Tierschutzprozess 34. Tag
Donnerstag 17. Juni 2010
Inhalt:
Der heutige Prozesstag war der letzte vor einer längeren Pause, die dazu dienen soll, die fehlenden Protokolle der Sitzungen nachzuliefern. Die Richterin gab an, ihr würde die Zeit fehlen, um die Protokolle zu lesen. Es würde sich um 110 Seiten pro Prozesstag handeln. Deshalb würden noch die Protokolle aller Prozesstage außer der ersten fünf fehlen.
Die Richterin hatte schon vor langer Zeit angekündigt, dass der heutige Prozesstag von der Verteidigung und den Angeklagten genutzt werden könnte, um ihre Anträge, die sich seit geraumer Zeit stauen, vorzubringen. Allerdings blieb dann praktisch keine Zeit mehr dafür übrig. Für alle überraschend begann die Richterin dem Angeklagten DDr. Balluch stundenlang alle möglichen und unmöglichen Fragen zu stellen, sie blieb dabei allerdings ausnehmend freundlich und verständnisvoll. So wurden DDr. Balluch z.B. etwa 20 Fotos von seinen Büchern gezeigt, die die SOKO bei seiner Hausdurchsuchung aufgenommen hatte, und er sollte darüber Auskunft geben, warum er diese Bücher lese. Auf der anderen Seite ging es um das Magazin Lauffeuer, das offenbar zwischen 1998 und 2001 in Österreich erschienen war und das der Tierschützer-Zeuge der Anklage, Dr. Franz-Josef Plank, der Richterin überreicht hatte, um damit DDr. Balluch in irgendeiner Form zu beschuldigen.
Auch der Staatsanwalt schaltete sich in diese Befragung ein und zeigte DDr. Balluch eine Reihe von Emails bzw. Interneteinträgen, in denen es um die Offensive gegen die Pelzindustrie ging. DDr. Balluch sollte damit offenbar nachgewiesen werden, dass er mit dieser Gruppe etwas zu tun habe.
Nach dieser Befragung von DDr. Balluch blieb noch etwas Zeit für die Angeklagten, ihre Stellungnahmen zu den Zeugenaussagen der letzten Tage zu beenden. Dann begann Anwalt Mag. Traxler noch die ersten seiner Anträge zu stellen und schon war der Prozesstag zu Ende.
Der Sechstangeklagte war wieder von seiner Krankheit genesen und zurück im Gerichtssaal, dafür blieb heute die Achtangeklagte wegen Krankheit fern. Wiederum waren etwa 40 PolizeischülerInnen und 10 sonstige Personen im Gerichtssaal als ZuschauerInnen anwesend. Die Verhandlung begann um 9:05 Uhr damit, dass die Richterin dem Sechstangeklagten die Ereignisse der letzten beiden Prozesstage vortrug.
Befragung von DDr. Balluch zu den VGT-Aktivistentreffen 1997-2000
Die Richterin sagte plötzlich, dass sie noch ein paar Fragen an DDr. Balluch habe. Sie wollte wissen, wer damals bei den Aktivistentreffen des VGT zwischen 1997 und 2000 anwesend gewesen sei. DDr. Balluch sagte dazu, er werde ZeugInnen aus dieser Zeit suchen und bei Gericht beantragen, um zu beweisen, dass bei diesen Treffen keine kriminellen Dinge besprochen und keine ALF-Ideologie verbreitet worden sei, und zwar weder von ihm noch von einer anderen Person.
Dann fragte die Richterin: Gibt es da Listen mit Aktivisten, die eingeladen wurden. Wer hat diese Treffen organisiert?
. DDr. Balluch meinte: Die hat der Herr Plank organisiert oder jemand vom VGT-Büro. Ich war damals ja nicht in dem Büro. Die AktivistInnen wurden, glaube ich, per Post eingeladen damals. Aber der Herr Faulmann weiß das sicher besser.
Faulmann sagte dazu, dass die Einladungen postalisch verschickt worden seien. Dann fragte die Richterin, wie viele Leute durchschnittlich gekommen seien. Zwischen 5 und 15, glaub ich, meinte Faulmann dazu. Welche Personen der Angeklagten anwesend gewesen seien, fragte die Richterin, zwischen 1997 und 2000. Richter, DI Völkl, DDr. Balluch und er selbst, sagte Faulmann.
Richterin: Was ist da passiert, bei diesen Aktivistentreffen, Herr DDr. Balluch?
DDr. Balluch: Es wurden die Demonstrationen der nächsten Wochen besprochen.
Richterin: Welche Art von Demonstrationen?
DDr. Balluch. Ja, etwas, das neu war, durch mein Erscheinen, waren die wöchentlichen Demonstrationen, das hat es bis dahin nicht gegeben. Bis dahin war der Verein eher danach ausgerichtet, große Medienaktionen einmal im Monat zu machen und ich habe die Erneuerung gebracht, dass wir wöchentliche Demonstrationen machen, dass wir eine Präsenz haben vor den Pelzgeschäften. Und auch die Kundgebungen jeden Samstag am Stephansplatz, die machen wir seit damals und bis heute.
Richterin: Haben Sie in England ähnliche Aktivitäten gemacht, Herr DDr. Balluch?
DDr. Balluch: Ich war in England hauptsächlich gegen die Hetzjagden engagiert, die es in Österreich ja gar nicht gibt. Also eher nicht.
Keith Mann und Barry Horne
Dann fragte die Richterin wieder nach Barry Horne und Keith Mann. Dazu sagte DDr. Balluch: Keith Mann habe ich überhaupt nicht gekannt. Keith Mann ist 1991 bei einer Straftat festgenommen worden. Er ist dann, glaube ich, 1993 aus dem Gefängnis entflohen und 1994 wieder festgenommen worden. Er kam dann erst 2001 aus dem Gefängnis wieder heraus, also lange, nachdem ich England bereits verlassen hatte.
Dann fragte die Richterin nach Barry Horne und ob DDr. Balluch bei den Aktivistentreffen über ihn und seine Aktivitäten gesprochen habe. DDr. Balluch: Das konnte ich nicht, weil ich ihn nicht persönlich kannte, aber es wurde sicher über seine Aktivitäten gesprochen, weil er zu dieser Zeit ja gerade einen Hungerstreik im Gefängnis machte. Es gab auch eine Solidaritätsveranstaltung zu diesem Hungerstreik und Gedenkkundgebungen nach seinem Tod.
Die Richterin fragte dann: Haben Sie über Verhältnismäßigkeiten gesprochen, wenn es auf der einen Seite Beeinträchtigungen durch wirtschaftliche Sabotageakte gab und auf der anderen Seite Umstände, die das rechtfertigen?
DDr. Balluch: Nein, haben wir nicht. Diese Aktivistentreffen hatten alleinig den Sinn die Aktivitäten der nächsten Wochen zu planen. Weil wir damals nicht per Email vernetzt waren und weil wir eben auch keine Demoaufrufe machen konnten, wurden dort lediglich konkret die Termine und Abläufe unserer Aktivitäten besprochen. Es gab keine ideologische Diskussion.
Zur Zeitschrift Lauffeuer
Die Richterin fragte dann, was es mit dieser Zeitschrift Lauffeuer
, die Dr. Plank vorgelegt habe und von der er behauptet habe, sie sei bei diesen Aktivistentreffen ausgeteilt worden, auf sich habe. DDr. Balluch: Dieses Magazin war damals wahrscheinlich allen bekannt, die in der Tierschutzszene waren. So oft kann es allerdings nicht ausgeteilt worden sein, denn es gab ja nur 5 Ausgaben davon, also jedes Jahr einmal.
Es werde durchaus auch angesprochen worden sein, aber das sei nie im Vordergrund gestanden. Jedenfalls habe er, DDr. Balluch, dieses Magazin nicht ausgeteilt. Faulmann sagte dazu, Dr. Plank selbst habe das Lauffeuer verteilt.
Die Richterin projizierte das Lauffeuer dann an die Wand. Dort war im Editorial zu lesen, dass die Artikel ohne Wissen der AutorInnen aus dem Internet genommen worden seien, und dass das Magazin nur zur Verbreitung von bereits vorhandenen Informationen diene, aber keine eigenen Berichte geschrieben würden.
Ob DDr. Balluch wisse, wer das Lauffeuer verfasst habe, fragte die Richterin. DDr. Balluch: Nein, aber soweit ich das gesehen habe, war es nicht so, dass da überhaupt jemand extra für dieses Magazin etwas geschrieben hätte.
Dann fragte die Richterin nach dem Impressum. DDr. Balluch meinte dazu, dass es in den vorgelegten Ausgaben keines gegeben habe. Dann fragte die Richterin, ob in diesem Magazin ALF Ideologien verbreitet worden seien. DDr. Balluch: Soweit ich weiß, gab es darin Medienmeldungen und Bekennerschreiben, die anderswo veröffentlicht worden waren. Diese wurden dort 1 zu 1 widergegeben. Aber der Schwerpunkt dieser Hefte waren Berichte von Demonstrationen, die mit nichts Kriminellem etwas zu tun haben und wahrscheinlich gab es auch ideologische Artikel, wie z.B. über Speziesismen in der Sprache, über Schimpansenrechte und ähnliches, allerdings auch aus dem Internet und nicht für dieses Magazin geschrieben. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass anhand dieses Heftes eine Diskussion darüber stattgefunden haben soll, ob es gerechtfertigt sei, Straftaten für Tierschutzziele zu begehen oder Gewalt auszuüben und ich kann mich auch nicht erinnern, dass in diesen Heften ein Aufruf gestanden ist, dass man so etwas tun soll. Es waren Berichte von legalen Demonstrationen und Kampagnen, kurze Notizen zu Straftaten, die in den Medien erschienen sind und Artikel aus dem Internet, die generell die Tierrechtsfrage diskutierten, aber nichts mit Gewalt zu tun hatten.
Es habe sich um ein typisches Underground-Magazin gehandelt, wie das in allen sozialen Bewegungen existiere.
Die Richterin wollte noch wissen, ob man sich durch das Lesen des Magazins bzw. durch Hinweise im Magazin einen Überblick über die ALF habe schaffen können. DDr. Balluch meinte, dass das ausschließlich aus dem Lauffeuer nicht möglich gewesen sei, aber vielleicht wären dort Internetadressen angegeben gewesen, von denen man mehr Information hätte beziehen können. Danach fragte die Richterin Faulmann zum Lauffeuer, er konnte sich aber inhaltlich überhaupt nicht mehr daran erinnern.
Vorwurf von Dr. Plank bzgl. Pummersdorf
Dann wandte sich die Richterin mit ihren Fragen wieder an DDr. Balluch: Bevor ich vergesse, was sagen Sie zu der Aussage des Dr. Plank, er hätte Sie am 4.1.2000 in St. Pölten aussteigen lassen?
DDr. Balluch: Das ist eine leicht widerlegbare Lüge, die ihm offensichtlich eingefallen ist, da er bemerkt hat, dass keine Beweise gegen mich vorliegen. Diese Lüge kann ich schon dadurch widerlegen, dass ja die Polizei mein Schitourenbuch hat, wo alle Schitouren eingetragen sind, auch die mit Herrn Plank, es hat welche gegeben, aber nicht am 4. Jänner, weil da war ich mit meinem Bruder und meiner Partnerin am Ötscher und dieses Schitourenbuch hat ja die Polizei genommen, bevor ich überhaupt wusste, dass hier gegen mich ermittelt wird.
Richterin: Sie sagen also, das stimmt nicht.
DDr. Balluch: Ja, das stimmt nicht und es stimmt aus mehreren Gründen nicht, die ich auch anführen kann, z.B. hatte ich zu dieser Zeit ein Auto, warum sollte ich also mit Dr. Plank mitfahren?
Warum lügt Dr. Plank?
Die Richterin wollte wissen, warum DDr. Balluch glaube, dass Dr. Plank lüge. DDr. Balluch: Weil der Plank mich zu Tode hasst.
Richterin: Er hasst Sie, warum?
DDr. Balluch: Ja, und er will mir um jeden Preis etwas antun.
Richterin: Warum hasst er sie?
DDr. Balluch: Ich weiß nicht, was sich da aufgestaut hat, er ist jedenfalls der Überzeugung, ich habe ihm sein Leben zerstört, oder sein Lebenswerk zerstört. Er behauptet z.B. auch in seiner Aussage, ich hätte 5 gerichtliche Verfahren gegen ihn geführt. Ich habe aber nie auch nur ein einziges Verfahren gegen ihn geführt. Ich habe ihn weder angezeigt, noch ein Gerichtsverfahren gegen ihn geführt. Er war mir immer egal. Er behauptet, ich hätte die Vorwürfe zweckentfremdeter Spendengelderverwendung gegen ihn fingiert. In Wirklichkeit hat es die Buchhaltung aufgedeckt und der Kassier hat es in den Vorstand getragen, das hat überhaupt nichts mit mir zu tun gehabt. Es gab dann eine demokratische Wahl eines neuen Vorstandes, bei der die Mitglieder entschieden haben, welche Form der Spendengeldverwendung ihnen lieber ist. Ich wurde bei dieser Wahl nicht gewählt, ich war nicht einmal aufgestellt. Plank wurde allerdings abgewählt, weil der Verein mit einer 80% Mehrheit seine Spendengeldverwendung nicht billigte. Plank hat auch behauptet, ich hätte die ganzen Mitglieder angerufen. Ich habe kein einziges Mitglied angerufen, in Wirklichkeit hat er sie alle angerufen. Also diese ganzen Sachen spielen sich nur in seiner krankhaften Fantasie ab. Sie sind nicht real.
Haben Sie Angst vor ihm, fragte die Richterin. DDr. Balluch: An und für sich nicht, aber wenn er sich so benimmt, wie hier im Gerichtssaal, denke ich mir schon, irgend etwas stimmt da nicht mit dem. Ich habe nie etwas gegen ihn unternommen, ich habe ihn nie verfolgt, ich hab ihn nie irgendwo raus gedrängt. All das gibt es nur in seiner Fantasie und er hasst mich dafür abgrundtief bis zur Selbstzerstörung.
Richterin: Wollten Sie den VGT damals übernehmen?
DDr. Balluch: Überhaupt nicht. Es war so, dass er alleiniger Zeichnungsberechtigter auf allen VGT Konten war und da hat die Buchhaltung gemeldet, dass hier eine sehr zweifelhafte Spendengeldnutzung passiert ist. Es wurde dann aus dem Verein heraus versucht, eine Kontrolle einzuführen. Niemand wollte ihn loswerden. In einem Mediationsgespräch ist es darum gegangen, eine Finanzkontrollgruppe ins Leben zu rufen, die über alle größeren Ausgaben abstimmen muss. Es ging dabei nicht um eine Anzeige oder eine Anklage, es ging darum, dass wir intern eine Kommission haben wollten, die seine finanziellen Ausgaben kontrolliert. Er hat das aber auf jeder Ebene verweigert und deshalb ist die Sache eskaliert.
Die Richterin wollte dann wissen, ob es zwischen DDr. Balluch und Dr. Plank Auffassungsunterschiede gegeben habe, wie die Ziele des Tierschutzes erreicht werden können. Nein, sagte DDr. Balluch, in den Methoden des Vorgehens nicht. Es war nur so, dass bis dahin die Tierschutzarbeit eher medial war, also man hat eher den Schwerpunkt darauf gelegt, in den Medien vertreten zu sein, während ich dann einen neuen Winkel eingebracht habe und dieser Winkel war, die Menschen direkt auf der Straße anzusprechen, wöchentlich z.B. diese Demonstrationen am Stephansplatz zu machen, wo man nicht die Medien informiert, sondern die Menschen, denen man begegnet und mit denen man spricht. Das war das einzige, was neu war und das hat ihn überhaupt nicht gestört, denn von 1997 bis 2002 sind ja diese Demonstrationen alle immer gelaufen, auch unter seiner Geschäftsführung und finanziert vom Verein und da war überhaupt kein Widerspruch von seiner Seite vorhanden. Also der Konflikt ging nur um das Finanzielle und überhaupt nicht um einen Auffassungsunterschied.
Die anonyme Anzeige aus dem Jahr 2002
Die Richterin wollte von DDr. Balluch wissen, ob er eine Idee oder eine Vermutung habe, wer dieses anonyme Schreiben an die Polizei geschickt habe, wo von Anschlägen berichtet werde, und von dem Dr. Plank sage, er habe es nicht verfasst. DDr. Balluch: Das ist typisch seine Art. Natürlich hat er es schon verfasst. Ich kann auch Beweise dafür liefern, ich muss allerdings noch die Zeugen dazu zusammensuchen. Aber ich weiß aus zweiter Hand, dass er diese anonyme Anzeige als Kampfmaßnahme im damaligen konflikt angekündigt hat. Er hat es in seinem Kreis, bevor es passiert ist, im Rahmen des Finanzkonflikts angekündigt.
Was er genau angekündigt habe, fragte die Richterin. DDr. Balluch: Dass er eine anonyme Anzeige gegen mich machen wird. Und diese Personen, mit denen er damals versucht hat, die Mitglieder des Vereins auf seine Seite zu ziehen, die haben das kritisiert und gesagt, sie fänden das falsch und er hat es dann trotzdem gemacht.
Die Richterin fragte dann zu den Inhalten der anonymen Anzeige. Diese seien natürlich alle falsch, sagte DDr. Balluch. Das heißt, sagte die Richterin, Dr. Plank mache sich selber strafbar und behaupte Dinge, die nicht stimmen. Er sei mittlerweile so weit, dass er das tue, ja, antwortete DDr. Balluch. Und das sei tatsächlich erschütternd. Dieses anonyme Schreiben sei aber von damals, sagte die Richterin. DDr. Balluch: Damals hat er sich ja nicht strafbar gemacht, da es ja anonym war.
Richterin: Ich weiß schon, was Sie meinen, aber Sie behaupten ja, dass er es geschrieben hat, und dadurch hat er sich strafbar gemacht.
DDr. Balluch: Ja, genau, aber dass er das ja auch tatsächlich getan hat, sieht man im Akt in dem Bericht vom Kripo-Inspektor Blum, der 2002 die Befragung von Plank durchgeführt hat. Dem hat er wörtlich den Vorwurf der anonymen Anzeige wiederholt und zwar unter seinem Namen. Dass ich der Hauptdrahtzieher von Anschlägen gewesen sei, hat er behauptet. Das steht im Akt und ich kann Ihnen das Zitat geben.
Warum sollte er das tun, fragte die Richterin. Weil er mich zu Tode hasst und weil er alles dafür tun wollte, um mich loszuwerden, um die Kritik an ihm loszuwerden.
, sagte DDr. Balluch.
Die Richterin sagte dann, Dr. Plank sage, seit dem Dabeisein von DDr. Balluch hätte es radikalere Methoden gegeben. DDr. Balluch: Ich habe das jetzt nicht so in Erinnerung, dass es um radikalere Methoden im Verein gegangen sei, sondern ich habe in Erinnerung, dass er gesagt habe, es hätte seit meinem Erscheinen Straftaten gegeben. Aber das stimmt ja auch nicht, wenn man sich das anschaut, z.B. in Ried im Innkreis gab es eine Brandstiftung bei einer Legebatterie im Jahr 1996 bevor ich gekommen bin. Also offensichtlich hat es so etwas schon gegeben, bevor ich in Österreich war.
DDr. Balluch sagte dann, dass Dr. Plank zum Kriminalkommissar Blum im Jahr 2002 noch viel härtere Dinge gesagt habe, z.B. dass DDr. Balluch im Jahr 1996 in Dover in England einen Mordanschlag begangen habe. Die Richterin erkundigte sich nach der Stelle im Akt und DDr. Balluch konnte sie rasch vorzeigen, sodass sie an die Wand projiziert wurde. Dort stand auch, dass sich Dr. Plank gegenüber der SOKO im Jahr 2008 an diesen Vorwurf, der von ihm selbst gegenüber der Kriminalpolizei im Jahr 2002 geäußert worden war, gar nicht mehr erinnern konnte. Das beweise, dass Dr. Plank diese ganzen Anschuldigungen nur erfinde, meinte DDr. Balluch.
Die frühe Zeit im VGT
Die Richterin sagte, dass Dr. Plank den VGT gegründet habe und dann irgendwann DDr. Balluch dazu gestoßen sei. Ob er Dr. Plank als Führungsperson akzeptiert habe, wollte sie wissen. DDr. Balluch: Ja sicher, er hat mich ja angestellt. Ich war ja jahrelang angestellt. Er kann ja auch allein schon deswegen nicht gut mit mir nicht übereingestimmt haben, da ich ja jahrelang den Tierschutzunterricht gemacht habe. Ich habe in 270 Schulen in seinem Namen von 1997 bis 2002 vor 4 bis 21jährigen SchülerInnen gesprochen. Er würde mich dort nicht im Namen des Vereins hinschicken, wenn er der Meinung ist, ich bin ein fundamentalistischer Irrer.
Die Richterin las dann eine Stelle aus einer der Vernehmungen von Dr. Plank vor, in der dieser feststellt, dass DDr. Balluch sich nie mit dem Verein identifiziert habe. Richterin wollte wissen, ob das der Wahrheit entspreche. Er habe teilweise schon die VGT-Jacke getragen, sagte DDr. Balluch, da gebe es auch Fotos und z.B. in dem Film Tiere klagen an
vom ORF würde er diese Jacke tragen. Aber im Grunde sei es ihm grundsätzlich nicht besonders angenehm, mit so großen Logo-Jacken herumzugehen und er würde das auch heute nicht tun.
Die Richterin las weiter aus einem Aktenteil eine Aussage von Dr. Plank vor, in der er behauptete, dass sich DDr. Balluch wie ein Bittsteller vorgekommen sein müsse, wenn er bei Dr. Plank um Geld für VGT-Aktionen fragen musste. DDr. Balluch meinte dazu, er gebe sehr ungern Tierschutzspendengelder aus, das stimme also im Prinzip. Er habe immer versucht, so viel wie möglich selber zu bezahlen, ohne den Verein damit zu belasten. Die Richterin zitierte dann eine Aussage von Dr. Plank, nach der DDr. Balluch auch Aktionen mit TierrechtlerInnen aus der linken Ecke
durchgeführt habe. DDr. Balluch meinte, dass das stimmen könne.
Die Richterin sagte dann, dass Dr. Plank auch behaupte, dass DDr. Balluch versucht habe, den VGT an sich zu reißen. DDr. Balluch: Natürlich ist das nicht richtig. Wir waren, und das habe ich bereits versucht zu sagen, total konstruktiv in diesem ganzen Konflikt. Das ganze Problem ist aufgebrochen, weil die Buchhaltung und der Kassier sich über die Finanzgebarung beschwert haben. Wir wollten eine Finanzkontrolle und nicht eine Absetzung des Plank, also eine doppelte Kontozeichnungsberechtigung. Das hat er alles verweigert, dann ist das immer weiter eskaliert, bis es dann zu einer ganz normalen Wahl gekommen ist, in der ein neuer Vorstand gewählt wurde, an dem ich nicht beteiligt war. Der neu Obmann war Mag. Kurt Schmidinger.
Dr. Plank stiehlt dem VGT die Mitglieder-Datenbank
Wie das mit der Datenbank des VGT gewesen sei, fragte die Richterin. DDr. Balluch: Ja, es gab eine Anzeige, nicht von mir, aber vom Verein, dass er unsere Datenbank genutzt hat. Das konnte nachgewiesen werden, dass er das gemacht hat, allerdings wurde das vom Gericht nicht als strafrechtsrelevant angesehen, weil der die Daten für den Vorteil anderer, nämlich seines Vereins, und nicht für seinen Vorteil benutzt habe. Aber das Gericht hat ganz deutlich gesagt, ja es stimmt, Plank hat die Daten des VGT benutzt. Das Gesetz wurde seitdem vom Parlament geändert, und heute wäre derselbe Datendiebstahl strafbar. Heute ist es nämlich strafbar, die Datenbank von jemandem zu stehlen, wie der Plank das gemacht hat, auch wenn man sie nicht für den eigenen Vorteil, sondern für den eines anderen nutzt.
Hat DDr. Balluch einen autoritären Führungsstil?
Die Richterin stellte dann fest, dass Dr. Plank gegenüber der SOKO behauptet hatte, der Führungsstil von DDr. Balluch sei autoritär mit faschistoiden Tendenzen. Diese Bemerkung sorgte für Belustigung im Saal. DDr. Balluch: Ja was soll ich dazu sagen? Plank hat gegenüber der SOKO auch behauptet, ich bin der Hitler und mein Bruder ist der Göring! Was soll man dazu sagen?
Die Richterin wollte wissen, wie Dr. Plank auf solche Vergleiche komme. DDr. Balluch: Ja wie kommt er darauf, ich interpretiere das so, dass er einfach wahnsinnig negativ über mich schreiben möchte. Man muss dazu sagen, Dr. Plank ist ja ein hochgradig esoterischer Mensch, er hat sich einen Bunker gebaut, um bei der Jahrtausendwende von UFOs gerettet zu werden, wenn die Welt untergeht. Plank ist ein Mensch, der paranoide Züge hat und der dann Identifikationen macht mit Personen, die er für sein Schicksal oder für nachteilige Situationen für sich in Beziehung setzt. Das sind halt dann große negative Gestalten, wie Hitler, und die identifiziert er mit mir und meint, das müssten dieselben sein. Er ist ja auch der Meinung, glaube ich, dass Hitler Satan gewesen sei, er hat eben einen sehr sehr esoterisch-verqueren Zugang zur Welt.
Dr. Plank versucht die SOKO-Ermittlungen gegen DDr. Balluch zu nutzen
Danach las die Richterin eine längere Stelle des Berichts von SOKO-Chefin Bogner vor, in der diese davon spricht, dass Dr. Plank sie nach seiner Einvernahme vom 8. Jänner 2008 immer wieder angerufen habe. Insbesondere habe er dann nach den Hausdurchsuchungen und Festnahmen von der SOKO Beweise gegen DDr. Balluch haben wollen, die sie ihm nicht habe geben können.
DDr. Balluch: Dazu werde ich auch ZeugInnen rufen, dass Plank eine Reihe von Vereinen sofort nach unserer Verhaftung angerufen hat und allen gesagt hat, sie sollen gegen mich Stellung nehmen. Er hat aber niemanden dazu gewinnen können. Ich werde diese Vereine und Personen alle als ZeugInnen nennen, die belegen, dass er sofort etwas gegen mich unternehmen wollte, wie er diese Chance gesehen hat. Er wollte von der Frau Bogner ja offensichtlich auch Informationen über mich, um sie gegen mich zu verwenden.
Kontakt zu Dr. Plank
Die Richterin wollte dann wissen, ob DDr. Balluch noch Kontakt mit Dr. Plank gehabt habe, nachdem dieser nicht mehr beim VGT gewesen war. Überhaupt nicht, sagte DDr. Balluch. Ob dadurch die Tierrechtsszene gespalten worden sei, fragte die Richterin. DDr. Balluch. Es gibt eigentlich niemanden im Tierschutz, der mit Plank etwas tun will, weil die Leute alle sehr deutlich gesehen haben, dass er diese Spendengelder missbraucht hat und dass er immer verrückter wird. Eigentlich hätte er jetzt einen neuen Job und einen neuen Verein, es könnte ja alles bestens sein, aber er ist von Hass zerfressen und erzählt jeder Person, mit der er spricht, wie ich ihn verfolgen würde. Er ist in der Tierschutzszene eben total isoliert, er hat keinen Kontakt mehr. So darf er z.B. beim Verband der österr. Tierschutzorganisationen nicht mitmachen, obwohl ich dort keinen Einfluss habe und nicht einmal selbst dabei bin.
Zurück zum autoritären Führungsstil
Die Richterin fragte, ob der Vorwurf, DDr. Balluch habe einen autoritären Führungsstil, mit dem Konflikt mit der BaT zu tun haben könne. Das glaube er nicht, dass das mit einem autoritären Führungsstil zu tun habe, sagte DDr. Balluch lächelnd.
Ob er von sich sage, dass er jemand sei, der gerne im Hintergrund stehe, fragte die Richterin. DDr. Balluch: Ist das jetzt eine Art persönliche Beichte oder wie?
Dazu solle sie das Kreuz vom Kasten nehmen und die Kerzerln anzünden, meinte DDr. Balluch und die Richterin lachte und sagte, dass sie das tun könnte.
Zurück zur anonymen Anzeige 2002
Die Richterin zitierte wieder aus der Einvernahme von Dr. Plank. DDr. Balluch: Ich wurde von diesem Beamten von der Kripo St. Pölten, der damals ermittelt hat, nie einvernommen. Herr Palmers, der damalige Obmann des VGT, hat mich angerufen und mir von den polizeilichen Ermittlungen erzählt. Ich habe dann den zuständigen Kripobeamten angerufen und ihm angeboten, mich freiwillig vernehmen zu lassen, aber die Polizei hat damals entschieden, dass die Vorwürfe so nichtssagend seien, dass sie das nicht ernst nehmen, und sie haben die Ermittlungen eingestellt, ohne mich überhaupt zu befragen. Jedenfalls ist das jetzt 8 Jahre her und ich habe bis jetzt nichts mehr davon gehört.
DDr. Balluch erinnerte dann noch die Richterin, dass sie Dr. Plank gefragt habe, wann dieser Finanz-Konflikt im VGT gewesen sei und er habe gesagt zwischen Dezember 2001 und April 2002. Und diese anonyme Anzeige sei genau im Februar 2002, also am Höhepunkt des Konflikts, an die Polizei geschickt worden. Also wenn das nicht Dr. Plank gewesen sei, dann wisse er auch nicht.
Dann sagte die Richterin: Also Sie sind der Ansicht, der Herr Dr. Plank hasst sie jetzt, weil er rausgeschmissen wurde?
DDr. Balluch: Ja und er glaubt, wirklich das nimmt paranoide Züge an, er glaubt, dass ich jetzt auch dauernd Verfahren gegen ihn mache. Er hat mehreren Personen das so glaubhaft erzählt, das man davon ausgehen muss, dass er es bereits selbst glaubt. Ich habe allerdings noch nie ein Verfahren gegen ihn gemacht. Ich habe ihn weder angezeigt noch ein Verfahren gegen ihn geführt. Ich habe ihn völlig ignoriert, er ist mir Blunzn. Er erklärt allerdings weiterhin jedem, dass ich ihn geklagt hätte, er hat sogar erklärt, ich würd ihm deshalb € 40.000 schulden. Das ist völlig lächerlich. Da hat er offenbar zu viele UFOs gesehen.
Zurück zum Lauffeuer
Die Richterin sprach dann wieder über das Lauffeuer-Magazin. Sie habe dort eine Internetseite gefunden, die aber nicht mehr existiere. Also habe sie Worte daraus als Suchbegriff in Google eingegeben. Als erster Eintrag ist dabei das Tatblatt erschienen und von dort gelangte sie zu den Grundsätzen der ALF und von dort zum Brandanschlag am Zirkus Knie. Das habe sie sich ausgedruckt.
Diese Webseite sei auch im Verfassungsschutzbericht 1998 erwähnt, sie sei also auch dem Verfassungsschutz bekannt gewesen, meinte DDr. Balluch. Was er damit sagen wolle, fragte die Richterin. Dass diese Webseite damals überall bekannt gewesen sei, meinte DDr. Balluch.
Wenn man das lesen und den Link zu Tatblatt verfolgen würde, dann wisse man bald, was die ALF sei, stellte die Richterin fest. Dieser Link zum Tatblatt sei nicht im Lauffeuer gestanden, sondern den habe die Richterin mittels Google gefunden, sagte DDr. Balluch. Dann kam die Richterin auf das Radio Orange zu sprechen und fragte ob DDr. Balluch damit etwas zu tun habe. DDr. Balluch meinte, er würde dort an einer Tierrechtsradiosendung mitarbeiten. Dann unterbrach ihn die Richterin und machte eine Pause.
Pause 10:45 Uhr – 10:49 Uhr.
Ein Brief von Dr. Edmund Haferbeck
Die Richterin erklärte dann, die SOKO habe einen Brief von Dr. Edmund Haferbeck bei der Hausdurchsuchung von DDr. Balluch gefunden. Der sei an ein Postfach adressiert gewesen, das mit dem Lauffeuer zusammenhänge. Die Richterin projizierte das Schreiben an die Wand. Darin erzählte Dr. Haferbeck von einer Schlachthofblockade in Deutschland und erklärte, wie sich AktivistInnen bei einer Festnahme durch die Polizei im Rahmen dieser Blockade zu verhalten hätten. Was DDr. Balluch dazu sage. Dieser meinte, es handle sich um die übliche Rechtsberatung im NGO-Bereich. Es ginge hier nicht um strafrechtlich relevantes Verhalten. Den Text finde er nicht problematisch, weil er keinen direkten Zusammenhang zu Straftaten sehe. Was hier stünde sei auch bei der Aktionsakademie von NGOs, die kürzlich stattgefunden habe, von RechtsanwältInnen gesagt worden. Man könne auch Dr. Haferbeck als Zeugen laden, er sei aber sowieso beantragt.
Zurück zum Lauffeuer
Die Richterin kam noch einmal darauf zurück, dass sie durch Googeln eines Links im Lauffeuer über die Webseite des Tatblatt zu einer Erklärung gekommen sei, was die ALF wäre. Das sei doch nicht weiter aufregend, sagte DDr. Balluch. Es gebe z.B. das Magazin der Tierbefreier in Deutschland, das Berichte über die ALF veröffentliche, das sei für Protestkulturen üblich. Das finde sich im Anarchismus, im Linksradikalismus und im Umweltschutz genauso. Auf was er sich beim Umweltschutz beziehe, fragte die Richterin. Z. B. auf die Earth Liberation Front, die eine eigene Webseite habe, sagte DDr. Balluch. Die Richterin unterbrach ihn und sagte, Greenpeace würde aber keine Auflistung von Berichten von Straftaten veröffentlichen. Der VGT auch nicht, sagte DDr. Balluch, und wies darauf hin, dass im Tierschutz Konsequent
, im Magazin des VGT, nichts dergleichen stünde. Aber auch im Umweltschutz gebe es subversive Zeitungen, wie z.B. Green Anarchist
, die Links zu Greenpeace angeben würden. Es gebe die Gruppe Earth First!, die sehr radikale Aktivitäten im Umweltschutz setze, und im Übrigen würden im Moment zwei AktivistInnen von Greenpeace in Japan in Untersuchungshaft sitzen und es gebe ein Strafverfahren gegen sie. Und Sea Shepherd sei von einer Person gegründet worden, die auch Greenpeace mitbegründet habe, und deren Obmann würde viel über Straftaten und über den Umgang mit der Polizei in seinen Blog und in die Sea Shepherd Magazine schreiben. Wenn Sie das anschauen, dann werden Sie sehen, dass solche Dinge auch für Umwelt- und Artenschutz passieren
, meinte DDr. Balluch.
Wenn man die Webseite gentrack-web.de aufrufe, führte DDr. Balluch weiter aus, dann finde man eine Liste von Umweltschutz-Straftaten. Welche Straftaten, wollte die Richterin wissen. Für den Umweltschutz gesetzte Straftaten
, sagte DDr. Balluch, strafrechtlich relevant, wenn z.B. Genmais zertrampelt wird oder wenn Bäume gespiked werden, damit die Sägen kaputt gehen, wenn man die Bäume umschneiden will, oder wenn z.B. ein Skiressort angezündet wird, weil es eben die Landschaft zerstört. Und in der Frauenrechtszeitschrift Emma findet man immer wieder eine Liste von Straftaten, die von der feministischen Bewegung verübt werden, wie z.B. das Einschlagen von Scheiben von Sexshops. Dieses Verhalten ist bei sozialen Bewegungen nicht unüblich.
Fragen des Staatsanwalts
Der Staatsanwalt wollte von DDr. Balluch wissen, ob er im Jahr 2000 ein Auto gehabt habe. Ich hatte kein privates Auto
, sagte DDr. Balluch, aber ich hatte Zugriff zu einem Auto des VGT, mit dem ich auch immer gefahren bin. Zu dieser Zeit war mein Auto aber in der Reparatur, also in diesen Tagen, und so bin ich mit dem Auto meiner Mutter zu den Schitouren gefahren. Das weiß ich deswegen, weil es im Tagebuch meiner Mutter steht, das ich dem Gericht bereits vorgelegt habe.
Der Staatsanwalt wollte wissen, was das für ein Auto gewesen sei. Im Tagebuch seiner Mutter sei das angeführt, sagte DDr. Balluch, es habe sich um einen blauen Seat gehandelt. Das würde man übrigens auch in diesem Film Tiere klagen an
sehen können. Er sei als Fahrer dieses Autos zu sehen.
Kennt DDr. Balluch die OGPI?
Der Staatsanwalt wollte dann wissen, wer die Tierrechtsnachrichten für die Tierrechtsradiosendung mache. Das seien verschiedene Personen, meinte DDr. Balluch. Es gebe da ein Kollektiv, das diese Nachrichten zusammentrage. Der Staatsanwalt legte dann einige Zitate aus diesen Tierrechtsnachrichten vor, in denen die Offensive gegen die Pelzindustrie OGPI erwähnt wurde. Ob das nicht beweise, dass DDr. Balluch diese Gruppe kenne. Es handle sich wahrscheinlich um Zitate aus Presseaussendungen dieser Gruppe, meinte DDr. Balluch. Er müsse sie deshalb nicht kennen und er kenne sie auch nicht.
Dazu sagte der Staatsanwalt: Kann es sein, dass Ihnen diese OGPI doch bekannt war und Sie diese Gruppierung oder diese Internetplattform doch gekannt haben?
DDr. Balluch antwortete: Kann es sein, dass Sie sich an das Fadinger Email erinnern, das die Polizei hat, in dem ich schreibe: wer ist diese Offensive, was sind das für Leute, wie kommen die dazu zu behaupten, alle unsere Demonstrationen vor pelzführenden Kleiderketten wären ihre. Also wen und mit welcher Motivation hätte ich da anlügen sollen?
Dann zitierte der Staatsanwalt ein Schreiben, in dem ein Aufruf zur Aktivität gegen die Pelzindustrie stand und die Webseiten von BaT, VGT und OGPI angegeben waren. Der Staatsanwalt fragte dann, ob das nicht beweise, dass es doch eine Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen gegeben habe, oder wie man das sonst deuten solle. Jetzt würde er wenigstens zugeben, dass der VGT und die BaT verschiedene Organisationen seien, sagte DDr. Balluch und fügte die Frage hinzu, wessen Schreiben das denn sei. Das habe die SOKO auf dem VGT-Computer gefunden. Man sollte die AutorInnen als ZeugInnen vernehmen, schlug DDr. Balluch vor. Bisher habe das Gericht immer untersagt, dass man Aussagen von Personen vorlege, die noch nicht als ZeugInnen vernommen worden seien. Jetzt würde der Staatsanwalt genau das tun. Kann ich dem entnehmen, dass Sie meine Frage nicht beantworten wollen?
, fragte der Staatsanwalt. Das ist Ihre Interpretation
, meinte DDr. Balluch.
Das sei keine Zeugenaussage, sondern das sei ein Flugblatt, sagte der Staatsanwalt. Ja, aber das könnten auch Sie verfasst haben
, meinte DDr. Balluch und fügte hinzu, dass er dieses Flugblatt noch nie gesehen habe. Ok, also Sie nehmen dazu nicht Stellung
, sagte der Staatsanwalt. Um welches Jahr es sich eigentlich handle, fragte DDr. Balluch. Ich dachte, Sie können mir das sagen
, meinte der Staatsanwalt. Nein, er habe diesen Zettel noch nie gesehen, sagte DDr. Balluch.
Benutzt DDr. Balluch doch das Wort tierisch
?
Der Staatsanwalt legte dann triumphierend ein Email vor, das von DDr. Balluch stammte und den Titel hatte Pelz, ein Thema für politisch Engagierte?
. Auffällig sei an diesem Text, so der Staatsanwalt, dass darin das Wort tierisch
vorkomme. Das sei ja ein Wort, das DDr. Balluch angeblich ablehne. Das sei richtig, er verwende das Wort tierisch
nicht, kommentierte DDr. Balluch. Dann zeigte der Staatsanwalt den Text des Emails an der Wand.
Dieser Text würde genau seine Behauptung stützen, sagte DDr. Balluch verwundert. Darin werde gesagt, dass tierisch ungehemmt
mit menschlich feinfühlig
ein Gegensatzpaar bilde. Deshalb würde er tierisch
ablehnen. Es sei doch nicht möglich, in einem Text zu erklären, dass man das Wort tierisch
ablehne, ohne es dabei zu erwähnen und zu verwerfen. Dass der Staatsanwalt diese Erwähnung im Kontext der Verwerfung als Hinweis sehe, dass er, DDr. Balluch, dieses Wort doch benutze, sei doch lachhaft!
Zum Tierrechtskongress 2002
Der Staatsanwalt wollte wissen, wer die Tierrechtskongresse und insbesondere den Kongress im Jahr 2002 veranstaltet habe. Das würde ein Organisationskomitee machen, meinte DDr. Balluch, das aber sehr stark vom VGT beeinflusst und bestimmt sei. Ob er da auch dabei sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte DDr. Balluch, die Tierrechtskongresse seien seine Idee gewesen. Der Staatsanwalt legte dann das Programm dieses Kongresses vor und betonte, die OGPI sei dort erwähnt.
Dazu sagte DDr. Balluch: Sie sprechen von der Zusammenarbeit verschiedener Tierrechtsgruppen, also nicht davon, dass diese durch diese Zusammenarbeit eine gemeinsame Organisation bilden, sondern verschiedene Organisationen bleiben würden, die zusammenarbeiten. Also doch keine kriminelle Organisation. Ich sehe Licht am Horizont. Natürlich ist Zusammenarbeit immer ein Thema bei solchen Kongressen sozialer Bewegungen. Dieser Kongress, sowie alle Kongresse seit dem, wird wie folgt organisiert. Es gibt ein Komitee, das verbreitet den Zeitpunkt und den Ort, an dem der Kongress stattfindet und lädt dann alle Personen ein, beliebige Themen für Workshops, Diskussionen und Vorträge anzubieten. Wenn die OGPI dann so drinnen steht, dann heißt das, es hat jemand aus Deutschland vorgeschlagen, sie oder er würde kommen, würde einen Vortrag halten und wolle das unter dieser Bezeichnung tun. Vom Organisationskomitee werden keine Inhalte vorgegeben, sondern das Komitee bildet nur eine Plattform als Basis für die Organisationsstruktur, die Inhalte werden von den Menschen selber eingebracht. Und es wird als Grundsatz kein einziger Vortrag abgelehnt. Alles, was die Leute vortragen wollen und was mit Tierschutz und Tierechten zu tun hat, kann vorgetragen werden, auf die Weise, wie sie das wollen, das heißt unter dem Namen und Titel, den sie sich geben. So ist das auch dort abgelaufen. Interessant ist ja, dass die Pelzkampagne in Wien davon abgetrennt in einem separaten Workshop behandelt wurde, also offenbar nichts mit der OGPI zu tun hatte. Und es steht auch ein Workshop zu Pelzdemonstrationen in Wien in diesem Programm. Also ist offensichtlich, dass was wir hier in Wien gegen Pelz machen, getrennt von dem gesehen werden muss, was eine OGPI in Deutschland macht. Das belegt dieser Workshop.
Wie werden die Straftaten begangen?
Die Richterin fragte dann, wie es möglich sei, dass unbekannte TäterInnen in Deutschland in der Art und Weise genau gleich vorgehen würden, wie jene Leute, die in Österreich Straftaten ausüben würden. Dazu sagte DDr. Balluch: Das ist ganz einfach und leicht erklärbar. Seitdem es das Internet gibt, gibt es ganz einfache Möglichkeiten sich zu informieren, was wie und wo passiert und wenn man linksradikale oder feministische Straftaten ansieht, dann werden dort auch Scheiben eingeschlagen, es werden auch Schlösser verklebt und es werden auch Farbbomben geworfen. Das ist typisch für diesen Stil der underground Straftaten von Protestkulturen. Wenn Sie sich die Staatsschutzberichte anschauen, Linksradikale, Linksextremismus wie es dort heißt, da finden Sie sogar zehn Mal mehr Straftaten dieser Art, als für den Tierschutz. Das ist einfach ein soziales Phänomen.
Ob DDr. Balluch denn einen konkreten Zusammenhang zum Linksextremismus sehe und ob er meine, die TäterInnen seien Linksextreme. So habe er das nicht gemeint, er habe ja auch von FeministInnen gesprochen, meinte DDr. Balluch. Was er sage, ist, dass alle sozialen Bewegungen ihre politischen Anliegen in einer Gesellschaft, wie der unsrigen, die so vernetzt ist, dass man im Internet das alles nachlesen könne, was passiert, sehr parallele Phänomene dieser Art zeigen würden, dass es in allen sozialen Bewegungen eine gewisse Randgruppe gebe, die Straftaten setze, die alle eine ganz ähnliche Art haben und die auch ganz ähnliche Ziele haben und ein ganz ähnliches Vorgehen. Möglicherweise sei das auch sozial erklärbar, führte DDr. Balluch weiter aus. Für gewisse Leute, die ein politisches Anliegen haben, die sich unverstanden fühlen, oder die das Gefühl haben, sie können nichts ändern, könnte es das Naheliegendste sein, dass man eine Scheibe einschlage. Da gebe es ein Geschäft, das für sie untragbar handle, sie fühlten sich machtlos und schlagen einfach die Scheibe ein, die direkt vor ihnen steht. Das ließe sich also auch völlig ohne Internet erklären. Aber das wesentliche, der Beleg, dass es sich hier nicht um ein Komplott einer kriminellen Organisation handeln könne, sei der, dass in allen sozialen Bewegungen das gleiche Phänomen existiere.
Woher stammen die Bekennerschreiben?
Die Richterin wollte dann wissen, woher DDr. Balluch die Information von Bekennerschreiben habe, die er manchmal per Email weitergeleitet habe. Das könnten verschiedene Quellen sein, sagte DDr. Balluch. Viele Bekennerschreiben seien in der Tagespresse verbreitet worden, aber oft werde auch das Internet die Quelle sein. Internetaktivismus bedeute, man sei auf verschiedensten Email-Listen, man lese die Einträge auf verschiedenen Plattformen und wenn man etwas finde, dann gebe man es einfach auf jene Listen und Plattformen weiter, auf denen es noch nicht stehe. Auf diese Weise würden sich Informationen am Internet sehr schnell ausbreiten.
Könne er konkrete Seiten nennen, auf denen man so etwas nachlesen könne, fragte die Richterin. Er sei auf sehr vielen verschiedenen Email Listen eingetragen, sagte DDr. Balluch, sowohl international als auch in Österreich, und lese in Plattformen. Er interessiere sich aber nicht speziell für Straftaten, sondern generell für alle News, die mit Tierschutz in irgendeinem Zusammenhang stehen würden. Die Email-Liste Tierrechtsnachrichten sei so ein Beispiel.
Aber wenn die Information im Internet stehe, dann müsse sie jemand als ErsteR dorthin gesetzt haben, stellte die Richterin fest. Wer das nach Ansicht von DDr. Balluch ins Internet stelle, fragte sie. Es habe im Jahr 2000 z.B. eine namens Zwurz
gegeben, und da sei auch eine Email-Adresse dazu verbreitet worden und werden Menschen beim Internetsurfen festgestellt haben, dass sie dieser Seite eine Meldung schicken könnten, wenn sie wo eine Scheibe einschlagen. Dann erscheine diese Information auf dieser Seite, das würde dann jemand lesen und auf eine Email-Liste weitergeben, und von da ginge es von einer Liste zur nächsten und so verbreite sich das.
Gut, meinte die Richterin, dann würde die Information von solchen Webseiten kommen. Oder aus den Medien, meinte DDr. Balluch, weil diese Zurndorf Geschichte sei ja im Kurier gestanden, das habe dann dort wer gesehen und weitergeschickt. Bei Pummersdorf sei das auch so gewesen. Das habe man ja überall in den Medien finden können. Dann habe jemand die ganzen Berichte zusammengestellt und auf die verschiedensten Listen verschickt, sodass die Leute informiert worden seien. Das würde er, DDr. Balluch, eigentlich täglich machen, dass er Informationen, die er bekommen würde, kurz zusammenfasse und auf irgendwelche Listen setze. 99.99% der Zeit habe das aber nichts mit irgendwelchen Straftaten zu tun.
Zurück zum Lauffeuer
Die Richterin verwies wieder auf das Lauffeuer als eine Informationsquelle. DDr. Balluch: Gut, aber was Sie jetzt vorgelesen haben, zeigt, dass die Menschen, die Lauffeuer produzieren, überhaupt keine Straftaten setzen, sondern sie entnehmen alles, was dort abgedruckt wird, dem Internet und verbreiten es einfach. Das ist sozusagen eine Form der Prä-Internetzeiten, in denen eben noch nicht so viele Leute im Internet surfen und trotzdem informiert sein wollen, Journalismus nennt man das, genau genommen.
Das Lauffeuer habe aber über die ALF-Ideologie informiert und auch gezeigt, wie man strafrechtlich relevante Sachschäden begehe. Das sei nicht richtig, meinte DDr. Balluch. Wie man Sachschäden begehe habe die Richterin in ihren Vorhaltungen bisher noch nicht vorgelesen. Das sei aber im Tatblatt gestanden, meinte die Richterin. Aber das Tatblatt sei eine eigene Zeitung, die mit dem Lauffeuer nichts zu tun habe, antwortete DDr. Balluch.
Ja Herr Dr. Balluch, sagte die Richterin, aber über Google sei sie rasch vom Lauffeuer zum Tatblat gekommen und habe sich dort durch diverse Seiten geklickt. Aber auch das Tatblatt sei nichts Kriminelles, das sei eine vollkommen normale Zeitung gewesen, mit RedakteurInnen, mit denen man sprechen und die man treffen könne. Es habe dort Interviews mit ALF-AktivistInnen gegeben. Gut, und wie machen Sie jetzt den Link zu mir?
, fragte DDr. Balluch. Also der Link zu mir ist, dass der Herr Plank gesagt hat, dass ich dieses Heft verteilt habe. In diesem Heft finden Sie einen Link zu einer Webseite, wenn Sie diese googeln …
. Die Richterin unterbrach und sagte, man hab über Brandstiftungen im Tatblatt nachlesen können, über den Umgang mit Nachtsichtgeräten, wie man reagieren solle, wenn man einen Alarm auslöse und vieles mehr. DDr. Balluch: Bitte jetzt einmal ganz langsam, jetzt tun wir den Link, den Sie von diesen vorgelesen Sätzen zu mir ziehen, nachvollziehen: Es gibt einen Herrn Plank, der erzählt, ich hätte diese Zeitschrift verteilt, was nicht stimmt, aber das behauptet er. Herr Faulmann bestätigt, dass ich das nicht war. In dieser Zeitschrift steht in irgendeinem Artikel ein Link zu einer Webseite. Sie nehmen diese Webseite, googeln mit einigen Begriffen daraus, damit finden Sie einen Link zum Tatblatt, der nicht auf dieser Webseite steht, sonder per google erreicht wird. Auf diesem Tatblatt klicken Sie sich durch und finden einen Artikel, wo das steht, was Sie jetzt vorgelesen haben. Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass das, was dort steht, jetzt mir in irgendeiner Weise vorzuhalten ist. Weil, mit diesen google google Links kann ich überall hinkommen, zur verrücktesten Sekte, und wahrscheinlich geht es zu rechtsradikalen Inhalten auch recht flott.
Es stünde im Lauffeuer auch ein Link zur Webseite des VGT, sagte die Richterin. Ja, das sei aber zu einer Zeit gewesen, in der Plank der Geschäftsführer war, sagte Faulmann. DDr. Balluch: Dieses Lauffeuer, das Sie vorgelesen haben, belegt, dass diese Personen, die es produziert haben, nur Informationen gesammelt und verbreitet haben. Sie sind selbst nicht inkriminiert, das ist einmal das Erste. Das Zweite ist, Informationen zu verbreiten heißt, ja, man hat Informationen zu einem Verein wie dem VGT, der besonders viele Aktivitäten setzt und über seine Webseite diese Informationen verbreitet und daher verlinkt man jetzt zu dieser Seite. Das ist nicht verwunderlich. Ich glaube nicht, dass diese beiden Webseiten irgendetwas miteinander zu tun haben, oder die Menschen, die diese Webseiten machen. Ich kann aus dieser Zeitung und aus den von Ihnen vorgelesenen Sachen nicht ableiten, dass der VGT mit der Zwurz-Webseite oder dem Lauffeuer irgendetwas zu tun hat.
Fragen an David Richter
David Richter wurde dann von der Richterin zu den Aktivistentreffen des VGT zwischen 1997 und 2000 befragt. In der Zeit, in der Dr. Plank Geschäftsführer gewesen sei, sagte Richter, habe dieser diese Treffen organisiert und sie hätten im Materiallager des VGT in Wien stattgefunden.
Was er vom Lauffeuer wisse, fragte sie dann. Das Lauffeuer komme ihm bekannt vor, sagte Richter, er habe es einmal gesehen, er habe es aber sicher nicht von DDr. Balluch bekommen.
Noch einmal Fragen an DDr. Balluch zum Tierrechtskongress
Die Richterin wollte dann von DDr. Balluch wissen, ob der Tierrechtskongress eine geschlossene Veranstaltung gewesen sei. Die Tierrechtskongresse seien offene Veranstaltungen, in die jeder Mensch hineingehen könne, antwortete DDr. Balluch. Wie viele Menschen teilgenommen hätten, wollte die Richterin wissen. Damals im Jahr 2002 etwa 400, sagte DDr. Balluch. Aus welchen Schichten der Bevölkerung diese TeilnehmerInnen gekommen seien, wollte die Richterin wissen. Das seien tierschutzinteressierte Personen aus allen Schichten gewesen, sagte DDr. Balluch. Wenn man sich die Liste der RednerInnen anschaue, dann sehe man, dass ja auch viele Universitäts-ProfessorInnen, Abgeordnete zum Parlament und praktisch alle Tierschutzvereine, die es in Österreich gebe, vertreten gewesen seien.
SOKO-Chefin Bogner habe aber bis zu Ermittlungsbeginn noch nichts davon gehört gehabt, sagte die Richterin. Sie frage das jetzt wegen der öffentlichen Zugänglichkeit dieses Tierrechtskongresses 2002. Der Tierrechtskongress sei überall beworben worden, aber dass man nicht alle Leute in Österreich damit erreichen könne sei auch klar, meinte DDr. Balluch.
Stellungnahme von Jürgen Faulmann
Dann erklärte die Richterin, dass jetzt die anderen Angeklagten ihre Stellungnahmen zu den ZeugInnen der letzten Tage abgeben können. Faulmann sprach zuerst über die Besetzung des Krebsforschungsinstituts in der Borschkegasse in Wien im Jahr 2003. Diese Besetzung sei völlig friedlich gewesen und es habe danach keine Anklagen gegeben. Faulmann sei mit DDr. Balluch und Mag. Hnat in das Büro gegangen, das unversperrt gewesen sei, habe dann die Türe zugemacht und einen Aktenschrank vor die Türe geschoben und durch das Fesnter mittels Megaphon eine Rede gehalten. Nach ca. zwei oder drei Stunden habe er selbst die Besetzung aus freien Stücken beendet. Das sei also keine Straftat oder sonst wie relevant Tat für diesen Prozess gewesen.
Faulmann zur Schweinebefreiung
Faulmann sagte, er habe gegen den Sachverständigen Tschida zur Schweinebefreiung von Anfang an Einspruch erhoben, weil er kein Tierarzt sei. Das sei eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien gewesen, sagte die Richterin, diesen Sachverständigen gegen diesen Einspruch zu behalten.
Dann legte Faulmann einen Fachbericht aus der Schweineindustrie vor, nach dem die Ausfälle in Schweinefabriken üblicherweise bei 8% und nicht bei 0,5%, wie das der Tierarzt in seiner Zeugenaussage behauptet habe, liegen würden. Das käme durch die schlechten Haltungsbedingungen und durch die Räude zustande. Und im vorliegenden Betrieb würden die Haltungsbedingungen um nichts besser als in anderen Schweinefabriken sein. Der Tierarzt habe ja auch die Schweine in diesem Betrieb wegen Räude behandelt. Das alles zeige, dass die Zeugen nicht glaubwürdig seien und dass die Befreiung auf die Schweine eine positive gesundheitliche Auswirkung gehabt haben müsse.
Die drei toten Schweine seien schon vor der Befreiung tot gewesen, wie sogar aus dem überwachten Telefongespräch, das Faulmann geführt habe, ersehen werden könne. Darin würde eine Beschreibung der toten Schweine gegeben.
Im Übrigen habe der Sachverständige Tschida eine Rechnung über die Einholung einer meteorologischen Abfrage gestellt, aber diese nie abgeliefert.
Faulmann zum Jagdhüttenbrand Zurndorf
Die Zeugen zum Jagdhüttenbrand Zurndorf hätten zugegeben, sich auf der Fahrt abgesprochen zu haben, sagte Faulmann. Seltsam sei auch, dass ein Schaden von € 40.000 angegeben worden sei, die Versicherung aber das Doppelte gezahlt habe. Als Gesamtresümee müsse man zu diesem Jagdhüttenbrand sagen, dass der Begriff heiße Luft
dabei übertrieben sei.
Mittagspause 12:05 Uhr – 13:03 Uhr.
Weitere Fragen an DDr. Balluch
Nach der Mittagspause stellte die Richterin weitere Fragen an DDr. Balluch. Sie zeigte einen sehr langen Artikel auf der Webseite des VGT über Zirkusse. Am Artikelende wurde eine Liste von Quellen angegeben, aus denen die Information zu diesem Artikel gestammt habe. Unter diesen Quellenangaben fand sich auch das Lauffeuer.
DDr. Balluch dazu: Ja, dieser Artikel handelt von der Kampagne gegen den Zirkus und wenn man Informationen aus anderen Quellen hat, dann muss man die als redlicher Autor auch angeben. Es handelt sich also nicht um einen Hinweis, man solle sich das Lauffeuer magazin kaufen, sondern es handelt sich um den Hinweis, von hier habe ich meine Informationen zu meinem Artikel her. Das ist ja notwendig, wenn man seriöse Artikel schreibt. Im Übrigen ist nicht angegeben, wer der Autor dieses Artikels auf der VGT-Webseite ist.
Dann zeigte die Richterin ein Fadinger-Email von DDr. Balluch, in dem dieser auf einen kritischen Artikel in der Zeitung NEWS über Fasanerien aufmerksam machte und dazu aufforderte, positive Leserbriefe zu schreiben. Dann stand aber noch in dem Email, dass leider
im selben NEWS auch ein kurzes Kastel über die ALF zu finden sei.
DDr. Balluch: Es handelt sich offensichtlich um eine Recherche bei einer Fasanerie, die ich mit einem NEWS-Journalisten gemeinsam gemacht habe. Und da eben zu dieser Zeit offensichtlich so eine Brandstiftung in einer Schweinemasthalle stattgefunden hatte, haben sie dann auch einen Artikel über diesen Vorfall in diese Ausgabe von NEWS hineingetan. Aus meinem Email ist aber deutlich zu entnehmen, dass ich das nicht gut finde. Ich schreibe ja, leider ist da auch so ein Artikel dabei und das schwächt dann wieder das, was in diesem Artikel über die Fasanerien steht. Also ich finde das grundsätzlich entlastend, weil ich doch sage, dass ich es besser finde, wenn nichts über die ALF in der Zeitung stehen würde.
Antrag neue Fotos der Schweinefabrik in den Akt aufzunehmen
Anwalt Mag. Traxler meldete sich dann zu Wort und legte zahlreiche Fotos und einen Film von jener Schweinefabrik vor, in der diese Schweinebefreiung im Jahr 2008 stattgefunden hatte. Dieses neue Foto- und Filmmaterial sei den Vier Pfoten anonym zugespielt worden und erst vor wenigen Tagen aufgenommen worden, wie man den Aufnahmen von Lieferscheinen in dem Betrieb entnehmen könne. Anwalt Mag. Bischof beantragte, dieses Material in den Akt aufzunehmen, weil es beweise, dass viele Verletzungen durch diese Art der Schweinehaltung auftreten würden. Anwältin Dr. Stuefer schloss sich diesem Antrag an. Anwalt Dr. Dohr ebenso, und er fügte noch hinzu, dass dieses Material im Widerspruch zur Aussage des Schweinefabriksbesitzers über seine Schweinehaltung stehe.
Faulmann meinte, in diesem Material würde man sehen, dass alle Schweine kupierte Schwänze hätten. Die Richterin fragte Faulmann, ob er immer schon Recherchen in Tierfabriken gemacht hätte. Diese nicht, sagte Faulmann, aber er sei schon im Jahr 1993 deswegen im Maisfeld gelegen. Ob er auch im Maisfeld gelegen sei, fragte die Richterin den nächsten Angeklagten, der seine Stellungnahme abgeben wollte, Mag. Hnat. Er sei zwar im Maisfeld gelegen, sagte Mag. Hnat dazu, aber nicht deswegen. Der Gerichtssaal lachte. Die Richterin meinte in fröhlichem Ton, dass es in Ordnung sei über so etwas zu lachen, solange nicht bei Sachschäden gelacht werde. Die Entscheidung über die Aufnahme des Foto- und Filmmaterials vertagte sie allerdings.
Stellungnahme von Mag. Hnat
Dann sprach Mag. Hnat. Zunächst meinte er in Übereinstimmung mit Faulmann, dass es bei der Besetzung des Krebsforschungsinstituts im Jahr 2003 nicht einmal zu einer Anzeige gekommen sei. Der Vorfall könne also nicht wirklich Thema einer Strafverhandlung sein.
Zur Kampagne gegen die Legebatterie sagte Mag. Hnat, dass er nicht beteiligt gewesen sei, dass sie aber komplett legal gewesen sei. Alle MitarbeiterInnen von NGOs würden bezeugen können, dass diese Kampagne eine gute NGO-Kampagne gewesen sei.
Ansonsten wolle er sich in allem den Aussagen von DDr. Balluch anschließen.
Es gebe Straftaten in allen sozialen Bewegungen. Im Verfassungsschutzbericht würde darübr hinaus stehen, dass es im Jahr 2009 insgesamt 900 rechtsextreme Straftaten gegeben habe.
Zur Google-Suche der Richterin sagte Mag. Hnat, dass man mit Google alles finden könne. Wenn man per Google-Suche von einem Thema zu einem anderen käme, heiße das nicht, dass diese beiden Themen irgendetwas miteinander zu tun haben müssten. Was Mag. Hnat aber dazu sage, dass das Lauffeuer auf der Webseite des VGT erwähnt worden sei, fragte die Richterin. Wenn AutorInnen eine Quelle für ihre Arbeit angeben würden, meinte Mag. Hnat, wie das auf der VGT-Webseite geschehen sei, dann heiße das nicht, dass sich die AutorInnen mit dieser Quelle identifizieren müssten. In einer Arbeit über rechtsradikale Entwicklungen werde man auch rechtsextreme Schriften als Quelle zitieren, obwohl man deren Inhalte ablehne. Auf der anderen Seite würde der Umstand, dass der VGT das Lauffeuer als Quelle genannt habe, beweisen, dass das Lauffeuer und der VGT voneinander verschieden seien. Ansonsten wäre keine Quellenangabe notwendig gewesen.
Im Übrigen, sagte Mag. Hnat zum Abschluss, sei DDr. Balluch sicher nicht autoritär. Das sei eine sehr lächerliche Behauptung, die alle, die DDr. Balluch kennen würden, zurückweisen würden.
Ist DDr. Balluch ein Nazi?
Plötzlich sagte die Richterin, dass Dr. Plank DDr. Balluch als Hitler bezeichnet und bei ihm von einem autoritären Führungsstil gesprochen habe. Dann zeigte sie ein Telefonüberwachungsprotokoll eines Gesprächs zwischen DDr. Balluch und einer Kollegin im VGT-Büro. Darin erzählten die beiden, was sie gerade getan hätten und DDr. Balluch erwähnte, dass er in der Buchhandlung wieder ein Nazibuch
gekauft habe. Seine Kollegin antwortete lachend, dass er es offenbar einfach nicht lassen könne. Was DDr. Balluch dazu sage, fragte die Richterin.
DDr. Balluch sagte dazu, dass er sehr viel Bücher kaufe und lese. Themenschwerpunkte seien dabei Philosophie, Biologie, Natur und Gebirge, sowie Geschichte. Zur Geschichte gehöre auch, dass man sich mit dem größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte, dem Holokaust und dem Dritten Reich befasse, noch dazu, weil es sich auf dem Boden dieses Landes abgespielt habe und eine Mehrheit in der einen oder anderen Form dahinter gestanden sei. Er habe daher etwa 50 Bücher, die alle in kritisch-dokumentarischer Form vom Dritten Reich handeln würden. Insgesamt habe er aber mehr als 1300 Bücher, jedes Jahr kämen etwa 20-30 dazu, und so seien die Dokumentationen über das Dritte Reich im kleinen Prozentbereich. Im Gespräch mit dieser Kollegin habe man als internen Jargon den Terminus Nazibuch
verwendet, wobei damit eben diese dokumentarischen Abhandlungen gemeint seien. Er habe keine Bücher vom Dritten Reich, die dieses verherrlichen oder deren Verbrechen relativieren würden.
Die Richterin begann dann etwa 20 Fotos von Büchern von DDr. Balluch an die Wand zu projizieren, die von der SOKO bei der Hausdurchsuchung aufgenommen worden waren. Da war z.B. das Buch Die Frauen der Nazis
von Ana Maria Siegmund zu sehen, oder Das Mordschloss
, eine Dokumentation über die Vergasungen Behinderter im Schloss Hartheim in Oberösterreich. DDr. Balluch kommentierte die Fotos und erklärte, um was es sich bei diesen Büchern handeln würde. Ein Foto zeigte ein zweibändiges Werk, das die gesamte Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager wissenschaftlich aufarbeitet. Dann war auch die Serie der Dokumentationen von Guido Knopp über die Größen des Dritten Reichs zu sehen. Und es wurden Bücher über den Austrofaschismus und den Ständestaat gezeigt. DDr. Balluch kommentierte das am Ende mit den Worten, er fände es sehr seltsam, dass in diesem Prozess auch seine Bücher und seine geschichtlichen Interessen, die nichts mit Tierschutz zu tun hätten, thematisiert würden. Das zeige, wie sehr Ermittlungen nach § 278a in die Privatsphäre eindringen würden und dass alles als verdächtig und gefährlich ausgelegt werden könne. Umgekehrt gebe es aber nichts, das als entlastend angesehen werde.
Die Richterin fragte dann DDr. Balluch, wie die Namen seiner letzten zwei Partnerinnen gewesen seien. Dazu fragte dieser zurück, ob er als nächstes gefragt werde, wann er entjungfert worden sei.
Stellungnahme von DI Völkl
DI Völkl eröffnete seine Stellungnahme mit der Erklärung, dass er sich in allem DDr. Balluch inhaltlich anschließen würde. Dann sagte er zu den eben gezeigten Fotos, dass man DDr. Balluch offenbar sowohl vorwerfe, rechtsradikal als auch linksradikal zu sein. Er habe mit AktivistInnen aus dem linken Eck Aktionen gemacht und sei aufgrund seiner Bücher aber rechtsradikal. Er, DI Völkl, habe öfter mit DDr. Balluch zu tun gehabt und könne daher sagen, dass er weder autoritär noch faschistisch sei und auch nicht im Mittelpunkt stehen wolle, im Gegensatz zu Dr. Plank. Seit DDr. Balluch Obmann des VGT sei, sei dort die Demokratie eingekehrt. Alles würde jetzt einvernehmlich oder mehrheitlich beschlossen, DDr. Balluch würde dabei nichts selbst über die Köpfe anderer hinweg entscheiden.
DDr. Balluch sei auch im Konflikt des VGT mit Dr. Plank nicht federführend gewesen. Er, DI Völkl, habe damals als Mediator fungiert und könne daher bestätigen, dass Dr. Plank keinesfalls eine doppelte Kontozeichnungsberechtigung zu seiner Kontrolle akzeptieren habe wollen. Deshalb sei er demokratisch einwandfrei abgewählt worden. Dass Dr. Plank diesen Vorgang nicht akzeptieren könne, zeige seine undemokratische Einstellung.
Dann fragte DI Völkl die Richterin, was für Begriffe sie bei der Google-Suche eingegeben habe. Zwurz und Email-Adressen, sagte die Richterin. Und dabei habe sie die Webseite des Tatblatts gefunden, ergänzte DI Völkl. Das würde doch nichts darüber aussagen, ob die AutorInnen des einen für das andere verantwortlich seien oder nicht.
Dann sagte DI Völkl, dass es auf Demonstrationen in allen politischen Bereichen üblich sei, subversive Zeitungen zu verteilen. Das gleiche sei mit dem Lauffeuer passiert. Daran sei nichts ungewöhnlich.
Die Richterin habe gesagt, führte DI Völkl aus, dass es sie verwundere, dass der Modus Operandi von Personen, die im Namen des Tierschutzes in Österreich und Deutschland Sachschäden begehen würden, so ähnlich sei. Offenbar spreche das ihrer Ansicht nach dafür, dass es sich da um eine große gemeinsame kriminelle Organisation handeln müsse. Die Antwort könnte aber ganz anders lauten. Wenn eine Einzelperson ohne viel Planung etwas unternehmen will, dann käme sie vielleicht von selbst auf das Einschlagen einer Scheibe oder das Verkleben eines Schlosses, weil gar kein anderer Modus Operandi mit den beschränkten Ressourcen und bei geringem Zeitaufwand möglich sei.
Dann, meinte DI Völkl, habe die Richterin gesagt, SOKO-Chefin Bogner habe Tierrechtsaktivismus vor ihrer Zeit bei der SOKO nicht gekannt. Er wolle wissen, warum das relevant sei. Die Richterin meinte, Bogner habe niederschwellige Delikte wie Sachbeschädigung nicht mit Tierrechtsaktivismus in Zusammenhang gebracht. Darauf sagte DI Völkl, die Richterin habe das aber im Zusammenhang mit der Frage, ob der Tierrechtskongress öffentlich gewesen sei, vorgebracht. Der Tierrechtskongress sei jedenfalls überall angekündigt gewesen, es habe Plakate und Flugblätter gegeben, sowie eine eigene Webseite, die bis heute am Internet zugänglich sei. Der Kongress sei also natürlich öffentlich gewesen.
Stellungnahme von David Richter
Richter sprach zunächst von der Kampagne gegen die Legebatterie. Er habe damals als erstes versucht, mit dem Besitzer Kontakt aufzunehmen, er habe aber keine Antwort erhalten. Er habe dann ein Video der Zustände in der Legebatterie erstellt und dieses an die Supermärkte, in denen die Produkte der Legebatterie verkauft wurden, geschickt. Daraufhin habe ihn der Besitzer kontaktiert und den Betrieb gezeigt. Es habe ein sehr freundliches Gespräch gegeben.
In der gesamten Kampagne sei es zu keiner einzigen Sachbeschädigung oder einen anderen Straftat gekommen. Es habe sich um eine klassische NGO-Kampagne gehandelt. Der Besitzer habe sogar selbst eingesehen, dass die Käfighaltung für Legehühner nicht optimal sei.
Bei dem Go-in sei niemand über einen Zaun geklettert, weil keiner dort war. Es hätten einfach 20-30 Personen spontan entschieden, den Betrieb besuchen und fotografieren zu wollen. Das sei tagsüber an einem Sonntag und nicht in der Nacht geschehen. Es sei auch darum gegangen, AktivistInnen, die noch nie eine Käfighaltung von Legehühnern gesehen hätten, diese zu zeigen. Die Türen seien offen und unversperrt gewesen. Er selbst habe von außerhalb des Areals die Hühner in den Käfigen gesehen.
Er habe diese Kampagne organisiert und sei stolz darauf. Die Kampagne sei sehr erfolgreich gewesen und habe gut geendet. Heute würde derselbe Betrieb sogar Werbung damit machen, keine Legebatterie mehr zu haben.
Richter zum Jagdhüttenbrand Zurndorf
Der Jagdhelfer habe den Ofen in der Jagdhütte sehr stark beheizt und mit schnell brennbarem Holz oft nachgelegt. Er sei ja seiner Aussage nach mit seinem Bläser und dessen Tochter in der Hütte gewesen und habe angegeben, dass der Tochter leicht kalt gewesen sei, weshalb stark eingeheizt werden habe müssen. Der Brand sei um 19:09 Uhr von einem Polizisten gesehen worden, das sei eine als Zeitspanne seit Ende der Beheizung um 14 Uhr groß genug, sodass sich ein Brand habe entwickeln können. Es sei fahrlässig gewesen, nie das Ofenrohr durch einen Rauchfangkehrer säubern zu lassen.
Richter zur Schweinebefreiung
In dieser Schweinefabrik habe es kein Beschäftigungsmaterial gegeben und die Schwänze der Schweine seien kupiert worden. Das Kupieren der Schwänze sei eine Maßnahme, um den starken Stress der Schweine aufgrund dieser Haltungsform zu bekämpfen. Freiheit sei dagegen weniger Stress. Die Bevölkerung lehne mehrheitlich die Haltungsform ab, die in dieser Schweinefabrik den Tieren zugemutet werde. Die Bevölkerung sei aber über die Zustände nicht informiert.
Restliche Stellungnahme von Richter
Richter sagte dann zur Einvernahme des Tierexperimentators, dass er, Richter, damals im Jahr 2002 bei einer dieser Demonstrationen dabei gewesen sei. Aber diese seien ordnungsgemäß angemeldet gewesen und entsprechend der Anmeldung abgelaufen. Es habe sich also um einen klassischen Protest gehandelt.
An den Demonstrationen gegen die Firma Sankyo sei er nicht beteiligt gewesen.
Und zuletzt meinte Richter zu DDr. Balluch, dass dieser keinen autoritären Führungsstil habe. Im VGT würden sehr demokratische Zustände herrschen. Ihn, Richter, wundere es nicht, dass diese Vorwürfe von Dr. Plank kämen, weil man Dr. Plank genau diese Dinge vorwerfen könne und es nicht überraschend sei, dass Dr. Plank, um dieser Kritik zu entgehen, die gleichen Vorwürfe als erster vorhalte.
Stellungnahme von Monika Springer
Auch Springer betonte deutlich, dass DDr. Balluch nicht autoritär sei. Sie habe in ihrer ganzen Karriere noch nie eine Arbeitsstelle gehabt, in der man so frei arbeiten habe können, wie beim VGT. Zu den Fotos von Büchern von DDr. Balluch merkte Springer an, dass auch sie das Buch Die Frauen der Nazis
habe.
Dass SOKO-Chefin Bogner der Tierrechtskongress nicht bekannt gewesen sei, sei nicht verwunderlich, vermutlich sei sie an diesem Thema nicht interessiert gewesen. Die ALF sei Bogner nicht bekannt gewesen, warf die Richterin ein. Mir praktisch auch nicht, bis zu diesem Prozess
, sagte Springer. Was sie denn dann davon halte, dass jemand Fakten zu Straftaten verbreite, fragte die Richterin. Sie habe in Emails geschrieben, dass man sich durch Straftaten nicht stoppen lassen solle, sagte Springer. Sie wolle aber trotzdem von Straftaten erfahren, wenn es da einen Zusammenhang zu Tierschutz gebe.
Zum Jagdhüttenbrand Zurndorf schließe sie sich den Ausführungen von DDr. Balluch an, sagte Springer. Das Gutachten habe ergeben, dass es keinen Hinweis auf eine Brandstiftung gegeben habe. In Anspielung auf den Umstand, dass einer der Jäger in der Jagdhütte Wurm geheißen hatte, sagte Springer noch in dieser ganzen Sache ist der Wurm drin
.
Zur Schweinebefreiung meinte Springer, dass die Fotos von Faulmann deutlich machen würden, dass es in dieser Schweinefabrik sehr viel Tierleid gebe. Die Zeugen, die das anders darstellen haben wollen, seien daher unglaubwürdig.
Zur Zeit der angesprochenen Demonstrationen gegen Tierversuche und gegen Sankyo, sowie der Kampagne gegen die Legebatterie und der Brandstiftung an der Masthuhnhalle, sei sie, Springer, noch nicht aktiv gewesen, stellte sie fest. Die Kampagne gegen die Legebatterie sei eine Konsumentenschutzarbeit gewesen. Es sei wichtig, Informationen über die Herstellungsbedingungen von Produkten zu verbreiten, damit die KundInnen eine echte Kaufentscheidung fällen können. Auf den Produkten dieser Legebatterie sei nicht darauf gestanden, dass es sich um Produkte aus einer Legebatterie handle.
Dann fragte die Richterin, ob der Besitzer von Kleider Bauer ihr Leid täte. Er habe einen hohen Schaden gehabt. Sie weine sich deswegen nicht in den Schlaf, antwortete Springer, da müssten ihr sonst sehr viele Menschen ständig Leid tun. Ob sie den Besitzer als einen reichen Bonzen sehen würde, fragte die Richterin. Nein, sagte Springer. Das glaube ich Ihnen nicht
, kommentierte die Richterin.
Stellungnahme von Harald Balluch
Als letzter der Angeklagten ergriff Balluch das Wort. Zunächst machte er darauf aufmerksam, dass der Staatsanwalt die Brandstiftung an der Hühnermasthalle als Teil einer Eier-Kampagne bezeichnet habe. Das sei natürlich falsch, weil ein Hühnermastbetrieb keine Eier produziere. Das sei aber auch relevant, weil der Staatsanwalt auf diese Weise versucht habe, diese Brandstiftung in die Nähe einer Kampagne des VGT zu rücken, da der VGT ja eine sehr intensive Kampagne gegen Legebatterien geführt habe. Tatsächlich gebe es aber bei diesem Vorfall weder den Modus Operandi, wie ihn der Staatsanwalt definiert habe, noch ließe sich irgendein Merkmal finden, das darauf hindeute, dass hier eine Organisation am Werk gewesen sein habe müssen.
Zu den Sankyo-Demonstrationen führte Balluch an, dass es laut Zeuge keine Gewalt gegeben habe, und dass er selbst, Balluch, nicht auf diesen Demonstrationen gewesen sei. Es sei auch kein Zusammenhang zwischen dem VGT oder diesen Demonstrationen und den Straftaten unbekannter TäterInnen aus der Beweisaufnahme ersichtlich geworden.
Die Demonstrationen gegen Tierversuche hätten nichts mit der SHAC-Kampagne zu tun gehabt, stellte Balluch fest. Das habe der Zeuge deutlich gemacht. Der Staatsanwalt habe aber wiederum diesen Zusammenhang behauptet, um einen Modus Operandi identifizieren zu können, der tatsächlich gar nicht existiert habe. Die Befragungen hätten ergeben, dass die legalen Kundgebungen in keinem Zusammenhang zu den Farbanschlägen unbekannter TäterInnen gestanden hätten. Es sei auch kein Zusammenhang zu bekannten Personen behauptet worden. Auch dieser Zeuge habe im Übrigen deutlich gemacht, dass es keine Gewalt und keine Drohung von Gewalt gegeben habe.
Er müsse aber deutlich sagen, meinte Balluch, dass die detaillierten Porträt-Fotos, die der Zeuge von allen TeilnehmerInnen der legalen Demonstrationen gemacht habe, weit in die Privatsphäre dieser Personen eindringen würden. Hätte einer der Angeklagten derartige Fotos der politischen GegnerInnen gemacht, dann würde das mit Sicherheit hier im Prozess als sehr verdächtig angeführt werden.
Er selbst, Balluch, sei bei keiner dieser Demonstrationen dabei gewesen und auch der VGT habe nur eine einzige davon angemeldet.
Zur Kampagne gegen die Legebatterie sagte Balluch, es sei ein Kernstück der Demokratie, dass man die Bedingungen, unter denen gewisse Firmen ihre Produkte herstellen würden, verbreiten könne. Das dürfe unter keinen Umständen kriminalisiert werden.
Stellungnahme von Balluch zur Schweinebefreiung
Zur Schweinebefreiung meinte Balluch, es habe laut Befragung zumindest am Vortag der Befreiung keine Kadavertonne bei der Schweinefabrik gegeben. Die Fotos würden zwei tote Schweine in der Halle vor der Ausgangstüre zeigen. Es sei also naheliegend, dass der Besitzer diese toten Schweine gefunden und mangels Kadavertonne zur Tür gelegt habe. Das wäre jedenfalls der Ort, an den man tote Schweine in dieser Situation legen würde. Die Schweine seien also sicher schon vor der Befreiung tot gewesen.
Ob also die Schweine durch die Freilassung keine Beeinträchtigung der Gesundheit erlitten hätten, fragte die Richterin ungeduldig. Ja, sagte Balluch, sie hätten keine Beeinträchtigung erlitten. Woran die Schweine gestorben seien, sei unklar, aber sie müssten in jedem Fall vor der Befreiung gestorben sein. Ob sich Balluch vorstellen könne, dass eine Freilassung die Verletzung der Schweine hervorrufen könne, fragte die Richterin. Die Verletzungen seien durch Aufreiten möglich, meinte Balluch.
Für ihn stelle sich die Situation so dar, führte Balluch aus. Es habe drei tote Schweine im Betrieb gegeben. Die BefreierInnen hätten diese toten Schweine gesehen und deshalb spontan beschlossen, um den anderen Schweinen dieses Schicksal zu ersparen, diese frei zu lassen. Dabei seien die toten Schweine an der Tür im Weg gelegen und deshalb hätten die BefreierInnen diese wenige Meter nach außen vor die Tür gezogen, damit die Schweine es leichter hätten, ins Freie zu kommen. Das würde alles erklären.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz müsse auch hier angewandt werden, sagte Balluch weiter. Es gebe ein großes Tierleid in der Tierfabrik, das sei eine große Qual, es gelte vor dem Gesetz aber nicht als Tierquälerei. Bei der Freilassung sei unvergleichbar viel weniger Leid aufgetreten, das dürfe daher vor dem Gesetz auch nicht als Tierquälerei gelten. Abgesehen davon habe es keinen Vorsatz zur Quälerei gegeben, d.h. die BefreierInnen wollten die Tiere freilassen, um ihnen zu helfen, und nicht, um sie zu quälen.
Pause 14:26 Uhr – 14:44 Uhr. (Die PolizeischülerInnen gehen nach Hause.)
Nach der Pause fragte die Richterin, ob noch jemand der Angeklagten etwas sagen wolle. Er sei gerade dran gewesen, stellte Balluch fest. Oh, das hatte ich verdrängt
, sagte die Richterin dann.
Balluch kam auf die Schweinebefreiung zurück. Es hätte auch sein können, meinte er, dass die toten Schweine an der Tür von den befreiten Schweinen selbst hinausgeschoben worden seien, wie diese im Gedränge hinausgegangen wären.
Dann sagte Balluch, er halte die angegebene Todesrate von 0,5% pro Jahr für völlig absurd. Er verstehe, dass der Fabriksbesitzer und der von diesem abhängige Tierarzt die Zustände in seiner Fabrik schön reden wollen, gerade deshalb sei ihnen auch die Tierschutz-Kritik unangenehm. Ich entziehe Ihnen das Wort, wenn Sie weiterhin Irrelevantes sagen
, stellte die Richterin fest. Weder er selbst noch der VGT hätten irgendetwas mit dieser Befreiungsaktion der Schweine zu tun, beschloss Balluch seine Stellungnahme zu diesem Thema.
Restliche Stellungnahme von Balluch
Zur Fasanerie Wildon meinte Balluch, die SOKO habe die Aussage des Zeugen Gnaser völlig falsch widergegeben. Deshalb könne man auch nicht annehmen, dass der Tatzeitpunkt für die Beschädigung der Fasanerie die angegebene sei. Einen Zusammenhang mit den Angeklagten gebe es in jedem Fall nicht.
Zum Brand der Jagdhütte in Zurndorf sagte Balluch, dass DDr. Balluch die Situation sehr gut zusammengefasst habe. Offensichtlich sei das keine Brandstiftung gewesen. Es habe auch keine Kampagne gegeben. Alle Jagdkampagnen seien nicht zielgerichtet, es gebe keine Fristsetzung und keinen Modus Operandi, wie das sich die Staatsanwaltschaft vorstelle. Es gebe also keinen Anhaltspunkt, dass die Straftaten und Kampagnenmaßnahmen gegen die Jagd von einer Organisation durchgeführt worden seien.
An dieser Stelle flüsterte die Richterin mit ihrem Sitznachbarn am Richtertisch, sprang plötzlich auf, rannte vor die Anklagebank zu DI Völkl und forderte diesen auf, seinen Laptop zu schließen.
Dann kommentierte Balluch noch Fragen der Richterin zur Causa Dr. Plank. Er, Balluch, habe nie eine Buchhaltung gestohlen. Er habe in seiner Funktion als Kassier die Buchhaltung des VGT aus dem VGT-Büro geholt, um sie zu kontrollieren. Ein Typ wie Dr. Plank hätte ihn sofort geklagt, hätte er etwas Falsches über den Umgang von Dr. Plank mit den Spendengeldern behauptet.
Zur SOKO-Chefin Bogner meinte Balluch, sie sei zwar nicht vom BVT gekommen, aber es habe BVT-BeamtInnen in der SOKO gegeben. Auch der Tierrechtskongress sei vom BVT beobachtet und überwacht worden, die SOKO habe also über die Tierrechtskongresse Informationen aus erster Hand gehabt.
Beweisanträge der Verteidigung
Erst in den letzten 20 Minuten dieses Prozesstages wurde der Verteidigung das ermöglicht, wofür die Richterin eigentlich diesen Prozesstag von Anfang an vorgesehen hatte: Beweisanträge zu stellen. Deswegen erklärte Mag. Traxler auch, dass es für die Beweisanträge eines neuen Termins bedürfe.
Dann beantragte Mag. Traxler die Ausforschung und Ladung aller Vertrauenspersonen und verdeckten ErmittlerInnen der SOKO als ZeugInnen. Diese Personen könnten aussagen, dass es sich bei den Angeklagten nicht um Mitglieder einer kriminellen Organisation handle.
Dann beantragte Mag. Traxler die Vorlage sämtlicher Ergebnisse von DNA-Untersuchungen, auch wenn die Ergebnisse von der SOKO nicht als relevant eingestuft worden seien.
Mag. Traxler beantragte auch die Beischaffung des Aktes vom Handelsgericht bzgl. des Gerichtsverfahrens, in dem der Tierexperimentator aus dem Krebsforschungszentrum DDr. Balluch geklagt und alle Klagen verloren habe. Der verantwortliche Tierexperimentator werde sowieso geladen, stellte die Richterin fest. Nach diesem Urteil dürfe dieser Mann als Tierquäler bezeichnet werden, sagte Mag. Traxler. Es habe bei dieser Besetzung auch kein strafrechtliches Vergehen gegeben. Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch sei eingestellt worden. Mag. Traxler beantragte auch die Beischaffung dieses Ermittlungsaktes.
Mag. Traxler führte aus, dass der Strafantrag behaupte, die angebliche kriminelle Organisation sei Ende der 1980er Jahre gegründet worden. Er beantrage daher die Beischaffung des Aktes vom Oberlandesgericht Wien zu einer Sachbeschädigung aus dem Jahr 1988. Die angeklagten TierschützerInnen seien damals vom Vorwurf § 278 freigesprochen worden. Mag. Traxler nannte daraufhin die Namen aller sieben damals Angeklagten und beantragte deren Einvernahme als ZeugInnen. Sie könnten bestätigen, dass damals keine kriminelle Organisation gegründet worden sei, wie der Staatsanwalt das behaupte.
Mag. Traxler beantragte auch die Vorführung der Telefonüberwachung zwischen DDr. Balluch und Faulmann, in der die beiden den Begriff offene Lagerfeuer
verwenden würden. Dazu sagte die Richterin, sie hätte gerne schriftlich alle Nummern von Telefonüberwachungen, die die Verteidigung vorgeführt haben wolle.
Mag. Traxler beantragte, von seinen MandantInnen mögen die Schuhgrößen abgenommen werden, um sie mit den Schuhgrößen der von der Polizei gefundenen Schneespuren bei Straftaten zu vergleichen. Den Angeklagten würde sowieso keine Straftat vorgeworfen werden, sagte die Richterin. Das sei aber relevant, sagte Dr. Dohr, weil die Angeklagten als TäterInnen ausschließen zu könne, sei entlastend.
Mag. Traxler beantragte die Daten zu sämtlichen Handy-Standorten aus der Telefonüberwachung, da die Straftaten aus dem Akt nicht von den Angeklagten begangen worden seien und sich das durch diese Daten beweisen ließe. Dann begann Mag. Traxler weitere EntlastungszeugInnen für DDr. Balluch zu beantragen. Die Richterin brach das aber aus Zeitgründen ab. Zuletzt sagte sie zu DDr. Balluch, er sei im Wohnzimmer einer Richterin gewesen und meinte, in meinem Wohnzimmer werden Sie nie stehen!
. Sag niemals nie
, kommentierte DDr. Balluch und der Gerichtssaal lachte.
Ende 15:27 Uhr.