Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

APA: Das Gericht und die Tierschützer – Weder Beweise noch Ende in Sicht

Objektiver Bericht der Austria Presse Agentur aus dem Gerichtssaal:

APA0015 5 CI 0698 So, 02.Mai 2010
Gericht/Tiere/Niederösterreich/Hintergrund/Analyse
Das Gericht und die Tierschützer – Weder Beweise noch Ende in Sicht
Utl.: Verhandlung läuft schleppend und konfliktreich (Von Verena Frank/APA)

Wiener Neustadt (APA) – Sieben Verhandlungswochen bzw. 19 Prozesstage sind im Verfahren gegen 13 Tierschützer am Landesgericht in Wiener Neustadt bereits geschlagen. Vor zwei Monaten, am 2. März, hat das Monsterverfahren gegen die Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) begonnen, sieben davon werden u.a. auch Nötigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei vorgeworfen. Die Beschuldigten beharren weiter auf ihrer Unschuld – doch was hat das Verfahren bisher – außer Skurrilitäten – gebracht?

Nach dem Auftakt unter regem Publikums- und Medieninteresse, der von Kundgebungen im In- und Ausland begleitet war, ist es etwas ruhiger geworden. Medienvertreter haben sich größtenteils zurückgezogen, Proteste nachgelassen. Das Interesse Tierschutz-affiner Zuseher ist aber ungebrochen, was regelmäßig zu Konflikten mit Richterin Sonja Arleth führt. Mehrfach wurden Zuseher des Saals verwiesen, weil sie die Verhandlung mit Gelächter und Zwischenrufen gestört hatten. Da sie sich weigerten, zu gehen, wurden kürzlich die Sicherheitsmaßnahmen seitens des Gerichts verstärkt: Uniformierte Beamte bevölkern den Gang vor dem Saal, Ausweiskontrollen regeln den Zutritt.

Die Verhandlung schleppt sich mühsam voran, dem Zeitplan ist man hinten nach. Schuld sind nach Ansicht Arleths Beschuldigte und Verteidiger – diese sollten sich diesbezüglich bei der Nase nehmen, tat sie vor rund zwei Wochen kund und erntete wütende Proteste. Das ganze Verfahren ist begleitet von ständigen Streits zwischen der Richterin auf der einen und Anwälten und Angeklagten auf der anderen Seite. Der Staatsanwalt übt sich meist in Zurückhaltung.

Die Einvernahmen der 13 Beschuldigten wurden im April mit rund zweitägiger Verspätung beendet – und das, obwohl fünf der Beschuldigten die Aussage verweigerten. Es handle sich um einen Schauprozess, für den man sich nicht zur Verfügung stellen wolle, war ihr Tenor. Es sei von Anfang an nur darum gegangen, politischen Aktivismus mundtot zu machen, daher werde man nicht kooperieren.

Schon die Befragung des erstangeklagten VGT-Obmanns (Verein Gegen Tierfabriken) Martin Balluch dauerte – statt wie geplant einen – viereinhalb Tage. Balluch hat laut Strafantrag eine führende Rolle in der inkriminierten Organisation inne. Er bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe – wie auch die übrigen Angeklagten. Vorgehalten wurden allen vorwiegend bis ausschließlich E-Mails mit Meinungsäußerungen. Bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Einvernahme wurde dies auch heftig kritisiert: Vorgeworfen werde ihnen lediglich eine Gesinnung und keine konkreten Straftaten, beklagten die Beschuldigten unisono.

In der Tat sieht die Beweislage auch zwei Monate nach Prozessbeginn äußerst dünn aus. Die meisten angeführten Straftaten und Sachbeschädigungen, die eine Tierschutzmotivation nahelegen, gelten weiterhin als ungeklärt, Beweise für eine Täterschaft seitens der Aktivisten gibt es nicht. Mittels Paragraf 278a wird das nun kombiniert, hatte Balluch im Vorfeld des Prozesses beklagt.

Die noch heißeste Spur stammt von einem Stein, der bei einer eingeschlagenen Scheibe nach einer Demonstration in Gumpoldskirchen (NÖ) gefunden wurde: Er wies DNA-Spuren des Zweitangeklagten auf. Dieser hatte jedoch eine plausible Erklärung, und Mischspuren von zwei weiteren Personen fanden sich auch noch – die Beweiskraft dieser Spur scheint also dürftig.

Genau dieser Stein war nach Angaben von Soko-Ermittlerin Bettina Bogner für die Polizei offensichtlich der Ausgangspunkt für die Ausforschung der Beschuldigten. Sie gab bei ihrer ersten Zeugenaussage vor Gericht an, man habe den Zweitangeklagten aufgrund dieses Vorfalls überwacht und überprüft, mit wem er in Kontakt stand.

Dass die nachfolgenden, umfassenden Observationsmaßnahmen – Telefonüberwachung, Peilsender auf Autos, Beschattung, etc. – nicht einen einzigen, stichhaltigen Beweis für eine Täterschaft fanden, nicht einer der Aktivisten auf frischer Tat ertappt wurde, und nicht ein Gespräch aufgezeichnet oder ein E-Mail gefunden wurde, in dem die Tierschützer eine Straftat zugaben oder planten, rückt die jahrelangen, kostspieligen Ermittlungen in ein schiefes Licht. Auch DNA-Übereinstimmungen mit Tatorten gibt es nicht. Unbestritten ist, dass es Anschläge und Sachbeschädigungen mit hohen Schadenssummen gab – im Akt wird die Summe von 1,3 Mio. Euro genannt.

Die Entscheidung über die Schuld obliegt der Einzelrichterin – eine Rolle, um die sie vermutlich wenig beneidet wird: ein tausende Seiten umfassender Akt, teilweise trotzige Angeklagte, Beobachtung von außen und sicherlich auch behördeninterner Druck lasten auf ihr. Wann es in der Causa ein Urteil geben wird, steht noch in den Sternen – vor dem Herbst ist wohl nicht damit zu rechnen. Sicher scheint momentan überhaupt nur eines: Unabhängig vom Ausgang wird dieses Verfahren zumindest in die nächste Instanz gehen.

(Schluss) vef/fra/wh/sso

APA0015 2010-05-02/07:00

020700 Mai 10

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