Tierschutzprozess 35. Tag
Montag 19. Juli 2010
Inhalt:
Am heutigen Tag war Dr. Plank, der einzige Zeuge der Anklage, der vom Tierschutz kommt, zu seiner zweiten Einvernahme (nach dem 14. Juni) vor Gericht. Inspektor Blum der Kripo St. Pölten hatte ihn als Polizeiinformanten der Tierschutzszene bezeichnet. Deshalb war Dr. Plank bereits am 8. Jänner 2008 von der SOKO einvernommen worden. Er hatte damals allerdings keine niederschriftliche Einvernahme machen wollen, weil sonst bekannt würde, dass er der Polizei gegenüber für die Beschuldigten belastende Angaben gemacht hatte. Auch Kripo-Inspektor Blum gegenüber hatte er laut damaligem Polizeiakt vom Jahr 2002 angegeben, er wolle nicht, dass seine Informantentätigkeit bekannt würde und er möchte deshalb, dass seine entsprechenden Aussagen aus der Akteneinsicht der Beschuldigten ausgenommen werden.
Die heutige Zeugenbefragung von Dr. Plank entwickelte sich aber anders, als die meisten BesucherInnen erwartet haben werden. Der Verteidigung gelang es nachzuweisen, dass Dr. Plank in seinen wesentlichen belastenden Aussagen die Unwahrheit gesagt haben muss. Das deshalb, weil Unterlagen der Buchhaltung des VGT vom Jahr 2000 zu entnehmen war, dass Dr. Plank an der von ihm angegebenen Zeit an einem anderen Ort gewesen sein muss. Dasselbe galt auch für seine Anschuldigungen bzgl. einer Nerzbefreiung aus dem Jahr 1997. Auch dabei verwickelte er sich in Widersprüche zu den damaligen Ermittlungsfakten der Polizei und zu einem Film des ORF, der über diese Aktion ausgestrahlt wurde. Die Richterin ging sogar so weit, im Gericht zu erklären, dass sie Dr. Planks Angaben in dieser Sache für dieses Verfahren nicht für relevant erachte.
Auf der anderen Seite konnte die Verteidigung das linguistische Gutachten des Sachverständigen Dr. Schweiger mit – ungewollter – Hilfe von Dr. Plank widerlegen. Der Linguist hatte nämlich einen immerhin 2 Seiten langen Text mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
DDr. Balluch als Autor zugeordnet. Heute musste Dr. Plank aber zugeben, der Autor dieser Texte zu sein. Und das deswegen, weil die Verteidigung eine Reihe von Beweisen vorlegen konnte, die die Autorenschaft von Dr. Plank belegen. So fand sich die Hälfte des inkriminierten Textes in einer 12-seitigen Aussendung an die Mitglieder des VGT aus dem Sommer 1994, die Dr. Plank damals als Geschäftsführer des VGT mit seiner Unterschrift versehen an die Nationalbibliothek zur Archivierung geschickt hatte. Die zweite Hälfte des Textes war ein Brief von Dr. Plank an einen niederösterreichischen Landesrat am 13. Mai 1997. Offensichtlich kann das linguistische Gutachten von Dr. Schweiger, das dem Staat immerhin fast € 35.000 gekostet hatte, nicht richtig sein. Damit wurden an diesem einen Verhandlungstag die zwei wichtigsten Hinweise auf Verwicklungen von DDr. Balluch in kriminelle Machenschaften, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hatte, widerlegt.
Am heutigen Tag fehlten zwei der 13 Angeklagten wegen Krankheit, nämlich der Siebtangeklagte und David Richter. Dafür war die Achtangeklagte, die am letzten Prozesstag gefehlt hatte, wieder anwesend. Die Einvernahme von Dr. Plank fand offenbar reges Interesse der Öffentlichkeit, war doch der Gerichtssaal bis zum letzten Platz gefüllt. Jedenfalls gab es ab 12:45 Uhr keine Platzkarten mehr. Etwa 40 BesucherInnen waren wieder PolizeischülerInnen, der Rest echte
Öffentlichkeit. Die Verhandlung begann um 9:03 Uhr.
Einvernahme Dr. Franz-Josef Plank, Tierschutz-Zeuge der Anklage: Nerzbefreiung
Gleich zu Beginn erinnerte die Richter Dr. Plank daran, dass er Fragen nicht beantworten müsse, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnten. Dann sagte sie, er habe bei seiner letzten Einvernahme angegeben, dass er selbst in der Pelzfarm Pfeiffer bei Heidenreichstein im niederösterreichischen Waldviertel Nerze befreit habe. Ja, sagte Dr. Plank dazu, er sei damals dabei gewesen. Es habe sich um zwei Befreiungsaktionen kurz hintereinander gehandelt. Die erste sei eine Art Probelauf gewesen, man habe nur wenige Tiere befreit und geschaut, wie sich die Käfige öffnen lassen. Nur 3-4 Personen hätten daran teilgenommen. 1-2 Wochen später sei man dann zu zehnt erschienen und habe die Käfige geöffnet. Wie die Gruppe denn hineingekommen sei, fragte die Richterin. Man sei über den Zaun geklettert, gab Dr. Plank an. Und wie habe man sich den Zugang zu den Käfigen verschafft, wollte die Richterin wissen. Die Käfigreihen seien offen zugänglich gewesen, sagte Dr. Plank.
Wie viele Nerze habe man bei der ersten Befreiung herausgeholt, fragte die Richterin. Nur einige wenige, sagte Dr. Plank. Und beim zweiten Mal, fragte die Richterin. Einige Hundert, meinte Dr. Plank. Was er sich denn dabei gedacht habe, fragte die Richterin. Die Nerze wären eh nur aus den Käfigen in das umzäunte Gelände der Nerzfarm gelassen worden, sie hätten also nicht in die freie Wildbahn entkommen können, sagte Dr. Plank. Vielleicht seien ein paar durch den Zaun entwischt. Ob er als Tierarzt gewusst habe, ob diese Tiere in der freien Wildbahn überleben könnten, fragte die Richterin. Es habe sich zwar um Zuchtnerze gehandelt, die nicht in Österreich nicht vorkämen, antwortete Dr. Plank, aber er habe sich dazu keine näheren Gedanken gemacht. Die Gruppe habe die Politik zwingen wollen, Nerzfarmen zu verbieten. Diese Nerzfarm sei dann auch etwas später verboten und geschlossen worden. Er habe aber nie von Schäden durch befreite Nerze gehört.
Und ob er an den Schaden für das Unternehmen gedacht habe, fragte die Richterin. Das sei ihm egal gewesen, meinte Dr. Plank. Es habe sich aber nur um eine symbolische Befreiung gehandelt. Man habe ein Zeichen setzen wollen. Der Betrieb habe wenig später bei der Schließung eine Entschädigung der niederösterreichischen Landesregierung bekommen und eine große Nerzfarm in Tschechien gegründet.
Die Richterin wollte dann wissen, wer, seiner Ansicht nach, bei dieser Aktion damals dabei gewesen sei. Bei der zweiten Befreiung seien DDr. Balluch, Harald Balluch und Jürgen Faulmann dabei gewesen, sagte Dr. Plank. Bei der ersten, kleinen Aktion könne er nicht sagen, wer da dabei gewesen sei. Er habe sich ein Video von dieser Aktion angeschaut, aber er habe die Leute, die man sehen kann, wegen deren Vermummung nicht erkannt.
Es habe ein Bekennerschreiben zu dieser Befreiungsaktion gegeben, stellte die Richterin fest. Das habe er nicht geschrieben, fiel ihr Dr. Plank ins Wort. Aber offenbar seien Teile von Texten von ihm aus einem Flugblatt und einem Brief verwendet worden. Das habe er im Akt gelesen. Ob er denn wisse, wer dieses Bekennerschreiben geschrieben habe, fragte die Richterin und betonte, es sei für ihn strafbar, nicht die Wahrheit zu sagen. Er wolle noch eine Aussage von ihm vom letzten Mal richtig stellen, sagte Dr. Plank, aber er wisse nicht, wer das Bekennerschreiben geschrieben habe. Er wisse aber schon, wo sich das Bekennerschreiben finde, nämlich im Tatblatt und im Lauffeuer. Von welchem Flugblatt er gesprochen habe, fragte die Richterin. Es handle sich um ein doppelseitiges Flugblatt über Pelztierhaltung, sagte Dr. Plank. Das habe er verfasst. Daraus seien scheinbar Textpassagen für das Bekennerschreiben entnommen worden. Und ebenso von einem Brief an Landesrat Wagner, den er auch verfasst habe. Woher er das denn wisse, fragte die Richterin. Das stehe in den Akten, sagte Dr. Plank. Ob er auch die Seite www.tierschutzprozess.at lese, fragte die Richterin. Ja, gab Dr. Plank unumwunden zu und bewies damit, dass er ein großes Interesse an dem Fall haben müsse und sich sehr genau darüber informiert habe, was bisher ausgesagt worden ist.
Zur SOKO-Einvernahme vom 8. 1. 2008
Die Richterin sprach dann über die erste Einvernahme von Dr. Plank durch die SOKO am 8. Jänner 2008. Die Polizei sei damals unangemeldet gekommen, meinte Dr. Plank dazu. Was er den Beamtinnen gesagt habe, fragte die Richterin. In etwa das, was in dem Protokoll stehe, das vorliege, sagte Dr. Plank. Er sei auch gefragt worden, ob er Konkretes zu den Brandstiftungen von 2000 und 2002 wisse und was er über DDr. Balluch sagen könne. Was er da geantwortet habe, fragte die Richterin. Dr. Plank hatte das entsprechende Protokoll in der Hand und begann darin zu lesen. Die Richterin ermahnte ihn, er möge aus dem Gedächtnis sprechen. Er habe über die Brandstiftung an der Hühnermasthalle in Pummersdorf gesprochen, sagte Dr. Plank. Die Richterin zitierte dann aus dem Protokoll, Dr. Plank sei von der Täterschaft von DDr. Balluch überzeugt, könne aber leider keine Beweise liefern. DDr. Balluch sei im Jahr 1996 aus England gekommen. Er habe auch, laut Protokoll, dem Kripo-Inspektor Blum aus St. Pölten schon im Jahr 2002 mitgeteilt, DDr. Balluch habe ihm anvertraut, dass er Ende 1995 einen Mordanschlag auf einem Containerschiff in England verübt habe. Dr. Plank könne sich aber an diese Angabe, die er 6 Jahre vorher gemacht haben solle, nicht mehr erinnern.
Im Großen und Ganzen sei das schon richtig, meinte Dr. Plank dazu, die Richtung stimme. Aber Details seien falsch, so habe das Mediationsgespräch 2001 und nicht 1999 stattgefunden und er habe nicht gesagt, er sei von der Täterschaft von DDr. Balluch überzeugt, sondern lediglich, dass er sie für möglich halte. Warum er damals, am 8. Jänner 2008, der SOKO nicht bereits die Geschichte erzählt habe, die er am 14. Juni vor Gericht ausgesagt habe, nämlich, dass er DDr. Balluch am Abend vor einer Brandstiftung praktisch am Tatort ausgesetzt habe, wollte die Richterin wissen. Er sei nicht danach gefragt worden, meinte Dr. Plank. Er könne und wolle aber kein Kronzeuge sein. Wenn die Staatsanwaltschaft nur seine Aussage als Evidenz gegen DDr. Balluch habe, dann würde die Sache sehr dürftig aussehen. Er möchte aber jetzt eine Aussage vom 14. Juni richtig stellen. Er habe nicht vom 2.-4. Jänner 2000 einige Tage mit DDr. Balluch in dessen Haus in der Obersteiermark verbracht, weil dieser dieses Haus erst Ende 2000 bekommen habe. Es könne sich also nur um eine Schitour am 4. Jänner 2000 gehandelt haben, die er mit DDr. Balluch unternommen habe und von der er ihn dann nach St. Pölten mitgenommen habe. Er wisse jedenfalls noch ganz genau, dass sie vom Mariazellerland kommend die Bundesstraße 20 nach St. Pölten gefahren seien. In Traisen sei er dann nicht, wie sonst immer, Richtung Laaben zu sich nach Hause abgebogen, sondern habe DDr. Balluch seltsamerweise nach St. Pölten führen müssen. DDr. Balluch habe das verlangt.
Wie der konkrete Ablauf dieses Tages ausgeschaut habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte Dr. Plank. Was, konkret, das für eine Schitour gewesen sei, fragte die Richterin. Auch das könne er nicht mehr sagen, meinte Dr. Plank, er führe eben kein Tagebuch. Wieso er sich dann so genau erinnern könne, dass es am 4. Jänner gewesen sei und dass er DDr. Balluch in St. Pölten abgesetzt habe. Das Absetzen habe sich unauslöschlich in sein Gedächtnis eingeprägt, behauptete Dr. Plank.
Konflikt um den VGT im Jahr 2002
Wer im VGT kontozeichnungsberechtigt gewesen sei, solange er noch Geschäftsführer war, fragte die Richterin. Er alleine, gab Dr. Plank zu. Aber DDr. Balluch habe auf Informationstischen für den Tierschutz Geld gesammelt und nicht mit ihm abgerechnet. Ob DDr. Balluch dem VGT damals Rechnungen gestellt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Plank, DDr. Balluch habe ein Vereinsauto benutzt und auch für Privatfahrten verwendet. Die offiziellen Fahrten für den VGT habe er mit dem VGT verrechnet. Er habe der SOKO gesagt, stellte die Richterin fest, dass es DDr. Balluch unangenehm gewesen sei, dem VGT Rechnungen zu stellen. Ja, meinte Dr. Plank, das sei ihm aufgefallen.
Ob es Überlegungen gegeben habe, eine zweite Kontozeichnungsberechtigung einzurichten, fragte die Richterin. Diese Forderungen habe es erst seit Sommer 2001 gegeben, sagte Dr. Plank. Und ob es jemals dazu gekommen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank, die Leute hätten nur den Verein übernehmen wollen. Warum, fragte die Richterin. Er sei eine große Machtbasis, meinte Dr. Plank. Ob er auch privat in den VGT Geld Investiert habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank, er habe nur ideell investiert. Und nach der Generalversammlung sei er vom neuen Vorstand fristlos entlassen worden, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Plank. Ob er das arbeitsrechtlich bekämpft habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank. Der VGT habe auch einen Gnadenhof von der Spieldiener-Stiftung gehabt. Er habe diesen Gnadenhof führen dürfen, wurde ihm von Spieldieners vorgeschlagen, wenn er eine Einigungserklärung unterschreibe, was er dann getan habe. Mit dieser Erklärung habe er schriftlich versichert, keine rechtlichen Schritte gegen den VGT einzuleiten. Aber DDr. Balluch habe ihn weiter verleumdet. Warum er glaube, dass das geschehen sei, fragte die Richterin. DDr. Balluch habe behauptet, Dr. Plank habe Tierschutzspendengelder zweckentfremdet verwendet und ihm sei die anonyme Anzeige gegen DDr. Balluch vorgeworfen worden, sagte Dr. Plank dazu. Aber dass er, Dr. Plank, diese anonyme Anzeige gegen DDr. Balluch gemacht habe, habe DDr. Balluch nie beweisen können. Er warte heute, 8 ½ Jahre später, noch immer auf diesen Beweis und dabei lachte Dr. Plank laut auf. Was es denn bedeute, wenn man jemanden anderen in der Tierschutzszene anonym anzeige, fragte die Richterin. Das sei Verrat, sagte Dr. Plank. Es gebe ein ungeschriebenes Gesetz, dass man sich nicht gegenseitig anzeigen dürfe. Aber DDr. Balluch habe das durch seine anonyme Anzeige wegen der Unterschlagung von Spendengeldern gebrochen. Damit sei man aber leider
nicht durchgekommen bei der Staatsanwaltschaft.
Konflikt mit DDr. Balluch
Er habe behauptet, DDr. Balluch habe einen autoritären Stil, er sei wie Hitler, und sein Bruder Harald Balluch sei wie Göring, sagte der Richterin. DDr. Balluch habe einmal eine ganze Woche lang ein Buch über Hitler gelesen, führte Dr. Plank aus. Er sei ein Machtmensch, er könne die Massen begeistern und sei ein Demagoge wie Hitler.
Ob es neben Dr. Plank noch andere Opfer von DDr. Balluch gegeben habe, fragte die Richterin. Das wolle er nicht sagen, meinte Dr. Plank, um diese Personen zu schützen. Ob er konkret eine nennen könne, drängte die Richterin. Es gebe eine, aber er wolle sie nicht nennen, sagte Dr. Plank. Ob DDr. Balluch eine Person verleumdet habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank, aber er habe schlecht über eine andere Person gesprochen.
Stimmt Protokoll Gespräch Dr. Plank mit SOKO?
Ob das Protokoll des Gesprächs mit Chefinspektorin Bogner von der SOKO inhaltlich stimme, fragte die Richterin. Inhaltlich schon, aber der Wortlaut sei so, wie das Frau Bogner hören wollte, meinte Dr. Plank. Laut Protokoll habe er gesagt, dass er Racheaktionen fürchte, meinte die Richterin. Er habe gehört, jemand habe sein Haus anzünden wollen, gab Dr. Plank an, und im Akt würde jemand aussagen, dass Verrätern das Haus angezündet gehöre. Laut Protokoll habe er gesagt, er sei bereit vor Gericht gegen DDr. Balluch auszusagen, sagte die Richterin. Aber nicht als Kronzeuge, meinte Dr. Plank. Die Vorwürfe gegen DDr. Balluch wegen Pummersdorf und der Nerzbefreiung habe er hier vor Gericht erstmals erwähnt.
Ob es stimme, wie im Protokoll stehe, dass er Chefinspektorin Bogner angerufen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Plank. Er habe dann am 29. Mai 2008 einen Brief an den Anwalt von DDr. Balluch, Mag. Traxler, geschrieben, in dem er das Protokoll von Bogner kritisiere, stellte die Richterin fest. Warum er diesen Brief geschrieben habe. Mag. Traxler habe ihn kontaktiert. Er habe versucht, die Sache zu de-eskalieren. Was in dem Brief stehe stimme aber, und dazu stehe er heute noch.
Dann stellte die Richterin fest, die SOKO hab im Büro des VGT Fotos aus dem Jahr 1994 gefunden, die die Pelzfarm Pfeiffer zeigen würden. Ob diese von ihm aufgenommen worden sein könnten. Ja, sagte Dr. Plank, er sei öfters dort gewesen, es könne sein, dass diese Fotos von ihm stammen würden.
Tierrechtsmagazin Lauffeuer
Die Richterin kam dann wieder auf das Tierrechtsmagazin Lauffeuer zu sprechen, das ihr Dr. Plank am 14. Juni überreicht hatte. Ob er wisse, wer die Texte im Lauffeuer geschrieben habe. Nein, sagte Dr. Plank. Ob er wisse, wer für den Inhalt verantwortlich gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe kein Impressum gegeben, aber jeder Mensch in der Szene habe gewusst, dass DDr. Balluch das Lauffeuer verteilt habe. Einzelne Wörter im Lauffeuer seien typisch für DDr. Balluch. Woher das Lauffeuer die Informationen zu den Straftaten, die darin aufgelistet seien, gehabt habe, fragte die Richterin. DDr. Balluch habe ja kein Geheimnis daraus gemacht, diese Daten zu sammeln, meinte Dr. Plank.
Die Richterin las dann einen Artikel aus dem Lauffeuer vor, in dem sich die AutorInnen von dem Vergleich von Tierfabriken mit Konzentrationslagern des Dritten Reichs distanzieren. Wer solche Vergleiche mache, fragte die Richterin. Das werde öfter gemacht, solche Vergleiche würden auch von ihm stammen, meinte Dr. Plank. Ob DDr. Balluch solche Vergleiche angestellt habe, fragte die Richterin. DDr. Balluch sei damit sehr vorsichtig gewesen, sagte Dr. Plank.
Im Lauffeuer sei auch ein ALF-Logo abgedruckt gewesen, meinte die Richterin. Das habe er nicht gesehen, gab Dr. Plank an. Was er damals von strafrechtlich relevanten Taten gedacht habe, wollte die Richterin wissen. Das sei bei den VGT-Treffen und im engeren Kreis nie besprochen worden, meinte Dr. Plank. Er selbst habe es weder gutgeheißen noch verurteilt.
Die Fakten zu Straftaten seien laut Angeklagte nur dazu verbreitet worden, um die Menschen zu informieren, meinte die Richterin. DDr. Balluch sei es ein Anliegen gewesen, diese Fakten zu verbreiten, um junge Leute zu motivieren, diese Dinge zu tun, behauptete Dr. Plank. Das habe er zwar nie gesagt, aber unterschwellig schon. Jeder Mensch habe gewusst, dass die Lauffeuer von DDr. Balluch geschrieben worden seien, auch wenn nicht alle Artikel von ihm gestammt haben könnten.
Im Lauffeuer sei auch ein Bekennerschreiben zu Pummersdorf gestanden, sagte die Richterin. Ob er wisse, wer das geschrieben habe. Das könne man sich ja denken, sagte Dr. Plank. Er habe nur über eigene Wahrnehmungen zu sprechen, ermahnte Anwalt Mag. Bischof den Zeugen.
Ob er wisse, wer den Lauffeuer-Artikel über den Zirkus Knie geschrieben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte Dr. Plank. Am Abend des 3. Juli 2000 sei eine Brandstiftung beim Zirkus Knie in der TV-Sendung ZIB 3 diskutiert worden, zu der er eingeladen worden sei. Am 1. Juli habe es eine Demonstration in Salzburg gegeben, und er habe es als sehr verdächtig empfunden, dass die AktivistInnen damals nicht mehr mit ihm von Salzburg nach Wien zurückfahren haben wollen, sondern dort geblieben sind.
Pause 10:30 Uhr – 10:46 Uhr.
Brandstiftung beim Zirkus Knie im Jahr 2000
Ob er sich an der Kampagne gegen den Zirkus Knie beteiligt habe, fragte die Richterin. Natürlich, sagte Dr. Plank. Es habe sich um eine Kampagne des VGT gehandelt. Ob es eine Brandstiftung gegen den Zirkus Knie gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, im Jahr 2000, antwortete Dr. Plank. Ob er damit etwas zu tun gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank. Ob er außer der Nerzbefreiung an anderen Straftaten beteiligt gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank.
Worum es bei der Zirkuskampagne gegangen sei, fragte die Richterin. Man wollte die Nutzung von Wildtieren im Zirkus verhindern, sagte Dr. Plank. Mit welchen Mitteln, wollte die Richterin wissen. Mit Dauerdemonstrationen, sagte Dr. Plank.
Bei der Achtangeklagten habe man einen Zeitungsartikel über den Brand beim Zirkus gefunden, sagte die Richterin und projizierte ihn an die Wand. Darin wird Dr. Plank mit der Feststellung zitiert, es könnte sich um Versicherungsbetrug handeln. Das habe er auch in der ZIB 3 Sendung gesagt, stellte Dr. Plank fest. Ob er das ernsthaft gedacht habe, dass die Leute beim Zirkus ihr eigenes Zelt angezündet hätten, fragte die Richterin. Er habe das lediglich in den Raum gestellt und er halte das nicht für abwegig, meinte Dr. Plank.
Radikale Äußerung von Dr. Plank
In einem weiteren Zeitungsartikel, den die Richterin wiederum an die Wand projizierte, und der von der Nerzbefreiung handelte, wird Dr. Plank mit der Aussage zitiert, er könne sich nicht mit der Aktion solidarisieren, aber wenn das Gesetz unverändert bleibe, dann würden sich radikale Aktionen häufen. Das sei nur Rhetorik, meinte Dr. Plank. Mit radikalen Aktionen habe er bestenfalls Tierbefreiungen gemeint.
Verfahren gegen Dr. Plank
Er habe in seiner letzten Aussage behauptet, DDr. Balluch habe 5 gerichtliche Verfahren gegen ihn angestrengt und alle verloren, meinte die Richterin. Ob er jetzt angeben könne, um welche Verfahren es sich dabei gehandelt habe. Im Jahr 2002 sei er zunächst anonym wegen Spendengeldveruntreuung angezeigt worden, aber die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, antwortete Dr. Plank. Im November 2003 habe ihn jemand anonym angezeigt, weil er Schwarzarbeiter aus Ungarn beschäftigt habe. Diese hätten daraufhin das Land verlassen müssen. Dann habe eine ihm unbekannte Person unter dessen Namen ihn angezeigt, weil er zu Unrecht das Spendengütesiegel führe. Seitdem führe Animal Spirit das Spendengütesiegel nicht mehr. Schließlich habe es im Jahr 2004 eine Anzeige bei der Datenschutzkommission gegen ihn gegeben, weil er die Mitgliederdaten vom VGT gestohlen habe. Im selben Jahr habe es noch eine Anzeige wegen Übertretung von § 51 (1) des Datenschutzgesetzes gegeben. Der VGT sei mit der Unterschrift von dessen damaligem Obmann, DDr. Balluch, diesem Verfahren als Privatbeteiligter beigetreten, um Akteneinsicht zu bekommen. Der Strafprozess habe sich 3 Jahre lang hingezogen und letztlich mit einem Freispruch geendet. DDr. Balluch sei zwar nie als Anzeiger aufgetreten, aber er spüre, dass DDr. Balluch für alle diese Verfahren verantwortlich sein müsse. Der Rufmord gegen ihn habe also nie aufgehört.
Nach der Generalversammlung sei doch die Sache aufgeteilt worden, er habe den Verein Animal Spirit gegründet und habe sich vom VGT getrennt, meinte die Richterin. Warum sollte also DDr. Balluch weiter machen. Das müsse sein persönlicher Hass sein, sagte Dr. Plank. Warum sollte er einen Hass haben, fragte die Richterin. Das könne niemand erklären, sagte Dr. Plank. Es müsse sich um Neid, um Eifersucht, einfach um abgrundtiefen Hass handeln. Vielleicht würden die Gründe in seinem Karma liegen. Er habe die Tierschutzszene gespalten. Inwiefern, wollte die Richterin wissen. Alle, die gegen ihn seien, würden schief angeschaut und gemobbt, meinte Dr. Plank. Es gebe doch unterschiedliche Tierschutzgruppen mit verschiedenen Zielen, sagte die Richterin. Ja, sagte Dr. Plank, aber es gebe nur eine einzige Person, die eine andere unschuldige Person 8 Jahre lang verfolge, wie DDr. Balluch das tun würde.
Dann fragte die Richterin unvermittelt, ob er von einer Zusammenarbeit zwischen VGT und BaT wisse. Ja, sagte Dr. Plank, er habe das im Akt gelesen, David Richter und Mag. Hnat würden doch gewisse Kontakte haben.
Zuletzt fragte die Richterin, ob Animal Spirit aus der Tierschutzszene ausgegrenzt sei. Ja, sagte Dr. Plank, DDr. Balluch würde das betreiben und er habe damit teilweise Erfolg. Es gebe aber auch noch einige vernünftige Personen im Tierschutz, die mit ihm, Dr. Plank, sprechen würden. Er werde aber deren Namen nicht nennen, ansonsten könnten sie auf eine schwarze Liste kommen. Ob im Tierschutz eine Konkurrenz bestünde, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Plank. Sein Verein Animal Spirit würde von Spenden leben, man müsse sich aber nicht bekriegen. Der Krieg, den DDr. Balluch gegen ihn führe, sei einmal in der österreichischen Geschichte.
Dann bat Dr. Plank um eine Pause von 11:23 Uhr – 11:35 Uhr.
Fragen des Staatsanwalts
Der Staatsanwalt sagte, Faulmann habe behauptet, er hätte noch nie Nerze befreit. Das sei gelogen, sagte Dr. Plank, Faulmann sei 1997 bei der Aktion dabei gewesen. Ob er den Film mit drei maskierten Personen eines deutschen TV-Senders kenne, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Dr. Plank, einer der drei Maskierten sei Faulmann.
Er habe von Schwarzkapuzlern
gesprochen, sagte der Staatsanwalt. Was damit gemeint gewesen sei. Das seien Leute von der autonomen Tierrechtsszene, sagte Dr. Plank. Er habe das Geschehen aber nur aus dem Augenwinkel heraus verfolgt.
Wann DDr. Balluch aus England nach Österreich gekommen sei, fragte der Staatsanwalt. Er glaube das sei im Herbst 1996 oder Anfang 1997 gewesen, sagte Dr. Plank. Dann projizierte der Staatsanwalt ein Email von DDr. Balluch vom Dezember 2001 an die Wand, in dem dieser geschrieben hatte, er habe im Jahr 1997 ein Jahr lang als Arbeitsloser kostenlos für den VGT gearbeitet. DDr. Balluch sei 1997 noch nicht angestellt worden, sagte Dr. Plank. Er könne sich aber nicht erinnern, ob er damals etwas für den VGT gemacht habe. DDr. Balluch habe also ein Jahr lang für den VGT gearbeitet und kein Geld dafür bekommen, fragte die Richterin verwundert. Kein Aktivist habe etwas bekommen, sagte Dr. Plank, er habe nur sich selbst, der Sekretärin und dem Tierschutzlehrer ein Gehalt gezahlt. Der Verein habe Geld sparen müssen. Ob DDr. Balluch damals seine volle Arbeitszeit investiert habe, fragte die Richterin. Er habe nie seine volle Zeit für den VGT investiert, meinte Dr. Plank. Er habe Tierschutzarbeit ohne Vereinsbezug geleistet, er habe eben Vereine nicht gemocht.
Ob ihm DI Völkl bekannt sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Dr. Plank. Ob er vermittelt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. DI Völkl habe Emails geschrieben, meinte Dr. Plank. Mediator sei nicht er sondern Anwalt Mag. Traxler gewesen. Und er wolle noch betonen, sagte Dr. Plank dann, dass er für sein Angebot, ein Jahr lang in Karenz zu gehen, nicht das volle Gehalt hätte haben wollen, sondern lediglich 10.000 Schilling für die Rückzahlungsraten für sein Haus und 7000 Schilling für seine Alimente, also insgesamt 17.000 Schilling pro Monat. Er hätte dafür in dieser Zeit im Assisi-Tempel des Lichts ein Jahr lang der Glaubensgemeinschaft Ananda gedient.
Dann fragte der Staatsanwalt, ob er einen Zusammenhang zwischen der Demonstration gegen Tiertransporte am Walserberg bei Salzburg am 1. Juli 2000 und dem Brand beim Zirkus Knie am 3. Juli gesehen habe. Es sei nur sehr auffällig gewesen, dass er zurückgereist sei, aber alle anderen AktivistInnen des VGT in Salzburg zurückgeblieben seien, meinte Dr. Plank.
Woher kennt Dr. Plank den Gerichtsakt?
Anwalt Mag. Traxler fragte Dr. Plank dann, woher er Aktenteile kenne, von denen er gesprochen habe. Er habe Aktenteile zugespielt bekommen, gab Dr. Plank an. Ein Journalist habe ihm den Strafantrag gegeben, eine Anwältin den polizeilichen Zwischenbericht. Die Richterin ließ sich diese Aktenteile von Dr. Plank zeigen. Der Zwischenbericht der SOKO war mit Mai 2008 datiert. Ob er sonst noch Aktenteile habe, fragte jetzt der Staatsanwalt. Ja, sagte Dr. Plank. DDr. Balluch habe den Abschlussbericht von ihm und einer Mitarbeiterin beim VGT auf seiner Webseite veröffentlicht. Diese Berichte habe er sich auch ausgedruckt. Zusätzlich habe ihm noch jemand das gesamte Verzeichnis aller Gegenstände, die bei der Hausdurchsuchung von DDr. Balluch von der Polizei gefunden worden sind, überreicht.
Wie er die Möglichkeit sehe, hier vor Gericht zu der Sache Stellung zu nehmen, fragte die Richterin. Natürlich habe er sich darauf vorbereitet und alle Aktenteile, die ihm zugänglich waren, gelesen, sagte Dr. Plank. Er habe sich immer gegen DDr. Balluch nur verteidigen müssen, es habe sich um eine unvergleichliche Rufmordkampagne gehandelt, die noch nie dagewesen sei. Ob ihn das verletzt habe, fragte die Richterin. Ja, natürlich, sagte Dr. Plank. DDr. Balluch habe alles zerstören wollen, was er, Dr. Plank, aufgebaut habe. Immer, wenn es DDr. Balluch an den Kragen gehe, versuche er Hans Palmers zu überzeugen, Dr. Planks Haus, des halber Eigentümer er sei, versteigern zu lassen.
Anwalt Mag. Traxler wollte doch noch konkret wissen, von welcher Anwältin Dr. Plank diese Aktenteile bekommen habe. Ob er das wirklich wissen wolle, fragte Dr. Plank. Mag. Traxler bejahte. Es handle sich um Mag. Traxlers Mitarbeiterin Dr. Michaela Lehner, erklärte Dr. Plank triumphierend. Dr. Lehner erklärte dazu, sie habe sei Prozessbeginn mit Dr. Plank keinerlei Kontakt gehabt und ihm keine Aktenteile übergeben.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler
Mag. Traxler nahm Bezug auf die Spendengeldnutzung von Dr. Plank im Jahr 2001. Ob er sich damals vom VGT einfach selbst einen Kredit über mehrere 100.000 Schilling genommen habe. Ja, sagte Dr. Plank. Irrelevant, rief die Richterin dazwischen. Ob er sich vom Spendengeld des VGT privat ein Motorrad gekauft habe, fragte Mag. Traxler. Auch diese Frage werde nicht zugelassen, erklärte die Richterin, um ihren Zeugen zu schützen.
Zum linguistischen Gutachten
Mag. Traxler wollte dann auf das linguistische Gutachten zu sprechen kommen. Ob ihm, Dr. Plank, das Ergebnis dieses Gutachtens bekannt sei, fragte die Richterin. Ja, er habe das sowohl auf der Webseite www.tierschutzprozess.at als auch in den Medien gelesen. Ob er den Text zu dem Flugblatt, der in dem Bekennerschreiben wörtlich widergegeben werde, selbst geschrieben habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Dr. Plank, er wisse, worauf das hinauslaufen werde. Er würde die Nerzbefreiung einräumen, stellte die Richterin fest, aber das Bekennerschreiben sei ein anderes Thema. Ob er es geschrieben habe, fragte sie. Nein, sagte Dr. Plank, aber er gebe zu, die Texte zum Pelzflugblatt und für den Brief an Landesrat Wagner geschrieben zu haben. Mag. Traxler ließ beide Texte an die Wand projizieren. Es sei sehr wahrscheinlich, dass er das geschrieben habe, sagte Dr. Plank. Aber der Brief, der an die Wand projiziert wurde, sei nicht der Originalbrief sondern lediglich der Brief, der auf die Webseite des VGT gestellt worden sei. Ob der Text von ihm sei, wollte die Richterin wissen. Sehr wahrscheinlich, in Grunde ja
, sagte Dr. Plank. Er könne aber nicht sagen, ob Kleinigkeiten verändert worden seien.
Mag. Traxler legte dann den Originalbrief an Landesrat Wagner vor. Dr. Plank las diesen in Ruhe durch und stellte fest: Ja, er kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von mir sein
.
Zum SOKO-Vernehmungsprotokoll
Im Vernehmungsprotokoll der SOKO stehe, dass er, Dr. Plank, behauptet habe, DDr. Balluch habe 1995 einen Mordanschlag in Dover durchgeführt. Das habe er sicher nie gesagt, bestritt Dr. Plank diese Behauptung.
Im selben Protokoll stünde auch, führte Mag. Traxler aus, dass er DDr. Balluch mit Hitler und Harald Balluch mit Göring verglichen habe. Er habe deren Methoden verglichen, sagte Dr. Plank. Ob diese Namen gefallen seien, fragte die Richterin. Den Namen Hitler habe er sicher erwähnt, gab Dr. Plank zu, aber an den Namen Göring könne er sich nicht mehr erinnern.
Er habe laut Protokoll auch nach einem Zeugenschutzprogramm gefragt, sagte Mag. Traxler. Er wollte einen Schutz, wenn er aussage, weil er sich vor Anschlägen aus der Tierschutzszene gefürchtet habe, sagte Dr. Plank.
Brandstiftung Masthuhnhallen Pummersdorf
Er habe behauptet, er habe DDr. Balluch am Abend vor der Brandstiftung am 4. 1. 2000 nahe des Tatorts bei St. Pölten aussteigen lassen, stellte Mag. Traxler fest. Wann er denn danach von dem Brand erfahren habe. Ob er DDr. Balluch dazu befragt habe. Er könne sich nicht erinnern, den Brand DDr. Balluch vorgehalten zu haben, sagte Dr. Plank.
Er habe am 14. Juni noch behauptet, er sei vorher mit DDr. Balluch in dessen Haus in der Obersteiermark gewesen, sagte Mag. Traxler. Heute habe er diese Aussage abgeändert. Wie er darauf gekommen sei, dass es dieses Haus damals noch nicht gegeben habe, sodass er seine Aussage ändern müsse. Im September 2000 habe er eine spirituelle Tierschutz-Pilgerfahrt unternommen und er habe sich plötzlich ganz sicher daran erinnern können, dass damals dieses Haus noch nicht existiert habe.
Mag. Traxler legte ihm dann seine Aussage vom 14. Juni vor Gericht vor. Darin stand, Dr. Plank habe gesagt, dieser Fall sei das einzige Mal gewesen, in dem er DDr. Balluch von dessen Haus Richtung Wien mitgenommen habe. Er habe sich eben geirrt, sagte Dr. Plank. Es habe sich um die Gegend um Mariazell gehandelt und das sei ja auch in der Obersteiermark. Aber dass das das einzige Mal gewesen sei, an dem er DDr. Balluch aus seinem Haus mitgenommen habe, sei doch bemerkenswert. Habe er ihn also kein einziges Mal von dessen Haus mitgenommen, oder müsse dieses einzige Mal ein anderes Mal gewesen sein. Das sei einfach ein Irrtum gewesen, man solle darauf nicht mehr herumreiten, sagte Dr. Plank.
Die Richterin las dann einen englischen Bericht, der beglaubigt auf Deutsch übersetzt worden war, von einer Demonstration am 1. Februar 1997 vor. Auf den Tag genau zwei Jahre vorher war die Tierschützerin Jill Phipps von einem Tiertransporter bei einem Protest überrollt und getötet worden. Der Bericht war auf einem Computer von DDr. Balluch gefunden worden. Ob dieser Bericht Dr. Plank etwas sage, fragte die Richterin. Nein, sagte dieser, er wisse aber vom Tod von Jill Phipps. Dann fragte die Richterin DDr. Balluch zu diesem Bericht. Dieser sagte, dass er das nicht geschrieben habe.
Mag. Traxler bezog sich dann wieder auf die Aussage von Dr. Plank vom 14. Juni vor Gericht. Darin hatte dieser gesagt, er sei ab 2. oder 3. bis 4. Jänner 2000 bei DDr. Balluch in dessen Haus gewesen. Auch das sei ein Irrtum, sagte Dr. Plank zunehmend ungeduldig. Er habe das eben verwechselt.
Zur Abwahl von Dr. Plank beim VGT im Jahr 2002
Mag. Traxler nahm Bezug auf eine Aussage von Dr. Plank, in der sich dieser darüber beschwert hatte, dass der damalige Kassier des VGT die Buchhaltung aus dem Büro des Vereins geholt und überprüft hatte. Ob das nicht normal sei. So etwas dürfe nur in Absprache mit dem Vorstand geschehen, rief Dr. Plank.
Ob es richtig sei, dass damals Mag. Kurt Schmidinger zum Obmann gewählt worden sei, fragte Mag. Traxler. Der sei nur ein Strohmann von DDr. Balluch gewesen, bestand Dr. Plank auf seine Sicht der Dinge. Ob diese Generalversammlung mit seiner Abwahl nicht korrekt abgelaufen sei, fragte Mag. Traxler. Die habe nach einer 4-monatigen Hetzkampagne gegen ihn stattgefunden, rief Dr. Plank entrüstet. Ob er auch gegen Mag. Traxler einen Unmut hege, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Plank, er ist ein netter Kerl, er habe sich damals bemüht, er sei auch nur von DDr. Balluch verführt worden. Mag. Schmidinger ist zum Obmann gewählt worden, stellte Mag. Traxler fest. Mit ihm hätte er zusammenarbeiten können, meinte Dr. Plank, wenn nicht da DDr. Balluch im Hintergrund die Fäden gezogen hätte. Aber die fristlose Entlassung von ihm sei von Mag. Schmidinger als Obmann unterschrieben gewesen, sagte Mag. Traxler. Ja, aber er sei dabei sicher innerlich gespalten gewesen, meinte Dr. Plank, schuld sei jedenfalls DDr. Balluch.
Seit wann DDr. Balluch schließlich beim VGT angestellt gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Seit September 1998 als Tierschutzlehrer, gab Dr. Plank an. Und bis wann, fragte Mag. Traxler. Bis zum bitteren Ende, sagte Dr. Plank und lachte auf seltsame Weise.
Zurück zum Fall Pummersdorf
Mag. Traxler legte dann das originale Schitourenbuch von DDr. Balluch aus dem Jahr 2000 vor. Es sei von der Polizei bei der Hausdurchsuchung im Mai 2008 beschlagnahmt worden. Die entsprechenden Seiten habe er schon vor Gericht vorgelegt. Die Richterin projizierte die Seiten an die Wand. Am 6. Jänner 2000 war eine Schitour von DDr. Balluch mit Dr. Plank und dessen Hund Pako am Hochschwab vermerkt. Ob er das nicht verwechselt haben könne, fragte Mag. Traxler. Er könne sich an diese Schitour nicht erinnern, sagte Dr. Plank. Die Richterin las dann jene Seite des Schitourenbuchs vor, die vom besagten 4. Jänner 2000 handelte. An diesem Tag war DDr. Balluch laut diesem Buch mit zwei genannten Personen am Großen Ötscher. Daraufhin sagte Dr. Plank: Wenn Sie einem handgeschriebenen Text des Angeklagten DDr. Balluch mehr glauben als mir, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.
Ob es sich denn um DDr. Balluchs Handschrift handle, fragte die Richterin. Das könne schon sein, sagte Dr. Plank, nachdem er das Buch von der Nähe angesehen hatte.
Fadinger
Ob Dr. Plank Zugriff zur Internet-Plattform Fadinger hatte, fragte Mag. Traxler. Er sei nie darauf gewesen, sagte Dr. Plank. Ob er Emails davon bekommen habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Dr. Plank. Von wem, fragte Mag. Traxler. Das sage er sicher nicht, es sei hier völlig irrelevant, sagte Dr. Plank. Es ginge nur darum, dass DDr. Balluch ihn, wie immer, in den Dreck ziehe, und wenn er diese Personen nenne, dann würden sie von DDr. Balluch Schwierigkeiten bekommen.
Mittagspause 12:35 Uhr – 13:32 Uhr.
Grundbuchsauszug im Fall Pummersdorf
Nach der Mittagspause legte Mag. Traxler einen Grundbuchsauszug vom Haus von DDr. Balluch in der Obersteiermark vor. Darin stand, dass DDr. Balluch dieses Haus erst im Herbst 2000 übernommen hatte, also fast ein Jahr nach dem Vorfall Pummersdorf und der angeblichen Schitour mit Dr. Plank.
Dr. Planks Motivation bei der Aussage vor Gericht
Anwalt Mag. Bischof nahm wieder Bezug zum Zeitungsartikel über den Brand beim Zirkus Knie, in dem Dr. Plank von der Möglichkeit eines Versicherungsbetrugs gesprochen hatte. Ob er das aus taktischen Gründen gesagt habe. Ja, sagte Dr. Plank. Ob er das öfter mache, fragte Mag. Bischof, aus taktischen Gründen Mutmaßungen in den Raum zu stellen. Wie er das meine, fragte Dr. Plank zurück. So, wie er es sage, konterte Mag. Bischof. Es habe sich lediglich um einen Hinweis gehandelt, sagte Dr. Plank eher kleinlaut. Ob er diesen Prozess jetzt als Möglichkeit sehe, Rache zu nehmen, fragte Mag. Bischof direkt. So würde das DDr. Balluch sehen und das verbreite er ununterbrochen. Er, Dr. Plank, habe sich ehrlich bemüht zu vermeiden, DDr. Balluch zu belasten, aber offenbar wolle der es nicht anders.
Mag. Bischof zitierte dann aus einer Aussendung von Dr. Plank, in der dieser DDr. Balluch zum wiederholten Male eine demagogische Diffamierung
vorwarf. Ja, sagte Dr. Plank, die Vorwürfe des DDr. Balluch gegen ihn würden täglich absurder werden. Wie er das meine, dass DDr. Balluch eine Gehirnwäsche bei den Stimmberechtigten zur Generalversammlung gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Es handle sich einfach um völlig absurde Unterstellungen, um eine Schmutzkübelkampagne, die in der Geschichte einmalig sei. Ob er Beispiele nennen könne, fragte die Richterin. Ja, da gebe es viele, man müsse nur die Webseite www.tierschutzprozess.at oder www.martinballuch.com lesen.
Die Rolle von Hans Palmers
Mag. Bischof fragte dann Dr. Plank, wie sein Verhältnis zu Hans Palmers sei. DDr. Balluch habe auch versucht, Hans Palmers umzudrehen und auf seine Seiet zu ziehen. Palmers drohe ihm jetzt, sein Haus versteigern zu lassen, weil Palmers die Hälfte davon gehöre. Wie das Verhältnis im Jahr 2002 gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Da sei es sehr gut gewesen, es sei erst in letzter Zeit schlechter geworden.
Mag. Bischof zitierte dann eine Aussage von Palmers im März 2002 aus dem Akt. Darin sagte dieser, dass kritische Stimmen im VGT, vor allem von jüngeren AktivistInnen, mehr Mitsprache fordern würden. Es handle sich um ein Generationenproblem. Der autoritäre Führungsstil von Dr. Plank werde von den Jüngeren nicht goutiert. Er sei halt 20 Jahre älter als die meisten AktivistInnen gewesen, sagte Dr. Plank dazu. Aber er habe doch DDr. Balluch einen autoritären Führungsstil vorgeworfen, jetzt stelle sich heraus, dass er selber einen habe, meinte Mag. Bischof. Er habe ein gutes Verhältnis mit Palmers gehabt, sagte Dr. Plank, aber Palmers sei sehr wankelmütig und würde immer wieder seine Meinung ändern. Man könne sich auf ihn nicht verlassen.
Die Richterin wies darauf hin, dass sie sich erinnern könne, dass Hans Palmers unmittelbar vor dem Prozess bei einer Pressekonferenz aufgetreten sei. Er habe sich damals mit den Angeklagten solidarisch erklärt. Palmers sei eben sehr wankelmütig, kommentierte Dr. Plank diese Aussage, er nehme nie konkret zu irgendetwas Stellung. Alle, die ihn gut kennen würden, könnten das bestätigen. Ob er jetzt einen autoritären Führungsstil habe oder nicht, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Dr. Plank, dabei handle es sich um eine Lüge von Hans Palmers.
Ob denn die Forderung der Jüngeren nach mehr Mitsprache auch eine Lüge des Herrn Palmers gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Ja, auch das sei eine Lüge, stieß Dr. Plank hervor, er habe die gesamte Korrespondenz von damals aufgehoben. Wen Mag. Bischof denn überhaupt hier verteidigen würde, fragte Dr. Plank dann. Er habe kein Fragerecht, konterte Anwältin Dr. Stuefer.
Hat Dr. Plank radikalere Aktionen angekündigt?
Im Kurier-Artikel zur Nerzbefreiung habe Dr. Plank radikalere Aktionen angekündigt, sollten Pelzfarmen nicht verboten werden, sagte Mag. Bischof. Es handle sich dabei also um eine Steigerungsstufe zu dem, was bisher geschehen sei, also einer Nerzbefreiung, um die es in dem Artikel gehe. Was habe er damit gemeint. Das sei 13 Jahre her, sagte Dr. Plank. Vielleicht sei er damals radikaler gewesen. Er habe jedenfalls nie Brandstiftungen begangen.
Zur Spendenhinterziehung von Dr. Plank
Das Verfahren gegen Dr. Plank sei damals eingestellt worden, sagte Mag. Bischof, weil die zweckentfremdete Verwendung von Spendengeldern durch den Obmann Palmers gedeckt worden sei, stellte Mag. Bischof fest. Palmers habe angegeben, allen diesen Ausgaben zugestimmt zu haben, sagte Dr. Plank. Mag. Bischof legte dann Dr. Plank eine Aussage von Palmers im damaligen Verfahren vor. Darin stand, dass Palmers nichts davon gewusst habe, dass Dr. Plank sich mit Tierschutzspendengeldern privat ein Motorrad gekauft habe. Aber Dr. Plank sei mittlerweile bereit, so die damalige Aussage von Palmers, das Motorrad zurück zu geben. Mag. Bischof verhalte sich bereits wie DDr. Balluch, rief Dr. Plank aus. Er agiere genau gleich! Ob er sich jetzt dieses Motorrad mit Spendengeldern gekauft habe oder nicht, wollte Mag. Bischof wissen. Ja, sagte Dr. Plank, er habe es aus Tierschutzgründen benötigt.
Ist jetzt wiederum ein Verfahren gegen Sie wegen der Veruntreuung von Spendengeldern in ihrem neuen Verein Animal Spirit anhängig?
, fragte Mag. Bischof. Diese Frage sei nicht zugelassen weil irrelevant, rief die Richterin dazwischen.
Frage von Anwältin Dr. Stuefer
Dr. Stuefer fragte, ob Dr. Plank auch Aktenteile von der Polizei bekommen habe. Nein, sagte dieser, sondern von der Anwältin von DDr. Balluch, nämlich Dr. Lehner. Dann legte er ein Fax vor, das als Absender den Namen des Ehemanns von Dr. Lehner aufwies.
Fragen von Anwalt Dr. Karl
Anwalt Dr. Karl wollte von Dr. Plank wissen, was dessen Vorschlag für den VGT-Vorstand in der Generalversammlung im Jahr 2002 gewesen sei. Das wisse er nicht mehr genau, antwortete dieser. Aber er habe sicher ihn selbst, Dr. Plank, enthalten. Ob DDr. Balluch überhaupt damals zur Wahl in den Vorstand nominiert war, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Dr. Plank, aber das habe er auch nicht gebraucht, weil er im Hintergrund die Fäden gezogen habe.
Seltsam, stellte Dr. Karl dann fest, DDr. Balluch sei nur ein Angestellter und ein einfaches Mitglied gewesen. Er habe bis dahin nie eine Vorstandsfunktion bekleidet. Wieso habe Dr. Plank dann geglaubt wissen zu können, dass DDr. Balluch einen autoritären Führungsstil habe. Palmers werfe Dr. Plank und nicht DDr. Balluch einen autoritären Führungsstil vor. DDr. Balluch habe lauter Intrigen gesponnen, meinte Dr. Plank, er kenne ihn jetzt seit 13 Jahren und er mache laufend Menschen fertig, psychisch und finanziell. Welche Menschen denn, fragte Dr. Karl. Die wolle er nicht nennen, sagte Dr. Plank. Er würde das gerne hören, meinte Dr. Karl. Dann sagte Dr. Plank, es handle sich um den Anwalt von DDr. Balluch, Dr. Bernd Haberditzl und seine Frau, und den Philosophen Dr. Helmut Kaplan und Dr. Planks Freund Dr. Friedrich Landa. Bis heute ginge der Kampf weiter.
Faulmann machte das Gericht darauf aufmerksam, dass Dr. Landa mit Dr. Plank angereist sei und sich im Gerichtssaal befinde.
Fragen von DDr. Balluch zum Pelzflugblatt
DDr. Balluch wollte zunächst von Dr. Plank wissen, ob dieser als Geschäftsführer des VGT bis 2002 Kopien seiner Aussendungen auch an die österreichische Nationalbibliothek geschickt hatte. Die Richterin meinte, sie verstehe die Relevanz dieser Frage nicht. DDr. Balluch führte dazu aus, dass Dr. Plank im Sommer 1994 eine 12-seitige Aussendung an Mitglieder des VGT geschickt habe und davon eine Kopie in die Nationalbibliothek gab. Diese Aussendung enthalte mit Dr. Planks Unterschrift wörtlich das gesamte Flugblatt gegen Pelz, das im Jahr 1997 Teil eines Bekennerschreibens wurde und vom linguistischen Sachverständigen ihm, DDr. Balluch, textlich zugeordnet wurde. Dann legte DDr. Balluch die extra aus der Nationalbibliothek eingeholten Kopien der Richterin vor und diese nahm sie an.
Damit sei bewiesen, erklärte DDr. Balluch, dass Dr. Plank zweifelsfrei der Autor dieses Textes sei. Linguist Dr. Schweiger müsse sich offensichtlich geirrt haben. Seine Methode könne daher nicht vertrauenswürdig sein.
Fragen von DDr. Balluch zum Brief an Landesrat Wagner
Dann fragte DDr. Balluch Dr. Plank, ob dieser einen Herrn Freudmann kenne. Dr. Plank verneinte. Dann legte DDr. Balluch einen Brief von Dr. Plank an Herrn Freudmann vor, in dem Dr. Plank diesen Mann bat, den beigelegten Brief von Dr. Plank an Landesrat Wagner auf die Webseite zu geben. Offensichtlich handelte es sich bei Freudmann um den Webseitenbetreuer des VGT im Jahr 1997. DDr. Balluch legte diesen Brief der Richterin vor. Sie fragte Dr. Plank und der gab zu, Autor dieses Briefes zu sein.
Damit stamme auch der zweite Teil des von Sachverständigen Dr. Schweiger begutachteten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
DDr. Balluch zugeordneten Textes von Dr. Plank. Damit sei das Gutachten von Dr. Schweiger endgültig widerlegt.
Er würde gar nicht abstreiten, der Autor dieser Texte zu sein, sagte jetzt Dr. Plank. Aber trotzdem sei das Gutachten von Dr. Schweiger richtig. Wie das allerdings zusammenpasse, blieb Dr. Plank schuldig zu erklären.
Fragen von DDr. Balluch zum Vorfall Pummersdorf
Dann fragte DDr. Balluch, welches Auto Dr. Plank im Jahr 2000 benutzt habe. Einen weißen Subaru vom VGT, sagte dieser. Die Richterin meinte, diese Frage sei nicht nachvollziehbar. Es ginge um die Fahrt nach St. Pölten, die Dr. Plank behaupte, und die er, DDr. Balluch, jetzt widerlegen werde. Dann fragte er Dr. Plank, welche Autos der VGT noch zu dieser Zeit gehabt habe. Einen Fiat Tempra, sagte Dr. Plank, der von DDr. Balluch benutzt worden sei, und ein Bus für das Aktionsmaterial. Ob er wisse, welchen Treibstoff diese Autos benötigt hätten. Der Bus sei mit Diesel gefahren, die anderen beiden mit Super- oder Normalbenzin, antwortete Dr. Plank.
Ob er, Dr. Plank, zu dieser Zeit als einziger auf VGT Konten zeichnungsberechtigt gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Dr. Plank. Und ob er das vom Computer im Büro aus habe machen können, oder ob er persönlich auf die Bank habe gehen müssen, fragte DDr. Balluch. Er habe auf die Bank gehen müssen, sagte Dr. Plank ohne zu ahnen, weshalb diese Fragen gestellt wurden.
Dann legte DDr. Balluch eine Straßenkarte von der Gegend zwischen Wien, St Pölten und Mariazell vor. Er werde jetzt belegen, dass Dr. Plank gelogen habe. Er habe nicht gelogen, schrie Dr. Plank dazwischen, aber DDr. Balluch würde lügen, als Angeklagter stünde ihm das Recht zu lügen offen. DDr. Balluch bat dann den Assistenten der Richterin, die folgenden Orte auf der Karte anzuzeigen. Zunächst einmal wurde der Ort Laaben im Wienerwald gezeigt, wo Dr. Plank wohnte. Dann sah man Mariazell, wo die angebliche Schitour stattgefunden haben solle, und man konnte die B20 bis nach St. Pölten verfolgen. DDr. Balluch fragte Dr. Plank, wo er denn gefahren sei. Dr. Plank meinte, er wisse nicht mehr, wo DDr. Balluch zugestiegen sei, aber er sei nach der Schitour definitiv die B20 nach St. Pölten mitgefahren, habe sehr geheimnisvoll getan und sei dort ausgestiegen, wo in der Nacht eine Brandstiftung stattgefunden habe.
Dann legte DDr. Balluch eine von Dr. Plank unterschriebene Überweisung aus der Bank in Laaben vor, die sich in der VGT-Buchhaltung befunden hatte. Sie trug den Bankstempel vom 4. Jänner 2000. Dr. Plank musste also zur Banköffnungszeit bei sich in Laaben auf der Bank gewesen sein, stellte DDr. Balluch fest, anstatt mit mir angeblich am Hochschwab auf Schitour zu sein. Die Richterin rief Dr. Plank zu sich an den Richtertisch und fragte, ob das seine Unterschrift sei. Dr. Plank bejahte fassungslos. Nach einiger Zeit sagte Dr. Plank in die entstandene Stille hinein: Dann wars halt irgendwie anders
.
Doch damit war DDr. Balluch nicht am Ende. Als nächstes legte er einen Kontoauszug eines VGT-Kontos vor. Darin war zu lesen, dass Dr. Plank am 4. Jänner 2000 um 16:02 Uhr in Hainfeld vom Bankomat Geld abgehoben hatte. Dann zeigte DDr. Balluch der Richterin noch eine Tankrechnung von Dr. Plank, die dieser am selben Tag um 16:15 Uhr in Hainfeld bezahlt hatte. Die Richterin rief Dr. Plank wieder an den Richtertisch und zeigte ihm die Dokumente. Er schaute sich das ganze an und murmelte na immerhin beweist das, dass ich eine gute Buchhaltung geführt habe
. Die Richterin diktierte diesen Satz von Dr. Plank ins Protokoll. Dann sagte sie, dass die Geschichte von Dr. Plank nicht nachvollziehbar sei und für sie das Thema erledigt wäre.
DDr. Balluch fasste zusammen. Dr. Plank sei am 4. 1. 2000 zunächst auf der Bank in Laaben und um 16 Uhr in Hainfeld am Bankomaten und 15 Minuten später an der Tankstelle gewesen. Hainfeld liege aber nicht am Weg von Mariazell über die B20 nach St. Pölten. Hätte Dr. Plank DDr. Balluch tatsächlich nach St. Pölten gefahren, dann wäre er über die Westautobahn nach Hause nach Laaben gefahren und niemals in Hainfeld vorbeigekommen. Damit sei klar bewiesen, dass Dr. Plank die Unwahrheit gesagt habe. Das heiße, wandte sich DDr. Balluch an Dr. Plank, dass er einen Meineid begangen habe. Er habe vor Gericht gelogen. Dr. Plank schwieg.
Fragen von DDr. Balluch zur Nerzbefreiung
Als nächstes wandte sich DDr. Balluch dem Thema der Nerzbefreiung 1997 zu. Er fragte Dr. Plank, an welchen Nerzbefreiungen er beteiligt gewesen sei. Nur 1997, sagte Dr. Plank. Im Jahr 1996 habe es in derselben Pelzfarm auch eine Nerzbefreiung gewesen, meinte DDr. Balluch. Ob er da nicht dabei gewesen sei. Nein, sagte Dr. Plank, aber auch die Vier Pfoten hätten damals Nerzbefreiungen begangen.
Ob er sich erinnern könne, dass bei dieser Nerzbefreiung eine Sachbeschädigung begangen worden sei, fragte DDr. Balluch. Nein, definitiv nicht, sagte Dr. Plank. Ob niemand den Zaun aufgeschnitten habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Dr. Plank, nichts sei beschädigt worden, man habe nur die Nerze aus den Käfigen gelassen, sie hätten nicht aus dem Gelände hinauslaufen können, weil der Zaun noch intakt gewesen sei.
Dann fragte DDr. Balluch, ob Dr. Plank etwas davon wisse, dass bei dieser Nerzbefreiung einige Tiere in Jutesäcke verpackt worden seien. Das sei nicht so gewesen, sagte Dr. Plank, aber DDr. Balluch müsse das doch wissen, er sei ja dabei gewesen.
Dann beantragte DDr. Balluch, dass der ORF-Film Tiere klagen an
vorgeführt werde. Bei der Vorführung konnte man ganz deutlich sehen, dass der Zaun mit einem großen Bolzenschneider aufgeschnitten wurde und dass zumindest einige Tiere in Jutesäcke verpackt und in den nächsten Tagen wieder freigelassen wurden. Dr. Plank sagte dazu, dass diesen Film irgendwer zusammengestellt habe und dass die Leute vielleicht hinter seinem Rücken den Zaun aufgeschnitten und die Tiere in Säcke verpackt hätten.
Warum er ausgerechnet heute mit dieser Geschichte daher käme, dass er diese Nerze zusammen mit drei Angeklagten befreit hätte, fragte die Richterin. Warum würde er die drei Angeklagten erst jetzt belasten, obwohl er drei Mal vorher von der Polizei befragt worden sei. Er sei zu dieser Sache nie befragt worden, beteuerte Dr. Plank.
Dann legte DDr. Balluch den Polizeibericht und die Einvernahme des Nerzfarmbesitzers aus dem Jahr 1997 vor. Darin stand, dass die AktivistInnen im Jahr 1997 genau auf dieselbe Weise wie im Jahr 1996 in die Pelzfarm eingedrungen seien und es sich deshalb aller Wahrscheinlichkeit nach um dieselben TäterInnen handle. Weiter stand dort, dass der Zaun auf mehrere Meter Länge von oben bis unten aufgeschnitten war und dass 120 Nerze aus der Farm weggetragen worden sein müssen. Die TäterInnen hätten offenbar die Tiere mitgenommen, hatte der Pelzfarmer angegeben.
Wie hoch der Zaun in Heidenreichstein gewesen sei, fragte die Richterin. Vielleicht 150 cm, sagte Dr. Plank verwirrt. Möglicherweise habe jemand den Zaun aufgeschnitten, aber er habe das einfach nicht bemerkt. Wie viele Nerze denn befreit worden seien, fragte die Richterin. 400 stünde im Lauffeuer, sagte Dr. Plank.
Wann ist DDr. Balluch nach Österreich gekommen?
DDr. Balluch ließ dann den SOKO-Bericht von seiner Zeit aus England an die Wand projizieren. Darin fand sich die Feststellung, dass DDr. Balluch am 2. Juni 1997 England verlassen habe. Ob es sein könne, dass DDr. Balluch zum VGT gekommen und dann wieder nach England gereist sei, wollte die Richterin von Dr. Plank wissen. DDr. Balluch sei nicht vom ersten Treffen an beim VGT aktiv geworden, gab Dr. Plank an. Aber er sei sicher bei der Nerzbefreiung dabei gewesen.
Dann legte DDr. Balluch drei sogenannten Aktivistenaussendungen von Dr. Plank vor. Diese Aussendungen seien damals alle zwei Monate per Post an alle AktivistInnen geschickt worden. In der Aussendung von Mitte Mai 1997 sei noch die Rede von Mag. Schmidinger, der beim VGT bis dahin als Tierschutzlehrer angestellt war und Dr. Plank schrieb, Mag. Schmidinger könne leider durch niemanden ersetzt werden. In der Aussendung Mitte Juli war weder von Mag. Schmidinger noch von DDr. Balluch die Rede. Aber in der nächsten Aussendung vom September 1997 schrieb Dr. Plank davon, dass jetzt DDr. Balluch beim Verein gegen Tierfabriken sei und ab jetzt für den Verein an Schulen gehen werde. Daraus könne geschlossen werden, erklärte DDr. Balluch, dass er, DDr. Balluch, zwar Mitte Juni nach Österreich gekommen sei, aber erst nach Mitte Juli mit dem VGT Kontakt aufgenommen hatte. Das könne auch durch die Aussage von Charlotte Probst aus Graz bestätigt werden, die die Tierschutzlehrerausbildung betreibe. Im Jahr 1997 habe es im Juli die erste Woche dieser Ausbildung gegeben und im September die zweite. DDr. Balluch habe aufgrund seiner Ankunft aus England die erste dieser Ausbildungswochen versäumt und habe nur an der zweiten Woche im September teilnehmen können. Das beweise, dass er im Juli noch nicht mit dem VGT und dem Tierschutz in Kontakt gewesen sei und daher nicht an dieser Nerzbefreiung hätte teilnehmen können, wenn sie, wie Dr. Plank behaupte, überhaupt vom VGT organisiert worden wäre, was ja, angesichts der Faktenlage, nicht der Fall sein könne.
Abgesehen davon sei es extrem unglaubwürdig, dass ein fremder Mensch Herrn Plank kennenlernt und dann von ihm sofort auf eine derartige Aktion mitgenommen würde, die ja strafrechtlich relevant sei.
Die Richterin wurde bei diesen Ausführungen zunehmend ungeduldiger und sagte dann, sie werde diesen Ausführungen jetzt keinen Raum mehr geben.
Pause 14:50 Uhr – 15:00 Uhr.
Fragen der anderen Angeklagten
Faulmann sagte dann, dass Dr. Plank behauptet habe, er habe im Frühjahr 2002 ein Schloss ausgetauscht. Er habe das aber nur vom VGT-Materiallager in Wien und nicht vom damaligen Büro in Laaben. Dr. Plank sagte dazu, dass das stimme.
DI Völkl fragte Dr. Plank, ob er eine Ausbildung in Linguistik habe. Nein, sagte dieser, aber er erkenne DDr. Balluchs Schreibstil sofort.
Wie sein Vorwurf einer demagogischen Propaganda von DDr. Balluch für die Generalversammlung zu verstehen sei, fragte DI Völkl dann. Er habe dauernd gegen ihn gehetzt, sagte Dr. Plank. Die 80% Mehrheit der Mitglieder bei der Generalversammlung sei also erfolgreich von DDr. Balluch im Vorfeld getäuscht worden, fragte DI Völkl. Ja, das habe ja auch der Staatsanwalt bestätigt, erklärte Dr. Plank.
Dann zeigte DI Völkl eine Stelle im Protokoll der Aussage von Dr. Plank am 14. Juni vor Gericht, in der dieser sagte, DI Völkl habe nichts mit den Mediationsgesprächen zu tun gehabt. DI Völkl habe Konsensemails geschrieben, habe aber nichts mit der Mediation zu tun gehabt, behauptete Dr. Plank. Dann legte DI Völkl ein Email von Dr. Plank an alle VGT-Mitglieder vor, in dem dieser ein Mediationsgespräch ankündigte, dass von DI Völkl initiiert worden sei. Das könne sein, sagte Dr. Plank. DI Völkl wollte noch wissen, wer Dr. Plank die Fadinger Emails weitergeleitet habe, aber Dr. Plank sagte dazu nur, das sage er nicht.
Stellungnahme von DDr. Balluch zur Aussage von Dr. Plank
Zuletzt blieb noch etwas Zeit, zur Aussage von Dr. Plank Stellung zu nehmen. Die Richterin sagte gleich, DDr. Balluch müsse sich kurz halten. Dieser erklärte, dass das kurz aber sicher nicht ginge. Er müsse sich immerhin gegen eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren verteidigen. Als DDr. Balluch dann seine Stellungnahme beginnen wollte, fragte ihn die Richterin, ob er sich jetzt wieder in die Opferrolle begebe. DDr. Balluch erklärte dazu, er bitte das Gericht, ihm gegenüber mehr Respekt zu zeigen.
DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten
DDr. Balluch erklärte dann, dass durch die Befragung von Dr. Plank das linguistische Gutachten von Dr. Schweiger als widerlegt angesehen werden müsse. Dr. Schweiger habe einen Text, der aus zwei fast vollen Seiten bestünde, fälschlicherweise ihm, DDr. Balluch, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
zugeordnet. Das beweise, dass seine Methode nicht zuverlässig sein könne und damit auch bzgl. der anderen von ihm untersuchten Texte nicht vertrauenswürdig sein könne. Das linguistische Gutachten müsse daher verworfen und ein neuer Gutachter bestellt werden.
DDr. Balluch zum Fall Pummersdorf
Dr. Plank sei im Frühjahr 2002 bei einer Generalversammlung als Obmann-Stellvertreter abgesetzt und vom neuen Vorstand aufgrund des Vorwurfs Spendengelder zweckentfremdet verwendet zu haben, fristlos entlassen und aus dem VGT ausgeschlossen worden. Weder habe er, DDr. Balluch, die zweckentfremdete Verwendung der Spendengelder aufgedeckt, noch sei er in dieser Generalversammlung zur Wahl für den Vorstand angetreten oder habe dem Vorstand angehört, der Dr. Plank entlassen habe. Dennoch habe Dr. Plank ihn, DDr. Balluch, für alle diese Dinge verantwortlich gemacht und verfolge ihn seither mit Hass- und Rachegefühlen.
Im Jahr 2002 habe Dr. Plank, wie den Akten entnommen werden könne, Herrn Blum von der Kripo St. Pölten gegenüber gesagt, er, DDr. Balluch, sei Drahtzieher und Hauptakteur von Straftaten im Tierschutzbereich. Offenbar habe er bereits damals Geschichten erfunden, wie, dass er, DDr. Balluch, im Jahr 1995 in Dover einen Mordanschlag begangen habe. Die Kripo habe dennoch die Ermittlungen damals, 2002, eingestellt.
Im Jänner 2008 sei dann die SOKO wiederum an Dr. Plank herangetreten, offenbar weil sie durch Belauschen der Kommunikation im Tierschutz erfahren habe, dass Dr. Plank DDr. Balluch hasse und deshalb potentiell gegen ihn aussagen könnte. Deshalb habe die SOKO auch riskiert, Dr. Plank in die Ermittlungen einzuweihen. Ansonsten habe die SOKO mit niemandem aus dem Tierschutz gesprochen. Aber bei Dr. Plank sei sie sich offenbar sicher gewesen, dass er den Umstand, dass eine SOKO ermittle, an die anderen TierschützerInnen nicht weitergeben werde. Dr. Plank habe sich bei der Einvernahme an seine Lüge von 2002, DDr. Balluch habe einen Mordanschlag begangen, nicht mehr erinnern können, aber er habe wiederholt, wie dem Protokoll zu entnehmen sei, dass er sich sicher sei, dass DDr. Balluch Straftaten begangen habe, nur er könne das leider
nicht beweisen. Dass er an dieser Stelle das Wort leider
benutzt habe, zeige, dass Dr. Plank sehr gerne Beweise an die SOKO weitergegeben hätte, nur, dass es keine Beweise gegeben habe, weil DDr. Balluch tatsächlich keine Straftaten begangen habe.
Weder 2002 noch in seinen drei Einvernahmen 2008 habe Dr. Plank auch nur ein Wort von der Geschichte erwähnt, er habe DDr. Balluch am Abend vor einer Brandstiftung praktisch am Tatort mit dem Auto abgesetzt oder mit ihm eine Nerzbefreiung durchgeführt. Er habe auch immer zu verstehen gegeben, dass er nicht wolle, dass seine Rolle als Informant in der Tierschutzszene bekannt werde, weil er um einen Imageschaden fürchte. Deshalb habe er nach einem Zeugenschutzprogramm gefragt, weil er am liebsten anonym aufgetreten wäre, um seine erfundenen belastenden Aussagen zu machen.
Erst als er seit Beginn des Prozess durch sein intensives Studium der Protokolle auf der Webseite www.tierschutzprozess.at habe er erkannt, dass keine Beweise gegen DDr. Balluch vorliegen würden, und da sein Image durch das Bekanntwerden seiner Aussagen zur SOKO bereits unwiederbringlich ramponiert war, habe er beschlossen, Geschichten zu erfinden, die DDr. Balluch belasten könnten.
Doch dass seine Geschichte, er habe DDr. Balluch am Vorabend einer Brandstiftung, am 4. Jänner 2000, praktisch am Tatort bei St. Pölten mit dem Auto abgesetzt, erfunden sei, sei in dem Verfahren klar bewiesen worden. Zunächst habe Dr. Plank behauptet, er sei von 2.-4. Jänner 2000 bei DDr. Balluch in dessen Haus in der Obersteiermark gewesen. Doch nach seiner Aussage habe jemand auf die Webseite www.tierschutzprozess.at ein Kommentar geschrieben, dass DDr. Balluch dieses Haus zu dieser Zeit noch nicht besessen habe. Dr. Plank habe das gelesen und sofort seine Geschichte adaptiert. Jetzt sei er nur am 4. Jänner 2000 mit DDr. Balluch auf einer Schitour im Mariazellerland gewesen.
Doch das widerspreche einer Reihe von Fakten. Zunächst gehe aus dem Schitourenbuch von DDr. Balluch, das die SOKO bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt habe, klar hervor, dass DDr. Balluch am 3. und 4. Jänner 2000 im Haus seiner Mutter in Annaberg gewesen sei und an beiden Tagen mit jeweils zwei Personen auf Schitour gewesen sei. Auch das Tagebuch seiner Mutter sowie alle ZeugInnen, die damals im Haus seiner Mutter gewesen seien, könnten dieses Faktum bestätigen.
Aber es hätten sich jetzt auch ganz unabhängige Beweise ergeben. Aus der Buchhaltung des VGT ergebe sich eindeutig, dass Dr. Plank am 4. 1. 2000 untertags persönlich auf der Bank in seinem Heimatort Laaben und von 16 – 16:15 Uhr in Hainfeld gewesen sein müsse. Damit sei klar bewiesen, dass Dr. Plank diese Geschichte erfunden habe. Dr. Plank habe sich damit ganz klar als nicht vertrauenswürdig erwiesen und allen seinen anderen Aussagen könnte daher nicht mehr geglaubt werden.
DDr. Balluch zur Nerzbefreiung
Ebenfalls um die Angeklagten zu belasten habe Dr. Plank die Geschichte erfunden, dass er mit Faulmann, Harald Balluch und DDr. Balluch im Jahr 1997 Nerze befreit habe. Auch da habe die Befragung eindeutig ergeben, dass die Angaben von Dr. Plank falsch sein müssten. So habe er nichts von der Nerzbefreiung 1996 gewusst, obwohl diese laut Polizei von denselben TäterInnen auf die gleiche Weise durchgeführt worden sei. Zusätzlich habe er nicht gewusst, dass bei dieser Nerzbefreiung der Zaun weggeschnitten und 120 Nerze mit Säcken abtransportiert worden seien. Letzteres ergebe sich sowohl aus einem Film, den der ORF von der Aktion ausgestrahlt habe, als auch von den polizeilichen Ermittlungen und von den Aussagen des betroffenen Pelzfarmers.
Die Informationen zur Nerzbefreiung, insbesondere dass zwei hintereinander durchgeführt worden seien, habe Dr. Plank vom Lauffeuer bezogen, wie er selbst zugegeben habe. Er selbst sei offenbar auch im Jahr 1994 auf derselben Nerzfarm gewesen, weil es dazu Fotos am VGT-Server gebe, die die Polizei gefunden hatte. Auf der Basis dieses Wissens habe Dr. Plank dann die Geschichte erfunden, dass er die Nerzbefreiung selbst durchgeführt habe, um DDr. Balluch, Jürgen Faulmann und Harald Balluch damit zu belasten. Dabei sei DDr. Balluch zu dieser Zeit noch nicht mit dem VGT bekannt gewesen und Harald Balluch sei erst durch DDr. Balluch zum VGT gebracht worden.
DDr. Balluch zu seiner Ankunft in Österreich
Er, DDr. Balluch, sei erst Anfang Juni in Österreich angekommen und habe vorher niemals Kontakt zum VGT gehabt. Dazu nannte DDr. Balluch eine Reihe von ZeugInnen, deren Einvernahme er beantragte und die das bestätigen könnten. Dann beantragte er noch, dass das Gericht ausheben lasse, ab wann er in Österreich Arbeitslosenversicherung bezogen habe.
Weiter beantragte er die Einvernahme der Leiterin der Ausbildung von TierschutzlehrerInnen, weil diese Person wissen würde, dass er im Juli noch nicht in Österreich im Tierschutz aktiv war, weil er den ersten Teil dieses Ausbildungsseminars, der im Juli stattgefunden hatte, nicht absolviert habe.
Er beantragte auch die Einvernahme eines Angestellten des VGT, der bis Mai 1997 dort beschäftigt war und dem er nie begegnet sei. Das beweise, dass DDr. Balluch jedenfalls bis Mai 1997 nie Kontakt zum VGT gehabt habe. Ende Mai habe auch eine offene Befreiungsaktion des VGT zusammen mit der Organisation Animal Peace stattgefunden, bei der alle TeilnehmerInnen von der Polizei aufgeschrieben worden seien. Unter diesen Personen habe sich DDr. Balluch nicht befunden, was ebenfalls beweise, dass DDr. Balluch zu dieser Zeit noch nicht beim VGT aktiv gewesen sein könne. Zusätzlich beantragte DDr. Balluch die Einvernahme von seiner damaligen Partnerin und von seiner Mutter, die beide bestätigen könnten, wann er nach Österreich gekommen sei und wann er erstmals mit dem VGT Kontakt gehabt habe.
DDr. Balluch zum Vorwurf, ALF-Ideologie verbreitet zu haben
Dr. Plank habe behauptet, er, DDr. Balluch, habe insbesondere 1997-2000 bei den Aktivistentreffen des VGT die ALF-Ideologie verbreitet und das Lauffeuer verteilt. Dass dem nicht so sei, könnten 25 ZeugInnen bestätigen, die alle zu dieser Zeit bei Aktivistentreffen des VGT anwesend gewesen seien. DDr. Balluch nannte die Namen von 25 Personen und beantragte sie alle als ZeugInnen.
DDr. Balluch belegt, dass Dr. Plank mit vielen Menschen zerstritten sei
Dann erklärte DDr. Balluch, dass Dr. Plank nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchungen und Verhaftungen im Mai 2008 verschiedene Tierschutzorganisationen angerufen habe, um den VGT dort madig zu machen und sich selbst als Alternative anzubieten. Das habe er z.B. bei den Vier Pfoten probiert. DDr. Balluch legte dazu ein Foto vom Handy des Leiters der Vier Pfoten vor und verlas das SMS, das dort zu sehen war. Dr. Plank erklärte in diesem SMS, dass die Beschuldigten Autos in Brand gesteckt hätten und dass sich die Vier Pfoten von ihnen distanzieren sollten. DDr. Balluch beantragte den Leiter der Vier Pfoten als Zeugen.
Weiter beantragte er die ehemalige Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, Loucie Loube, als Zeugin, weil Dr. Plank sie seit 1990 mit Verleumdungen und Klagen verfolgt habe. Dann legte DDr. Balluch einige Stellen aus dem Akt vor, aus denen hervorging, dass die Dr. Plank mit seiner Nachbarin in Laaben eine Reihe von Prozessen wegen einem Notweg geführt habe und dass sie sich vor ihm fürchte und ihn für unberechenbar halte. Weiter beantragte DDr. Balluch Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen als Zeugin zum Verhalten von Dr. Plank und zu seinem Ruf als ewiger Streithansel und Störenfried.
An dieser Stelle erklärte die Richterin, dass die Schriftführerin jetzt nach Hause gehen müsse und deshalb die Verhandlung geschlossen werde.
Ende um 15:30 Uhr.