Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 26. Tag

Mittwoch 19. Mai 2010

Inhalt:

Der heutige Tag bot eher weniger aufregende Momente. Die Stimmung der Richterin, die aufgrund der Machtverhältnisse natürlich den Prozesstag bestimmt, war weder auffällig aggressiv noch betont freundlich. Heute lieferte auch kein SOKO-Mitglied fragwürdige Aussagen. Am spannendsten gestaltete sich noch die Einvernahme des LVT Beamten Kurt Friedrich, der einerseits gegen militanten Tierschutz ermitteln wollte, andererseits aber Militanz schon beim Übertreten von Verwaltungsgesetzen ansiedelte. Für ihn sind Aktionen des zivilen Ungehorsams – er zählte sogar völlig friedliche Besetzungen des Büros des Landeshauptmanns von Niederösterreich, eines Tierversuchslabors, der Bundeszentrale der ÖVP und eines Grazer Magistratsamts – und genehmigte und unangemeldete Demonstrationen ausreichend, Personen oder Organisationen als militant anzusehen. Diese weitreichende Definition eines Begriffs, der aber bei den Ämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung das entscheidende Kriterium ist, um den Verfassungsfeind zu erkennen, stimmt nachdenklich. Dann müssen auch Greenpeace und andere NGOs militant sein, genauso wie die Hainburg BesetzerInnen und die streikenden StudentInnen.

Ansonsten wurden heute ein eingeschlagenes Fenster gegen ein Lokal, in dem eine rechtsradikale Veranstaltung stattgefunden hatte, und die versuchte Flucht eines Angeklagten nach einer Einzelperson-Störaktion bei einer Modeschau von Kleider Bauer diskutiert. Beides schienen Vorfälle zu sein, die nicht wirklich Thema eines Prozesses nach § 278a sind, auch wenn man den Begriff der kriminellen Organisation sehr weit fasst.

Die Angeklagten kamen heute einige Male zu Wort. Sie konnten zwei Mal Stellungnahmen zu ZeugInnen abgeben und Beweisanträge stellen. Die Richterin war darüber ganz offensichtlich nicht erfreut. Praktisch alle Beweisanträge wurden daher auch nicht angenommen.

Heute gab ein anwesender Polizeischüler erstmals im Gespräch mit einem Prozessbeobachter offen zu, ein Polizeischüler zu sein. Die angehenden PolizistInnen würden klassenweise mit dem Bus angekarrt. Sie würden vorher nicht gefragt und seien damit einmal mehr lediglich Spielbälle der Politik, gab der befragte Polizeischüler an. Jedenfalls waren auch heute wieder etwa 40 PolizeischülerInnen anwesend, daneben gab es 15 andere ZuschauerInnen. Der Prozess begann um 9:15 Uhr, weil der Zehntangeklagte aus irgendeinem Grund Verspätung hatte.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Grazer Demonstrationen

Zunächst konnten die Angeklagten, wie es § 248 der Strafprozessordnung vorsieht, zu den Aussagen der Zeugen des vorherigen Prozesstages Stellung nehmen. DDr. Balluch kommentierte als erster die Aussagen des Grazer Streifenpolizisten zu den Kundgebungen des VGT. Der Zeuge habe ausgeführt, dass ihm keine Beschwerden über die Demonstrationen vor Kleider Bauer in Graz bekannt seien. Bei seinen Streifenfahrten habe er beobachtet, dass die DemonstrantInnen immer im zugewiesenen Bereich geblieben seien und die Auflagen eingehalten hätten.

Der Polizist habe dann auch über die Kundgebungen des VGT zu Tierschutz am Grazer Hauptplatz ähnlich positiv gesprochen. Dort seien die Kundgebungen nicht geschäftsbezogen und ebenfalls gesetzlich unauffällig. DDr. Balluch wertete das als einen klaren Beweis, dass diese Kundgebungen legal seien und sich an die Auflagen in den Kundgebungsanmeldungen orientierten. Deshalb sei es, einmal mehr, unverständlich, warum diese Demonstrationen in einem Prozess über eine kriminelle Organisation thematisiert würden. Es gebe solche Demonstrationen neben Wien und Innsbruck, wie gesagt, auch in Wr. Neustadt, Linz, Salzburg und St. Pölten, ohne dass die AktivistInnen dort verdächtigt worden seien.

Zu Funkzellenauswertungen und Alibis

Unter wiederholten Protesten der Richterin, DDr. Balluch würde nur Zeit vergeuden, indem er die Aussagen der Zeugen wiederhole, sprach dieser dann über die Funkzellenauswertung. Die Aussagen des SOKO-Mitglieds hätten einmal mehr bestätigt, dass die Polizei an Alibis nicht interessiert gewesen sei. Das zeige sich auch daran, dass die SOKO das einwandfreie Alibi von ihm, DDr. Balluch, zu einer Brandstiftung im Jahr 2000 völlig ignoriert habe. Dass es Standortdaten von überwachten Telefonen der Verdächtigen gebe, die eindeutig nachweisen würden, dass diese Personen nicht bei Tatorten waren, aber diese Daten von der SOKO bis heute nicht herausgegeben würden, sei ein Skandal der Sonderklasse.

Militant = Übertretungen des Strafrechts

Interessant sei auch die Ausführung des SOKO-Mitglieds zum so viel strapazierten Begriff der Militanz gewesen. Für ihn sei militant gleichzusetzen mit Übertretungen des Strafrechts. Das stünde aber in völligem und sogar vom Zeugen offen deklariertem Gegensatz zur Verwendung des Begriffs militant von der SOKO-Leitung. Diese sah laut Akt schon Aktionen des zivilen Ungehorsams, die lediglich Verwaltungsnormen wie ein Parkverbot verletzten, als militant an. Da dieser Begriff aber zentral für die Ermittlungen gewesen sei, immerhin nennt die SOKO die angebliche kriminelle Organisation militante Tierrechtsgruppen, sei es überraschend, dass die Definition von militant unter den SOKO-Mitgliedern so stark variiere.

Verdacht gegen DDr. Balluch und den VGT

Besonders erschütternd sei gewesen, dass die SOKO schon im Oktober und November 2007 ihn, DDr. Balluch, lediglich weil er Obmann des VGT sei, als Hauptverdächtigen geführt habe. Schon damals habe man aber die Hausdurchsuchungen und letztendlich auch die Haftbefehle geplant. Der Zeuge habe zugegeben, dass es dafür kein Indiz sondern ausschließlich Vermutungen gegeben habe. Der VGT sei als verdächtig vermutet worden, weil er angeblich militanten TierschützerInnen Unterschlupf gewähre, obwohl auch diese Aussage selbst, laut Zeugen, nichts anderes als eine Vermutung gewesen sei.

Es ergebe sich daraus das Bild, dass die Polizei zunächst den VGT und seinen Obmann als Ziel ausgewählt habe, und erst dann Straftaten gesucht habe, um diese Person und diese Gruppe zu inkriminieren. Das sei ein äußerst bedenkliches Vorgehen und lasse vermuten, dass politische Erwägungen dafür bestimmend gewesen sein müssten.

Was ist die ALF? Einzeltäter oder Organisation?

Seltsam sei auch der Widerspruch gewesen, den der Zeuge von seinem Eindruck des Phänomens ALF beschrieben habe. Einerseits, so habe der Zeuge gesagt, sei die ALF eine Geisteshaltung, andererseits eine weltweit agierende, große kriminelle Organisation. Auf diesen Widerspruch angesprochen habe der Zeuge zunächst das als Wortklauberei abgetan und zuletzt auf die SOKO-Leitung verwiesen, die darüber besser Auskunft geben könne. Dabei, so DDr. Balluch, würden zwischen einer Geisteshaltung und einer Organisation Welten liegen, insbesondere strafrechtlich mit Bezug auf § 278a.

Die Richterin habe in einer Frage an den Zeugen diesem zwei Alternativen gestellt. Eine Straftat könne von einer Organisation verübt worden sein, oder von einem ausgeflippten Einzeltäter, der niemanden im Tierschutz kenne, zu keiner Tierschutzorganisation Kontakt habe und auch nicht Internet lese. Es sei unklar, so DDr. Balluch, warum die Richterin dem Zeugen lediglich diese Alternativen gestellt habe.

Einerseits gebe es sicherlich solche ausgeflippten Einzeltäter, wie das die Richterin genannt habe. Dazu legte DDr. Balluch einen Artikel der Kleinen Zeitung von Ende April 2010 vor. Die Richterin nahm das an und las den Artikel vor. Darin stand die Geschichte von zwei Burschen, 15 und 17 Jahre alt, die offenbar spontan Hasen und Wachteln befreit hatten, um ihnen den Tod beim Schlachter zu ersparen. Sie seien aber von der Polizei ausgeforscht und wegen Einbruchs angezeigt worden. Laut Artikel habe sich dann herausgestellt, dass diese Personen keinen Kontakt zu TierschutzaktivistInnen oder Tierschutzorganisationen gehabt hätten. Das seien also, betonte DDr. Balluch nochmals, genau jene ausgeflippten Einzeltäter, die die Richterin in ihrer Frage ausschließen habe wollen.

Zusätzlich beantragte DDr. Balluch, das Gericht möge die immer noch aktive SOKO damit beauftragen, jene Jugendlichen ausfindig zu machen und als ZeugInnen zu laden, die im Jahr 2007 bei Steyr in Oberösterreich in flagranti erwischt worden seien, wie sie mehrere Hochstände umgeschnitten hätten. Auch diese Personen, so mutmaßte DDr. Balluch, würden in die Kategorie ausgeflippte Einzeltäter fallen und würden daher ein weiterer Beleg für diese Form der Einzeltäter-These sein.

Weiter wies DDr. Balluch auf einen Vorfall Mitte April 2006 in Mainz in Deutschland hin, der bereits in diesem Verfahren vom Gericht aufgezählt worden sei. Damals habe eine 21 jährige Frau eine Scheibe einer Filiale von P&C beschädigt und sei dabei von einem Privatdetektiv festgenommen und der Polizei übergeben worden. DDr. Balluch legte dazu auch einen Webseitenbericht vor, den die Richterin nicht ansehen wollte. Er beantragte dann die Einvernahme dieser Person, um zu beweisen, dass auch sie eine Einzeltäterin war und zu den hier Angeklagten keinerlei Kontakt gehabt habe. Sie sei allerdings wahrscheinlich eine Einzeltäterin einer anderen Sorte. Sie werde höchstwahrscheinlich aus dem Internet von der Kampagne gegen P&C erfahren und deshalb so gehandelt haben. Vielleicht hatte sie auch Kontakt zu Tierschutzorganisationen. Das würde aber dennoch nichts daran ändern, dass sie als Einzeltäterin zu betrachten sei. Solange sie ihre Straftat selbstständig und ohne andere zu informieren oder Hilfe von anderen zu nutzen, durchgeführt habe, müsse man sie als Einzeltäterin bezeichnen und könne sie keiner Organisation zuordnen.

Schließlich argumentierte DDr. Balluch, dass die genannten sogenannten Drohemails, die vom Zeugen angeführt worden seien, Beispiele für solche EinzeltäterInnen gewesen seien. Die Polizei habe alle vier AutorInnen in Deutschland ausgeforscht und dabei festgestellt, so habe man im Prozess erfahren können, dass sie zwar im Tierschutz aktiv und über das Internet informiert gewesen seien, aber keinerlei Kontakt zu den Angeklagten im hiesigen Prozess oder zu deren Organisationen gehabt hätten. Das ginge, laut Zeugen, einwandfrei aus den überwachten Telefon- und Emailkontakten hervor. Es wäre doch unmöglich, so argumentierte DDr. Balluch, diese Personen zusammen mit den Angeklagten einer gemeinsamen Organisation zuzuordnen, wie das offenbar die Anklage tun würde. Wenn diese EmailautorInnen die Angeklagten und ihre Organisationen überhaupt nicht kennen würden, dann könne das auch keine gemeinsame Organisation sein, auf welche Weise man auch immer diesen Organisationsbegriff definieren wolle.

Das würde auch aus der Reaktion der Wiener Staatsanwaltschaft zu den Selbstanzeigen hervorgehen, sprach DDr. Balluch weiter. Dazu legte er eine solche Strafanzeige vor und die Richterin sagte ihm, er solle sie vorlesen, nahm aber weder die Selbstanzeige noch die Niederlegung durch die Wiener Staatsanwaltschaft in den Akt auf. Diese Anzeige, so zitierte DDr. Balluch, war eine Deklaration einer Person, sich an einer Kampagne beteiligt zu haben, die erheblichen Einfluss auf Wirtschaft und Politik zu nehmen versuchte, die dem Kampagnengegner angedroht worden war, in deren Rahmen Aktionen des zivilen Ungehorsams durchgeführt worden waren, für die es auch Recherchen mit Übertretungen von zivilrechtlichen Normen gegeben hatte und bei denen auch konspirativ vorgegangen worden war. Zusätzlich hatte es für dasselbe Kampagnenziel Straftaten von unbekannten TäterInnen gegeben, was der sich selbst anzeigenden Person durchaus bewusst gewesen war, sie hatte aber dennoch nicht die Kampagne eingestellt. Diese Selbstanzeige wurde dann von der Wiener Staatsanwaltschaft niedergelegt. Als Begründung hatte die Wiener Staatsanwaltschaft angeführt, las DDr. Balluch vor, dass es nicht nach § 278a strafbar sei, wenn einzelne Mitglieder einer Organisation oder Kampagnengruppe, deren Tätigkeit an sich auf Aktionen nicht strafgesetzwidrigen Inhalts beschränkt ist, strafbare Handlungen gesetzt hätten. Das beweise, sagte DDr. Balluch, dass EinzeltäterInnen dieser Art, die also durchaus innerhalb legaler Vereine und Kampagne aktiv sein könnten, aber ihre Straftaten als EinzeltäterInnen durchführten, weiter EinzeltäterInnen bleiben würden und nicht ihre ahnungslosen Organisationen zu kriminellen Organisationen umfunktionieren würden.

Die Richterin drängte DDr. Balluch, er möge zum Abschluss kommen. Das sei aber sehr wichtig, meinte dieser, weil diese Frage offenbar die zentrale Frage dieses Prozesses sei.

Wenige oder doch viele Spuren bei Straftaten?

Dann kam DDr. Balluch auf die wiederkehrende Mutmaßung der Richterin zu sprechen, es gebe wenige Spuren bei den genannten Straftaten im Tierschutz, und daraus könne gefolgert werden, dass eine kriminelle Organisation aktiv sein würde. Das sei ganz und gar nicht so, meinte DDr. Balluch.

Aus den Ausführungen der ZeugInnen bisher könne man schließen, dass die genannten Straftaten, die dem Tierschutz zugeordnet würden, alles eher unterschwellige Delikte seien. Für diese habe man wenig Spurensuche unternommen und es gebe generell weniger Spuren. Man denke an die Sachschäden durch Betrunkene, wie z.B. vor Hämmerle in der Wiener Mariahilferstraße, die dort offenbar zwei Blumentöpfe zerschlagen hätten. Was solle es bei einer derartigen Straftat für Spuren geben, fragte DDr. Balluch. Wenn man also bedenkt, dass die Straften generell solche seien, die einerseits von der Polizei als unterschwellig eingestuft und daher nicht detailliert untersucht würden, und andererseits Arten von Delikten sind, bei denen überhaupt wenig Spuren der TäterInnen entstehen, dann gebe es verhältnismäßig viele Spuren. Der Akt sei voller Berichte von Spuren, seien es Fußabdrücke, DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder zurück gebliebene Utensilien bzw. Chemikalien. Das einzige, was wirklich auffällig sei, sei laut DDr. Balluch der Umstand, dass diese Spuren den Angeklagten nicht zugeordnet werden könnten.

Bekennung ist normales Hauptwort

Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass der Zeuge aus der SOKO wie selbstverständlich das Wort Bekennung benutzt und als normales Hauptwort des Verbes bekennen bezeichnet habe. Das sei insofern bemerkenswert, weil der linguistische Sachverständige in seinem Gutachten Schriftstücke deshalb DDr. Balluch zuordne, weil dieser das Wort Bekennung selbst neu kreiert habe. Das sei offensichtlich nicht so, weil selbst die SOKO doeses Wort benutze. Aber erst, seitdem sie mit Bekennerschreiben zu tun habe, warf die Richterin ein. Das würde nichts daran ändern, dass dieses Wort nicht von ihm, DDr. Balluch, stamme, antwortete er. Man könne das Wort auch googeln und dabei fänden sich über 21.000 Treffer. Letztere Bemerkung ließ die Richterin nicht gelten, weil sie nichts mit einer Stellungnahme zu den Aussagen der Zeugen zu tun hätte.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann stellte dann einmal mehr fest, dass die Aussagen der Zeugen des Vortages nichts mit ihm zu tun gehabt hätten. Dann sagte er, das SOKO-Mitglied Ziegler habe die Verwendung von Einwegspritzen durch StraftäterInnen nur als Vermutung bezeichnet, und dafür keinen Beleg angeben können, obwohl mit dieser Begründung Personen in U-Haft gehalten worden seien.

Zum angesprochenen Vorfall mit umgeschnittenen Hochständen sagte Faulmann, er sei nur deshalb verdächtigt worden, weil diese Hochstände in der Region seines Stammgasthauses gestanden seien. Die Funkzellenauswertung habe nur ergeben, dass er sein Gasthaus regelmäßig besucht habe.

Zuletzt betonte Faulmann, dass der Zeuge eindeutig gesagt habe, dass die SOKO weiterhin aktiv sei. Das stünde im Widerspruch zur Zeugin Bogner von der SOKO-Leitung, die in ihrer Einvernahme behauptet habe, die SOKO sei bereits aufgelöst. Das zeige, dass SOKO-Zeugenaussagen nicht zu trauen sei.

Stellungnahme von Mag. Felix Hnat

Mag. Hnat nutzte seine Stellungnahme lediglich dazu, einen Passanten als Zeugen zu beantragen, um zu beweisen, dass die Kundgebungen vor Kleider Bauer in der Wiener Mariahilferstraße nicht strafrechtlich relevant seien. Auf Frage der Richterin gab Mag. Hnat an, dieser Zeuge habe sich am letzten Samstag bei der Kundgebung von sich aus gemeldet, weil er erfahren habe, dass diese Demonstrationen kriminalisiert werden sollen. Er sei jemand, der regelmäßig an den Demonstrationen vorbeigegangen sei, im inkriminierten Zeitraum, und bezeugen könne, wie sie abgelaufen seien, ohne zu den DemonstrantInnen auch nur irgendeine Beziehung zu haben.

Stellungnahme von DI Elmar Völkl

DI Völkl betonte zunächst, SOKO-Mitglied Ziegler habe ihn, DI Völkl, nicht belasten können und keinen Verdacht gefunden. Die Richterin warf plötzlich ein, dass sie sich bei einem Arbeitsrichter erkundigt habe, dass es nicht im Arbeitsrecht stünde, dass eine Mittagspause eingehalten werden solle. DI Völkl habe das aber behauptet. Dieser sagte darauf, dass zwar nicht von einer Mittagspause, aber von einer Pause von mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden Arbeit die Rede sei.

Dann sagte DI Völkl, letztes Mal hätten DDr. Balluch und er keine Beweisanträge stellen können und deshalb beantrage er jetzt, Beweisanträge stellen zu können. Die Richterin sagte dazu, sie werde den 17. Juni als einen Tag freihalten, der nur für Beweisanträge der Verteidigung und der Angeklagten zur Verfügung stehe.

DI Völkl betonte dann einmal mehr, dass weder die Angeklagten noch ihre VerteidigerInnen den Prozess verschleppen würden, wie das die Richterin behaupte. Letztes Mal seien 5 ZeugInnen aufgerufen gewesen. Die Richterin und der Staatsanwalt hätten den ersten zwei Stunden lang befragt und damit allein schon so lange, dass die anderen ZeugInnen auch ohne Fragen der Verteidigung und der Angeklagten nicht dran gekommen wäre.

Stellungnahme von David Richter

Richter sagte zum Zeugen Gröblbauer, dem Grazer Streifenpolizisten, dass er gemeint habe, dass es keine Beschwerden gegen die Demonstrationen gegeben habe. Die Grazer Demonstrationen seien also beschwerdefrei abgelaufen.

Stellungnahme von Monika Springer

Der Zeuge Ziegler, so sagte Springer, habe ihre Alibis bestätigt.

Dann bezog sie sich auf die Mahnung der Richterin am letzten Prozesstag und sagte, sie habe kein ungeziemendes Verhalten gezeigt. Sie habe durch ihre Fragen nur herausfinden wollen, warum sie eigentlich verdächtigt werde. Sie habe gefragt, warum nicht mehr Personen angeklagt seien. Z.B. gebe es viel mehr Personen, die mit dem Hauptangeklagten DDr. Balluch viel mehr zu tun hätten als sie, da das vom Staatsanwalt als Verdachtsmoment angeführt werde. Sie verstehe bis heute nicht, warum sie hier auf der Anklagebank sitze. Ohne diese Information könne sie sich aber nicht wirklich verteidigen.

Stellungnahme von Harald Balluch

Balluch fasste seine Stellungnahme zu allen drei Zeugen des vorhergehenden Verhandlungstags zusammen. Alle drei Beamten hätten von ihren Wahrnehmungen an Tatorten berichtet. All diese Wahrnehmungen würden eher dafür sprechen, dass die Taten von EinzeltäterInnen begangen worden wären, als von einer großen Organisation.

Unter dem Begriff Einzeltäter verstehe Balluch aber nicht solche Personen, wie sie am letzten Tag vom Gericht beschrieben worden wären, nämlich Eremiten, die sich der Informationsgesellschaft vollständig entzogen hätten, allein und unabhängig dahinter gekommen wären, dass die Pelzproduktion mit Tierquälerei verbunden wäre und dass es Firmen geben würde, die derartige Produkte verkaufen und dass sie deshalb auf die Idee verfallen wären, aus Protest bei diesen Firmen Schäden anzurichten. Selbstverständlich wäre viel eher davon auszugehen, dass diese, ebenso, wie beispielsweise der Gesetzgeber oder die übrige Gesellschaft, über die Fakten im Zusammenhang mit der Tierquälerei bei der Pelzgewinnung durch Tierschutzorganisationen in Kenntnis gesetzt worden seien. Und selbstverständlich sei es naheliegend, dass diese Personen Tierschutzgruppen beobachten und sich auch darüber informieren, welche Firmen gerade unter der Kritik von TierschützerInnen stehen.

Das entscheidende Merkmal aber, dass sie zu EinzeltäterInnen mache, sei, dass diese EinzeltäterInnen oder vielleicht auch Täterduos völlig unabhängig und selbstbestimmt den Willen zur Begehung von Sachbeschädigungen bilden würden. Ebenso unabhängig würden sie die Planung, Vorbereitung und Durchführung betreiben. Das sei für Balluch das wesentliche Charakteristikum, wenn er von EinzeltäterInnen spreche.

Als Beispiel, dass die geschilderten Straftaten mit sehr wenig Aufwand verbunden seien, führte Balluch einen Buttersäure-Anschlag, wie von den ZeugInnen geschildert, an. Dafür sei

Es sei offensichtlich, dass zur Begehung einer derartigen Tat keine komplexe unternehmensähnliche Struktur aus vielen Personen vonnöten sei, was in krassem Gegensatz zu typischen Straftaten krimineller Organisationen stehe, die normalerweise überhaupt erst durch die Existenz einer Organisation realisierbar würden, nämlich durch eine größere Anzahl von Personen mit unternehmensähnlichem arbeitsteiligem Vorgehen, die sich mit der Durchführung dieser Straftaten beschäftigen. Als Beispiele führte Balluch Autodiebstähle an, für die es nicht nur notwendig sei, Autos zu stehlen, was für sich genommen schon viel komplizierter als ein Buttersäure-Anschlag wäre, sondern auch die Autos ins Ausland zu verbringen, optisch zu verändern und letztlich auch wieder zu verkaufen. Oder Drogenhandel, der Strukturen für die Herstellung, den Import, den Verkauf und die Geldwäsche benötige. Oder Menschenhandel, der eine typische Straftat darstelle, für die aufwändige Organisationsstrukturen notwendig seien.

Um Stinkbomben zu werfen oder Scheiben zu beschädigen sei aber keine unternehmensähnlich organisierte große Anzahl von Personen vonnöten, weshalb es naheliegend sei, dass zur Durchführung derartiger Straftaten viel eher EinzeltäterInnen in Frage kämen, als eine große Organisation. Obgleich also schon die Art der Straftaten die Existenz einer dahinterstehenden Organisation nicht wahrscheinlich erscheinen lasse, sei seitens der Staatsanwaltschaft zusätzlich nicht einmal begründet worden, warum gerade die Gemeinschaftsstruktur der hier sitzenden Angeklagten, die eine sehr heterogene willkürliche Zusammenstellung von Personen darstellen würde, diese Organisation bilden solle, die die von den ZeugInnen geschilderten Straftaten verwirklicht haben solle. Beweise für diesen Sachverhalt seien aber gerade das Entscheidende, wenn der Staatsanwalt die hier Angeklagten für diese Taten verantwortlich machen wolle.

Und selbst wenn es gelingen würde, einem der Angeklagten eine Straftat nachzuweisen, wäre damit noch lange nicht bewiesen, dass die anderen Angeklagten in die Durchführung, Vorbereitung, Planung oder Förderung dieser Straftat irgendwie eingebunden gewesen seien, meinte Balluch. Vielmehr wäre es notwendig, einen gemeinsamen Willen im Zusammenschluss dieser Personen nachzuweisen, dass sie diese Straftaten verwirklichen wollen. Das habe die Staatsanwaltschaft aber bisher gar nicht zu beweisen versucht, was es unverständlich mache, warum all diese Straftaten überhaupt so detailliert besprochen würden.

Einvernahme des Organisators der Reptilienschauen

Um 9:50 Uhr begann die Einvernahme des Organisators der Reptilienschauen im Oktober 2006. Er sei von Beruf Veranstalter. Er habe acht Tage vor der Reptilienschau in Vösendorf bei Wien 40 Werbetafeln für die Schau aufgehängt, die in der Nacht vor der Veranstaltung entfernt worden seien. Keine Versicherung habe den Schaden gedeckt. Die Kosten seien ca. € 50 pro Stück gewesen. Ein Angeklagter rief heraus, dass er die gleichen Tafeln im Angebot am Internet von € 1 pro Stück gesehen.

Die Richterin legte einen Polizeibericht mit einer Einvernahme des Zeugen vor. Darin hatte er angegeben, die Kosten seien € 40 pro Stück. Im Bericht stand auch, dass nicht alle 40 Tafeln zerstört worden seien. Der Verdacht, es habe sich um militante TierschützerInnen bei den TäterInnen gehandelt, sei weder bestätigt noch ausgeräumt worden. Dann fragte die Richterin, ob es jemals einen Kontakt des Zeugen zu TierschützerInnen gegeben habe. Der Zeuge meinte dazu, eine Angestellte von ihm habe einen Drohanruf wegen der Tierquälerei bei den Reptilienschauen erhalten. Die Anruferin sei eine Frau gewesen. Welchen Schluss er daraus gezogen habe, fragte die Richterin. Dass der Tierschutz für die Zerstörung der Werbetafeln verantwortlich sei, meinte der Zeuge. Es habe zwar schon vorher immer wieder Zerstörungen von Werbetafeln gegeben, immer so 5-10 pro Veranstaltung. Aber dass 40 Tafeln zerstört würden, sei mehr als sonst gewesen. Die ganze Veranstaltung sei ihm deswegen ins Wasser gefallen, es habe 70% weniger BesucherInnen gegeben.

Ob TierschützerInnen bei der Veranstaltung gewesen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Aber die TäterInnen seien sicher organisiert gewesen, die hätten sicher Manager, und dabei zeigte er auf einen der Angeklagten im Anzug. Ob er sich also mit € 40 x 40 = € 1600 als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen des Staatsanwalts

Ob er persönlich von TierschützerInnen angesprochen worden sei, fragte der Staatsanwalt. Ab und zu telefonisch, meinte der Zeuge. Ob er selbst Veranstalter der Reptilienschau gewesen sei, oder lediglich der Werber, fragte der Staatsanwalt. Er sei Veranstalter und Werber gewesen, meinte der Zeuge.

Fragen der VerteidigerInnen

Ob er eine Rechnung für die Werbetafeln habe, fragte Anwältin Dr. Lehner. Nein, sagte der Zeuge. Warum er den Drohanruf nicht der Polizei gemeldet habe, fragte Dr. Lehner. In seiner polizeilichen Einvernahme habe er ihn jedenfalls nicht erwähnt. Er habe es im persönlichen Gespräch den BeamtInnen gesagt, nicht bei der Einvernahme, meinte der Zeuge. Er habe in seiner Aussage auch nicht gesagt, dass seine Werbetafeln immer wieder zerstört würden, stellte Dr. Lehner fest. Das seien Besoffene oder Kinder, das passiere immer wieder und sei keiner Erwähnung wert, meinte der Zeuge.

Wie lange vor der Veranstaltung er die Tafeln aufgestellt habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. 10 Tage vorher, sagte der Zeuge. Die Beschädigung sei in der letzten Nacht davor erfolgt, stellte Mag. Bischof fest. Warum sollten dann 70% weniger BesucherInnen dort gewesen seien? Immerhin sei doch die Werbung 9 von 10 Tagen gehangen. Er habe nie gesagt, dass niemand zur Veranstaltung gekommen sei, sagte der Zeuge. Er habe sehr wohl gesagt, führte Mag. Bischof aus, dass ohne Werbung niemand käme, er habe aber eine Werbung gehabt, Wie viele Leute denn seine Werbetafeln lediglich in der Nacht vor der Veranstaltung anschauen würden. Herr Mag. Bischof!, rief die Richterin vorwurfsvoll dazwischen und ließ die Frage nicht zu.

Fragen der Angeklagten

DDr. Balluch wies dann darauf hin, dass der Zeuge im ersten Polizeibericht einen Schaden von € 12.800 angegeben hatte. Das seien alle jemals zerstörten Werbetafeln gewesen, rechtfertigte sich dieser. Jetzt mache er nur noch € 1600 geltend.

DDr. Balluch fragte nun, ob der Zeuge wisse, ob seine Angestellte, die einen Drohanruf erhalten haben wolle, diesen sogleich bei der Polizei angezeigt habe. Nicht dass er wüsste, meine der Zeuge.

Dann wollte DDr. Balluch wissen, ob ihm von TierschützerInnen eine Frist gestellt worden sei, bis wann er die Reptilienschau anzusagen habe. Nein, antwortete der Zeuge. Und ob es Demonstrationen gegen die Reptilienschau gegeben habe, fragte DDr. Balluch weiter. Wieder war die Antwort nein. Und auch die Fragen nach Flugblättern gegen die Reptilienschau und Aktionen des zivilen Ungehorsams wurden vom Zeugen verneint. Ob seine Reptilienschau als Ziel einer Kampagne im Internet erwähnt worden sei, wisse er nicht.

Ob es noch andere Reptilienschauen und KonkurrentInnen seiner Veranstaltung gebe, fragte Springer. Sie verstehe nicht, wozu das gefragt werde, sagte die Richterin. Die TäterInnen hätten ja auch KonkurrentInnen sein können, meinte Springer. Gibt es Konkurrenten, die bereits nachweislich strafbare Handlungen gesetzt haben, fragte die Richterin dann, und zeigte damit einmal mehr, auf welche Weise sie Zweifel an der Version des Staatsanwalts bei ihrer Beweiswürdigung wegwischen werde. Nein, sagte der Zeuge.

Zuletzt fragte Balluch, wie einfach es sei, diese Tafeln zu zerschneiden. Das ginge ganz leicht mit dem Stanleymesser, meinte der Zeuge. Wo denn noch seine Reptilienschau gastieren würde, fragte Balluch weiter. In verschiedenen Ländern, antwortete der Zeuge. Und ob dort auch Schäden an den Werbetafeln vorkommen würden, fragte Balluch nach. Ja, sagte der Zeuge, das passiere überall und immer wieder.

Pause 10:25 Uhr – 10:32 Uhr.

Einvernahme des Organisators des rechtradikalen Treffens in Gumpoldskirchen

Dann begann die Einvernahme jener Person, die das Treffen der rechtsradikalen in Gumpoldskirchen am 22. Oktober 2006 organisiert hatte, die letztendlich zum Einschlagen einer doppelten Fensterscheibe geführt hatte. Der Zeuge wollte erzählen, wie im Juli 2006 auf ihn jemand zukam, und um die Organisation dieser rechtsextremen Veranstaltung im Oktober gebeten hatte. Die Richterin wollte aber keine langen Ausführungen und fragte nach seinen Wahrnehmungen nach der Sachbeschädigung.

Zu den Sachbeschädigungen kann ich nichts sagen, stellte der Zeuge gleich anfangs fest. Es habe Schmierereien mit Anti-Nazi Parolen und eine eingeschlagene Scheibe im Benediktinerhof gegeben, in dem das Treffen stattgefunden hatte. Was der Text der Schmierereien gewesen sei, fragte die Richterin. Es seien drei Zeilen gewesen, meinte der Zeuge, in etwa wer Nazis bewirtet wird was erleben.

Die Richterin legte dann den Polizeibericht dazu vor. Darin war die Rede von fünf linksextremen Schmierereien, u.a. wenn sie bei euch saufen zahlt ihr drauf und Nazis verpisst euch, keiner vermisst euch. Dazu wurde beschrieben, dass es auch ein Video aus einer Polizeikamera gebe, auf dem zu sehen sei, wie jemand die Hauswand des Benediktinerhofs beschmierte.

Wie hoch der Schaden gewesen sei, fragte die Richterin. Das Fenster habe die Versicherung gezahlt, meinte der Zeuge, die Schmierereien habe er selbst bezahlen müssen.

Fragen des Staatsanwalts

Wer die beschädigte Scheibe gefunden habe, fragte der Staatsanwalt. Der Zeuge nannte den Namen seines Schwagers. Wie die Beschädigung gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das Fenster sei mit einem Stein eingeschossen worden, meinte der Zeuge. Der Stein habe sich noch im Lokal befunden. Ob der Stein angegriffen worden sei, bevor die Polizei ihn übernommen habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge.

Fragen der Verteidigung

Ob die Beschädigung Tierschutzbezug gehabt habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Der Zusammenhang sei die rechte Veranstaltung gewesen.

Was das für eine Veranstaltung gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Er habe das nur einmal gesehen, meinte der Zeuge. Was er gesehen habe, fragte Dr. Stuefer. Nichts habe er gesehen, antwortete der Zeuge.

Die Richterin griff wieder einmal ein, wie immer, wenn einer der ZeugInnen des Staatsanwalts in Bedrängnis kam, ließ Dr. Stuefer nicht weiterfragen und legte das Bekennerschreiben zur eingeschlagenen Scheibe vor. Es stamme aus einem Internetshop in Wien.

Wer der Veranstalter gewesen sei, fragte Dr. Karl. Der Vorsitzende der rechten Vereinigung, gab der Zeuge an. Welche Vereinigung, wollte Dr. Karl wissen. Er kenne sie nicht, meinte der Zeuge. Ob das Rechtsextreme gewesen seien, fragte Dr. Karl. Was es für eine Veranstaltung gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe es sich angehört, sagte der Zeuge zögerlich. Was er da gehört habe, fragte Dr. Karl. Das seien Ewiggestrige gewesen, meinte der Zeuge, alte Männer, die über den Krieg gesprochen hätten.

Ob er diese Vereinigung noch einmal einladen würde, fragte Dr. Dohr. Irrelevante Frage, warf die Richterin ein.

Fragen der Angeklagten

Er habe gesagt, es sei ein Stein durch eine Doppelscheibe geworfen worden, wiederholte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge, vielleicht mehrere. Mehrere Steine durch eine Scheibe, fragte DDr. Balluch. Das sei ein doppeltes Fenster gewesen, meinte der Zeuge.

Die Demonstration vor dem Benediktinerhof anlässlich der Veranstaltung, sagte Mag. Hnat, wie weit diese entfernt gewesen sei. Ca. 20 m, sagte der Zeuge. Ob da Sichtkontakt gewesen sei, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte der Zeuge.

Einvernahme des LVT-NÖ-Beamten Kurt Friedrich

Um 10:56 Uhr begann die Einvernahme eines Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung LVT in Niederösterreich. Die Richterin sagte wieder, dass sie dem Zeugen aus prozessualer Vorsicht erklären müsse, dass er Fragen, deren Beantwortung strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnten, nicht beantworten müsse. Es habe nämlich Vorwürfe gegen die Polizei gegeben, dass sie lüge.

Es habe eine dreitägige Veranstaltung der AFP, einer rechten Gruppierung, gegeben, erzählte der Zeuge. Er habe den Auftrag gehabt, die TeilnehmerInnen zu überwachen. Im Rahmen der Veranstaltung sei es zu vier Schmierereien und einem eingeschlagenen Fenster gekommen.

Wie viel Steine benutzt worden seien, fragte die Richterin. Zwei Steine, sagte LVT-Beamter Friedrich, die im Benediktinerhof gefunden worden seien. Ob diese Steine angegriffen worden seien, fragte die Richterin. Von der Polizei nicht, sagte Friedrich, und der Besitzer habe ihm versichert, die Steine ebenfalls nicht angegriffen zu haben. Die Videoüberwachungskamera zeige eine vermummte Person, die Nazis verpisst euch, keiner vermisst euch an die Wand geschrieben habe.

Ob die Ausforschung dieser Person gelungen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Friedrich. Die Bekennung sei ihm später von KollegInnen bekannt gegeben worden.

Die Richterin las dann den Polizeibericht vor. Darin hatte Friedrich beschrieben, dass Mag. Hnat ihm verdächtig erschiene, weil er als militant und extremistisch aufgetreten sei. Dann hatte Friedrich in diesem Bericht eine Liste von Aktionen angegeben, bei denen Mag. Hnat von der Polizei registriert worden sei, wie z.B. Besetzungen der ÖVP-Bundeszentrale und des Büros des Landeshauptmanns von Niederösterreich, Blockaden von Tiertransporten, Jagdstörungen und unzählige genehmigte und nicht genehmigte Demonstrationen. Alles, was mit militantem Tierschutz zu tun habe, müsse hier berücksichtigt werden, meinte Friedrich dazu. Die Informationen würden aus dem Akt über Mag. Hnat beim LVT stammen.

Bei welcher Aktion Mag. Hnat Teilnehmer und bei welcher er Organisator gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, er wisse nur von drei Aktionen, dass Mag. Hnat lediglich Teilnehmer gewesen sei, meinte Friedrich. Wieso er das wisse, fragte die Richterin. Weil er selbst z.B. bei der Besetzung des Büros des Landeshauptmanns anwesend gewesen sei, sagte Friedrich. Ansprechpartnerin der BesetzerInnen sei damals eine ältere Dame gewesen.

Fragen des Staatsanwalts

Ob das Einschlagen der Scheibe auf den Videoaufzeichnungen zu sehen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Friedrich, das sei von der Kamera nicht erfasst worden. Dr. Lehner wollte dann fragen, ob vielleicht der flüchtende Täter durch den Filmbereich der Kamera gelaufen sei, aber der Staatsanwalt sagte, die Frage solle nicht zugelassen werden und die Richterin meinte Frau Dr. Lehner!.

Dann zeigte die Richterin Fotos vom Videofilm und fragte, ob die Schmiererei auf derselben Gebäudeseite wie das eingeschlagene Fenster gewesen sei. Ja, sagte Friedrich.

Fragen zur Militanz von Mag. Hnat

Dr. Lehner nahm wieder Bezug auf den Bericht von Friedrich, in dem dieser Mag. Hnat verdächtigt hatte. Ob er die von ihm aufgezählten Aktionen für Aktionen des militanten Tierschutzes halte, fragte sie. Ja, gab Friedrich unumwunden zu. Dr. Lehner zitierte aus Friedrichs Text: die Teilnahme an diesen Aktionen zeigt militantes, extremistisches Auftreten von Felix Hnat. Ob er das aufrecht erhalte. Ja, sagte Friedrich.

Mag. Bischof zitierte dann weiter aus Friedrichs Bericht, dass sämtliche Übertretungen bis dato keine Verurteilung mit sich gebracht hätten. Er habe auch genehmigte Demonstrationen in dieser Liste angeführt, meinte Mag. Bischof, ob das auch Übertretungen für ihn seien. Nein, sagte Friedrich dazu, aber er habe von genehmigten und nicht genehmigten Demonstrationen gesprochen und die Übertretungen nur auf Zweiteres bezogen. Das sei aber dann schlecht formuliert, meinte Mag. Bischof. Wenn Sie das so sehen, sagte Friedrich dazu.

Ein Grüner Gemeinderat im Visier

Dr. Stuefer wollte dann zu jenem Grünen Gemeinderat fragen, der anfangs als erster auf der Liste der Beschuldigten im Tierschutzverfahren gestanden war und weshalb der ganze Prozess nach Wr. Neustadt gewandert ist. Sie wollte wissen, warum gegen diesen Gemeinderat ermittelt worden sei. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin, weil das Verfahren gegen ihn niedergelegt worden sei. Ob er diesen Gemeinderat der Sachbeschädigungen verdächtigt habe, fragte Dr. Stuefer. Das sei dieselbe Frage, meinte die Richterin. Dann fragte sie den Staatsanwalt, was er dazu sage. Gegen den Gemeinderat sei das Verfahren niedergelegt und deshalb dürften keine Fragen dazu gestellt werden, meinte der Staatsanwalt.

Für die Verteidigung seien diese Fragen relevant, wurde dann ausgeführt. Das Verfahren sei mittels Anschuldigungen an diesen Gemeinderat nach Wr. Neustadt verlegt worden. Dann habe man das Verfahren gegen ihn eingestellt, aber das Verfahren gegen die anderen in Wr. Neustadt behandelt. Wegen der ersten Anschuldigung an diesen Gemeinderat sei der Prozess jetzt in Wr. Neustadt. Es müsse ergründet werden, wer daran ein Interesse gehabt habe. Dr. Stuefer und Mag. Bischof meinten beide, dass die Einschätzungen des LVT-Beamten zum Gemeinderat wie zu Mag. Hnat relevant seien. Es werden ständig hier Sachen behandelt, die niemandem hier vorgeworfen werden, ergänzte Dr. Stuefer.

Wie er denn bei den Ermittlungen vorgegangen sei, fragte die Richterin. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass dem Gemeinderat diese Sachschäden zuzutrauen seien, antwortete Friedrich. In seinem Bericht stehe, meinte Dr. Stuefer, dass ihm das anonym mitgeteilt worden sei. Nicht anonym, korrigierte Friedrich, es seien Personen gewesen, die lieber anonym bleiben wollten. Er kenne aber teilweise ihre Identität. Das sei irrelevant, fuhr die Richterin dazwischen. Es könnte sich aber um wichtige ZeugInnen handeln, meinte Dr. Stuefer. Die Richterin wollte dann selbst eine Frage formulieren, worauf ihr diesmal Dr. Stuefer dazwischen fuhr. Das sei ihre Frage und sie habe im Moment das Fragerecht, meinte Dr. Stuefer. Das Gericht sei der Wahrheitsfindung verpflichtet, rechtfertigte sich die Richterin, und müsse das Verfahren effizient halten.

Dennoch fragte Dr. Stuefer als nächstes, welche Personen Angaben zu StraftäterInnen gemacht hätten. Jetzt hat das Gericht die Relevanz der Frage erkannt, sagte die Richterin. Es sei von ZeugInnen in den Raum gestellt worden, dass der Gemeinderat der Schuldige sei, meinte Friedrich. Mag. Bischof wollte dann fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage er dann gegen den Gemeinderat vorgegangen sei, bei dem es auch eine Hausdurchsuchung gegeben hatte. Herr Mag. Bischof, Sie sind nicht am Wort!, rief die Richterin dazwischen.

Ob der Zeuge einen Aktenvermerk dazu habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Friedrich. Dr. Stuefer zitierte dann aus Friedrichs Bericht. Dort stand, dem Grünen Gemeinderat werde eine hohe kriminelle Energie zugeordnet. Dann kommentierte sie: Danke, jetzt weiß ich, wie die Kriminalpolizei ermittelt.

Zurück zur Militanz

Ob der Zeuge die Bedeutung der von ihm verwendeten Begriffe militant und extrem definieren könne, fragte Dr. Dohr. Wenn man Übertretungen in Kauf nehme, meinte Friedrich. Strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche, fragte Dr. Dohr. Auch strafrechtliche, antwortete Friedrich. Ob er von strafrechtlichen Übertretungen von Mag. Hnat wisse, fragte Dr. Dohr. Es gebe keinen Strafregistereintrag, sagte die Richterin dazu, um Dr. Dohr nahezulegen, dass seine Frage eine Wiederholung sei. Es gebe einen Erlass, meinte Friedrich dann zur Überraschung der Anwesenden, nach dessen Vorgaben Mag. Hnat als militant zu betrachten sei. Ob es da einen Bezug zu seinem Bericht im Gerichtsakt gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Friedrich.

Ob er legale Demonstrationen für militant halte, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte Friedrich. Warum er sie dann in seinem Bericht unter jenen Aktionen aufzähle, die Mag. Hnats Militanz belegen sollten. Wenn wer das Büro des Landeshauptmanns besetzt, dann ist das militant!, sagte Friedrich verärgert. Ob es denn eine Verurteilung nach der Besetzung des Büros des Landeshauptmanns gegeben habe, fragte Dr. Dohr. Das wisse er nicht, antwortete Friedrich. Wieso er das als Beispiel für Militanz anführe, bohrte Dr. Dohr nach. Wenn sich wer, wie Mag. Hnat, über Jahre so benehme, dann sei das schon militant, meinte Friedrich. Wenn sich wer über Jahre so benimmt, dass er weder verwaltungsstrafrechtlich noch strafrechtlich verurteilt wird?, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte Friedrich trotzig.

Tierschutzbezug

Ob die Veranstaltung im Benediktinerhof oder die Schmierereien Tierschutzbezug gehabt hätten, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Friedrich.

Bekennung und das linguistische Gutachten

DDr. Balluch sagte dann, er habe eine Aussage des Zeugen wörtlich mitgeschrieben. Er habe gesagt, dass die Bekennung zu den Sachbeschädigungen ihm von KollegInnen bekannt gegeben worden sei. Ob er daran festhalte. Ja, sagte Friedrich. Ob ihm an dieser Formulierung irgendetwas seltsam vorkäme, fragte DDr. Balluch weiter und die Richterin griff erstaunlicherweise nicht ein. Ob er das Wort Bekennung für ein seltsames Wort halte, spezifizierte DDr. Balluch. Nein, sagte Friedrich, das sei das ganz normale Hauptwort von bekennen. Danke, Freispruch, kommentierte DDr. Balluch und erklärte dann, dass der linguistische Sachverständige ihm ein Schreiben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit u.a. deswegen zuordne, weil nur er, DDr. Balluch, das Wort Bekennung verwenden würde, das eine eigene Neukreation von ihm sei.

Noch einmal zur Militanz

Ob er es als militant bezeichnen würde, wenn jemand aus politischen Gründen falsch parke, fragte DDr. Balluch dann. Das müsse ja so sein, wenn man militant schon auf Handlungen beziehe, bei denen das Verwaltungsstrafrecht übertreten werde. Die Richterin ließ aber die Frage nicht zu und sagte, sie habe DDr. Balluchs Buch gelesen und wisse daher, dass er formulieren könne, also tun Sie das bitte!

Eklat um Leiter des LVT-Niederösterreich

Mag. Hnat beantragte dann, dass im Zuschauerraum anwesende Leiter des LVT Niederösterreich, Slamanik, aus dem Gerichtssaal gewiesen werden möge, weil er ihn noch als Zeugen vorladen wolle. Dazu solle es erst einen konkreten Antrag geben, forderte die Richterin. Mag. Bischof erbat dazu eine Pause.

Pause 11:48 Uhr – 12:02 Uhr.

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass Dr. Rudolf Slamanik von sich aus nicht mehr in den Verhandlungssaal käme.

Militant und extremistisch

Mag. Hnat fragte dann zur von Friedrich in seinem Bericht angegebenen Liste von Beispielen militanter Aktionen, ob er wisse, ob es Verwaltungsstrafverfahren zu diesen Aktionen gegeben habe. Das wisse er nicht, meinte Friedrich.

Was er mit extremistisch meine, fragte Mag. Hnat und spielte darauf an, dass Friedrich Mag. Hnat in diesem Bericht als militant und extremistisch bezeichnet habe. Extremistisch sei die nächsthöhere Stufe nach militant, erklärte Friedrich. Wer strafrechtliche Delikte setze, sei extremistisch. Ob er, Mag. Hnat, jemals eine Straftat begangen habe, fragte Mag. Hnat. Ja, sonst hätte er, Friedrich, ihn nicht angezeigt, meinte Friedrich. Ob er denn ein Gericht wäre, dass er so etwas feststellen könne, fragte Mag. Hnat. Ob für ihn nicht die Unschuldsvermutung gelte. Es gehe um einen Verdacht, meinte Friedrich.

Dann zitierte Mag. Hnat weiter aus dem Bericht von Friedrich. Dort stand, dass Mag. Hnat aggressiv sei. Warum er das geschrieben habe, fragte Mag. Hnat. Das Stören von Modeschauen ist aggressiv, sagte Friedrich laut dazu, und sein Verhalten bei der Vernehmung sei ebenfalls aggressiv gewesen.

Ob er Kenntnisse von Verfassungsschutzberichten habe, fragte die Richterin. Der würde jährlich verfasst, gab Friedrich an, und zähle die Straftaten auf. Welche Überlegungen dazu geführt hätten, den militanten Tierschutz darin aufzunehmen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Friedrich.

Mag. Hnat sagte dann, dass eine im Bericht erwähnte CD mit Fotos von den Videoaufnahmen der polizeilichen Überwachungskamera, der Verteidigung nicht ausgefolgt worden sei. Das Gericht habe sie auch nicht, ergänzte die Richterin.

Ob es einen Erlass des Innenministeriums zum Tierschutz gebe, fragte Mag. Hnat. Der militante Tierschutz sei seit ca. 10 Jahren dabei, sagte Friedrich dazu, und bezog sich wahrscheinlich auf den Verfassungsschutzbericht. Ob der Erlass eine Definition von militant enthalte, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, sagte Friedrich.

Ob er die Besetzung in Hainburg und die Streiks der Studierenden für militant halte, fragte dann DI Völkl. Gute Frage, damals habe es den Paragraphen noch nicht gegeben, er wisse das nicht, sagte Friedrich.

Überwachung der Tierschutzszene

Ob er mit der Überwachung der militanten Tierschutzszene befasst gewesen sei, fragte Balluch. Ja, sagte Friedrich. Ob Tierschutzveranstaltungen beobachtet würden, fragte Balluch. Nein, sagte Friedrich. Wie er dann die militante Tierschutzszene überwache, fragte Balluch. Wenn Straftaten oder Demonstrationen oder Vorfälle gemeldet würden, meinte Friedrich, dann würde seine Gruppe ermitteln.

Ob das LVT aktiv werde, wenn unangemeldete Demonstrationen gemeldet würden, fragte die Richterin. In der Regel sei das zeitlich nicht möglich, meinte Friedrich. Das mache die örtlich zuständige Polizeinspektion. Wenn es aber explizit gewünscht würde, dann würde auch der LVT aktiv.

Ob Tierrechtskongresse und ähnliche Veranstaltungen des Tierschutzes überwacht würden, fragte Balluch. In Niederösterreich nicht, antwortete Friedrich. Ob die Aufgaben des LVT durch einen Erlass definiert seien, fragte Balluch. Nein, sagte Friedrich. Ob man nicht die Workshops bei Tierrechtskongressen beobachtet habe, fragte die Richterin. Nicht in Niederösterreich, wiederholte Friedrich, weil dort keine Tierrechtskongresse stattfinden würden.

Kontakt zur SOKO

Ob er Mitglied bei der SOKO gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Friedrich, aber er kenne teilweise deren Mitglieder. Es habe nur unregelmäßig Treffen gegeben. Wie oft, fragte Dr. Stuefer. Vielleicht zwei bis drei Mal insgesamt, meinte Friedrich. Worüber da gesprochen worden sei, fragte Dr. Stuefer. Über Erhebungen zu Vorfällen in der Vergangenheit, sagte Friedrich. Z.B. sei er einmal beauftragt worden, zu recherchieren, ob es einen Vorfall mit einem umgeschnittenen Hochstand überhaupt gegeben habe, der nicht angezeigt worden sei. Ob er sich noch an andere Aufträge erinnern könne, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, meinte Friedrich. Wo seine Aufträge und die Ergebnisse schriftlich festgehalten seien, fragte Dr. Stuefer. Die SOKO-Leitung habe immer Berichte bekommen, sagte Friedrich. Und diese seien, wie so oft, nicht im Akt, kommentierte ein Angeklagter.

Balluch beantragte die Beischaffung aller Erlässe des Innenministeriums, die zur Militanz bzw. zu militantem Tierschutz Bezug nehmen würden. Von wem diese Erlässe seien, fragte die Richterin. Vom BVT, sagte Friedrich. Er wisse aber nicht, aus welchen Jahren sie stammten.

Mittagspause 12:24 Uhr – 13:02 Uhr.

In der Mittagspause gaben die PolizeischülerInnen gegenüber einem Prozessbeobachter erstmals zu, PolizeischülerInnen zu sein. Es würden täglich andere Klassen zu diesem Prozess gebracht. Die SchülerInnen selbst würden dazu nicht gefragt. Das sei Teil eines Praktikums zur Gerichtspraxis.

Einvernahme eines Polizisten zum Vorfall Widerstand gegen die Staatsgewalt

Die Richterin begann die Einvernahme des Streifenpolizisten Manuel Körber von der Bundespolizeidirektion Wien wiederum mit der Aussage, dass er keine Frage beantworten müsse, die ihn strafrechtlich belasten könnte. Körber führte dann aus, er sei von einem Security des Donauzentrums in Wien gerufen worden, weil es Probleme in der Kleider Bauer Filiale gebe. Er sei dann gekommen und habe Mag. Hnat auf dem Boden liegend angetroffen. Mag. Hnat habe herumgeschrien. Es sei um einen Protest gegen Pelz gegangen. Körber habe Mag. Hnat aufgefordert, mit ihm aus der Filiale zu gehen, er sei aber liegen geblieben. Daher habe er eine Festnahme ausgesprochen. Dann sei Mag. Hnat kooperativ geworden und mit ihm und seinem Kollegen mitgegangen. Vor dem Geschäft habe Mag. Hnat aber plötzlich zu laufen begonnen und sei 20 m weiter in einen Security hineingelaufen, der deshalb gegen eine Scheibe gefallen sei. Mag. Hnat sei stehen geblieben. Dann hätten er und sein Kollege Mag. Hnat links und rechts am Arm genommen und seien mit ihm aus dem Donauzentrum gegangen. Dann habe Mag. Hnat plötzlich seinem Kollegen und ihm einen Stoß versetzt und sei davon gelaufen. Er habe Mag. Hnat verfolgt. Mag. Hnat sei über die Wagramerstraße in ein Parkhaus gelaufen. Dort habe er ihn in einem Stiegenhaus verloren. Im Bereich des Donauzentrums sei Mag. Hnat dann aber von anderen PolizistInnen aufgegriffen worden.

Wie Mag. Hnat eskortiert worden sei, fragte die Richterin. Mag. Hnat sei in der Mitte gegangen, führte Körber aus, die beiden Polizisten hätten ihn am Oberarm erfasst. Was er mit der Aussage meine, Mag. Hnat habe sich losgerissen und umgedreht, fragte die Richterin. Mag. Hnat sei nur sehr lose gehalten worden, gab Körber an. Wie der Stoß zu verstehen sei, fragte die Richterin. Mag. Hnat habe im Bruchteil einer Sekunde seinen Kollegen und ihm einen Stoß versetzt, sagte Körber noch einmal. Beide seien getaumelt aber nicht gestürzt. Nach 200 m des Nachlaufens hätten sie Mag. Hnat verloren. Ob er verletzt gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Körber.

Fragen der Verteidigung

Dr. Lehner fragte, was der Zeuge bei seiner Ankunft im Kleider Bauer gesehen habe. Mag. Hnat sei am Boden gelegen, meinte Körber, und er nehme an, Bedienstete von Kleider Bauer seien in der Nähe gestanden.

Dr. Lehner wollte dann, dass Körber die Situation des Losreißens genauer schildere. Mag. Hnat habe sich losgerissen, umgedreht und den Polizisten einen Stoß versetzt, wiederholte sich Körber. Er habe sich also beim Losreißen umgedreht, fragte Dr. Lehner. Er habe sich umgedreht und ihn attackiert, verschärfte Körber die Beschreibung. Darauf aufmerksam gemacht, sagte Körber, wenn jemand einen Polizeibeamten stoße, dann habe er ihn attackiert.

Dr. Lehner fragte dann, ob es sein könne, dass der zweite Security sich Mag. Hnat beim Weglaufen absichtlich in den Weg gestellt habe. Ja, sagte Körber dazu, der Security habe Mag. Hnat aufhalten wollen.

Ob es Videokameras am Ort des Geschehens gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, sagte Körber.

Mag. Hnat fragte dann, ob er, Mag. Hnat, freiwillig am Boden gelegen sei, oder ob er fixiert und niedergehalten worden sei. Das wisse er nicht mehr, sagte Körber, das sei drei Jahre her.

Ob es überhaupt im Donauzentrum Überwachungskameras gebe, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte Körber, er wisse aber nicht wo. Ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, die Filme ausfindig zu machen, fragte Mag. Hnat. Er habe eine eigene Wahrnehmung gehabt, sagte Körber dazu, dann brauche er keinen Film mehr.

Warum er, Mag. Hnat, vor dem Weglaufen noch habe die Beamten stoßen sollen, fragte Mag. Hnat. Der Staatsanwalt flüsterte zur Richterin, dass das keine Wahrnehmung des Beamten sei, die da erfragt werde, worauf die Richterin sagte, sie lasse die Frage nicht zu.

Ob er das Ergebnis des Verwaltungsstrafverfahren kenne, das er angezeigt habe, fragte Mag. Hnat. Es habe eine Verhandlung beim UVS gegeben, meinte Körber, dessen Ausgang ihm nicht bekannt sei.

Ob er ausschließen könne, dass sein Kollege ihn gestoßen habe, fragte DI Völkl. Warum ihn dieser Mann etwas frage, sagte Körber unvermittelt. Das sei DI Völkl, führte die Richterin aus, er sei Angeklagter. Sie lasse aber seine Frage nicht zu.

Welcher der Beamten links und welcher rechts gestanden sei, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht mehr, sagte Körber sicherheitshalber. Es handle sich um einen ernsten Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt, sagte Dr. Lehner, und der Zeuge könne sich nicht an die Tat erinnern. Das Gericht werde das beurteilen, sagte die Richterin.

Welcher der beiden Beamten ihm mit gezogener Waffe nachgerufen habe, stehen bleiben oder ich schieße!, fragte Mag. Hnat. Ob er oder sein Kollege überhaupt etwas gerufen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Körber, Schusswaffengebrauch gebe es nur bei Lebensgefahr. Warum er, Mag. Hnat, vom Nachrufen spreche, fragte die Richterin. Er habe es erlebt, sagte Mag. Hnat, er habe Todesangst gehabt. Es sei ja bekannt, dass die Polizei öfter in den Rücken flüchtender Menschen schieße.

Die Richterin legte dann den Polizeibericht vor, der von Körber verfasst worden war. Darin stand, Mag. Hnat habe vor der Polizei keine Angaben gemacht und fühle sich ungerecht behandelt. Er habe mit Rechtsanwalt Mag. Traxler gesprochen und der habe ihm das empfohlen. Warum er keine Angaben gemacht habe, fragte die Richterin Mag. Hnat. Das habe ihm sein Rechtsanwalt empfohlen, wie es Bericht stünde, sagte Mag. Hnat. Er habe den Vorwurf, dass der Schusswaffengebrauch angedroht worden sei, in der UVS-Verhandlung vorgebracht.

Ob er das Stoßen genau beschreiben könne, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte Körber, er wisse das nicht mehr. Warum er ihn nicht von hinten festgehalten habe, wie er, Mag. Hnat, angeblich seinen Kollegen gestoßen habe, fragte Mag. Hnat. Das sei eine gute Frage, meinte Körber, er wisse die Antwort nicht. Der Angeklagte solle keine Fragen was wäre wenn stellen, sagte die Richterin. Er möchte die Glaubwürdigkeit des Zeugen bzgl. der absurden Vorwürfe hinterfragen, meinte Mag. Hnat.

Mag. Hnat legte dann eine Skizze des Donauzentrums vor und bat Körber, zu zeigen, welcher Vorfall wo stattgefunden habe. Ob ihm diese Skizze etwas sage, fragte die Richterin. Nein, sagte Körber. Ob er dann selbst einen Plan zeichnen könne, fragte Mag. Hnat. Das könne er nicht, er sei zeichnerisch nicht begabt, versuchte Körber herablassend zu scherzen. Mag. Hnat beantragte dann, das Gericht möge den Zeugen damit beauftragen, eine Skizze des Vorfalls zu zeichnen. Der Staatsanwalt sagte dazu, die Zeugenaussage von Astl sei sehr detailliert gewesen und bedürfe keiner Erklärung durch eine Skizze. Ein Angeklagter rief, dass der Zeuge ja gar nicht Astl sei. Daraufhin ermahnte die Richterin den Siebt-, Acht- und Zehntangeklagten wegen Störens und lehnte Mag. Hnats Antrag ab.

Einvernahme des Streifenpolizisten Michael Astl

Ab 13:54 Uhr begann die Einvernahme des Streifenpolizisten Michael Astl zum selben Vorfall. Wieder sagte die Richterin, wie zu allen PolizistInnen im Zeugenstand, der Zeuge brauche Fragen nicht zu beantworten, die ihn belasten könnten. Dann erzählte Astl, ein Security habe ihm mitgeteilt, dass es einen Randalierer bei Kleider Bauer gebe. Wie er ankam habe er gesehen, dass ein Security Mag. Hnat auf den Boden gehalten habe. Er habe dann Mag. Hnat zum Aufstehen aufgefordert. Der Filialleiter habe mit Mag. Hnat geschrien. Er habe dann mit Mag. Hnat reden wollen, dieser sei aber weg gelaufen, dann jedoch von einem Security aufgehalten worden. Es habe einen Zusammenprall gegeben und Mag. Hnat sei offensichtlich erstaunt gewesen, was passiert sei. Er habe ihn dann eingeholt und ihn zusammen mit seinem Kollegen hinaus geführt. Dabei habe er ihn am Arm gehalten. Mag. Hnat habe sich dann losgerissen und sei losgelaufen. Er habe Mag. Hnat dann aus den Augen verloren.

Wie sich Mag. Hnat losgerissen habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, gab Astl an. Er sei abgelenkt gewesen, habe dann getaumelt und Mag. Hnat sei verschwunden. Ob eine Festnahme bereits ausgesprochen gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Astl bestimmt.

Fragen der Verteidigung

Bei welcher strafbaren Handlung er Mag. Hnat angetroffen habe, fragte Dr. Lehner. Bei einer Ordnungsstörung, sagte Astl. Wie er Mag. Hnat erstmals gesehen habe, was da passiert sei, fragte Dr. Lehner. Ein Security sei über Mag. Hnat in sichernder Haltung gestanden, sagte Astl. Was Mag. Hnat dabei geschrien habe, fragte die Richterin. Pelz ist Mord oder so ähnlich, gab Astl an.

Ob er Überwachungskameras gesehen habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte Astl. Wie sich Mag. Hnat losgerissen habe, fragte Dr. Lehner. Er habe weggeschaut, gab Astl an, sei abgelenkt gewesen, und dann plötzlich zurückgetaumelt.

Wann die Festnahme ausgesprochen worden sei, fragte Dr. Stuefer. Bei der zweiten Anhaltung erst, sagte Astl mit Bestimmtheit. Nach dem Taumeln, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Astl.

Die Richterin legte dann den Bericht von Körber über die Festnahme vor und machte Astl auf den Widerspruch zu Körber aufmerksam. Körber habe gesagt, die Festnahme sei vorher ausgesprochen worden. Es sei lange her, relativierte Astl.

Ob Mag. Hnat das Überraschungsmoment ausgenutzt habe, wie Astl abgelenkt gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Astl.

Ob er bei der Ablenkung seinen Griff losgelassen habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, meinte Astl.

Dr. Karl machte dann darauf aufmerksam, dass der vorherige Zeuge Körber ausgesagt habe, es habe sich um ein loses Körper-Halten und kein Festhalten gehandelt. Die Richterin wollte das nicht gelten lassen. Es sei ein Festhalten gewesen, meinte Astl.

Mag. Hnat legte dann ein ärztliches Attest über einen der Securities vor. Darin stand, es konnte keine Körperverletzung festgestellt werden. Er könne das nicht beurteilen, kommentierte Astl.

Ob er wegen einem Stoß getaumelt sei, riskierte Mag. Hnat eine direkte Frage. Das wisse er nicht mehr, meinte Astl.

Warum er den Security nicht gleich nach dem Vorfall einvernommen habe, fragte Mag. Hnat. Er sei nicht mehr greifbar gewesen, meinte Astl. Ob er ihm, Mag. Hnat, nachgerufen habe, stehen bleiben oder ich schieße, fragte Mag. Hnat. Nein, sagte Astl, und sein Kollege auch nicht. Ob er überhaupt etwas nachgerufen habe, fragte Dr. Stuefer. Es sei sicher die Aufforderung zum Stehenbleiben nachgerufen worden, meinte Ast im Widerspruch zur Aussage seines Kollegen.

Dann stellte die Richterin fest, dass der Security, der als Zeuge geladen war, unentschuldigt nicht erschienen ist.

Pause 14:20 Uhr – 14:30 Uhr.

Stellungnahme von DDr. Balluch

Anschließend konnten die Angeklagten zu den Zeugenaussagen Stellung nehmen. DDr. Balluch machte mit dem Organisator der Reptilienschau den Anfang. Dieser habe zunächst Kosten von € 12.800 angegeben und jetzt auf € 1600 reduziert. Das zeige einmal mehr, dass der politische Gegner natürlich die Schadenshöhe übertreiben wolle. Das müsse bei der Bewertung derartiger Aussagen berücksichtigt werden. Die Angabe des Mannes, seine Mitarbeiterin habe einen Drohanruf einer Tierschützerin erhalten, sei sehr unglaubwürdig. Weder sei das gleich angezeigt worden, noch hätten er oder sie das bei der Befragung durch die Polizei erwähnt. Dass es jetzt erst in diesem Verfahren vorgebracht würde, spreche Bände.

Der Zeuge habe hingegen zugeben müssen, dass keiner der Aspekte, die der Staatsanwalt als definierend für die Vorgehensweise der angeblichen kriminellen Organisation ansehe, in diesem Fall erfüllt gewesen seien. So habe es keine Fristsetzung gegeben, keine Demonstrationen, keine Flugblätter, keine Aktionen des zivilen Ungehorsams und keine Nennung der Reptilienschau am Internet als Target. Wieso also diese Straftat der Zerstörung von Plakaten, die nicht einmal eine schwere Sachbeschädigung sei und daher gar nicht unter die Straftaten einer Organisation nach §278a falle, als Tat einer angeblichen kriminellen Organisation angeführt werde, sei nicht nachvollziehbar.

Anschließend erwähnte DDr. Balluch, dass das Bekennerschreiben zur eingeschlagenen Scheibe bei rechtsextremen Treffen nicht mit ALF unterschrieben gewesen sei. Die Richterin projizierte sofort das Schreiben an die Wand, musste aber zugeben, dass diese Beobachtung zutraf.

Anschließend kommentierte DDr. Balluch die Aussagen zur eingeschlagenen Scheibe. Sowohl die Polizei als auch der Veranstalter haben angegeben, meinte DDr. Balluch, dass sie nicht die Steine berührt hätten. Dennoch habe man DNA-Spuren von mindestens drei Personen darauf gefunden. Das sei kompatibel mit der Darstellung von Mag. Hnat, er habe die Steine mitgebracht und bei der Kundgebung liegen gelassen. Offenbar haben noch andere Personen, möglicherweise die TäterInnen, die Steine angegriffen.

Auffallend sei gewesen, dass der LVT-Beamte den Begriff militant ganz anders definiere, als das SOKO-Mitglied am Tag davor. Einmal sei militant für strafrechtlich relevante Taten reserviert, einmal fielen sogar nur Anzeigen wegen Verwaltungsdelikten darunter und es würden legale Demonstrationen erwähnt. Auch im Verfassungsschutzbericht zum militanten Tierschutz gebe es fast ausschließlich Erwähnungen von legalen Handlungen. Das zeige, dass der Begriff militant politisch genutzt würde, um unliebsame Personen oder Gruppen kriminalisieren zu können.

Zuletzt erwähnte DDr. Balluch noch, dass das SOKO-Mitglied den Begriff Bekennung als ganz normales Hauptwort bezeichnet habe. Das stünde im eklatanten Widerspruch zur Aussage des linguistischen Sachverständigen, der Bekennung als Neukreation von DDr. Balluch und eindeutigen Hinweis auf seine Autorenschaft bezeichnet habe. Dieses Gutachten habe sich nun in so vieler Hinsicht als falsch erwiesen, dass in jedem Fall ein weiteres Gutachten erstellt werden müsse, wie das die Strafprozessordnung vorsehe.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Anschließend sprach Mag. Hnat. Er sagte, dass die Sachbeschädigung am Benediktinerhof nichts mit ihm zu tun habe. Der LVT-Beamte Friedrich habe strafbare Handlungen mit normalem Aktivismus vermischt und ihn deshalb verdächtigt.

Beim Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt handle es sich um bewusste Falschaussagen der Polizei. Die beiden Aussagen würden sich darin widersprechen, wann die Festnahme ausgesprochen worden sei. Das er sich losgerissen und dann noch gestoßen habe, sei unglaubwürdig, weil es unnötig Zeit gekostet hätte. Er hätte auch nie eine Straftat gesetzt, um einer Verwaltungsstrafe von € 50 zu entkommen. Bemerkenswert sei auch, dass der Polizist Astl nicht mehr angeben könne, ob er überhaupt gestoßen worden sei. Es klinge vielmehr danach, dass er nicht lügen wolle, aber auch nicht seinem Kollegen widersprechen. In Wirklichkeit wüsste er genau, dass er nicht gestoßen worden sei. So etwas könne er nicht vergessen haben.

Der Staatsanwalt legte dann einen Brief des Donauzentrums vor, in dem dieses angab, dass die Videoüberwachung nicht mehr verfügbar sei, weil sie nach 24 Stunden gelöscht worden sei. Mag. Hnat sagte dazu, dass die Polizisten und die Security die Sicherung des Films hätten veranlassen müssen. Sein Anwalt sei innerhalb der 24 Stunden vorstellig geworden, um die Filme zu bekommen, sei aber auf den Amtsweg verwiesen worden. Dieser sei aber zu langsam gewesen und die Filme seien dann, wie die Beischaffung beschlossen war, bereits gelöscht gewesen.

Mag. Hnat legte dann das UVS-Urteil zu dem Vorfall im Donauzentrum vor. Es zeigte, dass der Richter 2 ½ der 3 Straferkenntnisse aufgehoben hatte. Im Protokoll dieses Verfahrens stand auch, dass Körber in seiner Aussage nicht davon gesprochen hatte, gestoßen worden zu sein.

Die Richterin nahm das UVS-Urteil nicht als Dokument an, sagte aber, sie werde das Urteil am Amtsweg beischaffen lassen und verlesen.

Stellungnahmen weiterer Angeklagter

Moser sagte, alle Zeugen im gesamten fast dreimonatigen Verfahren bisher hätten absolut nichts mit ihm zu tun gehabt. Die Richterin nickte.

Di Völkl wollte wieder auf die Liste von Aktionen zu sprechen kommen, die der LVT-Beamte als militant bezeichnet hatte. Ob er bei diesen Aktionen dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Bei den Jagdstörungen schon, sagte Di Völkl. Die Richterin las dann die Liste vor und fragte ihn bei jeder einzelnen Aktion. Bei 2-3 Aktionen sagte DI Völkl, dass er dabei gewesen sei, sich aber einmal nicht genau erinnern könne. Moser rief bei zwei Aktionen heraus, dass er dabei gewesen sei.

Solche Aktionen seien das tägliche Brot von NGO-AktivistInnen, meinte DI Völkl dazu.

Springer fügte noch an, dass die Zeugen heute auch nichts mit ihr zu tun gehabt hätten.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch führte zum Organisator der Reptilienschau aus, dass sich nun im Verfahren ergeben habe, dass der ursprünglich mit über € 12.000 bezifferte Sachschaden erheblich nach unten korrigiert worden wäre. Mit einer nun angegebenen Schadenssumme von € 1.600 sei diese Sachbeschädigung auch keine schwere strafbare Handlung mehr und könne nicht den Katalogstrafen des § 278a StGB zugerechnet werden.

Die Zeugeneinvernahme habe weiter ergeben, dass es gegen diese Reptilienschau keine Kampagne gegeben habe, die Sachbeschädigung also nicht als Teil einer Kampagne einer kriminellen Organisation betrachtet werden könne, wie sie für die vom Staatsanwalt behauptete kriminelle Organisation typisch sei. Unter allen im Strafantrag seitens der Staatsanwaltschaft der behaupteten Organisation zugerechneten Kampagnen befinde sich auch keine, in die sich diese Sachbeschädigung überhaupt thematisch einordnen ließe. Also könne offenbar selbst der Staatsanwalt keinen Zusammenhang zu der von ihm behaupteten Organisation konstruieren.

Bei der vom Organisator der rechtsextremen Veranstaltung im Benediktinerhof geschilderten Straftat, nämlich der offenbar aus Protest gegen die rechtsradikale Veranstaltung beschädigten Fensterscheibe, handle es sich ebenfalls um keine schwere strafbare Handlung (Schaden nur mit wenigen Hundert Euro angegeben), sodass sie ebenso wenig unter die Katalogstraftaten des §278a subsummiert werden könne. Eine Tierschutzmotivation sei auch nicht erkennbar.

Zum LVT-Beamten Karl Friedrich meinte Balluch, dass dieser nicht in der Lage gewesen sei, den von der Exekutive laufend verwendeten Begriff militant oder militante Tierrechtsgruppen verständlich zu definieren oder zu erklären. Das, obwohl er berichtet habe, dass eine der Aufgaben des LVT die Beschäftigung mit dem Phänomen des militanten Tierschutzes sei. Balluch verwies daher noch einmal auf die seiner Ansicht nach notwendige, von ihm beantragte Beischaffung der Erlässe des BMI, die diesen Bereich, mit dem sich dieses Verfahren ja ausschließlich befasse, offenbar definieren würden.

Zu den Beamten Körber und Astl meinte Balluch, dass diese sich relativ gut an die damaligen Ereignisse erinnern habe können. Nur gerade beim entscheidenden Moment, nämlich dem vorgeworfenen Delikt des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der in Form zweier Rempler verwirklicht worden sein solle, habe ihre Erinnerung in weiten Teilen ausgesetzt und sie seien in ihren Schilderungen extrem unbestimmt geblieben. Zu dem von Mag. Hnat behaupteten Ruf eines der Polizisten, dass er stehen bleiben solle oder es würde geschossen werden, könne Balluch berichten, dass Mag. Hnat ihm diese Situation sehr eindrücklich geschildert habe, als sie sich das nächste Mal nach diesem Vorfall zufällig getroffen hätten. Wie viele Tage danach das war, könne Balluch aber nicht mehr angeben.

Beweisantrag von DDr. Balluch zu einer Brandanleitung

Anschließend blieb noch etwas Zeit, und die Richterin ermöglichte DDr. Balluch endlich seine vielen Beweisanträge, die er seit Wochen zu stellen versuchte, auch wirklich vorzubringen. Körpersprachlich gab sie dazu allerdings eindeutig zu verstehen, dass sie seine Vorbringen völlig ablehne.

DDr. Balluch versuchte zunächst zu einer Brandsatzanleitung, die ihm überraschend vorgehalten worden war, eine Stellungnahme und Beweisanträge abzugeben. Er habe damals diese Anleitung zum ersten Mal gesehen, habe seitdem recherchiert und könne dazu jetzt wichtige Informationen vorlegen. Die Richterin sagte, dass er keine Stellungnahmen abgeben könne. Wenn er nicht wisse, was ein Beweisantrag sei, dann solle er nicht mehr weiter sprechen und andere Personen Anträge stellen lassen. Die AnwältInnen beantragten dann die ergänzende Einvernahme von DDr. Balluch, um ihm eine Stellungnahme zu ermöglichen. Die Richterin ließ das aber nicht zu, sondern bestand darauf, dass jetzt nur Beweisanträge vorgebracht werden dürften. DDr. Balluch stellte dann zwei Beweisanträge zu dem Thema. Man habe ihm damals vorgeworfen, er würde auch radikale Literatur und Broschüren sammeln. Er habe das u.a. damit begründet, dass er Bücher schreibe. So sei ein Roman aus dem radikalen Tierschutzmilieu in Arbeit gewesen. Diesen Roman habe er leider bisher nicht weiter bearbeiten können, weil die Polizei seit zwei Jahren seine Computer behalte und nicht mehr zurück gebe.

DDr. Balluch beantragte dann eine Lektorin vom Verlag Guthmann-Peterson. Er habe mit ihr das Projekt dieses Romans besprochen und sie habe in Aussicht gestellt, dass ihr Verlag das Buch herausbringen könnte. Weiter beantragte DDr. Balluch seine damalige Lebensgefährtin, die das erste Kapitel seines Buches bereits probegelesen hatte und die tatsächliche Existenz des Buches bezeugen könne.

Weitere Beweisanträge von DDr. Balluch

Dann sprach DDr. Balluch von der Webseite www.arkangelweb.org. Es sei ihm vorgeworfen worden, diese Webseite in den Jahren um 2005 mit Informationen versorgt zu haben. Damals sei diese Webseite, so seine Verteidigung, in keinerlei Zusammenhang zu Berichten von Straftaten gestanden, wie das heute offenbar der Fall sei. Zum Beweis dafür hatte DDr. Balluch bereits Ausdrucke des Webarchivs von dieser Seite vorgelegt. Doch er habe den Eindruck gewonnen, die Richterin glaube das nicht, habe sie doch immer wieder erwähnt, dass DDr. Balluch mit dieser Webseite in Zusammenhang gestanden sei. Daher stellte DDr. Balluch den Antrag, das Gericht möge einen Sachverständigen damit beauftragen, festzustellen, ob aus dem Webarchiv eine vertrauenswürdige Kopie der damaligen Inhalte der Webseite gewonnen werden könnte. Dazu wollte DDr. Balluch einen Ausdruck des Webarchivs zu dieser Webseite vorlegen, aber die Richterin nahm diesen nicht an. Sie behielt sich eine Entscheidung über den Antrag vor.

Dann legte DDr. Balluch Ausdrucke von der Webseite der Universität von Utah in den USA vor. Dort war zu sehen, dass kürzlich eine Konferenz mit anerkannten UniversitätsprofessorInnen zu Fragen der Tierethik und der Biologie stattgefunden hatte. Dabei aber, so ergaben die Webseitenausdrucke, hätten auch ein Ex-ALF Aktivist, ein Sprecher der ALF in Nordamerika und ein Universitätsprofessor, der sich öffentlich mit der ALF solidarisierte, Vorträge gehalten. Das beweise, so DDr. Balluch, dass auch radikale Thesen und Themen ein legitimes Diskussionsthema bei Tierschutzkonferenzen seien. Man werfe ihm vor, bei Tierrechtskongressen in Wien seien radikale Thesen besprochen worden und das weise ihn als Chef einer kriminellen Organisation aus. Jetzt zeige sich, dass an der Universität Utah noch wesentlich radikalere Thesen öffentlich diskutiert wurden, ohne dass die VeranstalterInnen kriminalisiert würden. Die Richterin nahm aber diese Webausdrucke nicht an.

Anschließend legte DDr. Balluch das Programm und eine Einladung zur AktionsAkademie vom letzten Wochenende vor. Diese Veranstaltung, so stellte sich heraus, wurde von Amnesty International, Greenpeace, Global2000 und Attac organisiert und bot Workshops zu Themen wie ziviler Ungehorsam, Rechtsfragen im Umgang mit der Polizei bei Aktionen, Kampagnenstrategien, Netzwerken, Graffiti, Aktionsklettern und dergleichen an. Genau solche Trainingscamps, die von DDr. Balluch organisiert würden, seien im Strafantrag inkriminiert. Auch er selbst, DDr. Balluch, sei bei dieser Veranstaltung als Vortragender aufgetreten und sein Buch Widerstand in der Demokratie sei benutzt worden. Die Richterin nahm allerdings die Vorlagen von DDr. Balluch nicht an. Dann beantragte DDr. Balluch die Einvernahme von zwei OrganisatorInnen dieser AktionsAkademie und nannte ihre Namen und Adressen.

Anschließend legte DDr. Balluch die letzten drei Ausgaben des Magazins des VGT, Tierschutz Konsequent, vor. Das zum Beweis, dass er und der VGT alle inkriminierten Verhaltensweisen heute noch weiterhin genauso setze. Dann las DDr. Balluch aus den Magazinen vor, dass es weiterhin Recherchen in Tierfabriken gebe, dass eine Legebatterie und eine Schweinefabrik besetzt worden seien, dass es Demonstrationen gegen Fürnkranz und Kleider Bauer gegeben habe, dass auch Großdemonstrationen durchgeführt worden seien, dass Animal Liberation Workshops stattgefunden hätten und dass die Firma Vögele nach einer konfrontativen Kampagne sich pelzfrei erklärt habe. Wenn die Richterin, so DDr. Balluch, diese Hefte nach dem Gesagten nicht als Beweismittel annehmen wolle, dann vielleicht dann, wenn er sage, dass das Heft auch einen Bericht über eine Befreiung von Nerzen aus einer Pelzfarm enthalte. Die Richterin lehnte trotzdem die Annahme der Hefte ab.

Dann wollte DDr. Balluch die Anmeldungen der Demonstrationen vor Kleider Bauer vorlegen. Das würde beweisen, dass man sich an die Vorgaben der Polizei gehalten habe und dass seit Anfang 2007 keine Megaphone mehr angemeldet würden. Die Richterin nahm diese Beweismittel nicht an und sagte, sie werde von der Versammlungsbehörde selbst diese Unterlagen bestellen.

Brandstiftung bei Kleider Bauer Innsbruck?

Dann legte DDr. Balluch einen Webseitenausdruck von Bite Back vor, auf den er aufmerksam gemacht worden sei. Darin werde behauptet, es habe im März 2010 eine versuchte Brandstiftung bei Kleider Bauer in Innsbruck gegeben. Ein Foto des Brandsatzes war sogar abgebildet. Das beweise, dass Straftaten dieser Art immer weiter gingen und dass man nicht die Angeklagten einfach dafür verantwortlich machen könne. Erstens müssten sie dann für immer vor Gericht bleiben, weil man laufend neue Straftaten zu den Vorbringen dazu addieren müsste – ob jetzt der Filialleiter von Kleider Bauer Innsbruck geladen werde? – und zweitens habe der Staatsanwalt behauptet, es sei ein Beleg der Schuld der Angeklagten, dass keine Straftaten gegen Kleider Bauer geschehen würden. Seit Prozessbeginn allein habe es jetzt aber zwei Sachbeschädigungen und eine versuchte Brandstiftung, alle drei mit Bekennerschreiben, gegeben.

Die Richterin nahm diese Vorlage begeistert an, drängte aber DDr. Balluch aufzuhören.

Antrag von Mag. Hnat zum Vorfall im Donauzentrum

Zuletzt kam noch Mag. Hnat zu Wort. Er lies die Richterin ein Email von der Plattform Fadinger vorlesen, das er am 9. März 2007, direkt nach dem Vorfall im Donauzentrum, geschrieben habe. Darin schrieb Mag. Hnat mit großer Anteilnahme und offensichtlicher innerer Verzweiflung, wie er alleine seinen Protest gegen die Modeschau durchgeführt habe, wie ihn die Security angegriffen und zu Boden gerungen habe, wie er dann weggelaufen sei, wie die Polizei gedroht habe, ihm nachzuschießen und wie er dann nach seiner Festnahme verleumdet worden sei, weil die Polizei behauptet habe, er habe Widerstand geleistet und die Beamten gestoßen, was er gar nicht habe.

Ob das seine subjektive Sicht der Dinge sei, fragte die Richterin. Das sei objektiv wahr, gab Mag. Hnat zurück.

Ende 15:28 Uhr.

7 Kommentare

Die Weisung (militante) Tierschützer finde ich interessant. Führt wahrscheinlich, zurückverfolgt, direkt ins schwaze Loch.

Dass sich diese Soko-BeamtInnen und Polizisten öfters mal ungewollt gegenseitig widersprechen, spricht ja wahrlich Bände. Wird man in Österreich denn nicht dafür bestraft, wenn man Falschaussagen als ZeugIn vor Gericht tätigt? Aber an der Verfolgung dessen haben Richterin und Handl(ang)er sicherlich wieder kein Interesse, denn die Falschaussagenden sind ja keine aufmüpfigen, bösen, bösen Tierschützer, sondern untertänige, kritiklose Diener des Unrechtsstaates Österreichs …

Das wird nicht angezeigt worden sein. Wie auch ohne Beweise.

Mensch kann offensichtlich nicht einmal zeigen, dass Hnats Version (oder eine Dritte von den Aussagen evt verschiedene) objektiv wahr ist. Selbst wenn mensch dass könnte, kanns glaub sein, dass sich die Polizisten sich auf ihre subjektiven Wahrnehmungen berufen und angeben, das nach besten Wissen und Gewissen angegeben zu haben. Das zu widerlegen ist ohne Lauschangriff, von dem man sicher keine_n Staatsanwält_in überzeugt, gleich ganz unmöglich.

secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Falschaussage#Falsche_Aussage

Mal was anderes:
Mir scheint die Argumentation der Angeklagten, (oder wenigstens einiger, weil ich nicht genau weiß, ob tatsächlich alle so argumentieren) ihre Politischen Gegner_innen seien einerseits doch bitte auch nach §278 a) anzuklagen insofern inkonsistent gegenüber dem Fakt, dass sie andererseits nicht müde werden, den Paragraphen selbst und seine Schwachstellen im Verfahren grundsätzlich zu kritisieren, indem sie beispielsweise erklären, es sei unmöglich, sich dagegen zu verteidigen, weil er sich an nichts Konkretem festmache oder dergleichen; In deren politischer Artikulation scheint mir die grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen sogar noch erheblich stärker im Vordergrund zu stehen.

Das aber beides zu fordern scheint mir nun offensichtlich widersprüchlich. Und das denkbare Argument, ersteres sage man ja nur, um eine Absurdität aufzuzeigen, mag ich bei der Ernsthaftigkeit mit dem das vorgetragen und gefordert wird und mangels einer (mir bekannten?) klaren Stellungnahme dazu, zunächst zurückweisen.

Anmerken tu ich das, weil ich nach diesem Comment von dir [1] meine, zu erahnen, woher der Wind weht, insofern, alsdass du dir das vlt auch zu eigen mach(en würde)st?

http://tierschutzprozess.at/tierschutzprozess-27-tag/comment-page-1/#comment-447

Einwegspritzen:
Diese werden von Personen die Tiere aufziehen oder mit Medikamenten versorgen, Katzen, Hunde, usw verwendet!
In Tierheimen von Tierpflegern usw! Und nicht zu vergessen in Apotheken die diese Einwegspritzen verkaufen!
Wenn diese Personen dann alle zu einer Kriminellen Organisation gehören sollen, dann frage ich mich was das Soko-Mitglied Ziegler eigentlich in seinem Hirn hat?
Ich kann es mir vorstellen!

veganer die sich gelegentlich mal der sicherheit halber b12 spritzen nicht zu vergessen! vermutlich sind die b12-ampullen aber sowieso nur getarnte chemikalien für anschläge der militanten tierschutzorganisation! nun kommt also endlich die wahrheit ans licht … ^^

http://kurzurl.net/operationSpring2