Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 28. Tag

Mittwoch 26. Mai 2010

Inhalt:

Am heutigen Tag wurden die Besitzer einer Nerzfarm aus den 1990er Jahren (geschlossen im Herbst 1998) und einer Schweinefabrik bei Wr. Neustadt befragt. Der eine war 10 Jahre lang, von 1988 bis 1998, wie er sagte, Ziel einer Kampagne der Vier Pfoten. Dabei seien bei ihm 3-4 Mal Nerze befreit worden, etwa 1990, 1994, 1996 und 1997. Von der Befreiung im Jahr 1996 sei er überzeugt, dass die Vier Pfoten verantwortlich seien. Im Jahr darauf seien die BefreierInnen auf dieselbe Weise eingedrungen und hätten wieder Nerze befreit. Damals habe er gemeint, dass wieder die Vier Pfoten verantwortlich sein müssen. Heute, 12 Jahre später, so gab er an, glaube er, dass der VGT dafür verantwortlich gewesen sei. Auf die Frage warum, meinte er, er habe 12 Jahre lang Zeit gehabt, darüber nach zu denken, und sei dann zu dieser Vermutung gelangt. Bezug zu den Angeklagten ist, laut Staatsanwalt, lediglich ein Beitrag des deutschen TV-Senders Pro 7 über die Nerzbefreiung aus dem Jahr 1997, auf dem einer der Angeklagten zu hören sein soll. Das Video wurde aber nicht vorgespielt, sodass nicht einmal klar wurde, was der Beschuldigte in dem Beitrag gesagt haben soll. Laut Pelzfarmbesitzer, der jährlich Tausende Nerze in winzigen Gitterkäfigen hielt und tötete, sei die Befreiung Tierquälerei gewesen, weil die Pelztiere in der freien Wildbahn gefroren hätten. Dass sie in seinen Metallgitterkäfigen sowieso im Freien gehalten wurden, erwähnte er dabei nicht.

Der Schweinefabriksbesitzer erzählte, dass er die 400 Tiere aus seiner Fabrik auf den Feldern der Umgebung grasend angetroffen habe. Bei der Befreiung sei kein Sachschaden entstanden, aber trotzdem habe er Verluste gehabt, weil die Tiere durch die Befreiung gelitten hätten und drei sogar gestorben wären. Dann stellte sich aber heraus, dass von diesen drei toten Schweinen Fotos existierten, die sie schon vor der Befreiung tot und angefressen innerhalb der Fabrik zeigten. Sie konnten also nicht durch die Befreiung gestorben sein. Der Fabriksbesitzer musste auch zugeben, dass die Schweine draußen friedlich gegrast hatten, erst nach ihrer Rückkehr in die Schweinefabrik hätten sie zu kämpfen begonnen und sich dabei verletzt. Und der Umstand, dass die Schweine nach ihrer Befreiung eine Zeit lang geringere Gewichtszunahmen gehabt hätten, zeigte sich als Beweis für die Wohltat, die für sie diese Befreiung war. Freilandschweine, die sich viel wohler fühlen als Fabriksschweine, haben nämlich, so gab der Fabriksbesitzer selber an, ebenfalls eine geringere Gewichtszunahme. Der Zusammenhang dieser Befreiung zu einem der Angeklagten kam durch die Telefonüberwachung zustande: am Vortag der Befreiung war er nämlich mit einer Gruppe von Personen auf einem Radausflug an dem Betrieb vorbeigefahren.

Auch heute waren wieder rund 40 PolizeischülerInnen im Gerichtssaal anwesend. Der Prozess begann pünktlich um 9 Uhr früh. Die Richterin erklärte, dass sehr viele ZeugInnen der Verteidigung aufgerufen worden seien und dass sie sich das sehr genau ansehen werde, um zu entscheiden, welche davon gehört werden müssten. Es werde aber sicher ZeugInnen der Verteidigung geben, die vielleicht ab September vorgeladen würden. Dann nannte sie den 19., 21., 22., 26., 28. und 29. Juli 2010 als weitere Prozesstage.

Einvernahme des ehemaligen Pelzfarmers aus Heidenreichstein in Niederösterreich

Er halte alle bisherigen Aussagen vor der Polizei aufrecht, erklärte der Pelzfarmer zu anfangs auf Anfrage der Richterin. Er sei zwei Mal von TierschützerInnen besucht worden, es seien Tiere befreit worden. Die befreiten Nerze seien verhungert und erfroren. Viele Tiere seien zurück gebracht worden, er habe sie dann wieder in die Käfige gesperrt und sie hätten sich dort gegenseitig zu Tode gebissen.

Und die Überlebenden habe er dann umgebracht, rief ein Angeklagter heraus.

Welcher Schaden ihm entstanden sei, wollte die Richterin wissen. Der Zaun sei kaputt geworden, die Käfige wären demoliert gewesen und die Tiere wieder einzufangen sei schwer gewesen, meinte der Pelzfarmer. Welche Schäden das an den Käfigen gewesen seien, fragte die Richterin. Die Käfigtüren seien aufgerissen worden, damit die Tiere entweichen konnten, sagte der Pelzfarmer. Aufgerissen oder aufgeschnitten, fragte die Richterin. Aufgerissen, sagte der Pelzfarmer. Die Käfigtüren seien aber unversperrt und leicht zu öffnen gewesen. Aber das Areal sei umzäunt gewesen und dieser Zaun sei aufgeschnitten worden. Ob ein freier Zutritt zu den Käfigen möglich gewesen wäre, fragte die Richterin. Nein, meinte der Pelzfarmer, das wäre nicht möglich gewesen.

Ob TierschützerInnen mit ihm vor dem Vorfall in Kontakt getreten seien, fragte die Richterin. Es habe sehr viele telefonische Beschimpfungen und Drohungen gegeben, sagte der Pelzfarmer. Man habe ihn Schweinehund und Mörder genannt.

Nerzbefreiung am 9. 7. 1996

Die Richterin legte dann die polizeiliche Anzeige einer Nerzbefreiung bei der Farm dieses Pelzfarmers vor. Es seien 11 Käfige geöffnet und der Zaun aufgezwickt worden. Es sei ein Schaden von 5000 Schilling entstanden. Bis damals sei die Farm bereits zwei Mal von den Vier Pfoten besucht worden. Das seien Demonstrationen gewesen, sagte der Pelzfarmer. Dabei hätten die Vier Pfoten AktivistInnen ihn und seine MitarbeiterInnen beschimpft. Was da gesagt worden sei, wollte die Richterin wissen. Es habe sich um Beschimpfungen gehandelt, meinte der Pelzfarmer. Aber da die Vier Pfoten ihr Hauptquartier nur 12 km entfernt gehabt hätten, hätten sie sich nicht so arg benommen.

Die Richterin legte dann einen Artikel der Zeitschrift NEWS zu dieser Befreiung vor. Die Polizei kommentierte diesen Artikel mit den Worten, die Vier Pfoten hätten sich zu dieser Nerzbefreiung bekannt. Es seien 50 Nerze befreit worden. Der VGT habe sich distanziert, der Obmann der Vier Pfoten, Heli Dungler, habe die Pelzfarm als illegal bezeichnet.

Eine weitere Nerzbefreiung 1994

Die Richterin las dann eine Aussage des Pelzfarmers gegenüber der Polizei am 28. August 2008 vor. Darin war von einer Nerzbefreiung im Jahr 1994 die Rede. Es seien 200 Nerze befreit worden und dabei habe jemand offenbar die AktivistInnen überrascht, sonst hätten sie noch mehr Nerze befreit. Dann habe es noch Nerzbefreiungen 1996 und 1997 gegeben.

Im Jahr 1997 habe er dann junge Leute dabei ertappt, wie sie die Nerzfarm beobachtet hätten. Er sei hingefahren und von den Jugendlichen verhöhnt worden. Diese seien damals 18-28 Jahre alt gewesen. Er erkenne niemanden der Angeklagten hier als einen dieser Jugendlichen wieder, sagte der Pelzfarmer auf Anfrage der Richterin. Sie seien Verrückte gewesen, irregeleitet.

Fragen des Staatsanwalts

Ob es auch einen Brandanschlag gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. An einem Sonntag im Jahr 1999 um 3 Uhr früh habe es auf dem Parkplatz einen kleinen Brand gegeben, meinte der Pelzfarmer. Er habe dort eine Flasche gefunden, mehr könne er dazu nicht sagen. Der Polizei habe er das nicht gesagt, die habe ihn auch nicht danach gefragt.

Ob die befreiten Nerze lebensfähig gewesen seien, wollte der Staatsanwalt wissen. Vielleicht 10% der Alttiere hätten überleben können, meinte der Pelzfarmer, aber die jüngeren Tiere nicht.

Einfangen der Nerze

Wie lange das Einfangen von – laut Polizeibericht – 280 Nerzen gedauert habe, fragte die Richterin. 5-6 Tage, meinte der Pelzfarmer. Ob die Nerze im Areal seiner Farm geblieben seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Pelzfarmer, außerhalb. Der Zaun sei auf 15 m Länge niedergedrückt worden. Wie es den eingefangenen Nerzen gegangen sei, fragte die Richterin. Sie seien nass und unterkühlt gewesen, meinte der Pelzfarmer. Wie viele dann gestorben seien, fragte die Richterin. Alle, rief ein Angeklagter, der Pelzfarmer habe sie erschlagen! Dabei bezog er sich auf das Faktum, dass der Pelzfarmer im Herbst alle seine Tiere zur Pelzgewinnung tötete. Die Richterin drohte wegen dieses Zwischenrufs mit der Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal. Er wisse nicht wie viele, sagte der Pelzfarmer auf die Frage der Richterin.

Das Ende der Pelzfarm

Wie es zur Einstellung seiner Nerzzucht gekommen sei, fragte die Richterin. Er habe seine Pelzfarm verkauft, meinte der Pelzfarmer. Ob ein Gesetz zum Verbot der Pelztierzucht gekommen sei, wollte die Richterin wissen. Das sei Ländersache, antwortete der Pelzfarmer, er glaube nicht, dass heute die Pelztierzucht in Österreich verboten sei. Er habe seine Farm an das Land Niederösterreich abgetreten.

Ist doch der VGT verantwortlich?

Anwalt Mag. Traxler legte dann ein Einvernahmeprotokoll des Pelzfarmers vom 24. Februar 2009 vor. Darin erwähnte dieser die Nerzbefreiung von 1994 noch einmal mit einem Schaden von € 3000. Zuletzt wird der Pelzfarmer mit den Worten zitiert: Jetzt, nach so langer Zeit und je mehr ich darüber nachdenke, vermute ich, dass die Täter vom Verein gegen Tierfabriken sind. Wieso er das plötzlich gesagt habe, wo er zunächst 1997 die Vier Pfoten verantwortlich gemacht habe, fragte Mag. Traxler. Er habe eben lange Zeit zum Nachdenken gehabt, sagte der Pelzfarmer. Was er als Beleg anführen könne, fragte Mag. Traxler. Nach langem Zögern sagte der Pelzfarmer, er sei vom VGT angerufen worden. Wann genau das gewesen sei, fragte die Richterin. Das könne er nicht mehr sagen, meinte der Pelzfarmer, es habe mehr als 200 Anrufe von JournalistInnen, TierschützerInnen und so weiter gegeben und er sei dann gar nicht mehr zum Telefon gegangen.

Ein Brand?

Ob er zum Brand am Parkplatz noch Angaben machen könne, fragte die Richterin. Er habe dem keine Bedeutung beigemessen, wiederholte der Pelzfarmer. Der Brand sei 5 m von der Garage entfernt ausgebrochen und 50-60 cm breit gewesen. Es sei kein Schaden entstanden. Das habe im Dezember 1999 stattgefunden.

Er habe damals in seiner Aussage nichts von einer Flasche am Brandort gesagt, stellte Anwältin Dr. Stuefer fest, aber diesmal schon. Bei seiner Aussage im Jahr 2008 habe er von einem Rohr und einem Lappen gesprochen. Er könne sich einfach nicht mehr erinnern, meinte der Pelzfarmer dazu.

Oder doch die Vier Pfoten verantwortlich?

DDr. Balluch legte dann einen Polizeibericht vom Tag nach der Nerzbefreiung 1997 vor. Darin hatte der Pelzfarmer gesagt, dass sich herausgestellt habe, dass für die Nerzbefreiung 1996 die Vier Pfoten verantwortlich gewesen seien. 1997 seien dann die TäterInnen auf die gleiche Weise eingedrungen wie 1996. Dann schloss der Pelzfarmer damals: Ich nehme an, dass es sich wieder um eine Tätergruppe von den Vier Pfoten handelte. DDr. Balluch wollte dann wissen, ob er seine Aussagen von damals aufrecht halte.

Die Richterin fuhr aber, wie immer in solchen Situationen, dazwischen und stellte ihre eigenen Fragen. Warum er 1996 von den Vier Pfoten gesprochen habe, wollte sie wissen. Die Vier Pfoten hätten sich damals mit der Befreiung von Nerzen gebrüstet, sagte der Pelzfarmer, und woanders als bei ihm habe es in Österreich nie Nerzbefreiungen gegeben. Also habe sich diese Aussage auf die Nerzbefreiung bei ihm bezogen haben müssen. Und 1997, wollte die Richterin wissen. Das sei damals eine Vermutung gewesen, meinte der Pelzfarmer.

Wann ihn wer angerufen habe, fragte die Richterin, vielleicht mit der Hoffnung, den Zeugen wieder auf den angeblichen Anruf des VGT zurück zu führen. Er wisse das nicht mehr, antwortete aber der Pelzfarmer, es habe Tag und Nacht Anrufe gegeben.

Ob es Demonstrationen der Vier Pfoten gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Ja, zwei Mal, sagte der Pelzfarmer. Das seien junge Leute mit Transparenten von den Vier Pfoten gewesen. Und ob es auch Demonstrationen des VGT gegeben habe, wollte DDr. Balluch wissen. Nein, sagte der Pelzfarmer.

Gibt es doch ein Pelzfarmverbot?

Ob er nicht wisse, dass es ein Bundestierschutzgesetz gebe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Pelzfarmer. Dann müssten aber Pelzfarmen bundesweit und nicht für jedes Bundesland verschieden geregelt sein, wie er vorher angegeben habe, meinte DDr. Balluch. Wie immer in einer Situation, in der sich ein Zeuge der Anklage widersprach, intervenierte die Richterin. Das sei irrelevant, meinte sie. Ob er wisse, dass es ein bundesweites Pelzfarmverbot gebe, fragte DDr. Balluch unbeirrt weiter. Das sei irrelevant und keine zugelassene Frage, sagte jene Richterin, die noch kurz vorher denselben Zeugen gefragt hatte, ob er von Gesetzen zur Pelztierzucht wisse. Seit 1998 ist in jedem Bundesland und seit 2005 bundesweit in einem Bundestierschutzgesetz die Haltung von Tieren zur Pelzgewinnung verboten, führte DDr. Balluch gegen die Proteste der Richterin aus, die diese Aussagen nicht zulassen wollte.

Privatbeteiligtenvertreter stört Verhandlung

Als nächster bekam Faulmann das Fragerecht. Doch ein Mann in der ersten Reihe der Zuhörerbank begann dazwischen zu rufen und sagte dem Zeugen, er brauche keine Frage beantworten. Die AnwältInnen fragten daraufhin, wer dieser Mann sei. Nachdem er das nicht sagen wollte, beantragten sie eine Deklaration. Er sei Mag. Johannes Zack, Privatbeteiligtenvertreter für den Schweinefabriksbesitzer, der der nächste Zeuge sei, meinte der Mann auf Anfrage durch die Richterin. Er solle nicht dazwischen reden und den Zeugen beeinflussen, beanstandeten die AnwältInnen. Wie immer, wenn es sich um UnterstützerInnen der Anklage handelte, schien der Richterin dieses Verhalten aber kein Kommentar wert.

Und doch die Vier Pfoten?

Faulmann fragte dann, ob dem Pelzfarmer bekannt gewesen sei, dass es Protestpostkarten der Vier Pfoten gegeben habe. Das wisse er aus der Zeitung, meinte dieser. Sie seien an die Bezirkshauptmannschaft, die dann 1996 eine Bombendrohung erhalten habe, geschickt worden.

Wie viele Nerzbefreiungen es eigentlich gegeben habe, fragte Faulmann. Der Pelzfarmer wand sich und machte sich über Faulmann lustig. Da ersuchte die Richterin den Zeugen, die Fragen der Angeklagten zu beantworten, weil diese ein gesetzliches Fragerecht hätten. Drei, sagte der Pelzfarmer unwillig, es habe drei Nerzbefreiungen gegeben. Dann legte Faulmann die Aussage des Pelzfarmers vor, in der er von einer Nerzbefreiung 1994 sprach, bei der 20 Käfige geöffnet worden sein sollen. Er wisse das nicht mehr, meinte der Zeuge. Dann, so Faulmann weiter, habe er in seiner Einvernahme gesagt, 1989 habe es eine Demonstration der Vier Pfoten gegeben und ein Jahr später seien wieder Nerze befreit worden. Ob das jetzt die vierte Nerzbefreiung gewesen sei. Es habe nur drei gegeben, brummte der Pelzfarmer, er wisse nicht mehr.

Schadenshöhe

Ob er Rechnungen über die angegebenen Schadenshöhen habe, fragte Faulmann. Nein, sagte der Pelzfarmer. Er habe alles selbst repariert und geschätzt. Ob er sich als Privatbeteiligter an das Verfahren anschließe, fragte die Richterin. Wie das denn gehe, wollte der Pelzfarmer wissen. Er müsste Schadenssummen nennen und beweisen, meinte die Richterin. Dann schließe er sich nicht an, stellte der Pelzfarmer fest.

Fragen von DI Völkl

Wo das Hauptquartier der Vier Pfoten denn damals gewesen sei, wollte DI Völkl wissen. Sie werden wissen wo der Dungler wohnt, antwortete der Pelzfarmer. Die Frage sei irrelevant, rief die Richterin dazwischen.

Ob seine Pelzfarm freiliegend gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sie sei frei gelegen, antwortete der Pelzfarmer. Es habe nur sein Wohnhaus und ein Nachbarhaus gegeben. Ob es eine Straße gegeben habe und ob man von dieser Straße aus die Nerzfarm gesehen habe, fragte die Richterin. Eine Bundesstraße sei direkt an der Pelzfarm vorbeigegangen, meinte der Pelzfarmer. Wenn man stehen geblieben wäre, hätte man die Käfige erkennen können. Ob es ein Schild Pelzfarm gegeben habe, fragte die Richterin. Mit diesen Fragen wollte sie feststellen, ob die TäterInnen informiert gewesen sein müssen, oder ob es sich um die von ihr so titulierten ausgeflippten Einzeltäter gehandelt haben könne, die keine Tierschutzinformationen hätten. Implizit wird dabei die Informiertheit der TäterInnen mit dem Bestehen einer Organisation gleich gesetzt. Der Pelzfarmer antwortete aber, dass er schon glaube, dass dort Nerzfarm gestanden sei.

Das Ende seiner Pelzfarm

DI Völkl fragte dann, ob der Pelzfarmer jetzt eine Pelzfarm in Tschechien betreibe. Dazu sage er nichts, meinte dieser. Ob er sich auf das bisher von ihm Gesagte berufe, versuchte die Richterin dem Pelzfarmer eine Hilfe zu bieten. Ja, sagte dieser dankbar.

Wie viel Geld ihm das Land Niederösterreich für seine Pelzfarm gezahlt habe, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht mehr, sagte der Pelzfarmer. Ob das Land Niederösterreich seine Pelzfarm weitergeführt habe, fragte DI Völkl. Dazu solle er das Land Niederösterreich fragen, sagte der Pelzfarmer. Ob er das wisse, fragte die Richterin. Ja, sagte der Pelzfarmer. In die folgende Stille hinein fragte die Richterin, wie es nun sei. Er wisse es zwar, wolle es aber nicht sagen, meinte der Pelzfarmer. Das ginge nicht, ermahnte die Richterin den Pelzfarmer. Er müsse antworten, wenn er die Antwort wisse. Das Land habe die Farm nicht weiterbetrieben, sagte der Pelzfarmer dann.

Ob er einen Vertrag mit dem Land Niederösterreich unterschrieben habe, dass er in Österreich keine Pelztiere mehr züchten und sein Wissen darüber nicht weitergeben dürfe, fragte DDr. Balluch. Das sei irrelevant, rief die Richterin dazwischen. Anwalt Dr. Karl wiederholte dann die Frage, ob es einen Vertrag für ein Ende der Pelztierzucht gegeben habe. Der Pelzfarmer wollte das nicht beantworten. Die Richterin fragte dann, ob er meine, dass die Pelztierzucht heute in Österreich erlaubt sei. Das wisse er nicht, sagte der ehemals letzte Pelzfarmer Österreichs.

Die Richterin stellte dann fest, dass sich der Pelzfarmer durch die Befragung seitens der Verteidigung wie ein Angeklagter fühle. Diesen Aspekt begann die Richterin von Zeuge zu Zeuge zu betonen.

Der Staatsanwalt fragt DDr. Balluch

Der Staatsanwalt zeigte dann das große Mediendatenarchiv von DDr. Balluch, das auf dessen Computer gefunden wurde. Darin sei der Brand bei Pfeiffer erwähnt, meinte der Staatsanwalt. Wieso das sei, fragte er DDr. Balluch. Möglicherweise habe es ein Bekennerschreiben gegeben, sagte DDr. Balluch dazu. Die Information werde aus dem Internet stammen. Es ginge aber um das Jahr 1999, also vor 11 Jahren, und daher sei die konkrete Quelle nicht mehr nachvollziehbar.

Pause 10:27 Uhr – 10:37 Uhr.

Einvernahme des Schweinefabriksbesitzers

Bei Beginn der Einvernahme hatte der Schweinefabriksbesitzer offene Papiere vor sich liegen. Der Zeuge solle nicht ablesen sondern frei sprechen, monierte Mag. Traxler. Die Richterin bat den Zeugen dann, die Papiere wegzulegen.

Zwischen 30. – 31. 3. 2008 seien Schweine aus seinem Betrieb befreit worden. Die Richterin benützte dabei übrigens durchgehend den Begriff Befreiung. Dem Schweinefabriksbesitzer war das sichtlich unangenehm. Der Staatsanwalt nannte es eine sogenannte Befreiung.

Auf Fragen der Richterin erzählte der Schweinefabriksbesitzer, dass die Zufahrtsstraße in seinem Privateigentum stehe und ein Feldweg sei. Das nächste Haus sei ca. 1 km entfernt.

Ob der Betrieb von außen als Schweinefabrik erkennbar sei, wollte die Richterin wissen. Das sei nicht erkennbar, meinte der Zeuge, es gebe keine Tafel. Wie denn die Fabrikshalle aussehe, fragte die Richterin. Sie sei 50 m x 12 m groß, habe einen Zentralgang mit Nebenkammern in denen jeweils Schweinebuchten wären. Wie breit der Zentralgang sei, fragte die Richterin. Etwa 1,2 – 1,5 m, sagte der Zeuge. Ob die Kammern versperrt seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Es gebe 6 Kammern und insgesamt 400 Schweine. 3 Kammern hätten 8 Buchten mit 24 Türen, 2 Kammern hätten 6 Buchten mit 12 Türen und eine Kammer sei für Ferkel und hätte keine Türen. Insgesamt gebe es also 36 Türen.

Zur Befreiung

Die meisten Tiere hätten sich nach der Befreiung wieder in die Schweinefabrik zu den Futterautomaten zurück gedrängt, führte der Zeuge aus. Alle Tiere, die er sehen konnte, seien im Umkreis von 30 – 40 m von seinem Betrieb gewesen. Das Hineintreiben dieser Tiere habe 1-2 Stunden gedauert. Die Schweine hätten im Gewicht von 20-120 kg variiert. In der Fabrik hätten sich viele Schweine am Zentralgang gedrängt.

Wie viel Zeit er für das Aushängen der 36 Türen, die bei der Befreiung ausgehängt worden seien, veranschlagen würde, fragte die Richterin. Wenn man geübt sei, ginge das relativ rasch, meinte der Zeuge. Ob der Stall versperrt gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er habe seine Fabrik Sonntag vormittags verschlossen und sei gegangen. Nach seiner Ankunft am nächsten Tag in der Früh habe er die Polizei und seinen Bruder angerufen. Er habe dann festgestellt, dass jemand mit einem U-Eisen das Verladetor von außen geöffnet habe.

Verletzte und tote Tiere?

Ob er nach der Befreiung tote Tiere gefunden habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, 3 Stück, 20-30 kg schwer. Wo er die gefunden habe, fragte die Richterin. Zwei draußen und eines in einer Bucht, sagte der Zeuge.

Um welche Rassen es sich bei seinen Schweinen gehandelt habe, fragte die Richterin. Es habe sich um eine 3-Rassen-Kreuzung gehandelt, sagte der Schweinefabriksbesitzer. 2 Landrassen seien mit Pietrain-Schweinen gekreuzt worden. Ob sich so gefleckte Schweine ergeben könnten, fragte die Richterin und bezog sich auf Fotos, die stark gefleckte Schweine zeigten. Ja, sagte der Zeuge, Pietrain würde auch zu gefleckten Tieren führen.

Ob ein Tierarzt gekommen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, das sei notwendig gewesen, weil viele Tiere nach dem Gang in die Freiheit gehumpelt hätten. Diese Tiere hätten behandelt werden müssen. Wie viele Tiere mit Medikamenten behandelt worden seien, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Welche Verletzungen die Schweine gehabt hätten, fragte die Richterin. Es habe sich hauptsächlich um Verletzungen an den Füssen gehandelt, meinte der Zeuge. Er habe nämlich Vollspaltenböden in seiner Fabrik, d.h. die Schweine müssten lebenslang auf Spalten stehen. Wenn sie dann raufen würden, dann könnten sie sich leicht an diesen Spalten verletzen. Und das sei passiert.

Kontakte nach außen

Ob er RadfahrerInnen gesehen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, aber an seinem Betrieb vorbei würden sehr oft RadfahrerInnen fahren.

Ob es irgendeinen Kontakt zu TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge kurz.

Wie weit sein Betrieb vom Radweg entfernt sei, fragte die Richterin. Etwa 40-50 m, meinte der Zeuge. Ob vom Radweg aus erkennbar sei, dass dort eine Schweinefabrik sei, fragte die Richterin. Dass dort Tiere seien, sei leicht erkennbar, meinte der Zeuge, man sehe ja Silos und eine Güllegrube. Aber dass es sich um Schweine handle, sei nicht erkennbar. Da die Schweine alle drinnen seien, seien sie nicht zu sehen.

Faulmann habe angegeben, beim Vorbeiradeln um ca. 18 Uhr mit seinen KollegInnen durch ein Fenster und eine offene Tür geschaut zu haben, sagte die Richterin. Dazu könne er nichts sagen, meinte der Zeuge. Ob denn um 18 Uhr dort eine Tür offen gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.

TäterInnen und Schaden

Die Richterin legte dann einen Polizeibericht vor, in dem der Schweinefabriksbesitzer davon sprach, dass es sich um eine Tierschützeraktion oder Racheakt handle. Wenn man in dieser Branche tätig sei, sagte der Zeuge, dann liege eine Aktion von TierschützerInnen nahe.

Im Polizeibericht stehe, es ginge um einen Schaden von € 3500 – € 5000. Darunter falle auch der geringere Gewinn durch geringere Gewichtszunahmen mancher Tiere. Es habe sich da um eine reine Schätzung gehandelt, meinte der Zeuge.

Woher das U-Eisen zum Türöffnen gekommen sei, fragte der Zeuge. Das sei von seinem Betrieb, meinte der Zeuge, und es sei nach der Befreiung noch immer dort gelegen.

Dann zeigte die Richterin die endgültige Schadensmeldung des Schweinefabriksbesitzers. Der Schaden sei durch Sauen entstanden, die wegen geringeren Gewichts doch nicht zur Zucht verwendbar gewesen seien, sowie durch geringere Tagesgewichtszunahmen der Mastschweine, die länger gefüttert hätten werden müssen. Die Medikamente hätten € 170 ausgemacht und die Behandlungskosten hätten € 60 ergeben. Zusammen sei der Schaden also € 5100. Mit dieser Zahl wolle er einen Privatbeteiligtenanschluss, stellte der Schweinefabriksbesitzer fest.

Fragen des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt legte dann ein Luftbild der Schweinefabrik vor. Dort sei ein privater Schotterweg zu sehen, der direkt am Betrieb vorbei führe. Ob der Radweg jetzt anderswo sei. Sein Schotterweg sei bereits der Radweg, meinte der Zeuge, und man konnte an dem Luftbild gut erkennen, dass dieser Weg unmittelbar an der Fabrikshalle vorbeiführte.

Der Staatsanwalt zeigte dann einen Polizeibericht, in dem der Zeuge angab, er habe fremde Reifenspuren direkt vor seiner Halle gefunden. Das sei richtig, meinte der Zeuge. Eine Radfahrgruppe käme also als TäterInnen nicht in Frage.

Ob die Schweine vor der Befreiung gesund gewesen seien, fragte der Staatsanwalt. Es gebe immer kranke Tiere in einer Schweinefabrik, gab der Zeuge zu, aber seine Tiere seien Großteils gesund gewesen. Wie viele Tiere nach der Befreiung verendet seien, fragte der Staatsanwalt noch einmal. Drei, sagte der Zeuge. Ob die genannten Verletzungen auf die Befreiung zurück zu führen gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge.

Ob man überhaupt durch ein Fenster in seinen Betrieb schauen könne, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge.

Ob er wegen Tierquälerei angezeigt worden sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, antwortete der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob alle Tiere nach der Befreiung wieder da gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge.

Was er mit einem Racheakt als möglicher Erklärung für die Tat gemeint habe, fragte Mag. Traxler. Das sei nur eine momentane Vermutung aus seinem Bauch heraus gewesen, sagte der Zeuge.

Ob ein Bach in der Nähe seiner Schweinefabrik sei, fragte Mag. Traxler und spielte auf die Frage an, ob die Befreiung Durst bei den Schweinen erzeugt haben könnte. Ja, sagte der Zeuge, ca. 250 m entfernt sei ein Bach.

Im Polizeibericht stünde, der Zeuge habe angegeben, dass die freilaufenden Schweine eine Maschine beschädigt hätten, sagte Mag. Traxler. Das sei nur sein erster Eindruck gewesen, sagte der Zeuge, aber das sei falsch gewesen.

Ob die Tiere auf der Wiese in Panik und Stress gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Draußen habe es weder Panik noch Stress gegeben, gab der Zeuge zu, aber bei den Schweinen, die wieder in die Tierfabrik getrieben worden sind, schon.

Bei seiner ersten Einvernahme habe er angegeben, dass er die Schweine wieder in alle ihre Buchten habe treiben können, dass also die alte Stallordnung wieder hergestellt worden sei, sagte Mag. Traxler. Bei der zweiten Einvernahme habe er aber gesagt, dass die Schweine gekämpft hätten, weil sie in falschen Buchten gewesen seien. Es sei nicht zu 100% möglich gewesen, die Schweine in ihre Buchten zurück zu bringen, sagte der Zeuge. Er habe nicht mehr gewusst, welches Schwein aus welcher Bucht stamme.

Mag. Traxler legte dann eine Tierarztrechnung vor. Auf der war auch eine Behandlung angeführt, die bereits vor der Befreiung stattgefunden habe. Das sei möglich, meinte der Zeuge, der Tierarzt würde öfter behandeln. Das sei aber im Widerspruch zur Schadensmeldung, sagte Mag. Traxler. Ob er das nachvollziehen könne, fragte jetzt die Richterin. Nein, das könne er jetzt nicht, sagte der Zeuge. Der Gerichtsdiener fand dann, dass wenn man die früheren Tierarztkosten von den Brutto-Beträgen abziehen würde, diese die richtige Summe ergeben würden.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Welches Gewicht ein Schwein brauchen würde, damit die Schlachtung durchgeführt werde, fragte Mag. Bischof. Etwa 120 kg Lebendgewicht, sagte der Zeuge. Bei wie vielen Tieren habe sich dieser Zeitpunkt wie lange verzögert, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, gab der Zeuge an. Was der Zeuge mit dem Begriff schlechte Futterverwertung in seiner Schadensmeldung gemeint habe, fragte Mag. Bischof. Man habe die Tiere länger füttern müssen, sagte der Zeuge. Was in seiner Schadensmeldung 2 verletzungsbedingt verendet und 4 vorzeitig geschlachtet gemeint gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Die letzten 4 seien auch verletzt gewesen, sagte der Zeuge.

Fragen von DDr. Balluch zum Modus Operandi der Tat

DDr. Balluch fragte ob es Demonstrationen des VGT oder anderer TierschützerInnen gegen seinen Betrieb gegeben habe. Das verneinte der Zeuge. Ob ihm jemand eine Frist gesetzt hätte, ob es überhaupt eine Kampagne gegen ihn gegeben habe, ob es zu home demos oder Aktionen des zivilen Ungehorsams gekommen sei, fragte DDr. Balluch. Alles wurde vom Zeugen verneint. Ob sein Betrieb am Internet als Ziel genannt worden sei, fragte DDr. Balluch. Davon sei ihm nichts bekannt, meinte der Zeuge. Ob es Flugblätter gegen seinen Betrieb gegeben habe, fragte DDr. Balluch weiter. Bürgerinitiativen hätten Ende der 1990er Jahre Flugblätter gegen seinen Betrieb verteilt, meinte der Zeuge. Doch da griff die Richterin ein, offenbar mit der Befürchtung, noch mehr mögliche Verdächtige in das Verfahren einbeziehen zu müssen, und sagte, er solle nur Flugblätter von Gruppen angeben, denen es um Tierschutz ginge. Aber auch solche Gruppen, denen die Umweltbelastung ein Anliegen sei, hätten eine Kampagne und in deren Rahmen die Befreiung durchführen können, meinte DDr. Balluch, aber die Richterin bestand auf der Beantwortung durch den Zeugen. Nein, sagte dieser, Flugblätter von TierschützerInnen habe es nie gegeben.

Der Staatsanwalt gebe aber alle diese Charakteristika als Hinweise für die kriminelle Organisation an, sagte DDr. Balluch. Er solle nur fragen und nicht kommentieren, rügte die Richterin.

EinzeltäterInnen und Gewichtszunahmen

Ob er Gründe wüsste, warum es sich nicht um einen Einzeltäter gehandelt haben könne, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge ausweichend. Ob er ausschließen könne, dass es sich um einen Einzeltäter gehandelt haben könne, fragte DDr. Balluch nach. Der Zeuge habe bereits geantwortet, sagte die Richterin drohend, und meinte, dass DDr. Balluch das zu akzeptieren habe, weil ihm sonst das Fragerecht genommen würde.

Ob er die Freilandhaltung von Schweinen kennen würde, fragte DDr. Balluch. Nein, meinte der Zeuge. Ob er wisse, dass in der Freilandhaltung die Gewichtszunahmen geringer seien, als in der Tierfabrik, fragte DDr. Balluch. Das sei ihm bekannt, gab der Zeuge zu. Ob sich dadurch nicht die geringere Gewichtszunahme der kurz in Freiheit lebenden Schweine erklären lasse und ob das nicht dann ein Zeichen sei, dass es den Tieren besser ginge, wenn sie geringere Gewichtszunahmen hätten. Diese Fragen ließ die Richterin aber nicht mehr zu und gab das Fragerecht an Faulmann weiter.

Fragen von Faulmann zu den Zuständen in der Schweinefabrik

Faulmann fragte dann, wie viele Tiere frühzeitig in seinem Betrieb sterben würden. Dazu zeigte er Fotos vom Inneren der Schweinefabrik. Diese seien nicht Inhalt des Aktes, würden auch nicht aufgenommen und auf sie dürfe daher nicht verwiesen werden, rief die Richterin dazwischen. Mag. Hnat hielt die Fotos in die Höhe und zeigte sie dem Gerichtssaal. Man sah Mülltonnen, die mit toten Schweinen überquollen. Das sei nicht Inhalt des Aktes, sagte die Richterin noch einmal. Das sei der Inhalt seiner Mülltonnen, sagte Mag. Hnat trocken.

Faulmann beantragte die Aufnahme der Fotos in den Akt. Sie würden die Mülltonnen dieser Schweinefabrik zeigen, wie sie über die Jahre ausgesehen hätten. Ob es Ausfälle in seinem Betrieb gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, aber nicht in dem Ausmaß wie nach der Befreiung, d.h. die drei toten Schweine.

Er habe die Rangkämpfe von neu zusammengepferchten Schweinen als Grund für Verletzungen genannt, sagte Faulmann. Ob nicht auch die Schweine auf dem Tiertransport zum Schlachthof fremd zusammengedrängt würden. Sobald die Schweine auf einem Tiertransporter seien, würden sie nicht mehr kämpfen, behauptete der Schweinefabriksbesitzer. Er wisse das, weil er auch ein Tiertransportunternehmen betreibe.

Ob er ein Stallbuch führe, in dem stehe, welches Schwein aus welcher Bucht stamme, fragte Faulmann. Er führe ein Stallbuch und einen Sauplaner, sagte der Zeuge. Aber trotzdem könne er nicht nachvollziehen, welches Schwein aus welcher Bucht stamme. Faulmann beantragte, diesen Sauenplaner in den Akt aufzunehmen, zum Beweis, dass die Schadensaufstellung nicht stimme. Die Richterin behielt sich ihre Entscheidung zu diesem Antrag vor.

Fotos der toten Schweine vor der Befreiung

Faulmann legte dann die vier Fotos, die mit dem Bekennerschreiben zur Schweinebefreiung veröffentlicht worden waren, vor. Sie zeigte lauter verletzte und drei tote Tiere. Ob Verletzungen und ein totes, angebissenes Ferkel vor der Befreiung in seinem Betrieb vorhanden gewesen seien, fragte die Richterin. Er könne das ausschließen, sagte der Zeuge. Die Richterin fragte den Zeugen, ob er überhaupt auf Fotos seine Schweine erkennen würde. Nein, sagte dieser. Man sehe aber zum Teil auch seinen Betrieb auf den Fotos, bemerkte Faulmann. Anwalt Dr. Karl fragte, warum man dem Zeugen nicht jetzt die Fotos zeigen könne, der Staatsanwalt habe auch Fotos gezeigt.

Dann endlich, nach langem Hin und Her, nahm die Richterin die Fotos in den Akt auf, betonte aber, das Gericht könne nicht feststellen, ob diese Fotos authentisch seien. Faulmann betonte, dass zwei der vier Fotos bereits im Akt seien und nannte die Stelle. Die Richterin zeigte dann dem Zeugen die Fotos und fragte ihn, ob er seinen Betrieb erkenne. Auf zwei der Fotos sei sein Betrieb zu erkennen, sagte der Zeuge. Auf einem dieser zwei Fotos seien zwei tote Ferkel zu erkennen, eines davon angebissen, bemerkte die Richterin. Das seien die beiden toten Ferkel, die er vor der Tür gefunden habe, sagte der Zeuge. Die Richterin fand das seltsamerweise nicht erstaunlich. Die Fotos waren ja vor der Befreiung aufgenommen worden, und die Ferkel waren da bereits tot!

Man sehe auch Verletzungen an anderen Schweinen, bemerkte Faulmann. Warum es da Verletzungen gebe, fragte die Richterin. Das komme immer wieder vor, sagte jetzt der Zeuge. Die Richterin zeigte dem Zeugen dann zwei Fotos mit verletzten Tieren. Das müsse nicht auf seinem Betrieb sein, sagte der Zeuge, es sei kein Bauelement zu sehen.

Man könne drei tote Schweine auf den Fotos sehen, sagte Faulmann. Ob es sich da um die drei toten Schweine handle, von denen der Zeuge gemeint habe, sie seien durch die Befreiung gestorben. Er könne nur zwei dieser toten Schweine wieder erkennen, meinte der Zeuge, das dritte könne auch von einem anderen Betrieb stammen.

Zur Schadensmeldung

Faulmann legte dann einen Bericht des niederösterreichischen Schweinezuchtverbandes zum Schaden durch diese Schweinebefreiung vor. Darin würden wieder andere Zahlen verletzter Tiere stehen, sagte er. Ob er diesen Bericht kenne, fragte die Richterin. Den habe er selbst beantragt, meinte der Zeuge. Er stamme aus dem Selektionsprotokoll. Von diesem Zuchtverband käme jedes Monat eine Person zur sogenannten Selektion zu seinem Betrieb. Das stünde dann alles im Sauenplaner. Die Richterin meinte dann, es solle eine Pause geben. Die AnwältInnen fragten, ob das die Mittagspause sei. Die Länge der Mittagspause hänge davon ab, wie viele Fragen die Verteidigung noch stellen wolle, sagte die Richterin.

Pause 12:40 Uhr – 12:54 Uhr.

Nach der Pause bestand Mag. Bischof darauf, dass die Aussage der Richterin, die Länge der Mittagspause hänge davon ab, wie lange die Verteidigung ihr Fragerecht noch ausüben wolle, wörtlich ins Protokoll aufzunehmen sei.

Faulmann wies dann wieder auf die Tierarztrechnung hin und fragte den Zeugen, ob sich diese Rechnung auf beide seine Schweinefabriken beziehe, wo er doch zwei solche Fabriken besitze. Dieses Faktum war bis jetzt noch nicht erwähnt worden. Ja, sagte der Zeuge überraschender Weise.

Ob er sich bei dieser Befragung als Angeklagter fühle, fragte die Richterin dazwischen. Ich finde das lächerlich, was ich gefragt werde, antwortete der Zeuge nicht so, wie das die Richterin intendiert hatte.

Wieder Konflikt mit dem Privatbeteiligten

Mag. Hnat wollte dann zur polizeilichen Einvernahme fragen, aber die Richterin fragte dazwischen, ob der Zeuge sich daran erinnern könne, und schüttelte dabei selbst suggestiv den Kopf. Nein, sagte der Zeuge erwartungsgemäß. Die Richterin mahnte Mag. Hnat dann, er solle nur relevante Fragen stellen. Mag. Hnat sagte dann, der Privatbeteiligtenvertreter würde einfach dreinreden und ihn in seinem Fragerecht behindern. Der Privatbeteiligtenvertreter schrie dann ohne Mikrophon, er habe dem Zeugen empfohlen, erst zu antworten, wenn die Richterin die Frage für relevant erachte. Die Richterin ermahnte dann Mag. Hnat und den Privatbeteiligtenvertreter.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl fragte dann, wie der Satz in der Schadensaufstellung zu verstehen sei, dass 8 Tiere wegen zu langsamer Gewichtszunahme ausgeschieden worden seien. Beantworten Sie das dem Diplomingenieur, der Assistent an der Technischen Universität war, damit er es auch versteht, sagte die Richterin ironisch. Diese Tiere seien als Zuchttiere ausgeschieden, sagte der Zeuge, sie seien dann in die Mast überstellt und bis zum Schlachtgewicht gefüttert worden.

Er habe die üblichen Ausfälle bei der Zucht mit 6 in dieser Periode angegeben, stellte DI Völkl fest, aber nicht für die Mast. Er wisse nicht wie viele Tiere in der Mast sterben würden, sagte der Zeuge.

Was das bedeuten würde, wenn Schweine am Schlachthof ausgeschieden würden, fragte DI Völkl. Wenn die Untersuchungskosten wegen einer Krankheit teurer wären, als die Gewinne durch die Schlachtung, dann würden die Schweine nicht geschlachtet sondern kämen in die Tierkörperverwertung.

Ob er ausschließen könne, dass die von ihm genannten Schäden seit der Befreiung auch ohne diese Aktion aufgetreten wären. Nein, sagte der Zeuge überraschender Weise. Und ob er ausschließen könne, dass die drei toten Schweine auch ohne die Befreiungsaktion gestorben wären, fragte DI Völkl. Ja, sagte diesmal der Zeuge bestimmt. Woran er erkennen würde, dass diese Tiere nicht sowieso gestorben wären, fragte DI Völkl nach. Er wisse auch nicht, ob er morgen noch lebe, sagte der Zeuge dazu. Die Richterin unterband weitere Fragen.

Fragen von Harald Balluch

Ob man die Schweine außerhalb seines Betriebes riechen könne, wenn man z.B. mit dem Fahrrad vorbeifahre, fragte Balluch. Nicht immer, antwortete der Zeuge kryptisch.

Ob die Schwänze seiner Schweine kupiert würden, fragte Balluch. Das sei irrelevant, meinte die Richterin. Ob er bei der Befreiung verletzte Schwänze gesehen habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob auf den Fotos Schweine mit kupierten Schwänzen zu sehen seien, schaltete sich Dr. Karl ein. Immer wieder würde man auf seinem Betrieb die Schwänze kupieren, meinte der Zeuge. Das komme vor, um Probleme am Betrieb in den Griff zu bekommen. Die Richterin wollte diese Frage eigentlich nicht zulassen, aber Balluch und Dr. Karl führten aus, dass einerseits das Wohlergehen der Schweine für die Beurteilung der inkriminierten Tierquälerei durch die Befreiung relevant sei und andererseits eine EU-Regelung vorschreibe, dass nur Tiere, die bereits durch Bisse und Kämpfe Probleme hätten, die Schwänze kupiert bekommen würden.

Ob auch die Zähne abgeschliffen würden, fragte Balluch. Das sei irrelevant, meldete sich die Richterin einmal mehr. Nein, sagte der Zeuge dazwischen. Ob seine Schweine kastriert würden, fragte Balluch weiter. Das sei irrelevant, meinte die Richterin. Alles werde kastriert, sagte der Zeuge. Die Richterin fragte den Zeugen dann, ob er diese Fragen für relevant halte.

Klarstellung zu den toten Schweinen auf den Fotos

DDr. Balluch ergriff dann wieder das Wort und fragte den Zeugen, ob er erkenne, wo in seinem Betrieb sich die beiden toten Schweine auf den Fotos befinden würden. Er meinte dazu, diese lägen vor dem Ausgangstor. Wo er sie denn tot gefunden habe, fragte DDr. Balluch. Wenige Meter weiter außerhalb der Tür, meinte der Zeuge. Ob er sie dann, nachdem er sie gefunden hatte, wieder in seinen Betrieb gebracht hätte, fragte DDr. Balluch. Nein, natürlich nicht, meinte der Zeuge. Ob er sich erklären könne, wie die beiden Schweine an den auf dem Foto gezeigten Ort gekommen seien, fragte DDr. Balluch. Nein, meinte der Zeuge, das sei ihm völlig unerklärlich. Das beweise, sagte DDr. Balluch, dass die beiden Schweine schon vor der Befreiung tot gewesen sein müssten. Nach der Befreiung seien sie jedenfalls nicht mehr an der fotografierten Stelle gelegen. Die Richterin schien das nicht ganz zu verstehen und sagte, das sei nur DDr. Balluchs Meinung.

Mittagspause 13:34 Uhr – 14:22 Uhr.

Die PolizeischülerInnen kamen von der Mittagspause nicht mehr zurück. Nach der Mittagspause fragte die Richterin noch einmal Faulmann, woher er eigentlich diese Fotos habe. Offenbar war ihr in der Pause doch aufgefallen, dass hier ein echter faktischer Widerspruch bestand. Vier Fotos seien im Anhang des Bekennerschreibens gewesen, meinte Faulmann, wie das im Akt angegeben sei. Im Akt fänden sich allerdings nur zwei dieser Fotos abgebildet.

Einvernahme der Sachverständigen Dr. Blümelhuber zur Stimmvergleichsanalyse

Die Sachverständige Dr. Friederike Blümelhuber sprach über eine Stimmvergleichsanalyse aus einem Beitrag im deutschen TV-Sender Pro 7 aus dem Jahr 1997 zur Befreiung von Nerzen. Sie habe 3 Tonspuren von dem Videoband und eine Telefonaufnahme von Jürgen Faulmann und der Achtbeschuldigten von der BaT erhalten. Ihre Fragestellung sei gewesen, ob die in dem TV-Beitrag gebrachten Stimmen mit Faulmann oder der Achtbeschuldigten übereinstimmen würden.

Die menschliche Stimme überdecke den Frequenzbereich von 20 – 8000 Herz. Das Ohr könne Töne von 20 – 20.000 Herz wahrnehmen. Am Telefon würden nur Töne zwischen 300 und 3400 Herz übertragen.

Sie habe in einem Vorverfahren die Stimmen von Faulmann und der Achtbeschuldigten mit den Stimmen auf dem TV-Beitrag verglichen und die Achtbeschuldigte sofort ausschließen können. Sie habe dabei aber gefunden, dass sie Faulmann nicht ausschließen könne. Sie habe dann Software eingesetzt, die man für das Sprachlernen verwende. Dabei würde die akustische Energie in verschiedenen Frequenzbereichen vermessen. Die Zuordnung sei dann möglich, aber nicht eineindeutig. Faulmann habe eine Stimmaufnahme verweigert. Ansonsten hätte man die gleichen Vokale im gleichen Frequenzbereich vergleichen könne. Da sie nur auf das Telefon angewiesen war, könne sie nur sagen, Faulmann sei mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dem TV-Beitrag zu hören.

Die Richterin fragte dann Faulmann wie bereits in seiner Einvernahme, warum er die Stimmabgabe verweigert habe. Die SOKO wolle nur Belastendes sammeln, aber Entlastendes lasse sie sowieso verschwinden, meinte dieser. Auch die Achtbeschuldigte habe eine Stimmabgabe verweigert. Abgesehen davon habe ihm sein Anwalt das geraten.

Der Staatsanwalt fragte dann, ob die Stimme auf dem Video verzerrt sei. Nein, antwortete die Sachverständige.

Fragen der Verteidigung

Welchen Frequenzbereich die Tonspur hätte, fragte Mag. Traxler. Das habe sie nicht überprüft, gab die Sachverständige zu, aber er sei wahrscheinlich größer als der vom Telefon.

Mag. Hnat wandte ein, dass das Tonband bereits 13 Jahre alt sei, ob das nicht dessen Qualität vermindere. Schon, meinte die Sachverständige, aber die Qualität sei dennoch recht gut gewesen. Ob die Qualität objektiv bestätigt worden sei, fragte DI Völkl. Akustik sei immer subjektiv, sagte die Sachverständige. Alle Feinheiten seien ihrem Eindruck nach zu hören gewesen. Das Gericht wisse nicht, wo die SOKO das aufgenommene VHS-Band herhabe, sagte die Richterin. Ob an dem Tonband der Ton manipuliert worden sei, fragte DI Völkl. Das sei nicht auszuschließen, meinte die Sachverständige, aber sie habe nichts davon bemerkt. Woher sie wisse, dass die Stimme nicht verzerrt gewesen sei, fragte DI Völkl. Dazu würde man doch eine Referenz benötigen. Eine Verzerrung sei zu hören, meinte die Sachverständige, ihre subjektive Wahrnehmung sei gewesen, dass nichts verzerrt gewesen sei.

Da schaltete sich der Staatsanwalt ein und sagte, das VHS-Band sei vom Pelzfarmer im Juli 1997 der Polizei übergeben worden. Es sei eine Aufnahme des deutschen Pro 7 Senders gewesen.

Ob sich die Stimme nicht mit der Zeit verändere, fragte DI Völkl. Faulmanns Referenzstimme am Telefon stamme immerhin aus einer Zeit 13 Jahre nach der Aufnahme. Die Stimme verändere sich in der Pubertät sehr stark, bleibe dann aber lange gleich, bis die Sprechorgane altern würden. Dann käme es zu einer Änderung, die aber geringer sei, als in der Jugend.

Dr. Stuefer fragte dann, ob Rauchen einen Einfluss auf die Stimme haben könne. Ja, sagte die Sachverständige, neben dem Alter und der Pubertät auch Krankheiten.

Zuletzt meinte DI Völkl, sie habe von allen möglichen Frequenzbereichen nur einen mit der Software verglichen, weil am Telefon keine weiteren Frequenzen zu hören seien. Das sei richtig, meinte die Sachverständige. Das sei eine wesentliche Einschränkung, weshalb sie sich in ihrem Urteil nicht sicher sein könne.

Seltsamer Weise wurde das Video vom TV-Beitrag aber nicht vorgespielt, sodass die BeobachterInnen überhaupt nicht entscheiden konnten, in wie weit dieser Fernsehbeitrag für den Angeklagten belastend sein könnte, würde sich seine Stimme tatsächlich darauf befinden.

Stellungnahmen von DDr. Balluch zur Nerzbefreiung

Zuletzt wurde den Angeklagten die Möglichkeit gegeben, zu den heutigen ZeugInnen Stellung zu nehmen. DDr. Balluch sagte zu den Nerzbefreiungen, dass sie 1990, 1994, 1996 und 1997 stattgefunden hätten. Zu dieser Zeit sei aber niemand der Angeklagten, mit Ausnahme von Faulmann, der bereits 1996 aktiv wurde, im Tierschutz in Österreich aktiv gewesen. Der Pelzfarmer habe von einer Kampagne der Vier Pfoten gesprochen, die bereits 1988 eingesetzt habe. Nur die Vier Pfoten hätten gegen diese Pelzfarm demonstriert und Protestkarten versandt. Niemand der Angeklagten und auch nicht der VGT hätten je dort demonstriert. Der Pelzfarmer sei auch sicher gewesen, dass die Vier Pfoten für die Nerzbefreiung 1996 verantwortlich seien und hätte angegeben, dass die TäterInnen 1997 auf die gleiche Weise eingedrungen seien. Damals habe er auch die Vier Pfoten für die Befreiung 1997 verantwortlich gemacht. Erst im Jahr 2009, 12 Jahre später, habe er plötzlich und ohne Grund den VGT verdächtigt.

Auch aus der Gruppe junger Leute, die er vor der Befreiung in der Nähe seiner Pelzfarm gesehen haben will, habe er niemanden der Beschuldigten erkannt.

Es sei also völlig unverständlich, warum der Staatsanwalt davon ausginge, es handle sich bei der Nerzbefreiung 1997 – die einzige, die im Strafantrag inkriminiert sei – um eine Straftat einer kriminellen Organisation, und warum diese kriminelle Organisation ausgerechnet die Angeklagten umfasse, insbesondere da Faulmann zu dieser Zeit nicht für die Vier Pfoten aktiv gewesen sei.

Dann erinnerte DDr. Balluch daran, dass der Pelzfarmer angegeben habe, seine Farm sei von der Straße aus klar zu erkennen gewesen. Also hätten auch ohne Zweifel die von der Richterin so titulierten ausgeflippten Einzeltäter für die Nerzbefreiung verantwortlich sein können. Immerhin habe er, DDr. Balluch, der Richterin bereits den Zeitungsbericht einer Hasen- und Wachtelbefreiung vorgelegt, bei denen nachgewiesen war, dass es sich um EinzeltäterInnen handelte, die nicht mit dem Tierschutz in Verbindung standen.

Zuletzt betonte DDr. Balluch, dass er persönlich in die Verhandlungen um ein Pelzfarmverbot eingebunden gewesen sei. Und daher wisse er aus erster Hand, dass dieser Pelzfarmer 4,7 Millionen Schilling als Kompensation für die Schließung seiner Pelzfarm erhalten habe. Er habe dabei aber auch unterschreiben müssen, dass er in Österreich keine weitere Pelzfarm betreibe und hier auch nicht sein Wissen über die Pelztierzucht weitergeben werde.

Stellungnahme von DDr. Balluch zur Schweinebefreiung

Zur Schweinebefreiung führte DDr. Balluch an, dass der vom Staatsanwalt für die angebliche kriminelle Organisation angegebene Modus Operandi, an dem ihre Straftaten zu erkennen seien, hier nicht zu finden sei. Es habe weder eine Kontaktaufnahme, noch eine Fristsetzung, oder eine Kampagne, oder Demonstrationen, oder home demos, oder Aktionen des zivilen Ungehorsams oder eine Beschreibung am Internet als Kampagnenziel oder Flugblätter gegen diese Schweinefabrik gegeben. Wieso das also als Tat einer kriminellen Organisation angeführt werde, bleibe ein Rätsel.

Das umso mehr, da aus der Schilderung des Vorgehens ein Einzeltäter nicht nur nicht auszuschließen, sondern nachgerade wahrscheinlich sei. Es sei leicht möglich gewesen, alleine in kurzer Zeit alle Türen zu öffnen. Zusätzlich sei der Betrieb direkt neben einem Radweg gewesen und daher vielen Personen bekannt. Die These des ausgeflippten Einzeltäters könne also auch hier zutreffen. Was er mit dem ausgeflippten Einzeltäter eigentlich meine, fragte die Richterin. Er beziehe sich dabei auf die Aussage der Richterin, dass es sich um eine Person handle, die in Eigeninitiative aktiv würde und keinen direkten Kontakt zu Tierschutzorganisationen habe. Selbst das Bekennerschreiben würde dieser These nicht widersprechen. Die Radgruppe von Faulmann sei ja etwa 15 Personen groß gewesen und habe gemeinsam diese Schweinefabrik gesehen und durch die Fenster und ein offenes Tor hinein geschaut. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin dieser Gruppe käme also auch in Frage, des Nachts wiedergekommen zu sein, die Schweine befreit und ein Bekennerschreiben dazu verschickt zu haben. Dass die Radgruppe nicht bereits am Nachmittag gemeinsam die Schweine befreit haben könne, sei einerseits durch die am Ort gefundenen Reifenspuren und andererseits durch die mit dem Bekennerschreiben mitgeschickten Fotos bewiesen, die die freien Schweine in der Nacht zeigen würden.

Dass das Bekennerschreiben zuletzt auf englisch auf einer amerikanischen Webseite erschienen sei, sei überhaupt nicht verwunderlich. Diese Webseite würde ja, wie in sozialen Bewegungen üblich, von einer Einzelperson betrieben, die ihre Informationen selbst aus dem Internet bezieht, ohne irgendwelche TäterInnen zu kennen. Wenn also einmal ein Bekennerschreiben im Umlauf sei und in Tierschutzkreisen Verbreitung finde, dann würde es früher oder später auch auf Englisch auf dieser Webseite landen. Die These, es habe ein unabhängiger Einzeltäter gehandelt, das Bekennerschreiben an ihm unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen oder Vereine verschickt, von dort sei es verbreitet worden und zuletzt, ohne direkten Kontakt, auf der amerikanischen Webseite gelandet, würde also den Vorfall erklären, ohne auch nur irgendwie auf eine Organisation Bezug zu nehmen. Für eine Befreiung dieser Art ohne jede Kampagne, sei in jedem Fall keinerlei Organisationsstruktur notwendig. Darauf gebe es keinen Hinweis.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann wies darauf hin, dass in den Aussagen des Schweinefabriksbesitzers und den Polizeiberichten und Schadensmeldungen sowohl die Anzahl der betroffenen Tiere, als auch die Schadenshöhen variieren würden. Sie seien daher nicht nachvollziehbar. Er könne ein Gutachten des Universitätsprofessors der Wiener Veterinärmedizinischen Universität Dr. Loupal vorlegen, laut dem die auf den Fotos gezeigten Schweine schon lange tot seien. Er werde dieses Gutachten bei der Diskussion des Sachverständigen-Gutachtens zur Tierquälerei vorlegen.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Der Pelzfarmer habe angegeben, er sei am Telefon als Schweinehund beschimpft worden. Das sei unglaubwürdig, weil TierschützerInnen ein derartiges Schimpfwort, das tierbeleidigend sei, nicht verwenden würden.

Dass die befreiten Nerze unterkühlt gewesen seien, halte er für absurd. Diese Pelztiere würden in Käfigen im Freien gehalten.

Zur Schweinebefreiung meinte Mag. Hnat, dass Tierarztkosten auf Tierfabriken völlig normal seien. Es würden jeden Tag tote Tiere anfallen. Aus den Rechnungen ginge hervor, dass der Schweinefabriksbesitzer alle Tierarztrechnungen seiner beiden Betriebe ersetzt bekommen wolle.

Stellungnahme von Chris Moser

Moser meinte zum heutigen Tag, dass er mit keinem der Vorfälle zu tun habe. Er wolle aber schon betonen, dass er es absolut schockierend finde, womit die beiden Herren ihr Geld verdienen würden. Er halte ihre Aussagen auch für unglaubwürdig.

Stellungnahme von DI Völkl

DI Völkl nutzte dann seine Redezeit, um Anträge an die Richterin zu stellen. Er bitte darum, dass die Richterin die Angeklagten nicht mehr verhöhne, wie sie das mit ihm heute gemacht habe. Er beantrage auch, dass die Richterin die Angeklagten nicht laufend unterbrechen, sondern sie ihre Fragen stellen lassen solle. Und er weise darauf hin, dass arbeitsrechtlich sehr wohl entsprechende Pausen vorgesehen seien und daher die Richterin nicht mit der Verkürzung der Mittagspause drohen solle, nur weil die Angeklagten ihr Fragerecht ausüben würden.

Dazu sagte die Richterin, dass sie DI Völkl nicht verhöhnt habe. Sie habe lediglich darauf hingewiesen, dass er Universitätsassistent gewesen sei. Damit bewies die Richterin allerdings, dass sie sehr genau wusste, auf welche ihrer Äußerungen sich der Antrag von DI Völkl bezog.

Dann sagte die Richterin noch, dass die Angeklagten keine Angestellten seien und daher für sie das Arbeitsrecht keine Geltung habe.

Stellungnahme von David Richter

Richter schloss sich in allem seinen Vorrednern an und bezog sich damit eindeutig auch auf die Anträge von DI Völkl. Dann betonte er noch, dass das Tierleid in den Fabriken des Pelzfarmers und des Schweinehalters offensichtlich sei. Das angebliche Leid bei einer Befreiung müsse zu dem alltäglichen Leid in den Tierfabriken in Beziehung gestellt werden.

Stellungnahme von Monika Springer

Auch Springer schloss sich ihren Vorrednern 100% an. Und dann sagte sie noch, dass sie wieder einmal mit dem am heutigen Tag Angesprochenen nichts zu tun gehabt habe.

Stellungnahme von Harald Balluch

Auch Balluch schloss sich seinen VorrednerInnen an. Auch er sehe keinen einzigen Hinweis darauf, dass beide heute angesprochenen Straftaten von einer Organisation ausgeführt worden seien. Weder er noch der VGT hätten mit beiden auch nur irgendetwas zu tun gehabt, direkt nicht und auch nicht organisatorisch. Ihm sei auch aufgefallen, dass der Pelzfarmer bemüht gewesen sei zu vertuschen, dass er der letzte Pelzfarmer Österreichs gewesen sei.

Frage der Richterin an DDr. Balluch

Am Ende des Tages zeigte die Richterin noch eine Anzeige gegen DDr. Balluch vor. Darin wurde gesagt, DDr. Balluch habe in einer Fernsehsendung über Filmaufnahmen in zwei Schweinefabriken gesprochen und sich zu diesen Taten bekannt. Dabei wurde nicht spezifiziert, um welche Taten es sich gehandelt haben solle. Die Amtstierärztin, so stand weiter in dem Polizeibericht, habe keine Gesetzesübertretung in den Betrieben gefunden. Was er dazu sage, fragte die Richterin.

Der VGT habe diese Filme zugespielt bekommen, sagte DDr. Balluch. Beide Filme hätten nichts mit den heute angesprochenen Straftaten zu tun, sondern würden sich auf ganz andere Schweinefabriken beziehen, was die Richterin nicht bestritt. Er habe, auf Frage des Moderators, lediglich gesagt, dass er in Kauf nehme, dass diese Filme durch unerlaubtes Betreten einer Tierfabrik, also durch eine mögliche zivilrechtliche Rechtsverletzung, erstellt worden seien. Das hieße aber nicht, dass er oder der VGT diese Filme gedreht hätten.

Dass die Amtstierärztin die Anzeigen nicht bestätigt habe, wundere ihn nicht, führte DDr. Balluch aus. Erstens würde es auch legale Tierquälerei geben, weil die Zustände auch in legalen Tierfabriken eine große Qual für die Tiere seien. Und zweitens hätten die AmtstierärztInnen oft ein Abhängigkeitsverhältnis zu den großen Tierfabriken und könnten daher nicht als unabhängig gesehen werden. In den genannten Fabriken habe es eindeutige Gesetzesverletzungen zu Lasten der Schweine gegeben.

Ende 15:35 Uhr.

5 Kommentare

Die Richterin hat die Rolle des Anklägers übernommen; Balluch die Rolle der Richterin; Justiz, SOKO und Gesetzgeber sind angeklagt – und auch fast die ganze Gesellschaft, sowie alle Zeugen der Anklage: Die Richterin stellte dann fest, dass sich der Pelzfarmer durch die Befragung seitens der Verteidigung wie ein Angeklagter fühle. Was für ein erstaunliches Rollenspiel!

Vielleicht könnte die Richterin und der Staatsanwalt sich im Internet einmal die Videos vom Schweinezüchter Entenfellner ansehen. Seit Monaten bemühe ich mich personlich beim Gesundheitsministerium, Verband der Schweinezüchter, Landeshauptman Pröll, Ombudsfrau Giefing, sämtlichen Justizsprecher aller Parteien um eine Stellungnahme wie es solche Aufnahmen und Berichte über eine Schweinezucht geben kann ohne das die dafür zuständige Gesetze exekutiert werden.
Keine Antwort – wie kommt es, dass dieses Thema ständig totgeschwiegen wird? Hat man Hoffnung das die Kritiker aufgeben? Schlechte Nachricht – ich persönlich werde nicht aufgeben. Meine Forderung für sämtliche Tierhaltungsbetriebe – ein unabhängiger Tierarzt mit einem Tierschützer macht unangemeldete Kontrollen in den Betrieben. Gutes Beispiel dafür ist wie es auch gehen kann bei der eingeführte Kontrolle der Eierkennzeichnung.

Auch die Justizsprecher der SOZIS und GRÜNEN haben nicht dazu Stellung genommen?

http://kurzurl.net/operationSpring2

ein unabhängiger Tierarzt mit einem Tierschützer macht unangemeldete Kontrollen in den Betrieben. Gutes Beispiel dafür ist wie es auch gehen kann bei der eingeführte Kontrolle der Eierkennzeichnung.
Diese Feststellung ist leider falsch: die Rückverfolgbarkeit von Eiern anhand der Nummer ist für Konsumenten nicht gegeben. Unangemeldete Stichprobenkontrollen von Tierschützern, für die diese in diesem Hexenprozess sogar angeklagt sind, ergeben schlimmere Zustände als in den 90er Jahren und die Amtstierärzte sind Handlanger der Tierquäler!!! Siehe z.B. http://www.vier-pfoten.at/website/output.php?id=1237&idcontent=2999&language=1