Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 21. Tag

Donnerstag 6. Mai 2010

Inhalt:

Der heutige Prozesstag stand im Zeichen der Einvernahme von 6 ZeugInnen, die von der Richterin möglichst rasch durch gewunken wurden. Entsprechend uninteressant und unwichtig waren ihre Angaben. Am spannendsten gestaltete sich vielleicht die Einvernahme des Besitzers der Geschäftskette Gnädig, dessen Geschäfte bis vor vier Jahren eine Handvoll Sachbeschädigungen unbekannter TäterInnen erlitten haben. Nicht nur, dass es zu den Angeklagten keinerlei Beziehung gab, wurden gegen diese Pelzgeschäfte weder Demonstrationen abgehalten noch Kampagnen geführt. Es gibt hier also nicht einmal den Vorwurf einer Doppelstrategie zwischen legalen Demonstrationen und illegalen Sachschäden, mit denen man legal aktive TierschützerInnen belangen könnte. Warum diese Vorfälle trotzdem in diesem Prozess behandelt wurden, blieb den meisten BeobachterInnen ein Rätsel.

Die weiteren ZeugInnen waren ein Polizist, der einige Auswertungen von Handy-Funkzellen an Tatorten gemacht hat, eine Buttersäureexpertin, und mehrere Filialleiterinnen von Kleider Bauer. Dabei war eigentlich nur bemerkenswert, dass der Polizist deutlich durchscheinen ließ, dass man seitens der SOKO alle Daten, die entlastend wirken könnten, einfach als irrelevant weggelassen hat. Wenn nämlich eine Funkzellenauswertung ergab, dass keineR der Angeklagten zur Tatzeit am Tatort war, dann erschien dieses Ergebnis nirgendwo auf. Der Staatsanwalt begründete das damit, dass niemandem der Angeklagten Sachschäden vorgeworfen würden und dass daher diese Ergebnisse nicht entlastend wären. Man fragt sich dann aber schon, was in einem § 278a – Verfahren entlastend sein könnte, wenn ein sicheres Alibi schon nicht entlastend ist.

Wie der Besitzer der Pelzgeschäfte Gnädig zugab, er habe über mehrere Jahre hinweg seiner Versicherung mitgeteilt, es habe sich bei den Sachschäden um versuchte Einbruchsdiebstähle aber nicht um Vandalenakte gehandelt, weil er sich dadurch eine bessere Versicherungsdeckung versprach, reagierte die Richterin so, dass sie suggestiv fragte, ob er also geglaubt habe, dass es sich um Einbruchsdiebstähle gehandelt habe. Doch der Pelzgeschäftsbetreiber blieb bei seiner Aussage, die Versicherung falsch informiert zu haben. Statt einer Anklage durch den Staatsanwalt gab es keine Reaktion, weder von ihm noch von der Richterin. Man stelle sich nur vor, einer der Angeklagten hätte so etwas gesagt!

Wie eine Filialleiterin von einer lauten Tierschutz-Demonstration berichtete, die sie geschickt habe, erzählte die Richterin frei heraus von einem Erlebnis. Sie habe eine Tierschützerin während der U-Haft-Zeit der Angeklagten bei einer Demonstration vor dem Landesgericht trommeln gehört und gebeten, leiser zu sein. Doch die Demonstrantin habe nicht reagiert. Es war unvermeidlich aus dieser Geschichte abzulesen, dass die Richterin wenig Verständnis für laut trommelnde TierschützerInnen hat und sich durch diese gestört fühlt. Könnte man daraus nicht eine Befangenheit ableiten. Aber andererseits, haben wir nicht von vornherein das Problem, dass RichterInnen selbst nie demonstrieren und daher mit DemonstrantInnen wenig gemeinsam haben?

Auch heute waren wieder schon sehr früh etwa 40 PolizeischülerInnen im Gerichtssaal anwesend. Zusätzlich fanden sich 15 Personen als BeobachterInnen ein. Um Punkt 9 Uhr begann die Verhandlung mit der Einvernahme des Besitzers der Pelzgeschäfte Gnädig.

Einvernahme des Besitzers der Pelzgeschäfte Gnädig

Der Zeuge erzählte, dass er drei Geschäfte für Pelz- und Ledermode in Wien besitze. Am 10. Dezember 2006 habe es an seinem Geschäft in der Thaliastraße eine Sachbeschädigung gegeben. Jemand habe mit einem Bolzenschußgerät ein Loch in eine Auslagenscheibe gestanzt. Das habe den Alarm ausgelöst und er sei noch in der Nacht hingefahren und habe die Polizei dort getroffen. Es habe keine Hinweise auf die TäterInnen gegeben. Nur wenig später habe er die Scheibe wechseln lassen und die Versicherung habe den Schaden beglichen.

Dazu trat eine Anwältin der Wiener Städtischen Versicherung als Privatbeteiligte auf. Sie mache wegen dieser Sachbeschädigung einen Schaden von € 3000 geltend.

Keine Demonstrationen

Ob es Tierschutz-Demonstrationen gegen dieses Geschäft gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Emails oder Telefonanrufe von TierschützerInnen bekommen habe, wollte sie dann wissen. Nein war auch hier die Antwort. Ob es sonst noch Demonstrationen vor seinen Geschäften gegeben habe. Ja, sagte der Zeuge, in den Jahren 2004 und 2006 vor seinen Geschäften in der Meidlinger Hauptstraße und der Favoritenstraße. Was bei diesen Demonstrationen passiert sei, fragte die Richterin. Sein Geschäft in Meidling sei genau vis a vis der dortigen Kleider Bauer Filiale und deshalb sei er durch diese Demonstrationen in Mitleidenschaft gezogen worden, sagte der Zeuge. Da die Demonstrationen ja gegen Pelz gewesen seien, habe man sein Geschäft gleich mitgenommen.

Ob seine KundInnen am Betreten des Geschäftes gehindert worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Man habe ja gegen Kleider Bauer demonstriert. Ob es Parolen gegen ihn persönlich gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, nur allgemein gegen Pelz wie Pelz ist Mord.

Ob er die Demonstrationen gegen Kleider Bauer beobachtet habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge.

Weitere Sachbeschädigungen

Ob es noch Sachbeschädigungen gegen seine Geschäfte gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, am 23. Dezember 2004 und am 6. November 2006. In beiden Fällen habe es Beschädigungen an Auslagenscheiben gegeben und er habe Bekennerschreiben dazu auf einer amerikanischen Webseite namens Bite Back gefunden. Die Versicherung habe auch diese Schäden beglichen. Die Scheiben seien sofort wieder erneuert worden.

Er solle die Bekennerschreiben vorlegen, sagte die Richterin und der Zeuge gab ihr Webseitenausdrucke. KollegInnen hätten ihn darauf aufmerksam gemacht, gab er an.

Ob er per Email oder Telefon in diesen Fällen von TierschützerInnen kontaktiert worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Warum dann im Internet recherchiert worden sei, warum er einen Bezug zum Tierschutz hergestellt habe, fragte die Richterin nach. Er sei überzeugt, dassTierschützerInnen verantwortlich seien, alles andere mache für ihn keinen Sinn.

Fragen des Staatsanwalts

Ob es noch einen Vorfall gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge, auch am 15. April 2006 sei eine Scheibe beschädigt worden.

Ob es Aufforderungen von TierschützerInnen gegeben habe, den Pelzhandel einzustellen. Nein, sagte der Zeuge.

Ob er die Angeklagten kenne, wollte der Staatsanwalt wissen. DDr. Balluch kenne er von den Demonstrationsmärschen gegen Kleider Bauer, er habe in ein Megaphon gesprochen. Und DDr. Balluch habe auch Störaktionen gegen Pelzmodeschauen bei der Frauenmesse La Donna durchgeführt. Alle anderen kenne er nicht.

Wann diese Pelzmodeschauen gestört worden seien, fragte der Staatsanwalt. Jedes Jahr, antwortete der Zeuge.

Und andere Angeklagte kenne er wirklich nicht, fragte der Staatsanwalt? Nur von Fotos auf der VGT-Webseite, antwortete der Zeuge.

Ob er auf die Sachschäden durch Veränderung seines Verkaufsangebots reagiert habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, in seinem Geschäft in Meidling gebe es jetzt hauptsächlich Damenmode ohne Pelz, die anderen Geschäfte seien aber unverändert geblieben.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Anwalt Mag. Bischof nahm dann Bezug auf ein Schreiben des Zeugen an die Versicherungsgesellschaft, das er vorlegte. Darin schrieb der Zeuge über den Vorfall vom 6. November 2006 und meinte wörtlich, es sei vermutlich ein Einbruchsversuch gewesen.

Wieso er von einem Einbruchsversuch geschrieben habe, wollte die Richterin wissen. Er habe das so dargestellt, sagte der Zeuge, weil er davon ausgegangen sei, dass die Versicherung bei einem Vandalenakt nicht zahlen würde.

Er habe also geglaubt, dass es sich um einen Einbruch gehandelt habe, wollte die Richterin ihm eine Brücke bauen. Gerade habe er das Gegenteil gesagt, warf Anwalt Mag. Bischof ein. Er habe einen Einbruchsversuch angegeben, damit die Versicherung zahle.

Das ist richtig, sagte der Zeuge mit verblüffender Offenheit. Doch weder Staatsanwalt noch Richterin reagierten auf diese Aussage in irgendeiner Weise.

Ob es Spuren von TäterInnen gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Er glaube nicht, sagte der Zeuge dazu. Es gibt keine Zuordnung zu den Angeklagten, stellte die Richterin fest. Aber laut Akt sei eine Scheibe von der Polizei zur Spurensicherung entfernt worden, warf Mag. Bischof ein.

Der Anwalt solle klar sagen, von welchem Fall er spreche, rief plötzlich die Privatbeteiligte dazwischen. Das wisse sie genau, sagte Mag. Bischof, er spreche vom Vorfall am 6. November 2006. Ob der Zeuge sich sicher erinnern könne, dass die Polizei die Scheibe mitgenommen habe, fragte die Richterin. Entweder 2004 oder 2006 habe die Polizei tatsächlich einmal eine Scheibe mitgenommen, meinte der Zeuge.

Richterin wirft Anwältin Dr. Stuefer vor, sich nicht zu konzentrieren

Anwältin Dr. Stuefer fragte dann, ob es Demonstrationen gegeben habe. Das sei schon gefragt worden, warf die Richterin aggressiv ein, Dr. Stuefer solle sich konzentrieren, ihr sei schon aufgefallen, dass Dr. Stuefer oft etwas nicht verstehe.

Alles was recht ist, sagte Dr. Stuefer überrascht zu diesem Ausbruch. Es habe zwei Demonstrationen gegeben, sagte der Zeuge jetzt. Mag. Bischof machte die Festestellung zur Aussage der Richterin, dass seine Kollegin konzentriert sei, dass der Akt aber so umfangreich sei, dass man während der Befragung viele Aspekte im Kopf behalten und gegebenenfalls nachschauen müsse. Dr. Stuefer wollte dann die Verfahrensrelevanz der Aussage der Richterin gegen sie wissen. Die Richterin unterbrach Dr. Stuefer und forderte die Fortsetzung der Befragung.

Tierrechtssendung auf Radio Orange

Ob der Zeuge Barry Horne kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Der Staatsanwalt ließ dann einen Polizeibericht an die Wand projizieren, der von einer Tierrechtsradiosendung am Radio Orange handelte. Diese Sendung, für die DDr. Balluch laut Angabe auf der Webseite des Radios verantwortlich sei, habe von einem Gedenktag an den Tod im Hungerstreik von Barry Horne gehandelt und eine unbekannte Frau habe dann Nachrichten verlesen, in denen die Sachbeschädigung beim Pelzgeschäft Gnädig erwähnt worden sei.

Er wisse nichts davon, kommentierte der Zeuge.

Mag. Bischof erwähnte dann noch, dass der Anwalt des Zeugen am 18. Juli 2008 an die Polizei geschrieben habe, in dem weitere Sachbeschädigungen angeführt seien. Von diesen Sachbeschädigungen wisse er nichts, erklärte der Zeuge dazu.

Fragen des Angeklagten DDr. Balluch

DDr. Balluch legte dann ein weiteres Schreiben des Zeugen an die Versicherung vom Dezember 2004 vor, in dem dieser ebenfalls von einem versuchten Einbruchsdiebstahl statt von einer mutwilligen Sachbeschädigung sprach. Ob er damals einen Zusammenhang zum Tierschutz gesehen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ein in die Scheibe gestanztes Loch als Einbruchsversuch, fragte DDr. Balluch rhetorisch. Aber auch im Oktober 2004 habe der Zeuge von einem Einbruchsversuch gesprochen. Auch dazu legte DDr. Balluch einen Brief des Zeugen an seine Versicherung vor. In diesem Brief ist die Rede von der bekannten Rammbockmethode für Einbrüche. Die TäterInnen waren mit dem Auto in die Eingangstür hineingefahren, um sie zu zerstören und dann rasch Pelzmäntel zu stehlen. Allerdings war die Tür dafür nicht ausreichend zerbrochen. Ob das so gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Zeuge, die Polizei habe ihm erklärt, dass die TäterInnen mit dem Auto in die Eingangstür gefahren seien.

Ob er jemals gehört habe, in seiner Branche, fragte DDr. Balluch gegen den Willen der Richterin, die diese Frage mehrmals nicht zulassen wollte, dass auf diese Weise Pelze gestohlen würden. Ja, sagte der Zeuge schließlich, das sei nicht ganz unbekannt. Ob er jemals gehört habe, fragte DDr. Balluch weiter, dass TierschützerInnen mit dem Auto gegen Eingangstüren fahren würden, um sie zu beschädigen. Das wisse er nicht, gab der Zeuge an. Und dennoch würde er diesen Vorfall als eine Sachbeschädigung durch TierschützerInnen führen? Ja, sagte der Zeuge. Auch die Privatbeteiligte macht den Schaden dieses Vorfalls mit Rammbockmethode gegen die Angeklagten geltend.

Dann zeigte DDr. Balluch ein Schreiben des Zeugen an die Staatsanwaltschaft, dem eine lange Liste von Sachbeschädigungen an allen Pelzgeschäften Österreichs zwischen den Jahren 2000 und 2008 beigelegt war. Ob er alle diese Vorfälle dem Tierschutz zurechne, wollte DDr. Balluch wissen. Das allermeiste schon, sagte der Zeuge, wer solle das sonst gewesen sein. Dann las DDr. Balluch aus der Liste vor, es gab zahlreiche Fälle von Pelzdiebstahl, von Einbrüchen, von Trickbetrügereien. Und weiter sehr viele Fälle von Verschmutzungen, z.B. sei Brokkoli vor dem Eingang verschmiert worden, ein anderes Mal sei Kakao auf eine Auslangenscheibe gespritzt worden. Ob das nicht eher Vorfälle mit Betrunkenen sein könnten, die des Nachts dort vorbeigingen? Das wisse er nicht, gab der Zeuge an. Wenn das ernsthaft dem Tierschutz vorgeworfen werde, sagte DDr. Balluch dazu, dann sollte man z.B. den Kakao chemisch untersuchen, ob er mit Kuhmilch oder Sojamilch hergestellt sei, dann würde man rasch wissen, ob TierschützerInnen dafür verantwortlich sein könnten. Es sei jedenfalls nicht einmal dem Staatsanwalt eingefallen, alle diese Vorfälle dem Tierschutz zuzuschreiben, weil fast alle davon im Strafantrag nicht erwähnt seien. Kommentieren solle er später, jetzt gelte es Fragen zu stellen, ermahnte dann die Richterin DDr. Balluch.

Wer diese Liste von Vorfällen erstellt habe, fragte sie dann selbst. Das sei die Kürschnerinnung gewesen, sagte der Zeuge. Warum sie das gemacht habe, wollte die Richterin wissen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Und wieso man das dem Tierschutz zuordne, fragte DDr. Balluch nach. Das sei bereits beantwortet, sagte die Richterin.

Mag. Bischof beantragte dann, diese Frage zuzulassen. Ob das die Liste aller Sachschäden sei, fragte er dazu, auch die von Betrunkenen. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen von Mag. Hnat

Faulmann wollte ein Kommentar abgeben, wurde aber von der Richterin auf später verwiesen. Dann fragte Mag. Hnat, ob der Zeuge die Anti-Pelz Plakate bei der Frauenmesse La Donna über dem Laufsteg für die Modeschauen gesehen habe. Ja, sagte der Zeuge, aber das sei erst später gekommen. Bis dahin habe es Störungen gegeben. Er selbst habe deshalb seit 6-7 Jahren bei der Frauenmesse nicht mehr ausgestellt. Er habe gehört, dass es dann eine Vereinbarung zwischen Tierschutz Frauenmesse gegeben habe, es werden Anti-Pelz Plakate aufgehängt, dafür würde es keine Störungen der Modeschauen mehr geben.

Mag. Hnat wollte noch wissen, ob der Pelzhandel zurückgehe. Ja, gab der Zeuge zu, er ginge leicht zurück.

Fragen von DI Völkl und Dr. Lehner

Ob die Kürschnerinnung betroffene KürschnerInnen finanziell oder psychologisch unterstütze, fragte DI Völkl. Nein, sagte der Zeuge.

Ob er wisse, dass seit 1998 die Pelzproduktion in Österreich verboten sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Das sei irreführend, sagte der Zeuge. Nur die Zucht sei verboten, führte die Richterin aus. Eben, sagte der Zeuge, er dürfe aber weiterhin Kleidungsstücke aus Rohpelzen herstellen.

Fragen der Privatbeteiligtenvertreterin

Sie schließe sich wegen 5 Vorfällen an das Verfahren an, gab die Privatbeteiligtenvertreterin bekannt. Dann fragte sie den Zeugen, ob er einen wirtschaftlichen Schaden gehabt habe. Ja, sagte der Zeuge, er habe erhöhte Versicherungsprämien und Umsatzverluste für jene Zeit, in denen sein Geschäft wegen dem Wechsel der Scheiben geschlossen sein musste. Das seien mittelbare Schäden, sagten Mag. Bischof und Dr. Stuefer, die für ein Strafverfahren irrelevant seien, daher sei die Frage anzuweisen. Antrag abgelehnt, meinte die Richterin dazu. Daraufhin wollten die AnwältInnen eine Begründung hören. Die Frage sei relevant, sagte die Richterin, ob es im Zusammenhang mit Tathandlungen wirtschaftliche Nachteile gebe.

Dr. Lehner beantragte dann ein Gutachten über die Schadenshöhe erstellen zu lassen. Die Privatbeteiligtenvertreterin fragte, ob alle Schäden durch die Versicherung ersetzt worden seien. Nahezu alles, sagte der Zeuge, bis auf Umsatzentgang und Prämienerhöhung.

Was sei eigentlich seine Kundenfrequenz, fragte DI Völkl. Mit 3 KundInnen pro Tag könnte ein Pelzgeschäft überleben, sagte der Zeuge dazu. Im Herbst seien es mehr, im Sommer weniger. Und bei einer so niedrigen Kundenfrequenz habe es wegen eines Auslagenscheibenwechsels einen Umsatzrückgang gegeben, fragte DI Völkl ungläubig.

Ob es Anrufe von KundInnen gegeben habe, fragte die Richterin, die sich über Demonstrationen beschwert hätten. Nein, sagte der Zeuge.

Einvernahme SOKO-Mitglied Revierinspektor Helmut Riepl

Dt. Stuefer beantragte die vorgezogene Einvernahme von SOKO-Mitglied Riepl, weil er zeitlich an dieser Stelle dran wäre und ihr die Richterin versichert habe, dass er vorgezogen werde. Es sei nämlich ein Privatgutachter anwesend, der um 11:30 Uhr gehen müsste, aber für die Befragung von Riepl beigezogen sei.

Sie habe ja nicht wissen können, dass die Verteidigung so viele Fragen stellen werde, sagte die Richterin wieder einmal. Dazu mache ich folgende Stellungnahme, begann Dr. Stuefer zu sprechen, wurde aber von der Richterin unterbrochen, die SOKO-Mitglied Revierinspektor Helmut Riepl, geboren am 22. 4. 1965, vom Landeskriminalamt Oberösterreich in der Gerichtssaal rief.

Er sei mit den Analysen von Telefonstandorten beschäftigt gewesen, gab Riepl an. Er habe dazu eine Funkzellenauswertung und eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt. Man könne ein Handy einem Sendemast im Radius von etwa 300 m zuordnen. Bei der Telefonüberwachung gebe es eine Anlage, die jeweils die Koordinaten der Handy auswerfe. Es sei aber nicht feststellbar, an genau welchem Ort in der Funkzelle, d.h. in der Umgebung des Sendemasts, die jeweiligen BenützerInnen der Handys sich aufhielten. Dann legte Riepl eine Landkarte von Wien vor, auf der die Sendemasten mit Ringen eingetragen waren.

Ob jemand mit einer U-Bahn durch einen Sendebereich gefahren sein könnte, und trotzdem würde sein Standort in der Funkzelle aufscheinen, fragte die Richterin. Er kenne die U-Bahnen in Wien nicht, er sei kein Wiener, sagte der Zeuge. Für genauere Angaben würde er eine Sendebereichsskizze von T-Mobile benötigen.

Die Richterin verkündete dann den Beschluss, Riepl noch einmal als Zeugen zu laden. Er möge dann eine Sendebereichsskizze mitnehmen und feststellen, welche öffentlichen Verkehrsmittel in der Funkzelle seien.

Vorfall Funkzellenauswertung Sachbeschädigung Kleider Bauer

Beim Geschäftsführer von Kleider Bauer habe es eine Sachbeschädigung an dessen Auto gegeben. Deshalb habe er in der Funkzelle seiner Privatwohnung im 19. Bezirk in Wien eine Langzeitauswertung gemacht. Dabei habe er festgestellt, dass eine Person aus dieser Funkzelle in der Nacht ein SMS an eine Person geschickt habe, die ihrerseits wieder irgendwann insgesamt vier Mal mit Mag. Hnat telefoniert hatte, wie die Rufdatenrückerfassung ergebe. Deshalb wurde diese Person dann abgehört, observiert und letztendlich einvernommen und DNA getestet.

Funkzellenauswertung Run-in Kleider Bauer in der SCN

Es habe einen Run-in, d.h. eine unangemeldete Demonstration ohne Sachbeschädigungen, in einer Kleider Bauer Filiale in der Shopping City Nord gegeben. Dabei habe man 2 Angeklagte der BaT in der Funkzelle zum Tatzeitpunkt gefunden. Diese hätten dabei zwei jeweils sehr kurze Anrufe an zwei andere BaT-Angeklagte durchgeführt.

An dieser Stelle bat eine Angeklagte, auf die Toilette gehen zu dürfen. Die Richterin sagte später, daraufhin stand die Angeklagte auf und ging kurzerhand einfach aus dem Gerichtssaal hinaus. Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzundg.

Pause 10:30 Uhr – 10:37 Uhr.

Buttersäureanschlag auf Kleider Bauer in Graz

In der Nacht auf den 10. Jänner 2007 habe es in Graz einen Buttersäureanschlag auf eine Filiale von Kleider Bauer gegeben. Mag. Hnat sei laut Telefonüberwachung die ganze Zeit zwischen 7. Jänner und 12. Jänner 2007 in Mürzzuschlag gewesen. Aber in der Tatnacht habe er zwei SMS um 3:07 Uhr und um 3:11 Uhr an die Angeklagte Springer geschrieben, die ihm um 6:41 Uhr geantwortet habe.

Zu dieser Zeit, so wurde aus dem Akt verlesen, sei Mag. Hnat im Rahmen der ATV-Sendung Tausche Familie ununterbrochen in Mürzzuschlag bei einem Fleischhauer gewesen.

Sachschaden am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer

Der Staatsanwalt wollte dann von Riepl wissen, ob er feststellen könne, wie lange eine Person in der Funkzelle sei. Nein, sagte Riepl, das ginge nur durch etwaig geführte Gespräche, die ein gewisses Zeitfenster liefern würden.

Mag. Hnat sei mehr als 2 Monate vor einer Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer in der Funkzelle von deren Wohnung in mitten von Wien gewesen, meinte der Staatsanwalt. Ob er dort öfter gewesen sei, fragte er Riepl. Dieser gab an, dass die angeführten Telefonate von Mag. Hnat zwischen 3. und 9. Juli 2007 die einzigen gewesen seien, die Mag. Hnat in dieser Funkzelle im Überwachungszeitraum geführt habe.

Ob ein Handy, das in der U-Bahn benutzt würde, sich überhaupt in einen Sendemast einlogge, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Riepl.

Anwältin Dr. Lehner stellte noch einmal deutlich fest, dass diese Telefonate von Mag. Hnat mehr als 2 Monate vor dem Vorfall getätigt worden seien, und dass es sich um die Gegend bei der Favoritenstraße handle, die sehr stark frequentiert sei. Ob Riepl einen Funkzellenwechsel bei den Telefonaten gefunden habe. Es gebe keine Weg-Zeit Auswertung der Daten, sagte Riepl. Ob er sagen könne, wo der Beginn des Gesprächs war und wo dessen Ende, fragte Dr. Lehner. Der Beginn sei in der Funkzelle, das Ende werde aber nicht angegeben, antwortete Riepl. Mag. Hnat habe also während des Telefonats wieder die Funkzelle verlassen können.

Unterschied zwischen Handybenutzer und Angeklagten

Ob er in der Auswertung zwischen dem Benutzer des Handys und z.B. Mag. Hnat unterscheiden könne, fragte Mag. Bischof. Das könne er nicht, er könne nur vom Handy selbst sprechen, das in der Funkzelle war. Auf Nachfrage sagte er noch, dass er nicht überprüft habe, ob Mag. Hnat auch wirklich das Handy benutzt habe. Das ginge erst durch die Telefonüberwachung, bei der man auch die Stimme hören würde.

Mag. Bischof stellte dann fest, dass also sämtliche genannten Namen in den Funkzellenauswertungen, die vorgestellt wurden, nur auf Vermutungen basierten, dass diese Personen die BenutzerInnen der Handys waren.

Woher er denn gewusst habe, dass Mag. Hnat das Handy benutze, fragte die Richterin. Es sei ein von ihm angemeldetes Handy, sagte Riepl. Man könnte seine Telefongewohnheiten untersuchen.

Dr. Lehner beantragte dann die Beischaffung der Audiodaten für die genannten Telefonate des Handys ihres Mandanten.

Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit könnte Riepl also nicht sagen, ob ein von Mag. Hnat verschiedener Benutzer in der Funkzelle war. Stimmt, kommentierte Riepl zögerlich und etwas verwirrt. 90% seiner Handybenutzung mache er selbst, stellte Mag. Bischof fest, aber er würde auch sein Handy verborgen und dann wäre es woanders als er. Die Richterin unterbrach Mag. Bischof und zeigte deutlich, dass sie diese Ausführungen nicht hören wolle. Er solle Fragen stellen, meinte sie.

Ob Riepl persönlich wahrgenommen habe, dass Mag. Hnat der Benutzer des Handys sei, fragte Mag. Bischof. Ob er das von einem Kollegen gesagt bekommen habe, versuchte die Richterin eine Brücke zu bauen. Für ihn habe das nie in Zweifel gestanden, gab Riepl zu.

Zur Kompetenz von Riepl

Ob er den Begriff Coverage oder Sectoring kenne, fragte Mag. Bischof nach einem Hinweis des Privatgutachters. Nein, sagte Riepl. Wozu er das frage, wollte die Richterin wissen. Das seien Fachbegriffe, meinte Mag. Bischof, und er stelle fest, dass der Zeuge der Staatsanwaltschaft, der fachlich über Funkzellenauswertungen Auskünfte geben solle, diese Begriffe nicht kenne.

Dr. Lehner fragte dann, welche Ausbildung Riepl habe. Er sei Polizist, gab dieser an. Man wolle ihn über seine Ausbildung fragen, führte die Richterin aus. Seit wann er Polizist sei. Seit 1987, war die Antwort. Und seit wann er diese Funkzellenauswertungen mache, fragte die Richterin nach. Seit 1998, meinte Riepl.

Mag. Bischof wies dann auf die Liste der Telefonate von Mag. Hnat in der Funkzelle hin. Obwohl sich das nur über wenige Minuten hinzog, gab es laut Liste Telefonate außerhalb der Funkzelle dazwischen. Es könnten auch andere Sendemasten ziehen, d.h. das Telefonat übernehmen, meinte Riepl. Wie rasch zeitlich und räumlich so ein Sendemastwechsel geschehen könnte, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht, sagte Riepl.

Er sei lediglich Fachmann für die Datenanalyse, aber nicht für die Telekommunikation, fragte Dr. Lehner. Das stimme in etwa, sagte Riepl. Ob es einmal einen Fehler bei seinen Anwendungen gegeben habe, fragte die Richterin. Seine Arbeit sei von einem Sachverständigen bestätigt worden, meinte Riepl. Ob er jemals für seine Arbeit eine Auszeichnung erhalten habe, fragte Mag. Bischof. Diese Frage wollte die Richterin nicht zulassen. Sie habe gefragt, ob es Fehler in seiner Arbeit gegeben habe, führte Mag. Bischof aus, er wolle jetzt das Gegenteil wissen, ob es auch Auszeichnungen gegeben habe. Ob es solche Auszeichnungen überhaupt gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Riepl. Ob er eine bekommen habe, fragte Mag. Bischof. Diese Frage dürfe nicht zugelassen werden, rief der Staatsanwalt dazwischen, während gleichzeitig Riepl überraschender Weise ja sagte. Er habe ja gesagt, rief die Richterin darauf, damit sei die Frage beantwortet.

Ob er jemals einen Fehler gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Nicht zugelassen, sagte die Richterin dazwischen. Er beantrage, diese Frage nicht zuzulassen, sagte der Staatsanwalt, es ginge um Wahrnehmungen des Zeugen, nur die seien relevant. Die Frage sei mit dieser Begründung nicht zugelassen, sagte die Richterin bestimmt.

Ob er ausschließen könne, einen Fehler gemacht zu haben, beharrte Mag. Bischof auf seiner Frage. Fehler könnten jedem passieren, meinte Riepl dazu.

Wo sind die Rohdaten der Funkzellenauswertungen?

Dr. Stuefer wollte genaueres über die angegebene Funkzelle im Vorfall in der SCN wissen. Diese Funkzelle sei durch den Tatort – eine unangemeldete Demonstration – definiert. Wie viele Handys habe es zu dieser Zeit in dieser Funkzelle gegeben, fragte Dr. Stuefer. Warum das relevant sei, fuhr die Richterin wieder einmal dazwischen. Sie wolle die Aussage des Zeugen einschätzen können, meinte Dr. Stuefer. Er könnte das im Prinzip angeben, habe es aber nicht angeschaut, meinte Riepl.

Wo denn die Originaldaten seien, fragte Dr. Stuefer. Im Akt, meinte Riepl überraschender Weise. Sie habe diese aber noch nie gesehen, sagte Dr. Stuefer verwundert. Ob die Originaldaten denn relevant seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Riepl. Wo sie seien und wem sie übergeben worden wären, fragte Dr. Stuefer. Er sei im März 2008 aus der SOKO ausgeschieden und wisse das daher nicht, sagte Riepl. Aber er habe doch gesagt, sie seien im Akt, meinte Dr. Stuefer. Ob das seine Vermutung gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Riepl.

Wie viele Sender in die Auswertung einbezogen gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Konzentrieren Sie sich, lassen Sie sich nicht durch die Angeklagten ablenken, sagte die Richterin zu Riepl. Die Anzahl der Sender sei irrelevant, gab dieser an. Mehrere Sender hieße aber, ein größeres Gebiet des möglichen Aufenthaltsortes, fragte Dr. Stuefer. Je mehr Sendebereiche, desto genauer, bekräftige Dr. Lehner diese Vermutung. Er glaube das nicht, meinte Riepl dazu.

Wieder: Zuordnung Handy zu BenutzerIn

Ob zur Zeit der Funkzellenauswertung bereits eine Telefonüberwachung aktiv gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Er glaube schon, sagte Riepl. Ob das in seinen Fachbereich falle, fragte die Richterin. Nein, sagte Riepl. Sie ersuche trotzdem um die Mitteilung, ab wann es Telefonüberwachungen gegeben habe, sagte Dr. Stuefer. Beim SCN-Vorfall noch nicht, danach schon, meinte Riepl. Sie verstehe diese Frage überhaupt nicht, gab die Richterin an. Für die Zuordnung der Handys zu ihren Benutzern sei das sehr relevant, meinte Dr. Stuefer und zur Richterin sagte sie, Sehen Sie, ich habe mich konzentriert!.

Wieso er also die Nummer mit den Angeklagten in Verbindung gebracht habe, fragte Dr. Stuefer. Das seien interne Zuweisungen gewesen, sagte Riepl, die ihm geholfen hätten, dass er das zuordnen könne. Ob er dazu Informationen von KollegInnen gehabt hätte, fragte die Richterin. Ja, von der SOKO-Leitung Böck und Bogner, sagte Riepl.

Wie so er den Namen der Person genannt habe, die von der Funkzelle aus dem 19. Bezirk angerufen sei. Das stamme aus dem Ermittlungsakt, sagte Riepl. Sie kenne das nicht, sie glaube nicht, dass das im Akt sei, sagte Dr. Stuefer. Da müsse sie eben Böck und Bogner fragen, sagte die Richterin.

Vorfall Run-in in der SCN

Wie groß der Sendebereich beim Vorfall in der SCN gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Riepl legte einen Plan vor, zeigte die Sendemasten und meinte, der Sendebereich sei dort sehr eng. Wo sich die Angeklagten befunden hätten, fragte Dr. Stuefer. Genau könne er das nicht sagen, meinte Riepl. In diesem Moment musste der Privatgutachter aus Zeitmangel den Gerichtssaal verlassen.

Wo sind die entlastenden Funkzellenauswertungen?

Anwalt Dr. Karl fragte, zu wie vielen Straftaten insgesamt Funkzellen ausgewertet wurden. Die Richterin meinte, sie sehe nicht die Relevanz. Wenn es viele Anwendungen gebe, und keine Ergebnisse, dann sei das entlastend. Diese Information fehle im Akt. Das könne das Gericht aufgrund des Aktenumfangs nicht feststellen, ob das im Akt fehlen würde, meinte die Richterin. Es seien nur die angeführten Funkzellenauswertungen durchgeführt worden, sagte Riepl dazu. Mehr Daten seien nicht abgefragt worden, fragte Dr. Karl verblüfft. Nein, sagte der Zeuge kategorisch. D.h. zu allen sonstigen Straftaten habe es keinerlei Auswertungen gegeben, fragte Dr. Karl nach. Nein, sagte Riepl noch einmal. Warum, wollte Dr. Karl wissen. Es habe nur einen gewissen Zeitraum gegeben, für den diese Auswertungen sinnvoll seien, meinte Riepl ohne dass klar wurde, was er damit meinte.

Waren die Ergebnisse also so dürftig, dass man keine weiteren Funkzellenauswertungen mehr vornahm, fragte Dr. Karl nach. Es müssten gewisse Kriterien erfüllt seien, damit diese Auswertungen Sinn machten, meinte Riepl. Was unterscheide jene Vorfälle mit Funkzellenauswertungen von jenen ohne, fragte Dr. Karl weiter. Wegen der Telefonüberwachung habe man bei den meisten Vorfällen ohnehin gewusst, wo sich die Verdächtigen aufhielten, sagte Riepl.

Riepl sei von 25. 10. 2007 bis März 2008 bei der SOKO gewesen. Was er da getan habe, wollte Dr. Karl wissen. Er habe neben der Funkzellenauswertung unterstützt und Zusammenhänge ausgewertet.

Wenn aus der Telefonüberwachung die Standorte der Handys bekannt seien, könne man dann nicht prüfen, ob sich die Angeklagten bei Straftaten anderswo als beim Tatort aufgehalten haben, fragte Mag. Bischof. Das sei angesehen worden, aber ihm habe man diesbezüglich keinen Auftrag erteilt, meinte Riepl. Die Strafprozessordnung würde aber fordern, dass die Polizei auch Entlastendes vorbringe. Die SOKO habe nur Indizien gesammelt, meinte Riepl.

Ob es Berichte über Straftaten gebe, bei denen noch keine Telefonüberwachung aktiviert war, fragte Mag. Bischof. Berichte gebe es nur, worüber Berichte verfasst wurden, meinte Riepl trotzig. Wenn also die Angeklagten bei Straftaten anderswo als am Tatort waren, dann stehe das nirgendwo im Akt, stellte Mag. Bischof fest. Darauf habe er keinen Einfluss gehabt, meinte Riepl. Wer sonst, wollte Mag. Bischof wissen. Das SOKO-Mitglied Herbert Landauf, meinte Riepl.

Wenn es eine Straftat gebe, suche man dann die Bewegung der überwachten Handystandorte heraus, fragte die Richterin. Ja, sagte Riepl. Sie führen ein Verfahren, es gibt Verdächtige, es gibt eine Telefonüberwachungsauswertung zu Vorfällen, aber nirgends im Akt steht, wenn ein überwachtes Handy nicht am Tatort einer Straftat ist?, fragte Mag. Bischof ungläubig.

Ob er Angaben darüber machen könne, was im Akt sei, fragte die Richterin, um Riepl einen Ausweg zu bieten. Nein, sagte dieser. Wo man denn die Daten finden könne, fragte Mag. Bischof. SOKO-Leiter Böck sollte dazu Auskunft geben können, meinte Riepl.

Sagen wir, es gäbe fünf Verdächtige und eine Straftat, aber die überwachten Handys der Verdächtigen seien nicht am Tatort gewesen, ob das nicht entlastend wäre, versuchte es Mag. Bischof noch einmal. Ob es das gegeben habe, fragte die Richterin. Das hänge von der Tätergruppe ab, meinte Riepl kryptisch, ob etwas schlagend werde.

Der Staatsanwalt beantragte dann, dazu keine Fragen mehr zuzulassen, und die Richterin schloss sich dem Antrag an.

Ob er mit Landauf über die Handy-Standorte gesprochen habe, wollte jetzt Dr. Stuefer wissen. Wenn er Fragen gegeben habe, dann habe er Landauf gefragt, meinte Riepl. Wer die Aktenvermerke erstellt habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, meinte Riepl. Ob er jemals Aktenvermerke gesehen habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Riepl. Und wer diese geschrieben habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, sagte Riepl.

Wer jetzt Zugriff auf die Rohdaten der Standorte der Handys habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, stellte sich Riepl stur. Ob diese Daten dem Gericht gegeben worden seien, fragte Dr. Stufer weiter. Das wisse er nicht, wiederholte Riepl monoton. Wer sie denn verwaltet habe, fragte Dr. Stuefer. Sie seien von ihm abgelegt worden, aber es habe keine richtige Verwaltung gegeben, meinte Riepl.

Habe man bei der Telefonüberwachung überprüft, wo sich die Verdächtigen bei Anschlägen befunden haben, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Riepl. Wo sind diese Daten!, rief Dr. Karl jetzt. Das wisse er nicht, meinte Riepl. Kann man also sagen, wenn etwas nicht im Akt ist, dann ist es entlastend?, fragte Dr. Karl. Diese Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin.

Wo die Angeklagten bei den Straftaten gewesen seien, wollte Mag. Bischof wissen. Das sei irrelevant, rief jetzt der Staatsanwalt dazwischen, den Angeklagten werden keine Sachbeschädigungen zur Last gelegt!.

Aber es sei in diesem Verfahren offensichtlich sehr wichtig, ob es unbekannte TäterInnen gebe, oder ob es sich um unbekannte TäterInnen handle, die sicherlich nicht die Angeklagten sein können. Ob er irgendetwas Entlastendes in den Akt aufgenommen habe, fragte Dr. Lehner. Er habe lediglich ausgewertet, was ihm aufgetragen worden sei.

An dieser Stelle unterbrach die Richterin die Befragung und entließ den Zeugen. Er werde noch einmal bestellt.

Pause 12:14 Uhr – 12:20 Uhr.

Einvernahme der Filialleiterin Kleider Bauer in der SCN

Nach dem Aufruf wurden alle ZeugInnen nach dem Geburtsdatum gefragt, um die Identität der Befragten zu überprüfen. Erstaunlicherweise sagte die nun gerufene Zeugin, eine Filialleiterin von Kleider Bauer in der Shopping City Nord in Wien, dass sie ihr Geburtsdatum nicht angeben wolle. Letztendlich schrieb sie es auf einen Zettel und übergab diesen der Richterin. Im Akt, so rief dann ein Angeklagter heraus, stünde der 6. September 1975.

Bei dieser Zeugin ging es um einen Run-in in der SCN am 20. September 2006. Die Filiale habe zwei Stockwerke. Plötzlich habe sie von oben ein Geräusch vernommen und es seien maskierte Personen die Stiege herunter gekommen. Sie hätten ein Transparent getragen und Parolen geschrien und getrommelt. Es seien ca. 35 KundInnen in der Filiale gewesen, diese seien sofort vor Schreck gegangen. Die DemonstrantInnen hätten dann Papierschnitzel verteilt. Die Angestellten hätten dann nicht mehr ihre Arbeit machen können und KundInnen hätten sich nicht mehr hinein getraut. Die Zeugin legte einige Fotos des Geschäftes vor, auf denen man Papierschnitzel am Boden und auf den Stiegen sah.

Ob sie dann das Geschäft geschlossen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Der Vorfall sei um 17:15 Uhr gewesen, um 19 Uhr habe sie, wie immer, geschlossen. Es seien etwa 6 maskierte und 4 unmaskierte Personen beteiligt gewesen.

Was maskiert bedeute, fragte die Richterin. Sie habe deren Gesichter nicht erkennen können, meinte die zeugin, sie wisse nicht mehr genau, welche Maskierung das gewesen sei. Die Richterin legte dann den Polizeibericht vor, in dem von Gasmasken die Rede war. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin. Sie habe jedenfalls große Angst gehabt. Wenn man hinter einer Idee stehe, dann sollte man auch sein Gesicht zeigen, meinte sie. Man habe jedenfalls Parolen wie Kleider Bauer sind Mörder und Pelz ist Mord gerufen, antwortete sie auf die Frage der Richterin.

Wie sich dabei gefühlt habe, wollte die Richterin wissen. Es sei so laut wie bei einem Fußballspiel gewesen, meinte die Zeugin. Es sei extrem unangenehm gewesen, und alle hätten einen Schock gehabt.

Was auf den Papierschnitzeln gestanden sei, fragte die Richterin. Sie habe zwei mit, sagte die Zeugin und legte sie vor. Darauf stand Offensive gegen die Pelzindustrie.

Die Richterin legte dann einen Bericht von Indymedia zu dem Vorfall vor. Dort gab es auch Fotos von DemonstrantInnen mit Gasmasken und einem Transparent.

Ob es auch Demonstrationen bei ihrer Filiale gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, sie sei aber seit dem 1. April 2010 dort nicht mehr beschäftigt, sondern in einer anderen Filiale.

Ich will die Angeklagten nicht anschauen!

Ob sie die Angeklagten erkenne, fragte der Staatsanwalt. Sie wolle sie nicht anschauen, verkündete die Zeugin. Dann drängte sie der Staatsanwalt doch dazu, sie blickte sich kurz um und erklärte dann, sie kenne niemanden.

Fragen der Verteidigung

Ob es bei diesem Run-in Sachbeschädigungen gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte die Zeugin, aber man habe die Papierschnitzel wegkehren müssen. Ob extra Reinigungskräfte gekommen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, nach 19 Uhr hätten die Angestellten, wie immer, selbst gereinigt. Ob das Geschäft am nächsten Tag offen gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, aber sie habe ein mulmiges Gefühl gehabt.

Wie lange die Reinigung gedauert habe, fragte die Richterin. Bis 20 Uhr oder 20:30 Uhr, meinte die Zeugin. Wie oft denn das Geschäft gereinigt werde, fragte Mag. Bischof. Das sei keine relevante Frage, sagte die Zeugin resolut. In ihrem ganzen Auftreten war sie sehr dominant und aggressiv.

Dr. Stuefer legte dann den Polizeibericht vor. Dort stand es habe keinen Sachschaden gegeben und es handle sich um kein strafrechtlich relevantes Delikt.

Dr. Dohr fragte, ob es einen Umsatzverlust gegeben habe und wie sie darauf komme. Den Umsatzverlust würde sie aus ihrer Erfahrung schließen, meinte die Zeugin. Ob es Aufzeichnungen gebe, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie diese vorlegen könne, fragte Dr. Dohr nach. Nein, es handle sich um ein Geschäftsgeheimnis, antwortete die Zeugin.

Sie könne also keinen Schaden belegen, meinte Dr. Stuefer.

Fragen der Angeklagten

Ob sie die vier unmaskierten DemonstrantInnen zunächst zu den KundInnen gezeählt habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte die Zeugin, das sei das Schlimmste gewesen. Es handle sich bei den DemonstrantInnen um gemeingefährliche Menschen, denen man das aber nicht ansehe.

Woher sie denn wisse, dass die vier unmaskierten Personen zu den DemonstrantInnen gehört hätten, fragte DI Völkl. Das sei auch schwer zu entscheiden, meinte die Zeugin, aber sie hätten mit den DemonstrantInnen das Geschäft verlassen und mit ihnen nachher gesprochen. Vielleicht waren es KundInnen, gab DI Völkl zu Bedenken, die durch die Demonstration überzeugt wurden, aus Tierschutzgründen nicht mehr bei Kleider Bauer einzukaufen.

Sie sei unter Schock gewesen, meinte DI Völkl dann. Ob sie das ärztlich diagnostiziert bekommen habe und es behandelt wurde. Wenn Sie mich das noch einmal fragen, dann brauche ich eine Psychotherapie, sagte die Zeugin darauf.

Ob sie vielleicht nach dem Vorfall nicht habe schlafen können, fragte die Richterin, oder ob sie Angst gehabt habe, dass das wieder passiere. Das Unangenehme sei gewesen, dass KundInnen zu DemonstrantInnen wurden. Das Gefühl Angst zu haben, sei ihr geblieben. Ob sie nicht habe weiter arbeiten können, oder ob alles nach ein paar Tagen vergessen gewesen sei, fragte die Richterin. Sie könne sich noch immer sehr gut erinnern, sie habe ihre Arbeit ausüben können, aber sie habe Angst gehabt.

Ob sie schon einmal auf einer Demonstration gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin, aber sie sei freiwillig gegangen, dadurch sei sie auf das Schreien vorbereitet gewesen. Ob sie einmal einen Banküberfall erlebt habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte die Zeugin. Und ob sie einen Aprilscherz erlebt habe, fragte Mag. Bischof nach. Ob diese Frage selbst ein Scherz sein solle, fragte die Zeugin. Die Frage sei nicht zugelassen, meinte die Richterin. Er habe nur feststellen wollen, ob die Zeugin grundsätzlich schreckhaft sei, wenn sie sich wegen einer sehr kurzen Demonstration fürchte, meinte Mag. Bischof.

Auf welcher Demonstration sie denn gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Die Demonstrationen, die die Wende in der Slowakei herbeigeführt hätten, meinte die gebürtige Slowakin. Ob sie auch in Österreich auf einer Demonstration gewesen sei, fragte Dr. Stuefer nach. Nein, meinte die Zeugin. Und ob sich die PassantInnen, die bei ihrer Demonstration durch die Demonstration überrascht waren, auch gefürchtet hätten und ob ihr das egal gewesen sei, fragte DDr. Balluch, aber die Richterin ließ die Frage nicht zu.

Ob Verwandte von ihr eine Pelzfarm betrieben, fragte DI Völkl. Leider nicht!, rief die Zeugin aus.

Fragen von Springer: Papierschnitzel und Gewalt

Ob auch Ware von den geworfenen Papierschnitzeln betroffen seien, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Auf den Fotos sei das aber nicht zu sehen gewesen, meinte Springer. Den KundInnen sei es aber unangenehm gewesen, meinte die Zeugin. Ob es denn Fotos mit Papierschnitzeln auf Waren gebe, fragte Springer. Ja, sagte die Zeugin. Springer beantragte dann, das Gericht möge diese Fotos vorgelegt bekommen, um die Glaubwürdigkeit der Zeugin überprüfen zu können.

Ob es Gewalt gegeben habe, oder ob sie mit den DemonstrantInnen gesprochen habe, fragte Springer. Es habe keine Gewalt gegeben, bekräftigte die Zeugin, und sie habe die DemonstrantInnen zum Gehen aufgefordert. Was diese auch getan hätten, kommentierte DDr. Balluch.

Richterin erzählt von Konflikt mit Demonstrantin

Plötzlich erzählte die Richterin, sie sei während der U-Haft zum Landesgericht gekommen und es habe vor dem Gericht eine Demonstration stattgefunden. Sie habe dann eine Demonstrantin mit einer Trommel gebeten, leiser zu sein, aber die habe sie ignoriert.

Was die Zeugin bei einem Run-in jetzt anders machen würde, fragte Springer noch. Jetzt gebe es Videokameras und alle MitarbeiterInnen seien instruiert, Fotokameras zu verwenden.

Mittagspause 12:55 Uhr – 14:00 Uhr.

Einvernahme der Filialleiterin Kleider Bauer Graz

Nach der Mittagspause wurde jene Frau, die im Jänner 2007 die Leiterin der Kleider Bauer Filiale in Graz war, einvernommen. Es habe dort jeden Freitag und jeden Samstag Kundgebungen gegen Pelz gegeben, etwa ab November 2006 bis ins Jahr 2008. Es seien dabei Flugblätter vor dem Geschäft verteilt worden und man habe den KundInnen gesagt, sie sollten nicht bei Kleider Bauer einkaufen, weil sie damit Tierqual unterstützten.

Ob sich die KundInnen beschwert hätten, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte die Zeugin.

Wie der Vorfall mit der Buttersäure im Jänner 2007 gewesen sei, fragte die Richterin dann. Sie sei in der Früh ins Geschäft gekommen und es habe nach Erbrochenem gerochen. Sie habe aber nicht gefunden, was so gerochen hätte. Sie habe dann die Polizei gerufen. Die Feuerwehr sei gekommen und habe gesagt, es handle sich um Buttersäure. Das Geschäft sei zunächst offen gewesen, dann kurzfristig geschlossen worden und habe dann ab 17 Uhr an diesem Tag und den ganzen nächsten Tag wieder ganz normal offen gehabt. Ob es zu dieser Zeit noch schlecht gerochen hätte, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.

Habe es in der zeitlichen Nähe zu diesem Vorfall Demonstrationen gegeben, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ab wann dann zugesperrt worden sei, fragte die Richterin. Am nächsten Tag sei das Geschäft ganz normal offen gewesen und dann für sechs Wochen zugesperrt worden. Das gesamte Geschäft wurde dabei gereinigt und saniert.

Fragen des Staatsanwalts

Was mit der Kleidung passiert sei, wollte der Staatsanwalt wissen. Die gesamte Ware des Hauses sei geräumt worden, antwortete die Zeugin, aber sie wisse nicht, ob die Kleidung noch verwendbar gewesen sei.

Ob sie die OGPI kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin. Ob es weitere Vorfälle gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte die Zeugin wieder. Und ob ihr die Angeklagten bekannt seien, wollte der Staatsanwalt noch wissen. Herrn Richter kenne sie, antwortete die Zeugin, er sei bei den Demonstrationen in Graz dabei gewesen, alle anderen kenne sie nicht.

Fragen der Verteidigung

Aus welchen Textilfasern die Kleidung ihres Geschäfts damals bestanden habe, wollte Anwältin Dr. Lehner wissen. Aus Baumwolle, antwortete die Zeugin. Warum am nächsten Tag wieder aufgesperrt worden sei, fragte Dr. Lehner. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.

Wohin die Kleidung gebracht worden sei, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Auf welche Weise die DemonstrantInnen die KundInnen gehindert hätten, das Geschäft zu betreten, wollte Dr. Stuefer wissen. Sie seien auf die KundInnen zugegangen und hätten sie angesprochen, antwortete die Zeugin. Ob es dann Diskussionen zwischen KundInnen und DemonstrantInnen gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin.

Ob es intern bei Kleider Bauer Diskussionen darüber gegeben habe, weiterhin Pelz zu verkaufen, fragte Dr. Stuefer. Das sei eine irrelevante Frage, sprach die Richterin dazwischen, und sie verbiete auch, dass die Zeugin gefragt werde, wie sie zu Pelz stehe. Dr. Stuefer stellte fest, dass die Richterin bereits Fragen verbiete, bevor sie überhaupt gestellt würden. Zur Zeugin gewandt fragte sie dann, ob es Anweisungen zum Umgang mit den DemonstrantInnen gegeben habe. Nein, sagte die Zeugin.

Am nächsten Tag sei ganztags offen gewesen, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte die Zeugin. Von wann bis wann habe man am ersten Tag das Geschäft gesperrt, fragte Dr. Stuefer. Nach dem Einsatz der Feuerwehr habe man wieder aufgesperrt, meinte die Zeugin.

Was in den sechs Wochen geschehen sei, in denen das Geschäft gesperrt war, wollte Dr. Stuefer wissen. Das wisse sie nicht, antwortete die damalige Filialleiterin.

Ob sie persönlich Kontakt zu Herrn Richter gehabt habe, fragte dessen Anwalt Dr. Dohr die Zeugin. Nein, sagte diese. Ob sie Wahrnehmungen über Richters Verhalten gehabt habe, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte die Zeugin.

Fragen der Angeklagten

Wie die Kleidung weggebracht worden sei, wollte Mag. Hnat wissen. Sie habe die Ware in Müllsäcke verpackt und dann in LKWs verladen.

Wie viele Stockwerke das Geschäft habe, wollte DI Völkl wissen. Es gebe ein Parterre, einen ersten und einen zweiten Stock, sagte die Zeugin.

Richter fragte dann nach, ob die Behinderung durch die DemonstrantInnen physisch oder rein verbal gewesen sei. Nicht körperlich seien die KundInnen beim Betreten des Geschäfts gehindert worden, gab die Zeugin zu, sondern sie seien nur angesprochen worden. Ob Polizei anwesend gewesen sei, fragte Richter. Sie glaube schon, allerdings nur bei den Demonstrationsmärschen, meinte die Zeugin.

Ob die Sanierung in den sechs Wochen, in den das Geschäft geschlossen war, wegen des Geruchs durchgeführt worden war, oder wurde sowieso generell saniert, fragte Springer. Das wisse sie nicht, antwortete die damalige Filialleiterin. Ob sie wisse, dass der VGT bei den Kundgebungen rote Karten, das sind Flugblätter mit der Aufforderung bei der Geschäftsleitung zu protestieren, an KundInnen verteilt habe, fragte Springer. Und wie viele davon abgegeben worden seien. Es seien welche angegeben worden, antwortete die Zeugin, aber sie wisse weder wie viele, noch könne sie das sinnvoll schätzen.

Zuletzt fragte Balluch die Zeugin. Er wollte wissen, ob der Teppich am Fussboden in allen drei Ebenen getauscht worden sei, oder nur im Parterre. Nur im Parterre, war die Antwort. Das sei dort, wo die KundInnen reinkämen und wo die Buttersäure verspritzt worden sei. Woher sie das wisse, fragte die Richterin. Das habe ihr der Sachverständige gesagt, antwortete die Zeugin. Ob die Filialleitung auf eine Buttersäureanschlag vorbereitet gewesen sei, immerhin habe es das in Wien schon vorher gegeben, fragte Balluch. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin. Wann die Firma zur Bekämpfung des Geruchs beigezogen worden sei, fragte Balluch. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Und wann die Kleidung entfernt worden sei, fragte Balluch. Auch das wisse sie nicht, meinte die Zeugin, obwohl sie dabei war und die Kleidung selbst verpackt hatte. Ob sie denn am 10. und 11. Jänner 2007, den beiden Tagen nach der Buttersäureeinbringung, im Geschäft anwesend gewesen sei, fragte Balluch. Ja, sagte die Zeugin. Sei die Geruchsbekämpfungsfirma während ihrer Anwesenheit aktiv gewesen, fragte Balluch. Auch das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Ob sie das gemerkt hätte, fragte Balluch noch. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin wieder. Dann wurde sie von der Richterin entlassen.

Einvernahme der Filialleiterin Kleider Bauer Thaliastraße in Wien

Um 14:31 Uhr begann die Einvernahme der Filialleiterin von Kleider Bauer in der Thaliastraße in Wien. Am 10. Dezember 2006 habe eine unbekannte Person dort ein Loch in die Auslagenscheibe gestanzt. Insgesamt habe es, so berichtete die Zeugin auf Anfrage der Richterin, zwei bis drei Demonstrationen gegeben, jeweils mit Megaphon. Jemand habe auch eine der Eingangstüren kurze Zeit zugehalten.

Wie das abgelaufen sei, fragte die Richterin. Einer der Demonstranten habe die Tpür gehalten, führte die Zeugin aus. Ob KundInnen von draußen rein wollten, wisse sie nicht, aber eine Kundin habe rausgehen wollen. Sie habe dann die Polizei gerufen, dann sei der Spuk schnell vorbei gewesen.

Ob die DemonstrantInnen die KundInnen angesprochen hätten, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, antwortete die Zeugin. Ob sie Emails von TierschützerInnen erhalten habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.

Fragen des Staatsanwalts

Ob es noch Sachschäden in ihrer Filiale gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Außer der genannten nicht, meinte die Zeugin. Ob sie die OGPI kenne, fragte der Staatsanwalt. Sie habe davon gehört, antwortete die Zeugin. Wo, fragte der Staatsanwalt. Auf den Kundgebungen am Stefansplatz in Wien sei davon gesprochen worden, meinte die Zeugin.

Ob sie die Angeklagten kenne, fragte der Staatsanwalt. Nein, keineN davon, war die Antwort.

Fragen der Verteidigung und der Angeklagten

Wie der Austausch der Auslagenscheib abgelaufen sei, fragte Anwältin Dr. Lehner. Das Geschäft sei dabei offen geblieben, der Wechsel habe lediglich ein paar Stunden gedauert.

Anwältin Dr. Stuefer wollte wissen, ob es Umsatzeinbußen während der Demonstrationen gegeben habe. Die Demonstrationen hätten maximal 30 Minuten gedauert, Umsatzeinbußen seien nicht abschätzbar, meinte die Zeugin. Ob sie den Vorfall an der Tür der Polizei angezeigt hätte, fragte Dr. Stuefer. Das wisse sie nicht mehr, die Polizei sei bereits vor Ort gewesen, meinte die Zeugin.

Mag. Hnat kam auf den Vorfall mit der zugehaltenen Tür zu sprechen und fragte, wie viele Türen es gegeben habe und wie viele davon offen geblieben seien. Es gebe dort vier Doppeltüren, meinte die Zeugin, und davon sei eine halbe zugehalten worden. Ob es auch Notausgänge gegeben habe, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte die Zeugin.

Einvernahme einer Expertin für Buttersäure

Um 14:44 Uhr begann die Einvernahme einer chemischen Expertin der steirischen Landesregierung, DI Dr. Elisabeth Winkler. Sie sei um 8:15 Uhr am 10. Jänner 2007 angerufen worden, sie solle in die Grazer Kleider Bauer Filiale kommen. Dort sei sie wenige Minuten später eingelangt und habe sofort festgestellt, dass es sich um Buttersäure gehandelt habe. Sie sei Sachverständige für chemische Unfälle. Sie habe eine Dissertation geschrieben, in der es um Buttersäure gegangen sei und habe deshalb zwei Jahre lang täglich mit Buttersäure zu tun gehabt. Sie meinte, die Klimaanlage habe möglicherweise den Buttersäuregeruch verbreitet in der Filiale. Jedenfalls habe meine mit Messgeräten keine Buttersäure nachweisen können, die Konzentration sei zu gering gewesen.

Um wie viel Buttersäure es sich denn gehandelt habe, fragte die Richterin. Wahrscheinlich nur um kleine Tröpfchen, meinte DI Dr. Winkler. Sie glaube nicht, dass das mit einer Spritze sondern mittels Aerosolen eingebracht worden sein könnte.

Anwältin Dr. Lehner wollte wissen, ob diese Buttersäure an den Textilien anhafte. Ja, insbesondere am Teppich und der Wand, meinte die Expertin. Ihre Aufgabe sei es aber gewesen, festzustellen, ob eine gesundheitliche Gefährdung vorliege. Da es sich um Buttersäure gehandelt habe, konnte sie sofort Entwarnung geben.

Wie sie ihre Expertise durchgeführt habe, fragte Anwältin Dr. Stuefer. Mit der Nase, war die einfache Antwort von DI Dr. Winkler. Ob sie auch in den Stockwerken gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte die Zeugin, nur im Parterre. Dort sei die Buttersäure wahrscheinlich eingebracht worden. Ob das Gebläse der Feuerwehr die Verbreitung des Geruchs begünstigt habe, fragte Dr. Stuefer. Das könne sein, war die Antwort.

Dr. Dohr: Buttersäure ist nicht einmal richtig eine Sachbeschädigung

Anwalt Dr. Dohr wollte wissen, ob sich Buttersäure geruchlich neutralisieren lasse. Ja, sagte die Expertin, z.B. durch gewisse chemische Reaktionen. Reinigungsfirmen wären dazu in der Lage. Ob dann ein Schaden überhaupt entstanden wäre, fragte Dr. Dohr. Das wisse sie nicht, antwortete die Expertin. Das verleitete Dr. Dohr zur Aussage, Buttersäure ist nicht einmal richtig eine Sachbeschädigung. DDr. Balluch warf dazu ein, dass ihm diese Aussage als Indiz Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, vorgehalten wurde.

Buttersäure als Aerosol oder flüssig?

Ob ein Unterschied bestünde, wenn Buttersäure flüssig oder gasförmig eingebracht würde, fragte Dr. Lehner. Buttersäure sei immer flüssig, führte die Expertin aus. Mit einem Aerosol würde es sich um Buttersäuretröpfchen handeln.

An dieser Stelle erklärte die Richterin, es sei ihr mitgeteilt worden, dass sie die Sitzung kurz unterbrechen müsse. Es war genau 15 Uhr, offensichtlich Zeit für die anwesenden PolizeischülerInnen, nach Hause zu gehen. Diese standen zusammen auf und verließen das Gerichtsgebäude um gemeinsam mit einem dort wartenden Bus abzufahren.

Pause von 15:00 Uhr bis 15:05 Uhr.

Anwalt Dr. Karl wollte wissen, ob die geruchlich intensivste Verbreitung von Buttersäure durch Versprühen als Aerosol geschehe. Ja, sagte die Expertin. Wenn Buttersäure einfach auf den Teppich geleert würde, dann sei nur der Teppich betroffen. Der Rest der Buttersäure würde sich dann verflüchtigen. Indirekt mit dem Geruch von Buttersäure in Verbindung gebrachte Textilien würden durch Waschen den Geruch verlieren.

Ob am Eingang Flecke zu sehen gewesen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob die Buttersäure am Eingang eingesprüht worden sein könnte, fragte Dr. Karl. Möglicherweise durch den Spalt unter der Tür, mutmaßte die Zeugin. Wie viel Buttersäure nötig wäre, fragte Dr. Karl. Es genüge der Milliliterbereich, meinte die Zeugin. Wie man Buttersäure kaufen könne, fragte Dr. Karl. Diese sei leicht überall erhältlich und sehr billig, meinte die Zeugin. Wofür man Buttersäure brauchen würde, fragte Dr. Karl noch. Sie habe sie für biologisch abbaubaren Kunststoff in ihrer Dissertation verwendet.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch wollte von der Zeugin jene Fakten hören, aus denen sie ableite, dass die Buttersäure als Aerosol eingebracht worden sei. Dazu meinte diese, es habe sich um eine Vermutung gehandelt. DDr. Balluch legte dann den Polizeibericht des Vorfalls in der Grazer Kleider Bauer Filiale vor, in dem von 6 Säurenestern die Rede war. Es habe also 6 Stellen beim Eingang gegeben, wo die Buttersäure flüssig eingebracht worden sei. Das habe sie nicht gewusst, entgegnete die Zeugin.

Ob Buttersäure ätzend wirken würde, wollte DDr. Balluch wissen. Generell nicht, aber jede Säure sei nach entsprechend langer Wirkung und in entsprechender Menge ätzend, so auch Essig z.B.. Dann fragte DDr. Balluch, was geschehen würde, wenn man Buttersäure über ein Auto gieße. Die Richterin war an dieser Stelle sehr aufgebracht und sagte, DDr. Balluch würde das Fragerecht entzogen, wenn er laufend solche Fragen stelle, und wies die Zeugin an, nicht darauf zu antworten. DDr. Balluch bezog sich bei seiner Frage auf den Vorfall der Beschädigung des Autos der Pressesprecherin von Kleider Bauer, das mit Buttersäure übergossen worden sein soll. Ohne ätzende Wirkung bleibt unklar, was ein derartiges Übergießen für konkrete Auswirkungen haben könnte.

Dann fragte die Richterin erstaunlicherweise genau dieselbe Frage noch einmal, was beim Übergießen eines Autos mit Buttersäure passieren würde, und rief damit Unmutsäußerungen unter den Angeklagten hervor. Es blieb offen, warum die Richterin das tat. Möglicherweise hatte sie die Frage von DDr. Balluch irgendwie falsch verstanden. Die Zeugin sagte dazu, dass sie nicht wisse, was passieren würde, wenn Buttersäure über ein Auto geleert würde.

Wie lange es stinken würde, wenn man mit Buttersäure hantierte, fragte Dr. Stuefer. Sie habe sich einfach danach gewaschen und dadurch nicht mehr nach Buttersäure gerochen, führte die Zeugin aus. Und wenn sie sich nicht gewaschen hätte, wollte Dr. Stuefer wissen. Das brauche sie nicht zu beantworten, meinte die Richterin, und sagte: Mir scheint, die Verteidigung will Zeit hinaus zögern.

Faulmann kam dann an die Reihe zu fragen. Er sagte zur Richterin, dass ihre Aussagen Irsinn seien und ob sie sich nicht geniere, einen Angeklagten für eine Frage hinauswerfen zu wollen, die sie dann selber stelle. Die Richterin ignorierte diesen Einwurf und gab dem nächsten Angeklagten das Wort.

Fragen von Mag. Hnat

Wie lange sie in der Kleider Bauer Filiale gewesen sei, wollte Mag. Hnat wissen. Etwa 30 Minuten bis zu 1 Stunde, meinte die Zeugin. Ob dabei die Fenster offen gewesen seien, fragte Mag. Hnat. Ja, sagte die Zeugin. Ob es Allergien durch Buttersäure gebe, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin.

Wie viele Gebläse die Feuerwehr aufgestellt habe, fragte Mag. Hnat. Mehrere, meinte die Zeugin. Ob diese den Gestank raus geblasen oder Frischlauft rein gepresst hätten, wollte Mag. Hnat wissen. Sie nehme an, es ginge darum, den Gestank hinaus zu blasen, meinte die Zeugin. Wie Kleider Bauer auf ihren Vorschlag reagiert habe, eine Reinigungsfirma zu rufen, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, meinte die Zeugin. Ob es ein Gerät gebe, das objektiv die Konzentration von Buttersäure messen könnte, fragte Mag. Hnat. Möglich, sagte die Zeugin. Ob Aerosol auch zu Säurenestern führen würde, fragte Mag. Hnat mit Bezug auf den Polizeibericht, der von 6 Säurenestern sprach. Ob sie etwas von Säurenestern wisse, griff die Richterin wieder ein. Nein, sagte die Zeugin.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl wies wieder darauf hin, dass auch ein anderer Bericht über den Vorfall von 6 Säurenestern sprach. Er wolle daher wissen, ob das mit ihrer Annahme von Aerosolen verträglich sei. Das sei für ihre Arbeit nicht relevant gewesen, meinte die Zeugin. Ob es möglich gewesen sei, dass die Verbreitung der Buttersäure nur durch die Säurenester zustande gekommen sei, wollte DI Völkl wissen. Die Richterin erlaubte diese Frage nicht, die Zeugin solle nur von eigenen Wahrnehmungen berichten.

Ob Buttersäure schneller als Wasser verdampfe, fragte DI Völkl. Ja, sagte die Zeugin. Als Chemiedissertant stelle er daher fest, meinte DI Völkl, dass Lüften gereicht hätte, um den Geruch letztendlich los zu werden. Ob die Zeugin da zustimme. Diese Frage dürfe nicht zugelassen werden, rief der Staatsanwalt aus und die Richterin sagte ich schließe mich an.

Fragen von Springer

Ob es reiche, sich nach einem Kontakt mit Buttersäure zu waschen, fragte Springer. Bei ihr habe das gereicht, meinte die Zeugin. Aber man könne das Gewand auch reinigen lassen. Ob dann der Geruch völlig draußen wäre, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie das überhaupt wisse, fragte die Richterin, vielleicht habe sie sich selbst nicht riechen können. Hätte sie noch nach dem Waschen nach Buttersäure gestunken, hätte ihr das jemand gesagt, meinte die Zeugin.

Wie Buttersäure aufbewahrt würde, fragte Springer. Abgedunkelt in Glasbehältern, meinte die Zeugin. Ob Buttersäure vegan sei, fragte Springer dann. Diese Frage würde nicht zugelassen, rief die Richterin aus. Dr. Lehner führte dazu aber aus, dass wenn Buttersäure nicht vegan sei, dass dann TierschützerInnen als TäterInnen nicht in Frage kämen. Die Zeugin meinte, sie glaube schon, dass Buttersäure vegan sei. Ob denn Kuhmilchbutter in Buttersäure wäre, ergänzte Dr. Lehner die Frage. Man könne Buttersäure aus Kuhmilchbutter extrahieren, meinte die Zeugin, und aus Schweiß.

Fragen von Balluch

Das hieße, man könne Kleidung durch Schweiß mit Buttersäure kontaminieren, fragte Balluch. Ja, sagte die Zeugin. Das sei irrelevant, rief die Richterin. Aber wenn praktisch Schweiß schon Buttersäure entspricht, dann würde waschen sicher genügen, um den Geruch weg zu bekommen, meinte Balluch.

Zuletzt fragte er noch, ob die Zeugin die Säurenester übersehen haben könnte. Sie habe geschaut und nichts festgestellt, meinte die Zeugin dazu nur.

Ende 15:43 Uhr.

5 Kommentare

Die Säurenester sind, wie der Verteidigung wohl auch vollkommen klar ist, von eminenter Bedeutung. Da nach meinem Verständnis der Zivilprozess zwischen Kleiderbauer und seiner Versicherung mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet wurde, wurden die Umstände rund um den Buttersäurenvorfall in Graz nie vor dem Handelsgericht erörtert, geschweige denn geklärt.

Aus dem, was am 20. Prozesstag herauskam, gibt es sehr gute Gründe zu bezweifeln, dass die Buttersäure von außen ins geschlossene Geschäftslokal gekommen war. Die 6 (!) Buttersäurenester deuten eher darauf hin, dass die Substanz ohne große Hektik an mehreren Plätzen in flüßiger Form appliziert worden war. – Gibt es Fotos von dem Geschäftslokal vor dem Vorfall? Kann es sein, dass eine ohnehin fällige Renovierung bzw. Facelifting mit Versicherungsgeld finanziert wurde? Eine 6-wöchige Schließung und Renovierung wegen etwas Buttersäure ist nicht glaubwürdig.

Es ist erstaunlich, wie leicht Unwissenheit der ZeugInnen vor diesem Gericht durchgeht, auch bei Personen (FilialleiterInnen, Fachspezialisten der Polizei, etc.), die für das Wissen innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs bezahlt werden!

Korrektur, Grand Blanc 17:23:

2. Absatz, 1. Zeile: 21. statt 20.

http://kurzurl.net/operationSpring2

Ihre Theorie, Grand Blanc, klingt ziemlich plausibel und sollte unbedingt nachverfolgt werden. Der krasse Widerspruch zwischen den Säurenestern im Polizeibericht und der Aussage der Chemikerin, dass sie keine gefunden hat, ist bemerkenswert.

Erstaunlich auch, dass Zeuginnen der Anklage durch ihre Widersprüche und ihr andauerndes Weiss-ich-nicht schon mehr als Entlastungszeuginnen wirken.

@ ‘Big Mama’

Die Säurenester kommen nicht in einem Polizeibericht vor, sondern in der Faktura einer von Kleiderbauer engagierten Sanierungsfirma!

Die städtische Chemikerin hat wiederholt ihre feste Überzeugung kundgetan, dass die Buttersäure in Aerosolform appliziert worden sein müsse, hat sie doch bei ihrer Suche in Türnähe keine Flecken (Säurenester) gefunden. Außerdem hätte auch die Aerosol-Variante mMn irgendwelche Spuren, nämlich an den Türschlitzen, hinterlassen müssen.

Die Wirkung des weiss-ich-nicht der ZeugInnen ist manchmal vielleicht positiv, in meiner Wahrnehmung aber meistens negativ, für die Verteidigung. Den Rest liefert die Richterin!