Tierschutzprozess 19. Tag
Dienstag 27. April 2010
Inhalt:
Die Stimmung im Verhandlungssaal ist anhaltend schlecht. Auch heute waren wieder zahlreiche PolizeischülerInnen anwesend, die zusammen mit dem Bus her- und um Punkt 15 Uhr wieder weggebracht werden. Man fragt sich als objektiver Beobachter, was dahinter steckt, wenn jemand den Verhandlungssaal systematisch mit ganz offensichtlich völlig desinteressierten PolizeischülerInnen anfüllt, und so verhindert, dass die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere SympathisantInnen der Angeklagten teilnehmen können. Heute waren zahlreiche SympathisantInnen ausgesperrt, weil angeblich kein Platz mehr frei gewesen sei.
Das Programm dieses Prozesstages war die weitere Einvernahme des Geschäftsführers von Fürnkranz und eines der Geschäftsführer von Kleider Bauer. Insbesondere die Aussagen des letzteren haben durch sein elitäres Gehabe und seine Gefühlskälte erschüttert. So meinte er, dass er grundsätzlich nicht auch auf die netteste Anfrage von Tierschutzseite reagieren würde, und dass er noch seinen letzten Pelzmantel in die Auslage hängen werde, um TierschützerInnen zu provozieren. Interessant war allerdings, dass seiner Aussage nach die Tierschutzorganisation Vier Pfoten die erste war, die Kleider Bauer kontaktiert, bei Verweigerung der Unterschrift unter eine beigefügte Pelzausstiegserklärung die Firma auf eine schwarze Liste gesetzt und für den Herbst eine Kampagne angekündigt hatte.
Die Befragung der ZeugInnen dauert wesentlich länger, als offenbar von der Richterin vorgesehen. Am Vortag gingen sich nur 1 ½ Zeugen aus, obwohl 4 vorgesehen waren. Am heutigen Tag wurde der Geschäftsführer von Kleider Bauer ebenfalls nur zur Hälfte vernommen, die weiteren ZeugInnen mussten unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Alle werden zu einem späteren Zeitpunkt offenbar in einigen Monaten nachgeladen.
Eröffnet wurde der Prozesstag um 9:03 Uhr. Die gestern wegen Krankheit fehlende Angeklagte war wieder anwesend und wurde in den Prozess eingegliedert. Die Richterin referierte kurz über die Befragungen am Vortag, um sie zu informieren. Dann wurde der Geschäftsführer von Fürnkranz wieder in den Zeugenstand gerufen.
Fragen von DI Völkl an den Geschäftsführer von Fürnkranz
Zunächst erklärten die Angeklagten Faulmann und Moser, dass der Verfahrensgegenstand Fürnkranz mit ihnen absolut nichts zu tun hätte und sie im Gerichtssaal nur sinnlos ihre Zeit versitzen müssen.
Di Völkl fragte dann, ob der Zeuge ihn kenne. Nein, weder mit Namen noch nach dem Aussehen, erklärte dieser. Gestern habe der Zeuge, so führte DI Völkl aus, von Polizeibeamten gesprochen, denen er Fotos von den Demonstrationen weiter gegeben hätte. Ob das richtig sei. Ja, sagte der Zeuge, die Sonderkommission sei an ihn herangetreten und habe ihn gebeten, jede Kundgebung zu dokumentieren und alle Informationen und Fotos an sie weiterzuleiten. Um welche PolizistInnen der SOKO es sich gehandelt habe, fragte DI Völkl. Um einen Herrn Böck und eine Dame, deren Namen er nicht nennen könne, antwortete der Zeuge.
Faulmann habe etwas zu DI Völkl gesagt, stellte die Richterin fest. Ob das verboten sei, wollte Faulmann wissen. Sie halte das nur fest, antwortete die Richterin.
Dann erklärte DI Völkl, dass durch Mag. Hnat bewiesen worden sei, dass P&C während der Kampagne wirtschaftlich gewachsen sei und seinen Umsatz fast verdoppelt habe. Der Geschäftsführer des Konkurrenzunternehmens Fürnkranz müsse das mitbekommen haben. Daher ist es unmöglich, die Androhung einer Kampagne mit Verweis auf P&C als ein Drohpotential zu verstehen und als Nötigung zu interpretieren.
Fragen von Richter
Ob der Zeuge ihn an seinem Aussehen oder seinem Namen wiedererkenne, fragte dann Richter. Nein, antwortete dieser. Ob er wisse, dass Kundgebungen durch die Verfassung geschützt seien, wollte dann Richter fragen, aber die Richterin ließ die Frage nicht zu. Richter formulierte dann seine Frage um und wollte wissen, ob der Zeuge Demonstrationen für legitim halte. Als Demokrat sei er für die freie Meinungsäußerung, sagte der Zeuge dazu, noch bevor die Richterin ihr nicht relevant!
dazwischenrufen konnte. Es sei auch völlig irrelevant, ob der Zeuge Pelz für richtig halte, sagte die Richterin warnend.
Ob ihm bekannt gewesen sei, dass der Demonstrationsumzug am 24. Oktober 2008 ordnungsgemäß angemeldet und nicht untersagt worden war, und dass 20-30 PolizistInnen den gesamten Zug begleitet hätten, fragte Richter. Er wisse nichts über die Anmeldung, habe aber die Polizeipräsenz gesehen, sagte der Zeuge. Er selbst habe diesen Demonstrationszug am 24. Oktober 2008 geleitet, führte Richter aus. Der Marsch sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen und er selbst habe permanent Kontakt zur Leitung der Polizei vor Ort gehabt. Es habe keine Beanstandung durch die Polizei gegeben. Die Marschstrecke habe sich vom Westbahnhof bis zum Stephansplatz im Stadtzentrum von Wien erstreckt und es habe 20 Stopps vor Geschäften, die Pelz verkaufen gegeben.
Wie viele TeilnehmerInnen auf der Demonstration gewesen seien, wollte die Richterin von Richter wissen. Etwa 150, antwortete dieser. Und wo wurde gestoppt, fragte sie nach. Bei allen pelzführenden Geschäften auf der Strecke, antwortete Richter, wie z.B. bei Kleider Bauer, bei allen Pelzgeschäften wie bei Liska und eben bei Fürnkranz. Die Polizei habe darauf geachtet, dass die Eingänge immer frei geblieben sind. Das habe sie auf dem Film gestern gesehen, bemerkte die Richterin dazu.
Ob die Kundschaft durch diese Demonstration abgeschreckt worden sei, fragte die Richterin. Diese Demonstrationsmärsche gebe es nur ein- bis zweimal pro Jahr in dieser Weise, sagte Richter. Aufgrund der Länge der Marschstrecke und der Anzahl an Stopps könne man maximal 15 Minuten überall stehen bleiben. So sei das auch bei Fürnkranz geschehen. Er, Richter, halte das in der Relation für ok. Seit wann es diese Demonstrationsmärsche gebe, fragte die Richterin. Seit mehr als 5 Jahren, antwortete Richter.
Fragen von Springer
Als nächste ergriff die Angeklagte Springer das Wort. Sie wollte vom Zeugen wissen, wie viele KundInnen pro Jahr Fürnkranz frequentieren würden. Etwa 40.000 pro Jahr, die auch etwas kaufen, antwortete der Zeuge. Wie viele dieser KundInnen hätten ihn angesprochen und sich über die Demonstrationen beschwert, fragte Springer. Das seien 10 potente Kundinnen gewesen, sagte der Zeuge. Das sei aber sehr wenig, kommentierte Springer.
Ob er die Polizei auf den Vorwurf des Öffnens der Taschen von KundInnen durch DemonstrantInnen angesprochen habe, fragte Springer. Ja, sagte der Zeuge, und die Polizei habe geantwortet, dass er sie sofort darauf hinweisen solle, wenn es wieder auftritt.
Dazu kommentierte Springer, dass diese Demonstrationen keine Eingänge blockiert hätten und dass niemand Taschen kontrolliert hätte. Sie selbst sei auf der Demonstration am 24. Oktober 2008 gewesen, man habe sie auf dem Film gesehen, sie sei nicht vermummt gewesen, es seien auf dem Film überhaupt keine Vermummten zu sehen gewesen und zwischen ihr und Fürnkranz sei ein Polizist gestanden. Die Polizei wäre zweifellos eingeschritten, wenn etwas passiert wäre. Jede Demonstration zu beliebigem Thema würde nach dem gleichen Schema ablaufen, sie sei laut, es gebe Sprechchöre, Megaphone, Schilder und Transparente. Das sei völlig normal.
Fragen von Balluch
Der Angeklagte Harald Balluch fragte dann, ob es Sachbeschädigungen gegen Fürnkranz gegeben habe. Nein sagte der Zeuge, und auf Nachfrage bestätigte er noch, dass es auch gegen das Privateigentum der Geschäftsführung oder anderer MitarbeiterInnen keine Sachbeschädigungen gegeben habe.
Dann erklärte Balluch, dass der im Raum stehende Vorwurf der schweren Nötigung voraussetze, dass die Firma mit dem wirtschaftlichen Ruin bedroht würde. Im Strafantrag stünde wörtlich, dass seit dem Pelzausstieg von P&C der Branche klar gewesen sei, dass es um den wirtschaftlichen Ruin ginge. Jetzt sei aber bewiesen, dass bei P&C das Gegenteil eingetreten sei. Statt einem wirtschaftlichen Ruin habe P&C während der Kampagne floriert. Dadurch muss sowohl allen TierschutzaktivistInnen als auch der Branche klar gewesen sein, dass die Drohung mit einer Kampagne nichts mit dem wirtschaftlichen Ruin einer Firma zu tun habe. Und das müsse auch dem Zeugen als Geschäftsführer von Fürnkranz klar gewesen sein. Dieser schwieg dazu und die Richterin drängte Balluch, dieses Thema nicht mehr anzusprechen, und er würde überhaupt zu weitschweifig ausführen.
Statement von DDr. Balluch
Der Angeklagte DDr. Balluch erklärte in eindringlichen Worten, dass die Demonstration, wie sie auf dem Film zu sehen war, nicht nur völlig normal, sondern für eine Demokratie auch notwendig sei. Eine Demonstration könne als Stilmittel auch schweigend durchgeführt werden, aber jede Demonstration will auffallen und muss dabei PassantInnen stören. Eine Demonstration, die niemanden stört und niemandem auffällt, verfehle ihren Sinn. Laute Sprechchöre auf Demonstrationen seien also zwingend durch das verfassungsgeschützte Versammlungsrecht gedeckt.
Dann erklärte DDr. Balluch, dass es wieder eine Straftat gegen den VGT bzw. ihn persönlich gegeben habe. Am 15. April hätten unbekannte TäterInnen zwischen 18 und 23 Uhr vor dem Wiener Büro des VGT zwei Reifen des Privatautos von DDr. Balluch mit dem Messer aufgestochen. Der VGT sei in diesem Jahr bereits 6 Mal Opfer einer Straftat geworden, was man vom politischen Gegner des Tierschutzes nicht behaupten könne. Die TäterInnen seien offensichtlich im SympathisantInnenkreis des Staatsanwalts zu suchen. Der Staatsanwalt habe sich jedenfalls bisher nicht von diesen Anschlägen distanziert. Er habe, genau wie in der Anklage vorgeworfen, auf andere Weise
diese Tätigkeit einer gegen den Tierschutz gerichteten kriminellen Organisation gefördert.
Die Richterin unterbrach DDr. Balluch an dieser Stelle und sagte, man könne das dem Staatsanwalt nicht vorwerfen, er würde nur seinen Job tun. Das würde auch er, sagte DDr. Balluch dazu, sein Job sei es, Tierschutz zu machen, und dafür sitze er jetzt hier auf der Anklagebank.
Der Staatsanwalt wollte dann plötzlich vom Zeugen wissen, wie das Gespräch zwischen ihm und DDr. Balluch im November 2008 beim runden Tisch der Tageszeitung Österreich abgelaufen sei. Es sei um das Für und Wider der Demonstrationen gegen Pelz gegangen, erklärte der Zeuge und zählte die fünf anderen MitdiskutantInnen bei diesem Event auf. Ob sich DDr. Balluch dabei als Obmann des VGT deklariert habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge.
Fragen der Anwältin Dr. Stuefer
Dann stellte die Anwältin Dr. Stuefer noch einige Fragen. Wie viele Saisonen der Zeuge bei Fürnkranz Geschäftsführer gewesen sei. Vier Saisonen, antwortete dieser. Und wie viele Demonstrationen es da gegeben hätte, wollte Dr. Stuefer wissen. Etwa zwei pro Monat, antwortete der Zeuge. Das sei ein Widerspruch, sagte Dr. Stuefer, vorher habe er von 10 Demonstrationen pro Jahr gesprochen, 2 pro Monat wären mehr als das Doppelte. Wie viele Fotos er der SOKO übergeben habe, fragte Dr. Stuefer nach. Etwa 40-50, war die Antwort. Seit wann er Fotos gemacht habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, auch KollegInnen hätten die DemonstrantInnen fotografiert. Welche der KollegInnen das gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei irrelevant, meinte die Richterin. Dr. Stuefer beantragte die Frage zuzulassen. Anwalt Mag. Bischof schloss sich an und stellte fest, dass weder diese Fotos noch die Namen der FotografInnen im Akt zu finden seien. Damit sei einmal mehr bewiesen, dass der Akt nicht vollständig sei. Bei diesen KollegInnen handle es sich schließlich um TatzeugInnen, warf Dr. Stuefer ein. Immerhin seien diese Demonstrationen ja als Aktivitäten einer kriminellen Organisation inkriminiert.
Der Zeuge nannte dann den Namen einer Kollegin, die Fotos gemacht habe. Ob diese Kollegin zu sämtlichen Berichten von Fürnkranz an die Polizei etwas sagen könne, fragte Mag. Bischof. Sie könne Auskunft geben, meinte der Zeuge, aber er könne auch einen zweiten Namen einer Kollegin nennen. Dr. Stuefer bestand auf den Namen und der Zeuge nannte ihn. Dann fragte Dr. Stuefer noch, mit welchem hohen Polizeibeamten der Zeuge Kontakt gehabt habe und dieser sagte, das sei der damalige Polizeipräsident Karl Mahrer gewesen.
Um 9:43 Uhr wurde eine Pause ausgerufen, weil der nächste Zeuge, der Geschäftsführer von Kleider Bauer, nicht auffindbar war.
Konflikt um Zutritt zum Gerichtssaal
Als dann um 9:55 Uhr der neue Zeuge gefunden wurde, stand Anwalt Mag. Bischof auf und beschwerte sich darüber, dass aufgrund der vielen PolizeischülerInnen im Saal die Verwandten der Angeklagten nicht herein kämen. Insbesondere der Vater eines seiner Mandanten sei betroffen. Dabei seien noch einige Plätze frei, gut eine Handvoll im Zuschauerraum und weitere 18 auf den Presseplätzen. Die Richterin sagte aber, das sei die neue Regelung und niemand könne herein kommen, wenn es keine Platzkarten mehr gebe. Wenn jemand eine Platzkarte nehme und dann weg gehe, dann sei dieser Platz eben besetzt. Dr. Stuefer erklärte dann, dass in der Verfassung stünde, dass eine Hauptverhandlung öffentlich ablaufen müsse, und Verfassungsrecht stehe über irgendwelchen Hausordnungen eines Landesgerichts. Vier Angeklagte der BaT sprangen daraufhin auf und erklärten, dass sie sofort den Verhandlungssaal verlassen werden, wenn diese Personen nicht herein dürften. Es ginge nicht an, dass der Gerichtssaal vorsätzlich mit PolizeischülerInnen gefüllt werde, um das Betreten des Saals durch andere Personen zu verhindern. Ein weiterer Angeklagter erklärte, dass ihn dieses Verfahren an den Volksgerichtshof unter Roland Freisler erinnere. Dort seien auch immer SA-Männer als Öffentlichkeit
in den Gerichtssaal beordert worden, um eine gewisse Stimmung zu erzeugen.
Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzung, bis sich die Angeklagten beruhigt hätten.
Pause 9:57 Uhr – 10:03 Uhr.
Bei Wiedereröffnung des Verfahrens mahnte die Richterin die Angeklagten ab und erklärte, dass sie bei einer weiteren Störung aus dem Saal verwiesen würden. Sie habe mit dem Präsidenten des Landesgerichts Rücksprache gehalten, und der habe ihr erklärt, dass alle Platzkarten bereits vergeben worden seien, also könne niemand mehr den Saal betreten, auch wenn noch Plätze frei seien.
Beginn der Einvernahme eines Geschäftsführers von Kleider Bauer
Er sei seit 2000 Geschäftsführer von Kleider Bauer, erklärte der neue Zeuge, sowie von Hämmerle und Otto Graf. Bis Sommer 2006 sei er von Tierschutzkampagnen nicht betroffen gewesen. Er habe aber von der Kampagne gegen P&C aus Branchenkenntnissen und durch eigene Wahrnehmung und Gespräche mit der Geschäftsführung von P&C gewusst.
Ob er von Sachbeschädigungen bei P&C gewusst habe, fragte die Richterin. Er habe von Demonstrationen, verklebten Türschlössern und home demos gewusst, sagte der Zeuge, aber nicht von Sachbeschädigungen. Diese seien seines Wissens bei P&C nur in Deutschland aufgetreten, dort hätten Unbekannte aber auch Personen attackiert. Das Kampagnenziel sei gewesen, dass P&C aus dem Pelzhandel aussteige.
Androhung einer Kampagne gegen Kleider Bauer
Wann er erstmalig von der Kampagne gegen Kleider Bauer erfahren habe, fragte die Richterin. Zunächst habe er am 8. Mai 2006 ein Schreiben von den Vier Pfoten erhalten, sagte der Zeuge. Darin wurde ab Herbst eine große Kampagne gegen Kleider Bauer angekündigt. Das Ziel wäre, Kleider Bauer zum Pelzausstieg zu bewegen. In der Anlage sei eine Ausstiegserklärung gelegen, die Kleider Bauer innerhalb einer Frist bis zum 31. Mai 2006 unterschreiben solle, andernfalls Kleider Bauer auf eine schwarze Liste komme. Er habe diese Erklärung nicht nur nicht unterschrieben, sondern überhaupt nicht auf das Email der Vier Pfoten geantwortet. Man habe bei Kleider Bauer gleich beschlossen, auf keine Anfrage seitens des Tierschutzes zu reagieren und auf keine Forderung einzugehen. Im August 2006, las der Zeuge von seinen Papieren vor, sei es zum Pelzausstieg von P&C gekommen. Am 4. Oktober 2006 sei dann ein Email von Mag. Hnat eingetrudelt, das ähnlichen Inhalts war und eine Frist bis am Montag nächster Woche enthielt. Es werde wahrscheinlich eine Kampagne gegen Kleider Bauer geben.
An dieser Stelle beschwerten sich einige Angeklagte darüber, dass der Zeuge alle seine Aussagen ablese. Die Richterin war aber nicht gewillt, auf diesen Vorwurf einzugehen, und drohte stattdessen mit dem sofortigen Ausschluss der Angeklagten bei der nächsten Störung.
Anwalt Mag. Traxler meldete sich zu Wort und forderte, dass die vom Zeugen genannten Emails vorgelegt werden sollen. Diese Emails befänden sich bisher nicht im Akt. Die Richterin projizierte dann das Email der Vier Pfoten und dann das Email von Mag. Hnat an die Wand. Der Zeuge erklärte dann, dass er ein weiteres Email von einem Martin Ascher von der OGPI erhalten habe, in dem Kleider Bauer eine letzte Möglichkeit einer Stellungnahme geboten wurde. Innerhalb von 3 Tagen sollte eine Antwort kommen. 4 Tage später erhielt er wieder ein Email von Mag. Hnat, in dem dieser von einer letzten Chance sprach und darum bat, innerhalb von 2 Tagen ein Fax mit der unterschriebenen Ausstiegserklärung zu erhalten.
Auf alle diese Emails habe er nie reagiert, erklärte der Zeuge. Dann sei ein Voting am Internet gewesen, ähnlich wie bei Dancing Stars. Er habe allerdings gehofft, dass Kleider Bauer nicht Sieger würde. Ob er mitgevotet habe, fragte die Richterin. Nein, aber er könne nicht ausschließen, dass seine MitarbeiterInnen das getan hätten, antwortete der Zeuge. Jedenfalls wurde ihm am 25. Oktober 2006 per Email durch den VGT mitgeteilt, dass Kleider Bauer das Voting gewonnen habe und die Kampagne beginne. In diesem Email, das die Richterin auch an die Wand projizierte, wurde wörtlich gesagt, wir sind um ein angenehmes und konstruktives Gesprächsklima bemüht
. Dann wurde um Kontaktaufnahme gebeten, wenn Kleider Bauer aus dem Pelzhandel aussteigen wolle, man werde das weitergeben und positiv bewerben. In der Anlage des Emails fand sich eine Presseaussendung des VGT zum Kampagnenstart. Auch darauf habe man nicht reagiert, erklärte der Zeuge. Kurz darauf habe es eine Presseaussendung der OGPI gegeben, die ebenfalls den Beginn der Kampagne bekannt gegeben habe.
Was er damals über die OGPI gewusst habe, fragte die Richterin. Damals nichts, meinte der Zeuge, aber er habe später, ab Anfang 2007, dazu recherchiert.
Die Demonstrationen gegen Kleider Bauer
Am 27. Oktober 2006 sei es zur ersten Demonstration vor der Firmenzentrale in Perchtoldsdorf gekommen, erzählte der Zeuge. Ob die gerufenen Parolen als Drohungen aufgefasst werden haben können, fragte die Richterin suggestiv. Ja, sagte der Zeuge, es sei Kleider Bauer Tiermörder!
und Grafs, stellt Euch!
gerufen worden. Ob diese Parolen schon bei der ersten Demonstration gerufen worden seien, wisse er allerdings nicht mehr. Es habe dann ab Ende Oktober 2006 Demonstrationen vor vielen Geschäften gegeben, u.a. in Graz, Innsbruck, Wr. Neustadt, Linz, Bruck an der Mur, Salzburg, St. Pölten und vor drei Filialen in Wien, nämlich Mariahilferstraße, Thaliastraße und Meidlinger Hauptstraße.
Ob das eher große oder kleinere Filialen gewesen seien, fragte die Richterin. Das sei gemischt gewesen, meinte der Zeuge. Es seien jedenfalls jene Standorte gewählt worden, an denen man die größte Aufmerksamkeit erregen habe können. Wie viele Filialen Kleider Bauer, Hämmerle und die anderen Ketten, bei denen der Zeuge Geschäftsführer sei, haben würden, fragte die Richterin. Es gebe etwa 40, antwortete der Zeuge.
Wie die Demonstrationen abgelaufen seien, wollte die Richterin wissen. Er wisse darüber viel, weil er alle FilialleiterInnen angewiesen habe, die Demonstrationen zu dokumentieren. Er habe daher auch viele Fotos von Ende 2006 bis Anfang 2007, die man ihm übermittelt habe. Diese Fotos legte er vor. Man sah eine Wäscheleine mit Fotos von Pelztieren, die vor dem Geschäft aufgebaut gewesen sei. Es seien Plakate vor dem Eingang gehalten, Flugblätter verteilt und Parolen skandiert worden. Die DemonstrantInnen hätten KundInnen angepöbelt, beschimpft und am Betreten gehindert.
Wie viele derartige Demonstrationen habe es gegeben, fragte die Richterin. Etwa 100 pro Jahr, antwortete der Zeuge, fast immer Freitag und Samstag. Das ginge heute noch so weiter. Wie viele TeilnehmerInnen auf diesen Demonstrationen gewesen seien, fragte die Richterin. Teilweise 5 – 10, teilweise habe es große Demonstrationsmärsche gegeben. Dann legte der Zeuge weitere Fotos von Demonstrationsmärschen in der Mariahilferstraße in Wien vor. Ob die Filiale in dieser Straße umsatzreich sei, fragte die Richterin. Es handle sich um das Stammhaus, antwortete der Zeuge.
Ob ein Informationsstand direkt vor dem Geschäft gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, antwortete der Zeuge.
Was nach dem Mai 2008 mit den Demonstrationen passiert sei, fragte die Richterin. Das könne er nicht sagen, antwortete der Zeuge, die Art der Demonstrationen habe sich schon vorher geändert. Dann legte der Zeuge ein Email einer Angestellten von Kleider Bauer vor, in dem diese von den Demonstrationen berichtete. Wörtlich stand dort Die Demos waren im ganzen friedlich
.
Anwältin Dr. Stuefer kritisierte, dass der Zeuge nur Emails vorlege und nichts aus eigener Wahrnehmung berichte. Die Richterin fragte daraufhin, ob er diese Emails selbst erhalten habe, was der Zeuge bejahte, es sei an ihn weitergeleitet worden. AnwältInnen Dr. Stuefer und Mag. Bischof beantragten, dass Emails dieser Art nicht mehr vorgelesen werden dürfen, weil sie Berichte von Wahrnehmungen anderer seien. Dazu sollten diese Personen selbst befragt werden. Die Richterin entschied dann, diese Emails bis zur genaueren juristischen Prüfung weg zu lassen.
Es habe auch Kundgebungen vor Hämmerle gegeben, erzählte der Zeuge. Er sei vom Filialleiter über diese Kundgebungen informiert worden. Wie oft und bzgl. welcher Filialen sei er informiert worden, fragte die Richterin. Er sei wöchentlich über alles informiert worden, meinte der Zeuge. Die KundInnen hätten sich beleidigt gefühlt und damit gedroht, nicht mehr bei Kleider Bauer einzukaufen, und zwar nicht wegen des Pelzverkaufs, sondern wegen der Störung durch die Kundgebungen. Es habe aber, so müsse er der Ehrlichkeit halber auch anfügen, viele Personen gegeben, die sich über den Pelzverkauf bei Kleider Bauer beschwert hätten.
Ob sich die Kundgebungen im Lauf der Zeit verändert hätten, ob es Untersagungen gegeben habe, fragte die Richterin. Er habe sich informiert, ob Kundgebungen mit Plakaten, auf denen zum Boykott aufgerufen werde, überhaupt zulässig seien, erklärte der Zeuge. Er sei auch bei der Bundespolizeidirektion Wien vorstellig geworden. Dort habe man ihm gesagt, dass es sehr schwierig sei, diese Kundgebungen zu untersagen. Er habe dann vom Institut für Verfassungsrecht der Universität Wien eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen, die ergeben habe, dass die Kundgebungen unrechtmäßig seien. Im Dezember 2006 habe es dann eine Phase gegeben, in denen die Kundgebungen kurzzeitig untersagt worden seien. P&C habe gleich bei Kleider Bauer angefragt, wie ihnen das gelungen wäre.
Ob er jemals mit den TierschützerInnen kommuniziert habe, fragte die Richterin. Nein, man sei auch nicht zeitweilig auf die Forderungen eingestiegen, sagte der Zeuge. Ob man versucht habe, eigene Demonstrationen anzumelden, um die TierschützerInnen zu verdrängen, fragte die Richterin. Das habe man erwogen, aber die TierschützerInnen hätten ihre Demonstrationen für lange Zeiträume angemeldet, sodass das nicht gegangen sei, meinte der Zeuge. Neben den vielen Demonstrationen habe es am 22. November 2006 auch eine Aktion auf der A1 gegeben, wo jemand ein sehr großes Plakat aufgehängt habe. Dazu legte der Zeuge ein Foto vor, auf dem die Schrift Pelz: Tierqual bei Kleider Bauer
zu lesen war. Dennoch sagte der Zeuge, es sei Tiermörder
auf dem Plakat gestanden. Springer besserte ihn sofort aus und sagte, hier stünde aber Tierqual
, immer werde von Mord gesprochen, das sei aber falsch und das störe sie. Die Richterin wies Springer zurecht und sagte schroff, sie solle nichts sagen, wenn sie nicht am Wort sei.
Ein weiteres Email
Dann wollte der Zeuge ein weiteres Email vorlesen, Anwalt Mag. Traxler fragte, was er vorlese und ob sich das im Akt befinde. Die Richterin schrie daraufhin, dass wenn weiter gestört werde, sie den Zeugen kontradiktorisch vernehmen werde. Eine kontradiktorische Einvernahme ist eine via Bildschirm, bei der der Zeuge selbst nicht im Gerichtssaal anwesend ist. Die Richterin meinte hier vermutlich, dass sie die Einvernahme allein durchführen würde und dann nur das Video davon im Gerichtssaal vorspielen wolle.
Der Zeuge führte dann aus, dass es sich um ein Email eines Mitarbeiters handle, der ein Email von Mag. Hnat weitergeleitet habe. Darin sei gesagt worden, Festhalten am Pelzhandel ist sinnlos
. Zusätzlich seien Zeitungsartikel erwähnt worden, die Kleider Bauer negativ erwähnt hätten und dass auch die Vier Pfoten gegen Kleider Bauer aktiv seien.
Sachschäden
Dann begann der Zeuge von Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer zu sprechen. Es habe am 2. Dezember 2006 mit eingeschlagenen Scheiben in der Filiale in Meidling in Wien begonnen. Da Pelz ist Mord
auf der Eingangstür gestanden habe, sei man davon ausgegangen, dass es sich bei den TäterInnen um TierschützerInnen handle. Die Geschäftsführung habe aber, wie gesagt, bereits für sich beschlossen, nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen zu wollen. Dann, erzählte der Zeuge, habe die Firma ein Email bekommen, in dem gestanden sei man sollte Euch das Leid zufügen, das Ihr Tieren zufügt
. Was er beim Lesen dieses Emails empfunden habe, fragte die Richterin. Er habe beschlossen, niemals diesem Druck zu weichen. Man habe dann sukzessive mehr Maßnahmen getroffen, um die Firma zu schützen.
Dann wurde eine Reihe von Emails vorgelesen, die offensichtlich aus Deutschland stammten. Das folgte nicht nur aus der Absenderadresse, sondern auch aus dem Text. Dort stand z.B. gerade bei Euch in Österreich habt Ihr Euch mit den Falschen angelegt
. Als zweite Sachbeschädigung habe es ein Schussattentat gegeben, sagte der Zeuge. Laut Polizeibericht sei mit dem Bolzenschußgerät ein Loch in eine Scheibe gestanzt worden, ergänzte die Richterin. Ob er von den Schadenshöhen der Schäden etwas wisse, fragte sie noch. Nein, sagte der Zeuge, da müsse man den zweiten Geschäftsführer, seinen Bruder, fragen.
Wie die Versicherungen reagiert hätten, fragte die Richterin. Auch das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Es habe auch Telefonaktionstage gegeben, fügte er hinzu, dabei habe jemand ins Telefon gestöhnt. Es habe so viele Anrufe gegeben, dass kein Kunde anrufen hätte können. Bis heute würden laufend zahlreiche Protestemails an Kleider Bauer geschickt.
Weitere Aktionsformen gegen Kleider Bauer
Dann legte der Zeuge einen Aktionsaufruf der Organisation PETA aus Deutschland vor, der von seiner PR-Abteilung in Internet gefunden worden sei. Darin stand, es habe bereits 150 Demonstrationen gegen Kleider Bauer gegeben, man solle die Besitzer kontaktieren, um sich bei ihnen über den Pelzverkauf zu beschweren. Dabei seien Kontaktmöglichkeiten wie Telefon und Adresse angegeben gewesen. Es habe auch einen Run-in in der Shopping City Nord bei Kleider Bauer gegeben. Ob das den Kundenverkehr beeinträchtig habe, fragte die Richterin. Es seien Papierschnitzel geworfen worden, sagte der Zeuge, ob die Filiale deshalb geschlossen habe werden müssen, wisse er aber nicht.
Dann fragte die Richterin, wie groß die Filiale in der Grazer Murgasse gewesen sei. Sie habe drei Etagen. Anfang Jänner 2007 habe man dort einen üblen Geruch angetroffen. Ob das Geschäft geschlossen worden sei, fragte die Richterin. Man habe die Fenster aufgemacht, sagte der Zeuge, und die Feuerwehr habe ein Gebläse eingeschalten. Dieses habe wahrscheinlich den üblen Geruch im gesamten Bereich verteilt. Ob das Geschäft gleich geschlossen worden sei, wisse er nicht mehr, aber es sei dann 3 Wochen geschlossen gewesen. Das Geschäft habe 800 m² Verkaufsfläche gehabt und sei voller Kleidung gewesen.
Pause 11:33 Uhr – 11:48 Uhr.
ALF und PETA
Ob er mit dem Begriff ALF etwas habe anfangen können, fragte die Richterin den Zeugen. Ja, sagte dieser, das hätten sie damals bereits recherchiert gehabt. Es handle sich um den militanten Arm der TierschützerInnen.
Es habe auch gegen die Filiale in der Thaliastraße einen Buttersäureanschlag gegeben, sagte der Zeuge dann. Diese sei aber unabhängig davon im Sommer 2007 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden. Ob auch in diesem Fall die Ware durch den Geruch beeinträchtigt gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, jedenfalls sei die Filiale sowieso später geschlossen worden, antwortete der Zeuge.
Ob es Kontakte mit der Tierschutzseite Anfang 2007 gegeben habe, fragte die Richterin. Einseitigen, meinte der Zeuge. Am 6. März 2007 habe die deutsche Tierschutzorganisation PETA an Kleider Bauer geschrieben. Es habe sich um ein Angebot für ein Konsensgespräch gehandelt. Die Richterin projizierte das Schreiben an die Wand. Darin wurde gesagt, dass PETA dafür sorgen werde, bei einer Einigung wird die Kampagne eingestellt
. Aber auch da habe man nicht reagiert, sagte der Zeuge. In der Woche davor sei sein Auto beschädigt worden. Ob er einen Zusammenhang hergestellt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge.
Home demo
Es habe dann Ende April 2007 auch eine home demo gegeben. Etwa 5-10 Personen hätten um 20 Uhr angeläutet und dann Parolen skandiert. Er wollte vor die Türe gehen, es sei schließlich nicht objektiv bedrohlich gewesen. Aber seine 10 jährige Tochter habe dann zu ihm gesagt, dass sie Angst habe, und das habe ihn bewogen, zu bleiben. Im Februar 2007 habe er auch mit P&C über deren Kampagnenerfahrung gesprochen, in Deutschland seien auch Privatpersonen belästigt worden.
Was die AktivistInnen für Parolen gerufen hätten, fragte die Richterin. Hier wohnt der Geschäftsführer von Kleider Bauer
und Tiermörder
, versuchte sich der Zeuge zu erinnern. Es habe einige Minuten gedauert, die Polizei telefonisch zu erreichen, aber da sei die Demonstration bereits zu Ende gewesen.
Weitere Fragen der Richterin
Ob er einen Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen und der Kampagne gesehen habe, fragte die Richterin. Seit Frühjahr 2007 sei ihm der innere Zusammenhang aller Aktionen klar gewesen.
Ob bei den anderen Buttersäureanschlägen außerhalb von Graz die Geschäfte geschlossen werden mussten, wollte die Richterin wissen. Außer bei Helly-Moden, das kurz geschlossen war, blieben alle Geschäfte offen, antwortete der Zeuge.
Ob es Probleme mit den Versicherungen gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, die Allianz Versicherung habe jedenfalls im Frühjahr 2007 den Vertrag nicht fortsetzen wollen.
Wie viel Prozent des Umsatzes seiner Firmen der Pelz ausgemacht habe, fragte die Richterin. Ganzpelzmäntel habe es nur bei Hämmerle gegeben, sagte der Zeuge. Pelzverbrämungen seien bei Kleider Bauer nur im Frauenbereich, nicht im Männer- und Kinderbereich angeboten worden. Die Stückzahl von Kleidung mit Pelz im Verhältnis zu aller Kleidung sei weit unter 1% gewesen.
Ob Kleider Bauer irgendwann den Pelzverkauf eingestellt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, der Pelzverkauf werde von den KundInnen erwartet. Ob er sich denn rechne, wollte die Richterin wissen. Das sei egal, platzte es aus dem Zeugen heraus, angesichts der Kampagne würde er auch noch den letzten Pelzmantel in die Auslage hängen.
Ob die Demonstrationen zu Umsatzeinbußen geführt hätten, fragte die Richterin. An den Demonstrationstagen sei der Umsatz zurück gegangen.
Fragen des Staatsanwalts
Ob in dem ersten Schreiben der Vier Pfoten mit der Kampagnenandrohung ein Bezug zur P&C-Kampagne angegeben gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Habe man in der Branche nach dem P&C-Pelzausstieg darüber diskutiert, fragte der Staatsanwalt. Dass andere Firmen ebenfalls aus dem Pelzgeschäft ausgestiegen seien, sei erst später bekannt geworden, meinte der Zeuge. Ob er sich mit der P&C-Kampagne auseinander gesetzt habe, fragte der Staatsanwalt. Die Tragweite sei ihm erst seit Ende 2006 bekannt gewesen.
Ob er sich vor Schäden bei seiner Firma gefürchtet habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Ja, sagte der Zeuge. Was die Drohemails bei ihm für Gefühle ausgelöst hätten, fragte der Staatsanwalt. Dass er Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen treffen wolle, sagte der Zeuge. Ob sich die Intensität der Kampagne in ihrem Verlauf gesteigert habe, fragte der Staatsanwalt. Die Kampagne habe ihn an die Mafia in Sizilien erinnert, meinte der Zeuge. Zuerst werde einem ein Text zur Unterschrift vorgelegt, wenn man nicht unterschreibe, gebe es Probleme.
Die Richterin sagte plötzlich, dass sie feststellen könne, dass die Angeklagten leise miteinander sprechen würden. Dann verkündete sie, dass eine unbekannte Person in der Pause beim Vorbeigehen Faschistin
zu ihr gesagt habe.
Ob es seit den Festnahmen im Mai 2008 weitere Sachschäden gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Einen, sagte der Zeuge, er kenne aber keine Details. Das sei am ersten Prozesstag am 2. März 2010 passiert. Dazu legte er Fotos vor, eine Scheibe sei kaputt gegangen und zwei seien zerkratzt worden. Wie viele der Scheiben ausgetauscht werden mussten, könne er nicht sagen.
Mittagspause 13 Uhr – 14:02 Uhr.
In der Mittagspause wurde ein Filmteam, das eine Dokumentation über die Tierschutzcausa produziert, aus dem Landesgericht verwiesen, weil es von der Richterin völlig verboten worden war, irgendwo im Gebäude zu filmen. Das Filmteam war sehr verärgert, weil es eine extra Bewilligung für das Filmen im Gerichtsgebäude hatte.
Kontakt zur Polizeispitze
Anwalt Mag. Traxler begann seine Befragung mit der Erklärung, dass er nichts bagatellisieren wolle, dass seine Fragen nicht so zu verstehen seien, aber dass die Angeklagten mit den genannten Sachschäden nichts zu tun haben würden.
Ob der Zeuge im April 2007 mit der Polizei Kontakt aufgenommen habe, fragte er dann. Der Anlass sei die Beschädigung seines Autos gewesen, sagte der Zeuge. Er habe den Innenminister angerufen und am nächsten Tag sei er in das Ministerium geladen worden und habe mit dem Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit sprechen können. Wer von der Polizei bei diesem Treffen dabei gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Polizeipräsident Dr. Peter Stiedl sei dort gewesen, half Mag. Traxler dem Zeugen auf die Sprünge. Das sei nicht relevant, sagte die Richterin.
Es würde laufend Sachbeschädigungen insbesondere in Wien geben, wieso also bei diesen Sachbeschädigungen plötzlich der Polizeipräsident innerhalb eines Tages zur Verfügung stand, sei bemerkenswert, meinte Mag. Traxler. Dann legte er das Protokoll dieser Sitzung vor.
Das dürfe er nicht, sie wolle das vorher sehen, sagte die Richterin. Überhaupt solle man ihr vorher ankündigen, was für Dokumente man vorlegen wolle, damit sie vorher entscheiden könne, ob sie das zulasse, sagte sie dann. Dann las sie still das Dokument. Was er damit beweisen wolle, fragte sie den Anwalt.
Das beweise, dass im April 2007 von der Polizei kein Zusammenhang zwischen den Demonstrationen und den Straftaten gesehen wurde, meinte Mag. Traxler. Daraufhin nahm die Richterin das Dokument in den Akt auf und las es selektiv vor. Anwalt Dr. Karl beantragte daraufhin, das Dokument vollständig vorzulesen. Das tat sie auch und las u.a. es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Demonstrationen und den Straftaten
, die Medienarbeit für Kleider Bauer werde von der Polizei übernommen, die Demonstrationen sollten nach Möglichkeit verboten werden.
Ob dieser Inhalt stimme, fragte die Richterin den Zeugen. Er habe für diese Sitzung ein Dossier über den Tierschutz angefertigt und ausgeteilt, erklärte dieser. Das hätten seine MitarbeiterInnen selbst recherchiert, es handle von PETA und den Vier Pfoten und anderen Gruppen und basiere auf Fakten aus dem Internet. Nachdem dieses Dossier erläutert worden sei, habe ihm bei dem Treffen die Polizei gesagt, dass sie etwas unternehmen werde.
Die Richterin las weiter aus dem Dokument, dass der Imageschaden um ein Vielfaches höher als der Sachschaden gewesen sei. Das habe er damals so gesagt, bestätigte der Zeuge. Mit Imageschaden habe er gemeint, dass die Leute wegen der Störung durch die Demonstrationen nicht bei Kleider Bauer einkaufen gehen würden.
Ob er auch gehört habe, dass die Polizei keinen Zusammenhang zwischen den Straftaten und den Demonstrationen gesehen habe, fragte die Richterin. Zu dieser Zeit sei er nicht mehr beim Treffen gewesen, sagte der Zeuge. Der Staatsanwalt bemerkte dann, dass es zu dieser Zeit aber noch keine gerichtlichen Erhebungen seitens der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt gegeben habe. Allerdings habe sehr wohl bereits seit langem die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, sagte einer der Angeklagten, was die Richterin geflissentlich überhörte.
Mit Bezug auf das Dokument vom Treffen mit der Polizei fragte Mag. Traxler, warum er heute gesagt habe, die Filiale in Graz sei nach der Stinkbombe 3 Wochen geschlossen geblieben, damals habe er aber der Polizei gesagt, sie sei 6 Wochen geschlossen geblieben. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er erinnere sich an 3 Wochen. Wieso er damals einen Schaden von € 350.000 für die Stinkbombe in Graz angegeben habe, fragte der Anwalt. Das sei bereits gefragt worden, sagte die Richterin fälschlicher Weise, und ließ die Frage nicht zu.
Mag. Traxler zitierte weiter aus dem Dokument und fragte den Zeugen, ob es stimme, dass er auch Droh-SMS bekommen habe. Davon stünde nämlich nichts im Akt, er habe das aber damals der Polizei erzählt. Daran könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Zeuge.
Sachschaden als Einbruchsdiebstahl gemeldet
Ob der in der Meidlinger Hauptstraße verübte Sachschaden an die Versicherung als Einbruchsdiebstahl gemeldet worden sei, weil in diesem Fall der Selbstbehalt geringer wäre, fragte Mag. Traxler. Dafür sei sein Bruder zuständig, wich der Zeuge aus. Was er davon wisse, wollte Mag. Traxler hören. Er habe nur gewusst, dass es ein Email mit Betreff Einbruchsdiebstahl
gegeben habe, sagte der Zeuge, er kenne aber nicht dessen Inhalt. Man habe jedenfalls sicher nichts verheimlicht.
Ob Kleider Bauer die Allianz Versicherung geklagt habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Zeuge. Mag. Traxler wollte dann die Klage vorlegen und zeigen, dass dort tatsächlich von einem Einbruchsdiebstahl die Rede war. Die Richterin ließ das aber nicht zu. Sie sagte, der Zeuge habe schon alles beantwortet, abgesehen davon habe ein Anwalt diese Klage formuliert und nicht der Zeuge selbst. Aber hoffentlich im Sinne der Angaben des Zeugen, sagte Mag. Traxler, musste aber das Thema fallen lassen.
Dann legte Mag. Traxler eine Presseaussendung von Kleider Bauer vom 1. Dezember 2006 vor. Die Richterin nahm das Schriftstück an und las den Titel vor: Kleider Bauer Opfer von Tierschutzvandalen
. Wieso diese Presseaussendung gemacht worden sei, fragte sie. Das wisse er nicht, sagte der Geschäftsführer von Kleider Bauer.
Mag. Traxler kam wieder auf die Versicherung zurück und sagte, diese habe in ihrer Stellungnahme zur Klage bemängelt, dass Kleider Bauer denselben Schadensfall als Einbruchsdiebstahl und nicht als Vandalenakt gemeldet habe. Die Richterin zitierte aus dem Schreiben, dass die selektive Gefahrenlage nicht richtig angegeben worden sei, aber laut Vertrag sei die Erhöhung einer Gefahr sofort zu melden gewesen. Es gäbe aber zig Schäden pro Jahr bei Kleider Bauer
, sagte der Zeuge daraufhin. Er könne nicht von allen etwas wissen.
Schadensmeldung Buttersäure in Graz
Ob die Allianz den Schaden in der Filiale in Graz beglichen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, aus versicherungstechnischen Gründen habe sie das nicht, sie habe aber nur die Schadenshöhe bestritten. Ob Kleider Bauer dann geklagt habe, fragte die Richterin, offensichtlich von allen Umständen bereits informiert. Ja, sagte der Zeuge. Was der Stand des Verfahrens sei, fragte sie dann. Es sei zum Vergleich gekommen. Die Versicherung habe € 257.000 bezahlt und alle Kleider aus der Filiale an Kleider Bauer übergeben.
Was mit der Kleidung dann geschehen sei, fragte Mag. Traxler. Irrelevant!
, rief die Richterin dazwischen, wenn freiwillig € 257.000 von der Versicherung gezahlt worden seien, dann habe es offenbar tatsächlich einen sehr großen Schaden gegeben.
Die AnwältInnen Mag. Traxler, Mag. Bischof und Dr, Stuefer argumentierten dann, dass die Rückgabe der Kleidung eine Schadensminderung bedeute. Sie sei in Flohmärkten und Outlets verkauft worden, gab der Zeuge an. Ob die Ware damals noch gestunken habe, fragte Mag. Traxler. Sie sei durch Buttersäure beschädigt gewesen, wich der Zeuge aus. In welchem Sinn, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, das sei ihm nie berichtet worden.
Der Schaden in Graz sei 25 Mal höher gewesen, als in den anderen Fällen von Buttersäureanschlägen, sagte Mag. Traxler. Ich weiß worauf Sie hinaus wollen
, sagte der Zeuge fast drohend. Er wisse davon nichts, rief die Richterin dazwischen, sie wolle keine solchen Fragen mehr hören. Der Zeuge sei Geschäftsführer, führte Mag. Traxler aus, er müsse doch wissen, dass in seinem Geschäft ein Schaden von € 479.000 angegeben worden sei. Das sei berechnet worden, gab der Zeuge an, und umfasse den Einkaufspreis der Waren und die Betriebsunterbrechung.
Es gebe aber mindestens eine Divergenz zwischen € 479.000, die der SOKO als Schaden angegeben wurden, und € 350.000, die bei der Versicherung eingeklagt worden seien. Die Richterin wollte diese Frage aber wiederum nicht zulassen, das sei alles schon gefragt worden. Er kenne die Zahl € 350.000 nicht, sagte der Zeuge belustigt, die Klage gegen die Versicherung sei mit € 347.000 beziffert gewesen.
Die Richterin nahm dann eine Schrift von Mag. Traxler von Jänner 2010 zur Hand, mit der sich seine Mandanten dem Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführer von Kleider Bauer wegen versuchten Versicherungsbetrugs angeschlossen hatten. Sie las diese aber sehr süffisant und mit theatralischer Untermalung vor, sodass allen klar wurde, dass sie diese Schrift für völlig absurd hielt. Es seien nach Angabe von Kleider Bauer bei dem Buttersäureanschlag in Graz 15.940 Wäschestücke betroffen gewesen, aber keine in den anderen Buttersäureanschlägen. So ergebe sich der Unterschied zwischen einmal € 479.000 Schaden und sonst weniger als € 20.000. Der hohe Schaden sei als Grund für die Untersuchungshaft angegeben worden, weshalb die Geschäftsführer auch wegen §99 StGB Freiheitsentzug
zu belangen seien. Und es bestünde ein Verdacht auf §295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels, weil die Kleidungsstücke alle entfernt worden seien, sodass nicht mehr nachprüfbar sei, ob sie überhaupt beschädigt waren.
Da kam jemand in den Gerichtssaal und flüsterte der Richterin etwas ins Ohr. Es müsse eine Pause geben, verkündete sie dann. Wie auf Befehl standen alle PolizeischülerInnen auf und fuhren mit einem Bus gemeinsam weg.
Pause 15:05 Uhr – 15:12 Uhr.
Dieses Verfahren sei von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und nicht von ihm eingeleitet worden, kommentierte Mag. Traxler. Er habe sich nur angeschlossen. Im Übrigen habe das Verfahren im April 2009 begonnen, aber bis heute sei nichts passiert. Die Staatsanwaltschaft warte also bereits seit 1 Jahr, ohne etwas zu tun. Das sei äußerst ungewöhnlich, meinte der Anwalt.
Dann legte Mag. Traxler ein internes Email aus der Kleider Bauer Korrespondenz vor. Eine Mitarbeiterin, die Assistentin eines der Geschäftsführer, schrieb darin an andere Personen in der Firma, dass vor einer Schadensmeldung an die Versicherung eine interne Absprache nötig sei.
Die Richterin nahm das Schriftstück in den Akt auf und las es vor. Darin war von Schmierereien und eingeschlagenen Scheiben in der Filiale in Meidling am 1. Dezember 2006 die Rede und davon, dass es jede Woche Demonstrationen gebe. Und dann wurde aber gefordert, dass vor einer Schadensmeldung an die Versicherung eine interne Absprache notwendig sei. Ob er das Email kenne, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er davon Kenntnis erlangt habe, hakte die Richterin nach. Erst jetzt sehe ich das zum ersten Mal, antwortete der Zeuge.
Damit war die Möglichkeit über die Versicherungsfälle zu fragen beendet.
Wissen von P&C-Umsatzentwicklung
Anwalt Mag. Bischof nahm auf Gespräche mit P&C Bezug. Ob der Zeuge mit P&C über Umsatzrückgänge gesprochen habe, fragte er. P&C sei die Hauptmitbewerberin, sagte der Zeuge. Er habe also keine Gespräche über Umsätze geführt, fragte die Richterin suggestiv. Ja, es habe keine solche Gespräche gegeben, sagte der Zeuge.
Er habe von brancheninternen Informationen gesprochen, sagte Mag. Bischof, würde man sich da nicht über die Umsätze von Mitbewerberinnen interessieren? Er könne dazu keine Wahrnehmungen angeben, sagte der Zeuge.
Mag. Bischof legte dann zahlreiche Dokumente zur Umsatzentwicklung von P&C während der Kampagne vor. Was das sei, wollte die Richterin wissen und schaute skeptisch. Das erste sei eine Fachzeitschrift, sagte Mag. Bischof. Wer diese schreibe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, antwortete Mag. Bischof. Dann sei das alles uninteressant, erklärte die Richterin und reichte Mag. Bischof alle Dokumente zurück. Ob er denn wisse, was der Börseexpress sei, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte dieser und lachte.
Anwältin Dr. Stuefer ergriff das Wort und erklärte, dass der Börseexpress eine anerkannte Fachzeitschrift sei. Die Richterin bestand dennoch darauf, alle Dokumente abzulehnen.
Mag. Bischof wollte dann einen Webseitenausdruck von P&C selbst vorlegen, in dem angegeben war, dass P&C während der Tierschutzkampagne einige neue Filialen eröffnet hatte. Ob er da einen Zusammenhang zur Umsatzentwicklung sehe, fragte die Richterin. Natürlich, sagte Mag. Bischof. Das ist doch grotesk!
, rief der Zeuge.
Mag. Bischof stand dann auf und beantragte jedes einzelne Dokument zum Akt zu nehmen, und erklärte dessen Bedeutung. Es handelte sich um Schriftstücke der Fachzeitschriften Börseexpress und Textilwirtschaft. Beides würde nahe legen, dass der Zeuge sehr wohl über die wirtschaftliche Entwicklung von P&C informiert gewesen sei. Dann beantragte Mag. Bischof auch einen Webseitenausdruck von ORF-Online in den Akt aufzunehmen, in dem dargestellt wurde, wie sehr P&C in den Jahren der Kampagne expandiert hatte.
Was der Staatsanwalt zu diesen Anträgen sage, schaute die Richterin hilfesuchend zu ihm hin. Keine Äußerung
, war die knappe Antwort. Die Richterin meinte dann, sie behalte sich die Entscheidung vor. Die Wirtschaftsentwicklung von P&C sei so relevant, erklärte dann die Richterin, dass sie offizielle Informationen einholen werde. Seltsam erscheint hier dem objektiven Beobachter, dass dieselbe Richterin am Vortag Mag. Hnat noch ein Frageverbot erteilen wollte, weil er sich genau für die Wirtschaftsentwicklung von P&C interessiert hatte.
Zurück zum Versicherungsfall
Doch Anwalt Mag. Traxler wollte so schnell nicht die Fragen zum Versicherungsfall aufgeben. Er legte die Meldung der Polizei zum Buttersäurevorfall in Graz vor. Dort stand, dass die Konzentration der Buttersäure im Geschäft zu gering gewesen sei, um sie überhaupt feststellen zu können. Ob er dort gewesen sei, versuchte die Richterin dem Zeugen einen Fluchtweg zu eröffnen. Nein, sagte dieser.
Um 14:30 Uhr sei, laut Polizeibericht, die Filiale wieder aufgesperrt worden, meinte Mag. Traxler. Das stimme, sagte der Zeuge, sie sei später aber wieder zugesperrt worden.
Ob mit der Allianz Versicherung bei dem geschlossenen Vergleich vereinbart worden sei, dass das Ergebnis nicht weitergegeben werden solle, fragte Mag. Traxler. Ja, es habe eine Geheimhaltungsklausel gegeben, sagte der Zeuge. Ob er denn dabei gewesen sei, griff wieder die Richterin ein. Nein, sagte der Zeuge, er wisse nicht, warum diese Geheimhaltung vereinbart worden sei.
Und was jetzt mit der betroffenen Ware sei, fragte Mag. Traxler. Diese sei heute nicht mehr da, antwortete der Zeuge, bis Oktober 2008 habe man sie eingelagert gehabt. Dann verkündete der Zeuge, dass er gegen Anwalt Mag. Traxler in den nächsten Tagen eine Klage auf Unterlassung verschiedener Behauptungen zu diesem Versicherungsfall einbringen werde, die dieser in einem Interview geäußert habe. Dieses Interview findet sich momentan noch hier:
http://diewahrheit.at/video/das-ganze-ist-eine-farce
Die Richterin beendete die Sitzung um 15:49 Uhr.