Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 11. Tag

Mittwoch 24. März 2010

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag gab es zunächst vier Gegenäußerungen von Angeklagten aus der Basisgruppe Tierrechte, die aus Protest keine Fragen beantworten wollten und anschließend wurde David Richter, Kampagnenleiter des VGT in der Steiermark einvernommen. Die letztere Befragung war wieder einmal von der Vorlage von Emails geprägt. Allerdings gab es diesmal keine Emails mit radikalem ideologischem Inhalt zu zeigen, vielmehr wurden Richter lediglich Aufrufe zur Teilnahme an legalen Kampagnen vorgehalten. Und die Richterin schien ihren Vorwurf auf die Frage zu konzentrieren, warum Richter sich nicht am Fadinger-Forum von Sachbeschädigungen distanziert habe. Zusätzlich wollte sie immer wieder wissen, ob es bei den Kundgebungen vor Filialen von Bekleidungsgeschäften zu Belästigungen der KundInnen gekommen sei.

Auch der Konflikt mit dem Publikum erreichte am 11. Prozesstag neue Tiefen. Immer wieder gab es Beifallsklatschen und Rufe, was die Richterin zu Mahnungen und der Androhung von Ordnungsstrafen veranlasste. In der Pause instruierte die Richterin einen Polizisten, er möge Acht geben, wer im Publikum Beifall spende. Zusätzlich monierte die Richterin bei einem Angeklagten, er würde seine Gegenäußerung vorlesen, statt frei zu sprechen und bei zwei anderen, sie würden während der Verhandlung essen bzw. Zeitung lesen.

Auch heute hat sich der Staatsanwalt wieder fast nicht zu Wort gemeldet. Alle Vorwürfe schienen für den objektiven Beobachter absolut überhaupt nichts mit kriminellen Machenschaften zu tun zu haben, dennoch wurden sie diesmal von der Richterin sehr breit getreten und sie schien nicht mehr in Eile.

Der Siebtbeschuldigte war erstmals seit seiner Kopfverletzung wieder anwesend und in den ersten 30 Minuten wurde ihm von der Richterin vorgetragen, was in den letzten Tagen seiner Abwesenheit passiert war.

Gegenäußerung des Siebtbeschuldigten

Um etwa 9:30 Uhr begann der Siebtbeschuldigte seine Gegenäußerung. Es gäbe nur weniges im Strafantrag, das in seinem Fall der Wahrheit entspreche. Er sei bereits seit über 10 Jahren für Tierrechte aktiv, weil Tiere zu Verkaufsobjekten degradiert würden und zu Millionen für die Produktion von Pelz und Fleisch getötet würden. Er wolle keine größeren Käfige oder bessere Tierschutzgesetze, sondern ein Ende der Ausbeutung. Und das ginge nicht, ohne den Kapitalismus dabei zu überwinden.

Er sei auf vielen Demonstrationen gewesen, habe Flugzettel verteilt, an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen und Artikel geschrieben und werde diese Aktivitäten in Zukunft beibehalten. Er sei auch jahrelang bei der Gruppe Tierbefreier in Deutschland aktiv gewesen.

Für Kampagnen sei Recherchearbeit notwendig, um z.B. festzustellen, wer das ist, mit dem man zu tun hat.

Aus seiner Tierrechtsarbeit in Deutschland habe er einige Vorstrafen. Das seien aber alles nur Strafen bei Aktionen des zivilen Ungehorsams. An dieser Stelle monierte die Richterin, dass sie wolle, dass der Siebtbeschuldigte frei spreche. AnwältInnen Mag. Bischof und Dr. Stuefer erklärten dazu, dass der Akt so umfangreich sei, dass schriftliche Aufzeichungen für die Gegenäußerung notwendig seien. So konnte der Siebtbeschuldigte fortfahren. Er sagte noch zu seinen Vorstrafen, dass sie alle in Österreich nur Verwaltungsstrafen gewesen wären.

Der Verein Tierbefreier in Deutschland habe viele Ortsgruppen und würde ein Magazin herausgeben. Darin würde seit über 20 Jahren auch von ALF-Aktionen berichtet. Die Redaktion würde anonym davon erfahren und diese Informationen dann über die Webseite und Artikeln im Magazin verbreiten. Das solle den öffentlichen Diskurs fördern. Die Redaktion wisse nicht, wer hinter den ALF-Aktionen stecke und würde diese Aktionen weder direkt noch indirekt unterstützen. Dazu gäbe es auch ein Urteil eines Gerichts in Deutschland, dass die Verbreitung von Bekennerschreiben durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Der Siebtbeschuldigte sagte dann, dass er sich über Tierbefreiungen freue, wenn z.B. Nerze aus Pelzfarmen freigesetzt würden. Auch das zu sagen sei Teil der Meinungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft würde Straftaten erwähnen, um eine sogenannte Doppelstrategie zwischen legalen und illegalen Handlungen behaupten zu können. Aber vieles im Strafantrag sei einfach falsch, der Großteil wären lediglich reine Behauptungen. Z.B. stünde im Strafantrag auf Seite 61, dass der Siebtbeschuldigte in der Wohnung eines P&C-Angestellten angetroffen worden sei. Er habe über diese seltsame Unterstellung lange nachgedacht und dann sei ihm nach einer Recherche klargeworden, um was es ginge. Er habe zu dieser Zeit auf der Straße des Wohnhauses eines der P&C-Angestellten Flugzettel verteilt. Deshalb habe es aber nie eine Anzeige in Deutschland gegeben. Diese falsche Darstellung sei also ein bewusst eingesetztes Mittel des Staatsanwalts, um ein negatives Bild zu zeichnen.

In der Shopping City Nord in Wien habe es eine Aktion gegeben. Ein Run-in wurde veranstaltet, dabei wurden Parolen gerufen und Papierschnitzel geworfen. Das führte zu einer Funkzellenauswertung aller Handys, obwohl es bei dieser Aktion keine Sachbeschädigung gab. Sein Handy wurde dabei identifiziert und seitdem wurde er von der SOKO beobachtet. Dabei kam es zu immer umfassenderen Überwachungen mit der Begründung, dass die bisherigen Überwachungen keinen Erfolg gebracht hätten. Statt zu schlussfolgern, dass die überwachten Personen keine Kriminellen wären, wurde nur geschlossen, dass sie besonders geschickt ihre kriminellen Taten verheimlichten. Letztlich kam es sogar zu einem großen Lauschangriff, aber auch der brachte keine Ergebnisse. Deshalb wurde weiter eskaliert. Es gab Überfälle maskierter und bewaffneter Polizeieinheiten und danach Untersuchungshaft.

Da sagte die Richterin zum Angeklagten Jürgen Faulmann, er solle aufhören Zeitung zu lesen. Er müsse aber arbeiten, antwortete dieser, er habe ein Haus und zwei Töchter zu erhalten. Jetzt würde er die Zeit hier nützen, ansonsten versitze er sie völlig sinnlos. Was hier gesagt würde, ginge ihn überhaupt nichts an! Dennoch legte er die Zeitung weg.

Der Siebtbeschuldigte setzte mit der Beobachtung fort, dass in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung ausgesetzt worden sei. Die Angeklagten müssten sich freibeweisen. Bei den Befragungen ginge es fast ausschließlich um die Einstellung der Angeklagten. Es wirke wie eine Realsatire, wobei die Angeklagten auf politische Fragen nicht politisch antworten dürften, sondern nur mit Ja oder Nein.

Es existiere keine kriminelle Organisation. Er habe keine Straftat begangen und weder direkt noch indirekt Straftaten unterstützt. Er habe auch nicht, wie im Strafantrag behauptet, an unbekannte Personen zu unbekannter Zeit an einem unbekannten Ort Informationen für Straftaten weitergegeben.

Schon bei Gründung der SOKO sei klar gewesen, dass die Anklage § 278a lauten werde. Eine kriminelle Organisation nach diesem Paragraphen habe die Eigenschaft, einen Chef und eine Kommandozentrale etc. zu haben. Deshalb wurden diese Charakteristika bei den Angeklagten erfunden, weil sie nicht zu finden waren. Er werde daher in diesem Verfahren nicht kooperieren und keine Aussage machen.

Die ZuhörerInnen brachen in lauten Beifall aus und klatschten längere Zeit unter den Bänken. Es gab auch Rufe Bravo!. Die Richterin mahnte das Publikum und sagte es werde empfindliche Ordnungsstrafen geben. In Zukunft werde jede Beifallsäußerung streng geahndet.

Anwalt Mag. Bischof meldete sich da zu Wort und sagte, es handle sich zwar um ein außergewöhnliches Verfahren, aber er würde dennoch das Publikum bitten, sich im Interesse der Beschuldigten zurück zu halten.

Die Anwältin des Siebtbeschuldigten, Dr. Stuefer, legte dann ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Deutschland vor. Im Akt habe es nur die erlassene Einstweilige Verfügung gegeben, die damals das Magazin der Tierbefreier verpflichtet habe, keine Bekennerschreiben mehr zu veröffentlichen. Aber mit dem vorgelegten Urteil, das natürlich nicht im Akt angegeben wurde, sei das OLG zum gegenteiligen Schluss gekommen. Die redaktionelle Widergabe von Bekennerschreiben sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dadurch sei die Einstweilige Verfügung aufgehoben und die Klage der Firma Escada abgewiesen worden.

An dieser Stelle war vom Publikum aus zu sehen, dass einer der Angeklagten trotz Aufforderung der Richterin, das zu unterlassen, Zeitung las. Die Zeitung war in einen der Aktenordner eingelegt. Die Richterin fasste unterdessen die Vorstrafen des Siebtbeschuldigten in Deutschland zusammen. Dabei habe es nur Geldstrafen gegeben und es ging im Wesentlichen um Nötigungen z.B. durch Blockaden und um Hausfriedensbruch, ein Delikt, das in Deutschland bereits durch das Filmen in einer Tierfabrik erfüllt ist.

Gegenäußerung der Achtbeschuldigten

Anschließend sprach die Achtbeschuldigte. Sie erklärte, dass es in diesem Prozess nur um die politische Positionierung der Angeklagten ginge. Sie sei gegen Gewalt und deshalb vegan. Allerdings sei die Gewalt gegen Tiere allgegenwärtig. Man müsste also die Frage stellen, warum setzen sich so viele Leute nicht für Tiere ein, nicht, warum Leute wie sie für Tiere aktiv seien.

In der Gesellschaft würden Tiere als Dinge gelten und keine Rechte haben. Sie habe sich an Tiertransportblockaden beteiligt und auch Dachbesetzungen und Ankettaktionen durchgeführt. Ihre politische Position habe sie nie verheimlicht. Sie finde es absurd, diese Fakten hier aufzählen zu müssen, aber all das würde ihr im Strafantrag als Beteiligung an einer kriminellen Organisation ausgelegt. Tatsächlich gäbe es keine Straftat, die man ihr vorwerfen könne. Mittels der sogenannten Doppelstrategie solle hier legale Kampagnenarbeit kriminalisiert werden. Es existiere aber keine kriminelle Organisation und sie wäre nie Teil einer solchen gewesen.

Es würde ihr vorgeworfen, Informationen bereitgestellt zu haben. Was sie aber getan habe, sei für eine NGO-Arbeit notwendig. Weiters soll sie ALF-Medienberichte archiviert haben. Sie habe lediglich Zeitungsartikel gesammelt. Das sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt und nicht kriminell. Sie sammle auch Zeitungsberichte über diesen Prozess und zwar aus demselben Grund.

Home demos halte sie nicht für illegal. Der Vorwurf der schweren Nötigung stimme nicht, wie ihr Anwalt noch zeigen werde. Keiner der Vorwürfe gegen sie sei übrig geblieben und dennoch sitze sie hier auf der Anklagebank. Es handle sich um einen Schauprozess und daher habe sie nichts weiter zum Gericht zu sagen.

Wiederum gab es Beifall und Klatschen. Dazu sagte die Richterin: Ich hab sowas noch nie erlebt. Haben die Leute keine Kinderstube? Wiederum betonte sie, dass es empfindliche Ordnungsstrafen geben würde.

Gegenäußerung des Neuntbeschuldigten

Anschließend sprach der Neuntbeschuldigte. Auch er sei schon seit vielen Jahren für Tierbefreiung aktiv. Er würde Demonstrationen machen, Artikel schreiben, Run-ins unterstützen und theoretische Arbeit leisten. Tiere würden entindividualisiert und zu Waren degradiert. Tierbefreiung bedeute das Einstehen für eine befreite und gewaltfreie Gesellschaft. Man müsse auch jenseits von Wahlen politisch aktiv sein. Aber gewisse Menschen, die an der Gewalt festhalten wollen, würde diese Aktivität bekämpfen. Seit Ende der 1990er Jahre ermittle der Staatsschutz gegen Aktive. Es habe aber keine Beweise für Straftaten gegeben, deshalb würde man auf § 278a zurückgreifen.

Seine Anwältin werde im Laufe des Verfahrens zeigen, dass die Behauptungen der Anklage nicht stimmten und dass keine kriminelle Organisation existiere.

Er sei in der BaT engagiert. Sie wäre eine kleine basisdemokratische Gruppe, die Kampagnen führe, Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams veranstalte und Radiosendungen aufnehme. Seine Kampagnenarbeit habe SHAC und Pelz zum Thema gehabt. Er habe diese Tätigkeiten nie verheimlicht. Jetzt werde das aber kriminalisiert. Eine Kampagne zu führen würde bedeuten, kontinuierlich auf ein Etappenziel hinzuarbeiten. Dabei würden alle, die sich beteiligten, eigenverantwortlich und selbständig handeln. Mit diesem Verfahren soll politische Arbeit in Form von Tierrechtskampagnen unterbunden werden.

Firmenbuchauszüge seien bei ihm von der SOKO gefunden worden. Das seien aber öffentlich zugängliche Informationen, die man essentiell für eine Kampagne brauche. Bei politischen Kampagnen seien identifizierte Ansprechpersonen bzw. Kampagnengegner notwendig. Die EntscheiderInnen in Firmen müssten identifiziert werden. Er hätte gerne die Zulieferfirmen der Pelzprodukte veröffentlicht. Sowohl Kampagnen als auch Aktivismus lebe von Information.

Dass er Demonstrationen angemeldet habe, solle einer kriminellen Organisation helfen. Seit wann würden kriminelle Organisation demonstrieren? Wie soll politische Arbeit funktionieren, wenn die AnmelderInnen von Demonstrationen kriminell seien?

Home demos seien nicht illegal. Er soll durch eine Demonstration eine Nötigung begangen haben. Ein Run-in ohne eine Straftat habe die Überwachungsmaßnahmen gegen seine Gruppe ausgelöst. Dabei sei aber nichts gefunden worden. Es werde also politischer Aktivismus kriminalisiert, weil er unbequem sei.

Er soll auch in Radiosendungen über Straftaten berichtet haben. Das mache aber jedes Medium. Er selbst kenne keine Personen, die Straftaten begangen hätten. Er freue sich aber, wenn durch eine Straftat Tiere gerettet würden. Dazu stehe er. Er habe aber weder jemanden genötigt, noch Informationen für Sachbeschädigungen zur Verfügung gestellt. Im Strafantrag gehe es um Gedanken, Meinungen und Anschauungen. Dazu wolle er sich nicht äußern.

Es existiere keine kriminelle Organisation. Er wolle aber diesen Schauprozess nicht unterstützen. Statt der Unschuldsvermutung müsse er seine Unschuld beweisen. Die Ermittlungen und der Prozess würden tendenziös geführt, daher werde er keine Aussage machen.

Wieder gab es kurzes Klatschen. Die Richterin schaute sehr böse und es wurde ruhig.

Gegenäußerung des Zehntbeschuldigten

Mit dem Zehntbeschuldigten wurde die Reihe der Angeklagten aus dem BaT-Umfeld abgeschlossen. Am 21. Mai 2008, so führte der Zehntbeschuldigte aus, seien er und seine Mutter durch vermummte Männer mit Schusswaffen aufgeweckt worden. Er sei abgeführt worden und in seiner Abwesenheit habe man seine Wohnung durchsucht. Dann sei er 3½ Monate (der Beschuldigte sagte zunächst Jahre) in Untersuchungshaft gesessen.

Das ganze hätte dadurch begonnen, dass er durch ein Telefonat mit einem Freund, der bereits von der SOKO abgehört wurde, geführt habe. Sein Freund sei deshalb ins Visier der FahnderInnen gekommen, weil jemand bei einer Aktion gegen Kleider Bauer Papierschnitzel geworfen habe. Zunächst sei das als schwere Sachbeschädigung geführt worden, ohne dass aber eine Sachbeschädigung stattgefunden hätte. Das sei die Verdachtslage gegen ihn gewesen und habe zum Polizeiüberfall am 21. Mai 2008 geführt.

Im Haftbefehl des Staatsanwalts seien Dinge gestanden, die nicht auf Ermittlungsergebnissen basiert hätten. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung sei der SOKO bereits klar gewesen, dass Hausdurchsuchungen und Haftbefehle kommen würden. Man habe auch schon gewusst gegen wen, allerdings ohne konkreten Verdacht. Das würde erst durch den Organisationsparagraphen § 278a möglich. Man könne dadurch die Anklage kollektivieren und eine Umkehr der Unschuldsvermutung erreichen. Dadurch sei § 278a gegen alle Aktiven einsetzbar.

Laut Staatsanwalt seien alle dem Tierschutz zuordenbaren Straftaten von einer erfundenen kriminellen Organisation begangen worden. Die Angeklagten sollen nun kollektiv wegen ihrer politischen Einstellung schuldig sein. Die SOKO und die Staatsanwaltschaft würden so tun, als hätten sie die Identitäten der Angeklagten mühevoll ausgeforscht. Wahr sei dagegen, dass alle Angeklagten öffentlich demonstriert hätten und der Behörde schon lange bekannt gewesen seien. Niemand sei ausgeforscht worden. Keines der Ermittlungsergebnisse der SOKO seien nicht bereits schon vorher bekannt gewesen. Auch er habe Demonstrationen angemeldet gehabt und öffentlich demonstriert.

An dieser Stelle fragte die Richterin den Angeklagten DI Völkl, ob er zuckerkrank sei. Er solle nicht im Gerichtssaal essen, dafür gäbe es die Pausen.

Der Zehntangeklagte fuhr dann fort. Fast alle Straftaten, die im Prozess erwähnt würden, würden niemandem vorgeworfen. Sie hätten mit niemandem der Angeklagten etwas zu tun. Es hätte gegen ihn eine lange Liste von Vorwürfen durch die SOKO gegeben, aber alle wären nicht verfolgt worden, weil es dafür keine Basis gegeben habe. Es sei eine beeindruckende Liste von haltlosen Vorwürfen gewesen. Tatsächlich habe der Staatsanwalt bei seinen Untersuchungshaftverhandlungen nicht gewusst, was er ihm vorwerfen solle. Also habe er eine Verdachtslage vorgebracht, die schlicht und einfach nicht bestand. Der Strafantrag sei ebenso voll mit haltlosen und tendenziösen Behauptungen. Die Vorwürfe seien an § 278a und den entsprechenden juristischen Kommentaren dazu entlang gebastelt. Die Vorwürfe seien tatsächlich so grotesk, dass sich der Staatsanwalt in Schachtelsätze flüchte, um die Haltlosigkeit zu vertuschen. Das sei der Modus Operandi der Staatsanwaltschaft.

Der verbliebene Vorwurf gegen ihn sei, er würde EDV-Experte sein. Die Grundlage für diesen Vorwurf sei ein Telefonat, in dem er sich selbst als Internetchecker bezeichne. Er habe diesen einen Vorwurf bereits 100 Mal im Akt wiedergefunden. Insbesondere würde ihn an diesem Vorwurf erschrecken, dass er das selbst nie gesagt habe. Die SOKO und der Staatsanwalt hätten eine so verzerrte Wahrnehmung, dass sie ihre eigenen Ermittlungsergebnisse nicht korrekt lesen können würden. Er selbst habe vor seiner Verhaftung keinen Computer gehabt. Der bei der Hausdurchsuchung von der SOKO entfernte Computer habe seiner Mutter gehört. Das habe die SOKO bereits anerkannt und den Computer rückerstattet.

Man werfe ihm also vor, er sei Computerexperte, der lediglich den bei Hofer gekauften Computer seiner Mutter mitbenutze, der mit Windows laufe, um eine kriminelle Organisation in Linux zu beraten.

Es gäbe aber gar keine kriminelle Organisation. Man würde die Ausübung verfassungsmäßig garantierter Rechte zu einem kriminellen Vorwurf machen. Die SOKO-Ermittlungen würden die totale Aufhebung der Privatsphäre bedeutet haben. Dennoch sei kein Hinweis auf die Begehung einer Straftat gefunden worden. Deshalb würde ein Gutteil der Ermittlungen verschwiegen, um Entlastendes zurückzuhalten. Die Erklärung der SOKO dazu sei nicht gewesen, dass es keine Straftat gegeben habe, sondern dass diese nur besonders perfide vertuscht worden seien. Das wäre eine pathologische Verschwörungstheorie und sei wie diese nicht widerlegbar und irrational.

Von Anfang an habe die SOKO das Ziel gehabt, ihn zu verfolgen. Alle Behauptungen gegen ihn hätten keine Basis, er könne sie daher gar nicht widerlegen. Er habe keine Straftat begangen und sei kein Mitglied einer kriminellen Organisation. Er werde alle weiteren Aussagen verweigern.

Die Richterin informierte dann die ZuhörerInnen, dass die Angeklagten nicht die Wahrheit sagen müssten, im Gegensatz zu ZeugInnen, für die eine Lüge strafbar wäre. Für einen Schuldspruch dürften keine Zweifel übrig bleiben.

Anschließend gab es von 10:42 Uhr – 11:05 Uhr eine Pause.

Gegenäußerung von David Richter

Nach der Pause präsentierte der steirische VGT-Kampagnenleiter seine Gegenäußerung. Er sei als Kind auf einem Bauernhof gewesen und habe die Tierhaltung aus der Sicht der LandwirtInnen kennen gelernt. Für ihn sei es normal gewesen, Tiere zu halten und zu schlachten, er habe selbst dabei zugesehen. Tiere seien für ihn nur Dinge gewesen.

Im Alter von 16-17 Jahren habe er im ORF einen Film über Tiertransporte gesehen, der ihn zum Vegetarier gemacht habe. Anschließend sei er bei den Vier Pfoten, bei Greenpeace und bei Global 2000 aktiv gewesen. Mit letzteren habe er ein Sägewerk besetzt. Er sei auch mit Totenkopf und Pelzmantel durch die Straßen gegangen.

Dann habe er begonnen, für den VGT Informationsstände abzuhalten. Später sei er beim VGT angestellt worden. Die österreichische Tierschutzszene sei ihm seit langem sehr gut bekannt. Er wisse daher, dass es keine kriminelle Organisation gäbe. Würde es so etwas geben, hätte er das sicher mitbekommen.

Das gegenständliche Verfahren sei deshalb zustande gekommen, weil es im Einsatz gegen die Jagd Konflikte gegeben habe und die Jägerschaft sei offenbar sehr einflussreich. Alle Vorwürfe gegen ihn würden nicht kriminell sein, alles habe er als Angestellter des VGT in seiner Funktion getan. Er sei sehr froh, dass er nicht in Untersuchungshaft gewesen ist, dass bei ihm keine Türen eingeschlagen worden seien und dass die Polizei seine Frau und seine Kinder nicht mit Waffen bedroht hätten. Es sei ihm aber bewusst, dass das offenbar sehr knapp gewesen wäre. Die anderen Angeklagten hätten auch nicht mehr getan als er.

Zur Basisgruppe Tierrechte

Ob er die BaT gegründet habe, wollte die Richterin wissen. Nein, DI Völkl sei das gewesen, aber er sei bald danach dazu gestoßen. Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte Richter, er habe eine schlechte Erinnerung an Jahreszahlen. Ob er seit 2002 auf dem Fadinger-Forum sei, fragte die Richterin weiter. Das sei möglich, war die Antwort. Die SOKO würde ihn als Mittelsmann zwischen BaT und VGT bezeichnen, meinte die Richterin. Er sei bei der BaT gewesen, das sei eine jugendliche Gruppe gewesen mit gesamtpolitischem Anspruch, es habe lange Diskussionen zu verschiedenen Themen gegeben. Er habe aber lieber tierschutzaktiv sein wollen und nicht diskutieren. Deshalb habe er zum VGT gewechselt. Er sei sicher kein Mittelsmann.

In einem Protokoll einer BaT-Sitzung aus dem Jahr 2002 werde er erwähnt, sagte die Richterin. Er habe eine Kampagne gegen P&C durchgeführt. Nein, meinte Richter dazu, er habe nicht gegen P&C oder Kleider Bauer eine Kampagne geführt, sondern gegen Pelz. Der VGT sei ein großer Verein gewesen, die BaT nur ein kleines Grüppchen. Die BaT sei nur eine Gesprächsrunde gewesen und habe keine Demonstrationen organisiert.

Die Richterin las aus diesem Protokoll vor und dabei fand sich der Satz Wenn wir alt sind, gehen wir zum VGT. Lachen auf der Bank der Verteidigung. Ja, sagte Richter, ich bin zum VGT gegangen. Das sei offenbar 2003 passiert, sagte die Richterin. Er sei dann Obmann Stellvertreter beim VGT gewesen. Das sei möglich, antwortete Richter, aber er sei seit langem jetzt beim VGT angestellt.

Arbeit beim VGT

Für was er beim VGT zuständig gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Er habe sich auf Pelz, Eier und Schweinehaltung spezialisiert, wobei er in anderen Bereichen kampagnenunterstützend gewirkt habe, meinte dazu Richter. Beim Geschäftsführer des VGT sei ein Datenstick gefunden worden, auf dem stünde, dass er zeitweise nicht beim VGT gewesen sei, meinte die Richterin. Da sei er lediglich beim Zivildienst gewesen, sagte dazu Richter.

Laut Eintrag sei er auch für Aktivistenbetreuung und Recherchen zuständig gewesen, wurde er dann gefragt. Seine Aufgabe sei es gewesen, ehrenamtliche MitarbeiterInnen einzubinden, ja, antwortete Richter. Ob er auch Tipps zum Umgang mit der Polizei gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Ja, es sei darum gegangen, welche Rechte man auf Kundgebungen habe.

Und was habe es mit den Recherchen auf sich, wollte die Richterin wissen. Ja, er habe recherchiert z.B. welche Supermärkte welche Eier verkaufen würden. Ob er auch Pelz recherchiert habe, fragte die Richterin nach. Ja, er sei in Geschäften gewesen um nachzuschauen, in welchen Geschäften Pelz verkauft wird. Darüberhinaus habe er auch in Legebatterien gefilmt. Das habe er auch schon bei den Vier Pfoten gemacht.

Die Richterin legte dann eine beim VGT gefundene Statistik darüber vor, in welchen Themenbereichen Richter wie viel seiner Zeit beim VGT gearbeitet habe. Für Pelz, Eier und Schweine waren jeweils zwischen 20% und 30% angeführt. Das würde ungefähr stimmen, kommentierte Richter.

Demonstrationen von Richter

Die Richterin legte dann einen Bericht vor, wonach Richter für 5 Jahre im Voraus Demonstrationen angemeldet habe. Wieso, wollte sie wissen. Das sei notwendig geworden, weil P&C seinerseits Pseudodemonstrationen vor seiner Filiale über ein ganzes Jahr hinweg angemeldet habe, nur, um die Demonstrationen des Tierschutzes zu verhindern. Nach diesem Jahr habe er eine 5-jährige Langzeitanmeldung als Gegenmaßnahme gegen dieses verfassungsfeindliche Vorgehen von P&C gemacht. Ob er das beweisen könne, fragte die Richterin. Sicher, meinte Richter, er werde das nachreichen. Es gäbe einen Zeitungsartikel im Standard darüber. Man könne aber auch die zuständigen Beamten im Wiener Versammlungsbüro befragen.

Wie seine Demonstrationen abgelaufen seien, wollte die Richterin wissen. Er habe immer polizeiliche Auflagen gehabt und wurde auch von der Polizei beobachtet. Daran habe er sich immer gehalten. Der Eingang sei frei geblieben, man habe dann in der Nähe Flugzettel verteilt, weil ein Bezug zu P&C hergestellt werden sollte. Man habe auch KundInnen angesprochen, weil man ihnen Flugzettel übergeben wollte, und dabei wurde mit ihnen geredet.

Sachbeschädigungen und ALF

Ab Ende 2006 habe es Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer gegeben. Ob er das gewusst habe, wollte die Richterin wissen. Er halte nichts von Sachbeschädigungen, war die Antwort. Sie seien kontraproduktiv und ungut. Ob ihm das Vorgehen der ALF bekannt gewesen sei, fragte die Richterin nach. Er habe davon gehört, habe sich aber nie aktiv dafür interessiert, sagte Richter dazu. Er habe nur auf dem Fadinger-Forum dazu etwas gelesen, weil es wichtig zu wissen sei, wenn etwas passiert ist. Man werde auf den Kundgebungen auf Sachbeschädigungen angesprochen.

Ob er die SHAC-Kampagne kenne, fügte die Richterin hinzu. Er sich auf seine Kampagnen konzentriert und da seien Tierversuche nicht darunter gewesen. Er sei nie gegen Tierversuche aktiv gewesen. SHAC sei aber nicht kriminell. OGPI im Übrigen auch nicht, meinte Richter. Ob er das aus dem Internet habe, fragte die Richterin. Er habe nur Emails gelesen und sich sonst nicht aktiv dafür interessiert, bekräftigte Richter.

Ob die Sachbeschädigungen gegen P&C und gegen Kleider Bauer seinen Kampagnen geholfen hätten, wollte die Richterin wissen. Der Weg sei das Ziel, sagte Richter dazu, die Informationstische hätten die Menschen informiert und er sei damit zufrieden gewesen. Er habe keine Eile gehabt.

Zusammenarbeit mit den Angeklagten

Die Richterin legte dann die Telefonauswertung von Richter vor. In der Überwachungszeit von mehr als einem Jahr habe er drei Mal mit jemandem von der BaT telefoniert, sagte sie. Nein, das sei sicher nicht richtig. Er habe während seiner Zeit beim VGT überhaupt keinen Kontakt zur BaT gehabt, bekräftigte Richter. Diese drei Telefonate könne er sich nur dadurch erklären, dass jemand anderer sein Telefon benutzt habe.

Was er unter zivilem Ungehorsam verstehe, fragte jetzt der Staatsanwalt. Die Besetzung einer Baumkrone, ein Transparent auf dem Stefansdom aufhängen oder Tiertransporte zu blockieren, war die Antwort. All das habe er getan.

Wie würde die Zusammenarbeit mit den anderen Angeklagten aussehen, wollte der Staatsanwalt wissen. Mit DDr. Balluch würde er seit Beginn der VGT-Zeit eng zusammenarbeiten, mit Mag. Hnat habe er immer wieder Kontakt wegen Veranstaltungen der Veganen Gesellschaft, er habe ja auch vegane Kinder. Mit Faulmann habe er seit seiner Abreise nach Deutschland wenig Kontakt. Moser kenne er praktisch nicht. Mit DI Völkl sowie dem Sechst- und Zehntbeschuldigten hatte er in der Frühzeit der BaT oberflächlichen Kontakt und dann nicht mehr, die anderen BaT-Mitglieder seien ihm vollkommen unbekannt. Mit den restlichen 2 VGT-MitarbeiterInnen würde er natürlich ständig zusammenarbeiten.

Anwalt Mag. Traxler fragte dazu, wie das Verhältnis zwischen BaT und VGT von 2002 bis heute gewesen sei. Früher sei die BaT eine Diskussionsrunde gewesen, führte Richter aus, da war niemand wirklich aktiv und daher bestand keine Zusammenarbeit. Später habe es die totale Trennung gegeben. Seit vielen Jahren gäbe es überhaupt keinen Austausch mehr.

Ob DDr. Balluch je bei BaT-Treffen gewesen wäre, wollte Mag. Traxler noch wissen. Nein, war die kategorische Antwort.

Anwältin Dr. Stuefer nahm auf die Demonstrationen am Stefansplatz in Wien Bezug. Ob er diese auch organisiert habe, sie würden ja nicht vor einem Bekleidungsgeschäft stattfinden. Ja, sagte Richter dazu, er habe immer zwei Demonstrationen gleichzeitig organisiert und sei zwischen P&C und Stefansplatz hin und her gefahren.

Richters Anwalt Dr. Dohr wollte dann von Richter wissen, ob er trotz der Sachbeschädigungen ein gutes Verhältnis mit der Geschäftsführung von P&C gehabt habe. Gegen die vereinzelten Sachbeschädigungen habe er nichts machen können, führte Richter aus, aber sein Kontakt zu P&C sei sehr gut gewesen und geblieben.

Da wollte die Richterin wissen, ob er je eine Distanzierung von Sachbeschädigungen am Fadinger Forum gepostet habe. Das sei sicher irgendwann der Fall gewesen, meinte Richter dazu nachdenklich. Jedenfalls habe er sich deutlich gegen die Stinkbombe bei Kleider Bauer in Graz ausgesprochen. Die Richterin erweiterte ihre Frage an alle Angeklagten, die bereits gesprochen hatten, ob sie nicht am Fadinger Forum dazu aufgerufen hätten, keine Sachbeschädigungen zu begehen. Alle antworteten unisono, dass das Fadinger Forum keine kriminell aktiven Mitglieder gehabt hätte und daher wären das die falschen AdressatInnen für einen Aufruf von Sachbeschädigungen Abstand zu nehmen gewesen.

Was Richter dazu sage, dass auf Fadinger ein Bekennerschreiben weitergeleitet worden sei, wollte die Richterin wissen. Es würden täglich 50-100 Emails auf diesem Forum gepostet, mit sehr viel Information, antwortete dieser. Da gäbe es auch Postings, dass ein Blitz auf einem Bauernhof eingeschlagen habe. Man lese diese Informationen, die einen interessierten, und ignoriere die anderen. Noch einmal fragte die Richterin, warum er sich nicht distanziert habe. Das hätte keinen Einfluss gehabt, sagte Richter dazu, aber er habe sich über die Sachbeschädigungen geärgert. Das Ausmaß mancher Sachbeschädigungen habe er erst aus dem Akt erfahren.

Und zur OGPI

Die Richterin wollte als nächstes wissen, was die OGPI sei. Damit habe er sich seit langem nicht mehr beschäftigt, gab Richter an. Anfangs war das für ihn neu, dass es eine vereinsübergreifende Webseite zu allen Pelzkampagnen gäbe und er habe das sehr gut gefunden, wenn die VGT-Aktivitäten auf dieser Webseite erschienen. Tatsächlich habe er aber nie zu irgendwem von der OGPI Kontakt gehabt.

Da begann die Richterin lang und breit von allen Webseiten vorzulesen, die sei bei der Eingabe von OGPI in Google gefunden habe. Dazu rief Anwalt Dr. Dohr, dass man bei Google die abstrusesten Dinge fände. Was Richter dazu sage, wollte die Richterin wissen. Er habe nie OGPI gegoogelt, gab dieser an. Anwältin Dr. Stuefer beantragte daraufhin, die vorgelesenen Webseiten nicht in den Akt aufzunehmen. Richter bemerkte dazu, dass sich Webseiten ständig ändern würden und eine Googlesuche heute nicht dasselbe hervorbrächte, wie eine vor 5 Jahren.

Dr. Dohr sagte dann, dass Sonja Arleth, der Name der Richterin, insgesamt 9080 Einträge auf Google habe. Aber hoffentlich sei keiner davon mit der ALF in Verbindung, meinte die Richterin. ALF und Sonja Arleth zusammen ergäben 4360 Einträge, antwortete Dr. Dohr prompt. Lautes Lachen im Saal. Dann begann die Richterin laut dazwischen zu rufen und meinte scharf, dass ihre Vorhalte berechtigt gewesen wären.

Mittagspause 12:12 Uhr – 13:10 Uhr.

Nach der Pause verkündete die Richterin ihren Beschluss, dass die von ihr vorgebrachten Webseiten in den Akt aufgenommen würden. Richter fragte dann, ob er noch etwas zum Vorherigen sagen könne. Er habe sich auf Fadinger nicht von Anschlägen distanziert, weil dort niemand Krimineller mitlesen würde. Aber wenn ihn PassantInnen oder MedienvertreterInnen angesprochen haben, dann habe er sich immer distanziert. Wenn das relevant sei könne er ZeugInnen dafür vorstellig machen. Die Richterin reagierte nicht auf diesen Vorschlag.

In einem Email aus dem Jahr 2002 habe Richter die OGPI-Webseite für Pelzkampagnen in Deutschland erwähnt, sagte sie dann. Offenbar habe er das erwähnt, antwortete Richter nach Vorlage des Emails, aber er habe sich nicht an der OGPI beteiligt und habe diese Webseite nie aufgerufen.

Zur P&C Kampagne

Die Richterin legte ein weiteres Email von Richter aus dem Jahr 2003 vor, in dem er zu einer Anti-Pelz Mailingsliste einlud. Und dann stand in dem Email, dass es auch eine Anti-Pelz Kampagne unabhängig von Deutschland in Österreich gegen P&C gäbe und dass die BaT und der VGT da mitmachen würden. Damals habe es kurz eine Zusammenarbeit gegeben, aber die habe sich rasch aufgehört, kommentierte Richter dieses Email. Unter diesen Demonstrationen habe man übrigens nur 3-5 Personen zu verstehen, die Flugzettel verteilen und Plakate halten, und keine 20 Personen, die laut schreien würden.

Die Richterin fragte Richter dann, ob er P&V aufgefordert habe, aus dem Pelzhandel auszusteigen. Er habe P&C gebeten, mit dem Pelzhandel aufzuhören, sagte dieser dazu. Der Email Austausch sei immer sehr höflich gewesen. Ob er das Ende des Pelzverkaufs bei P&C mit den Sachbeschädigungen durch Unbekannte in Zusammenhang brächte, wollte die Richterin wissen. Er sei jahrelang vor P&C gestanden, antwortete Richter, und er habe persönlich sehr guten Kontakt gehabt. Der Geschäftsführer von P&C habe eine gleichaltrige Tochter wie er gehabt. Aus diesen Erfahrungen könne er sagen, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Ausstieg aus dem Pelzhandel von P&C und den Sachbeschädigungen gegeben habe.

Die Richterin legte ein Email vor, in dem Richter die LeserInnen aufforderte, sich bei P&C zu beschweren, aber ihn dabei nicht zu erwähnen bzw. nicht zu kennen. Warum er das geschrieben habe, wollte die Richterin wissen. Er wollte damit vermeiden, dass jemand bei P&C diese Beschwerden mit einer gesteuerten Kampagne in Verbindung brächte. Es habe spontan wirken sollen, als würden sich PassantInnen oder KundInnen beschweren.

Ob er je bei home demos dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Richter dazu, aber sie seien damals legal gewesen und hätten untertags stattgefunden. Wie seien die Demonstrationen bei P&C in Wien abgelaufen, wollte sie dann wissen. Es habe einen Informationstisch gegeben, einen Fernseher und Flugblätter, meinte Richter.

Die Richterin legte dann ein Email von Richter vor, in dem dieser die Demonstrationen bei P&C so beschrieb. Zwei DemonstrantInnen seien still gestanden und hätten mit bösesten und ernstesten Blicken dreingeschaut. Ob er die KundInnen erschrecken wollte, fragte die Richterin. Wenn böse Blicke kriminell wären, dann müssten Sie auf die Anklagebank, sagte einer der Angeklagten. Man müsse auffallen, blieb Richter ernst, um Informationen anzubringen, man müsse wahrgenommen werden. Deshalb habe man immer mit der Demonstrationsart variiert.

In einem weiteren Email, das die Richterin vorlegte, berichtete Richter von einer Ankettaktion einer anderen Person auf der Berufsinformationsmesse in der Wiener Stadthalle. Dabei seien Security eingeschritten, aber die Person habe ihre Identität verheimlichen können. Was er dazu sage, wollte die Richterin wissen. Das sei eine normale Aktion des zivilen Ungehorsams, sagte Richter, abgesehen davon ginge aus dem Bericht hervor, dass er gar nicht der Aktivist gewesen sei. Wenn Security eingeschritten sei, dann müsse der Aktivist unangenehm aufgefallen sein, meinte die Richterin. Solche Aktionen seien vielleicht unangenehm, sagte Richter dazu, aber notwendig. Würden dadurch KundInnen abgeschreckt worden sein, wollte die Richterin wissen. Bei dieser Aktion sicher nicht, sagte Richter dazu, weil bei der Berufsinformationsmesse wären keine KundInnen, sondern nur Personen, die in Zukunft vielleicht bei P&C arbeiten würden.

In einem weiteren Email, das die Richterin vorlegte, erzählte Richter vom Erscheinen der Polizei bei einer P&C Demonstration. Es habe also Dinge mit der Polizei gegeben, fragte die Richterin vorwurfsvoll. Normalerweise sei keine Polizei bei den Demonstrationen gewesen, sagte Richter, da die AktivistInnen als friedliche Menschen bekannt gewesen seien. Dennoch käme Polizei ab und zu vorbei.

Ob er den Geschäftsführer von P&C habe provozieren wollen, fragte die Richterin dann. Er habe nicht Einzelpersonen provoziert, meinte Richter, aber um in der Öffentlichkeit aufzufallen fände er Provokation sinnvoll. Ob er mit seinen Demonstrationen psychischen Druck habe ausüben wollen, bohrte die Richterin nach. Nein, sagte Richter trocken. Wenn jemand das Gespräch verweigere, dann sei er zwar hartnäckig, um einen Kontakt herzustellen. Auch bei den Demonstrationen. Aber das Ziel der Kampagne sei letztendlich zu kommunizieren, gemeinsam einen Kompromiss zu finden, den alle tragen können.

Die Richterin legte ein weiteres Email von Richter zu Demonstrationsstilen bei P&C vor. Dabei machte Richter den Vorschlag, dass 3 Personen beim Eingang böse schauen sollten, 3 weitere Flugzettel verteilen und 3 Leute sollten mit den KundInnen diskutieren. Man könne auch tote Nerze als Eye-Catcher verwenden, stand in dem Email. Was er dazu sage, fragte die Richterin. Dieses Email sei richtig und gut, meinte dieser lediglich.

Sein Anwalt Dr. Dohr meldete sich dazu zu Wort und fragte, was der Zusammenhang mit einer kriminellen Organisation sei. Die Richterin ignorierte dieses Vorbringen und legte ein Email von Monika Springer vor, in dem diese über verschiedene Arten von Demonstrationen schrieb. Sie würde Flugzettelverteilen bevorzugen. Dazu sagte Richter, dass man bei Demonstrationen nur eine Sekunde habe, um die Aufmerksamkeit eines Passanten zu bekommen. Man müsse auffallen, und so sei diese Diskussion über Demonstrationsarten zu verstehen.

In einem weiteren Email berichtete DDr. Balluch von einem Rambopolizisten, der die Plakate auf der P&C-Kundgebung zerstört habe. Was Richter dazu sage, wollte die Richterin wissen. Er habe die Plakate verteidigen müssen, es sei wichtig derartigen Willkürhandlungen entgegen zu treten, meinte Richter dazu. Dieser aggressive Polizist sei dann versetzt worden.

In einem weiteren Email, das die Richterin vorlegte, schrieb Richter, er würde die P&C-Kampagne ewig weiterführen, wenn das notwendig sei. Jetzt gäbe es eine neue P&C-Demogeneration und die würde übernehmen. Was er damit gemeint habe, fragte die Richterin. Das Email sei sehr defensiv geschrieben, sagte Richter dazu. Aber die Kampagne sei dazu da, einen Missstand zu beenden. In diesem Fall war der Missstand, dass P&C Pelz verkauft hat.

Die Richterin projizierte ein weiteres Richter-Email an die Wand. In diesem stand: Heizts dem P&C ordentlich ein!. Was sei damit gemeint, wollte sie wissen? Richter wies auf den letzten Satz des Emails hin. Dort war zu lesen: Bitte gut aufpassen, dass die Gesetze und alle Auflagen eingehalten werden!.

Die Richterin fügte ein weiteres Email in ihre kuriose Email-Sammlung hinzu. Da hatte Richter geschrieben, dass er das Thema Pelz in seinen Aktivitäten reduzieren wolle. Vielleicht könne das Ziel sein, P&C in 3 Jahren pelzfrei zu machen. Falls das nicht gelänge, könnte der VGT ja aufgeben. Für diese 3 Jahre solle man aber neue Aktionsformen suchen. Man könne ja eine das ist aber Böse-Liste zusammenstellen. Was sei damit gemeint, fragte die Richterin. Richter sagte dazu, er habe daran gedacht, mit Kreide eine Botschaft auf den Gehsteig vor das Geschäft zu schreiben oder Flugzettel im Geschäft in Kleidungsstücken auszulegen. Natürlich sei nicht die Rede von Sachbeschädigungen gewesen, falls die Richterin das assoziiere. Er sei beim VGT angestellt und würde bezahlt, er müsse also diese Spendengelder effizient nutzen. Deshalb müsse er sich laufend neue Aktionsformen überlegen.

Es habe aber auch Sachbeschädigungen gegeben, ob er da keinen Zusammenhang sehe, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Richter, der Geschäftsführer des P&C, Herr Ott, habe ihm nie dergleichen vorgeworfen. Es habe immer wieder Treffen mit Ott gegeben und es habe eine Vertrauensbasis bestanden und gute Gespräche gegeben.

Da legte die Richterin ein weiteres Email von Richter vor, in dem dieser von einem Gespräch mit Ott berichtete. Dieser habe sich über eine Sachbeschädigung aufgeregt und gesagt, er lasse sich nicht erpressen. Aber er würde einen Kompromiss vorschlagen, nämlich den Pelz gewisser Tiere auszulisten. Was meine er dazu, wollte die Richterin von Richter wissen. Er habe erst durch dieses Gespräch von dieser Sachbeschädigung und überhaupt davon, dass P&C in Langenzersdorf ein Warenlager habe, erfahren. Ott habe ihm in diesem Gespräch sein Leid geklagt und er habe das Verstanden. Er sei aber trotzig gewesen und habe nur einen faulen Kompromiss angeboten, den man habe nicht annehmen können.

In einem weiteren Email habe Richter von der Zukunft der P&C-Kampagne gesprochen und gemeint, sie sei urwichtig und ob jemand neue Ideen habe. Was damit gemeint sei. Richter wies auf den Rest des Emailtextes hin und dort war zu lesen, dass Richter selbst einen Zeichenwettbewerb für Jugendliche vorschlage, oder eine Demonstration mit Kindern oder eine Unterschriftenliste in Schulen. Man habe überlegt auch einmal junge Menschen einzubinden.

Pause von 14:25 Uhr – 14:33 Uhr.

Am Beginn des letzten Teils des Prozesstages sagte die Richterin, dass der Vorwurf, in den Abschlussberichten würde nur selektiv zitiert und der Zusammenhang wäre oft nicht erkennbar, teilweise berechtigt sei.

Zur Kleider Bauer Kampagne

Der Staatsanwalt wollte wissen, wie die P&C-Kampagne zu Ende gegangen war und wie man dann auf Kleider Bauer als neues Ziel gekommen sei. P&C habe den Pelzausstieg in einer Presseaussendung verkündet, sagte Richter. Er habe dann ein sehr freundliches Gespräch mit dem Geschäftsführer gehabt und man sei friedlich auseinander gegangen. Natürlich würden alle Organisation, die an einer Kampagne beteiligt waren, jeden Erfolg für sich buchen. Das habe er auch gemacht, wie u.a. auch die Vier Pfoten. Dann sei ein neues Kampagnenziel ausgesucht worden. Ein Kriterium dafür sei gewesen, das Ziel solle am meisten Pelz verkaufen.

Da wurde Richter von der Richterin unterbrochen. Sie zeigte wieder ein Email über den Kampagnenbeginn bei Kleider Bauer. Stimmt, sagte Richter dazu, neben dem Pelzanteil sollte man mit der neuen Kampagne viel Öffentlichkeit erreichen und alle VGT-Gruppen in anderen Städten sollten sich beteiligen können. Die Richterin zitierte aus dem Richter-Email: Wenn alle mittun, ist es schnell möglich, Kleider Bauer in die Knie zu zwingen. Er habe da sehr enthusiastisch geschrieben, führte Richter aus, um möglichst viele AktivistInnen und Gruppen für die Kampagne zu begeistern.

Ob es da eine Absprache zwischen BaT und VGT gegeben habe, fragte die Richterin. Die einzige Absprache sei gewesen, zu sagen, wo wir unsere Kundgebungen machen, um uns nicht gegenseitig im Weg zu stehen. Die Richterin begann wieder zu unterbrechen. Dann rief sie plötzlich, DDr. Balluch solle nicht dazwischenreden. Dieser meinte, er habe nur gesagt, dass Richter ausreden können solle. Das müsse protokolliert werden, betonte die Richterin, dass DDr. Balluch Richter bei der Einvernahme einsagen würde. AnwältInnen Dr. Stuefer und Dr. Dohr erklärten dazu, dass sie gehört hätten, dass DDr. Balluch nur gewollt habe, dass Richter ausreden dürfe. Er habe ihm keine Inhalte zugeflüstert.

Dann fragte der Staatsanwalt, warum es eine Abstimmung zum Kampagnenziel auf der Homepage des VGT gegeben habe. Richter sagte, er habe das für eine originelle Idee gehalten, um möglichst viele Menschen miteinzubeziehen. Ob er im Vorfeld mit der Firma Kontakt aufgenommen habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Natürlich, war die Antwort, schon Monate davor. Er sei sicher der erste gewesen, der Kontakt aufzunehmen versucht habe. Warum aber Mag. Hnat den VGT dabei unterstützt habe, fragte der Staatsanwalt nach. Das wisse er nicht, da müsse der Staatsanwalt Frau Springer fragen, die habe Mag. Hnat dafür einbezogen.

Warum auch die BaT gegen Kleider Bauer demonstriert habe, fragte der Staatsanwalt weiter. Das wisse er auch nicht, sagte Richter dazu, die hätten das selbst entschieden. Die Richterin schrie an dieser Stelle eine Zuhörerin an, sie solle die Füße nicht auf den Sessel vor ihr stellen.

Der Staatsanwalt legte dann ein Richter-Email vor, in dem dieser von einer intensiven Kampagne gesprochen habe, die geplant sei. Wenn man jahrelang vor P&C demonstriert habe, dann würde man das als eine intensive Kampagne bezeichnen, meinte dieser dazu. Da gäbe es keinen Bezug zu Straftaten.

Der Staatsanwalt projizierte dann ein Richter-Email an die Wand, in dem dieser schrieb: Wir sollten mit Volldampf Kleider Bauer in den letzten 8 Tagen vor Weihnachten Stress machen. Weihnachten sei die wichtigste Geschäftszeit für den Pelzhandel, kommentierte Richter. Was unter Stress machen zu verstehen sei, würde im Rest des Emails erklärt. Und tatsächlich fanden sich dort einige Vorschläge für Demonstrationen. Es habe kurz nach diesem Email eine Verätzung einer Scheibe bei Kleider Bauer gegeben, sagte der Staatsanwalt. Ob Richter da einen Bezug sehen würde. Auch die Richterin schien von diesem Zusammenhang angetan und fragte mit Nachdruck, was Richter dazu meine. Dieser verlangte, man solle die genauen Daten erheben. Dann stellte sich heraus, dass die Scheibe zwischen 13. Dezember abends und 14. Dezember 8 Uhr früh verätzt worden sei, aber sein Email am 14. Dezember um 23:29 Uhr geschrieben wurde. Sein Email sei also danach geschrieben und könne für diesen Sachschaden nicht ursächlich sein, erklärte Richter überzeugend.

Der Staatsanwalt legte dann ein weiteres Richter-Email vor, in dem sich dieser sehr über einen Buttersäureanschlag in Graz erregte. Sie würden davor demonstrieren und müssten das jetzt ausbaden, stand in dem Email. Warum hier, warum nicht in Bugstihu, und weiter: Ich finde das verrückt, vielleicht versteh ich den Sinn nicht!. Richter führte aus, dass er sich total über den Anschlag beschwert habe. Sie wollten also die Anschläge woanders, suggerierte der Staatsanwalt. In Bugstihu, sagte Richter. Also woanders, interpretierte der Staatsanwalt. Nein, rief Richters Anwalt Dr. Dohr dazwischen, Bugstihu gibt’s ja gar nicht! Herr Dohr, schien der Staatsanwalt kurz seine Fassung zu verlieren. Sein Email sei gegen alle Anschläge gerichtet gewesen, meinte Richter noch.

Der Staatsanwalt legte ein weiteres Richter-Email vor. Diesmal stand dort: Jetzt ist Pelz bei Kleider Bauer, jetzt sollt ma loslegen!. Das Email war im Sommer 2007 geschrieben worden. Was sei da gemeint, wollte der Staatsanwalt wissen, die Kampagne sei ja schon fast 1 Jahr alt gewesen. Es sei Sommer gewesen, kommentierte Richter, und da fände sich kein Pelz in den Geschäftsräumen von Kleider Bauer. Da wäre erstmals wieder Pelz für die Herbstsaison aufgetaucht, und er habe die AktivistInnen anlässlich dessen wieder zu mehr Demonstrationseifer motivieren wollen.

Ob er auch Kontakt zu anderen pelzführenden Geschäften aufgenommen habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, natürlich habe er das, sagte Richter, aber meistens persönlich. In Graz hätten viele Geschäfte nach einem Gespräch mit dem Pelzhandel aufgehört, insbesondere wenn ihnen Bilder von Pelzfarmen gezeigt worden seien.

Die Richterin legte nun ihrerseits wieder ein Richter-Email vor. Darin sagte dieser, es komme keiner in den Kleider Bauer rein, ohne von den DemonstrantInnen bearbeitet worden zu sein und dann würden die meisten ohne Kleider Bauer Sackerl wieder herauskommen. Was dazu zu sagen sei, wollte die Richterin wissen. Das sei nicht wörtlich zu nehmen, meinte Richter. Die Menschen würden wie ferngesteuert durch die Gegend laufen, man müsse sie anreden, weil sie einen sonst nicht bemerkten. Dann würde man ihnen Flugzettel geben. Haben Sie so erreichen wollen, dass niemand dort mehr einkauft, fragte die Richterin. Nein, sagte Richter dazu, wir wollten die Leute nur informieren, sie sollten dann selbst entscheiden.

In einem weiteren Email, das die Richterin an die Wand projizierte, schrieb Richter, er habe einige Leute davon abhalten können, bei Kleider Bauer einzukaufen. Ob sein Ziel sei, Kleider Bauer wirtschaftlich zu ruinieren, wollte sie wissen. Nein, sagte Richter wiederum, wir wollten nur die Leute informieren. Wenn die Leute aber unsere Information verstehen und dann nicht mehr bei Kleider Bauer einkaufen wollen, dann freut uns das natürlich.

Anwalt Mag. Traxler wollte dann wissen, ob bei der Abstimmung über Kleider Bauer am Internet die BaT involviert gewesen sei. Nein, sagte Richter dazu. Mag. Traxler fragte dann, was Richter beim Tierrechtskongress zur Kleider Bauer Kampagne gesagt habe. Am Podium wären verschiedene Personen aus verschiedenen Städten gewesen und man habe über die Erfahrungen berichtet. Das habe nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun und Sachbeschädigungen seien kein Thema gewesen.

Seit wann Richter Dr. Plank kenne, fragte die Richterin dann. Seit 1994, antwortete dieser. Wie Dr. Plank im persönlichen Gespräch zu Pelz und den Kampagnen gegen die Bekleidungsketten gestanden sei, fragte die Richterin weiter. Er sei der Repräsentant des VGT gewesen, verantwortlich bis 2002. Er war offensichtlich mit den Kampagnen des VGT bis dahin einverstanden, sonst hätte er etwas dagegen unternommen oder gesagt.

Ob es bei Dr. Plank finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben habe, fragte die Richterin. Das Problem sei gewesen, führte Richter aus, dass Dr. Plank alles bestimmt habe. So habe er den Hof seines Privathauses mit Natursteinen gepflastert und das durch Tierschutzspendengelder finanziert. Auf die Frage, woher er das wüsste, sagte Richter, er habe ihn konfrontiert und Dr. Plank habe das nicht bestritten sondern mit seinem Bedürfnis nach Luxus und seinen Verdiensten für den Tierschutz gerechtfertigt.

Fragen der Verteidigung

Richters Anwalt Dr. Dohr wollte dann noch wissen, ob die Kundgebungen vor Kleider Ketten ohne Sachbeschädigungen und Aggression erfolgreich gewesen seien. Sehr oft sei das so gewesen, sagte Richter, so habe es einmal nur eine einzige Demonstration vor einem Geschäft in Graz gegeben, mit einem Käfig und Pelzfarmfilmen, und das Geschäft wurde pelzfrei. Auf Befragung durch die Richterin sagte Richter dazu noch, dass das nichts mit der P&C-Kampagne zu tun gehabt habe, weil diese sei diesen Geschäften gar nicht bekannt gewesen.

Dr. Dohr legte dann noch ein Richter-Email vor, in dem dieser davon schrieb, dass in einem Workshop gelernt werden soll, bei Jagdsabotagen Gewalt aus dem Weg zu gehen. Ja, sagte Richter, gerade bei Jagdsabotagen sei es oft wichtig, die Gewalt von JägerInnen gegen AktivistInnen zu entschärfen.

Dr. Dohr wollte dann noch wissen, ob Richter, wie im Strafantrag behauptet, auf den Animal Liberation Workshops ALW in Maribor und Luzern gewesen sei. Nein, war er nicht, sagte Richter dazu. Aber ALWs seien normale Workshops für an Tierschutz interessierten Personen.

Der Staatsanwalt legte dann noch ein Richter-Email vor, in dem zu einem Treffen aufgerufen wurde, bei dem das Verhalten gegenüber der Polizei bei Jagdsabotagen und anderen Aktionen besprochen werden sollte. Es sei darum gegangen, die Daten nicht herzugeben, weil es sonst zu Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen oder zu Zivilklagen kommen könnte.

Ob er auch Tipps zu nächtlichen Recherchen in Tierfabriken gegeben habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Das Dokumentieren dieser Zustände sei notwendig und legal, meinte Richter dazu.

Zuletzt fragte die Richterin, ob er sich erklären könne, wer für die Sachschäden bei Kleider Bauer verantwortlich sein könne. Sicher nicht wir, war die Antwort. Er habe vor der Filiale in der Murgasse in Graz demonstriert und in derselben Filiale habe es einen Buttersäureanschlag gegeben. Er wäre verrückt, wäre er dafür verantwortlich. Er habe sehr viele Probleme wegen diesem Anschlag bekommen. Wenn Sie mir sagen könnten, wie ich die Sachschäden verhindern kann, dann werde ich das tun, meinte er zum Abschluss.

Ende um 15:48 Uhr.

16 Kommentare

Wieder ist gut mitzuverfolgen, wie souverän sich die Angeklagten verteidigen. Dem Erstangeklagten ist es offenbar gelungen, durch seine mehrmaligen Aussagen und Fragen, den Zeugen Dr. Plank betreffend, die Richterin dazu zu bringen, die hasserfüllten Streitigkeiten innerhalb des Tierschutzszene zu nutzen. Jetzt fragt die Richterin die Mitangeklagten schon wie in den vorhergehenden Verhandlungstagen der Erstangeklagte. Hoffentlich hat der Erstangeklagte mit seinen massiven Anschuldigungen gegen einen Zeugen, damit nicht heraufbeschworen, dass Streitereien von Tierschützern untereinander, dem Anliegen des Tierschutzes und ihm selbst sehr schaden werden.

Die fünf BAT-Angeklagten haben mit ihren vorgetragenen Statements alles gesagt, was es zu diesem Schmierentheater-Prozess und den ihnen zur Last gelegten Anklagepunkten zu sagen gibt. Finde ich super, dass sie dazu weiteres nicht sagen und keine Fragen der Richterin beantworten wollten.

Die einzige Möglichkeit für die österr. Justiz, sich mit diesem Prozess nicht weiter bis auf die Knochen weltweit inkl. hier in Deutschland zu blamieren, ist, diesen lachhaften Prozess endlich einzustellen und die österr. Lobbykratie, äh Demokratie vor dem endgültigen Scheitern zu bewahren!

Frilander = Dr. Plank

Entweder ist Frilander ein/e unwissende/r Ignorant, oder selbst der Plank. Nochmals zur Information: der Plank wurde aus dem Vgt ausgeschlossen weil er Spendengelder veruntreut hat!!! Und das in großem Ausmaß. Noch dazu wird er als einziger Tierschützer als Zeuge geladen um gegen die 13 Tierrechtler_innen auszusagen. Der ist während der U-Haft der 10 zur Polizei gegangen und hat die Leute angeschwärzt, erfundene Geschichten erzählt und aussgesagt wie radikal die nicht sein sollen. Der hat auch schon vor Jahren Aktivisten bei der Polizei angezeigt, weil sie für irgendwelche Sachbeschädigungen verantwortlich hätten sein sollen. Der Plank ist ein ganz grauslicher, spendenveruntreuender Denunziant. wäh …

Frilander nennst Du Dich seit neuestem, Friedrich Landa?
Ist nicht die Staatsanwalschaft Linz hinter Dir und dem Franz Plank her, weil Ihr wieder einmal Tierschutzspendengelder beim Verein Animal Spirit abgezweigt habt? Einem armen alten Mann, der für die Tiere spenden wollte, ein Privatkonto statt einem Tierschutzkonto untergejubelt? Einmal ein Langfinger, immer ein Langfinger. Franz Plank hat ja schon den ersten Verein, in dem er war, die Kritische Tiermedizin, betrogen und dort Tierschutzspendengelder umgewidmet. Dann ist er dort rausgeflogen und hat das ganze beim VgT wiederholt. Nach dem Rausschmiss hat er Animal Spirit gegründet und macht dasselbe wieder.

Warum habts Ihr denn kein Tierschutzspendengütesiegel? Hä?

Zum Franz Plank: Dieser nette Mensch hat schon im Jahr 2002 Tierschützer wegen Brandstiftung und Tierbefreiung angezeigt. Bei seiner Einvernahme durch die Polizei damals hat er sogar angegeben, dass Martin Balluch im Jahr 1996 einen Mordanschlag in Dover in England begangen habe. Am 8. Jänner 2008, also 5 Monate vor den Polizeiüberfällen, hat er mit der Sonderkommission seinen ersten Kontakt gehabt und ihnen alle Unterstützung zugesagt. Er hat gesagt, er war bereit Straftaten gegen Martin Balluch oder Jürgen Faulmann zu erfinden, wenn er entweder anonym aussagen darf oder für Straftaten als Kronzeuge selbst nicht verfolgt wird. Im März 2008 hat er der Sonderkommission alle radikalen Emails, die er von den Angeklagten nur auftreiben konnte, geschickt.

Nach den Festnahmen hat er alle Tierschutzorganisationen kontaktiert und gefragt, ob sie nicht gegen den VgT mit ihm zusammen öffentlich auftreten würden. Er hat auch international versucht gegen den VgT zu intrigieren, so hat er Compassion in World Farming angerufen und erzählt, der VgT sei überführt worden, Brandstiftungen begangen zu haben. Er war aber isoliert. Im Tierschutz wird Franz Plank von niemandem ernst genommen. Jeder weiss von seinen Betrügereien und wie er lügt um Tierschützer anzuschwärzen.

Jetzt sagt er im Juni gegen die Angeklagten aus. Er lügt und behauptet, sie wären alle radikal und pro ALF und hätten alle von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen geschwärmt.

Aber wenn diese Lügen und Betrügereien nur nicht nach hinten losgehen! In diesem Prozess kommt ja scheinbar sehr deutlich heraus, was Franz Plank für ein Mensch ist. Und meinem Gefühl nach war das erst der Anfang. Seine Aussagen und Telefonate mit der Polizei werden, so hört man, in naher Zukunft veröffenlicht.

Der Tierschutz in Österreich ist einig wie noch nie. In Solidarität mit den Angeklagten haben ja fast 100 Tierschutzorganisationen eine Erklärung unterschrieben. Zu keinem Thema ist das jemals möglich gewesen. Und die Angeklagten haben 300 Zeugen aus dem Tierschutz, so hört man, zu ihrer Unterstützung aufbieten können.

Isoliert ist im Tierschutz in Österreich nur der Störenfried Plank. Alle anderen halten zusammen.

Zitat von Frilander:

Hoffentlich hat der Erstangeklagte mit seinen massiven Anschuldigungen gegen einen Zeugen, damit nicht heraufbeschworen, dass Streitereien von Tierschützern untereinander, dem Anliegen des Tierschutzes und IHM SELBST SEHR SCHADEN WERDEN.

Das hört sich ja an wie eine Drohung!

Meine Güte, dieser Plank scheint ja einen ähnlich unterirdisch-miesen Charakter zu haben wie Handler & Konsorten. Es ist immer wieder eine Schande, was sich alles Doktor nennen darf. Würde dann wohl auch nicht wundern, wenn er von der SOKO noch Geld und Prämien erhalten hat. Für Geld macht der dann wohl erst recht alles.

Danke für die Aufklärung, auch über Animal Spirit. Dadurch, dass ich hier in Deutschlands nichts von den wahren Machenschaften des Hrn. Plank mitbekommen habe, hatte ich Animal Spirit bisher für einen seriösen Verein gehalten und hätte AS auch in naher Zukunft was gespendet, aber unter diesen Umständen kriegen die natürlich keinen Cent.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Richterin ihm kein Wort glauben wird.

Von allen bisher vorgebrachten Beweisen für die kriminelle Tätigkeit der Tierschützer, scheint mir dies der überzeugendste: Herr Richter wollte, dass es in Bugstihu (oder woanders) stinkt!

Pech für Herrn Richter! Mit seinem unverblümten Aufruf zum Einsatz von Stinkbomben in Bugstihu hat ihn jetzt der Staatsanwalt endlich am Wickel. Nach meinem Rechtsempfinden wäre daher Bugstihu auch der Ort an dem dieser Prozess stattfinden sollte … – der einzige Ort!

Hier die belastende Passage aus Daniel Kirchmaiers Protokoll:

Der Staatsanwalt legte dann ein weiteres Richter-Email vor, in dem sich dieser sehr über einen Buttersäureanschlag in Graz erregte. Sie würden davor demonstrieren und müssten das jetzt ausbaden, stand in dem Email. Warum hier, warum nicht in Bugstihu, und weiter: Ich finde das verrückt, vielleicht versteh ich den Sinn nicht!. Richter führte aus, dass er sich total über den Anschlag beschwert habe. Sie wollten also die Anschläge woanders, suggerierte der Staatsanwalt. In Bugstihu, sagte Richter. Also woanders, interpretierte der Staatsanwalt.

Also auf mit der SOKO Tierschutz und mit dem Prozess nach Bugstihu!

Das ist meine Lieblingsstelle, die muss man wirklch mehrmals lesen – Kafka pur!

Der Staatsanwalt legte dann ein weiteres Richter-Email vor, in dem sich dieser sehr über einen Buttersäureanschlag in Graz erregte. Sie würden davor demonstrieren und müssten das jetzt ausbaden, stand in dem Email. Warum hier, warum nicht in Bugstihu, und weiter: Ich finde das verrückt, vielleicht versteh ich den Sinn nicht!. Richter führte aus, dass er sich total über den Anschlag beschwert habe. Sie wollten also die Anschläge woanders, suggerierte der Staatsanwalt. In Bugstihu, sagte Richter. Also woanders, interpretierte der Staatsanwalt. Nein, rief Richters Anwalt Dr. Dohr dazwischen, Bugstihu gibt’s ja gar nicht! Herr Dohr, schien der Staatsanwalt kurz seine Fassung zu verlieren. Sein Email sei gegen alle Anschläge gerichtet gewesen, meinte Richter noch.

Bugstihu soll wohl Buxtehude sein, ein kleiner Ort in Norddeutschland, über den es in wikipedia heißt:

In Süddeutschland sind die Redewendungen jemand geht nach Buxtehude oder gesteigert … nach Buxtehude, wo der Pfeffer wächst bekannt. Damit ist nicht die reale Stadt Buxtehude gemeint, sondern ein entfernter unbekannter Ort.

Aufgepasst, es gibt noch einen solchen Ort, er heißt Pusemuckel.

auch ganz wichtig: Pillichsdorf
(ich Ausspracheignorant hielt das bis letzte Woche für ein rein fiktives Billigsdorf. das kommt von dieser undefinierten Phonetik im Wiener Raum)

gestriger Besuch im Österreichischen Konsulat von Stuttgart, Video online!

die Proteste gehen weiter!

Man höre und staune, jetzt soll im Tierschutzprozess von der Richterin Ahrlet und dem Staatsanwalt Handler die Gesinnung der Tierschützer erkundet werden!!!!
Wie wurde im ATV Bericht gesagt: Die bisherigen Kosten belaufen sich bereits auf Euro 5 Millionen!- jetzt kommen noch ungefährh ca Euro 2 Millionen dazu- etwas viel für die Erkundung der Gesinnung von ein paar Tierschützern!!! Nicht?
Die Frage ist , welche Gesinnung haben eigentlich die Richterin und der Staatsanwalt?
Die Frage die die Steuerzahler derzeit beschäftigt ist aber:
In Zeiten wo Sparen angesagt ist, die Pensionen eingefroren werden sollen, bei Staatsbürgern überall gespart werden soll und Stuererhöhungen noch und nöcher angekündigt werden, die Richter gestreikt haben und noch weitere Streiks angekündigt wurden, fragt man sich schon wie die Kosten für diese Schmierenkomödie eigentlich gerechtfertig werden sollen?
Ich denke als Steuerzahler, daß diese Posse SOFORT beendet werden sollte!
Ganz Europa lacht über unsere Justiz!
Die Einbrecher und Mörder der Ostmaffia gehen bei uns ein und aus, weil die Polizei und die Justiz rmit der Erkundung der Gesinnung von ein paar Tierschützern beschäftigt ist!?
Niemand spricht ein Machtwort, alle schauen zu, und das alles dürfen wir auch noch bezahlen?
Weitere Mitteilungen bitte unter dem Kennwort: KASPERLPOST !

Kennwort: KASPERLPOST

Der Steuerzahler fragt sich warum die Justiz und besonders die Richter unbedingt mehr Personal anfordern – wenn die Justiz aber für so einen Prozess die Zeit aufbringt!? Darf man sich noch wundern???

Operation Spring 2.0

Wann geht die Berichterstattung weiter? Oder ist sie mit dem 11. Tag beendet? (Nicht, dass es nicht reichen würde, für ein klares Bild vom Zustand des österreichischen Justizapparates, dennoch harre ich in Ungeduld der Offenbarung weiterer Ungeheuerlichkeiten, geboten von einem Rechtsstaat)

hallo margarita!
wenn du ganz oben auf aktuelles klickst (oder einfach nur tierschutzprozess.at eingibst), kommst du auf die startseite, wo du immer die neuesten berichte sehen kannst. der 13. tag ist schon seit 3 tagen online!
hier sind die prozesstage aufgelistet tierschutzprozess.at/prozesstermine – die berichte waren bis jetzt immer vor dem folgenden prozesstag online.
lg sarah