Tierschutzprozess 15. Tag
Montag 12. April 2010
Inhalt:
Am heutigen Prozesstag wurde nur ein Zeuge der englischen Polizei, der sich mit politischem Extremismus auseinander setzt, befragt. Er zeigte sich über österreichische Verhältnisse völlig uninformiert und meinte auch, dass es zwischen den von ihm verfolgten englischen Personen zu Österreich keine Kontakte gegeben habe. Zur relevanten Tatzeit war auch niemand der österreichischen Angeklagten in England. Deshalb fragten auch einige der AnwältInnen, warum dieser Zeuge überhaupt befragt wurde.
Die Erklärung dafür könnte in der Befragung über den Hauptangeklagten DDr. Balluch liegen. Dieser war nämlich bis 1997 in England und dazu behauptete der englische Polizist plötzlich Vorwürfe, die bisher noch nie vorgelegt wurden. Einmal war von einer Vorstrafe aus dem Jahr 1993 die Rede, für die es eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe gegeben habe. Erst bei der Intervention durch einen Anwalt wurde klargestellt, dass diese Vorstrafe schon längst getilgt ist und eigentlich nicht hätte erwähnt werden dürfen. Ganz offensichtlich handelte es sich also um einen Schachzug der Staatsanwaltschaft, um diesen Vorwurf vorbringen zu können, weil gesagt ist gesagt und kann natürlich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings klärte DDr. Balluch dann in seiner Stellungnahme auf, dass es sich um eine große Aktion des zivilen Ungehorsams gegen die Jagd auf gezüchtete Rebhühner gehandelt habe, in dessen Verlauf DDr. Balluch verbotener Weise die Grasabdeckung von Schussverstecken entfernt hatte.
In einem zweiten Schachzug behauptete der englische Polizist plötzlich, DDr. Balluch sei im März 1997 polizeilich gesucht worden, weil er verdächtigt wurde, von einem Hundezwinger eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Auf den genauen Akt zu diesem Vorfall angesprochen, erklärte der Polizist aber, der Akt sei bereits vernichtet. Er wisse nur deswegen von dem Vorfall, weil er im Polizeicomputer eine Notiz gefunden habe. Also könne niemand Genaues über diesen Vorfall sagen – und DDr. Balluch sich natürlich nicht frei beweisen. Auch dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft, derartige Vorwürfe zu bringen bzw. vorbringen zu lassen, erzeugt einen fahlen Beigeschmack.
Der Prozesstag begann erst um 9:18 Uhr, weil der Siebtangeklagte zu spät kam. Laut Prozessplan hätte am Anfang Werner Autericky vernommen werden sollen. Dieser aber weilte in seinem Urlaub und ließ ausrichten, dass er eh nicht wisse, was er aussagen könne, da er mit der ganzen Sache nichts zu tun habe. Er sei vom LVT-Wien und nicht Teil der SOKO gewesen. Am ehesten könnte er nur über seine beratende Tätigkeit für die SOKO und seine Tätigkeit im Rahmen der Versammlungsbehörde zu den Kundgebungen aus dem Tierschutz in Wien Stellung nehmen.
Die Richterin verlas dann auch einen Brief von Escada-Deutschland. Der Staatsanwalt hatte nämlich Herrn Ingo Dauer, offenbar seinerzeitiger Pressesprecher von Escada, als Zeugen geladen. Doch Escada teilte mit, dass Dauer nicht mehr für diese Firma tätig sei und sein Aufenthaltsort nicht bekannt wäre. Möglicherweise sei er nach Frankreich verzogen.
Bericht zum Kunstsymposium von 2001
Dann las die Richterin einen EBT-Bericht vom 11. September 2001 zum Kunstsymposium Tier als Subjekt
in Großwarasdorf im Burgenland vor. Organisiert sei dieser Event von der Tierrechts Informationsorganisation TIO und von der Grünen Bildungswerkstatt Burgenland worden. Der Polizeispitzel, der für den Bericht verantwortlich war, gab dann eine lange Reihe von Namen anwesender Personen sowie vor dem Haus stehender Autonummern an. Dann schrieb er, dass ausschließlich Mitglieder des VGT und der Veganen Gesellschaft anwesend gewesen seien. Anschließend stand im Bericht, dass Keith Mann über die ALF und SHAC gesprochen habe und DDr. Balluch habe gesagt, er sei in England für die ALF tätig gewesen. Es sei aber zu keiner strafbaren Handlung im Umkreis des Veranstaltungsortes gekommen. Allerdings habe jemand in Zemendorf, 40 km entfernt, in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2001 eine Seitentüre aufgemacht und zwei Blechabdeckungen beschädigt, offenbar um in eine große Schweinemastanlage zu gelangen.
Anwalt Mag. Traxler beantragte die Befragung des Berichteschreibers. Die AnwältInnen beantragten gemeinsam die Übermittlung des Berichts.
Befragung John Madigan: was ist SHAC?
Dann begann die Einvernahme von John Madigan auf englisch, mit Hilfe einer Dolmetscherin, mit der es im Lauf der Verhandlung immer wieder Konflikte über die richtige Übersetzung gab. Auf Befragung der Richterin gab Madigan an, er sei Polizeiinspektor in England und gehöre dem National Tactical Extremism Team an. Am 13. 7. 1971 geboren würde er sich seit 2005 gegen kriminelle TierrechtsextremistInnen einsetzen. Seine Dienststelle würde gegen jeden Extremismus vorgehen, sei er von links, von rechts oder von Tierrechtsseite. Die Operation gegen die SHAC-Kampagne habe Operation 14
geheißen und die Ermittlungen gingen noch immer weiter.
Seit wann es denn SHAC gebe, fragte die Richterin. SHAC wurde in 1999 gegründet, antwortete Madigan, und zwar von drei Personen. Ziel sei es, die Tierversuchslabors von Huntingdon Life Sciences HLS zu schließen. Madigan nannte HLS das größte Tierversuchslabor der Welt, was allerdings nicht stimmt. Man kann es aber als das größte kommerzielle Tierversuchslabor Europas bezeichnen.
Was die Methode der SHAC-Kampagne gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Madigan nannte Demonstrationen und Briefe an Verantwortliche, mit denen die Kampagnen immer begonnen hätten. Es gebe aber Beweise, dass die legalen Mittel im Rahmen der Kampagne nur die Spitze des Eisberges gewesen seien. Darunter habe es eine massive kriminelle Kampagne gegen die Angestellten von HLS und seiner KundInnen und LieferantInnen gegeben. Die Methode dafür seien aggressive Demonstrationen gewesen, sowie Drohbriefe, z.B. dass man die EmpfängerInnen mit AIDS infizieren werde, weiters Sachbeschädigungen gegen hunderte Geschäftslokale, z.B. Schmierereien wie Mörder
, Puppy killer
, oft mit Symbolen der ALF oder der ARM verziert. Es sei auch Klebstoff in Schlüssellöcher gespritzt worden und zu Sachbeschädigungen bei Privathäusern von Angestellten gekommen, es seien z.B. Fenster eingeschlagen und Autos am Parkplatz beschädigt worden. Zusätzlich habe es auch Brandstiftungen gegeben. Von diesen Aktivitäten waren HLS und 100e Kundenfirmen, wie z.B. die großen Pharmafirmen Novartis und GlaxoSmithKline, betroffen.
Zu ALF und ARM
Ob es Bekennerschreiben gegeben habe, wollte die Richterin wissen. In fast jedem Fall seien Berichte auf der Webseite Bite Back in den USA erschienen, sagte Madigan, entweder von der ALF oder der ARM unterzeichnet, zuletzt sei die Bezeichnung Militant Forces Against Huntingdon öfter gefallen. ARM sei keine Organisation, sondern nur ein Ausdruck für Aktivitäten. Niemand würde heute zugeben, zur ALF zu gehören. Man habe aber z.B. Fragmente von Computerdateien bei verurteilten SHAC AktivistInnen gefunden, die Bekennerschreiben, die mit ALF unterzeichnet waren, an Bite Back geschickt hatten.
Ob die ALF aus kleinen unabhängigen Zellen bestünde, fragte die Richterin. Historisch sei die ALF eine Organisation gewesen, meinte Madigan, aber da in den 1990er Jahren große Zivilverfahren gegen diese Organisation geführt worden seien, habe sie sich aufgelöst, sie existiere nicht mehr. Auch diese Behauptung des angeblichen Polizeiexperten ist im Übrigen ein völliger Blödsinn. Weder gab es jemals eine öffentliche Organisation namens ALF, noch wurde diese durch Zivilverfahren in den Bankrott getrieben.
Heute, so führte Madigan weiter aus, gebe es noch die ALF-SG, die aber selbst keine kriminellen Aktivitäten setze. ALF sei nur noch eine Bezeichnung, die jene Personen, die Straftaten verüben wollten, einfach benutzen würden.
Ob es an den Tatorten Spuren gegeben habe, fragte die Richterin. Sehr selten habe man forensische Spuren gefunden, sagte Madigan, aber bei den Verurteilten habe es Handbücher darüber gegeben, wie man Spuren vermeiden könne und z.B. dass man bei Straftaten das Handy zu Hause lassen solle.
Ob das auch auf Internet-Foren diskutiert würde, fragte die Richterin. Es gebe sehr viele solche Foren, antwortete Madigan. Zur Kommunikation untereinander habe man PGP benutzt. Ob man auch TOR für anonymes Surfen benutzt habe, fragte die Richterin. TOR kenne er nicht, antwortete Madigan. Die Computer der Verurteilten in England seien sehr verschlüsselt gewesen, die gesamte Computergeschichte sei gelöscht gewesen, z.B. alle Emails an Bite Back. Die Polizei habe aber auch Daten von ausgekundschafteten Örtlichkeiten gefunden, wie z.B. 100e persönliche Daten, Wohnadressen, Autonummern, Telefonnummern, Notizen wie gut Sicherheitssysteme wären und ob eine Örtlichkeit für eine Aktion passend wäre oder nicht.
Ob es einen direkten Zusammenhang dieser Informationen zu Anschlägen gegeben habe, fragte die Richterin. Madigan meinte dazu, die verurteilten SHAC-AktivistInnen hätten alle Informationen gesammelt, sowie eine Liste aller Anschläge geführt. Sie hätten auch Autoreifen zerstört und Lack über Autos gegossen. Brandsätze seien unter Autos gelegt, per Post verschickt und in Gebäuden hinterlassen worden.
Die Verurteilung der SHAC-AktivistInnen
Wie seien die AktivistInnen zu Informationen darüber gekommen, wie man keine Spuren hinterlässt, wollte die Richterin wissen. Derartige Informationen könne man überall am Internet finden, sagte Madigan, dann würden sie mittels PGP verbreitet. Die Polizei habe sehr ähnliche Listen von möglichen Anschlagszielen an verschiedenen Computern gefunden.
Ob man die TäterInnen namentlich ausgeforscht habe, fragte die Richterin. In manchen Fällen habe man die TäterInnen durch forensische Spuren gefunden, meinte Madigan, einmal sei ein flüchtender Täter gefangen worden. Sonst habe man Bekennungen und Informationen zu Straftaten gefunden. Bei den meisten Straftaten seien die SHAC-LeiterInnen die OrganisatorInnen gewesen.
Ob diese SHAC-Leitung nur organisiert oder auch ausgeführt habe, wollte die Richterin wissen. Die SHAC-Leitung habe nur organisiert, sagte Madigan, und andere Leute geschickt. Über private Treffen, die alle 3 Monate bei der SHAC-Leitung zu Hause stattgefunden habe, seien diese Aktivitäten besprochen worden.
Ob die SHAC-Leitung verurteilt wurde, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, sie habe sich angesichts der Beweislast schuldig bekannt. Die Verurteilung erfolgte wegen Verschwörung zur Erpressung mit einem Maximalstrafmaß von 14 Jahren. Wegen dem Schuldeingeständnis wurde das Strafmaß auf 9 Jahre reduziert. Insgesamt habe es 17 Angeklagte gegeben, von denen 7 bereits verurteilt seien.
Zu den TäterInnen
Wie die TäterInnen gekleidet gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Bei jeder Videoaufnahme der CCTV-Kameras habe man die unbekannten TäterInnen in dunkler Kleidung und mit verdecktem Gesicht gesehen. Ob SHAC eine offizielle Webseite gehabt habe und ob diese zu Bite Back verlinkt hätte, fragte die Richterin. Die SHAC-Webseite, www.shac.net, werde bis heute weiter betrieben, sagte Madigan. Sie habe alle Kampagnenziele aufgelistet. Sobald eine Firma dort gelistet war, habe es Anschläge gegeben. SHAC habe zunächst eine Firma kontaktiert und sehr freundlich gefragt, ob sie Kundin von HLS bleiben wolle. Wenn die Firma negativ antwortete, wurde sie auf die Liste auf der Webseite gesetzt und es gab Anschläge. Wurde sie wieder gestrichen, hätten die Anschläge aufgehört. SHAC habe aber selbst offiziell keinen Kontakt zu Straftaten gehabt. Auf der SHAC-Webseite gab es eine Distanzierung zu Straftaten. Dieselben Leute, die die SHAC-Webseite betrieben haben, hätten aber die Bekennerschreiben an Bite Back geschickt. Die Berichte von Straftaten seien persönlich oder mittels PGP und Emails überbracht worden, manchmal auch von Internetcafés. Es habe Handbücher und Workshops gegeben, aus denen AktivistInnen gelernt hätten.
Von wem die Workshops abgehalten worden seien, fragte die Richterin. In den Jahren 2005-2007 habe es in England jährlich ein Gathering gegeben, sagte Madigan, die Tagesordnung dazu habe die Polizei gefunden. Diese Gatherings seien von den 3 Personen der SHAC-Leitung organisiert worden. Etwa 5-10 Workshops hätte es gegeben, mit Themen von Erster Hilfe über Selbstverteidigung bis zu Gegenobservationen gegen Polizeiüberwachung. Nach den Workshop-Berichten sei es immer nur um Legales gegangen.
Ob Spione eingeschleust worden wären, die konkrete Wahrnehmungen hatten, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Ob auch Recherchen und der Umgang mit der Polizei Workshop-Themen gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, er frage sich allerdings, warum man Workshops zu solchen Themen mache, wenn man nicht vorhabe, kriminell zu sein. Ob Verschlüsselung und Einbruchstechniken auch Themen gewesen seien, fragte die Richterin nach. Das wisse er nicht, sagte Madigan, er sei ja nie dabei gewesen. Aber die SHAC-Webseite informiere darüber, wie man PGP benutze. Welche Gruppierungen aus dem Terrorismus-Bereich PGP nutzen würden, fragte die Richterin. Er würde sich nur um Extremismus und nicht um Terrorismus kümmern, sagte Madigan. Man könne PGP nicht knacken, man würde Millionen von Jahren brauchen, um ein Passwort zu finden. Aber die Verdächtigen hätten Fehler bei der PGP-Benutzung gemacht, z.B. hätten sie Emails geschrieben und die seien vor der Verschlüsselung durch ein Computereigenes Programm ohne Wissen des Users automatisch gespeichert worden. Auf diese Weise habe man herausgefunden, dass die Verurteilten Bekennerschreiben an Bite Back geschickt und eine Liste mit Anschlagszielen hatten.
Ob Tierrechts-Extremismus in England unter Terrorismus falle, fragte die Richterin. Nein, antwortete Madigan, es handle sich um organisierte Kriminalität. Ob auch andere Organisationen, die organisiert Verbrechen begingen, PGP benutzen würden, wollte die Richterin wissen. Das wisse er nicht, sagte Madigan dazu, aber PGP scheine speziell in der Tierrechtsszene relevant. Ob PGP von militanten AktivistInnen benutzt würden, fragte die Richterin. Was auch immer damit gemeint sei, sagte Madigan, die Antwort sei ja, weil auch legale Gruppen im Tierrechtsbereich PGP nutzen würden. Aber alle 7 Verurteilten im SHAC-Fall hätten PGP genutzt.
Pause von 10:47 Uhr – 10:58 Uhr.
Effekte der SHAC-Kampagne
Was die Reaktion auf die SGAC-Kampagne gewesen sei, fragte die Richterin. Mehr als 100 Firmen, die Kundinnen von HLS gewesen waren, hätten durch die Kampagne aufgehört. Es sei bei HLS ein Schaden von vielen Millionen Pfund entstanden, sowohl wegen dem Aktienverfall, als auch wegen der Versicherung. Z.B. sei die Marsh-Versicherung als Kampagnenziel angegriffen worden und habe dann aufgehört, HLS zu versichern. Erst bei Unterschreiben einer Garantieerklärung, dass die Firma weder heute noch in Zukunft mit HLS Geschäftsbeziehungen eingehen werde, hörte die Kampagne auf.
Ob HLS heute noch existiere, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan. Und ob es noch andere legale oder illegale Kampagnen in England mit Tierrechtszielen geben, wie z.B. gegen Bekleidungsfirmen wegen Pelz. Ja, sagte Madigan. In England gibt es 100e kleine Tierrechtsgruppen, genauso weltweit. Diese seien alle vernetzt. Auch SHAC hab viele Suborganisationen. Heute gebe es Kampagnen gegen Pelzgeschäfte und PelzhändlerInnen in England, die aber nicht in Verbindung mit den Aktivitäten gegen HLS stünden. Allerdings würde es AktivistInnen geben, die sowohl bei SHAC als auch gegen Pelz mitmachen würden.
Ob die Pelz-Kampagnen ähnlich zu den SHAC-Kampagnen abgelaufen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, es ginge um die gleiche Kampagnenart. Es gebe sowohl legale als auch illegale Aktivitäten. Zu Keith Mann befragt, sagte Madigan, dass dieser in den 1990er Jahren verurteilt worden sei, Brandsätze gelegt zu haben. Er würde heute die SHAC-Kampagne unterstützen. Er schreibe allerdings Bücher und halte Vorträge. Ob er ALF bewerbe, wisse Madigan nicht, antwortete er auf die Frage der Richterin. Aber Mann sei einmal, so glaube er, zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch hier irrt der Experte
: in Wirklichkeit waren es nur
11 Jahre. Jedenfalls sei es glaublich wegen Brandstiftung oder versuchter Brandstiftung gewesen, meinte Madigan schließlich. Ob Mann zur ALF gehöre, fragte die Richterin etwas naiv. Das wisse er nicht, sagte Madigan, in seinem Buch stehe jedenfalls, dass Mann früher in der ALF involviert gewesen sei.
Andere Tierrechtsaktivitäten in England
Was der Kampagnenstil bzgl. des Pelzhandels sei, wollte die Richterin wissen. Es handle sich um die gleiche Art von Aktionen, sagte Madigan. Es gebe dabei auch die gleiche Art von illegalen Handlungen wie Graffiti, eingeschlagene Fensterscheiben und Brandstiftung. Und welche Personen dahinter stecken würden, fragte die Richterin. Damit habe er keine persönliche Erfahrung, sagte Madigan. Im Übrigens glaube er, dass Keith Mann die letzte ernsthafte Verurteilung in England bis zum SHAC-Prozess gewesen wäre – und beweist damit einmal sehr sein fast schon unglaubliches Unwissen! Zwischen Manns Verurteilung 1994 und dem SHAC-Fall 2009 gab es zahlreiche Prozesse u.a. mit Verurteilungen von über 10 Jahren Gefängnis gegen mehrere TierrechtsaktivistInnen.
Wie es mit Filmen in Tierfabriken stünde, fragte die Richterin, ob das stattfinden würde. Ja, sagte Madigan, AktivistInnen würden in Tierfabriken sich selbst dabei filmen, wie sie Tiere befreien. Das sei Diebstahl und Einbruch – an dieser Stelle übersetzte die Dolmetscherin Diebstahl übrigens mit Raub. Manchmal würden Tiere einfach freigelassen, manchmal würden die AktivistInnen die Tiere mitnehmen. In England handle es sich dabei hauptsächlich um Kaninchen (von der Dolmetscherin als Hasen übersetzt) und Hühner, im Ausland auch Nerze von Pelzfarmen. Manchmal würden wenige Tiere befreit, manchmal 1000e.
Ob es dazu Bekennerschreiben gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, oft im Namen der ALF, immer auf Bite Back. Er kenne keine andere Internetseite, die diese Aktionen veröffentliche, aber es gebe andere, er sei sich sicher. Ob er die Arkangel-Webseite kenne, fragte die Richterin. Er kenne das nicht aus seinen Ermittlungen, meinte Madigan. Und ob ihm eine Amanzi-Liste geläufig sei, wollte die Richterin wissen. Die kenne er nicht, sagte Madigan.
Ob es Bomben unter Autos gegeben habe, fragte die Richterin. In England würden sie nicht von Bomben sondern von Brandsätzen sprechen, führte Madigan aus. Es handle sich um Feuer, die entweder durch einen Brand oder eine kleine Explosion gezündet werden, aber nicht um Bomben. Es würden Zeitzünder verwendet. Der Richter habe in seinem Urteil ausgeführt, dass die AktivistInnen die Taktiken des Handbuchs des urbanen Terrorismus verwendet hätten.
Ob die Anleitungen für den Brandsatzbau von SHAC-AktivistInnen verbreitet worden seien, wollte die Richterin wissen. Nein, SHAC habe nie etwas Kriminelles publiziert, antwortete Madigan. Diese Anleitungen könne man ganz leicht aus dem Internet herunterladen. Ob es auch Internet-Foren mit beschränktem Zutritt, wie Fadinger in Österreich, gegeben habe, fragte die Richterin. Es gebe sehr viele solche Internetforen, sagte Madigan.
Ob er Barry Horne kenne, wollte die Richterin wissen. Er habe darüber keine Aufzeichungen, weil die alle nach dessen Tod zerstört worden seien, sagt Madigan. Er sei 2001 nach einem Hungerstreik im Gefängnis gestorben. Ob er ein militanter Tierrechtsaktivist gewesen sei, fragte die Richterin. Das komme darauf an, was man unter militant verstehe, sagte Madigan, aber man könne so sagen, wenn man wolle. Er habe Brandsätze, vielleicht gegen einen Tiertransporter, gezündet und dafür 14 oder 18 Jahre Gefängnis erhalten. Heute gelte er in der Bewegung als Märtyrer.
Fragen zu DDr. Balluch
Ob er wisse, was DDr. Balluch in England in den 1990er Jahren für Aktivitäten gesetzt habe, fragte die Richterin. Er kenne DDr. Balluch nicht, antwortete Madigan, aber die österreichische Polizei habe ihm eine Liste von Fakten geschickt, die DDr. Balluch in Besitz gehabt habe, mit dem Auftrag, das nach zu recherchieren. Er wisse also nichts persönlich, er könne nur aus den Aufzeichnungen der Polizei zitieren.
Dann sagte er, DDr. Balluch sei am 3. April 1993 wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, am 9. April 1994 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses beim Pferdehindernislauf des Grand National festgenommen worden und er sei verdächtigt worden, am 29. März 1997 in Cambridge eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Er sei mit Jagdstörern unterwegs gewesen und dabei habe jemand bei den Hundeboxen ein Fenster eingeschlagen. DDr. Balluch sei dafür gesucht worden, er sei aber schon außerhalb Englands gewesen und dann habe man, weil es sich um eine Kleinigkeit gehandelt habe, die Sache vergessen und den Akt zerstört.
Die Richterin fragte sofort, ob es in England für Straftaten keine Tilgung gebe, weil 1993 doch schon 17 Jahre her sei. Madigan meinte dazu, dass in England nur sehr alte Verurteilungen getilgt werden würden.
Pause von 12 Uhr – 12:17 Uhr.
Mag. Traxler legte dann §7 des österreichischen Tilgungsgesetzes vor und betonte, dass es sich um eine bedingte Geldstrafe gehandelt habe. Nach dem österreichischen Gesetz seien auch ausländische Verurteilungen den inländischen gleich zu behandel und daher sei diese Verurteilung schon lange getilgt und hätte nie erwähnt werden dürfen. Die Richterin akzeptierte das, aber durch diesen Trick
war es der Anklageseite möglich geworden, diesen Vorwurf in den Raum zu stellen, obwohl er dann zurückgenommen werden musste. So hatten ihn MedienvertreterInnen gehört und tatsächlich wurde das auch kolportiert, ohne die Rückziehung des Vorwurfs zu erwähnen.
Ob Madigan noch etwas über DDr. Balluch wisse, fragte die Richterin. Nichts Persönliches, sagte dieser, es gebe aber noch andere Vorfälle, zu denen Kommentare bei DDr. Balluch gefunden wurden, die auch stattgefunden hätten. Ob es bei DDr. Balluch eine Hausdurchsuchung gegeben habe, fragte die Richterin. Davon stünde nichts in den Aufzeichnungen, sagte Madigan. Ob es Gegenstände von DDr. Balluch gebe, die mit militantem Tierrechtsaktivismus in England in Zusammenhang stehen, fragte die Richterin. Nein, sagte Madigan, darüber würden auch keine Aufzeichnungen existieren, es sei zu lange her.
Aktionsformen englischer Kampagnen
Ob es home demos im Rahmen von Kampagnen in England gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Und ob es Run-ins gegeben habe, fragte die Richterin nach. An dieser Stelle warf einer der Angeklagten ein, dass diese Frage falsch übersetzt wurde. Daraufhin drohte die Richterin eine Mahnung an. Anwalt Mag. Bischof sagte aber, es sei das Recht des Angeklagten, falsche Übersetzungen zu beanstanden.
Die Richterin wiederholte dann ihre Frage bzgl. Run-ins ins besondere bei Kleiderketten. Madigan sagte dazu, er habe keine konkrete Erinnerung an einen Vorfall, aber so etwas sei oft passiert, Genaueres wisse er aber nicht.
Fragen des Staatsanwalts
Ob die legalen und illegalen Aktivitäten gleichzeitig oder hintereinander auftreten würden, fragte der Staatsanwalt, und ob es eine Intensivierung im Lauf der SHAC-Kampagne gegeben habe. Zuerst habe es das höfliche Schreiben gegeben, sagte Madigan, danach wurde die Firma auf die SHAC-Webseite gesetzt. Die Intensität der Straftaten habe dann zugenommen. Nicht immer aber meistens habe das mit Drohbriefen und aggressiven Demonstrationen begonnen. Zuletzt sei es bis zu Brandsätzen eskaliert. Ob manchmal eine Firma bei Ankündigung der Kampagne bereits die Geschäftsbeziehungen zu HLS eingestellt hätte, fragte der Staatsanwalt. Manchmal, sagte Madigan.
Wann SHAC-AktivistInnen aus England ins Ausland gegangen seien, fragte der Staatsanwalt. Im Jahr 2005 sei die Kampagne international geworden, sagte Madigan. Dann nannte er einige Namen von AktivistInnen, die nach Europa gereist seien, um dort Demonstrationen abzuhalten und auch nächtliche Straftaten zu begehen. Das sei jedenfalls aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich bekannt. Von der SHAC-Webseite wisse er auch, dass es Demonstrationen in Österreich von EngländerInnen gegeben habe.
Manche dieser Reisen wären als SHAC-Tour
öffentlich angekündigt gewesen, bei manchen habe es sich um geheime Reisen gehandelt. Die Polizei habe einigen englischen AktivistInnen nachweisen können, dass es, wie sie sich im Ausland aufgehalten hatten, dort Straftaten gegeben hätte. Manche wurden sogar im Ausland festgenommen, wie z.B. in Deutschland, in Schweden und in der Schweiz. Bei diesen Festnahmen seien die englischen AktivistInnen mit lokalen AktivistInnen zusammen gewesen. Die Reisen nach Österreich hätten laut SHAC-Webseite im Februar und im Juli 2006 stattgefunden.
Wie SHAC AktivistInnen rekrutiert hätte, fragte der Staatsanwalt. Darüber sei nichts Genaues bekannt, antwortete Madigan. Aber es scheine so zu sein, dass immer wenn SHAC-AktivistInnen aus England in einem Land waren, dort die Rate von Straftaten angestiegen sei. Die typischen NeuaktivistInnen seien jung, gebildet und tierlieb. Dabei sei die Hierarchie bestehen geblieben, mit der englischen SHAC-Leitung an der Spitze und den NeuaktivistInnen, die im Lauf der Zeit immer höher aufsteigen könnten. Auch bei den Kontakten zu anderen Ländern sei die SHAC-Spitze mit den führenden Köpfen dieser Länder in Kontakt getreten. Der Kontakt zu NeuaktivistInnen sei über Informationstische gelaufen, die dem Sammeln von Geld und der Rekrutierung gedient hätten. Meistens seien das persönliche Kontakte gewesen.
Was er von den Tierrechts-Gatherings außerhalb Englands wisse, fragte der Staatsanwalt. Das werde von den Führern der jeweiligen Länder organisiert, aber natürlich sei der Einfluss aus England am größten, meinte Madigan. SHAC-AktivistInnen würden teilnehmen und sich dabei mit anderen AktivistInnen treffen, z.B. mit Anti-Pelz AktivistInnen. Er wisse aber nicht genau, was bei diesen Gatherings passiert, insbesondere im Ausland. Die internationalen Gatherings würden ein Mal pro Jahr stattfinden, kürzlich seien sie in Holland und in Norwegen gewesen.
Ob es auch in Paddock Woods in England ein Gathering gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Madigan, in 2004, 2005 und 2006. Diese Gatherings fanden auf einem privaten Feld statt, es habe Zelte und eine Partystimmung gegeben. In England habe man die genannten Workshops durchgeführt, die von der SHAC-Spitze organisiert worden seien. TeilnehmerInnen würden aus aller Welt kommen. Ob auch jemand aus Österreich dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Madigan.
Dann nannte der Staatsanwalt Madigan eine Reihe von Namen englischer AktivistInnen und wollte wissen, ob er diese kenne. Bei einigen sagte er nein, bei anderen nannte er Straftaten, wegen denen er glaube, dass die Genannten verurteilt worden seien. Die Earth Liberation Front und die Straight Edge Militia kenne er beide nicht, sagte er auf Anfrage des Staatsanwalts. Die drei führenden Köpfe der SHAC-Kampagne hätten vorher bereits andere Tierrechtskampagnen gemacht, insbesondere gegen die Versuchstierzuchtstationen Hillgrove Cats und Consort Beagles. Es habe sich um gleichartige Kampagnen wie gegen HLS gehandelt, manchmal sei es um die Haltungsbedingungen der Tiere gegangen, manchmal um die Schließung der Station. Die Kampagnen seien alle erfolgreich gewesen. Deshalb habe man sich entschieden, ab 1999 das große Tierversuchslabor HLS anzugehen.
Ob er wisse, ob DDr. Balluch in England unter Aliasnamen aufgetreten sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Und den Namen Giles Reeve, von dem der Staatsanwalt aus Gründen, die er bisher nicht nennen konnte, glaube, er sei der Deckname von DDr. Balluch, kannte er auch nicht.
Fragen von Anwalt Mag. Traxler
Mag. Traxler wollte wissen, was die SHAC-Kampagne mit Österreich zu tun habe. Er habe zwei Berichte, wiederholte Madigan, von vier Demonstrationen im Februar 2006 aus den Archiven der SHAC-Webseite. Die Richterin wollte wissen, ob es da auch zu Straftaten gekommen sei. Nein, sagte Madigan, es handle sich nur um legale Demonstrationen. Ob es denn illegale SHAC-Aktivitäten in Österreich gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, antwortete Madigan. Und ob SHAC Tiere befreit habe, fragte Mag. Traxler. Ja, allerdings nur Kaninchen und Hühner in Tierversuchslabors, keine Schweine, SHAC würde nur Versuchstiere befreien, meinte Madigan.
Ob es in England eine Organisation gebe, die alle Tierrechtsthemen abdecke, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan. Es gebe also nur spezialisierte Organisationen, fragte Mag. Traxler nach. Ja, sagte Madigan, wurde aber sofort von der Richterin unterbrochen, die eine eigene Frage formulieren wollte. Ob es verschiedene Gruppen gebe, die mit Tierrechten zu tun hätten, fragte sie. Ja, sagte Madigan, es existiere aber keine große Organisation, SHAC sei die größte. Bzgl. legalen Demonstrationen würden SHAC-AktivistInnen z.B. auch bei Pelzdemonstrationen aushelfen, er wisse aber nicht genau, wer an kriminellen Aktivitäten beteiligt sei.
Ob die SHAC-Führung nur wegen SHAC-bezogener Straftaten verurteilt worden sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Madigan. Was die Schadenshöhe gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Es habe sich um etwa 10 Millionen Pfund gehandelt, sagte Madigan.
Ob es Freisprüche in den SHAC-Verfahren gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Gegen drei Personen seien die Ermittlungen eingestellt worden, meinte Madigan, eine Person sei freigesprochen worden, gegen 6 Personen beginne der Prozess im September 2010, 2 davon hätten sich schon im Vorfeld schuldig bekannt.
Wie von der SHAC-Spitze die Befehle weitergegeben worden seien, wollte Mag. Traxler wissen. In England hätte die SHAC-Spitze selbst keine Straftaten begangen, sagte Madigan noch einmal, im Ausland allerdings schon. Die Kommunikation sei persönlich oder per PGP erfolgt. Ob das bewiesen worden sei, fragte Mag. Traxler. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, sagte Madigan. Und ob die Schuldbekenntnisse nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft zustande gekommen seien, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan, die betroffenen Personen hätten sich einfach so schuldig bekannt.
Ob die SHAC-Spitze Kontakte nach Österreich gehabt habe, fragte Mag. Traxler. Die einzigen Kontakte von SHAC-England nach Österreich, von denen er wisse, wären jene, die er bereits genannt habe, sagte Madigan. Ob er wisse, zu welchen ÖsterreicherInnen dieser Kontakt bestanden habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Madigan kurz.
Wie die Bekennerschreiben auf Bite Back kämen, fragte Mag. Traxler. Das wären verschlüsselte Emails von der SHAC-Spitze gewesen, am nächsten Tag sei es dann auf der Webseite gestanden. Bite Back selbst sagt, sie würden diese Bekennerschreiben anonym empfangen. Die Polizei habe versucht, die Emails von Bite Back rück zu verfolgen, seien aber gescheitert.
Im Strafantrag stehe, dass Keith Mann bekennender ALF-Aktivist
sei, erinnerte Mag. Traxler. Ob das stimme, fragte er. Ob Keith Mann noch immer kriminell aktiv sei, fragte die Richterin dazu. Es gebe keinen Hinweis, dass Mann kriminell aktiv sei, sagte Madigan.
Mittagspause 13:30 – 14:10 Uhr
Ob ziviler Ungehorsam in den Workshops bei Gatherings auch behandelt würde, fragte Mag. Traxler. Es gehe ihm um Aktionen im Graubereich zwischen legal und illegal. Er wisse nichts Genaues über die Workshops, sagte Madigan, er sei nie dabei gewesen. Er wisse nicht, was ziviler Ungehorsam sei. Es ginge um illegale Handlungen, die aber keine Straftaten seien, erklärte Mag. Traxler. Solche Aktivitäten gebe es, sagte Madigan, aber er könne nicht sagen, ob es dazu Workshops gebe.
Ob es in England ein offenes Verfahren gegen DDr. Balluch gebe, fragte die Richterin. Er sei gesucht worden, sagte Madigan, es gab dazu Erhebungen, und dann wurde das Verfahren eingestellt. Was der konkrete Vorwurf gewesen sei, wollte Mag. Traxler wissen. Es sei um Sachbeschädigungen bei den Hundeställen einer Hetzjagd gegangen. Ob er für eine Befragung oder eine Festnahme gesucht worden sei, fragte Mag. Traxler. Es sei um eine Festnahme gegangen, sagte Madigan.
Ob es in England Verurteilungen von Personen gebe, die wegen sämtlicher Straftaten, die in England jemals im Tierrechtsbereich gesetzt wurden, verurteilt wären, fragte Mag. Traxler. Diese Frage mache für ihn keinen Sinn, erklärte Madigan und der Saal lachte, weil er damit offensichtlich die Anklage im laufenden Verfahren für verrückt erachtete. Eine Person rief sogar: Sowas gibt’s nur in Österreich!
. Mag. Traxler fragte dieselbe Frage noch einmal. Dazu sagte Madigan, dass in England nur Personen verurteilt würden, denen man eine Straftat nachweisen könne. Aber die SHAC-Spitze sei nicht verurteilt worden, weil sie selbst in Straftaten involviert gewesen sei, sondern nur, weil sie diese geplant hatten, fragte die Richterin nach. Jene Personen in der Organisation, die zustimmen, dass diese Straftaten von der Organisation gesetzt werden und denen man das nachweisen könne, die seien schuldig, eine Verschwörung zur Erpressung begangen zu haben.
Die Richterin kommentierte das mit den Worten, man hätte aus dieser Befragung über die Verknüpfung zwischen England und Österreich nicht viel Neues gelernt. Mag. Traxler wollte noch einmal zur angeblichen Verurteilung von DDr. Balluch fragen, die Richterin unterbrach ihn aber und erklärte, dass das Gericht §7 Tilgungsgesetz anerkenne und dass es diese Verurteilung also sowieso nicht mehr gebe.
Zuletzt wollte noch Mag. Traxler wissen, von wem noch PGP benutzt würde, z.B. von Greenpeace. Das wisse er nicht, antwortete Madigan.
Fragen von Anwalt Mag. Bischof
Was Madigan von Computerverschlüsselung wisse, wollte Mag. Bischof erfragen. Er sei kein Experte, antwortete dieser, aber bei allen 7 SHAC-Verurteilten habe man PGP gefunden. Ob sein Department denn nicht verschlüsseln würde, fragte Mag. Bischof nach. Nein, man verwende dort nicht PGP, aber das Verschlüsseln der Computer in seinem Department wäre nur da um Schutz zu bieten, es gebe lawful
Gründe so etwas zu verschlüsseln, sein Department hätte eben sehr wichtige Geheiminformationen.
Ob es einen Datenschutz in England gebe, fragte Mag. Bischof. Ja, sein Department verschlüssle aber nicht mit PGP sondern einer anderen Software, antwortete Madigan. Ob es eine Zusammenarbeit der englischen mit der österreichischen Polizei gebe, fragte Mag. Bischof. Nein, aber man habe aus England einen Computerexperten nach Österreich geschickt, um zu helfen, die Verschlüsselung der Computer der österreichischen Angeklagten zu knacken, aber das sei gescheitert, meinte Madigan.
Ob es auch Anfragen der Polizei zu SHAC-Aktivitäten und generell zu Informationen über Tierrechte in England gegeben habe, fragte die Richterin. Ihm sei kein Kontakt dieser Art bekannt, sagte Madigan. Warum er eigentlich hier als Zeuge sei, fragte Mag. Bischof etwas provokant. Der Staatsanwalt habe Herrn Robbins beantragt, erklärte die Richterin, aber sie habe stattdessen Madigan genommen, Robbins sei der Vorgesetzte von Madigan. Ob denn Robbins Kontakte zur österreichischen Polizei gehabt habe, fragte Mag. Bischof. Keine Ahnung
, kommentierte Madigan. Die Richterin wollte daraufhin wieder eine eigene Frage stellen, aber Mag. Bischof unterbrach sie und bat, zuerst seine Fragen fertig stellen zu dürfen. Er habe jetzt das Fragerecht, argumentierte Mag. Bischof, deshalb beantrage er, seine Frage stellen zu dürfen. Anwältin Dr. Stuefer sprang auf und sagte, dass sie ebenfalls wolle, dass Mag. Bischof seine Frage stellen könne.
Die Richterin erklärte aber, sie habe die Verhandlungsleitung und sie erteile das Fragerecht, sie könne es daher jederzeit wieder nehmen. Dann fragte sie, ob es im Vorfeld zwischen Madigan und Robbins Gespräche bzgl. des Tierschutzverfahrens in Österreich gegeben hätte. Ja, sagte Madigan, er sei eben der Leiter der größten Tierschutzermittlungen aller Zeiten in England gewesen. Also sei er weltweit der größte Experte im Tierschutz, fragte Mag. Bischof. Diesen Titel habe er nie zugesprochen bekommen, meinte Madigan.
Ob außer den genannten Verbindungen noch irgendwelche zwischen England und Österreich im Tierschutz bestanden hätten, fragte Mag. Bischof. Das habe er schon beantwortet, warf die Richterin ein. Frau Chefinspektor Bogner habe gesagt, jemand von der englischen Polizei sei in Österreich gewesen, sagte Mag. Bischof. Das sei Robbins gewesen, gab Madigan das endlich zu. Ob also Robbins mit der österreichischen Polizei zusammengearbeitet habe, wollte Mag. Bischof wissen. Das wisse er nicht, sagte Madigan.
Ob Run-ins in England strafbar wären, fragte Mag. Bischof. Das aggressive Reinlaufen in ein Büro oder Geschäft sei eine Straftat, es falle unter den Paragraphen der organisierten Kriminalität Serious Organised Crime and Police Act SOCPA. Dieses Gesetz gäbe es seit 2005.
Fragen von Anwältin Dr. Stuefer
Dr. Stuefer wollte wissen, welche Ausbildung Madigan habe. Die Richterin wollte daraufhin diese Frage nicht zulassen, Mag. Bischof führte aber aus, dass insbesondere für seine geäußerten juristischen Einschätzungen ein Wissen über seine Ausbildung relevant sei. Er habe einen Bachelor of Science, sagte Madigan, und sei in angewandter Kriminalforschung ausgebildet. Er habe aber keine juristische Ausbildung.
Ob er beim Prozess gegen die SHAC-Spitze anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, er sei 2 Monate lang täglich als Zeuge vernommen worden, sagte Madigan. Ob er das Urteil kenne, fragte Dr. Stuefer. Ja, meinte Madigan. Gegen wieviele Personen sei ursprünglich ermittelt worden, fragte Dr. Stuefer. Zunächst seien 30 Personen festgenommen worden. 5 davon seien wegen Einzeldelikten angeklagt worden, darunter SOCPA und Erpressung. Gegen 8 sei das Verfahren eingestellt worden. Ob das alles SHAC-Mitglieder gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Sie seien verdächtig gewesen, zur SHAC-Spitze Kontakt gehabt zu haben, sagte Madigan. Man habe aber Wissen und Zustimmung zu Verbrechen nachweisen müssen.
Ob er bei den Prozessen gegen Mann und Horne anwesend gewesen sei, fragte Dr. Stuefer dann. Nein, er sei erst seit 2005 dabei, antwortete Madigan, alle Aussagen, die er diesbezüglich gemacht habe, stamme von Polizeiunterlagen.
Ob er 2008 auf der Europol-Konferenz in Den Haag gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Möglich, er wisse das nicht mehr genau, er sei 2008 auf 7-8 solchen Konferenzen in Den Haag gewesen.
Fragen von Anwalt Dr. Dohr
Ob er wisse, was den Angeklagten hier zur Last gelegt werde, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte Madigan überzeugt. Ob er konkrete Angaben zum hiesigen Strafverfahren machen könne, fragte Dr. Dohr. Nein, sagte Madigan. Ob es denn in England üblich sei, ZeugInnen aus der Polizei von anderen Ländern einzuladen, wollte Dr. Dohr wissen. Die Richterin wandelte die Frage dahingehend ab, ob das schon einmal vorgekommen sei. Ja, sagte Madigan, wenn eine direkte Verbindung bestanden habe, dann schon. Die nächste Frage von Dr. Dohr wurde von der Richterin im Keim erstickt und obwohl er sie einige Male zu stellen versuchte, wurde ihm das von der Richterin verboten.
Dr. Dohr fragte dann, ob PGP in England auch benutzt werde, um personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere bei Behörden wie z.B. im Gesundheitsbereich. Grundsätzlich ja, sagte Madigan, aber ihm sei keine solche Behörde bekannt.
Fragen von Anwalt Dr. Karl
Wann die Festnahmen stattgefunden hätten, wollte Dr. Karl wissen. Am 1. Mai 2007, sagte Madigan. Von den damals 30 Festgenommenen seien 9 heute noch immer im Gefängnis, insbesondere die SHAC-Spitze. Ob das die legalen Demonstrationen beendet habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Madigan, die SHAC-Kampagne gehe weiter. Allerdings hätten die Straftaten für 4-5 Monate nach den Festnahmen aufgehört. Seitdem würden sie weitergehen, aber auf einem geringeren Niveau. Dabei beziehe er sich auf Sachbeschädigungen, Run-ins, Brandstiftungen, aggressive Demonstrationen und Drohbriefe.
Die Richterin wollte wissen, ob es durch die Brandstiftungen zu körperlichen Verletzungen gekommen sei. Nein, sagte Madigan, nur zu seelischen. Wie viele Mitglieder SHAC habe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, aber SHAC gebe es weltweit. Es gebe auch weltweit legale Demonstrationen.
Ob die legalen Aktivitäten ein Deckmantel für illegale gewesen seien, fragte die Richterin. Ja, sagte Madigan, es gab sichtbar nur die Legalen, darunter unsichtbar 100e Illegale. Dr. Karl wollte wissen, welche Form die legalen Aktivitäten angenommen hätten, wurde aber von der Richterin durch die Frage gestoppt, was die Relation zwischen legalen und illegalen gewesen sei. Es habe 100-200 Demonstrationen pro Jahr gegeben, sagte Madigan, aber gegen 100e Firmen Straftaten. Ein typischer Fall eines solchen Opfers wären z.B. mehr als 100 Drohbriefe und 20-30 Sachschäden. Die illegalen Aktivitäten waren also viel mehr als die legalen. Der Richter habe im SHAC-Verfahren ein Bild von einem Eisberg gezeichnet, mit der Spitze über Wasser, der wenig legalen Aktivitäten, und dem größten Teil unter Wasser, der illegalen Aktivitäten.
Wie viele Mitglieder SHAC bei der Festnahme gehabt habe, fragte Dr. Karl. SHAC habe nie Mitglieder gehabt, sagte Madigan, es habe nur UnterstützerInnen der SHAC-Kampagne gegeben. Wie viele das insgesamt in England gewesen seien, könne er nicht sagen.
Dr. Dohr rief an dieser Stelle dazwischen, dass er jetzt gegoogelt habe, wie viele Krankenhäuser in England PGP benützen würden, und er habe sehr viele gefunden. Er habe auch eine Anwaltskanzlei gefunden.
Dann wollte Dr. Dohr noch die Frage stellen, ob diese Eisberg-Theorie auch auf Österreich anwendbar sei, aber die Richterin ließ die Frage mehrmals nicht zu.
Fragen von DDr. Balluch
DDr. Balluch wollte dann wissen, wie viele Personen an derartigen Gatherings von TierrechtlerInnen teilnehmen würden. In England wären das etwa 100, sagte Madigan, in Europa seien 20-30 Länder vertreten. Ob alle diese Personen seiner Ansicht nach kriminell seien, fragte DDr. Balluch weiter. Das glaube er nicht, sonst würde die Polizei alle festnehmen. Ob die von ihm genannten Workshop-Inhalte nur für Straftaten geeignet seien, oder vielleicht auch für Aktionen des zivilen Ungehorsams, fragte DDr. Balluch. Die Inhalte eines Workshops mit dem Titel Umgang mit der Polizei
könne nur kriminellen Straftaten dienen, meinte Madigan. Was ziviler Ungehorsam sei, wisse er nicht. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass legitimer Protest mit einem Konflikt mit der Polizei einhergehe.
DDr. Balluch wollte dann wissen, ob ein Verein der Größe des VGT jemals in England in Straftaten im Tierschutz involviert gewesen sei. Die Richterin wollte zuerst noch wissen, ob er den VGT kenne. Madigan sagte, VGT sei die deutsche Abkürzung für ALF, was einen großen Lacherfolg im Saal brachte. Nein, gab er auf genauere Befragung zu, er kenne den VGT nicht. Ebenso wenig die BaT. Er wunderte sich darüber, dass es im Tierschutz Organisationen mit 20.000 Mitgliedern, einem Jahresbudget von 700.000 Euro und 14 Angestellten geben solle. Auch die Richterin sagte dazu seltsamer Weise, dass diese Angaben noch nicht verifiziert seien. DDr. Balluch fügte dazu an, dass ihn das sehr erstaune, wie ahnungslos Madigan sei und dass es natürlich in England viel größere Tierschutzvereine gebe, wie z.B. die RSPCA. Diese Abkürzung erkannte Madigan endlich und erklärte auf Anfrage, dass es nie Straftaten im Tierschutz gegeben habe, in die große Vereine involviert gewesen seien.
DDr. Balluch wollte dann wissen, ob Madigan zwischen der SHAC-Kampagne und der Organisation SHAC unterscheide, und ob er anerkenne, dass beides legal sei und weiterexistiere, aber die Richterin ließ diese Fragen nicht zu. Ebenso wenig erlaubte sie die Frage, ob Madigan nach seinen jahrelangen Ermittlungen glauben könne, dass es in England eine große kriminelle Organisation oder Verschwörung gebe, die für alle Straftaten im Tierschutz aller Zeiten in England verantwortlich sein könnte. Fälschlicherweise meinte die Richterin, diese Frage sei schon gestellt worden.
Dann wollte DDr. Balluch wissen, was es mit dem Vorwurf auf sich habe, dass er in England von der Polizei gesucht worden sei. Es habe sich um eingeschlagene Scheiben bei einem Hundestall gehandelt, sagte Madigan. Der Akt sei zerstört, aber er habe eine Notiz auf dem Polizeicomputer gefunden. DDr. Balluch beantragte dann, diese Notiz einsehen zu können. Sie solle in den Akt aufgenommen werden. Madigan sagte aber, das ginge nicht, ohne dass er seine Chefs frage. Die Richterin vertagte also die Entscheidung. DDr. Balluch führte aus, dass er ohne jede Information zu diesem Vorfall keine Stellungnahme abgeben könne und dass er das sehr bedenklich fände, dass man ihm diese Vorhaltungen ohne jede nachvollziehbare Basis mache.
Dann sagte DDr. Balluch, es sei ein geschickter aber unfairer Schachzug des Staatsanwalts gewesen, dass der Vorfall seiner Verurteilung versehentlich
angesprochen wurde, obwohl das längst getilgt sei. Er wolle daher dazu jetzt ausführen, was es damit auf sich habe. Es sei damals im August 1993 um die Jagd auf gezüchtete Rebhühner gegangen. Immer am 12. August beginnt jedes Jahr in England diese Jagdart, und in England werden zig Millionen Rebhühner und Fasane für diese Jagden gezüchtet. Es habe dagegen eine große Aktion mit etwa 150 TierschützerInnen gegeben. Dabei sei man vor den JägerInnen gestanden und habe versucht zu verhindern, dass sie auf die zahmen Tiere schießen. Dabei habe DDr. Balluch die Grasbedeckung von den Schießverstecken der JägerInnen, die dort auf Steinen angebunden war, herunter gezogen. Das sei ihm als Sachbeschädigung ausgelegt worden, weil es eines Experten bedürfe, diese Grasbedeckung wieder aufzuziehen. Dafür habe er eine bedingte Geldstrafe von wenigen Euro erhalten. Das ganze sei also eine lächerliche Lappalie.
Dann erklärte DDr. Balluch noch, dass es einen sehr großen Unterschied zwischen dem SHAC-Verfahren in England und dem Tierschutzprozess in Österreich gebe. Den verurteilten Personen habe man direkt nachgewiesen, Straftaten organisiert zu haben. Sie hätten sich ja auch schuldig bekannt. In Österreich habe man das keinem Angeklagten. Die Straftaten seien in der Anzahl viel größer gewesen, als die legalen Aktionen, die nur als Deckmantel gedient hätten. In Österreich wären alle Angeklagten sehr intensiv legal für Tierschutz aktiv. In England sei die Gruppe der Angeklagten in eine einzige Kampagne involviert gewesen. In Österreich würden die Angeklagten sehr viele verschiedene Kampagnen führen, die sich überhaupt nicht überlappen. Der Vorwurf hier sei, dass alle Straftaten überhaupt in Österreich im Tierschutz von ein und derselben Organisation begangen worden seien, was der englische Polizist so absurd fände, dass er die Frage gar nicht verstanden habe. In England habe es sich um eine Gruppe eng kooperierender Personen gehandelt, die sich alle sehr gut kannten. In Österreich kennten sich die Hälfte der Angeklagten nicht gegenseitig, und manche Angeklagte würden die meisten die Mitangeklagten überhaupt nicht kennen. Die Situationen seien also überhaupt nicht vergleichbar.
Fragen von Faulmann und DI Völkl
Faulmann wollte nur wissen, ob Madigan ihn persönlich kenne oder von seinem Namen je gehört habe. Nein, sagte Madigan. Warum musste ich mir das den ganzen Tag anhören, fragte Faulmann rhetorisch?
DI Völkl fragte dann dieselbe Frage und Madigan gab dieselbe Antwort. Dann wollte DI Völkl wissen, ob es AktivistInnen gebe, die SHAC-Aktivitäten durchführen würden, aber immer nur legal blieben? Ja, sagte Madigan. Wie viele Straftaten gebe es im Tierschutz in England pro Jahr, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Madigan. Als leitender Ermittler wisse er das nicht, fragte Di Völkl ungläubig. Die Richterin sagte, dass Madigan bereits geantwortet habe und ließ die Frage nicht zu. Und wie viele % der Straftaten im Tierschutz in England würden aufgeklärt, fragte DI Völkl. Es gebe 100e Berichte von Straftaten, sagte Madigan, einen großen Anteil daran habe die ALF. Die im SHAC-Verfahren Verurteilten hätten vielleicht viel mehr Straftaten begangen, als man ihnen habe nachweisen können. Aus praktischen Gründen habe man sich auf 30 ihrer Opfer, d.h. Firmen, die Kundinnen von HLS waren, beschränkt. Die Richterin wollte wissen, ob das auf die Beschränktheit der Ressourcen zurückzuführen sei. Ja, sagte Madigan. Ob der überwiegende Teil der Straftaten von anderen als den Beschuldigten begangen worden seien, fragte DI Völkl. Er habe nur Straftaten zwischen 2001 und 2007 untersucht, sagte Madigan und sich auf 30 Firmen beschränkt, wobei es 100e Firmen gegeben habe, die Opfer gewesen seien.
An dieser Stelle brach die Richterin den Prozesstag ab. Ende 16:20 Uhr.