Tierschutzprozess 20. Tag
Dienstag 4. Mai 2010
Inhalt:
- Einvernahme Pressesprecherin Kleider Bauer
- Einvernahme IT-Dienst Kleider Bauer
- Einvernahme Lagerleiter Kleider Bauer
Der heutige Tag stand im Zeichen der Befragung der ehemaligen Pressesprecherin der Firma Kleider Bauer. Im Herbst 2007 war sie einer nächtlichen Beschädigung ihres Autos ausgesetzt, im Frühjahr 2008 geriet sie mit dem Auto in eine 8-Personen Demonstration vor der Zentrale ihrer Firma. Diese beiden Vorfälle hätten sie, ihren Angaben nach, so furchtbar psychisch belastet, dass sie bis heute, 2 Jahre später, Angstzustände hat und nicht vor den Angeklagten aussagen wollte. Alles in allem waren die von ihr dargestellten Gefühle nicht wirklich nachvollziehbar und ihre kontradiktorische Einvernahme in einem anderen Raum wirkte etwas gekünstelt. Erstaunlich schien auch, dass die Polizei diese Mini-Demonstration so ernst nahm, dass sie die Pressesprecherin zwei Mal dazu einvernahm und von ihrem Auto – auf dem auch nach penibelster Suche kein Sachschaden festgestellt werden konnte – sogar Fingerabdrücke abnahm und eine Funkzellenauswertung durchführte, um die DemonstrationsteilnehmerInnen identifizieren zu können.
Zusätzlich wurden der Lagerleiter von Kleider Bauer und der Bruder der Geschäftsführer von Kleider Bauer, der gleichzeitig für das Computersystem der Firma zuständig war, einvernommen. Mit beiden war die Richterin eher kurz angebunden, ungeduldig und richtig gehend unfreundlich. Beide berichteten auch von Demonstrationen gegen Kleider Bauer und insbesondere der Lagerleiter fand diese an und für sich friedlich
. Die restlichen 3 ZeugInnen kamen heute nicht zu Wort. Einer davon war unentschuldigt nicht erschienen.
Ein Tag ohne besondere Vorkommnisse, könnte man sagen. Der Prozess wird langsam zur langweiligen Routine.
Der Prozess begann um 9:03 Uhr mit der Anwesenheit von wiederum gut 30 PolizeischülerInnen, die seit 8 Uhr früh in der Kantine auf den Prozess gewartet hatten. Erstaunlicherweise aber, nachdem die Richterin zur kontradiktorischen Einvernahme der Pressesprecherin von Kleider Bauer den Gerichtssaal verlassen hatte – also noch ganz am Beginn des Prozesses – gingen auch praktisch alle PolizeischülerInnen weg. Offenbar befanden sie ihre Anwesenheit nicht mehr für zielführend, wenn die Richterin selbst nicht anwesend war. Neben den PolizeischülerInnen waren anfangs 15 Personen anwesend, deren Zahl im Lauf des Tages auf etwa 30 anstieg, die alle bis zum Prozessende blieben.
Antrag auf Enthebung des linguistischen Sachverständigen wegen Befangenheit
Anwalt Dr. Karl erhob sich dann und beantragte einmal mehr – es handelte sich bereits um den dritten derartigen Antrag – die Enthebung des linguistischen Sachverständigen wegen Befangenheit. Begründend führte er dazu wie folgt aus.
Im Akt würde sich ein Brief des Sachverständigen an den Staatsanwalt mit folgendem Wortlaut finden. [Bildquelle leider nicht mehr verfügbar]
Das würde bestätigen, dass der Sachverständige nicht unvoreingenommen die Texte verglichen habe, sondern eine gezielte Suche nach gewissen Argumenten durchgeführt habe, um eine vorgefasste These zu stützen, die ihm von der Frau Chefinspektorin der SOKO nahegelegt worden war.
Laut einem Artikel im Standard würde der Sachverständige DDr. Balluch empfehlen, sich schuldig zu bekennen.
Und laut einem Artikel in der Wiener Zeitung vom 14. April 2010, den Dr. Karl vorlegte, habe der Sachverständige Dr. Schweiger bekräftigt, es sei ihm nicht egal, ob DDr. Balluch schuldig sei oder nicht. Das zeige, dass er bei Erstellung des Gutachtens ein gewisses Ziel verfolgt habe.
Laut gängiger Judikatur – und Dr. Karl zitierte dazu ein Höchstgerichtsurteil – sei die Befangenheit eines Sachverständigen auch dann ein Ausschließungsgrund, wenn sie nach Fertigstellung des Gutachtens aber vor Befragung des Sachverständigen in der Hauptverhandlung auftreten würde. Das sei in diesem Fall so, da der Sachverständige zur weiteren Befragung vorgesehen sei und sogar einen Zusatzauftrag für ein Gutachten von der Richterin erhalten habe.
Zusätzlich, so führte Dr. Karl aus, habe der Sachverständige bei seiner Befragung erkennen lassen, dass er keine Bereitschaft zeige, auf objektive Kritik und Einwände gegen sein Gutachten einzugehen. Das zeige sich u.a. an folgenden Punkten:
- Er habe alle vier von Prof. Drommel angegebenen notwendigen Voraussetzungen für ein Urteil
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
nicht erfüllt: Zeitnähe, Textquantität, Textsortenähnlichkeit und Authentizität. - Er benutze unkritisch die Überschrift, das Original-Bekennerschreiben und die Hintergrundinformation im Tatblatt als Gesamttext ein- und desselben Autors, ohne in seinem Gutachten auch nur die Möglichkeit zu erwähnen, dass es sich um Texte verschiedener AutorInnen handeln könnte.
- In der Befragung habe er bestritten, dass die Überschrift in seinem Gutachten verwendet wurde. Darauf hingewiesen habe er gesagt, die paar Worte würden nichts ändern. Er verschwieg dabei, dass die Überschrift bereits mehr als 10% des Textes des Original-Bekennerschreibens ausgemacht habe!
- Er habe die folgenden Divergenzen der Texte im Tatblatt zwischen dem Original-Bekennerschreiben und der Hintergrundinformation ignoriert:
- einmal
jeder
und einmaljeglicher
- einmal
weitweit
und einmalauf der ganzen Welt
- einmal zwei Beistrichfehler, einmal keiner
- einmal " und einmal ' als Anführungszeichen (durch verschiedene Schreibmaschinen erklärt)
- einmal Bekennerschreiben in Wir-Form, einmal in dritter Person über die BekennerInnen und die Tierrechtsszene geschrieben (
in der Diktion der TierrechtlerInnen
)
- einmal
- Die Übereinstimmung der Texte seien laut Gutachter lediglich der ähnliche Inhalt und einmal ein Genitivattribut; er habe sich die beiden Texte ein paar Mal durchgelesen und sei überzeugt gewesen, sie stammten vom selben Autor, ab dann habe er sie so behandelt, als wären sie vom selben Autor. Dabei sei diese Frage, war es derselbe Autor oder nicht, die zentrale Frage des Gutachtens.
- Die Divergenz zwischen Original-Bekennerschreiben Tatblatt und Balluch-Texten habe er ignoriert:
beispielsweise
finde sich bei Balluch nie, dort stehe immer nurzum Beispiel
in gleichen Kontext.
Zusammenfassend meinte Dr. Karl, der Sachverständige habe keine Wissenschaft sondern lediglich sein Bauchgefühl für die Erstellung seines Gutachtens verwendet. Dr. Karl stellte dann den Zusatzantrag, das Gericht möge einen neuen Sachverständigen mit Erstellung eines linguistischen Gutachtens beauftragen. Die Richterin sagte dazu, sie halte sich die Entscheidung über diesen Antrag vor.
Anwalt Mag. Traxler und der Angeklagte DDr. Balluch wollten dann eine Reihe von Beweisanträgen stellen. Mag. Traxler hatte eine Liste von weit über 100 ZeugInnen, die er beantragen wollte. Aber die Richterin meinte, sie wolle heute die bestellten ZeugInnen befragen und diese Beweisanträge sollten später eingebracht werden.
Mag. Bischof wollte dann noch zum Antrag auf Enthebung des linguistischen Sachverständigen ausführen und insbesondere gegen die vom Gericht genannten Gründe, warum sie den ersten Antrag auf Enthebung abgelehnt habe, argumentieren, da sagte die Richterin: Wollen Sie den Beschluss des Gerichts kommentieren?
, was sie nicht zulassen wollte. Die AnwältInnen Mag. Bischof, Mag. Traxler, Dr. Stuefer und Dr. Dohr schlossen sich dem Antrag von Dr. Karl an.
Der Angeklagte Mag. Hnat beantragte dann eine Reihe weiterer Aktenteile, die der Verteidigung bisher noch nicht zugänglich waren.
Drohemails gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer
gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer
Die Richterin legte dann vier Emails vor, die sie als Drohemails
bezeichnete, und die an die Pressesprecherin von Kleider Bauer gerichtet gewesen sein sollen. Alle Emails waren von Tierschutzgruppen aus Deutschland verfasst und mit Namen unterzeichnet. Alle waren durchwegs höflich gehalten, wie z.B.: [Bildquelle leider nicht mehr verfügbar]
Sachschaden am Auto der Pressesprecherin und Demonstrationsvorfall
Als Vorbereitung zur Befragung der Pressesprecherin von Kleider Bauer sprach die Richterin über zwei Vorfälle, wegen denen diese Befragung durchgeführt würde. Bei einem habe es sich um die Beschädigung des Autos der Pressesprecherin gehandelt. Die Richterin zeigte Fotos, auf denen das Auto mit weißen Spuren auf dem Lack zu sehen war und die Reifen seien aufgestochen gewesen. Die Polizei habe Fingerabdrücke und DNA-Spuren gefunden, die würden aber zu keinem/keiner der Angeklagten passen. Auch gebe es Filmaufnahmen einer Überwachungskamera, aber die Personen darauf seien nicht mit irgendwem der Angeklagten ident.
Dann sprach die Richterin über eine Demonstration vor der Zentrale von Kleider Bauer in Perchtoldsdorf, bei der vier der Angeklagten von der BaT anwesend gewesen sein sollen. Das sei aus der Telefonüberwachung zu schließen. Einer der BaT-Angeklagten habe diese Demonstration behördlich angemeldet und sie sei nicht untersagt worden. Die Pressesprecherin sei dabei mit ihrem Auto durch diese Demonstration gefahren und dabei hätten DemonstrantInnen geschrien und auf das Auto geschlagen. Die Polizei habe dann Fingerabdrücke vom Auto genommen und diese zwei der Angeklagten der BaT zuordnen können.
Zusätzlich habe man einen Screenshot des Datensatzes der Pressesprecherin von Kleider Bauer, wie er in einem Fitnessstudio abgespeichert war, am Computer eines der BaT-Angeklagten gefunden. Auch das Firmenbuch von Kleider Bauer, eine Liste aller Ansprechpartner von Kleider Bauer Filialen, eine Liste aller Email-Adressen von den Geschäftsführern und FilialleiterInnen von Kleider Bauer, ein Email einer Firma Jones
an die OGPI, ein Email von der OGPI an die Firma Schöps, einen Brief an einen BaT-Mitangeklagten, ob er
Lust auf Kleider Bauer checken
habe, und zwei Magazine, in denen Interviews mit ehemaligen ALF-AktivistInnen abgedruckt waren, wurden bei einem der BaT-Angeklagten gefunden. Dieser Angeklagte sei auch Domaininhaber der deutschen Webseite www.tierbefreier.de gewesen. Auch einen Ausdruck der Rede einer BaT-Mitangeklagten bei der Aktionärsversammlung der Firma Escada und Dietriche habe dieser BaT-Angeklagte bei sich zu Hause gehabt.
Pause von 10:10 Uhr – 10:23 Uhr.
Kontradiktorische Einvernahme der Pressesprecherin von Kleider Bauer
Die erste Zeugin des heutigen Tages war die Pressesprecherin von Kleider Bauer. Sie brachte eine Vertrauensperson mit, die direkt hinter ihr sitzen durfte. Im Vorfeld, so verkündete die Richterin, habe die Zeugin beantragt, kontradiktorisch einvernommen zu werden. Wörtlich hatte sie in diesem Antrag ausgeführt: Ich fühle mich psychisch nicht in der Lage, vor dem Angeklagten eine Aussage zu machen
.
Die Richterin erklärte, sie nehme diesen Antrag an, weil die Zeugin ein Opfer sei. Anwältin Dr. Stuefer beantragte im Gegenzug, die Zeugin im Verhandlungssaal zu vernehmen. Die Strafprozessordnung sehe nicht vor, dass Opfer an sich kontradiktorisch einzuvernehmen sind. Auch Anwalt Mag. Bischof beantragte, die kontradiktorische Einvernahme zu unterlassen. Die restlichen Anwälte schlossen sich an.
Die Richterin lehnte diese Anträge aber ab und sagte, für sie seien die Voraussetzungen für eine kontradiktorische Einvernahme gegeben. Dr. Stuefer beantragte, die Gründe für die Ablehnung ihres Antrages zu erfahren. Die Richterin sagte dann Sie ist Opfer, das reicht!
. Die Zeugin wurde dann in einen Nebenraum geführt und ein Mikrophon und eine Kamera für die Live Übertragung in den Gerichtssaal eingeschalten. Vor dem Verlassen des Gerichtssaals wachelte die Richterin mit dem Zeigefinger und sagte, dass auch wenn sie weg sei, Ruhe zu herrschen habe.
Erste Kontaktaufnahme der TierschützerInnen mit der Zeugin
Die Zeugin erklärte, sie sei von November 2004 bis Februar 2009 Pressesprecherin von Kleider Bauer gewesen. Ihr Zuständigkeit war die interne und externe Kommunikation. Die erste Kontaktaufnahme wegen Pelz durch TierschützerInnen habe Mitte 2006, ca. August, statt gefunden. Der Angeklagte David Richter vom VGT habe sie angerufen und ein Email geschrieben. Sie habe diese Informationen an die Geschäftsführung weiter gegeben. Der Inhalt war, dass Kleider Bauer aus dem Pelzgeschäft aussteigen möge.
Ob es eine Fristsetzung gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, ca. 14 Tage. Ab dann seien laufend Protestemails gekommen, teilweise direkt an die Zeugin und auch an andere MitarbeiterInnen. Sie habe das alles an ihren Vorgesetzten Geschäftsführer weitergeleitet.
Ob sie von der Kampagne gegen P&C gewusst habe, fragte die Richterin. Ganz am Rande schon
, sagte die Zeugin dazu. Was das heiße, wollte die Richterin wissen. Als Passantin habe sie die Demonstrationen vor P&C gesehen, sagte die Zeugin.
Ob es Hinweise in den Emails oder Telefonaten gegeben habe, was passieren würde, wenn Kleider Bauer nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen würde, fragte die Richterin. Es seien Demonstrationen vor den Filialen angedroht worden, sagte die Zeugin. Ob sie denn persönliche Gespräche mit den TierschützerInnen gehabt hätte, fragte die Richterin. Anfangs per Telefon schon, meinte die Zeugin, später nicht mehr. Ob bei Kleider Bauer diskutiert worden sei, aus dem Pelzhandel auszusteigen, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, das sei nie ein Thema gewesen.
Sachschaden am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer
Am 10. September 2007 habe es den ersten Vorfall gegeben, der die Zeugin persönlich betroffen habe, führte die Richterin aus. Sei habe in der Früh in die Arbeit fahren wollen, erzählte die Zeugin, als sie ihren Mini mit einer Flüssigkeit, mit Buttersäure, übergossen vorgefunden habe. Ob auch Flugzettel am Tatort gefunden worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, sie habe dann aber im Internet recherchiert und auf einer amerikanischen Webseite ein Bekennerschreiben gefunden. Deshalb habe sie einen Zusammenhang mit dem Pelzverkauf bei Kleider Bauer gesehen.
Der Selbstbehalt seien € 420 gewesen, der Rest sei durch die Versicherung gedeckt gewesen, las die Richterin aus einem Dokument vor. Wie es der Zeugin beim Anblick ihres Autos psychisch gegangen sei, fragte sie dann. Sie habe nicht mit so etwas gerechnet, sagte diese.
OGPI, ALF und Demonstrationen
Der zweite Vorfall, zu dem sie befragt werde, habe am 20. Februar 2008 stattgefunden. Was dazwischen geschehen sei, fragte die Richterin. Sie habe viele Protestemails und –anrufe erhalten, sagte die Zeugin. Der Druck sei weiter vorhanden gewesen.
Ob sie die OGPI gekannt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, sie habe dann aber im Internet recherchiert und deren Webseite gefunden. Was dort gestanden sei, wollte die Richterin wissen. Berichte von der Kampagne gegen Kleider Bauer, meinte die Zeugin, und weitere Tierschutzinformationen.
Ob sie die ALF kenne, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie habe im Internet recherchiert und entsprechende Bekennerschreiben gefunden.
Ob sie persönlich Demonstrationen gegen Kleider Bauer gesehen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, diese hätten Freitag und Samstag statt gefunden. Sie sei öfter dort gewesen, um diese Demonstrationen zu beobachten. Manchmal seien dort 15 Personen gewesen, manchmal viel mehr. Es sei sehr laut gewesen und die KundInnen seien davon abgehalten worden, das Geschäft zu betreten, und seien beschimpft worden. Ob sie das selbst beobachtet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin noch einmal, es sei sehr laut gewesen und die DemonstrantInnen hätten gerufen Kleider Bauer betreibe Tierqual. Ob sie das öfter oder nur ein Mal beobachtet habe, fragte die Richterin. Nur ein Mal, sagte die Zeugin.
Habe es Umsatzeinbußen am Wochenende gegeben, fragte die Richterin. Man habe intern darüber gesprochen, sagte die Zeugin, und es sei gesagt worden, dass es am Wochenende Umsatzeinbußen gebe. Ob sie sonst Wahrnehmungen gehabt habe, fragte die Richterin. Die DemonstrantInnen seien sehr aggressiv gewesen, sagte die Zeugin.
Kontakt zu Angeklagten
Ob sie David Richter kenne, fragte die Richterin. Er habe sie kontaktiert, sagte die Zeugin. Und DDr. Balluch, fragte die Richterin weiter. Sie kenne ihn aus den Medien, er habe mit ihrem Chef Kontakt gehabt. Woher sie das wisse, fragte die Richterin dann, ob sie von einem konkreten Kontakt wisse. Nein, sagte die Zeugin.
Die Angeklagten Faulmann und DI Völkl kenne sie vom Namen her beide, aber sie wisse nicht woher. Springer und die fünf BaT-Angeklagten würden ihr nichts sagen. Mag. Hnat habe sie in einer ATV-Sendung gesehen und Harald Balluch sei ihr von der Webseite des VGT her bekannt.
Konfrontation auf Demonstration
Was sie vom Vorfall am 20. Februar 2008 erzählen könne, fragte die Richterin. Das habe an ihrem Arbeitsplatz in der Zentrale von Kleider Bauer statt gefunden, meinte die Zeugin. Sie habe um 18 Uhr nach Hause fahren wollen. 8-10 Personen seien den ganzen Nachmittag mit Transparenten vor der Zentrale gestanden und hätten demonstriert.
Ob sie Parolen gerufen hätten, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Sie sei dann herausgekommen und durch die Demonstration durch gegangen. Dabei habe sie eine blonde Frau mit Namen angesprochen und ihr ein Flugblatt gegeben. Sie habe dieses Flugblatt genommen und sei in ihr Auto eingestiegen. Später habe sie das Flugblatt der Polizei überreicht.
Die Richterin legte dann ein Flugblatt der OGPI vor. Das erkenne sie wieder, sagte die Zeugin. Die Richterin zeigte ein zweites Flugblatt. Sie könne sich nicht mehr erinnern, meinte die Zeugin. Ob sie mit der Frau gesprochen habe, fragte die Richterin. Die Frau habe mit ihr sprechen wollen, sagte die Zeugin, sie habe das aber verweigert. Dann habe sie wegfahren wollen, aber das Transparent sei im Weg gestanden. Die DemonstrantInnen hätten dann etwas gerufen, sie wisse aber nicht mehr was. Sie habe dann weiterfahren wollen, aber die DemonstrantInnen hätten mit den Fäusten auf das Auto eingeschlagen und seien ohne ersichtlichen Grund immer aggressiver geworden. Sie habe große Angst vor Buttersäure gehabt und dass die DemonstrantInnen Steine halten könnten. Dann sei sie durch die Demonstration durchgefahren, was ihr gelungen sei. Sie sei durch diesen Vorfall schwer traumatisiert gewesen.
Ob die Polizei hier danach Fotos von TierschützerInnen gezeigt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, und sie habe die Angeklagte der BaT als Teilnehmerin auf der Demonstration erkannt.
Wie lange der Vorfall gedauert habe, fragte die Richterin. Es habe für sie subjektiv sehr lange gedauert, sagte die Zeugin. Sie sei auch sehr langsam durch die Demonstration gefahren, weil sie nicht wollte, dass jemandem etwas passiere. Insgesamt könnten es ca. 3 Minuten gewesen sein. Auf der Polizei habe sie von 1-2 Minuten gesprochen, merkte die Richterin an. Das wird stimmen, meinte die Zeugin.
Wie genau das Einschlagen auf das Auto gewesen sei, fragte die Richterin. Es seien sehr viele große und starke Männer gewesen und sie hätten sehr fest auf das Auto eingeschlagen, sagte die Richterin. Jetzt würde sie sich erinnern, dass die DemonstrantInnen maskiert gewesen seien. Sie habe sehr große Angst gehabt, insbesondere davor, dass die DemonstrantInnen Steine haben könnten.
Was danach geschehen sei, wollte die Richterin wissen. Sie sei weggefahren, meinte die Zeugin, habe dann stehen bleiben müssen, um sich zu beruhigen. Dann habe sie ihren Chef und die Polizei angerufen und sei noch am selben Abend zur Polizei gefahren. Diese habe ihr eine Fotomappe von AktivistInnen gezeigt. Am Abend und am nächsten Tag habe es zwei Einvernahmen bei der Polizei gegeben.
Wie sie sich psychisch und emotional gefühlt habe, fragte die Richterin. Es gehe ihr bis heute – 2 Jahre und 3 Monate später – nicht gut. Jetzt, wo sie darüber sprechen müsse, ginge es ihr wieder besonders schlecht. Sie habe immer Angst, wenn sie zu ihrem Auto gehe.
Ob es weitere Kontaktaufnahmen durch TierschützerInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie habe Anrufe auf ihrem Firmenhandy bekommen, auch in der Nacht, dann sei nur in das Telefon gestöhnt worden. Ob sie einen Zusammenhang sehe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Wie sie das emotional aufgenommen habe, fragte die Richterin. Es sei sehr schlimm gewesen, sagte die Zeugin den Tränen nahe, sie habe nicht schlafen können.
Fragen des Staatsanwalts
Über die Richterin konnte jetzt der Staatsanwalt Fragen an die Zeugin stellen. Ob Herr Richter bei dem Telefongespräch mit der Zeugin Bezug zur P&C-Kampagne genommen habe, ließ er fragen. Ja, sagte die Zeugin. Und ob sie Näheres zur P&C-Kampagne recherchiert habe, fragte er weiter. Ja, sagte auch da die Zeugin, der Geschäftsführer von P&C in Deutschland sei sogar persönlich attackiert und seine Hauswände mit einer Art Blut beschmiert worden. Woher sie diese Informationen habe, wollte die Richterin wissen. Das wisse sie nicht mehr, antwortete die Zeugin, vielleicht aus persönlichen Gesprächen oder aus dem Internet. Ob sie mit jemandem von P&C persönlich gesprochen habe, fragte die Richterin. Nein, war die Antwort.
Fragen der Anwältin Dr. Lehner
Ob sie persönlichen Kontakt zu den Angeklagten Faulmann oder DDr. Balluch gehabt habe, ließ Anwältin Dr. Lehner fragen. Nein, sagte die Zeugin. Und ob es einen persönlichen Kontakt von DDr. Balluch zu ihren Chefs gegeben habe, fragte die Anwältin nach. Daran könne sie sich nicht mehr erinnern, antwortete die Zeugin diesmal.
Fragen von Anwalt Mag. Bischof
Anwalt Mag. Bischof ließ das komplette Flugblatt vorlesen, das bei dem genannten Vorfall vor der Kleider Bauer Zentrale verteilt worden ist. Darin fand sich folgender Text: [Bildquelle leider nicht mehr verfügbar]
Ob sie dieses Flugblatt angeschaut habe, fragte Mag. Bischof via Richterin. Sie habe es überflogen, gab die Zeugin an. Ob sie erkannt habe, worum es gegangen sei, wollte Mag. Bischof wissen. MitarbeiterInnen von Kleider Bauer seien aufgefordert worden mitzuhelfen, dass Kleider Bauer aus dem Pelzhandel aussteige, meinte die Zeugin. Ob sie das als bedrohlich empfunden habe, fragte Mag. Bischof. Sie habe sich die gesamte Zeit über bedroht gefühlt, antwortete die Zeugin, sie habe in ständiger Angst gelebt.
Ob sie das zweite Flugblatt gesehen und sich dadurch bedroht gefühlt habe, fragte die Richterin ihrerseits. Für sie sei das alles absolut bedrohlich gewesen, gab die Zeugin an. Was genau, fragte die Richterin nach. Dass sie dazu gebracht werden sollte, aus dem Pelzhandel auszusteigen, sagte die Zeugin.
Anwalt Mag. Bischof wollte dann, dass die Zeugin eine Skizze des Vorfalls mit der Demonstration mache. Der Staatsanwalt erhob Einspruch, das sei in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Es gebe solche Skizzen bei jedem anderen Verfahren, meinte dazu Anwältin Dr. Stuefer, insbesondere bei Verfahren mit Verkehrsunfällen. Wenn keine Skizze angefertigt würde, dann werde er einen Lokalaugenschein verlangen, meinte Mag. Bischof.
Die Richterin ließ dann die Zeugin eine Skizze malen. Darauf sah man den Eingang zur Kleider Bauer Zentrale, davor die DemonstrantInnen und noch vor den DemonstrantInnen auf der Straße das parkende Auto der Zeugin. Sie sei aus der Zentrale heraus und durch die Demonstration durch gegangen, sei in ihr Auto gestiegen, und wieder zurück durch die Demonstration hindurch davon gefahren.
Warum sie auf die Demonstration zugefahren und nicht ausgewichen sei, fragte Mag. Bischof. Es sei nur eine Distanz von 3 m gewesen und ausweichen habe sie nicht können, weil überall Leute gewesen seien, meinte die Zeugin. Sie habe die Demonstration schon gesehen, aber sie habe ein ungutes Gefühl gehabt und habe nach Hause müssen. Wenn sie sich so bedroht gefühlt habe, warum habe sie dann kein Taxi bestellt, fragte Mag. Bischof. Sie wisse nicht, ob sie sich überlegt habe, ein Taxi zu nehmen, gab die Zeugin an.
Ob Polizei anwesend gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Sie habe keine Polizei gesehen, sagte die Zeugin. Warum sie nicht sofort die Polizei gerufen habe, wollte Mag. Bischof wissen. Sie habe zwar ein Handy mitgehabt, aber sie habe sich zuerst retten wollen, bevor sie die Polizei rufe. Sie habe ja gesagt, dass sie die Demonstration bereits drei Stunden lang beobachtet habe, sagte Mag. Bischof. Warum sie dann, wenn sie sich so bedroht gefühlt habe, alleine durch die Demonstration zu ihrem Auto gegangen sei und mit dem Auto dann durch die Demonstration gefahren sei. Wie ungut ihr Gefühl beim Verlassen der Kleider Bauer Zentrale gewesen sei, fragte die Richterin. Sie sei bereits Opfer eines Attentats gewesen, sagte die Zeugin, dieses Gefühl sei schon da gewesen. Sie habe gedacht, dass sie durch die Demonstration durchfahren könne. Auf Nachfrage von Mag. Bischof sagte die Zeugin noch, dass zwar andere MitarbeiterInnen noch in der Zentrale gewesen seien, und dass sie auch daran gedacht habe, diese zu bitten, mit ihr mit zu gehen, aber sie habe das dann nicht gemacht, das sei eine persönliche Entscheidung gewesen.
Mag. Bischof fragte dann, warum sie irritiert gewesen sei, mit ihrem Namen angesprochen zu werden, wo sie doch als Pressesprecherin von Kleider Bauer bekannt gewesen sei. Sie habe diese Leute nicht gekannt, sagte die Zeugin, sie sei irritiert gewesen. Sie gebe aber zu, dass es Fotos von ihr und ihren Namen im Internet gegeben habe.
Mag. Bischof wollte dann wissen, ob unter denjenigen, die ihr diese Drohemails
geschrieben hätten, auch die Angeklagten gewesen seien. Sie könne sich an Mag. Hnat und Jürgen Faulmann erinnern, sagte die Zeugin. Im Akt gebe es aber kein Email von Faulmann an Kleider Bauer, gab Anwältin Dr. Lehner an. Sie habe den Namen Faulmann nur irgendwie mitbekommen, sagte die Zeugin dazu. Ob sie ein Email von Faulmann vorlegen könne, fragte Dr. Lehner nach. Das könne sie nicht, sie könne sich aber erinnern, dass ein Email an Kleider Bauer geschrieben worden sei, in dem der Namen Faulmann gestanden sei, sagte die Zeugin. Sie habe doch alle Emails an die Polizei weitergereicht, warum dann nicht dieses, wollte Dr. Lehner wissen. Das könne sie sich nicht mehr erinnern, meinte die Zeugin.
Mag. Bischof zitierte dann aus den Aussagen der Zeugin vor der Polizei. Dort habe sie gesagt: Die Leute waren aggressiv, weil ich nicht stehen geblieben bin
. Sie könne sich an diese Einvernahme nicht erinnern, meinte die Zeugin. Sie habe vorher gesagt, schloss Mag. Bischof an, dass die DemonstrantInnen ohne ersichtlichen Grund immer aggressiver geworden seien. Sie habe für sich versucht, für die Aggression eine Erklärung zu finden, verteidigte sich die Zeugin.
Mag. Bischof zitierte weiter aus den Aussagen der Zeugin vor der Polizei. Sie habe angegeben, dass es keinen Sachschaden am Auto gegeben habe. Man habe ja nur mit der Faust auf das Auto geschlagen, sagte die Zeugin.
Wieso sie auf die Idee gekommen sei, dass die DemonstrantInnen Steine gehabt hätten, fragte Mag. Bischof noch. Das sei ihr nur durch den Kopf gegangen, meinte die Zeugin, es seien in der Gegend Steine herum gelegen.
Fragen von Anwältin Dr. Stuefer
Dann legte Anwältin Dr. Stuefer einen Webausdruck von der Homepage der Zeugin vor, in dem diese ihre Privatadresse angab. Weiters präsentierte Dr. Stuefer einen Webausdruck von einer Presseaussendung von Kleider Bauer vom 1. Dezember 2006, in dem Namen, Email und Telefonnummer der Zeugin für Rücksprachen beigefügt waren. Und Dr. Stuefer zeigte einen Ausdruck des Telefonbuchs, in dem ebenfalls alle Privatdaten der Zeugin öffentlich gemacht sind. Sie wisse nicht, seit wann das alles am Internet sei, meinte die Zeugin dazu. Diese Presseaussendung sei kostenpflichtig ins Internet gestellt worden. Dass sie im Telefonbuch stehe sei ihr nicht bewusst gewesen.
Dann ließ Dr. Stuefer via der Richterin fragen, ob die Benutzung von Steinen durch die DemonstrantInnen eine reine Vermutung gewesen sei. Ja, gab die Zeugin unumwunden zu.
Dr. Stuefer monierte dann, dass es verschiedene Aussagen der Zeugin zur Anzahl der DemonstrantInnen gebe. Vor der Polizei habe sie einmal ca. 8 und einmal 10-12 gesagt, jetzt habe sie 8-10 angegeben. 10-12 sei richtig, meinte die Zeugin.
Ob es parkende Autos um sie herum gegeben habe, wollte Dr. Stuefer wissen, und wie die genaue Situation der Demonstration gewesen sei. Das sei bereits ausgeführt worden, meinte die Richterin und die Zeugin fügte hinzu, dass es sich um eine Sackgasse gehandelt habe und dass sie wegen der fortgeschrittenen Zeit in der unmittelbaren Umgebung alleine geparkt habe.
Dr. Stuefer erinnerte dann an die Aussage der Zeugin, dass sie vermeiden habe wollen, dass etwas passiert, wenn sie in diese Demonstration hinein fahre. Sie habe versucht, einen Weg vorbei zu finden, meinte die Zeugin.
Was sie mit der Vermummung gemeint habe, fragte Dr. Stuefer. Manche DemonstrantInnen hätten Mützen gehabt, bei denen man nur die Augen gesehen habe, sagte die Zeugin.
Mit Bezug auf die Kundgebungen vor den Kleider Bauer Filialen fragte Dr. Stuefer dann, was damit gemeint gewesen sei, dass die KundInnen nicht in das Geschäft gelassen worden seien. Warum sie da nicht die Polizei gerufen habe. Die Polizei sei bereits dort gewesen, meinte die Zeugin. Sie habe den Vorfall daher nicht der Polizei sondern nur ihrem Vorgesetzten mitgeteilt. Ob die KundInnen verbal oder körperlich am Betreten gehindert worden seien, fragte Dr. Stuefer. Das sei nur verbal gewesen, meinte die Zeugin. Man habe gesagt Kaufen Sie da nicht ein
.
Wer den Auftrag zu der Presseaussendung über einen Sachschaden bei Kleider Bauer gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Sie sei direkt von ihrem Chef beauftragt worden. Sie wisse aber nicht mehr, ob der Text von ihr stamme. Den Zweck dieser Presseaussendung kenne sie auch nicht.
Fragen von den Anwälten Dr. Dohr und Dr. Karl
Anwalt Dr. Dohr ließ über die Richterin fragen, ob es durch seinen Mandanten Richter eine Fristsetzung gegeben habe. Es sei ein Formular mitgeschickt worden, meinte die Zeugin, und Richter habe den Pelzausstieg gefordert und ansonsten mit Demonstrationen gedroht.
Anwalt Dr. Karl fragte noch, ob die Zeugin Kontakt zum VGT gehabt habe. Sie könne sich nicht mehr erinnern, meinte die Zeugin. Und ob es Direktiven in der Firma zum Kontakt mit TierschützerInnen gegeben habe, fragte Dr. Karl nach. Ja, sagte die Zeugin kurz.
Mittagspause 12:50 Uhr – 13:47 Uhr.
Einvernahme des IT-Betreuers von Kleider Bauer
Um sicher zu gehen, dass sie den Zeugen nicht unnötig geladen hatte, zog die Richterin die Einvernahme des IT-Betreuers von Kleider Bauer vor. Er wohne in Tunesien und könne daher nur heute aussagen, war ihre Begründung. Er habe den Schriftzug Pelz ist Mord
auf einem Wohnhaus der Eltern der Geschäftsführer von Kleider Bauer in der Früh gesehen, sagte der Zeuge. Er selbst habe keine Funktion bei Kleider Bauer, aber er sei Geschäftsführer einer Firma, die die IT-Betreuung von Kleider Bauer übernommen habe.
Ob er Kenntnis von Tierrechtsaktivismus habe, fragte die Richterin. Er habe mit den Anrufen und Emails zu tun, die an Kleider Bauer gingen, sagte der Zeuge. Es habe am 29. Jänner 2007 ein Email zur Schmiererei gegeben, das aus Wien abgeschickt worden sei, was er aus der IP-Adresse abgelesen habe. Das habe er an die Polizei weitergeleitet.
Ob er persönlich die Demonstrationen gesehen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Sein Büro sei am Kohlmarkt in Wien gegenüber der dortigen Hämmerle Filiale und er habe deshalb immer wieder gesehen, dass TierschützerInnen dort Leute angeschrien hätten. Ob er ein Graf sei, fragte die Richterin, meinte aber, ob er zur Familie Graf gehöre. Da er nein sagte, mit Anspielung auf den Adelstitel, aber trotzdem zu dieser Familie gehörte, lachte das Publikum. Das ließ die Richterin laut werden und sie sagte scharf zum Zeugen: Sie unterhalten den Gerichssaal!
.
Fragen von den Angeklagten
Ob alle Emails, die Kleide Bauer bekomme, archiviert würden, fragte Mag. Hnat. Es gebe täglich ein Back-up in der Nacht, aber keine eigene Email-Sammlung, meinte der Zeuge. Ob man in diesem Back-up alte Emails eruieren könne, fragte Mag. Hnat. Das hänge davon ab, wie alt sie seien, meinte der Zeuge. Er beziehe sich auf die Emails, von denen die Pressesprecherin erzählt habe, und zwar aus den Jahren 2006 und 2007, sagte Mag. Hnat. Nein, sagte der Zeuge dazu, alles würde nur ein Jahr lang aufgehoben.
Ob man jetzt noch feststellen könne, fragte Mag. Hnat, wie oft vom VGT aus bei Kleider Bauer angerufen worden sei. Nein, sagte der Zeuge, insbesondere nicht bzgl. der genannten Zeit.
Faulmann, Moser und DI Völkl fragten dann den Zeugen, ob er sie kenne, und er sagte nein.
Ob er noch Emails aus dem Jahr 2008 gespeichert habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte der Zeuge. Ob es Spam-Filter gebe, wollte DI Völkl wissen. Ja, war die Antwort.
Harald Balluch wollte dann wissen, ob der Zeuge ihn kenne. Nein, meinte dieser. Er kenne nur DDr. Balluch von Fotos, das sei ja ein berühmter Mann, sagte er schmunzelnd, während die Richterin giftig schaute.
Ob es in der Gymnasiumstraße in Wien eine Lager von Kleider Bauer gebe, wollte Balluch wissen. Nein, sagte der Zeuge. Laut Akt seien die angeblich beschädigten Kleider aus der Filiale in Graz an eine Adresse in der Gymnasiumstraße gegangen, führte Balluch aus. Davon wisse er nichts, meinte der Zeuge.
Dann war die Befragung beendet. Der Zeuge wollte einen Kostenersatz für den Flug von uns zurück Tunesien. Die Richterin sagte daraufhin scharf, dass sie mit ihm telefoniert habe und dass er gemeint habe, er sei sowieso in Wien und deshalb gebe es nur einen Kostenersatz für die Fahrt von Wien nach Wr. Neustadt. Er sei aber extra angereist, meinte der Zeuge. Auf Wiedersehen!
, rief die Richterin und der Zeuge musste den Gerichtssaal verlassen.
Fragen von Mag. Hnat an die Pressesprecherin von Kleider Bauer
Um 14:12 Uhr wurde die kontradiktorische Einvernahme der ehemaligen Pressesprecherin von Kleider Bauer fortgesetzt. Anwalt Dr. Karl ließ noch durch die Richterin fragen, ob es innerhalb der Firma Überlegungen gegeben habe, wie mit den Demonstrationen umzugehen sei. Ja, sagte die Zeugin, es habe Instruktionen an die FilialleiterInnen gegeben.
Mag. Hnat konnte dann fragen, ob die Zeugin das Email von Richter an sie gelöscht habe. Das wisse sie nicht, meinte diesen, sie könne sich aber nicht vorstellen, dass es gelöscht sei. Ob es ein Telefonat mit Richter gegeben habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie auch nicht mehr, meinte die Zeugin, sie glaube aber schon. Und ob es ein Telefonat mit Mag. Hnat gegeben habe, fragte Mag. Hnat. Auch das wisse sie nicht mehr, war die Antwort.
Ende 2006 habe es eine Sendung über die Kleider Bauer Kampagne in der Sendereihe Konkret
im ORF gegeben, meinte Mag. Hnat. Ob sie davon wisse. Sie kenne das nicht, sagte jene Frau, die damals Pressesprecherin von Kleider Bauer war. Ob sie denn keinen Medienbeobachter bezahlt habe, also einen automatischen computergenerierten Alert, falls Kleider Bauer in den Medien erwähnt werde. Jeder Verein habe so etwas. Die Zeugin sagte, auch Kleider Bauer habe das benutzt.
Ob sie die wirtschaftliche Entwicklung von P&C während der Kampagne verfolgt habe, wollte Mag. Hnat wissen. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin. Ob er ihn, Mag. Hnat, sowie den Angeklagten Faulmann vielleicht aus der ATV-Sendung Tausche Familie
kenne, fragte Mag. Hnat. Auch das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Ob die von ihr zum Sachschaden ausgesendete Presseaussendung über OTS kostenpflichtig gewesen sei, wollte Mag. Hnat wissen. Ja, sagte die Zeugin. Es habe an dieser Sachbeschädigung ein großes Medieninteresse gegeben und Kleider Bauer habe einen OTS-Fotografen bezahlt, um die zerstörte Scheibe von allen Seiten aufzunehmen und die Fotos für die kostenfreie Benutzung ins Internet zu stellen.
Fragen von DI Völkl
Ob sie Teile des Prozessaktes an den Falter-Journalisten Florian Klenk weiter gegeben habe, fragte DI Völkl. Die Richterin ließ diese Frage aber nicht zu. Der Achtangeklagte beantragte eine Pause, um im Akt etwas nachschauen zu können, damit er seiner Anwältin eine Frage an die Zeugin vorschlagen könne. Er dürfe keinen Laptop benützen, führte er aus, und sei deswegen auf eine Pause angewiesen. Er könne schließlich nicht 200.000 Seiten an Papierakten in den Gerichtssaal mitnehmen. Die Richterin sagte dazu, dass es jetzt keine Pause gebe.
Dr. Stuefer wollte dann wissen, welche MitarbeiterInnen noch beim Vorfall bei der Demonstration vor der Zentrale von Kleider Bauer im Gebäude gewesen seien. Die Richterin meinte zwar, das sei schon gefragt worden, aber Dr. Stuefer bestand auf einer Antwort, weil sie diese vielleicht als TatzeugInnen laden wolle. Die Zeugin sagte auf die Frage dann, sie wisse das nicht.
DI Völkl wollte noch wissen, ob es andere Presseaussendungen von Kleider Bauer zum Tierschutz gegeben habe, als diese genannte. Nein, sagte die Zeugin.
Springer fragte dann, ob es innerhalb von Kleider Bauer Gespräche über einen Pelzausstieg gegeben habe. Nur unter den Geschäftsführern, meinte die Zeugin.
Balluch fragte dann, warum es keinen Email-Verkehr mit dem Tierschutz gegeben habe. Sie wisse das nicht, meinte die Zeugin, das habe die Geschäftsführung entschieden.
Weitere Fragen der Verteidigung
Die Zeugin wurde dann in den Gerichtssaal gebracht und die Richterin ließ fünf der Angeklagten aufstehen und fragte die Zeugin, ob sie sie kenne. Zu Moser und DI Völkl sagte sie nein. Zu Richter meinte sie, sie habe ihn heute gesehen. Zu Springer sagte sie, sie sei sich nicht sicher, aber die Frau käme ihr bekannt vor. Und zu Balluch sagte sie, sie kenne ihn aus den Medien.
Mag. Hnat konnte dann noch fragen, ob von welchem der Geschäftsführer die Entscheidung zu den Email-Anfragen getroffen worden sei. Die Zeugin nannte einen Namen.
Mag. Bischof fragte noch einmal, ob sie ZeugInnen zum Demonstrations-Vorfall nennen könne. Eine Mitarbeiterin sei bereits vom Gericht vorgeladen, meinte die Zeugin dazu.
Die Richterin wollte noch wissen, ob sie mit anderen ZeugInnen darüber gesprochen habe, was die Zeugin verneinte.
Von 14:40 Uhr – 14:46 Uhr gab es für den Achtangeklagten eine Pause, um in den Akt einsehen zu können.
Dr. Stuefer fragte danach, ob sich auf ihrem Auto bei dem Demonstrations-Vorfall ein Flugblatt befunden habe. Daran könne sie sich nicht erinnern, antwortete die Zeugin, aber sie glaube nicht. Dr. Stuefer fragte zuletzt, ob die Zeugin in der Firma herumgefragt habe, ob jemand etwas gesehen habe. Dazu meinte die Zeugin, sie sei sich nicht sicher. Danach wurde sie entlassen.
Einvernahme des Lagerleiters von Kleider Bauer
Es ginge um einen Vorfall mit einer Motorradkette, die zum Versperren einer Tür verwendet worden sei. Damals sei er Lager- und Fuhrparkleiter von der Zentrale von Kleider Bauer in Perchtoldsdorf gewesen, sagte der Zeuge, heute sei er nicht mehr bei Kleider Bauer angestellt. Eine Kollegin habe ihn angerufen, weil eine Kette den Zugang in die Zentrale versperre. Es sei 5:45 Uhr in der Früh gewesen. Die betroffene Tür sei die einzige Tür in die Zentrale gewesen. Er habe mit seinem Bolzenschneider die Kette aufschneiden wollen, das sei aber fehl geschlagen. Es habe keinen Hinweis auf einen Urheber gegeben.
Wie lange das ganze gedauert habe, wollte die Richterin wissen. Das war eine relativ kurze Sache
, meinte der Zeuge. Er habe bei der Polizei gefragt, ob er die Kette aufschweißen könne. Die Polizei habe gesagt, ja, es seien eh sicher keine Fingerabdrücke auf der Kette. Er habe sie dann aufgeschweißt. Das ganze habe maximal 45 Minuten gedauert.
Ob er auch einmal Demonstrationen gegen Kleider Bauer gesehen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er sei ja immer an der Zentrale gewesen. Es habe Stellungnahmen seitens der DemonstrantInnen gegeben, aber es habe sich nichts dabei zugetragen.
Anwältin Dr. Lehner wollte wissen, ob er Ware aus Graz vom Buttersäureanschlag bekommen habe. Nein, sagte der Zeuge, die Grazer Ware sei nicht zu Kleider Bauer gekommen, sondern von einer Spedition abgeholt worden.
Ob die Demonstrationen friedlich gewesen seien, fragte Mag. Bischof. An und für sich ja
, sagte der Zeuge. Wie viele Personen involviert gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Zwischen 8-15 Personen, sagte der Zeuge. Vereinzelt habe es
überschwängliche
AktivistInnen gegeben, die 2-3 m auf das Firmengelände gegangen seien, aber die habe er wieder weggewiesen und das sei es gewesen.
Das war unproblematisch
, meinte er. Die DemonstrantInnen hätten ihm eher leid getan, weil sie dort demonstrierten, ohne dass es jemand gesehen habe.
Die Frage von Mag. Bischof, wie viel Pelz im Sortiment gewesen sei, ließ die Richterin mit der Begründung nicht zu, dass ein Lagerarbeiter das nicht wisse. Aber er sei Lagerleiter, protestierte ein Angeklagter. Der sei eh dasselbe, beruhigte der Zeuge.
Faulmann wollte wissen, ob der Zeuge ihn kenne. Im Prinzip nicht, war die Antwort, aber er könne nicht beschwören, ob er im Demonstrationshäuflein
dabei gewesen sei.
Ob er irgendwen der Angeklagten kenne, fragte dann die Richterin, weil die Angeklagten diese Frage immer zur allgemeinen Belustigung stellen würden. Faulmann und DI Völkl protestierten, dass diese Frage nicht zur Belustigung gestellt würde. Immerhin würden ihnen diese Vorfälle vorgeworfen und sie hätten nichts damit zu tun. Das würden die Antworten auf diese Fragen zeigen. Der Zeuge meinte, er kenne niemanden der Angeklagten.
Mag. Hnat wollte noch wissen, ob man durch die Garagen nicht in die Zentrale habe gelangen können, statt durch das versperrte Tor. Nein, sagte der Zeuge. Er habe zwar einen Schlüssel zur Garage, aber die Türen von der Garage in die Zentrale sei versperrt und er habe diesen Schlüssel nicht.
Ob jemals Ware von Kleider Bauer, die z.B. nicht verkauft worden und aus der Mode gekommen sei, in Outlets oder Flohmärkten verkauft wurde. Damit spielte er auf die angeblich durch Buttersäure beschädigte Ware an, die so vertrieben worden sein soll. Ob er das überhaupt beantworten könne, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, die Ware sei niemals auswärts abgegeben worden, man habe die übrig gebliebene Ware per Abverkäufe in den Filialen abgesetzt. Ob beschädigte Ware auch verschenkt worden sei, fragte Springer nach. Das könne er sich nicht vorstellen, meinte der Zeuge. Dann wurde er entlassen.
Staatsanwalt befragt Mag. Hnat
Ob er diese Kette angebracht habe, fragte dann der Staatsanwalt unvermittelt Mag. Hnat. Nein, sagte dieser, aber im Strafantrag werde ihm das gar nicht vorgeworfen. Man habe aber die Worte KB Blockade
im Kalender von Mag. Hnat gefunden. Er habe im Rahmen von Aktionen des zivilen Ungehorsams immer wieder Geschäfte blockiert, führte Mag. Hnat aus, aber immer öffentlich und nicht anonym.
Stellungnahme von DDr. Balluch zur Einvernahme der Pressesprecherin von Kleider Bauer
Anschließend konnten die Angeklagten zu den heutigen Einvernahmen Stellungnahmen abgeben, wie das §248 der Strafprozessordnung vorsieht.
DDr. Balluch führte aus, dass er die Pressesprecherin von Kleider Bauer bis heute nie gesehen habe und ihren Namen erstmals im Akt gelesen habe. Er habe weder mit ihr noch mit den Geschäftsführern oder den FilialleiterInnen von Kleider Bauer jemals etwas zu tun gehabt. Kleider Bauer sei nie seine Kampagne gewesen.
Dann wies DDr. Balluch darauf hin, dass sich die Pressesprecherin nicht habe erinnern können, ob sie eine Presseaussendung im Dezember 2006 geschrieben habe. Man habe ihm, DDr. Balluch, mehrere Emails vorgelegt, die zum Teil viel älter waren und an die er sich nicht habe erinnern können. Er habe das Gefühl, dass die Richterin ihm das nicht geglaubt habe. Jetzt sei bestätigt, dass man sich einfach an solche Schriften schon nach wenigen Jahren nicht erinnern könne. Das sei völlig normal, wenn man so viel schreibe wie er.
Zur Sachbeschädigung am Auto von der Pressesprecherin seien DNA-Spuren, Fingerabdrücke und Filmaufnahmen der TäterInnen vorhanden. Es sei bemerkenswert, dass niemand der Angeklagten zu diesen Spuren passe. Das beweise zweifelsfrei, dass die Angeklagten diese Straftat nicht begangen hätten.
Die genannten vier Emails, die als Drohemails tituliert worden seien, seien offensichtlich keine. Alle wären mit eigenen Namen unterschrieben, die Leute ließen sich leicht eruieren und vor Gericht vorladen. Warum eigentlich die Polizei diese Leute nie vernommen habe, obwohl diese angeblichen Drohemails
als Aktivitäten der angeblichen kriminellen Organisation angeführt seien. Offenbar sei es der Polizei lieber, die AkteurInnen dieser angeblichen Organisation unbekannt bleiben zu lassen, damit nicht herauskäme, dass es gar keine kriminelle Organisation gebe.
Zuletzt meinte DDr. Balluch, dass er zwar bei dem Demonstrations-Vorfall nicht anwesend gewesen sei und er bis zu den Ermittlungen nichts davon gewusst habe, aber dass ihm dieser Vorfall sehr harmlos vorkäme. Die Pressesprecherin sei freiwillig und alleine durch diese Demonstration durchgegangen und dann mit dem Auto in die Demonstration hineingefahren. Er habe im Tierschutz mit dem politischen Gegner ganz andere Erfahrungen. Er lade die Pressesprecherin ein, einmal mit ihm zu einer Treibjagd zu fahren und dort völlig legal zu filmen zu versuchen. Dann würde sie bald wissen, was eine gefährliche Drohung sei. Durch eine Gruppe aufgebrachter JägerInnen würde niemand alleine durchgehen und mit dem Auto auch nicht durchfahren. Man würde von den JägerInnen in diesem Fall sofort physisch und oft genug mit der Schusswaffe bedroht, es habe schon viele Fälle gegeben, bei denen die JägerInnen auch zugeschlagen und die filmenden AktivistInnen schwer verletzt und in England sogar getötet hätten. Wenn er nach jeder derartigen Aktion sich, wie die Pressesprecherin vorgibt, jahrelang fürchten würde, dann wäre er längst nicht mehr lebensfähig.
Kommentar von Mag. Hnat
Faulmann erklärte noch kurz und bündig, dass er nie ein Email an Kleider Bauer geschrieben habe. Dann sprach Mag. Hnat. Er wolle Sachbeschädigungen nicht bagatellisieren. Sein Kontakt zu der Pressesprecherin sei unter seinem Namen und von einer Vereinsadresse aus geschehen. Zusätzlich habe er einmal mit ihr telefoniert. Er habe die Frau erst nach Richter kontaktiert. Er sei bei seinem Anruf bei Kleider Bauer auf sie verwiesen worden, weil sie die Pressesprecherin sei. Er habe lediglich gefragt, ob Kleider Bauer vorhabe, weiterhin Pelz zu verkaufen, weil er eine Positivliste von jenen Geschäften erstellen wollte, die aus dem Pelzgeschäft ausgestiegen seien.
Ob er nicht von Kleider Bauer verlangt habe, sie sollten aus dem Pelzgeschäft aussteigen, fragte die Richterin. Bei dem Telefonat nicht, erklärte Mag. Hnat, bei dem Email danach schon.
Er könne, wenn gewünscht, die ORF-Sendung Konkret
zur Kleider Bauer Kampagne vorlegen, sagte Mag. Hnat weiter. Er könne auch die ATV-Sendung mit ihm vorlegen, von der die Pressesprecherin ihn wahrscheinlich kenne. Er finde es jedenfalls komisch, dass die Pressesprecherin von Kleider Bauer den ORF-Beitrag über ihre Firma nicht kenne.
Dann beantragte Mag. Hnat, dass das Email von Richter bei Kleider Bauer ausgehoben werden solle. Es stamme vom 25. 8. 2006. Es müsse ja noch existieren, wie ausgesagt worden war. Jedenfalls habe nie irgendjemand von Kleider Bauer auf irgendeine Anfrage seitens des Tierschutzes jemals reagiert, deshalb sei man von Tierschutzseite her so hartnäckig gewesen.
Kommentar von DI Völkl
Die Pressesprecherin habe sich eigentlich nur an die Beschädigung ihres Autos erinnert, sagte dann DI Völkl, und an sonst nichts. Sie habe als Pressesprecherin nicht einmal gewusst, wer für die Presseaussendungen verantwortlich gewesen sei. Sie habe auch zuerst gesagt, sie kenne ihn, DI Völkl, dann habe sie gemeint, sie kenne ihn doch nicht.
Als jemand, der fünf Jahre lang KFZ-Technik auf einer HTL gelernt habe, wisse er, dass wenn man mit der Faust auf ein Auto schlage, dass dann Dellen in der Karosserie entstünden. Zusätzlich wären keine Fingerabdrücke auf dem Auto, hätten die DemonstrantInnen mit der Faust auf das Auto geschlagen. Er sei zwar nicht dabei gewesen, aber der Vorfall müsse daher anders abgelaufen sein. Wahrscheinlich sei die Pressesprecherin mit dem Auto in die Demonstration hineingefahren und die DemonstrantInnen hätten sich mit den Händen abgestützt, um nicht angefahren zu werden.
Ob er jetzt das Opfer zur Täterin mache, fragte die Richterin vorwurfsvoll. Meine Wahrnehmung ist
, antwortete DI Völkl,
dass sie die Täterin ist
.
Zuletzt berichtete Di Völkl, dass es eine Seitenblicke-Sendung im ORF gegeben habe, in der die Pressesprecherin und der Falter-Journalist Klenk aufgetreten seien. Ob also der Akt verbotener Weise von der Pressesprecherin an den Falter-Journalisten weiter gegeben worden ist, sei die Frage.
Kommentar von Richter
Als nächster kommentierte Richter die heutige Einvernahme. Er habe bei Kleider Bauer 2006 angefragt, mit wem er über Pelz sprechen könne, und sei auf die Pressesprecherin verwiesen worden. Er habe sie daher angerufen und ihr über Pelz erzählt. Weder dieses Telefonat noch ein Email von ihm hätten irgendeine Frist enthalten, er habe auch kein Formular zum Pelzausstieg mitgeschickt. Er habe sie nur über ihre Politik zum Pelzverkauf befragt.
Kommentar von Springer
Sie kenne die Pressesprecherin von Kleider Bauer nicht, erklärte dann Springer. Sie halte aber den Vorfall bei der Demonstration für ein Missverständnis. Die Pressesprecherin habe vielleicht Angst gehabt, wie sie sage, aber die TeilnehmerInnen der Demonstration hätten vielleicht Angst gehabt, dass sie angefahren werden könnten. Vielleicht hätten sie nur deshalb auf das Auto geklopft und sich mit den Händen abgestützt. Sie könne das verstehen und hätte genauso gehandelt.
Ob sie dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Springer. Die Richterin fragte dann alle Angeklagten. Alle sagten nein, außer die Angeklagten der BaT, die, wie immer, eine Aussage verweigerten. Anwältin Dr. Lehner verwies dann auf einen Aktenteil, in dem Polizei aus der Telefonüberwachung schloss, dass niemand vom VGT bei dieser Demonstration dabei gewesen sei. Das wisse sie, antwortete die Richterin, das habe sie auch gelesen.
Dr. Lehner beantragte dann die Einvernahme als ZeugInnen von den vier Personen, die diese angeblichen Drohemails an die Pressesprecherin geschrieben hätten. Dr. Lehner gab die Namen und Email-Adressen, die dem Akt zu entnehmen waren, an das Gericht weiter.
Springer wollte noch zum Vorfall bei der Demonstration ausführen und sagte, es sei ein Missverständnis gewesen. Sie sei aber nicht dabei gewesen und könne das daher nicht wissen, sagte die Richterin dazwischen. Der Vorfall betreffe sie aber, bestand Springer auf ihrer Ausführung, sie sei wegen § 278a angeklagt und dieser Vorfall sei laut Staatsanwaltschaft eine Aktivität der angeblichen kriminellen Organisation.
Dann sagte Springer, dass die Pressesprecherin behauptet habe, dass bei der Demonstration vor der Filiale keine KundInnen in das Geschäft gelassen worden seien. Sie glaube das nicht. Den TierschützerInnen sei es ein Anliegen, Verständnis für Tiere und Tierschutz zu verbreiten, nicht einen Einkauf zu verhindern. Immer, wenn man bei solchen Aussagen nachfrage, ergebe sich, dass die Darstellung übertrieben sei. Polizei sei immer dabei, das habe ja auch die Pressesprecherin angegeben, und die Polizei würde sofort eingreifen, wenn jemand aktiv am Betreten des Geschäfts gehindert würde. Die Aussage der Pressesprecherin sei also übertrieben und falsch.
Kommentar von Balluch
Zuletzt konnte Balluch die Einvernahme der Pressesprecherin kommentieren. Sein Anliegen war zu betonen, dass es falsch sei, hier immer Tierschutz und Kleider Bauer einander gegenüber zu stellen. Der Tierschutz sei keine homogene Gruppe. Es gebe niemanden, der für alles verantwortlich sei, was im Namen des Tierschutzes geschehe. Er selbst sei lediglich für die VGT-Aktivitäten verantwortlich, und da sei nichts Kriminelles passiert. Es habe lediglich einen Kontakt zur Pressesprecherin gegeben und dieser sei völlig sozialadäquat abgelaufen.
Ende um 15:34 Uhr.