Bisher habe ich mich auf der Website selbst noch nicht zu Wort gemeldet. Dies liegt daran, dass wir hier einen Platz anbieten, an dem Berichte aus dem Gerichtssaal veröffentlicht werden. Durch ihre Länge soll es möglich werden einen größeren Einblick in den Tierschutzprozess zu bekommen, als es durch die etablierten Medien möglich ist. Und daher überlasse ich den Platz hier eben diesen Berichten. (Hintergründe zu dieser Website und dem Prozess unter dem Menüpunkt Hintergründe.)
Anfang der Woche erreichte uns nun aber ein Anwaltsschreiben, über das ich hier kurz berichten möchte. Eine bei mehreren Artikeln diskutierende Person A liest in einem oder mehreren Kommentaren einer anderen mitdiskutierenden Person B etwas, was sie als unwahre Behauptungen auffasst. So weit, so gut. Wenn die Aussage(n) tatsächlich unwahr sind, dann bin ich als Seitenbetreiber rechtlich gezwungen, diese zu löschen. Somit hätte eine Mail der Person A an mich gereicht, dass ich die Person B um eine Stellungnahme gebeten hätte. Wenn die Aussage(n) tatsächlich unwahr gewesen wäre(n), dann hätte ich sie gelöscht.
Person A tut aber etwas anderes, was ich so eigentlich nur von großen Konzernen kenne …
Person A geht nämlich direkt zum Anwalt. Und dieser teilt mir weder mit, um welche Aussage(n) der Person B es sich handeln soll, noch, wann und wo diese Aussage(n) getätigt wurde(n). Somit kann ich schon alleine die Behauptung des Anwalts nicht nachprüfen.
Was der Anwalt bei der Darstellung des Sachverhalts eher zu kurz hält, legt er dafür bei seinen Aufforderungen nach:
Ich habe Sie daher namens meines Mandanten aufzufordern, sämtliche Daten vom Internetteilnehmer XXXXXX (hier zitiert er den User-Namen der kommentierenden Person B) binnen 7 Tagen bekannt zugeben, sowie die Daten und Eintragungen besagter Teilnehmer von Ihrer Internetseite binnen gleicher Frist zu löschen und keine weiteren Eintragungen zuzulassen.*
Übersichtlicher dargestellt werde ich aufgefordert innerhalb von 7 Tagen:
alle Daten der Person B an den Anwalt von Person A zu übermitteln
alle Inhalte von Person B zu löschen
alle Daten von Person B zu löschen
ein zukünftiges Posten von Person B zu unterbinden
Damit ihr wisst, wie momentan meine Position dazu ist, auch übersichtlich dazu aufgeführt:
Werde ich aus datenschutzrechtlichen Gründen sicher nicht tun.
In einem oder mehreren Kommentaren soll es unwahre Behauptungen geben. Also soll ich alle Inhalte der kommentierenden Person löschen? Ein wenig überzogen mit ekelhaftem Zensurgeruch, finde ich.
Wenn ich alle Daten von Person B lösche, vielleicht sogar, bevor ich den anderen Punkten Folge leiste, wird nicht mehr viel sein mit einer Beweisbarkeit oder Übermittlung von Daten.
Diese sinnvollste aller Forderungen werde ich umsetzen und gemeinsam mit Person A und ihrem Anwalt schelmisch grinsend darauf hoffen, dass Person B keine andere Email-Adresse angeben wird, als beim posten der vermeintlich unwahren Aussagen.
Leider handelt es sich aber dabei um keinen Scherz. Vielmehr folgt folgende Drohung:
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht Folge leisten, sieht sich mein Mandant bedauerlicherweise rechtliche Schritte gegen Ihr geschätztes Unternehmen einzuleiten.
In Erwartung Ihrer fristgerechten Rückäußerung bzw. Veranlassung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen*
Daher habe ich gestern den Brief abgeschickt, mit dem ich mich also fristgerecht dazu äußere und um eine nähere Bestimmung der angeblich unwahren Behauptungen bitte.
Es ist sehr schade, dass wir uns nun auch um so einen Nebenschauplatz kümmern müsssen, während dieser Monsterprozess versucht politisch aktive Menschen durch ein Gerichtsverfahren finanziell zu schädigen und an alle momentan nicht angeklagten Aktivist/innen das klare Signal zu senden, dass unbequemer und etwas lauterer Aktionismus nicht geduldet wird.
* Originalzitate aus dem Brief des Anwalts vom 15.07.2010, der erst Anfang dieser Woche bei mir eintraf. Im Original fehlende Wörter wurden von mir NICHT ergänzt.
18 Kommentare
Wer kämpft, kann verlieren!
Wer nicht kämft, hat schon verloren!!!!!!
Hau rein Michael
Grüße Kratz Thomas
so lächerlich …
Danke für die klaren Worte, und vor allem für das Rückgrat.
Was manche Menschen glauben mit Anwaltsdrohungen so alles durchsetzen zu können überrascht immer wieder. Anderseits – vor Gericht und auf hoher See ist Gerechtigkeit immer Glückssache, und allein ein vernünftig formulierter Antwortbrief kostet auch gleich richtig Kohle, daher DANKE nochmal, dass Du dieses Prozesskostenrisiko auf Dich nimmst.
Man kann zu militanten Tierschützern verschiedene Meinungen haben. Aber die Arbeit all derer, die hier detailliert Hintergrund-Informationen veröffentlichen, ist immens wichtig, um eine Vorstellung des öster. Rechtssystems zu bekommen. Dass Ihr Euch da nicht von solchen Drohungen unterkriegen lasst imponiert.
Viele Grüsse
Marco
Na, wer da wohl Person A ist. Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Ich glaub Person A & B wurden im Text vertauscht … *confused*
Aber sehr geil, dass ihr nicht einfach nachgebt!
So ein Kasperltheater, echt!!!
wie lächerlich, sieht nicht mal nach einem echten Anwalt aus …
Hoppala! Der Herr Anwalt und sein Mandant glauben wohl, wir leben in China. Schon mal was gehört von einem europäischen Internet-Forum?
Dem Herrn Mandanten macht wohl die Entwicklung dieses Schauprozesses langsam Sorgen?
Also ich muss gestehen, wenn mir als Staatsanwalt meine Kronzeugen so zerbröselten wie der Schriftexperte Dr. Schweiger oder der spirit Dr. Plank, würde ich mir echte Sorgen machen. Die zwei gehören nämlich nach meinem Empfinden umgehend vor Gericht gestellt!
Forderungen und Drohungen sind noch kein Rechtsspruch. Vermutlich denken die sich, dass es einen Versuch wert ist Leute einzuschüchtern, wenn schon keine rechtliche Grundlage für die absurden Forderungen vorhanden sind …
Falls das (generell und v.a. für dich) juristisch unproblematisch wäre, und du dir dadurch nicht noch mehr Ärger aufhalst:
Name des Anwalts und Kopie des Schreibens veröffentlichen?
Mit der (natürlich nicht beabsichtigten Folge) daß viele Leute das auf allen möglichen Plattformen verteilen und der gute Mann dadurch zumindest teilweise diskreditiert wird?
Jan
Lassen Sie mich mal raten, wer A und B sind: Ein und dieselbe Person! Und dieser Person geht es um die Auslöschung von tierschutzprozess.at.
Ein umso lauteres Hoch! auf dieses großartige Informations- und Diskussionsforum und ein umso innigerer Dank an Herrn Michael Hartl! Österreich und die Welt muss über diesen grauenhaften politischen Schauprozess auf dem Laufenden gehalten werden!
Dann müsste youtube permanent und ständig verklagt werden …
Gibt es denn in Oesterreich keine Pressefreiheit mehr? Das wird ja immer schlimmer in diesem Land. Da geht es ja in Nordkorea noch liberaler zu. Lasst euch nicht unterkriegen.
Eine kleine Info für den klagsfreudigen Rechtsanwalt:
Die gewünschte Auskunftspflicht gibt es nur bei schweren Delikten, also nicht bei angeblichen Verletzungen an der Ehre. Die Beurteilung der Frage, ob eine Rechtsverletzung bescheinigt ist, obliegt zunächst allein dem Provider. Alles nachzulesen in der Entscheidung 4 Ob 41/09x des OGH
Soda, jetzt ist einmal der Rechtsanwalt am Zug zu becheinigen, dass und welche Rechtsverletzung konkret vorliegen soll, damit der Verantwortliche überprüfen kann, ob es auch tatsächlich so ist. Solange, wie keine konkreten Vorwürfe dargetan werden, ist der Medieninhaber nicht in Kenntnis derer und kann nicht zur Mit-Verantwortung herangezogen werden. Sollte tatsächlich ene Rechtsverletzung vorliegen, hat der Medieninhaber innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis zu reagieren. Erst dann kann er zur Mit-Verantwortung herangezogen werden, wenn er es nicht tut.
Also lieber Anwalt, genau sagen, was als störend empfunden wird und wo genu es zu finden ist, denn der Medieninhaber ist nicht verpflichtet, nach allen nur möglichen bedenklichen Inhalten zu suchen (sofern er sie nicht selbst veranlaßt hat).
anubix
Ein derartiges Schreiben von einem Anwalt und eine Aufforderung, wie beschrieben, ist zweifellos unzulässig. Nicht der Anwalt dar die herausgabe von Daten eines Posters fordern (das ist eine Nötigung), sondern nur über Antrag bei Gericht darf die Anordnung auf Ausfolgung von persönlichen Daten erfolgen.
Zudem ist festzustellen, ob es sich hierbei überhaupt um eine Üble Nachrede, oder Verleumdung handelt, enderes ist nach Mediengesetzt auch gar nicht verfolgbar. Wenn die Aussage lediglich eine persönliche Meinung, dass heißt eine Wertung des Sachverhaltes ist, dann kann sich der Anwalt gleich verbrausen.
Man sieht jedoch an solchen Angriffen, dass beim Prozess einiges schief läuft und hier offenbar versucht wird die Kririker und Aufdecker mundtot zu machen.
Ich wäre dafür, die Anwältin, die dem abgewählten und sodann gefeuerten Obmann Unterlagen zuspielt, der Anwaltskammer zu melden.
ich bin auch sehr schockiert über die anwältin, die offensichtlich als maulwurf agiert! … dass sie noch so seelenruhig weiterhin im gerichtssaal hinter den angeklagten sitzen kann u tut, als ob nichts gewesen wäre … ist unverständlich … aber vielleicht, um ihnen bei nächster gelegenheit wieder – im wahrsten sinne des wortes – in den rücken zu fallen … mehr als traurig u erschütternd!!!