Tierschutzprozess 22. Tag
Freitag 7. Mai 2010
Inhalt:
- Stellungnahmen der Angeklagten
- Einvernahme einer Augenzeugin von Schmierereien
- Einvernahme Filialleiterin Mantelkönig
- Einvernahme Filialleiterin Kleider Bauer Thaliastraße Wien
- Einvernahme Filialleiter Kleider Bauer Mariahilferstraße Wien
- Einvernahme Filialleiterin Helly Moden
- Einvernahme Filialleiterin Hämmerle Mariahilferstraße Wien
- Einvernahme Putzkraft Hämmerle
- Stellungnahmen der Angeklagten
Am heutigen Tag wurde sieben ZeugInnen einvernommen, die alle in irgendeiner Form bei der Firma Kleider Bauer angestellt waren. Zusammengenommen ergab sich aus diesen Aussagen eigentlich ein erstaunlich positives Bild der Kundgebungen vor den Filialen. Sie wurden einhellig als friedlich bezeichnet und der Hauptvorwurf war lediglich, dass die KundInnen angesprochen worden seien. Aus diesen Angaben scheint der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Demonstrationen wären Teil eines Nötigungsversuchs einer kriminellen Organisation, nicht untermauerbar. Die erwähnten strafbaren Handlungen, das stellte sich einmal mehr heraus, standen mit den Angeklagten in keinerlei Zusammenhang.
Bemerkenswert war auch, dass ein Buttersäureanschlag gegen das Geschäft von Mantelkönig offenbar ziemlich harmlos verlaufen ist. Dort hatte man lediglich die Korkmatte am Eingang ausgetauscht und eine Reinigungsfirma mit der Entfernung des Geruchs beauftragt, was nach kurzer Zeit offenbar gelungen ist. Das Geschäft blieb dabei durchgehend offen und insgesamt entstand ein Schaden von nur € 9000. Dabei gab es 5 Buttersäurenester und damit durchaus vergleichbar viele wie die 6 in der Kleider Bauer Filiale in Graz, wo nach Angaben der Geschäftsführer ein ungleich höherer Schaden entstanden sein soll.
Das Spannendste des Tages waren sicher die Stellungnahmen der Angeklagten. Die Richterin ist jetzt dazu übergegangen, die Angeklagten zu allen ZeugInnen eines Tages auf einmal Stellung nehmen zu lassen und dadurch entsteht bei diesen Stellungnahmen ein recht gutes, zusammenhängendes Bild, auch wenn ein Angeklagter beantragt hat, wieder nach jedeR ZeugIn kommentieren zu dürfen, wie es das Gesetz vorsehe. Jedenfalls kam deutlich heraus, dass die Demonstrationen nicht strafrechtlich relevant waren und dass die Sachschäden an Pelzgeschäften entweder nichts mit dem Tierschutz zu tun hatten oder in keinem Zusammenhang zu einer Kampagne standen.
Am heutigen Tag waren wiederum etwa 30 PolizeischülerInnen – neben 15 ProzessbeobachterInnen – anwesend. Die 30 PolizeischülerInnen verließen gemeinsam nach der Mittagspause den Gerichtssaal. Offensichtlich endet ihr Arbeitstag an einem Freitag zu Mittag.
Die Verhandlung begann um 9:09 Uhr.
Zunächst wurde den Angeklagten ermöglicht, zu den ZeugInnen des Vortages Stellung zu nehmen.
Stellungnahme von DDr. Martin Balluch zu den Pelzgeschäften Gnädig
DDr. Balluch ergriff als Erster das Wort. Zunächst sprach er über die Aussagen des Besitzers der Pelzgeschäfte Gnädig. Dieser hatte erwähnt, dass DDr. Balluch Pelzmodeschauen bei der Frauenmesse La Donna behindert hätte. Das habe er sehr wohl, meinte DDr. Balluch, und sei auch stolz darauf. Dabei habe es sich um klassische Aktionen des zivilen Ungehorsams gehandelt, die völlig friedlich und gewaltfrei abgelaufen seien. Danach habe man sich mit den Veranstaltern geeinigt, Anti-Pelz Plakate über den Laufsteg zu hängen. Seitdem gebe es zwar vor der Frauenmesse eine Informationskundgebung des VGT, aber keine Aktionen des zivilen Ungehorsams während der Modeschauen.
Aus den Aussagen des Besitzers der Pelzgeschäfte sei klar geworden, dass es seit Ende 2006 keine Sachschäden mehr bei ihm gegeben habe, also vor Gründung der SOKO. Das zeige einmal mehr, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Kampagnen, den Straftaten und den Angeklagten gebe. Aber im Fall Gnädig habe sich weiter ergeben, dass es keine Demonstrationen gegeben habe, keine Kampagne, keinen Kontakt mit TierschützerInnen, keine Fristsetzung, keine Internet-Ankündigung, keine Flugblätter und keine Drohemails oder –anrufe. Alle definierenden Elemente des Modus Operandi der angeblichen kriminellen Organisation, wie sie der Staatsanwalt angeführt hat, seien in diesem Fall also nicht vorhanden. Wieso der Staatsanwalt diese Straftaten also einer bzw. sogar derselben kriminellen Organisation zuordne, sei daher nicht nachvollziehbar.
Bemerkenswert sei auch, dass der Besitzer der Pelzgeschäfte eindeutig zugegeben habe, über Jahre hinweg die Versicherung in drei Fällen falsch informiert zu haben, um von der Versicherung Geld zu bekommen. Er habe angegeben, dass es sich um versuchten Einbruchsdiebstahl handle und nicht um Vandalenakte. Die Richterin hatte daraufhin sogar versucht, ihn zu einer Änderung seiner Aussage zu bewegen, indem sie sagte, er habe doch geglaubt, dass es sich um versuchten Einbruch gehandelt habe, aber der Zeuge blieb bei seiner Aussage. Dennoch wurden weder der Staatsanwalt noch die Richterin aktiv.
Interessant sei auch, dass der Zeuge eine lange Liste an Vorfällen und Sachbeschädigungen angeführt habe, die ganz offensichtlich bei weitem nicht alle von TierschützerInnen begangen worden sein können. Einerseits gebe es darunter Einbrüche, Diebstähle und Trickbetrügereien, andererseits würde die große Mehrheit der Sachschäden als Aktivitäten Betrunkener, die des Nachts vorbeiwankten, wirken. So sei der Eingangsbereich mit Brokkoli verschmiert worden, was viel eher nach dem Erbrochenen eines Betrunkenen als nach einer Straftat eines Tierschützers klinge. Auch sei die Auslagenscheibe einmal mit Kakao angespritzt worden. Aus dieser Liste gehe jedenfalls klar hervor, dass es laufend Vorfälle und Sachbeschädigungen gegen Pelzgeschäfte in Wien gebe und dass die große Mehrheit davon sicher nicht mit Tierschutz zu tun habe. Für die zwei Fälle, bei denen auf einer amerikanischen Webseite offenbar angebliche Bekennerschreiben existierten, sollte man sich erinnern, dass bereits im Prozess gezeigt wurde, dass nicht alle Einträge auf dieser Webseite von Bekennerschreiben stammten, sondern manchmal einfach nur Übersetzungen von Zeitungsartikeln seien. Abgesehen davon sei es ein leichtes, dieser Webseite anonym zu schreiben, und schon würde das auf der Webseite erscheinen. Jeder Pelzgeschäftsbesitzer könnte das tun, um daraus politisch Kapital zu schlagen.
Stellungnahme von DDr. Balluch zu den anderen Zeugenaussagen
Der Polizeiinspektor Riepl, so DDr. Balluch, habe bei seinen Funkzellenauswertungen jedenfalls niemals ihn, DDr. Balluch, in der Nähe eines Tatortes gefunden. Dass sich bei der Befragung allerdings herausgestellt habe, dass die SOKO gezielt alle entlastenden Auswertungen von Handystandorten nicht in den Akt weitergegeben habe, bestätige einmal mehr, dass die SOKO sehr einseitig ermittelt habe und dass der Verteidigung nicht alle Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt würden. §3 der Strafprozessordnung würde ganz eindeutig vorsehen, dass die Polizei dazu verpflichtet sei, Entlastendes vorzulegen. Wenn sich bei der Handyüberwachung herausstelle, dass Beschuldigte nicht am Tatort gewesen seien, dann sei das zweifellos entlastend. Die Polizei hätte diese Daten also zur Verfügung stellen und an die RichterInnen und die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen. Warum die Polizei also nicht wegen Übertretung von §3 der Strafprozessordnung belangt würde, sei ihm unklar. Der Staatsanwalt habe dazu gesagt, die Beschuldigten seien nicht wegen Sachbeschädigungen angeklagt. Dann frage sich aber, was bei einem § 278a – Verfahren als entlastend gewertet werden könnte. Offenbar nach Ansicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft gar nichts. Das zeige einmal mehr, um was für eine rechtsstaatsgefährdende Anwendung dieses Paragraphen es sich in diesem Prozess handle.
Zu den Filialleiterinnen von Kleider Bauer meinte DDr. Balluch noch, dass er mit diesen Filialen nie etwas zu tun gehabt habe. Die Zeuginnen hätten ihn auch in keiner Weise belastet. Zur Aussage der Expertin für Buttersäure sagte DDr. Balluch noch, dass diese gezeigt habe, dass Buttersäure verhältnismäßig harmlos sei. Durch Waschen könne der Geruch offenbar entfernt werden. Er wies noch darauf hin, dass Rechtsanwalt Dr. Dohr selbst gesagt habe, dass Buttersäure keine richtige Sachbeschädigung sei. Man habe ihm, DDr. Balluch, aber genau diesen Satz in einem Email vorgehalten und gemeint, dass ihn das inkriminieren würde, weil es eine Sympathie und Verharmlosung von Straftaten zeige.
Stellungnahme von Jürgen Faulmann
Faulmann führte aus, dass es keinen Zusammenhang zwischen ihm und den ZeugInnen des Vortags gegeben habe. Der Staatsanwalt habe mit Bezug auf die Zurückhaltung entlastender Beweise durch die SOKO gesagt, dass den Angeklagten keine Sachbeschädigungen vorgeworfen würden. Dann habe der Staatsanwalt offenbar die Sachbeschädigungsanklagen gegen ihn wegen der Schweine- und der Nerzbefreiung zurückgezogen.
Dann legte Faulmann einen Artikel der Kronenzeitung vom 26. April 2010 über einen angeblichen Brandanschlag von radikalen TierschützerInnen in Wr. Neustadt gegen eine Pharmafirma vor. Die Richterin las diesen Artikel vor und dort stand wörtlich: Eine heiße Spur führt zu radikalen Tierschützern
. Dann zeigte Faulmann einen Artikel der Zeitung Heute
vom nächsten Tag, in dem stand, dass es sich weder um eine Brandstiftung handle, noch, dass es einen Tierschutzbezug gebe. Die Richterin las auch diesen Artikel vor. Faulmann wollte damit beweisen, dass verschiedene Personen immer wieder falsche Zuordnungen machen würden, dass gewisse Straftaten dem Tierschutz angelastet werden könnten.
Dann sagte Faulmann, er empfinde einen großen Unsicherheitsfaktor für seine berufliche Tätigkeit als Tierschützer. Alles, was ihm in diesem Verfahren als Indiz für seine Schuld vorgehalten werde, würde er weiter genauso praktizieren. Er wolle jetzt wissen, ob er das weiterhin tun dürfe, oder ob das ab jetzt verboten sei. Dafür wandte er sich direkt an den Staatsanwalt und die Richterin.
Der Staatsanwalt schwieg eisern. Die Richterin sagte, das käme darauf an, ob er in der letzten Nacht etwas strafrechtlich Relevantes getan habe, wie z.B. einen Sachschaden angerichtet. Er habe sowieso noch nie etwas strafrechtlich Relevantes getan, meinte Faulmann dazu, aber dennoch sitze er hier auf der Anklagebank.
Stellungnahme von Mag. Felix Hnat
Dann ergriff Mag. Hnat das Wort. Der für die Funkzellenauswertungen zuständige Polizist Riepl werde wieder geladen und dazu möchte er gerne einen Antrag stellen. Er selbst sei noch nie in der Gegend gewesen, von der der Polizist gesprochen habe und wisse daher nicht mehr, was er dort getan haben könnte. Er sei allerdings öfter mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Er habe aber in dem Gebiet keinen Termin gehabt, sich aber möglicherweise durch das Gebiet durch bewegt. Er beantrage deshalb, dass Riepl beauftragt werde, eine Sektorierung des Sendemastbereichs durchzuführen, um detailliert feststellen zu können, wo sich Mag. Hnat befunden haben soll.
Weiter beantrage er die Rohdaten aller Telefonstandorte, um zu beweisen, dass er und die anderen Angeklagten zu den Zeiten der jeweiligen Straftaten an anderen Orten gewesen seien.
Zu den Demonstrationen führte Mag. Hnat aus, dass sie nicht störend gewesen seien. Die Polizei sei immer anwesend gewesen und hätte eingegriffen, wenn die Demonstration anders als in der Versammlungsankündigung angegeben verlaufen wäre.
Zuletzt meinte Mag. Hnat, dass die Demonstrationen keine Umsatzeinbußen gebracht haben könnten, weil sonst die zuständigen GeschäftsführerInnen entsprechende Zahlen längst vorgelegt hätten.
Stellungnahme von Chris Moser
Chris Moser sagte lediglich, dass ihn alle ZeugInnen nicht gekannt hätten und dass er nichts mit allem Gesagten zu tun habe.
Stellungnahme von DI Elmar Völkl
Dann sprach DI Völkl. Er sagte, dass er zwar nicht wegen Straftaten angeklagt sei, aber er werde in die Nähe der ALF gerückt und wolle daher mittels Telefonüberwachung nachweisen können, dass er nie bei Straftaten in der Nähe des Tatorts gewesen sei. Er wolle daher ebenfalls, wie Mag. Hnat, die Daten der Telefonüberwachung.
Zu den Pelzgeschäften Gnädig meinte DI Völkl, dass er sehr erstaunt sei, dass der Zeuge einen versuchten Versicherungsbetrug vor den Augen von Staatsanwalt und Richter zugebe, diese aber nichts unternommen hätten.
Er selbst mache, wie Faulmann, alles weiter wie bisher, sogar noch konspirativer, weil er jetzt mitbekommen habe, dass ihm aus nichts ein Strick gedreht werden könne. Er mache auch weiterhin nächtliche Recherchen, sei vor einigen Wochen wieder unterwegs gewesen, und zwar sei er spurlos und sachschadenfrei in Tierbetriebe eingedrungen, um zu filmen.
Demonstrationen seien durch die Verfassung gedeckt, sie können behindern und stören, sie seien aber dennoch geschützt. Und das sei sehr wichtig. Gerade weil sie stören, müssen sie von der Verfassung geschützt werden, damit Demokratie funktioniere.
Aus den Aussagen der Expertin zu Buttersäure sei zu folgern gewesen, dass lüften bzw. mindestens waschen reiche, um den Geruch zu entfernen. Er behalte sich vor, KollegInnen aus den chemischen Instituten als ZeugInnen vorzuladen.
Stellungnahme von David Richter
Richter führte aus, dass er oft Kundgebungsleiter bei den Demonstrationen in Graz gegen Kleider Bauer gewesen sei. Es seien nie KundInnen davon abgehalten worden, in die Geschäfte zu gehen. Man habe ihnen Flugblätter angeboten und sie angesprochen. Das könne man vielleicht subjektiv als Abhalten deuten, objektiv sei das aber kein Abhalten. Polizei sei immer vor Ort gewesen und es habe keine Vorkommnisse gegeben, keine Ermahnungen und keine Beanstandungen.
Stellungnahme von Monika Springer
Sie selbst, so erklärte Springer, habe nie Kundgebungen bei den Filialen der Zeuginnen abgehalten. Sie sei weder in Graz auf einer Kundgebung gegen Kleider Bauer gewesen, noch habe sie sich am Run-In in der SCN beteiligt.
Buttersäure, so schlussfolgere sie aus den Ausführungen der Expertin, sei offenbar abwaschbar, keine betroffene Ware hätte also entsorgt werden müssen. Sie habe selbst nichts mit den ZeugInnen zu tun gehabt, sei aber angeklagt und werde so für alles mitverantwortlich gemacht, was andere getan hätten, die sie nicht kenne.
Zuletzt bezog sich Springer auf die Ausführungen der Richterin vom Vortag. Diese hatte erzählt, sie habe mit einer Demonstrantin vor dem Landesgericht gesprochen, weil diese getrommelt habe, sei aber ignoriert worden. Damit solidarisierte sie sich mit der Filialleiterin, die eben von einer Demonstration erzählt hatte. Damit belege die Richterin, dass sie nicht neutral sei, jedenfalls müsse dieser Eindruck für einen objektiven Beobachter entstehen.
Stellungnahme von Harald Balluch zu den Pelzgeschäften Gnädig
Balluch begann seine Stellungnahme mit der Zeugenaussage des Besitzers der Pelzgeschäfte Gnädig. Balluch führte aus, dass ein Zusammenhang zwischen den genannten Straftaten und der hier behaupteten kriminellen Organisation hergestellt werden müsse, damit diese Sachbeschädigungen der Organisation zugeordnet werden könnten und damit eine Verhandlung dieser Sachverhalte im Rahmen dieses Verfahrens überhaupt Sinn machen würde. Um diesen Zusammenhang herzustellen könne man zwei Ansätze verfolgen:
- Entweder man könne zeigen, dass die hier Angeklagten, die ja die kriminelle Organisation bilden sollen, diese Straftaten durchgeführt haben. Man müsste also Indizien vorlegen, die die Täterschaft der Angeklagten beweisen würden.
- Oder man könne zeigen, dass die Vorgangsweise gegenüber der Firma Gnädig typische Merkmale aufweise, mit denen man begründen könnte, dass gerade die gegenständlich behauptete kriminelle Organisation für diese Straftaten verantwortlich sei. Als für die behauptete Organisation typisches Markenzeichen werde vom Staatsanwalt im Strafantrag ein Muster beschrieben, an dem sich die behauptete Organisation bei der Durchführung ihrer Kampagnen orientieren würde.
Bezüglich des ersten Ansatzes, also den Angeklagten die Täterschaft zu beweisen, habe der Staatsanwalt keine Anstalten gemacht, eine derartige Beweisführung überhaupt zu versuchen, was wohl klar zeige, dass es dafür keine Anhaltspunkte geben könne.
Bezüglich des zweiten Ansatzes, also der Frage in wie fern die Vorgangsweise gegenüber der Firma Gnädig der typischen Vorgangsweise der behaupteten Organisation entspreche, habe die Erfassung der Sachverhalte und die Zeugeneinvernahme ein klares Bild gezeichnet.
Ein Vergleich des Musters, nach dem die behauptete Organisation vorgehe, so wie das auf Seite 40 bis 44 im Strafantrag beschrieben sei, ergebe folgendes Ergebnis:
- Die kriminelle Organisation legt die betreffende Firma als Target (Angriffsziel) fest à treffe nicht zu.
- Veröffentlichung des Targets auf Websites à treffe nicht zu
- Kampagnenaufrufe gegen das Target mit Begründung, warum vorgegangen werden soll, und Veröffentlichung der Adressen der Filialen à treffe nicht zu
- Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen à treffe nicht zu
- Parallel dazu Recherchen über das Unternehmen (z.B. im Firmenbuch) à treffe nicht zu
- Fristsetzung zur Änderung der Geschäftspolitik mit Androhung von Konsequenzen à treffe nicht zu
- Übermittlung einer vorgefertigten Ausstiegserklärung à treffe nicht zu
- Beginn einer Serie von legalen Demonstrationen à treffe nicht zu
- Emails mit bedrohlichem Inhalt à treffe nicht zu
- Eskalation der legalen Kundgebungen zu zivilem Ungehorsam, wie Run-Ins, Ankettaktionen, Störungen und Besetzungen à treffe nicht zu
- Die Kundgebungen werden zunehmend konfrontativer à da es keine Kundgebungen gegeben habe, könne auch das nicht zutreffen
- Homedemos bei GeschäftsführerInnen à treffe nicht zu
- Anschläge gegen Firmeneigentum à das sei das einzige Element, das vorhanden wäre
- Eskalation zu Anschlägen gegen Privateigentum à treffe nicht zu
- Steigerung der Intensität zu Brandanschlägen à treffe nicht zu
- Veröffentlichung von Positiv-Negativ-Listen à treffe nicht zu
- Auch Vereine treten an Unternehmen heran à treffe nicht zu
- Weitere Drohemails folgen à treffe nicht zu
Wie sich unschwer erkennen lasse, treffe dieses für die behauptete Organisation typische Muster auf die Vorgangsweise gegenüber der Firma Gnädig nicht zu, da außer der Sachbeschädigungen kein einziges Element von den für die behauptete Organisation typischen Aktivitäten aufzufinden sei. Die Beweisaufnahme habe also ganz klar erwiesen, dass die behauptete Organisation offensichtlich nichts mit den Sachbeschädigungen bei Filialen der Firma Gnädig zu tun haben könne.
Stellungnahme von Harald Balluch zu den Aussagen der Filialleiterinnen
Zur Zeugeneinvernahme einer der Filialleiterin einer Kleider Bauer Filiale meinte Balluch nur, dass er ihre Darstellung, dass im Rahmen einer legalen Kundgebung, die vor dem Geschäft stattgefunden hätte, ein Kundgebungsteilnehmer einen von vier Türflügeln der Eingangstüren zugehalten haben soll, als unglaubwürdig empfand. Das einfach deshalb, da es einfach keinen Sinn mache, einen von mehreren Türflügeln zuzuhalten und sich Balluch daher nicht vorstellen könne, warum jemand so etwas machen sollte.
Zur Zeugeneinvernahme einer anderen Filialleiterin einer Kleider Bauer Filiale meinte Balluch, dass er nicht nachvollziehen könne, warum dieser in dieser Zeugenaussage behandelte Sachverhalt, nämlich ein so genannter Go-In, überhaupt im Zuge dieses Verfahrens verhandelt worden sei. Go-Ins seien typische Aktionen des zivilen Ungehorsams, die kein strafrechtswidriges Verhalten darstellten. Darüber hinaus habe der OGH in seinem anlässlich der Grundrechtsbeschwerden zu diesem Verfahren ergangenen Erkenntnis ganz deutlich gemacht, dass weder die Demonstrationen noch die Aktionen, also ziviler Ungehorsam, Aktivitäten der kriminellen Organisation darstellen würden.
Der OGH ziehe diese klare Abgrenzung mit der Zielsetzung, einer uferlosen Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 278a einen Riegel vorzuschieben und klarzustellen, dass die verfassungsgemäß gewährleisteten Rechte wie jenes auf freie Meinungsäußerung, einschließlich des Rechts auf Verteilen von Flugblättern, auf Versammlungsfreiheit oder auf Vereinsfreiheit, nicht verletzt werden dürfen. Der OGH führe deshalb aus, dass die behauptete kriminelle Organisation unabhängig von legalen Vereinen und Gruppierungen und deren Demonstrationen und Aktionen gesehen werden müsse. Eine strafrechtliche Thematisierung von Demonstrationen und Aktionen im Zusammenhang mit § 278a StGB müsste sich laut OGH einzig darauf beschränken, wenn diese als Deckmantel fortgesetzter, schwerwiegender strafbarer Handlungen
missbraucht worden wären.
Dass es sich aber bei diesem Go-In um eine schwere strafbare Handlung handeln würde, stand schon vor der Einvernahme der Zeugin gar nicht zur Diskussion und die Einvernahme habe auch noch einmal bestätigt, dass kein strafrechtswidriges Verhalten und schon gar keine schwere strafbare Handlung vorliege.
Es ist demnach für Balluch ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft die grundrechtsfreundliche Gesetzesinterpretation des OGH ignoriere und entgegen der Intention des OGH eine strafrechtliche Verfolgung der Ausübung verfassungsgemäß gewährleisteter Rechte veranlasse.
Abgesehen davon habe sich die Zeugin durch ihre süffisante Aussage, dass sie es bedaure, dass sie in ihrer Verwandtschaft niemanden habe, der eine Pelzfarm betreibe, als militante Tierqualverfechterin geoutet. Jemand, der sich zu solchen Aussagen versteige, die ein hohes Maß an Fanatismus aufweisen und damit erwarten lassen, dass die betreffende Person rationalen Argumenten nicht mehr zugänglich sei, beschädige die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen nachhaltig. Wenn jemand derart emotionalisiert sei, sei auch zu befürchten, dass er in seinen Aussagen zu Übertreibungen neige. Dieser Umstand werde im Rahmen der Beweiswürdigung durch das Gericht zu berücksichtigen sein.
Zu diesen Ausführungen versuchte die Richterin mehrmals, Balluch zu unterbrechen und seine Aussage zu beenden. Er würde kein Kommentar abgeben, meinte die Richterin, sondern eine rechtliche Bewertung, und das stünde ihm nicht zu. Balluch sprach trotzdem weiter, allerdings viel zu rasch, um ein leichtes Nachvollziehen der Argumente zu ermöglichen.
Stellungnahme von Harald Balluch zur Funkzellenauswertung
Der Zeuge Bezirksinspektor Helmut Riepl berichtete von Rufdatenrückerfassungen sowie von Funkzellenauswertungen. Wirklich bemerkenswert sei aber laut Balluch der Umstand, dass Riepl äußerte, dass er überzeugt davon wäre, dass der Polizei schon Anfang 2008 Ermittlungsergebnisse vorgelegen wären, die zeigten, dass die Beklagten in den Tatzeiträumen jeweils nicht in Tatortnähe waren.
Dieser Umstand sei in mehrfacher Hinsicht äußerst bemerkenswert:
Erstens ginge es um die Verpflichtung zur Objektivität. Nach § 3 StPO müsse die Polizei mit der gleichen Sorgfalt belastende wie entlastende Sachverhalte ermitteln. Erhärte sich der Verdacht aus Riepls Aussage, dann dürfte zwar Entlastendes sorgfältig ermittelt worden sein, mit derselben Sorgfalt aber die Weitergabe der entlastenden Ermittlungsergebnisse unterdrückt worden sein. Es würde dann also eine klare Verletzung des § 3 StPO vorliegen.
Zweitens und aus Sicht von Balluch noch viel schwerwiegender wäre, dass der OGH in seiner verfassungs- und grundrechtskonformen Auslegung des § 278a StGB davon ausgegangen sei, dass ausschließlich die Mitgliedschaft in einer Organisation strafbar sei, deren Gemeinschaftsstruktur in ihrem Kern auf die Ausübung schwerer strafbarer Handlungen gerichtet sei. Und folgerichtig habe der OGH im gegenständlichen Fall ausgeführt, dass für die Tatbestandsmäßigkeit
des § 278a StGB die vorwiegende Nutzung der [Gemeinschafts]Strukturen
für kriminelle Zwecke
notwendig
sei.
Das bedeute aber nichts anderes, als dass bei den Aktivitäten der behaupteten Organisation die Begehung der schweren Straftaten, hier also der Sachbeschädigungen, im Zentrum stehen müssten. Das könne aber nur dann der Fall sein, wenn die Mitglieder auch tatsächlich die Gemeinschaftsstruktur zur Ausübung der Sachbeschädigungen genutzt hätten. Der OGH spreche davon, dass sich die Beschuldigten zu einer Verbindung zur Begehung von schweren Straftaten zusammengeschlossen hätten. Und folgerichtig zwingend gehe der OGH auch davon aus, dass ein dringender Verdacht vorliegen würde, dass die Beschuldigten selbst für die Sachbeschädigungen verantwortlich wären, er spreche demnach von den einzelnen AktivistInnen aufgrund von Beweismitteln zuordenbaren Angriffen
.
Polizeiberichte, die aber zeigten, dass die Beklagten die Sachbeschädigungen eben nicht durchgeführt haben können, stünden dieser grundrechts- und verfassungskonformen Auslegung des § 278a StGB durch den OGH diametral entgegen.
Balluch führte daher aus, dass er davon überzeugt sei, dass der OGH im Wissen um vorliegende Beweise, dass die Sachbeschädigungen nicht von den 10 beschuldigten und inhaftierten TierschützerInnen begangen worden seien, den Grundrechtsbeschwerden Recht gegeben hätte. In diesem Fall wäre es wohl in weiterer Folge nie zu dieser Anklage und dieser Verhandlung gekommen.
Balluch zeigte sich davon überzeugt, da Österreich doch ein funktionierender Rechtsstaat wäre, dass – sofern sich der von Riepl geäußerte Verdacht bestätigen würde – mit schweren Konsequenzen für die verantwortlichen Beamten zu rechnen wäre, die trotz gegenteiliger Ermittlungsergebnisse 10 Beschuldigte sehenden Auges einer Untersuchungshaft ausgesetzt hätten. Abgesehen davon würde dieses Verfahren wohl sofort eingestellt werden müssen.
Auch bei diesen Ausführungen bemühte sich die Richterin redlich, Balluch am Vorbringen seiner Aussagen zu hindern.
Stellungnahme von Balluch zur Buttersäureexpertise
Über die Zeugenaussage der DI Dr. Elisabeth Winkler zeigte sich Balluch dahingehend verwundert, dass diese sachverständige Zeugin aufgrund ihrer persönlichen Beobachtungen am Tatort vollkommen sicher davon ausgegangen sei, dass die Buttersäure in die Geschäftsräumlichkeiten nicht mit Einwegspritzen eingebracht worden sei, sondern mittels Spray in Aerosol-Lösung.
Das sei insofern bemerkenswert, als dass ein wesentliches Verdachtselement für die 3 ½ monatige U-Haft der 10 TierschutzaktivistInnen der Umstand gewesen sei, dass im Zuge der Hausdurchsuchungen bei einigen von ihnen Einwegspritzen gefunden worden wären. Es wäre wahrlich ein Skandal, wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass überhaupt keine Einwegspritzen verwendet worden seien, die Polizei aber voller Inbrunst das Vorhandensein von Einwegspritzen der Justiz als zentrales belastendes Indiz verkauft habe, das die lang andauernde U-Haft, wenn schon nicht ausschließlich bewirkt, so doch zumindest begünstigt habe. Im Übrigen habe sich das Argument der Verwendung von Einwegspritzen sogar bis in die Begründung des OGH zur Abweisung der Grundrechtsbeschwerden verirrt.
Abschließend wies Balluch noch darauf hin, dass die Gefährlichkeit von Buttersäure sich offenbar sehr in Grenzen halte, da Dr. Winkler nach eigenen Angaben ohne gesundheitliche Probleme jahrelang von früh bis spät mit größeren Mengen Buttersäure hantiert habe. Auch die Verunreinigung von Textilien mit Buttersäure sei offenbar kein ungewöhnliches Problem, da nach Angaben der sachverständigen Zeugin auch Schweiß Buttersäure enthalte, der selbstverständlich die Kleidung kontaminiere.
Antwort der Richterin
Die Richterin fühlte sich dann bemüßigt, auf die Aussage von Springer zu reagieren. Sie habe nur nüchtern und sachlich ihre Erfahrung mit einer Demonstrantin vor dem Landesgericht dargestellt. Sie habe festgestellt, dass laut getrommelt wurde, habe gebeten leiser zu sein und sei ignoriert worden. Zu dieser Geschichte hätten die Angeklagten applaudiert. Warum sie glaube, dass applaudiert worden sei, fragte sie dann Springer. Sie selbst habe nicht geklatscht, antwortete diese, sie klatsche nie vor Gericht und würde für die Richterin sowieo nie klatschen.
Einvernahme einer Augenzeugin von Schmierereien
Am 29. Jänner 2007 sei eine Hausmauer mit Farbe beschmiert worden. Die Zeugin gab an, sie habe zwei junge Menschen dabei beobachtet. Eine Person habe eine weiße Maske getragen, beide seien schwarz angezogen gewesen. Sie habe das aus dem 5. Stock heraus beobachtet. Die beiden seien wahrscheinlich zwei Männer gewesen, das müsse aber nicht sein, und wahrscheinlich zwischen 17 und 20 Jahre alt.
Wo sie gewohnt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Im Haus vis a vis, quer über einer Kreuzung, meinte die Zeugin. Wie weit entfernt, fragte der Staatsanwalt. Ca. 50 m, sagte die Zeugin, dazwischen sei eine Straße gewesen. Wie lange das ganze gedauert habe, fragte der Staatsanwalt. Etwa 10 Minuten, antwortete die Zeugin.
Dann sagte die Zeugin von sich heraus, dass sie etwas sagen wolle. Sie habe ein Foto des Hauptangeklagten DDr. Balluch gesehen und sie könne mit Sicherheit angeben, dass er das nicht gewesen sein kann. Die Person wäre definitiv viel jünger gewesen.
Anwalt Dr. Dohr fragte dann, ob es jemand der Angeklagten gewesen sein könne. Nein, sagte die Zeugin, Balluch und Kramer seien auf jeden Fall zu groß. Die Täter seien schlank und nicht sehr groß gewesen.
DDr. Balluch merkte an, dass niemand von den Angeklagten im Jänner 2007 auch nur annähernd zwischen 17 und 20 Jahre alt gewesen sei, sondern wesentlich älter.
Einvernahme der stellvertretenden Filialleiterin von Mantelkönig
Anschließend wurde die stellvertretende Filialleiterin des Geschäftes Mantelkönig einvernommen. Sie habe am 5. Februar 2007 ihr Geschäft aufgesperrt und es habe komisch
gerochen. Sie habe zunächst an eine verirrte Taube gedacht oder an Hundekot, sie habe aber nichts gefunden. Dann habe sie gelüftet. Da der Geruch nicht weggegangen sei, habe sie um 9:30 Uhr den Besitzer von Kleider Bauer, der auch für ihr Geschäft zuständig war, angerufen. Dieser sagte, sie solle die Polizei holen und sonst nichts unternehmen. Ein Neutralisierer sei dann gekommen, der herumgeschnüffelt hätte, wo der Geruch herkommen könne. Er habe schließlich den Geruch beseitigt. Das Geschäft sei nie zugesperrt werden, man habe bei offener Tür verkauft. Es habe viel Abverkaufsware gegeben, die dann nicht mehr gestunken hätte. Pelz habe es in Form von Kapuzen an Jacken gegeben. Sie habe insgesamt 8 ½ Jahre dort gearbeitet und sei Ende März 2007 in Pension gegangen.
Ob es Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie von TierschützerInnen konfrontiert worden sei, fragte die Richterin. Nein, antwortete die Zeugin wieder. Ob sie in den Medien wahrgenommen habe, dass es eine Kampagne gegen Mantelkönig gegeben habe, fragte die Richterin. Wiederum sagte die Zeugin nein. Kenne sie die Angeklagten, fragte die Richterin weiter. Nein, sagte die Zeugin einmal mehr.
Dann schaute die Richterin seltsam und fragte, ob es der Zeugin unangenehm sei, die Angeklagten anzuschauen. Die BeobachterInnen des Prozesses rätselten später, ob die Richterin damit gemeint habe, dass sie sich von der angeblichen kriminellen Organisation der Angeklagten bedroht fühle. Aber dieser Gedanke wurde dann doch als viel zu lächerlich verworfen. Die Zeugin antwortete jedenfalls nein.
Fragen des Staatsanwalts Ich finde Pelz widerlich
Ob sie Monika Springer kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie mit den DemonstrantInnen einmal gesprochen habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte die Zeugin. Dann erklärte der Staatsanwalt, dass Springer behauptet habe, mit ihr gesprochen zu haben. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagte die Zeugin. Der Staatsanwalt legte dann ein Email von Springer vor, in dem diese von einem Gespräch bei einer Demonstration mit der Zeugin berichtete. Ob sie das gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin. Hier stehe, sie fände Pelz widerlich und meine, man solle Pelzgeschäften die Scheiben einschlagen, zitierte der Staatsanwalt. Ich finde Pelz widerlich
, sagte die Zeugin mit Bestimmtheit, aber natürlich sei sie dagegen, Scheiben eines Geschäftes einzuschlagen.
Fragen der Verteidigung
Wie mit dem Gestank der Buttersäure umgegangen worden sei, wollte Dr. Lehner wissen. Es habe einen Neutralisierer gegeben. Die Firma sei mit einer Maschine gekommen, die einige Tage gelaufen sei und dann sei der Gestank weg gewesen. Ob sich KundInnen darüber geäußert hätten, fragte Dr. Lehner. Es habe Damen gegeben, die gesagt hätten, dass es komisch rieche, meinte die Zeugin. Und ob die Kleidung gerochen habe, wollte Dr. Lehner wissen. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin.
Wie groß denn das Geschäft gewesen sei, fragte die Richterin. Eher kleiner, meinte die Zeugin, jedenfalls gab es nur ein Parterre. Ob die Ware gereinigt werden musste, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob die Ware, die ja bereits im Abverkauf war, noch einmal reduziert werden musste, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.
Mag. Bischof fragte, warum die Filiale geschlossen worden sei. Das Geschäft sei nicht gut gelaufen, meinte die Zeugin. Was der Besitzer gefragt habe, bei ihrem Telefonat, fragte Mag. Bischof weiter. Er habe wissen wollen, ob sie gereinigt habe, sagte die Zeugin. Sie habe ja gesagt, obwohl das nicht wahr gewesen sei.
Die Richterin sagte dann plötzlich: Pelz finden Sie widerlich?
. Dann fragte sie die Zeugin, ob diese beim Tratsch vielleicht Informationen weitergegeben haben könne, und bezog sich dabei offenbar auf das Email von Springer. Das wisse sie nicht mehr, antwortete die Zeugin.
Dr. Stuefer fragte dann, ob die Zeugin von Tierschutzdemonstrationen gehört habe. Ja, sagte die Zeugin, sie habe die Demonstrationen früher noch vor P&C und später dann vor Kleider Bauer jeweils in der Mariahilferstraße in Wien gesehen. Ob das im Rahmen ihrer Arbeit geschehen sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Nein, sagte die Zeugin, in der Freizeit. Habe sie die Demonstrationen besucht, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin, sie habe auch Flugblätter mitgenommen. In welchem Jahr das gewesen sei, fragte die Richterin. Auf der Mariahilferstraße in Wien seien ja immer Demonstrationen gewesen, meinte die Zeugin dazu.
Wie die Demonstrationen bei P&C gewesen seien, fragte die Richterin. Sie seien laut gewesen, meinte die Zeugin. Aber sie hätten nicht direkt vor dem Eingang sondern etwas daneben statt gefunden und KundInnen seien nicht belästigt worden. Ob sie vorbeigegangen oder kurz stehen geblieben sei, fragte die Richterin. Sie sei kurz stehen geblieben, meinte die Zeugin.
Fragen von DDr. Balluch Die Demonstrationen waren friedlich
Wann das Geschäft endgültig geschlossen worden sei, wollte DDr. Balluch wissen. Ende Juni 2007, war die Antwort. Also einige Monate nach dem Sachschaden, es gebe daher keinen Zusammenhang, stellte DDr. Balluch fest. Man habe unabhängig von dem Sachschaden bereits beschlossen gehabt, das Geschäft zu schließen, bekräftigte die Zeugin.
Wie lange es im Geschäft gerochen habe, wollte DDr. Balluch wissen. Das könne sie nicht sagen, meinte die Zeugin, jedenfalls so lange, wie der Geruchsneutralisierer aktiv gewesen sei. Ob es sich da um Tage, Wochen oder Monate gehandelt habe, fragte DDr. Balluch. Um Tage, gab die Zeugin an.
DDr. Balluch legte dann den Polizeibericht vor, in dem zu lesen war, dass es fünf Säurenester gegeben habe und der gesamte Schaden mit € 9000 angegeben wurde. Ob ein Teppich entfernt habe werden müssen, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte die Zeugin, aber die Korkmatte beim Eingang sei ausgetauscht worden.
DDr. Balluch fragte dann, ob die Demonstrationen eher friedlich oder aggressiv gewesen seien. Friedlich, sagte die Zeugin mit Bestimmtheit. Und ob sich Passantinnen gestört gefühlt hätten, insbesondere sie als Passantin, wollte DDr. Balluch noch wissen. Nein, sagte die Zeugin, sie habe sich nicht gestört gefühlt und habe das auch nicht von anderen PassantInnen beobachtet.
Pause 10:36 Uhr – 10:46 Uhr.
Einvernahme der Filialleiterin Kleider Bauer in der Thaliastraße in Wien
Anschließend wurde die stellvertretende Leiterin der Kleider Bauer Filiale am Hofferplatz Ecke Thaliastraße in Wien einvernommen. Es habe zwei Mal Löcher in der Auslagenscheibe gegeben, meinte die Zeugin. Sie habe dabei aber nie Flugblätter oder geschmierte Parolen gefunden. Insgesamt habe es zwei bis drei Demonstrationen vor ihrer Filiale gegeben. Die DemonstrantInnen seien bei der Türe gestanden und einer habe eine Türe zugehalten.
Wie viele Türen es gegeben habe, fragte die Richterin. Vier Türen, sagte die Zeugin, man hätte also an der Demonstration vorbei in das Geschäft gehen können. Ob die KundInnen vom Betreten des Geschäftes abgehalten worden wären, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Ob die Demonstrationen ruhig oder laut gewesen seien, fragte die Richterin. Laut, meinte die Zeugin, aber sie wisse nicht mehr, welche Sprüche gerufen worden seien. Ob es Kontakt zu TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Ob die DemonstrantInnen die KundInnen angesprochen hätten, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin. Ob es Pelze in ihrer Filiale gegeben habe, fragte die Richterin. Auch das wisse sie nicht, meinte die Zeugin als stellvertretende Filialleiterin. Das Gericht will von Ihnen wissen, ob sie Pelz verkauft haben
, fragte die Richterin scharf. Sie könne dazu leider trotzdem nichts sagen, meinte die Zeugin. Und ob sie zur Schadenshöhe etwas sagen könne, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Sei das Geschäft während dem Scheibentausch geschlossen worden, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Fragen der Verteidigung
Ob es Anweisungen zum Umgang mit den DemonstrantInnen vor der Tür gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin, die Polizei sei eh immer gleich da gewesen.
DI Völkl wollte wissen, ob die Zeugin die Angeklagten kenne und ob sie meine, dass die bei der Demonstration dabei gewesen seien. Nein, sagte die Zeugin, die Angeklagten seien nicht dabei gewesen.
Wiederum sagte die Richterin, dass sie empfinde, dass es der Zeugin unangenehm sei, die Angeklagten anzusehen. Es geht schon
, meinte die Zeugin dazu. Dann fragte die Richterin wiederholt nach, ob die Zeugin vielleicht Angst vor den Angeklagten habe, aber diese schien gar nicht auf diese Idee zu kommen, sondern eher generell wegen dem Gerichtsauftritt nervös zu sein.
Ob es ein Gespräch zwischen ihr und den Besitzern von Kleider Bauer gegeben habe, fragte DI Völkl, das von ihrer Aussage beim Prozess gehandelt habe. Nein, sagte die Zeugin.
Dann ergriff DDr. Balluch das Wort und äußerte Bedenken, dass die Richterin die Zeugin dazu zu bringen versuche zu sagen, sie würde sich vor den Angeklagten fürchten. Offenbar wolle sie damit suggerieren, es gebe eine kriminelle Organisation, die auf die ZeugInnen Druck ausübe.
Einvernahme des Filialleiters Kleider Bauer Mariahilferstraße
Der Filialleiter der Hauptfiliale von Kleider Bauer in der Wiener Mariahilferstraße wurde dann einvernommen. Es habe im März 2007 ein Loch in einer Auslagenscheibe gegeben. Das Geschäft sei aber offen geblieben, man habe lediglich die Scheibe ausgetauscht.
Ob er mit dem Tierschutz Gespräche geführt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Habe es Demonstrationen gegeben, fragte die Richterin. Ja, meinte der Zeuge. Der VGT habe ein Zelt vor der Filiale aufgebaut und mittels Fernseher Filme über Pelzfarmen gezeigt, zusätzlich sei mit Megaphon gesprochen worden und die DemonstrantInnen hätten gesungen. Diese Demonstrationen hätten Freitag um 14 Uhr begonnen und seien Samstag den ganzen Tag durchgeführt worden. So sei das ab Dezember 2006 bis heute gelaufen.
Welche Parolen gerufen worden seien, wollte die Richterin wissen. Kleider Bauer Tiermörder
zum Beispiel, meinte der Zeuge. Seien die KundInnen angesprochen worden, fragte die Richterin. Ja, KundInnen hätten sich bei ihm über die Belästigung durch die DemonstrantInnen beschwert. Sie seien aufgefordert worden, nicht bei Kleider Bauer einzukaufen, weil sie sonst TiermörderInnen unterstützen würden.
Wie viele Leute demonstriert hätten, fragte die Richterin. Etwa 10 Personen im Durchschnitt, sagte der Zeuge. Ob es Demonstrationszüge gegeben habe, fragte die Richterin. Schon, meinte der Zeuge, mit wesentlich mehr TeilnehmerInnen. Ob diese Demonstrationszüge vor der Filiale stehen geblieben seien, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, es habe Parolen gegeben und manche der AktivistInnen seien als Tiere verkleidet gewesen.
Ob jemand der DemonstrantInnen mit ihm gesprochen habe, fragte die Richterin. Niemand sei dafür zu ihm ins Geschäft gekommen, meinte der Zeuge, die DemonstrantInnen seien immer vor der Türe geblieben.
An wen der Angeklagten er sich erinnern könne, fragte die Richterin. An DDr. Balluch von einem Demonstrationsmarsch, meinte der Zeuge. Was er da getan habe, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht mehr sagen, meinte der Zeuge, er kenne DDr. Balluch nur vom Gesicht her. Mag. Hnat, Springer und Richter seien auch bei den kleinen Kundgebungen vor der Filiale dabei gewesen.
Ob es Umsatzeinbußen durch die Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe KundInnen gegeben, die freitags und samstags nicht mehr gekommen seien, aber dafür montags stattdessen einkaufen waren, meinte der Zeuge.
Frage des Staatsanwalts
Das Loch in der Scheibe sei durch ein Projektil entstanden, das der Zeuge gefunden habe, sagte der Staatsanwalt. Er habe eine Luftdruckgewehrkugel gefunden, meinte der Zeuge.
Fragen von Mag. Bischof
Seit wann er bei Kleider Bauer arbeite, wollte Anwalt Mag. Bischof wissen. Seit 9 Jahren, gab der Zeuge an. Ob es Anweisungen zum Verhalten bei Demonstrationen gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge, nur, was im Falle eines Buttersäureanschlags zu tun sei. Ob die Eingänge bei den Demonstrationen frei geblieben seien, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge klar.
Ob er denn die Frage verstanden habe, fragte die Richterin nach. Es sei darum gegangen, ob die DemonstrantInnen die Eingänge verstellt hätten oder nicht. Kaum gebe es eine entlastende Aussage, sagte DDr. Balluch dazwischen, greife die Richterin ein, um mit Suggestivfragen die Aussage umzudrehen. Bei Demonstrationszügen seien die Ausgänge verstellt worden, sagte der Zeuge. Und wie das bei den Demonstrationen heute sei, fragte die Richterin. Er sei seit 1. April 2010 nicht mehr dort angestellt, meinte der Zeuge.
Was er bei Kundenbeschwerden gemacht habe, wollte Mag. Bischof wissen. Er habe sie an die Polizei verwiesen, antwortete der Zeuge. Da die Richterin sofort wieder unterbrach und eigene Fragen stellen wollte, beantragte Mag. Bischof, seine Fragen weiterführen zu dürfen. Ob PolizistInnen zu den Demonstrationen abgestellt gewesen seien, wollte er wissen. Ja, sagte der Zeuge. Ob Kleider Bauer selbst Anzeigen gegen DemonstrantInnen gemacht habe und wie oft, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er jedenfalls habe keine Anzeigen gemacht, aber die Polizei verständigt. Warum er das getan habe, fragte Mag. Bischof. Die KundInnen hätten sich beschwert, meinte der Zeuge. Über den Lärm, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte der Zeuge, und sie seien mit Flugzetteln belästigt worden. Es habe auch einen Vorfall gegeben, bei dem sich AktivistInnen an die Tür gekettet hatten. Zwei Türen seien dadurch gesperrt gewesen. Ob man da noch rein oder raus habe können, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Und was die Reaktion der KundInnen gewesen sei, fragte die Richterin. Es habe eine große Aufregung gegeben, sagte der Zeuge. Wie lange das ganze gedauert habe, fragte die Richterin. Einige Stunden sicher, meinte der Zeuge. Wie er persönlich die Demonstrationen empfunden habe, fragte die Richterin. Das sei kein tolles Erlebnis gewesen, meinte der Zeuge, wenn man neu eine Filiale bekomme und dort ginge es dauernd so zu.
Fragen anderer AnwältInnen
Was seine Vorbereitung bzgl. Buttersäureanschlägen gewesen sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Es habe ein Notfallpaket mit Katzenstreu gegeben, offenbar um den Geruch zu binden. Da die KundInnen statt Freitag und Samstag eben Montag gekommen seien, könne eine Umsatzeinbuße nicht feststellbar sein, fragte Anwalt Dr. Dohr. Richtig
, sagte der Zeuge.
Die Richterin legte dann das Schreiben von PETA-Deutschland vom März 2007 vor, in dem um ein Konsensgespräch gebeten wurde. Bei einer Einigung, so stellte PETA in Aussicht, würden alle Aktionen aufhören.
Fragen von Mag. Hnat
Wie breit der Gehsteig vor der Filiale sei, fragte Mag. Hnat. Das sei irrelevant, wollte die Richterin wieder einmal eine Frage verhindern. Es ginge um die Frage, ob diese Kundgebung mit Pelz den PassantInnen- und KundInnen-Strom vor der Filiale behindert habe können. Der Gehsteig sei nämlich mehr als 10 m breit. Mag. Hnat beantragte dann vier ZeugInnen, die AnrainerInnen am Demonstrationsort in der Mariahilferstraße seien und bestätigen könnten, dass diese Demonstrationen keine Störung über Gebühr gewesen sei.
Fragen von DI Völkl
Ob er mit anderen Kleider Bauer MitarbeiterInnen über seine Zeugenaussage gesprochen habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte der Zeuge daraufhin. Er habe seine Zeugenaussage besprochen, fragte die Richterin vorwurfsvoll. Nein, sagte der Zeuge jetzt.
Fragen von Richter
Wie viele Demonstrationsmärsche es denn pro Jahr gegeben habe, fragte Richter. Mindestens einen pro Jahr, antwortete der Zeuge. Das sei interessant, meinte Richter, weil der Fürnkranz-Geschäftsführer von zwei pro Monat gesprochen habe. Ob die KundInnen während der wöchentlichen kleinen Kundgebungen in das Geschäft und heraus haben gehen können, fragte Richter. Ja, sagte der Zeuge. Da fuhr die Richterin den Zeugen an, er solle mit seiner Antwort warten, bis sie die Frage als relevant frei gegeben habe. Wie weit denn das Zelt vom Eingang des Geschäfts entfernt gewesen sei, fragte die Richterin. Das Zelt sei so gestanden, dass man habe vorbei gehen können, meinte der Zeuge.
Wie viele Auslagenscheiben seine Filiale habe, fragte die Richterin. Zwei links und zwei rechts vom Eingang, sowie ein paar um die Ecke, antwortete der Zeuge. Ob er wegen Pelz angesprochen worden sei, fragte die Richterin. Ja, antwortete der Zeuge. Seien das TierschützerInnen oder KundInnen gewesen, fragte die Richterin weiter. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge, da sei kein Unterschied zu sehen gewesen.
Fragen von Springer
Ob die von ihm angegebene Ankettaktion während einer angemeldeten Demonstration stattgefunden habe, fragte Springer. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob von den Angeketteten die Daten genommen worden seien, fragte Springer. Die Polizei habe die Daten genommen, meinte der Zeuge, er kenne sie nicht. Ob das Zelt vor der Tür oder der Auslage gestanden sei, fragte Springer. Das wisse er nicht mehr, antwortete der Zeuge. Und wie das an seinem letzten Arbeitstag gewesen sei, fragte Springer. Vor der Auslage, sagte er dazu. Ob es auch einen Punschstand vor Kleider Bauer gegeben habe, fragte Springer. Früher schon, meinte der Zeuge, aber sie wisse sicher genau, warum dieser Punschstand seit einigen Jahren nicht mehr da sei.
Seien die Demonstrationen am Freitag und Samstag so abgelaufen, dass es kurz Musik und Parolen gegeben habe, oder seien diese Demonstrationen insgesamt lauter gewesen, fragte die Richterin. Insgesamt lauter, meinte der Zeuge. Habe er das als unangenehm empfunden, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Warum, fragte die Richterin nach. Man habe die eigene Musik in der Filiale nicht mehr hören können, sagte der Zeuge.
Ob ihm bekannt sei, dass praktisch von Anfang an Megaphon und Musik bei den Demonstrationen nicht mehr erlaubt waren, fragte Springer. Davon wisse sie nichts, sagte die Richterin. Er wisse davon auch nichts, sagte der Zeuge. Ob er beobachtet habe, dass in den Jahren 2008, 2009 oder 2010 ein Megaphon verwendet worden sei, fragte Springer. Er könne sich in dieser Zeit an kein Megaphon erinnern, meinte der Zeuge.
Ob er die roten Karten des VGT gekannt habe. Ja, sagte der Zeuge, sie seien auch als Protestkarten bei der Filialleitung abgegeben worden, aber wie viele, könne er nicht mehr sagen. Was er mit Beschwerden von KundInnen gemacht habe, fragte Springer. Er habe sie an die Zentrale weiter geleitet, sagte der Zeuge.
Ob er die KundInnen, die sich beschwert haben, wegen illegaler Aktivitäten der DemonstrantInnen an die Polizei verwiesen habe, oder nur, weil sie sich gestört gefühlt hätten. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er den Eindruck gehabt habe, dass Illegales auf den Kundgebungen passieren würde, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er die Polizei selbst wegen Illegalem gerufen habe, fragte Springer. Er habe die Polizei schon gerufen, aber nicht wegen Illegalem. Springer legte dann einen Bericht der Unterredung zwischen der Geschäftsführung von Kleider Bauer und der Polizei vom November 2006 vor. Darin verlangte die Polizei, Kleider Bauer solle alle Beschwerden an die Polizei weiterleiten. Davon wisse er nichts, sagte der Zeuge. Ob er die DemonstrantInnen fotografiert habe, fragte Springer zuletzt. Das sei auf Anweisung der Geschäftsführung passiert, meinte der Zeuge.
Einvernahme der Filialleiterin von Helly Moden
Um 11:55 Uhr begann die Einvernahme der Filialleiterin von Helly Moden. Am 29. Juni 2007 sei sie zu ihrem Geschäft gekommen und habe nicht aufsperren können. Das Schloss sei kaputt gewesen und es habe gestunken. Helly Moden würde zur Otto Graf Kleiderkette gehören. Bis zum 3. Juli 2007 habe man – mit einem Wochenende dazwischen – das Geschäft geschlossen gehalten. Es seien Geräte aufgestellt worden, um den Geruch zu neutralisieren. Dann habe man die Räume gereinigt. Am Freitag sei der Sachschaden entstanden, am Mittwoch darauf war wieder offen und nichts mehr zu merken.
Ob ihr Geschäft Pelze verkauft habe, fragte die Richterin. Es habe wenige Jacken mit Pelzkrägen gegeben, meinte die Zeugin. Ob die Ware gestunken habe, fragte die Richterin. Ja, das ganze Geschäft habe gestunken, sagte die Zeugin. Es seien ihr die Augen geronnen. Die gesamte Ware sei abtransportiert worden, meinte die Zeugin. Das Geschäft habe nur ein Parterre. Ob sie auch einen Brechreiz verspürt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Ob es Demonstrationen gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte die Zeugin. Und Kontakt zu TierschützerInnen, fragte die Richterin weiter. Nein, wiederholte die Zeugin. Habe es mehrere Vorfälle gegeben, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, nur diesen einen.
Frage des Staatsanwalts
Ob ihr die Angeklagten bekannt seien, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin.
Fragen der Verteidigung
Wie lange das Gerät zur Neutralisierung des Geruchs aktiviert gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Bis Montag, sagte die Zeugin. Womit sie dann geputzt habe, fragte Dr. Lehner. Sie hätte nass geputzt, sagte die Zeugin, man habe alles aufgewischt, es habe sich um einen Steinboden gehandelt. Wohin die Ware weggebracht worden sei, wollte Dr. Lehner wissen. Das könne sie nicht sagen, sagte die Zeugin, was mit der Ware passiert sei wisse sie auch nicht.
Mag. Bischof fragte dann, ob es Anweisungen für die Reinigung gegeben habe. Sie habe das selbst probiert, meinte die Zeugin. Sie hätte nass gereinigt und abgewartet, und da das funktioniert habe, hätten sie das fortgesetzt. Ob dann neue Ware oder dieselbe gebracht worden sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Ob das Sortiment gleich geblieben sei, fragte Mag. Bischof. Das sei gleich geblieben, meinte die Zeugin.
Fragen der Angeklagten
DDr. Balluch legte dann eine Schadensaufstellung zum genannten Vorfall vor. Darin sei keine Ware als beschädigt angeführt. Die Richterin meinte, das sei keine Frage, und gab das Fragerecht dem nächsten Angeklagten.
DI Völkl wollte wissen, ob es ein Notfallpaket für Buttersäure gegeben habe. Nach dem Vorfall schon, meinte die Zeugin, vorher nicht. Jetzt gebe es wieder keines mehr.
Ob das Sortiment von Helly Moden und Kleider Bauer in etwa gleich sei, wollte Springer wissen. Das könne sie nicht sagen, antwortete die Zeugin.
Wie die Buttersäure in das Geschäft gekommen sei, fragte Balluch. Ob sie dazu überhaupt konkrete Informationen habe, fragte die Richterin. Die Buttersäure sei durch das Schlüsselloch eingebracht worden, meinte die Richterin. Das habe sie selbst wahrgenommen und es habe die Polizei gesagt. Ob die Fußmatte ausgetauscht worden sei, fragte Balluch. Ja, sagte die Zeugin.
Was der Umsatz pro Tag gewesen sei, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Pause 12:24 Uhr – 12:33 Uhr.
Einvernahme der Filialleiterin von Hämmerle
Als nächste wurde die Filialleiterin von Hämmerle in der Mariahilferstraße in Wien vernommen. Am 7. Dezember 2007 sei eine der Auslagenscheiben verätzt worden. Es habe Demonstrationen vor dem Geschäft gegeben, später irgendwann sei ein Kreis auf der Scheibe erschienen. Einmal hätten auch Unbekannte zwei Blumentöpfe zerstört, die vor dem Geschäft gestanden seien.
Ob sie Kontakt zu TierschützerInnen gehabt habe, fragte die Richterin. Sie sei bei einer Demonstration vor der Tür gefragt worden, ob sie sich im Geschäft wohl fühle, sagte die Zeugin. Sie sei aber nie angepöbelt worden. Wann es Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Freitag und Samstag, teilweise auch abends bei Modeschauen, meinte die Zeugin. Seit wann es Demonstrationen gegeben habe und seit wann sie dort Filialleiterin sei, wollte die Richterin wissen. Den Demonstrationsbeginn könne sie nicht nennen, meinte die Zeugin, aber sie sei drei Jahre lang stellvertretende Filialleiterin gewesen.
Wie die Demonstrationen abgelaufen seien, fragte die Richterin. Man habe mit dem Megaphon gesprochen, sagte die Zeugin. Die DemonstrantInnen seien bei jedem Wetter anwesend gewesen. Anfangs hätte sie die Türen des Geschäftes offen gelassen, aber wegen des Lärms seien dann die Türen geschlossen worden. Ob die DemonstrantInnen die KundInnen angesprochen hätten, fragte die Richterin. Teilweise schon, meinte die Zeugin. Die AktivistInnen hätten Zettel verteilt. Die KundInnen seien nicht angepöbelt worden, die DemonstrantInnen hätten allerdings mit den KundInnen sprechen wollen. Ob die KundInnen aufgefordert worden seien, nicht in das Geschäft zu gehen, fragte die Richterin. Das habe sie nicht gesehen, antwortete die Zeugin.
Habe es eine Umsatzänderung durch die Kundgebungen gegeben, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin.
Ob die Auslagenscheibe ausgetauscht worden sei, wollte die Richterin wissen. Nein, man habe sie nur abgeschliffen, war die Antwort. Das Geschäft sei dabei nie geschlossen gewesen.
Frage des Staatsanwalts
Der Staatsanwalt stellte wieder seine obligatorische Frage, ob die Zeugin die Angeklagten kenne. Nein, sagte sie, außer den Sechstangeklagten, er habe oft durch das Megaphon gesprochen.
Fragen der Angeklagten
Ob sie einen Zusammenhang zwischen der verätzten Scheibe und Tierschutz gesehen habe, fragte DI Völkl. Es habe einen gewissen zeitlichen Zusammenhang gewesen, meinte die Zeugin. Der Beginn der Kundgebungen sei etwa ein Jahr früher gewesen.
Ob sie auch einen Zusammenhang zwischen den zerstörten Blumentöpfen und Tierschutz gesehen habe, fragte DI Völkl. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.
Wer ihr Chef gewesen sei, fragte Springer. Werner oder Peter Graf, gab die Zeugin an. Ob es gleiche Produkte bei Kleider Bauer und Hämmerle gegeben habe, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Habe Hämmerle auch Pelzprodukte verkauft, fragte die Richterin. Bei Hämmerle habe es Ganzpelzmäntel gegeben, bei Kleider Bauer lediglich Verbrämungen, wusste die Zeugin.
Wie viele Sachschäden es gegeben habe, fragte Balluch. Nur die beiden genannten, meinte die Zeugin, die verätzte Scheibe und zerschlagene Blumentöpfe.
Mittagspause von 12:49 Uhr – 13:55 Uhr.
In der Mittagspause verließen alle PolizeischülerInnen den Gerichtssaal und kamen nicht mehr wieder.
Nach der Mittagspause erklärte die Richterin, dass der Vergleich zwischen Kleider Bauer und der Versicherung noch bei der Staatsanwaltschaft Wien wäre. Dann las sie die Klage von Kleider Bauer gegen den VGT am Handelsgericht in Wien vor.
Einvernahme der Putzkraft von Hämmerle
Um 14:14 Uhr wurde mit der Einvernahme einer Putzkraft bei Hämmerle in der Mariahilferstraße in Wien begonnen. Es habe gestunken, führte die Zeugin aus und die Scheibe sei nicht zu reinigen gewesen.
Dass es gestunken habe, verwunderte die Richterin und sie erklärte, dass das Gericht nicht davon ausgehe, dass Buttersäure im Spiel gewesen sei.
DDr. Balluch fragte dann, um was für einen Gestank es sich gehandelt haben könne. Es habe lange nach Erbrochenem gestunken, meinte die Zeugin. Warum sie das nicht bei der Polizei gemeldet habe, fragte Anwältin Dr. Lehner, und berief sich auf den Polizeibericht, in dem kein Wort von einem Gestank vermerkt sei. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin. Ob jemand außer ihr den Gestank gerochen habe, fragte DDr. Balluch. Herr Balluch! Das Gericht geht nicht davon aus, dass Buttersäure gesprüht worden ist!
, rief die Richterin.
Ob es Hinweise auf TierschützerInnen gegeben habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, nein, antwortete die Zeugin.
Ob sie den Gestank von Verwesung kenne, fragte Faulmann. Was diese Frage zu bedeuten habe, fragte die Richterin. Vielleicht habe der Pelz nach verwesenden Pelztieren gestunken, führte Faulmann aus. Diese Äußerung entlockte selbst der Richterin ein Schmunzeln.
Der Staatsanwalt beantragte dann die Verlesung der chemischen Untersuchung der Flüssigkeit, mit der die Auslagenscheibe verätzt worden sei. Die Richterin begann einen Artikel aus der deutschen Zeitung Tierbefreier
über die Kampagne gegen P&C vorzulesen.
Pause 14:56 Uhr – 15:04 Uhr.
Da die restlichen ZeugInnen im Stau steckten, las die Richterin ein Interview mit einer Sprecherin der OGPI aus Deutschland im deutschen Magazin Tierbefreier
vor. Dann erklärte die Richterin, dass bei der Telefonüberwachung aufgefallen sei, dass der Autor des ersten Artikels im Tierbefreier denselben Nachnamen gehabt habe, wie der, den sich der Sechstangeklagte bei einem Anruf beim Bayrischen Rundfunk gegeben hatte. Die Richterin legte das entsprechende Überwachungsprotokoll vor.
Stellungnahmen von DDr. Balluch
Da die ZeugInnen weiterhin nicht anwesend waren, ließ die Richterin die Angeklagten ihre Stellungnahmen zu den heutigen Zeugenaussagen abgeben. Zunächst sprach DDr. Balluch. Er erinnerte daran, dass die Zeugin, die die Beschmierung einer Hauswand beobachtet hatte, deutlich angegeben habe, dass er selbst, aber auch niemand der Angeklagten, einer der beiden Täter sein könne.
Zur Filialleiterin von Mantelkönig erklärte DDr. Balluch, dass zwei Aspekte sehr auffällig wären. Erstens sei der Schaden des Buttersäureanschlags auf Mantelkönig nur € 9000 gewesen, man habe das Geschäft nie geschlossen und die Ware nicht wegtransportiert, obwohl es sich um 5 Säurenester gehandelt habe. Lediglich die Fußmatte sei auszutauschen gewesen.
Weiter habe aber diese Filialleiterin auch deutlich gesagt, dass die Kundgebungen sehr friedlich gewesen seien und die PassantInnen nicht gestört haben. Das sei besonders bemerkenswert, weil es sich ja bei einer Filialleiterin eines Geschäfts einer Kleiderkette, gegen die diese Demonstrationen gerichtet waren, um eine politische Gegnerin handle. Wenn selbst eine politische Gegnerin die Kundgebungen als friedlich und nicht störend empfinde, dann spreche das Bände.
Seltsam sei auch wieder einmal, führte DDr. Balluch noch zu dieser Zeugin aus, dass der Staatsanwalt sie habe fragen dürfen, ob sie Pelz widerlich finde. Wenn die Angeklagten die anderen FilialleiterInnen das fragen wollten, habe die Richterin diese Frage immer unterbunden. Kaum stelle sie der Staatsanwalt, und kaum werde die Antwort als negativ für die Angeklagten empfunden, dann sei diese Frage plötzlich wie selbstverständlich erlaubt.
Zu den anderen ZeugInnen stellte DDr. Balluch lediglich fest, dass sie ihn nicht von Demonstrationen gekannt hätten, obwohl er seit Beginn dieses Verfahrens zum Prominenten avanciert sei. Das sei dem Herrn Staatsanwalt zu verdanken. Dieser stand an dieser Stelle auf und verbeugte sich theatralisch. Dieser Prominentenstatus bringe es mit sich, dass auch alle ZeugInnen sein, DDr. Balluchs, Gesicht kennen würden. Trotzdem hätten die ZeugInnen nichts davon berichtet, dass DDr. Balluch bei den Demonstrationen dabei gewesen sei. Lediglich der Filialleiter von Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien habe ihn von Demonstrationsmärschen gekannt. Das belege einmal mehr, dass er nicht Teil der Kampagne gegen Kleider Bauer gewesen sei.
Stellungnahme von Mag. Hnat
Der Gehsteig vor der Filiale von Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien sei gut 0 m breit. Zusätzlich gebe es klare Vorgaben von der Polizei, was erlaubt sei und was nicht und wo das Zelt zu stehen habe. Alle diese Vorgaben würden penibel eingehalten, sonst gäbe es Probleme mit der Polizei. Da die Richterin sich beschwert habe, dass die Angeklagten immer wieder lachen würden, wolle er dazu auch Stellung nehmen. Sowohl die Angeklagten als auch die BeobachterInnen im Gerichtssaal, wüssten nicht, was diese ZeugInnen mit ihnen zu tun hätten. Deshalb lachten sie, weil diese Befragungen einfach absurd wären.
Stellungnahme von Moser
Chris Moser meinte nur trocken, dass alle heute befragten ZeugInnen absolut nichts mit ihm zu tun hätten.
Stellungnahme DI Völkl
DI Völkl stellte fest, dass niemand habe angeben können, was mit den Waren geschehen sei, die weggeführt worden seien. Das sei tatsächlich komisch, wenn man bedenke, dass die ZeugInnen ja die FilialleiterInnen der betroffenen Filialen gewesen seien.
Zusätzlich merkte DI Völkl kritisch an, dass er es sehr bedenklich finde, dass eine Telefonüberwachung eines Gesprächs mit dem Bayrischen Rundfunk hier öffentlich gemacht wurde, da es sich um das Redaktions- und Pressegeheimnis dabei handle.
Stellungnahme von Richter
Die Richterin habe immer wieder angeführt, dass sie den Eindruck habe, dass die ZeugInnen sich fürchten würden. Er wolle betonen, dass sich die ZeugInnen nicht vor den Angeklagten sondern vor dem Gericht gefürchtet hätten. Sie hätten es verständlicherweise als unangenehm empfunden, hier eine Aussage zu machen. Zusätzlich sei zu erkennen gewesen, dass jene Personen, die noch immer bei Kleider Bauer angestellt seien, viel mehr Angst gehabt hätten, als jene, die bereits einen anderen Job hätten oder in Pension seien.
Zur Belustigung der Angeklagten meinte Richter, dass sich diese nicht über die Sachschäden belustigen würden. Aber er empfinde die Vorwürfe, die in diesem Verfahren behandelt würden, als skurril und absurd. Lachen entspanne und die Bedrohung mit Gefängnis und privatem Konkurs durch dieses Verfahren sei sehr real. Lachen sei daher nötig, um nicht völlig depressiv zu werden. Er habe eine Familie und er könne dieser nicht zumuten, zu Hause dauernd depressiv zu sein. Er lache daher, um die Depression abzulegen, und das sei notwendig.
Stellungnahme von Springer
Für die Demonstrationen vor Kleider Bauer in der Mariahilferstraße in Wien gebe es seit langem ein Megaphonverbot, erklärte Springer. Es seien auch keine Instrumente erlaubt und man habe von Anfang an nicht direkt vor dem Geschäft stehen dürfen. Die Demonstrationen würden vor dem Nachbargeschäft, Gibian, stattfinden. Sie werde die entsprechenden polizeilichen Vorgaben als Dokumente nachreichen.
Alles andere, das heute angesprochen worden sei, habe keinen Bezug zu ihr. Sie habe vor den anderen Filialen keine Demonstrationen veranstaltet oder an diesen teilgenommen.
Laut chemischer Analyse im Akt enthalte Flusssäure, die zur Verätzung verwendet worden sei, Lactose, also Milchzucker. Das sei nicht vegan, daher kämen vegane Personen als TäterInnen nicht in Frage.
Die Kundgebungen gegen Kleider Bauer würden Freitag und Samstag stattfinden, weil an diesen Tagen die meisten Menschen Zeit hätten. Dadurch könnten viel mehr Menschen die Kundgebungen besuchen, als wenn sie unter der Woche wären.
Bei den wöchentlichen Kundgebungen seien bis zu neun PolizistInnen anwesend. Das würde belegen, dass es keine Illegalen Handlungen bei den Demonstrationen gegeben habe.
Bei der Unterredung der Besitzer von Kleider Bauer mit der Polizei im November 2006 sei gesagt worden, dass Kleider Bauer alle Vorfälle melden solle. Es solle sogar der Notruf verwendet werden. Das würde zu Demonstrationsuntersagungen führen. Derartige Meldungen seien aber nie geschehen, daher könne es keinen Vorfall gegeben haben.
Die Stellungnahme von Harald Balluch wurde auf den nächsten Prozesstag verschoben.
Ende 15:44 Uhr.