Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 23. Tag

Dienstag 11. Mai 2010

Inhalt:

In den heutigen Einvernahmen von Angestellten von Kleider Bauer und Hämmerle ging es praktisch ausschließlich um die legalen, angemeldeten Demonstrationen vor den Filialen. Und deshalb war vielleicht der spannendste Moment des Tages, wie DDr. Balluch ein wohlformulierten Antrag stellte, das Gericht möge keine Fragen zu legalen Demonstrationen stellen, weil diese grundsätzlich nicht strafrechtlich relevant sein könnten. Die Fragen der Richterin bzgl. dieser Demos hatten sich bisher hauptsächlich darauf bezogen, ob sie Umsatzeinbußen und Belästigungen von KundInnen zur Folge hatten, und auch ob sich die Angestellten gestört gefühlt haben könnten. Das sei aber irrelevant, so DDr. Balluch, wenn sich die Fragen auf ordnungsgemäß angezeigte Demonstrationen beziehen, die nicht polizeilich untersagt worden waren und entsprechend der Anzeige durchgeführt wurden. Doch die Richterin wies diesen Antrag mit fadenscheinigen Ausreden ab. Sie meinte, das Gericht könne ja nicht wissen, ob diese Demonstrationen legal oder illegal waren. Aber wenn das die Sorge des Gerichts wäre, dann müsste das Gericht die Demonstrationsanmeldungen anschauen und erfragen, ob die Praxis der Anmeldung entsprochen hat. Aber selbst wenn es hier um illegale Demonstrationen ginge, so sagten die AnwältInnen dazu, müsste das ebenfalls in einem Strafverfahren irrelevant sein, weil es sich um reines Verwaltungsrecht handelt. Dazu sagte die Richterin nur: Schluss jetzt!

So wurde heute hauptsächlich über den Ablauf und die Wirkung der Demonstrationen gesprochen. Bemerkenswerter Weise sagte die Filialleiterin von Hämmerle, sie erkenne die Anwältin Dr. Stuefer als eine jener aggressiven DemonstrantInnen wieder, die dauernd vor ihrem Geschäft gestanden seien! Tatsächlich hat aber Dr. Stuefer zu Tierschutz und Tierschutzdemonstrationen überhaupt keinen Bezug.

Interessant war auch die Einvernahme einer Expertin aus dem kriminologischen Chemielabor. Allerdings nicht wegen ihren Ausführungen zu Fluoridverbindungen, die keinen Bezug zu den Angeklagten hatten, sondern weil sie angab, sie habe an zahlreichen bei Hausdurchsuchungen insbesondere aus dem VGT-Materiallager entwendeten Gegenständen und Flüssigkeiten chemische Analysen vorgenommen. Dabei sei herausgekommen, dass in keinem der 30 von der Polizei durchsuchten Orte auch nur irgendwelche Stoffe oder Flüssigkeitsreste an Kleidungsstücken gefunden worden waren, die einen Bezug zu Straftaten hätten. Dieses Ergebnis ist bereits Anfang Juli 2010 fest gestanden, also mitten während der Untersuchungshaft. Und dennoch wurde dieses Ergebnis weder den Beschuldigten, noch deren AnwältInnen gesagt oder in den Akt aufgenommen. Hätte die Chemielaborantin das nicht zufällig nebenbei erwähnt, hätte niemand davon erfahren. Ein Beispiel mehr, dass die Polizei konsequent jedes entlastende Indiz aus dem Akt heraus gelassen und für sich behalten hat – im Widerspruch zu § 3 der Strafprozessordnung!

Der heutige Prozesstag begann um 9:01 Uhr mit 40 anwesenden PolizeischülerInnen und 15 ProzessbeobachterInnen, die im Laufe des Tages etwas mehr wurden.

OLG lehnt Antrag auf Abweisung des Sachverständigen Hackländer ab

Das Gericht hatte den Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur, Prof. Klaus Hackländer, als Sachverständigen dafür, ob die im Jahr 1997 aus einer Pelztierfarm befreiten Nerze im Waldviertel gelitten hätten, bestellt. Dagegen hatte der Angeklagte Jürgen Faulmann berufen. Prof. Hackländer sei befangen, weil er eng mit der Jagd kollaboriere, ein radikaler ideologischer Gegner von Faulmann sei und sich mit ihm Schreiduelle geliefert habe.

Die Richterin las das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts vor, in dem dieser Antrag auf Abweisung abgelehnt wurde. Das OLG ging in seiner Urteilsbegründung seltsamerweise überhaupt nicht auf das Vorbringen ein, dass es ein persönliches Schreiduell zwischen Hackländer und Faulmann gegeben habe. Stattdessen stellte es fest, dass es zwar massiv Anhaltspunkte für ideologische Unterschiede zwischen Prof. Hackländer und Faulmann gebe, aber dass das nicht ausreiche, um eine Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit zu begründen.

Am 27. Mai wird Prof. Hackländer nun sein Gutachten vortragen. Im Moment, so gab die Richterin bekannt, sei das Gutachten noch nicht beim Gericht eingelangt.

Stellungnahme von Harald Balluch

Balluch konnte dann zu den Befragungen des Vortages Stellung nehmen, weil er als letzter der Angeklagten nicht mehr dazu gekommen war. Zunächst erinnerte er daran, dass die Zeugin weder ihn noch sonst jemanden der Angeklagten als TäterInnen bei den Schmierereien erkannt hätte, sondern im Gegenteil, sogar die Anwesenden explizit als verdächtig ausschloss.

Interessant sei auch, sagte Balluch, dass der Staatsanwalt die Zeugin von Mantelkönig zu ihrer Gesinnung fragen durfte, obwohl die Richterin derartige Fragen sonst nie zugelassen hat. Offensichtlich war sie diesmal der Ansicht, diese Frage würde den Angeklagten schaden. Grundsätzlich, so erklärte Balluch, finde er, dass alle FilialleiterInnen nach ihrer Gesinnung zu Pelz befragt werden sollten, weil das für die Bewertung ihrer Glaubwürdigkeit relevant sei. Pelz sei eine extreme Form der Tierquälerei und die einzige kommerzielle Tierquälerei, die absolut verboten sei. Der Gesetzgeber habe also das Verbot der Pelzproduktion als das gelindeste Mittel gesehen, um sicher zu stellen, dass die Bedenken der Gesellschaft zum Schutz der Pelztiere ausgeräumt würden. Wer also für Pelz sei, müsse sehr radikal und extremistisch auf Seiten der Tierausbeutung stehen und sei deshalb nicht mehr glaubwürdig sondern sehr befangen.

Zu den Sachbeschädigungen bei Hämmerle hätten die Befragungen einmal mehr ergeben, dass kein Bezug zu den Angeklagten und nicht einmal zu Tierschutz bestehe. Insbesondere Blumentöpfe würden viel wahrscheinlicher durch Betrunkene zerstört als durch TierrechtlerInnen. Auf der amerikanischen Webseite Bite Back stünden dazu keine Bekennerschreiben, sondern lediglich Berichte. Normalerweise würden Ätzmittel dafür verwendet, Parolen zu schreiben. Das sei aber bei Hämmerle nicht geschehen, weshalb TierschützerInnen als TäterInnen unwahrscheinlich wären.

Zu den Straftaten habe der Staatsanwalt lediglich einen inhaltlichen aber nicht einen organisatorischen Zusammenhang dargestellt. Das reiche aber laut OGH-Erkenntnis nicht aus.

Die Richterin habe dann einen Artikel aus der deutschen Zeitschrift Tierbefreier verlesen. Balluch habe dazu im VGT-Umfeld nachgefragt und herausgefunden, dass diese Zeitschrift niemand kenne und niemand lese.

Die Richterin habe die Klagsschrift von Kleider Bauer gegen den VGT und das Urteil verlesen, aber nicht die Verteidigungsschrift des VGT. Es gebe aber seit diesem Urteil ein Strafverfahren. Der Verdacht dürfe also zivilrechtlich nicht geäußert werden, aber strafrechtlich dürfte einer Bestehen, sonst liefe kein Strafverfahren. Balluch beantragte daher die Verlesung der Ordnungsnummer 1449 aus dem Akt, die die Anzeige gegen Kleider Bauer durch die Oberstaatsanwaltschaft enthalte.

Antrag DDr. Balluch keine Fragen zu legalen Demonstrationen

DDr. Balluch beantragte, das Gericht möge weder selbst Fragen zu legalen Demonstrationen stellen noch diese zulassen. Eine Demonstration sei legal, wenn sie ordnungsgemäß bei der Polizei angezeigt worden war, wenn es keine Untersagung gegeben hat und wenn sie entsprechend der Anzeige durchgeführt wurde. DDr. Balluch begründete seinen Antrag damit, dass derartige Demonstrationen und ihre Auswirkungen ganz grundsätzlich strafrechtlich irrelevant sein müssen. Bisher sei vom Gericht regelmäßig gefragt worden, ob diese Demonstrationen bei den Filialen, gegen die sie gerichtet waren, Umsatzeinbußen zur Folge hätten und ob sie als Störung empfunden würden. Das sei aber, so DDr. Balluch, strafrechtlich irrelevant, solange die Demonstration legal durchgeführt worden ist. Demonstrationen seien ja gerade deshalb verfassungsmäßig geschützt, weil sie solche Konsequenzen haben können. Ohne negative Konsequenzen bestünde kein Anlass, Demonstrationen extra in der Verfassung zu schützen. Diese durch den Schutz der Verfassung gedeckten Konsequenzen dürften also ganz grundsätzlich keine Rolle in einem strafrechtlichen Verfahren spielen.

Der Oberste Gerichtshof OGH, so führte DDr. Balluch weiter aus, habe in seinem von der Richterin am Anfang des Verfahrens vorgelesenen Erkenntnis zur U-Haft-Beschwerde auf Seite 20 festgehalten, dass legale Demonstrationen nur insofern bei dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation eine Rolle spielen können, wenn sie als Deckmantel für die Begehung von Straftaten dienen, indem StrafttäterInnen sich nach der Tat unter den gutgläubigen DemonstrantInnen verbergen. Da aber keine einzige der inkriminierten Straftaten unmittelbar bei oder während einer Demonstration verübt worden seien, falle diese Begründung legale Demonstrationen in diesem Gerichtsverfahren zu thematisieren aus.

Der Staatsanwalt, so meinte DDr. Balluch weiter, habe in seinem Strafantrag von einer Doppelstrategie gesprochen, nach der dieselben TäterInnen für legale Demonstrationen und für Straftaten gegen dieselben Ziele verantwortlich seien. Dafür habe er ein Beispiel einer englischen Gruppe gebracht, bei der es so gewesen wäre. Selbst wenn diese Annahme des Staatsanwalts zutreffen würde, wären aber nur die Straftaten und nicht die Demonstrationen inkriminierbar. Auch in diesem Fall dürften also legale Demonstrationen in diesem Verfahren keine Rolle spielen.

Die Richterin las zunächst eine Liste von Namen von ZeugInnen vor, die heute keine Zeit gehabt hätten, vor Gericht zu erscheinen. Dann fragte sie Verteidigung und Staatsanwaltschaft, ob einvernehmlich auf deren Vernehmung verzichtet werden könne. Alle bejahten das.

Dann verkündete die Richterin den Beschluss des Gerichts zum Antrag von DDr. Balluch. Der Antrag werde abgelehnt. Das Gericht erfrage Wahrnehmungen zur Gesamtsituation, es sei noch offen und für das Gericht nicht unmittelbar ersichtlich, was legale und was illegale Handlungen sein würden. Die Doppelstrategie stünde im Strafantrag und daher sei es wichtig zu ergründen, zu welchen Verhaltensweisen es bei den Demonstrationen gegenüber den KundInnen gekommen sei.

Anwältin Dr. Stuefer sagte dazu, es könne sich aber Störungen dieser Art im Rahmen von Demonstrationen nur um Verwaltungsdelikte handeln, die ebenfalls nicht Teil eines Strafverfahrens sein dürften. Das wisse das Gericht im Vorfeld nicht, meinte die Richterin. Auch illegale Demonstrationen seien nur Verwaltungsrecht und nicht Strafrecht. Schluss!, schrie die Richterin dann. Das Gericht bleibe bei seiner Entscheidung.

Präsentation der Befunde des chemischen Labors

Ursula Fassl stellte dann ihre chemischen Untersuchungen zu den beim Glasätzen verwendeten Ätzmitteln vor. Sie sei Chemielaborantin in der Kriminaltechnik. Die Substanzen seien ihr übermittelt worden, sie selber sei nie Mitglied der SOKO gewesen. Die Berichte zu ihren Befunden seien im Gerichtsakt. Zwischen 2004 und 2006 seien ihr vier Mal Proben von Ätzmitteln gegeben worden, die sie jeweils als Fluoridverbindungen mit Ammonium identifiziert habe. Es seien aber geringe Unterschiede festzustellen gewesen, z.B. in der Konsistenz der Proben. Ob solche Mittel leicht zu kaufen wären, wollte die Richterin wissen. Das könne man leicht über das Internet bestellen, meinte die Zeugin. Wie es auf Stoffe wirke, fragte die Richterin. Es ätze Glas und mattiere es, sagte die Zeugin. Ob es auch rieche, fragte die Richterin. Leicht stechend, war die Antwort.

Sie habe dann auch drei Proben von Vorfällen bekommen, bei denen Autos beschädigt worden seien. Sie habe festgestellt, dass es sich dabei um organisches Material gehandelt habe, das eine lackbeschädigende Wirkung zeige, es würde den Lack aufquellen. Zusätzlich habe sie Bariumphosphat in einem Fall identifiziert, das eine anorganische Substanz sei, die bei Röntgenaufnahmen als Kontrastmittel PatientInnen verabreicht würde. Auch roter Lack sei unter den Proben gewesen. Diese Substanzen seien bei allen drei Fällen voneinander verschieden gewesen.

Chemische Analyse von Stoffen aus Hausdurchsuchungen

Dann nahm die Präsentation eine überraschende Wendung. Die Chemikerin sagte, sie habe auch aus dem Materiallager des VGT, vom Wohnhaus von Chris Moser, sowie von zwei weiteren Wohnadressen Substanzen zur chemischen Analyse von der SOKO übermittelt bekommen. Nichts davon stehe allerdings im Akt, gab die Verteidigung umgehend an.

Um was es sich dabei im Materiallager des VGT gehandelt habe, fragte die Richterin. Um Flüssigkeiten in verschiedenen Behältern, um drei Kunststoffkanister mit Benzin, um eine Metalldose mit der Aufschrift Lack Tiger seidenmatt und um Glaskörper mit Gummispitze und Gummiball. Das Ergebnis sei gewesen, dass es sich jeweils um keine Substanzen gehandelt habe, die auch nur irgendwie mit Straftaten in Zusammenhang stünden.

Bei Chris Moser seien Glasampullen mit der Aufschrift Stinkbomben gefunden worden, sowie Einwegspritzen und eine Flasche mit einer Flüssigkeit. Auch hier habe die chemische Analyse aber keinen Hinweis auf z.B. Buttersäure oder glasätzende Substanzen oder Lackabbeizer geliefert.

Vin einer weiteren Adresse seien ihr Schuhe mit Farbanhaftungen übermittelt worden, sowie Glasflaschen und Kunststoffbehälter. Auch hier habe die chemische Analyse nichts Verdächtiges ergeben.

Und von der letzten Adresse sei eine Glasflasche mit klarer Flüssigkeit gekommen, die sich als Ethanol herausgestellt habe. Es habe auch dabei nichts Verdächtiges gegeben.

Auch Farbvergleiche mit den beim VGT gefundenen Lacken und Proben von Schmierereien seien negativ verlaufen. Mit den beim VGT gefundenen Farben habe niemand Straftaten verübt.

Wurde Flusssäure verwendet?

Der Staatsanwalt wies dann darauf hin, dass in einem Bekennerschreiben die Rede davon sei, dass Flusssäure verwendet worden wäre. Diese Säure, so führte Fassl aus, würde auch zur Glasätzung verwendet, sei aber in denen von ihr untersuchten Proben nicht gefunden worden.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob ihre Berichte, insbesondere zu den Analysen von aus Hausdurchsuchungen stammenden Substanzen, an die Polizei übergeben worden seien, fragte Mag. Traxler. Ob alles weitergegeben wurde, fiel die Richterin ins Wort. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie wisse, was dann mit ihren Berichten geschehen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.

Bei Chris Moser und Jürgen Faulmann seien Ampullen mit der Aufschrift Stinkbomben gefunden worden, meinte Mag. Traxler. Ob sie bestätigen könne, dass es sich um Scherzartikel für Kinder handle. Das habe sie nicht untersucht, sagte die Zeugin. Ob ihr bekannt sei, dass es sich um Scherzartikel handle, fragte die Richterin. Davon wisse sie nichts, meinte die Zeugin. Ob sich aus der Aufschrift ergeben habe, dass das Artikel für Kinder seien, fragte Mag. Traxler. Weiß ich nicht, antwortete die Zeugin. Warum sie es nicht analysiert habe, fragte Mag. Traxler. Weil sie sowieso original verschlossen gewesen seien, meinte die Zeugin.

Ob Teile der bei Sachschäden gefunden Substanzen aus Tierprodukten bestünden, wollte Mag. Traxler wissen. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin ausweichend.

Frage von Anwalt Mag. Bischof

Eine Auslagenscheibe sei nach so einem Vorfall nicht ausgetauscht worden, gab Mag. Bischof an. Ob diese Substanzen von der Scheibe gereinigt werden könnten, fragte er. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Wer diese Frage denn beantworten könne, wollte Dr. Stuefer wissen. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin.

In ihren Befunden sei immer von wahrscheinlich und möglicherweise die Rede. Auch in ihrer Präsentation habe sie gesagt, es könnte so sein. Wie sicher sie sich ihrer Ergebnisse sei, fragte Dr. Stuefer. Es geben Skalen von Wahrscheinlichkeiten, meinte die Zeugin. Dr. Stuefer ließ diesen Teil des Befundes an die Wand projizieren. Von 6 Wahrscheinlichkeitsstufen sei wahrscheinlich die dritte, gab die Zeugin nach Lesen des Dokuments an. Die Richterin unterbrach diese Befragung dabei ununterbrochen und wollte die Fragen von Dr. Stuefer verhindern. Dr. Stuefer beantragte daraufhin formal, ihre Fragen weiter stellen zu dürfen.

Ob ihre Ergebnisse in einem an die Polizei übermittelt worden seien, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte die Zeugin, immer nur jener Teil, der fertig geworden sei. Wann denn der Bericht über die bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Substanzen übermittelt worden sei, fragte Dr. Stuefer. Die Zeugin schaute in ihre Akten und meinte, er sei am 3. Juli 2008 fertig geworden und unmittelbar danach der Polizei gesandt worden.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Ob die von ihr analysierten Substanzen bei Vorfällen bei P&C im Jahr 2004 und bei Kleider Bauer im Jahr 2006 gleich gewesen seien, fragte Dr. Karl. Ja, sagte die Zeugin, aber nur soweit die Vergleichsuntersuchung in ihrem Labor möglich gewesen sei. Um welche Fluoridverbindungen es sich gehandelt habe, habe sie nicht genau untersucht. Und ob die organischen Substanzen von den verschiedenen Autos verglichen worden seien, wollte Dr. Karl wissen. Ja, sagte die Zeugin, die seien verschieden gewesen. Auch verschiedene Lacke, fragte Dr. Karl. Ja, sagte die Zeugin.

Wie viele Fluoridverbindungen es denn gebe, wollte Dr. Karl wissen. Das ist keine Chemieprüfung!, sagte die Richterin scharf, und lehnte die Frage ab. Ob sie sagen könne, dass bei allen Vorfällen dieselbe Fluoridverbindung benutzt worden sei, fragte Dr. Karl. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.

Pause 10:57 Uhr – 11:10 Uhr.

Fragen der Angeklagten

Auf den Stinkbomben, die bei Moser und Faulmann original verpackt gefunden worden seien, habe es doch eine Inhaltsangabe gegeben, wollte DDr. Balluch wissen. Ja, sagte die Zeugin, es stand Ammoniumsulfid darauf. Ob sie dem Gericht sagen könne, was das für eine Wirkung habe, wenn man es z.B. am Richtertisch vergießen würde, fragte DDr. Balluch. Es rieche nach faulen Eiern, sagte die Zeugin, sei aber flüchtig. Wie lange würde der Geruch halten, fragte DDr. Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob Stunden, Minuten oder Sekunden, fragte DDr. Balluch nach. Vielleicht Minuten, meinte die Zeugin, was mit der Annahme, es handle sich um Kinderscherzartikel, kompatibel sei, fügte DDr. Balluch hinzu.

Sie habe die Mengen der Proben nicht quantifiziert, meinte DI Völkl. Welche Mengen es gewesen seien und ob sie die Unschärfe der Ergebnisse angeben könne. Sie habe es nicht abgewogen, aber für die jeweiligen Analysen habe sie exakte Einwaagen entnommen, sagte die Zeugin. Ob das genug gewesen sei, fragte DI Völkl. Es war so viel Substanz, dass die Analysen durchgeführt wurden, sagte die Zeugin dazu.

Es sei aber kein eindeutiges Produkt identifiziert worden, fragte DI Völkl. Richtig, sagte die Zeugin. Ob man einen Giftschein für den Kauf der Substanzen brauche, oder ob sie leicht erhältlich wären, fragte DI Völkl. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.

Sie habe von einer Becherprobe mit verschiedenen Zuckern gesprochen, die bei einem Auto gefunden worden seien, sagte DI Völkl. Ob das Karamel gewesen sein könne. Das wisse sie nicht, aber darin seien keine Ätzmittel gewesen.

Zur Flasche mit milchiger Flüssigkeit, die bei Moser gefunden worden sei, fragte DI Völkl, ob sie ausschließen könne, dass es sich dabei um Sojamilch gehandelt habe. Es seien nur leicht und mittel flüchtige Verbindungen gesucht aber nicht gefunden worden, man habe lediglich Ethanol in der Probe festgestellt, meinte die Zeugin. Ob das bei einem Gärungsprozess der Sojamilch entstanden sein könnte, fragte DI Völkl. Das sei möglich, antwortete die Zeugin.

Ob auch andere Institute von der Polizei für chemische Analysen beauftragt würden, fragte Balluch. Ja, sagte die Zeugin. Was wollen Sie!, rief die Richterin dazwischen. Ob andere chemischen Labore mit Analysen von der SOKO beauftragt worden sein könnten, sei seine Frage, meinte Balluch. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin dazu.

Einvernahme einer Angestellten von Hämmerle in Wien

Um 11:31 Uhr begann die Einvernahme einer Angestellten von Hämmerle in der Wiener Mariahilferstraße. Die Demonstrationen seien immer am Samstag gewesen, gab sie an. Sie wisse nicht wann genau. Vor vier Jahren habe sie bei Hämmerle angefangen, heute sei sie nicht mehr dort angestellt. Sie sei im Eingangsbereich von Hämmerle beschäftigt gewesen. Die Lautstärke der Demonstrationen sei sehr störend gewesen. Im Geschäft habe es Musik gegeben, draußen der Demonstrationslärm, in dieser Kombination sei das sehr störend gewesen.

Ob die DemonstrantInnen die KundInnen angesprochen hätten, fragte die Richterin. Vereinzelt, meinte die Zeugin dazu. Eine Kundin habe ihr erzählt, dass die DemonstrantInnen ihr gesagt hätten, sie solle nicht in das Geschäft gehen. Die DemonstrantInnen hätten auch ein Stromaggregat betrieben, das seine Abgase ins Geschäft geblasen habe. Sie habe einen Aktivisten gebeten, es abzudrehen. Ihr sei erklärt worden, warum es eine Demonstration gebe und dass sie selber schuld sei, da in ihrem Geschäft Pelz verkauft werde. Die Zeugin meinte aber, sie habe selber keine diesbezügliche Entscheidung treffen können. Ein anderer Demonstrant sei kooperativer gewesen. Sie habe nur wollen, dass das Aggregat zur Seite gestellt werde, sonst sei mir alles recht, habe sie gesagt.

Welche Parolen gerufen worden seien, fragte die Richterin. Pelz ist Mord, sei eine Parole gewesen, meinte die Zeugin. Ob der Eingang von der Demonstration verstellt worden sei, fragte die Richterin. Gelegentlich habe eine Person provokant im Eingang gestanden, meinte die Zeugin, aber nicht regelmäßig. Manchmal hätten auch 2-3 Leute provokant gerufen, um zu provozieren.

Was ihre psychische Situation gewesen sei, fragte die Richterin. Es sei eine extreme Belastung gewesen, meinte die Zeugin, die Musik im Geschäft und der Lärm vor der Tür. Sie habe die Eingangstür geschlossen, aber die Geschäftsleiterin habe sie wieder geöffnet. Sie sei zwischen den Interessen der DemonstrantInnen und der der Firma zerrieben worden.

Ob ihr von der SOKO Fotos der AktivistInnen gezeigt worden seien, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob es auch große Demonstrationszüge gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, viele DemonstrantInnen seien dann mit Masken und Transparenten lautstark vor dem Geschäft gestanden. Die Polizei sei auch anwesende gewesen.

Die Richterin las dann das Protokoll der polizeilichen Einvernahme der Zeugin vor und die Darstellungen dort waren wesentlich unfreundlicher gegenüber den DemonstrantInnen. Der Unterschied war eklatant.

Ob sie die Angeklagten erkenne, fragte die Richterin. Sie erkenne die Angeklagte der BaT als eine aggressive Demonstrantin wieder, und den Sechstangeklagten der BaT als einen sehr friedlichen. Ansonsten kenne sie niemanden.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sie Wahrnehmungen zu Sachbeschädigungen gemacht habe, fragte der Staatsanwalt. Sie wisse nicht, ob es da einen Zusammenhang zum Tierschutz gebe, meinte die Zeugin. Ob sie Buttersäure wahrgenommen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin, sie habe nur eine Scheibenverätzung gesehen.

Polizei suggeriert Angst vor DemonstrantInnen?

Mag. Traxler machte dann darauf aufmerksam, dass an zwei Stellen des Vernehmungsprotokolls der Polizei stehe, dass sie Angst vor den DemonstrantInnen gehabt habe. An beiden Stellen habe sie dann das eigenhändig durchgestrichen. Sie habe das durchgestrichen, weil sie es so nicht gesagt habe, sagte die Zeugin.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Mag. Bischof stellte fest, dass die polizeiliche Einvernahme erst am 6. November 2008, also über ein Jahr nach dem Vorfall, stattgefunden habe. Wie das gekommen sei, wollte er wissen. Die SOKO sei ins Geschäft gekommen, sagte die Zeugin, und habe nach den Demonstrationen gefragt. Warum sie selbst befragt worden sei, wisse sie nicht. Ob Polizei oder Vorgesetzte sie dazu aufgefordert hätten, könne sie heute nicht mehr angeben.

Die Demonstrationen, so habe sie angegeben, sagte Mag. Bischof, seien unangenehm gewesen, weil sie laut gewesen seien und weil Musik im Geschäft gespielt habe. Ob sie sich als Opfer einer Straftat empfinde oder belästigt gefühlt habe. Sie wisse nicht, was eine Straftat sei, sagte die Zeugin. Aber sie habe sich schon gefragt, ob das in Ordnung sei, dass es solche Demonstrationen gebe. Ob sie konkret bedroht worden sei, fragte Mag. Bischof. Ich glaube es wurde absichtlich besonders laut demonstriert, sagte die Zeugin dazu.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob Polizei anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Nicht immer sofort am Demonstrationsanfang, meinte die Zeugin. Die Firma habe dann selbst die Polizei gerufen. Ob es Demonstrationen gegeben habe, bei denen die Polizei nicht anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Manchmal sei die Polizei wahrscheinlich später gekommen, meinte die Zeugin. Ob die Polizei während der Demonstrationen auch im Geschäft gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, auch im Eingangsbereich, sagte die Zeugin. Wie groß der Eingangsbereich sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Es handle sich um ein 3 m hohes Tor, meinte die Zeugin, das etwa 2 ½ m breit sei. Mit Flügeltüren, fragte Dr. Stuefer nach. Es seien zwei Türen, die keine Schiebtüren wären, meinte die Zeugin. In diesem Bereich sei einmal eine Person von der Demonstration gestanden, zitierte Dr. Stuefer die Zeugin. Ja, sagte diese dazu, sodass die KundInnen an ihr vorbei mussten.

Ob diese Person zu den KundInnen gesagt habe, dass sie nicht rein gehen sollen, fragte die Richterin. Sie habe nur gesehen, dass mit den KundInnen gesprochen worden sei, meinte die Zeugin, aber sie wisse nicht worüber. Sie habe also den Inhalt nicht direkt gehört, fragte Dr. Stuefer. Nein, nie, antwortete die Zeugin.

Wie viele PolizistInnen bei der Einvernahme dabei gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Ob von den Demonstrationen Fotos angefertigt worden seien, fragte Dr. Stuefer. Auch das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.

Fragen der Angeklagten

Ob sie gewusst habe, dass die Produktion von Pelzen in Österreich verboten sei, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, redete die Richterin dazwischen.

Sie habe von maskierten DemonstrantInnen gesprochen, meinte DI Völkl, was sie damit meine. Sie habe im Wirbel der Demonstration Masken wahr genommen, ob es sich um Tiermasken gehandelt habe, wisse sie nicht mehr.

Ob Polizei beim Großdemonstrationsmarsch dabei gewesen sei, fragte DI Völkl. Einmal sei Polizei da gewesen, meinte die Zeugin, sie habe DemonstrantInnen daran hindern wollen, das Geschäft zu betreten.

Ob sie die Anweisung gehabt habe, nicht mit den DemonstrantInnen zu sprechen, fragte Richter. Ja, sagte die Zeugin, es sei gesagt worden, dass man sonst Schwierigkeiten bekommen könne, z.B. dass einem jemand nach Hause folge. Ob gesagt worden sei, warum demonstriert werde, fragte Richter. Nicht von den Vorgesetzten, meinte die Zeugin. Wie sich die KollegInnen gefühlt hätten, fragte die Richterin. Alle seien nicht glücklich gewesen, meinte die Zeugin. Ob sie Angst vor den Angeklagten habe, fragte Richter. Nein, sagte die Zeugin.

Was generell mit beschädigter Ware geschehen sei, fragte Springer. Sie sei in die Zentrale geschickt worden, sagte die Zeugin. Ob Hämmerle und Kleider Bauer ein ähnliches Sortiment hätten, fragte Springer. Sie habe keine Ahnung, meinte die Zeugin.

Anträge der Angeklagten

Harald Balluch beantragte dann, dass bei weiteren Befragungen frei gefragt werde und nicht vom Gericht die Einvernahme durch die Polizei vorgelegt werde. Sie habe zuerst befragt und dann Vorhaltungen aus dem Protokoll gemacht, sagte jene Richterin, die gerade vorher die wesentlich schärfer formulierten Aussagen der Zeugin gegenüber den DemonstrantInnen aus dem Polizeiprotokoll vorgelesen hatte, und damit die freundlicheren Aussagen vor Gericht konterkarierte.

Faulmann und Mag. Hnat schlossen sich dem Antrag von Balluch an. DI Völkl beantragte eine sofortige Entscheidung der Richterin zu seinem Antrag, das in § 248 der Strafprozessordnung vorgesehene Kommentarrecht der Angeklagten unmittelbar nach den Zeugenaussagen durchführen zu können. Die Richterin lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, die Strafprozessordnung sehe zwar eine Stellungnahme der Angeklagten zu den Zeugenaussagen vor, aber es stünde nirgends, dass diese Stellungnahme unmittelbar nach der Aussage stattfinden müsse. Weil aber die Angeklagten mit ihren Stellungnahmen sichtlich den Prozess verzögern wollen würden, habe sie am 6. Mai beschlossen, nur noch eine Stellungnahme pro Angeklagtem und pro Prozesstag zuzulassen.

Pause 12:24 – 12:31 Uhr.

Einvernahme einer weiteren Angestellten bei Hämmerle Wien

Anschließend wurde eine weitere Angestellte von Hämmerle in der Mariahilferstraße in Wien einvernommen. Sie sei seit 1993 bis heute dort angestellt, gab sie an. Ob sie Wahrnehmungen bzgl. einer Geruchsbelästigung oder einer Sachbeschädigung habe, fragte die Richterin. Von einer Geruchsbelästigung wisse sie nichts, sagte die Zeugin, aber sie habe die Sachbeschädigung an der Scheibe gesehen.

Was sie von Demonstrationen wisse, fragte die Richterin. Es seien Personen vor der Auslagenscheibe gestanden, meinte sie. Es sei auch mit dem Megaphon gesprochen und mit Trommeln gespielt worden. Und es habe Rufe gegeben, wer hier arbeite, der mache sich mitschuldig.

Ob sie selbst angesprochen worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob KundInnen angesprochen worden seien, wollte die Richterin wissen. Diese hätten sich bei ihr darüber beschwert, sagte die Zeugin, sie selber habe das aber nicht gesehen. Was sie von Großdemonstrationen wisse, fragte die Richterin. Die Polizei sei dabei gewesen, meinte die Zeugin, und es habe sehr laute Sprechchöre gegeben. Wie es bei den sonstigen Demonstrationen abgelaufen sei, fragte die Zeugin. Diese hätten an Samstagen mit Tischen und Transparenten stattgefunden. Ob sie Angst gehabt habe, fragte die Richterin.Sie habe sich bedrückt und belastet gefühlt, meinte die Zeugin, sie habe nicht gewusst, ob ihr jemand nach Hause folgen werde.

Die Richterin legte dann wieder die Angaben der Zeugin bei der polizeilichen Einvernahme vor. Sie habe es nicht selbst gesehen, aber eine Kundin habe sich bei ihr beschwer, dass sie festgehalten worden sei, stand im Protokoll. Das habe ihr eine Kundin erzählt, sagte die Zeugin, sie selbst habe das nicht beobachtet.

Fragen der Verteidigung

Wieso sie Angst gehabt habe, nach Hause verfolgt zu werden, fragte Mag. Traxler. Was ihr Gefühl dabei gewesen sei, änderte die Richterin wieder einmal die Frage ab. Den Lärmpegel und die Menschenansammlung habe sie als belastend empfunden, sagte die Zeugin. Ob die Firmenleitung auch sie, wie die Zeugin vorher, vor den DemonstrantInnen gewarnt habe, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.

Ob die Demonstrationen angemeldet gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Welche Anweisung sie von der Geschäftsführung erhalten habe, fragte Mag. Bischof. Sie solle darauf achten, dass die DemonstrantInnen einen Abstand von 12 m zum Geschäft einhielten, meinte die Zeugin.

Wie es zur Einvernahme durch die Polizei gekommen sei, fragte Mag. Bischof. Die Verkaufsleitung habe sie ersucht, Aussagen zu machen, sagte die Zeugin. Wie das abgelaufen sei, wollte Mag. Bischof wissen. Gehen Sie zu den Beamten und machen Sie eine Aussage, habe man gesagt, meinte die Zeugin. Ob man das als Weisung auffassen könne, fragte Mag. Bischof. Ich wurde aufgefordert, sagte die Zeugin dazu. Aus eigenem Antrieb habe sie also keine Aussage gemacht, sagte Mag. Bischof. Stimmt, meinte die Zeugin.

Und ob die Polizei bei den Demonstrationen anwesend gewesen sei, wollte Mag. Bischof noch wissen. Ja, mehrere PolizistInnen, gab die Zeugin an.

Einvernahme der Filialleiterin von Hämmerle Wien

Um 12:49 Uhr wurde dann die Filialleiterin von Hämmerle in der Wiener Mariahilferstraße als Zeugin aufgerufen. Sie sei in dieser Position bis heute, meinte sie. Zu den Sachbeschädigungen angesprochen sagte sie, dass sie einmal einen Gestank im Geschäft wahrgenommen habe. Der Geruch sei etwa 14 Tage da gewesen und es sei ein Filtergerät verwendet worden, um ihn zu neutralisieren. Sie habe dadurch Kopfschmerzen und Übelkeit empfunden.

Was sie von den Demonstrationen wisse, fragte die Richterin. Die DemonstrantInnen seien immer so pünktlich gekommen, dass man die Uhr habe danach stellen können, meinte die Zeugin. Sie seien dann bis 18 Uhr geblieben. Im Herbst 2008 hätten die Demonstrationen bereits 1 ½ Jahre angedauert. Es sei sehr laut gewesen und die Angestellten seien beschimpft worden.

Ob es Kontakt zu den TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Wenn sie vor die Tür gegangen sei, dann sei sie als Mörderin beschimpft worden, meinte die Zeugin. Und KundInnen seien angepöbelt worden. Wie das abgelaufen sei, fragte die Richterin. Man habe den KundInnen Flugzettel aufgezwungen, sagte die Zeugin. Die KundInnen seien auch angesprochen worden. Der Informationsstand sei direkt vor der Auslage gestanden. Zusätzlich hätten die DemonstrantInnen ein Gerät benutzt, das ungut gerochen habe. Das sei dann verboten worden.

Ob es Anweisungen im Umgang mit TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Sie habe ihren Damen gesagt, sie sollten keine Gespräche mit den TierschützerInnen führen. Man wisse ja nie, wie aggressiv diese würden.

Ob es durch die Demonstrationen Umsatzeinbußen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sehr viel, meinte die Zeugin, das sei ja der Zweck der Sache gewesen. Ob sie auch gehört habe, dass KundInnen nicht mehr kommen wollten, fragte die Richterin. Ja, StammkundInnen seien am Samstag gar nicht mehr gekommen und man habe Laufkundschaft verloren.

Die Richterin legte dann wieder das Einvernahmeprotokoll bei der Polizei vom 6. November 2008 vor. Darin stand als Aussage der Zeugin, dass die Demonstrationen schon 2 – 2 ½ Jahre gedauert hätten, sie habe aber jetzt von 1 ½ Jahren gesprochen. Dabei habe sie sich auf die Kundgebungen gegen Kleider Bauer bezogen, sagte die Zeugin. In der Aussage stand auch, es sei ein kleiner Abgezwickter dabei gewesen. Damit habe sie den Sechstbeschuldigten gemeint, sagte die Zeugin. Die PolizeischülerInnen brachen dabei in schallendes Gelächter aus. Ein Angeklagter sage: Und, Frau Rat, gibt es jetzt eine Ermahnung?. Die Richterin sagte aber nur zum Angeklagten, er solle ruhig sein.

Welche Angeklagten sie kenne

Welche Angeklagten erkennen Sie, fragte die Richterin. Die Zeugin zeigte auf Mag. Hnat und meinte, er sei aber nur kurz bei den Demonstrationen gewesen. Der Zehntangeklagte von der BaT sei einer der friedlichsten gewesen, er habe aber damals 10 kg weniger gehabt. Wieder Lachen von den PolizeischülerInnen. Dann zeigte die Zeugin auf Anwältin Dr. Stuefer und sagte, sie wäre auch bei den Demonstrationen gewesen und sei als sehr aggressiv aufgefallen.

Ich?, fragte Dr. Stuefer ungläubig. Diesmal lachten alle außer den PolizeischülerInnen. Das ist eine Anwältin der Angeklagten, sagte die Richterin.

Sie sehe dann aber einer Demonstrantin sehr ähnlich, meinte die Zeugin. Dann sagte sie, sie erkenne alle Angeklagten der BaT sowie Springer als DemonstrantInnen wieder. Der Neuntbeschuldigte habe immer mit der Polizei gesprochen, der Siebtbeschuldigte habe einen polnischen oder tschechischen Akzent und habe die Angestellten sehr beschimpft. Tatsächlich hat der Siebtbeschuldigte weder einen polnischen noch einen tschechischen Akzent, wie sich bei seiner Gegenäußerung herausgestellt hatte.

Die Richterin las dann einmal mehr das Einvernahmeprotokoll der Polizei vor und darin stand, dass die Zeugin gemeint habe, der Neuntbeschuldigte sei der Anführer. Ja, bekräftigte die Zeugin. Und der Siebtbeschuldigte sei sehr böse, habe sie gesagt, meinte die Richterin. Er sei sehr aggressiv und habe gedroht, meinte die Zeugin. Die DemonstrantInnen hätten versucht, den Angestellten Angst zu machen, es sei ein großer seelischer Druck da gewesen. Dabei hätten auch Frauen bei Hämmerle gearbeitet, die zu Hause Kinder hätten. Das sei nicht Tierschutz sondern reiner Terror gewesen.

Fragen des Staatsanwalts

Ob der Sechstbeschuldigte der BaT wirklich freundliche gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, änderte die Zeugin ihre Meinung, scheinbar ohne das zu bemerken. Er sei sehr frech gewesen. Er sei fast bis zur Mitte des Geschäfts gekommen und habe den Leuten Flugzettel aufgedrängt.

Ob sie persönlich mit den GeschäftsführerInnen von Kleider Bauer oder P&C über die Kampagne gesprochen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sie habe nur Gerüchte darüber gehört, wie es denen ginge, meinte die Zeugin.

Fragen von Mag. Traxler

Ob die Demonstrationen kontinuierlich weitergegangen wären, fragte Mag. Traxler, oder ob es Pausen gegeben habe. Sie hätten durchgehend stattgefunden, sagte die Zeugin aufgebracht, erst seit ca. 1 Jahr gebe es keine mehr. Sie fände es nicht richtig, dass es auch in den Wochen vor Weihnachten Demonstrationen geben dürfe. Wegen der Demonstrationen habe es einen Umsatzrückgang von 25% gegeben. Am 8. Dezember 2007 hätten TierschützerInnen sogar zwei Blumentöpfe in der Nacht zerstört. Woher sie wisse, dass das TierschützerInnen waren, fragte die Richterin. Weil die Sachbeschädigungen mit den Demonstrationen zusammen begonnen hätten, sagte die Zeugin.

Ob die Demonstrationen durchgehend mit denselben Personen gewesen seien, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte die Zeugin laut. Er halte ihr dann aber vor, dass die fünf von ihr genannten BaT-Mitglieder unter den Angeklagten im Jahr 2008 für 3 ½ Monate in U-Haft gewesen seien und daher zu dieser Zeit nicht auf Demonstrationen gewesen sein könnten. Ob sie sich denn genau erinnern könne, wer dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Die Zeugin sprang auf und rannte aus dem Gerichtssaal. Kurz darauf kam sie wieder und hielt ein Büchlein in der Hand. Darin habe sie aufgezeichnet, an welchen Tagen Demonstrationen stattgefunden hätten, sagte sie triumphierend.

Es ginge jetzt darum, dass die von ihr genannten Personen eine Zeit lang nicht dabei gewesen sein könnten, sagte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Ob das Geschäft beim Buttersäurevorfall geschlossen worden sei, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte die Zeugin, man müsse ein Geschäft ja offen lassen, der Verkauf müsse weitergehen.

Sie habe Mag. Hnat kurz auf Demonstrationen gesehen, führte Mag. Traxler aus, was sie damit meine. Das sei bei einem Großdemonstrationsmarsch gewesen, sagte die Zeugin, er sei vor die Tür gekommen, sei dort 30 bis 45 Minuten stehen geblieben und alles sei blockiert worden. Warum sie mag. Hnat dann nicht bei der Polizei gemeldet habe, fragte Mag. Traxler. In ihrer Aussage bei der Polizei habe sie ihn auch nicht auf Fotos erkannt. Sie wisse nicht mehr, warum sie ihn da nicht erkannt habe, gab die Zeugin an. Auf Nachfrage der Richterin sagte sie, dass er vielleicht damals eine andere Frisur gehabt habe.

In ihrer Polizeiaussage habe sie gesagt, es kam der VGT, hielt Mag. Traxler der Zeugin vor. Was sie damit gemeint habe. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Die Richterin las noch einmal diesen Teil ihrer Aussage bei der Polizei vor, doch die Zeugin wiederholte nur, sich nicht erinnern zu können. Ob sie wisse, was der VGT sei, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte die Zeugin. Ob es bei den Informationstischen vor den Geschäften Vereinsnamen gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Alle von ihr genannten Personen seien nicht vom VGT gewesen, stellte Mag. Traxler fest. Dann zitierte er wieder aus der Aussage bei der Polizei, in der die Zeugin von Forderungen des VGT gesprochen habe. Er wollte dann fragen, woher sie dieses Akronym VGT bei der Aussage gehabt habe, wenn sie den VGT gar nicht kenne, ob also die Polizei ihr das in den Mund gelegt habe, aber die Richterin ließ diese Frage nicht zu.

Fragen von Mag. Bischof

Ob die Zeugin Drohungen gegen sie bei der Polizei angezeigt habe, fragte Mag. Bischof. Sie habe es der Polizei lediglich erzählt, aber nie angezeigt, meinte die Zeugin. Ob sie sich bei der Polizei über die Demonstrationen beschwert habe, fragte die Richterin. Sie habe die Polizei immer anrufen müssen, meinte die Zeugin, und dann habe sie die Polizei aufgefordert, die DemonstrantInnen weg zu schicken. Leider hätten diese aber eine Bewilligung gehabt. Ob sie Informationen gehabt hätte, dass diese Demonstrationen juristisch legal gewesen seien, fragte die Richterin. Die Polizei habe gesagt, dass sie Bewilligungen hätten, meinte die Zeugin, und das sogar zu Weihnachten. Ob sie jedes Mal mit der Polizei gesprochen habe, fragte die Richterin. Ja, dauernd, war die Antwort, fünf Mal am Tag.

Ob sie Aufzeichnungen zu allen Vorfällen geführt habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin, und fügte wörtlich hinzu: So viele Polizisten gibt es gar nicht, die uns hätten schützen müssen.

Wer zur polizeilichen Einvernahme gegangen sei, fragte Mag. Bischof. Viele KollegInnen hätten aus Angst nicht gewollt, sagte die Zeugin. Sie habe dann zu allen gesagt, dass wenigstens zwei bis drei aussagen sollten. Was der Anlass der Einvernahme gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Es habe keinen gegeben, antwortete die Zeugin. Sie könne sich auch nicht an den Ablauf der Einvernahme erinnern. Die vorige Zeugin habe gesagt, meinte dann Mag. Bischof, dass der Sechstbeschuldigte friedlich gewesen sei. Die eine würde das so empfinden, die andere so, erklärte die Zeugin die Diskrepanz.

Ob sie die angeblichen Umsatzeinbußen nachweisen könne, fragte Mag. Bischof zuletzt. Das könne die Zentrale, gab die Zeugin an.

Fragen von Dr. Stuefer

Ob die Polizei auch Demonstrationen angekündigt habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, oft, sagte die Zeugin, die Polizei habe sich sehr gekümmert, dass sie nicht gestört würden. Ob sie Anzeigen wegen dem Verhalten der DemonstrantInnen gemacht habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte die Zeugin. Auch nicht wegen Bedrohungen, fragte Dr. Stuefer. Welche Bedrohungen es konkret gegeben habe, fragte die Richterin. Sie empfinde es als Bedrohung, wenn DemonstrantInnen vor der Tür stünden, sagte die Zeugin. Das meine sie also mit Bedrohungen, fragte Dr. Stuefer nach. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie auch wütend sei, fragte die Zeugin. Ja, schrie diese dann. Sie fühle sich hier im Gerichtssaal, als wäre sie beschuldigt.

Fragen der Angeklagten

DDr. Balluch wollte dann von der Zeugin wissen, was ihrer Meinung nach TierschützerInnen eigentlich tun sollten. Ob Protest gegen Pelz für sie nachvollziehbar sei, wo sie doch gesagt habe, dass diese Demonstrationen nichts mit Tierschutz zu tun hätten. Die Richterin ließ diese Frage wiederholt nicht zu, bis die Zeugin sagte, Demonstrationen an sich wären ok, aber sie müssten weniger aggressiv sein.

Ob sie ihn aufgrund der ATV-Sendung Tausche Familie kenne, fragte Mag. Hnat. Sie habe diese Sendung nicht gesehen, aber eine Kollegin habe sie darauf hingewiesen, deshalb habe sie das bei der Polizei erwähnt. Ob es sein könne, dass sie ihn nur bei den Kleider Bauer Kundgebungen gesehen habe und nicht vor Hämmerle, fragte Mag. Hnat. Ob sie denn diese Kundgebungen überhaupt kenne, fragte die Richterin. Ja, die kenne sie, sagte die Zeugin und es könne sein, dass sie Mag. Hnat von dorther wiedererkenne.

Wieso sie den Neuntbeschuldigten als Anführer bezeichne, wollte DI Völkl wissen. In jeder Gruppe habe irgendwer das letzte Wort und bei den DemonstrantInnen sei das er gewesen, sagte die Zeugin.

DI Völkl beantragte dann, dass ein schriftlicher Beleg für die Umsatzeinbußen vom Gericht eingeholt werden möge. Mag. Hnat schloss sich diesem Antrag an und führte begründend aus, dass das als Beweis für eine Falschaussage und als Bewertung für die Glaubwürdigkeit wichtig sei.

Springer fragte dann, ob die Zeugin sie kenne. Ja, sagte die Zeugin, wisse aber nicht ob von Kleider Bauer oder Hämmerle. Was sie denn gemacht habe, fragte Springer. Das wisse sie nicht, vielleicht sei sie hinter dem Informationstisch gestanden, vielleicht habe sie ins Megaphon gesprochen. Ob sie einen Sehfehler haben könnte, fragte Springer dann. Schon, meinte die Zeugin aufgebracht, aber sie könne sich an die genannten Personen ganz genau erinnern. Auch an die Anwältin als Demonstrantin, rief ein Angeklagter heraus.

Balluch fragte dann, ob es auch einen Gestank im Verkaufsbereich gegeben habe. Ja, sagte die Zeugin. Ob die Ware davon betroffen gewesen sei, fragte er nach. Nein, sagte die Zeugin. Was dann mit der Ware geschehen sei, fragte Balluch weiter. Sie sei dort geblieben und verkauft worden, meinte die Zeugin, die Ware habe nicht gestunken.

Balluch wollte dann noch wissen, wann jeweils bei Demonstrationen die Eingangstüre geöffnet und geschlossen worden sei. Bei der Großdemonstration, die 10-15 Minuten gedauert habe, sei die Tür zugesperrt worden, bei den anderen Demonstrationen offen geblieben. Dass sie die Zeitdauer der Großdemonstration jetzt mit 10-15 Minuten und vorher mit 30-45 Minuten angegeben habe, irritiere sie nicht, sagte die Zeugin auf Anfrage. Sie habe bei der ersten Zeitangabe den Anmarsch vom Westbahnhof mitgezählt.

Wie oft solche Großdemonstrationen ihrer Ansicht nach stattgefunden hätten, fragte Balluch. Mindestens drei Mal in den 2 ½ Jahren der Kampagne, meinte die Zeugin.

Mittagspause 14:01 – 14:31 Uhr

Die Richterin rief dann für nur 15 Minuten eine Mittagspause aus. Auf Proteste der Verteidigung reagierte sie mit den Worten, dass die Verteidigung zu exzessiv von ihrem Fragerecht Gebrauch mache und dass diese Zeit eben auf diese Weise wieder herein geholt werden müsse.

In der Kantine standen dann die Angeklagten und VerteidigerInnen mit anderen Personen angestellt, wie die Richterin erschien, an der Warteschlange vorbei bis zur Kantine vorging und sich dort ein Essen geben ließ. Für die anderen dauerte es etwa 15 Minuten, bis sie überhaupt erst ihr Essen bekommen konnten. Nach 30 Minuten waren dann alle Angeklagten wieder im Gerichtssaal. Die Richterin ließ diesen Umstand protokollieren.

Die PolizeischülerInnen waren aus der Mittagspause nicht mehr in den Gerichtssaal zurück gekehrt. Wahrscheinlich wollten sie eine normal lange Mittagspause genießen.

Befragung einer weiteren Angestellten von Hämmerle Wien

Dann wurde eine weitere Angestellte von Hämmerle in der Wiener Mariahilferstraße, die für die Kasse und den Verkauf zuständig war, einvernommen. Zu den Sachschäden sagte sie, sie habe die kaputten Blumentöpfe und ein anderes Mal einen Schriftzug Mörder auf der Auslage gesehen. Zu den Demonstrationen sagte sie, diese hätten jeden Samstag von 13 – 18 Uhr gedauert. Das sei über längere Zeit so gewesen. Die Demonstrationen seien laut und störend gewesen und KundInnen hätten sich beschwert.

Ob sie von TierschützerInnen angesprochen worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob KundInnen angesprochen worden sei, wisse sie nicht, aber eine Dame mit einem Pelzkragen habe sich bei ihr darüber beschwert. Zur Frage nach Großdemonstrationen sagte sie, dass sie gleichzeitig KundInnen bedient habe und dass sie daher nichts darüber wisse, auch nicht, ob Polizei anwesend gewesen sei.

Ob sie die Angeklagten wieder erkenne, fragte die Richterin. Die Zeugin deutete auf Mag. Hnat und den Sechstbeschuldigten. Wie ihr diese Personen aufgefallen seien, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sie habe sie sich nur gemerkt. Ob ihr die Polizei Fotos gezeigt habe, fragte die Richterin. Ja, sie sei gefragt worden, wen sie wieder erkenne, sagte die Zeugin.

Was sie von einem Buttersäurevorfall wisse, fragte die Richterin. Sie sei erst zwei Tage später im Dienst gewesen, habe den Gestank noch eine Woche später gerochen, das Entlüftungsgerät habe einen Monat gearbeitet. Ob sie Symptome gehabt habe, fragte die Richterin. Kopfschmerzen, meinte die Zeugin.

Die Richterin legte ihr dann ihre Aussage bei der Polizei vor. Darin habe sie den Sechstbeschuldigten als den Aggressivsten bezeichnet. Er sei der Anführer gewesen, sagte die Zeugin. Er habe die Leute angesprochen darauf, nicht das Geschäft zu betreten. Wie er das gemacht habe, fragte die Richterin. Nicht körperlich aggressiv, sagte die Zeugin, sondern durch Sprechen.

Fragen zu Mag. Hnat

Wann die Zeugin Mag. Hnat gesehen habe, fragte der Staatsanwalt. Er sei von Anfang an dabei gewesen, sagte die Zeugin, gegen Ende nicht mehr. Ob sie Mag. Hnat von einer Großdemonstration erkannt haben könnte, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie ihn von der ATV-Sendung Tausche Familie erkannt haben könnte, fragte Dr. Lehner. Dort habe sie ihn wieder erkannt, nachdem sie ihn auf den Demonstrationen gesehen habe, sagte die Zeugin. Das sei allerdings seltsam, meinte Balluch, weil diese Sendung bereits im Jänner 2007 ausgestrahlt worden sei, also vor Beginn der Demonstrationen vor Hämmerle.

Ob sie irgendwelche der Angeklagten bei Straftaten gesehen habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin. Sie habe den Sechstangeklagten als Anführer bezeichnet, führte Dr. Stuefer aus, weil er mit KundInnen gesprochen habe. Ob das als Evidenz reiche, fragte sie. Sie wisse nicht mehr, ob er nicht auch mit dem Megaphon gesprochen habe, sagte die Zeugin. Die andere Zeugin habe den Neuntbeschuldigten als Anführer bezeichnet, meinte Dr. Stuefer. Davon wisse sie nichts, sagte die Zeugin.

Mag. Hnat fragte dann, ob er damals kurze oder lange Haare gehabt habe. Lange Haare, war die Antwort. Andere ZeugInnen hätten von kurzen Haaren gesprochen, sagte Mag. Hnat. Sie denke, es seien lange Haare gewesen, sagte die Zeugin unsicher. Hatte er lange oder kurze Haare, fragte die Richterin, oder wisse sie das nicht. Das wisse sie nicht mehr, nahm die Zeugin diese Hilfe dankend an, um einem Widerspruch zu entgehen.

Welche Folge von Tausche Familie sie mit ihm gesehen habe, die mit dem Bauernhof oder die mit dem Schlachthof, fragte Mag. Hnat. Schlachthof, sagte die Zeugin.

Ob sie ausschließen könne, Mag. Hnat von Kleider Bauer Kundgebungen her zu kennen, fragte DI Völkl. Ja, sagte die Zeugin. Mag. Hnat wollte dann Fotos von sich vorlegen, wie er zur fraglichen Zeit ausgesehen habe. Die Richterin sagte aber dazu, das sei irrelevant, weil sich die Zeugin an die Haare nicht erinnern könne. Ob Mag. Hnat bei der ATV-Sendung noch demonstriert habe, fragte Balluch. Nein, nicht mehr, fiel die Zeugin in die Falle. Die Sendung sei aber im Jänner 2007 ausgestrahlt worden, also vor Beginn der Demonstrationen. Die Richterin verhinderte, dass die Zeugin dazu etwas sagen musste.

Ob es ein Indiz gebe, dass die zerschlagenen Blumentöpfe etwas mit Tierschutz zu tun hätten, fragte DI Völkl. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie einen Zusammenhang hergestellt habe, fragte die Richterin. Zusammenhang nicht, sagte die Zeugin, aber sie habe das vermutet.

Einvernahme einer Angestellten von Kleider Bauer Wien

Um 14:54 Uhr begann die Einvernahme der letzten Zeugin des Tages, einer Angestellten von Kleider Bauer in der Mariahilferstraße. Sie sei bis heute dort als Verkäuferin beschäftigt. Sachbeschädigungen habe sie keine gesehen, einmal sei bei einem Demonstrationsmarsch, der nichts mit Tierschutz zu tun hatte, ein Farbbeutel auf die Fassade geworfen worden.

Wie die wöchentlichen Demonstrationen abgelaufen seien, fragte die Richterin. Diese seien ruhig verlaufen, wenn die DemonstrantInnen in ihrem Häuschen sitzen würden, und nicht ruhig, wenn sie singen würden. Wann das begonnen habe, fragte die Richterin. Sie sei seit Oktober 2006 in dieser Filiale und einen Monat später habe das begonnen und bis heute angehalten, meinte die Zeugin. Seitdem habe es keine Pause gegeben.

Ob die Kundgebungen ruhiger oder lauter seien, fragte die Richterin. Manchmal ruhiger, dann würden Flugzettel verteilt, sagte die Zeugin, manchmal sei aber auch gesungen worden. Ob sich KundInnen beschwert hätten, fragte die Richterin. Ja, die KundInnen wollten sich nichts über Tiere sagen lassen, meinte die Zeugin. Sie selbst, sagte die Zeugin zu Pelz, würde so etwas nicht kaufen!. Ob KundInnen angesprochen worden seien, fragte die Richterin. Das habe sie nicht wahrgenommen, sagte die Zeugin. Ob sie sich an die Angeklagten erinnern könne, fragte die Richterin. Springer stünde oft bei den Demonstrationen, meinte die Zeugin. Wie sie sich verhalte, wollte die Richterin wissen. Sei singe oft, meinte die Zeugin. Und welche Person sie noch erkenne, fragte die Richterin. DDr. Balluch, sagte die Zeugin, sie kenne ihn vom Sehen her, sie sei ja im ersten Stock und würde von dort aus dem Fenster schauen.

Vorfall Zeigen mit dem Finger

Die Richterin legte dann wieder die Einvernahme der Zeugin bei der Polizei vor und meinte, sie habe dort einen Mann mit roten Haaren beschrieben, den sie später auf einem Bild erkannt habe. Er habe mit dem Finger auf sie gezeigt und dabei so getan, als würde er schießen. Ja, sagte die Zeugin, sie sei dann sehr unruhig nach Hause gegangen. Ob der Mann etwas gesagt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Was ihr Gefühl dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe sich Sorgen gemacht, sagte die Zeugin, sie habe Angst gehabt, verfolgt zu werden.

Ob der betreffende Mann hier sitze, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin zur Überraschung aller, hier sei er nicht. Der Staatsanwalt zeigte dann auf Mag. Hnat und sagte, ob sie ihn nicht auf den Fotos erkannt habe. Menschen würden sich verändern, sagte die Zeugin, sie wisse das nicht mehr genau.

Dr. Lehner verwies dann wieder auf die polizeiliche Einvernahme vom 3. November 2008. Wenn sie sich beim Vorfall mit dem Finger so bedroht gefühlt habe, warum sie dann nicht zur Polizei gegangen sei. Sie habe den Vorfall zwei Tage später dem Filialleiter erzählt, sagte die Zeugin.

Der Staatsanwalt fragte dann Mag. Hnat, was er zu dem Vorfall sagen könne. Das habe nicht statt gefunden, sagte dieser.

Wurf mit dem Farbbeutel

Dr. Stuefer wollte dann genaueres zum Wurf mit dem Farbbeutel wissen. Das sei im Jahr 2010 geschehen, meinte die Zeugin. Es habe eine Studentendemonstration gegeben. Ob die Person, die den Beutel geworfen habe, eine Tierschützerin gewesen sei, könne sie nicht sagen. Was sie von der Demonstration wisse, fragte Dr. Stuefer. Die Polizei sei gekommen und habe die Filiale vorgewarnt, dass eine Demonstration im Anmarsch sei, wie sie das immer tue, meinte die Zeugin. Sie habe da eine Studentendemonstration angekündigt.

Fragen der Angeklagten

DDr. Balluch wollte wissen, was die Zeugin darüber sagen könne, was er getan habe. Er habe nicht gesungen, meinte die Zeugin, er habe vielleicht Flugblätter verteilt.

Ob sie die Flugblätter des VGT mit roten Karten kenne, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Wie viele davon abgegeben worden seien, wisse sie aber nicht.

Stellungnahme von DDr. Martin Balluch

Ab 15:17 Uhr blieb noch etwas Zeit für die Angeklagten, zu den Einvernahmen des Tages Stellung zu nehmen. DDr. Balluch sprach zunächst über die Aussagen der Chemikerin. Sie hätten belegt, dass verschiedene Chemikalien verwendet worden seien, auch bei Vorfällen, die zeitlich sehr nah bei einander liegen würden. Das belege einmal mehr, dass dahinter keine unternehmensähnlich organisierte kriminelle Organisation stecken könne, weil diese sicherlich immer auf dieselben einmal angeschafften Chemikalien zurückgreifen würde. Alle genannten Vorfälle hätten jedenfalls nichts mit den Angeklagten zu tun und dazu gebe es auch nicht den geringsten Hinweis. Sogar im Gegenteil, die Analysen der bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Gegenstände habe ergeben, dass es keinen Zusammenhang zu Straftaten gebe. Wären die Angeklagten aber verantwortlich, dann hätten sie irgendwo ein Lager mit Chemikalien haben müssen.

Besonders erschreckend sei einmal mehr, dass die letzteren entlastenden Fakten nicht in den Akt aufgenommen worden seien. Diese Erkenntnisse würden, wie die Chemikerin sagte, seit Juli 2008, also mitten während der U-Haft, bekannt sein. Trotzdem sei das bis heute nicht der Verteidigung mitgeteilt worden. Die entsprechenden Ergebnisse seien nirgends im Akt vermerkt. Hätte die Chemikerin nicht zufällig davon erzählt, wäre das nie ans Tageslicht gekommen. Das sei ein weiteres Beispiel, dass die SOKO im gesetzwidrig einfach entlastende Evidenz systematisch zurückgehalten habe.

Zu den Einvernahmen der Angestellten von Kleider Bauer und Hämmerle führte DDr. Balluch aus, dass der VGT nie vor Hämmerle demonstriert habe. Auffällig sei bei der ersten Aussage gewesen, dass die Polizei an zwei Stellen ins Vernehmungsprotokoll aufgenommen hatte, dass die Zeugin Angst vor den DemonstrantInnen habe, obwohl diese, wie sie gesagt habe, das nie angegeben habe. Die Polizei wollte also offenbar diese Angst der Zeugin nur unterschieben. Dass in den Vernehmungsprotokollen nie Untertreibungen sondern immer Übertreibungen zu finden seien, zeige einmal mehr die einseitige Vorgangsweise der Behörde. In einem anderen Polizeiprotokoll sei an zwei Stellen vom VGT die Rede gewesen, obwohl die Zeugin heute gesagt habe, dass sie den VGT gar nicht kenne. Also müsse auch hier die Polizei der Zeugin diesen Begriff unterschoben haben, um in einer Weise belastend zu sein, die von der Zeugin gar nicht intendiert war.

DDr. Balluch meinte auch, er sei darüber entsetzt, dass das Gericht weiterhin viele Frage zu den Themen Umsatzeinbußen und Kundenbelästigung stelle. Wenn eine Kundgebung tatsächlich jemand dazu bringe, seine Meinung zu verändern, verantwortlich zu handeln und aus Tierschutzgründen nicht mehr bei Kleider Bauer einzukaufen, so könne das nur zu begrüßen sein. In jedem Fall habe es keine strafrechtliche Konsequenz. Und jede Demonstration würde KundInnen stören, das sei Demonstrationen immanent. Eine Demonstration, die niemanden störe, sei vollkommen sinnlos. Wozu demonstrieren, wenn alle bereits mit dem Demonstrationsanliegen einverstanden wären und niemand herausgefordert würde. Es sei daher verfassungsmäßig äußerst bedenklich, wenn diese Aspekte hier laufend in den Vordergrund gerückt würden. Das verhalte sich wie bei einem Streik, der auch ein demokratisches Grundrecht und anerkanntes Kampfmittel sei. Auch bei einem Streik würden Personen angesprochen, dass sie sich dem Streik anschließen mögen, und die Streikenden würden erreichen wollen, dass es Umsatzeinbußen gebe, damit die Firmenleitung zu Verhandlungen bereit sei. Wenn jetzt diese Demonstrationen auf dieser Basis in Frage gestellt würden, dann werde damit auch das Streikrecht in Frage gestellt.

Wenn die Richterin über Großdemonstrationsmärsche vom Tierschutz mehr erfahren wolle, dann sei sie eingeladen, bei der nächsten dabei zu sein, die am 29. Mai in Wien sattfinden werde. Man werde wieder vor Kleider Bauer, Hämmerle und Fürnkranz und vor anderen Geschäften protestieren. Und man werde das weiterhin so halten, so lange Österreich eine Demokratie bleibe.

Es müsse auch noch betont werden, dass die TeilnehmerInnen von Kundgebungen selbst sehr häufig Drohungen ausgesetzt seien. Erst letzten Samstag habe es wieder eine Tierschutz-Kundgebung des VGT am Stephansplatz in Wien gegeben und ein Passant habe erklärt, man solle eine Handgranate mitten in die Kundgebung werfen, um alle TeilnehmerInnen zu töten. Es sei äußerst fragwürdig, warum solche Verhaltensweisen niemals von einer Staatsanwaltschaft aufgegriffen würden.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Die Richterin sage immer, es zeichne ein Bild der Angeklagten, wenn sie sich beschwerten, meinte Faulmann. Aber es zeichne auch ein Bild der Richterin, dass sie laufend die Anträge der Angeklagten ignorieren und ablehne, wie heute den von DDr. Balluch bzgl. der Befragung zu legalen Demonstrationen.

In den Einvernahmen sei offensichtlich den ZeugInnen von der Polizei suggeriert worden, sie sollten sagen, sie hätten vor den DemonstrantInnen Angst gehabt. Das sei bedenklich.

Bemerkenswert sei auch, dass niemand der ZeugInnen gesagt habe, dass jemand von den DemonstrantInnen physisch am Betreten des Geschäftes gehindert worden sei.

Im Übrigen habe er nichts mit den Demonstrationen zu tun, die heute angesprochen worden seien.

Stellungnahme von Mag. Felix Hnat

Mag. Hnat legte dann Fotos von August 2007 und Anfang 2008 von sich vor, die ihn mit sehr kurzen Haaren zeigten. Wenn die Zeugin sage, sie habe jemanden mit langen Haaren Ende 2007 auf den Demonstrationen gesehen, so könne er das nicht gewesen sein. Dann legte er ein Foto einer anderen Demonstration aus dem Tierschutz vor, auf dem eine Person mit roten langen gewellten Haaren zu sehen war. Es gebe also viele Personen, die eine solche Haartracht hätten.

Er habe jedenfalls niemals vor Hämmerle demonstriert, auf Demonstrationen der BaT wäre er unerwünscht gewesen. Die Polizei, die diese Demonstrationen beobachtet habe, wisse das ganz genau und sollte dazu befragt werden.

Dann betonte Mag. Hnat noch einmal, dass die ATV-Sendung Tausche Familie im Jänner 2007 und damit vor allen Demonstrationen bei Hämmerle ausgestrahlt worden sei. Also müssten die ZeugInnen zuerst die Sendung gesehen und dann erst die Demonstrationen erlebt haben. Das sei im Widerspruch zu ihren Aussagen.

Dann beantragte Mag. Hnat drei ZeugInnen zum Ablauf der Demonstrationen vor Kleider Bauer in der Wiener Mariahilferstraße. Zwei davon seien MitarbeiterInnen in einem benachbarten Geschäft und einer sei ein Anrainer. Die Richterin wollte wissen, warum er diese Personen kenne. Mag. Hnat sagte, er kenne sie nicht, aber er habe in dem Geschäft gefragt, ob jemand zu den Demonstrationen aussagen könne und ein Passant habe sich von sich aus angeboten, der gegenüber wohnen würde. Die Aussagen dieser Personen würden beweisen, dass die Demonstrationen nicht illegale seien, dass es kein Kontrollieren von Taschen gegeben habe, dass niemand physisch am Betreten des Geschäftes behindert worden wäre und dass die Demonstrationen keine zu große Lärmbelästigung seien.

Stellungnahme von Chris Moser

Moser erklärte zu den Ausführungen der Chemikerin, dass er die Stinkbomben von der Polizei bereits wieder bekommen habe. Es habe sich um Scherzartikel seines Sohnes gehandelt, die dieser von einer Faschingsparty mitgebracht habe. Die genannte braune Flüssigkeit sei eine abgelaufene Sojamilch gewesen. Einwegspritzen habe er für seine Tiere gehabt, es gebe eine Aussage seiner Tierärztin im Akt, die das bestätige.

Ansonsten wolle er noch anführen, dass er in Wien nie auf Demonstrationen dabei gewesen sei, mit Ausnahme der Großdemonstrationsmärsche.

Stellungnahme von DI Elmar Völkl

Wäre er nicht in dieses seltsame Verfahren einbezogen worden, würde er jetzt auf der Technischen Universität Wien ChemiestudentInnen betreuen, führte DI Völkl aus. Hätte er diesen Befund der Chemikerin als Arbeit einer Studentin erhalten, hätte er das mit nicht genügend bewerten müssen. Das allein schon deswegen, weil sie keine Mengenangaben gemacht habe und ihre Wahrscheinlichkeiten nicht begründen habe können.

Die Aussagen der heutigen ZeugInnen seien nur über legale Demonstrationen gewesen, die aber durch die Verfassung geschützt seien. Die Bundespolizeidirektion habe bei der Anmeldung der Demonstration abwägen müssen, ob die Umsatzeinbuße von der Verfassung gedeckt sei. Da die Demonstrationen nicht untersagt worden seien, habe die Versammlungsbehörde also entschieden, dass die Demonstrationen durch die Verfassung gedeckt und kein Problem seien.

Da fragte die Richterin, ob die Umsatzeinbußen das Ziel der Demonstrationen wären. Die Umsatzeinbußen sind ein ungewollter Nebeneffekt, sagte DI Völkl dazu. Vielleicht würden einige potentielle KundInnen durch Ansprechen abgehalten werden, meinte er noch, aber dem stünden hunderte Personen gegenüber, die von sich aus an die DemonstrantInnen herantreten würden, um sich informieren zu lassen.

Stellungnahme von Monika Springer

Springer führte aus, dass sie viel Lob von der Öffentlichkeit für ihre Kundgebungen bekommen würde. Auch zu den Kundgebungen vor Kleider Bauer. Viele würden nach einem Gespräch und der Information sagen, wie das die letzte Zeugin getan habe, dass sie keinen Pelz mehr kaufen wollen würden. Die Zeugin von Kleider Bauer habe erzählt, dass auf der Demonstration gesungen würde. Das ist richtig, die DemonstrantInnen würde nur singen, nicht schreien und kein Megaphon benutzen.

Eine andere Zeugin habe die Rechtsanwältin als Demonstrantin erkannt. Das zeige die Vertrauenswürdigkeit dieser Zeugin im Wiedererkennen von Personen.

Der heutige Tag sei symptomatisch für das ganze Verfahren: es gebe Straftaten von unbekannten TäterInnen, die niemandem zugeordnet werden könnten, und dann gebe es legale Demonstrationen, die von der Verfassung geschützt seien, die aber hier kriminalisiert werden würden.

Welche Intention denn die Kundgebungen vor Kleider Bauer haben würden, fragte die Richterin, ob man Umsatzeinbußen erreichen wolle. Sie bezweifle, führte Springer an, dass es überhaupt Umsatzeinbußen gebe.

Stellungnahme von Harald Balluch

Zuletzt kommentierte Balluch die heutigen Einvernahmen. Die Aussagen der Chemikerin hätten gezeigt, dass die Substanzen für die Vorfälle mit verätztem Glas nicht aus demselben Topf stammen würden, weil sie chemisch verschieden seien. Dabei habe sich auch gezeigt, dass wieder einmal Entlastendes zurückgehalten werde. Die Verteidigung hätte nie etwas von diesen Ergebnissen, dass die bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Substanzen keinen Zusammenhang zu Straftaten hätten, erfahren, wären sie nicht von der Zeugin hier erwähnt worden.

Der Staatsanwalt habe heute von zwei Sachbeschädigungen bei Hämmerle gesprochen. Im Strafantrag würden sich aber drei finden. Der Staatsanwalt habe also offenbar die Blumentöpfe bereits als Aktion einer kriminellen Organisation ausgeschieden.

Heute sei hauptsächlich über Demonstrationen bei Hämmerle gesprochen worden. Die dabei getätigten Angaben über Kundenbelästigungen seien nicht glaubwürdig, weil die Polizei bereits im November 2006 Kleider Bauer gegenüber gesagt habe, dass die Filialen sofort Anzeigen erstatten sollten, weil dann Untersagungen möglich wären. Das sei aber nie geschehen, also könne es diesbezüglich keine Vorfälle gegeben haben.

Und dann betonte Balluch noch einmal, dass er die Demonstrationen vor Hämmerle nie beobachtet habe, dass das nichts mit dem VGT zu tun hätte und dass er davon eigentlich nichts wisse.

Ende 15:54 Uhr.

4 Kommentare

Also ich hätte ja gerne, dass es bei Pelz Umsatzeinbussen von 100% gibt … Und, Demonstrationen als Instrument der Aufklärung sind ein gutes Mittel dazu.
(mach ich mich gerade strafbar? o) )

Warum wird darauf so rumgeritten?

Hatte ich doch bereits befürchtet, dass sich die PozileischülerInnen beim Prozess zu Tode langweilen würden, können sie immerhin noch zwischendurch lachen, wenn sich über Größe bzw. Gewicht von zwei Angeklagten lustig gemacht wird. Na, solche späteren PozileibeamtInnen wünscht man sich doch … Und bei dem Prozess wird ihnen auch direkt gelehrt, wie die österreichische Demokratie das Zeitliche segnet. Mehr an Ausbildung brauchen sie dann nicht mehr …

vielen großen denkerInnen wurde der prozess gemacht – dieser gedanke kam mir nach dem lesen einiger dieser berichte.
so eine farce, dieser prozess! unglaublich mit was sich unsere justiz beschäftigt. einE richtigeR richterIN hätte diesen schauprozess schon längst stoppen müssen! ist doch eindeutig dass die angeklagten keine kriminellen sind!
lächerlich und erschreckend was in unserem land abgeht. danke für die berichte.

http://kurzurl.net/operationSpring2