Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 29. Tag

Donnerstag 27. Mai 2010

Inhalt:

Der heutige Tag war sehr bezeichnend für diesen Prozess. Der Staatsanwalt schweigt und die Richterin ist klar gegen die Verteidigung und die Angeklagten positioniert. Man braucht nur wenige Minuten im Gerichtssaal zu sitzen, um das sofort zu spüren. Zwei RechtspraktikantInnen, die noch vor der Tür gemeint hatten, dass das Gericht eine schwere Aufgabe habe und schon richtig handle, waren nach einiger Zeit im Gerichtssaal sehr davon irritiert, wie diese Verhandlung geführt wird. Die Richterin ließ die AnwältInnen und die Angeklagten fast keinen Satz aussprechen. Offensichtlich sollten die Redeflüsse unterbrochen und die Personen, die gerade Fragen formulieren wollten, aus dem Konzept gebracht werden. Dazu bediente sich die Richterin einerseits des Vorwurfs, man solle offen fragen, und andererseits der wohlbekannten Gründe, dass die Fragen irrelevant, unverständlich oder eine Wiederholung seien. Gerät der Zeuge der Anklage in Bedrängnis, dann wechselt die Richterin mitten in der Befragung plötzlich völlig das Thema und liest Akten anderer Verfahren oder neue Berichte der SOKO vor. Zusätzlich nimmt sie häufig Fragen, die dem Zeugen von Seiten der Verteidigung gestellt werden, an sich, formuliert sie um und stellt sie selbst ganz anders, viel weniger offen und nachgerade suggestiv.

Am heutigen Tag brachen die Fronten offen aus. Die Richterin schickte zwei Angeklagte wegen ungeziemenden Benehmens für diesen Prozesstag aus dem Gerichtssaal. Die AnwältInnen führten mehrmals offene Konflikte mit dem Gericht und ein Antrag auf Befangenheit scheint nur mehr eine Frage der Zeit. Die heutige Befragung wurde deswegen so hitzig, weil einer der beiden Besitzer von Kleider Bauer im Zeugenstand saß, der Auslöser für die Gründung der SOKO war. Eigentlich waren für heute noch zwei führende SOKO-Mitglieder zur Einvernahme vorgesehen, die aber zuletzt wieder nach Hause geschickt werden mussten. Die Einvernahme des Kleider Bauer Besitzers und Geschäftsführers hatte bereits am 19. Prozesstag, dem 27. April, begonnen und konnte auch heute nicht zu Ende gebracht werden. Und das, obwohl die Richterin alle Fragen zur Umsatzentwicklung, zu Schadensmeldungen und zu Gewalt gegen DemonstrantInnen vor Kleider Bauer stark eingeschränkt bzw. verhindert hat.

Der Gerichtstag begann erst um 9:27 Uhr, weil der Zug zweier Angeklagter und eines Anwalts Verspätung hatte. Wieder waren rund 40 PolizeischülerInnen anwesend, die diesmal mit Flugblättern zum Tierschutzprozess versorgt wurden. Im persönlichen Gespräch gaben einige von ihnen an, überhaupt nicht zu wissen, worum es eigentlich ginge und noch nie von diesem Prozess gehört zu haben. Ob heute mit einem Urteil zu rechnen wäre, fragte einer naiv.

Einvernahme des Besitzers und Geschäftsführers von Kleider Bauer

Die Richterin begann die heutige Einvernahme mit einigen Zusatzfragen an den Zeugen, da sie ja eigentlich alle ihre Fragen an ihn schon am 19. Prozesstag gestellt hatte. Sie bezog sich auf eine außergerichtliche Einigung im Zivilprozess Kleider Bauer gegen die Allianz Versicherung um die Bezahlung des angeblichen Schadens eines Buttersäureanschlags. Es war von Seiten Kleider Bauers behauptet worden, dass die Versicherung letztendlich € 257.000 außergerichtlich gezahlt habe. Ein Anwalt hatte dazu gemeint, das müsse sich nicht auf den Schaden beziehen, weil außergerichtliche Vergleiche von vielen auch externen Faktoren bestimmt sein könnten. Daher fragte die Richterin jetzt, welche Kosten mit diesem Vergleich abgegolten worden seien. Er sei weder beim Gerichtsverfahren noch bei den Vergleichsverhandlungen dabei gewesen, meinte der Zeuge. Er habe diesen Vergleich persönlich nie gesehen. Dann sagte er, er wolle zu seiner letzten Einvernahme noch nachtragen, dass die Schließung des Geschäftes in Graz sicherheitshalber erfolgt sei, weil man eine Gesundheitsgefährdung nicht habe ausschließen können, und sie habe 6 statt der von ihm angegebenen 3 Wochen lang gedauert.

Ob es Änderungen im Versicherungsvertrag gegeben habe, fragte die Richterin. Die Allianz habe den Vertrag gekündigt, gab der Zeuge an, er wisse aber nicht mehr darüber.

Ob es Umsatzeinbußen durch die Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Es gebe viele Einflussfaktoren auf den Umsatz, blieb der Zeuge vorsichtig, man müsse das erst genaue analysieren.

Die Umsatzentwicklung von Kleider Bauer

Dann konnte die Verteidigung ihre Befragung vom 19. Prozesstag fortsetzen. Wie sich der Umsatz von Kleider Bauer on den Jahren 2006 bis 2009 entwickelt habe, fragte Anwalt Mag. Traxler. Der Zeuge fragte zurück, ob das denn relevant sei. Die Richterin sagte dazu Es macht keinen Sinn hier so allgemeine Fragen zu stellen und gab damit die Marschrichtung des heutigen Tages vor.

Mag. Traxler legte dann einen wirtschaftlichen Lagebericht aus dem Firmenbuch von Kleider Bauer vor, in dem bei der Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung von Kleider Bauer im Jahr 2007 alle Demonstrationen und Sachbeschädigungen keine Erwähnung fanden. Ob das bedeute, dass diese Faktoren wirtschaftlich keine Rolle gespielt hätten, fragte Mag. Traxler. Die Richterin unterbrach und meinte, sie müsse die Zulassung dieses Lageberichts noch überdenken. Dann fragte sie den Zeugen, was die Umsatzentwicklung bestimme. Das ist vielschichtig, meinte der Zeuge zurück.

Dann beschloss die Richterin, dass ab jetzt keine Fragen zum Umsatz mehr zugelassen seien. Das rief einige Empörung bei den AnwältInnen hervor, die das hinterfragen wollten, was die Richterin aber nicht zuließ.

Der Konflikt Verteidigung – Gericht eskaliert

Mag. Traxler wollte dann zu einem Buttersäurevorfall bei Hämmerle fragen, wurde aber sofort von der Richterin unterbrochen, weil alles zu diesem Vorfall bereits gefragt worden sei. Eine Zeugin – und er nannte ihren Namen – habe aber ausgesagt, führte Mag. Traxler aus, dass es im Geschäft einen Gestank gegeben habe. Der heutige Zeuge habe aber angegeben, die Buttersäure sei nur vor dem Geschäft verschüttet worden. Dies sei deshalb relevant, weil dieser Hämmerle-Vorfall vor dem Vorfall in Graz stattgefunden habe und der Zeuge mit behauptet hatte, man habe keine Erfahrung mit Buttersäure gehabt – diese sei ja vor dem Geschäft und nicht in dem Geschäft ausgeschüttet worden – und daher habe man bei dem zweiten Vorfall in Graz letztendlich einen wesentlich größeren Schaden erlitten, als bei allen folgenden Buttersäurevorfällen zusammen.

Die Richterin sagte dazu, sie könne sich an diese Aussage der Zeugin nicht erinnern. Der Staatsanwalt pflichtete ihr bei. Anwältin Dr. Stuefer beantragte die Protokollverlesung dieser Einvernahme und wurde dabei von Anwälten Mag. Traxler und mag. Bischof unterstützt. Der Verteidigung stehe dieses Recht zu. Die Richterin meinte, es gebe noch keine Protokolle der Verhandlung dieses Tages und daher könne es auch noch nicht verlesen werden. Dr. Stuefer führte dann aus, dass die Strafprozessordnung aber in § 271ff vorsehe, dass eine Protokollverlesung beantragt werden könne. Sie wolle auch, dass vor der Einvernahme von Bogner und Landauf, den für diesen Tag noch vorgesehenen ZeugInnen der SOKO, deren bisherige Einvernahme verlesen werde, damit man dazu geeignete Fragen stellen könne. Abgesehen davon betonte Dr. Stuefer, dass der Verteidigung laut § 238 das uneingeschränkte Fragerecht zustehe. Alle AnwältInnen schlossen sich diesen Ausführungen an.

Die Protokolle können nicht verlesen werden, bestand die Richterin auf ihrer Position. Als der Zehntangeklagte sich über diese Haltung der Richterin beschwerte, mahnte sie ihn, dass er bei einer weiteren Störung aus dem Gerichtssaal verwiesen werde. Dann verkündete sie zur Abkühlung der Gemüter eine Pause.

Pause 10:00 Uhr – 10:13 Uhr.

Ein Prokurist von Kleider Bauer im Saal?

Nach der Pause stellte DI Völkl fest, dass der Prokurist von Kleider Bauer im Saal anwesend sei. Er solle aus dem Saal verwiesen werden, weil er als Zeuge in Frage käme. Das ist kein Beweisantrag, meinte die Richterin dazu und wollte die Befragung fortsetzen. Er beantrage die Ladung dieses Prokuristen als Zeugen, meldete sich jetzt Mag. Hnat zu Wort, zum Beweis, dass der Umsatz von Kleider Bauer nicht durch die Kampagne gelitten habe. Dieser Antrag solle abgelehnt werden, warf der Staatsanwalt ein.

Die Richterin fragte dann den Mann, ob er Prokurist von Kleider Bauer sei. Nein, antwortete dieser, obwohl sein Name mit jenem übereinstimmte, den DI Völkl genannt hatte. Anwalt Dr. Dohr beantragte dann die Einvernahme von ihm als ehemaligem Prokuristen. Die Richterin fragte also, ob er früher Prokurist von Kleider Bauer gewesen sei. Auch das verneinte der Mann. Damit sei das abgeschlossen, verfügte die Richterin und lehnte alle Anträge ab.

Konflikt um die Schadenshöhe

Um die genaue Schadenshöhe zu ergründen, sagte Mag. Traxler, wolle er vom Zeugen wissen, warum es eine Geheimhaltungsklausel im außergerichtlichen Vergleich mit der Versicherung gebe. Die Richterin ließ diese Frage aber nicht zu. Mag. Traxler beantragte daraufhin die Zulassung der Frage, weil das für die Bestimmung der tatsächlichen Schadenshöhe relevant sei. Sie lasse diese Frage dennoch nicht zu, betonte die Richterin. Es ginge hier nur darum, ob der Schaden höher als € 3000 gewesen sei, weil das ausreiche, um die Straftat zu einer schweren Sachbeschädigung zu machen. Es ginge sehr wohl auch um die Schadenshöhe, meinte Mag. Traxler, nicht zuletzt weil die tatsächliche Schadenshöhe ja auch das Strafausmaß bestimme.

Da seine Fragen aber nicht zugelassen wurde, wollte Mag. Traxler dann wissen, was mit der Ware aus der Filiale in Graz nach dem Buttersäurevorfall passiert sei. Sie sei über 2 Jahre bei einem Spediteur gelagert worden, sagte der Zeuge. Ob sie dann nicht mehr verkäuflich gewesen sei, nicht durch einen Schaden, sondern weil sie entmodet war, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge, nach 2 Jahren sei Kleidung dieser Art nicht mehr in Mode. D.h, sagte Mag. Traxler, wenn sie nicht gelagert worden wäre, dann wäre sie zu verkaufen gewesen. Die Richterin mischt sich wieder ein und sagte, sie sehe keine Relevanz in dieser Frage.

Mag. Traxler verwies wieder darauf, dass es wesentlich sei, auf welche Weise ein Schaden entstehe und deshalb sei relevant, ob die Ware allein durch den Buttersäureeinfluss wieder verkaufbar gewesen wäre. Sie sei ja in Outlets letztendlich verbilligt verkauft worden, meinte der Zeuge. Sagen Sie einfach, Sie verweisen auf Ihre bisherige Aussage, versuchte die Richterin dem Zeugen zu helfen.

Buttersäure bei Hämmerle außen oder innen?

Mag. Traxler legte dann den Polizeibericht zum Buttersäurevorfall bei Hämmerle in der Mariahilferstraße in Wien vor. Darin stand, es habe einen Geruch im Inneren des Geschäfts gegeben, vermutlich Buttersäure. Hier steht ‚vermutlich‘, warf die Richterin ein, was ist die konkrete Frage?. Mag. Traxler meinte zum Zeugen, er habe in seiner Aussage gesagt, die Buttersäure sei nur vor der Tür gewesen, hier stehe aber, dass sie im Geschäft gewesen sei. Er sehe diesen Polizeibericht zum ersten Mal und könne dazu nichts sagen, weil er nicht persönlich dabei gewesen wäre. Sie brauchen sich nicht zu wiederholen, versuchte die Richterin dem Zeugen die Möglichkeit zu bieten, zu heiklen Fragen einfach zu schweigen.

Erneut Konflikt um Umsatzentwicklung

Anschließend bekam Anwalt Mag. Bischof das Fragerecht. Er beantragte erneut, dass der Lagebericht zur Umsatzentwicklung von Kleider Bauer im Jahr 2007 in den Akt aufgenommen werde, sodass er den Zeugen dazu befragen könne. Dann stellte er den Zusatzantrag, dass die Richterin das sofort entscheiden solle. Wenn der Lagebericht erst später aufgenommen würde, müsste der Zeuge noch einmal geladen werden. Die Richterin sagte dennoch, dass sie sich diese Entscheidung vorbehalte. Dann beschwerte sie sich darüber, dass immer die gleichen Anträge kämen und dass sie das als Verfahrensverzögerung auffasse. Er nehme zur Kenntnis, sagte Mag. Bischof dazu, dass die Richterin ihm Verfahrensverzögerung vorwerfe. Sie habe nicht seinen Namen genannt, sagte die Richterin.

Mag. Bischof beantragte dann, dass Fragen zur Umsatzentwicklung zuzulassen seien. Immerhin sei das Verbrechen der schweren Nötigung angeklagt, das nur erfüllt sei, wenn Kleider Bauer ins seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen wäre. Daher sei die Umsatzentwicklung zu ergründen. Dr. Stuefer schloss sich diesem Antrag an und verwies auf die ständige Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs, wonach Anträge der Verteidigung sofort zu beschließen seien, damit die Verteidigung etwaige Präzisierungen vornehmen könne. Warum sollte ein Geschäftsführer nicht über die Umsatzentwicklungen seiner Firma gefragt werden können?, sagte sie dann, dafür müsse er doch da sein.

Die Richterin wiederholte immer ungeduldiger, dass sie sich alle diese Entscheidungen vorbehalte und dass das laut Gesetz so vorgesehen sei, dass sie bis zum Ende der Beweisaufnahme alle Beweisanträge offenhalten könne. Dann sagte sie: Dieses Verfahren wird noch eine längere Dauer haben, dieses Verfahren sprengt alle Regeln!.

Mag. Bischof sagte dann, er halte fest, dass er unter diesen Umständen sein Fragerecht nicht weiter ausüben könne. Dr. Stuefer sagte, sie schließe sich an. Die Richterin meinte dazu fast erleichtert, dass dann der nächste Anwalt, Dr. Dohr, seine Fragen stellen solle. Doch Dr. Stuefer berichtigte, dass sie sich der Feststellung anschließe, dass sie ihr Fragerecht zu diesem Themenkomplex nicht ausüben könne, dass sie aber sehr wohl noch andere Fragen habe.

Zurück zur Schadenshöhe

Wann die Ware in Graz nach dem Buttersäurevorfall untersucht worden sei, fragte Dr. Stuefer. Er müsse nur antworten, wenn er das wisse, sagte die Richterin zu dem Zeugen. Dieser meinte, Ende Jänner/Anfang Februar 2007, also 1 Monat später, sei ein Gutachten erstellt worden. Dr. Stuefer stellte fest, dass im Februar 2008, also ein Jahr später, ein Totalschaden der Ware bei der Versicherung geltend gemacht worden sei. Ja, sagte der Zeuge. Wer diesen Totalschaden festgestellt habe, fragte Dr. Stuefer. Wir haben das geltend gemacht, versuchte der Zeuge auszuweichen. Wer ist wir?, fragte Dr. Stuefer. Diese Angelegenheit habe sein Bruder bearbeitet, meinte jetzt der Zeuge, er solle dazu befragt werden. Ob er diesen Schaden der Polizei bekannt gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Wer denn von Kleider Bauer aus mit der Polizei kommuniziert habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe der Polizei dazu das Dossier übergeben, das bereits in seiner vorherigen Einvernahme Thema gewesen sei und im Akt vorliege. Was in diesem Dossier dazu stehe, fragte Dr. Stuefer. Ob er das wisse. Er habe dieses Dossier selbst diktiert, sagte der Zeuge, und verschwieg dabei, dass in diesem Dossier absolut nichts über die Schadenshöhe in Graz stand, sondern lediglich eine Bestandsaufnahme aller Tierschutzgruppen, die in die Kampagne gegen Kleider Bauer involviert waren, zusammen mit einer Sammlung aller Aktionen und Demonstrationen.

Schließung von der Filiale in Graz nach dem Buttersäurevorfall

Wieso er seine vormalige Angabe, dass die Filiale in Graz 3 Wochen geschlossen gewesen sei, auf 6 Wochen verlängert habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe intern über seine Aussage berichtet, meinte der Zeuge, und sei dabei auf den Fehler aufmerksam gemacht worden. Er habe dann nachgelesen und die Korrektur vorgenommen.

Er habe gesagt, das Geschäft sei wegen der Gefahr einer Gesundheitsgefährdung geschlossen worden, meinte Dr. Stuefer. Eine Sachverständige habe vor Gericht ausgesagt, dass sie sofort vor Ort festgestellt habe, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliege. Er habe eine anderslautende Information gehabt, meinte der Zeuge. In seinen Augen sei unverzüglich zu schließen gewesen. Dann sagte auch die Richterin, dass die Sachverständige aber gleich nach dem Vorfall in der Filiale gewesen sei und eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen habe. Ob es wirklich einen Zusammenhang mit der Schließung und einer Gesundheitsgefährdung gegeben habe. Bei der ursprünglichen Schließung am Nachmittag des ersten Tages ja, sagte der Zeuge, für die zweite, längere Schließung sei eine Renovierung der Grund gewesen. Warum also konkret das Geschäft gesperrt gewesen sei, fragte die Richterin. Weil die Ware nicht zum Verkauf geeignet war, sagte der Zeuge.

Es sei also renoviert worden, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Wer das beantworten könne, fragte Dr. Stuefer, er sei immerhin der Geschäftsführer und Besitzer. Sein Bruder und die Bauabteilung könnten da Auskunft geben, meinte der Zeuge.

Zurück zur Schadenshöhe

Eine Sachverständige habe hier vor Gericht gesagt, meinte Dr. Stuefer, dass die Kleidung nach einem Buttersäurevorfall durch einfaches Lüften und nötigenfalls durch eine Reinigung von Buttersäure befreit werden könne. Wieso er dann von Totalschaden spreche. Ob es ein Gutachten gegeben habe, das Grundlage für den Vergleich gewesen sei, fragte die Richterin. Es gebe dieses Gutachten vom Februar 2007, sagte der Zeuge. Darin habe gestanden, dass es sich Kleider Bauer nicht leisten könne, solche Waren in Umlauf zu bringen, und dass ein Werteabschlag von 67% notwendig sei.

Dann geschah wiederum etwas für diesen Prozess Bezeichnendes. Die Richterin wollte dieses Privatgutachten in den Akt aufnehmen, obwohl sie alle bisherigen Privatgutachten der Verteidigung mit der Begründung abgelehnt hatte, dass sie ja nur Privatgutachten gewesen wären. Die AnwältInnen erhoben sofort entsprechenden Einspruch. Dazu sagte die Richterin ich nehme das zur Kenntnis und nahm das Gutachten nicht in den Akt auf. Der Staatsanwalt konnte zu alldem schweigen, weil die Richterin sowieso seine Rolle eingenommen hatte.

Wer Auftraggeber und wer Autor dieses Gutachtens gewesen sei, fragte Anwalt Dr. Dohr. Kleider Bauer habe es beauftragt, sagte der Zeuge, und Hugo Tropper sei der Autor. Das sei ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Diese Behauptung müsse noch überprüft werden, kündigte Dr. Dohr an. Dann sagte er, dass es eine Schadensminderungspflicht gebe. Das ist ein Strafverfahren, warf die Richterin ein. Auch da bestehe eine Schadensminderungspflicht, sagte Dr. Dohr, und fragte den Zeugen, ob er dieser nachgekommen sei. Die Richterin versuchte diese Frage zu verhindern und fragte den Zeugen, ob er denn eine juristische Ausbildung habe. Nein, sagte dieser. Und ob er dann wisse, was eine Schadensminderungspflicht sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge zur Überraschung aller dazu und einige BesucherInnen lachten, weil so offensichtlich war, dass die Richterin eine andere Antwort provozieren wollte. Aber man müsse die Fragen nach der Schadensminderung seinem Bruder stellen, sagte der Zeuge noch.

Ob er sich erkundigt habe, wie mit Buttersäure umzugehen sei, fragte Anwalt Dr. Karl. Dazu habe er das Gutachten gehabt, meinte der Zeuge. Das sei aber erst einen Monat später gewesen, sagte Dr. Dohr. Er wisse jetzt nicht, ob er früher Informationen gehabt habe, sagte der Zeuge.

Fragen von Dr. Karl

Wann er sein Dossier zusammengestellt habe, fragte Dr. Karl, wo das Treffen mit der Polizei doch so kurzfristig anberaumt worden sei. Das sei in den 24 Stunden vor dem Treffen mit der Polizei gewesen, gab der Zeuge zu. Ob er von der Gründung der SOKO informiert worden sei, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge, er habe nur die Schadensfälle gemeldet.

Ob es Weisungen an die FilialleiterInnen gegeben habe, wie mit den DemonstrantInnen umzugehen sei, fragte Dr. Karl. Sie sollten freundlich und korrekt behandelt werden, behauptete der Zeuge. Bei Belästigungen von KundInnen sollte die Polizei gerufen werden. Was darunter zu verstehen sei, fragte Dr. Karl. Wenn KundInnen angepöbelt würden, sagte der Zeuge, oder wenn getrommelt würde oder wenn es Beschwerden von KundInnen gebe. Ob die FilialleiterInnen ihm von den Demonstrationen berichtet hätten, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Zeuge, wöchentlich seien Fotos gemacht worden, die an ihn weitergeleitet worden seien.

Ausschluss des Zehntangeklagten für den Verhandlungstag

Die Richterin mahnte den Zehntangeklagten und schloss ihn dann wegen Schulterzuckens für den heutigen Tag von der Verhandlung aus. Dazu verkündete sie eine Pause.

Pause 11:03 Uhr – 11:20 Uhr.

Nach der Pause wollte sich der Zehntangeklagte seine Sachen holen, wurde aber von der Polizei nicht mehr in den Verhandlungssaal gelassen. Die Richterin forderte seinen Anwalt Mag. Bischof auf, ihm die Sachen zu bringen. Dieser fragte, ob es nicht sinnvoller wäre, den Zehntangeklagten kurz herein zu lassen, um seine Sachen zu holen. Das hätte er in der Pause tun können, meinte die Richterin. Mag. Bischof brachte dann die Sachen hinaus.

Anschließend meinte Mag. Bischof, das Schulterzucken nicht für einen Ausschluss ausreiche. Er beantragte, das Gericht möge den Ausschluss zurück nehmen, weil er nicht gesetzlich gedeckt sei. Die Richterin sagte dazu, der Zehntangeklagte habe wiederholt gestört und der Ausschluss bleibe aufrecht. Mag. Bischof sagte, er habe keine lautstarken Äußerungen des Zehntangeklagten wahr genommen. Er ersuche um Spezifizierung, was genau gestört hätte.

Die Richterin sagte dazu, dass der Zehntangeklagte gemahnt worden sei, dass er lautstark gestört habe und dass er ungeziemendes Benehmen gezeigt habe. Daraufhin sprang der Neuntbeschuldigte auf, ergriff das Mikrophon und erklärte, die Verhandlungsführung sei tendenziös und skandalös. Es gebe Zwischenrufe dieser Art nur deswegen, weil das Gericht ganz offensichtlich an einem fairen Verfahren nicht interessiert sei. Der Siebtangeklagte schloss sich diesen Ausführungen an.

Die Richterin sagte, sie habe ein Klatschen im Publikum vernommen. Der Neuntbeschuldigte meinte dazu, die Richterin habe die Zwischenrufe des Privatbeteiligtenvertreters am Vortag nicht geahndet. Ob sie das erklären könne. Die Richterin ignorierte aber diese Frage und sagte, sie erkenne die gesamte zweite Reihe mit Ausnahme eines Mannes im Anzug – des angeblichen Prokuristen von Kleider Bauer – als eine Gruppe und verwarne diese wegen Störens. Dann mahnte sie den Siebt-, die Acht- und den Neuntbeschuldigten und drohte ihnen ebenfalls den Ausschluss an.

Zurück zu den Demonstrationen

Dr. Karl sagte zum Zeugen, eine Mitarbeiterin habe ausgesagt, dass es eine Weisung gegeben habe, nicht mit den DemonstrantInnen zu sprechen. Davon wisse er nichts, sagte dieser. Wer denn dafür zuständig sei, fragte Dr. Karl. Er und sein Bruder, gab der Zeuge an. Angestellte hätten auch vor Gericht ausgesagt, meinte Dr. Karl, dass nur die FilialleiterInnen aber nicht sie die Polizei hätten rufen dürfen. Auch davon wisse er nichts, meinte der Zeuge.

Von wem die Maßnahmen gegen die Demonstrationen beschlossen worden seien, fragte Dr. Karl. Von ihm und seinem Bruder, gab der Zeuge an. Bei Beginn der Demonstrationen habe er Kontakt zur Polizei aufgenommen, wollte Dr. Karl wissen. Er wisse nicht mehr genau wann, sagte der Zeuge, aber es sei um die Demonstrationen in Wien gegangen. Von wem diese Demonstrationen ausgegangen seien, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, gab der Zeuge an. Ob sie polizeilich angemeldet gewesen seien, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Zeuge. Ob er denn von allen Demonstrationen wisse, dass sie angemeldet gewesen seien, fragte die Richterin dazwischen. Die Polizei habe keine detaillierten Auskünfte gegeben, sagte der Zeuge, aber dass diese Demonstrationen angemeldet gewesen seien, das habe sie gesagt.

Ob die Demonstrationen rechtswidrig oder rechtskonform abgelaufen seien, fragte Dr. Karl. Die Richterin wollte diese Frage nicht zulassen, aber Dr. Karl ergänzte seine Frage dahingehend, dass er wissen wolle, was er diesbezüglich von der Polizei erfahren habe. Das wisse er nicht mehr, aber er fühle sich hier, als ob er beschuldigt sei. Das müsse ins Protokoll, rief die Richterin dazwischen. Warum sie dieser Aspekt hier und in vorherigen Einvernahmen so offensichtlich begeisterte, war den ProzessbeobachterInnen beim mittäglichen Gespräch nicht wirklich klar. Es wurde vermutet, dass sie darauf hinaus wolle, dass das Klima bei der Befragung eine Art Einschüchterung durch eine kriminelle Organisation sein könnte, auch wenn das sehr weit hergeholt schien.

Die Art der Demonstrationen sei seiner Ansicht nach nicht rechtskonform gewesen, gab der Zeuge an. Er habe dazu ein Gutachten erstellen lassen. Was das Ergebnis des Gutachtens gewesen sei, wollte Dr. Karl wissen. Ob es Untersagungen gegeben habe, fragte die Richterin. Im Dezember 2006 für eine kurze Zeit ja, sagte der Zeuge. Das Gutachten hätten Verfassungsjuristen erstellt. Es habe ergeben, dass Demonstrationen keine Rechtfertigung für die Störung einer Person seien. Wer das Gutachten erstellt habe, wollte Dr. Karl wissen.

Was er für persönliche Wahrnehmungen von den Demonstrationen gehabt habe, fragte die Richterin. Sporadisch habe er eigene Wahrnehmungen gemacht, er habe aber auch wöchentliche Berichte erhalten. Was seine eigenen Wahrnehmungen gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Es habe Trommeln und Megaphone auf den Demonstrationen gegeben.

Wann und wo das genau gewesen sei, fragte Dr. Karl. Vor der Kleider Bauer Filiale auf der Mariahilferstraße, sagte der Zeuge. Ob er auch gesehen habe, dass KundInnen angesprochen worden seien, fragte die Richterin. Er habe nur das Rufen von Parolen gehört, sei aber nicht lange dort gewesen, sagte der Zeuge. Was er konkret gesehen habe, fragte jetzt Dr. Karl. Es seien 5-10 Personen vor Ort gewesen, meinte der Zeuge, es habe einen Informationstisch und ein Auto mit Plakaten gegeben. Ob er mit den DemonstrantInnen gesprochen habe, wollte Dr. Karl wissen. Nein, sagte der Zeuge. Und ob er die Polizei gerufen habe, bohrte Dr. Karl weiter. Nein, sagte der Zeuge. Sei diese Demonstration als legal oder illegal gewesen, fragte Dr. Karl. Sie sei lautstark gewesen, sagte der Zeuge, sodass die Türen zum Geschäft geschlossen werden mussten.

Ob er vor Ort Rücksprache mit der Polizei gehalten habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Wann die Demonstrationen zum ersten Mal begonnen hätten, fragte Dr. Karl. November 2006, gab der Zeuge an. Ob es da Anrufe von FilialleiterInnen bei ihm gegeben hätte, fragte die Richterin. Es habe Beschwerden von KundInnen bei ihm gegeben, sagte der Zeuge. Kinder hätten sich gefürchtet. Wie viele Beschwerdebriefe Kleider Bauer erhalten habe, fragte die Richterin. 5 bzgl. der Filiale in der Mariahilferstraße, die er mit habe und vorlegen könne, sagte der Zeuge. Die Richterin ließ ihn dann die Beschwerdebriefe vorlesen. Dabei sollen die KundInnen gesagt haben, dass sie wegen der Störungen anderswo einkaufen wollten.

Wie viele KundInnen diese Filiale denn pro Tag habe, fragte Dr. Karl. Einige Hundert, sagte der Zeuge. Das seien also mehr als Tausend pro Woche bzw. etwa 100.000 pro Jahr, von denen sich 5 beschwert hätten, führte Dr. Karl aus. Das sei ein sehr geringer Promillesatz. Die Richterin unterbrach diese Bemerkung und fragte, ob sich auch jemand bei ihm persönlich beschwert habe. Nein, sagte der Zeuge.

Besprechung mit der Polizei wegen Demonstrationen

Dr. Karl legte dann einen Bericht der Polizei vom 24. November 2006 vor, also einem Zeitpunkt, an dem es noch keine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer gegeben hatte. Peter Graf, so stand in dem Bericht, habe die Spitze der Versammlungsbehörde in der Bundespolizeidirektion Wien zu einer Besprechung aufgefordert und diese auch ermöglicht bekommen. Die Richterin las den Bericht vor. Dr. Karl fragte, warum er diese Besprechung gefordert habe. Seinem Empfinden nach sei die Versammlungsfreiheit durch diese Demonstrationen missbraucht worden, sagte der Zeuge.

Von wem das Gutachten zu den Demonstrationen geschrieben worden sei, bezog sich Dr. Karl wieder auf das Gutachten von Kleider Bauer gegen die Demonstrationen. Von Öhlinger und Raschauer, gab der Zeuge an. Es sei herausgekommen, dass die Behörde eine Modifikation der Demonstrationen veranlassen solle. Ob die Behörde diesen Vorgaben gefolgt sei und seinen Eindruck bestätigt habe, dass die Versammlungsfreiheit missbraucht würde, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Was die Fragestellung des Gutachtens gewesen sei, wollte Dr. Dohr wissen. In wie weit die Polizei befugt oder verpflichtet sei, die Demonstrationen in der beschriebenen Art zu unterbinden, las der Zeuge vor. Wer habe denn die Demonstrationen beschrieben, fragte Dr. Dohr. Die Gutachter hätten sei Dossier erhalten, meinte der Zeuge. Das Dossier handle von den Demonstrationen, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Zeuge, aber diese Hintergrundinformation sei wesentlich gewesen. Ob es bei den Demonstrationen jemals Sachbeschädigungen gegeben habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, gab der Zeuge an.

DDr. Balluch fragt zur internen Absprache von Zeugenaussagen bei Kleider Bauer

Er habe in seiner Einvernahme vorhin gesagt, er habe intern von seiner letzten Zeugenaussage berichtet, stellte DDr. Balluch fest. Wem gegenüber er da berichtet habe. Seinem Bruder, meinte der Zeuge. Seinem Bruder, wiederholte DDr. Balluch, der ebenfalls als Zeuge vor diesem Gericht geladen sei? Die Richterin griff sofort ein, um die Relevanz dieses Themas in Frage zu stellen. Er habe doch nicht inhaltlich mit seinem Bruder gesprochen, suggerierte die Richterin dem Zeugen einen Ausweg. Nein, nicht inhaltlich, gab der Zeuge an.

DDr. Balluch stellte dann fest, dass der Zeuge offenbar lüge. Er habe vorher davon gesprochen, dass er bei diesem internen Bericht darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass das Geschäft in Graz nicht 3 sondern 6 Wochen geschlossen gewesen sei. Wenn das bei diesem internen Bericht zur Sprache gekommen sei, dann müsse es um Inhalte gegangen sein. Die Richterin unterbrach DDr. Balluch aber und meinte, der Zeuge habe alles bereits beantwortet.

Bezahlte Gewalt gegen Demonstranten vor Kleider Bauer

DDr. Balluch fragte dann den Zeugen, ob er jemanden dazu angehalten oder sogar bezahlt habe, friedliche DemonstrantInnen vor Kleider Bauer anzugreifen und ein Drohemail an den VGT zu schreiben. Nein, sagte der Zeuge. Daraufhin beantragte DDr. Balluch die ergänzende Einvernahme vom Angeklagten Chris Moser, zum Beweis, dass dieser zusammen mit anderen friedlichen DemonstrantInnen am 2. Dezember 2006 auf einer Demonstration vor der Kleider Bauer Filiale in Innsbruck von Schlägern angegriffen und schwer verletzt worden sei. Dann legte DDr. Balluch ein anonymes Email vom 11. Dezember 2006 vor, das dem VGT zu diesem Vorfall zugeschickt worden war. DDr. Balluch las das Email vor: Eine funktionierende Wirtschaft sichert Arbeitsplätze, auch der Pelzhandel. Lieber ein paar tote Tierschützer als eine kaputte Wirtschaft! Die Richterin griff sofort ein und meinte, DDr. Balluch könne nicht einfach ein Email vorlesen. Der Zeuge habe ebenfalls reihenweise Emails vorlesen dürfen, konterte DDr. Balluch. Dann beantragte er dieses Email in den Akt aufzunehmen.

Weiter beantragte DDr. Balluch die ergänzende Einvernahme von David Richter zu einem Vorfall am 15. September 2007 in Graz. Ein 17 jähriger, friedlicher Tierschützer ist damals auf einer Kleider Bauer Demonstration von Schlägern angegriffen und schwer verletzt worden. Und dann beantragte DDr. Balluch die ergänzende Einvernahme von Monika Springer zu einem Vorfall am 28. September 2007 vor der Kleider Bauer Filiale in Wien Mariahilferstraße. Damals hatte einer der Schläger zugegeben, sie hätten pro Person € 30 bezahlt bekommen, um die friedliche Demonstration anzugreifen.

Ob der Zeuge zu diesen Vorfällen etwas sagen könne, fragte DDr. Balluch.

Nicht funktionstüchtige Rauchbombe bei Kleider Bauer im März 2010

Die Richterin fragte zunächst mehrmals DDr. Balluch, ob er den Zeugen beschuldigen wolle, unterbrach dann plötzlich die Befragung und erklärte, dass sie etwas in den Prozess einbringen wolle. Die SOKO habe einen neuen Bericht erfasst, der ihr am 25. Mai 2010 zugegangen sei. In einem Bekennerschreiben, das am 16. Mai 2010 auf einer amerikanischen Webseite erschienen sei, habe es Ermittlungen der SOKO gegeben. Es habe sich herausgestellt, dass tatsächlich von Angestellten von Kleider Bauer in Innsbruck Ende März eine Schachtel gefunden worden sei, die im hintersten Mantel direkt unter einer Löschanlange ausgelegt worden sei. Das entspreche den Angaben in dem Bekennerschreiben. Das Ziel sei, laut Bekennerschreiben, gewesen, zeitverzögert eine Rauchentwicklung zu zünden, die dann das Löschsystem auslösen solle. Die MitarbeiterInnen hätten aber die Schachtel als einen ekelerregenden Gegenstand empfunden und in den Mistkübel geworfen. Sie hätten dabei nicht erkannt, um was es gegangen sei.

Pause 12:17 Uhr – 12:34 Uhr.

Die Richterin legte dann diesen neuen SOKO-Bericht vor und verteilte ihn an alle AnwältInnen. Die Schachtel mit der Rauchbombe, die nie gezündet hatte, sei nicht mehr gefunden worden. Ein Sachverständiger habe dann das Foto, das dem Bekennerschreiben am Internet beiliege, untersucht und festgestellt, dass es sich um eine nicht funktionstüchtige Rauchbombe handle.

Anschließend las die Richterin aus dem Eintrag am 26. Verhandlungstag auf der Webseite www.tierschutzprozess.at vor und betonte, dass es nicht um eine versuchte Brandstiftung gehe und dass sie dieses Bekennerschreiben auch nicht begeistert angenommen habe.

Die AnwältInnen fragten dann, ob diese Straftat jetzt auch den Angeklagten vorgeworfen werde. DDr. Balluch meinte, wenn das so wäre, dann würde dieser Prozess sowieso nie enden, weil es laufend neue Vorfälle geben würde.

Die Richterin meinte dazu, DDr. Balluch habe auf dieses Bekennerschreiben hingewiesen. Im SOKO-Bericht stand, dass die folgenden 5 Gründe einen Zusammenhang mit den Beschuldigten untermauern würden:

Anzeige der Richterin gegen die Tageszeitung Österreich

Dann las die Richterin eine Sachverhaltsdarstellung vor, die sie an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt geschickt hatte. Der anwesende Staatsanwalt bemerkte dazu, dass er diese Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft in Wien weitergeleitet habe. Dabei ging es um einen Artikel in der Tageszeitung Österreich, der am 15. Mai erschienen sei und vom Tierschutzprozess gehandelt habe. Die Richterin gab an, sie habe sich durch diesen Artikel in ihrer Ehre verletzt und gekränkt gefühlt und sie ermächtige die Staatsanwaltschaft, den Autor des Artikels wegen Übler Nachrede strafrechtlich zu verfolgen.

Dann projizierte die Richterin Fotos von Kritzeleien auf einer Frauentoilette am Landesgericht Wr. Neustadt an die Wand. Richterin Arleth hat sich kaufen lassen stand dort. Die Richterin erklärte, dieser Spruch sei jetzt beseitigt worden.

Was der Zusammenhang dieser seltsamen Vorhalte mit dem laufenden Verfahren sei, fragte Dr. Dohr. Das Bekennerschreiben zur nicht funktionstüchtigen Rauchbombe sei genau einen Tag nach dem Erscheinen dieses Artikels in der Zeitung Österreich veröffentlicht worden, erklärte die Richterin zur Verwunderung wahrscheinlich ausnahmslos aller Anwesenden.

Mag. Traxler sagte dann, er möchte zum SOKO-Bericht Stellung nehmen. Erstens kritisierte er dann, dass dieser Bericht von der SOKO direkt an die Staatsanwaltschaft aber nicht an die Verteidigung geschickt worden sei. Das bedeute, die Staatsanwaltschaft würde im Verfahren bevorzugt, was einem fairen Prozess widerspreche. Er erwarte daher, dass in Hinkunft alles, was der Staatsanwaltschaft geschickt werde, auch gleichzeitig der Verteidigung übermittelt würde.

Und zweitens finde er es sehr bedenklich, dass dieser SOKO-Bericht jetzt auch ihn mit Straftaten und der kriminellen Organisation in Verbindung bringe. Seine Ausführungen in dem besagten Interview hätten überdies keine inhaltlichen Parallelen mit dem Bekennerschreiben. In jedem Fall habe er weder in diesem noch in anderen Interviews das Gericht kritisiert. Es handle sich hier um eine Verleumdung seitens der SOKO. Ein anderer Anwalt kommentierte, dass auf der Anklagebank offenbar ein Platz für Kollegen Mag. Traxler freigemacht werden müsse, was die Art der Ermittlungen dieser SOKO und der ganzen Anklage deutlich mache.

Anwälte Dr. Dohr und Dr. Karl wollten dann noch einmal erläutert haben, was der Zusammenhang des Artikels in Österreich mit den Inhalten des gegenständlichen Verfahrens sei. Das habe sie bereits ausgeführt, antwortete die Richterin schnippisch.

Zurück zur Gewalt gegen DemonstrantInnen

DDr. Balluch sagte dann, nach dieser fast einstündigen Unterbrechung seiner Frage wolle er auf diese zurück kommen. Ob der Zeuge einen zeitlichen Zusammenhang des Angriffs auf friedliche DemonstrantInnen am 2. Dezember 2006 mit der ersten Sachbeschädigung bei Kleider Bauer am 1. Dezember 2006 sehe. Das dürfe nicht gefragt werden, schritt die Richterin ein, weil sie sich eine Entscheidung darüber vorbehalten habe, ob diese Angriffe auf DemonstrantInnen überhaupt in den Akt aufgenommen werden dürfen. Der Neuntbeschuldigte sagte dann, die Richterin solle DDr. Balluch aussprechen lassen, worauf sie auch den Neuntbeschuldigten für den heutigen Gerichtstag aus dem Saal verwies und vom Verfahren ausschloss.

Mittagspause 13:06 Uhr – 14:04 Uhr.

Nach der Mittagspause bestand Dr. Stuefer darauf, es möge die protokollierte Aussage ihres Mandanten, des Neuntbeschuldigten, die vor seinem Ausschluss gefallen ist, wörtlich vorgespielt werden. Ihres Erachtens würde diese Aussage nämlich keinen Ausschluss rechtfertigen. Das sei technisch nicht möglich, erklärte die Richterin. Es werde bei der nächsten Verhandlung nachgeholt, meinte die zuletzt, nachdem Dr. Stuefer mehrmals insistiert hatte, dass das das Recht der Verteidigung sei.

Fragen von DDr. Balluch: Lack über Autos des VGT gegossen

DDr. Balluch wollte dann vom Zeugen wissen, ob diesem bekannt sei, dass nach einer Kleider Bauer Demonstration im Jahr 2007 das Auto des VGT in der Nacht mit Lack übergossen worden sei. Nach einigem Zögern sagte der Zeuge, dass ihm das nicht bekannt sei.

Kampagne gegen Kleider Bauer

Ob dem Zeugen bekannt sei, dass die Firma Kleider Bauer im Jänner 1998 aus dem Pelzhandel ausgestiegen sei, fragte DDr. Balluch. Nein, meinte der Zeuge. Unter dem Protest der Richterin fragte DDr. Balluch dann, ob es vor dem Jänner 1998 schon eine Kampagne gegen Kleider Bauer wegen deren Pelzhandel gegeben habe. Er sei erst seit Mitte 2000 Besitzer von Kleider Bauer und könne über die Zeit vorher nichts aussagen, meinte der Zeuge.

Am 8. Mai 2006, so habe der Zeuge bereits gesagt, sei die Tierschutzorganisation Vier Pfoten mit Kleider Bauer in Kontakt getreten und habe wegen des Pelzverkaufs nachgefragt, sagte DDr. Balluch. Wieso er darauf nicht reagiert habe. Es sei so unhöflich formuliert gewesen, gab der Zeuge an. Ob er sich gewundert habe, dass es Kritik wegen des Pelzverkaufs bei Kleider Bauer gibt, wo doch die Produktion von Pelz in Österreich bereits verboten sei, sagte DDr. Balluch. Der Verkauf von Pell sei aber nicht verboten, meinte der Zeuge. Das sei richtig, sonst hätte man ja nicht ihn um ein Gespräch über den Pelzverkauf gebeten, sondern gleich die Polizei vorbeigeschickt, meinte DDr. Balluch. Es sei ihm von den Vier Pfoten angedroht worden, Kleider Bauer auf eine schwarze Liste zu setzen, und das sei doch keine Art der Kommunikation, sagte der Zeuge. Wie er sich vorstelle, dass in einer Demokratie Kritik an einer Firma vorgebracht werde, fragte DDr. Balluch.

Dabei wurde DDr. Balluch laufend von der Richterin unterbrochen und dazu ermahnt, nur offene Fragen zu stellen. Wo in der Strafprozessordnung stünde, dass nur offene Fragen zulässig seien, wollte Mag. Bischof wissen. Die Richterin ging darauf aber gar nicht ein sondern sagte, sie wolle offene Fragestellungen.

Der Zeuge meinte, dass ihm Tierschutz schon ein Anliegen sei, aber die Kontaktaufnahme müsse höflich sein und dürfe nicht mit schwarzen Liste drohen. Ob es bei Kleider Bauer eine Art Krisenmanagement zu der Kampagne gegeben habe, fragte DDr. Balluch, oder ob man beschlossen habe, einfach den Kopf in den Sand zu stecken. Die Position sei gewesen, führte der Zeuge aus, dass es moralisch vertretbar sei, Produkte mit Tierpelz zu verkaufen. Man könne durchaus darüber diskutieren, aber hier sei nicht das Forum dafür. Aber damals habe es ein Forum gegeben, konterte DDr. Balluch. Gespräche mit einem Partner, der nur den Pelzausstieg ins Auge fasse, würden aber von vornherein keinen Sinn machen, sagte der Zeuge.

Die Frage, ob er über eine Kampagne verwundert gewesen sei, ließ die Richterin nicht zu. DDr. Balluch wollte dann wissen, ob der Zeuge z.B. die Kampagne gegen Supermärkte gekannt habe, bei denen es um den Ausstieg aus dem Käfigeihandel gegangen sei, der auch damals erlaubt war, und in deren Rahmen es auch zahlreiche Dauerdemonstrationen vor Supermarktfilialen gegeben habe. Kleider Bauer sei nicht gegen Tierschutz, sagte der Zeuge dazu und die Richterin verbot weitere Fragen in diese Richtung.

DDr. Balluch legte dann einen Polizeibericht vor, in dem der Zeuge mit der Aussage zitiert wurde, er werde mit daher gelaufenen Möchtegern-Tierschützern nicht sprechen. Dazu sagte der Zeuge, er habe diese Phrase nie benutzt und sein Bruder würde so etwas auch nie sagen.

Demonstrationen gegen Kleider Bauer

Ob er den Tierschutzverein RespekTiere kenne, fragte DDr. Balluch. Warum das gefragt werde, wollte die Richterin wissen. Weil auch dieser Verein eine Kampagne gegen Kleider Bauer führe und Demonstrationen durchführe, erklärte DDr. Balluch. Dann legte er ein Fadinger Email vor, das erst kürzlich verschickt worden sei, in dem von einer Demonstration vor Kleider Bauer in Salzburg durch RespekTiere die Rede war. Auf den Fotos war eine Demonstrantin mit Megaphon zu sehen und die Parole wer vom Tierleid profitiert, dem sei der Ruin garantiert wurde widergegeben. Ob dieser Verein auch Kleider Bauer kontaktiert habe, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte der Zeuge, das müsse so gewesen sein, weil dieser Verein auch in seinem Dossier an die Polizei erwähnt worden sei. Die Richterin nahm das Email nicht zum Akt, fragte aber DDr. Balluch, ob er wisse, ob RespekTiere auch schon 2007 gegen Kleider Bauer demonstriert habe. Ja, meinte DDr. Balluch, er sei sich sicher. Die SOKO habe auch bei RespekTiere eine Hausdurchsuchung gemacht, aber das Verfahren sei letztendlich eingestellt worden. Das sei dem Gericht alles nicht bekannt, meinte die Richterin.

DDr. Balluch fragte dann, vor welchen Filialen von Kleider Bauer es überhaupt Demonstrationen gegeben hat. Der Zeuge erwähnte mehrere Filialen in Wien, sowie Linz, Salzburg, Innsbruck, Wr. Neustadt, Graz, Bruck an der Mur und St. Pölten, sei sich aber nicht sicher, ob noch andere Filialen Demonstrationen erlebt hätten. Regelmäßig sei aber nur in Wien, Linz, Innsbruck, Graz und Wr. Neustadt demonstriert worden. Er wisse aber nicht, welche Organisationen oder Einzelpersonen diese Demonstrationen durchgeführt hätten.

Also man kann sagen, in ganz Österreich wird gegen Sie demonstriert, sagte DDr. Balluch. Wurde, meinte der Zeuge, nicht überall fänden heute noch Demonstrationen statt. Ob man also sagen könne, in ganz Österreich sei von verschiedenen Gruppen gegen Kleider Bauer demonstriert worden, fragte DDr. Balluch. Staatsanwalt und Richterin meinten, er habe das nie gesagt, er habe aber die Frage schon beantwortet. Der Zeuge antwortete auf die Frage, indem er sagte, die Demonstrationen und Sachbeschädigungen hätten zur gleichen Zeit begonnen und es sei daher von ihm ein Zusammenhang vermutet worden. Das sei nicht die Frage gewesen, meinte DDr. Balluch, aber wenn er es schon erwähne, dann solle er sagen, ob sein erstes Treffen mit der Polizei ausschließlich von Demonstrationen und nicht von Straftaten gehandelt habe. Er sehe die Kontaktaufnahmen vor Beginn der Kampagne schon als Straftaten, nämlich als Nötigungen, an, meinte der Zeuge.

Gibt es Zusammenhang zwischen Demonstrationen und Sachbeschädigungen?

DDr. Balluch verwies dann auf eine Frage des Staatsanwalts, ob die Intensität der Kampagne im Lauf der Zeit zugenommen habe. Er wolle jetzt wissen, was der Zeuge über die Intensität der Kampagne von Anfang bis Ende sagen könne. Die Richterin wollte diese Frage mit Hinweis darauf, dass noch Zeugen der Bundespolizeidirektion über die angemeldeten Demonstrationen vernommen würden, nicht zulassen.

Es ginge dabei aber nicht um die Demonstrationen und ihre Wirkung an sich, sondern einerseits um die Frage, ob, wie der Staatsanwalt behauptet, die angebliche kriminelle Organisation daran zu erkennen sei, dass ihre Kampagnen an Intensität zunehmen würden, und zweitens, ob es einen Zusammenhang zwischen den Demonstrationen und den Straftaten gegeben habe. Was er unter Intensität verstehe, fragte die Richterin. Dieses Wort habe der Staatsanwalt benutzt und da habe sie nicht nachgefragt, meinte DDr. Balluch, aber er versteh das Wort als Frequenz von Aktionen und Demonstrationen.

Die Intensität der Kampagne habe sich anfangs gesteigert, gab der Zeuge an. Dann sei sie in Wellenbewegungen verlaufen, mit Maxima im Dezember 2006 und April 2007. Seit Anfang bis Mitte 2008 habe es bis auf einen Anschlag keine Straftaten mehr gegeben. Wann genau, sei der letzte Anschlag im Jahr 2008 gewesen, wollte DDr. Balluch eine Präzisierung. Anfang Jänner 2008, sagte der Zeuge. Also 5 Monate vor den Festnahmen der Beschuldigten, sagte DDr. Balluch. Ob das eine Frage sei, wollte der Zeuge wissen. Ja, sagte DDr. Balluch. Nach seinem Kenntnisstand sei das so, meinte der Zeuge.

Er habe jetzt von der Intensität von Straftaten gesprochen, sagte DDr. Balluch. Wie stehe es mit der Intensität von Demonstrationen. Er habe Dezember 2006 und April 2007 als Höhepunkte der Intensität von Straftaten genannt. Ob es da auch besonders viele Demonstrationen gegeben habe. Könne er eine Korrelation zwischen der Intensität der Straftaten und der Intensität der Demonstrationen herstellen? Dazu sagte der Zeuge, er habe einen Zusammenhang zwischen Straftaten und Demonstrationen vermutet, weil sie zu ähnlichen Zeiten begonnen hätten. Das sei aber nicht die Frage, meinte DDr. Balluch. Die Richterin sagte verärgert, dass der Zeuge geantwortet habe und DDr. Balluch eine andere Frage stellen müsse. DDr. Balluch sagte dazu, er wolle von dem Zeugen keine Vermutungen hören, sondern nach seiner Wahrnehmung wissen, ob er eine Korrelation in den Intensitäten von Straftaten und Demonstrationen über die Zeit sehe. Das sei eine Frage, die eine naturwissenschaftliche Antwort ohne jede Vermutung zulasse. Daraufhin verwarnte die Richterin DDr. Balluch und sagte, wenn er noch einmal solche Fragen stelle, werde er des Gerichtssaals verwiesen. Dazu sagte Anwalt Dr. Karl, dass er nicht verstehe, wieso diese Frage eine Mahnung nach sich ziehe. Er beantragte, dass diese Frage zugelassen werde. DDr. Balluch konnte sie dann wiederholen, doch der Zeuge antwortete wiederum nur, dass er einen Zusammenhang vermute aber sich für die Intensität der Demonstrationen nicht interessiert habe. Er sei seitdem die Demonstrationen nicht mehr direkt vor dem Eingang stattfinden würden, durch diese nicht mehr betroffen und habe sich daher nicht interessiert, wie sie weiter gegangen wären.

Email von PETA

DDr. Balluch legte dann ein Email von PETA an den Zeugen vor, in dem stand, dass PETA um Konsensgespräche ersuche und anbieten könne, im Falle einer Einigung dafür Sorge zu tragen, dass die Kampagne, nämlich nicht die eigene, sondern die von allen Gruppen, eingestellt werde. Wie er diesen Satz verstanden habe. Das zeige für ihn, sagte der Zeuge, dass hier eine Vernetzung aller Tierschutzgruppen stattfinde und es eine Einflussnahme gebe. Das sei deswegen relevant, erklärte DDr. Balluch kurz, weil der Staatsanwalt aus dem Umstand, dass Mag. Hnat das Ende der Kampagne bei einer Einigung angekündigt habe, geschlossen hatte, dass die gesamte Kampagne von einer einzigen Organisation geführt worden sein müsse, auf die Mag. Hnat bzw. der VGT großen Einfluss habe. Jetzt zeige sich, dass die Kampagne von unabhängigen Gruppen geführt werde, die aber natürlich miteinander kommunizieren würden und daher bei einem Konsens durch Weitergabe dieser Information andere Organisationen beeinflussten. Das sei daher kein Hinweis auf das Bestehen einer einheitlichen Organisation, die allein diese Kampagne führe.

Sachbeschädigungen seit Prozessbeginn

Vor Gericht sei bekannt gegeben worden, sagte DDr. Balluch zuletzt, dass es seit Prozessbeginn bereits zwei Sachbeschädigungen – einmal eingeschlagene Scheiben und einmal eine beschmierte Fassade – gegen Kleider Bauer jeweils mit Bekennerschreiben und jetzt auch eine nicht funktionstüchtige Rauchbombe gegeben habe. Ob ihm das bekannt gewesen sei. Er habe nur von der ersten dieser Sachbeschädigungen gewusst, meinte der Zeuge. Wenn er also gar nicht von Sachbeschädigungen erfahre, dann könnten diese sein Leben ja nicht sehr beeinflussen und wären für Nötigungen nicht besonders gut geeignet, bemerkte DDr. Balluch.

Fragen von Mag. Hnat zur Umsatzentwicklung bei P&C

Ob er derzeit Kontakt zur Polizei habe, wollte Mag. Hnat wissen. Nein, sagte der Zeuge.

Mag. Hnat beantragte dann, dass Belege für den Schaden durch Buttersäure bei Kleider Bauer vorgelegt werden sollten. Die Richterin meinte, sie behalte sich einen Beschluss darüber vor.

Ob er Gespräche mit P&C über deren Umsatzentwicklung geführt habe, fragte Mag. Hnat. Das sei ein Konkurrent, meinte der Zeuge, das würde dieser ihm nicht sagen. Man könne die Umsatzentwicklung auch aus Firmenbüchern ablesen, meinte Mag. Hnat. Ob ihm das bekannt sei. Ob das relevant sei, fragte der Zeuge zurück. Er solle keine Gegenfragen stellen sondern antworten, meinte Mag. Hnat. Ob ihm das nicht komisch vorkäme, fragte die Richterin Mag. Hnat, ihn als Angeklagten ein Zeuge fragen müsse, ob seine Fragen relevant seien.

Mag. Hnat fragte dennoch, ob der Zeuge die Umsatzzahlen von P&C habe feststellen können. Er wisse nicht wie, meinte dieser und die Richterin erklärte die Frage für irrelevant. Das sei schon relevant, erklärte jetzt Dr. Dohr, wenn Umsatzzahlen trotz Demonstrationen ansteigen würden. Das sei reine Vermutung und Spekulation, sagte die Richterin, und deshalb für das Gericht nicht relevant. Das müsse dann aber auch umgekehrt gelten, wenn über Umsatzeinbußen durch Demonstrationen spekuliert werde. Mag. Hnat beantragte, seine Frage zuzulassen, weil der Zeuge genau wisse, wie man so etwas in Erfahrung bringe und weil für eine schwere Nötigung, wie ihm, Mag. Hnat, vorgeworfen würde, die Meinung des angeblich Bedrohten ausschlaggebend sei.

Ob er die Umsatzentwicklung bei seinem Konkurrenten P&C verfolgt habe, fragte Dr. Dohr. Das sei irrelevant, erklärte der Zeuge, Mag. Hnat habe ihm Drohemails geschickt, und nur das zähle. Ob er ihm denn Sachbeschädigungen angedroht habe, fragte Mag. Hnat. Nein, gab der Zeuge zu, aber er habe auf eine andere Organisation verwiesen, die einen Link zu einer Webseite mit Sachbeschädigungen auf deren Webseite gehabt hätte. Dort würden 1500 Demonstrationen stehen, nicht Sachbeschädigungen, meinte Mag. Hnat. Ob er sich das nicht angeschaut habe. Er habe eine Liste mit einer Zusammenfassung von Sachbeschädigungen gefunden, erklärte der Zeuge. Ob er ihm denn eine Liste mit Sachbeschädigungen geschickt habe, fragte Mag. Hnat. Er solle offene Fragen stellen, rief wiederum die Richterin dazwischen. Diese Frage sei zuzulassen, erklärten die AnwältInnen unisono. Nein, sagte der Zeuge, habe er nicht.

Dann legte der Zeuge einmal mehr sein Dossier vor und zeigte darin eine Liste von Sachbeschädigungen in Deutschland. Ob er diese Liste von einem Link habe, den ihm Mag. Hnat geschickt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, erklärte der Zeuge. Ob er ein Email von ihm, Mag. Hnat, bekommen habe, fragte Mag. Hnat, das einen Link zu Anschlägen enthalten habe. Er wisse nicht mehr, sagte der Zeuge, ob dieser Link direkt zu dieser Liste geführt habe, oder ob man da erst weitere Links habe verfolgen müssen. Ob seine Liste eine Auswahl von Aktionen sei, die zusammengefasst worden seien, fragte Dr. Karl. Auch das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Ob er sich erinnern könne gesagt zu haben, dass er, Mag. Hnat, und eine Frau Sandleitner am selben Tag bei ihm angerufen aber verschiedene Fristen genannt hätten. Der Staatsanwalt projizierte pflichtbewusst die besagte Mitteilung an die Wand. Ob man daraus nicht schließen könne, dass Frau Sandleitner und er, Mag. Hnat, verschiedenen Organisationen angehören müssten, fragte Mag. Hnat. Er habe darüber keine Überlegungen angestellt, sagte der Zeuge.

Dann beantragte Mag. Hnat, das Gericht möge eruieren, ob der vom Zeugen genannte Gutachter Hugo Tropper tatsächlich gerichtlich beeideter Sachverständiger sei. In der entsprechenden Liste sei er nicht zu finden. Das würde beweisen, dass der Zeuge nicht glaubwürdig sei, will er eben das behauptet habe. Ob er Wirtschaftszeitungen lese, fragte Mag. Hnat. Er würde bei dieser Frage in sich hinein lachen, meinte die Richterin zu Mag. Hnat und wollte damit suggerieren, dass er diese Frage nur zur Provokation stelle. Er lache nicht, aber sie, die Richterin, schon, meinte Mag. Hnat. Daraufhin beendete die Richterin die Sitzung für den heutigen Tag. Der Zeuge müsse noch einmal geladen werden.

Ende 15:17 Uhr.

43 Kommentare

Prozesstermine bitte aktualisieren/ergänzen.

Da ich bei dieser Verhandlung vor Ort war, konnte ich mich vom gekonnten Auftritt des Kleiderbauerchefs Graf überzeugen. Erster Eindruck ein geschnäuzter gekampelter Konfirmant der darauf bedacht ist einen seriösen Eindruck zu machen und von den garstigen Tierschützern drangsaliert wird.
Die Antworten von Graf kamen immer langsam und zögerlich, bedacht nicht falsches zu sagen und endeten bei jeder zweiten Befragung das weiß ich nicht, dass weiß mein Bruder.
Einzig sein selbstverfassten Dossier, welches zur Gründung der SOKO geführt hat, wiederholter er immer – ich hatte den Eindruck, das Wort Dossier hielt er für elegant, da er es immer und immer wiederholte.
Bis zu diesem Zeitpunkt war ich verwundert, dass dieser abgehackt, nach Worte Suchende auf den Bruder Verweisende den damaligen Innenminister zu einer Gründung der SOKO veranlasst hatte. Ich machte mir schon Sorgen, dass der Zeuge ohne seinen Bruder nicht einmal mehr zum geparkten Auto finden würde.
Meine Erleuchtung kam erst als die Angeklagten Herrn Graf befragen durften. DDr. Balluch mit gekonnter Rhetorik lockte Firmenchef Graf, dann aus der Deckung. Zum ersten Mal vergaß Graf seine Vorsicht, konnte auf einmal flüssig und redegewandt zurückgiften – er haßt Balluch, das war eindeutig zu sehen – jetzt war er endlich autenthisch und zeigte sein wahres Gesicht – die Tiere sind im total egal Hauptsache die Kasse stimmt – eiskalt. Dieser Mann weicht nicht von gefassten Grundsätzen ab, unflexibel selbst bis zum Untergang der Firma – daher ist keinesfalls zu erwarten, dass Kleiderbauer aus dem Pelzhandel aussteigt.
Seine Aussage die Kinder haben sich gefürchtet glaube ich, welches Kind möchte an der Hand seiner Eltern ein Geschäft betreten, wo Felle von ermordeten Tieren verkauft werden. Es beeindruckte ihn auch nicht, dass der Konkurrent P & C aus dem Pelzgeschäft ausgestiegen ist und sehr gute Umsätze macht – er leugnete sogar dies zu wissen so nach dem Motto nicht einmal ignorieren.
Traurig, dass wir Steuerzahler für so einen Monsterprozess aufkommen müssen. Da ist es verständlich wenn die Richterin die Nerven verliert. Wie erklärt man es schließlich dem Volke wenn bis jetzt nichts von den Anschuldigungen bewiesen werden konnte und Tierschützer so lange in Untersuchungshaft sitzen, dass man sich fragt wieso passiert den Managern und Banken nichts die Anleger schädigen. Um es nicht zu vergessen Tierschützer arbeiten ohne Profit um geschundenen Kreaturen zu helfen.
Selbstverständlich ist die alles nur meine Vermutung und keine Behauptung.

ich bin absolut entsetzt von der justiz in österreich! wie die richterin sich aufführt, da kommt einem einfach nur das kotzen! was soll das denn? bricht selbst jeden prozesstag aufs neue das gesetz (uneingeschrenktes fragerecht der verteidigung? am heutigen tag der herr zeuge muss mit der antwort noch warten, das gericht muss erst die relevanz der frage prüfen. und wie oft wurde schon beantragt, stellen aus dem protokoll zu verlesen, wenn uneinigkeiten vorhanden waren?) und ist so offensichtlich absolut gegen die 13 angeklagten positioniert, da braucht man keine 10 gehirnzellen, um das zu merken.

warum noch kein antrag auf befangenheit gestellt wurde, ist mir schleierhaft. auch wenn es an der situation nichts ändern wird, da die richterin ihre befangenheit ja selbst beurteilen muss, fände ich es dennoch einen sinnvollen schritt.

bleibt auf jeden fall stark, und daniel, absolut unfassbar großartig, was du hier tust! die prozessberichte sind derartig detailliert, übersichtlich, klar und gut geschrieben, das muss eine wahnsinns arbeit sein, dass jedes mal zu schreiben.
sehr großer respekt an dich!

Hallo Frau Wienerin, ich bin entsetzt das sie so über eine Richterin urteilen und behaupten die Richterin Sonja Arleth würde das Gesetz jeden Tag brechen! EINFACH UNGLAUBLICH DIESE BEHAUPTUNG UND ANSCHULDIGUNG AN DER RICHTERIN SONJA ARLETH! Ich weiss nicht ob ihnen das zusteht, eine Richterin als Gesetzesbrecherin dazustellen.

Habe diesen Kommentar mal weitergeleitet!

Meiner Meinung benehmen sich Prozessbeobachter und Angeklagte mit keinem Respekt vor Justiz, Gericht und Polizei!

Dieser Prozess ist gerechtfertig!

Hallo Frau marianne jellasitz, P&C ist nicht freiwillig aus dem Pelzgeschäft ausgestiegen, erst wurden in Berlin die Gräber der Angehörigen zerstört, dann Leichen in England aus Gräbern gestohlen und dann gab es Morddrohungen, die Fotos von der P&C Geschäftleitung wurden veröffentlicht, die Familie hatte Angst um ihr Leben und ihrer Kinder! DIE MAFIA MACHT ES AUCH NICHT ANDERS!

S. Berger, wie würden Sie es denn nennen, wenn eine Richterin STÄNDIG die Fragen der gesamten Verteidigung, egal ob Anwält_innen oder Angeklagte, unterbricht, nicht würdigt, als unzulässig erklärt, umformuliert, so dass sie später, bei nochmaliger Stellung wegen Wiederholung nicht mehr stellbar sind und ähnliches, wenn sie Angeklagte AUSLACHT, wenn diese überaus ernste Anträge stellen (auch das Gericht hat Respekt zu zeigen), wenn sie die gesamte Zeit über mit dem Hinauswurf von Angeklagten droht, während diese Fragen stellen möchten, wenn sie die Mittagspause streichen will, wenn die Angeklagten weiterhin Fragen stellen sollte? Heute wurde die Mittagspause erneut um die Hälfte reduziert.

Für mich ist dieser Prozess der absolute Wahnsinn, ich kann nicht verstehen, wie so etwas in Österreich passieren konnte und wissen Sie, was am aller meisten anwidert? Dass da noch immer Menschen wie Sie sind, die das Verhalten von diesen Menschen rechtfertigen und für gut empfinden.

Richterin Arleth hat sich kaufen lassen und fühlt sich in ihrer Ehre verletzt und gekränkt

@S.Berger

Meiner Meinung benehmen sich Prozessbeobachter und Angeklagte mit keinem Respekt vor Justiz, Gericht und Polizei!

Könnte möglicherweise was mit dem Verhalten von Justiz, Gericht und Polizei zu tun haben. Schon mal darüber nachgedacht?

Gute Idee von der Richterin, wegen übler Nachrede zu klagen. Vielleicht stimuliert das die Berichterstattung in den etablierten Medien. Und weitere Klagen. Die Tierschützer wird’s bestimmt freuen …

Hallo Frau Arleth, hier eine weitere Klagegelegenheit:

Tierschützer: Österreichs skurrilster Prozess … Das soll eine Verhandlung sein? … So sieht eine Justizgroteske aus …
(Die Presse, 28.05.2010 | 18:42 | MANFRED SEEH)

http://kurzurl.net/operationSpring2

Frau Arleth hat sich wohl nicht kaufen lassen, sie sollte sich aber überlegen, wem sie es zu verdanlken hat, dass sie diesen Prozess zugeteilt bekommen hat. Der dafür Verantwortliche dürfte ihr wohl nicht wohl gesonnen sein. Eine derart blamable Prozessführung dürfte ihren Ruf in der seriösen (nicht politischen) Justiz-Szene wohl auf ewig ruinieren.

An S. Berger Sie müssen wohl besser informiert sein als ich. In Österreich hat die von Ihnen geschilderte Vorgangsweise wie Mafia jedenfalls nicht stattgefunden. Es ist daher nicht einzusehen, dass Sie unsere Tierschützer mit England vergleichen – haben wir Sippenhaftung? Aber mich freut die Umsatzsteigerung von P & C. Vielleicht gibt es Ihnen zu denken, dass Fashion Victims nicht immer Pelze brauchen um sich zu definieren und daher eine Firma vorziehen die nicht versucht mit Tierleid Geschäfte zu machen. Auch ich und mein Freundeskreis kaufen nicht mehr bei Kleiderbauer ein – wir haben, da wir es uns leisten können immer viel Geld dort gelassen. Meiner Meinung nach müßte man die ewig Gestrigen die Pelze tragen gesellschaftlich ächten, dann bräuchte man keine Demos vor den Geschäften und könnte im Tierschutz in andere wichtige Arbeiten effizienter sein.

Übrigens Richterin Arleth tut mir fast leid – bis jetzt keinerlei Beweise nur Beschuldigungen. Die Verantwortung für diesen Prozess haben andere zu übernehmen. Es wird sich ja jetzt bei den Wahlen zeigen ob auch die Bevölkerung hinter einer Regierung steht die nur auf der Seite der Gewerbetreibenden ist und für das kleine Volk weder Feingefühl noch Interesse hat.

Wenn Sie also meinen dieser Prozess ist gerechtfertigt, dann liefern Sie doch Ihre Beweise bei Gericht ab – dort wird man Ihnen dankbar sein.

hallo zusammen,

wollte mal was fragen, weil ja hier immer von Befangenheit geschrieben wird, Verteidiger Mag. Traxler und DD.Martin Balluch, sind ja zusammen in die Schule gegangen und auch wohl befreundet kann da nicht irgendwann der Verteidiger wegen Befangenheit angezweifelt werden?
Oder darf ein Angeklagter, laut Strafprozessverordnung, auch mit einem Verteidiger befreundet sein? Ist nur eine Frage, da ich dies nicht weiss.

Ich lese auch immer die Prozessberichte, möchte sagen, das ich nicht mit euren Kommentaren übereinstimme, nur weil Richterin Arleth nicht, wie ich persöhnlich gut verstehen kann, mit Tierschützern übereinstimmt, ist sie befangen, wird von Sympatisanten der Angeklagten mit aller Wucht bekämpft. Egal welcher Richter da sitzen würde, ist er anderer Meinung als die Tierschützer, würde er den Zorn der Sympatisanten zu spüren bekommen!

Wenn ich die Berichte so lese, denke ich oft, das die ZEUGEN sich oft wie ANGEKLAGTE fühlen müssen, 13 Angeklagte und 5 Verteidiger, deshalb kann ich sehr gut verstehen, das die Richterin, versucht die Zeugen nicht wie Angeklagte da stehen zu lassen und deshalb nicht alle Fragen zulässt!

Was mich auch wundert, das von den Angeklagten, jede Email, die sie belastet, so hingestellt wird, als wäre diese Email, ich drücke es mal so aus nur ein Spass gewesen und so nicht gemeint.
Auch DD. Balluch sagt oft er kann sich an diese Email nicht mehr erinnern, da diese schon so lange zurückliegt, VERLANGT aber immer von den ZEUGEN das sie sich an alles erinnern sollen, finde ich schon paradox!

DD. Balluch hat gesagt das ein Bekennerschreiben, bei Biteback erschienen ist, habe mal gegoogelt und bin auf eine Homepage gestossen und war SEHR ERSCHROCKEN, das SO eine Homepage im Internet stehen darf, habe auf der BITEBACK Homepage KEIN IMPRESSUM gefunden!
Hoffe Tierschützer haben mit so einer Homepage nichts zu tun!

Dann wollte ich noch fragen, Veggies müssen ja B12 Tabletten einehmen um nicht krank zu werden, das ich aber doch nicht natürlich, also muss es doch die falsche Ernährung sein?

bin es nochmal,
habe gerade einen Bericht über Vegane Glasscheiben im Internet gelesen, yep, ihr habt richtig gelesen, Glascheiben töten Vögel, diese fliegen ab und an dagegen und sind mausetod.

… hier mal ein BLICK in die ZKUNFT, den ich schon förmlich in Bilder vor meine Augen sehen kann …

Die Veggies sind jetzt gegen Glasscheiben, Bürogebäude, Architekten, Bauarbeiter, Glaser sind die Ziele der NEUEN Kampanien der Tierschützer, im Internet wir durch Abstimmung ermittelt, welches Gebäude das 1 Kampanieziel ist! Jeden Tag werden vor dem Gebäude Demos abgehalten, da stehen die Vegies mit ihren Schildern Glas tötet!, A … sind Mörder, Glasscheiben sind Mörder, grausame Bilder von Vögeln sind zu sehen, ein Fernseher in der Innenstadt zeigt Filme, ORIGINAL Filme von diesem Vogelmord, lIVE gefilmt!
Glascheiben werden eingeschlagen …

Natürlich liegen da auch echte tote Vögel, sonst funktioniert das ja bei den NICHTveggies nicht, die müssen ja geschockt werden, sonst glauben die es ja nicht.

Könnt ihr auch schon die Bilder vor euren Augen sehen, RIESIGE Demomärche ziehen Samstags durch die Städte, die Veggies belagern die Architektenbüro´s! Die Architekten bekommen Email mit Fristen, bis wann sie aus Glasgeschäft aussteigen müssen. Sie werden aufgefordert KEINE Glasscheiben mehr zu verbauen.

Die Vegies schreien durch ihre Mikrophone, sie fordern, das jetz ohne Glasscheiben die Gebäude gebaut werden sollen, wer in ein Gebäude mit Glas geht, bekommt ein Faltblatt mit den schrecklichen Fotos der toten Vögel, in die Hand gedrückt und wird aufgefordert, das Gebäude nicht zu betreten, diesen Glasmord nicht zu unterstützen.
Da stehen sie, mit ihren kleinen Ständen in den Innenstädten, bitten um Spendengelder und Mitgliedschaften in den Tierschutzoriganisationen, damit die armen Vögel nicht mehr leiden müssen.
Unterschriftlisten werden ausgegeben, die Kampanien starten in Österreich, werden dann Weltweit ausgebreitet …

Die Glaswirtschaft bricht ein, kein Architekt traut sich mehr mit Glas zu bauen um nicht Ziel einer Tierschutzkampanie zu werden, es entstehen FENSTERLOSE Bürogebäude.
Geht es euch auch so? ich kann die Bilder dieser Kampanien schon vor meinen Augen sehen!

Hoffe doch ihr Veggies hier, könnt ein bisschen darüber schmünzeln, yep, ich gebe es ja zu, aber lustig ist es schon …

@ turbo (zu deinem 9:00 uhr posting)

der verteidiger kann dann von der verhandlung ausgeschlossen werden, wen er:

  • … verdächtig ist, an der tat, die den gegenstand der verhandlung bildet, beteiligt zu sein oder wenn seine anwesenheit die staatssicherheit gefährden würde …
    (quelle: albrecht lüthke, ingo müller//strafjustitz für nichtjuristen//2. auflage)
  • kann aber nicht von einer verteidigung seines mandanten ausgeschlossen werden, wenn befreundung vorliegt.

und turbo, wenn du interessiert bist, was mit unparteilichkeit von richtern gemeint, oder deren aufgabe ist, dann kann ich dir das o.g. buch empfehlen. muß man nicht kaufen, kann man in teilen online querlesen. (ist zwar deutsches recht, jedoch in den grundzügen und gefragten punkten vergleichbar mit unserem):

books.google.at/books?id=gsS7kHjvC2gC


zur prozeßführung:

sogar die presse, welche man ja nicht als tendenziös links einstufen könnte, berichtet über tierschützer: österreichs skurilster prozeß:

diepresse.com/home/panorama/oesterreich/569747/index.do


gute frage: was ist richtige ernährung?

nochmals: ich selbst bin kein vegetarier, aber wenn eine ethisch begründete einstellung oder lebensweise erfordern sollte b12 als nahrungsergänzung zuzuführen, dann würde ich das als geringes übel empfinden.

ich bin sportler und muß mir, trotz sinnvoller ernährung und je nach trainingsumfang/intensität, teilweise isolierte proteine/magnesium zuführen — ob das gesund ist? aber es ist eben das kleinere übel im gegensatz zu la dolce vita.

also wie gesagt: jede wirkliche gesinnung erfordert ihre opfer, die man aber gerne in kauf nimmt; zu gunsten eines höheren zieles.

:-) da sollten die vegies schnell mal sich die domain OFFENSIVE-GEGEN-DIE-GLASINDUSTRIE sichern lassen :-)

Na da ist er ja wieder, UWE alias S.Berger alias Polizeispitzel ??? Na wohin willst Du den Komentare weiterleiten etwa an die SOKO Meinungsfreiheit ??? Aber genau solche Individuen ,wie S.Berger alias UWE braucht ein Polizeistaat die Leute diffamieren,verpfeiffen ,anprangern, ausliefern, das ist der Stoff aus dem Diktaturen enstehen, ich wiederhole mich zwar ungern ,aber eine Richterin hat neutral zu sein, da Sie sonst nicht abwägen kann, zwischen Anklage und Verteidigung und weil es sonst zu keinem gerechten Urteil kommen kann,Justitzia hält die Waage in Händen,eine Richterin verkörpert Sie,ergo auch eine Richterin hat sich an Gesetze zu halten, was in diesem Prozess absolut NICHT der Fall ist, Man sieht hier nur eine Richterin die sich in der Rolle des Anklägers wohl zu fühlen scheint und der Verteidigung auf Grund Ihres Machtpotenzials keinen Freiraum lässt und alles torpediert was zu einem positiven Ausgang des Prozesses für die Angeklagten fuhrt.
Ich bin zutiefst entäuscht was sich hier in Österreich für ein Justiz-Wahnsinn abspielt, wärend Verbrecherische Pelzgeschäftsinhaber u. Massentierhalter im Gericht Ihre Lügen auftischen, läuft Ihr perverses Geschäft weiter so wie bisher bestens, und diese EHRBAREN Mitbürger bleiben weiterhin aus freien Fuss, wärend man Tierschützer wie Schwerstverbrecher behandelt und diese dabei mit existenzbedrohenden Folgen zu rechnen haben …
Ein Gericht das völlig inkompetent und irrational agiert, eine Soko die KEINE Beweise zustandebringt, ja die nicht einmal wärend der Verhandlung mit den Ermittlungen fertig ist, weil sie immer noch verzweifelt nach einem Tatbestand sucht, eine Justizministerin die diesem Treiben tatenlos zusieht, Zeitungen die sonst den Mund recht völl nehmen, plötzlich nichts dazu verlautbaren, da stinkt es doch gewaltig, da lassen doch sicher einige Herrschaften die Schmiergelder fliessen, und das nicht zu knapp, wenn schon Maffia dann auf der Klägerseite, offensichtlicher gehts nicht …

Auch wenn Sie mich immer wieder versuchen mich zu unterbrechen:
Also wenn Sie als turbo sich besser mit der Materie Vogeltod an Glasscheiben auseinander gesetzt hätten und etwas von Ornithologie verstehen würden, dann würden sie wissen, daß der Vogeltod an Glasscheiben seit Jahren bekannt ist! Von der Wiener Umweltanwaltschaft schon lange kritisiert wird- das Problem wurde auch immer wieder von etlichen Vogelschutzvereinen aufgezeigt! Weiters wurde auch eine Tagung für Architekten abgehalten und die Baufirmen verständigt! Es wird also daran gearbeitet möglichst viele Leute darüber zu informieren!
Also turbo was soll das mit diesem Prozess zu tun haben! Es zeigt sich wieder einmal das unqualifizierte Leute sich nur unqualifiziert äußern können!
Ich weis auch nicht was so lustig an toten Vögeln (xxx) sein soll -wobei viele Vögel schon vom aussterben bedroht sind?
Vielleicht sollten Sie sich über etwas lustigeres den Kopf zerbrechen?

Ein Detail am Rande:
Heute 3.5.2010 Radio WIEN-Nachrichten, 16 Uhr
Bei dem heutigen Prozess gegen einen 30-jährigen Serben, der mit 2 Mittätern eine Juwelierin in Ottakring vor 4,5 Jahren gefesselt und erstickt haben soll, wurde ein FREISPRUCH ausgesprochen. Der Serbe saß 15 Monate in Untersuchungshaft, und sein Anwalt wird nun Entschädigung verlangen!
Aber der Clou ist:
Die beiden Mittäter sind bereits wieder in Serbien- und werden nicht ausgeliefert weil die Polizei die zwei Täter nicht ordentlich verhört hat! Im Akt fand sich nur ein Aktenvermerk!
Schau, schau , sollte da die Polizei schlampig gearbeitet haben? – Weil sie ja mit viel wichtigeren Sachen befaßt war- zB Tierschützer zu beobachten????
Und was lernen wir daraus? Verlaß dich nie auf die Polizei- denn die ist nur auf die BÖSEN Tierschützer aus!!!!
Die Mörder läßt sie laufen!!!!
Glück und Segen!

@ turbo

  1. Ein Anwalt darf parteiisch sein, ist sogar so vorgesehen, eine Richterin nicht.
  2. Wenn ich als Zeugin ständig so wiedersprüchliche Antworten gäbe, dass zwangsläufig nur ein Teil davon stimmen kann, würde ich mich auch bald als Angeklagte fühlen.
  3. Es ist ein Unterschied, ob ein SOKO-Beamter sich nicht erinnern kann, was er vor zwei Jahren ermittelt hat, schon in der Annahme, dass er in einem Prozess aussagen wird, ob eine Pressesprecherin weiß, ob es eine Pressekonferenz gegeben hat, und ob man sich an e-mails erinnert, die man vor 12 Jahren gechrieben hat.

@turbo
es ist völlig egal, ob der verteidiger befangen ist, er muss es fast schon von beruf her sein. genauso ist ja der angeklagte, der sich selbst verteidigt, natürlich befangen. bei der befangenheit der richterin geht es darum, dass sie ein gerechtes, unparteiisches urteil fällen muss. das muss ein verteidiger nicht. er verteidigt.

S.Berger ist definitiv Uwe, denn so einen Quatsch können sich hoffentlich nicht zwei Personen ausdenken.

Die Richterin fungiert in diesem Prozess eindeutig als Staatsanwalt, so dass dieser fast arbeitslos ist und erstaunlich wenig sagt, eigentlich könnte er auch zuhause bleiben, denn seine Arbeit wird ja von der Richterin unternommen. Und dies ist weder in Deutschland noch in Österreich legal und legitim, da bin ich mir sicher!

ich möchte mich hier doch mal einmischen, in der Nacht zum Freitag ist ein Tierschützer bei einer nächtlichen Sabotage Aktion eines Hochsitzes sehr schwer verletzt worden, der 20 jährige müßte in eine Üniversitätsklinik, ein normales Krankenhaus, könnte ihm nicht helfen, so schwer sind seine Verletzungen, er wurde vom umfallenden Hochsitz getroffen, die zwei Jugendlichen hatten kein Handy dabei (sicherlich das sie nicht durch ihr Handy geortet werden können)

Jungendliche sollen ja in solchen Tier-Terrorcamps ausgebildet und scharf gemacht werden!

Ich möchte die Poltiker aufrufen, endlich etwas gegen diesen Wahnsinn der Tierrechtler zu untenehmen, warum gibt es in Europa, kein Gesetz wie das US-Gesetz AETA (Animal Enterprise Terrorism Act).
Dort steht ganz klar, das Tierschützer, kein Unternehmen mehr, nötigen oder erpressen dürfen, keine Droh-E-Mails, Terrorcamps sind verboten.

Dieser eine, verletzte Jugendlich ist für mich Grund genug, in Europa ein AETA Gesetz einzuführen!
Jugendliche sind beeinflussbar und in diesem Alter sehr formbar, ja es macht mich wütend, das die Politik nicht handelt!

@ ‘Animal Enterprise Terrorism Act’ 20:55:

Wo kann man über den Vorfall Näheres lesen, gibt es einen Link?

Systemmedien tragen Hauptlast

Die systemtragenden Medien, die großen Tageszeitungen und TV-Stationen,

Von all dem liest man auf der Webseite tierschutzprozess.at nichts. Womit man noch einmal zum Inhalt dieser Webseite zurückkehren muss. Die Beiträge sind schlecht geschrieben, langatmig, überdokumentierend und geben kein Bild vom Tierschutzprozess, das brauchbar ist.

Medienraum besetzen

Qualität von Publizistik besteht nicht bloß darin, sozialen Raum zu besetzen, sondern auszuwählen. Dazu gehört, dass man Unwichtiges von Wichtigem trennt und, das ist Voraussetzung, erkennt, was Unwichtiges ist und was Wichtiges. Darum geht es den Machern der Tierschutzprozess-Seite gar nicht. Sie wollen sozialen Raum besetzen, ihren Speakers Corner und das geschieht mit der gleichen Ausdauer wie die Demonstrationen gegen Pelz.

Lesbar ist das Ganze nicht, weil man nach kurzer Lektüre merkt, dass die Berichte nicht von professsionellen Gerichtsberichterstattern geschrieben sind, die die Abläufe bei Gericht kennen. So finden sich in den Beiträge zu den einzelnen Prozesstagen nur überbordend verfasste Protokolle des Gesprochenen. Jedoch fehlt, was den Leser bindet: Stimmungsbilder, Emotionen, persönliche Charakterisierungen. Die Hauptangeklagten werden lang und breit zitiert, aber sie erhalten kein Gesicht, sie kommen in den Berichten ausführlich zu Wort, aber sie erhalten keinen Mund. Es fehlt den monströsen Gerichtsberichten die Zeichnung, die Signatur. Damit bleibt nichts hängen, woran man sich neben den vielen Worten festhalten könnte.

Niveau des Kindergartens

Bezeichnend, in welcher ideologischen Verblendung Poster und anonym agierende Wirrköpfe auf der Webseite tierschutzprozess.at bereits fordern, dass man die Namen der Angeklagten nicht ausschreiben möge! Die Leute schaffen sich weiterhin ihre eigene Realität im gesellschaftpolitischen Kampf und meinen, ihr Tun in der Anonymität fortsetzen zu können. Begründung? Da die betroffenen Angeklagten sicher dazu keine Zustimmung gegeben haben, so das Katz-und Maus-Kindergartenspiel der Tieraktivisten, die offen für ein Vermummungsgebot nicht nur bei ihren Aktionen, sondern nun sogar auf ihren eigenen (!) Medien eintreten.

Paradoxer geht es nicht: Da wird dem Hauptangeklagten Martin Balluch zum Prozessauftakt ausführlich Raum gegeben, vier Tage (!) lang Emails, die er zur Bewußtseinsänderung verschickt hat, zu erklären, dazu die Feinheiten zwischen Tierschutz und Tierrecht, die er allen Ernstes mit Menschenschutz und Menschenrecht auf eine Ebene stellt. Und dann fordern seine Getreuen, Adlaten und Adjutanten, dass man die Namen derer nicht schreiben solle, die seine wirren Ideen unterstützen. Die Tierschutzprozess-Webseite äußert sich dazu nicht, läßt diese Meinungen im Raum stehen, unterstützt sie damit indirekt, womit der Spagat zwischen Legalität und Illegalität weiter offen praktiziert wird.

Selbstentlarvung

Einmal sagt (5. Prozesstag) Martin Balluch, dass man als Angeklagter vor Gericht lügen darf. Damit hat er rechtlich Recht. Aber muss er das betonen? Ein anderes Mal sagt er, dass Mitstreitern, bei denen er oft Rechtsberatung machte, eingebläut wurde, dass es bei Gericht nicht um Wahrheit, sondern um Vermittlung von Glaubwürdigkeit ginge. Auch hier frägt man sich, was das soll, da durchscheint, dass es ihm überhaupt nicht um eine einheitliche Linie geht, sondern um ein Abwägen von Wahrhaftigkeit und group credibility. Balluch meint, er ist mit seinen beiden Doktortiteln allen überlegen und dieser Größenwahn wird ihn wohl in diesem Prozess zu Fall bringen.

Tolle Verteidigungslinie Martin Balluchs: Emails als Nonfiction, Faction oder reine Märchen? (Ausschnitt aus Prozessbericht, 5. Tag, tierschutzprozess.at)

Die bezeichnendste Passage bringt der VGT-Chef Martin Balluch selbst vor: Er, dem vier Tage nur Emails vorgehalten werden, sagt allen Ernstes, dass diese Emails eine ganz andere Funktion hätten. Welche? Stimulation. Aufreizen sollten sie. Aber die Inhalte lägen ohnehin irgendwo zwischen Nonfiction, Faction oder reine Märchenstunde. Auch darauf reagiert die Tierschutzprozess-Webseite nicht kritisch und distanziert sich, sondern gibt allen anderen (Polizei, Gericht, Staatsanwalt) die Schuld.

Und genau das macht den Unterschied zwischen ausgebildeten Schreibern und Medienprofis und solchen aus, die auch Webseiten herausgeben: Die Aktivisten wollen Medienraum besetzen, aber nicht aufklären. Sie wollen anonym unter sich bleiben, aber die Welt nach diesem Muster mitregieren. Sie sehen darin keinen Widerspruch. Die regulären, großen Medien schon. Deshalb, und nicht nur wegen der knappen Personalressourcen in den Medien, wird nur über die beiden ersten (Anklage und Verteidigungsreden) und die beiden letzten Prozesstage (Plädoyers und Urteile) berichtet. Weil dazwischen zu viel getrickst wird.

Die Webseite tierschutzprozess.at wird das weiterhin ignorieren.

QUELLE FÜR DEN TEXT: Marcus J. Oswald (Ressort: Prozesse, LG Wiener Neustadt)
auf der Homepage: justizkultur.wordpress.com

am mittwoch 02.06 schickte ich ein posting, das bis heute nicht freigeschaltet wurde. hat jemand eine erlärung, woran das liegen könnte?

möglicherweise daran liegt, daß sich, wenn man verlinkungen einfügt, darum die wartezeit erhöht? (zb. zwecks überprüfung ob es sich um spam-mails handelt?)

passiert jetzt schon zum zweiten mal.

Herrn Daniel Kirchmaier gebührt größter Dank der gesamten zivilisierten Welt. Ich habe in meinen vor Prozessbeginn ins Netz gestellten **ÜBERLEGUNGEN EINES GERMANISTEN ZUR LAGE DER NATION** gesagt: Ich wünsche diesem Event ein großes internationales Publikum! Ich sage event, denn wenn ich mir vergegenwärtige, aus welchen Gründen beispielsweise der Tiroler Künstler Chris Moser Mitglied einer so konstruierten ominösen kriminellen Organisation sein soll, so gemahnt mich dieses Strafantragsregister mehr an eine iranische Justiz-Show als an das funktionierende Rechtswesen eines demokratischen Staates, wo bürgerliche Grundrechte (!) garantiert sein sollten! (vgt.at/presse/news/2010/LageDerNation.pdf).

Mag nun auch das Hohe Gericht mit allen Mitteln versuchen, diese skandalöse Polit-Show in camera obscura abzuziehen, den Saal mit einem Heer von PolizeischülerInnen anfüllen und die verbleibenden freien Sitze als an nicht vorhandene MedienvertreterInnen reserviert deklarieren, so erfährt die Welt nun doch ausgiebig von diesem Skandal. Ja, und wer gibt dem Staatsanwalt und der Richterin die Gewissheit, dass sich nicht auch unter ihren PolizeischülerInnen viele befinden, die mehr und mehr begreifen, was hier abläuft, die also die Anliegen und idealistischen Ziele der TierschützerInnen zu verstehen beginnen – entgegen höherenorts vermittelter Indoktrinierung?

Eines ist sicher: Diese Protokollierung ist ein ragendes Denkmal zur Dokumentation einer österreichischen Schande am Beginn des 3. Jahrtausends, vergleichbar mit dem Protokoll des Innsbrucker Hexenprozesses am Ende des Mittelalters. Staatsanwalt und Richterin, die diesen traurigen Job übernommen haben, aus welchen Motiven immer, werden, ob sie es wollen oder nicht, ihren unauslöschlichen Platz finden in den dunklen Fußnoten der Rechtsgeschichte.

Sehr geehrter Herr Daniel Kirchmaier, ich verneige mich tief vor Ihnen und bin Ihnen in unaussprechlichem Dank verpflichtet!

Ao.Univ.-Prof. Dr. Max Siller, Innsbruck

[Dieser Kommentar ergeht zur Kenntnisnahme an:

  • Herrn Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
  • Frau Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner]

ich dachte immer diese Webseite wäre NEUTRAL und OBJEKTIV, diese Webseite steht dem dem VGT sehr nah!
MEINUNGSMACHE VOM VGT HIER????

mal den Artikel auf Justizkultur lesen, dort steht alles!

@Ao.Univ.-Prof. Dr. Max Siller, Innsbruck, danke, klar, nachdem ein Link zum Bericht von Herrn Marcus J.Oswald , Justizkultur hier,genannt wurde wo eindeutig Kritik an der Webseite Tierschutzprozess.at beschrieben wird, schnell nochmal ein Lob! Klar so funktioniert's hier!

Glauben sie wirklich Herrn Dr. Heinz Fischer und Frau Claudia Bandion-Ortner interresiert ihr Kommentar und ihre Meinung?

dieses ganze hochtrabende gerede für und wider diese seite schön und gut. was jedoch alleinig interessieren sollte sind die fakten: können den angeklagten straftaten bewiesen werden, ja oder nein?

und wenn einer tausende emails schreiben würde, in denen er welche straftaten auch immer gut hieße: das ist seine persönliche meinung, und in einer demokratie darf er die äußern. das soetwas überhaupt gegenstand einer gerichtsverhandlung sein darf, ist ungeheuerlich!

ich kann nur den kopf schütteln über diese menschen, die meinen wenn einer in land X die großmutter von wem auch immer ausgräbt, dann seien alle leute in land Y dafür mitverantwortlich, bloß weil diese eventuell eine ähnliche (und mit sicherheit nicht einmal gleiche) meinung zum thema wie man mit nichtmenschlichen lebewesen umgehen sollte haben. sowas nennt man dann undifferenzierte betrachtungsweise. kehren wir doch einfach zurück zur sippenhaft, damit wäre die welt genauso einfach gestrickt wie die gehirne dieser menschen, mit sicherheit würden sie sich darin sehr wohl fühlen. mitgefangen, mitgehangen. pech gehabt. wieso kennt man auch so leute? man muss schon aufpassen heutzutage, wen man da so alles kennen lernen könnte! hey pass auf, vielleicht kennst du auch so einen radikalen (sprich konsequenten und die rechtlichen möglichkeiten ausschöpfenden) tierschützer, und weißt es gar nicht? schlaf lieber nie wieder nackt, wenn du nicht in der angst leben willst, dass ein sondereinsatzkommando nachts deine wohnung stürmt, dich zu boden wirft und in dieser demütigenden position nacktfotos von dir macht. aber anständige bürger wie du schlafen vermutlich sowieso in pyjamas von kleider bauer …

braucht es denn tatsächlich einen IQ von 130, um zu erkennen wie unfair dieser prozess geführt wird?!

die angeklagten jedenfalls werden zu unfreiwilligen märtyrern gemacht, sollten sie tatsächlich verurteilt werden. auch ich bin der meinung, dass unsere nachfahren auf diesen prozess zurück blicken werden, wie wir heute auf die hexenprozesse: voller unverständnis über diesen so offensichtlichen wahnsinn, und voller unverständnis darüber, wie viele menschen nicht in der lage waren, diesen wahnsinn in seinem ausmaß zu begreifen. aber hinterher wills dann wieder keiner gewesen sein. das kennen wir aus deutschland zur genüge …

Zu s.berger nur Folgendes:

  1. Ob ich wirklich glaube, Herrn Dr. Heinz Fischer und Frau Claudia Bandion-Ortner interresiert [mein] Kommentar und [meine] Meinung? Vielleicht nicht. Aber sie und die Nachwelt sollen wissen, dass es in diesem Land Menschen gibt/gab, die diesen Prozess für das halten/hielten, was er ist/war: ein Skandal!
  2. Und deshalb, Frau/Herr s.berger, verstecke ich mich nicht hinter der Anonymität wie Sie.
  3. Danke für den Hinweis auf Ihren Link zum Bericht von Herrn Marcus J.Oswald. Wenn SIE ihn empfehlen, weiß ich, dass ich diesen Bericht nicht lesen brauche, sollte ich diesem Link je begegnen.

@Animal Enterprise Terrorism Act:

Bemerkenswert! Sowas Hirnrissiges habe ich noch nie gelesen:
Jungendliche sollen ja in solchen Tier-Terrorcamps ausgebildet und scharf gemacht werden!

Leuten wir Dir und S.Berger ist wohl keine Äußerung zu peinlich, nur um diese Hexenjagd zu rechtfertigen.
Übrigens: Ausbildungsvideos und Material zum Fällen von Hochsitzen findet man wohl in jedem Baumarkt. Ich habe jedenfalls noch gehört, dass ein Hochsitz schon mal gesprengt worden wäre. Einfache Sägearbeiten, was soll da mehr dran sein? Und wenn dabei schon was schief geht (sofern das dämliche Beispiel nicht einfach nur frei erfunden ist), dann kann es keine tolle Ausbildung in diesen Terrorcamps geben.

Ich kann nur vermuten, dass hier die weniger hellen oder in den Verhandlungen zu zappeligen Polizeischüler zum Nachsitzen und Posten jeden denkbaren Blödsinns auf dieser Seite verdonnert werden. Anders kann ich mir die unterirdische Qualität dieser Beiträge nicht erklären.

@ turbo (2. Juni 2010 um 09:00)

p>der verteidiger kann dann von der verhandlung ausgeschlossen werden, wen er:

  • … verdächtig ist, an der tat, die den gegenstand der verhandlung bildet, beteiligt zu sein oder wenn seine anwesenheit die staatssicherheit gefährden würde …
    (quelle: albrecht lüthke, ingo müller//strafjustitz für nichtjuristen//2. auflage)
  • kann aber nicht von einer verteidigung seines mandanten ausgeschlossen werden, wenn die beiden einander, von woher auch immer, kennen.

und turbo, wenn du interessiert bist, was mit unparteilichkeit von richtern gemeint, oder deren aufgabe ist, dann kann ich dir das o.g. buch empfehlen. muß man nicht kaufen, kann man in teilen online querlesen. (ist zwar deutsches recht, jedoch in den grundzügen und gefragten punkten vergleichbar mit unserem.)


zur prozeßführung:

sogar die presse, welche man ja nicht als tendenziös links einstufen könnte, berichtet über: tierschützer: österreichs skurilster prozeß:

diepresse.com/home/panorama/oesterreich/569747/index.do


gute frage: was ist richtige ernährung?

nochmals: ich selbst bin kein vegetarier, aber wenn eine ethisch begründete einstellung oder lebensweise erfordern sollte b12 als nahrungsergänzung zuzuführen, dann würde ich das als das geringste übel empfinden.

ich bin sportler und muß mir, trotz sinnvoller ernährung und je nach trainingsumfang/intensität, teilweise isolierte proteine/magnesium zuführen — ob das die richtige ernährung ist? aber es ist eben das kleinere übel im gegensatz zu la dolce vita.

also wie gesagt: jede wirkliche gesinnung erfordert ihre opfer, die man aber gerne in kauf nimmt zu gunsten eines höheren zieles.

hallo, weiss jemand von euch, wer die Homepage biteback.de betreut, steht kein Impressum auf der Homepage, keine Adresse und Namen? aus Österreich oder Deutschland? Danke euch!

Betreffend Animal Enterprise Terrorism Act 4. Juni 20:55:

Der Poster hätte genügend Zeit gehabt, um meine Frage nach näheren Einzelheiten zu diesem, mir völlig unbekannten, Vorfall zu beantworten. Es bleibt mir somit nichts anderes übrig, als davon auszugehen, dass es sich um eine reine Erfindung des Posters handelt.

Obwohl ich es bewundernswert finde, dass hier alle möglichen, meistens gegen die Angeklagten, den Tierschutz und den veganen Ernährungsstil gerichteten, Ungeheuerlichkeiten durchgestellt werden, meine ich, dass sich der Moderator das Recht vorbehalten, und auch ausüben, sollte, alle mit hoher Wahrscheinlichkeit erlogenen Postings zu entfernen.

nee stimmt musst mal googeln tierschützer gerät unter hochsitz muss sehr schwer verletzt sein hab ich gehört polizei soll schon ermitteln falls du nichts findest melde dich link dauern hier lange bis sie online sind süddeutschland passiert

absoluter horrorprozess.

wer will da noch urlaub machen(in österreich) …
wann wird die terrorhysterie aufhören?

auch wenns vermutlich sowiso nichts mit den angeklagten zu tun hat, taucht jezt eine stinkende schachtel bei kleiderbauer auf. welche einfach entsorgt wurde. ach herrje! bestimmt wurde das von einer kriminellen organisation mit terroristischen absichten geplant und durchgeführt. schnell vors gericht mit allen 10-15 jährigen lausbuben. angeklagt nach §278. in österreich weht ein hirachischer wind. aber da sind eh schon welche vor gericht, wegen dem §278. den kann man ja eh auf alles anwenden.

und wenn ein jäger mit seiner waffe seine familie und dann sich selbst erschiest, ist das ein familiendrama. jaja.

geld scheint über dem leben zu stehen. traurig und demotivierend ist das. alles gute an die angeklagten. auch wenn tierschutz oft lästig ist, diesen prozess habt ihr nicht verdient!

AUS DEM PROTOKOLL:

Er (der KB-Zeuge) habe in seiner Einvernahme vorhin gesagt, er habe intern von seiner letzten Zeugenaussage berichtet, stellte DDr. Balluch fest. Wem gegenüber er da berichtet habe. Seinem Bruder, meinte der Zeuge. Seinem Bruder, wiederholte DDr. Balluch, der ebenfalls als Zeuge vor diesem Gericht geladen sei? Die Richterin griff sofort ein, um die Relevanz dieses Themas in Frage zu stellen. Er habe doch nicht inhaltlich mit seinem Bruder gesprochen, suggerierte die Richterin dem Zeugen einen Ausweg. Nein, nicht inhaltlich, gab der Zeuge an.

DDr. Balluch stellte dann fest, dass der Zeuge offenbar lüge. Er habe vorher davon gesprochen, dass er bei diesem internen Bericht darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass das Geschäft in Graz nicht 3 sondern 6 Wochen geschlossen gewesen sei. Wenn das bei diesem internen Bericht zur Sprache gekommen sei, dann müsse es um Inhalte gegangen sein. Die Richterin unterbrach DDr. Balluch aber und meinte, der Zeuge habe alles bereits beantwortet.

Sehr geehrte, liebe Frau Richterin,
wir von Kleiderbauer wissen Ihre tatkräftige Unterstützung zu schätzen und werden Ihr Engagement für unser Anliegen (Vernichtung des österreichischen Tierschutzes) nicht unbelohnt lassen. Sie können vor Weihnachten 2010 in einer unserer Geschäftsstellen gegen Vorlage Ihres Urteils gegen diese Mafia-Organisation einen exquisiten Nerzmantel mit dazugehöriger Mör- äh Marder-Stola (gratis, no na net, part of the game) abholen sowie alle Pelzwaren mit einem großzügigen Rabatt erstehen.
Hochachtungsvoll
Der Geschäftsführer Platt-Platter-AmPlattesten

Die Kritik an dieser Webseite hier geht doch vollkommen an ihrer Funktion vorbei. Sie soll gerade nicht kommentieren, sondern nach Möglichkeit faktisch wiedergeben, was beim Prozess passiert. Ich will kein Kommentar, ich will keine eigene Interpretation, keine Wertung und keine Distanzierung. Ich will wissen, was in diesem Gerichtssaal passiert und mir meine eigene Meinung bilden.

Weil wir schon dabei sind: es fehlen noch zwei Prozesstage, jetzt schon erstaunlich lange. Ich hoffe die kommen noch und das ist nicht das erste Anzeichen eines schütterer werdenden Berichtens.

Die Angeklagten hätten keinen Respekt vor Polizei, Justiz und Gericht? Ich denke S. Berger trifft in diesem einen Punkt den Nagel auf den Kopf. Es ist dieser Vorwurf, um den es hier geht. Es geht nicht um kriminelle Straftaten oder eine Mafia. Es geht darum, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vor Personen zu schützen, die sie durch ihre sehr öffentlich und sehr nachvollziehbar gebrachten Vorwürfe ziemlich effektiv in den Schmutz ziehen. Ich glaube auch, wie S. Berger, dass die Richterin ihre Funktion darin sieht, die Ehre von Polizei, Justiz und dem ganzen Staat zu erhalten. Man stelle sich vor, die Angeklagten würden freigesprochen. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, was für heftige Pressekonferenzen folgen würden, wie Martin Balluch deutliche Worte finden würde, wie der Staat eine Megaklage wegen Schadensersatz aufgebrummt bekäme. Und das von Leuten, die offenbar so wenig Respekt vor den staatlichen Institutionen zeigen! Der Richterin graut sicher so sehr vor dieser Option – und S. Berger mit ihr – dass sie wahrscheinlich lieber Unschuldige verurteilt, als einen Freispruch auch nur zu erwägen.

Lassen wir das einmal auf uns wirken. Hier gibt es Personen, die sich im Namen vieler Menschen für ein hehres Ziel eingesetzt und viel erreicht haben. Mag man das konkret begrüssen oder nicht. Gegen diese Personen wurde eine SOKO in Stellung gebracht, es konnte ihnen aber keine einzige Straftat nachgewiesen werden. Man hat sie also mit zunehmend schärferen Methoden verfolgt, und sie haben darauf mit zunehmend schärferer Kritik geantwortet. Jetzt sagt eine Richterin, für die Ehre des Staates, seiner Polizei und Justiz sei es besser, diese Personen würden ohne Beweis einer Straftat verurteilt. Die Ehre sei also das höhere Gut als die Gerechtigkeit.

Ich glaube S. Berger hat uns unbewusst auf die Kernfrage in diesem Prozess gebracht: ist die Ehre der staatlichen Institutionen höher einzuschätzen als Gerechtigkeit oder nicht? S. Berger meint offenbar ja. Ich meine nein – und wähne die große Mehrheit der Bevölkerung hinter mir.

Ohne auf die Inhalte der Kommentare eingehen zu wollen:

Die Rechtschreibung der Anti-Veganer läßt doch immer wieder zwischen Lachen und Grausen schwanken, ebenso wie ihre holprige Argumentation und kruden Gedankensprünge (von Glasscheiben zu B12 …)

Mich erinnert die Lektpre solcher Kommentare oft an ein Zitat eines Autoren, der jeglichen Tierrechtsaktismus unverdächtig ist und sich bereits vor langer Zeit über den Zusammenhang zwischen Fleischkonsum und Hirntätigkeit Gedanken machte:

He is a heavy eater of beef. Methinks it has done harm to his wits.

(Shakespeare, Twelfth Night).

Sollte den Fleisch(fr)essern doch zu denken geben, oder -?

@Kwanyin
ich glaube, es sind immer die gleichen zwei bis drei Personen, die mit kopieren und einfügen in allen Foren den gleichen Mist reinstellen. Daher finde ich, man sollte sie nicht allzu ausführlich kommentieren.
Das Bildungsniveau dieser wenigen Poster, die sich immer darüber ärgern, so in der Minderzahl zu sein, dass sie den anderen das Posten am Liebesten verbieten würden, ist tatsächlich unterste Schublade, was weniger an der Rechtschreibung sondern vielmehr am völligen Fehlen von Argumenten bemerkbar ist. Tatsächlich überfliege ich die vielen Pros nurmehr und lese die Contra's ganz aufmerksam, gierig nach wenigstens einem vernünftigen Argument! Aber vergebens.
Ich scharre auch schon ungeduldig mit den Hufen beim Warten auf die nächste Folge von Mad Sonja & Koma-Walter

@Kwanyin

kwan yin du mitfühlende — solltest möglicherweise nicht mit überheblichen kommentaren auf die mangelnde rechtschreibung anderer reagieren; vormals du von dir wissen solltest, daß die grazie deiner diktion sehr zu wünschen übrig läßt. auf die flüchtigkeitsfehler im text möchte ich gar nicht weiter aufmerksam machen.

kwan yin: sammle dich, versenke dich — übe dich in kontemplation. und wenn du dann genug gefastet hast, arbeite an grammatik, stil und an der besseren verständlichkeit deiner texte.

mußt aber nur dann machen, wenn du wieder übermütig wirst, dich über andere erhebst und lustig machst.

interessant: hier wird also behauptet, dass unschuldige gerichtlich verfolgt werden sollen, weil angeblich schwere straftaten von unbekannten tätern verübt wurden. seh ich das richtig?

es handelt sich ja um unbekannte täter, sonst würden die angeklagten ja nicht wegen § 278a verfolgt. und wenn man klare beweise hätte, dann müsste man nicht monatelang verhandeln.

wie ist es eigentlich umgekehrt? hier in den prozessprotokollen wird berichtet, dass die tierschützer behaupten, es hat tätliche angriffe auf sie gegeben, es wurden bzw. werden drohemails gegen sie verschickt, es werden autos zerstört und schlösser verklebt. in england wurden doch auch schon tierschützer ermordet.

sollte man mit derselben logik nicht jetzt jene anklagen, die gegen tierschutz wettern?

Nein, siehe auch -> tierschutzprozess.at/tierschutzprozess-26-tag/comment-page-1/#comment-449