Tierschutzprozess 14. Tag
Donnerstag 8. April 2010
Inhalt:
Die fünfte Woche des Tierschutzprozesses schloss mit einem Eklat. Beim Ende der Vernehmung des VGT-Geschäftsführers durch die anderen Angeklagten blieb noch alles ruhig. Doch dann sollte die Einvernahme der Frau Chefinspektor Bettina Bogner von der SOKO beginnen und dabei eskalierte die Situation. Ein Plakat gegen Staatsterror gegen Tierschutz
erschien am Richterpult, einen Zuhörer ließ die Richterin von der Polizei entfernen und aufgrund vielstimmiger Rufe Wir sind alle 278a
im Gerichtssaal kündigte die Richterin an, den Saal ab Reihe vier
räumen zu lassen.
Aber auch zwischen Zeugin und Verteidigung eskalierte die Situation. Die Frau Chefinspektor las die Antworten auf die Fragen der Richterin von einem Blatt ab, woraufhin die Anwälte der Verteidigung solange darauf bestanden, dass sie damit aufhören müsse, bis ihr alle Papiere weggenommen wurden. Zusätzlich wurde eine SOKO-Chefin des Gerichtssaals verwiesen, weil sie als Zeugin in Frage käme.
Zweifellos ist dieser ganze Prozess sehr volatil und in vieler Hinsicht liegen die Nerven blank. Es geht um sehr viel, das liegt spürbar in der Luft. Die Befragung von Frau Chefinspektor Bogner konnte daher nur begonnen werden, das meiste ist noch nicht zur Sprache gekommen. Es wird sehr interessant zu sehen, wie sich der Prozess dann weiter entwickeln wird.
Der heutige Prozesstag begann um 9:05 Uhr, weil einer der Angeklagten etwas verspätet war. Etwa 50 ZuhörerInnen füllten den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt.
Fragen von DDr. Balluch an Harald Balluch zur kriminellen Organisation
Die Befragung wurde ungewöhnlicher Weise von dem ersten der Angeklagten, DDr. Balluch, begonnen. Er wollte von Harald Balluch, seinem Bruder, wissen, was seiner Ansicht nach die im Strafantrag angesprochene OGPI-Kampagne sei. Dieser antwortete, dass die OGPI für ihn wie eine Fußballzeitung wäre, die eben von Ereignissen in der Fußballwelt berichtete. So würde die OGPI von allen Ereignissen in Sachen Kampagnen gegen Pelz berichten. Aber man könne weder sagen eine Fußballzeitung spiele selbst in der Fußballmeisterschaft, noch die OGPI selbst würde Kampagnen durchführen. Die Richterin wollte eigentlich auch diese Fragen nicht zulassen, weil sie ihrer Ansicht nach bereits beantwortet seien, doch Balluch fügte hinzu, dass insofern natürlich auch vom VGT nicht gesagt werden könne, er hätte mit der OGPI zusammengearbeitet.
Dann fragte DDr. Balluch, ob Balluch als jemand, der bereits seit den frühen 1990er Jahren in Österreich im Tierschutz aktiv war, meine, dass es im Tierschutz eine kriminelle Organisation gäbe. Balluch bestritt das vehement und betonte noch einmal, dass das mit Sicherheit nicht der Fall sei.
Dann fragte DDr. Balluch, ob die Pelzkampagnen in Österreich, und insbesondere die Kampagne gegen den Pelzverkauf bei P&C, Balluchs Eindruck nach eine Kampagne im Sinne der angeblichen Doppelstrategie
des Staatsanwalts mit kriminellem Flügel
gewesen sei. Nein, das sei natürlich nicht der Fall gewesen, sagte Balluch dazu. Es habe in der Außenwahrnehmung von ihm, also von jemandem mit großem Tierschutzinteresse aber nicht in diese Kampagne involviert, nach einer ganz normalen Tierschutzkampagne ausgesehen. Er selbst habe von irgendwelchen Sachschäden bei P&C nichts gewusst bzw. nur gehört, dass es so etwas in Deutschland gegeben habe und das nicht auf die VGT-Kampagne bezogen. Das zeige sich insbesondere darin, dass bei Kampagnenende eine Feier des VGT zusammen mit den Vier Pfoten über den gemeinsamen Kampagnenerfolg gegeben habe. Der VGT habe dabei im übrigen weder mit der BaT oder mit der OGPI gefeiert, sondern mit den Vier Pfoten. Der VGT habe mit den Vier Pfoten kooperiert, nicht aber mit der BaT, und trotzdem könne man nicht davon sprechen, die Vier Pfoten und der VGT bildeten eine gemeinsame Organisation.
Dann bat DDr. Balluch noch einmal um Klärung des Vorfalles mit dem Email von der Email-Liste Tierrechtsnachrichten, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese Geschichte in der Tageszeitung Der Standard
auch falsch kolportiert worden war und daher offenbar noch immer missverständlich formuliert war. Zunächst fragte DDr. Balluch konkret, ob das inkriminierte Email, das aus dem Internet kopierte Anleitungen zum Bau von Brandsätzen enthalten solle, auf dem Fadinger-Forum gepostet worden war. Nein, sagte dazu Balluch, es handelte sich nicht um das Fadinger Forum, sondern um zwei offene Email-Listen, von denen eine TR-Nachrichten Austria
heiße. Ob er, Balluch, Administrator von Fadinger oder TR-Nachrichten wäre, fragte DDr. Balluch weiter. Nein, sei er nicht, antwortete Balluch, weder noch. Was denn nun die Rolle des VGT-Mailservers gewesen sei, für den er verantwortlich war, wollte DDr. Balluch schließlich wissen. Dieser VGT-Mailserver agiere wie ein Postamt, erklärte Balluch. Man könne in diesem Mailserver Postfächer einrichten und alle MitarbeiterInnen des VGT hätten dort auch Postfächer. Jedes ankommende Email, das die Email-Adresse eines dieser Postfächer, sprich Email-Accounts, als Empfängeradresse spezifiziere, würde vom VGT-Server ohne gelesen zu werden automatisch in dieses Postfach übermittelt. Wenn man ihm vorwerfe, ein gewisses Email sei über diesen Server angekommen und wäre deshalb Mitglied in einer kriminellen Organisation, dann sei das damit vergleichbar, dem Postamt vorzuwerfen kriminell zu sein, wenn es z.B. eine Briefbombe ausliefert. Das wurde bisher noch nie dem Postboten oder dem Postamt angelastet, weil der Inhalt von privaten Briefen sowie von privaten Emails durch das Menschenrecht auf Privatsphäre geschützt sind. Sowohl er als auch das Postamt dürften gar nicht die Inhalte von Briefen bzw. Emails lesen und nur jene ausliefern, die gewissen Kriterien genügen. Man könne daher weder ihm noch dem Postamt vorwerfen, welche Briefe bzw. Emails sie ausliefern.
Zum Vorfall, dass Balluch auf der Polizeistation einen Datenstick in seine Socke gesteckt habe, fragte DDr. Balluch noch einmal nach, ob der VGT ohne die Liste der Mitglieder in seiner Existenz bedroht gewesen sei. Ja, sagte Balluch dazu, auf jeden Fall. Ein Verein könne ohne Kontakt zu seinen Mitgliedern nicht lange überleben und es war abzusehen, dass ohne diesen Stick kein Kontakt möglich gewesen wäre. Den Stick in die Socke zu stecken war also eine Verzweiflungstat, um den VGT zu retten, und nicht um etwas Kriminellen zu vertuschen. Wie gesagt, die Polizei hatte ja dann Einblick in den Stick und nichts Relevantes gefunden und andererseits hätte Balluch den Stick ja z.B. in der Toilette runterspülen können, wenn es ihm nur darum gegangen wäre, der Polizei den Zugriff auf den Stick zu entziehen. Er war nämlich mit dem Stick in der Socke ganz allein auf der Toilette, bevor die Polizei im den Stick wieder entnommen habe.
Dann fragte DDr. Balluch noch, wie relevant die Kleider Bauer Kampagne für die gesamte Pelzkampagne des VGT gewesen sei. Die Kampagne gegen Kleider Bauer sei überhaupt nicht zentral gewesen, antwortete Balluch. Im Rahmen der Pelzkampagne wollte der VGT vor allem die Bevölkerung über das Tierleid hinter Pelzprodukten aufklären und das sei eben u.a. vor Kleider Bauer Filialen geschehen. Dabei war es nicht so relevant, ob Kleider Bauer mit dem Pelzverkauf aufhörte, sondern es sei hauptsächlich darum gegangen, die Öffentlichkeit zu informieren. Hätte Kleider Bauer mit dem Pelzhandel aufgehört, dann wären die gleichen Kundgebungen zu Pelz eben an andere Orte übersiedelt. Für den VGT würde dann alles unverändert gleich ablaufen.
Fragen von DDr. Balluch zum Vorfall Pummersdorf
Trotzdem die Richterin protestierte wollte DDr. Balluch noch einmal in aller Deutlichkeit wissen, ob Balluch ausschließen könne, dass er, DDr. Balluch, am besagten 5. Jänner 2000 irgendwann zwischen 2 Uhr früh und 19 Uhr abends einen Bekennerbrief in einen Postkasten in St. Pölten geworfen haben könne. Ja, das könne er dezidiert, antwortete Balluch. Er habe diesen Tag mit DDr. Balluch und einer Reihe weiterer ZeugInnen verbracht. Man habe gemeinsam in einem ausgebauten Dachboden, also im selben Raum, geschlafen. Anschließend sei man mit dem Auto seiner Mutter auf den Gamsstein zu einer Schitour gefahren. Danach sei man am frühen Abend zurückgekehrt und habe gemeinsam gegessen. Balluch war also mit seinem Bruder DDr. Balluch den gesamten Tag lückenlos zusammen. Es wäre für DDr. Balluch unmöglich gewesen, insbesondere ohne eigenes Auto, zwischendurch nach St. Pölten zu fahren.
Fragen von DDr. Balluch zur Causa Dr. Plank
Zunächst wollte DDr. Balluch wissen, ob der VGT unter Dr. Plank ein Spendengütesiegel gehabt habe. Nein, habe er nicht, antwortete Balluch, aber seit dem Weggang von Dr. Plank habe man jedes Jahr ein Spendengütesiegel bekommen. Mit der Art der Geschäftsführung von Dr. Plank hätte der VGT vorher keines bekommen können. Ob der neue Verein von Dr. Plank jetzt ein Spendengütesiegel habe. Nein, sagte Balluch, auffälliger Weise nicht. Jeder Verein in der Größe des neuen Vereins von Dr. Plank, der etwas auf sich hält und in der Öffentlichkeit beweisen will, dass mit den Tierschutzspenden sorgfältig umgegangen wird, habe so ein Spendengütesiegel. Dass Dr. Plank hier aus der Reihe falle und bis heute keines habe, sei auffällig.
Ob Dr. Plank dem VGT die Datenbank genommen und dadurch den VGT sehr geschädigt habe, wollte DDr. Balluch dann wissen. Ja, das sei so gewesen, antwortete Balluch. Er sei dafür auch von der Staatsanwaltschaft belangt worden und habe es zugegeben. Ob die Abwahl von Dr. Plank korrekt von statten gegangen sei, fragte DDr. Balluch dann. Ja, natürlich, sagte Balluch dazu, man habe sich streng an das Vereinsrecht und die Statuten gehalten. Ob es Konflikte mit Dr. Plank vor diesem Vorfall wegen ideologischer Differenzen gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Balluch, keinerlei Differenzen. Auch unter Dr. Plank habe der VGT offene Befreiungen und z.B. Tiertransportblockaden durchgeführt, wie auch heute, und sei dadurch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Ob Dr. Plank einen großen Hass und Rachegelüste gegen DDr. Balluch und den VGT hege, fragte DDr. Balluch dann noch. Ja, sagte Balluch, zweifellos, obwohl DDr. Balluch selbst ja mit dem Vorfall 2002 und der Abwahl von Dr. Plank weder ursächlich noch praktisch etwas zu tun hatte.
Verbreiten der ALF-Ideologie
Zuletzt fragte DDr. Balluch noch, ob er als sein Bruder, der ihn schon sehr lange kenne, darüber Auskunft geben könne, ob DDr. Balluch jemals die ALF-Ideologie
, wie das vom Staatsanwalt so genannt wird, verbreitet habe. Nein, habe er sicherlich nicht, antwortete Balluch dazu.
Fragen von Mag. Hnat an Harald Balluch
Zunächst erinnerte Mag. Hnat noch einmal an den USB-Stick in der Socke von Balluch und fragte, ob er diesen Stick hätte zerstören können. Dazu sagte Balluch geradeaus ja, das hätte er. Dann nahm Mag. Hnat auf die Abstimmung zwischen Kleider Bauer und Fürnkranz als nächsten Kampagnenzielen auf der VGT-Webseite Bezug und fragte, ob es zuletzt von der Firma Kleider Bauer aus einen gezielten, massiven Versuch gegeben habe, für Fürnkranz zu stimmen. Ja, sagte Balluch, das sei deutlich zu bemerken gewesen. Ob man also sagen könne, wollte dann Mag. Hnat wissen, dass Kleider Bauer wollte, dass es eine Kampagne gegen Fürnkranz gebe. Ja, sagte Balluch, das könne man so sehen.
Fragen von Faulmann
Faulmann begann die Befragung mit Bezug auf die kriminelle Organisation, in der er zusammen mit Balluch laut Staatsanwalt tätig sein solle. Er selbst, Faulmann, würde als ausführendes Mitglied geführt, sagte Faulmann, wie das denn mit Balluch sei. Auch er werde als ausführend und nicht als organisatorisch vom Staatsanwalt bezeichnet, was insbesondere absurd sei, weil er selbst ja nur organisatorisch für den VGT tätig sei und überhaupt keine Demonstrationen oder Aktionen besuche. Ob Balluch von jemandem wisse, der ihn, Faulmann, beauftragt habe, für eine kriminelle Organisation Aktivitäten zu setzen. Nein, antwortete Balluch, das sei lächerlich. Und ob Balluch überhaupt Mitglied in einer kriminellen Organisation sei. Natürlich nicht, sagte Balluch dazu.
Dann fragte Faulmann, ob es eine kriminelle Organisation im Tierqulbereich gebe. Das könne man so sehen, sagte Balluch. Immerhin würden dort sehr organisiert die Gesetze gebrochen. Man würde sogar die TäterInnen kennen, aber die Polizei dulde diesen massiven und systematischen Gesetzesbrüche seltsamer Weise.
Dann legte Faulmann Fotos von Demonstrationen vor, an denen er eine Gasmaske als Aktionsmittel trug. Das würde belegen, dass die Gasmaske nicht zur Vermummung diene, sondern ein themenbezogenes Aktionsmittel sei. So würde man im Hintergrund das Transparent mit der Aufschrift Diese Tierquälerei stinkt zum Himmel
lesen können.
Als nächstes legte Faulmann einen Artikel der Tageszeitung Der Standard
vor, in dem davon berichtet wird, dass Faulmann eine Namensänderung von Faulmann auf veganman.com
beantragt habe. Es handle sich also bei veganman.com um keinen Decknamen, wie der Staatsanwalt behaupte, sondern um einen Namen, den er offiziell annehmen wollte. Das Standesamt Wr. Neustadt habe aber abgelehnt.
Dieser Vorfall veranlasste die Richterin ihren Kopf in Unglauben zu schütteln und zu sagen, dass das ebenso verrückt sei, wie zu versuchen, einen Sachwalter für einen Schimpansen zu bekommen. DDr. Balluch rief dazwischen, dass der Antrag für einen Sachwalter für den Schimpansen Hiasl sehr ernst gemeint gewesen sei und dass er darum bitte, dass die Richterin ein so ernstes Thema nicht lächerlich mache.
Dann legte Faulmann ein Foto von einem umgefallenen Hochstand vor, das, wie er sagte, DDr. Balluch am letzten Sonntag bei einer Schitour aufgenommen habe. Es würde belegen, dass diese Hochstände laufend von selbst umfielen und daher das vom Staatsanwalt vorgelegte Foto von ihm zusammen mit mehreren anderen Personen, darunter einer der Rechtsanwälte, hinter einem umgefallenen Hochstand glaubwürdig ebenfalls von einer Wanderung mit einem von selbst gefallenen Hochstand stamme. Die Richterin lächelte über das Bild und erklärte aber, dass sie es nicht annehme und als Beweismittel nicht akzeptiere.
An dieser Stelle ergriff Mag. Hnat noch einmal das Wort und legte einen Bescheid des Wiener UVS vor, in dem der Maßnahmenbeschwerde des VGT gegen die Polizei Recht gegeben wurde. Die Polizei hatte im Jahr 2005 eine Wäscheleine mit Fotos von Pelztieren, die vor P&C aufgestellt waren und vorher in der Demonstrationsanmeldung angegeben wurden, einfach mit Gewalt entfernt. Der VGT hatte dagegen ein Rechtsmittel ergriffen und die Polizei musste die Wäscheleine zurückgeben und Entschädigung zahlen. Die Richterin nahm den Bescheid gleichmütig an.
Fragen von DI Völkl
Als nächstes kam DI Völkl an die Reihe zu fragen. Er legte ein Email des Fadinger Forums vor, indem es über die Veranstaltung zur Vorratsdatenspeicherung ging, die bereits in der Befragung von Balluch Thema war. Dann fragte er Balluch, ob es in den Diskussionsbeiträgen von ihm, DI Völkl, um die Sorge um Datenschutz oder das Vertuschen von Straftaten gegangen sei. Balluch führte dazu aus, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung um eine Maßnahme gehe, die nicht gegen Verdächtige angewandt werde, sondern gegen alle Bürger und Bürgerinnen ohne Einschränkung. Entsprechend sei die Diskussion generell von Datenschutzsorgen motiviert und habe mit Straftaten überhaupt nichts zu tun.
Dann zeigte DI Völkl ein Email von ihm selbst mit dem Titel Überwachungsstaat ohne Kontrolle
, das einen Bericht über eine Veranstaltung gleichen Namens an der Technischen Uni Wien zwei Tage vor dem Polizeiüberfall und die Hausdurchsuchungen enthielt. Dabei ging es um eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. An dieser Stelle erschien ein Bild von Alf, dem katzenessenden Außerirdischen, vor dem Fenster des Gerichtssaals und löste allgemeine Heiterkeit aus. Es war an mehreren mit Gas gefüllten rosafarbenen Ballons angehängt und darunter wurde ein Text sichtbar, der aber aufgrund der weiten Entfernung nicht gelesen werden konnte. ALF ist natürlich auch das Akronym, das der inkriminierten kriminellen Organisation zugeordnet wird.
DI Völkl führte dann gegen den Widerstand der Richterin aus, dass dieses Email beweise, dass das Datenschutzthema sowohl auf Fadinger als auch für DI Völkl und Balluch persönlich wichtig gewesen sei. Die Richterin bezweifelte aber, dass sich Balluch direkt an dieses Email erinnern könne und befand daher, dass es nichts zur Sache tue.
DI Völkl legte dann ein weiteres Email zusammen mit einem Artikel in der Tageszeitung Der Standard
vor, in dem von einem Mann in Deutschland berichtet wurde, der ausschließlich deshalb von der Polizei bespitzelt und sogar in U-Haft genommen worden war, weil er als Soziologie-Forscher und Uni-Assistent nach einschlägigen Worten gegoogelt habe. Dieser Fall habe bei allen Angst erzeugt und deshalb Datenschutzmaßnahmen motiviert. Der Standard-Artikel aus dem Jahr 2007 wurde dann gezeigt. Unter der Überschrift Deutscher Soziologe verhaftet
wurde davon berichtet, dass dieser Mann verdächtigt wurde, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu sein.
Dann zeigte DI Völkl ein weiteres Email vom Herbst 2007, das von einer Jagdsabotage in jener Aktionswoche gegen die Jagd handelte, für die DI Völkl einen Aktionsaufruf weitergeleitet hatte, was ihm der Staatsanwalt vorwarf. Diese legale Jagdsabotage sei die einzige Aktion gewesen, die in Österreich in dieser Aktionswoche stattgefunden habe. Er las dann aus dem Bericht vor und es handelte von massiven Gewaltangriffen der JägerInnen gegen die TierschützerInnen. Dieser von DDr. Balluch geschriebene Bericht endete mit den Worten Wir brauchen Funkgeräte
und dass ein Aktivismuscamp für Jagdstörungen geplant sei. Das sei ein Beispiel für einen entlastenden Beweis, den die SOKO verschwiegen habe, brauste DI Völkl auf. Es würde beweisen, dass die Funkgeräte zu diesem – legalen – Zweck angeschafft worden seien und dass die Aktivismuscamps sich mit derartigen Themen beschäftigen würden.
Dann zeigte DI Völkl gegen laufende Beschwerden der Richterin, er solle zur Sache kommen, ein Email mit einem Aufruf zu einer Jagdstörung in Vorarlberg vor. DI Völkl hatte dieses Email mit einem eigenen beantwortet, in dem er darum bittet, per PGP, also verschlüsseltem Email, Informationen zu dieser Aktion zu erhalten. Es ging dabei um das Jahr 2005. Das würde beweisen, betonte DI Völkl, dass die Verschlüsselung in Verbindung mit legalen Aktivitäten benötigt wurde.
Dann wollte DI Völkl ein Handbuch zur Verschlüsselung vorlegen, in dem das österreichische Bundeskanzleramt die Verschlüsselung per PGP und Truecrypt empfahl. Die Richterin unterbrach und fragte Balluch, womit er den VGT-Computer verschlüsselt habe und wann das geschehen sei. PGP, Truecrypt und DM-Crypt, antwortete Balluch. Und es sei ab dem Jahr 2006 geschehen. DI Völkl wollte daraufhin wieder das Buch vorlegen, aber die Richterin fragte Balluch, ob ihm diese Empfehlung des Bundeskanzleramts aus dem Jahr 2007 damals – also ein Jahr davor – schon bekannt gewesen sei. Er würde sich laufend über Verschlüsselungen informieren, antwortete Balluch, und im Jahr 2008 habe er dann den verschlüsselten Provider für den VGT beschafft. Das würde auch in den inkriminierten Zeitraum fallen und daher sei das Buch relevant. Wieder wollte DI Völkl das Buch vorlegen, aber wieder fragte die Richterin dazwischen, ob Balluch denn überhaupt von diesem Buch gewusst habe. DI Völkl sagte dazu, dass er ihm sicher von dem Buch erzählt habe. Die Verschlüsselung sei aber von 2006, das Buch von April 2007, meinte die Richterin dazu. Die Informationen des Buches waren aber schon vor seiner Publikation bekannt, bestand DI Völkl darauf, das Buch vorlegen zu können. Dann nahm die Richterin tatsächlich das Buch als Beweismittel an.
Dann wollte DI Völkl, der in aller Ruhe weiter seine Beweise vorlegte, obwohl die Richterin zusehends ungeduldiger wurde, noch einen Film vorlegen, in dem der Generalsekretär von Amnesty International Österreich, Mag. Heinz Patzelt, zu Fragen der Datenverschlüsselung Stellung nahm. DI Völkl wollte, dass der Film vorgespielt würde, weil darin belegt sei, dass Amnesty International alle seine Computer und seine Emails verschlüsselt habe.
Und weiters wollte DI Völkl noch einmal den Film vorlegen, in dem er von einem Axt-schwingenden Gänsefarmer angegriffen wurde, nur weil er von öffentlichem Grund aus dessen Farm gefilmt habe, was auf dem beantragten Film deutlich zu sehen sei. Das würde beweisen, dass es sehr gute Gründe gäbe, die eigene Identität bei Recherchen zu verschleiern. Die Richterin hatte aber schon vorher die Entscheidung über das Vorzeigen dieses Films vertagt und so vertagte sie diese Entscheidung für beide Filme diesmal wieder.
DI Völkl erinnerte in diesem Zusammenhang an den Film über den von ihm verdeckt recherchierten Hundehandel, den er ebenfalls bereits vorzuführen beantragt hatte. Doch die Richterin betonte einmal mehr, dass sie nach dem Gesetz das Recht habe, derartige Entscheidungen bis zum Ende der Verhandlung hinauszuzögern.
Dann fragte DI Völkl noch Balluch, ob das Verschlüsseln der VGT-Computer mit der Pelzkampagne zu tun gehabt habe, was dieser verneinte. Die Richterin unterband dann weitere Ausführungen zur Verschlüsselung durch Balluch.
Fragen von David Richter
Der Angeklagte David Richter ergriff dann das Wort und fragte Balluch noch einmal zu dem Email mit der Anleitung zu Brandsätzen aus dem Internet und wollte wissen, warum ihm das geschickt worden sei. Die Richterin sagte dazu, es sei von der Email-Liste TR-Nachrichten
gekommen, aber an wen habe es der VGT-Server weitergeleitet. Jedes Email komme mit einer Zustell-Email-Adresse beim VGT-Server an, an die es dieser weiterleitet. Das sei ein völlig automatisierter Prozess. Wie das dann verteilt werde, fragte die Richterin. Das sei eine reine Postzustellung und erfolge, wie gesagt, automatisch, sagte Balluch dazu. Wie viele Email-Adressen es denn beim VGT gebe, warf Anwalt Dr. Karl ein. Alle Angestellten hätten ein Postfach mit Email-Adresse, sagte Balluch dazu, und jeder habe sein oder ihr eigenes Passwort dafür, dass man selber ändern könne. Es habe also nur der User Zugang zu diesen Adressen und den dort empfangenen Emails.
Ob diese Email-Adressen des VGT auch privat genutzt würden, fragte Dr. Karl. Ja, es handle sich um die Privatsphäre und er dürfe daher allein schon aus Menschenrechtsgründen diese Email-Inhalte nicht lesen, sagte Balluch dazu. Ob man sich selbst auf diese Email-Liste setzen müsse oder ob das der VGT für die Angestellten getan hätte, fragte die Richterin. Er habe sich selber darauf gesetzt, sagte Richter dazu, normalerweise kämen auch nur normale Emails mit Tierschutzinformationen auf dieser Liste. Ob es sich also um ein Pech handle, dass gerade er dieses Email empfangen habe, fragte die Richterin nach. Nein, Pech sei bestenfalls, dass ihm das jetzt vorgeworfen werde, sagte Richter dazu. Alle Mitglieder würden alle Emails dieser Liste erhalten und es sei eine offene, für beliebige Personen zugängliche Liste, was immer zur Folge habe, dass auch sehr seltsame Emails wie z.B. Werbungen verschickt werden.
Was denn normalerweise für Emails auf dieser Liste seien, fragte die Richterin. Alle Informationen zum Tierschutz mit Schwerpunkt in Österreich, sagte Richter dazu.
Fragen von Monika Springer
In welchen Bereichen es beim VGT Einkaufsführer und Positivlisten gebe, fragte Springer. Nach solchen Führern würde im VGT-Büro oft gefragt, sagte Balluch, solche Listen seine eben deshalb auch bei allen Tierschutzorganisationen üblich. Sowohl die Vier Pfoten machten Positiv- und Negativlisten, als auch z.B. Greenpeace. Wer denn für diese Positivlisten zuständig sei, fragte Springer. Monika Springer, antwortete Balluch als Geschäftsführer des VGT. Ob er wisse in wieweit sie auch für andere Vereine ehrenamtlich tätig sei, fragte Springer weiter. Sie sei in der Veganen Gesellschaft aktiv, meinte Balluch dazu. Ob sie auch bei der OGPI oder der BaT wäre, fragte Springer. Nein, antwortete Balluch. Und ob er das als Geschäftsführer gut gefunden hätte, wollte Springer wissen. Nein, antwortete Balluch wieder.
Ob es Absprachen mit anderen Vereinen zur Kleider Baue Kampagne gegeben habe, wollte Springer wissen. Nein, sagte Balluch, der VGT habe nur ein österreichisches Unternehmen als Kampagnenziel gewünscht. Und das sei auch nicht mit der OGPI abgestimmt gewesen.
Springer sagte dann, dass sie selbst die Neulingtreffen im VGT leite. Balluch sei aber öfter anwesend, ob er daher sagen könne, wie diese Treffen ablaufen würden. Seit wann sie diese Treffen durchführe, wollte die Richterin wissen. Von 2005 bis heute, gab Springer an. Balluch führte dann aus, dass diese Treffen öffentlich angekündigt würden, dass es keine Zugangsbeschränkungen gebe, dass Springer auf diesen Treffen davon erzähle, was der VGT mache und wie man sich dabei engagieren könne. Es würde natürlich nicht über Illegales gesprochen, sondern welche Demonstrationen es gebe, welche Themen behandelt würden und welche Kampagnen gerade aktuell seien.
Es habe zwei Anschläge gegen Kleider Bauer gegeben, sagte Springer, die von diesem Konzern groß in den Medien verbreitet worden seien. Ob man sich beim VGT über diese Anschläge gefreut habe oder ob das eher Probleme gebracht hätte. Zweiteres, sagte Balluch, es sei insbesondere unangenehm, wenn die AktivistInnen laufend zu diesen Dingen am Informationstisch angesprochen würden.
War‘s das
, fragte die Richterin ungeduldig. Das war‘s, Frau Rat
, antwortete Springer unbeeindruckt.
Kontakt zu OGPI
Sie meinen also, OGPI führt keine Kampagnen?
, fragte der Staatsanwalt. Dann legte er einen mit OGPI
unterschriebenen Aufruf zu Anti-Pelz Kampagnen aus dem Jahr 2002 vor, in dem stand, dass es bereits mehrere Kampagnen unter der OGPI gegeben habe. Wenn man diesen Aufruf genau liest, dann sieht man, dass dort davon die Rede ist, dass
, antwortete Balluch. OGPI würde nur davon berichten und der ganze Aufruf sei diesbezüglich flapsig formuliert.Tierrechtsgruppen
diese Kampagnen führen
Die OGPI-Kampagnen gegen P&C und gegen Kleider Bauer wären gleichzeitig mit Kampagnen vom VGT gegen dieselben Bekleidungsfirmen gelaufen, meinte der Staatsanwalt. Ob das ein Zufall gewesen sei, fragte er. Für die Kleider Bauer Kampagne habe sich der VGT völlig unabhängig entschieden, sagte Balluch dazu. Obiger Aufruf würde den Namen David Richter tragen, bemerkte die Richterin. Was jetzt genau die Frage sei, wollte Richter wissen. Ob der VGT eine Tierrechtsgruppe sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Richter. Warum nun dort auf dem OGPI-Aufruf sein Name stünde, noch dazu mit unbekannter Email-Adresse, wollte die Richterin wissen. Damals sei er noch nicht beim VGT gewesen, erklärte Richter. Er habe aber diesen Aufruf nicht geschrieben, vielleicht sei er damals als BaT-Mitglied auf diesem Aufruf gestanden, er könne sich nicht mehr erinnern. Er habe jedenfalls nie mit der OGPI-Webseite Kontakt aufgenommen. Warum er sich von der OGPI distanziert habe, wollte die Richterin wissen. Andere würden den VGT nicht als Tierrechtsverein sehen, weil er Reformen verfolge, wie bereits ausgeführt, sagte Richter dazu.
Springer fügte an, dass es viel mehr Anti-Pelz Kampagnen des VGT gegen Modehäuser gegeben habe, die nichts mit der OGPI zu tun hätten, als umgekehrt. Als Beispiele nannte sie die VGT-Kampagnen gegen Fürnkranz, Vögele, Pulloveria, Johann Strauß und die Kampagnen im Rahmen von Graz pelzfrei
. Richter meinte noch, dass P&C und Kleider Bauer eben jene Bekleidungsketten mit dem meisten Pelz gewesen seien, was parallel Kampagnen erkläre.
Anwalt Dr. Dohr beantragte, die Polizei solle prüfen, ob dieses ominöse Brandanleitungsemail gelesen worden sei oder nicht. Anschließend beantragte Anwalt Mag. Bischof ein weiteres Mal, dass die Angeklagten im Beweisverfahren Laptops verwenden dürfen, damit sie Aussagen der ZeugInnen zeitnahm prüfen könnten, um erneute Zeugenladungen zu vermeiden. Dazu führte er ein Höchstgerichtsurteil an, von dem die Richterin aber sofort feststellte, es stünde nicht im Rechtsinformationssystem RIS im Internet. Anwalt Mag. Traxler meinte noch, dass aber die Rechtssprechung nicht auf dieses RIS beschränkt sei.
Pause 10:37 Uhr – 10:59 Uhr.
Als der Prozess nach der Pause wieder begann, fand sich ein Plakat mit der Aufschrift STOPP Staatsterror gegen Tierschutz
auf dem Richterpult. Alle Anwesenden im Gerichtssaal, auch die BeamtInnen des Gerichts, hatten dazu geschwiegen. Der Staatsanwalt bemerkte es und flüsterte der Richterin ins Ohr. Diese stand daraufhin auf, ging um ihr Pult herum, stellte sich vor das Plakat und las es laut vor. Dabei klatschten zahlreiche der ZuhörerInnen in die Hände, während die Richterin das Plakat vom Pult nahm. Die Richterin drohte daraufhin einmal mehr, den Saal räumen zu lassen. Die Szene wirkte wie in der Schule, wenn die SchülerInnen die Lehrerin auf die Schaufel nehmen.
Mag. Bischof begann wieder seinen Antrag für Laptops für die Beschuldigten weiter auszuführen. Die Richterin sagte dazu unvermittelt, er solle schneller sprechen, es sei sowieso leicht, dem Gesagten intellektuell zu folgen. Mag. Bischof erklärte, er würde langsam sprechen, um der Schriftführerin Zeit zu geben, mitzuschreiben. Er sagte jedenfalls, dass laut Gesetz zwischen dem Staatsanwalt und den Angeklagten Waffengleichheit herrschen müsse und dass auch der Anschein einer Ungleichheit vermieden werden müsse. Da der Staatsanwalt mehrere Computer benütze, sollte auch die Angeklagten einen Laptop benützen können.
Die Richterin hielt sich, wie immer, die Entscheidung vor, erklärte aber dazu, dass es bisher drei Anträge dieser Art gegeben habe. Die Angeklagten würden bisher ihre ausgezeichneten Aktenkenntnisse durch ihre Fragen unter Beweis stellen und bräuchten daher keine Laptops.
Um 11:09 Uhr eröffnete sie das Beweisverfahren.
Frau Chefinspektor Bogner zur SOKO
Im Zeugenstand erschien Frau Chefinspektor Bettina Bogner, geboren am 23. 8. 1965, Leiterin der kriminalpolizeilichen Untersuchungsstelle. Die Richterin warnte Bogner gleich davor, dass die Angeklagten behaupten würden, die Polizei habe gelogen. Dann fragte sie, welche Vorgeschichte zur Gründung der SOKO geführt habe. Sie selbst habe sich vorher nie für Tierrechte interessiert, führte Bogner aus, als am 10. April 2007 die SOKO gegründet wurde. Mag. Erich Zwettler wurde zum Leiter der SOKO ernannt. Was der Auftrag der SOKO gewesen sei, fragte die Richterin. Sie sollte zukünftige Straftaten verhindern und begangene Straftaten aufklären, meinte Bogner. Man habe der SOKO Anfangs eine Lebenszeit von 6 Monaten eingeräumt. Um welche Straftaten es gegangen sei, fragte die Richterin. Um Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer antwortete Bogner. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT sei bisher für den Tierrechts-Extremismus zuständig gewesen. Sie selbst habe schon am 4. April 2007 Spuren an einem Tatort bzgl. Kleider Bauer aufgenommen und von Anfang an bei der SOKO mitgewirkt.
Ob sie die Verfassungsschutzberichte zum Tierschutz gekannt habe, fragte die Richterin. Sie nicht, aber Mag. Zwettler schon, antwortete Bogner. Sie selbst habe nie mit militantem Tierrechtsaktivismus zu tun gehabt. Wie viele BeamtInnen habe die SOKO-Bekleidung gehabt, wollte die Richterin wissen. Im Wesentlichen seien es 13 gewesen, sagte Bogner dazu, manchmal wären Zuteilungen von wesentlich mehr Personen für gewisse Aktivitäten gekommen. Aus welchen Fachbereichen die Mitglieder gekommen seien, fragte die Richterin. Das seien unterschiedliche Bereiche gewesen, antwortete Bogner, sie selber komme aus der Kriminaldirektion KD I, dem Morddezernat, andere seien aus dem Bundeskriminalamt BKA dazu gestoßen.
An dieser Stelle sprang der Staatsanwalt auf und beantragte, dass die Musik der Demonstration vor der Tür abgestellt werden müsse. Die Richterin unterbrach sofort die Sitzung von 11:17 Uhr – 11: 30 Uhr. Die Musik wurde wesentlich leiser gestellt.
Die Richterin erklärte dann, sie habe den Präsidenten des Gerichtshofs veranlasst, die Musik zu beenden. Dann bat sie die anwesende Polizei alle Türen zu schließen, sagte aber zu den ZuschauerInnen, sie sollten das in Zukunft selber tun, weil die Polizei dafür nicht da wäre. Auch das wurde kritisch von Zuschauerseite kommentiert. Jemand rief: Dann sind sie wenigstens für etwas gut!
.
Bogner setzte dann fort und erklärte, dass neben dem KD I und dem BKA (z.B. Observation) auch BeamtInnen aus dem BVT insbesondere für die Telefonüberwachungen abgestellt gewesen seien. Mag. Zwettler sei der Leiter der SOKO bis zum Ende gewesen. Böck sei operativer Leiter der SOKO gewesen, allerdings nur bis zum Sommer 2008. Sie selbst wäre nur bis Mai 2009 bei der SOKO gewesen, die SOKO sei kurz darauf aufgelöst worden. Jetzt würden nur mehr Gerichtsaufträge ausgeführt.
Verhinderung von Straftaten
Die Richterin wollte dann wissen, welche Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten getroffen worden seien. Es habe die Überwachung von Kleider Bauer Filialen in der Nacht gegeben, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, weil dann die Demonstrationen gegen Pelz zunehmen würden, sagte Bogner. Die Richterin mahnte wieder einen Zuschauer wegen zu lautem Schließen der Türen. Bogner führte weiter aus, dass am 7. Juni 2008 die Überwachung von Kleider Bauer beendet worden sei. Es habe dann einen Antrag auf Löschung aller durch diese Videofallen erstellter Filme gegeben, der sofort ausgeführt worden sei.
Ob ein Überblick über alle tierschutzrelevanten Straftaten in Österreich erstellt worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Bogner dazu, das sei automatisch geschehen, da das BVT in dieser Sache ja bereits lang engagiert gewesen sei. Anwalt Mag. Traxler wollte zu diesem Thema etwas fragen, aber die Richterin unterbrach energisch und betonte, dass sie im Moment das Fragerecht habe.
Anwalt Mag. Bischof beantragte nun, dass alle Aktenteile, die in dieser Befragung angesprochen würden, genauso wie bei den Angeklagten an die Wand projiziert werden sollten. Die Richterin sagte dazu gar nichts, sondern fragte Bogner, was ihr Kollege Herbert Landauf denn gemacht habe. Er sei nicht von Anfang an dabei gewesen, habe aber die Telefonüberwachung übernommen. Es habe personelle Fluktuationen gegeben. Und Kollege Plessl, fragte die Richterin weiter? Er sei auch vom KD I, habe Ersterhebungen zu den Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer und Befragungen der Geschädigten durchgeführt. Und Mag. Autericky, wollte die Richterin wissen. Er sei damals der Chef beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung LVT gewesen, sagte Bogner. Und wofür sei Fritz Breitschink zuständig gewesen, fragte die Richterin weiter. Er sei der Datensicherungsexperte, antwortete Bogner. Wer die Abschlussberichte verfasst habe, fragte die Richterin. Das habe sie großteils selbst gemacht, gab Bogner an, zusammen mit Landauf, manchmal unterstützt vom Rest der SOKO.
Was für Maßnahmen es gegen die Straftaten gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe eine technische Observation von Filialen und vom Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer gegeben, sowie verstärkte Patrouillen der uniformierten Polizei.
Tierschutz-Extremismus
Wie Bogner an die Informationen über den Tierschutz-Extremismus gekommen sei, wollte die Richterin wissen. Sie habe auf die Informationen von BVT und LVT zurückgegriffen, antwortete Bogner. Ob es auch Informationen von ausländischen Behörden gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Bogner, über dass BVT, es habe auch Arbeitsgruppen in Europol zu Tierrechtsextremismus gegeben. Von 21. 4. – 23. 4. 2008 habe in Den Haag eine Konferenz über Tierrechtsextremismus von Europol gegeben. Dort sei es hauptsächlich um Anschläge gegen Pharmabetriebe durch die Animal Rights Militia ARM gegangen, z.B. die Kontamination von Produkten. Als Ergebnis wurde gesagt, dass es sich immer um einen Hoax, also eine nicht wirkliche sondern nur vorgetäuschte Kontamination gehandelt habe. Auf eine Frage der Richterin erklärte sie, dass sie ihre Informationen über die ARM aus dem Internet habe, es handle sich um den radikalen Flügel der ALF. Die ARM habe auch Anschläge gegen PolitikerInnen gemacht.
Was sind ALF und OGPI?
Was ihrer Meinung nach die ALF sei, wollte die Richterin wissen. Sie habe darüber aus dem Tatblatt recherchiert, in dem eine Selbstdarstellung publiziert worden sei. Das Tatblatt sei ein Magazin aus dem linksradikalen Spektrum. Darin habe es einen Artikel zur Geschichte der ALF gegeben. Es gebe keine Hierarchien in der ALF, sonder nur gewisse Regeln, wobei sich jeder Mensch als ALF bezeichnen dürfe, der diese Regeln befolge. Die ALF würde als ein Sammelsurium von kleinen Zellen beschrieben, die nicht voneinander wüssten. Ob die ALF weltweit vernetzt sei, fragte die Richterin. Es gebe Anschläge mit Bekennungen von der ALF weltweit. Im Internet würden sich viele Quellen mit Informationen zu ihren Aktivitäten finden. Die ALF sei jedenfalls ein weltweites Phänomen.
Wer der Verein Tierbefreier
sei, wollte die Richterin wissen. Es handle sich um einen deutschen Verein mit einer Webseite, der Siebtangeklagte sei Webadministrator und 1. Vorsitzender, der 2. Vorsitzende habe auch als Verdächtiger in diesen Ermittlungen gegolten. Was Arkangel sei, fragte die Richterin. Das sei ein radikales englischsprachiges Magazin in Papierform, im Interent gebe es daraus nur einzelne Artikel. Und was die OGPI sei, wollte die Richterin wissen. Das habe sie aus dem Internet, sagte Bogner. Es handle sich um eine Kampagnengruppe, ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Gruppen, aber auch die BaT und der VGT seien dabei. Ob es einen Nachweis gebe, dass die OGPI mit der ALF zusammenhängen würde, fragte die Richterin. ALF
sei ein Synonym, es handle sich um ein kriminelles Phänomen und keine Organisation. Die OGPI würde die ALF-Taktik verwenden. Der VGT distanziere sich von der OGPI, sagte die Richterin. Könne man einen Zusammenhang zwischen ALF und OGPI nachweisen? Dazu gebe es ein Email von Mag. Hnat, meinte Bogner, in dem dieser der OGPI eine ALF-Drohwirkung zubillige. Ob die OGPI auch Veranstaltungen über die ALF-Taktik abhalte, wollte die Richterin wissen. Kleider Bauer sei nicht die erste Kampagne der OGPI gewesen, meinte Bogner, auch bei der P&C-Kampagne habe es Sachbeschädigungen gegeben. Die Kleider Bauer Kampagne würde auffällig ähnlich wie die P&C Kampagne ablaufen. Zuerst würde man an Firmen herantreten, dann gebe es Anrufe und Emails, dann würden Sachbeschädigungen gegen Filialen folgen und zuletzt kämen Sachbeschädigungen auch gegen Privateigentum und home demos. Bei den Hausdurchsuchungen habe die SOKO auch Material gefunden, in dem auf diese Taktik eingegangen würde.
Keine Spuren an Tatorten
Warum eigentlich die TäterInnen zu diesen Sachbeschädigungen nie ausgeforscht worden seien, wollte die Richterin wissen. Die Ermittlungen seien schwieriger gewesen, als zunächst angenommen, konstatierte Bogner. In der Regel habe es sich aber auch um niederschwellige Delikte gehandelt. Insbesondere in Wien gebe es laufend eine Fülle von Sachbeschädigungen und da seien die mit Tierschutzzusammenhang weder auffällig gewesen noch ins Gewicht gefallen. Insgesamt habe es eine magere Ausbeute bei den Spuren gegeben.
Und wie das bei der Brandstiftung in Pummersdorf gewesen sei, fragte die Richterin. Dort habe man Spuren gefunden und ausgewertet, sagte Bogner. DNA-Spuren könne man heute viel besser finden als damals, deshalb gebe es von den meisten Straftaten nur Bekennerschreiben und den Schaden. Wieso es trotz so vieler Anschläge bei Kleider Bauer keine Spuren und keine TäterInnen geben, fragte die Richterin noch einmal nach. Sie selbst sei seit 1998 Expertin für Spurensicherung und Auswertung, sagte Bogner. Sie könne daher sagen, dass der Aufwand, Spuren zu finden, bei Straftaten gegen Leib und Leben unvergleichlich viel größer sei. Man habe schon Filmaufnahmen der TäterInnen von Überwachungskameras, aber die TäterInnen seien vermummt und unkenntlich. Sie müsse zugeben, dass die TäterInnen sehr geschickt und alles andere als stümperhaft vorgegangen seien.
Was ihre persönliche Einschätzung zur Frage sei, ob die TäterInnen Informationen bezogen haben müssten, wie man vorgeht, wollte die Richterin wissen. Das sei ihr zu spekulativ, antwortete Bogner. Bei den Funkzellenauswertungen zu den Tatorten habe man nie irgendetwas gefunden. Dazu gebe es Workshops bei den internationalen Gatherings. Welche Workshops sie da meine, fragte die Richterin. Zum Beispiel in Appelscha in Holland, sagte Bogner.
Warum die Beschuldigten beschuldigt wurden
Wie man auf die Angeklagten als Verdächtige gekommen sei, wollte die Richterin wissen. Am 4. 4. 2007 habe es einen Anschlag auf ein Auto mit ALF-Bekennung gegeben. Aber auch zu einer Aktion in Gumpoldskirchen wäre eine ALF-Bekennung aufgetaucht. An dieser Stelle rief einer der Angeklagten, dass das nicht stimme, und tatsächlich wurde dieses Bekennerschreiben zu den eingeschlagenen Scheiben beim Nazi-Treffen in Gumpoldskirchen, auf das die Polizisten Bezug nahm, bereits im Verfahren an die Wand projiziert und es war definitiv nicht mit ALF unterzeichnet. Dennoch setzte Bogner unbeirrt fort und sagte, man habe damals durch eine DNA-Spur eine Täterzuordnung zu der Aktion in Gumpoldskirchen gehabt. Und so habe man mit einer Strukturermittlung begonnen. Man habe den verdächtigen observiert und sein Telefon überwacht und jene Personen, zu denen er Kontakt hatte, ebenso. So kam man auf die anderen Angeklagten und deren Bezugspersonen.
Wie viele Verdächtige es zuletzt gegeben habe, fragte die Richterin. Sie habe 39 Abschlussberichte erstellt, sagte Bogner, aber man wollte nur gegen eine eingeschränkte Gruppe ermitteln. Nicht alle 200 Aktiven im VGT könnten zu einer kriminellen Organisation gehören. Daraus habe man dann 23 Hausdurchsuchungen und 10 Haftbefehle für den 21. Mai 2008 ausgewählt. Und wie sie zur BaT gekommen sei, fragte die Richterin. Es habe einen Kontakt zwischen Mag. Hnat und dem Sechstbeschuldigten gegeben, sagte Bogner. Das BVT habe dazu mitgeteilt, dass der Siebtbeschuldigte ein Kontakt zum Sechstbeschuldigten hatte und gleichzeitig in Deutschland für SHAC-Aktionen bekannt war. Man habe bei der Observation ein quasi-arbeitsteiliges Vorgehen in der Kleider Bauer Kampagne gefunden. Wie man dann auf die Acht-, Neunt- und Zehntbeschuldigten aus der BaT gestoßen sei, wollte die Richterin wissen. Sie hätten innerhalb der BaT enge Kontakte zu dem Sechst- und Siebtbeschuldigten gehabt, antwortete Bogner. Ein Zuschauer rief daraufhin: Bravo!
und wies damit auf die fehlenden Gründe für die Verdächtigungen seitens der SOKO hin. Die Richterin meinte, den Rufer erkannt zu haben, und befahl der Polizei den Mann zu entfernen. Dieser rief dann Der Prozess ist ein Witz!
und zahlreiche Personen im Zuschauerraum skandierten Wir sind alle 278a!
. Darauf schrie die Richterin, der Saal solle ab Reihe vier geräumt werden, allerdings waren mehr als 50 Personen im Saal und die allermeisten ab Reihe vier. So besann sich die Richterin eines Besseren und rief die Mittagspause aus.
Mittag von 12:17 Uhr – 13:19 Uhr.
Konflikt um Befragung Bogner
Anwalt Mag. Bischof wiederholte seinen Antrag vom Vormittag, dass die jeweiligen Aktenteile, auf die sich Bogner in der Befragung bezog, wie bei den Angeklagten an die Wand projiziert werden müsse. Ansonsten könne man sich als Verteidiger nicht auskennen, meinte er. Natürlich schwang gleichzeitig im Raum der Vorwurf mit, dass die Ermittlungsakten der Polizei ja immer noch nicht der Verteidigung zur Verfügung gestellt worden sind und sich das bei diesem Vorgehen sofort zeigen würde. Die meisten Ermittlungsmaßnahmen, auf die Bogner Bezug nahm, sind nämlich skandalöser Weise nicht im Akt.
Die Richterin sagte zu diesem Antrag nur, dass das nicht ginge, weil die Polizei ja die Ordnungsnummern des Gerichtsakts nicht kenne. Mag. Bischof beantragte dennoch eine sofortige Entscheidung auf seinen Antrag, weil wenn der Antrag erst am Ende der Beweisaufnahme entschieden würde, dann sei das sinnlos, weil er sich ja auf die Beweisaufnahme beziehen würde. Die Richterin vertagte dennoch ihre Entscheidung.
Dann fragte die Richterin, ob es für die SOKO Richtlinien zur Erhebung gegeben habe, z.B. ob man nach §278a vorzugehen habe. Strukturermittlungen würden immer gleich durchgeführt, sagte Bogner dazu. Es habe aber Absprachen mit dem Staatsanwalt gegeben.
Anwalt Mag. Traxler meldete sich zu Wort und monierte, dass Bogner nicht frei sprechen würde. Den Angeklagten sei das ebenfalls vorgeworfen worden. Die Zeugin solle aus dem Gedächtnis und nicht aus vorbereiteten Notizen antworten. Die Richterin sagte dazu nur vorwurfsvoll, dass sie die Verhandlung führen würde. Mag. Traxler bestand aber darauf, diesbezüglich einen Antrag stellen zu können, dass Bogner mit dem Ablesen aufzuhören habe. Die Richterin sagte dazu, dass sich die Verteidigung an die StPO zu halten habe. Anwalt Mag. Bischof meinte, dass Anträge zu stellen laut StPO der Verteidigung zustehe. Die Richterin schrie einen Angeklagten an, er solle den Mund halten, weil auch er betont hatte, dass Bogner eindeutig von einem Zettel ablesen würde. Mehrere ZuschauerInnen riefe daraufhin laut Frechheit!
. Die Richterin mahnte daraufhin wiederum die ZuschauerInnen und drohte den Angeklagten eine Mahnung an. Mag. Bischof bat darum, das Wort erteilt zu bekommen. Die Richterin sagte dazu einfach nein!
. Dann sagte sie zu Bogner, dass sie nicht ablesen solle. Mag. Bischof sagte daraufhin, er bestehe darauf, dass das Protokoll vorgelesen werde, um festzustellen, ob Bogner ablese. Ein Angeklagter nahm das Mikrophon und sagte, er sitze direkt neben Bogner und könne bestätigen, dass sie ablese. Mag. Bischof beantragte daraufhin, dass das Schriftstück, von dem Bogner vorgelesen hat, in den Akt aufgenommen werde. Die Richterin lehnte diesen Antrag ab. Mag. Bischof beantragte nun, dass alle Angeklagten befragt werden sollten, ob sie gesehen haben, dass Bogner abliest. Daraufhin lässt die Richterin alle Zettel von Bogner wegbringen. Zu Mag. Bischof gewandt sagte sie, dass sie bei der Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde gegen ihn überlege. Dem würde er mit Gelassenheit entgegen sehen, sagte Mag. Bischof dazu. Er würde aber jetzt eine Entscheidung auf seine Anträge erbitten. Dazu sollten sie vorgelesen werden. Welche Anträge, fragte die Richterin. Mag. Bischof führte aus, dass der erste Antrag die Projektion der Aktenteile, auf sich Bogner in ihren Aussagen bezog, an die Wand betraf. Dazu sagte die Richterin zu Bogner, sie solle ab jetzt, wenn sie kann, den Aktenteil nennen, auf den sie sich bezieht. Der zweite Antrag, führte Mag. Bischof aus, beträfe die Aufnahme der Zettel von Bogner in den Akt. Bogner selbst sagte auf Befragen durch die Richterin, dass sie aus den Medien gewusst habe, was für Fragen sie erwarten würden, und dazu habe sie sich Notizen gemacht. Die Zettel seien aber bereits weggebracht worden. Sie seien noch im Saal, rief daraufhin eine aufmerksame Zuschauerin, aber die Richterin nahm davon keine Notiz.
Und was sei die Entscheidung bzgl. des Antrags aller AnwältInnen auf Aufnahme der polizeilichen Ermittlungsakten in den Gerichtsakt, fragte Mag. Bischof. Dazu behalte sie sich die Entscheidung vor, sagte die Richterin dazu. Mag. Bischof betonte noch einmal, er wolle das Schriftstück sehen, von dem Bogner abgelesen habe. Auch die Entscheidung dazu werde sie später treffen, antwortete die Richterin.
Internationale Kontakte
Ob es Informationen von englischen BeamtInnen über SHAC und ALF gegeben habe, fragte die Richterin, nachdem wieder Ruhe eingekehrt war. Ja, sagte Bogner, man habe über das BVT Kontakte gehabt und es wurde jemand aus England eingeladen, um über die Lage dort zu sprechen und einen Bezug zur österreichischen Szene herzustellen.
Woher sie die Idee einer Doppelstrategie gehabt habe, fragte die Richterin. Die Erfahrung aus England sei gewesen, dass die Leute, die die legalen Proteste durchführen, auch immer illegal aktiv gewesen seien, antwortete Bogner. Auf die Anfrage sagte sie, sie wisse nicht wo das im Akt stehe.
Was sie zu den englischen AktivistInnen Horne, Mann, Nicholson und Avery sagen könne. Sie habe ihre Informationen über diese Personen aus dem Internet, aus den Auswertungen des Fadinger Forums, durch den Besuch von Mann in Österreich und durch seinen Besuch bei einem Grillfest. Ein Angeklagter rief dazwischen: Das stimmt nicht!
. Sie habe sich geirrt, sagte daraufhin Bogner, das Grillfest sei mit den anderen SHAC
gewesen.
Das Fadinger Forum
Was die Erhebungen zum Fadinger Forum ergeben hätten, fragte die Richterin. Fadinger sei eine Email-Liste, jeder Teilnehmer würde alle Emails zugesandt bekommen, die die anderen TeilnehmerInnen auf die Liste schicken. Es sei von DDr. Balluch initiiert und gegründet worden, es gebe auch Statuten, dass man über die Liste nicht mit Dritten sprechen solle. Zusätzlich sei eine Nominierung für die Liste vorgesehen und jedes Mitglied könne dagegen ein Veto einlegen. Die Überwachung des Forums habe ergeben, dass es mindestens 20.000 Emails darauf gebe, was zu viel sei, um alle zu lesen.
Von wann bis wann habe Fadinger existiert, fragte die Richterin. Von 1998 bis heute, sagte Bogner. In einem Email zur Listengründung sei von 120 Mitgliedern die Rede. Zur Ermittlung habe man Suchbegriffe ausgewählt wie z.B. Brandstiftung oder OGPI und habe so relevante Emails gefunden.
Ob es Zwischenberichte gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, immer wieder, sagte Bogner, und man habe sich regelmäßig mit dem Staatsanwalt über den Sinn weiterer Ermittlungen besprochen. Ob Fadinger verschlüsselt gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Bogner, Fadinger sei unverschlüsselt.
Demonstrationen, ALF-SG und die Halali-Bande
Ob die SOKO Erhebungen zu den Demonstrationen im Tierschutz angestellt habe, wollte die Richterin wissen. Nein, das sei nicht die Zuständigkeit der SOKO gewesen, sagte Bogner dazu. Das sei Sache der Versammlungsbehörde.
Was die ALF Supporters Group sei, fragte die Richterin. Es handle sich dabei um eine legale Gruppe, die Gefangene aus der Tierschutzszene durch Briefe im Gefängnis unterstütze, war die Antwort.
Und ob sie die Halali-Bande kenne, fragte die Richterin noch, die Jagdhütten ausraube und anzünde. Sie selbst habe zwar nichts mit den Ermittlungen gegen die Halali-Bande zu tun gehabt, sagte die Richterin, aber sie habe davon gehört. Dafür sei hauptsächlich das LVT-Niederösterreich zuständig.
Die Hausdurchsuchungen
Ob es vor dem 21. Mai 2008 Einvernahmen der Angeklagten gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Bogner. Und wer die Hausdurchsuchungen festgelegt habe und wer bestimmt habe, wie man praktisch vorgeht, fragte die Richterin. Das habe die SOKO-Leitung entschieden, antwortete Bogner. Es seien unterschiedlichen Varianten erwogen worden. Man habe sich für gewaltsames Eindringe entschieden, weil man Computer sicherstellen wollte. Die Option, den Strom vorher abzudrehen, habe man verworfen, weil das bei laufenden Computern möglichen Datenverlust bedeutet hätte.
Fehlende Aktenteile
Ob Aktenteile fehlen würden, fragte jetzt die Richterin. Alle Teile, die relevant seien, wären da, meinte Bogner dazu. Inwiefern relevant, wollte die Richterin wissen. Relevant für die Sachbeschädigungen, sagte Bogner dazu.
Ob der Datenstick, den Harald Balluch auf der Polizeistation in seine Socke gesteckt habe, wirklich erst nach 6 Monaten bis einem Jahr für den VGT kopiert worden wäre, wie Balluch angebe, fragte die Richterin. Das sei ihr neu, sagte Bogner. Es sei unüblich so früh in einem Verfahren über die Zeitskala von Datenkopien etwas auszusagen.
Fragen des Staatsanwalts
Wie sich ihr der Sachschaden vom 4. April 2007 präsentiert habe, fragte der Staatsanwalt und wollte damit offensichtlich von den fehlenden Beweisen für die StraftäterInnen ablenken und auf die Dramatik für die Opfer hinweisen. Es seien die Reifen aufgestochen gewesen und die Karosserie mit Farbe übergossen, sagte Bogner. Teilweise sei auch der Lack aufgebeizt gewesen und es habe übel gerochen. Man könne den Schaden als Totalschaden bezeichnen. Ob man vom PKW auf den Besitzer habe schließen können, fragte der Staatsanwalt. Es habe keine Firmenaufkleber gegeben, sagte Bogner.
Welche Informationen sie über internationale Kontakte der Beschuldigten habe, fragte der Staatsanwalt. Die Telefonüberwachung habe Kontakte der BaT zu deutschen ProponentInnen der OGPI ergeben und durch Fadinger Emails wisse man von Kontakten zu SHAC-AktivistInnen aus Holland und England, sagte dazu Bogner.
Wie die Angeklagten auf die Hausdursuchungen reagiert hätten, fragte der Staatsanwalt. Es seien kaum Angaben gemacht worden, antwortete Bogner, sie seien unkooperativ gewesen.
Spione und Vertrauenspersonen
Nun begann die Verteidigung mit dem Kreuzverhör. Anwalt Mag. Traxler fragte zunächst, wer entschieden habe, welche Ergebnisse relevant seien, sodass sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würden. Bei der Telefonüberwachung würden das die BeamtInnen der Überwachung entscheiden, sagte Bogner. Wenn etwas relevant wäre, würde es verschriftet. Und nur das Aufgeschriebene ginge an die SOKO-Leitung zur Beurteilung.
Laut Akt habe es verdeckte ErmittlerInnen gegeben, sagte Mag. Traxler. Im an die Wand projizierten Text fand sich dazu die Bezeichnung VE und VP. Was das sei, wollte die Richterin wissen. VP sei Vertrauensperson und VE verdeckter Ermittler, sagte Bogner.
Habe es nun einen verdeckten Ermittler gegeben, fragte Mag. Traxler. Ja, aber er sei nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt worden, sagte Bogner. Dann legte Mag. Traxler ein Schreiben der SOKO an den Herrn Generaldirektor der Sicherheitsdirektion vor, in dem davon die Rede ist, dass der verdeckte Ermittler mit der Staatsanwaltschaft akkordiert sei. Dazu müsse er aber langandauernde und systematische verdeckte Ermittlungen durchgeführt haben. Das Schriftstück sei nicht von ihr, antwortete Bogner. Man habe sich aber entschieden, den verdeckten Ermittler nur als Maßnahme nach dem Sicherheitspolizeigesetz SPG ohne behördliche Genehmigung einzusetzen. Abgesehen davon habe er wegen dem konspirativen Verhalten der Gruppen keine Ergebnisse erzielt. Jeder verdeckte Ermittler habe einen sogenannten Führer, mit dem er seine Fortschritte bespreche. Aufgrund des Misstrauens gegen Fremde, das in den Gruppen vorherrsche, habe dieser Führer seinen verdeckten Ermittler schließlich zurückgezogen.
Was eine Vertrauensperson sei, wollte Mag. Traxler dann wissen. Das sei eine Person aus dem Tierschutz gewesen, die gegen Geld der Polizei Informationen weitergebe. Diese VP sei kurz benutzt worden, dann habe man die Informationen für irrelevant gehalten und die Zahlungen eingestellt. Ob der Staatsanwalt darüber informiert gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Bogner.
In welche Gruppen man die verdeckten ErmittlerInnen eingeschleust habe, fragte Mag. Traxler. In die BaT und den VGT, sagte Bogner.
Filme der Videofallen vor Filialen von Kleider Bauer
Ob es solche Filme von Videofallen vor Filialen von Kleider Bauer gegeben habe, wollte Mag. Traxler wissen. Ja, aber es seien keine strafbaren Handlungen darauf zu sehen gewesen, sagte Bogner. Deshalb habe man zwei Wochen nach der Verhaftung der Beschuldigten ihre Löschung beantragt. Warum, fragte Mag. Traxler. Sie habe sie nicht alleine löschen können, antwortete Bogner verwirrt.
Kontakt Mag. Hnat zum Sechstbeschuldigten
Mag. Hnat wurde von der SOKO als Mittelsmann zwischen BaT und VGT bezeichnet, führte Mag. Traxler aus. Was bei der Telefonüberwachung zwischen Mag. Hnat und dem Sechstbeschuldigten von der BaT inhaltlich gesprochen worden sei. Das wisse sie nicht, antwortete Bogner. Ob irgendein Inhalt erinnerlich sei, immerhin würde dieser Kontakt ja als Begründung der Zusammenarbeit BaT-VGT in der angeblichen kriminellen Organisation hergenommen, führte Mag. Traxler aus. Sie weiß darüber nichts mehr, antwortete Bogner. Mag. Traxler ließ dann alle fast 10 Telefonüberwachungsprotokolle der Telefonate vorlesen. Praktisch alle waren als ohne relevanten Inhalt
vermerkt, bei den restlichen zwei ging es um Polizeimaßnahmen gegen die Demonstrationen und gegen den Tierschutz allgemein.
Bogner schien sich plötzlich doch zu erinnern und behauptete, dass es schon relevantere Inhalte gegeben habe. Diese waren aber seltsamerweise nicht im Gerichtsakt vermerkt.
Gespräche zwischen SOKO und Vier Pfoten
Ob es Gespräche mit Helmut Dungler von den Vier Pfoten gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Ende Mai 2008 habe sie mit Dungler nach einem Telefonat zusammengetroffen, sagte Bogner. Dungler habe wissen wollen, wann er seinen Angestellten Faulmann wieder zurückhaben könne. Die Richterin unterbrach und wollte wissen, was die Relevanz dieser Frage sei. Die Vier Pfoten sollten aus dem Akt herausgehalten werden, sagte Mag. Traxler. Die Frage sei irrelevant, rief der Staatsanwalt dazwischen.
Was bei dem Gespräch mit Dungler herauskam, wollte nun die Richterin wissen. Dungler habe nur gejammert und man könne nicht jedes Gejammere in den Akt aufnehmen, sagte Bogner dazu. Deshalb sei diese Vernehmung nicht aktenkundig.
DNA-Tests
Der Angeklagten Springer sei eine Fruchtsaftflasche entwendet worden, um sie nach DNA-Spuren zu untersuchen, sagte Mag. Traxler. Dazu legte er einen Aktenvermerk von Bogner vor, der sich wiederum nicht im Akt befand. Zunächst erklärte Bogner dass es sich bei dem Vermerk um ein falsches Datum handle. Dann sagte sie aber, dass eine verdeckte Ermittlerin diese Flasche beim Donauinselfest im Sommer 2007 vom Informationstisch des VGT entwendet habe, aber man habe die DNA nie entnommen. Es sei üblich, bei Befragungen von Verdächtigen heimlich deren DNA zu nehmen, z.B. wenn sie aus einem Glas trinken würden, das man ihnen anbiete. Aber seit 2008 sei das nicht mehr möglich. Die DNA-Spuren seien dann vernichtet worden.
Es seien allen Angeklagten DNA-Proben entnommen worden, aber es würden sich keine Abgleichsergebnisse mit Spuren von Tatorten im Akt finden, monierte Mag. Traxler. Wurde die DNA der Angeklagten mit Tatortspuren verglichen? Es werde automatisch jedes DNA-Profil, das in die Datenbank aufgenommen würde, regelmäßig mit allen aufgetauchten Tatortspuren verglichen. Es habe aber mit der DNA der Verdächtigen keine Übereinstimmungen gegeben.
An welchen Tatorten habe man denn DNA-Spuren gefunden, wollte Mag. Traxler wissen. Das sei nur an einem Bruchteil der Tatorte möglich gewesen, winkte Bogner ab. Es sei daher nicht erstaunlich, dass die DNA der Angeklagten nicht dabei gewesen sei. Abgesehen davon würde der Umstand, dass die DNA der Angeklagten mit der DNA am Tatort nicht übereinstimme, nicht beweisen, dass die Angeklagten nicht die TäterInnen sind. Sie könnten ja dabei gewesen sein aber zufällig nicht die Spuren hinterlassen haben. Ob man die DNA-Spuren an verschiedenen Tatorten untereinander verglichen habe, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Bogner, es habe sich ergeben, dass es sich dabei nie um denselben Täter gehandelt habe.
Da meldete sich Anwalt Dr. Karl zu Wort und sagte, er würde eine hohe SOKO-Beamtin namens Greiszler im Zuschauerraum sehen, die noch als Zeugin in Frage käme. Die Richterin stellte kurz die Identität dieser Frau fest und schickte sie dann aus dem Gerichtssaal.
Peilsender am Auto
Ob es Peilsender an Autos gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Ja, bei Krömmer und DDr. Balluch, sagte Bogner. Wie lange, wollte Mag. Traxler wissen. Zwei Monate, antwortete Bogner. Laut Akt seien es vier Monate gewesen, sagte Mag. Traxler dazu. Die Richterin meinte allerdings, dass man das ihr erst beweisen müsse, aber Mag. Traxler fand das offenbar nicht relevant genug. Er stellte aber fest, dass im gesamten Akt kein Ergebnis dieser Peilsenderermittlungen zu finden sei. Der Sender gebe die GPS-Standortdaten in regelmäßigen Abständen durch, führte Bogner aus. Das werde aber nur ausgewertet, wenn es einen Anschlag gegeben habe.
Gab es verfahrensrelevante Ergebnisse
, wollte die Richterin wissen. Sie könne sich nicht genau erinnern, aber der Sechst- und der Siebtbeschuldigte seien verdächtig in der Gegend herumgefahren, versuchte sich Bogner zu erinnern.
Pause von 15:03 Uhr – 15:15 Uhr.
Bei Wideraufnahme des Verfahrens wurde ein weiterer SOKO-Beamter von der Verteidigung im Zuschauerraum ausgemacht. Die Richterin fragte ihn nach seinem Namen und er sagte er heiße Leitgeb. Er sei aber nicht von der SOKO sondern vom BVT. Da meldete sich DI Völkl zu Wort und sagte, dieser Leitgeb habe sehr wohl gegen ihn ermittelt und ihm einmal persönlich Dokumente bzgl. einer Sachbeschädigung bei einem Pelzgeschäft in Passau übergeben. Er wolle sich offenhalten Leitgeb als Zeugen aufzurufen. Leitgeb von der Richterin dazu befragt, sagte nur, er habe DI Völkl lediglich Akten übergeben, aber er habe mit der SOKO nichts zu tun. Die Richterin ließ ihn im Saal.
Observationen
Dann stellte die Richterin fest, dass die Observationszeiten in den im Akt genannten Fällen immer sehr kurz waren. Ob im Akt nur die relevanten Observationen zu finden seien oder ob es sich um alle Observationsberichte handle. Die Observationen seien aus personellen Gründen nur so kurz ausgefallen, sagte Bogner dazu. Für jede Observation sei ein Bericht angelegt worden und alle diese Berichte wären im Akt zu finden.
Ende 15:32 Uhr.