Tierschutzprozess 24. Tag
Mittwoch 12. Mai 2010
Inhalt:
- Einvernahme Filialleiter Kleider Bauer Graz
- Einvernahme Filialleiter Kleider Bauer Meidling in Wien
- Einvernahme SOKO-Mitglied SPÖ-Nationalratsabgeordneter Rudolf Plessl
Am heutigen Tag wurde erstmals ein SOKO-Mitglied von einem der Angeklagten befragt. Entsprechend gespannt war die Atmosphäre bei dieser Befragung. Die Richterin wollte mehr oder weniger überhaupt keine Frage zulassen. Dieses SOKO-Mitglied, übrigens mittlerweile ein SPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat, war nach eigenen Angaben dafür zuständig, Strafteten den Beschuldigten zuzuordnen. Dennoch ließ die Richterin die Frage von DDr. Balluch nicht zu, ob er den Beschuldigten 62 Straftaten zuordnen müsse, wie das in einer Presseaussendung des Innenministeriums stand. Die Richterin begründete das damit, dass diese Zuordnung eine juristische wäre und dafür der Zeuge nicht zuständig sei. Die Richterin nahm auch diese Presseaussendung nicht als Beweismittel an. Der Staatsamwalt sprach sich ebenfalls gegen eine Zulassung der Frage aus, weil der Zeuge von eigenen Wahrnehmungen berichten solle, wozu offensichtlich der Inhalt dieser Frage nicht gehöre. Es war offensichtlich, dass verhindert werden sollte, dass herauskam, dass diese Presseaussendung des Innenministeriums ohne faktische Grundlage verfasst worden war. Das SOKO-Mitglied beantwortete 90% der Fragen mit das weiß ich nicht mehr
.
Zur Befragung des Filialleiters von Kleider Bauer in Graz gab es auch einen anhaltenden Konflikt zwischen Richterin und allen AnwältInnen. Diese machten auf Angaben der Allianz Versicherung aufmerksam, die mit den Angaben von Kleider Bauer nicht übereinstimmen würden. Doch die Richterin wollte sich die Entscheidung über die Annahme dieser Beweismittel vorbehalten. Auch hier wurde ganz offensichtlich, dass das Gericht mit allen Mitteln verhindern wollte, dass gewisse Widersprüche öffentlich wurden und im Akt aufscheinen würden. Dazu sagte die Richterin sogar, dass die AnwältInnen ja ihre Anliegen bei der Berufung vorbringen könnten.
Klar wurde heute auch, dass die Angeklagten immer mehr Beweisanträge stellen wollen, aber, laut Richterin, aus zeitlichen Gründen nicht könnten. Die Richterin vertröstete diese Anträge auf andere Gerichtstage, obwohl der heutige Tag laut Programm als Extra-Tag für Ausstehendes vorgesehen war. Bedenklich ist auch, dass die Richterin bisher keineN einzigeN ZeugIn der Verteidigung angenommen hat. Und sie wird zusehends ungehaltener darüber, dass die Verteidigung in ihren Augen so viel frage. Immer wieder warf sie heute der Verteidigung und den Angeklagten vor, sie würden absichtlich den Prozess verzögern. Allerdings fragt sich, was die Angeklagten daran für ein Interesse haben könnten, sind doch sie diejenigen, die diesen Prozess finanzieren müssen, während die Richterin und der Staatsanwalt dafür gut bezahlt werden, im Gerichtssaal zu sitzen, egal wie lange der Prozess dauert.
PolizeischülerInnen werden weiterhin jede Früh mit dem Bus zum Gericht und in den Gerichtssaal gebracht. Diesmal waren etwa 30 anwesend, zusammen mit 15 ProzessbeobachterInnen.
Anträge der Angeklagten
Der Prozesstag begann um 9:02 Uhr. Anwältin Dr. Lehner beantragte die Einvernahme von zwei ZeugInnen, die bestätigen könnten, dass Mag. Hnat im Jahr 2007 kurze Haare gehabt habe. Die Richterin vertagte auch diese Entscheidung.
Mag. Hnat beantragte die Ausfolgung des Gutachtens vom Sachverständigen Prof. Hackländer zur Frage, ob die Befreiung von Nerzen im Sommer 1997 durch unbekannte Personen eine Tierquälerei gewesen sei. Die Richterin teilte mit, dass auch dem Gericht dieses Gutachten noch nicht vorliege.
DDr. Balluch gab bekannt, dass er eine Reihe von Anträgen stellen wolle, die etwa eine Stunde in Anspruch nehmen würden, aber sehr wichtig wären. Die Richterin sagte zu diesem Vorbringen, dass das heute nicht ginge, aber am Montag den 17. Mai seien nur
fünf ZeugInnen geladen und wenn es sich ausginge, könne DDr. Balluch danach seine Anträge stellen. Dabei spielte sie auf ihre immer wieder vorgebrachte Kritik an, die Verteidigung würde zu viel fragen und das Verfahren damit absichtlich hinauszögern.
DI Völkl wollte dann Anträge stellen und erstaunlicherweise ließ die Richterin ihn 30 Minuten lang gewähren. Warum sie das bei ihm, aber nicht bei DDr. Balluch zuließ, blieb unklar. DI Völkl beantragte eine Reihe von ZeugInnen. Einerseits einen Universitätsprofessor dafür, dass es Missstände bei der Schweinehaltung und bei der Jagd gebe, sodass Recherchen notwendig seien, um diese aufzudecken. Weite beantragte er die Einvernahme von zwei Soziologen und einem ehemaligen Rektor der Veterinärmedizinischen Universität zu Meinungsäußerungen per Email, die DI Völkl vorgeworfen wurden. Zusätzlich beantragte er 30 ZeugInnen, die auf dem Fadinger-Forum eingetragen waren und darüber Auskunft geben können sollen, dass nichts Kriminelles auf diesem Forum diskutiert worden sei und die angeführten Meinungsäußerungen per Email niemanden zu Straftaten aufgemuntert hätten. Dann beantragte DI Völkl 20 NGO-KampagnenleiterInnen, die ebenfalls, wie gegen DI Völkl inkriminiert, Aktionsaufrufe verbreitet hatten, um zu beweisen, dass das in einer Protestbewegung normal sei. Und DI Völkl wollte 30 ZeugInnen dazu hören, dass strategische Sitzungen, wie gegen ihn inkriminiert, in der Tierschutzbewegung normal seien und nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun hätten.
An dieser Stelle brach die Richterin DI Völkl ab und vertröstete ihn für seine weiteren Anträge auf einen späteren Termin.
Einvernahme Filialleiter Kleider Bauer Graz
Um 9:32 Uhr begann dann die Einvernahme des Leiters von drei Kleider Bauer Filialen in Graz. Heute sei er nicht mehr bei Kleider Bauer angestellt, gab er an. Da er für mehrere Filialen verantwortlich gewesen sei, habe er täglich ca. zwei Stunden in der Filiale Graz Murgasse verbracht. Einmal sei er angerufen worden, er solle in diese Filiale kommen, weil es einen schlechten Geruch gebe. Diese Filiale habe ein Parterre und 3 Stockwerke. Derr Gestank sei unten mehr und oben weniger wahrnehmbar gewesen. Die Kleidung sei 2-3 Wochen oder länger nach dem Vorfall abtransportiert worden.
Die Richterin fragte, ob er sich gesundheitlich beeinträchtigt gefühlt habe. Nein, sagte der Zeuge, es sei nur ein unangenehmer Geruch gewesen. Niemand der MitarbeiterInnen habe damals gesundheitliche Beschwerden gehabt.
Ob er eine Schadensmeldung gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe eine an seinen Geschäftsführer und an die Personalchefin geschickt. Darin sei gestanden, dass es einen Gestank gebe und dass Polizei und Feuerwehr im Haus seien. Die Richterin fragte, von wann bis wann die Filiale offen geblieben sei. Sie sei am Vormittag offen gewesen, sagte der Zeuge, am Nachmittag zu, am nächsten Vormittag wieder offen und dann 6-8 Wochen zu.
Was gegen den Geruch unternommen worden sei, fragte die Richterin. Es habe eine Firma an der Neutralisierung gearbeitet, sagte der Zeuge. Es sei aber kein Boden ausgetauscht worden. Ob er eine Schadenshöhe angegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Kontakt zu TierschützerInnen
Ob TierschützerInnen zu ihm Kontakt aufgenommen hätten, wollte die Richterin wissen. David Richter habe mit ihm bei Demonstrationen gesprochen. Das sei länger vor dem Vorfall gewesen. Tierschutz, so gab der Zeuge an, sei ein wichtiges Thema und er verstehe die Beweggründe für die Proteste. Er sei auch gegen Pelz. Aber bei Kleider Bauer habe es nur Pelzkrägen gegeben. Richter habe ihm gesagt, dass auch Krägen wichtig seien und auch das könne er verstehen.
Da unterbrach ihn die Richterin und sagte, er solle nicht von Inhalten der Gespräche reden. Sie wolle wissen, ob Richter ihm eine Frist gesetzt habe. Richter habe gesagt, dass der VGT einen langen Atem habe, meinte der Zeuge. Er habe das Anliegen verstanden, aber er habe sich als der falsche Ansprechpartner gefühlt, Richter hätte mit der Geschäftsführung sprechen sollen.
Die Demonstrationen
Ob es bei seinen drei Filialen Demonstrationen vor dem Vorfall gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe eine Aktion bei einer Modeschau im City Park gegeben, eine Demonstration vor der anderen Kleider Bauer Filiale und sehr viele vor der Filiale in der Murgasse. Wie diese abgelaufen seien, wollte die Richterin wissen. Rechts vor dem Geschäft sei ein Informationstisch mit Flugblättern abgestellt worden. Ums Eck habe es auch einen Tisch mit Fernseher gegeben. Links habe man ein Transparent aufgestellt. Wie viele Scheiben das Geschäft habe, fragte die Richterin. Es gebe Auslagenscheiben an allen vier Seiten des Hauses, sagte der Zeuge.
Ob der Informationsstand im Eingang gestanden sei, fragte die Richterin. Der Eingang sei von dem Stand nicht betroffen gewesen, sagte der Zeuge. Wie nahe er denn beim Eingang gewesen sei, fragte die Richterin. Etwa 1 m daneben, meinte der Zeuge. Wann die Demonstrationen stattgefunden hätten, fragte die Richterin. Freitag Nachmittag und Samstag ganztags, sagte der Zeuge. Wie lange das so gegangen sei, fragte die Richterin. Im November 2007 habe er Kleider Bauer verlassen, aber bis dahin seien diese Demonstrationen weiter gegangen, sagte der Zeuge. Ob es Pausen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, antwortete der Zeuge.
Seien die AktivistInnen an die KundInnen heran getreten, fragte die Richterin. Ja, meinte der Zeuge. Es sei ihnen gesagt worden, dass wenn sie bei Kleider Bauer einkaufen würden, sie Tiermörder unterstützten. KundInnen hätten sich bei ihm darüber beschwert. Die Stimmung sei nicht gut gewesen und es habe Aggressionen gegeben. Von welcher Seite diese ausgegangen seien, fragte die Richterin. Auch vom VGT
, antwortete der Zeuge.
Ob es einen Lärm gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, bei einem Demonstrationsmarsch durch Graz hätten die DemonstrantInnen auch gesungen und Parolen gerufen. Welche Parolen das gewesen seien, fragte die Richterin. Kleider Bauer Mörderbande
, meinte der Zeuge. Und die täglichen Demonstrationen seien ruhig verlaufen, fragte die Richterin. Es habe auch einen Megaphoneinsatz gegeben, sagte der Zeuge. Ob die KundInnen durch die Demonstrationen abgehalten worden seien, fragte die Richterin. Was wisse er nicht, sagte der Zeuge, was den KundInnen gesagt worden sei. Habe es Umsatzeinbußen gegeben, wollte die Richterin ergründen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Sei Polizei anwesend gewesen, wollte die Richterin wissen. Diese sei teilweise vor Ort gewesen, meinte der Zeuge, aber sie habe sich zurück gehalten. Ob er auch die Polizei gerufen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, z.B. habe es einen Megaphoneinsatz gegeben, dann sei die Polizei gekommen und das Megaphon sei abgedreht worden. Manchmal sei die Polizei länger geblieben.
Ob diese Demonstrationen angemeldete gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, sie waren angemeldet. Man habe von Kleider Bauer durch eigene Demonstrationen den Platz belegen wollen, aber das sei nicht gegangen, weil die TierschützerInnen den Platz bereits durch Voranmeldungen besetzt hätten.
Ob es auch Run-ins gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Und home demos, fragte die Richterin weiter. Nein, war die Antwort.
Ob er die Angeklagten kenne, fragte die Richterin. Bis auf Richter ein, sagte der Zeuge.
Schadensmeldung an die Versicherung
Ob die Schadensursachen an die Versicherung gemeldet worden seien, fragte die Richterin. Diese sei komischerweise schon vorgewarnt gewesen, sagte der Zeuge. Es sei bald klar gewesen, dass es sich um Buttersäure handle.
Die Richterin legte dann den Polizeibericht vom Vorfall vor. Darin stand, dass der Zeuge die Schadenssumme angegeben habe. Sicher nicht, sagte er dazu. Woher die Angabe über die Anzahl der Kleidungsstücke stamme, die unbrauchbar gewesen seien, fragte die Richterin. Nicht von ihm, antwortete der Zeuge.
Fragen des Staatsanwalts
Ob er eine Vermutung habe, wer der Täter sei, fragte der Staatsanwalt. Nach Angabe von Anwältin Dr. Stuefer dürften Fragen nach Vermutungen der ZeugInnen nicht gestellt werden, aber die Richterin ließ die Frage dennoch zu. Er habe keine Ahnung, sagte der Zeuge. Ob er von den anderen Sachschäden bei Kleider Bauer gewusst habe, fragte der Staatsanwalt. Er habe davon nichts Genaues gewusst, meinte der Zeuge, lediglich aus Gesprächen mit KollegInnen.
Ob er von den Besitzern gewarnt worden sei, fragte der Staatsanwalt. Man solle sich bei den Demonstrationen ruhig verhalten sei die einzige Anweisung gewesen, sagte der Zeuge. Eine Zeit lang sei Plastik in den Eingangsbereich gelegt worden.
Ob die Demonstrationen nach dem Vorfall anders abgelaufen seien, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge.
Dann legte der Staatsanwalt ebenfalls den Polizeibericht vom Vorfall vor. Darin stand, der Zeuge habe angegeben, die DemonstrantInnen hätten gewarnt, sie müssen massiver werden
. Daran könne er sich nicht erinnern, meinte der Zeuge. Ob es eine Drohung mit Eskalation gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Richter habe lediglich gesagt, der VGT habe einen langen Atem, erinnerte sich der Zeuge. Das ist alles, woran ich mich erinnern kann
, gab er an.
Ob er von der P&C-Kampagne gewusst hatte, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, Richter habe ihm lediglich das Urteil gezeigt, wonach es erlaubt worden sei, ein Transparent vor der Auslage von P&C zu halten. Ob er konkret über die P&C-Kampagne etwas gewusst habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er darüber recherchiert habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, er habe einmal mit einer P&C-Geschäftsführerin kurz gesprochen. Diese habe gesagt, er solle vorsichtig sein, ihre NachbarInnen seien von TierschützerInnen angesprochen worden.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler zur Demonstration
Ob es mit Richter eine Gesprächsbasis gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Er habe natürlich versucht, sich mit ihm zu unterhalten, gab der Zeuge an. Ob er sich durch ihn bedroht gefühlt habe, fragte Mag. Traxler. Er habe sich damals wie heute nicht von Richter bedroht gefühlt, meinte der Zeuge. Allerdings sitze er hier sehr ungern. Es sei eine große Belastung gewesen, die dauernden Demonstrationen zu erleben. Ob er die Demonstrationen als unangenehm empfunden habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er sei nicht bereit, sich beschimpfen zu lasen, nur weil er in einem Geschäft arbeite, das Pelz verkaufe.
Fragen von Mag. Traxler zur Versicherung
Ob er mit der Versicherung ein Gespräch geführt habe, fragte Mag. Traxler. Daran habe er keine Erinnerung, meinte der Zeuge.
Vorher habe eine Zeuge gesagt, meinte Mag. Traxler, das Geschäft sei 3 Wochen geschlossen gewesen, dann sechs Wochen, er würde jetzt sagen, das Geschäft sei 6-8 Wochen geschlossen gewesen. Was denn nun stimme. Der Zeuge sagte nichts. Die Reinigungsfirma sei nach einer Woche fertig gewesen, stellte Mag. Traxler fest. Die Versicherung habe Zeit gebraucht, um alles zu klären, meinte der Zeuge. Ob er Einblick in die Buchhaltung habe, fragte Mag. Traxler. Was sei mit der Ware geschehen, die abtransportiert worden sei. Er habe keine Ahnung, sagte der Zeuge.
Mag. Traxler legte dann ein Gutachten der Versicherung über die Schadenshöhe vor. Darin stand € 77.000. Das sei ein Beweis dafür, dass der Schaden überhöht angegeben worden sei. Immerhin sei der Polizei ein Schaden von € 479.000 gemeldet worden. Zusätzlich beantragte Mag. Traxler die mit dem Fall beauftragte Person der Versicherung als Zeugen. Die Richterin sagte, sie behalte sich eine Entscheidung darüber vor.
Ob er von dem allen wisse, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Zeuge. Diese Frage sei nicht zulässig, sagte die Richterin. Ob er vom Vergleich der Versicherung mit Kleider Bauer wisse, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Zeuge. Mag. Traxler legte dann ein Schreiben der Versicherung vor, in dem diese feststellte, dass es eine Woche nach dem Vorfall keinen wahrnehmbaren Geruch mehr im Geschäft gegeben habe. Das beweise, dass der Schaden zu hoch angegeben worden und die Schließung unnötig gewesen sei. Auch darüber behielt sich die Richterin die Entscheidung vor.
Anwalt Mag. Bischof schloss sich dem Antrag an und beantragte die sofortige Entscheidung. Sonst könne er sein Fragerecht nicht ausüben. Anwältin Dr. Stuefer schloss sich ebenfalls den Anträgen an und führte aus, dass nach §238 der Strafprozessordnung der Verteidigung jene Informationen zustehen würden, die sie für Fragen bräuchte.
Ob er Angaben zur Schadenshöhe machen könne, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Wie lange die Geruchsbelästigung angehalten habe, fragte die Richterin. Länger als eine Woche, sagte der Zeuge. Die Richterin fragte dann den Staatsanwalt um seine Meinung zu den Anträgen der Verteidigung, dieser zeigte sich aber unkonzentriert.
Was in den 6-8 Wochen saniert worden sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Das Geschäft sei gereinigt worden, meinte der Zeuge. Wie lange das gedauert habe, wisse er nicht. Er habe gesagt, meinte Dr. Lehner, dass die Kleidung nach 2-3 Wochen abtransportiert worden sei, eine Zeugin vorher habe gemeint, bereits nach wenigen Tagen. Er wisse das nicht mehr genau, meinte der Zeuge. Sie hätten die Kleidung in Müllsäcke verpackt und draußen daran gerochen.
Mag. Bischof wollte dann zur Versicherung etwas fragen, wurde aber von der Richterin unterbrochen, die diese Frage nicht zulassen wollte. Was der Zeuge dazu sage, dass andere nach einer Woche keine Geruchsbelästigung mehr gerochen hätten, fragte Mag. Bischof. Auch diese Frage ließ die Richterin nicht zu. Mag. Bischof ließ dann das Gutachten zur Buttersäure verlesen, das von Kleider Bauer selbst in Auftrag gegeben worden sei. Darin stand zu Proben, die am 14. Februar 2007 entnommen worden waren, wörtlich: An keiner Messstelle konnte Buttersäure oberhalb des Geruchsschwellwertes nachgewiesen werden
.
Der Staatsanwalt ließ daraufhin die Rechnung der Reinigungsfirma vom 15. Jänner 2007 verlesen. Darin wurden Kosten von € 690 und € 6100 in Rechnung gestellt und es war die Rede von 6 Buttersäurenestern.
Mag. Traxler sagte dazu, das beweise, dass der Geruch bereits nach wenigen Tagen weg gewesen sei, sonst hätte die Reinigungsfirma nicht ihre Arbeit beendet.
Pause 10:37 Uhr – 10:47 Uhr.
Konflikt zwischen AnwältInnen und Richterin
Mag. Bischof beantragte dann die Einvernahme eines Zeugen der Versicherung und die Vorlage eines Emails dieses Zeugen vom 19. Jänner 2007. Das beweise, dass es am 17. Jänner 2007 einen Augenschein mit der Versicherung in der Filiale gegeben habe, dass dabei kein Geruch feststellbar gewesen sei, dass im Parterre ein Geruch von ätherischen Ölen nachweisbar gewesen sei, dass die Reinigungsarbeiten am 12. Jänner 2007 bereits abgeschlossen gewesen seien, dass es dagegen keine Reklamation von Kleider Bauer gegeben habe, dass der Versicherung Damenkleidung übergeben worden sei und daran kein markanter Geruch feststellbar gewesen sei, dass die von Kleider Bauer angegebene Stückzahl von Kleidern nicht nachvollziehbar sei und dass ein Verkauf der Kleider noch möglich gewesen wäre. Er gab diese Begründung an, um sie im Protokoll zu haben, sodass er den Zeugen dazu befragen kann, ohne auf die Zulassung des Dokuments durch die Richterin angewiesen zu sein. Die Richterin meinte dazu, die Verteidigung würde offenbar gerichtliche Entscheidungen auf nicht Zulassung nicht anerkennen.
Dann stellte Mag. Bischof den Antrag, noch Fragen stellen und dürfen und dass die Richterin eine sofortige Entscheidung fällen möge. Alle AnwältInnen schlossen sich diesen Anträgen an.
Die Richterin fragte den Staatsanwalt um eine Stellungnahme, aber dieser sagte nichts. Sie wolle sich die Entscheidung vorbehalten, verkündete sie dann. Mag. Bischof beantragte dann die Angabe von Gründen, warum nicht sofort entschieden werde, weil er dann weitere Gründe liefern könne. Sie wolle sich dennoch die Entscheidung vorbehalten, sagte die Richterin und fügte süffisant hinzu, sie sei schließlich verpflichtet, Anträge gewissenhaft zu prüfen. Dann sagte sie, dass der Anwalt das dann ja bei der Berufung vorbringen könne. Darauf rief der Siebtangeklagte: Was für eine Verarsche, fürs Protokoll!
. Die Richterin vermerkte, dass sich der Neuntangeklagte dieser Aussage angeschlossen habe. Eine Besucherin rief aus: schließe mich auch an!
. Die Richterin nannte daraufhin den Namen der Besucherin, mahnte sie und verkündete, es könne auch ein Hausverbot gegen sie ausgesprochen werden.
Dann sagte die Richterin, es seien keine Fragen zu Dokumenten zulässig, die sie nicht in den Akt aufgenommen habe.
Dann ergriff Mag. Bischof das Wort. Er wolle eine Stellungnahme dazu abgeben, dass die Richterin gesagt habe, dass die Verteidigung nicht gerichtliche Entscheidungen anerkenne. Er erkenne sehr wohl gerichtliche Entscheidungen an, aber für ein faires Verfahren sei es notwendig, dass die Verteidigung ihre Argumente darlegen könne. Zuletzt werde dann die Instanz oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden. Das Urteil werde dabei nach dem Protokoll überprüft. Er möchte dazu feststellen, dass der Zeuge vom Gericht zum Geruch befragt worden sei. Warum könne also die Verteidigung nicht auch nach dem Geruch fragen. Er halte daher die richterliche Entscheidung für rechtlich verfehlt.
Dann wollte Mag. Bischof den Zeugen dazu fragen, was er dazu sage, dass die Aussagen der Versicherung im Widerspruch zu seinen Aussagen stünden. Nicht zugelassen
, sagte die Richterin. Er beantrage die Frage zuzulassen, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu hinterfragen. Die Richterin fragte den Staatsanwalt, was er davon halte. Die Frage sei nicht zuzulassen, sagte dieser. Da verkündete die Richterin den Beschluss, die Frage nicht zuzulassen.
Die gleichen Fragen des Staatsanwalts würden zugelassen, die der Verteidigung aber nicht, meinte Mag. Bischof. Das widerspreche dem Prinzip des fairen Verfahrens. Der Staatsanwalt habe nach einer Vermutung gefragt, sagte Dr. Stuefer dazu und wollte die Stelle aus dem Protokoll vorgelesen bekommen. Er habe nach der Vermutung gefragt, wer für den Buttersäureanschlag verantwortlich sei, sagte der Staatsanwalt. Diese Frage war nicht ganz in Ordnung
, fügte er dann an. Aber das Gericht habe sie zugelassen, wies DDr. Balluch auf die Einseitigkeit des Verfahrens hin.
Die Richterin sagte dann, dass sie vermute, dass die Verteidigung mit ihren Fragen das Verfahren verzögern wolle. Die Richterin sage wiederholt, dass die Verteidigung und die Angeklagten das Verfahren verzögern wollten, obwohl sie nur ihre Grundrechte ausüben würden. Mag. Bischof schloss sich dieser Stellungnahme an. Mag. Traxler sagte dazu, dass das Gericht ZeugInnen, die völlig irrelevant seien, lange vernehme und Fragen zu Demonstrationen stelle, die nichts mit dem Strafrecht zu tun hätten.
Die Richterin meinte, dass sie den Eindruck gewonnen habe, die Verteidigung wolle das Verfahren verschleppen, weil sie Fragen wiederhole.
Zum Schaden durch Buttersäure
Mag. Bischof legte dann den Polizeibericht vor, in dem der Zeuge mit der Aussage zitiert wird: Ich kann derzeit nicht sagen, ob es überhaupt einen Schaden gibt
. Er könne sich nicht daran erinnern, meinte der Zeuge. Mag. Bischof wies dann auf eine Stelle des Berichts hin, in der der Zeuge sagte, es habe bereits am ersten Tag eine Geruchsverbesserung gegeben, auch wenn der Geruch noch nicht endgültig beseitigt worden sei. Wenn man das Fenster öffnet, dann wird’s besser, das ist Hausverstand
, sagte der Zeuge dazu scharf. Danke Herr Zeuge
, sagte die Richterin.
Der Geschäftsbetrieb sei wieder aufgenommen worden, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge. Und wieder Kundenverkehr gewesen sei, wollte Mag. Bischof wissen. Mäßig
, sagte der Zeuge. Wie viel Ware am 10. Jänner 2007, am Tag des Buttersäurevorfalls, umgesetzt worden sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, das sei zu lange her, meinte der Zeuge. Ob überhaupt etwas verkauft worden sei, fragte Mag. Bischof. Er könne nur davon ausgehen, dass etwas verkauft worden sei, meinte der Zeuge. Ob er nicht Filialleiter war, fragte Mag. Bischof. Was wollen Sie wissen?
, fragte der Zeuge zurück. Einerseits werde behauptet, die Ware sei hin, sagte Mag. Bischof, dann werde sie aber trotzdem verkauft. Der Zeuge kann dazu keine Angaben machen, griff die Richterin wieder ein. Wer darüber Auskunft geben könne, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob am 10. oder 11. Jänner 2007 neue Ware angeliefert worden sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Warum das relevant sei, fragte die Richterin. Es ist befremdlich, dass gesagt wird, alles ist hin, trotzdem wird lustig weiter verkauft!
, meinte Mag. Bischof. Wer Angaben über Waren und ihren Verkauf machen könne, fragte Dr. Stuefer.
Sie wisse, meinte die Richterin, dass das für den Zeugen sehr anstrengend sei und ihm viel zugemutet würde. Er solle sich Zeit lassen. Ob er Namen nennen könne. Nein, sagte der Zeuge. Ob Vorgesetzte oder MitarbeiterInnen darüber etwas wüssten, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Wie die Waren registriert würden, wollte Dr. Stuefer wissen. Das wisse er nicht, sagte der ehemalige Filialleiter. Er würde also gar nicht wissen, welche Ware im Geschäft ist, fragte Dr. Stuefer ungläubig. Wozu das relevant sei, fragte die Richterin. Sie wolle eruieren, was mit der Ware passiert sei, sagte Dr. Stuefer. Die Ware werde von der Zentrale gebucht, sagte jetzt der Zeuge. Seine Vorgesetzten würden also davon wissen, sagte Dr. Stuefer. Er müsse das nur beantworten, wenn er könne, sagte die Richterin. In der Zentrale sollte dazu Auskunft gegeben werden können, meinte der Zeuge. Was mit der Abrechnung an den Kassen passieren würde, fragte Dr. Stuefer. Das komme in die Zentrale, sagte der Zeuge, er mache das aber nicht. Und was mit dem Geld geschehe, fragte Dr. Stuefer. Das mache der Schlussdienst, meinte der Zeuge. Wer das sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Das könne sie über die Zentrale herausfinden, meinte der Zeuge.
Was mit der angeblich kontaminierten Ware passiert sei, fragte Dr. Stuefer. Ob er Angaben machen könne, was nach dem Wegbringen mit der Ware passiert sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Fragen zu David Richter
Was sein persönlicher Eindruck von David Richter gewesen sei, fragte Dr. Dohr. Er habe sich sehr dafür interessiert, was er sage, meinte der Zeuge. Und wie er aufgetreten sei, fragte Dr. Dohr. Man habe sich höflich gegenseitig vorgestellt, sagte der Zeuge. Das Gespräch sei neutral gewesen.
Fragen von DDr. Balluch
Ob es ihm aufgefallen wäre, wenn am 10. und 11. Jänner 2007 überhaupt kein einziges Kleidungsstück verkauft worden sei, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge.
Was ihm die Geschäftsführerin von P&C über den VGT erzählt habe, wollte DDr. Balluch wissen. Das wisse er nicht genau, sagte der Zeuge, sie habe wahrscheinlich eine Vermutung geäußert.
Fragen von Mag. Hnat
Wie große der Warenbestand damals gewesen sei, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Und die Verkaufsfläche, fragte Mag. Hnat. Auch das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob die Ware beim Abtransport im LKW luftdicht verpackt worden sei, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht mehr, er glaube nicht, dass das luftdicht in Säcken gewesen sei.
Fragen von DI Völkl
Ob er die Kritik an Pelz an die Geschäftsführung weiter gegeben habe, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Er habe gesagt, der Raum habe länger als eine Woche gerochen, meinte DI Völkl. Wie das mit der Ware gewesen sei. Das wisse er nicht, gab der Zeuge an. Ob er ausschließen könne, dass das Auslüften der Ware gereicht hätte, um den Geruch loszuwerden, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Wer beschlossen habe, dass wieder eröffnet werde, fragte DI Völkl. Er wisse das nicht, er jedenfalls nicht, meinte der Zeuge.
Fragen von David Richter
Ob der Zeuge gewusst habe, dass er, Richter, mit den Besitzern zu reden versucht habe, fragte Richter. Das habe er ihm gesagt, erinnerte sich der Zeuge.
Ob der Zeuge ihm, Richter, erzählt habe, dass er unter den Demonstrationen so gelitten habe, fragte Richter. Das habe er nicht, weil er nicht darauf angesprochen worden sei, meinte der Zeuge.
Ob er von jemandem der DemonstrantInnen als Mörder beschimpft worden sei, fragte Richter. Mörder sei das falsche Wort, meinte der Zeuge. Sei er generell beschimpft worden, fragte Richter. Nicht laut
, antwortete der Zeuge.
Ob er den Eindruck hatte, dass er persönlich beleidigt worden wäre, fragte die Richterin. Wenn man durch eine Gruppe gehen würde, die Tiermörder sage, dann würde man sich angesprochen fühlen, meinte der Zeuge.
Ob der Zeuge den Eindruck hatte, dass er, Richter, um ein freundliches Klima bemüht gewesen sei, fragte Richter. Teile der Demonstration hätten sich bemüht neutral zu bleiben, Teil aber auch nicht, meinte der Zeuge.
Ob der Zeuge sich erinnern könne, dass er, Richter, zu Weihnachten allen Angestellten von Kleider Bauer Schokolade geschenkt habe, fragte Richter. Nein, das wusste er nicht, gab der Zeuge an.
Ob er den VGT kenne, fragte Richter. Ja, sagte der Zeuge. Und kenne er die OGPI, fragte Richter nach. Nein, sagte der Zeuge. Und die ALF, war die nächste Frage. Nein, blieb die Antwort.
Fragen von Harald Balluch
Ob das Sortiment bei Kleider Bauer in Graz anders gewesen sei als bei anderen Filialen, fragte Balluch. Er kenne die anderen Filialen nicht, gab der Zeuge an. Ob es sich um die gleichen Textilien handeln würde, fragte Balluch. Warum das relevant sei, fragte die Richterin. Weil einmal alle Kleider kontaminiert gewesen seien, und einmal nicht, führte Balluch aus, und ein Richter in einem Rechtsstreit das mit einem möglichen Unterschied in den Textilien begründet habe. Er denke schon, dass es sich um die gleichen Textilien handle, sagte der Zeuge.
Balluch wies dann darauf hin, dass eine Zeugin gesagt habe, Kleider Bauer in Graz habe am zweiten Tag nach dem Vorfall ganztags offen gehabt. Das sei möglich, er sei sich nicht sicher, wich der Zeuge aus.
Wer die Reinigungsfirma gerufen habe, fragte Balluch. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Noch Fragen von Mag. Traxler
Mag Traxler legte dann eine Kostenaufstellung zum Sachschaden bei Kleider Bauer vor. Er kenne das nicht, sagte der Zeuge. Darin sei ein Wert beschädigter Ware mit € 222.000 angegeben, meinte Mag. Traxler. Ob das die ganze Kollektion betreffe. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.
Ob er wisse, ob die ganze Ware unverkäuflich gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Richter wollte dann seine Stellungnahme zu der Aussage des Zeugen sofort abgeben, sodass der Zeuge sie noch hören könne. Die Richterin lehnte das ab.
Balluch fragte dann noch, ob die Kassenergebnisse elektronisch an die Zentrale weitergeleitet würden. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.
Mittagspause 12:05 Uhr – 12:35 Uhr
Die Mittagspause wurde wieder von der Richterin viel zu kurz angelegt. Bei der sich durch die Anzahl der Personen ergebenden Länge der Schlange vor der Kantine, ist es praktisch nicht möglich innerhalb von 15 Minuten ein Essen zu bekommen. Alle Angeklagten kamen einige Minuten zu spät in den Gerichtssaal. Wieder schien es so, als ob die verkürzte Mittagspause eine Maßnahme der Richterin war, um die vielen Fragen der Verteidigung zu bestrafen. In ihren Worten hieß das, sie müsse die Zeit, die durch die Fragen, die angeblich oftmals Wiederholungen seien, verloren gegangen sei, durch eine verkürzte Mittagspause wieder aufholen.
Einvernahme des Filialleiters von Kleider Bauer Meidlinger Hauptstraße in Wien
Nach der Mittagspause wurde der Leiter der Filiale in der Meidlinger Hauptstraße in Wien einvernommen. Er gab an, weiterhin Filialleiter dort zu sein. Er habe am 8. Jänner 2008 seine Filiale geöffnet und einen Gestank angetroffen. Er habe dann die Polizei verständigt. Den Rest des Tages sei die Filiale geschlossen gewesen. Es habe aber keine Erneuerung von Böden oder Wänden gegeben. Die Ware habe auch nicht schlecht gerochen.
Ob er das überprüft habe, fragte die Richterin. Nein, meinte der Zeuge, nicht extra.
Ob er Gespräche mit der Versicherung geführt habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge, er habe den Vorfall nur der Geschäftsführung und der Polizei mitgeteilt. Und was dann geschehen sei, fragte die Richterin. Er habe das filialeninterne Maßnahmenpaket mit Katzenstreu angewandt, erzählte der Zeuge. Ob er von anderen Buttersäurevorfällen gewusst habe, fragte die Richterin. Von Graz, meinte der Zeuge. Ob auch eine Reinigungsfirma gekommen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, diese sei einen Tag da gewesen und habe ein Entlüftungsgerät mit Duftstoffen installiert.
Ob die Ware dann normal verkauft worden sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob denn die Ware für den Verkauf vorgesehen war, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.
Demonstrationen
Ob es Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, meinte der Zeuge, die DemonstrantInnen hätten Flugzettel, Transparente und einmal ein Megaphon benutzt. Welche Parolen gerufen worden seien, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge. An welchem Wochentag die Demonstrationen gewesen seien, fragte die Richterin. Freitag und Samstag, meinte der Zeuge. Und wie lange ging das so, fragte die Richterin. Vielleicht zwei Monate, meinte der Zeuge.
Ob es auch einen Informationstisch gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, vor einem der Schaufenster, sagte der Zeuge. Wie weit entfernt, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht sagen, antwortete der Zeuge. Konnten KundInnen in das Schaufenster schauen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob KundInnen angesprochen worden seien, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Ob es Umsatzeinbußen gegeben habe, fragte die Richterin. Auch das wisse er nicht, gab der Zeuge an.
Ob Pelz verkauft worden sei, fragte die Richterin. Nur Verbrämungen, meinte der Zeuge. Wie viel Prozent des Umsatzes das gewesen sei, fragte die Richterin. Sehr gering, antwortete der Zeuge.
Ob es Beschwerden von KundInnen über die Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Kontakt mit TierschützerInnen hatte, fragte die Richterin weiter. Nein, sagte der Zeuge. Was seiner Meinung nach das Ziel der Demonstrationen gewesen sei, fragte die Richterin. Die seien gegen Pelz gerichtet gewesen, gab der Zeuge an.
Ob er etwas von einem Sachschaden am 1. Dezember 2006 wisse, fragte die Richterin. Er habe dazu keine Wahrnehmungen, meinte der Zeuge. Es habe eine Meldung an die Geschäftsführung gegeben. Es seien Scheiben eingeschlagen gewesen und Glassplitter hätten Waren kontaminiert. Diese Kleidungsstücke seien in die Zentrale transportiert worden. Er wisse nicht, was dort mit ihnen geschehen sei.
Ob rote Kärtchen aufgetaucht seien, die den KundInnen von den DemonstrantInnen übergeben worden seien, fragte die Richterin. Ja, meinte der Zeuge, er habe diese gesammelt und an die Zentrale geschickt.
Zwei Fragen des Staatsanwalts
Ob er die Angeklagten kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge.
Und wie lange die Reinigung gedauert habe, fragte der Staatsanwalt noch. Etwa eine Woche, meinte der Zeuge.
Geschäftsbetrieb nach Buttersäurevorfall
Anschließend begann die Befragung durch die Verteidigung, die, wie immer, laufend von der Richterin unterbrochen wurde. Anwältin Dr. Lehner wollte wissen, ob die Ware nach dem Vorfall im Geschäft verblieben sei. Die Ware sei normal verkauft worden, sagte der Zeuge. Da griff wieder die Richterin ein und sagte, ob er denn die Frage verstanden habe, ob die Ware tatsächlich normal verkauft worden sei. Durch diesen offensichtlichen richterlichen Widerwillen an seiner Antwort irritiert, sagte der Zeuge dann ich weiß es nicht
.
Ob der Geschäftsbetrieb anders als normal abgelaufen sei, fragte Dr. Lehner. Ob KundInnen gekommen seien, die gesagt hätten, es stinke zu viel, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Protestkarten der Vier Pfoten
Die Richterin las dann den Polizeibericht des Vorfalls vor. Darin stand, dass der Zeuge TierschützerInnen als TäterInnen vermute, dass es keine Probleme mit den Demonstrationen des VGT gegeben habe und dass die Filiale sehr viele Protestpostkarten der Vier Pfoten erhalten hätte. Ob diese Angaben stimmen würden, fragte die Richterin.
Die Angaben stimmen
, sagte der Zeuge. Warum er die Vermutung gehabt habe, dass TierschützerInnen verantwortlich seien, fragte die Richterin. Wegen der Demonstrationen und eines Schriftzuges Pelz ist Mord
an der Tür.
Wie die Protestpostkarten der Vier Pfoten zu ihm gekommen seien, fragte die Richterin. Diese seien durch die Post gebracht, aber auch von KundInnen abgegeben worden.
Andere Sachbeschädigungen
Dann las Anwalt Mag. Bischof aus demselben Polizeibericht vor. Darin sagte der Zeuge, es habe schon oft Beschädigungen durch Jugendliche und Obdachlose gegeben. Er erinnere sich z.B. an einen Vorfall, bei dem der Briefkasten angezündet worden sei, sagte der Zeuge. Ob er da einen Zusammenhang mit dem Tierschutz gesehen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob es weitere Sachbeschädigungen dieser Art gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge, z.B. seien hinten beim Eingang die Lichter eingeschlagen worden. Er habe das der Hausverwaltung gemeldet. Ob Ware gefehlt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Im Polizeibericht stand weiter, dass der Zeuge angab, er habe diese Sachbeschädigungen öfter der Zentrale gemeldet, aber die habe nicht reagiert. Das stimmt, meinte der Zeuge.
Schadensmeldung
Anwältin Dr. Stuefer legte eine Rechnung aus dem Akt vor und fragte den Zeugen, ob er diese nachvollziehen könne. Nein, sagte der Zeuge. Da stand, es wurde eine Matte ausgetauscht. Der Zeuge meinte, er könne sich daran nicht erinnern. Dann standen einmal € 1000 und einmal € 1500 Kosten für die Reinigung. Er könne nichts zu den Kosten sagen, meinte der Zeuge, es habe eine Reinigungskraft aus seiner Filiale und eine zweite von anderswo einen Tag gereinigt. Das seien aber teure Reinigungskräfte, meinte Dr. Stuefer.
Dann fragte sie, ob er eine Schadensmeldung gemacht habe. Sie solle ihre Fragen klar stellen, rief die Richterin wieder einmal dazwischen. Er habe den Schaden den Besitzern gemeldet, meinte der Zeuge. Dr. Stuefer wies dann auf einen weiteren Reinigungsbetrag von € 143,04 hin. Der Zeuge schwieg dazu.
Schadensmeldung als Einbruchsdiebstahl?
Dann zeigte Dr. Stuefer, dass oben auf der Rechnung stand, es habe sich um einen Einbruchsdiebstahl gehandelt. Ob er bei der Meldung von Einbruch gesprochen habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, meinte der Zeuge. Ob die Geschäftsführung von Einbruch gesprochen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge.
Zurück zu den Demonstrationen
Anwalt Dr. Dohr fragte, wie die Demonstrationen abgelaufen seien. Die erste sei laut gewesen, gab der Zeuge an. Ob der Verkauf gestört gewesen sei, fragte Dr. Dohr. Der Zeuge sagte dazu nichts. Dr. Dohr las dann wieder aus dem Polizeibericht vor, dass der Zeuge gegenüber der Polizei angegeben habe, es gebe keine Probleme bei den Demonstrationen. Ob er das aufrecht halte. Ich halte das aufrecht
, antwortete der Zeuge.
Fragen der Angeklagten – Richterin: Haben Sie Respekt vor dem Staat?
DDr. Balluch wies dann darauf hin, dass die Schadensmeldung als Einbruch mit den Angaben im Polizeibericht, er glaube es handle sich um Tierschutz-TäterInnen und mit der Aufschrift Pelz ist Mord
auf der Türe in Widerspruch stehe. Davon wisse er nichts, sagte der Zeuge. Ob er es für möglich halte, dass jemand einbreche und dann Pelz ist Mord
an die Tür schreibe. Die Richterin lies auf Antrag des Staatsanwalts diese Frage nicht zu.
Dann fragte die Richterin Jürgen Faulmann, der bei dieser Entscheidung den Kopf geschüttelt hatte, ob er die Institutionen des Staates respektiere. Faulmann fragte daraufhin, ob die Richterin Respekt vor ihm habe. Das sei eine Gegenfrage, stellte die Richterin fest. Er habe den Respekt vor der Justiz durch dieses Verfahren verloren, meinte Faulmann dann.
Ob er wisse, dass ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug gegen die Besitzer und Geschäftsführer von Kleider Bauer laufe, fragte Mag. Hnat. Nein, sagte der Zeuge.
Ob die beschädigte Tür repariert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte der Zeuge. Dr. Stuefer zeigte dann wieder die Rechnung und dort gab es einen Posten Tür-Reperatur
. Davon wisse er nichts, meinte der Zeuge.
Wer für die Schadensabwicklung zuständig gewesen sei, fragte Balluch. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge.
Pause 13:52 Uhr – 14:02 Uhr.
Einvernahme des SOKO-Mitglieds Rudolf Plessl, Nationalratsabgeordneter der SPÖ
Die Richterin begann die Einvernahme mit einer Feststellung, die sie aus prozessualer Vorsicht
treffe. Es gebe Vorwürfe der Angeklagten gegen die Polizei, sie habe gelogen. Der Zeuge brauche Fragen nicht zu beantworten, wenn er sich dadurch selbst einer Straftat bezichtigen würde.
Plessl gab an, er sei von April 2007 bis Juli 2008 bei der SOKO gewesen. Jetzt sei er Nationalrat der SPÖ. Er habe bei der SOKO Erhebungen durchgeführt, welche Sachverhalte welchen TäterInnen zugeordnet werden könne.
Ob er ein Vorwissen über Tierrechte gehabt habe, fragte die Richterin. Keines, meinte Plessl. Ob er Straftaten habe zuweisen können, fragte die Richterin. Er habe sich Straftaten angeschaut und diese Gruppen zugewiesen, sagte Plessl. Er habe den Zusammenhang zu militantem Tierschutz und zu den Verdächtigen eruiert.
Ob er auch Bekennerschreiben recherchiert habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Plessl. Was die Kriterien der Zuordnung gewesen seien, fragte die Richterin. Der Ablauf der Straftat, die Bekennerschreiben, der Pelz-Zusammenhang und die Buttersäure, antwortete Plessl.
Ob er Recherchen zu ALF, OGPI oder SHAC gemacht habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Plessl. Ob er selbst überhaupt Ermittlungen gemacht habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Plessl. Er habe zum Vorfall der Pressesprecherin von Kleider Bauer in einem Fitnesscenter ermittelt.
Fragen des Staatsanwalts
Ob er Angaben zu konkreten Tatorten machen könne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Plessl. Ob er Einvernahmen der Angeklagten durchgeführt habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, meinte Plessl.
Fragen der Verteidigung: ich weiß nicht
Welche Straftaten er zugewiesen habe, fragte Dr. Lehner. Ich weiß nicht, antwortete Plessl. Was er herausgefunden habe, fragte Dr. Lehner. Er könne sich nur an den Fall mit dem Fitnesscenter erinnern, meinte Plessl. Ob er die Angeklagten belastende Fakten nennen könne, fragte Dr. Lehner. Ich weiß nicht, sagte Plessl. Wie er auf militanten Tierschutz gekommen sei, fragte Dr. Lehner. Er habe sich auf Ermittlungen zu Bekennerschreiben berufen, sagte Plessl. Was da festgestellt werden konnte, fragte Dr. Lehner. Ich weiß nicht, sagte Plessl. Was bei den Peilsender-Überwachungen herausgekommen sei, fragte Dr. Lehner. Ich weiß nicht, sagte Plessl.
Ob er bei den Hausdurchsuchungen dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Er glaube nicht, antwortete Plessl. Ob er bei Festnahmen dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Ich weiß nicht, meinte Plessl.
Ob er die Standortdaten der überwachten Handys mit den Tatorten verglichen habe, fragte Mag. Bischof. Es habe dazu Gespräche gegeben, wich Plessl aus. Ob er selbst wen dazu beauftragt habe, fragte Mag. Bischof. Es habe dafür SpeziealistInnen gegeben, meinte Plessl. Was die Ergebnisse der Abgleiche zu den Handystandorten und den Peilsendern gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Was meinen Sie?
, fragte Plessl verwirrt. Ob es Ergebnisse gab, dass die Beschuldigten zur Tatzeit an Tatorten gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Es habe verschiedene Ermittlungen gegeben, meinte Plessl, das solle der Anwalt sich im Akt heraussuchen. Ob er sich an eine Zuordnung erinnern könne, fragte Mag. Bischof. Ihm falle die Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer ein, meinte Plessl. Ob er sich an etwas Konkretes erinnern könne, fragte Mag. Bischof. Es habe viele Gespräche gegeben und viele Gruppen der Polizei seien involviert gewesen.
Wo sind die Berichte darüber, dass keiner Straftat TäterInnen zugeordnet werden konnten?
Ok, meinte Mag. Bischof jetzt, der Zeuge solle sich vorstellen, es käme eine Meldung eines Sachschadens bei Kleider Bauer herein. Wie er nun die Zuordnung gemacht habe. Es gebe viele Faktoren, meinte Plessl kurz und schwieg dann. Ob er dazu Berichte geschrieben habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Plessl. Wo diese seien, fragte Mag. Bischof. Im Akt!
, sagte Plessl. Nein!
, rief Mag. Bischof aus, eben nicht.
Ob es überhaupt Berichte gebe, wie Straftaten mit Beschuldigten in Zusammenhang gebracht werden könnten, fragte die Richterin. Nein, sagte Plessl plötzlich. Ob er selbst Abschlussberichte geschrieben habe, fragte die Richterin. Nein, meinte Plessl, nur Berichte. Ob es diese Berichte nicht noch irgendwo geben müsste, fragte Mag. Bischof. Ja, meinte Plessl. Wem denn die ungeklärten Straftaten zugeordnet wurden, fragte Mag. Bischof. Ungeklärte Straftaten ließen sich nicht zuordnen, meinte Plessl lächelnd.
Ob die TäterInnen in irgendeinem Fall haben ermittelt werden können, fragte die Richterin. Ihm sei keine Zuordnung bekannt, meinte Plessl.
ALF
Ob ihm das Akronym ALF etwas sage, fragte Mag. Bischof. Die Richterin sagte dazu und OGPI?
. Er habe ALF und OGPI bei Besprechungen gehört, meinte Plessl. Ob er von Bekennerschreiben der ALF wisse, fragte die Richterin. Er wisse das nicht mehr, meinte Plessl. Was damals der Informationsstand zu ALF und OGPI gewesen sei, fragte die Richterin. Zur ALF wisse er nichts und an die OGPI könne er sich nicht mehr erinnern, meinte Plessl.
Die ALF sei laut einem Artikel in kleinen Zellen aktiv, versuchte die Richterin die Erinnerung des Zeugen zu wecken. Ich kann mich nicht erinnern
, gab Plessl aber an.
Fragen von Dr. Stuefer
Was seine Aufgabe in der SOKO gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Es habe eine hierarchische Aufteilung gegeben, meinte Plessl. Ob er zugearbeitet habe oder ihm zugearbeitet worden sei, fragte Dr. Stuefer. Wie sei er z.B. im Vergleich zu Bogner in der Hierarchie gestanden. Er sei zu Bogner auf der gleichen Ebene gewesen, meinte Plessl.
Dr. Stuefer erinnerte dann an die Aussage des SOKO-Mitglieds Riepl zu den Handystandortdaten und den Tatorten. Ob es dazu eine Untersuchung gegeben habe und ob er wisse, wo diese Daten heute seien, fragte Dr. Stuefer. Da müsse sie die Verantwortlichen fragen, meinte Plessl. Wer das denn sei, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, sie solle im Akt nachschauen, meinte Plessl. Der Zeuge solle er nicht sagen, dass sie den Akt anschauen möge, meinte Dr. Stuefer dann. Sie frage ihn über sein Wissen. Ob er Namen nennen könne, die zu diesen Daten Auskunft geben könnten. Plessl nannte dann Riepl und Pongratz und andere ihm namentlich nicht bekannte Mitglieder der SOKO.
Dr. Stuefer legte dann eine Faktenaufstellung von Landauf zu Sachschäden bei Kleider Bauer aus dem Akt vor. Ob dem Zeugen das etwas sage. Der Bericht sei nicht von ihm, antwortete Plessl. Ob er was mit der Zuordnung dieser Vorfälle zu tun gehabt habe, fragte Dr. Stuefer. Dieser Bericht stamme von Böck, Schreier und Landauf und sei auf Basis der Angaben der Kleider Bauer Besitzer erstellt, meinte Plessl. Ob es von ihm dazu Ermittlungen gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Plessl.
Dann zeigte Dr. Stuefer ein Schriftstück aus dem Akt zu Ermittlungen von Kontobewegungen des Sechstangeklagten Das Schriftstück war von Plessl unterzeichnet. Wenn Sie das auch nicht waren, frage ich Sie nichts mehr
, meinte Dr. Stuefer. Er habe das unterschrieben, wisse aber dazu nichts mehr, meinte Plessl. Ob er noch wisse, für welche Partei er eigentlich im Parlament sitze, rief ein Angeklagter dazwischen.
Fragen von DDr. Balluch: Presseaussendung des Innenministeriums
DDr. Balluch meinte dann, Plessl sei also für die Zuordnungen von Straftaten verantwortlich gewesen. Dann fragte er Plessl, ob er im Innenministerium angestellt gewesen sei. Natürlich, antwortete dieser, alle PolizistInnen seien dort angestellt. DDr. Balluch legte eine Presseaussendung des Innenministeriums von Anfang September 2008 vor, in dem stand, dass den Beschuldigten 62 Straftaten zugeordnet werden müssen. Die Richterin ließ aber weder diese Presseaussendung noch die dazugehörige Frage zu. Ob er mit der Presse etwas zu tun gehabt habe, fragte sie Plessl. Nein, antwortete dieser lächelnd. Er sei Anfang September 2008 auch nicht mehr in der SOKO gewesen.
Dr. Lehner versuchte dann ebenfalls diese Presseaussendung einzubringen. Sie enthielte eine klare Zuordnung von Straftaten gegen die Beschuldigten und müsste daher in einem Verfahren, das die Wahrheit ergründen wolle, vorgelegt werden können. Die Richterin lehnte das aber dennoch rundheraus ab.
Ob er den Beschuldigten 62 Straftaten zuordnen müsse, fragte DDr. Balluch. Diese Frage solle nicht zugelassen werden, redete der Staatsanwalt dazwischen. Der Zeuge solle nur zu Wahrnehmungen Auskunft geben und nicht zu solchen Fragen. Die Frage werde nicht zugelassen, sagte die Richterin, weil der Zeuge kein Jurist sei und eine solche Zuordnung sei juristischer Natur. Nein, meinte DDr. Balluch, er interessiere sich nicht für juristische sondern für kriminologische Zuordnungen. Ob der Zeuge also den Beschuldigten 62 Straftaten kriminologisch zuordnen müsse. Wenn er nicht akzeptiere, was die Richterin beschließe und weiter solche Fragen stelle, werde er aus dem Gerichtssaal entfernt, sagte die Richterin warnend. Sie könne nicht verstehen, warum der Angeklagte emotional würde. Dieses Verfahren müsse sachlich geführt werden und er als Akademiker sei nicht in der Lage, vernünftige Fragen zu stellen.
DDr. Balluch stellte dazu nur fest, dass er aus dem Gesagten schließe, dass das Innenministerium Anfang September 2008 offenbar aus propagandistischen Gründen eine glatte Lüge über die Beschuldigten verbreitet habe und das Gericht jetzt verhindern wolle, dass das ans Tageslicht gerate. Das sei erschreckend.
Zuordnung bekannter StraftäterInnen zu einer kriminellen Organisation?
DDr. Balluch wollte dann von Plessl wissen, ob er von einem Vorfall aus dem Jahr 1988 wisse, bei dem einige Personen in flagranti erwischt worden seien, Pelzgeschäfte mit roter Farbe zu beschmieren. Diese seien dann verurteilt worden. Ob Plessl diesen Fall untersucht und eine Zuordnung dieser bekannten TäterInnen zu einer Tierschutzgruppe versucht habe. Er wisse das nicht mehr, antwortete Plessl. Das stünde nicht im Akt, meinte die Richterin. Der Strafantrag des Staatsanwalts beziehe sich auf diesen Vorfall, meinte DDr. Balluch. Er wolle jetzt wissen, ob der Staatsanwalt einen Grund gehabt habe, die inkriminierte angebliche kriminelle Organisation mit diesem Vorfall beginnen zu lassen, oder ob der Staatsanwalt das einfach erfunden habe. Er könne dazu nichts sagen, meinte Plessl und die Richterin schwieg.
Im Jahr 2007 seien einige Jugendliche in Steyr in flagranti dabei erwischt und festgenommen worden, wie sie gerade Hochstände umschnitten, meinte DDr. Balluch. Ob der Zeuge diesen Vorfall untersucht habe und eine Zuordnung der TäterInnen zur Tierschutzszene gelungen sei. Das wisse er nicht, meinte Plessl. Ob es zu diesem und dem vorigen Fall Berichte gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte Plessl. Wen man denn dazu befragen könne, wollte DDr. Balluch wissen. Wer aus der SOKO zu diesen Fragen Auskunft geben könne. Er wisse das nicht genau, aber Böck und Bogner könnten das wissen, meinte Plessl. Ob Böck und Bogner denn auch Zuordnungen gemacht hätten, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, meinte Plessl.
Die Richterin brach an dieser Stelle die Verhandlung ab. Ende 15:13 Uhr.