Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 41. Tag

Mittwoch 1. September 2010

Inhalt:

Im Zentrum des heutigen Tages stand die Präsentation des Gutachtens über das Leid von Nerzen bei der Befreiung aus einer Pelzfarm im Jahr 1997. Zwar war bisher niemand der Beschuldigten wegen Tierquälerei in Bezug auf die Nerzbefreiung angeklagt, aber die Richterin wollte dennoch einen Sachverständigen dazu hören, um dem Staatsanwalt die Möglichkeit der Erweiterung der Anklage um Tierquälerei zu bieten. Nach der heutigen Präsentation wird das wahrscheinlich geschehen.

Dem Sachverständigen, Dr. Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien, war im Vorfeld von der Verteidigung Befangenheit vorgeworfen worden. Er habe dem betroffenen Angeklagten, Jürgen Faulmann, sogar ein aggressives Schreiduell geliefert. Der entsprechende Befangenheitsantrag war aber sowohl von der Richterin als auch vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als Berufungsinstanz abgelehnt worden. Beim OLG entschied seltsamer Weise derselbe Richtersenat wie in der Vorverhandlung, was normalerweise nicht zulässig ist. In seiner Entscheidung ging das OLG auf den Vorhalt, dass es dieses Schreiduelle gegeben habe, gar nicht ein.

Der Sachverständige sah es als gegeben an, dass die Nerze bei der Befreiung langanhaltend gelitten hätten. Allerdings gab es eine Reihe von Unstimmigkeiten in dieser Schlussfolgerung, die in der Befragung sehr gut herausgearbeitet wurden. Dr. Hackländer zitierte für seine wissenschaftlichen Quellen nur eine einzige wissenschaftliche Publikation über freigelassene Nerze, die aber teilweise ganz konträre Ergebnisse geliefert hatte, als die Angaben in seinem Gutachten. So meinte Dr. Hackländer z.B., dass die Farmnerze einen domestizierten Phänotypus zeigen würden, der ihnen die Anpassung an das Leben in der Wildnis erschwere, während die genannte Publikation, auf die er sich berief, davon sprach, dass auch noch so viele Generationen in Gefangenschaft diese Anpassungsfähigkeit bisher nicht erschwert hätten. Weiter mutmaßte Dr. Hackländer auf Basis seiner Erfahrungen mit Kaninchen, dass 80-90 % der befreiten Nerze gestorben sein müssten, obwohl die von ihm zitierte einzige Studie zu diesem Thema von nur 50% Todesrate sprach. Dr. Hackländer sagte von sich aus, dass die Todesrate selbst bei in der Freiheit geborenen Tieren in der Altersklasse zur Zeit der Befreiung 1997 etwa 50% sei. Wenn er also die von ihm selbst zitierte Studie ernst genommen hätte, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass die Todesrate der befreiten Nerze nicht signifikant über der Todesrate gleichaltriger freilebender Nerze gelegen ist. Und zuletzt stellte sich heraus, dass 1/3 der Todesursachen für die Nerze in der wissenschaftlichen Studie auf Menschen zurückzuführen war. Dazu sagte der Sachverständige, Menschen müsse man eben auch als Beutegreifer sehen.

Dr. Hackländer ging auch nicht darauf ein, ob das vorsichtige Aussetzen der Nerze am nächsten Tag an einem ganz anderen Ort, wie es offenbar bei dieser Befreiung geschehen ist, etwas an der Todesrate der Nerze geändert habe. Dann sprach er von der Unmöglichkeit, Leid wissenschaftlich zu fassen und meinte, man könne nur Stress messen. Stress ist aber bei diesem einzigen wissenschaftlichen Projekt zur Nerzbefreiung nicht untersucht worden. Dr. Hackländer erklärte, dass bewiesen sei, dass zumindest einige Nerze (genaugenommen amerikanische Nerze, die Minks genannt werden) die damalige Befreiung im Waldviertel überlebt haben mussten, weil es bis heute in der Region eine Nerzpopulation gibt. Dann sagte er aber, dass selbst jene Nerze, die überlebt und sich fortgepflanzt haben, es schlechter gehabt hätten, als jene Nerze, die in den 30 cm x 90 cm großen nackten Drahtgitterkäfigen zurückgeblieben waren. Letztere hätten eine bessere Lebensqualität in ihren Käfigen genossen als die freilebenden Artgenossen! Es sei nur eine menschliche Wertvorstellung, dass die Nerze nicht in solchen Käfigen leben sollten, was zum Pelzfarmverbot geführt habe. Für die Nerze sei der Stress und damit das Leid im Käfig geringer als im Leben in Freiheit, wenn sie im Käfig geboren worden sind.

Aufgrund der Verspätung der Achtangeklagten begann der Prozesstag erst um 9:14 Uhr. Alle Angeklagten waren anwesend. Im Zuschauerraum saßen etwa 30 PolizeischülerInnen und 15 BesucherInnen.

Dann sagte die Richterin, sie wolle 25 ZeugInnen der Anklage nicht laden, weil sie irrelevant seien. Die Verteidiung erbat sich Bedenkzeit, ob dem zugestimmt werde.

Ein Fernsehinterview mit AktivistInnen mit Tiermasken

Dann führte die Richterin ein Video einer Sendung eines deutschen TV-Senders aus dem Jahr 1997 vor. Darin wurde über die Befreiung der Nerze in Österreich berichtet und 3 mit Tiermasken unkenntlich gemachte Personen nahmen zur Befreiung Stellung. Aus dem Tonfall könne sie erkennen, dass eine der drei Personen der Angeklagte Faulmann sei, sagte die Richterin. Dann fragte sie alle Angeklagten, ob sie sich oder andere wiedererkennen würden. Alle verneinten nur Faulmann sagte, er sei die von der Richterin identifizierte Person.

Warum er das nicht früher gesagt habe, fragte die Richterin. Ihm sei trotz mehrmaliger Anträge der Film nicht gezeigt worden und er habe sehr oft ähnliche Interviews gegeben und habe das daher, ohne den Film vorher zu sehen, nicht sagen können. Er habe dennoch diese Nerzbefreiung nicht durchgeführt. Er sei damals vom Geschäftsführer des VGT, Dr. Plank, gebeten worden, dieses Interview mit dem Fernsehsender durchzuführen. Der Sender sei an den VGT mit der Bitte herangetreten, so eine Sendung zu machen um dadurch der Tierschutzseite eine Chance zu bieten, ihre Seite zu artikulieren. Faulmann habe dann zugestimmt. Er hätte das auch ohne Tiermaske getan, aber der Sender habe es mit Maske dramatischer gefunden. Man habe dann auch das Überklettern eines Zaunes gestellt. Dafür habe man einen Zaun auf einer Autobahnraststation ausgewählt, der nichts mit der Pelzfarm zu tun hatte. Das sei auch in dem Video zu sehen gewesen. Die ganze Sequenz sei nur gestellt gewesen, weil die Redakteure das als Bedingung gefordert hatten, um die Sendung überhaupt zu drehen.

Faulmann beantragte dann noch einmal die Einvernahme der für die Sendung verantwortlichen Redakteure zum Beweis dafür, dass das deren Idee war und die im Film interviewten Personen nichts mit der Befreiung zu tun hatten.

Präsentation des Gutachtens Nerzbefreiung durch Dr. Hackländer

Um 9:37 Uhr begann Dr. Klaus Hackländer sein Gutachten zu präsentieren. Er arbeite am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft und habe seine Diplomarbeit über die Stressbelastung bei Murmeltieren und später bei Hasen durchgeführt. Die Minks, also amerikanischen Nerze, seien 1997 in der Pelzfarm in Käfigen gehalten worden, die zwar wenig Umweltreize geboten, die aber jeden Stress vor Beutegreifern vermieden hätten. Diese Minks hätten einen domestizierten Phänotypus, d.h. ein vereinfachtes Verhaltensrepertoire.

Er ginge davon aus, dass die Tiere bei ihrer Befreiung ins kalte Wasser gestoßen worden seien. Sie hätten bei der Freilassung einen hohen Stress erlitten und seien u.a. deshalb teilweise zu Straßenverkehrsopfern geworden. Es seien nach Angaben des Pelzfarmers auch viele Tiere im Farmareal geblieben und hätten offenbar selbst gar nicht weg wollen. Einige der Tiere seien in der Wildnis geblieben und hätten dort überlebt. Ihre Nachkommenschaft würde sich bis heute weiter ausbreiten.

Ob die befreiten Nerze durch Hunger und Durst Qualen erlitten hätten, fragte die Richterin. Ja, meinte der Sachverständige. Und ob man das als einen nicht ganz kurzen Stress bezeichnen könne. Nach der Befreiung seien die Tiere permanent aktiv gewesen, sagte Dr. Hackländer, und hätten eine geringere Überlebenswahrscheinlichkeit gehabt. Bis ca. 1 – 1,5 Monaten nach der Befreiung seien laut einer Studie etwa 50% der Tiere gestorben. Insgesamt werden 80-90% der Tiere gestorben sein, obwohl sich darüber nicht wirklich seriöse Aussagen machen ließen.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Woher die Nerze auf einer Nerzfarm stammen würden, fragte Mag. Traxler. Sie seien zwar ursprünglich in der Wildnis gefangen worden, sagte Dr. Hackländer, aber heute würden alle Tiere auf den Farmen gezüchtet. Alle Instinkte seien genetisch fixiert, durch die Zucht würde aber ein genetischer Drift stattfinden.

Wie alt die Nerze auf Pelzfarmen werden würden, fragte Mag. Traxler. Manche würden für die Zucht am Leben erhalten werden aber der Rest werde innerhalb eines Jahres getötet.

Man habe ein Foto von toten Nerze auf einer Straße nach der Befreiung gesehen, sagte Mag. Traxler. Ob das gestellt gewesen sein könnte. Das Foto habe sehr gestellt ausgesehen, sagte Dr. Hackländer, das sei bei Medien eben so.

Ob er die Angeklagten kenne, fragte Mag. Traxler. Er kenne Jürgen Faulmann von Gesprächen und Interviews und DDr. Balluch aus den Medien, erklärte der Sachverständige. Wie das Verhältnis zu Faulmann gewesen sei, wollte Mag. Traxler wissen. Der Sachverständige habe von der Verteidigung aus dem Gericht gedrängt werden sollen, fuhr die Richterin dazwischen, aber das Oberlandesgericht habe den Befangenheitsantrag abgewiesen. Sie könne das gerne noch einmal vorlesen.

Dann legte Mag. Traxler ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vor, nach dem heutige Farmnerze auch nach vielen Generationen Züchtung einen Drang nach Freiheit aufweisen würden. Ja, sagte Dr. Hackländer dazu, der Drang nach Freiheit bleibe bestehen.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Wie große der Lebensraum der Nerze in freier Wildbahn sei, fragte Mag. Bischof. Das hänge von den vorhandenen Nahrungsressourcen ab, sagte Dr. Hackländer, aber 20 Hektar pro Tier sei typisch. Ob er dann die Käfighaltung mit 0,27 m² für artgerecht halte, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Dr. Hackländer. Wieder unterbrach die Richterin und fragte, ob auf dieser Pelzfarm die gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden seien. Er habe Bilder von der Pelzfarm damals gesehen, sagte Dr. Hackländer, und er sei auch in die Fassung des Bundestierschutzgesetzes eingebunden gewesen. Ob man also sagen könne, unterbrach die Richterin, dass die Nerze in der Pelzfarm artgerecht und gesetzeskonform gehalten worden seien. Es habe damals überhaupt keine gesetzlichen Vorgaben gegeben, sagte Dr. Hackländer dazu. Er habe aber gesagt, die Haltung in den Käfigen sei nicht artgerecht gewesen, meinte Mag. Bischof. Die Ausstattung des Käfigs sei nicht artgerecht, relativierte Dr. Hackländer jetzt. Heute würde manchmal Wasser in die Käfige gegeben werden, aber dann seien die Käfige immer noch nicht artgerecht.

Ob denn die Haltung im Käfig einen Stress produziere, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Dr. Hackländer dazu. Wenn ein Tier im engen Drahtgitterkäfig geboren sei, dann würde dieser Käfig keinen Stress verursachen. So wie bei den Kindern von Herrn Fritzl, die nie aus dem Keller gekommen sind, rief jemand dazwischen, aber der Sachverständige überhörte diesen Einwand.

Ob es denn eine Untersuchung gebe, wie viel Stress die Tiere in Gefangenschaft erleiden würden, fragte Mag. Bischof. Man habe z.B. gefunden, dass die Nerze im Käfig mit Wasser weniger Stress leiden als ohne Wasser.

Sind Sie wissenschaftlicher Beirat im deutschen Jagdschutzverband, fragte Mag. Bischof unvermittelt. Ja, sagte Dr. Hackländer. Dann nahm Mag. Bischof wieder auf das Verhältnis des Sachverständigen zum Angeklagten Faulmann Bezug. Sicherheitshalber beantragte er gleich, die Fragen dazu zuzulassen, weil der persönliche Kontakt zwischen Sachverständigen und Angeklagten für die Einschätzung des Gutachtens wichtig seien. Dann fragte Mag. Bischof, ob der Sachverständige Faulmann kenne. Ja, sagte dieser, aber er habe mit ihm nur sachliche Diskussionen geführt. Ob es einen Streit gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Ignorieren Sie das OLG-Urteil?, brauste die Richterin auf. Der Prozess habe ein Unmittelbarkeitsprinzip und daher bestünde keine Beziehung zu OLG-Urteilen, meinte Mag. Bischof. Doch die Richterin ließ dennoch dieses Thema nicht mehr zu.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Welchen Sinn Pelzfarmen hätten, fragte Dr. Stuefer. Sie würden der Gewinnung von Pelz dienen, sagte Dr. Hackländer. Auf welche Weise, wollte Dr. Stuefer wissen. Durch Züchtung, Tötung und Häutung von Pelztieren, sagte Dr. Hackländer. Ob seine Expertise die Grundlage für das Pelzfarmverbot in Österreich geboten habe, fragte Dr. Stuefer. Vielleicht indirekt, sagte Dr. Hackländer, er sei nur generell zu Anforderungen an die Haltung von Säugetieren im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes befragt worden.

Wie auf Pelzfarmen getötet würde, fragte Dr. Stuefer. Möglichst schnell, meinte Dr. Hackländer, z.B. durch Bolzenschuss oder durch Genickbruch.

Fragen von DDr. Martin Balluch zur Auswirkung von Zucht

Der Sachverständige hatte beiläufig den Pelzfarmer von der fraglichen Farm 1997 als Kollegen bezeichnet. Darauf angesprochen sagte er, er würde von allen als Kollegen sprechen. Deshalb begann DDr. Balluch seine Fragen mit der Anrede Herr Kollege. Die Richterin protestierte sofort und drohte DDr. Balluch mit dem Hinauswurf. Doch dieser fragte Dr. Hackländer direkt und der meinte, er sei mit der Anrede Kollege einverstanden. Also blieb DDr. Balluch dabei.

DDr. Balluch: Herr Kollege, im Literaturverzeichnis Ihres Gutachtens geben Sie nur eine einzige Studie zur Befreiung von Nerzen an. Dabei handelte es sich um europäische Nerze, die auf einer Insel in der Ostsee ausgesetzt worden sind. Jetzt haben Sie gesagt, dass sich ein domestizierter Phänotypus ergibt, wenn man mehrere Generationen lang eine Zucht wie in Pelzfarmen betreibt. Bezieht sich das auf genetische Veränderungen? Diese Veränderung sei genetisch feststellbar, bezöge sich aber auf eine Verhaltensindikation, sagte Dr. Hackländer. Ob das ein Verhalten sei, das auf einer genetischen Veränderung passiere, fragte DDr. Balluch. Das sei bei Verhalten immer so, dass es genetisch bestimmt sei, sagte Dr. Hackländer. Es gäbe aber auch angelerntes Verhalten, bemerkte DDr. Balluch, um dann zu fragen, ob Dr. Hackländer der Ansicht sei, dass aufgrund dieser genetischen Veränderungen diese Nerze bzw. Minks im Fall von der ehemaligen Pelzfarm in Heidenreichstein sich weniger leicht an die Umwelt gewöhnen konnten. Dr. Hackländer meinte, er würde das sogar noch stärker ausdrücken.

Jetzt stehe aber im Abstrakt des vorher zitierten Artikels, also in der Zusammenfassung des Wesentlichen, dass keine Evidenz gefunden wurde, dass bei Freilassungen die Anzahl von Generationen, die diese Tiere gezüchtet wurden, irgendeinen Effekt auf ihr Überleben hatte, führte DDr. Balluch aus. Das sei ein klarer Widerspruch zu dieser Aussage des Sachverständigen. Das sei darauf zurück zu führen, versuchte sich Dr. Hackländer zu rechtfertigen, dass bei dieser Studie Nerze aus unterschiedlichen Haltungsbedingungen und unterschiedliche Historien der Züchtung in Zoos genommen worden seien. Und das liege sicher auch daran, dass in dieser Studie zu wenige Tiere untersucht worden seien. Wenn er die Ergebnisse dieser einzigen von ihm zu diesem Thema herangezogenen Studie anzweifle, fragte DDr. Balluch, warum habe er dann das Ergebnis dieser Studie in Bezug auf die Todesrate nach 1 bis 1,5 Monaten von 50% zitiert. Dr. Hackländer schwieg.

Fragen von DDr. Balluch zur Todesrate

DDr. Balluch führte dann aus, dass aber auch hier die Darstellung von Dr. Hackländer nicht richtig sei. Die Zahlen der Studie würden klar angeben, dass nach 38 Tagen knapp weniger als die Hälfte der Tiere gestorben sei, aber danach kein einziges mehr für die nächsten Wochen, so lange die Studie weiterlief. Das hieße doch, dass mehr als 50% die Befreiung überlebt hätten.

Dr. Hackländer: Das liegt auch daran, dass ich hier nicht nachweisen kann was ich hier …..wenn ich das Tier nicht mehr orten kann mit diesem Sender, heißt das noch lange nicht, dass dieses Tier tot ist. Das kann sein, dass die Batterie leer ist, oder das es soweit abgewandert ist, dass mans nicht mehr findet usw.

DDr. Balluch: Aber würden Sie nicht erwarten, dass Wissenschaftler in einer Studie, diese Erklärung, die Sie da angegeben haben anführen, weil ich finde das in dieser Studie nicht.

Dr. Hackländer: Das wäre schön gewesen, wenn man dazu mehr Details wüsste aber es ist noch einiges offen. Er meine also, es gäbe einige Fehler in dieser Studie, sagte DDr. Balluch.

Dr. Hackländer: Fehler würde ich nicht sagen. Die Studie selbst ist gut durchgeführt, die würde ich als wissenschaftlich hochwertig ansehen und deswegen ist sie auch in einem renommierten Journal erschienen.

Dazu fragte die Richterin, ob das etwas an seiner Aussage, dass 80 – 90 % der freigelassenen Minks innerhalb von einem Jahr gestorben seien, ändere. DDr. Balluch: Das widerspricht aber dem Ergebnis der Studie. Dieser Prozentsatz sei eine grundsätzliche Aussage, die er nicht nur für Minks mache, sondern diese Größe habe er aus seinen Studien über Kaninchen, Hasen und verschiedene andere Arten von Kleinsäugetieren. Er habe aber angegeben, meinte DDr. Balluch, dass er diese Zahl von 80 – 90 % nicht wirklich seriös angeben könne. Ja, sagte Dr. Hackländer, es handle sich um eine Schätzung. Ob er sich damit auf das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie bezüglich der Freilassung von Nerzen oder Minks beziehe, fragte DDr. Balluch. Er könne sich nur wiederholen, meinte Dr. Hackländer.

Ob er denn sonst noch Studien zur Freilassung von Nerzen kenne, fragte DDr. Balluch. Die Richterin bat den Sachverständiger auszuführen, aufgrund welcher wissenschaftlichen Grundlage er zu der Schätzung gekommen ist, dass 80 – 90 % der freigelassenen Minks innerhalb eines Jahres gestorben sind. Das habe er aus seiner Erfahrung mit Hasen und es gebe allen Grund anzunehmen, dass Minks, die ähnlich groß seien, ähnliche Todesraten hätten. Das schätze er auf Basis seines Wissens und aller wissenschaftlichen Studien, die er gelesen habe. Er schließe also von Hasen auf Nerze, wollte DDr. Balluch wissen. Solche Studien müssten erst durchgeführt werden, meinte Dr. Hackländer.

DDr. Balluch: Ok. Jetzt steht in dieser Studie als Ergebnis wörtlich: Wir schließen, dass sich die Nerze nach 1 bis 1,5 Monaten an die Wildnis gewöhnt hatten und vollkommen autonom leben konnten. Das gelte nur für diese Nerze, die in Zoos aufgewachsen seien und nicht in kleinen Käfigen, meinte Dr. Hackländer, wo sie auch ein Verhaltensrepertoir nicht unähnlich zur Freiheit ausleben haben können. Ob er denn Studien kenne, in denen die Freilassung von Nerzen aus kleinen Käfigen untersucht worden sei, fragte DDr. Balluch, wenn er schon meine, die Unterschiede zur Freilassung von Nerzen aus Zoohaltung zu kennen.

Dr. Hackländer: Wie gesagt, es gibt in dem Fall wenige Untersuchungen was Minks angeht, aber in dieser Studie auf dieser estnischen Insel waren die Bedingungen aber nie so, dass die länger in Käfigen waren.

DDr. Balluch: Also es gibt eigentlich keine wissenschaftliche Studie, die eine Freilassung von Nerzen oder Minks aus Käfigen verfolgt hat?. Nein, meinte Dr. Hackländer, aber bei Hasen sei das schon der Fall.

Fragen von DDr. Balluch zur Todesursache

DDr. Balluch: Ich beziehe mich weiter auf diese Studie. Da wurde die Todesrate untersucht und da wurde festgestellt, dass 13,6 % der Nerze durch Menschen umgebracht worden sind und 18,2 % durch Hunde, das heißt zusammen ein Drittel sind durch Menschen getötet worden, von denen die in dieser Studie gestorben sind. D.h. sie sind nicht dadurch umgekommen, dass sie in der Wildnis nicht zurechtgekommen sind. So weit er sich erinnern könne, seien die Nerze im Straßenverkehr umgekommen, meinte Dr. Hackländer. Und sie seien erschossen und erschlagen worden, also von Menschen vorsätzlich umgebracht, fügte DDr. Balluch hinzu.

Da sagte die Richterin, sie lasse keine weitere Diskussion zu diesem Thema zu.

Man könne also nicht sagen, dass sich die Nerze nicht zurecht gefunden hätten, sondern dass sie zu einem Drittel vorsätzlich oder fahrlässig von Menschen getötet worden seien, sagte DDr. Balluch. Dann seien aber diese Menschen für die Tierquälerei verantwortlich, und nicht die BefreierInnen der Nerze.

Fragen von DDr. Balluch zur Art der Freilassung

Dann erklärte DDr. Balluch, dass Dr. Hackländer in seiem Gutachten davon ausgegangen sei, dass es sich bei der Freilassung um einen sogenannten hard release gehandelt habe, d.h. dass die Nerze einfach aus den Käfigen gelassen worden seien. Jetzt gebe es hier aber einen Film von der Befreiung, der bereits vor Gericht gezeigt worden sei, in dem man sah, dass die Nerze am nächsten Tag, zumindest einige davon, einzeln an jeweils anderen Stellen ausgesetzt worden sind. Es gebe auch die Aussage des Nerzfarmers dazu, dass ca. 120 Nerze von den BefreierInnen mitgenommen worden seien. Und das stünde auch im Bekennerschreiben, und zwar nicht im Plagiat des Herrn Plank sondern im echten Bekennerschreiben, das vor Gericht bereits vorgelesen worden ist und in dem ebenfalls steht, dass zwar für die Hälfte der Nerze einfach die Käfige geöffnet worden seien, aber dass die andere Hälfte mitgenommen und andernorts freigelassen worden sei. Also könne es sich um einen soft release handeln.

Auch diese Art der Freilassung könne man nicht soft release nennen, meinte Dr. Hackländer dazu. Ein echter soft release setze voraus, dass die Tiere über Monate in einer geschützen Umgebung den Umweltreizen einer Wildnis ausgesetzt würden. Ob er denn ausschließen könne, meinte DDr. Balluch, dass diese Personen, die diese Tiere freigelassen haben, sie dann vielleicht noch einige Monate gefüttert haben. Das würde nichts an der Tatsache ändern, dass es sich um einen hard release gehandelt habe, meinte Dr. Hackländer.

Ob das denn dann nicht die Todesrate ändern würde, wenn man die Tiere noch längere Zeit füttere, fragte DDr. Balluch. Sie würden ja auch auf andere Weise als durch Hunger sterben, meinte Dr. Hackländer. Aber das Gericht habe ihn gefragt, ob die Tiere längere Qualen durch Hunger und Durst erlitten haben, stellte DDr. Balluch fest, und er habe das bejaht. Wenn die Tiere aber weiter gefüttert würden, würde das an dieser potentiellen Qual etwas geändert haben? Nein, sagte Dr. Hackländer. Warum nicht, wollte DDr. Balluch wissen. Weil das nichts an der Tatsache ändere, meinte Dr. Hackländer, dass diese Tiere nach der Freilassung keine Chance hätten, etwas zu lernen. Das beziehe er auch auf den Fall, wenn die Tiere regelmäßig gefüttert würden, sodass sie nicht verhungern und dadurch mehr Zeit zum Lernen hätten, fragte DDr. Balluch ungläubig. Ja, sagte Dr. Hackländer dazu.

Fragen von DDr. Balluch zur Präferenz der Nerze

DDr. Balluch: Jetzt wurden bei einigen dieser Käfige einfach die Türen geöffnet. Diese Nerze wurden scheinbar nicht rausgenommen sondern sind von selber rausgegangen. Kann man daraus schließen, dass sie rausgehen wollten, dass sie also selbst entschieden haben, die Freiheit dem Käfig vozuziehen?.

Da griff wieder die Richterin ein. Was der Sachverständige konkret über die Nerze wisse, ob die Tiere von selbst aus den Käfigen gekommen seien oder ob er dazu keine Angaben machen könne. Immer, wenn die Richterin eine Antwort eines ihrer ZeugInnen fürchte, weil diese Antwort ihr Beweiswürdigungskonzept durcheinander bringen könnte, würde sie eingreifen und mit der Phrase enden, oder ob Sie dazu keine Angaben machen können, um diese Antwort als Ausweg nahezulegen, meinte ein Angeklagter dazwischen.

Er wisse das nicht, sagte Dr. Hackländer auch prompt, wie die Nerze aus den Käfigen gekommen seien. Er habe Fotos und Berichte gesehen, und daraus sei das nicht nachvollziehbar. Wenn man die Käfige öffnen würde, versuchte es DDr. Balluch erneut, ob Dr. Hackländer erwarten würde, dass die Nerze hinauslaufen. Ja, sagte dieser. Ob das nicht heiße, meinte DDr. Balluch, dass die Nerze gerne und freiwillig aus den Käfigen kommen würden, dass es ihre Präferenz sei, statt in einem Käfig zu sein. Ja, meinte Dr. Hackländer, es handle sich um sehr neugierige Tiere, alle Karnivore seien sehr interessiert an ihrer Umwelt.

Nach Angaben der BefreierInnen, der Polizei und des Pelzfarmers, sowie nach Ansehens des Films der Befreiung, müsse man davon ausgehen, dass die BefreierInnen die Käfigtüren so beschädigt hätten, dass die Käfige offen geblieben seien. Die Nerze hätten also die Möglichkeit gehabt, jederzeit in die Käfige zurück zu gehen. Könne man nicht daraus, dass sie das nicht getan haben, schließen, dass sie lieber in Freiheit als im Käfig sind.

Dr. Hackländer: Die Käfige sind ja nicht am Boden sondern oben und ob sie da hinkommen konnten, kann ich nicht sagen. Die 80 cm würden Nerze sicher klettern und sogar springen können, meinte DDr. Balluch dazu. Aber selbst wenn nicht, ob Dr. Hackländer erwarten würde, dass die Nerze gerne wieder in die Käfige zurückgehen. Das sei eine schwierige Frage, sagte Dr. Hackländer. Aber dass die Nerze aufgrund ihres Heimatinstinkts in der näheren Umgebung bleiben würden, weil sie wüssten, dass es dort Futter gebe, sei möglich.

Das heiße, sie würden zwar nicht in den Käfig zurückgehen, aber im Areal bleiben, allerdings nur deswegen, weil sie dort etwas zu essen bekommen, aber nicht weil sie gerne in einem Käfig leben, fragte DDr. Balluch. Oder weil sie nicht in der Lage seien, sich angepasst zu verhalten oder einen Fluchtweg zu finden, sagte Dr. Hackländer, weil sie nicht in der Lage seien, das Loch im Zaun zu finden durch das sie raus könnten, also freiwillig oder gezwungenermaßen blieben sie da.

Fragen von DDr. Balluch zum Leid im Käfig

DDr. Balluch: Sie haben die Käfige oder zumindest Fotos von den Käfigen dort gesehen, 30 x 90 cm = 0,27 m². Ich hätte auch einige Fotos von dieser Pelzfarm hier. Sie wurden schon gefragt, ob das artgerecht ist, sie haben gesagt, es ist nicht artgerecht.

Da unterbrach die Richterin und meinte, die Haltung sei gesetzeskonform gewesen, weil es damals keine gesetzlichen Bestimmungen über die Haltung gegeben habe. Die gesetzlichen Bestimmungen seien irrelevant, wenn es um das Leid der Tiere gehe, meinte DDr. Balluch dazu, weil auch gesetzeskonform gehaltene Tiere leiden können und das in der normalen Haltung sogenannter Nutztiere auch tun. Er solle Fragen stellen und keine Reden schwingen, meinte die Richterin dazu.

DDr. Balluch: Sie haben sich also gegen diesen Käfig ausgesprochen, haben gesagt, das ist nicht artgerecht und haben möglicherweise indirekt durch Ihre Aussagen zu diesem Pelzfarmverbot beigetragen, das dann gekommen ist. Also bedeutet das Leben in Käfigen ein Leid für diese Tiere?.

Wieder griff die Richterin ein und fragte: Zu meinem Verständnis, wollen Sie jetzt eine Relation herstellen zwischen der Frage, ob artgerechte Haltung oder nicht, in Zusammenhang mit der eben ausgeführten Sterblichkeit von 80 bis 90 % dieser freigelassenen Nerze? Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Sterblichkeit an sich habe nichts mit Qualen zu tun, weil man ja auch sterben könne, ohne dabei zu leiden, meinte DDr. Balluch, und wollte weiter ausführen, wurde dabei aber von der Richterin unterbrochen. Diese erklärte, dass eine Frau im Filmbeitrag über die Befreiung gesagt habe, lieber 5 Minuten in Freiheit und dann der Tod als ein ganzes Leben in Gefangenschaft. Was irgendeine Person zu dieser Sache sage sei irrelevant, meinte DDr. Balluch, insbesondere da diese Person mit der Befreiung nichts zu tun hatte. Sie habe aber von Freiheit gesprochen, sagte die Richterin.

DDr. Balluch: Ja, aber was Herr und Frau Huber meinen ist irrelevant, diese Personen haben nichts mit der Befreiung zu tun, es ist auch irrelevant was ich meine, es geht jetzt um die Fakten. Wir müssen uns fragen, wie die Qualen also das Leiden der Tiere im Käfig in Relation steht mit dem Leid des Tieres, wenn es draußen frei herumlauft. Der Akt der Befreiung habe die Situation der Tiere verändert. Nur, wenn dadurch eine dramatische Verschlechterung eingetreten sei, könne man von einer dadurch verursachten Tierquälerei sprechen.

Dr. Hackländer: Ich gehe davon aus, dass diese Tier, die in Gefangenschaft geboren sind, in diesen Käfigen weniger Leid verspüren, weniger Leid haben, als wenn sie in Freiheit sind. Wir dürfen hier jetzt zwei Dinge nicht vermischen, das eine ist, schützt man das Individuum oder was sind unsere Ansprüche was sind unsere Wertigkeiten. Es geht um eine artgerechte Haltung und da sind im Prinzip auch unsere aktuellen Wertvorstellungen von Interesse und weniger das individuelle Wohl des Tieres, weil dann wären wir genötigt zu sagen, wir nehmen an, dass sich das Tier im Käfig mehr wohl fühlt. Für Tiere, die in Gefangenschaft geboren und im Käfig aufgewachsen sind und nichts anderes kennen, ist ein Leben in der Freiheit schlimmer.

Im letzten Satz im Gutachten stehe, dass die Freilassung keine Verbesserung der Lebenssituation für die Tiere gebracht habe, meinte DDr. Balluch. Das heiße also, er glaube nicht, dass die Freilassung eine Verschlechterung für die Tiere gebracht habe. Das sei ganz schwierig zu quantifizieren, sagte Dr. Hackländer. Im vorliegenden Fall würde er sagen, das Gegenteil von gut sei gut gemeint, also man nehme vielleicht an, die Tiere lasse man frei und habe dadurch die Möglichkeit gegeben, den Tieren die Freiheit zu schenken, aber das sei das Gegenteil von einer Verbesserung.

Ob diese Verschlechterung der Situation nach Meinung von Dr. Hackländer auch jene Tiere betreffe, die letztendlich überlebt haben, also laut der von Dr. Hackländer zitierten Studie 50%, fragte DDr. Balluch. Was er denn annehme, was die Interessen eines Individuums seien, fragte Dr. Hackländer zurück.

DDr. Balluch: Die Frage an den Herrn Sachverständigen Kollegen bezüglich dem Leid der Tiere, das ist ja die wesentliche Grundfrage dieses Gutachtens, ob sich das Wohlergehen der Tiere durch die Befreiung im Vergleich zum Leben im Käfig verbessert hat. Speziell möchte ich wissen, ob sich diejenigen Nerze, die letztendlich überlebt haben und noch viele Generationen bis heute fortgepflanzt haben, ob diese sich durch die Befreiung wohler gefühlt haben, als wie sie noch im Käfig waren. Alle Nerze seien heute, 13 Jahre nach der Befreiung, tot, weil kein Nerz so lange leben könne, meinte Dr. Hackländer.

DDr. Balluch: Ja, sie müssen sich bereits über Generationen fortgepflanzt und damit eingelebt haben. Und deshalb stelle ich meine Frage noch einmal. Sind Sie der Ansicht, mit Ihrer Expertise, dass diese Wesen, die hier überlebt haben, dass sie ein schlechteres Los hatten, als wenn sie im Käfig geblieben wären?

Ja, sagte Dr. Hackländer.

Dann habe er keine weiteren Fragen mehr, meinte DDr. Balluch.

Fragen von Mag. Hnat

Dann erinnerte Mag. Hnat daran, dass der Sachverständige eine Todesrate von 80-90 % in Freiheit geschätzt habe. Wie hoch die Todesrate innerhalb eines Jahres auf der Pelzfarm gewesen sei, wollte er wissen. Diese Frage werde nicht zugelassen, sagte die Richterin.

Wenn ein Mensch in einer Telefonzelle aufwachse und dann freigelassen werde, würde er Stress leiden, fragte Mag. Hnat. Auch diese Frage werde nicht zugelassen, sagte die Richterin. Ob der Sachverständige solche Menschen trotzdem freilassen würde, fragte Mag. Hnat weiter. Das sei irrelevant, rief die Richterin ungeduldig dazwischen.

Ob er davon ausginge, dass Pelztiere gerne zu Pelzmänteln verarbeitet würden, fragte Mag. Hnat. Nicht zugelassen!, sagte die Richterin.

Fragen von DI Völkl

Dann wollte DI Völkl wissen, ob die Genetik des von Dr. Hackländer so bezeichneten domestizierten Phänotyps messbar unterschiedlich zu dem der Wildform sei. Das sei schwierig nachweisbar, meinte Dr. Hackländer.

Wie groß die Sterblichkeit von Nerzen auf Pelzfarmen sei, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Dr. Hackländer.

Welche Tierarten denn Beutegreifer für Minks in Österreich seien, fragte Di Völkl. Fuchs, Fischotter und Uhu, sagte Dr. Hackländer.

Er habe gesagt, dass die Stresslevel im Käfig ohne Wasser höher seien als im Käfig mit Wasser, sagte DI Völkl. Höher ja, sagte Dr. Hackländer, aber das heiße nicht, dass er hoch sei.

Wie man einem Nerz überraschend das Genick brechen könne, fragte DI Völkl. Indem man ihn herausnehme und ihm das Genick einfach breche, sagte Dr. Hackländer. Nicht überraschend wäre also, wenn man das, was man vor hat, dem Nerz vorher ankündigen würde, fragte DI Völkl, und spielte darauf an, das der Nerz ja schon Angst haben würde, wenn man ihn zum Brechen des Genicks in die Hand nehmen würde.

Ob das etwas geändert hätte, wenn die BefreierInnen sich um die befreiten Nerze gekümmert hätten, z.B. indem sie den Nerzen das Verhalten in der Wildnis beigebracht hätten, wollte DI Völkl wissen. Das sei bisher noch nie vorgebracht worden, fuhr die Richterin dazwischen, dass die BefreierInnen so etwas getan hätten. Die Frage sei daher nicht zugelassen. Mag. Bischof beantragte die Frage zuzulassen. Das sei relevant, weil die Antwort das Ergebnis des Gutachtens ändern könnte. Ob Dr. Hackländer ausschließen könne, dass die BefreierInnen den Nerzen in dieser Weise geholfen hätten, fragte DI Völkl. Nein, sagte dieser. Wie soll denn das funktionieren!, rief die Richterin. Dann fragte sie den Sachverständigen, ob das, wenn es geschehen wäre, etwas an seinen Schlussfolgerungen geändert hätte. Nur dann, wenn die Nerze einige Zeit in Volieren gehalten worden wären, sagte Dr. Hackländer.

Wie viele Jahre denn die Lebenserwartung von Minks in Pelzfarmen und in der Freiheit sei, fragte DI Völkl. Auf der Pelzfarm weniger als ein Jahr, in Freiheit etwa 3, sagte Dr. Hackländer.

Ob es seiner Meinung nach ein Leid gebe, das nicht in Form von Stress messbar sei, fragte DI Völkl. Nein, sagte Dr. Hackländer.

Fragen der Achtangeklagten

Erstmals meldete sich die Achtangeklagte bei Fragen zu Wort. Ob er einen Zusammenhang zwischen Stress und Verhaltensanomalien sehe, fragte sie. Ja, sagte Dr. Hackländer. Ob es diese Verhaltensanomalien wie Stereotypien in Pelzfarmen gebe, wollte die Achtangeklagte wissen. Es gebe sie zwar, meinte Dr. Hackländer, aber er selbst habe noch nie welche gesehen. Weshalb er meine, dass Verhaltensanomalien in Pelzfarmen entstünden, fragte die Achtangeklagte. Sie müssten nicht auftreten, wich Dr. Hackländer aus, sie kämen dort nicht automatisch.

Fragen von Monika Springer

Ob das Beutemachen bei Minks erlernt oder angeboren sei, fragte Springer. Großteils erlernt, sagte Dr. Hackländer. Laut Film hätten die Minks aber unmittelbar nach der Freilassung aus den Käfigen, bevor sie noch irgendeinem anderen Tier begegnet waren geschweige denn es getötet hätten, Hühner getötet und gegessen, stellte Springer fest. Sie hätten auch Instinkte zum Beutemachen, sagte Dr. Hackländer, sie würden das nur schlechter machen.

Er habe den Menschen als Beutegreifer in der Studie zur Freilassung von Nerzen bezeichnet, sagte Springer. Sei dann der Pelzfarmer auch ein Beutegreifer für die Pelzfarmnerze? Das sei reine Polemik, sagte die Richterin, die Frage werde nicht zugelassen. Springer versuchte zu erklären, dass sie die Frage ernst gemeint habe, aber die Richterin wollte nichts davon hören.

Ob der Tod durch Beutegreifer in der Wildnis normal sei, fragte Springer. Jeder Tag könne den Tod bedeuten, sagte Dr. Hackländer, dass die Nerze in Freiheit das 3 Jahre überleben sei schon erstaunlich. D.h. auch frei geborene Wildtiere seien in der Natur in Gefahr, stellte Springer fest. Ja, sagte Dr. Hackländer.

Fragen von Harald Balluch

Ob er die Studien von aus Käfigen freigelassenen Kleinsäugetieren, auf der er sich bezogen habe, in seinem Gutachten als Quellen angegeben habe, fragte Balluch. Nur als Review im Überblick, meinte Dr. Hackländer, nicht aber die Studien im Detail.

Stress würde nicht immer Leid bedeuten, stellte Balluch fest. Wenn die Freiheit mehr Stress mit sich bringe, müsse das nicht gleichzeitig mehr Leid sein. Er messe nur Stress, sagte Dr. Hackländer. Und er nehme an, dass dieser Stress manchmal zu Leid führe. Leid sei aber ein menschlicher Begriff und nicht wirklich auf Tiere anwendbar.

Fragen von DDr. Balluch zur Todesrate frei geborener Nerze

DDr. Balluch: So wie ich Sie jetzt verstanden habe, haben Sie gesagt, dass bis zur Geschlechtsreife 80 % der Tiere sterben, die in der freien Wildbahn geboren wurden. Haben Sie das gesagt, oder? Da sagte die Richterin, der Sachverständige müsse nicht alles wieder durchgehen, was bereits gesagt und beantwortet worden sei. Wir brauchen da nicht alles noch einmal durchkauen, ja, meinte sie dann.

DDr. Balluch: Wie viele der Nerze, die da befreit worden sind – ich erinnere, dass das Anfang Juli war, also die Nerze noch nicht in der Geschlechtsreife – wie viele von denen wären gestorben, wenn sie von vornherein in der freien Wildbahn geboren worden wären, prozentuell?

Die Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin. Dann sagte sie wörtlich: Wie meinen Sie von der Verfahrensführung, dass Sie das den Gutachter fragen? Der Gutachter ist für Fragen betreffend der Nerzbefreiung zuständig. Diese zwei Tatbestände, ob das aufgrund eines Gutachtens in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht unter Tierquälerei fällt.

DDr. Balluch beantragte dann die Frage zuzulassen und führte begründend aus, dass es von zentraler Bedeutung für die Grundfrage des Gutachtens sei, wie die Lebensqualität dieser befreiten Tiere im Vergleich zu wild geborenen Tieren ist. Man müsse nämlich davon ausgehen, dass für die Tiere das Leben in der Wildnis der Idealfall ist. Daher stelle sich die Frage, wie weit die Todesrate nach der Befreiung von dieser Norm abweiche, damit man sehen könne, inwiefern diese Befreiungstat ein von der Norm abweichendes Leid produziert habe.

Sie verstehe das nicht, erklärte die Richterin, und bat Anwalt Mag. Traxler das Anliegen seines Mandanten zu erklären. Es ginge hier um Tierquälerei. Dazu sagte Mag. Traxler, dass die Tierquälerei hier sicher nicht angeklagt sei, sondern nur der dauernde Sachentzug. Bei den Schweinen sei die Tierquälerei aber mitangeklagt, stellte die Richterin fest. D.h. der Staatsanwalt könne sich das noch überlegen, ob er die Tierquälerei noch zur Anklage dazu nehme, wenn sich nach dem Gutachten ergebe, dass es Tierquälerei gewesen sei.

Dann versuchte DDr. Balluch noch einmal seine Frage zu stellen: Also ich möchte einen Vergleich ziehen zwischen der Todesrate, die ja hier als eine zentrale Größe angegeben wurde, von in Freiheit geborenen Nerzen und von aus den Käfigen befreiten Nerzen in derselben Altersstufe, um festzustellen, wie sehr die Befreiung an sich zu dieser Todesrate beigetragen hat.

Richterin: Kennen Sie sich mit der Frage von DDr. Balluch aus, Herr Sachverständiger? Dann sagte sie, dass die Frage nicht verstanden worden sei. DDr. Balluch solle die Frage so stellen, dass sie verstanden werden könne.

Dazu sagte DDr. Balluch: Ich beantrage aber, dass diese Frage, die ich jetzt stellen werde, wörtlich protokolliert wird, damit das nächste Gericht in der Berufungsinstanz feststellen kann, ob sie verständlich formuliert wurde oder nicht. Meine Frage ist: Wie hoch wäre die Todesrate von freilebenden Nerzen, von Anfang Juli hergenommen, wenn sie also noch nicht in der Geschlechtsreife sind, bis, sagen wir einmal, zum Alter von einem Jahr. Die Begründung für die Frage ist, einen Vergleich zu ziehen, zwischen der Todesrate gleichaltriger Nerze, die in freier Wildbahn geboren sind, mit denen, die hier befreit worden sind, um festzustellen, wie weit die Situation nach der Befreiung von der Norm abweicht.

Dr. Hackländer: Sie möchten also die Sterberate wissen von den Tieren, die in Gefangenschaft geblieben sind, oder die, die frei gelassen worden sind?

DDr. Balluch: Weder noch, sondern von denen, die in Freiheit geboren sind, vom Zeitpunkt Anfang Juli an für ein europäisches Klima und für ein Jahr. Dazu gab Dr. Hackländer 50 % an. Man könne also schlussfolgern, sagte DDr. Balluch, dass die Befreiung für diese Tiere einen Unterschied in der Sterberate zwischen 50 und 80 % ausmache. Also der Sprung von 50 auf 80 % sei auf die Befreiung zurückzuführen. Ja, sagte Dr. Hackländer. Dann müsse er aber bemerken, sagte DDr. Balluch, dass die vom Sachverständigen zitierte, einzige Studie zur Freilassung von Nerzen genau diese 50 % Sterberate gefunden habe. Mit anderen Worten, wenn man diese einzige wissenschaftliche Studie zu diesem Thema ernst nehme, dann habe sich die Sterberate durch die Befreiung nicht erhöht.

Dann sagte DDr. Balluch, dass die wissenschaftliche Studie einen hard release durchgeführt habe. Ob man also sagen müsse, dass vom Standpunkt der Nerze aus diese Studie eine Tierquälerei gewesen sei, weil die WissenschaftlerInnen doch dasselbe getan hätten, wie die BefreierInnen auf der Pelzfarm. Aber die wissenschaftliche Studie habe der Arterhaltung gedient, sagte Dr. Hackländer. Ganz egal welchen Vorteil das für Menschen oder die Umwelt gehabt habe, unterbrach DDr. Balluch, vom Standpunkt der befreiten Tiere müsste beides gleich viel Tierquälerei gewesen sein. Nein, sagte Dr. Hackländer, weil die befreiten Nerze in der Studie nicht aus kleinen sondern etwas größeren Käfigen gekommen seien.

Zusatzfragen von Harald Balluch und Monika Springer

Balluch stellte dann noch einmal fest, dass ausgesetzte Nerze in der freien Wildbahn überleben können. Ja, sagte Dr. Hackländer. Und in der freien Wildbahn gebe es sowieso Angst, Stress, Hunger, meinte Balluch. Ja, sagte Dr. Hackländer.

Wie er denn bei den befreiten Nerzen den Stress gemessen habe, fragte Springer. Gar nicht, sagte Dr. Hackländer. Wieso er dann meine, dass die befreiten Tiere Stress empfunden hätten, fragte Springer. Es sei nicht gemessen worden, aber das sei ein natürlicher Prozess, sagte Dr. Hackländer.

Pause 11:10 Uhr – 11:41 Uhr.

Nach der Pause stellte die Richterin fest, dass die vom VGT beschlagnahmten Gegenstände, deren Rückgabe der VGT beantragt habe, nicht mehr gefunden werden könnten. Anschließend gab es eine Mittagspause.

Mittagspause 11:49 Uhr – 13:02 Uhr.

Zeuge des Einschlagens einer Scheibe nicht erschienen

Zunächst stellte die Richterin fest, dass ein Zeuge, der geladen worden war und das Einschlagen einer Scheibe durch zwei vermummte Personen gesehen habe, nicht erschienen sei. Sie las dann dessen Aussage vor. Darin wurde nur beschrieben, dass zwei Personen, es sei nicht zu sehen gewesen ob männlich oder weiblich, in der Nacht eine Scheibe eingeschlagen hätten und dann weggelaufen seien. Es sei sehr dunkel gewesen und der Zeuge habe die Personen nicht erkannt. Vielleicht seien sie zwischen 1,7 und 1,8 m groß gewesen.

Einvernahme einer Rechtspraktikantin, die U-Haft Besuche überwacht hatte

Danach wurde eine Rechtspraktikantin einvernommen, die während der U-Haft von Jürgen Faulmann dessen Besuche überwacht habe. Sie sei Rechtsanwaltsanwärterin, sagte sie. Mag. Traxler fragte, ob die Zeugin von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden sei. Es müsse erst festgestellt werden, ob das notwendig sei, sagte die Richterin, und unterbrach die Sitzung.

Pause 13:30 Uhr – 13:45 Uhr.

Die Richterin eröffnete wieder die Sitzung und sagte, die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit sei zwischenzeitlich eingelangt. Die Zeugin erklärte, sie habe Faulmanns Besuchergespräch überwacht. Damals seien zwei Frauen zu Besuch gewesen. Faulmann habe dann gesagt, auf seinem Dachboden sei ein Computer, der solle weggeschafft werden. Sie habe dann dem Gespräch weiter zugehört und nachdem das Thema gewechselt worden sei, habe sie das Gespräch abgebrochen und den Staatsanwalt verständigt. Dieser habe einen Aktenvermerk angeregt. Das habe sie getan.

Die Richterin las dann den Aktenvermerk vor. Darin stand, dass Faulmann gesagt habe, auf dem Computer sei eventuell belastendes Material.

Ob er das gesagt habe, fragte die Richterin Faulmann. Nein, sagte Faulmann. Er habe gesagt, dass die Polizei einen Computer auf seinem Dachboden beschlagnahmt habe und er wolle wissen, ob sich darauf etwas befinde, das als belastend ausgelegt werden könnte. Was die Zeugin dazu sage, fragte die Richterin. Sie könne sich heute nicht mehr genau erinnern, meinte diese, aber sie bleibe bei dem, was im Aktenvermerk stehe.

Mag. Traxler fragte dann, ob das Gespräch aufgezeichnet worden sei. Sie glaube nicht, sagte die Zeugin. Dann legte Mag. Traxler die Depositenliste der beschlagnahmten Gegenstände bei Faulmann vor. Er verwies auf das Datum und stellte fest, dass zum Zeitpunkt dieses Vorfalls Faulmann bereits informiert gewesen sei, dass die Polizei diesen Computer beschlagnahmt hatte. Er könne also nicht gesagt haben, dass der Computer weggeschafft werden solle. Sie bleibe aber dabei, sagte die Zeugin. Ob das Gespräch aufgezeichnet worden sei, fragte Faulmann noch einmal. Ich glaube ich kann das ausschließen, ich weiß es aber nicht, sagte die Zeugin dazu wörtlich.

Dann wurde die Zeugin um 14 Uhr entlassen.

Stellungnahme von DDr. Balluch

Zunächst einmal möchte ich zu der vorhin vorgetragenen Aussage des Herrn Zeugen Stellung nehmen und zwar wird beschrieben, dass es sich um 2 Täter oder Täterinnen handelt. Soweit ich mich erinnern kann, hat sich diese Kleider Bauer Aktion Anfang Dezember abgespielt und es wurde eine große Anzahl von Scheiben eingeschlagen, Das war also eine vergleichsweise sehr große und sehr aufwendige Aktion. Es wurden aber nur ein oder zwei Personen als TäterInnen beschrieben, d.h. für eine derartige Aktion reichen offensichtlich zwei Personen aus bzw. machen es nur 2 Personen. Daher ist offensichtlich keine kriminelle Organisation für das Durchführen solcher Aktivitäten notwendig.

Weiters möchte ich zu den Aussagen des Sachverständigen Dr. Hackländer Stellung nehmen. Er hat in seinem Gutachten zunächst einmal vorgebracht, dass es sich bei den gezüchteten Farmnerzen um eine genetische Veränderung des domestizierten Phänotyps handeln würde. Das widerspricht allerdings dem einzigen wissenschaftlichen Werk, das er zitiert, das sich mit Nerzen und deren Freilassung auseinandersetzt. Alle seine anderen Referenzen handeln von Rehen und Hasen aber nicht von Nerzen. Und in diesem einen Werk, in diesem einzigen referierten wissenschaftlichen Werk, steht eindeutig im Abstrakt, dass die Anzahl der Generationen in Gefangenschaft keinen Einfluss darauf haben, wie gut die Tiere dann in der Freiheit überleben können. Das ist also eine diametral entgegengesetzte Schlussfolgerung zu dem, was der Herr Gutachter, der ja selber sagt, er hat viel mit anderen Säugetieren zu tun und die Hasen und Nerze werden schon in etwa gleich sein, der jedenfalls mit Nerzen selbst keine Erfahrung hat, behauptet hat.

Dr. Hackländer gibt selbst in seinem Gutachten an, dass es keine wissenschaftlichen Studien dazu gibt, wie aus einer Pelzfarm befreite Nerze oder Minks sich verhalten würden. Er hat dennoch dann geschlossen, nachdem er es kurz mit den Worten kommentiert hat, dass das jetzt nicht seriös sei, dass es eben eine Todesrate von 80 bis 90 % geben könnte. Das ist aber wiederum in diametralem Widerspruch zu den Ergebnissen der einzigen wissenschaftlichen Studie, die mit Nerzen und deren Freilassung zu tun hat, die der Herr Sachverständige zitiert hat. In dieser Studie wird eindeutig gesagt, dass nur 50 % gestorben sind und es wird auch gesagt, dass nach 1 bis 1,5 Monaten die aus der Gefangenschaft befreiten Nerze so an die Wildnis adaptiert waren, dass sie sich vollkommen wie wilde Nerze verhalten haben. D.h. nach dieser Zeit von 1 bis 1,5 Monaten und der Todesrate von 50 % gibt es keinen Unterschied mehr, sowohl in der Todesrate als auch im Verhalten, zu Nerzen, die in der Wildnis geboren wurden. Das ist, wie gesagt, die einzige wissenschaftliche Studie und die kann daher auch nur die einzige Basis sein, auf der dieser Gutachter hier seine Schlüsse gezogen hat.

Er hat auch gesagt, dass er von wild geborenen Nerzen erwarten würde, dass sie eine Sterberate von 50 % haben, und zwar in derselben Zeit wie bei der Nerzbefreiung, von Anfang Juli genommen bis etwa ein Lebensjahr. Anfang Juli ist eben eine Zeit, in der die Nerze gerade einmal zwei Monate alt sind und noch lange vor der Geschlechtsreife stehen. Deshalb ist zu dieser Zeit auch in der Wildnis die Todesrate sehr hoch. Und diese Todesrate von 50 % für wild geborene Nerze unter denselben Umständen entspricht den Ergebnissen dieser Studie der freigelassenen Nerze. Also da gibt es nicht einmal besonders große Unterschiede.

Zusätzlich hat er selber eingestanden, dass ein Drittel der aufgetretenen Sterbefälle dieser befreiten Nerze in der Studie durch Menschen verursacht worden sind. Also hat er gemeint, Menschen seien hier auch als Beutegreifer gesehen. Da kann man natürlich den BefreierInnen keine Tierquälerei vorwerfen, wenn dann ein anderer Mensch diese Tierquälerei gesetzt hat. Zusätzlich war es so, dass diese Studie und auch die Annahme des Herrn Sachverständigen eben jene war, dass diese Nerze einen hard release erlebt haben, dass sie eben einfach so freigesetzt wurden. Wie aber sowohl der Film zeigt, der im Gerichtsverfahren vorgeführt wurde, als auch die Aussage des Pelzfarmers besagt, dass 120 Nerze davongetragen wurden, als auch das tatsächliche Bekennerschreiben meint, das ebenfalls hier schon vorgelesen wurde, das nämlich im Lauffeuer publiziert wurde und einen ganz anderen Wortlaut hat als dieser Schrieb, der dem Herrn Plank zugeordnet wird. Da ist die Rede davon, dass 300 Nerze mitgenommen und befreit wurden und 300 Nerzen wurden die Käfigtüren geöffnet. Es ist hier also offensichtlich so, dass zumindest eine gewisse Anzahl dieser Nerze in einer sorgfältigeren Weise befreit wurden, als einfach nur freigelassen zu werden, und dass diese Tiere möglicherweise gefüttert wurden. Die Aussagen des Herrn Sachverständigen in seinem Gutachten müssen also nicht zutreffen, weil es durchaus sein kann, dass diese Tiere eine wesentlich niedrigere Todesrate hatten.

Im Übrigen finde ich auch in die Aussage des Herrn Sachverständigen, dass er von Leid eigentlich gar nicht sprechen will, sondern nur von Stress, befremdlich. Stress, so hat selbst er zugegeben, muss nicht immer nur Leid bedeuten und auch ein stressfreies Leben kann ein großes Leid sein vor Langeweile. Der Sachverständige hat sich auch noch zu der Aussage verstiegen, dass jene Nerze, die befreit wurden und überlebt haben und ein Leben in der Wildnis geführt haben in ganz natürlicher Weise und sich auch fortgepflanzt haben, dass es die nicht besser hatten, als jene Nerze, die in den Käfigen zurückgeblieben sind. Diese Nerze, die also in einem 30 x 90 cm großen Drahtgitterkäfig ohne jede Struktur dahin vegetieren, sollen weniger leiden und ein schöneres Leben haben, als die Nerze, die in freier Wildbahn mit 20-40 Hektar großen Revieren voller Abenteuer leben. Ich finde diese Aussage deklassiert den Herrn Sachverständigen vollkommen. Wenn man diese Ansicht hat, dann verlässt man vollkommen den Boden der Wissenschaft und jede vernünftige Basis, um über diese Fragestellung sinnvoll zu sprechen.

Der Herr Sachverständige hat auch eine Reihe weiterer Publikationen nicht erwähnt, die von Nerzbefreiungen handeln. Ich habe sie hier. Es gibt Dissertationen zum Thema Freilassung von Nerzen, es gibt die Untersuchung von Nerzen in Dänemark und wie die sich verhalten, die von sich aus aus Pelzfarmen entkommen. Auch hierzu hat übrigens der Sachverständige gesagt, ja er glaube schon, dass wenn man die Käfige öffnet, dass die Nerze dann freiwillig rauslaufen. Nicht nur das. Aus den Studien lernen wir, sie laufen auch von den Pelzfarmen weg. Alle Pelzfarmen der Welt haben immer wieder Tiere, die entkommen, d.h. der Nerz entscheidet von sich aus, dass er lieber in die Freiheit geht, als in diesen Käfigen sitzen zu bleiben und das sagt ja wohl auch einiges darüber aus, ob es sich um Tierquälerei bei einer Freilassung handelt. Es kommt bei Tierquälerei nicht darauf an, was Menschen als Wert haben und empfinden, sondern was die Tiere subjektiv empfinden. Und die entscheiden dann selbst sprichwörtlich mit den Füßen, indem sie selber weggehen, sie entscheiden nicht im Käfig zu bleiben, sondern in der Freiheit zu sein. Es gibt dazu, wie gesagt, eine Reihe von Studien, die der Sachverständige nicht zitiert hat und offenbar gar nicht kennt und für sein Gutachten auch nicht verwendet hat. Aus diesen Studien ergibt sich aber, dass die Farmnerze sich rasch an das Leben in Freiheit anpassen und dass überall, wo Pelzfarmen existieren, insbesondere in Dänemark, bereits große natürliche Minkvorkommen bestehen, die durch aus Pelzfarmen entkommene Tiere entstanden sind.

Weiters hat der Sachverständige letztendlich auch zugeben müssen, dass vom Standpunkt der Tiere diese wissenschaftliche Studie den Tieren dasselbe Leid zugefügt hat, wie die Befreier und Befreierinnen den befreiten Nerzen. D.h.den TierschützerInnen, die diese Befreiung durchgeführt haben, kann man bestenfalls vorwerfen, dieselbe Art von Tierquälerei begangen zu haben, wie die WissenschafterInnen, auf die sich der Herr Sachverständige stützt. Er meint, im zweiteren Falle, im Fall der Wissenschaft, kann man das offensichtlich entschuldigen, weil es ja um Arterhaltungsprojekte geht. Das ist aber hier nicht die Frage, sondern es ist die Frage, ob eine Tierquälerei begangen wurde. Wenn man die WissenschafterInnen fragt, werden sie das verneinen. Der Sachverständige hat es aber bejaht und dafür unterstelle ich ihm ein persönliches Motiv. Ich habe nämlich meine ganz persönlichen eigenen Erfahrungen, meine eigenen Wahrnehmung mit dem Herrn Sachverständigen, wie er ein lautes schreiendes Streitgespräch mit dem Herrn Jürgen Faulmann geführt hat und offensichtlich sehr emotional wurde und dem Herrn Faulmann auch Vorwürfe und auch Anschuldigungen an den Kopf geworfen hat. Und ich finde es nicht zulässig, dass ein solcher Gutachter hier als objektiv auftreten kann, wenn er offensichtlich vor Beginn seiner gutachterlichen Erstellung mit einem der Angeklagten einen persönlichen emotionalen Streit hatte. Das Oberlandesgericht Wien hat auf diesen Aspekt, dass es ein Schreiduell mit dem Angeklagten gab, im Berufungsurteil nicht Bezug genommen. Der entsprechende Senat hat das entweder übersehen oder absichtlich ausgelassen. Aber für mich ist genau dieser eine Punkt der zentrale Punkt, warum dieser Gutachter hier befangen ist und damit nicht objektiv beurteilen kann. Und dass er das nicht kann, zeigt sich in seinem Gutachten.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Mag. Hnat erklärte, er schließe sich in allen Ausführungen DDr. Balluch an. Er wolle auch noch festhalten, dass er mit seinen Fragen nicht den Prozess verzögert habe, wie die Richterin moniert habe, sondern er habe das Leid im Käfig mit dem Leben in Freiheit verglichen.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann erklärte, dass der damalige VGT-Geschäftsführer Dr. Plank in gebeten habe, mit den Medien dieses Interview zur Nerzbefreiung durchzuführen, weil diese deshalb angefragt hätten. Er habe die Befreiung in den Medien verteidigen sollen. Der gezeigte Filmclip enthalte auch das Übersteigen eines Zaunes. Das sei auf einer Autobahnraststation nachgestellt worden. Auf der Pelzfarm habe offensichtlich niemand einen Zaun übersteigen müssen, weil dieser ja umgeschnitten worden sei.

Die Richterin wollte dann wissen, warum er das nicht schon früher gesagt habe, dass er es sei, der auf dem Film das Interview gebe. Er habe das Video nie zu sehen bekommen, obwohl er das beantragt habe. Dr. Stuefer und Mag. Traxler bestätigten beide, dass von Anfang an das Video beantragt worden sei. Der Staatsanwalt habe aber diese Anträge ignoriert.

Faulmann beantragte dann die Filmemacher als Zeugen. Sie würden bestätigen können, dass die Aufnahmen gestellt gewesen seien und das Interview fingiert. Ob er denn so oft Interviews zu diesem Thema der Nerzbefreiung gehabt habe, dass er sich nicht habe erinnen können, ob er es auf diesem Video gewesen sei. Ja, viele, antwortete Faulmann. Warum das Video so als Staatsgeheimnis behandelt worden sei, dass er es über 2 Jahre lang nicht zu sehen bekommen habe, fragte er dann. Das könne sie nicht nachvollziehen, meinte die Richterin.

Dann sagte Faulmann, dass er sich den Ausführungen von DDr. Balluch anschließe. Es habe auch dieses Schreiduell zwischen ihm und dem Sachverständigen Dr. Hackländer gegeben. Auffällig sei auch, dass Dr. Hackländer den Pelzfarmer als Kollegen bezeichnet habe. Jetzt werde der Staatsanwalt die Anklage auf Tierquälerei ausweiten, aber das sei ihm jetzt auch schon egal.

Zur Zeugin bezüglich der Besuchsüberwachung sagte Faulmann, dass seine Aussage nicht so gewesen sein könne, wie die Zeugin das gesagt habe. Er habe schließlich gewusst, dass der Computer bereits von der Polizei beschlagnahmt worden sei. Er habe aber den Computer nicht gekannt und deshalb wissen wollen, auf was er sich gefasst machen müsse, was ihm von der SOKO vorgeworfen werde.

Stellungnahme von DI Völkl

DI Völkl beantragte, dass das Gericht allfällige Aufnahmen des Gesprächs bei der U-Haft beischaffen solle. Dann beantragte er, dass das Gericht die Verhandlungsprotokolle und die neuen Aktenteile digital ausschicken solle, sonst könnte er darauf nicht rasch zugreifen, da ja nur sein Anwalt eine Kopie erhalte.

Dann sagte DI Völkl, er schließe sich den Ausführungen von DDr. Balluch an. Der Sachverständige habe den Zusammenhang zwischen Stress und Leid nicht klären können. Die durchschnittliche Lebenserwartung sei kein Indikator für subjektives Leid, man könne ein super Leben haben und dann einen frühen, plötzlichen Tod erleiden. Ein stressiges Leben sei überdies oft einem langweiligen stressfreien Leben vorzuziehen.

Stellungnahme von David Richter

Richter sagte, er schließe sich den Aussagen von DDr. Balluch und Mag. Hnat an.

Stellungnahme von Monika Springer

Springer führte dann aus, dass sie in ihren Fragen nicht polemisch gewesen sei. Der Sachverständige habe gesagt, ein Drittel der Nerze sei durch Menschenhand gestorben, aber das ändere nichts, weil der Mensch ein Beutegreifer sei. Sie habe also wissen wollen, ob laut Sachverständigem dieser Beutegreifer auch im Pelzfarmbereich vorkomme.

Der Sachverständige habe auch gesagt, dass in der Natur jeder Tag ein Überlebenskampf sei, aber im Käfig gebe es keinen Stress. Als er aber dann gesagt habe, dass die Nerze im Käfig mit Wasser weniger Stress erlebten, habe er sich widersprochen und damit zugegeben, dass die Nerze im Käfig schon Stress hätten.

Abgesehen davon könne man objektiv sagen, dass die Reduktion des Lebensraumes von 40 Hektar auf 0,27 m² Leid mit sich bringe.

Dann sagte sie noch, dass sie bei dem inkriminierten Besuch von Faulmann in der U-Haft dabei gewesen sei. Faulmann habe damals gesagt, dass man nachschauen soll, was auf dem Computer gewesen sei, nicht, dass man irgendetwas löschen oder wegschaffen soll.

Was ihn denn an diesem Computer interessiert habe, fragte die Richterin Faulmann. Er habe wissen wollen, ob sich darauf etwas befinde, was die SOKO als belastend auslegen würde. Der Computer sei am Dachboden 2-3 Jahre unberührt gestanden. Er selbst habe ihn nie benutzt. Dann beantragte Faulmann jene Frau als Zeugin, die ebenfalls bei diesem Besuch anwesend gewesen ist.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch führte in seiner Stellungnahme zum Sachverständigen Dr. Hackländer aus, dass ihm das Gutachten äußerst suspekt erschien. So habe der Sachverständige ausgeführt, dass sich psychische Zustände wie Leiden, Angst, Durst und Hunger nicht messen lassen würden und dass es sich generell um keine biologischen Größen handle. Was sich messen ließe wäre Stress, und daher würde er in seiner Betrachtung auf diese Größe ausweichen. Tatsächlich sei es aber so, dass Stress nicht grundsätzlich negativ erlebt werde, dass es positiven und negativen Stress gebe. Das habe dann auch der Sachverständige bestätigt.

Beispielhaft führte Balluch an, dass der Sachverständige ausgeführt habe, dass schlechte Haltungsbedingungen, wie beispielsweise das Fehlen eines Wasserzugangs für das Wassertier Nerz, zu erhöhtem Stress der Tiere führen würde. Der Sachverständige habe auch betont, dass die Haltung in der gegenständlichen Nerzfarm des Herrn Pfeiffer nicht als artgerecht bezeichnet werden könne. Umgekehrt habe er aber auch ausgeführt, dass Minks in Freiheit einem größeren Stress ausgesetzt wären, als in den engen Käfigen einer Nerzfarm. Aus Balluchs Sicht sei aus diesem Umstand eindeutig klargestellt, dass Stress keine geeignete Größe sein könne, um die Lebensqualität oder das Wohlbefinden eines Nerzes oder Minks anzugeben. Der Sachverständige mache aber genau das. Daher sei sein Gutachten wertlos.

Weiter habe der Sachverständige ausgeführt, dass die Freisetzung den Stress der Tiere erhöht hätte, weil diese sehr vielen neuen Reizen ausgesetzt gewesen wären. Jedenfalls seien die ausgesetzten Tiere grundsätzlich in der freien Wildbahn überlebensfähig, es habe sich aber die Wahrscheinlichkeit, mit der sie sterben würden, gegenüber Tieren im Käfig erhöht, da sie bezüglich eines Lebens in Freiheit unerfahren seien. Selbiges würde laut Gutachter aber auch auf in Freiheit geborene Minks zutreffen. So sei nach Schätzung des Gutachters die Wahrscheinlichkeit, dass ein in Freiheit geborener Mink die Geschlechtsreife erlebe, nur 50%. Eine vom Gutachter angeführte Studie habe ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Nerze eine Freisetzung solange überleben, bis sie vollkommen an das Leben in Freiheit angepasst seien, 50 % betrug. Die Befreiung sei habe also keinen großen Effekt auf die Sterblichkeit gehabt.

Auch sei vom Sachverständigen bestätigt worden, dass sowohl freigesetzte als auch in Freiheit geborene Minks Angst, Stress und Hunger leiden würden. Also auch hier ließe sich kein Unterschied ausmachen.

Was die subjektive Tatseite betreffe, so seien laut Balluch diesbezüglich keine Sachverhalte erfasst worden. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass jemand ernsthaft behaupten wolle, dass die TäterInnen, wer auch immer es war, mit dem Vorsatz die Tiere zu quälen gehandelt hätten. Das würde im Sinne des Gesetzes bedeuten, dass von diesen bewusst unnötige Qualen oder das mutwillige Töten der Tiere in Kauf genommen worden seien. Das sei aber absurd. Dass kein Aussetzen von Tiere vorliegen würde, die zu einem Leben in Freiheit nicht fähig seien, habe das Gutachten ergeben.

Abschließend meinte Balluch, dass er mit der Tat nichts zu tun habe, sich aber laufend in diesem Verfahren zu Taten äußern müsse, die nichts mit ihm zu tun hätten. Das sei ein typisches Kennzeichen dieses Verfahrens. In diesem einen Punkt würde es ihm genauso wie dem Geschäftsführer von Kleider Bauer gehen, der als Zeuge in diesem Verfahren gehört worden sei und sich dabei gewundert habe, warum er derartige Fragen beantworten müsse, wo er doch gar nicht beschuldigt sei. Genau so erginge es auch Balluch, weil auch er sei all der Straftaten, die hier verhandelt werden, nicht beschuldigt, wie auch das Gericht nicht müde werde zu betonen. Nichtsdestoweniger werde er auf mystische Art und Weise trotzdem für diese Straftaten verantwortlich gemacht und dazu genötigt, sich zu diesen zu äußern.

Zur Zeugin, die als Gerichtspraktikantin ein Gespräch zwischen U-Häftling und Besucherinnen belauscht habe, meinte Balluch, dass es ihm plausibel erscheine, dass eine fremde Person, die noch dazu nur über Kopfhörer ein Gespräch mithöre, leicht und rasch Dinge missverstehen könne. Zudem würden sich die Darstellungen der Zeugin und des Beschuldigten nur geringfügig unterscheiden.

Zum Zeugen, der des nächstens eine Sachbeschädigung von Auslagenscheiben einer Kleider Bauer Filiale beobachtet habe, meinte Balluch, dass diese Beobachtung bestätige, dass es keiner großen Organisation aus vielen Personen bedürfe, um derartige Straftaten durchzuführen. Vielmehr habe er nur zwei Personen wahrgenommen, die offensichtlich für die Ausführung einer derartigen Tat ausreichen würden.

Ende der Verhandlung um 14:43 Uhr.

7 Kommentare

Die Märchen, die sich hier Dr. Hackländer, Richterin und StA gegenseitig erzählen (lassen), könnten von den Brüdern Grimm sein.
Dr. Hackländer: Die Nerze in den Drahtgitterkäfigen hätten eine bessere Lebensqualität in ihren Käfigen genossen als die freilebenden Artgenossen.
Bei solchem Zynismus packt einen vernunftbegabten Menschen die Wut. Man möchte einen Wissenschaftler mit solchen Ansichten am liebsten von seinem Stress eines freilebenden Artgenossen befreien und in einen sicheren Käfig sperren, wo er eine bessere Lebensqualität genießen könnte.

Es seien nach Angaben des Pelzfarmers auch viele Tiere im Farmareal geblieben und hätten offenbar selbst gar nicht weg wollen.
Dabei hat der Pelzfarmer den Nerzen doch genau erklärt, wo die Grenzen des Farmareals verlaufen!

Bei diesem Bericht zeigt sich wiedereinmal sehr deutlich, dass die einzige Möglichkeit des Gerichts (sprich: der Richterin) sich, gegen die stichfeste Logik von DDr. Balluch und den Verteidigern, zu wehren ist, sich einfach blöd zu stellen. Es sollte doch möglich sein, eine Frage zu einem bestimmten Themenbereich (hier Käfigtiere) zu stellen, ohne diese drei mal erneut formulieren zu müssen, da die Richterin nicht in der Lage ist der Fragestellung zu folgen.
Für mich erschließt sich daraus, dass die Richterin entweder eindeutig parteiisch handelt, oder wirklich nicht in der Lage ist, diesen Prozess zu führen.
Beide Folgerungen daraus sind sehr traurig.
Nämlich, dass 1. es von Seiten des Gerichts ein erfolgreiches Mittel ist, einfach nichts zu verstehen und 2. dieser Prozess von offensichtlich entweder unfähigen, oder parteiischen Personen geleitet wird und dies (bis auf wenige Interessierte) anscheinend niemanden stört.

Mein Beileid den Angeklagten, deren Zukunft in den Händen solcher Menschen liegt.

Es ist zynisch, wenn denjenigen, die Tiere befreien, noch die Anklage wegen Tierquälerei droht, während diejenigen, die Tiere einsperren, ausbeuten und sicher umbringen als Tierschützer dargestellt werden. Makaber! Der ganze verlogene Prozess ist eine Kulturschande! Wofür wollen denn Richterin und Staatsapparat Respekt heischen? Für diese inszenierte Farce?

Nach der Pause stellte die Richterin fest, dass die vom VGT beschlagnahmten Gegenstände, deren Rückgabe der VGT beantragt habe, nicht mehr gefunden werden könnten.
???????????
was soll denn das bitte? und keine weitere erklärung? wer sagt, dass die die sachen wirklich nicht mehr finden?
ja, versteh, wenn die polizei was klaut, dann ist das kein diebstahl.

Der entsprechende Befangenheitsantrag war aber sowohl von der Richterin als auch vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als Berufungsinstanz abgelehnt worden. Beim OLG entschied seltsamer Weise derselbe Richtersenat wie in der Vorverhandlung, was normalerweise nicht zulässig ist.

Oh, welch Überraschung! Von der Unrichterin war ohnehin nichts anderes zu erwarten … – naja, und von OLG und der restlichen Justiz wohl auch nicht. Willkommen in Korruptistan.

Schwarzes Loch Justiz derstandard.at/1282979020392/Einserkastl-Rau-Schwarzes-Loch-Justiz

Offener Brief an Dr. Hackländer

Sehr geehrter Dr. Hackländer!

Bezugnehmend auf Ihr Gutachten im Falle der Nerze bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt muss ich mit Befremden feststellen, dass Ihre Aussagen über die Bedürfnisse von Nerzen in keiner anerkannten wissenschaftlichen Studie Übereinstimmung finden.
Es würde mich interessieren, auf welchen Grundlagen Ihre Aussage basiert, dass in Gefangenschaft geborene Nerze nicht unter den Haltungsbedingungen einer Nerzfarm leiden. Andere Ergebnisse lassen vermuten, dass es eine Lobby für Pelztierzucht gibt, die diese Qual als Stress bezeichnen. Unabhängige Forscher können dies nicht bestätigen. Hat sich ein Gutachter nicht an unparteiischen Wissenschaftler zu orientieren?
Es wäre begrüßenswert, wenn auch Gutachter begutachtet werden um eventuelle Fehlinterpretationen aus welchen Beweggründen (vielleicht nicht zureichend informiert?) wie auch immer (es gilt natürlich in Ihrem Falle die Unschuldsvermutung) von sich geben.
Die Nerze werden zu jeder Tages und Nachtzeit im Freien gehalten um schönen dichtes Fell zu erzeugen. Haben Sie schon einmal gesehen wie lustig es ist, wenn die Pfoten der Tiere am Gitter angefroren sind. Abgesehen davon entspricht die Haltung der Tiere in diesen Farmen keineswegs der natürlichen Lebensweise. Falls Sie diesbzgl. Fragen haben, steht Ihnen Frau Loube gerne zur Verfügung, da sie sich in ihrer jahrzehntelanger Tierschutztätigkeit selbst von den Grausamkeiten in den Pelzfarmen persönlich überzeugen konnte.
m.jellasitz
presse und öffentlichkeitsarbeit
tierschutzverein klosterneuburg wien umgebund

Nachstehend daher der wissenschaftliche Bericht von © 1999 Markus Kappeler / Groth AG (erschienen in der WWF Conservation Stamp Collection,Groth AG, Unterägeri)

Der Europäische Nerz gehört innerhalb der Ordnung der Raubtiere (Carnivora) zur Familie der Marder (Mustelidae), die sich aus rund 65 Arten von Ottern, Dachsen, Skunks, Mardern, Wieseln, Iltissen und Nerzen zusammensetzt. Innerhalb der Marderfamilie zählt er zur Gattung Mustela, welche elf Arten von Wieseln, drei Arten von Iltissen und zwei Arten von Nerzen umfasst und als Sippe über weite Bereiche Europas, Asiens sowie Nord- und Mittelamerikas verbreitet ist.

Obschon der Europäische Nerz dem Amerikanischen Nerz (Mustela vison) überaus ähnlich sieht, wissen wir heute aufgrund molekularbiologischer Untersuchungen, dass nicht jener sein engster Verwandter innerhalb der Gattung Mustela ist, sondern dass ihm der Europäische Iltis (Mustela putorius) und das Sibirische Feuerwiesel (Mustela sibirica) am nächsten stehen. Die grosse Ähnlichkeit der beiden Nerzarten beruht also auf dem Umstand, dass sich beide Arten unabhängig voneinander auf die Nutzung derselben ökologischen Nische spezialisiert und dabei dieselben körperbaulichen Anpassungen herausgebildet haben – ein Phänomen, das die Zoologen als konvergente Entwicklung bezeichnen.Wie alle Mitglieder der Gattung Mustela ist der Europäische Nerz ein überaus schnelles und wendiges Kleinraubtier mit langgezogenem, schlankem Leib, kurzen Beinen und mittellangem Schwanz. Die Männchen sind mit einer Kopfrumpflänge von ungefähr 40 Zentimetern und einem Gewicht von gewöhnlich 800 bis 900 Gramm deutlich grösser als die Weibchen, welche normalerweise etwa 35 Zentimeter lang und 500 Gramm schwer sind. Für das Leben am und im Wasser ist der Sumpfotter vorzüglich ausgerüstet: Er besitzt kurze Schwimmhäute zwischen den Zehen, was ihn zu einem gewandten Schwimmer und Taucher macht. Seine Fingerkuppen sind borstig behaart, was ihm beim Festhalten schlüpfriger Beute dienlich ist. Die Hand- und Fussballen weisen griffige nackte Polster auf, was ihm einen sicheren Tritt auf feuchtem Fels und schlammigen Uferbänken vermittelt. Zudem ist sein Fell überaus dicht, seine Haut recht derb und sein Unterhautfett ausgeprägt, was ihn gegen die Auskühlung im kalten Wasser, wo er viel unterwegs ist, gut schützt.

Der Europäische Nerz lebt an Bächen, Flüssen, Sümpfen und Seen – von Meereshöhe bis zur Gletscherzone – und er bewegt sich kaum je weiter als 150 Meter von seinem Heimatgewässer weg. Bevorzugt hält er sich im Umfeld recht schnell fliessender Flüsse und Bäche mit klarem Wasser auf, wo die Ufer mit üppigem Pflanzenwuchs und angeschwemmtem Holz, mit Hohlräumen unter Wurzeln und mit Spalten zwischen Steinen günstige Verstecke und vielfältige Möglichkeiten zum Stöbern bieten.

Sein Lager wählt der Europäische Nerz nahe am Wasser in hohlen Bäumen, unter Wurzelstöcken oder zwischen Felsen und oft auch in vorgefundenen und nach seinen Bedürfnissen erweiterten Nagetierhöhlen. Dort verschläft er den Tag und geht dann in der abendlichen Dämmerung und der nächtlichen Dunkelheit auf Beutefang. Zum Opfer fällt dem tüchtigen Räuber ein breites Spektrum land- wie wasserlebender Kleintiere – von Schnecken, Insekten und Krebsen über Fische, Frösche und Molche bis hin zu Vögeln und Kleinsäugern, insbesondere Nagern.

Die Paarungszeit fällt hauptsächlich in die Frühlingsmonate März und April. Wie viele andere Säugetierarten, bei denen das Männchen deutlich grösser ist als das Weibchen, scheinen die Nerze polygam zu sein: Es kommt also nicht zu einer zeitweiligen monogamen Paarbindung während der Fortpflanzungszeit, sondern es paart sich jedes dominante Männchen mit mehreren Weibchen, die in seiner Nachbarschaft wohnen.

Nach einer Tragzeit von ungefähr sechs Wochen bringt das Nerzweibchen zumeist im Mai zwei bis sieben Junge zur Welt. Diese sind bei der Geburt winzig klein, wiegen nur etwa zehn Gramm, haben verschlossene Augen und sind völlig hilflos. Sie tragen anfänglich ein dünnes, flaumartiges Haarkleid, das einen violetten Farbton aufweist. Während der nächsten Wochen wächst ihnen dann ein richtiges Fell, so dass sie nach und nach die Färbung der Eltern annehmen.

Im Alter von etwa fünf Wochen öffnen die jungen Nerze ihre Augen. Sie beginnen dann, die nähere und bald auch die weitere Umgebung des Wurfnests zu erkunden. Gleichzeitig werden sie von der Muttermilch entwöhnt und üben sich fortan in der Kleintierjagd. Sie wachsen erstaunlich rasch heran: Im Alter von drei Monaten kann man sie kaum mehr von ihrer Mutter unterscheiden, spätestens im Herbst lösen sie sich von ihr, und im Alter von etwa neun Monaten sind sie bereits geschlechtsreif. In Menschenobhut können Europäische Nerze ein Alter von acht bis zehn Jahren erreichen.