Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 33. Tag

Mittwoch 16. Juni 2010

Inhalt:

Der heutige Tag war der Befragung einiger Zeugen der Anklage gewidmet. Da zwei dieser Zeugen nicht erschienen sind, blieb am Schluss endlich Zeit für die Angeklagten, zu den bisherigen Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen waren sicher die interessanteste Begebenheit heute. Die Richterin war dabei ausnehmend freundlich, so freundlich wie bisher noch überhaupt nicht, sodass die Angeklagten tatsächlich ausreden und ihre Fragen stellen konnten, ohne dass diese von der Richterin umformuliert wurden. Woher diese Freundlichkeit der Richterin stammte, war nicht zu eruieren. Es könnte aber auch etwas Banales sein, wie der Umstand, dass eine Gerichtspause von einigen Wochen anstand.

In seiner Stellungnahme konnte DDr. Balluch die Behauptung der SOKO, beim Jagdhüttenbrand Zurndorf handle es sich um eine Brandstiftung, nachvollziehbar widerlegen. Tatsächlich gab es dafür offenbar nicht nur nie einen Hinweis, die SOKO dürfte absichtlich einen Verdacht konstruiert und dafür die angegebene Tatzeit sogar verfälscht haben. Ebenso kam bei der Besprechung des Vorfalls der Schweinebefreiung klar heraus, dass die drei gefundenen toten Schweine schon vor der Befreiung unter den normalen Haltungsbedingungen gestorben waren.

Unter den heutigen Zeugenaussagen stach die des Besitzers einer ehemaligen Legebatterie im Burgenland deutlich heraus. Gegen ihn hatte es eine Kampagne des VGT gegeben. Dabei, so sagte der Zeuge, sei es nie auch nur zu einer einzigen Straftat gekommen. Allerdings habe er durch den Imageverlust einen Rückgang in den Einnahmen um etwa € 500.000 pro Jahr hinnehmen müssen. Bei der Befragung kam klar heraus, dass es sich also um eine normale NGO-Kampagne gehandelt habe, mit legitimen Mitteln wie das Verbreiten von Informationen an die Öffentlichkeit, ohne Straftaten und sogar ohne Demonstrationen gegen die Legebatterie selbst, und dennoch wurde diese Kampagne als Kampagne einer kriminellen Organisation inkriminiert. Ein Paradebeispiel davon, was bei diesem Prozess von BeobachterInnen problematisiert wird.

Auch heute waren wieder rund 40 PolizeischülerInnen neben rund 15 anderen Personen als ZuschauerInnen im Gerichtssaal. Das Verfahren begann um 9:02 Uhr. Der Sechstangeklagte war noch immer wegen Krankheit abwesend.

Einvernahme des Geschäftsführers der Pharmafirma Sankyo

Als erstes wurde der ehemalige Geschäftsführer der Pharmafirma Sankyo in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin fragte gleich, ob diese Firma Tierversuche durchgeführt habe. Ja, sagte der Zeuge dazu. Diese seien zwar nicht in am Standort in Wien aber anderswo durchgeführt worden. Ob es Demonstrationen vor Sankyo gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, insgesamt 8 vor dem Firmensitz und 2 vor seinem Wohnhaus. Er habe auch im März 2003 ein Schreiben aus England erhalten, in dem er höflich gebeten wurde, die Geschäftsverbindung zu HLS zu beenden. Ob in dem Brief eine Frist gesetzt oder ein Link zu einer Webseite geschickt worden sei, oder ob er eine Drohung enthalten habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge.

Im Juni 2003 sei er von der Polizei kontaktiert worden, dass es Demonstrationen geben werde. Am 11. Juni habe dann die erste stattgefunden. Dabei hätten ca. 10 Personen mit Tiermasken Parolen wie Blut an den Händen oder Sankyo lässt morden skandiert. Ein Polizist sei anwesend gewesen. Später habe es weitere Demonstrationen gegeben, u.a. auch vor seinem Wohnhaus mit ca. 5-6 Personen. Auf die Frage der Richterin sagte der Zeuge, dass diese Demonstrationen nicht in der Nacht sondern am Vormittag stattgefunden hätten und dass sie alle legal und polizeilich angemeldet gewesen seien.

Ob es Auffälligkeiten bei den Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge noch einmal, alles sei offiziell angemeldet und in Ordnung gewesen. Ob es Beschmierungen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, während der Demonstrationen habe es keine Zwischenfälle gegeben, nur einmal sei auf ein Fenster getrommelt worden.

Allerdings habe es eine Zeit lang ständig Protestanrufe, -faxe und –emails gegeben. Bei einer Demonstration seien zwei Personen in den Firmenhof reingelaufen, sie seien aber wieder zurückgeschickt worden und seien auch sofort freiwillig gegangen. Es habe aber in Österreich gegen Tierversuche nie Gewalt gegeben, wie das in anderen Ländern der Fall gewesen sei. Auf einer englischen Webseite seien objektive Berichte über die Demonstrationen in Österreich erschienen. Zusätzlich seien aber etwa 3 Monate lang Bestellungen im Namen der Geschäftsführung gemacht worden, und zwar von einer Email-Adresse aus Kanada aus. Dann sei SHAC in England darauf gekommen, dass eine andere japanische Firma nicht nur Kundin von HLS sei, sondern auch Aktionärin und seitdem hätten sich die Aktivitäten internationale gegen diese Firma verlagert, die aber nicht in Österreich ansässig gewesen sei.

Der Zeuge gab an, er habe bei seiner Konzernleitung nachgefragt, und die habe bestätigt, dass Sankyo wirklich Kundin von HLS gewesen sei. Dann habe es einen Farbwurf auf die Firmenfassade gegeben und die Wohnungstür sei mit Superkleber verklebt worden. Der Schaden sei etwa € 300 gewesen, aber die Firma habe es bezahlt. Dann sei noch ein Briefkuvert angekommen, das man in der Firma für eine Briefbombe gehalten habe, aber die Polizei habe dann herausgefunden, dass es sich um englische Anti-Tierversuchsinformationen gehandelt habe, die aus dem Ausland geschickt worden seien. Das sei 2004 gewesen.

Bedrohung durch Kampagne?

Ob er sich gefürchtet habe, fragte die Richterin. Wenn man eine ängstliche Person ist, hätte man sich fürchten können, sagte der Zeuge. Aber, betonte er noch einmal, in Österreich habe es nie Gewalt gegeben, es sei nie etwas Ernstes passiert. Ob er mit DemonstrantInnen gesprochen habe, fragte die Richterin. Einmal, sagte der Zeuge, es habe aber nicht gefruchtet. Was die DemonstrantInnen wollten, fragte die Richterin. Dass Sankyo mit Tierversuchen aufhören möge, sagte der Zeuge. Auf einer englischen Webseite sei gefordert worden, dass Sankyo die Geschäftsbeziehungen mit HLS beende.

Die Richterin legte dann die polizeiliche Einvernahme des Zeugen durch die SOKO etwa 5 Jahre nach den Vorfällen vor. Ob das so stimme, fragte sie. Soweit er sich erinnern könne, meinte der Zeuge, habe das gepasst.

Die Richterin fragte dann noch einmal nach Protestanrufen. Es habe drei gegeben, sagte der Zeuge. Bei allen drei habe der Anrufer einen deutschen Akzent gehabt, sei also nicht aus Österreich gewesen. Ob es denn in anderen Ländern auch derartige Protestaktivitäten gegen Sankyo gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, viel mehr als in Österreich. Vor allem in England, aber auch in Holland und Deutschland. Ob er sich bedroht gefühlt habe, fragte die Richterin. Er habe nur von solchen Aktivitäten im Ausland gehört, in Österreich habe es das nicht gegeben, sagte der Zeuge.

Ob er jemanden erkannt habe, fragte die Richterin. Er habe von der SOKO Bilder gezeigt bekommen, meinte der Zeuge. Darauf habe er die Achtangeklagte, DDr. Balluch wegen seiner Homepage beim VGT und Mag. Hnat erkannt. Bei letzterem könne er nicht mehr sagen, warum er ihn erkannt habe. Wie sich diese Personen verhalten hätten, fragte die Richterin. Die Achtangeklagte sei immer am lautesten gewesen, sagte der Zeuge, sonst wisse er von niemandem mehr etwas. Man könne auch sagen, die Achtangeklagte sei die Engagierteste gewesen, fügte der Zeuge dann noch mit einem Schmunzeln hinzu, und machte damit deutlich, dass er den Angeklagten selbst nichts vorzuwerfen hatte.

Fragen des Staatsanwalts

Wer die erste Demonstration angemeldet habe, fragte der Staatsanwalt. Der VGT, sagte der Zeuge. Ob die DemonstrantInnen als VGT aufgetreten seien, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, er sei aber davon ausgegangen, meinte der Zeuge. Ob auf der vom Zeugen genannten englischen Webseite auch von Straftaten berichtet worden sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge.

Ob bei den Demonstrationen nur ÖsterreicherInnen oder auch AusländerInnen dabei gewesen seien, fragte der Staatsanwalt. Nur ÖsterreicherInnen, sagte der Zeuge. In der Regel seien nur ganz junge Leute gekommen, viel davon noch im Schulalter.

Fragen von Anwältin Dr. Lehner

Wie er davon erfahren habe, dass die Demonstrationen polizeilich genehmigt gewesen seien, fragte Anwältin Dr. Lehner. Bei der ersten Demonstration sei er gerade auf Urlaub gewesen und die Polizei habe ihn angerufen, sagte der Zeuge. Ob die SOKO ihm die Fotos im Zusammenhang mit angemeldeten Demonstrationen gezeigt habe, fragte Dr. Lehner. Die SOKO habe ihm diese Fotos vor etwa 1 ½ Jahren gezeigt, sagte der Zeuge. Ob bei jener Demonstration, bei der an das Fenster getrommelt worden sei, der VGT anwesend gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge, aber die Achtangeklagte sei dabei gewesen.

Fragen von DDr. Balluch

Ob die von ihm genannten Vorfälle öffentlich bekannt geworden seien, fragte DDr. Balluch. Nein, meinte der Zeuge, aber er habe sie einem Demonstranten in dem einen von ihm bereits angesprochenen Gespräch erzählt, und dieser habe gesagt, dass das von anonymen SympathisantInnen gemacht werde, die er nicht kenne, aber nicht von ihnen selbst. Ob die Vorfälle und die legalen Demonstrationen zeitlich abgestimmt gewesen seien, fragte die Richterin. Es habe organisiert ausgesehen, meinte der Zeuge, einen Zusammenhang anzunehmen sei ihm plausibel erschienen.

Ob er ihn, DDr. Balluch, persönlich gesehen habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob er ihn von Fotos auf der Webseite wiedererkannt habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge, DDr. Balluch sei ja mittlerweile auch bekannt. Er habe also DDr. Balluch, wie die SOKO ihm die Fotos gezeigt habe, nicht vom persönlichen Sehen sondern nur von Fotos wiedererkannt, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen von DI Völkl

Ob der Zeuge sein Foto auf der Webseite seiner Firma veröffentlicht habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte der Zeuge, als Geschäftsführer. Was die Strategie im Umgang mit den Demonstrationen gewesen sei, fragte DI Völkl. Man habe nach bester Möglichkeit die Proteste ignorieren wollen, sagte der Zeuge.

Plötzlich meldete sich der Staatsanwalt zu Wort und sagte, er wolle, dass die Richterin jene Emails von der Internetplattform Fadinger vorlese, die von Sankyo-Aktionen handeln. Die Richterin tat dies. Es handelte sich um wenige allgemein gehaltene Berichte von legalen Demonstrationen sowie um einen Aufruf zu einem Telefonaktionstag des Zehntbeschuldigten. Um 9:54 Uhr endete die Zeugenbefragung.

Die Richterin stellte dann fest, dass die zwei Zeuginnen von Novartis auf Urlaub seien und nicht kommen könnten.

Einvernahme des Besitzers der Hühnermasthalle in Pummersdorf

Anschließend wurde der Besitzer von Hühnermasthallen in Pummersdorf einvernommen. Der Zeuge gab an, er sei Landwirt und habe zwei Hallen von je 600 m² für je 10.000 Hühner. Im Jahr 2000 habe er eine neue Halle mit 1700 m² bauen lassen. Sie sei zum Zeitpunkt des Brandes fast fertig gewesen. Alle 4 Hallen – auch sein Cousin habe dort zwei Hühnermasthallen – seien nicht mit Hühnern belegt gewesen, damit die Hallen gemeinsam desinfiziert werden könnten.

Welche Wahrnehmungen er gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe am 5. Jänner 2000 in der Früh den Brand gefunden und die Feuerwehr gerufen, sagte der Zeuge. Das Löschen habe 2 Stunden lang gedauert. Von welcher Stelle in der Halle der Brand ausgegangen sei, fragte die Richterin. Vom vorderen Teil, sagte der Zeuge. Die Halle sei 60 m lang und 10 m breit. Ob sie eine Zwischendecke habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Wie man dort hinauf gelange, fragte die Richterin. Durch eine kleine Tür, meinte der Zeuge. Eine Luke, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, etwa 1 m x 1 m. Er habe eine Leiter geholt und oben einen Brandsatz gefunden. Insgesamt habe es nach Angaben der Polizei 47 Brandsätze gegeben. Wie diese ausgesehen haben, wollte die Richterin wissen. Es habe sich um zusammengebundene PET-Flaschen gehandelt, sagte der Zeuge, die mit Diesel oder Benzin gefüllt gewesen seien.

Ob es vor dem Brand eine Kontaktaufnahme seitens TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, aber im Jahr 1993 sei ein Dr. Plank eingebrochen und habe Fotos gemacht, die dann in der Zeitschrift NEWS erschienen seien. Wie er davon erfahren habe, fragte die Richterin. Er habe die Fotos gesehen, sagte der Zeuge, und an der Fütterung und der Belüftung seine eigene Hühnermasthalle erkannt. Ob er einmal AktivistInnen in seinem Stall angezeigt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Ob es sich um eine Legebatterie gehandelt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, um eine Bodenhaltung. Ob er einen Verdacht gehabt habe, wer für die Brandstiftung verantwortlich sein könnte, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. 2 Jahre vor dem Vorfall seien extrem kritische StudentInnen bei einer Führung dabei gewesen. Er habe diese StudentInnen verdächtigt. Warum diese StudentInnen so kritisch gewesen seien, wo er doch keine Legebatterie habe, fragte die Richterin. Er habe immer eine Bodenhaltung gehabt, sagte der Zeuge.

Wie hoch der Schaden gewesen sei, fragte die Richterin. Etwa 1 Million Schilling, sagte der Zeuge. Ob die Halle wieder errichtet worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, und er habe wieder eine Bodenhaltung gebaut.

Dann sagte die Richterin, dass bei Faulmann zwei Zeitungsartikel mit der handschriftlichen Notiz Heiss Press gefunden worden seien, die von dem Brand handelten. Ob man von der Straße aus den Betrieb sehe und erkennen könne, dass dort Tiere drin sind, fragte sie dann. Ja, man würde den Betrieb sehen, sagte der Zeuge, und wer sich ein bisserl auskenne, der wisse auch, dass darin Tiere leben würden.

Dann las die Richterin den Polizeibericht vom Brand vor. In allen fünf Hallen habe es Brandsätze gegeben, aber nur ein Brandsatz im Zwischenboden habe zu brennen begonnen. Es sei eine Leiter angelehnt gewesen.

Fragen des Staatsanwalts

Wer denn gewusst habe, dass die Hühner ausgestallt worden seien, fragte der Staatsanwalt. Nur die SchlächterInnen und die Familie, sagte der Zeuge. Ob man in die Hallen habe einbrechen müssen, um die Brandsätze zu legen, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge, alle Hallen seien einfach offen gewesen.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Anwalt Mag. Traxler legte dann die polizeiliche Einvernahme des Zeugen vor. Die Richterin stellte dazu fest, dass er gesagt habe, dass durch den Einbruch von Dr. Plank 300 Hühner gestorben seien. Er sei durch Verwandte erst verspätet auf den NEWS-Artikel aufmerksam gemacht worden, sagte der Zeuge. Aber der Einbruch habe tatsächlich stattgefunden. Wie er darauf käme, dass 300 Hühner gestorben seien, fragte die Richterin. Die Hühner hätten sicher Angst gehabt, führte der Zeuge aus, und hätten sich wahrscheinlich zusammengedrängt. Dabei seien sie umgekommen, auch durch den Schreck vom Blitz des Fotoapparates. Dr. Plank habe sich von NEWS in der Hühnermasthalle des Zeugen fotografieren lassen. Er habe einen Zeitungsartikel mit dem Foto mit. Mag. Traxler bat den Zeugen, den Artikel vorzulegen. Die Richterin projizierte den Artikel an die Wand und man konnte Dr. Plank in der Halle stehen sehen. Dabei stand, dass NEWS im Jahr 1993 dieses Foto samt Bericht veröffentlicht habe.

Es habe also 47 Brandsätze gegeben, wiederholte Mag. Traxler. Wie viel Liter Benzin sei pro Brandsatz zu veranschlagen, fragte er dann. Vielleicht 100 Liter, sagte der Zeuge. Was er selbst gesehen habe, fragte Mag. Traxler. Er habe nur zwei Brandsätze gesehen, sagte der Zeuge. Wo diese gewesen seien, wollte Mag. Traxler wissen. Im Getreidespeicher und im Traktor, sagte der Zeuge. Wo die anderen gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Unter dem Zählerkasten und in der Zwischendecke, sagte der Zeuge. Was eine Zwischendecke sei, fragte Mag. Traxler. Das sei zwischen Dach und Decke der Halle, ein Zwischenraum zur Wärmeisolierung, er sei nur mit der Leiter erreichbar, sagte der Zeuge.

Ob es Demonstrationen gegeben habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Nein, nie, sagte der Zeuge.

Es habe 47 Brandsätze mit Flaschen gegeben, meinte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge, jeweils 2 Flaschen, die zusammengebunden gewesen seien. Wie groß denn das Areal gewesen sei und wie viele Personen da hätten diese Brandsätze legen müssen, fragte Mag. Traxler. Das könne er nicht beantworten, sagte die Richterin. Das Areal sei 3000 m² groß, sagte der Zeuge.

Wenn man alle Hallen abgehen würde, wie lange würde man brauchen, fragte Dr. Lehner. Die Richterin wollte diese Frage nicht zulassen, aber Dr. Lehner versuchte es trotzdem wieder. Ich versteh, Frau Dr. Lehner, warum Sie sich so einsetzen, Sie haben im Jahr 2000 noch VGT-Flugblätter verteilt, sagte die Richterin. Sie habe damals die Gerichtspraxis gemacht, sagte Dr. Lehner. Soll ich Ihnen das beweisen?, sagte die Richterin barsch. Erst als sie später angab, dass sie den Film Tiere klagen an auf Youtube gesehen habe, der im Jahr 2000 herauskam und auf dem Dr. Lehner beim Flugblattverteilen zu sehen ist, wurde klar, worauf sich die Richterin da bezogen hatte.

Fragen von DDr. Balluch

Ob der Betrieb des Zeugen Eier produziere, fragte DDr. Balluch in Anspielung auf den Vorwurf im Strafantrag, dass diese Brandstiftung als Teil der Eier-Kampagne durchgeführt worden sei. Nein, sagte der Zeuge, er produziere nur Fleisch. Warum seine Hühner keine Eier legen würden, fragte DDr. Balluch. Einerseits seien sie zur Hälfte männlich, sagte der Zeuge, und andererseits wären sie viel zu jung. Sie würden schon getötet, bevor sie Eier zu legen beginnen würden.

Dann fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge auch Brandsätze am Boden, also nicht in der Zwischendecke, die nur durch eine Leiter erreichbar gewesen sei, gesehen habe. Ja, sagte der Zeuge, z.B. unter dem Zählerkasten.

Dann fragte DDr. Balluch, wie Dr. Plank im Jahr 1993 in die Hallen eingedrungen sei. Dr. Plank habe sich mit einer Brechstange am anderen Ende der Halle ablichten lassen, gab der Zeuge an, obwohl die Tür damals offen gewesen sei.

Dann fragte DDr. Balluch zu den kleinen Türen zur Zwischendecke. Wie man zu diesen gelangen könne. In zwei der Hallen seien sie von außen erreichbar und in zwei der Hallen nur durch den Vorraum, sagte der Zeuge. Wohin man gelange, wenn man in die Zwischendecke komme, fragte DDr. Balluch. Die Zwischendecke sei eine Sackgasse, sagte der Zeuge, man könne dort nirgends hinkommen.

Fragen der anderen Angeklagten

Faulmann fragte den Zeugen nur, ob dieser ihn kenne. Nein, war die Antwort.

DI Völkl wollte zur Situation der Masthühner eine Frage stellen, aber die Richterin erklärte das für irrelevant, weil zum Zeitpunkt des Vorfalls gar keine Tiere dort gewesen seien. Dann fragte sie den Zeugen, warum er geglaubt habe, dass die Tiere durch das Blitzlicht vor Schreck gestorben seien. Das sei eine Vermutung gewesen, gab der Zeuge an.

Harald Balluch fragte dann, ob der Zeuge ihn kenne. Auch da war die Antwort nein. Ob er ihn irgendeiner Phase von TierschützerInnen kontaktiert worden sei, fragte Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

Mag. Traxler stellte dann fest, dass der Zeuge in der polizeilichen Einvernahme Benzinkanister erwähnt habe. Das seien Kanister wie Reservekanister für das Auto gewesen, sagte der Zeuge. Ein solcher Kanister sei im Vorraum gestanden. Ob er noch wisse, wie viele Kanister das insgesamt gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge.

Springer fragte dann, ob auch ein Konkurrent den Brand gelegt haben könnte. Nein, sagte der Zeuge. Wieso fragte Springer nach. Er sei nur ein kleiner Betrieb und wäre daher niemandes Konkurrent, sagte der Zeuge.

Ob es nach dem Vorfall Kontakt zu TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. In welchen Medien von dem Vorfall berichtet worden sei, fragte die Richterin. In allen Medien, sagte der Zeuge, das sei eine große Mediengeschichte gewesen.

Pause 11:10 Uhr – 11:21 Uhr.

Einvernahme eines weiteren Masthuhnhallenbesitzers in Pummersdorf

Nach der Pause wurde der Cousin des ersten Masthuhnhallenbesitzers, der praktisch an derselben Adresse 2 weitere Masthuhnhallen hatte, befragt. Er gab an, er sei am 5. Jänner 2000 am Nachmittag zu seinen Hallen gekommen und habe die abgebrannte Halle seines Cousins gesehen. Ob er Kontakt zu TierschützerInnen gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Der Staatsanwalt fragte, ob die Hallen leer gewesen seien. Ja, sagte der Zeuge. Und wer davon gewusst habe, fragte der Staatsanwalt. Nur die Familie, sagte der Zeuge. Ob er einen Brandsatz selbst gesehen habe, fragte der Staatsanwalt noch. Ja, sagte der Zeuge, einen, dieser habe aus Plastikflaschen und einem Räucherstäbchen bestanden. Er sei in der neu gebauten Halle im Verteilerschrank drinnen gewesen.

Ob die Hallen versperrt gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Nicht versperrt, gab der Zeuge an.

Dann legte Mag. Traxler die polizeiliche Einvernahme des Zeugen vor. Darin sagte dieser, dass Dr. Plank im Jahr 1993 in der Nacht gewaltsam eingedrungen sei. Es habe Fotos mit Dr. Plank mit einer Brechstange in der Hand vor der Hühnermasthalle gegeben, sagte der Zeuge dazu. Ob denn Türen aufgebrochen worden seien, fragte die Richterin. Die Türen seien damals normal versperrt gewesen, wie immer, wenn Hühner in der Halle seien. Aber er wisse jetzt nicht mehr, wie Dr. Plank damals eingedrungen sei. Inwiefern das Eindringen damals gewaltsam gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das habe er nur dem Zeitungsbericht entnommen, sagte der Zeuge. Es habe damals keine aufgebrochenen Türen gegeben.

An wie viele Benzinkanister sich der Zeuge erinnern könne, fragte Mag. Traxler. Etwa 10-12, meinte der Zeuge. Und wie viele Brandsätze, fragte Mag. Traxler nach. Die Polizei habe 47 gefunden, sagte der Zeuge.

Ob es Brandsätze in den Zwischendecken gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge, die Polizei habe in der abgebrannten Halle den Brandsatz in der Zwischendecke gefunden. Ob es einen Zugang zur Zwischendecke in der abgebrannten Halle gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, kleine Türen, ca. 1,2 m x 1 m groß, sagte der Zeuge. Ob Leitern in den Hallen gewesen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob man normalerweise bei der Arbeit in die Zwischendecke gehe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Auf Befragen von DDr. Balluch sagte der Zeuge, dass es 5 Hallen gegeben habe, die alle Zwischendecken gehabt hätten und dass diese Zwischendecken nur über den Vorraum erreichbar gewesen seien, außer die Zwischendecke der Neubauhalle, die auch von außen zu betreten sei. Alle Türen seien beim Brandfall offen gewesen, da keine Hühner in den Hallen gewesen seien, wobei die Türen, wenn Hühner in den Hallen sind, normalerweise versperrt seien. Im Jahr 1993, wie Dr. Plank die Hallen betreten habe, seien die Türen versperrt gewesen. Die abgesperrten Türen seien aber nicht durch die Zwischendecke umgehbar gewesen, außer indem man den Boden der Zwischendecke auseinandergenommen hätte.

Einvernahme des Legebatteriebetreibers

Anschließend wurde ein Unternehmer vernommen, der damals drei Legebatteriehallen betrieben hatte, die mittlerweile auf Bodenhaltung umgestellt wurden. Wie alles begonnen habe, wollte die Richterin von ihm wissen. Er habe einmal auf seine Homepage geschaut, und da hätten sich beim Anklicken Fotos von lebenden und toten Hühnern in seiner Legebatterie geöffnet. Welches Haltungssystem er gehabt habe, fragte die Richterin. Er habe damals das Legebatteriesystem Flying Dutchman gehabt, sagte der Zeuge.

Ob es Kontakte zum Tierschutz gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, ein Herr Richter habe sich bei ihm gemeldet. Er habe ihn dann in seine Firma eingeladen und ihm alles gezeigt. Wie das gekommen sei, fragte die Richterin. Richter habe Emails an Rewe und Billa mit Filmen seiner Legebatterie geschickt, erzählte der Zeuge. Rewe habe ihm davon erzählt und dabei den Namen Richter genannt. Er habe ihn daraufhin eingeladen. Es habe auch auf der Kärntnerstraße und am Stefansplatz in Wien Kundgebungen gegeben, auf denen man die Produkte seines Betriebs und Filme seiner Legebatterien gezeigt habe. Das sei auch vor der Wr. Stadthalle geschehen. Er habe erreichen wollen, dass das eingestellt werde. Diese Kundgebungen seien 2002 – 2004 weiter gegangen. Er habe Richter gebeten, damit aufzuhören. Und was habe Richter dazu gesagt, fragte die Richterin. Dass er, der Zeuge, mit den Legebatterien aufhören solle. Wie das Gesprächsklima gewesen sei, fragte die Richterin. Das sei sehr angenehm gewesen, betonte der Zeuge.

Und wie sei es weiter gegangen, fragte die Richterin. Es habe Briefe an Supermärkte gegeben, in denen gegen seine Legebatterien als Massentierhaltung protestiert worden sei, sagte der Zeuge. Ob er darauf reagiert habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob das wirtschaftliche Auswirkungen gehabt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, der Umsatz sei um ca. 200 Tonnen pro Jahr zurück gegangen.

Umstellung auf Bodenhaltung

Warum er auf Bodenhaltung umgestellt habe, fragte die Richterin. Er habe sowieso renovieren müssen, meinte der Zeuge. Er habe deshalb beschlossen, auf Bodenhaltung umzustellen. Eine Freilandhaltung sei aus Platzgründen nicht möglich gewesen. Ob die Kampagne auf diese Entscheidung einen Einfluss gehabt habe, fragte die Richterin. Absolut keinen, betonte der Zeuge.

Wie lange der Umsatzrückgang angedauert habe, fragte die Richterin. Von 2004-2006, ab 2007 sei der Umsatz wieder normal gewesen, sagte der Zeuge. Ab wann er die Bodenhaltung fertig eingerichtet habe, fragte die Richterin. Ab Ende 2006, sagte der Zeuge.

Ein Run-in auf die Legebatterie?

Es solle einen Run-in auf seine Legebatterie gegeben haben, sagte die Richterin. 20-30 oder 40 Personen seien einmal auf das Gelände seiner Legebatterie gegangen, sagte der Zeuge. Er sei angerufen worden und sofort hingefahren. Er habe die Polizei gerufen. Die Hälfte der AktivistInnen sei dann weggegangen, die andere Hälfte sei festgenommen und von der Polizei verhört worden. Das sei das einzige Mal gewesen, an dem so etwas passiert sei.

Die Richterin legte den Polizeibericht und die Einvernahme des Zeugen bei der SOKO vor. Dort hatte er – 5 Jahre nach dem Vorfall – Mag. Hnat und Chris Moser als TeilnehmerInnen des Run-ins angegeben. Ob er sie hier wieder erkenne, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Die Richterin las dann aus dem Polizeibericht fünf Namen von AktivistInnen vor, die damals von der Polizei aufgeschrieben worden waren. Niemand von den Angeklagten war dabei. Dann fragte die Richterin die Angeklagten, wer dabei gewesen sei. DDr. Balluch, Faulmann, Springer, Balluch und Moser sagten nein, DI Völkl und Mag. Hnat konnten sich nicht erinnern, Richter sei schon dabei gewesen und der Rest machte keine Angaben. Richter sagte, er sei an der Grundstücksgrenze gestanden und habe alles nur beobachtet, aber den Betrieb nicht betreten. Die Leute seien zu den Hallen hingegangen, um die Legebatterie zu filmen. Die Türen seien offen gewesen und er habe von außerhalb die Hühner in den Käfigen gesehen. Dann sei der Zeuge in seinem Auto überraschend um die Ecke gerast. Wie weit Richter weg gewesen sei, fragte die Richterin. Ca. die Länge des Gerichtssaals, sagte Richter. Es sei aber kein Run-in gewesen, niemand sei vermummt gewesen, niemand sei konfrontiert worden, niemand habe Parolen geschrien. Es habe sich um einen Spaziergang gehandelt, um sich die Halle einmal anzuschauen. Personen, die noch nie Legebatterien gesehen hatten, hätten sich diese Haltungsform einmal live anschauen wollen. Es sei bei der gesamten Aktion nichts beschädigt worden. Es habe danach auch keine Anzeigen gegeben.

Was der Zeuge zu diesen Ausführungen sage, fragte die Richterin. Es sei nicht im Sommer sondern im Herbst gewesen, vielleicht im September, meinte der Zeuge. Daher könnten die Hallen nicht offen gewesen sein. Hinten würde ein Bach die Grundstücksgrenze bilden, ansonsten sei überall ein Zaun. Ob AktivistInnen in den Hallen gewesen seien, fragte die Richterin. Sein Kollege habe ihm gesagt, nein, sagte der Zeuge.

Dann legte die Richterin den Emailbericht von Richter auf Fadinger vor, in dem dieser von einem Telefon mit dem Zeugen sprach. Dabei habe dieser gesagt, dass die AktivistInnen hätten Fotos machen wollen. Ob es dieses Telefonat gegeben habe, fragte die Richterin. Dieses Email sei aggressiv formuliert, obwohl er mit Richter ein eigentlich amikales Gespräch gehabt habe, wunderte sich der Zeuge.

Die Richterin zeigte dann den Bericht der Hausdurchsuchung bei DI Völkl. Dabei seien Fotos von Produkten aus dem Betrieb gefunden worden, auf denen Sticker mit der Aufschrift versteckte Tierquälerei zusammen mit einem Bild aus der Legebatterie geklebt hatten. Das sei möglich, sagte DI Völkl dazu, so etwas gebe es immer wieder.

Wie das bei Kollegen gewesen sei, die Legebatterien gehabt hätten, fragte die Richterin. Gegen die Legebatterien von Latschenberger habe es eine ähnliche Kampagne gegeben, sagte der Zeuge. Latschenberger habe aber nie umsteigen wollen.

Fragen von Dr. Lehner

Dr. Lehner zeigte das Polizeiprotokoll. Darin stand, dass der Zeuge Herrn Moser auf Fotos erkannt habe. Dann zeigte sie das Foto des Berichts. Moser war darauf kaum zu erkennen. Er wisse es nicht mehr, sagte der Zeuge, damals habe er geglaubt, sich erinnern zu können. Das sei 5 Jahre später gewesen, ob es daher möglich sei, dass er sich geirrt habe, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge, er habe diese AktivistInnen ja nur 10 Minuten lang gesehen.

Dr. Lehner zeigte dann einen Fragebogen, den die SOKO Firmen vorgelegt hatte. Dieser Fragebogen war an den Zeugen adressiert. Darin stand u.a. die Frage, ob die Geschäftsführung aufgefordert worden sei, einem Tierschutzverein eine Spende zu überweisen. Jemand von der SOKO sei bei ihm gewesen, meinte der Zeuge. Wie er die Frage nach dem subjektiven Bedrohungsgefühl beantwortet habe, fragte Dr. Lehner. Er habe das nicht schriftlich beantwortet, sagte der Zeuge.

Dr. Lehner legte dann einen SOKO-Bericht von der Kampagne vor. Darin wurden ein paar Namen von AktivistInnen genannt, die nicht unter den Angeklagten waren und es wurde festgestellt, dass es keine Sachschäden gegeben habe. Das würde stimmen, sagte der Zeuge. Und er müsse auch sagen, dass es keine direkten Bedrohungen gegeben habe.

Fragen von Mag. Bischof

Was auf den Kampagnenvideos, die bei den Demonstrationen gezeigt und den Supermärkten geschickt worden seien, zu sehen gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er habe sich die nie angesehen. Was ihm denn darüber mitgeteilt worden sei, fragte Mag. Bischof. Dass es sich um Filmaufnahmen seiner Legebatterie handle, sagte der Zeuge, wobei auch tote Hühner zu sehen seien. Warum er sich das habe nicht anschauen wollen, wo es doch um seine Legebatterien und seinen Betrieb gegangen sei, fragte Mag. Bischof. Er habe es nie gesehen, wiederholte der Zeuge. Es habe sich um ein schreckliches Video über seine Hühnerhaltung gehandelt. Warum er nicht geklagt habe, fragte Mag. Bischof. Oder hätten die Aufnahmen den Tatsachen entsprochen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Worin er den Imageverlust gesehen habe, fragte Mag. Bischof. Wenn seine Produkte mit negativer Kritik verbunden würden, dann würde ein Imageverlust für diese Produkte entstehen, sagte der Zeuge. Der Imageverlust sei also dadurch aufgetreten, dass durch diese Videos die KundInnen über die tatsächlichen Produktionsbedingungen informiert worden seien, fragte Mag. Bischof. Das ist richtig so, sagte der Zeuge.

Anwalt Dr. Dohr wollte wissen, ob der Zeuge diese Kampagne nicht ok gefunden habe, wie sie abgelaufen sei. Das sei eine Einstellungsfrage und werde daher nicht zugelassen, sagte die Richterin.

Fragen von DDr. Balluch

Ob es bei dieser Kampagne zu Straftaten gekommen sei, fragte DDr. Balluch. Er sei kein Jurist, sagte der Zeuge, aber das Betreten seines Grundes könnte eine Straftat sein. Er wisse sonst von keinen Straftaten. Das Betreten sei bestenfalls zivilrechtlich relevant gewesen, führte DDr. Balluch aus. Ob er denn zivilrechtlich geklagt habe. Nein, sagte der Zeuge. Und ob er wisse, dass es nach diesem sogenannten Run-in zu einer Anklage gekommen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.

In seiner Aussage zur Polizei habe er gesagt, dass die Leute dort gewesen seien, um Fotos zu mache. Ja, sagte der Zeuge, die AktivistInnen hätten alle Fotoapparate dabei gehabt.

Fragen von David Richter

Ob er sich daran erinnern könne, dass er, David Richter, ihn per Email kontaktiert habe, fragte Richter. Daran könne er sich nicht erinnern, meinte der Zeuge. Es habe einen jährlichen Schaden von € 500.000 durch einen Imageverlust durch die Kampagne gegeben, fragte Richter ungläubig. Das sei zwar nicht 100 % verifizierbar, aber wahrscheinlich, sagte der Zeuge.

Ob die Sticker auf den Legebatterieprodukten denn Lügen gewesen seien, fragte Springer. Er wisse nicht, ob Legebatterien Tierquälerei seien, sagte der Zeuge, aber alles sei immer legal gewesen, auf seinem Betrieb.

Ob ihm bekannt gewesen sei, dass ab 2009 Legebatterien in Österreich verboten sein würden, fragte Richter. Ja, sagte der Zeuge, das sei ihm bekannt gewesen.

Mittagspause 12:46 Uhr – 14:04 Uhr.

Zu den Stellungnahmen der Angeklagten

Nach der Mittagspause reagierte die Richterin auf die Anträge der Verteidigung zu den Stellungnahmen der Angeklagten. Nach der Einvernahme muss den Angeklagten eine Stellungnahme geboten werden, stünde im Gesetz. Nach der alten Fassung habe nach Anhörung eines jeden Zeugen der Angeklagte befragt werden müssen, ob er entgegnen will. Das Gericht vertrete die Auffassung, sagte die Richterin, dass den Angeklagten nur die grundsätzliche Möglichkeit zu Stellungnahmen geboten werden müsse. Das müsse aber nicht unmittelbar nach den Aussagen der ZeugInnen sein.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Kampagne gegen Legebatterien

Anschließend ermöglichte die Richterin den Angeklagten mit ihren Stellungnahmen zu den Themen der letzten Tage zu beginnen. Als erster sprach DDr. Balluch. Er erklärte, dass er die Themen zeitlich rückwärts behandeln und mit der Kampagne gegen die Legebatterie im Burgenland beginnen werde. Auffällig sei an dieser Kampagne gewesen, dass es zu keiner einzigen Straftat gekommen sei. Nicht einmal das Verwaltungsstrafrecht sei z.B. durch eine Aktion des zivilen Ungehorsams gebrochen worden. Vielmehr habe es sich um eine ideale NGO-Kampagne gehandelt. Zuerst seien die Zustände in der Legebatterie recherchiert worden. Zusätzlich, so gab auch der Besitzer der Legebatterie zu, habe es ein sehr angenehmes und amikales Verhältnis zwischen dem Kampagnenleiter und dem Legebatteriebesitzer gegeben. Da der Legebatteriebesitzer aber weiterhin seine Legebatterie habe betreiben wollen, seien vollkommen legale und friedliche Kundgebungen in den Landeshauptstädten Wien und Graz durchgeführt worden, wobei die Öffentlichkeit über die wahren Zustände in dieser Legebatterie informiert wurde. Diese Kundgebungen waren nicht konfrontativ, sondern dienten ausschließlich der Information der PassantInnen. Weiters, so sei durch die Befragungen herausgekommen, habe man Informationspakete an die Supermärkte geschickt, die die Produkte aus dieser Legebatterie verkauft haben. Dieses Vorgehen sei vollkommen legitim und für jede NGO-Kampagne typisch.

Der Legebatteriebesitzer habe angegeben, dass es durch diese wahren Informationen, die an die Öffentlichkeit kamen, sein Image so gelitten habe, dass er drei Jahre lang um etwa € 500.000 pro Jahr weniger Umsatz gemacht habe. Der Legebatteriebesitzer habe bei der Befragung explizit gesagt, dass dieser Schaden dadurch zustande gekommen sei, dass seine KundInnen über die tatsächlichen Zustände in seiner Legebatterie informiert worden seien. Das müsse in einer Demokratie legitim sein, auf diese Weise eine Firma zu kritisieren. Es sei äußerst fragwürdig, dass diese Kampagne hier als Kampagne einer kriminellen Organisation kriminalisiert werde.

Der angebliche Run-in, so habe sich durch Zeugenaussagen ergeben, sei keine Protestaktion gewesen, sondern der Versuch, die Zustände in der Legebatterie zu filmen. Das Vorgehen der AktivistInnen habe sich nach der Zeugenaussage als schlimmsten falls zivilrechtlich relevant herausgestellt. Es habe auch schließlich keine Anzeigen der Behörde gegeben. Auch der Legebatteriebetreiber habe angegeben, dass die AktivistInnen dort gewesen seien, um Fotos zu machen. Alle hätten Fotoapparate in den Händen gehalten.

Die Vorlage des SOKO-Befragungsformulars an Firmen sei schockierend gewesen. Die Polizei habe offensichtlich versucht, jene Firmen, die Ziele völlig normaler und strafrechtlich irrelevanter Kampagnen waren, dazu zu bringen, sich an der Kriminalisierung der Tierschutzszene zu beteiligen. So seien alle gefragt worden, ob sie aufgefordert worden seien, dem Tierschutz Spendengeld zu überweisen, ob sie sich durch Demonstrationen gestört gefühlt hätten und ob sie durch die Kampagne einen Rückgang ihrer Profite hatten.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Brandstiftung Hühnermasthalle

Diese Brandstiftung sei jetzt bereits 10 ½ Jahre her und daher als Straftat bereits verjährt. Sowohl die damaligen Ermittlungen, als auch jene der SOKO zu diesem Vorfall, seien ergebnislos eingestellt worden. Es sei deshalb völlig unklar, warum das jetzt hier in diesem Prozess erneut thematisiert werde. Es habe sowohl Fußspuren der TäterInnen im Schnee gegeben, als auch Fingerabdrücke. Nichts davon passe zu den Angeklagten, ja, die meisten der Angeklagten seien vor 10 ½ Jahren nicht im Tierschutz aktiv gewesen.

Interessant sei auch, dass die Staatsanwaltschaft im Strafantrag diesen Vorfall unter die Eier-Kampagne subsumiert habe. Dabei sei klar, und sei auch von den Besitzern bestätigt worden, dass eine Masthuhnfabrik keine Eier produziere.

Aus den Zeugenaussagen sei auch wiederum eine vorsätzliche Vortäuschung falscher Tatsachen durch die SOKO ans Tageslicht gekommen. In einem Bericht über diesen Vorfall habe ein Angeklagter geschrieben, dass die TäterInnen laut Medienbericht über Luken in die abgesperrten Hallen eingedrungen seien. Die SOKO habe diese Aussage in ihrem Bericht so kommentiert, dass das auf interne Information hindeute, weil es sich um den tatsächlichen Zutrittsweg der TäterInnen gehandelt habe. Bei den heutigen Zeugenaussagen sei aber klar herausgekommen, dass die Hallen nicht abgesperrt gewesen seien. Die Türen seien einfach offen gewesen und der Zutritt in die Hallen sei also ungehindert möglich und kein Umweg über Luken notwendig gewesen. Die SOKO habe hier also wieder einmal absichtlich falsch informiert, um Staatsanwaltschaft und RichterInnen in einer für die Angeklagten negativen Weise zu beeinflussen, indem ein Verdacht nahegelegt worden sei, der gar nicht bestanden habe.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Kampagne gegen Sankyo

Bei dieser Kampagne habe es nach Aussage des Zeugen Demonstrationen gegeben, die durch den VGT angemeldet worden seien. Der VGT, so führte DDr. Balluch, biete Personen, die sich im Tierschutz selbständig engagieren wollen, die Möglichkeit dazu, indem er Informationen biete, Demonstrationsmaterialien zur Verfügung stelle und eben auch Demonstrationen anmelde. In diesem Fall habe eine Gruppe junger Menschen um diese Form der Unterstützung gebeten, die ihnen auch geboten worden sei. Der VGT selbst habe nie eine SHAC-Kampagne durchgeführt. Der Zeuge habe sich auch nicht an VGT-MitarbeiterInnen persönlich erinnert, DDr. Balluch habe er nur aus dem Internet wiedererkannt.

Die Vorfälle, die der Zeuge geschildert habe, wie z.B. dass Produkte in seinem Namen bestellt worden seien, seien nie öffentlich bekannt geworden. Vielmehr habe man das erstmals hier in diesem Prozess gehört. Dazu habe es auch keine Fadinger-Emails gegeben, wie das Gericht ja jederzeit nachprüfen könne. Er, DDr. Balluch, selbst habe sich an dieser Kampagne nicht beteiligt.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Tierversuchskampagne

Da Dr. Plank seine Aussage noch nicht abgeschlossen habe, werde er, DDr. Balluch, dazu erst später Stellung nehmen. Jetzt wolle er zu den Demonstrationen gegen Tierversuche, die bei den Zeugenaussagen erwähnt worden seien, etwas sagen. Zunächst einmal müsse klargestellt werden, dass der Zeuge keinen Zusammenhang zwischen dem Farbwurf auf sein Haus und den von ihm beobachteten Demonstrationen gegen Tierversuche herstellen konnte. Darüberhinaus habe er, DDr. Balluch, an diesen Demonstrationen nicht teilgenommen. Bei einer dieser Demonstrationen habe der Zeuge geglaubt, DDr. Balluch auf einem Foto erkennen zu können. Als das Foto vorgelegt wurde, stellte sich aber heraus, dass es sich nicht um DDr. Balluch gehandelt habe. Bei einer zweiten Demonstration hatte die SOKO in ihrem Bericht einfach behauptet, DDr. Balluch sei anwesend gewesen. Aber der Zeuge habe diese Demonstration detailliert dokumentiert und dabei festgestellt, dass DDr. Balluch nicht anwesend gewesen sei. Mit dem Polizeibericht konfrontiert habe er klar gesagt, dass sich die Polizei hier geirrt haben müsse. Leider sei es aber durch die Erfahrung mit dieser SOKO eher wahrscheinlich, dass die Polizei wieder absichtlich Falschmeldungen verbreitet habe. Abgesehen davon sei es wiederum bedenklich, dass einmal mehr legale Demonstrationen in diesem Prozess in einer Weise angesprochen würden, dass man meine, es handle sich um Straftaten. Normalerweise würde man sich schämen, zugeben zu müssen, nicht auf einer Demonstration für Tierschutz gewesen zu sein. In diesem Prozess würde man dazu gedrängt sich darüber auch noch zu freuen.

Bei den vom Zeugen dokumentierten Demonstrationen seien viele Personen genannt worden, die nicht angeklagt worden seien. Gegen diese Personen habe die SOKO nicht einmal ermittelt. Die Erklärung dafür sei offensichtlich: alle AktivistInnen, die heute nicht mehr für Tiere aktiv seien, wären automatisch aus den Ermittlungen hinausgefallen, obwohl die meisten Straftaten, die dieser angeblichen Organisation zugeordnet würden, vor langer Zeit begangen worden seien. Das zeige einmal mehr die politische Dimension dieses Prozesses. Die SOKO habe die Aufgabe gehabt, jetzt aktive TierschützerInnen zu verfolgen und zu stoppen. Jene Personen, die nicht mehr aktiv seien, seien daher uninteressant, auch wenn sie möglicherweise verdächtig seien, Straftaten begangen zu haben. Es ginge eben nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die Verfolgung gewisser TierschützerInnen, die durch ihre Kampagnenarbeit jetzt und in Zukunft die Wirtschaft stören würden.

Dann nahm DDr. Balluch auf jenes ORF-Interview Bezug, von dem der Zeuge gesprochen habe. In der polizeilichen Einvernahme habe der Zeuge behauptet, dieses Interview sei wegen der emotionalen Ausbrüche von DDr. Balluch abgebrochen worden. In seiner Aussage vor Gericht habe er zwar ganz anders gesprochen, sei sich aber nicht klar gewesen, dass der ORF diese Sendung sehr wohl ausgestrahlt habe. Diese Ausstrahlung habe am 20. Mai 2000 stattgefunden. Der Film sei auch auf Youtube am Internet zu sehen. Er heiße Tiere klagen an. Der Staatsanwalt habe den Zeugen gefragt, ob es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Interview für diesen Film und einer Demonstration im April 2001 gegeben habe. Der Zeuge habe sich nicht an das Datum des Interviews erinnern können. Da der Film aber am 20. Mai 2000 ausgestrahlt worden sei, müsse das Interview vorher stattgefunden haben und daher sei mindestens ein Jahr zwischen dem Interview und der Demonstration gelegen. DDr. Balluch beantragte noch einmal die Vorführung des Films und die Einvernahme der Redakteure, um zu beweisen, dass er bei diesem Interview keine emotionalen Ausbrüche gehabt habe und dass das Filmprojekt zur Zufriedenheit aller fertig gestellt worden sei, wenn auch das besagte Interview in der Endversion des Films keine Berücksichtigung gefunden habe.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Schweinebefreiung

Anschließend sprach DDr. Balluch über die Aussagen des Tierarztes und über das Sachverständigengutachten zur Schweinebefreiung. Der Sachverständige werde nicht mehr geladen, daher sei es auch nicht notwendig, auf die Widersprüche in seinen Aussagen hinzuweisen. Allerdings müsse betont werden, dass der Besitzer der Schweinefabrik davon gesprochen habe, dass es innerhalb von 250 m von der Fabrik einen Bach gebe, von dem die Schweine hätten trinken können. Das Problem, dass sie Durst gelitten hätten, habe also sowieso nicht existiert.

Das Leid der befreiten Schweine habe sich laut Tierarzt dadurch manifestiert, dass die Schweine Kratzer vom Aufreiten gehabt hätten, die prophylaktisch mit Medikamenten behandelt worden seien, die durch den Fabriksbesitzer – und nicht den Tierarzt – drei Tage lang verabreicht worden seien. Es habe also nur eine vorbeugende Behandlung gegeben, keine akute. Und diese Behandlung sei so minimal gewesen, dass sie durch einen Laien habe durchgeführt werden können. Sie habe nur 15 Schweine betroffen und habe nur drei Tage angehalten. Dabei seien Medikamente verabreicht worden, die in demselben Betrieb schon oft verabreicht worden seien und gute Ergebnisse gezeitigt haben, wie der Tierarzt mitgeteilt habe. Diese Behandlung könne also nicht außergewöhnlich gewesen sein.

Zusätzlich habe sich durch die Befragung ergeben, dass der Stress, der für das Aufreiten verantwortlich gewesen sei, möglicherweise durch das Hineintreiben in die Tierfabrik entstanden sei und nicht durch das Freilassen. Hätte der Schweinefabriksbesitzer einfach einen Zaun um die umliegende Wiese gezogen und die Tiere im Freien gelassen, dann wäre das nicht passiert. Diese Kratzer müssten also dem Verhalten des Fabriksbesitzers zugeordnet werden, und nicht dem der BefreierInnen. Er habe sie verschuldet, weil er die Schweine wieder in eine unnatürliche Enge in einer tierquälerischen Haltung getrieben habe.

Und man müsse auch fragen, ob die erlittenen Kratzer durch das Aufreiten nicht ein viel geringeres Leiden darstellen würden, als die Tiere in dieser Schweinefabrik erleiden würden. Man müsse die Tierquälerei durch Vollspaltenboden, große Enge, abgezwickte Schwänze, keine Einstreu, kein Beschäftigungsmaterial, keine frische Luft, kein Auslauf ins Freie usw. mit dem Leid durch die Kratzer vergleichen. Dann sei wohl selbstverständlich, dass die befreiten Schweine durch diese Befreiung sehr viel gewonnen hätten. Sie seien nämlich wenigstens für einige Stunden der Tierqual in dieser Tierfabrik entronnen. Und das müsse doch ein paar Kratzer wert sein, selbst wenn diese durch das Freilassen anstatt durch das Reintreiben entstanden wären.

Die drei gefundenen toten Schweine seien zweifellos schon vor der Befreiung tot gewesen. Mit dem Bekennerschreiben seien schließlich Fotos von drei toten Schweinen mitgeschickt worden. Der Besitzer habe zumindest zwei davon als genau jene beiden erkannt, die er gefunden hatte. Vom Dritten hatte der Tierarzt gesagt, dass es sich durchaus um das dritte tote Schwein handeln könne, weil es genauso ausgesehen habe und die auf dem Bild zu sehenden Futtertröge genau denen in der besagten Fabrik entsprechen würden. Wenn diese drei Schweine von den BefreierInnen fotografiert worden seien, dann müssten sie ja vor der Befreiung bereist tot gewesen seien. Es gebe keine vernünftige Erklärung, wie diese drei toten Schweine auf diese Bilder kommen würden, außer wenn sie vor der Befreiung fotografiert worden seien. Die zwei toten Schweine hätten auch deutliche Spuren davon, dass sie bereits länger tot gewesen sein müssen. Und sie würden innerhalb der Halle knapp vor der Türe liegen. Das müsse genau die Stelle sein, an die sie ein Fabriksbesitzer legen würde, der sie in den Buchten gefunden habe. Der Besitzer habe jedenfalls angegeben, dass er diese Schweine sicher nicht von draußen wieder in die Halle tragen würde. Wie man es also drehe und wende, diese Fotos würden eindeutig beweisen, dass die Schweine bereits vor der Befreiung tot gewesen sein müssten.

In dem Bekennerschreiben sei auch ein Foto gefunden wurden, das die Schweine in der Nacht im Freien zeige, wie sie friedlich und entspannt nebeneinander grasen würden. Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass dieses Foto nicht authentisch wäre. Man könne nirgends Schweine in der Nacht im Freien beim Grasen fotografieren, weil Freilandschweine in der Nacht schlafen würden. Abgesehen davon könne das die digitale Information auf diesem Foto belegen. Man habe also mit diesem Foto einen Beweis, dass die Schweine nach der Befreiung völlig stressfrei und glücklich gewesen seien. Von Tierquälerei könne deshalb in keinem Fall die Rede sein.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Fasanerie Wildon

Dann sprach DDr. Balluch über die Einvernahme zum Vorfall bei der Fasanerie in Wildon. Dort hätten unbekannte TäterInnen die Stützbalken eines Volierenzaunes zerbrochen. Laut Polizeibericht sei dieser Zaun in einem desolaten Zustand gewesen. Der Besitzer habe angegeben, dass er die Voliere im Jahr 1972 gebaut und etwas später verbessert habe. Es müsse sich also um einen uralten Drahtgitterkäfig gehandelt haben, weshalb das Zerstören der Stützstreben niemals mit € 3000 und damit als schwere Sachbeschädigung bewertet werden könne. Allein schon deshalb könne dieser Vorfall nicht als Tat einer kriminellen Organisation gewertet werden, die schwere Straftaten begehen müsse.

Der Besitzer habe auch ausgesagt, dass er sich selbst als Tierschützer sehe und zum Tierschutz ein sehr gutes Verhältnis habe. Es habe auch nie eine Kontaktaufnahme durch TierschützerInnen oder eine Demonstration oder dergleichen gegen seine Fasanerie oder seine Jagdausübung gegeben. Auch deshalb könne man diese Straftat nicht einfach einer angeblich kriminellen Tierschutzorganisation zuordnen. In jedem Fall gebe es keinerlei Verbindung zwischen diesem Vorfall und den Angeklagten. In einigen Emails sei zwar eine Jagdstörung für einen Tag, der in die Tatzeit fallen könnte, südlich von Graz geplant worden, aber Jagdstörungen würden mit vielen AktivistInnen untertags stattfinden und dabei würden keine Sachbeschädigungen begangen.

DDr. Balluch selbst habe für das besagte Wochenende ein perfektes Alibi, weil er mit etwa 15 anderen Personen im Spektral in einem gemeinsamen Schlafraum übernachtet habe. An diesem Wochenende habe nämlich dort ein Animal Liberation Workshop stattgefunden, wie der Polizei sehr genau bekannt gewesen sei.

Auch zu den Ermittlungen diesem Vorfall müsse man der SOKO allerdings wieder Vorwürfe machen. Erstens habe sie in den ersten Berichten von den Emails verschwiegen, dass dort deutlich ausgesprochen worden war, dass es um eine Jagdstörung gegangen ist. Dadurch konnten sie die UntersuchungsrichterInnen mit Emails beeindrucken, die – ohne diese Zusatzinformation – als Planung einer Straftat aufgefasst hätten werden können.

Zweitens habe die Einvernahme des Nachbarn gezeigt, dass die SOKO diesem einfach Aussagen in den Mund gelegt hatte, die er seinen Angaben vor Gericht nach nie gemacht hatte. So behauptete die SOKO, der Mann habe gesagt, es seien ihm Sättel gestohlen worden, er habe in der Nacht Stimmen gehört und er habe Menschen weglaufen sehen. In Wirklichkeit habe nur sein Hund gebellt, ihm seien aber noch nie Sättel gestohlen worden.

Und drittens habe SOKO-Mitglied Landauf in einem Bericht Fotos von den VGT-Computern wider bessren Wissens als Fotos von der Zerstörung der Fasanerie in Wildon samt Freilassung der dortigen Fasanen bezeichnet. Die Befragung der Zeugen habe aber einwandfrei ergeben, dass es sich bei den Fotos nicht um die Fasanerie in Wildon, sondern um die in Zurndorf handle. Und die Fotos würden weder eine zerstörte Fasanerie zeigen, noch die Freilassung von Fasanen. Die SOKO habe hier also einmal mehr absichtlich Beweismaterial uminterpretiert, um einen Verdacht zu schüren, der gar nicht bestanden habe.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Jagdhüttenbrand in Zurndorf

Zuletzt nahm DDr. Balluch zum Jagdhüttenbrand in Zurndorf Stellung, wegen dem er in Untersuchungshaft genommen worden sei. Es sei nach Aufnahme der Beweise klar, dass es sich um einen Brand durch einen überhitzten Ofen handle, der nichts mit Tierschutzaktivitäten zu tun habe.

Das folgende Bild habe sich aus den Befragungen ergeben. Ein Streifenpolizist habe am 11. 11. 2007 um 19:09 Uhr die Hütte in Flammen gesehen. Der Versicherungsvertreter habe sich die Brandüberreste am 13. 11. 2007 angesehen und die JägerInnen gefragt, wieso habts Ihr das heute erst gesehen?. Aus dieser Frage folge klar, dass er angesichts der Brandüberreste der Meinung gewesen sein habe müssen, dass der Brand bereits einige Zeit her gewesen sei. Die JägerInnen hätten am 13. 11. 2007 um 11 Uhr nur noch Überreste des Brandes ohne Flammen gesehen. Und auch er, DDr. Balluch, sei an diesem Tag zusammen mit einer Kollegin um diese Zeit an der abgebrannten Hütte vorbeigekommen, ohne überhaupt zu merken, dass dort eine Hütte gestanden sei. Es könne daher zu dieser Zeit kein Feuer mehr gegeben haben.

Der Brand ließe sich aus den vorgebrachten Belegen einfach rekonstruieren. Nach den Aussagen der Zeugen habe der Rauchfang dieser Jagdhütte seit vielen Jahren keinen Rauchfangkehrer mehr gesehen. Zwei Jahre vor dem Vorfall sei beim Feuern des Ofens eine ölige Masse aus dem Ofenrohr ausgetreten und es habe einen Glimmbrand am Dachgegeben. Dennoch hätten die JägerInnen nichts unternommen und auch keinen Rauchfangkehrer geholt. Das sei fahrlässig gewesen. Er, DDr. Balluch, wisse aus eigener Erfahrung, weil er seit 1982 mit Holzofen heize, dass der Rauchfangkehrer jährlich kommen müsse, weil sich sonst ein Belag im Rauchfang bilde, der bei heftiger Befeuerung in Brand geraten könne. Dabei würde eine ölige Masse austreten. Das sei sehr gefährlich und jeder Rauchfangkehrer würde in so einem Fall sofort die weitere Benutzung des Ofens verbieten, bis das Ofenrohr gereinigt worden sei.

Am 11. 11. 2007, so habe die Befragung ergeben, hätten die JägerInnen den Ofen mindestens von 10:30 Uhr – 14 Uhr beheizt. Dafür hätten sie sogenanntes Papierholz verwendet, also ein Holz, das sehr leicht in Brand gerate und heiß und kurz brenne. Daher hätten die JägerInnen öfters, mindestens alle 15-20 Minuten, Holz nachlegen müssen. Dadurch habe das Rohr eigenständig zu brennen begonnen. Die JägerInnen hätten dann die Hütte verlassen und nichts davon bemerkt. Dieser Kaminbrand habe dann das Ofenrohr sehr stark erhitzt, sodass das gegenüber dem Rohr nicht isolierte Dach zu glimmen begonnen habe. Dieser Glimmbrand habe dann letztendlich zu einem Vollbrand geführt, der um 19:09 Uhr von dem Polizisten beobachtet worden sei.

Diese These würde auch durch das Brandgutachten bestätigt. Im Gegensatz zur Darstellung der Richterin würde dieses Gutachten sehr wohl eine Überhitzung des Ofens für wahrscheinlicher als eine Brandstiftung halten. Das Gutachten gebe nämlich eine Bewertungsskala am Ende an. Darin stehe, dass der Ausdruck es gibt keinen Anhaltspunkt, wie er im Text für eine Brandstiftung als Brandursache verwendet wird, die geringste Wahrscheinlichkeit kennzeichne. Dagegen sei aber der Ausdruck es ist möglich, wie das für die Brandursache Glimmbrand am Dach durch das nicht isolierte Ofenrohr im Gutachten stehe, laut Skala um eine Stufe wahrscheinlicher. Daher müsse das Gutachten so gelesen werden, dass ein Glimmbrand durch ein überhitztes Ofenrohr wahrscheinlicher sei, als eine Brandstiftung.

Der Jäger, der für das Befeuern des Ofens verantwortlich war, habe zunächst zwei Mal gegenüber der Polizei geleugnet, am Brandtag den Ofen beheizt zu haben. Bei der dritten Aussage habe er dann die Beheizung zugegeben und das u.a. dadurch begründet, dass er nicht für den Brand verantwortlich gemacht werden wolle. Er habe also offensichtlich die Beheizung des Ofens mit dem Brand in Verbindung gebracht. In seiner Aussage habe er sogar einen Einrichtungsmangel und einen baulichen Mangel für den Brand verantwortlich gemacht.

Ein Bekennerschreiben?

Die SOKO habe in ihrem Bericht behauptet, es habe auf einer amerikanischen Webseite ein Bekennerschreiben für diesen Jagdhüttenbrand gegeben. Das sei aber falsch, stellte DDr. Balluch fest. Dieses angebliche Bekennerschreiben beginne mit den Worten unknown arsonists, was so viel heiße wie unbekannte BrandstifterInnen. Bekennerschreiben würden aber mit Wir haben beginnen und einer Unterschrift enden, sonst habe sich ja niemand zu irgendetwas bekannt. Dass dieser englische Bericht von einer Brandstiftung an der Jagdhütte sprach, sei leicht erklärt. Am 25. November 2007 müsse irgendjemand aus der Jägerschaft oder der Polizei, vielleicht der SOKO, eine Presseaussendung gemacht haben, in der von einer Brandstiftung die Rede gewesen sein müsse. Das lasse sich aus dem Umstand schließen, dass damals ein entsprechender Artikel in der Tageszeitung HEUTE erschienen sei. Dann legte DDr. Balluch ein Fadinger Email von Jürgen Faulmann vor, in dem dieser einen Link zu einem Artikel in der Tageszeitung KURIER vom selben Tag anführte, wo ebenfalls von einer Brandstiftung die Rede war. DDr. Balluch sagte dann, er habe die Information aus diesen Artikeln gekürzt auf englisch übersetzt, und, wie er es jede Woche mit tierrechtsrelevanten Nachrichten mache, auf englischen Email-Listen verbreitet. Von dort müsse es auf die amerikanische Webseite gekommen sein. Laut Webseitenausdruck wurde der Eintrag zwei Tage später, am 27. November 2007, dort publiziert. Es handle sich also um keine interne Information aus dem Tierrechtsmilieu, sondern um eine Übersetzung von Artikeln in österreichischen Tageszeitungen.

Dass diese amerikanische Webseite auf diese Weise ihre Informationen beziehe, habe er, DDr. Balluch, nachweisen können. Er habe einen Artikel über die Befreiung von Chihuahuas in Österreich auf Englisch übersetzt und am Internet verbreitet. Wenige Tage später erschien eine Nachricht ähnlichen Inhalts auf besagter amerikanischer Webseite. DDr. Balluch legte sowohl den Artikel von der ORF-Webseite als auch den Eintrag auf der amerikanischen Webseite vor. Das erkläre einwandfrei und ohne ein Konzept einer kriminellen Organisation bemühen zu müssen, wie sich derartige Informationen am Internet ausbreiten und wie sie auf amerikanischen Webseiten landen.

Dann betonte DDr. Balluch noch, dass die Verfassungsschutzberichte von den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils angeben würden, dass im Jahr 2007 keine tierschutzmotivierte Brandstiftung stattgefunden habe. DDr. Balluch meinte, er habe diese Berichte bereits vor Gericht vorgelegt und die Richterin bestätigte das.

Die SOKO verlegt die Tatzeit

Aus all dem, so führte DDr. Balluch weiter aus, müsse gefolgert werden, dass es sich bei dem Jagdhüttenbrand in Zurndorf um keine Brandstiftung gehandelt haben könne. Jetzt wolle er noch seine eigene Präsenz in dieser Jagdregion zwei Tage nach dem Brand erklären. Auffällig sei, dass die SOKO das Datum der Brandzeit verschoben habe, nachdem bekannt geworden sei, dass DDr. Balluch zwei Tage später in der Gegend gewesen sei. Zunächst habe im ersten Vorfallsbericht der Polizei gestanden, die Tatzeit sei 11. 11. 2007 zwischen 11 – 19 Uhr gewesen. DDr. Balluch legte diesen Bericht vor. Etwas später sei plötzlich als Tatzeit 11. 11. 2007 11 Uhr – 13. 11. 2007 14 Uhr gestanden. Das sei offenbar deshalb geschehen, weil er, DDr. Balluch, am 13. 11. 2007 mit einer Kollegin um etwa 11 Uhr in der Jagdregion gewesen sei. Man habe dadurch wieder einen Verdacht auf ihn lenken und die UntersuchungsrichterInnen beeindrucken wollen.

DDr. Balluch sei mit seiner Kollegin in der Region gewesen, weil er durch eine anonyme Person auf illegale Fasanerien in dem Jagdrevier aufmerksam gemacht worden sei. Möglicherweise habe es sich um dieselbe anonyme Person gehandelt, die dem VGT auch die Jagdtermine genannt und der Versicherung den Tipp gegeben habe, dass die JägerInnen die Jagdhütte am Brandtag beheizt hatten. Die entsprechende anonyme Mitteilung an die Versicherung ist bereits im Verfahren vorgelegt worden. DDr. Balluch und seine Kollegin hätten dann insgesamt 4 illegale Fasanerien mit zusammen 1000 Fasanen gefilmt und in seinem Namen bei der BH Neusiedl am See angezeigt. DDr. Balluch legte dem Gericht dann die Anzeige mit allen Fotos vor. Er habe von dort aus auch den Tierschutzombudsmann vom Burgenland, Dr. Salzl, angerufen und von seiner Beobachtung berichtet. Dazu legte DDr. Balluch sowohl das entsprechende Telefonüberwachungsprotokoll als auch einen Brief von Dr. Salzl vor. Dann beantragte DDr. Balluch den ehemaligen Tierschutzombudsmann vom Burgenland als Zeugen. Ebenso beantragte er die Einvernahme seiner Kollegin, mit der er diese Fasanerien gefilmt hatte.

Die SOKO interpretiert wissentlich Fotos falsch

Dann lenkte DDr. Balluch die Aufmerksamkeit auf jenen Aktenteil, in dem SOKO-Mitglied Landauf die Fotos aus dem VGT-Archiv, die bei der Hausdurchsuchung gefunden worden waren, der Staatsanwaltschaft geschickt hatte. Darin waren die Fotos von den Fasanerien in Zurndorf zu sehen, aber SOKO-Mitglied Landauf hatte dazu geschrieben, es handle sich um eine zerstörte Fasanerie in Wildon und man würde die Befreiung von Fasanen sehen. Nach Ansicht von DDr. Balluch müsse Landauf das vorsätzlich gemacht haben, da es ja Landauf selbst war, der DDr. Balluch zu dieser Zeit telefonisch abgehört hatte. Landauf müsse also mitgehört haben, dass DDr. Balluch in Zurndorf war und mit Tierschutzombudsmann Dr. Salzl über die eben fotografierten Fasanerien gesprochen habe. Landauf müsse auch gehört haben, dass DDr. Balluch die Fasanerien anzeigen wolle und dass Dr. Salzl am nächsten Tag die Fasanerien inspizieren wollte. Landauf habe auch die Fotos der Fasanerie in Wildon gekannt. Trotzdem habe er einfach der Staatsanwaltschaft geschrieben, dass diese Fotos von einer zerstörten Fasanerie von Wildon stammen sollten, was ein Beweis gewesen wäre, dass DDr. Balluch – der ja selbst auf den Fotos zu sehen war – der Täter in Wildon gewesen sein hätte müssen. DDr. Balluch habe deshalb SOKO-Mitglied Landauf wegen Amtsmissbrauch angezeigt, aber die Staatsanwaltschaft habe das niedergelegt.

SOKO warnt die Jägerschaft drei Mal vor Tierschutzaktionen

Aber Landauf, so DDr. Balluch, habe darüber hinaus noch sein Amt missbraucht. Er habe nämlich die Information, dass am nächsten Tag die illegalen Fasanerien in Zurndorf behördlich kontrolliert würden, die er durch Abhören des Telefongesprächs von DDr. Balluch mit dem Tierschutzombudsmann erhalten hatte, an die Jägerschaft weitergegeben. Dadurch habe die Jägerschaft rasch die Fasanen entfernen können und die Kontrolle habe nichts ergeben. Woher er wisse, dass Landauf das getan habe, fragte die Richterin. Erstens habe Landauf ihm das prahlerisch selber während der Einvernahme in der U-Haft gesagt, meinte DDr. Balluch. Zweitens könne es kein Zufall sein, dass am nächsten Tag die Fasanerien plötzlich alle leer gewesen seien. Und drittens könne DDr. Balluch beweisen, dass Landauf den Jagdleiter bzgl. Tierschutzaktionen informiert habe. Dazu legte DDr. Balluch zwei Artikel aus Tageszeitungen vor. Darin wurde deutlich gesagt, dass die Polizei den Jagdleiter gewarnt habe, wann die TierschützerInnen eine Aktion gegen die Jagd geplant hätten. Das würde auch beweisen, sagte DDr. Balluch, dass der Jagdleiter gelogen habe, wie er hier vor Gericht in seiner Zeugenaussage behauptet habe, er sei nicht von der Polizei gewarnt worden. Insgesamt habe Landauf also drei Mal die Jägerschaft vor Aktionen der TierschützerInnen und von einer Behördenkontrolle gewarnt und dadurch verhindert, dass die illegalen Fasanerien aufgedeckt worden seien.

Massive Gewalt der JägerInnen gegen die TierschützerInnen

DDr. Balluch beantragte dann noch einmal, die fünf Kurzfilme vorzeigen zu dürfen, auf denen die Gewalt der JägerInnen gegen die TierschützerInnen zu sehen sei. Es handle sich um massive Gewalt. Es sei auf den Filmen zu sehen, wie die RichterInnen die TierschützerInnen anspucken und schlagen würden. Dass DDr. Balluch dabei RichterInnen statt JägerInnen gesagt hatte, wurde mit allgemeinem Gelächter, auch von der Richterin quittiert. Es habe sich um einen Freudschen Versprecher gehandelt, erklärte DDr. Balluch.

Es handle sich einmal mehr um eine Täter-Opfer Umkehr, setzte DDr. Balluch nach einer kurzen Pause seine Stellungnahme fort. Diese Filme würden klar beweisen, dass dies der Fall sei. Ob er nicht glaube, fragte dann die Richterin, dass die Jägerschaft durch Jagdstörungsaktionen provoziert würde. Ob er das nicht nachvollziehen könne. Das könne er schon, sagte DDr. Balluch. Aber natürlich seien auch sensible Menschen durch das brutale Verhalten von JägerInnen stark beeinträchtigt, es könne aber nicht einfach jeder Mensch nach eigenem Gutdünken gewalttätig werden, auch wenn er sich noch so provoziert fühle. Er, DDr. Balluch, stehe hinter dem Rechtsstaat und erwarte daher, dass sich auch die Jägerschaft an die Gesetze halte. An dieser Stelle schüttelte der Staatsanwalt mit rotem Gesicht den Kopf und drückte damit deutlich sein Missfallen aus.

An dieser Stelle machte die Richterin eine Prozesspause von 15:01 Uhr – 15:09 Uhr, damit die PolizeischülerInnen zu ihrem wartenden Bus gehen konnten.

Nach der Pause bemerkte DDr. Balluch noch, dass die Jäger angegeben hatten, dass immer Bier und Wein in der Jagdhütte gewesen sei, die für die TreiberInnen gedacht seien. Das belege die tierschützerische Erfahrung, dass insbesondere TreiberInnen aber auch JägerInnen auf der Jagd oft alkoholisiert seien.

Und zuletzt meinte DDr. Balluch, dass einer der Jäger in seiner Zeugenaussage erklärt habe, er habe zerhackte Jagdstände verheizt. Jagdstände würden eben regelmäßig von selbst umfallen, so z.B. erst kürzlich 4 Stück in seinem Jagdrevier. Das belege, so DDr. Balluch, dass nicht jeder umgestürzte Jagdstand dem Tierschutz in die Schuhe geschoben werden könne. Das Gericht habe in diesem Verfahren ein Foto vorgelegt, auf dem einer der Angeklagten zusammen mit anderen AktivistInnen und einem Rechtsanwalt lachend hinter einem umgestürzten Jagdstand stehen würden. Die Erklärung, es habe sich um einen Jagdstand gehandelt, der von selbst umgefallen sei, habe das Gericht damals nicht geglaubt. Diese Zeugenaussage sei jetzt eine Bestätigung, dass diese Vorfälle sehr häufig vorkämen.

Stellungnahme von Chris Moser

Anschließend konnte Chris Moser seine Stellungnahme abgeben. Er sagte zunächst, dass er am sogenannten Run-in auf die Legebatterie nicht beteiligt gewesen sei. Einerseits könne er das beweisen, weil er zu dieser Zeit in Tirol gewesen sei. Dazu beantragte er die Einvernahme von zwei Zeuginnen. Andererseits, so Moser, habe sich der Legebatteriebesitzer gar nicht an ihn erinnern können. Dazu sagte die Richterin: Wenn ein Zeuge Jahre später sagt, ich glaube wen zu erkennen, dann reicht das nicht als Beweis.

Dann sagte Moser, er habe einen Plan des Jagdgebietes Zurndorf bei sich zu Hause gehabt, weil er an der Jagdstörung am 18. November 2007 beteiligt gewesen sei. Weiter meinte Moser, er heize seit 12 Jahren mit drei Holzöfen sein Wohnhaus auf. Drei Mal pro Jahr käme dafür der Rauchfangkehrer. Einmal sei bei ihm eine ölige Masse aus dem Ofenrohr ausgetreten, wie das der Jäger vom Ofen der Jagdhütte erzählt habe. Daraufhin habe ihm der Rauchfangkehrer verboten, diesen Ofen zu beheizen, bis alles in Ordnung gekommen sei. Es sei dabei fast zu einem Brand gekommen. Das erkläre die Brandursache beim Jagdhüttenbrand Zurndorf.

Stellungnahme von DI Völkl

Auch DI Völkl beantragte die Vorführung der Filme über die Gewalt der JägerInnen gegen die TierschützerInnen. Er stellte auch fest, dass die Polizei die Jägerschaft nach Abhörung der Telefone der TierschützerInnen gewarnt und damit in einen politischen Konflikt eingegriffen habe.

Zur Beschädigung der Fasanerie in Wildon sagte DI Völkl dass der Jäger gesagt habe, dass er dem Tierschutz positiv gegenüber stehe. Daher vermute DI Völkl eher, dass es sich bei der Sachbeschädigung um einen Racheakt gehandelt habe. Dieser Jäger habe auch gesagt, dass er leider gewisse Dinge tun müsse, die notwendig seien, obwohl er Tierschützer sei. Aber das Züchten von Fasanen für den Abschuss, wie er das offenbar betrieben habe, sei sicher nicht notwendig.

Dann sagte DI Völkl, dass die toten Schweine, die auf den Fotos zu sehen seien, nicht grauslich wären, wie das Gericht gemeint hatte, sondern es sei traurig, dass diese Tiere so gehalten würden und so sterben müssten. Die Tierquälerei in der Tierfabrik sei jedenfalls wesentlich größer als jedes Tierleid, das durch die Befreiung aufgetreten sein könnte. Für die Schweine sei die Befreiung trotz möglicher Kratzer eine Verbesserung ihrer Situation gewesen. In jedem Fall habe kein Vorsatz bestanden, Tierquälerei zu begehen.

Zum Zeugen aus der Tierversuchsindustrie sagte DI Völkl, dass dieser nicht zu einer Diskussion bereit gewesen sei. Er, DI Völkl, habe das öfter versucht.

Zu den Masthühnern sagte DI Völkl noch, dass die Ausfallsquote 2% in nur 35 Tagen betragen habe. Das habe bedeutet, dass 200 der 10.000 Tiere einer Halle in dieser kurzen Zeit gestorben sein müssten. Bei fünf Hallen seien also 300 tote Tiere nicht sehr auffällig. Er glaube also nicht, dass diese Tiere wegen den Fotos gestorben sein könnten.

An dieser Stelle beendete die Richterin diesen Gerichtstag. Ende 15:27 Uhr.

2 Kommentare

Er zitierte aus den parlamentarischen Materialien zur Strafprozessordnung … Die Richterin sagte, sie werde das überprüfen. – Ist das werte Fräulein, Verzeihung, das ehrenwerte Gericht zu blöd, die StPO zu verstehen und einzuhalten oder einfach nur zu arrogant?

DDr. Balluch beantragte dann die Vorführung dieses Films. Sie sehe nicht die Relevanz, sagte die Richterin. Die Angeklagten kämen als TäterInnen sowieso nicht in Betracht, sagte die Richterin dazu. – Wenn das Gericht in seinem restlichen Leben die gleichen Beurteilungsmaßstäbe wie bei den Ir-/-Relevanz-Kriterien anlegt, dann bitte sofort entmündigen!

Der VGT habe politische Aktivitäten gegen …, Hühner und … gesetzt. – Das glaube ich nicht. ;-)

Er, DDr. Balluch, stehe hinter dem Rechtsstaat und erwarte daher, dass sich auch die Jägerschaft an die Gesetze halte. An dieser Stelle schüttelte der Staatsanwalt mit rotem Gesicht den Kopf und drückte damit deutlich sein Missfallen aus.

Oh ja, da der Handl(ang)er ja selbst Jäger ist, wenn ich mich recht entsinne, ist diese Aussage natürlich nicht in seinem Interesse, da er ja selbst zu gut wissen dürfte aus eigener Erfahrung, dass sich die Jägerschaft oft genug eben nicht an Gesetze hält.

Das belege die tierschützerische Erfahrung, dass insbesondere TreiberInnen aber auch JägerInnen auf der Jagd oft alkoholisiert seien.

Da kann man ebenfalls nur zustimmen. Aber wie soll man solch ein Dasein voller egoistischer Lusttötungen an komplett unschuldigen Tieren auch anders ertragen als mit massig Allehol …