gruppe erwähnt, stellte DDr. Balluch fest. Ob diese Einschätzung heute noch aktuell sei. Man müsse zwischen Tierschutz und Tierrechten unterscheiden, sagte Jaroschik. Warum er den Titel des Tierschutzkapitels im Verfassungsschutzbericht von militantem Tierschutz zu militanter Tierrechtszene verändert habe, fragte die Richterin. Um den traditionellen Tierschutz aus den Ermittlungen des BVT und aus dem Verfassungsschutzbericht auszuklammern, sagte Jaroschik. Ob er über militante Tierrechtsgruppen internationale Informationen habe, fragte die Richterin. Es handle sich um ein weltweites Phänomen, insbesondere in den USA und in England, sagte Jaroschik. Ob die Art der dualen Strategie anderswo existiere, fragte die Richterin. Überall weltweit, sagte Jaroschik.

Ob der VGT vom BVT als militant angesehen würde, bestand DDr. Balluch auf seine Frage. Diese Vermutung liege nahe, sagte Jaroschik, es gebe aber keinen Nachweis. Ob in den Verfassungsschutzberichten denn nur Vermutungen und keine Fakten stehen würden, fragte DDr. Balluch. Die Richterin wurde an dieser Stelle zusehends nervös und ließ die Frage nicht zu.

DDr. Balluch legte dann einige Zitate aus Verfassungsschutzberichten von Jaroschik vor. Darin fanden sich Straftaten wie Herabwürdigung religiöser Lehren oder Hausfriedensbruch. Warum diese Straftaten genannt würden, obwohl sie nie verurteilt worden seien, fragte DDr. Balluch. Es gebe im Tierschutz keine Verurteilungen dieser Art bisher. Dazu meldete sich Moser zu Wort und schilderte einen Vorfall in Innsbruck, bei dem im Rahmen einer Tierschutzaktion AktivistInnen mit Tiermasken sich am Osterfeiertag im Rahmen eines Kreuzigungszuges haben ans Kreuz fesseln lassen. Das sei damals wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angezeigt aber nie angeklagt worden. Der Verfassungsschutzbericht würde nur Anzeigen aber keine Verurteilungen oder Strafverfahren umfassen, sagte Jaroschik. Die im Bericht genannten Statistiken zu Straftaten bezögen sich also nur Anzeigen.

Zu Tierschutz versus Tierrecht

DDr. Balluch wollte dann in Bezug auf die bisherigen Aussagen von Jaroschik von diesem wissen, wie er Tierschutz und Tierrechte unterscheide. Das würde DDr. Balluch besser wissen als er, meinte Jaroschik. Aber was er darunter verstehe, wollte DDr. Balluch wissen. Die Frage sei bereits beantwortet, fuhr die Richterin dazwischen.

Ob Jaroschik den VGT als Tierrechtsverein oder als Tierschutzverein sehe, fragte DDr. Balluch. Als Tierrechtsverein, sagte Jaroschik. Und die Vier Pfoten, fragte DDr. Balluch. Jaroschik sagte dazu, man solle die Vier Pfoten fragen, aber die Richterin unterbrach und sagte, die Vier Pfoten seien nicht Teil dieses Verfahrens.

Im Verfassungsschutzbericht sei es als großer Erfolg der Tierrechtsszene angeführt, dass es ein Bundestierschutzgesetz, ein Legebatterieverbot und Tieranwaltschaften gebe, sagte DDr. Balluch. Ob er das für Tierschutz- oder Tierrechtsziele halte. Die Richterin ließ die Frage nicht zu. DDr. Balluch beantragte die Frage zuzulassen und führte dazu begründend aus, dass der Strafantrag und die Verfassungsschutzberichte dezidiert zwischen dem guten traditionellen Tierschutz und den bösen militanten Tierrechten unterscheiden würden. Auffällig sei aber, dass die verfolgten Ziele, die auch der kriminellen Organisation zugeordnet würden, traditionelle Tierschutzziele seien, wie ein Legebatterieverbot, ein Wildtierverbot im Zirkus, ein Bundestierschutzgesetz oder Tieranwaltschaften. Wenn die Trennung zwischen Tierschutz und Tierrecht als Kriterium für die Kriminalisierung hergenommen werde, dann müsse sie auch genau definiert und diese Definition auf die Tätigkeiten der Verdächtigen angewandt werden. Doch die Richterin lehnte, wie so oft, alle Anträge der Angeklagten einfach ab.

Tierschutz sei konkreteste Bedrohung Österreichs

DDr. Balluch legte dann ein Zitat der Verfassungsschutzberichte vor, nach dem es im Jahr 2005 nur insgesamt einen angezeigten Schaden mit möglicher Tierschutzmotivation im Umfang von € 14.000 gegeben habe. Das wisse er nicht mehr, sagte Jaroschik. Dann zeigte DDr. Balluch ein Zitat aus einem Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 9. Juli 2005, laut dem ein Sprecher des BVT gesagt hatte, dass die Aktivitäten militanter Tierschützer als konkreteste Bedrohung für Österreich gesehen würden. Ob das die Einschätzung des BVT sei, fragte DDr. Balluch. Er wisse davon nichts, sagte Jaroschik. Ob auch er diese Ansicht teile, fragte DDr. Balluch dann. Ein Schaden von € 14.000 sei die konkreteste Bedrohung Österreichs? Hier wisse man offenbar nicht, was eine wirkliche kriminelle Organisation, eine wirkliche Mafia oder eine wirkliche terroristische Bedrohung sei. Dazu wollte sich Jaroschik nicht äußern.

BVT veranlasst 3 Finanzprüfungen des VGT

DDr. Balluch legte dann ein Fax des BVT vom Februar, in dem dieses das Finanzamt aufforderte, den VGT einer Finanzprüfung zu unterziehen. Er habe dieses Fax von einer Anfrage nach dem Datenschutzgesetz, die er als Obmann des VGT durchgeführt habe, erklärte DDr. Balluch. Warum habe das BVT beim VGT eine Finanzprüfung durchführen lassen? Die Richterin erklärte diese Frage für irrelevant. Da meldete sich Dr. Lehner zu Wort und sagte, es habe auch ein Bestreben der SOKO gegeben, dem VGT im Rahmen einer Finanzprüfung die Gemeinnützigkeit abzusprechen.

Die Richterin fragte dann den VGT-Geschäftsführer Harald Balluch, was bei diesen Finanzprüfungen herausgekommen sei. Es seien keine Verfehlungen des VGT herausgekommen, sagte Balluch. Es habe insgesamt 3 Finanzprüfungen gegeben, die von der Polizei ausgelöst worden seien. Bei der ersten sei die Frage im Raum gestanden, ob der VGT zu viele T-Shirts und andere Produkte verkaufe, um als Verein und nicht als Handelsunternehmen zu gelten. Dabei sei herausgekommen, dass der Umsatz des VGT so gering gewesen sei, dass das als Teil der Arbeit des VGT als Tierschutzverein gesehen werden konnte. Dann habe die SOKO eine umfassende Finanzprüfung über die Jahre 2002 bis 2007 ausgelöst. Dabei sei es darum gegangen, ob der VGT gemeinnützig sei, oder durch seine politische Einflussnahme auf die Tierschutzgesetzgebung nur als indirekt gemeinnützig gesehen werden könne. Im letzteren Fall hätte der VGT bis zu 30 % an Steuern für seine Spenden nachzahlen müssen und wäre bankrott gegangen. Das Finanzministerium habe in einem eigenen Brief von März 2009 das zuständige Finanzamt dazu angehalten, dem VGT die Gemeinnützigkeit abzusprechen und ihn so zu vernichten. Doch die Finanzprüfung habe ergeben, dass der VGT völlig gemeinnützig sei. Es sei dann nichts nachzuzahlen gewesen. Und zuletzt sei es zu einer dritten Finanzprüfung gekommen. Schwerpunkt dieser Prüfung sei gewesen, ob der VGT Zuwendung an seine MitarbeiterInnen mache, die als Gehalt einzustufen wären und deshalb versteuert hätten werden müssen. Aber auch dabei sei keine Verfehlung des VGT zutage gekommen.

Warum hätten BVT und SOKO diese Finanzprüfungen veranlasst, fragte DDr. Balluch. Es handle sich dabei doch um keine kriminellen Straftaten, die für BVT oder SOKO relevant sein dürften. Das ganze rieche sehr nach einem politischen Versuch, den VGT zu zerstören, nachdem es durch kriminaltaktische Maßnahmen nicht gelungen sei. Die Richterin beendete aber dieses Thema und sagte, es sei hier nicht relevant. Und wie immer, wenn die PolizeizeugInnen in Bedrängnis gerieten, rief sie eine Prozesspause aus.

Pause 10:11 Uhr – 10:22 Uhr.

Abnahme von Straftaten vor SOKO-Gründung

DDr. Balluch zitierte dann aus einem Verfassungsschutzbericht von Jaroschik, in dem dieser angab, dass die Straftaten von 2006 auf 2007 fast um die Hälfte abgenommen haben, während die legalen Aktivitäten eine deutliche Steigerung erfahren haben. Stimmt das?, fragte er den Zeugen. Jaroschik bejahte. Die SOKO sei aber genau in dieser Zeit gegründet worden, stellte DDr. Balluch fest. Die SOKO sei also in einem Jahr gegründet worden, in dem die Straftaten abgenommen hätten. Das seien zwei verschiedene Paar Schuhe, sagte Jaroschik. Ob die SOKO-Gründung also mit der Zunahme legaler Aktivitäten zusammenhänge, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Jaroschik und die Richterin brach die Fragen dazu ab.

Modus Operandi der Straftaten

DDr. Balluch fragte Jaroschik dann, was den Modus Operandi der von ihm dem Tierschutz zugeordneten Straftaten auszeichne. Z.B. würde Buttersäure verwendet, meinte Jaroschik. Ob er die Verwendung von Buttersäure in anderen Zusammenhängen kenne, wie z.B. im Rechtsradikalismus, im Zuhältermilieu oder bei privaten Streitigkeiten, fragte DDr. Balluch. Er kenne das nicht, sagte Jaroschik. DDr. Balluch legte dann eine sehr lange Liste an Interneteinträgen zu Buttersäureanschlägen in letzter Zeit vor, die nichts mit Tierschutz zu tun hatten. Darunter war ein Buttersäureanschlag auf ein Grünes Büro durch Rechtsradikale, oder auf einen Ehemann in einem Scheidungskrieg. Zusätzlich wurde Buttersäure bei Streitigkeiten im Rotlichtmilieu oft verwendet. Es gibt sogar Webseiten, die angeben, wie man für solche Aktivitäten Buttersäure beziehen könne und andererseits, was man als Opfer eines Buttersäureanschlags am besten mache. Die Richterin lehnte die Vorlage dieser Liste ab. DDr. Balluch begründete aber seinen Antrag damit, dass Buttersäure als spezifisch für die hier inkriminierte kriminelle Organisation gesehen werde und es daher sehr relevant sei, dass sich herausstelle, dass Buttersäure in gewissem Sinn normal sei. Doch die Richterin lehnte den Antrag ab.

DDr. Balluch wollte dann wissen, wie viele Straftaten es in anderen Bereichen, die das Extremismus-Referat des BVT behandle, gebe. Die Richterin betrachtete das als irrelevant. Die AnwältInnen beantragten aber die Zulassung dieser Frage. DDr. Balluch führte aus, dass argumentiert würde, es müsse eine kriminelle Organisation im Tierschutz geben, weil es so viele Straftaten mit gleichen Zielen gebe. Aber laut Verfassungsschutzberichten gibt es etwa 5 Mal mehr Straftaten im Linksextremismus und sogar 30 Mal mehr Straftaten im Rechtsextremismus z.B.

Jaroschik sagte dann, es ginge nicht nur um den Modus Operandi, um dem Tierschutz Straftaten zuzuordnen, sondern auch darum welches Ziel betroffen sei. DDr. Balluch wollte dazu fragen, wurde aber von der Richterin daran gehindert. So fragte Dr. Karl, ob der Modus Operandi im Rechtsextremismus und Linksextremismus ähnlich wie im Tierschutz seien und insbesondere, ob es dort auch Bekennerschreiben gebe. Ja, sagte Jaroschik.

Viel mehr legale als illegale Handlungen

Dann fragte DDr. Balluch, ob die Anzahl der legalen Aktionen der militanten Tierrechtsszene größer wäre als die Anzahl der illegalen Aktionen. Ja, wesentlich, sagte Jaroschik. Um wie viel, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Ob die illegalen vielleicht nur 1 % der legalen ausmachen würden, fragte DDr. Balluch. Etwa, meinte Jaroschik.

Keine Brandstiftung im Jahr 2007

Laut Angaben aus den Verfassungsschutzberichten habe es im Jahr 2007 keinen Brandanschlag gegeben, stellte DDr. Balluch fest. Ob das stimme. Ja, sagte Jaroschik, es wurde keiner gemeldet. Aber die SOKO habe ihm, DDr. Balluch, einen Brandanschlag im November 2007 vorgeworfen und er sei dafür in U-Haft gesessen, stellte DDr. Balluch fest. Ob man den Fall Jagdhüttenbrand Zurndorf nicht als Brandanschlag gewertet habe, fragte die Richterin. Nein, habe man nicht, sagte Jaroschik.

Rückgang von Anschlägen?

Dann fragte die Richterin, ob es einen Rückgang von Straftaten seit der Verhaftung der Angeklagten gegeben habe. Ja, sagte Jaroschik, die Anzahl sei sehr stark zurückgegangen. Was der Grund dafür sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik.

Ob auch das Schadensausmaß zurückgegangen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, das habe zugenommen, sagte Jaroschik. Um wie viel, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte Jaroschik. Welchen Schaden der Jagdhausbrand in Tirol angerichtet habe, fragte DDr. Balluch. Allein diese Brandstiftung habe einen Schaden von etwa € 400.000 bedeutet, sagte Jaroschik. Das sei ja 40 Mal mehr als der Gesamtschaden im Jahr 2005, stellte DDr. Balluch fest.

Ob allein die Anzahl der Brandstiftungen seit der Verhaftung der Angeklagten zugenommen habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Jaroschik.

Ob die TäterInnen für Tierschutz-Anschläge aus dem Ausland kommen könnten, fragte die Richterin. Kriminaltourismus sei möglich, aber nicht nachgewiesen, sagte Jaroschik.

Ist der VGT militant?

Ob er den VGT zu den militanten Tierrechtsgruppen zählen würde, fragte DDr. Balluch. Es sei nichts bewiesen, sagte Jaroschik. Die Grunztour des VGT mit einer 5 m großem Schweineattrappe durch Österreich stehe als militante Aktion im Verfassungsschutzbericht, stellte DDr. Balluch fest. Die Richterin sagte, das sei irrelevant. Dr. Lehner wollte dann wissen, ob Aktionen des zivilen Ungehorsams des VGT als militant geführt würden. Die Richterin sagte dann: Ich lass das jetzt nicht mehr zu!. Das Fragerecht werde jetzt an Faulmann weitergegeben, stellte sie fest.

Tierschutz-Veranstaltungen

DDr. Balluch beantragte aber, sein Fragerecht weiter ausüben zu können und fragte, warum der Verfassungsschutzbericht auch Animal Liberation Workshops, Tierrechtskonferenzen und Tierrechtskongresse als militante Veranstaltungen anführe. Ich lasse keine Fragen mehr zu!, rief die Richterin. Dann können wir ja gehen, sagte eine Angeklagte und stand auf. Die Richterin empörte sich darüber, das sei eine Störung der Verhandlung, und Dr. Dohr beantragte eine Prozesspause.

Pause 10:54 Uhr – 11:07 Uhr.

DDr. Balluch fragte dann, ob es Hinweise auf Planungen oder Vorbereitungen krimineller Straftaten auf Tierschutz-Veranstaltungen gegeben habe oder ob es Hinweise gegeben habe, dass dort Rekrutierungen von AktivistInnen für Straftaten stattgefunden hätten. Nein, sagte Jaroschik, es habe nie Hinweise auf so etwas gegeben.

DDr. Balluch legte dann ein Email von ihm als Einladung für ein vom Strafantrag in Appelscha in Holland inkriminiertes internationales Tierrechtstreffen vor. In diesem Email sagte DDr. Balluch intern, es handle sich um kein radikales Treffen, sondern um eine Zusammenkunft von Personen, die im Tierschutz aktiv seien, und die sich über ihre Erfahrungen austauschen würden. Dann fragte DDr. Balluch, ob Jaroschik dieser Einschätzung zustimmen würde. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Ob es dazu konkrete Ermittlungserkenntnisse gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Jaroschik, und diese würden sich nicht von den Aussagen von DDr. Balluch in diesem Email unterscheiden. Aber es könne sein, dass sich kriminelle Personen auf solchen Treffen im geschlossenen Kreis zusammensetzen würden. Aber dazu gebe es keine Beweise.

Kleinstgruppen, EinzeltäterInnen oder eine kriminelle Organisation

DDr. Balluch wollte dann nachfragen, aus welchen Ermittlungsergebnissen darauf zu schließen sei, welche Tätergruppen für die Straftaten verantwortlich seien, ob Kleinstgruppen, EinzeltäterInnen oder eine große kriminelle Organisation. Die Richterin sagte, sie lasse diese Frage nicht zu. Sie habe den Eindruck, DDr. Balluch wolle durch diese Fragestellung den Prozess verschleppen und verzögern. Dann fragte sie DDr. Balluch, ob er das wolle. Natürlich nicht, antwortete dieser. Dann las die Richterin eine Presseaussendung des VGT vom selben Tag vor. Darin sei der Prozess mit den Worten 5:0 gegen die Demokratie kommentiert worden. Darin sei auch gestanden, sagte die Richterin, dass das linguistische Gutachten widerlegt sei. Ob dieses Gutachten widerlegt sei bestimme sie und sie allein. Dann sagte sie, DDr. Balluch würde sich als Hauptangeklagter bezeichnen, aber das sei nicht richtig. Er sei nur im Alphabet der erste und deshalb würde er als erster angeführt. Alle Angeklagten seien nach dem Alphabet geordnet. Das stimmt allerdings nicht, weder ist DDr. Balluch im Alphabet der erste noch stimmt diese Reihenfolge für die anderen. Deshalb rief eine Angeklagte, dass der Staatsanwalt offenbar Analphabet sei. Die Richterin verwarnte die Angeklagte daraufhin. Das sei eine Herabwürdigung der Staatsanwaltschaft.

DDr. Balluch versuchte dann erneut zu fragen, welche Art von Tätergruppe der Zeuge für die Straftaten für verantwortlich halte. Jaroschik antwortete, er glaube dass Kleinstgruppen verantwortlich seien. Die Richterin sagte wieder, sie halte die Frage für irrelevant.

DDr. Balluch fragte dann, ob auch andere Tierrechtsgruppen mit Demonstrationen an der Kampagne gegen Kleider Bauer teilgenommen hätten. Nein, sagte Jaroschik. DDr. Balluch zählte dann aber eine Reihe von solchen Gruppen auf, wie RespekTiere, TiereWeGe, Tierschutz Aktiv Tirol, Linzer Tierrechtsgruppe, Vier Pfoten und sogar die Grüne Partei, und fragte, ob Jaroschik diese kenne. Diese Gruppen seien nicht angeklagt, sagte die Richterin. Wieso nicht, fragte DDr. Balluch.

Dann wollte DDr. Balluch wissen, ob die Mitglieder der Kleinstgruppen, die für die Straftaten verantwortlich seien, auch etwas mit den legalen Demonstrationen zu tun hätten. Es seien sicher nicht alle TeilnehmerInnen der Demonstrationen auch StraftäterInnen, sagte Jaroschik.

Welche legalen Proteste er nicht als Teil der angeblichen Doppelstrategie sehe, fragte DDr. Balluch. Da verwarnte die Richterin DDr. Balluch. Sie würde erkennen, dass seine Fragen nur zur Verzögerung dienen würden. Wenn er noch eine Frage stelle, werde er des Gerichtssaals verwiesen. Dr. Karl sagte, man könne DDr. Balluch doch nicht verwarnen, wenn er nur Fragen stelle, während er das Fragerecht habe. Dr. Lehner beantragte, dass die genaue Begründung der Richterin ins Protokoll solle. Die Richterin unterbrach dann die RechtsanwältInnen und legte fest, dass Faulmann als nächster fragen dürfe.

Fragen von Jürgen Faulmann

Ob es im BVT Ermittlungsergebnisse zu ihm, Faulmann, gebe, fragte Faulmann. Nein, sagte Jaroschik, der BVT sammle keine personenbezogenen Daten.

Wo Fehervary als verdeckte Ermittlerin eingesetzt gewesen sei, fragte Faulmann. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik, aber er wolle auch keine Auskünfte über KollegInnen beim BVT geben.

Pause 11:53 Uhr – 12:00 Uhr.

Fragen von Mag. Hnat

Mag. Hnat beantragte zunächst, dass das Gericht die Angeklagten nicht mehr am Fragen hindern solle und dass es den Angeklagten nicht vorwerfen solle, sie würden das Verfahren verzögern. Gerade die Angeklagten würden unter dem Verfahren am allermeisten leiden.

Dann fragte Mag. Hnat den Zeugen, warum er bei der Zeugenaussage des englischen Polizisten bestritten habe, bei der SOKO involviert gewesen zu sein. Jaroschik sagte dazu gar nichts und die Richterin forderte Mag. Hnat auf, Fragen zu stellen.

Mag. Hnat wollte dann zur Lagebeobachtung der Tierrechtsszene durch das BVT fragen. Die Richterin unterbrach und Mag. Hnat beantragte, ausreden zu dürfen. Mag. Hnat sagte dann, Jaroschik habe gesagt, die ALF sei ein Name und nicht eine Organisation. Wie das mit der OGPI ausschauen würde. Das sei eine Bezeichnung für Leute, die gegen Pelz aktiv sind, sagte Jaroschik. Großteils legal oder illegal, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Mag. Hnat wollte wissen, ob es Bekennungen zu Straftaten unter dem Namen OGPI gegeben habe. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik. Seit wann er den Namen OGPI kenne, fragte die Richterin. Erst seit der SOKO, sagte Jaroschik.

Ob er ein Bekennerschreiben zu Straftaten kenne, das mit SHAC unterzeichnet sei, fragte Mag. Hnat. Nein, sagte Jaroschik. Ob SHAC eine legale Kampagne sei, fragte Mag. Hnat. Das beziehe sich auf eine subjektive Einschätzung und sei deshalb als Frage nicht zugelassen, sagte die Richterin. Ob SHAC in Österreich beobachtet worden sei, fragte sie dann. In Tirol habe es eine Aktionswoche von SHAC gegeben, in deren Verlauf auch strafbare Handlungen aufgetreten seien, sagte Jaroschik. Ob da Angeklagte beteiligt gewesen seien, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Jaroschik.

Ob es außer der zeitlichen Korrelation einen Zusammenhang zwischen den gerade von ihm genannten Straftaten und der Aktionswoche gegeben habe, fragte Mag. Hnat. Die Straftaten seien themenbezogene Beschmierungen gewesen, stellte Jaroschik fest. Der einzige Zusammenhang zu SHAC sei also gewesen, dass Tierversuche das gleiche Thema gewesen sei. Ja, sagte Jaroschik, sonst habe es keine Zusammenhänge gegeben.

Dann fragte Mag. Hnat, worin der Zeuge den Unterschied zwischen ALF, OGPI und SHAC festmache. Das habe er alles schon beantwortet, sagte die Richterin. Mag. Hnat beantragte die Zulassung der Frage, da sowohl ALF als auch OGPI und SHAC laut Strafantrag Namen der inkriminierten kriminellen Organisation wären. Auch Dr. Dohr beantragte, die Frage zuzulassen. Die Richterin bestand aber darauf, dass die Frage bereits beantwortet sei. Mag Hnat beantragte daraufhin, es solle ins Protokoll geschrieben werden, dass er diese Frage beantragt habe und dass es keine vergleichende Analyse zwischen diesen Begriffen bisher in der Befragung gegeben habe. Worauf er hinaus wolle, fragte die Richterin. SHAC und OGPI seien legale Kampagnen und sowohl der Zeuge als auch der Strafantrag würden das in einem Atemzug mit kriminellen Handlungen nennen. Sie wiederholen sich, ich trete in keine Interaktion, sagte die Richterin und gab das Fragerecht an DI Völkl weiter.

Fragen von DI Völkl

Ob er das Magazin Tatblatt gekannt habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte Jaroschik. Und ob er open sources vertraue, fragte DI Völkl. Man müsse open sources mit Vorsicht nehmen, sagte Jaroschik.

DI Völkl legte dann den Bericht einer Polizeibesprechung vor, in der unter Aufgaben des BVT Auftrag zur Untersagung von legalen Demonstrationen stand. Jaroschik hatte an dieser Besprechung teilgenommen. Es habe diesen Auftrag nicht gegeben, behauptete Jaroschik. Das sei irrelevant, meinte die Richterin. Im selben Protokoll stand auch, darauf wies DI Völkl hin, dass das BVT die Demonstrationen analysieren solle. Ob er das überhaupt habe machen können, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte Jaroschik, für so etwas sei er nicht zuständig gewesen. Wer denn, fragte DI Völkl. Frau Geissler von der SOKO, sagte Jaroschik.

Zu welchen anderen Ländern er Kontakt aufgenommen habe, fragte DI Völkl. Zu allen, zu denen das notwendig gewesen sei, sagte Jaroschik. Konkret, fragte DI Völkl. Zu allen Ländern zum Beispiel, in denen Treffen mit ÖsterreicherInnen stattgefunden hätten, wie zuletzt 2009 in Schweden, sagte Jaroschik.

Ob er ausschließen könne, dass verschiedene Akronyme wie ALF oder ARM verschiedene Gruppen bezeichnen würden, fragte DI Völkl. Das könne er nicht ausschließen, sagte Jaroschik.

Ob es sein könne, dass die Anzahl an Straftaten seit den Verhaftungen zurückgegangen seien, weil die StraftäterInnen vielleicht den Aufwand der SOKO aus den Medien mitbekommen hätten. Diese Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin. Ob er das ausschließen könne, fragte DI Völkl dann. Nein, sagte Jaroschik.

Ob der VGT in der militanten Tierrechtsszene eine Rolle spielen würde, fragte DI Völkl. Ja, sagte Jaroschik, durch seine Demonstrationen, sein Auftreten, seine Schriftstücke. Er würde aber nur eine Rolle spielen, weder sei er federführend noch verantwortlich. Welche Art Schriftstücke er meine, fragte DI Völkl. Die Ideologischen, sagte Jaroschik, aber er habe das eh schon gesagt. Der VGT sei kein traditioneller Tierschutzverein. Ob er den VGT wegen dessen Schriftstücken als militant bezeichne, fragte DI Völkl. Nein, sagte Jaroschik, alles zusammen mache den VGT militant. DI Völkl beantragte dann, das Gericht möge aus dem Protokoll eruieren, welche Schriftstücke nach Ansicht des Zeugen militant seien. Es sei irrelevant, was das BVT für eine Ansicht habe, sagte die Richterin. Jede Frage, die die Angeklagten stellen würden, sei entweder bereits gestellt worden oder verfahrensverschleppend.

Ob er die 4 Pfoten für militant halte, fragte DI Völkl. Nein, sagte Jaroschik. Warum nicht, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Der Staatsanwalt stellte dann fest, die 4 Pfoten seien für den Strafantrag irrelevant. Daraufhin sagte ein Angeklagter, dass aber hier auf der Anklagebank ein ehemaliger 4 Pfoten Kampagnenleiter sitze und dass der VGT auch nicht inkriminiert sei, aber dauernd von ihm gesprochen werde. Was denn die 4 Pfoten vom VGT unterscheide, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, sagte jetzt Jaroschik. Die Richterin begann zu schreien, dass sich diese Fragen im Kreis drehen würden. Und dann entzog sie DI Völkl das Fragerecht. Mag. Bischof beantragte, dass DI Völkl das Fragerecht behalten dürfe. Nein, sagte die Richterin, David Richter solle jetzt fragen. Faulmann stand daraufhin aus Protest auf und ging aus dem Gerichtssaal. Dr. Lehner sagte, die Richterin möge begründen, warum DI Völkl das Fragerecht entzogen worden sei. Daraufhin ging auch eine Angeklagte aus Protest aus dem Saal. Die AnwältInnen sollen die Angeklagten sofort zurückholen, schrie die Richterin. Mag. Bischof beantragte eine Unterbrechung der Sitzung.

Pause 12:57 Uhr – 13:12 Uhr.

Fragen von Monika Springer

Nach der Pause waren alle Angeklagten wieder im Raum und die Richterin bestand darauf, DI Völkl das Fragerecht endgültig zu entziehen. Springer fragte dann, bis wann die SOKO mit Fragen an den Zeugen herangetreten sei. Bis zur Auflösung der SOKO heuer im Frühjahr, sagte Jaroschik. Ob die 4 Pfoten eine Tierschutz- oder eine Tierrechtsorganisation seien, fragte Springer. Sie möge sie selber fragen, sagte Jaroschik. 4 Pfoten hätten auch gegen P&C und gegen Kleider Bauer demonstriert und die P&C-Kampagne als ihren Erfolg bezeichnet, sagte Springer. Davon wisse er nichts, sagte Jaroschik. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Die Berichte darüber seien bereits eine Beilage des Hauptverhandlungsaktes, sagte Springer. Das sei egal, sagte die Richterin ungeduldig. Die 4 Pfoten stünden im Strafantrag, sagte Springer, und Faulmann sei 4 Pfoten Kampagnenleiter gewesen. Die 4 Pfoten seien irrelevant, sagte die Richterin.

Ob es Fakten gebe, die die Theorie der Doppelstrategie verifizieren würden, fragte Springer. Das sei keine Frage, sagte die Richterin. Ob es einen Beweis für die Doppelstrategie gebe, fragte Springer. Ob das sein Tätigkeitsbereich gewesen sei, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte Jaroschik.

Fragen von Harald Balluch

Balluch wollte wissen, welche Aufgaben im Bereich der SOKO vom BVT übernommen worden seien. Keine, sagte Jaroschik, aber MitarbeiterInnen des BVT hätten SOKO-Aufgaben übernommen. Welche, fragte Balluch. Das sei schon gefragt worden, sagte die Richterin, nächste Frage. Dr. Karl sagte dazu, Jaroschik habe für sich selbst diese Frage bereits beantwortet, aber nicht für das BVT insgesamt. Meine Abhörprotokolle hatten Aktenzahlen des BVT, sagte Balluch. Er wisse davon nichts, sagte Jaroschik. Andere Frage, sagte die Richterin. Dr. Karl beantragte die Frage zuzulassen. Bisher würden alle PolizeizeugInnen immer auf andere KollegInnen verweisen, jetzt säße hier ein Sprecher des BVT als Zeuge, er solle jetzt antworten. Das sei alles irrelevant, sagte die Richterin. Es sei schon relevant, sagte Dr. Karl, die Verteidigung müsse wissen, wer Abhörungen gemacht habe, um dieser Person Fragen stellen zu können.

Also wer verantwortlich gewesen sei, fragte die Richterin den Zeugen. SOKO-Leiter Zwettler, sagte Jaroschik.

Ob BVT-Wissen in die SOKO eingebracht worden sei, fragte Balluch. Ja, sagte Jaroschik.

Dann fragte Balluch, ob der Zeuge wisse, wen man fragen müsse, um über Ermittlungen zu den Animal Liberation Workshops etwas zu erfahren. Den SOKO-Leiter Zwettler, sagte Jaroschik.

Ob es ein objektives Schema gebe, was in die Verfassungsschutzberichte aufgenommen werde und was nicht, wollte Balluch wissen. Jede Anzeige werde aufgenommen, sagte Jaroschik. Also eine Anzeige wegen einem Tierschutzpickerl in der U-Bahn genauso wie eine Brandstiftung, und beides zähle als eine Straftat, fragte Balluch. Ja, sagte Jaroschik. Ob er diese Statistik für relevant erachte, fragte Balluch. Die Richterin ließ die Frage nicht zu.

Ob er denn die Inhalte dieser Anzeigen alle kenne, fragte Balluch. Schon, sagte Jaroschik. Ob die LVT-Berichte von ihm hinterfragt würden, wollte die Richterin wissen. Schon, sagte Jaroschik.

Restliche Fragen der Verteidigung

DI Völkl durfte tatsächlich keine Fragen mehr stellen, aber die AnwältInnen meldeten sich jetzt zu Wort. Warum er als BVT-Vertreter hier sei, fragte Dr. Karl. Er sei dem Gericht vom BVT als Sprecher namhaft gemacht worden, sagte die Richterin. Von wem das entschieden worden sei, fragte Dr. Karl. Von SOKO-Mitglied Geissler, sagte Jaroschik.

Woher das Wort Doppelstrategie stamme, fragte Dr. Dohr. Das sei eine Schlussfolgerung, die aus den Demonstrationen und den Straftaten gezogen werde, sagte Jaroschik. Ob das eine Vermutung oder ein gesichertes Wissen sei, fragte Dr. Dohr. Vermutung, sagte Jaroschik, es gebe keine Beweise. Ob ihm bekannt sei, dass die 4 Pfoten auch gegen Pelz Kampagnen gemacht hätten, fragte Dr. Lehner. Das sei irrelevant, sagte die Richterin, Entscheidungen des Gerichts werden hier nicht akzeptiert!. Dr. Lehner sagte dazu, dass die Frage relevant sei, weil es viele Vereine gebe, die bei den legalen Demonstrationen mitmachen würden. Diese Vereine seien aber komischer Weise nicht beim Vorwurf der Doppelstrategie erwähnt. Deshalb beantrage sie die Einvernahme der Geschäftsführerin der 4 Pfoten als Zeugin zum Beweis, dass die legalen Demonstrationen in keinem Zusammenhang zu den Straftaten stünden. Die Entscheidung über diesen Antrag würde vorbehalten, sagte die Richterin.

Dann sagte Faulmann, er beantrage Fragen zu den 4 Pfoten zuzulassen. Alle Taten im Strafantrag, die ihm vorgeworfen würden, stünden mit seiner Anstellung bei 4 Pfoten als Kampagnenleiter im Zusammenhang. Seit Gründung der SOKO habe er alle seine Handlungen im Auftrag der 4 Pfoten getätigt.

Die Richterin erklärte daraufhin, sie lasse keine weiteren Fragen mehr zu. dann entließ sie den Zeugen. DI Völkl beantragte, dass der Zeuge noch einmal geladen werde, damit er seine restlichen Fragen stellen könne.

Mittagspause 13:34 Uhr – 14:10 Uhr.

Stellungnahme von DDr. Balluch

Bei den Befragungen sei herausgearbeitet worden, begann DDr. Balluch seine Stellungnahme, dass es 3 Anzeigen des BVT bzw. der SOKO beim Finanzamt gegen den VGT gegeben habe. So sei es zu drei Finanzverfahren gegen den VGT gekommen, die alle positiv geendet haben. Es sei allerdings nicht klar geworden, warum der BVT und die SOKO meinen, so etwas tun zu müssen.

Militant

Dann sagte DDr. Balluch: Militant ist das zentrale Wort dieser Berichte und auch der Name dieser kriminellen Organisation – militante Tierrechtsgruppen –, daher ein ganz zentraler Begriff, der offenbar in seiner Definition im Laufe der Jahre geändert wurde. Der Zeuge hat gemeint, seitdem er beim BVT ist, fällt jeder Mensch unter diesen Begriff, wenn ein Verdacht besteht, oder eine Vermutung besteht, dass dieser Mensch strafrechtlichen Handlungen gegenüber nicht abgeneigt ist. Früher war es offenbar so, dass das nachgewiesen werden musste. Auch in den Verfassungsschutzberichten stand das vorher so drinen. Es gab einen Wechsel in der Terminologie von militantem Tierschutz zu militanter Tierrechtsszene und gleichzeitig eben auch einen Wechsel vom Begriff Tierschutz zu Tierrechten. Der Zeuge hat gemeint, es gäbe die traditionellen Tierschutzvereine, die deswegen aus diesen Ermittlungen und Betrachtungen ausgenommen werden sollen. Er konnte oder wollte jedenfalls nicht darüber sprechen, wen er damit meint und warum. De facto gibt es in Wirklichkeit einen fließenden Übergang Tierschutz / Tierrechte. In der Szene selbst gibt es diese Abgrenzung nicht. Die sind von außen von der Polizei hereingebracht worden und es gibt eine große Einigkeit in der Tierschutzszene, weil nämlich 85 Vereine gegen diesen Prozess und gegen diese Ermittlungen gemeinsam unterschrieben haben. Das deshalb, weil sie auch wissen, dass sie gemeinsam Kampagnen gemacht haben und es wurden auch insgesamt 16 Vereine in den Abschlussberichten der SOKO als verdächtig genannt und da ist jede Differenzierung vollkommen willkürlich. Der VGT ist auch bis zu den Verfassungsschutzberichten, die der Zeuge geschrieben hat, explizit erwähnt, danach nur noch implizit aber eindeutig erkennbar. Auch hier war die Begründung nicht wirklich klar, sondern es wurde einfach nur gesagt, es handle sich um Vermutungen und diese Vermutungen würden nicht auf konkreten Fakten beruhen.

Zuordnung von Straftaten

DDr. Balluch meinte weiter: Zu der Anzahl von Straftaten wurde festgestellt, dass die Anzahl der Straftaten zurückgegangen ist vom Jahr 2006 zum Jahr 2007, aber die legale Kampagnentätigkeit ist stark angestiegen und trotzdem wurde gleichzeitig diese Sonderkommission gegründet. Dann wurde gesagt, dass die Straftaten nach den Festnahmen zurückgegangen wären. Einerseits betrifft das die Statistik, die hier genommen wird und die sich auf Anzeigen bezieht und nicht auf rechtskräftige Urteile und es bezieht sich auch auf Meldungen von solchen Vorfällen und nicht wirklich auf eine Statistik für alle Vorfälle. Und wenn man das Ausmaß des Schadens nimmt, dann hat das sogar zugenommen seit den Festnahmen. Das Schadensausmaß, das durch sogenannten militanten Tierschutz oder Tierrechte verübt wurde, ist im Jahr 2009 größer geworden als in den Jahren davor. Dann wurde vom Modus Operandi gesprochen und da wurde gesagt, dass die Art und Weise, wie die Straftaten begangen würden und die Ziele, für die diese Straftaten gesetzt würden und die möglichen Bekennungen, auf den Tierschutz hinweisen würden. Alles drei gemeinsam gibt es aber praktisch nicht in diesem Akt, sondern es gibt von manchen Straftaten nur eine Bekennung, wobei nicht klar ist, woher die kommt, und der Modus Operandi ist auch überhaupt nicht nur für die Tierschutzszene spezifisch. Auch der Zeuge hat zugegeben, dass z.B. linksextremistische AktivistInnen unter Umständen auch ganz ähnliche Straftaten setzen und ich werde, wenn uns dann einmal ein Tag für Anträge zur Verfügung gestellt wird, einen Antrag stellen, um zu beweisen, dass Buttersäureanschläge ein weit verbreitetes Phänomen sind, sowohl politisch als auch privat als auch im Prostituiertenmilieu. Auch die Anzahl von Straftaten in anderen sozialen Bewegungen ist viel höher als im Tierschutz. Rechtsextremismus hat eine 30mal höhere Straftatenrate als der Tierschutz. Also der Tierschutz ist eher ein kleines Randphänomen was Straftaten betrifft.

Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und meinte, dass es nicht von Interesse sei, was andere Einrichtungen oder Bewegungen machen würden.

DDr. Balluch fuhr fort: Die Anzahl der legalen und illegalen Handlungen stehen auch in einem ganz konträren Verhältnis zu dem, was der Polizeizeuge aus England berichtet hat von dieser kriminellen Organisation, die dort verurteilt wurde. Dort waren die legalen Handlungen nur die Spitze des Eisbergs und die illegalen die große Mehrheit. Hier hat der Zeuge gesagt, sind die legalen Handlungen in einem großen Ausmaß höher und mehr als die illegalen Handlungen. Dann hat er auch gemeint, dass im Jahr 2007 dieser Vorfall Zurndorf, der hier als Faktum geführt wird, seines Wissens nach kein Brandanschlag, der mit Tierschutzmotivation begangen worden sei, war. Was auch noch auffällt, wenn man die Verfassungsschutzberichte liest und dem Zeugen zuhört, ist, dass er mehr oder weniger einfach nur das referiert, was der VGT macht bzw. zu einem Gutteil auch was ich mache. Wenn ich nach Neuseeland fahre und dort Vorträge halte, dann erscheint das im Verfassungsschutzbericht. Wenn ich in Norwegen einen Vortrag halte genauso und wenn ich in Slowenien einen Animal Liberation Workshop mache dann wiederum. Also wird offensichtlich der VGT einfach der militanten Szene zugeordnet und dann geschaut, was der tut und das kommt in den Verfassungsschutzbericht.

Die Richterin unterbrach in strengem angewidertem Ton und forderte DDr. Balluch auf, korrekt zu bleiben.

DDr. Balluch: Ich bin korrekt: die Ausführungen des Verfassungsschutzberichts weisen mich eindeutig als denjenigen aus, der das tut, was dort angeführt ist, weil niemand sonst in Neuseeland eine Vortragstour gemacht hat und auch keinen Animal Liberation Workshop in Slowenien abgehalten hat. Die Animal Liberation Workshops, Tierrechtskongresse und das Gathering wurden auch thematisiert und da hat der Zeuge klar gesagt, dass es aus den Berichten, die ihm zugänglich sind, keinen Hinweis darauf gibt, dass dort kriminelle Handlungen geplant oder vorbereitet worden seien oder dafür Personen rekrutiert worden seien. Er hat nur die Vermutung geäußert, man könne sich vorstellen, dass in einem geschlossenen Kreis im Rahmen dieser Veranstaltungen irgend jemand irgend etwas plant, aber vermuten kann man viel, das ist nicht ausreichend für ein Strafverfahren.

Zum Verhältnis der Akronyme, die verwendet würden, wurde auch gefragt. ALF wurde als Akronym für Straftaten verwendet, aber bei SHAC und bei OGPI hat sich herausgestellt, dass das nicht für Straftaten verwendet würde. Erstaunlicherweise war dem Zeugen auch nicht bekannt, dass das legale Kampagnennamen sind und Gruppen, die halt eine Webseite führen und über Kampagnen berichten und selbst gar keine Straftaten machen, sondern bestenfalls Informationen darüber verbreiten.

Zur Doppelstrategie selbst hat der Zeuge gesagt – und das ist ganz signifikant –, es gibt kein Ermittlungsfaktum, das dafür spricht, dass es die überhaupt gibt, das einzige, was sich findet, sind legale Handlungen und dann Straftaten, die sozusagen dasselbe Ziel wie diese legalen Kampagnen verfolgen könnten. Dann fragt man sich allerdings, warum die Vereine Vier Pfoten, RespekTiere, TierWeGe, Tierschutz aktiv Tirol, die Grüne Partei oder die Tierrechtsgruppe Linz, die alle auch Kleider Bauer Demonstrationen oder P&C Demonstrationen gemacht haben, warum die nicht auch unter diese Doppelstrategie fallen würden. Möglicherweise hängt das damit zusammen, was der Zeuge zu dem Begriff militant gesagt hat. Für ihn beginnt Militanz dort, wo eine gewisse Intensität der legalen Kampagnenarbeit geleistet, wohlgemerkt, der legale Kampagnenarbeit. Also offenbar wurde da der VGT herausgepickt, weil er die intensivste Form der legalen Kampagnen führt, aber sonst habe ich diesen Ausführungen des Zeugen keinen anderen Grund entnommen. Er hat auch immer wieder gesagt, dass es solche Kleinstgruppen gäbe, die Straftaten begehen. Alle Ermittlungsergebnisse, die er kennt, sind mit der Sichtweise kompatibel, dass eine Kleinstgruppe, die nach außen abgeschlossen ist, niemanden anderen über ihre Taten informiert und auch von niemand anderem Informationen für ihre Taten bezieht oder Aufträge für Straftaten annimmt, diese Straftaten setzt. Das ist natürlich im kompletten Widerspruch zur These der Existenz einer kriminellen Organisation.

Zum VfGH-Urteil zu den Demonstrationen

Dann sagte DDr. Balluch: Zuletzt wurden auch noch einmal dieses VfGH-Urteil und die Demonstrationen thematisiert, die ja ein Teil dieser Doppelstrategie sein sollen. Das Gericht hat dazu gemeint, dass damit scheinbar bewiesen sei, dass etwas Illegales bei den Demonstrationen gemacht wurde, weil sie untersagt wurden. So kann man dieses Urteil keinesfalls lesen. Es wurde das Recht auf Demonstrationsfreiheit mit dem Recht auf ungestörten Geschäftsablauf abgewogen, beides eingestandene Menschenrechte, die immer gegeneinander abzuwägen sind. Einmal geht es so aus, einmal so. Eine Demonstration kann sehr wohl geschäftsschädigend sein ohne deswegen illegal zu sein. Das Urteil bezieht sich auf eine Zukunftsperspektive, es ist also eine Zukunfsprognose, und die Untersagung bezieht sich auch nur auf zukünftige Versammlungen und das wurde noch dazu im April/Mai 2007, also bei der Gründung der Sonderkommission, ausgesprochen. Also das VfGH-Urteil kann bestenfalls so lesen, dass ab April/Mai 2007 nicht mehr dieselben Demonstrationen, sondern ein bisschen veränderte ein paar Meter weiter weg und ohne Megaphon, durchzuführen waren, wie vor diesem Urteil. Und deswegen kann man nicht daraus schließen, dass die Demonstrationen vorher illegal waren, man kann ja nicht durch ein Urteil diese Demonstrationen sozusagen im nachhinein illegalisieren. Sie waren nicht untersagt, es war Polizei anwesend. Wäre eine Geschäftsschädigung geschehen, dann hätte die Polizei dort eine Untersagung aussprechen müssen. Das hat sie nicht gemacht, also war das eine vollkommen legale Versammlung, die niemals Teil eines Strafverfahrens sein kann. Abgesehen davon gehen die Demonstrationen bis heute weiter, wie gesagt leicht verändert, es handelt sich um wenige Meter, es handelt sich um kleine Veränderungen, es gibt jetzt gesungene Sprechchöre statt geschrieene und es gibt kein Megaphon, aber es gibt noch immer einen Fernseher, es gibt noch immer eine Wäscheleine und einen Infotisch und es gibt noch immer Straftaten und Sachbeschädigungen. Wenn also hier von einer Doppelstrategie gesprochen wird, dann müsste die auch weiter existieren und wenn hier von legalen Demonstrationen als Aktionen einer kriminellen Organisation gesprochen wird, dann müsste diese jetzt weiter aktiv sein. Der inkriminierte Zeitraum endet laut Richterin aber offenbar am 21. Mai 2008, wie ich immer wieder vernehme, und damit dürfte eigentlich diese Aktivität zu Ende sein. Die neuen Verfassungsschutzberichte sprechen unverändert von Doppelstrategie und unverändert von weiteren Straftaten. Wir haben gehört, es gibt 4 Sachbeschädigungen allein bei Kleider Bauer allein seit Beginn des Prozesses. Wenn also das tatsächlich ausreichen sollte, Personen zu kriminalisieren und zu verurteilen, dann braucht man sie nicht mehr aus dem Gefängnis zu lassen, weil alle diese Aktivitäten genauso weitergehen werden, wie vorher.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann sagte zunächst, er schließe sich inhaltlich den Ausführungen von DDr. Balluch an. Dann stellte er fest, dass er nicht in Appelscha in Holland bei einem Treffen gewesen sei. Es gebe auch kein Email, in dem stünde, dass er hinfahren wolle.

Laut Zeugen seien Kleinstgruppen für die Straftaten verantwortlich, die geschlossen seien und keine Informationen nach außen lassen würden. Damit falle er als Mitglied einer solchen Gruppe aus, weil jeder Mensch wüsste, dass er nichts für sich behalten könne, sondern alles weitererzähle.

Das Jahr 2009 sei, laut Richterin, nicht verfahrensrelevant, aber dennoch seien Straftaten gegen Kleider Bauer danach noch in den Akt aufgenommen worden.

Die Richterin sage, der Verfahrensausgang sei noch offen, aber die Angeklagten würden das Verfahren absichtlich verzögern, um zu beweisen, dass Steuergelder verschwendet würden. Er verwahre sich gegen eine solche Unterstellung.

Die Richterin sage auch, die ZeugInnen würden sich z.T. wie Angeklagte fühlen, und das sei nur richtig so, weil viele davon TäterInnen seien.

Und zuletzt verortete Faulmann einen Widerspruch in den Aussagen der PolizeizeugInnen. SOKO-Chefinspektorin Bogner habe gesagt, die SOKO seit mit Frühjahr 2009 aufgelöst worden, ein anderes SOKO-Mitglied habe ausgesagt, die SOKO existiere noch und der heutige Zeuge habe vom Frühjahr 2010 als Auflösungsdatum gesprochen.

Mag. Hnat sagte dann, er schließe sich in allem den Ausführungen von DDr. Balluch an.

Stellungnahme von Chris Moser zur Aussage Versammlungsbehörde Innsbruck

Moser konnte erst jetzt zur Aussage der Zeugin von der Versammlungsbehörde Innsbruck Stellung nehmen. Viele Sachen, die diese Zeugin gesagt habe, würden so nicht stimmen. So habe sie behauptet, die Demonstrationen in Innsbruck seien neben der Filiale angemeldet worden, hätten aber vor dem Eingang stattgefunden. Das sei falsch. Moser legte dazu die Anmeldung der Demonstrationen vor. Diese seien vor dem Eingang angemeldet gewesen und hätten auch dort stattgefunden. Nach 4 Monaten sei von der Polizei gedroht worden, dass die Demonstrationen untersagt würden, wenn sie vor dem Eingang angemeldet würden. Ab dann hätten sie nur noch neben der Filiale stattgefunden.

Dann habe die Zeugin behauptet, PassantInnen seien beschimpft worden. Auch das sei falsch. Es habe zwar Parolen und Sprechchöre und Plakate gegeben, aber niemand sei beschimpft worden.

Die Zeugin habe auch behauptet, seine Mutter habe im Kleider Bauer eine gefährliche Drohung ausgestoßen. Das sei zwar von der Polizei vermutet worden, es habe sich aber als falsch herausgestellt. Es sei durch ein klares Alibi widerlegt worden und deshalb verstehe er nicht, warum die Zeugin wieder davon anfange.

Die Richterin zitierte dann die Zeugin und sagte, die Demonstrationen seien laut und immer an der Grenze dessen gewesen, was bei den Besprechungen und durch die Einschränkungen noch zulässig war. Das stimme, sagte Moser. Natürlich habe man die als willkürlich empfundenen Einschränkungen voll genutzt. Die Demonstrationen würden bis heute genauso weitergehen und es habe nie Untersagungen gegeben.

Stellungnahme von DI Völkl

Das Polizeiprotokoll habe eindeutig besagt, dass das BVT versuchen solle, die legalen Demonstrationen untersagen zu lassen. Das sei erschütternd, dass das BVT sich habe politisch instrumentalisieren lassen.

Dann beantragte DI Völkl SOKO-Mitglied Geissler als Zeugin. Sie sei BVT und SOKO gewesen, sie werde über die fehlende Aspekte aussagen können.

DI Völkl beantragte auch, das Gericht möge die Abmahnung gegen ihn zurücknehmen. Er habe nur leise mit seinem Anwalt gesprochen und das sei besser, als jedes Mal, wenn er etwas besprechen müsse, eine Unterbrechung der Verhandlung zu verlangen.

Im Gegensatz zur Aussage der Richterin würden sich nicht die VerteidigerInnen und die Angeklagten bei PolizeizeugInnen anders verhalten, sondern die Richterin. Sie wolle offenbar verhindern, dass Widersprüche und Lügen der Polizei aufgedeckt würden.

Dann beantragte DI Völkl die nochmalige Ladung des Zeugen Jaroschik, um seine übrig gebliebenen Fragen noch stellen zu können.

Stellungnahme von Monika Springer

Springer begann mit der Feststellung, es mache sie traurig zu hören, dass ihr vorgeworfen werde, sie würde das Verfahren verschleppen. Die Richterin kommentierte das mit einem ironischen na geh. In diesem Gerichtssaal bei den Verhandlungen zu sitzen sei sehr zermürbend, führte Springer weiter aus. Sie wisse bis jetzt noch nicht, warum sie eigentlich hier sitze. Und sie wisse auch nicht, warum die Leitung der Pelzkampagne der 4 Pfoten nicht genauso hier sitzen würde. Bei ihre seien die gleichen Aktivitäten verfahrensrelevant, die bei der Leitung der 4 Pfoten Pelzkampagne als irrelevant für das Verfahren eingestuft würden. Immerhin hätten die 4 Pfoten den Erfolg in der P&C-Kampagne als ihren Erfolg bezeichnet.

Sie frage sich auch, ob irgendwo in dem vorliegenden Akt ein Beweis existiere, dass es diese angebliche Doppelstrategie gebe. Wenn sie danach frage, werde sie abgewiesen. Das empfinde sie zermürbend.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch führte in seiner Stellungnahme aus, dass das Gericht vorgelesen habe, dass sich die Inhaber der Firma Kleider Bauer anfangs gegenüber der Polizei nicht kooperationsbereit gezeigt hätten. Was in jenem vorgelesenen Polizeibericht gemeint gewesen sein könne, sei unklar, jedenfalls sei unbestritten, dass diese ursächlich mit der Gründung der SOKO zu tun gehabt hätten. Weiter zeigte sich Balluch darüber verwundert, dass der Zeuge ursprünglich falsche Angaben gemacht hätte. So sei er während anderer Zeugeneinvernahmen im Gerichtssaal gewesen und in diesem Zuammenhang vom Gericht gefragt worden, ob er in Erhebungen bzw. Ermittlungen der SOKO eingebunden gewesen sei und daher als Zeuge in Frage käme. Damals sei das von ihm ganz klar bestritten worden und er hätte deshalb im Gerichtssaal verbleiben dürfen. In der Zwischenzeit sei er aber nun tatsächlich vom Gericht als Zeuge geladen worden und seine Befragung habe ergeben, dass er für die SOKO Erhebungen durchgeführt habe, nämlich zumindest in Form der Einholung von Informationen von Polizeidienstellen anderer Länder in der gegenständlichen Causa.

Deutlich geworden sei in der Einvernahme auch die Unbestimmtheit der Ermittlungsergebnisse: So habe der Zeuge z.B. explizit bestätigt, dass es keinen Beweis für das Vorliegen einer Doppelstrategie gebe und dass auch die Zuordnung der Straftaten zu einer kriminellen Organisation spekulativ sei. Nach den Erkenntnissen der Polizei würden die Straftaten von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen durchgeführt. Es könne also offensichtlich keine Rede von einer großen kriminellen Organisation sein, die für die Durchführung der Straftaten notwendig wäre, so Balluch. Der Zeuge hätte sogar ausgeführt, dass eventuell nur eine einzige derartige Kleinstgruppe für alle gegenständlichen Sachbeschädigungen verantwortlich sein könne, was laut Balluch den relativ geringen Umfang und Organisationsaufwand, den diese Straftaten offenbar benötigen würden, noch einmal unterstrichen habe.

Für die Zuordnung der Straftaten zu einer kriminellen Organisation bilde ein – so wie behauptet würde – ähnlicher Modus Operandi kein Indiz. Das deshalb, weil die Tatbegehungen extrem einfach wären, und es diesbezüglich keines komplizierten Know Hows bedürfe, das innerhalb der Mitglieder einer kriminellen Organisation intern weitergegeben werden müsste. Scheiben einzuschlagen oder Schlösser zu verkleben bilde kein Geheimwissen und sei alles andere als kompliziert. Auch die Verwendung von Buttersäure sei überhaupt nicht spezifisch für den Tierschutz. Vielmehr würde Buttersäure, wie sich aus Medienberichten laufend ergebe, auch von Privatpersonen, von Personen aus anderen politischen Zusammenhängen, wie z.B. dem linken und rechten Spektrum, ebenso wie von FeministInnen oder Zuhältern benutzt, um Örtlichkeiten zu verstinken. Die Idee der Verwendung von Buttersäure inklusive Anleitungen und Bezugsquellen wäre ganz einfach z.B. im Internet nachzulesen. Auch für die Verwendung von Buttersäure bedarf es keiner kriminellen Organisation.

Weiters führte Balluch aus, dass die Aussage des Zeugen bestätigt hätte, dass die Ermittlungen der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVTs und BVT), die über die Jahre unter anderem in Form von Beobachtungen der Tierschutzszene durchgeführt worden seien, Informationen ergeben hätten, die in die SOKO eingeflossen seien und von dieser in ihren eigenen Erhebungen verarbeitet worden seien. Nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung müssten die Berichte der LVTs über Tierrechtskongresse, Animal Liberation Workshops etc., deren Existenz vom Zeugen auch bestätigt worden sei, Bestandteil des Aktes sein und somit dem Recht auf Akteneinsicht unterliegen. Tatsächlich seien diese Berichte aber im Akt nicht enthalten und das, obwohl das Abhalten dieser Veranstaltungen im Strafantrag inkriminiert, also angeklagt, sei. Das sei ein weiterer Beweis für die Unvollständigkeit der vorgelegten Akten und damit für die fortgesetzte vorliegende Verweigerung einer vollständigen Akteneinsicht.

Anschließend führte Balluch aus, dass der Zeuge nicht in der Lage gewesen sei, ein Argument vorzubringen, warum nicht jede sich legal gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer engagierende Gruppierung automatisch Teil der behaupteten Doppelstrategie und damit Teil der kriminellen Organisation werden würde. Tatsächlich hätte der Zeuge geglaubt, dass sich nur VGT und BAT gegen den Pelzverkauf engagiert hätten, übersah dabei aber die auch in den Akten erwähnten Organisationen, wie RespekTiere, die 4 Pfoten, PETA, die Tierversuchgegner Saar und andere. Das zeige, dass die Darstellung einer behaupteten kriminellen Organisation durch die Polizei in den Abschlussberichten und durch die Staatsanwaltschaft im Strafantrag weder Hand noch Fuß hätten, weil kein nachvollziehbares Unterscheidungsmerkmal vorliege, warum die einen wegen einer Handlung Mitglied sein sollten, während andere, die dieselbe Handlung gesetzt hätten, nicht zum Mitglied werden würden. Rational lasse sich das nicht nachvollziehen.

Bezüglich der Aufgaben und Verantwortungsbereiche innerhalb der SOKO hätte der Zeuge auf SOKO-Leiter Mag. Zwettler verwiesen. Balluch hoffe, dass Mag. Zwettler nun auch wirklich darüber Auskunft geben werde können, weil ja schon mehrmals die BeamtInnen in den Einvernahmen auf jeweils andere BeamtInnen verwiesen hätten, die dann ihrerseits wieder auf andere BeamtInnen weiterverwiesen hätten.

DDr. Balluch beantragte noch, dass das Gericht einen eigenen Prozesstag für Anträge der Verteidigung reservieren möge. Es würden sehr viele schon seit vielen Monaten vorliegen, könnten aber aus Zeitmangel nie gestellt werden.

Ende des Prozesstages um 15:07 Uhr.

1 Kommentar

WEnn ich also eine friedliche Gruppe gründe um einer militanten den Wind aus den Segeln zu nemhen, dann ich gemeinsam mit den Militanten eine DOPPELSTRATEGIE ?
Sind unsere Polizisten verrückt geworden ?
Aber es war eh klar dass der Verfassungsschutz sicher nicht gegen Mafia oder Terror einegsetzt wird sondern nur gegen eigene, friedliche Staatsbürger.
Seit vielen Jahren wird jede Tierschützerflatulenz genauestens aufgezeichnet, mit meinen Steuergeldern.

Schande über alle pseudo stasi Beamten !!!