Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 25. Tag

Montag 17. Mai 2010

Inhalt:

Am heutigen Tag kamen drei Polizisten zu Wort, von denen zwei direkt mit der SOKO zu tun hatten. Einmal mehr war die wesentliche Botschaft, dass es keine Zuordnung von Straftaten zu den Angeklagten gibt. Aber mehr noch. Ein SOKO-Mitglied gab an, dass man bereits im Oktober 2007 beschlossen hatte, bei den Verdächtigen in einer SOKO-Großaktion Hausdurchsuchungen und wahrscheinlich auch Festnahmen mit U-Haft Anträgen durchzuführen. Aber zur gleichen Zeit, so gab der Zeuge an, gab es lediglich Vermutungen darüber, wer zum sogenannten militanten Tierschutz gehöre. DDr. Balluch sei der Hauptverdächtige gewesen, nur weil er Obmann des VGT war. Und der VGT sei verdächtig gewesen, weil man vermutet habe, er würde militanten TierschützerInnen Unterschlupf gewähren. Aber auch das sei nur eine Vermutung ohne harte Belege gewesen.

Es erschüttert den objektiven Beobachter, dass die Polizei in Österreich offenbar U-Haft und – wie man an diesem Prozess sieht – den völligen finanziellen Ruin und die Rufschädigung von Personen initiieren kann, gegen die sie nicht den geringsten begründeten Verdacht hat, sondern lediglich Vermutungen. Beim Prozess heute schien es auch wieder so, dass die Richterin Fragen der Angeklagten zu unterbinden versucht, die diesen Umstand und Falschaussagen der Polizei aufdecken könnten. Sie hat es sich jetzt auch zur Angewohnheit gemacht, jedem Polizeizeugen vorher zu sagen, dass er auf Fragen nicht zu antworten brauche, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.

Die Richterin hat heute zwei der Angeklagten damit bedroht, sie aus dem Gerichtssaal werfen zu lassen, weil sie gewisse Fragen stellen und dadurch, wie die Richterin sagte, dem Gericht gegenüber ungeziemendes Benehmen zeigen.

Eine Reihe weiterer interessanter Aspekte kamen bei den heutigen Einvernahmen ans Tageslicht, die einmal mehr belegen, dass die interessantesten Einvernahmen jene der Mitglieder der SOKO sind. Insbesondere steht zu befürchten, dass bei den Einvernahmen der SOKO-Chefs die Situation im Gerichtssaal eskalieren könnte, wenn die Richterin praktisch keine Fragen mehr zulassen wollen könnte. Jedenfalls wurde heute auch zum Thema gefragt, ob es sich um EinzeltäterInnen oder eine Organisation handle, die für die genannten Straftaten verantwortlich seien. Die Richterin wählte dazu die Alternative als Frage, ob der Polizist meine, es handle sich um ausgeflippte EinzeltäterInnen ohne Bezug zu Tierschutz, ohne Kontakt zu Tierschutzgruppen, ohne Wissen von Kampagnen und ohne Informationen vom Internet, oder um eine Organisation. Wenn das ein Hinweis auf ihre Meinung sein soll – und warum sonst sollte sie diese Frage so stellen – dann ist sie offenbar der Ansicht, wenn ein Einzeltäter eine Tierschutzgruppe nur kennt, ohne sich ihr zu offenbaren, bildet er bereits eine Organisation. Man erkennt leicht die verwaschene Definition einer Organisation nach § 278a und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit.

Ein weiterer Polizist aus Graz, der nichts mit der SOKO zu tun hatte, sprach sehr positiv über die dortigen Demonstrationen des VGT. Es habe keine Beschwerden gegeben, die Auflagen der Behörde würden von den DemonstrantInnen eingehalten und sie blieben in ihrem zugewiesenen Bereich. Aus dem Mund eines Polizisten ein sehr eindrucksvolles Zeugnis friedlichen, gesetzeskonformen Demonstrierens.

Übrigens konnte, sozusagen auf einem Nebenschauplatz, ein weiterer Fall einer Merkwürdigkeit des linguistischen Gutachtens gegen DDr. Balluch aufgedeckt werden. Der Sachverständige Dr. Schweiger hatte gesagt, DDr. Balluch sei u.a. deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ein Bekennerschreiben verantwortlich, weil sich sein Schreibstil durch das Kreieren von Wortneubildungen wie Bekennung oder Öffentlichkeitswirksamkeit belegen ließe. Das Wort Bekennung fand sich heute aber auch in einem Bericht der SOKO. Darauf vom Anwalt angesprochen sagte der Autor dieses Berichts, Bekennung sei doch ein ganz normales Hauptwort von bekennen. Wenn das nur auch der linguistische Experte wüsste! Im Übrigen spuckt Google 21.600 Ergebnisse aus, wenn man das Wort Bekennung eingibt. Ob diese Texte alle von DDr. Balluch stammen könnten? Zur Entschuldigung des Sachverständigen sollte man vielleicht anfügen, dass er seiner Aussage nach ja keinen Computer benutze und daher solche Dinge nicht wissen könne. Die Richterin versuchte eine Zeit lang – und zuletzt vergebens – zu verhindern, dass Anwalt Mag. Traxler diesen Aspekt aufzeigen konnte.

Auch heute fanden sich wieder über 40 PolizeischülerInnen im Gerichtssaal ein, neben diesmal fast 20 anderen Personen. Der Prozesstag begann pünktlich um 9 Uhr.

Stellungnahme von DDr. Balluch

Zunächst standen die Stellungnahmen der Angeklagten zu den Einvernahmen des letzten Prozesstages aus. Es handelte sich um Filialleiter von Kleider Bauer aus Graz und Wien Meidling. DDr. Balluch wies darauf hin, dass es bei diesen Fragen fast ausschließlich um den Ablauf und die Wirkung legaler Demonstrationen gegangen sei. Diese Demonstrationen seien ordnungsgemäß polizeilich angemeldet und nicht untersagt worden, und die TeilnehmerInnen hätten sich an die Vorgaben der Polizei und ihre Demonstrationsanmeldung gehalten. Die Richterin habe angegeben, sie würde zu diesen Demonstrationen doch Fragen stellen, weil das Gericht ja nicht wüsste, ob es sich um legale oder illegale Demonstrationen handle. Dazu aber, so meinte DDr. Balluch, hätte das Gericht sich die Anmeldungen der Demonstrationen vorlegen lassen und dann diese mit dem tatsächlichen Verhalten der DemonstrantInnen vergleichen müssen. Stattdessen interessierte sich das Gericht ausschließlich dafür, ob diese Demonstrationen jemanden stören würden und ob sie Umsatzeinbußen bedeutet hätten. Das sei aber irrelevant. Jede Demonstration würde nolens volens jemanden stören und zumeist auch Umsatzeinbußen bedeuten, auch wenn letztere in diesem Verfahren nicht nachgewiesen werden konnten. Die Verfassung schütze Demonstrationen gerade deswegen, weil sie Konflikte produzieren, und verfassungsmäßig geschützte Demonstrationen dürften kein Thema bei einem strafrechtlichen Prozess sein.

DDr. Balluch nahm dann auf die Aussagen der Filialleiter Bezug und meinte, es sei sehr erstaunlich, wie positiv diese beiden über die Demonstrationen gesprochen hätten. Der Meidlinger Filialleiter habe gesagt, es habe sich niemand bei ihm über die Demonstrationen beschwert, er habe auch nicht beobachtet, dass KundInnen beim Betreten des Geschäfts gehindert worden wären und es habe nur bei der ersten Demonstration ein Megaphon gegeben. Der Filialleiter aus Graz habe auch positiv von den Demonstrationen gesprochen, insbesondere wenn man bedenke, dass er sich subjektiv als Ziel dieser Demonstrationen empfunden habe. Wenn man sich als Ziel einer Demonstration empfinde, dann werde man subjektiv nicht umhin können, eine solche Demonstration als störend und aggressiv zu empfinden. Das sei aber kein objektiv vertrauenswürdiges Urteil. Dazu müsste man auch die andere Seite, die Sicht der DemonstrantInnen, und die von PassantInnen hören, um sich ein umfassendes Bild zu machen.

Abgesehen davon, gab DDr. Balluch zu bedenken, gebe es diese Demonstrationen gegen Kleider Bauer z.B. seit langem auch in Wr. Neustadt, Linz, Salzburg und Innsbruck. Insbesondere in Wr. Neustadt sei die Richterin aufgefordert, sich durch Besuch der Demonstration, die an jedem Samstag stattfindet, ein eigenes Bild zu machen. In Linz sei die Polizei überhaupt nicht an den DemonstrantInnen interessiert gewesen, es habe keine Hausdurchsuchung in Oberösterreich gegeben und sogar das VGT-Büro in Linz sei völlig unbehelligt geblieben. In Salzburg würde sogar immer wieder eine andere Organisation als der VGT diese Demonstrationen abhalten. Wenn die Richterin an einem umfassenden Bild der Demonstrationen gegen Kleider Bauer interessiert sei, dann müsste sie auch von diesen Orten Personen über die Demonstrationen befragen.

Aber dauerhafte Demonstrationen seien oft das Rückgrat von einer Kampagne. In seinem Buch Widerstand in der Demokratie habe er das ausgeführt und sei damit bisher nur auf positive Zustimmung gestoßen. Der VGT habe Dauerdemonstrationen sehr oft in seinen Kampagnen benutzt, so z.B. gegen Supermärkte, die Käfigeier verkauft hätten, und gegen das für Tierschutz zuständige Ministerium. Dieses Kampagnenmittel sei zentral, führe aber immer wieder zu Konflikten. Gerade deshalb seien Polizei und Gerichte aufgerufen, ihre ihnen von der Verfassung zugedachte Rolle zu übernehmen und diese Demonstrationen und das Demonstrationsrecht zu schützen. Gericht und Polizei seien der Verfassung verpflichtet.

Antrag auf Mittagspause

DDr. Balluch beantragte dann, es möge ab sofort jeden Tag eine ausreichende Mittagspause geben. In den letzten zwei Tagen habe die Pause lediglich 15 bzw. 30 Minuten betragen, und das sei viel zu wenig, um ein Essen einzunehmen. In der Schlange vor der Kantine habe man allein schon 15 Minuten warten müssen, bis man das Essen bekommen habe, während die Richterin einfach an der Schlange vorbei gegangen sei, und sich das Essen genommen habe. Man könne nicht in wenigen Minuten essen, insbesondere nicht 2-3 Tage pro Woche auf Monate oder sogar ein Jahr hin, ohne Magenkrämpfe und gesundheitliche Probleme zu bekommen. Es möge daher eine Mittagspause von etwa einer Stunde eingehalten werden.

Die Richterin nahm diesen Antrag wohlwollend wenn nicht sogar schuldbewusst auf. Es werde ab sofort längere Mittagspausen geben, verkündete sie.

Stellungnahmen von Faulmann, Moser und DI Völkl

Faulmann und Moser führten aus, dass die Zeugen des Vortages nichts mit ihnen zu tun gehabt habe. Moser sagte zusätzlich, er schließe sich den Worten von DDr. Balluch zu den Demonstrationen voll inhaltlich an.

DI Völkl beantragte dann, er dürfe seinen Freund Nemo, einen Hund, für den er verantwortlich sei, mit in den Gerichtssaal nehmen. Es sei nicht praktikabel, auf so lange Zeit hin jeden Prozesstag eineN HundesitterIn zu finden.

Zusätzlich beantragte DI Völkl, das Gericht möge veranlassen, dass Hausdurchsuchungen bei den Kleider Bauer Filialen durchgeführt würden, um jene Dokumente sicherzustellen, die belegen könnten, ob es bei Kleider Bauer Umsatzeinbußen wegen Demonstrationen gegeben habe.

Stellungnahme von Richter

Dann ergriff Richter das Wort. Er betonte, er habe immer einen sehr freundlichen Kontakt zum Filialleiter von Kleider Bauer in Graz gehabt. Dieser habe ihm nie erzählt, dass ihm diese Demonstrationen subjektiv so unangenehm gewesen seien. Es habe auch nie eine Anzeige gegen die Demonstrationen wegen des Verhaltens der DemonstrantInnen gegeben, sondern lediglich einmal wegen des Fahrzeugs. Der Filialleiter habe angegeben, das Megaphon solle Kundengespräche erschwert haben. Dieses Megaphon aber, so meinte Richter, sei angemeldet gewesen. Man habe dessen Benützung freiwillig und ohne Vorgabe der Polizei lediglich auf 5-10 Minuten eingeschränkt.

Die angesprochene Fotoleine sei ein angemeldetes Demonstrationsmittel gewesen. Es habe zum Nachdenken anregen sollen. Der Gehsteig sei dort sehr schmal und Informationen dieser Art seien daher nur in Form dieser Leine am Rand des Gehsteigs platzierbar gewesen, um den Fußgängerverkehr nicht zu behindern.

Dann sagte Richter, er distanziere sich von Buttersäureanschlägen und habe das schon immer, auch in den ihm vorgehaltenen Emails, und insbesondere gegenüber zahlreichen PassantInnen auf den Demonstrationen gesagt. Seit diesem Anschlag in Graz im Jänner 2007 habe er auch mit dem Filialleiter keine Gesprächsbasis mehr gehabt, was ihm bis heute Leid tue.

Stellungnahme Springer

Springer erklärte dann, sie habe weder mit den Demonstrationen noch mit der Sachbeschädigung in Wien Meidling etwas zu tun gehabt. In Graz ebenso wenig, dabei verweise sie auf ihr Email auf dem Fadinger Forum, in dem sie sich klar von dem Buttersäureanschlag distanziert habe.

Gegen die Vorhaltungen der Richterin, die Angeklagten würden den Prozess verzögern, meinte Springer, das würden sie nicht, der Prozess sei sehr nachteilig, sie müsse nebenbei noch 40 Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten, um ihren Job zu behalten. Der Prozess habe also jeden weiteren Tag, den er dauere, berufliche und private Nachteile für sie.

Stellungnahme Balluch

Harald Balluch nahm zu Beginn Stellung zu den Zeugenbefragungen vom Filialleiter des Kleider Bauer in der Murgasse in Graz und dem Filialleiter des Kleider Bauer in der Meidlinger Hauptstraße in Wien. Er führte aus, dass neuerlich der Staatsanwalt nicht einmal versucht habe, einen organisatorischen Zusammenhang zwischen der Personengruppe der Beklagten und den unbekannten TäterInnen, die Sachbeschädigungen in diesen Filialen verursacht hatten, herzustellen. Er schließe daraus, dass es wohl keine Indizien für einen derartigen Zusammenhang geben könne, weil der Staatsanwalt sonst die Gelegenheit wahrgenommen hätte, diese darzulegen.

Bezüglich der eingeschlagenen Scheiben und dem in eine Tür geätzten Slogan Pelz = Mord vom 1. 12. 2006 in der Kleider Bauer Filiale in der Meidlinger Hauptstraße in Wien wunderte sich Balluch, dass dieser Vorfall von der Firma Kleider Bauer der Versicherung als Einbruchdiebstahl gemeldet worden sei. Das, obwohl die Firma offenbar von Anfang an davon ausgegangen sei, dass es sich um einen Anschlag mit Tierschutzmotivation gehandelt habe und obwohl keine Ware abhanden gekommen wäre, wie auch die Befragung des Filialleiters ergeben habe. Kleider Bauer hätte laut Versicherungsvertrag im Falle einer böswilligen Beschädigung, um die es sich offensichtlich gehandelt habe, im Gegensatz zu einem Einbruchsdiebstahl, einen um etwa € 11.000 höheren Selbstbehalt zu tragen gehabt.

Zur Befragung des Bezirksinspektors Rudolf Plessl, der nunmehr Nationalratsabgeordneter der SPÖ ist, meinte Balluch, dass dieser über ein schlechtes Gedächtnis verfüge und daher fortwährend in seinen Antworten auf den Ermittlungsakt der Kriminalpolizei verwiesen habe. Da dieser Akt dem Gericht und den Beklagten nicht zugänglich sei und darüber hinaus sich auch in den Befragungen der Polizei-Chemikerin Ursula Fassl und des Bezirksinspektors Helmut Riepl bereits ergeben habe, dass etliche Ermittlungsergebnisse von der SOKO-Leitung nicht an die Staatsanwaltschaft und das Gericht weitergegeben worden seien, beantragte Balluch einmal mehr die Beischaffung dieses Aktes.

Auf diese Weise würde endlich publik werden, welche Ermittlungsergebnisse nun tatsächlich insgesamt vorliegen würden. So sei zwar von etlichen Ermittlungen bekannt, dass diese von der SOKO durchgeführt worden seien, wie technische Überwachungen, verdeckte Ermittlungen, Finanzermittlungen, Funkzellenauswertungen, Erkundigungen und etliches mehr, aber die Ergebnisse dieser Ermittlungen seien nie der Verteidigung offengelegt worden.

Bezüglich der Presseaussendung des Bundesministeriums für Inneres, die im Rahmen der Befragung des Zeugen Plessl thematisiert worden war, drückte Balluch seine Verwunderung über die Haltung des Staatsanwalts aus. Dieser sprach sich gegen eine Aufnahme dieser Aussendung in den Akt aus, da es sich nur um eine Presseaussendung handle, welcher keine Beweiskraft zukäme. Balluch wies darauf hin, dass das nicht irgendeine Presseaussendung sei, sondern eine Mitteilung der in dieser Causa ermittelnden Behörde, die sich in diesem Akt der Hoheitsverwaltung an die österreichische Bevölkerung gewendet habe, um über die Ergebnisse der Ermittlungen der SOKO Rechenschaft abzulegen.

Während der Staatsanwalt also offizielle Äußerungen der in diesem Verfahren ermittelnden Behörde zum gegenständlichen Verfahren als nicht verfahrensrelevant ablehne, bringe er selbst allgemeine Aussagen des FBI, also einer nicht-österreichischen Behörde, die nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun habe, sehr wohl als Beweismittel in das Verfahren ein. Und das darüber hinaus ohne eine Quelle zu benennen oder die Relevanz für das gegenständliche Verfahren überhaupt zu darzulegen. Laut Balluch beweise das, dass der Staatsanwalt mit zweierlei Maß messe und Objektivität in seinem Verhalten vermissen lasse.

Abschließend stellte Balluch fest, dass er sich durch die Äußerung der Richterin vom letzten Verhandlungstag, dass die Beklagten durch die Inanspruchnahme ihres Fragerechts das Verfahren verzögern würden, befremdet und beleidigt fühle. Die Beklagten wären die letzten, die ein Interesse an einem langen Verfahren hätten, da das Verfahren für sie eine enorme physische, psychische und finanzielle Belastung mit sich bringe. So müssten sie neben den zeitaufwändigen Verfahrenstagen und der Vorbereitung für diese, auch noch ihren Lebensunterhalt verdienen, sie müssten die aufgrund dieses Verfahrens entstehende enorme finanzielle Belastung vor allem der Kosten für die RechtsanwältInnen tragen und sie wären permanent mit der enormen Rechtsunsicherheit konfrontiert, die dieses Verfahren für ihr zukünftiges politisches Engagement mit sich bringe. Balluch beantragte daher, dass das Gericht derartige Aussagen in Zukunft unterlassen möge.

Antwort der Richterin

Die Richterin zeigte nach diesen Ausführungen Verständnis für die Angeklagten und sagte, dieser Großprozess würde alle belasten, auch Richterin und Staatsanwalt. Dann sagte sie, der Antrag von DI Völkl, seinen Hund in den Gerichtssaal mitnehmen zu dürfen, werde abgewiesen. Das sei nicht Sache der Gerichtsbarkeit sondern durch die Hausordnung verboten.

Einvernahme Streifenpolizist Friedrich Gröblbauer

Vor Beginn der Einvernahme um 9:27 Uhr erklärte die Richterin dem Zeugen, Herrn Friedrich Gröblbauer, er brauche jene Fragen nicht zu beantworten, die eine strafrechtliche Verfolgung für ihn nach sich ziehen könnten. Es ginge dabei um Vorwürfe der Angeklagten, die Polizei habe gelogen.

Gröblbauer gab an, er sei als Polizist auf Streifendienst gewesen und dann zu der Kleider Bauer Filiale in Graz gerufen worden. Dort habe es gestunken. Es seien bereits Angestellte da gewesen und KundInnen hätten sich im Geschäft aufgehalten. Er habe dann gedacht, es könne eine Gesundheitsgefährdung eintreten und deshalb habe er veranlasst, dass das Geschäft geräumt werde. Dann sei eine Expertin vom Land Steiermark gekommen und habe festgestellt, dass es sich um Buttersäure handle, die ungefährlich sei.

Ob er noch andere Einsätze dieser Art gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Gröblbauer. Ob er Kenntnis von anderen Buttersäurevorfällen gehabt habe, fragte die Richterin. Nur aus den Medien, meinte Gröblbauer.

Dann legte die Richterin den damaligen Polizeibericht von Gröblbauer vor. Dort stand, es habe keine sichtbaren Spuren gegeben. Die Tatortgruppe habe nichts gefunden, meinte Gröblbauer. Die Feuerwehr habe gemessen und festgestellt, es handle sich nicht um Gas. Im Eingangsbereich sei der Geruch stärker gewesen, daher sei die Buttersäure wahrscheinlich durch den Eingang eingebracht worden.

Ob er Kenntnisse vom militanten Tierschutz habe, fragte die Richterin. Es habe Demonstrationen von TierschützerInnen auf dem Hauptplatz gegeben, assoziierte Gröblbauer. Ob er einen Zusammenhang sehe, fragte die Richterin. Er könne keinen herstellen, meinte Gröblbauer. Es habe aber auch einen Absatz in seinem Bericht über die Demonstrationen gegeben, sagte die Richterin. Das sei ihm von Kleider Bauer gesagt worden, führte Gröblbauer aus. Man habe ihm auch Fotos gezeigt, die Kleider Bauer von den Demonstrationen gemacht habe. Bei den Demonstrationen seien Folder verteilt und Spruchbänder gehalten worden.

Ob er zu Tierrechten recherchiert habe, zur ALF oder zur OGPI, fragte die Richterin. Nein, sagte Gröblbauer. Im Polizeibericht gebe es eine Anschlagserklärung, die der Polizei von der Kronenzeitung geschickt worden sei, meinte die Richterin. Das sei ihm nicht bekannt, meinte Gröblbauer.

Frage des Staatsanwalts

Ob er auch einen schlechten Geruch in anderen Etagen wahrgenommen habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Er sei überall im Geschäft herumgegangen, meinte Gröblbauer, es habe überall einen spürbaren Geruch gegeben, aber am stärksten im Eingangsbereich.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob er wisse, ob die Demonstrationen polizeilich angemeldet worden seien, fragte Mag. Traxler. Soweit ihm bekannt seien sie angemeldet gewesen, meinte Gröblbauer. Er habe sie im Streifendienst überwacht. Sie seien nicht untersagt worden.

Ob auch KundInnen im Geschäft gewesen seien, währen es gestunken habe, wollte Mag. Traxler wissen. Es gebe immer eine rege Kundenfrequenz beim Aufsperren in dieser Gegend, meinte Gröblbauer. Er habe aber nicht geschaut, was die KundInnen im Geschäft machen würden.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Ob er die weiteren Ermittlungen zu diesem Vorfall verfolgt habe, wollte Mag. Bischof wissen. Er habe nur die Grundanzeige gemacht, sagte Gröblbauer, und diese weitergeleitet. Wann wieder aufgesperrt worden sei, fragte Mag. Bischof. Am Nachmittag, meinte Gröblbauer.

In seinem Polizeibericht sei gestanden, führte Mag. Bischof aus, dass Kleider Bauer ihm gesagt habe, es könne nicht gesagt werden, ob überhaupt ein Sachschaden entstanden sei. Wenn ich das hinein geschrieben habe, dann hat er das sicher so gesagt, meinte Gröblbauer dazu. Im Polizeibericht habe er auch geschrieben, führte Mag. Bischof weiter aus, dass es eine Verbesserung der Geruchs nach der Belüftung am selben Tag des Vorfalls gegeben habe, offenbar nach 14 Uhr. Da ich das reingeschrieben habe, wurde mir das so gesagt, meinte Gröblbauer wieder. Ob KundInnen in allen Etagen gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Gröblbauer, bei der Schließung sei er durch das ganze Geschäft gegangen und habe alle informiert.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob er auch Graffiti wahrgenommen habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Gröblbauer. Aber auf den Fassaden dort gebe es immer wieder Graffitis. Ich habe mit Sicherheit kein Graffiti gesehen, fügte er noch an. In der Rechnung von Kleider Bauer stehe aber ein Betrag für das Entfernen von Graffiti, meinte Dr. Stuefer. Sie legte die Rechnung vor. Gröblbauer konnte das nicht erklären, aber er habe mit dieser Rechnung nichts zu tun gehabt.

Ob es bei ihm Anrufe vom Filialleiter wegen Beschwerden aufgrund der Demonstrationen gegeben habe, fiel der Richterin plötzlich ein. Es habe Auflagen bei der Anmeldung der Demonstrationen gegeben, meinte Gröblbauer. Er habe geschaut, dass diese eingehalten würden. Es habe nie Probleme gegeben, die TierschützerInnen seien immer im zugewiesenen Bereich geblieben.

Fragen der Angeklagten zum Geruch und zu Demonstrationen

Mag. Hnat zitierte aus dem Polizeibericht, dass die Feuerwehr das Gebläse so aufgestellt habe, dass Frischluft in das Gebäude geblasen worden sei. Das werde so stimmen, meinte Gröblbauer. Es gebe dazu einen Feuerwehrbericht. Mag. Hnat beantragte dann vom Gericht, es möge diesen Bericht beischaffen.

Richter fragte dann den Polizisten, ob er ihn kenne. Jetzt, wo er ihn anspreche, erkenne er ihn wieder, meinte Gröblbauer. Ob es auch andere Demonstrationen von TierschützerInnen als die vor Kleider Bauer in Graz gegeben habe, fragte Richter. Am Hauptplatz, meinte Gröblbauer. Auf die Frage wie oft diese stattfinden würden, wusste er keine Antwort. Und ob diese Demonstrationen vor einem Geschäft seien oder generell zur Information der Bevölkerung, fragte Richter. Sie seien am Hauptplatz an verschiedenen Örtlichkeiten gewesen und jedenfalls nicht geschäftsbezogen, meinte Gröblbauer.

Einvernahme SOKO-Mitglied Oskar Ziegler

Zu Beginn der Einvernahme des SOKO-Mitglieds Ziegler erinnerte die Richterin wieder aus prozessualer Vorsicht daran, dass der Zeuge keine Fragen beantworten müsse, die für ihn strafrechtliche Konsequenzen haben könnten. Ziegler sagte, er sei Kriminalbeamter beim LKA in Wien gewesen und von Sommer 2007 bis Jänner 2009 SOKO-Mitglied. Er habe an manchen Tatorten erste Ermittlungen gemacht. Seine Aufgabe sei die Ermittlung von Tatverdächtigen gewesen, u.a. durch Aufrufe an die Öffentlichkeit. Er sei an den Tatorten dienstranghöchster gewesen.

Ob er militanten Tierschutz vorher gekannt hatte, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Ziegler. Ob er Recherchen am Internet gemacht habe, fragte die Richterin. Nicht selbst, meinte Ziegler, es sei ihm aber eine Internetadresse übermittelt worden, auf der Bekennerschreiben waren.

Aus einem Polizeibericht von ihm las die Richterin vor, dass die Täterschaft der Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer einer Organisation militanter TierschützerInnen zuzuordnen sei. Das habe er aus den Emails geschlossen, die man als Drohung habe auffassen können, und weil Buttersäure offenbar ein Mittel des militanten Tierschutzes sei. In dem Polizeibericht, so las die Richterin weiter, sei von Einwegspritzen als Tatwerkzeugen die Rede. Das sei nur eine Vermutung gewesen, meinte Ziegler. Woher die Schadensangaben in seinem Bericht seien, fragte die Richterin. Von Kleider Bauer, meinte Ziegler. Die Spurenauswertung sei negativ verlaufen, zitierte die Richterin. Ja, sagte Ziegler.

Dann nahm die Richterin auf einen Bericht der SOKO Bezug, laut dem beim Siebtbeschuldigten von der BaT ein Film im gelöschten Bereich einer Fotokamera gefunden worden sei, auf dem Autonummern der Zentrale von Kleider Bauer zu sehen gewesen seien. Das sei ihm übermittelt worden und er habe dann recherchiert, meinte Ziegler.

Dann zeigte die Richterin einen Polizeibericht von Ziegler zu umgesägten Jagdständen. Er habe dazu einen Bericht auf einer amerikanischen Webseite gefunden, meinte dieser.

Die Richterin projizierte dann einen Bericht über den Brand einer Masthuhnhalle im Jänner 2000 an die Wand. Damals gefundene Briefmarken sollten einem DNA-Test unterzogen werden. Das habe der SOKO-Chef Böck entschieden durchzuführen, ihm sei das Ergebnis aber unbekannt, meinte Ziegler. Ob das üblich sei, fragte die Richterin, dass er kein Ergebnis zurück erhalte. An wen das gegangen sein könnte. Das wisse er nicht mehr, meinte Ziegler.

Dann zeigte die Richterin eine Beauftragung eines Labors, eine DNA-Untersuchung von Nachsperrwerkzeug aus dem VGT-Büro durchzuführen, die von Ziegler unterschrieben war. Auch das habe SOKO-Chef Böck initiiert, meinte Ziegler.

Und dann wies die Richterin noch auf eine DNA-Untersuchung von Steinen in Gumpoldskirchen hin, die im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen Rechtsradikale benutzt worden seien. Er habe da eine zweite DNA-Untersuchung beauftragt, die ergeben habe, es handle sich um eine Mischspur u.a. von Mag. Hnat.

Zuletzt zeigte die Richterin einen weiteren Bericht von Ziegler über beschädigte Jagdstände. Er habe eine Fußspur im Schnee gefunden. Ob er einen Zusammenhang zu Tierschutz gesehen habe. Er habe diese Sachbeschädigung nur aufgenommen, meinte Ziegler. Er könne sich nicht erinnern, dass es dazu ein Bekennerschreiben gegeben habe.

Fragen des Staatsanwalts

Sein erster Tatort sei ein Vorfall mit Buttersäure bei Helly Moden in Wien gewesen, meinte der Staatsanwalt. Er habe diesen Fall lediglich übernommen, meinte Ziegler. Ein Kollege sei nämlich ausgefallen. Dort sei ein Türschloss verklebt gewesen, stellte der Staatsanwalt fest. Dieses Schloss sei nachher wieder sperr bar gewesen, es habe nicht ausgetauscht werden müssen, meinte Ziegler dazu.

Dann zeigte der Staatsanwalt einen Polizeibericht von Ziegler vom 9. November 2007, in dem festgestellt wurde, DDr. Balluch sei Hauptverdächtiger im Organisationsbereich des militanten Tierschutzes aktiv zu sein. Das sei lediglich eine Vermutung gewesen, meinte Ziegler.

Wurden Einwegspritzen verwendet?

In seinem Polizeibericht von Kleider Bauer in Wien Favoriten stehe, er habe angenommen, es seien Einwegspritzen als Tatwerkzeuge verwendet worden, stellte Dr. Lehner fest. Ob diese Am Tatort gefunden worden seien. Nein, sagte Ziegler. Man habe die umliegenden Mistkübel durchsucht aber nichts gefunden. Dass es Einwegspritzen gewesen seien, sei nur eine Vermutung.

Buttersäure auf Auto?

Dann wies Dr. Lehner auf Zieglers Bericht zum Sachschaden am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer hin. Das Auto sei mit Buttersäure beschmiert worden. Aber laut chemischer Untersuchung der Polizei habe es sich um Nagellackentferner gehandelt. Da seien nur die äußeren Stoffe untersucht worden, meinte Ziegler, nicht die im Auto. Es habe sich seines Wissens um eine Mischung von Stoffen gehandelt und im Auto sei ein Geruch wahrnehmbar gewesen.

Funkzellenauswertung

Dr. Lehner meinte dann, Ziegler habe Mag. Hnat als verdächtig bezeichnet, weil dieser mehr als 2 Monate vor der Tat in der Funkzelle des Tatorts mitten in Wien telefoniert habe. Für ihn sei das ein Verdacht bzw. ein schweres Indiz gewesen, meinte Ziegler. Mag. Hnat habe dazu später befragt werden sollen, er habe das aber nie gemacht. Wie lange Mag. Hnat in der Funkzelle gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Er sei dort zu verschiedenen Uhrzeiten gewesen, meinte Ziegler. Ob er wisse, dass dort auch öffentliche Verkehrsmittel wären, fragte Dr. Lehner. Das gibt es dort alles, meinte Ziegler dazu.

Ob Handystandorte mit Tatzeiten verglichen worden seien, fragte Dr. Lehner. Sicher, meinte Ziegler. Das sei aber nicht im Akt, sagte Dr. Lehner. Das sei nicht in seinem Bericht gewesen. Ob er das nicht für entlastend halte. Die Tierschützer sind nicht dumm, sagte Ziegler dazu, beim Ausspionieren lassen sie das Handy an, bei der Tat nicht. Was er nicht in den Bericht schreibe, das sei auch nicht gewesen. Ob er bei jedem Verdächtigen dazuschreiben solle, er sei zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen.

ALF

Die Richterin legte dann einen Polizeibericht von Ziegler zur Sachbeschädigung an einer Fasanerie in Wildon in der Steiermark vor. Was der Zusammenhang zu Tierschutz gewesen sei, fragte sie. Dort sei der Schriftzug A.L.F. gestanden, meinte Ziegler. Das habe den Verdacht genährt, dass diese militante Tierschutzvereinigung dafür verantwortlich sei. ALF ist eine Geisteshaltung stehe in seinem Bericht, meinte die Richterin. Das sei Information von seinen KollegInnen gewesen, sagte Ziegler.

Drohemails Kleider Bauer

Dr. Lehner legte dann die vier sogenannten Drohemails gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer vor. Ob die AutorInnen dieser Schreiben einvernommen worden seien, fragte sie. Ja, meinte Ziegler. Es habe ein Rechtshilfeansuchen an Deutschland gegeben und die Personen seien von deutschen KollegInnen vernommen worden. Er wisse aber nicht, was dabei herausgekommen sei. Er sei sich aber zu 90% sicher, dass die Einvernahmen erfolgreich durchgeführt worden seien. Das befinde sich alles im SOKO-Akt. Was das Resultat der Einvernahmen gewesen sei, wollte Dr. Lehner wissen.

Das Gericht werde suchen, ob sich das im Akt befinde, meinte die Richterin und rief eine Pause aus. 10:55 Uhr – 11:08 Uhr.

Nach Ende der Pause las die Richterin kurze Kommentare aus einem polizeilichen Abschlussbericht zu diesen angeblichen Drohemails vor. Alle vier AutorInnen dieser Emails waren Deutsche und konnten in Deutschland befragt werden. Sie hatten keinen Kontakt zu den Angeklagten gehabt.

Wo denn die Einvernahmeprotokolle seien, fragte Dr. Lehner den Zeugen. Diese seien nicht im Akt zu finden. Er habe das auch nur in Berichtsform gesehen, meinte Ziegler. Ob es einen Bezug zu den Angeklagten gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Seines Wissens nicht, meinte Ziegler.

Sicherung von DNA-Spuren

Welche DNA-Spuren er ermittelt habe, fragte Mag. Traxler. Die Sicherung sei durch die Tatortgruppe vorgenommen worden, meinte Ziegler. Ob er gewusst habe, dass von Springer DNA-Spuren von einer Flasche genommen worden seien, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Ziegler.

Mag. Traxler legte dann einen Polizeibericht vor, in dem es um die Abnahme von Fingerabdrücken vom Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer gegangen sei. Es habe sich herausgestellt, dass es die Fingerabdrücke der Fahrzeugbesitzerin gewesen seien, meinte Ziegler. Wo diese Ergebnisse wären, fragte Mag. Traxler. Bei der Tatortgruppe, gab Ziegler an.

Es gebe dann noch DNA-Spuren bei Einstichstellen an Autoreifen, die im Akt erwähnt würden, meinte Mag. Traxler. Er wisse nicht, ob es gelungen sei, da DNA zu extrahieren, meinte Ziegler.

Auswertung von Videoaufzeichnungen

Laut Akt habe es auch Auswertungen von Videoaufzeichnungen einer Sicherheitskamera in der Nähe des beschädigten Autos gegeben, sagte Mag. Traxler. Es sei zwar dort gefilmt und der Film eingesehen worden, sagte Ziegler, aber es habe bzgl. der Angeklagten keine Ergebnisse gegeben. Wo sich die entsprechenden Berichte finden würden, fragte Mag. Traxler. Es müsste einen Bericht im SOKO-Akt geben, meinte Ziegler. Im Gerichtsakt sei das wieder einmal nicht, sagte Mag. Traxler.

Wieder ein Fehler im linguistischen Gutachten

Wie einer der Berichte von Ziegler an die Wand projiziert waren, merkte Mag. Traxler an, dass dort das Wort Bekennung stünde. SOKO-Mitglied Ziegler habe also dieses Wort verwendet. Der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger, der mit seinem Gutachten DDr. Balluch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Autorenschaft von Bekennerschreiben zuordne, habe dafür u.a. damit argumentiert, dass DDr. Balluch neue Worte kreiere. Mag. Traxler ließ gegen den anfänglichen Widerstand der Richterin dieses Gutachten an die Wand projizieren und zeigte dann die Stelle im Text. Dort schrieb Dr. Schweiger, dass DDr. Balluchs Schreibstil durch die Neubildung von Worten wie z.B. Bekennung und Öffentlichkeitswirksamkeit geprägt sei. Mag. Traxler stellte fest, dass das Wort Bekennung offenbar unabhängig von DDr. Balluch auch von SOKO-Mitglied Ziegler verwendet worden sei und daher nicht von DDr. Balluch neu kreiert worden sein könnte.

Nachdem das schließlich ausgeführt werden konnte, fragte die Richterin Ziegler, wieso er dieses Wort benutzt habe. Das sei das Substantiv zu bekennen, ein ganz normales Hauptwort, führte Ziegler aus. Ob er das schon vor seiner SOKO-Zeit benutzt habe, versuchte die Richterin einen Bezug zu DDr. Balluch zu finden. Nein, sagte Ziegler, aber er habe vorher auch nie mit Bekennungen zu tun gehabt.

Polizeiberichte, die nicht im Akt sind

Mag. Bischof fragte Ziegler dann, ob er § 100 der Strafprozessordnung kenne. Diese Frage sei nicht zulässig, meinte die Richterin. In der Strafprozessordnung stehe aber, wie Polizeiberichte auszusehen haben, meinte Mag. Bischof. Er beantragte, diese Frage stellen zu dürfen. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus. Die Richterin lehnte wiederum ab.

Wann er denn Berichte verfasse, fragte Mag. Bischof. Wenn die Ermittlungen fertig seien, meinte Ziegler. Zum Bericht zur Funkzellenauswertung bzgl. des Schadens am Auto fragte Mag. Bischof, warum nicht im Bericht stehen würde, dass die Verdächtigen zur Tatzeit an einem anderen Ort als dem Tatort gewesen seien, was aus der Telefonüberwachung herausgekommen sei. Es werde nur das im Bericht erwähnt, was gefunden wurde, meinte Ziegler. Ob er damit meine, dass wenn Angeklagte nachweislich woanders gewesen seien, dass das nicht relevant sei, fragte Mag. Bischof.

Die kriminelle Organisation

Wann die Entscheidung getroffen worden sei, dass eine kriminelle Organisation existiere, fragte die Richterin. Das sei allen klar gewesen, meinte Ziegler, dass eine große kriminelle Organisation, eine militante Tierschutzvereinigung, operiere. Die ALF sei eine große Organisation, die weltweit agiere, und die zur Not zu Gewaltmaßnahmen greife.

Was der Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen und den Angeklagten sei, fragte die Richterin. Die Form, wie die militante Tierschutzgruppe Sachbeschädigungen begehe, sei gleich, so habe sie Fasanenvolieren, Jagdstände und Autoreifen beschädigt. Das sei ein sehr starkes Indiz.

Wieder Konflikt ums Fragerecht: AnwältInnen gegen Richterin

Mag. Bischof, der von der Richterin beim Fragen unterbrochen worden war, beantragte, ungestört seine eigenen Fragen stellen zu können. Er möchte nicht unterbrochen werden und die Richterin solle nicht seine Fragen umformulieren. Wenn er das Fragerecht habe, wolle er es ungestört ausüben können. Dr. Stuefer schloss sich diesem Antrag an.

Die Richterin stellte dazu fest, dass sie diesen Prozess leite. Sie müsse die Fragen umformulieren, weil die AnwältInnen die Fragen so unverständlich stellen würden und die ZeugInnen diese verstehen müssten. Wenn sie als Richterin schon die Fragen nicht verstehe, dann würden das die ZeugInnen umso weniger.

Durch das Vorgehens der Richterin fühle er sich in seinem Verteidigungsrecht eingeschränkt, gab Mag. Bischof dazu an. Er bitte daher ihn Fragen stellen zu lassen, und wenn die Richterin diese nicht wolle, dann solle sie sie ablehnen. Dagegen hätte er ein Rechtsmittel und die Instanz könne dann entscheiden, ob seine Fragen tatsächlich nicht zuzulassen waren. Wenn die Richterin seine Fragen einfach umformuliere, dann habe er kein Rechtsmittel dagegen und dieses Vorgehen sei für ich nicht rüg bar.

Er solle eben verständliche Fragen stellen, konterte die Richterin. So erinnere sie sich an eine Frage von Mag. Bischof, ob eine Zeugin schon Aprilscherze erlebt habe.

Mag. Bischof stand auf und gab dazu eine Stellungnahme ab. Die Ausführungen der Zeugin damals seien unglaubwürdig gewesen. Sie habe angegeben, wegen dem Werfen von Papierschnipseln während einer Aktion noch Jahre später Angstzustände zu haben. Er habe daher gefragt, ob mit ihr schon ein Aprilscherz gemacht worden sei, um zu ergründen, ob sie eine besonders schreckhafte Person sei. Die Richterin sage immer, sie beschränke das Fragerecht, weil sie Zeit sparen wolle. Aber dann befrage sie zahlreiche ZeugInnen wegen einer Papierschnipselaktion, die weder eine Sachbeschädigung noch überhaupt eine Straftat gewesen sei. Die Papierschnipselaktion fände sich nicht einmal im Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Warum sei diese Zeugin damals überhaupt geladen worden?

Seine Ausführungen jetzt würden Zeit kosten, meinte die Richterin trocken, und deshalb wolle sie jetzt die Befragung fortsetzten. Mag. Bischof sagte dazu, er beantrage eine sofortige Entscheidung der Richterin auf seinen Antrag. Sie behalte sich die Entscheidung vor, meinte diese. Dann stellte sie fest, dass viele Anträge hier nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt seien, wie z.B. DI Völkls Antrag, seinen Hund Nemo in den Gerichtssaal mitnehmen zu dürfen.

Angebliche Drohemails aus Deutschland

Ob Schritte gegen die AutorInnen dieser Emails gesetzt worden seien, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Ziegler, sie seien für die Täterschaft nicht relevant gewesen. Ob das heiße, dass diese Emails doch keinen drohenden Charakter gehabt hätten. Es würde von deutschen KollegInnen weiter gegen diese Personen ermittelt, vermutete Ziegler, der diese Emails als Drohemails, also als Straftat, in seinen Bericht aufgenommen hatte. Ob bei diesen Ermittlungen etwas herausgekommen sei, fragte Mag. Bischof. Man habe ihre Alibis überprüft und es sei herausgekommen, dass sie nicht in Österreich gewesen seien, sagte Ziegler. Ob es Berichte dazu von der Polizei aus Deutschland gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, meinte Ziegler, es müsste dazu gesonderte Berichte geben. Wo, fragte Mag. Bischof. Im SOKO-Akt, meinte Ziegler einmal mehr. Aber nicht im Gerichtsakt, der der Verteidigung zugänglich ist, kommentierte Mag. Bischof trocken.

Wieder zur ALF

Die ALF sei eine große Organisation, fragte Mag. Bischof. Eine große, weltweite Organisation, ja, sagte Ziegler. Wo ihr Sitz sei und er ihre Mitglieder wären, fragte Mag. Bischof. Es handle sich um eine ideelle Organisation, meinte Ziegler. Aber es würde viele Mitglieder geben. Organisation würde bedeuten, dass die Mitglieder miteinander kommunizieren, dass es eine Struktur gebe, sagte Mag. Bischof. Da müsse er die Frau Chefinspektor Bogner fragen, die habe sich mit der ALF beschäftigt.

Eine Zeugin habe bereits angegeben, sie habe sich bei der Vernehmung als Beschuldigte gefühlt, meinte die Richterin. Warum sie das erwähne, wollte Dr. Stuefer wissen. Mag. Bischof, fortsetzen!, sagte die Richterin forsch.

Was der Zeuge bei Gesprächen mit Bogner über die ALF wahrgenommen habe, fragte Mag. Bischof. Es handle sich um eine militante Tierrechtsvereinigung, erinnerte sich Ziegler, die Straftaten begehe und offensichtlich weltweit agiere. Es sei eine internationale terroristische – und er betonte, dass terroristisch unter Anführungszeichen zu setzen sei – Organisation.

Ob der Zehntangeklagte etwas zum Zeugen gesagt habe, fragte plötzlich die Richterin dazwischen. Es habe ihn nicht interessiert, meinte Ziegler.

Ob sich sämtliche Erkenntnisse zu diesen Ausführungen im Akt finden würden, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Ziegler, nur bei den genannten Straftaten.

Zusammenhang zu Angeklagten

Ob die SOKO eine Verbindung der Straftaten zu den Angeklagten habe herstellen können, fragte Mag. Bischof. Keine erwiesenen Verbindungen, sagte Ziegler wörtlich. Also bestehe kein Zusammenhang, fragte Mag. Bischof. Nur keine Verbindung, sagte Ziegler, er wisse z.B. nicht genau, ob die AutorInnen der oben genannten Drohemails die Angeklagten kennen würden. Es gebe aber auch keine Erkenntnisse, dass diese AutorInnen für die Straftat verantwortlich seien. Und gebe es solche Erkenntnisse zu den 13 Angeklagten, fragte Mag. Bischof. Nur zu Mag. Hnat durch die genannte Funkzellenauswertung, sagte Ziegler, die beweise, dass er mehr als 2 Monate vorher in diesem Bereich von Wien gewesen sei. Ob das der gesamte Ermittlungsstand sei, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Ziegler, zu diesem Vorfall.

Berichte fehlen im Akt

Sie habe die Berichte, die der Zeuge erwähnt habe, nicht im Akt gefunden, stellte Dr. Stuefer fest. Der Akt sei sehr umfangreich, meinte die Richterin, das Gericht könne daher momentan nicht verifizieren, ob diese Berichte tatsächlich nicht im Akt seien. Dr. Stuefer beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung, damit das Gericht den Akt diesbezüglich durchschauen könne.

Welche Berichte von der SOKO in den Akt weitergeleitet worden seien, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, antwortete Ziegler. Wer entschieden habe, was in den Akt komme, fragte Dr. Stuefer. Bogner, Böck, Plessl und Landauf, zählte Ziegler auf. Ob es eine Koordination innerhalb der SOKO gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Das solle sie die SOKO-Leitung fragen, sagte Ziegler. Ob er seine Berichte weitergeleitet habe, fragte Dr. Stuefer. An Bogner, sagte Ziegler.

Autokennzeichen auf Film einer Fotokamera

Dr. Stuefer nahm dann auf den Film Bezug, der in der Fotokamera des Siebtbeschuldigten von der BaT gefunden worden sei und der Autokennzeichen zeige. Ob ihm bekannt sei, dass es zu diesen Autos Vorfälle gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, nicht dass ich wüsste, antwortete Ziegler. Dr. Stuefer legte dann eine Liste dieser Autonummern vor, die Ziegler aus dem Film eruiert hatte. Ob er sich jetzt an Vorfälle erinnere. Vielleicht habe es Störungen, Demonstrationen gegeben, sagte Ziegler. Störungen und Demonstrationen seien also für ihn dasselbe, fragte Dr. Stuefer. Eine unangemeldete Demonstration sei eine Störung, sagte Ziegler.

Ob es Straftaten im Zusammenhang mit diesen Autonummern gegeben habe, fragte die Richterin. Meines Wissens nicht, sagte Ziegler.

Ob er persönlich Kenntnisse von Vorfällen wie Störungen oder Demonstrationen im Zusammenhang mit diesen Autonummern habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, zu keiner der Autonummern, sagte Ziegler.

Ermittlungen zu einem Konto der OGPI

Dr. Stuefer legte einen Bericht von Ziegler vor, in dem dieser von Ermittlungen zu einem Konto der OGPI schrieb. Er könne sich nicht mehr erinnern, sagte Ziegler. Dr. Stuefer zeigte seine Unterschrift unter dem Bericht. Der Bericht sei nicht von ihm, meinte Ziegler, er habe ihn nur weitergeleitet.

Ob es SOKO-Mitglieder gebe, die einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten der SOKO hätten, fragte die Richterin. Ja, Bogner, meinte Ziegler.

Sperrwerkzeug aus dem VGT-Büro

Dr. Stuefer zitierte dann aus einem Polizeibericht. Man habe Sperrwerkzeug bei der Hausdurchsuchung im VGT-Büro gefunden, das bei anderen Straftaten verwendet worden sei. Was er damit meine, fragte sie. Es sei nur eine Vermutung gewesen, sagte Ziegler. Ob man solche Vermutungen nicht im Konjunktiv schreiben müsste, fragte Dr. Stuefer. Ziegler schwieg dazu.

Alle Telefonkontakte der Angeklagten eruiert

Dr. Stuefer legte dann eine lange Liste von Telefonnummern vor, zu denen es Stammdatenabfragen bei den BetreiberInnen gegeben habe. Wozu das gut gewesen sein solle. Das sei notwendig gewesen, sagte Ziegler. Es seien sehr viele Telefonnummern übermittelt worden. Dr. Stuefer verwies auf eine Stelle im Bericht, in der Ziegler schrieb, das geschehe, um Bezug zu den Verdächtigen zu ermitteln. Was mit diesen Telefonnummern passiert sei. Das wisse er nicht, sagte Ziegler. Was er dazu sagen könne, blieb Dr. Stuefer hartnäckig. Er habe das auf Anleitung durch Böck angeschickt. Ob er jetzt noch herausfinden könne, was mit den Nummern passiert sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Ziegler, Landauf wisse das vielleicht.

Telefonüberwachung kein Alibi?

Ob es Berichte gebe, fragte Dr. Karl, dass sein Mandant aufgrund von der Telefonüberwachung zu einer Tatzeit an einem anderen Ort als dem Tatort gewesen sei. Die anderen waren wahrscheinlich nicht eingeloggt in den Monaten, sagte Ziegler, und meinte offenbar die Analyse der Funkzelle eines Tatorts. Die hätten also ihr Handy über Monate nicht benutzt, fragte Dr. Karl, und meinte seinerseits die Telefonüberwachung bestimmter Nummern ohne Bezug zu Funkzellen. Nein, das wisse er nicht, meinte Ziegler verwirrt. Wäre es kein Alibi, wenn jemandes Telefon zu einer Tatzeit anderswo eingeloggt wäre, fragte Dr. Karl. Ja, wenn es nachweislich ist, sagte Ziegler jetzt. Ob er das überprüft habe, fragte Dr. Karl. Es wurde überprüft, sagte Ziegler.

Wie viele Personen verdächtig gewesen seien, zu dieser kriminellen Organisation zu gehören, fragte Dr. Karl. Es seien sehr viele gewesen, meinte Ziegler, genau wisse er das nicht mehr. Ob die Handystandorte aller dieser Personen überprüft worden seien, fragte Dr. Karl. Vielleicht nicht alle, sagte Ziegler. Wie viele Verdächtige es insgesamt gegeben habe, fragte Dr. Karl. Namentlich seien ihm nur die hier Angeklagten bekannt, meinte Ziegler. Wer sonst, fragte Dr. Karl. Solange der Täter nicht ausgeforscht ist, ist jeder verdächtig, sagte Ziegler dazu. Ob er die Verdächtigen überprüft habe und ob er Zuordnungen treffen konnte, fragte Dr. Karl. Gegen welche Personen von ihm konkret ermittelt worden sei, fragte die Richterin. Das weiß ich nicht mehr, war die Antwort. Wie viele ungefähr, bohrte Dr. Karl weiter. Das wisse er nicht, blieb Ziegler bei seiner Aussage.

Ob er Berichte bekommen habe, wo die Verdächtigen zur Tatzeit gewesen seien, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Ziegler. Ob diese Berichte so konkret angeben könne, fragte die Richterin, das das Gericht nach ihnen im Akt suchen könnte. Dazu könne er nichts sagen, meinte Ziegler.

SOKO-Großaktion bereits im Oktober 2007 beschlossen

Mag. Traxler legte einen Bericht der SOKO aus dem Akt vom Oktober 2007 vor, der von Ziegler verfasst worden war. Darin stand, dass eine SOKO-Großaktion gegen den Verdächtigenkreis der TierschützerInnen geplant sei. Wer damals der Verdächtigenkreis gewesen sei, wollte Mag. Traxler wissen. Die 13 Personen, die hier sitzen würden, meinte Ziegler. Hausdurchsuchungen gegen diese Personen seien vorgesehen gewesen. Ob ihm damals schon die Planung der SOKO-Großaktion bekannt gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Ziegler, nur noch nicht wann. Es sei dabei um Hausdurchsuchungen gegangen. Ob das üblich sei, dass es Hausdurchsuchungen gleichzeitig gebe, fragte die Richterin. Das sei üblich, wiederholte Ziegler.

Fragen von DDr. Balluch zur Funkzellenauswertung und Telefonstandorten

DDr. Balluch sagte dann: Ich möchte noch einmal auf die Frage der Funkzellenauswertung zurückkommen. Habe ich das richtig verstanden, dass es zwei verschiedene Arten von Ermittlungen gegeben hat, einerseits hat man sozusagen einen Tatort und wertet dann die Funkzellen in diesem Tatort in der Vergangenheit aus und schaut, welche Handys waren da eingeloggt und andererseits hat man die Handys gewisser Verdächtiger und man schaut, wo die eingeloggt sind. Das sind also zwei getrennte Dinge.

Ziegler sagte dazu, dass er lediglich zu Straftaten informiert worden sei, was für Erkenntnisse es gebe. Die Richterin behauptete an dieser Stelle, dass diese Information bereits eingebracht worden sei und forderte dazu auf, keine Fragen zu stellen, die zu Wiederholungen führen könnten.

DDr. Balluch fragte dann, ob er neben den Funkzellenauswertungen auch die Ergebnisse der Standortauswertungen bekommen habe. Ziegler sagte dazu: Das haben wir nicht bekommen. DDr. Balluch wollte weiter wissen, ob es zu gewissen Straftaten Verdächtige gegeben habe und ob man untersucht habe, wo diese zur Tatzeit gewesen seien. Ziegler meinte dazu, dass er nicht alle überprüfen könne und es gebe auch Personen, deren Handynummern nicht bekannt seien. Die Handynummern, die bekannt waren, seien überprüft und die Information ihm übermittelt worden. DDr. Balluch stellte fest, dass also die bekannten Handys nicht am Tatort gewesen seien. An dieser Stelle wurde DDr. Balluch einmal mehr von der Richterin aufgefordert, klare und konkrete Fragen zu stellen. DDr. Balluch fragte weiter: Sie haben mehrere Abschlussberichte zu gewissen Straftaten geschrieben, haben darin aber nie erwähnt, ob jemand der Verdächtigen zur Tatzeit in einer ganz anderen Funkzelle eingeloggt war. Haben Sie das nicht erwähnt, weil es nicht geschehen ist oder weil Sie das für irrelevant halten? Ziegler sagte dazu: Ich selbst habe nicht den Auftrag gehabt, gegen diese Verdächtigen zu ermitteln, sondern ich habe den Auftrag gehabt, den Täter auszuforschen und der war unbekannt.

DDr. Balluch weiter: Also wenn Ihnen Alibis der Verdächtigen bekannt waren, haben Sie diese in den Berichten nie erwähnt. Worauf Ziegler sagte: Wenn Alibis bekannt waren, dass jemand zu diesem Zeitpunkt wo anders gewesen ist, wurde ihm die Straftat auch nicht zugeordnet. DDr. Balluch: Und haben Sie das in den Berichten erwähnt, wenn jemand ein Alibi hatte, das Ihnen bekannt war? Ziegler: Es ist nicht üblich, dass man dann alle 13 Personen reinschreibt, der war nicht da, der war nicht da. Wenn jemand nicht da war, dann ist er auch nicht verdächtig. Ich schreibe also nur rein, wenn jemand dort war.

DDr. Balluch: Sie unterscheiden dann also nicht zwischen jemandem, von dem Sie nichts wissen, und jemandem, von dem Sie schon wissen, dass er es nicht gewesen sein kann. Ziegler: Für mich war die Information, die ich bekommen habe in Ordnung.

Kontakt der Angeklagten zu Email-AutorInnen

DDr. Balluch fragte zum Fall der angeblichen Drohemails: Es gab diese 4 Emails, die Sie als Droh-Emails sehen. Die SchreiberInnen wurden in Deutschland ausgeforscht. Die Frage für mich ist jetzt, nachdem Sie alle Handy- und Email Kontakte von mir untersucht haben, haben Sie jemals festgestellt, dass die 4 VerfasserInnen der angeblichen Droh-Emails jemals mit mir in Kontakt waren? Ziegler: Es war nichts festzustellen. DDr. Balluch: War das bei irgend einem der anderen Angeklagten festzustellen? Nein, meinte Ziegler. DDr. Balluch: Das haben Sie auch nicht im Bericht erwähnt, weil Sie es nicht für relevant halten? Ziegler: Es war ja nur eine Überprüfung, ob diese 4 Personen mit der Straftat etwas zu tun haben und dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. DDr. Balluch: Warum erwähnen Sie diese dann noch im Bericht? Ziegler: Weil die Ermittlungen in den Akt hinein gehören.

Was ist militant?

DDr. Balluch: Sie verwenden das Wort ‚militant‘. Was meinen Sie damit? Militante TierrechtsaktivistInnen, was ist das? Ziegler: Extrem, gewaltbereit. DDr. Balluch: Gewaltbereit heißt physische Gewalt gegen Menschen? Ziegler: Gegen Menschen und in erster Linie gegen Sachen. DDr. Balluch: Ok, verbinden Sie also mit dem Wort ‚militant‘, dass jemand strafrechtlich relevante Straftaten begeht? Ziegler: Eine Person, die ich als militant einschätze, bin ich der Meinung, dass sie sehr wohl bereit ist, für einen bestimmten Sinn auch Straftaten zu begehen. DDr. Balluch: Gab es Ermittlungen dazu, welche TierrechtsaktivistInnen diesem Kreis zuzurechnen sind, d.h. Personen, von denen Sie ausgehen, dass Sie bereit sind, Straftaten zu begehen? Ziegler: Ich sag einmal, dass die gesamte SOKO Bekleidung in diese Richtung ermittelt hat. Weil von militanten Tierschützern als Täter ausgegangen werden musste.

DDr. Balluch: Haben Sie nun Personen gefunden, die Sie verdächtigen, militant zu sein, oder konnten Sie Personen identifizieren, die militant sind? Ziegler: Weder gefunden noch identifiziert! DDr. Balluch: Also Sie können keine Namen nennen, von Personen, von denen Sie wissen, dass diese militant sind, bzw. die sie dessen verdächtigen? Ziegler: Eigentlich nicht.

DDr. Balluch als Hauptverdächtiger

DDr. Balluch: Jetzt haben Sie in der ON 127 am 9. November 2007 gesagt: Martin Balluch sei Hauptverdächtiger im Organisationsbereich des militanten Tierschutzes. Darauf sagte die Richterin: Verständnisfrage des Gerichtes: Wie kommt das in den Bericht hinein, dass DDr. Martin Balluch hier als Hauptverdächtiger geführt ist? Ziegler: Das war von mir damals eine Vermutung, weil er auch der Chef vom Verein Gegen Tierfabriken ist.

DDr. Balluch legte dann einen Bericht der SOKO aus dem Akt vor. Darin stand, dass DDr. Balluch militant sei, weil er eine angeführte Anzahl von Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie Tiertransportblockaden, Besetzungen von Tierversuchslabors und Recherchen in Tierfabriken durchgeführt habe. DDr. Balluch: Ich würde den Zeugen gerne fragen, ob er den Bericht kennt? Ziegler: Ich habe das vor längerer Zeit gelesen. DDr. Balluch: Ist es das, was Sie mit dem militanten Tierrechtsaktivismus gemeint haben? Ziegler: Nein, diesem würde ich mich gedankenmäßig nicht anschließen. DDr. Balluch: Das heißt, wie Sie gesagt haben, ich sei Hauptverdächtiger im Organisationsbereich des militanten Tierschutzes, haben Sie nicht diese Aktivitäten hier gemeint? Ziegler: Nein. DDr. Balluch: Was haben Sie dann gemeint? Ziegler: Sie standen oder stehen im Hauptverdacht, nach wie vor.

DDr. Balluch: Können Sie mir einmal erklären, warum ich am 9. 11. 2007 im Hauptverdacht gestanden bin, können Sie mir sagen warum? Ziegler: Der Verdacht war aufgrund der Gespräche und Erkenntnisse gegeben, die, hoffe ich, jetzt vor Gericht geklärt werden. DDr. Balluch: Können Sie sich an einen konkreten Grund erinnern, warum so ein Verdacht im Raum gestanden ist, damals am 9.11.2007? Ziegler: Sie waren damals Obmann vom VGT, und meines Wissens nach ist das damals unter anderem vom VGT ausgegangen. DDr. Balluch: Was ist ausgegangen? Ziegler: Dass militante Tierschützer dort Unterschlupf finden. Die Richterin fragte dann, ob der Begriff Hauptverdächtiger gegen DDr. Balluch von der SOKO verwendet worden sei. Er glaube schon, antwortete Ziegler.

DDr. Balluch: Sie haben jetzt gesagt, der Hauptverdacht richtete sich gegen mich, weil ich der Obmann des VGT bin, das heißt, Sie haben den gesamten Vorstand auch verdächtigt? Ziegler: Ich selbst ermittle hier nicht, die Verdächtigungen sind von der SOKO-Leitung ausgesprochen worden. Ich bitte solche Fragen an die SOKO-Leitung zu stellen. Richterin: Ich möchte an dieser Stelle darauf verweisen, dass der Staatsanwalt sagt, VGT ist nicht angeklagt. DDr. Balluch: Nur lustig, dass man dann als VGT Obmann als Hauptverdächtiger, lediglich, weil man Obmann ist, geführt wird. Das möchte ich schon festhalten.

Und DDr. Balluch sagte dann: Sie hatten zumindest am 9. 11. 2007 den Verdacht, dass der VGT militanten Tierschützern Unterschlupf gewährt. Auf welchen Ermittlungsergebnissen basiert diese Kenntnis? Ziegler: Vermutung! Gelächter im Gerichtssaal! Ziegler: Reine Vermutung, aufgrund dessen die Ermittlungen dann geführt wurden. Denn ohne Vermutungen werden keine Erhebungen geführt.

DDr. Balluch bezog sich auf den Bericht von Ziegler, in dem dieser bereits im Oktober 2007 von einer SOKO-Großaktion sprach, und sagte: Aber Sie haben zu dieser Zeit bereits beschlossen, Hausdurchsuchungen durchzuführen? Ziegler: Ich habe überhaupt nichts beschlossen. Ich war nicht einmal dabei. Die Richterin ermahnte DDr. Balluch, keine Wiederholungen zu machen und deutliche, verständliche Fragen zu stellen.

DDr. Balluch: Sie haben in Ihrem Bericht am 9. 11. 2007 geschrieben, ich sei hauptverdächtig. Sie haben in einem anderen Bericht vom Oktober 2007 geschrieben, dass eine SOKO-Großaktion gegen diese Verdächtigen, also auch gegen mich, durchgeführt werden wird. Das heißt, es war Ihnen zu dieser Zeit bereits bekannt, dass gegen mich eine Hausdurchsuchung auf der Basis von Vermutungen durchgeführt werden wird. Ziegler: Das war mir nicht bekannt, diese Großaktion wurde ja nicht so detailliert besprochen. DDr. Balluch: Vorher haben Sie aber gesagt, es geht um Hausdurchsuchungen. Ziegler: Im Regelfall ist das so zu betrachten, doch was genau gemacht wird, das liegt nicht in meiner Entscheidungsgewalt.

DDr. Balluch: Jetzt haben Sie gesagt, dass der VGT verdächtig ist, militanten Tierschützern Unterschlupf zu gewähren. Haben Sie noch andere Gründe für ihre Vermutungen, die Sie angeben können? Ziegler: Nein. DDr. Balluch: Also keine. Der einzige Grund, den VGT zu verdächtigen, war, dass sie ohne Indiz dafür vermuteten, er würde militanten Tierschützern Unterschlupf bieten. Die Richterin fragte dann, ob auch gegen andere Gruppierungen ermittelt worden sei. Ja, sagte Ziegler, gegen die OGPI und die BaT, das seien auch so Tierrechtsvereine, aber für Näheres müsste die Richterin die SOKO-Leitung fragen.

ALF eine Organisation oder eine Geisteshaltung?

DDr. Balluch wies dann darauf hin, dass Ziegler auf die Frage des Anwalts die ALF als eine große Organisation bezeichnet habe, die weltweit Straftaten begehe. Aber Ziegler habe in einem seiner Berichte, der bereits an die Wand projiziert worden war, die ALF als eine Geisteshaltung bezeichnet. DDr. Balluch wollte wissen, ob Ziegler darin einen Widerspruch sehe, ob er also eine Geisteshaltung auch als Organisation bezeichne. Darüber könne man diskutieren, meinte Ziegler dazu, das sei nur eine Wortklauberei. Wenn zwei Personen eine Geisteshaltung teilen würden, fragte DDr. Balluch weiter, aber sich nicht kennen und nicht miteinander kommunizieren, würde Ziegler von diesen Personen sagen, sie seien Teil einer gemeinsamen Organisation? Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und meinte, sie könne nicht nachvollziehen, was mit dieser Frage bezweckt werde und lasse sie daher nicht zu.

DDr. Balluch fragte dann, wie Ziegler aus seinen Ermittlungen schließen könne, ob es sich um EinzeltäterInnen oder um eine Organisation bei jenen handle, die für die von ihm untersuchten Straftaten verantwortlich seien. Es sei möglich, dass es EinzeltäterInnen sind, aber er glaube es nicht, meinte Ziegler. Warum er das nicht glaube, fragte DDr. Balluch. Da griff die Richterin ein und stellte ihre eigenen Fragen. Ob er sich erklären könne, warum bei den Straftaten angeblich so wenige verwertbare Spuren hinterlassen worden seien. Das könne er nicht erklären, meinte Ziegler. Ob er glaube, fragte die Richterin weiter, dass es sich bei den TäterInnen um ausgeflippte EinzeltäterInnen handle, die keinen Kontakt zu Tierschutzgruppen hätten und nicht im Tierschutz aktiv wären, und die auch nicht aus dem Internet informiert wären, sondern nur aus Tierliebe handeln würden. Nein, meinte Ziegler. Und dann wollte die Richterin wissen, ob er nicht eher glaube, dass die unbekannten TäterInnen organisiert wären. Ich glaube es gibt eine Struktur, sagte Ziegler. Dass er nicht glaube, dass ausgeflippte EinzeltäterInnen verantwortlich seien, sei nur eine Vermutung, fragte DDr. Balluch. Ja, nur eine Vermutung, meinte Ziegler. Und dass die unbekannten TäterInnen eine Struktur hätten auch, fragte DDr. Balluch weiter. Ja, sagte Ziegler.

Fragen von Jürgen Faulmann

Wieso man ihn, Faulmann, beim Vorfall umgeschnittener Hochstände in Thale verdächtigt habe, wollte Faulmann wissen. Weil Hochstände umgeschnitten worden seien, meinte Ziegler. Faulmann legte dazu einen Polizeibericht vor, in dem von sechs Hochständen die Rede war. Dieser war aber von Landauf und nicht von Ziegler unterschrieben, weshalb Faulmann dann seine Fragen zurückzog.

Fragen von Mag. Hnat

Ob er den Bericht von Riepl zu den Funkzellenauswertungen vorlegen könne, fragte Mag. Hnat den Zeugen. Den müsse die Bogner haben, meinte Ziegler. Sie und Landauf seien ja jetzt noch in der SOKO aktiv. Diese Aussage war insofern bemerkenswert, weil Bogner vor Gericht bereits gesagt hatte, dass die SOKO längst aufgelöst worden sei und sie selbst schon lange nicht mehr dabei wäre.

Mag. Hnat beantragte dann, das Gericht möge alle Daten von allen Funkzellenauswertungen beischaffen. Die Richterin behielt sich eine Entscheidung darüber vor.

Mag. Hnat fragte dann noch, ob der Zeuge die Vegane Gesellschaft, deren Obmann er, Mag. Hnat, sei, zu den militanten Tierrechtsgruppen zähle. Er habe dazu keine Kenntnisse, gab Ziegler an.

Frage von Chris Moser

Was ihn, Moser, verdächtig gemacht habe, wollte Moser wissen. Moser sei von ihm, Ziegler, nicht in den Verdächtigenkreis aufgenommen worden, sagte Ziegler.

Fragen von DI Völkl zu terroristischer Organisation

Ob er gegen ihn, DI Völkl, ermittelt habe, fragte dieser. Er habe keine Erhebungen gegen DI Völkl durchgeführt, meinte Ziegler. Er habe in einer vorigen Aussage den Begriff terroristische Organisation gebraucht, meinte DI Völkl. Wie er das definiere. Das sei irrelevant, sagte die Richterin ungeduldig. Er habe diesen Begriff selbst gebraucht, warf Dr. Stuefer ein. Haben Sie den Begriff terroristische Organisation verwendet?, fragte die Richterin. In Berichten nicht, heute schon, sagte Ziegler. Was er damit gemeint habe, dass terroristisch unter Anführungszeichen zu setzen sei, fragte DI Völkl genauer. Jeder wisse, was terroristisch bedeute, sagte Ziegler. Was die SOKO damit meine, fragte die Richterin, und rief dann plötzlich Herr Rechtsanwalt Dr. Karl, warum lachen Sie!. Er freue sich schon auf das Mittagessen, meinte dieser, und spielte auf den Umstand an, dass es bereits 13:30 Uhr war.

Zur kriminellen Organisation

Ob er ausschließen könne, dass es sich bei den TäterInne der von ihm untersuchten Straftaten um EinzeltäterInnen handle, fragte DI Völkl. Das könne er nicht ausschließen, meinte Ziegler. Was für Fakten seiner Ansicht nach dafür sprechen würden, dass es eine unternehmensähnliche kriminelle Organisation gebe, die seit den 1980er Jahren Anschläge verüben würde. Keine, sagte Ziegler unwirsch, DI Völkl solle da die SOKO-Leitung fragen. Dann wollte Ziegler wissen, ob er wirklich die Fragen der Angeklagten beantworten müsse.

Die Richterin meinte dann, dass der Zeuge eine Pause brauche. Pause 13:30 Uhr ­– 13:36 Uhr.

Ob er ausschließen könne, dass die ALF-Aktivitäten von EinzeltäterInnen durchgeführt wurden, die sich an legale Kampagnen anhängen würden, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, meinte Ziegler.

Ob er ausschließen könne, dass die Aufnahmen von Autonummern aus anderen als strafrechtlich relevanten Recherchegründen gemacht worden seien, fragte DI Völkl. Ob die SOKO in Richtung kriminelle Organisation ermittelt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Ziegler. Warum, fragte DI Völkl nach. Ob er einen Gesamtüberblick über die SOKO-Ermittlungen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Laut Akt gebe es etwa 23 Sachbeschädigungen, die in zwei Jahrzehnten von der angeblichen kriminellen Organisation begangen worden seien, sagte DI Völkl. Ob er wisse, wie viele Sachschäden in derselben Zeit insgesamt in Österreich verübt worden seien. Das wisse er nicht, sagte Ziegler. Es seien mehrere Tausend pro Jahr in Wien allein, meinte DI Völkl. Die Richterin wollte das nicht zulassen, die VerteidigerInnen riefen heraus, dass das öffentlich zugängliches Wissen sei. DI Völkl wollte dann zum Strafantrag fragen. Ob der Zeuge etwas mit dem Strafantrag zu tun habe, fragte die Richterin diesen. Nein, sagte Ziegler. DI Völkl wollte wieder zum Strafantrag fragen und führte aus, dass der Strafantrag ja auf den Ermittlungsergebnissen von Ziegler basieren müsse.

Ob er konkrete Erhebungsergebnisse zu DI Völkl habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Ziegler. Und im Zusammenhang mit anderen Angeklagten, fragte DI Völkl. Unzulässig, rief die Richterin dazwischen. Ob er zusätzlich zu den bereits ausgeführten Ermittlungen weitere Ermittlungen zu den angeklagten geführt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.

Di Völkl wollte dann wieder zum Strafantrag fragen. Die Richterin verwarnte DI Völkl und drohte bei einer weiteren derartigen Frage den Ausschluss aus dem Gerichtssaal an. Auf welche Weise er die Behauptungen im Strafantrag hinterfragen könne, wenn nicht durch Fragen an die ErmittlerInnen, sagte DI Völkl. Der Staatsanwalt habe zu diesen Punkten, die er frage, keine Referenz zu einer Ordnungsnummer im Akt angegeben. Er, DI Völkl, sei kein Ermittlungsgegenstand gewesen, also dürfe er dazu keine Fragen mehr stellen. Sie werte das als ungeziemendes Verhalten und daher gebe sie sein Fragerecht weiter.

Frage von David Richter

Ob er zu ihm eine Aussage machen könne, fragte Richter und stellte sich vor. Nein, sagte Ziegler.

Fragen von Monika Springer

Ob alle Kundenbeschwerden bei Kleider Bauer so behandelt würden, wie die vier Drohemails, fragte Springer. Das wisse er nicht, sagte Ziegler. Wer das denn wisse, bohrte Springer nach. Die SOKO-Leitung, sagte Ziegler zunehmend ungeduldig.

Ob ihr Name, Springer, ihm ein Begriff sei, wollte sie dann wissen. Ja, sagte Ziegler. Was sie denn gemacht habe, fragte Springer. Dass Sie hier mitgemacht haben, gab Ziegler an. Was denn, konkret, fragte Springer. Das wissen Sie selbst, sagte Ziegler. Ob es eine spezielle Tat gebe, fragte Springer. Nein, sagte Ziegler. Ob er eine Vorstellung habe, warum sie hier sitze, fragte Springer. Das müsse sie die SOKO-Leitung fragen, meinte Ziegler.

Da griff der Staatsanwalt ein und wollte diese Fragen verhindert sehen. Ob er zu Springer ermittelt habe, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte dieser. Warum hier 13 und nicht 14 Angeklagte sitzen würden, wollte Springer wissen. Nicht zulässig, sagte die Richterin. Was die 13 Personen gemeinsam hätten, bohrte Springer nach. Der Staatsanwalt habe das entschieden, nicht die SOKO, rief der Staatsanwalt dazwischen. Ob hier nicht viel mehr Personen sitzen müssten, fragte Springer, ob die angebliche kriminelle Organisation nicht viel größere wäre.

Da erklärte die Richterin, dass sie diese Fragen von Springer als ungeziemendes Benehmen bewerte und das Fragerecht an Harald Balluch weitergebe. Das ist eine Frechheit!, entfuhr es Springer.

Fragen von Harald Balluch

Wer die Letztverantwortung für Entscheidungen der SOKO gehabt habe, fragte Balluch. Die SOKO-Leitung, sagte Ziegler. Ob es eine Hierarchie innerhalb der SOKO-Leitung gegeben habe, fragte Balluch. Böck sei der oberste Chef gewesen, solange er dabei gewesen sei, sagte Ziegler. Und nach Böck, schaltete sich die Richterin wieder ein. Da sei Bogner die Leiterin gewesen, meinte Ziegler. Und was die Rolle von Zwettler gewesen sei, fragte Balluch. Er sei übergeordnet gewesen, meinte Ziegler. Ob Zwettler durchgehend involviert gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Ziegler. Dann zählte Balluch eine Reihe von Ermittlungsmaßnahmen auf, wie Videofallen, große Lauschangriffe, verdeckte ErmittlerInnen usw. und fragte, ob der Zeuge darin involviert gewesen sei. Da dieser nein sagte, gab Balluch sein Fragerecht weiter.

Ermittlungen zu bekannten TäterInnen

DDr. Balluch fragte dann noch, ob der Zeuge von einem Vorfall im Jahr 2007 in Steyr wisse. Damals seien Burschen in flagranti dabei erwischt worden, wie sie hochstände umgeschnitten hätten. Ob er ermittelt habe, ob diese Personen zur militanten Tierrechtszene gehörten, da er ja das Umschneiden von Hochständen als definierendes Kriterium für Straftaten des militanten Tierschutzes genannt habe. Er glaube, diese Burschen seien nie ausgeforscht worden, gab Ziegler an.

Ob er etwas von der Halali-Bande wisse, die zahlreiche Jagdhütten in Österreich angezündet habe, fragte die Richterin. Das sei ihm nicht bekannt, meinte Ziegler. Und der Vorfall im Jahr 1988, fragte DDr. Balluch, bei dem sieben Personen erwischt und später verurteilt worden seien, Pelzgeschäfte beschmiert zu haben. Auch das sei ihm nicht bekannt, meinte Ziegler. Ob er überhaupt Fälle mit Tierschutzbezug untersucht habe, bei denen die TäterInnen bekannt gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Ziegler.

Zurück zur kriminellen Organisation

Warum die BaT verdächtigt worden sei, wollte jetzt Dr. Stuefer wissen. Das könne er nicht sagen, meinte Ziegler.

Die Gründung der angeblichen kriminellen Organisation sei durch großteils namentlich nicht bekannte Personen, die im legalen Vereinen aktiv gewesen seien, in den späten 1980er Jahren geschehen, zitierte DI Völkl den Strafantrag. Ob er sagen könne, wer das gewesen sei solle, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Ziegler.

Ob die angebliche kriminelle Organisation hierarchisch strukturiert sei, fragte DI Völkl. Dafür habe er kein Indiz bei seinen Ermittlungen gefunden, meinte Ziegler.

Warum das VGT-Büro und das VGT-Lager als Kommandozentralen der angeblichen kriminellen Organisation angegeben worden seien, fragte DI Völkl. Dazu sei ihm kein Indiz bekannt.

Di Völkl zitierte dann weiter aus dem Strafantrag, dass auf einem Tierrechtstreffen in Holland die Begehung strafbarer Handlungen ein Themenschwerpunkt gewesen sei. Davon wisse er nichts, sagte Ziegler.

Ob er Fadinger kenne, fragte Di Völkl. Das sei ein Internetforum, in das sich Interessierte eintragen könnten, meinte Ziegler. Ob er in die Erhebungen zu Fadinger involviert gewesen sei, fragte die Richterin. Daran könne er sich nicht erinnern, meinte Ziegler. Wenn sich DI Völkl nicht an die Vorgaben des Gerichts bei seinen Fragen halte, werde er ausgeschlossen, sagte die Richterin. Wie Fadinger von ihm, Ziegler, interpretiert werde, fragte Di Völkl. Dazu könne er nichts sagen, meinte Ziegler. Und zu den Anschaffungen von Mobiltelefonen, fragte DI Völkl. Nein, sagte Ziegler. Und dass Vereine als Tarnorganisationen für illegale Zwecke genutzt würden, fragte DI Völkl. Davon wisse er nichts, meinte Ziegler. Dann sagte er, er bezweifle, dass diese Befragung einen Sinn habe, wenn er immer sagen müsse, er wisse die Antwort auf die Frage nicht. Für ihn habe es Sinn, stellte DI Völkl fest.

Die Befragung wurde damit beendet und die Mittagspause ausgerufen.

Mittagspause 14:11 Uhr – 15:02 Uhr.

Einvernahme SOKO-Mitarbeiter Josef Zederbauer

Die Einvernahme des letzten Zeugen des Tages, des SOKO-Mitarbeiters Josef Zederbauer, wurde mit demselben Statement der Richterin begonnen, dass sie aus prozessualer Vorsicht dem Zeugen sage, dass er keine Fragen beantworten müsse, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könne. Zederbauer führte dann aus, dass seine Aufgabe das Zusammentragen von Material bei den Tatorten gewesen sei und er habe die Spuren bei neuen Tatorten sammeln müssen. Seine Tatorte seien eine Demonstration im 19. Wiener Gemeindebezirk gewesen, Buttersäure bei Helly Moden und im Favoritner Kleider Bauer und eine beschädigte Fasanerie bei Wildon. Erhebungen seien von ihm nie durchgeführt worden.

Die Richter ging dann seine Tatortberichte durch und fragte ihn dazu vereinzelt. So wollte sie wissen, ob er bei Helly Moden eine Spur von einer Flüssigkeit gefunden habe. Nein, sagte Zederbauer, es habe nur gestunken. Wie das im Favoritner Kleider Bauer gewesen sei, fragte die Richterin. Er habe dort eine Kokosmatte entfernt und untersucht, aber es habe kein Ergebnis gegeben, meinte Zederbauer.

Der Staatsanwalt fragte dann, ob die Gerüche bei Helly Moden und im Favoritner Kleider Bauer ähnlich, gleich oder verschieden gewesen seien. Das sei nicht zu sagen, meinte Zederbauer, aber der Geruch sei im Favoritner Kleider Bauer intensiver gewesen.

Fragen der AnwältInnen

Dr. Lehner zitierte aus seinem Polizeibericht, dass bei Helly Moden die Ware beschädigt gewesen sei. Das habe ihm die Filialleiterin gesagt, meinte Zederbauer. Im Bericht vom Favoritner Kleider Bauer stünde aber, die Ware sei nicht beschädigt. Auch das sei eine Auskunft der Filialleitung gewesen, meinte Zederbauer. Dort habe man Katzenstreu verwendet.

Dr. Karl wollte wissen, wo der Bericht über die Analyse der Kokosmatte sei. Im Akt, meinte Zederbauer. Nicht im Gerichtsakt, musste einmal mehr von der Verteidigung klargestellt werden. Ob er die Matte selbst untersucht oder weitergeleitet habe, fragte die Richterin. Er habe das weitergeleitet, ob der Bericht weitergegeben worden sei, wisse er nicht.

Fragen der Angeklagten: 100e DNA-Abriebe aus VGT-Büro

DDr. Balluch zeigte Zederbauer dann Fotos, die SOKO-Mitglied Landauf mit Zerstörung einer Fasanerie titulierte und mit es könnte sich hierbei um die Fasanerie in Wildon kommentierte. Tatsächlich habe es sich, so DDr. Balluch, um Aufnahmen einer Fasanerie im Burgenland gehandelt, die er angezeigt habe. Ob der Zeuge auf diesen Fotos die Fasanerie Wildon wiedererkenne. Nein, sagte Zederbaue, in Wildon sei ein Wald und ein Fluss gewesen, er könne da die Fasanerie in Wildon nicht wiedererkennen.

Die Richterin meinte dann, diese Fotos habe man bei der Hausdurchsuchung des VGT-Büros gefunden. Er sei bei dieser Hausdurchsuchung dabei gewesen, sagte Zederbauer. Ob er was mit der Sicherstellung dieser Fotos zu tun habe, fragte die Richterin. Er habe Feuchtabriebe für DNA-Spuren im VGT-Büro aufgenommen, sagte Zederbauer. Wie viele, fragte DDr. Balluch. Einige Hundert, sagte Zederbauer. Und wozu, wollte DDr. Balluch wissen. Man habe DNA-Profile aller Personen im VGT-Büro erhalten wollen, führte Zederbauer aus. Die Abriebe seien von allen Tastaturen und sonstigen Dingen, die Menschen berühren würden, abgenommen worden. Später habe man sie aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vernichtet.

Warum man die DNA-Abriebe vernichtet habe, fragte Mag. Hnat. Sie seien herumgelegen, meinte Zederbauer, und er habe dann angeregt, sie vernichten zu lassen. Sie seien dann im September 2009 vernichtet worden. Warum diese Abriebe nicht verwendet worden seien, fragte DI Völkl. Sie hätten nichts bewiesen, meinte Zederbauer, es sei eh bekannt gewesen, wer sich im VGT-Büro aufgehalten habe. Und wer die Erstellung der Abriebe beauftragt habe, fragte die Richterin. Böck, sagte Zederbauer. Sie habe die Vernichtung jedenfalls nicht angeordnet, meinte die Richterin.

Ende 15:43 Uhr.

13 Kommentare

http://kurzurl.net/operationSpring2

Eine Frage hätte ich zur Berichterstattung über den Prozess, aber nicht auf dieser (super) Seite, sondern zu der auf den Seiten des Standards.Keine Verbindung zwischen Straftaten und Beschuldigten nachgewiesen. Diesen Artikel findet man noch über nachfolgenden Link, nicht aber über die Inhaltsübersicht auf standard.at. Wer also die Tierschutzcausa-Chronik in der Rubrik Panorama unter http://derstandard.at/r6524/Tierschuetzer aufruft, der wird nachfolgenden Artikel seit heute früh (oder schon gestern abend) nicht mehr aufgelistet finden.

derstandard.at/1271376832328/Prozess-geht-in-zwoelfte-Woche

Ist das so eine Art Gefälligkeits-Selbstzensur des Standard? Sollen die Artikel mit entblößenden Aussagen der Beamten nicht mehr der Öffentlichkeit unter die Nase gerieben werden!?

Habe die Redaktion per Email informiert, dass ich da einen Artikel zu vermissen glaube … vielleicht war’s ja auch ein technisches Problem, dass sich zufällig von selbst behebt.

@Operation Spring 2.0:

Danke, habe eben erst den Hinweis zur Archivierung des Standard auf Deiner Seite gefunden. Dennoch muss ich sagen, dass mir eine Archivierung nach nur einem Tag reichlich verfrüht vorkommt …

Der kontinuierliche Lauschangriff auf Aktivisten | Bite Back Germany | Time for Resistance
http://www.biteback.de/der-kontinuierliche-lauschangriff-auf-aktivisten-2314

Haarsträubend: wie wie dünn doch die Suppe der Anklage ist und trotzdem wird ein solcher Monsterprozess in Gang gesetzt. Basierend auf vagen Vermutungen – bis hin zu Glaubensfragen –, ohne Beweise und dem Weglassen von Entlastendem, so werden auf Zuruf unliebsame Menschen in Österreich in den Ruin getrieben.

Was SOKO und Staatsanwalt den Entscheidungsträgern für die Zulassung eines solchen Prozesses wohl vorgegaukelt haben? Oder wollten es diese ohnehin garnicht so genau wissen …?

Außerdem dürften die SOKO-Leute im Zeugenstand unter markantem Gedächtnisverlust leiden, denn ein derart geballtes Nichtwissen (oder Nicht-mehr-wissen-wollen) ist schon erstaunlich.

Es soll verdienten SOKO-Mitgliedern, im Kampf gegen lästig gewordene Tierschützer, auch schon der Sprung in den sicheren Hafen des Parlaments gelungen sein …

BRAVO!

Die Richterin kann nach eigenen Worten nicht nachvollziehen, worum es bei diesem Prozess gegen eine angeblich ‘kriminelle Organisation’ geht und wird deshalb kaum etwas zur Wahrheitsfindung beitragen können: … Wenn zwei Personen eine Geisteshaltung teilen würden, fragte DDr. Balluch weiter, aber sich nicht kennen und nicht miteinander kommunizieren, würde Ziegler von diesen Personen sagen, sie seien Teil einer gemeinsamen Organisation? Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und meinte, sie könne nicht nachvollziehen, was mit dieser Frage bezweckt werde und lasse sie daher nicht zu …

Die List von denen Tierschützer | haftgrund
http://haftgrund.net/2010/05/21/die-list-von-denen-tierschuetzer/

Wenn die Eivernehmen der Belastungszeugen so weitergeht, glaube ich fast, daß die Richterin alle offenen Beweisanträge abweisen wird und Ihr Urteil mit den Worten: Die Angeklagten werden beginnt. Der Klenk hatte schon Recht, wenn er schrieb, dass die Beweislage sehr dünn ist, die Information hat er ja von der SOKO direkt erhalten.

Die Bild Zeitung (glaube die grösste Zeitung in Deutschland) bezeichntet die Angeklagten Tierschützer und Prozessbeobachter im Tierschutzprozess (Boehringer) in Hannover als CHAOTEN, RANDALIEREN wieder im Gerichtssal, der RICHTER wirft mehrer Prozessbeobachter am 1. und 2. Verhandlungssaal aus dem Saal und verhängt Geldstrafen für Prozessbeobachter!

Es werden von Antrep2008 ja Soligrüsse vom Gerichtssaal Wiener N. zum Gerichtsaal Landesrericht Hannover geschickt!

Staatsanwältin: Es geht den Tierschützern einzig und allein darum, das Verfahren zu einer Farce zu machen.

Richter: Unterlassen sie das, wenn sie das Pfingstfest nicht im Gewahrsam verbringen wollen!

aus dem blog: hi ihr, über twitter und über den blog antirep2008.org ging gestern ein kurzer soligruss von der österreichischen anklagebank an euch raus.
hier die twitter-meldung:

Soligrüsse von der anklagebank nach hannover: prozess gegen tierversuchsgegner_innen. boehringerbesetzung.blogsport.de #278a
#antirep2008

alles liebe aus österreich! – Vielen Dank & Grüße zurück!!!

Frilander sagt:
20. Mai 2010 um 20:56

… Die Richterin kann nach eigenen Worten nicht nachvollziehen, worum es bei diesem Prozess gegen eine angeblich kriminelle Organisation geht und wird deshalb kaum etwas zur Wahrheitsfindung beitragen können: … Wenn zwei Personen eine Geisteshaltung teilen würden, fragte DDr. Balluch weiter, aber sich nicht kennen und nicht miteinander kommunizieren, würde Ziegler von diesen Personen sagen, sie seien Teil einer gemeinsamen Organisation? Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und meinte, sie könne nicht nachvollziehen, was mit dieser Frage bezweckt werde und lasse sie daher nicht zu. …

@guter post …
… und genau da hätte ich fast aufgehört zu lesen …

Dort schrieb Dr. Schweiger, dass DDr. Balluchs Schreibstil durch die Neubildung von Worten wie z.B. Bekennung und Öffentlichkeitswirksamkeit geprägt sei.

Das Wort Öffentlichkeitswirksamkeit benutze ich auch öfters, das kann nicht von Martin Balluch erfunden worden sein. Zudem wären die 35.000 Euro für das Schweiger-Gutachten bei einem Gutachten von mir besser angelegt gewesen, das ist ja wohl klar :) .

Ziegler: Vermutungen, Vermutungen, Vermutungen !!!

Ein Polizist ohne Fakten ist der König der Nackten!

Sie wissen angeblich nichts, sie fangen niemanden, es gibt nicht den Fitzel eines Beweises, aber sie verdächtigen einfach aufs Geratewohl ehrbare Tierschützer! Der Gedächtniskümmerling Ziegler spricht offen von Terrorismus. Psychiatrisches Dienstfähigkeitsgutachten gefällig?

Wenn man sie was fragt, weichen sie aus, können sich an nichts Genaues erinnern – bloß der Verdacht, der bleibt immer gewärtig.

Hunderte Dokumente wurden von Ermittlern unterdrückt bzw. rechtzeitig vernichtet. Angeblich sind immer die nicht anwesenden Kollegen schuld oder wüßten ggf. mehr. Die ganze SOKO einschließlich der Leiterin besteht nur aus Ahnungslosen, Vermutern und Dunkeltappern. Niemand ist wirklich zuständig oder gar verantwortlich. Das ist keine Polizei, keine SOKO – das ist die Gesinnungskorruption in Reinkultur.