Tierschutzprozess 13. Tag
Mittwoch 7. April 2010
Inhalt:
Am heutigen Tag wurde der Geschäftsführer des VGT, Harald Balluch, einvernommen. Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen wurde diese Einvernahme derart in die Länge gezogen, dass sie heute nicht einmal fertig wurde. Dabei ging es hauptsächlich um den Hund Otto, den Balluch einmal einen Tag übernahm, obwohl er bei einem BaT-Mitglied wohnt, um die Betreuung der VGT-Webseite, um nicht wirklich radikale Emails und um Gentests von Pelzkrägen bei P&C. Heute war es wieder einmal äußerst schwierig, einen Zusammenhang zu irgendwelchen kriminellen Handlungen zu erkennen.
Bemerkenswert war auch, dass die Richterin meinte, sie würde den Prozess ordentlich führen, weil er sowieso bei einem Berufungsgericht landen werde. Als sie dann realisierte, dass praktisch alle im Saal daraus schlossen, sie werde schuldig sprechen, fügte sie nach einer kurzen Pause hinzu, dass natürlich beide Seiten berufen könnten.
Ebenso bemerkenswert war der Umstand, dass einer der Angeklagten ein T-Shirt mit einer maskierten Person, die Beagles in der Hand hatte, trug, auf dem stand Smash HLS
, und ein anderer ein Bild einer maskierten Person mit der Aufschrift I support the ALF
. Da sowohl die ALF als auch SHAC, die Kampagnengruppe gegen HLS, als Synonyme für die von der Staatsanwaltschaft behauptete kriminelle Organisation darstellen, ist diese Protestaktion
für freie Meinungsäußerung tatsächlich bemerkenswert. Es wurde nicht klar, ob die Richterin die beiden T-Shirts bemerkte.
Am Anfang des heutigen Prozesstages verkündete die Richterin einige Beschlüsse. Sie wies den bereits zum vierten Mal gestellten Antrag darauf, dass die Angeklagten Laptops wie der Staatsanwalt verwenden dürften ab und meinte, die Begründung gelte wie bisher. Dabei ging es in den bisherigen Abweisungen hauptsächlich darum, dass die Angeklagten mit Laptops unkontrolliert miteinander kommunizieren könnten. Allerdings sprechen die Angeklagten auch während des Prozesses laufend miteinander.
Ebenso wurde der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt. Es wäre volle Akteneinsicht in den Hauptverhandlungsakt gegeben, allerdings nicht in den Polizeiakt, wie die AnwältInnen sofort betonten, das wäre aber nicht vorgesehen, meinte dazu die Richterin. Jetzt werde man eben der Polizei entsprechende Fragen über fehlende Aktenteile stellen müssen, meinte Anwalt Mag. Traxler.
Zuletzt lehnte die Richterin den Antrag von DI Völkl auf Entfernung des Kreuzes aus dem Gerichtssaal ab. Es handle sich um einen ungewöhnlichen Antrag, führte sie aus, er werde aber zurückgewiesen, weil eine derartige Entfernung in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen sei. Das Kreuz im Gerichtssaal verstoße nicht gegen den Rechtsstaatsgedanken und auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Gericht würde dadurch nicht beeinflusst. Das Kreuz sei nur eine symbolhaft verkörperte Idee oder Institution, verlange dabei aber vom Angeklagten keine Identifikation. Dann erklärte die Richterin, dass gläubige ZeugInnen bei manchen ihrer KollegInnen auf das Kreuz vereidigt würden, wobei man dabei die beiden Kerzen neben dem Kreuz entzünde. Dann würden die ZeugInnen bei Gott schwören, die Wahrheit zu sagen. Viele BeobachterInnen konnten sich über eine derartig abstrus mittelalterliche Vorgangsweise vor einem modernen, säkularen Gericht nur wundern, wie dem Raunen im ziemlich voll besetzten Zuschauerraum zu entnehmen war.
Email zu Glaubwürdigkeit statt Wahrheit vor Gericht
Dann begann die Richterin gleich an die Befragung vom letzten Prozesstag anzuknüpfen und fragte Balluch, indem sie ihm ein entsprechendes Email vorlegte, ob man es so auffassen könne, dass er andere Menschen auffordere, vor Gericht zu lügen. Nein, meinte dieser dazu, es handle sich in dem Email um eine Botschaft an AktivistInnen. Er sei nämlich für die Veröffentlichungen auf der Webseite des VGT verantwortlich und er wollte allen Menschen, die für die Webseite schreiben, mitteilen, dass sie nur Wahres schreiben sollen, das glaubwürdig ist, und nicht Wahres, das unglaubwürdig ist. Letzteres würde nämlich, auch wenn es wahr ist, bei einer Unterlassungsklage nicht halten.
Aber DDr. Balluch, der Bruder des Befragten, habe in einem Email ZeugInnen dazu bringen wollen, vor Gericht in gewisser Weise auszusagen, sodass sie keine negativen Konsequenzen vor Gericht zu erwarten hätten, fragte die Richterin nach. Ja, bestätigte das Balluch, aber nicht durch Falschaussagen. Dazu legte er das Email von DDr. Balluch vor. Darin wurde ausgeführt, dass es um eine Einstweilige Verfügung ging, die gegen den VGT ausgesprochen worden war, weil in der Vereinszeitung eine wahre Behauptung gestanden hatte, die aber vom Gericht nicht geglaubt worden war. Darauf habe er, Balluch, geschrieben, dass diese Behauptungen wenn auch wahr, so doch unglaubwürdig gewesen seien, und dass deshalb in Zukunft nur noch glaubwürdig-wahre Aussagen veröffentlicht werden sollten.
An dieser Stelle sagte die Richterin zu einem der BaT-Angeklagten, er sei nicht bereit mit dem Gericht zu kooperieren, also solle er jetzt auch nicht dazwischenreden. Also bitte keine Kommentare, kein Einsagen, das geht nicht!
. Dessen Anwalt Mag. Bischof warf ein, dass er nicht die Kooperation mit dem Gericht verweigere, sondern lediglich von seinem Recht Gebrauch mache, keine Aussage zu machen.
Balluch sagte dann, dass der Staatsanwalt im Strafantrag sein Email völlig falsch zitiert habe. Dort stünde, er habe aufgefordert, vor dem Gericht nicht die Wahrheit sondern nur Glaubwürdiges zu sagen. Sein Email zeige aber, dass er davon gesprochen hatte, in der Öffentlichkeit nur glaubwürdig-Wahres statt unglaubwürdig-Wahres zu sagen. Sein Anliegen war zu betonen, dass man sich nicht hinreißen lassen solle, einfach die Wahrheit zu sagen bzw. zu schreiben, sondern auf die Glaubwürdigkeit derselben zu achten.
Kontakt zur BaT
Ein wiederkehrendes Thema dieses Verfahrens ist der Kontakt zwischen der BaT und allen anderen Angeklagten der verschiedenen Vereine, weil nach Angabe der Angeklagten hier nicht nur kein Kontakt bestanden habe, dass es sogar regelrecht Animositäten gäbe, was einer Zusammenarbeit in einer kriminellen Organisation widerspräche. Zunächst fragte die Richterin, ob Balluch in der von ihm vermieteten Wohnung ausländischen TierrechtsaktivistInnen die Möglichkeit geboten habe, zu nächtigen. Nein, sagte er dazu. Und inländischen, fragte die Richterin weiter. Es habe eine Wohngemeinschaft seine Wohnung gemietet, führte Balluch aus und wenn diese dann aktivistisch tätig wurden, dann ginge das ihn nichts an. Im Übrigen wären bei allen denjenigen, die in seiner Wohnung gewohnt hätten, die Verfahren bereits eingestellt worden.
Ob es Kontakt von ihm zur BaT gegeben habe, fragte die Richterin. Es sei falsch, was die Polizei behaupte, dass diese Kontakte die Kampagnentätigkeit betroffen hätten, sagte Balluch dazu. Zu wem es denn Kontakte gegeben habe, unterbrach die Richterin. Mit dem Siebtbeschuldigten von der BaT habe er in seinem Leben insgesamt 2 Mal telefoniert, aber ohne die Überwachungsprotokolle hätte er sich auch an diese zwei Anrufe nicht erinnert. Der Kontakt sei lediglich deshalb zustande gekommen, weil seine Lebensgefährtin diesen Mann gut kenne, weil sie beide ein großes Interesse an Hunden teilten. Er habe den Siebtbeschuldigten in seinem Leben insgesamt zwei Mal am Telefon gesprochen und drei Mal persönlich gesehen, jeweils in den Jahren 2007/2008. Worum es dabei gegangen sei, fragte die Richterin. Seine Lebensgefährtin habe erreichen wollen, dass er, Balluch, der BaT gegenüber nicht so reserviert sei. Das sei aber misslungen.
Zu wem aus der BaT er noch Kontakt gehabt habe, wollte die Richterin wissen. Zum Zehntbeschuldigten, gab Balluch an. Es handle sich um zwei Telefonate und zwei SMS am 28. und 29. März 2008. Die Richterin legte dazu die Telefonüberwachungsprotokolle vor. Es ging dabei um das Gassi-Gehen mit einem Hund, seine Lebensgefährtin habe weg müssen und er sollte diesen Hund an den Zehntbeschuldigten übergeben, sagte Balluch dazu.
Ob es auch persönliche Kontakte gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch entschieden. In beiden SMS habe sich kein relevanter Inhalt befunden, fand sich als Polizeikommentar in den Überwachungsprotokollen. Es sei um die Schlüsselübergabe für die Wohnung gegangen, damit der Zehntbeschuldigte den Hund abholen habe können.
Ob er im Jahr 2003 seine Wohnung für BaT-Treffen zur Verfügung gestellt habe, fragte die die Richterin. Nein, sagte Balluch dazu, er habe von diesen Treffen erst im Akt gelesen. In den Polizeiberichten wird erklärt, dass er selbst dabei nicht anwesend gewesen sei, es sei also offenbar von anderen Personen organisiert worden. Er habe ja gar nicht dort gewohnt, sondern seine Wohnung nur vermietet.
Ob es Kontakt zur Achtbeschuldigten aus der BaT gegeben habe, fragte die Richterin weiter. Er selbst habe keinen Kontakt gehabt, aber seine Lebensgefährtin schon. Auch dabei sei es um Hunde gegangen, die Achtbeschuldigte sei Hundetrainerin beim Wiener Tierschutzverein. Der Siebtbeschuldigte, die Achtbeschuldigte und seine Lebensgefährtin würden ein großes Interesse an Hunden teilen und sich deshalb kennen und austauschen.
Ob er zum Neuntbeschuldigten Kontakt gehabt habe, wollte die Richterin noch wissen. Nein, nie, antwortete Balluch dazu.
Dann legte die Richterin ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem Balluch mit seinem Bruder sprach und ihm erzählte, dass ein Treffen geplant sei, um die Probleme mit der BaT zu diskutieren. Dabei sei es um VGT-AktivistInnen gegangen, die in irgendeiner Form vom Konflikt mit der BaT erfahren hatten und darüber informiert werden wollten. Es ginge dabei nicht um ein Treffen zwischen BaT und VGT. Habe man also die Probleme mit der BaT ausräumen wollen, fragte die Richterin nach. Nein, sagte Balluch, es ging um Fragen von VGT-AktivistInnen zu den Problemen mit der BaT.
Dann legte die Richterin eine Telefonüberwachung zwischen DDr. Balluch und Mag. Hnat vor, in dem der eine den anderen fragte, ob eine Aktivistin zu diesem Diskussionstreffen kommen solle. Warum darüber diskutiert werde, wollte die Richterin von DDr. Balluch wissen. Er habe keine Ahnung und könne sich nicht mehr erinnern, antwortete dieser. Aber Mag. Hnat führte aus, dass die BaT diese VGT-AktivistInnen gegen den VGT aufgehustet habe und daher besprochen wurde, wer zu diesem VGT-internen Treffen eingeladen werden solle.
Wie diese AktivistInnen mit der BaT in Kontakt gekommen seien, fragte die Richterin dazu. Er habe keine Ahnung, antwortete Mag. Hnat, möglicherweise seien sie bei einer öffentlichen Veranstaltung der BaT gewesen. Bei dem genannten Treffen sei es lediglich darum gegangen, Gerüchte aus der Welt zu schaffen.
Der Staatsanwalt legte dann ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem der Siebtangeklagte und der Zehntangeklagte darüber sprachen, dass Balluch beim Siebtangeklagten übernachten werde. Warum er das bisher nicht erwähnt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Bei dieser Nächtung sei der Siebtangeklagte nicht anwesend gewesen, sagte dazu Balluch. Seine Lebensgefährtin habe den Hund Otto des Siebtangeklagten übernommen, wenn dieser im Ausland war. Er könne Telefonüberwachungsprotokolle vorlegen, die zeigen, dass Otto ein schwieriger Hund sei.
Ob der Siebtangeklagte bei der Übernachung anwesend gewesen sei, wollte die Richterin mit Nachdruck wissen. Nein, sagte noch einmal Balluch. Er sei ja gerade deswegen dort gewesen, um in dessen Abwesenheit auf Otto aufzupassen. Dazu legte Balluch zwei Telefongespräche seiner Lebensgefährtin mit dem Siebtangeklagten vor. Darin wurde darüber gesprochen, dass sie eine Woche auf Otto aufpassen werde und dass sie wolle, dass Balluch Otto in der Wohnung des Siebtangeklagten kennenlerne, um ihn einen Tag, wenn sie keine Zeit habe, übernehmen zu können.
Er habe also trotz der Spannungen mit der BaT auf Otto aufgepasst, fragte die Richterin ungläubig. Das habe er für Otto und für seine Lebensgefährtin getan, nicht für den Siebtangeklagten, sagte Balluch dazu. Er habe nichts gegen Otto, nur gegen die BaT.
Dann legte die Richterin zwei Telefonüberwachungsprotokolle vor, in denen jeweils die Lebensgefährtin von Balluch mit dem Siebtangeklagten sprach. Einmal habe sie sich angekündigt, das andere Mal sei sie bereits vor der Wohnung des Siebtangeklagten gestanden. Ja, sagte Balluch dazu, das war der Besuch, um Otto kennen zu lernen. Er habe feststellen wollen, wie Otto aus der Wohnung geführt werden könne, ohne viel zu bellen.
Dann zeigte die Richterin ein Telefongespräch zwischen Balluch und dem Siebtangeklagten. Es war 90 Sekunden lang. Dabei ging es um ein Problem mit den Hundepfoten und der Siebtangeklagte sagte, Balluch solle Otto einen Hundeschuh anziehen. So war es, konnte Balluch nur kopfschüttelnd feststellen, und alle Anwesenden fragten sich, ob Otto das gesuchte Bindeglied zwischen dem BaT- und dem VGT-Flügel der kriminellen Organisation sein könne.
Dann fragte der Staatsanwalt, ob Balluch Kontakt zum Sechstbeschuldigten der BaT gehabt habe. Nein, antwortete dieser. Es habe aber 4 Telefonate in den letzten 1½ Jahren gegeben, sagte der Staatsanwalt dazu und legte einen Polizeibericht darüber vor. Das sei ein Irrtum der Polizei, führte Balluch aus, weil die angegebene Telefonnummer jene des Zehntangeklagten sei und es sich um die Kontakte handle, die oben bereits angesprochen worden waren. Tatsächlich entsprach die Telefonnummer der des Zehntbeschuldigten.
Toilettenpause von 10:30 Uhr – 10:38 Uhr.
Ob er eine gewisse schwedische Person kenne, fragte der Staatsanwalt, und nannte einen Namen. Ja, er sei Untermieter in seiner Wohnung, gab Balluch an. Ob es sich um einen Tierrechtler handle, wollte der Staatsanwalt wissen. Seines Wissens nach nicht, antwortete Balluch. Seit wann wohne dieser Mann dort, fragte der Staatsanwalt weiter. Vielleicht seit 2005? Das sei möglich, sagte Balluch, er selbst, Balluch, wohne dort schon seit langem nicht mehr und könne das nicht so genau sagen.
Wie er zur BaT stehe, wollte der Staatsanwalt wissen. Persönlich habe er keinen Kontakt, sagte Balluch dazu, und beim Kontakt seiner Lebensgefährtin mit der BaT sei Tierrechtsaktivismus kein Thema. Balluch beschrieb seine Beziehung zur BaT als distanziert und reserviert.
Dann zeigte der Staatsanwalt ein Email des Angeklagten Richter vom Jänner 2003. Darin sagte dieser, er sei bei VGT-Treffen und bei BaT-Treffen gewesen und verstehe die BaT, aber könne nur bei einer Gruppe sein und er fände den VGT besser und er wolle zum VGT wechseln. Das war zwar sehr interessant, aber keine Frage, und so gab es auch keine Antwort.
Dann fragte Balluchs Anwalt Dr. Karl, seit wann Balluch nicht mehr in der besagten Wohnung wohne. Das sei seit 2003, sagte dieser dazu. Seitdem lebe er mit seiner Lebensgefährtin bei ihr. Ob es seit 2003 diese BaT-Treffen in seiner ehemaligen Wohnung, die er daraufhin untervermietet hatte, gegeben habe, fragte Dr. Karl weiter. Das wisse er nicht, sagte Balluch dazu, er sei dort nicht mehr gewesen, er wisse also auch nicht im Detail, wer dort ein- und ausgegangen sei, er wisse nur, wer es gemietet habe.
Dann legte der Staatsanwalt ein BaT-Sitzungsprotokoll aus dem Jahr 2003 vor, in dem regelmäßige Treffen in dieser Wohnung geplant wurden. Es würde dabei aber auf die Anwesenheit einer gewissen Frau ankommen. Ob er die Wohnung für BaT-Treffen zur Verfügung gestellt habe, fragte die Richterin verwundert. Nein, sagte Balluch dazu, diese Frau habe damals die gesamte Wohnung gemietet und dann diese Einladungen ausgesprochen. Das sei ihn dann nichts mehr angegangen. Ob er nicht noch Kontakt zu dieser Frau gehabt habe und ob sie ihm nicht von den BaT-Treffen erzählt habe, fragte die Richterin nach. Nein, sagte Balluch noch einmal, er habe zu dieser Frau keinen Kontakt gesucht und er habe nichts von den BaT-Treffen gewusst. Ob er denn zugestimmt habe, dass sich andere Tierrechtsgruppen in seiner Wohnung treffen dürften, wollte die Richterin wissen. Wer die Wohnung miete, der könne frei entscheiden, wen er dorthin einlade, ohne ihn zu fragen, gab Balluch dazu an. Dazu machte Dr. Karl auf das Sitzungsprotokoll aufmerksam, in dem ja gestanden sei, dass die Anwesenheit dieser Frau notwendige Vorrausetzung für das Treffen gewesen sei. Ja, sagte Balluch dazu, das belege, dass er selbst mit diesen Treffen nichts zu tun hatte.
Vorwurf: Computerverschlüsselung
Balluch habe mit dem Angeklagten DI Völkl über die Datenverschlüsselung beim VGT am Telefon gesprochen, stellte die Richterin fest. Ja, sagte Balluch, er habe das angeboten und sei sogar später auch ein bisschen dafür bezahlt worden. Ob es um das Verschlüsseln und das anonyme Surfen gegangen sei, wollte die Richterin wissen. Nein, antwortete Balluch, nur um das Verschlüsseln mit PGP und Truecrypt. Für die Abschirmung gegen die Polizei, fragte die Richterin. Darum ging es auch, antwortete Balluch, aber nicht, um Straftaten zu vertuschen, sondern weil die Polizei Informationen z.B. an JägerInnen weitergebe. Und ob auch über Polizeitrojaner gesprochen worden sei, fragte die Richterin weiter. Darüber habe es einen Bericht in den Salzburger Nachrichten gegeben, sagte Balluch, und er habe dazu Überlegungen angestellt. Dabei sei er darauf gekommen, dass er sich Null
auskenne und eh nichts dagegen tun könne.
Die Richterin legte dann ein Telefonprotokoll über ein Gespräch zwischen Balluch und DI Völkl über die Verschlüsselung vor. Ja, meinte Balluch, SMTP-Server würden ihre Kommunikation bereits standardmäßig verschlüsseln. In einem weiteren Telefongespräch zwischen den beiden habe DI Völkl am Telefon ein Passwort nicht nennen wollen, sagte die Richterin. Es sei um ein Passwort vom Administrator-Account gegangen, antwortete Balluch.
Ob es Hinweise gegeben habe, dass er abgehört würde, fragte Anwalt Dr. Karl. Ja, sagte Balluch. Ob er vermutet habe, dass Daten von der Polizei an den politischen Gegner weitergegeben werde, fragte Dr. Karl nach. Ja, meinte Balluch wiederum, z.B. an JägerInnen im November 2007.
Ab wann die Verschlüsselung ein Thema geworden sei, fragte die Richterin. Der VGT-Server sei seit 2006 verschlüsselt, antwortete Balluch. Er selbst sei als Geschäftsführer für das Betriebsgeheimnis bzgl. der VGT-Daten verantwortlich. Er habe in Absprache mit dem Vorstand diese Verantwortung übernommen. Dazu habe es insbesondere zwei Gründe gegeben. Im Jahr 2002 seien alle Daten des VGT gestohlen worden, was zu einem großen finanziellen Schaden für den VGT geführt habe, und die Daten seien nach dem Datenschutzgesetz als sensible
Daten einzustufen.
Ein ominöses Email auf einer öffentlichen Email-Liste
Ob er wisse, wer Administrator der öffentlichen Email-Liste Tierrechtsnachrichten
sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte Balluch. Es habe ein Email gegeben, in dem so detaillierte Anleitungen zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen gegeben wurden, dass sie das als Richterin nicht habe verantworten können, dieses Email an die Wand zu projizieren. Dieses Email sei vom VGT-Server weitergeleitet worden. Wie er sich das erklären könne, fragte die Richterin wirklich aufgebracht.
Er habe dieses Thema für so unwesentlich gehalten, dass er es bis dato nicht ernst genommen habe, meinte Balluch dazu. Und zwar deswegen, weil Tierrechtsnachrichten
eine öffentliche Email-Liste sei, auf der jeder Mensch, der das wolle, Beliebiges posten könne. Die genannte Anleitung sei von einem anonymen Account auf zwei verschiedene Email-Listen geschickt worden.
Da unterbrach die Richterin heftig, er solle konkreter sein. Balluch führte ruhig noch einmal aus, dass jeder Mensch völlig unbeschränkt Mitglied auf dieser Email-Liste werden könne. Richter sei mit seiner VGT-Email Adresse auf dieser Liste Mitglied gewesen, ebenso wie eine weitere VGT-Angestellte. Wenn irgendjemand auf diese Email-Liste ein Email schickt, dann bekommen das alle eingetragenen Listenmitglieder, ob sie wollen oder nicht.
Ob es nicht bedenklich sei, dass der VGT-Server ein derartiges Email weiterleite, fragte noch einmal die Richterin, und gab dabei zu verstehen, dass sie noch nicht verstanden hatte, was Balluch ihr mitteilen wollte. Dieses Email sei nie weitergeleitet worden, führte Balluch aus. Richter habe ein Email-Account am VGT-Server, und empfange deshalb alle Emails, die er empfängt, über diesen Server, völlig unkontrolliert. Das sei alles. Balluch habe jetzt Richters Account wegen diesem Thema bei Richters Befragung angeschaut und festgestellt, dass Richter einen eigenen Ordner für die Emails von der Liste Tierrechtsnachrichten angelegt hatte. Dort seien 2191 Emails gewesen. Davon seien 1795 ungelesen gewesen. Unter den ungelesenen habe sich auch dieses genannte Email befunden. Mit anderen Worten, Richter habe alle Emails von Tierrechtsnachrichten auf einen Ordner abgelegt und die allermeisten davon nie angeschaut. Insbesondere habe er das genannte Email nicht angeschaut, weil es ihn offenbar nicht interessiert hatte.
An dieser Stelle mahnte die Richterin DDr. Balluch, er solle nicht dazwischen reden. DDr. Balluch führte dennoch aus, dass der hier beschriebene Vorgang völlig normal sei, dass an dem Empfangen von Emails aus öffentlichen Email-Listen nichts verdächtig sei, dass es immer seltsame Emails anonymer Personen gäbe und dass er nicht verstünde, warum über dieses Thema so lange gesprochen werden müsse. Wer auf einer öffentlichen Email Liste sei, der bekomme laufend Emails zugeschickt, die er vielleicht gar nicht wollte und für die er jedenfalls nichts kann. Dann sagte DDr. Balluch, er könne auch die Richterin auf entsprechende Email-Listen eintragen und ihr dann vorwerfen, dieses oder jenes Email bekommen zu haben.
Balluch fügte dann noch an, dass jedes ankommende Email über den VGT-Server laufe, egal wer es geschickt habe. Email-Listen würden von verschiedenen Providern angeboten, man könne sich registrieren und wer registriert sei, empfange alle Emails, die andere registrierte Personen auf die Listenadresse posten. Richter sei auf Tierrechtsnachrichten registriert gewesen, dann habe sich eine anonyme Person registriert, habe das Email verschickt und sich wieder abgemeldet. So etwas sei bei öffentlichen Listen nicht zu verhindern. Deshalb sei Fadinger, im Gegensatz dazu, nicht öffentlich. Dort könne soetwas nicht passieren. Auf Tierrechtsnachrichten seien über 200 Personen registriert, als offene Liste könne das jeder anschauen und die Emailadressen der registrierten Personen nachlesen. Darunter seien auch JournalistInnen und PolitikerInnen.
In einer Telefonüberwachung, so die Richterin jetzt, hätten DI Völkl und Balluch darüber gesprochen, den VGT selbst zu einem Provider werden zu lassen, um zu verhindern, dass die Polizei so leicht Zugriff auf die Emails habe. Wann sei der VGT zum Provider geworden, fragte die Richterin. Etwa 2008, sagte Balluch. Die Erweiterung von einem Server zu einem Provider sei eine Kleinigkeit. So könne der VGT seine eigenen Daten verwalten.
Ob Balluch Emails am VGT-Server sperren könne, fragte die Richterin. Falls sie einen SPAM-Filter meine, dann gäbe es so etwas, aber der VGT habe keine Blacklist für gesperrte Zustelladressen, weil sich das nicht als günstig herausgestellt habe.
Ob auch diskutiert worden sei, das Fadinger Internetforum zu verschlüsseln, fragte die Richterin. Nein, jedenfalls nicht von ihm, antwortete Balluch.
Anwalt Mag. Traxler fragte dann, ob ein eigener Provider außergewöhnlich oder üblich sei. Natürlich üblich, antwortete Balluch, viele Firmen hätten einen eigenen Provider.
Ob der Umstand, dass auf Richters Account das ominöse Email nicht als gelesen markiert gewesen sei, bedeuten würde, dass Richter dieses Email nicht gelesen habe, fragte Mag. Traxler. Richtig, sagte Balluch, weder er noch ich haben von diesem Email gewusst. Wie er das feststellen habe können, fragte die Richterin. Er habe sich angemeldet und Richters Account angeschaut und dabei gesehen, dass das Email noch fett gedruckt war, also als nicht gelesen markiert. Ob er das ausgedruckt habe und jetzt beweisen könne, fragte die Richterin. Nein, ich hätte nicht erwartet, dass Sie einem Ausdruck von mir glauben würden
, antwortete Balluch. Aber die Polizei habe alle diese Daten und könne daher überprüfen, ob das Email als ungelesen markiert sei oder nicht.
Ob er für den Datenschutz beim VGT zuständig sei, fragte Anwalt Dr. Karl. Ja, ein Beauftragter sei gesetzlich vorgeschrieben und er habe das beim VGT übernommen.
Zwischenfragen an andere Angeklagte
Da in den verschiedenen Abschlussberichten auch Emails anderer Angeklagter zu finden seien, werde sie dazwischen immer wieder auch diese noch befragen, führte die Richterin aus. Dann legte sie ein Email von DDr. Balluch vor, in dem dieser AktivistInnen gewarnt habe, nicht Fragen der Polizei zu beantworten, ansonsten könnte diese auch Unschuldigen irgendwelche Straftaten anzuhängen versuchen. DDr. Balluch verlangte, das gesamte Email zu sehen. Dabei zeigte sich, dass es darum ging, dass die Polizei alle Demonstrationen vor Kleider Bauer plötzlich untersagt hatte. Als Grund hätten sie angegeben, dass von den VGT-Kundgebungen Gewalt drohe und so die öffentliche Sicherheit gefährdet sei. Die AktivistInnen, die daraufhin trotzdem Flugblätter verteilt hätten, seien auf die Polizeistation mitgenommen und befragt worden. Er habe in diesem Email davor gewarnt, dort Fragen zu beantworten. Da bei VGT-Kundgebungen nie Gewalt aufgetreten sei, die Polizei aber den Gewaltvorwurf gebracht habe, sei davon auszugehen gewesen, dass man den AktivistInnen möglicherweise irgendwelche Sachschäden in die Schuhe zu schieben versuchen hätte wollen.
Anwalt Mag. Traxler legte daraufhin die Untersagung der damaligen Demonstration vor. Der Angeklagte Mag. Hnat legte zwei weitere Untersagungen mit gleicher Begründung für Kundgebungen gegen Pelz an anderen Demonstrationsorten vor. Die Richterin las die Begründung mit sichtlicher Begeisterung vor, war doch darin von der angeblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch die friedlichen Kundgebungen des VGT die Rede.
Von 11:55 Uhr bis 12 Uhr gab es eine weitere Pause.
Dann legte Mag. Hnat noch einen Webausdruck einer Fanseite vom englischen Tierrechtsaktivisten Keith Mann vor, woraus zu lesen war, dass Mann über 4000 FreundInnen am Internet habe. Dass Keith Mann im Jahr 2007 in Österreich sein Buch präsentiert hatte, ist einer der Vorwürfe gegen einige der Angeklagten, habe er doch im Jahr 1991 in England eine Straftat begangen.
Dann legte die Richterin einen Polizeibericht vor, in dem stand, Mag. Hnat sei eine Sachbeschädigung nachgewiesen und er habe in einem Email gewarnt, dass eine Hausdurchsuchung stattfinden könnte. Mag. Hnat drückte seine Verwunderung darüber aus, dass ihm eine Sachbeschädigung nachgewiesen sei und wollte wissen, warum die Polizei so etwas ungestraft behaupten dürfe. Dazu wollte aber die Richterin nichts sagen. Jedenfalls, so führte Mag. Hnat dann aus, habe ihn sein Anwalt vor einer Hausdurchsuchung gewarnt.
Die Richterin zeigte dann ein Email von Mag. Hnat, in dem dieser von Hausdurchsuchungen bei TierrechtlerInnen in England erzählte. Er habe zu diesen Personen keinen Kontakt gehabt sondern das nur aus Medien erfahren, sagte dieser.
In einem weiteren Email habe er geschrieben, Hausdurchsuchungen könnten alle treffen, sagte die Richterin. Ob er andere habe warnen wollen. Dieses Email sei ihm schon vorgelegt worden, sagte Mag. Hnat dazu, und er berufe sich auf das bisher Gesagte.
Fragen zum Handypool
Die Richterin legte dann wieder ein Email von Balluch vor, in dem dieser über einen Handypool schrieb. Balluch wollte das gesamte Email sehen und zeigte dann, dass es ein Bericht von einer Veranstaltung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung gewesen sei, die er besucht hatte. Der Bericht in dem Email zog sich über mehrere Seiten hin. Danach habe es eine Diskussion am Internetforum über die Vorratsdatenspeicherung gegeben.
Da unterbrach die Richterin und sagte, er solle konkret antworten, ob er die Verwaltungsstrafen damit habe umgehen wollen. Nein, sagte Balluch, es sei bei der Diskussion um die Umgehung der Vorratsdatenspeicherung gegangen.
An dieser Stelle kommentierte die Richterin die Musik, die von einer Kundgebung außen vor dem Landesgericht zu vernehmen war. Später kam sie immer wieder auf ihr Kommentar zur Musik zurück. Einmal nannte sie die Musik besser, einmal schlechter, es handle sich um ein breites Spektrum. Man habe ihren Musikwunsch berücksichtigt, obwohl er nur im Scherz gesagt worden sei.
Balluch legte unterdessen ein weiteres Email von ihm zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung vor. Ob es einen Zusammenhang zur Information von DDr. Balluch gegeben habe, dass die Polizei die Telefone abhöre, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch. Ob er von DDr. Balluch über diese Abhörungen informiert worden sei, fragte die Richterin. Er habe vielleicht davon gehört, antwortete Balluch, aber ein Zusammenhang zwischen dieser Diskussion und der Information von DDr. Balluch existiere nicht.
Ob der VGT Wertkartenhandy angeschafft habe, fragte dann die Richterin. Dazu legte Balluch ein weiteres Email von ihm vor. Es handelte sich dabei um seine Antwort auf die Frage eines Diskussionsteilnehmers, ob ein Handypool die Lösung gegen die Vorratsdatenspeicherung sei. Auf der besagten Veranstaltung sei ein Handypool als Lösung vorgeschlagen worden. In seinem Email gebe er selbst an, was auf der Veranstaltung gesagt worden sei. Zuletzt sage er aber in seinem Email, so ein Handypool käme für einen Normalmenschen wie ihn nicht in Frage, da es unzumutbar für Personen wäre, durch einen laufenden Handywechsel so schlecht erreichbar zu sein.
Anwalt Dr. Karl legte dazu einen Bericht des ORF von dieser Veranstaltung vor, was beweise, dass die Veranstaltung ohne kriminellen Bezug gewesen sei.
Die vom VGT gekauften Wertkartenhandys seien eine andere Geschichte, führte Balluch dann aus. Man habe bei Jagdstörungen herausgefunden, dass die AktivistInnen oft so weit verstreut wären, dass Funkgeräte nicht ausreichen würden.
Da legte die Richterin ein Telefonüberwachungsprotokoll von einem Gespräch zwischen DI Völkl und Balluch vor, in dem diese den Kauf von je 10 Wertkartenhandys beschließen. Ja, sagte Balluch dazu, diese Handys seien auf einen Vorstandsbeschluss des VGT hin gekauft worden. Sie seien anonyme Handys für Aktionen gegen die Jagd sowie 3 Handys für Recherchen von Tierfabriken. Dazu legte Balluch ein Protokoll einer Vorstandssitzung des VGT vor, bei der dieser Ankauf beschlossen worden ist, wobei die Gründe für den Ankauf, die dabei genannt wurden, genau jenen entsprachen, die Balluch angeführt hatte. Zusätzlich zeigte Balluch ein VGT-Vorstandsprotokoll einer Sitzung davor, in der noch die Funkgeräte gekauft werden sollten. Im selben Protokoll stand aber, dass man sich gegen die Funkgeräte entschieden habe, weil man für Jagdaktionen werden der Reichweite langwellige Funkgeräte gebraucht hätte, die aber einer staatlichen Bewilligung unterliegen würden. Daher habe man sich für Handys entschieden.
Animal Liberation Workshop in Finnland
Im der Richterin vorgelegten Vorstandsprotokoll fand sich auch der Bericht von einem vom VGT in Finnland abgehaltenen Animal Liberation Workshop. Ob es dabei Berichte der ALF gegeben habe, fragte die Richterin. Er sei nicht dabei gewesen, sagte dazu Balluch, schließe das aber aus. Die Richterin gab die Frage an DDr. Balluch weiter. Ja, er habe diesen ALW durchgeführt, sagte DDr. Balluch. Es sei, wie bei allen ALWs, um NeuaktivistInnen gegangen und man habe nicht von der ALF gesprochen. Berichte von Fotos dieses ALW fänden sich auf der Webseite des VGT und auf animal-liberation.at.
VGT Webseite auf Englisch!
In der Vorstandssitzung wurde auch Geld für eine englische Übersetzung der Webseite des VGT allokiert, sagte die Richterin schon fast vorwurfsvoll. Das sei immer noch anklickbar, sagte dazu Balluch. Ob das von der ganzen Welt aus gelesen werden könne, fragte die Richterin. Ja, die Seite sei eben am Internet, sagte Balluch. Warum die VGT-Webseite auf Englisch angeboten werde, fragte die Richterin und vermutete offenbar eine Verbindung zu englischen ExtremistInnen. Jede große Organisation, die etwas auf sich hält, biete ihre Webseite auf Englisch an, sagte Balluch dazu. Gäbe es denn einen internationalen Informationsaustausch in der Tierschutzszene, fragte die Richterin. Äh, ja, sagte Balluch.
Mittagspause von 12:30 Uhr – 13:30 Uhr.
Nach der Pause mahnte die Richterin, wie immer, dass ZuhörerInnen, die eine Vorladung als ZeugInnen hätten, den Saal verlassen müssten. Dann erkannte sie ein Vorstandsmitglied des VGT im Saal und rief seinen Namen. Ob er als Zeuge in Frage käme. Er meine nein, antwortete dieser. Die Richterin fragte dann die Verteidigung und niemand wollte diesen Mann als Zeugen. Er durfte bleiben.
Dann verkündete die Richterin den Beschluss, die Akte Plank zu beschaffen. Schließlich mahnte sie eine Zuhörerin, sie solle die Füße vom Sitz geben, es handle sich hier um das Landesgericht Wr. Neustadt und nicht um die Uni oder ein Cafehaus.
Balluch erklärte dann noch einmal, dass ein Handypool gegen die Vorratsdatenspeicherung etwas anderes sei, als Handys für Aktionen. Der VGT habe nur zweiteres angeschafft, was daran zu erkennen sei, dass die Handys bis zur Hausdurchsuchung bereits 6 Monate vorhanden waren aber nicht als Handypool zum Einsatz gekommen waren.
Ziemlich radikale Emails
Was er von der ALF halte, fragte die Richterin. Er lehne sie ab und setze sich in einem legalen Verein ein, antwortete Balluch. Die Richterin legte ihm dann ein Email vor, in dem er davon sprach, dass die Polizei in Österreich harmlos im Umgang mit der Tierrechtsbewegung sei. Er habe das als Reaktion auf einen Film über die Repression in der DDR geschrieben, sagte Balluch dazu. In der DDR habe die Polizei sogar auf Musik mit Untersuchungshaft reagiert. Es gehe dabei um die Außensicht auf die Tierrechtsbewegung.
Ob das heiße, dass sich Balluch darüber gewundert habe, dass die Polizei auf seine illegalen Aktionen noch nicht reagiert habe, fragte die Richterin provokant. Nein, sagte Balluch, wir
im Sinne der gesamten sozialen Bewegung stehe nicht unter seinem Einfluss und daher seien nicht Aktionen von ihm selbst gemeint.
In einem weiteren Email habe Balluch geschrieben, erklärte die Richterin, dass die SHAC-Kampagne die öffentliche Unterstützung verloren habe, was zur Isolierung von ExtremistInnen führe. Die Radikalen stünden auf verlorenem Posten, wenn sie von der Bevölkerung abgelehnt würden. Dabei sei es um Reformkampagnen gegangen, führte Balluch aus. Er habe in England beobachten können, dass die SHAC-Kampagne Radau schlage, aber die öffentliche Unterstützung verliere. Er meine mit SHAC aber nicht kriminelle Aktivitäten, sondern die legale Kampagne. Im Email stünde aber auch, dass eine Achse von der breiten Basis zur radikalen Spitze notwendig sei, fügte die Richterin hinzu. Er habe mit radikaler Spitze die radikalen Forderungen gemeint, nicht kriminelle Aktivitäten. Es ginge darum, Reformen der breiten Basis der radikalen Abschaffung gegenüber zu stellen.
Anwalt Dr. Karl verlangte die Vorlage des Emails in voller Länge. Im gesamten Email ging es um eine neue Diskussionsgruppe unter StudentInnen, die an das Internetforum die Frage gestellt hatte, worüber sie diskutieren solle.
In einem weiteren Email, das die Richterin vorlegte, habe Balluch darüber geschrieben, dass es eine Mischform zwischen legalen und illegalen Aktionen effizient sei. Balluch zeigte allerdings, dass dieses Email Teil einer Diskussion über die Schattenseiten illegaler Aktionen gewesen ist. Dann stand in seinem Email, dass er jetzt ethische Überlegungen ausklammere. Zuletzt stand, dass er es am wichtigsten findet, die Sympathie der Öffentlichkeit zu gewinnen.
Wollten Sie auf intelligente Weise dadurch die Leser zu Anschlägen motivieren
, fragte dann die Richterin. Nein, im Gegenteil, er habe auf die Gefahren von Sachbeschädigungen als Aktionsform hinweisen wollen, sagte Balluch dazu. Dann zeigte er das Ende des Emails, in dem er seine Zukunftshoffnungen anführte. Diese seien durch das Projekt Future Food
gegeben, d.h. in der Entwicklung veganer Alternativen. Das ist die größte Hoffnung für die Tierrechtsbewegung, war der letzte Satz des Emails.
In einem weiteren Email, das die Richterin vorlegte, habe Balluch die Nominierung eines Kriminaltechnikers auf das Fadinger Forum kommentiert. Laut Polizeibericht habe er geschrieben, dieser könne angeben, wie man nach Aktionen Spuren verwischen könne. Balluch nahm die Gelegenkeit wahr, wieder einmal darauf hinzuweisen, wie oft die Polizei die Inhalte von Emails ins Gegenteil verkehre, um einen Verdacht vorzutäuschen. Im Originalemail, das Balluch dann vorlegte, stand obiges als Zitat aus dem Email eines anderen Diskussionsteilnehmers, und Balluchs Kommentar war: Illegale Aktionen und das Verwischen von Spuren ist aber nicht Thema dieser Liste
.
Die Richterin legte ein weiteres Email von Balluch vor. Darin habe dieser geschrieben, dass es überheblich sei zu behaupten, Anschläge seien immer schlecht und Demonstrationen immer gut. Balluch las gleich die Sätze unmittelbar darunter aus seinem Email vor, worin stand, dass es gute Argumente gegen Anschläge gäbe, immerhin heilige der Zweck nicht die Mittel. Aber ob das ganze so zu verstehen sei, dass er Anschläge gut heiße, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch und führte aus, dass es in der Diskussion darum gegangen sei, dass einige VGT-AktivistInnen wegen eines Buttersäureanschlags nicht mehr demonstrieren wollten. In seinem Email habe er geschrieben, dass es in dieser Situation das Beste sei, einfach weiterzumachen. Er habe das dadurch vermittelt, dass er Verständnis für alle Seiten signalisiert habe. Sein Email habe eine Wir stehen das durch!
-Stimmung schaffen sollen.
Der Staatsanwalt legte dann ein Email vor, in dem Balluch jemand anderen zitierte, der meinte, Sachbeschädigungen seien Teil des gewaltfreien Widerstands. Ob das seine Meinung sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Balluch, wie im Email deutlich würde, sei das ein Zitat einer anderen Meinung.
Fragen des Anwalts
Anwalt Dr. Karl konnte dann fragen, wie die Funkgeräte im Büro des VGT aufgehoben worden seien. Sie seien in einem Koffer gewesen und nur MitarbeiterInnen hätten Zugriff gehabt. Wer die Funkgeräte verwendet habe sei also unter der Kontrolle des VGT gewesen.
Dr. Karl nahm dann noch Bezug auf eines der Emails und fragte, ob mit der radikalen Spitze
der Tierrechtsbewegung Sachbeschädigungen gemeint gewesen seien. Nein, antwortete Balluch, es ging um radikale Meinungen und nicht um radikale Aktionsmittel. Er lehne Sachbeschädigungen ab.
Ein Datenstick in der Socke
Nach der Hausdurchsuchung bei seiner Lebensgefährtin sei Balluch auf die Polizei gebracht und verhört worden. Dabei habe er einen Datenstick, der bei der Hausdurchsuchung gefunden worden war, in seiner Socke versteckt. Warum, wollte die Richterin wissen. Auf dem Stick seien die Mitgliederdaten gewesen, führte Balluch aus. Die Polizei habe ihm gesagt, dass sie alle Computerdateien ein Jahr behalten werde, aber es die Daten nicht kopieren dürfe. Ohne die Mitgliederdateien hätte der Verein seine Mitglieder nicht erreichen können. Ein Jahr lang ohne Kontakt zu den Mitgliedern hätte den Verein ruiniert. Er wollte also die Daten für den Verein retten. Dass auf dem Stick keine kriminellen Informationen gewesen seien, wüsste die Polizei ja jetzt, da sie den Stick untersucht habe. Er hätte den Stick ja auch zerstören statt verstecken können, z.B. in dem er den Sessel draufgestellt hätte, statt den Stick in die Socke zu stecken. Er wollte also für den VGT die Daten retten, nicht vor der Polizei die Daten verstecken.
Kunstsymposium Großwarasdorf
Ob er bei diesem Symposium im Jahr 2001 dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Balluch. Ob dort erklärt worden sei, wie man in Tierfabriken eindringen könne, um zu filmen, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Balluch. Habe man nicht von dort aus eine Schweinefabrik besucht, fragte die Richterin? Er wisse davon nichts und sei nicht dabei gewesen, sagte Balluch.
Danach habe es bei einer Schweinefabrik eine Sachbeschädigung gegeben, führte die Richterin aus. Aber auch nach mehrmaligem Nachfragen durch die AnwältInnen und die Angeklagten konnte die Richterin nicht sagen, um was für eine Sachbeschädigung es sich gehandelt habe. Er vermute, es sei keine Sachbeschädigung sondern lediglich Spuren des nächtlichen Besuchs gewesen, meinte ein Angeklagter. Die Richterin blieb die Aufklärung schuldig.
Kommentare zu Sachschäden
Was er für Kampagnenmethoden verwende, fragte die Richterin. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsarbeit, sagte Balluch. Dazu benutze der VGT eigene Medien wie seine Webseite und seine Zeitung Tierschutz Konsequent
, sowie die Presse.
Bei seiner Lebensgefährtin sei ein Newsletter der ALF Supporters Group gefunden worden, sagte die Richterin. Im Polizeibericht, den sie vorlegte, wurde ausgeführt, dass diese Gruppe ein legaler Verein sei, der alle Personen, die aus Tierschutzgründen Gefängnisstrafen absitzen müssten unterstütze. Das sage ihm nichts, sagte Balluch dazu, er kenne diesen Newsletter nicht. Ob das ein Email sei oder in Papierform. Das wiederum wusste die Richterin nicht, war sie doch auf den Polizeibericht angewiesen, in dem das nicht stand.
Wir sitzen hier, weil es Sachschäden von unbekannten Tätern gegeben hat!
, meinte die Richterin ernst. Dass diese Aussage lautes Lachen im Zuschauerraum hervorrief, bezog sich offensichtlich auf den Umstand, dass unbekannte Täter Sachbeschädigungen begingen, aber hier bekannte AktivistInnen wegen legalen Aktivitäten angeklagt wurden. Die Richterin ermahnte die ZuschauerInnen und betonte, es handle sich um ein ernstes Thema, Lachen sei nicht angebracht.
Der Staatsanwalt legte dann ein Email von Balluch vor, in dem dieser schrieb, man solle aufpassen, wenn JournalistInnen ins VGT-Büro kämen, und ihnen nur zeigen, was sie sehen sollen. Er habe das als frisch gebackener Geschäftsführer an seine Angestellten geschrieben. Der VGT sei auf sein Image angewiesen, er wollte darauf aufmerksam machen, dass alle daran dächten.
Zur OGPI
Ob er wisse, was die OGPI sei, fragte der Staatsanwalt. Das sei eine Gruppe, die eine Webseite betreibe, auf der alle Aktivitäten gegen Pelz im deutschsprachigen Raum eingetragen seien. Ob die OGPI auch Kampagnen betreiben würden, fragte der Staatsanwalt. Nein, sie würden nur davon berichten, antwortete Balluch. Ob er innerhalb der OGPI gegen Firmen aktiv gewesen sei, wollte der Staatsanwalt wissen. Nein, war die Antwort.
Der Staatsanwalt erklärte dann, dass man bei der Lebensgefährtin von Balluch eine PowerPoint Präsentation für einen Vortrag gefunden habe. Darin würden SHAC und OGPI vorkommen. Er kenne das nicht, sagte Balluch, er habe es weder erstellt noch benutzt.
Fragen an DDr. Balluch
Die Richterin legte dann ein Telefonat zwischen DDr. Balluch und der Büroleitern des VGT vor, in dem über zwei junge Männer gesprochen werde, die laut Medien in Steyr Jagdstände umgeschnitten hätten und dabei erwischt worden seien. DDr. Balluch habe dann gemeint, man sollte anrufen und herausfinden, wer diese Männer seien, und ob sie Hilfe durch einen Rechtsanwalt bräuchten. Warum er Fremden Straftätern helfen wolle, fragte die Richterin.
DDr. Balluch meinte, er habe feststellen wollen, ob diese Männer tierschutzmotiviert waren oder nicht. Es sei dann angerufen worden und herausgekommen, dass es nichts mit Tierschutz zu tun habe. Das beweise, dass solche Aktionen auch von Personen durchgeführt werden können, die nicht Tierschutzziele verfolgen. Falls sie TierschützerInnen gewesen wären, dann hätte er versucht ihnen rechtlich zu helfen und sie auf den richtigen Weg zurück zu führen. Derartige Sachbeschädigungen würden deshalb auftreten, weil die betreffenden Personen verzweifelt wären und keinen anderen Ausweg wüssten, um Tieren zu helfen. Beim VGT hätte DDr. Balluch ihnen diesen Ausweg bieten können.
Dann zeigte die Richterin ein Email von DDr. Balluch, in dem dieser eine Statistik von allen Demonstrationen, Aktionen und Veranstaltungen der Tierrechtsbewegung verbreitete. Das sei zur Information geschehen, wie aktiv die Bewegung in verschiedenen Jahren an verschiedenen Orten sei.
In einem weiteren Email habe DDr. Balluch gesagt, der ALW diene dazu, AktivistInnen zu rekrutieren, sagte die Richterin. Ja, sagte DDr. Balluch, Personen, denen Tierschutz ein Anliegen ist, kämen zum ALW, um Ideen für Aktivitäten zu bekommen.
Home demos
Wie er zu home demos stehe, fragte die Richterin Balluch. Er sei dagegen, insbesondere wenn sie in der Nacht durchgeführt würden. Er fände sie grundsätzlich unangenehm, auch wenn sie legal wären, er sei aber nie dabei gewesen.
Ob er von home demos gegen P&C Angestellte gewusst habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch. Ob er die Webseite Bite Back oder den Aktivisten Keith Mann kenne. Nein, sagte Balluch, letzterer sei zwar in Österreich gewesen und habe Vorträge gehalten, er habe aber nie mit ihm ein Wort gewechselt.
Ob er die Abstimmung zwischen Kleider Bauer und Fürnkranz als nächstes Kampagnenziel auf der Webseite des VGT eingerichtet habe, fragte die Richterin. Springer als Pelz-Kampagnenleiterin des VGT in Wien habe diese Idee gehabt und ihn gebeten, es technisch umzusetzen. Er habe es für eine kreative Idee gehalten und kein juristisches Problem dabei gesehen und es daher umgesetzt.
Pause 15 Uhr – 15:05 Uhr.
Pelz bei P&C
Ob er bei P&C eine Echtpelzrecherche gemacht habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch, er sei nur einmal in einer Filiale von P&C gewesen und habe dort Pelzprodukte fotografiert und zwei Jacken mit Pelzkrägen gekauft. P&C habe damals eine Klage gegen den VGT eingebracht, weil PETA einen Bericht über Hundepelze bei P&C in Deutschland geschrieben habe und der VGT dazu auf seiner Webseite Bezug nahm. Er wollte also feststellen, ob P&C Hundepelze verkaufe. Die zwei Jacken seien an ein Genlabor geschickt worden und man habe festgestellt, dass der Pelz von Kaninchen sei. Das ganze habe Balluch mit dem VGT-Vorstand abgestimmt.
Der Staatsanwalt zeigte Fotos von den Pelzjacken. Die habe er gemacht, sagte Balluch. Anwalt Dr. Karl legte ein Email von Balluch an den VGT-Vorstand vor, in dem dieser anfragte, ob der VGT diese Vorgangsweise wünsche und die Gentests finanziere. Dazu fragte Dr. Karl, wie lange damals die Kampagne gegen P&C schon gedauert hatte. Das sei 2006 gewesen, sagte Balluch dazu, also sei die Kampagne schon 4 Jahre alt gewesen. Dass P&C Tierpelze verkaufe wäre also keine wichtige neue Information gewesen. Abgesehen davon habe Balluch seine Ergebnisse nur dem VGT-Vorstand übermittelt.
Der Staatsanwalt zeigte dann ein Email von Balluch, in dem dieser von einer Anfrage der Kriminalpolizei zu Flugblättern berichtete, die bei den GeschäftsführerInnen von P&C verteilt worden sein sollen. In der Anfrage werde erklärt, dass eine gewisse Geschäftsführerin für das Pelzsortiment von P&C verantwortlich sei, und das habe Balluch weitergeben wollen, erklärte dieser, damit man diese Frau kontaktieren und über den Neuankauf von Pelz befragen könne.
Ob es zwischen diesem Email und home demos einen Zusammenhang gäbe, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch. Erstens sei es um Flugblätter gegangen, die verteilt worden seien. Und zweitens habe es nach seinem Email keine Aktion bei den genannten GeschäftsführerInnen von P&C gegeben.
Ob er in die Kleider Bauer Kampagne involviert gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Balluch. In einem Email habe Balluch aufgefordert, sich an einer Abstimmung am Internet zu beteiligen, sagte der Staatsanwalt. Dabei sei es um eine Abstimmung auf der Webseite der Tageszeitung Der Standard
gegangen, ob die Demonstrationen des VGT verboten gehörten. Das sei ihm wichtig gewesen und er habe deshalb alle dazu aufgerufen, sich an der Abstimmung zu beteiligen.
Zusammenarbeit mit anderen Angeklagten außer der BaT
Wie gut er die anderen Angeklagten außer die BaT kenne, fragte der Staatsanwalt. Mag. Hnat kenne er als Obmann der Veganen Gesellschaft, wo er sein Nachfolger gewesen sei, seit wahrscheinlich 2004. Faulmann sei ihm seit den 1990er Jahren beim VGT sehr gut bekannt. Mit Moser habe er fast gar nichts zu tun gehabt. DI Völkl kenne er bis auf die genannten Telefonate überhaupt nicht und die beiden MitarbeiterInnen des VGT seien ihm natürlich sehr gut bekannt.
Schlussbemerkung von Balluch
Zuletzt wurde Balluch gesagt, ob er die Aussagen der anderen Angeklagten kommentieren wolle. Ja, sagte Balluch. In einem Email würde behauptet, dass sich Straftäter unter legalen AktivistInnen verstecken könnten. Das sei völlig unlogisch. Wenn es um Straftaten wie angebliche Nötigung ginge, dann sei Mag. Hnat sowieso offen aufgetreten. Und ginge es um Sachbeschädigungen, dann wäre es doch viel besser, die StraftäterInnen würden nicht demonstrieren, statt sich unter DemonstrantInnen verstecken. Diese Sachbeschädigungen würden ja nicht bei Demonstrationen geschehen und die DemonstrantInnen seien die ersten Verdächtigen.
Ob er wisse, wer die StraftäterInnen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Balluch, aber er vermute sie in der Peripherie der Bewegung. Es seien wahrscheinlich Leute, die keine konstruktive Aktivität kennen würden, die verzweifelt seien und die sozial keinen Anschluss hätten. So würde er sich das vorstellen.
Warum die TäterInnen bisher nicht von der Polizei gefunden worden seien, fragte die Richterin. Das liege vielleicht daran, mutmaßte Balluch, dass die SOKO sich in ihren Ermittlungen nur auf die legalen Demonstrationen konzentriert habe. Es sei nur gegen die legal Aktiven und nicht gegen die unbekannten TäterInnen ermittelt worden.
Da fragte die Richterin unvermittelt, ob DDr. Balluch mit seinem Anwalt in die Schule gegangen sei. Dieser bejahte.
Es gäbe den Vorwurf, der VGT wolle die Firmen in den Ruin treiben, erklärte Balluch. Im Strafantrag stünde sogar, dass die P&C Kampagne allen zukünftigen Kampagnenzielen klargemacht habe, dass es um den wirtschaftlichen Ruin gehe. Das sei aber falsch, weil es mit P&C während der gesamten Kampagne stetig wirtschaftlich bergauf gegangen sei. Sowohl die Demonstrationen als auch die Straftaten hätten P&C offenbar wirtschaftlich nicht beeinflusst. P&C sei bis heute die florierendste Modekette.
Dann fragte Balluch seinen Bruder DDr. Balluch zur der Richterin bereits vorgelegten Untersagung der Kundgebungen vor Kleider Bauer. DDr. Balluch erklärte dazu, dass die Behörde diese Untersagungen nach 14 Tagen, in denen es eine breite Kampagne auch mit zivilem Ungehorsam gegeben habe, zurückgezogen habe.
Dann legte Balluch zwei Emails von ihm vor, in denen steht, der Inhalt solle nicht außerhalb des Fadinger-Forums verbreitet werden. Die gezeigten Inhalte bezogen sich aber nur auf Berichte zu Kongressen und dortigen Wortmeldungen. Das beweise, so Balluch, dass mit der Geheimhaltung von Fadinger nur Tratsch vermieden hätte werden sollen.
Ob er gegen Tierversuche sei, fragte die Richterin. Ja, er argumentiere aber gegen die Forderung nach sofortiger Abschaffung sondern bevorzuge, Alternativen zu fördern.
Dann gab Balluch die Namen von ca. 25 Personen an, die auf Fadinger gewesen seien, gegen die aber das Ermittlungsverfahren bereits eingestellt worden sei.
Dann führte Balluch aus, dass zwar die Festplatte des VGT verschlüsselt gewesen sei, dass aber bei einem Wechsel der Festplatte im Jänner 2008 eine unverschlüsselte Kopie entstanden sei, die von der Polizei gefunden wurde. Die SOKO habe also eine unverschlüsselte Version der VGT-Festplatten und wisse daher, dass sich darauf nichts Kriminelles befindet.
Fragen von DDr. Balluch
Zunächst wollte DDr. Balluch wissen, was sein Bruder am 5. Jänner 2000 gemacht habe. An diesem Tag habe in der Früh eine Brandstiftung stattgefunden und bis 19 Uhr habe jemand ein Bekennerschreiben in St. Pölten auf die Post getragen. Balluch gab an, dass er mit seinem Bruder und einer Reihe anderer Personen seit Neujahr in der Lassingrotte gewesen sei und dass er 100% bestätigen könne, dass sein Bruder weder das Bekennerschreiben geschrieben noch auf die Post gebracht habe.
Dann fragte DDr. Balluch zur Causa Dr. Plank. Ob Dr. Plank Tierschutzspendengelder missbräuchlich verwendet habe. Ja, sagte Balluch, als Kassier habe er damals die Buchhaltung geprüft und das herausgefunden. Ob Dr. Plank dem VGT auch die Datenbank weggenommen habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Balluch, er habe das auch bereits zugegeben. Dieser Datenklau habe dem VGT sehr schweren Schaden zugefügt. Dr. Plank sei damals von der Staatsanwaltschaft angeklagt aber freigesprochen worden, allerdings nur, weil er die Daten nicht zu seinem Vorteil, sondern zum Vorteil seines Vereins entwendet habe. Dieses Gesetz wurde seitdem geändert und heute ist auch die Entwendung von Daten zur Bereicherung Dritter, wie das bei Dr. Plank festgestellt wurde, verboten. Dr. Plank wäre also nach diesem heutigen Gesetz verurteilt worden.
Hier brach die Richterin ab, weil das Landesgericht abgeschlossen werden musste. Es war 15:58 Uhr.