Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 15. Tag

Montag 12. April 2010

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag wurde nur ein Zeuge der englischen Polizei, der sich mit politischem Extremismus auseinander setzt, befragt. Er zeigte sich über österreichische Verhältnisse völlig uninformiert und meinte auch, dass es zwischen den von ihm verfolgten englischen Personen zu Österreich keine Kontakte gegeben habe. Zur relevanten Tatzeit war auch niemand der österreichischen Angeklagten in England. Deshalb fragten auch einige der AnwältInnen, warum dieser Zeuge überhaupt befragt wurde.

Die Erklärung dafür könnte in der Befragung über den Hauptangeklagten DDr. Balluch liegen. Dieser war nämlich bis 1997 in England und dazu behauptete der englische Polizist plötzlich Vorwürfe, die bisher noch nie vorgelegt wurden. Einmal war von einer Vorstrafe aus dem Jahr 1993 die Rede, für die es eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe gegeben habe. Erst bei der Intervention durch einen Anwalt wurde klargestellt, dass diese Vorstrafe schon längst getilgt ist und eigentlich nicht hätte erwähnt werden dürfen. Ganz offensichtlich handelte es sich also um einen Schachzug der Staatsanwaltschaft, um diesen Vorwurf vorbringen zu können, weil gesagt ist gesagt und kann natürlich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings klärte DDr. Balluch dann in seiner Stellungnahme auf, dass es sich um eine große Aktion des zivilen Ungehorsams gegen die Jagd auf gezüchtete Rebhühner gehandelt habe, in dessen Verlauf DDr. Balluch verbotener Weise die Grasabdeckung von Schussverstecken entfernt hatte.

In einem zweiten Schachzug behauptete der englische Polizist plötzlich, DDr. Balluch sei im März 1997 polizeilich gesucht worden, weil er verdächtigt wurde, von einem Hundezwinger eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Auf den genauen Akt zu diesem Vorfall angesprochen, erklärte der Polizist aber, der Akt sei bereits vernichtet. Er wisse nur deswegen von dem Vorfall, weil er im Polizeicomputer eine Notiz gefunden habe. Also könne niemand Genaues über diesen Vorfall sagen – und DDr. Balluch sich natürlich nicht frei beweisen. Auch dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft, derartige Vorwürfe zu bringen bzw. vorbringen zu lassen, erzeugt einen fahlen Beigeschmack.

Der Prozesstag begann erst um 9:18 Uhr, weil der Siebtangeklagte zu spät kam. Laut Prozessplan hätte am Anfang Werner Autericky vernommen werden sollen. Dieser aber weilte in seinem Urlaub und ließ ausrichten, dass er eh nicht wisse, was er aussagen könne, da er mit der ganzen Sache nichts zu tun habe. Er sei vom LVT-Wien und nicht Teil der SOKO gewesen. Am ehesten könnte er nur über seine beratende Tätigkeit für die SOKO und seine Tätigkeit im Rahmen der Versammlungsbehörde zu den Kundgebungen aus dem Tierschutz in Wien Stellung nehmen.

Die Richterin verlas dann auch einen Brief von Escada-Deutschland. Der Staatsanwalt hatte nämlich Herrn Ingo Dauer, offenbar seinerzeitiger Pressesprecher von Escada, als Zeugen geladen. Doch Escada teilte mit, dass Dauer nicht mehr für diese Firma tätig sei und sein Aufenthaltsort nicht bekannt wäre. Möglicherweise sei er nach Frankreich verzogen.

Bericht zum Kunstsymposium von 2001

Dann las die Richterin einen EBT-Bericht vom 11. September 2001 zum Kunstsymposium Tier als Subjekt in Großwarasdorf im Burgenland vor. Organisiert sei dieser Event von der Tierrechts Informationsorganisation TIO und von der Grünen Bildungswerkstatt Burgenland worden. Der Polizeispitzel, der für den Bericht verantwortlich war, gab dann eine lange Reihe von Namen anwesender Personen sowie vor dem Haus stehender Autonummern an. Dann schrieb er, dass ausschließlich Mitglieder des VGT und der Veganen Gesellschaft anwesend gewesen seien. Anschließend stand im Bericht, dass Keith Mann über die ALF und SHAC gesprochen habe und DDr. Balluch habe gesagt, er sei in England für die ALF tätig gewesen. Es sei aber zu keiner strafbaren Handlung im Umkreis des Veranstaltungsortes gekommen. Allerdings habe jemand in Zemendorf, 40 km entfernt, in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2001 eine Seitentüre aufgemacht und zwei Blechabdeckungen beschädigt, offenbar um in eine große Schweinemastanlage zu gelangen.

Anwalt Mag. Traxler beantragte die Befragung des Berichteschreibers. Die AnwältInnen beantragten gemeinsam die Übermittlung des Berichts.

Befragung John Madigan: was ist SHAC?

Dann begann die Einvernahme von John Madigan auf englisch, mit Hilfe einer Dolmetscherin, mit der es im Lauf der Verhandlung immer wieder Konflikte über die richtige Übersetzung gab. Auf Befragung der Richterin gab Madigan an, er sei Polizeiinspektor in England und gehöre dem National Tactical Extremism Team an. Am 13. 7. 1971 geboren würde er sich seit 2005 gegen kriminelle TierrechtsextremistInnen einsetzen. Seine Dienststelle würde gegen jeden Extremismus vorgehen, sei er von links, von rechts oder von Tierrechtsseite. Die Operation gegen die SHAC-Kampagne habe Operation 14 geheißen und die Ermittlungen gingen noch immer weiter.

Seit wann es denn SHAC gebe, fragte die Richterin. SHAC wurde in 1999 gegründet, antwortete Madigan, und zwar von drei Personen. Ziel sei es, die Tierversuchslabors von Huntingdon Life Sciences HLS zu schließen. Madigan nannte HLS das größte Tierversuchslabor der Welt, was allerdings nicht stimmt. Man kann es aber als das größte kommerzielle Tierversuchslabor Europas bezeichnen.

Was die Methode der SHAC-Kampagne gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Madigan nannte Demonstrationen und Briefe an Verantwortliche, mit denen die Kampagnen immer begonnen hätten. Es gebe aber Beweise, dass die legalen Mittel im Rahmen der Kampagne nur die Spitze des Eisberges gewesen seien. Darunter habe es eine massive kriminelle Kampagne gegen die Angestellten von HLS und seiner KundInnen und LieferantInnen gegeben. Die Methode dafür seien aggressive Demonstrationen gewesen, sowie Drohbriefe, z.B. dass man die EmpfängerInnen mit AIDS infizieren werde, weiters Sachbeschädigungen gegen hunderte Geschäftslokale, z.B. Schmierereien wie Mörder, Puppy killer, oft mit Symbolen der ALF oder der ARM verziert. Es sei auch Klebstoff in Schlüssellöcher gespritzt worden und zu Sachbeschädigungen bei Privathäusern von Angestellten gekommen, es seien z.B. Fenster eingeschlagen und Autos am Parkplatz beschädigt worden. Zusätzlich habe es auch Brandstiftungen gegeben. Von diesen Aktivitäten waren HLS und 100e Kundenfirmen, wie z.B. die großen Pharmafirmen Novartis und GlaxoSmithKline, betroffen.

Zu ALF und ARM

Ob es Bekennerschreiben gegeben habe, wollte die Richterin wissen. In fast jedem Fall seien Berichte auf der Webseite Bite Back in den USA erschienen, sagte Madigan, entweder von der ALF oder der ARM unterzeichnet, zuletzt sei die Bezeichnung Militant Forces Against Huntingdon öfter gefallen. ARM sei keine Organisation, sondern nur ein Ausdruck für Aktivitäten. Niemand würde heute zugeben, zur ALF zu gehören. Man habe aber z.B. Fragmente von Computerdateien bei verurteilten SHAC AktivistInnen gefunden, die Bekennerschreiben, die mit ALF unterzeichnet waren, an Bite Back geschickt hatten.

Ob die ALF aus kleinen unabhängigen Zellen bestünde, fragte die Richterin. Historisch sei die ALF eine Organisation gewesen, meinte Madigan, aber da in den 1990er Jahren große Zivilverfahren gegen diese Organisation geführt worden seien, habe sie sich aufgelöst, sie existiere nicht mehr. Auch diese Behauptung des angeblichen Polizeiexperten ist im Übrigen ein völliger Blödsinn. Weder gab es jemals eine öffentliche Organisation namens ALF, noch wurde diese durch Zivilverfahren in den Bankrott getrieben.

Heute, so führte Madigan weiter aus, gebe es noch die ALF-SG, die aber selbst keine kriminellen Aktivitäten setze. ALF sei nur noch eine Bezeichnung, die jene Personen, die Straftaten verüben wollten, einfach benutzen würden.

Ob es an den Tatorten Spuren gegeben habe, fragte die Richterin. Sehr selten habe man forensische Spuren gefunden, sagte Madigan, aber bei den Verurteilten habe es Handbücher darüber gegeben, wie man Spuren vermeiden könne und z.B. dass man bei Straftaten das Handy zu Hause lassen solle.

Ob das auch auf Internet-Foren diskutiert würde, fragte die Richterin. Es gebe sehr viele solche Foren, antwortete Madigan. Zur Kommunikation untereinander habe man PGP benutzt. Ob man auch TOR für anonymes Surfen benutzt habe, fragte die Richterin. TOR kenne er nicht, antwortete Madigan. Die Computer der Verurteilten in England seien sehr verschlüsselt gewesen, die gesamte Computergeschichte sei gelöscht gewesen, z.B. alle Emails an Bite Back. Die Polizei habe aber auch Daten von ausgekundschafteten Örtlichkeiten gefunden, wie z.B. 100e persönliche Daten, Wohnadressen, Autonummern, Telefonnummern, Notizen wie gut Sicherheitssysteme wären und ob eine Örtlichkeit für eine Aktion passend wäre oder nicht.

Ob es einen direkten Zusammenhang dieser Informationen zu Anschlägen gegeben habe, fragte die Richterin. Madigan meinte dazu, die verurteilten SHAC-AktivistInnen hätten alle Informationen gesammelt, sowie eine Liste aller Anschläge geführt. Sie hätten auch Autoreifen zerstört und Lack über Autos gegossen. Brandsätze seien unter Autos gelegt, per Post verschickt und in Gebäuden hinterlassen worden.

Die Verurteilung der SHAC-AktivistInnen

Wie seien die AktivistInnen zu Informationen darüber gekommen, wie man keine Spuren hinterlässt, wollte die Richterin wissen. Derartige Informationen könne man überall am Internet finden, sagte Madigan, dann würden sie mittels PGP verbreitet. Die Polizei habe sehr ähnliche Listen von möglichen Anschlagszielen an verschiedenen Computern gefunden.

Ob man die TäterInnen namentlich ausgeforscht habe, fragte die Richterin. In manchen Fällen habe man die TäterInnen durch forensische Spuren gefunden, meinte Madigan, einmal sei ein flüchtender Täter gefangen worden. Sonst habe man Bekennungen und Informationen zu Straftaten gefunden. Bei den meisten Straftaten seien die SHAC-LeiterInnen die OrganisatorInnen gewesen.

Ob diese SHAC-Leitung nur organisiert oder auch ausgeführt habe, wollte die Richterin wissen. Die SHAC-Leitung habe nur organisiert, sagte Madigan, und andere Leute geschickt. Über private Treffen, die alle 3 Monate bei der SHAC-Leitung zu Hause stattgefunden habe, seien diese Aktivitäten besprochen worden.

Ob die SHAC-Leitung verurteilt wurde, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, sie habe sich angesichts der Beweislast schuldig bekannt. Die Verurteilung erfolgte wegen Verschwörung zur Erpressung mit einem Maximalstrafmaß von 14 Jahren. Wegen dem Schuldeingeständnis wurde das Strafmaß auf 9 Jahre reduziert. Insgesamt habe es 17 Angeklagte gegeben, von denen 7 bereits verurteilt seien.

Zu den TäterInnen

Wie die TäterInnen gekleidet gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Bei jeder Videoaufnahme der CCTV-Kameras habe man die unbekannten TäterInnen in dunkler Kleidung und mit verdecktem Gesicht gesehen. Ob SHAC eine offizielle Webseite gehabt habe und ob diese zu Bite Back verlinkt hätte, fragte die Richterin. Die SHAC-Webseite, www.shac.net, werde bis heute weiter betrieben, sagte Madigan. Sie habe alle Kampagnenziele aufgelistet. Sobald eine Firma dort gelistet war, habe es Anschläge gegeben. SHAC habe zunächst eine Firma kontaktiert und sehr freundlich gefragt, ob sie Kundin von HLS bleiben wolle. Wenn die Firma negativ antwortete, wurde sie auf die Liste auf der Webseite gesetzt und es gab Anschläge. Wurde sie wieder gestrichen, hätten die Anschläge aufgehört. SHAC habe aber selbst offiziell keinen Kontakt zu Straftaten gehabt. Auf der SHAC-Webseite gab es eine Distanzierung zu Straftaten. Dieselben Leute, die die SHAC-Webseite betrieben haben, hätten aber die Bekennerschreiben an Bite Back geschickt. Die Berichte von Straftaten seien persönlich oder mittels PGP und Emails überbracht worden, manchmal auch von Internetcafés. Es habe Handbücher und Workshops gegeben, aus denen AktivistInnen gelernt hätten.

Von wem die Workshops abgehalten worden seien, fragte die Richterin. In den Jahren 2005-2007 habe es in England jährlich ein Gathering gegeben, sagte Madigan, die Tagesordnung dazu habe die Polizei gefunden. Diese Gatherings seien von den 3 Personen der SHAC-Leitung organisiert worden. Etwa 5-10 Workshops hätte es gegeben, mit Themen von Erster Hilfe über Selbstverteidigung bis zu Gegenobservationen gegen Polizeiüberwachung. Nach den Workshop-Berichten sei es immer nur um Legales gegangen.

Ob Spione eingeschleust worden wären, die konkrete Wahrnehmungen hatten, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Ob auch Recherchen und der Umgang mit der Polizei Workshop-Themen gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, er frage sich allerdings, warum man Workshops zu solchen Themen mache, wenn man nicht vorhabe, kriminell zu sein. Ob Verschlüsselung und Einbruchstechniken auch Themen gewesen seien, fragte die Richterin nach. Das wisse er nicht, sagte Madigan, er sei ja nie dabei gewesen. Aber die SHAC-Webseite informiere darüber, wie man PGP benutze. Welche Gruppierungen aus dem Terrorismus-Bereich PGP nutzen würden, fragte die Richterin. Er würde sich nur um Extremismus und nicht um Terrorismus kümmern, sagte Madigan. Man könne PGP nicht knacken, man würde Millionen von Jahren brauchen, um ein Passwort zu finden. Aber die Verdächtigen hätten Fehler bei der PGP-Benutzung gemacht, z.B. hätten sie Emails geschrieben und die seien vor der Verschlüsselung durch ein Computereigenes Programm ohne Wissen des Users automatisch gespeichert worden. Auf diese Weise habe man herausgefunden, dass die Verurteilten Bekennerschreiben an Bite Back geschickt und eine Liste mit Anschlagszielen hatten.

Ob Tierrechts-Extremismus in England unter Terrorismus falle, fragte die Richterin. Nein, antwortete Madigan, es handle sich um organisierte Kriminalität. Ob auch andere Organisationen, die organisiert Verbrechen begingen, PGP benutzen würden, wollte die Richterin wissen. Das wisse er nicht, sagte Madigan dazu, aber PGP scheine speziell in der Tierrechtsszene relevant. Ob PGP von militanten AktivistInnen benutzt würden, fragte die Richterin. Was auch immer damit gemeint sei, sagte Madigan, die Antwort sei ja, weil auch legale Gruppen im Tierrechtsbereich PGP nutzen würden. Aber alle 7 Verurteilten im SHAC-Fall hätten PGP genutzt.

Pause von 10:47 Uhr – 10:58 Uhr.

Effekte der SHAC-Kampagne

Was die Reaktion auf die SGAC-Kampagne gewesen sei, fragte die Richterin. Mehr als 100 Firmen, die Kundinnen von HLS gewesen waren, hätten durch die Kampagne aufgehört. Es sei bei HLS ein Schaden von vielen Millionen Pfund entstanden, sowohl wegen dem Aktienverfall, als auch wegen der Versicherung. Z.B. sei die Marsh-Versicherung als Kampagnenziel angegriffen worden und habe dann aufgehört, HLS zu versichern. Erst bei Unterschreiben einer Garantieerklärung, dass die Firma weder heute noch in Zukunft mit HLS Geschäftsbeziehungen eingehen werde, hörte die Kampagne auf.

Ob HLS heute noch existiere, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan. Und ob es noch andere legale oder illegale Kampagnen in England mit Tierrechtszielen geben, wie z.B. gegen Bekleidungsfirmen wegen Pelz. Ja, sagte Madigan. In England gibt es 100e kleine Tierrechtsgruppen, genauso weltweit. Diese seien alle vernetzt. Auch SHAC hab viele Suborganisationen. Heute gebe es Kampagnen gegen Pelzgeschäfte und PelzhändlerInnen in England, die aber nicht in Verbindung mit den Aktivitäten gegen HLS stünden. Allerdings würde es AktivistInnen geben, die sowohl bei SHAC als auch gegen Pelz mitmachen würden.

Ob die Pelz-Kampagnen ähnlich zu den SHAC-Kampagnen abgelaufen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, es ginge um die gleiche Kampagnenart. Es gebe sowohl legale als auch illegale Aktivitäten. Zu Keith Mann befragt, sagte Madigan, dass dieser in den 1990er Jahren verurteilt worden sei, Brandsätze gelegt zu haben. Er würde heute die SHAC-Kampagne unterstützen. Er schreibe allerdings Bücher und halte Vorträge. Ob er ALF bewerbe, wisse Madigan nicht, antwortete er auf die Frage der Richterin. Aber Mann sei einmal, so glaube er, zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch hier irrt der Experte: in Wirklichkeit waren es nur 11 Jahre. Jedenfalls sei es glaublich wegen Brandstiftung oder versuchter Brandstiftung gewesen, meinte Madigan schließlich. Ob Mann zur ALF gehöre, fragte die Richterin etwas naiv. Das wisse er nicht, sagte Madigan, in seinem Buch stehe jedenfalls, dass Mann früher in der ALF involviert gewesen sei.

Andere Tierrechtsaktivitäten in England

Was der Kampagnenstil bzgl. des Pelzhandels sei, wollte die Richterin wissen. Es handle sich um die gleiche Art von Aktionen, sagte Madigan. Es gebe dabei auch die gleiche Art von illegalen Handlungen wie Graffiti, eingeschlagene Fensterscheiben und Brandstiftung. Und welche Personen dahinter stecken würden, fragte die Richterin. Damit habe er keine persönliche Erfahrung, sagte Madigan. Im Übrigens glaube er, dass Keith Mann die letzte ernsthafte Verurteilung in England bis zum SHAC-Prozess gewesen wäre – und beweist damit einmal sehr sein fast schon unglaubliches Unwissen! Zwischen Manns Verurteilung 1994 und dem SHAC-Fall 2009 gab es zahlreiche Prozesse u.a. mit Verurteilungen von über 10 Jahren Gefängnis gegen mehrere TierrechtsaktivistInnen.

Wie es mit Filmen in Tierfabriken stünde, fragte die Richterin, ob das stattfinden würde. Ja, sagte Madigan, AktivistInnen würden in Tierfabriken sich selbst dabei filmen, wie sie Tiere befreien. Das sei Diebstahl und Einbruch – an dieser Stelle übersetzte die Dolmetscherin Diebstahl übrigens mit Raub. Manchmal würden Tiere einfach freigelassen, manchmal würden die AktivistInnen die Tiere mitnehmen. In England handle es sich dabei hauptsächlich um Kaninchen (von der Dolmetscherin als Hasen übersetzt) und Hühner, im Ausland auch Nerze von Pelzfarmen. Manchmal würden wenige Tiere befreit, manchmal 1000e.

Ob es dazu Bekennerschreiben gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, oft im Namen der ALF, immer auf Bite Back. Er kenne keine andere Internetseite, die diese Aktionen veröffentliche, aber es gebe andere, er sei sich sicher. Ob er die Arkangel-Webseite kenne, fragte die Richterin. Er kenne das nicht aus seinen Ermittlungen, meinte Madigan. Und ob ihm eine Amanzi-Liste geläufig sei, wollte die Richterin wissen. Die kenne er nicht, sagte Madigan.

Ob es Bomben unter Autos gegeben habe, fragte die Richterin. In England würden sie nicht von Bomben sondern von Brandsätzen sprechen, führte Madigan aus. Es handle sich um Feuer, die entweder durch einen Brand oder eine kleine Explosion gezündet werden, aber nicht um Bomben. Es würden Zeitzünder verwendet. Der Richter habe in seinem Urteil ausgeführt, dass die AktivistInnen die Taktiken des Handbuchs des urbanen Terrorismus verwendet hätten.

Ob die Anleitungen für den Brandsatzbau von SHAC-AktivistInnen verbreitet worden seien, wollte die Richterin wissen. Nein, SHAC habe nie etwas Kriminelles publiziert, antwortete Madigan. Diese Anleitungen könne man ganz leicht aus dem Internet herunterladen. Ob es auch Internet-Foren mit beschränktem Zutritt, wie Fadinger in Österreich, gegeben habe, fragte die Richterin. Es gebe sehr viele solche Internetforen, sagte Madigan.

Ob er Barry Horne kenne, wollte die Richterin wissen. Er habe darüber keine Aufzeichungen, weil die alle nach dessen Tod zerstört worden seien, sagt Madigan. Er sei 2001 nach einem Hungerstreik im Gefängnis gestorben. Ob er ein militanter Tierrechtsaktivist gewesen sei, fragte die Richterin. Das komme darauf an, was man unter militant verstehe, sagte Madigan, aber man könne so sagen, wenn man wolle. Er habe Brandsätze, vielleicht gegen einen Tiertransporter, gezündet und dafür 14 oder 18 Jahre Gefängnis erhalten. Heute gelte er in der Bewegung als Märtyrer.

Fragen zu DDr. Balluch

Ob er wisse, was DDr. Balluch in England in den 1990er Jahren für Aktivitäten gesetzt habe, fragte die Richterin. Er kenne DDr. Balluch nicht, antwortete Madigan, aber die österreichische Polizei habe ihm eine Liste von Fakten geschickt, die DDr. Balluch in Besitz gehabt habe, mit dem Auftrag, das nach zu recherchieren. Er wisse also nichts persönlich, er könne nur aus den Aufzeichnungen der Polizei zitieren.

Dann sagte er, DDr. Balluch sei am 3. April 1993 wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, am 9. April 1994 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses beim Pferdehindernislauf des Grand National festgenommen worden und er sei verdächtigt worden, am 29. März 1997 in Cambridge eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Er sei mit Jagdstörern unterwegs gewesen und dabei habe jemand bei den Hundeboxen ein Fenster eingeschlagen. DDr. Balluch sei dafür gesucht worden, er sei aber schon außerhalb Englands gewesen und dann habe man, weil es sich um eine Kleinigkeit gehandelt habe, die Sache vergessen und den Akt zerstört.

Die Richterin fragte sofort, ob es in England für Straftaten keine Tilgung gebe, weil 1993 doch schon 17 Jahre her sei. Madigan meinte dazu, dass in England nur sehr alte Verurteilungen getilgt werden würden.

Pause von 12 Uhr – 12:17 Uhr.

Mag. Traxler legte dann §7 des österreichischen Tilgungsgesetzes vor und betonte, dass es sich um eine bedingte Geldstrafe gehandelt habe. Nach dem österreichischen Gesetz seien auch ausländische Verurteilungen den inländischen gleich zu behandel und daher sei diese Verurteilung schon lange getilgt und hätte nie erwähnt werden dürfen. Die Richterin akzeptierte das, aber durch diesen Trick war es der Anklageseite möglich geworden, diesen Vorwurf in den Raum zu stellen, obwohl er dann zurückgenommen werden musste. So hatten ihn MedienvertreterInnen gehört und tatsächlich wurde das auch kolportiert, ohne die Rückziehung des Vorwurfs zu erwähnen.

Ob Madigan noch etwas über DDr. Balluch wisse, fragte die Richterin. Nichts Persönliches, sagte dieser, es gebe aber noch andere Vorfälle, zu denen Kommentare bei DDr. Balluch gefunden wurden, die auch stattgefunden hätten. Ob es bei DDr. Balluch eine Hausdurchsuchung gegeben habe, fragte die Richterin. Davon stünde nichts in den Aufzeichnungen, sagte Madigan. Ob es Gegenstände von DDr. Balluch gebe, die mit militantem Tierrechtsaktivismus in England in Zusammenhang stehen, fragte die Richterin. Nein, sagte Madigan, darüber würden auch keine Aufzeichnungen existieren, es sei zu lange her.

Aktionsformen englischer Kampagnen

Ob es home demos im Rahmen von Kampagnen in England gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Und ob es Run-ins gegeben habe, fragte die Richterin nach. An dieser Stelle warf einer der Angeklagten ein, dass diese Frage falsch übersetzt wurde. Daraufhin drohte die Richterin eine Mahnung an. Anwalt Mag. Bischof sagte aber, es sei das Recht des Angeklagten, falsche Übersetzungen zu beanstanden.

Die Richterin wiederholte dann ihre Frage bzgl. Run-ins ins besondere bei Kleiderketten. Madigan sagte dazu, er habe keine konkrete Erinnerung an einen Vorfall, aber so etwas sei oft passiert, Genaueres wisse er aber nicht.

Fragen des Staatsanwalts

Ob die legalen und illegalen Aktivitäten gleichzeitig oder hintereinander auftreten würden, fragte der Staatsanwalt, und ob es eine Intensivierung im Lauf der SHAC-Kampagne gegeben habe. Zuerst habe es das höfliche Schreiben gegeben, sagte Madigan, danach wurde die Firma auf die SHAC-Webseite gesetzt. Die Intensität der Straftaten habe dann zugenommen. Nicht immer aber meistens habe das mit Drohbriefen und aggressiven Demonstrationen begonnen. Zuletzt sei es bis zu Brandsätzen eskaliert. Ob manchmal eine Firma bei Ankündigung der Kampagne bereits die Geschäftsbeziehungen zu HLS eingestellt hätte, fragte der Staatsanwalt. Manchmal, sagte Madigan.

Wann SHAC-AktivistInnen aus England ins Ausland gegangen seien, fragte der Staatsanwalt. Im Jahr 2005 sei die Kampagne international geworden, sagte Madigan. Dann nannte er einige Namen von AktivistInnen, die nach Europa gereist seien, um dort Demonstrationen abzuhalten und auch nächtliche Straftaten zu begehen. Das sei jedenfalls aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich bekannt. Von der SHAC-Webseite wisse er auch, dass es Demonstrationen in Österreich von EngländerInnen gegeben habe.

Manche dieser Reisen wären als SHAC-Tour öffentlich angekündigt gewesen, bei manchen habe es sich um geheime Reisen gehandelt. Die Polizei habe einigen englischen AktivistInnen nachweisen können, dass es, wie sie sich im Ausland aufgehalten hatten, dort Straftaten gegeben hätte. Manche wurden sogar im Ausland festgenommen, wie z.B. in Deutschland, in Schweden und in der Schweiz. Bei diesen Festnahmen seien die englischen AktivistInnen mit lokalen AktivistInnen zusammen gewesen. Die Reisen nach Österreich hätten laut SHAC-Webseite im Februar und im Juli 2006 stattgefunden.

Wie SHAC AktivistInnen rekrutiert hätte, fragte der Staatsanwalt. Darüber sei nichts Genaues bekannt, antwortete Madigan. Aber es scheine so zu sein, dass immer wenn SHAC-AktivistInnen aus England in einem Land waren, dort die Rate von Straftaten angestiegen sei. Die typischen NeuaktivistInnen seien jung, gebildet und tierlieb. Dabei sei die Hierarchie bestehen geblieben, mit der englischen SHAC-Leitung an der Spitze und den NeuaktivistInnen, die im Lauf der Zeit immer höher aufsteigen könnten. Auch bei den Kontakten zu anderen Ländern sei die SHAC-Spitze mit den führenden Köpfen dieser Länder in Kontakt getreten. Der Kontakt zu NeuaktivistInnen sei über Informationstische gelaufen, die dem Sammeln von Geld und der Rekrutierung gedient hätten. Meistens seien das persönliche Kontakte gewesen.

Was er von den Tierrechts-Gatherings außerhalb Englands wisse, fragte der Staatsanwalt. Das werde von den Führern der jeweiligen Länder organisiert, aber natürlich sei der Einfluss aus England am größten, meinte Madigan. SHAC-AktivistInnen würden teilnehmen und sich dabei mit anderen AktivistInnen treffen, z.B. mit Anti-Pelz AktivistInnen. Er wisse aber nicht genau, was bei diesen Gatherings passiert, insbesondere im Ausland. Die internationalen Gatherings würden ein Mal pro Jahr stattfinden, kürzlich seien sie in Holland und in Norwegen gewesen.

Ob es auch in Paddock Woods in England ein Gathering gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Madigan, in 2004, 2005 und 2006. Diese Gatherings fanden auf einem privaten Feld statt, es habe Zelte und eine Partystimmung gegeben. In England habe man die genannten Workshops durchgeführt, die von der SHAC-Spitze organisiert worden seien. TeilnehmerInnen würden aus aller Welt kommen. Ob auch jemand aus Österreich dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Madigan.

Dann nannte der Staatsanwalt Madigan eine Reihe von Namen englischer AktivistInnen und wollte wissen, ob er diese kenne. Bei einigen sagte er nein, bei anderen nannte er Straftaten, wegen denen er glaube, dass die Genannten verurteilt worden seien. Die Earth Liberation Front und die Straight Edge Militia kenne er beide nicht, sagte er auf Anfrage des Staatsanwalts. Die drei führenden Köpfe der SHAC-Kampagne hätten vorher bereits andere Tierrechtskampagnen gemacht, insbesondere gegen die Versuchstierzuchtstationen Hillgrove Cats und Consort Beagles. Es habe sich um gleichartige Kampagnen wie gegen HLS gehandelt, manchmal sei es um die Haltungsbedingungen der Tiere gegangen, manchmal um die Schließung der Station. Die Kampagnen seien alle erfolgreich gewesen. Deshalb habe man sich entschieden, ab 1999 das große Tierversuchslabor HLS anzugehen.

Ob er wisse, ob DDr. Balluch in England unter Aliasnamen aufgetreten sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Und den Namen Giles Reeve, von dem der Staatsanwalt aus Gründen, die er bisher nicht nennen konnte, glaube, er sei der Deckname von DDr. Balluch, kannte er auch nicht.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Mag. Traxler wollte wissen, was die SHAC-Kampagne mit Österreich zu tun habe. Er habe zwei Berichte, wiederholte Madigan, von vier Demonstrationen im Februar 2006 aus den Archiven der SHAC-Webseite. Die Richterin wollte wissen, ob es da auch zu Straftaten gekommen sei. Nein, sagte Madigan, es handle sich nur um legale Demonstrationen. Ob es denn illegale SHAC-Aktivitäten in Österreich gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, antwortete Madigan. Und ob SHAC Tiere befreit habe, fragte Mag. Traxler. Ja, allerdings nur Kaninchen und Hühner in Tierversuchslabors, keine Schweine, SHAC würde nur Versuchstiere befreien, meinte Madigan.

Ob es in England eine Organisation gebe, die alle Tierrechtsthemen abdecke, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan. Es gebe also nur spezialisierte Organisationen, fragte Mag. Traxler nach. Ja, sagte Madigan, wurde aber sofort von der Richterin unterbrochen, die eine eigene Frage formulieren wollte. Ob es verschiedene Gruppen gebe, die mit Tierrechten zu tun hätten, fragte sie. Ja, sagte Madigan, es existiere aber keine große Organisation, SHAC sei die größte. Bzgl. legalen Demonstrationen würden SHAC-AktivistInnen z.B. auch bei Pelzdemonstrationen aushelfen, er wisse aber nicht genau, wer an kriminellen Aktivitäten beteiligt sei.

Ob die SHAC-Führung nur wegen SHAC-bezogener Straftaten verurteilt worden sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Madigan. Was die Schadenshöhe gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Es habe sich um etwa 10 Millionen Pfund gehandelt, sagte Madigan.

Ob es Freisprüche in den SHAC-Verfahren gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Gegen drei Personen seien die Ermittlungen eingestellt worden, meinte Madigan, eine Person sei freigesprochen worden, gegen 6 Personen beginne der Prozess im September 2010, 2 davon hätten sich schon im Vorfeld schuldig bekannt.

Wie von der SHAC-Spitze die Befehle weitergegeben worden seien, wollte Mag. Traxler wissen. In England hätte die SHAC-Spitze selbst keine Straftaten begangen, sagte Madigan noch einmal, im Ausland allerdings schon. Die Kommunikation sei persönlich oder per PGP erfolgt. Ob das bewiesen worden sei, fragte Mag. Traxler. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, sagte Madigan. Und ob die Schuldbekenntnisse nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft zustande gekommen seien, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan, die betroffenen Personen hätten sich einfach so schuldig bekannt.

Ob die SHAC-Spitze Kontakte nach Österreich gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Die einzigen Kontakte von SHAC-England nach Österreich, von denen er wisse, wären jene, die er bereits genannt habe, sagte Madigan. Ob er wisse, zu welchen ÖsterreicherInnen dieser Kontakt bestanden habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan kurz.

Wie die Bekennerschreiben auf Bite Back kämen, fragte Mag. Traxler. Das wären verschlüsselte Emails von der SHAC-Spitze gewesen, am nächsten Tag sei es dann auf der Webseite gestanden. Bite Back selbst sagt, sie würden diese Bekennerschreiben anonym empfangen. Die Polizei habe versucht, die Emails von Bite Back rück zu verfolgen, seien aber gescheitert.

Im Strafantrag stehe, dass Keith Mann bekennender ALF-Aktivist sei, erinnerte Mag. Traxler. Ob das stimme, fragte er. Ob Keith Mann noch immer kriminell aktiv sei, fragte die Richterin dazu. Es gebe keinen Hinweis, dass Mann kriminell aktiv sei, sagte Madigan.

Mittagspause 13:30 – 14:10 Uhr

Ob ziviler Ungehorsam in den Workshops bei Gatherings auch behandelt würde, fragte Mag. Traxler. Es gehe ihm um Aktionen im Graubereich zwischen legal und illegal. Er wisse nichts Genaues über die Workshops, sagte Madigan, er sei nie dabei gewesen. Er wisse nicht, was ziviler Ungehorsam sei. Es ginge um illegale Handlungen, die aber keine Straftaten seien, erklärte Mag. Traxler. Solche Aktivitäten gebe es, sagte Madigan, aber er könne nicht sagen, ob es dazu Workshops gebe.

Ob es in England ein offenes Verfahren gegen DDr. Balluch gebe, fragte die Richterin. Er sei gesucht worden, sagte Madigan, es gab dazu Erhebungen, und dann wurde das Verfahren eingestellt. Was der konkrete Vorwurf gewesen sei, wollte Mag. Traxler wissen. Es sei um Sachbeschädigungen bei den Hundeställen einer Hetzjagd gegangen. Ob er für eine Befragung oder eine Festnahme gesucht worden sei, fragte Mag. Traxler. Es sei um eine Festnahme gegangen, sagte Madigan.

Ob es in England Verurteilungen von Personen gebe, die wegen sämtlicher Straftaten, die in England jemals im Tierrechtsbereich gesetzt wurden, verurteilt wären, fragte Mag. Traxler. Diese Frage mache für ihn keinen Sinn, erklärte Madigan und der Saal lachte, weil er damit offensichtlich die Anklage im laufenden Verfahren für verrückt erachtete. Eine Person rief sogar: Sowas gibt’s nur in Österreich!. Mag. Traxler fragte dieselbe Frage noch einmal. Dazu sagte Madigan, dass in England nur Personen verurteilt würden, denen man eine Straftat nachweisen könne. Aber die SHAC-Spitze sei nicht verurteilt worden, weil sie selbst in Straftaten involviert gewesen sei, sondern nur, weil sie diese geplant hatten, fragte die Richterin nach. Jene Personen in der Organisation, die zustimmen, dass diese Straftaten von der Organisation gesetzt werden und denen man das nachweisen könne, die seien schuldig, eine Verschwörung zur Erpressung begangen zu haben.

Die Richterin kommentierte das mit den Worten, man hätte aus dieser Befragung über die Verknüpfung zwischen England und Österreich nicht viel Neues gelernt. Mag. Traxler wollte noch einmal zur angeblichen Verurteilung von DDr. Balluch fragen, die Richterin unterbrach ihn aber und erklärte, dass das Gericht §7 Tilgungsgesetz anerkenne und dass es diese Verurteilung also sowieso nicht mehr gebe.

Zuletzt wollte noch Mag. Traxler wissen, von wem noch PGP benutzt würde, z.B. von Greenpeace. Das wisse er nicht, antwortete Madigan.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Was Madigan von Computerverschlüsselung wisse, wollte Mag. Bischof erfragen. Er sei kein Experte, antwortete dieser, aber bei allen 7 SHAC-Verurteilten habe man PGP gefunden. Ob sein Department denn nicht verschlüsseln würde, fragte Mag. Bischof nach. Nein, man verwende dort nicht PGP, aber das Verschlüsseln der Computer in seinem Department wäre nur da um Schutz zu bieten, es gebe lawful Gründe so etwas zu verschlüsseln, sein Department hätte eben sehr wichtige Geheiminformationen.

Ob es einen Datenschutz in England gebe, fragte Mag. Bischof. Ja, sein Department verschlüssle aber nicht mit PGP sondern einer anderen Software, antwortete Madigan. Ob es eine Zusammenarbeit der englischen mit der österreichischen Polizei gebe, fragte Mag. Bischof. Nein, aber man habe aus England einen Computerexperten nach Österreich geschickt, um zu helfen, die Verschlüsselung der Computer der österreichischen Angeklagten zu knacken, aber das sei gescheitert, meinte Madigan.

Ob es auch Anfragen der Polizei zu SHAC-Aktivitäten und generell zu Informationen über Tierrechte in England gegeben habe, fragte die Richterin. Ihm sei kein Kontakt dieser Art bekannt, sagte Madigan. Warum er eigentlich hier als Zeuge sei, fragte Mag. Bischof etwas provokant. Der Staatsanwalt habe Herrn Robbins beantragt, erklärte die Richterin, aber sie habe stattdessen Madigan genommen, Robbins sei der Vorgesetzte von Madigan. Ob denn Robbins Kontakte zur österreichischen Polizei gehabt habe, fragte Mag. Bischof. Keine Ahnung, kommentierte Madigan. Die Richterin wollte daraufhin wieder eine eigene Frage stellen, aber Mag. Bischof unterbrach sie und bat, zuerst seine Fragen fertig stellen zu dürfen. Er habe jetzt das Fragerecht, argumentierte Mag. Bischof, deshalb beantrage er, seine Frage stellen zu dürfen. Anwältin Dr. Stuefer sprang auf und sagte, dass sie ebenfalls wolle, dass Mag. Bischof seine Frage stellen könne.

Die Richterin erklärte aber, sie habe die Verhandlungsleitung und sie erteile das Fragerecht, sie könne es daher jederzeit wieder nehmen. Dann fragte sie, ob es im Vorfeld zwischen Madigan und Robbins Gespräche bzgl. des Tierschutzverfahrens in Österreich gegeben hätte. Ja, sagte Madigan, er sei eben der Leiter der größten Tierschutzermittlungen aller Zeiten in England gewesen. Also sei er weltweit der größte Experte im Tierschutz, fragte Mag. Bischof. Diesen Titel habe er nie zugesprochen bekommen, meinte Madigan.

Ob außer den genannten Verbindungen noch irgendwelche zwischen England und Österreich im Tierschutz bestanden hätten, fragte Mag. Bischof. Das habe er schon beantwortet, warf die Richterin ein. Frau Chefinspektor Bogner habe gesagt, jemand von der englischen Polizei sei in Österreich gewesen, sagte Mag. Bischof. Das sei Robbins gewesen, gab Madigan das endlich zu. Ob also Robbins mit der österreichischen Polizei zusammengearbeitet habe, wollte Mag. Bischof wissen. Das wisse er nicht, sagte Madigan.

Ob Run-ins in England strafbar wären, fragte Mag. Bischof. Das aggressive Reinlaufen in ein Büro oder Geschäft sei eine Straftat, es falle unter den Paragraphen der organisierten Kriminalität Serious Organised Crime and Police Act SOCPA. Dieses Gesetz gäbe es seit 2005.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Dr. Stuefer wollte wissen, welche Ausbildung Madigan habe. Die Richterin wollte daraufhin diese Frage nicht zulassen, Mag. Bischof führte aber aus, dass insbesondere für seine geäußerten juristischen Einschätzungen ein Wissen über seine Ausbildung relevant sei. Er habe einen Bachelor of Science, sagte Madigan, und sei in angewandter Kriminalforschung ausgebildet. Er habe aber keine juristische Ausbildung.

Ob er beim Prozess gegen die SHAC-Spitze anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, er sei 2 Monate lang täglich als Zeuge vernommen worden, sagte Madigan. Ob er das Urteil kenne, fragte Dr. Stuefer. Ja, meinte Madigan. Gegen wieviele Personen sei ursprünglich ermittelt worden, fragte Dr. Stuefer. Zunächst seien 30 Personen festgenommen worden. 5 davon seien wegen Einzeldelikten angeklagt worden, darunter SOCPA und Erpressung. Gegen 8 sei das Verfahren eingestellt worden. Ob das alles SHAC-Mitglieder gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Sie seien verdächtig gewesen, zur SHAC-Spitze Kontakt gehabt zu haben, sagte Madigan. Man habe aber Wissen und Zustimmung zu Verbrechen nachweisen müssen.

Ob er bei den Prozessen gegen Mann und Horne anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer dann. Nein, er sei erst seit 2005 dabei, antwortete Madigan, alle Aussagen, die er diesbezüglich gemacht habe, stamme von Polizeiunterlagen.

Ob er 2008 auf der Europol-Konferenz in Den Haag gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Möglich, er wisse das nicht mehr genau, er sei 2008 auf 7-8 solchen Konferenzen in Den Haag gewesen.

Fragen von Anwalt Dr. Dohr

Ob er wisse, was den Angeklagten hier zur Last gelegt werde, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte Madigan überzeugt. Ob er konkrete Angaben zum hiesigen Strafverfahren machen könne, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte Madigan. Ob es denn in England üblich sei, ZeugInnen aus der Polizei von anderen Ländern einzuladen, wollte Dr. Dohr wissen. Die Richterin wandelte die Frage dahingehend ab, ob das schon einmal vorgekommen sei. Ja, sagte Madigan, wenn eine direkte Verbindung bestanden habe, dann schon. Die nächste Frage von Dr. Dohr wurde von der Richterin im Keim erstickt und obwohl er sie einige Male zu stellen versuchte, wurde ihm das von der Richterin verboten.

Dr. Dohr fragte dann, ob PGP in England auch benutzt werde, um personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere bei Behörden wie z.B. im Gesundheitsbereich. Grundsätzlich ja, sagte Madigan, aber ihm sei keine solche Behörde bekannt.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Wann die Festnahmen stattgefunden hätten, wollte Dr. Karl wissen. Am 1. Mai 2007, sagte Madigan. Von den damals 30 Festgenommenen seien 9 heute noch immer im Gefängnis, insbesondere die SHAC-Spitze. Ob das die legalen Demonstrationen beendet habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Madigan, die SHAC-Kampagne gehe weiter. Allerdings hätten die Straftaten für 4-5 Monate nach den Festnahmen aufgehört. Seitdem würden sie weitergehen, aber auf einem geringeren Niveau. Dabei beziehe er sich auf Sachbeschädigungen, Run-ins, Brandstiftungen, aggressive Demonstrationen und Drohbriefe.

Die Richterin wollte wissen, ob es durch die Brandstiftungen zu körperlichen Verletzungen gekommen sei. Nein, sagte Madigan, nur zu seelischen. Wie viele Mitglieder SHAC habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, aber SHAC gebe es weltweit. Es gebe auch weltweit legale Demonstrationen.

Ob die legalen Aktivitäten ein Deckmantel für illegale gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, es gab sichtbar nur die Legalen, darunter unsichtbar 100e Illegale. Dr. Karl wollte wissen, welche Form die legalen Aktivitäten angenommen hätten, wurde aber von der Richterin durch die Frage gestoppt, was die Relation zwischen legalen und illegalen gewesen sei. Es habe 100-200 Demonstrationen pro Jahr gegeben, sagte Madigan, aber gegen 100e Firmen Straftaten. Ein typischer Fall eines solchen Opfers wären z.B. mehr als 100 Drohbriefe und 20-30 Sachschäden. Die illegalen Aktivitäten waren also viel mehr als die legalen. Der Richter habe im SHAC-Verfahren ein Bild von einem Eisberg gezeichnet, mit der Spitze über Wasser, der wenig legalen Aktivitäten, und dem größten Teil unter Wasser, der illegalen Aktivitäten.

Wie viele Mitglieder SHAC bei der Festnahme gehabt habe, fragte Dr. Karl. SHAC habe nie Mitglieder gehabt, sagte Madigan, es habe nur UnterstützerInnen der SHAC-Kampagne gegeben. Wie viele das insgesamt in England gewesen seien, könne er nicht sagen.

Dr. Dohr rief an dieser Stelle dazwischen, dass er jetzt gegoogelt habe, wie viele Krankenhäuser in England PGP benützen würden, und er habe sehr viele gefunden. Er habe auch eine Anwaltskanzlei gefunden.

Dann wollte Dr. Dohr noch die Frage stellen, ob diese Eisberg-Theorie auch auf Österreich anwendbar sei, aber die Richterin ließ die Frage mehrmals nicht zu.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch wollte dann wissen, wie viele Personen an derartigen Gatherings von TierrechtlerInnen teilnehmen würden. In England wären das etwa 100, sagte Madigan, in Europa seien 20-30 Länder vertreten. Ob alle diese Personen seiner Ansicht nach kriminell seien, fragte DDr. Balluch weiter. Das glaube er nicht, sonst würde die Polizei alle festnehmen. Ob die von ihm genannten Workshop-Inhalte nur für Straftaten geeignet seien, oder vielleicht auch für Aktionen des zivilen Ungehorsams, fragte DDr. Balluch. Die Inhalte eines Workshops mit dem Titel Umgang mit der Polizei könne nur kriminellen Straftaten dienen, meinte Madigan. Was ziviler Ungehorsam sei, wisse er nicht. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass legitimer Protest mit einem Konflikt mit der Polizei einhergehe.

DDr. Balluch wollte dann wissen, ob ein Verein der Größe des VGT jemals in England in Straftaten im Tierschutz involviert gewesen sei. Die Richterin wollte zuerst noch wissen, ob er den VGT kenne. Madigan sagte, VGT sei die deutsche Abkürzung für ALF, was einen großen Lacherfolg im Saal brachte. Nein, gab er auf genauere Befragung zu, er kenne den VGT nicht. Ebenso wenig die BaT. Er wunderte sich darüber, dass es im Tierschutz Organisationen mit 20.000 Mitgliedern, einem Jahresbudget von 700.000 Euro und 14 Angestellten geben solle. Auch die Richterin sagte dazu seltsamer Weise, dass diese Angaben noch nicht verifiziert seien. DDr. Balluch fügte dazu an, dass ihn das sehr erstaune, wie ahnungslos Madigan sei und dass es natürlich in England viel größere Tierschutzvereine gebe, wie z.B. die RSPCA. Diese Abkürzung erkannte Madigan endlich und erklärte auf Anfrage, dass es nie Straftaten im Tierschutz gegeben habe, in die große Vereine involviert gewesen seien.

DDr. Balluch wollte dann wissen, ob Madigan zwischen der SHAC-Kampagne und der Organisation SHAC unterscheide, und ob er anerkenne, dass beides legal sei und weiterexistiere, aber die Richterin ließ diese Fragen nicht zu. Ebenso wenig erlaubte sie die Frage, ob Madigan nach seinen jahrelangen Ermittlungen glauben könne, dass es in England eine große kriminelle Organisation oder Verschwörung gebe, die für alle Straftaten im Tierschutz aller Zeiten in England verantwortlich sein könnte. Fälschlicherweise meinte die Richterin, diese Frage sei schon gestellt worden.

Dann wollte DDr. Balluch wissen, was es mit dem Vorwurf auf sich habe, dass er in England von der Polizei gesucht worden sei. Es habe sich um eingeschlagene Scheiben bei einem Hundestall gehandelt, sagte Madigan. Der Akt sei zerstört, aber er habe eine Notiz auf dem Polizeicomputer gefunden. DDr. Balluch beantragte dann, diese Notiz einsehen zu können. Sie solle in den Akt aufgenommen werden. Madigan sagte aber, das ginge nicht, ohne dass er seine Chefs frage. Die Richterin vertagte also die Entscheidung. DDr. Balluch führte aus, dass er ohne jede Information zu diesem Vorfall keine Stellungnahme abgeben könne und dass er das sehr bedenklich fände, dass man ihm diese Vorhaltungen ohne jede nachvollziehbare Basis mache.

Dann sagte DDr. Balluch, es sei ein geschickter aber unfairer Schachzug des Staatsanwalts gewesen, dass der Vorfall seiner Verurteilung versehentlich angesprochen wurde, obwohl das längst getilgt sei. Er wolle daher dazu jetzt ausführen, was es damit auf sich habe. Es sei damals im August 1993 um die Jagd auf gezüchtete Rebhühner gegangen. Immer am 12. August beginnt jedes Jahr in England diese Jagdart, und in England werden zig Millionen Rebhühner und Fasane für diese Jagden gezüchtet. Es habe dagegen eine große Aktion mit etwa 150 TierschützerInnen gegeben. Dabei sei man vor den JägerInnen gestanden und habe versucht zu verhindern, dass sie auf die zahmen Tiere schießen. Dabei habe DDr. Balluch die Grasbedeckung von den Schießverstecken der JägerInnen, die dort auf Steinen angebunden war, herunter gezogen. Das sei ihm als Sachbeschädigung ausgelegt worden, weil es eines Experten bedürfe, diese Grasbedeckung wieder aufzuziehen. Dafür habe er eine bedingte Geldstrafe von wenigen Euro erhalten. Das ganze sei also eine lächerliche Lappalie.

Dann erklärte DDr. Balluch noch, dass es einen sehr großen Unterschied zwischen dem SHAC-Verfahren in England und dem Tierschutzprozess in Österreich gebe. Den verurteilten Personen habe man direkt nachgewiesen, Straftaten organisiert zu haben. Sie hätten sich ja auch schuldig bekannt. In Österreich habe man das keinem Angeklagten. Die Straftaten seien in der Anzahl viel größer gewesen, als die legalen Aktionen, die nur als Deckmantel gedient hätten. In Österreich wären alle Angeklagten sehr intensiv legal für Tierschutz aktiv. In England sei die Gruppe der Angeklagten in eine einzige Kampagne involviert gewesen. In Österreich würden die Angeklagten sehr viele verschiedene Kampagnen führen, die sich überhaupt nicht überlappen. Der Vorwurf hier sei, dass alle Straftaten überhaupt in Österreich im Tierschutz von ein und derselben Organisation begangen worden seien, was der englische Polizist so absurd fände, dass er die Frage gar nicht verstanden habe. In England habe es sich um eine Gruppe eng kooperierender Personen gehandelt, die sich alle sehr gut kannten. In Österreich kennten sich die Hälfte der Angeklagten nicht gegenseitig, und manche Angeklagte würden die meisten die Mitangeklagten überhaupt nicht kennen. Die Situationen seien also überhaupt nicht vergleichbar.

Fragen von Faulmann und DI Völkl

Faulmann wollte nur wissen, ob Madigan ihn persönlich kenne oder von seinem Namen je gehört habe. Nein, sagte Madigan. Warum musste ich mir das den ganzen Tag anhören, fragte Faulmann rhetorisch?

DI Völkl fragte dann dieselbe Frage und Madigan gab dieselbe Antwort. Dann wollte DI Völkl wissen, ob es AktivistInnen gebe, die SHAC-Aktivitäten durchführen würden, aber immer nur legal blieben? Ja, sagte Madigan. Wie viele Straftaten gebe es im Tierschutz in England pro Jahr, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Als leitender Ermittler wisse er das nicht, fragte Di Völkl ungläubig. Die Richterin sagte, dass Madigan bereits geantwortet habe und ließ die Frage nicht zu. Und wie viele % der Straftaten im Tierschutz in England würden aufgeklärt, fragte DI Völkl. Es gebe 100e Berichte von Straftaten, sagte Madigan, einen großen Anteil daran habe die ALF. Die im SHAC-Verfahren Verurteilten hätten vielleicht viel mehr Straftaten begangen, als man ihnen habe nachweisen können. Aus praktischen Gründen habe man sich auf 30 ihrer Opfer, d.h. Firmen, die Kundinnen von HLS waren, beschränkt. Die Richterin wollte wissen, ob das auf die Beschränktheit der Ressourcen zurückzuführen sei. Ja, sagte Madigan. Ob der überwiegende Teil der Straftaten von anderen als den Beschuldigten begangen worden seien, fragte DI Völkl. Er habe nur Straftaten zwischen 2001 und 2007 untersucht, sagte Madigan und sich auf 30 Firmen beschränkt, wobei es 100e Firmen gegeben habe, die Opfer gewesen seien.

An dieser Stelle brach die Richterin den Prozesstag ab. Ende 16:20 Uhr.

37 Kommentare

Gibt es nicht auch nur einen Menschen mit Rückgrat in der österreichischen Justiz, der/die sich gegen diese peinliche Farce erhebt ?? Jeden Tag sinkt das internationale Ansehen der öst. Justiz und der Politik, ja des ganzen Landes immer weiter hinab.
Ich schäme mich so dermaßen für die Richterin, für den Staatsanwalt, die Polizei und alle, die daran beteiligt sind. Wie können diese Menschen noch erhobenen Hauptes in den Spiegel schauen ?! Wieso lassen sie sich derart demütigen und veranstalten jeden Tag dieses Schmierentheater, während die ganze Welt dabei zu sieht ? Was hat man ihnen versprochen oder wie hat man sie unter Druck gesetzt ?
Ich bin mir sicher, dass diese Menschen für die begangene/laufende Rechtsbeugung eines Tages vor einem ORDENTLICHEM Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

@ Kommentar aus Deutschland

Nix für ungut, aber Sie scheinen ein bisserl naiv zu sein.

Wer bei der österr. Justiz an solche Ideale wie Fairness, Korrektheit und Unabhängigkeit glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen.

Ich bin mir sicher, dass diese Menschen für die begangene/laufende Rechtsbeugung eines Tages vor einem ORDENTLICHEM Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Und ich bin mir sicher, daß diese Menschen in Ansehung ihrer geleisteten Dienste die Karrieretreppe hinauffallen werden. So ist das bei uns üblich.

Das ganze Justizwesen bei uns ist nur ein dreckiges Geschäft.

Heute ist der 18. April und ich kann immer noch keinen 16. oder 17. Prozesstag finden. Geht es anderen auch so? Vor zwei Wochen war es genausso, und als ich eine Anfrage als Kommentar sandte, tauchten die fehlenden Tage plötzlich auf. (Mal sehen, ob's diesmal wieder klappt.)

KINDERPRONOGRAFIE TÄTER AUF FREIEM FUSS ANGEZEIGT … warum tierschützer 100 tage in u-haft und ein solcher monster prozess?????

heute kopiert von orf.at:

Tauschbörse für Kinderpornos gesprengt

Der Polizei ist ein Schlag gegen die Kinderpornografie im Internet gelungen. Eine Internet-Tauschbörse wurde im Zuge der Operation Pandora gesprengt. 58 Verdächtige wurden ausgeforscht, die meisten davon in Wien. Einige sind Rückfalltäter
Vom Arbeiter bis zum Akademiker, vom Lehrer bis zum Psychiater: Die Verdächtigen kommen aus allen sozialen Schichten und aus allen Bundesländern, ausgenommen der Steiermark.
Bei einigen von ihnen handelt es sich um Rückfalltäter, die bereits gerichtlich abgeurteilt wurden beziehungsweise gegen die offene Strafverfahren anhängig sind. Der jüngste Tatverdächtige ist ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter Pensionist.

34 der Verdächtigen stammen aus Wien. Einer hortete 200.000 Fotos und Videos

34 Männer sind Wiener, sechs stammen aus Oberösterreich, unter ihnen der mutmaßliche Haupttäter. Auf seinem Computer wurden 200.000 kinderpornografische Fotos und Videos sichergestellt.

Laut Helmut Greiner vom Bundeskriminalamt wird den Verdächtigen vorgeworfen, die Videos und Bildern nicht nur gesammelt, sondern zum Teil auch damit gehandelt zu haben. Die jüngsten Missbrauchsopfer auf den Aufnahmen sind drei Jahre alt. Die Kinder dürften aus dem südost- und osteuropäischen Raum stammen.

Bei Hausdurchsuchungen wurde umfangreiches Material sichergestellt. Hinweis brachte Ermittler auf die Spur
Die Ermittlungen der Operation Pandora kamen durch einen Hinweis an die Meldestelle für Kinderpornografie im Bundeskriminalamt ins Rollen.

Seit März wurden in Kooperation mit den einzelnen Landeskriminalämtern Hausdurchsuchungen in den verschiedenen Bundesländern vorgenommen.

Mit Hilfe der Internet-Betreiber konnten laut Polizei die 58 Verdächtigen ausgeforscht werden. Die Männer wurden auf freiem Fuß angezeigt.

@M.Langstöger: Autor und Web-Page stehen wohl unter besonderer Beobachtung des LKA und BVT. Die warten wohl auf den kleinsten Fehler, um die Berichterstattung hier stoppen zu können. Mit einstweil. Verfügung und Medienklage – was für mich dafür spricht, das die Berichte den Prozeßinhalt richtig wiedergibt. Die Medienberater des Autors werden wohl mit dem Korrekturlesen der Scripte noch nicht fertig sein, oder es gibt Änderungsvorschläge im Hinblick auf Berichterstattung vom LG WrNeustadt. Klenks Falter hat ja auch in allen innländischen Instanzen verloren.

Auch ich habe hier regelmäßig mitgelesen und möchte mich für die bisherige Berichterstattung bei Herrn Daniel Kirchmaier ganz herzlich bedanken. Eine Berichterstattung die wahrlich ein Fulltimejob sein muß.

Ich habe aber eine Bitte: Kann man bitte bekannt geben was die Ursache des plötzlichen Aus für die interessanten Berichte sind? Falls die Berichte durch Behörden eingestellt wurden, würde auch das zum Bild gehören das dieser Fall aufwirft.

Vielleicht könnte man zwischenzeitlich diese Gerichtsberichte über eine Mail-Liste an Interessierte versenden.

Frau Gabriele weist oben sehr richtig darauf hin wie unterschiedlich Täter (und Nichttäter) in Österreich von der Justiz behandelt werden.

Ich verstehe eigentlich überhaupt nicht, dass Produktionsstätten von Massenfleisch, mit allem drum herum nicht ausreichend auf Einhaltung der ohnehin minimalen Tierschutzgesetze kontrolliert werden. Aber auf der anderen Seite Menschen auf der Anklagebank sitzen die auf diese Mißstände hinweisen. Würden doch wenigstens diese Mißstände nach Aufdeckung durch Tierschützer abgeschafft …

Würde der Staat die Einhaltung bestehender Tierschutzgesetze kontrollieren und durchsetzen wäre viel Tierschutzarbeit nicht notwendig und es würden Ressourcen frei um mehr an notwendigen Themen der Tierethik zu arbeiten und zu verbessern.

Es scheint aber noch eine große Gesetzeslücke in Österreich zu geben. Man kann offenbar Menschen in Österreich Monate lang vor Gericht zerren und diese Menschen samt Angehörige damit finanziell und psychisch ruinieren. Wer bezahlt im Falle eines Freispruches – und davon gehe ich aus – die horrenden Prozesskosten und wer trägt die Verantwortung?

Ausführliches Interview mit Verteidiger Stefan Traxler:

http://diewahrheit.at/video/das-ganze-ist-eine-farce

Meinen Dank, an Jörg W. für den Link, sehr aufschlussreich, dieses Interyiew es bestätigt eigentlich nur was schon längst kein Geheimnis mehr ist, eine Katastophale Verschwörung der Mächtigen,gegen harmlose Tierschützer, wenn wir wenigstens einen Bundespräsidenten mit Rückgrad hätten, könnte so eine Sauerei nicht passieren,das die Justiz ping pong mit unserer Meinungsfreiheit spielt, stattdessen grinst er von den Plakaten runter und macht Wahlveranstaltungen der Heinzi … Sollte eigentlich ein Wahlkampfthema sein, aber da verscherzt er sichs ja mit seinen Kumpels von der :-) ... Aber Jägerschaft oder nicht, Wirtschaftsinteressen oder nicht, RECHT MUSS RECHT bleiben, so ein Prozess samt Vorgeschichte hat in einem Sozialdemokratischen System nichts aber auch schon überhaupt nichts verloren, und normalerweise sollte halb Österreich auf die Strasse gehn und zwar vor das Gerichtsgebäude, Vegetarier oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle, da gehts um unser aller Freiheit und die haben wir verspielt sollte dieser Prozess Schule machen, man kann nur hoffen das endlich jemand der in diesem Land was zu sagen hat und dessen Wort auch Gewicht hat, dieses Schauspiel der Österreichischen Mafia beendet …

… harmlose Tierschützer glaube ich ja nicht, es sind ja Schäden in Milionen!!! Höhe entstanden.

Das es die A.L.F und MIlitante Tierschützer gibt, will ja wohl auch keiner bestreiten? Oder?

Irgendwer muss ja diese Schäden verursacht haben!

Deshalb ist es wichtig das es in diesem Prozess geklärt wird.

Leider wird hier aber versucht die Öffentlichkeit zu beeinflussen und die Tierschützer als liebe harmlose Leute darzustellen! Scheint aber nicht zu gelingen.

Hier wird einem eine Meinung in den Mund gelegt …

Das ein Anwalt so agumentiert ist ja wohl klar, dafür wird er TEUER bezahlt! Aussedem ist es wohl der Klassenkamerad von Herrn Balluch!

Es gibt auch andere Meinungen zum Thema wie zb, Falter oder Antivegan.at

Leider wird hier auch in den Kommentaren nur versucht, eine Meinung zu beeinflussen! Wird hier auch mal überlegt ob da nicht vielleicht auch wirklich Straftaten begangen wurden? zb. Nötigung

I

Na ja, Uwe, man sieht, dass Sie keinen Funken Ahnung von der Thematik haben! Die angeblichen Millionen-Schäden gibt es sind, sie sind größtenteils erfunden. Zudem waren dies unbekannte Leute, aber eben nicht die Angeklagten. Dann könnte man genauso gut auch Sie, Uwe, für den Schaden verklagen! Militanz beinhaltet immer auch den Einsatz von Waffen, was hier eindeutig außer dem Wort nicht gegeben ist. Und ein paar kleine Sachbeschädigungen von unbekannten Tätern ist Ihnen also wichtiger als die Demokratie und die Freiheit von unschuldig Angeklagten, ja? Dann tun sie mir wirklich leid! Sie scheinen ohnehin nur ein Nachplapperer der Obrigkeit zu sein, sehr traurig.

Oh, hab mich verschrieben. Es muss natürlich heissen: Die angeblichen Millionen-Schäden gibt es NICHT, sie sind größtenteils erfunden.

Und was die angeblichen Nötigungen angeht, das ist genauso lächerlich.

Werter Herr Uwe!

Was Sie hier als Klassenkampf des Herrn Balluch abtun, ist die notwendige Defensive eines Mannes, der mitten in der Nacht ohne Grund mit Maschinengewehren überfallen, an die Wand gestellt und für fast vier Monate in Untersuchungshaft genommen wurde, um ihn im Anschluss existenziell zu ruinieren. Die betroffenen Tierschützer haben mit Sicherheit bereits massive finanzielle Schäden zu verzeichnen. Viele von Ihnen sind nicht nur existenziell gefährdet, sondern auch psychisch am Ende. Dieses Verfahren ist nicht nur von namhaften PolitikerInnen kritisiert worde (die teilweise sogar beim Gesetzesentwurf §278a mitgewirkt hatten). Auch Amnesty international hat sich mehrmals gegen die Vorgangsweise der Behörden gewendet und angekündigt, aktiv zu werden, falls es zu Verurteilungen kommen sollte.

Werter Herr Uwe, wenn ich Ihren Beitrag lese, läuft es mir schaudernd über den Rücken herunter. Hier sind Menschen durch die Hölle gegangen und tun es noch immer. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass trotz langjähriger und massiver Überwachungsmaßnahmen, in deren Rahmen man rund um die Uhr in jeden Bereich der Privatsphären der Betroffenen eingedrungen ist, keine einzige relevante Straftat nachgewiesen werden konnte. Auch die DNA-Vergleiche ergaben keine Übereinstimmungen.

Das absolut notwendige Recht auf Defensive, das den Beschuldigten zusteht, sowie deren Kampf um ihre eigene Existenz, tun Sie – lieber Herr Uwe – als Klassenkampf ab. Angesichts Ihres Kommentars kann man nur mehr hoffnungslos den Kopf schütteln.

mit freundlichen Grüßen,
CGA

Nun stellen Sie sich einmal vor, uwe, Sie wären gegen Misshandlung von Kindern. Sie stehen zu dieser Einstellung und kennen auch andere Menschen, die Kindesmisshandlung schrecklich finden und der Meinung sind, dagegen sollte man vor gehen. Stellen Sie sich weiters vor, irgend jemand, Sie wissen nicht wer, geht einen Kinderschänder an und schlägt beispielsweise eine Scheibe seiner Wohnung ein.

In der Folge werden Sie bespitzelt und eines Morgens von Polizisten überfallen, in U-Haft gesteckt und schließlich vor Gericht gezerrt, weil sie dieselbe Gesinnung haben müssen, wie der Mensch, der diese Scheibe einschlug. Selbst wenn zweifelsfrei bewiesen ist, dass Sie diese Scheibe nicht einschlugen, müssen Sie sich vor Gericht verantworten – und zwar – weil sie eine Meinung, eine Einstellung haben, die einem anonymen Straftäter zugeschrieben wird. Eventuell haben Sie ich in einem Forum sogar verächtlich über Kinderschänder geäußert – Beweis genug – durch Ihre negative Einstellung zu Kindesmisshandlung sind Sie potentielles Mitglied einer kriminellen Vereinigung.

Nun stellen Sie sich weites vor, die Bevölkerung wäre wohl Großteils auf Ihrer Seite, aber Sie landen in so einem skurrilen Gerichtsverfahren wie oben Beschrieben.
Irgend jemand muss für den Schaden geradestehen, nicht wahr? Da eine Scheibe eingeschlagen wurde, ist der Beweis erbracht: Kinderschändergegner sind nicht harmlos sondern militant und radikal. Im Internet artikulieren sie sich auch kritisch. Es ist also völlig egal WER es gemacht hat, wer die unterstellte selbe Gesinnung hat, wird verurteilt.

Am besten wäre es also in Österreich, keine Meinung zu haben, wenn doch, nicht dazu zu stehen, sie jeweils der aktuell opportunen Strömung anzupassen, oder sie einfach für sich zu behalten. Auf keinen Fall setzen Sie sich für irgend etwas ein und am allerbesten ist Ihnen alles wurscht. Oder sie werden Berufsquerulant und sind gegen ALLE und JEDEN um nur bloß nicht mit irgend jemanden auf derselben Wellenlänge zu sein. Vermeiden Sie es weiters, sich zu informieren und zu kommunizieren.

Danke jedenfalls für die Berichterstattung. Das ist sehr viel Arbeit. Ich hoffe sie geht weiter.

Ich folge dem ganzen mit Bestürzung. Das Vorgehen der Justiz fügt Österreich einen ziemlichen Schaden zu.

Wenn ich richtig informiert bin wird dieses Gesetz bereits gegen eine Vereinigung von Vätern die um ihre Kinder kämpfen angewandt. Bin aber nicht näher darüber informiert.

Und ich dachte immer das Gesetz wurde beschlossen um degen Menschenhändler, Drogenhändler, Geldwäscher etc besser durchgreifen zu können. Dass hier etwas falsch läuft ist doch offensichtlich.

Verbrechen gehören bestraft und offensichtlich wurden solche auch ausgeführt, ansonsten wären die Tierschützer nicht angeklagt.
Das sämtliche Angeklagten, allen voran dieser Baluch, behaupten sie wären unschuldig liegt in der Natur der Sache, wer gibt schon ein Verbrechen zu.

Ich hoffe auf ein gerechte aber harte Strafe!

@Max

Zitat: Ich hoffe auf eine gerechte aber harte Strafe!

Lieber Max, Sie legen hier ein ganz deutliches Zeugnis der gehässigen Mentalität ab, die manchen Menschen innewohnt. Sie hoffen also auf eine harte Strafe für die Angeklagten? Sie meinen – so entnehme ich Ihrem Text – wenn die Tierschützer angeklagt sind, dann müssen Sie wohl auch Verbrechen begangen haben.

Nun, Sie scheinen sich Ihrer Sache ebenso sicher zu sein wie Ihres Schreiens nach harter Bestrafung. Wenn Sie also so überzeugt sich, dass es sich tatsächlich um Verbrecher handelt, dann zählen Sie jetzt mal die Verbrechen auf, die Sie den TierschützerInnen unterstellen. Durchforsten Sie diese Seite, suchen Sie im Internet, recherchieren Sie. Können Sie auch nur einen einzigen Hinweis darauf finden, dass Herrn Balluch oder einem anderen der Angeklagten irgendein Verbrechen nachgewiesen werden konnte? DNA-Vergleiche: Kein Ergebnis. Persönliche Observierung: Kein Ergebnis. JAHRELANGE Abhörung sämtlicher Telefongespräche: Kein Ergebnis. Wanzen in Privatwohnungen: Kein Ergebnis. Peilsender an Autos: Kein Ergebnis. Videoüberwachung: Kein Ergebnis.

Sie unterstellen den TierschützerInnen wortwörtlich, Verbrechen begangen zu haben. Nun erwarte ich Referenzen und Belege für diese Diffamierung. Sollten sie solche nicht erbringen können, ersuche ich Sie, Ihre öffentlichen Verleumdungen in Zukunft zu unterlassen.

Mit besten Grüßen,
Ihr CGA

@CGA

Offensichtlich gibt es entsprechende Beweise bzw. Indizien für Verbrechen, da ansonsten seitens der Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben worden wäre.
Ob die Tierschützer Verbrecher sind bzw. Verbrechen begangen haben wird der laufende Prozess mit einem Schuldspruch (od. Freispruch) klären.

Nun, Max, stellen Sie sich vor, eine Arbeitskollegin von Ihnen behauptet, durch sie belästigt worden zu sein. Auch wenn das nicht der Fall ist, wäre dann die Ihnen folgende Erklärung: Sie sind schuldig, sonst wären Sie ja nicht beschuldigt worden. Hoffen wir auf eine harte Strafe.
Man kann jemanden in U-Haft stecken und dann sagen: Naja, der muss schuldig sein, er wurde ja in U-Haft gesteckt.
Nicht, ob man jemanden verfolgt, einsperrt und anklagt bestimmt, ob jemand schuldig ist.

Ja, der Mafiaparagraf wird auch gegen Väterrechtler eingesetzt.

Österreich ist so gesehen ein glückliches Land: Es gibt keinen Menschenhandel, keinen Drogenhandel, keine Geldwäscher,… deswegen verwendet man die Ressourcen gegen Tierrechtler und Väterrechtler – die letzten echten Gefahren fürs Volk.

Wovon soll uns das ablenken?

DIE TIERSCHÜTZER SIND ANGEKLAGT wegen Vereinigung einer kriminellen Organisation und NICHT wegen Straftaten! … ok, ein paar sind auch wegen Straftaten angeklagt.

… na keine Ergebnisse ist ja auch falsch, und man muss sich mal die Homepage von A.L.F oder Biteback anschauen, dort wird GENAU beschrieben, wie man vorgehen muss, um bei einer Straftat KEINERLEI Spuren zu hinterlassen, bis ins kleinste Detail, alles an was man denken muss.

Die SCAG Tierschützer in England sind auch wegen Erpressung und Nötigung verurteilt wurden und nicht wegen Straftaten.
Die Täter haben Haftstrafen bis zu 11 Jahren bekommen!
Einer neuer Prozess startet im August 2010 gegen weitere angeklagte Tierschützer!

Auch in den USA wurden die 7 SHAC Tierschützer zu langen Haftstrafen verurteilt!

Deshalb ist dieser Prozess richtig und wichtig und es wird sich zeigen ob die Angeklagten schuldig sind!

@MAX……ich glaube seit den Artikeln im FALTER, überdenken viele ihre Meinung zum Thema Tierschutz.
Durch den Prozess wird es alles erst mal bekannt!

@CGA … warum schreiben sie immer Kein Ergebnis woher wissen sie das?, der Prozess ist doch noch lange nicht vorbei?

Lieber Herr Max,

ich werde es etwas anders machen, als Sie. Ich lass nicht die anderen für mich denken. Ich vertraue nicht blind auf die Obrigkeit, die ein Konstrukt ist, das sich permanent selbst irgendwie aufrecht erhalten muss und seine Macht vor allem durch Obrigkeitsgläubige Menschen wie Sie gewinnt. Ich denke lieber selber, anstatt meinen Verstand abzugeben und von anderen bestimmen zu lassen, was ich zu glauben habe und was nicht.

Daher habe ich in diesem Fall umfassend recherchiert. Im Gegensatz zu Ihnen. Ich habe dabei nicht nur die Position der Tierschützer kennengelernt. Im Gegenteil: Ich stimme nicht in allen Punkten mit DDr. Balluch und Co überein. Aber das sind persönliche Meinungsunterschiede, die nichts mit Verbrechensschuld zu tun haben. Mein Resümee aus meinen Nachforschungen. Wenn es in diesem Fall zu Verurteilungen kommt, dann ist das menschenrechtlich höchst problematisch. Amnesty International hat angekündigt, im Falle einer Verurteilung aktiv zu werden. Und zahlreiche PolitikerInnen zeigen sich besorgt angesichts des behördlichen Vorgehens. Allen voran Dr. Jarolim, der seinerzeit selbst an der Formulierung des $278a beteiligt war.

All dem gegenüber steht Ihre Obrigkeitsgläubigkeit als einziges Argument für Ihre Forderung nach harter Bestrafung. Und Obrigkeitsgläubigkeit ist wahrlich ein schwaches Argument, wenn es um die Existenz von Menschen geht.

Lieber Herr Max. Es gibt Korruption auf dieser Welt. Und es gibt politische Prozesse. Sie können doch nicht immer davon ausgehen, dass ein Angeklagter schon irgendwas getan haben wird, bloss weil ihn der Staatsanwalt gerne hinter Gittern sehen würde. Und glauben Sie allen Ernstes, es gibt keine ungerechtfertigten Schuldsprüche auf dieser Welt? Keine Lobbies, die in der Lage sind, jeden aus dem Weg zu räumen, der ihnen in die Quere kommt?

Abschließend bitte ich Sie nochmal, die Verbrechen der Tierschützer aufzuzählen, die Ihrer Meinung nach begangen worden sind. Wenn Sie schon die harte Bestrafung von Menschen fordern, dann beweisen sie wenigstens ein Minimum an Fachkenntnis. Andernfalls kann ich von dem, was Sie hier schreiben, kein Wort ernst nehmen.

mfg,
CGA

@CGA … warum schreiben sie immer Kein Ergebnis woher wissen sie das?

Ganz einfach: Ich hatte das Glück, die entsprechenden Aktenteile mit eigenen Augen zu sehen. Im Gegensatz zu Ihnen.

Zitat: DIE TIERSCHÜTZER SIND ANGEKLAGT wegen Vereinigung einer kriminellen Organisation und NICHT wegen Straftaten! …

Herr Uwe. Auch einer kriminellen Organisation muss man kriminelle Machenschaften nachweisen, sonst wäre sie ja keine kriminelle Organisation, sondern einfach nur eine Organisation. Und wenn es schon nicht gelingt, konkrete Straftaten zu finden, dann muss man doch ZUMINDEST beweisen, dass Verbrechen in Auftrag gegeben oder koordiniert wurden – als Drahtzieher, wie man das so nennt.

Meinungen, die in E-Mails geäussert wurden, sind weder als Verbrechen, noch als Verbrechensauftrag und auch nicht als Koordination illegaler Handlungen zu verstehen.

@CGA … merkwürdig auch der FALTER hatte das Glück die entsprechenden Aktenteile zu sehen und hat eine ganz anderer MEINUNG als sie?

Das waren doch die selben Akten? Oder?

Der Prozess läuft ja noch ein paar Monate, da können noch viele ERGEBNISSE ans Licht kommen!

Amnesty International will ja aktiv werden wie sie schreiben, wurden die auch aktiv nach den VERURTEILUNGEN der TIERSCHÜTZER in England, Holland und USA ? Ich weiss das gar nicht!

Wenn in Österreich die Jägerschaft und alles was damit in Verbindung steht, nicht dem Tierschutzgesetz unterliegt, weil es die Oberen Herrschaften so wollen, oder so eingerichtet haben … wenn zum x-ten mal Tierquäler in der Massentierhaltung zur Anzeige gebracht werden, wie Hr Entenfellner u.v.a.m. die sehrwohl dem Tieschutzgesetz unterliegen, und trotzdem keine einzige dieser Anzeigen zur Staatsanwaltschaft gelangt ist und wenn doch, dann einfach nicht behandelt wurde, … wenn Pelztierzucht in Österreich verboten ist, der Handel damit aber erlaubt, … wenn Käfighaltung von Hühnern in Österreich verboten ist, die Eier von Ausländischen Käfighaltungen aber trotzdem in den Verkauf kommen, … dann hat man zwei u. zwei zuammengezählt, und es ist offensichtlich das hier einiges im argen liegt, man kann sich vorstellen wie es sich da manche untereinander richten, in diesem korrupten Wirtschaftssystem, genau aus dem Grund kann man Leute die darauf hinweisen nicht als Verbrecher hinstellen, den das sind Missstände die aufgezeigt und beseitigt gehören, und um es für Hrn. Max verständlicher zu machen, wenn bei Ihrem Auto das rote Licht leuchtet, schrauben Sie auch nicht das Lämpchen raus und fahren weiter, sondern Sie begeben sich in die nächste Werkstatt … oder etwa nicht??
Und eines möchte ich UWE U. MAX noch nahelegen, es gilt für alle Angeklagten die Unschudsvermutung und zwar so lange bis ein Urteil gefällt ist, auch wenn Ihnen das nicht in den Kram passt, Wird in diesem Fall im Zweifel für den Angeklagten entschieden, und das heisst Freispruch für Alle … einen schönen Tag noch …

Herr Uwe, der Falter kann keine Meinung haben, sondern lediglich die betreffende Person, die den Artikel damals geschrieben hat. Nun ist es aber so, dass – ebenfalls im Falter – noch ein zweiter Artikel von einer anderen Journalistin erschienen ist, der sich sehr kritisch mit dem Vorgehen der Behörden beschäftigt hat. Wer ist nun objektiver? Falter 1 oder Falter 2? Der Artikel, auf den Sie sich beziehen, hat sich im Übrigen keineswegs auf die Ergebnisse der Bespitzelungen bezogen.

Was Ihren Vergleich zwischen dem aktuellen Fall und den Verurteilungen in England, Holland oder den USA angeht, so frage ich mich, welche Relevanz dieser haben soll. Ob Amnesty international dort einschreiten will, weiss ich nicht. Vermutlich nicht. Es ist ja auch völlig egal! Relevant ist, dass das Vorgehen der Behörden in DIESEM Prozess von Amnesty kritisiert wurde. Was hat das mit Holland zu tun?

Kann es sein, dass hier ein und dieselbe Person mal als Uwe, dann wieder als Max postet?

welche Relevanz dieser haben soll … das es sich in jedem dieser Länder, um Angeklagte der A.L.F oder SHAC handelt…DAS VERBINDET den aktuellen Fall in Österreich mit denen in England, USA und Holland.

GERADE weil sie den A.L.F Glauben vertreten, sind sie in Österreich angeklagt!

A.L.F ist eine WELTWEITE TERRORGRUPPE, eine Bezeichnung des FBI und EUROPOL.

Ein A.L.F Tierschützer steht sogar auf der meistgesuchten TOP-TERRORISTEN-LISTE
Deshalb ermittelt ja auch EUROPOL gegen Tierschützer weltweit!

Was hat das mit Holland zu tun? … Ein A.L.F Tierschützer hat in Holland sogar einen Politiker erschossen.

Diese Argumentation von Ihnen (Uwe) ist doch völlig absurd: Die Tierschützer in Holland stehen in keiner Beziehung zu dem vorliegenden Fall. Der Mord war politisch motiviert und hatte nichts mit Tierschutz zu tun (der Mörder war lediglich zufällig ein Tierschützer). Außerdem können Sie Ihren rechten Arm darauf verwetten, dass sich jeder der Angeklagten von dem Mörder distanziert, also ist es völlig irrelevant. Es ist sowieso egal, weil die hier Angeklagten und die holländischen Angeklagten nichts miteinander zu tun haben. Das selbe gilt für die Briten. Deswegen kann Amnesty international unseren (den österreichischen) Prozess durchaus kritisieren, weil der eben menschenrechtlich bedenklich ist und möglicherweise die anderen beiden nicht.

Sie werfen da völlig uninformiert mit Begriffen herum. Was Sie hier tun, nennt man wie schon richtig gesagt wurde Diffamierung. Sie werfen die Angeklagten mit einem Mörder in einen Topf und tun so, als gäbe es einen Beweis, dass die Tierschützer ALF-Aktivitäten gesetzt haben. Genau das ist ja NICHT passiert. Ihre Behauptung, die Angeklagten seien ALF-Terroristen, ist eine miese Unterstellung, der jegliche Grundlage fehlt. Sie haben null Sachkenntnis!

Ich zitiere mal aus dem Beitrag eines anderen Posters etwas weiter oben und stimme dem zu:

Zitat:
Herr Uwe. Auch einer kriminellen Organisation muss man kriminelle Machenschaften nachweisen, sonst wäre sie ja keine kriminelle Organisation, sondern einfach nur eine Organisation. Und wenn es schon nicht gelingt, konkrete Straftaten zu finden, dann muss man doch ZUMINDEST beweisen, dass Verbrechen in Auftrag gegeben oder koordiniert wurden – als Drahtzieher, wie man das so nennt.
(Zitat Ende)

@ Uwe=Max: Ob Ihrer Unkenntnis und offensichtlichen Voreingenommenheit, sollten Sie sich in Zukunft mit Ihren Diffamierungen zurück halten

@ Uwe

Zitat:
GERADE weil sie den A.L.F Glauben vertreten, sind sie in Österreich angeklagt!

Nun, Sie stellen hier einfach haltlose Behauptungen auf und liefern zum wiederholten Mal keine Belege dafür. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Angeklagten ALF-Ideologien verbreiten würden oder etwa gar Anschläge als ALF-Aktivisten durchgeführt hätten. Es liegen einfach keine Referenzen für Ihre Beschuldigungen vor.

Ich erachte diese Diskussion für völlig sinnlos und werde mich daher nicht weiter einbringen.

mfg

schechische aktivisten kündigen solidaritäts-protest an.

siehe:
derstandard.at/1271374891761/Tschechische-Aktivisten-kuendigen-Solidaritaets-Protest-an

und die dazu gehörige website (immerhin in 22 sprachen)
http://www.oesterreichsschande.de/


es tut gut zu sehen, wie reaktionsschnell projekte umgesetzt werden und wie gut organisiert die aktivisten sind.

Diese Woche sind wir in Deutschland an der Reihe, im Rahmen der Kampagne Shame on Autria und zwar am

Samstag, 24. April 2010

17:00 Uhr bis 19:00 Uhr In Stuttgart auf dem Marktplatz

19:30 Uhr bis 22.00 Uhr In Stuttgart auf dem Schloßplatz

Kommt zahleich!
Die Presse wird vermutlich dabei sein!
Ihr kriegt an So. oder Mo. davon berichtet.
Solidarität mit den Angeklagten, ohne Grenze!

Die österreichische Bürger müssen mitkriegen, in welcher Bananenrepublik sie leben, und dass sie sich dagegen wehren müssen …

@max und uwe

Zu meinen, weil es eine Anklage gibt, müssten die Angeklagten schuldig sein, ist reichlich naiv. Hätten Sie das auch bzgl. der Volksgerichtshofprozesse eines Herrn Freisler oder der politischen Prozesse in der DDR z.B. gesagt? Gehen Sie davon aus, dass Staaten immer gut und richtig handeln, die Justiz immer gerecht und es gibt keine politisch motivierten Prozesse?
Sind Sie 4 Jahre alt?
Sind Sie in der Lage aus der Geschichte zu lernen?

Was Österreich betrifft, genügen wohl 2 Worte: Operation Spring. Eindeutig ungerecht, eindeutig politisch motiviert und eindeutig §278a.

Im Tierschutzfall wird gesagt, es habe Straftaten gegeben, wer soll es sonst gewesen sein als die Angeklagten. Warum sind sie dann nur nach §278a angeklagt? Letzteres sagt uns, dass selbst die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, man kann den Angeklagten, jedenfalls denen, die nur wegen §278a angeklagt sind, nichts Konkretes nachweisen. Keine Planung und keine Durchführung auch nur einer Straftat.

Was wirft man ihnen also vor? Zum Glück ist das ein öffentlicher Prozess. So, wie Sie schreiben, waren Sie dort ja schon anwesend. Haben Sie Beweise für eine kriminelle Organisation gehört? Wenn ja, welche denn?

Auf dieser Seite wird dankenswerter Weise Protokoll geführt, damit diejenigen unter uns, die nicht ins Gericht kommen können, wissen, was vor sich geht. Behaupten Sie die Berichterstattung hier – auch wenn sie im Moment offenbar ins Stocken geriet – ist nicht richtig oder nicht vollständig? Wenn ja, was fehlt Ihrer Meinung nach denn? Wenn nein, wo erkennen Sie den Beweis für eine kriminelle Organisation?

Und wenn Sie der Berichterstattung hier nicht glauben wollen, es waren ja sehr viele MedienvertreterInnen bei Gericht, es werden, soweit ich weiss, täglich APA-Aussendungen aus dem Gericht geschickt. Haben Sie in diesen Aussendungen die Beweise für die kriminelle Organisation entdeckt? Wenn ja, wo?

Die Betroffenen haben sogar ihre Abschlussberichte und den Strafantrag veröffentlicht. Hier zum Beispiel:

Da Sie ja so obrigkeitshörig sind, und mit Inbrunst an die Staatsanwaltschaft und die Gerechtigkeit vor Gericht glauben, werden Sie vermutlich die Authentizität dieser Berichte anzweifeln. Dann frage ich Sie aber:
Gab es im Prozess bisher etwas, das diese Wiedergabe von Abschlussberichten oder Strafanträgen verschweigen? Wenn ja, dann was?
Sie scheinen auf Beweise zu hoffen, die noch irgendwann kommen werden. Aber der Staatsanwalt hat bereits alle seine Argumente vorgebracht und die Polizei ist bereits vernommen worden. Wer soll, Ihrer Meinung nach, jetzt noch die neuen Beweise bringen? Und warum wurden die bisher noch nicht vorgebracht?

Zweite Frage: Unter der Voraussetzung, dass obige Abschlussberichte vollständig sind, dass obige Strafanträge vollständig sind, dass die Prozessberichterstattung auf dieser Webseite stimmt, dass die Wiedergabe der Prozessgeschehnisse in den Medien stimmt – sehen Sie dann ein menschenrechtliches Problem mit diesem Verfahren oder denken Sie noch immer, alles geht mit rechten Dingen zu? Wenn Sie noch immer glauben, alles geht mit rechten Dingen zu, dann erklären Sie bitte, unter der Voraussetzung von oben (also dass die Berichterstattung nichts Wesentliches verschweigt – wenn Sie nämlich einer Verschwörungstheorie anhängen, dann gehen wir von einer verschiedenen Faktenlage aus), wieso Sie diesen Prozess und das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden als gerecht empfinden.

Sie nehmen sehr gerne auf Florian Klenk vom Falter Bezug. Kein Wunder, ist er doch der einzige aller JournalistInnen, der das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei für richtig hält. Warum, glauben Sie, ist er der einzige? Warum nehmen Sie seine Sicht wichtiger, als die anderer? Es wurde hier schon erwähnt, Nina Horaczek vom Falter hat einige Artikel mit genau gegenteiliger Sichtweise geschrieben. Auch Peter Pilz hat im Falter genau das Gegenteil argumentiert. Balluch hat ja auch auf Klenk geantwortet:
martinballuch.com/?p=53

Und selbst Florian Klenk hat in seinem Artikel und im Fernsehen gesagt, dass er nach Studium des Strafantrags einen Freispruch erwartet.

Sie scheinen auf verlorenem Posten zu stehen, mit Ihrer Meinung. Es liegt nahe zu vermuten, dass Sie eine politische Motivation haben, diese Meinung zu vertreten. Ich würde Sie daher bitten, an die größeren Zusammenhänge zu denken. Vielleicht hassen Sie den Tierschutz, weil er Ihre Profite einschränkt. Aber, mit Verlaub, Ihre Profite sind im Vergleich zur Aufgabe der Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie – wie sagt man so schön – Powidl!

Leut'ln, schenkt's doch Typen wie Max und Uwe nicht so viel Aufmerksamkeit! Die wissen eh, dass sie gequirlte Schei… von sich geben, aber sie genießen scheinbar die Aufmerksamkeit, die ihnen dadurch zuteil wird, sehr.
Toll, dass sich in anderen Ländern der Widerstand formiert, bitte weiter so. Wir hier in der Bananenrepublik im Herzerl Europas wissen das sehr zu schätzen!

stimme Fossibärin zu… diese Leute haben ein persönliches oder gewerbliches Interesse daran, gegen Tierschützer zu lobbyieren. Daher ist jede sachliche Argumentation Zeitverschwendung.

Nachtrag: Stefan Traxler wird nun wegen des Interviews von den Grafs mit Klage bedroht und soll seine Behauptungen zu den Schäden zurücknehmen. Das Interview:
http://diewahrheit.at/video/das-ganze-ist-eine-farce

also ich freu mich fast ein bißchen über max=uwe, weil dadurch intelligente menschen angeregt werden intelligente, logisch nachvollziehbare und faktisch fundierte aussagen zu tätigen, die ich mit freude lese! :-)

übrigens ist über den link leider kein video mehr zu sehen. warum?