Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 18. Tag

Montag 26. April 2010

Inhalt:

Mit dem heutigen Tag hat sich das Verhandlungsklima dramatisch verschlechtert. Die Richterin war bisher schon dem Staatsanwalt gegenüber sehr entgegen kommend und offen, während die Verteidigung laufend unterbrochen wurde und oft erklären musste, warum sie diese oder jene Fragen stellte. Heute wurden zwei der Angeklagten, während sie gerade ihr Fragerecht ausübten, von der Richterin damit bedroht, das Fragerecht zu verlieren, weil die Richterin ihre Fragen als irrelevant befand, obwohl sie das zweifellos überhaupt nicht waren. Zusätzlich wurden ab heute einige PolizeibeamtInnen in voller Montur vor den Gerichtssaal beordert, offenbar um etwaige StörerInnen unter den ZuschauerInnen einzuschüchtern. Im Gerichtssaal waren etwa 40-50 PolizeischülerInnen positioniert, die, trotzdem sie versuchten ihre Identität zu verschleiern, einwandfrei als solche zu erkennen waren. Offenbar sollte so ein Klima im Verhandlungsaal geschaffen werden, das den Angeklagten gegenüber feindlich eingestellt ist und die SympathisantInnen der Angeklagten sollten in die Minderheit gedrängt werden.

Ein weiterer repressiver Schritt des Gerichts war eine Verordnungsänderung am Landesgericht Wr. Neustadt. Demnach müssen ab sofort alle Personen, die als ZuschauerInnen in den Gerichtssaal wollen, am Eingang ihren Ausweis abgeben. Auffällig ist dabei einmal mehr, wie schnell die Änderungen der Verordnungen möglich sind, wenn die Obrigkeit sich herausgefordert fühlt. Alle diese Maßnahmen, zusammen mit der Überfüllung des Gerichtssaals durch dazu abkommandierte PolizeischülerInnen, führten dazu, dass etwa 30 Personen aus der Tierschutz-Sympathisantenszene nicht in den Gerichtssaal kamen, sondern vor der Tür bleiben wollten. Vermutlich sieht das die Angeklagten-feindliche Fraktion als Erfolg ihrer Repressionstätigkeit.

Eine zusätzliche repressive Maßnahme ist das neu eingeführte generelle Verbot, irgendwo im Landesgericht zu filmen oder zu fotografieren. Bisher durfte nur nicht während des Prozesses im Gerichtssaal fotografiert werden, am heutigen Tag flog ein tschechisches Fernsehteam aus dem ganzen Gebäude, weil sie – mit Bewilligung – vor dem Gerichtssaal Angeklagte interviewen wollten. Diese Repression ist also hauptsächlich gegen die offenbar manchen zu positive mediale Berichterstattung gerichtet.

Am heutigen Gerichtstag wurden plötzlich wieder radikale Emails von DDr. Balluch aus dem Hut gezaubert, ohne konkreten Zusammenhang zu den vorgesehenen Themen des Tages. Anschließend wurden die Geschäftsführer von P&C und von Fürnkranz vernommen. Dabei wurde kein Verdacht auf kriminelle Handlungen der Angeklagten vorgebracht. Stattdessen waren die Demonstrationen eines Teils der Angeklagten ein wichtiges Thema, offenbar weil sie als Teil eines kriminellen Komplotts interpretiert werden.

Der Prozesstag begann um 9:04 Uhr. Eine der Angeklagten fehlte wegen Krankheit und wurde temporär aus dem Prozess ausgegliedert.

Die Richterin verkündete dann, dass der Antrag auf Ablehnung des linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger wegen Befangenheit abgelehnt werde. Zusätzlich wurde der Antrag der Verteidigung, die Standard-Autorin des Artikels, in dem sich Dr. Schweiger geäußert hatte, zu vernehmen, abgelehnt. Begründend führte die Richterin aus, dass der Sachverständige nicht befangen sei, weil er lediglich seine Ansicht im Gutachten aufrecht erhalten hätte und weil die Verteidigung bei seiner Bestellung keine Einwände vorgebracht habe. Die Aussage des Sachverständigen im Standard zeige keine Befangenheit sondern wäre lediglich rechtsirrig gewesen, aber verständlich, weil er medial so unsachlich attackiert worden sei.

Dann las die Richterin die Presseaussendung von DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten von der Webseite des VGT vor, sowie dessen Stellungnahme bei einer Pressekonferenz zu dem Thema. DDr. Balluch kritisierte darin den Gutachter als inkompetent und das Gutachten als offensichtlich absurd, siehe:

vgt.at/presse/news/2010/news20100414m.php

Die Richterin kommentierte ihre Lesung dieser zwei Statements von DDr. Balluch mit den Worten: Wenn man das liest, könnte man meinen, dass sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung hält, was nicht der Fall sei. In scharfen Worten wurden DDr. Balluchs Aussagen verworfen.

Eine der Geschäftsführerinnen von P&C, so gab die Richterin dann bekannt, werde als Zeugin heute nicht kommen, weil sie schwanger sei.

Dann wurde der Verteidigung ein Set von fehlenden Aktenteilen – allerdings bei weitem nicht alles – in Form einer DVD ausgehändigt. Es sei ein Fehler passiert, weshalb die Verteidigung diese Aktenteile bisher nicht bekommen habe. Dem Sechstbeschuldigten wurde eine DVD ausgehändigt, die den Inhalt seines USB-Datensticks enthalte.

Dann gab die Richterin bekannt, dass auch eine Geschäftsführerin von Kleider Bauer am nächsten Tag nicht als Zeugin kommen könne, weil sie im Ausland sei. Eine weitere geladene Zeugin der Firma Fürnkranz, die Zeugin eines Demonstrationszuges gegen Pelz am 24. Oktober 2008 gewesen sei, gab schriftlich an, diesen Demonstrationszug gar nicht gesehen zu haben, weshalb sie nicht als Zeugin in Frage käme. Sie werde also auch nicht als Zeugin gehört.

Dann las die Richterin den deutschen Strafregisterauszug von David Richter, Monika Springer und Harald Balluch vor und stellte fest, dass er leer sei, dass diese Personen also nie in Deutschland straffällig geworden seien.

Anschließend sagte die Richterin, dass DDr. Balluch bzgl. seines Besuches bei der verdächtigten UVS-Richterin angegeben habe, er sei dort gewesen, um eine benachbarte Schweinefabrik zu inspizieren. Das Gericht habe sich erkundigt und festgestellt, dass direkt dort tatsächlich ein großer Schweinemastbetrieb sei.

Radikale Emails von DDr. Balluch

Dann wurden wieder einmal radikale Meinungsäußerungen von DDr. Balluch, die nicht im Akt zu finden sind, überraschend an die Wand projiziert. Diese Emails wurden in rascher Folge präsentiert und erst danach wurde DDr. Balluch gefragt, ob er das kommentieren wolle.

Im ersten Email vom Fadinger Forum erzählte DDr. Balluch davon, dass ein Interview mit ihm in der Zeitschrift Bite Back erschienen sei und dazu gab er die Webseite und Email Adresse dieses Magazins an. Das sei doch ein radikales Magazin, meinte die Richterin. DDr. Balluch sagte dazu, er werde laufend von verschiedenen Personen und Medien interviewt und komme im Allgemeinen nicht dazu, vorher zu recherchieren, um wen es sich dabei genau handle. So habe er z.B. auch für die katholische Kirchenzeitung Die Furche ein Interview gegeben, obwohl er weder katholisch noch Mitglied der Kirche sei. Im Übrigen glaube er sich erinnern zu können, dass dieses Interview mit einem anderen Magazin durchgeführt wurde, aber dann an Bite Back weitergegeben worden sei. Bite Back an sich sei ein großer, sehr bekannter belgischer Tierschutzverein, der Mitglied in der European Coalition for Farm Animals sei und nichts mit kriminellen Aktivitäten zu tun habe. DDr. Balluch selbst habe weder die Zeitschrift Bite Back noch die Webseite gekannt.

Das zweite Email enthielt keinen Header und sei auf dem alten Computer von DDr. Balluch gefunden worden. Es sei wahrscheinlich vom Jahr 2000, sagte die Richterin vage, ohne das belegen zu können. Dieses und die folgenden Emails seien schwer beschädigt gefunden worden, weshalb man nicht genau sagen könne, wer das an wen geschrieben habe. Inhalt des Emails war, dass eine Person feststellte, dass der politische Gegner des Tierschutzes öffentliche Diskussionen meide, weil der Tierschutz so viele Sympathien in der Öffentlichkeit habe. Deshalb, so der Schreiber, könnte man vielleicht kriminelle Aktionen, wenn diese mit möglichem Bezug zum Tierschutz auftreten, als Aufhänger zu nützen versuchen, um dann über Tierleid zu sprechen. Unter diesen Bedingungen würde vielleicht auch der politische Gegner bereit sein, öffentlich zu debattieren. DDr. Balluch sagte dazu, dass er nicht wisse, wer dieses Email geschrieben habe. Offenbar habe er es lediglich empfangen. Aus dem Inhalt sei zu entnehmen, dass der Schreiber Überlegungen anstelle, wie man Tierschutz in den Medien thematisieren könne. Mit keinem Wort werden kriminelle Handlungen gutgeheißen, es ginge lediglich darum, sie als Vehikel zu benutzen, um in den Medien über Tierleid sprechen zu können.

Das nächste Email stammte offenbar aus einer öffentlichen Email-Liste und gab einen englischen Aufruf zu einem Internetaktionstag gegen HLS wider. Auch hier war nicht ersichtlich, wer Autor dieses Schreibens war. DDr. Balluch gab an, dass eine derartige Internetaktion eine virtuelle Besetzung sei und nichts mit kriminellen Aktivitäten zu tun habe. Abgesehen davon stamme dieser Aufruf ja offenbar aus England.

In einem weiteren Email, wiederum ohne Absender, war die Rede davon, wie wichtig autonome, vereinsunabhängige Aktivitäten im Tierschutz seien. Eine Revolution sei mit Vereinen nicht zu machen, diese stehe und falle mit der Eigeninitiative Einzelner, die sich zu einer Massenbewegung zusammenschließen. Ob die Rede von einer Revolution und von autonomer Aktivität nicht auf Gewalt und Kriminelles schließen lasse, fragte die Richterin. Autonom hieße im Kontext dieses Emails offensichtlich nur vereinsunabhängig, antwortete DDr. Balluch. Mit Revolution sei klarer Weise eine Revolution im Denken, nicht der Sturm auf die Bastille, gemeint.

Als nächstes wurde ein Email vom Jahr 1999 ohne Angabe des Absenders an die Wand projiziert. Darin wurde von einem Tierschützer berichtet, der mit dem Besitzer eines Pelzgeschäftes, der sein Geschäft aus wirtschaftlichen Gründen schließen wollte, gesprochen hatte. Dieser Geschäftsbesitzer habe gesagt, dass Sachschäden an seinem Geschäft für die Schließung ausschlaggebend gewesen wären. Weiter wurde in dem Email ausgeführt, dass die dauernden Kundgebungen zu Pelz eine Wirkung zeigen würden und die Menschen langsam ihre Meinung änderten. Ob dadurch nicht Sachschäden gutgeheißen würden, wollte die Richterin schroff wissen. Nein, sagte DDr. Balluch. Es werde lediglich das Gespräch einer anderen Person widergegeben und danach werde erklärt, dass die laufenden legalen und friedlichen Kundgebungen effizient seien.

Dann kam ein Email ohne Absender an die Reihe, das angeblich von Anfang 2000 stammen solle und in dem berichtet wurde, dass man sich Dokumentationen über radikalen Tierrechtsaktivismus in England angesehen habe und dass es zum Verzweifeln sei, dass es in Österreich praktisch keine Opposition gegen die TiernutzerInnen gäbe. Die SHAC-Kampagne in England sei ein Vorbild. Ob damit nicht Gewalt gutgeheißen würde, wollte die Richterin wissen. DDr. Balluch betonte noch einmal, dass nicht klar sei, wer Autor dieses Emails war. Er könne nur aus dem Inhalt des Emails heraus kommentieren. Die Richterin wollte das zunächst nicht zulassen, doch DDr. Balluch betonte, dass er von praktisch allen ihm vorgelegten Emails nicht bestätigen könne, dass er der Autor sei, weil er im Mittel mehr als 5000 Emails pro Jahr schreibe, also zwischen dem vorliegenden Email, so er es denn geschrieben hätte, und seinem letzten mehr als 50.000 geschriebene Emails liegen würden und daher niemand erwarten könne, dass er sich erinnere. In jedem Fall sei der Autor des vorliegenden Emails sehr verzweifelt darüber, wie wenig in Österreich für Tierschutz geschehe. Im Email stand auch, man habe lediglich einige wenige Gesetzerln bisher zustande gebracht. Das habe sich dann, so DDr. Balluch, bald geändert und nur wenige Jahre später seien nicht nur wesentliche gesetzliche Fortschritte erreicht worden, die – legale! – Aktivität sei auch dramatisch angestiegen. Der positive Bezug zur SHAC-Kampagne erkläre sich daher, dass diese damals gerade begonnen hatte, nichts über kriminelle Aktivitäten bekannt gewesen sei und überhaupt, wie der englische Zeuge betont hatte, selbst die kriminellen SHAC-AktivistInnen nach außen hin völlig legal aufgetreten sind. Dem Schreiber könne man also keinen Vorwurf daraus machen, dass er im Jahr 2000 von der SHAC-Kampagne positiv beeindruckt gewesen sei.

Als letztes Email wurde eines von Anfang 2007 vorgelegt, in dem DDr. Balluch im Fadinger Forum für ein konfrontatives Auftreten und gegen reine positiv-Kampagnen argumentierte. Der Tierschutz müsse genauso politisch bedrohlich wie die Singvogelfänger im oberösterreichischen Salzkammergut werden, wenn man Gesetze durchsetzen wolle. Was er zu diesem Email sage, fragte die Richterin. Der Inhalt dieses Emails entspreche genau dem seines Buchs Widerstand in der Demokratie, sagte DDr. Balluch dazu. Konfrontative Kampagnen seien nicht kriminell, auch wenn in ihrem Rahmen das Gesetz bei Aktionen des zivilen Ungehorsams gebrochen werden könne.

Pause 10:35 Uhr – 10:43 Uhr.

Platzprobleme im Saal und neuer Befangenheitsantrag

Nach der Pause wurde das Problem virulent, dass viele angereiste Tierschutz-SympathisantInnen nicht in den Gerichtssaal gelassen wurden, obwohl sie Ausweise vorzeigen wollten und obwohl gut 20 Plätze frei waren. Die Richterin sagte nur kurz, dass eine neue Hausordnung eingeführt worden sei, wonach alle BesucherInnen ihre Ausweise hergeben müssten. Anwalt Mag. Bischof stellte daraufhin den Antrag, dass wenigstens der Vater eines der Beschuldigten den Raum betreten und auf einem der freien Sessel Platz nehmen dürfe. Die Richterin lehnte diesen Antrag ab.

Anwältin Dr. Lehner stellte dann noch einmal den Antrag, den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger wegen Befangenheit abzulehnen. Sie zeigte ein Zitat aus dem Akt von einem Brief des Sachverständigen an den Staatsanwalt, in dem der Sachverständige sagte, er sei ihm von der Frau Chefinspektor Bogner von der Sonderkommission ein Verdacht mitgeteilt worden, und er verfolge bereits drei sehr heiße Spuren, mit denen er diesen Verdacht bestätigen könne. Deshalb, so Dr. Lehner, sei er offensichtlich befangen gewesen. Abgesehen davon sei er ja von der Richterin mit einem weiteren Gutachten betraut worden und daher sei auch die jetzige Befangenheit, die sich im vorher genannten Artikel des Standard gezeigt habe, relevant.

Die Richterin vertagte den Beschluss und rief den Geschäftsführer der Firma P&C in den Zeugenstand.

Einvernahme des Geschäftsführers von P&C: Kampagnenbeginn

Anwältin Dr. Stuefer legte dann einen dicken Internetausdruck der Webseite offensive-gegen-die-pelzindustrie.net vom März 2010 vor, in dem sämtliche Aktionen und Demonstrationen gegen P&C vor allem in Deutschland, aber auch Holland, Belgien und Österreich, aufgelistet waren. Die Richterin las diese Liste selektiv vor und stellte fest, dass die Straftaten eindeutig in der Minderheit, im Prozentbereich, im Vergleich zu den legalen Kundgebungen gewesen seien.

Dann wurde der Zeuge befragt. Er sei seit Mitte 2004 Geschäftsführer der P&C-Filiale in der Mariahilferstraße in Wien gewesen und danach Geschäftsführer von P&C in der Shopping City Süd. Ob er Kenntnis von den Aktionen gegen P&C in Deutschland gehabt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er habe obige Seite der OGPI studiert und es habe interne Gespräche im Betrieb gegeben. Das Ziel dieser Aktivitäten von Tierschutzseite sei gewesen, dass P&C aus dem Geschäft mit Pelzprodukten aussteige. Er wisse nicht genau, wann alles in Österreich begonnen habe, aber er sei zu einem Kunden in der Filiale in der Mariahilferstraße gerufen worden, um über Pelz zu diskutieren. Das habe ihn verwundert. Relativ kurz nach diesem freundlichen Gespräch über die Moral des Verkaufs von Pelzen habe die Demonstrationstätigkeit gegen P&C begonnen.

Ob P&C überhaupt Pelz verkauft habe, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte dazu der Zeuge, aber nur Verbrämungen, meistens auf Krägen. Wie die Forderung der TierschützerInnen nach einem Pelzausstieg kommuniziert worden sei, fragte die Richterin. In Wien habe es weder eine Kontaktaufnahme per Email noch per Telefon gegeben, in Deutschland aber schon, sagte der Zeuge. Und wann P&C aus dem Pelzhandel ausgestiegen sei, fragte die Richterin nach. Ca. 2006, antwortete der Zeuge, in Deutschland und Österreich gleichzeitig, P&C-West zuerst, P&C-Nord etwa 2 Wochen später.

Wie das erste Gespräch mit dem Kunden verlaufen sei, fragte die Richterin. Er habe keine Antwort zur Frage des Pelzverkaufs geben können, antwortete der Zeuge, er habe auf die Zentrale in Deutschland verwiesen. Drohungen mit Konsequenzen habe es nicht gegeben. Er habe erst bei den Kundgebungen und den Go-ins Kontakt mit den TierschützerInnen aufgenommen und da wurde ihm gesagt, dass die Kampagne weitergehen werde, bis P&C aus dem Pelzgeschäft aussteige.

Kundgebungen gegen P&C

Wie es anfangs mit den Kundgebungen ausgesehen habe, fragte die Richterin. Sie seien jeden Freitag und jeden Samstag gewesen, sagte der Zeuge. Es seien Flugblätter verteilt worden und man habe mit Hilfe von Megaphon, Informationszelt, Lautsprecher und Unterschriftenlisten protestiert.

Ob jemand Pelz ist Mord gesagt habe, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte dazu der Zeuge kurz. Und wie viele Menschen in die Kundgebungen involviert gewesen seien, fragte die Richterin. Das habe zwischen 3 und 10 variiert, sagte der Zeuge, aber im Mittel seien es 5-6 gewesen. Und wie diese TierschützerInnen gegenüber den KundInnen aufgetreten seien, fragte die Richterin. Manche hätten nur Flugblätter verteilt, sagte der Zeuge, manche seien aggressiver gewesen, aber auch die Passantenreaktion sei manchmal aggressiv gewesen, der Gehsteig sei durch die Kundgebung ja ziemlich eingeengt gewesen.

Wie sich die Umsatzzahlen von P&C entwickelt hätten, fragte die Richterin. Das sei schwierig zu beantworten, meinte der Zeuge. Dazu müsste man wissen, was ohne Kundgebung gewesen wäre. Für die MitarbeiterInnen seien die Kundgebungen jedenfalls unangenehm gewesen. Von wann bis wann die Kundgebungen stattgefunden hätten und ob es an diesen Tagen eine hohe Kundenfrequenz gegeben habe, fragte die Richterin. Die Kundgebungen seien über mehrere Jahre weiter gegangen, sagte der Zeuge, jeweils Freitag nachmittags und Samstag ganztags. Das seien die Tage mit der höchsten Kundenfrequenz.

Run-ins, Aktionstage und Sachschäden

Ob es auch Run-ins gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, insgesamt etwa 5-6, sowohl in der Mariahilferstraße in Wien als auch in der SCS. Diese seien nie gleich abgelaufen, manchmal seien Wurfschnipsel geflogen, teilweise habe man Parolen gerufen und ein Megaphon verwendet. In 1-2 Fällen habe es dabei auch Ankettungen an der Rolltreppe gegeben. Die angeketteten Personen hätten Plakate hoch gehalten.

Ob es auch Telefonaktionstage gegeben habe, fragte die Richterin, und ob es dann nicht mehr möglich gewesen sei, weiter zu arbeiten. Es gab Telefonaktionstage, sagte der Zeuge, aber das wäre übertrieben zu behaupten, die Arbeit sei nicht mehr möglich gewesen. Die Anrufe schienen dem Zeugen eher computergeneriert, er sei aber selbst nie am Telefon gewesen. Es habe auch Email-Aktionstage gegeben. Was seiner Ansicht nach die Intention der Aktionen gewesen sei, fragte die Richterin. Der Zeuge meinte, es sei sein Empfinden gewesen, dass man gehofft habe, dass die Umsätze zurückgehen und dass die Straftaten einen wirtschaftlichen Schaden hervorrufen würden.

Was er mit Straftaten meine, fragte die Richterin. Er denke an die Verätzung von Scheiben. Das habe es in der Mariahilferstraße vielleicht 2 Mal gegeben, nicht in der SCS. Ob auch die Scheiben eingeschlagen worden seien, fragte die Richterin. Nur im Warenlager einmal, sagte der Zeuge, da seien 15-20 Fenster eingeschlagen und Buttersäure verschüttet worden. Der Schaden habe etwa € 120.000 ausgemacht, davon € 20.000 nur wegen der Fenster und inklusive der Kosten, die durch die einwöchige Überwachung des Objekts notwendig wurde, bis alle Fenster repariert waren. Was mit der Ware passiert sei, wollte die Richterin wissen. Es habe ein gewisser Teil, der betroffen war, vernichtet werden müssen, sagte der Zeuge. Da fragte die Richterin begeistert, wie viel der Ware. Das wisse er nicht, antwortete der Zeuge. Ob es noch weitere Schäden gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge. Vielleicht Schaden im Privatbereich, an PKWs, meinte die Richterin. Nicht in Österreich, sagte der Zeuge, in Deutschland schon. Welche Schäden das in Deutschland gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Dort sei einmal Flüssigkeit über den Lack eines Autos gegossen worden, meinte der Zeuge. Und ob Reifen aufgestochen worden seien, fragte die Richterin. Davon sei ihm nichts bekannt, sagte der Zeuge. Ob es Schäden bei ihm selbst gegeben habe, fragte die Richterin noch. Nein, sagte der Zeuge. Einmal sei allerdings auf das Haus, in dem er eine Wohnung habe, ein Spruch darauf geschmiert worden und es habe eine legale Demonstration an einem Sonntag vor seiner Wohnung gegeben.

Kontakt zu Mag. Hnat

Ob er Mag. Hnat gekannt habe, fragte die Richterin. Ja, er habe ihn 2 Mal pro Woche bei den Kundgebungen gesehen, sagte der Zeuge. Er habe sich aber mit ihm nicht zusammengesetzt und gesprochen, nur bei den Kundgebungen. Dabei sei Mag. Hnat relativ normal aufgetreten, vielleicht habe er die Frage gestellt Wann steigts Ihr aus?. Ob er bei der legalen home demo dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, er müsste dabei gewesen sein, genau könne er das aber nicht sagen. Jedenfalls habe Mag. Hnat diese Kundgebung damals angemeldet gehabt.

Wie der Ablauf dieser home demo gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Sie habe Sonntag vormittags stattgefunden, sagte der Zeuge, vor seinem Wohnhaus. Man habe Parolen gerufen und mit dem Megaphon gesprochen, ähnlich wie vor P&C. Die Worte Pelz ist Mord könnten gefallen sein. Jedenfalls sei es zu keinen Sachbeschädigungen gekommen.

Nächtliche home demos

Ob es weitere home demos gegeben habe, fragte die Richterin. Etwa 2-3 Mal habe jemand zwischen 0 und 1 Uhr früh mit dem Megaphon demonstriert, antwortete der Zeuge. Sinngemäß habe man Tiermörder! gerufen und sei nach ein paar Minuten weggelaufen. Ob er jemanden erkannt habe, wollte die Richterin wissen. Er könne nichts beweisen, sagte der Zeuge, alle seien mit Kapuzensweater, Schals und ins Gesicht gezogenen Hauben vermummt und nicht zu erkennen gewesen.

Ob auch ein Schaden angerichtet worden sei, fragte die Richterin. Wie die Hausfassade beschmiert worden sei, hab es keine home demo gegeben, antwortete der Zeuge. Damals habe man aber auch im Umkreis an Brücken Parolen geschrieben. Er habe den Schaden am Haus der Verwaltung ersetzt. Drohemails oder Drohanrufe habe es weder bei ihm noch der zweiten Geschäftsführerin gegeben.

Wie er die home demos empfunden habe, fragte die Richterin. Das sei nicht belastend für ihn gewesen, sagte der Zeuge, er wollte hinunter gehen, aber die home demos seien Dafür zu kurz gewesen. Auf Drängen der Richterin sagte der Zeuge noch, dass er schon gedacht habe, was als nächstes passieren könne oder ob es einmal zu richtiger Gewalt gegen Leib und Leben käme.

Und wie das in Deutschland abgelaufen sei, fragte die Richterin. Das sei ähnlich wie in Österreich gewesen, sagte der Zeuge, allerdings habe man in Deutschland die Autos der Besitzer von P&C beschmiert und es habe eine Mahnwache vor dem Wohnhaus gegeben.

Pause 12:05 Uhr – 12:10 Uhr

Fragen des Staatsanwalts

Ob sich Mag. Hnat beim ersten Zusammentreffen vorgestellt habe, oder ob er einer Gruppe zugehört habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge, er habe weder seinen Namen noch den einer Gruppe genannt. Ob es nach dem ersten Gespräch zeitnah den Kampagnenbeginn gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. In Deutschland habe die Kampagne zu diesem Zeitpunkt schon begonnen gehabt, meinte der Zeuge, in Österreich sei sie kurz darauf erfolgt.

Ob die illegalen Mittel im Rahmen der Kampagne im Lauf der Zeit zugenommen hätten, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge, insbesondere bzgl. des Privateigentums.

Wer über den Pelzhandel entschieden habe, fragte der Staatsanwalt. Das sei die Leitung in Deutschland gewesen, meinte der Zeuge. Ob es von Österreich Berichte an diese Leitung gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge.

Wenn das Glas verätzt werde, was müsse man dann tun, fragte der Staatsanwalt. Man müsse die Scheibe ersetzen, antwortete der Zeuge.

In welchen Ländern es P&C Filialen gebe, fragte der Staatsanwalt. In Deutschland, Österreich, Belgien, Holland und Osteuropa, antwortete der Zeuge. Ob es auch in Belgien und Holland Aktionen gegeben habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Ja, sagte der Zeuge, aber nicht so viele wie in Deutschland oder Österreich.

Warum P&C letztendlich im Jahr 2006 aus dem Pelzhandel ausgestiegen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Ob es intern Gespräche gegeben habe, aus denen man den Grund habe erschließen können, fragte der Staatsanwalt. Indirekt vielleicht, antwortete der Zeuge auf diese Weise unter Druck gesetzt und meinte schließlich, die Gründe könnten nicht wirtschaftlicher Natur gewesen sein, sondern eher die persönliche Sicherheit der Besitzer in Deutschland.

Ob er eine Vermutung habe, wer bei den home demos dabei gewesen sein könne, wollte der Staatsanwalt den Zeugen zu einer Aussage drängen. Mag. Hnat sei groß und habe einmal bei einem Tierrechtskongress laut Internet über home demos gesprochen, meinte der Zeuge, also sei er davon ausgegangen, dass Mag. Hnat nicht ganz unbeteiligt ist.

Ob die Kampagne gegen P&C in der Branche bekannt gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge, und vorher seien Karstadt Quelle und C&A Kampagnenziele gewesen. Wie das denn bei C&A abgelaufen sei, fragte der Staatsanwalt. Im Prinzip genau gleich wie gegen P&C, sagte der Zeuge, allerdings wisse er von keinen Sachschäden bei C&A.

Fragen der AnwältInnen

Wie große der Anteil von Pelz bei P&C am Kampagnenbeginn gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Die Jacken hätten 4% des Gesamtumsatzes ausgemacht, sagte der Zeuge, und damals seien davon etwa 15% mit Pelz verbrämt gewesen. Insgesamt mache daher die Pelzverbrämung einen Anteil von 0,5% – 1% des Sortiments aus.

Wie sich der Umsatz entwickelt habe, fragte die Richterin. Der Umsatz habe sich jedes Jahr deutlich gesteigert, antwortete der Zeuge. Er wisse aber nicht, wie das ohne Kundgebungen gelaufen wäre. Insgesamt gebe es heute 70 Filialen bei P&C-West, davon 10 in Österreich und 20 in Osteuropa, sowie 30 bei P&C-Nord. Bis 2004 habe es dagegen nur die Filialen in der Mariahilferstraße und in der SCS in Österreich gegeben, dann kamen noch vor Kampagnenende 2 Filialen in Linz und eine in Salzburg dazu, die dann auch Ziele von Demonstrationen wurden. Die Demonstrationen hätten überall in Österreich stattgefunden, aber mit Schwerpunkt in Wien.

Dann durfte Dr. Lehner wieder eine Frage stellen, aber sie wurde von der Richterin mit der Begründung daran gehindert, dass sie diese Frage der anderen Geschäftsführerin stellen solle. Dr. Lehner konnte aber zeigen, dass auch der Zeuge zu dieser Frage eine Aussage bei der Polizei unterschrieben habe, nämlich zu einem Besuch von Dr. Petrovic von den Grünen und dem Bezirksvorstand des 7. Wiener Gemeindebezirks, die beide zum Pelzausstieg gratuliert hatten. Er wisse nichts davon, antwortete aber der Zeuge, weil er nicht dabei gewesen sei.

Auf Frage der Anwältin Dr. Stuefer sagte der Zeuge noch, dass er der Geschäftsführer in Sachen Verkauf und Personal gewesen sei, während zwei andere Personen als GeschäftsführerInnen für den Einkauf verantwortlich gewesen seien.

Zuletzt fragte Anwalt Dr. Dohr, was PC gegen die Demonstrationen unternommen habe. Nichts, sagte dazu der Zeuge.

Der erste der Angeklagten, der zu Wort kam, DDr. Balluch, fragte den Zeugen, ob ihm bekannt sei, dass die von Fürnkranz vorgelegte Anzeige wegen Nötigung durch die Demonstration am 24. Oktober 2008 bereits niedergelegt worden sei. Das sei ihm nicht bekannt, gab der Zeuge an.

Fragen von Mag. Hnat

Mag. Hnat begann die Befragung des Zeugen mit der Aufzählung aller Filialen von P&C und wann sie eröffnet wurden. Ja, sagte der Zeuge dazu, P&C habe in Österreich und international stark expandiert. Ob auch die Marktanteile von P&C in Österreich und international gestiegen seien, fragte Mag. Hnat. Das könne er nicht sagen, antwortete überraschender Weise der Zeuge, als ob ihn als Geschäftsführer dieses Thema nicht berührt habe. Mag. Hnat wollte diesbezüglich weiter bohren, doch die Richterin ließ das als irrelevant nicht zu. Dann legte Mag. Hnat eine Presseaussendung von P&C-West zum Pelzausstieg vor. Ja, sagte der Zeuge, er könne sich erinnern. In dieser Aussendung wurde nicht gesagt, dass der Pelzausstieg aufgrund von Tierschutzaktivitäten zustande gekommen sei.

Ob der Zeuge die Vier Pfoten kenne, fragte Mag. Hnat. Er habe davon gehört, sagte dieser, aber sie hätten sich bei ihm noch nicht vorgestellt. Dann legte Mag. Hnat einen Ausdruck der Webseite der Vier Pfoten vor, in dem der Pelzausstieg von P&C als Erfolg der Vier Pfoten bezeichnet wird. Die Richterin fragte dann, welche Tierrechtsgruppen nach Ansicht des Zeugen für den Pelzausstieg von P&C verantwortlich seien, obwohl der Zeuge bisher nicht gesagt hatte, dass der Pelzausstieg aufgrund der Tierschutzkampagne zustande gekommen sei. Er könne nur die BaT, den VGT und CANIS als Gruppen nennen, die Vier Pfoten habe er nicht wahrgenommen.

Dann legte Mag. Hnat einen Webseitenbericht des VGT von einem Go-in bei P&C mit Dr. Petrovic von den Grünen vor. Das sei ihm nicht bewusst gewesen, kommentierte der Zeuge diesen Bericht. Dann zeigte Mag. Hnat eine Protestpostkarte der Vier Pfoten, die zum Protest bei P&C aufruft. Er habe das nie gesehen, antwortete der Zeuge.

Ob jemand von P&C vor der Filiale in der Mariahilferstraße Demonstrationen angemeldet habe, um die Demonstrationen der TierschützerInnen zu verhindern, fragte Mag. Hnat. Es sei ihm bewusst gewesen, dass die Kundgebungen der TierschützerInnen eine Zeit lang auf der anderen Straßenseite stattgefunden hätten, sagte der Zeuge, aber er habe Ende 2004 zur SCS gewechselt und bis dahin habe niemand von P&C Demonstrationen vor der eigenen Filiale angemeldet. Mag. Hnat zeigte dann gegen den Protest der Richterin einen Artikel des Standard, in dem davon berichtet wird, dass P&C durch die Anmeldung eigener Demonstrationen die Kundgebungen der TierschützerInnen auf die andere Straßenseite verbannt hatte. Das sei nach seiner Zeit gewesen, kommentierte der Zeuge den Artikel.

Ob es bei den Kundgebungen vor P&C jemals zu Sachbeschädigungen oder Gewalt gekommen sei, fragte Mag. Hnat. Nein, sagte der Zeuge dezidiert, es habe weder Sachbeschädigungen noch Gewalt gegeben.

Dann fragte Mag. Hnat, ob er im Gespräch mit dem Zeugen auf den Kundgebungen jemals unfreundlich gewesen sei. Die Richterin ließ diese Frage aber nicht zu, sie sei schon beantwortet worden. Dann wollte Mag. Hnat zur Vermutung des Zeugen fragen, dass er, Mag. Hnat, bei einer home demo dabei gewesen sei. Aber auch dazu ließ die Richterin keine Frage zu. Der Zeuge warf ein, dass er nicht gesagt habe, dass Mag. Hnat dabei gewesen sei, er wisse das nicht, er habe es nur indirekt geschlossen. Er habe nur Schlüsse gezogen und dazu keine eigenen Wahrnehmungen gehabt. Mag. Hnat sagte dann noch, dass seine Größe kein Argument sei, weil zwei andere der Angeklagten sogar größer seien als er, und im Saal seien viele Polizeischüler, die ebenfalls sehr groß seien.

Fragen von Faulmann und Moser

Kennen Sie mich?, fragte Faulmann den Zeugen. Ja, antwortete dieser überraschend, von Demonstrationen. Ob Faulmann dabei ruhig oder laut gewesen sei, fragte die Richterin. Ruhig auf keinen Fall!, antwortete der Zeuge. Aber seine Verkleidung sei eher steinzeitlich gewesen.

Auch Moser fragte, ob der Zeuge ihn kenne. Diesmal antwortete dieser nein.

Fragen von DI Völkl

Auch DI Völkl stellte dieselbe Frage, ob der Zeuge ihn kenne. Nein war auch hier dessen Antwort. Ob er gewusst habe, dass die Pelzproduktion in Österreich seit 1998 verboten ist, fragte DI Völkl. Das habe er im Nachhinein herausgefunden, sagte der Zeuge, während gleichzeitig die Richterin versuchte, die Frage zu verhindern. Ob er wisse, dass die Mehrheit in Österreich pelz ablehne, fragte DI Völkl weiter. Die Richterin ließ die Frage nicht zu. Anwältin Dr. Lehner wollte ausführen, warum diese Frage relevant sei, doch die Richterin ließ sie nicht zu Wort kommen. Dann beantragte Anwalt Mag. Bischof die Frage zuzulassen. Abgelehnt! rief die Richterin. Was er von Tiermord halte, fragte DI Völkl unverblümt. Aber auch diese Frage ließ die Richterin nicht zu und sagte, sie werde DI Völkl das Fragerecht entziehen, wenn er noch einmal eine derartige Frage stelle. Anwalt Mag. Bischof beantragte wiederum die Zulassung der Frage mit der Begründung, dass allen Angeklagten von der Richterin dieselbe Frage gestellt worden sei. Abgelehnt!, Irrelevant!, rief die Richterin. DI Völkl fragte dann die Richterin, warum sie so heftig reagiere, sie könne doch einfach sagen, welche Frage nicht zugelassen sei, ohne deswegen ein Theater zu machen und ihm gleich das Fragerecht entziehen zu wollen.

Ob P&C wieder Pelz verkaufen werde, fragte DI Völkl dann. Dazu gebe es keine Veranlassung, sagte der Zeuge, er erwarte das nicht. Ob es nach dem Pelzausstieg noch Demonstrationen oder Sachschäden gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, es habe nur eine Abschlusskundgebung mit einer Feier der TierschützerInnen vor P&C gegeben. Ob er Kontakt zu Kleider Bauer gehabt habe, wollte DI Völkl noch wissen. Er selbst nicht, sagte der Zeuge, aber er wisse nicht, ob jemand anderer von P&C diesen Kontakt gehabt habe.

Fragen von David Richter

Ob er ihn optisch erkenne, fragte Richter den Zeugen. Nein, sagte dieser. Er heiße David Richter, sagte Richter. Diesen Namen kenne er von der Webseite, sagte der Zeuge. Ob er mit ihm Kontakt gehabt oder ihn einmal gesehen habe, fragte die Richterin mit Bezug auf Richter. Nicht bewusst, antwortete der Zeuge.

Er, Richter, sei sehr oft auf P&C-Demonstrationen gewesen, meinte Richter dann und sagte, dass das zeige, dass er offenbar nicht negativ aufgefallen sei. Ob es Polizeieinsätze gegen die Demonstrationen gegeben habe, fragte Richter dann. Nicht so, wie ich es gehofft hatte, sagte der Zeuge dazu. Die Demonstrationen seien nie geräumt worden und die Polizei sei sehr untätig gewesen. Ob es Untersagungen von Demonstrationen vor P&C gegeben habe, fragte Richter. Soweit er wisse nicht, sagte der Zeuge dazu. Richter wollte dann weiter zu den Demonstrationen vor P&C fragen, aber die Richterin verbot ihm dies. Dann wollte DI Völkl eine Frage stellen, aber die Richterin ließ auch das nicht zu.

Fragen von Monika Springer

Ob er sie kenne, fragte Springer den Zeugen. So angezogen nicht, antwortete dieser. Ob er sie denn anders angezogen oder vielleicht ausgezogen kenne, fragte Springer nach. Nein, sagte der Zeuge. Weitere Fragen verhinderte die Richterin.

Daraufhin kommentierte Springer eine Aussage des Angeklagten zu home demos. Wenn er Angst gehabt hätte, dann wäre er nicht auf die Idee gekommen, nach unten zur Demonstration zu gehen, meinte sie.

Ob er bei Go-ins dabei gewesen sei, fragte Springer. Ja, einmal in der SCS, sagte der Zeuge. Ein Aktivist sei angekettet gewesen. Die Aktion sei unangenehm gewesen, weil sich die KundInnen belästigt gefühlt hätten. Ob es bei Go-ins zu körperlicher Gewalt gekommen sei, fragte Springer. Nein, sagte der Zeuge. Ob es Anzeichen gegeben habe, dass es zu Gewalt kommen könne, fragte Springer weiter. Es habe keine direkten Anzeichen für körperliche Gewalt gegeben, sagte der Zeuge, aber er sei persönlich überzeugt gewesen, dass die Eskalation weitergehen könne. Ob es bei der C&A-Kampagne Gewalt gegeben habe, fragte Springer. Ob es bei C&A eine Drohung oder eine Körperverletzung gegeben habe, fragte jetzt die Richterin. Davon sei ihm nichts berichtet worden, antwortete der Zeuge, aber zur Zeit der C&A-Kampagne habe er schon bei P&C gearbeitet.

Springer kommentierte noch zuletzt, dass sie bei der C&A-Kampagne nicht dabei gewesen sei, bei der P&C-Kampagne erst zuletzt, aber sie habe nie den Eindruck gehabt, dass es zu Gewalt kommen könne.

Fragen von Harald Balluch

Balluch fragte den Zeugen, die denn die Buttersäure ins Lager von P&C eingebracht worden sei. Das wisse er nicht, antwortete dieser. Ob P&C in Belgien oder Holland den Pelzverkauf vor P&C-West eingestellt habe, fragte Balluch. Weiß ich nicht, war die Antwort. Dann beantragte Balluch einen Zeugen, der Passant gewesen sei und die Demonstrationen vor P&C beobachtet habe. Dieser könne bezeugen, dass die Demonstrationen keinen wirtschaftlichen Schaden zufügen haben wollen.

Zuletzt bemerkte DI Völkl, dass es in den Wintermonaten vor P&C einen Punschstand gegeben habe, der viel größer als der Informationstisch der TierschützerInnen gewesen sei und daher viel eher den Fußgängerverkehr behindert habe. Der Punschstand sei aber nicht direkt vor dem Eingang von P&C gestanden, meinte dazu der Zeuge und wurde dann von der Richterin entlassen.

Mittagspause von 13:20 Uhr – 14:13 Uhr

Einvernahme des Geschäftsführers von Fürnkranz

Nach der Mittagspause rief die Richterin den damaligen Geschäftsführer von Fürnkranz auf. Er sei für Fürnkranz 30 Jahre tätig und zuletzt von 1. 6. 2000 bis 2009 Geschäftsführer gewesen, sagte er.

Was er vom Emailaustausch und den Telefonaten mit Mag. Hnat sagen könne, fragte die Richterin. Es habe mit einem sehr freundlichen Email von Mag. Hnat begonnen, sagte der Zeuge. Darin sei die Bitte gestanden, Fürnkranz möge aus dem Pelzgeschäft aussteigen. Es habe davor keine Telefonate gegeben. Dann seien weitere Emails gekommen, freundlich, aber mit deutlicherer Sprache. Es sei eine Abstimmung auf der Webseite des VGT angekündigt worden, gegen welche Firma es eine Kampagne geben werde. Wenn Fürnkranz nicht aus dem Pelzgeschäft aussteige, dann werde es Demonstrationen geben. Er habe zurückgeschrieben, dass sie alle Pelze als Restbestände innerhalb von 6 Monaten abverkaufen würden. Er habe aber klar kommuniziert, dass er den Pelzhandel aus anderen Gründen einstellen wolle.

Die Richterin las dann die Emails des Zeugen an Mag. Hnat vor. Darin stand, dass Fürnkranz ab nächster Saison keine Pelz mehr verkaufen werde, aber dass diese Zusage gegenstandslos würde, wenn es auch nur eine Demonstration vor Fürnkranz gebe. Ob in Mag. Hnats Emails auch gestanden sei, was passieren würde, wenn Fürnkranz nicht aus dem Pelzgeschäft ausstiege, fragte die Richterin. Es sei darauf hingewiesen worden, dass es bereits Kampagnen gegen P&C und gegen Kleider Bauer gebe, antwortete der Zeuge, obwohl zu dieser Zeit die P&C-Kampagne bereits vorbei war und die Kleider Bauer noch nicht begonnen hatte. Es habe auch einen Hinweis auf eine Internetseite gegeben, auf der man die Liste der Kundgebungen einsehen hätte können. Auf Frage der Richterin sagte der Zeuge, er habe gewusst, dass die Herren Cloppenburg und Graf, Besitzer von P&C und Kleider Bauer, massiv genötigt worden seien. Er habe auch von Sachbeschädigungen und Demonstrationen bei Kleider Bauer gewusst, obwohl es zu dieser Zeit weder das eine noch das andere gegeben hatte.

Warum Fürnkranz keine Pelze mehr bestellt habe, fragte die Richterin. Das habe keinen Zusammenhang zu den Emails von Mag. Hnat gehabt, sagte der Zeuge. Die Nachfrage von Pelz sei um 500% gesunken, weil die Demonstrationen der TierschützerInnen haben gefruchtet. Er habe DDr. Balluch an einem runden Tisch der Zeitung Österreich Ende 2008 kennen gelernt. Er verstehe die Forderungen der TierschützerInnen, könne aber nicht zulassen, dass an einem Samstag 50-70 Leute vor seinem Geschäft stünden.

Warum Fürnkranz keinen klaren Pelzausstieg kommuniziert hätte, fragte die Richterin. Er habe das nicht versprechen können, antwortete der Zeuge. Ganzpelzmäntel ja, die habe man nicht mehr verkauft, aber bei Verbrämungen sei das nicht möglich gewesen.

Ende 2008 habe es dieses Gespräch am runden Tisch der Zeitung Österreich mit DDr. Balluch gegeben, zitierte die Richterin den Zeugen. Um was sei es gegangen? Um ein Ende des Pelzverkaufs. Er, der Zeuge, habe DDr. Balluch eingeladen, gemeinsam Filialen von Fürnkranz anzuschauen, um den Pelzanteil zu prüfen. Das sei das Gespräch 2008 gewesen, sagte die Richterin. Ob es auch eines davor gegeben habe, fragte sie dann. Nein, davor habe es mit DDr. Balluch kein Gespräch gegeben, sagte der Zeuge. Grundsätzlich habe er aber nach dem Kontakt mit Mag. Hnat Ende 2006 keine Pelze mehr geordert, aber wenn bei einer Kollektion Pelz als Verbrämung dabei gewesen sei, dann habe er darin kein Problem gesehen.

Fürnkranz habe dann über einen Rechtsanwalt eine Angabe wegen Verdacht auf Nötigung durch einen Pelzdemonstrationsmarsch am 24. Oktober 2008 eingebracht. Warum das geschehen sei, wollte die Richterin wissen. Weil er das als extremen Störfaktor gegen sein Geschäft interpretiert habe, sagte der Zeuge. Einige KundInnen seien dadurch am Betreten des Geschäfts gehindert worden. Wieso denn trotz Ende des Pelzverkaufs diese Demonstration stattgefunden habe, fragte die Richterin. Ob die TierschützerInnen vielleicht Kunstpelz mit Tierpelz verwechselt hätten? Das sei auch ihm unverständlich, gab der Zeuge an, vielleicht war es wegen Kunstpelz, allerdings habe es auch noch Pelzverbrämungen gegeben.

Fragen des Staatsanwalts

Welchen der Angeklagten er kenne, fragte der Staatsanwalt. DDr. Balluch und Mag. Hnat, antwortete der Zeuge. Mit wem habe er Telefonkontakt gehabt, wollte der Staatsanwalt wissen. Mit Mag. Hnat, war die Antwort. Wie sich dieser vorgestellt habe, fragte der Staatsanwalt. Als Vertreter des VGT, sagte der Zeuge. Es habe ein kurzes informatives Gespräch gegeben. Mag. Hnat habe erreichen wollen, dass Fürnkranz keine Pelze mehr verkaufe.

Der Staatsanwalt legte dann ein Email vor. Er habe darin das freundschaftliche Angebot unterbreitet, sagte der Zeuge, Pelze nicht mehr in der Auslage zu zeigen.

Fragen der Verteidigung

Ob er wusste, dass die Pelzproduktion in Österreich verboten ist, fragte Anwältin Dr. Lehner. Ja, sagte der Zeuge. Wie groß denn der Pelzanteil am Sortiment gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Ca. 5%, war die Antwort. Das Kundenklientel von Fürnkranz sei eher gehoben, sagte der Zeuge, und es habe Anrufe von KundInnen gegeben, die nicht mehr kommen wollten, weil sie gestört worden seien.

Durch welche Demonstrationen, fragte die Richterin. Es habe welche im Jahr 2007 gegeben, sagte der Zeuge. Insbesondere seien Demonstrationszüge mit Stationen vor Fürnkranz durchgeführt worden. Und wie das im Jahr 2006 gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Damals habe es nur Demoumzüge gegeben, und zwar durch die Mariahilferstraße in die Wiener Innenstadt, sagte der Zeuge.

Ob Fürnkranz deswegen aus dem Pelzhandel ausgestiegen sei, weil es Belästigungen gegeben habe und weil das Interesse an Pelz gesunken sei, fragte die Richterin suggestiv. Ja, sagte der Zeuge im Gegensatz zu seiner vorigen Aussage, man habe einen Mittelweg gehen wollen.

Dr. Lehner wollte dann wissen, wie genau die DemonstrantInnen vor Fürnkranz die Einkaufssackerln der KundInnen kontrolliert hätten. In der Mariahilferstraße seien jeweils 4-5 Personen auf den Kundgebungen gewesen, es habe sich um massive Aufklärungsarbeit gehandelt und es sei gesagt worden, wer bei Fürnkranz einkaufe, der fördere Tiermord, erzählte der Zeuge. Bei der Demonstration in der Innenstadt am 24. Oktober 2008 seien etwa 50 Personen dabei gewesen, u.a. DDr. Balluch in einem blauen Sweater, und hätten Terror verbreitet. Er habe einen Film, auf dem das zu sehen sei.

Die Anwältinnen Dr. Lehner und Dr. Stuefer sprachen sich gegen das Vorführen dieses Filmes aus, da es sich um den 24. Oktober 2008 handle, also ein Datum nach Freilassung der U-Häftlinge, in der Zeit, die nicht dem inkriminierten Tatzeitraum unterliege. Die Richterin führte dennoch das Video vor. Darin waren etwa 20 Personen zu sehen, die nicht vermummt waren, Transparente hielten und Anti-Pelz Parolen riefen. Zu erkennen waren Richter und Springer, aber nicht DDr. Balluch. Ob es auch im Jahr 2006 eine solche Demonstration in der Mariahilferstraße gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Anwalt Dr. Karl fragte, in welchem Abstand die DemonstrantInnen zum Geschäft gestanden seien. Beim Geschäft seien PolizistInnen gestanden, dann sei der Gehsteig gekommen, und dahinter die DemonstrantInnen.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch verwies auf die rechtsanwaltliche Eingabe für Fürnkranz und fragte den Zeugen, warum er darin angab, dass das Ansinnen, keinen Pelz mehr zu verkaufen, absurd sei. Der Zeuge antwortete, dass das nicht er geschrieben habe, sondern sein Anwalt. Dann fragte DDr. Balluch, wie lange die Szene, wie auf dem Film zu sehen, gedauert habe. In der Eingabe sei von ca. 1 Stunde die Rede. Es habe sich um mehr als 1 Stunde gehandelt, meinte der Zeuge. Ob es ein Demonstrationsmarsch oder eine stationäre Demonstration gewesen sei, fragte DDr. Balluch nach. Es sei ein Marsch gewesen, der aber über 1 Stunde dort still gestanden sei. Das sei unmöglich, konstatierte DDr. Balluch. Dieser Halt habe sicher nicht länger als 10 Minuten gedauert, weil man einen Demonstrationsmarsch doch nicht über 1 Stunde lang aufhalten könne. DDr. Balluch beantragte dann, den damaligen Leiter der Polizei, die den Demonstrationszug begleitet hatte, dazu zu vernehmen. Die Richterin vertagte die Entscheidung darüber.

Dann legte DDr. Balluch einen Artikel des Falter vor, in dem ein Interview mit dem Zeugen abgedruckt war. Die Richterin wollte diesen Artikel nicht als Beweismittel zulassen, doch als sie den Titel hörte, Die haben mich gemartet. Der ehemalige Fürnkranz-Geschäftsführer erinnert sich an die Anti-Pelz Kampagne gegen seine Firma, war sie plötzlich Feuer und Flamme, nahm den Artikel und las ihn von Anfang bis Ende laut vor.

Dann fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge noch immer zu den Aussagen in diesem Artikel stehe. Das bejahte dieser. Dann wollte DDr. Balluch wissen, was der Zeuge damit gemeint habe, dass er, DDr. Balluch, ihn dadurch terrorisiert habe, dass er mit einem Megaphon gerufen hätte. Auf dem Film sei nichts davon zu sehen gewesen. Er habe DDr. Balluch auf dieser Demonstration gesehen, meinte der Zeuge, aber vielleicht habe er kein Megaphon benutzt. Vorher habe der Zeuge aber gesagt, er habe ihn, DDr. Balluch, erst nach dieser Demonstration bei einem runden Tisch kennen gelernt, meinte DDr. Balluch. Er habe ihn dennoch erkannt, bestand der Zeuge auf seiner Ansicht, DDr. Balluch sei auf dieser Demonstration gewesen. Also, stellte DDr. Balluch fest, sei seine Aussage, er, DDr. Balluch, habe den Zeugen mit Megaphon terrorisiert schlicht falsch.

An jedem Wochenende, so stand in dem Interview, habe es 50-100 Gestörte vor Fürnkranz gegeben, die vermummt wie in der deutschen Terrorszene gewesen seien, zitierte DDr. Balluch den Falter-Artikel. Auf dem Film sei aber niemand vermummt gewesen und wieso der Zeuge von so vielen Menschen an jedem Wochenende spreche, obwohl er vorher gemeint habe, es seien nur 4-5 Personen an Wochenenden auf Kundgebungen vor Fürnkranz gewesen. Er habe sich auf die Demonstrationsmärsche bezogen, versuchte sich der Zeuge zu verteidigen. Wie oft die denn seiner Meinung nach stattfänden, fragte DDr. Balluch. Mehr als 10 Mal pro Jahr, sagte der Zeuge. Also sei die Aussage, an jedem Wochenende würden 50-100 Personen demonstrieren, wieder einmal falsch, stellte DDr. Balluch fest. Abgesehen davon gebe es nur 1-2 Demonstrationsmärsche dieser Art pro Jahr, und nicht mehr als 10.

Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass in dem Falter-Artikel vom Zeugen behauptet wird, dass 100 Wahnsinnige an einem Einkaufssamstag 4, 5 Stunden lang ein Geschäft blockierten. Er habe die gesamte Demonstration gemeint, sagte der Zeuge dazu, vom Westbahnhof bis in die Wiener Innenstadt. Diese habe 4-5 Stunden lang gedauert. Das stünde aber nicht in dem Artikel, also sei auch das falsch, stellte DDr. Balluch fest.

Dann strich DDr. Balluch noch einmal hervor, dass selbst der Zeuge zugegeben habe, dass aufgrund eines durch die Anti-Pelz Kundgebungen hervorgerufenen Bewusstseinswandels in der Bevölkerung der Pelzumsatz um 500% zurück gegangen sei.

Fragen von Mag. Hnat

Ende 2006 sei die Tierschutzorganisation Vier Pfoten die einzige Organisation gewesen, die gegen Fürnkranz zu Protesten aufgerufen habe, stellte Mag. Hnat mit Bezug auf die vorgelegten Webausdrucke und Protestpostkarten fest. Davon habe er keine Ahnung, sagte der Zeuge.

Ob P&C in den Jahren 2002-2006, also in der Zeit der Tierschutzkampagne, gewachsen oder geschrumpft sei, wollte Mag. Hnat wissen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob P&C in dieser Zeit in Österreich Filialen eröffnet oder geschlossen habe, fragte Mag. Hnat. Auch das wisse er nicht, antwortete der Zeuge. Dann wollte Mag. Hnat statistische Fakten zur Wirtschaftsentwicklung von P&C und Fürnkranz vorlegen, aber die Richterin ließ das nicht zu. Stattdessen fragte sie den Zeugen, ob er durch die Demonstrationen einen Schaden erlitten habe. Ja, sagte der Zeuge.

Mag. Hnat legte trotzdem die Wirtschaftsentwicklung von Fürnkranz vor und zeigte, dass der Umsatz von 2002-2006, also vor jeder Kundgebung, um 66% gesunken sei, während gleichzeitig P&C stark gewachsen sei. Das sei betriebswirtschaftlich leicht erklärbar, sagte der Zeuge, weil Fürnkranz in dieser Zeit von 12 auf 4 Filialen geschrumpft sei. Der Profit sei aber seit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer gestiegen. Also sei der Umsatz vor den Protesten gesunken und während den Protesten sei der Profit gestiegen, stellte Mag. Hnat fest. Dann zeigte er die Wirtschaftswerte von P&C während der Kampagne und konnte nachweisen, dass die Firma trotz Kampagne stark zugelegt hatte.

Ob ihn die Entwicklung von P&C interessiert habe, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte dieser, sichtlich um diese Hilfe dankbar. Dann ließ die Richterin keine weiteren Fragen dieser Art durch Mag. Hnat zu. Das sei aber sehr relevant, führte Mag. Hnat aus, weil die inkriminierte Nötigung durch einen Vergleich mit der Kampagne von P&C voraussetze, dass Fürnkranz sich vor einem Schicksal wie P&C gefürchtet haben müsste. Da P&C aber starke Zuwächse verzeichnet habe, könne es diese Angst nicht gegeben haben. Die Richterin unterbrach Mag. Hnat und forderte ihn auf, eine andere Frage zu stellen.

Dieser zeigte dann einen wirtschaftlichen Lagebericht von Fürnkranz vom März 2007, unterzeichnet von dem Zeugen. Darin stand wörtlich: es gibt keine Vorgänge besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. Was er damit gemeint habe, wollte Mag. Hnat wissen. Es habe keinen Konkurrenzdruck gegeben, sagte der Zeuge. Wenn die Kampagnenandrohung eine wirtschaftliche Bedrohung gewesen wäre, dann hätte der Zeuge das doch in dem Bericht erwähnen müssen, meinte Mag. Hnat.

Dann zeigte Mag. Hnat den Widerspruch in der Aussage des Zeugen auf, dass er während der Korrespondenz mit ihm, Mag. Hnat, bereits von Demonstrationen gegen Kleider Bauer gewusst hätte, obwohl diese erst nachher angefangen hatten. Die Richterin griff sofort ein und fragte den Zeugen, ob er sich erinnern könne, das gesagt zu haben. Nein, sagte dieser erwartungsgemäß. Damit sei das abgehakt, stellte die Richterin fest. Wenn er noch eine solche Frage stelle, werde ihm das Fragerecht entzogen, sagte sie dann.

Anwältin Dr. Stuefer meinte dazu, sie halte diese Frage für wichtig. Also sagte die Richterin, ob der Zeuge ab Oktober 2006, dem Beginn der Demonstrationen gegen Kleider Bauer, von diesen Demonstrationen gewusst hatte. Ja, sagte dieser, er habe Kenntnis davon gehabt, seitdem ihn die SOKO informiert hatte. Das konnte aber erst ab April 2007 gewesen sein, weil die SOKO erst seit dann bestand, meinte ein Angeklagter.

Ob er mit dem Chef der SOKO in der Volksschule gewesen sei, fragte Mag. Hnat dann und nahm auf den Artikel im Falter Bezug, wo der Zeuge das behauptete. Ja, sagte der Zeuge. Irrelevant, stellte die Richterin ungeduldig fest. Mag. Hnat beantrage daher, dass der SOKO-Chef Mag. Zwettler befangen gewesen sei. Die Richterin und der Staatsanwalt lachten daraufhin den Angeklagten aus.

Zuletzt stellte Mag. Hnat fest, dass P&C während der Kampagne floriert habe und dass das überall bekannt gewesen sei. Die Kampagne gegen P&C könne also, im Gegensatz zur Behauptung des Staatsanwalts, keine Drohwirkung entfaltet haben.

Da brach die Richterin die Sitzung ab. Ende 15:54 Uhr.

20 Kommentare

wenn die Strafprozessordnung eine solche Vorgehensweise eines Richters erlaubt, dann Gute Nacht Ösiland

interessant im Twitter waren es 30 Polizeischüler, hier sind es 40-50 Schüler! Und ob hier die Vorgehendweise eines Richters und des Prozesses hier NEUTRAL und WAHRHEITSGEMÄSS wiedergegeben werden … sollte jeder für sich selber entscheiden!

  • Überraschende Pause um 15 uhr! Bald wird klar warum ... die 30 Polizeischüler_innen müssen gehen u werden allesamt in 1 bus verfrachtet #278a 6:34 AM Apr 27th via web
  • Antrag, sämtliche Plätze durch Öffentlichkeit zu besetzen, abgelehnt, weil 50 Leute genug seien, 30 davon sind PolizeischülerInnen #278a 1:07 AM Apr 27th via twidroid

Uwe, offen gestanden brauche ich eigentlich GAR KEINE Berichterstattung, da ich ohnedies 100%ig weiß, dass dieser Prozess nie hätte zustande kommen dürfen. Schon die gewaltsamen nächtlichen Überfälle durch die Wega und die monatelange Untersuchungshaft waren zutriefst bedenklich. Es handelt sich um einen politischen Prozess, der in Bezug auf Menschenrechte höchst problematisch ist.

Angesichts des allgemeinen Vorgehens der Behörden und der Prozessführung ist es doch völlig egal, ob es nun 30, 40 oder 50 PolizeischülerInnen waren. Das ist doch nebensächlich. Auch wenns nur 20 gewesen wären, würde das prinzipiell nichts ändern.

Und überhaupt: Warum lesen Sie denn laufend hier UND auf Twitter mit, wenn sie diese Berichterstattung so schrecklich finden?

Dann legte DDr. Balluch einen Artikel des Falter vor, in dem ein Interview mit dem Zeugen abgedruckt war. Die Richterin wollte diesen Artikel nicht als Beweismittel zulassen, doch als sie den Titel hörte, Die haben mich gemartet. Der ehemalige Fürnkranz-Geschäftsführer erinnert sich an die Anti-Pelz Kampagne gegen seine Firma, war sie plötzlich Feuer und Flamme, nahm den Artikel und las ihn von Anfang bis Ende laut vor.

Das ist ja leider alles andere als verwunderlich. Die Richterin ist wahrlich einer Demokratie unwürdig, aber die gibt es ja in Österreich anscheinend schon lange nicht mehr. Dieser Fürnkranz-Geschäftsführer, der auch offensichtlich noch mit dem Soko-Leiter befreundet ist, lügt doch in hier und in diesem Falter-Artikel, was das Zeug hält. Das weiss jedeR, der/die schonmal das eigene Hirn angestrengt hat.

Richterin und Staatsanwalt dürfen einen Angeklagten, der lediglich die Wahrheit sagt, auslachen, ohne aus dem Gerichtssaal geworfen zu werden, das ist ja interessant …

Willkommen zurück, Herr Kirchmaier, ich habe Ihre nüchterne Berichterstattung sehr vermisst und freue mich schon auf den Bericht über Tag 19. – Hoffentlich bleibt Ihnen ein Platz im Gerichtssaal sicher, komme was wolle an richterlichen Schikanen!

Die Richterin und der Staatsanwalt lachten daraufhin den Angeklagten aus.

einfach unfassbar … *kopfschüttel*

Wie offensichtlich befangen darf eine Richterin denn sein, ohne vom Prozess abgezogen zu werden?

Toll, dass 20 (oder 30, 40, 50, …) PolizeischülerInnen einen ganzen Tag auf SteuerzahlerIns Kosten verplempern können, anstatt eine ordentliche Ausbildung zu genießen, die vielleicht den Tod eines 14-jährigen oder des Pensionisten oder … verhindert hätte bzw. dereinst verhindern würde.

Welch eine Orangen-Republik!
(Im Gegensatz zur Orangenen Revolution geht’s in Österreich um die durch Schwarz-Blau und dann BZÖ eingeführte Nachfolge der Banane.)

Mensch kann gar nicht so viel fressen, wie mensch kotzen möchte.

Können nicht so etwas Ähnliches wie OSZE-Wahlbeobachter (also internationale Prozess-Beobachter) beantragt werden?

OSZE-Beobachter würden von diesem Gericht bestimmt entweder kreativ ausgewählt oder unter irgendwelchen Vorwänden gar nicht erst eingelassen.

Was können wir gegen diesen offensichtlich anhaltenden Macht- und Amtsmissbrauch tun?

Da hilft doch eigentlich nur noch eine Gehorsamkeitsverweigerung. Ein Staatsystem durch Folgsamkeit zu respektieren, das solche Machenschaften zulässt, ist unverantwortlich und selbstzerstörerisch. Leider führt ernsthafter ziviler Ungehorsam in Österreich zur Mittellosigkeit und zu erheblichen Vorstrafen.

Angestellte können diesem Unrechtssystem ja noch nicht mal die finanzielle Unterstützung verweigern, da die Steuern schon abgezogen werden, bevor die Gehälter ausgezahlt werden.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Wiederstand zur Pflicht!

Nur welche Gestaltungs- und Mitbestimmungsfreiheiten haben Lohnsklaven? Wir leben ganz eindeutig in keiner Demokratie. Unsere Wahlen sind bloß noch ein dünnes, bedeutungsloses Mäntelchen uber einem hoffnungslosem Geschwür aus Korruption.

Allen, denen das nicht schon vorher klar war, müssen das spätestens durch diesen kafkaesken Prozess erkennen.

Alice im Ich-wunder-mich-schon-lange-nicht-mehr-Land bekommt Antwort:

OSZE-Wahlbeobachter Warum?

Weil sich die Prozessbeobachter nicht benehmem können, einen Prozess absichtlich stören? Und die Richterin das RICHTIG MACHT und Polizeischüler einsetzt, damit endlich Ruhe ist! Ausweise zeigen, passt den meinst linken Aktivisten auch (Prozessbeobachtern) nicht!

Hätten die Beobachter sich an Regeln gehalten, dann würden die Polizeischüler, nicht da sitzen müssen und dem Steuerzahler nichts kosten und sinnvolles machen können, SCHULD SIND ALSO DIE PROZESSBEOBACHTER und nicht die Richterin!

Weil die Angeklagten IHREN Veganen Gedanken der Richterin vermittelt wollten, sie das aber genau RICHTIG macht und sich nicht von dem ewig armen Tieren beeindrucken lässt?

Dies hier ist ein Seite der TIERECHTSSZENE und die Kommentare und Berichte kann mann nicht als NEUTRAL ansehen, sondern sind Meinung der Tierrechtsszene.

offensichtlich befangen darf eine Richterin denn sein weil die Richterin nicht die Meinung der Tierrechtsszene teilt?

Also bitte, entschuldigen Sie Uwe, aber wenn man in diesem Prozess ernsthaft glaubt, die Richterin sei nicht befangen, dann ist man entweder blind oder voreingenommen. In Ihrem Fall tippe ich auf zweiteres. Sie sind eindeutig parteiisch und haben klangheimliche Aggressionen gegen die Tierschützer. Sie sind von deren Schuld überzeugt und kümmern sich einen Deut um die Unschuldsvermutung. Am liebsten würden Sie die zehn Tierschützer hinter Gitter sehen, egal ob sie kriminelle Handlungen gesetzt haben oder nicht.

In diesem Prozess wird versucht, völlig legale Aktivitäten zu kriminalisieren. Jetzt müssen die Angeklagten schon alles tun, um zu widerlegen, dass sie hinter einem Megaphon gesprochen haben. Als wäre es illegal das zu tun! Das Recht auf Versammlungsfreiheit (Demonstrationsrecht) ist ein wichtiges Recht in einer Demokratie, ob es den Gechäftsleuten passt oder nicht. Megaphone sind auch nicht illegal.
Interessant auch, dass die Richterin versucht, Beweise dafür zu erhaschen, dass ein Angeklagter vor einem Pelzgeschäft Pelz ist Mord gerufen habe. Sind DAS die Verbrechen, für die Sie (Uwe) und die Richterin diese Menschen hinter Gitter sehen möchten?

Dieser 18. Gerichtstag muss ähnlich beklemmend gewesen sein, wie die Sitzung mit dem altersdementen Hobby-Linguistik-Pensionisten, den die Richterin meist mittels ihrer Suggestivfragen als Einzige endlich richtig verstanden (Dr. Schweiger) hat. Dafür hat sie die Vorlage von Fachgutachten der Verteidigung verweigert.
Beeindruckend, wie diesmal von den Angeklagten die Aussagen des ehemaligen Fürnkranz-Geschäftsführers Satz für Satz als Lügengeflecht erwiesen werden. Und beängstigend, wie krampfhaft die Richterin ihm aus seinen lügenhaften Verstrickungen herauszuhelfen versucht und gleichzeitig die Angeklagten mit Frageverbot bedroht!
Die Richterin und der Staatsanwalt lachten daraufhin den Angeklagten aus. – Robert Mugabe lässt grüßen: Zimbabwe is mine!!!

uwe, geh raus an die frische luft, genieß den tag und mach was sinnvolles …

als absolut rechtsunkundige habe ich zu unserem rechts- und prozess-system bisher geglaubt

  • dass der staatsanwalt die anklageseite vertritt
  • die verteidiger die angeklagten vertreten
  • und der richter/die richterin der neutral urteilende ist, das heisst an der wahrheitsfindung interessiert ist und beide seiten unvoreingenommen anzuhören und zu befragen hat

hab ich da was falsch verstanden oder wird das nur hier etwas anders gehandhabt? ich hatte noch nie mit einem strafprozess zu tun, bin weder vegan noch extremer tierschützer, aber das was ich hier und auch in den medien über den prozessverlauf lese, kann ich mit meinem hausverstand-rechtsempfinden nicht vereinbaren.
ich verfolge täglich kopfschüttelnd die berichte und hoffe auf einen gerechten ausgang und 13 freisprüche!

uwe, also ich bin ganz sicher nicht aus der tierschützerszene. das möchte ich vorausschicken — obwohl ich, und das sage ich ganz nebenbei, deren legale arbeit, einsatz und erfolge sehr schätze.

uwe, jetzt sei doch nicht so verbohrt und uneinsichtig wie ein kleines trotziges kind, sonst wird man sich früher oder später denken müssen: mit dem uwe red ma nimma, weil der uwe ist ein ignorant.

uwe, es geht hier genau genommen gar nicht mehr, falls das deiner aufmerksamkeit entgangen sein sollte, um einen prozeß gegen tierschützer.

uwe, hier geht es um mehr! weiß du worum es hier geht uwe?

u.a. geht es hier um:

  • das schrittweise aufweichen des rechtsstaates (die betonung liegt auf schrittweise).
  • die schaffung von präzedenzfällen, die unliebsame elemente fürderhin zum schweigen bringen können, oder sie, die elemente, im geringsten fall finanziell ausbluten lassen (natürlich alles streng nach gesetz).
  • willige richter, die sich dem druck von politik und wirtschaft beugen (oder ewig freudlos auf ihrem platz kleben bleiben und nicht weiter kommen).
  • gefällige gutachter, die für sehr viel geld und folgeaufträge möglicherweise gewünschtes abliefern (und 35.000 euro können schon sehr verführerisch sein, wenn sie adäquat einem jahresgehalt entsprechen).

uwe, wenn sich eine person im heiligen gerichtssaal nicht ordentlich benimmt, dann kann sie der richter aus dem saal entfernen lassen oder mit einer ordnungsstrafe belegen — aber es bereitet mir tiefes unbehagen, wenn in einer öffentlichen verhandlung die öffentlichkeit gegen polizeischüler ausgetauscht wird.

uwe, ein mensch muß kein linker sein, um mit befremden darauf zu reagieren, wenn er bei einer öffentlichen verhandlung seinen ausweis zeigen oder gar abgeben muß.

uwe, wenn heute organisierte tierschützer als gefährlich umtriebige, mafiöse organisation bezeichnet werden, wenn menschen angst haben müssen, in derartigen, legalen organisationen zu arbeiten, wohin kommen wir dann morgen?

wenn Menschen Angst haben müssen schreibst du … Home Demos (kleine Kinder sind betroffen), bei P+C wurden in Berlin Gräber zerstört, in England Leichen geklaut, in der Schweiz Jagdthütten abgefacket, auch hier die Gräber der Eltern zerstört, Zirkus abgefackelt, P+C hat Morddrohungen erhalten. Wieviel Angst müssen diese Menschen haben und gehabt haben?

In der Tierrechtsszene wurde und wird mit Gewalt, Erpressung, Nötigung gearbeitet und von vielen Tierschützern ünterstützt!

Ja, die Tierrechtszene verbreitet Angst und Schrecken! Auch in Österreich gibt es SHAC UND A.L.F Straftaten!

Wobei ich hier nicht sage, das die Angeklagten etwas damit zu tun haben oder ich diese Beschuldige! WICHTIG!

Herr Graf hat schon Recht mit seinem Mafia Vergleich! Anders macht es die Mafia auch nicht!

Um das alles geht es in diesem Prozess (wie auch in England Prozess startet August 2010)

Recht hast du wohin kommen wir dann morgen?

Uwe, Ihnen darf ich für die begriffliche Schärfung von Mafia ein Buch empfehlen: Roberto Saviano, Gomorrha. Dann können Sie hier weiterdiskutieren, denn dann verstehen Sie (vielleicht) den Unterschied 1. zu einer militanten Tierrechtsszene und 2. zu den unschuldig Angeklagten. Und vielleicht gelingt es Ihnen, 1. und 2. auseinanderzuhalten, was dem Staatsanwalt und der Richterin nicht so ganz zu gelingen scheint.

Angst und Schrecken – dass ich nicht lache!

Um das alles geht es in diesem Prozess – dass ich nicht lache! Also hat man einen DDr. Balluch eingesperrt, weil in Berlin Gräber zerstört wurden, einen Mag. Hnat, weil in England Leichen geklaut wurden usw. usf.?

lieber Pontius Pilatus
der uwetyp will ja garnix wissen, oder auseinenderhalten
- nur dämlich mitposten
der is vermutlich a Kiberer oder sowas

UWE, ich stimme Ihnen in allen Punkten uneingeschränkt zu!
Sicher haben die Richterin und die Geschäftsführer der Kleiderketten in allen Punkten RECHT und machen ALLES richtig!
(Es ist natürlich RICHTIG, dass die Richterin die die Gegenargumente der Angeklagten nicht berücksichtigen kann – in einem politischen Verfahren.)
Natürlich werden die Geschäftsführer sich an das Innenministerium wenden, um ihr Eigentum zu schützen. Sie werden wohl schon gewußt haben, dass sie dort umgehend vollste Unterstützung zuteil wird.
Nur sollte diese Möglichkeit in einer Demokratie allen Staatsbürgern, die mit Sachschäden oder Nötigung konfrontiert sind, mit denselben Konsequenzen (Bildung einer Soko) offenstehen und nicht nur einigen Auserwählten.) Freilich sind auch die Zuhörer die Ursache für die Polizeipräsenz. Ja zweifelsfrei! Sogar bei so einem objektiv geführten Verfahren können sich diese dreisten Zuhörer einfach nicht benehmen. Ganz unabhängig vom Stil der Prozessführung haben sie es sicher schon vor Beginn des Prozesses darauf abgesehen, aufzufallen, um sich der Öffentlichkeit als Querulanten zu präsentieren. (Oder soll vielleicht etwa nur wieder einmal völlig einfallslos dieser Eindruck entstehen?)
Tierrechtsaktivisten aus Österreich, gehört natürlich aufgrund der Straftaten mit Tierschutzbezug, die weltweit passiert sind, der Prozess gemacht und selbstredend vorher deren Kinder so richtig durch einen Soko-Überfall traumatisiert.
Ja Uwe, Sie haben in allen erwähnten Punkten recht, und natürlich dient der Prozess dazu, neutral herauszufinden, ob die Angeklagten schuldig sind oder nicht. Und selbstredend ist dieses Urteil dann rein objektiv getroffen worden und bei einem Schuldspruch hat Österreich endlich Ruhe vor Terror, Nötigung und Gewalt der gefürchteten Mafiaorganisation. Das haben Sie, Uwe, völlig richtig erkannt!

Wenn dann diese schreckliche Vereinigung, die ganz Österreich terrorisiert und nötigt, endlich besiegt wurde, kann man sich vielleicht weniger wichtigen Delikten oder Personen wie beispielsweise Karl Heinz Grasser zuwenden.
Ach ja, der ist ja auf der unanttastbaren Seite und von solchen Aktionen ausgeschlossen. Außerdem sind ja nur die Steuerzahler betroffen. Auch die falsche Seite. Für ihn gilt ja trotz erwiesener Ungereimtheiten die permanente Unschuldsvermutung und für eine Sokoüberwachung ist er tabu. Die Tierrechtler hatten diese Sonderrechte der Privatsphäre nicht und sind trotz der ergebnislosen Suche der Soko in Bezug auf Nötigung und Straftaten weiterhin permanent verdächtigt. Na ja, um danach nicht ganz untätig zu wirken, da soviele Unanttastbare in offensichtliche Ungereimtheiten verstrickt sind, findet sich durch die geplante Änderung des Terrorparagraphen sicher eine weitere Organisation, die ganz Österreich in Schach hält und terrorisiert, vielleicht wirklich Greenpeace.

Nur bezüglich der Lesermeinungen teile ich Ihre Meinung nicht.
Diese sind Ansichten der Schreiber, die diese kundtun und das ist legitim. Auch jeder Tierrechtler hat dasselbe Recht wie beispielsweise auch jeder Polizist seine Meinung darzulegen.

Wie madnose schreibt, geht es hier um ein Instrument um ALLE, die auch noch so berechtigte Themen durchsetzen wollen als Staatsfeinde hinzustellen. Tiere sind vielleicht hier kein gutes Beispiel, obwohl Tiere natürlich auch einen Anspruch haben ein möglichst erträgliches Leben zu führen.

Doch Tiere eignen sich für diesen Schauprozess gut, weil viele Menschen gerne Fleisch essen und natürlich das Fleisch auch möglichst billig kaufen wollen. Doch wie madnose schreibt, geht es hier nur um einen Schauprozess um grundlegend vorzuführen, wie man mit Systemkritikern umzugehen gedenkt.

Aktuell wird auch gegen 12 Väterrechtsaktivisten ermittelt. Genau die selben Vorwürfe mit dem Unterschied das hier nicht Modehäuser, sondern Richter, Jugendamtsdamen und Beamte erpresst, bedroht und in ihrer Arbeit behindert sein sollen. Hier geht es aber nicht mehr um Tiere, sondern um unsere Kinder, die den Eltern oft unter widrigen Umständen abgenommen, in Heimen vergewaltigt oder seelisch verkrüppelt werden.

Morgen ruft irgendwer auf, endlich etwas gegen das politisch gefärbte ORF-Programm, oder gegen Korruption und Machtmissbrauch zu unternehmen, dann sind die nächsten dran.

Irgendwann werden wir dann nach Kampodscha oder China in ein wirklich freies Land auswandern.

Für den Inhalt verantwortlich:

Roland Reichmann
INHR.net

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