Tierschutzprozess 12. Tag
Donnerstag 25. März 2010
Inhalt:
- Einvernahme Angeklagter David Richter
- Einvernahme Angeklagte Monika Springer
- Einvernahme Angeklagter Harald Balluch
Dieser Prozesstag war hauptsächlich der Befragung der drei VGT-MitarbeiterInnen, nämlich des Kampagnenleiters für die Steiermark, der Kampagnenleiterin für Wien und dem Geschäftsführer gewidmet. Trotz nicht vorhandener konkreter Vorwürfe, wurden die Befragungen von der Richterin erstaunlich lange und intensiv durchgeführt. Dabei konnte sie sich in der Befragung von Monika Springer eigentlich nur für die Kundgebungen gegen Pelz interessieren, weil das praktisch ihre einzige Tätigkeit war. Da aber nicht einmal die Verwaltungsbehörden daran etwas Strafwürdiges sahen, fragt sich, was das mit einer kriminellen Organisation zu tun haben könnte. Immerhin ist Springer ausschließlich wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt. Im Übrigen waren alle drei Befragten nicht in Untersuchungshaft und bei der Angeklagten Monika Springer hatte es nicht einmal eine Hausdurchsuchung gegeben. In einem Polizeibericht, so wurde gesagt, wird festgestellt, dass die Telefonüberwachung von Monika Springer beendet werden könne, weil sich nichts Verdächtiges ergeben habe. Warum Springer jetzt trotzdem auf der Anklagebank sitzt, lässt sich nur spekulieren. Offenbar fand die SOKO auch gegen die anderen nichts Handfesteres zur Anklage und die VGT-Kampagnen gegen Pelz bieten noch am ehesten Anhaltspunkte für das, was der Staatsanwalt als Doppelstrategie
bezeichnet. Letzteres ausschließlich deswegen, weil sie sich gegen Firmen gerichtet haben und weil es gegen diese Firmen auch Sachbeschädigungen gegeben hatte.
Manche ProzessbeobachterInnen vermuteten im mittäglichen Gespräch, dass das Ziel dieser Detailbefragungen durch die Richterin sei, eine etwaige Nötigung der Firmen zu beleuchten. Offenbar wären dann die Kundgebungen des VGT Teil dieser Nötigung. Sollte diese Vermutung stimmen, wäre erstmals eine normale NGO-Kampagne unter der Anklage, eine Nötigung zu sein.
Befragung zur P&C Kampagne durch die Verteidigung
Der Prozesstag begann um 9:04 Uhr äußerst unorthodox mit der Befragung von David Richter durch seinen Anwalt Dr. Dohr. Bisher hatte die Richterin immer die erste Stunde für Fragen durch sie reserviert. Dr. Dohr sprang aber gleich am Anfang auf und legte einen Ausdruck der Webseite der Vier Pfoten vor, in der diese Organisation den Pelzausstieg von P&C als ihren Erfolg feiert. Das würde beweisen, dass nicht nur die Angeklagten bzw. der VGT gegen P&C eine Kampagne geführt habe und dass etwaige Sachbeschädigungen sicherlich nicht das Bild dieser Kampagne, das man in der Öffentlichkeit hatte, geprägt hätten. Zusätzlich beantragte Dr. Dohr drei Polizeibeamte der Wiener und einen der Grazer Versammlungsbehörde, als Zeugen zu vernehmen. Diese könnten bestätigen, dass alle Kundgebungen inklusive der Hilfsmittel ordnungsgemäß angemeldet waren, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dass es keine polizeiliche Auflösung auch nur einer einzigen dieser Kundgebungen gegeben habe.
Richter legte zusätzlich noch einen Webausdruck des Artikels der Tageszeitung Der Standard
vor, in dem über die Pseudodemonstrationen, die P&C täglich für ein ganzes Jahr lang vor seiner eigenen Filiale angemeldet hatte, berichtet wird. Das sei, wie gesagt, der Grund für die Vorausanmeldung der Kundgebungen auf fünf Jahre hinaus gewesen.
Email-Liste Tierrechtsnachrichten
Die Richterin begann dann ihrerseits die Befragung. Sie legte ein Email von der völlig öffentlichen Email-Liste Tierrechtsnachrichten
vor, das Richter in seinem Email-Account gehabt habe. Sie zeigte dazu den Weg, den dieses Email genommen habe, und stellte fest, dass es von einer anonymen Person auf die Tierrechtsnachrichten
gepostet und von dort an Richter weitergeleitet worden sei. Warum er dieses Email empfangen habe, wollte sie wissen, und verwirrte damit alle diejenigen, die wissen, dass wenn man sich in einer Email-Liste einträgt, von dort alle Emails geschickt bekommt, ob man will oder nicht. Richter sagte dazu, dass Tierrechtsnachrichten eine öffentliche Email-Liste sei, in die sich jeder Mensch beliebig eintragen kann und die Hunderte Empfänger habe, u.a. PolitikerInnen und JournalistInnen. Er persönlich habe mit diesen Personen und diesem Email nichts zu tun, da es einfach von einer unbekannten, anonymen Person gepostet worden sei. Er habe dieses Email nicht einmal geöffnet. Anwalt Dr. Dohr beantragte einen Sachverständigen feststellen zu lassen, ob Richter das Email geöffnet habe. Die Entscheidung darüber wurde von der Richterin vertagt.
Gibt es Kontakt zur BaT?
Dann legte der Staatsanwalt ein Telefongespräch zwischen zwei BaT-Mitgliedern vor, in dem diese offensichtlich berauscht waren und belustigt sagten, die ALF sei an der Adresse des VGT zu Hause, zusammen mit der Halali-Bande, der Anti-Jagd Gang und der HJ-Gang
. Was Richter dazu sage. Dieser reagierte verwirrt und meinte, dass es sich offensichtlich um ein Scherzgespräch berauchter
Personen handle und keine Bedeutung habe.
Die Richterin stellte dann fest, dass die BaT das Amerlinghaus in Wien als Postadresse angebe. Dann fragte sie, wo Mag. Hnat am Vorabend gewesen sei. Dieser antwortete, er habe im Amerlinghaus einen Vortrag im Rahmen einer Podiumsdiskussion, die von der grünen Gewerkschaft veranstaltet worden sei, zum Thema Tierschutzprozess und § 278c gehalten. Aber dort habe doch die BaT ihre Adresse und er würde behaupten, keinen Kontakt zur BaT zu haben, fügte die Richterin hinzu. Nein, meinte Mag. Hnat dann, das müsse ein Missverständnis sein, weil das Amerlinghaus sei ein öffentliches Restaurant und Kulturzentrum, in dem jede Gruppe Postfächer oder Veranstaltungsräume mieten könne. Es habe an sich nichts mit der BaT zu tun.
Indymedia und Tierrechtsnachrichten
Ob Richter oder Mag. Hnat die Webseite von Indymedia-Österreich kenne, fragte die Richterin unvermittelt. Darin würde es immer wieder radikale Berichte und Bekennerschreiben geben. Mag. Hnat antwortete, dass es sich dabei um ein freies Medium handle und dass dort jeder Mensch beliebig und anonym posten könne. Es habe nichts mit ihm oder mit Tierschutz zu tun.
Anwalt Mag. Bischof wollte dann von Richter wissen, was die Tierrechtsnachrichten
sei. Es handle sich um eine Email-Liste, antwortete dieser, auf der nur reine Nachrichten verbreitet und keine Diskussionen toleriert würden. Es würden aber auch Aufrufe und Medienberichte gepostet. Wie gesagt, sie sei offen zugänglich und es gäbe keine Kontrollen.
Anwalt Dr. Dohr fragte dann, ob es stimme, dass Richter 50-100 Emails pro Tag erhalte und ob er diese überhaupt alle lese. Das sei richtig, antwortete dieser, er habe deshalb keinen Überblick über die Emails, die er empfange und er würde sicher nicht alle lesen.
DDr. Balluch meldete sich dann zu Wort und erklärte, dass er die Email-Liste Tierrechtsnachrichten
gegründet habe und bis heute moderiere. Diese Liste sei, wie bereits ausgeführt, öffentlich zugänglich und würde keiner Zensur unterliegen. Jeder Mensch könne sich jederzeit ein- und wieder austragen. Richter könne also nicht für Emails auf dieser Liste verantwortlich gemacht werden.
Die Affäre Dr. Plank
Nun wurde ausgeführt, dass Dr. Plank als Obmann des Vereins Animal Spirit
einziger Belastungszeuge aus dem Tierschutz gegen die Angeklagten sei und dazu im Juni vernommen werde. Er sei schon fünf Monate vor den Hausdurchsuchungen durch die Polizei als einziger Tierschützer Österreichs von der SOKO in die Ermittlungen eingeweiht worden und habe alle Unterstützung zugesagt. Die Verteidigung behauptete aber, Dr. Plank sei diesbezüglich nicht vertrauenswürdig, weil er einen Hass und starke Rachegefühle gegen den VGT und insbesondere DDr. Balluch und Faulmann hege. Deshalb wurden die Vorgänge bei seiner Trennung vom VGT genauer beleuchtet. Laut Aussagen von Dr. Plank wäre er von einer radikalen Fraktion ungerechtfertigter Weise aus dem VGT gedrängt worden, er habe sich selbst nichts zu Schulden kommen lassen. Diese Radikalen
, so liege nach Ansicht von Dr. Plank nahe, könnten dann für die Sachbeschädigungen im Tierschutz verantwortlich gewesen sein. Diese Sichtweise sollte durch Befragung verschiedener Personen, die bei der Trennung zwischen VGT und Dr. Plank dabei waren, überprüft werden.
DDr. Balluch fragte also zunächst Richter, ob Dr. Plank in irgendeiner Form einen ideologischen Konflikt insbesondere bzgl. Radikalität mit den anderen Personen im VGT gehabt hätte. Nein, das sei sicher nicht der Fall gewesen, antwortete Richter. Plank habe ebenfalls vegan gelebt und diese Lebensweise zumindest nach außen hin für richtig erklärt. Zusätzlich habe es unter Dr. Plank auch offene Befreiungen z.B. von Schweinen in Pöttelsdorf im Burgenland gegeben und er sei als Alleinverantwortlicher im VGT den Kampagnen und Dauerdemonstrationen der AktivistInnen gegen Bekleidungsgeschäfte nie ablehnend gegenübergestanden. Im Gegenteil, er habe sie voll mitgetragen.
Dann legte Anwalt Mag. Traxler einen offenen Brief des späteren VGT-Geschäftsführers und damaligen Kassiers Harald Balluch vor, in dem dieser lang und breit alle finanziellen Verfehlungen von Dr. Plank aufzählte und dessen Weigerung bemängelte, sich kontrollieren zu lassen. Er habe auf verschiedene Weise sich privat Tierschutzspendengeld angeeignet und jede unabhängige Kontrolle der Finanzgebarung abgelehnt und so zu verstehen gegeben, dass er nicht gewillt war, diese Umwidmung
von Spendengeldern zu beenden.
Dann fragte DDr. Balluch, ob Richter sich erinnern könne, ob sich Dr. Plank die Pflasterung seines Hofs mit Natursteinen von Tierschutzspendengeldern bezahlen habe lassen. Ja, das sei so gewesen, antwortete Richter. Dr. Plank habe das nie bestritten sondern sich gerechtfertigt, er hätte Anspruch auf einen gewissen Luxus und er habe so viel für den Tierschutz getan, jetzt solle eben der Tierschutz etwas für ihn tun. Dann fragte DDr. Balluch ob Richter davon gehört habe, dass Dr. Plank sich ein Auto und ein Motorrad vom VGT kaufen ließ, diese dann in seine Garage stellte und dafür vom VGT Garagenmiete verlangte. Ja, das sei so gewesen, antwortete Richter. Und ob er gehört habe, fragte DDr. Balluch weiter, dass Dr. Plank auch für sein privates Gartenhäuschen vom VGT Miete verlangt habe. Ja, auch das sei richtig, antwortete Richter, dabei habe niemand sonst im VGT davon gewusst und auch niemand dieses Häuschen je benutzt.
Dann fragte DDr. Balluch, ob nach Ansicht von Richter, der damals Augenzeuge war, die Abwahl von Dr. Plank mit rechten Dingen zugegangen sei, d.h. nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes und der Statuten abgelaufen sei, oder ob es sich um einen Putsch gehandelt habe, wie Dr. Plank behaupte. Nein, sagte Richter dazu, es sei natürlich kein Putsch gewesen, sonst wäre Dr. Plank sofort zur Vereinsbehörde gegangen und hätte den Vorgang angefochten. Er sei nach Bekanntgabe der Fakten zu seiner Finanzgebarung durch die Buchhalterin und den Kassier des Vereins ganz normal mit einer klaren, fast einstimmigen Mehrheit abgewählt worden. Ob Dr. Plank deswegen Hassgefühle gegen DDr. Balluch habe, wollte dieser noch wissen. Ja, sagte Richter dazu, zweifellos gäbe es ganz starke Hass- und Rachegefühle seitens Dr. Plank gegen DDr. Balluch.
Befragung durch DDr. Balluch
Dann fragte DDr. Balluch, ob Richter wisse, wann er, DDr. Balluch, nach Österreich gekommen sei. Richter antwortete, dass er sich Jahreszahlen nicht gut merke, aber DDr. Balluch sei ihm als der neue Tierschutzlehrer und Nachfolger des alten Tierschutzlehrers vorgestellt worden. Das müsse daher im Sommer 1997 gewesen sein. Damals sei auch noch das Materiallager des VGT an einem anderen Ort gewesen als jetzt. Vor diesem Zeitpunkt habe DDr. Balluch keinen Kontakt zum VGT gehabt.
Weiters fragte DDr. Balluch, ob Richter ihn jemals die ALF promoten bzw. dafür werben gesehen oder gehört habe. Nein, habe er nicht, gab Richter zu Protokoll. Weder im privaten Gespräch noch in öffentlichen Vorträgen. Die ALF sei nie ein Thema gewesen. Und zuletzt wollte DDr. Balluch wissen, ob Richter sich erinnern könne, an welchen Kampagnen er, DDr. Balluch, beteiligt gewesen sei. Ja, antwortete Richter, das seien vor allem die Kampagnen zur Reform von Gesetzen gewesen, wie das Kaninchenkäfigverbot, das Bundestierschutzgesetz, das Legebatterieverbot, das Menschenaffenversuchsverbot usw. DDr. Balluch sei jedenfalls nicht an den Kampagnen gegen P&C und gegen Kleider Bauer beteiligt gewesen.
An dieser Stelle meinte die Richterin, wenn DDr. Balluch weiter so viel Fragen stelle, dann müsse sie die Mittagspause streichen. Worauf DDr. Balluch antwortete, dass er lieber keine Mittagspause habe als ins Gefängnis gehen zu müssen. Die Fragen seien leider aufgrund der absurden Vorwürfe in diesem Prozess notwendig.
Dann nahm DDr. Balluch sein Recht nach §248 (3) StPO in Anspruch, zu den Aussagen des Befragten Stellung zu nehmen. Dazu stand er auf und verkündete, dass es eine Sachbeschädigung gegen den VGT gegeben habe. Unbekannte TäterInnen hätten das Schloss zum Materiallager des VGT in Wien unbrauchbar gemacht, sodass es ersetzt werden musste. Das würde einmal mehr belegen, dass es auch und insbesondere kriminelle Aktivitäten gegen den Tierschutz gäbe und daher nicht nachvollziehbar sei, warum man gegen den Tierschutz eine SOKO eingerichtet habe, aber nicht gegen jene Kriminellen, die dem Tierschutz schaden. Die Richterin wollte wissen, ob der VGT Anzeige erstattet habe. Das verneinte DDr. Balluch und meinte dazu, es sei erfahrungsgemäß völlig sinnlos.
Zuletzt führte DDr. Balluch noch eine Erklärung zur Frage der Distanzierung von Sachbeschädigungen an. Die Richterin würde suggerieren, führte er aus, dass anständige BürgerInnen bei Auftreten einer Sachbeschädigung sofort ihre Kampagne einstellen, sich öffentlich distanzieren und die TäterInnen nach Möglichkeit anzeigen müssten. Alles andere sei ihr nicht nachvollziehbar und würde eine Zustimmung zu diesen Straftaten nahelegen. DDr. Balluch brachte dazu ein Beispiel an. Er sei am Sonntag der Vorwoche in Dresden in Deutschland gewesen. Und dort habe es eine Ausstellung am Bahnhof von den letzten Tagen vor dem Sturz des DDR-Regimes gegeben. Darin wird geschildert und mit Bildern belegt, dass rund 20.000 Personen den Bahnhof besetzt hatten, um auf Züge in den Westen auszuspringen bzw. Züge für die Fahrt in den Westen zu requirieren. Die Polizei sei dann eingeschritten und einige DemonstrantInnen hätten mit Gewalt reagiert, Steine auf PolizistInnen geworfen und ein Polizeiauto angezündet. Wie, so fragte DDr. Balluch dann rethorisch, sollten gute BürgerInnen auf eine derartige Situation reagieren? Sollten sie nach Hause gehen und die Chance auf einen Regimewechsel verwerfen? Oder sollten sie gar zur Stasi gehen und die TäterInnen identifizieren und anzeigen? Oder wäre nicht die beste Reaktion gewesen, sich gerade dann friedlich und mit passivem Widerstand in die Kampagne einzubringen und die Gewalttaten anderer durch Vorbildwirkung in den Hintergrund drängen? Halten Sie denn Tierschutz für so wichtig, wie den Umsturz in der DDR seinerzeit, fragte dazu die Richterin verwundert. Ja, genau, meinte DDr. Balluch bestimmt. Das sei der Unterschied zwischen den Angeklagten und der Richterin, den sie erst nachvollziehen müsse. Den Angeklagten und vielen anderen TierschutzaktivistInnen sei das systematische Tierleid in der Gesellschaft ebenso wichtig und unerträglich, wie den Menschen damals das diktatorische System der DDR. Und gerade deswegen würden sie in einer solchen Situation ähnlich reagieren. Wenn das Ziel so wichtig wird, dann könne man nicht einfach heimgehen, nur weil andere eine Sachbeschädigung begingen. Man müsse gerade dann dableiben und sich weiterhin friedlich und gewaltfrei einsetzen, um die Relevanz etwaiger Straftaten in den Hintergrund zu drängen.
Befragung durch Mag. Hnat
Anschließend ergriff Mag. Hnat das Wort. Er wollte von Richter wissen, ob er, Mag. Hnat, jemals beim VGT angestellt oder im Vorstand gewesen sei, ob er jemals in der Position gewesen sei, für den VGT wichtige Entscheidungen zu treffen. Nein, antwortete Richter kurz und klar. Wer für die Pelzkampagne des VGT verantwortlich gewesen sei, fragte Mag. Hnat nach. Monika Springer und er selbst, antwortete Richter, sonst niemand. Ob die BaT vor Hämmerle demonstriert habe, fragte Mag. Hnat weiter. Ja, sagte Richter. Und auch vor Kleider Bauer? Das wüsste er nicht, antwortete Richter, er glaube aber eher nicht.
Wie viele Demonstrationen der VGT in Österreich pro Jahr in etwa organisiere bzw. zur fraglichen Zeit organisiert habe, fragte Mag. Hnat. Richter zählte die Kundgebungen momentan und extrapolierte auf die Zeit von vor 3 Jahren und sagte, es seien etwa 300 – 400 pro Jahr gewesen. Ob es eine Korrelation zwischen diesen Demonstrationen und dem Auftreten von Sachschäden gegeben habe, zumal es sich ja etwa um eine Demonstration pro Tag gehandelt habe. Eine Korrelation im Sinne eines Verdachts wie das der Staatsanwalt suggeriert sei unmöglich, weil ja praktisch täglich derartige Demonstrationen stattgefunden haben, meinte Richter dazu.
BaT schimpft über DDr. Balluch und den VGT
Zentrale MitarbeiterInnen der BaT und des VGT sollten ja nach Ansicht des Staatsanwalts gemeinsam eine kriminelle Organisation gebildet haben, sagte Mag. Hnat. Deshalb wolle er jetzt Richter eine Reihe von mehr als 20 Telefonüberwachungsprotokolle zwischen BaT-MitarbeiterInnen vorlegen, in denen eine so negative Ansicht über den VGT und dessen Obmann DDr. Balluch geäußert werde, dass eine Zusammenarbeit oder gar ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Organisation undenkbar erscheine.
Im ersten Telefongespräch äußerte ein BaT-Aktivist gegenüber einem anderen, dass der Tierrechtskongress des VGT so zum Kotzen
gewesen wäre. Dazu wollte Mag. Hnat von Richter wissen, wie das Verhältnis der BaT zum VGT in den Jahren 2002-2008 gewesen sei. Die BaT sei dem VGT gegenüber sehr kritisch gewesen, antwortete Richter, insbesondere seine Kampagne gegen Käfigeier sei sehr schlecht gewesen, weil es sich um eine Reform und nicht um die Abschaffung von Eiern gedreht habe. Ob DDr. Balluch bei der BaT unerwünscht gewesen sei, fragte Mag. Hnat nach. Ja, da gäbe es eine lange Konfliktgeschichte, sagte Richter dazu. Mag. Hnat sei auch nicht erwünscht gewesen. Es habe eine so große Antipathie gegeben, dass keine Basis für Gespräche vorgelegen sei.
Dann legte Mag. Hnat weitere Telefonüberwachungsprotokolle zwischen BaT-AktivistInnen vor, in denen sie sehr heftig über DDr. Balluch schimpften. Zu einem weiteren derartigen Telefongespräch kommentiert der Überwacher, der Inhalt sei, der VGT wird ausgerichtet
. In weiteren Gesprächen wurde gesagt, der VGT ist so Scheiße
, Balluch geht mir am Arsch
, er habe eine verrückte Wahrnehmung
und leide unter Größenwahn
, und Balluch ist ein Idiot
. In weiteren Telefongesprächen wurden die Aussendungen des VGT schlecht gemacht, DDr. Balluch wurde kritisiert, weil er nur Gesetze erreicht und Leute überzeugt
und man machte sich über DDr. Balluch lustig. In einem der Telefonprotokolle sagte BaT-AktivistInnen, dass die Leute entweder bei der BaT oder dem VGT mitmachen könnten, beides gleichzeitig sei nicht möglich. Dazu fragte Mag. Hnat, ob es Personen gegeben habe, die bei der BaT und dem VGT gleichzeitig mitgeholfen hätten. Nein, sagte Richter dazu.
In weiteren Telefongesprächen machten sich die BaT-AktivistInnen über die AktivistInnen beim VGT und über die Homepage des VGT lustig, DDr. Balluch sei ein Volltrottel
, Balluch spinnt schon wieder
und die VGT-Kampagne zu Schweinen sei sehr negativ. Dazu kommentierte Richter, dass er eine Kampagne gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung geführt habe und die BaT wäre dagegen gewesen, weil es sich um eine Reform und nicht um die Abschaffung der Schweinehaltung gehandelt habe.
In weiteren Telefonaten beschwerten sich BaT-AktivistInnen, dass DDr. Balluch auf einem Veganforum die BaT angreife und er angriffen würde, dass er ein Idiot
sei, dass eine der Angeklagten aus der BaT mit dem VGT nichts gemein
habe und dass es sehr schlecht sei, dass Informationstische des Universellen Lebens bei Veganen Sommerfesten zugelassen würden.
An dieser Stelle gab es von 10:53 Uhr – 11:02 Uhr eine Pause.
Dann legte Mag. Hnat noch zwei Telefonprotokolle von BaT-AktivistInnen vor, in denen einer der Angeklagten die Kaninchen-Kampagne des VGT total ablehnte und man sich über DDr. Balluchs Tierschutzarbeit belustigte. Richter kommentierte diese Telefongespräche damit, dass dieser Streit überall bekannt gewesen sei, insbesondere auch in Deutschland und generell international. Er sei über die Art der Aussagen in den Telefonaten nicht wirklich überrascht, aber er wundere sich doch etwas über die Häufigkeit und Intensität der Ablehnung.
Äußerung von Faulmann zu Dr. Plank
Auch Faulmann nutzte die Möglichkeit, die Vernehmung von Richter zu kommentieren. Er sei während des Konflikts mit Dr. Plank Schriftführer des VGT und damit im Vorstand gewesen. Er könne die Beschreibung des Konflikts durch Richter nur bestätigen, er sei damals auch sehr involviert gewesen.
Äußerung von DI Völkl
Dann sprach DI Völkl zum Konflikt zwischen BaT und VGT. Er habe ja selbst die BaT gegründet und wisse daher, dass es von Anfang an einen Konflikt gegeben habe, der mit der Zeit immer mehr eskaliert sei. Er könne persönlich bezeugen, dass es aus politischen und philosophischen Gründen diesen sehr starken Konflikt gegeben habe, insbesondere bzgl. des Umgangs mit dem Universellen Leben. Die Telefongespräche seien aber alle nur von 2007 und 2008, monierte die Richterin, da nur in dieser Zeit abgehört worden sei. Wie sei das vor 2007 gewesen, wollte sie wissen. Es habe von der Gründung der BaT im Jahr 2002 an bereits den Konflikt gegeben und er sei stetig eskaliert. Es sei sicher keine Zusammenarbeit möglich gewesen.
Dann fragte DI Völkl, ob Richter bestätigen könne, was die vorgelegten Vorstandssitzungsprotokolle des VGT aus dem Jahr 2007 nahelegen, nämlich dass es Vorstandsentscheide dazu gab, Funkgeräte und Wertkartenhandys anzuschaffen, und dass DI Völkl damit zu beauftragen sei. Richter gab an damals im Vorstand des VGT gewesen zu sein und bestätigte, dass das VGT-Plenum sowie der Vorstand diese Entscheidungen getroffen hätten.
Dann sprach DI Völkl über den Konflikt mit Dr. Plank. Er sei damals als Mediator einer der letzten gewesen, die noch mit Dr. Plank eine Gesprächsbasis gehabt hätten. Er habe ihn dabei bekniet, eine zweite Person als Kontozeichnungsberechtigte zuzulassen, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Dr. Plank habe das entschieden abgelehnt und darauf bestanden, als einziger allein verfügungsberechtigt über das Geld des VGT zu sein. Deshalb sei er korrekt abgewählt worden. Dazu habe es einige Streitgespräche im Materiallager des VGT gegeben. Die Richterin wollte wissen, ob in diesen Streit denn wirklich AktivistInnen wie DI Völkl einbezogen worden seien. Ja, sagte dazu DI Völkl entschieden, der VGT werde seitdem basisdemokratisch und nicht unternehmensähnlich geführt, alle könnten mitreden und sehr viele seien daran interessiert. Dazu beantragte DI Völkl einen Zeugen dafür, dass dieser als zweiter Kontozeichnungsberechtigter vorgesehen gewesen wäre.
Anwalt Dr. Karl wollte dann noch von Richter wissen, wo die Funkgeräte aufgehoben worden seien. Man habe sie in einem Koffer im Büro versteckt verwahrt und nur wenn erforderlich ausgegeben. Davon hätten nur die Angestellten gewusst, alle anderen hätten keinen zugang gehabt.
Gegenäußerung von Monika Springer
Dann folgte die Vernehmung von Monika Springer, der Kampagnenleiterin des VGT für Wien. Auch sie nahm die Möglichkeit wahr, zunächst eine Gegenäußerung zu den Vorwürfen des Staatsanwalts im Strafantrag zu machen.
Sie sei in einem konservativen Elternhaus aufgewachsen, erzählte sie, und im Alter von 13 Jahren zur Vegetarierin geworden, nachdem sie einen Film über Tiertransporte gesehen habe. Dann habe sie Kunstgeschichte studiert und anschließend die Werbeakademie ab 2003 besucht. Sie habe sich auch oft an einem Biobauernhof von Bekannten aufgehalten und die Geburt von Kälbern miterlebt, die dann sofort weggesperrt worden seien. Danach hätten Kalb und Kuh noch lange verzweifelt geschrien. Deshalb sei sie vegan geworden. Aber zusätzlich habe sie aus Internetrecherchen erfahren, dass die Tierproduktion für den Klimawandel und die Ressourcenverschwendung verantwortlich seien.
Seit Anfang 2005 habe sie ehrenamtlich beim VGT mitgeholfen und die Demonstrationen vor P&C unterstützt. Anschließend habe sie die Tierschutzlehrerausbildung in Graz absolviert. Seit 2006 sei sie beim VGT als Kampagnenleiterin gegen Pelz angestellt und würde auch Arbeiten mit Grafik und die Aktivismusbetreuung übernehmen. Das sei eine sehr sinnvolle Arbeit und ihr Leben sei perfekt verlaufen. Am 21. Mai 2008 sei diese perfekte Welt zerbrochen. Andere MitarbeiterInnen des VGT seien eingesperrt worden und die SOKO habe sie vernommen.
Dann begann Springer die SOKO zu kritisieren. Diese habe ihre Gesprächspartnerinnen in den Telefonprotokollen als Weiber
bezeichnet. An dieser Stelle unterbrach die Richterin Springers Ausführungen und mahnte sie, dass sie die SOKO nicht wissentlich verleumden dürfe. Springer führte dennoch aus, dass in einem SOKO-Bericht, der nicht Teil des zugänglichen Aktes sei, den sie aber zufällig bei einer Akteneinsicht auf der Kriminalpolizei zu sehen bekam, gestanden sei, dass man ihr heimlich am Donauinselfest eine Fruchtsaftflasche entwendet habe, um diese zur DNA-Analyse zu schicken. Das sei doch nicht ein normaler Vorgang, auf diese Weise heimlich und durch einen Diebstahl an DNA-Proben heranzukommen.
Wo das im Akt stehe, wollte die Richterin wissen. Das stünde nur im nicht zugänglichen Ermittlungsakt, aber nicht im Gerichtsakt der Hauptverhandlung, führte Springers Anwalt Mag. Traxler aus. Das würde ihr nicht vorliegen, kommentierte die Richterin. Springer wollte den entsprechenden SOKO-Bericht vorlegen, doch wurde ihr das nicht ermöglicht. Sie habe sich nämlich damals bei der Kriminalpolizei eine Kopie gemacht.
Anwältin Dr. Stuefer beantragte dann, der SOKO aufzutragen, sämtliche Ermittlungsakten, wie das die Strafprozessordnung vorsehe, dem Gericht zu übersenden. Anwalt Mag. Bischof fügte hinzu, dass dieser Antrag bereits mehrmals gestellt worden sei. Alle AnwältInnen schlossen sich dann dem Antrag an und wollten eine sofortige Entscheidung der Richterin samt Begründung. Diese vertagte ihre Entscheidung trotzdem.
Springer fügte hinzu, dass sie diese DNA-Analyse vielleicht entlasten könne, aber das Ergebnis sei nirgendwo im Akt zu finden. Sie wolle daher Einsicht in den Polizeiakt, weil das für ihre Verteidigung nützlich sein könnte. Abgesehen davon merkte Springer an, dass die SOKO in ihren Berichten über sie mehrere Fehler begangen habe, wie z.B. ein falsches Geburtsdatum und falsche Jahreszahlen.
Springer fragte dann rhetorisch, warum sie eigentlich hier auf der Anklagebank sitze. Das sei deshalb, beantwortete sie gleich ihre eigene Frage, weil sie andere Personen motiviert habe, ihren Unmut gegen Pelz legal auszudrücken.
Diese DNA-Analyse sei nicht von ihm beauftragt worden, bemerkte da kleinlaut der Staatsanwalt.
Springer zitierte dann aus dem Strafantrag, den sie 2 Wochen vor Prozessbeginn erhalten habe. Ihr sei, stünde dort, das Bestehen einer kriminellen Organisation bekannt gewesen und sie habe kriminelle Zielsetzungen verfolgt. Was sie wundere, meinte Springer dazu, sei, dass das nicht im Konjunktiv sondern mit Bestimmtheit behauptet wird, ohne im Geringsten belegt zu werden. Sie möchte jetzt daher mit derselben Bestimmtheit feststellen: eine kriminelle Organisation mit der Zielrichtung, den Tierschutz zu zerstören, sei auf der anderen Seite zu suchen. Im Tierschutz gäbe es jedenfalls keine zu finden.
Fragen zu Tätigkeiten und Einstellungen von Springer
Ob sie wisse, was die ALF sei, fragte die Richterin. Vor dem Prozess habe sie sich nicht damit beschäftigt, jetzt habe sie das müssen. Sie wisse daher, dass die ALF Tierbefreiungen mache und dabei Mensch und Tier nicht verletzten wolle. In zweiter Linie gäbe es auch Sachbeschädigungen, um Tiere zu befreien.
Ob und seit wann sie im Vorstand des VGT sei, wollte die Richterin wissen. Seit 2008, war die Antwort. Die Richterin legte dann eine Mitgliederliste des Vorstands des VGT vor. Diese sei nicht die Liste des VGT sondern eines anderen Vereins, sagte Springer dazu. Ob sie, wie in einem internen VGT-Bericht gesagt werde, 41,1% ihrer Zeit mit der Pelzkampagne verbringe. Das sei möglich, antwortete Springer. Ob sie die Hauptverantwortliche in der Pelzkampagne des VGT sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Springer dazu, Richter sei nur für die Steiermark verantwortlich gewesen.
Kontakte zur BaT
Die Richterin legte dann das Überwachungsprotokoll eines Telefongesprächs zwischen Springer und Mag. Hnat vor, in dem letzterer angab, er habe alle Kontakte zur BaT abgebrochen und ob Springer einen Kontakt aufnehmen wolle. Es sei dabei nur darum gegangen, sich über Demonstrationsstandorte und Probleme bei den Demonstrationsanmeldungen auszutauschen, sagte Springer dazu. Tatsächlich habe sie nie zu irgendwem von der BaT Kontakt aufgenommen und sei auch nie von jemandem aus der BaT kontaktiert worden. Sei habe von KollegInnen vom Konflikt mit der BaT gehört und es wäre ihr unangenehm gewesen, die BaT zu kontaktieren.
Recherchen über pelzverkaufende Geschäfte
Die Richterin legte dann ein Email aus dem Fadinger-Forum vor, in dem Springer eine Liste von Geschäften anführte, die Pelz führen würden. Sie habe als Angestellte des VGT diese Liste erarbeitet und intern verbreitet, aber nie veröffentlicht. Aber sie habe auch eine Liste jener Geschäfte gemacht, die keinen Pelz verkaufen würden. Sie wollte mit der Weitergabe dieser Liste erreichen, dass AktivistInnen beim Einkauf überprüfen würden, ob die Angaben über den Pelzverkauf tatsächlich weiterhin stimmten.
Anwalt Mag. Traxler legte dann ein Fadinger-Email mit einer Positivliste von Springer vor. Diese kommentierte dazu, dass die die Negativliste nie auf der Homepage veröffentlicht habe, die Positivliste aber schon. Sie habe dadurch die Positivliste herausstreichen und die Geschäfte durch positive Verstärkung zum Pelzausstieg motivieren wollen.
Kontakt zur OGPI
Die Richterin zeigte dann ein Telefonprotokoll zwischen zwei BaT-Aktivisten, in denen Springer erwähnt wird. Diese sagte dazu, dass sie diese Leute nicht kenne und diese Leute sie nicht kennen würden. Dieses Gespräch sei im Konjunktiv geführt, als ob die Personen über sie nur vom Hörensagen sprechen würden. Sie habe nie Kontakt zur BaT gehabt.
Dann projizierte die Richterin ein Telefongespräch zwischen Springer und Mag. Hnat an die Wand, in dem letzterer sagte, dass die OGPI nicht mit dem VGT in Verbindung gebracht werden wolle. Ob Springer wüsste, was die OGPI sei, wollte die Richterin wissen. Es handle sich nach ihrem Wissen um eine Webseite und eine Plattform für Demonstrationstermine gegen Pelz, sagte diese dazu. Ob ihr ein Bezug zwischen der OGPI und der ALF bekannt gewesen sei, fragte die Richterin nach. Darüber sei ihr nichts bekannt, meinte Springer.
Die Richterin las dann im Telefonprotokoll weiter und unterstrich, dass die OGPI wollen würde, dass der VGT Demonstrationen gegen Escada mache. Der VGT habe nie Demonstrationen gegen Escada gemacht, antwortete Springer.
Ob die BaT gegen Kleider Bauer aktiv gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe nur die BaT-Informationstische vor Hämmerle gesehen, gab Springer zu Protokoll.
Und wieder einmal: radikale Emails
Die Richterin zitierte daraufhin aus einem Fadinger-Email von Springer: Bitte auf Fadinger immer so schreiben, als ob die Polizei mitliest, was sie wahrscheinlich auch tut.
Was sie damit gemeint habe, wollte die Richterin wissen. Man müsse dazu das gesamte Email im Kontext anschauen, antwortete Springer erwartungsgemäß. Die AMA (Agrarmarkt Austria) habe damals Werbeplakate für Fleisch gemacht und jemand habe vorgeschlagen, diese Plakate mit einer Anti-Fleisch Botschaft zu übermalen. Dazu habe sie dann obigen Satz geschrieben, weil sie es für eine schlechte Idee halte.
In einem weiteren radikalen
Email habe Springer die Nominierungspraxis für das Fadinger-Forum als zu leicht kritisiert. Viele der Nominierten wären bei Illegalem nicht erprobt
. Wie das zu verstehen sei, fragte die Richterin. Sie habe sich auf illegale Aktionen des zivilen Ungehorsams wie z.B. Jagdsabotagen bezogen, antwortete Springer.
Ob sie jemals Bekennerschreiben auf dem Fadinger-Forum weitergeleitet oder gelesen habe, wollte die Richterin wissen. Es würden oft mehr als 50 Einträge pro auf Fadinger erscheinen, sagte dazu Springer, vieles davon würde sie nicht lesen. Sie könne sich nicht an Bekennerschreiben erinnern und habe auch nie eines weitergeleitet. Dann legte die Richterin eine Fadinger-Korrespondenz mit Springer vor, in der abstrakt über Bekennerschreiben per Emails diskutiert wurde. Jemand schrieb dazu, dass es verrückt sei, solche Schreiben per Email zu verfassen, weil die Polizei das nachvollziehen könne, woher das Email stamme. Und dazu habe Springer gesagt, dass sie das nicht verstehe und dass derartige Bekennerschreiben ja DNA-frei wären. Was das heiße, wollte die Richterin wissen. Sie sehe daran kein Problem, antwortete Springer, es handle sich um eine abstrakte Diskussion ohne konkreten Bezug, wie das am Internet oft der Fall sei. In anderen Emails zum selben Thread hätte jemand gesagt, dass Bekennerbriefe DNA-Spuren tragen würden. Darauf habe sie sich bezogen. Es müsse möglich sein, reine Diskussionen wie diese zu führen. In ihren Emails habe sie auch mehr Fragen gestellt als Aussagen getroffen und das beweise, dass sie in Sachen Bekennerschreiben sehr unbedarft sei.
Die Richterin legte ein weiteres Fadinger-Email vor, in dem Springer mahnte, man solle nach dem Gebrauch die Batterien aus den Wertkartenhandys nehmen. Sie habe sich dabei auf Jagdsabotagen bezogen, meinte Springer dazu. Man wolle auf derlei Aktionen unerkannt bleiben, um teure Besitzstörungsklagen zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit anderen Angeklagten
Der Staatsanwalt wollte dann von Springer wissen, wie gut sie die anderen Angeklagten kenne und ob sie mit diesen zusammengearbeitet habe. DDr. Balluch kenne sie seit 2005, aber sie habe nie mit ihm zusammen Kampagnen organisiert. Mag. Hnat kenne sie hauptsächlich von der Veganen Gesellschaft. Faulmann habe sie auf Medienaktionen z.B. mit Kunstblut gesehen. Moser würde sie nur ein bisschen als Tiroler Kampagnenleiter des VGT kennen. DI Völkl und drei der BaT-Angeklagten kenne sie gar nicht, die weiteren zwei BaT-Angeklagten kenne sie nur vom Sehen. Richter und Harald Balluch seien Arbeitskollegen.
Was für eine Rolle Mag. Hnat bei der Kleider Bauer Kampagne gespielt habe, fragte der Staatsanwalt dann. Sie selbst sei die Ansprechperson gewesen, meinte Springer dazu, Mag. Hnat habe ihr nur geholfen.
Zur Kleider Bauer Kampagne
Ob sie Pelz recherchiert habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Springer, sie habe sich als Kundin ausgegeben, um die Positivliste zu erstellen. In einem Fadinger-Email, so führte die Richterin aus, habe sie die Beobachtung weitergegeben, dass die Angestellten von Kleider Bauer nach Geschäftsschluss eine Plastikfolie auf den Boden hinter der Türe legen würden, weil vielleicht wer etwas durch die Türschlitze spritzt
. Sie habe nur eine reine Assoziation niedergeschrieben, ohne konkrete Vorstellung, rechtfertigte sich Springer. Habe sie nicht von Sachschäden gewusst, fragte die Richterin. Das schon, war die Antwort, Kleider Bauer habe ja eine eigene Presseaussendung mit vielen Fotos einer zerstörten Auslagenscheibe verbreitet. Zur Stinkbombe in Graz habe sie sich sehr negativ geäußert, fügte Springer an. Ihr Email zur Plastikfolie am Boden sei drei Monate nach der Stinkbomben-Aktion in Graz geschrieben worden, erinnerte die Richterin. Dann habe sie wahrscheinlich deshalb diese Assoziation gehabt, meinte dazu Springer.
Anwalt Mag. Traxler legte dazu ein Fadinger-Email von Springer vor, in dem diese zu einer Aktivistin, die nach dem Stinkbombenwurf in Graz nicht mehr demonstrieren wollte, sagte, ich versteh, dass du sauer bist
, wir können nichts dafür, wenn andere diesen weg wählen
und demos und infotische sind wertvolle bewusstseinsarbeit
.
Der Vorwurf des Staatsanwalts sei, erklärte die Richterin, dass es eine kleine Anzahl von Straftaten aber viele legale Aktivitäten gegeben habe. Ob sie nur gegen diesen Stinkbombenanschlag in Graz gewesen sei oder überhaupt gegen alle derartigen Aktionen? Ich war überhaupt gegen alle, antwortete Springer.
Mittagspause von 12:20 Uhr – 13:06 Uhr. Wie die Richterin angekündigt hatte, wurde die Mittagspause wegen DDr. Balluchs zu langer
Befragung von Richter stark verkürzt.
Die Richterin legte dann ein weiteres Fadinger-Email von Springer vor, in dem diese von einem freundlichen Gespräch mit einer Angestellten von Kleider Bauer berichtete und alle Informationen, die sie dabei erhielt, weitergab. Warum sie das getan habe, fragte die Richterin vorwurfsvoll. Sie würde jeden Freitag und Samstag vor Kleider Bauer demonstrieren, meinte diese dazu, und da habe ihr eine ältere Dame das alles erzählt und sie habe, wie immer, detaillierte Berichte ihrer Kundgebungen verfasst und alles weitererzählt. Keine dieser Informationen habe sie recherchiert. Warum sie daran interessiert gewesen sei, fragte die Richterin. Sie sei von der Dame aufgefordert worden, alle Fakten des Gesprächs aufzuschreiben, was sie getan habe. Es sei ein sehr nettes Gespräch gewesen und sie habe die Frau weder vorher noch nachher jemals wieder gesehen. Sie habe das aufs Forum gestellt, weil sie immer ihre Erlebnisse auf ihren Kundgebungen verbreite. Das sei alles Tratsch und nicht für irgendwelche Straftaten verwendbar. Sie beantrage die damalige Gesprächspartnerin als Zeugin.
Woher sie denn glaube, dass die unbekannten TäterInnen die Information gehabt hätten, um die Autos der Besitzer von Kleider Bauer zu beschädigen, wollte die Richterin wissen. Das könne sie nicht sagen, antwortete Springer, aber diese Autobeschädigung habe vor ihrem Email stattgefunden, abgesehen davon habe sie die Adresse der Besitzer weder gekannt noch weitergegeben.
Die Kampagne gegen P&C
Ob sie sich an der Kampagne gegen P&C beteiligt habe, fragte die Richterin. Sie habe damals nur Flugzettel verteilt und Plakate gehalten, antwortete Springer. Die Richterin legte dann ein Fadinger-Email von Springer vor, wonach diese angab, sich bei P&C beworben
zu haben und dabei Bilder von gequälten Pelztieren mitgeschickt habe. Ob sie damit Druck ausüben und den Betrieb der Firma lahmlegen wollte. Sie habe das nur zwei Mal im Leben gemacht, sagte Springer dazu. Die Bilder hätten ja einen relevanten Inhalt gehabt und daher halte sie das weder für schlimm noch für illegal, auf diese Weise das Bewusstsein des Pelztierleids zu verbreiten. Das habe das Gericht auch nicht behauptet, sagte die Richterin dazu.
In einem internen Email von MitarbeiterInnen bei Kleider Bauer, die die Richterin vorlegte, sei Springer als jene Person genannt, die für die AktivistInnen bei den Demonstrationen zuständig sei. Was sie dazu sage, fragte die Richterin. Sie stehe bis heute auf der Homepage des VGT als Kontakt für AktivistInnen, erklärte Springer.
Ob sie in die SHAC-Kampagne involviert gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, antwortete Springer, aber laut Akt habe sie einmal einen Aktionsaufruf für legale Aktionen weitergeleitet.
Dann legte die Richterin ein Fadinger-Email von Springer vor, in dem diese zu einer Gedenkveranstaltung zu Barry Hornes Tod im Hungerstreik aufrief. Ob sie seine Geschichte gekannt habe, fragte die Richterin. Nein, sie würde ihn mit der Delfinbefreiung assoziieren und er habe einen letztendlich tödlichen Hungerstreik für eine Reform des englischen Tierversuchsgesetzes gemacht.
Ob sie bei P&C recherchiert habe, ob es dort Tierpelz gäbe, wollte der Staatsanwalt wissen. Dabei hielt er ihr ein Email vor, in dem sie berichtete, sie hätte nach dem Pelzausstieg bei P&C kontrolliert. Im Zuge ihrer allgemeinen Recherche von pelzverkaufenden Geschäften habe sie auch kontrolliert, ob P&C seine Ausstiegsgarantie auch einhalte, sagte Springer dazu. Ob sie denn zu P&C einkaufen gehe, wollte der Staatsanwalt wissen. Nein, das sei zu teuer, antwortete Springer. Ob sie während der Kampagne bei P&C eingekauft habe, fragte der Staatsanwalt nach. Nein, sagte Springer. Sei ihr das damals auch zu teuer gewesen, witzelte der Staatsanwalt. Nein, aber sie kaufe nie in Geschäften, die Pelz verkaufen, meinte Springer. Daraufhin rief eine Person aus dem Zuschauerbereich: Wie kriminell!
Zurück zur OGPI
Ob es einen Zusammenhang zwischen ihr und der OGPI gäbe, fragte Anwalt Mag. Traxler. Sie habe nie mit der OGPI zusammengearbeitet, sagte Springer dazu. Sie habe der OGPI auch nie ihre Listen pelzführender Geschäfte zur Verfügung gestellt. Sie habe auch nie in einem Email geschrieben, dass die OGPI und der VGT gemeinsam vorgehen würden.
Dann legte Anwalt Mag. Traxler einige Flugblätter des VGT aus der fraglichen Zeit vor, die alle freundliche formuliert waren und einen Aufruf samt Positivliste enthielten. Dann zeigte Mag. Traxler ein Flugblatt der Vier Pfoten, in dem eine Negativliste angegeben war und in dem stand beschweren Sie sich persönlich!
und wir haben P&C zum Ausstieg bewegt
. In diesem Flugblatt wurde auch Kleider Bauer als neues Target
angekündigt. Die Richterin nahm diese Flugblätter zum Akt.
Ob es eine österreichweite Verbindung von Organisationen gegeben habe, um Österreich pelzfrei zu machen, fragte sie. Alle Tierschutzorganisationen Österreichs wollen ein Ende des Pelzhandels, sagte Springer dazu, aber sie habe nur mit den Vier Pfoten einen Informationsaustausch diesbezüglich gepflogen. Ob ein gemeinsamer Zusammenschluss in der Pelzkampagne nicht besser gewesen wäre, fragte die Richterin nach. Seit 1998 gäbe es ein Pelzfarmverbot in Österreich, sagte Springer, aber es werde umgangen, der Pelz würde aus dem Ausland nach Österreich gebracht und verkauft. Alle Tierschutzorganisationen würden ein Pelzverkaufsende erreichen wollen, aber die meisten würden lieber unabhängig handeln.
Mag. Traxler legte weitere Flugblätter der Vier Pfoten vor, um zu beweisen, dass Recherchen von pelzverkaufenden Geschäften, Kampagnen gegen pelzführende Geschäfte und Listen mit pelzführenden Geschäften im NGO-Bereich normal seien. Wann diese Flugblätter gemacht worden seien, fragte die Richterin, nachdem sie kein Datum auf den Flugblättern sehen konnte. Dazu gab Faulmann als ehemaliger Kampagnenleiter der Vier Pfoten Auskunft. Sie seien in der fraglichen Zeit entstanden.
Dann legte Mag. Traxler ein neues Email der Geschäftsführerin der Vier Pfoten vor, in dem diese ihre MitarbeiterInnen beauftragte, nachzuschauen, wie viel Tierpelz und welchen Kleider Bauer in seinen verschiedenen Filialen führen würde. Weiters wurde die Email-Antwort der MitarbeiterInnen vorgelegt, die angaben, in welchen Filialen welcher Pelz zu finden sei und die in der Anlage Fotos der Pelzkleidungsstücke mitschickten. Das beweise, führte Mag. Traxler aus, dass ein derartiges Vorgehen normal sei. Ob jemals derartige Rechercheinformationen an die OGPI weitergeleitet worden seien, fragte er. Nein, sagte Springer entschieden, sie habe sich nur mit den Vier Pfoten ausgetauscht und die Positivliste der Vier Pfoten ausgebessert.
Vorwurf: Stalking einer Kleider Bauer Mitarbeiterin
Die Richterin verwies dann auf einen Vorfall am 19. Dezember 2006 vor Kleider Bauer. Damals habe Springer mit einer Dame von Kleider Bauer einen Konflikt gehabt. Was sie dazu aussagen könne, fragte die Richterin. Ein Aktivist habe allein Flugblätter vor Kleider Bauer verteilt, weil zu dieser Zeit ein generelles Demonstrationsverbot vor Kleider Bauer gegolten habe. Sie sei damals dabei gewesen, habe sich aber im Hintergrund gehalten und die weiteren Geschehnisse filmen wollen, falls PolizeibeamtInnen erscheinen sollten und den Aktivisten widerrechtlich am Flugblattverteilen hindern. Dann kam eine Frau aus der Kleider Bauer Filiale und begann, den Aktivisten zu fotografieren und zu beschimpfen. Dann habe sie Springer mit der Filmkamera entdeckt, sei zu ihr hin, habe versucht ihr die Kamera wegzureißen und habe sie am Ärmel gezerrt. Springer habe dann die Polizei gerufen und das habe die Frau abgeschreckt und sie sei rasch weggegangen.
Also waren Sie das Opfer, sagte dazu die Richterin in einem ironischen Ton und schaute ungläubig. Ja, sagte Springer dazu aufgebracht, definitiv! Ob sie die Frau als Tiermörderin beschimpft habe, wollte die Richterin wissen. Nein, im Gegenteil, sie selbst sei von der Frau beschimpft worden, sagte Springer dazu. Dann sei sie der Frau nachgegangen und habe dabei mit der Polizei am Handy korrespondiert und immer erklärt, wo die Täterin gerade sei, weil sie wollte, dass die Polizei ihre Adresse aufnehme, damit Springer sie anzeigen könne.
Ob die Angestellten in der Zentrale von Kleider Bauer durch Laufzettel belästigt worden wären, fragte die Richterin. Nein, das sei nie geschehen, das würde nur der Journalist Klenk im Falter schreiben, antwortete Springer.
Der Staatsanwalt legte dann ein Fadinger-Email von Springer vor, in dem diese schrieb, dass AktivistInnen zurückfotografieren
sollten, wenn sie fotografiert würden. Ja, sagte Springer dazu, der Fotoapparat würde schnell die Belästigung durch Kleider Bauer Angestellte beenden.
Anwalt Mag. Traxler legte dann das Original-Gedächtnisprotokoll von Springer vor, das sie nach obigem Vorfall mit der Angestellten verfasst hatte. Es entsprach genau den Angaben von Springer. Ich möchte deutlich festhalten, dass ich das Opfer bin, nicht sie
, sagte Springer noch einmal.
Belästigung von KundInnen durch Demonstrationen
Ob sie jemals bei home demos gegen Kleider Bauer dabei gewesen wäre, fragte die Richterin. Nein, sie sei noch nie in ihrem Leben auf einer home demo gewesen, gab Springer an. Wie die Kundgebungen vor Kleider Bauer in Wien eigentlich abgelaufen wären, fragte Anwalt Mag. Traxler. Es sei hauptsächlich gesungen worden, man habe einen Informationstisch aufgebaut und mit einem TV-Gerät Filme über Pelzfarmen gezeigt. Die ordnungsgemäß angemeldeten Demonstrationen seien nie polizeilich aufgelöst worden. Sie selbst sei immer Kundgebungsleiterin gewesen und habe nie eine Verwaltungsstrafe bekommen.
Laut Strafantrag, so führte dann Mag. Traxler aus, habe sie Kontakt zu einem der Mitangeklagten BaT-Aktivisten gehabt. Nein, sagte Springer dazu entschieden, ich kenne ihn nicht
. Sie habe Null Kontakt
mit ihm gehabt, nie mit ihm gesprochen, sie sei nicht einmal jemals mit ihm zusammen auf derselben Demonstration gewesen. Sie habe nie auch nur irgendeinen Kontakt zur BaT gehabt, so würde nur hören, dass die BaT über sie schimpfe.
Die Richterin gab Springer dann die Gelegenheit, die anderen Angeklagten zu befragen. Sie wollte dann von DI Völkl wissen, ob sie jemals bei der BaT gewesen sei. Nein, sagte dieser, definitiv nie. Dann fragte sie Richter, ob sie jemals bei der BaT gewesen sei. Auch dieser gab ein klares Nein von sich.
Die Richterin wollte dann unvermittelt von DDr. Balluch wissen, ob er für den Sachwaltschaftsprozess für den Schimpansen Hiasl verantwortlich gewesen sei. Ja, antwortete dieser. Ob er also Tiere auf dieselbe Stufe wie Menschen stelle, fragte sie nach. In den ethisch wesentlichen Eigenschaften ja, war die Antwort.
Stellungnahmen der Beschuldigten
DDr. Balluch wollte von Springer wissen, welche Kampagnen er denn organisiert habe. Dazu zählte sie das Verbot des Singvogelfangs auf, dann das Verbot der Jagd auf Zuchttiere wie Fasane, dann das Menschenaffenversuchsverbot, das Bundestierschutzgesetz und generell Kampagnen für gesetzliche Änderungen und Reformen. DDr. Balluch habe jedenfalls nicht an der P&C- und auch nicht an der Kleider Bauer Kampagne teilgenommen. Aber er habe doch von diesen Kampagnen gewusst, warf die Richterin ein. Ja, er habe ja als VGT-Obmann alle Demonstrationsanmeldungen jede Woche unterschrieben.
DDr. Balluch wollte noch wissen, ob Springer angeben könne, ob er die ALF beworben bzw. die ALF-Ideologie verbreitet habe. Nein, das habe er nicht, antwortete Springer, DDr. Balluch habe nur über Tierrechtsphilosophie und Gesetzesreformen gesprochen.
Mag. Hnat fragte dann Springer, ob sie von anderen AktivistInnen erzählt bekommen habe, dass die BaT über den VGT schimpfe. Ja, das sei so gewesen, antwortete diese.
Faulmann wollte wissen, was Springers Ansicht nach sein Kampagnenstil sei. Er würde sich gerne nackt ausziehen und mit Kunstblut überschütten, sagte diese schmunzelnd. Sein Kampagnenstil seien Medienstunts, erklärte sie dann. Sie fände das sehr gut und habe es immer unterstützt.
Dann erklärte Faulmann, dass die Vier Pfoten heute an 25.000 Personen die Aufforderung geschickt hätten, gegen die Kaninchenkäfighaltung beim zuständigen Minister zu protestieren. Das beweise, dass derartige Belästigungen
für die NGO-Arbeit unabdingbar wären.
Dann beantragte Faulmann, nicht mehr im Gerichtssaal sitzen zu müssen. Was hier besprochen würde, ginge ihn überhaupt nichts an und er sitze wie auf Nadeln, weil er seit Jahrzehnten gewohnt sei, sich Tag und Nacht für Tiere einzusetzen, und er das aber hier nicht könne. DI Völkl schloss sich sofort diesem Antrag an. Dann wollte er ein Email als Beweisantrag vorlegen, worauf die Richterin sagte, gut, dass ich hier nicht ohne Anwälte mit Ihnen sitze
. Dazu meinte DI Völkl, dass das aber nicht sehr höflich von ihr gewesen sei. Er sei immer sehr nett zu der Richterin gewesen.
Bevor DI Völkl sein Email vorlegen konnte, erklärte die Richterin eine Prozesspause von 14:45 Uhr bis 14:54 Uhr.
Nach der Pause wies sie zunächst die Anträge von Faulmann und DI Völkl, nicht im Gerichtssaal sitzen zu müssen, zurück. Falls einer der beiden nicht kommen würde, dann könnte sie eine Festnahme aussprechen.
DI Völkl wollte dann sein Email vorlegen. Da rief die Richterin zu DDr. Balluch: Sie sitzen da ohne Schuhe!
. Wenn dann die Opfer kommen würden, um vernommen zu werden, dann sei das nicht mehr lustig. Die hätten nämlich einen Schaden erlitten, fügte sie vorwurfsvoll hinzu. Daraufhin rief eine Angeklagte: Wir haben auch einen Schaden erlitten!
.
DI Völkl versuchte es ein drittes Mal mit seinem Email. Darin schrieb Springer im Fadinger-Forum, dass sie dafür sei, Wertkartenhandys zu kaufen, weil die Polizei zugehört habe am Telefon und den Treffpunkt für eine Jagdstörung an die Jägerschaft und die Medien weitergegeben habe.
Dann legte DI Völkl eine DVD mit einem Beitrag über die Aufdeckung eines illegalen Hundehändlerrings vom Sommer 2007 vor. DI Völkl habe dafür die Autokennzeichen von Privatpersonen gefilmt, habe Privathäuser ausrecherchiert und habe mit versteckter Kamera Menschen gefilmt und verfolgt. Zum Beweis, dass derartige Recherchen im NGO-Bereich normal und wichtig seien, wolle er diesen Film, den er selber mitgedreht habe, vorspielen. Die Richterin vertagte die Entscheidung darüber.
Dann meldete sich noch Springer zu Wort und kritisierte einmal mehr den Strafantrag. Darin stünde, sie würde sich offen dazu bekennen, Straftaten gutzuheißen. Das sei falsch, betonte sie. Dann legte sie ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem sie sagt, dass das Fadinger-Forum nicht für Illegales gedacht sei.
Zusätzlich betonte Springer, dass der obige Vorfall mit der Kleider Bauer Angestellten der einzige Konflikt vor Kleider Bauer gewesen sei und dass sie mit den MitarbeiterInnen dieser Firma einen sehr freundlichen Umgang gehabt habe. Auch dazu legte sie ein Fadinger-Email von ihr vor, in dem sie von diesem freundlichen Umgang berichtete.
Gegenäußerung von Harald Balluch
Anschließend kam der letzte der 13 Beschuldigten mit seiner Gegenäußerung zu Wort, Harald Balluch. Er habe immer schon Tier- und Umweltschutz für sehr wichtig gehalten, bereits in seiner Schulzeit. Es sei menschliche Überheblichkeit, keine Rücksicht zu nehmen. In den 1990er Jahren sei er im Tierschutz beim Internationalen Bund der Tierversuchsgegner IBT und dann bei den Vier Pfoten im Rahmen von Demonstrationen und einer Pelzfarmbesetzung aktiv geworden. Er habe mit dieser Gruppe auch ein Delfinarium besetzt. Den VGT habe er erst über seinen mitangeklagten Bruder DDr. Balluch Ende 1997 kennen gelernt. Dann habe er beim VGT bei Tiertransportblockaden mitgemacht und sei bereits 1998 als Kassier in den Vorstand gewählt worden.
1999 habe er dann die Vegane Gesellschaft gegründet, weil ihm Veganismus so wichtig sei. Er habe sich dann für diesen Verein an Firmen gewandt, um vegane Produkte zu identifizieren und einen Produktführer zu erstellen, der heute noch angeboten werde. Er habe auch damals die Webseite der Veganen Gesellschaft, vegan.at, gestaltet und vegane Stammtische organisiert.
Er könne nicht sagen, wann er zum ersten Mal von Sachbeschädigungen im Tierschutz gehört habe. Dieses Phänomen sei, so schien es ihm, immer schon vorhanden gewesen. Er habe es einfach zur Kenntnis genommen und ansonsten ignoriert, weil es nicht sein Weg gewesen sei. Er habe sich auch davon distanziert, aber derartige Sachbeschädigungen seien nur ein Randphänomen im Hintergrund gewesen und nicht besonders auffällig.
Sein Weg sei, sich innerhalb des Systems zu engagieren, um es zu verbessern. Er wolle eine Reform in kleinen Schritten. Sachbeschädigungen dagegen ließen sich so erklären: Das Tierschutzgesetz sei nicht im Sinne des Mehrheitswillens und eine einzige Katastrophe für die Tiere. Aber die Behörden würden nicht einmal diese schlechten Standards durchsetzen, as landläufig als Vollzugsdefizit im Tierschutz bezeichnet wird. Die Verantwortlichen für die Sachbeschädigungen seien wahrscheinlich an der Peripherie der Tierschutzbewegung zu suchen, sie würden sich nicht gemeinschaftlich engagieren und dadurch im Gegensatz zu den AktivistInnen ihre Verzweiflung nicht in konstruktive Arbeit kanalisieren. Daher wirke er Sachbeschädigungen entgegen, indem er sich konstruktiv einbringe und den Menschen die Möglichkeiten zu konstruktivem Tierschutzengagement biete. Diese Menschen würden dann sicher nicht aus Verzweiflung Sachbeschädigungen begehen müssen.
Zwischen OGPI und VGT bestehe eine unüberwindliche Hürde, weil der VGT an Reformkampagnen arbeite und die Kluft zwischen Reformismus und Abolitonismus unüberbrückbar sei.
Der VGT habe das Spendengütesiegel, seitdem er Geschäftsführer sei. Damit sei klargestellt, dass keine Gelder des VGT zweckwidrig verwendet worden seien.
Die SOKO habe eine Anzeige beim Finanzamt gegen den VGT eingebracht und dort auch Amtshilfe beantragt, um dem VGT die Gemeinnützigkeit zu nehmen. Es habe dann eine 10 monatige Untersuchung des zuständigen Finanzamts gegeben. Das Resultat sei gewesen, dass es keine Beanstandung gegeben habe. Der Prüfzeitraum war 2002 bis 2007, decke sich also sehr gut mit dem Zeitraum, auf den sich die Anklage beziehe. Dazu wollte Balluchs Anwalt Dr. Karl sowohl das Spendengütesiegel als auch die Gemeinnützigkeitsprüfung vorlegen, aber die Richterin wollte beides nicht annehmen. Schließlich nahm sie es doch.
Er selbst, führte Balluch weiter aus, sei für die Finanzgebarung, die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse und das Fundraising im VGT zuständig. Ob das Spendenvolumen durch die Verfolgung abgenommen habe, fragte die Richterin unvermittelt. Nein, habe es nicht, antwortete Balluch.
Er sei auch für die Infrastruktur des VGT verantwortlich, führte Balluch weiter aus. Seine gesamte Tierschutzarbeit sei ausschließlich Arbeit für den VGT in Übereinstimmung mit dem Vorstand. Es gäbe dabei keine Diskrepanz zwischen dem Vorstand und ihm.
Ob es Mitgliederlisten im VGT gäbe, fragte die Richterin. Ja, alle Daten würden elektronisch erfasst, sagte Balluch dazu. Was er zur ALF sage, wollte die Richterin wissen. Damit habe er sich nie beschäftigt, war die Antwort. Was er dazu sage, dass Bekennerschreiben auf das Fadinger-Forum weitergeleitet worden seien. Das habe ihn nie gewundert, antwortete Balluch, weil alles Relevante dort gepostet werde. JournalistInnen könnten ja zu bestimmten Vorfällen Fragen stellen und da sollten alle entsprechend informiert sein.
Ob der VGT bei Jagdstörungen Benzinkosten rückerstattet habe, fragte dann die Richterin. Ja, das sei geschehen, ebenso bei Recherchefahrten. Wofür noch bei AktivistInnen Geld ausgegeben worden sei, fragte die Richterin nach. Die OrganisatorInnen von Kundgebungen hätten Spesenersatz bekommen, wenn es sich um vorher genehmigte Aktionen gehandelt habe.
Das Email zur Glaubwürdigkeit vor Gericht
Dann legte die Richterin ein Fadinger-Email von Balluch vor, in dem dieser sagte, vor Gericht sei die Glaubwürdigkeit wichtiger als die Wahrheit. Balluch erklärte dazu, er habe gemeint, dass man vor der Öffentlichkeit die Wahrheit nicht sagen dürfe, wenn man sie später nicht vor Gericht glaubhaft machen könne. Dazu legte er den gesamten Email-Verkehr vor seinem Email vor. Darin wurde von einem Verfahren am Handelsgericht in Wien berichtet. Auf der Webseite des VGT sei eine wahre Geschichte über einen Jäger gestanden, aber sie sei so unglaubwürdig gewesen, dass kein Richter das glauben könne, der die Betroffenen nicht kenne. Daher hätte man diese Wahrheit nicht auf die Webseite setzen sollen, weil die Klage dagegen nicht zu gewinnen war. Unbedarfte Menschen würden oft davon ausgehen, dass man die Wahrheit gegenüber Dritten immer sagen können müsse. Aber dieser Fall zeige, dass die Glaubwürdigkeit wichtiger als die Wahrheit sei. Mit seinem Email habe er warnen wollen, dass man sich nicht dazu hinreißen lassen sollte, einfach so die Wahrheit zu sagen, ohne zu überprüfen, ob die Aussage auch glaubwürdig sei.
Balluchs Anwalt Dr. Karl legte dann die einstweilige Verfügung zu dem oben zitierten Prozess vor.
Um 15:46 Uhr endete dieser Prozesstag.